Unsere Tätigkeiten im Jahr 2020
Jährlicher Tätigkeitsbericht des
Europäischen Rechnungshofs

Europäischer Rechnungshof
Wer wir sind
- externer Prüfer der Europäischen Union;
- errichtet 1975 durch den Vertrag von Brüssel; Aufnahme der Amtstätigkeit im Oktober 1977; seit dem Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1993 vollwertiges EU‑Organ;
- Hauptsitz in Luxemburg;
- ein Mitglied je EU-Mitgliedstaat, vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt;
- rund 900 Mitarbeiter aller EU-Nationalitäten.
Unsere Rolle
- Wir stellen sicher, dass die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und durch ihre Politiken und Programme ihre angestrebten Ziele erreicht und eine optimale Mittelverwendung gegeben ist.
- Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz.
- Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und Erfolge hin und bieten den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der Union Orientierungshilfe.
- Wir unterbreiten unsere Bemerkungen und Empfehlungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, den nationalen Regierungen und Parlamenten sowie der breiten Öffentlichkeit.
Vorwort des Präsidenten

Liebe Leserin, lieber Leser!
Das Jahr 2020 war wegen der COVID-19-Pandemie ein besonders schwieriges Jahr für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.
Gleichzeitig hat unsere Union in dieser Krisenzeit unter Beweis gestellt, dass sie im Hinblick auf den Schutz der Sicherheit, der Gesundheit und des wirtschaftlichen Wohlergehens ihrer Bürgerinnen und Bürger etwas bewirken kann. Wichtige Entscheidungen wurden getroffen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die EU-Finanzen haben werden. In den nächsten sieben Jahre stehen der Union 1,8 Billionen Euro für Ausgaben zur Verfügung. Darin inbegriffen ist die Initiative «NextGenerationEU» mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro, die als Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise ins Leben gerufen wurde. Die 27 Mitgliedstaaten sind übereingekommen, dass dieses befristete Aufbauprogramm teilweise durch die Emission öffentlicher Schuldtitel finanziert wird. Diese Entscheidungen stellen somit einen wahrhaft historischen Wendepunkt für die EU-Finanzen dar.
Vor diesem Hintergrund haben wir eine neue Strategie für den Zeitraum 2021-2025 erstellt. Im Januar 2021 vereinbarten wir drei strategische Ziele, die unsere Bemühungen bei der Prüfung der EU-Finanzen in den kommenden Jahren leiten werden, und verständigten uns darauf, bezüglich unserer Organisation und der Verwendung unserer Ressourcen die notwendigen Änderungen vorzunehmen, damit unsere Prüfung so wirksam und wirtschaftlich wie möglich erfolgen kann.
Das Jahr 2020 hat auch Herausforderungen für uns als Organ mit sich gebracht. Der vorliegende Tätigkeitsbericht macht jedoch deutlich, dass wir die besonderen durch die COVID‑19-Krise entstandenen operativen Probleme sehr gut bewältigt haben. Wir haben den Dienstbetrieb das ganze Jahr über aufrechterhalten und binnen Tagen allen Mitarbeitern die Telearbeit im Homeoffice ermöglicht.
Im Hinblick auf unsere Prüfungsarbeit im Jahr 2020 haben wir unseren Jahresberichten Priorität eingeräumt und alle innerhalb der offiziellen Fristen veröffentlicht. Des Weiteren haben wir 32 Sonderberichte und Analysen veröffentlicht und dabei die Verzögerungen in vertretbaren Grenzen gehalten. Schließlich haben wir 11 Stellungnahmen abgegeben, die sich in erster Linie mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und der Initiative «NextGenerationEU» befassten.
2020 war auch das letzte Jahr unseres Strategiezeitraums 2018-2020. In diesem Bericht ergreifen wir daher die Gelegenheit, einige Langzeittrends zu analysieren, indem wir unsere Leistung in den letzten drei Jahren mit unserer Leistung während des vorherigen Strategiezeitraums (2013-2017) vergleichen.
Seien Sie versichert, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um unserer Rolle als unabhängiger externer Prüfer der EU gerecht zu werden, indem wir eine unparteiische Beurteilung der Politiken und Programme der Union sowie der Qualität des EU‑Finanzmanagements innerhalb und auch außerhalb der Union bieten.
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen im diesjährigen Tätigkeitsbericht nützlich sind.

Klaus-Heiner Lehne
Präsident
Unsere Tätigkeiten
Unsere Reaktion auf COVID-19
Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19
Im März 2020 brach die COVID-19-Pandemie in der EU und ihren Mitgliedstaaten aus. Die Beschränkungen, die den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen angesichts der öffentlichen Gesundheitskrise auferlegt wurden, haben unsere Art zu leben und zu arbeiten tiefgreifend verändert. Wie alle anderen auch mussten sich der Hof und seine Mitglieder und Mitarbeiter an diese neue Situation anpassen.
Trotz der schwierigen Umstände haben wir alles in unserer Macht Stehende getan, um der Union auch weiterhin eine wirksame öffentliche Finanzkontrolle bieten und zeitnah Prüfungsberichte, Stellungnahmen und Analysen bereitstellen zu können, bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien.
Wir aktivierten unseren Notfallplan, der uns – im Einklang mit den Anweisungen der luxemburgischen Behörden und in Abstimmung mit den anderen EU-Institutionen mit Sitz in Luxemburg – das notwendige zügige Handeln ermöglichte. Insbesondere stiegen all unsere Mitarbeiter ab Mitte März 2020 innerhalb von Tagen auf einen digitalen Telearbeits-Modus um. Alle kritischen IT-Systeme blieben in dieser Zeit uneingeschränkt verfügbar.
Darüber hinaus haben wir ein außerordentliches Verfahren eingerichtet, um es dem Kollegium zu ermöglichen, Dokumente anzunehmen, ohne physisch zusammenzutreten.
Reise- und Hygienebeschränkungen schränkten unsere Fähigkeit zur Durchführung von Vor‑Ort-Prüfungen jedoch drastisch ein. Soweit möglich, erlangten wir Nachweise in elektronischer Form und organisierten Videokonferenztreffen mit den geprüften Stellen.
In der frühen Phase der Pandemie setzten wir außerdem alle Veröffentlichungen für mehrere Wochen aus. Ab April 2020 nahmen wir unsere Kommunikationstätigkeiten schrittweise und in abgeschwächter Form wieder auf.
angesichts der veränderten Umstände
aufgrund der COVID-19-Pandemie
Im Mai 2020 – in einer frühen Phase der Pandemie – änderten wir unser Arbeitsprogramm 2020 ab. Sofern angemessen, richteten wir den Umfang unserer laufenden Prüfungsaufgaben neu aus und passten unseren Prüfungsansatz und Zeitplan an, um veränderten Umständen Rechnung zu tragen.
Zudem beschlossen wir, zwei Analysen über die Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise durchzuführen.
Im Dezember 2020 veröffentlichten wir die erste dieser beiden Analysen, die sich mit den wirtschaftspolitischen Maßnahmen befasste, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Schaden zu begrenzen und abzufedern. Wir zeigten Risiken, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft der wirtschaftspolitischen Koordinierung der EU (z. B. Haushaltsvorschriften, Vorschriften über staatliche Beihilfen) sowie für ihre neuen Fazilitäten zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf, darunter die Initiative «NextGenerationEU» (NGEU) einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität und die Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE). Die zweite Analyse – zu den von der EU als Reaktion auf COVID-19 ergriffenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit – wurde im Januar 2021 veröffentlicht.

Erstellung einer neuen Strategie für 2021-2025
Seit vielen Jahren stützen wir uns auf mehrjährige Strategien, um langfristige Weichenstellungen für unsere Prüfungsarbeit vorzunehmen, mit Blick auf kontinuierliche Verbesserungen Initiativen für den organisatorischen Wandel zu fördern und auch weiterhin die Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle wegbereitend mitzugestalten.
für 2018-2020
2020 war das letzte Jahr der Umsetzung unserer Strategie für 2018-2020. In diesem Dreijahreszeitraum strebten wir drei strategische Ziele an: die Verbesserung des Mehrwerts der Zuverlässigkeitserklärung, die stärkere Fokussierung auf die Leistungsaspekte von EU‑Maßnahmen und die Vermittlung klarer Aussagen für unseren Adressatenkreis.
Im Vergleich zum vorangegangenen Strategiezeitraum 2013-2017 konnten wir in mehreren Bereichen Fortschritte erzielen:
- Wir führen mehr ausgewählte Prüfungen durch und veröffentlichen mehr Berichte.
- Wir setzen mehr Ressourcen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ein.
- Wir schließen die Prüfungsarbeiten bis hin zur Annahme des Berichts schneller ab.
- Wir konnten unsere Produktivität bei allen Prüfungsarten steigern.
- Unsere Tätigkeiten stoßen bei unseren institutionellen Adressaten auf mehr Interesse und die Zahl der Präsentationen unserer Arbeit beim Europäischen Parlament, beim Rat und bei den nationalen Parlamenten hat zugenommen.
- Unsere Berichte werden deutlich öfter von den Medien aufgegriffen.
Im Februar 2020 veröffentlichten wir einen Peer-Review-Bericht über die erfolgreiche Umsetzung der Strategie für 2018-2020.
für den Zeitraum 2021-2025
Im Jahr 2020 begannen wir auch mit der Erstellung unserer neuen Strategie. Die diesbezüglichen Tätigkeiten wurden von unserem Beratenden Ausschuss Strategie und Vorausschau organisiert.
Von Beginn an war es unser Ziel, diese neue Strategie auf partizipative Weise zu erstellen und alle Mitglieder, Manager und Mitarbeiter aktiv in diesen Prozess einzubeziehen. Über das gesamte Jahr hinweg organisierten wir eine Reihe von Workshops, Webinaren und Umfragen, um Input zu sammeln und über unseren künftigen Weg zu diskutieren.
Ein erster Entwurf der Strategie wurde im September 2020 im Rahmen des jährlichen Hofseminars vorgestellt. Die endgültige Fassung wurde im Januar 2021 angenommen.
Diese neue Strategie wird unsere Tätigkeit als unabhängiger externer Prüfer der EU in den nächsten fünf Jahre leiten. Für diesen Zeitraum haben wir uns drei neue strategische Ziele gesetzt:
Ausrichtung unserer Prüfungen auf die Bereiche und Themen, bei denen wir den größten Mehrwert erzielen können.
Diese sind:
- wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union,
- Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
- Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen,
- fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen in der Union.
Wir begannen den Strategieentwicklungsprozess mit der Definition der wichtigsten Werte, die für unsere Arbeit von Bedeutung sind. Im Zuge dieses Prozesses haben wir auch unseren Auftrag aktualisiert und eine Vision für unsere Rolle als unabhängiger externer Prüfer der EU entwickelt.
Schließlich bietet unsere Strategie für 2021-2025 einen Überblick über die Mittel, die wir einsetzen werden, um unsere strategischen Ziele zu erreichen.
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU‑Maßnahmen
Prüfungen der Rechnungsführung
und Compliance-Prüfungen
Auf der Grundlage unserer Prüfungen versorgen wir die Bürgerinnen und Bürger der Union sowie die politischen Entscheidungsträger mit unabhängigen, objektiven Berichten über für die Zukunft der EU zentrale Themen, in denen hervorgehoben wird, was gut funktioniert, und auf Bereiche hingewiesen wird, in denen das nicht der Fall ist.
Bei unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen betrachten wir die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von EU-Politiken und ‑Programmen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie die nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung natürlicher Ressourcen, Wachstum und Inklusion, mit Migration und globaler Entwicklung verbundene Herausforderungen, Binnenmarkt und Bankenunion sowie die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der Europäischen Union. Diese Prüfungen sollen der EU dabei helfen, ihre Politikziele besser zu erreichen.
Bei unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen betrachten wir die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von EU-Politiken und ‑Programmen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie die nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung natürlicher Ressourcen, Wachstum und Inklusion, mit Migration und globaler Entwicklung verbundene Herausforderungen, Binnenmarkt und Bankenunion sowie die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der Europäischen Union. Diese Prüfungen sollen der EU dabei helfen, ihre Politikziele besser zu erreichen. Unsere Prüfungen der Rechnungsführung und unsere Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und den Haushalten der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) münden in unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Ferner können wir ausgewählte Compliance-Prüfungen durchführen, um die Haushaltsführung und das Finanzmanagement der Union zu untersuchen oder zu beurteilen, ob die zwecks Erhebung und Verwendung von EU-Mitteln eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit den geltenden EU- und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Schließlich sind wir mit der Prüfung der Rechnungsführung einer Reihe von EU-Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen sowie der Europäischen Schulen betraut.
Unsere Prüfungen stehen im Einklang mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor.
Arbeitsprogramm
In unserem Arbeitsprogramm für 2021+, das im Januar 2021 veröffentlicht wurde, bekräftigen wir unsere Prüfungsprioritäten für die kommenden fünf Jahre und stellen die 73 Sonderberichte und Analysen, deren Veröffentlichung für 2021 und 2022 vorgesehen ist, im Einzelnen vor.
Ein Viertel der für 2021 geplanten Prüfungsaufgaben wird die Reaktion der EU auf die COVID‑19-Pandemie und die Umsetzung der Initiative «NextGenerationEU» (NGEU) zum Thema haben.
Wir erstellen das Arbeitsprogramm für unsere Prüfungen in unabhängiger Weise, aber nicht in völliger Isolation von unserem Umfeld. So nehmen wir Kontakt zu unseren institutionellen Adressaten und insbesondere zum Europäischen Parlament auf. Seit der Einleitung dieses Dialogs im Jahr 2015 ist die Zahl der von parlamentarischen Ausschüssen vorgelegten Vorschläge stetig angestiegen – von 37 Vorschlägen im Jahr 2015 auf insgesamt 158 Prüfungsvorschläge, die für das Arbeitsprogramm für 2021+ eingegangen sind. Rund zwei Drittel dieser Vorschläge fließen vollständig oder teilweise in laufende oder zukünftige Tätigkeiten ein; einige Vorschläge wurden auch bereits in vor Kurzem veröffentlichten Berichten behandelt.

Prüfungsarbeit vor Ort
Der überwiegende Teil unserer Prüfungsarbeit findet in unseren Räumlichkeiten in Luxemburg statt. Unsere Prüfer führen auch bei der Europäischen Kommission – unserer wichtigsten geprüften Stelle – zahlreiche Prüfbesuche durch; dies gilt ebenso für die anderen EU-Organe sowie die Agenturen und Einrichtungen der EU, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die EU-Delegationen in Drittländern sowie die internationalen Organisationen, an die EU-Mittel fließen.
Zudem nehmen wir innerhalb und außerhalb der EU Prüfungen an Ort und Stelle bei Empfängern von EU-Mitteln vor. Durch diese Prüfungen können wir den Prüfpfad nachvollziehen und direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung von Politiken und Programmen der Union sowie der Erhebung oder Auszahlung von EU-Mitteln beteiligt sind, und auch von den Empfängern solcher Mittel erlangen.
Entsprechend der in der EU-Haushaltsordnung festgelegten Zielvorgabe sind wir bestrebt, unsere ausgewählten Prüfungen innerhalb von 13 Monaten abzuschließen.

aufgrund der COVID-19-Beschränkungen
Unsere Prüfungsteams bestehen in der Regel aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Innerhalb der EU werden unsere Vor-Ort-Prüfungen im Allgemeinen gemeinsam mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten koordiniert.

Häufigkeit und Intensität unserer Prüfungsarbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten und Empfängerländern hängen von der Art der von uns durchgeführten Prüfungen ab.
Für den überwiegenden Teil des Jahres 2020 waren unsere Möglichkeiten, Prüfungsarbeit vor Ort durchzuführen, durch die Reisebeschränkungen und Hygienemaßnahmen (Grenzschließungen, Quarantänebestimmungen, Anforderungen, sich testen zu lassen, usw.) eingeschränkt.
Daher verbrachten unsere Prüfer im Vergleich zu den Vorjahren weniger Zeit mit Prüfungsarbeiten vor Ort. Die Gesamtzahl der Prüftage an Ort und Stelle in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU belief sich auf 1 190 (2019: 3 605; 2018: 3 761). Hinzu kamen 627 Prüftage bei den EU-Organen sowie bei dezentralen Agenturen und Einrichtungen in der gesamten EU, Gemeinsamen Unternehmen, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OECD sowie bei privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (2019: 2 504 Tage; 2018: 2 723 Tage).
Gleichzeitig führten wir mithilfe von Tools für Videokonferenzen und sonstigen Informationstechnologien wie dem sicheren Austausch von Daten und Dokumenten, die die Interaktion mit den geprüften Stellen ermöglichten, mehr Prüfungen aus der Ferne durch.
Unsere Berichte
Unsere Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU. Sie helfen dem Europäischen Parlament und dem Rat dabei, zu überwachen und zu überprüfen, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht, und die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen.
Im Einklang mit unserer Strategie für 2018-2020 haben wir in den letzten Jahren unseren Fokus verstärkt auf die Beurteilung der Leistung von EU-Maßnahmen gelegt.
Sonderberichte und Analysen
Im Jahr 2020 untersuchten wir viele der Herausforderungen, denen die Union in den verschiedenen EU-Ausgabenbereichen gegenübergestellt ist, wie etwa Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen, Straßen, Verkehrsüberlastung in Städten, Kapitalmarktunion und Handelsschutz, um nur einige zu nennen.
In unseren Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU-Maßnahmen ein Mehrwert geschaffen wurde – d. h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde, als durch Maßnahmen auf nationaler Ebene allein möglich wäre. In diesen Berichten unterbreiten wir außerdem Empfehlungen im Hinblick auf finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine wirksamere Erreichung der angestrebten politischen Ziele.
Unsere Analysen sollen – häufig aus einer Querschnittsperspektive und auf der Grundlage früherer Prüfungen oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen – einführende Beschreibungen und analytische Betrachtungen liefern. Außerdem können sie uns dazu dienen, unsere Analyse von Bereichen oder Fragestellungen zu präsentieren, die noch keiner Prüfung unterzogen wurden, oder Fakten zu spezifischen Themen oder Problemen zusammenzustellen. Im Gegensatz zu Prüfungen gehen sie weder auf Bewertungsfragen ein noch bieten sie eine Zuverlässigkeitsgewähr.
Im Folgenden erhalten Sie Einblicke in unsere Arbeit und Beispiele für Berichte aus dem Jahr 2020, die verschiedene Politikbereiche abdecken.
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
EU-Maßnahmen zur Lösung des Problems der Kunststoffabfälle (Analyse Nr. 04/2020)

Verpackungen wie Joghurtbecher oder Wasserflaschen machen in der EU allein rund 40 % des verwendeten Kunststoffs und über 60 % des anfallenden Kunststoffabfalls aus. Kunststoffverpackungen stellen außerdem die Verpackungsart mit der niedrigsten Recyclingquote in der EU dar (knapp über 40 %). Um sich des wachsenden Abfallproblems anzunehmen, verabschiedete die Kommission im Jahr 2018 eine Strategie für Kunststoffe, mit der das bisherige Recyclingziel auf 50 % bis 2025 und sogar auf 55 % bis 2030 verdoppelt wurde. Die Verwirklichung dieser Zielvorgaben wäre ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele der EU im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
In dieser Analyse wurde die Reaktion der EU auf das wachsende Problem der Kunststoffabfälle untersucht, wobei der Schwerpunkt auf Verpackungsabfällen aus Kunststoff lag. Der Hof beleuchtet einige der Lücken, Risiken, Herausforderungen und Chancen des Ansatzes, den die EU zur Bekämpfung des Problems von Kunststoffverpackungsabfällen angenommen hat.
Infolge der neuen strengeren Berichterstattungsvorschriften muss ein zuverlässigeres Bild geboten werden. Diese Vorschriften werden in der EU vermutlich zu einem Rückgang der gemeldeten durchschnittlichen Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von 42 % auf knapp 30 % führen. Angesichts des neuen, in Kürze anzuwendenden «Basler Übereinkommens», mit dem die Bedingungen für die Verbringung von Kunststoffabfällen ins Ausland verschärft werden, ist die Herausforderung, die Recyclingkapazitäten in Europa zu erhöhen, umso größer. Seit Januar 2021 ist der Großteil der Verbringungen von Kunststoffabfällen verboten. In Verbindung mit der mangelnden Kapazität zur Behandlung dieser Abfälle innerhalb der EU ergibt sich dadurch ein weiteres Risiko für die Erreichung der neuen Ziele. Es besteht zudem die Gefahr einer Zunahme der illegalen Verbringung in Drittstaaten und der Abfallkriminalität, gegen die die EU mit ihrem derzeitigen Rechtsrahmen jedoch nur unzureichend gewappnet ist.
Neue EU-Vorschriften sollen «Regime der erweiterten Herstellerverantwortung» harmonisieren und stärken, sodass sie die Recyclingfähigkeit fördern (beispielsweise über Systeme der Gebührenmodulation oder gar Pfandsysteme), nicht nur leichtere Verpackungen, wie bislang zumeist. Die von der Kommission überarbeiteten Vorschriften für die Verpackungsgestaltung könnten im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit zu einer besseren Gestaltung von Verpackungen führen und auch Anreize für die Wiederverwendung schaffen.
Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration

In der EU ist fast jedes vierte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Jüngsten Eurostat-Angaben zufolge sind das nahezu 23 Millionen Kinder (im Alter von unter 18 Jahren). Bedrohung durch Armut oder soziale Ausgrenzung bedeutet, dass sie in Haushalten leben, auf die mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Risiko von Einkommensarmut, erhebliche materielle Deprivation und sehr niedrige Erwerbsintensität.
In Studien wurde wiederholt aufgezeigt, dass Investitionen im Kindesalter zu relativ geringen finanziellen Kosten einen lebenslangen Gewinn bringen können. In der EU liegt die Bekämpfung der Kinderarmut in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, die auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen gegen Kinderarmut sowohl durch rechtliche als auch durch finanzielle Instrumente zu ergänzen und zu unterstützen.
Wir bewerteten, ob die Kommission einen wirksamen Beitrag zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Kinderarmut geleistet hat.
Wir stellten fest, dass es nahezu unmöglich war, zu bewerten, wie die EU zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Kinderarmut beiträgt. Relevanz und Stärke der untersuchten EU-Instrumente waren begrenzt, da sie nicht rechtsverbindlich waren, und wirkungsvollere Instrumente wie das Europäische Semester oder die Unterstützung aus den EU-Fonds waren selten speziell auf Kinderarmut ausgerichtet. Daher war es schwierig, zu beurteilen, ob die Maßnahmen der EU wirksam zur Bekämpfung dieses wichtigen Problems beigetragen haben.
Wir empfahlen der Kommission, Maßnahmen und Ziele zur Bekämpfung der Kinderarmut in ihren Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte aufzunehmen; sicherzustellen, dass es klare interne Leitfäden für Situationen gibt, die zu einer länderspezifischen Empfehlung mit direktem Bezug zur Kinderarmut führen könnten; im Zeitraum 2021-2027 Investitionen auf die Bekämpfung der Kinderarmut auszurichten und zu überwachen; sowie sicherzustellen, dass die bevorstehende «Europäische Kindergarantie» sich auf ausreichende Informationen stützt.
Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz
Sonderbericht Nr. 14/2020: EU-Entwicklungshilfe für Kenia

Ziel der EU-Entwicklungshilfe ist es, die Armut in den unterstützten Ländern zu mindern und schließlich zu beseitigen, indem Anreize für eine verantwortungsvolle Staatsführung und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum geschaffen werden.
Jeder Europäische Entwicklungsfonds (EEF) hat in der Regel eine Laufzeit von fünf bis sieben Jahren. Im Rahmen des 11. EEF wurden 75 AKP-Staaten Mittel in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro zugewiesen. Die Zuweisung erfolgte auf der Basis von fünf Indikatoren: Bevölkerung, Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen, Human Assets Index, Index der wirtschaftlichen Anfälligkeit und Worldwide Governance Indicators. Bevölkerungsreiche Länder wie Kenia erhielten im Verhältnis weniger Mittel.
Der EEF ist die wichtigste EU-Finanzierungsquelle Kenias. Die Hilfe, die Kenia zwischen 2014 und 2020 im Rahmen des 11. EEF zugewiesen wurde, belief sich auf 435 Millionen Euro, was rund 0,6 % der Steuereinnahmen des Landes entspricht.
Wir bewerteten, ob die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) diese Mittel gezielt dort eingesetzt hatten, wo sie am meisten zur Bekämpfung der Armut beitragen konnten. Im Blickpunkt der Prüfer stand die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe für Kenia im Rahmen des EEF, der wichtigsten EU-Finanzierungsquelle des Landes. Außerdem wird im Bericht am Beispiel Kenias die Methode für die Zuweisung der EU-Entwicklungshilfe bewertet und ein Beitrag zur Gestaltung neuer Maßnahmen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen geleistet. Die Prüfer untersuchten, ob die Kommission und der EAD die Hilfe aus dem EEF gezielt dort eingesetzt hatten, wo sie am meisten zur Bekämpfung der Armut in Kenia beitragen konnte.
Wir stellten fest, dass die Hilfe auf viele Bereiche verteilt war und dass die Kommission nicht erläutert hatte, wie und warum die unterstützten Sektoren am meisten zur Bekämpfung der Armut in Kenia beitragen würden. Obwohl die geprüften Projekte im Allgemeinen die erwarteten Outputs und Wirkungen erbracht haben, ließen sich bislang noch keine Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung des Landes nachweisen.
Wir empfahlen auf der Grundlage unserer Arbeit zu Kenia, den Ansatz für die Zuweisung von Hilfe an die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean zu überdenken. Außerdem empfahlen wir, bestimmten Sektoren in Kenia Priorität einzuräumen und besonders darauf zu achten, dass die Hilfe ergebnisorientiert eingesetzt wird.
Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft

Die EU-Wettbewerbsregeln sollen verhindern, dass Unternehmen sich auf wettbewerbswidrige Praktiken, wie geheime Kartelle, einlassen oder ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Die Kommission kann Geldbußen gegen Unternehmen verhängen, die gegen diese Regeln verstoßen. In den vergangenen 10 Jahren hat die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufgrund der Entstehung von digitalen Märkten, Big Data und Preissetzungsalgorithmen erhebliche Veränderungen hinsichtlich der Marktdynamik erfahren.
In ihren Kartellrechtsverfahren setzt die Kommission gemeinsam mit den nationalen Wettbewerbsbehörden (NWB) die EU-Wettbewerbsregeln durch. Die Kommission ist auch zuständig für die Kontrolle der Fusionen von Unternehmen, die für den EU-Binnenmarkt von Bedeutung sind.
Jährlich prüft die Kommission über 300 Fusionsanmeldungen und etwa 200 Kartellrechtsfälle. Zwischen 2010 und 2019 hat die Kommission Geldbußen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro wegen Verstößen verhängt. Aufgrund der begrenzten Ressourcen hat die Kommission seit 2005 nur vier Sektoruntersuchungen durchgeführt, die zur Aufdeckung von Verstößen beigetragen haben.
Wir bewerteten, wie wirksam die Kommission im Hinblick auf Fusionen und Kartelle Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln aufdeckte und diese Regeln durchsetzte und wie sie mit den NWB zusammengearbeitet hatte. Außerdem untersuchten wir, wie die Kommission ihre eigene Leistung bewertete und darüber Bericht erstattete.
Wir stellten fest, dass die Kommission in ihren Entscheidungen wettbewerbsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen hat. Aufgrund der begrenzten Ressourcen waren die Kapazitäten zur Überwachung der Märkte und zur Aufdeckung von Kartellrechtsfällen durch die Kommission jedoch begrenzt. Bedingt durch die wachsenden Datenmengen, die verarbeitet werden müssen, und das Entstehen digitaler Märkte hat die Komplexität der Untersuchungen zugenommen, und bislang wurden noch nicht alle Herausforderungen angegangen. Die Zusammenarbeit mit den NWB war gut, jedoch könnten einige Aspekte durch eine bessere Koordinierung verbessert werden. Ferner muss die Art und Weise, wie die Kommission die Leistung ihrer Aktivitäten bewertet und darüber berichtet, verbessert werden.
Wir empfahlen der Kommission, ihre Kapazität zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln und zur Durchsetzung dieser Regeln zu verbessern, enger mit den NWB zusammenzuarbeiten und die Leistungsberichterstattung zu verbessern.
Finanzierung und Verwaltung der Union

Jedes Jahr werden bei den Organen und Einrichtungen der EU rund 1 000 neue ständige Mitarbeiter für eine langfristige Laufbahn eingestellt, deren Ausgangspunkt die allgemeinen Auswahlverfahren des EPSO mit mehr als 50 000 Bewerbern sind. Diese Auswahlverfahren sind sehr selektiv: Die durchschnittliche Erfolgsrate liegt bei 2 %. Zwischen 2012 und 2018 haben sich 411 000 Bewerber um 7 000 Plätze auf EPSO-Reservelisten beworben: An Auswahlverfahren für Generalisten nehmen zehntausende Bewerber teil, wobei es bis zu 200 erfolgreiche Bewerber geben kann. Das EPSO hat seine Verfahren von durchschnittlich 18 auf 13 Monate verkürzt, überschreitet aber nach wie vor seine eigene Zielvorgabe von 10 Monaten. Die Kosten je erfolgreichen Bewerber betragen rund 24 000 Euro; die Kostenstruktur ist so gestaltet, dass die Kosten für groß angelegte Auswahlverfahren möglichst gering gehalten werden.
Wir bewerteten, ob es mithilfe der Prozesse des EPSO gelungen ist, zwischen 2012 und 2018 auf kosteneffiziente Weise zum richtigen Zeitpunkt geeignete potenzielle Bewerber für die Organe und Einrichtungen der EU zu gewinnen und auszuwählen.
Wir stellten fest, dass der Auswahlprozess des EPSO nicht gut auf kleine, gezielte Auswahlverfahren zugeschnitten ist, mit denen Spezialisten zu einer Bewerbung um Stellen im öffentlichen Dienst der EU bewegt werden könnten. Gleichzeitig wiesen wir auf eine Reihe von Schwachstellen in den an Generalisten gerichteten Auswahlverfahren des EPSO hin.
Wir empfahlen eine Stärkung des Auswahlprozesses, die Einführung eines neuen Auswahlrahmens für Spezialisten und die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit des EPSO an das sich rasch wandelnde Umfeld.
Jahresberichte und besondere Jahresberichte
Die Jahresberichte enthalten im Wesentlichen die Ergebnisse unserer Zuverlässigkeitserklärung zum Haushalt der Europäischen Union und zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF).
Die besonderen Jahresberichte enthalten die Ergebnisse unserer jährlichen Prüfung der Rechnungsführung zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU sowie den Europäischen Schulen.
Außerdem veröffentlichen wir einen Bericht über die Eventualverbindlichkeiten, die daraus resultieren, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) seine Aufgaben wahrnimmt.

Jahresbericht über den EU-Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU, um zu untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die ihr zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Darüber hinaus legen wir auf der Grundlage der (Teil-)Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) spezifische Beurteilungen zu allen wichtigen Bereichen des EU‑Haushalts vor. Des Weiteren analysieren wir, warum und wo Fehler aufgetreten sind, sprechen Empfehlungen für Verbesserungen aus und untersuchen, ob und inwieweit unsere vorherigen Empfehlungen in die Praxis umgesetzt wurden.
Diese umfangreiche Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir im Einklang mit unserem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Auftrag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen müssen.
uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit
der Rechnungsführung und zu den Einnahmen
Für das Haushaltsjahr 2019 gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen der EU ab.
versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben
Im Jahr 2019 beliefen sich die EU-Ausgaben auf 159,1 Milliarden Euro; dies entspricht 2,1 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten und 1 % des Bruttonationaleinkommens der Union.
Unsere Prüfer untersuchten aus einer zu prüfenden Grundgesamtheit von rund 126 Milliarden Euro eine Stichprobe von 747 Zahlungen an Begünstigte, die in sämtlichen Ausgabenbereichen des EU-Haushalts geleistet wurden. Dies bedeutet, dass wir verschiedene Fälle begutachteten, in denen EU-Mittel zur Förderung von zentralen Infrastrukturprojekten, KMU, Forschungseinrichtungen, Landwirten und Studierenden in den EU-Mitgliedstaaten oder zur Unterstützung von Begünstigten in Nicht-EU-Staaten eingesetzt worden waren.
Für das Haushaltsjahr 2019 gaben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben ab.
für die Ausgaben des Jahres 2019
beläuft sich auf 2,7 %
Für die Ausgaben insgesamt liegt unsere geschätzte Fehlerquote für das Haushaltsjahr 2019 zwischen 1,8 % und 3,6 %. Der Mittelwert dieser Spanne, die sogenannte wahrscheinlichste Fehlerquote, liegt bei 2,7 % (für das Haushaltsjahr 2018: 2,6 %).
Hinweis: Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts 2019).
weist eine wesentliche Fehlerquote auf
Im Haushaltsjahr 2019 beliefen sich die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben auf 53 % unserer Prüfungspopulation – ein Anstieg im Vergleich zu den vorangegangenen zwei Jahren. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 4,9 % (gegenüber 4,5 % für das Haushaltsjahr 2018).
Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:
- Mit einem geringen Risiko verbundene anspruchsbasierte Zahlungen: hängen von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten ab. In diese Kategorie fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Teilrubrik «Wettbewerbsfähigkeit»), Direktbeihilfen für Landwirte (Rubrik «Natürliche Ressourcen») sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Rubrik «Verwaltung»).
- Mit einem hohen Risiko verbundene Kostenerstattungen: Die EU erstattet förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten (umfassen komplexere Vorschriften). In diese Kategorie fallen Forschungsprojekte (Teilrubrik «Wettbewerbsfähigkeit»), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Teilrubrik «Kohäsion» und Rubrik «Natürliche Ressourcen») und Entwicklungshilfeprojekte (Rubrik «Europa in der Welt»).
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
und Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
Im Haushaltsjahr 2019 war der Bereich «Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt» die fehleranfälligste MFR-(Teil-)Rubrik, gefolgt von «Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung».
Hinweis: Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den im Zuge unserer Prüfungsarbeiten, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Auswahl dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts 2019).
Bekämpfung von Betrug zulasten der finanziellen Interessen der EU
wurden an das OLAF weitergeleitet
Wir sind der externe Prüfer der EU. Unsere Prüfungshandlungen sind nicht speziell auf die Aufdeckung von Betrug ausgelegt. Nichtsdestotrotz stellen unsere Prüfer regelmäßig eine Reihe von Fällen fest, bei denen sie betrügerische Tätigkeiten vermuten.
Im Jahr 2020 übermittelten wir dem OLAF sechs Fälle mutmaßlichen Betrugs (2019: 10 Fälle), auf die wir im Verlauf unserer Prüfungen gestoßen waren. Zusätzliche Informationen über die Art dieser Betrugsverdachtsfälle und über die sich daraus ergebenden Wiedereinziehungen laut Empfehlung des OLAF sind unserem Jahresbericht zum Gesamthaushaltsplan der EU zu entnehmen.
für das Haushaltsjahr 2019
Für das Haushaltsjahr 2019 haben wir unseren Jahresbericht als Pilotprojekt in zwei getrennte Teile gegliedert. Im zweiten Teil des Berichts werden die Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte von Ausgabenprogrammen zulasten des EU-Haushalts behandelt.
Erstmals analysierten wir in unserer jährlichen Berichterstattung die Management- und Leistungsbilanz, den wichtigsten übergeordneten Bericht der Kommission zu Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekten.
Des Weiteren untersuchten wir die Ergebnisse, die mit den EU-Programmen im Rahmen des MFR 2014-2020 erreicht wurden. Ziel war es, festzustellen, wie viele relevante Leistungsinformationen verfügbar waren, und auf der Grundlage dieser Informationen zu bewerten, welche Leistung die EU-Ausgabenprogramme tatsächlich erbracht haben.
Außerdem verfolgten wir Prüfungsempfehlungen weiter, die in Berichten aus dem Jahr 2016 ausgesprochen wurden.
Jahresbericht über die Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2019
uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
und zu den Einnahmen;
versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben

Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die 1959 ins Leben gerufen wurden, sind die wichtigsten Hilfeinstrumente der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Mit den EEF sollen die Armut überwunden und eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der überseeischen Länder und Gebiete in die Weltwirtschaft gefördert werden. Die EEF werden von den Mitgliedstaaten der Union finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet.
Wie in den Vorjahren gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF und zu den Einnahmen ab. Zu den Ausgaben der EEF erteilten wir für das Haushaltsjahr 2019 jedoch ein versagtes Prüfungsurteil.
Besondere Jahresberichte zu den Agenturen
Die EU-Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen. Insgesamt gibt es 43 Agenturen.
Hinweis: Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) waren im Haushaltsjahr 2019 noch nicht finanziell autonom.
für das Haushaltsjahr 2019
Im Haushaltsjahr 2019 wurden für alle Agenturen (ohne den SRB), auf die sich unser Prüfungsauftrag erstreckt, Gesamtmittel in Höhe von 3,3 Milliarden Euro (Haushaltsjahr 2018: 4,2 Milliarden Euro) bereitgestellt. Dies entspricht 2,2 % des EU-Gesamthaushalts 2019 (Haushaltjahr 2018: 2,1 %).
Insgesamt bestätigte unsere Prüfung der Rechnungsführung der Agenturen die in den Vorjahren aufgezeigten positiven Ergebnisse. Wir erteilten den 41 Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den ihren Jahresrechnungen zugrunde liegenden Zahlungen; hiervon ausgenommen sind einige Probleme bei den Zahlungen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO).
der EU-Agenturen
Im Jahr 2020 untersuchten wir auch erstmals die Leistung der EU-Agenturen aus einer Querschnittsperspektive. Die Prüfung ergab, dass in Bezug auf Errichtung, Arbeitsweise und mögliche Auflösung von Agenturen mehr Flexibilität erforderlich ist. Wir kamen außerdem zu dem Schluss, dass einige Agenturen wegen unzureichender Unterstützung seitens der Mitgliedstaaten, der Industrie, der Europäischen Kommission oder anderer Agenturen ihre Aufgaben nicht vollauf erfüllen können.
Besonderer Jahresbericht über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2019
Gemeinsame Unternehmen sind öffentlich-private Partnerschaften der EU mit der Industrie, Forschungsgruppen und Mitgliedstaaten, die bei der Umsetzung bestimmter Aspekte der Forschungspolitik der EU eine wichtige Rolle spielen.
Acht der neun Gemeinsamen Unternehmen führen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen des Programms Horizont 2020 in den Bereichen Verkehr, Verkehr/Energie, Gesundheit, biobasierte Industriezweige, Elektronikkomponenten und ‑systeme sowie digitale Forschung durch. Das neunte Gemeinsame Unternehmen, Fusion for Energy, wird von Euratom finanziert und ist für die Leistung des europäischen Beitrags zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (International Thermonuclear Experimental Reactor, ITER) zuständig.
Im Jahr 2020 prüften wir erstmalig die Jahresrechnung und die dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge des 2018 errichteten Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen.
für das Haushaltsjahr 2019
Für das Haushaltsjahr 2019 erteilten wir allen Gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den Ausgaben.
Wir nehmen jedoch wie in den Vorjahren in unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung 2019 des Gemeinsamen Unternehmens Fusion for Energy (F4E) einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts auf, in erster Linie um darauf hinzuweisen, dass es bei der Umsetzung des ITER‑Projekts zu weiteren Kostensteigerungen und Verzögerungen kommen könnte.
Besondere Jahresberichte über die Europäischen Schulen und die Eventualverbindlichkeiten des Einheitlichen Abwicklungsausschusses
Wir berichten jährlich über die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), dem Rat und der Kommission im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Verordnung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus entstandenen Eventualverbindlichkeiten. In unserem Bericht zum Haushaltsjahr 2019 kommen wir zu dem Schluss, dass sich der Ausschuss und die Kommission in angemessener Weise darum bemüht haben, Eventualverbindlichkeiten auszuweisen, wenn hierfür ein Anlass gegeben war.
Außerdem veröffentlichten wir unseren jährlichen Bericht über den Jahresabschluss der 13 Europäischen Schulen.
des Europäischen Parlaments
Die Veröffentlichung unserer Jahresberichte steht am Beginn des Entlastungsverfahrens, in dessen Verlauf das Europäische Parlament – auf Empfehlung des Rates – entscheidet, ob die Kommission und andere Stellen den EU-Haushalt zufriedenstellend verwaltet haben. Ist dies der Fall, wird ihnen Entlastung erteilt.
Die Vorstellung unserer Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2019 vor dem Plenum des Europäischen Parlaments wurde wegen der COVID-19-Pandemie ausnahmsweise auf Januar 2021 verschoben.

Stellungnahmen
für den MFR 2021-2027 und die Initiative
«NextGenerationEU» (NGEU)
Ein Weg, um den Ansatz der Kommission für eine Bessere Rechtsetzung zu stärken, besteht für uns in der Untersuchung der Vorschläge der Kommission für neue oder geänderte Rechtsakte. Handelt es sich dabei um Legislativvorschläge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, sind nach dem EU-Recht Stellungnahmen des Hofes vorgeschrieben. Außerdem können uns andere Organe um die Abgabe von Stellungnahmen zu spezifischen Fragestellungen ersuchen. Unsere Stellungnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Im Jahr 2020 veröffentlichten wir 11 solche Stellungnahmen. Die große Mehrheit betrifft entweder Änderungen bestehender Vorschriften im MFR 2014-2020 im Zusammenhang mit der Reaktion der EU auf den COVID-19-Ausbruch oder Legislativvorschläge für den MFR 2021‑2027 und die Initiative «NextGenerationEU» (NGEU).
Sonstige Veröffentlichungen
Prüfungsvorschauen
Prüfungsvorschauen liefern Informationen zu laufenden Prüfungsaufgaben (im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung). Sie basieren auf Vorbereitungsarbeiten und sollen all denjenigen als Informationsquelle dienen, die sich für bestimmte Politikbereiche und/oder Programme interessieren, die Gegenstand einer laufenden Prüfung sind.
Im Jahr 2020 gaben wir 14 Prüfungsvorschauen heraus (2019: 18).
Journal
Jede Ausgabe des ECA Journals enthält Artikel zu einem bestimmten Thema, die zumeist Prüfungsaspekte behandeln und von Bediensteten der EU-Organe oder externen Beitragenden verfasst werden.
Im Jahr 2020 veröffentlichten wir drei Ausgaben zu den Themen Big Data und Digitalisierung, Klimawandel und Prüfung und Realisierung des europäischen Mehrwerts.

Konferenzen und Webinare
Außerdem organisierten wir im Jahr 2020 mehrere Konferenzen und Webinare. Die Veranstaltungen fanden allesamt online statt und standen interessierten Parteien sowie Bürgerinnen und Bürgern offen.
Zwei dieser Konferenzen sind nachfolgend beschrieben.
gelenkte Investitionsstrategie

Im Juni 2020 veranstalteten wir ein Webinar, bei dem die Reaktion der EU auf Chinas staatlich gelenkte Investitionsstrategie im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Analyse des Hofes aus dem Jahr 2020 diskutiert wurde. Die geladenen wissenschaftlichen Experten tauschten sich mit den Experten des Hofes über die Beziehungen zwischen der EU und China, die Auswirkungen des wirtschaftlichen Aufstiegs Chinas und die Reaktion der EU auf die chinesischen Investitionen aus.
im öffentlichen Sektor

Im September 2020 hielten wir eine Konferenz über ethisches Verhalten und Integrität in der öffentlichen Verwaltung ab. Ziel der Konferenz war es, den Austausch über die ethischen Handlungsleitlinien der EU-Organe und deren Korrelation mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die EU zu fördern. Vertreter der Wissenschaft, führender NRO, des Europäischen Parlaments, der OECD, der EIB, der Europäischen Bürgerbeauftragten und der standardsetzenden Einrichtungen für das Prüfungswesen nahmen an der Diskussion teil. Die Konferenz bot einen Rahmen für die Folgediskussion zum Sonderbericht «Die Ethikrahmen der geprüften EU-Organe: Es besteht Verbesserungsbedarf» aus dem Jahr 2019.
Innovation und digitale Prüfung
Wir sind bestrebt, moderne Technologien bei den Prüfungen bestmöglich zu nutzen, um mehr und bessere Informationen für den Prozess der Rechenschaftspflicht bereitzustellen. Auch in unserer Strategie für 2012-2025 wird die Notwendigkeit, in digitale Prüfungen zu investieren, anerkannt.
2020 fortgeführt
Die Umsetzung des Projekts «ECA audit goes digital» (Digitalisierung der Prüfungen des Hofes) zur Erstellung eines Entwicklungsplans für digitale Prüfungen und zur Koordinierung der verschiedenen von den Prüfungskammern durchgeführten Initiativen wurde im Jahr 2020 fortgeführt. Dieses bereichsübergreifende Projekt wird von einem eigens eingerichteten Lenkungsausschuss Digitalisierung verwaltet.
der Exekutivagenturen der EU
Im Jahr 2020 setzten wir zum ersten Mal digitale Prüfungsmethoden für die Prüfung der Rechnungsführung der EU-Agenturen ein.
Die Prüfung der Rechnungsführung der EU-Agenturen umfasst rund 200 Prüfungshandlungen in Bereichen wie Zahlungen, Gehälter, Auftragsvergabe, Haushalt und Einstellung. Der Schwerpunkt unseres Pilotversuchs lag auf einigen dieser Handlungen, die sechs Exekutivagenturen mit ähnlichen Verwaltungsverfahren und IT-Systemen betrafen.
Dieser Pilotversuch zeigte das mit digitalen Prüfungen verbundene Potenzial für die Verbesserung der Qualität und Effizienz unserer Prüfungen.
Im Jahr 2020 hat das ECALab, unser interdisziplinäres Innovationslabor-Team, weiterhin Technologien wie Text-Mining, künstliche Intelligenz und Prozess-Mining sowie die Verarbeitung frei nutzbarer Daten («Open Data») für Prüfungszwecke erforscht.
Das ECALab hat außerdem 12 Prüfungsaufgaben mit innovativen Lösungen zur Datensammlung und ‑analyse unterstützt.
Wir präsentierten die Arbeit des ECALab-Teams bei mehreren internationalen und akademischen Veranstaltungen.
Seit 2018 sind wir Teil der Europäischen Blockchain-Partnerschaft – einer Erklärung, die von den 27 Mitgliedstaaten, Liechtenstein und Norwegen unterzeichnet wurde. Insbesondere leiten wir die Arbeit an der notariellen Beurkundung für die Europäische Blockchain-Dienste-Infrastruktur, damit die Distributed-Ledger-Technologie genutzt werden kann, um vertrauenswürdige digitale Prüfpfade zu schaffen, Compliance-Kontrollen zu automatisieren und die Datenintegrität zu überprüfen.
Im Jahr 2020 haben wir mithilfe der Anwendung «ECA registry» einen Prototyp eingeführt, um den Nutzern die Integrität unserer Publikationen auf der Website des Hofes zu garantieren.
Institutionelle Beziehungen
Wir arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament (EP), dem Rat und den nationalen Parlamenten in den Mitgliedstaaten zusammen, da die Wirkung unserer Arbeit in hohem Maße davon abhängt, welchen Nutzen diese Institutionen aus unseren Prüfungsergebnissen und Empfehlungen ziehen.
Europäisches Parlament
Im Januar 2020 lud die Konferenz der Ausschussvorsitze den Präsidenten des Hofes zu einem Meinungsaustausch über die Arbeitsprogramme des Hofes für 2020 und 2021+ ein.
Des Weiteren werden unsere Mitglieder und Prüfungsteams von den Ausschüssen und Gremien des Europäischen Parlaments – insbesondere vom Haushaltskontrollausschuss (CONT) – regelmäßig eingeladen, um die Ergebnisse unserer Tätigkeiten vorzustellen.

Der Haushaltskontrollausschuss lancierte Ende 2019 ein neues Verfahren zur Auswahl der Sonderberichte und Analysen, die in den Ausschusssitzungen präsentiert werden.
Wegen der COVID-19-Krise war 2020 jedoch ein außergewöhnliches Jahr. Im Frühjahr und Sommer 2020 war es dem EP nicht möglich, Sitzungen zu organisieren, in denen wir unsere Arbeit per Videokonferenz hätten präsentieren können.
Als dies im September 2020 möglich wurde, nahmen wir unsere Präsentationen wieder auf. Unsere Mitglieder präsentierten dem Haushaltskontrollausschuss im Jahr 2020 insgesamt 12 Sonderberichte und eine Analyse. Die Präsentation einiger Berichte, die im Jahr 2020 veröffentlicht und vom Haushaltskontrollausschuss ausgewählt wurden, wurde auf 2021 verschoben.
Darüber hinaus fanden im Jahr 2020 in zehn weiteren Ausschüssen des EP 18 Präsentationen von Sonderberichten und Analysen durch Mitglieder des Hofes statt. Einige dieser Sitzungen wurden als gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt, wenn mehrere Ausschüsse Interesse an demselben Bericht zeigten.
Rat der Europäischen Union
In der Regel befassen sich die Vorbereitungsgremien des Rates mit allen Sonderberichten des Hofes, jedoch nicht zwangsläufig mit allen Analysen und Stellungnahmen. Im Jahr 2020 stellten wir drei Ausschüssen des Rates (Wirtschafts- und Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Ausschuss für Finanzdienstleistungen) und 20 Arbeitsgruppen des Rates 30 Sonderberichte, eine Analyse und eine Stellungnahme vor (2019: 26 Sonderberichte in 22 Arbeitsgruppen des Rates).
Wir nahmen im Jahr 2020 außerdem an drei weiteren Veranstaltungen teil:
- Vorstellung unseres Haushaltsentwurfs 2021 im Haushaltsausschuss;
- Präsentation der Geschäftsordnung des Rechnungshofs vor der Gruppe «Allgemeine Angelegenheiten»;
- Teilnahme an einer Online-Veranstaltung der Ständigen Vertretung Rumäniens über die wirtschaftliche Erholung in Europa.
Kroatien: Januar bis Juni 2020
Deutschland: Juli bis Dezember 2020
Im Februar 2020 kam es zu einem Treffen von Präsident Klaus-Heiner Lehne (gemeinsam mit Ivana Maletić und Rimantas Šadžius, Mitglieder des Hofes) und Vertretern des kroatischen Ratsvorsitzes und mehrerer nationaler Behörden. Die Teilnehmer des Treffens nahmen auch an einer hochrangigen Konferenz zum neuen MFR teil.
Die Sitzungen während des deutschen Ratsvorsitzes mussten größtenteils virtuell stattfinden.

Von links nach rechts: Željko Reiner, Vizepräsident des kroatischen Parlaments, Ivana Maletić, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs, Rimantas Šadžius, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.
Nationale Parlamente
mit den nationalen Parlamenten
Im Jahr 2020 stellten wir unsere Arbeit in 47 Sitzungen mit nationalen Parlamenten in 15 Mitgliedstaaten vor. Ab Mitte März 2020 fanden beinahe alle Sitzungen als Videokonferenzen statt.
Ferner gab es mehrere Veranstaltungen, bei denen wir unsere Arbeit den Regierungen der Mitgliedstaaten und nationalen Behörden vorstellten.
im Europäischen Parlament, im Rat
und in nationalen Parlamenten
Im Jahr 2020 präsentierten wir die Ergebnisse unserer Arbeit zu insgesamt 156 Anlässen vor Ausschüssen des Europäischen Parlaments, Vorbereitungsgremien des Rates und nationalen Parlamenten, was im Vergleich zu den vorherigen Jahren einen Rückgang bedeutet (2019: 264; 2018: 248).
Für den Zeitraum 2018-2020 als Ganzes war jedoch ein erheblicher Anstieg an Auftritten, insbesondere vor dem Europäischen Parlament, zu verzeichnen. Der Höchstwert von 133 Auftritten wurde 2018 erreicht, dem letzten vollständigen Plenarjahr vor den Wahlen im Mai 2019. Dies steht im Vergleich zu durchschnittlich 84 Präsentationen pro Jahr im Zeitraum 2013-2017.
Europäische Kommission
auf höchster Ebene
Im September 2020 hielt die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Keynote-Rede beim Hofseminar 2020, an die sich eine Präsentation der ersten jährlichen strategischen Vorausschau der Kommission durch den Kommissionsvizepräsidenten Maroš Šefčovič anschloss.
Die Kommissionsvizepräsidentin Dubravka Šuica besuchte den Hof im März 2020 für einen Meinungsaustausch mit Präsident Klaus-Heiner Lehne und anderen Mitgliedern des Hofes. Zu den wichtigsten Themen, die diskutiert wurden, zählten die demografischen Herausforderungen in der EU, die Bedeutung der Demokratie und insbesondere die «Konferenz zur Zukunft Europas».

Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs.
Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass unsere Mitglieder ein jährliches Treffen mit ihren Amtskollegen bei der Europäischen Kommission abhalten.
Im Jahr 2020 wurde jedoch aufgrund von COVID-19 vereinbart, das jährliche Treffen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Zusammenarbeit mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden
Kontaktausschuss der EU-ORKB
Unsere Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der 27 Mitgliedstaaten findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der Präsidenten der EU-ORKB statt. Dieses Forum erleichtert es, die Tätigkeit der unabhängigen externen Finanzkontrolle in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu fördern.
Im Jahr 2020 leiteten wir eine neue Art der Prüfungszusammenarbeit ein: die EU‑Netzwerkprüfung zu Themen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Das verfolgte Ziel besteht im Austausch von Wissen und Erfahrungen und der Verbesserung der Sichtbarkeit und der Wirkung der relevanten Prüfungsergebnisse der ORKB.
verschoben
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurde die jährliche Sitzung 2020, die für Oktober 2020 in Luxemburg angesetzt war, auf 2021 verschoben.
im Dezember 2020 herausgegeben
Im Dezember 2020 veröffentlichten wir im Namen des Kontaktausschusses ein Prüfungskompendium, das Aufschluss über die in der gesamten Europäischen Union im Bereich der Cybersicherheit durchgeführten Prüfungen gibt. Der Bericht umfasst relevante Hintergrundinformationen zur Cybersicherheit in der EU und ihren Mitgliedstaaten und spiegelt wider, dass die Widerstandsfähigkeit kritischer Informationssysteme und digitaler Infrastrukturen immer stärker ins Blickfeld der Prüfer rückt. In diesem Zusammenhang wird auch ein Überblick über die relevanten Prüfungen geboten. In den Bericht sind aktuelle Feststellungen des Hofes und der ORKB von 12 EU-Mitgliedstaaten eingeflossen.

Es handelt sich um das dritte Prüfungskompendium und somit bereits um eine jährliche Veröffentlichung des Kontaktausschusses.
Technologie und Innovation im Prüfungsbereich

Im November 2020 riefen wir außerdem gemeinsam mit anderen EU-ORKB eine Plattform für den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Technologie und Innovation im Prüfungsbereich (Technology and Innovation for Audit, TINA) ins Leben.
INTOSAI
Im Jahr 2020 setzten wir unsere aktive Mitwirkung an den Tätigkeiten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) fort, insbesondere in unserer Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Komitees für Fachliche Normen und als Mitglied seiner Unterkomitees. Im November 2020 nahmen wir an der virtuellen Präsidialtagung der INTOSAI teil. Zusätzlich leiteten wir das Projekt des Unterkomitees für die Prüfung der Rechnungsführung und für Rechnungswesen zur Überarbeitung der ISSAI 200.
Wir nahmen auch an den Tätigkeiten und Projekten anderer Arbeitsgremien der INTOSAI teil, vornehmlich im Bereich Umweltprüfung, Big Data und finanzielle Modernisierung und Regulierungsreform. Beteiligt waren wir außerdem an der INTOSAI-Taskforce zur Professionalisierung von Rechnungsprüfern und der INTOSAI-Entwicklungsinitiative (IDI).
EUROSAI
Auch an den Tätigkeiten der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI), der europäischen Regionalgruppe der INTOSAI, wirkten wir aktiv mit, vor allem in ihren Arbeitsgruppen Umweltprüfung, IT-Prüfung und Prüfung von Katastrophenhilfe.
Im Jahr 2020 riefen wir die Projektgruppe «Vorbereitung auf zukünftige Risiken und die Klimakrise: Zeit für eine Prüfung mit langfristiger Perspektive?» im Rahmen des Portfolios für zukunftsweisende und neu auftretende Fragen ins Leben. Des Weiteren leisteten wir einen aktiven Beitrag zur Projektgruppe zur Prüfung der Reaktion auf COVID-19.
ORKB der EU-Bewerberländer und potenziellen EU-Bewerberländer
Zudem unterstützen wir die ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei).
Im Februar 2020 nahmen wir an einer von der ORKB Montenegros organisierten Konferenz zum Thema «Working with parliaments to improve audit impact» (Arbeit mit Parlamenten zur Verbesserung der Wirkung von Prüfungen) teil.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
Unser Management
Mitglieder
Der EuRH handelt als ein Kollegialorgan von Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Jedes Mitglied wird im Anschluss an seine Benennung durch seine jeweilige nationale Regierung vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Bei der Ernennung und Berufung von Mitgliedern wird uns keine Rolle zugestanden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Hofes beträgt sechs Jahre, wobei Wiederernennung zulässig ist. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt übernehmen sie diesbezüglich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine feierliche Verpflichtung.
Im Jahr 2020 und Anfang 2021 ernannte der Rat zwei neue Hofmitglieder: Helga Berger aus Österreich (ab dem 1. August 2020) und Marek Opioła aus Polen (ab dem 1. Februar 2021; er führt die Amtszeit des ehemaligen Mitglieds Janusz Wojciechowski zu Ende, der im Jahr 2019 zum EU-Kommissar für Landwirtschaft ernannt wurde). Phil Wynn Owen aus dem Vereinigten Königreich war bis zum 31. Januar 2020 Mitglied.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände trat das Kollegium im Jahr 2020 nur dreimal zu Sitzungen vor Ort zusammen (2019: 21-mal; 2018: 18-mal). Die Teilnahmequote dieser Sitzungen belief sich auf 96 %.
Zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurde ein außerordentliches Verfahren eingerichtet, um es dem Kollegium zu ermöglichen, Dokumente anzunehmen, ohne physisch zusammenzutreten. Ab März 2020 trat das Kollegium zu 22 solcher Sitzungen im außerordentlichen Verfahren zusammen. Da diese Sitzungen als einem schriftlichen Verfahren gleichwertig angesehen werden, wurde die Teilnahmequote nicht gemessen.
der Strategie für 2021-2025 und des
Arbeitsprogramms für 2021+
Einmal pro Jahr begeben sich die Mitglieder, der Generalsekretär und die Direktoren des Hofes in eine zweitägige Klausur, um wichtige Themen im Zusammenhang mit der zukünftigen Arbeitsweise des Organs zu erörtern.
Das diesjährige Hofseminar fand im September 2020 in den eigenen Räumlichkeiten des Hofes statt. Es bot Gelegenheit, den ersten Entwurf der neuen Strategie für 2021-2025, der vom Beratenden Ausschuss Strategie und Vorausschau erstellt wurde, und das Arbeitsprogramm für 2021+ zu erörtern.

Hofseminar, September 2020, Luxemburg.
Präsident
Zum Zuständigkeitsbereich des Präsidenten zählen die Strategie des Organs, die Planung und das Leistungsmanagement, die Kommunikation und die Medienarbeit, die Beziehung zu den anderen Organen, Rechtsfragen und die Interne Revision. Der Präsident vertritt den Hof außerdem in allen seinen Außenbeziehungen.
Die Mitglieder wählen den Präsidenten für drei Jahre aus ihrer Mitte, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Die Rolle des Präsidenten ist die eines Ersten unter Gleichen («Primus inter Pares»).
Im September 2016 wurde Klaus-Heiner Lehne zum Präsidenten gewählt; seine Wiederwahl erfolgte im September 2019.
Der Präsident und die Mitglieder
Hinweis: Stand von Februar 2021.
Prüfungskammern und Ausschüsse
Die Mitglieder sind einer von fünf Prüfungskammern zugeordnet. In den Kammern wird der Großteil unserer Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen vorbereitet und angenommen. Die Prüfungskammern teilen ihre Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern auf. Jedes Mitglied ist der Kammer und dem Hof gegenüber für seine eigenen Prüfungsaufgaben rechenschaftspflichtig. Die Prüfungsarbeit wird von professionellen Prüfern durchgeführt, die für die Direktionen der Prüfungskammern tätig sind.
Die Prüfungskammern unterstehen der Leitung eines Doyen oder einer Doyenne, der/die von den Mitgliedern der Kammer aus ihrer Mitte gewählt wird. Mit Stand von Dezember 2020 wurden die fünf Prüfungskammern von den folgenden Doyens/Doyennes geleitet: Samo Jereb, Iliana Ivanova, Bettina Jakobsen, Alex Brenninkmeijer und Tony Murphy.
Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich befasst sich mit den Prüfungsstrategien, Prüfungsrichtlinien und der Prüfungsmethodik des Hofes sowie mit der Unterstützung und Entwicklung von Prüfungstätigkeiten und der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich. Er setzt sich aus jeweils einem Mitglied jeder Prüfungskammer zusammen und stand unter dem Vorsitz von Jan Gregor.
Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen werden vom Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls vom Kollegium der Mitglieder gefasst, deren Vorsitz jeweils der Präsident führt. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten, den Doyens/Doyennes der Kammern, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich und dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied (mit Stand von Ende 2020 Rimantas Šadžius) zusammen.
Sitzungen der Kammern und der Ausschüsse vor Ort fanden im Jahr 2020 COVID-19-bedingt nur bis Mitte März statt. Die durchschnittliche Teilnahmequote dieser Sitzungen belief sich auf 96 % bei Kammersitzungen und 91 % bei Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich.
Weitere Ausschüsse des Hofes sind unter anderen der Ethikausschuss (unter dem Vorsitz von João Figueiredo), der Prüfungsausschuss (seit Ende 2020 unter dem Vorsitz von Ildikó Gáll‑Pelcz), der Lenkungsausschuss Digitalisierung (unter dem Vorsitz von Eva Lindström) und der Beratende Ausschuss Strategie und Vorausschau (unter dem Vorsitz von João Figueiredo).
Unsere obere Managementebene besteht aus dem Generalsekretär und den Direktoren. Insgesamt gibt es 10 Direktionen: davon sind fünf den Prüfungskammern, eine dem Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, eine weitere dem Präsidenten und drei dem Generalsekretär zugeordnet.
Eduardo Ruiz García bekleidete das Amt des Generalsekretärs bis April 2020 und Philippe Froidure übernahm die Geschäfte «ad interim» bis Ende des Jahres. Mit 1. Januar 2021 nahm Zacharias Kolias seine Amtsgeschäfte als neu ernannter Generalsekretär des Hofes für eine Dauer von sechs Jahren auf.
Hinweis: Stand von Februar 2021.
Leistungsmessung
Wir wenden zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) an, um unser Management über die im Hinblick auf unsere strategischen Ziele erreichten Fortschritte zu informieren, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und unseren institutionellen Adressaten Informationen über unsere Leistung an die Hand zu geben. Diese KPI geben einen umfassenden Überblick darüber, wie wir als Organisation unserer Arbeit hinsichtlich Verbreitung, Auswirkungen und Wahrnehmung nachgehen.
der COVID-19-Beschränkungen
32 Berichte veröffentlicht
Wir veröffentlichten im Jahr 2020 trotz der durch COVID-19 erschwerten Umstände 32 Berichte: 26 Sonderberichte und sechs Analysen. Die im überarbeiteten Arbeitsprogramm für 2020 geplante Zahl von 38 Berichten wurde jedoch aufgrund von Verzögerungen einiger Prüfungen im Laufe des Jahres um sechs Berichte unterschritten.
Anzahl der veröffentlichten Berichte
Beim Vergleich des Strategiezeitraums 2018-2020 mit dem vorangegangenen Strategiezeitraum lässt sich ein signifikanter Anstieg der Zahl der jährlich veröffentlichten Berichte feststellen. Im Schnitt veröffentlichten wir in den letzten drei Jahren jährlich 37 Berichte. Dies steht im Vergleich zu 27 Berichten pro Jahr im Zeitraum 2013-2017. Ein Teil des Anstiegs ist darauf zurückzuführen, dass wir unsere Palette an Veröffentlichungen um Analysen erweitert haben.
Insgesamt gaben wir im Jahr 2020 69 Veröffentlichungen heraus.
Medienpräsenz
Medieninteresse an unseren
Prüfungsberichten, aber Rückgang der
Medienberichterstattung insgesamt
Im Jahr 2020 verzeichneten wir rund 32 000 Online-Artikel und Beiträge in den sozialen Medien über unsere Prüfungsberichte, sonstige Veröffentlichungen oder den Hof im Allgemeinen (2019: 51 000; 2018: 44 000).
Die Medienberichterstattung kann je nach Thema und Komplexität eines Berichts erheblich variieren. Zusätzlich können externe Faktoren das Interesse der Medien an unseren Veröffentlichungen stark beeinflussen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Datum der Veröffentlichung eines Berichts mit einem wichtigen Ereignis oder einer politischen Entwicklung zeitlich zusammenfällt, was das öffentliche Interesse an dem betreffenden Thema deutlich ansteigen lässt. Außerdem richtet sich das Interesse der Medien in Notlagen – wie der COVID-19-Pandemie – besonders auf Inhalte im Zusammenhang mit der Krise.
Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren ist das Interesse an unseren Prüfungsberichten weitgehend stabil geblieben. Gleichzeitig war ein erheblicher Rückgang der Medienberichterstattung über sonstige Veröffentlichungen und den Hof im Allgemeinen zu verzeichnen. Dies kann zum Teil auf unsere verringerten Kommunikationstätigkeiten in den sozialen Medien ab Mitte März 2020 zurückgeführt werden.
erweist sich als Erfolg
2020 veröffentlichten wir 68 Pressemitteilungen in 23 EU-Sprachen sowie Kurzmitteilungen und Hinweise für die Medien in bestimmten Sprachen. Ferner gaben wir großen Medien in ganz Europa mehrere Interviews. Des Weiteren hielten wir 22 Pressebriefings ab, darunter länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht. Diese fanden nahezu ausschließlich online statt – mit deutlich gesteigerter und umfassenderer Teilnahme, insbesondere von Medien aus den Mitgliedstaaten.
Außerdem veranstalteten wir für in Brüssel und in den Mitgliedstaaten tätige Journalisten virtuelle Besuche und mehrere Briefings für Interessenträger aus der Industrie, NRO und Thinktanks.
Im Jahr 2020 lag die Zahl der Besuche auf unserer Website bei über einer Million. Insgesamt verzeichneten wir rund 463 500 einzelne Besucher.
Die sozialen Medien sind unverzichtbare Kommunikationskanäle, die es uns ermöglichen, in einen direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu treten. Während des Jahres 2020 beschlossen wir vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise, unsere Aktivitäten in den sozialen Medien zu reduzieren; insgesamt veröffentlichten wir auf unseren Social-Media-Kanälen 1 007 Beiträge über den Hof und seine Tätigkeit (2019: 1 836).
Eine wichtige Quelle für die Inhalte unserer Beiträge in den sozialen Medien ist nach wie vor das ECA Journal. Im Jahr 2020 entfiel rund ein Drittel unserer Beiträge (32 %) auf erneut veröffentlichte Artikel, die zuvor in einem ECA Journal erschienen waren (2019: 26 %).
sozialen Medien weiter gestiegen
Ende des Jahres 2020 verzeichneten unsere drei Accounts in den sozialen Medien (Twitter, LinkedIn, Facebook) rund 35 000 Follower (2019: rund 29 500).
Vergleich zum vorangegangenen Strategiezeitraum
Insgesamt war in den letzten Jahren ein signifikanter Anstieg der Medienberichterstattung über unsere Berichte, sonstigen Veröffentlichungen und den Hof im Allgemeinen festzustellen: durchschnittlich 42 300 Online-Artikel und Beiträge in den sozialen Medien pro Jahr während des Strategiezeitraums 2018-2020 stehen 7 300 Nennungen während des Zeitraums 2013‑2017 gegenüber; mit anderen Worten: die Zahlen sind um das Fünffache gestiegen.
Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit
unseren Umfragen bestätigen die
Zweckmäßigkeit unserer Berichte
Wir bewerten die voraussichtliche Wirkung und die Zweckmäßigkeit unserer Prüfungsarbeit anhand von Rückmeldungen der Leser unserer Berichte aus dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, aus EU-Agenturen, den ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und ORKB, NRO, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien.
Seit 2018 führen wir anonyme elektronische Umfragen durch, in denen wir die Leser unserer Berichte um Rückmeldung zu einer Auswahl von Berichten ersuchen. Im Rahmen dieser Umfragen können sie auch Rückmeldung zur Qualität der Berichte geben und allgemeine Vorschläge zur Arbeit des Hofes unterbreiten.
Insgesamt bestätigten im Jahr 2020 84 % der mehr als 550 Umfrageteilnehmer die Zweckmäßigkeit unserer Berichte für ihre Arbeit und 75 % sprachen ihnen Wirkung zu. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis des letzten Jahres (2019: 88 % bzw. 81 %).
Weiterverfolgung unserer Empfehlungen
des Jahres 2016 umgesetzt
Wir bestimmen den Stand der Umsetzung unserer Empfehlungen anhand der von unseren Prüfern vorgenommenen Weiterverfolgung. Für 2020 analysierten wir die Empfehlungen, die wir in Berichten des Jahres 2016 unterbreitet hatten.
Aus dieser Analyse geht hervor, dass 97 % der 29 von uns in unserem Jahresbericht 2016 unterbreiteten Empfehlungen und 91 % der 360 Empfehlungen in unseren Sonderberichten aus dem Jahr 2016 vollständig, weitgehend oder (zumindest) teilweise umgesetzt wurden.
Unsere Mitarbeiter
Personalzuweisung
Ende 2020 verfügte unser Organ – wie in den Jahren zuvor – über 853 Dauer- und Zeitplanstellen. 535 dieser Stellen entfielen auf die Prüfungskammern, einschließlich 114 Planstellen in den Kabinetten der Mitglieder.
Darüber hinaus waren am Jahresende 83 Vertragsbedienstete und 15 abgeordnete nationale Sachverständige beim Hof beschäftigt (2019: 75 bzw. 16).
Personaleinstellung
Unsere Einstellungspolitik folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe. Unsere Mitarbeiter verfügen über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund.
Im Jahr 2020 stellte der Hof 62 neue Mitarbeiter ein (2019: 77 Mitarbeiter): 18 Beamte, 21 Bedienstete auf Zeit, 20 Vertragsbedienstete und drei abgeordnete nationale Sachverständige.
Unser Programm ASPIRE für Prüfer wurde 2017 eingeführt und soll zur beruflichen Integration von Neuankömmlingen beitragen, indem es ihnen ermöglicht wird, in ihren ersten drei Jahren beim Hof praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Prüfungsaufgaben zu sammeln und an Schulungen teilzunehmen, die sich speziell an sie richten.
Außerdem stellten wir 44 Praktikumsplätze (2019: 55) für Hochschulabsolventen für einen Zeitraum von drei bis fünf Monaten zur Verfügung. Ab Mitte März 2020 befanden sich auch unsere Praktikanten in Telearbeit.
Altersprofil
Drei Viertel (76 %) des Ende 2020 im aktiven Dienst befindlichen Personals war zwischen 40 und 59 Jahre alt, ein leichter Anstieg zum Vorjahr (2019: 74 %).
Vier Fünftel (80 %) unserer Direktoren und Leitenden Manager sind 50 Jahre alt oder älter. Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis 10 Jahren, wenn diese Mitarbeiter den Ruhestand antreten, zu einer Erneuerung in den Führungspositionen kommen.
Chancengleichheit
Insgesamt haben wir einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil unter unseren Mitarbeitern.
Der Hof setzt sich dafür ein, seinen Mitarbeitern auf allen Ebenen der Organisation berufliche Chancengleichheit zu bieten. Der Frauen- und Männeranteil unter unseren Mitarbeitern ist ausgeglichen. Im Jahr 2020 handelte es sich bei rund einem Drittel unserer Direktoren und Leitenden Manager um Frauen.
Während des Strategiezeitraums 2018-2020 ist es dem Hof gelungen, den Frauenanteil unter den Leitenden Managern im Prüfungsbereich von 21 % auf 29 % zu erhöhen. In unserem Bestreben, den Frauenanteil in Führungspositionen weiter anzuheben, haben wir uns das Ziel einer 40 %-Quote bis 2027 gesetzt. Wir arbeiten außerdem an einem neuen Aktionsplan im Bereich der Chancengleichheit.
Ebenso setzen wir uns auch weiterhin für geografische Ausgewogenheit in unseren Führungspositionen ein.
Rechenschaftslegung des Hofes
Finanzinformationen
Der Hof wird aus dem Haushaltsplan der Union finanziert, wobei sein Haushalt unter die Rubrik Verwaltungsausgaben fällt.
Im Jahr 2020 belief sich unser Haushalt auf rund 152 Millionen Euro.
Auf unseren Haushalt entfallen rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU (bzw. weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU).
Ausführung des Haushaltsplans 2020
HAUSHALTSJAHR 2020 | Endgültige Mittel | Mittelbindungen | Verwendung der Mittel in % (Mittelbindungen/Mittel) | Zahlungen |
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (Tausend Euro) | |||
10 – Mitglieder des Organs | 11 151 | 10 189 | 91 % | 10 171 |
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 110 784 | 109 159 | 98 % | 109 159 |
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 7 403 | 6 794 | 92 % | 6 538 |
162 – Dienstreisen | 2 840 | 680 | 24 % | 571 |
161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 3 202 | 3 136 | 98 % | 2 020 |
Zwischensumme Titel 1 | 135 380 | 129 958 | 96 % | 128 459 |
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||||
20 – Gebäude | 3 366 | 3 359 | 99 % | 1 543 |
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 10 093 | 10 093 | 100 % | 5 561 |
212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 896 | 745 | 83 % | 544 |
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 499 | 221 | 44 % | 207 |
25 – Sitzungen und Konferenzen | 596 | 142 | 24 % | 87 |
27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 407 | 1 180 | 84 % | 732 |
Zwischensumme Titel 2 | 16 857 | 15 740 | 93 % | 8 674 |
Rechnungshof insgesamt | 152 237 | 145 698 | 96 % | 137 133 |
Haushaltsplan 2021
Bei den Mittelansätzen ist im Haushalt 2021 ein Anstieg um 0,98 % gegenüber 2020 zu verzeichnen.
HAUSHALTSJAHR 2020 | 2021 | 2020 |
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (Tausend Euro) | |
10 – Mitglieder des Organs | 10 704 | 11 751 |
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 114 120 | 111 860 |
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 7 861 | 7 403 |
162 – Dienstreisen | 2 988 | 3 370 |
161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 613 | 2 945 |
Zwischensumme Titel 1 | 138 286 | 137 329 |
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||
20 – Gebäude | 3 358 | 3 255 |
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 8 171 | 7 718 |
212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 901 | 963 |
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 565 | 563 |
25 – Sitzungen und Konferenzen | 696 | 696 |
27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 745 | 2 613 |
Zwischensumme Titel 2 | 15 436 | 15 808 |
Rechnungshof insgesamt | 153 722 | 153 137 |
Interne und externe Prüfung
Interne Revision
Die Dienststelle «Interne Revision» berät den Hof in Fragen des Risikomanagements. Sie bietet unabhängige und objektive Gewähr und erbringt Beratungsleistungen, die so gestaltet sind, dass die Tätigkeiten des Hofes an Mehrwert gewinnen und verbessert werden. Die Dienststelle erstattet dem Ausschuss für Interne Revision Bericht, der sich aus drei Mitgliedern des Hofes und einem externen Experten zusammensetzt. Der Ausschuss kontrolliert regelmäßig die Fortschritte bei den verschiedenen Aufgaben, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Dienststelle «Interne Revision» festgelegt sind, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Dienststelle.
Im Verlauf des Jahres 2020 führte die Dienststelle ihre Arbeit zur Untersuchung der Risikomanagementstrategie des Hofes fort und legte Berichte zu drei Aufgaben vor: «Umsetzung der Leistungsvereinbarung mit dem Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche», «berufliche Fortbildungsmaßnahmen» und «Prüfung des Modells zur Verwaltung der Verträge für Gebäude/Anlagen». Des Weiteren schloss der Ausschuss für Interne Revision den wichtigsten Teil der Prüfungsarbeit für drei weitere Aufgaben ab: «Chancengleichheit», «Umgang mit Betrug» und «Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontinuität des Dienstbetriebs und zum Schutz der Mitarbeiter in der COVID-19-Krise». Berichte dazu werden im Jahr 2021 veröffentlicht.
Insgesamt ermittelte die Dienststelle «Interne Revision» bei ihrer Arbeit keine Mängel, die aufgrund ihrer Art oder ihres Ausmaßes die Zuverlässigkeit der internen Kontrollsysteme (die vom bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingeführt wurden, um die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzvorgänge des Hofes im Jahr 2020 sicherzustellen) insgesamt infrage stellen würden.
Externe Prüfung
Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen externen Abschlussprüfer geprüft. Dieser Prüfung messen wir große Bedeutung bei, da sie zeigt, dass wir auf uns die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anwenden wie auf die von uns geprüften Stellen.
Der Bericht des Abschlussprüfers – PricewaterhouseCoopers S.à.r.l. – zum Jahresabschluss des Hofes für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 24. April 2020 veröffentlicht.
Prüfungsurteile unseres unabhängigen Abschlussprüfers – Haushaltsjahr 2019
Zum Jahresabschluss des Hofes:
«Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2019 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und deren nachträglichen Änderungen, nachfolgend «Haushaltsordnung» genannt, sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung und deren nachträglichen Änderungen.»
Zum Ressourceneinsatz und zu den Kontrollverfahren des Hofes:
«Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien
- die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und
- die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.»
Kontakt
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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).
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