Europäischer Rechnungshof 2018 Tätigkeitsbericht

Europäischer Rechnungshof
Über den Hof
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der externe Prüfer der Europäischen Union.
Er wurde im Jahre 1977 errichtet und ist eines der sieben Organe der EU.
Der Hof hat seinen Sitz in Luxemburg und beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU‑Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten und in der Verwaltung zusammensetzen.
Dem Kollegium des Hofes gehört jeweils ein Mitglied aus jedem EU‑Mitgliedstaat an.
Aufgaben des Hofes
Der Hof überprüft, ob die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und ob durch ihre Politiken und Programme die angestrebten Ziele erreicht werden und eine optimale Mittelverwendung gegeben ist.
Durch seine Prüfungsarbeit leistet der Hof einen Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und Erfolge hin und bietet den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe.
Der Hof unterbreitet seine Bemerkungen und Empfehlungen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, den nationalen Regierungen und Parlamenten sowie der breiten Öffentlichkeit.

Das Kollegium der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs am 1. Mai 2018
Vorwort des Präsidenten

Liebe Leserin, lieber Leser!
Bei unserer Strategie für 2018‑2020 geht es im Kern darum, über eine unabhängige Prüfung das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union zu stärken. Wir legen unseren Fokus nunmehr verstärkt darauf, die Leistung von EU‑Maßnahmen zu beurteilen, unsere Aussagen dem Adressatenkreis des Hofes in klarer Form zu vermitteln und den Wert unserer Arbeit für unsere Stakeholder zu steigern.
In diesem Tätigkeitsbericht geben wir einen Überblick über unsere Arbeit im Jahr 2018, in dem wir die bislang höchste Anzahl an Sonderberichten, Analysen und Stellungnahmen veröffentlichten. Außerdem finden Sie Informationen zu unseren Mitarbeitern, unserem Management und unseren Finanzen.
Unsere Berichte bieten eine unparteiische Beurteilung der Politiken und Programme der Union und der Qualität des EU‑Finanzmanagements innerhalb und auch außerhalb der Europäischen Union. Wir prüfen, ob EU‑Ausgaben mit den Vorschriften übereinstimmen und ob die Politiken und Programme der Union eine optimale Mittelverwendung gewährleisten.
Es wird uns eine Freude sein, mit dem neu gewählten Europäischen Parlament und der neuen Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, um das EU‑Finanzmanagement weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass die EU Ergebnisse erzielt.
In diesem Bericht manifestiert sich unsere Entschlossenheit, die Organisation des Hofes auch weiterhin anzupassen, um uns "für die Zukunft zu rüsten" und nach wie vor Entwicklungen auf dem Gebiet der Prüfung im öffentlichen Sektor wegbereitend mitzugestalten.

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
2018 auf einen Blick
Unsere Tätigkeiten
Strategie
unserer strategischen Ziele
2018 ist das erste Jahr unserer derzeitigen Strategie, die sich auf den Zeitraum bis einschließlich 2020 bezieht. Unsere strategischen Ziele für diesen dreijährigen Zeitraum lauten:
- Verbesserung des Mehrwerts der Zuverlässigkeitserklärung mit Blick auf das aktuelle EU‑Finanzmanagement,
- stärkere Fokussierung auf die Leistungsaspekte von EU‑Maßnahmen,
- Vermittlung klarer Aussagen für unseren Adressatenkreis.
Darüber hinaus haben wir uns darauf geeinigt, unsere Gesamtorganisation noch besser auf unsere Produkte auszurichten.
Zur Umsetzung unserer Strategie haben wir einen Aktionsplan für diese Ziele vereinbart, um bei den Entwicklungen im Bereich der Prüfung des öffentlichen Sektors weiterhin zu den Spitzenreitern zu gehören. Ende 2018 waren all diese Maßnahmen im Gange. Gleichzeitig haben wir bereits ein unabhängiges Peer-Review-Verfahren zur Umsetzung unserer Strategie in Auftrag gegeben. Die Fachbegutachtung soll Ende 2019 abgeschlossen sein – weitere Informationen im Kapitel zur Rechenschaftslegung des Hofes.
Im Fokus – die Kommunikationsaktivität rund um unsere Produkte
für unseren Adressatenkreis
Kommunikation ist entscheidend, wenn wir unser strategisches Ziel der Vermittlung klarer Aussagen für unseren Adressatenkreis erreichen wollen. Dieser besteht aus den für die Kontrolle und Verwaltung der Politiken und Programme der Union zuständigen politischen Organen der EU und der Mitgliedstaaten, aus den anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden, aus Unternehmen und Industrieorganisationen, aus Wissenschaftlern und nicht zuletzt aus der breiten Öffentlichkeit – unserem wichtigsten Stakeholder.
Im Jahre 2018 erlebten wir, wie groß das Interesse der Medien an unserer Arbeit ist. Vor allem unsere Sonderberichte stießen auf großes Interesse in den Medien und wurden darüber hinaus immer mehr in nationalen und EU‑orientierten Medienkanälen besprochen – weitere Informationen hierzu im Kapitel zur Medienpräsenz.
Neue, verbesserte Produkte für die Kommunikation
Prüfungsvorschauen
Prüfungen
In der zweiten Hälfte des Jahres 2017 brachte der Hof ein Pilotprojekt auf den Weg mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über künftige oder vor Kurzem begonnene Prüfungsaufgaben zu informieren.
Im Jahre 2018 haben wir 12 Prüfungsvorschauen (zuvor als "Hintergrundpapiere" bezeichnet) veröffentlicht. Diese sollen all denjenigen als Informationsquelle dienen, die sich für bestimmte Politikbereiche oder Programme, zu denen Prüfungen im Gange sind, interessieren. Die darin präsentierten Informationen basieren auf der Vorbereitungsarbeit vor Beginn einer laufenden Prüfungsaufgabe.
Prüfungsvorschauen haben zu dem stabilen und ausgewogenen Output an Veröffentlichungen des Hofes über das gesamte Jahr hinweg beigetragen: 2018 war das erste Jahr, in dem es keinen einzigen Monat ohne eine Veröffentlichung des EuRH gab. Wir werden auch 2019 diese Art von Kommunikationsprodukten weiterhin veröffentlichen.
Journal
Während unsere Feststellungen und Empfehlungen für Verbesserungen des EU‑Finanzmanagements in unseren Prüfungsberichten dargelegt sind, liegt das Augenmerk beim Hofjournal auf unserer Arbeitsweise und unseren Mitarbeitern, die zu verschiedenen Bereichen Berichte erstellen.
Erst kürzlich wurde unser Journal neu gestaltet und die Themenauswahl konsolidiert. Jetzt ist jede Ausgabe einem anderen übergeordneten Thema gewidmet.

2018 hat das Hofjournal eine Bandbreite an Themen ins Visier genommen wie etwa die EU‑Heranführungshilfe, die Finanzierung und die Prüfung des Parlaments und die finanz- und wirtschaftspolitische Steuerung der EU sowie unsere Sonderberichte, unser Arbeitsprogramm, unsere internationale Zusammenarbeit und unsere zukunftsgerichteten Maßnahmen mit dem Ziel, den Hof "für die Zukunft zu rüsten".
Downloads
Prüfungen
Wir führen in den unterschiedlichen Bereichen des EU‑Haushalts verschiedene Arten von Prüfungen durch:
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen – Betrachtet werden hier die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Politiken und Programmen der EU. Der Schwerpunkt dieser Prüfungen der optimalen Mittelverwendung liegt auf spezifischen Management- oder Haushaltsthemen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben wägt der Hof die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben sowie das politische und öffentliche Interesse ab;
- Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen – Betrachtet werden hier die Zuverlässigkeit der Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Finanzvorgänge – insbesondere im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitserklärung – sowie Bewertungen, ob die Systeme in spezifischen Haushaltsbereichen mit den Vorschriften übereinstimmen. Unser Zufallsstichprobenverfahren gewährleistet dieselbe Wahrscheinlichkeit einer Prüfung für jeden ausgegebenen Euro.
Der Schwerpunkt unserer Prüfungen liegt auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie die nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung natürlicher Ressourcen, das Wachstum und die Inklusion, mit Migration und globaler Entwicklung verbundene Herausforderungen, Binnenmarkt und Bankenunion sowie die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der Europäischen Union.
Auf der Grundlage der im Zuge unserer Prüfungsarbeit eingeholten Nachweise werden in unseren Berichten klare Schlussfolgerungen gezogen, inwieweit die politischen Ziele der EU erreicht wurden, sowie zum Stand der Haushaltsführung und des Finanzmanagements der Union. Diese Informationen helfen uns dabei, zweckdienliche und unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz relevante Empfehlungen auszusprechen.
Unsere Prüfungen stimmen mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor überein. Die Prüfungsarbeit gliedert sich in folgende Phasen:
Arbeitsplanung
an den wichtigsten Belangen der EU
Unser Arbeitsprogramm wird jährlich von den Mitgliedern des Hofes beschlossen.
Im Januar 2018 stellte Präsident Lehne der Konferenz der Ausschussvorsitze des Europäischen Parlaments das Arbeitsprogramm für 2018 vor und bat alle Ausschüsse des Parlaments, potenzielle Prüfungsthemen für das Arbeitsprogramm 2019 im Rahmen der jährlichen Konsultationen mit Stakeholdern vorzuschlagen.

Im Oktober 2018 haben wir das erste gemäß der neuen Strategie erstellte Arbeitsprogramm veröffentlicht. In diesem Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 stellten wir unsere Prüfungsprioritäten und die 36 Berichte und analysebasierten Produkte, deren Veröffentlichung für dieses Jahr geplant ist, im Einzelnen vor. Diese Aufgaben deckten, zumindest teilweise, 29 der 69 vom Parlament unterbreiteten Vorschläge (42 %) ab (2017: 32 %).
In unseren Prüfungen wird es weiterhin um so zentrale Fragen wie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, das Wachstum und die Inklusion, die Migration, die Sicherheit und die globale Entwicklung, den Binnenmarkt und um die Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der EU gehen, um zu ermitteln, ob die EU erreicht, was sie versprochen hat.
Vor-Ort-Prüfungen
innerhalb und außerhalb der EU
Der überwiegende Teil unserer Prüfungsarbeit findet in den Räumlichkeiten des Hofes in Luxemburg statt.

Gleichzeitig führen unsere Prüfer außerdem bei der Europäischen Kommission – der wichtigsten vom Hof geprüften Stelle – zahlreiche Prüfbesuche durch; dies gilt auch für die anderen Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU und die EU‑Delegationen, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten sowie die internationalen Organisationen, an die EU‑Mittel fließen.

Zudem nehmen wir innerhalb und außerhalb der Europäischen Union Prüfungen an Ort und Stelle bei Empfängern von EU‑Mitteln vor. Durch diese Prüfungen können wir den Prüfungspfad nachvollziehen und direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung von Politiken und Programmen der Union sowie der Erhebung oder Auszahlung von EU‑Mitteln beteiligt sind, und auch von den jeweiligen Begünstigten erlangen.
Häufigkeit und Intensität unserer Prüfungsarbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten und Empfängerländern hängen von der Art der von uns durchgeführten Prüfungen ab. Im Jahr 2018 verbrachten unsere Prüfer 3 761 Tage (2017: 3 670 Tage) mit Prüfungen vor Ort in Mitgliedstaaten und außerhalb der EU.

Unsere Prüferteams bestehen üblicherweise aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Innerhalb der EU werden unsere Vor-Ort-Prüfungen häufig in Verbindung mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden der besuchten Mitgliedstaaten durchgeführt.

Darüber hinaus verbrachten unsere Prüfer 2 723 Tage (2017: 2 300 Tage) bei den Organen der EU in Brüssel und Luxemburg sowie bei dezentralen Agenturen und Einrichtungen in der gesamten EU, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OECD sowie bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Zur Erlangung und Validierung von Prüfungsnachweisen machen wir zunehmend Gebrauch von Videokonferenzen und sonstigen Informationstechnologien, wie den sicheren Austausch von Daten und Dokumenten.
Die 2018 im Rahmen von Prüfbesuchen innerhalb und außerhalb der EU verbrachten Tage
Anmerkung: Abweichungen bei der Summenbildung sind rundungsbedingt.
Bekämpfung von Betrug zulasten des EU‑Haushalts
Betrugs
Bei der Bekämpfung von Betrug zulasten des EU‑Haushalts arbeiten wir eng mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen. Jeden Verdacht auf Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zulasten der finanziellen Interessen der EU, der während unserer Prüfungsarbeit aufkommt, leiten wir an das OLAF weiter. Diese Fälle werden dann vom OLAF weiterverfolgt, das über mögliche Ermittlungen entscheidet und erforderlichenfalls mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.
Wenngleich unsere Prüfungen nicht eigens darauf ausgelegt sind, Betrug aufzudecken, stoßen wir gelegentlich auf Fälle, bei denen wir Unregelmäßigkeiten oder betrügerische Tätigkeiten vermuten. Im Jahr 2018 leiteten wir neun solcher Fälle (2017: 13 Fälle), in denen ein Betrugsverdacht bestand, an das OLAF weiter. Der Verdacht ergab sich jeweils im Rahmen unserer Prüfungsarbeit.
Zusätzliche Informationen über die Art der dem OLAF übermittelten Betrugsverdachtsfälle und über die damit verbundenen Wiedereinziehungen laut Empfehlung des OLAF sind unseren Jahresberichten zum Gesamthaushaltsplan der EU zu entnehmen.
Veröffentlichungen
an Veröffentlichungen
im Jahr 2018
Unsere Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU. Sie helfen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union dabei, zu überwachen und zu überprüfen, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht, und die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Europäische Kommission, aber auch um die anderen Organe und Einrichtungen der EU. Auch die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten spielen eine wichtige Rolle in Bereichen mit geteilter Mittelverwaltung, in denen der Großteil der EU‑Haushaltsmittel ausgegeben wird; zu diesen zählen unter anderem Agrar- und Kohäsionsmaßnahmen.
Anzahl der Sonderberichte und der analysebasierten Veröffentlichungen (2015‑2018)
Zu unseren Veröffentlichungen:
Sonder- und Jahresberichte
- Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
- Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum Haushalt der Europäischen Union und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
- gesondert veröffentlichte besondere Jahresberichte, zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU.
Stellungnahmen und analysebasierte Veröffentlichungen
- Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) obligatorisch sind oder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative des Hofes erstellt werden;
- Themenpapiere sind beschreibende und analytische Dokumente zu Politik oder Management, bei denen der Schwerpunkt auf spezifischen Themen liegt;
- Landscape-Analysen ähneln Themenpapieren, doch liegt bei ihnen der Schwerpunkt auf komplexen, weit gefassten Politikbereichen oder Managementfragen, oft aus Querschnittsperspektive;
- Schnellanalysen (Rapid Case Reviews), in denen Fakten zusammengestellt werden, die mit sehr klar eingegrenzten spezifischen Themen oder Problemen zusammenhängen. Falls erforderlich, enthalten sie eine Auswertung, die ein besseres Verständnis dieser Fakten ermöglicht.
Schließlich präsentieren wir Hintergrundinformationen zu künftigen oder laufenden Prüfungsaufgaben in Form von Prüfungsvorschauen – weitere Informationen im Kapitel zur Kommunikationsaktivität rund um unsere Produkte.
Alle Veröffentlichungen des Hofes sind auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar und am Ende dieses Berichts aufgelistet.
Sonderberichte
der EU‑Maßnahmen
in unseren Sonderberichten
Im Einklang mit unserer Strategie für 2018‑2020 fokussieren wir uns immer stärker darauf, die Leistung der EU‑Maßnahmen zu beurteilen, um zu gewährleisten, dass die Mittel der Bürgerinnen und Bürger der EU optimal verwendet werden. Im Jahr 2018 veröffentlichten wir 35 Sonderberichte (2017: 28 Sonderberichte) zu den verschiedenen Bereichen der EU‑Ausgaben, in denen wir uns mit den Herausforderungen befassten, die sich der EU stellen, wie etwa im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung, dem Hochgeschwindigkeitsschienennetz, der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, der Bankenaufsicht und der Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NRO).

In diesen Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU‑Mittel ein Mehrwert geschaffen wurde – d.h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde, als allein durch Maßnahmen auf nationaler Ebene möglich ist. Außerdem unterbreiten wir Empfehlungen im Hinblick auf finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine kosteneffizientere Erreichung der angestrebten politischen Ziele. An dieser Stelle werden wir zwei unserer Sonderberichte aus dem Jahre 2018 näher beleuchten: einen Sonderbericht zum Thema Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr in der EU und einen über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei.
Im Einklang mit der EU‑Haushaltsordnung sind wir bestrebt, unsere Sonderberichte innerhalb von 13 Monaten zu erstellen.
Sonderbericht im Fokus

Der Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr weist zahlreiche Vorteile für Fahrgäste auf. Er ist ein bequemer, sicherer, flexibler und ökologisch nachhaltiger Verkehrsträger. Durch verbesserte Verbindungen zwischen Regionen in der EU werden diese außerdem wettbewerbsfähiger und tragen zur europäischen Integration bei, indem sie Menschen einander näher bringen.
Unser Prüfungsansatz erfolgte aus der Perspektive eines Fahrgastes. Auf diese Weise analysierten wir die verschiedenen Verbindungen, Fahrzeiten und Preise für Geschäfts- und Privatreisende. Wir haben ebenfalls untersucht, ob die kofinanzierten Investitionen in Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken kosteneffizient und wirksam sowie gut durchdacht und geplant waren.
Von den Prüfern besucht | Abgedeckter Zeitraum: 2000-2017 | |
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10 Hochgeschwindig-keitsstrecken | 4 grenzüber-schreitende Verbindungen |
30 Projekte | Strecken von mehr als 5 000 km |
Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass es sich beim europäischen Hochgeschwindigkeits-schienennetz lediglich um einen ineffizienten Flickenteppich aus Strecken der einzelnen Mitgliedstaaten handelt, die nur unzureichend miteinander verbunden sind. Es besteht kein realistischer langfristiger Plan für die Verbindung der verschiedenen Teile des existierenden Netzwerks der EU; Hochgeschwindigkeitsstrecken, welche die Staatsgrenzen überschreiten, zählen nicht zu den Prioritäten der einzelnen Mitgliedstaaten, und die Europäische Kommission verfügt nicht über die Befugnisse, die Mitgliedstaaten dazu zu zwingen. Unter solchen Umständen wird mit der EU‑Kofinanzierung für den Hochgeschwindigkeits-schienenverkehr ein geringer Mehrwert erzielt. Es gibt jedoch auch eine erfreuliche Nachricht: Die Anzahl der Fahrgäste, die den Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr in Europa nutzen, wächst stetig. So ist es zu einem Anstieg von circa 15 Milliarden Personenkilometern im Jahr 1990 auf über 124 Milliarden im Jahr 2016 gekommen.
In Sachen Öffentlichkeitsarbeit wurde der Sonderbericht dem Verkehrsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments sowie dem Rat der EU vorgestellt. Beide Organe begrüßten den Bericht und stimmten unseren Schlussfolgerungen zu. Außerdem präsentierten wir ihn zahlreichen nationalen Behörden und ORKB sowie Forschern, Interessenträgern der Branche und den Medien.
In der gesamten EU befassten sich die Medien, insbesondere EU‑orientierte Medien und Finanzmedien, umfassend mit diesem Bericht, und dies vor allem in Spanien und Deutschland. Ein großes Interesse war auch in den sozialen Medien zu erkennen.
ES - El cinco días: Los auditores de la UE critican la incoherencia de los trazados del AVE
DE - Die Zeit: Bahnlinien: Ausbau schneller Zugstrecken in EU zu teuer und zu langsam
IT - La Repubblica: Alta velocità nell'Ue, la Corte dei Conti europea boccia la rete
UK - Financial Times: Bloc criticised over high-speed rail strategy
Sonderbericht im Fokus
in der Türkei: Unterstützung zwar hilfreich, doch eine optimale Mittelverwendung ist nur mit Verbesserungen
zu erreichen

Die Türkei hat mit fast 4 Millionen Menschen so viele Flüchtlinge wie kein anderes Land der Welt aufgenommen. Etwa 3,5 Millionen dieser Flüchtlinge sind Syrer, von denen die meisten außerhalb von Flüchtlingslagern leben. Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten mit insgesamt 6 Milliarden Euro dotiert wurde, erstreckt sich auf humanitäre und nicht humanitäre Aktivitäten für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften. Im Zuge der politischen Einigung war die Türkei gehalten, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden.
Von den Prüfern besucht | Abgedeckter Zeitraum: Januar 2016 bis März 2018 | ||
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Durch 10 humanitäre Projekte wurden Grundbedürfnisse, Schutz, Gesundheit und Bildung gedeckt | 33 % der im Rahmen von vergebenen Aufträgen geleisteten humanitären Hilfe (458 Millionen Euro) | Durchführungspartner, z.B. Organisationen der Vereinten Nationen, internationale NRO |
Wir gelangten zu dem Schluss, dass im Wege der Fazilität zügig auf die Flüchtlingskrise reagiert worden war. Durch die humanitären Projekte konnten die Grundbedürfnisse der Flüchtlinge gedeckt werden, in manchen Fällen wurde jedoch nicht die erwartete optimale Mittelverwendung oder das Ziel der Fazilität, eine wirksame Koordinierung dieser Unterstützung, erreicht. Mit den geprüften humanitären Projekten wurde hilfreiche Unterstützung für die Flüchtlinge geleistet. Ein Beispiel: Das Soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen half 1,3 Millionen Flüchtlingen durch Bargeldhilfe. Allerdings sind bei der Hälfte der Projekte die erwarteten Wirkungen – eine dauerhafte positive Auswirkung, die ohne weitere finanzielle Unterstützung erhalten bleiben kann – noch nicht erzielt worden, und bei neun von zehn Projekten musste die Laufzeit verlängert werden.
Die rechtzeitige Umsetzung der von NRO verwalteten Projekte wurde in erster Linie durch das schwierige Arbeitsumfeld erschwert. Trotz von der Kommission eingeführter geeigneter Maßnahmen für die Überwachung der Projekte, waren die Kommission und der Hof daran gehindert, die Begünstigten des Projekts von der Registrierung bis zur Auszahlung nachzuverfolgen. Dies lag an der Weigerung der türkischen Behörden, Zugang zu den Daten der infrage kommenden Begünstigten der zwei Bargeldhilfe-Projekte in unserer Stichprobe – in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro – zu gewähren.

Wir stellten unseren Bericht anlässlich einer gemeinsamen Sitzung vor, an welcher der Entwicklungsausschuss, der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments teilnahmen, und in der Folge auch dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Er wurde ebenso der Gruppe "Erweiterung und Beitrittsländer" des Rates der EU sowie der Presse vorgestellt.
Insbesondere in Deutschland ist dieser Bericht auf großes Medieninteresse gestoßen, aber auch in Dänemark, Österreich, den Beneluxstaaten und den Mittelmeerländern sowie bei den EU‑orientierten Medien.
DE - Der Spiegel: Rechnungshof kritisiert Mängel bei EU‑Flüchtlingshilfe
FR - EurActiv: La Cour des comptes plutôt satisfaite de l’aide aux réfugiés en Turquie
ES - Euronews: Turquía debe rendir cuentas por la gestión de los refugiados
UK - EU Observer: EU unable to fully trace €1 bn spent on refugees in Turkey
Jahresberichte
Jahresbericht über die Ausführung des EU‑Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2017
uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Einnahmen,
eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben
Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben des EU‑Haushalts und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Finanzvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten in Einklang stehen. Darüber hinaus beurteilen wir alle wichtigen Bereiche des EU‑Haushalts spezifisch – auf Grundlage der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2014‑2020 – und stellen Informationen über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement sowie leistungsbezogene Informationen bereit. Des Weiteren analysieren wir, warum Fehler aufgetreten sind, sprechen Empfehlungen zu möglichen Verbesserungen aus und untersuchen, ob und inwieweit unsere vorherigen Empfehlungen in die Praxis umgesetzt wurden.
Im Rahmen unseres jüngsten Jahresberichts zum EU‑Haushaltsplan betreffend das Haushaltsjahr 2017 untersuchten unsere Prüfer eine Stichprobe von rund 700 Zahlungen im Wert von insgesamt 100 Milliarden Euro an Begünstigte, die in den verschiedenen Ausgabenbereichen des EU‑Haushalts geleistet wurden. Dies bedeutet, dass wir rund 700 verschiedene Fälle analysierten, in denen EU‑Mittel zur Förderung von wichtigen Infrastrukturprojekten, KMU, Forschungseinrichtungen, Landwirten und Studierenden in den EU‑Mitgliedstaaten oder zur Unterstützung von Begünstigten in Nicht-EU‑Staaten eingesetzt worden waren.
Kerndaten | |
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EU‑Ausgaben 2017 | 137,4 Milliarden Euro |
Geprüfter Betrag | 100,2 Milliarden Euro (703 Zahlungsvorgänge) |
Rechnungsführung | Den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend – Zuverlässigkeit bestätigt |
Einnahmen | Rechtmäßig und ordnungsgemäß – uneingeschränktes Prüfungsurteil |
Ausgaben | Von Kostenerstattungen abgesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß – eingeschränktes (und kein versagtes) Prüfungsurteil |
Fehlerquoten hält an
Diese umfangreiche Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir im Einklang mit unserem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegten Auftrag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen müssen. Der Hof gab wie in den Vorjahren ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen der EU ab. Darüber hinaus waren wir im zweiten Jahr in Folge in der Lage, ein eingeschränktes (und kein versagtes) Prüfungsurteil zu den EU‑Ausgaben vorzulegen.
Ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben im Jahr 2017 wies keine wesentliche Fehlerquote auf. Darüber hinaus betrug die geschätzte Fehlerquote bei den Zahlungen des Jahres 2017 2,4 %, nachdem sie sich 2016 noch auf 3,1 % und 2015 auf 3,8 % belaufen hatte.

Geschätzte Fehlerquoten für die größten Ausgabenbereiche der EU (2015‑2017)

durch das Parlament
Die Veröffentlichung unseres Jahresberichts steht am Beginn des vom Europäischen Parlament durchgeführten Entlastungsverfahrens, bei dem die Rechtsetzungs- und Haushaltsbehörde der EU – auf Empfehlung des Rates – darüber entscheidet, ob die Verwaltung des EU‑Haushalts durch die Kommission und andere Einrichtungen zufriedenstellend erfolgte. Ist dies der Fall, wird ihnen "Entlastung" erteilt.
Wir stellten unseren Jahresbericht dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments am 4. Oktober zeitgleich mit seiner Veröffentlichung vor und in der Folge auch dem Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" sowie den nationalen Parlamenten und Behörden von 14 Mitgliedstaaten.

Herr Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs, und Herr Lazarou, Mitglied des Hofes, bei der Vorstellung unseres Jahresberichts in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im November 2018 in Straßburg
testatsorientierten Prüfung
Wie in unserer Strategie für den Zeitraum 2018‑2020 dargelegt, haben wir erste Schritte unternommen, um unseren Ansatz für die Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung (DAS) zu ändern. Für die Kohäsionsausgaben bewerteten wir den Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmen 2014-2020 und die Verlässlichkeit der von der Kommission zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit vorgelegten Informationen. Dies stellte einen ersten Schritt auf dem Weg zur potenziellen Gestaltung der Zuverlässigkeitserklärung als testatsorientierte Prüfung dar.
Mit dem geänderten Ansatz und dem Übergang zu einer testatsorientierten Prüfung beabsichtigen wir generell, die verschiedenen internen Kontrollebenen bei der Europäischen Kommission und den für die Verwaltung der EU‑Ausgaben zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten stärker zu berücksichtigen. Somit wird klarer aufgezeigt, wo sowohl bei der Europäischen Kommission als auch in den Mitgliedstaaten weiterhin Schwachstellen bestehen, was uns ermöglicht, zur Förderung der Rechenschaftspflicht und der weiteren Verbesserung des EU‑Finanzmanagements beizutragen. Dieser Ansatz findet immer nur dann Anwendung, wenn die einschlägigen diesbezüglichen Voraussetzungen, die in den internationalen Prüfungsgrundsätzen niedergelegt sind, eingehalten werden.
Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds
zu den Zahlungen

Im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gewährt die Europäische Union Unterstützung für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sowie den überseeischen Ländern und Gebieten. Die EEF werden von den Mitgliedstaaten der Union finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank verwaltet.
Kerndaten zu unseren Prüfungsurteilen in Bezug auf die EEF sind nachstehend aufgeführt.
Kerndaten | |
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Haushalt der EEF 2017 | 4,3 Milliarden Euro |
Geprüfter Betrag | 3,5 Milliarden Euro |
Rechnungsführung | Den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend – Zuverlässigkeit bestätigt |
Einnahmen | Rechtmäßig und ordnungsgemäß – uneingeschränktes Prüfungsurteil |
Ausgaben | Weisen eine wesentliche Fehlerquote auf – versagtes Prüfungsurteil |
Besondere Jahresberichte
Agenturen und sonstige Einrichtungen
für alle EU‑Agenturen außer einer
Die EU‑Agenturen haben ihren Sitz überall in Europa und beschäftigen rund 11 000 Bedienstete. Der Haushalt 2017 aller Agenturen zusammengenommen – mit Ausnahme des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) – belief sich auf 3,5 Milliarden Euro; dies entspricht in etwa 2,7 % des EU‑Gesamthaushalts. Der durch Beiträge von Kreditinstituten finanzierte Haushalt 2017 des SRB betrug 6,6 Milliarden Euro.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in London,
die nach Amsterdam verlegt wird
allen 41 EU‑Agenturen
Im Jahre 2018 entschieden wir uns dazu, die Ergebnisse unserer Prüfung der Rechnungsführung in EU‑Agenturen in einem benutzerfreundlicheren Format vorzustellen. Während wir auch weiterhin einzelne Zuverlässigkeitserklärungen für jede Agentur vorlegten, veröffentlichten wir einen einzigen Jahresbericht über alle Agenturen, einschließlich eines zusammenfassenden Dokuments mit dem Titel "Kurzinformation zur Prüfung der EU‑Agenturen". Wie jedes Jahr haben wir außerdem unsere Jahresberichte zu den Europäischen Schulen und den Eventualverbindlichkeiten des SRB, der Kommission und des Rates veröffentlicht.
Sitze der Agenturen in den Mitgliedstaaten
* Infolge der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, beschloss der Rat, die EMA und die EBA im Jahr 2019 nach Amsterdam bzw. Paris zu verlegen.
Wichtigste Schlussfolgerungen
Insgesamt bestätigte unsere Prüfung der Agenturen für das am 31. Dezember 2017 endende Jahr die positiven Ergebnisse aus den Vorjahren. Wir erteilten
- uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für alle Agenturen;
- uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen aller Agenturen zugrunde liegenden Einnahmen;
- uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung aller Agenturen zugrunde liegenden Zahlungen, mit Ausnahme eines versagten Prüfungsurteils für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, bei dem eine Reihe von Problemen ermittelt wurden.
Gemeinsame Unternehmen
Europäischen Gemeinsamen Forschungsunternehmen
außer einem
Gemeinsame Unternehmen sind öffentlich-private Partnerschaften der EU mit der Industrie, Forschungsgruppen und Mitgliedstaaten, die bei der Umsetzung bestimmter Aspekte der Forschungspolitik der EU eine wichtige Rolle spielen. Die Europäische Kommission ist das zum öffentlichen Sektor gehörende Mitglied der Gemeinsamen Unternehmen und vertritt die EU. Zu den privaten Mitgliedern gehören verschiedene Partner aus Industrie und Forschung. Eines der Hauptziele der Gemeinsamen Unternehmen besteht darin, Beiträge vonseiten der Mitglieder aus der Privatindustrie und dem Forschungssektor einzuwerben; das macht ihren Mehrwert aus.
Wichtigste Schlussfolgerungen
- Wir haben die Rechnungsführung aller Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2017 abgezeichnet und ihre Zuverlässigkeit bestätigt.
- Sieben Gemeinsame Unternehmen erhielten uneingeschränkte Prüfungsurteile zu ihren Einnahmen- und Zahlungsvorgängen; das Gemeinsame Unternehmen "Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas" erhielt ein eingeschränktes Prüfungsurteil, da die Prüfer Probleme feststellten, die in einigen Fällen einer wirksamen internen Kontrolle entgegenstanden.
Stellungnahmen
Außerdem tragen wir auch dadurch zur Verbesserung der finanzpolitischen Steuerung der EU bei, dass wir Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für neue oder geänderte Rechtsakte veröffentlichen. Handelt es sich dabei um Rechtsakte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, sind nach dem EU‑Recht Stellungnahmen des Hofes vorgeschrieben. Diese werden vornehmlich von der Rechtsetzungsbehörde – Europäisches Parlament und Rat – bei ihrer Arbeit genutzt. Stellungnahmen können auch auf Ersuchen anderer Organe oder auf eigene Initiative des Hofes in die Wege geleitet werden.
Im Jahre 2018 haben wir zehn Stellungnahmen – die bislang höchste Anzahl – zu verschiedenen Bereichen der EU‑Governance veröffentlicht. Zum einen betrafen diese hauptsächlich die Legislativvorschläge der Kommission für den neuen MFR, wie die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Wirksamkeit des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) und seine Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), zum anderen die Verknüpfung der EU‑Finanzierung mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Whistleblowern.
Im Fokus – Stellungnahme zur Reform der GAP
konsequent leistungsgestützten GAP,
welche die Rechenschaftspflicht stärker
in den Blickpunkt stellt
Als die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag für die neue GAP nach 2020 veröffentlichte, hob sie hervor, dass Umwelt- und Klimazielen eine sehr hohe Priorität beigemessen würde.
Allerdings wiesen wir in unserer Stellungnahme zur Reform der GAP darauf hin, dass sich viele der vorgeschlagenen politischen Optionen nur unwesentlich von der derzeitigen GAP-Regelung unterschieden. Insbesondere wird es sich beim größten Teil des Haushalts nach wie vor um Direktzahlungen an Landwirte auf Grundlage der Anzahl eigener oder genutzter Hektarflächen handeln. Wir stellten ebenfalls fest, dass dieses Instrument nicht die wirtschaftlichste Art und Weise darstellt, um ein angemessenes Einkommen zu unterstützen und dass damit zahlreiche Umweltbelange unberücksichtigt bleiben. Überdies erschien uns die Einschätzung der Kommission, was den Beitrag der GAP zu den Klimaschutzzielen der EU anbelangt, unrealistisch; deswegen empfiehl der Hof umweltfreundlichere und konsequent leistungsgestützte Pläne für die nächste GAP, welche zudem die Rechenschaftspflicht stärker in den Fokus stellen sollen.
Gemäß dem Verfahren, das wir bei unseren Berichten anwenden, wurde diese Stellungnahme den Ausschüssen des Europäischen Parlaments, insbesondere dem Ausschuss für Landwirtschaft und dem Haushaltskontrollausschuss, dem Rat, den Interessenträgern der Branchen Umwelt und Landwirtschaft und der Presse vorgestellt.

Analysebasierte Veröffentlichungen: Landscape-Analysen, Themenpapiere und Schnellanalysen (Rapid Case Reviews)
öffentlich zugänglicher Informationen und
der eigenen Arbeiten des Hofes
Landscape-Analysen
Im Jahr 2018 erstellten wir zwei Landscape-Analysen. In der ersten befasste sich der Hof mit der Anwendung des Unionsrechts in der Praxis und legte dar, dass die Aufsichtstätigkeit der Kommission in Bezug auf die Anwendung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten gestärkt werden soll. In der zweiten Landscape-Analyse beschäftigten wir uns mit Mobilität und Verkehr und werteten diese als Eckpfeiler der europäischen Integration. Wir äußerten allerdings Bedenken bezüglich des Investitionsrückstands, da die Modernisierung des EU‑Verkehrsnetzes durch den Rückgang der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur gebremst wird.
Themenpapiere
Wir veröffentlichten 2018 insgesamt sechs Themenpapiere: fünf zu den Vorschlägen der Kommission für den künftigen MFR und eines zur Integration von Migranten in der EU. Im Mittelpunkt der Bemerkungen des Hofes zum MFR standen insbesondere das vorgeschlagene Verfahren zur Festsetzung der Ausgabenprioritäten für die EU, die Flexibilität des EU‑Haushalts, die Leistungsorientierung und die Vereinfachung der Verwaltung sowie die Regelungen für die Rechenschaftspflicht und die Prüfung.
Wir begrüßten die Bemühungen der Kommission um eine Modernisierung des EU‑Haushalts für die Zeit nach 2020, zeigten jedoch gleichzeitig mehrere potenzielle Risiken auf, ermittelten eine Reihe von Schwachstellen und schlugen konkrete Verbesserungen vor. Wir wiesen darauf hin, dass eine wirksame parlamentarische Kontrolle solider Regelungen für die Rechenschaftspflicht bedarf und dass der Hof grundsätzlich zum externen Prüfer für alle von der EU geschaffenen Einrichtungen bestimmt werden sollte.
Schnellanalysen (Rapid Case Reviews)
In der einzigen Schnellanalyse, die wir 2018 zum Thema Kohäsion vorlegten, stellten wir fest, dass die Erstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) fehleranfällig ist und nicht immer eine optimale Verwendung von EU‑Mitteln darstellt. Wir waren der Auffassung, dass die Erstattung der Mehrwertsteuer an öffentliche Stellen bei den von der EU kofinanzierten Ausgaben im Zeitraum nach 2020 nicht länger möglich sein sollte.
Wichtige Ereignisse
Im Verlauf des Jahres 2018 organisierte der Hof zahlreiche Veranstaltungen und nahm an vielen teil, bei denen er jeweils seine Ansichten zur Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz und zur Verbesserung des EU‑Finanzmanagements kundtun konnte.
Konferenz über Finanzinstrumente
Im Januar 2018 veranstalteten wir in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium der Republik Litauen eine gemeinsame hochrangige Konferenz zum Thema EU‑Finanzinstrumente in Vilnius. Die Veranstaltung bot hochrangigen Experten aus EU‑Organen und litauischen Einrichtungen, Fachleuten und sonstigen öffentlichen und privaten Interessenträgern die Möglichkeit, ihre Ansichten und Ideen auszutauschen.
Symposium zur öffentlichen Finanzierung der Parlamente
Im März 2018 richtete der Hof in seinen Räumlichkeiten ein zweitägiges internationales Symposium zur öffentlichen Finanzierung der Parlamente in Europa aus, das der Erörterung ihrer Autonomie und der Analyse der Haushaltssysteme der EU‑Mitgliedstaaten diente.
Global Audit Leadership Forum
Im April 2018 waren wir Gastgeber der fünften Sitzung des Global Audit Leadership Forum, bei der die Präsidenten und Vertreter von etwa zwanzig Obersten Rechnungskontrollbehörden aus aller Welt zusammenkamen. Dabei wurden vornehmlich die Praxis und Grenzen der Wirtschaftlichkeitsprüfung im politischen Kontext sowie die Herausforderungen und Chancen bei der Übermittlung von Prüfungsfeststellungen im digitalen Zeitalter erörtert.

Fünfte Sitzung des Global Audit Leadership Forum im April 2018, bei der die Präsidenten von rund zwanzig Obersten Rechnungskontrollbehörden aus aller Welt
im Europäischen Rechnungshof zusammenkamen
Europatag – Tage der offenen Tür der EU
Im Mai 2018 nahmen wir an den Veranstaltungen anlässlich des Europatags in Brüssel, Straßburg und Luxemburg teil. An den Informationsständen konnten sich die Besucher von unseren Prüfern Informationen über unsere Rolle und Arbeit einholen sowie aus erster Hand erfahren, wie Prüfungen durchgeführt werden. Wir werden auch weiterhin Tage der offenen Tür im Europäischen Rechnungshof organisieren und an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, um mit Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten.
Symposium zur guten öffentlichen Verwaltung
Im September 2018 nahmen wir an einem Symposium zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen und zur öffentlichen Governance mit dem Titel "Good Public Administration and Benefits for Citizens – The Role of Parliamentary Control Bodies" teil, das vom österreichischen Rechnungshof, vom Sekretariat der INTOSAI und von der österreichischen Volksanwaltschaft organisiert worden war.
Konferenz über die Anwendung des Unionsrechts
Im September 2018 richteten wir eine Konferenz über die Anwendung des Unionsrechts aus, bei der, anschließend an unsere Landscape-Analyse zur Anwendung des Unionsrechts in der Praxis, die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht, der Transparenz und der Prüfung erörtert wurde. Diese Veranstaltung fand im Ausschuss der Regionen in Brüssel statt.
Konferenz über den elektronischen Handel und die damit verbundene Besteuerung
Im Oktober 2018 richteten wir eine Konferenz über den elektronischen Handel und die Herausforderungen der Besteuerung im digitalen Zeitalter aus. Sprecher und Podiumsteilnehmer erörterten die Risiken des derzeitigen Besteuerungsmodells für die Mehrwertsteuer im elektronischen Handel und schlugen alternative Besteuerungsmodelle vor, welche auf die Nutzung moderner Technologie, wie z.B. Blockchain, abzielen.
Konferenz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
Im November 2018 nahmen wir an der achten jährlichen Konferenz der EIOPA in Frankfurt teil. Bei der Konferenz kamen mehr als 400 Personen aus der Finanzdienstleistungsbranche, der Wissenschaft, Verbraucherorganisationen, den Medien, internationalen Organisationen, EU‑Organen und nationalen Behörden zusammen. Der Hof stellte seine Prüfungsarbeit in Bezug auf Aufsicht und Finanzstabilität im europäischen Versicherungssektor – das Thema des Sonderberichts zur EIOPA im Jahr 2018 – vor.
COP24
Im Dezember 2018 nahmen wir an der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP24) in Katowice teil. Wir stellten unsere Prüfungsarbeit hinsichtlich Luftqualität und ihre Auswirkungen auf den Klimawandel und umgekehrt vor und erörterten die Herausforderungen der Wüstenbildung und Landverödung in der EU – beide Themen wurden in von uns im Jahre 2018 veröffentlichten Sonderberichten behandelt.
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Janusz Wojciechowski, Mitglied des Hofes, bei der Vorstellung unseres Sonderberichts zur Luftqualität im Dezember 2018 in Katowice
Schulprojekttag
Über das gesamte Jahr hinweg beteiligten sich die Bediensteten des Hofes am von den EU‑Organen organisierten Schulprojekttag. 17 unserer Mitarbeiter besuchten ihre Sekundarschulen in sieben Mitgliedstaaten und klärten die Schüler über die EU, die Rolle unserer Einrichtung und die Möglichkeiten auf, in der EU zu studieren und bei den EU‑Organen zu arbeiten.
Beziehungen zu den institutionellen Adressaten
welchen Nutzen unsere institutionellen
Adressaten aus ihr ziehen
Wir arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und nationalen Parlamenten zusammen, da die Wirkung unserer Arbeit in hohem Maße davon abhängt, welchen Nutzen diese Einrichtungen aus unseren Prüfungsergebnissen und -empfehlungen ziehen.
Europäisches Parlament
erörterten Berichte stellt einen Rekord dar
Die Mitglieder des Hofes und die Prüferteams werden regelmäßig aufgefordert, dem Haushaltskontrollausschuss sowie weiteren Ausschüssen des Europäischen Parlaments und anderen Gremien ihre Feststellungen und Empfehlungen vorzustellen. Im Laufe des Jahres 2018 stellten wir dem Parlament 33 Sonderberichte, vier Stellungnahmen und sechs analysebasierte Veröffentlichungen vor. Insgesamt nahmen wir an 74 Sitzungen mit dem Haushaltskontrollausschuss (2017: 60) und 38 Sitzungen mit 13 anderen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Parlaments sowie mit Fraktionen im Parlament teil.
Die gemeinsame jährliche Sitzung von Vertretern des Hofes mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments fand im Februar 2018 statt. Im April 2018 nahm Präsident Lehne an der Aussprache im Plenum des Europäischen Parlaments zum Entlastungsverfahren für 2016 teil. Im Oktober 2018 stellte er dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments und dem Plenum den Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2017 vor.
Rat
Sonderberichts vor dem ECOFIN
2018 nahmen wir an 21 Sitzungen mit dem Haushaltsausschuss, unserem Hauptansprechpartner im Rat, teil. Außerdem wurden 44 Präsentationen für andere relevante Vorbereitungsgremien des Rates gehalten (2017: 27). Im Laufe des Jahres stellten wir dem Rat insgesamt 37 Sonderberichte, vier Stellungnahmen und drei analysebasierte Veröffentlichungen vor (2017: 27).
Im Januar 2018 – während des bulgarischen Ratsvorsitzes – traf sich Präsident Lehne mit der stellvertretenden Finanzministerin Bulgariens, um maßgebliche Prüfungsfeststellungen in Bezug auf das Entlastungsverfahren für 2016 zu besprechen.
Im März 2018 stellten Präsident Lehne und Neven Mates, das für unseren Sonderbericht zum makroökonomischen Ungleichgewicht zuständige Mitglied des Hofes, den Bericht den EU‑Finanzministern während der Sitzung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) vor. Somit wurde den EU‑Finanzministern des Rates ECOFIN zum ersten Mal ein Sonderbericht vorgestellt.
Präsident Lehne stellte auch unseren Jahresbericht 2017 bei der ECOFIN-Tagung im November vor, und zwar während des österreichischen Ratvorsitzes. Vor der Tagung traf Präsident Lehne den österreichischen Bundesminister für Finanzen, in seiner Funktion als Vorsitzender des Rates "Wirtschaft und Finanzen", und den Minister für öffentliche Finanzen Rumäniens – dieser Mitgliedstaat hat den Ratsvorsitz am Anfang des Jahres 2019 inne –, um mit ihnen unseren Jahresbericht 2017 und das dementsprechende Entlastungsverfahren zu erörtern und um sie über weitere relevante Tätigkeiten des Hofes zu informieren.
Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten
mit hochrangigen Regierungsvertretern
in fünf Mitgliedstaaten
Im Laufe des Jahres besuchte Präsident Lehne zahlreiche EU‑Mitgliedstaaten – Österreich, Bulgarien, die Tschechische Republik, Irland und Rumänien – und traf sich dort mit hochrangigen Regierungsvertretern. Diese Besuche wurden oft mit der Teilnahme an einer offiziellen Veranstaltung des Staates oder einer hochrangigen Konferenz kombiniert.
Zudem stellten die Mitglieder des Hofes den nationalen Parlamenten und/oder anderen nationalen Behörden von 14 Mitgliedstaaten den Jahresbericht 2017 vor. Darüber hinaus nahmen wir zusätzlich die Gelegenheit wahr, einige unserer Sonderberichte den betreffenden parlamentarischen Ausschüssen nationaler Parlamente zu präsentieren. Delegationen aus Vertretern nationaler Parlamente statten dem Hof gelegentlich einen Besuch ab, und wir befassen uns nach auch weiterhin damit auszuloten, wie unsere Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten weiter vertieft werden kann.

Herr Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs,
und George Pufan, Mitglied des Hofes, bei einem Treffen
mit Klaus Iohannis, dem Präsidenten Rumäniens,
im Oktober 2018 in Bukarest
Zusammenarbeit mit Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB)
ORKB der EU‑Mitgliedstaaten
gemeinsamer Aufruf zur Behebung von Schwachstellen,
die in den Regelungen zu Rechenschaftspflicht und
Prüfungen für die EU‑Bankenaufsicht bestehen
Unsere Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU‑Mitgliedstaaten findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der Präsidenten der EU‑ORKB statt. Im Oktober 2018 beteiligten wir uns aktiv an der jährlichen Sitzung des Kontaktausschusses, deren Gastgeber die ORKB Kroatiens unter ihrem eigenen Vorsitz war. Der Schwerpunkt der Diskussionen lag auf der Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern der EU und auf der Zugänglichmachung der ORKB für die Öffentlichkeit.

Hofpräsident Klaus-Heiner Lehne spricht vor den Präsidenten der EU‑ORKB auf der jährlichen Sitzung des Kontaktausschusses in Dubrovnik, Kroatien, im Oktober 2018
Zusammen mit den Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden der 28 Mitgliedstaaten appellierten wir an die nationalen Regierungen und Parlamente sowie an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, eine Reihe von Schwachstellen, die in den Regelungen zu Rechenschaftspflicht und Prüfungen für die EU‑Bankenaufsicht bestehen, zu beheben.
Außerdem fand eine Mitwirkung und Teilnahme des Hofes an den Aktivitäten mehrerer Arbeitsgremien des Kontaktausschusses statt, zu denen unter anderem die Arbeitsgruppe "Mehrwertsteuer", das Netzwerk zur Prüfung der Finanzpolitik, das Netzwerk zur Prüfung der Strategie Europa 2020 und die Taskforce zur Europäischen Bankenunion gehörten, und an weiteren Aktivitäten in den Bereichen Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor und Prüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Ferner koordinierte der Hof die Erstellung des ersten Prüfungskompendiums des Kontaktausschusses (Jugendarbeitslosigkeit und berufliche Eingliederung junger Menschen), das auf von 14 EU‑ORKB zwischen 2013 und 2017 erstellten Prüfungsberichten basiert. Mit der Veröffentlichung des Prüfungskompendiums stellt der Kontaktausschuss ein neues Produkt vor, das dazu dienen soll, seinem Adressatenkreis und der breiten Öffentlichkeit relevante Prüfungsergebnisse besser zugänglich zu machen.
INTOSAI/EUROSAI
Im Jahr 2018 setzten wir unsere aktive Beteiligung und Mitwirkung an den Tätigkeiten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) fort, insbesondere in unserer Funktion als stellvertretender Vorsitz des Komitees für Fachliche Normen (seit Dezember 2016) und als Mitglied des Unterkomitees für die Prüfung der Rechnungsführung und für Rechnungswesen, des Unterkomitees für die Prüfung der Einhaltung rechtlicher Normen sowie des Unterkomitees für Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wir beteiligten uns auch aktiv an den Tätigkeiten anderer Arbeitsgremien der INTOSAI, zu denen vornehmlich das Unterkomitee "Peer Reviews", die Arbeitsgruppe "Umweltprüfung", die Arbeitsgruppe für Finanzielle Modernisierung und Regulierungsreform und die Taskforce zur Professionalisierung von Rechnungsprüfern zählen.
Auch an den Aktivitäten der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI), der europäischen Regionalgruppe der INTOSAI, wirkten wir aktiv mit, vor allem an der Arbeitsgruppe "Umweltprüfung", der Arbeitsgruppe "IT‑Prüfung", der Taskforce "Prüfung & Ethik" sowie an mehreren Workshops und Seminaren.
Die ORKB der Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer der EU
Zudem unterstützen wir die ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo1 , Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei). Diese Unterstützung erfolgt in erster Linie über ein Netzwerk, das mit dem Kontaktausschuss vergleichbar ist, und über unsere Förderung von Tätigkeiten, die von der OECD koordiniert werden. Im Jahr 2018 nahmen sieben Prüfer von ORKB des Netzwerks an unserem Praktikumsprogramm teil. Außerdem trugen wir aktiv zu den Sitzungen und Aktivitäten dieses Netzwerks bei. Dies umfasste die Behandlung von Themen wie die Prüfung der Rechnungsführung und IT-Prüfung.
1 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
Unser Management
Das Kollegium der Mitglieder des Hofes
Die Amtszeit der Mitglieder des Hofes beträgt sechs Jahre, wobei Wiederernennung zulässig ist. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt leisten sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einen entsprechenden Eid.
Dem Kollegium gehört ein Mitglied aus jedem Mitgliedstaat an. Die einzelnen Mitglieder werden vom Rat der EU nach Anhörung des Europäischen Parlaments gemäß den Vorschlägen der jeweiligen nationalen Regierung ernannt. Der EuRH übernimmt keine Rolle bei der Ernennung und Berufung von Mitgliedern.
Im Jahr 2018 hat der Rat vier neue Hofmitglieder bestellt:
- Eva Lindström (Schweden), Tony Murphy (Irland) und Hannu Takkula (Finnland) am 1. März 2018 und Annemie Turtelboom (Belgien) am 1. Mai 2018.
Darüber hinaus wurden die Amtszeiten von fünf amtsinhabenden Mitgliedern vom Rat verlängert:
- Pietro Russo (Italien), Baudilio Tomé Muguruza (Spanien), Bettina Jakobsen (Dänemark) und João Figueiredo (Portugal) bis zum 29. Februar 2024 und Iliana Ivanova (Bulgarien) bis zum 31. Dezember 2024.
2018 ist das Kollegium der Mitglieder des Hofes 18 Mal (2017: 21 Mal) zusammengetreten.

Sitzung des Kollegiums der Mitglieder des Hofes am 28. Februar 2019 in Luxemburg
Präsident
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren einen Präsidenten; Wiederwahl ist zulässig. Die Rolle des Präsidenten ist die eines Ersten unter Gleichen (Primus inter Pares). Zu seinem Zuständigkeitsbereich zählen die Strategie des Organs, die Planung und das Leistungsmanagement, die Kommunikation und die Medienarbeit, Rechtsfragen und Interne Revision. Er vertritt den Hof auch in allen seinen Außenbeziehungen. Im September 2016 wurde Klaus-Heiner Lehne zum Präsidenten gewählt.

Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Hofes, bei seiner Rede anlässlich der jährlichen Sitzung des Kollegiums der Hofmitglieder und des Kollegiums der Kommissionsmitglieder im Februar 2018 in Luxemburg
Der Präsident und die Mitglieder

Prüfungskammern und Ausschüsse
Die Mitglieder sind einer der fünf Prüfungskammern des Hofes zugeordnet. In den Kammern wird der Großteil unserer Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen erstellt und angenommen. Die Arbeit der einzelnen Kammern wird an Themen der EU‑Politik ausgerichtet. Sie unterstehen der Leitung eines Doyen oder einer Doyenne, der/die von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt wird. Dabei ist jedes Mitglied für seine spezifischen Aufgaben zuständig und wird von seinem Kabinett unterstützt. Die Prüfungsarbeit wird von professionellen Prüfern durchgeführt, die für die Direktionen der Prüfungskammern tätig sind.
Mit Stand vom Dezember 2018 wurden die fünf Prüfungskammern von den folgenden Doyens/Doyennes geleitet: Nikolaos Milionis, Iliana Ivanova, Bettina Jakobsen, Neven Mates und Lazaros S. Lazarou. Danièle Lamarque hatte den Vorsitz des Ausschusses für Qualitätskontrolle inne, Oscar Herics leitete unseren Ethik-Ausschuss und Samo Jereb unseren Prüfungsausschuss, während Rimantas Šadžius das für institutionelle Beziehungen zuständige Mitglied war.
Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen werden vom Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls vom Kollegium der Mitglieder gefasst, deren Vorsitz jeweils der Präsident führt.
Der Europäische Rechnungshof umfasst zehn Direktionen für all seine Arbeitsbereiche, wovon fünf den Prüfungskammern, eine der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, eine weitere dem Präsidenten und drei dem Generalsekretär zugeordnet sind.
Generalsekretär und Direktoren
Leistungsmessung
im Rahmen der Strategie 2018‑2020
Seit 2008 wenden wir zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) an, um das Management über die im Hinblick auf unsere Ziele erreichten Fortschritte zu informieren, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und unseren Adressaten Informationen über unsere Leistung an die Hand zu geben. Wir haben nicht nur unsere Strategie für 2018‑2020 festgelegt, sondern auch unsere KPIs für diese Periode angepasst. Somit stellt 2018 das erste Jahr dar, in dem wir über diese Indikatoren berichten können.
Diese fünf KPIs geben einen umfassenden Überblick darüber, wie wir als Organisation unserer Arbeit hinsichtlich Verbreitung, Auswirkungen und Wahrnehmung nachgehen.
- KPI 1 - Implementation of our recommendations (Umsetzung der Empfehlungen des Hofes)
- KPI 2 – Stakeholders" feedback on our work (Rückmeldungen von Stakeholdern zur Arbeit des Hofes)
- KPI 3 - Our appearances in the European Parliament, Council and national parliaments (Auftritte des Hofes im Europäischen Parlament, im Rat und in nationalen Parlamenten)
- KPI 4 - Number of special reports (and similar products) published (Anzahl der Sonderberichte [und ähnlicher Produkte])
- KPI 5 - Our presence in the media (Medienpräsenz des Hofes)
Anzahl der Sonderberichte und ähnlicher Produkte im Jahr 2018
Wir überwachen die Zahl und Terminierung der über das gesamte Jahr hinweg veröffentlichten Berichte. Dies liefert einen Anhaltspunkt für die Genauigkeit unserer Planung.
Von den 47 Berichten, die für 2018 geplant worden waren, wurden 44 veröffentlicht: 35 Sonderberichte, sechs Themenpapiere, zwei Landscape-Analysen und eine Schnellanalyse. Zusätzlich zu den ausgewählten in unserem Arbeitsprogramm vorgesehenen Prüfungen gaben wir zehn Stellungnahmen ab.
Sonderberichte und ähnliche Produkte
Unsere Auftritte im Europäischen Parlament, im Rat der EU und in nationalen Parlamenten
Die meisten unserer Prüfungsberichte werden dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments und dem Rat der EU vorgestellt. Außerdem präsentieren die meisten Mitglieder des Hofes unsere Jahresberichte dem nationalen Parlament ihres jeweiligen Mitgliedstaats.
2018 sprachen Vertreter des Hofes 133 Mal vor dem Europäischen Parlament (2017: 91), 65 Mal im Rat (2017: 47) und 50 Mal vor nationalen Parlamenten (2017: 19). Gegenüber dem Jahr 2017 stellt dies einen erheblichen Anstieg dar.
Auftritte des Hofes im Jahr 2018: Europäisches Parlament, Rat und nationale Parlamente
Medienpräsenz
den sozialen Medien fast verdreifacht
Seit 2018 haben wir einen engeren Kontakt zu den Medien und nichtinstitutionellen Stakeholdern und sind viel aktiver in den sozialen Medien. Wir haben
- 76 Pressemitteilungen in 23 EU‑Sprachen herausgegeben (2017: 57) und
- 20 Pressebriefings in Brüssel abgehalten (2017: 16), einschließlich Pressebriefings für den Jahresbericht, darunter Briefings sowohl in Bezug auf den jeweiligen Sektor als auch auf die jeweiligen Mitgliedstaaten.
Des Weiteren empfingen wir Journalisten aus Brüssel und den Mitgliedstaaten und boten Interessenträgern der Branche, NRO und Thinktanks mehrere Briefings zu ausgewählten Berichten an.

Besuche von Journalisten aus Mitgliedstaaten im November 2018 in Luxemburg
Wir verfolgen die Medienberichterstattung zu unserer Arbeit und unserer Einrichtung, die je nach Thema und Komplexität eines Berichts erheblich variieren kann. Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass externe Faktoren das Interesse der Medien an unseren Veröffentlichungen stark beeinflussen können. Wenn das Datum der Veröffentlichung zum Beispiel mit einem wichtigen Ereignis oder einer politischen Entwicklung zeitlich zusammenfällt, kann das öffentliche Interesse an dem betreffenden Thema deutlich steigen.
Die Gesamtzahl der Medienberichte, einschließlich in den sozialen Medien, hat sich fast verdreifacht: Während es 2017 rund 15 500 Online-Artikel und Beiträge in den sozialen Medien gab, hat sich deren Zahl im Jahr 2018 auf mehr als 44 000 erhöht. Beiträge in den sozialen Medien, die von den offiziellen Accounts des Hofes in Bezug auf unsere Veröffentlichungen gepostet worden sind, wurden 2018 rund 11 Millionen Mal, fast 18 Mal häufiger als im Jahr 2017, angezeigt.
der Medienberichterstattung
ganz klar unser Vorzeigeprodukt
Was Kommunikation und Medienberichterstattung angeht, so sind die Sonderberichte eindeutig zu unserem Vorzeigeprodukt geworden. Zwölf der 15 erfolgreichsten Veröffentlichungen des Hofes im Jahr 2018 waren Sonderberichte.
In dem Jahr gab es mehr als 11 000 Online-Artikel zu unseren Sonderberichten, was bedeutet, dass sich die Anzahl gegenüber 2017 um mehr als das Doppelte erhöht hat. Demgegenüber belief sich die Gesamtzahl auf 1 500 Online-Artikel im Jahr 2013 – das Jahr, in dem wir mit der Verfolgung der Medienberichterstattung anfingen.
Im Vergleich zu 2017 war gleichzeitig ein Anstieg von 60 % der durchschnittlichen Anzahl der Medienberichte pro Sonderbericht zu verzeichnen. Dies bedeutet, dass unsere Präsenz in den Medien nicht nur aufgrund einer höheren Anzahl von Berichten gestiegen ist, sondern auch durch ein größeres Interesse an unseren Veröffentlichungen.
Medienberichterstattung zu Jahresberichten, Sonderberichten und dem EuRH im Allgemeinen
zum europäischen Hochgeschwindigkeitsschienennetz – mit
über 4 400 Online-Artikeln und Beiträgen
in den sozialen Medien
Die meisten Medienberichte im Jahr 2018 betrafen unsere Sonderberichte zum europäischen Hochgeschwindigkeitsschienennetz, zur Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank auf dem Gebiet des Krisenmanagements für Banken und zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei.
Follower/Abonnenten 2018 | Zunahme gegenüber 2017 | Anzahl der Impressions* | |
---|---|---|---|
7 674 | 31 % | 3 419 137 | |
10 080 | 23 % | 256 268 | |
4 800 | 83 % | 9 590 234 | |
869 | 27 % | 117 800 | |
1 134 | 149 % | n. v. |
* Diese Zahl bezeichnet, wie viele Male unsere Beiträge angezeigt wurden.
Über das gesamte Jahr hinweg verzeichneten wir eine exponentielle Zunahme unserer Präsenz und unseres Engagements in den sozialen Medien – insbesondere auf Facebook, Twitter und LinkedIn –, die mittlerweile einen unerlässlichen Bestandteil unserer Kommunikations-aktivitäten sind und es uns ermöglichen, in einen direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu treten. Die Zahl unserer Follower bzw. Abonnenten und die Zahl unserer Impressions, welche zeigt, wie oft unsere geposteten Beiträge angezeigt wurden, sind jeweils gestiegen.
Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit
wirkungsvoll
Wir bewerten die Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit anhand von Beurteilungen durch Adressaten. Ein weiteres Bewertungskriterium sind die Folgemaßnahmen, die aufgrund unserer Empfehlungen zur Verbesserung des EU‑Finanzmanagements getroffen werden.
Anfang 2018 begannen wir damit, unsere Stakeholder (aus dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, aus Agenturen der EU, ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten, nationalen ORKB, NRO, der Wissenschaft, den Medien usw.) um Rückmeldung zur Zweckmäßigkeit und zur voraussichtlichen Wirkung unserer Berichte zu bitten. Diese Rückmeldungen betreffen ausgewählte Sonderberichte und Analysen sowie die Jahresberichte des Hofes und werden mittels anonymer elektronischer Umfragen von all denjenigen, die zuvor eine Kopie dieser Berichte erhalten haben, eingeholt. Durch diese Umfrage können Stakeholder auch qualitative Rückmeldung zu Berichten geben und allgemeine Vorschläge zur Arbeit des Hofes unterbreiten.
Insgesamt bestätigten 87 % der Befragten die Zweckmäßigkeit unserer Berichte für ihre Arbeit und 78 % sprachen ihnen Wirkung zu.
Weiterverfolgung unserer Empfehlungen
wurden umgesetzt
Seit 2018 verwenden wir anstelle der Managementerklärung der Europäischen Kommission eine von unseren Prüfern vorgenommene Weiterverfolgung als Grundlage für diesen Indikator. Für 2018 analysierten wir die Empfehlungen, die in unseren 2014 veröffentlichten Sonderberichten und dem Jahresbericht aus demselben Jahr unterbreitet worden waren.
Aus dieser Analyse geht hervor, dass 74 % der von uns in unserem Jahresbericht 2014 unterbreiteten Empfehlungen und 94 % der Empfehlungen in unseren 2014 veröffentlichten Sonderberichten vollständig, weitgehend oder teilweise umgesetzt wurden.
Umsetzung der Empfehlungen des Hofes nach Jahr der Abgabe
Unsere Mitarbeiter
Personalzuweisung
Ende 2018 waren 834 Beamte und Bedienstete auf Zeit beim Europäischen Rechnungshof beschäftigt. Der Stellenplan des Hofes umfasste 853 Dauer- und Zeitplanstellen – darunter 541 in den Prüfungskammern – einschließlich 112 Stellen in den Kabinetten der Mitglieder.
Tätigkeitsbereiche unserer Mitarbeiter: Prüfungsdienste, Übersetzung, Verwaltung und Dienste des Präsidenten
Darüber hinaus waren am Jahresende 76 Vertragsbedienstete und 15 abgeordnete nationale Sachverständige am Hof beschäftigt.
Personaleinstellung
Die Mitarbeiter des Hofes verfügen über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund. Mit unserer Einstellungspolitik folgen wir den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU‑Organe und fördern Chancengleichheit auf allen Ebenen.
Im Jahr 2018 stellte der Hof 79 Mitarbeiter ein: 15 Beamte, 32 Bedienstete auf Zeit, 22 Vertragsbedienstete und zehn abgeordnete nationale Sachverständige.
Außerdem stellten wir 60 Hochschulabsolventen Praktikumsplätze für Zeiträume von drei bis fünf Monaten zur Verfügung.
Altersprofil
Das Altersprofil des am 31. Dezember 2018 im aktiven Dienst befindlichen Personals lässt erkennen, dass fast die Hälfte unserer Mitarbeiter 44 Jahre alt oder jünger ist.
30 der 64 Direktoren und Leitenden Manager des Hofes (47 %) sind 55 Jahre alt oder älter. Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis zehn Jahren, wenn diese Mitarbeiter den Ruhestand antreten, zu einer Erneuerung in den oberen Führungspositionen kommen.
Altersprofil
Anmerkung: Abweichungen bei der Summenbildung sind rundungsbedingt.
Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen
Der Hof bietet seinen Mitarbeitern berufliche Chancengleichheit, und zwar ungeachtet ihres Geschlechts. Insgesamt haben wir einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil unter unseren Mitarbeitern erreicht; 45 % unserer Prüfer und Verwaltungsräte sind Frauen.
Verhältnis von Männern und Frauen nach Verantwortungsebene
Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, auf allen Führungsebenen ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu erzielen. In den vergangenen Jahren ist es uns zum Beispiel gelungen, den Frauenanteil in Führungspositionen in unseren Prüfungskammern, der Ende 2015 noch 7 % betrug, auf fast 24 % am Ende des Jahres 2018 zu erhöhen.
Unsere Politik der Chancengleichheit für den Zeitraum 2018‑2020 betrifft auch Fragen im Zusammenhang mit Alter und Behinderungen.
Führungskräfte nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht

Rechenschaftslegung des Hofes
Finanzinformationen
Der Hof wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert, wobei sein Haushalt in den Bereich der Verwaltungsausgaben fällt.
Im Jahr 2018 belief sich der Haushalt des Hofes auf rund 146 Millionen Euro. Dies entspricht weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU bzw. rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU. Der Anteil der verwendeten Mittel des Haushalts 2018 belief sich auf 96 %.
Ausführung des Haushaltsplans 2018
HAUSHALTSJAHR 2018 | Endgültige Mittel | Mittel-bindungen | Verwen-dung der Mittel in % | Zahlungen |
---|---|---|---|---|
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (thousand euros) | |||
10 – Mitglieder des Organs | 12 265 | 11 245 | 92 % | 11 186 |
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 105 044 | 102 543 | 98 % | 102 528 |
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 6 335 | 5 914 | 93 % | 5 825 |
162 – Dienstreisen | 3 450 | 3 050 | 88 % | 2 537 |
161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 990 | 2 883 | 96 % | 2 221 |
Zwischensumme Titel 1 | 130 084 | 125 635 | 97 % | 124 297 |
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||||
20 – Gebäude | 2 956 | 2 945 | 99 % | 1 822 |
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 8 708 | 8 707 | 99 % | 4 714 |
212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 1 129 | 1 066 | 94 % | 749 |
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 557 | 353 | 63 % | 241 |
25 – Sitzungen und Konferenzen | 708 | 581 | 82 % | 332 |
27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 874 | 1 197 | 64 % | 922 |
Zwischensumme Titel 2 | 15 932 | 14 849 | 93 % | 8 780 |
Europäischer Rechnungshof insgesamt | 146 016 | 140 484 | 96 % | 133 077 |
Haushaltsplan 2019
Bei den Mittelansätzen ist im Haushalt 2019 ein Anstieg um 0,6 % gegenüber 2018 zu verzeichnen.
HAUSHALT | 2019 | 2018 |
---|---|---|
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (thousand euros) | |
10 – Mitglieder des Organs | 11 474 | 12 515 |
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 107 666 | 106 600 |
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 6 381 | 5 745 |
162 – Dienstreisen | 3 450 | 3 450 |
161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 3 098 | 2 990 |
Zwischensumme Titel 1 | 132 069 | 131 300 |
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben | ||
20 - Gebäude | 2 984 | 2 930 |
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 7 605 | 7 492 |
212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 998 | 1 157 |
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 548 | 555 |
25 – Sitzungen und Konferenzen | 700 | 706 |
27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 986 | 1 876 |
Zwischensumme Titel 2 | 14 821 | 14 716 |
Europäischer Rechnungshof insgesamt | 146 890 | 146 016 |
Interne und externe Prüfung
Interne Revision
Die Dienststelle "Interne Revision" berät den Hof in Fragen des Risikomanagements. Sie bietet unabhängige und objektive Gewähr und erbringt Beratungsleistungen, die so gestaltet sind, dass die Tätigkeiten des Hofes an Mehrwert gewinnen und verbessert werden. Außerdem erstattet diese Dienststelle dem Ausschuss für Interne Revision Bericht, der sich aus drei Mitgliedern des Hofes und einem externen Experten zusammensetzt. Der Ausschuss kontrolliert regelmäßig die Fortschritte bei den verschiedenen Aufgaben, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Dienststelle "Interne Revision" festgelegt sind, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Dienststelle.
2018 führte sie eine Prüfung zu den Cybersicherheitssystemen des Hofes und den Bauarbeiten in Bezug auf seinen Perimeterschutz durch. Die Dienststelle untersuchte ebenfalls die Umsetzung der Risikomanagementpolitik des Hofes und die von den bevollmächtigten Anweisungsbefugten jährlich abgegebenen Erklärungen. Darüber hinaus überwachte sie die Umsetzung ihrer vorherigen Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Aktionspläne Gestalt angenommen hatten.
Im Jahr 2018 zeigten die Prüfungen der Dienststelle keine Mängel auf, die aufgrund ihrer Art oder ihres Ausmaßes die Zuverlässigkeit der internen Kontrollsysteme insgesamt ernsthaft infrage stellen würden; diese Kontrollsysteme waren von dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingeführt worden, um die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzvorgänge des Hofes sicherzustellen.
Wir berichten dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Ergebnisse der internen Revisionstätigkeit.
Externe Kontrolle
Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Ansatz des Hofes, auf sich selbst die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anzuwenden wie auf die von ihm geprüften Stellen. Der Bericht des Abschlussprüfers — PricewaterhouseCoopers Sàrl. — zum Jahresabschluss des Hofes für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 17. Mai 2018 veröffentlicht.
Prüfungsurteile des unabhängigen Abschlussprüfers – Haushaltsjahr 2017
Zum Jahresabschluss des Hofes:
"Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs (nachstehend "Hof") zum 31. Dezember 2017 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und deren nachträglichen Änderungen, nachfolgend "Haushaltsordnung" genannt, sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung und deren nachträglichen Änderungen."
Zum Ressourceneinsatz und zu den Kontrollverfahren des Hofes:
"Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden."
Entlastung
Wie die anderen EU‑Organe unterliegt auch der Hof dem Entlastungsverfahren. Im April 2018 erteilte das Europäische Parlament unserem Generalsekretär Entlastung für die Ausführung unseres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016. Wie in jedem Jahr haben wir die während des Entlastungsverfahrens angesprochenen Probleme im Hinblick auf unsere Prüfungs- und Managementverantwortung sorgfältig analysiert, geeignete Maßnahmen ergriffen und dem Europäischen Parlament ausführlich über unsere Folgemaßnahmen berichtet.
Am 26. März 2019 erteilte das Europäische Parlament unserem Generalsekretär Entlastung für das Haushaltsjahr 2017. Dies bedeutet, dass unser Jahresabschluss für 2017 abschließend gebilligt wurde.
Peer reviews
Peer Reviews meinen unabhängige und transparente Fachbegutachtungen der Fähigkeiten einer bestimmten ORKB, die durch andere ORKB erfolgen. Jede an der Peer Review beteiligte ORKB, achtet während der Durchführung auch weiterhin die Unabhängigkeit der anderen ORKB.
Wir haben die ORKB Estlands (federführende ORKB), Dänemarks, der Niederlande und der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2018 darum gebeten, zu bewerten, ob der Hof zur Halbzeit der Periode 2018‑2020 auf dem Weg ist, seine strategischen Ziele zu erreichen, und ob es wahrscheinlich ist, dass die von uns bislang durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie die gewünschte Wirkung erzielen werden. Der Peer-Review-Bericht wird voraussichtlich Anfang 2019 veröffentlicht.
Gleichzeitig begannen wir gemeinsam mit den ORKB Polens und des Vereinigten Königreichs mit der Vorbereitung der Peer Review der ORKB Litauens. Hauptziel dieser Fachbegutachtung wird es sein, zu bewerten, ob der Prüfungsansatz der ORKB Litauens mit internationalen Normen übereinstimmt.
Außerdem haben wir im Laufe des Jahres eine externe und unabhängige Begutachtung des ethischen Rahmens des Hofes in Auftrag gegeben. Diese Peer Review wird von den Rechnungshöfen Kroatiens und Polens durchgeführt. Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich im Jahr 2019 vorliegen.
Erklärung des bevollmächtigten
Anweisungsbefugten
Der Unterzeichnete, Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs, erklärt hiermit in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Anweisungsbefugter,
- dass die in diesem Bericht enthaltenen Informationen richtig und genau sind, und
- bestätigt mit hinreichender Sicherheit, dass
- die Mittel, die für die in diesem Bericht beschriebenen Tätigkeiten bereitgestellt wurden, für die vorgesehenen Zwecke und entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet worden sind,
- die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und für einen angemessenen Umgang mit Betrugsvorwürfen oder Betrugsverdacht bieten,
- Kosten und Nutzen der Kontrollen verhältnismäßig sind.
Diese Sicherheit beruht auf der Einschätzung des Unterzeichneten sowie den ihm zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. den Berichten und Erklärungen der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten, den Berichten des Internen Prüfers sowie den Bestätigungsvermerken des unabhängigen Abschlussprüfers zu vorangegangenen Haushaltsjahren.
Der Unterzeichnete bestätigt, dass er von keinem nicht gemeldeten Umstand Kenntnis hat, der den Interessen des Organs schaden könnte.
Geschehen zu Luxemburg am 28. März 2019

Eduardo Ruiz García
Generalsekretär
Anhang – Veröffentlichungen im Jahr 2018: Sonderberichte, Jahresberichte, Stellungnahmen und analysebasierte Produkte
Sonderberichte
- Sonderbericht Nr. 01/2018: Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS) – Zeit für eine bessere Ausrichtung
- Sonderbericht Nr. 02/2018: Die Effizienz der Verwaltung der EZB auf dem Gebiet des Krisenmanagements für Banken
- Sonderbericht Nr. 03/2018: Prüfung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP)
- Sonderbericht Nr. 04/2018: EU‑Hilfe für Myanmar/Birma
- Sonderbericht Nr. 05/2018: Erneuerbare Energien für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums: beträchtliche, aber größtenteils ungenutzte Synergiepotenziale
- Sonderbericht Nr. 06/2018: Freizügigkeit der Arbeitnehmer – die Grundfreiheit ist gewährleistet, eine bessere Zielausrichtung der EU‑Mittel würde jedoch die Mobilität von Arbeitnehmern fördern
- Sonderbericht Nr. 07/2018: Heranführungshilfe der EU für die Türkei: bislang nur begrenzte Ergebnisse
- Sonderbericht Nr. 08/2018: EU‑Unterstützung für produktive Investitionen in Unternehmen – größeres Augenmerk auf Dauerhaftigkeit erforderlich
- Sonderbericht Nr. 09/2018: Öffentlich-private Partnerschaften in der EU: Weitverbreitete Defizite und begrenzte Vorteile
- Sonderbericht Nr. 10/2018: Basisprämienregelung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe – Umsetzung auf gutem Weg, aber mit begrenzten Auswirkungen hinsichtlich Vereinfachung, Zielausrichtung und Anpassung der Beihilfeniveaus
- Sonderbericht Nr. 11/2018: Neue Optionen für die Finanzierung von Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums: einfacher, aber nicht ergebnisorientiert
- Sonderbericht Nr. 12/2018: Der Breitbandausbau in den EU‑Mitgliedstaaten: Trotz Fortschritten werden nicht alle Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht
- Sonderbericht Nr. 13/2018: Bekämpfung von Radikalisierung als Wegbereiterin von Terrorismus: Die Kommission hat dem Bedarf der Mitgliedstaaten Rechnung getragen, im Hinblick auf Koordinierung und Bewertung bestehen jedoch einige Mängel
- Sonderbericht Nr. 14/2018: Die chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren der EU: Weitere Fortschritte sind erforderlich
- Sonderbericht Nr. 15/2018: Stärkung der Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte in Niger und Mali: nur begrenzte und langsame Fortschritte
- Sonderbericht Nr. 16/2018: Ex-post-Überprüfung von EU‑Rechtsvorschriften: ein bewährtes, aber unvollständiges System
- Sonderbericht Nr. 17/2018: Die Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten während der letzten Jahre der Programme 2007-2013 halfen gegen niedrige Mittelausschöpfung, waren jedoch nicht ausreichend ergebnisorientiert
- Sonderbericht Nr. 18/2018: Wird das Hauptziel der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts erreicht?
- Sonderbericht Nr. 19/2018: Europäisches Hochgeschwindigkeitsschienennetz: keine Realität, sondern ein unwirksamer Flickenteppich
- Sonderbericht Nr. 20/2018: Die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA): Es bedarf einer Neuausrichtung der EU‑Unterstützung
- Sonderbericht Nr. 21/2018: Bei Auswahl und Begleitung von EFRE- und ESF-Projekten überwiegt im Zeitraum 2014-2020 nach wie vor die Outputorientierung
- Sonderbericht Nr. 22/2018: Mobilität im Rahmen von Erasmus+: Millionen von Teilnehmern und europäischer Mehrwert in zahlreichen Facetten, doch muss die Leistungsmessung weiter verbessert werden
- Sonderbericht Nr. 23/2018: Luftverschmutzung: Unsere Gesundheit ist nach wie vor nicht hinreichend geschützt
- Sonderbericht Nr. 24/2018: Großkommerzielle Demonstration von CO2‑Abscheidung und -Speicherung und innovativen Technologien für erneuerbare Energien in der EU: Die für die letzten zehn Jahre geplanten Fortschritte wurden nicht erzielt
- Sonderbericht Nr. 25/2018: Die Hochwasserrichtlinie: Fortschritte bei der Bewertung der Risiken, Verbesserungsbedarf bei der Planung und Umsetzung
- Sonderbericht Nr. 26/2018: Zahlreiche Verzögerungen bei den IT-Systemen für den Zoll: Was ist falsch gelaufen?
- Sonderbericht Nr. 27/2018: Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Unterstützung zwar hilfreich, doch eine optimale Mittelverwendung ist nur mit Verbesserungen zu erreichen
- Sonderbericht Nr. 28/2018: Die meisten Vereinfachungsmaßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 haben den Begünstigten das Leben erleichtert, doch es sind weitere Verbesserungen möglich
- Sonderbericht Nr. 29/2018: Die EIOPA hat einen wesentlichen Beitrag zur Aufsicht und Stabilität im Versicherungssektor geleistet, es sind jedoch noch erhebliche Herausforderungen zu bewältigen
- Sonderbericht Nr. 30/2018: Die Fahr- und Fluggastrechte der EU sind umfassend, ihre Durchsetzung ist für die Reisenden jedoch nach wie vor schwierig
- Sonderbericht Nr. 31/2018: Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung
- Sonderbericht Nr. 32/2018: Der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika: ein flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument
- Sonderbericht Nr. 33/2018: Bekämpfung der Wüstenbildung in der EU: eine zunehmende Bedrohung, die verstärkte Maßnahmen erfordert
- Sonderbericht Nr. 34/2018: Büroräume der EU‑Organe – einige gute Managementverfahren, aber auch verschiedene Schwachstellen
- Sonderbericht Nr. 35/2018: Transparenz der von NRO verwendeten EU‑Mittel: weitere Anstrengungen erforderlich
Jahresberichte und besondere Jahresberichte
- Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2017.
- Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2017
- Jahresbericht über die 41 Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2017
- Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfung 2017 des Hofes zu den acht Europäischen Gemeinsamen Forschungsunternehmen
- Bericht über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Schulen
- Bericht über alle Eventualverbindlichkeiten, die daraus resultieren, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss, der Rat und die Kommission ihre Aufgaben nach der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 wahrnehmen, für das Haushaltsjahr 2017
Stellungnahmen
- Stellungnahme Nr. 1/2018 zu dem Vorschlag vom 2. Mai 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
- Stellungnahme Nr. 2/2018: Erwägungen hinsichtlich Prüfung und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem Vorschlag vom 6. Dezember 2017 zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds innerhalb des Unionsrechtsrahmens
- Stellungnahme Nr. 3/2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds
- Stellungnahme Nr. 4/2018 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
- Stellungnahme Nr. 5/2018 zu dem Vorschlag der Kommission über das neue Eigenmittelsystem der Europäischen Union
- Stellungnahme Nr. 6/2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
- Stellungnahme Nr. 7/2018 zu den Vorschlägen der Kommission für Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2020
- Stellungnahme Nr. 8/2018 zu dem Vorschlag der Kommission vom 23. Mai 2018 zur Änderung der OLAF-Verordnung Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF
- Stellungnahme Nr. 9/2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der EU
- Stellungnahme Nr. 10/2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit
Analysebasierte Produkte
- Themenpapier: "Future of EU finances: reforming how the EU budget operates" (liegt nur in englischer Sprache vor)
- Themenpapier: Die Zukunft der GAP
- Themenpapier: Ein Beitrag zur Vereinfachung des auf Horizont 2020 folgenden EU‑Forschungsprogramms
- Themenpapier: Integration von Migranten aus Ländern außerhalb der EU
- Themenpapier: Vereinfachung der Umsetzung der Kohäsionspolitik nach 2020
- Themenpapier: "The Commission’s proposal for the 2021-2027 Multiannual Financial Framework" (liegt nur in englischer Sprache vor)
- Landscape-Analyse: Anwendung des Unionsrechts in der Praxis: Die Aufsichtsverantwortung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union
- Landscape-Analyse: Hin zu einem optimierten Verkehrssektor in der EU: Welche Herausforderungen gilt es zu bewältigen?
- Schnellanalyse (Rapid Case Review) Mehrwertsteuererstattung im Bereich Kohäsion - fehleranfällige und suboptimale Verwendung von EU‑Mitteln
Prüfungsvorschauen
- Tierschutz in der EU
- Lebensmittelsicherheit in der EU
- Stromerzeugung aus Windkraft und Fotovoltaik in der EU
- Ökologisch erzeugte Lebensmittel in der EU
- Beitrag der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zur Aufsicht und Finanzstabilität im EU‑Versicherungssektor
- Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
- Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU
- Konsultation der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung von EU‑Rechtsvorschriften
- Wüstenbildung in der EU
- Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel
- Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
- Durchsetzung der EU‑Wettbewerbspolitik
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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019
ISBN 978-92-847-1854-2 | ISSN 2315-3903 | doi:10.2865/049466 | QJ-AA-19-001-DE-N | |
HTML | ISBN 978-92-847-1818-4 | ISSN 2315-3903 | doi:10.2865/607255 | QJ-AA-19-001-DE-Q |
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