Europäischer Rechnungshof
Unsere Tätigkeiten im Jahr 2023

Cover image

Europäischer Rechnungshof

Unsere Institution

  • externer Prüfer der Europäischen Union
  • errichtet 1975 durch den Vertrag von Brüssel, Aufnahme der Amtstätigkeit im Oktober 1977
  • EU-Organ seit 1993 nach dem Vertrag von Maastricht
  • Kollegialorgan mit 27 Mitgliedern, ein Mitglied je EU-Mitgliedstaat, vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt
  • rund 950 Bedienstete aller EU-Nationalitäten

Unsere Rolle

  • Sicherstellung, dass die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und durch ihre Politiken und Programme ihre angestrebten Ziele erreicht und dass eine optimale Mittelverwendung gegeben ist
  • Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz
  • Warnung vor Risiken, Gewährleistung von Prüfungssicherheit, Aufzeigen von Schwachstellen und Erfolgen; Orientierungshilfe für die politischen Entscheidungsträger und Gesetzgeber der Union
  • Bemerkungen und Empfehlungen an die Adresse des Europäischen Parlaments, des Rates, der nationalen Regierungen und Parlamente sowie der breiten Öffentlichkeit

Vorwort des Präsidenten

Liebe Leserinnen und Leser!

Seit der Annahme des langfristigen EU-Haushaltsplans für den Zeitraum 2021–2027 ist die EU mit beispiellosen Herausforderungen konfrontiert, die nicht vorhersehbar waren und die Haushaltskapazität stark belasten. Mittlerweile sind wir in der Mitte dieses Zeitraums angelangt, und der EU-Haushalt wird langsam neu ausgerichtet, um den drängendsten Themen Rechnung zu tragen, u. a. der Unterstützung für die Ukraine, der Migration und den steigenden Zinsen, die für die Finanzierung von NextGenerationEU anfallen. Gleichzeitig dürfen jedoch die bisherigen Prioritäten – wie Forschung und Innovation, Investitionen im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie der digitale Wandel – nicht vernachlässigt werden.

In diesem Umfeld muss der Europäische Rechnungshof wie alle EU-Organe seine Reaktionsfähigkeit unter Beweis stellen, um seiner Funktion als unabhängiger externer Prüfer der EU gerecht zu werden. Während des gesamten Jahres 2023 führten wir kontinuierlich unparteiische Bewertungen der Politiken und Programme der EU durch. Dabei beurteilten wir die Verwaltung von EU-Mitteln innerhalb und außerhalb der Union und untersuchten das Kosten-Nutzen-Verhältnis verschiedener politischer Maßnahmen und Initiativen.

Dieser Bericht bietet einen umfassenden Überblick über unsere Arbeit und unsere Veröffentlichungen im Jahr 2023 und enthält Informationen zu unserem Management, unserem Personal und unseren Tätigkeiten im Bereich der Prüfungsunterstützung.

Unsere Jahresberichte, in denen die Ergebnisse unserer Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt, zur Aufbau- und Resilienzfazilität und zu den Europäischen Entwicklungsfonds im Einzelnen dargelegt sind, wurden allesamt innerhalb der offiziellen Fristen veröffentlicht. In den von uns veröffentlichten Sonderberichten, deren Schwerpunkt auf bestimmten Ausgaben- und Politikbereichen lag, wurden zahlreiche Themen behandelt, darunter die Industriepolitik der EU im Bereich Batterien, die Klimaziele, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und die Leistung der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Darüber hinaus gaben wir vier Stellungnahmen ab, in denen Legislativvorschläge der Kommission bewertet wurden. Die Stellungnahmen betrafen zentrale Fragen wie die Einrichtung der Fazilität für die Ukraine und die Modalitäten der Bereitstellung neuer Eigenmittel für die Europäische Union.

Dies zeigt, wie wichtig es uns ist, vorrangig Themen zu behandeln, die sich unmittelbar auf das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der EU auswirken.

Im Jahr 2024 dürfte der EU-Haushalt weiter umgestaltet und aufgestockt werden, um die neuen Herausforderungen zu bewältigen. Angesichts der bevorstehenden Wahlen erwarten wir Veränderungen innerhalb des Europäischen Parlaments und der Kommission und begrüßen die neuen Perspektiven und Chancen, die sie mit sich bringen werden. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen setzt sich der Europäische Rechnungshof weiter entschlossen für Rechenschaftspflicht und Transparenz ein. Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern der EU, den institutionellen Interessenträgern sowie unseren Partnern auf EU- und mitgliedstaatlicher Ebene weiterhin unabhängige und objektive Berichte über Themen vorlegen, die für die Zukunft der EU von zentraler Bedeutung sind.

In der Zwischenzeit lege ich Ihnen ans Herz, sich durch die Lektüre des vorliegenden Berichts einen detaillierten Überblick über unsere Tätigkeiten und Erfolge des vergangenen Jahres zu verschaffen und sich über unsere künftigen Tätigkeiten auf dem Laufenden zu halten.

Tony Murphy
Präsident

2023 auf einen Blick

Unsere Tätigkeiten

Unsere Strategie für 2021–2025

Wir stützen uns auf mehrjährige Strategien, um daran unsere Prüfungsarbeit auszurichten, mit Blick auf kontinuierliche Verbesserungen den organisatorischen Wandel zu fördern und auch weiterhin die Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle wegbereitend mitzugestalten.

2023: gute Fortschritte
bei der Umsetzung der Strategie

Ende 2023 bedeutete auch den Abschluss des dritten Jahres unserer Strategie für 2021–2025. Unsere strategischen Ziele für diesen Fünfjahreszeitraum bestehen darin, die Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen bei allen Arten von EU-Maßnahmen zu verbessern, unsere Prüfungen auf die Bereiche und Themen auszurichten, bei denen wir den größten Mehrwert erzielen können, und eine solide Prüfungssicherheit in einem schwierigen und sich verändernden Umfeld zu gewährleisten.

Um unsere Strategie in die Praxis umzusetzen, haben wir für jedes Ziel und jede Zielvorgabe Umsetzungsmaßnahmen vereinbart, Zuständigkeiten zugewiesen und Fristen festgelegt. In diesem Jahr haben wir bei mehreren Maßnahmen weitere gute Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die

  • Auswahl von Prüfungsaufgaben, die die strategischen Bereiche angemessen abdecken;
  • Durchführung mehrerer Prüfungen mit Schwerpunkt auf verschiedenen Aspekten der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF); u. a. gaben wir im Einklang mit unserem strategischen Ansatz für das Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU) unser zweites Prüfungsurteil zu den ARF-bezogenen Ausgaben ab;
  • Ausarbeitung eines Aktionsplans für unsere Interaktion mit institutionellen Interessenträgern;
  • Durchführung einer Halbzeitüberprüfung der Fortschritte bei den Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie.

Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU‑Maßnahmen

Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
Prüfungen der Rechnungsführung
und Compliance-Prüfungen

Auf der Grundlage unserer Prüfungen versorgen wir die Bürgerinnen und Bürger der Union sowie die politischen Entscheidungsträger mit unabhängigen, objektiven Berichten über für die Zukunft der EU zentrale Themen, in denen hervorgehoben wird, was gut funktioniert, auf Bereiche hingewiesen wird, in denen das nicht der Fall ist, und Änderungen empfohlen werden.

Bei unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von EU-Politiken und -Programmen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie

  •  die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union,
  •  die Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und die Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
  •  Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen,
  •  fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen der Union.

Diese Prüfungen sollen der EU dabei helfen, ihre Politikziele besser zu erreichen.

Unsere Prüfungen der Rechnungsführung und unsere Compliance-Prüfungen erstrecken sich auf den EU-Haushalt, die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Haushalte der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Wir legen eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor.

Ferner können wir ausgewählte Compliance-Prüfungen durchführen, um die Haushaltsführung und das Finanzmanagement der Union zu untersuchen oder zu beurteilen, ob die im Rahmen der Erhebung und Verwendung von EU-Mitteln eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit den geltenden EU- und nationalen Vorschriften übereinstimmen.

Schließlich sind wir mit der externen Prüfung einer großen Zahl von EU-Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen sowie der Europäischen Schulen betraut.

Unsere Prüfungen stehen im Einklang mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor.

Arbeitsprogramm

Unser Arbeitsprogramm
für 2024 und danach

Unser Arbeitsprogramm für 2024 und danach, das im Dezember 2023 veröffentlicht wurde, enthält unsere Prüfungsprioritäten für die kommenden Jahre und liefert Kurzbeschreibungen der 73 Sonderberichte und Analysen, die – zusätzlich zu unseren Jahresberichten – ab 2024 veröffentlicht werden sollen. Das Programm ist eng auf die in unserer Strategie für 2021–‍2025 festgelegten Schwerpunktbereiche abgestimmt.

Im Bereich „Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union“ ist die Veröffentlichung von Berichten geplant, die sich u. a. mit künstlicher Intelligenz, der digitalen Transformation, der Industriepolitik im Bereich Wasserstoff und der Mikrochip-Industrie befassen.

Im Bereich „Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ beabsichtigen wir, Berichte u. a. über die Bekämpfung der Ursachen der Migration in Afrika und die militärische Mobilität zu veröffentlichen.

Im Bereich „Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen“ ist die Veröffentlichung von Berichten über ein breites Spektrum von Themen vorgesehen, darunter die Sicherheit der Gasversorgung in der Union, die Anpassung an den Klimawandel und ökologischer/biologischer Landbau.

Im Bereich „Fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen in der Union“ möchten wir Berichte zu Themen wie schädlichem Steuerwettbewerb, Eigenmitteln auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen veröffentlichen.

In allen strategischen Bereichen beabsichtigen wir zudem, Prüfungen zur Aufbau- und Resilienzfazilität durchzuführen und dabei u. a. die Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten sowie die grüne und die digitale Säule des Instruments abzudecken.

Prüfungsarbeit vor Ort

Der überwiegende Teil unserer Prüfungsarbeit findet in unseren Räumlichkeiten in Luxemburg statt. Unsere Prüfer führen auch bei der Europäischen Kommission – unserer wichtigsten geprüften Stelle – zahlreiche Prüfbesuche durch; dies gilt ebenso für die anderen EU-Organe sowie die Agenturen und Einrichtungen der EU, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die EU‑Delegationen in Drittländern sowie die internationalen Organisationen, an die EU-Mittel fließen.

Zudem nehmen wir innerhalb und außerhalb der EU Prüfungen an Ort und Stelle bei Empfängern von EU‑Mitteln vor. Durch diese Prüfungen können wir den Prüfpfad nachvollziehen und direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung von Politiken und Programmen der Union sowie der Erhebung oder Auszahlung von EU‑Mitteln beteiligt sind, und auch von den Begünstigten solcher Mittel erlangen.

Mehr Vor‑Ort-Kontrollen

Unsere Prüfungsteams bestehen in der Regel aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Vor-Ort-Kontrollen sind weiterhin von wesentlicher Bedeutung für unsere Prüfungsarbeit. Innerhalb der EU werden diese Kontrollen im Allgemeinen gemeinsam mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der betreffenden Mitgliedstaaten koordiniert.

Im Gegensatz zu den drei Vorjahren, in denen aufgrund der COVID‑19-Pandemie zum Teil noch Reisebeschränkungen und Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit galten, konnten wir im Jahr 2023 deutlich mehr Prüfungen vor Ort durchführen. Unsere Prüfer verbrachten insgesamt 3 527 Tage in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU, gegenüber 2 039 Tagen im Jahr 2022, 857 Tagen im Jahr 2021, 1 190 Tagen im Jahr 2020 und 3 605 Tagen im Jahr 2019. Hinzu kamen 1 370 Prüftage bei den EU-Organen, den Agenturen und Einrichtungen der EU sowie bei verschiedenen internationalen Organisationen und privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die entsprechenden Zahlen für 2022, 2021, 2020 und 2019 waren 945, 299, 627 bzw. 2 504 Tage.

Neben Vor-Ort-Kontrollen führten wir weiterhin Prüfungen aus der Ferne durch und holten Nachweise elektronisch ein. Zur Interaktion mit unseren geprüften Stellen machten wir Gebrauch von Tools für Videokonferenzen und sonstigen Informationstechnologien wie dem sicheren Austausch von Daten und Dokumenten.

Unsere Berichte

Unsere Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU. Sie helfen dem Europäischen Parlament und dem Rat dabei, zu überwachen und zu überprüfen, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht, und die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen.

Sonderberichte und Analysen

Im Jahr 2023 veröffentlichten wir 35 Sonderberichte und Analysen, die sich mit vielen der Herausforderungen befassen, denen die Union in ihren verschiedenen Ausgaben- und Politikbereichen gegenübersteht. Behandelt wurden u. a. folgende Themen: Energieunion, Klimawandel und Entwicklungshilfe, intermodaler Güterverkehr, Industriepolitik der EU im Bereich Batterien, Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, EU-Bankenaufsicht, Biokraftstoffe sowie Interessenkonflikte bei den Kohäsions- und Agrarausgaben der EU. In drei Berichten wurde das Aufbauinstrument NextGenerationEU thematisiert: Ein Bericht betraf das Kontrollsystem der Europäischen Kommission für die Aufbau- und Resilienzfazilität, der zweite das NGEU-Schuldenmanagement bei der Kommission und der dritte den Leistungsüberwachungsrahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.

In unseren Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU-Maßnahmen ein Mehrwert geschaffen wurde – d. h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde als durch Maßnahmen auf nationaler Ebene allein möglich wäre. In diesen Berichten unterbreiten wir außerdem Empfehlungen im Hinblick auf finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine wirksamere Erreichung der angestrebten politischen Ziele.

Unsere Analysen sollen – häufig aus einer Querschnittsperspektive und auf der Grundlage früherer Prüfungen oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen – einführende Beschreibungen und analytische Betrachtungen liefern. Außerdem können sie uns dazu dienen, unsere Analyse von Bereichen oder Fragestellungen zu präsentieren, die noch keiner Prüfung unterzogen wurden, oder Fakten zu spezifischen Themen oder Problemen zusammenzustellen. Im Gegensatz zu Prüfungen gehen sie weder auf Bewertungsfragen ein noch bieten sie eine Zuverlässigkeitsgewähr.

Im Folgenden werden Einblicke in unsere Arbeit gegeben, illustriert durch Beispiele für Sonderberichte aus dem Jahr 2023, die verschiedene Politikbereiche abdecken.

Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Sonderbericht 18/2023: „Klima- und Energieziele der EU: Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen“

Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Unionsbürger hat. Die EU hat sich im Laufe der Zeit immer ambitioniertere Klima- und Energieziele gesetzt, um dieser Herausforderung zu begegnen. Dazu gehören Zielvorgaben für 2020 und 2030 zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur verstärkten Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Förderung der Energieeffizienz. Die Mitgliedstaaten mussten nationale Energie- und Klimapläne für den Zeitraum 2021–2030 vorlegen, in denen sie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darlegten. Die EU hatte sich verpflichtet, mindestens 20 % ihrer Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014–2020 für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben. Im EU-Haushalt 2021–2027 wurde dieser Anteil auf 30 % – rund 87 Milliarden Euro pro Jahr – erhöht. Dies entspricht weniger als 10 % der Investitionen, die insgesamt zur Erreichung der Ziele bis 2030 erforderlich sind und auf etwa 1 Billion Euro pro Jahr veranschlagt werden. Die übrigen Investitionen sollen aus nationalen und privaten Mitteln aufgebracht werden.

Wir prüften, ob die EU mit Blick auf die Erreichung ihrer Energie- und Klimaziele für 2030 von bewährten Maßnahmen ausgegangen ist.

Wir stellten fest, dass die EU ihre Ziele für 2020 erreicht hat. Dieser Erfolg wurde allerdings auch infolge des Beitrags externer Faktoren erzielt. Die Kommission hat nicht geprüft, in welchem Umfang diese Fortschritte tatsächlich auf die politischen Maßnahmen und nicht auf externe Faktoren wie die Finanzkrise im Jahr 2009 und die COVID‑19-Pandemie im Jahr 2020 – deren genauer Beitrag unklar bleibt – zurückzuführen sind. Zudem hat sie nur zum Teil einen Überblick darüber, welche Maßnahmen sich bei der Erreichung der Ziele für 2020 bewährt haben. Bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen waren im Vergleich zu anderen Industrieländern in den EU-Mitgliedstaaten gute Ergebnisse zu verzeichnen. Bei der Bestimmung der Treibhausgasemissionen der EU im Jahr 2020 wurden allerdings diejenigen Emissionen nicht berücksichtigt, die durch den Handel, die Verlagerung von CO₂-Emissionen (deren Einbeziehung sich schätzungsweise in einem Anstieg um etwa 8 % niederschlagen würde) und den internationalen Luft- und Seeverkehr (3,4 % bzw. 3,6 %) verursacht wurden. Die Kommission hat die Sektoren ermittelt, in denen Erfolge zu verzeichnen waren, nämlich diejenigen, die unter das Emissionshandelssystem der EU fallen. Es fehlen aber Daten zu den bei der Verwirklichung der EU-Ziele angefallenen Kosten für den EU-Haushalt, die nationalen Haushalte und die Privatwirtschaft. In den nationalen Energie- und Klimaplänen fehlen zudem Angaben zum Investitionsbedarf und zu den Finanzierungsquellen, anhand derer beurteilt werden könnte, ob diese Pläne eine angemessene Grundlage für die Erreichung der Ziele für 2030 darstellen. Insgesamt hat der Hof bisher wenige Hinweise darauf gefunden, dass zur Verwirklichung der ambitionierten EU-Ziele für 2030 ausreichende Maßnahmen getroffen werden.

Wir empfahlen der Kommission, für mehr Transparenz hinsichtlich der Leistung der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich Klima und Energie zu sorgen; sämtliche von der EU verursachten Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen, einschließlich der Emissionen, die durch den Handel und den internationalen Luft- und Seeverkehr entstehen; das Engagement der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Ziele für 2030 zu unterstützen.

Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration
Sonderbericht 15/2023: „EU-Industriepolitik im Bereich Batterien: Neuer strategischer Impuls erforderlich“

Die Entwicklung und Herstellung von Batterien ist zu einer strategischen Notwendigkeit für die EU geworden und stellt eine Voraussetzung für die Energiewende dar. Um die EU dabei zu unterstützen, eine weltweit führende Rolle bei der nachhaltigen Herstellung und Nutzung von Batterien zu übernehmen, veröffentlichte die Kommission im Jahr 2018 einen strategischen Aktionsplan für Batterien. In diesem Plan werden die verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette abgedeckt, strategische Ziele formuliert und verschiedene Instrumente vorgestellt, um diese Ziele zu erreichen.

Wir prüften, ob die Kommission wirksam eine europäische Industriepolitik im Bereich Batterien gefördert hat. Wir untersuchten die politischen Ziele und Interventionsinstrumente, die im Aktionsplan der Kommission von 2018 dargelegt sind, sowie die Fortschritte bei dessen Umsetzung.

Wir stellten fest, dass die Kommission wirksam eine Industriepolitik der EU im Bereich Batterien gefördert hat, auch wenn es Schwachstellen bei der Überwachung, Koordinierung und Ausrichtung gibt und der Zugang zu Rohstoffen nach wie vor eine große strategische Herausforderung für die Batteriewertschöpfungskette der EU darstellt. Die Kommission hat die wichtigsten Maßnahmen ihres Aktionsplans weitgehend umgesetzt und wichtige Instrumente zur Unterstützung des Batteriesektors eingeführt. Allerdings überwacht sie die Batteriewertschöpfungskette in der EU auf der Grundlage begrenzter und oft veralteter Daten. Auch hat sie nicht analysiert, in welchem Umfang eine EU-Batterieherstellung erforderlich ist, um das doppelte Ziel der Klimaneutralität und der Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Automobilindustrie in der EU zu erreichen. Dies erhöht das Risiko, dass das Nullemissionsziel der Kommission für 2035 aufgrund einer unzureichenden Batterieherstellung nicht oder nur auf der Grundlage von importierten Batterien oder Elektrofahrzeugen erreicht wird. Auch besteht dadurch eine größere Unsicherheit in Bezug auf die Versorgung mit Rohstoffen, die zur Aufrechterhaltung der Produktion in der EU benötigt werden. Die Kapazität zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen in der EU‑27 nimmt zwar rapide zu und könnte von 44 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf etwa 1 200 Gigawattstunden im Jahr 2030 ansteigen, der tatsächliche Einsatz dieser Kapazitäten ist jedoch nicht gesichert und kann durch geopolitische und wirtschaftliche Faktoren gefährdet werden. Darüber hinaus fehlt der Kommission ein Überblick über die gesamte öffentliche Unterstützung, die für die Branche bereitgestellt wurde, wodurch sie eine angemessene Koordinierung und Ausrichtung nur schwer gewährleisten kann. Schließlich sind die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse vom Standort der Investitionen abhängig.

Wir empfahlen der Kommission, den strategischen Aktionsplan für Batterien zu aktualisieren und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Sicherstellung des Zugangs zu Rohstoffen zu legen; die Überwachung anhand von regelmäßig erfassten, aktuellen und umfassenden Daten zu verstärken; sich einen besseren Überblick über die EU-Finanzierung für die Batteriewertschöpfungskette zu verschaffen; die EU-Finanzierung für die Batteriewertschöpfungskette besser zu koordinieren und zielgerichteter einzusetzen; sicherzustellen, dass für alle Teilnehmer an wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich Batterien gleiche Bedingungen für den Zugang zu öffentlicher finanzieller Unterstützung herrschen.

Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz
Sonderbericht 21/2023: „Die Spotlight-Initiative zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Ambitioniert, bislang aber mit begrenzten Auswirkungen“

Gewalt gegen Frauen und Mädchen zählt zu den systematischsten und am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Im Jahr 2017 hat die Europäische Union in globaler strategischer Partnerschaft mit den Vereinten Nationen (UN) die Spotlight-Initiative ins Leben gerufen. Mit der Initiative soll vor allem sichergestellt werden, dass Frauen und Mädchen im Allgemeinen, insbesondere aber ausgegrenzte und gefährdete Frauen und Mädchen, nicht länger Opfer von Gewalt und schädlichen Praktiken werden. Die EU finanziert die Spotlight-Initiative mit 497 Millionen Euro. Davon werden unter Verwaltung der Vereinten Nationen 465 Millionen Euro auf vier Kontinenten in mehr als 26 Ländern eingesetzt.

Wir prüften, ob die Spotlight-Initiative einen effizienten und wirksamen Ansatz der Kommission zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellt.

Wir stellten fest, dass die Kommission mit der Spotlight-Initiative einen ambitionierten Versuch unternommen hat, dem Problem der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu begegnen. Die Auswirkungen sind bislang aber begrenzt. Im Rahmen der Initiative wurden zwar einige Outputs erzielt, die Frauen und Mädchen zugutegekommen sind, doch ist nur schwer zu beurteilen, in welchem Umfang die angestrebten Ergebnisse erreicht wurden. Wir sehen zudem Potenzial für eine Steigerung der Effizienz und eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Dass die Kommission die UN als Durchführungspartner ausgewählt hat, war eine politische Entscheidung zur Stärkung des Multilateralismus. Bei der Auswahl des Durchführungspartners hat die Kommission alternative Durchführungskonzepte und die damit verbundenen Kosten nicht sorgfältig miteinander verglichen. Ferner stellten wir fest, dass es gute Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen den wesentlichen Interessenträgern gab. Die Umsetzung eines harmonisierten Konzepts in Ländern mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen erwies sich jedoch als schwierig, und die Komplexität der Verwaltung wurde durch die Vielzahl der für die Durchführung zuständigen UN-Organisationen noch erhöht. Zudem wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Spotlight-Initiative nicht angemessen bewertet. Der Kommission war bewusst, dass die Entscheidung für die UN mit höheren Kosten einhergehen würde. Sie hat aber nicht versucht, indirekte Kosten auszuhandeln, die unter dem in der Rahmenvereinbarung festgelegten Höchstsatz liegen. Darüber hinaus ermöglichen die Überwachungs- und Berichterstattungsregelungen der Spotlight-Initiative keine fundierte Bewertung der Leistung der Programme. Ferner konnten keine neuen Geldgeber gewonnen werden, obwohl eine nachhaltige Konzeption der Maßnahmen angestrebt wurde. Daher ist die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gefährdet. Schließlich stellten wir im Hinblick auf den Wissensaustausch fest, dass Informationen derzeit verstreut gespeichert werden und für interessierte Nutzer nicht ohne Weiteres zugänglich sind.

Wir empfahlen der Kommission, bei künftigen globalen Entwicklungsinitiativen die Durchführungsoptionen sorgfältig zu analysieren und die Begründungen für die ausgewählten Regionen und Länder sowie die entsprechenden Mittelzuweisungen vollständig zu dokumentieren; die gewonnenen Erkenntnisse bei künftigen Maßnahmen zu berücksichtigen, die auf der Spotlight-Initiative aufbauen; bei künftigen Entwicklungsmaßnahmen den Anteil der Mittel zu erhöhen, die den Endbegünstigten zugutekommen, und die Kostenwirksamkeit zu bewerten; die Nachhaltigkeit sowie den Aufbau und den Austausch von Wissen für die verbleibende Laufzeit der Spotlight-Initiative zu verbessern.

Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft
Sonderbericht 26/2023: „Der Leistungsüberwachungsrahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität: Fortschritte bei der Durchführung werden gemessen, zur Erfassung der Leistung reicht der Rahmen aber nicht aus“

Als Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie wurde ein mit mehr als 800 Milliarden Euro (zu jeweiligen Preisen) ausgestatteter Aufbaufonds – NextGenerationEU (NGEU) – eingerichtet. Hauptelement dieses Fonds ist die im Februar 2021 geschaffene Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Gesamtwert von maximal 723 Milliarden Euro. Davon werden (zu Preisen von 2022) bis zu 338 Milliarden Euro als Finanzhilfen und bis zu 385 Milliarden Euro als Darlehen bereitgestellt.

Wir prüften, ob der Überwachungsrahmen der ARF geeignet ist, die Leistung der Fazilität im zeitlichen Verlauf zu messen. Da in den Verordnungen zur ARF der Begriff „Leistung“ nicht definiert ist, gingen wir von der Begriffsbestimmung aus, die wir bei unserer Prüfungstätigkeit allgemein zugrunde legen. Danach ist die Leistung das Ausmaß, in dem mit von der EU finanzierten Maßnahmen, Projekten oder Programmen die angestrebten Ziele bei einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden.

Wir stellten fest, dass mit dem Überwachungsrahmen der ARF die Fortschritte bei der Durchführung gemessen werden, der Rahmen aber nicht ausreicht, um die Leistung der ARF insgesamt zu beurteilen. Die Etappenziele und Zielwerte helfen zwar, die Fortschritte bei der Umsetzung von Investitionen und Reformen zu messen, sind aber unterschiedlich ambitioniert. Im Mittelpunkt stehen zudem vor allem Outputs, während Ergebnisse weniger berücksichtigt werden. Anhand der gemeinsamen Indikatoren sollen die Fortschritte bei der Verwirklichung des spezifischen und allgemeinen Ziels der ARF überwacht und entsprechende Berichte erstellt werden. Sie decken die sechs Säulen der ARF (die im Rahmen des allgemeinen Ziels der ARF verankert sind) aber nicht in vollem Umfang ab und geben auch keinen vollständigen Aufschluss über die Fortschritte im Hinblick auf Etappenziele und Zielwerte, die mit Investitionen und insbesondere mit Reformen zusammenhängen. Ähnlich wie bei den Indikatoren für Etappenziele und Zielwerte werden auch mit den gemeinsamen Indikatoren nur einige Ergebnisse gemessen, und keiner der Indikatoren bezieht sich explizit auf Auswirkungen. Wir sind der Auffassung, dass die Etappenziele und Zielwerte der ARF sowie die entsprechenden gemeinsamen Indikatoren einander ergänzen, aber nicht alle Aspekte der Leistung der ARF vollständig abdecken. Zudem stellten wir fest, dass die für Etappenziele und Zielwerte gemeldeten Daten insgesamt zwar sorgfältig überwacht und überprüft werden, jedoch weiterhin Risiken bezüglich der Zuverlässigkeit der Daten bestehen, insbesondere auf der Ebene der Endempfänger. Zu den gemeinsamen Indikatoren werden Daten von eher begrenztem Umfang gemeldet, die weitgehend auf Schätzungen beruhen und von der Kommission nur einer grundlegenden Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Schließlich ist das Aufbau- und Resilienzscoreboard („Scoreboard“) als Instrument der Kommission zur Berichterstattung über die Durchführung der ARF zwar benutzerfreundlich, jedoch gibt es Probleme hinsichtlich der Datenqualität, und in verschiedener Hinsicht mangelt es an Transparenz.

Wir empfahlen der Kommission, einen umfassenden Rahmen zur Leistungsüberwachung und -evaluierung zu schaffen; die Qualität der für die gemeinsamen Indikatoren verwendeten Daten zu verbessern; die Transparenz und Qualität der im Scoreboard enthaltenen Daten zu verbessern; für eine aussagekräftigere und kohärentere Berichterstattung nach Maßgabe aller rechtlichen Anforderungen zu sorgen.

Finanzierung und Verwaltung der Union
Sonderbericht 05/2023: "Die Finanzlandschaft der EU: ein Flickwerk, das weitere Vereinfachung und mehr Rechenschaftspflicht erfordert"

Die Finanzlandschaft der EU hat sich über Jahrzehnte entwickelt. Im Mittelpunkt dieser Finanzlandschaft stehen der EU-Haushalt und die vollständig in den Haushalt integrierten Instrumente. Sie umfasst aber auch Instrumente, die nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Die Anzahl dieser neu geschaffenen Instrumente hat sich in den letzten 15 Jahren vervielfacht. Ursache waren in erster Linie unterschiedliche Krisen, aber auch rechtliche und praktische Zwänge bei der Nutzung bestehender Instrumente.

Wir prüften, ob die Vielzahl und die Vielfalt der Instrumente in der Finanzlandschaft der EU gerechtfertigt sind. Unsere Prüfung sollte Einblicke in die Gestaltung der derzeitigen Regelungen vermitteln. Außerdem sollten auf der Grundlage einer Analyse ausgewählter Instrumente potenzielle Spielräume für eine Vereinfachung und Straffung der EU-Finanzlandschaft bestimmt werden.

Wir stellten fest, dass es zwar Gründe für die Schaffung neuer Arten von Instrumenten gegeben haben mag, der fragmentarische Ansatz bei der Ausgestaltung der EU-Finanzlandschaft jedoch zur Entstehung eines Flickwerks von Instrumenten mit unterschiedlichen Finanzierungsquellen und Verwaltungsregelungen geführt hat. Bei den meisten Instrumenten wurde nicht klar dokumentiert, dass die gewählte Option und ihre Ausgestaltung die am besten geeignete Lösung darstellten, was gute Praxis gewesen wäre. Wir stellten ferner fest, dass nicht für alle Instrumente angemessene Regelungen zur Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit bestehen. Die EU hat eine integrierte Berichterstattung eingeführt, die sich jedoch nicht auf alle Instrumente erstreckt. Außerdem hat der Europäische Rechnungshof für die Prüfung einiger Instrumente außerhalb des EU-Haushalts kein Mandat. Bei einigen dieser Instrumente besteht eine Lücke hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfung, und es erfolgt keine Kontrolle durch das Europäische Parlament. Darüber hinaus nahmen wir die jüngsten Fortschritte bei der Konsolidierung mehrerer Instrumente zur Kenntnis. Allerdings wurde das Vereinfachungspotenzial noch nicht voll ausgeschöpft, insbesondere bei den Instrumenten zur Gewährung von finanziellem Beistand.

Wir empfahlen der Kommission, sicherzustellen, dass für jedes von ihr vorgeschlagene neue Instrument eine Bewertung der gewählten Gestaltung und Optionen erfolgt, und diese gute Praxis mit dem Rat zu teilen; Informationen über die gesamte Finanzlandschaft der EU zusammenzustellen und zu veröffentlichen; die Einbeziehung des Modernisierungsfonds in den EU-Haushalt vorzuschlagen; die Einbeziehung und Konsolidierung bestehender Finanzhilfeinstrumente vorzuschlagen.

Jahresberichte und besondere Jahresberichte

Die Jahresberichte enthalten im Wesentlichen die Ergebnisse unserer Zuverlässigkeitserklärung zum Haushalt der Europäischen Union, zur Aufbau- und Resilienzfazilität und zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), behandeln aber auch Leistungsaspekte sowie Aspekte der Haushaltsführung und des Finanzmanagements.

Die besonderen Jahresberichte enthalten die Ergebnisse unserer jährlichen Prüfung zu den Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU, zu den Gemeinsamen Unternehmen der EU sowie zu den Europäischen Schulen.

Außerdem veröffentlichen wir einen Bericht über die Eventualverbindlichkeiten, die daraus resultieren, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss, der Rat und die Kommission ihre Aufgaben wahrnehmen.

Jahresbericht über den EU-Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU, um zu untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die ihr zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Darüber hinaus legen wir spezifische Beurteilungen zu allen wichtigen Bereichen des EU-Haushalts auf der Grundlage der (Teil-)Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Aufbau- und Resilienzfazilität vor. Des Weiteren analysieren wir, warum und wo Fehler aufgetreten sind, sprechen Empfehlungen für Verbesserungen aus und untersuchen, ob und inwieweit unsere vorherigen Empfehlungen umgesetzt wurden.

Diese umfangreiche Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir im Einklang mit unserem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegten Auftrag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen müssen.

EU-Haushaltsplan: uneingeschränktes Prüfungsurteil
zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
und zu den Einnahmen

Für das Haushaltsjahr 2022 gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen der EU ab.

EU-Haushaltsplan:
versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben

Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben aus dem EU-Haushalt auf 196 Milliarden Euro, was 1,3 % der gesamten Bruttonationaleinkommen der EU‑27 entspricht.

Für das Haushaltsjahr 2022 gaben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben ab.

Geschätzte Fehlerquote von 4,2 %
(Haushaltsausgaben 2022)

Für die Haushaltsausgaben liegt unsere geschätzte Fehlerquote für das Haushaltsjahr 2022 zwischen 3,1 % und 5,3 %. Der Mittelwert dieser Spanne, als „wahrscheinlichste Fehlerquote“ bezeichnet, ist gegenüber dem Vorjahr von 3,0 % auf 4,2 % angestiegen.

66 % der zum EU-Haushalt
gehörigen Prüfungspopulation
weisen eine wesentliche Fehlerquote auf

Im Haushaltsjahr 2022 machten die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben 66 % unserer Prüfungspopulation aus; im vorausgegangenen Jahr belief sich dieser Wert auf 63 %. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 6,0 %, gegenüber 4,7 % für das Haushaltsjahr 2021.

Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:

  • Mit einem geringen Risiko verbundene Ausgaben: Dabei handelt es sich hauptsächlich um anspruchsbasierte Zahlungen, einen Teil der Verwaltungsausgaben („Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete“) und Budgethilfe für Drittländer. Zu den anspruchsbasierten Zahlungen gehören Direktbeihilfen für Landwirte („Natürliche Ressourcen und Umwelt“) sowie Maßnahmen für Studierende und sonstige Mobilitätsmaßnahmen („Zusammenhalt, Resilienz und Werte“).
  • Mit einem hohen Risiko verbundene Ausgaben, Kostenerstattungen: Die EU erstattet förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten (dabei kommen komplexere Vorschriften zum Tragen). Dazu gehören Forschungsprojekte (Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Rubriken „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ und „Natürliche Ressourcen und Umwelt“) sowie Entwicklungshilfeprojekte (Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“).
Fehleranfälligste MFR-Rubriken:
„Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ und
„Binnenmarkt, Innovation und Digitales“

Im Haushaltsjahr 2022 war der Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ die fehleranfälligste MFR-Rubrik, gefolgt von „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“.

ARF-Ausgaben:
eingeschränktes Prüfungsurteil

Im Jahr 2022 prüften wir zum zweiten Mal die Ausgaben im Rahmen der ARF, für die wir ein gesondertes Prüfungsurteil abgaben. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass es sich bei der ARF um ein befristetes Instrument handelt, das in einer Weise bereitgestellt und finanziert wird, die sich grundlegend davon unterscheidet, wie bei den normalen Haushaltsausgaben im Rahmen des MFR verfahren wird. Unsere Prüfungspopulation umfasste insgesamt 53,7 Milliarden Euro und bezog sich auf alle 13 Auszahlungen.

Für das Haushaltsjahr 2022 gaben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den im Rahmen der ARF getätigten Ausgaben ab. Insgesamt geht aus den von uns im Rahmen unserer Arbeit erlangten Prüfungsnachweisen Folgendes hervor: 11 der 13 Zahlungen im Rahmen der ARF (und damit zusammenhängende Abrechnungen von Vorfinanzierungen) waren von quantitativen Feststellungen betroffen. Sechs dieser Zahlungen waren in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet. Wir ermittelten ferner Fälle, in denen die Etappenziele oder Zielwerte mangelhaft konzipiert waren und Probleme in Bezug auf die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten in ihren Verwaltungserklärungen gemachten Angaben bestanden.

Fälle mutmaßlichen Betrugs
wurden an das OLAF
und die EUStA weitergeleitet

Als externer Prüfer der EU hat der Hof kein Mandat, Fälle mutmaßlichen Betrugs zu untersuchen. Daher sind unsere Prüfungshandlungen nicht speziell auf die Aufdeckung von Betrug ausgelegt. Wir sind jedoch verpflichtet, Fälle, in denen unsere Prüferinnen und Prüfer betrügerische Tätigkeiten vermuten, den zuständigen Behörden zu melden.

Im Jahr 2023 übermittelten wir dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 19 Fälle mutmaßlichen Betrugs, auf die wir während unserer Prüfungstätigkeit gestoßen waren. 17 dieser Fälle wurden auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) gemeldet. Im Jahr 2022 übermittelten wir dem OLAF 14 Fälle mutmaßlichen Betrugs, von denen wir sechs auch der EUStA meldeten. Unser Jahresbericht zum Gesamthaushaltsplan der EU enthält zusätzliche Informationen über die Art der Betrugsverdachtsfälle und gegebenenfalls über die sich daraus ergebenden Wiedereinziehungen laut Empfehlung des OLAF.

Jahresbericht über die Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2022
EEF: uneingeschränktes Prüfungsurteil
zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
und zu den Einnahmen; versagtes
Prüfungsurteil zu den Ausgaben

Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die 1959 ins Leben gerufen wurden, waren die wichtigsten Hilfeinstrumente der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Die EEF werden von den Mitgliedstaaten der Union finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet. Ausführung und Berichterstattung werden bis zu ihrem Abschluss nach wie vor getrennt erfolgen.

Beim mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 wird die Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der AKP-Staaten und der ÜLG aus dem EU-Haushalt finanziert.

Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben im Rahmen der EEF auf 2,4 Milliarden Euro.

Wie in den Vorjahren gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF und zu den Einnahmen ab; zu den Ausgaben der EEF erteilten wir für das Haushaltsjahr 2022 jedoch erneut ein versagtes Prüfungsurteil. Unsere geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben betrug 7,1 % (gegenüber 4,6 % für das Haushaltsjahr 2021).

Besondere Jahresberichte zu den EU-Agenturen

Die EU-Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen. Im Jahr 2022 gab es insgesamt 43 Agenturen und damit eine weniger als 2021, da die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel („Chafea“) aufgelöst wurde.

EU-Agenturen: uneingeschränkte Prüfungsurteile
für die meisten Agenturen;
vier eingeschränkte Prüfungsurteile

Im Haushaltsjahr 2022 wurden für alle Agenturen (ohne den SRB), auf die sich unser Prüfungsauftrag erstreckt, Gesamtmittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies entspricht 3 % des EU-Gesamthaushalts 2022. Die entsprechenden Zahlen für das Haushaltsjahr 2021 beliefen sich auf 4,1 Milliarden Euro bzw. 2,5 %.

Insgesamt bestätigte unsere Prüfung der Agenturen die in den Vorjahren aufgezeigten positiven Ergebnisse. Wir erteilten den 43 Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen. Darüber hinaus erteilten wir uneingeschränkte Prüfungsurteile in Bezug auf die den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungen; ausgenommen hiervon waren das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Für diese vier Agenturen gaben wir eingeschränkte Prüfungsurteile ab, hauptsächlich aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren, der fehlenden Übertragung von Befugnissen für das Eingehen rechtlicher Verpflichtungen oder nicht förderfähiger Mehrwertsteuer.

Besonderer Jahresbericht über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022

Gemeinsame Unternehmen sind Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission und der Industrie, in die bisweilen auch Forschungseinrichtungen, zwischenstaatliche Organisationen und Teilnehmerstaaten eingebunden werden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige bahnbrechende Innovationen im Rahmen einer gemeinsamen strategischen Vision der Partner zu fördern.

2021 erließ der Rat neue Verordnungen zur Gründung von 11 Gemeinsamen Unternehmen, die im Rahmen von Horizont Europa und Digitales Europa – den mehrjährigen Forschungs- und Innovationsprogrammen für den Finanzierungszeitraum 2021–2027 – aktiv werden sollen. Diese Gemeinsamen Unternehmen setzen ihre jeweilige Forschungs- und Innovationsagenda in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, biobasierte Industriezweige, digitale Schlüsseltechnologien, Hochleistungsrechnen, intelligente Netzsysteme und Cybersicherheit um.

Acht der 11 Gemeinsamen Unternehmen waren bereits unter dem Vorgängerprogramm Horizont 2020 tätig und werden nun als neue rechtliche Einheiten mit neuen Namen und geänderten Aufgabenbereichen unter den neuen Programmen weitergeführt. Zusätzlich wurden drei neue Gemeinsame Unternehmen gegründet: eines für intelligente Netze und Dienste und eines für „Global Health“, die seit Oktober 2023 finanziell eigenständig sind, sowie das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung, das im Laufe des Jahres 2024 seine finanzielle Autonomie erlangen wird. Der Hof wird die beiden Gemeinsamen Unternehmen prüfen, die 2023 ihre finanzielle Autonomie erlangt haben.

Darüber hinaus gibt es das Gemeinsame Unternehmen „Fusion for Energy“, das von Euratom und ihren Mitgliedstaaten finanziert wird. Es ist für die Leistung des europäischen Beitrags zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (International Thermonuclear Experimental Reactor, ITER) zuständig.

Uneingeschränkte Prüfungsurteile
für alle Gemeinsamen Unternehmen

Für das Haushaltsjahr 2022 erteilten wir den acht Gemeinsamen Unternehmen, die im Rahmen der neuen Forschungsprogramme fortgeführt wurden, sowie „Fusion for Energy“ (F4E) uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den Ausgaben. Wir äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die sich aus der Verwaltung mehrerer sich überlappender Vorhaben für das Personal und die Projektergebnisse ergeben könnten. Wir wiesen auf mehrere Gemeinsame Unternehmen hin, die Projekte aus dem vorherigen Finanzierungszeitraum weiterführten, und forderten sie nachdrücklich auf, diese so bald wie möglich abzuschließen.

Wie in den Vorjahren nahmen wir in unser uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Jahresrechnung 2022 des Gemeinsamen Unternehmens „Fusion for Energy“ (F4E) einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts auf. Dadurch wollten wir in erster Linie darauf hinweisen, dass die derzeitige Schätzung der EU-Mittel von 19 Milliarden Euro auf Etappenzielen und Kostenannahmen aus dem Jahr 2016 beruht und voraussichtlich bis Ende 2024 erheblich korrigiert werden wird.

Besondere Jahresberichte über die Europäischen Schulen und die Eventualverbindlichkeiten des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

Wir veröffentlichten unseren jährlichen Bericht über unsere prüferische Durchsicht des konsolidierten Jahresabschlusses 2022 der 13 Europäischen Schulen. Die prüferische Durchsicht ergab keine wesentlichen Fehler im Jahresabschluss.

Außerdem berichten wir jährlich über die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), dem Rat und der Kommission im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Verordnung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus entstandenen Eventualverbindlichkeiten. In unserem Bericht zum Haushaltsjahr 2022 stellen wir abschließend fest, dass wir nicht auf Sachverhalte gestoßen sind, aus denen wir auf eine wesentliche falsche Darstellung der Eventualverbindlichkeiten schließen müssten, die sich aus der Wahrnehmung der Abwicklungsaufgaben durch den SRB, die Kommission und den Rat ergeben.

Stellungnahmen

Untersuchung
der Legislativvorschläge
der Kommission

Als unabhängiger externer Prüfer der EU tragen wir dadurch zur Verbesserung des Finanzmanagements bei, dass wir Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für neue oder geänderte Rechtsakte vorlegen. Handelt es sich dabei um Legislativvorschläge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, muss der Hof gemäß EU-Recht konsultiert werden. Außerdem können uns andere Organe um die Abgabe von Stellungnahmen zu spezifischen Fragestellungen ersuchen. Unsere Stellungnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Im Jahr 2023 veröffentlichten wir vier solcher Stellungnahmen. Diese bezogen sich in erster Linie auf die Legislativvorschläge der Kommission zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine, für Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen („EU-Cybersolidaritätsgesetz“) und zur Änderung der Verordnung über die Modalitäten der Bereitstellung neuer Eigenmittel für die Europäische Union.

ECA Journal

Jede Ausgabe des ECA Journals enthält Artikel zu einem bestimmten Thema, die zumeist Prüfungsaspekte behandeln und von Bediensteten der EU-Organe oder externen Beitragenden verfasst werden.

Im Jahr 2023 veröffentlichten wir zwei Ausgaben, die sich mit der Energiewende (Is the EU's energy transition getting into gear?) und der Migrationspolitik der EU (Migration policy and the EU) befassten.

Konferenzen und Seminare

Darüber hinaus veranstalteten wir 2023 die folgenden Konferenzen und Seminare, die interessierten Kreisen offenstanden:

  • Seminar über die bevorstehende Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung;
  • Online-Konferenz über die Zukunft der amtlichen Statistik: Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht im Zeitalter von Big Data;
  • Konferenz und Kunstausstellung „The Limits of our world“ (Die Grenzen unserer Welt);
  • Konferenz zum Thema „Soziale Gerechtigkeit und Gleichheit für alle? Herausforderungen, Unterstützung und Inklusion der LGBTIQ+-Gemeinschaft in der EU und den EU-Organen“;
  • Konferenz zur Durchführung der ARF – Risiken, Herausforderungen und Chancen;
  • Kohäsionskonferenz 2023 – Bewertung der EU-Kohäsionspolitik – Herausforderungen und Chancen;
  • Ausgabe 2023 des jährlichen Workshops des Hofes und des OLAF;
  • gemeinsamer Workshop des Hofes, des OLAF und der EUStA zur Betrugsbekämpfung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Seminar 2023 des Hofes
zu den strategischen Perspektiven der EU
und zur offenen strategischen Autonomie der EU

Einmal pro Jahr halten die Mitglieder, der Generalsekretär und die Direktorinnen und Direktoren des Hofes ein zweitägiges Seminar ab, um wichtige Themen im Zusammenhang mit der langfristigen Strategie, Arbeit und Organisation des Rechnungshofs zu erörtern.

Während des diesjährigen Hofseminars in Brüssel diskutierten die Mitglieder die folgenden zentralen Themen:

  • die strategischen Perspektiven der EU und die möglichen Auswirkungen künftiger EU-Prioritäten auf die langfristige Arbeit des Hofes;
  • die offene strategische Autonomie der EU unter besonderer Berücksichtigung der Energieabhängigkeit;
  • das Arbeitsprogramm 2024+.

Institutionelle Beziehungen

Wir arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament, dem Rat, den nationalen/regionalen Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen, da die Wirkung unserer Arbeit in hohem Maße davon abhängt, welchen Nutzen diese Institutionen aus unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen ziehen.

Europäisches Parlament

Im Jahr 2023 nahmen Vertreter anderer Organe und Einrichtungen weiterhin regelmäßig vor Ort an den Plenar- und Ausschusssitzungen des Europäischen Parlaments (EP) teil. Insgesamt hat die Zahl der Auftritte des Hofes im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (164 Auftritte im Jahr 2023 gegenüber 134 Auftritten im Jahr 2022).

Die Ausschüsse und Gremien des EP, insbesondere der Haushaltskontrollausschuss, laden die Mitglieder und Prüfungsteams des Hofes regelmäßig zu ihren Sitzungen ein, damit sie dort die Ergebnisse der Arbeit des Hofes vorstellen.

Unsere Mitglieder präsentierten dem Haushaltskontrollausschuss im Jahr 2023 insgesamt 13 Sonderberichte und zwei Analysen. Sie nahmen auch an 16 öffentlichen Anhörungen des Haushaltskontrollausschusses zur Entlastung 2022 teil, einschließlich der Vorstellung unseres Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2022 durch Hofpräsident Tony Murphy.

Darüber hinaus hielten die Mitglieder 27 Präsentationen zu Sonderberichten und Analysen vor 16 weiteren Ausschüssen des EP ab, meist in gemeinsamen Sitzungen mit anderen interessierten Ausschüssen.

Im Februar 2023 lud die Konferenz der Ausschussvorsitze den Hofpräsidenten zu einem Meinungsaustausch über das Arbeitsprogramm des Hofes für 2023 und danach sowie über die Konsultation zum Arbeitsprogramm für 2024 und danach ein. Im Mai nahm Hofpräsident Tony Murphy an der Plenarsitzung des EP zur Entlastung 2021 teil. Im Oktober traf er sich mit EP-Präsidentin Roberta Metsola und stellte dem Plenum des EP den Jahresbericht 2022 vor. Zudem trafen sich die Mitglieder der Kammer I im Juni mit den Koordinatoren des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, um die weitere Zusammenarbeit zu erörtern, und im Oktober besuchten Vertreter des Haushaltskontrollausschusses den Hof, um ihre Standpunkte mit dem Kollegium auszutauschen.

Rat der Europäischen Union

Insgesamt ist die Zahl der Auftritte des Hofes im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich geblieben (81 Auftritte im Jahr 2023 gegenüber 82 Auftritten im Jahr 2022).

In der Regel befassen sich die Vorbereitungsgremien des Rates kurz nach der Veröffentlichung mit allen Sonderberichten des Hofes, jedoch nicht zwangsläufig mit allen Analysen und Stellungnahmen. Im Jahr 2023 stellten wir 22 verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates 29 Sonderberichte, eine Analyse und eine Stellungnahme vor.

Außerdem nahmen Vertreter des Hofes im Jahr 2023 an 23 Sitzungen teil, welche die Entlastung des EU-Haushalts für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Gegenstand hatten.

Ratsvorsitz
Schweden: Januar – Juni 2023
Spanien: Juli – Dezember 2023
 

Im November 2022 trafen sich Hofpräsident Tony Murphy und das für institutionelle Beziehungen zuständige Mitglied Eva Lindström mit der schwedischen Finanzministerin. Im Juni 2023 trafen sich der Hofpräsident und das Hofmitglied Baudilio Tomé Muguruza mit der stellvertretenden spanischen Ministerpräsidentin, dem spanischen Staatssekretär für europäische Angelegenheiten und der spanischen Finanzministerin, um die Prioritäten des Ratsvorsitzes zu erörtern. Im November – vor Beginn des belgischen Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2024 – trafen sich der Hofpräsident und das Hofmitglied Annemie Turtelboom mit wichtigen Vertretern der belgischen Regierung und des belgischen Parlaments. Im Vorfeld der Vorstellung des Jahresberichts 2022 trafen sich der Hofpräsident und das für den Jahresbericht zuständige Hofmitglied Jan Gregor im Rahmen einer Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN), die ebenfalls im November stattfand, zudem mit dem belgischen Finanzminister. Darüber hinaus nahmen Mitglieder und Führungskräfte des Hofes 2023 an 15 Treffen mit Vertretern der Ständigen Vertretungen bei der EU teil.

Nationale/regionale Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten

Sitzungen mit
nationalen/regionalen Parlamenten
 

Im Jahr 2023 stellten unsere Mitglieder und Bediensteten die Arbeit des Hofes in 91 Sitzungen mit nationalen/regionalen Parlamenten in 19 Mitgliedstaaten vor. Die meisten Sitzungen wurden mit Mitgliedern der Ausschüsse für Haushalt, Finanzangelegenheiten und/oder Rechnungsprüfung und EU-Angelegenheiten abgehalten.

Sitzungen mit
Regierungen der Mitgliedstaaten
 

Unsere Mitglieder und Führungskräfte stellten die Arbeit des Hofes im Jahr 2023 in 120 Sitzungen mit mitgliedstaatlichen Regierungen und Regierungsstellen in 25 Mitgliedstaaten vor. Die meisten Treffen fanden mit Finanzministern bzw. Vertretern der Finanzministerien statt.

Europäische Kommission

Die Mitglieder des Hofes und die Kommissionsmitglieder unterhalten regelmäßige bilaterale Kontakte zur Erörterung geplanter und laufender Prüfungs-/Analyseaufgaben.

Seit Jahren ist es außerdem gängige Praxis, dass unsere Mitglieder ein jährliches Treffen mit ihren Amtskollegen bei der Europäischen Kommission abhalten. Diese Treffen bieten die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und darüber nachzudenken, wie unsere Zusammenarbeit weiter intensiviert werden kann.

Im November 2023 wurde diese Tradition mit einem Treffen der beiden Kollegien in Brüssel fortgeführt. Die Hof- und die Kommissionsmitglieder erörterten, wie der EU-Haushalt zur Verwirklichung der ökologischen und digitalen Prioritäten der Union beiträgt und die wirtschaftliche Erholung Europas nach der COVID‑19-Pandemie fördert. Sie bekräftigten ferner ihre gemeinsame Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass die EU-Mittel im Einklang mit den höchsten Standards der Rechenschaftspflicht, der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwaltet werden. Darüber hinaus betonten sie, wie wichtig gemeinsame Anstrengungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU seien.

Zusammenarbeit mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden

Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU

Unsere Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der 27 Mitgliedstaaten findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU statt. Dieses Forum erleichtert den Dialog und den Austausch zwischen den ORKB der EU-Mitgliedstaaten und dem Hof.

Ende 2023 schlossen wir die EU-Netzwerkprüfung zu COVID‑19 ab. Als wichtigste Outputs dieser Prüfung veröffentlichten wir bis Ende 2023 ein Prüfungskompendium zu COVID‑19 (das die Prüfungstätigkeiten der ORKB der EU im Jahr 2020 abdeckte) und rund 70 Online-Factsheets zu COVID‑19-bezogenen Prüfungstätigkeiten im Zeitraum 2020–2023.

Ferner setzten wir unsere Zusammenarbeit bei der Prüfung der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) fort. In diesem Zusammenhang organisierten wir im Oktober 2023 in unseren Räumlichkeiten eine Veranstaltung, bei der sich die Prüfer austauschen konnten. Die Veranstaltung umfasste eine Reihe von Workshops, bei denen sechs vorläufige Prüfungskonzepte erarbeitet wurden, die mehrere Aspekte der Durchführung der ARF abdeckten.

Zudem brachten wir die EU-Netzwerkprüfung (EUNA) zu Energie auf den Weg. Im November nahmen Vertreter von 19 ORKB der EU an der Auftaktsitzung in Den Haag teil.

Jährliche Sitzung 2023

Im Juni 2023 fand in Lissabon die jährliche Sitzung des Kontaktausschusses statt, bei der die Präsidenten der ORKB der EU zusammentraten. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, wie die ORKB der EU im Energiebereich zu einer besseren und widerstandsfähigen Umsetzung der Ziele für 2030 beitragen können. Darüber hinaus wurde in der Sitzung erneut über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität gesprochen, die das Hauptthema der Sitzung des Kontaktausschusses im Jahr 2022 gewesen war.

ORKB der EU-Beitrittskandidaten und potenziellen EU‑Beitrittskandidaten

Zudem unterstützen wir die ORKB der EU-Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine) und der potenziellen EU-Beitrittskandidaten (Kosovo1).

In der zweiten Jahreshälfte 2023 beteiligten wir uns an der Überarbeitung des Kooperationsrahmens des Netzwerks, die im Dezember 2023 gebilligt wurde.

1 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates zur Lage hinsichtlich des Kosovo (UNSCR 1244/1999) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht vom 22. Juli 2010.

INTOSAI

Im Jahr 2023 setzten wir unsere aktive Mitwirkung an den Tätigkeiten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) fort. Als Vorsitzender des Komitees für Fachliche Normen (Professional Standards Committee, PSC) richtete der Hof zwei Sitzungen des Lenkungsausschusses aus, in deren Rahmen Dokumente zur Änderung der derzeitigen Arbeitsmethoden angenommen, über die personelle Besetzung des Forums für Fachliche Verlautbarungen der INTOSAI entschieden und der Strategische Entwicklungsplan des Komitees für den Zeitraum 2023–2028 verabschiedet wurde. Im Rahmen der Umsetzung des Strategischen Entwicklungsplans 2023–2028 sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen sollen, die Verlautbarungen der INTOSAI klarer zu formulieren und zu digitalisieren.

Wir nahmen auch an PSC-Unterkomitees sowie an den Tätigkeiten und Projekten anderer Arbeitsgremien der INTOSAI teil, u. a. in den Bereichen Umweltprüfung, finanzielle und wirtschaftliche Stabilität, Bewertung öffentlicher Politiken und Big Data.

EUROSAI

Auch an den Tätigkeiten der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI), der europäischen Regionalgruppe der INTOSAI, wirkten wir aktiv mit, vor allem in ihren Arbeitsgruppen zu Umweltprüfung und Informationstechnologien sowie bei Projekten zu neu aufkommenden Fragen, künstlicher Intelligenz und Prüfungsmethoden.

Unser Management

Mitglieder

Der Hof handelt als ein Kollegialorgan von Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Jedes Mitglied wird im Anschluss an seine Benennung durch seine jeweilige nationale Regierung vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Auf die Ernennung und Berufung von Mitgliedern haben wir keinen Einfluss.

Die Amtszeit der Mitglieder des Hofes beträgt sechs Jahre, wobei Wiederernennung zulässig ist. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt übernehmen sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine feierliche Verpflichtung.

Im Jahr 2023 ernannte der Rat mit Keit Pentus-Rosimannus ein neues estnisches Mitglied (zum 1. Januar) und mit Katarína Kaszasová ein neues slowakisches Mitglied (zum 16. Oktober). Ferner verlängerte der Rat die Amtszeit des ungarischen Mitglieds Ildikó Gáll-Pelcz um weitere sechs Jahre (zum 1. September).

Nach ihrer Ernennung zum neuen bulgarischen Kommissionsmitglied trat Iliana Ivanova zum 19. September 2023 von ihrem Amt als Hofmitglied zurück.

Die Verfahren zur Ernennung eines neuen portugiesischen und eines neuen bulgarischen Mitglieds waren Ende 2023 noch nicht abgeschlossen.

2023 trat das Kollegium 24 Mal zusammen. Die Teilnahmequote an diesen Sitzungen betrug 88 %. Darüber hinaus nahmen die Mitglieder an Sitzungen der Kammern und Ausschüsse teil (siehe auch Prüfungskammern und Ausschüsse).

Präsident

Zum Zuständigkeitsbereich des Präsidenten zählen die Strategie des Organs, die Planung und das Leistungsmanagement, die Kommunikation und die Medienarbeit, die Beziehung zu den anderen Organen, Rechtsfragen und die Interne Revision. Der Präsident vertritt den Hof außerdem in allen seinen Außenbeziehungen.

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Präsidenten, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Die Rolle der gewählten Person ist die eines Ersten unter Gleichen („Primus inter Pares“). Er oder sie führt den Vorsitz in den Sitzungen des Kollegiums und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse.

Tony Murphy wurde im Oktober 2022 zum Präsidenten gewählt.

Hinweis: Stand Februar 2024.

Prüfungskammern und Ausschüsse

Die Mitglieder sind einer von fünf Prüfungskammern zugeordnet. In den Kammern wird der Großteil der Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen des Hofes angenommen. Die Prüfungskammern teilen ihre Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern auf. Jedes Mitglied ist der Kammer und dem Kollegium gegenüber für seine eigenen Prüfungsaufgaben rechenschaftspflichtig. Die Prüfungsarbeit wird von professionellem Prüferpersonal durchgeführt, das für die Direktionen der Prüfungskammern tätig ist.

Die Mitglieder wählen für jede Prüfungskammer einen Doyen für eine Dauer von zwei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. Im Jahr 2023 wurden die fünf Prüfungskammern von den folgenden Doyens/Doyennes geleitet: Joëlle Elvinger, Annemie Turtelboom, Bettina Jakobsen, Mihails Kozlovs und Jan Gregor.

Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich befasst sich mit den Prüfungsstrategien, Prüfungsrichtlinien und der Prüfungsmethodik des Hofes sowie mit der Unterstützung und Entwicklung von Prüfungstätigkeiten und der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich. Er setzt sich aus jeweils einem Mitglied jeder Prüfungskammer zusammen und steht unter dem Vorsitz von Baudilio Tomé Muguruza (Stand: 28. September 2023).

Der Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls das Kollegium der Mitglieder fassen – jeweils unter Vorsitz des Präsidenten – Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten, den Doyens/Doyennes der Kammern, dem Vorsitz des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich und dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied (Eva Lindström) zusammen.

2023 fanden 103 Kammersitzungen, 15 Sitzungen des Verwaltungsausschusses und 11 Sitzungen des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich statt. Die Teilnahmequote an diesen Sitzungen belief sich auf 92 %, 88 % bzw. 88 %.

Weitere Ausschüsse sind der Ethikausschuss (unter Vorsitz von George Marius Hyzler; Stand: 4. Juli 2023), der Ausschuss für Interne Revision (unter Vorsitz von Hannu Takkula) und die Beratungsgruppe Vorausschau (unter Vorsitz von Helga Berger).

Unsere obere Managementebene besteht aus dem Generalsekretär und den Direktorinnen und Direktoren. Insgesamt gibt es 10 Direktionen; davon sind fünf den Prüfungskammern, eine dem Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, eine weitere dem Präsidenten und drei dem Generalsekretariat zugeordnet.

Hinweis: Stand Januar 2024.

Leistungsmessung

Wir wenden zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) an, um unser Management über die im Hinblick auf unsere strategischen Ziele erreichten Fortschritte zu informieren, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und unseren institutionellen Adressaten Informationen über unsere Leistung an die Hand zu geben. Wir haben die zentralen Leistungsindikatoren entsprechend unserer Strategie für 2021–2025 aktualisiert. Die folgenden KPI geben einen umfassenden Überblick darüber, was unser Organ hinsichtlich Verbreitung, Wirkung und Wahrnehmung seiner Produkte leistet:

  • Anzahl der veröffentlichten Berichte;
  • Medienpräsenz;
  • Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit (Rückmeldungen der Interessenträger);
  • unsere Auftritte bei anderen Organen, nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie internationale Aktivitäten;
  • Umsetzung der Empfehlungen des Hofes.
Im Jahr 2023 wurden
35 Berichte veröffentlicht

Im Jahr 2023 veröffentlichten wir 35 Berichte. Dabei handelte es sich um 29 Sonderberichte und sechs Analysen. Die Zahl der veröffentlichten Berichte war 2023 höher als in den beiden Vorjahren (2022: 29 Berichte und 2021: 32 Berichte).

Medienpräsenz

Medienberichterstattung
hat weiter zugenommen

Im Jahr 2023 verzeichneten wir mehr als 22 000 (online veröffentlichte) Presseartikel, die sich auf unsere Prüfungsberichte, sonstige Veröffentlichungen oder den Hof im Allgemeinen bezogen. Dies bestätigte den in den letzten Jahren beobachteten Aufwärtstrend bei der Berichterstattung (2022: 20 000 Artikel; 2021: 18 000 Artikel). Die fast 54 000 Beiträge in den sozialen Medien sind ein Beleg dafür, dass sich das organische Wachstum fortsetzt, wobei die Zahlen für 2022 als Ausreißer2 zu betrachten sind (2022: 110 000 Beiträge; 2021: 49 000 Beiträge).

2 Im Jahr 2022 wurde eine große Zahl identischer Beiträge in den sozialen Medien verzeichnet, die (offensichtlich auch mithilfe von Bots) über Netzwerke generiert wurden, welche tendenziöse Berichterstattung praktizieren. Diese Beiträge wurden hauptsächlich als Reaktion auf unsere Sonderberichte zur Beschaffung von COVID‑19-Impfstoffen und zur Großkorruption in der Ukraine veröffentlicht.

Die Medienberichterstattung kann je nach Thema und Komplexität eines Berichts erheblich variieren. Externe Faktoren wie ein wichtiges Ereignis oder politische Entwicklungen können das Interesse der Medien an unseren Veröffentlichungen ebenfalls beeinflussen. Außerdem richtet sich das Interesse der Medien in Notlagen – wie der Pandemie oder dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – besonders auf krisenbezogene Beiträge.

Zunehmende Pressekontakte

Seit 2020 stellen wir unsere Veröffentlichungen virtuell vor. Dadurch können wir vermehrt Kontakte zu Journalisten aufnehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten für nationale Medienunternehmen arbeiten.

2023 veröffentlichten wir 45 Pressemitteilungen in 24 EU-Sprachen sowie verschiedene Kurzmitteilungen, Hinweise für die Medien und (unmittelbar verwendbare) O-Töne in bestimmten Sprachen. Darüber hinaus gaben wir großen Medienunternehmen in ganz Europa eine Reihe von Interviews für Radio, Fernsehen und Printmedien. Zudem hielten wir 21 Online-Pressebriefings und zusätzlich sechs länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht ab. Insgesamt nahmen an unseren Pressebriefings 590 Journalisten teil, von denen die meisten große nationale Medienunternehmen in den EU-Mitgliedstaaten vertraten.

Eineinhalb Millionen Besuche
auf der Website des Hofes

Im Jahr 2023 haben wir die neue Website des Hofes auf den Weg gebracht. Wir konnten mehr als eineinhalb Millionen Besuche auf unserer Website verzeichnen, darunter rund 700 000 Einzelbesucher, was einem Anstieg um mehr als 14 % gegenüber 2022 entspricht.

2023: Follower-Zahlen
in den sozialen Medien
weiter gestiegen

Ende des Jahres 2023 verzeichneten unsere drei wichtigsten Accounts in den sozialen Medien (X (vormals Twitter), LinkedIn, Facebook) über 48 000 Follower – ein Anstieg gegenüber den 45 000 Followern im Jahr 2022 und den 39 000 Followern im Jahr 2021.

Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit

85 % der Teilnehmer
an unseren Umfragen bestätigen
die Sachdienlichkeit unserer Berichte

Wir bewerten die voraussichtliche Wirkung und die Sachdienlichkeit unserer Prüfungsarbeit anhand von Rückmeldungen der Leserinnen und Leser unserer Berichte aus dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, aus EU-Agenturen, den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen und ORKB der Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien.

Seit 2018 führen wir anonyme elektronische Umfragen durch, in denen wir unsere Leserinnen und Leser um qualitative Rückmeldungen zu einer Auswahl von Berichten und um allgemeine Vorschläge zu unserer Arbeit bitten.

Insgesamt bestätigten 2023 85 % der rund 1 060 Befragten die Sachdienlichkeit unserer Berichte für ihre Arbeit, und 78 % sprachen ihnen Wirkung zu. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis des Vorjahres (2022: 82 % bzw. 78 %).

Unsere Auftritte bei anderen Organen, nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie internationale Aktivitäten

Interaktion
mit unseren Interessenträgern
auf neuem Höchststand

Im Jahr 2023 erreichte die Interaktion mit unseren europäischen und internationalen Interessenträgern einen neuen Höchststand. Die Ergebnisse unserer Arbeit präsentierten wir zu 456 Anlässen vor Ausschüssen des Europäischen Parlaments, Vorbereitungsgremien des Rates, nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten (2022: 437 Anlässe; 2021: 419 Anlässe).

Außerdem nahmen wir an 221 internationalen Aktivitäten teil. Dazu gehörten die Aktivitäten internationaler Organisationen der Rechnungskontrollbehörden, insbesondere der INTOSAI und der EUROSAI, sowie bilaterale Veranstaltungen mit anderen ORKB, Konferenzen, Sitzungen und Aktivitäten, die sich an ein breiteres Publikum richten (2022: 178 Aktivitäten; 2021: 154 Aktivitäten).

Umsetzung der Empfehlungen des Hofes

Fast alle unsere Empfehlungen
des Jahres 2019
wurden zumindest teilweise umgesetzt

Wir bestimmen den Stand der Umsetzung unserer Empfehlungen anhand der von unseren Prüfern vorgenommenen Weiterverfolgung. 2023 analysierten wir die Empfehlungen, die wir der Kommission und anderen Organen in unseren Berichten des Jahres 2019 unterbreitet hatten.

Aus der Analyse geht hervor, dass 100 % der 15 von uns weiterverfolgten, in unserem Jahresbericht 2019 unterbreiteten Empfehlungen und 85 % der 208 von uns weiterverfolgten Empfehlungen in unseren Sonderberichten aus dem Jahr 2019 vollständig, teilweise oder weitgehend umgesetzt wurden.

Unser Personal

Personalzuweisung

Ende 2023 verfügte unser Organ über 882 Dauer- und Zeitplanstellen3 (873 im Jahr 2022). Die neun zusätzlichen Planstellen wurden von der Haushaltsbehörde vorübergehend für die Prüfung des Aufbauinstruments NextGenerationEU bewilligt. 559 Stellen entfielen auf die Prüfungskammern, einschließlich 104 Planstellen in den Kabinetten der Mitglieder. Der Präsident wird unterstützt von seinem Kabinett, der Direktion „Dienste des Präsidenten“, dem Juristischen Dienst und der Dienststelle „Interne Revision“.

3 Einschließlich zeitweilig unbesetzter Stellen.

Darüber hinaus waren am Jahresende 86 Vertragsbedienstete und 26 abgeordnete nationale Sachverständige beim Hof beschäftigt (2022: 91 bzw. 33).

Personaleinstellung

Unsere Einstellungspolitik folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe. Unser Personal verfügt über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund.

Im Jahr 2023 stellte der Hof 95 neue Bedienstete ein (2022: 107 Bedienstete): 27 Beamte, 47 Bedienstete auf Zeit, 17 Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige. Aus Gründen der Solidarität, des gegenseitigen Lernens und der Zusammenarbeit wurde die Abordnung der fünf ukrainischen nationalen Sachverständigen, die 2022 ihre Tätigkeit beim Hof aufnahmen, um ein Jahr – den Zeitraum von Juli 2023 bis Juli 2024 – verlängert. Außerdem boten wir Hochschulabsolventen 64 Praktika (2022: 60) mit einer Dauer von drei bis fünf Monaten an. Von den 64 Praktikantinnen und Praktikanten erhielten 62 eine Vergütung vom Hof und zwei von ihrem Mitgliedstaat.

Das Einstiegsprogramm ASPIRE soll die Eingliederung neu eingestellter Prüfer beim Hof erleichtern, indem es ihnen ermöglicht, in ihren ersten drei Jahren an speziell für sie geeigneten Schulungen teilzunehmen und praktische Erfahrungen sowohl mit Compliance-Prüfungen/Prüfungen der Rechnungsführung als auch mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu sammeln.

Altersprofil

Drei Viertel (75 %) des Ende 2023 im aktiven Dienst befindlichen Personals waren zwischen 40 und 59 Jahre alt, was den Zahlen von 2022 entspricht.

73 % unserer Führungskräfte sind 50 Jahre alt oder älter (2022: 72 %). Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis 10 Jahren zu einer Neubesetzung eines Großteils der Führungspositionen kommen.

Chancengleichheit

Insgesamt haben wir bei unserem Personal einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil.

Der Hof setzt sich dafür ein, seinen Bediensteten auf allen Ebenen der Organisation berufliche Chancengleichheit zu bieten. Der Frauen- und Männeranteil bei unserem Personal ist ausgeglichen. Der Anteil der Frauen auf Ebene der Direktoren und Leitenden Manager ist in den vergangenen Jahren von 33 % (im Jahr 2019) auf 38 % (im Jahr 2023) gestiegen.

Im Prüfungsbereich belief sich der Anteil der Frauen unter den Leitenden Managern beim Hof auf 50 % (41,4 % im Jahr 2022) und lag somit über dem Zielwert von 40 % für 2027. Im Einklang mit unserem Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion 2021–2025 veröffentlichten wir 2023 unseren zweiten Jahresbericht zu Vielfalt und Inklusion (für das Jahr 2022).

Ebenso setzen wir uns auch weiterhin für geografische Ausgewogenheit in unseren Führungspositionen ein.

Infolge der Annahme des Beschlusses Nr. 50-2022 über die Politik des Europäischen Rechnungshofs zur Gewährleistung eines respektvollen und mobbingfreien Arbeitsplatzes im Dezember 2022 haben wir mehrere Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses ergriffen (z. B. Ernennung interner Mediatoren und Vertrauenspersonen, obligatorische Schulungen für Führungskräfte, Einrichtung einer speziellen Webseite im Intranet des Hofes).

Des Weiteren fand 2023 erstmals eine externe Prüfung der physischen Zugänglichkeit der Gebäude des Hofes statt. Als Ergebnis wurde eine Studie erstellt, die Empfehlungen und mögliche Maßnahmen enthält, um die Gebäude des Hofes für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglicher zu machen. Wir werden 2024 mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen beginnen, indem wir einen Plan in Auftrag geben, mit dem die Leitsysteme mit Blick auf die Barrierefreiheit in allen Gebäuden des Hofes verbessert werden sollen. Darüber hinaus werden wir mit anderen EU-Organen zusammenarbeiten, um die Messung der Fortschritte und die Berichterstattung über die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu harmonisieren, wie in unserem Sonderbericht 20/2023 „Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Die praktischen Auswirkungen der EU-Maßnahmen sind begrenzt“ empfohlen.

Ethik

Die ethischen Leitlinien des Hofes beruhen auf den Werten Unabhängigkeit, Integrität, Objektivität, Transparenz und Professionalität. Der Hof hat sich die im Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI (ISSAI 130) verankerten Vorgaben zu eigen gemacht und diese in seine ethischen Leitlinien aufgenommen, die für alle Mitglieder und Bediensteten des Hofes gelten.

Durch die Überarbeitung seines Beschlusses über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Hofes hat der Hof sein Engagement für Transparenz bekräftigt. Mit dem überarbeiteten Beschluss sollte der Entwicklung der europäischen Rechtsprechung Rechnung getragen und das Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten und Zweitanträgen vereinfacht werden. Der neue Beschluss wurde im September 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Zuge der jüngsten Überarbeitung unseres Ethikrahmens haben wir die internen Vorschriften für die Meldung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten (Whistleblowing) aktualisiert, um sie klarer zu formulieren, näher auszuführen und unseren Bediensteten mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Um zu zeigen, welche Bedeutung wir dem Schutz von Hinweisgebern beimessen, wurden die neuen Vorschriften durch einen Beschluss des Kollegiums erlassen.

Der Ethikausschuss des Hofes prüft relevante ethische Fragen, einschließlich der Nebentätigkeiten der Mitglieder, um den hohen Standards des Hofes gerecht zu werden. Er setzt sich aus drei Mitgliedern – zwei Mitglieder des Hofes und ein externes Mitglied – zusammen, die aufgrund ihrer Befähigung und beruflichen Eignung ausgewählt und vom Kollegium ernannt werden. Im Jahr 2023 traten die Mitglieder des Ausschusses fünfmal zusammen.

Unterstützung der Prüfungstätigkeiten

Digitaler Wandel im Bereich der Prüfungstätigkeit

Der Hof arbeitet weiter an der Verbesserung der Effizienz seiner Prüfungsverfahren, indem er die Integration und Interoperabilität seiner bestehenden Systeme erhöht. Gleichzeitig hat er im Rahmen seines Entwicklungsplans für eine bessere Nutzung von Technologie bei der Prüfung Maßnahmen in den Bereichen IT-Prüfung, fortschrittliche Datenwissenschaft und Automatisierung umgesetzt. Zudem setzte er seine Innovationstätigkeiten fort, um neue Technologien zu ermitteln, die auf neuartige Weise zur Unterstützung der Prüfungsarbeit eingesetzt werden können.

Digitaler Austausch
mit Interessenträgern

Im Jahr 2023 wurde das neue Studio des Hofes umfassend genutzt, um Online-Pressebriefings, Gesprächsrunden mit Interessenträgern und hybride Konferenzen zu veranstalten sowie Videos zu drehen, in denen Hofmitglieder die Produkte des Hofes vorstellen, und zur internen Nutzung bestimmte Videos zu erstellen, mit denen die Bediensteten des Hofes sensibilisiert oder informiert werden sollen.

Insbesondere wurden 23 Pressebriefings, vier Gesprächsrunden mit Interessenträgern, zwei Fernsehinterviews und eine Online-Konferenz veranstaltet sowie neun Videoberichte, sechs Videos mit aktuellen Informationen zur Arbeit des Hofes und ein Veranstaltungsvideo erstellt. Außerdem wurden sechs Videos über die Attraktivität Luxemburgs und zehn Videos zum internen Gebrauch produziert.

Digitale Integration
und Automatisierung

Die Integration der Informationssysteme im Prüfungsbereich wurde fortgesetzt, um die Interoperabilität zwischen den bestehenden Systemen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Zu diesen Systemen gehören unser wichtigstes Prüfungsdokumentationssystem ASSYST und das Prüfungsmanagementsystem AMS. Wir führten ein neues Workflow-Managementsystem für die Genehmigung von Dokumenten (PASS) ein, das eine Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (EU Sign) ermöglicht. Außerdem wurden Tools eingeführt, mit denen Dokumente leichter und schneller geprüft werden können. Die Nutzung des ECA Data Warehouse wurde ausgeweitet, sodass nun bei einer größeren Zahl von Berichten eine interaktive Datenvisualisierung und -überwachung möglich ist.

Dienste im Bereich
der fortschrittlichen Datenwissenschaft
und IT-Prüfung

Das 2021 eingerichtete DATA-Team (Data and Technology for Audit – Daten und Technologie für die Prüfung) arbeitete weiter an der Umsetzung des Entwicklungsplans für eine bessere Nutzung von Technologien zur Unterstützung der Prüfungsziele des Hofes.

Die Mitglieder des DATA-Teams arbeiteten eng mit den Prüfungsteams zusammen, um deren spezifische Prozesse und Bedürfnisse zu verstehen. Je nach Komplexität der benötigten Unterstützung reichte die Arbeit sowohl der Datenwissenschaftler als auch der IT-Prüfer von einer kurzfristigen Mitwirkung bis hin zu einer umfassenden Beteiligung an Prüfungsaufgaben.

Das DATA-Team leitete mehrere Projekte innerhalb des Hofes oder war daran beteiligt, darunter

  • ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen geprüft wurde, wie die Plattform der Europäischen Kommission für die elektronische Auftragsvergabe wirksam genutzt werden kann;
  • die Mitwirkung von Datenexperten in der NextGenerationEU-Taskforce;
  • die Entwicklung des Prototyps eines Tools, das fortschrittliche Funktionen zur Textauswertung und semantischen Suche für die Veröffentlichungen des Hofes bietet;
  • die Unterstützung der Prüfer bei der Auswahl der besten Optionen im Rahmen der 2022 eingerichteten Infrastruktur für die Datenwissenschaft, die eine Verarbeitung von Daten und fortschrittliche Analyse und Visualisierung ermöglicht.

Vor dem Hintergrund der immer schnelleren Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere der generativen KI, erstellte das DATA-Team eine Analyse, in der die Chancen und Herausforderungen der KI für den Hof und seine Prüfungsarbeit aufgezeigt werden. Anschließend begann es damit, einen Vorschlag für eine Strategie zum Einsatz von KI im Prüfungsprozess auszuarbeiten.

Innovation

Wir führten ein neues Innovationskonzept ein. Dieses beruht auf einer neuen Art von Projekten, den sogenannten Short Innovation Projects (SIP), und der Einrichtung eines Innovationslabors, das in erster Linie der Erprobung neuer Technologien dient. SIP werden in der Regel von Nutzern in die Wege geleitet, die den Einsatz eines neuen Instruments oder einer neuen Technologie in der Praxis erproben möchten. Die IT-Abteilung bestimmt einen Projektmanager, der den betreffenden Nutzer im Hinblick auf technologische Aspekte und Aspekte der IT-Governance unterstützt. Die ersten SIP umfassten den Einsatz von Drohnen zu Prüfungszwecken, die Erprobung kommerzieller Tools für das Prüfungsmanagement, mit denen das System ASSYST ersetzt werden könnte, sowie die Nutzung generativer KI.

Gleichzeitig wurde mit der Einrichtung eines multidisziplinären Kompetenzzentrums für künstliche Intelligenz begonnen, um die oben genannte Strategie des Hofes im Bereich KI zu unterstützen.

Der Hof beteiligte sich weiterhin aktiv an der Arbeitsgruppe für neu entstehende Technologien des Interinstitutionellen Ausschusses für den digitalen Wandel (Interinstitutional Committee for Digital Transformation), deren Arbeitsschwerpunkt 2023 auf dem Bereich der künstlichen Intelligenz lag.

Visuelle Kommunikation

Bessere Zugänglichkeit
unserer Outputs

Überzeugende visuelle Darstellungen und die Visualisierung von Daten haben einen immer größeren Stellenwert bei der Interaktion mit unseren Interessenträgern und der Bereitstellung von Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der EU. Auch 2023 wurden die Prüfungsteams von dem für Grafikdesign zuständigen Team der Kommunikationsabteilung des Hofes unmittelbar unterstützt, indem sie auf ihren Bedarf zugeschnittene Infografiken und Illustrationen erhielten, die mit der visuellen Identität des Hofes im Einklang standen.

Visuelle Darstellungen in unseren Veröffentlichungen können zu einer besseren Sichtbarkeit und Verständlichkeit der Ergebnisse unserer Prüfungsarbeit beitragen, sodass mehr Bürger und Interessenträger erreicht werden, was den Wert unserer Prüfungsarbeit und die Wirkung unserer Berichte erhöht. Mit unserer im April 2023 freigeschalteten neuen Website, die mit einer moderneren Gestaltung und verbesserten Funktionen aufwartet, haben wir unsere Bemühungen in diese Richtung verstärkt.

Prüfungsmethodik

AWARE

Auf unserer internen digitalen Plattform AWARE (Accessible Web-based Audit Resource) sind unsere Prüfungsmethoden und -leitlinien beschrieben. Die Plattform ist auf unserer Website abrufbar und bietet der Öffentlichkeit einen zentralen Zugangspunkt zu unserer Prüfungsmethodik.

Berufliche Fortbildung

2023: Zielvorgaben
für die berufliche Fortbildung
übertroffen

Im Jahr 2023 übertrafen wir erneut die Vorgabe für berufliche Fortbildungstage (für Prüferpersonal fünf Tage nichtsprachenbezogene Fortbildung pro Jahr, entsprechend den Empfehlungen des Internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), und zwei Tage für Personal aus anderen Bereichen).

Unser Prüferpersonal absolvierte durchschnittlich 6,7 nichtsprachenbezogene Fortbildungstage (6,9 im Jahr 2022 und 8,5 im Jahr 2021). Davon entfielen 4,5 Tage auf Schulungen zu Kernaufgaben (prüfungsbezogene Schulungen). Unser Personal aus anderen Bereichen nahm durchschnittlich an 3 Tagen an Schulungen teil (im Jahr 2022 an 3,6 Tagen und im Jahr 2021 an 4,2 Tagen). Wie im Jahr 2022 ist der leichte Rückgang beider Indikatoren im Jahresvergleich auf die allmähliche Rückkehr zu Schulungen vor Ort zurückzuführen, die zwar eine bessere Lernerfahrung bieten, jedoch naturgemäß weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufnehmen können als entsprechende Online-Kurse.

Maßgeschneiderte Schulungen
für Prüferpersonal

Das Team für berufliche Fortbildung ist ständig bestrebt, unseren Bediensteten hochwertige Schulungen anzubieten, wobei ein besonderes Augenmerk auf Schulungen zu Kernaufgaben, also prüfungsbezogenen Schulungen, liegt. Eine der wichtigsten Prioritäten besteht darin, in Zusammenarbeit mit den Prüfungskammern das Wissen in den Prüfungsbereichen des Hofes bzw. in den Politikbereichen der EU zu erweitern. Im Jahr 2023 veranstalteten wir mehrere Schulungen zu Politikbereichen, die sich an alle Prüfungskammern richteten und vorrangige Themen behandelten, die zu Beginn des Jahres festgelegt wurden.

Ferner schulten wir unsere Bediensteten zu NextGenerationEU (NGEU) und zur Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Unter anderem veranstalteten wir in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung eine zweitägige Schulung zur ARF, die Vorbildcharakter hatte. Darüber hinaus organisierten wir Vorträge zu den Risiken, Herausforderungen und Chancen der ARF sowie Gesprächsrunden, in denen externe Experten ihre Ansichten zu ARF-bezogenen Themen darlegten.

Im Juni 2023 überarbeiteten wir unser Schulungsprogramm zur Nutzung von Daten und Technologie im Prüfungsbereich. Ende November fand eine Pilotveranstaltung zur Einführung in künstliche Intelligenz statt, der 2024 weitere Schulungen zu diesem Thema folgen werden.

Neuer Kompetenzrahmen
für Prüferinnen und Prüfer

Im Februar 2023 leiteten wir ein Projekt zur Festlegung eines neuen Kompetenzrahmens für unsere Prüferinnen und Prüfer ein. In diesem Rahmen soll dargelegt werden, welche Kompetenzen für die Prüferinnen und Prüfer des Hofes, die Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen, von grundlegender Bedeutung für eine erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben sind. Der Rahmen beruht auf den Leitlinien der INTOSAI und dem Input, den wir im Rahmen der Konsultation von 15 Obersten Rechnungskontrollbehörden erhalten haben. Das Projekt befindet sich in seiner letzten Phase, die voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen wird. Der Rahmen wird die Basis für die Bewertung des Lern- und Entwicklungsbedarfs darstellen und der Strukturierung des prüfungsbezogenen Schulungsangebots auf der Grundlage von Schlüsselkompetenzen dienen.

Übersetzung

Im Jahr 2023 übersetzten und revidierten wir über 208 000 Seiten (2022: 203 700), von denen 12 900 nach außen vergeben wurden. Unsere Sprachteams nutzen sowohl computergestützte Tools als auch Technologien der maschinellen Übersetzung, um den Übersetzungsprozess zu straffen. Wir erstellten 52 Veröffentlichungen, wobei wir die redaktionellen und die für die visuelle Identität geltenden Standards des Hofes beachteten und deren Einhaltung kontrollierten. Unser Übersetzerpersonal ist außerdem in unsere Prüfungstätigkeiten eingebunden in Form von sprachlicher Unterstützung bei Prüfbesuchen und Online- oder hybriden Sitzungen sowie bei der Ausarbeitung von Berichten, um zu gewährleisten, dass diese klar formuliert sind. Darüber hinaus war es an der Kommunikation beteiligt, leistete sprachliche Beratung und trug dadurch zur Qualitätsverbesserung bei, indem Aussagen des Hofes beispielsweise durch kulturelle Anpassung auf die Zielgruppe zugeschnitten wurden.

Cybersicherheit

Cybersicherheit:
stetig zunehmende Bedrohungen

Das für IT-Sicherheit zuständige Team ist damit betraut, unsere IT-Dienste abzusichern. Bei dieser Aufgabe wird es vom interinstitutionellen IT-Notfallteam, dem CERT-EU, unterstützt. Bei der Bewältigung eines Cybervorfalls, der sich im Juli 2023 ereignete, hat sich diese Unterstützung als besonders hilfreich erwiesen. Im Rahmen dieses Vorfalls konnte die Sicherheit eines unserer Gateways nicht länger garantiert werden. Weitere Untersuchungen ergaben jedoch, dass weder der Schutz personenbezogener Daten verletzt noch die Sicherheit anderer Systeme kompromittiert worden war.

Die Umsetzung des Cybersicherheitsplans 2022–2024 wurde fortgesetzt, wobei zahlreiche Maßnahmen bereits abgeschlossen wurden, während andere noch im Gange sind. Eine der wichtigsten Maßnahmen bestand darin, die VPN-Lösung durch einen Zero-Trust-Fernzugriff zu ersetzen.

Phishing stellt nach wie vor die häufigste Cyberbedrohung dar. Der Hof hat den Schutz seiner E-Mail-Kommunikation verstärkt, um schädliche E-Mails besser abwehren zu können.

2023 fanden mehrere Phishing-Übungen statt, darunter eine Übung, die auf interinstitutioneller Ebene unter der Leitung des Hofes durchgeführt wurde. Wir verzeichneten eine Zunahme der Bediensteten des Hofes, die Phishing-Nachrichten erkannten und meldeten. Gleichzeitig begannen wir mit dem Einsatz eines neuen Tools, mit dem wir gezielte Phishing-Übungen durchführen können.

Die Sensibilisierung der Bediensteten des Hofes für Cybersicherheit stellte weiterhin einen der wichtigsten Schwerpunkte des für die IT-Sicherheit zuständigen Teams dar. Zu diesem Zweck wurden sowohl übliche Kommunikationsformen eingesetzt – u. a. wurden Schulungen veranstaltet und Newsletter herausgegeben – als auch mehrere Videos mit Interviews veröffentlicht, da diese sich als wirksame und moderne Art der Kommunikation erwiesen haben.

Auch der Anschluss an das von der Europäischen Kommission betriebene System SECABC, das den Austausch verschlüsselter E-Mails zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU erleichtern soll, wurde abgeschlossen.

Weitere Maßnahmen umfassen die Aktivierung der Option „do not forward“ in Outlook, die eine Weiterleitung von E-Mails verhindert, sowie das Verbot der Nutzung der TikTok-App.

Schließlich beteiligte sich der Hof aktiv an der Ausarbeitung der neuen Verordnung zur Gewährleistung der Cybersicherheit auf interinstitutioneller Ebene und wendet bereits viele ihrer Bestimmungen an.

Gebäude

Eine inklusive, sichere
und umweltfreundliche
Arbeitsumgebung

Wir sind fest davon überzeugt, dass eine gute Arbeitsumgebung für die Erreichung der strategischen Ziele des Hofes von entscheidender Bedeutung ist. Die unmittelbaren Auswirkungen auf das Wohlbefinden unseres Personals tragen dazu bei, den Hof zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen.

Wir möchten für alle Bediensteten eine nachhaltige Arbeitsumgebung schaffen, die von Teamarbeit geprägt und dem Wohlbefinden förderlich ist und in der Sicherheit, Inklusion und Umweltfreundlichkeit einen hohen Stellenwert haben.

Der Hof besitzt derzeit drei Gebäude im Luxemburger Stadtteil Kirchberg (die Gebäude „K1“, „K2“ und „K3“), die eine einzige integrierte technische Einheit bilden. Außerdem mietet der Hof Büroflächen für sein Zentrum für die Wiederherstellung von Datenbeständen in Luxemburg an.

Umweltmanagement

Als Organ der Europäischen Union ist es unsere Pflicht, bei allen Tätigkeiten dem Grundsatz eines soliden Umweltmanagements zu folgen. Wir sind somit bestrebt, unsere Umweltauswirkungen stetig zu verringern. Jedes Jahr überwachen und analysieren wir die durch unsere Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen.

Der Hof ist stolz auf seine EMAS-Zertifizierung für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Wir betreiben erfolgreich ein EMAS-konformes Umweltmanagementsystem und erfüllen in vollem Umfang die Zertifizierungsanforderungen der ISO 14001:2015.

Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Verlängerung der EMAS-Zertifizierung bis 2025 fand im Oktober 2023 die jährliche externe Überprüfung im Rahmen des EMAS statt. Sie wurde erfolgreich abgeschlossen: Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt und viele bewährte Verfahren ermittelt.

Schließlich wurde ein neuer EMAS-Aktionsplan für den Zeitraum 2023–2025 angenommen.

Umgang
mit der Energiekrise

Der Hof hat infolge des Plans „Gaseinsparungen für einen sicheren Winter“ der Kommission und des Rates mehrere Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise ergriffen. Im Zeitraum 2022–2023 konnte der Gasverbrauch gegenüber dem durchschnittlichen Verbrauch in den vorangegangenen fünf Jahren um 21 % verringert werden.

Darüber hinaus berücksichtigt der Hof weiterhin die Empfehlung der luxemburgischen Regierung, die Temperatur in den Gebäuden öffentlicher Behörden auf 20°C zu begrenzen.

Nachdem die Gebäude des Hofes 2022 einer Energieprüfung unterzogen worden waren, unternahmen wir die erforderlichen Schritte, um den Energieverbrauch in den Gebäuden zu senken. Unter anderem setzten wir im Sommer 2023 mehrere Maßnahmen um: Wir erhöhten die Temperatur in klimatisierten Bereichen, schalteten die Lüftungs- und Kühlsysteme in einigen Gebäudebereichen ab und reduzierten die Beleuchtung in den Fluren und Treppenhäusern der Gebäude K1 und K2 auf das für die Sicherheit notwendige Mindestmaß.

Fahrplan zur Senkung
der Emissionen bis 2030

Im Jahr 2022 wurde eine Studie über das Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen des Hofes durchgeführt. Auf der Grundlage des berechneten jährlichen CO2-Fußabdrucks und der im Frühjahr 2022 im Rahmen einer Konsultation aller Dienststellen und Mitarbeiter des Hofes gesammelten Ideen wurde bewertet, inwieweit die Emissionen verringert werden könnten. Die dafür zuständigen Teams sammelten 371 Ideen zur Verringerung der Emissionen und werteten diese aus. Darauf aufbauend wurden drei Fahrpläne erstellt. Auf der Grundlage der diesbezüglichen Überlegungen nahm der Hof ein neues Umweltprogramm für den Zeitraum 2023–2025 an.

Berichterstattung
über Nachhaltigkeit

Im Jahr 2023 veröffentlichten wir unseren zweiten Nachhaltigkeitsbericht, der sich auf das Jahr 2022 bezog. Im Zuge der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit wird bewertet, gemessen und darüber Bericht erstattet, wie unser Organ mit seinen wesentlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt umgeht und diese steuert. Der Nachhaltigkeitsbericht bietet einen Überblick über die Auswirkungen unserer Tätigkeit. Es wird darin auch dargelegt, wie wir im Rahmen unserer Prüfungen untersuchen, ob EU-Mittel zur Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums in Europa und der Welt beitragen. Darüber hinaus enthält er Informationen über die Auswirkungen der Struktur des Hofes und die Art und Weise, wie der Hof auf Verwaltungsebene operiert, um seinen Auftrag zu erfüllen.

Unser Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2023 ist dem vorliegenden Bericht als Anhang beigefügt.

Einleitung

01 In diesem Anhang sind unsere laufenden Bemühungen um die Nachhaltigkeit unserer Einrichtung beschrieben. Bei der Auswahl der Inhalte haben wir uns an den Standards der Global Reporting Initiative1 (GRI) orientiert und sie an unseren Kontext und unsere Eigenschaften als öffentliche Einrichtung angepasst. In diesem Anhang ist beschrieben, wie wir mit den – internen und externen – wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen unserer Arbeit umgehen.

02 Wir berichten hiermit zum dritten Mal über Nachhaltigkeit. Unser erster Bericht – zum Haushaltsjahr 2021 – ist hier und unser zweiter Bericht – zum Haushaltsjahr 2022 – hier abrufbar. Wir empfehlen die Lektüre unserer ersten beiden Berichte in Ergänzung zu unserem Bericht zum Haushaltsjahr 2023.

03 Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts lagen einige Daten – insbesondere zum Ressourcenverbrauch – noch nicht vor. In diesen Fällen haben wir die Zahlen von 2022 herangezogen.

04 Nähere Informationen zu den Tätigkeiten und Prüfungsberichten des Europäischen Rechnungshofs (nachstehend „Hof“) finden sich auf unserer Website www.eca.europa.eu. Ferner können Sie

  • uns auf X (ehemals Twitter) folgen,
  • unsere LinkedIn- und Facebook-Seiten besuchen,
  • sich unsere Videos auf YouTube ansehen.

1 Die Global Reporting Initiative ist eine internationale gemeinnützige Organisation. Die GRI erstellt kostenlose Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, um Unternehmen und Organisationen zu ermöglichen, über ihre wirtschaftliche, ökologische, soziale und Governance-Leistung Bericht zu erstatten. Der Rahmen der GRI für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hilft Unternehmen, diese Informationen auf klare und vergleichbare Weise zu ermitteln, zu sammeln und darüber zu berichten.

Haushaltsrahmen

Haushaltsleistung

05 Der Hof unterliegt den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union2 festgelegten Finanzvorschriften. Im Jahr 2023 belief sich unser Haushalt auf 175,1 Millionen Euro (2022: 162,1 Millionen Euro). Die Ausführungsquote lag bei 98 % (2022: 98,5 %; 2021: 97 %). Auf unseren Haushalt entfallen rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU (weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU).

06 Unsere Jahresrechnung wird vom Rechnungsführer des Hofes aufgestellt und jährlich von einem externen Abschlussprüfer geprüft. Die geprüfte Jahresrechnung wird – zusammen mit dem Vermerk zur Abschlussprüfung des externen Abschlussprüfers – der Europäischen Kommission zu Konsolidierungszwecken sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

07 In unserem jährlichen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement geben wir einen Überblick über den Vollzug unseres Haushalts und erläutern Ereignisse, die unsere Tätigkeiten entscheidend beeinflusst haben. Der Bericht wird der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.

2 Artikel 310 bis 325.

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen im Kontext der EU

08 Als oberste Rechnungskontrollbehörde leistet der Hof durch seine Prüfungen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen. Im Einklang mit unserem Mandat und unseren Prioritäten überwachen wir die Umsetzung, verfolgen den Fortschritt und stellen Verbesserungen bezüglich der einzelnen SDG fest.

09 Zwar haben wir keine Prüfungen durchgeführt, deren spezifischer Schwerpunkt auf der Umsetzung der SDG liegt, doch haben wir mehrere Berichte zu Themen veröffentlicht, die sich auf ein oder mehrere SDG beziehen. Im Jahr 2023 veröffentlichten wir 35 Sonderberichte und Analysen. 89 % dieser Berichte (2022: 62 %) betrafen Themen, die für die Erreichung der SDG der Vereinten Nationen von Bedeutung sind. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den Zusammenhang zwischen unseren Berichten und den SDG. Regelmäßig aktualisierte Informationen zu diesem Thema finden sich hier.

Tabelle 1 – Im Hinblick auf die SDG der Vereinten Nationen relevante Inhalte in den Berichten des Rechnungshofs von 2023

Bericht Betroffene SDG
Sonderbericht 01/2023: "Instrumente zur Reiseerleichterung in der EU während der COVID‑19-Pandemie: Die Wirkung relevanter Initiativen – von erfolgreich bis kaum genutzt". n. z.
Sonderbericht 02/2023: "Anpassung der Vorschriften für die Kohäsionspolitik zur Bewältigung der COVID‑19-Pandemie: Mittel flexibler eingesetzt, doch Nutzung der Kohäsionspolitik als Instrument zur Krisenbewältigung muss überdacht werden".
Sonderbericht 03/2023: „Integration des Elektrizitätsbinnenmarkts: komplexe Rechtsstruktur, Verzögerungen, Schwächen bei der Governance und lückenhafte Marktüberwachung behindern die vollständige Verwirklichung des ambitionierten Ziels“.
Sonderbericht 04/2023: „Die Erfolge der Globalen Allianz gegen den Klimawandel (+) blieben hinter den Erwartungen zurück“.
Sonderbericht 05/2023: „Die Finanzlandschaft der EU: ein Flickwerk, das weitere Vereinfachung und mehr Rechenschaftspflicht erfordert“. n. z.
Sonderbericht 06/2023: „Interessenkonflikte bei den Kohäsions- und Agrarausgaben der EU: Ein Rahmen ist vorhanden, aber Transparenz und Aufdeckung sind lückenhaft“.
Sonderbericht 07/2023: „Gestaltung des Kontrollsystems der Kommission für die Aufbau- und Resilienzfazilität: Zwar sind umfassende Arbeiten geplant, doch besteht beim neuen Umsetzungsmodell auf EU-Ebene noch eine Lücke hinsichtlich Gewähr und Rechenschaftspflicht“.
Sonderbericht 08/2023: „Intermodaler Güterverkehr: Die EU ist noch weit davon entfernt, den Güterverkehr von der Straße zu holen“.
Sonderbericht 09/2023: "Sicherstellung der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten während der COVID‑19-Pandemie: Die Reaktion der EU erfolgte rasch, doch wurde sie von den Mitgliedstaaten nicht zielgerichtet genug umgesetzt".
Sonderbericht 10/2023: „Die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung: Einige Erkenntnisgewinne, wegen zeitlicher Zwänge und beschränkter Ergebnisse als Testlauf für die Aufstockung der EU-Verteidigungsausgaben aber von eher geringer Bedeutung“.
Sonderbericht 11/2023: „EU-Unterstützung für die Digitalisierung von Schulen: Erhebliche Investitionen, aber mangelnde strategische Ausrichtung bei der Nutzung der EU-Finanzierung durch die Mitgliedstaaten“.
Sonderbericht 12/2023: „EU-Aufsicht über Kreditrisiken von Banken: Die EZB hat ihre Bemühungen verstärkt, aber es bedarf weiterer Schritte, um die Sicherheit zu erhöhen, dass Kreditrisiken angemessen gesteuert und abgedeckt werden“.
Sonderbericht 13/2023: „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte: Solides Zollprogramm mit ungenutztem Potenzial und uneinheitlicher Durchführung“.
Sonderbericht 14/2023: "Programmplanung beim Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt: Umfassende Programme, aber Mängel bei den Methoden für die Mittelzuweisung und bei der Überwachung der Auswirkungen".
Sonderbericht 15/2023: „EU-Industriepolitik im Bereich Batterien: Neuer strategischer Impuls erforderlich“.
Sonderbericht 16/2023: „NGEU-Schuldenmanagement bei der Kommission: Ermutigender Start, aber weitere Angleichung an bewährte Verfahren erforderlich“.
Sonderbericht 17/2023: „Kreislaufwirtschaft: Langsame Umsetzung in den Mitgliedstaaten trotz EU-Maßnahmen“.
Sonderbericht 18/2023: "Klima- und Energieziele der EU: Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen".
Sonderbericht 19/2023: „Bemühungen der EU um eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung: Wenig ambitionierte Standards und nur begrenzte Zielausrichtung“.
Sonderbericht 20/2023: „Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Die praktischen Auswirkungen der EU-Maßnahmen sind begrenzt“.
Sonderbericht 21/2023: „Die Spotlight-Initiative zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Ambitioniert, bislang aber mit begrenzten Auswirkungen“.
Sonderbericht 22/2023: „Erneuerbare Offshore-Energie in der EU: Ehrgeizige Wachstumspläne, deren Nachhaltigkeit noch nicht gesichert ist“.
Sonderbericht 23/2023: „Umstrukturierung und Bepflanzung von Rebflächen in der EU: Unklare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und begrenzte ökologische Ambitionen“.
Sonderbericht 24/2023: „Intelligente Städte: Konkrete Lösungen, doch Fragmentierung erschwert deren breitere Übernahme“.
Sonderbericht 25/2023: „Aquakulturpolitik der EU: Stagnierende Produktion und unklare Ergebnisse trotz höherer EU-Förderung“.
Sonderbericht 26/2023: „Der Leistungsüberwachungsrahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität: Fortschritte bei der Durchführung werden gemessen, zur Erfassung der Leistung reicht der Rahmen aber nicht aus“.
Sonderbericht 27/2023: „Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU: Erste Schritte wurden unternommen, doch bestehen noch erhebliche Einschränkungen im Hinblick auf eine wirksame Bewältigung der Risiken für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung“. n. z.
Sonderbericht 28/2023: „Öffentliches Auftragswesen in der EU: Weniger Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Zeitraum 2011–2021“.
Sonderbericht 29/2023: „EU-Förderung für nachhaltige Biokraftstoffe im Verkehrssektor: Der künftige Weg ist ungewiss“.
Analyse 01/2023: „EU-Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität: eine vergleichende Untersuchung“. n. z.
Analyse 02/2023: „EU-Maßnahmen für den Umgang mit der zunehmend großen Menge an gefährlichem Abfall“.
Analyse 03/2023: „Lebendtiertransporte in der EU: Herausforderungen und Chancen“.
Analyse 04/2023: „Digitalisierung der Verwaltung von EU-Mitteln“.
Analyse 05/2023: „Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU: Chancen, aber auch Risiken und Herausforderungen“.
Analyse 06/2023: "Von der Kommission vorgelegte Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2022".

Vorgehensweise bei der öffentlichen Auftragsvergabe

10 Sämtliche Vergabeverfahren des Hofes unterliegen der Haushaltsordnung3. Wir verwenden die in ihr festgelegten Vergabeverfahren für den Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen. In den Allgemeinen Bedingungen für Lieferverträge, Dienstleistungsverträge und Verträge über Bauleistungen, einem öffentlich zugänglichen Dokument, das über unsere Website aufgerufen werden kann, sind die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hof und seinen Lieferanten, Dienstleistungserbringern und Auftragnehmern geregelt.

11 Im Jahr 2023 erwarb der Hof Waren und Dienstleistungen im Wert von insgesamt 23 426 750,05 Euro (2022: 5 512 853 Euro; 2021: 15 215 515 Euro). Darunter fielen auch Einkäufe bei lokalen Lieferanten im Wert von 21 453 665,05 Euro (2022: 4 848 701 Euro; 2021: 10 144 812 Euro). Der Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten betrug 91,58 % (2022: 88 %; 2021: 67 %).

12 Im Interesse der Transparenz werden Angaben zu unserer Vorgehensweise bei der Vergabe sowie zu den Vergabeverfahren veröffentlicht. Auf unserer Webseite finden sich Listen mit den Ausschreibungen des Hofes, Informationen zu den geplanten Aufträgen mit geringem und mittlerem Wert, die jährlichen Verzeichnisse der Aufträge sowie die allgemeinen Bedingungen für Lieferverträge, Dienstleistungsverträge und Verträge über Bauleistungen des Hofes.

3 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union.

Korruptionsbekämpfung

13 Bei Tätigkeiten, die auf Korruptionsrisiken geprüft werden, ist zwischen externen und internen Tätigkeiten zu unterscheiden. Als „externe Tätigkeiten“ werden Tätigkeiten oder Vorgänge im Rahmen des EU-Haushalts bezeichnet, die wir im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit kontrollieren.

14 Als externer Prüfer der EU hat der Hof kein Mandat, Fälle mutmaßlichen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu untersuchen. Dennoch stoßen wir – auch wenn es schwierig sein kann, Betrug im Rahmen der üblichen Prüfungsverfahren aufzudecken – bei unseren Prüfungen jedes Jahr auf eine Reihe von Fällen, in denen wir Betrug vermuten. Diese Fälle werden dem OLAF, dem Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Union, über etablierte Kooperationsmechanismen und Kanäle zwischen beiden Organisationen gemeldet. Falls es für notwendig erachtet wird, können diese Fälle gleichzeitig auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) gemeldet werden.

15 Im Jahr 2023 wurden keine Betrugsfälle im Zusammenhang mit internen Tätigkeiten gemeldet.

16 Im Jahr 2023 wurden Schulungen zur Prävention von Korruption durchgeführt: 24 Schulungen zu Strategien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung (2022: 21; 2021: 15) mit einer Dauer von insgesamt 175 Stunden (2022: 156 Stunden; 2021: 76 Stunden).

17 1 069 Teilnehmer4 (2022: 612; 2021: 1 011) nahmen an diesen Schulungen teil, die allen Bediensteten des Hofes, einschließlich seiner Mitglieder, offenstanden.

4 Diese Zahl entspricht der Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Soziale Standards

Beschäftigung

18 Die Erreichung der Ziele unseres Jährlichen Arbeitsprogramms hängt von den Fähigkeiten und der Motivation unserer Mitarbeiter ab. Daher ist eines unserer Hauptanliegen, zum richtigen Zeitpunkt das richtige Personal zu finden. Maßnahmen zur Förderung des Mitarbeiterengagements sind in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Tabelle 2 enthält Informationen zu unserem Personalbestand mit Stand Ende 2023, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit und Kategorie der Bediensteten.

Tabelle 2 – Bedienstete des Hofes am 31.12.20235

Land Beamte Bedienstete
auf Zeit
Vertrags-
bedienstete
Abgeordnete
nationale
Sachverständige
Gesamt-
personalbestand
Österreich 7 5   1 13
Belgien 44 7 9   60
Bulgarien 28 7     35
Kroatien 3 6 2 1 12
Zypern 4 4 1   9
Tschechien 26 4 1 1 32
Dänemark 6 4     10
Estland 9 4 1   14
Finnland 13 5   1 19
Frankreich 79 24 18 3 124
Deutschland 63 14 2   79
Griechenland 36 18 6 3 63
Ungarn 24 6 2   32
Irland 10 8 1   19
Italien 52 13 7   72
Lettland 10 5 1 1 17
Litauen 14 5 5   24
Luxemburg 3 4 5 1 13
Malta 5 6     11
Niederlande 8 4     12
Polen 52 7 4 2 65
Portugal 26 9 9   44
Rumänien 46 9 2 2 59
Slowakei 9 3   3 15
Slowenien 10 6 3   19
Spanien 44 11 7 1 63
Schweden 13 2   1 16
Ukraine   1   5 6
Vereinigtes Königreich 9 3     12
Insgesamt 653 204 86 26 969

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Ende 2023 beschäftigte der Hof 969 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter6 (2022: 954), 67,4 % davon sind Beamte (2022: 68,2 %). Es werden Bedienstete aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich eingestellt. Informationen zur Einstellung im Jahr 2023 finden Sie im Abschnitt „Personaleinstellung“ im Hauptteil dieses Dokuments.

19 Statistiken zum Geschlechterverhältnis beim Hof sind dem Abschnitt „Chancengleichheit“ des Hauptdokuments zu entnehmen.

20 Am 1. Januar 2022 verabschiedete der Hof ein hybrides Arbeitsmodell, mit dem ein flexibler Ansatz für die Arbeitszeit als zentraler Bestandteil des Personalmanagements eingeführt wurde. Diese flexiblen Arbeitszeiten sind seitdem die Standardarbeitsregelung, die es den Bediensteten ermöglicht, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren und gleichzeitig den dienstlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Regelung hat ferner zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und zu organisatorischer Effizienz beigetragen.

21 Der Hof beteiligt sich an einer Initiative auf hoher Ebene, die von Kommissionsmitglied Johannes Hahn angeregt wurde und mit der Luxemburg als Arbeitsplatz attraktiver gemacht werden soll. Ziel ist dabei, eine Einigung über spezifische Maßnahmen zu erzielen, die von allen EU-Organen mit Sitz in Luxemburg umgesetzt werden sollen. Die Organe einigten sich darauf, vier Arbeitsgruppen einzusetzen, die sich mit der Entwicklung von 12 spezifischen Maßnahmen befassen. Die Personaldirektorin des Hofes führt den Vorsitz einer Arbeitsgruppe. Diese Gruppe besteht aus zwei Unterarbeitsgruppen: eine zur gemeinsamen interinstitutionellen Kommunikation und eine zweite zur Förderung der Beziehungen zur europäischen Wissenschaft – auch bekannt als REA-Netzwerk (Relations with European Academia) –, die vom Hof geleitet wird.

5 Die Angaben in dieser Tabelle beziehen sich auf den tatsächlichen Personalbestand des Hofes am 31. Dezember 2023 (857 ständige Mitarbeiter und Bedienstete auf Zeit, 26 abgeordnete nationale Sachverständige und 86 Vertragsbedienstete). In der Tabelle sind die 25 Mitglieder des Hofes nicht erfasst. Darüber hinaus fällt die Zahl der Dauer- und Zeitplanstellen (siehe Seite 50 des Hauptdokuments) höher aus (882 Stellen), da auch Stellen erfasst sind, die Ende 2023 unbesetzt waren.

6 Die 25 Mitglieder des Hofes sind in dieser Zahl nicht erfasst.

Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion

22 Beim Hof wird Chancengleichheit großgeschrieben, und wir setzen uns dafür ein, unseren Bediensteten auf allen Ebenen der Institution berufliche Chancengleichheit zu bieten. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist in Artikel 1 des Statuts verankert, in dem Diskriminierung jeder Form untersagt wird. Zu diesem Grundsatz gehört auch die uneingeschränkte Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz.

23 Im Jahr 2023 setzte der Hof seine Politik für Vielfalt und Inklusion (V&I), die im Jahr 2021 auf den Weg gebracht wurde, weiterhin aktiv um. Dazu gehörten die interne Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung der Leitlinien zur Chancengleichheit für das Personal und verschiedene Aufforderungen zur Interessenbekundung für die Einstellung von Mediatoren und Vertrauenspersonen aus dem Personalbestand des Hofes und von außerhalb. Die Leitlinien für die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer krankheitsbedingter Abwesenheit wurden ebenfalls aktualisiert. Seit Anfang 2023 bieten wir darüber hinaus „Erste Hilfe im Bereich der psychischen Gesundheit“ für unsere Mitarbeiter an.

24 Ferner ist der Hof seit 2023 Mitglied des International Dual Career Network (IDCN) Luxembourg, einer internationalen Organisation, die die berufliche Entwicklung und das Wohlbefinden der Partner und Ehepartner unserer Mitarbeiter fördert. Das IDCN bietet vielfältige Dienste an, von Informationen zum lokalen Arbeitsmarkt über die Hilfe mit Lebensläufen bis hin zu Vernetzungsveranstaltungen und dem Zugang zu lokalen Unternehmensnetzwerken durch andere IDCN-Mitglieder. Alle Partner und Ehepartner der Bediensteten des Rechnungshofs, die in Luxemburg ansässig sind, können dem IDCN beitreten.

25 In diesem Jahr wurde der Hof zur Anerkennung seiner Woche zur Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen in der Kategorie „Exzellenz im Bereich Vielfalt und Inklusion“ für den Preis der Europäischen Ombudsstelle für gute Verwaltungspraxis nominiert. Mit dem Preis der Europäischen Ombudsstelle für gute Verwaltungspraxis wird die Arbeit von Einrichtungen der EU gewürdigt, die eine sichtbare und unmittelbar positive Auswirkung auf das Leben der Menschen in Europa und darüber hinaus hat. Ziel ist es, diese Beispiele einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und bewährte Verfahren innerhalb der Organe zu verbreiten.

26 Im Jahr 2023 wurden keine Fälle von Diskriminierung gemeldet.

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

27 Das Statut der Beamten der Europäischen Union bzw. die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gelten für alle Bediensteten.

28 Die Bediensteten des Hofes haben das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen (Vereinigungsfreiheit). Dies ist in einer mit den Gewerkschaften geschlossenen Rahmenvereinbarung geregelt, die 2018 unterzeichnet wurde. In der Vereinbarung sind unter anderem die Rolle und die Aufgaben der Gewerkschaften und Schlichtungsverfahren sowie das Streikrecht der Bediensteten geregelt. Bisher hat seitens der Gewerkschaften nur die Union Syndicale Luxembourg (USL) diese Vereinbarung unterzeichnet.

29 Das Personal wird ferner von der Personalvertretung repräsentiert, die sich aus Bediensteten verschiedener Besoldungs- und Funktionsgruppen zusammensetzt. Die Personalvertretung kann alle von den Bediensteten des Hofes aufgeworfenen Fragen mit der Verwaltung erörtern.

30 Gemäß Artikel 9 des Statuts ist eine Personalvertretung zu bilden, die in einer Reihe von Bereichen wie Beförderungen, Zertifizierungen oder auch Vorruhestandsregelungen hinzuziehen ist. Des Weiteren ist die Personalvertretung auch in verschiedenen beratenden Ausschüssen vertreten (berufliche Fortbildung, IT und Information, Gesundheit und Sicherheit sowie Catering). Darüber hinaus gibt sie zu bestimmten Verwaltungsangelegenheiten wie internen Auswahlverfahren, Einstellungen, Vertragsverlängerungen, Neueinstufungen und Dienstreisen Stellungnahmen ab.

31 Im Jahr 2023 entsprach unser Mindestzugangsentgelt für Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe FG I Besoldungsgruppe 3, Dienstaltersstufe 3, was einem Monatsgehalt von 3 119,25 Euro entspricht. Im Vergleich dazu betrug der monatliche Mindestlohn für Fachkräfte im Jahr 2023 in Luxemburg 3 085,11 Euro.

Aus- und Weiterbildung

32 Da seit der Pandemie eine hybride Arbeitsumgebung eingerichtet wurde, werden Fortbildungsmaßnahmen nun online und/oder in Präsenz durchgeführt. Im Jahr 2023 organisierten wir insgesamt 544 Fortbildungsaktivitäten (2022: 663) zu einem breiten Spektrum an Themen für insgesamt 12 041 Teilnehmer (2022: 16 014). Weitere Informationen zu unseren Fortbildungsaktivitäten im Jahr 2023 finden Sie im Abschnitt „Berufliche Fortbildung“ im Hauptteil dieses Dokuments.

Umweltstandards

Unsere Umweltpolitik

33 Der Hof nahm 2014 seine erste Umweltpolitik (EMAS) an. Der Prozess beruht auf einem Dreijahreszyklus. Ende 2022 wurde unser dritter EMAS-Zyklus erfolgreich abgeschlossen, als unsere EMAS-Zertifizierung7 um weitere drei Jahre verlängert wurde.

34 Mit dieser Politik verpflichtete sich der Hof,

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen zu ergreifen;
  • eine effiziente Energienutzung zu fördern und Maßnahmen zur Senkung des Strom- und Wasserverbrauchs zu ergreifen;
  • eine effizientere Papiernutzung zu gewährleisten, um den Verbrauch zu senken;
  • Umweltkriterien in seine Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge einzubeziehen;
  • bewährte Verfahren für die Abfallbewirtschaftung einzuführen;
  • alle Mitarbeiter dazu anzuhalten, nachhaltig zu handeln und aktiv zur Erreichung der Ziele der Politik beizutragen.

35 Im März 2023 haben wir daher neue und ehrgeizige Ziele für den Zeitraum 2023–2025 festgelegt, darunter ein aktualisierter Aktionsplan.

7 Der Hof erfüllt die Zertifizierungsanforderungen der international vereinbarten Qualitätsnorm ISO 14001:2015 (Umweltmanagementsystem) und ist offiziell nach ISO 14001 zertifiziert.

Zusammenfassung der Umweltergebnisse

36 Wir überwachen regelmäßig unseren Verbrauch von Energie und sonstigen Gütern und sind bestrebt, verschiedene Maßnahmen zu dessen Verringerung zu ergreifen. Zu unseren Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs gehörten unter anderem die Modernisierung der Lüftungssysteme, der kontinuierliche Ersatz konventioneller Glühlampen durch LED-Lampen mit geringerem Verbrauch und die Verkürzung der Belüftungs- und Kühlzeit in den Sommermonaten.

37 Die Verbrauchszahlen liegen in der Regel im zweiten Quartal des Folgejahres vor und waren daher für 2023 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht verfügbar. Daher analysierten wir die Verbrauchstrends für 2022 im Vergleich zu 2021.

Tabelle 3 – Verbrauchszahlen in den Jahren 2022 und 2021 sowie Trend seit 2014

Indikatoren pro VZÄ8 in einem Jahr seit 2014
Strom 3,57 MWh/VZÄ -2,7 % -34,5 %
Heizung (standardisierter Verbrauch) 3,08 MWh/VZÄ -6,0 % -22,2 %
Papier 2 929,33/VZÄ +46,5 % -83,5 %
Emissionen 8,25 tCO2e/VZÄ +3,9 % -29,5 %
Abfall9 109,13 kg/VZÄ +39,9 % -33,7 %
Wasser 7,37 m³/VZÄ +24,0 % -45,3 %

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

38 Der starke Anstieg der Indikatoren für Wasser, Abfallaufkommen und Papierverbrauch hängt mit der Rückkehr des Personals in die Räumlichkeiten des Hofes nach Aufhebung der COVID‑19-Beschränkungen zusammen. Mit der schrittweisen Rückkehr des Personals ins Büro nahmen die Zahl der in der Kantine des Hofes zubereiteten Mahlzeiten sowie der Wasserverbrauch und das Abfallaufkommen zu.

39 Im Rahmen unserer Umweltbemühungen verfolgen wir unseren CO2-Fußabdruck mit dem Ziel seiner Verringerung. Unsere Treibhausgasemissionen (THG) beliefen sich 2022 auf insgesamt 7 989 tCO2e, was einem Rückgang um 25 % seit 2014 entspricht. Dies ist eine direkte Folge unserer bisherigen Aktionspläne.

8 VZÄ: Vollzeitäquivalent.

9 Die Messparameter sind zwischen 2014 und 2022 nicht gleichwertig.

Abbildung 1 – Treibhausgasemissionen 2022 insgesamt

Quelle: Berechnung von 21 Solutions, auf der Grundlage von Daten des Europäischen Rechnungshofs.

Abbildung 2 – Veränderung des CO2-Fußabdrucks des Hofes insgesamt seit 2014

Quelle: Berechnung von 21 Solutions, auf der Grundlage von Daten des Europäischen Rechnungshofs.

Biodiversität

40 Die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Biodiversität sind begrenzt. Wir überwachen und bewerten jedoch diese Auswirkungen im Hinblick auf ihre Schwere, Häufigkeit und Kontrollierbarkeit. Wenn ein Problem signifikant wird, ergreifen wir Maßnahmen, um die damit verbundenen Risiken zu mindern.

41 Im Jahr 2023 führten wir eine umfassende Analyse der Auswirkungen unserer Tätigkeit und unserer Räumlichkeiten auf die Biodiversität durch. Die größten Auswirkungen zeigten sich im Bereich der Mobilität und der Gebäudenutzung. Diese Auswirkungen waren in erster Linie auf arbeitsbedingte Reisen (hauptsächlich Vor-Ort-Prüfungen) und tägliches Pendeln zum Büro zurückzuführen. An zweiter Stelle kam die Nutzung unserer Gebäude: Energieverbrauch, Gerätenutzung, IT-Ressourcen und -Ausrüstung sowie Catering.

42 Als Ausgleich zu diesen von uns verursachten negativen Auswirkungen sind wir bestrebt, durch mehrere Maßnahmen und Projekte die Biodiversität positiv zu beeinflussen. Sie mögen zwar bescheiden erscheinen, tragen aber erheblich zur Sensibilisierung des Personals bei. Für 2023 sind u. a. folgende Maßnahmen zu nennen:

  • Aktivitäten der Öko-Gemeinschaft des Hofes: Freiwillige Helfer aus der Mitarbeiterschaft kümmern sich um einen Gemeinschaftsgarten in den Räumlichkeiten des Hofes und haben eine Saatgutbibliothek eingerichtet. Wir schlossen mit der lokalen NRO natur&ëmwelt Fondation Hëllef fir d´Natur eine Partnerschaft und pflanzten Bäume in einem örtlichen Wald an (rund 1 000 Bäume wurden im Rahmen von zwei unterschiedlichen Aktionen gepflanzt). Ferner organisierten wir Reparatur-Ateliers („Repair Cafés“), bei denen Freiwillige defekte Haushaltsgegenstände für ihre Kollegen reparierten.
  • Imkerei: Mehrere Bienenvölker wurden weiterhin erfolgreich in den Räumlichkeiten des Hofes gehalten, und wir stellten unseren eigenen Honig her. Diese Aktivität wird von Freiwilligen geleitet. Der von uns erzeugte Honig dient als Geschenk für Protokollzwecke.
  • Zum ersten Mal haben wir uns in unserem neuen Umweltaktionsplan ein messbares Biodiversitätsziel gesetzt, nämlich die Grünflächen bis Ende 2025 um 1 % zu erhöhen.
  • Wir organisierten unseren ersten Biodiversitäts-Workshop für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für die Auswirkungen des Verlusts an Biodiversität zu schärfen, und die Mitarbeiter konnten an einem geführten Besuch des Wasserturms Ban de Gasperich teilnehmen, um ein besseres Verständnis für Fragen der Wasserbewirtschaftung zu erlangen.

Sensibilisierung

43 Wir organisierten weiterhin Veranstaltungen, Vorträge und Möglichkeiten des Wissensaustauschs für das Personal, und teilten unsere Erkenntnisse und Prüfungsfeststellungen mit den EU-Organen:

  • Wir nahmen an den interinstitutionellen EMAS-Tagen der EU teil, bei denen wir unseren Nachhaltigkeitsbericht 2022, unseren Bericht über die Reaktion der EU-Agenturen auf die Energiekrise und deren Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Repair-Café-Initiative vorstellten.
  • Im Jahr 2023 unterzeichneten wir eine Vereinbarung mit dem luxemburgischen Verkehrsministerium über die Entwicklung eines Mobilitätsplans, um die Nutzung der sanften Mobilität durch das Personal zu fördern.
  • Wir begannen, durch die Verwendung spezieller Software und den Erwerb elektronischer Waagen unser Abfallaufkommen enger zu überwachen.
  • Wir organisierten verschiedene Schulungsmodule zum Thema Umweltbewusstsein für Mitarbeiter – darunter Online-Schulungen für Neuankömmlinge in Form eines „Climate Fresk“-Workshops (Workshop über grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel) – und einen Vortrag über systemische Risikoanalysen.

Kontakt

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: https://eca.europa.eu/de/contact
Website: https://eca.europa.eu
Twitter: @EUauditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (https://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024

PDF ISBN 978-92-849-1912-3 ISSN 2315-3903 doi:10.2865/674 QJ-AA-24-001-DE-N
HTML ISBN 978-92-849-2022-8 ISSN 2315-3903 doi:10.2865/203760 QJ-AA-24-001-DE-Q
PRINT ISBN 978-92-849-2005-1 ISSN 1684-0666 doi:10.2865/55252 QJ-AA-24-001-DE-C

Dieses Dokument ist in 24 Sprachen verfügbar und in folgendem Format abrufbar:

PDF
PDF General Report

URHEBERRECHTSHINWEIS

© Europäische Union, 2024

Die Weiterverwendung von Dokumenten des Europäischen Rechnungshofs wird durch den Beschluss Nr. 6-2019 des Europäischen Rechnungshofs über die Politik des offenen Datenzugangs und die Weiterverwendung von Dokumenten geregelt.

Sofern nicht anders angegeben (z. B. in gesonderten Urheberrechtshinweisen), werden die Inhalte des Hofes, an denen die EU die Urheberrechte hat, im Rahmen der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung mit ordnungsgemäßer Nennung der Quelle und unter Hinweis auf Änderungen im Allgemeinen gestattet ist. Wer Inhalte des Hofes weiterverwendet, darf die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft nicht verzerrt darstellen. Der Hof haftet nicht für etwaige Folgen der Weiterverwendung.

Eine zusätzliche Genehmigung muss eingeholt werden, falls ein bestimmter Inhalt identifizierbare Privatpersonen zeigt, z. B. Fotos von Bediensteten des Hofes, oder Werke Dritter enthält.

Wird eine solche Genehmigung eingeholt, so hebt diese die oben genannte allgemeine Genehmigung auf und ersetzt sie; auf etwaige Nutzungsbeschränkungen wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Weiterverwendung der folgenden Fotos ist unter Angabe des Urheberrechtsinhabers, der Quelle und, sofern angegeben, der Namen der Fotografen gestattet:

* © Europäische Union, 2023. Quelle: Europäischer Rechnungshof.

* (zweite Reihe, rechtes Bild): © Europäische Union, 2021. Quelle: Europäische Kommission – Fotograf: Christophe Licoppe. Architekten des Gebäudes: André Polak, Lucien De Vestel und Jean Gilson.

*, *, * © Europäische Union, 2023. Quelle: Europäischer Rechnungshof.

* © Europäische Union, 2023. Quelle: Europäisches Parlament / Alexis Haulot.

* © Europäische Union, 2023. Quelle: Europäische Kommission / Christophe Licoppe.

Anhang – Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2023:

Titelseite: © Europäische Union, 2017. Quelle: Europäischer Rechnungshof. Architekten der Gebäude: Paul Noël (1988) und Jim Clemes (2004 und 2013).

Tabelle 1 – Bildsymbole zu den Nachhaltigkeitszielen: © Vereinte Nationen. Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde von den Vereinten Nationen nicht genehmigt und spiegelt nicht die Ansichten der Vereinten Nationen oder ihrer Vertreter wider. Bildsymbole für Sprachen, die keine Amtssprachen der Vereinten Nationen sind, wurden entweder von der Website Trello heruntergeladen oder vom Europäischen Rechnungshof gestaltet. Die Vereinten Nationen übernehmen keine Verantwortung oder Haftung im Zusammenhang mit der Übersetzung des Texts der Bildsymbole zu den Nachhaltigkeitszielen in Sprachen, die keine Amtssprachen der Vereinten Nationen sind.

Um Inhalte zu verwenden oder wiederzugeben, an denen die EU keine Urheberrechte hat, kann es erforderlich sein, eine Genehmigung direkt bei den Urheberrechtsinhabern einzuholen:

* (erste Reihe, linkes Bild): © stock.adobe.com / Rusland.

* (erste Reihe, rechtes Bild): © stock.adobe.com / kunakorn.

* (zweite Reihe, linkes Bild): © shutterstock.com / Artem Kontratiev.

* (dritte Reihe, linkes Bild): © stock.adobe.com / katafree.

* (dritte Reihe, rechtes Bild): © stock.adobe.com / ufly.

* (vierte Reihe, linkes Bild): © stock.adobe.com / Suheyp.

* (vierte Reihe, rechtes Bild): © stock.adobe.com / Семен Саливанчук.

* © stock.adobe.com / Antony Weerut.

* © stock.adobe.com / phonlamaiphoto.

* © stock.adobe.com / AungMyo.

* © depositphotos.com / XavierLejeune.

* (von links nach rechts, Bilder der Titelseiten): © depositphotos.com / Andrey Popov / Kav777; © depositphotos.com / Salajean.

* © Tribunal de Contas de Portugal (portugiesischer Rechnungshof), 2023. Architekt des Gebäudes: Diogo de Boitaca.

* © GLOBAL VIEW SPRL – Fotograf: Simon Schmitt. Architekten der Gebäude: Paul Noël (1988) und Jim Clemes (2004 und 2013).

Anhang – Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2023:

*, * Die Tabelle und die Grafiken wurden unter Verwendung von Bildsymbolen von Flaticon.com gestaltet. © Freepik Company S.L. Alle Rechte vorbehalten.

Software oder Dokumente, die von gewerblichen Schutzrechten erfasst werden, wie Patente, Marken, eingetragene Muster, Logos und Namen, sind von der Weiterverwendungspolitik des Hofes ausgenommen.

Die Websites der Organe der Europäischen Union in der Domain „europa.eu“ enthalten mitunter Links zu von Dritten betriebenen Websites. Da der Hof keinerlei Kontrolle über diese Websites hat, sollten Sie deren Bestimmungen zum Datenschutz und zum Urheberrecht einsehen.

Verwendung des Logos des Hofes

Das Logo des Europäischen Rechnungshofs darf nicht ohne dessen vorherige Genehmigung verwendet werden.

DIE EU KONTAKTIEREN

Besuch
In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europa Direkt“-Zentren. Ein Büro in Ihrer Nähe können Sie online finden (european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de).

Per Telefon oder schriftlich
Der Europa-Direkt-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europa Direkt

  •  über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),
  •  über die Standardrufnummer: +32 22999696,
  •  über das folgende Kontaktformular: european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de.

INFORMATIONEN ÜBER DIE EU

Im Internet
Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen (european-union.europa.eu).

EU-Veröffentlichungen
Sie können EU-Veröffentlichungen einsehen oder bestellen unter op.europa.eu/de/publications. Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europa Direkt oder das Dokumentationszentrum in Ihrer Nähe (european-union.europa.eu/contact-eu/meet-us_de).

Informationen zum EU-Recht
Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1951 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex (eur-lex.europa.eu).

Offene Daten der EU
Das Portal data.europa.eu bietet Zugang zu offenen Datensätzen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Die Datensätze können zu gewerblichen und nicht gewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden. Über dieses Portal ist auch eine Fülle von Datensätzen aus den europäischen Ländern abrufbar.