Unsere Tätigkeiten
im Jahr 2022
Jährlicher Tätigkeitsbericht
des Europäischen Rechnungshofs
Europäischer Rechnungshof
Unsere Institution
- externer Prüfer der Europäischen Union
- errichtet 1975 durch den Vertrag von Brüssel und Aufnahme der Amtstätigkeit im Oktober 1977
- EU-Organ seit 1993 nach dem Vertrag von Maastricht
- Hauptsitz in Luxemburg
- Kollegialorgan mit 27 Mitgliedern, ein Mitglied je EU-Mitgliedstaat, vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt
- rund 950 Bedienstete aller EU-Nationalitäten
Unsere Rolle
- Sicherstellung, dass die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und durch ihre Politiken und Programme ihre angestrebten Ziele erreicht und dass eine optimale Mittelverwendung gegeben ist
- Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz
- Warnung vor Risiken, Gewährleistung von Prüfungssicherheit, Aufzeigen von Schwachstellen und Erfolgen; Orientierungshilfe für die politischen Entscheidungsträger und Gesetzgeber der Union
- Bemerkungen und Empfehlungen an die Adresse des Europäischen Parlaments, des Rates, der nationalen Regierungen und Parlamente sowie der breiten Öffentlichkeit
Vorwort des Präsidenten
Liebe Leserinnen und Leser!
Während im Jahr 2022 noch die Folgen der COVID‑19-Pandemie und die Auswirkungen des rasch voranschreitenden Klimawandels zu bewältigen waren, sahen sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bereits mit einer neuen Krise konfrontiert: einer massiven Energie-, Sicherheits- und Migrationskrise, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursacht wurde. All diese Ereignisse haben erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die globalen Beziehungen der EU.
In diesen schwierigen Zeiten stellt die EU Finanzhilfen in einem noch nie dagewesenen Umfang bereit. Im Zeitraum 2021–2027 stehen der EU 1,8 Billionen Euro für Ausgaben zur Verfügung. Davon entfallen bis zu 0,8 Billionen Euro auf das Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU).
Als externer Prüfer bieten wir eine unparteiische Beurteilung der Politiken und Programme der Union sowie der Qualität des EU-Finanzmanagements innerhalb und auch außerhalb der Union. Wir prüfen, ob die EU-Ausgaben mit den Vorschriften übereinstimmen und ob die Politiken und Programme der Union eine optimale Mittelverwendung gewährleisten. Unsere Bemühungen bei der Prüfung der EU-Finanzen werden in den kommenden Jahren von unserer Strategie für die Jahre 2021–2025 geleitet, wobei unsere Organisation den notwendigen Änderungen unterzogen wird und unsere Ressourcen wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Dieser Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über unsere Arbeit und unsere Veröffentlichungen im Jahr 2022, dem zweiten Jahr der Umsetzung unserer neuen Strategie. Außerdem liefert er Informationen zu unserem Management, unserem Personal, zur Unterstützung der Prüfungstätigkeiten und zu unseren Finanzen.
Im Jahr 2022 legten wir alle unsere Jahresberichte innerhalb der offiziellen Fristen vor. Darüber hinaus veröffentlichten wir 29 Sonderberichte und Analysen. Schließlich gaben wir acht Stellungnahmen ab, die sich u. a. mit der neuen Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, der Finanzierung des REPowerEU-Plans, einer diversifizierten Finanzierungsstrategie als allgemeine Methode für die Mittelaufnahme und der Einrichtung eines Klima-Sozialfonds befassten.
Wir stehen weiterhin solidarisch an der Seite der Ukraine und verurteilen die Invasion der Ukraine durch Russland aufs Schärfste. Die EU muss auch künftig Solidarität und Einheit zeigen. Als unabhängiger externer Prüfer der EU werden wir alles tun, um unserer Rolle weiterhin gerecht zu werden.
Die Bürgerinnen und Bürger der Union und unsere institutionellen Adressaten und Partner auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten können darauf vertrauen, dass wir ihnen unabhängige, objektive Berichte zu für die Zukunft der EU zentralen Themen vorlegen werden, in denen wir hervorheben, was gut funktioniert, auf Bereiche hinweisen, in denen das nicht der Fall ist, und Änderungen empfehlen.
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen im diesjährigen Tätigkeitsbericht nützlich sind.
Tony Murphy
Präsident
2022 auf einen Blick
Unsere Tätigkeiten
Unsere Strategie für 2021–2025
Seit vielen Jahren stützen wir uns auf mehrjährige Strategien, um daran unsere Prüfungsarbeit auszurichten, mit Blick auf kontinuierliche Verbesserungen den organisatorischen Wandel zu fördern und auch weiterhin die Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle wegbereitend mitzugestalten.
bei der Umsetzung der Strategie
Ende 2022 bedeutete auch den Abschluss des zweiten Jahres unserer Strategie für 2021–2025. Unsere strategischen Ziele für diesen Fünfjahreszeitraum bestehen darin, die Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen bei allen Arten von EU-Maßnahmen zu verbessern, unsere Prüfungen auf die Bereiche und Themen auszurichten, bei denen wir den größten Mehrwert erzielen können, und eine solide Prüfungssicherheit in einem schwierigen und sich verändernden Umfeld zu gewährleisten.
Um unsere Strategie in die Praxis umzusetzen, haben wir für jedes Ziel und jede Zielvorgabe Umsetzungsmaßnahmen vereinbart, Zuständigkeiten zugewiesen und Fristen festgelegt. In diesem Jahr haben wir bei mehreren Maßnahmen weitere gute Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die
- Auswahl von Prüfungsaufgaben, die die strategischen Bereiche angemessen abdecken;
- Einleitung einer Reihe von Prüfungen zur Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF); u. a. gaben wir im Einklang mit unserem strategischen Ansatz für das Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU) unser erstes Prüfungsurteil zu den ARF-bezogenen Ausgaben ab;
- Aktualisierung unseres Rahmens für das Wissensmanagement;
- Ausarbeitung strategischer Prüfungsansätze in den Bereichen Betrug und Rechtsstaatlichkeit;
- Durchführung einer Produktivitätsanalyse bei ausgewählten Aufgaben zur Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungspotenzial besteht;
- Ausarbeitung eines Aktionsplans für unsere Zusammenarbeit mit Fachkollegen.
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU-Maßnahmen
Prüfungen der Rechnungsführung
und Compliance-Prüfungen
Auf der Grundlage unserer Prüfungen versorgen wir die Bürgerinnen und Bürger der Union sowie die politischen Entscheidungsträger mit unabhängigen, objektiven Berichten über für die Zukunft der EU zentrale Themen, in denen hervorgehoben wird, was gut funktioniert, auf Bereiche hingewiesen wird, in denen das nicht der Fall ist, und Änderungen empfohlen werden.
Bei unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von EU-Politiken und ‑Programmen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie
- Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen,
- die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union,
- die Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und die Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,
- fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen der Union.
Diese Prüfungen sollen der EU dabei helfen, ihre Politikziele besser zu erreichen.
Unsere Prüfungen der Rechnungsführung und unsere Compliance-Prüfungen erstrecken sich auf den EU-Haushalt, die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Haushalte der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Wir legen eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor.
Ferner können wir ausgewählte Compliance-Prüfungen durchführen, um die Haushaltsführung und das Finanzmanagement der Union zu untersuchen oder zu beurteilen, ob die zwecks Erhebung und Verwendung von EU-Mitteln eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit den geltenden EU- und nationalen Vorschriften übereinstimmen.
Schließlich sind wir mit der externen Prüfung einer großen Zahl von EU-Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen sowie der Europäischen Schulen betraut.
Unsere Prüfungen stehen im Einklang mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor.
Arbeitsprogramm
für 2023 und danach
Unser Arbeitsprogramm für 2023 und danach, das im November 2022 veröffentlicht wurde, enthält unsere Prüfungsprioritäten für die kommenden Jahre und liefert Kurzbeschreibungen der 82 Sonderberichte und Analysen, deren Veröffentlichung ab 2023 vorgesehen ist. Das Programm ist eng auf die in unserer Strategie für 2021–2025 festgelegten Schwerpunktbereiche abgestimmt.
Im Bereich „Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen“ planen wir 21 Prüfungen, die ein breites Spektrum von Themen abdecken, darunter Energieversorgungssicherheit, Umweltverschmutzung, Klimaschutzmaßnahmen und nachhaltige Lebensmittelerzeugung.
Im Bereich „Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ befassen wir uns mit 14 Aufgaben, u. a. mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der Rechtsstaatlichkeit, der militärischen Mobilität und der Flüchtlingshilfe.
Im Bereich „Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union“ ist die Veröffentlichung von 12 Berichten geplant, in denen u. a. die Digitalisierung von Schulen, der Transport von Wasserstoff und künstliche Intelligenz thematisiert werden.
Im Bereich „Fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen in der Union“ sind sieben Aufgaben geplant, die u. a. die EU-Bankenaufsicht, ausländische Direktinvestitionen und die Wiedereinziehung von EU-Mitteln betreffen.
Auch das Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU), in dessen Rahmen bis zu 0,8 Billionen Euro bereitgestellt werden, die innerhalb eines kurzen Zeitraums ausgegeben werden müssen, steht auf unserer Agenda ganz oben. So ist die Veröffentlichung von 12 Prüfungsberichten geplant, die sich mit NGEU und dabei insbesondere mit der Aufbau- und Resilienzfazilität befassen.
Wir erstellen das Arbeitsprogramm für unsere Prüfungen in unabhängiger Weise, sind dabei aber offen für Anregungen. So nehmen wir Kontakt zu unseren institutionellen Adressaten und insbesondere zum Europäischen Parlament auf. Für das Arbeitsprogramm für 2023 und danach haben die parlamentarischen Ausschüsse 131 Prüfungsvorschläge unterbreitet. Fast zwei Drittel dieser Vorschläge sind vollständig oder teilweise in laufende oder geplante Tätigkeiten eingeflossen oder bereits in unseren jüngsten Berichten behandelt worden. Darüber hinaus gingen beim Hof acht weitere Prüfungsideen ein, die von neun Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten eingereicht wurden. Unsere Zusammenarbeit ist jedoch nicht auf die EU-Organe begrenzt. So erhielten wir 2022 zusätzlich 29 Prüfungsvorschläge von sechs nationalen Parlamenten, die sich auf die aktuellen Herausforderungen beziehen, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten konfrontiert sind.
Prüfungsarbeit vor Ort
Der überwiegende Teil unserer Prüfungsarbeit findet in unseren Räumlichkeiten in Luxemburg statt. Unsere Prüfer führen auch bei der Europäischen Kommission – unserer wichtigsten geprüften Stelle – zahlreiche Prüfbesuche durch; dies gilt ebenso für die anderen EU-Organe sowie die Agenturen und Einrichtungen der EU, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die EU-Delegationen in Drittländern sowie die internationalen Organisationen, an die EU-Mittel fließen.
Zudem nehmen wir innerhalb und außerhalb der EU Prüfungen an Ort und Stelle bei Empfängern von EU-Mitteln vor. Durch diese Prüfungen können wir den Prüfpfad nachvollziehen und direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung von Politiken und Programmen der Union sowie der Erhebung oder Auszahlung von EU-Mitteln beteiligt sind, und auch von den Empfängern solcher Mittel erlangen. Nach der Lockerung der COVID‑19-Beschränkungen führten wir im Jahr 2022 wieder verstärkt Vor-Ort-Prüfungen durch. Einige Prüfungen fanden jedoch noch virtuell statt. In Zukunft werden unsere Bemühungen dahin gehen, die Erfahrungen der Pandemiejahre erfolgreich zu nutzen und den Mehrwert und die Wirtschaftlichkeit unserer Vor-Ort-Besuche durch Kombination mit Arbeit im virtuellen Umfeld zu steigern.
Unsere Prüfungsteams bestehen in der Regel aus zwei bis drei Bediensteten, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Innerhalb der EU werden unsere Vor-Ort-Prüfungen im Allgemeinen gemeinsam mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der betreffenden Mitgliedstaaten koordiniert.
Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren, in denen aufgrund der COVID‑19-Pandemie noch Reisebeschränkungen und Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit galten, konnten wir im Jahr 2022 wieder mehr Prüfungen vor Ort durchführen. Unsere Prüfer verbrachten insgesamt 2 039 Tage in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU, gegenüber 857 Tagen im Jahr 2021, 1 190 Tagen im Jahr 2020 und 3 605 Tagen im Jahr 2019. Hinzu kamen 945 Prüftage bei den EU-Organen, dezentralen Agenturen und Einrichtungen in der gesamten EU, Gemeinsamen Unternehmen, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie bei privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die entsprechenden Zahlen für 2021, 2020 und 2019 waren 299, 627 bzw. 2 504 Tage.
Gleichzeitig führten wir verstärkt Prüfungen aus der Ferne durch und holten Nachweise elektronisch ein. Zur Interaktion mit unseren geprüften Stellen machten wir Gebrauch von Tools für Videokonferenzen und sonstigen Informationstechnologien wie dem sicheren Austausch von Daten und Dokumenten.
Unsere Berichte
Unsere Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU. Sie helfen dem Europäischen Parlament und dem Rat dabei, zu überwachen und zu überprüfen, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht, und die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen.
Sonderberichte und Analysen
Im Jahr 2022 veröffentlichten wir 29 Sonderberichte und Analysen, die sich mit vielen der Herausforderungen befassen, denen die Union in ihren verschiedenen Ausgaben- und Politikbereichen gegenübergestellt ist. Dazu gehörten Klimaschutz, Energieeffizienz, 5G-Netze, Cybersicherheit, Betrug im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie Rechtsstaatlichkeit, um nur einige zu nennen. Drei Berichte bezogen sich auf COVID‑19: Ein Bericht betraf die Freizügigkeit in der EU während der Pandemie, der zweite die Widerstandsfähigkeit der EU-Organe und der dritte die Beschaffung von Impfstoffen. Außerdem schlossen wir unseren ersten Sonderbericht über das Aufbauinstrument NextGenerationEU ab, der die Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission zum Gegenstand hatte.
In unseren Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU-Maßnahmen ein Mehrwert geschaffen wurde – d. h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde, als durch Maßnahmen auf nationaler Ebene allein möglich wäre. In diesen Berichten unterbreiten wir außerdem Empfehlungen im Hinblick auf finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine wirksamere Erreichung der angestrebten politischen Ziele.
Unsere Analysen sollen – häufig aus einer Querschnittsperspektive und auf der Grundlage früherer Prüfungen oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen – einführende Beschreibungen und analytische Betrachtungen liefern. Außerdem können sie uns dazu dienen, unsere Analyse von Bereichen oder Fragestellungen zu präsentieren, die noch keiner Prüfung unterzogen wurden, oder Fakten zu spezifischen Themen oder Problemen zusammenzustellen. Im Gegensatz zu Prüfungen gehen sie weder auf Bewertungsfragen ein noch bieten sie eine Zuverlässigkeitsgewähr.
Im Folgenden werden Einblicke in unsere Arbeit gegeben, illustriert durch Beispiele für Sonderberichte aus dem Jahr 2022, die verschiedene Politikbereiche abdecken.
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Die EU hat die herausragende Bedeutung von Impfstoffen für die Reaktion auf COVID‑19 schon früh in der Pandemie erkannt und begonnen, sich auf die Entwicklung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs als Mittel zur Überwindung der Gesundheitskrise zu konzentrieren. Sie ergriff Maßnahmen, um dazu beizutragen, die Zeiträume für die Entwicklung von Impfstoffen von 10–15 Jahren auf 12–24 Monate zu verkürzen. Bis November 2021 hat die Kommission im Namen der Mitgliedstaaten Verträge im Wert von 71 Milliarden Euro über den Kauf von bis zu 4,6 Milliarden COVID‑19-Impfstoffdosen unterzeichnet. Meist handelt es sich bei diesen Verträgen um Abnahmegarantien, bei denen die Kommission das Risiko der Entwicklung eines Impfstoffs gemeinsam mit den Impfstoffherstellern trägt und den Aufbau der erforderlichen Produktionskapazitäten unterstützt, indem sie Vorauszahlungen aus dem EU-Haushalt leistet. Im ersten Halbjahr 2021 kam es in der EU zu einigen Lieferengpässen, doch bis zum Ende des Jahres wurden fast 952 Millionen Impfstoffdosen an die EU-Mitgliedstaaten geliefert; Ende 2021 waren 80 % der erwachsenen Bevölkerung der EU vollständig geimpft.
Wir prüften die Wirksamkeit der Beschaffung von COVID‑19-Impfstoffen durch die Kommission und die Mitgliedstaaten bis Ende 2021.
Wir stellten fest, dass die EU ein maßgeschneidertes zentralisiertes System für die Beschaffung von Impfstoffen eingerichtet hat, mit dem es gelungen ist, ein erstes Portfolio von Impfstoffkandidaten unter Einbeziehung unterschiedlicher Unternehmen und Technologien zu erstellen, dass sie mit der Beschaffung jedoch später begonnen hat als das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Darüber hinaus stellten wir fest, dass die Verhandlungen nach einem in der EU-Haushaltsordnung festgelegten Vergabeverfahren erfolgten, das allerdings entscheidend von den Vorverhandlungen geprägt war, die noch vor der Veröffentlichung der Ausschreibung geführt wurden. Zu den Vorverhandlungen über den umfangreichsten Vertrag der EU, die unmittelbar von der Präsidentin der Europäischen Kommission geführt wurden, hat der Hof keine Informationen erhalten. Die Vertragsbedingungen wurden im Laufe der Zeit angepasst, und die im Jahr 2021 unterzeichneten Verträge enthalten in Bezug auf wesentliche Aspekte wie Lieferfristen und Produktionsstandorte strengere Bestimmungen als die Verträge von 2020. Die Kommission konnte jedoch nur begrenzt Einfluss nehmen, als es darum ging, die Versorgungsprobleme zu bewältigen. Als sich die EU im ersten Halbjahr 2021 mit erheblichen Lieferengpässen konfrontiert sah, zeigte sich, dass die meisten Verträge keine spezifischen Bestimmungen zum Umgang mit Lieferunterbrechungen enthielten. Außerdem stellten wir fest, dass die Kommission ihr Vergabeverfahren bislang noch nicht geprüft oder einem Benchmarking unterzogen hat, um Erkenntnisse mit Blick auf künftige Verbesserungen zu gewinnen.
Wir empfahlen der Kommission, Leitlinien für die Beschaffung bei Pandemien zu entwickeln und/oder die gewonnenen Erkenntnisse zur Berücksichtigung durch künftige Verhandlungsteams festzuhalten; eine Risikobewertung des Beschaffungskonzepts der EU durchzuführen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen; zur Ermittlung etwaiger Schwachstellen und Bereiche mit Verbesserungspotenzial alle Teile ihres aktualisierten Beschaffungsrahmens für Pandemiefälle einschließlich der Sammlung von Informationen und Erkenntnissen Tests zu unterziehen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration
Die „fünfte Generation“ von Telekommunikationssystemen, kurz 5G, ist ein neuer globaler Funkstandard, der eine deutlich höhere Datenkapazität und Übertragungsgeschwindigkeit bietet. 5G-Dienste sind eine wesentliche Voraussetzung für vielfältige innovative Anwendungen, die in vielen Bereichen unserer Wirtschaft einen Wandel nach sich ziehen und im Alltag der Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen mit sich bringen können. 5G ist daher für den gesamten Binnenmarkt von strategischer Bedeutung. In ihrem 5G-Aktionsplan von 2016 hat die Kommission die Gewährleistung einer lückenlosen 5G-Abdeckung in städtischen Gebieten und entlang der wichtigsten Verkehrswege bis 2025 als Ziel vorgegeben. Im März 2021 weitete sie das Ziel der 5G-Abdeckung auf alle besiedelten Gebiete bis 2030 aus. 5G bietet viele Wachstumschancen, birgt aber auch gewisse Risiken. Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der betreffenden Bedrohungen würden sich alle erheblichen Schwachstellen und Cybersicherheitsvorfälle in einem Mitgliedstaat auf die Union als Ganzes auswirken. Die Gesamtkosten der 5G-Einführung in der gesamten EU könnten sich auf 400 Milliarden Euro belaufen. Im Zeitraum 2014–2020 stellte die EU für 5G-Projekte Mittel in Höhe von über 4 Milliarden Euro bereit.
Wir prüften, ob die Kommission die Mitgliedstaaten wirksam dabei unterstützt hat, die EU-Ziele für den Ausbau ihrer 5G-Netze zu erreichen und sich in abgestimmter Weise mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich 5G auseinanderzusetzen.
Wir stellten fest, dass es bei der Einführung der 5G-Netze in den Mitgliedstaaten zu Verzögerungen kommt. Bis Ende 2020 hatten 23 Mitgliedstaaten kommerzielle 5G-Dienste eingeführt und das Zwischenziel von mindestens einer Großstadt mit 5G-Zugang erreicht. Allerdings sind nicht in allen 5G-Strategien oder Breitbandplänen der Mitgliedstaaten Bezüge zu den Zielen der EU für 2025 und 2030 enthalten. Die Verzögerungen bei der Einführung von 5G in den Mitgliedstaaten sind so groß, dass sie die Erreichung der EU-Ziele gefährden. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des 5G-Aktionsplans 2016 durch Hard-Law- und Soft-Law-Initiativen, Leitlinien und die Finanzierung der Forschung zu 5G unterstützt. Sie hat jedoch die erwartete Qualität der 5G-Dienste nicht klar definiert. Ferner stellten wir fest, dass das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit ein mögliches gemeinsames Maßnahmenpaket zur Bewältigung der größten Sicherheitsbedrohungen für die 5G-Netze enthält. Da jedoch keine der vorgeschlagenen Maßnahmen rechtsverbindlich ist, ist die Kommission nicht befugt, sie durchzusetzen. Daher besteht weiterhin die Gefahr, dass das Instrumentarium als solches nicht gewährleisten kann, dass die Mitgliedstaaten in Fragen der Netzsicherheit in abgestimmter Weise vorgehen.
Wir empfahlen der Kommission, die gleichmäßige und zügige Einführung von 5G-Netzen in der EU zu fördern; ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die 5G-Sicherheit zu unterstützen; die 5G-Sicherheitskonzepte der Mitgliedstaaten zu überwachen und die Auswirkungen von Divergenzen auf das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts zu bewerten.
Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz
Der Europarat definiert Rechtsstaatlichkeit als ein mehrdimensionales Konzept, bei dem unter anderem jegliche öffentliche Gewalt in den Grenzen von Recht und Gesetz und im Einklang mit den Werten der Demokratie und den Grundrechten unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Richter ausgeübt wird. Die EU hat diese Definition übernommen und die Rechtsstaatlichkeit in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) als einen der gemeinsamen Werte ihrer Mitgliedstaaten verankert. In ihrer Außenpolitik lässt sie sich maßgeblich von diesem Grundsatz leiten. Rechtsstaatlichkeit ist ferner eine unerlässliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU. Die sechs Westbalkanländer sind Kandidatenländer (Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) bzw. mögliche Kandidatenländer (Bosnien und Herzegowina, Kosovo1) für eine Mitgliedschaft in der EU. Sie erhalten aus mehreren Quellen finanzielle Unterstützung; die EU ist jedoch der größte Geber für die Region. EU-Finanzhilfe beziehen diese Länder hauptsächlich über das Instrument für Heranführungshilfe (zum Zeitpunkt der Prüfung IPA II). Die Rechtsstaatlichkeit war einer der neun Bereiche, die im Rahmen des IPA II prioritär gefördert wurden, und erhielt spezielle Mittelzuweisungen, die sich im Zeitraum 2014–2020 auf 700 Millionen Euro beliefen.
Wir prüften, ob die EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Ländern des westlichen Balkans im Zeitraum 2014–2020 wirksam war.
Wir stellten fest, dass die Maßnahmen der EU zwar zu Reformen in technischen und operativen Bereichen, wie einer Verbesserung der Effizienz der Justiz und der Ausarbeitung einschlägiger Rechtsvorschriften, beigetragen haben, insgesamt aber nur in geringem Maße Auswirkungen hinsichtlich grundlegender Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in der Region hatten. Ein wesentlicher Grund hierfür ist der mangelnde politische Wille in diesen Ländern, die notwendigen Reformen voranzutreiben. Darüber hinaus stellten wir fest, dass die Unterstützung der EU für zivilgesellschaftliche Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit vor Ort nicht ausreicht, um den Anforderungen des Sektors gerecht zu werden, und ihre Auswirkungen nicht sorgfältig überwacht werden. Im Bereich des Rechts auf freie Meinungsäußerung wurden in allen sechs Ländern die wenigsten Fortschritte erzielt. In einigen Ländern verlieren die Reformen, die für den Beitritt erforderlich sind, an Rückhalt in der Öffentlichkeit. Außerdem stellten wir fest, dass das IPA II keine strengen Konditionalitätsklauseln enthält, durch die zu langsame Fortschritte bei den Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit unmittelbar mit Mittelkürzungen in anderen Sektoren einhergehen würden.
Wir empfahlen der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), den Mechanismus zur Förderung von Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des Erweiterungsprozesses zu stärken; die Zivilgesellschaft, die für Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit eintritt, und die Unabhängigkeit der Medien stärker zu unterstützen; im Rahmen des IPA III verstärkt auf den Grundsatz der Konditionalität zurückzugreifen; die Berichterstattung über Projekte und deren Überwachung auszuweiten.
1 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates zur Lage hinsichtlich des Kosovo (UNSCR 1244/1999) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht vom 22. Juli 2010.
Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft
Im Juli 2020 einigte sich der Europäische Rat als Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie auf einen mit mehr als 800 Milliarden Euro ausgestatteten Aufbaufonds – NextGenerationEU. Dessen Kernstück ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit Mitteln von insgesamt bis zu 723,8 Milliarden Euro. Zweck der ARF ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie abzumildern und die Volkswirtschaften und Gesellschaften der EU für die Zukunft nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf dem ökologischen und dem digitalen Wandel. Um die Unterstützung im Rahmen der ARF in Anspruch nehmen zu können, haben die Mitgliedstaaten der Kommission ihre Entwürfe für nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorgelegt. Die Kommission ist dafür zuständig, die Aufbau- und Resilienzpläne anhand der in der ARF-Verordnung festgelegten Kriterien zu bewerten und den Mitgliedstaaten diesbezüglich Orientierungshilfen und Unterstützung zu bieten.
Wir prüften, ob die Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission angemessen war und ob das Verfahren zur Bewertung und die Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten wirksam verwaltet wurden.
Wir stellten fest, dass die Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission angesichts der Komplexität des Verfahrens und der zeitlichen Zwänge insgesamt angemessen war. Wir ermittelten jedoch eine Reihe von Schwachstellen, Risiken und Bereichen, die in Zukunft beachtet werden müssen, wie z. B. Zahlungsprofile, die das Ergebnis von Verhandlungen sind, unklare Etappenziele und Zielwerte oder Überwachungs- und Kontrollsysteme, die zum Zeitpunkt der Bewertung noch nicht vollständig eingerichtet waren.
Wir empfahlen der Kommission, die Bewertungsverfahren und die Dokumentation zu verbessern; den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern; den Beitrag der umgesetzten Maßnahmen zu den länderspezifischen Empfehlungen weiterzuverfolgen; die Transparenz und die Überwachung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu verbessern; für klare Überprüfungsmechanismen für die Etappenziele und Zielwerte sowie für deren angemessene Definition zu sorgen; die Einhaltung der spezifischen Etappenziele für die Überwachung und Kontrolle zu überprüfen und die Verwendung des Instruments der Kommission zur Datenextraktion und Risikobeurteilung zu fördern.
Finanzierung und Verwaltung der Union
Sonderbericht 11/2022: „Schutz des EU-Haushalts: Möglichkeiten schwarzer Listen besser nutzen“
Die EU und die Mitgliedstaaten sind gemeinsam für den Schutz der finanziellen Interessen der Union zuständig. "Blacklisting – das Führen schwarzer Listen zum Ausschluss unseriöser Zahlungsempfänger – ist ein wesentliches Instrument, das internationale Einrichtungen und nationale Behörden zum Schutz ihrer öffentlichen Finanzen einsetzen. Damit soll verhindert werden, dass Verträge mit unseriösen Zahlungsempfängern geschlossen werden, z. B. mit solchen, die an Betrug, Korruption, Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder Geldwäsche beteiligt sind oder Steuern nicht entrichtet haben. Im Jahr 2020 zahlte die EU rund 150 Milliarden Euro im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen aus. Seit 2016 ist die Kommission für den Betrieb eines Früherkennungs- und Ausschlusssystems (EDES) im Bereich der von ihr direkt oder indirekt verwalteten EU-Mittel zuständig. Dies betrifft ein Viertel der EU-Ausgaben (39 Milliarden Euro). Bei der Verwaltung der anderen drei Viertel der EU-Ausgaben, für die die nationalen Behörden mitverantwortlich sind (111 Milliarden Euro), müssen die Mitgliedstaaten zwar die Bestimmungen über den Schutz der finanziellen Interessen einhalten, aber keine spezifischen Ausschlusssysteme oder Datenbanken einrichten.
Wir prüften, ob Ausschlussmechanismen wirksam genutzt werden, um EU-Mittel vor unseriösen Zahlungsempfängern zu schützen.
Wir stellten fest, dass Ausschlussmechanismen nicht wirksam genutzt werden, um EU-Mittel vor unseriösen Zahlungsempfängern zu schützen. Obwohl EDES ein breites Spektrum an Ausschlussgründen und solide Entscheidungsverfahren umfasst, haben die Kommissionsdienststellen aufgrund von Schwachstellen in den Regelungen zur Identifizierung auszuschließender Vertragspartner nur wenige Ausschlüsse im System erfasst. Bei der geteilten Mittelverwaltung, auf die EDES nicht anwendbar ist, beeinträchtigen unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten die generelle Wirksamkeit von Ausschlussmechanismen zum Schutz des EU-Haushalts.
Wir empfahlen der Kommission, den Umfang der Ausschlusssituationen zu erweitern; die Umsetzung von EDES voranzutreiben; das Monitoring durch EDES im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung zu verbessern; EDES auf die geteilte Mittelverwaltung auszuweiten; Daten und digitale Instrumente besser für Ausschlusszwecke zu nutzen.
Jahresberichte und besondere Jahresberichte
Die Jahresberichte enthalten im Wesentlichen die Ergebnisse unserer Zuverlässigkeitserklärung zum Haushalt der Europäischen Union, zur Aufbau- und Resilienzfazilität und zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), behandeln aber auch Leistungsaspekte sowie Aspekte der Haushaltsführung und des Finanzmanagements.
Die besonderen Jahresberichte enthalten die Ergebnisse unserer jährlichen Prüfung zu den Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU, zu den Gemeinsamen Unternehmen sowie den Europäischen Schulen.
Außerdem veröffentlichen wir einen Bericht über die Eventualverbindlichkeiten, die daraus resultieren, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) seine Aufgaben wahrnimmt.
Jahresbericht über den EU-Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU, um zu untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die ihr zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Darüber hinaus legen wir spezifische Beurteilungen zu allen wichtigen Bereichen des EU-Haushalts auf der Grundlage der (Teil-)Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Aufbau- und Resilienzfazilität vor. Des Weiteren analysieren wir, warum und wo Fehler aufgetreten sind, sprechen Empfehlungen für Verbesserungen aus und untersuchen, ob und inwieweit unsere vorherigen Empfehlungen umgesetzt wurden.
Diese umfangreiche Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir im Einklang mit unserem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegten Auftrag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen müssen.
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit
der Rechnungsführung und zu
den Einnahmen
Für das Haushaltsjahr 2021 gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen der EU ab.
versagtes Prüfungsurteil
zu den Ausgaben
Im Jahr 2021 beliefen sich die EU-Ausgaben auf 181,5 Milliarden Euro, was 1,3 % der gesamten Bruttonationaleinkommen der EU-27 entspricht.
Für das Haushaltsjahr 2021 gaben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben ab.
(Haushaltsausgaben 2021)
Für die Haushaltsausgaben liegt unsere geschätzte Fehlerquote für das Haushaltsjahr 2021 zwischen 2,2 % und 3,8 %. Der Mittelwert dieser Spanne, als „wahrscheinlichste Fehlerquote“ bezeichnet, ist gegenüber dem Vorjahr von 2,7 % auf 3,0 % angestiegen.
Hinweis: Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt.
50 % der zum EU-Haushalt
gehörigen Prüfungspopulation
eine wesentliche Fehlerquote auf
Im Haushaltsjahr 2021 beliefen sich die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben auf 63,2 % unserer Prüfungspopulation; im vorausgegangenen Jahr belief sich dieser Wert auf 59 %. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 4,7 %, gegenüber 4,0 % für das Haushaltsjahr 2020.
Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:
- Mit einem geringen Risiko verbundene anspruchsbasierte Zahlungen: Diese hängen von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten ab. In diese Kategorie fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“), Direktbeihilfen für Landwirte (Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Rubrik „Europäische öffentliche Verwaltung“).
- Mit einem hohen Risiko verbundene Kostenerstattungen: Die EU erstattet förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten (dabei kommen komplexere Vorschriften zum Tragen). Dazu gehören Forschungsprojekte (Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Rubriken „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ und „Natürliche Ressourcen und Umwelt“) sowie Entwicklungshilfeprojekte (Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“).
„Binnenmarkt, Innovation und Digitales“
und „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“
Im Haushaltsjahr 2021 war der Bereich „Binnenmarkt, Innovation und Digitales die fehleranfälligste MFR-Rubrik, gefolgt von “Zusammenhalt, Resilienz und Werte".
zu den Ausgaben
Im Jahr 2021 prüften wir erstmals die Ausgaben im Rahmen der ARF, für die wir ein gesondertes Prüfungsurteil abgaben. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass es sich bei der ARF um ein befristetes Instrument handelt, das in einer Weise bereitgestellt und finanziert wird, die sich grundlegend davon unterscheidet, wie bei den normalen Haushaltsausgaben im Rahmen des MFR verfahren wird. Unsere Prüfungspopulation umfasste die einzige Auszahlung im Jahr 2021 – eine Zahlung an Spanien, die sich auf 11,5 Milliarden Euro belief. Der Zahlungsantrag Spaniens umfasste 52 Etappenziele, die Spanien als erreicht ansah.
Wir gaben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben im Rahmen der ARF ab. Den Ausgangspunkt unserer Bewertung bildete die Bedingung für die Zahlung, d. h., dass die Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Daher untersuchten wir, ob die Kommission ausreichende und geeignete Nachweise für ihre Bewertung dieser Bedingung eingeholt hatte. Die Einhaltung anderer EU- und nationaler Vorschriften ist nicht Teil dieser Bewertung. Insgesamt geht aus den von uns erlangten Prüfungsnachweisen hervor, dass eines der 52 Etappenziele im Zusammenhang mit der ersten Auszahlung an Spanien nicht erreicht wurde. Die Kommission hatte noch keine Methode zur Quantifizierung der Auswirkungen des Nichterreichens eines Etappenziels oder Zielwerts festgelegt. Nach unserer Auffassung ist der Fehler nicht wesentlich.
wurden an das OLAF und
die EUStA weitergeleitet
Als externer Prüfer der EU hat der Hof kein Mandat, Fälle mutmaßlichen Betrugs zu untersuchen. Daher sind unsere Prüfungshandlungen nicht speziell auf die Aufdeckung von Betrug ausgelegt. Fälle, in denen unsere Prüferinnen und Prüfer betrügerische Tätigkeiten vermuten, werden den zuständigen Behörden gemeldet.
Im Jahr 2022 übermittelten wir dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 14 Fälle mutmaßlichen Betrugs, auf die wir im Verlauf unserer Prüfungstätigkeit gestoßen waren. Sechs dieser Fälle wurden auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) gemeldet. Im Jahr 2021 übermittelten wir dem OLAF 15 Fälle mutmaßlichen Betrugs, von denen wir zwei auch der EUStA meldeten. Zusätzliche Informationen über die Art der Betrugsverdachtsfälle und über die sich daraus ergebenden Wiedereinziehungen laut Empfehlung des OLAF sind unserem Jahresbericht zum Gesamthaushaltsplan der EU zu entnehmen.
Jahresbericht zur Leistung
das letzte Jahr unseres Pilotprojekts
Die Aufgliederung des Jahresberichts in zwei Teile war als Pilotprojekt angelegt, das nun mit dem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen wurde. Im zweiten Teil des Jahresberichts werden die Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte von Ausgabenprogrammen zulasten des EU-Haushalts behandelt.
Das Hauptthema des Leistungsberichts 2021 ist das Mainstreaming, d. h. die durchgängige Berücksichtigung von fünf horizontalen politischen Prioritäten im EU-Haushalt:
- Bekämpfung des Klimawandels;
- Erhalt der Biodiversität;
- Gleichstellung der Geschlechter;
- Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen;
- digitaler Wandel.
Wir untersuchten, ob die Kommission die horizontalen politischen Prioritäten in den EU-Haushalt aufgenommen, die Ausgaben nachverfolgt und angemessen über die Ergebnisse berichtet hat.
Darüber hinaus prüften wir, ob die Kommission einen angemessenen Leistungsrahmen angewandt hat, um die Unterstützung aus dem EU-Haushalt für die bereichsübergreifenden Prioritäten der 11 ausgewählten Programme zu messen.
Außerdem verfolgten wir Prüfungsempfehlungen weiter, die in Sonderberichten aus dem Jahr 2018 ausgesprochen wurden.
Jahresbericht über die Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2021
zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
und zu den Einnahmen; versagtes
Prüfungsurteil zu den Ausgaben
Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die 1959 ins Leben gerufen wurden, waren die wichtigsten Hilfeinstrumente der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Die EEF werden von den Mitgliedstaaten der Union finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet. Ausführung und Berichterstattung werden bis zu ihrem Abschluss nach wie vor getrennt erfolgen.
Beim mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 wird die Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der AKP-Staaten und der ÜLG aus dem EU-Haushalt finanziert.
Im Jahr 2021 beliefen sich die Ausgaben im Rahmen der EEF auf 3,4 Milliarden Euro.
Wie in den Vorjahren gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF und zu den Einnahmen ab. Zu den Ausgaben der EEF erteilten wir für das Haushaltsjahr 2021 jedoch ein versagtes Prüfungsurteil. Unsere geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben betrug 4,6 % (gegenüber 3,8 % für das Haushaltsjahr 2020).
Besondere Jahresberichte zu den EU-Agenturen
Die EU-Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen. Insgesamt gibt es 44 Agenturen.
für alle bis auf eine EU-Agentur
für das Haushaltsjahr 2021
Im Haushaltsjahr 2021 wurden für alle Agenturen (ohne den SRB), auf die sich unser Prüfungsauftrag erstreckt, Gesamtmittel in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies entspricht 2,5 % des EU-Gesamthaushalts 2021. Die entsprechenden Zahlen für das Haushaltsjahr 2020 beliefen sich auf 3,7 Milliarden Euro bzw. 2,2 %.
Insgesamt bestätigte unsere Prüfung der Agenturen die in den Vorjahren aufgezeigten positiven Ergebnisse. Wir erteilten den 44 Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen. Darüber hinaus erteilten wir uneingeschränkte Prüfungsurteile in Bezug auf die den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungen mit Ausnahme der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Für diese Agentur gaben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, hauptsächlich aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Vergabeverfahren.
Besonderer Jahresbericht über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2021
Bei Gemeinsamen Unternehmen handelt es sich um öffentlich-private Partnerschaften der EU zwischen der Europäischen Kommission und der Industrie, in die bisweilen auch Forschungseinrichtungen, zwischenstaatliche Organisationen oder teilnehmende Mitgliedstaaten eingebunden sind. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige bahnbrechende Innovationen im Rahmen einer gemeinsamen strategischen Vision der Partner aus Industrie und Forschung zu fördern.
2021 erließ der Rat neue Verordnungen zur Gründung von 11 Gemeinsamen Unternehmen, die im Rahmen von Horizont Europa und Digitales Europa – den mehrjährigen Forschungs- und Innovationsprogrammen für den Finanzierungszeitraum 2021–2027 – aktiv werden sollen. Diese Gemeinsamen Unternehmen setzen ihre jeweilige Forschungs- und Innovationsagenda in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, biobasierte Industriezweige, digitale Schlüsseltechnologien, Hochleistungsrechnen und intelligente Netzsysteme um.
Acht der 11 Gemeinsamen Unternehmen waren bereits unter dem Vorgängerprogramm Horizont 2020 tätig und werden nun als neue rechtliche Einheiten mit neuen Namen und erweiterten oder leicht geänderten Aufgabenbereichen unter den neuen Programmen weitergeführt. Zusätzlich wurden drei neue Gemeinsame Unternehmen gegründet: eines für intelligente Netze und Dienste, eines für „Global Health“ sowie das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung. Der Hof wird diese drei neuen Gemeinsamen Unternehmen erstmals prüfen, sobald sie ihre finanzielle Autonomie erlangt haben, was für 2023 erwartet wird.
Darüber hinaus gibt es das Gemeinsame Unternehmen „Fusion for Energy“, das von Euratom finanziert wird und für die Leistung des europäischen Beitrags zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (International Thermonuclear Experimental Reactor, ITER) zuständig ist.
für alle Gemeinsamen Unternehmen
für das Haushaltsjahr 2021
Für das Haushaltsjahr 2021 erteilten wir allen Gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den Ausgaben.
Wir nahmen jedoch wie in den Vorjahren in unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung 2021 des Gemeinsamen Unternehmens „Fusion for Energy“ (F4E) einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts auf, in erster Linie um darauf hinzuweisen, dass es bei der Umsetzung des ITER-Projekts zu weiteren Kostensteigerungen und Verzögerungen kommen könnte.
Besondere Jahresberichte über die Europäischen Schulen und die Eventualverbindlichkeiten des Einheitlichen Abwicklungsausschusses
Wir veröffentlichten unseren jährlichen Bericht über unsere prüferische Durchsicht des konsolidierten Jahresabschlusses 2021 der 13 Europäischen Schulen. Zwar ermittelten wir bei unserer prüferischen Durchsicht keine wesentlichen Fehler in den Jahresabschlüssen, doch konnten wir nach wie vor nicht bestätigen, dass das Finanzmanagement der Schulen voll und ganz in Übereinstimmung mit ihrer Haushaltsordnung und den Personalstatuten stand.
Außerdem berichten wir jährlich über die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), dem Rat und der Kommission im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Verordnung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus entstandenen Eventualverbindlichkeiten. In unserem Bericht zum Haushaltsjahr 2021 stellen wir abschließend fest, dass wir nicht auf Sachverhalte gestoßen sind, aus denen wir auf eine wesentliche falsche Darstellung der Eventualverbindlichkeiten schließen müssten, die sich aus der Wahrnehmung der Abwicklungsaufgaben durch den SRB, die Kommission und den Rat ergeben.
Startschuss für das Entlastungsverfahren
durch das Europäische Parlament
Die Veröffentlichung unserer Jahresberichte steht am Beginn des Entlastungsverfahrens, in dessen Verlauf das Europäische Parlament – auf Empfehlung des Rates – entscheidet, ob die Kommission und andere Stellen den EU-Haushalt zufriedenstellend verwaltet haben. Ist dies der Fall, wird ihnen Entlastung erteilt.
Im Oktober 2022 begannen wir mit der Präsentation unserer Jahresberichte 2021, zunächst vor dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und dem Haushaltsausschuss des Rates. Anschließend stellten wir sie auch dem Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ vor.
Darüber hinaus stellten wir unsere Jahresberichte im Laufe des Jahres 2022 den nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen von 21 Mitgliedstaaten vor.
Stellungnahmen
der Legislativvorschläge
der Kommission
Als unabhängiger externer Prüfer der EU tragen wir dadurch zur Verbesserung des Finanzmanagements bei, dass wir Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für neue oder geänderte Rechtsakte vorlegen. Handelt es sich dabei um Legislativvorschläge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, muss der Hof gemäß EU-Recht konsultiert werden. Außerdem können uns andere Organe um die Abgabe von Stellungnahmen zu spezifischen Fragestellungen ersuchen. Unsere Stellungnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Im Jahr 2022 veröffentlichten wir acht solcher Stellungnahmen. Diese bezogen sich in erster Linie auf die Legislativvorschläge der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, aber auch auf deren Vorschläge zur Einführung neuer Rechtsvorschriften über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen, zu einer möglichen Nutzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne für die Finanzierung des REPowerEU-Plans durch die Mitgliedstaaten, zur Festlegung einer diversifizierten Finanzierungsstrategie als allgemeine Methode für die Mittelaufnahme und zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds.
ECA Journal
Jede Ausgabe des ECA Journals enthält Artikel zu einem bestimmten Thema, die zumeist Prüfungsaspekte behandeln und von Bediensteten der EU-Organe oder externen Beitragenden verfasst werden.
Im Jahr 2022 veröffentlichten wir zwei Ausgaben, und zwar zum Verhältnis zwischen Kohäsionspolitik und NGEU (Cohesion and Next Generation EU: concord or clash) sowie zur ARF (The EU Recovery and Resilience Facility: a jump to a resilient Europe?).
Konferenzen und Webinare
2022 wurden außerdem mehrere Konferenzen und Webinare vom Hof veranstaltet oder mitorganisiert, die interessierten Kreisen offenstanden.
Nachfolgend sind zwei Beispiele aufgeführt:
über einen Paradigmenwechsel für die EU
Am 29. Juni 2022 veranstaltete der Hof im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas gemeinsam mit den ORKB Deutschlands, Litauens und Schwedens ein Webinar zum Thema „Paradigmenwechsel für die EU – neue Prioritäten für die Obersten Rechnungskontrollbehörden auf EU- und nationaler Ebene?“. In dem Webinar wurden die hochaktuellen Themen Migration, Energieeffizienz und Verteidigung behandelt. Die Podiumsteilnehmer tauschten sich dazu aus, wie sich die Prüfbehörden vor dem Hintergrund ihrer sich ändernden Aufgaben an das neue Paradigma anpassen können. Im Rahmen des Webinars erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Ideen im Sinne der Konferenz vorzustellen.
zur Bekämpfung der Geldwäsche
Am 16. September 2022 veranstaltete der Hof ein hochrangiges Seminar zum Thema Geldwäschebekämpfung. Vertreter der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, des IWF, der Bankenaufsicht und der Wirtschaft kamen zusammen, um das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Aufsichtsmodell der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die bisherigen Fortschritte bei den Verhandlungen zu erörtern. Dabei wurde unter anderem über die Erwartungen und Machbarkeit, eine wirksame Umsetzung und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit gesprochen. Besondere Aufmerksamkeit galt den vorgeschlagenen Governance-Regelungen für die neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) und der Frage, wie das neue Gremium wirksam mit anderen EU- und nationalen Kontrollbehörden interagieren kann, ohne die Wirtschaft mit unnötigem Regelungsaufwand zu belasten.
Digitaler Wandel im Bereich der Prüfungstätigkeit
Der Hof arbeitet weiter an der Verbesserung der Effizienz seiner Prüfungsverfahren, indem er die Integration und Interoperabilität seiner bestehenden Systeme erhöht. Gleichzeitig hat er im Rahmen seines Entwicklungsplans für eine bessere Nutzung von Technologie bei der Prüfung Maßnahmen in den Bereichen Automatisierung, IT-Prüfung und erweiterte Datenanalyse umgesetzt. Zudem setzte er seine Innovationstätigkeiten fort, um neue Technologien zu ermitteln, die auf neuartige Weise zur Unterstützung der Prüfungsarbeit eingesetzt werden können.
und Veranstaltungen
Die Pandemie hat zum Abbau technologischer Hürden und zu einem Umdenken bei Menschen und Organisationen geführt, was das Arbeiten im Homeoffice und Sitzungen per Videokonferenz betrifft, und gleichzeitig die allgemeinen digitalen Kompetenzen erhöht. Der Hof war von dieser Entwicklung nicht ausgenommen. Arbeitssitzungen finden nun regelmäßig per Videokonferenz oder hybrid statt, insbesondere bei Gesprächen mit externen Interessenträgern wie geprüften Stellen und anderen Organen und Einrichtungen auf EU- und internationaler Ebene, sodass die Zahl der Dienstreisen auf das für die Erreichung der Ziele des Organs erforderliche Niveau gesunken ist.
Wir haben unsere Sitzungsräume mit leistungsfähigen Videokonferenzlösungen ausgestattet und stellen gleichzeitig mobile Lösungen zur Verfügung, sodass überall in den Gebäuden des Hofes Gruppensitzungen abgehalten werden können.
Schließlich haben wir einen Sitzungsraum zu einem virtuellen TV-Studio umgestaltet, das die Aufzeichnung und Übertragung von Pressebriefings, hybriden Konferenzen mit Verdolmetschung oder anderen Informations- oder Bildungsveranstaltungen in hoher Streamingqualität ermöglicht; dadurch werden die Tätigkeiten des Organs im Bereich der Kommunikation unterstützt.
Automatisierung
Vor einigen Jahren führten wir ECAFiles als Lösung ein, um Dokumente und Daten sicher mit den geprüften Stellen austauschen zu können. Nun wurde ECAFiles in ASSYST, unser wichtigstes Prüfungsmanagementsystem, und in CLEAR, unser System zur Verwaltung des Prozesses der Sachverhaltsklärung, integriert, wodurch die Kommunikation mit den geprüften Stellen während der gesamten Prüfung vereinfacht und verbessert wird.
In Fällen, in denen ein programmatischer Zugriff auf die Datenbanken der geprüften Stellen nicht möglich war, setzten wir ab 2021 einen Dienst für robotergestützte Prozessautomatisierung ein. Dies stellte eine Alternative zum manuellen Herunterladen, Speichern und Überprüfen von Dokumenten aus den Datenbanken dar, sofern die Dokumente in dem erforderlichen verwendbaren Format zur Verfügung gestellt werden.
Datenanalyse
Das neue Team, das 2021 für den Bereich DATA (Data and Technology for Audit – Daten und Technologie für die Prüfung) eingerichtet wurde, arbeitete weiter an der Umsetzung des Entwicklungsplans für eine bessere Nutzung von Technologien zur Unterstützung der Prüfungsziele des Hofes.
Mitglieder des DATA-Teams arbeiteten eng mit den Prüfungsteams zusammen, um deren spezifische Prozesse und Bedürfnisse zu verstehen. Je nach Komplexität der benötigten Unterstützung reichte die Arbeit von kurzfristigen Beratungstätigkeiten bis hin zu einer umfassenden Beteiligung an Prüfungsaufgaben.
Das DATA-Team leitete mehrere Projekte innerhalb des Hofes oder beteiligte sich an diesen: Einsatz von Datenexperten in der NextGenerationEU-Taskforce, Gründung einer Datenwissenschaftsgemeinschaft für die Prüferinnen und Prüfer, Bewertung und Einschätzung der Durchführbarkeit einer neuen semantischen Suchmaschine für die Veröffentlichungen des Hofes.
Darüber hinaus richtete der Hof eine Infrastruktur für die Datenwissenschaft ein, um die Datenverarbeitung sowie die erweiterte Analyse und Visualisierung zumeist von unstrukturierten Datensätzen und Big Data zu ermöglichen.
Parallel dazu führte unsere IT-Abteilung im Oktober 2022 „Data warehouse as a service“ ein, wodurch die Nutzer strukturierte Daten mit einem unterschiedlichen Maß an Autonomie verarbeiten und analysieren können. Dies reicht von der Erstellung vordefinierter Berichte für einfache Nutzer bis hin zur Verarbeitung von Daten und Erstellung von Ad-hoc-Berichten und Visualisierungen für Experten.
Im Rahmen des TiNA-Netzwerks und der TiNA-Plattform setzten wir unsere Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Technologie und Innovation im Prüfungsbereich fort: Es fanden 11 TiNA-Onlineveranstaltungen statt, deren Themen von der Prüfung der Cybersicherheit und der sicheren Übermittlung von Daten bis hin zur Nutzung spezifischer Tools im Bereich Datenanalyse und Process Mining reichten.
Der Hof beteiligte sich weiterhin aktiv an der Arbeitsgruppe für neu entstehende Technologien des Interinstitutionellen Ausschusses für den digitalen Wandel (Interinstitutional Committee for Digital Transformation), die an der Einführung von Technologien wie künstliche Intelligenz, erweiterte Realität oder Blockchain in den EU-Organen arbeitet. Ferner wurde ein Vorschlag für ein gemeinsames Projekt zur Nutzung von Distributed-Ledger-Technologien zur weiteren Absicherung des Austauschs mit geprüften Stellen in die Wege geleitet.
Institutionelle Beziehungen
Wir arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament, dem Rat, den nationalen/regionalen Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen, da die Wirkung unserer Arbeit in hohem Maße davon abhängt, welchen Nutzen diese Institutionen aus unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen ziehen.
Europäisches Parlament
Im Jahr 2022 wurde die regelmäßige physische Teilnahme von Vertretern anderer Organe und Einrichtungen an den Plenar- und Ausschusssitzungen des Europäischen Parlaments (EP) schrittweise wieder aufgenommen. In der Folge ging die Zahl der Auftritte des Hofes im Vergleich zum Jahr 2021 insgesamt leicht zurück (von 147 auf 134), da die Auftritte im Jahr 2022 zumeist physisch und nicht wie im Vorjahr ausnahmslos per Videokonferenz erfolgten.
Die Ausschüsse und Gremien des EP, insbesondere der Haushaltskontrollausschuss, laden die Mitglieder und Prüfungsteams des Hofes regelmäßig zu ihren Sitzungen ein, damit sie dort die Ergebnisse der Arbeit des Hofes vorstellen.
Unsere Mitglieder präsentierten dem Haushaltskontrollausschuss im Jahr 2022 insgesamt 16 Sonderberichte und eine Analyse. Sie nahmen auch an 16 öffentlichen Anhörungen des Haushaltskontrollausschusses zur Entlastung 2021 teil, einschließlich der Vorstellung unseres Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2021 durch Hofpräsident Tony Murphy.
Darüber hinaus hielten die Mitglieder 27 Präsentationen zu Sonderberichten und Analysen vor 14 weiteren Ausschüssen des EP ab, meist in gemeinsamen Sitzungen mit anderen interessierten Ausschüssen.
Im März 2022 lud die Konferenz der Ausschussvorsitze den Hofpräsidenten zu einem Meinungsaustausch über das Arbeitsprogramm des Hofes für 2022 und danach sowie über die Konsultation zum Arbeitsprogramm für 2023 und danach ein. Der ehemalige Hofpräsident Klaus‑Heiner Lehne nahm im Mai an der Plenarsitzung des EP zur Entlastung 2020 teil. Im Oktober traf sich Hofpräsident Tony Murphy mit EP-Präsidentin Roberta Metsola und stellte dem Plenum des EP den Jahresbericht 2021 vor. Zudem trafen sich die Mitglieder der Kammer II im Juni mit den Koordinatoren des Ausschusses für regionale Entwicklung, um die weitere Zusammenarbeit zu erörtern, und im November besuchten Vertreter des Haushaltskontrollausschusses den Hof, um ihre Standpunkte mit dem Kollegium auszutauschen.
Rat der Europäischen Union
Insgesamt hat die Zahl der Auftritte des Hofes im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen (82 Auftritte im Jahr 2022 gegenüber 68 Auftritten im Jahr 2021).
In der Regel befassen sich die Vorbereitungsgremien des Rates kurz nach der Veröffentlichung mit allen Sonderberichten des Hofes, jedoch nicht zwangsläufig mit allen Analysen und Stellungnahmen. Im Jahr 2022 stellten wir 19 verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates 26 Sonderberichte und drei Stellungnahmen vor.
Außerdem nahmen Vertreter des Hofes im Jahr 2022 an 29 Sitzungen teil, welche die Entlastung des EU-Haushalts für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zum Gegenstand hatten. Darüber hinaus ersuchte der Haushaltsausschuss des Rates die Führung des Hofes, das Arbeitsprogramm für 2023 und danach sowie den Entwurf des Haushaltsplans 2023 vorzustellen.
Frankreich: Januar – Juni 2022
Tschechien: Juli – Dezember 2022
Aufgrund der Lockerung der COVID‑19-Beschränkungen konnten die Vertreter des Hofes an den meisten Sitzungen des Rates der EU wieder physisch teilnehmen. Zum Teil fand der Austausch jedoch weiterhin per Videokonferenz statt. Aufgrund der neuen Arbeitsweise konnten wir verstärkt mit dem Rat der EU interagieren. Beispielsweise fanden zu einigen Berichten gezielte Fachbriefings statt, die sich an die Ständigen Vertretungen bei der EU richteten.
Im Juli 2022 traf sich der ehemalige Hofpräsident Klaus‑Heiner Lehne mit dem tschechischen Ministerpräsidenten, dem tschechischen Minister für EU-Angelegenheiten und dem tschechischen Finanzminister, um die Prioritäten des Ratsvorsitzes zu erörtern. Die Mitglieder des Hofes Iliana Ivanova und Jan Gregor nahmen im September an einem informellen Treffen mit den für die Kohäsionspolitik zuständigen Ministern teil. Im November traf sich Hofpräsident Tony Murphy mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin Schwedens. Im Dezember 2022 trafen Hofpräsident Tony Murphy und Hofmitglied Jan Gregor im Vorfeld der Vorstellung des Jahresberichts 2021 vor den EU-Finanzministern den tschechischen Finanzminister in seiner Eigenschaft als Präsident des Rates (Wirtschaft und Finanzen). Darüber hinaus nahmen Mitglieder und Führungskräfte des Hofes 2022 an 14 Treffen mit Vertretern der Ständigen Vertretungen bei der EU teil.
Nationale/regionale Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten
nationalen/regionalen
Parlamenten
Im Jahr 2022 stellten unsere Mitglieder und Bediensteten die Arbeit des Hofes in 88 Sitzungen mit nationalen/regionalen Parlamenten in 20 Mitgliedstaaten vor.
Regierungen
der Mitgliedstaaten
Unsere Mitglieder und Führungskräfte stellten die Arbeit des Hofes im Jahr 2022 in 133 Sitzungen mit Regierungen und Regierungsstellen der Mitgliedstaaten in 22 Mitgliedstaaten vor.
Europäische Kommission
geprüften Stellen auf höchster Ebene
Die Mitglieder des Hofes und die Kommissionsmitglieder unterhalten regelmäßige bilaterale Kontakte zur Erörterung geplanter und laufender Prüfungsaufgaben.
Seit Jahren ist es außerdem gängige Praxis, dass unsere Mitglieder ein jährliches Treffen mit ihren Amtskollegen bei der Europäischen Kommission abhalten. Diese Treffen bieten die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und darüber nachzudenken, wie unsere Zusammenarbeit weiter intensiviert werden kann.
Im Juli 2022 setzte sich diese Tradition fort, als der ehemalige Hofpräsident Klaus‑Heiner Lehne das Kollegium der Kommissionsmitglieder nach Luxemburg einlud. Dabei hielt er ein bilaterales Treffen mit Präsidentin von der Leyen ab. Die Mitglieder des Hofes und die Kommissionsmitglieder traten in vier Diskussionsgruppen zusammen, die in erster Linie die folgenden Bereiche behandelten: den europäischen Grünen Deal, den digitalen Wandel, die globale Dimension sowie die Verwendung des EU-Haushalts zur Förderung des europäischen Aufbaus in Verbindung mit dem EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung.
Zusammenarbeit mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden
Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU
Unsere Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der 27 Mitgliedstaaten findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU statt. Dieses Forum erleichtert den Dialog und den Austausch zwischen den ORKB der EU-Mitgliedstaaten und dem Hof.
Im Jahr 2022 führten wir die EU-Netzwerkprüfung zu COVID‑19 fort. Als Ergebnis wurde auf der Website des Kontaktausschusses eine Vielzahl von Informationsübersichten über relevante Prüfungstätigkeiten veröffentlicht, die von den ORKB in den Jahren 2020 und 2021 zu diesem Thema durchgeführt wurden. Ferner führten wir unsere Zusammenarbeit zur Prüfung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne fort. Im Hinblick auf die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne trafen sich Prüfungsleiter und Prüfer der 22 ORKB der EU regelmäßig, um abgeschlossene, laufende und geplante Prüfungen im Zusammenhang mit NextGenerationEU zu erörtern.
Im Mai 2022 richteten wir die jährliche Sitzung des Kontaktausschusses aus. Dies war die erste Präsenzsitzung der Präsidenten der EU-ORKB seit 2019. Im November 2021 hatte eine hochrangige Online-Sitzung stattgefunden. Gegenstand der Gespräche waren in erster Linie die strategischen Aufgaben und Herausforderungen der ORKB der EU bei der Bewertung des Mehrwerts der Aufbau- und Resilienzfazilität auf nationaler und EU-Ebene.
ORKB der EU-Kandidatenländer und potenziellen EU-Kandidatenländer
Zudem unterstützen wir die ORKB der EU-Kandidatenländer (Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine) und der potenziellen EU-Kandidatenländer (Bosnien und Herzegowina, Kosovo2).
Im Jahr 2022 unterstützten wir SIGMA (Support for Improvement in Governance and Management), eine gemeinsame Initiative der OECD und der Europäischen Union, bei der Ausrichtung einer Sitzung des Netzwerks der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer in Paris.
2 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates zur Lage hinsichtlich des Kosovo (UNSCR 1244/1999) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht vom 22. Juli 2010.
INTOSAI
Im Jahr 2022 setzten wir unsere aktive Mitwirkung an den Tätigkeiten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) fort. Als stellvertretender Vorsitzender des Komitees für Fachliche Normen (Professional Standards Committee, PSC) leistete der Hof Beiträge zur Taskforce der INTOSAI zur Strategischen Planung und arbeitete aktiv mit den anderen Vorsitzenden der Zielkomitees zusammen. Darüber hinaus richteten wir im September die 21. Sitzung des Lenkungsausschusses des PSC aus, in der der unter Federführung des Hofes verfasste Bericht über die Modernisierung des Normenrahmens erfolgreich angenommen wurde.
Im November 2022 nahmen wir am XXIV. INTOSAI-Kongress (INCOSAI) in Rio de Janeiro teil. Dieser Kongress findet alle drei Jahre statt und ist das oberste Gremium der INTOSAI, in dem die wichtigsten Verwaltungsentscheidungen der Organisation getroffen werden. Auf dem Kongress wurde der Strategieplan der INTOSAI für den Zeitraum 2023–2028 angenommen, und der Hof übernahm den Vorsitz des PSC von der ORKB Brasiliens. In dieser Eigenschaft ist der Hof nun ein Mitglied des Präsidiums der INTOSAI.
Wir nahmen auch an PSC-Unterkomitees sowie an den Tätigkeiten und Projekten anderer Arbeitsgremien der INTOSAI teil, vornehmlich im Bereich Umweltprüfung, Big Data, finanzielle Modernisierung und Regulierungsreform sowie Bewertung der öffentlichen Politiken und Programme. Außerdem leiteten wir das Projekt zur Überarbeitung der ISSAI 140 über die Qualitätskontrolle innerhalb der ORKB und erstellten in Zusammenarbeit mit der INTOSAI-Entwicklungsinitiative Leitlinien zur Umsetzung der neuen Prüfungsnorm.
EUROSAI
Auch an den Tätigkeiten der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI), der europäischen Regionalgruppe der INTOSAI, wirkten wir aktiv mit, vor allem an ihren Arbeitsgruppen zur Umweltprüfung, IT-Prüfung und Prüfung von Katastrophenhilfe sowie am Netzwerk für Ethikfragen.
Im Jahr 2022 setzten wir die Arbeit der Projektgruppe „Vorbereitung auf zukünftige Risiken und die Klimakrise: Zeit für eine Prüfung mit langfristiger Perspektive?“ (unter gemeinsamer Leitung mit dem Rechnungshof des Vereinigten Königreichs) im Rahmen des Portfolios für zukunftsweisende und neu auftretende Fragen fort. Des Weiteren leisteten wir einen aktiven Beitrag zur Projektgruppe zur Prüfung der Reaktion auf COVID‑19.
Unser Management
Mitglieder
Der Hof handelt als ein Kollegialorgan von Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Jedes Mitglied wird im Anschluss an seine Benennung durch seine jeweilige nationale Regierung vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Auf die Ernennung und Berufung von Mitgliedern haben wir keinen Einfluss.
Die Amtszeit der Mitglieder des Hofes beträgt sechs Jahre, wobei Wiederernennung zulässig ist. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt übernehmen sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine feierliche Verpflichtung.
Im Jahr 2022 ernannte der Rat ein neues slowenisches Mitglied, Jorg Kristijan Petrovič (zum 7. Mai), ein neues niederländisches Mitglied, Stef Blok (zum 1. September), ein neues maltesisches Mitglied, George Marius Hyzler (zum 1. Oktober), ein neues zyprisches Mitglied, Lefteris Christoforou (zum 2. November) und ein neues litauisches Mitglied, Laima Liucija Andrikienė (zum 16. November). Darüber hinaus verlängerte der Rat die Amtszeit des tschechischen Mitglieds Jan Gregor, des lettischen Mitglieds Mihails Kozlovs und des polnischen Mitglieds Marek Opioła um weitere sechs Jahre (zum 7. Mai).
Unser niederländisches Mitglied Alex Brenninkmeijer ist leider am 14. April 2022 verstorben.
Das Verfahren zur Ernennung eines neuen portugiesischen Mitglieds war Ende 2022 noch nicht abgeschlossen.
2022 trat das Kollegium 25 Mal zusammen. Die Teilnahmequote an diesen Sitzungen belief sich auf 93 %. Darüber hinaus nahmen die Mitglieder an Sitzungen der Kammern und Ausschüsse teil (siehe auch Prüfungskammern und Ausschüsse).
Verbesserung der Effizienz und
bestmögliche Nutzung unserer
Ressourcen bei künftigen Prüfungen
Einmal pro Jahr halten die Mitglieder, der Generalsekretär und die Direktorinnen und Direktoren des Hofes ein zweitägiges Seminar ab, um wichtige Themen im Zusammenhang mit der langfristigen Strategie, Arbeit und Organisation des Rechnungshofs zu erörtern.
Während des diesjährigen Hofseminars diskutierten die Mitglieder die folgenden zentralen Themen:
- Möglichkeiten zur Erzielung weiterer Effizienz- und Produktivitätssteigerungen bei der Erstellung unserer Sonderberichte;
- Fragen der praktischen Anwendung des Verhaltenskodex des Hofes;
- das Arbeitsprogramm für 2023 und danach.
Präsident
Zum Zuständigkeitsbereich des Präsidenten zählen die Strategie des Organs, die Planung und das Leistungsmanagement, die Kommunikation und die Medienarbeit, die Beziehung zu den anderen Organen, Rechtsfragen und die Interne Revision. Der Präsident vertritt den Hof außerdem in allen seinen Außenbeziehungen.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Präsidenten, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Die Rolle der gewählten Person ist die eines Ersten unter Gleichen („Primus inter Pares“). Er oder sie führt den Vorsitz in den Sitzungen des Kollegiums und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse.
Am 1. Oktober 2022 übernahm Tony Murphy das Amt des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs von Klaus‑Heiner Lehne.
Hinweis: Stand Februar 2023.
Prüfungskammern und Ausschüsse
Die Mitglieder sind einer von fünf Prüfungskammern zugeordnet. In den Kammern wird der Großteil der Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen des Hofes angenommen. Die Prüfungskammern teilen ihre Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern auf. Jedes Mitglied ist der Kammer und dem Kollegium gegenüber für seine eigenen Prüfungsaufgaben rechenschaftspflichtig. Die Prüfungsarbeit wird von professionellem Prüferpersonal durchgeführt, das für die Direktionen der Prüfungskammern tätig ist.
Die Mitglieder wählen für jede Prüfungskammer einen Doyen für eine Dauer von zwei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. Mit Stand vom 11. Oktober 2022 wurden die fünf Prüfungskammern von den folgenden Doyens/Doyennes geleitet: Joëlle Elvinger, Annemie Turtelboom, Bettina Jakobsen, Mihails Kozlovs und Jan Gregor.
Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich befasst sich mit den Prüfungsstrategien, Prüfungsrichtlinien und der Prüfungsmethodik des Hofes sowie mit der Unterstützung und Entwicklung von Prüfungstätigkeiten und der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich. Er setzt sich aus jeweils einem Mitglied jeder Prüfungskammer zusammen und steht unter dem Vorsitz von Iliana Ivanova (Stand: 2. November 2022).
Der Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls das Kollegium der Mitglieder fassen – jeweils unter Vorsitz des Präsidenten – Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten, den Doyens/Doyennes der Kammern, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich und dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied (mit Stand vom 10. Oktober 2022 Eva Lindström) zusammen.
2022 fanden 113 Kammersitzungen, 15 Sitzungen des Verwaltungsausschusses und 10 Sitzungen des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich statt. Die Teilnahmequote an diesen Sitzungen belief sich auf 95 %, 94 % bzw. 89 %.
Weitere Ausschüsse sind der Ethikausschuss (unter Vorsitz von Joëlle Elvinger), der Ausschuss für Interne Revision (unter Vorsitz von Hannu Takkula) und die Beratungsgruppe Vorausschau (unter Vorsitz von Helga Berger).
Unsere obere Managementebene besteht aus dem Generalsekretär und den Direktorinnen und Direktoren. Insgesamt gibt es 10 Direktionen; davon sind fünf den Prüfungskammern, eine dem Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, eine weitere dem Präsidenten und drei dem Generalsekretariat zugeordnet.
Hinweis: Stand Februar 2023.
Leistungsmessung
Wir wenden zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) an, um unser Management über die im Hinblick auf unsere strategischen Ziele erreichten Fortschritte zu informieren, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und unseren institutionellen Adressaten Informationen über unsere Leistung an die Hand zu geben. Wir haben die zentralen Leistungsindikatoren entsprechend unserer Strategie für 2021–2025 aktualisiert. Die folgenden KPI geben einen umfassenden Überblick darüber, was unser Organ hinsichtlich Verbreitung, Wirkung und Wahrnehmung seiner Produkte leistet:
- Anzahl der veröffentlichten Berichte (im Vergleich zur Anzahl der geplanten Berichte);
- Medienpräsenz;
- Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit (Rückmeldungen der Interessenträger);
- unsere Auftritte bei anderen Organen, nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie internationale Aktivitäten;
- Umsetzung der Empfehlungen des Hofes.
29 Berichte veröffentlicht
Im Jahr 2022 veröffentlichten wir 29 Berichte gegenüber 32 Berichten im Vorjahr. Dabei handelte es sich um 28 Sonderberichte und eine Analyse.
Medienpräsenz
der Medienberichterstattung
Im Jahr 2022 verzeichneten wir rund 130 000 Online-Artikel und Beiträge in den sozialen Medien über unsere Prüfungsberichte, sonstige Veröffentlichungen oder den Hof im Allgemeinen. Gegenüber früheren Jahren stellt dies einen erheblichen Anstieg der Medienberichterstattung dar (2021: 67 000; 2020: 32 000).
Die Medienberichterstattung kann je nach Thema und Komplexität eines Berichts erheblich variieren. Externe Faktoren wie ein wichtiges Ereignis oder politische Entwicklungen können das Interesse der Medien an unseren Veröffentlichungen ebenfalls beeinflussen. Außerdem richtet sich das Interesse der Medien in Notlagen – wie der COVID‑19-Pandemie oder dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – besonders auf krisenbezogene Beiträge.
Seit den COVID‑19-bedingten Beschränkungen stellen wir unsere Veröffentlichungen virtuell vor. Dadurch konnten wir vermehrt Kontakte zu Journalisten aufnehmen.
2022 veröffentlichten wir 41 Pressemitteilungen in 24 EU-Sprachen sowie Kurzmitteilungen, Hinweise für die Medien und (unmittelbar verwendbare) O-Töne in bestimmten Sprachen. Darüber hinaus gaben wir großen Medienunternehmen in ganz Europa eine Reihe von Interviews für Radio, Fernsehen und Printmedien. Des Weiteren hielten wir 14 Online-Pressebriefings und zusätzlich neun länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht ab. Insgesamt nahmen an unseren Pressebriefings 350 Journalisten teil, von denen die meisten große nationale Medienunternehmen in den EU-Mitgliedstaaten vertraten.
auf der Website des Hofes
2022 konnten wir mehr als eineinhalb Millionen Besuche auf unserer Website verzeichnen, darunter rund 600 000 Einzelbesucher.
sozialen Medien weiter gestiegen
Ende des Jahres 2022 verzeichneten unsere drei Accounts in den sozialen Medien (Twitter, LinkedIn, Facebook) über 45 000 Follower; ein Anstieg gegenüber den 39 000 Followern im Jahr 2021.
Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit
unseren Umfragen bestätigen
die Sachdienlichkeit unserer Berichte
Wir bewerten die voraussichtliche Wirkung und die Sachdienlichkeit unserer Prüfungsarbeit anhand von Rückmeldungen der Leserinnen und Leser unserer Berichte aus dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, aus EU-Agenturen, den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen und ORKB der Mitgliedstaaten, NGO, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien.
Seit 2018 führen wir anonyme elektronische Umfragen durch, in denen wir unsere Leserinnen und Leser um qualitative Rückmeldungen zu einer Auswahl von Berichten und um allgemeine Vorschläge zu unserer Arbeit bitten.
Insgesamt bestätigten 2022 82 % der rund 450 Befragten die Sachdienlichkeit unserer Berichte für ihre Arbeit, und 78 % sprachen ihnen Wirkung zu. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis des Vorjahres (2021: 83 % bzw. 79 %).
Unsere Auftritte bei anderen Organen, nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie internationale Aktivitäten
mit unseren Interessenträgern
Im Jahr 2022 fand wieder ein intensiver Austausch mit unseren europäischen und internationalen Interessenträgern statt. Die Ergebnisse unserer Arbeit präsentierten wir zu 437 Anlässen vor Ausschüssen des Europäischen Parlaments, Vorbereitungsgremien des Rates, nationalen/regionalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten (2021: 419 Anlässe).
Außerdem nahmen wir an 178 internationalen Aktivitäten teil. Dazu gehörten die Aktivitäten internationaler Organisationen der Rechnungskontrollbehörden, insbesondere der INTOSAI und der EUROSAI, sowie bilaterale Veranstaltungen mit anderen ORKB, Konferenzen, Sitzungen und Aktivitäten, die sich an ein breiteres Publikum richten (2021: 154 Aktivitäten).
Umsetzung der Empfehlungen des Hofes
des Jahres 2018 umgesetzt
Wir bestimmen den Stand der Umsetzung unserer Empfehlungen anhand der von unseren Prüfern vorgenommenen Weiterverfolgung. 2022 analysierten wir die Empfehlungen, die wir der Kommission und anderen Organen in unseren Berichten des Jahres 2018 unterbreitet hatten.
Aus der Analyse geht hervor, dass 100 % der 14 von uns weiterverfolgten, in unserem Jahresbericht 2018 unterbreiteten Empfehlungen und 85 % der 325 von uns weiterverfolgten Empfehlungen in unseren Sonderberichten aus dem Jahr 2018 vollständig, teilweise oder weitgehend umgesetzt wurden.
Unser Personal
Personalzuweisung
Ende 2022 verfügte unser Organ über 873 Dauer- und Zeitplanstellen (853 in den Vorjahren). Die 20 zusätzlichen Planstellen wurden von der Haushaltsbehörde vorübergehend für die Prüfung des Aufbauinstruments NextGenerationEU bewilligt. 549 Stellen entfielen auf die Prüfungskammern, einschließlich 104 Planstellen in den Kabinetten der Mitglieder.
Darüber hinaus waren am Jahresende 91 Vertragsbedienstete und 33 abgeordnete nationale Sachverständige beim Hof beschäftigt (2021: 92 bzw. 25).
Personaleinstellung
Unsere Einstellungspolitik folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe. Unser Personal verfügt über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund.
Im Jahr 2022 stellte der Hof 107 neue Bedienstete ein (2021: 80 Bedienstete): 33 Beamte, 47 Bedienstete auf Zeit, 16 Vertragsbedienstete und 11 abgeordnete nationale Sachverständige.
Unser Programm ASPIRE für das Prüferpersonal wurde 2017 eingeführt und soll die berufliche Integration von Neuankömmlingen erleichtern, indem es ihnen ermöglicht wird, in ihren ersten drei Jahren beim Hof praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Prüfungsaufgaben zu sammeln und an Schulungen teilzunehmen, die sich speziell an sie richten.
Außerdem boten wir Hochschulabsolventen 60 Praktika (2021: 56) mit einer Dauer von drei bis fünf Monaten an. Im Jahr 2022 arbeiteten unsere Praktikantinnen und Praktikanten in den im März, Mai und Oktober beginnenden Praktikumszeiträumen in einem ähnlichen Hybrid-Modus wie andere Mitarbeiter des Hofes, bei dem die Arbeit vor Ort und die Telearbeit miteinander kombiniert wurden.
Altersprofil
Drei Viertel (76 %) des Ende 2022 im aktiven Dienst befindlichen Personals waren zwischen 40 und 59 Jahre alt, was den Zahlen von 2021 entspricht.
72 % unserer Führungskräfte sind 50 Jahre alt oder älter (2021: 73 %). Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis 10 Jahren, wenn diese Mitarbeiter in den Ruhestand treten, zu einer Erneuerung in den Führungspositionen kommen.
Chancengleichheit
Insgesamt haben wir bei unserem Personal einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil.
Der Hof setzt sich dafür ein, seinen Bediensteten auf allen Ebenen der Organisation berufliche Chancengleichheit zu bieten. Der Frauen- und Männeranteil bei unserem Personal ist ausgeglichen. Im Jahr 2022 stellten Direktorinnen und Leitende Managerinnen mehr als ein Drittel (39 %) des oberen Managements des Hofes (2021: 36 %).
Der Anteil Leitender Managerinnen im Prüfungsbereich beim Hof belief sich auf 41,4 % (37,5 % im Jahr 2021) und lag somit über dem Zielwert von 40 % für 2027. Im Einklang mit unserem Aktionsplan für Vielfalt und Inklusion 2021–2025 veröffentlichten wir 2022 unseren ersten Jahresbericht zu Vielfalt und Inklusion (für das Jahr 2021). Darüber hinaus leiteten wir zum ersten Mal eine Prüfung zur Barrierefreiheit der Gebäude des Hofes in die Wege.
Ebenso setzen wir uns auch weiterhin für geografische Ausgewogenheit in unseren Führungspositionen ein.
Ethik
Im Jahr 2022 aktualisierte der Hof zwei wichtige Dokumente seines Ethikrahmens: die ethischen Leitlinien und die Politik zur Gewährleistung eines respektvollen und mobbingfreien Arbeitsplatzes. Die Überarbeitung der ethischen Leitlinien erfolgte auf der Grundlage der Bewertung des Ethikrahmens durch einen externen Berater, der eine Reihe von Empfehlungen unterbreitete.
Die Mitglieder des Ethik-Ausschusses des Hofes erörtern die ethischen Themen, die nach ihrer Auffassung für die Normen und das Ansehen des Hofes relevant sind. Dazu gehört eine Beurteilung der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Hofes. Der Ethik-Ausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die vom Kollegium auf Vorschlag des Präsidenten für eine (einmal erneuerbare) Amtszeit von drei Jahren ernannt werden: zwei Mitglieder des Hofes sowie ein externes Mitglied, die aufgrund ihrer Befähigung, Erfahrung und beruflichen Eignung ausgewählt werden.
Unterstützung der Prüfungstätigkeiten
Prüfungsmethodik
Auf unserer internen digitalen Plattform AWARE (Accessible Web-based Audit Resource) sind unsere Prüfungsmethoden und ‑leitlinien beschrieben. Im vergangenen Jahr stellten wir die Plattform auf unserer Website zur Verfügung. Somit hat die Öffentlichkeit nun einen zentralen Zugangspunkt zu unserer Prüfungsmethodik.
Berufliche Fortbildung
berufliche Fortbildung übertroffen
Im Jahr 2022 übertrafen wir erneut die Vorgabe für berufliche Fortbildungstage (für Prüferpersonal fünf Tage nichtsprachenbezogene Fortbildung pro Jahr, entsprechend den Empfehlungen des Internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), und zwei Tage für Personal aus anderen Bereichen).
Unser Prüferpersonal absolvierte durchschnittlich 6,9 nichtsprachenbezogene Fortbildungstage (8,5 im Jahr 2021 und 5,4 im Jahr 2020). Davon entfielen 5,0 Tage auf Schulungen zu Kernaufgaben (prüfungsbezogene Schulungen). Unser Personal aus anderen Bereichen nahm durchschnittlich an 3,6 Tagen an Schulungen teil (im Jahr 2021 an 4,2 Tagen und im Jahr 2020 an 3,1 Tagen). Der Rückgang beider Indikatoren im Jahresvergleich ist auf die allmähliche Rückkehr zu Schulungen vor Ort zurückzuführen, die zwar eine bessere Lernerfahrung bieten, jedoch naturgemäß weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufnehmen können als entsprechende Online-Kurse.
für Prüferpersonal
Wir sind ständig bestrebt, ein vielfältiges Schulungsangebot zu schaffen. Unser Hauptaugenmerk galt jedoch Schulungen zu unseren Kernaufgaben, also prüfungsbezogenen Schulungen. Daher führten wir eine Reihe neuer Kurse und neuer Initiativen ein, beispielsweise:
- Schulungen zu Politikbereichen: Eine unserer wichtigsten Prioritäten bestand im Jahr 2022 darin, in Zusammenarbeit mit unseren Prüfungskammern das Wissen in unseren Prüfungsbereichen bzw. in den Politikbereichen der EU zu erweitern. Im Rahmen dieser Initiative organisierten wir 12 Schulungen.
- Ein neuer Bereich, dem große Aufmerksamkeit galt, war NextGenerationEU (NGEU) und insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Vorbildcharakter hatte eine zweitägige Schulung zur ARF, die wir in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung organisierten. Dieser Onlinekurs, der sechs Mal stattfand, sollte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die ARF-Verordnung und ihre Besonderheiten im Einzelnen vermitteln und ihnen die Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne in den Mitgliedstaaten näherbringen.
- Neue Schulungsprogramme für Aufgabenleiterinnen und ‑leiter und zur Verwendung von Daten und Technologien in der Prüfung: Wir stellten den Kompetenzrahmen für Aufgabenleiterinnen und ‑leiter fertig, der als Grundlage für die Ausarbeitung eines speziellen Schulungsprogramms diente, das auf die drei für Aufgabenleiterinnen und ‑leiter wichtigen Schlüsselkompetenzen ausgerichtet war: Projektmanagement, wirksame Kommunikation und Führungsstärke. In Zusammenarbeit mit dem DATA-Team des Hofes begannen wir, unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Prüfungsbereich im Umgang mit Daten und Technologie weiterzubilden.
für das neue hybride Umfeld
Wir organisierten Schulungen für Bedienstete und Führungskräfte, um ihnen dabei zu helfen, sich nach dem Inkrafttreten des Beschlusses über hybrides Arbeiten im April 2022 in der neuen Arbeitsrealität gut zurechtzufinden. Das Programm „Back at the office“, das von Juni bis Oktober angeboten wurde, umfasste verschiedene Aktivitäten wie Schulungen, Präsentationen, Workshops und einen Fotowettbewerb. Im November 2022 wurde ein Pflichtkurs für Führungskräfte veranstaltet.
Wir führten unser Schulungsprogramm für Karriereberater, Mentoren, interne Vermittler und Vertrauenspersonen fort und riefen ein neues internes Coaching-Programm zur Stärkung der Resilienz ins Leben.
Übersetzung
Im Jahr 2022 übersetzten und revidierten wir über 203 000 Seiten (2021: 227 003), von denen 21 133 nach außen vergeben wurden. Unser Übersetzerpersonal ist außerdem in unsere Prüfungstätigkeiten eingebunden in Form von sprachlicher Unterstützung bei Prüfbesuchen und Online- oder hybriden Sitzungen sowie bei der Ausarbeitung von Berichten. Darüber hinaus war es an der Kommunikation beteiligt, leistete sprachliche Beratung und trug dadurch zur Qualitätsverbesserung bei, indem Aussagen des Hofes beispielsweise durch kulturelle Anpassung auf die Zielgruppe zugeschnitten wurden.
Erstmals wurden sämtliche Produkte des Hofes umgehend ins Irische übersetzt, sodass sie fristgerecht veröffentlicht werden konnten.
Cybersicherheit
für die Cybersicherheit
Die COVID‑19-Krise führte zu einem exponentiellen Anstieg der Cyberkriminalität und von staatlich unterstützten Cyberangriffen. Dem für IT-Sicherheit zuständigen Team des Hofes oblag mehr denn je die große Verantwortung, unsere IT-Dienste abzusichern. Ohne die wertvolle Unterstützung des interinstitutionellen IT-Notfallteams, des CERT-EU, hätte dies nicht bewerkstelligt werden können.
Mit der Umsetzung des Cybersicherheitsplans 2022–2024 wurde begonnen, wobei zahlreiche Maßnahmen bereits laufen oder sogar abgeschlossen wurden. Darüber hinaus haben wir mit Unterstützung des CERT-EU einen Fahrplan für ein Zero-Trust-Sicherheitsmodell ausgearbeitet. Der Ansatz, nichts und niemandem zu vertrauen, ist einer der Grundsätze, auf die sich der Cybersicherheitsplan stützt. Das erste System, bei dem dieses neue Paradigma umgesetzt wird, ist die neue Fernzugriffsplattform, die im ersten Quartal 2023 die derzeitige VPN-Lösung ersetzen wird.
2022 fanden mehrere Phishing-Übungen statt, darunter eine Übung, die auf interinstitutioneller Ebene durchgeführt wurde. Die Phishing-Übungen zeigten Wirkung: Wir verzeichneten eine Zunahme der Bediensteten des Hofes, die Phishing-Nachrichten erkannten und meldeten.
Das CERT-EU hielt eine spezielle Schulung für Bedienstete der oberen Managementebene des Hofes ab, um sie über das aktuelle Bedrohungsumfeld und die umzusetzenden strategischen Prioritäten zu informieren.
Im Laufe des Jahres billigte der Generalsekretär eine neue Politik zur Aufzeichnung und Kontrolle von IT-Protokollen. Die neue Politik soll unseren Nutzern Sicherheit vermitteln, Transparenz im Hinblick auf die Verwendung der Daten im Rahmen der Aufzeichnung und Kontrolle von IT-Protokollen bieten und gleichzeitig die Sicherheit unserer Systeme gewährleisten.
Schließlich beteiligte sich der Hof aktiv an der Ausarbeitung der neuen interinstitutionellen Cybersicherheitsvorschriften. Der Hof wendet bereits viele dieser Vorschriften an, auch wenn der Genehmigungsprozess noch im Gange ist.
Gebäude
und umweltfreundliche
Arbeitsumgebung
Wir sind fest davon überzeugt, dass eine gute Arbeitsumgebung für die Erreichung der strategischen Ziele des Hofes von entscheidender Bedeutung ist. Die unmittelbaren Auswirkungen auf das Wohlbefinden unseres Personals tragen dazu bei, den Hof zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen.
Wir möchten für alle Bediensteten eine nachhaltige Arbeitsumgebung schaffen, die von Teamarbeit geprägt und dem Wohlbefinden förderlich ist und in der Sicherheit, Inklusion und Umweltfreundlichkeit einen hohen Stellenwert haben.
Der Hof besitzt derzeit drei Gebäude („K1“, „K2“ und „K3“), die eine einzige integrierte technische Einheit bilden. Außerdem mietet der Hof Büroflächen für sein Zentrum für die Wiederherstellung von Datenbeständen in Luxemburg an.
K1
Im K1-Gebäude, das im Jahr 1988 eröffnet wurde, sind Büroräume für bis zu 310 Bedienstete sowie Sitzungssäle vorhanden.
Das K1-Gebäude wurde 2008 modernisiert, um es mit den nationalen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen in Einklang zu bringen. Soweit möglich wurde die Technologie im K1-Gebäude angepasst, um Kompatibilität mit den Gebäuden K2 und K3 herzustellen.
K2
Das K2-Gebäude wurde im Jahr 2003 eröffnet. Dort befinden sich Büros für bis zu 241 Bedienstete, Sitzungssäle, ein Konferenzsaal mit Dolmetschkabinen, Videokonferenzsäle, eine Cafeteria und einfache Küchenbereiche.
Das K2-Gebäude wurde renoviert, um die Organisation der Arbeitsbereiche zu optimieren und die technischen Anlagen auf den neuesten Stand zu bringen, was deren Umweltfreundlichkeit deutlich erhöht.
K3
Das K3-Gebäude wurde im Jahr 2012 eröffnet. Das Erdgeschoss besteht aus der Kantine, einer Cafeteria und Schulungsräumen. Außerdem gibt es in diesem Gebäude Büros für 503 Bedienstete, Sitzungssäle und einen IT-Raum. Anhand der weltweit führenden Methode zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden (Building Research Establishment Environmental Assessment Method, BREEAM) wurde das K3-Gebäude mit „sehr gut“ bewertet.
Gebäude des Europäischen Rechnungshofs auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg
Umweltmanagement
Als Organ der Europäischen Union ist es unsere Pflicht, bei allen Tätigkeiten dem Grundsatz eines soliden Umweltmanagements zu folgen. Wir sind somit bestrebt, unsere Umweltauswirkungen stetig zu verringern. Jedes Jahr überwachen und analysieren wir die durch unsere Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen.
Der Hof ist stolz auf seine EMAS-Zertifizierung für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Wir betreiben erfolgreich ein EMAS-konformes Umweltmanagementsystem und erfüllen in vollem Umfang die Zertifizierungsanforderungen der ISO 14001:2015.
Im Oktober 2022 fand die externe Überprüfung im Rahmen des EMAS statt. Sie wurde erfolgreich abgeschlossen: Es wurden keine Unregelmäßigkeiten, aber viele bewährte Verfahren ermittelt. Infolgedessen wurde unsere EMAS-Zertifizierung für den Zeitraum 2023–2025 bestätigt.
Der Hof wird weitere Schritte unternehmen, um den Gasverbrauch wie von der Kommission und dem Rat im Juli 2022 im Plan „Gaseinsparungen für einen sicheren Winter“ vorgeschlagen um 15 % zu verringern. Darüber hinaus wird der Hof die jüngste Empfehlung der luxemburgischen Regierung berücksichtigen, die Temperatur in den Gebäuden öffentlicher Behörden auf 20 °C zu begrenzen.
Im Jahr 2022 wurden die Gebäude des Hofes einer Energieprüfung unterzogen, in deren Rahmen verschiedene Energiesparmöglichkeiten aufgezeigt wurden. Als Ergebnis dieses Prozesses wird derzeit ein ehrgeiziger Plan zur Senkung des Energieverbrauchs umgesetzt.
Emissionen bis 2030
Im Jahr 2022 brachten wir ein Projekt zur Verringerung von Treibhausgasemissionen auf den Weg. Die drei Schlüsselfaktoren dieses Projekts sind
- die Verringerung der Umweltauswirkungen unserer Gebäude;
- die Einführung einer umweltfreundlichen Mobilität, wobei zu berücksichtigen ist, dass Prüfbesuche vor Ort erforderlich sind, da sie eine grundlegende Voraussetzung für unsere Prüfungsarbeit bilden;
- die Sensibilisierung der Bediensteten und die Förderung ihres Engagements in diesem Bereich.
Nachhaltigkeit
Der erste Nachhaltigkeitsbericht des Hofes, der sich auf das Jahr 2021 bezog, wurde im September 2022 vom Kollegium angenommen. Unternehmerische Verantwortung zielt vor allem darauf ab sicherzustellen, dass die Tätigkeiten einer Organisation positive Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft haben. Dies sind die drei Grundpfeiler, auf denen unternehmerische Verantwortung bzw. Nachhaltigkeit beruht. Nachhaltigkeit bezeichnet somit den Umstand, dass die Tätigkeiten einer Organisation ethisch und langfristig tragfähig sind.
Bei Nachhaltigkeit geht es nicht nur um Ökologisierung, sondern auch um wirtschaftliche Auswirkungen, Ethik und einen verantwortungsvollen Führungsstil, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und vor allem um die Menschen. Der Hof betrachtet seine Bediensteten als sein wertvollstes Gut und setzt eine ganze Reihe von Initiativen und Maßnahmen um, um das Wohlbefinden des Personals zu optimieren.
Der Bericht vermittelt einen Überblick über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Tätigkeiten des Hofes, in deren Rahmen geprüft wird, ob mit den Mitteln der EU in Europa und auf der ganzen Welt ein nachhaltiges und integratives Wachstum gefördert wird. Darüber hinaus enthält er Informationen über die Auswirkungen der Struktur des Hofes und die Art und Weise, wie der Hof auf Verwaltungsebene operiert, um seinen Auftrag zu erfüllen.
Der Nachhaltigkeitsbericht des Hofes soll ein jährliches Produkt des Hofes werden, das auf unserer Website veröffentlicht wird.
Rechenschaftslegung des Hofes
Finanzinformationen
Der Hof wird aus dem Haushaltsplan der Union finanziert, wobei sein Haushalt unter die Rubrik Verwaltungsausgaben fällt.
Im Jahr 2022 belief sich unser Haushalt auf rund 162,1 Millionen Euro.
Auf unseren Haushalt entfallen rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU (weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU).
Ausführung des Haushaltsplans 2022
| HAUSHALTSJAHR 2022 | Endgültige Mittel | Mittelbindungen | Verwendung der Mittel in % (Mittelbindungen/Mittel) | Zahlungen |
| Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (Tausend Euro) | |||
| 10 – Mitglieder des Organs | 11 590 | 11 084 | 96 % | 10 630 |
| 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 120 203 | 118 984 | 99 % | 118 984 |
| 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 9 089 | 9 055 | 99 % | 8 783 |
| 162 – Dienstreisen | 1 647 | 1 647 | 100 % | 1 227 |
| 161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 752 | 2 564 | 93 % | 2 156 |
| Zwischensumme Titel 1 | 145 281 | 143 334 | 99 % | 141 780 |
| Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||||
| 20 – Gebäude | 4 908 | 4 9053 | 99 % | 2 274 |
| 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 8 879 | 8 879 | 100 % | 5 617 |
| 212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 847 | 783 | 92 % | 534 |
| 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 540 | 478 | 89 % | 378 |
| 25 – Sitzungen und Konferenzen | 381 | 185 | 48 % | 138 |
| 27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 305 | 1 145 | 88 % | 834 |
| Zwischensumme Titel 2 | 16 860 | 16 375 | 97 % | 9 775 |
| Rechnungshof insgesamt | 162 141 | 159 709 | 99 % | 151 555 |
3 Einschließlich Mittelübertragungen durch Beschluss.
Haushaltsplan 2023
Bei den Mittelansätzen ist im Haushalt 2023 ein Anstieg um 7,97 % gegenüber 2022 zu verzeichnen.
| HAUSHALTSJAHR 2022 | 2023 | 2022 |
| Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (Tausend Euro) | |
| 10 – Mitglieder des Organs | 11 777 | 11 715 |
| 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 131 876 | 120 838 |
| 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 9 779 | 8 444 |
| 162 – Dienstreisen | 2 453 | 2 452 |
| 161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 601 | 2 732 |
| Zwischensumme Titel 1 | 158 486 | 146 181 |
| Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||
| 20 – Gebäude | 4 274 | 3 778 |
| 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 8 452 | 8 228 |
| 212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 894 | 944 |
| 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 588 | 574 |
| 25 – Sitzungen und Konferenzen | 580 | 675 |
| 27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 786 | 1 761 |
| Zwischensumme Titel 2 | 16 574 | 15 960 |
| Rechnungshof insgesamt | 175 060 | 162 141 |
Hinweis: Die Zahlenangaben beziehen sich auf den ursprünglichen Haushalt.
Interne und externe Prüfung
Interne Revision
Die Dienststelle „Interne Revision“ bietet unabhängige und objektive Bestätigungs- und Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwert zu schaffen und die Tätigkeiten des Hofes zu verbessern. Sie unterstützt den Hof bei der Umsetzung seiner Strategie und bei der Erreichung seiner Ziele, indem sie anhand eines systematischen und konsequenten Ansatzes die Wirksamkeit der Governance, des Risikomanagements und der internen Kontrolle des Hofes bewertet und verbessert. Die Dienststelle erstattet dem Ausschuss für Interne Revision Bericht, der sich aus drei Mitgliedern des Hofes und einem externen Experten zusammensetzt. Der Ausschuss kontrolliert regelmäßig die Fortschritte bei den verschiedenen Aufgaben, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Dienststelle „Interne Revision“ festgelegt sind, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Dienststelle.
Im Verlauf des Jahres 2022 führte die Dienststelle ihre Arbeit zur Untersuchung der Risikomanagementstrategie des Hofes fort und legte Berichte zu zwei Aufgaben vor: „IT-Governance“ und „Einstellungsprozess“. Des Weiteren schloss die Dienststelle den wichtigsten Teil der Prüfungsarbeit für zwei weitere Aufgaben ab: "Gebäudepolitik des Hofes – Die Renovierung des K2„ und “Bewertungs- und Beförderungsverfahren". Berichte dazu werden im Jahr 2023 veröffentlicht.
Insgesamt ermittelte die Dienststelle „Interne Revision“ bei ihrer Arbeit keine Mängel, die aufgrund ihrer Art oder ihres Ausmaßes die Zuverlässigkeit der internen Kontrollsysteme (die vom bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingeführt wurden, um die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzvorgänge des Hofes im Jahr 2022 sicherzustellen) insgesamt infrage stellen würden.
Externe Kontrolle
Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen externen Abschlussprüfer geprüft. Dieser Prüfung messen wir große Bedeutung bei, da sie zeigt, dass wir auf uns die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anwenden wie auf die von uns geprüften Stellen.
Am 5. Mai 2022 veröffentlichte der Abschlussprüfer – ACG Auditing & Consulting Group S.r.l. – seinen Bericht zum Jahresabschluss des Hofes für das Haushaltsjahr 2021, in dem er ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgab.
Prüfungsurteile unseres unabhängigen Abschlussprüfers – Haushaltsjahr 2021
Zum Jahresabschluss des Hofes:
"Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Hofes zum 31. Dezember 2021 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).„
Zum Ressourceneinsatz und zu den Kontrollverfahren des Hofes:
“Gestützt auf die in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritte gelangen wir zu dem Schluss, dass der Hof in allen wesentlichen Belangen die genannten Beurteilungskriterien erfüllt:
- Die dem Hof zugewiesenen Finanzmittel wurden für die vorgesehenen Zwecke verwendet.
- Die eingerichteten Kontrollverfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden."
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG
Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (https://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023
| ISBN 978-92-847-9793-6 | ISSN 2315-3903 | doi:10.2865/670066 | QJ-AA-23-001-DE-N | |
| HTML | ISBN 978-92-847-9787-5 | ISSN 2315-3903 | doi:10.2865/18852 | QJ-AA-23-001-DE-Q |
| ISBN 978-92-847-9802-5 | ISSN 1684-0666 | doi:10.2865/790090 | QJ-AA-23-001-DE-C |
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Wird eine solche Genehmigung eingeholt, so hebt diese die oben genannte allgemeine Genehmigung auf und ersetzt sie; auf etwaige Nutzungsbeschränkungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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* © Europäische Union 2022, Quelle: Europäisches Parlament / Alexis Haulot.
* © GLOBAL VIEW SPRL – Fotograf: Simon Schmitt. Architekten der Gebäude: Paul Noël (1988) und Jim Clemes (2004 und 2013).
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