Sonderbericht
07 2021

EU-Weltraumprogramme Galileo und Copernicus: Dienste sind gestartet, doch ihre Nutzung benötigt zusätzlichen Schub

Über den Bericht:Das globale Satellitennavigationssystem Galileo und das Erdbeobachtungssystem Copernicus sind Leitprogramme der EU-Raumfahrtpolitik. Sie stellen wertvolle Dienste zur Verfügung, die eine genauere Navigation und Zeitbestimmung ermöglichen und wertvolle Daten über die Erde liefern.

Es gibt jedoch keine umfassende Strategie zur Förderung der Nutzung dieser Dienste und keinen konzeptionellen statistischen Rahmen, um den Nutzen der Programme zuverlässig zu bewerten.

Der Hof stellte fest, dass Mängel bei der Überwachung der Nutzung bestehen und einige wichtige Funktionen von Galileo noch nicht zur Verfügung stehen. Die Ziele und Auswirkungen einiger Schlüsselmaßnahmen zur Förderung der Nutzung der von Galileo und Copernicus bereitgestellten Dienste waren nicht klar ersichtlich, und die Kommission hat das Potenzial, diese Dienste im Zuge von EU-Rechtsvorschriften oder Normen zu fördern, nur teilweise genutzt.

Der Hof unterbreitet der Kommission Empfehlungen zur Behebung dieser Probleme.

Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.

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Zusammenfassung

I

Das globale Satellitennavigationssystem Galileo und das Erdbeobachtungssystem Copernicus sind Leitprogramme der EU-Raumfahrtpolitik. Sie ermöglichen eine genauere Navigation und Zeitbestimmung, liefern wertvolle Daten über die Erde und helfen bei der Überwachung von Umwelt, Land und Ozeanen. Die Programme verursachen erhebliche und langfristige Kosten für den EU-Haushalt: Bis Ende 2020 beliefen sie sich auf insgesamt rund 18 Milliarden Euro.

II

In ihrer Weltraumstrategie für Europa von 2016 verpflichtete sich die Kommission, das Potenzial der EU-Weltraumprogramme besser auszuschöpfen, indem ihr Nutzen für die Gesellschaft und die gesamte EU-Wirtschaft optimiert wird. Sie führte spezielle Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Weltraumdiensten, -daten und ‑anwendungen ein, stattete sie mit entsprechenden Finanzmitteln aus und verpflichtete sich, die Nutzung von Weltraumdiensten durch EU-Gesetzgebung zu fördern, wo dies berechtigt und von Nutzen ist.

III

Im Rahmen seiner Prüfung bewertete der Hof die Maßnahmen, die von der Kommission seit 2014 ergriffen wurden, um die Nutzung der Dienste der Weltraumprogramme Galileo und Copernicus zu fördern und infolgedessen den erwarteten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu erzielen. Der Hof untersuchte, ob die Kommission a) eine umfassende und vorausschauende Strategie zur Förderung der Nutzung der Dienste unter Einbeziehung aller relevanten Akteure entwickelt hat, b) solide Systeme zur Bewertung des Nutzens dieser Dienste und zur Überwachung der Erreichung der strategischen Ziele der Programme geschaffen hat, c) Maßnahmen finanziert hat, die wirksam zu einer messbaren Aufnahme der Dienste beigetragen haben, und d) geeignete Maßnahmen zur Schaffung eines Regelungsrahmens ergriffen hat, der die Nutzung der Weltraumdienste unterstützt.

IV

Ziel dieser Prüfung war es, die Wirksamkeit der von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Weltraumdiensten zu bewerten. Der Hof geht davon aus, dass seine Prüfungsergebnisse und -empfehlungen einen Mehrwert erbringen werden, indem sie die Kommission dabei unterstützen, die Nutzung der EU-Weltraumdienste im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wirksam zu fördern und die Erreichung der Programmziele besser zu überwachen.

V

Insgesamt gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die EU-Weltraumprogramme Galileo und Copernicus wertvolle Dienste und Daten bereitstellen, deren Nutzung die Kommission auf unterschiedliche Weise gefördert hat. Sie hat allerdings nicht genügend Maßnahmen ergriffen, um das Potenzial der Programme voll auszuschöpfen und die umfangreichen Investitionen zu nutzen, die zur Erzielung des erwarteten Nutzens getätigt wurden.

VI

Die Galileo-Dienste verbessern bereits die Genauigkeit der Navigation, und die Copernicus-Daten werden bei der Überwachung einiger EU-Maßnahmen sinnvoll genutzt. Die Kommission verfügt jedoch noch über keine umfassende Strategie zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumprogramme, die alle relevanten Akteure und Einrichtungen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einbezieht. Überdies sind ihre Ansätze zur Förderung der Nutzung nur teilweise mit konkreten, messbaren, erreichbaren, sachgerechten und terminierten strategischen Zielen verknüpft, mit denen klar vorgegeben wird, was erreicht werden soll.

VII

Die Kommission hat die Fragmentierung der Märkte für Weltraumdienste in ihrem eigenen Ansatz nicht berücksichtigt und nur wenige Informationen über die stark voneinander abweichenden Strategien und Ansätze der Mitgliedstaaten bei der Nutzung der Dienste in ihren Verwaltungen und bei der Förderung ihrer Nutzung erlangt.

VIII

In der EU gibt es keinen konzeptionellen statistischen Rahmen für die Schätzung des Nutzens von Weltraumdiensten, der allgemein anerkannt ist, und die Schätzungen der Kommission weisen Mängel in Bezug auf Methodik und Erfassungsbereich auf. Es ist daher schwierig, den Nutzen der Programme zuverlässig einzuschätzen. Die verwendeten zentralen Leistungsindikatoren liefern nur grundlegende Informationen und messen nicht, inwieweit die Hauptziele der Programme erreicht wurden.

IX

Die Maßnahmen der Kommission sollten die Entwicklung neuer Navigationstechnologien sowie den Zugang zu Copernicus-Daten und deren Nutzung fördern, die Bekanntheit der Programme erhöhen und die Aufnahme der Dienste am Markt unterstützen. Die Ziele und Auswirkungen einiger Schlüsselmaßnahmen waren jedoch nicht klar ersichtlich, und das Potenzial für Synergien bleibt noch ungenutzt. Des Weiteren stehen wichtige Funktionen von Galileo noch nicht zur Verfügung, was die Fähigkeit des Programms, den Markt für diese Dienste zu erschließen, beeinträchtigen könnte.

X

Die Kommission hat Verordnungen zur Straßenverkehrssicherheit und zu Rettungsdiensten angenommen, um die Nutzung von Galileo zu erleichtern; in anderen Bereichen oder Marktsegmenten wurde bisher jedoch nur wenig unternommen. Ebenso wurde noch keine umfassende Analyse durchgeführt, um zu ermitteln, in welchen Bereichen die Nutzung von Copernicus durch die EU-Gesetzgebung besser gefördert werden könnte. Der Kommission und den Mitgliedstaaten fehlt es zudem an einem systematischen Überblick über regulatorische oder administrative Hindernisse, die der Nutzung der Weltraumdienste im Wege stehen könnten.

XI

Um das Potenzial der EU-Weltraumprogramme besser auszuschöpfen, sollte die Kommission

  1. eine umfassende Strategie zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste entwickeln;
  2. einen konzeptionellen Rahmen für die Schätzung des Nutzens der EU-Weltraumprogramme schaffen und die Leistungsmessung verbessern;
  3. die volle Betriebsfähigkeit von Galileo und gezieltere Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste gewährleisten;
  4. den Regelungsrahmen stärker dazu einsetzen, die Nutzung der EU-Weltraumdienste zu fördern.

Einleitung

Die Weltraumprogramme der EU

01

Das Engagement der Europäischen Union in der Entwicklung von Weltraumprogrammen begann in den 1990er-Jahren. Der ursprüngliche Grund für diesen Schritt war die Bereitstellung satellitengestützter Funknavigationsunterstützung für die transeuropäischen Verkehrsnetze. Außerdem wurde ein globales satellitengestütztes Erdbeobachtungssystem benötigt, um Informationen über die Umwelt bereitzustellen, die Auswirkungen des Klimawandels zu verstehen und abzumildern und die zivile Sicherheit zu gewährleisten.

02

Derzeit verfügt die EU über drei Weltraum-Leitprogramme:

  • Galileo ist ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (Global Navigation Satellite System, GNSS). Das 1999 angelaufene Programm zielt darauf ab, unabhängig von anderen bestehenden Systemen hochpräzise Navigations- und Zeitsignale bereitzustellen. Derzeit befinden sich 26 Satelliten in der Umlaufbahn. Seit 2016 stellt Galileo „erste Dienste“ bereit: ein offenes Signal für Massenanwendungen der Satellitennavigation wie Kraftfahrzeugnavigations- oder Mobiltelefondienste, einen „öffentlichen regulierten Dienst“ (Public Regulated Service, PRS), der sich an staatliche Nutzer im Bereich Sicherheit und Verteidigung richtet, und einen Such- und Rettungsdienst, mit dem Personen in Notsituationen schneller lokalisiert und gerettet werden können. In den nächsten Jahren sollen weitere Dienste verfügbar gemacht werden; eine zweite Generation von Galileo mit neuen Funktionen befindet sich bereits in der Vorbereitung und die ersten Satelliten sollen ab 2024 gestartet werden.
  • EGNOS, die europäische Navigationsserviceerweiterung mit geostationären Satelliten, stellt seit 2009 Navigationsdienste für Nutzer im Luft-, See- und Landverkehr bereit, indem es die Genauigkeit der Daten aus dem US-amerikanischen Global Positioning System (GPS) verbessert. EGNOS besteht aus drei geostationären Satelliten und 40 Bodenstationen1.
  • Copernicus soll genaue und zuverlässige Erdbeobachtungsinformationen in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Klima, Sicherheit, Meeresüberwachung und anderen EU-Politikbereichen bereitstellen. Es ist das weltweit größte Programm seiner Art und stellt den Beitrag der EU zum Globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) dar2. Die Inbetriebnahme von Copernicus erfolgte mit dem Start seines ersten Satelliten im Jahr 2014. Derzeit verfügt das Programm über acht Satelliten („Sentinels“) in der Umlaufbahn, wobei in Zukunft weitere Sentinel-Satelliten gestartet werden sollen.
03

Die Einführung und der Betrieb der Satellitensysteme der EU verursachen erhebliche und langfristige Kosten für den EU-Haushalt. Vom Start der Programme bis Ende 2020 beliefen sich die Gesamtausgaben der EU auf mehr als 18 Milliarden Euro. Galileo und EGNOS werden vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert3. Das Copernicus-Programm wird zu etwa zwei Dritteln aus dem EU-Haushalt finanziert, die restlichen Kosten tragen die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und andere Dritte.

04

Der Betrieb der Satellitensysteme und die Einführung neuer Satelliten werden auch in Zukunft erhebliche Kosten für den EU-Haushalt verursachen. Das neue einheitliche Weltraumprogramm, das 2021 anläuft und die bestehenden Leitprogramme integriert, wird über eine Mittelausstattung von mehr als 14 Milliarden Euro verfügen, mit der der Betrieb von Galileo, EGNOS und Copernicus und ihre Weiterentwicklung bis 2027 finanziert werden sollen4.

Die Wertschöpfungskette der EU-Weltraumprogramme

05

Alle drei Leitprogramme wurden in erster Linie eingerichtet, um der EU den benötigten unabhängigen Zugang zu Weltraumdiensten zu ermöglichen, die Informationen über Navigation, Zeitbestimmung und Erdbeobachtungsdaten liefern. Die im Rahmen dieser Programme bereitgestellten Dienste sollten auch das Wachstum der Märkte für Anwendungen und Dienste fördern, die das GNSS nutzen oder auf der Erdbeobachtung beruhen, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des EU-Binnenmarkts. Dies sollte ferner neue Marktchancen eröffnen und die Strategie Europa 2020 und ihre Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums unterstützen5.

06

In der Wertschöpfungskette für Weltraumaktivitäten wird in der Regel unterschieden zwischen

  • dem vorgelagerten Sektor, der Aktivitäten umfasst, die zur Entwicklung der Weltrauminfrastruktur, zur Herstellung von Satelliten und Bodenstationen, zur Einbringung in den Weltraum und zu ihrem Betrieb führen, und
  • dem nachgelagerten Sektor, der die Beschaffung und Speicherung von Weltraumdaten, die Entwicklung von Produkten oder Diensten, die Signale oder Satellitenbilddaten nutzen (Zwischennutzer), und die Endnutzer, die Navigations- oder Zeitbestimmungsdienste oder Erdbeobachtungsanwendungen für ihre Geschäftstätigkeit oder in ihrem Alltag nutzen, umfasst6.

In Abbildung 1 ist diese Wertschöpfungskette für die EU-Weltraumprogramme dargestellt.

Abbildung 1

Wertschöpfungskette für die EU-Weltraumprogramme

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Die Weltraumstrategie für Europa der Kommission von 2016

07

Um eine langfristige Vision für eine europäische Raumfahrtpolitik7 bereitzustellen, verabschiedete die Kommission im Jahr 2016 ihre Weltraumstrategie für Europa. Im Hinblick auf die umfangreichen Investitionen in die Weltrauminfrastruktur und die damit verbundenen erheblichen Betriebskosten bestand eines der vier in der Strategie festgelegten strategischen Ziele darin, das Potenzial der EU-Weltraumprogramme besser auszuschöpfen, indem ihr Nutzen für die Gesellschaft und die Wirtschaft der Union optimiert wird. Ausgehend von dem bereits bestehenden Rahmen für die EU-Weltraumprogramme hat sich die Kommission in ihrer Strategie verpflichtet, die Nutzung von Weltraumdiensten, -daten und -anwendungen im Rahmen der EU-Politik zu fördern, wann immer sie effektive Lösungen bieten8. Sie verpflichtete sich ferner, die Nutzung von Weltraumdiensten durch EU-Gesetzgebung zu fördern, wo dies berechtigt und von Nutzen ist. Dies sollte von Begleitmaßnahmen auf nationalem und regionalem Niveau unterstützt werden. Das Europäische Parlament unterstützte diese Verpflichtungen in zwei Entschließungen9.

08

Im Rahmen der Weltraumprogramme und des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“10 wurden spezielle EU-Mittel zur Unterstützung der Nutzung bereitgestellt. Insgesamt wurden von der Kommission, der Agentur für das Europäische GNSS (GSA) und den mit Copernicus betrauten Einrichtungen für den Zeitraum 2014-2020 rund 565 Millionen Euro gebunden. Abbildung 2 enthält eine Aufschlüsselung dieses Betrags nach Einrichtung und Programm.

Abbildung 2

Budget zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste (2014-2020)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission (bis 30.6.2020 gebundene Beträge).

Verwaltung der EU-Weltraumprogramme

09

Die Kommission, die ESA und verschiedene andere EU- und Nicht-EU-Einrichtungen teilen sich die Verwaltung der EU-Weltraumprogramme in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.

Die Rolle der Kommission

10

Die Gesamtverantwortung für die Weltraumprogramme der EU liegt bei der Kommission. Sie überwacht ihre Umsetzung und erstellt die jährlichen Arbeitsprogramme für Galileo und Copernicus. Außerdem werden einige der Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Galileo- und Copernicus-Diensten von ihr direkt verwaltet.

11

Bei beiden Programmen führt die Kommission den Vorsitz in einem Ausschuss, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Delegierten der an den Programmen unmittelbar beteiligten Einrichtungen zusammensetzt, und gewährleistet ihre Koordinierung. Für Copernicus unterstützt eine spezielle Arbeitsgruppe (das „Nutzerforum“) den Ausschuss bei der Ermittlung der Nutzeranforderungen, bei der Überprüfung der Konformität der Dienste und bei der Koordinierung mit den Nutzern aus dem öffentlichen Sektor.

Die Rolle der Europäischen Weltraumorganisation

12

Die ESA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 1975 mit umfangreicher Expertise im Bereich der Raumfahrt gegründet wurde11. Sie ist zwar keine Einrichtung der EU, spielt aber im Rahmen der EU-Programme eine wichtige Rolle, indem sie Fachwissen für die technische Koordinierung der Programme sowie für die Konzeption, Entwicklung, Beschaffung und den Betrieb von Satellitensystemen bereitstellt12. Gleichzeitig verfügt die ESA über eigene Programme, die die Entwicklung von Ortungs-, Navigations- und Zeitbestimmungstechnologien, die GNSS-Signale nutzen, unterstützen und die Nutzung der Erdbeobachtung in wissenschaftlichen oder geschäftlichen Anwendungen fördern.

Rolle der Agentur für das Europäische GNSS

13

Die GSA, eine EU-Agentur, ist für die Überwachung der Infrastrukturen, die Gewährleistung der Erbringung der Dienste sowie die Überwachung und Entwicklung der Märkte für Galileo und EGNOS zuständig. Des Weiteren verwaltete sie das „Fundamental Elements“-Programm zur Förderung der Entwicklung marktfähiger Chipsätze, Antennen und Empfänger für Galileo und EGNOS sowie Projekte im Kontext des EU-Programms Horizont 2020 für diese beiden Systeme. Im Rahmen des neuen Weltraumprogramms wird die GSA durch eine neue Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) ersetzt und abgelöst. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der Nutzung der Galileo-, EGNOS- und Copernicus-Dienste.

Die mit Copernicus betrauten Einrichtungen und ihre Dienste

14

Das Copernicus-Programm umfasst drei Komponenten, mit deren Verwaltung verschiedene EU- und Nicht-EU-Einrichtungen betraut wurden (siehe Abbildung 3):

  • technische Koordinierung, der Betrieb der Sentinel-Satelliten und der beitragenden Missionen der ESA, der Mitgliedstaaten oder anderer internationaler Partner („Weltraumkomponente“) und Bereitstellung von Rohdaten. Diese Komponente teilt sich die ESA mit der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), einer weiteren Nicht-EU-Organisation. EUMETSAT wird auch die künftigen Sentinel-Missionen 4, 5 und 6 durchführen;
  • Erbringung der Copernicus-Dienste („Dienstekomponente“);
  • Erhebung von Zusatzdaten aus luft-, see- und bodengestützten Überwachungssystemen („In-situ-Komponente“), für die entweder die Mitgliedstaaten zuständig sind oder die von freiwilligen Mitwirkenden stammen.

Abbildung 3

Copernicus-Komponenten und -Dienste

Quelle: Europäische Kommission.

15

Bei den Copernicus-Diensten handelt es sich um Datenprodukte oder ‑anwendungen für die Landüberwachung, die Überwachung der Meeresumwelt, die Überwachung der Atmosphäre und des Klimawandels sowie das Katastrophen- und Krisenmanagement und den Sicherheitsbereich. Sie sind eine Kombination der Rohdaten der Sentinel-Satelliten mit Daten anderer Satelliten und Zusatzdaten. Es gibt mehr als 500 derartige Produkte und ihre Zahl wächst kontinuierlich (siehe Beispiele in Kasten 1). Die Nutzer der Rohdaten und der Produkte sind überwiegend Experten, die sie mit anderen Daten kombinieren. Sie verwenden sie in der Forschung oder wandeln sie in Anwendungen um, die von Endnutzern wie öffentlichen Behörden, Unternehmen oder Verbrauchern genutzt werden. Copernicus-Daten und -Dienste werden durch das Programm finanziert, ihre Bereitstellung ist jedoch kostenlos und sie sollten in der Regel nicht im Wettbewerb mit kommerziellen Dienstangeboten stehen.

Kasten 1

Beispiele für Copernicus-Produkte

CORINE Land Cover (CLC)

Mit dem CLC-Projekt werden harmonisierte Landbedeckungs- und Landnutzungsinformationen für alle Mitgliedstaaten bereitgestellt. CLC-Daten werden beispielsweise zur Entwicklung von Anwendungen oder Analysen zur Unterstützung der Stadt- oder Raumplanung oder für Geodatenprodukte wie Navigationssoftware verwendet.

Mediterranean Sea Waves Analysis and Forecast

Das Produkt liefert eine Wellenanalyse und Wellenvorhersagen für das Mittelmeer. Die Daten werden beispielsweise für Anwendungen zur Unterstützung von Hafenbehörden, Such- und Rettungseinsätzen oder kommerziellen Schiffsbetreibern verwendet.

Quellen: Copernicus-Landüberwachungsdienst, Copernicus-Dienst zur Überwachung der Meeresumwelt.

Die Rolle der Mitgliedstaaten

16

Die Mitgliedstaaten spielen im Hinblick auf die Nutzung der EU-Weltraumdienste eine wichtige Rolle. Sie arbeiten partnerschaftlich mit der EU und den anderen Einrichtungen zusammen, können jedoch eigene Weltraumstrategien oder ‑programme verabschieden und eigene Maßnahmen durchführen, um die Nutzung der im Rahmen der EU-Weltraumprogramme bereitgestellten Dienste zu fördern. Sie sind nicht verpflichtet, sich darüber mit der Kommission abzustimmen. Der öffentliche regulierte Dienst von Galileo (siehe Ziffer 02) ist direkt auf die Bedürfnisse der nationalen Behörden ausgerichtet. Europäische, nationale, regionale oder lokale Behörden, die mit der Festlegung, Durchführung, Durchsetzung oder Überwachung eines öffentlichen Dienstes bzw. einer Politik betraut sind, sowie Organe und Einrichtungen der Union und andere internationale Institutionen und Stellen sind die „Copernicus-Kernnutzer“13.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

17

Im Rahmen der Prüfung sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden, die von der Kommission ergriffen wurden, um die Nutzung der Dienste der Weltraumprogramme Galileo und Copernicus zu fördern und als Folge dessen den erwarteten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen dieser Dienste zu erzielen.

18

Insbesondere untersuchte der Hof, ob die Kommission

  1. eine umfassende und vorausschauende Strategie zur Förderung der Nutzung der im Rahmen der EU-Weltraumprogramme bereitgestellten Dienste unter Einbeziehung aller relevanten Akteure entwickelt hat;
  2. solide Systeme zur Bewertung des durch die EU-Weltraumprogramme erbrachten Nutzens sowie zur Überwachung der Erreichung der strategischen Ziele geschaffen hat;
  3. wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um die Nutzung der Dienste anzukurbeln;
  4. geeignete Maßnahmen zur Schaffung eines Regelungsrahmens ergriffen hat, der die Nutzung der von Copernicus und Galileo bereitgestellten Dienste unterstützt.
19

Die Ergebnisse dieser Prüfung und die Empfehlungen werden einen Mehrwert schaffen, indem sie die Kommission dabei unterstützen, die Nutzung der von den Weltraumprogrammen Galileo und Copernicus bereitgestellten Weltraumdienste im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wirksamer zu fördern und die Erreichung der mit den Programmen verknüpften Ziele besser zu überwachen.

20

In diesem Zusammenhang analysierte der Hof die Ansätze und Maßnahmen, die von der Kommission, der GSA und den mit Copernicus betrauten Einrichtungen ergriffen wurden, um die Nutzung der von den Weltraumprogrammen Galileo und Copernicus bereitgestellten Dienste zu fördern.

21

Der Hof prüfte eine Stichprobe von 30 seit 2014 finanzierten Maßnahmen. Diese Stichprobe umfasste Schlüsselmaßnahmen der Kommission und anderer Einrichtungen, die darauf abzielten, die Nutzung von EU-Weltraumdiensten deutlich anzukurbeln, sowie projektbezogene Finanzhilfen im Rahmen des EU-Programms Horizont 2020. Darüber hinaus nahm der Hof bei der Bewertung der Qualität der Projekte und zur allgemeinen technischen Unterstützung die Dienste externer Sachverständiger in Anspruch.

22

Außerdem fanden Treffen mit Vertretern der für die Koordinierung und Umsetzung der nationalen Raumfahrtpolitik zuständigen Einrichtungen in Tschechien, Deutschland, Frankreich und Italien statt. Der Hof wählte diese Mitgliedstaaten aus der Gruppe von Ländern aus, die eigene Strategien oder Pläne zur Unterstützung der Nutzung der im Rahmen der EU-Weltraumprogramme bereitgestellten Weltraumdienste verabschiedet hatten. Ferner fanden Treffen mit Vertretern verschiedener Interessenverbände europäischer nachgelagerter Wirtschaftszweige14 statt.

23

Aufgrund seines sehr spezifischen Anwendungsbereichs und seiner begrenzten finanziellen Bedeutung hat der Hof EGNOS nicht in diese Prüfung einbezogen und keine Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen regulierten Dienstes von Galileo, der spezifischen Bestimmungen und Maßnahmen unterliegt, aufgenommen.

Bemerkungen

Die Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie, die
die Nutzung von Weltraumdiensten umfasst, steht noch aus

Einige der Ziele für die Nutzung der EU-Weltraumdienste waren unzureichend definiert

24

Wie vorstehend bereits erwähnt (siehe Ziffer 05), sind beide Weltraumprogramme der Union eng mit dem Ziel verknüpft, das Wachstum der Märkte für Anwendungen und Dienste, die das GNSS nutzen oder auf der Erdbeobachtung beruhen, zu fördern und somit die allgemeinen politischen Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu unterstützen. Da diese Ziele in dem für die Programme geltenden Rechtsrahmen jedoch nur sehr allgemein definiert sind, untersuchte der Hof, ob die Kommission eine umfassende und vorausschauende Strategie zur Förderung der Nutzung der Dienste unter Einbeziehung aller relevanten Akteure entwickelt und realistische Zielvorgaben und Ergebnisse festgelegt hatte.

25

Die Weltraumstrategie von 2016 (siehe Ziffer 07) enthält eine sehr allgemeine Beschreibung der Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Galileo- und Copernicus-Diensten: Die Kommission unternahm Anstrengungen, um den Nutzen der EU-Weltraumprogramme zu maximieren, den Raumfahrtsektor auf EU-Ebene und in allen Mitgliedstaaten besser in andere Politik- und Wirtschaftsbereiche einzubetten und den Weltraumnutzen für die Gesellschaft und die gesamte EU-Wirtschaft zu optimieren15. In der Strategie werden ferner einige allgemeine Maßnahmen angeführt, die ergriffen werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen, wie etwa die Einführung von Galileo in spezifischen Märkten oder die Durchführung von Aufklärungskampagnen, die Unterstützung von Copernicus-Nutzergemeinschaften und die Verbesserung des Zugangs zu Copernicus-Daten16.

26

Die Kommission unterließ es, in der Strategie den zu erzielenden Nutzen und klare Zielvorgaben oder Prioritäten festzulegen. So blieb unklar, was bei einer „Maximierung“ des Nutzens realistisch zu erwarten wäre. Auch legte sie keinen Zeitrahmen fest, in dem dieser Nutzen erzielt werden sollte, und definierte keine geeigneten Indikatoren, die ihr eine Überwachung des erzielten Nutzens ermöglicht hätten. Dadurch war es von Anfang an schwierig, zu beurteilen, ob mit den durchgeführten Maßnahmen die strategischen Ziele erreicht und die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden.

Der Ansatz der Kommission zur Förderung der Nutzung von Galileo und Copernicus wird nur teilweise durch messbare Zielvorgaben unterstützt

27

Für beide Weltraumprogramme erstellt die Kommission jährliche Arbeitsprogramme, die Durchführungspläne enthalten, in denen die Maßnahmen und die zugehörigen Haushaltsmittel im Einzelnen aufgeführt sind17. Zweck des jährlichen Arbeitsprogramms ist es, die Finanzierung der Maßnahmen und die Überwachung der programmbezogenen Tätigkeiten der Kommission, der GSA und der mit Copernicus betrauten Einrichtungen zu ermöglichen.

28

In Bezug auf Galileo hat die Kommission noch keine umfassende Strategie zur Förderung seiner Nutzung entwickelt. Darüber hinaus werden im jährlichen Arbeitsprogramm zwar allgemeine Ziele wie „Sensibilisierung“ oder „Stärkung der Marktakzeptanz und -standards“ angeführt und die wichtigsten Maßnahmen und Etappenziele festgelegt, messbare Zielvorgaben sind für viele Maßnahmen jedoch nicht vorhanden und die erzielten Ergebnisse sind weder klar noch terminiert. So wollte die Kommission beispielsweise im Arbeitsprogramm 2018 die Nutzung von Galileo- und EGNOS-Diensten außerhalb der EU durch spezielle Anwendungsprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen fördern oder sicherstellen, dass Galileo und EGNOS in den Strategiedokumenten angemessen berücksichtigt und in die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich autonomer Fahrzeuge einbezogen wurden. Aus dem jährlichen Arbeitsprogramm geht jedoch nicht eindeutig hervor, welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Marktakzeptanz erwartet wurden und bis zu welchem Zeitpunkt sie nach Erwartung der Kommission erzielt werden sollten.

29

Die GSA hat eine Marktentwicklungsstrategie verabschiedet und in ihren mehrjährigen Programmplanungsdokumenten als Teil ihres Leistungsrahmens als EU-Agentur konkrete, messbare, erreichbare, sachgerechte und terminierte strategische Ziele festgelegt. Außerdem definierte sie klare Zielvorgaben und Ergebnisse für ihre Tätigkeiten. Aufgrund ihrer Rolle im Programm Galileo lag der Schwerpunkt der Strategie auf der Entwicklung der Märkte für GNSS-Dienste in Europa, welche nur ein Teil des potenziellen Marktes sind.

30

In Bezug auf Copernicus hat die Kommission noch keine umfassende Strategie zur Förderung seiner Nutzung entwickelt. Zur Ergänzung der Tätigkeiten der mit Copernicus betrauten Einrichtungen sowie auf Basis einer Analyse der Lücken und des Interventionsbedarfs18 legte die Kommission im Jahr 2016 jedoch einen Rahmen für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzerakzeptanz von Copernicus fest, der (I) die Sensibilisierung, (II) die Erleichterung des Zugangs zu Copernicus-Daten und -Diensten, (III) die Unterstützung nachgeordneter Akteure und (IV) die Hebelwirkung der Maßnahmen der Kommission, die zusammen mit den Mitgliedstaaten und den mit Copernicus betrauten Einrichtungen durchgeführt wurden, zum Ziel hatte und in dem eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen zur Förderung der Nutzung festgelegt sind19. Die meisten dieser Maßnahmen wurden in das jährliche Arbeitsprogramm für Copernicus aufgenommen. Bei vielen von ihnen wurde der erwartete Output im jährlichen Arbeitsprogramm jedoch nur vage definiert, z. B. als „stärkere Sensibilisierung“ oder „bessere Sichtbarkeit“. Die Kommission hat keine weiteren Programmplanungsdokumente erstellt, in denen erläutert wird, was genau sie mit der „Einbindung nationaler, regionaler oder lokaler Akteure“ oder der „Förderung der sektorübergreifenden Dimension von Copernicus“ erreichen wollte (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1

Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Copernicus-Nutzerakzeptanz

Ziel Maßnahme Zweck der Maßnahme Erwarteter Output gemäß dem jährlichen Arbeitsprogramm
(I) Sensibilisierung für Copernicus Netzwerk von Copernicus Relays Einbindung nationaler, regionaler oder lokaler Akteure Stärkere Sensibilisierung für das Netzwerk nationaler Copernicus-Helpdesks/
-Informationsstellen
Netzwerk der Copernicus Academy Überbrückung der Kluft zwischen digitalen Kompetenzen und Datennutzung sowie das Ermöglichen der Nutzung von Copernicus-Daten in neuen Sektoren
Schulungs- und Informationsveranstaltungen Bereitstellung von Beispielen für den Zugang zu und die Nutzung von Copernicus-Daten für Teilnehmer
  1. Studien, Erhebungen, Workshops, Informationsveranstaltungen, individuelle Beratungs- und Schulungsdienstleistungen
  2. Entwickler von GIS bewerten und unterstützen die Nutzung von Copernicus-Daten und -Informationen und den Nutzen von Copernicus für verschiedene Gemeinschaften auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene
Copernicus-Marktbericht Präsentation der geschaffenen Chancen und neuen Märkte -
Copernicus-Kommunikationsaktivitäten Optimierung der Wirkung und Relevanz der Kommunikation Bessere Sichtbarkeit des Copernicus-Programms, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Partnerorganisationen, der europäischen und außereuropäischen Institutionen und Akteure usw.
Interne Nutzung von Copernicus in der Kommission Ermittlung von Chancen und Bedürfnissen in der Kommission, damit maßgeschneiderte Produkte und Anwendungen bereitgestellt werden können -
(II) Erleichterung des Zugangs zu Copernicus-Daten und ‑Diensten Unterstützungsbüro für die Copernicus-Nutzerakzeptanz Koordinierung und Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Nutzerakzeptanzaktivitäten in Zusammenarbeit mit den Copernicus-Teilnehmerstaaten Betrieb des Unterstützungsbüros für die Copernicus-Nutzerakzeptanz
Organisation regelmäßiger Zufriedenheitsumfragen Stärkung der nutzerorientierten Dimensionen von Copernicus -
Entwicklung von Erfolgsgeschichten und Materialien sowie Präsentation von Copernicus in verschiedenen Marktsektoren Förderung der sektorübergreifenden Dimension von Copernicus Bessere Sichtbarkeit des Copernicus-Programms, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Partnerorganisationen, der europäischen und außereuropäischen Institutionen und Akteure usw.
Einführung eines regelmäßigen Dialogs mit der Industrie über das Copernicus-Nutzerforum Ausweitung der Nutzergruppen über Kernnutzer hinaus Stärkere Sensibilisierung für Copernicus
(III) Unterstützung nachgeordneter Akteure, Forscher und öffentlicher Dienstleister Gewährleistung höchstmöglicher Vorhersehbarkeit für die Nutzer Gewährleistung der langfristigen Verfügbarkeit und Entwicklung von Sentinel-Satelliten -
Abgrenzung des Copernicus-Programms Weiterentwicklung der Copernicus-Produkte Festlegung der Weiterentwicklung des Dienstes
Copernicus Start-up Programm Unterstützung des Gründungs- und Wachstumsprozesses von Unternehmen, die Copernicus-Daten nutzen
  1. Ein neuer Copernicus Accelerator zur Bereitstellung eines Mentoring-Programms für Start-up-Unternehmen
  2. Copernicus-Inkubationsprogramm.
Stärkung der Synergien zwischen Copernicus und Horizont 2020 Leisten eines Beitrags zur Innovation im nachgelagerten Copernicus-Sektor Gewährleistung der Komplementarität, Kohärenz und Verbindungen zwischen Copernicus und anderen Programmen wie Horizont 2020.
Copernicus-Kompetenzprogramm Entwicklung von Maßnahmen zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Kompetenzbedarfs Förderung und Umsetzung von Copernicus im Rahmen der Maßnahme
Förderung der Internationalisierung durch bestehende Politikinstrumente wie COSME Erleichterung des Zugangs zu internationalen Märkten für europäische Erdbeobachtungsunternehmen Erhöhung der Bekanntheit des Programms in internationalen Foren und Gewinnung neuer Nutzer Verbreitung von Wissen über Daten, Informationen und Produkte.
(IV) Nutzung der Hebelwirkung der Maßnahmen der Kommission, die zusammen mit den Mitgliedstaaten und den betrauten Einrichtungen durchgeführt wurden Verbesserung der Koordinierung der Nutzerakzeptanzaktivitäten der betrauten Einrichtungen Unterstützung der mit Copernicus betrauten Einrichtungen bei ihren Nutzerakzeptanzaktivitäten -
Partnerschaftsrahmen-vereinbarung
Caroline Herschel
Förderung der Nutzerakzeptanz von Copernicus und Weltraumanwendungen
  1. Beteiligung der Behörden an der Umsetzung und Förderung des Copernicus-Programms
  2. Verstärkte Nutzung von Copernicus in Behörden, insbesondere für die Überwachung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und Strategien der Union
  3. Unterstützung der Entwicklung von innovativen, auf Copernicus beruhenden Anwendungen.
  4. Förderung von Beschäftigung und Wachstum im nachgelagerten Copernicus-Sektor.

Quelle: Europäische Kommission.

31

Im Jahr 2019 rief die Kommission im Rahmen des Einheitlichen Eigenkapitalfinanzinstruments der EU das „InnovFin Space Equity Pilot“ (ISEP)-Projekt ins Leben, um Investitionen in Kapitalfonds zu fördern, deren Strategien auf vor- und nachgelagerte Weltraumtechnologien, Vermarktung und Marktakzeptanz ausgerichtet sind. Weltraumbezogene Projekte könnten auch im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) förderfähig sein, aus dem zum Zeitpunkt des Prüfungsabschlusses jedoch nur Projekte in der vorgelagerten Raumfahrtindustrie unterstützt wurden, oder im Rahmen des EU-Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME)20 und im Rahmen nationaler Strategien für intelligente Spezialisierung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung21. Da diese Instrumente jedoch nicht speziell zur Förderung der Nutzung entwickelt wurden, werden sie diesbezüglich nicht überwacht. Inwieweit sie zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste beitragen, ist daher nicht bekannt.

Die Kommission nutzt Copernicus-Daten zwar bei der Politiküberwachung, die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur weiteren Verbesserung ihrer Nutzung steht jedoch noch aus

32

Im Jahr 2015 führte die Kommission eine Bestandsaufnahme durch, um die potenzielle Nutzung von Copernicus-Daten innerhalb der Kommission zu ermitteln, beispielsweise zur Überwachung politischer Maßnahmen oder zur Förderung der Nutzung der Erdbeobachtung in EU-Rechtstexten.

33

Im Jahr 2019 ergab eine interne Bewertung der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Kommission, dass viele Kommissionsdienststellen zwar den Nutzen der globalen Überwachung erkannt und die Daten für Analysen verwendet haben, die Daten und Informationen im Zusammenhang mit Copernicus und der Erdbeobachtung jedoch nicht in vollem Umfang genutzt wurden22. Allerdings wurde im Anschluss an die Bewertung, in die keine Agenturen oder sonstigen Einrichtungen der EU einbezogen waren, bislang keine eingehendere Analyse der Lücken durchgeführt, und die Kommission hat noch keine Strategie entwickelt, um die Nutzung von Copernicus und anderen Erdbeobachtungsdaten innerhalb der Kommission und anderer Organe oder Einrichtungen der EU in allen einschlägigen Politikbereichen weiter zu verbessern.

Die Rolle der mit Copernicus betrauten Einrichtungen bei der Förderung der Nutzung der Dienste war nicht klar definiert und ihre Ansätze wichen voneinander ab

34

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 sind die mit Copernicus betrauten Einrichtungen verpflichtet, die öffentliche Nutzung der Dienste sicherzustellen. Die zur Förderung der Nutzung der Dienste vorgesehene Mittelausstattung dieser Einrichtungen belief sich im Zeitraum 2014-2020 auf insgesamt rund 43 Millionen Euro (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4

Mittelausstattungen der mit Copernicus betrauten Einrichtungen für die Förderung der Nutzung der Dienste (2014-2020)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission (bis 30.6.2020 gebundene Beträge).

35

Der Hof stellte fest, dass in den Übertragungsvereinbarungen zwischen der Kommission und den mit Copernicus betrauten Einrichtungen deren Aufgaben bei der Förderung der Nutzung nicht klar definiert sind. Die Mittelausstattungen für Fördermaßnahmen wichen erheblich voneinander ab, ebenso wie die Ansätze der Einrichtungen in Bezug auf die Förderung von Copernicus-Diensten und -Produkten. Beispielsweise verabschiedete die für den Copernicus-Dienst zur Überwachung der Meeresumwelt (Copernicus Marine Environment Monitoring Service, CMEMS) zuständige Stelle Mercator Océan International eine Strategie zur Nutzerakzeptanz, um ihren Dienst auf neue Nutzergemeinschaften auszuweiten. Außerdem verfügte sie über ein spezielles Budget zur Finanzierung der Ermittlung von Demonstrationsprojekten (d. h. kleiner Einzelprojekte im Bereich der nachgelagerten Anwendungen), die den Bekanntheitsgrad des CMEMS erhöhen würden.

36

Andererseits verfügte die Europäische Umweltagentur, die für die gesamteuropäische Komponente des Copernicus-Landüberwachungsdienstes (Copernicus Land Monitoring Service, CLMS) zuständig ist, über keine Strategie zur Förderung der Nutzung und nur über ein sehr begrenztes diesbezügliches Budget, obwohl diese Komponente für die Akzeptanz von wesentlicher Bedeutung ist23. Außerdem fehlte es an ausreichenden Informationen darüber, wer die Nutzer der Dienste waren und wie die Daten von ihnen verwendet wurden.

Die Strategien der Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzung sind nur begrenzt koordiniert

37

Die Mitgliedstaaten und die ESA sind eng in die EU-Weltraumprogramme eingebunden, sie sind jedoch nicht verpflichtet, ihre eigenen Weltraumstrategien oder -maßnahmen mit der Kommission oder der GSA abzustimmen. Während die Zusammenarbeit zwischen der ESA, die ein Programm zur Unterstützung der Entwicklung von Ortungs-, Navigations- und Zeitbestimmungstechnologien aufgelegt hat, und der GSA in sehr enger Abstimmung verläuft, hatte die GSA vor dem Jahr 2019 nur wenige Informationen über die Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzung von Galileo-Diensten erlangt.

38

Im Jahr 2019 analysierte die GSA verfügbare Informationen über die nationalen Weltraumprogramme der Mitgliedstaaten und stellte fest, dass 18 Mitgliedstaaten über eine nationale Weltraumstrategie verfügten24. Vier Mitgliedstaaten hatten zwar spezifische nationale Programme zur Förderung der Nutzung von Galileo- und EGNOS-Diensten eingeführt, sie hatten ihre Programme jedoch nicht mit der GSA abgestimmt25. Zwischen der GSA und den Mitgliedstaaten wurden bislang keine gemeinsamen Fahrpläne vereinbart, um die Anstrengungen auf die Segmente auszurichten, die am dringendsten Unterstützung durch die EU benötigen, oder um nationale Anstrengungen zu verstärken.

39

Bei Copernicus spielen die Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle, da nationale, regionale und lokale Behörden die Kernnutzer des Programms sind. In ihrer Analyse von 201626 stellte die Kommission erhebliche Unterschiede zwischen den Phasen der Entwicklung der Mitgliedstaaten fest. Die Kommission hat zwar eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, dies geschah jedoch nicht im Rahmen eines umfassenden strategischen Ansatzes, um die unterschiedlichen Bedürfnisse bei der Gestaltung ihrer Maßnahmen zur Förderung der Nutzung speziell zu berücksichtigen. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Folgenabschätzung der Kommission aus dem Jahr 2018 wider, worin es heißt, dass es Copernicus nicht ausreichend gelungen sei, potenzielle Nutzer – außerhalb der herkömmlichen Nutzergemeinschaften von Weltraumdiensten – anzuziehen, und die Notwendigkeit, Weltraumdaten stärker in andere Politikbereiche und Wirtschaftssektoren zu integrieren, festgestellt wurde27.

40

Neben einer sehr begrenzten Anzahl größerer Akteure setzen sich die europäischen Anbieter von Anwendungen, bei denen Erdbeobachtungsdaten genutzt werden, aus vielen spezialisierten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zusammen28. Auf der Nachfrageseite machte der öffentliche Sektor im Jahr 2016 mehr als die Hälfte des nachgelagerten europäischen Erdbeobachtungsmarktes in Europa aus. Die Nachfrage ist jedoch sehr fragmentiert, wobei viele nationale, regionale oder lokale Behörden potenzielle Nutzer von Weltraumdiensten sind. Dies könnte eine kosteneffiziente Nutzung von Weltraumdiensten durch Behörden und Mitgliedstaaten behindern.

41

In den vier ausgewählten Mitgliedstaaten stellte der Hof erhebliche Unterschiede in der Art und Weise fest, wie die Behörden die EU-Weltraumprogramme in die nationale Politik integriert und die Nutzung der Dienste gefördert hatten (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Erhebliche Unterschiede bei der Förderung der Nutzung zwischen den Mitgliedstaaten

Deutschland und Frankreich hatten nationale Arbeitsprogramme verabschiedet, die die nationalen Verwaltungen bei der Nutzung von Copernicus und anderen Weltraumdiensten unterstützten. Sie hatten aber nicht umfassend analysiert, wie die Effizienz und die Wirksamkeit ihrer öffentlichen Verwaltungen durch die Nutzung dieser Dienste verbessert werden könnten. Tschechien hatte zwar die Nutzerakzeptanz in ihrem nationalen Weltraumplan berücksichtigt, die Ausarbeitung eines spezifischen Arbeitsprogramms stand jedoch noch aus.

In Frankreich erstreckte sich das Programm nur auf die Dienste, die in den Zuständigkeitsbereich von zwei Ministerien fallen29. Nachdem die französische Raumfahrtbehörde CNES zuvor lediglich Weltraumdienste gefördert hatte, ging sie jedoch dazu über, spezifische Partnerschaften mit öffentlichen Verwaltungen, für wirtschaftliche Entwicklung zuständigen Behörden und Initiativen zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen aufzubauen, um die Einführung, Übernahme und Kommerzialisierung von Weltraumanwendungen zu erleichtern, die Verbindung zwischen der Weltraumwirtschaft und Akteuren aus nicht weltraumbezogenen Bereichen zu verbessern und den Wissenstransfer als Innovationsquelle zu fördern.

Italien hat eine nationale Strategie verabschiedet, um das Potenzial der EU-Weltraumprogramme ganzheitlich zu nutzen und das Wirtschaftswachstum zu fördern30. Im Vergleich zu dem traditionellen Ansatz, kleine Einzelprojekte in nachgelagerten Anwendungen („Demonstrationsvorhaben“) zu fördern, war die Strategie insofern neuartig, als sie auf wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen des Privatsektors ausgerichtet war und die Nachfrage lokaler oder regionaler staatlicher Behörden, die das Potenzial von Weltraumdiensten nicht nutzten, bündeln sollte. Dies sollte Synergien zwischen den öffentlichen Behörden schaffen und es ihnen ermöglichen, von kosteneffizienten Lösungen zu profitieren.

42

Diese nationalen Initiativen waren im Hinblick auf die Optimierung der Nutzung von Weltraumanwendungen zwar erfolgversprechend, aber sie blieben auf die betroffenen Mitgliedstaaten beschränkt und waren nicht auf den EU-Markt ausgerichtet. Der Hof stellte fest, dass die Kommission keinen aktuellen Überblick über die Gesamtsituation dieser nationalen Initiativen hatte und sie die Initiativen nicht in ihrem eigenen strategischen Ansatz berücksichtigt hatte.

Die Weltraumprogramme der EU bieten zwar einen Nutzen, zur Frage, wie groß dieser ist, liegen jedoch nur begrenzte Informationen vor

Es fehlt an einem anerkannten konzeptionellen Rahmen für die Bewertung des Nutzens von Weltraumdiensten

43

Die Bereitstellung von Weltraumdiensten ist mit einer Reihe wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzeffekte verbunden. Diese Nutzeffekte ergeben sich sowohl im vorgelagerten als auch im nachgelagerten Sektor (siehe Abbildung 5):

Abbildung 5

Verschiedene Nutzeffekte von Copernicus und Galileo

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

44

Es fehlt sowohl an einem anerkannten konzeptionellen Rahmen für die Schätzung des Nutzens im Bereich der Weltrauminfrastruktur als auch an einem strukturierten System zur Aufbereitung statistischer Daten über den Nutzen von Weltraumdiensten. Ebenso gibt es weder eine offizielle Definition der Wertschöpfungskette der Weltraumwirtschaft noch eine einvernehmliche Definition des Begriffs „nachgelagerte Wirtschaftstätigkeiten“.

45

Im Jahr 2012 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein Handbuch zur Messung der Weltraumwirtschaft, in dem einige Methoden und Quellen sowie eine Reihe von Indikatoren vorgeschlagen werden31. Obgleich die Kommission einige Informationen aus dem Handbuch nutzte, hielt sie es nicht für geeignet, die Weltraumwirtschaft der EU zu messen, und verfolgte bei der Ermittlung des sozioökonomischen Nutzens von Copernicus und Galileo einen eigenen Ansatz, ähnlich jenen der anderen europäischen Raumfahrtakteure. In Ermangelung eines festgelegten konzeptionellen Rahmens ist es schwierig, den Nutzen von Weltraumdiensten zuverlässig einzuschätzen, ihn mit anderen Wirtschaftssektoren zu vergleichen oder eine Kosten-Nutzen-Analyse der Weltraumprogramme zu erstellen.

Die von der Kommission verwendete Methode zur Bestimmung des Nutzens von Weltraumdiensten weist Mängel auf

46

Die Kommission erklärte im Jahr 2018, dass sich die erheblichen öffentlichen Investitionen in die EU-Weltraumprogramme angesichts der Auswirkungen der Dienste dieser Programme auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in der EU letztlich auszahlen werden32. Sie stützte diese Aussage durch mehrere Studien, in denen der Nutzen der EU-Weltraumprogramme geschätzt wurde. Solche Schätzungen sind auch bei der Bewertung der Auswirkungen neuer Weltraumprogramme von Bedeutung. Die Schätzung des Nutzens der Programme sollte sich daher auf solide und gegebenenfalls kohärente Methoden sowie realistische Daten stützen. Der Hof untersuchte, ob die Kommission bei den beiden Programmen durchgängig eine solide Methode angewandt hat und ob in den Studien zuverlässige Datenquellen verwendet wurden.

47

Der wirtschaftliche Nutzen der Weltraumprogramme lässt sich durch die Bruttowertschöpfung (BWS) der im vor- und nachgelagerten Sektor tätigen Raumfahrtunternehmen ausdrücken. Die BWS entspricht dem im Produktionssektor erwirtschafteten Wert und kann als Summe aller bei der Herstellung von Waren und Dienstleistungen erzielten Einnahmen zuzüglich Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen gemessen werden. Die von der Kommission verwendete Methode zur Schätzung der von Copernicus und Galileo generierten Einnahmen stimmte nicht mit dem in der Verordnung Nr. 549/2013 festgelegten konzeptionellen Rahmen für die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU33 überein und führte daher zu einer ungenauen Messung dieser Art des Nutzens.

48

Zur Berechnung des Nutzens von Galileo wurde eine andere Methode verwendet als bei Copernicus. Nichtmonetären Nutzeffekten wie dem Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels oder den durch GNSS geretteten Menschenleben waren monetäre Werte zugeordnet worden, was dazu führte, dass der gleiche Nutzen unterschiedlich bewertet wurde. Kasten 3 enthält Beispiele für Mängel bei der Berechnung des Nutzens, der sich aus den EU-Weltraumprogrammen ergibt. Infolgedessen besteht die Möglichkeit, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung unterschätzt sind und der tatsächliche Gesamtnutzen der Programme überschätzt ist.

Kasten 3

Beispiele für Mängel bei der Berechnung des Nutzens, der sich aus den EU-Weltraumprogrammen ergibt

Für Galileo und Copernicus schätzte die Kommission den Nutzen für die gesamte Wertschöpfungskette (vorgelagerter und nachgelagerter Sektor); öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen, nationale Weltraumbehörden oder gemeinnützige Organisationen berücksichtigte sie in der Schätzung jedoch nicht.

Bei Copernicus hat die Kommission die Auswirkungen der nachgelagerten Tätigkeiten auf das BIP nicht in ihre Bewertung aufgenommen. In einer separaten Studie zur Bewertung des Nutzens von Copernicus für den nachgelagerten Sektor berücksichtigte die Kommission die „ermöglichten Einnahmen“, d. h. den Wert von Waren oder Dienstleistungen, die europäische Hersteller dank des Programms verkaufen könnten. Abgesehen davon, dass es allgemein an Daten mangelte, entsprechen diese jedoch nicht den tatsächlich erzielten Einnahmen, und die Kommission hat die indirekten und direkten Auswirkungen des Programms auf den nachgelagerten Sektor nicht geschätzt. Infolgedessen sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung aufgrund der unzureichenden Erfassung der relevanten statistischen Einheiten und fehlender Daten möglicherweise unterschätzt.

Bei der Bewertung des Nutzens von Galileo wurden nichtmonetäre Nutzeffekte wie die Verringerung der Emissionen, der Zeitgewinn, den Autofahrer dank Navigationssystemen bei Staus erzielen, oder die Anzahl der geretteten Menschenleben nicht berücksichtigt. Analog wurden im Fall von Copernicus gesellschaftliche Nutzeffekte wie die Einhaltung der Zielvorgaben für die Luftreinhaltung, die verringerte Aussetzung gegenüber Luftverschmutzung, die Verringerung der Schadstoffemissionen, die Verringerung der Zahl der Verkehrsunfälle und der Zahl der Opfer von Katastrophen auf See berücksichtigt. Diese Nutzeffekte wurden jedoch nicht in die Liste der Indikatoren aufgenommen, sondern als monetäre Werte dargestellt, was subjektiv ist. Darüber hinaus war die Kommission nicht in der Lage, ihre Annahmen mit ausreichenden Nachweisen und zuverlässigen Daten zu untermauern. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dies zu ungenauen Schätzungen des tatsächlichen Nutzens der beiden Weltraumprogramme führen kann.

Der Kommission fehlen Informationen und einschlägige zentrale Leistungsindikatoren, um die Nutzung der Dienste zu überwachen

49

In Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 über Galileo und EGNOS, Verordnung (EU) Nr. 377/2014 über Copernicus und der neuen Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union ist festgelegt, dass die Kommission die Leistung regelmäßig überwacht. Außerdem sind in diesen Verordnungen grundlegende Leistungsindikatoren definiert34. Neben technischen Aspekten wie der Verfügbarkeit von Diensten oder Daten ist die Kommission verpflichtet, die Auswirkungen der Dienste auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren regelmäßig zu überwachen und zu bewerten, ob der Marktanteil der EU-Unternehmen auf dem weltweiten nachgelagerten Markt für Satellitennavigation und auf dem Markt für Erdbeobachtung tatsächlich zunimmt. Dies setzt die Festlegung geeigneter Indikatoren voraus, die als Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen der Programme dienen.

50

Für Galileo liefert die GSA in der Regel nützliche und insgesamt kohärente zentrale Leistungsindikatoren, die die erzielten Fortschritte veranschaulichen. Im Laufe der Zeit war ihre Zahl jedoch auf 97 Output- und Ergebnisindikatoren gestiegen, was ihre Überwachung kompliziert machte. Einige Indikatoren werden nicht in einem aussagekräftigen Kontext dargestellt, was ihre Interpretation erschwert. Der Indikator für die Zahl der Unternehmen, die Galileo-Produkte vermarkten, zeigt beispielsweise jährliche Veränderungen an, misst jedoch nicht den jeweiligen Marktanteil dieser Unternehmen. Darüber hinaus existieren keine Indikatoren für die Kosten und den Nutzen der Maßnahmen, die die GSA ergriffen hat, um bestimmte Märkte wegen ihrer strategischen und wirtschaftlichen Bedeutung bevorzugt zu entwickeln. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Prüfung arbeitete die GSA bereits an einer Reihe neuer, einfacherer Indikatoren.

51

Was die Nutzung der Copernicus-Dienste betrifft, überwacht die Kommission Schlüsselparameter wie die steigende Anzahl der Nutzer, die bei der ESA oder den anderen betrauten Einrichtungen registriert sind, das heruntergeladene Datenvolumen oder die Zahl der organisierten Schulungen oder Werbeveranstaltungen. Allerdings liegen nur lückenhafte Informationen zur Anzahl der Nutzer vor, da diese sich auch bei nationalen Datenverbreitungsplattformen oder sonstigen Dritten registrieren können. Die ESA und die anderen betrauten Einrichtungen haben zudem Schwierigkeiten, Informationen darüber zu erheben, wer Copernicus-Daten tatsächlich nutzt und wofür. Die Kommission hat die zentralen Leistungsindikatoren der mit Copernicus betrauten Einrichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste nicht klar definiert, und die Berichterstattung war nicht harmonisiert. Außerdem war es schwierig, anhand der Zahl der organisierten Schulungen oder Werbeveranstaltungen Rückschlüsse auf die tatsächliche Nutzung der Dienste zu ziehen.

52

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 war die Kommission verpflichtet, die Nutzung der Copernicus-Daten und -Informationen mithilfe spezifischer Ergebnisindikatoren zu überwachen. Dazu gehörten die Kernnutzer wie etwa nationale, regionale oder lokale Behörden, die Marktdurchdringung, die Ausweitung bestehender und Erschließung neuer Märkte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betreiber nachgelagerter Dienste35. Angesichts der Vielfalt möglicher Copernicus-Anwendungen ist es für die Kommission jedoch schwierig, geeignete aggregierte Daten zur Untermauerung dieser Indikatoren zu erheben. 2019 veröffentlichte die Kommission einen Marktbericht, dem zufolge im Jahr 2017 etwa 72 % der Erdbeobachtungsunternehmen Copernicus-Daten oder -Dienste nutzten (gegenüber 66 % im Jahr 201636). Dazu, in welchem Umfang die Kernnutzer Copernicus nutzten, oder dazu, inwieweit die Dienste zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betreiber nachgelagerter Dienste beigetragen hatten, lagen jedoch kaum Informationen vor.

Bei der Ermöglichung der Nutzung der Galileo-Dienste wurden zwar erhebliche Fortschritte erzielt, wichtige Funktionen stehen jedoch noch nicht zur Verfügung, sodass der Nutzen der Dienste nicht voll ausgeschöpft werden kann

53

Nach GPS und dem russischen GLONASS ist Galileo das dritte GNSS, das Navigations- und Zeitbestimmungsdienste bereitstellt. Bei der Inbetriebnahme der ersten Dienste im Jahr 2016 lag Galileo bereits acht Jahre hinter der ursprünglichen Planung zurück37. Als erstes weltweites offenes GNSS hatte GPS einen erheblichen Vorteil und wird von den meisten Empfängergeräten genutzt. Obwohl die Galileo-Dienste eine höhere Genauigkeit als die anderen GNSS-Dienste aufwiesen, waren nach einem schwerwiegenden Zwischenfall im Jahr 2019 kontinuierliche Maßnahmen seitens der relevanten Parteien (der GSA, der Kommission und der ESA) notwendig, um die Stabilität, Robustheit und Widerstandsfähigkeit von Galileo zu erhöhen. Ferner könnten andere Anbieter bald ein ähnliches Maß an Genauigkeit erreichen. Eine neue Generation von GPS-Satelliten mit verbesserter Genauigkeit wird derzeit im Weltraum ausgebracht und soll in den kommenden Jahren betriebsbereit sein.

54

In diesem Umfeld hatte die GSA die wichtigsten Marktsegmente für Galileo-Dienste zu ermitteln und Maßnahmen zur Entwicklung dieser Märkte zu konzipieren. Der Hof untersuchte, ob die GSA eine wirksame Marktanalyse durchgeführt hatte und ob ihre Maßnahmen einem eindeutig festgestellten Bedarf entsprachen, auf die Förderung der Nutzung der Galileo-Dienste ausgerichtet waren und messbare Auswirkungen auf ihre Nutzung hatten.

Der weitere Erfolg der Galileo-Dienste hängt insbesondere von der Verfügbarkeit ihrer wichtigsten Funktionen ab

55

Der Hof stellte fest, dass die GSA die Marktsegmente, die derzeit für GNSS-Dienste von entscheidender Bedeutung sind, wie Smartphones, Automobilhersteller oder Hersteller von Vermessungsausrüstung, und deren Anforderungen wirksam ermittelt hat.

56

Die GSA hat weltweit enge Beziehungen zu den Geräteherstellern aufgebaut und die Verfügbarkeit Galileo-fähiger Chips und Empfänger gefördert. Ein großer Erfolg war, dass bis 2020 die führenden Anbieter, auf die mehr als 95 % des Marktes für GNSS-Chipsätze entfiel, Galileo-fähige Chips und Module produzierten, und dass Galileo-fähige Empfänger in vielen Marktsegmenten verfügbar und in der Regel mit anderen GNSS kompatibel sind. Dies trägt zur Verbesserung der Navigationsgenauigkeit insgesamt bei, aber es bedeutet nicht, dass die Geräte oder Empfänger Galileo-Signalen bei der Signalerfassung Vorrang einräumen. Die Marktdurchdringung von GPS ist weiterhin stark, und es wird einige Zeit dauern, bis die Nutzer Galileo-fähige Technologien in allen Marktsegmenten angenommen haben.

57

Der Hochpräzisionsdienst (High Accuracy Service, HAS) und ein Navigationsnachrichten-Authentifizierungsdienst (OSNMA) sind wichtige Funktionen („Unterscheidungsmerkmale“) von Galileo. Letzterer besteht aus einer digitalen Signatur der Navigationssignale, mit der ihre Authentizität gewährleistet wird. Ein kommerzieller Authentifizierungsdienst (Commercial Authentication Service, CAS), der ein verschlüsseltes Galileo-Signal bereitstellt, sollte zum Schutz vor Replay-Angriffen zur Verfügung stehen. Solche Dienste werden von keinem anderen GNSS erbracht und stellen daher ein Alleinstellungsmerkmal von Galileo dar. Der CAS ist auch der einzige Galileo-Dienst, der nach Planung der Kommission gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden soll und der somit Einnahmen für den EU-Haushalt generieren kann.

58

Ursprünglich sollte Galileo bis Ende 2020 voll betriebsbereit sein; diesen Zustand hat der Dienst jedoch noch nicht erreicht. Bei der Entwicklung des HAS und des OSNMA kam es zu weiteren Verzögerungen. Für 2021 sind Tests geplant, um die Industrie in die Lage zu versetzen, Galileo-fähige Empfänger zu validieren; die Dienste werden jedoch möglicherweise erst 2024 zur Verfügung stehen. Die Ausgestaltung des CAS-Dienstes ist noch nicht abgeschlossen, und es ist nicht klar, wann er betriebsbereit sein wird. Dies steht zwar der Entwicklung potenzieller Märkte nicht im Wege, es kann jedoch die Fähigkeit von Galileo, den Markt für diese Dienste zu erschließen, beeinträchtigen und somit verhindern, dass das Programm von den entsprechenden Investitionen profitiert, bevor andere GNSS ähnliche Dienste anbieten.

Maßnahmen zur Unterstützung der Weiterentwicklung und Nutzung von Galileo-Diensten sind von guter Qualität, doch bestehen nach wie vor Risiken für ihre tatsächliche Akzeptanz

59

Seit 2014 hat die GSA Ausgaben in Höhe von rund 22 Millionen Euro für die Marktentwicklung und die Förderung der Nutzung der Galileo- und EGNOS-Dienste getätigt. Bis Mitte 2020 gewährte die GSA zudem Finanzhilfen in Höhe von 141 Millionen Euro für 79 Projekte im Rahmen des Programms Horizont 2020 und unterstützte 14 Projekte im Rahmen ihres „Fundamental Elements“-Programms mit Mitteln in Höhe von rund 41 Millionen Euro.

60

Der Hof stellte fest, dass von der Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für ein Projekt bis zum Abschluss eines Projekts mehr als vier Jahre vergehen können. In den sich rasch entwickelnden Technologiemärkten besteht nach Ansicht des Hofes allgemein das Risiko, dass die Projektergebnisse zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung bereits wieder veraltet sind.

61

Der Hof analysierte bei seiner Stichprobe (siehe Ziffer 21) acht Maßnahmen, die von der GSA im Rahmen der Programme „Horizont 2020“ und „Fundamental Elements“ oder im Rahmen ihrer Marktentwicklungstätigkeit unterstützt worden waren und zum Zeitpunkt der Prüfung abgeschlossen waren. Der Hof stellte fest, dass die Maßnahmen in der Regel einem eindeutig festgestellten technischen Bedarf entsprachen oder auf einen vielversprechenden Markt ausgerichtet waren, von angemessener technischer Qualität waren und die Ziele in Bezug auf Outputs und Zeitplanung erreichen konnten. Einige Märkte befinden sich jedoch noch in der Entwicklung, und der Beitrag der Projekte zur Nutzung der Dienste kann nur längerfristig bewertet werden. In anderen Fällen kann die Nutzung der Dienste davon abhängen, ob potenzielle Kunden innovativer Lösungen über die erforderlichen Finanzmittel verfügen (siehe Kasten 4).

Kasten 4

Faktor, der die Einführung EU-finanzierter Maßnahmen zur Unterstützung der Galileo-Dienste erschwert

In einem Fall unterstützte die GSA die Entwicklung eines vorkommerziellen Prototyps, um die technische Durchführbarkeit der Nutzung von Galileo in intelligenten Verkehrssystemen und zur Überwachung der städtischen Infrastruktur nachzuweisen. Drei Jahre nach Abschluss des Projekts war jedoch noch kein Produkt auf dem Markt erhältlich. Nach Angaben der GSA hatten die an dem Projekt interessierten Kommunen finanzielle Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Technologien im Bereich des intelligenten Verkehrs.

Maßnahmen der Kommission zur Förderung der Nutzung von Copernicus-Daten waren fragmentiert und Synergien wurden nicht genutzt

Einige Schlüsselmaßnahmen der Kommission waren durch unklare Ziele, Fragmentierung und Finanzierungslücken gekennzeichnet

62

Seit 2014 hat die Kommission die Nutzung von Copernicus mit rund 30 Millionen Euro direkt unterstützt. Darüber hinaus standen rund 83 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Möglichkeiten des Zugangs zu Copernicus-Daten zu fördern. Zur Unterstützung der Nutzung von Copernicus im Rahmen von Horizont 2020 wurden Finanzhilfen in Höhe von 194 Millionen Euro für 79 Projekte bereitgestellt, die speziell auf die Akzeptanz der Copernicus-Dienste auf den Märkten und die Weiterentwicklung dieser Dienste ausgerichtet waren. Im Rahmen seiner Stichprobe analysierte der Hof sechs von der Kommission direkt unterstützte Schlüsselmaßnahmen (siehe Ziffer 30) und acht im Rahmen des Programms Horizont 2020 finanzierte Projekte, die auf die Förderung der Marktakzeptanz abzielten und zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes abgeschlossen waren.

63

Um für Copernicus zu sensibilisieren, richtete die Kommission die Netzwerke Copernicus Academy und Copernicus Relays ein. Das Ziel von Copernicus Academy besteht darin, die Aufnahme durch Hochschulen und Forschungszentren zu fördern, indem Kursmaterial und spezielle Informationen für öffentliche Forschungseinrichtungen bereitgestellt werden, während das Copernicus Relays-Netzwerk darauf abzielt, die Bedürfnisse der Nutzer besser zu verstehen, das Bewusstsein auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu schärfen und bewährte Verfahren zu verbreiten.

64

Der Hof stellte fest, dass die Kommission seit 2017 mit mehr als 160 Mitgliedern der Akademie in allen 27 Mitgliedstaaten sowie in einigen Drittländern und mit mehr als neunzig Copernicus Relays-Partnern, darunter nationale Behörden, Regierungsstellen, Innovationscluster, in der Weltraumwirtschaft tätige Unternehmen sowie Hochschulinstitute und gemeinnützige Organisationen, erfolgreich zusammengearbeitet hat. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen von Copernicus Relays etwa 200 Veranstaltungen organisiert, um für Copernicus zu sensibilisieren. Die Partner erhalten jedoch keine direkte Finanzierung, und es liegen keine Informationen darüber vor, ob sie zu einer strukturierten Nutzerakzeptanz mit langfristigen Auswirkungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beitragen.

65

Wie in ihrer Weltraumstrategie für Europa von 2016 dargelegt, unterstützte die Kommission auch Start-ups. Zu diesem Zweck hat sie Preise zur Förderung innovativer Ideen („Hackathons“ oder „Masters“) organisiert oder finanziell unterstützt sowie das Accelerator- und das Inkubationsprogramm eingeführt. Copernicus Accelerator finanzierte pro Jahr das Coaching von rund 40 innovativen Unternehmen durch erfahrene Mentoren, während im Rahmen des Inkubationsprogramms 20 innovative Unternehmen, die Copernicus nutzten, zusätzlich zu der Unterstützung, die sie bereits im Rahmen anderer Gründerinitiativen wie der ESA-Gründerzentren erhielten, eine Finanzhilfe in Höhe von 50 000 Euro erhielten. Die Zahl der geförderten Start-up-Unternehmen war jedoch gering, und die Kommission hat die Ziele, die sie mit der Unterstützung dieser Programme verfolgt, nicht präzisiert. Die Fortschritte, die die Start-up-Unternehmen nach dem Ende des Accelerator- oder Inkubationsprogramms erzielten, wurden nicht mehr überwacht. Daher kann noch nicht beurteilt werden, ob diese beiden Initiativen wirksam und effizient zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen beigetragen haben.

66

Eine weitere Schlüsselmaßnahme, die Partnerschaftsrahmenvereinbarung Caroline Herschel, zielte auf eine engere Zusammenarbeit mit interessierten Mitgliedstaaten ab. Diese Vereinbarung ermöglicht es öffentlichen Einrichtungen wie Weltraumbehörden oder Forschungsinstituten in 22 Mitgliedstaaten, der Kommission Projekte vorzuschlagen und Finanzhilfen zu gewähren, um Maßnahmen im Rahmen von drei spezifischen Zielen („Ebenen“) zu unterstützen, wobei die Kosten zu bis zu 85 % aus dem EU-Haushalt finanziert werden (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2

Ziele und Maßnahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarung Caroline Herschel

Ebene Ziel Maßnahmen
1 Unterstützung der Nutzerakzeptanz auf nationaler Ebene Informations-, Schulungs- und Innovationsveranstaltungen, Dialog mit den Akteuren, Entwicklung nachgelagerter Maßnahmen und Dienste auf nationaler Ebene
2 Unterstützung der globalen Akzeptanz, einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzerakzeptanz in Europa und der internationalen Nutzerakzeptanz Informations-, Schulungs- und Innovationsveranstaltungen, Dialog mit den Akteuren, Erprobung nachgelagerter Anwendungen und Dienste auf multinationaler Ebene
3 Unterstützung von Unternehmenslösungen und innovativen Anwendungen Entwicklung nachgelagerter Anwendungen und Dienste, Förderung nationaler und multinationaler Innovationsmaßnahmen

Quelle: Europäische Kommission.

67

Dank dieser Partnerschaftsrahmenvereinbarung kann die Kommission die Akzeptanz zusammen mit den nationalen Partnern direkt unterstützen und so ihre Maßnahmen verstärken. Die Umsetzung der Vereinbarung war jedoch uneinheitlich, da auf den verschiedenen Ebenen zahlreiche Einzelmaßnahmen (Workshops, Schulungen oder Projekte) von geringem Umfang finanziert wurden. Die zu erwartenden Gesamtauswirkungen und der Zusammenhang mit den nationalen Strategien zur Förderung der Akzeptanz blieben weitgehend unklar. So umfasste das Programm beispielsweise Maßnahmen zur Erstellung eines Katalogs bewährter Verfahren, der als Inspirationsquelle für potenzielle neue Copernicus-Nutzer im öffentlichen Sektor dienen oder das Bewusstsein dafür schärfen soll, wie Copernicus-Dienste öffentliche Verwaltungen unterstützen könnten. Da die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten komplex ist und Fachwissen erfordert, müssen die im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarung finanzierten Maßnahmen von ergänzenden Maßnahmen begleitet werden, wie der Einstellung von Experten in den nationalen Verwaltungen, was nicht gewährleistet ist.

68

Für das erste Programmjahr 2018 hat die Kommission einen Beitrag in Höhe von 6 Millionen Euro veranschlagt. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes kam es jedoch bei vielen Projekten zu Verzögerungen, zumeist aufgrund der verspäteten Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen oder Verträgen und verzögerten Vorfinanzierungsregelungen. Für die im jährlichen Arbeitsprogramm 2019 ergriffenen Maßnahmen wurden die geplanten EU-Mittel in Höhe von acht Millionen Euro erst nach erheblicher Verzögerung bereitgestellt. Spezifische Finanzhilfevereinbarungen konnten daher erst im September 2020 unterzeichnet werden; damals war die Finanzierung der Maßnahmen für das Arbeitsprogramm 2020 noch nicht gesichert.

Die im Rahmen des Programms Horizont 2020 finanzierten Projekte sind im Allgemeinen von guter Qualität, ihre Auswirkungen auf die Akzeptanz von Copernicus können jedoch nicht bewertet werden

69

Das Programm Horizont 2020 spielte bei den Bemühungen der Kommission, die Nutzung von Copernicus zu fördern, eine wichtige Rolle. Gezielte Maßnahmen wurden in den Teil des Programms aufgenommen, der dem Weltraum gewidmet ist; Antragsteller, die Erdbeobachtungsdaten nutzen, waren jedoch auch im Rahmen von nicht weltraumbezogenen Teilen der Arbeitsprogramme von Horizont 2020 förderfähig38.

70

Der Hof analysierte die im Rahmen der Arbeitsprogramme 2014/15 und 2016/17 von Horizont 2020 erfolgten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf die Nutzung von Copernicus und untersuchte bei acht abgeschlossenen Projekten, ob sie zu einer erheblichen Nutzung der Copernicus-Dienste beigetragen hatten.

71

Die vom Hof analysierten Projekte waren technisch plausibel und erfüllten die meisten der in den Arbeitsprogrammen festgelegten Ziele. Bei drei von sechs Projekten, die speziell auf die Marktakzeptanz abzielten, war jedoch unklar, ob es den Begünstigten gelungen ist, Dienste zu entwickeln, durch die ein erheblicher Umsatz für die Teilnehmer generiert oder eine deutlich breitere Nutzung von Copernicus erreicht werden konnte. Der Hof stellte ferner fest, dass bei einigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen die erwarteten Auswirkungen sehr ehrgeizig waren, da ein Erreichen dieses Ziels aufgrund der geringen Zahl geförderter Projekte unwahrscheinlich war (siehe Kasten 5).

Kasten 5

Ehrgeizige Ziele, aber begrenzte Auswirkungen

Im Rahmen der Ausschreibung EO-1-2016 Downstream applications wollte die Kommission das Potenzial der europäischen Industrie stärken, Marktchancen zu nutzen, eine führende Rolle in diesem Bereich einzunehmen und die Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Allerdings wurden nur fünf Projekte gefördert. Trotz der vielversprechenden Ergebnisse einiger dieser Projekte dürften sie aufgrund ihrer geringen Zahl und ihres begrenzten Umfangs keine nennenswerten Auswirkungen auf die europäische Industrie insgesamt haben.

Öffentliche Behörden sind die Kernnutzer von Copernicus. Im Rahmen der Ausschreibung EO-2-2016 Downstream services for public authorities wollte die Kommission nachfrageorientierte Innovationsmaßnahmen von Behörden in Gang setzen, die auf eine Anpassung der Copernicus-Informationen abzielen. Folgendes sollte geschaffen werden:

  1. Käufergruppen für Erdbeobachtungsdienste;
  2. Copernicus-fähige nationale, regionale oder lokale Anwendungen, zur Unterstützung öffentlicher Behörden, Förderung erdbeobachtungsgestützter Maßnahmen;
  3. nachhaltige Lieferketten zur Erbringung nachgelagerter erdbeobachtungsgestützter Dienste für öffentliche Behörden.

Nach dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gingen bei der Kommission jedoch nur zwei Projektvorschläge ein, bei denen in einem Fall Finanzhilfe für ein Projekt im Bereich der maritimen Erdbeobachtung gewährt werden konnte.

Die Kommission erleichtert den Zugang zu Copernicus-Daten, das Synergiepotenzial wird jedoch nicht ausgeschöpft

72

Ein angemessener Zugang zu Copernicus-Daten und -Produkten ist für eine wirksame Nutzung der Dienste von entscheidender Bedeutung. Der Hof untersuchte, ob die Kommission einen kosteneffizienten Ansatz verfolgt und Synergien genutzt hat, um einen solchen Zugang zu Copernicus-Daten und -Diensten bereitzustellen.

73

Die ESA und EUMETSAT haben Datenportale eingerichtet, über die Nutzer die Sentinel-Rohdaten herunterladen können. Als Teil der Infrastruktur finanzierten und betrieben 13 EU-Mitgliedstaaten nationale Mirrorseiten für Copernicus-Daten, die kollaborativen Bodensegmente39‚ von denen einige ihren Nutzern zusätzliche Dienste anbieten. Die mit den Dienstkomponenten betrauten Einrichtungen stellten die Copernicus-Produkte über ihre eigenen Datenzugangslösungen zur Verfügung.

74

Da die Menge der durch das Copernicus-Programm generierten Daten und Informationen für die herkömmliche Art des Herunterladens von Daten eine Herausforderung darstellte, wurde 2016 eine Taskforce aus Vertretern der Kommission, der ESA, EUMETSAT, der Mitgliedstaaten und der Copernicus-Teilnehmerländer ins Leben gerufen. Diese Taskforce schlug vor, Lösungen zu schaffen, um die Verfügbarkeit von Copernicus-Daten und -Produkten zu verbessern40. Im Rahmen dieser Initiative hat die Kommission die Schaffung der Dienste für den Daten- und Informationszugang (Data and Information Access Services, DIAS) finanziert. Es wurde jedoch kein integriertes Bodensegment eingerichtet, und die Copernicus-Daten werden immer noch auf verschiedenen Plattformen bereitgestellt, die von der ESA, den mit Copernicus betrauten Einrichtungen, den Mitgliedstaaten und privaten Betreibern betrieben werden.

75

Die DIAS sind innovative, digitale cloudgestützte Plattformen in der EU, die es Nutzern ermöglichen, große Mengen von Copernicus- und anderen Weltraumdaten zu nutzen, ohne sie in ihre eigenen Computernetze übertragen und dort speichern zu müssen. Ziel war es, den Wettbewerb zwischen diesen Plattformen und mit bestehenden Diensten zu verstärken und sie mit anderen kommerziellen Diensten zu kombinieren, um die Plattformen langfristig wirtschaftlich tragfähig und von öffentlichen Mitteln unabhängig zu machen.

76

Bei der Einrichtung der DIAS-Plattformen bestand Unsicherheit hinsichtlich der Anzahl potenzieller Nutzer, die bereit wären, die Dienste zu bezahlen und somit die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Plattformen zu gewährleisten. Schließlich beschloss die Kommission, bis 2021 fünf solcher Plattformen zu unterstützen. Aufgrund ihrer Zahl wurde es jedoch schwieriger, eine ausreichende Anzahl von Nutzern anzuziehen, um eine kritische Masse zu erreichen, von Netzeffekten zu profitieren und damit mit Betreibern außerhalb der EU, die ähnliche Dienste anbieten, wirksam in Wettbewerb zu treten. Seit der Inbetriebnahme der DIAS-Plattformen Mitte 2018 wurden ihre Dienste im Vergleich zur Gesamtzahl der aktiven Copernicus-Nutzer sehr wenig genutzt; so werden derzeit nur einige der Dienste von einer kleinen Zahl von Nutzern kostenpflichtig in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat die Kommission die Inanspruchnahme der Dienste im Rahmen anderer spezifischer Instrumente zur Förderung der Nutzung, wie etwa Horizont 2020, nicht ausreichend gefördert. So hat sie die Begünstigten nicht dazu veranlasst, ihre Daten mit diesem neuen Instrument zu verarbeiten.

77

Die Kommission verfügt noch über keine Strategie für eine kosteneffiziente Integration des weiteren Zugangs zu Copernicus-Daten und ihrer Verarbeitung: Nur eines der 13 kollaborativen Bodensegmente wurde mithilfe einer DIAS-Infrastruktur umgesetzt, was in diesem einen Fall Interesse an Konvergenz zeigt. Außerdem hat die Kommission noch nicht erläutert, wie der Zugang zu Copernicus- und anderen Weltraumdaten und ihre Verarbeitung in ihre Europäischen Cloud-Initiative41 für eine offene Wissenschaft integriert werden soll. Mit dieser Initiative soll der Fragmentierung der Dateninfrastrukturen in der EU im Allgemeinen entgegengewirkt werden, indem Einrichtungen für die Speicherung, den Austausch und die Wiederverwendung wissenschaftlicher Daten und die Kombination verschiedener Datensätze, einschließlich Erdbeobachtungsdaten, entwickelt wurden.

Regulatorische Maßnahmen können die Nutzung von EU-Weltraumdiensten fördern, doch bestehen nach wie vor Lücken

78

In ihrer Weltraumstrategie für Europa aus dem Jahr 2016 verpflichtete sich die Kommission ferner, regulatorische Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies berechtigt und von Nutzen ist, um Galileo in spezifischen Märkten und Gebieten einzuführen und längerfristig den Einsatz von Weltraumlösungen durch Standardisierungsmaßnahmen zu fördern.

79

Der Hof bewertete, ob die Kommission solche Möglichkeiten für regulatorische oder Standardisierungsmaßnahmen zur Förderung der Nutzung von Weltraumdiensten wirksam ermittelt und im Anschluss entsprechend gehandelt hatte. Da bestehende Rechtsvorschriften auch die Nutzung von Weltraumdiensten behindern können (z. B. kann die Nutzung von Weltraumdaten oder -diensten durch Vorschriften für öffentliche Verwaltungen verboten werden), untersuchte der Hof auch, ob die Kommission und die ausgewählten Mitgliedstaaten Schritte unternommen hatten, um solche Hindernisse zu ermitteln und zu beseitigen.

Regulatorische Maßnahmen erleichtern zwar die Nutzung Galileo-fähiger Geräte, es sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich

80

Satellitennavigations- und Zeitbestimmungsdienste unterliegen zahlreichen technischen Normen und Vorschriften. Dabei kann es sich um EU-Vorschriften, nationale Vorschriften oder Normen handeln, die in internationalen Abkommen oder durch Normungsorganisationen festgelegt wurden. Derartige Maßnahmen können die Nutzung von Weltraumdiensten unterstützen, da sie es den Geräteherstellern ermöglichen, ihre Produkte zu standardisieren und die Interoperabilität der Systeme zu gewährleisten. Da Satellitennavigationssysteme Funkfrequenzen nutzen, sind Normen ebenfalls erforderlich, um Signale vor Interferenzen zu schützen.

81

Die Kommission hat regulatorische Maßnahmen ergriffen, um die Nutzung der Galileo-Dienste in den Bereichen Straßenverkehrssicherheit und Rettungsdienste zu fördern42. Diese Initiativen haben wirksam dazu beigetragen, neue Fahrzeuge und Mobiltelefone mit Galileo-fähigen Chipsätzen auszurüsten, so dass Rettungsdienste schneller an den Unfallort gelangen können. Im Jahr 2020 wurde zudem eine einschlägige internationale Norm aktualisiert, die die Nutzung von GPS als bevorzugtes Navigationssignal von Geräten gefördert hatte und den Geräteherstellern nun die Wahl eines bevorzugten GNSS ermöglichte, was eine breitere Nutzung der Galileo-Dienste fördern dürfte.

82

Im Jahr 2017 wurden im Rahmen einer Studie der Kommission Lücken und der künftige Normungsbedarf ermittelt, um die Marktdurchdringung von Galileo und EGNOS zu unterstützen, und es wurden Fahrpläne für verschiedene Marktsegmente vorgeschlagen43. Die Kommission arbeitete außerdem einen Europäischen Funknavigationsplan aus, der eine Bestandsaufnahme bestehender und neu entwickelter Funknavigationssysteme enthält und einen Überblick über die für die Funknavigation relevanten EU-Rechtsvorschriften bietet44. Nach Konsultation der Mitgliedstaaten hat die Kommission drei vorrangige Bereiche ermittelt, in denen eine Regulierung oder Normung förderlich sein könnte45:

  • intelligenter Verkehr und intelligente Mobilität: bemannte Luftfahrt, unbemannte und autonome Luftfahrzeuge, intelligente Straßenverkehrssysteme, See- und Schienenverkehr;
  • intelligente Vernetzung: standortbasierte Dienste (z. B. in Smartphones), vernetzte Geräte (Internet der Dinge) und Interaktion mit öffentlichen Verwaltungen;
  • intelligente Infrastrukturen: Zeitbestimmungs- und Synchronisierungsdienste in kritischen Infrastrukturen wie Energie, Telekommunikation oder Verkehr.
83

Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Prüfung waren mäßige Fortschritte erzielt worden: Eine Bestandsaufnahme der Tätigkeiten der Kommission und der GSA in Bezug auf die Entwicklung von Normen für nachgelagerte Produkte und Dienste, die mit Galileo kompatibel sind, wurde in das Galileo-Arbeitsprogramm für 2020 aufgenommen. Außerdem laufen derzeit Studien und Projekte im Zusammenhang mit Anwendungen in den Bereichen Luftverkehr, Straßenverkehr und Seeverkehr. Aus Gründen der Wirksamkeit sind jedoch ergänzende sektorspezifische Regulierungsmaßnahmen in diesen Bereichen erforderlich. Für wichtige Anwendungsbereiche des GNSS müssen von internationalen Stellen Normen vereinbart werden, was komplex und zeitaufwändig sein kann. In einschlägigen Bereichen fehlt es immer noch ganz oder teilweise an sektorspezifischen Regelungen, z. B. für den Straßenverkehr und die Logistik, autonome Fahrzeuge oder Drohnen. Die Kommission überwacht zwar derzeit diese Herausforderungen, einen Zeitplan für den Erlass geeigneter Vorschriften oder Normen für die einzelnen Politikbereiche oder Marktsegmente und im Zuge dessen die weitere Erleichterung der Übernahme von Galileo gibt es jedoch nicht.

84

Auch im Bereich der intelligenten Interkonnektivität und der Anbindung öffentlicher Verwaltungen (außerhalb des öffentlichen regulierten Dienstes) stellte der Hof nur geringe Fortschritte fest: Es gibt noch keine Normen, um die Stellung von Galileo in einschlägigen Anwendungen des Internets der Dinge oder der künstlichen Intelligenz zu stärken. Die Maßnahmen der Kommission zur Anbindung der Bürger an die öffentliche Verwaltung beschränkten sich auf landwirtschaftliche Betriebe, die Satellitennavigation im Rahmen eines digitalen Plattformprojekts nutzen.

Die Kommission fördert die Nutzung der Erdbeobachtung nicht ausreichend in ihren Verordnungen

85

Bei der Bestandsaufnahme der Kommission im Jahr 2015 (siehe Ziffer 32) wurde festgestellt, dass die EU-Gesetzgebung dazu beitragen könnte, die EU-Politik effizienter umzusetzen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Ein wichtiger Schritt nach vorn war die Annahme einer Rechtsgrundlage, die den Mitgliedstaaten einen Anreiz bietet, die Erdbeobachtung zur Überwachung der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen46. In anderen Bereichen, in denen Rechtsvorschriften dazu beitragen könnten, die Nutzung von Copernicus-Daten und anderen Erdbeobachtungsdaten besser zu fördern, stellte der Hof jedoch nur geringe Fortschritte fest. Bislang sehen nur sehr wenige EU-Rechtsvorschriften wie die Verordnung (EU) 2018/841 betreffend die Überwachung der Landnutzung und der Forstwirtschaft zur Erreichung des Ziels der Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen vor‚ dass Copernicus und Galileo für die Datenerhebung optimal genutzt werden sollen47. Die Kommission hat ferner keine umfassende Analyse dazu durchgeführt, in welchen Bereichen EU-Rechtsvorschriften dazu beitragen könnten, die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten besser zu fördern.

Es wurden nur wenige Maßnahmen ergriffen, um die regulatorischen oder administrativen Hindernisse für die Einführung von Weltraumdiensten zu ermitteln

86

Neben technischen Normen, die eine vollständige Ausschöpfung des Potenzials der EU-Weltraumprogramme verhindern könnten (siehe Ziffer 81), kann es auch regulatorische oder administrative Hindernisse für die Nutzung der Erdbeobachtung und Navigationsdienste geben, z. B. im Bereich der Strafverfolgung oder in den Fällen, in denen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge die Nutzung dieser Dienste nicht zulassen. Außerdem kann der Einsatz neuer, auf Sentinel-Daten basierender Technologien erhebliche Änderungen an den Verwaltungsverfahren und IT-Systemen erfordern48.

87

Der Hof stellte fest, dass die Kommission keinen systematischen Überblick darüber hatte, wie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten Weltraumdaten nutzten und ob regulatorische Hindernisse für deren Nutzung bestehen. In Italien hatten die nationalen Behörden eine hochrangige Arbeitsgruppe eingesetzt, um mögliche regulatorische Hindernisse auf nationaler und europäischer Ebene zu ermitteln, die sich auf die Nutzung der von Copernicus und Galileo bereitgestellten Produkte und Dienste auswirken könnten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten lagen jedoch noch nicht vor. In Tschechien, Deutschland und Frankreich hatten die nationalen Behörden noch keine solche Analyse durchgeführt.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

88

Insgesamt gelangt der Hof zu dem Schluss, dass die EU-Weltraumprogramme Galileo und Copernicus wertvolle Dienste und Daten bereitstellen, deren Nutzung die Kommission auf unterschiedliche Weise gefördert hat. Sie hat allerdings nicht genügend Maßnahmen ergriffen, um das Potenzial der Programme voll auszuschöpfen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die umfangreichen Investitionen zu nutzen, die getätigt wurden, um den erwarteten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu erzielen und so den EU-Binnenmarkt zu stärken.

89

In ihrer Weltraumstrategie für Europa aus dem Jahr 2016 unternahm die Kommission zwar Anstrengungen, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen der europäischen Weltraumprogramme zu maximieren, legte aber keine klaren Zielvorgaben und Prioritäten fest und erläuterte nicht, was bei einer „Maximierung“ des Nutzens realistisch zu erwarten wäre. Ebenso wenig legte sie einen Zeitrahmen für die Erreichung dieser Ziele fest (Ziffern 24-26).

90

Die Kommission verfügt noch über keine umfassende Strategie zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumprogramme, und ihre Ansätze sind nur teilweise mit konkreten, messbaren, erreichbaren, sachgerechten und terminierten strategischen Zielen verknüpft, mit denen klar vorgegeben wird, was erreicht werden soll (siehe Ziffern 27-31).

91

Intern nutzt die Kommission Copernicus-Daten bei der Politiküberwachung in sinnvoller Weise. Das Potenzial der Daten wird jedoch nicht voll ausgeschöpft, und noch wurde keine Strategie zur weiteren Förderung der Nutzung der Daten innerhalb der Kommission und in anderen Organen und Einrichtungen der EU entwickelt (siehe Ziffern 32 und 33).

92

Die Kommission hat nicht klar festgelegt, welche Rolle die mit Copernicus betrauten Einrichtungen bei der Förderung der Nutzung übernehmen sollen. Infolgedessen verfügten nicht alle von ihnen über eine eigene Strategie, und ihre Ansätze zur Förderung der Nutzung wichen voneinander ab (Ziffern 34 und 36).

93

Die Kommission und die GSA hatten nur wenige Informationen über die Strategien und Ansätze der Mitgliedstaaten bezüglich der Förderung der Nutzung erlangt. Die Ansätze der ausgewählten Mitgliedstaaten waren unterschiedlich, doch trotz vielversprechender Initiativen zur Verbesserung der Verbindung zwischen der Weltraumwirtschaft und Akteuren aus nicht weltraumbezogenen Bereichen wurde nicht umfassend analysiert, in welchen Bereichen Copernicus-Dienste die Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltungen verbessern könnten. Darüber hinaus hat die Kommission die fragmentierte Struktur der Märkte für Weltraumdienste bisher noch nicht in ihrem eigenen Ansatz berücksichtigt (Ziffern 37-42).

Empfehlung 1 – Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste

Um die stärkere Nutzung der EU-Weltraumdienste wirksamer zu fördern, sollte die Kommission

  1. eine umfassende Strategie zur Förderung der Nutzung der Galileo- und Copernicus-Dienste entwickeln, und zwar unter Berücksichtigung aller einschlägigen Akteure und Einrichtungen auf den verschiedenen Ebenen, ihre Aufgaben präzisieren sowie realistische und messbare Ziele festlegen;
  2. zusammen mit den Mitgliedstaaten ermitteln, in welchen Bereichen EU-Weltraumdienste die Effizienz und Wirksamkeit öffentlicher Verwaltungen verbessern könnten, um der fragmentierten Marktstruktur entgegenzuwirken.

Zeitrahmen: 2023

94

Die Bereitstellung von Weltraumdiensten ist mit einer Reihe wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzeffekte verbunden, doch es gibt keinen allgemein anerkannten konzeptionellen und statistischen Rahmen für die Schätzung dieser Nutzeffekte. Daher ist es schwierig, diese Nutzeffekte zuverlässig zu quantifizieren und sie den Kosten der Weltraumprogramme gegenüberzustellen (Ziffern 43-45).

95

Die Schätzungen der Kommission in Bezug auf den Nutzen weisen Mängel in Bezug auf Methodik und Erfassungsbereich auf. Die Bewertungen des Nutzens beider Programme waren nicht vergleichbar, und einige Nutzeffekte sind möglicherweise über- oder unterschätzt (siehe Ziffern 46-48).

96

Die Kommission muss die bei der Durchführung der Programme erzielten Ergebnisse anhand einschlägiger zentraler Leistungsindikatoren regelmäßig überwachen. Zwar verfügt die GSA für Galileo über ein im Großen und Ganzen kohärentes System von Output- und Ergebnisindikatoren, doch erhöht die große Zahl dieser Indikatoren die Komplexität, und ihre Interpretation ist mitunter schwierig. Für Copernicus liefern die Indikatoren nur sehr grundlegende Informationen über die Nutzung der Dienste und lassen nicht erkennen, inwieweit die wichtigsten Ziele des Programms erreicht wurden (Ziffern 49-52).

Empfehlung 2 – Schaffung eines konzeptionellen Rahmens für die Schätzung des Nutzens der EU-Weltraumprogramme und Verbesserung der Leistungsmessung

Um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen von Weltraumdiensten zuverlässiger und kohärenter zu schätzen und die Erreichung der wichtigsten Ziele wirksamer zu überwachen, sollte die Kommission

  1. unter Einbeziehung anderer Interessenträger wie der OECD, der ESA und der Mitgliedstaaten einen konzeptionellen Rahmen für die Schätzung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzens der EU-Weltraumprogramme entwickeln und die Bewertung des Nutzens dieser Programme auf der Grundlage solider Methoden und zuverlässiger Daten harmonisieren;
  2. die Erreichung der in den Weltraumprogrammen festgelegten Ziele anhand einer Reihe geeigneter Leistungsindikatoren überwachen.

Zeitrahmen: 2024

97

In vielen einschlägigen Marktsegmenten wurden große Fortschritte bei der Bereitstellung von Galileo-fähigen Empfängern und deren Nutzung erzielt, doch einige wichtige Funktionen des Systems werden viel später als erwartet zur Verfügung stehen, was die Fähigkeit des Systems, den Markt für diese Dienste zu erschließen, beeinträchtigen könnte (Ziffern 55-58).

98

Die Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Galileo-Diensten waren von angemessener technischer Qualität und erreichten die Ziele in Bezug auf Outputs und Zeitplanung. Bei vielen geprüften Projekten ist jedoch noch offen, ob die Entwicklung innovativer Produkte zu einer erheblichen Marktakzeptanz führen wird. Diese Entwicklung kann nur langfristig bewertet werden (Ziffern 59-61).

99

Die Schlüsselmaßnahmen der Kommission für Copernicus zielten darauf ab, den Bekanntheitsgrad des Programms zu steigern, Start-ups zu unterstützen und enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Nutzung zu verbessern. Die Ziele und die Auswirkungen einiger dieser Maßnahmen waren jedoch nicht klar definiert, ihr Beitrag zu einer strukturierten Nutzerakzeptanz war nicht klar zu erkennen und einige von ihnen waren unzureichend mit Finanzmitteln ausgestattet (siehe Ziffern 62-68).

100

In Bezug auf Maßnahmen im Zusammenhang mit Copernicus unterstützte die Kommission im Rahmen des Programms Horizont 2020 in der Regel Projekte von guter Qualität, die aber angesichts ihrer geringen Zahl kaum die erwartete Wirkung entfalten dürften. Bei einigen Projekten war ihr Beitrag zur Nutzung unklar (Ziffern 69-71).

101

Die Kommission erleichterte zwar den Zugang zu Copernicus-Daten und cloudgestützten Diensten, doch die Daten werden derzeit über verschiedene Kanäle bereitgestellt. Das Potenzial für Synergien wird noch nicht ausgeschöpft, und die Kommission hat nicht erläutert, wie Copernicus in die Europäische Cloud-Initiative für eine offene Wissenschaft integriert werden soll (siehe Ziffern 72-77).

Empfehlung 3 – Gewährleistung der vollen Betriebsfähigkeit von Galileo und gezielterer Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste

Um die Nutzung besser zu fördern und einen effizienteren Zugang zu Weltraumdaten und -produkten zu ermöglichen, sollte die Kommission

  1. die technischen und rechtlichen Vorkehrungen treffen, die für die uneingeschränkte Betriebsfähigkeit der Unterscheidungsmerkmale von Galileo erforderlich sind;
  2. die Ziele und die erwarteten Auswirkungen der Schlüsselmaßnahmen klar definieren und die Komplementarität mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten anstreben;
  3. in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen einschlägigen Akteuren einen langfristigen Rahmen für einen nachhaltigeren und stärker integrierten Ansatz in Bezug auf den Zugang zu Copernicus-Produkten und -Daten entwickeln, sowie die Integration von Copernicus in cloudgestützte EU-Infrastrukturen anstreben.

Zeitrahmen: 2024

102

In den Bereichen Straßenverkehrssicherheit und Rettungsdienste haben die von der Kommission eingeführten Vorschriften zur Kompatibilität der Geräte mit Galileo beigetragen, so dass eine breitere Nutzung der Galileo-Dienste zu erwarten ist. Die Ausarbeitung anderer Maßnahmen in vorrangigen Bereichen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und es gibt noch keinen Zeitplan, aus dem hervorgeht, wann in dem jeweiligen Politikbereich oder Marktsegment die Einführung von Vorschriften oder Normen zu erwarten ist (siehe Ziffern 80-84).

103

Im Bereich der Erdbeobachtung hat die Kommission Bestimmungen zur Förderung der Nutzung von Copernicus-Daten nicht ausreichend ins EU-Recht aufgenommen und noch nicht umfassend analysiert, in welchen Bereichen EU-Rechtsvorschriften dazu beitragen könnten, die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten besser zu fördern (siehe Ziffer 85).

104

Zudem können regulatorische oder administrative Hemmnisse die Nutzung der Weltraumdienste behindern. Die Kommission und die ausgewählten Mitgliedstaaten hatten jedoch keinen systematischen Überblick über diese Hindernisse und darüber, wie sie beseitigt werden könnten (siehe Ziffern 86 und 87).

Empfehlung 4 – Bessere Nutzung des Regelungsrahmens zur Förderung der Nutzung von EU-Weltraumdiensten

Um die stärkere Nutzung der Dienste der EU-Weltraumprogramme zu fördern und zu erleichtern, sollte die Kommission

  1. eine Analyse durchführen, um Bereiche zu ermitteln, in denen EU-Rechtsvorschriften oder Normen eine optimale Nutzung von Copernicus-Produkten und -Daten fördern könnten;
  2. zusammen mit den Mitgliedstaaten regulatorische und administrative Hindernisse ermitteln, die der Nutzung von EU-Weltraumdiensten im Wege stehen, und sie bei der Beseitigung solcher Hindernisse unterstützen;
  3. für jedes einschlägige Marktsegment, in dem die Nutzung von Galileo durch eine Regulierung oder Normung gefördert werden kann, Zeitpläne festlegen und deren Einhaltung überwachen.

Zeitrahmen: 2024

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Alex Brenninkmeijer, Mitglied des Rechnungshofs, am 23. März 2021 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner Lehne
Präsident

Anhänge

Anhang I – Mittelausstattung der EU-Weltraumprogramme

Galileo und EGNOS
(in Mio. EUR) vor 2014 2014-2020 INSGESAMT
Galileo-Entwicklungsphase 1 380 1 380
Galileo-Einführungsphase 2 473 2 825 5 298
Galileo-Nutzungsphase 2 940 2 940
Nutzung von EGNOS 426 1 514 1 940
GNSS-Forschung 240 426 666
Agentur für das Europäische GNSS 58 206 265
Sonstige Verwaltungs- und operativen Ausgaben 34 79 113
Sonstige Kosten 82 82
Galileo und EGNOS insgesamt 4 693 7 990 12 684
Copernicus (EU-finanzierter Teil)
Copernicus-Infrastruktur 778 3 503 4 281
Copernicus-Dienste 512 764 1 276
Verwaltungsausgaben 96 96
Copernicus insgesamt 1 290 4 363 5 653
Alle Weltraumprogramme insgesamt 5 983 12 353 18 336

Anhang II – Schlüsselmaßnahmen der Weltraumstrategie für Europa von 2016

Ziele Hauptmaßnahmen
1. Maximierung des Weltraumnutzens für die Gesellschaft und die EU-Wirtschaft
1.1. Förderung der Nutzung von Weltraumdiensten und
-daten
  • Förderung der Übernahme von Copernicus, EGNOS und Galileo-Lösungen in die EU-Politik, sofern dies berechtigt und vorteilhaft ist, unter anderem in naher Zukunft mit Maßnahmen zum Einsatz von Galileo für Mobiltelefone und kritische Infrastrukturen durch die Nutzung von Zeitsynchronisation;
  • Förderung der Nutzung von Copernicus-Daten und -Informationen durch eine verstärkte Datenverbreitung und Erleichterung der Schaffung von Plattformdiensten und damit Förderung von Schnittstellen mit Nichtweltraumdaten und -diensten;
  • Setzen von Impulsen für die Entwicklung von Weltraumanwendungen mit einer stärkeren Beteiligung von neuen Akteuren aus verschiedenen Bereichen.
1.2. Die EU-Weltraumprogramme vorantreiben und dem neuen Bedarf der Nutzer gerecht werden
  • Fortgesetztes Engagement für die Stabilität der EU-Weltraumprogramme und Vorbereitung neuer Generationen auf einer nutzergesteuerten Basis, um auch künftig modernste Dienstleistungen bereitzustellen. Zu diesem Zweck wird die Kommission alternative Geschäftsmodelle prüfen und dabei den technologischen Fortschritt berücksichtigen.
  • Eingehen auf sich herausbildende Bedürfnisse, insbesondere in den Bereichen Klimawandel/nachhaltige Entwicklung sowie Sicherheit und Verteidigung.
2. Förderung eines weltweit wettbewerbsfähigen und innovativen europäischen Raumfahrtsektors
2.1. Unterstützung von Forschung und Innovation und Entwicklung von Fähigkeiten
  • Intensivierung der Anstrengungen zur Unterstützung von FuE-Aktivitäten im Weltraumbereich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der ESA und Anpassung ihrer strategischen Ausrichtung, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumfahrtsektors zu steigern;
  • Stärkung der Nutzung von innovativen Beschaffungsprogrammen, um die Nachfrage nach Innovationen anzukurbeln und neue Ansätze auszuloten, um private Investitionen und Partnerschaften mit der Industrie in Schwung zu bringen;
  • Förderung der Nutzung gemeinsamer Technologiefahrpläne zusammen mit den Mitgliedstaaten und der ESA, um eine höhere Komplementarität mit FuE-Projekten zu gewährleisten;
  • Einbeziehung der Weltraum-/Erdbeobachtung in die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen, um neuen Qualifikationsanforderungen für die Branche gerecht zu werden.
2.2. Förderung von Unternehmertum und neuen Geschäftsmöglichkeiten
  • verstärkte Unterstützung für Weltraumunternehmer durch EU-Förderprogramme, um weitere Finanzierungen im Raumfahrtsektor zu ermöglichen;
  • Eintritt in einen Dialog mit der EIB und dem EIF, was die Unterstützung von Investitionen im Raumfahrtsektor als Teil des gesamten Investitionsplans für Europa anbelangt;
  • Unterstützung von Raumfahrt-Start-ups, auch durch ein Ausloten von Synergien mit dem anstehenden Dachfonds, und Erleichterung der Entstehung von Weltraumhubs und -clustern.

Anhang III – Regulatorische Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der Galileo-Dienste

Verordnung Bereich
Richtlinie (EU) 2019/520 vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union Straßenverkehr
Delegierte Verordnung (EU) 2019/320 der Kommission vom 12. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anwendung der in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g der Richtlinie genannten grundlegenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anruferstandortbestimmung bei Notrufen über Mobilgeräte Ortung von Personen im Notfall
Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 vom 18. März 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von Fahrtenschreibern und ihren Komponenten Ortung von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3,5 Tonnen (im Güterverkehr) und von Fahrzeugen, die mehr als neun Personen einschließlich Fahrer befördern (im Personenverkehr)
Verordnung (EU) 2015/758 vom 29. April 2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG Notfallhilfe für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

Akronyme und Abkürzungen

C3S: Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels

CAMS: Copernicus Atmosphere Monitoring Service (Copernicus-Dienst zur Überwachung der Atmosphäre)

CEMS: Copernicus Emergency Services (Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienst)

CLMS: Copernicus Land Monitoring Service (Copernicus-Landüberwachungsdienst)

CMEMS: Copernicus Marine Environment Monitoring Service (Copernicus-Dienst zur Überwachung der Meeresumwelt)

CORINE: EU-Programm für die Koordinierung der Informationen über den Zustand der Umwelt

COSME: EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen

DIAS: Data and Information Access Services (Dienste für den Daten- und Informationszugang)

EGNOS: European Geostationary Navigation Overlay System (europäische Navigationsserviceerweiterung mit geostationären Satelliten)

EIB: Europäische Investitionsbank

EIF: Europäischer Investitionsfonds

ESA: European Space Agency (Europäische Weltraumorganisation)

EUMETSAT: European Organisation for the Exploitation of Meteorological Satellites (Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten)

EUSPA: Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm

EZMW: Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage

GNSS: Global Navigation Satellite System (Globales Satellitennavigationssystem)

GSA: Agentur für das Europäische GNSS

JRC: Joint Research Centre (Gemeinsame Forschungsstelle)

OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

PRS: Public Regulated Service (öffentlicher regulierter Dienst)

Glossar

Bodensegment: Alle bodengestützten Komponenten eines Raumfahrzeug-Systems, die zur Steuerung des Raumfahrzeugs und zur Übertragung der Daten verwendet werden.

Copernicus: Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramm der Union, das Daten von Satelliten und bodengestützten Sensoren sammelt und verarbeitet, um Umwelt- und Sicherheitsinformationen bereitzustellen.

Copernicus-Kernnutzer: Für die Zwecke der Copernicus-Verordnung ein Organ oder eine Einrichtung der EU oder eine europäische, nationale, regionale oder lokale Behörde, die mit der Festlegung, Durchführung, Durchsetzung oder Überwachung eines öffentlichen Dienstes oder einer Politik betraut ist.

European Geostationary Navigation Overlay Service (europäische Navigationsserviceerweiterung mit geostationären Satelliten): Satellitengestütztes System, das GPS-Signale verbessert und für sicherheitskritische Anwendungsfelder wie die Luftfahrt geeignet macht.

Galileo: Globales Satellitennavigationssystem der Europäischen Union

Sentinels: Satellitenflotte, die im Rahmen des Copernicus-Programms Erdbeobachtungsdaten bereitstellt.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I Gemeinsame Antwort der Kommission auf die Ziffern I-IV

Europa ist eine Raumfahrtmacht von Weltrang. Die Weltraumpolitik, sowie ein starker und dynamischer Weltraumsektor, sind für die Umsetzung der Klima- und Digitalisierungsstrategie der EU von entscheidender Bedeutung. Die Raumfahrt hat unmittelbare Auswirkung auf das geopolitische Ziel einer strategischen Autonomie der EU. Durch die Raumfahrt wird eine breite Palette industrieller und technologischer Tätigkeiten angestoßen.

Die Union hat umfangreiche Investitionen in die EU-Weltraumprogramme vorgenommen, die Fortschritte ermöglichten, die kein Mitgliedstaat für sich allein hätte erzielen können. Die Weltraum-Leitprogramme der Union sind hervorragend. Copernicus ist ein weltweit führender Anbieter von Erdbeobachtungsdaten. Galileo, das eigene globale Satellitennavigationssystem Europas, ist das genaueste existierende Satellitennavigationssystem und mit nahezu 2 Milliarden Nutzern einer der erfolgreichsten Dienste der EU.

Diese Weltraumprogramme der EU erbringen bereits Dienste, die für den Alltag von uns allen unverzichtbar sind. Weltraumdaten werden für Mobiltelefone, Fahrzeuge mit Navigationssystemen und von Flugzeugen benötigt. Landwirte können dank solcher Daten vorausplanen. Weltraumdaten helfen dabei, die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu beobachten. Sie sind wichtig für unsere Sicherheit und unsere Verteidigung. Sie sind auch entscheidend für den Schutz zentraler Infrastruktur wie Kraftwerke, intelligente Netze sowie für das Grenzmanagement. Mit diesen Daten kann die EU auch besser auf Erdbeben, Waldbrände und Überschwemmungen reagieren.

Im Jahr 2016 verabschiedete die Europäische Kommission die Weltraumstrategie für Europa, die eine feste Grundlage für die Vision und Richtung der Weltraumpolitik der EU darstellt. Ihr erstes strategisches Ziel ist es, den Nutzen der Raumfahrt für die Gesellschaft und die Wirtschaft der EU zu maximieren. Sie enthält die wichtigsten Aktivitäten der Kommission zur Förderung der Nutzung von Weltraumdiensten und -daten.

Seit 2014 ergriff die Kommission verschiedene spezifische Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der Dienste von Copernicus und Galileo durch den Markt und die Nutzer. Diese Maßnahmen wurden zwar wegen der verschiedenen Rechtsrahmen für Copernicus und Galileo getrennt konzipiert, das neue Weltraumprogramm der EU für den Zeitraum 2021-2027 wird jedoch zum ersten Mal einen gemeinsamen Rechtsrahmen für alle Weltraumdienste und -daten bieten. Das neue Weltraumprogramm der EU setzt einen starken Schwerpunkt auf den nachgelagerten Sektor, die Markteinführung und die Nutzung von Weltraumdaten. Dies wird eine Straffung der Aktivitäten zur Förderung der Nutzung aller Weltraumdaten und -dienste durch den Markt und die Nutzer ermöglichen.

V

Die Kommission stellt fest, dass es wichtig ist, die Förderung und Nutzung der Dienste von Galileo und Copernicus fortzusetzen und aus diesen Investitionen weiter Nutzen zu ziehen.

VI

Für die Markteinführung der Dienste von Galileo bestand die Aufgabe der Kommission darin, die Möglichkeiten der Förderung dieser Dienste und zur Sicherung ihrer Nutzung in verschiedenen Sektoren der Wirtschaft zu bewerten. Mit der Förderung und Vermarktung der Dienste von Galileo durch Durchführung einer Marktanalyse, den Aufbau enger Kontakte mit den Nutzern und die Erstellung eines Aktionsplans für die Markteinführung war die Agentur für das Europäische GNSS beauftragt.

VII

Die Kommission ist sich der Fragmentierung des Marktes der Weltraumdienste bewusst und hat daher verschiedene EU-Rechtsakte zu ihrer Nutzung vorgeschlagen, zum Beispiel im Bereich der Straßenverkehrssicherheit und der Rettungsdienste.

IX

Die Ziele der Programme Galileo und Copernicus wurden in ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen definiert, und detaillierte Maßnahmen wurden in dem jährlichen Arbeitsprogramm aufgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahmen wurden anhand der in den jeweiligen Rechtsgrundlagen festgelegten wesentlichen Leistungsindikatoren gemessen und in den Programmabrissen, die dem Haushaltsentwurf beiliegen, überwacht.

Die Kommission wird weiterhin an der Verbesserung der Kohärenz aller dieser Maßnahmen arbeiten.

X

Die Kommission weist darauf hin, dass sie auch in anderen Marktsegmenten als Straßenverkehrssicherheit und Rettungsdiensten aktiv ist, und dass sie Galileo und Copernicus in die EU-Gesetzgebung in Bezug auf die Grüne und die Digitale Agenda einführt.

XI

Die Kommission akzeptiert alle Empfehlungen.

Einleitung

06

Zweiter Aufzählungspunkt – Die Kommission bemerkt, dass die Bereitstellung hochwertiger Informationen (z. B. die Dienste von Copernicus) auch als „zwischengelagert“ bezeichnet werden kann.

Bemerkungen

24

Im Zeitraum von 2014 bis 2020 beruhten die Weltraum-Leitprogramme Galileo/EGNOS und Copernicus auf zwei verschiedenen Rechtsrahmen und verschiedenen Zeitplänen für ihre Umsetzung. Die Dienste von EGNOS wurden ab 2009 bereitgestellt, die Dienste von Copernicus ab 2014 und die Dienste von Galileo ab 2016.

Was die Markteinführung betrifft, so sahen die beiden Rechtsrahmen keine Vorschriften zur Vereinigung der Markteinführungsaktivitäten dieser Programme während des Zeitraums 2014-2020 vor. Jedes Programm entwickelte eine eigene Strategie für die Nutzer- und Marktakzeptanz.

Darüber hinaus waren beide Programme nicht während desselben Zeitraums funktionsfähig und hatten anfänglich sehr unterschiedliche Zielgruppen (institutionelle/Forschung bei Copernicus, Massenmarkt/privat bei Galileo). In diesem Kontext war die Kommission noch nicht in der Lage, eine Strategie zu entwickeln, die auf beide EU-Weltraumprogramme ausgerichtet ist.

Die neue Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union wird eine Grundlage für die Entwicklung einer Strategie für die künftige Nutzung aller Weltraumdienste der EU.

25

Die Weltraumstrategie von 2016 ist ein politisches Dokument mit dem Zweck, eine Vision und Richtung für die Weltraumpolitik der EU festzulegen. Das erste Ziel der Weltraumstrategie besteht darin, den Nutzen der Raumfahrt für die Gesellschaft zu maximieren, und sie gibt Schlüsselmaßnahmen zur Förderung der Nutzung von Weltraumdiensten und -daten an. Diese Schlüsselmaßnahmen wurden darauf in konkrete Maßnahmen im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme von Galileo/EGNOS und Copernicus sowie eine spezifische Marktentwicklungsstrategie der Agentur für das Europäische GNSS übersetzt.

26

Die Kommission betont, dass die Weltraumstrategie von 2016 als ein politisches Dokument zur Aufstellung einer Vision und Richtung für die Weltraumpolitik der EU und nicht als ein Aktionsprogramm für die Nutzung der Weltraumdienste konzipiert war. Die Weltraumstrategie wird nicht als ein Rahmen angesehen, an dem die Leistung der Programme EGNSS und Copernicus gemessen werden könnte.

Anzumerken ist, dass die zwei Halbzeitüberprüfungen der Programme, die 2017 durchgeführt wurden (siehe: COM(2017) 616 final und COM(2017) 617 final) beträchtliche Erfolge bei der Nutzung der Dienste zeigten.

27

Die Kommission verabschiedet das jährliche Arbeitsprogramm in der Form eines Durchführungsplans der zur Erreichung der spezifischen Ziele der Programme Galileo und Copernicus erforderlichen Maßnahmen. Zweck des jährlichen Arbeitsprogramms ist es, über die Ausgabe der Verpflichtungsermächtigungen zu entscheiden und bestimmte Einzelheiten des Haushaltsvollzugs aufzuführen. In diesem Zusammenhang ist in den Programmen kein Überwachungsziel vorgesehen.

28

Die Kommission verabschiedete das jährliche Arbeitsprogramm, das zusätzlich zu allgemeinen Zielen wie „Stärkung der Marktakzeptanz und -standards“ einen Teil mit dem Titel „Wichtigste Maßnahmen und Etappenziele“ enthielt, der die Tätigkeiten detailliert zusammen mit einem Zeitplan beschreibt.

Die Ergebnisse in Bezug auf diese Tätigkeiten und ihre Fortschritte wurden durch vierteljährliche Fortschrittsberichte, in denen der Fortschritt der Tätigkeiten hinsichtlich jedes Ziels nachverfolgt wurde, genau überwacht.

29

In Zusammenarbeit mit der Kommission entwickelte die Agentur für das Europäische GNSS eine detaillierte Marktentwicklungsstrategie mit detaillierten Zielen, Tätigkeiten und wesentlichen Leistungsindikatoren.

Hinsichtlich der geografischen Abdeckung des Marktes ist zu bemerken, dass Europa der wichtigste und größte Markt für die Dienste von Galileo und EGNOS ist.

30

Die Kommission führte im Jahr 2016 eine detaillierte Analyse der Lücken durch, die für das Programm Copernicus eine solide Grundlage eines wirksamen Ansatzes zur Einbeziehung der Nutzer ergab. Wichtige Empfehlungen der Analyse der Lücken wurden im Wesentlichen in Maßnahmen im jährlichen Arbeitsprogramm umgesetzt.

Die neue Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms wird der Kommission einen kohärenten Rahmen zur Förderung und Sicherstellung der Verbreitung und Nutzung der von den Programmkomponenten bereitgestellten Daten und Dienste in die Hand geben.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Förderung der Nutzerakzeptanz. Sie ermutigt und fördert einen dynamischen Bottom-up-Ansatz in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.

31

Zur Förderung des europäischen Weltraumsektors beabsichtigt die Kommission, im Zeitraum 2021-2027 diese Initiativen fortzusetzen und zu erweitern und dabei die verschiedenen EU-Programme von Horizont Europa bis zum EU-Weltraumprogramm und InvestEU zu nutzen. Die Kommission beabsichtigt auch, eine neue Initiative für weltraumbezogenes Unternehmertum namens CASSINI für den Zeitraum 2021-2027 einzurichten, um die Anzahl weltraumbasierter Start-ups zu erhöhen und ihre Marktdurchdringung zu verbessern sowie ihren Zugang zu öffentlichem und privatem Kapital zu erleichtern.

32

Gemeinsame Antwort der Kommission auf die Ziffern 32 und 33.

Die Nutzung der Daten und Dienste von Copernicus folgte der Entwicklung sowohl der Weltraum- als auch der Dienstkomponente. In dem Maß, wie neue Merkmale von Copernicus verfügbar werden, werden weitere Politikbereiche für ihre Nutzung in Betracht gezogen.

Im Jahr 2019 führte die Kommission eine Umfrage und Bewertung der Nutzung der Daten von Copernicus und der Erdbeobachtung in verschiedenen Politikbereichen der EU durch. Die Empfehlungen sind in einem öffentlich zugänglichen Bericht49 dokumentiert. Eine konkrete Folgerung dieser Diskussion war die Einrichtung eines Wissenszentrums für Erdbeobachtung (KCEO), das im Jahre 2021 offiziell eröffnet werden soll, um die Nutzung von Copernicus in der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU zu stärken.

35

Die Kommission erkennt die Feststellung des Hofes an. Die betrauten Einrichtungen haben jedoch eine Reihe von Maßnahmen zur Aufnahme und Öffentlichkeitsarbeit getroffen, die auf ihre spezifischen Zielgruppen ausgerichtet sind.

In Übereinstimmung hiermit haben die betrauten Einrichtungen eine bedeutende Anzahl von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Nutzerunterstützung organisiert, die von den Interessenträgern geschätzt wurden. Auf Programmebene wird die Förderung von Copernicus von der Kommission innerhalb des sogenannten Copernicus Ecosystem Team Network koordiniert, das als Plattform für die betrauten Einrichtungen und die Kommission zur Vorstellung ihrer Pläne und zur Ermittlung möglicher Synergien dient, um Verdopplung der Kosten und Anstrengungen für horizontale Maßnahmen zu vermeiden.

Für Copernicus 2.0 wird die Kommission anstreben, eine bessere Angleichung und Straffung zwischen den verschiedenen Beitragsvereinbarungen für die Aufgaben und Budgets zur Förderung der Nutzung sicherzustellen.

36

Die Kommission erkennt zwar an, dass die Europäische Umweltagentur (EUA) nach der derzeit geltenden Übertragungsvereinbarung mit der Kommission (die im Jahr 2021 endet) über ein begrenztes Budget für die Förderung der Nutzung der Copernicus-Dienste verfügt, jedoch ist die Kommission der Ansicht, dass sich diese Situation mit der zukünftigen Vereinbarung zwischen der Kommission und der Europäischen Umweltagentur verbessern sollte.

Darüber hinaus wird in der kürzlich vom Verwaltungsrat der EUA verabschiedeten Strategie 2021-2030 von EUA und Eionet die Ausnutzung des vollen Potenzials von Copernicus betont. Der EUA kommt bei der Stärkung der Nutzung von Copernicus durch ihr Netzwerk (Eionet) und ihre Interessenträger, darunter Umweltschutzagenturen und öffentliche Organisationen, die bei der Überwachung und Umsetzung von Umweltpolitiken beteiligt sind, eine Schlüsselrolle zu.

37

Weder die Kommission noch die GSA haben die Befugnis, eine Koordinierung der nationalen Weltraumstrategien aufzuerlegen. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihre eigenen Weltraumstrategien oder -maßnahmen mit der Kommission oder der GSA abzustimmen.

39

Die Kommission erinnert daran, dass sie über keine Zuständigkeit verfügt, unmittelbar auf nationaler Ebene tätig zu werden. Die Förderung der Nutzung von Copernicus auf nationaler Ebene liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Ein aufgezwungener Top-down-Ansatz ist für die Mitgliedstaaten nicht hinzunehmen.

Nichtsdestoweniger hat die Kommission zur Unterstützung des Bottom-up-Ansatzes, und auf der Grundlage der Analyse von 2016, verschiedene Maßnahmen zur Erfüllung von Bedürfnissen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ergriffen. Beispiele dafür sind die Schaffung der Netzwerke Copernicus Relay und Academy, die Organisation nationaler Informationstage in den Mitgliedstaaten, Hackathons, Veranstaltungen an Universitäten, eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung oder thematische Workshops zur Unterstützung des Austauschs bewährter Verfahren auf nationaler und regionaler Ebene, sowie ein Workshop über die Komplementarität der Strategien der EU und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzerakzeptanz im Jahr 2019.50

40

Die Kommission erkennt an, dass die Nachfrage nachgelagerter Produkte sehr unterschiedlich und fragmentiert ist, was vor allem an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und der Nutzer liegt. Der Privatsektor ist besser geeignet, auf die spezifischen Anforderungen seines jeweiligen geografischen Tätigkeitsgebiets zu reagieren, und der nachgelagerte Sektor bietet selbst als Marktplatz Werkzeuge für öffentliche Stellen und Mitgliedstaaten, damit sie maßgeschneiderte Lösungen finden können.

41

Die Kommission erkennt an, dass verschiedene Mitgliedstaaten unterschiedliche Lösungsansätze für Erdbeobachtung haben können. Die Vertreter im Nutzerforum von Copernicus und dem Copernicus-Ausschuss werden regelmäßig ermutigt, ihre nationalen Erfahrungen mit anderen nationalen Vertretern auszutauschen.

42

Die Kommission hat den Austausch bewährter Verfahren nationaler Initiativen im Rahmen des Copernicus-Nutzerforums und des Copernicus-Ausschusses sowie durch mit Mitgliedstaaten veranstaltete Workshops erleichtert.

44

Da es an einem anerkannten konzeptionellen Rahmen für die Schätzung des Nutzens im Bereich der Weltrauminfrastruktur fehlt, vertritt die Kommission in Zusammenarbeit mit der Agentur für das Europäische GNSS die Ansicht, dass sie eine solide Methodik zur Ermittlung des sozioökonomischen Nutzens von Galileo und EGNOS entwickelt hat.

45

Die in dieser Methodik verwendeten und im zweijährlichen Marktbericht veröffentlichten marktbezogenen Daten sind in diesem Bereich zum weltweiten Bezugspunkt geworden. Der berechnete Wert des Nutzens ist demjenigen vergleichbar, der in anderen Regionen (Economic Benefits of the Global Positioning System to the U.S. Private Sector Study published by NIST in 201951) (Wirtschaftlicher Nutzen des Global Positioning System für die USA. Studie des Privatsektors, veröffentlicht vom NIST im Jahr 2019) und bei anderen Weltraumprogrammen geschätzt wird.

Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die Schätzungen des Nutzens von Weltraumdiensten nützlich sind, auch wenn weiterhin Verbesserungen erreicht werden können.

47

Die in den Studien der Kommission zur Berechnung des wirtschaftlichen Nutzens verwendeten Methoden sind anerkannt und werden in Europa in mehreren anderen Industriesektoren angewandt; sie stehen zu keiner der Empfehlungen des OECD-Handbuchs im Widerspruch.

Die Bewertung der nachgelagerten Sektoren von Copernicus erfolgte auf der Grundlage einer gründlichen Auswertung der Literatur zur Ermittlung der am besten geeigneten Methoden. Diese hob die Hauptschwierigkeit bei der Bewertung der Nutzeffekte aus der Nutzung von Erdbeobachtungsdaten hervor, nämlich das Ausmaß, in dem die Nutzeffekte den Daten von Copernicus direkt zugeschrieben oder mit ihnen in Verbindung gebracht werden konnten.

48

Die Kommission betont, dass es eine große Herausforderung ist, Berechnungen zur Schätzung der Nutzeffekte für Elemente wie Eindämmung des Klimawandels oder die Anzahl der durch Beobachtungen bei Katastrophen geretteten Menschenleben anzustellen.

Gesellschaftliche und weitere Nutzeffekte schließen gesellschaftliche Nutzeffekte im weiteren Sinn wie höhere Sicherheit, nationales Prestige, Umweltauswirkungen und Öffentlichkeitswirkungen mit ein. Die Bewertung solcher Auswirkungen ist sehr wichtig, da sie den Gesichtspunkt der monetären Auswirkungen (BNP und katalytische Auswirkungen) ergänzen. Für Galileo und EGNOS wurden sie im Einklang mit den Richtlinien der Kommission zur Folgeabschätzung erstellt.

Kasten 3 – Beispiele für Mängel bei der Berechnung des Nutzens, der sich aus den EU-Weltraumprogrammen ergibt

Für Galileo werden öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, nationale Weltraumbehörden und gemeinnützige Organisationen nur insoweit bereits berücksichtigt, als sie durch Horizont 2020-Ausschreibungen im Bereich Weltraumforschung gefördert werden und der diesbezügliche Ausstrahlungseffekt berücksichtigt wird.

Die wirtschaftlichen Nutzeffekte, die durch öffentliche Investitionen in Weltraumaktivitäten ermöglicht werden, sind meist immaterieller Art und ihre Erfassung ist komplex. Die sich ändernde Qualität von Spin-offs erfordert eher einen mikroökonomischen als einen makroökonomischen Zugang, um ein komplexes Phänomen auf der Ebene des Unternehmens zu verstehen.

Das Ziel dieses Mikrodiffusionsansatzes besteht eher darin, die Existenz eines Phänomens zu zeigen, als eine genaue Zahl anzugeben, um eine Überschätzung der Nutzeffekte zu vermeiden. Die Komplexität des wirtschaftlichen Phänomens im Fall der Nutzung der Daten und Produkte von Copernicus rechtfertigt die Anwendung eines Mikrodiffusionsmodells, um auf der Ebene des Unternehmens zu verstehen, wie die Daten und Produkte genutzt werden und spezifisches Wissen generieren, das zu Absatzsteigerung oder Kostenverringerung führt.

Nach Ansicht der Kommission sind andere Methoden wie die Methode der Bewertung der BIP-Auswirkungen weniger geeignet, die Komplexität dieser Art von Phänomenen zu erfassen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen genau zu bewerten.

49

In den Rechtsrahmen für die Programme Galileo und Copernicus werden für jedes der Programme spezifische Ziele und Leistungsindikatoren definiert, darunter einige mit Bezug zur Marktakzeptanz.

51

Die Heterogenität der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) hinsichtlich der Nutzung der Copernicus-Dienste wurde durch die Unterschiede zwischen den einzelnen Übertragungsvereinbarungen mit den betrauten Einrichtungen verursacht.

Speziell für Kommunikationsmaßnahmen hat die Kommission die KPI zwischen den betrauten Einrichtungen harmonisiert. Das ermöglichte die vierteljährliche Zusammenfassung der Ergebnisse und die Überwachung bestimmter Trends.

Für die nächste Phase der Programmplanung strebt die Kommission eine weitere Angleichung der Definitionen der KPI zwischen den verschiedenen betrauten Einrichtungen an.

53

Nach dem Vorfall von 2019, der die Leistung und die Verfügbarkeit der Dienste von Galileo beeinträchtigte, wurde das System umfangreich verstärkt und verbessert.

Während andere Anbieter an einer Steigerung ihres Maßes an Genauigkeit arbeiten, hat Europa bereits begonnen, die zweite Generation der Infrastruktur von Galileo zu bauen, um bei der Satellitennavigation an der Spitze zu bleiben. Der Start der ersten Satelliten ist ab 2024 vorgesehen.

60

Die Kommission betont, dass Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung sich während ihrer Laufzeit verändern und ihre Aktivitäten an die technologischen Entwicklungen anpassen können. Es gibt auch insbesondere für Innovationsprojekte spezielle Mechanismen zur Nutzung des Potenzials der neuesten Innovationen. Zum Beispiel können in manchen Projekten „offene Aufforderungen“ (open calls, sogenannte Finanzhilfen an Dritte) von den Konsortien selbst eingeleitet werden.

61

Die Kommission betont, dass auch Projekte, die unter anderen Segmenten von Horizont 2020 gefördert werden, die Nutzung der Dienste von Galileo und EGNOS fördern. Im Portfolio der Maßnahmen von Horizont 2020 spielt die Ausrichtung auf den Endnutzer und die Entwicklung von Geschäftsmodellen eine wichtige Rolle.

Die Entwicklung innovativer Lösungen hängt zwar auch von den Ressourcen potenzieller Kunden ab, die Kommission strebt jedoch danach, die Ergebnisse der Forschungs- und Innovationsmaßnahmen durch eine starke Schnittstelle zwischen Forschung und Politik auszunutzen.

Kasten 4 – Faktoren, die die Einführung EU-finanzierter Maßnahmen zur Unterstützung der Galileo-Dienste verzögern

Die Kommission weist darauf hin, dass es schwieriger ist, Produkte an institutionelle Nutzer zu verkaufen, als an private Einrichtungen.

Die Kommission betont auch, dass es nicht von vornherein klar ist, dass ein FuE-Projekt zu erfolgreichen oder vermarktbaren Produkten führen wird.

65

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Unterstützung für Start-ups durch finanzielle Förderung gut definiert und gut überwacht war, indem zu Beginn jeder Accelerator-Runde die Ziele, Bedürfnisse und Erwartungen des Start-ups und seines Mentors ermittelt wurden. Während der Coaching-Periode wurde der Fortschritt bei der Zielerreichung überwacht sowie Rückmeldungen über den Nutzen des Coachings eingeholt.

Aufbauend auf diesen Initiativen bereitet die Kommission den Start einer neuen Initiative für weltraumbezogenes Unternehmertum, CASSINI (Competitive Space Start-ups for INnovatIon) für den Zeitraum 2021-2027 vor, um die Marktdurchsetzung weltraumbasierter Start-ups zu verbessern.

67

Das Ziel der Partnerschaftsrahmenvereinbarung Caroline Herschel bestand darin, ein umfassendes Werkzeug zur Förderung der Akzeptanz zu sein, das auf die Mitgliedstaaten ausgerichtet sein, auf ihre Bedürfnisse eingehen und einen inklusiven Graswurzelansatz vertreten sollte.

Die begrenzten Ressourcen, die für das Instrument verfügbar waren, gestalteten Unterstützung für die langfristige Beschäftigung von Experten schwierig; es ist aber anzumerken, dass viele der unterstützten Maßnahmen eine Kapazität aufbauende Wirkung haben und die Agenturen der Mitgliedstaaten dahin gehend beeinflussen, dass sie solche Fachleute selbst einstellen.

68

Die anfänglichen Verzögerungen bei der Umsetzung waren auch durch die Notwendigkeit bedingt, einige rechtliche Aspekte hinsichtlich der Arbeitsweise dieses neuen Instruments zu klären. Sie wurden inzwischen aufgeholt und alle spezifischen Finanzhilfevereinbarungen des Arbeitsprogramms für 2019 wurden im Jahr 2020 bewilligt; die ersten spezifischen Finanzhilfevereinbarungen des Arbeitsprogramms 2020 wurden spät im Jahr 2020 eingereicht und der Prozess ihrer Bewilligung war in Gang. Das Arbeitsprogramm 2021 muss dem Zeitplan für die Annahme des Arbeitsprogramms des Weltraumprogramms folgen.

Kasten 5 – Ehrgeizige Ziele, aber begrenzte Auswirkungen

Die Kommission betont, dass nachfrageorientierte Innovationsmaßnahmen von Behörden unter den Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung zu jenen zählen, die am schwierigsten zu entwickeln und zu fördern sind. Die Kommission erhielt auf die Ausschreibung zu Erdbeobachtung „EO-2-2016“ zwei Projektvorschläge, und das kann eher als ein Erfolg angesehen werden.

Die Kommission betont, dass es bei Maßnahmen dieser Art nicht ungewöhnlich ist, dass nur eine sehr begrenzte Zahl von Finanzhilfen gewährt wird.

76

Im Rahmen des „Operativen Umsetzungsplans“ wurde den Mitgliedstaaten die Option hinsichtlich der Anzahl von Diensten für den Daten- und Informationszugang (DIAS) vorgeschlagen, und die von den Mitgliedstaaten gewählte Lösung bestand darin, mehr als einen DIAS zu haben.

Bei Copernicus sind die DIAS die einzigen Dienste, die den Nutzern kostenpflichtig angeboten werden. Copernicus hatte keine Parameter für kostenpflichtige Dienste, weil die Daten und Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese kostenpflichtigen Dienste sind kontinuierlich von den Nutzern angenommen worden. Die Kommission förderte die Nutzung der DIAS im Rahmen von Horizont 2020, und Forschungsprojekte haben sich auf die DIAS eingelassen. ESA und EUMETSAT förderten ebenfalls die Nutzung der DIAS, zum Beispiel im Rahmen des Netzwerks von Ressourcen. Die DIAS haben den Zugang zu Archivinfrastrukturen erleichtert.

77

Maßnahmen zur Kostenverringerung in einer Cloud-Umgebung wurden in allen DIAS umgesetzt. Sie bestehen aus einem Ausgleich zwischen Online- und Nearline-Daten. Nach Ansicht der Kommission sind diese Maßnahmen kosteneffizient, da die Größe des online verfügbar gemachten Archivs den kostentreibenden Faktor darstellt. Die Kommission arbeitet an der Rationalisierung und Verbesserung der Infrastruktur für den Zugang zu den Daten von Copernicus und ihre Nutzung.

Während ein Mitgliedstaat bereits Infrastruktur im Zusammenhang mit DIAS nutzt, ist anzumerken, dass die Mitgliedstaaten im Allgemeinen nach Unabhängigkeit bei der Einrichtung ihrer kollaborativen Bodensegmente streben.

Es ist die Strategie von Copernicus, allen Nutzern (Bürgern, öffentlichen Stellen, Unternehmen sowie Forschern) Einrichtungen anzubieten, und es wird in einer Reihe von Datenräumen integriert werden, wie in der Mitteilung der Kommission über eine europäische Datenstrategie52 angegeben.

83

Die bisher ergriffenen Regulierungs- und Normungsmaßnahmen konzentrierten sich auf wichtige Marktsegmente (Smartphones, Straßenverkehrsapplikationen, Luftfahrt) und haben bereits zur Marktdurchdringung von Galileo und EGNOS beigetragen. Die Kommission hat große Anstrengungen für die Entwicklung von Normen im Bereich Luftfahrt für Galileo und EGNOS unternommen, die im Jahr 2020 vom Ausschuss für Navigationssysteme der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und EUROCAE verabschiedet wurden.

84

Hinsichtlich Maßnahmen im Bereich der intelligenten Interkonnektivität wurden mögliche kritische Normen analysiert. Derzeit ist die Architektur der Alliance for the Internet of Things Innovation (AIOTI) zu abstrakt, und es gibt keine Normen mit unmittelbarem Bezug zur Satellitennavigation.

Was öffentliche Verwaltungen betrifft, wurde zusätzlich zu dem in der Landwirtschaft verwendeten Farm Sustainability Tool (FaST) eine Studie durchgeführt, um Anwendungen bei den gegenwärtigen Clearingverfahren für Container und Ladungen zu ermitteln. Es wurden Folgemaßnahmen eingeleitet, um Galileo im Datenaustausch in der elektronischen Frachtinformation sowie in DATEX II (Datenaustauschstandard), einer standardisierten Sprache zum elektronischen Austausch von Daten über Straßenverkehr und straßenbezogenen Verkehrsinformationen, einzuführen.

85

Was die EU-Gesetzgebung betrifft, betont die Kommission, dass die wichtigsten Anwendungsbereiche von Copernicus ins Visier genommen wurden und Copernicus erfolgreich in die Vorschriften der folgenden Bereiche integriert wurde: Landnutzung, Forstwirtschaft und Agrarpolitik.

Um von den Nutzeffekten von Copernicus in anderen Bereichen zu profitieren, hat die Kommission die Initiative zur Schaffung des Wissenszentrums für Erdbeobachtung (KCEO) ergriffen, das die Nutzung der Daten von Copernicus in den EU-Organen weiter vorantreiben wird.

87

Die Kommission betont, dass eine Analyse regulatorischer Hindernisse eine Grundlage für die Einführung von Galileo und Copernicus in verschiedene Rechtsakte war.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

88

Die Kommission begrüßt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofes zum Wert der Dienste und Daten, die von Galileo und Copernicus (und EGNOS) bereitgestellt werden.

Sowohl bei Galileo als auch bei Copernicus verlief der Fortschritt bei der Aufnahme der Dienste stetig. Die Aufnahme der Dienste ist bei den Diensten von Galileo besonders eindrucksvoll. Galileo steigerte sich von Null Nutzern im Jahr 2016 auf heute nahezu 2 Milliarden Nutzer mit für Galileo eingerichteten Smartphones.

Bei Copernicus hat sich die Zahl der Nutzer ebenfalls gut entwickelt. Laut den jährlichen Statistiken gab es Ende 2020 mehr als 500 000 registrierte Nutzer von Copernicus. Da viele von ihnen institutionelle Nutzer sind, liegt die tatsächliche Verbreitung bei Endnutzern um ein Mehrfaches höher. Die neue Weltraumverordnung wird die Rechtsgrundlage für eine weitere Steigerung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzeffekte von Galileo und Copernicus bieten.

89

Die Kommission betont, dass die Weltraumstrategie von 2016 als ein Eckstein zur Aufstellung einer Vision und Richtung für die Weltraumpolitik der EU und nicht als ein Aktionsprogramm für die Markteinführung von Weltraumdiensten konzipiert war. Die Weltraumstrategie wird nicht als ein Rahmen angesehen, an dem die Leistung der Programme EGNSS und Copernicus gemessen werden könnte. Die strategischen Ziele der Weltraumstrategie wurden in spezifische Aktivitäten im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme von Galileo/EGNOS und Copernicus sowie eine spezifische Marktentwicklungsstrategie der Agentur für das Europäische GNSS übersetzt.

90

Die neue Weltraumverordnung sieht in diesem Bereich, sowohl bei Navigation als auch bei Erdbeobachtung, eine entscheidende Rolle für die zukünftige Weltraumagentur (EUSPA) vor. Die Kommission ist überzeugt, dass dies zu einer besseren Angleichung der Strategie insgesamt beitragen wird.

91

Die Kommission teilt die Auffassung, dass für eine vollständige Ausschöpfung des Potenzials der Copernicus-Daten weitere Anstrengungen erforderlich sind. Sie betont jedoch, dass bereits viele Fortschritte erzielt wurden, insbesondere innerhalb der Kommission, wo viele Abteilungen Copernicus-Daten nutzen und dies als Teil ihrer Strategie ansehen.

Um die Nutzung von Copernicus-Daten bei den Organen oder Einrichtungen der EU weiter zu stärken, plant die Kommission die Einrichtung eines Wissenszentrums für Erdbeobachtung im Jahr 2021.

92

Die Strategien zur Förderung der Nutzung unterscheiden sich zwischen den betrauten Einrichtungen von Copernicus. Einige von ihnen, insbesondere solche mit Aufgaben mit Bezug zu Sicherheit und Notfällen, haben nur wenige autorisierte Benutzer, und die Aufnahme durch die Nutzer ist offenkundig auf diese beschränkt.

Die Kommission wird diesen Aspekt weiter prüfen, insbesondere durch eine engere Zusammenarbeit mit den betrauten Einrichtungen.

93

Die Kommission betont, dass weder die Kommission noch die GSA die Befugnis haben, eine Koordinierung der nationalen Weltraumstrategien aufzuerlegen. Die Mitgliedstaaten sind auch nicht verpflichtet, ihre eigenen Weltraumstrategien oder -maßnahmen mit der Kommission oder der GSA abzustimmen.

Empfehlung 1 – Verabschiedung einer umfassenden Strategie zur Förderung der Nutzung von EU-Weltraumdiensten

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 1 Buchstabe a.

Die Kommission betont, dass sie in Übereinstimmung mit ihrem Initiativrecht das Vorrecht besitzt, zu entscheiden, welche Form eine solche Strategie annehmen soll.

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 1 Buchstabe b.

94

Die Kommission hebt hervor, dass es keinen allgemein anerkannten konzeptionellen Rahmen für die Schätzung der Nutzeffekte im Bereich Weltraum gibt.

Um diesen Mangel zu beheben, vertritt die Kommission in Zusammenarbeit mit der Agentur für das Europäische GNSS die Ansicht, dass sie eine solide Methodik zur Ermittlung des sozioökonomischen Nutzens von Galileo und EGNOS entwickelt hat.

Diese Methodik wird nun im zweijährlichen Marktbericht angewandt, der von der Agentur für das Europäische GNSS veröffentlicht wird, und diese Marktberichte sind der weltweite Bezugspunkt in diesem Bereich geworden.

Die Kommission erkennt an, dass manche Nutzeffekte sehr schwierig zu schätzen sind, zum Beispiel bei Fragen wie Aspekten der Anpassung an den Klimawandel oder Katastrophenprävention und -management, wo die Quantifizierung sehr schwierig ist.

95

Die Kommission erkennt an, dass zwischen den Programmen Galileo und Copernicus Unterschiede in der Methodik zur Berechnung ihrer Nutzeffekte bestehen. Sie hat jedoch ihr Möglichstes, um diese Nutzeffekte zu schätzen, obwohl es keinen allgemein anerkannten konzeptionellen Rahmen gibt.

Die neue Aufgabe der Agentur für das Europäische GNSS (GSA, in Zukunft EUSPA), d. h. die Überwachung beider Programme, sollte zu einem konsistenteren und kohärenteren Ansatz bei der Schätzung der Nutzeffekte beider Komponenten des Weltraumprogramms führen.

96

In der neuen Weltraumverordnung wird im Anhang eine Reihe von Schlüsselindikatoren für die Berichterstattung über den Fortschritt des Programms festgelegt. Diese Schlüsselindikatoren beziehen sich auf die Erreichung der Ziele der Verordnung.

Die Kommission möchte betonen, dass die quantitativen Daten aus den Indikatoren in Verbindung mit qualitativen Daten analysiert werden sollten. Die Analyse der quantitativen Daten sollte auch in den richtigen Zusammenhang gesetzt werden. Daher sind Indikatoren nur ein Element für die Überwachung der Umsetzung.

Empfehlung 2 – Schaffung eines Rahmens für die Schätzung des Nutzens der EU-Weltraumprogramme und Verbesserung der Leistungsmessung

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 2 Buchstabe a.

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 2 Buchstabe b.

Die Reihe geeigneter Leistungsindikatoren ist in der neuen Weltraumverordnung definiert. Die Berichterstattung über diese Indikatoren erfolgt jährlich durch die Programmerklärungen im Entwurf des Haushaltsplans. Diese quantitativen Indikatoren müssen von qualitativen Daten/Analysen begleitet werden.

99

Die Kommission erinnert daran, dass viele Maßnahmen getroffen wurden, um die Nutzerakzeptanz zu fördern, die früher zu Beginn des Programms nicht ausreichend gefördert wurde, und zwar durch Relays, Akademie, „Hackathons“, Informationsveranstaltungen, Accelerator, Incubator usw.

Alle diese Aktivitäten entsprachen den spezifischen Bedürfnissen und Unterstützungswünschen der Mitgliedsstaaten. Die Kommission wird weiterhin an der Verbesserung der Kohärenz aller dieser Maßnahmen arbeiten.

101

Die Kommission stimmt zu, dass die Synergien zwischen den verschiedenen Kanälen, die Copernicus-Daten anbieten, besser ausgenutzt werden können.

Empfehlung 3 – Gewährleistung der vollen Betriebsfähigkeit von Galileo und gezielterer Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der EU-Weltraumdienste

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 3 Buchstabe a.

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 3 Buchstabe b.

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 3 Buchstabe c.

103

Die Gemeinsame Forschungsstelle hat 2018 eine Studie durchgeführt, die neue Erkenntnisse über die Nutzung von Copernicus-Daten in der EU-Gesetzgebung liefert.

Das neu geschaffene Wissenszentrum für Erdbeobachtung wird die Verbindungen zwischen Copernicus und allen Politikbereichen der Kommission stärken und so die Verbindungen zwischen den verschiedenen Politiken der EU und den relevanten Rechtsvorschriften stärken.

Empfehlung 4 – Bessere Nutzung des Regelungsrahmens zur Förderung der Nutzung von EU-Weltraumdiensten

  1. Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 4 Buchstabe a.

Die Kommission betont, dass sie einen wichtigen Schritt getan hat, um die Akzeptanz der Daten von Copernicus und Galileo zu fördern, indem sie deren Nutzung im künftigen Programm Horizont Europa, in dem Erdbeobachtung und Navigation eine Rolle spielen, verbindlich vorgeschrieben hat. Damit wurde zum ersten Mal diese enge Verbindung zwischen Forschung und Weltraum gezogen.

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 4 Buchstabe b.

Die Kommission akzeptiert die Empfehlung 4 Buchstabe c.

In Bezug auf die „Zeitpläne“ für die Entwicklung von Normen ist die Kommission auf die Arbeit und die Maßnahmen europäischer und internationaler Normungsorganisationen oder anderer externer Akteure angewiesen.

Antworten der Agentur für das Europäische GNSS

Zusammenfassung

Gemeinsame Antwort auf die Absätze V bis X

Die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) hat wesentlich zur Einführung von Galileo beigetragen, indem sie ein solides Wissen über den Markt und die Nutzer aufgebaut hat, sie mit Nutzergemeinschaften Fahrpläne für die Einführung konzipiert und umgesetzt und die Entwicklung von Nutzertechnologien und -anwendungen gefördert hat. Galileo hat bis Ende 2020 fast zwei Milliarden Nutzer erreicht. Die GSA teilt die Auffassung, dass die Tätigkeiten zur Markteinführung und Nutzerakzeptanz von Galileo auch weiterhin sicherstellen sollten, dass Galileo unverändert genutzt wird, um die Markteinführung mit langsameren Zyklen und Unterscheidungsmerkmalen zu vollenden. Die GSA wird in die EUSPA umgewandelt und wird ihre Rolle bei der Marktentwicklung von Copernicus erweitern, indem sie Synergien mit Galileo fördern wird.

Die GSA räumt ein, dass es keinen gemeinsamen konzeptuellen und statistischen Rahmen für die Abschätzung des Nutzens von Weltraumdiensten in der EU gibt. Daher entwickelte die GSA eine Methodik im Bereich GNSS. Die GSA räumt ein, dass eine solche Methodik zwar Mängel aufweist, die mit der Verfügbarkeit statistischer Informationen auf nationaler Ebene zusammenhängen, hält sie jedoch nach wie vor für solide. Die Einrichtung der EUSPA wird eine engere methodische Angleichung der Marktüberwachungstätigkeiten und der Abschätzung des Nutzens für alle Komponenten des Weltraumprogramms fördern.

Bemerkung 29

Die GSA begrüßt die Bemerkung des EuRH zur Marktentwicklungsstrategie, die tatsächlich zur derzeitigen erheblichen Nutzung von Galileo beigetragen hat.

Die GSA bestätigt, dass der Schwerpunkt gemäß ihrem Mandat auf Europa liegt, möchte jedoch betonen, dass viele Tätigkeiten der GSA eine internationale Dimension aufwiesen. Die GSA arbeitete mit Interessenträgern aus der ganzen Welt, wie Herstellern von Chipsätzen, Autoherstellern und Fluggesellschaften zusammen, unabhängig davon, ob sie ihren Standort innerhalb oder außerhalb Europas hatten.

Bemerkung 37

Es sei darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, ihre nationalen Strategien mit der GSA abzustimmen.

Bemerkung 44

Die GSA ist sich bewusst, dass es keinen gemeinsamen konzeptuellen und statistischen Rahmen für die Abschätzung des Nutzens von Weltraumdiensten in der EU gibt. Deshalb hat die GSA in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission eine Methodik im Bereich des GNSS entwickelt.

Bemerkung 47

Was Galileo betrifft, wurde nach einem Austausch mit dem EuRH der Ansatz zur Schätzung der Bruttowertschöpfung (BWS) aktualisiert und ist nun nach Auffassung der GSA enger auf den konzeptionellen Rahmen zur Berechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU abgestimmt. Vor dem Austausch mit dem EuRH entwickelte die GSA einen speziellen Ansatz für die Berechnung dieser Art des Nutzens, um das Problem der fehlenden nationalen Kategorie für nachgelagerte GNSS-Anwendungen zu überwinden.

Bemerkung 48

In Bezug auf Galileo hat die GSA den gesellschaftlichen Nutzen wie die Verringerung der Emissionen, den Zeitgewinn, den Autofahrer dank Navigationssystemen bei Staus erzielen, oder die Anzahl der geretteten Menschenleben, gemäß den Vorschriften der Europäischen Kommission über die Folgenabschätzung und stets unter Rückgriff auf die verlässlichste Quelle für die Monetarisierung monetarisiert. Infolgedessen ist die Bewertung des Nutzens nach Ansicht der GSA trotz einiger Mängel nach wie vor solide, erschöpfend und liefert Schätzungen, die mit denen ähnlicher GNSS-Systeme übereinstimmen.

Bemerkung 56

Die GSA betont, dass Empfänger und Geräte üblicherweise Signalen zur Navigation Vorrang einräumen, die auf optimaler Satellitengeometrie basieren.

Schlussfolgerung 90

Was Galileo betrifft hat die GSA eine Marktentwicklungsstrategie, wie in Absatz 29 des Berichts des EuRH beschrieben, verabschiedet.

Schlussfolgerung 93

Siehe Antwort der GSA auf Absatz 37.

Schlussfolgerung 94

Siehe Antwort der GSA auf Absatz 44.

Schlussfolgerung 95

Siehe Antwort der GSA auf Absatz 48.

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer IV „Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft“ unter Vorsitz von Alex Brenninkmeijer, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Mihails Kozlovs, Mitglied des Hofes. Herr Kozlovs wurde unterstützt von seiner Kabinettchefin Edite Dzalbe und der Attachée Laura Graudina, dem Leitenden Manager John Sweeney, dem Aufgabenleiter Sven Kölling sowie den Prüferinnen und Prüfern Agnieszka Plebanowicz, Maria-Isabel Quintela und Aleksandar Latinov.

Endnoten

1 Die Vorschriften für EGNOS und Galileo sind in der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1) festgelegt.

2 Das Copernicus-Programm wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 vom 3. April 2014 (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 44) geschaffen und baut auf der früheren EU-Erdbeobachtungsinitiative GMES auf, die mit der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 vom 22. September 2010 (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 1) eingerichtet wurde.

3 Weitere Einzelheiten sind Anhang I zu entnehmen.

4 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU, COM/2018/447 final, 6.6.2018.

5 Siehe Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 und Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 377/2014.

6 Siehe z. B. OECD (2007), The Space Economy at a Glance 2007, OECD Publishing.

7 Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47).

8 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 26.10.2016: „Eine Weltraumstrategie für Europa“, COM(2016) 705 final.

9 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes (2016/2731(RSP)) und vom 12. September 2017 zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (2016/2325(INI)).

10 Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

11 Die Mitgliedstaaten der ESA sind Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland und Schweden sowie als Nicht-EU-Mitgliedstaaten Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Lettland und Slowenien sind assoziierte Mitglieder.

12 Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 und Artikel 10 Verordnung (EU) Nr. 377/2014.

13 Artikel 3 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 377/2014.

14 European Association of Remote Sensing Companies (Europäischer Verband der Fernerkundungsunternehmen), Galileo-Dienste, Netz der europäischen Regionen, die Raumfahrttechnologien nutzen.

15 Siehe COM(2016) 705 final, S. 3.

16 Anhang II enthält eine Liste der in der Weltraumstrategie von 2016 vorgesehenen Schlüsselmaßnahmen.

17 Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 377/2014.

18 Copernicus User Uptake Engaging with public authorities, the private sector and civil society.

19 „Fostering the uptake of Copernicus and space applications“; GD GROW (2016), aktualisiert im Juli 2017.

20 Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 33).

21 Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289).

22 Copernicus and Earth Observation in Support of EU policies – Part I: Copernicus Uptake in the European Commission, 2020.

23 „Copernicus Market Report“, 2019, S. 32.

24 Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Finnland und Schweden.

25 Belgien, Irland, Österreich und Finnland.

26 Siehe Fußnote 18.

27 Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Commission Staff Working Document accompanying the proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council establishing the space programme of the Union and the European Union Agency for the Space Programme and repealing Regulations (EU) No 912/2010, (EU) No 1285/2013, (EU) No 377/2014 and Decision 541/2014/EU“; SWD(2018) 327 final, 6.6.2018, S. 11.

28 European Association of Remote Sensing Companies (Europäischer Verband der Fernerkundungsunternehmen), „Industry Survey 2020“.

29 „Plan d’applications satellitaires“ (2018).

30 Strategieplan „Space Economy“ (2016).

31 OECD (2012): OECD Handbook on Measuring the Space Economy, OECD Publishing.

32 „Impact Assessment accompanying the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council establishing the space programme of the Union and the European Union Agency for the Space Programme and repealing Regulations (EU) No 912/2010, (EU) No 1285/2013, (EU) No 377/2014 and Decision 541/2014/EU“; SWD(2018) 327 final, 6.6.2018, S. 7.

33 Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).

34 Siehe Artikel 12 und 34 der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 und Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 377/2014. Artikel 101 der zukünftigen Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union (siehe Fußnote 4).

35 Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben c und d der Verordnung (EU) Nr. 377/2014.

36 „Copernicus Market Reports“, 2016 und 2019, S. 8.

37 Siehe auch den Sonderbericht Nr. 7/2009: Verwaltung der Entwicklungs- und Validierungsphase des Programms Galileo.

38 Siehe Kapitel 5 Ziffer iii der halbjährlichen Arbeitsprogramme von Horizont 2020.

39 Belgien, Tschechien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien und Finnland. Spanien, Ungarn und Polen waren ebenfalls dabei, nationale Plattformen zu entwickeln oder zu planen.

40 Operational Implementation Plan - Proposed approach to implement the roadmap and annexes of the Integrated Ground Segment and Big Data Governance Task Force, 15.6.2016.

41 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative – Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa (COM(2016) 178 final vom 19.4.2016).

42 Siehe Anhang III.

43 Overview of EGNSS downstream standardisation and assessment of gaps and future needs, 1.2.2018.

44 European Radio Navigation Plan, 9.3.2018.

45 Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Commission Staff Working Document – EGNSS downstream standards development“, SWD(2019) 454, 20.12.2019.

46 Durchführungsverordnung (EU) 2018/746 der Kommission vom 18. Mai 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 hinsichtlich der Änderung von Sammelanträgen, Zahlungsanträgen und Kontrollen (ABl. L 125 vom 22.5.2018, S. 1).

47 Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 1).

48 Sonderbericht Nr. 4/2020: Nutzung neuer Bildgebungstechnologien zur Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik: Fortschritte insgesamt kontinuierlich, bei der Klima- und Umweltüberwachung jedoch langsamer.

49 Kucera, J., Janssens-Maenhout, G., Brink, A., Greidanus, H., Roggeri, P., Strobl, P., Tartaglia, G., Belward A., M. Dowell, Copernicus and Earth observation in support of EU policies - Part I: Copernicus uptake in the European Commission, EUR 30030 EN, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2020, ISBN 978-92-76-14559-2, doi:10.2760/024084, JRC118879.

50 Copernicus Workshop: Fostering synergies in Copernicus user uptake activities at European and national level (Copernicus-Workshop: Förderung von Synergien bei Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzerakzeptanz auf europäischer und nationaler Ebene), 19. Juni 2019.

51 https://www.nist.gov/news-events/news/2019/10/economic-benefits-global-positioning-system-us-private-sector-study

52 COM(2020) 66 final vom 19.2.2020.

Zeitschiene

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung 22.10.2019
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) 27.1.2021
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 23.3.2021
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission in allen Sprachfassungen 16.4.2021
Eingang der offiziellen Antworten der Agentur für das Europäische GNSS in allen Sprachfassungen 14.4.2021

Kontakt

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12, rue Alcide De Gasperi
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Tel. +352 4398-1
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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020

PDF ISBN 978-92-847-5916-3 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/549069 QJ-AB-21-007-DE-N
HTML ISBN 978-92-847-5894-4 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/282948 QJ-AB-21-007-DE-Q

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