Die chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren der EU: Weitere Fortschritte sind erforderlich
Über den Bericht Die EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren ist das wichtigste Programm zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen und Risiken, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben. Diese Risiken sind zwar gering, es gibt aber Anzeichen dafür, dass sie steigen, und sollten sie eintreten, könnte dies gravierende Folgen für die globale Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft haben. Ziel dieser Initiative ist es, die Kapazitäten der Partnerländer durch Projekte zum Kapazitätsaufbau und ein Kooperationsnetz zu stärken. Der Hof untersuchte, ob die CBRN-Bedrohung durch die CBRN-Initiative der EU eingedämmt werden konnte. Er gelangte zu dem Schluss, dass dies gelungen ist, allerdings noch zahlreiche Herausforderungen bestehen bleiben. Der Hof unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Initiative.
Zusammenfassung
ISeit 2010 ist die EU bestrebt, im Rahmen der EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren ("die Initiative") chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN-)Risiken einzudämmen, die ihren Ursprung außerhalb der Unionsgrenzen haben. Diese Initiative ist das größte zivile Programm der EU im Bereich der externen Sicherheit und wird im Zeitraum 2014-2020 mit 130 Millionen Euro aus dem Stabilitäts- und Friedensinstrument finanziert. Es handelt sich um eines der Hauptinstrumente1 zur Eindämmung von CBRN-Bedrohungen und -Risiken mit Ursprung außerhalb der EU.
IIUm zu bewerten, inwieweit die Initiative dazu beigetragen hat, CBRN-Risiken mit Ursprung außerhalb der EU einzudämmen, untersuchte der Hof den Risikomanagementansatz, die Umsetzung der Initiative in Partnerländern sowie die Überwachungs- und Bewertungssysteme. Im Zuge dieser Prüfungsmaßnahmen wurden zudem die Empfehlungen des Sonderberichts des Hofes Nr. 17/2014 ("Kann die EU-Initiative der Exzellenzzentren wirksam zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beitragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?") weiterverfolgt, in dem die Struktur der Initiative untersucht worden war.
IIIDer Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Initiative zwar zur Eindämmung dieser CBRN-Bedrohungen beigetragen hat, allerdings noch zahlreiche Herausforderungen bestehen bleiben. Von den sechs im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochenen Empfehlungen haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) drei vollständig und zwei teilweise umgesetzt. Die Partnerländer werden nun stärker in die Initiierung und Umsetzung von Projekten einbezogen, die Organisation auf regionaler Ebene wurde gestärkt, und die Zusammenarbeit zwischen Entscheidungs- und Durchführungsstellen hat sich verbessert. Auch wenn einige Fortschritte erzielt wurden, sind die Rolle der EU-Delegationen und die Geschwindigkeit der Projektdurchführung nach wie vor nicht zufriedenstellend. Eine der früheren Empfehlungen des Hofes - die von der Kommission auch akzeptiert worden war -, nämlich die Finanzmittel der EU auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, wurde nicht umgesetzt.
IVWeder für die Initiative insgesamt noch für die Phase der Projektauswahl oder die Ermittlung des Bedarfs der Partnerländer wurde bislang ein geeigneter Risikomanagementansatz im Hinblick auf die Aktivitäten der Initiative entwickelt.
VDie Kommission stellt den Partnerländern Instrumente und eine Methodik zur Verfügung, damit sie ihren eigenen Bedarf ermitteln und nationale Aktionspläne zur Eindämmung von CBRN-Risiken entwickeln können. Es fehlen allerdings ausreichende Orientierungshilfen dazu, wie die Risiken ermittelt und priorisiert werden sollten. Trotz dieses Defizits bilden der Fragebogen zur Bedarfsanalyse und die nationalen Aktionspläne aber nach wie vor wesentliche Elemente, auf die die Initiative aufbaut. Allerdings ist die Kommission nicht in der Lage, schnell genug auf alle Ersuchen der Partnerländer um Unterstützung bei der Ermittlung und Priorisierung ihres Bedarfs zu reagieren; dadurch könnte sich die Erstellung sowohl der Fragebögen als auch der Aktionspläne erheblich verzögern.
VIZusätzlich zu den Verbesserungen, die aus den früheren Empfehlungen des Hofes resultierten, wurden einige Aspekte der Initiative in den Partnerländern weiterentwickelt. Die Initiative hat eine Kultur der Sicherheit und Zusammenarbeit gefördert. In den meisten Partnerländern wurden nationale CBRN-Teams benannt. Die Projekte haben einen Großteil der Outputs erbracht, und die beteiligten Akteure schätzen vor allem die operativen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau.
VIIRegionale Zusammenarbeit wurde in die Wege geleitet, findet jedoch noch immer kaum statt, da die Partnerländer nicht ausreichend interagieren und zuerst ihrem nationalen Bedarf gerecht werden wollen.
VIIIDie Einbindung der EU-Delegationen hat sich seit der Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 17/2014 verbessert. Die EU-Delegationen waren jedoch nicht aktiv genug, wenn es darum ging, die Initiative zu fördern und politischen Willen zu mobilisieren. CBRN-Angelegenheiten wurden im strategischen, sicherheitspolitischen oder politischen Dialog nicht systematisch berücksichtigt. Die Generaldirektionen der Kommission tauschten sich untereinander und mit der Gebergemeinschaft, insbesondere bezüglich der Frage der potenziell verfügbaren Finanzmittel, nur begrenzt aus.
IXAufgrund des Fehlens klarer Ziele, relevanter Indikatoren und vor Ort gesammelter Daten war es schwierig, die Wirkung und die Auswirkungen der Projekte und der Initiative insgesamt zu bewerten.
XDas webbasierte CBRN-Portal besitzt großes Potenzial als operative Datenbank für die Umsetzung und Verwaltung der Aktivitäten der Initiative, ist jedoch noch kein wirksamer, vollständiger, aktueller und strukturierter Speicherort für Aktivitäten, gewonnene Erkenntnisse und bewährte Verfahren.
XIDer Hof empfiehlt der Kommission und dem EAD daher,
- Aktivitäten anhand einer systematischen Risikobewertung zu priorisieren;
- die regionale Dimension der Initiative zu stärken;
- die Rolle der EU-Delegationen im Rahmen der Initiative weiter zu stärken;
- mögliche Synergien und andere verfügbare Finanzierungsquellen zu ermitteln;
- durch bessere Überwachung und Bewertung die Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit der Aktivitäten und Ergebnisse zu erhöhen;
- das webbasierte Portal zu überarbeiten, um einen leichten Zugriff auf sämtliche Informationen zu ermöglichen, die die Aktivitäten der Initiative betreffen.
Einleitung
01Ereignisse wie der jüngste Einsatz von Sarin und Chlorgas im Irak und in Syrien sowie des Nervenkampfstoffes VX am Flughafen von Kuala Lumpur im Februar 2017, der Ausbruch des Ebolavirus in Westafrika in den Jahren 2014-2016 und die Kernschmelze im Atomreaktor Fukushima im Jahr 2011 haben drastisch vor Augen geführt, welche Gefahren aus chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN-)Risiken erwachsen können. Chemische Wirkstoffe, pandemisch auftretende biologische Krankheiten und Tierseuchen sowie radiologische und nukleare Stoffe können unabhängig davon, ob sie unbeabsichtigt oder vorsätzlich freigesetzt werden, erhebliche Bedrohungen für die weltweite Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft darstellen.
02Die Wahrscheinlichkeit, dass CBRN-Risiken eintreten, wird von der Kommission als gering eingeschätzt, doch die Folgen im Falle eines Eintretens können schwerwiegend sein2. Die meisten Mitglieder der internationalen Gemeinschaft haben zwar internationale Verträge und Übereinkommen3 zur Regulierung des Einsatzes von CBRN-Waffen und -Materialien unterzeichnet, doch einige Staaten haben diese nicht umgesetzt und andere müssen die Abkommen noch ratifizieren. Die Anschaffung und der böswillige Einsatz von CBRN-Komponenten finden statt, und die Gefahr wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen4. Zusätzlich zum böswilligen Einsatz von CBRN-Stoffen können auch Naturereignisse und vom Menschen verursachte Unfälle auftreten.
03Auf EU-Ebene koordiniert die Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission (GD HOME) die innenpolitischen Maßnahmen der EU im CBRN-Bereich5, um die damit verbundenen Bedrohungen und Risiken einzudämmen. Da CBRN-Bedrohungen an Grenzen nicht Halt machen, kann die EU ihre Maßnahmen nicht auf das Unionsgebiet beschränken. Tatsächlich haben der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union6 und das Europäische Parlament7 wiederholt betont, wie wichtig es ist, die interne und externe Sicherheitspolitik der EU im CBRN-Bereich miteinander zu verbinden. Die Europäische Kommission erklärte ebenfalls, das auswärtige Handeln der EU müsse Ausdruck der inneren Sicherheit der EU sein, diese ergänzen und einen Beitrag zu deren Verwirklichung leisten8. Die wachsende Unterstützung des Sicherheitsbereichs findet auch in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 ihren Ausdruck9.
04Die von der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) verwaltete EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren ("die Initiative") ist das wichtigste, jedoch nicht das einzige Programm zur Eindämmung der CBRN-Bedrohungen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben. Die GD DEVCO führt auch andere Eindämmungsmaßnahmen durch, etwa die Stärkung der Ausfuhrkontrollregelungen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck (CBRN-Materialien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden) und die berufliche Neuorientierung von Wissenschaftlern mit Kenntnissen über Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
05Das Hauptziel der Initiative besteht darin, die langfristigen Kapazitäten von nationalen und regionalen Behörden und für die Bekämpfung von CBRN-Bedrohungen zuständigen Verwaltungsbehörden zu stärken und die langfristige Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern10. Im Rahmen der Initiative werden in erster Linie Projekte für den Kapazitätsaufbau finanziert, ihr Nutzen manifestiert sich jedoch auch in anderen Bereichen. Ihre wichtigste Funktion ist die Schaffung und Konsolidierung von CBRN-Kooperationsnetzen (oder Exzellenzzentren) zwischen und innerhalb von Partnerländern. Das Netz gliedert sich in regionale Sekretariate, in denen Wissen und Fachkenntnisse ausgetauscht werden.
06Die Initiative ist die in finanzieller Hinsicht umfangreichste Einzelaktion im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP)11 und das größte zivile EU-Programm im Bereich der externen Sicherheit. Das IcSP erstreckt sich auf Fragen in Bezug auf Konflikte, Frieden und Sicherheit, die im Rahmen anderer EU-Kooperationsinstrumente nicht wirksam bewältigt werden können12.
07Die Initiative wurde für den Zeitraum 2009-2013 mit 109 Millionen Euro ausgestattet. Für den Zeitraum 2014-2020 sind 130 Millionen Euro veranschlagt. Die durchschnittliche jährliche Mittelausstattung ist folglich zwischen den beiden Zeiträumen von 22 Millionen Euro auf 19 Millionen Euro gesunken (siehe Anhang I).
08Die Initiative wurde im Mai 2010 auf den Weg gebracht13. Der Hof untersuchte ihre Struktur in seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 mit dem Titel "Kann die EU-Initiative der Exzellenzzentren wirksam zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beitragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?". Er gelangte zu dem Schluss, dass die Initiative dies in der Tat leisten könnte, jedoch mehrere Komponenten noch zum Abschluss gebracht werden müssen (siehe Anhang II). Die Organisationsstruktur der Initiative hat sich seit der letzten Prüfung zwar geringfügig geändert, ist jedoch nach wie vor komplex, da sie auf einem umfangreichen Netz beruht, zu dem sowohl EU-Einrichtungen (Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), GD DEVCO, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)) als auch Nicht-EU-Akteure (Interregionales Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI), das Governance-Team, regionale Sekretariate, nationale Teams), CBRN-Experten, zivile und militärische Akteure und weitere internationale Organisationen gehören (siehe Abbildung 1). Die wichtigste Änderung seit der letzten Prüfung des Hofes besteht darin, dass die Gemeinsame Forschungsstelle und von der GD DEVCO beauftragte Experten vor Ort nunmehr stärker eingebunden sind.
Diese Organisationsstruktur - ein Zusammenspiel aus zahlreichen CBRN-Akteuren in Kombination mit dem "Bottom-up"-, dem nationalen und dem regionalen Ansatz - macht die Initiative zu einem einzigartigen Unterstützungsmechanismus. Die Regierungen der Partnerländer benennen eine "nationale Kontaktstelle" (NFP) als ihren Hauptvertreter für die Initiative. Diese Stelle ist für die Zusammenarbeit mit den CBRN-Akteuren auf nationaler (nationales Team, Projektbegünstigte und andere lokale Akteure) und internationaler Ebene zuständig.
10Die Exzellenzzentren gliedern sich in acht regionale Sekretariate (siehe Anhang III). Die regionalen Sekretariate sind Plattformen zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene. Sie arbeiten mit den nationalen Kontaktstellen in ihrer Region zusammen und unterstützen diese, organisieren Rundtischgespräche, erleichtern den Informationsaustausch, überwachen in gewissem Maße die regionalen Aktivitäten und werben für die Initiative.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
11Eines der Hauptziele dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung der EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren bestand darin, die Maßnahmen zu untersuchen, welche der EAD und die Kommission zur Umsetzung der Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 17/2014 ergriffen haben. Diese Empfehlungen lauteten wie folgt:
- die Finanzmittel der EU auf die Gebiete konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind;
- die Kapazitäten der regionalen Sekretariate erhöhen;
- die Rolle der EU-Delegationen stärken;
- die Partnerländer in die Initiierung und Durchführung von Projekten einbeziehen;
- den zeitlichen Abstand zwischen der Einreichung von Projektvorschlägen und der Projektdurchführung verringern;
- die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungs- und Durchführungsstellen verbessern.
Während sich die erste Prüfung des Hofes auf die Struktur der Initiative konzentrierte, wurde der Umfang bei dieser Prüfung ausgeweitet und erstreckt sich nun auch auf den Risikomanagementansatz, die Durchführung der Initiative in den Partnerländern sowie die Überwachungs- und Bewertungssysteme. Ziel war die Beantwortung folgender Frage: Hat die Initiative der Exzellenzzentren signifikant zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beigetragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?
13Zur Beantwortung dieser Frage untersuchte der Hof drei Unterfragen:
- Haben die Kommission und der EAD einen geeigneten Risikomanagementansatz verfolgt?
- Wurde die Initiative in den Partnerländern zufriedenstellend entwickelt?
- Wurden wirksame Überwachungs- und Bewertungssysteme eingerichtet, mit denen die Ergebnisse der Initiative der Exzellenzzentren ermittelt, bewertet und gemeldet werden?
Die Prüfung fand zwischen Februar und Oktober 2017 statt. Der Hof überprüfte Belegunterlagen und befragte Vertreter der Kommission (GD DEVCO, JRC, ECHO, NEAR und HOME), des EAD, des UNICRI und des Governance-Teams sowie Teilnehmer des 5. Internationalen Treffens der nationalen Kontaktstellen in Brüssel.
15Außerdem wurden Prüfbesuche in drei Partnerländern durchgeführt: Georgien (Juni 2017), Jordanien und Libanon (September 2017). Diese Länder fallen in das Gebiet der EU-Nachbarschaftspolitik, das Schwerpunktgebiet der Initiative. Zudem befinden sich in Georgien und Jordanien regionale Sekretariate14. Der Hof befragte die Leiter der regionalen Sekretariate, die regionalen Koordinatoren, Experten für technische Hilfe vor Ort, die nationalen Kontaktstellen, Mitarbeiter der EU-Delegationen, 15 Projektbegünstigte und drei Vertragspartner der EU (Projektträger). Er führte bei allen acht regionalen Sekretariaten und einer Stichprobe anderer Akteure eine Umfrage durch, um allgemeine Informationen über die Initiative zu erlangen, und analysierte alle schriftlichen Antworten der nachstehend aufgeführten Akteure:
- regionale Sekretariate (5 von 8 antworteten);
- nationale Kontaktstellen (11 von 18 antworteten);
- EU-Delegationen (14 von 18 antworteten);
- Projektträger (6 von 7 antworteten);
- Kontaktstellen der CBRN-Initiative der EU (5 von 10 antworteten).
Bemerkungen
Eine risikobasierte Priorisierung der Aktivitäten steht noch aus
Aktivitäten und Ausgaben müssen dringend priorisiert werden
16Für eine optimale Verwendung der begrenzten Ressourcen empfahl der Hof in seinem Sonderbericht Nr. 17/2014, die Finanzmittel auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind. Laut GD HOME bestehen die unmittelbarsten CBRN-Risiken für die Sicherheit der EU in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie der Östlichen Partnerschaft15, gefolgt von den nordafrikanischen Ländern, die zusammen 20 % der Partnerländer ausmachen. Die geografischen Prioritäten der GD DEVCO (Südost- und Osteuropa, Naher Osten, Nordafrika/Sahelzone, die Atlantikfront Afrikas sowie Ost- und Zentralafrika) erstrecken sich hingegen auf 70 % der Partnerländer, von denen viele nicht als Länder gelten, in denen die unmittelbarsten CBRN-Risiken für die EU bestehen.
17Zudem haben die GD DEVCO und der EAD weitere Partnerländer darin bestärkt, sich der Initiative anzuschließen. So kam es statt einer Konzentration der Bemühungen auf weniger Länder zu einer weiteren Zunahme bei der Zahl der Partnerländer16. Im Oktober 2017 war die Zahl der Partnerländer von 43 zum Zeitpunkt der letzten Prüfung des Hofes um 15 auf nunmehr 58 gestiegen (siehe Anhang IV), und das Interesse für die Initiative nimmt weiter zu17. Da die Ressourcen begrenzt sind, führt die geografische Ausdehnung dazu, dass die einzelnen Länder im Durchschnitt letztendlich weniger Unterstützung erhalten.
18Im Zuge der dem Sonderbericht Nr. 17/2014 zugrunde liegenden Prüfung untersuchte der Hof die für die Auswahl und Durchführung der ersten 40 Projekte verwendeten Systeme. Er stellte die Mittelzuweisungen für die Projekte 1-40 (erster Zeitraum) den Mittelzuweisungen für die Projekte 41-60 (zweiter Zeitraum) gegenüber. Aus Abbildung 2 geht hervor, dass die Region Südost- und Osteuropa, die für die EU eine Priorität darstellt, insgesamt der größte Empfänger von Projektmitteln war (21 %), im letzten Zeitraum jedoch weniger Mittel erhielt. Ab dem Projekt 41 war die Atlantikfront Afrikas, die mit Ausnahme von Marokko nicht zum Gebiet der EU-Nachbarschaftspolitik gehört, der größte Empfänger. Die Region Südostasien ist der drittgrößte Empfänger von Finanzmitteln, zählt jedoch nicht zu den vorrangigen Risikogebieten. Obwohl im Nahen und Mittleren Osten sowie in Nordafrika/Sahelzone höhere Risiken bestehen (siehe Ziffer 16)18, erhielten diese Regionen (mit Ausnahme der Region des Golf-Kooperationsrats) im zweiten Zeitraum den geringsten Anteil an Finanzmitteln, nämlich insgesamt 13 % bzw. 9 % der Projektfinanzierung. Die Regionen, von denen die unmittelbarsten CBRN-Risiken für die EU ausgehen (siehe Ziffer 16), erhielten insgesamt 43 % aller Projektmittelzuweisungen. Das heißt, dass die Projekte nicht nach Maßgabe der Risiken, die mit den jeweiligen geografischen Regionen verbunden sind, priorisiert werden. Dies steht im Widerspruch zur früheren Empfehlung des Hofes, welche die Kommission akzeptiert hatte.
19Entsprechend einem nachfrageorientierten bzw. Bottom-up-Ansatz19 reichen die Regionen Projektvorschläge bei der GD DEVCO ein. Die Kommission wählt die Projekte für eine Finanzierung aus, wendet jedoch keine risikobasierten Auswahlkriterien an, obwohl es ihrem eigenen Arbeitspapier zufolge der Sicherheit in der EU zugutekäme, wenn Bedrohungen und Risiken umfassender bewertet würden20. Stattdessen werden Projektvorschläge im Windhundverfahren zugelassen, wovon sich die Kommission eine Förderung des Wettbewerbs zwischen den Regionen erhofft. In der Praxis verteilen sich die Mittel der Initiative auf eine größere Anzahl von Partnerländern.
Darüber hinaus werden die thematischen Bereiche nicht priorisiert. Während Präventionsmaßnahmen den Hauptschwerpunkt der anfänglichen innenpolitischen Maßnahmen der EU im CBRN-Bereich bildeten21, enthält der Rechtsrahmen für das IcSP22 keine genaueren Angaben dazu, welche externen Eindämmungsmaßnahmen priorisiert werden sollten (Vorsorge, Prävention, Detektion oder Reaktion). Allerdings empfehlen Experten der GD HOME und der GD DEVCO, dass CBRN-Materialien in einem ersten Schritt ermittelt und gesichert werden sollten. Der Hof ermittelte nur drei Projekte, bei denen der Schwerpunkt auf der Ermittlung von CBRN-Anlagen und der dort vorhandenen Materialien lag. Darüber hinaus befassten sich nur fünf von 66 Projekten, auf die 9 % der Ausgaben entfielen, ausschließlich mit chemischen Risiken (siehe Anhang V), obwohl es sich nach Einschätzung des EU-Zentrums für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) dabei um die Bedrohung handelt, deren Eintreten am wahrscheinlichsten ist.
21Im Jahr 2017 begann die Kommission, die Initiative stärker an sicherheitsrelevanten Fragestellungen wie der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von Cyberkriminalität, dem Schutz kritischer Infrastrukturen, der Bekämpfung des Handels mit gefälschten Arzneimitteln, der Gefahrenabwehr im Seeverkehr und Explosivstoffen auszurichten. Da die Ressourcen der Initiative begrenzt sind, beabsichtigt die Kommission, diese neuen Aktivitäten aus anderen Haushaltslinien zu finanzieren und gleichzeitig die Strukturen der Exzellenzzentren zu nutzen. Noch sind jedoch längst nicht alle Maßnahmen ergriffen, um herkömmlichen CBRN-Risiken zu begegnen23. Die nationalen Kontaktstellen haben ihre Bemühungen im CBRN-Bereich verstärkt und erwarten sich davon Ergebnisse. Die Ausweitung der Initiative auf andere thematische Bereiche erfordert zusätzliche Arbeit, während im CBRN-Bereich noch großer Handlungsbedarf besteht.
Die Ermittlung des Bedarfs und der Prioritäten der Partnerländer nimmt noch immer zu viel Zeit in Anspruch und basiert nicht auf systematischen Risikobewertungen
22Die JRC hat einen Fragebogen zur Bedarfsanalyse (NAQ) für die Partnerländer entwickelt. Die Fragestellungen waren allgemein gehalten und bezogen sich beispielsweise darauf, ob das Partnerland über einen nationalen Rechtsrahmen oder einen institutionellen Rahmen für die Sicherheit von CBRN-Materialien und -Anlagen verfügt. Der Begriff der Risiken war in der Methodik der JRC nicht enthalten, und es fehlte an Leitlinien dazu, wie Risiken ermittelt und priorisiert werden sollten. Die mithilfe des Fragebogens ermittelten Lücken bilden die Grundlage für die Entwicklung eines nationalen CBRN-Aktionsplans (NAP) zur Eindämmung dieser Risiken.
23Experten der JRC waren den nationalen CBRN-Teams der Partnerländer24 zwar bei der Beantwortung der Fragen behilflich, doch bleibt der NAQ eine Selbstbewertung, die von den Partnerländern vorgenommen wird. Für die Durchführung der NAQ- und NAP-Verfahren empfiehlt die Kommission den nationalen Teams, Vertreter aus einem breiten Spektrum von Ministerien (siehe Abbildung 1) und anderen anerkannten Kontaktstellen25 einzubeziehen. Aus der Analyse des Hofes geht jedoch hervor, dass die nationalen Teams nicht systematisch Experten aus allen CBRN-Bereichen eingebunden haben.
24Bis Oktober 2017 hatten 26 von 58 Partnerländern (45 %) ihren NAQ abgeschlossen und nur 18 Partnerländer (31 %) einen NAP erstellt. Vier Partnerländer hatten dabei die NAQ-Methodik nicht angewandt (siehe Anhang I).
25Ein Grund dafür, dass nicht alle Partnerländer die NAQ-/NAP-Prozesse durchlaufen haben, besteht darin, dass es sich um freiwillige Verfahren handelt, die politischen Willen voraussetzen. Ein weiterer Grund dafür, dass nur wenige Partnerländer ihre NAQ und NAP abgeschlossen haben, liegt in der politischen Instabilität in bestimmten Partnerländern, welche die Planung verkompliziert. Schließlich war die JRC nicht in der Lage, schnell genug auf alle Ersuchen um Unterstützung im Hinblick auf den NAQ/NAP zu reagieren.
26Die steigende Nachfrage der Partnerländer im Zusammenhang mit der Durchführung der NAQ-/NAP-Verfahren und die laufende Ausweitung der Initiative stellte für das Personal der JRC eine große Belastungsprobe dar. Die der Initiative zugewiesenen Ressourcen wurden von 200 Personenmonaten im Jahr 2015 auf 105 im Jahr 2017 verringert. Da die JRC nicht in der Lage war, ihr Arbeitsvolumen zu bewältigen, kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abhaltung von Workshops. Zum 31. Oktober 2017 betrug die durchschnittliche Wartezeit für einen NAQ- oder NAP-Workshop nach Einreichung eines entsprechenden Antrags oder Besuch eines früheren Workshops 19 Monate. Werden die NAQ- und NAP-Verfahren nicht zügig durchgeführt, besteht die Gefahr, dass die Dynamik verloren geht und dadurch die Glaubwürdigkeit der Initiative leidet.
Bestimmte Aspekte der Initiative wurden in den Partnerländern zufriedenstellend entwickelt
Die Initiative hat dazu beigetragen, die CBRN-Governance in den Partnerländern zu stärken und die regionale Zusammenarbeit zu intensivieren …
27Die beiden wesentlichen Erfolge der Initiative sind die Einrichtung der nationalen CBRN-Teams und die Aufnahme der regionalen Zusammenarbeit. Der Aufbau der nationalen Strukturen nahm viel Zeit in Anspruch, wodurch sich die Durchführung der Aktivitäten verzögerte. Bis Oktober 2017 hatte jedoch die überwiegende Mehrzahl der Länder (siehe Anhang I) eine nationale Kontaktstelle benannt und ein nationales Team aufgestellt, um für eine behördenübergreifende Zusammenarbeit zu sorgen und die nationale CBRN-Governance zu verbessern. Die Governance wird auch durch die NAQ- und NAP-Verfahren weiter gestärkt (siehe Ziffern 22 und 24).
28Die regionalen Sekretariate26 unterstützen die Partnerländer bei der Ermittlung und Berücksichtigung ihres Bedarfs und erleichtern deren Koordinierung. Sie tragen zur Einrichtung eines CBRN-Netzes bei. In seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 stellte der Hof jedoch fest, dass es ihnen an technischem Fachwissen mangelte. Die GD DEVCO setzte die diesbezügliche Empfehlung des Hofes vollständig um, indem sie sechs Experten für technische Hilfe vor Ort (die mit dem Kürzel "OSA" bezeichnet und nachstehend "Experten vor Ort" genannt werden) in sieben regionale Sekretariate entsandte27. Diese Experten vor Ort tragen durch technische Unterstützung der nationalen Teams, nationalen Kontaktstellen und regionalen Sekretariate zum Aufbau der CBRN-Governance in den Partnerländern bei. Sie organisieren Schulungen und Übungen, ermöglichen Treffen der nationalen Teams, bereiten NAQ- und NAP-Workshops vor und nehmen an diesen teil. Zudem tragen sie zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit bei, indem sie den jeweiligen Bedarf formulieren und Projekte ausarbeiten, Projektvorgaben erstellen und die Durchführung regionaler Projekte überwachen. Die Partnerländer sehen diese Experten vor Ort positiv.
29Die regionalen Sekretariate haben auch die Zusammenarbeit und Koordination mit anderen internationalen Organisationen verbessert28 (siehe Kasten 1). Sie leisteten beispielsweise sechs Partnerländern Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Unterstützung seitens der "Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen".
Kasten 1
Intensivere Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen
Nach der Ebola-Krise organisierten der italienische Vorsitz der Globalen Partnerschaft der G7-Gruppe und die CBRN-Exzellenzzentren der EU im Oktober 2017 einen Workshop mit 11 afrikanischen Ländern, um Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken im Bereich der Biosicherheit in Afrika zu ermitteln.
Dabei wurden erstmals die gemäß mehreren internationalen Initiativen und Verpflichtungen29 erstellten Bedarfsanalysen und Aktionspläne verglichen, wodurch vorhandene Informationen im Hinblick auf die verschiedenen Initiativen koordiniert und konsolidiert werden konnten. Die GD DEVCO plant, diese Aktion fortzuführen, um die Maßnahmen noch besser abzustimmen, mit denen die wichtigsten Prioritäten für das künftige Vorgehen im Bereich der Biosicherheit angegangen werden sollen.
In seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 wies der Hof darauf hin, dass die Partnerländer nicht ausreichend in die Auswahl der Projekte eingebunden wurden, obwohl die Initiative eigentlich einen "Bottom-up"-Ansatz verfolgen sollte.
31Seit Projekt 33 (März 2013) werden die Projekte bei regionalen Rundtischgesprächen erörtert, und mittlerweile gibt es doppelt so viele "Bottom-up"-Projekte30 wie von der GD DEVCO vorgeschlagene "Top-down"-Projekte (9) (siehe Anhang VI). Bei mindestens der Hälfte der Projekte31 sind lokale Experten an der Projektdurchführung beteiligt. Die im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochene Empfehlung wurde also vollständig umgesetzt. Die Projekte der Initiative schaffen nun ein stärkeres Bewusstsein für die lokale Eigenverantwortung und fördern eine Kultur des Konsenses.
32Der zeitliche Abstand zwischen der Einreichung von Projektvorschlägen und der Projektdurchführung, der laut der Empfehlung des Hofes verkürzt werden sollte, ist weiterhin lang (siehe Anhang VI) und beträgt im Durchschnitt über 18 Monate. Die Kommission hat zwar unlängst ihren Ansatz für die Ermittlung des spezifischen Bedarfs der Begünstigten geändert, doch es ist noch zu früh, um zu bestimmen, inwieweit sich der Beginn der Projektaktivitäten durch diese neue Methode beschleunigen wird. Aus diesem Grund gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die Empfehlung teilweise umgesetzt wurde.
33Regionale Aktionspläne gibt es noch nicht. Die fertiggestellten nationalen Aktionspläne haben Diskussionen über mögliche regionale Aktivitäten/Projekte angeregt. Darüber hinaus sammeln und konsolidieren die regionalen Sekretariate - bisweilen mit Unterstützung der Experten vor Ort - Informationen über den nationalen Bedarf, um regionale Prioritäten festzulegen. Infolge des gestärkten Vertrauens und der höheren Eigenverantwortung zeichnet sich in drei Regionen ein eigener regionaler Ansatz ab (siehe Kasten 2).
Kasten 2
Ermittlung des regionalen Bedarfs
Im April 2016 kamen erstmals nationale Experten aller südostasiatischen Partnerländer zusammen, um (auf der Grundlage einer Analyse der NAQ, NAP, früherer/laufender Projekte und von Prioritätslisten) die regionalen Prioritäten zu erörtern. Im Zuge des Treffens wurden sieben regionale Projektvorschläge ausgearbeitet. Dies ist zwar ein positives Anzeichen für mehr Initiative, doch die Vorschläge mussten erheblich überarbeitet werden, weshalb man entschied, ab 2018 einen Experten vor Ort in die Region zu entsenden.
Das Sekretariat für Südost- und Osteuropa analysierte die bestehenden NAP in der Region sowie frühere Projektvorschläge, einschließlich derer, die abgelehnt worden waren. Außerdem forderte es die nationalen Kontaktstellen auf, eine Liste ihrer Prioritäten zu erstellen. Auf der Grundlage dieser Informationen nahm die Region 2016 eine regionale Strategie mit 10 Prioritäten an. Derzeit stellt die Region die Projektvorgaben für einen Projektvorschlag zur Behandlung chemischer und biologischer Abfälle fertig.
An der Atlantikfront Afrikas gelangten die nationalen Kontaktstellen zu dem Schluss, dass die von den Projektträgern vorgeschlagenen Aktivitäten nicht dem lokalen Bedarf entsprachen, da die Projektvorgaben nicht spezifisch genug waren. Daraufhin wurden lokale Experten damit beauftragt, Informationen zu sammeln, den tatsächlichen Bedarf zu analysieren und zu definieren und Projektvorschläge zu erarbeiten. Die Projektvorgaben für zwei unlängst unterbreitete Projektvorschläge32 wurden auf dieser Grundlage erstellt. Durch diese Vorgehensweise könnte die Anlaufphase verkürzt werden.
Die Projekte erbrachten die geplanten Outputs zum Teil oder zur Gänze. Zahlreiche Projekte umfassten Schulungsaktivitäten, die von allgemeinen Einführungs- und Sensibilisierungsprogrammen bis hin zu stärker operativ ausgerichteten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau reichten. Mitunter wurden im Rahmen der Projekte Studienbesuche in EU-Mitgliedstaaten durchgeführt, CBRN-Ausrüstung geliefert, Schulungsmaterialien - etwa Handbücher, Leitlinien für bewährte Verfahren, methodische Leitfäden und nationale Reaktionspläne - erstellt und Beiträge für die Annahme oder Überarbeitung von Gesetzen und Vorschriften geliefert (siehe Kasten 3).
Kasten 3
Preise für Erfolgsgeschichten
Die nationalen Kontaktstellen und Leiter der regionalen Sekretariate sind gehalten, die Erfolgsgeschichten der Initiative herauszustellen. Bei der Preisverleihung der Exzellenzzentren ("Centres of Excellence awards") anlässlich der 5. Jahrestagung der nationalen Kontaktstellen wurden einige dieser Erfolgsgeschichten ausgezeichnet.
Sambia erhielt den Preis für die größte nationale Erfolgsgeschichte in Anerkennung der Überarbeitung seines nationalen Rechtsrahmens für das CBRN-Risikomanagement. Im Zuge dieser Überarbeitung war das Änderungsgesetz Nr. 2 von 2015 zur Terrorismusbekämpfung erlassen worden, das zur Schaffung eines nationalen Terrorismusabwehrzentrums geführt hatte, das u. a. für die Kapazitäten zur Erkennung, Kontrolle und Abwehr von CBRN-Risiken zuständig ist.
Die unter Federführung der Initiative durchgeführten Planübungen und Feldsimulationen33 werden von den Partnerländern hoch geschätzt34 (siehe Kasten 4). Die befragten Länder äußerten den Wunsch, dass mehr Feldübungen (mit entsprechenden vorherigen Schulungen) finanziert werden sollten, da es sich hierbei um die beste Form des praxisorientierten Lernens handle.
Kasten 4
Die Planübung "FALCON I"
Die Länder des Golf-Kooperationsrats schlossen sich als letzte Region der Initiative an. Obwohl in diesen Ländern noch kein regionales Projekt entwickelt wurde, erzeugte das regionale Sekretariat durch die Organisation eines Workshops und einer Planübung im Februar 2016 eine gewisse Dynamik in der Region. Im Mittelpunkt dieser hauptsächlich von den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Globalen Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus finanzierten Veranstaltung stand das Thema Erkennung und Abwehr nuklearer Bedrohungen. Als erste Übung dieser Art zielte "FALCON" darauf ab, die regionale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu stärken und die von den einzelnen Ländern entwickelten nationalen Szenarien zu verbessern35. Vertreter der Globalen Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus, der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Weltzollorganisation nahmen als Beobachter an der Veranstaltung teil.
Eine zweite Übung soll 2018-2019 stattfinden. Im Mittelpunkt von FALCON II sollen zunächst der Aufbau von Kapazitäten zur Erkennung und Abwehr radiologischer Bedrohungen und danach die Durchführung von Plan- und Feldübungen stehen.
… doch erhebliche Hindernisse beeinträchtigen noch immer die Erschließung des vollen Potenzials der Initiative …
36Trotz der im vorherigen Abschnitt genannten Erfolge bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse. Diese verhindern, dass die Initiative ihr Potenzial zur Schaffung einer vernetzten CBRN-Gemeinschaft auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene voll entfalten kann.
… im Partnerland
37Eine Reihe von Faktoren hatte negative Auswirkungen darauf, inwieweit in den Partnerländern die CBRN-Governance gestärkt und die Risiken eingedämmt werden konnten. Hierzu zählten Einschränkungen beim Mandat und rechtlichen Status des nationalen Teams als Ganzes sowie der NFP im Besonderen. Weitere Hindernisse waren die mangelnde Verfügbarkeit von Mitgliedern des nationalen Teams, politische Instabilität und Finanzierungsengpässe. Die Experten vor Ort förderten Treffen der nationalen Teams in einigen Ländern, doch diese Unterstützung ist auf lange Sicht nicht nachhaltig.
38Die nationalen Kontaktstellen sind zentrale Akteure des Netzes, da sie die Arbeit der CBRN-Akteure in ihren jeweiligen Ländern koordinieren und als einzelstaatliche Ansprechpartner für die Initiative fungieren. Nach dem Willen der Kommission sollen sie die zentralen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im CBRN-Bereich werden. Allerdings wird ihnen von den verschiedenen Institutionen, die das nationale Team bilden, sowie von ihren eigenen Regierungen oftmals keine ausreichende Bedeutung und Autorität zugestanden.
39Seit Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 17/2014 hat die GD DEVCO lediglich in vier EU-Delegationen36 (Nairobi, Manila, Dakar und Islamabad) langfristig IcSP-Verantwortliche für regionale Zusammenarbeit entsandt. In Kenia und auf den Philippinen befinden sich regionale Sekretariate, im Senegal und in Pakistan hingegen nicht. Die langfristig entsandten IcSP-Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit kooperieren mit den anderen EU-Delegationen in den Regionen, in denen sie eingesetzt werden. Ihre Zuständigkeiten beschränken sich jedoch nicht nur auf CBRN-Angelegenheiten, sondern erstrecken sich auch auf andere Maßnahmen im Sicherheitsbereich37.
40Die Beteiligung der EU-Delegationen an der Förderung der Initiative und Mobilisierung politischen Willens innerhalb des Landes und der Regionen ist zwar gestiegen, jedoch noch immer unzureichend. CBRN-Angelegenheiten wurden im strategischen, sicherheitspolitischen oder politischen Dialog nicht systematisch berücksichtigt. In welchem Umfang die EU-Delegationen über Informationen verfügten, hing oftmals davon ab, ob langfristig entsandte IcSP-Verantwortliche für regionale Zusammenarbeit in der Region vertreten waren. In einigen Ländern in prioritären Regionen war die EU-Delegation überhaupt nicht an Maßnahmen im CBRN-Bereich beteiligt. Insgesamt gelangt der Hof zu dem Schluss, dass der EAD und die Kommission seine frühere Empfehlung teilweise umgesetzt haben.
… oder in der Region und darüber hinaus
41Die umfassende Analyse des Hofes ergab, dass die regionale Zusammenarbeit bei den meisten Projekten kein vorrangiges Ziel darstellte, da alle Partnerländer zuerst ihrem nationalen Bedarf gerecht werden wollen. Zweifellos ist es erforderlich, ein Gleichgewicht zwischen der Entwicklung der nationalen Kapazitäten zur Eindämmung von CBRN-Risiken und der Stärkung der regionalen Zusammenarbeit herzustellen. Bei den Projekten, für die dem Hof ausreichende Informationen vorlagen, betrug das Verhältnis zwischen nationalen und regionalen Aktivitäten jedoch 70:30.
42Die Stärkung der CBRN-Netze auf nationaler und regionaler Ebene ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass auf einen Vorfall mit CBRN-Stoffen angemessen reagiert werden kann. Die Initiative soll die Partnerländer bei der Kooperation und Zusammenarbeit unterstützen. Allerdings wurde nur selten auf regionaler Ebene zusammengearbeitet. In der Regel werden zweimal pro Jahr regionale Rundtischgespräche (siehe Abbildung 1 und Anhang I) abgehalten, bei denen Projekte erörtert werden, doch nationale Experten werden nur einmal eingeladen, was bedeutet, dass auf die verfügbare Fachkompetenz nur begrenzt zurückgegriffen wird. Die GD DEVCO organisiert überdies ein jährliches Treffen, an dem nur die Leiter der regionalen Sekretariate teilnehmen. Den nationalen Kontaktstellen und Experten vor Ort zufolge müssen mehr regelmäßige regionale Treffen abgehalten, internationale Experten eingeladen, kurze Workshops/Schulungen organisiert und mehr Plan- und Feldübungen durchgeführt werden.
43Derzeit gibt es weder ein Diskussionsforum noch einen Mechanismus, um Leitlinien, bewährte Verfahren, Studien oder Erkenntnisse von internationalen Organisationen oder EU-Projekten, die im Rahmen anderer Programme finanziert wurden (etwa im Rahmen des Programms "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung", des Siebten Forschungsrahmenprogramms, des Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) sowie Horizont 2020), im CBRN-Bereich mit den Partnerländern auszutauschen.
… zur Prüfung anderer Finanzierungsmöglichkeiten
44Die Zukunft der Initiative hängt maßgeblich von der Umsetzung der nationalen Aktionspläne (NAP) ab. In diesen Plänen sind viele Maßnahmen aufgeführt (siehe Beispiele in Anhang V), für deren vollständige Umsetzung die nationalen Haushaltsmittel und die Mittel der Initiative allein nicht ausreichen. Es sind jedoch weitere Finanzierungsquellen vorhanden, die in Anspruch genommen werden können, wie beispielsweise das Europäische Nachbarschaftsinstrument, der Europäische Entwicklungsfonds oder das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit.
45Dem NAP kommt bei der Geberkoordinierung - und somit bei der Bereitstellung weiterer Mittel für den Aufbau nationaler Kapazitäten - eine zentrale Rolle zu (siehe Kasten 5).
Kasten 5
Erstellung des nationalen Aktionsplans Georgiens
Im Jahr 2015 nahm Georgien seinen nationalen CBRN-Aktionsplan für den Zeitraum 2015-2019 an. Georgien erstellte den NAP zwar nicht anhand der Bedarfsermittlungsmethodik der Initiative, gehörte jedoch zu den ersten Partnerländern, die einen Aktionsplan verabschiedeten.
Der Plan umfasst 30 Prioritäten und 118 spezifische Maßnahmen. Der georgische Rat für behördenübergreifende Koordination tritt jährlich zusammen, um die Umsetzung des NAP zu erörtern. Zu diesem Treffen werden auch Geber eingeladen.
Ein wesentliches Ergebnis der Sondersitzung zur Geberkoordinierung im November 2017 war ein von den georgischen Teilnehmern erstelltes Bedarfsbewertungsdokument, das den Gebern, einschließlich der EU, eine bessere Planung ihrer Hilfe im CBRN-Bereich ermöglichen sollte. Zwei EU-Mitgliedstaaten boten Unterstützung in den Bereichen medizinische Soforthilfe/Katastrophenschutz und Ausbildung von CBRN-Militäreinheiten an. Zusätzlich kündigte ein großer nicht aus der EU stammender Geber an, dass die gesamte künftige Unterstützung für Georgien im CBRN-Bereich auf den NAP abgestimmt werde.
Die EU-Delegationen können bei der Ermittlung anderer Finanzierungsquellen eine wichtige Rolle spielen. Sie können CBRN-bezogene Themen wie Lebensmittelsicherheit, biologische Sicherheit, chemische Verschmutzung, Sicherheitsstandards oder CBRN-Rechtsrahmen in Projekte aufnehmen, die in traditionellen Entwicklungsbereichen (wie Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Justiz) finanziert werden. Allerdings haben die meisten der befragten EU-Delegationen nicht nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.
47Die überwiegende Mehrzahl der befragten EU-Delegationen gab an, dass noch keine Treffen zur Geberkoordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten stattgefunden hatten.
48Obwohl die Länder der Europäischen Nachbarschaft einen vorrangigen Bereich für die Initiative und die EU allgemein darstellen, war die GD NEAR bisher nur begrenzt eingebunden. Durch eine intensivere Zusammenarbeit der GD DEVCO mit anderen Generaldirektionen der Kommission, beispielsweise der GD NEAR und der GD ECHO, wäre es ebenfalls einfacher, die ermittelten Lücken zu schließen, die von der Initiative bislang nicht in Angriff genommen werden konnten.
Unzureichende Überwachung und Bewertung
49Die Ergebnisse der Initiative sollten mitgeteilt werden, um künftige strategische und operative Entscheidungen daran auszurichten und für das Interesse und politische Engagement zu sorgen, die für den Erfolg der Initiative erforderlich sind.
50Die GD DEVCO trägt zwar die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Initiative, stützt sich jedoch auf andere Akteure, um die notwendigen Rückmeldungen zu erhalten. Diese Akteure sammeln Informationen und überwachen und bewerten die Aktivitäten der Initiative mittels
- eines webbasierten Portals der CBRN-Exzellenzzentren ("das Portal");
- Treffen des Lenkungsausschusses mit Projektträgern;
- Koordinierungsausschüssen mit dem EAD, der JRC, dem UNICRI, dem Governance-Team und den Experten vor Ort;
- Berichten des UNICRI, des Governance-Teams, der Experten vor Ort und der Projektträger;
- ergebnisorientierten Überwachungsmissionen vor Ort;
- Bewertungsberichten der JRC.
Das Portal: ein potenzielles Informations- und Überwachungsinstrument
51Beim Portal handelt es sich um eine Internetplattform mit eingeschränktem Zugang, die laut GD DEVCO die komplette Projektdokumentation enthalten sollte. Zudem soll es dazu dienen, Akteure über geplante Aktivitäten zu informieren sowie Protokolle von wichtigen Treffen und Kontaktlisten zu veröffentlichen. Die veröffentlichten Informationen sind jedoch sporadisch, unvollständig, schlecht strukturiert und nicht in einem benutzerfreundlichen (oder für Mobilgeräte geeigneten) Format abrufbar. Die JRC ist für die Verwaltung des Portals zuständig, verlässt sich in Bezug auf die Bereitstellung der Projektdokumentation jedoch auf die GD DEVCO. Derzeit wird das Potenzial des Portals als operatives und Verwaltungsinstrument (siehe Anhang VII) oder als Diskussionsforum nicht vollständig ausgeschöpft (siehe Ziffer 43).
52Projektträger nutzen das Portal, um aus früheren Projekten zu lernen. Da das Portal jedoch unvollständig ist und kein Verzeichnis der Projektoutputs enthält, haben die Projektträger nicht systematisch Zugang zu diesen Informationen. Dies hat zu einer gewissen Überschneidung von Aktivitäten geführt. Beispielsweise wurden einige CBRN-Einführungsschulungen bei verschiedenen Projekten wiederholt, ohne das bereits erstellte Material wiederzuverwenden, wodurch die Projektkosten hätten gesenkt werden können.
Andere Überwachungsinstrumente
53Die GD DEVCO, die JRC, die regionalen Sekretariate und die nationalen Kontaktstellen haben Informationen auch nicht systematisch außerhalb des Portals gesammelt und konsolidiert. Die Vielzahl der beteiligten Akteure, unzureichende Aufzeichnungen und unvollständige Projektinformationen erschweren und beeinträchtigen die Beaufsichtigung, Überwachung und Bewertung von Projekten durch die Kommission.
54Die GD DEVCO verfolgte die Projektaktivitäten bei Treffen des Lenkungsausschusses weiter. Allerdings kann der Hof aufgrund der unzureichenden Aufzeichnungen der GD DEVCO nicht bestätigen, ob regelmäßige Treffen stattgefunden hatten und die Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
55In seinem Sonderbericht Nr. 17/2014 empfahl der Hof, die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungs- und Durchführungsstellen beispielsweise durch die Wiedereinsetzung des Koordinierungsausschusses zu verbessern. Diese Treffen wurden 2014 wieder aufgenommen und fanden gewöhnlich zweimal jährlich statt. Sie erleichterten die Verwaltung der Initiative, indem sie einen Gesamtüberblick über die Aktivitäten der verschiedenen Schlüsselakteure38 ermöglichten. Die im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochene Empfehlung des Hofes wird als vollständig umgesetzt betrachtet.
56Darüber hinaus überwacht die GD DEVCO die Ergebnisse auf der Grundlage von Vor-Ort-Besuchen, die von externen Sachverständigen durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes waren zu den 60 Projekten, die im Rahmen der Initiative durchgeführt wurden, nur sechs ergebnisorientierte Überwachungsberichte fertiggestellt worden, von denen einer die technische Hilfe vor Ort betraf. Bei Projekten, die von der JRC durchgeführt wurden, hatten keine ergebnisorientierten Überwachungsbesuche stattgefunden, obwohl die JRC diese Projekte nicht selbst bewerten kann.
Die Ergebnisse werden nicht zufriedenstellend bewertet
57Aufgrund des Fehlens klarer, eindeutig definierter Ziele sowie relevanter Wirkungs-/Auswirkungsindikatoren sowohl auf Ebene der Initiative als auch auf Projektebene39 war es nicht möglich, die Ergebnisse dahin gehend zu bewerten, ob die Kapazitäten zur Eindämmung und Abwehrbereitschaft im Falle von CBRN-Risiken und -Bedrohungen verbessert worden waren. Zudem konnten die Erfolge der Initiative nicht gemessen werden, da die Wirkungen und Auswirkungen der Projekte nicht mit den übergeordneten Zielen verknüpft waren.
58Die JRC ist für sämtliche Projektbewertungen zuständig, hat sie seit September 2016 jedoch größtenteils an externe Sachverständige ausgelagert. Alle Bewertungen basierten auf der Untersuchung von Unterlagen und stützten sich auf die Beiträge der JRC. Der Hof stellte fest, dass ein Drittel der Bewertungen wegen der unzureichenden Dokumentation der Projekte nicht abgeschlossen worden war (siehe Ziffer 51).
59Obwohl sie auf der Untersuchung von Unterlagen beruhten, nahmen die endgültigen Bewertungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Abschlussberichte im Durchschnitt 19 Monate in Anspruch (bei Zugrundelegung des Zeitpunkts des Projektabschlusses sogar noch länger). Die Halbzeitbewertungen wurden erst fertiggestellt, als die Projekte schon nahezu abgeschlossen waren. Sofern Empfehlungen ausgesprochen wurden, waren sie im Grunde meist überflüssig, da es für eine Umsetzung zu spät war40.
60Die Tatsache, dass es sich bei den meisten Projekten um eigenständige Aktivitäten ohne einen längerfristigen Plan handelt, ist für deren Nachhaltigkeit nicht gerade förderlich. Der überwiegende Teil der vom Hof geprüften Projekte umfasste keine Bestimmungen, mit denen hätte gewährleistet werden können, dass ihre Wirkung nachhaltig ist. Zwar wurden Ersthelfer im Rahmen einiger Projekte mit CBRN-Ausrüstung ausgestattet, doch fehlt in vielen Partnerländern die Grundausrüstung, sodass die durchgeführten Aktivitäten oftmals über ihre technischen Kapazitäten hinausgingen. Da der CBRN-Bereich nicht die höchste Priorität darstellt, sind die nationalen Finanzmittel begrenzt, wodurch die Gefahr besteht, dass die erzielte Wirkung nicht von Dauer ist. Nur einige wenige Schulungsmaßnahmen - darunter Programme zur Schulung von Ausbildern - wurden auch nach Ende des Projekts fortgeführt.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
61Die Initiative ist das größte zivile Programm der EU im Bereich der externen Sicherheit. Das Konzept umfasst einen einzigartigen regionalen und behördenübergreifenden Ansatz, an dem zahlreiche Akteure beteiligt sind (siehe Ziffern 8-10). Insgesamt ist die Initiative eines der Hauptinstrumente zur Eindämmung von CBRN-Bedrohungen und -Risiken, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben (siehe Ziffer 4). Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Initiative zwar zur Eindämmung dieser CBRN-Bedrohungen beigetragen hat, allerdings noch zahlreiche Herausforderungen bestehen bleiben (siehe Ziffern 16-60).
62Von den sechs im Sonderbericht Nr. 17/2014 ausgesprochenen Empfehlungen haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) drei vollständig und zwei teilweise umgesetzt (siehe Anhang II und Ziffern 11, 16-21, 28, 30-32, 39-40 und 55). Die Partnerländer werden nun stärker in die Initiierung und Umsetzung von Projekten einbezogen, die Organisation auf regionaler Ebene wurde gestärkt, und die Zusammenarbeit zwischen Entscheidungs- und Durchführungsstellen hat sich verbessert. Auch wenn einige Fortschritte erzielt wurden, sind die Rolle der EU-Delegationen und die Geschwindigkeit der Projektdurchführung noch immer nicht zufriedenstellend (siehe Ziffern 27-48). Eine der früheren Empfehlungen des Hofes - die von der Kommission auch akzeptiert worden war -, nämlich die Finanzmittel der EU auf die Gebiete zu konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, wurde nicht umgesetzt (siehe Ziffern 16-21).
63Der Erfolg der Initiative hängt davon ab, ob es möglich sein wird, Anpassungen vorzunehmen und die zentralen Herausforderungen, vor denen die Initiative heute steht, zu bewältigen. Das Ziel der folgenden Empfehlungen besteht darin, die im Zuge der Prüfung ermittelten Defizite anzugehen und somit die Initiative weiter zu stärken und zu unterstützen.
64Weder für die Initiative insgesamt noch für die Phase der Projektauswahl oder die Ermittlung des Bedarfs der Partnerländer wurde bislang ein geeigneter Risikomanagementansatz im Hinblick auf die Aktivitäten der Initiative entwickelt (siehe Ziffern 18-23).
65Die Kommission stellt den Partnerländern Instrumente und eine Methodik zur Verfügung, damit sie ihren eigenen Bedarf ermitteln und nationale Aktionspläne zur Eindämmung von CBRN-Risiken entwickeln können (siehe Ziffern 22-23). Es fehlen allerdings ausreichende Orientierungshilfen dazu, wie die Risiken ermittelt und priorisiert werden sollten (siehe Ziffer 23). Trotz dieses Defizits bleiben der Fragebogen zur Bedarfsanalyse und der nationale Aktionsplan aber nach wie vor wesentliche Elemente, die der Initiative ihre Grundlage geben. Allerdings ist die Kommission nicht in der Lage, schnell genug auf alle Ersuchen der Partnerländer um Unterstützung bei der Ermittlung und Priorisierung ihres Bedarfs zu reagieren; dadurch könnte sich die Erstellung sowohl der Fragebögen als auch der Aktionspläne erheblich verzögern (siehe Ziffer 26).
Empfehlung 1: Priorisierung der Aktivitäten anhand einer systematischen Risikobewertung
Die Kommission und der EAD sollten
- eine gemeinsame EU-Analyse zur Ermittlung externer CBRN-Risiken durchführen, um interne und externe Maßnahmen umfassend zu verbinden.
Die Kommission sollte
- systematische Risikobewertungen in die Methodik zur Bedarfsanalyse und zur Erstellung der nationalen Aktionspläne aufnehmen;
- allen Partnerländern, die um Unterstützung im Hinblick auf die Fertigstellung ihrer Bedarfsanalysen und nationalen Aktionspläne ersuchen, zügig antworten.
Zieldatum für die Umsetzung: Juni 2019.
66Zusätzlich zu den Verbesserungen, die aus den früheren Empfehlungen des Hofes resultierten, wurden einige Aspekte der Initiative in den Partnerländern weiterentwickelt. Die Initiative hat eine Kultur der Sicherheit und Zusammenarbeit gefördert (siehe Ziffern 22 und 31). In den meisten Partnerländern wurden nationale CBRN-Teams benannt. Die Projekte haben einen Großteil der Outputs erbracht, und die beteiligten Akteure schätzen vor allem die operativen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (siehe Ziffern 34-35).
67Regionale Zusammenarbeit wurde in die Wege geleitet, findet jedoch noch immer kaum statt, da die Partnerländer nicht ausreichend interagieren und zuerst ihrem nationalen Bedarf gerecht werden wollen (siehe Ziffer 33 und Ziffern 41-43).
Empfehlung 2: Stärkung der regionalen Dimension der Initiative
Die Kommission sollte die Anzahl der regionalen Aktivitäten wie Feld- und Planübungen erhöhen.
Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2019.
68Die Einbindung der EU-Delegationen hat sich seit der Veröffentlichung des Sonderberichts Nr. 17/2014 verbessert. Die Delegationen waren jedoch nicht aktiv genug, wenn es darum ging, die Initiative zu fördern und politischen Willen zu mobilisieren (siehe Ziffern 39-40). CBRN-Angelegenheiten wurden im strategischen, sicherheitspolitischen oder politischen Dialog nicht systematisch berücksichtigt.
Empfehlung 3: Weitere Stärkung der Rolle der EU-Delegationen im Rahmen der Initiative
Die Kommission und der EAD sollten gemeinsam
- bestimmten Kontaktstellen und/oder langfristig entsandten IcSP-Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit in allen EU-Delegationen Aufgaben im CBRN-Bereich übertragen;
- CBRN-Angelegenheiten im strategischen, sicherheitspolitischen und politischen Dialog berücksichtigen.
Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2018.
69Die Generaldirektionen der Kommission tauschten sich untereinander und mit der Gebergemeinschaft, insbesondere bezüglich der Frage der potenziell verfügbaren Finanzmittel, nur begrenzt aus (siehe Ziffern 44-48).
Empfehlung 4: Ermittlung möglicher Synergien und anderer verfügbarer Finanzierungsquellen
Die GD DEVCO und der EAD sollten mit anderen einschlägigen Generaldirektionen der Kommission, insbesondere der GD NEAR, sowie mit anderen Gebern zusammenarbeiten, um mögliche Synergien und verfügbare Finanzierungsquellen zu ermitteln, mit deren Hilfe sich CBRN-Aktivitäten womöglich besser unterstützen ließen.
Zieldatum für die Umsetzung: Juni 2019.
70Die Überwachung und Bewertung durch die Kommission war aufgrund unvollständiger und sporadischer Informationen, mangelhafter Aufzeichnungen und ungenügender Einbindung der Partnerländer unzureichend (siehe Ziffern 51-60). Aufgrund des Fehlens klarer Ziele, relevanter Indikatoren und vor Ort gesammelter Daten war es schwierig, die Wirkung und Auswirkungen der Projekte und der Initiative insgesamt zu bewerten.
Empfehlung 5: Erhöhung der Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit der Aktivitäten und Ergebnisse durch bessere Überwachung und Bewertung
Die Kommission sollte
- das übergeordnete Ziel der Initiative in spezifischere Ziele übertragen, die auf Projektebene verwendet werden können und es ermöglichen, Ergebnisse von der Projektebene bis hin zur Ebene der Einzelstaaten, Regionen und der gesamten Initiative zu messen;
- Wirkungs- und Auswirkungsindikatoren festlegen, mit denen die Wirksamkeit der Initiative im Hinblick auf die gesetzten Ziele bewertet werden kann.
Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2019.
71Das webbasierte CBRN-Portal besitzt großes Potenzial als operative Datenbank für die Umsetzung und Verwaltung der Aktivitäten der Initiative. Es ist jedoch noch kein wirksamer, vollständiger, aktueller und strukturierter Speicherort für Aktivitäten, gewonnene Erkenntnisse und bewährte Verfahren (siehe Ziffern 51-59).
Empfehlung 6: Überarbeitung des webbasierten Portals für einen leichten Zugriff auf alle Informationen, die die Aktivitäten der Initiative betreffen
Die Kommission sollte dafür Sorge tragen, dass
- alle einschlägigen Informationen auf ihrem webbasierten Portal zur Verfügung stehen und die entsprechenden Zugriffsberechtigungen gewährt werden;
- bewährte Verfahren und Leitlinien über das CBRN-Portal abrufbar sind.
Zieldatum für die Umsetzung: Dezember 2018.
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. April 2018 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhänge
Anhang I
Die Initiative in Zahlen
Zeitraum | 2009-2013 | 2014-2017 | 2020 |
Mittelausstattung | 109 Millionen Euro jährlicher Durchschnitt = ±22 |
76 Millionen Euro jährlicher Durchschnitt = ±19 |
|
130 Millionen Euro | |||
Zugewiesen | 97 Millionen Euro für Projekte | ||
41 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen (Kapazitätsaufbau und Governance) |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des Gemeinsamen RELEX-Informationssystems.
8 Regionen und 58 Partnerländer im Oktober 2017
Anzahl der | AAF | NAS | SEEE | MIE | GCC | ECA | CA | SEA | Insgesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Partnerländer | 10 | 6 (+1) | 10 | 3 | 3 | 11 | 5 | 10 | 58 |
NFP | 10 | 6 | 10 | 3 | 3 | 11 | 5 | 9 | 57 |
nationalen Teams | 10 | 1 | 9 | 3 | 0 | 10 | 3 | 8 | 46 |
Rundtischgespräche | 12 | 7 | 14 | 9 | 5 | 9 | 6 | 13 | n. z. |
fertiggestellten Fragebögen zur Bedarfsanalyse | 6 | 1 | 4 | 2 | 1 | 5 | 3 | 4 | 26 |
fertiggestellten nationalen Aktionspläne | 4 | 0 | 3 | 1 | 0 | 4 | 0 | 6 | 18 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Dokumenten der JRC, Berichten zur technischen Hilfe vor Ort, Protokollen von Rundtischgesprächen und des Gemeinsamen RELEX-Informationssystems.
Anhang II
Weiterverfolgung der Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 17/2014
Empfehlungen | Aktueller Stand | Bezugnahmen im Text |
---|---|---|
Die Finanzmittel der EU auf die Gebiete konzentrieren, die für die Sicherheit der EU am bedeutendsten sind, um so den größten unmittelbaren Nutzen zu erzielen. | Nicht umgesetzt | Ziffern 16-21 |
Die Kapazitäten der regionalen Sekretariate durch die Vermittlung technischer Fachkenntnisse erhöhen. | Vollständig umgesetzt | Ziffer 28 |
Die Rolle der EU-Delegationen - insbesondere in den Ländern, in denen ein regionales Sekretariat eingerichtet wurde - stärken. | Teilweise umgesetzt | Ziffern 39-40 |
Maßnahmen ergreifen, um die Partnerländer nicht nur in die Initiierung von Projekten, sondern auch in deren Durchführung einzubeziehen. Dies würde das Verantwortungsgefühl der Länder für die Maßnahmen erhöhen und die Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen sicherstellen. | Vollständig umgesetzt | Ziffern 30-31 |
Weiterhin Anstrengungen zur Verbesserung der Verfahren unternehmen, um den zeitlichen Abstand zwischen der Einreichung von Projektvorschlägen und der Projektdurchführung zu verringern. | Teilweise umgesetzt | Ziffer 32 |
Die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungs- und Durchführungsstellen beispielsweise durch die Wiederbelebung des Koordinierungsausschusses verbessern. | Vollständig umgesetzt | Ziffer 55 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Anhang III
Regionale Sekretariate und Partnerländer im Oktober 2017
Abkürzung | Region | Beteiligte Länder |
---|---|---|
SEA | Südostasien | Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam |
AAF | Atlantikfront Afrikas | Benin, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Liberia, Marokko, Mauretanien, Senegal, Sierra Leone, Togo |
NAS | Nordafrika/Sahelzone | Algerien, Burkina Faso, Libyen, Mali, Marokko, Niger, Tunesien |
SEEE | Südost- und Osteuropa | Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Georgien, Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine |
CA | Zentralasien | Afghanistan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan, Usbekistan |
MIE | Naher und Mittlerer Osten | Irak, Jordanien, Libanon |
ECA | Ost- und Zentralafrika | Äthiopien, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ghana, Kenia, Malawi, Ruanda, Sambia, Seychellen, Tansania, Uganda |
GCC | Länder des Golf-Kooperationsrats | Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Informationen der GD DEVCO und des EAD.
Anhang IV
Geografische Verteilung der Initiative
Anhang V
Beispiele für CBRN-Prioritäten aus den nationalen Aktionsplänen von vier Partnerländern
Quelle: Plakate des UNICRI auf der Grundlage von Informationen der Länder Côte d'Ivoire, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon und Georgien.
Anhang VI
Liste der Projekte
Nr. | Projekttitel | Mittelausstattung (Euro) | Region | Bottom-up | Formulierung der Idee | Projektbeginn | Projektende | Erfasste CBRN-Bereiche |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
66 | MEDISAFE - Bekämpfung des illegalen Handels mit und Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln in Ost- und Zentralafrika | In Vorbereitung | ECA | Mischform | CB | |||
65 | Verbesserung der Behandlung chemischer und biologischer Abfälle in Ländern Zentralasiens für eine bessere Eindämmung von Sicherheitsrisiken | 3 000 000 | CA | J | 2.6.2016 | CB | ||
64 | EU P2P - Programm zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 2017 | 3 000 000 | NAS, SEEE | N | RN | |||
63 | Bereitstellung von CBRN-Spezialausrüstung für die Schulung von mit grenzübergreifenden Kontrollen betrautem Personal | 1 000 000 | NAS | J | verwandt mit P 55 | CBRN | ||
62 | Technische Unterstützung vor Ort für CBRN-Exzellenzzentrum | In Vorbereitung | SEA | n. z. | CBRN | |||
61 | Fachgerechter Umgang mit Chemikalien und damit verbundenen Abfällen in Südostasien (SEACHEM) | 2 999 815 | SEA | J | 3.4.2014 | 1.9.2017 | 1.9.2020 | C |
60 | Unterstützung des Exzellenzzentrums für Ost- und Zentralafrika im Bereich der nuklearen Sicherheit | 3 500 000 | ECA | J | 8.11.2016 | 7.11.2019 | RN | |
59 | Stärkung des regionalen Sekretariats des CBRN-Exzellenzzentrums für die Region des Golf-Kooperationsrats | 285 000 | Golf-Kooperationsrat | n. z. | 15.9.2015 | 14.9.2016 | CBRN | |
58 | Bereitstellung von Spezialausrüstung für CBRN-Forensik in der Exzellenzzentrums-Region Südost- und Osteuropa | 1 871 115 | SEEE | J | 8.4.2014 verwandt mit P 57 | 15.1.2017 | 30.4.2018 | CBRN |
57 | Stärkung der Fähigkeiten im Bereich der Tatortforensik bei der Untersuchung von CBRN-Vorfällen in der Exzellenzzentrums-Region Südost- und Osteuropa | 1 399 670 | SEEE | J | 8.4.2014 | 14.1.2020 | CBRN | |
56 | Technische Hilfe vor Ort 2 Technische Hilfe vor Ort für die Sekretariate der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren in Algier und Taschkent | 2 130 250 | CA, NAS | n. z. | 10.11.2019 | CBRN | ||
55 | Stärkung der grenzüberschreitenden Kapazitäten zur Kontrolle und Erkennung von CBRN-Stoffen | 3 500 000 | NAS, AAF | J | 2.7.2013 | 30.9.2019 | CBRN | |
54 | Kapazitätsaufbau für die medizinische Vorsorge und Reaktion auf CBRN-Vorfälle | 2 999 965 | MIE | J | 26.2.2014 | 17.7.2019 | CBRN | |
53 | Stärkung der nationalen Rechtsrahmen und Bereitstellung von Spezialschulungen im Bereich der biologischen Sicherheit in zentralasiatischen Ländern | 5 000 000 | CA | J | 25.3.2015 | 22.12.2015 | 21.12.2018 | B |
52 | Bereitstellung von CBRN-Spezialausrüstung für Ersthelfer in der Exzellenzzentrums-Region Südosteuropa | 1 697 563 | SEEE | J | 10.7.2013 verwandt mit P 44 | 11.12.2015 | 10.6.2018 | CBRN |
51 | Technische Hilfe vor Ort für die Sekretariate der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren in Georgien, Kenia und Marokko | 2 969 700 | SEEE, CA, AAF | n. z. | 15.9.2015 | 14.9.2018 | CBRN | |
50 | Bereitstellung von Spezialausrüstung zur Verbesserung der CBRN-Vorsorge- und -Reaktionsfähigkeiten | 2 634 042 | AAF, ECA | J | 1.4.2014 | 1.10.2015 | 30.6.2019 | CBRN |
49 | "One Health"-Projekt in Pakistan | 927 608 | CA | N | 5.1.2015 | 4.1.2018 | B | |
48 | Verbesserung des regionalen Ausbruchsmanagements in Partnerländern der CBRN-Exzellenzzentren der Region Atlantikfront Afrikas | 3 499 600 | AAF | J | 1.6.2014 | 1.1.2016 | 31.12.2018 | B |
47 | Outreach-Programm der EU zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - Südostasien | 3 472 100 | SEA | J | 3.4.2014 | 1.9.2015 | 31.8.2018 | CBRN |
46 | Verbesserung der Kapazitäten Südostasiens zur Eindämmung von CBRN-Risiken im Hinblick auf die CBRN-Ersthilfe, biologische Sicherheit, Sensibilisierung und den Rechtsrahmen | 3 000 000 | SEA | J | 3.4.2014 | 10.7.2015 | 9.7.2018 | CBRN |
45 | Einrichtung eines mobilen Labors für Interventionen vor Ort an VHF-Ausbruchsherden in Verbindung mit CBRN-Kapazitätsaufbau in Westafrika (EUWAM-Lab) | 2 579 854 | AAF | N | 18.9.2014 | 17.11.2017 | B | |
44 | Stärkung der CBRN-Ersthilfefähigkeiten und der regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa, im südlichen Kaukasus, in Moldau und der Ukraine | 2 953 550 | SEEE | J | 10.7.2013 | 1.1.2015 | 30.4.2018 | CBRN |
43 | Outreach-Programm der EU zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | 2 249 250 | SEEE, MIE, GCC, NAS, CA | N | 1.9.2015 | 30.6.2017 | CBRN | |
42 | Chemische Sicherheit in der Region Zentral- und Ostafrika | 2 978 000 | ECA, AAF | J | 6.5.2014 | 5.1.2015 | 4.1.2018 | C |
41 | Chemieanlagen mit hohem Risiko und Eindämmung von Risiken in der Region Atlantikfront Afrikas | 3 000 000 | AAF, NAS | J | 1.6.2014 | 1.1.2015 | 31.12.2017 | C |
40 | Förderung von Gesundheitslaboren zur Minimierung potenzieller biologischer Risiken | 4 495 712 | SEEE, NAS, MIE, CA | N | 18.12.2013 | 17.12.2017 | B | |
39 | Förderung der Gesundheitssicherheit an Häfen, Flughäfen und Grenzübergängen zu Land | 1 432 757 | CA, GCC, MIE, NAS | N | 24.7.2013 | 23.11.2015 | B | |
38 | Outreach-Programm im Bereich der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck | 3 500 000 | CA, MIE | N | 30.12.2013 | 29.7.2019 | CBRN | |
37 | Prävention von durch Vektoren übertragenen Krankheiten in den Regionen des Mittelmeers und des Schwarzen Meers durch Aufbau neuer Netze - MEDILABSECURE | 3 626 410 | SEEE, MIE, NAS | N | 6.1.2014 | 5.7.2018 | B | |
36 | Weiterentwicklung und Konsolidierung des Mittelmeerprogramms für die Ausbildung von Epidemiologen für die Arbeit vor Ort (MediPIET) | 6 400 000 | SEEE, MIE, NAS | N | 1.1.2014 | 31.12.2017 | B | |
35 | AAF - Abfallbehandlung | 3 871 800 | AAF | J | 20.3.2013 | 1.1.2014 | 31.12.2017 | CB |
34 | Stärkung der Kapazitäten zur Reaktion auf CBRN-Risiken sowie chemische und medizinische Notfälle | 3 914 034 | MIE | J | 1.9.2012 | 23.12.2013 | 22.6.2017 | CBRN |
33 | Stärkung des nationalen CBRN-Rechtsrahmens sowie spezialisierte und technische Schulung zur Verbesserung der CBRN-Vorsorge- und -Reaktionsfähigkeiten | 2 699 069 | AAF, ECA | J | 20.3.2013 | 15.9.2013 | 28.2.2017 | CBRN |
32 | Erstellung eines Mittelmeer-Programms für die Ausbildung von Epidemiologen für die Arbeit vor Ort (MediPIET) | 400 000 | MIE, NAS, SEEE, AAF | N | 1.1.2013 | 31.12.2014 | B | |
31 | Netz von Universitäten und Instituten zur Sensibilisierung im Hinblick auf den doppelten Verwendungszweck chemischer Materialien | 614 883 | CA, MIE, AAF, NAS, SEEE, SEA | J | 21.12.2012 | 20.4.2015 | C | |
30 | Exzellenznetz für Nuklearforensik in der Region Südostasien | 600 000 | SEEE, SEA | J | 21.12.2012 | 20.12.2016 | RN | |
29 | Regionale Personalentwicklung für nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sicherungsmaßnahmen im Rahmen eines in Thailand durchgeführten universitären Masterprogramms | 624 451 | SEA | J | 21.12.2012 | 20.3.2016 | RN | |
28 | Unterstützung der Entwicklung eines integrierten nationalen Sicherheitssystems für nukleare und radioaktive Materialien | 1 000 000 | SEA | J | 21.12.2012 | 20.12.2016 | RN | |
27 | Management biologischer Risiken | 480 000 | SEA | J | 21.12.2012 | 30.6.2015 | B | |
26 | Schaffung der Voraussetzungen für die Stärkung der nationalen CBRN-Rechtsrahmen | 299 936 | MIE, NAS | J | 17.12.2012 | 16.12.2014 | CBRN | |
25 | Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen im Bereich biologische Sicherheit und Management biologischer Risiken | 434 010 | MIE | N | 12.12.2012 | 11.4.2015 | B | |
24 | Entwicklung einer Methodik zur Erkennung und Verwaltung von RN-Materialien sowie zum Schutz der Öffentlichkeit | 599 830 | AAF | J | 18.12.2012 | 17.12.2017 | RN | |
23 | Kapazitätsaufbau zur Erkennung und Bewältigung von Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe | 492405 | AAF, SEEE, MIE, NAS, SEA | N | 10.12.2012 | 9.12.2014 | CBRN | |
22 | Spezialisierte technische Schulung zur Verbesserung der Fähigkeiten von Ersthelfern bei CBRN-Zwischenfällen | 677 766 | AAF, SEA | J | 17.12.2012 | 16.12.2014 | CBRN | |
21 | Aufbau regionaler Grenzkontrollkapazitäten zum Erkennen und Aufspüren von CRN-Materialien | 700 000 | AAF, SEA | J | 21.12.2012 | 20.12.2016 | CRN | |
20 | nicht vergeben | |||||||
19 | Entwicklung von Verfahren und Leitlinien zur Schaffung und Verbesserung sicherer Informationsmanagementsysteme und Mechanismen zum Datenaustausch für unter gesetzlicher Kontrolle stehende CBRN-Materialien | 400 000 | AAF, CA, ECA, MIE, NAS, SEEE, SEA | N | 1.3.2013 | 30.6.2015 | CBRN | |
18 | Internationales Netz von Universitäten und Instituten zur Sensibilisierung im Hinblick auf den doppelten Verwendungszweck in der Biotechnologie | 399 719 | AAF, CA, MIE, NAS, SEEE, SEA | N | 1.3.2013 | 31.12.2014 | B | |
17 | Erstellung eines Nationalen Reaktionsplans in Ghana und Kenia zur Reaktion auf nicht genehmigte Aktivitäten im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN-) Materialien | 240 000 | ECA, AAF | J | 15.5.2013 | 15.5.2015 | CBRN | |
16 | Unterstützung der Entwicklung eines integrierten nationalen Systems für nukleare Sicherheit | 400 000 | NAS, AAF | J | 1.1.2013 | 30.9.2015 | RN | |
15 | Erhöhung der biologischen Sicherheit in Laboren durch die Entwicklung eines Iso-Datenbanksystems für Labore | 480 000 | SEA | N | 1.8.2013 | 30.6.2015 | CBRN | |
14 | Spezialisierte und technische Schulung zur Verbesserung der Fähigkeiten zur Ersthilfe (CBRN FRstCap) | 400 000 | SEEE | N | 1.4.2013 | 31.3.2015 | CBRN | |
13 | Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung zur Erkennung und Bewältigung von Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien in afrikanischen Ländern südlich der Sahara | 319 924 | ECA | N | 1.1.2013 | 30.6.2015 | CBRN | |
12 | Erfahrungsaustausch zwischen Ländern der EU und Südostasiens zur Stärkung von Rechtsvorschriften und Regulierungsmaßnahmen im Bereich der biologischen Sicherheit sowie zu entsprechenden Labormanagementsystemen durch regionale Exzellenzzentren - Phase 2 | 320 000 | SEA | N | 1.4.2013 | 31.3.2015 | B | |
11 | Förderung bewährter Praktiken und behördenübergreifender Verfahren zur Bewertung der Risiken des Missbrauchs von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Materialien | 1 915 452 | AAF, MIE, NAS, SEEE, SEA | N | 1.1.2013 | 31.12.2014 | CBRN | |
10 | Entwicklung von E-Learning-Kursen zur Eindämmung von CBRN-Risiken | 399 806 | AAF, CA, ECA, MIE, NAS, SEEE, SEA | J | 1.1.2013 | 31.3.2015 | CBRN | |
9 | Nationaler Reaktionsplan im Libanon für CBRN-Ereignisse | 159 900 | MIE | N | 1.1.2013 | 31.12.2014 | CBRN | |
8 | Schaffung der Voraussetzungen für die Stärkung der nationalen CBRN-Rechtsrahmen | 800 000 | SEA | J | 1.1.2013 | 30.6.2015 | CBRN | |
7 | Leitlinien, Verfahren und Standardisierung im Bereich der biologischen Sicherheit | 1 199 576 | SEEE, SEA | J | 1.1.2013 | 31.3.2015 | B | |
6 | Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen bei der Behandlung chemischer und biologischer Abfälle | 480 000 | SEA | J | 1.1.2013 | 31.12.2014 | CB | |
5 | Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen zur Überwachung der CBRN-Einfuhr/-Ausfuhr | 1 440 000 | AAF, CA, MIE, NAS | N | 1.1.2013 | 31.12.2014 | CBRN | |
4 | Programm zur behördenübergreifenden CBRN-Reaktion (ICP) | 959 675 | SEEE, SEA | J | 1.1.2013 | 31.12.2014 | CBRN | |
3 | Wissensaufbau und Transfer bewährter Verfahrensweisen im Bereich biologische Sicherheit und Management biologischer Risiken | 1 920 000 | AAF, NAS, SEEE, SEA | J | 1.1.2013 | 30.6.2015 | B | |
2 | Kapazitätsaufbau zur Erkennung und Bewältigung von Bedrohungen durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe (CBRNcap) | 160 000 | SEEE | N | 1.1.2013 | 31.3.2015 | CBRN | |
1 | Ermittlung und Stärkung der forensischen Kapazitäten zur Prävention von organisiertem Verbrechen und illegalem Handel mit chemischen Wirkstoffen, einschließlich Schulung und Ausrüstung von Zollbeamten | 640 000 | SEEE | N | 1.1.2013 | 31.3.2015 | C |
Quelle: CBRN-Portal und Gemeinsames RELEX-Informationssystem.
Anhang VII
Im Portal enthaltene bzw. nicht enthaltene Informationen
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Abkürzungen und Akronyme
AAF: African Atlantic Façade (Atlantikfront Afrikas)
CA: Central Asia (Zentralasien)
CBRN: Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear
EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst
ECA: Eastern and Central Africa (Ost- und Zentralafrika)
GCC: Gulf Cooperation Council (Golf-Kooperationsrat)
GD DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
GD ECHO: Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
GD NEAR: Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
IcSP: Instrument contributing to Stability and Peace (Stabilitäts- und Friedensinstrument)
INTCEN: EU Intelligence and Situation Centre (EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse)
JRC: Gemeinsame Forschungsstelle
MIE: Middle East (Naher und Mittlerer Osten)
NAP: Nationaler Aktionsplan
NAQ: Needs assessment questionnaire (Fragebogen zur Bedarfsanalyse)
NAS: Nordafrika und Sahelzone
NFP: National focal point (nationale Kontaktstelle; bezeichnet im vorliegenden Bericht den nationalen Ansprechpartner)
SEA: South East Asia (Südostasien)
SEEE: South East and Eastern Europe (Südost- und Osteuropa)
UNICRI: United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (Interregionales Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege)
Endnoten
1 Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Stärkung der Ausfuhrkontrollregelungen in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck (CBRN-Materialien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden) und die berufliche Neuorientierung von Wissenschaftlern mit Kenntnissen über Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
2 COM(2017) 610 final vom 18. Oktober 2017 "Aktionsplan für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken".
3 Zum Beispiel die Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrats, das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen.
4 Pool Reinsurance Company: "Terrorism threat and mitigation report", August-Dezember 2016, Clingendael Strategic Monitor 2017.
5 Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit (CBRN-Sicherheit) in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU, Dok. 15505/1/09 REV 1 vom 12. November 2009.
Mitteilung COM(2014) 247 final der Kommission "Ein neues EU-Konzept für die Aufdeckung und Eindämmung von CBRNE-Gefahren".
COM(2017) 610 final.
6 Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020), 10. Juni 2015, Dokument 9798/15.
Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 17/2014 des Europäischen Rechnungshofs: "Kann die EU-Initiative der Exzellenzzentren wirksam zur Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken beitragen, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben?", Dokument 13279/15 vom 26. Oktober 2015.
Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO). Gemeinsame Erklärung EU-NATO von 2016.
Schlussfolgerungen des Rates zum auswärtigen Handeln der EU im Bereich Terrorismusbekämpfung, Dokument 10384/17 vom 19. Juni 2017.
7 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 über die Sonderberichte des Rechnungshofs im Rahmen der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2013, Dokument P8_TA(2015)0119.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 zu der Europäischen Sicherheitsagenda, Dokument P8_TA(2015)0269.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2016 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Dokument P8_TA(2016)0440.
8 SWD(2017) 278 final "Comprehensive Assessment of EU Security Policy, accompanying the document: Communication from the Commission to the European Parliament, the European Council and the Council - Ninth progress report towards an effective and genuine Security Union".
9 Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa - Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Juni 2016.
10 Jahresaktionsprogramm 2017 gemäß Artikel 5 des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, "Action document for mitigation of and preparedness against risks related to CBRN materials or agents".
11 Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 1).
12 Thematisches Strategiepapier 2014-2020 zum Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP), Mehrjahresrichtprogramm 2014-2017 (Anhang).
13 Pilotprojekte und Planung wurden im Rahmen des Jahresaktionsprogramms 2009 zur Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren im Zusammenhang mit CBRN-Materialien oder -Stoffen finanziert.
14 Das regionale Sekretariat für Südost- und Osteuropa sowie das regionale Sekretariat für den Nahen und Mittleren Osten.
15 Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine.
16 Äthiopien, Kuwait, Pakistan und Sierra Leone schlossen sich der Initiative im Jahr 2017 an, die Mongolei folgte im März 2018.
17 Kasachstan bekundete Interesse an einer Beteiligung.
18 Jahrbuch 2017 des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts.
19 Die Partnerländer (das nationale Team) ermitteln ihren spezifischen Bedarf und erörtern auf regionaler Ebene die Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um allgemeinen CBRN-Risiken und -Bedrohungen zu begegnen.
20 SWD(2017) 278 final TEIL 1/2, S. 13.
21 Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit (CBRN-Sicherheit) in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU, Dok. 15505/1/09 REV 1 vom 12. November 2009.
22 Verordnung (EU) Nr. 230/2014,
Stabilitäts- und Friedensinstrument - Thematisches Strategiepapier 2014-2020.
23 In diesem Sinne wurden von den EU-Mitgliedstaaten im ersten CBRN-Aktionsplan 124 Maßnahmen in Bezug auf Prävention, Detektion, Vorsorge und Reaktion verlangt.
24 Die nationalen CBRN-Teams koordinieren in ihren Ländern die Arbeit und betreiben Informationsaustausch zwischen verschiedenen Institutionen wie Ministerien, Agenturen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die auf verschiedenen Ebenen an der Eindämmung von CBRN-Risiken beteiligt sind.
25 Zum Beispiel Kontaktstellen von INTERPOL, der Weltgesundheitsorganisation, des gemäß Resolution 1540 eingesetzten Ausschusses des UN-Sicherheitsrats, des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, der Internationalen Atomenergie-Organisation, des Programms für Prävention, Einsatzbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen usw.
26 Das regionale Sekretariat besteht aus einem Sekretariatsleiter und einem regionalen Koordinator des UNICRI.
27 Ein Experte vor Ort ist für zwei Regionen zuständig: Nordafrika/Sahelzone sowie Naher und Mittlerer Osten.
28 Weltgesundheitsorganisation, Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen, Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, Interpol und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
29 Die EU-Initiative der CBRN-Exzellenzzentren, die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation, die Resolution 1540 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen.
30 Der Prüfungsumfang des Hofes erstreckte sich bis einschließlich Projekt 60. Für diese Berechnung wurden jedoch zusätzlich alle Projekte bis Projekt 66 berücksichtigt. Die Projekte für technische Hilfe vor Ort wurden nicht einbezogen.
31 Mit Ausnahme von Verträgen betreffend die technische Hilfe vor Ort und die Lieferung von Ausrüstung.
32 Ein Vorschlag zur Beförderung gefährlicher Güter und ein Vorschlag im Bereich der Lebensmittelsicherheit.
33 Planübungen sind Gesprächsrunden, bei denen die Teilnehmer Reaktionsmaßnahmen ermitteln und vorschlagen. Bei den Feldsimulationen werden die operativen Fähigkeiten zur Reaktion auf einen CBRN-Vorfall getestet.
34 Etwa bei den Projekten 4, 9, 17, 21, 22, 23, 33, 34, 42, 44, 46 und 47.
35 Gastgeber der Veranstaltung waren die Vereinigten Arabischen Emirate; weitere Teilnehmer waren das Haschemitische Königreich Jordanien, das Königreich Marokko, der Staat Katar, das Königreich Saudi-Arabien, der Staat Kuwait, das Sultanat Oman und das Königreich Bahrain.
36 Die Amman zugewiesene Stelle für einen langfristig entsandten IcSP-Verantwortlichen für regionale Zusammenarbeit wurde auf die GD NEAR übertragen.
37 Darunter Terrorismusbekämpfung, Schutz kritischer Infrastrukturen und Bekämpfung des illegalen Handels.
38 Die GD DEVCO, der EAD, die Experten vor Ort, das UNICRI und das Governance-Team.
39 Bei fast 70 % der Projekte.
40 In der Abschlussbewertung von Projekt 6 wurde beispielsweise empfohlen, das Zeitmanagement und die Mittelbewirtschaftung zu verbessern. Falls die Mittel nicht ausreichend seien, sollte dies frühzeitig der Projektaufsicht mitgeteilt werden. Im Rahmen der Ex-post-Bewertung von Projekt 22 wurde empfohlen, die Definitionen der Bereiche für Gefahrenabwehr zu erweitern, damit ein breiteres Spektrum an Akteuren, darunter auch medizinische Dienstleister, erfasst wird.
Verfahrensschritt | Datum |
---|---|
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 25.4.2017 |
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 2.3.2018 |
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 24.4.2018 |
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission und des EAD in allen Sprachfassungen | 25.5.2018 |
Prüferteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III "Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz" durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der Annahme des Prüfungsberichts war Karel Pinxten Doyen der Kammer und berichterstattendes Mitglied. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt am 30. April 2018 übernahm Bettina Jakobsen seine Funktion als berichterstattendes Mitglied und Doyenne der Kammer. Zum Prüfungsteam gehörten die Leitende Managerin Sabine Hiernaux-Fritsch, die Aufgabenleiterin Aurelia Petliza sowie die Prüfer Michiel Sweerts und Dirk Neumeister. Hannah Critoph leistete sprachliche Unterstützung.
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