
Heranführungshilfe der EU für die Türkei: bislang nur begrenzte Ergebnisse
Über den Bericht Als wichtiger außenpolitischer Partner und EU-Beitrittskandidat steht die Türkei an der Spitze der Empfängerländer von EU-Hilfen außerhalb der EU. Der Hof prüfte die Wirksamkeit von Heranführungshilfe in Höhe von 3,8 Milliarden Euro in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen. Er stellte fest, dass die Hilfe im Allgemeinen gut konzipiert ist und Projektoutputs erbracht werden. Hauptsächlich aus mangelndem politischen Willen und weil die Kommission kaum auf Bedingungen zurückgegriffen hat, wurde mit der EU-Hilfe jedoch auf einige grundlegende Erfordernisse nicht ausreichend eingegangen, und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse ist häufig gefährdet. Daher stuft der Hof die Hilfe als nur begrenzt wirksam ein und empfiehlt eine Reihe von Verbesserungen, unter anderem den gezielteren Einsatz von Mitteln und eine verstärkte Konditionalität.
Zusammenfassung
IIm Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) sollen der Türkei für den Zeitraum 2007-2020 EU-Finanzhilfen von über 9 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Das Ziel des Hofes bestand darin, die Konzeption und Wirksamkeit des IPA für die Türkei zu bewerten. Zweck des Instruments ist es, in dem Bewerberland eine Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erreichen und die Verwaltungskapazitäten des Landes auszubauen. Der Hof untersuchte die Programmplanungszeiträume des IPA I (2007-2013) und des IPA II (2014-2020) und konzentrierte sich dabei auf die vorrangigen Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen (d. h. Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik), denen Finanzmittel in Höhe von 3,8 Milliarden Euro zugewiesen worden waren. Aufgrund von Verzögerungen bei der Durchführung des IPA II konnte der Hof nur die Durchführung des IPA I analysieren. Hierzu prüfte er 15 IPA-I-Projekte, auf die 112 Millionen Euro der insgesamt 1,5 Milliarden Euro entfielen, die im Rahmen des IPA I in diesen Sektoren vertraglich gebunden worden waren.
IIDer Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Kommission die Ziele des IPA gut konzipiert hat, da sie insbesondere die für Fortschritte beim EU-Beitrittsprozess notwendigen Voraussetzungen richtig ermittelt und schlüssige Bewertungen hinsichtlich der Anwendung eines sektorbezogenen Ansatzes vorgenommen hat. In der Praxis waren die verwendeten IPA-Mittel jedoch nicht ausreichend auf einige grundlegende Erfordernisse in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung, in denen wesentliche Reformen überfällig sind, ausgerichtet. In Bereichen, in denen der politische Wille stärker war, etwa Zoll, Beschäftigung und Steuerwesen, haben IPA-I-Projekte zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die Türkei und zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Landes beigetragen. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Ausschöpfung der verfügbaren IPA-Mittel und angesichts von Rückschritten bei Reformen ist jedoch die Nachhaltigkeit dieser Ergebnisse gefährdet. Der Hof vertritt daher die Ansicht, dass das IPA nur begrenzt wirksam war.
IIIWas die Konzeption des IPA anbelangt, stellte der Hof fest, dass die Kommission die IPA-Ziele richtig festgelegt hat, da diese spezifisch waren und mit dem rechtlichen Rahmen im Einklang standen. Konkret heißt das, dass die IPA-Ziele für die Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen relevant waren und auf einem Bedarf basierten, den die Türkei mit Blick auf die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und den Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten ermittelt hatte.
IVIn Wirklichkeit jedoch wurde bei der Verwendung der Mittel im Rahmen der IPA-I-Ziele auf einige grundlegende Erfordernisse kaum eingegangen, nämlich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, Pressefreiheit, Vermeidung von Interessenkonflikten und Stärkung der externen Prüfung und der Zivilgesellschaft. Laut eigener Analyse der Kommission sind die Fortschritte in diesen Bereichen seit mehreren Jahren unbefriedigend, da es den türkischen Behörden an politischem Willen mangelt.
VDie Kommission entschied sich für eine Durchführung des IPA II anhand des sektorbezogenen Ansatzes, bei dem das IPA sektorweite Reformen anstelle von Einzelprojekten unterstützt. Vor der Anwendung dieses neuen Ansatzes bewertete die Kommission, inwieweit die Sektoren für die Aufnahme von IPA-II-Mitteln bereit waren. Diese Sektorbewertungen lieferten eine relevante und schlüssige Analyse zur Ermittlung der Bereiche, in denen das IPA II mithilfe des sektorbezogenen Ansatzes durchgeführt werden konnte. Allerdings waren die Bewertungen nicht immer umfassend, insbesondere im Falle von drei der fünf verwendeten Bewertungskriterien, nämlich im Hinblick auf die Geberkoordinierung, die sektorbezogenen Budgetanalysen und den Leistungsbewertungsrahmen der Türkei.
VINeben den Finanzmitteln der EU kann auch die Konditionalität des IPA dazu beitragen, den Reformprozess zu fördern. Der Hof stellte fest, dass die Kommission trotz der weiterhin unbefriedigenden Fortschritte, auf die sie in ihren Türkei-Berichten hinwies, von der Konditionalität des IPA kaum Gebrauch gemacht hatte, um Reformen in den vorrangigen Sektoren, in denen die Fortschritte unbefriedigend waren, zu unterstützen. Insbesondere griff die Kommission nur selten auf die Option der Rezentralisierung der Verwaltung von IPA-Projekten oder Korrekturmaßnahmen zurück, wenn Projektbedingungen nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus war die Möglichkeit der Aussetzung der IPA-I-Finanzierung für den Fall, dass die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten werden, in den IPA-II-Verordnungen nicht ausdrücklich vorgesehen.
VIIWas die Durchführung des IPA anbelangt, so erbrachten die geprüften Projekte im Allgemeinen die angestrebten Outputs. Dies trug zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten der Türkei bei, wenn auch häufig mit Verzögerung. Der Hof stellte fest, dass die Nachhaltigkeit dieser positiven Ergebnisse - hauptsächlich aufgrund mangelnden politischen Willens - gefährdet ist, wobei sich die Lage durch die umfangreichen Entlassungen und Suspendierungen von Beamten und die Einschränkungen für die Zivilgesellschaft weiter verschlechtert hat.
VIIIBei der Überwachung der Projektleistung gab es Unzulänglichkeiten. So wurden etwa Projekte nicht vom ROM-Rahmen der Kommission erfasst, und Indikatoren waren bisweilen nicht relevant oder unzuverlässig oder aber nicht mit relevanten Ausgangswerten versehen.
IXWeiteren Anlass zur Sorge gibt die Tatsache, dass sich das IPA aufgrund von Rückständen bei der Programmplanung und der Durchführung erheblich verzögerte. Dadurch standen den türkischen Behörden weniger Zeit und Mittel zur Verfügung, um den Haushalt und die Projekte des nachfolgenden IPA II auszuführen. Zudem wird dies zu weiteren Verzögerungen bei Projektausschreibungen und bei der Auftragsvergabe führen. Die Gründe für diese Verzögerungen waren bekannt: unzureichende Verwaltungskapazitäten zur Ausarbeitung von Projektvorschlägen in einigen Ministerien, Umstellung auf den sektorbezogenen Ansatz sowie übermäßige Mitarbeiterfluktuation in der CFCU, die einen Großteil der in der Türkei ausgegebenen IPA-Mittel verwaltet.
XIn diesem Bericht werden fünf messbare Empfehlungen zur Verbesserung der Konzeption und Umsetzung der Heranführungshilfe für die Türkei ausgesprochen. Darüber hinaus werden die Prüfungsergebnisse in die Halbzeitüberprüfung des IPA II durch die Kommission einfließen und Erkenntnisse für die Konzeption künftiger Programme der Heranführungshilfe für EU-Erweiterungsländer liefern.
Einleitung
01Die an der Schnittstelle zwischen Europa und dem Nahen Osten (Abbildung 1) gelegene Republik Türkei nimmt seit jeher eine führende Rolle in den internationalen Beziehungen ein. Das Land ist ein bedeutender Partner der EU in den Bereichen Verteidigung, Außenpolitik und Handel. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise hat die Türkei für die EU - aber auch die EU für die Türkei - noch weiter an Bedeutung gewonnen (z. B. durch den Dialog über die Visaliberalisierung oder die "Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei" in Höhe von drei Milliarden Euro).
Abbildung 1
Karte der Türkei mit den vier Städten, in denen die Prüfbesuche stattfanden
Die auf dieser Karte dargestellten Grenzen und verwendeten Bezeichnungen stellen keine offizielle Billigung oder Anerkennung seitens der Europäischen Union dar.
Quelle: Eurostat.
In der Türkei, die über 80 Millionen Einwohner zählt, leben eine der größten muslimischen Gemeinschaften weltweit sowie große kurdische und Roma-Gemeinschaften und einige religiöse Minderheiten (Christen, Juden).
03Seit den 1950er-Jahren hat sich die Türkei langsam, aber stetig in Richtung EU bewegt; das Land erkennt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und ist seit 1999 Bewerberland für den EU-Beitritt1. Führende Partei ist seit den Parlamentswahlen im Jahr 2002 die konservative "Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung" oder "AKP"2, die das Land unter der Führung des Premierministers und - seit 2014 - Präsidenten der Republik Recep Tayyip Erdoğan regiert.
04Unterdessen verlief der Prozess der EU-Beitrittsverhandlungen notorisch langsam: Bis 2017 waren gerade einmal 16 von 35 Kapiteln der Beitrittsverhandlungen eröffnet worden (nur ein Kapitel war geschlossen worden). In Anhang II ist der Stand des Beitrittsprozesses der Türkei nach Kapiteln dargestellt.
05Begleitet wird dieser Beitrittsprozess durch die Heranführungshilfe der EU, die aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) besteht, das Bewerberländer bei der schrittweisen Angleichung an die Standards und die Politik der EU - gemeinhin als gemeinschaftlicher Besitzstand bezeichnet (siehe Kasten 1) - mit Blick auf eine künftige EU-Mitgliedschaft unterstützen soll.
Kasten 1
EU-Beitritt
Die bestehenden Grundsätze, Politiken, Rechtsvorschriften, Verfahren, Pflichten und Ziele der Europäischen Union werden seitens der EU-Organe häufig als gemeinschaftlicher Besitzstand (acquis communautaire) bezeichnet. Dieser gemeinschaftliche Besitzstand steht bei jedem Beitritt im Mittelpunkt der Beitrittsverhandlungen und umfasst 35 verschiedene Beitrittskapitel, die jeweils zwischen der EU und den einzelnen Bewerberländern, einschließlich der Türkei, verhandelt werden müssen. So betrifft beispielsweise Kapitel 23 Justiz und Grundrechte und Kapitel 32 Finanzkontrolle sowie Rechnungsprüfung. Darüber hinaus enthält der gemeinschaftliche Besitzstand auch die "Kopenhagener Kriterien", welche die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten umfassen (siehe https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/policy/conditions-membership_en).
Bei der Heranführungshilfe, die in Partnerschaft mit den türkischen Behörden umgesetzt wird, finanziert die Europäische Kommission Projekte in den verschiedensten Politikbereichen, etwa in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung, Landwirtschaft, Infrastruktur (z. B. Umwelt, Verkehr) sowie Entwicklung der Humanressourcen durch Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik. Mit geplanten IPA-I-Zuweisungen (2007-2013) in Höhe von 4,58 Milliarden Euro und IPA-II-Zuweisungen (2014-2020) in Höhe von 4,49 Milliarden Euro (siehe Anhang III) steht die Türkei an der Spitze der Empfängerländer von EU-Hilfen außerhalb der EU. Die Kommission verwaltet das IPA mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten, welche als Mitglieder im Ausschuss für das Instrument für Heranführungshilfe3 vertreten sind.
07Die Kommission trägt zwar die Gesamtverantwortung für die Verwaltung des IPA, hat jedoch die türkischen Behörden damit betraut, einen Großteil des IPA im Rahmen der "indirekten Mittelverwaltung", einer der Methoden für die Ausführung des EU-Haushalts, zu verwalten. Durch diese Methode der Mittelverwaltung hat die Kommission in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Mittelverwaltung den türkischen Behörden übertragen4. Dieser dezentrale Ansatz der IPA-Verwaltung ähnelt der geteilten Mittelverwaltung bei den meisten EU-Fonds, etwa beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder beim Europäischen Sozialfonds, durch die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten.
08In der Türkei erfordert dieser Ansatz, dass die türkischen Behörden Planung, Ausführung, Überwachung und Prüfung von IPA-Mitteln gemäß einer Kombination aus EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften durchführen. Während der nationale IPA-Koordinator (NIPAC) für die Koordinierung zwischen den verschiedenen türkischen Interessenträgern zuständig ist, verwaltet die Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU) des Schatzamts 87,2 % der IPA-I-Mittel und 84,2 % der IPA-II-Mittel5 unter der Aufsicht eines nationalen Anweisungsbefugten (NAO).
09Die Kommission führte das IPA I anhand des herkömmlichen Projektansatzes durch, indem sie Finanzierungsentscheidungen zu Einzelprojekten traf. Für die Durchführung des IPA II traf die Kommission die strategische Entscheidung, den sektorbezogenen Ansatz anzuwenden. Bei diesem Ansatz beruhen die Finanzierungsentscheidungen auf nationalen sektorspezifischen politischen Zielen. Ziel ist es, die Bemühungen der Regierung in einem Sektor zu ergänzen und dadurch die Synergien und die nationale Verantwortung für die Politik sowie für Entscheidungen über Mittelzuweisungen innerhalb eines Sektors zu stärken. Bei der Finanzierung mit IPA-Mitteln steht damit das Erreichen nationaler, sektorspezifischer politischer Ziele und Ergebnisse, die für den Beitritt von Bedeutung sind, im Mittelpunkt6. Der sektorspezifische Ansatz wird nach einer Bewertung angewendet, die die Kommission für jeden Sektor einzeln vornimmt.
10Seit 2013 sind die Reformen in der Türkei im Rückschritt begriffen. Insbesondere seit dem Versuch eines Militärputsches im Juli 2016 haben die Verhängung des Ausnahmezustands sowie umfangreiche Suspendierungen, Entlassungen und Verhaftungen die Position der Türkei gegenüber der EU geschwächt. Die repressiven Maßnahmen nach dem Putschversuch, die die türkische Regierung als Anti-Terror-Maßnahmen rechtfertigte, betrafen das gesamte Spektrum der türkischen Gesellschaft: Justiz, Polizei, Gendarmerie, Armee, öffentlicher Dienst, akademische Kreise, Lehrkräfte, Anwälte, Medien und Unternehmen7.
11Das schiere Ausmaß dieser Maßnahmen hat die Verwaltungskapazitäten der Türkei beeinträchtigt und die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand verkompliziert und verzögert. Kasten 2 enthält drei Beispiele solcher Maßnahmen in den drei Sektoren, die Gegenstand dieser Prüfung waren. Vor dem Hintergrund einer Verschlechterung der politischen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei forderte das Europäische Parlament die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten im November 2016 auf, die laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vorübergehend auszusetzen8.
Kasten 2
Beispiele für Maßnahmen, die nach dem Putschversuch in der Türkei gemeldet wurden
Gerichte und Staatsanwaltschaft
Seit dem Putschversuch von Juli 2016 wurden mehr als 4 000 Richter und Staatsanwälte entlassen oder suspendiert, was rund einem Drittel aller zu diesem Zeitpunkt in der Türkei tätigen Richter und Staatsanwälte entsprach. Rund 2 400 von ihnen wurden inhaftiert, was Auswirkungen auf alle Ebenen der Justiz hatte, von den Gerichten erster Instanz bis hin zum Verfassungsgericht. Diese Massenentlassungen und die darauffolgende umfangreiche Anstellung neuer Richter führten laut Kommission zu ernsthaften Herausforderungen für die Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz9.
Öffentlicher Dienst: Oberste Rechnungskontrollbehörde der Türkei
Der türkische Rechnungshof verfügt zusätzlich zur Funktion der externen Rechnungsprüfung über justizielle Befugnisse und ist somit als öffentliche Einrichtung im Zusammenhang mit den Kapiteln 23 und 32 von wesentlicher Bedeutung. Im Dezember 2016 wurde sein Prüfpersonal um 17 % verringert, indem 166 Mitarbeiter entlassen wurden; hierzu zählten auch 96 Prüfer, die festgenommen wurden. In der ersten Jahreshälfte 2017 wurden weitere 41 Prüfer suspendiert und festgenommen10.
Schulen und Hochschulen
Bis April 2017 waren laut Schätzungen landesweit 40 000 Lehrkräfte entweder entlassen oder suspendiert worden. Betroffen waren alle Bildungsstufen, von den Schulen und Jugendorganisationen bis hin zu den Hochschuleinrichtungen. Diese umfangreichen Entlassungen und Suspendierungen führten zur Schließung zahlreicher Einrichtungen, was dauerhaft negative Auswirkungen auf die Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik in der Türkei haben wird11.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
12Das Ziel des Hofes bestand darin, die Konzeption und Wirksamkeit der Umsetzung des IPA in der Türkei zu bewerten. Zweck dieses Instruments ist es, in dem Bewerberland eine Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erreichen und die Verwaltungskapazitäten des Landes auszubauen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Beantwortung der folgenden Frage: "War die Heranführungshilfe der EU für die Türkei gut konzipiert und wirksam?" Diese Frage wurde in zwei Hauptfragen untergliedert:
- Hat die Kommission das IPA in der Türkei gut konzipiert?
- Wurden die vorrangigen Sektoren in der Türkei durch das IPA wirksam unterstützt?
Der letzte Prüfungsbericht des Hofes über die Heranführungshilfe für die Türkei wurde im Jahr 2009 veröffentlicht12. Seither wurde das IPA in zwei aufeinanderfolgenden Programmplanungszeiträumen eingesetzt und haben sich die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei erheblich weiterentwickelt. Die Erkenntnisse des vorliegenden Berichts sollten sowohl in die Halbzeitüberprüfung des IPA II durch die Kommission einfließen als auch in die Strategie der EU bezüglich der Zuweisung von Mitteln für die Heranführungshilfe für die Türkei im Rahmen des IPA II (2014-2020) und im folgenden Programmplanungszeitraum.
14Der Hof konzentrierte sich auf drei vorrangige Sektoren, die der Rat sowohl für den Programmplanungszeitraum des IPA I (2007-2013) als auch für den des IPA II (2014-2020) festlegte und auf die insgesamt Mittelzuweisungen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro entfielen13:
- Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Grundrechte, Inneres und Justiz, mit Mittelzuweisungen von insgesamt 1,2 Milliarden Euro;
- Regierungsführung, einschließlich Unterstützung der Zivilgesellschaft, Reform der öffentlichen Verwaltung und öffentliches Finanzmanagement (PFM), mit Mittelzuweisungen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro;
- Humanressourcen, einschließlich Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion, mit Mittelzuweisungen von insgesamt 1 Milliarde Euro.
Im Rahmen des IPA I beliefen sich die EU-Mittel, die in diesen Sektoren vertraglich gebunden wurden, auf 1,5 Milliarden Euro. Diesbezüglich prüfte der Hof 15 Projekte mit einem Gesamtwert von 112 Millionen Euro (7,5 %)14, die die Stichprobe des Hofes bildeten. Der Hof wählte diese Projekte so aus, dass eine ausgewogene Abdeckung der verschiedenen Politikbereiche und geografischen Regionen, die in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen Heranführungshilfe erhielten, gegeben war. Untersucht wurden die Projektdurchführung sowie die Arten von Durchführungspartnern (türkische oder UN-Organisationen).
16Ein wichtiger Teil der Arbeit des Hofes bestand darin, zu bewerten, inwieweit mit den EU-Programmen und -Projekten Ergebnisse15 erzielt worden waren. Nachweise holte der Hof durch Aktenprüfungen sowie Gespräche mit verschiedenen Dienststellen der Kommission, der EU-Delegation in Ankara, türkischen Behörden, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen16 ein. Die Prüfung umfasste auch einen zweiwöchigen Besuch in der Türkei im März 2017. Die im Rahmen der "Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei" bereitgestellte Unterstützung war nicht Gegenstand der Prüfung17.
17Die im vorliegenden Bericht enthaltenen Verweise auf das IPA beziehen sich sowohl auf das IPA I als auch auf das IPA II, sofern nichts anderes angegeben ist. Aufgrund umfangreicher Verzögerungen bei der Programmplanung und der Durchführung war es dem Hof nicht möglich, IPA-II-Projekte in den für diese Prüfung ausgewählten Sektoren zu bewerten, auf die Mittelzuweisungen des IPA II in Höhe von 2 Milliarden Euro entfallen.
Bemerkungen
Die Kommission hat die IPA-Ziele gut konzipiert, hatte jedoch Schwierigkeiten bei der Unterstützung sektorweiter Reformen und wendete den Grundsatz der Konditionalität nur in begrenztem Umfang an
18In diesem Abschnitt wird untersucht, ob die Kommission das IPA in der Türkei gut konzipiert hat, um die für Fortschritte beim EU-Beitrittsprozess erforderlichen Reformen zu unterstützen. Insbesondere bewertete der Hof, ob die Kommission
- ihre strategischen Ziele für die Türkei mit den verordnungsrechtlichen Zielen des IPA in Einklang gebracht hat und auf den Bedarf der Türkei in den geprüften Sektoren eingegangen ist;
- den sektorbezogenen Ansatz auf der Grundlage von relevanten, schlüssigen und umfassenden IPA-Sektorbewertungen angemessen angewendet hat, um IPA-II-Mittel gezielt einzusetzen;
- relevante Bedingungen zur Förderung der notwendigen Reformen in der Türkei festgelegt und angewendet hat.
Die Kommission hat die IPA-Ziele richtig festgelegt, doch auf einige grundlegende Erfordernisse in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung wurde in der Praxis nicht ausreichend eingegangen
19Die Kommission hat in ihren Strategiepapieren spezifische IPA-Programmziele festgelegt; diese umfassen die Stärkung der Fähigkeit der Türkei, die Verpflichtungen für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen, und die Unterstützung politischer Reformen sowie die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung18. Diese strategischen IPA-Ziele wurden in den Finanzierungsvereinbarungen der Kommission mit den türkischen Behörden näher ausgeführt. All diese Ziele waren mit der Rechtsgrundlage des IPA vereinbar, in der die rechtlichen Ziele des IPA festgelegt sind, wonach eine Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erfolgen soll, einschließlich der Kopenhagener Kriterien, und die Verwaltungskapazitäten des Bewerberlandes ausgebaut werden sollen19.
20Die für die drei vorrangigen Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen festgelegten IPA-Ziele waren relevant, da sie auf einem Bedarf basierten, den die Türkei in ihren nationalen Plänen für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, in ihren mehrjährigen Entwicklungsplänen und in den mehr als 40 seit 2007 entwickelten nationalen Strategien zum Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten eindeutig bestimmt hatte.
21Der Hof analysierte die IPA-I-Mittel, die in den drei ausgewählten vorrangigen Sektoren ausgegeben wurden, und stellte fest, dass einige grundlegende, für den Beitritt der Türkei erforderliche Reformen in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung20 in der Praxis nicht ausreichend angegangen worden waren, was hauptsächlich auf den mangelnden politischen Willen der türkischen Behörden zurückzuführen war.
Auf grundlegende Erfordernisse im Sektor Rechtsstaatlichkeit wurde nicht ausreichend eingegangen
22Die IPA-Unterstützung für den Sektor Rechtsstaatlichkeit zielte darauf ab, eine breite Palette von sensiblen staatlichen Organen, wie Ministerien, Agenturen, Polizeibehörden und Justiz, näher an den gemeinschaftlichen Besitzstand heranzuführen, hauptsächlich durch Beratung und Schulung in Bereichen, die in den nationalen Plänen der Türkei für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, in den mehrjährigen Entwicklungsplänen und den nationalen Strategien bestimmt worden waren.
23Allerdings bezogen sich nur 4,4 % aller IPA-I-Mittel, die im Sektor Rechtsstaatlichkeit vertraglich gebunden wurden, auf die folgenden Politikbereiche, deren Fortschritte in den jährlichen Berichten der Kommission über die Türkei seit 2014 durchgängig für unbefriedigend erachtet wurden21:
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz22 (Verträge im Wert von 7,6 Millionen Euro);
- Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen23 (9,5 Millionen Euro);
- Pressefreiheit24 (2,7 Millionen Euro; siehe Kasten 3).
Kasten 3
IPA-Mittel zur Unterstützung der Pressefreiheit (2007-2016)
Bis Ende 2016 waren in der Türkei nur zwei Projekte im Bereich der Pressefreiheit mit IPA-I-Mitteln durchgeführt worden, deren Auftragswert sich auf insgesamt 2,7 Millionen Euro belief. Im Rahmen des IPA II wurden bislang keine Projekte im Bereich der Pressefreiheit umgesetzt. Darüber hinaus lehnte die Türkei im Rahmen des IPA II den zusammengesetzten Indikator der Kommission zur Pressefreiheit mit der Begründung ab, er sei nicht angemessen. Mit diesem Indikator werden die Indikatoren zur Pressefreiheit der nichtstaatlichen Organisationen Freedom House und Reporter ohne Grenzen zusammengeführt, um die jährlichen Fortschritte und die Einstufung eines Landes zu messen. In den letzten Jahren und insbesondere nach dem Putschversuch im Juli 2016 berichtete die Kommission immer wieder von schwerwiegenden Angriffen auf die Pressefreiheit in der Türkei; Ähnliches berichteten auch Amnesty International, Freedom House und Reporter ohne Grenzen.
Ein weiteres Zeichen dafür, dass die Kommission und die türkischen Behörden diesen Politikbereichen nicht genügend Aufmerksamkeit widmeten, ist das Fehlen von Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Vermeidung von Interessenkonflikten25 und der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene26.
Auf grundlegende Erfordernisse im Sektor Regierungsführung wurde nicht ausreichend eingegangen
25Innerhalb des Sektors Regierungsführung leistete die Kommission - insbesondere durch Beratung und Schulung - Unterstützung für sehr spezifische Erfordernisse bezüglich der Reform der öffentlichen Verwaltung und einiger Komponenten des Haushaltszyklus wie Steuererhebung, interne Revision und Statistik.
26Trotz der Bedeutung der externen Prüfung und zivilgesellschaftlicher Organisationen für den Beitrittsprozess und deren Rolle bei der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen wurde im Rahmen des IPA jedoch überhaupt nicht auf die Stärkung der externen Prüfung und nicht ausreichend auf die Fähigkeit der Türkei zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft eingegangen27. Trotz des großen Bedarfs der türkischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, welcher der Kommission bewusst war, blieb die Mittelzuweisung aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität der türkischen Behörden gering (siehe Kasten 4).
Kasten 4
IPA-Mittel zur Unterstützung der türkischen Zivilgesellschaft (2007-2016)
Die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft wurden in der Türkei in keiner nationalen Strategie aufgegriffen; vielmehr wurden in dem Land die Versammlungs- und die Redefreiheit zivilgesellschaftlicher Organisationen ernsthaft beschnitten und deren Kapazitäten durch unverhältnismäßige bürokratische Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der Mittelbeschaffung ausgehöhlt28. Einige zivilgesellschaftliche Organisationen gaben an, dass sie nicht länger in der Lage seien, Entscheidungen zu beeinflussen; türkische Beamte hätten Angst, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, und nationale Mittel flössen gezielt an Organisationen, die die Regierung unterstützen.
Zwischen 2015 und 2016 ging die Mitgliederzahl der türkischen Verbände, die sich für Rechte, auch Grundrechte, einsetzen, von 200 096 auf 50 598 (-75 %) zurück29. Vor diesem Hintergrund wurden durch das IPA I Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen mit insgesamt 36 Millionen Euro finanziert (5,5 % aller IPA-I-Mittel, für die im Sektor Regierungsführung Verträge unterzeichnet wurden), von denen sich nur wenige auf die Bekämpfung von Korruption und den Schutz von Opfern des organisierten Verbrechens bezogen.
Trotz einiger Mängel lieferten die Bewertungen der Kommission hinsichtlich der Anwendung eines sektorbezogenen Ansatzes relevante Informationen zur Ermittlung der Bereiche, in denen dieser Ansatz umgesetzt werden konnte
27Der sektorbezogene Ansatz ist zwar in der Rechtsgrundlage des IPA II nicht ausdrücklich definiert (Ziffer 9) und für den Begünstigten rechtlich nicht bindend30, die Kommission hat ihn jedoch in ihre Erweiterungsstrategie einbezogen31. Inwieweit das Land für die Einführung eines sektorbezogenen Ansatzes bereit ist, wird durch Sektorbewertungen ermittelt, welche die Kommission in Partnerschaft mit den türkischen Behörden vornimmt. Laut Kommission handelt es sich beim sektorbezogenen Ansatz um einen kontinuierlichen Prozess, der während des gesamten Programmplanungszyklus umgesetzt werden muss32. Diese Bewertung beruht auf fünf wesentlichen Bewertungskriterien:
- klar definierte nationale Sektorstrategien;
- institutionelle Rahmenbedingungen, Führung und Kapazitäten für die Umsetzung der Sektorstrategie;
- Geberkoordinierung, unter anderem auf Sektorebene33;
- Politikumsetzung auf der Grundlage sektorbezogener Budgetanalysen und realistischer sektorbezogener Mittelzuweisungen;
- Leistungsbewertungsrahmen zur Überwachung der Leistung.
Für die geprüften Sektoren gelangte die Kommission aufgrund der Sektorbewertungen 2016 zu dem Schluss, dass lediglich der Sektor Humanressourcen und innerhalb des Sektors Rechtsstaatlichkeit die Untersektoren Justiz und Inneres dafür bereit seien, IPA-II-Mittel im Rahmen des sektorbezogenen Ansatzes aufzunehmen34. Die Sektorbewertungen lieferten zwar eine relevante und kohärente sektorbezogene Analyse, die sich auf fünf wesentliche Kriterien stützte, der Hof ermittelte jedoch im Rahmen seiner Überprüfung folgende Mängel:
- Für den Sektor Rechtsstaatlichkeit gab die Bewertung der Kommission zum Bereich Inneres keinen Aufschluss darüber, ob die Türkei tatsächlich für den sektorbezogenen Ansatz bereit war.
- Die Auswirkungen einiger signifikanter Mängel in der öffentlichen Verwaltung der Türkei (siehe Kasten 5) auf drei der fünf wesentlichen Bewertungskriterien (Ziffer 27) wurden in den Sektorbewertungen der Kommission nicht ausreichend behandelt.
Kasten 5
Mängel in der öffentlichen Verwaltung der Türkei (2014-2017), die in den Sektorbewertungen der Kommission nicht ausreichend behandelt wurden
Bewertungskriterium 3: Geberkoordinierung
Bei den Bewertungen der Kommission wurden die Schwierigkeiten des Ministeriums für EU-Angelegenheiten (MEUA), das für die Geberkoordinierung im Rahmen der Heranführungshilfe zuständig ist, nicht berücksichtigt. Die Aufgaben des Ministeriums umfassen eindeutig die Unterstützung zur Angleichung der türkischen Rechtsvorschriften an die EU-Vergabevorschriften35, aber auch die Kofinanzierung der Vorbereitungsphasen von durch die Europäische Investitionsbank finanzierten Infrastrukturprojekten36. Trotz der Relevanz und Bedeutung des IPA bezog das Staatssekretariat für Schatzwesen, das für die allgemeine Geberkoordinierung der Türkei zuständig ist, das MEUA nicht in seine Sitzungen mit der Bank ein.
Darüber hinaus hatte das MEUA zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs des Hofes keinen Zugang zu einer zentralen Geberdatenbank, weshalb es nicht in der Lage war, eine wirksame Geberkoordinierung auf Sektorebene durchzuführen.
Bewertungskriterium 4: sektorbezogene Budgetanalysen
Die Umsetzung politischer Strategien in der Türkei beruht auf mittelfristigen Ausgabenplänen, die vom Finanzministerium (für operative Ausgaben) und vom Entwicklungsministerium (für Investitionsausgaben) ausgearbeitet werden. Bei den Bewertungen der Kommission wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass keines der Ministerien Ausgabenpläne erstellt hatte, die detailliert genug waren, um zu beurteilen, ob Umfang und Art der Ausgaben für die Umsetzung der sektorspezifischen politischen Ziele der Türkei angemessen sein würden37. Infolgedessen waren die Kommission und andere Interessenträger nicht in der Lage, sich aus sektorbezogener Perspektive ein klares Bild von den Mittelzuweisungen der Türkei zu machen. Darüber hinaus hatte die Türkei zwar im Zeitraum des IPA I ihren Bedarf an Verwaltungskapazitäten quantifiziert38, dies jedoch seit Beginn des Zeitraums des IPA II im Jahr 2014 nicht mehr getan. Ohne quantifizierten Bedarf und klare sektorbezogene Ausgabenpläne kann nur schwer sichergestellt werden, dass die einzelnen IPA-Sektoren einen angemessenen Anteil der begrenzt verfügbaren Mittel erhalten.
Bewertungskriterium 5: Leistungsbewertungsrahmen
Der NIPAC spielt eine zentrale Rolle bei der wirtschaftlichen Haushaltsführung des IPA. Aus den Bewertungen der Kommission gingen jedoch die ernsthaften Defizite des NIPAC im Zusammenhang mit der Leistungsüberwachung nicht hervor. Im Jahr 2015 hatten die Prüfer der Kommission bereits festgestellt, dass der NIPAC nicht über Mechanismen oder Verfahren zur Nutzung von Überwachungsergebnissen verfügte und den Prozess lediglich als eine Art Formalität betrachtete. Darüber hinaus stellte der Hof fest, dass die Überwachung der IPA-Projekte gänzlich auf den Überwachungsbesuchen der EU-Delegation und dem Rahmen der Kommission für "ergebnisorientiertes Monitoring" (ROM) beruhte. Während bei den Überwachungsbesuchen der IPA-Prüfbehörde der Türkei und des Büros des NAO die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Mittelpunkt standen, kann mit dem ROM-Rahmen, der nur dank der Finanzmittel und Fachkenntnis der EU existiert, jährlich lediglich ein Bruchteil der IPA-Projekte überwacht werden. Zudem verfügt der NIPAC noch nicht über die notwendigen Kapazitäten, um den ROM-Rahmen hinsichtlich der Bewertung der Projektleistung zu ergänzen.
Des Weiteren stellte der Hof fest, dass in den Sektorbewertungen der Kommission noch nicht berücksichtigt werden konnte, wie sich die umfangreichen Entlassungen und Suspendierungen infolge des Putschversuchs im Juli 2016 (siehe Kasten 2) auf die Verwaltungskapazitäten der Türkei auswirkten.
Die Kommission machte kaum Gebrauch von der Konditionalität des IPA, um den Reformprozess in vorrangigen Sektoren zu unterstützen
30Neben Finanzmitteln sowie dem strategischen und politischen Dialog ist die Konditionalität ein weiteres Mittel, das der Kommission zur Unterstützung von Reformen in vorrangigen Sektoren in der Türkei zur Verfügung steht. Konditionalität ist die Festlegung und Anwendung von Bedingungen, bevor Hilfen vertraglich vergeben oder ausgezahlt werden. Im Falle des IPA ist in den aufeinanderfolgenden Erweiterungsstrategien der Kommission wiederholt von "strikter Konditionalität" die Rede. Allerdings wird dieser Begriff dort nicht konkret definiert39. Im Rahmen des IPA kann die Konditionalität auf politischer Ebene - insbesondere durch Benchmarks für die Eröffnung und den Abschluss von Beitrittsverhandlungen - sowie auf Projektebene eingesetzt werden.
31Der Hof überprüfte den rechtlichen Rahmen des IPA, um die verschiedenen Arten von Konditionalität, die zur Verfügung stehen, zu bestimmen. Der Hof analysierte, inwieweit die Kommission diese in der Türkei tatsächlich nutzte, um den Reformprozess in den vorrangigen Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen zu unterstützen.
32Auf politischer Ebene besitzt der EU-Gesetzgeber als Haushaltsbehörde die Befugnis, künftige Hilfen zu reduzieren. Darüber hinaus hatte der Rat beim IPA I die Möglichkeit, die IPA-Unterstützung auszusetzen, wenn die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten worden waren, ohne dass hierfür die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden mussten40. Unlängst forderte das Europäische Parlament, sämtliche Mittel für Heranführungshilfe auszusetzen, wenn die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden sollten41. Der Hof stellte jedoch fest, dass der EU-Gesetzgeber diese Möglichkeit beim IPA II nicht ausdrücklich vorgesehen hat42.
33Gemäß den IPA-Verordnungen kann die Kommission zwei wesentliche Arten von Konditionalität zur Förderung von Reformen anwenden:
- Ende 2017 und 2020 (für das IPA II) könnte sie beschließen, dem IPA-Empfängerland die Belohnung für Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, eine effiziente Umsetzung des IPA und das Erreichen guter Ergebnisse nicht zu gewähren43.
- Sie kann die Verwaltung von IPA-Projekten "rezentralisieren" und dadurch effektiv die Verwaltung dieser Projekte von den nationalen Behörden übernehmen.
Zum Zeitpunkt der Prüfung hatte die Kommission trotz der weiterhin unbefriedigenden Fortschritte, auf die sie in ihren Türkei-Berichten hingewiesen hatte (Ziffer 23), noch keine Maßnahmen hinsichtlich der Leistungsbelohnung ergriffen. In der Folge beschloss die Kommission jedoch, selbst die Verwaltung von Mitteln in Höhe von 18 Millionen Euro für Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen zu übernehmen, die sie ursprünglich den türkischen Behörden übertragen wollte44.
34Auf Projektebene kann die Kommission vor der vertraglichen Bindung oder Auszahlung von Mitteln Projektbedingungen festlegen und, falls diese nicht erfüllt werden, Korrekturmaßnahmen ergreifen. So kann sie beispielsweise ein Projekt streichen oder dessen Umfang und finanzielle Mittel verringern. Tatsächlich hat die Kommission für vier der 15 geprüften Projekte Projektbedingungen festgelegt; diese vier Projekte wurden alle im Sektor Rechtsstaatlichkeit durchgeführt. Für ein Projekt in diesem Sektor45 und auch für die jeweils fünf Projekte in den Sektoren Regierungsführung und Humanressourcen legte die Kommission keine Bedingungen46 fest. Der Hof ermittelte drei Projekte, für die im Kommissionsbeschluss keine Projektbedingungen vor der vertraglichen Bindung festgelegt worden waren, was sich negativ auf die Projektergebnisse auswirkte (siehe Kasten 6).
Kasten 6
Projekte, deren Ergebnisse durch das Fehlen von Projektbedingungen beeinträchtigt wurden
Verbesserung der Effizienz des türkischen Strafrechtssystems (Projekt Nr. 4)
Ziel dieses Projekts, das 2009 zur Verbesserung der Effizienz des türkischen Strafrechtssystems konzipiert wurde, war es, Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber, Rechtsanwälte und Beamte des Justizministeriums auszubilden. Das Projekt wurde zwischen März 2012 und Dezember 2014 durchgeführt und umfasste insbesondere die Ausarbeitung eines Ausbildungsplans sowie Schulungen von mehr als 300 Personen in den Bereichen Strafrecht und internationale justizielle Zusammenarbeit. Ein weiteres Ziel des Projekts war der Aufbau eines großen Pools von Ausbildern für die Justizakademie. Die Projektbedingungen umfassten keinen festen Mindestbeschäftigungszeitraum, während dessen die Schulungsempfänger im Dienst hätten verbleiben müssen, um das Gelernte anzuwenden oder ihre Kollegen auszubilden. Das war bedauerlich, da die hohe Mitarbeiterfluktuation im türkischen Justizsystem ein strukturelles Problem darstellt, das durch die Maßnahmen infolge des Putschversuchs noch verschlimmert wurde47.
Darüber hinaus waren die Kommission und die türkischen Behörden nicht in der Lage, dem Hof Informationen über die Weiterbeschäftigung dieser ausgebildeten Juristen bereitzustellen. Daher ist nicht bekannt, ob die Schulungsempfänger auch heute noch im aktiven Dienst und in einer Position sind, um ihre Kollegen auszubilden.
Stärkung der türkischen Zivilgesellschaft und ihres Dialogs mit dem öffentlichen Sektor (Projekt Nr. 8)
Das Ziel des Projekts bestand darin, eine aktive Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Förderung des Pluralismus und der Werte der europäischen Integration sowie die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Sektor in der Türkei zu unterstützen. Hierfür wurde unter anderem ein Verhaltenskodex für den Dialog mit der Zivilgesellschaft verabschiedet, der für die öffentliche Verwaltung bestimmt war. Bei diesem in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für EU-Angelegenheiten (MEUA) durchgeführten Projekt gab es vier vertragliche Änderungen, und das Projekt wurde um 18 Monate verlängert. Letztendlich trug es kaum zur Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem öffentlichen Sektor bei, da die Kommission die türkischen Behörden nicht verpflichtete, eine nationale Strategie für zivilgesellschaftliche Organisationen und den Verhaltenskodex anzunehmen oder einige der bürokratischen Einschränkungen für zivilgesellschaftliche Organisationen aufzuheben. Da diese Einschränkungen in den Verantwortungsbereich des Büros des Premierministers (z. B. Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen im Zusammenhang mit guter Regierungsführung, Kontrolle von Stiftungen) und des Innenministeriums (z. B. Anti-Terror-Gesetze, Kontrolle von Verbänden, Strafverfolgung) fallen, hätten sich die Projektbedingungen auch auf diese Ministerien beziehen müssen. Angesichts des schwierigen Umfelds, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen tätig sind (siehe Kasten 4), ist es außerdem wahrscheinlich, dass die Bereitstellung von IPA-Mitteln für zivilgesellschaftliche Organisationen auch weiterhin stark geberabhängig sein wird.
Förderung der offiziellen Beschäftigung (Projekt Nr. 13)
Vor dem Hintergrund des Kampfes der Türkei gegen ihre umfangreiche Schattenwirtschaft bestand das Ziel des Projekts darin, die offizielle Beschäftigung zu fördern, indem die Beratungs- und Kontrollkapazitäten des Sozialversicherungsträgers gestärkt werden sollten - wobei zu bedenken ist, dass Löhne in der Türkei oftmals bar ausbezahlt werden. Die Tatsache, dass der Sozialversicherungsträger seine Kontrollen auf Fälle beschränkt, die auf Beschwerden und nicht auf Risikobewertungen zurückgehen, beeinträchtigte seine Fähigkeit, Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen48. Trotzdem stellte die Umstellung von einem beschwerdebasierten auf ein risikobasiertes Kontrollmodell keine Bedingung dar.
Trotz Verzögerungen bei der Durchführung haben die IPA-Projekte die angestrebten Outputs erbracht, doch ihre Nachhaltigkeit ist gefährdet, da es an politischem Willen mangelt
35Seit 2007 ist das IPA das einzige EU-Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Türkei bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und dem Ausbau der Verwaltungskapazitäten. Der Hof bewertete die Wirksamkeit der Durchführung des IPA in den vorrangigen Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen und prüfte, ob die Kommission und die türkischen Behörden
- die angestrebten Projektoutputs erbracht und die Ergebnisse überwacht hatten;
- diese Outputs ohne Verzögerungen erbracht oder die Verzögerungen abgemildert hatten;
- nachhaltige Ergebnisse erzielt hatten.
Hierfür wurden 15 IPA-I-Projekte bewertet, die allesamt im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung verwaltet wurden und deren Endbegünstigte türkische öffentliche Organisationen waren49. Von den in der Stichprobe des Hofes enthaltenen Projekten waren 14 so weit umgesetzt, dass eine Bewertung der erzielten Ergebnisse möglich war50.
Das IPA hat die angestrebten Outputs im Allgemeinen erbracht, allerdings oftmals mit Verzögerungen
37Die Grundlage für die Arbeit des Hofes bildeten seine Analysen von Überwachungsindikatoren, Berichten von Auftragnehmern, Berichten über Überwachungsbesuche der EU-Delegation in Ankara und der türkischen Behörden, Protokollen von Lenkungsausschüssen oder vergleichbaren Projektmanagementgremien und ROM-Berichten51 sowie Besuche vor Ort52 und Gespräche mit der Kommission und den Projektbegünstigten53.
38Insgesamt stellte der Hof fest, dass die Kommission und die türkischen Behörden bei 13 dieser 14 IPA-I-Projekte die vertraglich geplanten Projektoutputs erzielt hatten. Folglich trugen diese Projekte zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Landes in den jeweiligen Sektoren bei. Allerdings kam es bei acht der 14 laufenden Projekte zu Verzögerungen (siehe Anhang IV).
39Die Kommission und die türkischen Behörden hatten zwar die Projektoutputs überwacht, bei der Überprüfung der verfügbaren Monitoring-Unterlagen stellte der Hof jedoch die folgenden Unzulänglichkeiten bezüglich der Leistungsüberwachung fest:
- Der ROM-Rahmen bezog sich, in der für die Türkei angewandten Form, weder auf Lieferverträge noch auf Verträge im Sektor Humanressourcen54;
- Bei sechs der 15 geprüften IPA-I-Projekte waren die Ergebnisindikatoren mitunter vage und nicht zuverlässig. Zudem fehlten oftmals die zugehörigen Ausgangswerte dieser Indikatoren, sodass Ergebnisse nicht anhand eines Vergleichs mit der Ausgangssituation gemessen werden konnten55. Kasten 7 enthält ein Beispiel für ein solches Projekt.
Kasten 7
Förderung der sozialen Inklusion in Gebieten mit einer großen Roma-Gemeinschaft (Projekt Nr. 15): ein Beispiel für unzureichende Leistungsüberwachung
In den Jahren 2016 und 2017 setzte das türkische Ministerium für Familie und Sozialpolitik dieses Projekt im Wert von 8,4 Millionen Euro landesweit um. Es umfasste technische Hilfe, die Einrichtung von Koordinierungsstellen im Sozialbereich und die Bereitstellung von Büro- und IT-Ausrüstung, Musikinstrumenten, Sportausrüstung, Schreibwaren, Spielzeug und Containern (siehe Foto 1).
Über die Beteiligung der Roma soll anhand von 21 Indikatoren berichtet werden. Da es jedoch keine zuverlässigen Statistiken über türkische romastämmige Bürger gibt, bezieht sich keiner dieser Indikatoren konkret auf diese Bevölkerungsgruppe. Einige dieser Indikatoren sind zwar relevant, etwa "Abwesenheitsquote in Pilotgrundschulen um 30 % gesunken" oder "Anwesenheitsquote in Vorschulen in Zieldistrikten um 10 % gestiegen", andere hingegen sind vage, etwa "Entwicklung eines Koordinierungsmodells für den sozialen Dienst", "modulares Handbuch für soziale Inklusion verfasst und aktiv genutzt" und "1 200 Mitarbeiter von in den Zielprovinzen tätigen nichtstaatlichen Organisationen vertieften ihre Kenntnisse über die Erbringung besserer Dienstleistungen für die Zielgruppe durch Schulungen und Seminare". Darüber hinaus waren zu Projektbeginn bei gerade einmal vier Leistungsindikatoren Ausgangswerte vorgesehen, und keiner dieser Ausgangswerte war verfügbar.
Foto 1
Die Cevatpașa-Schule in Bayrampașa, Istanbul, hat ihr Bildungsangebot für Roma-Kinder in einem Container auf ihrem Spielplatz ausgebaut (Projekt Nr. 15)

Quelle: Europäischer Rechnungshof.
IPA-Projekte im Sektor Humanressourcen
40Für eine Angleichung an den Besitzstand im Rahmen von Kapitel 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung) unterstützte das IPA Projekte in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion. Ziel dieser Projekte war der Aufbau von Kapazitäten, wie im Falle der Bekämpfung der inoffiziellen Beschäftigung durch den Sozialversicherungsträger (siehe Projekt Nr. 13, Kasten 6), oder die Deckung des Bedarfs spezifischer Zielgruppen innerhalb der türkischen Bevölkerung (siehe Projekte Nr. 11, 12, 14 und 15). Bei letzteren Projekten erhielten die Zielgruppen die Möglichkeit, Lehrmaterialien (z. B. Lehrpläne, IT-Ausrüstung) sowie Beratungs- und Schulungsangebote zu nutzen:
- von inoffizieller Beschäftigung abhängige Frauen in der Haselnussanbauregion Trabzon (Projekt Nr. 11);
- junge Unternehmer und kleine Unternehmen in der Hauptstadtregion Ankara (Projekte Nr. 12 und 14);
- Roma-Kinder im gesamten Land (Projekt Nr. 15, siehe Kasten 7).
Die fünf geprüften Projekte wurden vollständig abgeschlossen, wenngleich bei drei von ihnen Verzögerungen um mehr als zwei Monate auftraten (Projekte Nr. 11, 13 und 1556). Diese Verzögerungen hatten zwar keine Auswirkungen auf die Projektergebnisse, waren jedoch symptomatisch dafür, dass die Verwaltungskapazitäten des türkischen Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit nicht ausreichen, um IPA-Projekte fristgerecht umzusetzen (Ziffer 46).
IPA-Projekte im Sektor gute Regierungsführung
42In diesem Sektor finanzierte das IPA eine begrenzte Anzahl maßgeschneiderter Projekte, bei denen die türkischen Behörden gewillt waren, IPA-Mittel einzusetzen, um die Türkei an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen57 und ihre Verwaltungskapazitäten auszubauen. Die geprüften Projekte zielten entweder auf die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und der Zivilgesellschaft (siehe Projekt Nr. 8, Kasten 6) oder den Aufbau von Kapazitäten in öffentlichen Einrichtungen ab, darunter
- der nationale Anweisungsbefugte (NAO) - für die Aufsicht über die IPA-Verwaltung in der Türkei (Projekt Nr. 6);
- die Steuerverwaltung - für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit (Projekt Nr. 7, das zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht durchgeführt wurde);
- das Innenministerium - für die Stärkung der lokalen Planung (Projekt Nr. 9);
- die türkische Zollverwaltung (Projekt Nr. 10, siehe Kasten 8).
Die im Sektor Regierungsführung durchgeführten Projekte Nr. 6, 9 und 10 wurden fristgerecht abgeschlossen. Diese Projekte trugen zu einer guten Verwaltung der öffentlichen Finanzen der Türkei und zu den Reformen des Landes im Bereich der Verwaltung bei. Im Falle des Projekts Nr. 8 (siehe Kasten 6) konnten die Auswirkungen der Verzögerung jedoch nur dadurch abgemildert werden, dass die Kommission eine Änderung der Projektkonzeption und eine Verlängerung um 18 Monate gewährte, was symptomatisch dafür ist, dass die Verwaltungskapazitäten des MEUA nicht ausreichen, um IPA-Projekte fristgerecht umzusetzen (Ziffer 46).
Kasten 8
"Modernisierung der türkischen Zollverwaltung" (Projekt Nr. 10)
Dieses Projekt ist das letzte einer Reihe von sieben EU-Zollprojekten in der Türkei und hat einen Umfang von 7 Millionen Euro. Es lief de facto im Jahr 2015 an und dürfte bis Februar 2018 vollständig abgeschlossen sein. Durch das Projekt sollen die Verwaltungskapazitäten, technischen Kapazitäten und Überwachungskapazitäten der türkischen Zollverwaltung im Einklang mit Kapitel 29 (Zollunion) ausgebaut werden. Zu diesem Zweck umfasste das Projekt die Vorbereitung der Harmonisierung der türkischen Zollvorschriften, den Aufbau von Kapazitäten für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den Grenzen, die Verbesserung der Qualitätsstandards in den Zolllabors, die organisatorische Umstrukturierung der Verwaltung und die Bereitstellung mobiler Inspektionssysteme an den internationalen Grenzen der Türkei (siehe Foto 2).
Zum Zeitpunkt der Prüfung befand sich eine Komponente in der Umsetzung (frist- und ordnungsgemäß), die fünf weiteren Komponenten waren fristgerecht abgeschlossen und der Output anhand von relevanten Indikatoren gemessen worden. Im Falle der "Neufassung der abgeleiteten Rechtsvorschriften über die Nacherhebung, die Erstattung und den Erlass von Zöllen" und der "Bedarfsanalyse zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden" beispielsweise berichteten die Behörden, dass die Defizitbewertungen der türkischen Rechtsvorschriften abgeschlossen und gebilligt worden waren.
Foto 2
Ein IPA-finanziertes Fahrzeug für mobile Inspektionen am internationalen Flughafen Ankara Esenboğa zur Kontrolle von Gepäckstücken aus dem Frachtraum der Flugzeuge (Projekt Nr. 10)

Quelle: Europäischer Rechnungshof.
IPA-Projekte im Sektor Rechtsstaatlichkeit
44Mit Blick auf die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand58 und den Ausbau der Verwaltungskapazitäten in ausgewählten Bereichen der Rechtsstaatlichkeit zielten die fünf geprüften Projekte auf den Aufbau von Kapazitäten ab:
- Bereich Justiz: Aufbau eines Netzes von Gerichtssprechern (Projekt Nr. 2, siehe Kasten 9) und Bereitstellung von Fachwissen und Schulungen für Fachleute im Bereich Strafrecht (Projekt Nr. 4);
- Bereich Inneres: Minenräumung und Verbesserung der Grenzüberwachungskapazitäten an den östlichen Grenzen der Türkei (Projekt Nr. 1), Aufbau eines Netzes von zivilen Aufsichtsgremien (Projekt Nr. 3) und Bereitstellung von IT-Ausrüstung, Fachwissen und Schulungen für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Projekt Nr. 5).
Kasten 9
"Bessere Beziehungen zwischen Massenmedien und Justiz" (Projekt Nr. 2)
Dieses Projekt, das zwischen 2013 und 2015 im Justizministerium durchgeführt wurde, hatte zwei wesentliche Outputs, nämlich den Aufbau eines "soliden und funktionierenden Netzes von Gerichtssprechern" für die türkischen Gerichte sowie "solide, funktionierende Beziehungen zwischen der Justiz und unabhängigen Medien". Laut den ROM-Berichten der Kommission wurden die Outputs erreicht, weshalb die Projektleistung insgesamt für "gut" (Note B) befunden wurde, auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Durch das Projekt gelang es, in fünf Pilotprovinzen und nach Projektende im gesamten Land ein Netz von justiziellen Medienzentren, einschließlich ausgebildeter Gerichtssprecher, aufzubauen.
Da jedoch in den ROM-Berichten die entscheidende Bedingung der Unabhängigkeit der Medien nicht berücksichtigt wurde und weder die strukturelle Mitarbeiterfluktuation im Justizministerium noch die Abhängigkeit von Gebern in die Bewertung einfloss, erachtet der Hof es für unwahrscheinlich, dass dieses Projekt nachhaltig ist.
Während vier der fünf geprüften Projekte abgeschlossen wurden, wurde Projekt Nr. 1 nicht plangemäß abgeschlossen und erzielte nicht die erwarteten Ergebnisse (siehe Kasten 10). Darüber hinaus traten bei vier Projekten im Sektor Rechtsstaatlichkeit Verzögerungen um mehr als zwei Monate auf (Projekte Nr. 1, 2, 3 und 5)59. In einem Fall hatte diese Verzögerung ernsthafte Auswirkungen auf die Projektergebnisse (Projekt Nr. 1) und ließ darauf schließen, dass die türkischen Behörden nicht ausreichend auf die Durchführung des Projekts vorbereitet waren. In einem anderen Fall (Projekt Nr. 5) konnten die Auswirkungen der Verzögerung dadurch abgemildert werden, dass die Kommission eine Verlängerung um fünf Monate gewährte. Insgesamt waren diese Verzögerungen symptomatisch dafür, dass die Verwaltungskapazitäten des Innenministeriums und des Justizministeriums nicht ausreichen, um IPA-Projekte fristgerecht umzusetzen (Ziffer 46).
Kasten 10
Minenräumprojekt an den östlichen Grenzen der Türkei (Projekt Nr. 1)
Im Dezember 2014 begann die erste Phase dieses Projekts, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) an den Grenzen der Türkei zu Armenien und dem Iran durchgeführt wurde. Es umfasste eine umfangreiche humanitäre Minenräumung, die sich beträchtlich verzögerte, sodass bis März 2017 weniger als 15 % der geplanten Fläche geräumt worden waren und die zweite Phase des Projekts, die an den Grenzen zum Iran und Irak geplant war und sich um 21 Monate verzögerte, nicht anlaufen konnte. Trotz einer Verlängerung der ersten Phase um siebeneinhalb Monate wird es nicht möglich sein, das Projekt innerhalb der endgültigen Vertragsvergabe- und Zahlungsfristen des IPA-Programms bis Ende 2017 bzw. 2018 abzuschließen. Bis September 2017 waren bereits mehr als 43 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Die Fehlentwicklungen des Projekts waren hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass es im Verteidigungsministerium an Verwaltungskapazitäten zur fristgerechten und vollständigen Bereitstellung verlässlicher Minenaufzeichnungen mangelte und bei den Projektmitarbeitern eine hohe Fluktuation zu verzeichnen war. Weitere Verzögerungen ergaben sich dadurch, dass das Ministerium die türkische Minenräumbehörde "TURMAC" zu spät einrichtete.
Die Programmplanung des IPA verzögerte sich erheblich
46Neben den Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten des IPA I waren auch die Verzögerungen bei der Programmplanung des IPA I erheblich. Dies hatte nachteilige Auswirkungen, denn dadurch stehen den türkischen Ministerien nun weniger Zeit und Mittel zur Verfügung, um den Haushalt und die Projekte des nachfolgenden IPA II auszuführen.
47Im Jahr 2017 beispielsweise mussten die türkischen Behörden im Rahmen der IPA-Finanzierungsvereinbarung 2014 noch mehr als 93 % der Mittel vertraglich binden (siehe Tabelle 1), was auf einen erheblichen Rückstand bei der Durchführung schließen lässt. Dieser Rückstand wurde bereits anhand des Umfangs der aufgehobenen Mittelbindungen im Zusammenhang mit den beiden früheren Finanzierungsvereinbarungen deutlich, die sich auf mehr als 110 Millionen Euro beliefen60.
Finanzierungs-vereinbarung | EU-Finanzmittel (in Euro) |
Aufgehobene Mittelbindungen (in Euro) |
Aufgehobene Mittelbindungen in % | Vertraglich zu bindende Mittel in % |
---|---|---|---|---|
2012 | 225 749 161 | 56 437 290 | 25 % | abgelaufen |
2013 | 236 750 014 | 53 979 003 | 23 % | abgelaufen |
2014 | 366 040 000 | noch nicht festgelegt | n. z. | 93 % |
2015 | 255 100 000 | noch nicht festgelegt | n. z. | 92 % |
2016 | 477 890 000 | noch nicht festgelegt | n. z. | 100 % |
Quelle: Europäische Kommission, September 2017.
48Die Gründe für diesen Rückstand sind anhaltend und somit der Kommission sowie den türkischen Behörden wohlbekannt61. Im Jahr 2017 sind folgende drei Hauptgründe festzustellen:
- laut Angaben sowohl der CFCU als auch der EU-Delegation: unzureichende Verwaltungskapazitäten einiger Ministerien bei der Ausarbeitung von Projektvorschlägen, insbesondere bei offenen Ausschreibungen, was zu erheblichen Verzögerungen führte;
- Schwierigkeiten der Türkei, einen reibungslosen Übergang vom IPA I zum IPA II sicherzustellen, insbesondere bei der Umstellung auf einen sektorbezogenen Ansatz und der Wahrnehmung anspruchsvollerer Aufgaben durch die operativen Strukturen der federführenden Einrichtungen (siehe Anhang VI), sodass die Türkei zunehmend komplexe und zahlreiche Projekte verwalten musste;
- übermäßige Mitarbeiterfluktuation in der CFCU. Wie aus Abbildung 2 hervorgeht, betrug die jährliche Mitarbeiterfluktuation der CFCU seit 2002 häufig über 20 %.
Abbildung 2
Jährliche Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterfluktuation der CFCU seit ihrer Einrichtung
Quelle: Analyse des Europäischen Rechnungshofs auf der Grundlage von Daten der CFCU (März 2017).
Die anhaltenden Probleme der CFCU bezüglich der Personalausstattung stellen für die künftige Umsetzung des IPA einen kritischen Engpass dar: Die Mitarbeiterfluktuation ist hoch, und häufige Neueinstellungen bedeuten, dass erhebliche Arbeitszeit für die Betreuung und Ausbildung neuer Mitarbeiter aufgewendet werden muss.
50Während der NIPAC alle IPA-Programme koordiniert und überwacht, um die Durchführung zu erleichtern, akkreditiert, überwacht und kontrolliert der NAO die CFCU sowie die operativen Strukturen des IPA in der Türkei62. Obwohl sie eindeutig in der Lage waren zu handeln, übernahmen weder der NIPAC noch der NAO rechtzeitig Verantwortung für die weitreichenden Verzögerungen bei der Programmplanung des IPA. Daher dauerten die Probleme bei der Personalausstattung an. Diese Schwierigkeiten, die übermäßige Mitarbeiterfluktuation der CFCU wirksam in den Griff zu bekommen, werden zu weiteren Verzögerungen bei Projektausschreibungen und bei der Auftragsvergabe führen.
51Erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 begann das Schatzamt, für jede der operativen Strukturen des IPA ausführliche Analysen zur Arbeitsbelastung durchzuführen und Strategien zur Personaleinstellung und -bindung umzusetzen, um die akkumulierten Rückstände abzubauen63. Daher ist es für eine Beurteilung der Ergebnisse dieser Maßnahmen noch zu früh.
Aufgrund mangelnden politischen Willens ist die Nachhaltigkeit von Projekten gefährdet
52Damit das IPA seine Ziele hinsichtlich des Ausbaus der Verwaltungskapazitäten der Türkei und der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreichen kann, müssen die positiven Beiträge der IPA-Projekte, wie in den Ziffern 40-44 beschrieben (z. B. Kapazitätsaufbau, Verbreitung bewährter EU-Verfahren), dauerhaft Bestand haben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn legislative oder administrative Reformen durchgeführt und beibehalten werden, Verhaltenskodizes, Leitlinien und Handbücher weiterhin verwendet werden und geschulte Mitarbeiter weiter in dem Bereich im aktiven Dienst bleiben, in dem sie geschult wurden.
53Der Hof bewertete die Nachhaltigkeit seiner Stichprobe von 15 Projekten mittels einer eingehenden Überprüfung der Projektdokumentation, Besuchen vor Ort und Gesprächen mit Projektbeteiligten. Bei den 14 Projekten der Stichprobe, die umgesetzt worden waren, stellte der Hof fest, dass die Kommission und die türkischen Behörden in sechs Fällen die Projektoutputs in Ergebnisse umwandeln konnten, die wahrscheinlich nachhaltig sind: bei einem Projekt im Sektor Rechtsstaatlichkeit, drei Projekten im Sektor Regierungsführung und zwei Projekten im Sektor Humanressourcen64.
54In Kasten 11 wird ein Beispiel für ein geprüftes Projekt im Sektor Regierungsführung beschrieben und erläutert, weshalb es wahrscheinlich nachhaltig ist.
Kasten 11
Das Projekt "Kapazitäten im Bereich lokale Investitionsplanung" (Projekt Nr. 9) ist wahrscheinlich nachhaltig
In den Jahren 2015 und 2016 verbesserte dieses Pilotprojekt im Wert von 2 Millionen Euro die Kapazitäten der türkischen öffentlichen Verwaltung auf Provinzebene im Bereich der Investitionsplanung und -koordinierung, indem die Kapazitäten zur Analyse und Förderung lokaler Investitionsvorschläge ausgebaut wurden. Im Zuge des Projekts wurden insbesondere ein Leitfaden zur lokalen Investitionsplanung erstellt und 231 Planungsexperten der Provinzen geschult.
Das Projekt ist mit großer Wahrscheinlichkeit nachhaltig: Zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs (März 2017) wurde der Leitfaden zur lokalen Investitionsplanung noch immer verwendet, und die meisten der Planungsexperten der Provinzen waren noch im aktiven Dienst. Einer Umfrage eines unabhängigen Beratungsunternehmens zufolge war die überwiegende Mehrheit der Befragten (85,5 %) der Ansicht, ihre Erfahrungen ließen sich auf die gesamte Türkei übertragen. Wesentlich für die Nachhaltigkeit des Projekts war die Tatsache, dass ihm ein starker politischer Wille zugrunde lag, da der Innenminister das Projekt ausdrücklich unterstützt hatte.
Bei acht der übrigen 13 umgesetzten Projekte stellte der Hof jedoch fest, dass die Projektoutputs gefährdet oder wahrscheinlich nicht nachhaltig waren65. Die Gründe dafür sind in Tabelle 2 zusammengefasst.
Projekt Nr. | Mangelnder politischer Wille | Hohe Mitarbeiter-fluktuation | Unzureichende Verwaltungs-kapazitäten | Keine oder unzureichende Konditionalität |
---|---|---|---|---|
1 | ✗ | ✗ | ✗ | - |
2 | ✗ | ✗ | - | - |
3 | ✗ | ✗ | ✗ | - |
4 | ✗ | ✗ | - | ✗ |
8 | ✗ | - | ✗ | ✗ |
11 | - | - | ✗ | - |
13 | ✗ | - | - | ✗ |
15 | ✗ | ✗ | - | - |
Quelle: Europäischer Rechnungshof, September 2017.
56Der Hof stellte fest, dass der Hauptgrund dafür, dass die Nachhaltigkeit dieser acht IPA-I-Projekte gefährdet war, im mangelnden politischen Willen lag, wobei sich die Lage vor dem Hintergrund der Rückschritte der Türkei (z. B. umfangreiche Entlassungen und Suspendierungen von Beamten, Einschränkungen für die Zivilgesellschaft) weiter verschlechtert hat. Ein Beispiel für ein solches Projekt ist in Kasten 12 angeführt und in Foto 3 veranschaulicht.
Kasten 12
"Verbesserung der zivilen Aufsicht" (Projekt Nr. 3)
Das Ziel dieses Projekts im Sektor Rechtsstaatlichkeit bestand darin, Gesetzesänderungen sowie organisatorische Veränderungen (lokale Sicherheitskommissionen) vorzubereiten und maßgeschneiderte Schulungsmaterialien bereitzustellen (siehe Foto 3). Das UNDP führte dieses Projekt im Wert von 3,5 Millionen Euro für das Innenministerium durch. Das Ministerium benötigte für den Abschluss des Projekts eine achtmonatige Verlängerung, und zwar hauptsächlich aufgrund von Mängeln in seinen Verwaltungskapazitäten, darunter ein mangelndes Verständnis des Konzepts der zivilen Aufsicht, die geringe Beteiligung der Gendarmerie, die Fluktuation zentraler Mitarbeiter und administrative Änderungen. Das Projekt ist vor allem aus zwei Gründen wahrscheinlich nicht nachhaltig.
Die lokalen Sicherheitskommissionen sind unerlässlich für dieses Projekt und würden Vertreter der Zivilgesellschaft einbeziehen, um die zivile Kontrolle über die internen Sicherheitskräfte (Polizei, Küstenwache und Gendarmerie) zu verbessern. Dadurch, dass die türkischen internen Sicherheitskräfte unlängst vorübergehende Ermessensbefugnisse ohne eine angemessene zivile Kontrolle ausübten66, wurde die zivile Aufsicht über diese Sicherheitskräfte jedoch in Wirklichkeit geschwächt.
Wenngleich dem Projektzweck in zwei aufeinanderfolgenden IPA-Projekten (ein Projekt im Zeitraum 2008-2010 und das genannte Projekt im Zeitraum 2012-2015) Rechnung getragen wurde, sind laut dem Abschlussbericht des Projekts weitere Ressourcen unerlässlich, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die Tatsache, dass im Rahmen des IPA II (IPA 2014) eine dritte Phase geplant ist, zeigt, dass das Projekt stark geberabhängig ist.
Darüber hinaus wird die Tatsache, dass den türkischen Ministerien nunmehr weniger Mittel verbleiben und weniger Zeit zur Durchführung von IPA-Projekten zur Verfügung steht (Ziffern 46-47), deren Fähigkeit beeinträchtigen, mögliche Folgeaufträge zu einem Projekt auf den Weg zu bringen oder Erfordernissen gerecht zu werden, auf die das IPA oder die Türkei noch nicht eingegangen sind. Somit haben die Verzögerungen der Türkei bei der Programmplanung auch unmittelbare Auswirkungen auf die allgemeine Nachhaltigkeit von IPA-Projekten.
Foto 3
Exemplare von IPA-finanzierten Expertenstudien, die für das Innenministerium ausgearbeitet wurden, um die zivile Aufsicht über die internen Sicherheitskräfte der Türkei zu verbessern

Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
58Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Kommission die Ziele des IPA gut konzipiert hat, da sie insbesondere die für Fortschritte beim EU-Beitrittsprozess notwendigen Voraussetzungen richtig ermittelt und schlüssige Bewertungen hinsichtlich der Anwendung eines sektorbezogenen Ansatzes vorgenommen hat. In der Praxis waren die verwendeten IPA-Mittel jedoch nicht ausreichend auf einige grundlegende Erfordernisse in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung, in denen wesentliche Reformen überfällig sind, ausgerichtet. In Bereichen, in denen der politische Wille stärker war, etwa Zoll, Beschäftigung und Steuerwesen, haben IPA-I-Projekte zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die Türkei und zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Landes beigetragen. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Ausschöpfung der verfügbaren IPA-Mittel und angesichts von Rückschritten bei Reformen ist jedoch die Nachhaltigkeit dieser Ergebnisse gefährdet. Der Hof vertritt daher die Ansicht, dass das IPA nur begrenzt wirksam war.
59Was die Konzeption des IPA anbelangt, stellte der Hof fest, dass die Kommission die IPA-Ziele richtig festgelegt hat, da diese spezifisch waren und mit dem rechtlichen Rahmen im Einklang standen. Konkret heißt das, dass die IPA-Ziele für die Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen relevant waren und auf einem Bedarf basierten, den die Türkei mit Blick auf die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und den Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten ermittelt hatte (Ziffern 19-20).
60In Wirklichkeit jedoch wurde bei der Verwendung der Mittel im Rahmen der IPA-I-Ziele auf einige grundlegende Erfordernisse kaum eingegangen, nämlich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, Pressefreiheit, Vermeidung von Interessenkonflikten und Stärkung der externen Prüfung und der Zivilgesellschaft. Laut eigener Analyse der Kommission sind die Fortschritte in diesen Bereichen seit mehreren Jahren unbefriedigend, da es den türkischen Behörden an politischem Willen mangelt (Ziffern 21-26).
Empfehlung 1 - Gezielterer Einsatz von IPA-Mitteln im Rahmen der festgelegten Ziele
Ab dem IPA-Programm 2018 sollte die Kommission IPA-Mittel gezielter in den Bereichen einsetzen, in denen Reformen überfällig und für glaubhafte Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erforderlich sind, insbesondere in den Bereichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, Unterstützung der Pressefreiheit, Vermeidung von Interessenkonflikten und Stärkung der externen Prüfung und der Zivilgesellschaft.
Zieldatum für die Umsetzung: ab dem IPA-Programm 2018.
61Die Kommission entschied sich für eine Durchführung des IPA II anhand des sektorbezogenen Ansatzes, bei dem das IPA sektorweite Reformen anstelle von Einzelprojekten unterstützt. Vor der Anwendung dieses neuen Ansatzes bewertete die Kommission, ob die Sektoren für die Aufnahme von IPA-II-Mitteln bereit waren. Diese Sektorbewertungen lieferten eine relevante und schlüssige Analyse zur Ermittlung der Bereiche, in denen das IPA II mithilfe des sektorbezogenen Ansatzes durchgeführt werden konnte. Allerdings waren die Bewertungen nicht immer umfassend, insbesondere im Falle von drei der fünf verwendeten Bewertungskriterien, nämlich im Hinblick auf die Geberkoordinierung, die sektorbezogenen Budgetanalysen und den Leistungsbewertungsrahmen der Türkei (Ziffern 27-29).
Empfehlung 2 - Verbesserung der Bewertungen hinsichtlich der Anwendung eines sektorbezogenen Ansatzes
Bei der nächsten Aktualisierung ihrer Bewertungen hinsichtlich der Anwendung eines sektorbezogenen Ansatzes sollte die Kommission alle wesentlichen Aspekte der Geberkoordinierung, der sektorbezogenen Budgetanalysen sowie insbesondere des Leistungsbewertungsrahmens der Türkei berücksichtigen.
Zieldatum für die Umsetzung: 31. März 2019.
62Neben den Finanzmitteln der EU kann auch die Konditionalität des IPA dazu beitragen, den Reformprozess zu fördern. Der Hof stellte fest, dass die Kommission trotz der weiterhin unbefriedigenden Fortschritte, auf die sie in ihren Türkei-Berichten hinwies, von der Konditionalität des IPA kaum Gebrauch gemacht hatte, um Reformen in den vorrangigen Sektoren, in denen die Fortschritte unbefriedigend waren, zu unterstützen. Insbesondere griff die Kommission nur selten auf die Option der Rezentralisierung der Verwaltung von IPA-Projekten oder Korrekturmaßnahmen zurück, wenn Projektbedingungen nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus war die Möglichkeit der Aussetzung der IPA-I-Finanzierung für den Fall, dass die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten werden, in den IPA-II-Verordnungen nicht ausdrücklich vorgesehen (Ziffern 30-34).
63Was die Durchführung des IPA anbelangt, so erbrachten die geprüften Projekte im Allgemeinen die angestrebten Outputs. Dies trug zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten der Türkei bei, wenn auch häufig mit Verzögerung. Der Hof stellte fest, dass die Nachhaltigkeit dieser positiven Ergebnisse - hauptsächlich aufgrund mangelnden politischen Willens - gefährdet ist, wobei sich die Lage durch die umfangreichen Entlassungen und Suspendierungen von Beamten und die Einschränkungen für die Zivilgesellschaft weiter verschlechtert hat (Ziffern 35-38, 40-45 und 52-57).
Empfehlung 3 - Verstärkter Einsatz der Konditionalität
Da die Rückschritte bereits erhebliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit von Projekten in der Türkei haben, sollte die Kommission verstärkt politische und projektbezogene Konditionalität einsetzen, indem sie
- dem Ausschuss für das Instrument für Heranführungshilfe vorschlägt, die Gesamtzuweisungen im Rahmen des IPA II für das Jahr "n" anzupassen, unter anderem indem IPA II-Mittel umverteilt oder gekürzt werden, um auf Fälle von Rückschritten in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung zu reagieren, die im jährlichen Türkei-Bericht der Kommission für das Jahr "n-1" festgestellt wurden;
- bis Ende 2017 und 2020 entscheidet, ob der Türkei die Belohnung von Leistungen gewährt werden soll. Bei dieser Entscheidung sollten die Fortschritte auf dem Weg zur Erweiterung, bei der effizienten Umsetzung des IPA und beim Erreichen guter Ergebnisse genau berücksichtigt werden;
- zunehmend auf die direkte Mittelverwaltung zurückgreift, um auf grundlegende Erfordernisse in Bereichen, in denen es an politischem Willen mangelt, einzugehen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, die Unterstützung der Pressefreiheit, die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Stärkung der Zivilgesellschaft;
- für neue Projekte und wann immer es angemessen ist, Bedingungen in Form von Mindestanforderungen festlegt, um die fristgerechte Erbringung erwarteter Outputs und die Nachhaltigkeit zu fördern. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, sollten Korrekturmaßnahmen ergriffen werden (z. B. Aussetzung von Zahlungen oder Streichung von Projekten).
Zieldatum für die Umsetzung: a): ab dem 31. Dezember 2018; b): 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2020; c) und d): 31. Dezember 2018.
64Bei der Überwachung der Projektleistung gab es Unzulänglichkeiten. So wurden etwa Projekte nicht vom ROM-Rahmen der Kommission erfasst, und Indikatoren waren bisweilen nicht relevant oder unzuverlässig oder aber nicht mit relevanten Ausgangswerten versehen (Ziffer 39).
Empfehlung 4 - Bessere Überwachung der Projektleistung
Die Kommission sollte den Erfassungsbereich ihrer ROM-Berichte über EU-finanzierte Vorhaben in der Türkei erweitern und Relevanz und Zuverlässigkeit ihrer Projektindikatoren verbessern, indem sie die Verfügbarkeit von Ausgangswerten - sofern vorhanden - berücksichtigt.
Zieldatum für die Umsetzung: ab 2018.
65Weiteren Anlass zur Sorge gibt die Tatsache, dass sich das IPA aufgrund von Rückständen bei der Programmplanung und der Durchführung erheblich verzögerte. Dadurch standen den türkischen Behörden weniger Zeit und Mittel zur Verfügung, um den Haushalt und die Projekte des nachfolgenden IPA II auszuführen. Zudem wird dies zu weiteren Verzögerungen bei Projektausschreibungen und bei der Auftragsvergabe führen. Die Gründe für diese Verzögerungen waren bekannt: unzureichende Verwaltungskapazitäten zur Ausarbeitung von Projektvorschlägen in einigen Ministerien, Umstellung auf den sektorbezogenen Ansatz sowie übermäßige Mitarbeiterfluktuation in der CFCU, die einen Großteil der in der Türkei ausgegebenen IPA-Mittel verwaltet (Ziffern 46-51).
Empfehlung 5 - Abbau von Rückständen durch selektive Anwendung der indirekten Mittelverwaltung
Im Rahmen des IPA II sollte die Kommission die indirekte Mittelverwaltung selektiv anwenden und dabei den Umfang der eingesetzten Mittel, die Komplexität der von den türkischen Behörden vorzubereitenden und auszuschreibenden Projekte und die Kapazitäten der CFCU berücksichtigen.
Zieldatum für die Umsetzung: schrittweise ab sofort.
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2018 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhang
Anhang I
Wichtige Ereignisse zum Verständnis der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei
1950 | 13. April - Die Türkei wird Mitglied des Europarats |
1954 | 18. Mai - Die Türkei ratifiziert die Europäische Menschenrechtskonvention |
1959 | 31. Juli - Die Türkei bewirbt sich um eine Assoziation mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
1963 | 12. September - Die Türkei unterzeichnet das Assoziationsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, das dem Land Zugang zu Gemeinschafts- (und später Unions-)Programmen verschafft |
1987 | 14. April - Die Türkei bewirbt sich um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
1995 | 31. Dezember - Das Abkommen über die Zollunion EU-Türkei tritt in Kraft |
1999 | 12. Dezember - Der Rat bestätigt den Status der Türkei als Bewerberland |
2001 | 24. März - Der Rat nimmt die erste Beitrittspartnerschaft mit der Türkei an; die letzte wird am 18. Februar 2008 angenommen |
2005 | 3. Oktober - Formeller Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei |
2006 | 12. Juni - Das erste Kapitel der Türkei wird für Verhandlungen eröffnet (25 - Wissenschaft und Forschung) |
2010 | September - Das türkische Parlament ändert die Verfassung, um die Rechenschaftspflicht des Militärs gegenüber der Zivilgerichtsbarkeit und die Befugnis der Legislative zur Ernennung von Richtern zu stärken. Gegner des Referendums kritisieren dies als Maßnahme zur Verringerung der Unabhängigkeit des Militärs und der Justiz |
2011 | Dezember - Da seit 2006 lediglich 13 Kapitel eröffnet worden sind, billigt der Rat die Positive Agenda, die den Beitrittsverhandlungen neue Impulse verleihen soll |
2013 | Mai - Bei Protesten im Istanbuler Gezi-Park werden zahlreiche türkische Bürger wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen |
17. und 25. Dezember - Vier Minister, Angehörige von Kabinettsmitgliedern sowie mehrere Beamte und Geschäftsleute werden wegen Korruption auf hoher Ebene angeklagt; es folgen umfangreiche Versetzungen und Entlassungen von Staatsanwälten, Richtern und Polizeibeamten | |
2014 | 14. Dezember - Im Anschluss an konzertierte Strafverfolgungsmaßnahmen werden renommierte türkische Journalisten und Medienvertreter festgenommen |
2016 | 30. Juni - Das 16. Kapitel wird für Verhandlungen eröffnet (33 - Finanz- und Haushaltsvorschriften) |
15. Juli - Beim Versuch eines Militärputsches werden 241 Menschen getötet und 2 196 verletzt. Die Türkei macht die Gülen-Bewegung, die sie als eine terroristische Vereinigung ansieht, für den gescheiterten Putsch verantwortlich | |
9. und 10. Dezember 2016 - Die Venedig-Kommission nimmt Stellungnahmen an, in denen erhebliche Bedenken über die umfangreiche Nutzung von Notstandsgesetzen geäußert werden | |
2017 | 10. und 11. März - Die Venedig-Kommission nimmt Stellungnahmen an, in denen erhebliche Bedenken über die Verfassungsänderung zur Übertragung von Befugnissen an den Präsidenten der Republik sowie über die umfangreiche Nutzung von Notstandsgesetzen im Hinblick auf die Medienfreiheit geäußert werden |
16. April - Bei einem Referendum über die neue Verfassung stimmt die Mehrheit der Bevölkerung für die Umwandlung der parlamentarischen Demokratie der Türkei in ein Präsidialsystem |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.
Anhang II
Stand der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
Kapitel | Bezeichnung | Stand der Beitritts-verhandlungen |
---|---|---|
1 | Freier Warenverkehr | Nicht eröffnet |
2 | Freizügigkeit der Arbeitnehmer | Nicht eröffnet |
3 | Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr | Nicht eröffnet |
4 | Freier Kapitalverkehr | Eröffnet |
5 | Öffentliches Auftragswesen | Nicht eröffnet |
6 | Gesellschaftsrecht | Eröffnet |
7 | Rechte des geistigen Eigentums | Eröffnet |
8 | Wettbewerbspolitik | Nicht eröffnet |
9 | Finanzdienstleistungen | Nicht eröffnet |
10 | Informationsgesellschaft und Medien | Eröffnet |
11 | Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | Nicht eröffnet |
12 | Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik | Eröffnet |
13 | Fischerei | Nicht eröffnet |
14 | Verkehrspolitik | Nicht eröffnet |
15 | Energie | Nicht eröffnet |
16 | Steuerwesen | Eröffnet |
17 | Wirtschafts- und Währungspolitik | Eröffnet |
18 | Statistik | Eröffnet |
19 | Sozialpolitik und Beschäftigung | Nicht eröffnet |
20 | Unternehmens- und Industriepolitik | Eröffnet |
21 | Transeuropäische Netze | Eröffnet |
22 | Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente | Eröffnet |
23 | Justiz und Grundrechte | Nicht eröffnet |
24 | Recht, Freiheit und Sicherheit | Nicht eröffnet |
25 | Wissenschaft und Forschung | Abgeschlossen |
26 | Bildung und Kultur | Nicht eröffnet |
27 | Umwelt und Klimawandel | Eröffnet |
28 | Gesundheits- und Verbraucherschutz | Eröffnet |
29 | Zollunion | Nicht eröffnet |
30 | Außenbeziehungen | Nicht eröffnet |
31 | Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik | Nicht eröffnet |
32 | Finanzkontrolle | Eröffnet |
33 | Finanz- und Haushaltsvorschriften | Eröffnet |
34 | Institutionen | Nicht eröffnet |
35 | Sonstiges | Nicht eröffnet |
Quelle: Europäische Kommission, 2017.
Anhang III
IPA-Sektoren in der Türkei mit Angabe der jeweiligen Mittelzuweisungen, des prozentualen Anteils an der Gesamtzuweisung sowie - für die ausgewählten vorrangigen Sektoren - der vertraglich gebundenen Mittel
IPA I (2007-2013)
(in Euro)
Komponenten | zugewiesen | zugewiesen in % | vertraglich gebunden | |
---|---|---|---|---|
Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen (I) | Rechts-staatlichkeit | 548 702 551 | 11,98 % | 452 341 541 |
Regierungs-führung | 681 747 546 | 14,88 % | 649 386 948 | |
Sonstige | 388 179 777 | 8,47 % | ||
Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (II) | 7 000 000 | 0,15 % | ||
Regionale Entwicklung (III) | 1 626 891 869 | 35,51 % | ||
Entwicklung der Humanressourcen (IV) | 455 055 077 | 9,93 % | 395 641 762 | |
Entwicklung des ländlichen Raums (V) | 873 890 000 | 19,07 % | ||
Insgesamt | 4 581 466 820 | 100% |
IPA II (2014-2020)
(in Euro)
Sektoren | zugewiesen | zugewiesen in % | vertraglich gebunden |
---|---|---|---|
Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte | 624 900 000 | 13,91 % | 44 793 588 |
Regierungsführung und Demokratie | 956 500 000 | 21,30 % | 170 771 646 |
Energie | 93 500 000 | 2,08 % | |
Landwirtschaft | 912 200 000 | 20,31 % | |
Verkehr | 442 800 000 | 9,86 % | |
Umwelt | 644 600 000 | 14,35 % | |
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation | 344 400 000 | 7,67 % | |
Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik | 435 000 000 | 9,69 % | 0 |
Territoriale und regionale Zusammenarbeit | 36 995 265 | 0,82 % | |
Insgesamt | 4 490 895 265 | 100% |
Anmerkung: Die für diese Prüfung ausgewählten Sektoren sind grün unterlegt.
Quelle: Europäische Kommission, Stand: 30.9.2017.
Anhang IV
Überblick über die geprüften IPA-I-Projekte
Nr. | Projekt | Vertraglich gebundene Mittel (in Euro) | Ausgezahlte Mittel (in Euro) | In Anspruch genommene Mittel in % (ausgezahlt/vertraglich gebunden) | Sektor | Komponente | Projektbeginn | Geplantes Projektende | Verlängerte Frist | Tatsächliches Projektende | Outputs | Verzögerungen | Nachhaltigkeit | Verzögerung (K-I) | Projektzeitraum | % Verzögerung |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Sozioökonomische Entwicklung durch Minenräumung und Verbesserung der Grenzüberwachungskapazitäten an den östlichen Grenzen der Türkei - Phase I und II | 65 481 515 | 43 452 609 | 66 % | Rechtsstaatlichkeit | Phase I | 29.05.15 | 29.05.17 | 15.12.17 | 196 | 720 | 27 % | ||||
Phase II | 10.12.15 | 15.03.17 | 31.12.18 | 645 | 455 | 142 % | ||||||||||
2 | Bessere Beziehungen zwischen Massenmedien und Justiz | 1 615 000 | 1 453 500 | 90 % | Rechtsstaatlichkeit | 07.05.13 | 15.02.15 | 30.10.15 | 255 | 638 | 40 % | |||||
3 | Verbesserung der zivilen Aufsicht in der Türkei - Phase II | 3 800 000 | 3 433 935 | 90 % | Rechtsstaatlichkeit | 27.07.12 | 27.07.14 | 27.03.15 | 240 | 720 | 33 % | |||||
4 | Verbesserung der Effizienz des türkischen Strafrechtssystems | 3 220 000 | 2 534 872 | 79 % | Rechtsstaatlichkeit | 12.03.12 | 12.12.14 | 12.12.14 | 0 | 990 | NA | |||||
5 | Effizienz bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung | 2 493 879 | 2 341 879 | 94 % | Rechtsstaatlichkeit | Twinning | 02.03.15 | 02.03.17 | 01.08.17 | 01.08.17 | 149 | 720 | 21 % | |||
Lieferung | 16.12.15 | 30.07.16 | 30.07.16 | 0 | 224 | NA | ||||||||||
Rechtsstaatlichkeit insgesamt | 76 610 394 | 53 216 795 | 69 % | |||||||||||||
6 | Ausbau der institutionellen Kapazitäten des NAO-Büros in der Türkei zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des IPA | 220 607 | 192 506 | 87 % | Regierungsführung | 21.01.16 | 07.09.16 | 07.09.16 | 0 | 226 | 0 % | |||||
7 | Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der türkischen Steuerverwaltung | 2 569 950 | 1 027 980 | 40 % | Regierungsführung | 21.03.16 | 21.02.18 | NA | NA | NA | ||||||
NA | NA | NA | ||||||||||||||
8 | Stärkung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und der Zivilgesellschaft in der Türkei (Komponente I) | 3 757 500 | 3 473 908 | 92 % | Regierungsführung | 01.06.12 | 26.11.14 | 01.12.15 | 01.12.15 | 365 | 895 | 41 % | ||||
9 | Kapazitäten im Bereich lokale Investitionsplanung | 1 714 500 | 1 714 500 | 100 % | Regierungsführung | 01.11.14 | 03.11.16 | 03.11.16 | 0 | 722 | 0 % | |||||
10 | Modernisierung der türkischen Zollverwaltung VIII | 7 083 015 | 4 856 998 | 69 % | Regierungsführung | Twinning 1 | 21.12.15 | 16.06.16 | 16.06.16 | 0 | 175 | 0 % | ||||
Twinning 2 | 21.12.15 | 20.09.17 | 20.11.17 | NA | 629 | NA | ||||||||||
Twinning 3 | 08.12.15 | 08.06.16 | 08.06.16 | 0 | 180 | 0 % | ||||||||||
Dienstleistung 1 | 08.02.16 | 08.02.18 | NA | 720 | NA | |||||||||||
Dienstleistung 2 | 07.03.16 | 06.09.17 | 06.09.17 | 0 | 539 | 0 % | ||||||||||
Lieferung | 07.09.15 | 17.09.16 | 17.09.16 | 0 | 370 | 0 % | ||||||||||
Regierungsführung insgesamt | 15 345 572 | 11 265 892 | 73 % | |||||||||||||
11 | Initiative für Weiterbildung und Unternehmertum im Bekleidungssektor | 2 517 049 | 1 482 684 | 59 % | Humanressourcen | Dienstleistung | 20.01.16 | 19.09.17 | 19.09.17 | 0 | 599 | 0 % | ||||
Lieferung | 31.05.16 | 27.09.16 | 16.01.17 | 109 | 117 | 93 % | ||||||||||
12 | Aufbau und Förderung des unternehmerischen Ökosystems in Ankara zur Erhöhung der Jugendbeschäftigung | 2 086 710 | 1 059 219 | 51 % | Humanressourcen | Dienstleistung | 27.06.16 | 27.10.17 | 27.10.17 | 0 | 480 | 0 % | ||||
Lieferung | 11.01.16 | 29.03.17 | 15.05.17 | 46 | 438 | 11 % | ||||||||||
13 | Förderung der offiziellen Beschäftigung durch bessere Beratung und Kontrolle | 4 179 877 | 4 094 551 | 98 % | Humanressourcen | Dienstleistung | 16.09.14 | 15.09.16 | 15.10.16 | 30 | 719 | 4 % | ||||
Lieferung | 26.03.14 | 26.07.14 | 13.11.14 | 107 | 120 | 89 % | ||||||||||
14 | Kapazitätsentwicklung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch Informations- und Kommunikationstechnologien | 2 392 321 | 964 321 | 40 % | Humanressourcen | Dienstleistung | 17.12.15 | 17.08.17 | 17.10.17 | 17.10.17 | 60 | 600 | 10 % | |||
Lieferung | 22.06.16 | 20.10.16 | 15.12.16 | 55 | 118 | 47 % | ||||||||||
15 | Förderung der sozialen Inklusion in Gebieten mit einer großen Roma-Gemeinschaft | 8 440 644 | 3 912 423 | 46 % | Humanressourcen | Dienstleistung | 09.11.15 | 08.11.17 | 719 | 0 % | ||||||
Lieferung | 20.10.15 | 01.04.16 | 02.11.16 | 211 | 161 | 131 % | ||||||||||
Humanressourcen insgesamt | 19 616 600 | 11 513 198 | 59 % | |||||||||||||
Insgesamt | 111 572 566 | 75 995 885 | 68 % |
Quelle: Analyse des Europäischen Rechnungshofs auf der Grundlage von Daten und Zahlen der Europäischen Kommission, Stand: 30.9.2017.
Outputs | Verzögerungen | Nachhaltigkeit | |
erbracht | höchstens 2 Monate | wahrscheinlich | |
teilweise erbracht | mehr als 2 Monate, jedoch abgemildert | gefährdet | |
nicht erbracht | mehr als 2 Monate, nicht abgemildert | unwahrscheinlich | |
Angesichts der Phase, in der sich die Projektdurchführung befand, war eine Bewertung nicht möglich. |
Tatsächliches Projektende: vertragliches Ende (Abschluss, Ablauf oder voraussichtliches Abschlussdatum).
Anhang V
Liste der im Jahr 2017 in der Türkei durchgeführten Prüfungsgespräche
Besuche | Name der besuchten Einrichtung |
---|---|
13. März | EU-Delegation, Botschafter und verschiedene Referate |
14. März | Ministerium für EU-Angelegenheiten, Botschafter/nationaler IPA-Koordinator und Direktion für finanzielle Zusammenarbeit |
14. März | Türkischer Rechnungshof, Präsident |
15. März | Innenministerium, Abteilung für EU-Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen |
15. März | Innenministerium (Amt für Grenzmanagement, türkisches Zentrum für Antiminenaktionen), mit Delegierten des Verteidigungsministeriums |
15. März | UNDP (Projektbüro) |
15. März | Ministerium für EU-Angelegenheiten, Arbeitsgruppe Zivilgesellschaft |
15. März | Innenministerium, Abteilung für Strategieentwicklung |
16. März | Justizministerium (verschiedene Abteilungen) |
16. März | Europarat (Projektbüro) |
16. März | Finanzministerium, Steuerverwaltung |
16. März | Gremium der Finanzkontrolleure, IPA-Prüfbehörde |
17. März | Staatssekretariat für Schatzwesen, Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle für das IPA |
17. März | Team hochrangiger Berater des Programms zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems (SIGMA), das die Türkei bewertet |
17. März | Staatssekretariat für Schatzwesen, nationaler Anweisungsbefugter für das IPA |
20. März | Inspektionsgremium des Premierministers, Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung |
20. März | Ministerium für Zoll und Handel, Generaldirektion für EU-Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen und Generaldirektion für die Durchsetzung der Zollvorschriften |
20. März | Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit, Direktion für EU-Angelegenheiten und Finanzhilfe |
20. März | Ankara Development Agency |
21. März | Weltbank |
21. März | Sozialversicherungsträger |
21. März | Technische Universität des Nahen Ostens |
21. März | Ministerium für Familien- und Sozialpolitik |
21. März | Finanzministerium (Ermittlungsbehörde für Finanzkriminalität), mit Delegierten der türkischen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Bankenwesen |
22. März | Entwicklungsagentur für das östliche Schwarze Meer in Trabzon |
22. März | Zentrum für öffentliche Bildung in Giresun |
22. März | Entwicklungsministerium |
22. März | EU-Delegation |
23. März | Zentrum für soziale Dienste in Istanbul |
Quelle: Europäischer Rechnungshof. Alle Besuche fanden in Ankara statt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Anhang VI
Indirekte Mittelverwaltung im Rahmen des IPA I
IPA I
Indirekte Mittelverwaltung im Rahmen des IPA II
IPA II
Akronyme und Abkürzungen
CFCU: Central Finance and Contracts Unit (Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle)
IPA: Instrument for Pre-Accession Assistance (Instrument für Heranführungshilfe)
MEUA: Ministry for EU Affairs (Ministerium für EU-Angelegenheiten)
NAO: National Authorising Officer (nationaler Anweisungsbefugter)
NIPAC: National IPA Coordinator (nationaler IPA-Koordinator)
PFM: Public Finance Management (öffentliches Finanzmanagement)
ROM: Results-Oriented Monitoring (ergebnisorientiertes Monitoring)
UNDP: United Nations Development Programme (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen)
Endnoten
1 In Anhang I sind die wichtigsten Ereignisse in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei aufgeführt.
2 Auf Türkisch: "Adalet ve Kalkınma Partisi".
3 Der IPA-II-Ausschuss ("Ausschuss für das Instrument für Heranführungshilfe"), dessen Vorsitz die Kommission führt, wurde durch Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) eingesetzt. Dieser Ausschuss hat die Aufgaben des IPA-I-Ausschusses übernommen, der durch Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) eingesetzt wurde.
4 Im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung werden Haushaltsvollzugsaufgaben an von der Kommission betraute Einrichtungen (z. B. den IPA-II-Begünstigten oder eine von ihm benannte Einrichtung, internationale Organisationen) übertragen und von diesen durchgeführt. Siehe Artikel 188 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) (Haushaltsordnung). Zuvor, im Rahmen des IPA I, wurde die Methode der den türkischen Behörden übertragenen Mittelverwaltung als "dezentrales Durchführungssystem" (decentralised implementation system, DIS) bezeichnet. Eine grafische Übersicht über die indirekte Mittelverwaltung findet sich in Anhang VI.
5 Prozentsätze basierend auf Daten der Kommission (2017).
6 "Evaluation of Sector approach under IPA II assistance", Fahrplan, Generaldirektion für Nachbarschaft und Erweiterungsverhandlungen, November 2016, und "Mapping of Sector Strategies", Abschlussbericht, 28. Februar 2014.
7 Siehe den jährlichen Bericht der Kommission über die Türkei, 2016, S. 9.
8 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2016 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei, Ziffer 1.
9 Bericht 2016 der Kommission über die Türkei, S. 18 und 19, sowie "Turkey says purge of judiciary over after sacking 4 000", 26. Mai 2017 (siehe https://www.ft.com).
10 Analyse des Hofes zur Personalausstattung des türkischen Rechnungshofs zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016; die Rechenschaftsberichte des türkischen Rechnungshofs sind auf Türkisch einsehbar unter www.sayistay.gov.tr. Presseberichte siehe Meldung (auf Türkisch) vom 11. August 2016 auf https://www.haberler.com/sayistay-da-feto-operasyonu-8692128-haberi/ und "Detention warrants issued for 41 Court of Accounts employees over Gülen links", 4. April 2017 (https://stockholmcf.org).
11 Bericht 2016 der Kommission über die Türkei, S. 86, und "Turkey in turmoil and chaos since purge aimed at dissenters", 12. April 2017 (siehe https://www.nytimes.com/2017/04/12/world/europe/turkey-erdogan-purge.html?_r=1).
12 In seinem Sonderbericht Nr. 16/2009 mit dem Titel "Die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission" befasste sich der Hof mit der "Heranführungshilfe für die Türkei" (dem Vorgängerprogramm des IPA) und prüfte eine Stichprobe von Projekten aus den Länderprogrammen 2002-2004.
13 Im Anhang des Beschlusses des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei sind folgende kurzfristige Prioritäten aufgeführt, deren übergreifendes Ziel "Verwaltungskapazitäten" sind: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Schutz von Minderheiten sowie die Kapitel 5 (Öffentliches Auftragswesen), 16 (Steuerwesen), 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung), 23 (Justiz und Grundrechte), 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit), 29 (Zollunion) und 32 (Finanzkontrolle).
14 In Anhang III sind die Mittelzuweisungen sowohl für das IPA I als auch für das IPA II aufgeführt. In Anhang IV findet sich die vollständige Liste der geprüften Projekte.
15 Ergebnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, Präambel, Erwägungsgrund 12, sowie Artikel 12 (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 95).
16 In Anhang V sind alle öffentlichen Einrichtungen aufgeführt, die in der Türkei befragt wurden. Darüber hinaus veranstaltete der Hof in der Türkei drei Fokusgruppentreffen mit mehr als 10 zivilgesellschaftlichen Organisationen.
17 Diese Fazilität wird im Jahr 2018 Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung des Hofes sein.
18 Für das IPA I ist dies das Mehrjahresplanungsdokument (2011-2013) und für das IPA II das Indikative Strategiepapier für die Türkei (2014-2020).
19 Siehe Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA), Artikel 1 und 2 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82); Anhang des Beschlusses 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei (ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4); Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II), Artikel 1 und 2 (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 11).
20 Siehe Kasten 1 und COM(2012) 600 final vom 10. Oktober 2012 "Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2012-2013", S. 2-4.
21 Diese Berichte sind einsehbar unter: https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/countries/package_en.
22 Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz ist ein wesentlicher Bestandteil von Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte). Diesbezüglich heißt es im Türkei-Bericht 2014 der Kommission (S. 63), die im Bereich der Justiz erlassenen Rechtsvorschriften gäben Anlass zu ernsthaften Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit. Ferner müsse der institutionelle Rahmen im Bereich der Menschenrechte weiter gestärkt werden und sich bewähren.
23 In Bezug auf die Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen, die ebenfalls Kapitel 23 betrifft, stellte die Kommission in ihrem Türkei-Bericht 2014 (S. 14) fest, dass, um Ergebnisse vor Ort zu erzielen, größerer politischer Wille und eine umfassendere Einbeziehung der Zivilgesellschaft notwendig seien, damit eine positive Bilanz hinsichtlich Untersuchungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen erstellt werden kann.
24 Die Pressefreiheit ist ein Menschenrecht und auch Teil der Kopenhagener Kriterien (siehe Kasten 1). Im Jahr 2015 merkte die Kommission für den Bereich "Meinungsfreiheit, Medien und Internet" in ihrem Türkei-Bericht (S. 22) an, dass nach mehreren Jahren des Fortschritts in den vergangenen beiden Jahren gravierende Rückschritte zu verzeichnen seien.
25 Siehe den GRECO-Bericht über die Türkei von Oktober 2015, in dem es um ethische Grundsätze, Verhaltensregeln und Interessenkonflikte von Richtern geht (siehe Ziffern 125 und 160-163).
26 Siehe den Bericht von Transparency International von 2016 über die Westbalkanländer und die Türkei, in dem es bezüglich der Türkei heißt, dass das Land bei der Verfolgung von Korruption, insbesondere bei hochrangigen Beamten, eine sehr schlechte Bilanz aufweise.
27 Die externe Prüfung ist Bestandteil von Kapitel 32 (Finanzkontrolle). Was zivilgesellschaftliche Organisationen anbelangt, so ist eine aktive Zivilgesellschaft Zeichen für einen wirksamen Pluralismus, der die Achtung von Grundrechten und -freiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit und die Möglichkeit sozialen und politischen Wandels impliziert. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten können den Raum für Dialog und Zusammenarbeit in Angelegenheiten des öffentlichen Interesses, wozu auch der EU-Beitrittsprozess zählt, fördern und erweitern. Die Türkei benötigt insbesondere stärker integrativ ausgerichtete Ansätze zur Ausarbeitung politischer Strategien und Fassung von Beschlüssen im öffentlichen Interesse. (Indikatives Strategiepapier für die Türkei (2014-2020), S. 11 und 12).
28 "Thematic Evaluation of EU’s Support to civil society in the Western Balkans and Turkey", IBF Consulting, April 2012; "Civil Society Needs Assessment Report", TASCO, Februar 2014; Berichte der Kommission über die Türkei für 2015 und 2016 (2.4); Beitrag von TÜSEV zum "State of Civil Society Report" von Civicus für das Jahr 2015, S. 96-98.
29 Analyse des Hofes auf der Grundlage von Daten des türkischen Innenministeriums, 24. März 2017.
30 Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 447/2014 der Kommission mit spezifischen Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 231/2014; Rahmenvereinbarung vom 11. Februar 2015 betreffend das IPA II zwischen der Republik Türkei und der Europäischen Kommission.
31 COM(2013) 700 final vom 16. Oktober 2013, "Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014", S. 3, 7 und 16.
32 "Mapping of Sector Strategies", Abschlussbericht, 28. Februar 2014, S. 3.
33 Gemäß der von der Türkei unterzeichneten Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (2005) sollte das Empfängerland realistische Ziele in einer geringen Anzahl von Sektoren festlegen und Überschneidungen von Geberhilfen vermeiden. Diese Grundsätze gelten auch für das IPA.
34 SPD (Strategisches Planungsdokument) Zivilgesellschaft, S. 20. SPD Justiz und Grundrechte, S. 14. SPD Grundrechte, S. 11. SPD Inneres, S. 23. SOP (Sector Operational Programme - sektorbezogenes operationelles Programm), S. 30.
35 Im Zusammenhang mit Kapitel 5 bestehen laut dem jährlichen Bericht der Kommission über die Türkei (2016, S. 20, 21 und 43-45) erhebliche Lücken bei der Angleichung an die EU-Vergabevorschriften (z. B. Transparenz von Ausschreibungen, zahlreiche rechtliche Ausnahmen vom gemeinschaftlichen Besitzstand).
36 Die Europäische Investitionsbank ist einer der größten Geber von EU-Darlehen an die Türkei; der Umfang dieser Darlehen entspricht mehr als dem Dreifachen der IPA-Finanzmittel für die Türkei (siehe https://euaidexplorer.ec.europa.eu/DevelopmentAtlas.do).
37 Siehe Gesetz über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen Nr. 5018 von August 2012 (offizielle englische Übersetzung), S. 6 und 11. Jährliche Investitionsprogramme auf Türkisch ("Yili Yatirim Programi") für die Jahre 2009-2017.
38 Für das IPA I siehe den nationalen Plan zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands (2008); für das IPA II siehe den 10. nationalen Entwicklungsplan (2014-2018), die aufeinanderfolgenden nationalen Aktionspläne für den EU-Beitritt (2014-2019) und das Wirtschaftsreformprogramm für den Beitritt (2017).
39 In der Erweiterungsstrategie der Kommission für 2011-2012 werden "Engagement, Konditionalität und Glaubwürdigkeit" als "die zentralen Voraussetzungen für diesen Beitrittsprozess und seinen Erfolg" genannt (S. 2), wobei diese Konditionalität rigoros, anspruchsvoll und strikt sein müsse (S. 18 und 23). In der Erweiterungsstrategie der Kommission für 2012-2013 ist wiederum von strikter Konditionalität die Rede (S. 2, 3, 16 und 22), ebenso wie in der Erweiterungsstrategie 2014 (S. 2 und 19) und in der Erweiterungsstrategie 2015 (S. 12).
40 Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates, Artikel 21 über die Aussetzung der Hilfe: "Hält ein Empfängerland diese Grundsätze [der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte, der Rechte der Minderheiten und der Grundfreiheiten] oder die in der jeweiligen Partnerschaft mit der EU verankerten Verpflichtungen nicht ein oder erzielt es keine befriedigenden Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen in Bezug auf die im Rahmen dieser Verordnung gewährte Hilfe beschließen."
41 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2017 zu dem Bericht 2016 der Kommission über die Türkei (Ziffer 25).
42 Siehe Erklärung des Europäischen Parlaments auf S. 25, die der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 11) beiliegt.
43 In Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 wird auf folgende Punkte verwiesen: "besondere Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und/oder effizienter Einsatz der Heranführungshilfe, wodurch besonders gute Ergebnisse […] erreicht werden".
44 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 30. November 2017 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2016) 4889 final der Kommission vom 20. Juli 2016 zur Einrichtung einer Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft und eines Medienprogramms für den Zeitraum 2016-2017 im Rahmen des IPA II.
45 Projekt Nr. 4 mit dem Justizministerium.
46 Siehe Anhang IV, Projekt Nr. 4 und Projekte Nr. 7-15.
47 Aufgrund seiner Analyse von Daten des Justizministeriums stellt der Hof fest, dass sich die Zahl der versetzten Richter und Staatsanwälte im Jahr 2013 auf 2 072 belief, in der Folge kontinuierlich anstieg (auf 2 517 im Jahr 2014) und vor dem Putschversuch im Juli 2016 3 746 erreichte. Das Justizministerium führte zwar als Gründe für diese verpflichtende Rotation von Richtern und Staatsanwälten die geografischen Besonderheiten des Landes an sowie die Notwendigkeit, juristische Dienste in abgelegenen Gebieten sicherzustellen, die Methode, mit der diese Rotationen vorgenommen werden, basiert jedoch nicht auf objektiven Kriterien. Siehe: Internationale Vereinigung der Richter, Resolution über die Situation der Justiz in der Türkei, 8. Oktober 2015; Venedig-Kommission, Vorläufige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über Richter und Staatsanwälte der Türkei, (CDL-AD(2011)004), 29. März 2011, Ziffern 47-49; "Turkey: the Judicial System in Peril", Internationale Juristenkommission, 2016, S. 17.
48 Siehe "Technical assistance for promoting registered employment through better guidance and inspection", Anfangsbericht für das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit, Februar 2015, insbesondere S. 6.
49 Die Zentrale Finanzierungs- und Vergabestelle (CFCU) der Türkei hat alle vertraglichen Verpflichtungen für 14 Projekte unterzeichnet, mit Ausnahme von Projekt Nr. 3. Aufgrund seiner politischen Sensibilität wurde dieses Projekt, bei dem es um die zivile Kontrolle interner Sicherheitskräfte ging, von der EU-Delegation in Ankara und nicht von der CFCU unterzeichnet.
50 Projekt Nr. 7 soll im Februar 2018 abgeschlossen werden.
51 Von den 15 geprüften Projekten unterlagen sechs dem ROM. Im Rahmen des ergebnisorientierten Monitoring (ROM) werden mittels Vor-Ort-Bewertungen unabhängige Überprüfungen von EU-finanzierten externen Interventionen durchgeführt. Die Methodik basiert auf fünf Bewertungskriterien (Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Wirkung und Nachhaltigkeit), auf deren Grundlage Noten zwischen A ("sehr gut") und D ("ernsthafte Defizite") vergeben werden, wodurch die Vergleichbarkeit der gesammelten Daten zu laufenden Projekten gewährleistet ist. Siehe https://europa.eu/capacity4dev/rom/blog/what-results-oriented-monitoring-rom.
52 Für alle hierfür geeigneten Projekte, mit Ausnahme von Projekt Nr. 1 (Sicherheitsgründe). Aus zeitlichen Gründen beschränkten sich die Besuche für die Projekte Nr. 11 und 15 auf einige wenige Standorte.
54 Dieser Mangel trat bei sieben der 15 geprüften Projekte auf.
55 Dies war der Fall bei den Projekten Nr. 2 und 3 im Sektor Rechtsstaatlichkeit, den Projekten Nr. 6, 7 und 8 im Sektor Regierungsführung sowie bei Projekt Nr. 15 im Sektor Humanressourcen.
56 Die Ausführung der Lieferaufträge dauerte bei den Projekten Nr. 11 und 13 acht statt vier Monate, und beim Projekt Nr. 15 dauerte sie 12 statt fünf Monate. Siehe Anhang IV.
57 Einhaltung der "politischen Kriterien von Kopenhagen" ("institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten"), die im Juni 1993 auf der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen festgelegt wurden (Projekt Nr. 8), sowie der Bestimmungen des Kapitels 16 - Steuerwesen (Projekt Nr. 7) und des Kapitels 29 - Zollunion (Projekt Nr. 10).
58 Einhaltung der "politischen Kriterien von Kopenhagen" (Projekte Nr. 1 bis 5) sowie der Bestimmungen des Kapitels 23 - Justiz und Grundrechte (Projekte Nr. 2 und 4) und des Kapitels 24 - Recht, Freiheit und Sicherheit (Projekte Nr. 1, 3 und 5).
59 Projekt Nr. 1 (Phase 1) dauerte 30,5 statt 24 Monate, wobei beide Phasen nach wie vor nicht abgeschlossen sind; Projekt Nr. 2 dauerte 29,5 statt 21 Monate; Projekt Nr. 3 dauerte 33 statt 24 Monate; Projekt Nr. 5 (Partnerschaftskomponente) dauerte 29 statt 24 Monate. Siehe Anhang IV.
60 Siehe http://www.cfcu.gov.tr/FinancialAgreements.
61 Der Hof wies bereits im Jahr 2009 darauf hin, dass die türkischen Behörden "nicht mit ausreichend qualifiziertem und angemessen geschultem Personal ausgestattet [waren], um dem […] Volumen an Mitteln und Projekten […] gerecht zu werden". Siehe Sonderbericht Nr. 16/2009 des Hofes, Ziffer 38.
62 Die Aufgaben und Zuständigkeiten des NIPAC und des NAO sind in den Artikeln 22 und 25 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 170 vom 29.6.2007, S. 1) sowie in den Artikeln 4, 8 und 9 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 447/2014 der Kommission vom 2. Mai 2014 mit spezifischen Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) (ABl. L 132 vom 3.5.2014, S. 32) geregelt.
63 Diese Aufgaben wurden vor allem dank des geprüften IPA-Projekts Nr. 6 im Sektor Regierungsführung durchgeführt.
64 Projekte Nr. 5, 6, 9, 10, 12 und 14 (siehe Anhang IV).
65 Für das Projekt Nr. 7 im Sektor Regierungsführung konnte der Hof keine Bewertung der Nachhaltigkeit vornehmen, da nach Projektende nicht genügend Zeit verstrichen war.
66 Siehe jeweils Kapitel 24, S. 5, der Türkei-Berichte 2015 und 2016 der Kommission.
Verfahrensschritt | Datum |
---|---|
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 17.1.2017 |
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 7.12.2017 |
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 6.2.2018 |
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen | 8.3.2018 |
Prüferteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III "Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz" unter Vorsitz von Karel Pinxten, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes. Frau Jakobsen wurde unterstützt von ihrer Kabinettchefin Katja Mattfolk, dem Attaché Kim Storup, dem Leitenden Manager Alejandro Ballester Gallardo und dem Aufgabenleiter Dennis Wernerus. Zum Prüferteam gehörten außerdem Nicola Berloco, Cyril Messein und Alexandre Tan. Fiona Urquhart leistete sprachliche Unterstützung.

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