Humanitäre Hilfe der EU für Bildung: Kommt bedürftigen Kindern zugute, sollte jedoch längerfristig angelegt sein und mehr Mädchen erreichen
Über den Bericht:
Die Kommission hat ihre Hilfen für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen im Jahr 2019 auf 10 % ihrer Gesamtmittel für humanitäre Hilfe aufgestockt. Der Hof bewertete, wie diese nunmehr ausgeweitete Unterstützung von der Kommission verwaltet wurde. Er stellte fest, dass die Projekte relevant waren und mit ihnen die angestrebten Ergebnisse erzielt, jedoch weniger Mädchen als Jungen erreicht wurden. Gemessen am Bedarf war die Laufzeit der meisten Projekte in der Stichprobe des Hofes zu kurz, und die Kommission ermittelte nicht ausreichend, inwiefern Möglichkeiten zur Steigerung der Kosteneffizienz bestanden. Bei den meisten Projekten bestand der Nutzen für Kinder zwar nach dem Projektende fort, „Cash for Education“-Projekte trugen jedoch wenig dazu bei, die Abhängigkeit von Bargeldhilfen zu verringern. Der Hof empfiehlt, eine längerfristige Finanzierung bereitzustellen, die Kostenanalyse zu verbessern, Mädchen stärker zu unterstützen und die Nachhaltigkeit von Bargeldhilfeprojekten zu erhöhen.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Zusammenfassung
IBildung ist für Millionen von Kindern, die in Krisengebieten leben und keine Schule besuchen, von vorrangiger Bedeutung. Sie bietet ihnen nicht nur Lernmöglichkeiten, sondern erhöht auch ihre Resilienz. Außerdem trägt sie zu ihrem Schutz bei und ermöglicht ihnen die Entwicklung von Fähigkeiten, die ihnen im weiteren Leben von Nutzen sind.
IIDie EU stellt über die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) der Europäischen Kommission bedarfsgerechte humanitäre Hilfe für Menschen bereit, die von Katastrophen betroffen sind. Dabei verfolgt sie das Ziel, humanitäre Aktionen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu verwalten. Ein weiteres Leitprinzip ist die Gleichstellung der Geschlechter.
IIIVor Kurzem hat die EU ihre Hilfen für Bildung auf einen Anteil von 10 % ihrer Gesamtmittel für humanitäre Hilfe aufgestockt, was im Jahr 2019 einer Summe von 160 Millionen Euro entsprach. Mit diesen Hilfen soll in humanitären Krisen der Zugang zu einer sicheren und hochwertigen Bildung wiederhergestellt und aufrechterhalten werden. Damit werden viele Arten von Maßnahmen unterstützt, darunter der Bau oder die Sanierung von Unterrichtsräumen, die Bereitstellung von Lehrmaterial und Einrichtungsgegenständen, die Ausbildung von Lehrkräften sowie die Unterstützung von Kindern bei der Rückkehr in die Schule, indem Bargeldhilfen an die Familien ausgezahlt werden und den Kindern durch Programme für beschleunigte Bildung bei der Aufarbeitung ihres Rückstands geholfen wird.
IVDer Hauptzweck der Prüfung bestand darin, zu beurteilen, ob die humanitäre Hilfe der EU im Bildungsbereich Kindern wirksam zugutegekommen ist und effizient geleistet wurde. Die Prüfung bezog sich auf Projekte in Jordanien und Uganda, die im Zeitraum 2017-2019 durchgeführt wurden. Der Bericht soll dazu beitragen, die Verwaltungstätigkeit der Kommission in einem Bereich zu verbessern, in dem die Finanzierung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat.
VDer Hof stellte fest, dass die Projekte relevant und gut koordiniert waren und dass die Kommission die von ihr bei Kontrollbesuchen festgestellten Probleme anging. Mit den Projekten wurde der Großteil der geplanten Ergebnisse erreicht. Allerdings wurden dabei nur begrenzt die einschlägigen Orientierungshilfen des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit (Enhanced Response Capacity, ERC) der GD ECHO genutzt, über das den Partnern Finanzmittel für die Ausarbeitung von Methoden und Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Wirksamkeit humanitärer Maßnahmen verbessert werden kann.
VIDer Hof stellte weiterhin fest, dass die Projekte nicht genügend auf Mädchen ausgerichtet waren, obwohl diese größeren Benachteiligungen ausgesetzt sind, wie z. B. dem Risiko einer Frühverheiratung. Darüber hinaus wurde bei mehreren Projekten in der Stichprobe der angestrebte Anteil von Mädchen nicht erreicht.
VIIFür die meisten Projekte in der Stichprobe des Hofes war ursprünglich eine Laufzeit von 10 bis 12 Monaten vorgesehen. Dies reichte nicht aus, um den Bildungsbedarf von Kindern in anhaltenden Krisen zu decken, und einige Projekte wurden verlängert. Durch die kurze Dauer erhöhte sich auch der Verwaltungsaufwand für die Durchführungspartner, was die Effizienz der Hilfeleistung beeinträchtigte.
VIIIDie Kommission führte keine hinreichende Analyse der Projektkosten durch, um Möglichkeiten zur Steigerung der Kosteneffizienz zu ermitteln. Im Hinblick auf die Kosten der Maßnahmen und den Anteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen an den Gesamtkosten nahm sie keinen Vergleich mit ähnlichen Projekten oder früheren Phasen desselben Projekts vor. Dies war nicht nur bei der Auswahl von Projektvorschlägen der Fall, sondern auch bei der Überwachung der Projektdurchführung.
IXDie meisten Projekte kamen Kindern auch nach dem Projektabschluss weiterhin zugute. Die GD ECHO unternahm jedoch wenig, um bei den in die Stichprobe einbezogenen Projekten des Programms „Cash for Education“ (Geld für Bildung) die Abhängigkeit der Begünstigten von Bargeldhilfen zu verringern. Viele dieser Projekte mussten wiederholt finanziert werden, weil sie nicht mit längerfristigen Hilfsprogrammen verknüpft waren und die Begünstigten kaum dabei unterstützten, eine Existenzgrundlage zu finden.
XAuf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen empfiehlt der Hof der Kommission,
- die Ergebnisse von Projekten des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit stärker zu nutzen;
- die Unterstützung stärker auf Mädchen auszurichten;
- für Bildung in anhaltenden Krisen längerfristige Finanzierungen bereitzustellen;
- die Kostenanalyse bei der Auswahl und Überwachung von Bildungsprojekten zu verbessern;
- die Nachhaltigkeit von „Cash for Education“-Projekten zu erhöhen.
Einleitung
Bildung ist für Millionen von Kindern, die in Krisengebieten leben und keine Schule besuchen, von vorrangiger Bedeutung
01In Entwicklungsländern besuchen schätzungsweise 64 Millionen Kinder keine Grundschule1. Die Hälfte dieser nicht beschulten Kinder lebt in Konfliktgebieten. Mädchen sind insgesamt stärker benachteiligt, da bei ihnen die Wahrscheinlichkeit, die Schule zu verlassen, in Konfliktländern höher ist als bei Jungen2.
02In der heutigen Zeit dauern humanitäre Krisen im Durchschnitt mehr als neun Jahre an. Fast drei Viertel der Menschen, die im Jahr 2018 humanitäre Hilfe erhielten, lebten in einem Land, das seit mindestens sieben Jahren von einer Krise betroffen war3.
03Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen bietet den Kindern nicht nur Lernmöglichkeiten, sondern erhöht auch ihre Resilienz. Sie kann auch unmittelbaren physischen Schutz bieten sowie lebensrettende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln4. Ein Hauptgrund, warum organisierte Bildungsmaßnahmen in Notsituationen zu einem frühen Zeitpunkt bereitgestellt werden sollten, besteht darin, dass so die psychosozialen Auswirkungen von Traumata auf Kinder abgemildert werden können. Die Zerrüttung und Unsicherheit, die mit Flüchtlingssituationen einhergehen, können Kinder in ihrer physischen, intellektuellen, psychologischen, kulturellen und sozialen Entwicklung beeinträchtigen. Aber durch Bildungsangebote in Notsituationen und anhaltenden Krisen kann Kindern Hoffnung für die Zukunft gegeben, ein Gefühl von Normalität und Sicherheit vermittelt und der Erwerb von Grundfertigkeiten ermöglicht werden4.
04Von Krisen betroffene Kinder betonen, wie wichtig Bildung ist5. Auch von Konflikten betroffene Eltern und führende Vertreter von Gemeinschaften betrachten die Bildung der Kinder als eine ihrer wichtigsten Prioritäten und geben ihr manchmal sogar den Vorzug gegenüber anderen grundlegenden Dienstleistungen6 7.
Die Kommission hat ihre Hilfen im Bildungsbereich vor Kurzem auf 10 % ihrer Gesamtmittel für humanitäre Hilfe aufgestockt
05Die EU stellt über die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) humanitäre Hilfe für Menschen bereit, die von Katastrophen betroffen sind8. Die GD ECHO interveniert in der Regel nicht direkt vor Ort. Die von ihr finanzierten humanitären Hilfsmaßnahmen werden von Partnerorganisationen, darunter humanitäre Nichtregierungsorganisationen (NRO), internationale Organisationen (IO) und Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen, durchgeführt. Die GD ECHO ist jedoch für die Strategie und Durchführung der humanitären Hilfe der Europäischen Union zuständig. Sie finanziert von den Partnern vorgeschlagene Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung.
06Gemäß der Verordnung über die humanitäre Hilfe und der Haushaltsordnung ist die Kommission verpflichtet, humanitäre Aktionen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu verwalten. Ein weiteres Leitprinzip der humanitären Hilfe der EU ist die Gleichstellung der Geschlechter9.
07Ihren politischen Rahmen für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen legte die EU in ihrer Mitteilung von Mai 2018 dar10. Dieser Rahmen wurde von den EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2018 gebilligt. Er umfasst vier strategische Schwerpunktbereiche (siehe Abbildung 1). Zuvor orientierte sich die Unterstützung an einer Mitteilung aus dem Jahr 2008, in der für die Einbeziehung von Bildung in die humanitäre Hilfe plädiert wurde11.
Die Kommission unterstützt viele Arten von Bildungsmaßnahmen. Dazu gehören der Bau oder die Sanierung von Unterrichtsräumen, Personalunterkünften und Latrinen, die Bereitstellung von Lehrmaterial und Einrichtungsgegenständen, die Ausbildung von Lehrkräften, Angebote für beschleunigte Bildung, um Kindern die Rückkehr in die Schule zu erleichtern, die Aufklärung der Eltern über die Bedeutung von Bildung, die Bereitstellung von Bargeldhilfen für Familien, um ihren Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, sowie die Bereitstellung psychosozialer Unterstützung für Kinder.
09Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit will die GD ECHO den humanitären Sektor in die Lage versetzen, wirksamer Hilfe zu leisten. Über das ERC werden Mittel für Initiativen bereitgestellt, mit denen neue Arbeitsweisen eingeführt und entwickelt werden (z. B. Methoden und Leitlinien).
10Die GD ECHO vergibt Mittel zur Krisenbewältigung auf der Grundlage einer qualitativen Bedarfsanalyse. Bei der Zuweisung von Finanzmitteln werden auch Faktoren wie die Höhe früherer Zuweisungen, die Anzahl der Partner vor Ort, der Zugang zu den Begünstigten und die Koordinierung zwischen den humanitären Partnern berücksichtigt. Ein weiterer Aspekt bei der Mittelzuweisung ist die in der Mitteilung von Mai 2018 eingegangene Verpflichtung, 10 % der Mittel aus dem EU-Haushalt für humanitäre Hilfe für den Bildungsbereich aufzuwenden.
11Die GD ECHO begann bereits 2016 mit der Aufstockung der Mittel für den Bildungsbereich. In jenem Jahr stiegen die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 51 Millionen Euro (siehe Abbildung 2). Im Einklang mit der Mitteilung von 2018 stellte die GD ECHO auch danach deutlich mehr Mittel für Bildung bereit. Diese Mittel machten im Jahr 2019 einen Anteil von 10 % der für humanitäre Hilfe vorgesehenen EU-Haushaltsmittel aus.
Im Zeitraum 2017-2019 erhielten die zehn größten Empfänger von EU-Soforthilfe für Bildung insgesamt 188 Millionen Euro. Die vier größten Empfänger waren die Türkei (84 Millionen Euro), Jordanien (18 Millionen Euro), Syrien (16 Millionen Euro) und Uganda (16 Millionen Euro).
Tabelle 1
Von der GD ECHO bereitgestellte Finanzmittel für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen im Zeitraum 2017-2019 – zehn größte Empfängerländer
Land | Zugesagt (in Mio. Euro) | |
1 | Türkei | 84,8 |
2 | Jordanien* | 18,0 |
3 | Syrien | 16,0 |
4 | Uganda* | 15,7 |
5 | Libanon | 13,9 |
6 | Somalia | 10,2 |
7 | Irak | 9,6 |
8 | Iran | 8,3 |
9 | Äthiopien | 5,7 |
10 | Mali | 5,6 |
187,8 |
* in die Prüfung einbezogene Länder
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
13In seiner Prüfung untersuchte der Hof, wie die Kommission die nunmehr ausgeweitete Unterstützung von Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen verwaltet hat. Im Jahr 2019 erreichte die Kommission ihr Ziel, 10 % der gesamten humanitären Hilfe der EU für den Bildungsbereich bereitzustellen. Die Prüfung des Hofes zielte darauf ab, sicherzustellen, dass dieses neue Finanzierungsniveau wirksam und effizient genutzt wird, und ausgehend von den Prüfungsfeststellungen Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.
14Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit und Effizienz der EU-Hilfe für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen bewertet. Der Hof untersuchte die folgenden Fragestellungen:
- Wurde Kindern mit der humanitären Hilfe der EU wirksam geholfen?
- Hat die Kommission ihre Hilfe effizient geleistet?
Die Prüfung bezog sich auf zwei Länder, Jordanien und Uganda, sodass der Hof die Möglichkeit hatte, die Reaktion der GD ECHO auf anhaltende Krisen in zwei unterschiedlichen Kontexten zu untersuchen. Im Zeitraum 2017-2019 beliefen sich die Finanzierungszusagen der EU für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen auf 18 Millionen Euro für Jordanien und 16 Millionen Euro für Uganda (siehe Ziffer 12). Die Türkei, der größte Empfänger von EU-Mitteln für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen, war nicht Teil des Prüfungsumfangs, da die entsprechenden Ausgaben bereits in einer Prüfung des Hofes im Jahr 2018 untersucht worden waren12.
16Der Hof untersuchte sieben Projekte in Jordanien und vier in Uganda, deren Anfangszeitpunkte in den Jahren 2017, 2018 und 2019 lagen (siehe Anhang I). Er wählte diese Länder aufgrund der Höhe der EU-Finanzierung aus, die ihnen im Zeitraum 2017-2019 für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen bereitgestellt wurde. Zu den weiteren Kriterien zählte, dass in die Stichprobe verschiedene Durchführungspartner und sowohl abgeschlossene als auch laufende Projekte einbezogen werden sollten.
17Der Hof führte die Prüfung zwischen November 2019 und Juni 2020 durch. Aufgrund von COVID-19 konnten keine Projekte vor Ort besucht werden. Vor der Einführung der Reisebeschränkungen führte der Hof Befragungen mit Kommissionsbediensteten in Brüssel durch. Danach hielt er Videokonferenzen mit Kommissionsbediensteten sowie mit Durchführungspartnern an ihrem Hauptsitz und vor Ort in Jordanien und Uganda ab. Die Bemerkungen und Schlussfolgerungen des Hofes beruhen daher auf der Durchsicht von Unterlagen (z. B. Projektvorschläge, Monitoringberichte und Ergebnisindikatoren) und dem Austausch mit der Kommission und den Durchführungspartnern.
Bemerkungen
Die humanitäre Hilfe der EU im Bildungsbereich kam bedürftigen Kindern zugute, erreichte aber weniger Mädchen als Jungen
18Um Kindern wirksam zu helfen, sollte die Kommission13
- ihre Hilfe dorthin lenken, wo sie relevant ist und am dringendsten benötigt wird;
- mit ihren Partnern und anderen humanitären Organisationen vor Ort zusammenarbeiten;
- Projekte überwachen und alle Hindernisse beseitigen, die der Erreichung von Ergebnissen im Weg stehen;
- sicherstellen, dass die geplanten Outputs und Wirkungen der Projekte erreicht werden, und die Ergebnisse von Projekten des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit nutzen;
- Gleichstellungsfragen bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen, sodass der zu erreichende und der erreichte Anteil von Mädchen ihrer stärkeren Benachteiligung Rechnung trägt.
Der Hof untersuchte daher, ob die Projekte mit dem politischen Rahmen der Kommission im Einklang standen und auf bedürftige Kinder ausgerichtet waren. Er untersuchte, ob die Kommission mit anderen Interessenvertretern zusammenarbeitete, um eine möglichst hohe Komplementarität zu erreichen, und ob sie bei der Projektüberwachung wesentliche Probleme ermittelte, die Abhilfemaßnahmen erforderten. Der Hof bewertete, ob die geplanten Outputs und Wirkungen der Projekte erreicht wurden und ob die Orientierungshilfen aus den über das Programm für Verstärkte Reaktionsfähigkeit der GD ECHO finanzierten Initiativen genutzt wurden. Des Weiteren untersuchte der Hof, ob mit den Projekten ausreichende Unterstützung für Mädchen bereitgestellt wurde.
20In Abbildung 3 sind die Feststellungen zusammengefasst, zu denen der Hof zum Zeitpunkt der Prüfung in seiner Untersuchung der in der Stichprobe erfassten Projekte hinsichtlich ihrer Relevanz, Koordinierung, Überwachung, Ergebnisse und Unterstützung für Mädchen gelangt ist.
Die Projekte waren relevant
21Der Hof stellte fest, dass alle in der Stichprobe erfassten Projekte mit dem einschlägigen politischen Rahmen im Einklang standen. In Anhang I sind die verschiedenen Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Projekte durchgeführt wurden. Bevor im Jahr 2018 der politische Rahmen ausgearbeitet wurde, weitete die GD ECHO ihre Unterstützung für den Bildungsbereich jedoch erheblich aus, sowohl was deren Reichweite als auch deren Umfang betraf (siehe Abbildung 2). Dies führte bei einem Projekt in der Stichprobe des Hofes dazu, dass es im Hinblick auf die Finanzierung durch die Kommission an Kontinuität mangelte. Mit Projekt 9 wurden in den Jahren 2017 und 2018 Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Entwicklung in Uganda unterstützt, die nicht im nationalen Reaktionsplan für Bildung enthalten waren. Nachdem in der Mitteilung von Mai 2018 der Schwerpunkt stärker auf Programme für Grundschulbildung und beschleunigte Bildung gelegt wurde, stellte die GD ECHO die Unterstützung für dieses Projekt ein.
22Der Hof stellte für die Projekte in seiner Stichprobe fest, dass die Kommission und ihre Partner in einem partizipativen Ansatz mit Gebietsansässigen Bedarfsanalysen durchführten. So wurden beispielsweise Fokusgruppendiskussionen mit Lehrkräften, Eltern und Kindern geführt, um zu erfahren, welchen spezifischen Herausforderungen sich diese Gruppen gegenübersahen und welche Projektinhalte sie für maßgeblich erachteten. Diese Informationen wurden dann in die Planung des Projekts einbezogen.
23Bei den Bedarfsanalysen wurden auch Fragen des Kinderschutzes berücksichtigt. Beispielsweise sah das Projekt 4 in Jordanien ein Angebot zur Schulwegbegleitung vor, da sich in einer Fokusgruppendiskussion herausgestellt hatte, dass ein Grund für die Nichtteilnahme am Unterricht der unsichere Schulweg war. Im Rahmen von Projekt 2 wurde eine Weiterbildung für Lehrkräfte zum Thema Mobbing eingeführt, nachdem dies in einer Fokusgruppendiskussion als Problem benannt worden war.
Die Projekte waren gut koordiniert
24Angesichts der rapiden Aufstockung der von der GD ECHO für den Bildungsbereich bereitgestellten Finanzmittel von 12 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 166 Millionen Euro im Jahr 2019 war eine gute Koordinierung besonders wichtig, um Komplementarität sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden. Die Durchführungspartner der GD ECHO beteiligten sich an den Clustern bzw. Arbeitsgruppen, die sich in Jordanien und Uganda mit dem Bildungsbereich beschäftigten. Diese Gruppen arbeiteten darauf hin, eine gute Koordinierung zwischen allen Akteuren für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen zu erreichen (siehe Kasten 1).
Kasten 1
Die Partner der GD ECHO arbeiteten bei der Planung und Durchführung von Hilfsprojekten mit anderen humanitären Organisationen zusammen
Die Projekte in der Stichprobe umfassten einander ergänzende Maßnahmen:
- Bei den Projekten 4 und 8 wurden die Ergebnisse der gemeinsamen Bedarfsanalysen zur Bedarfsermittlung genutzt.
- Bei Projekt 7 in Jordanien wurden die Daten der Begünstigten mit einer Datenbank der Vereinten Nationen abgeglichen, um sicherzustellen, dass dieselben Begünstigten nicht doppelt unterstützt wurden.
- Projekt 4 in Jordanien umfasste ein Angebot zur Schulwegbegleitung, mit dem ein anderes Projekt mit Schwerpunkt auf öffentlichen Schulen unterstützt wurde.
- Bei den Projekten 2 und 3 für gefährdete Kinder in Jordanien wurden Zeit und Ressourcen gespart, indem Fragen aus der in Projekt 5 entwickelten Bewertung der inklusiven Bildung verwendet wurden.
Obwohl die Koordinierung im Allgemeinen gut funktionierte, stellte der Hof in einigen Fällen eine unzureichende Komplementarität fest:
- Bei Projekt 8 in Uganda nahmen weniger Personen am Programm für beschleunigte Bildung (accelerated education programme, AEP) teil als erwartet. Ein Grund dafür war, dass die AEP anderer Organisationen ausgeweitet wurden. Zum Beispiel wurde beschleunigte Bildung auch von der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) der Europäischen Kommission im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (European Union Emergency Trust Fund for Africa, EUTF Afrika) finanziert. Tatsächlich kam es zu Spannungen, da die AEP-Einrichtungen mehr Unterstützung erhielten als Grundschulen. Diese Ungleichheit bei der Unterstützung war so erheblich, dass in einer Studie zu den Übergangsmöglichkeiten für AEP-Schüler in Uganda keines der befragten Kinder zur öffentlichen Regelgrundschule wechseln wollte.
- In Uganda bestand unzureichende Komplementarität zwischen Projekt 8 der Stichprobe, mit dem eine Grundschule unterstützt wurde, und einem anderen, in der Nähe angesiedelten und nicht von der GD ECHO geförderten Projekt im Bereich der Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH). Infolgedessen wurde die Schule zunächst nicht an eine von dem betreffenden Projektpartner bereitgestellte Wasserquelle angeschlossen.
Die GD ECHO überwachte die Projekte und behandelte die von ihr ermittelten Probleme
26Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter der GD ECHO führen Kontrollbesuche bei den Projekten durch. Über die Ergebnisse dieser Besuche, einschließlich aller festgestellten Probleme, erstatten sie ihren Partnern Bericht, damit diese korrigierend eingreifen können. Im Folgenden zwei Beispiele:
- Bei der Überwachung von Projekt 8 an einer Grundschule in Uganda stellte die GD ECHO eine mangelnde Koordinierung mit den WASH-Partnern fest (siehe Ziffer 25). Im Anschluss an diesen Kontrollbesuch, der acht Monate nach Projektbeginn stattgefunden hatte, wurde das Problem weiterverfolgt und die Schule an die Wasserversorgung angeschlossen.
- Bei der Überwachung eines Projekts im Bereich frühkindliche Entwicklung in Uganda (Projekt 9) stellte die GD ECHO fest, dass die Eltern für eine Abschlussfeier spezielle Bekleidung (Talare) für ihre Kinder kaufen mussten, um eine Bescheinigung für die Anmeldung ihres Kindes in der Grundschule zu erhalten. Diese Praxis wurde nach dem Kontrollbesuch eingestellt, da die ugandischen Bildungsbehörden für den Eintritt in die Grundschule eine solche Bescheinigung gar nicht verlangten.
Allerdings wurden die Partner von der GD ECHO nicht systematisch schriftlich über die Ergebnisse der Kontrollbesuche informiert. Beispielsweise führte die GD ECHO im Oktober 2018 einen Kontrollbesuch bei einem Projekt in Jordanien durch (Projekt 5). Ihre Ergebnisse teilte sie dem Partner jedoch nicht schriftlich, sondern nur mündlich mit. Dabei forderte sie Kommunikationsmaterial in schriftlicher Form oder als Video an. Dies wurde vom Partner jedoch missverstanden, der das Kommunikationsmaterial erst in der zweiten Phase des Projekts, d. h. sieben Monate später (Projekt 6) vorlegte. Darüber hinaus stellte der Hof einige Schwachstellen fest. Diese betrafen die Überwachung der Kosten (siehe Ziffer 57) und den Anteil der Mädchen, der im Vergleich zur Zielvorgabe erreicht wurde (siehe Ziffer 38).
Die Projekte erbrachten die erwarteten Ergebnisse
28Die GD ECHO verwendet zur Messung der Projektergebnisse zwei Arten von Indikatoren. Anhand von Ergebnisindikatoren wird der Projektoutput gemessen (d. h. die im Rahmen des Projekts bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. gebaute Unterrichtsräume, durchgeführte Schulungskurse oder bereitgestellte Ausstattung). Mit spezifischen Zielindikatoren werden die Wirkungen gemessen (d. h. die Verbesserung der Situation der Begünstigten, wie z. B. Zugang zu Lernmöglichkeiten, Wissenszuwachs oder Verbesserung des Wohlbefindens).
29Die Stichprobe des Hofes umfasste sechs abgeschlossene Projekte (siehe Anhang I), für die es insgesamt 30 Ergebnisindikatoren gab. Bei 27 dieser Indikatoren (90 %) wurden mit den Projekten 100 % oder mehr der angestrebten Outputs erreicht (siehe Abbildung 4).
Der Hof ermittelte ein Beispiel, bei dem der Output über der Zielvorgabe lag, aber nicht wie vorgesehen genutzt wurde. Im Rahmen von Projekt 10 in Uganda wurden an zwei Standorten Unterrichtsräume für Grundschulen gebaut: in Bidibidi, einer bestehenden Siedlung, und in Omugo, wo ein großer Flüchtlingszustrom erwartet wurde. Die in Omugo erwarteten 40 000 Flüchtlinge trafen jedoch nicht ein, und von den fünf dort gebauten Schulen waren bei Abschluss des Projekts im März 2018 nur drei wie geplant in Betrieb. Von den beiden anderen Schulen stand eine bis zum neuen Schuljahr 2019 leer, und die andere wurde im Rahmen eines durch „Education Cannot Wait“ finanzierten Projekts als weiterführende Schule genutzt.
31Während die Messung von Outputs relativ einfach ist (z. B. Anzahl der gebauten Unterrichtsräume oder Anzahl der ausgebildeten Lehrkräfte), ist die Messung der Projektwirkung, d. h. der Veränderungen im Leben der Begünstigten, schwieriger. Die in der Stichprobe des Hofes enthaltenen Projekte lieferten jedoch einige gute Beispiele dafür, wie diese Messung vorgenommen werden kann (siehe Kasten 2).
Kasten 2
Beispiele für die Messung von Wirkungen
Projekt 5 in Jordanien umfasste Schulungen zu den Themen inklusive Bildung und Hilfsmittel für Lehrkräfte, die mit Kindern mit Behinderungen arbeiten. Bei beiden Arten von Schulungen
- gab der Partner vor und nach der Schulung Fragebögen aus. Die Rücklaufquote lag bei über 80 %, und 93 % der Personen, die die Fragebögen ausfüllten, gaben an, dass sich ihre Kenntnisse in mindestens einem der Kursbereiche verbessert hätten;
- analysierte der Partner den Umfang dieses Wissenszuwachses (kein spezifischer Zielindikator). Der Durchschnittswert stieg von 61 % auf 76 % beim Thema inklusive Bildung sowie von 54 % auf 61 % beim Thema Hilfsmittel. Angesichts des relativ geringen Wissenszuwachses, der sich aus der Schulung zu Hilfsmitteln ergab, entschloss sich der Partner, seine Schulungsmaterialien zu überarbeiten.
Mit Projekt 4, ebenfalls in Jordanien, wurde psychosoziale Unterstützung für Kinder bereitgestellt. Zur Messung der Verbesserungen
- erhielten die Teilnehmer vor und nach der Inanspruchnahme des Angebots denselben Fragebogen zur psychosozialen Integrität mit den folgenden Ergebnissen:
- Die Durchschnittswerte stiegen von 48 % auf 78 %, was zeigt, dass die Kinder von dem Programm profitiert haben.
- In der Kontrollgruppe (Schüler, die nicht an dem Projekt teilnahmen) fielen die Durchschnittswerte von 57 % auf 53 %.
Für die abgeschlossenen Projekte in der Stichprobe des Hofes wurden 11 spezifische Zielindikatoren angewendet. Diese Indikatoren dienten der Messung von Wirkungen wie dem prozentualen Anteil der Jungen und Mädchen im Schulalter, die kontinuierlich Zugang zu hochwertigen Lernmöglichkeiten in einer geschützten Umgebung haben (Projekte 1, 2, 10 und 11), oder dem Anteil der Kinder mit Behinderungen, deren psychosoziales Wohlbefinden sich durch die Projektinterventionen verbessert hat (Projekt 5). Bei neun dieser Indikatoren (82 %) wurden die angestrebten Wirkungen im Rahmen der Projekte zu 100 % oder mehr erreicht (siehe Abbildung 5).
Die Stärkung von Systemen und Partnerschaften gehörte zu den vier strategischen Schwerpunktbereichen, die die Kommission in ihrem politischen Rahmen von 2018 festgelegt hatte (siehe Ziffer 07). Im Rahmen des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit der GD ECHO wurden im Zeitraum 2018-2019 zwei Projekte mit Bezug zu Bildung in anhaltenden Krisen finanziert:
- das Projekt „Improving Learning Environments Together (ILET)“ (0,6 Millionen Euro), mit dem die Herausforderungen bei der Messung der Qualität von Bildungsangeboten in Notsituationen und anhaltenden Krisen angegangen werden sollten. Im Rahmen des Projekts wurde eine Methode entwickelt, wie Menschen darin geschult werden können, Daten zu erheben, zu analysieren und zur Verbesserung der Funktionsweise von Schulen zu nutzen. Ein Bericht mit einem Überblick über die Projektergebnisse wurde im Mai 2018 veröffentlicht;
- das Projekt „Strengthening Coordination in Education in Emergencies“ (1 Million Euro), das genauere Erkenntnisse zu Hilfen in Form von Bargeld oder Gutscheinen liefern sollte, um eine systematischere Verwendung von Bargeld im Bildungsbereich zu ermöglichen. Als Ergebnis des Projekts wurden im Februar 2019 Leitlinien veröffentlicht, in denen die wichtigsten Aspekte erläutert werden, die in den verschiedenen Phasen eines Projekts für Bargeldhilfen zu berücksichtigen sind.
Die Ergebnisse der Analyse des Hofes sind in Tabelle 2 dargestellt. Der Hof stellte fest, dass die GD ECHO die Ergebnisse der Projekte des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit (ERC) nur begrenzt nutzte, obwohl es sich hierbei um eine strategische Priorität handelte:
- Das ILET-Projekt war für fünf Projekte uneingeschränkt und für zwei Projekte teilweise relevant. Diese Projekte zielten darauf ab, Zugang zu hochwertiger Bildung zu ermöglichen, und wurden zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als die Ergebnisse des ILET-Projekts bereits vorlagen. Trotzdem wurden diese Ergebnisse nur bei einem dieser Projekte zur Qualitätsmessung verwendet (Projekt 8).
- Die ERC-Leitlinien zu Bargeldhilfen waren für vier Projekte in der Stichprobe des Hofes relevant und verfügbar. Bei keinem dieser Projekte wurde ausdrücklich auf die ERC-Leitlinien verwiesen, wobei die Projekte in der Praxis aber einem ähnlichen Ansatz wie in den Leitlinien folgten (Projekte 3, 6, 7 und 8).
Tabelle 2
Die GD ECHO nutzt die Ergebnisse von ERC-Projekten nur begrenzt
Land | Projekt | Verstärkte Reaktionsfähigkeit | |
ILET | Bargeldhilfen | ||
Jordanien | 2 | ||
3 | ◯ | ||
4 | |||
5 | |||
6 | ◯ | ||
7 | ◯ | ||
Uganda | 8 | ⬤ | ◯ |
= ERC-Orientierungshilfen sind für das Projekt relevant und verfügbar | |
= ERC-Orientierungshilfen sind für das Projekt teilweise relevant | |
⬤ | = ERC-Orientierungshilfen werden für das Projekt genutzt |
◯ | = ERC-Orientierungshilfen werden für das Projekt nicht genutzt, aber ein vergleichbarer Ansatz wird verfolgt |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission/Partner.
Mit den Projekten wurden weniger Mädchen als Jungen erreicht
35In ihrem politischen Rahmen betont die GD ECHO, dass sich Notsituationen und anhaltende Krisen unverhältnismäßig stark auf die Bildung von Mädchen auswirken. Dies ergaben auch die Bedarfsanalysen zu einigen Projekten aus der Stichprobe des Hofes. Im Folgenden einige Beispiele:
- Im Rahmen von Projekt 6, mit dem Kinder mit Behinderungen in Jordanien unterstützt wurden, wurde festgestellt, dass vor allem Mädchen beim Zugang zu Bildung auf Hindernisse stießen (z. B. aufgrund von Stigmatisierung, Schikanen und Misshandlung durch Lehrkräfte).
- Die Bedarfsanalysen zu drei Projekten für Bargeldhilfen in Jordanien (Projekte 1 bis 3) unterstrichen die Gefahr, dass Mädchen aufgrund von Frühverheiratung als Krisenbewältigungsstrategie die Schule abbrechen, was irreversible Folgen für das Leben der Mädchen hat.
- Die Bedarfsanalyse für ein Projekt in Uganda im Jahr 2018 ergab, dass in den ersten Grundschuljahren Mädchen und Jungen zwar gleich stark vertreten sind, im weiteren Verlauf jedoch mehr Mädchen aus der Schule ausscheiden (Projekt 8).
- Bei der Prüfung des Vorschlags für ein Projekt in Flüchtlingslagern in Jordanien wies die GD ECHO auf die für Mädchen bestehende Gefahr hin, die Schule abbrechen und im Haushalt arbeiten zu müssen, Gewalt zu erfahren und früh verheiratet zu werden (Projekt 4).
Bei den Projekten gab es einige Maßnahmen, die speziell auf Frauen und Mädchen ausgerichtet waren und auf die Hindernisse abzielten, mit denen gefährdete Gruppen wie z. B. minderjährige Mütter (auch als „Kindermütter“ bezeichnet) konfrontiert sind (siehe Kasten 3).
Kasten 3
Speziell auf minderjährige Mütter ausgerichtete Maßnahmen
Projekt 8 in Uganda war auf die gefährdete Gruppe der minderjährigen Mütter ausgerichtet. In sieben AEP-Einrichtungen in Yumbe unterstützte das Projekt 122 minderjährige Mütter beim Schulbesuch.
Zu den bestehenden Bildungshindernissen gehörten
- Kinderbetreuungspflichten, da von den Müttern häufig erwartet wurde, zu Hause zu bleiben, um ihre Kinder zu betreuen;
- die Ablenkung durch das Baby im Klassenzimmer, wodurch die Qualität des Lernens beeinträchtigt wurde;
- der Druck durch die Klassengemeinschaft, wodurch sich Mütter mit Kind im Klassenzimmer unerwünscht fühlten.
Zu den Lösungsansätzen, mit denen diese Probleme im Rahmen des Programms bewältigt werden sollten, gehörten u. a. die Bewusstseinsförderung in der Gemeinschaft, Kinderschutzgruppen und Radiomitteilungen. In der Praxis war in einigen AEP-Einrichtungen eine Person anwesend, die die Babys betreute, während ihre Mütter am Unterricht teilnahmen.
Allerdings wurden einige Projekte in der Stichprobe des Hofes durch den vorgesehenen Anteil an Mädchen nicht deren stärkerer Benachteiligung gerecht (siehe Ziffer 35). Beispielsweise ist eine Frühverheiratung nur schwer rückgängig zu machen, weshalb präventive Maßnahmen besonders wichtig sind. Trotzdem richtete sich bei acht der elf Projekte in der Stichprobe des Hofes die angestrebte Unterstützung zu 50 % an Mädchen. Bei einem der drei übrigen Projekte war dieser Anteil aufgrund der stärkeren Gefährdung von Mädchen auf 60 % festgelegt (Projekt 4). Im Rahmen der beiden anderen Projekte in der Stichprobe des Hofes sollten noch weniger Mädchen erreicht werden. Für das eine, in Jordanien, war eine Zielvorgabe von nur 40 % Mädchen festgelegt (Projekt 3), für das andere, in Uganda, lag sie bei 44 % (Projekt 11). Die Zielvorgabe von 40 % in Projekt 3 lag unter der für die beiden vorangegangenen Phasen (Projekte 1 und 2) vorgesehenen Zielvorgabe von 50 %. Dies stand weder mit den politischen Verpflichtungen der GD ECHO noch mit der Bedarfsanalyse des Partners in Einklang, in der eine verstärkte Unterstützung gefährdeter Mädchen empfohlen wurde, insbesondere wenn sie von Frühverheiratung bedroht sind.
38Obwohl es Zielvorgaben für den Anteil von Mädchen gab, wurden diese nicht in den formellen Projektindikatoren berücksichtigt (siehe Ziffer 29). Darüber hinaus wurden die Zielvorgaben bei mehreren von der GD ECHO finanzierten Maßnahmen nicht erreicht. In Abbildung 6 wird für die Projekte in der Stichprobe des Hofes der angestrebte prozentuale Anteil von Mädchen mit dem tatsächlich erreichten Anteil verglichen. Im Rahmen von Projekt 1 zum Beispiel hätten 132 Mädchen mehr unterstützt werden können, wenn die Zielvorgabe erfüllt worden wäre.
Die GD ECHO verfügt mit dem Geschlechtergleichstellungs- und Altersmarker über ein Instrument zur Beurteilung, wie gut bei humanitären Maßnahmen geschlechtsbezogene Aspekte berücksichtigt werden. Der Marker soll dazu beitragen, die Qualität der humanitären Hilfsmaßnahmen zu verbessern. Abhängig davon, wie viele der vier geschlechtsbezogenen Kriterien eine Maßnahme erfüllt, wird sie von der GD ECHO in der Entwurfsphase und in den Phasen des Zwischen- und Abschlussberichts mit einer Punktzahl von 0, 1 oder 2 bewertet. Die vier Kriterien sind: Bedarfsanalyse und Berichterstattung nach Geschlecht; Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf Geschlechtergruppen; Beteiligung von Geschlechtergruppen an der Gestaltung/Umsetzung; Anpassung der Maßnahme an die Bedürfnisse der Geschlechtergruppen.
40Obwohl bei mehreren Projekten in der Stichprobe des Hofes der vorgesehene oder der erreichte Anteil an Mädchen unzureichend war, wirkte sich dies nicht auf ihre Punktzahl aus, da die Anteile der Geschlechtergruppen kein spezifisches Kriterium darstellten. Bei sieben der elf Projekte in der Stichprobe des Hofes vergab die GD ECHO die Höchstpunktzahl 2. Die Höchstpunktzahl sollte nur an Projekte vergeben werden, die alle vier Kriterien erfüllen (siehe Tabelle 3). Doch auch in Fällen, in denen die GD ECHO eine niedrigere Punktzahl vergab, war der angestrebte oder erreichte Anteil von Mädchen nicht der Grund dafür. Die Anteile der Geschlechtergruppen wurden von der GD ECHO nicht systematisch kontrolliert. Daher löste der Geschlechtergleichstellungs- und Altersmarker nicht die erforderlichen Korrekturmaßnahmen aus, wenn bei Projekten der angestrebte oder erreichte Anteil an Mädchen zu niedrig war.
Tabelle 3
Der Geschlechtergleichstellungs- und Altersmarker der GD ECHO führte nicht zur Erkennung von Maßnahmen, bei denen Mädchen unzureichend unterstützt wurden
Land | Projekt | Laufend | Bewertung anhand des Geschlechtergleichstellungs- und Altersmarkers | Angestrebter Anteil an Mädchen (in %) | |
wurde oder wird voraussichtlich nicht erreicht | unter 50 % | ||||
Jordanien | 1 | 1 | x | ||
2 | 2 | x | |||
3 | * | 1 | x | x | |
4 | * | 2 | x | ||
5 | 2 | ||||
6 | * | 1 | |||
7 | * | 2 | |||
Uganda | 8 | * | 1 | x | |
9 | 2 | ||||
10 | 2 | x | |||
11 | 2 | x |
* laufendes Projekt, vorläufige Marker-Bewertung
2 | = erfüllt alle vier Kriterien |
1 | = erfüllt zwei/drei Kriterien |
0 | = erfüllt kein/nur ein Kriterium |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission/Partner.
Die Projekte waren zu kurzfristig angelegt, was zu einigen Ineffizienzen führte
41Damit die Kommission ihre humanitäre Hilfe für Bildung in anhaltenden Krisen effizient leisten kann, sollte sie14
- im Einklang mit der Zusage, die sie im Jahr 2016 im Rahmen der umfassenden Vereinbarung „Grand Bargain“ hinsichtlich einer mehrjährigen Finanzierung gemacht hat, sowohl kurz- als auch längerfristige Unterstützung für Kinder bereitstellen;
- bei ihrer Verwendung humanitärer Mittel das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielen;
- über das Ende der humanitären Hilfe hinaus nachhaltige Ergebnisse anstreben, z. B. durch Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung von Existenzgrundlagen.
Daher prüfte der Hof, ob die Unterstützung der Kommission im Rahmen einer mehrjährigen Finanzplanung erfolgte und ob die Projekte lang genug dauerten, um den Bildungsbedarf in anhaltenden Krisen zu decken. Der Hof analysierte, inwieweit die Kommission ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielte und sicherstellte, dass die Projektkosten angemessen waren. Sofern relevant, verglich der Hof bei den unterschiedlichen Projekten in seiner Stichprobe die Kosten für ähnliche Maßnahmen. Des Weiteren untersuchte er, ob der Nutzen für die Kinder auch nach dem Auslaufen der Projekte fortbestand, ob die Projekte die Abhängigkeit der Begünstigten von Bargeldhilfen verringerten und ob sie mit längerfristiger Entwicklungshilfe verknüpft waren.
43In Abbildung 7 sind die Feststellungen zusammengefasst, zu denen der Hof in seiner Untersuchung der Projekte in der Stichprobe hinsichtlich ihrer Dauer, Kostenanalyse und Nachhaltigkeit gelangt ist.
Die bei den meisten Projekten in der Stichprobe des Hofes vorgesehene Laufzeit von 10 bis 12 Monaten reichte nicht aus, um den längerfristigen Bildungsbedarf in anhaltenden Krisen zu decken
44Trotz ihrer Zusage einer mehrjährigen Finanzplanung bei der humanitären Hilfe und der Tatsache, dass der Bildungsbedarf in anhaltenden Krisen oft mittel- bis langfristig besteht, weist die Kommission den Regionen und Ländern die Mittel jahresbezogen im Rahmen eines jährlichen weltweiten Beschlusses (Worldwide Decision, WWD) zu. Im Rahmen des WWD 2019 wurden insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt, darunter
- 260 Millionen Euro für die Syrienkrise (Syrien, Libanon, Jordanien und Ägypten), davon 16,5 Millionen Euro (6 %) für den Bildungsbereich;
- 113 Millionen Euro für das Horn von Afrika (Dschibuti, Äthiopien, Kenia, Somalia und Uganda), davon 22,5 Millionen Euro (20 %) für den Bildungsbereich.
In jährlichen Durchführungsplänen für humanitäre Hilfe (Humanitarian Implementation Plans, HIP) wird dann festgehalten, welche Unterstützung die GD ECHO in einer bestimmten Krise oder Region leistet. Jährliche HIP werden beispielsweise für die Syrienkrise und für das Horn von Afrika erarbeitet.
46Die Instrumente der GD ECHO sind für Krisenreaktionen konzipiert. Derzeit kann die GD ECHO Projekte für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen im Rahmen eines HIP bis zu 24 Monate lang finanzieren. Zwar kann sie dasselbe Projekt auch über diesen Zeitraum hinaus im Rahmen eines nachfolgenden HIP weiterfinanzieren, aber die entsprechende Entscheidung kann nicht zum Zeitpunkt der ursprünglichen Projektauswahl, sondern erst später getroffen werden. Durch diesen Programmplanungszyklus werden flexible Reaktionen in Notsituationen ermöglicht, die Anzahl der längerfristig finanzierten Projekte ist jedoch begrenzt.
47Die Verordnung über die humanitäre Hilfe15 sieht für die Dauer von Finanzierungen durch die GD ECHO keine Höchstgrenze vor. Die in WWD oder HIP festgelegten Höchstgrenzen sind das Ergebnis interner Entscheidungen (siehe Abbildung 8). Aus regulatorischer Sicht hätte die GD ECHO die Möglichkeit, längere Projekte für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen aus einem HIP zu finanzieren.
Die Stichprobe des Hofes umfasste 11 Projekte, davon sieben in Jordanien und vier in Uganda. Bei neun der 11 Projekte betrug die ursprünglich geplante Dauer 12 Monate oder weniger. Im Durchschnitt betrug die ursprüngliche Dauer der Projekte in beiden Ländern 13 Monate. Bei Berücksichtigung der Projektverlängerungen erhöhte sich die durchschnittliche Dauer in Uganda auf 21 Monate (siehe Abbildung 9). In beiden Ländern herrschen anhaltende Krisen. Die Krise in Syrien begann 2012, und in Uganda kommt seit 2016 eine beträchtliche Zahl von Flüchtlingen an. Die vom Hof geprüften Projekte wurden im Zeitraum 2017-2019 durchgeführt.
Die auf ein Jahr ausgelegte Finanzierung von Projekten steht nicht im Einklang mit der im „Grand Bargain“ erfolgten Zusage einer Ausweitung der mehrjährigen Planung. Darüber hinaus bedeutete die Verpflichtung der GD ECHO, 10 % der humanitären Hilfe für den Bildungsbereich bereitzustellen (siehe Ziffer 10), dass längerfristige Mittel zur Verfügung standen. Einjährige Projekte entsprechen nicht dem mehrjährigen Bildungsbedarf von Kindern in anhaltenden Krisen. Dies zeigte sich darin, dass mehrere dieser Projekte über das erste Jahr hinaus für weitere Jahre von der GD ECHO finanziert wurden. In einer kürzlich durchgeführten Evaluierung der humanitären Hilfe der EU wurde festgestellt, dass der einjährige Finanzierungszyklus der GD ECHO mit hohen Verwaltungskosten verbunden ist, und der GD ECHO empfohlen, nach Möglichkeit eine mehrjährige Programmplanung zu verfolgen16.
50Die Finanzierung von Maßnahmen für ein Jahr erhöht den Verwaltungsaufwand für die GD ECHO und insbesondere für den Durchführungspartner. Die GD ECHO muss eine größere Anzahl von Vorschlägen bewerten, während der Partner die Vorschläge ausarbeiten und beim Bildungsministerium zur Genehmigung einreichen muss (siehe Tabelle 4). Einjährige Projekte können längere Arbeitsverträge verhindern und zu einer stärkeren Personalfluktuation führen17. Eine mehrjährige Finanzierung humanitärer Hilfe kann zu verringerten Verwaltungskosten beitragen18. Darüber hinaus müssen die Partner in Jordanien für jedes Projekt beim Bildungsministerium einen Antrag auf Genehmigung stellen. Dieser Prozess kann drei bis fünf Monate dauern, was bei einem zwölfmonatigen Projekt erhebliche Auswirkungen haben kann.
Tabelle 4
Verwaltungsaufwand von Projekten in Abhängigkeit von ihrer Dauer
Projekte im Dreijahreszeitraum | Zuständige Stelle | |||
3 einjährige Projekte | 1 dreijähriges Projekt | GD ECHO | Partner | |
Projektvorschläge | 3 | 1 | x | |
Bewertung des Projektvorschlags in der Auswahlphase | 3 | 1 | x | |
Antrag auf Projektgenehmigung beim Bildungsministerium | 3 | 1 | x |
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Ein weiterer Nachteil der kurzfristigen Finanzierung ist die kürzere Zeit, die zur Bereitstellung einer hochwertigen Maßnahme zur Verfügung steht. Es bleibt weniger Zeit, um Gleichstellungsaspekte zu berücksichtigen und nachhaltigere Lösungen zu finden. Im Bericht von 2019 zum „Grand Bargain“ („Three Years On“) wird festgestellt, dass bei einer mehrjährigen Finanzplanung nicht nur der Verwaltungsaufwand für die humanitäre Hilfe geringer ist, sondern sich auch ihre Effizienz und Wirksamkeit verbessern. Alle Durchführungspartner der Projekte in der Stichprobe des Hofes erklärten, dass eine Projektdauer von mehr als einem Jahr dem Bildungsbedarf von Kindern in anhaltenden Krisen besser gerecht wird. Im Hinblick auf die Situation in Jordanien und Uganda sprachen sie sich für Projekte mit einer Laufzeit von zwei bis fünf Jahren aus, um eine bessere Planung und damit hochwertigere Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Projektkosten wurden von der GD ECHO nicht ausreichend analysiert
52Die GD ECHO legt in den HIP allgemeine Grundsätze für die Auswahl von Projekten fest (siehe Ziffer 45). Diese liefern den Partnern Informationen über die Höhe der verfügbaren Mittel der GD ECHO, die Art der von der GD ECHO finanzierten Maßnahmen und darüber, wie die GD ECHO die Vorschläge der Partner bewertet. Die Partner entwerfen ihre eigenen Projekte im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des HIP und schlagen sie der GD ECHO zur Finanzierung vor.
53Die von der GD ECHO standardmäßig durchgeführte Überprüfung hinsichtlich der Eignung von Partnern und der Förderfähigkeit von Kosten kann eine gewisse Sicherheit dafür bieten, dass die Kosten angemessen sind. Bevor ein Partnerschaftsrahmenvertrag unterzeichnet wird, führt die GD ECHO eine Ex-ante-Bewertung der Eignung des Partners durch. Die Partner müssen diese Bewertung ihrer technischen und logistischen Kapazität erfolgreich bestehen. Obwohl dies eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Verfahren der Partner bietet, ist es keine Garantie dafür, dass die Kosten in ihren Projektvorschlägen wettbewerbsfähig sind. Die GD ECHO überprüft auch systematisch die Förderfähigkeit von Projektkosten, was zu Kosteneinsparungen führen kann. In Uganda beispielsweise wurde infolge einer solchen Überprüfung ein 37 000 Euro teurer Geländewagen (ein Land Cruiser) aus dem Projektbudget gestrichen (Projekt 10).
54Die GD ECHO führt auch einige Analysen der Kosteneffizienz durch, um die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der vorgeschlagenen Kosten sicherzustellen. Projekt 7 in der Stichprobe des Hofes, das in Jordanien durchgeführt wurde, bot ein gutes Beispiel dafür, wie eine Kostenanalyse zur Kosteneffizienz beitragen kann. Die GD ECHO schätzte die Kosten pro Begünstigten im Projektvorschlag als zu hoch ein (2 700 Euro pro Kind). Der Betrag wurde auf 1 700 Euro pro Kind gesenkt, wodurch die Wirtschaftlichkeit des Projekts verbessert wurde. Diese Art der Kostenanalyse könnte auch das Betrugsrisiko verringern, da ungewöhnliche Kostenrelationen oder ungewöhnliche Veränderungen im Laufe der Zeit auf Unregelmäßigkeiten hinweisen können.
55Bei den 11 Projekten in seiner Stichprobe stellte der Hof jedoch Schwachstellen bezüglich der Kostenanalyse fest. Die in den Projektvorschlägen angegebenen Kosten wurden von der GD ECHO nicht einheitlich analysiert. Die durchgeführten Kostenanalysen waren in ihrem Umfang begrenzt und wurden von der GD ECHO nicht hinreichend genutzt, um die Effizienz der Projekte zu erhöhen (siehe Kasten 4).
Kasten 4
Analyse der Projektkosten durch die GD ECHO – Beispiele für Schwachstellen
Uneinheitlichkeit: Die Kosten für den Bau von Unterrichtsräumen im Rahmen von zwei Projekten im Distrikt Yumbe, Uganda, wurden von der GD ECHO nicht einheitlich analysiert:
- Bei Projekt 9 wurden Stückkosten in Höhe von 48 000 Euro je Block von Unterrichtsräumen veranschlagt. Die GD ECHO akzeptierte diesen Betrag, da sie davon ausging, dass der Partner im Hinblick auf die Infrastruktur über einen komparativen Vorteil verfügte und die Kosten daher angemessen seien.
- Für Projekt 10 (im selben Distrikt) wurden Stückkosten in Höhe von 23 000 Euro je Block von Unterrichtsräumen veranschlagt. Diese Summe beurteilte die GD ECHO im Vergleich zu der in den Leitlinien für die Krisenreaktion enthaltenen Kostenschätzung von 18 000 Euro als hoch.
Unzureichende Analyse: Dies betrifft Projekt 10 in Uganda:
- Der Anteil der Kosten, die auf Güter und Dienstleistungen für die Begünstigten entfallen, wurde von der GD ECHO in ihrer Bewertung des Vorschlags von März 2017 auf 60 % geschätzt.
- Der tatsächliche Anteil der Kosten, die auf Güter und Dienstleistungen für die Begünstigten entfielen, betrug 79 %.
Dies zeigt, dass erheblicher Spielraum für eine Effizienzsteigerung bestand; in ihrer Analyse hatte die GD ECHO jedoch weder den Anteil der betreffenden Kosten in diesem Projekt mit dem in anderen Projekten verglichen noch diesen auf Ineffizienz geprüft.
Nicht verwendete Analyseergebnisse: Dies betrifft ebenfalls Projekt 10:
- Die Kosten je Begünstigten wurden in der von der GD ECHO vorgenommenen Bewertung des Vorschlags auf 37 Euro veranschlagt.
- Die tatsächlichen Kosten je Begünstigten betrugen am Ende des Projekts 66 Euro.
Die GD ECHO nutzte diese Analyse nicht und untersuchte auch nicht die Gründe für die Abweichung, um Erkenntnisse hinsichtlich der Kosteneffizienz zu gewinnen.
Seit Dezember 2018 bewertet die GD ECHO bei der Auswahl von Projektvorschlägen deren Kosteneffizienz als „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“. Allerdings gibt es keine Leitlinien zu den Bewertungskriterien oder der Art der Kostenanalyse, die für die Durchführung der Bewertung erforderlich ist. Die Prüfungsstichprobe des Hofes umfasste drei Projekte (Projekte 3, 6 und 7), die alle im Jahr 2019 in Jordanien durchgeführt wurden, bei denen die GD ECHO diesen Bewertungsansatz anwandte. Bei allen drei Projekten wurde die Kosteneffizienz als „mittel“ bewertet. Doch selbst im Fall von Projekt 7, das die GD ECHO als zu teuer ansah (siehe Ziffer 54), wurden die Stückkosten nicht mit denen anderer, ähnlicher Projekte verglichen.
57Nicht nur bei der Planung von Projekten, sondern auch während ihrer Durchführung kann ein Kostenvergleich mit einem ähnlichen Projekt dazu beitragen, Möglichkeiten für eine verbesserte Kosteneffizienz aufzuzeigen. Die GD ECHO führte bei der Überwachung der Projekte jedoch keine Kostenanalyse durch.
58Der Hof ermittelte zwei Arten von Analysen, die die GD ECHO während der Planung und Durchführung von Projekten hätte vornehmen können, um Möglichkeiten zur Steigerung der Kosteneffizienz zu ermitteln:
- einen Vergleich der Kosten der Maßnahmen mit denen eines ähnlichen Projekts oder früherer Phasen desselben Projekts (siehe Kasten 5);
- einen Vergleich des Gesamtkostenanteils der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen mit dem betreffenden Anteil in ähnlichen Projekten oder früheren Phasen desselben Projekts (siehe Kasten 6).
Kasten 5
Steigerung der Kosteneffizienz – Vergleiche, die die GD ECHO im Hinblick auf die Kosten von Maßnahmen hätte durchführen können
Kosten ähnlicher Projekte: Die Projekte 9 und 10 betrafen beide den Bau von Blöcken von Unterrichtsräumen in derselben Flüchtlingssiedlung in Uganda, aber die Stückkosten je Block waren bei Projekt 9 um 46 % höher als bei Projekt 10:
- tatsächliche Stückkosten je Block bei Projekt 10 (28 Blöcke von Unterrichtsräumen): 18 300 Euro;
- tatsächliche Stückkosten je Block bei Projekt 9 (22 Blöcke von Unterrichtsräumen): 26 700 Euro.
Es bestanden zwar einige Konstruktionsunterschiede, die GD ECHO hätte jedoch die unterschiedlichen Kosten miteinander vergleichen oder untersuchen können, ob sich aus den Unterschieden Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten ergaben.
Kosten je Begünstigten: Bei den Projekten 1 bis 3, bei denen es sich um aufeinanderfolgende einjährige Bargeldhilfeprojekte handelte, die in Jordanien von demselben Partner durchgeführt wurden, erhöhten sich die Kosten je Begünstigten von Jahr zu Jahr wie folgt:
- 833 Euro im Jahr 2017;
- 893 Euro im Jahr 2018;
- 914 Euro im Jahr 2019.
Obwohl der Betrag der Bargeldhilfe dabei gleich blieb, analysierte die GD ECHO nicht, wie der Kostenanstieg zustande kam.
Gebühren für Bargeldtransfers: Bei Bargeldhilfeprojekten zahlten die Partner den Banken für die Auszahlung an die Begünstigten eine Verwaltungsgebühr. Diese Gebühren für den Bargeldtransfer schwankten im Verhältnis zu den Gesamtkosten selbst innerhalb desselben Landes sehr stark. In Jordanien beispielsweise
- bewegten sich die Gebühren in einem Bereich zwischen 1,0 % und 2,9 % und
- hätte eine Verringerung der Gebühr von 2,9 % (Projekt 7) auf 1,0 % potenzielle Einsparungen in Höhe von 17 500 Euro ermöglicht (damit hätten 21 weitere Begünstigte unterstützt werden können).
Kasten 6
Steigerung der Kosteneffizienz – Vergleiche, die die GD ECHO in Bezug auf den Gesamtkostenanteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen hätte durchführen können
Vergleich zwischen den Phasen: Ein Partner führte zwei aufeinanderfolgende einjährige Projekte in Jordanien durch, wobei der Anteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen an den Gesamtkosten sehr unterschiedlich war:
- Gesamtkostenanteil der für die Begünstigten in der ersten Phase (Projekt 5) bereitgestellten Güter und Dienstleistungen: 61 % laut Vorschlag, 76 % bei der Durchführung;
- Gesamtkostenanteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen gemäß dem Vorschlag für die zweite Phase (Projekt 6): 53 %.
Die GD ECHO hätte den Gesamtkostenanteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen in dem Vorschlag für die zweite Phase mit dem entsprechenden Anteil in der ersten Phase vergleichen und vernünftigerweise erwarten können, dass der Partner ein ähnliches Niveau erreicht.
Vergleich zwischen Projekten: Die GD ECHO hätte den Gesamtkostenanteil der an die Begünstigten ausgezahlten Bargeldhilfen bei Projekt 7 mit dem entsprechenden Anteil der für die Begünstigten bereitgestellten Bargeldhilfen und Bildungsleistungen bei drei aufeinanderfolgenden, von einem anderen Partner durchgeführten Projekten vergleichen können:
- Bei Projekt 7, einem im Jahr 2019 in Jordanien durchgeführten Bargeldhilfeprojekt, lag der Gesamtkostenanteil der an die Begünstigten ausgezahlten Bargeldhilfen bei 34 %.
- Bei den Projekten, die 2017, 2018 und 2019 von einem anderen Partner durchgeführt wurden, lag der entsprechende Anteil der für die Begünstigten bereitgestellten Bargeldhilfen und Bildungsleistungen bei 68 %, 61 % bzw. 60 %.
Die GD ECHO hätte eine vergleichbare Effizienz anstreben können und die Zielvorgabe von 85 %, die in den Leitlinien der GD ECHO für großvolumige Bargeldtransfers mit Beträgen über 10 Millionen Euro vorgeschlagen wurde (wenngleich sich dies auf ein breites Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen bezieht), als Vergleichsgröße heranziehen können.
Vergleich zwischen Verwendung und Nichtverwendung von Bargeldhilfen: Den Leitlinien der GD ECHO zufolge führt die Verwendung von Bargeldtransfers dazu, dass mehr Hilfe bei den Begünstigten ankommt. In der Stichprobe des Hofes wurden im Durchschnitt jedoch die folgenden Gesamtkostenanteile ermittelt:
- Bei den fünf Projekten, bei denen Bargeldhilfe zu den wesentlichen Maßnahmen gehörte, lag der durchschnittliche Gesamtkostenanteil der für die Begünstigten bereitgestellten Bargeldhilfen und Bildungsleistungen bei 56 %.
- Bei den anderen sechs Projekten lag der entsprechende durchschnittliche Anteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen bei 66 %.
Somit führten Bargeldhilfen nicht dazu, dass mehr Hilfe bei den Begünstigten ankam.
Bei vielen Maßnahmen bestand der Nutzen für Kinder nach dem Projektende fort, aber Bargeldhilfeprojekte trugen wenig dazu bei, die Abhängigkeit der Begünstigten zu verringern
59Im Rahmen der Projekte wurden eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, deren Nutzen für Kinder auch nach dem Projektende fortbestand, darunter
- Unterstützung der formalen Bildung oder Bereitstellung von beschleunigter Bildung;
- Schulung von Lehrkräften in inklusiver Bildung, beschleunigter Bildung, psychosozialen Fähigkeiten oder Lebenskompetenzen, um ihr Wissen zu erweitern und das Bildungsumfeld zu verbessern;
- Bau von Schulen, Lernzentren, Latrinen oder Unterkünften für Lehrkräfte;
- Bereitstellung von Ausstattung für Kinder mit Behinderungen;
- Bereitstellung von Schultaschen und -uniformen;
- psychosoziale Unterstützung zur Verbesserung des psychosozialen Wohlbefindens;
- Sensibilisierung und Kapazitätsaufbau bei verschiedenen Interessenträgern, um ein förderlicheres und stärker unterstützendes Bildungsumfeld zu schaffen;
- Ausarbeitung einer nationalen Politik für inklusive Bildung sowie Förderung ihrer Umsetzung im Schulsystem.
Viele dieser Maßnahmen sind in der Regel mit Entwicklungshilfe verbunden. Auch die GD DEVCO und der EUTF Afrika bauten Unterrichtsräume für AEP-Einrichtungen in Uganda und boten Schulungen für Lehrkräfte an. Allerdings lag die Laufzeit der Projekte der GD DEVCO und des EUTF Afrika bei vier Jahren, während die Projekte der GD ECHO kürzer waren und verlängert werden mussten, damit ihre Ziele erreicht werden konnten.
61Es gab einige Beispiele für eine direkte Verknüpfung der humanitären Hilfe der EU mit EU-Entwicklungshilfemaßnahmen. Beispielsweise wurden im Rahmen von Projekten der GD ECHO Schulen in Uganda gebaut, und anschließend wurden im Rahmen von Projekten, die aus dem „Education Cannot Wait“-Fonds finanziert wurden, die Gehälter der Lehrkräfte bezahlt und Einrichtungsgegenstände angeschafft. Einige AEP-Teilnehmer, die durch ein von der GD ECHO finanziertes Projekt in Uganda (Projekt 8) unterstützt wurden, nahmen anschließend an einer vom EUTF Afrika finanzierten Berufsausbildung teil.
62Die GD ECHO nutzte jedoch nicht alle Gelegenheiten, die Verknüpfungen zur Entwicklungshilfe weiter zu stärken:
- Ein Partner stellte teilweise an denselben Standorten Angebote für beschleunigtes Lernen (vom EUTF Afrika finanziert) und zur psychosozialen Unterstützung von Grundschulkindern (von der GD ECHO finanziert) bereit. Daneben führte er – allerdings in anderen Teilen der Siedlungen – vom EUTF Afrika finanzierte Maßnahmen zum Aufbau von Existenzgrundlagen für die Begünstigten durch. Damit verpasste er die Gelegenheit, die von der EU angestrebte Verknüpfung zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe in die Praxis umzusetzen. Im Abschlussbericht der GD ECHO zu diesem Projekt hieß es, dass das Projekt mit längerfristigen Entwicklungsinitiativen (wie dem Programm des EUTF Afrika) hätte strategisch verknüpft werden sollen, um seine Wirksamkeit zu erhöhen (Projekt 11).
- In ihrer Analyse des Abschlussberichts zu einem Projekt in Uganda stellte die GD ECHO fest, dass der Partner keine ausreichenden Möglichkeiten geschaffen hatte, um die Maßnahme mit längerfristigen Entwicklungsmaßnahmen zu verknüpfen (Projekt 10).
- Bei der Bewertung des Vorschlags für ein Projekt, das im Jahr 2018 in Jordanien durchgeführt werden sollte, kam die GD ECHO zu dem Schluss, dass das Projekt langfristige Strategien zur Verringerung des Bedarfs an humanitärer Hilfe nicht ausreichend unterstützte. Die einzige Idee bestand darin, dass andere Geldgeber Maßnahmen finanzieren sollten, was jedoch nicht geschah (Projekt 5).
- In den Monitoringberichten der GD ECHO zu einem anderen in Jordanien durchgeführten Projekt wurde festgestellt, dass das Projekt die Möglichkeiten zur Unterstützung langfristiger Strategien zur Verringerung des Bedarfs an humanitärer Hilfe und der zugrunde liegenden Schwächen (insbesondere im Lager Azraq) nicht ausreichend nutzte (Projekt 4).
- In einer Studie wurde der Bildungsweg von 2 971 Schülern weiterverfolgt, die im Jahr 2018 an einem AEP in Uganda teilgenommen hatten. Demnach besuchten 2 015 dieser Schüler (68 %) keine Bildungseinrichtung. Nur 956 (32 %) hatten den erfolgreichen Übergang in die Primar- oder Sekundarstufe oder die Berufsausbildung geschafft. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass mehr Investitionen und Unterstützung benötigt werden, um Kindern beim Übergang zu Bildungsangeboten zu helfen, die ihnen nach der Teilnahme an einem AEP offenstehen (Projekt 8).
In den HIP wird gefordert, die Maßnahmen mit längerfristigen Programmen zu verknüpfen, um deren Nachhaltigkeit zu erhöhen. Zum Beispiel war im technischen Anhang des HIP 2018 im Zusammenhang mit der regionalen Krise in Syrien für Bildungsmaßnahmen die Anforderung festgelegt, die Kontinuität des Lernens durch eine angemessene Planung einschließlich Ausstiegsstrategien und des Übergangs zur Entwicklungshilfe sicherzustellen. Die GD ECHO unternahm jedoch wenig, um die Abhängigkeit der Begünstigten von Bargeldhilfen zu verringern, die bei fünf Projekten in der Stichprobe des Hofes (vier in Jordanien und eines in Uganda, siehe Anhang I) zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten. Mit den Bargeldhilfen sollte Kindern der Zugang zu Bildung ermöglicht werden. Doch nach dem Abschluss der Projekte waren noch immer Bargeldhilfen erforderlich, damit die Kinder die Schule weiterhin besuchen konnten. Zum Beispiel wurden in Jordanien im Rahmen der Projekte 1, 2 und 3 in der Stichprobe des Hofes in den Jahren 2017, 2018 und 2019 dieselben 700 Kinder unterstützt. Die 1 290 Begünstigten von Projekt 7 in Jordanien waren auch in der vorausgegangenen Phase unterstützt worden.
64Diese Projekte mussten unter anderem deshalb wiederholt finanziert werden, weil für sie keine Ausstiegsstrategien mit Verknüpfungen zu nachhaltigeren Programmen bestanden. Die Projekte unterstützten die Begünstigten kaum dabei, eine Existenzgrundlage zu finden und so ihre Abhängigkeit von Bargeldhilfen zu verringern. Bei der Bewertung des Abschlussberichts für das im Jahr 2018 in Jordanien durchgeführte Projekt 2 stellte die GD ECHO fest, dass der Partner im Zusammenhang mit Bargeldhilfen, von denen die am stärksten gefährdeten Familien – wie Haushalte mit weiblichem Haushaltsvorstand – abhängig waren, noch immer keine mögliche Ausstiegsstrategie erwähnte. Bei der Bewertung des Vorschlags für Projekt 3, das im Jahr 2019 von demselben Partner durchgeführt werden sollte wie Projekt 2, stellte die GD ECHO fest, dass der Partner nicht genügend Übergangswege zu künftigen Entwicklungsmaßnahmen aufzeigte.
65Bei zwei im Jahr 2019 durchgeführten Bargeldhilfeprojekten gab es Zielvorgaben für den Anteil der Begünstigten, für die eine Existenzgrundlage geschaffen werden sollte. Für Projekt 3 in Jordanien war festgelegt, dass 8 % der Begünstigten bis zum Ende des Projekts eine nachhaltigere Existenzgrundlage haben sollten, sodass sie keine finanzielle Unterstützung mehr benötigen würden. Bei Projekt 7 in Jordanien lag diese Zielvorgabe bei 5 % (65 von 1 290 Begünstigten). Diese Zielvorgaben waren bescheiden und bedeuteten, dass bei beiden Projekten über 90 % der Begünstigten weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen wären. Bei der Überwachung von Projekt 7 in Jordanien stellte die GD ECHO fest, dass einige Kinder trotz Bargeldhilfen weiterhin arbeiten gingen, da die Existenzgrundlage und die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichten. Bei den anderen drei Projekten für Bargeldhilfen (Projekte 1, 2 und 8) bestanden keine Zielvorgaben hinsichtlich Existenzgrundlagen.
66Mit einem der Kriterien ihres Resilienzmarkers beurteilt die GD ECHO, ob im Rahmen der Projekte langfristige Strategien zur Verringerung des Bedarfs an humanitärer Hilfe unterstützt werden. Bei den meisten Projekten stellte die GD ECHO fest, dass dieses Kriterium nicht ausreichend erfüllt wurde, und vergab für diesen Marker die Gesamtpunktzahl 1. Die volle Punktzahl 2 vergab die GD ECHO nur bei wenigen Projekten (siehe Tabelle 5).
Tabelle 5
Der Resilienzmarker der GD ECHO zeigt, dass die meisten Projekte langfristige Strategien nicht umfassend unterstützten
Resilienzmarker | ||||
Land | Projekt | Laufend | Endgültige/vorläufige Bewertung (*) | |
Vor Ort | Hauptsitz | |||
Jordanien | 1 | 1 | 1 | |
2 | 1 | 1 | ||
3 | * | 1 | 1 | |
4 | * | 1 | 1 | |
5 | 2 | 2 | ||
6 | * | 1 | 1 | |
7 | * | 1 | 1 | |
Uganda | 8 | * | 1 | 1 |
9 | 1 | 2 | ||
10 | 1 | 2 | ||
11 | 1 | 2 |
* vorläufige Bewertung für laufende Projekte
2 | = erfüllt alle vier Kriterien |
1 | = erfüllt zwei/drei Kriterien |
0 | = erfüllt ein Kriterium/kein Kriterium |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
67Insgesamt kam die EU-Hilfe bedürftigen Kindern zugute und erreichten die Projekte die erwarteten Ergebnisse. Allerdings wurden mit den Projekten nicht genügend Mädchen erreicht. Darüber hinaus war die Laufzeit der meisten Projekte in der Stichprobe des Hofes gemessen am Bildungsbedarf der Kinder zu kurz, was ihre Effizienz beeinträchtigte. Die Feststellungen, zu denen der Hof in seiner Untersuchung von 11 Projekten gelangt ist, sind in Anhang II zusammengefasst.
68Die Projekte waren relevant und gut koordiniert, und die Kommission ging die von ihr bei Kontrollbesuchen festgestellten Probleme an. Mit den Projekten wurde der Großteil ihrer geplanten Ergebnisse erreicht. Allerdings wurden die Ergebnisse von Projekten des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit von der Kommission nur in begrenztem Umfang genutzt. Zudem richtete die Kommission ihre Maßnahmen nicht hinreichend auf Mädchen aus, obwohl diese stärker benachteiligt waren. Darüber hinaus wurde bei mehreren Projekten der angestrebte Anteil an Mädchen nicht erreicht (Ziffern 18-40).
Empfehlung 1 – Die Kommission sollte die Ergebnisse von Projekten des Programms für Verstärkte Reaktionsfähigkeit stärker nutzenDie Kommission sollte Orientierungshilfen, die für die humanitäre Hilfe für Bildung relevant sind und im Rahmen von aus ihrem Programm für Verstärkte Reaktionsfähigkeit finanzierten Initiativen ausgearbeitet wurden, systematischer nutzen.
Zeitrahmen: ab Januar 2022 finanzierte Projekte
Empfehlung 2 – Die Kommission sollte im Rahmen von Bildungsprojekten mehr Unterstützung für Mädchen bereitstellenDie Kommission sollte mehr Unterstützung für Mädchen bereitstellen, indem sie
- die Partner im HIP darüber informiert, dass sie vorrangig Projekte finanziert, die einen Mädchenanteil von mindestens 50 % anstreben, es sei denn, es liegt eine kontextspezifische Begründung vor;
- einen Standardindikator für den Anteil an Mädchen in Projekten einführt;
- bei ihren Kontrollbesuchen systematisch die Anteile der Geschlechtergruppen sowie die Geschlechtersensibilität von EU-finanzierten Bildungsprojekten überwacht und die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Bedürfnissen von Mädchen gerecht zu werden.
Zeitrahmen: ab Januar 2022 finanzierte Projekte
69Die ursprüngliche Laufzeit von 10 bis 12 Monaten, die für die meisten Projekte in der Stichprobe des Hofes vorgesehen war, reichte nicht aus, um den Bildungsbedarf von Kindern in anhaltenden Krisen zu decken. Die kurze Dauer erhöhte den Verwaltungsaufwand für die Durchführungspartner, was die Effizienz der geleisteten Hilfe beeinträchtigte (Ziffern 41-51).
Empfehlung 3 – Die Kommission sollte für Bildung in anhaltenden Krisen längerfristige Finanzierungen bereitstellenUm dem Bildungsbedarf von Kindern in anhaltenden Krisen effizient gerecht zu werden, sollte die Kommission
- Bildungsprojekte mindestens zwei Jahre lang unterstützen, es sei denn, eine kürzere Dauer ist durch den Bedarf oder den Kontext gerechtfertigt;
- die Dauer dieser Projekte zu Beginn der Maßnahme festlegen, damit die Vorteile einer längerfristigen Finanzierung zum Tragen kommen können.
Zeitrahmen: ab Januar 2022 finanzierte Projekte
70Die Kommission führte keine hinreichende Analyse der Projektkosten durch, um Möglichkeiten für eine höhere Kosteneffizienz zu ermitteln. Im Hinblick auf die Kosten der Maßnahmen und den Anteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter und Dienstleistungen an den Gesamtkosten nahm sie keinen Vergleich mit ähnlichen Projekten oder früheren Phasen desselben Projekts vor. Dies war nicht nur bei der Auswahl von Projektvorschlägen der Fall, sondern auch bei der Überwachung der Projektdurchführung (Ziffern 52-58).
Empfehlung 4 – Die Kommission sollte die Kostenanalyse bei der Auswahl und Überwachung von Bildungsprojekten verbessernBei der Analyse der vorgeschlagenen Projektbudgets oder der tatsächlichen Kosten sollte die Kommission
- die Kosten der wichtigsten Maßnahmen systematisch mit denen ähnlicher Projekte oder früherer Phasen desselben Projekts vergleichen;
- den Gesamtkostenanteil der für die Begünstigten bereitgestellten Güter (einschließlich Bargeldhilfen) und Dienstleistungen mit dem entsprechenden Anteil bei ähnlichen Projekten oder in früheren Phasen desselben Projekts vergleichen;
- die Ergebnisse dieser Kostenanalyse bei der Auswahl der Projekte und der Änderung von Projektbudgets dazu nutzen, die Effizienz zu verbessern oder ineffiziente Vorschläge abzulehnen.
Zeitrahmen: ab Januar 2022 finanzierte Projekte
71Die meisten Projekte kamen Kindern auch nach dem Projektabschluss weiterhin zugute. Die Kommission unternahm jedoch wenig, um bei den aus dem Programm „Cash for Education“ finanzierten Projekten in der Stichprobe die Abhängigkeit der Begünstigten von Bargeldhilfe zu verringern. Viele dieser Projekte mussten wiederholt finanziert werden, da sie nicht mit längerfristigen Hilfsprogrammen verknüpft waren und die begünstigten Familien kaum dabei unterstützten, eine Existenzgrundlage zu finden (Ziffern 59-66).
Empfehlung 5 – Die Kommission sollte in anhaltenden Krisen die Nachhaltigkeit von „Cash for Education“-Projekten verbessernBei der Finanzierung von „Cash for Education“-Projekten in anhaltenden Krisen sollte die Kommission die Verknüpfungen zu längerfristigen Entwicklungsprogrammen stärken und mehr begünstigte Familien dabei unterstützen, eine Existenzgrundlage zu finden.
Zeitrahmen: ab Januar 2022 finanzierte Projekte
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Frau Bettina JAKOBSEN, Mitglied des Rechnungshofs, am 8. Dezember 2020 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner Lehne
Präsident
Anhänge
Anhang I – Projektmaßnahmen
Projekt Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Land | Jordanien | Jordanien | Jordanien | Jordanien | Jordanien | Jordanien | Jordanien | Uganda | Uganda | Uganda | Uganda |
Art des Partners | INRO | INRO | INRO | NRO | INRO | INRO | INRO | INRO | UN | NRO | NRO |
Stand | abgeschlossen | abgeschlossen | laufend* | laufend** | abgeschlossen | laufend* | laufend* | laufend* | abgeschlossen | abgeschlossen | abgeschlossen |
Von der GD ECHO bereitgestellte Finanzmittel für Bildung (in Mio. Euro) | 1,7 | 2,4 | 1,0 | 2,0 | 1,2 | 1,0 | 2,3 | 10,0 | 1,3 | 1,5 | 0,4 |
Elemente zur Unterstützung formaler Bildung | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Nicht-formale Bildung (Förderklassen/Programm für beschleunigtes Lernen) | X | X | X | X | X | X | X | ||||
Bau/Sanierung | X | X | X | X | |||||||
Ausstattung und Materialien für Kinder | X | X | X | X | X | ||||||
"Cash for Education" | X | X | X | X | X | ||||||
Unterstützung für den Schulweg (Bargeld, Schulwegbegleitung) | X | X | X | ||||||||
Psychosoziale Unterstützung von Kindern | X | X | X | X | X | X | |||||
Schulung von Lehrpersonal | X | X | X | X | X | X | X | X | |||
Lehrmittel/Ausstattung | X | X | X | X | X | ||||||
Sensibilisierung/Kapazitätsaufbau (Gemeinschaft)/Politikförderung/Interessenvertretung | X | X | X | X | X | X | X | X |
* Zum 31.5.2020 war das Projekt noch nicht abgeschlossen oder der zugehörige Abschlussbericht lag noch nicht vor.
** Abschlussbericht lag zum 31.8.2020 vor.
Anhang II – Zusammenfassung der Feststellungen zu den Projekten in der Stichprobe des Hofes
Glossar
Beschleunigte Bildung: Bereitstellung von Bildung für Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Armut, Ausgrenzung, Konflikten oder Krisen einen Teil ihrer Schulbildung nicht erhalten haben, innerhalb eines verkürzten Zeitraums.
„Education Cannot Wait“ (ECW): weltweiter Fonds, der es Regierungen und internationalen Akteuren der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe ermöglicht, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit rasch auf den Bildungsbedarf von Kindern und Jugendlichen zu reagieren, die von Krisen betroffen sind.
„Grand Bargain“: Vereinbarung, die zwischen den größten Gebern und Organisationen humanitärer Hilfe geschlossen wurde, um dem Mangel an Vertrauen in diesem Bereich entgegenzuwirken und die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen.
Abkürzungen und Akronyme
AEP: Accelerated Education Programme (Programm für beschleunigte Bildung)
EiE: Education in Emergencies and Protracted Crises (Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen)
ERC: Enhanced Response Capacity (Programm für Verstärkte Reaktionsfähigkeit)
EUTF Afrika: European Union Emergency Trust Fund for Africa (Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika)
GD DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung der Europäischen Kommission
GD ECHO: Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission
HIP: Humanitarian Implementation Plan (Durchführungsplan für humanitäre Hilfe)
ILET: Improving Learning Environments Together (Lernumgebungen gemeinsam verbessern)
UN: Vereinte Nationen
WASH: Water, Sanitation and Hygiene assistance (Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung)
WWD: Worldwide Decision (weltweiter Beschluss)
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III „Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz“ unter Vorsitz von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Hannu Takkula, Mitglied des Hofes. Herr Takkula wurde unterstützt von seinem Kabinettchef Turo Hentilä und der Attachée Nita Tennilä, den Leitenden Managern Sabine Hiernaux-Fritsch und Alejandro Ballester Gallardo, den Aufgabenleitern Helka Nykänen und Mark Marshall sowie der Prüferin Eva Coria.
Endnoten
1 Institut für Statistik der UNESCO, Zahlen von 2017, http://uis.unesco.org/en/news/new-education-data-sdg-4-and-more#slideoutmenu.
2 COM(2018) 304 final vom 18. Mai 2018, „Mitteilung der Kommission zur Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen“.
3 „Global humanitarian overview 2019 – United Nations coordinated support to people affected by disaster and conflict“, S. 4.
4 „DG ECHO Thematic Policy Document n° 10: Education in Emergencies in EU-funded Humanitarian Aid Operations“, März 2019.
5 Save the Children (2015), „What do Children Want in Times of Emergency and Crisis? They Want an Education“. 16 Studien, die von acht Organisationen zu 17 verschiedenen Notsituationen durchgeführt wurden und in denen die Meinung von 8 749 Kindern berücksichtigt wurde. Save the Children/Norwegian Refugee Council (2014), „Hear it from the Children: Why Education in Emergencies is Critical“.
6 Save the Children/Norwegian Refugee Council (2014), „Hear it from the Children: Why Education in Emergencies is Critical“.
7 KOM(2008) 55 endg. vom 5. Februar 2008, „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder“ und die dazugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, „Children in Emergency and Crisis Situations“ (SEC(2008) 135).
8 Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996.
9 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, „Gender in Humanitarian Aid: Different Needs, Adapted Assistance“, SWD(2013) 290 final.
10 COM(2018) 304 final.
11 KOM(2008) 55 endg. und SEC(2008) 136.
12 Sonderbericht Nr. 27/2018 des Hofes „Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Unterstützung zwar hilfreich, doch eine optimale Mittelverwendung ist nur mit Verbesserungen zu erreichen“.
13 Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe; politischer Rahmen der EU für Bildung in Notsituationen (COM(2018) 304 final, KOM(2008) 55 endg. und SEC(2008) 136); Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe (ABl. C 25 vom 30.1.2008).
14 „Grand Bargain“; Artikel 30 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (2017); Artikel 33 der Haushaltsordnung (2018); JOIN(2017) 21 final vom 7.6.2017, „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“.
15 Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe.
16 International Development Consulting (ICF), „Comprehensive evaluation of the European Union humanitarian aid, 2012-2016 – Final report“.
17 International Rescue Committee, „The Grand Bargain: Three years on: Multi-year humanitarian financing“.
18 SWD(2019)3 final vom 10.1.2019, „Comprehensive Evaluation of EU Humanitarian Aid, 2012-2016“; und FAO, „Living up to the promise of multi-year humanitarian financing“ (http://www.fao.org/3/a-i8040e.pdf), 2017, S. 15.
19 „Education in Emergencies – Project Mapping Report“ (Bildung in Notsituationen – Projekt-Mapping- Bericht) (Mai 2020), verfügbar unter: https://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/eie_mapping_report.pdf.
20 Institut für Entwicklung in Übersee (Overseas Development Institute, ODI) (2016) „A common platform for education in emergencies and protracted crises: Evidence paper“ (Eine gemeinsame Plattform für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen: Evidenzpapier), London.
21 „DG ECHO Thematic Policy Document no 10 – Education in Emergencies in EU-funded Humanitarian Aid Operations“ (10. Thematisches Grundsatzpapier der GD ECHO – EU-finanzierte humanitäre Hilfsmaßnahmen für Bildung in Notsituationen) (Juli 2019), verfügbar unter: https://ec.europa.eu/echo/files/news/eie_in_humanitarian_assistance.pdf.
Zeitschiene
Verfahrensschritt | Datum |
---|---|
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung | 12.11.2019 |
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) | 13.10.2020 |
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 8.12.2020 |
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen | 14.1.2021 |
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