Transparenz der von NRO verwendeten EU-Mittel: weitere Anstrengungen erforderlich
Über den Bericht Nichtregierungsorganisationen (NRO) kommt beim Vollzug des EU-Haushaltsplans eine wichtige Rolle zu. Im Zeitraum 2014-2017 hat die Kommission schätzungsweise 11,3 Milliarden Euro in vielen verschiedenen EU-Politikbereichen für die Ausführung durch NRO bereitgestellt. Im Zuge seiner Prüfung untersuchte der Hof die Transparenz der von NRO ausgeführten EU-Mittel, wobei sein Hauptaugenmerk den Maßnahmen im Außenbereich galt, die unter allen Politikbereichen den größten Bereich bilden, in dem NRO mit der Ausführung von EU-Mitteln betraut sind. Der Hof stellte fest, dass die von der Kommission in ihren Systemen vorgenommene Einstufung von Einrichtungen als NRO nicht verlässlich ist. Nach Einschätzung des Hofes wählt die Kommission Projekte, die unter der Federführung von NRO durchgeführt werden, im Allgemeinen auf transparente Weise aus. Hingegen waren bei einigen geprüften UN-Einrichtungen die Auswahlverfahren der NRO nicht transparent. Die Kommission erhebt und überprüft nicht immer umfassendes Datenmaterial zu allen unterstützten NRO. Informationen zu den von NRO eingesetzten EU-Mitteln werden zwar in mehreren Systemen veröffentlicht, die offengelegten Informationen sind jedoch begrenzt. Der Hof kam zu dem Schluss, dass die Kommission hinsichtlich der Ausführung von EU-Mitteln durch NRO nicht für genügend Transparenz gesorgt hat und es weiterer Anstrengungen bedarf, um hier Verbesserungen zu erzielen. Ferner unterbreitete der Hof eine Reihe von Empfehlungen mit Blick auf eine stärkere Transparenz bei der Ausführung von EU-Mitteln durch NRO.
Zusammenfassung
IDie Kommission führt schätzungsweise 1,7 % des EU-Haushalts und 6,8 % der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) über NRO durch. In vielen Politikbereichen wie humanitäre Hilfe, Entwicklungshilfe, Umwelt sowie Forschung und Innovation unterstützen NRO die Kommission bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung von EU-Programmen. Im Zeitraum 2014-2017 hat die Kommission Schätzungen zufolge Unionsmittel in Höhe von 11,3 Milliarden Euro für die Ausführung durch NRO bereitgestellt. Das Europäische Parlament hat wiederholt Interesse an NRO und deren Finanzierung bekundet.
IIDas Ziel der Prüfung des Hofes bestand darin, die Transparenz der Nichtregierungsorganisationen vertraglich zur Verfügung gestellten EU-Mittel zu bewerten. Der Hof hat bewertet, auf welche Weise die Kommission Einrichtungen als NRO einstuft, wo die von den NRO verwendeten EU-Mittel eingesetzt werden und ob die Kommission diese Informationen auf transparente Weise offengelegt hat. Die Prüfung erstreckte sich auf die wichtigsten Politikbereiche, in denen NRO EU-Mittel ausführen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen im Außenbereich lag, dem in dieser Hinsicht größten Bereich.
IIIDer Hof kam zu dem Schluss, dass die Kommission hinsichtlich der Ausführung von EU-Mitteln durch NRO für nicht genügend Transparenz gesorgt hat.
IVAngesichts der Tatsache, dass die Zuweisung des NRO-Status im Rechnungsführungssystem der Kommission auf einer Selbsterklärung beruht und die Kommission diesbezüglich nur begrenzte Kontrollen vorgenommen hat, ist die Einstufung einer Einrichtung als NRO nicht verlässlich.
VIn Bezug auf Maßnahmen im Außenbereich hat der Hof festgestellt, dass die Auswahl von Projekten unter der Federführung von NRO durch die Kommission im Allgemeinen transparent erfolgt. Die Verfahren für die Weitervergabe von Finanzhilfen wurden von den verschiedenen Dienststellen der Kommission jedoch nicht einheitlich angewendet, zudem waren die von UN-Einrichtungen durchgeführten NRO-Auswahlverfahren, die ebenfalls Gegenstand der Prüfung waren, nicht immer transparent.
VIDie zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln erhobenen Informationen sind nicht einheitlich. Insbesondere bei den Maßnahmen im Außenbereich lagen der Kommission keine umfassenden Informationen vor. Dies war vor allem bei Netzwerken internationaler NRO und Projekten im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung der Fall. Bei der indirekten Mittelverwaltung war die Kontrolle der angegebenen Kosten durch die Kommission darüber hinaus durch die Tatsache erschwert, dass keine ausreichenden Informationen verfügbar waren.
VIIInformationen zu den von NRO eingesetzten EU-Mitteln werden zwar in mehreren Systemen veröffentlicht, die offengelegten Informationen sind jedoch begrenzt. Bei den Maßnahmen im Außenbereich hat die Kommission Daten zu humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe im Allgemeinen gemäß den internationalen Transparenzstandards angegeben.
VIIIDie UN-Einrichtungen veröffentlichten die an NRO vergebenen Verträge bei fünf der sechs geprüften Projekte entweder gar nicht oder nur teilweise, und die Kommission prüfte nicht, ob die UN-Einrichtungen diese Anforderung erfüllt hatten.
IXAuf der Grundlage der Bemerkungen in diesem Bericht hat der Hof eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz der von NRO verwendeten EU-Mittel formuliert. Der Hof empfiehlt, dass die Kommission
- die Zuverlässigkeit der Informationen zu NRO in ihrem Rechnungsführungssystem erhöht,
- die Anwendung der Vorschriften und Verfahren in Bezug auf die Weitervergabe von Finanzhilfen an NRO überprüft,
- die zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln erhobenen Informationen verbessert,
- eine einheitliche Methode der Veröffentlichung von Angaben zu den für NRO bereitgestellten Finanzmitteln einführt und überprüft, dass UN-Einrichtungen vollständige und zutreffende Daten zu Verträgen veröffentlichen, die an NRO, die EU-Mittel verwenden, vergeben werden.
Einleitung
Das Konzept der NRO
01Es besteht zunehmendes Interesse an der Transparenz von NRO und ihrer Finanzierung. So hat das Europäische Parlament bereits eine Reihe von Studien zu dem Thema1 sowie einen „Entwurf eines Berichts über die Haushaltskontrolle bezüglich der Finanzierung regierungsunabhängiger Organisationen aus dem EU-Haushalt“ herausgegeben2.
02Nichtregierungsorganisationen (NRO) kommt beim Vollzug des EU-Haushaltsplans eine wichtige Rolle zu. Die Kommission arbeitet in vielen Politikbereichen der EU mit NRO und weiteren Partnern zusammen, um Programme zu gestalten, umzusetzen und zu überwachen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, aber auch in anderen Bereichen wie Umwelt, Forschung, Bildung oder Kultur. Allerdings gibt es derzeit auf EU-Ebene keine einheitliche Begriffsbestimmung für NRO (siehe Kasten 1).
Kasten 1
Was ist eine NRO?
Der Begriff „NRO“ wird zwar weithin verwendet, es gibt jedoch auf internationaler Ebene keine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung3. In der EU wird der NRO-Status in einigen Mitgliedstaaten anhand der Rechtsform einer Organisation bestimmt, während er in anderen Mitgliedstaaten von der Art der durchgeführten Tätigkeiten abhängt.
In einer Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 1997 werden fünf Merkmale von NRO herausgestellt4. Diese lauten wie folgt: 1) freiwillige Organisationen, die formalisiert oder institutionalisiert sind; 2) sie schütten keine Gewinne aus; 3) sie sind unabhängig von staatlichen Stellen und Behörden; 4) sie werden nicht zum Zwecke der persönlichen Bereicherung geführt; 5) ihre Tätigkeit muss zumindest teilweise auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein.
EU-Finanzierung und NRO
03NRO erhalten die meisten EU-Mittel in ihrer Eigenschaft als an der Durchführung beteiligte Akteure, wenn sie im Namen der Kommission Programme und Projekte durchführen5. NRO können auch die Endbegünstigten von EU-Maßnahmen sein, beispielsweise bei Programmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft.
04Gemäß dem Rechnungsführungssystem der Kommission (ABAC) beliefen sich die für die Ausführung durch NRO gebundenen Mittel für den Zeitraum 2014-2017 auf 11,3 Milliarden Euro (siehe Abbildung 1). Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Schätzung, wie aus dem Kapitel mit den Bemerkungen des Hofes in diesem Bericht hervorgeht.
Abbildung 1
Für die Ausführung durch NRO gebundene EU-Mittel im Zeitraum 2014-2017 gemäß Darstellung im Rechnungsführungssystem der Kommission
| Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) Rubriken und Europäische Entwicklungsfonds | Für NRO gebundene Beträge Zeitraum: 2014-2017 (in Millionen Euro) |
Insgesamt gebundene Beträge Zeitraum: 2014-2017 (in Millionen Euro) |
Prozentsatz der für NRO gebundenen Beträge | |
|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Intelligentes und integratives Wachstum/Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | 4 032 | 79 909 | 5,05 % |
| 1.2 | Intelligentes und integratives Wachstum/Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt | 19 | 209 214 | 0,01 % |
| 2 | Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen | 248 | 241 044 | 0,10 % |
| 3 | Sicherheit und Unionsbürgerschaft | 350 | 12 793 | 2,74 % |
| 4 | Europa in der Welt | 5 448 | 40 978 | 13,29 % |
| - | Europäische Entwicklungsfonds | 1 217 | 17 833 | 6,82 % |
| Insgesamt | 11 314 | 601 771 | 1,88 % | |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der GD BUDG.
Laut ABAC ist der Großteil der NRO zugewiesenen EU-Mittel für Maßnahmen im Außenbereich vorgesehen. In diesem Bereich erhalten NRO Mittel im Rahmen von Rubrik 4 - Europa in der Welt - des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und aus den Europäischen Entwicklungsfonds (siehe Abbildung 1). Bei den beteiligten Generaldirektionen der Kommission handelt es sich um die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO), die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR), die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) und den Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI) (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2
Für NRO gebundene Mittel nach Kommissionsdienststelle, Zeitraum: 2014-2017
| Kommissionsdienststellen | Für NRO gebundene Beträge Zeitraum: 2014-2017 (in Millionen Euro) |
|---|---|
| GD ECHO | 2 904 |
| GD DEVCO | 2 768 |
| GD RTD | 884 |
| GD EAC | 875 |
| ERCEA | 824 |
| GD NEAR | 783 |
| REA | 452 |
| SONSTIGE* | 1 824 |
| Insgesamt | 11 314 |
* CNECT, IEEA, INEA, FPI, EACEA, ENV, EMPL, JUST, GROW, HOME, ENER, PHAE, FISMA, SONSTIGE
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der GD BUDG.
Konzept der Transparenz
06Transparenz ist eines der Haushaltsgrundsätze, die in der Haushaltsordnung für den EU-Haushalt festgelegt sind. Damit wird die Kommission verpflichtet, in geeigneter Weise und zeitnah Informationen über Empfänger von EU-Mitteln zur Verfügung zu stellen, einschließlich in Fällen, in denen mit diesen Mitteln Maßnahmen unterstützt werden, die von NRO durchgeführt werden6. Aus einem breiteren Blickwinkel sollte sich Transparenz auf den gesamten Prozess und alle Ausführungsebenen erstrecken, von der Auswahl von Maßnahmen unter der Federführung von NRO über die Erhebung von Informationen zu diesen Maßnahmen bis hin zu deren Offenlegung.
07Darüber hinaus ist Transparenz im Außenbereich einer der wesentlichen und seit langem bestehenden Grundsätze, auf denen die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe beruht. Die Verbesserung der Transparenz unter allen beteiligten Interessenträgern trägt zudem dazu bei, die Koordinierung der Geber und die Rechenschaftspflicht aller Begünstigten, einschließlich NRO, zu verbessern (siehe Kasten 2).
Kasten 2
Transparenz im Außenbereich
Die EU hat sich zu den Transparenzverpflichtungen im Bereich der internationalen Entwicklungshilfe bekannt, namentlich in der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit von 2005, dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe von 2007, dem Aktionsplan von Accra von 2008 und der Busan-Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit von 2011. Im Vorfeld des Busan-Forums hat der EU-Rat den „Gemeinsamen Standpunkt der EU für die vierte Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ verabschiedet, zu dem auch die EU-Transparenzgarantie gehört7. Unlängst, im Juni 2017, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten ihr Bekenntnis zum Grundsatz der Transparenz im Europäischen Konsens für Entwicklung bekräftigt8.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
08EU-Mittel, die von der Kommission für die Ausführung durch NRO bereitgestellt werden, durchlaufen häufig mehrere Ebenen. Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere bei der Auswahl von Antragstellern auf Gewährung von EU-Fördermitteln das Risiko mangelnder Transparenz. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen zu Höhe und Zweck der Finanzierung von NRO nicht vollständig oder zuverlässig sind, sowie das Risiko, dass nicht alle Arten von NRO gleichbehandelt werden.
09Das wesentliche Ziel der Prüfung des Hofes bestand darin, die Transparenz der Nichtregierungsorganisationen vertraglich zur Verfügung gestellten EU-Mittel zu bewerten. Hierzu hat der Hof zunächst bewertet, auf welche Weise die Kommission Einrichtungen als NRO einstuft. Anschließend untersuchte der Hof, in welchen Bereichen die von den NRO verwendeten EU-Mittel eingesetzt wurden und ob die Kommission diese Informationen auf transparente Weise offengelegt hat.
10Ziel war die Beantwortung der folgenden Frage: Werden die NRO gewährten EU-Mittel auf transparente Weise umgesetzt? Um diese Frage zu beantworten, hat der Hof die Hauptprüfungsfrage in die folgenden drei Unterfragen unterteilt:
- Ist die Einstufung von Einrichtungen als NRO durch die Kommission zuverlässig?
- Ist die Auswahl der NRO zur Durchführung von EU-finanzierten Maßnahmen im Außenbereich transparent?
- Werden die Informationen zur EU-Finanzierung von NRO von der Kommission ordnungsgemäß erhoben und veröffentlicht?
Der Hof prüfte, wie die Kommission NRO in ihren Systemen kennzeichnete (Unterfrage 1). Der Hof untersuchte, ob die Auswahl von NRO transparent war, sowohl in Fällen, in denen die Kommission einen direkten Vertrag mit NRO abgeschlossen hat, als auch in Fällen, wo EU-Mittel weitervergeben wurden (Unterfrage 2). Darüber hinaus hat sich der Hof ein Bild darüber verschafft, ob die Kommission Informationen zu von NRO durchgeführten Maßnahmen erhob, überprüfte und ordnungsgemäß offenlegte (Unterfrage 3).
12Die Prüfung erstreckte sich auf die Politikbereiche, die in Bezug auf das Volumen der für NRO vorgesehenen Mittel am bedeutendsten sind (siehe Abbildung 2); betroffen waren insbesondere die wichtigsten an Maßnahmen im Außenbereich beteiligten Generaldirektionen (GD ECHO, GD DEVCO und GD NEAR) sowie zwei weitere Generaldirektionen, die NRO erhebliche Mittel gewähren: die Generaldirektion Forschung und Innovation (GD RTD) und die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC). Die Prüfung erstreckte sich ferner auf die Generaldirektion Umwelt (GD ENV), da diese GD über ein spezifisches Programm für die Bereitstellung von Unterstützung für NRO im Bereich Umwelt und Klimaschutz verfügt. Schließlich wurde auch die Generaldirektion Haushalt (GD BUDG) im Prüfungsumfang berücksichtigt, da sie die Dienststelle ist, die für das Rechnungsführungssystem der Kommission zuständig ist, das für die Berichterstattung zur Finanzierung von NRO verwendet wird.
13Im Rahmen der Prüfung nahm der Hof Aktenprüfungen vor und führte Gespräche mit mehreren Generaldirektionen der Kommission (GD BUDG, GD DEVCO, GD NEAR, GD ECHO, GD RTD, GD EAC und GD ENV) sowie mit der Exekutivagentur für die Forschung (Research Executive Agency, REA), der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education Audio-visual and Culture Executive Agency, EACEA) und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Executive Agency for Small and Medium-sized Enterprises, EASME).
14Der Schwerpunkt der Prüfung des Hofes lag auf Maßnahmen im Außenbereich, da hier dem Rechnungsführungssystem der Kommission zufolge die meisten EU-Mittel für NRO bereitgestellt wurden (siehe Abbildung 1). Der Hof überprüfte die Verfahren zur Auswahl der von den NRO durchgeführten Maßnahmen sowie die Instrumente zur Erhebung von Informationen über die NRO-Finanzierung und die anschließende Offenlegung jener Informationen.
15Im Außenbereich lag der Schwerpunkt der Prüfung in erster Linie auf den seit 2014 gebundenen Mitteln, um die Maßnahmen im laufenden Programmplanungszeitraum zu prüfen. Der Hof untersuchte 14 Projekte, die von NRO unter direkter Mittelverwaltung9 (siehe Anhang I) durchgeführt wurden, und sechs Projekte, die von UN-Einrichtungen unter indirekter Mittelverwaltung10 durchgeführt wurden, für die 10 NRO ausgewählt wurden, an die Finanzmittel weitervergeben worden waren (siehe Anhang II).
16Diese Projekte wurden in zwei Schritten ausgewählt. In einem ersten Schritt wählte der Hof anhand von Kriterien wie der zuständigen GD, dem Volumen der für NRO vorgesehenen gemeldeten Mittel und der Möglichkeit, einen Prüfbesuch durchzuführen, zwei zu besuchende Länder (Äthiopien und Libanon) aus. In einem zweiten Schritt zog der Hof die Stichprobe der zu prüfenden Projekte anhand der Höhe der Budgets, der erzielten Umsetzungsquote, der Verbreitung der Finanzierungsinstrumente, der verwendeten Mittelverwaltungsmodi und der unterschiedlichen Ausführungsebenen durch NRO.
17Im Februar 2018 führte der Hof Prüfbesuche in Äthiopien und im Libanon durch. Dort wurden die Außenstellen der GD ECHO, die EU-Delegationen, die Länderbüros mehrerer UN-Organisationen sowie Vertreter internationaler und lokaler NRO, die an der Umsetzung von EU-finanzierten Projekten beteiligt waren, besucht.
Bemerkungen
Die Einstufung von Einrichtungen als NRO durch die Kommission in ihren Systemen ist nicht zuverlässig
18Der Hof prüfte die von den Dienststellen der Kommission befolgten einzelnen Verfahren für die Registrierung von NRO, die für die Ausführung von EU-Mitteln ausgewählt werden können, in ihren Systemen. Der Hof untersuchte, ob es NRO-spezifische Systeme und Programme gab, ob sie sich zwischen den einzelnen im Rahmen der Prüfung besuchten Dienststellen unterschieden, wie sie verwendet wurden, und auf welche Weise Einrichtungen als NRO gekennzeichnet und in den Systemen der Kommission registriert wurden.
In den meisten Fällen hängt die Förderfähigkeit für EU-Finanzmittel nicht vom NRO-Status ab
19Im Allgemeinen beantragen NRO bei der Kommission Finanzmittel genauso wie andere Organisationen, die von der Kommission verwaltete Mittel verwenden. Dies liegt daran, dass in der für den EU-Haushalt geltenden Haushaltsordnung nicht zwischen Begünstigten mit NRO-Status und anderen Begünstigten unterschieden wird. Darüber hinaus hat die Kommission keine Strategie, die gezielt auf NRO ausgerichtet ist, und ihre Dienststellen verfügen über keine gemeinsamen Kriterien dafür, was eine NRO ausmacht.
20Nur zwei der geprüften Generaldirektionen verfügen über Programme, die sich ausschließlich an NRO richten:
- Die GD ENV verfügt über ein Aktionsprogramm für Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung europäischer im Bereich Umwelt- und Klimaschutz tätiger NRO. Eine NRO wird in diesem Zusammenhang11 als juristische Person ohne Erwerbszweck definiert, die sowohl finanziell als auch politisch insbesondere von staatlichen und öffentlichen Stellen sowie von politischen oder kommerziellen Interessen unabhängig und rechtlich eingetragen ist.
- Die GD ECHO führt die humanitäre Hilfe über eine Reihe von NRO durch, mit denen sie Partnerschaftsrahmenvereinbarungen geschlossen hat. Dabei folgt sie der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe, der zufolge förderfähige NRO in einem Mitgliedstaat nach den in dem betreffenden Staat geltenden Rechtsvorschriften als autonome gemeinnützige Organisationen gegründet worden sein müssen12.
Die Kommission führt begrenzte Kontrollen der Selbsterklärungen von Einrichtungen als NRO durch, wenn diese in ihrem Rechnungsführungssystem registriert werden
Es gibt bislang kein gemeinsames Registrierungssystem für Antragsteller
21Antragsteller von EU-Mitteln, einschließlich NRO, müssen sich registrieren, um in den verschiedenen Politikbereichen Finanzmittel beantragen zu können. Die im Rahmen der Prüfung geprüften Generaldirektionen verfügen jedoch noch nicht über ein gemeinsames Registrierungssystem für Antragsteller (siehe Kasten 3).
Kasten 3
Beispiele für von verschiedenen Kommissionsdienststellen verwendete Registrierungssysteme für Antragsteller
Die GD DEVCO und die GD NEAR verwenden „PADOR“ („Potential Applicant Data On-Line Registration“), ein Online-System, in dem Organisationen, die einen Antrag auf Finanzmittel stellen, sich registrieren und Informationen regelmäßig aktualisieren.
Die GD RTD und die GD EAC nutzen das einheitliche Registrierungssystem (Unique Registration Facility, URF), den Registrierungsdienst für die Finanzierung im Rahmen von Programmen wie Erasmus+, Kreatives Europa, Europa für Bürgerinnen und Bürger, EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe und Horizont 2020.
In Bezug auf die GD ENV reichen die Antragsteller ihre Vorschläge entweder über das Web-Tool eProposal oder mithilfe von Antragsformularen (für bestimmte Projektarten, einschließlich NRO-Betriebskostenzuschüssen) ein.
Da diese Systeme nicht miteinander verbunden sind, müssen die NRO bei jeder GD, mit der sie interagieren, eine gesonderte Registrierung vornehmen.
23Die Kommission arbeitet derzeit an einem Projekt für einen einheitlichen elektronischen Datenaustauschpunkt (Single Electronic Data Interchange Area, SEDIA), der für Antragsteller, Bewerber und Bieter als zentrale Anlaufstelle für die Kommunikation mit den Kommissionsdienststellen fungieren soll. Es soll für die Vergabeverfahren sowohl von Aufträgen als auch Zuschüssen eingesetzt werden.
Die Kommission führt nur begrenzte Kontrollen dazu durch, ob Einrichtungen korrekt als NRO registriert sind
24Wenn ein registrierter Antragsteller für Finanzmittel erstmals einen Vertrag mit der Kommission eingeht, basieren seine Angaben auf einer Selbsterklärung. Die Kommission prüft die Informationen, die der Antragsteller in den einzelnen Registrierungssystemen zur Verfügung gestellt hat, und erstellt ein Datenblatt für eine juristische Person im ABAC.
25Im ABAC können juristische Personen als NRO „gekennzeichnet“ werden. Um als solche eingestuft zu werden, muss eine Organisation sich bei der Registrierung in einem der Systeme als NRO erklären. Voraussetzung für die Kennzeichnung als NRO ist, dass die juristische Person als private und gemeinnützige Organisation eingestuft wird. Die Validierungsdienste der Kommission überprüfen diese Einstufung. Abgesehen davon wird keine zusätzliche Überprüfung der Qualifikation der Organisation als NRO durchgeführt, es sei denn, die Generaldirektionen machen dies zu einem Kriterium für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen13.
26Angesichts der Tatsache, dass der NRO-Status nicht überprüft wird, sind die Informationen der Kommission über die für NRO bereitgestellten Mittel unzuverlässig. So handelt es sich im Fall der Rubrik des MFR 1.1 - Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung - bei den größten Begünstigten, die im ABAC als NRO eingestuft werden, in erster Linie um Forschungsinstitute und Hochschulen, sowie um eine Genossenschaft. Diese Arten von Einrichtungen können nicht immer als NRO betrachtet werden. Während die Begriffe NRO und CSO (Organisationen der Zivilgesellschaft, Civil Society Organisation) oft synonym verwendet werden, handelt es sich bei NRO um eine Untergruppe von CSO, wobei sich Letztere auf eine breitere Gruppe von Organisationen wie Forschungsinstitute oder Genossenschaften erstrecken14.
27Da das Feld NRO im ABAC nicht obligatorisch ist, werden darüber hinaus nicht alle NRO von der Kommission konsequent als solche in ihren Informationssystemen gekennzeichnet. So waren bei zwei der vom Hof geprüften Projekte15 zwei teilnehmende NRO zwar als NRO im Registrierungssystem der Antragsteller (PADOR) registriert, im ABAC jedoch nicht als solche gekennzeichnet.
Im Außenbereich war die Auswahl von Projekten unter der Federführung von NRO im Allgemeinen transparent, wies bei der Durchführung durch Dritte jedoch Mängel auf
Die Auswahl von Projekten unter der Federführung von NRO durch die Kommission war im Allgemeinen transparent
28Der Hof prüfte eine Stichprobe von Projekten unter der Federführung von NRO im Außenbereich, die direkt von der Kommission verwaltet wurden (siehe Anhang I). Der Hof hat die Transparenz der Auswahlprozesse bewertet, indem er prüfte, ob die durchgeführten Tätigkeiten und festgelegten Ziele im Einklang mit Strategien standen, ob die Auswahlverfahren zuverlässig und ordnungsgemäß dokumentiert wurden und auf klaren Auswahlkriterien unter geeigneter Nutzung der Vorerfahrung von NRO beruhten. Die Zusammenfassung der Bewertung ist Anhang III zu entnehmen.
29Bei den im Bereich Entwicklungshilfe überprüften Auswahlprozessen handelte es sich überwiegend um Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen16. Sie entsprachen den Anforderungen der Haushaltsordnung und den Strategien der Kommission, beruhten insgesamt auf klaren Auswahlkriterien, die allen beteiligten Akteuren mitgeteilt wurden, und stellten die gleichberechtigte Behandlung aller Antragsteller sicher.
30Der Hof stellte fest, dass die geprüften Auswahlprozesse, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 von der GD ECHO durchgeführt worden waren, im Hinblick auf die Transparenz eine Reihe von Mängeln aufwiesen. Die Probleme im Zusammenhang mit der Dokumentation des Auswahlprozesses waren bereits in einem früheren Sonderbericht des Hofes ermittelt worden17. Die GD ECHO hat infolgedessen Korrekturmaßnahmen ergriffen, aus denen ein Aktionsplan und eine neue zusammenfassende Bewertungsvorlage für das Jahr 2017 hervorgingen. Diese wurde für 2018 zwecks der besseren Darstellung einer spezifischen Bewertung für jedes Auswahlkriterium überarbeitet.
31Die operative Kapazität der Antragsteller ist eines der Kriterien, die von der GD DEVCO und der GD NEAR bei ihren Auswahlverfahren angewendet werden. Die Bewertungsausschüsse bewerten diese Kapazität auf der Grundlage der von den Antragstellern erklärten Vorerfahrungen, forderten jedoch selten entsprechende Beweise an. Auch die GD ECHO betrachtet die Vorerfahrung als maßgebliches Bewertungskriterium.
32Die Kommission überprüft nicht immer, ob die Angaben zu den Vorerfahrungen zutreffend sind, da ihre Managementinformationssysteme nicht alle einschlägigen Informationen über die erhaltenen Finanzmittel und die von den NRO durchgeführten Tätigkeiten enthalten. Daher ist der Umfang, in dem diese Informationen für die Auswahl verwendet werden können, eher begrenzt.
33Der Hof stellte fest, dass die Kommission bei der Auswahl zweier geprüfter Projekte widersprüchliche und unzutreffende Angaben zu Vorerfahrungen akzeptiert hatte18.
Die Weitervergabe von Mitteln an von Dritten ausgewählte NRO war zuweilen nicht transparent
34Der Hof prüfte, wie transparent NRO ausgewählt wurden, wenn die Auswahl nicht direkt von der Kommission getroffen wurde. Zu diesem Zweck wurde geprüft, ob die verschiedenen Dienststellen der Kommission die Verfahren konsequent angewendet haben, damit sichergestellt ist, dass die NRO, an die Finanzhilfen weitervergeben werden, in transparenter Weise ausgewählt werden. Außerdem hat der Hof bewertet, ob ihre Auswahl von NRO dazu beiträgt, die gleichberechtigte Behandlung der Antragsteller sicherzustellen, ob sie ihre bisherigen Erfahrungen genutzt haben, um die Auswahl zu verbessern, und ob sie eine Einschätzung dahin gehend vornahmen, ob die NRO über ausreichende Kapazitäten zur Durchführung der finanzierten Maßnahme verfügen.
Die Verfahren zur Weitervergabe von Finanzhilfen werden von den verschiedenen Dienststellen der Kommission nicht einheitlich angewendet
35Im Rahmen der direkten Mittelverwaltung besteht bei der Festlegung von Finanzierungsvereinbarungen und Beschlüssen der Kommission mit Auftragnehmern, einschließlich NRO, eine Rechtsbeziehung zwischen den beiden Parteien. In einigen Fällen werden jedoch EU-Mittel an Dritte weitervergeben. Diese Weitervergabe von Finanzhilfen unterliegt bestimmten und transparenten Bedingungen19, beispielsweise gilt für Beträge, die an einen Dritten ausgezahlt werden können, eine Höchstgrenze von 60 000 Euro, sofern die finanzielle Unterstützung nicht das Hauptziel der Maßnahme ist20.
36Während die meisten geprüften Dienststellen der Kommission21 die allgemeinen Bestimmungen der Haushaltsordnung und die von der GD BUDG erlassenen Leitlinien für Finanzhilfen konsequent anwenden, geht die GD ECHO von einer anderen Auslegung aus. Sie weist darauf hin, dass die spezifischen Bedürfnisse und Merkmale der humanitären Hilfe berücksichtigt werden müssen, und ist daher der Ansicht, dass alle Maßnahmen, die Durchführungspartnern übertragen werden, in erster Linie auf die finanzielle Unterstützung von Dritten ausgerichtet sind. Dies bedeutet, dass diese Dienststelle die Höchstgrenze von 60 000 Euro in der Praxis nicht anwendet, da sie davon ausgeht, dass alle Fälle der Weitervergabe von Finanzhilfen unter die vorstehend genannte Ausnahme fallen.
37Infolge dieser Auslegung können Finanzhilfen weitervergeben werden, ohne dass die Vertragssumme oder die Anzahl der zusätzlichen Ausführungsebenen begrenzt wird. Das Fehlen solcher Begrenzungen auf Ebene der GD ECHO beeinträchtigt die Transparenz der Weitervergabe von Finanzhilfen.
Die von den UN-Einrichtungen durchgeführten NRO-Auswahlverfahren waren nicht immer transparent
38Im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung muss eine UN-Einrichtung, die EU-Mittel beantragt, ihre Kapazität zur Finanzverwaltung und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vorweisen, die derjenigen der Kommission entspricht. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann sie ihre Durchführungspartner gemäß seinen eigenen Vorschriften und Verfahren auswählen (Weitervergabe von Finanzhilfen)22.
39Der Hof stellte fest, dass die Verfahren der UN-Einrichtungen für die Auswahl von NRO bei der Hälfte der für die Prüfung ausgewählten Projekte im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung (siehe Anhang II) nicht transparent waren. Dies war der Fall, obwohl die Kommission sie positiv beurteilt hatte. In diesen drei Fällen23 erfolgte die Weitervergabe von Finanzhilfen an NRO durch UN-Einrichtungen, ohne dass sie ihre eigenen internen Verfahren befolgten (siehe Kasten 4).
Kasten 4
Beispiel eines von einem Dritten durchgeführten Auswahlprozesses, der nicht seinen eigenen internen Vorschriften für die Auswahl entsprach
Das Ziel von Projekt 20, das einer UN-Einrichtung übertragen wurde, bestand darin, durch verbesserte Tiergesundheitsdienste in Weidegebieten Äthiopiens die Widerstandsfähigkeit von Weidewirtschaft betreibenden Gemeinschaften zu verbessern. Bestimmte Komponenten dieses Projekts wurden von zwei NRO, an die Finanzhilfen weitervergeben worden waren, durchgeführt. In beiden Fällen erfolgte die Auswahl durch die UN-Einrichtung im Direktvergabeverfahren.
Gemäß den internen Richtlinien der UN-Einrichtung kann die Direktvergabe nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. In diesen Fällen wurde die Direktvergabe mit der Bedingung gerechtfertigt, dass die NRO von der Regierung des Begünstigten bereits mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragt worden waren. Die NRO unterzeichneten die Umsetzungsvereinbarung jedoch erst mit der Regionalregierung, nachdem die UN-Einrichtung sie ausgewählt hatte. Die Bedingung für die Direktvergabe war daher nicht erfüllt.
Die Informationen zu den von NRO verwendeten EU-Mittel werden von der Kommission nicht immer ordnungsgemäß erhoben und überprüft
40Der Hof verschaffte sich ein Bild darüber, ob der Kommission bekannt war, auf welche Weise EU-Mittel von NRO verwendet wurden und ob diese Informationen ordnungsgemäß erhoben und überprüft wurden. Hierzu wurde untersucht, ob die Kommission über umfassende Informationen zu allen finanzierten NRO verfügte, einschließlich der durchgeführten Tätigkeiten und der erhaltenen Mittel, und ob geeignete Systeme vorhanden waren, um diese Informationen zu erheben. Darüber hinaus prüfte der Hof, ob diese Informationen es der Kommission ermöglichten, die angegebenen Kosten zu überprüfen.
In den Systemen der Kommission werden nicht immer Informationen zu den von allen Begünstigten eines Vertrags erhaltenen Mitteln erfasst
41Der Hof stellte fest, dass die geprüften Dienststellen der Kommission Finanzhilfen unter Einsatz verschiedener Systeme verwalteten, in denen Informationen von unterschiedlichem Umfang über die den Begünstigten bereitgestellten Mittel zur Verfügung gestellt wurden (siehe vier Beispiele in Kasten 5).
Kasten 5
In den verschiedenen Systemen der Kommission erhobene Informationen
Das bei der GD RTD verwendete System zur Verwaltung von Finanzhilfen ermöglicht die Erhebung und Verarbeitung von Informationen über die von jedem Teilnehmer erhaltenen Finanzmittel.
In ähnlicher Weise wird in dem bei der EACEA verwendeten System eine Aufschlüsselung der Finanzmittel für alle Teilnehmerorganisationen erfasst, die diese Informationen im Antragsformular angegeben hatten. Das Finanzhilfeverwaltungssystem für Projekte, die von nationalen Agenturen verwaltet werden, enthält ebenfalls Informationen zu den von jeder Empfängerorganisation erhaltenen Finanzmitteln.
Im Fall der GD ENV ist im System für die Finanzhilfeverwaltung im Rahmen des LIFE-Programms eine Aufschlüsselung der von jedem Partner einer Finanzhilfe mit mehreren Empfängern24 erhaltenen Finanzmittel verfügbar, allerdings nur in Papierform, sodass diese Informationen für eine Analyse und Verarbeitung nicht zur Verfügung stehen.
Die Informationen im System der GD ECHO enthalten eine Aufzeichnung des Haushaltsanteils für jeden Durchführungspartner. Eventuelle weitervergebene Beträge werden in dem System jedoch nicht erfasst.
Die von der GD DEVCO und der GD NEAR verwendete Vorlage für die Finanzberichterstattung ermöglicht die konsolidierte Berichterstattung auf Projektebene mit einer Aufspaltung nach Kostenkategorien. Es gibt jedoch keine Aufschlüsselung der von jedem Begünstigten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung erhaltenen Finanzierung.
Daher sind die in den verschiedenen Kommissionssystemen erhobenen Informationen nicht einheitlich und ermöglichen nicht immer die Erfassung der von allen Vertragspartnern erhaltenen Mittel.
In Bezug auf Maßnahmen im Außenbereich verfügt die Kommission nicht über umfassende Informationen zu allen unterstützten NRO
43Sowohl bei der direkten als auch der indirekten Mittelverwaltung stieß der Hof in seiner Stichprobe auf mehrere Projekte, bei denen die Kommission über unzutreffende Informationen über die verschiedenen Akteure, die die finanzierte Maßnahme umsetzen, verfügte. Dies war vor allem bei Netzwerken von internationalen NRO der Fall, in denen die Systeme der Kommission Informationen über die Struktur der durchführenden Einrichtungen enthielten, die nicht der tatsächlichen Organisation entsprachen.
44Von den 14 geprüften Projekten im Rahmen der direkten Mittelverwaltung wurde die Projektumsetzung bei vier Projekten25 von den NRO, die die Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet hatten, an andere Einrichtungen desselben Netzwerks weitervergeben, ohne dass diese Informationen in den Systemen der Kommission erfasst wurden (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3
Projekt 12 - Beispiel eines Projekts, das mit einem Netzwerk internationaler NRO durchgeführt wurde
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Von diesen 14 Projekten wurde der Hof darüber hinaus auf drei Fälle aufmerksam26, bei denen die Partner in den Systemen der Kommission unübersichtlich gekennzeichnet oder anderen juristischen Personen innerhalb desselben Netzwerks internationaler NRO zugeordnet wurden. Daher waren die verfügbaren Informationen darüber, welche Einrichtungen die Maßnahme umgesetzt hatten und welche Einrichtungen Finanzmittel erhielten, nicht klar.
46Bei fünf der sechs geprüften Projekte im Modus der indirekten Mittelverwaltung27 war der Hof darüber hinaus nicht in der Lage, anhand der Informationen, die die Kommission von UN-Einrichtungen erhielt, festzustellen, welche Finanzmittel jede NRO im Rahmen der Weitervergabe der Finanzhilfe erhielt oder welche Tätigkeiten sie durchführte (siehe Anhang III).
47Bei zwei dieser fünf Projekte hatte die Kommission zusätzliche Informationen und Klarstellungen von UN-Einrichtungen angefordert. Die Antworten waren allerdings entweder nicht zufriedenstellend oder wurden erst nach mehrfacher Aufforderung übermittelt, nachdem die Projekttätigkeiten bereits abgeschlossen waren28.
Bei der indirekten Mittelverwaltung wurde die Kontrolle der angegebenen Kosten durch die Kommission aufgrund der Tatsache erschwert, dass keine ausreichenden Informationen verfügbar waren
48Bei Projekten, die von der Kommission indirekt verwaltet werden, ist in den Verträgen im Allgemeinen ein Prozentsatz zur Deckung der Gemeinkosten vorgesehen, der bei maximal 7 % festgelegt ist. Der Hof stellte bei fünf29 der sechs geprüften Projekte fest, dass Gemeinkosten für die verschiedenen Ausführungsebenen geltend gemacht wurden: erstens für die beauftragte Einrichtung und zweitens für die NRO im Rahmen der Weitervergabe30.
Kasten 6
Beispiel für überhöhte indirekte Kosten
Bei Projekt 20 übertrug die UN-Einrichtung im Wege der Untervergabe einige Tätigkeiten an zwei NRO. Der Haushalt der unterzeichneten Vereinbarungen enthielt in beiden Fällen einen Pauschalsatz für die Gemeinkosten in Höhe von 7 %. Diese Gemeinkosten wurden außerdem in die Gesamtsumme der direkten Kosten einbezogen, die die UN-Einrichtung der Kommission gegenüber angab, und als Grundlage für die Berechnung der von ihr beantragten Gemeinkostenpauschale von 7 % verwendet. Dies führte dazu, dass Gemeinkosten für die Kosten der von den NRO durchgeführten Maßnahmen zu hoch berechnet wurden.
Aufgrund unzureichender Informationen zu den Kosten, die von NRO im Rahmen der Weitervergabe von Finanzhilfen gemeldet wurden, war die Kommission nicht immer in der Lage, die von allen finanzierten NRO angegebenen Kosten zu überprüfen. Somit wurde die Kommission daran gehindert, mögliche Fälle einer zu hohen Berechnung aufzudecken.
Informationen zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln werden zwar in mehreren Systemen veröffentlicht, die offengelegten Informationen sind jedoch begrenzt
50Der Hof prüfte, ob die Kommission umfassende und aktuelle Informationen zu den NRO für die geprüften Politikbereiche vertraglich zur Verfügung gestellten EU-Mitteln offengelegt hatte. In Bezug auf den Außenbereich untersuchte der Hof, ob die Kommission Informationen zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln gemäß den internationalen Transparenzstandards für Entwicklungshilfe veröffentlichte. Darüber hinaus wurde geprüft, ob Dritte angemessene Angaben zu NRO offenlegen, die EU-Mittel im Rahmen der Weitervergabe von Finanzhilfen einsetzen. Die Prüfung des Hofes erstreckte sich zudem auf die Schlüssigkeit der in den einzelnen Transparenzportalen zu den geprüften Projekten veröffentlichten Daten.
Informationen zu Verträgen mit NRO werden zwar im Finanztransparenzsystem veröffentlicht, sind jedoch unvollständig
51Jedes Jahr veröffentlicht die Kommission Daten zu den Begünstigten von EU-Mitteln im Rahmen der direkten Mittelverwaltung in allen Politikbereichen in ihrem Finanztransparenzsystem (FTS)31 (siehe Kasten 7). Die Veröffentlichung von Ex-post-Informationen über Begünstigte von EU-Mitteln im FTS hält die Kommission steht im Einklang mit den Anforderungen der Haushaltsordnung32.
Kasten 7
Im Finanztransparenzsystem der Kommission verfügbare Informationen
Die Kommission veröffentlichte die folgenden Daten im FTS:
- Begünstigte(r) der Mittel,
- Gegenstand der Ausgabe,
- Standort des Begünstigten,
- Betrag und Art der Ausgaben (lediglich zugesagte Mittel),
- für die Gewährung der Finanzmittel zuständige Dienststelle,
- Teil des EU-Haushalts, aus dem die Mittel bereitgestellt werden,
- Jahr, in dem der Betrag in der Rechnungsführung der Kommission verbucht wurde.
Allerdings liefert das FTS aus den folgenden Gründen keine umfassenden Informationen zur Finanzierung von NRO:
- Es werden keine Informationen zu den tatsächlichen Zahlungen offengelegt,
- die Begünstigtenkategorie „NRO“ wurde erst im Jahr 2016 eingeführt und wird nicht einheitlich angewendet, da Kriterien zur Bestimmung von NRO fehlen, und
- Einrichtungen, die Mittel im Rahmen der Weitervergabe von Finanzhilfen erhalten, werden nicht offengelegt.
Die Dienststellen der Kommission wenden bei der Offenlegung von Finanzierungen im FTS unterschiedliche Methoden an. Beim Abschluss von Verträgen mit mehreren Begünstigten veröffentlichen die GD RTD, die GD ENV und die GD EAC (über die EACEA) die Namen aller Begünstigten sowie eine Aufschlüsselung der Mittel. Die GD ECHO veröffentlicht den Finanzbetrag und den Namen der NRO, mit der die Kommission die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet hat. Sie legt keine Informationen zu anderen Durchführungspartnern offen, die die Maßnahme ganz oder teilweise durchführen (siehe Abbildung 3). Die GD NEAR und die GD DEVCO geben die Namen der NRO, mit denen die Kommission eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet hat, sowie die Mitantragsteller an. Die Höhe der Finanzhilfe ist jedoch vollständig an den federführenden Partner gebunden, wobei keine Aufschlüsselung nach Begünstigten erfolgt.
54Der Hof stellte fest, dass bei allen 14 geprüften Projekten im Rahmen der direkten Mittelverwaltung die im FTS veröffentlichten Beträge mit den in den Finanzhilfevereinbarungen festgelegten Beträgen übereinstimmen. In fünf Fällen33 waren Angaben zu der Art der Maßnahme oder dem geografischen Standpunkt oder der zuständigen Dienststelle jedoch entweder nicht vorhanden oder unzutreffend.
Zusätzliche Informationen, einschließlich der Ergebnisse, werden auf verschiedenen Transparenzportalen veröffentlicht
55Neben dem FTS veröffentlicht die Kommission Informationen zu finanzierten Maßnahmen auf verschiedenen Plattformen für die einzelnen Politikbereiche. Beispielsweise gibt die Kommission im Bereich Forschung Informationen zu ihrer Finanzierung über CORDIS bekannt, ein öffentliches Archiv und Portal für EU-finanzierte Forschungsprojekte und deren Ergebnisse34.
56In Bezug auf Maßnahmen im Außenbereich veröffentlicht die Kommission Informationen zu NRO über eine Reihe von Webportalen für die Transparenz bei der Entwicklungshilfe: EU Aid Explorer35, das Europäische Informationssystem für Notfall- und Katastrophenbewältigung (European Emergency Disaster Response Information System, EDRIS)36 und den Finanzüberwachungsdienst (Financial Tracking Service)37. Insgesamt stimmten die zu den geprüften Projekten veröffentlichten Informationen mit der tatsächlich bereitgestellten Finanzierung überein.
Informationen zu humanitärer und Entwicklungshilfe werden im Allgemeinen gemäß den internationalen Transparenzstandards veröffentlicht
57Die Kommission meldet Daten zu humanitärer und Entwicklungshilfe, um internationalen Transparenzverpflichtungen im Bereich der Entwicklungshilfe nachzukommen. Sie übermittelt Informationen gemäß internationalen gemeinsamen Standards im Rahmen des Gläubigermeldeverfahrens der OECD38, des Forward Spending Survey der OECD39 und des Registers der International Aid Transparency Initiative (IATI)40.
Die Kommission veröffentlichte Daten zu humanitärer und Entwicklungshilfe gemäß dem gemeinsamen IATI-Standard, einige der Daten wiesen jedoch Mängel auf
58Die Kommission veröffentlicht Daten zu humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe gemäß einem gemeinsamen Standardrahmen für die Berichterstattung, der im Rahmen der IATI entwickelt wurde41, einer globalen Initiative, mit der die Transparenz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit verbessert werden soll.
59Insgesamt veröffentlicht die Kommission Daten gemäß dem IATI-Standard. Der Hof stellte jedoch fest, dass die IATI-Datenberichterstattung keine Daten zu EU-Treuhandfonds und Informationen zu den Ergebnissen der finanzierten Projekte enthält42.
60Für die Projekte in der Stichprobe des Hofes hat der Hof die auf dem benutzerfreundlichen IATI-Webportal veröffentlichten Informationen mit den tatsächlichen Daten verglichen. Es wurden zwar für alle geprüften Projekte Informationen veröffentlicht, der Hof stellte jedoch mehrere Fehler in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Beträge43, Auszahlungen44 und Projektenddaten45 fest (siehe Kasten 8).
Kasten 8
Beispiele für festgestellte Fehler, die auf dem IATI d-Portal veröffentlicht wurden
Bei Projekt 11 waren die in IATI (d-Portal) gemeldeten Beträge unzutreffend. Der Auszahlungsbetrag wurde auf 14 000 000 Euro beziffert, tatsächlich müsste die korrekte Zahl jedoch 11 200 000 Euro lauten, da die endgültige Zahlung noch nicht geleistet wurde (Stand: 2. März 2018).
Bei Projekt 15 betrug der im IATI d-Portal veröffentlichte Auftragswert null, während sich der tatsächliche vertraglich vereinbarte Betrag auf 2 000 000 Euro belief. Darüber hinaus war das Enddatum des Projekts nicht korrekt, da es nach einer dreimonatigen Verlängerung nicht aktualisiert worden war.
Die UN-Einrichtungen veröffentlichten unzureichende Informationen zu den an NRO vergebenen Verträgen
61Im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung beauftragt die Kommission Dritte mit der Umsetzung von Projekten. In diesen Fällen liegt es in der Verantwortung der beauftragten Einrichtung, die mit EU-Mitteln gewährten Finanzhilfen offenzulegen46.
62Der Hof hat die Daten überprüft, die die beauftragten UN-Einrichtungen zu den sechs Projekten der Stichprobe mit indirekter Mittelverwaltung veröffentlicht hatten (siehe Anhang II). Der Hof stellte fest, dass die UN-Einrichtungen in fünf Fällen Informationen zu den Finanzhilfen, die Nichtregierungsorganisationen mit EU-Mitteln gewährt wurden, entweder gar nicht47 oder nur teilweise48 veröffentlicht haben (siehe Kasten 9). Darüber hinaus hat die Kommission nicht überprüft, ob die UN-Einrichtungen diese Anforderung erfüllt hatten
Kasten 9
Beispiele für UN-Einrichtungen, die keine Informationen zu EU-Mitteln veröffentlichen, die an NRO weitervergeben werden
Die Kommission beauftragte eine UN-Einrichtung mit der Umsetzung des Projekts 18 betreffend Geldbeihilfen und die Feststellung von Flüchtlingen in Äthiopien. Die UN-Einrichtung vergab daraufhin einige Tätigkeiten an eine NRO weiter, veröffentlichte auf ihrer Website jedoch keine Informationen über diese Weitervergabe.
In Äthiopien hat die Kommission die Umsetzung des Projekts 19 zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels einer UN-Einrichtung übertragen. Einige der Projekttätigkeiten wurden von zwei lokalen NRO durchgeführt. Die UN-Einrichtung veröffentlichte auf ihrer Website nur begrenzte Informationen zu den mit diesen NRO unterzeichneten Verträgen und gab die vertraglich vereinbarten Beträge nicht bekannt.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
63Im Rahmen der Prüfung des Hofes wurde untersucht, ob die NRO gewährten EU-Mittel auf transparente Weise umgesetzt wurden. Hierzu wurde auch beurteilt, ob die Einstufung von Einrichtungen als NRO durch die Kommission zuverlässig war und die Auswahl von NRO, die EU-finanzierte Maßnahmen durchführen, transparent erfolgte. Der Hof überprüfte darüber hinaus, ob Informationen zu NRO ordnungsgemäß erhoben, kontrolliert und offengelegt wurden. Die Prüfung erstreckte sich auf die wichtigsten Politikbereiche, in denen NRO EU-Mittel ausführen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf dem größten Finanzierungsbereich, namentlich dem Außenbereich, lag.
64Der Hof kam zu dem Schluss, dass die Kommission hinsichtlich der Ausführung von EU-Mitteln durch NRO für nicht genügend Transparenz gesorgt hat.
65In den meisten Fällen hängt die Förderfähigkeit für EU-Finanzmittel nicht vom NRO-Status ab. Die Einstufung einer Einrichtung als NRO ist angesichts der Tatsache, dass die Zuweisung des NRO-Status im Rechnungsführungssystem der Kommission auf einer Selbsterklärung beruht und die Kommission diesbezüglich nur begrenzte Kontrollen vorgenommen hat, nicht verlässlich (siehe Ziffern 18-27).
66Es gab kein kommissionsweites System für die Registrierung von Antragstellern auf Gewährung von EU-Fördermitteln. Darüber hinaus waren die einzelnen Systeme, die für die Registrierung von Antragstellern auf Gewährung von EU-Fördermitteln, wie unter anderem NRO, verwendet wurden, nicht miteinander verbunden (siehe Ziffer 22).
Empfehlung 1 - Verbesserung der Zuverlässigkeit der Informationen über NRO
Die Kommission sollte ihre Leistung verbessern und die Transparenz ihrer Berichterstattung über NRO, die EU-Maßnahmen durchführen, erhöhen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission geeignete Informationen einholen und die Zuverlässigkeit der in ihrem Rechnungsführungssystem enthaltenen Informationen über NRO, die EU-Maßnahmen durchführen, verbessern, indem
- sie in ihre internen Leitlinien zur Validierung juristischer Personen klare Kriterien aufnimmt, um NRO im ABAC kenntlich zu machen;
- sie in ein einziges Registrierungssystem die Anforderung (bzw. bei Nichtregierungsorganisationen, die Sicherheitsbedenken geltend machen, die Option) aufnimmt, dass sich Antragsteller auf Gewährung von EU-Fördermitteln zu einer Nichtregierungsorganisation erklären, und die Kriterien offenlegt, nach denen die Organisation als solche betrachtet wird.
Zeitrahmen: bis Ende 2020.
67In Bezug auf den Außenbereich hat der Hof festgestellt, dass die Auswahl von Projekten unter der Federführung einer NRO durch die Kommission im Allgemeinen transparent erfolgt. In einigen Fällen wurden jedoch Mängel festgestellt. (siehe Ziffern 28-33).
68Der Hof stellte fest, dass die Weitervergabeverfahren von den verschiedenen Dienststellen der Kommission nicht einheitlich angewendet wurden. So legt die GD ECHO die Vorschriften für die finanzielle Unterstützung von Dritten großzügiger als andere Generaldirektionen aus und lässt mehrere Ausführungsebenen zu, wobei die Höhe der weitervergebenen Beträge nicht begrenzt wird (siehe Ziffern 35 und 37).
69Die Auswahlverfahren der geprüften UN-Einrichtungen für NRO waren nicht immer transparent (siehe Ziffern 38-39).
Empfehlung 2 - Überprüfung der Anwendung der Vorschriften für die Weitervergabe von Finanzhilfen
Erfordert die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der direkten Mittelverwaltung die Weitervergabe von Finanzhilfen, sollte die Kommission
- die anwendbaren Bestimmungen der Haushaltsordnung in den verschiedenen Dienststellen einheitlich auslegen und dabei sektorspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Insbesondere wenn für die Umsetzung einer Maßnahme die finanzielle Unterstützung eines Dritten erforderlich ist, sollten die Bedingungen für diese Unterstützung in der Finanzhilfevereinbarung im Einklang mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung von 2018 festgelegt werden.
- überprüfen, ob die UN-Einrichtungen ihre Vorschriften und Verfahren für die Auswahl der Durchführungspartner korrekt anwenden.
Wenn UN-Einrichtungen Begünstigte im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung auswählen, sollte die Kommission
Zeitrahmen: ab Mitte 2019.
70Die Informationen zu NRO wurden von der Kommission nicht immer ordnungsgemäß erhoben und überprüft. Insbesondere konnten mit diesen Systemen nicht immer die von allen Vertragspartnern erhaltenen Mittel erfasst werden (siehe Ziffern 41-42).
71In Bezug auf Maßnahmen im Außenbereich verfügte die Kommission nicht über umfassende Informationen über die erhaltenen Finanzmittel und die von allen an der Durchführung beteiligten Akteuren durchgeführten Tätigkeiten. Dies war insbesondere bei Netzwerken internationaler NRO und Projekten im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung der Fall. Bei der indirekten Mittelverwaltung war die Kontrolle der angegebenen Kosten durch die Kommission darüber hinaus aufgrund der Tatsache erschwert, dass keine ausreichenden Informationen verfügbar waren (siehe Ziffern 43-49).
Empfehlung 3 - Verbesserung der Informationen zu den von NRO verwendeten Mitteln
Die Kommission sollte die zu finanzierten NRO erhobenen Informationen verbessern, indem sie
- dafür sorgt, dass in den einzelnen Finanzhilfeverwaltungssystemen nicht nur die vom Hauptbegünstigten erhaltenen Mittel erfasst werden, sondern alle Mittel, die Begünstigte erhalten haben, welche mit der EU einen Vertrag abgeschlossen haben, und dass diese Informationen für eine Analyse und Verarbeitung zur Verfügung stehen.
- bei Maßnahmen, die von Netzwerken internationaler NRO durchgeführt werden, in ihren Systemen die Einrichtungen kennzeichnet, die die finanzierten Maßnahmen tatsächlich durchführen;
- bei Projekten, die im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung über UN-Einrichtungen durchgeführt werden, überprüft, dass hinreichende Informationen zu den für die finanzierten NRO angegebenen indirekten Kosten bereitgestellt werden, damit eine Bewertung der von allen an der Durchführung beteiligten Akteuren angegebenen Kosten ermöglicht wird.
Im Außenbereich sollte die Kommission die Rückverfolgbarkeit von Mitteln verbessern, indem sie
Zeitrahmen: bis Mitte 2021.
72Informationen zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln werden zwar in mehreren Systemen veröffentlicht, die Informationen sind jedoch mit Ausnahme des Außenbereichs begrenzt (siehe Ziffern 51-56).
73Die Kommission veröffentlichte Daten zu humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe im Allgemeinen gemäß den internationalen Transparenzstandards, wobei einige Daten jedoch Mängel aufweisen (siehe Ziffern 58-60).
74In fünf Fällen veröffentlichten die beauftragten UN-Einrichtungen die an NRO vergebenen Verträge entweder gar nicht oder nur teilweise, und die Kommission überprüfte nicht, ob die UN-Einrichtungen diese Anforderung erfüllt hatten (siehe Ziffer 62).
Empfehlung 4 - Vereinheitlichung und Verbesserung der Richtigkeit der veröffentlichten Informationen
Die Kommission sollte
- eine bei allen Dienststellen einheitliche Methode der Veröffentlichung im Finanztransparenzsystem einführen und dabei sicherstellen, dass alle Begünstigten, mit denen die EU einen Vertrag abgeschlossen hat, zusammen mit dem gewährten Finanzierungsbetrag offengelegt werden.
- ihre Einhaltung internationaler Standards für die Transparenz von Beihilfen weiter verbessern, indem sie die Ergebnisse der finanzierten Projekte und die Daten der EU-Treuhandfonds veröffentlicht;
- überprüfen, ob die UN-Einrichtungen ihrer Verpflichtung zu einer angemessenen Offenlegung der mit EU-Mitteln vergebenen Verträge nachkommen.
Zeitrahmen: bis Mitte 2021.
Im Außenbereich sollte die Kommission
Zeitrahmen: bis Mitte 2021.
Dieser Bericht wurde von Kammer V unter Vorsitz von Herrn Lazaros S. LAZAROU, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2018 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhänge
Anhang I
Geprüfte Projekte im Rahmen der direkten Mittelverwaltung
| GD | Nein | Auftragsreferenz | Vertragsbezeichnung | Auftragnehmer | Betrag (Euro) | Umsetzungsfristen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Libanon | GD ECHO | 1 | ECHO/SYR/BUD/2016/91034 | Bereitstellung von Bargeld für verschiedene Zwecke zur Unterstützung gefährdeter syrischer Flüchtlinge im Libanon | Internationale NRO | 31 050 000 | 1.6.2016 - 31.5.2017 |
| 2 | ECHO/SYR/BUD/2014/91020 | Nothilfeeinsatz für die am stärksten von der Syrienkrise betroffenen Bevölkerungsgruppen (Phase 4) | Internationale NRO | 5 500 000 | 1.7.2014 - 31.3.2015 | ||
| 3 | ECHO/SYR/BUD/2016/91024 | Notfallschutz für von Konflikten und Vertreibung betroffene Flüchtlings- und Aufnahmebevölkerungen in der nördlichen Provinz und der Provinz Beka'a im Libanon | Internationale NRO | 1 500 000 | 1.4.2016 - 30.4.2017 | ||
| GD NEAR | 4 | 2015/364-146 | Verbesserung der sicheren Wasserversorgung und Abfallbewirtschaftung für die von der Syrienkrise im Südlibanon betroffene Bevölkerung | Internationale NRO | 2 110 823 | 17.9.2015 - 16.9.2017 | |
| 5 | 2013/282-595 | Einführung eines globalen Ansatzes zur Unterstützung und Stärkung von Migranten während des gesamten Migrationszyklus und der Flüchtlinge im Libanon | Internationale NRO | 1 914 506 | 31.7.2013 - 30.7.2016 | ||
| 6 | 2014/350-232 | Die Unabhängigkeit der Justiz im Libanon: eine gesellschaftliche Priorität | Lokale NRO | 1 000 000 | 16.10.2014 - 15.5.2018 | ||
| 7 | 2015/371-135 | Der Stimme libanesischer Organisationen der Zivilgesellschaft für eine inklusive und nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt im Nordlibanon Gewicht verschaffen | Internationale NRO | 470 949 | 1.2.2016 - 28.2.2018 | ||
| Äthiopien | GD ECHO | 11 | ECHO/-HF/EDF/2015/01001 | Notfalleinsatzsystem (Emergency Response Mechanism, ERM) IV in Äthiopien | Internationale NRO | 14 000 000 | 1.1.2016 - 30.6.2017 |
| 12 | ECHO/-HF/EDF/2015/01025 | Seed Emergency Response with the Government of Ethiopia (SERGE) | Internationale NRO | 5 000 000 | 26.5.2016 - 25.3.2017 | ||
| 13 | ECHO/-HF/EDF/2015/01017 | Sektorübergreifender Notfalleinsatz für gefährdete Bevölkerungsgruppen in 5 Woredas der Region Afar (Äthiopien) | Internationale NRO | 1 500 000 | 1.3.2016 - 31.8.2017 | ||
| GD DEVCO | 14 | 2014/343-843 | Erhaltung der Biodiversitäts- und Ökosystemfunktionen und verbessertes Wohlbefinden der Hochland- und Tieflandgemeinschaften in der Region Bale Eco | Internationale NRO | 5 000 000 | 9.7.2014 - 8.4.2018 | |
| 15 | 2014/340-882 | Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Erholung der gefährdeten Bevölkerung der Zone Wag Himra in der Region Amhara (Äthiopien) | Internationale NRO | 2 000 000 | 17.4.2014 - 16.7.2017 | ||
| 16 | 2016/376-321 | Pastoralist and Agro-pastoralist Natural Resources Management and Livelihood Initiatives (PANRMLI) | Lokale NRO | 197 865 | 1.7.2016 - 31.10.2018 | ||
| 17 | 2014/341-464 | Projekt zur Verbesserung der reproduktiven Gesundheit der Weidewirtschaft betreibenden Gemeinschaften in Afar | Lokale NRO | 180 000 | 12.4.2014 - 11.4.2016 |
Anhang II
Geprüfte Projekte im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung
| GD | Nein | Auftragsreferenz | Vertragsbezeichnung | Auftragnehmer | Betrag (Euro) | Umsetzungsfristen | NRO im Rahmen der Weitervergabe von Finanzhilfen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Libanon | GD ECHO | 8 | ECHO/SYR/BUD/2016/91010 | Schutz und humanitäre Hilfe für im Libanon lebende Flüchtlinge | UN-Einrichtung | 30 000 000 | 1.4.2016 - 31.3.2017 | Eine internationale und eine lokale NRO |
| GD NEAR | 9 | 2015/367-663 | Unterstützung von Kindern im Schulalter, die von der Syrien-Krise betroffen sind, um Lernangebote zu erhalten und die Gesundheitsfürsorge sicherzustellen sowie die Gefährdung von Kindern, Frauen und Betreuungspersonen im Libanon zu verringern | UN-Einrichtung | 37 920 556 | 1.9.2015 - 31.8.2017 | Eine internationale und eine lokale NRO | |
| 10 | 2015/371-621 | Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten für nicht übertragbare Krankheiten und psychische Krankheiten auf der Ebene der medizinischen Grundversorgung für gefährdete syrische Flüchtlinge und libanesische Gemeinschaften im Libanon | UN-Einrichtung | 2 308 000 | 1.1.2016 - 31.3.2017 | Eine lokale NRO | ||
| Äthiopien | GD ECHO | 18 | ECHO/-HF/BUD/2015/91054 | Bargeldhilfe für somalische, eritreische, südsudanesische und sudanesische Flüchtlinge und biometrische Identifizierung von Flüchtlingen | UN-Einrichtung | 5 000 000 | 1.4.2015 - 31.3.2016 | Eine internationale NRO |
| GD DEVCO | 19 | 2015/358-720 | Unterstützung der Wiedereingliederung von Rückkehrern in Äthiopien | UN-Einrichtung | 5 000 000 | 1.1.2015 - 31.12.2018 | Zwei lokale NRO | |
| 20 | 2014/346-779 | Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Weidewirtschaft betreibenden Gemeinschaften (Pursuing Pastoral Resilience, PPR) durch verbesserte Tiergesundheitsdienstleistungen in Weidegebieten Äthiopiens. | UN-Einrichtung | 9 277 294 | 26.7.2014 - 25.11.2018 | Zwei internationale NRO |
Anhang III
Bewertung der einzelnen Projekte - Überblick
| Projekt-Nr. | Auswahlprozess der Kommission für NRO-Projekte | Auswahlprozess Dritter für NRO-Projekte | Informationen zur EU-Finanzierung | Verwendung der Informationen | Veröffentlichung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Transparenz des Auswahl-prozesses | Bewertung der Kapazität der NRO-Partner | Transparenz des Auswahl-prozesses | Bewertung der Kapazität der NRO-Partner | Den Systemen der Kommission ist zu entnehmen, welcher Akteur welche NRO-Tätigkeiten durchführt | Den Systemen der Kommission ist zu entnehmen, welche Finanzmittel die einzelnen NRO erhalten haben | Die Informationen ermöglichen eine Bewertung der Angemessenheit der Kosten | Die Informationen können für die Ermittlung und Korrektur von Problemen bei der Umsetzung verwendet werden | Die Informationen können für die Koordinierung verwendet werden | Finanz-transparenz-system | IATI | Sonstige Portale/ Veröffentlichung beauftragter Unternehmen |
|
| 1 | teilweise | Ja | n. z. | n. z. | teilweise | Ja | Ja | teilweise | Ja | teilweise | teilweise | Ja |
| 2 | teilweise | Nein | n. z. | n. z. | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 3 | teilweise | Ja | n. z. | n. z. | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| 4 | Ja | Ja | n. z. | n. z. | teilweise | teilweise | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 5 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | teilweise | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | Nein |
| 6 | Ja | Ja | n. z. | n. z. | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 7 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 8 | n. z. | n. z. | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | n. z. | n. z. | teilweise |
| 9 | n. z. | n. z. | Nein | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | n. z. | n. z. | Nein |
| 10 | n. z. | n. z. | Ja | Ja | teilweise | teilweise | Nein | Ja | teilweise | n. z. | n. z. | Ja |
| 11 | teilweise | Ja | Ja | Ja | teilweise | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | teilweise | Ja |
| 12 | teilweise | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise |
| 13 | teilweise | Ja | n. z. | n. z. | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | teilweise | Ja |
| 14 | Ja | Ja | n. z. | n. z. | Ja | Ja | teilweise | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 15 | Ja | Ja | n. z. | n. z. | teilweise | Ja | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 16 | Ja | teilweise | n. z. | n. z. | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise |
| 17 | Ja | teilweise | n. z. | n. z. | Ja | Nein | Ja | Ja | teilweise | teilweise | teilweise | teilweise |
| 18 | n. z. | n. z. | Nein | Ja | teilweise | Nein | Nein | Ja | teilweise | n. z. | n. z. | Nein |
| 19 | n. z. | n. z. | Ja | Ja | teilweise | Nein | Nein | Ja | teilweise | n. z. | n. z. | teilweise |
| 20 | n. z. | n. z. | Nein | Ja | Ja | teilweise | Nein | Ja | teilweise | n. z. | n. z. | Nein |
Akronyme und Abkürzungen
ABAC Periodengerechtes Rechnungsführungssystem der Kommission (Accrual-based accounting system of the Commission)
CORDIS Informationsdienst der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung (Community Research and Development Information Service)
CRIS Gemeinsames RELEX-Informationssystem (Common Relex Information System)
CSO Organisation der Zivilgesellschaft (Civil society organisation)
EACEA Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
EASME Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen
EDRIS Europäisches Informationssystem für Katastrophenbewältigung (European Disaster Response Information System).
ERCEA Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats
EEF Europäischer Entwicklungsfonds
FTS Finanztransparenzsystem
GD BUDG Generaldirektion Haushalt
GD DEVCO Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
GD EAC Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur
GD ECHO Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
GD ENV Generaldirektion Umwelt
GD NEAR Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
GD RTD Generaldirektion Forschung und Innovation
IATI International Aid Transparency Initiative
MFR Mehrjähriger Finanzrahmen
NRO Nichtregierungsorganisation
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
PADOR Online-Datenregistrierungssystem potenzieller Antragsteller (Potential Applicant Data Online Registration System)
REA Exekutivagentur für die Forschung
Endnoten
1 Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments: „EU financing for NGOs in the area of home affairs, security and migration“; Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments: „Finanzielle Rechenschaftspflicht zivilgesellschaftlicher Organisationen“, Mai 2015; Fachabteilung des Europäischen Parlaments für Haushaltsfragen: „Democratic Accountability and Budgetary Control of non-Governmental Organisations Funded by the EU Budget“, Januar 2017.
2 In dem „Entwurf eines Berichts über die Haushaltskontrolle bezüglich der Finanzierung regierungsunabhängiger Organisationen aus dem EU-Haushalt“ (2015/2345(INI)) wird der Europäische Rechnungshof aufgefordert, einen Sonderbericht über die Transparenz der EU-Finanzierung regierungsunabhängiger Organisationen zu erstellen.
3 Internationale Organisationen verwenden unterschiedliche Begriffsbestimmungen. So handelt es sich bei einer NRO gemäß der Definition der Vereinten Nationen um eine „nicht gewinnorientierte und auf freiwilliger Arbeit basierende Organisation von Bürgern, die sowohl lokal als auch national oder international organisiert und tätig sein kann“ (https://outreach.un.org/ngorelations/content/about-us-0).
4 COM(1997) 241 final vom 6.6.1997, „Die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa“, Absatz 2.3 Buchstaben a-e.
5 Auf maßnahmenbezogene Finanzhilfen entfielen im Zeitraum 2014-2016 95 % der NRO im Rahmen von Verträgen aus dem EU-Gesamthaushalt zur Verfügung gestellten Mittel (6,3 Milliarden Euro von insgesamt 6,6 Milliarden Euro).
6 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABI. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), Kapitel 8, Artikel 35: „Bekanntmachung von Informationen bezüglich der Empfänger und anderer Informationen“.
7 Schlussfolgerungen des Rates zum Gemeinsamen Standpunkt der EU für die vierte Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, angenommen am 14. November 2011.
8 Der Europäische Entwicklungskonsens ist eine gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der einen umfassenden gemeinsamen Rahmen für die europäische Entwicklungszusammenarbeit bietet.
9 Im Rahmen der direkten Mittelverwaltung ist die Kommission für alle Aufgaben des EU-Haushaltsvollzugs zuständig, die direkt von ihren zentralen Dienststellen, den EU-Delegationen oder über EU-Exekutivagenturen ausgeführt werden.
10 Im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung betraut die Kommission internationale Organisationen, die Entwicklungsagenturen der EU-Mitgliedstaaten, Partnerländer oder sonstige Einrichtungen mit Haushaltsvollzugsaufgaben.
11 Siehe die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Betriebskostenzuschüsse für NRO, die hauptsächlich im Bereich Umwelt- und/oder Klimaschutzmaßnahmen tätig sind (z. B. Aufrufkennungen LIFE-NGO-EASME 2014, LIFE-NGO-FPA-EASME 2017).
12 Die zweite Voraussetzung für die Förderfähigkeit von NRO im Rahmen dieser Verordnung besteht darin, dass sie ihren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat oder in einem Empfängerdrittland für Hilfe der EU haben. In Ausnahmefällen darf sich ihr Sitz in einem anderen Drittgeberland befinden.
13 So muss eine NRO gemäß den Leitlinien der GD DEVCO für Antragsteller von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ihre Statuten oder Satzung und entsprechende Belegunterlagen einreichen. Die Bewertungsausschüsse überprüfen, ob die Rechtsdokumente der Art der Einrichtung entsprechen.
14 In COM(2012) 492 final vom 12.9.2012 „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ werden unter anderem Nichtregierungsorganisationen, Glaubensgemeinschaften, Stiftungen, Forschungseinrichtungen, Genossenschaften, Berufs- und Branchenverbände als zivilgesellschaftliche Organisationen eingestuft.
15 Projekte 7 und 16.
16 Projekt 4 wurde im Rahmen eines Direktvergabeverfahrens ausgewählt.
17 Sonderbericht Nr. 15/2016 „Hat die Kommission die humanitäre Hilfe für Bevölkerungsgruppen, die von Konflikten in der afrikanischen Region der Großen Seen betroffen sind, wirksam verwaltet?“, Ziffern 27-29 (https://eca.europa.eu).
18 Projekte 16 und 17.
19 Gemäß Artikel 137 der Haushaltsordnung und Artikel 210 der Anwendungsbestimmungen.
20 Es ist auf den geänderten Wortlaut dieser Bestimmungen in der Haushaltsordnung von 2018 hinzuweisen. Dort ist in Artikel 204 festgelegt, dass „der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, die einem Dritten gewährt werden kann [...], nicht mehr als 60 000 Euro betragen darf“. Ferner heißt es, dass dieser Schwellenwert überschritten werden kann, „wenn die Ziele der Maßnahme sonst unmöglich oder nur übermäßig schwierig zu erreichen wären“.
21 Die Generaldirektionen RTD, ENV, EAC, NEAR und DEVCO.
22 Gemäß Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung verpflichten sich die betrauten Parteien dazu, „für die Bereitstellung von Mitteln aus dem Haushalt der Union im Wege von Finanzhilfen, Vergabeverfahren und Finanzierungsinstrumenten angemessene Vorschriften und Verfahren anzuwenden“. Dies wird durch eine Ex-ante-Bewertung („Säulenbewertung“) überprüft, die von einem unabhängigen Prüfer gemäß den von jeder GD erstellten Leistungsbeschreibungen durchgeführt wird.
23 Projekte 9, 18 und 20.
24 Betriebskostenzuschüsse für im Bereich Umwelt- und Klimaschutz tätige NRO richten sich stets an einzelne Begünstigte.
25 Projekte 4, 11, 12 und 13.
26 Projekte 11, 12 und 15.
27 Projekte 8, 9, 10, 18 und 19.
28 Projekt 8. Die UN-Einrichtung beantwortete die dritte Aufforderung der GD ECHO nach dem Vor-Ort-Besuch der Prüfer zufriedenstellend.
29 Projekte 8, 9, 18, 19 und 20.
30 Der Hof hat bereits in seinem Sonderbericht Nr. 4/2018 „EU-Hilfe für Myanmar/Birma“ auf das Risiko der doppelten Anrechnung der indirekten Kosten bei Projekten unter indirekter Mittelverwaltung, die von durch Dritte ausgewählte NRO durchgeführt werden, hingewiesen. Siehe auch Ziffer 48 des Sonderberichts Nr. 11/2017 des Hofes „Der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik: trotz einiger Schwachstellen ein hoffnungsvoller Anfang“.
31 Finanztransparenzsystem (FTS): http://ec.europa.eu/budget/fts/index_de.htm.
32 Artikel 35 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltplan der Union und Artikel 21 ihrer Anwendungsbestimmungen: „Bekanntmachung von Informationen bezüglich der Empfänger und anderer Informationen“.
33 Projekte 1, 2, 5, 14 und 15.
34 Quelle: https://cordis.europa.eu/
35 https://euaidexplorer.ec.europa.eu/
36 https://webgate.ec.europa.eu/hac/
37 https://fts.unocha.org/ - verwaltet vom Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (UNOCHA).
38 https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1
39 https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=FSS
40 https://www.iatiregistry.org/
41 IATI wurde im Jahr 2008 nach der dritten Tagung des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Accra ins Leben gerufen.
42 Die GD DEVCO meldete der IATI im Februar 2018 eine erste Reihe von Ergebnisdaten aus mehr als 700 Projekten.
43 Projekte 4, 5, 6, 7, 14, 15, 16 und 17.
44 Projekte 1, 2, 11, 12, 13.
45 Projekte 7, 14 und 15.
46 Gemäß den allgemeinen Bedingungen für Vereinbarungen, die zwischen der Kommission und den beauftragten Einrichtungen unterzeichnet wurden, sind diese verpflichtet, auf ihrer Website oder in ihren Systemen detaillierte Informationen zu den von der EU finanzierten Finanzhilfen zu veröffentlichen. Sie müssen den Titel des Vertrags/Projekts, dessen Art und Zweck, Name und Standort des Finanzhilfeempfängers sowie den vertraglich vereinbarten Betrag offenlegen. Bei von mehreren Gebern finanzierten Maßnahmen werden die Informationen gemäß den Vorschriften der beauftragten Einrichtung veröffentlicht.
47 Projekte 9, 18 und 20.
48 Projekte 8 und 19.
49 COM(2012) 492 final vom 12.9.2012 „Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen“ stuft u. a. Basisorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Glaubensgemeinschaften, Stiftungen, Forschungseinrichtungen, Genossenschaften, Berufs- und Branchenverbände als Organisationen der Zivilgesellschaft ein.
50 Hinweis: Die Registrierung als NRO ist im Rahmen von LIFE keine Voraussetzung zur Stellung eines Förderantrags. Um am LIFE-Aktionsprogramm für Betriebskostenzuschüsse an im Umwelt- und Klimaschutz tätige NRO teilnehmen zu können, müssen die Antragsteller alle Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen.
51 Internationale Organisationen verwenden unterschiedliche Begriffsbestimmungen. So handelt es sich bei einer NRO gemäß der Definition der Vereinten Nationen um eine „gemeinnützige und auf freiwilliger Arbeit basierende Organisation von Bürgern, die sowohl lokal als auch national oder international organisiert und tätig sein kann“ (https://outreach.un.org/ngorelations/content/about-us-0).
52 Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Direktion D, Haushaltsangelegenheiten, Studie „Demokratische Rechenschaftspflicht und Haushaltskontrolle von nichtstaatlichen Organisationen, die Finanzmittel aus dem EU-Haushalt erhalten“, 17. November 2016.
| Verfahrensschritt | Datum |
|---|---|
| Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 9.1.2018 |
| Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 15.10.2018 |
| Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 5.12.2018 |
| Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen | EN: 11.12.2018 |
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer V „Finanzierung und Verwaltung der Union“ unter Vorsitz von Lazaros S. Lazarou, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Annemie Turtelboom, Mitglied des Hofes. Frau Turtelboom wurde unterstützt von ihrem Kabinettchef Dennis Wernerus, der Leitenden Managerin Sabine Hiernaux-Fritsch, dem Aufgabenleiter Roberto Ruiz Ruiz sowie den Prüferinnen und Prüfern Eva Maria Coria Paramas, Erika Katalin Söveges, Maria-Luisa Gomez Valcarcel und Francesco Zoia Bolzonello. Hannah Critoph leistete sprachliche Unterstützung.
Von links nach rechts: Hannah Critoph, Roberto Ruiz Ruiz, Annemie Turtelboom, Erika Katalin Söveges, Dennis Wernerus.
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| ISBN 978-92-847-1645-6 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/181290 | QJ-AB-18-034-DE-N | |
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