Sonderbericht
Nr.14 2018

Die chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren der EU: Weitere Fortschritte sind erforderlich

Über den Bericht Die EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren ist das wichtigste Programm zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen und Risiken, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben. Diese Risiken sind zwar gering, es gibt aber Anzeichen dafür, dass sie steigen, und sollten sie eintreten, könnte dies gravierende Folgen für die globale Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft haben. Ziel dieser Initiative ist es, die Kapazitäten der Partnerländer durch Projekte zum Kapazitätsaufbau und ein Kooperationsnetz zu stärken. Der Hof untersuchte, ob die CBRN-Bedrohung durch die CBRN-Initiative der EU eingedämmt werden konnte. Er gelangte zu dem Schluss, dass dies gelungen ist, allerdings noch zahlreiche Herausforderungen bestehen bleiben. Der Hof unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Initiative.

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Zusammenfassung

I

Seit 2010 ist die EU bestrebt, im Rahmen der EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren ("die Initiative") chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN-)Risiken einzudämmen, die ihren Ursprung außerhalb der Unionsgrenzen haben. Diese Initiative ist das größte zivile Programm der EU im Bereich der externen Sicherheit und wird im Zeitraum 2014-2020 mit 130 Millionen Euro aus dem Stabilitäts- und Friedensinstrument finanziert. Es handelt sich um eines der Hauptinstrumente1 zur Eindämmung von CBRN-Bedrohungen und -Risiken mit Ursprung außerhalb der EU.

II

Um zu bewerten, inwieweit die Initiative dazu beigetragen hat, CBRN-Risiken mit Ursprung außerhalb der EU einzudämmen, untersuchte der Hof den Risikomanagementansatz, die Umsetzung der Initiative in Partnerländern sowie die Überwachungs- und Bewertungssysteme. Im Zuge dieser Prüfungsmaßnahmen wurden zudem die Empfehlungen des Sonderberichts des Hofes Nr. 17/2014 ("Kann die EU-Initiative der Exzellenzzentren wirksam zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beitragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?") weiterverfolgt, in dem die Struktur der Initiative untersucht worden war.

III

Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Initiative zwar zur Eindämmung dieser CBRN-Bedrohungen beigetragen hat, allerdings noch zahlreiche Herausforderungen bestehen bleiben. Von den sechs im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochenen Empfehlungen haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) drei vollständig und zwei teilweise umgesetzt. Die Partnerländer werden nun stärker in die Initiierung und Umsetzung von Projekten einbezogen, die Organisation auf regionaler Ebene wurde gestärkt, und die Zusammenarbeit zwischen Entscheidungs- und Durchführungsstellen hat sich verbessert. Auch wenn einige Fortschritte erzielt wurden, sind die Rolle der EU-Delegationen und die Geschwindigkeit der Projektdurchführung nach wie vor nicht zufriedenstellend. Eine der früheren Empfehlungen des Hofes - die von der Kommission auch akzeptiert worden war -, nämlich die Finanzmittel der EU auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, wurde nicht umgesetzt.

IV

Weder für die Initiative insgesamt noch für die Phase der Projektauswahl oder die Ermittlung des Bedarfs der Partnerländer wurde bislang ein geeigneter Risikomanagementansatz im Hinblick auf die Aktivitäten der Initiative entwickelt.

V

Die Kommission stellt den Partnerländern Instrumente und eine Methodik zur Verfügung, damit sie ihren eigenen Bedarf ermitteln und nationale Aktionspläne zur Eindämmung von CBRN-Risiken entwickeln können. Es fehlen allerdings ausreichende Orientierungshilfen dazu, wie die Risiken ermittelt und priorisiert werden sollten. Trotz dieses Defizits bilden der Fragebogen zur Bedarfsanalyse und die nationalen Aktionspläne aber nach wie vor wesentliche Elemente, auf die die Initiative aufbaut. Allerdings ist die Kommission nicht in der Lage, schnell genug auf alle Ersuchen der Partnerländer um Unterstützung bei der Ermittlung und Priorisierung ihres Bedarfs zu reagieren; dadurch könnte sich die Erstellung sowohl der Fragebögen als auch der Aktionspläne erheblich verzögern.

VI

Zusätzlich zu den Verbesserungen, die aus den früheren Empfehlungen des Hofes resultierten, wurden einige Aspekte der Initiative in den Partnerländern weiterentwickelt. Die Initiative hat eine Kultur der Sicherheit und Zusammenarbeit gefördert. In den meisten Partnerländern wurden nationale CBRN-Teams benannt. Die Projekte haben einen Großteil der Outputs erbracht, und die beteiligten Akteure schätzen vor allem die operativen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau.

VII

Regionale Zusammenarbeit wurde in die Wege geleitet, findet jedoch noch immer kaum statt, da die Partnerländer nicht ausreichend interagieren und zuerst ihrem nationalen Bedarf gerecht werden wollen.

VIII

Die Einbindung der EU-Delegationen hat sich seit der Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 17/2014 verbessert. Die EU-Delegationen waren jedoch nicht aktiv genug, wenn es darum ging, die Initiative zu fördern und politischen Willen zu mobilisieren. CBRN-Angelegenheiten wurden im strategischen, sicherheitspolitischen oder politischen Dialog nicht systematisch berücksichtigt. Die Generaldirektionen der Kommission tauschten sich untereinander und mit der Gebergemeinschaft, insbesondere bezüglich der Frage der potenziell verfügbaren Finanzmittel, nur begrenzt aus.

IX

Aufgrund des Fehlens klarer Ziele, relevanter Indikatoren und vor Ort gesammelter Daten war es schwierig, die Wirkung und die Auswirkungen der Projekte und der Initiative insgesamt zu bewerten.

X

Das webbasierte CBRN-Portal besitzt großes Potenzial als operative Datenbank für die Umsetzung und Verwaltung der Aktivitäten der Initiative, ist jedoch noch kein wirksamer, vollständiger, aktueller und strukturierter Speicherort für Aktivitäten, gewonnene Erkenntnisse und bewährte Verfahren.

XI

Der Hof empfiehlt der Kommission und dem EAD daher,

  • Aktivitäten anhand einer systematischen Risikobewertung zu priorisieren;
  • die regionale Dimension der Initiative zu stärken;
  • die Rolle der EU-Delegationen im Rahmen der Initiative weiter zu stärken;
  • mögliche Synergien und andere verfügbare Finanzierungsquellen zu ermitteln;
  • durch bessere Überwachung und Bewertung die Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit der Aktivitäten und Ergebnisse zu erhöhen;
  • das webbasierte Portal zu überarbeiten, um einen leichten Zugriff auf sämtliche Informationen zu ermöglichen, die die Aktivitäten der Initiative betreffen.

Einleitung

01

Ereignisse wie der jüngste Einsatz von Sarin und Chlorgas im Irak und in Syrien sowie des Nervenkampfstoffes VX am Flughafen von Kuala Lumpur im Februar 2017, der Ausbruch des Ebolavirus in Westafrika in den Jahren 2014-2016 und die Kernschmelze im Atomreaktor Fukushima im Jahr 2011 haben drastisch vor Augen geführt, welche Gefahren aus chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN-)Risiken erwachsen können. Chemische Wirkstoffe, pandemisch auftretende biologische Krankheiten und Tierseuchen sowie radiologische und nukleare Stoffe können unabhängig davon, ob sie unbeabsichtigt oder vorsätzlich freigesetzt werden, erhebliche Bedrohungen für die weltweite Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft darstellen.

02

Die Wahrscheinlichkeit, dass CBRN-Risiken eintreten, wird von der Kommission als gering eingeschätzt, doch die Folgen im Falle eines Eintretens können schwerwiegend sein2. Die meisten Mitglieder der internationalen Gemeinschaft haben zwar internationale Verträge und Übereinkommen3 zur Regulierung des Einsatzes von CBRN-Waffen und -Materialien unterzeichnet, doch einige Staaten haben diese nicht umgesetzt und andere müssen die Abkommen noch ratifizieren. Die Anschaffung und der böswillige Einsatz von CBRN-Komponenten finden statt, und die Gefahr wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen4. Zusätzlich zum böswilligen Einsatz von CBRN-Stoffen können auch Naturereignisse und vom Menschen verursachte Unfälle auftreten.

03

Auf EU-Ebene koordiniert die Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission (GD HOME) die innenpolitischen Maßnahmen der EU im CBRN-Bereich5, um die damit verbundenen Bedrohungen und Risiken einzudämmen. Da CBRN-Bedrohungen an Grenzen nicht Halt machen, kann die EU ihre Maßnahmen nicht auf das Unionsgebiet beschränken. Tatsächlich haben der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union6 und das Europäische Parlament7 wiederholt betont, wie wichtig es ist, die interne und externe Sicherheitspolitik der EU im CBRN-Bereich miteinander zu verbinden. Die Europäische Kommission erklärte ebenfalls, das auswärtige Handeln der EU müsse Ausdruck der inneren Sicherheit der EU sein, diese ergänzen und einen Beitrag zu deren Verwirklichung leisten8. Die wachsende Unterstützung des Sicherheitsbereichs findet auch in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 ihren Ausdruck9.

04

Die von der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) verwaltete EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren ("die Initiative") ist das wichtigste, jedoch nicht das einzige Programm zur Eindämmung der CBRN-Bedrohungen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben. Die GD DEVCO führt auch andere Eindämmungsmaßnahmen durch, etwa die Stärkung der Ausfuhrkontrollregelungen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck (CBRN-Materialien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden) und die berufliche Neuorientierung von Wissenschaftlern mit Kenntnissen über Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

05

Das Hauptziel der Initiative besteht darin, die langfristigen Kapazitäten von nationalen und regionalen Behörden und für die Bekämpfung von CBRN-Bedrohungen zuständigen Verwaltungsbehörden zu stärken und die langfristige Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern10. Im Rahmen der Initiative werden in erster Linie Projekte für den Kapazitätsaufbau finanziert, ihr Nutzen manifestiert sich jedoch auch in anderen Bereichen. Ihre wichtigste Funktion ist die Schaffung und Konsolidierung von CBRN-Kooperationsnetzen (oder Exzellenzzentren) zwischen und innerhalb von Partnerländern. Das Netz gliedert sich in regionale Sekretariate, in denen Wissen und Fachkenntnisse ausgetauscht werden.

06

Die Initiative ist die in finanzieller Hinsicht umfangreichste Einzelaktion im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP)11 und das größte zivile EU-Programm im Bereich der externen Sicherheit. Das IcSP erstreckt sich auf Fragen in Bezug auf Konflikte, Frieden und Sicherheit, die im Rahmen anderer EU-Kooperationsinstrumente nicht wirksam bewältigt werden können12.

07

Die Initiative wurde für den Zeitraum 2009-2013 mit 109 Millionen Euro ausgestattet. Für den Zeitraum 2014-2020 sind 130 Millionen Euro veranschlagt. Die durchschnittliche jährliche Mittelausstattung ist folglich zwischen den beiden Zeiträumen von 22 Millionen Euro auf 19 Millionen Euro gesunken (siehe Anhang I).

08

Die Initiative wurde im Mai 2010 auf den Weg gebracht13. Der Hof untersuchte ihre Struktur in seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 mit dem Titel "Kann die EU-Initiative der Exzellenzzentren wirksam zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beitragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?". Er gelangte zu dem Schluss, dass die Initiative dies in der Tat leisten könnte, jedoch mehrere Komponenten noch zum Abschluss gebracht werden müssen (siehe Anhang II). Die Organisationsstruktur der Initiative hat sich seit der letzten Prüfung zwar geringfügig geändert, ist jedoch nach wie vor komplex, da sie auf einem umfangreichen Netz beruht, zu dem sowohl EU-Einrichtungen (Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), GD DEVCO, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)) als auch Nicht-EU-Akteure (Interregionales Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI), das Governance-Team, regionale Sekretariate, nationale Teams), CBRN-Experten, zivile und militärische Akteure und weitere internationale Organisationen gehören (siehe Abbildung 1). Die wichtigste Änderung seit der letzten Prüfung des Hofes besteht darin, dass die Gemeinsame Forschungsstelle und von der GD DEVCO beauftragte Experten vor Ort nunmehr stärker eingebunden sind.

Abbildung 1

Übersicht über die Organisationsstruktur der Initiative der Exzellenzzentren

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

09

Diese Organisationsstruktur - ein Zusammenspiel aus zahlreichen CBRN-Akteuren in Kombination mit dem "Bottom-up"-, dem nationalen und dem regionalen Ansatz - macht die Initiative zu einem einzigartigen Unterstützungsmechanismus. Die Regierungen der Partnerländer benennen eine "nationale Kontaktstelle" (NFP) als ihren Hauptvertreter für die Initiative. Diese Stelle ist für die Zusammenarbeit mit den CBRN-Akteuren auf nationaler (nationales Team, Projektbegünstigte und andere lokale Akteure) und internationaler Ebene zuständig.

10

Die Exzellenzzentren gliedern sich in acht regionale Sekretariate (siehe Anhang III). Die regionalen Sekretariate sind Plattformen zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene. Sie arbeiten mit den nationalen Kontaktstellen in ihrer Region zusammen und unterstützen diese, organisieren Rundtischgespräche, erleichtern den Informationsaustausch, überwachen in gewissem Maße die regionalen Aktivitäten und werben für die Initiative.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

11

Eines der Hauptziele dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung der EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren bestand darin, die Maßnahmen zu untersuchen, welche der EAD und die Kommission zur Umsetzung der Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 17/2014 ergriffen haben. Diese Empfehlungen lauteten wie folgt:

  1. die Finanzmittel der EU auf die Gebiete konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind;
  2. die Kapazitäten der regionalen Sekretariate erhöhen;
  3. die Rolle der EU-Delegationen stärken;
  4. die Partnerländer in die Initiierung und Durchführung von Projekten einbeziehen;
  5. den zeitlichen Abstand zwischen der Einreichung von Projektvorschlägen und der Projektdurchführung verringern;
  6. die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungs- und Durchführungsstellen verbessern.
12

Während sich die erste Prüfung des Hofes auf die Struktur der Initiative konzentrierte, wurde der Umfang bei dieser Prüfung ausgeweitet und erstreckt sich nun auch auf den Risikomanagementansatz, die Durchführung der Initiative in den Partnerländern sowie die Überwachungs- und Bewertungssysteme. Ziel war die Beantwortung folgender Frage: Hat die Initiative der Exzellenzzentren signifikant zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beigetragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?

13

Zur Beantwortung dieser Frage untersuchte der Hof drei Unterfragen:

  1. Haben die Kommission und der EAD einen geeigneten Risikomanagementansatz verfolgt?
  2. Wurde die Initiative in den Partnerländern zufriedenstellend entwickelt?
  3. Wurden wirksame Überwachungs- und Bewertungssysteme eingerichtet, mit denen die Ergebnisse der Initiative der Exzellenzzentren ermittelt, bewertet und gemeldet werden?
14

Die Prüfung fand zwischen Februar und Oktober 2017 statt. Der Hof überprüfte Belegunterlagen und befragte Vertreter der Kommission (GD DEVCO, JRC, ECHO, NEAR und HOME), des EAD, des UNICRI und des Governance-Teams sowie Teilnehmer des 5. Internationalen Treffens der nationalen Kontaktstellen in Brüssel.

15

Außerdem wurden Prüfbesuche in drei Partnerländern durchgeführt: Georgien (Juni 2017), Jordanien und Libanon (September 2017). Diese Länder fallen in das Gebiet der EU-Nachbarschaftspolitik, das Schwerpunktgebiet der Initiative. Zudem befinden sich in Georgien und Jordanien regionale Sekretariate14. Der Hof befragte die Leiter der regionalen Sekretariate, die regionalen Koordinatoren, Experten für technische Hilfe vor Ort, die nationalen Kontaktstellen, Mitarbeiter der EU-Delegationen, 15 Projektbegünstigte und drei Vertragspartner der EU (Projektträger). Er führte bei allen acht regionalen Sekretariaten und einer Stichprobe anderer Akteure eine Umfrage durch, um allgemeine Informationen über die Initiative zu erlangen, und analysierte alle schriftlichen Antworten der nachstehend aufgeführten Akteure:

  1. regionale Sekretariate (5 von 8 antworteten);
  2. nationale Kontaktstellen (11 von 18 antworteten);
  3. EU-Delegationen (14 von 18 antworteten);
  4. Projektträger (6 von 7 antworteten);
  5. Kontaktstellen der CBRN-Initiative der EU (5 von 10 antworteten).

Bemerkungen

Eine risikobasierte Priorisierung der Aktivitäten steht noch aus

Aktivitäten und Ausgaben müssen dringend priorisiert werden

16

Für eine optimale Verwendung der begrenzten Ressourcen empfahl der Hof in seinem Sonderbericht Nr. 17/2014, die Finanzmittel auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind. Laut GD HOME bestehen die unmittelbarsten CBRN-Risiken für die Sicherheit der EU in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie der Östlichen Partnerschaft15, gefolgt von den nordafrikanischen Ländern, die zusammen 20 % der Partnerländer ausmachen. Die geografischen Prioritäten der GD DEVCO (Südost- und Osteuropa, Naher Osten, Nordafrika/Sahelzone, die Atlantikfront Afrikas sowie Ost- und Zentralafrika) erstrecken sich hingegen auf 70 % der Partnerländer, von denen viele nicht als Länder gelten, in denen die unmittelbarsten CBRN-Risiken für die EU bestehen.

17

Zudem haben die GD DEVCO und der EAD weitere Partnerländer darin bestärkt, sich der Initiative anzuschließen. So kam es statt einer Konzentration der Bemühungen auf weniger Länder zu einer weiteren Zunahme bei der Zahl der Partnerländer16. Im Oktober 2017 war die Zahl der Partnerländer von 43 zum Zeitpunkt der letzten Prüfung des Hofes um 15 auf nunmehr 58 gestiegen (siehe Anhang IV), und das Interesse für die Initiative nimmt weiter zu17. Da die Ressourcen begrenzt sind, führt die geografische Ausdehnung dazu, dass die einzelnen Länder im Durchschnitt letztendlich weniger Unterstützung erhalten.

18

Im Zuge der dem Sonderbericht Nr. 17/2014 zugrunde liegenden Prüfung untersuchte der Hof die für die Auswahl und Durchführung der ersten 40 Projekte verwendeten Systeme. Er stellte die Mittelzuweisungen für die Projekte 1-40 (erster Zeitraum) den Mittelzuweisungen für die Projekte 41-60 (zweiter Zeitraum) gegenüber. Aus Abbildung 2 geht hervor, dass die Region Südost- und Osteuropa, die für die EU eine Priorität darstellt, insgesamt der größte Empfänger von Projektmitteln war (21 %), im letzten Zeitraum jedoch weniger Mittel erhielt. Ab dem Projekt 41 war die Atlantikfront Afrikas, die mit Ausnahme von Marokko nicht zum Gebiet der EU-Nachbarschaftspolitik gehört, der größte Empfänger. Die Region Südostasien ist der drittgrößte Empfänger von Finanzmitteln, zählt jedoch nicht zu den vorrangigen Risikogebieten. Obwohl im Nahen und Mittleren Osten sowie in Nordafrika/Sahelzone höhere Risiken bestehen (siehe Ziffer 16)18, erhielten diese Regionen (mit Ausnahme der Region des Golf-Kooperationsrats) im zweiten Zeitraum den geringsten Anteil an Finanzmitteln, nämlich insgesamt 13 % bzw. 9 % der Projektfinanzierung. Die Regionen, von denen die unmittelbarsten CBRN-Risiken für die EU ausgehen (siehe Ziffer 16), erhielten insgesamt 43 % aller Projektmittelzuweisungen. Das heißt, dass die Projekte nicht nach Maßgabe der Risiken, die mit den jeweiligen geografischen Regionen verbunden sind, priorisiert werden. Dies steht im Widerspruch zur früheren Empfehlung des Hofes, welche die Kommission akzeptiert hatte.

19

Entsprechend einem nachfrageorientierten bzw. Bottom-up-Ansatz19 reichen die Regionen Projektvorschläge bei der GD DEVCO ein. Die Kommission wählt die Projekte für eine Finanzierung aus, wendet jedoch keine risikobasierten Auswahlkriterien an, obwohl es ihrem eigenen Arbeitspapier zufolge der Sicherheit in der EU zugutekäme, wenn Bedrohungen und Risiken umfassender bewertet würden20. Stattdessen werden Projektvorschläge im Windhundverfahren zugelassen, wovon sich die Kommission eine Förderung des Wettbewerbs zwischen den Regionen erhofft. In der Praxis verteilen sich die Mittel der Initiative auf eine größere Anzahl von Partnerländern.

Abbildung 2

Mittelzuweisung nach Region zwischen 2010 und Oktober 2017

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten, die aus dem Gemeinsamen RELEX-Informationssystem sowie dem CBRN-Portal abgerufen und von der JRC bereitgestellt wurden.

20

Darüber hinaus werden die thematischen Bereiche nicht priorisiert. Während Präventionsmaßnahmen den Hauptschwerpunkt der anfänglichen innenpolitischen Maßnahmen der EU im CBRN-Bereich bildeten21, enthält der Rechtsrahmen für das IcSP22 keine genaueren Angaben dazu, welche externen Eindämmungsmaßnahmen priorisiert werden sollten (Vorsorge, Prävention, Detektion oder Reaktion). Allerdings empfehlen Experten der GD HOME und der GD DEVCO, dass CBRN-Materialien in einem ersten Schritt ermittelt und gesichert werden sollten. Der Hof ermittelte nur drei Projekte, bei denen der Schwerpunkt auf der Ermittlung von CBRN-Anlagen und der dort vorhandenen Materialien lag. Darüber hinaus befassten sich nur fünf von 66 Projekten, auf die 9 % der Ausgaben entfielen, ausschließlich mit chemischen Risiken (siehe Anhang V), obwohl es sich nach Einschätzung des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) dabei um die Bedrohung handelt, deren Eintreten am wahrscheinlichsten ist.

21

Im Jahr 2017 begann die Kommission, die Initiative stärker an sicherheitsrelevanten Fragestellungen wie der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von Cyberkriminalität, dem Schutz kritischer Infrastrukturen, der Bekämpfung des Handels mit gefälschten Arzneimitteln, der Gefahrenabwehr im Seeverkehr und Explosivstoffen auszurichten. Da die Ressourcen der Initiative begrenzt sind, beabsichtigt die Kommission, diese neuen Aktivitäten aus anderen Haushaltslinien zu finanzieren und gleichzeitig die Strukturen der Exzellenzzentren zu nutzen. Noch sind jedoch längst nicht alle Maßnahmen ergriffen, um herkömmlichen CBRN-Risiken zu begegnen23. Die nationalen Kontaktstellen haben ihre Bemühungen im CBRN-Bereich verstärkt und erwarten sich davon Ergebnisse. Die Ausweitung der Initiative auf andere thematische Bereiche erfordert zusätzliche Arbeit, während im CBRN-Bereich noch großer Handlungsbedarf besteht.

Die Ermittlung des Bedarfs und der Prioritäten der Partnerländer nimmt noch immer zu viel Zeit in Anspruch und basiert nicht auf systematischen Risikobewertungen

22

Die JRC hat einen Fragebogen zur Bedarfsanalyse (NAQ) für die Partnerländer entwickelt. Die Fragestellungen waren allgemein gehalten und bezogen sich beispielsweise darauf, ob das Partnerland über einen nationalen Rechtsrahmen oder einen institutionellen Rahmen für die Sicherheit von CBRN-Materialien und -Anlagen verfügt. Der Begriff der Risiken war in der Methodik der JRC nicht enthalten, und es fehlte an Leitlinien dazu, wie Risiken ermittelt und priorisiert werden sollten. Die mithilfe des Fragebogens ermittelten Lücken bilden die Grundlage für die Entwicklung eines nationalen CBRN-Aktionsplans (NAP) zur Eindämmung dieser Risiken.

23

Experten der JRC waren den nationalen CBRN-Teams der Partnerländer24 zwar bei der Beantwortung der Fragen behilflich, doch bleibt der NAQ eine Selbstbewertung, die von den Partnerländern vorgenommen wird. Für die Durchführung der NAQ- und NAP-Verfahren empfiehlt die Kommission den nationalen Teams, Vertreter aus einem breiten Spektrum von Ministerien (siehe Abbildung 1) und anderen anerkannten Kontaktstellen25 einzubeziehen. Aus der Analyse des Hofes geht jedoch hervor, dass die nationalen Teams nicht systematisch Experten aus allen CBRN-Bereichen eingebunden haben.

24

Bis Oktober 2017 hatten 26 von 58 Partnerländern (45 %) ihren NAQ abgeschlossen und nur 18 Partnerländer (31 %) einen NAP erstellt. Vier Partnerländer hatten dabei die NAQ-Methodik nicht angewandt (siehe Anhang I).

25

Ein Grund dafür, dass nicht alle Partnerländer die NAQ-/NAP-Prozesse durchlaufen haben, besteht darin, dass es sich um freiwillige Verfahren handelt, die politischen Willen voraussetzen. Ein weiterer Grund dafür, dass nur wenige Partnerländer ihre NAQ und NAP abgeschlossen haben, liegt in der politischen Instabilität in bestimmten Partnerländern, welche die Planung verkompliziert. Schließlich war die JRC nicht in der Lage, schnell genug auf alle Ersuchen um Unterstützung im Hinblick auf den NAQ/NAP zu reagieren.

26

Die steigende Nachfrage der Partnerländer im Zusammenhang mit der Durchführung der NAQ-/NAP-Verfahren und die laufende Ausweitung der Initiative stellte für das Personal der JRC eine große Belastungsprobe dar. Die der Initiative zugewiesenen Ressourcen wurden von 200 Personenmonaten im Jahr 2015 auf 105 im Jahr 2017 verringert. Da die JRC nicht in der Lage war, ihr Arbeitsvolumen zu bewältigen, kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abhaltung von Workshops. Zum 31. Oktober 2017 betrug die durchschnittliche Wartezeit für einen NAQ- oder NAP-Workshop nach Einreichung eines entsprechenden Antrags oder Besuch eines früheren Workshops 19 Monate. Werden die NAQ- und NAP-Verfahren nicht zügig durchgeführt, besteht die Gefahr, dass die Dynamik verloren geht und dadurch die Glaubwürdigkeit der Initiative leidet.

Bestimmte Aspekte der Initiative wurden in den Partnerländern zufriedenstellend entwickelt

Die Initiative hat dazu beigetragen, die CBRN-Governance in den Partnerländern zu stärken und die regionale Zusammenarbeit zu intensivieren …

27

Die beiden wesentlichen Erfolge der Initiative sind die Einrichtung der nationalen CBRN-Teams und die Aufnahme der regionalen Zusammenarbeit. Der Aufbau der nationalen Strukturen nahm viel Zeit in Anspruch, wodurch sich die Durchführung der Aktivitäten verzögerte. Bis Oktober 2017 hatte jedoch die überwiegende Mehrzahl der Länder (siehe Anhang I) eine nationale Kontaktstelle benannt und ein nationales Team aufgestellt, um für eine behördenübergreifende Zusammenarbeit zu sorgen und die nationale CBRN-Governance zu verbessern. Die Governance wird auch durch die NAQ- und NAP-Verfahren weiter gestärkt (siehe Ziffern 22 und 24).

28

Die regionalen Sekretariate26 unterstützen die Partnerländer bei der Ermittlung und Berücksichtigung ihres Bedarfs und erleichtern deren Koordinierung. Sie tragen zur Einrichtung eines CBRN-Netzes bei. In seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 stellte der Hof jedoch fest, dass es ihnen an technischem Fachwissen mangelte. Die GD DEVCO setzte die diesbezügliche Empfehlung des Hofes vollständig um, indem sie sechs Experten für technische Hilfe vor Ort (die mit dem Kürzel "OSA" bezeichnet und nachstehend "Experten vor Ort" genannt werden) in sieben regionale Sekretariate entsandte27. Diese Experten vor Ort tragen durch technische Unterstützung der nationalen Teams, nationalen Kontaktstellen und regionalen Sekretariate zum Aufbau der CBRN-Governance in den Partnerländern bei. Sie organisieren Schulungen und Übungen, ermöglichen Treffen der nationalen Teams, bereiten NAQ- und NAP-Workshops vor und nehmen an diesen teil. Zudem tragen sie zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit bei, indem sie den jeweiligen Bedarf formulieren und Projekte ausarbeiten, Projektvorgaben erstellen und die Durchführung regionaler Projekte überwachen. Die Partnerländer sehen diese Experten vor Ort positiv.

29

Die regionalen Sekretariate haben auch die Zusammenarbeit und Koordination mit anderen internationalen Organisationen verbessert28 (siehe Kasten 1). Sie leisteten beispielsweise sechs Partnerländern Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Unterstützung seitens der "Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen".

Kasten 1

Intensivere Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen

Nach der Ebola-Krise organisierten der italienische Vorsitz der Globalen Partnerschaft der G7-Gruppe und die CBRN-Exzellenzzentren der EU im Oktober 2017 einen Workshop mit 11 afrikanischen Ländern, um Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken im Bereich der Biosicherheit in Afrika zu ermitteln.

Dabei wurden erstmals die gemäß mehreren internationalen Initiativen und Verpflichtungen29 erstellten Bedarfsanalysen und Aktionspläne verglichen, wodurch vorhandene Informationen im Hinblick auf die verschiedenen Initiativen koordiniert und konsolidiert werden konnten. Die GD DEVCO plant, diese Aktion fortzuführen, um die Maßnahmen noch besser abzustimmen, mit denen die wichtigsten Prioritäten für das künftige Vorgehen im Bereich der Biosicherheit angegangen werden sollen.

30

In seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 wies der Hof darauf hin, dass die Partnerländer nicht ausreichend in die Auswahl der Projekte eingebunden wurden, obwohl die Initiative eigentlich einen "Bottom-up"-Ansatz verfolgen sollte.

31

Seit Projekt 33 (März 2013) werden die Projekte bei regionalen Rundtischgesprächen erörtert, und mittlerweile gibt es doppelt so viele "Bottom-up"-Projekte30 wie von der GD DEVCO vorgeschlagene "Top-down"-Projekte (9) (siehe Anhang VI). Bei mindestens der Hälfte der Projekte31 sind lokale Experten an der Projektdurchführung beteiligt. Die im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochene Empfehlung wurde also vollständig umgesetzt. Die Projekte der Initiative schaffen nun ein stärkeres Bewusstsein für die lokale Eigenverantwortung und fördern eine Kultur des Konsenses.

32

Der zeitliche Abstand zwischen der Einreichung von Projektvorschlägen und der Projektdurchführung, der laut der Empfehlung des Hofes verkürzt werden sollte, ist weiterhin lang (siehe Anhang VI) und beträgt im Durchschnitt über 18 Monate. Die Kommission hat zwar unlängst ihren Ansatz für die Ermittlung des spezifischen Bedarfs der Begünstigten geändert, doch es ist noch zu früh, um zu bestimmen, inwieweit sich der Beginn der Projektaktivitäten durch diese neue Methode beschleunigen wird. Aus diesem Grund gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die Empfehlung teilweise umgesetzt wurde.

33

Regionale Aktionspläne gibt es noch nicht. Die fertiggestellten nationalen Aktionspläne haben Diskussionen über mögliche regionale Aktivitäten/Projekte angeregt. Darüber hinaus sammeln und konsolidieren die regionalen Sekretariate - bisweilen mit Unterstützung der Experten vor Ort - Informationen über den nationalen Bedarf, um regionale Prioritäten festzulegen. Infolge des gestärkten Vertrauens und der höheren Eigenverantwortung zeichnet sich in drei Regionen ein eigener regionaler Ansatz ab (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Ermittlung des regionalen Bedarfs

Im April 2016 kamen erstmals nationale Experten aller südostasiatischen Partnerländer zusammen, um (auf der Grundlage einer Analyse der NAQ, NAP, früherer/laufender Projekte und von Prioritätslisten) die regionalen Prioritäten zu erörtern. Im Zuge des Treffens wurden sieben regionale Projektvorschläge ausgearbeitet. Dies ist zwar ein positives Anzeichen für mehr Initiative, doch die Vorschläge mussten erheblich überarbeitet werden, weshalb man entschied, ab 2018 einen Experten vor Ort in die Region zu entsenden.

Das Sekretariat für Südost- und Osteuropa analysierte die bestehenden NAP in der Region sowie frühere Projektvorschläge, einschließlich derer, die abgelehnt worden waren. Außerdem forderte es die nationalen Kontaktstellen auf, eine Liste ihrer Prioritäten zu erstellen. Auf der Grundlage dieser Informationen nahm die Region 2016 eine regionale Strategie mit 10 Prioritäten an. Derzeit stellt die Region die Projektvorgaben für einen Projektvorschlag zur Behandlung chemischer und biologischer Abfälle fertig.

An der Atlantikfront Afrikas gelangten die nationalen Kontaktstellen zu dem Schluss, dass die von den Projektträgern vorgeschlagenen Aktivitäten nicht dem lokalen Bedarf entsprachen, da die Projektvorgaben nicht spezifisch genug waren. Daraufhin wurden lokale Experten damit beauftragt, Informationen zu sammeln, den tatsächlichen Bedarf zu analysieren und zu definieren und Projektvorschläge zu erarbeiten. Die Projektvorgaben für zwei unlängst unterbreitete Projektvorschläge32 wurden auf dieser Grundlage erstellt. Durch diese Vorgehensweise könnte die Anlaufphase verkürzt werden.

34

Die Projekte erbrachten die geplanten Outputs zum Teil oder zur Gänze. Zahlreiche Projekte umfassten Schulungsaktivitäten, die von allgemeinen Einführungs- und Sensibilisierungsprogrammen bis hin zu stärker operativ ausgerichteten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau reichten. Mitunter wurden im Rahmen der Projekte Studienbesuche in EU-Mitgliedstaaten durchgeführt, CBRN-Ausrüstung geliefert, Schulungsmaterialien - etwa Handbücher, Leitlinien für bewährte Verfahren, methodische Leitfäden und nationale Reaktionspläne - erstellt und Beiträge für die Annahme oder Überarbeitung von Gesetzen und Vorschriften geliefert (siehe Kasten 3).

Kasten 3

Preise für Erfolgsgeschichten

Die nationalen Kontaktstellen und Leiter der regionalen Sekretariate sind gehalten, die Erfolgsgeschichten der Initiative herauszustellen. Bei der Preisverleihung der Exzellenzzentren ("Centres of Excellence awards") anlässlich der 5. Jahrestagung der nationalen Kontaktstellen wurden einige dieser Erfolgsgeschichten ausgezeichnet.

Sambia erhielt den Preis für die größte nationale Erfolgsgeschichte in Anerkennung der Überarbeitung seines nationalen Rechtsrahmens für das CBRN-Risikomanagement. Im Zuge dieser Überarbeitung war das Änderungsgesetz Nr. 2 von 2015 zur Terrorismusbekämpfung erlassen worden, das zur Schaffung eines nationalen Terrorismusabwehrzentrums geführt hatte, das u. a. für die Kapazitäten zur Erkennung, Kontrolle und Abwehr von CBRN-Risiken zuständig ist.

35

Die unter Federführung der Initiative durchgeführten Planübungen und Feldsimulationen33 werden von den Partnerländern hoch geschätzt34 (siehe Kasten 4). Die befragten Länder äußerten den Wunsch, dass mehr Feldübungen (mit entsprechenden vorherigen Schulungen) finanziert werden sollten, da es sich hierbei um die beste Form des praxisorientierten Lernens handle.

Kasten 4

Die Planübung "FALCON I"

Die Länder des Golf-Kooperationsrats schlossen sich als letzte Region der Initiative an. Obwohl in diesen Ländern noch kein regionales Projekt entwickelt wurde, erzeugte das regionale Sekretariat durch die Organisation eines Workshops und einer Planübung im Februar 2016 eine gewisse Dynamik in der Region. Im Mittelpunkt dieser hauptsächlich von den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Globalen Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus finanzierten Veranstaltung stand das Thema Erkennung und Abwehr nuklearer Bedrohungen. Als erste Übung dieser Art zielte "FALCON" darauf ab, die regionale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu stärken und die von den einzelnen Ländern entwickelten nationalen Szenarien zu verbessern35. Vertreter der Globalen Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus, der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Weltzollorganisation nahmen als Beobachter an der Veranstaltung teil.

Eine zweite Übung soll 2018-2019 stattfinden. Im Mittelpunkt von FALCON II sollen zunächst der Aufbau von Kapazitäten zur Erkennung und Abwehr radiologischer Bedrohungen und danach die Durchführung von Plan- und Feldübungen stehen.

… doch erhebliche Hindernisse beeinträchtigen noch immer die Erschließung des vollen Potenzials der Initiative …

36

Trotz der im vorherigen Abschnitt genannten Erfolge bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse. Diese verhindern, dass die Initiative ihr Potenzial zur Schaffung einer vernetzten CBRN-Gemeinschaft auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene voll entfalten kann.

… im Partnerland

37

Eine Reihe von Faktoren hatte negative Auswirkungen darauf, inwieweit in den Partnerländern die CBRN-Governance gestärkt und die Risiken eingedämmt werden konnten. Hierzu zählten Einschränkungen beim Mandat und rechtlichen Status des nationalen Teams als Ganzes sowie der NFP im Besonderen. Weitere Hindernisse waren die mangelnde Verfügbarkeit von Mitgliedern des nationalen Teams, politische Instabilität und Finanzierungsengpässe. Die Experten vor Ort förderten Treffen der nationalen Teams in einigen Ländern, doch diese Unterstützung ist auf lange Sicht nicht nachhaltig.

38

Die nationalen Kontaktstellen sind zentrale Akteure des Netzes, da sie die Arbeit der CBRN-Akteure in ihren jeweiligen Ländern koordinieren und als einzelstaatliche Ansprechpartner für die Initiative fungieren. Nach dem Willen der Kommission sollen sie die zentralen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im CBRN-Bereich werden. Allerdings wird ihnen von den verschiedenen Institutionen, die das nationale Team bilden, sowie von ihren eigenen Regierungen oftmals keine ausreichende Bedeutung und Autorität zugestanden.

39

Seit Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 17/2014 hat die GD DEVCO lediglich in vier EU-Delegationen36 (Nairobi, Manila, Dakar und Islamabad) langfristig IcSP-Verantwortliche für regionale Zusammenarbeit entsandt. In Kenia und auf den Philippinen befinden sich regionale Sekretariate, im Senegal und in Pakistan hingegen nicht. Die langfristig entsandten IcSP-Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit kooperieren mit den anderen EU-Delegationen in den Regionen, in denen sie eingesetzt werden. Ihre Zuständigkeiten beschränken sich jedoch nicht nur auf CBRN-Angelegenheiten, sondern erstrecken sich auch auf andere Maßnahmen im Sicherheitsbereich37.

40

Die Beteiligung der EU-Delegationen an der Förderung der Initiative und Mobilisierung politischen Willens innerhalb des Landes und der Regionen ist zwar gestiegen, jedoch noch immer unzureichend. CBRN-Angelegenheiten wurden im strategischen, sicherheitspolitischen oder politischen Dialog nicht systematisch berücksichtigt. In welchem Umfang die EU-Delegationen über Informationen verfügten, hing oftmals davon ab, ob langfristig entsandte IcSP-Verantwortliche für regionale Zusammenarbeit in der Region vertreten waren. In einigen Ländern in prioritären Regionen war die EU-Delegation überhaupt nicht an Maßnahmen im CBRN-Bereich beteiligt. Insgesamt gelangt der Hof zu dem Schluss, dass der EAD und die Kommission seine frühere Empfehlung teilweise umgesetzt haben.

… oder in der Region und darüber hinaus

41

Die umfassende Analyse des Hofes ergab, dass die regionale Zusammenarbeit bei den meisten Projekten kein vorrangiges Ziel darstellte, da alle Partnerländer zuerst ihrem nationalen Bedarf gerecht werden wollen. Zweifellos ist es erforderlich, ein Gleichgewicht zwischen der Entwicklung der nationalen Kapazitäten zur Eindämmung von CBRN-Risiken und der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit herzustellen. Bei den Projekten, für die dem Hof ausreichende Informationen vorlagen, betrug das Verhältnis zwischen nationalen und regionalen Aktivitäten jedoch 70:30.

42

Die Stärkung der CBRN-Netze auf nationaler und regionaler Ebene ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass auf einen Vorfall mit CBRN-Stoffen angemessen reagiert werden kann. Die Initiative soll die Partnerländer bei der Kooperation und Zusammenarbeit unterstützen. Allerdings wurde nur selten auf regionaler Ebene zusammengearbeitet. In der Regel werden zweimal pro Jahr regionale Rundtischgespräche (siehe Abbildung 1 und Anhang I) abgehalten, bei denen Projekte erörtert werden, doch nationale Experten werden nur einmal eingeladen, was bedeutet, dass auf die verfügbare Fachkompetenz nur begrenzt zurückgegriffen wird. Die GD DEVCO organisiert überdies ein jährliches Treffen, an dem nur die Leiter der regionalen Sekretariate teilnehmen. Den nationalen Kontaktstellen und Experten vor Ort zufolge müssen mehr regelmäßige regionale Treffen abgehalten, internationale Experten eingeladen, kurze Workshops/Schulungen organisiert und mehr Plan- und Feldübungen durchgeführt werden.

43

Derzeit gibt es weder ein Diskussionsforum noch einen Mechanismus, um Leitlinien, bewährte Verfahren, Studien oder Erkenntnisse von internationalen Organisationen oder EU-Projekten, die im Rahmen anderer Programme finanziert wurden (etwa im Rahmen des Programms "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung", des Siebten Forschungsrahmenprogramms, des Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) sowie Horizont 2020), im CBRN-Bereich mit den Partnerländern auszutauschen.

… zur Prüfung anderer Finanzierungsmöglichkeiten

44

Die Zukunft der Initiative hängt maßgeblich von der Umsetzung der nationalen Aktionspläne (NAP) ab. In diesen Plänen sind viele Maßnahmen aufgeführt (siehe Beispiele in Anhang V), für deren vollständige Umsetzung die nationalen Haushaltsmittel und die Mittel der Initiative allein nicht ausreichen. Es sind jedoch weitere Finanzierungsquellen vorhanden, die in Anspruch genommen werden können, wie beispielsweise das Europäische Nachbarschaftsinstrument, der Europäische Entwicklungsfonds oder das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit.

45

Dem NAP kommt bei der Geberkoordinierung - und somit bei der Bereitstellung weiterer Mittel für den Aufbau nationaler Kapazitäten - eine zentrale Rolle zu (siehe Kasten 5).

Kasten 5

Erstellung des nationalen Aktionsplans Georgiens

Im Jahr 2015 nahm Georgien seinen nationalen CBRN-Aktionsplan für den Zeitraum 2015-2019 an. Georgien erstellte den NAP zwar nicht anhand der Bedarfsermittlungsmethodik der Initiative, gehörte jedoch zu den ersten Partnerländern, die einen Aktionsplan verabschiedeten.

Der Plan umfasst 30 Prioritäten und 118 spezifische Maßnahmen. Der georgische Rat für behördenübergreifende Koordination tritt jährlich zusammen, um die Umsetzung des NAP zu erörtern. Zu diesem Treffen werden auch Geber eingeladen.

Ein wesentliches Ergebnis der Sondersitzung zur Geberkoordinierung im November 2017 war ein von den georgischen Teilnehmern erstelltes Bedarfsbewertungsdokument, das den Gebern, einschließlich der EU, eine bessere Planung ihrer Hilfe im CBRN-Bereich ermöglichen sollte. Zwei EU-Mitgliedstaaten boten Unterstützung in den Bereichen medizinische Soforthilfe/Katastrophenschutz und Ausbildung von CBRN-Militäreinheiten an. Zusätzlich kündigte ein großer nicht aus der EU stammender Geber an, dass die gesamte künftige Unterstützung für Georgien im CBRN-Bereich auf den NAP abgestimmt werde.

46

Die EU-Delegationen können bei der Ermittlung anderer Finanzierungsquellen eine wichtige Rolle spielen. Sie können CBRN-bezogene Themen wie Lebensmittelsicherheit, biologische Sicherheit, chemische Verschmutzung, Sicherheitsstandards oder CBRN-Rechtsrahmen in Projekte aufnehmen, die in traditionellen Entwicklungsbereichen (wie Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Justiz) finanziert werden. Allerdings haben die meisten der befragten EU-Delegationen nicht nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.

47

Die überwiegende Mehrzahl der befragten EU-Delegationen gab an, dass noch keine Treffen zur Geberkoordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten stattgefunden hatten.

48

Obwohl die Länder der Europäischen Nachbarschaft einen vorrangigen Bereich für die Initiative und die EU allgemein darstellen, war die GD NEAR bisher nur begrenzt eingebunden. Durch eine intensivere Zusammenarbeit der GD DEVCO mit anderen Generaldirektionen der Kommission, beispielsweise der GD NEAR und der GD ECHO, wäre es ebenfalls einfacher, die ermittelten Lücken zu schließen, die von der Initiative bislang nicht in Angriff genommen werden konnten.

Unzureichende Überwachung und Bewertung

49

Die Ergebnisse der Initiative sollten mitgeteilt werden, um künftige strategische und operative Entscheidungen daran auszurichten und für das Interesse und politische Engagement zu sorgen, die für den Erfolg der Initiative erforderlich sind.

50

Die GD DEVCO trägt zwar die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Initiative, stützt sich jedoch auf andere Akteure, um die notwendigen Rückmeldungen zu erhalten. Diese Akteure sammeln Informationen und überwachen und bewerten die Aktivitäten der Initiative mittels

  1. eines webbasierten Portals der CBRN-Exzellenzzentren ("das Portal");
  2. Treffen des Lenkungsausschusses mit Projektträgern;
  3. Koordinierungsausschüssen mit dem EAD, der JRC, dem UNICRI, dem Governance-Team und den Experten vor Ort;
  4. Berichten des UNICRI, des Governance-Teams, der Experten vor Ort und der Projektträger;
  5. ergebnisorientierten Überwachungsmissionen vor Ort;
  6. Bewertungsberichten der JRC.

Das Portal: ein potenzielles Informations- und Überwachungsinstrument

51

Beim Portal handelt es sich um eine Internetplattform mit eingeschränktem Zugang, die laut GD DEVCO die komplette Projektdokumentation enthalten sollte. Zudem soll es dazu dienen, Akteure über geplante Aktivitäten zu informieren sowie Protokolle von wichtigen Treffen und Kontaktlisten zu veröffentlichen. Die veröffentlichten Informationen sind jedoch sporadisch, unvollständig, schlecht strukturiert und nicht in einem benutzerfreundlichen (oder für Mobilgeräte geeigneten) Format abrufbar. Die JRC ist für die Verwaltung des Portals zuständig, verlässt sich in Bezug auf die Bereitstellung der Projektdokumentation jedoch auf die GD DEVCO. Derzeit wird das Potenzial des Portals als operatives und Verwaltungsinstrument (siehe Anhang VII) oder als Diskussionsforum nicht vollständig ausgeschöpft (siehe Ziffer 43).

52

Projektträger nutzen das Portal, um aus früheren Projekten zu lernen. Da das Portal jedoch unvollständig ist und kein Verzeichnis der Projektoutputs enthält, haben die Projektträger nicht systematisch Zugang zu diesen Informationen. Dies hat zu einer gewissen Überschneidung von Aktivitäten geführt. Beispielsweise wurden einige CBRN-Einführungsschulungen bei verschiedenen Projekten wiederholt, ohne das bereits erstellte Material wiederzuverwenden, wodurch die Projektkosten hätten gesenkt werden können.

Andere Überwachungsinstrumente

53

Die GD DEVCO, die JRC, die regionalen Sekretariate und die nationalen Kontaktstellen haben Informationen auch nicht systematisch außerhalb des Portals gesammelt und konsolidiert. Die Vielzahl der beteiligten Akteure, unzureichende Aufzeichnungen und unvollständige Projektinformationen erschweren und beeinträchtigen die Beaufsichtigung, Überwachung und Bewertung von Projekten durch die Kommission.

54

Die GD DEVCO verfolgte die Projektaktivitäten bei Treffen des Lenkungsausschusses weiter. Allerdings kann der Hof aufgrund der unzureichenden Aufzeichnungen der GD DEVCO nicht bestätigen, ob regelmäßige Treffen stattgefunden hatten und die Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

55

In seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 empfahl der Hof, die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungs- und Durchführungsstellen beispielsweise durch die Wiedereinsetzung des Koordinierungsausschusses zu verbessern. Diese Treffen wurden 2014 wieder aufgenommen und fanden gewöhnlich zweimal jährlich statt. Sie erleichterten die Verwaltung der Initiative, indem sie einen Gesamtüberblick über die Aktivitäten der verschiedenen Schlüsselakteure38 ermöglichten. Die im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochene Empfehlung des Hofes wird als vollständig umgesetzt betrachtet.

56

Darüber hinaus überwacht die GD DEVCO die Ergebnisse auf der Grundlage von Vor-Ort-Besuchen, die von externen Sachverständigen durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes waren zu den 60 Projekten, die im Rahmen der Initiative durchgeführt wurden, nur sechs ergebnisorientierte Überwachungsberichte fertiggestellt worden, von denen einer die technische Hilfe vor Ort betraf. Bei Projekten, die von der JRC durchgeführt wurden, hatten keine ergebnisorientierten Überwachungsbesuche stattgefunden, obwohl die JRC diese Projekte nicht selbst bewerten kann.

Die Ergebnisse werden nicht zufriedenstellend bewertet

57

Aufgrund des Fehlens klarer, eindeutig definierter Ziele sowie relevanter Wirkungs-/Auswirkungsindikatoren sowohl auf Ebene der Initiative als auch auf Projektebene39 war es nicht möglich, die Ergebnisse dahin gehend zu bewerten, ob die Kapazitäten zur Eindämmung und Abwehrbereitschaft im Falle von CBRN-Risiken und -Bedrohungen verbessert worden waren. Zudem konnten die Erfolge der Initiative nicht gemessen werden, da die Wirkungen und Auswirkungen der Projekte nicht mit den übergeordneten Zielen verknüpft waren.

58

Die JRC ist für sämtliche Projektbewertungen zuständig, hat sie seit September 2016 jedoch größtenteils an externe Sachverständige ausgelagert. Alle Bewertungen basierten auf der Untersuchung von Unterlagen und stützten sich auf die Beiträge der JRC. Der Hof stellte fest, dass ein Drittel der Bewertungen wegen der unzureichenden Dokumentation der Projekte nicht abgeschlossen worden war (siehe Ziffer 51).

59

Obwohl sie auf der Untersuchung von Unterlagen beruhten, nahmen die endgültigen Bewertungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Abschlussberichte im Durchschnitt 19 Monate in Anspruch (bei Zugrundelegung des Zeitpunkts des Projektabschlusses sogar noch länger). Die Halbzeitbewertungen wurden erst fertiggestellt, als die Projekte schon nahezu abgeschlossen waren. Sofern Empfehlungen ausgesprochen wurden, waren sie im Grunde meist überflüssig, da es für eine Umsetzung zu spät war40.

60

Die Tatsache, dass es sich bei den meisten Projekten um eigenständige Aktivitäten ohne einen längerfristigen Plan handelt, ist für deren Nachhaltigkeit nicht gerade förderlich. Der überwiegende Teil der vom Hof geprüften Projekte umfasste keine Bestimmungen, mit denen hätte gewährleistet werden können, dass ihre Wirkung nachhaltig ist. Zwar wurden Ersthelfer im Rahmen einiger Projekte mit CBRN-Ausrüstung ausgestattet, doch fehlt in vielen Partnerländern die Grundausrüstung, sodass die durchgeführten Aktivitäten oftmals über ihre technischen Kapazitäten hinausgingen. Da der CBRN-Bereich nicht die höchste Priorität darstellt, sind die nationalen Finanzmittel begrenzt, wodurch die Gefahr besteht, dass die erzielte Wirkung nicht von Dauer ist. Nur einige wenige Schulungsmaßnahmen - darunter Programme zur Schulung von Ausbildern - wurden auch nach Ende des Projekts fortgeführt.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

61

Die Initiative ist das größte zivile Programm der EU im Bereich der externen Sicherheit. Das Konzept umfasst einen einzigartigen regionalen und behördenübergreifenden Ansatz, an dem zahlreiche Akteure beteiligt sind (siehe Ziffern 8-10). Insgesamt ist die Initiative eines der Hauptinstrumente zur Eindämmung von CBRN-Bedrohungen und -Risiken, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben (siehe Ziffer 4). Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Initiative zwar zur Eindämmung dieser CBRN-Bedrohungen beigetragen hat, allerdings noch zahlreiche Herausforderungen bestehen bleiben (siehe Ziffern 16-60).

62

Von den sechs im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochenen Empfehlungen haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) drei vollständig und zwei teilweise umgesetzt (siehe Anhang II und Ziffern 11, 16-21, 28, 30-32, 39-40 und 55). Die Partnerländer werden nun stärker in die Initiierung und Umsetzung von Projekten einbezogen, die Organisation auf regionaler Ebene wurde gestärkt, und die Zusammenarbeit zwischen Entscheidungs- und Durchführungsstellen hat sich verbessert. Auch wenn einige Fortschritte erzielt wurden, sind die Rolle der EU-Delegationen und die Geschwindigkeit der Projektdurchführung noch immer nicht zufriedenstellend (siehe Ziffern 27-48). Eine der früheren Empfehlungen des Hofes - die von der Kommission auch akzeptiert worden war -, nämlich die Finanzmittel der EU auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, wurde nicht umgesetzt (siehe Ziffern 16-21).

63

Der Erfolg der Initiative hängt davon ab, ob es möglich sein wird, Anpassungen vorzunehmen und die zentralen Herausforderungen, vor denen die Initiative heute steht, zu bewältigen. Das Ziel der folgenden Empfehlungen besteht darin, die im Zuge der Prüfung ermittelten Defizite anzugehen und somit die Initiative weiter zu stärken und zu unterstützen.

64

Weder für die Initiative insgesamt noch für die Phase der Projektauswahl oder die Ermittlung des Bedarfs der Partnerländer wurde bislang ein geeigneter Risikomanagementansatz im Hinblick auf die Aktivitäten der Initiative entwickelt (siehe Ziffern 18-23).

65

Die Kommission stellt den Partnerländern Instrumente und eine Methodik zur Verfügung, damit sie ihren eigenen Bedarf ermitteln und nationale Aktionspläne zur Eindämmung von CBRN-Risiken entwickeln können (siehe Ziffern 22-23). Es fehlen allerdings ausreichende Orientierungshilfen dazu, wie die Risiken ermittelt und priorisiert werden sollten (siehe Ziffer 23). Trotz dieses Defizits bleiben der Fragebogen zur Bedarfsanalyse und der nationale Aktionsplan aber nach wie vor wesentliche Elemente, die der Initiative ihre Grundlage geben. Allerdings ist die Kommission nicht in der Lage, schnell genug auf alle Ersuchen der Partnerländer um Unterstützung bei der Ermittlung und Priorisierung ihres Bedarfs zu reagieren; dadurch könnte sich die Erstellung sowohl der Fragebögen als auch der Aktionspläne erheblich verzögern (siehe Ziffer 26).

Empfehlung 1: Priorisierung der Aktivitäten anhand einer systematischen Risikobewertung

Die Kommission und der EAD sollten

  1. eine gemeinsame EU-Analyse zur Ermittlung externer CBRN-Risiken durchführen, um interne und externe Maßnahmen umfassend zu verbinden.

Die Kommission sollte

  1. systematische Risikobewertungen in die Methodik zur Bedarfsanalyse und zur Erstellung der nationalen Aktionspläne aufnehmen;
  1. allen Partnerländern, die um Unterstützung im Hinblick auf die Fertigstellung ihrer Bedarfsanalysen und nationalen Aktionspläne ersuchen, zügig antworten.

Zieldatum für die Umsetzung: Juni 2019.

66

Zusätzlich zu den Verbesserungen, die aus den früheren Empfehlungen des Hofes resultierten, wurden einige Aspekte der Initiative in den Partnerländern weiterentwickelt. Die Initiative hat eine Kultur der Sicherheit und Zusammenarbeit gefördert (siehe Ziffern 22 und 31). In den meisten Partnerländern wurden nationale CBRN-Teams benannt. Die Projekte haben einen Großteil der Outputs erbracht, und die beteiligten Akteure schätzen vor allem die operativen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (siehe Ziffern 34-35).

67

Regionale Zusammenarbeit wurde in die Wege geleitet, findet jedoch noch immer kaum statt, da die Partnerländer nicht ausreichend interagieren und zuerst ihrem nationalen Bedarf gerecht werden wollen (siehe Ziffer 33 und Ziffern 41-43).

Empfehlung 2: Stärkung der regionalen Dimension der Initiative

Die Kommission sollte die Anzahl der regionalen Aktivitäten wie Feld- und Planübungen erhöhen.

Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2019.

68

Die Einbindung der EU-Delegationen hat sich seit der Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 17/2014 verbessert. Die Delegationen waren jedoch nicht aktiv genug, wenn es darum ging, die Initiative zu fördern und politischen Willen zu mobilisieren (siehe Ziffern 39-40). CBRN-Angelegenheiten wurden im strategischen, sicherheitspolitischen oder politischen Dialog nicht systematisch berücksichtigt.

Empfehlung 3: Weitere Stärkung der Rolle der EU-Delegationen im Rahmen der Initiative

Die Kommission und der EAD sollten gemeinsam

  1. bestimmten Kontaktstellen und/oder langfristig entsandten IcSP-Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit in allen EU-Delegationen Aufgaben im CBRN-Bereich übertragen;
  2. CBRN-Angelegenheiten im strategischen, sicherheitspolitischen und politischen Dialog berücksichtigen.

Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2018.

69

Die Generaldirektionen der Kommission tauschten sich untereinander und mit der Gebergemeinschaft, insbesondere bezüglich der Frage der potenziell verfügbaren Finanzmittel, nur begrenzt aus (siehe Ziffern 44-48).

Empfehlung 4: Ermittlung möglicher Synergien und anderer verfügbarer Finanzierungsquellen

Die GD DEVCO und der EAD sollten mit anderen einschlägigen Generaldirektionen der Kommission, insbesondere der GD NEAR, sowie mit anderen Gebern zusammenarbeiten, um mögliche Synergien und verfügbare Finanzierungsquellen zu ermitteln, mit deren Hilfe sich CBRN-Aktivitäten womöglich besser unterstützen ließen.

Zieldatum für die Umsetzung: Juni 2019.

70

Die Überwachung und Bewertung durch die Kommission war aufgrund unvollständiger und sporadischer Informationen, mangelhafter Aufzeichnungen und ungenügender Einbindung der Partnerländer unzureichend (siehe Ziffern 51-60). Aufgrund des Fehlens klarer Ziele, relevanter Indikatoren und vor Ort gesammelter Daten war es schwierig, die Wirkung und Auswirkungen der Projekte und der Initiative insgesamt zu bewerten.

Empfehlung 5: Erhöhung der Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit der Aktivitäten und Ergebnisse durch bessere Überwachung und Bewertung

Die Kommission sollte

  1. das übergeordnete Ziel der Initiative in spezifischere Ziele übertragen, die auf Projektebene verwendet werden können und es ermöglichen, Ergebnisse von der Projektebene bis hin zur Ebene der Einzelstaaten, Regionen und der gesamten Initiative zu messen;
  2. Wirkungs- und Auswirkungsindikatoren festlegen, mit denen die Wirksamkeit der Initiative im Hinblick auf die gesetzten Ziele bewertet werden kann.

Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2019.

71

Das webbasierte CBRN-Portal besitzt großes Potenzial als operative Datenbank für die Umsetzung und Verwaltung der Aktivitäten der Initiative. Es ist jedoch noch kein wirksamer, vollständiger, aktueller und strukturierter Speicherort für Aktivitäten, gewonnene Erkenntnisse und bewährte Verfahren (siehe Ziffern 51-59).

Empfehlung 6: Überarbeitung des webbasierten Portals für einen leichten Zugriff auf alle Informationen, die die Aktivitäten der Initiative betreffen

Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, dass

  1. alle einschlägigen Informationen auf ihrem webbasierten Portal zur Verfügung stehen und die entsprechenden Zugriffsberechtigungen gewährt werden;
  2. bewährte Verfahren und Leitlinien über das CBRN-Portal abrufbar sind.

Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2018.

Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. April 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhänge

Anhang I

Die Initiative in Zahlen

Zeitraum 2009-2013 2014-2017 2020
Mittelausstattung 109 Millionen Euro
jährlicher Durchschnitt = ±22
76 Millionen Euro
jährlicher Durchschnitt = ±19
130 Millionen Euro
Zugewiesen 97 Millionen Euro für Projekte
41 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen (Kapazitätsaufbau und Governance)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des Gemeinsamen RELEX-Informationssystems.

8 Regionen und 58 Partnerländer im Oktober 2017

Anzahl der AAF NAS SEEE MIE GCC ECA CA SEA Insgesamt
Partnerländer 10 6 (+1) 10 3 3 11 5 10 58
NFP 10 6 10 3 3 11 5 9 57
nationalen Teams 10 1 9 3 0 10 3 8 46
Rundtischgespräche 12 7 14 9 5 9 6 13 n. z.
fertiggestellten Fragebögen zur Bedarfsanalyse 6 1 4 2 1 5 3 4 26
fertiggestellten nationalen Aktionspläne 4 0 3 1 0 4 0 6 18

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Dokumenten der JRC, Berichten zur technischen Hilfe vor Ort, Protokollen von Rundtischgesprächen und des Gemeinsamen RELEX-Informationssystems.

Anhang II

Weiterverfolgung der Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 17/2014

Empfehlungen Aktueller Stand Bezugnahmen im Text
Die Finanzmittel der EU auf die Gebiete konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, um so den größten unmittelbaren Nutzen zu erzielen. Nicht umgesetzt Ziffern 16-21
Die Kapazitäten der regionalen Sekretariate durch die Vermittlung technischer Fachkenntnisse erhöhen. Vollständig umgesetzt Ziffer 28
Die Rolle der EU-Delegationen - insbesondere in den Ländern, in denen ein regionales Sekretariat eingerichtet wurde - stärken. Teilweise umgesetzt Ziffern 39-40
Maßnahmen ergreifen, um die Partnerländer nicht nur in die Initiierung von Projekten, sondern auch in deren Durchführung einzubeziehen. Dies würde das Verantwortungsgefühl der Länder für die Maßnahmen erhöhen und die Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen sicherstellen. Vollständig umgesetzt Ziffern 30-31
Weiterhin Anstrengungen zur Verbesserung der Verfahren unternehmen, um den zeitlichen Abstand zwischen der Einreichung von Projektvorschlägen und der Projektdurchführung zu verringern. Teilweise umgesetzt Ziffer 32
Die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungs- und Durchführungsstellen beispielsweise durch die Wiederbelebung des Koordinierungsausschusses verbessern. Vollständig umgesetzt Ziffer 55

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Anhang III

Regionale Sekretariate und Partnerländer im Oktober 2017

Abkürzung Region Beteiligte Länder
SEA Südostasien Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
AAF Atlantikfront Afrikas Benin, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Liberia, Marokko, Mauretanien, Senegal, Sierra Leone, Togo
NAS Nordafrika/Sahelzone Algerien, Burkina Faso, Libyen, Mali, Marokko, Niger, Tunesien
SEEE Südost- und Osteuropa Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Georgien, Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine
CA Zentralasien Afghanistan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan, Usbekistan
MIE Naher und Mittlerer Osten Irak, Jordanien, Libanon
ECA Ost- und Zentralafrika Äthiopien, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ghana, Kenia, Malawi, Ruanda, Sambia, Seychellen, Tansania, Uganda
GCC Länder des Golf-Kooperationsrats Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Informationen der GD DEVCO und des EAD.

Anhang IV

Geografische Verteilung der Initiative

Anhang V

Beispiele für CBRN-Prioritäten aus den nationalen Aktionsplänen von vier Partnerländern

Quelle: Plakate des UNICRI auf der Grundlage von Informationen der Länder Côte d'Ivoire, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon und Georgien.

Anhang VI

Liste der Projekte

Nr. Projekttitel Mittelausstattung (Euro) Region Bottom-up Formulierung der Idee Projektbeginn Projektende Erfasste CBRN-Bereiche
66 MEDISAFE - Bekämpfung des illegalen Handels mit und Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln in Ost- und Zentralafrika In Vorbereitung ECA Mischform CB
65 Verbesserung der Behandlung chemischer und biologischer Abfälle in Ländern Zentralasiens für eine bessere Eindämmung von Sicherheitsrisiken 3 000 000 CA J 2.6.2016 CB
64 EU P2P - Programm zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 2017 3 000 000 NAS, SEEE N RN
63 Bereitstellung von CBRN-Spezialausrüstung für die Schulung von mit grenzübergreifenden Kontrollen betrautem Personal 1 000 000 NAS J verwandt mit P 55 CBRN
62 Technische Unterstützung vor Ort für CBRN-Exzellenzzentrum In Vorbereitung SEA n. z. CBRN
61 Fachgerechter Umgang mit Chemikalien und damit verbundenen Abfällen in Südostasien (SEACHEM) 2 999 815 SEA J 3.4.2014 1.9.2017 1.9.2020 C
60 Unterstützung des Exzellenzzentrums für Ost- und Zentralafrika im Bereich der nuklearen Sicherheit 3 500 000 ECA J 8.11.2016 7.11.2019 RN
59 Stärkung des regionalen Sekretariats des CBRN-Exzellenzzentrums für die Region des Golf-Kooperationsrats 285 000 Golf-Kooperationsrat n. z. 15.9.2015 14.9.2016 CBRN
58 Bereitstellung von Spezialausrüstung für CBRN-Forensik in der Exzellenzzentrums-Region Südost- und Osteuropa 1 871 115 SEEE J 8.4.2014 verwandt mit P 57 15.1.2017 30.4.2018 CBRN
57 Stärkung der Fähigkeiten im Bereich der Tatortforensik bei der Untersuchung von CBRN-Vorfällen in der Exzellenzzentrums-Region Südost- und Osteuropa 1 399 670 SEEE J 8.4.2014 14.1.2020 CBRN
56 Technische Hilfe vor Ort 2 Technische Hilfe vor Ort für die Sekretariate der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren in Algier und Taschkent 2 130 250 CA, NAS n. z. 10.11.2019 CBRN
55 Stärkung der grenzüberschreitenden Kapazitäten zur Kontrolle und Erkennung von CBRN-Stoffen 3 500 000 NAS, AAF J 2.7.2013 30.9.2019 CBRN
54 Kapazitätsaufbau für die medizinische Vorsorge und Reaktion auf CBRN-Vorfälle 2 999 965 MIE J 26.2.2014 17.7.2019 CBRN
53 Stärkung der nationalen Rechtsrahmen und Bereitstellung von Spezialschulungen im Bereich der biologischen Sicherheit in zentralasiatischen Ländern 5 000 000 CA J 25.3.2015 22.12.2015 21.12.2018 B
52 Bereitstellung von CBRN-Spezialausrüstung für Ersthelfer in der Exzellenzzentrums-Region Südosteuropa 1 697 563 SEEE J 10.7.2013 verwandt mit P 44 11.12.2015 10.6.2018 CBRN
51 Technische Hilfe vor Ort für die Sekretariate der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren in Georgien, Kenia und Marokko 2 969 700 SEEE, CA, AAF n. z. 15.9.2015 14.9.2018 CBRN
50 Bereitstellung von Spezialausrüstung zur Verbesserung der CBRN-Vorsorge- und -Reaktionsfähigkeiten 2 634 042 AAF, ECA J 1.4.2014 1.10.2015 30.6.2019 CBRN
49 "One Health"-Projekt in Pakistan 927 608 CA N 5.1.2015 4.1.2018 B
48 Verbesserung des regionalen Ausbruchsmanagements in Partnerländern der CBRN-Exzellenzzentren der Region Atlantikfront Afrikas 3 499 600 AAF J 1.6.2014 1.1.2016 31.12.2018 B
47 Outreach-Programm der EU zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - Südostasien 3 472 100 SEA J 3.4.2014 1.9.2015 31.8.2018 CBRN
46 Verbesserung der Kapazitäten Südostasiens zur Eindämmung von CBRN-Risiken im Hinblick auf die CBRN-Ersthilfe, biologische Sicherheit, Sensibilisierung und den Rechtsrahmen 3 000 000 SEA J 3.4.2014 10.7.2015 9.7.2018 CBRN
45 Einrichtung eines mobilen Labors für Interventionen vor Ort an VHF-Ausbruchsherden in Verbindung mit CBRN-Kapazitätsaufbau in Westafrika (EUWAM-Lab) 2 579 854 AAF N 18.9.2014 17.11.2017 B
44 Stärkung der CBRN-Ersthilfefähigkeiten und der regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa, im südlichen Kaukasus, in Moldau und der Ukraine 2 953 550 SEEE J 10.7.2013 1.1.2015 30.4.2018 CBRN
43 Outreach-Programm der EU zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 2 249 250 SEEE, MIE, GCC, NAS, CA N 1.9.2015 30.6.2017 CBRN
42 Chemische Sicherheit in der Region Zentral- und Ostafrika 2 978 000 ECA, AAF J 6.5.2014 5.1.2015 4.1.2018 C
41 Chemieanlagen mit hohem Risiko und Eindämmung von Risiken in der Region Atlantikfront Afrikas 3 000 000 AAF, NAS J 1.6.2014 1.1.2015 31.12.2017 C
40 Förderung von Gesundheitslaboren zur Minimierung potenzieller biologischer Risiken 4 495 712 SEEE, NAS, MIE, CA N 18.12.2013 17.12.2017 B
39 Förderung der Gesundheitssicherheit an Häfen, Flughäfen und Grenzübergängen zu Land 1 432 757 CA, GCC, MIE, NAS N 24.7.2013 23.11.2015 B
38 Outreach-Programm im Bereich der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck 3 500 000 CA, MIE N 30.12.2013 29.7.2019 CBRN
37 Prävention von durch Vektoren übertragenen Krankheiten in den Regionen des Mittelmeers und des Schwarzen Meers durch Aufbau neuer Netze - MEDILABSECURE 3 626 410 SEEE, MIE, NAS N 6.1.2014 5.7.2018 B
36 Weiterentwicklung und Konsolidierung des Mittelmeerprogramms für die Ausbildung von Epidemiologen für die Arbeit vor Ort (MediPIET) 6 400 000 SEEE, MIE, NAS N 1.1.2014 31.12.2017 B
35 AAF - Abfallbehandlung 3 871 800 AAF J 20.3.2013 1.1.2014 31.12.2017 CB
34 Stärkung der Kapazitäten zur Reaktion auf CBRN-Risiken sowie chemische und medizinische Notfälle 3 914 034 MIE J 1.9.2012 23.12.2013 22.6.2017 CBRN
33 Stärkung des nationalen CBRN-Rechtsrahmens sowie spezialisierte und technische Schulung zur Verbesserung der CBRN-Vorsorge- und -Reaktionsfähigkeiten 2 699 069 AAF, ECA J 20.3.2013 15.9.2013 28.2.2017 CBRN
32 Erstellung eines Mittelmeer-Programms für die Ausbildung von Epidemiologen für die Arbeit vor Ort (MediPIET) 400 000 MIE, NAS, SEEE, AAF N 1.1.2013 31.12.2014 B
31 Netz von Universitäten und Instituten zur Sensibilisierung im Hinblick auf den doppelten Verwendungszweck chemischer Materialien 614 883 CA, MIE, AAF, NAS, SEEE, SEA J 21.12.2012 20.4.2015 C
30 Exzellenznetz für Nuklearforensik in der Region Südostasien 600 000 SEEE, SEA J 21.12.2012 20.12.2016 RN
29 Regionale Personalentwicklung für nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sicherungsmaßnahmen im Rahmen eines in Thailand durchgeführten universitären Masterprogramms 624 451 SEA J 21.12.2012 20.3.2016 RN
28 Unterstützung der Entwicklung eines integrierten nationalen Sicherheitssystems für nukleare und radioaktive Materialien 1 000 000 SEA J 21.12.2012 20.12.2016 RN
27 Management biologischer Risiken 480 000 SEA J 21.12.2012 30.6.2015 B
26 Schaffung der Voraussetzungen für die Stärkung der nationalen CBRN-Rechtsrahmen 299 936 MIE, NAS J 17.12.2012 16.12.2014 CBRN
25 Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen im Bereich biologische Sicherheit und Management biologischer Risiken 434 010 MIE N 12.12.2012 11.4.2015 B
24 Entwicklung einer Methodik zur Erkennung und Verwaltung von RN-Materialien sowie zum Schutz der Öffentlichkeit 599 830 AAF J 18.12.2012 17.12.2017 RN
23 Kapazitätsaufbau zur Erkennung und Bewältigung von Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe 492405 AAF, SEEE, MIE, NAS, SEA N 10.12.2012 9.12.2014 CBRN
22 Spezialisierte technische Schulung zur Verbesserung der Fähigkeiten von Ersthelfern bei CBRN-Zwischenfällen 677 766 AAF, SEA J 17.12.2012 16.12.2014 CBRN
21 Aufbau regionaler Grenzkontrollkapazitäten zum Erkennen und Aufspüren von CRN-Materialien 700 000 AAF, SEA J 21.12.2012 20.12.2016 CRN
20 nicht vergeben
19 Entwicklung von Verfahren und Leitlinien zur Schaffung und Verbesserung sicherer Informationsmanagementsysteme und Mechanismen zum Datenaustausch für unter gesetzlicher Kontrolle stehende CBRN-Materialien 400 000 AAF, CA, ECA, MIE, NAS, SEEE, SEA N 1.3.2013 30.6.2015 CBRN
18 Internationales Netz von Universitäten und Instituten zur Sensibilisierung im Hinblick auf den doppelten Verwendungszweck in der Biotechnologie 399 719 AAF, CA, MIE, NAS, SEEE, SEA N 1.3.2013 31.12.2014 B
17 Erstellung eines Nationalen Reaktionsplans in Ghana und Kenia zur Reaktion auf nicht genehmigte Aktivitäten im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN-) Materialien 240 000 ECA, AAF J 15.5.2013 15.5.2015 CBRN
16 Unterstützung der Entwicklung eines integrierten nationalen Systems für nukleare Sicherheit 400 000 NAS, AAF J 1.1.2013 30.9.2015 RN
15 Erhöhung der biologischen Sicherheit in Laboren durch die Entwicklung eines Iso-Datenbanksystems für Labore 480 000 SEA N 1.8.2013 30.6.2015 CBRN
14 Spezialisierte und technische Schulung zur Verbesserung der Fähigkeiten zur Ersthilfe (CBRN FRstCap) 400 000 SEEE N 1.4.2013 31.3.2015 CBRN
13 Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung zur Erkennung und Bewältigung von Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien in afrikanischen Ländern südlich der Sahara 319 924 ECA N 1.1.2013 30.6.2015 CBRN
12 Erfahrungsaustausch zwischen Ländern der EU und Südostasiens zur Stärkung von Rechtsvorschriften und Regulierungsmaßnahmen im Bereich der biologischen Sicherheit sowie zu entsprechenden Labormanagementsystemen durch regionale Exzellenzzentren - Phase 2 320 000 SEA N 1.4.2013 31.3.2015 B
11 Förderung bewährter Praktiken und behördenübergreifender Verfahren zur Bewertung der Risiken des Missbrauchs von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Materialien 1 915 452 AAF, MIE, NAS, SEEE, SEA N 1.1.2013 31.12.2014 CBRN
10 Entwicklung von E-Learning-Kursen zur Eindämmung von CBRN-Risiken 399 806 AAF, CA, ECA, MIE, NAS, SEEE, SEA J 1.1.2013 31.3.2015 CBRN
9 Nationaler Reaktionsplan im Libanon für CBRN-Ereignisse 159 900 MIE N 1.1.2013 31.12.2014 CBRN
8 Schaffung der Voraussetzungen für die Stärkung der nationalen CBRN-Rechtsrahmen 800 000 SEA J 1.1.2013 30.6.2015 CBRN
7 Leitlinien, Verfahren und Standardisierung im Bereich der biologischen Sicherheit 1 199 576 SEEE, SEA J 1.1.2013 31.3.2015 B
6 Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen bei der Behandlung chemischer und biologischer Abfälle 480 000 SEA J 1.1.2013 31.12.2014 CB
5 Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen zur Überwachung der CBRN-Einfuhr/-Ausfuhr 1 440 000 AAF, CA, MIE, NAS N 1.1.2013 31.12.2014 CBRN
4 Programm zur behördenübergreifenden CBRN-Reaktion (ICP) 959 675 SEEE, SEA J 1.1.2013 31.12.2014 CBRN
3 Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen im Bereich biologische Sicherheit und Management biologischer Risiken 1 920 000 AAF, NAS, SEEE, SEA J 1.1.2013 30.6.2015 B
2 Kapazitätsaufbau zur Erkennung und Bewältigung von Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe (CBRNcap) 160 000 SEEE N 1.1.2013 31.3.2015 CBRN
1 Ermittlung und Stärkung der forensischen Kapazitäten zur Prävention von organisiertem Verbrechen und illegalem Handel mit chemischen Wirkstoffen, einschließlich Schulung und Ausrüstung von Zollbeamten 640 000 SEEE N 1.1.2013 31.3.2015 C

Quelle: CBRN-Portal und Gemeinsames RELEX-Informationssystem.

Anhang VII

Im Portal enthaltene bzw. nicht enthaltene Informationen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Antworten der Kommission und des EAD

Zusammenfassung

III

Die Kommission und der EAD stimmen der Schlussfolgerung des Hofes zu. Sie können die Feststellung des Hofes jedoch nicht teilen, der zufolge sie die Empfehlung, die Finanzmittel der EU auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, nicht erfüllt haben.

Der alle Gefahrenlagen abdeckende und auf Freiwilligkeit beruhende „Bottom-up“-Ansatz stellt das Hauptmerkmal der Initiative der CBRN-Exzellenzzentren dar, während sein übergeordnetes Ziel darin besteht, die regionale Zusammenarbeit im Bereich CBRN zu fördern und zu unterstützen und gleichzeitig zum Schutz der EU vor Bedrohungen beizutragen, die ihren Ursprung außerhalb der Union haben.

In Ziel 3 des überarbeiteten CBRN-Aktionsplans der EU (Mitteilung COM(2017) 610) („Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken“) werden das umfassende Potenzial der Initiative und das in ihrem Rahmen bisher Erreichte anerkannt, insbesondere im Hinblick darauf, dass sich eine Stärkung der auf die Erhöhung der inneren Sicherheit der EU ausgerichteten Zusammenarbeit mit der Initiative und anderen internationalen Akteuren auch in anderen Bereichen widerspiegeln kann.

Ausgehend von diesen grundlegenden Merkmalen ist die Initiative als eine langfristige Maßnahme zur Entwicklung wirksamer regionaler Kapazitäten zur Eindämmung von CBRN-Risiken zu verstehen. Bei der Umsetzung der Initiative ging es in den ersten Jahren darum, in und zwischen den Partnerländern Vertrauen aufzubauen, um die Voraussetzungen für die Erörterung sicherheitsrelevanter Angelegenheiten zu schaffen und sie zu ermutigen, regionale Projekte vorzuschlagen, bei denen der Schwerpunkt zunehmend auf sensible, sicherheitsbezogene Bereiche gelegt wird. Doch in Anbetracht des auf Freiwilligkeit beruhenden „Bottom-up“-Ansatzes lässt sich ein solches Vorgehen nicht erzwingen, weil die Initiative sonst an Glaubwürdigkeit verlieren würde. In den letzten zwei Jahren ist die Initiative so weit ausgereift und das Vertrauen der Partnerländer hat ein so hohes Niveau erreicht, dass eine vertiefte Zusammenarbeit im Bereich der CBRN-Sicherheit möglich geworden ist. Aufgrund des gewachsenen Vertrauens und der stärkeren Beteiligung an der und Unterstützung für die Initiative seitens der Partnerländer sah sich die Kommission in der Lage, regionale Rundtischgespräche lenkend zu begleiten und Orientierungshilfe bei Projektvorschlägen zu geben. Diese Entwicklungen verliefen nicht homogen, da jede der acht Regionen eigene Besonderheiten aufweist und von einer Reihe von Faktoren betroffen ist, die die Kommission bei ihrer Entscheidung über die Bewilligung von Mitteln beeinflussen. Obwohl sich die Kommission bewusst und davon überzeugt ist, dass die Nachbarschaft der EU den Hauptschwerpunkt der Initiative bilden und bei der Projektvergabe Vorrang haben soll, müssen daher die Lage in einigen der Nachbarregionen und deren Auswirkungen auf die Durchführbarkeit bestimmter Maßnahmen ebenfalls in Betracht gezogen werden.

So stehen dem Interesse der Partnerländer im Nahen und Mittleren Osten (MIE) an einer regionalen Zusammenarbeit die Krise in Syrien, die Lage im Irak und die dadurch verursachten Ströme von Flüchtlingen und Vertriebenen entgegen. Durch derartige Ereignisse sahen sich Jordanien, der Irak selbst und Libanon (Mitglieder des Exzellenzzentrums für die Region MIE) gezwungen, sich stärker auf Probleme im Inland als auf die regionale Zusammenarbeit zu konzentrieren.

Auch die Region Nordafrika/Sahelzone (NAS), in der die Zusammenarbeit später als in anderen Regionen angelaufen ist, leidet unter regionalen Krisen, die mit der Situation in Libyen im Zusammenhang stehen. Trotz dieser schwierigen Bedingungen gelang es dem regionalen Sekretariat der Exzellenzzentren nicht nur, die Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten, sondern ein Projekt im Bereich der Grenzkontrolle einzuleiten, einem Bereich, in dem der Aufbau von regionalen Kapazitäten für den Schutz der EU vor Bedrohungen in Verbindung mit der organisierten Kriminalität und dem Drogen- und Menschenhandel von besonders großer Bedeutung ist.

Sensible Themen werden inzwischen auch in der Region Südost- und Osteuropa (SEEE) behandelt, wo vor Kurzem ein Projekt zur „Stärkung der Fähigkeiten im Bereich der Tatortforensik bei der Untersuchung von CBRN-Vorfällen in der Region Südost- und Osteuropa“ mittels Informationsaustausch und der Durchführung subregionaler Übungen eingeleitet wurde.

Was Exzellenzzentrums-Regionen betrifft, die nicht in der Nachbarschaft der EU liegen, ist unbedingt anzumerken, dass deren Bedeutung für die Sicherheit der EU im Hinblick auf CBRN-Bedrohungen nicht unterschätzt werden darf. Dies gilt insbesondere für biologische Risiken: Krankheiten von Menschen und Tieren, wie Ebola und die Vogelgrippe, hatten ihren Ursprung außerhalb der Nachbarschaft der EU, sie stellten aber konkrete Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft der EU dar. Die Exzellenzzentren trugen mit verschiedenen Projekten, die das Management des Ausbruchs von Krankheiten in den Regionen Atlantikfront Afrikas und Südostasien betrafen, zur Prävention derartiger Risiken bei. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass die Entfernung keine Garantie für einen Schutz darstellt. Dies sind letztlich auch die Gründe dafür, weshalb die Kommission (GD DEVCO) im Bereich der biologischen Sicherheit einen Brückenschlag zwischen den Regionen in der Nachbarschaft der EU und den anderen Regionen in Erwägung zieht: Maßnahmen außerhalb der Nachbarschaft der EU sollten jene in der Nachbarschaft widerspiegeln, und das erfolgreiche Mittelmeer-Programm für die Ausbildung von Epidemiologen für die Arbeit vor Ort (MediPIET) könnte als Vorbild dienen.

So ist die Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung von CBRN-Risiken in der Region Ost- und Zentralafrika (ECA) deshalb so wichtig, weil sich Probleme im Bereich der CBRN-Sicherheit in diesem Teil der Welt leicht auf andere Regionen, einschließlich der EU, auswirken könnten. Das Projekt 60 zur Stärkung der nuklearen Sicherheit in der Region ECA trägt zur Stärkung nuklearpolitischer Regelungen bei, um den Handel mit gefährlichen radiologischen und nuklearen (RN) Stoffen, einschließlich herrenlosen RN-Quellen, zu unterbinden. Bei diesen RN-Stoffen mit hohem Risiko besteht die Gefahr, dass sie über Häfen in andere Teile der Welt geschmuggelt werden. Das Gleiche gilt für die Labore in der Region ECA, aus denen (in Anbetracht der unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz dieser Labore) Krankheitserreger und biologische Stoffe gestohlen werden könnten.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird den Exzellenzzentren im Entwurf des Aktionsdokuments 2018 zum Klimawandel eine wichtige Rolle als Plattform für die Sensibilisierung der Partnerländer für den Klimaschutz und die Sicherheit zugewiesen, die sie im Rahmen der nationalen Teams und nationalen Kontaktstellen (NFP) ausüben. In dem Dokument sind außerdem zusätzliche Ressourcen für die Exzellenzzentren vorgesehen, die für die Inangriffnahme und Finanzierung neuer Vorhaben zur Bekämpfung von Risiken bestimmt sind, denen die EU und ihre Nachbarn aufgrund der durch den Klimawandel ausgelösten Migration von Krankheitserregern ausgesetzt sind. Diese Maßnahme baut auf den Netzen zur Gewährleistung der biologischen Sicherheit, die durch das Projekt 37 MEDILABSECURE eingerichtet werden, sowie den Projekten 32 und 36 zur Unterstützung des Programms MediPIET auf.

Ausgehend davon ist die Kommission der Auffassung, dass die Bewertung, ob diese Empfehlung umgesetzt wurde oder nicht, auf der Grundlage einer komplexeren und umfassenderen Definition der „Gebiete …, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind,“ erfolgen sollte, wobei die Art und der Umfang von CBRN-Risiken und -Bedrohungen sowie die grundlegenden Merkmale der Initiative der CBRN-Exzellenzzentren berücksichtigt werden sollten.

IV

Die Kommission und der EAD teilen die Ansicht, dass die Initiative von einem umfassenden und systematischen Risikobewertungsansatz, der sich auf Risiken vorsätzlichen, natürlichen und zufälligen Ursprungs erstreckt (und der inzwischen in Angriff genommen wurde), profitieren würde und sowohl den Partnerländern und -regionen als auch der EU selbst stärker zugutekäme.

Die den Partnerländern von der Kommission im Rahmen der Initiative bereitgestellten Instrumente und Fachkenntnisse ermöglichen die Feststellung von Gefahren (auf der Grundlage der 300 im Fragebogen zur Bedarfsanalyse (NAQ) enthaltenen Fragen) sowie von Risiken, die anhand der Fähigkeiten ermittelt werden, die nicht oder nur teilweise vorhanden sind (und in den NAQ-Ergebnissen als Lücken ausgewiesen werden). Diese Feststellungen bilden die Grundlage für die Entwicklung eines nationalen CBRN-Aktionsplans (NAP) zur Eindämmung dieser Risiken. Das nationale Team wird im Rahmen der Gespräche aufgefordert, diese Maßnahmen anhand der vorab vorliegenden Informationen zur Wahrscheinlichkeit spezifischer Risiken im Land zu priorisieren. Durch diesen Ansatz wurde bei den Partnerländern und den Teams der Kommission das Interesse an einer umfassenderen und objektiveren Methodik der Risikobewertung (mit Unterstützung vor Ort) geweckt, die Gegenstand entsprechender Gespräche ist und derzeit in die Prozesse in Verbindung mit dem NAQ und dem NAP integriert wird. Dieses überarbeitete Instrument für die Risikobewertung wird besser auf die bei der Bedarfsanalyse ermittelten Risiken abgestimmt sein und bei den Gesprächen über den nationalen CBRN-Aktionsplan zu Rate gezogen werden, um die Priorisierung von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zu unterstützen.

Zur Unterstützung des risikobasierten Ansatzes nutzen die Dienststellen der Kommission und der EAD inzwischen zusätzliche Informationen und Risikobewertungen, die durch öffentlich zugängliche Informationsquellen, kommerzielle oder geheime Quellen bereitgestellt werden.

Dabei ist jedoch anzumerken, dass sich sicherheitsrelevante Informationsquellen vornehmlich auf vorsätzlich ausgelöste Risiken erstrecken und daher nicht das gesamte Spektrum der CBRN-Risiken (Risiken natürlichen oder zufälligen Ursprungs) abdecken, die Gegenstand der Initiative der Exzellenzzentren sind. Risiken, die nicht vorsätzlichen Ursprungs sind (also einen zufälligen oder natürlichen Ursprung haben), werden daher mittels ergänzender Methodiken bewertet, die schrittweise in die Methodik der Exzellenzzentren übernommen werden.

V

Die Komponente der Risikobewertung wird gestärkt und in die Methodik für die Bedarfsanalyse und die Erarbeitung des Aktionsplans eingebettet. Dies dürfte die Partnerländer für die Bedeutung der Durchführung von Risikobewertungen sensibilisieren, zur Vorstellung möglicher Ansätze und Orientierungshilfen beitragen sowie ihre Unterstützung bei der Priorisierung von Maßnahmen verbessern.

Darüber hinaus werden die zunehmende Relevanz und die wachsende Zahl von Plan- und Feldübungen die Risikobewertung verbessern und dazu beitragen, mangelnde Kapazitäten in den Partnerländern und die damit verbundenen Risiken aufzuzeigen.

VI

Außerdem ist dank der Initiative ein gefestigtes regionales und weltweites Netz von Kontaktstellen entstanden, die sich mit CBRN-Fragen befassen, einander vertrauen und sogar außerhalb der offiziellen Treffen im Rahmen der Exzellenzzentren Informationen austauschen.

Diese Vorgehensweise (als indirekte Auswirkung des Netzes der Exzellenzzentren) erwies sich erst kürzlich (März 2018) in der Region Atlantikfront Afrikas (AAF) als erfolgreich, wo die nationale Kontaktstelle in Burkina Faso, die von ihren Behörden über den Diebstahl von radiologischem Material im eigenen Land informiert worden war, unverzüglich die nationale Kontaktstelle in Mali in Kenntnis setzte, um mögliche Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu erörtern und über das Exzellenzzentrum die Grenzzusammenarbeit zu aktivieren.

VII

Die regionalen Sekretariate und nationalen Kontaktstellen verstehen, dass sie sich schrittweise zu zentralen Anlaufstellen oder Ansprechpartnern für die Klärung von nationalen und regionalen CBRN-Fragen in der Region entwickeln können. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung in diesem Bereich, bei der Unterstützung der Durchführung von regionalen Veranstaltungen (wie dem nach der Ebola-Krise in Westafrika im Oktober 2017 in Rabat organisierten Workshop), bei der Erarbeitung regionaler Aktionspläne oder der Vorbereitung regionaler Planübungen oder von grenzübergreifenden Übungen.

Ein Beispiel für eine solche regionale Zusammenarbeit war der Vorschlag, den der BACAC-Vorsitz (Biosafety Association for Central Asia and the Caucasus) im März 2018 dem Sekretariat des Exzellenzzentrums für Zentralasien unterbreitete und der die gemeinsame Organisation der jährlichen Regionalkonferenz Ende 2018 in enger Abstimmung mit dem ISTC und dem laufenden Projekt 53 der Initiative zum Inhalt hatte.

VIII

Die Dienststellen der Kommission und der EAD bemühen sich gemeinsam um eine bessere Einbindung der EU-Delegationen in die Initiative. Es wurden einige Fortschritte erzielt; so bestehen jetzt regelmäßige und engere Kontakte zu den regionalen Sekretariaten, den Projektträgern und zum Governance-Team. Einige Delegationen trugen entscheidend dazu bei, dass wichtige Partnerländer (Äthiopien, Mongolei, Pakistan, Sierra Leone) gewonnen werden konnten, oder verliehen deren Mitarbeit neue Impulse, indem sie der Initiative in diesen Ländern größere politische Aufmerksamkeit verschafften.

Die umfassende Einbindung aller Delegationen in den 59 Partnerländern der Exzellenzzentren ist angesichts kleiner werdender Budgets, einer wachsenden Arbeitsbelastung und des für die Umsetzung dieses Prozesses erforderlichen Zeitaufwands ein recht ehrgeiziges Ziel. Die Kommission und der EAD können jedoch zuversichtlich bestätigen, dass die Umsetzung dieses Ziels planmäßig vorankommt.

Um eine stärker systembezogene Einbindung der EU-Delegationen in Partner- und potenziellen Partnerländern zu erreichen und die politische Sichtbarkeit der Initiative in dem Land/den Ländern, in denen sie akkreditiert sind, zu erhöhen, wurden die jeweiligen Delegationsleiter im Januar 2018 offiziell aufgefordert, spezifische Maßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus wurde die Initiative Ende 2017 auf die Tagesordnung von politischen Dialogen/„Sicherheitsclustern“ gesetzt.

Dank der Tätigkeit der Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit in Dakar, Islamabad, Manila und Nairobi sind die Delegationen in den jeweiligen Regionen inzwischen sehr viel besser über die Tätigkeit der CBRN-Exzellenzzentren informiert.

IX

Nach Absprache mit der Kommission wurden vom EAD angepasste Teilziele und Leistungsindikatoren in das Mehrjährige Richtprogramm 2018-2020 für das IcSP aufgenommen.

Gemeinsam mit einem externen Berater wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Indikatoren und Projektplanungsübersichten eingeleitet, um die Programmierungsdokumente, die Projektvorgaben und auch die Berichterstattung zu verbessern.

X

Das Portal der CBRN-Exzellenzzentren der EU stellt ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit im Rahmen einer Initiative dar, die vollständig dezentral in acht Regionen weltweit aktiv ist. Es wird eingeräumt, dass das Portal seine Kapazitätsgrenzen erreicht hat. Das Portal ist seinem Wesen nach auf die Zusammenarbeit ausgerichtet und ist gemeinsam mit der Initiative gewachsen, die nunmehr 60 Länder umfasst, was zur Folge hat, dass Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Struktur des Portals in seiner jetzigen Form wird derzeit aktualisiert.

Infolge der rasanten Entwicklung der IT-Technologien wurde beschlossen, gleichzeitig die Entwicklung der Backoffice-Komponenten für ein neues Portal in Angriff zu nehmen, dem ein anderes Standard-Software-Protokoll zugrunde liegt, das die Portabilität, Wartung, Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Portals verbessern wird. Die GFS führt derzeit eine Machbarkeitsstudie für diese Maßnahmen durch.

XI

Die Kommission und der EAD stimmen allen Empfehlungen des Hofes zu.

Einleitung

02

CBRN-Risiken stellen eine sich verändernde Bedrohung dar, und es gibt Hinweise auf eine zunehmende Gefährdung vor allem im Bereich der chemischen Substanzen.

04

Die GD DEVCO sorgt in der Tat für eine Verbindung zwischen den genannten Maßnahmen, die ausnahmslos auf eine Eindämmung von CBRN-Risiken ausgerichtet sind, und ist gleichzeitig bemüht, Überschneidungen zu vermeiden. Zu erwähnen ist hier insbesondere die Komponente der EU-P2P-Initiative (Partner-to-Partner), die die Ausfuhrkontrolle in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck betrifft und die von der GD DEVCO im Rahmen der Initiative der CBRN-Exzellenzzentren (Projekte 38, 43, 47, 64) verwaltet wird, während das Internationale Wissenschafts- und Technologiezentrum (ISTC) und das Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Ukraine (STCU) durch verschiedene Projekte (53, 52, 50), Tätigkeiten und Übungen (Sunkar, Lionshield) unterstützt und als Projektträger einbezogen wurden.

09

Die EU-Delegationen haben im Rahmen der Initiative der CBRN-Exzellenzzentren u. a. die Aufgabe, mit den nationalen Behörden und den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in den jeweiligen Ländern zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sowohl die Behörden als auch die Botschaften über die Arbeit der nationalen Kontaktstellen informiert sind und diese unterstützen. Ohne politische Unterstützung können die nationalen Kontaktstellen keine wirksame Koordinierungsarbeit im CBRN-Bereich leisten.

Bemerkungen

16

Siehe auch Antwort zu Ziffer III.

Die GD HOME konzentriert sich vor allem auf Risiken vorsätzlichen Ursprungs und richtet ihr Augenmerk daher logischerweise auf die unmittelbaren Bedrohungen für die EU an deren Grenzen. Bei der Initiative der CBRN-Exzellenzzentren handelt es sich um ein langfristiges Programm, das auf die Vermeidung aller Gefahren und Risiken ausgerichtet ist (nicht nur der Risiken vorsätzlichen Ursprungs, sondern auch der Risiken und Gefahren zufälligen oder natürlichen Ursprungs). Die Maßnahmen der Exzellenzzentren umfassen regionale Projekte, aber auch die technische Unterstützung vor Ort (OSA), NAQ, NAP und die Unterstützung der gesamten Governance des CBRN-Bereichs. Sämtliche Tätigkeiten dienen demselben Zweck und ergänzen einander. Der Anteil der auf die Projekte entfallenden Finanzmittel sollte daher nicht isoliert von den übrigen Tätigkeiten betrachtet werden.

Die Nachbarländer im südlichen Mittelmeerraum (NAS und MIE) stellen tatsächlich einen Schwerpunkt dar; gleichzeitig sind sie ein sehr komplexes Gebiet, in dem es, wie weiter unten erläutert wird, mangels eines ausreichenden Maßes an Zuversicht und Reife schwierig war, regionale Projekte ins Leben zu rufen.

In der Region MIE ist die Sicherheitslage seit Jahren äußerst komplex. Aufgrund derartiger Bedingungen stellte die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern des Exzellenzzentrums eine immense Herausforderung dar. Vielmehr stehen für Libanon, Irak und Jordanien nationale Belange und Erfordernisse wesentlich stärker im Vordergrund. Dennoch wurden die Gespräche und der Austausch fortgesetzt: Nach Ansicht der Kommission kann allein schon dieser Umstand als ein Erfolg der Initiative gewertet werden.

Ferner hat die GD DEVCO im Rahmen ihres neuen Schulungs- und Betreuungsprogramms, das durch die Exzellenzzentren unterstützt wird (Projekt 68), bereits damit begonnen, vorrangig die MIE-Partnerländer der Initiative anzusprechen, um damit zur Verbesserung ihrer CBRN-Kapazitäten beizutragen. Gleichzeitig sind die EU-Delegationen durch die GD DEVCO gehalten, den Partnerländern die Inanspruchnahme anderer Finanzierungsinstrumente (zumeist das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI)) nahezulegen, um ihren nationalen Erfordernissen auf bilateraler Ebene gerecht zu werden. Bei beiden Maßnahmen geht es darum, bezüglich des Aufbaus von Kapazitäten mit anderen Mitteln dieselben Ziele wie mit den Exzellenzzentren zu erreichen, da durch die Berücksichtigung des Bedarfs der Partner die Voraussetzungen geschaffen werden, um zu einem geeigneten Zeitpunkt die regionale Zusammenarbeit wiederzubeleben. Vor diesem Hintergrund kommt der Tatsache, dass die Gespräche im Rahmen der Exzellenzzentren aufrechterhalten werden können, obwohl Projekte und Tätigkeiten fast zum Erliegen gekommen sind, eindeutig eine besonders große Bedeutung zu.

Was die Region SEEE anbelangt, die zehn Länder, einschließlich Ländern des westlichen Balkans und des Kaukasus, umfasst, so wurden die Herausforderungen, die für die Interessen der EU von Belang sind, wirksam in Angriff genommen; beispielsweise haben die Länder begonnen, sich auf Themen der „harten“ Sicherheit, etwa RN-Forensik und Ersthilfe bei CBRN-Zwischenfällen, zu konzentrieren, und sie führen gemeinsame Übungen durch, bei denen die Wirkung der Projekte überprüft wird.

In der Region NAS ist die Zusammenarbeit später als in anderen Regionen angelaufen, dabei rückten jedoch schnell Themen in den Vordergrund, die für die Region selbst von ebenso großer Bedeutung sind wie für die Sicherheitsinteressen der EU. Projekt 55, das auf die „Stärkung der grenzüberschreitenden Kapazitäten zur Kontrolle und Erkennung von CBRN-Stoffen“ ausgerichtet ist, hat Auswirkungen für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Die Schwierigkeiten bei diesem Projekt sind darauf zurückzuführen, dass es dabei um äußerst sensible Themen geht, die auch die für die „harte“ Sicherheit notwendigen Strukturen der Partnerländer, einschließlich militärischer Strukturen, betreffen.

17

Die Kommission und der EAD sind sich bewusst, dass die Ressourcen begrenzt sind. Dies ist auch der Grund für die Entscheidung, von einer geografischen Ausweitung der CBRN-Exzellenzzentren auf den südlichen Teil Afrikas (Südafrika, Namibia usw.) und Mittel- oder Südamerika abzusehen, obwohl die Initiative und ihre Ziele globalen Charakter tragen. Anvisiert wird lediglich eine sehr geringe Zahl potenzieller Partnerländer, die zumeist in der (weiteren) Nachbarschaft der EU liegen und die wichtigsten „Lücken“ in der Abdeckung durch die Initiative im Rahmen der bestehenden regionalen Sekretariate repräsentieren, da mit ihnen beträchtliche Risiken/Chancen im CBRN-Bereich einhergehen (z. B. Kasachstan) oder die aufgrund ihrer mutmaßlichen Fähigkeit, die stagnierende regionale Zusammenarbeit/Entwicklung im Rahmen der Initiative anzuregen, selbst einen Gewinn für die Initiative darstellen (Kuwait).

Die von Partnerländern bereitgestellten Sachleistungen tragen ebenso zur Aufstockung der für die Eindämmung von CBRN-Risiken verfügbaren Ressourcen bei wie zusätzliche Finanzmittel, die EU-Länder und Drittstaaten im Rahmen der bilateralen Unterstützung zur Verfügung stellen (wie Polen und die USA in der Region SEEE, Frankreich und Deutschland in der Region AAF).

Obwohl es stimmt, dass die geografische Ausdehnung dazu führt, dass die einzelnen Länder im Durchschnitt letztendlich weniger Unterstützung erhalten, gilt auch, dass die Initiative aufgrund ihrer Reichweite und ihres Ziels auf die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit ausgerichtet ist, da CBRN-Risiken ihrem Wesen nach keine Ländergrenzen kennen. Äthiopien, Kuwait, Pakistan oder Aserbaidschan sind ausnahmslos neue Partnerländer der Exzellenzzentren, die die Wirkung der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen der Exzellenzzentren verstärken. So bot Pakistan beim jüngsten Rundtischgespräch der Region Zentralasien in Duschanbe (März 2018) den CA-Partnerländern die Nutzung seiner hochentwickelten Kapazitäten im biologischen, radiologischen und nuklearen Bereich an.

Würden Projekte auf weniger Länder beschränkt, so wären sie in Bezug auf die CBRN-Sicherheit weniger effektiv als bei Einbeziehung einer gesamten Region. Deshalb sollte in der wachsenden Zahl der Partnerländer vielmehr eine Möglichkeit für die vollständige Umsetzung der Initiative gesehen werden, die letztlich zu besseren Ergebnissen bei der Erfüllung ihrer Ziele in Bezug auf die Eindämmung von CBRN-Risiken und damit zur Erhöhung der Sicherheit der EU beiträgt.

Darüber hinaus nutzte die Kommission den guten Ruf, den die CBRN-Exzellenzzentren in ihrem Netz und bei den Partnerländern genießen, um sich Ländern zuzuwenden, an deren Zusammenarbeit die EU ein strategisches Interesse hat: wie im Fall von Afghanistan, dann im Fall von Pakistan und Äthiopien (die inzwischen Mitglieder sind); dies trifft aber auch auf Nigeria und Ägypten zu, mit denen die Kommission bilaterale Gespräche führt, wenngleich sie der Initiative noch nicht beigetreten sind.

Abschließend sei an den eigentlichen Charakter der Initiative der Exzellenzzentren erinnert: Aufgrund des auf Freiwilligkeit beruhenden „Bottom-up“-Ansatzes wäre es unnatürlich, wenn die Dienststellen der Kommission bzw. der EAD Länder abweisen würden, die sich engagiert an regionalen Bemühungen um eine Eindämmung von CBRN-Risiken und die Bekämpfung von CBRN-Bedrohungen beteiligen wollen.

18

Diese Verlagerung bei der Projektfinanzierung lässt sich unter zwei Hauptaspekten erklären.

Erstens sollte, was den CBRN-Sektor anbelangt, das Konzept des „Risikos für die EU“ nicht auf die Nachbarschaft der EU beschränkt werden. Wie in der Antwort zu Ziffer III erläutert wurde, handelte es sich bei den jüngsten Risiken für die EU im biologischen Bereich um Krankheiten von Menschen und Tieren (Ebola und Vogelgrippe), die ihren Ursprung außerhalb der Nachbarschaft der EU hatten. In diesen Fällen wurde einem unmittelbaren Interesse der EU bei Projekten für die Regionen AAF und SEA Vorrang eingeräumt, obwohl es sich um Projekte außerhalb der Nachbarschaft der EU handelte. Dieses Beispiel zeigt, dass die Entfernung gerade im biologischen Bereich keine Garantie für Sicherheit bietet. Deshalb ist die Kommission der Überzeugung, dass es zwar sehr wichtig ist, den Schwerpunkt auf die Nachbarschaft zu legen, dass dabei aber angesichts des Charakters der CBRN-Risiken nicht zu restriktiv vorgegangen werden sollte. Ausgehend davon prüft die GD DEVCO die Möglichkeit, das nachbarschaftsbezogene Programm MediPIET (Projekt 36) als Vorbild für ähnliche Projekte in anderen Regionen zu nutzen, um auf diese Weise Risiken im biologischen Bereich abzuwenden und einzudämmen.

Die Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung von CBRN-Risiken in der Region Ost- und Zentralafrika (ECA) ist deshalb so wichtig, weil sich Probleme im Bereich der CBRN-Sicherheit in diesem Teil der Welt leicht auf andere Regionen, einschließlich der EU, auswirken könnten. Das Projekt 60 zur Stärkung der nuklearen Sicherheit in der Region ECA trägt zur Stärkung nuklearpolitischer Regelungen bei, um den Handel mit gefährlichen radiologischen und nuklearen (RN) Stoffen, einschließlich von herrenlosen RN-Quellen, zu unterbinden. Bei diesen RN-Stoffen mit hohem Risiko besteht die Gefahr, dass sie über Häfen in andere Teile der Welt geschmuggelt werden. Das Gleiche gilt für die Labore in der Region ECA, aus denen (in Anbetracht der unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz dieser Labore) Krankheitserreger und biologische Stoffe gestohlen werden könnten.

Zweitens bewirkten die besonderen Bedingungen in einigen Nachbarregionen der EU, wie in der Antwort zu Ziffer III erläutert wurde, dass es im Rahmen von Rundtischgesprächen bisweilen schwierig war, regionale Projekte zu formulieren, und auch die Beschlüsse der Kommission zu deren Finanzierung litten darunter. So wirkte sich der auf nationale Belange gerichtete Fokus der Partnerländer in der Region MIE nachteilig auf Projektvorschläge mit regionaler Reichweite aus, um die es ja bei der Initiative letztlich geht. In der Region Nordafrika/Sahelzone lief die Zusammenarbeit später an als in anderen Regionen, dennoch konnte in einer solch problematischen Region ein Projekt zu einem sehr sensiblen und wichtigen Thema wie der Grenzkontrolle auf den Weg gebracht werden. Die schwierige Lage in beiden Gebieten bot für die Kommission zum einen eine Möglichkeit, Projekte zu Themen im Zusammenhang mit der besonders „harten“ Sicherheit einzuleiten, zum anderen bildete sie eine Herausforderung im Hinblick auf die Zahl der Projekte.

Bei der Region SEEE stellt sich die Lage anders dar. Die Region zählt in Bezug auf das Engagement der Partner und die Bereitschaft, bei sensiblen Fragen (wie kürzlich im Bereich RN-Forensik) zusammenzuarbeiten und Übungen durchzuführen, unter den acht Regionen der Initiative zu den am weitesten fortgeschrittenen. Diese Region wurde für die Erprobung einer neuen Initiative der Kommission für den Wettbewerb im Bereich der CBRN-Forschung ausgewählt, für die im Juni 2018 auf der Jahrestagung mit allen nationalen Kontaktstellen der Startschuss fallen wird. Die Region SEEE hat 2017 als erste Region von einer engeren Verbindung mit dem CBRN-Zentrum der NATO in Vyškov profitiert und war auch die erste Region, die Projekte der GD HOME im Rahmen von Horizont 2020 wie EDEN und eNOTICE integriert und damit die im neuen CBRN-Aktionsplan der EU als Priorität ausgewiesene interne und externe Dimension im CBRN-Bereich gestärkt hat. Die GD DEVCO hat sich bereits mit ihren geografischen Direktionen und der GD NEAR über die Verwendung von Mitteln aus dem DCI und dem ENI für die Finanzierung von Projekten verständigt, die der Lösung bilateraler Probleme dienen.

19

Die Projekte werden nicht notwendigerweise streng nach dem Windhundverfahren ausgewählt. Vielmehr geht es darum, besonders ausgereiften Projekten bei der Finanzierung Vorrang vor anderen Projekten zu geben, die weitere Konsultationen oder eine regionale Zusammenarbeit verdienen (wie in der Region NAS, wo es einige Zeit dauerte, bis das erste ausgereifte regionale Projekt an den Start gehen konnte, Projekt 55). Eine der besonders geschätzten Errungenschaften der Exzellenzzentren besteht darin, dass es damit gelungen ist, eine echte weltweite CBRN-Gemeinschaft zu schaffen. In diesem Sinne soll die Auswahl der aktivsten Mitglieder und Regionen für die finanzielle Unterstützung zur Nachahmung anregen.

Eines der Ziele des auf der jüngsten Jahrestagung der nationalen Kontaktstellen ins Leben gerufenen Preises für Erfolgsgeschichten bestand letztlich auch darin, den Wettbewerb zwischen den 59 Partnerländern anzuregen.

Was die Aufnahme weiterer Partnerländer betrifft, siehe Antwort zu Ziffer 17.

20

Der „Bottom-up“-Charakter der Initiative erlaubt es der Kommission, Diskussionen lenkend und beratend zu begleiten; sie kann die Partnerländer jedoch nicht zwingen, bestimmte Themen zu diskutieren und Projekte in Bereichen (selbst im Rahmen der CBRN-Agenda) ins Leben zu rufen, bei denen nach Ansicht der Beteiligten kein gemeinsamer regionaler Bedarf besteht. Dies würde die Glaubwürdigkeit der Initiative unterminieren und die in ihrem Rahmen bisher erzielten Fortschritte, selbst in sensiblen Bereichen, gefährden.

Tatsächlich beinhalten mehrere der auf der Liste unter der Kategorie „CBRN“ eingeordneten Projekte die chemische und die biologische Komponente sowie (in einigen Fällen) auch die RN-Komponente. So erstreckt sich das Projekt 54 „Kapazitätsaufbau für die medizinische Vorsorge und Reaktion auf CBRN-Vorfälle“ auf das gesamte CBRN-Spektrum, wobei mit dem Projekt auf Forderungen aus der Region reagiert wurde, die nach dem Einsatz von Sarin in Syrien gestellt worden waren; Schulungen im Bereich chemischer Substanzen stellten in diesem Fall auch einen Beitrag zum Kapazitätsaufbau im biologischen Bereich dar. Dieselbe Argumentation kann auch auf die Projekte 34, 46 und 54 angewendet werden. Darüber hinaus kann bei Projekten zur Stärkung des nationalen CBRN-Rechtsrahmens auch davon ausgegangen werden, dass sie sich auf Themen des gesamten Bereichs erstrecken (siehe Projekt 33).

Die Kommission teilt jedoch die Ansicht, dass angesichts der Tatsache, dass bei der Initiative zunehmend sicherheitsrelevante Themen in den Vordergrund rücken, die Zusammenarbeit mit dem INTCEN gestärkt werden sollte. Mit der Aufnahme von Ziel 3 „Ausbau der internen und externen Kontakte im Bereich der CBRN-Sicherheit mit wichtigen regionalen und internationalen Partnern der EU“ in den neuen „Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken“ vom 18. Oktober 2017 (siehe COM(2017) 610 final) wird eine systematischere interinstitutionelle Zusammenarbeit angestrebt.

21

Die Kommission teilt die Ansicht des Hofes, dass die Initiative nicht durch eine über ihre thematische Reichweite hinausgehende Ausweitung unterminiert werden sollte, insbesondere in Anbetracht der strukturellen Arbeit, die eine Konzentration auf neue Themen hinsichtlich der Erweiterung der Kapazitäten in den nationalen Teams mit sich bringen würde.

Die Kommission und der EAD sind jedoch der Auffassung, dass das Potenzial, das die Strukturen der Exzellenzzentren für die Unterstützung anderer Aktionen bieten, die für die EU von Interesse sind und aus anderen Haushaltslinien finanziert werden, so genutzt werden sollte, dass es der Umsetzung der auf die CBRN-Sicherheit ausgerichteten Ziele im Interesse der EU dient.

Ausgehend davon steht die Ausweitung der Initiative auf andere thematische Bereiche (nämlich Explosivstoffe) in einem direkten Zusammenhang mit der politischen Aufgabenstellung, die aus der Umsetzung der „Übertragungswirkung“ der Globalen Initiative resultiert, siehe „Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken“ (COM(2017) 610 final).

Letztlich kann im „Bottom-up“-Ansatz der Initiative eine Art Absicherung gegen die Möglichkeit einer zu weit über den CBRN-Bereich hinausgehenden Ausweitung gesehen werden: Einige Partnerländer und regionale Sekretariate haben sogar bereits Bedenken in dieser Hinsicht geäußert.

Im Lichte dieser Überlegungen und Entwicklungen ist die Kommission zudem der Ansicht, dass der CBRN-Bereich nicht zu großzügig ausgelegt und auf die Risiken an der Schnittstelle zwischen CBRN und organisierter Kriminalität (wie gefälschte Arzneimittel und der Handel mit ihnen) begrenzt werden sollte, wobei ohnehin stets im Einzelfall entschieden werden sollte.

22

Die Kommission wird die Komponente der Risikobewertung in die Methodik für die Bedarfsanalyse und die Erarbeitung des Aktionsplans einbetten. Dies dürfte die Partnerländer für die Bedeutung der Durchführung von Risikobewertungen sensibilisieren, zur Vorstellung möglicher Ansätze und Orientierungshilfen beitragen sowie ihre Unterstützung bei der Priorisierung von Maßnahmen verbessern.

23

Für die Zusammensetzung der nationalen Teams sind einzig und allein die Partnerländer und die nationalen Kontaktstellen verantwortlich, Gleiches gilt für die Einbeziehung weiterer nationaler Experten, die nicht dem nationalen Team angehören, in den NAQ-/NAP-Prozess. Unabhängig davon schlägt die Kommission häufig zusätzliche Teilnehmer vor, die von den nationalen Kontaktstellen in Betracht gezogen werden könnten.

Außerdem hat die Kommission auf der Grundlage der spezifischen Erfordernisse jeder Region OSA-Teams zusammengestellt, mit deren Hilfe auch die festgestellten Lücken geschlossen werden sollen.

Derzeit wird in allen Regionen Unterstützung vor Ort angeboten.

25

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Erhöhung der politischen Sichtbarkeit der Initiative positiv auf den politischen Willen der Partnerländer, die NAQ-/NAP-Prozesse zu durchlaufen, auswirken wird.

Aufgrund der allgemeinen Sparpolitik im Personalbereich, die sich auch auf die Zahl der für die Initiative der CBRN-Exzellenzzentren zur Verfügung stehenden Mitarbeiter auswirkt, war es 2017 äußerst schwierig, alle Partnerländer, die darum gebeten hatten, beim Absolvieren der NAQ-/NAP-Prozesse zu begleiten.

Die GFS arbeitet an einem vorläufigen Plan für die Jahre 2018 und 2019 zur Bearbeitung der verschiedenen Ersuchen, die von den Partnerländern eingegangen sind. Die GFS achtet zum einen streng darauf, dass die NAQ-NAP-Methodik bei der Unterstützung der Partnerländer durch die Europäische Kommission umfassend eingehalten wird und dass dieser Prozess unter ihrer Federführung stattfindet, zum anderen rechnet die GFS fest mit der Unterstützung durch OSA-Experten und/oder externe Sachverständige. Die für die Durchführung der NAQ- und NAP-Verfahren bestimmten Ressourcen (für Sachverständige sowie Reise- und Tagungskosten) wurden für die Jahre 2018 und 2019 aufgestockt.

26

Die steigende Nachfrage der Partnerländer nach Unterstützung bei NAQ- und NAP-Verfahren sollte als positives Zeichen für die Fortschritte der Initiative verstanden werden. Daten, die die nationalen Erfordernisse im CBRN-Bereich betreffen, haben häufig vertraulichen Charakter, und deshalb hatten einige Partner erst nach einiger Zeit so viel Vertrauen gefasst, dass sie bereit waren, diese Informationen mit einem externen Akteur wie der EU zu teilen. Die Zeit des Zögerns scheint jedoch überwunden, und an ihre Stelle trat eine positive, wettbewerbsorientierte Dynamik bei den Partnern, die sich nunmehr für die Initiative engagieren und/oder die den nationalen Aktionsplan als erstrebenswerte Errungenschaft sehen.

In dieser Hinsicht ist die Initiative für CBRN-Exzellenzzentren gewissermaßen ein Opfer des eigenen Erfolgs geworden, da die Kommission nunmehr ihre Kapazitäten erhöhen muss, um in ausreichendem Maß technische Unterstützung bereitzustellen, obwohl ihr dafür eindeutig die Ressourcen fehlen.

37

Institutionelle Anerkennung und politische Unterstützung für die nationalen Kontaktstellen hängen im Allgemeinen davon ab, welche Bedeutung hochrangige politische Behörden der Initiative der CBRN-Exzellenzzentren beimessen. Mit einer stärker systembezogenen Einbindung der EU-Delegationen in die Propagierung der Initiative, einschließlich einer diplomatischen Unterstützung der Rolle der nationalen Kontaktstellen, soll die politische Sichtbarkeit der Initiative erhöht werden. Der Rolle des Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit kommt dort, wo sie existiert, ebenfalls wesentliche Bedeutung zu.

Auch die regionalen Sekretariate müssen sichtbar sein. Aus diesem Grund hat die GD DEVCO beschlossen, das Budget für die regionalen Sekretariate ab 2018 zu erhöhen.

38

In der Anweisung, die der EAD den Leitern der EU-Delegationen in den Partnerländern der Initiative am 26. Januar 2018 übermittelte, wird ausdrücklich auf dieses Ziel Bezug genommen, und sie werden u. a. aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um EU-Mitgliedstaaten, relevante internationale Organisationen und andere wichtige Geber auf die Initiative, ihre Ziele und Ergebnisse aufmerksam zu machen; dies könnte auch dazu beitragen, dass sich die nationalen Kontaktstellen/nationalen Teams in den einzelnen Ländern schrittweise zu zentralen Ansprechpartnern für sämtliche Projekte und Tätigkeiten mit CBRN-Bezug entwickeln.

Um den nationalen Kontaktstellen mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, müssen die GD DEVCO und der EAD gemeinsam für eine Intensivierung der Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontaktstellen selbst und mit den regionalen Sekretariaten und den EU-Delegationen sorgen. Den Anfang könnte eine einfache logistische Koordinierung bilden: Die EU-Delegationen werden dazu angehalten, entweder Rundtischgespräche oder informelle Ad-hoc-Treffen mit der Leitung des regionalen Sekretariats und einigen nationalen Kontaktstellen aus der Region zu organisieren, die bei den Delegationen stattfinden, und dabei auch die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten sowie lokale Behörden einzubeziehen. Die Kosten würden sich insbesondere in Anbetracht der aufgestockten Budgets der regionalen Sekretariate für Sichtbarkeits-/Logistikzwecke in Grenzen halten, doch die Wirkung in Bezug auf die Sichtbarkeit und Autorität der nationalen Kontaktstellen wäre beträchtlich.

39

Um die Bedeutung zu unterstreichen, die der Rolle der Verantwortlichen für die regionale Zusammenarbeit in Bezug auf die Initiative beigemessen wird, übermittelten der EAD und die GD DEVCO am 21. Februar 2018 den EU-Delegationen, bei denen eine solche Unterstützung für notwendig gehalten wurde, einen gemeinsamen Vermerk.

40

Die GD DEVCO und der EAD bemühen sich gemeinsam um eine bessere Einbindung der EU-Delegationen in die Initiative. Es wurden einige Fortschritte erzielt. So bestehen jetzt regelmäßige und engere Kontakte zu den regionalen Sekretariaten, den Projektträgern und zum Governance-Team. Einige Delegationen trugen entscheidend dazu bei, dass wichtige Partnerländer gewonnen werden konnten, oder verliehen der Mitarbeit der Partnerländer neue Impulse, indem sie der Initiative in diesen Ländern größere politische Aufmerksamkeit verschafften.

Die umfassende Einbindung aller Delegationen in den 59 Partnerländern der Initiative ist angesichts kleiner werdender Budgets, einer wachsenden Arbeitsbelastung und des für die Umsetzung dieses Projekts erforderlichen Zeitaufwands ein recht ehrgeiziges Ziel, wenn man den dafür vorgesehenen Zeitrahmen von drei bis vier Jahren bedenkt. Die Kommission und der EAD können jedoch zuversichtlich bestätigen, dass die Umsetzung dieses Ziels planmäßig vorankommt.

Erst kürzlich beschleunigte die Generalsekretärin des EAD diesen Prozess weiter, indem sie den Leitern der Delegationen in den Partnerländern der Initiative (im Januar 2018) sowie dem Stellvertretenden Generalsekretär des EAD für politische Angelegenheiten und den Regionaldirektoren (im November 2017) offizielle Vermerke übermittelte, um den Beitrag der EU-Delegationen zu erhöhen bzw. die politische Sichtbarkeit der Initiative zu stärken.

Dank der Tätigkeit der Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit in Dakar, Islamabad, Manila und Nairobi sind die Delegationen in den jeweiligen Regionen inzwischen sehr viel besser über die Tätigkeit der CBRN-Exzellenzzentren informiert. In Südostasien ist es inzwischen Tradition, dass Vertreter der Delegationen auf Projektveranstaltungen die Eröffnungsrede halten. Die Verantwortlichen stellten ferner Kontakte zu den diplomatischen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten her.

Politische Sichtbarkeit erlangte die Initiative durch ein Panel, das die CBRN-Exzellenzzentren gemeinsam mit nationalen Kontaktstellen, dem regionalen Sekretariat, UNICRI und der GFS der Europäischen Kommission im Rahmen des ARF-Workshops zur Sensibilisierung für die Eindämmung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Risiken und zur Förderung der ARF-Zusammenarbeit in diesem Bereich („Raising awareness and promoting ARF cooperation on chemical, biological, radiological and nuclear (CBRN) risk mitigation“) durchführten, der im September 2015 unter Ko-Vorsitz der EU auf den Philippinen stattfand.

Die Initiative war Bestandteil von Aktionen, die im Aktionsplan von Bandar Seri Begawan zur Stärkung der vertieften Partnerschaft ASEAN-EU (2013-2017) vorgesehen waren, und ist Teil des Nachfolgeplans, des Aktionsplans ASEAN-EU (2018-2022). Sie war ferner Teil des Arbeitsplans ASEA-EU zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (2014-2017). Über Maßnahmen der CBRN-Exzellenzzentren in Verbindung mit den Aktionsplänen wurde kontinuierlich Bericht erstattet.

41

Die GD DEVCO räumt zwar ein, dass sich bei einigen Projekten die Entwicklung der Kapazitäten letztlich stärker auf die Ebene der Partnerländer als auf die regionale Ebene konzentrierte, gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass ein regionaler Ansatz nur dann umfassend verfolgt werden kann, wenn entsprechende nationale Kapazitäten vorhanden sind.

Außerdem trugen mehrere Projekte hinsichtlich ihrer Reichweite und ihres Ansatzes eindeutig regionalen Charakter – so war MediPIET auf die gesamte Nachbarschaft der EU ausgerichtet; bei Projekt 41 ging es um Chemieanlagen mit hohem Risiko und die Eindämmung von Risiken in der Region AAF und bei Projekt 48 um die Verbesserung des regionalen Managements von Krankheitsausbrüchen in den Partnerländern der CBRN-Exzellenzzentren der Region AAF.

42

Die Organisation von Treffen zählt zu den Aktivitäten der regionalen Sekretariate, für die die GD DEVCO das Budget ab 2018 aufstockt.

Im Jahr 2016 hatte die GD DEVCO damit begonnen, in alle relevanten Projekte Plan- und Feldübungen aufzunehmen.

Der verstärkte Austausch zwischen den Dienststellen der GD DEVCO, der GD ECHO und der GD NEAR, die regionale Programme im Bereich Katastrophenmanagement durchführen und Möglichkeiten für gemeinsame Übungen und Schulungen erkunden, betrifft zunächst die Länder, mit denen gemeinsame Interessen bestehen und in denen die Zentren etabliert sind (Algerien, Marokko, Jordanien, Georgien), und ist auf die Konsolidierung der Initiative und deren Ausbau zu einem einzigartigen, leistungsfähigen Netz ausgerichtet.

44

Die Kommission und der EAD stimmen dieser Aussage uneingeschränkt zu. Sie haben sich sogar bereits mit den entsprechenden geografischen Direktionen in der GD DEVCO und der GD NEAR verständigt, um Synergien herzustellen und die für die Initiative zur Verfügung stehenden Mittel aufzustocken.

Erleichtert wird dieser Prozess dadurch, dass das über die Exzellenzzentren entstandene regionale Netz anderen EU-Stellen die Möglichkeit bietet, die Initiative als Plattform für ihre Programme und Projekte zu nutzen.

Ein Beispiel für die Anpassungsfähigkeit der Exzellenzzentren ist der Entwurf des Aktionsdokuments 2018 zum Klimawandel, in dem den Exzellenzzentren eine wichtige Rolle als Plattform für die Sensibilisierung der Partnerländer für die Verknüpfung zwischen Klimaschutz und Sicherheit zugewiesen wird, die sie im Rahmen der nationalen Teams und nationalen Kontaktstellen ausüben. In dem Dokument sind außerdem zusätzliche Ressourcen für die Exzellenzzentren vorgesehen, die für die Inangriffnahme eines neuen Vorhabens zur Bekämpfung von Risiken bestimmt sind, denen die EU und ihre Nachbarn aufgrund der durch den Klimawandel ausgelösten Migration von Krankheiten und deren Erregern ausgesetzt sind.

Des Weiteren finden Sondierungsgespräche darüber statt, ob das Programm MediPIET (das derzeit im Rahmen der Projekte 32 und 36 der Initiative finanziert werden) nach 2019 als ein Aktivposten der europäischen Nachbarschaft an die GD NEAR übertragen werden sollte. Im Erfolgsfall wäre ein solches Vorgehen auch für andere Projekte der Initiative, vor allem in der Nachbarschaft der EU, denkbar.

46

Die den Leitern der EU-Delegationen in den Partnerländern der Exzellenzzentren am 26. Januar 2018 vom EAD übermittelte Anweisung dient eben diesem Ziel (siehe auch Antwort zu Ziffer 38). Mit der Aufforderung, einen Mitarbeiter der politischen Abteilung der Delegation zur Kontaktperson in ihrem Akkreditierungsland/ihren Akkreditierungsländern zu bestimmen, sollen die EU-Delegationen ebenfalls zur Erfüllung dieser Aufgabe angeregt werden.

Die EU-Delegationen in der Region SEA unterstützen die Partnerländer, in dem sie mithilfe des nationalen Aktionsplans (bzw. dessen Entwurfs) Finanzierungsmöglichkeiten anderer Geber ausloten. So fanden im Rahmen des ARF-Workshops zur Sensibilisierung für die Eindämmung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Risiken und zur Förderung der ARF-Zusammenarbeit in diesem Bereich, der im September 2015 unter Ko-Vorsitz der EU auf den Philippinen stattfand, auch Treffen statt, bei denen Partnerländer Gelegenheit hatten, Kontakte mit potenziellen Geberländern und internationalen Organisationen zu knüpfen (Westgesundheitsorganisation (WHO), Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), Internationale Atomenergie-Organisation).

48

Die Kommission stimmt der Bemerkung zu. Die GD DEVCO pflegt bereits den Informationsaustausch mit der GD NEAR und der GD ECHO, der jedoch einen offizielleren Charakter annehmen könnte.

Im Fall von Georgien beteiligte sich die GD ECHO im Januar 2018 an einer von der GD NEAR geleiteten Sondierungsmission, die das Jahresaktionsprogramm zu Fragen der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit sowie der Krisenprävention und des Krisenmanagements betraf. Zudem formuliert die GD NEAR auf der Grundlage der von der Regierung Georgiens durchgeführten Bedarfsermittlung derzeit im Jahresaktionsprogramm 2018 die Unterstützung im CBRN-Bereich. Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit wird sich die EU mit den strukturellen Schwächen der nationalen CBRN-Koordinierung auseinander setzen.

Darüber hinaus prüfen die GD NEAR und die GD DEVCO seit Ende 2017, inwiefern die Übertragung des Projekts MediPIET an die GD NEAR ab 2020 praktisch möglich ist.

50

Eine der Hauptaufgaben der Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit (Mitarbeiter der GD DEVCO) besteht darin, die Initiative in ihren jeweiligen Regionen zu überwachen. Ihre Informationen werden mit denen der vertraglichen Überwachung durch den Projektleiter bei der GD DEVCO gebündelt. Informationen anderer Akteure, zu denen die vom Hof genannten Instrumente zählen, finden ebenfalls Berücksichtigung.

Die Kommission teilt die Ansicht, dass es notwendig ist, die Gesamtprojektplanungsübersicht (einschließlich Ergebnis- und Wirkungsindikatoren) von der Projektebene bis zur Ebene der Initiative besser zu definieren. Durch Verwendung eines umfassenden und systematischen Ansatzes für die Risikobewertung und die Nutzung von NAQ und NAP zur Messung der Fortschritte in den Partnerländern kann dieses Ziel in naher Zukunft erreicht werden.

Die Partnerländer beteiligen sich inzwischen stärker an der Überwachung von Projekten. Mehrere regionale Sekretariate kamen kürzlich überein, zusätzlich zu den im Halbjahresrhythmus mit der Europäischen Kommission durchgeführten Fortschrittssitzungen innerhalb der Sekretariate regelmäßig (zwei- bis viermal im Jahr) Fortschrittssitzungen zu organisieren und alle Projektträger zusammenzuführen.

51

Das Portal der CBRN-Exzellenzzentren der EU stellt ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative dar, die vollständig dezentral in acht Regionen weltweit aktiv ist. Das Portal ist seinem Wesen nach auf die Zusammenarbeit ausgerichtet und ist gemeinsam mit der Initiative gewachsen, die nunmehr 60 Länder umfasst, was zur Folge hat, dass Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Struktur des Portals in seiner jetzigen Form wird derzeit aktualisiert.

Infolge der rasanten Entwicklung der IT-Technologien wurde beschlossen, gleichzeitig die Entwicklung der Backoffice-Komponenten für ein neues Portal in Angriff zu nehmen, dem ein anderes Standard-Software-Protokoll zugrunde liegt, das die Portabilität, Wartung, Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Portals verbessern wird. Die GFS führt derzeit eine Machbarkeitsstudie für diese Maßnahmen durch. Dies umfasst eine Rationalisierung der Zugangsberechtigungen und der Rollen der registrierten Nutzer, die Umstrukturierung des Moduls für den Dokumentenspeicher und die Reaktivierung eines Diskussionsforums. Die GFS wird das Portal der Exzellenzzentren auch künftig aktualisieren, sobald ihr projektbezogene Dokumente und Ergebnisse zur Verfügung stehen, die mit entsprechenden Zugangsberechtigungen gespeichert werden.

Über das Portal werden künftig bewährte Verfahren und Leitlinien anderer CBRN-Projekte der EU (die entweder im Rahmen des CBRN-Aktionsplans der EU oder, sofern möglich, aus dem Sicherheitsforschungsprogramm finanziert werden) zugänglich gemacht.

52

Den regionalen Sekretariaten und nationalen Kontaktstellen werden (halbjährliche) Fortschrittsberichte zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu spezifischen Projektergebnissen hängt von der vorherigen Zustimmung der Partnerländer ab (Vertraulichkeitsklausel für länderspezifische sensible Informationen).

Die projektbezogenen Dokumente und Ergebnisse der Initiative werden mit entsprechenden Zugangsberechtigungen und Ansichts-/Bearbeitungsrechten im Portal der Exzellenzzentren gespeichert. Um den Dokumentenspeicher benutzerfreundlicher zu gestalten, wird derzeit an einer Umstrukturierung des Moduls für den Dokumentenspeicher sowie an einer Vereinfachung der Regelungen für Ansichts-/Bearbeitungsrechte gearbeitet.

53

Wie bereits in der Antwort zu Ziffer 51 eingeräumt wurde, sollten und werden die systematische Sammlung von Informationen und die Führung von Aufzeichnungen von allen beteiligten Akteuren verbessert werden. Dies wird jedoch schwierig sein, solange das Portal nicht vollständig betriebsbereit ist und zuverlässig funktioniert, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war und Verwirrung sowie die erwähnte Unvollständigkeit der Informationen zur Folge hatte.

54

Siehe Antworten zu den Ziffern 51 und 53.

56

Die Evaluierung im Rahmen der ergebnisorientierten Überwachung (die für alle Referate am Sitz der GD DEVCO verwaltet wird) wird nicht für alle Projekte durchgeführt, sondern lediglich für eine begrenzte Stichprobe von Projekten auf der Grundlage der Prioritäten, die die Referatsleiter jährlich für Projekte mit einem Budget von über einer Million Euro festlegen.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Kommission keine angemessene Projektüberwachung und -evaluierung mittels zusätzlicher Instrumente sicherstellen muss, um die bei den Projekten erzielten Ergebnisse zu überprüfen. Deshalb wurde die GFS mit der systematischen fachlichen Evaluierung sämtlicher Projekte der Exzellenzzentren beauftragt.

57

Die Kommission ist sich dieser Schwäche im Hinblick auf Ziele und Indikatoren sowie der Notwendigkeit, Ziele und Indikatoren eindeutig miteinander zu verknüpfen, bewusst. Um diese Lücke zu schließen arbeiten die GD DEVCO und die GFS bereits an der Entwicklung von Indikatoren, wobei sie sich auf Bemühungen stützen, die schon im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unternommen wurden. Gleichzeitig wird auch die stärkere Konzentration der Initiative auf die Durchführung von regionalen und subregionalen Plan- und Feldübungen einen diesbezüglichen Beitrag leisten, da sich an solchen Übungen die Wirkung von Projekten ablesen lässt.

58

Es werden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass das Portal der Exzellenzzentren regelmäßig mit den bei der GFS eingehenden projektbezogenen Dokumenten aktualisiert wird. Das Portal der Exzellenzzentren dient als Speicher für Dokumente, die im Rahmen des Evaluierungsprozesses erstellt werden.

In einigen Fällen wurde die Evaluierung durch Rückmeldungen ergänzt, die von anderen Quellen als der projektbezogenen Dokumentation eingeholt wurden.

Die Erhebung von Informationen für Evaluierungszwecke erfolgt systematisch durch Projektlenkungsausschüsse sowie mittels spezieller Rückmeldungsformulare (für die Schulungskomponente). Seit zwei Jahren werden auch hochrangige Sachverständige aus den Mitgliedstaaten sowie OSA-Experten einbezogen, deren Rückmeldungen ebenfalls verwendet werden.

59

Aufgrund der allgemeinen Sparpolitik im Personalbereich, die sich auch auf die Zahl der für die Initiative der CBRN-Exzellenzzentren zur Verfügung stehenden GFS-Mitarbeiter auswirkt, ernannte und koordinierte die GFS in Abstimmung mit der GD DEVCO unabhängige Forschungs- und Innovationsexperten im Bereich der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken, die für die Evaluierung der Projektdurchführung im Einklang mit der von der GD DEVCO gebilligten Evaluierungsmethodik zuständig sind.

Für jedes Projekt wurden durch das jeweils damit betraute Expertenteam unter Aufsicht der GFS-Taskforce standardisierte Evaluierungsberichte erarbeitet. Darüber hinaus ist die GFS bemüht, Rückstände bei der Evaluierung der im Rahmen der Initiative durchgeführten Projekte aufzuholen und die Evaluierungsberichte so fertigzustellen, dass auf potenzielle Empfehlungen zeitnah konkret reagiert werden kann; Verbesserungen konnten bereits erzielt werden.

60

EU-Delegationen werden verstärkt eingebunden in der Hoffnung, auch dadurch die Nachhaltigkeit der Ergebnisse, die bei der Durchführung der Projekte im Rahmen der Initiative erzielt werden, zu erhöhen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

62

Die Kommission teilt nicht die Auffassung, dass die Empfehlung, die Finanzmittel der EU auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, nicht umgesetzt wurde.

Siehe Antwort zu Ziffer III sowie Antworten zu den Ziffern 16, 17, 18 und 19.

65

Die Kommission wird die Komponente der Risikobewertung in die Methodik für die Bedarfsanalyse und die Erarbeitung des Aktionsplans einbetten. Dies dürfte die Partnerländer für die Bedeutung der Durchführung von Risikobewertungen sensibilisieren, zur Vorstellung möglicher Ansätze und Orientierungshilfen beitragen sowie ihre Unterstützung bei der Priorisierung von Maßnahmen verbessern.

Empfehlung 1

Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu.

  1. Der EAD und die Kommission werden die Möglichkeit der Durchführung einer solchen Analyse prüfen.

    Die Zusammenarbeit mit der GD HOME und deren CBRN-Beratergruppe einschließlich der neu ernannten CBRN-Koordinatoren aus den Mitgliedstaaten wird fortgesetzt und gegebenenfalls sowie in Fällen, in denen möglicherweise Synergien auftreten, gestärkt (dies betrifft beispielsweise die Bestandsaufnahme in Bezug auf vorhandene CBRN-Schulungseinrichtungen und -Experten sowie die Teilnahme an grenzübergreifenden Plan- und Feldübungen).
  2. Die Komponente der Risikobewertung wird in die Methodik für die CBRN-Bedarfsanalyse und die Erarbeitung des Aktionsplans eingebettet. Dies dürfte die Partnerländer für die Bedeutung der Durchführung von Risikobewertungen sensibilisieren, zur Vorstellung möglicher Ansätze und Orientierungshilfen beitragen sowie ihre Unterstützung bei der Priorisierung von Maßnahmen verbessern.
  3. Die Kommission (GD DEVCO und GFS) hat für die Jahre 2018 und 2019 einen vorläufigen Plan zur Bearbeitung der verschiedenen Ersuchen, die von den Partnerländern eingegangen sind, erstellt. Die GFS achtet zum einen streng darauf, dass die NAQ-NAP-Methodik bei der Unterstützung der Partnerländer durch die Europäische Kommission umfassend eingehalten wird und dass dieser Prozess unter ihrer Federführung stattfindet, zum anderen rechnet die GFS fest mit der Unterstützung durch OSA-Experten und/oder externe Sachverständige; zudem werden angemessene Ressourcen für diese Aufgaben bereitgestellt.
Empfehlung 2

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu und hat bereits mit der Durchführung von regionalen Aktivitäten, einschließlich Feld- und Planübungen auf regionaler und subregionaler Ebene begonnen.

Bei den regionalen Rundtischgesprächen im Rahmen der Exzellenzzentren kann eine kontinuierliche Zunahme der Eigenverantwortung und der Eigeninitiative in Bezug auf die regionale Vernetzung, Zusammenarbeit und Einleitung von Maßnahmen sowie bei der Kontaktaufnahme mit internationalen oder regionalen Organisationen (u. a. Afrikanische Union, ASEAN, ISTC, STCU, WHO, OVCW, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, mit Resolution 1540 eingesetzter Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und Toxinwaffen, BACAC) festgestellt werden.

Es wird weiterhin geprüft, inwiefern Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer Übungen und Schulungen im Rahmen von laufenden Katastrophenmanagementprogrammen bestehen, die von der GD ECHO und der GD NEAR verwaltet werden.

Empfehlung 3

Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu.

  1. Der EAD und die Kommission werden prüfen, inwiefern die Möglichkeit besteht, Verantwortlichkeiten im CBRN-Bereich den Terrorismusabwehrexperten bei denjenigen Delegationen zu übertragen, in denen solche Experten bestellt wurden.
  2. CBRN-Angelegenheiten werden im sicherheitsbezogenen Dialog zum Teil bereits berücksichtigt. Künftig kann dies regelmäßiger geschehen.
Empfehlung 4

Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu.

Die GD DEVCO hat mit der GD NEAR sowie ihren eigenen geografischen Direktionen und mit der GD ECHO bereits Gespräche zum Thema Katastrophenmanagement aufgenommen.

Empfehlung 5

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu.

Die GFS und das für die ergebnisorientierte Überwachung zuständige externe Team der GD DEVCO unterstützen die GD DEVCO bei der Verbesserung und Vereinfachung der Indikatoren und der Abstimmung zwischen dem mehrjährigen Richtprogramm, den Jahresaktionsprogrammen und den durchgeführten Projekten.

Empfehlung 6

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu.

Das Portal der CBRN-Exzellenzzentren der EU stellt ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit im Rahmen einer Initiative dar, die vollständig dezentral in acht Regionen weltweit aktiv ist. Das Portal ist seinem Wesen nach auf die Zusammenarbeit ausgerichtet und ist gemeinsam mit der Initiative gewachsen, die nunmehr 60 Länder umfasst, was zur Folge hat, dass Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Struktur des Portals in seiner jetzigen Form wird derzeit aktualisiert.

Infolge der rasanten Entwicklung der IT-Technologien wurde beschlossen, gleichzeitig die Entwicklung der Backoffice-Komponenten für ein neues Portal in Angriff zu nehmen, dem ein anderes Standard-Software-Protokoll zugrunde liegt, das die Portabilität, Wartung, Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Portals verbessern wird. Die GFS führt derzeit eine Machbarkeitsstudie für diese Maßnahmen durch.

  1. Die Struktur des Portals der Exzellenzzentren in seiner jetzigen Form wird derzeit aktualisiert. Dies umfasst eine Rationalisierung der Zugangsberechtigungen und der Rollen der registrierten Nutzer, die Umstrukturierung des Moduls für den Dokumentenspeicher und die Reaktivierung eines Diskussionsforums. Die GFS wird das Portal der Exzellenzzentren auch künftig aktualisieren, sobald ihr projektbezogene Dokumente und Ergebnisse zur Verfügung stehen, die mit entsprechenden Zugangsberechtigungen gespeichert werden.
  2. Über das Portal werden künftig bewährte Verfahren und Leitlinien anderer CBRN-Projekte der EU (die entweder im Rahmen des CBRN-Aktionsplans der EU oder, sofern möglich, aus dem Sicherheitsforschungsprogramm finanziert werden) zugänglich gemacht werden.

Abkürzungen und Akronyme

AAF: African Atlantic Façade (Atlantikfront Afrikas)

CA: Central Asia (Zentralasien)

CBRN: Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear

EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst

ECA: Eastern and Central Africa (Ost- und Zentralafrika)

GCC: Gulf Cooperation Council (Golf-Kooperationsrat)

GD DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

GD ECHO: Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe

GD NEAR: Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen

IcSP: Instrument contributing to Stability and Peace (Stabilitäts- und Friedensinstrument)

INTCEN: EU Intelligence and Situation Centre (EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse)

JRC: Gemeinsame Forschungsstelle

MIE: Middle East (Naher und Mittlerer Osten)

NAP: Nationaler Aktionsplan

NAQ: Needs assessment questionnaire (Fragebogen zur Bedarfsanalyse)

NAS: Nordafrika und Sahelzone

NFP: National focal point (nationale Kontaktstelle; bezeichnet im vorliegenden Bericht den nationalen Ansprechpartner)

SEA: South East Asia (Südostasien)

SEEE: South East and Eastern Europe (Südost- und Osteuropa)

UNICRI: United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (Interregionales Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege)

Endnoten

1 Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Stärkung der Ausfuhrkontrollregelungen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck (CBRN-Materialien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden) und die berufliche Neuorientierung von Wissenschaftlern mit Kenntnissen über Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.

2 COM(2017) 610 final vom 18. Oktober 2017 "Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken".

3 Zum Beispiel die Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrats, das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen.

4 Pool Reinsurance Company: "Terrorism threat and mitigation report", August-Dezember 2016, Clingendael Strategic Monitor 2017.

5 Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit (CBRN-Sicherheit) in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU, Dok. 15505/1/09 REV 1 vom 12. November 2009.
Mitteilung COM(2014) 247 final der Kommission "Ein neues EU-Konzept für die Aufdeckung und Eindämmung von CBRNE-Gefahren".
COM(2017) 610 final.

6 Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020), 10. Juni 2015, Dokument 9798/15.
Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 17/2014 des Europäischen Rechnungshofs: "Kann die EU-Initiative der Exzellenzzentren wirksam zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beitragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?", Dokument 13279/15 vom 26. Oktober 2015.
Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO). Gemeinsame Erklärung EU-NATO von 2016.
Schlussfolgerungen des Rates zum auswärtigen Handeln der EU im Bereich Terrorismusbekämpfung, Dokument 10384/17 vom 19. Juni 2017.

7 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Sonderberichte des Rechnungshofs im Rahmen der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2013, Dokument P8_TA(2015)0119.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu der Europäischen Sicherheitsagenda, Dokument P8_TA(2015)0269.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2016 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Dokument P8_TA(2016)0440.

8 SWD(2017) 278 final "Comprehensive Assessment of EU Security Policy, accompanying the document: Communication from the Commission to the European Parliament, the European Council and the Council - Ninth progress report towards an effective and genuine Security Union".

9 Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa - Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Juni 2016.

10 Jahresaktionsprogramm 2017 gemäß Artikel 5 des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, "Action document for mitigation of and preparedness against risks related to CBRN materials or agents".

11 Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 1).

12 Thematisches Strategiepapier 2014-2020 zum Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP), Mehrjahresrichtprogramm 2014-2017 (Anhang).

13 Pilotprojekte und Planung wurden im Rahmen des Jahresaktionsprogramms 2009 zur Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren im Zusammenhang mit CBRN-Materialien oder -Stoffen finanziert.

14 Das regionale Sekretariat für Südost- und Osteuropa sowie das regionale Sekretariat für den Nahen und Mittleren Osten.

15 Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine.

16 Äthiopien, Kuwait, Pakistan und Sierra Leone schlossen sich der Initiative im Jahr 2017 an, die Mongolei folgte im März 2018.

17 Kasachstan bekundete Interesse an einer Beteiligung.

18 Jahrbuch 2017 des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts.

19 Die Partnerländer (das nationale Team) ermitteln ihren spezifischen Bedarf und erörtern auf regionaler Ebene die Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um allgemeinen CBRN-Risiken und -Bedrohungen zu begegnen.

20 SWD(2017) 278 final TEIL 1/2, S. 13.

21 Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit (CBRN-Sicherheit) in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU, Dok. 15505/1/09 REV 1 vom 12. November 2009.

22 Verordnung (EU) Nr. 230/2014,
Stabilitäts- und Friedensinstrument - Thematisches Strategiepapier 2014-2020.

23 In diesem Sinne wurden von den EU-Mitgliedstaaten im ersten CBRN-Aktionsplan 124 Maßnahmen in Bezug auf Prävention, Detektion, Vorsorge und Reaktion verlangt.

24 Die nationalen CBRN-Teams koordinieren in ihren Ländern die Arbeit und betreiben Informationsaustausch zwischen verschiedenen Institutionen wie Ministerien, Agenturen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die auf verschiedenen Ebenen an der Eindämmung von CBRN-Risiken beteiligt sind.

25 Zum Beispiel Kontaktstellen von INTERPOL, der Weltgesundheitsorganisation, des gemäß Resolution 1540 eingesetzten Ausschusses des UN-Sicherheitsrats, des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, der Internationalen Atomenergie-Organisation, des Programms für Prävention, Einsatzbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen usw.

26 Das regionale Sekretariat besteht aus einem Sekretariatsleiter und einem regionalen Koordinator des UNICRI.

27 Ein Experte vor Ort ist für zwei Regionen zuständig: Nordafrika/Sahelzone sowie Naher und Mittlerer Osten.

28 Weltgesundheitsorganisation, Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen, Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, Interpol und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.

29 Die EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren, die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation, die Resolution 1540 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen.

30 Der Prüfungsumfang des Hofes erstreckte sich bis einschließlich Projekt 60. Für diese Berechnung wurden jedoch zusätzlich alle Projekte bis Projekt 66 berücksichtigt. Die Projekte für technische Hilfe vor Ort wurden nicht einbezogen.

31 Mit Ausnahme von Verträgen betreffend die technische Hilfe vor Ort und die Lieferung von Ausrüstung.

32 Ein Vorschlag zur Beförderung gefährlicher Güter und ein Vorschlag im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

33 Planübungen sind Gesprächsrunden, bei denen die Teilnehmer Reaktionsmaßnahmen ermitteln und vorschlagen. Bei den Feldsimulationen werden die operativen Fähigkeiten zur Reaktion auf einen CBRN-Vorfall getestet.

34 Etwa bei den Projekten 4, 9, 17, 21, 22, 23, 33, 34, 42, 44, 46 und 47.

35 Gastgeber der Veranstaltung waren die Vereinigten Arabischen Emirate; weitere Teilnehmer waren das Haschemitische Königreich Jordanien, das Königreich Marokko, der Staat Katar, das Königreich Saudi-Arabien, der Staat Kuwait, das Sultanat Oman und das Königreich Bahrain.

36 Die Amman zugewiesene Stelle für einen langfristig entsandten IcSP-Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit wurde auf die GD NEAR übertragen.

37 Darunter Terrorismusbekämpfung, Schutz kritischer Infrastrukturen und Bekämpfung des illegalen Handels.

38 Die GD DEVCO, der EAD, die Experten vor Ort, das UNICRI und das Governance-Team.

39 Bei fast 70 % der Projekte.

40 In der Abschlussbewertung von Projekt 6 wurde beispielsweise empfohlen, das Zeitmanagement und die Mittelbewirtschaftung zu verbessern. Falls die Mittel nicht ausreichend seien, sollte dies frühzeitig der Projektaufsicht mitgeteilt werden. Im Rahmen der Ex-post-Bewertung von Projekt 22 wurde empfohlen, die Definitionen der Bereiche für Gefahrenabwehr zu erweitern, damit ein breiteres Spektrum an Akteuren, darunter auch medizinische Dienstleister, erfasst wird.

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 25.4.2017
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 2.3.2018
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 24.4.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission und des EAD in allen Sprachfassungen 25.5.2018

Prüferteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III "Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz" durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der Annahme des Prüfungsberichts war Karel Pinxten Doyen der Kammer und berichterstattendes Mitglied. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt am 30. April 2018 übernahm Bettina Jakobsen seine Funktion als berichterstattendes Mitglied und Doyenne der Kammer. Zum Prüfungsteam gehörten die Leitende Managerin Sabine Hiernaux-Fritsch, die Aufgabenleiterin Aurelia Petliza sowie die Prüfer Michiel Sweerts und Dirk Neumeister. Hannah Critoph leistete sprachliche Unterstützung.

Von links nach rechts: Dirk Neumeister, Aurelia Petliza, Bettina Jakobsen, Michiel Sweerts.

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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018

PDF ISBN 978-92-872-4658-5 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/708332 QJ-AB-18-011-DE-N
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