
EU-Hilfe für Myanmar/Birma
Über den Bericht Der Hof untersuchte die von der EU für Myanmar/Birma bereitgestellte Entwicklungshilfe und gelangte zu der Schlussfolgerung, dass sie teilweise wirksam war. Der EU kam bei der Unterstützung der Entwicklungsprioritäten eine führende Rolle zu, und sie stellte erhebliche Finanzmittel für das Land bereit. Der Hof verweist jedoch auf Schwachstellen bei der Bedarfsermittlung der Kommission und bei der Umsetzung der EU-Hilfe.
Auf der Grundlage der Bemerkungen in diesem Bericht unterbreitet der Hof eine Reihe von Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, die Verwaltung der Entwicklungshilfe zu verbessern.
Zusammenfassung
IMyanmar/Birma befand sich während des geprüften Zeitraums in einer schwierigen Phase des politischen und wirtschaftlichen Umbruchs. Durch Faktoren wie Naturkatastrophen, ethnische Konflikte und die begrenzten Kapazitäten der lokalen Akteure und Behörden wurden die Entwicklungsbemühungen erschwert.
IIDer Hof untersuchte, ob die EU-Hilfe für Myanmar/Birma wirksam war. Zu diesem Zweck wurde geprüft, ob der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Kommission genau festgelegte Entwicklungsprioritäten unterstützt haben. Darüber hinaus bewertete der Hof die Verwaltung der EU-Entwicklungshilfe durch die Kommission und ging der Frage nach, ob die Ziele der Entwicklungshilfe der EU erreicht wurden. Ein Schwerpunkt der Prüfung lag auf den Ausgaben, die zwischen 2012 und 2016 - nach der Einrichtung einer zivilen Regierung im Jahr 2011 - im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (Development Cooperation Instrument - DCI) getätigt wurden. Insgesamt stellt die EU für den Zeitraum 2012-2020 nahezu 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
IIIDer Hof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass die von der EU für das Land bereitgestellte Entwicklungshilfe teilweise wirksam war. Der EU kam bei der Unterstützung der Entwicklungsprioritäten eine wichtige und führende Rolle zu, und sie stellte erhebliche Finanzmittel für das Land bereit. In einem schwierigen Umfeld, in dem hinsichtlich des institutionellen Gefüges, der Fortschritte beim Friedensprozess und des Tempos der Reformen Ungewissheit herrschte, ging die EU aktiv auf die Bedürfnisse des Landes ein. Der Hof verweist jedoch auf Schwachstellen bei der Bedarfsermittlung der Kommission und bei der Umsetzung der EU-Hilfe.
IVDie Entscheidung der Kommission, den Schwerpunkt auf vier Bereiche zu legen, stand nicht im Einklang mit der Agenda für den Wandel aus dem Jahr 2011, und es wurde nicht geprüft, inwieweit die EU-Delegation über Kapazitäten zur Bewältigung der hohen Arbeitsbelastung verfügte. Die geografischen Prioritäten innerhalb des Landes wurden von der Kommission nicht ausreichend bestimmt. Die Mobilisierung inländischer Einnahmen wurde bei der Bestimmung der Prioritäten nicht berücksichtigt, obwohl sie für die Entwicklung Myanmars ein entscheidender Faktor ist. Die gemeinsame Programmplanung der EU und einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Programmplanungsstrategie für den Zeitraum 2014-2016 war ein positiver Schritt.
VDie Verwaltung der EU-Entwicklungshilfe war im Allgemeinen zufriedenstellend. Die Maßnahmen waren auf die Entwicklungsprioritäten des Landes ausgerichtet, aber es kam zu Verzögerungen. Die von der Kommission gewählte Hilfemodalität war sinnvoll. Die Begründung für die Höhe der den einzelnen Bereichen und Maßnahmen zugewiesenen Mittel wurde jedoch nicht dokumentiert. Die Verzögerungen bei der Umsetzung waren auch darauf zurückzuführen, dass das Jahresaktionsprogramm (JAP) 2016 nie verabschiedet wurde.
VIDie Umsetzung der von den Vereinten Nationen (UN) verwalteten Treuhandfondsprogramme wurde durch Verzögerungen und eine langsame Ausschöpfung der Mittel für Programmtätigkeiten beeinträchtigt. Diese Fonds haben hohe Barbestände angehäuft, die Kommission hat jedoch nicht sichergestellt, dass die Zinserträge aus den EU-Beiträgen für die zu finanzierenden Maßnahmen bereitgehalten werden. Die in den zwischen der EU und den UN geschlossenen Verträgen enthaltenen Bestimmungen zur Kostenkontrolle zeigten geringe Wirkung.
VIIIm Zeitraum 2012-2016 machte die Kommission in hohem Maße Gebrauch von den Bestimmungen zur Krisenerklärung, um direkt mit den Durchführungspartnern Verträge zu schließen. Durch die Aufhebung der Pflicht, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, verringerte sich die Transparenz des Auswahlverfahrens und es bestand die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Kosteneffizienz der Projekte.
VIIIIm Rahmen der geprüften Projekte wurden die Ergebnisse in unterschiedlichem Maße erreicht. Nur bei der Hälfte der geprüften Projekte wurden die geplanten Outputs erbracht, was hauptsächlich auf Verzögerungen bei der Umsetzung zurückzuführen war. Die Wirkung und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse konnten aufgrund der verzögerten Umsetzung der Programmtätigkeiten bei fast der Hälfte der geprüften Projekte nicht beurteilt werden. Schwachstellen wurden auch bezüglich der Qualität der Projektindikatoren und der Projektüberwachung festgestellt.
IXAuf der Grundlage der Bemerkungen in diesem Bericht unterbreitet der Hof eine Reihe von Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, die Verwaltung der Entwicklungshilfe für Myanmar/Birma zu verbessern. Der Hof fordert den EAD/die Kommission auf,
- die zu unterstützenden Bereiche besser zu fokussieren, um die Wirkung der Hilfe zu erhöhen;
- die Koordinierung mit der GD ECHO zu stärken;
- die Höhe der Mittelzuweisung zu Bereichen und Maßnahmen zu begründen und zu dokumentieren;
- die Kosteneffizienz der von mehreren Gebern finanzierten Maßnahmen zu verbessern;
- das Projektmanagement zu verbessern und sicherzustellen, dass die Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen erhöht wird.
Einleitung
01Nach mehreren Jahrzehnten autoritärer Herrschaft befindet sich Myanmar/Birma seit März 2011, als die Macht an eine zivile Regierung übergeben wurde, in einer Phase des politischen und wirtschaftlichen Umbruchs. Die Regierung hat eine Reihe von Reformen eingeleitet, um das Land in politischer, demokratischer und sozioökonomischer Hinsicht umzugestalten.
02Was die wirtschaftliche Lage des Landes betrifft, so ist das BIP jährlich um durchschnittlich 7,5 % gestiegen1. Die erwerbstätige Bevölkerung ist jung und das Land reich an natürlichen Ressourcen wie Erdgas, Holz, Gold und Edelsteinen. Das Land grenzt an die Märkte der beiden bevölkerungsreichsten Länder der Welt, China und Indien, und die Direktinvestitionen sind erheblich gestiegen.
03Die Bevölkerung setzt sich aus vielen ethnischen Gruppen zusammen, von denen einige seit Langem Bürgerkriege gegeneinander führen. Nach wie vor herrschen Spannungen zwischen den ethnischen und religiösen Gruppen. Die Regierung hat mit einigen bewaffneten Gruppen ethnischer Minderheiten ein landesweites Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet, aber der Friedensprozess kommt nur langsam voran. Von ethnischen Spannungen sind vor allem die Bundesstaaten betroffen, in denen nicht zur Ethnie der Bamar gehörende Bevölkerungsgruppen leben, insbesondere die Grenzregionen der Bundesstaaten Shan, Kachin und Rakhine (siehe Karte in Anhang I).
04In den Jahren 2016 und 2017 kam es im Bundesstaat Rakhine (siehe Karte in Anhang I) erneut zu Gewaltausbrüchen, die sich gegen die muslimische Minderheit der Rohingya richteten, ein Volk, das 1982 mit dem Inkrafttreten des birmanischen Staatsbürgerschaftsgesetzes de facto staatenlos wurde. Die immer wiederkehrende Gewalt verschärft den Konflikt und erschwert die humanitären und entwicklungspolitischen Bemühungen in der Region.
05Um den Reformprozess zu fördern, setzte die EU im April 2012 die gegen die Regierung verhängten Sanktionen aus. Bis 2013 wurden alle restriktiven Maßnahmen mit Ausnahme des Waffenembargos aufgehoben. Zudem eröffnete die EU in Rangun ein Büro, das im Jahr 2013 zu einer vollwertigen EU-Delegation ausgebaut wurde.
06Die bilateralen Beziehungen stützen sich auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli 2013 über einen umfassenden Rahmen für die Politik und Unterstützung der Europäischen Union gegenüber bzw. für Myanmar/Birma. Die strategischen Ziele dieses Rahmens umfassen 1) die Förderung des Friedens und der nationalen Aussöhnung, 2) die Unterstützung beim Aufbau einer funktionierenden Demokratie, 3) die Förderung der Entwicklung und des Handels sowie 4) die Unterstützung der Wiedereingliederung Myanmars in die internationale Gemeinschaft.
07Im November 2013 fand ein Treffen der Taskforce EU-Myanmar/Birma statt, in dessen Rahmen der Regierung gezeigt werden sollte, über welche Hilfsmittel und Instrumente die EU verfügt, um die Demokratisierung zu unterstützen. Unter dem Vorsitz von Catherine Ashton, der ehemaligen Hohen Vertreterin der EU, und U Soe Thane, einem der myanmarischen Minister im Präsidialamt, wurde eine Reihe von Foren abgehalten, um die bilateralen Beziehungen in zahlreichen Bereichen, u. a. Entwicklungshilfe, Zivilgesellschaft, Friedensprozess sowie Handel und Investitionen, zu vertiefen.
08Im Anschluss an die Sitzung der Taskforce führten die EU und Myanmar einen Menschenrechtsdialog, bei dem erörtert wurde, wie die Bemühungen zur Förderung der Menschenrechte, der demokratischen Staatsführung und der Rechtstaatlichkeit vor Ort durch die EU-Hilfe unterstützt werden könnten. Die EU bot der Regierung von Myanmar an, sie bei der Ratifizierung internationaler Menschenrechtsübereinkommen und -instrumente zu unterstützen. Zudem entsandte die EU eine internationale Wahlbeobachtungsmission zur Beobachtung der Parlamentswahlen am 8. November 2015.
09Die EU stellt für den Zeitraum 2007-2020 (siehe Tabelle 1) über 1 Milliarde Euro bereit, insbesondere im Rahmen bilateraler, regionaler und thematischer Instrumente2.
(in Millionen Euro) | ||||||
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Quelle | 2007-2011 | 2012-2013 | Spezielles Paket 2012-2013 | Insgesamt 2007-2013 | 2014-2020 | Insgesamt 2007-2020 |
Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit | ||||||
Bilaterale Finanzausstattung | 32,0 | 93,0 | 125,0 | 688,0 | 813,0 | |
Thematische Programme | 43,9 | 7,7 | 34,0 | 85,6 | 20,6* | 106,2 |
Regionale Programme | 17,0 | 3,8 | 20,0 | 40,8 | 35,9* | 76,7 |
Sonstige Instrumente (IfS, EIDHR, ICI+) | 2,2 | 28,9 | 3,7 | 34,8 | 1,8 | 36,6 |
Insgesamt | 95,1 | 40,4 | 150,7 | 286,2 | 746,3 | 1 032,5 |
* Mittelzuweisung bis 2017.
Quelle: Mehrjahresrichtprogramme (MRP) für 2007-2013 und 2014-2020 sowie Jahresaktionsprogramme (JAP) für 2007-2015.
10Im Rahmen des Mehrjahresrichtprogramms (MRP) 2007-2013 stellte die EU bilaterale Finanzhilfen für die beiden Schwerpunktbereiche Bildung und Gesundheit bereit. Die thematischen Instrumente und regionalen Finanzhilfen waren in erster Linie auf Programme ausgerichtet, die der Ernährungssicherheit und der Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen dienten.
11Im Jahr 2012 ließ die EU dem Land im Rahmen eines "speziellen Pakets" weitere Unterstützung in Höhe von 150 Millionen Euro zukommen, um die Dynamik der Reformen aufrechtzuerhalten. Diese Finanzmittel ermöglichten es, die bilaterale Unterstützung auf zwei weitere Schwerpunktbereiche - Friedenskonsolidierung und Handel - auszuweiten.
12Im Rahmen des MRP 2014-2020 wurden bilaterale Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 688 Millionen Euro vier Schwerpunktbereichen zugewiesen: ländliche Entwicklung, Bildung, Staatsführung und Friedenskonsolidierung. Zusammen mit der Unterstützung, die dem Land im Rahmen der thematischen und regionalen Programme und Instrumente gewährt wird, belaufen sich die in dem Zeitraum von sieben Jahren bereitgestellten EU-Finanzhilfen auf 746,3 Millionen Euro. Abbildung 1 enthält eine Übersicht über die den einzelnen Bereichen für den Zeitraum 2007-2020 zugewiesenen Finanzhilfen.
Abbildung 1
Bilaterale, regionale und auf thematische Schwerpunkte ausgerichtete Finanzhilfen, die den einzelnen Bereichen im Rahmen des DCI zugewiesen wurden (in Millionen Euro)
Quellen: MRP 2007-2013, MRP 2014-2020, JAP 2007-2015.
Die Mittel wurden sowohl im Wege der direkten als auch der indirekten Mittelverwaltung ausgeführt3. Im Jahr 2016 ließ die EU dem Land 63 %4 der Mittel im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung, zumeist über UN-Einrichtungen, zukommen. Daran waren die folgenden Treuhandfonds beteiligt: Livelihoods and Food Security Trust Fund (LIFT - Treuhandfonds für Existenzsicherung und Ernährungssicherheit), Quality Basic Education Programme (QBEP - Programm für eine hochwertige Grundbildung), Three Millennium Development Goals Fund (3MDG - auf die Erreichung der drei Millenniumsentwicklungsziele ausgerichteter Fonds) und Joint Peace Fund (JPF - Gemeinsamer Friedensfonds). Der Anteil der EU-Beiträge an den Fonds betrug zwischen 11 % und 37 % (siehe Einzelheiten in Anhang II). Die im Rahmen der direkten Mittelverwaltung getätigten Ausgaben, die hauptsächlich Finanzhilfen umfassten, machten 37 % des gesamten Portfolios aus.
14Das Land hat von vielen Gebern Unterstützung erhalten. Im Zeitraum 2012-2016 beliefen sich die Finanzierungszusagen der Geber aus sämtlichen Quellen auf insgesamt über 8 Milliarden US-Dollar. Neben der Hilfe der EU erhielt das Land auch Finanzierungszusagen vonseiten Japans (3,3 Milliarden US-Dollar), der Weltbank (1 Milliarde US-Dollar), des Vereinigten Königreichs (593 Millionen US-Dollar) und der USA (477 Millionen US-Dollar)5.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
15Im Zuge der Prüfung untersuchte der Hof, ob die EU-Hilfe für Myanmar/Birma wirksam war, indem er den folgenden drei Fragen nachging:
- Haben der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Kommission genau festgelegte Entwicklungsprioritäten unterstützt?
- Hat die Kommission die EU-Entwicklungshilfe gut verwaltet?
- Wurden mit der Entwicklungshilfe der EU die angestrebten Ziele erreicht?
Geprüft wurden im Rahmen des DCI finanzierte Ausgaben, die im Zeitraum 2012-2016 getätigt wurden. Der Hof untersuchte 20 Projekte - 11 Projekte unter indirekter Mittelverwaltung (10 dieser Projekte wurden von Treuhandfonds verwaltet6 und eines von der Agentur eines Mitgliedstaats7) und neun Projekte unter direkter Mittelverwaltung8. Einzelheiten zu den geprüften Projekten sind Anhang III zu entnehmen.
17Die Prüfungsarbeit umfasste eine Durchsicht von Belegunterlagen, wie etwa Programmplanungsdokumente oder Überwachungs- und Evaluierungsberichte. Darüber hinaus fand ein Prüfbesuch vor Ort statt, und es wurden Gespräche mit Mitarbeitern der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO), des EAD, der EU-Delegation und der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) sowie Vertretern der EU-Mitgliedstaaten in Myanmar/Birma, weiterer Geber und Durchführungspartner geführt. Ebenfalls berücksichtigt wurden von sonstigen Stellen verfasste Prüfungsberichte, Überprüfungsberichte9 und Berichte im Rahmen des ergebnisorientierten Monitoring (Results-Oriented Monitoring - ROM).
Bemerkungen
Trotz einiger Schwachstellen kam der EU bei der Unterstützung der festgelegten Entwicklungsprioritäten eine führende Rolle zu
18Zur Beantwortung der ersten Prüfungsfrage (siehe Ziffer 15) untersuchte der Hof, ob der EAD und die Kommission auf die Bedürfnisse des Landes eingegangen waren. Ferner beurteilte der Hof, ob die Entwicklungsprioritäten der Kommission ausreichend zielgerichtet waren und ob die Kommission diese Prioritäten mit anderen Gebern abgestimmt hatte.
Der EAD und die Kommission gingen auf die Bedürfnisse des Landes ein
19Der EAD und die Kommission reagierten rasch auf die politischen Veränderungen im Land. Sie leiteten einen Menschenrechtsdialog ein, entsandten eine Wahlbeobachtungsmission und setzten sich für den Friedensprozess ein. Die EU-Delegation in Myanmar/Birma wurde 2013 eingerichtet. Trotz der neuen Struktur der EU-Delegation und der lokalen Herausforderungen nahmen der EAD und die Kommission bereits früh einen aktiven politischen Dialog mit den nationalen Behörden auf und sorgten dafür, dass umfassendes Wissen zusammengetragen wurde.
20Die Regierung von Myanmar/Birma hat keinen nationalen Plan für die Entwicklung des Landes ausgearbeitet. Die Bedürfnisse des Landes waren umfangreich und betrafen viele Bereiche, u. a. Frieden, Bildung, Gesundheit, landwirtschaftliche Entwicklung, Staatsführung und institutionelle Kapazitäten. In Abstimmung mit Interessenträgern wurde festgelegt, welche Bereiche unterstützt werden sollten, und nach Auffassung der Regierung standen die ausgewählten Bereiche mit ihren allgemeinen Entwicklungsprioritäten in Einklang. Zur Unterstützung der Entwicklungsprioritäten hat die EU dem Land beträchtliche Finanzmittel zugewiesen (siehe Ziffer 9).
Die Entwicklungsprioritäten wurden nicht zielgerichtet genug ausgewählt
21Im Rahmen der MRP für Myanmar/Birma legten der EAD und die Kommission die Entwicklungsprioritäten und Mittelzuweisungen fest. Bei der Programmplanung waren die globalen entwicklungspolitischen Prioritäten der EU und die Umsetzung der Agenda für den Wandel10 aus dem Jahr 2011 zu berücksichtigen. Darüber hinaus mussten die Kohärenz und Komplementarität zwischen den verschiedenen Gebern sichergestellt und die Prioritäten der Regierung berücksichtigt werden.
22Das vorrangige Ziel der Agenda für den Wandel aus dem Jahr 2011 bestand darin, die Wirkung und Wirksamkeit der EU-Entwicklungspolitik deutlich zu erhöhen. In der Agenda wird gefordert, die EU solle sich in höchstens drei Schwerpunktbereichen engagieren, um eine größere Wirkung zu erzielen und die Hebelwirkung der Hilfe zu erhöhen. Die Entscheidung der Kommission, die Zahl der Schwerpunktbereiche von zwei auf vier zu erhöhen (siehe Ziffern 10-12), war nicht eindeutig gemäß den operativen Leitlinien der Kommission gerechtfertigt. Zudem wurde bei der Entscheidung nicht berücksichtigt, inwieweit die EU-Delegation über Kapazitäten zur Bewältigung eines solch großen Entwicklungsportfolios in einem komplexen Arbeitsumfeld verfügte.
23Zudem wurden die geografischen Prioritäten im Hinblick auf Regionen von der Kommission nicht ausreichend bestimmt. Beispielsweise wurde die erste Studie zu den spezifischen Bedürfnissen des Bundesstaats Rakhine (siehe Ziffer 4) erst 2017 durchgeführt. Eine solche Priorisierung hätte die Wirkung der EU-Hilfe erhöhen können.
24Die Erzielung von Staatseinnahmen aus Quellen steuerlicher und nichtsteuerlicher Art ist ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in einem Land, das reich an natürlichen Ressourcen ist (siehe Ziffer 2). Bei der Bestimmung der Prioritäten wurde die Mobilisierung inländischer Einnahmen jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl sie für die Entwicklung Myanmars entscheidend ist.
Unterschiedliches Maß an Koordinierung
25Sobald in Myanmar/Birma eine zivile Regierung an die Macht kam, wurde rasch von zahlreichen Gebern Entwicklungshilfe bereitgestellt (siehe Ziffer 14). Die Regierung des Landes und die Entwicklungspartner traten regelmäßig zusammen und tauschten Informationen aus, um die Geberkoordinierung zu gewährleisten. Durch diese Sitzungen sollten die Kohärenz und Wirksamkeit der Entwicklungshilfe verbessert werden. Die EU nahm aktiv an den Kooperationsforen teil.
26Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiteten für den Zeitraum 2014-2016 eine gemeinsame Programmplanungsstrategie aus, um die Wirksamkeit der Hilfe zu erhöhen. Die gemeinsame Programmplanung wurde verwirklicht, obwohl ein nationaler Entwicklungsplan fehlte, und stellt damit eines der weltweit ersten Beispiele für eine solche Programmplanung dar. Die Wirksamkeit der Hilfe nahm, gemessen an der verringerten Fragmentierung der Hilfe, zwar nur leicht zu, der Prozess der gemeinsamen Programmplanung führte jedoch zu einer besseren Transparenz, Vorhersehbarkeit und Sichtbarkeit.
27Die Koordinierung zwischen der GD ECHO und der GD DEVCO war jedoch unzureichend. In einigen Regionen von Myanmar/Birma, insbesondere in den Bundesstaaten Rakhine und Kachin, wird dringend humanitäre Hilfe benötigt. Zwischen 2012 und 2016 stellte die Europäische Kommission über die GD ECHO rund 95 Millionen Euro bereit, um Hilfsprogramme für Ernährungssicherheit und die Opfer von Konflikten zu unterstützen. Obwohl beide Generaldirektionen der Kommission in dem Land aktiv waren, wurden die humanitären Interventionen der EU bei der Ausarbeitung der Programme nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem war kein gemeinsamer Umsetzungsplan zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (Linking Relief, Rehabilitation and Development - LRRD) vorhanden. Zwar fanden sich Beispiele für eine Zusammenarbeit in den Bereichen humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe, diese stellten aber eher die Ausnahme als die Regel dar.
28Außerdem wurde die GD ECHO nicht in die von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegte gemeinsame Programmplanungsstrategie für den Zeitraum 2014-2016 einbezogen (siehe Ziffer 26). Dadurch wurde eine Gelegenheit zur Verbesserung der Koordinierung verpasst, da zu erwarten ist, dass in Gebieten, die von anhaltenden Krisen betroffen sind - wie bei einigen Regionen des Landes der Fall -, humanitäre Hilfe bereitgestellt wird. Ein Verfahren für den Austausch von Informationen zwischen der GD DEVCO und der GD ECHO wurde erst im September 2016 formal festgelegt.
Die Verwaltung der EU-Entwicklungshilfe durch die Kommission war im Allgemeinen zufriedenstellend, wurde jedoch durch Verzögerungen und Schwachstellen beeinträchtigt
29Zur Beantwortung der zweiten Prüfungsfrage (siehe Ziffer 15) untersuchte der Hof, ob die Kommission die Maßnahmen gut ermittelt und umgesetzt und die geeignete Hilfemodalität ausgewählt hatte. Darüber hinaus beurteilte der Hof, ob die Kommission die Maßnahmen mit anderen Gebern abgestimmt hatte und ob die Maßnahmen angemessen überwacht worden waren.
Die Maßnahmen waren relevant, es waren jedoch Rückschläge zu verzeichnen
30Die Kommission nimmt im Rahmen jedes einzelnen MRP Finanzierungsbeschlüsse - d. h. Jahresaktionsprogramme (JAP) - an, in denen die Maßnahmen, die Hilfemodalität und der Gesamtbetrag der für die einzelnen Maßnahmen bereitgestellten Mittel festgelegt sind. Die ausgewählten Maßnahmen entsprachen den festgelegten Prioritäten. Die Schwerpunktbereiche und die unterstützten Maßnahmen standen zwar in Einklang mit den Prioritäten der Regierung (siehe Ziffer 20), die Kommission dokumentierte jedoch nicht, wie die Höhe der Mittel für die einzelnen Bereiche im Rahmen des MRP und für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der JAP bestimmt wurde.
31Das JAP 2016 wurde nicht angenommen, da einige Mitgliedstaaten den Ansatz, der im Vorfeld einer Sitzung des Ausschusses für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI-Ausschuss) vorgeschlagen worden war, nicht unterstützten. Die Kommission beschloss, den Vorschlag zurückzuziehen. Durch die Nichtannahme des JAP 2016 verzögerte sich die Umsetzung der geplanten Maßnahmen beträchtlich, da die im Rahmen des MRP für das Jahr 2016 vorgesehene Ausführung von Mitteln in Höhe von 163 Millionen Euro verschoben wurde. Von den insgesamt für den Zeitraum 2012-2020 zugewiesenen Mitteln in Höhe von nahezu 1 Milliarde Euro (siehe Tabelle 1) wurden 380,7 Millionen Euro bis April 2017 gebunden.
32Bei der Auswahl der Hilfemodalitäten und bei der Ausarbeitung des Umsetzungsplans wurden als operative Kriterien die "künftige Arbeitsbelastung der Delegation" und die Gewährleistung einer "Mischung von Hilfemodalitäten" berücksichtigt. Bei keinem der überprüften JAP fand das Kriterium der Kosteneffizienz der finanzierten Tätigkeiten Anwendung. Angesichts der vorhandenen Möglichkeiten waren die von der Kommission ausgewählten Hilfemodalitäten dennoch sinnvoll.
33Mehr als die Hälfte der gebundenen Mittel wurden im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung zugewiesen und größtenteils über von den UN verwaltete Treuhandfonds bereitgestellt (siehe Ziffer 13). Dadurch konnte die Kommission eng mit anderen Gebern zusammenarbeiten und sich an groß angelegten Entwicklungsmaßnahmen beteiligen. Diese Hilfemodalität entlastete die Bediensteten der Kommission, da die Verantwortung für die Verwaltung der Fonds in erster Linie bei den UN lag.
Die Umsetzung durch die Treuhandfonds wurde durch Verzögerungen bei den Finanzierungszusagen und der Auszahlung der Mittel beeinträchtigt
34Die Finanzierungszusagen und Auszahlungen der Kommission an die Treuhandfonds erfolgten zügig, aber die Umsetzung der von den UN verwalteten Treuhandfondsprogramme wurde durch Verzögerungen und eine langsame Ausschöpfung der Mittel für Programmtätigkeiten beeinträchtigt. Lediglich 53 % der Beiträge zum Fonds LIFT (Laufzeit 2012-2018) wurden für Programmtätigkeiten ausgezahlt, und im Falle des Fonds 3MDG (Laufzeit 2012-2017) betrug dieser Prozentsatz nur 68 %. Obwohl der Gemeinsame Friedensfonds bereits im Dezember 2015 eingerichtet wurde, waren nur 3 % der Finanzierungsbeiträge für Programmtätigkeiten ausgezahlt worden11.
35Aufgrund der langsamen Umsetzung der Programmtätigkeiten wiesen die von den UN verwalteten Treuhandfonds hohe Barbestände auf. Beim LIFT beliefen sich die Barbestände auf 74 Millionen US-Dollar, beim 3MDG auf 54 Millionen US-Dollar und beim Gemeinsamen Friedensfonds auf 18 Millionen US-Dollar12 13.
36Gemäß den vertraglichen Bestimmungen, die von der EU und dem UNOPS, der UN-Einrichtung, die drei der vier Treuhandfonds in Myanmar/Birma verwaltet, unterzeichnet wurden, darf das UNOPS die Zinserträge aus den von der Kommission geleisteten Vorschüssen einbehalten. Die Kommission verlangt vom UNOPS nicht, die aufgelaufenen Zinserträge Programmtätigkeiten zuzuweisen.
Die in den zwischen der EU und den UN geschlossenen Verträgen enthaltenen Bestimmungen zur Kostenkontrolle zeigten geringe Wirkung
37Die vertraglichen Bestimmungen für die in die UN-Gebertreuhandfonds eingezahlten EU-Mittel sind in Beitragsvereinbarungen enthalten. In diesen Vereinbarungen sind die finanziellen Verpflichtungen der beiden Parteien beschrieben. In einer spezifischen Klausel dieser Beitragsvereinbarungen ist festgelegt, dass die indirekten Kosten auf 7 % der dem Fonds entstandenen direkten förderfähigen Kosten zu begrenzen sind. Da die UN die Fonds verwaltet, ist die Kostenkontrolle in erster Linie ihre Aufgabe. Allerdings ist auch die Kommission verpflichtet, die Kosteneffizienz im Hinblick auf die EU-Beiträge sicherzustellen. Dies versucht sie unter anderem durch Überprüfungen der Fonds zu gewährleisten.
38Im Zuge dieser Überprüfungen wird die Förderfähigkeit der von den Treuhandfonds angegebenen Kosten untersucht. Gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung werden Ausgaben, die für eine EU-Finanzierung nicht in Betracht kommen, nicht abgelehnt, sondern von anderen Gebern übernommen, sofern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Dies wird als "hypothetische Strategie" (notional approach) bezeichnet. Der Hof ermittelte Fälle, in denen bei den im Auftrag der Kommission durchgeführten Überprüfungen nicht förderfähige Kosten festgestellt und die hypothetische Strategie angewandt worden war (siehe Kasten 1).
Kasten 1
Beispiele für die Anwendung der hypothetischen Strategie
LIFT
Im Jahr 2012 stellte die Kommission bei einer Überprüfung nicht förderfähige Kosten in Höhe von 7,35 Millionen Euro fest, die hauptsächlich Vorschüsse und Darlehen umfassten, welche fälschlicherweise als Ausgaben ausgewiesen wurden. Durch die Anwendung der hypothetischen Strategie verringerte sich der Gesamtbetrag der nicht förderfähigen Ausgaben auf insgesamt 2,44 Millionen Euro, da nach Angaben der Verwalter des Treuhandfonds ausreichende Mittel anderer Geber zur Verfügung standen, um 4,91 Millionen Euro der von der Kommission als nicht förderfähig eingestuften Kosten abzudecken. In der Folge wurde ein Großteil der verbleibenden 2,44 Millionen Euro von der Kommission mit weiteren Zahlungen an den LIFT verrechnet und letztendlich eine Differenz von 0,35 Millionen Euro vom UNOPS zurückerlangt.
3MDG / 3DF
Im Jahr 2012 stellte der Three Diseases Fund (3DF) seine Tätigkeiten ein und der Three Millennium Development Goals Fund (3MDG) trat an seine Stelle. Bei einer 2015 durchgeführten Überprüfung im Hinblick auf den 3DF wurden nicht förderfähige indirekte Kosten in Höhe von 640 000 US-Dollar festgestellt. Die Obergrenze für indirekte Kosten, die in der Beitragsvereinbarung auf 7 % der direkten förderfähigen Kosten festgelegt ist, wurde um diesen Betrag überschritten. Als die Fondsverwaltung hierüber informiert wurde, teilte sie der Kommission mit, dass der Betrag durch Mittel anderer Geber abgedeckt worden sei.
Die oben genannten Beispiele verdeutlichen, dass die Kommission nur einen begrenzten Einfluss auf die Kosteneffizienz der Fonds hat. In den meisten Fällen werden die von der Kommission für nicht förderfähig befundenen Kosten von anderen Gebern abgedeckt. Daher wirken sich die Ergebnisse der Überprüfungen nur wenig oder gar nicht auf die Kosteneffizienz der Fonds aus. Dasselbe gilt für die indirekten Kosten, da zwischen den Gebern keine Vereinbarung über die Anwendung eines angemessenen Prozentsatzes getroffen wurde.
40In Fällen, in denen ein Geber auch Durchführungspartner bei einer von mehreren Gebern finanzierten Maßnahme ist, wie beim QBEP (siehe Anhang II und Kasten 2), besteht ein erhebliches Risiko, dass indirekte Kosten, die über dem mit der EU vereinbarten Höchstsatz von 7 % liegen, dem Durchführungspartner selbst oder anderen Gebern zugewiesen werden.
Kasten 2
Beispiel für hohe indirekte Kosten
Beim QBEP waren die indirekten Kosten doppelt so hoch wie in den zwischen der EU und den UN geschlossenen Verträgen festgelegt: Neben den im Gesamtbudget des QBEP enthaltenen indirekten Kosten von 7 % waren für Projekte, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) durchgeführt wurden, weitere 7 % im Budget der NRO vorgesehen. Die im Rahmen dieser Untervergabe von Finanzhilfen gezahlten Kosten werden anderen Finanzierungsquellen als der EU zugewiesen. Die allgemeine Kosteneffizienz einer Maßnahme wird jedoch - unabhängig von der Finanzierungsquelle, der diese Kosten zugewiesen werden, - durch die doppelte Anrechnung der indirekten Kosten gemindert.
Die Verfahren zur Auftragsvergabe in Krisensituationen fanden zu breite Anwendung
41Die Kommission traf für alle direkt verwalteten Projekte die Entscheidungen, u. a. über ihren Umfang und ihr Budget, und konnte die Fortschritte der einzelnen Projekte während der gesamten Laufzeit engmaschig überwachen. Instrumente wie das ergebnisorientierte Monitoring wurden eingesetzt, um die Kommission bei der Verwaltung zu unterstützen. Die Kommission war auch in der Lage, im Verlauf eines Projekts Maßnahmen zu ergreifen. Sowohl der Aufbau als auch die Überwachung von Projekten ist jedoch anspruchsvoll und zeitaufwendig, insbesondere wenn es um eine Vielzahl von Projekten geht, die über große und schwer zugängliche Gebiete verteilt sind. Daher strebte die Kommission die Finanzierung großer Projekte an.
42Im Zeitraum 2012-2016 machte die Kommission von den Bestimmungen zur Krisenerklärung14 Gebrauch, um ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen direkt mit den Durchführungspartnern Verträge zu schließen. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen, die sich auf "Situationen […], bei denen die Gefahr besteht, dass sie unmittelbar oder kurzfristig in einen bewaffneten Konflikt […] eskalieren" bezogen, konnten Finanzhilfen und öffentliche Aufträge ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibung vergeben werden15. Zunächst wurde nur für die von ethnischen Gruppen besiedelten Bundesstaaten Chin, Kachin, Kayah, Kayin, Mon, Shan und Rakhine sowie die Region Tanintharyi (siehe Karte in Anhang I) eine Krisenerklärung verabschiedet. Im Jahr 2014 wandte die Kommission die Krisenerklärung auf sämtliche Verträge an, die der Förderung des Friedens und des Staatsaufbaus in Myanmar dienten, und verlängerte sie jährlich. Bei unmittelbar von Konflikten betroffenen Gebieten war die Krisenerklärung nachvollziehbar, bei friedlichen Gebieten jedoch weniger. Durch die Aufhebung der Pflicht, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, verringerte sich die Transparenz des Auswahlverfahrens und es bestand die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Kosteneffizienz der Projekte.
43Obwohl die Kommission die Krisenerklärung selbst seit 2012 geltend macht, informierte sie die Durchführungspartner erst 2015 und 2016 - und nicht bereits 2013 und 2014 - von der Möglichkeit, flexible Verfahren anzuwenden. Während die Kommission Finanzhilfen direkt vergab, verlangte sie von den Durchführungspartnern in den Jahren 2013 und 2014, vertragliche Vergabeverfahren anzuwenden, selbst in den von ethnischen Gruppen besiedelten Bundesstaaten.
Das Risiko von Doppelfinanzierungen wurde nicht ausreichend gemindert
44Bei der Beurteilung, wie die Kommission die Entwicklungshilfe verwaltet hatte, stellte der Hof fest, dass in einigen Fällen ein erhebliches Risiko von Doppelfinanzierungen bestand, dieses jedoch nicht gemindert wurde (siehe Kasten 3).
Kasten 3
Beispiele für das Risiko von Doppelfinanzierungen
Mit dem Fonds 3MDG werden drei Komponenten abgedeckt: 1.) Gesundheitsfürsorge für Mütter, Neugeborene und Kinder; 2.) Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDS; 3.) Unterstützung des Gesundheitssystems. Die zweite Komponente wird auch vom Globalen Fonds abgedeckt, der seinen Sitz in Genf (Schweiz) hat, weltweit tätig ist, u. a. auch in Myanmar/Birma, von der EU kofinanziert und vom UNOPS verwaltet wird. Mit den Mitteln des 3MDG, die zur Finanzierung der zweiten Komponente bestimmt sind, sollen insbesondere die vom Globalen Fonds in Myanmar/Birma bereitgestellten Mittel ergänzt und etwaige Lücken geschlossen werden. Die bestehenden Lücken und Überschneidungen zwischen den beiden Fonds wurden jedoch nicht umfassend bewertet16. Einzelheiten zu den Interventionsbereichen und Budgets der beiden Fonds wurden weder dem Verwaltungsrat des Fonds 3MDG noch der Kommission vorgelegt. Maßnahmen zur Minderung des Risikos von Doppelfinanzierungen wurden nicht ergriffen.
In einem anderen Fall erhielt eine lokale NRO aus vier verschiedenen EU-finanzierten Quellen EU-Hilfe für den Kapazitätsaufbau, wobei mögliche Überschneidungen bei der Finanzierung nicht beurteilt wurden.
Darüber hinaus zeigte sich bei zwei der geprüften Projekte auf der Ebene der Umsetzung eine unzulängliche Koordinierung mit den anderen Gebern (siehe Kasten 4).
Kasten 4
Beispiele für verpasste Gelegenheiten im Bereich der Koordinierung
Im Jahr 2012 stellte die Weltbank über 80 Millionen US-Dollar für ein nationales Programm zur Unterstützung einer von der Gemeinschaft gelenkten Entwicklung (National Community Driven Development Program) bereit. Dieses Programm wurde über verschiedene staatliche Entwicklungsstrukturen, einschließlich Gemeindebehörden, umgesetzt.
In einer Region finanzierte die EU ein Projekt in Höhe von 5 Millionen Euro, das eine Komponente enthielt, die auf eine von der Gemeinschaft gelenkte Entwicklung (Community Driven Development - CDD) ausgerichtet war. In einem Überwachungsbericht wurde festgestellt, dass die Initiativen von denselben Interessenträgern auf Gemeindeebene umgesetzt worden waren. Dies führte zu parallelen Strukturen und erheblichen Überschneidungen, auch wenn den Gemeinschaften zusätzliche Investitionen in ihre Infrastruktur zugutekamen.
In einer anderen Region finanzierte die EU ein Projekt in Höhe von 7 Millionen Euro, das ebenfalls eine CDD-Komponente enthielt. In dem Überwachungsbericht wurde auch in diesem Fall auf die mangelnde Koordinierung innerhalb des Bereichs und auf das Risiko von Überschneidungen hingewiesen.
Die Überwachung der EU-finanzierten Maßnahmen wies Schwachstellen auf und die Sichtbarkeit war gering
46Die Maßnahmen der Kommission wurden überwacht, es wurde über sie Bericht erstattet, und sie wurden evaluiert. Dies erfolgte mittels Projektberichterstattung, Vor-Ort-Besuchen, ROM-Berichten, Evaluierungen und Prüfungen. In den Jahren nach der Einrichtung der EU-Delegation verbesserte sich die Überwachung, es gab jedoch nach wie vor Schwachstellen.
47Ob die auf der Ebene eines JAP festgelegten Outputs und Wirkungen erreicht worden waren, ließ sich aus den folgenden zwei Gründen nicht beurteilen: Einige der untersuchten JAP enthielten keine Output- oder Wirkungsindikatoren, die eine Bewertung der Maßnahmen ermöglicht hätten, und selbst wenn Indikatoren vorhanden waren, fehlten aggregierte Daten zu den Outputs und Wirkungen, die mit den verschiedenen im Rahmen der JAP in den einzelnen Interventionsbereichen durchgeführten Maßnahmen erzielt wurden.
48In einigen JAP ist vorgesehen, für die finanzierten Maßnahmen einen Ausschuss für Leistungsüberwachung einzurichten. In den geprüften Fällen war ein solcher Ausschuss entweder nicht oder aber verspätet eingerichtet worden. Darüber hinaus stellte der Hof bei 50 % der geprüften Projekte (siehe Anhang IV) Schwachstellen bei der Überwachung fest. Bei der Hälfte dieser Projekte handelte es sich um Treuhandfondsprojekte.
Die Kommission reagierte nur langsam auf die Berichte zu Überprüfungsbesuchen
49Die Kommission ist Mitglied der Verwaltungsräte der Fonds LIFT, 3MDG und JPF sowie des Lenkungsausschusses des QBEP. Daneben führt sie Überprüfungsbesuche bei UN-Einrichtungen durch. Die Kommission leitete Berichte zu Überprüfungsbesuchen nur langsam in die Wege, und ihre Reaktion auf solche Berichte war ebenfalls langsam (siehe Kasten 5).
Kasten 5
Überprüfungsbesuche
LIFT
Im Jahr 2012 führte die Kommission einen Überprüfungsbesuch durch, bei dem nicht förderfähige Kosten in Höhe von 7,35 Millionen Euro festgestellt wurden. Der endgültige ausstehende Betrag wurde erst fünf Jahre später - im Januar 2017 - wiedereingezogen.
3MDG/3DF
Obwohl der Fonds 3DF im Jahr 2012 auslief, erfolgte erst 2015 ein Überprüfungsbesuch, dessen Ergebnisse 2016, d. h. vier Jahre nach dem Auslaufen des Fonds, veröffentlicht wurden. Für den 3MDG wurde kein Überprüfungsbesuch durchgeführt.
Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen war gering
50In den Berichten zu den Überprüfungsbesuchen und in den Überwachungsberichten wurde auf die geringe Sichtbarkeit der EU-finanzierten Maßnahmen hingewiesen. Das Maß der Sichtbarkeit konnte bei 10 der geprüften Projekte bewertet werden und entsprach in acht Fällen nicht in vollem Umfang den vertraglichen Bestimmungen (siehe Anhang IV).
51Zu den Vorteilen der EU-Treuhandfonds zählt eine erhöhte Sichtbarkeit. Als Mitinitiatorin des Gemeinsamen Friedensfonds kam der Kommission bei der Planung und Einrichtung des Fonds eine zentrale Rolle zu. Zunächst hatte sie die Möglichkeit eines EU-Treuhandfonds in Betracht gezogen, diese später jedoch offiziell aus der Planungsstudie für den Fonds ausgeschlossen, da sie die anderen potenziellen Geber nicht von den Vorteilen dieser Option überzeugen konnte.
Die Erreichung der Ziele wurde durch Verzögerungen bei der Umsetzung beeinträchtigt
52Zur Beantwortung der dritten Prüfungsfrage (siehe Ziffer 15) untersuchte der Hof, ob mit den Maßnahmen die geplanten Outputs und die erwarteten Wirkungen erzielt wurden. Einzelheiten zu den geprüften Projekten sind in Anhang III enthalten, und ein Überblick über die Bewertung der einzelnen Projekte ist Anhang IV zu entnehmen.
Trotz der schwierigen Umstände wurden einige gute Ergebnisse erzielt
53Mit den von der EU finanzierten Projekten wurde das Ziel verfolgt, in einer Reihe von Bereichen, die für den politischen Übergangsprozess in Myanmar von Bedeutung sind, schnell und flexibel zu reagieren und die Ausarbeitung von Politiken zu wirtschaftlichen und sozialen Themen zu unterstützen. Sowohl externe als auch interne Faktoren wirkten sich negativ auf die Erzielung von Ergebnissen aus und minderten die Wirksamkeit der finanzierten Projekte. Trotz der schwierigen Umstände wurden mit einigen der vom Hof geprüften Projekte gute Ergebnisse erzielt (siehe Kasten 6).
Kasten 6
Beispiele für Projekte, mit denen gute Ergebnisse erzielt wurden
LIFT - Mikrofinanzprojekt
Das Projekt sollte dazu beitragen, in dem Land über 100 000 Kunden mit niedrigem Einkommen einen besseren Zugang zu Darlehen und anderen Finanzdienstleistungen zu verschaffen. Bei mindestens der Hälfte dieser Kunden handelt es sich um Frauen oder Bewohner ländlicher Gebiete. Mikrofinanzinstitute wurden mit Mitteln aus dem Fonds LIFT unterstützt, die ihnen den Betrieb sowie die fortgesetzte Erbringung von Dienstleistungen ermöglichten. Das Projekt verlief erfolgreich, da viele Kunden die Finanzierungsmittel in Anspruch nahmen, um neue Tätigkeiten aufzunehmen oder bestehende Tätigkeiten auszuweiten.
3MDG - Projekt zur Unterstützung der Gesundheitsfürsorge für Mütter und Kinder
Im Gesundheitsbereich des Landes mangelt es an ausreichenden öffentlichen Ausgaben, und die Mütter- und Kindersterblichkeit ist sehr hoch. Mit dem vom Fonds 3MDG finanzierten Projekt wurde die Noteinweisung von schwangeren Frauen und Kindern unter fünf Jahren ins Krankenhaus finanziell unterstützt. Den Patienten wurden die Kosten für den Transport, die Verpflegung und die Behandlung erstattet. Das Projekt wird voraussichtlich einen erheblichen Beitrag zur Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit leisten.
Projekt 20
Im Rahmen dieses Projekts wurden an verschiedenen Orten im Bundesstaat Rakhine Bildungseinrichtungen gebaut und saniert, die sowohl von den Kindern Binnenvertriebener als auch von anderen Kindern aus Rakhine- und Rohingya-Gemeinschaften besucht werden. Zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs des Hofes war es zwar noch zu früh, um zu beurteilen, inwieweit die erwarteten Wirkungen erzielt wurden, die Outputs wurden jedoch wie geplant erbracht.
Verzögerungen und Schwachstellen beeinträchtigten die Umsetzung der Projekte
54Im Rahmen der geprüften Projekte wurden einige der geplanten Outputs fristgerecht erbracht, bei vielen Outputs war dies jedoch nicht der Fall. Insgesamt kam es bei 75 % der geprüften Projekte zu Verzögerungen bei der Umsetzung (siehe Anhang IV).
55Die meisten der Projekte, die im Rahmen der UN-Treuhandfonds oder im Wege der direkten Mittelverwaltung durchgeführt wurden, waren für die Erreichung der festgelegten Ziele relevant. Bei einem Viertel der geprüften Projekte waren diesbezüglich jedoch Schwachstellen vorhanden (siehe Kasten 7).
Kasten 7
Beispiel für ein Projekt, das für die Erreichung der festgelegten Ziele nur zum Teil relevant war
Durch ein wichtiges Projekt zum Aufbau von Kapazitäten auf institutioneller Ebene sollten öffentliche Einrichtungen und nichtstaatliche Akteure gestärkt werden. Der Umfang und die Leistungen des Projekts waren jedoch zu weit gefasst und standen nicht vollständig im Einklang mit den Schwerpunktbereichen, da auch Bereiche wie Umwelt und das Erasmus-Programm einbezogen wurden.
Die Ziele der meisten geprüften Projekte erfüllten die SMART-Kriterien (Specific, Measurable, Achievable, Relevant, Timely - konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht, mit einem Datum versehen), aber die Indikatoren waren bei der Hälfte der geprüften Projekte unzulänglich. Im Allgemeinen waren für diese Projekte keine Ausgangs- oder Zielwerte festgelegt worden, was die Überwachung der Ausführungsrate durch die Kommission und die Beurteilung des Umfangs der erreichten Ziele erschwerte.
57Bei den meisten geprüften Projekten wurden die geplanten Outputs ganz oder zum Teil erreicht. Bei fast der Hälfte der geprüften Projekte konnte der Hof jedoch aufgrund der verzögerten Umsetzung der Programmtätigkeiten nicht beurteilen, welche Wirkung sie erzielt hatten und wie nachhaltig die Ergebnisse waren. Lediglich bei einem Drittel der geprüften Projekte war abzusehen, dass die erwarteten Wirkungen erzielt werden würden.
58In den ROM-Berichten der Kommission wurde die Wirksamkeit der direkt verwalteten Projekte in den bewerteten Bereichen im Allgemeinen als "gut" eingestuft, die durchschnittliche Nachhaltigkeit jedoch als "problematisch".
Mit der Hilfe für den Bundesstaat Rakhine wurden keine signifikanten Ergebnisse erzielt
59Von den insgesamt für das Land gebundenen Mitteln in Höhe von 380,7 Millionen Euro (siehe Ziffer 31) wurden 38,8 Millionen Euro dem Bundesstaat Rakhine zugewiesen. Die Mittelzuweisung für diesen Bundesstaat beruht auf den Erkenntnissen, die von einer kleinen Zahl von Durchführungspartnern gewonnen wurden. Bei den meisten der in Rakhine durchgeführten Projekte in der Stichprobe des Hofes wurden die erwarteten Ergebnisse nur teilweise erzielt (siehe Kasten 8).
Kasten 8
Projekt für Ernährungssicherheit im Bundesstaat Rakhine
Mit Mitteln aus dem Fonds LIFT wurde ein Projekt für Ernährungssicherheit im Bundesstaat Rakhine unterstützt. Seit dem Beginn des Projekts im Jahr 2013 wurden unzulängliche Ergebnisse erzielt, was auf Folgendes zurückzuführen ist:
- externe Herausforderungen, wie etwa gewalttätige Übergriffe auf internationale NRO,
- interne Schwachstellen, wie die geringe Umsetzungskapazität vor Ort und die unzulängliche Zusammenarbeit zwischen den Durchführungspartnern.
Obwohl die Verwalter des LIFT über die Lage informiert waren, beauftragten sie nach dem Ende der Projektlaufzeit dieselben Partner mit der Fortführung des Projekts, und es wurde keine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.
Der neu eingerichtete Gemeinsame Friedensfonds dient der Unterstützung eines national anerkannten integrativen Friedensprozesses in Myanmar/Birma (siehe Anhang II). Die größte Komponente des Fonds ist jedoch nicht auf Rakhine ausgerichtet. Dadurch wird in Bezug auf diese äußerst gefährdete Region eine Gelegenheit versäumt.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
61Im Zeitraum 2012-2016 befand sich Myanmar/Birma in einer Phase des politischen und wirtschaftlichen Umbruchs. Durch Faktoren wie Naturkatastrophen, ethnische Konflikte und die begrenzten Kapazitäten der lokalen Akteure und Behörden wurden die Entwicklungsbemühungen erschwert.
62Im Zuge der Prüfung untersuchte der Hof, ob die EU-Hilfe für Myanmar/Birma wirksam war. Der Hof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass die von der EU für Myanmar/Birma bereitgestellte Entwicklungshilfe teilweise wirksam war. In einem schwierigen Umfeld kam der EU bei der Unterstützung der Entwicklungsprioritäten eine wichtige und führende Rolle zu, und sie stellte erhebliche Finanzmittel für das Land bereit. Der Hof verweist jedoch auf Schwachstellen bei der Bedarfsermittlung der Kommission und bei der Umsetzung der EU-Hilfe.
63Die Entscheidung der Kommission, den Schwerpunkt auf vier Bereiche zu legen, stand weder im Einklang mit der Agenda für den Wandel aus dem Jahr 2011 noch mit den eigenen operativen Leitlinien der Kommission, und es wurde nicht berücksichtigt, inwieweit die EU-Delegation über Kapazitäten zur Bewältigung der hohen Arbeitsbelastung verfügte. Geografische Prioritäten innerhalb des Landes wurden nicht bestimmt. Bei der Bestimmung der Entwicklungsprioritäten wurde die Erzielung inländischer Einnahmen nicht berücksichtigt (siehe Ziffern 22-24).
Empfehlung 1 - Fokussierung der Hilfe, um die Wirkung zu erhöhen
Die Kommission und der EAD sollten
- sich auf höchstens drei spezifische Interventionsbereiche konzentrieren oder eine Begründung für weitere Bereiche anführen;
- die Mobilisierung inländischer Einnahmen fördern;
- unter Berücksichtigung der dringendsten regionalen Bedürfnisse und des Umfangs der von anderen Gebern geleisteten Hilfe auf geografischer Basis für das Land Prioritäten aufstellen.
Zeitrahmen: bis zum Beginn des nächsten Programmplanungszeitraums im Jahr 2020.
64Die gemeinsame Programmplanung der EU und einzelner Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Programmplanungsstrategie für den Zeitraum 2014-2016 war ein positiver Schritt (siehe Ziffer 26). Die Koordinierung zwischen den Generaldirektionen, die die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe in den von anhaltenden Krisen betroffenen Gebieten verwalteten, funktionierte nicht gut. Die Kommission arbeitete keinen gemeinsamen Umsetzungsplan zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung aus (siehe Ziffer 27).
Empfehlung 2 - Koordinierung der Interventionen
Die Kommission sollte
- gemeinsam mit der GD ECHO einen Umsetzungsplan zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung, insbesondere in den von anhaltenden Krisen betroffenen Gebieten, ausarbeiten;
- die humanitäre Hilfe in das neue, mit den EU-Mitgliedstaaten ausgearbeitete Programmplanungsdokument (gemeinsame Programmplanungsstrategie) aufnehmen.
Zeitrahmen: bis Ende 2018.
65Die Verwaltung der EU-Entwicklungshilfe war im Allgemeinen zufriedenstellend. Die Maßnahmen waren auf die Entwicklungsprioritäten des Landes ausgerichtet, aber es kam zu Verzögerungen. Die von der Kommission gewählte Hilfemodalität war sinnvoll. Die Begründung für die Höhe der Mittel, die den einzelnen Bereichen und Maßnahmen zugewiesen werden sollten, wurde jedoch nicht dokumentiert. Die Verzögerungen bei der Umsetzung waren auch darauf zurückzuführen, dass das JAP 2016 nie verabschiedet wurde (siehe Ziffern 30-33).
Empfehlung 3 - Umsetzung der Maßnahmen
Die Kommission sollte
- die Zuweisung von Mitteln zu den einzelnen Schwerpunktbereichen und Maßnahmen begründen und dokumentieren.
Zeitrahmen: Programmplanungsphase des neuen MRP (2019/2020).
66Die Umsetzung der von den UN verwalteten Treuhandfondsprogramme wurde durch Verzögerungen und eine langsame Ausschöpfung der Mittel für Programmtätigkeiten beeinträchtigt (siehe Ziffer 34). Die von den UN verwalteten Treuhandfonds haben bedeutende Barbestände angehäuft, die Kommission hat jedoch nicht sichergestellt, dass die Zinserträge aus den EU-Beiträgen für die zu finanzierenden Maßnahmen bereitgehalten werden (siehe Ziffer 36). Die in den zwischen der EU und den UN geschlossenen Verträgen enthaltenen Bestimmungen zur Kostenkontrolle zeigten geringe Wirkung (siehe Ziffern 37-40). Die Kommission reagierte nur langsam auf die Berichte zu Überprüfungsbesuchen (siehe Ziffer 49).
Empfehlung 4 - Kosteneffizienz der von mehreren Gebern finanzierten Maßnahmen
Die Kommission sollte
- sich bemühen, mit den anderen Gebern für indirekte Kosten eine angemessene Höhe zu vereinbaren.
Zeitrahmen: bis Ende 2018.
67Im Zeitraum 2012-2016 nutzte die Kommission die Bestimmungen zur Krisenerklärung, um direkt mit den Durchführungspartnern Verträge zu schließen. Durch die weitverbreitete Aufhebung der Pflicht, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, verringerte sich die Transparenz des Auswahlverfahrens und es bestand die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Kosteneffizienz der Projekte (siehe Ziffern 41-43).
68Die Überwachung verbesserte sich im Laufe der Jahre, einige Schwachstellen waren jedoch vorhanden. Für die Bewertung der Maßnahmen fehlten ausreichende Output- und Wirkungsindikatoren. Die Kommission stellte nicht sicher, dass die Ausschüsse für Leistungsüberwachung gemäß ihren Beschlüssen eingerichtet wurden (siehe Ziffer 48). Im Allgemeinen war die Hilfe der EU nicht ausreichend sichtbar (siehe Ziffer 50).
Empfehlung 5 - Überwachung der Maßnahmen
Die Kommission sollte
- die verfügbaren Informationen konsolidieren, sodass die auf Ebene der JAP festgelegten Outputs und Wirkungen besser bewertet werden können;
Zeitrahmen: 2019.
- darauf bestehen, dass die Bestimmungen zur Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen angewandt werden.
Zeitrahmen: bis Ende 2018.
69Im Rahmen der geprüften Projekte wurden die Ergebnisse in sehr unterschiedlichem Maße erreicht. Nur bei der Hälfte der geprüften Projekte wurden die geplanten Outputs erbracht, was hauptsächlich auf Verzögerungen bei der Umsetzung zurückzuführen war (siehe Ziffer 54). Bei den im Bundesstaat Rakhine umgesetzten Projekten aus der Stichprobe des Hofes wurden keine signifikanten Ergebnisse erzielt (siehe Ziffer 59). Durch die fehlende Ausrichtung des neu gegründeten Gemeinsamen Friedensfonds auf den äußerst gefährdeten Bundesstaat Rakhine wird eine Gelegenheit versäumt (siehe Ziffer 60).
Empfehlung 6 - Erzielung von Ergebnissen
Die Kommission sollte
- das Projektmanagement verbessern, um Verzögerungen bei der Projektumsetzung zu vermeiden;
- erneut die Möglichkeit prüfen, den Bundesstaat Rakhine in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Friedensfonds aufzunehmen.
Zeitrahmen: bis Ende 2018.
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhang
Anhang I
Karte von Myanmar/Birma

Anhang II
Von den Vereinten Nationen verwaltete Treuhandfonds
Der Livelihoods and Food Security Trust Fund (LIFT) ist ein von mehreren Gebern finanzierter Treuhandfonds, mit dem armen und benachteiligten Menschen in Myanmar/Birma geholfen werden soll, der Armut zu entkommen, Mangelernährung zu beseitigen und ihre Existenz zu sichern. Der Fonds wird vom Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) verwaltet.
Mit dem Three Millennium Development Goals Fund (3MDG) wird das Ziel verfolgt, die drei übertragbaren Krankheiten HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria zu bekämpfen und die Gesundheit von Müttern und Kindern in Myanmar/Birma zu verbessern. Der Fonds trat 2012 an die Stelle des Three Diseases Fund (3DF), als dessen Tätigkeiten eingestellt wurden. Er wird vom UNOPS verwaltet.
Das Quality Basic Education Programme (QBEP) wurde eingerichtet, um insbesondere in benachteiligten und schwer erreichbaren Gemeinschaften einen gerechteren Zugang zu Grundbildung und frühkindlicher Betreuung zu ermöglichen. Das Programm wird vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) verwaltet.
Der Gemeinsame Friedensfonds (JPF) soll in Myanmar/Birma zu einem national anerkannten integrativen Friedensprozess beitragen. Er wurde 2015 eingerichtet und wird vom UNOPS verwaltet.
(in Millionen US-Dollar) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Interventionsbereich | Fonds | Zeitraum | Beiträge der Geber zum Fonds | Zugesagter EU-Beitrag | Anteil der Zusagen der EU an den Beiträgen der Geber insgesamt | Stand |
Ernährungssicherheit/ Existenzsicherung/ ländliche Entwicklung |
LIFT | 2009-2017 | 439,7 | 130,2 | 30 % | 31.1.2017 |
Gesundheit | 3MDG | 2012-2017 | 279,6 | 31,5 | 11 % | 1.11.2016 |
Bildung | QBEP | 2012-2017 | 76,6 | 28,5 | 37 % | 31.12.2016 |
Friedenskonsolidierung | JPF | 2015-2017 | 105,2 | 20,8 | 20 % | 28.2.2017 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Anhang III
Stichprobe der geprüften Projekte
(in Millionen) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Vertrag Nr. | Interventionsbereich | Auftragnehmer | Auftragswert | Ausgezahlt | Beginn | Ende der Tätigkeiten |
Livelihoods and Food Security Trust Fund (LIFT) | UNOPS | 81,8 EUR | 47,5 EUR | 1.1.2012 | 31.12.2018 | |
1 | Projekt im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft | Privatunternehmen | 18,1 USD | 11 USD | 18.12.2015 | 31.12.2018 |
2 | Projekt für Ernährungssicherheit | NRO | 22,1 USD | 15 USD | 1.3.2013 | 31.12.2015 |
3 | Projekt für Ernährungssicherheit | NRO | 10,5 USD | 4,3 USD | 1.1.2016 | 31.12.2018 |
4 | Mikrofinanzprojekt | UN-Agentur | 7,0 USD | 6,7 USD | 1.11.2012 | 31.12.2018 |
5 | Projekt zur Förderung des Marktzugangs | NRO | 4,0 USD | 3,4 USD | 11.6.2014 | 10.6.2017 |
6 | Projekt für Ernährungssicherheit | NRO | 2,1 USD | 0,8 USD | 10.6.2016 | 31.5.2019 |
Three Millennium Development Goals Fund (3MDG) | UNOPS | 27,5 EUR | 22,4 EUR | 1.1.2013 | 31.12.2017 | |
7 | Projekt zur Bekämpfung von Tuberkulose | UNOPS | 13,0 USD | 4,5 USD | 1.10.2014 | 31.12.2017 |
8 | Gesundheitsfürsorge für Mütter und Kinder | NRO | 6,8 USD | 5,6 USD | 1.7.2014 | 31.12.2017 |
Quality Basic Education Programme (QBEP) | UNICEF | 22,0 EUR | 21,7 EUR | 1.1.2013 | 30.6.2017 | |
9 | Frühkindliche Betreuung | Kirchliche Vereinigung | 4,0 USD | 3,1 USD | 23.10.2014 | 30.6.2016 |
10 | Frühkindliche Erziehung | NRO | 2,4 USD | 1,3 USD | 15.10.2013 | 20.6.2017 |
(in Millionen Euro) | ||||||
11 | Staatsführung | Agentur eines Mitgliedstaats | 20,0 | 9,4 | 1.8.2015 | 31.7.2019 |
12 | Staatsführung | Privatunternehmen | 12,2 | 2,4 | 1.10.2015 | 30.9.2018 |
13 | Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen | NRO | 8,0 | 5,5 | 10.7.2012 | 9.4.2017 |
14 | Friedenskonsolidierung | UN-Agentur | 7,0 | 3,8 | 15.3.2015 | 14.3.2019 |
15 | Friedenskonsolidierung | NRO | 7,0 | 4,4 | 1.2.2015 | 31.7.2018 |
16 | Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen | NRO | 5,6 | 5,0 | 29.12.2012 | 14.8.2017 |
17 | Friedenskonsolidierung | NRO | 5,0 | 2,8 | 1.3.2015 | 31.8.2018 |
18 | Friedenskonsolidierung | NRO | 5,0 | 1,0 | 1.10.2016 | 30.9.2020 |
19 | Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen | NRO | 3,2 | 2,9 | 1.2.2013 | 30.4.2017 |
20 | Friedenskonsolidierung | Kirchliche Vereinigung | 2,0 | 1,6 | 1.1.2015 | 31.12.2017 |
Anhang IV
Bewertung der einzelnen Projekte - Überblick
Nr. | Gut ausgewählt | Relevant | PROJEKTPLANUNGSRAHMEN | Gut überwacht | Zeitplan eingehalten/ Ausschöpfung der Mittel |
Outputs erbracht | Erwartete Wirkungen werden voraussichtlich erzielt | Nachhaltigkeit der Maßnahme/ Ausstiegsstrategie | Sichtbarkeit der EU | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
SMART-Ziele | RACER-Indikatoren | Ausgangs-/ Zielwerte |
|||||||||
1 | teilweise | ja | teilweise | teilweise | nein | ja | ja | ja | zu früh | zu früh | teilweise |
2 | ja | ja | teilweise | teilweise | teilweise | nein | nein | nein | nein | teilweise | nein |
3 | teilweise | ja | ja | ja | ja | teilweise | teilweise | teilweise | zu früh | zu früh | teilweise |
4 | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | teilweise | teilweise | nein |
5 | ja | ja | ja | ja | ja | nein | nein | nein | nein | teilweise | nein |
6 | ja | ja | nein | teilweise | teilweise | teilweise | teilweise | teilweise | zu früh | zu früh | teilweise |
7 | nein | ja | ja | ja | ja | teilweise | nein | teilweise | zu früh | zu früh | nicht bewertet |
8 | ja | ja | ja | ja | ja | ja | teilweise | ja | ja | teilweise | nicht bewertet |
9 | teilweise | teilweise | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nicht bewertet |
10 | teilweise | teilweise | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | zu früh | nein |
11 | ja | ja | ja | nein | nein | nein | teilweise | teilweise | zu früh | zu früh | nicht bewertet |
12 | ja | teilweise | ja | nein | nein | nein | ja | teilweise | zu früh | zu früh | nicht bewertet |
13 | ja | ja | ja | teilweise | nein | teilweise | nein | teilweise | teilweise | nein | nicht bewertet |
14 | teilweise | teilweise | ja | teilweise | teilweise | ja | teilweise | teilweise | nein | teilweise | nicht bewertet |
15 | ja | ja | ja | ja | ja | teilweise | teilweise | ja | zu früh | zu früh | ja |
16 | teilweise | ja | ja | teilweise | nein | ja | nein | teilweise | teilweise | ja | nicht bewertet |
17 | ja | ja | ja | teilweise | teilweise | teilweise | teilweise | ja | ja | ja | teilweise |
18 | teilweise | ja | ja | teilweise | n. z. | zu früh | nein | zu früh | zu früh | zu früh | zu früh |
19 | teilweise | teilweise | ja | ja | nein | ja | teilweise | ja | teilweise | teilweise | nicht bewertet |
20 | ja | ja | ja | ja | teilweise | ja | teilweise | ja | zu früh | zu früh | ja |
Akronyme und Abkürzungen
CDD: Community-Driven Development (von der Gemeinschaft gelenkte Entwicklung)
DCI: Development Cooperation Instrument (Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit)
EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst
EIDHR: European Instrument for Democracy and Human Rights (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte)
GD DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
GD ECHO: Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
ICI+: Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern
IcSP: Instrument contributing to Stability and Peace (Stabilitäts- und Friedensinstrument; früher Instrument für Stabilität (IfS))
IDP: Internally Displaced Person (Binnenvertriebener)
JAP: Jahresaktionsprogramm
JPF: Joint Peace Fund (Gemeinsamer Friedensfonds)
LIFT: Livelihoods and Food Security Trust Fund (Treuhandfonds für Existenzsicherung und Ernährungssicherheit)
LRRD: Linking Relief, Rehabilitation and Development (Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung)
MRP: Mehrjahresrichtprogramm
NRO: Nichtregierungsorganisation
QBEP: Quality Basic Education Programme (Programm für eine hochwertige Grundbildung)
RACER: Relevant, Accepted, Credible, Easy and Robust (relevant, akzeptiert, glaubwürdig, einfach und robust)
ROM: Results-Oriented Monitoring (ergebnisorientiertes Monitoring)
SMART: Specific, Measurable, Achievable, Relevant, Timely (konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht, mit einem Datum versehen)
SWITCH-Asia: Von der EU finanziertes Programm, das Verbraucher und Unternehmen dabei unterstützen soll, zu einem nachhaltigen Verbrauch und einer nachhaltigen Produktion überzugehen
UNICEF: United Nations Children’s Fund (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen)
UNOPS: United Nations Office for Project Services (Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste)
3DF: Three Diseases Fund (Fonds zur Bekämpfung der drei Krankheiten HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria)
3MDG: Three Millennium Development Goals Fund (auf die Erreichung der drei Millenniumsentwicklungsziele ausgerichteter Fonds)
Endnoten
1 Daten der Weltbank, 2012-2016.
2 Die Finanzierungsinstrumente können eine länderspezifische (bilaterale), regionale oder bestimmte thematische Ausrichtung haben.
3 Im Rahmen der direkten Mittelverwaltung ist die Europäische Kommission für alle Aufgaben des EU-Haushaltsvollzugs zuständig. Diese werden direkt von den zentralen Kommissionsdienststellen oder den EU-Delegationen ausgeführt. Bei der indirekten Mittelverwaltung betraut die Kommission internationale Organisationen, die Entwicklungsagenturen der EU-Mitgliedstaaten, Partnerländer oder sonstige Einrichtungen mit den Haushaltsvollzugsaufgaben.
4 Von 438 Millionen Euro für alle Verträge (Quelle: Bericht über die Verwaltung der Außenhilfe 2016).
5 Ministry of Planning and Finance, Foreign Economic Relations Department, https://mohinga.info/en/dashboard/location/.
6 Projekte 1 bis 10.
7 Projekt 11.
8 Projekte 12 bis 20.
9 Von der Kommission durchgeführte Prüfung zu UN-Einrichtungen.
10 Das vorrangige Ziel dieser im Jahr 2011 verabschiedeten Agenda besteht darin, die Wirkung und Wirksamkeit der EU-Entwicklungspolitik deutlich zu erhöhen, siehe https://ec.europa.eu/europeaid/policies/european-development-policy/agenda-change_en.
11 Stand: 31. Januar 2017 für den Fonds LIFT, 1. November 2016 für den Fonds 3MDG und 28. Februar 2017 für den Gemeinsamen Friedensfonds. Die unterschiedlichen Daten sind durch die verschiedenen Berichtszyklen bedingt.
12 Siehe oben.
13 Für das QBEP konnte UNICEF keine bescheinigte Kapitalflussrechnung vorlegen.
14 Artikel 190 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
15 Gemäß Artikel 128 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012), Artikel 190 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über Finanzhilfen, Artikel 190 der Haushaltsordnung (Nr. 966/2012), Artikel 266 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über Dienstleistungsaufträge, Artikel 190 der Haushaltsordnung (Nr. 966/2012), Artikel 268 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über Lieferaufträge, Artikel 190 der Haushaltsordnung (Nr. 966/2012), Artikel 270 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über Bauaufträge.
16 Für das größte Projekt dieser Komponente ergab die erste Analyse aus dem Jahr 2013, dass Mittel in Höhe von 0,7 Millionen US-Dollar benötigt wurden, wobei festgestellt wurde, dass das Projekt bereits rund 12,7 Millionen US-Dollar aus dem Globalen Fonds erhielt. Trotzdem wurden im Jahr 2014 für die Maßnahme 11,4 Millionen US-Dollar bereitgestellt und dieser Betrag stieg im Jahr 2015 auf 13 Millionen US-Dollar an. Warum der Bedarf so stark gestiegen war, wurde jedoch nicht begründet.
Verfahrensschritt | Datum |
---|---|
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 22.11.2016 |
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 11.10.2017 |
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 12.12.2017 |
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission und des EAD in allen Sprachfassungen | 20.12.2017 |
Prüferteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Wirtschaftlichkeits- und Compliance-Prüfungen zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III - Ausgabenbereiche "Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz" - durchgeführt. Das berichterstattende Mitglied Karel Pinxten, Doyen der Kammer, wurde bei der Ausarbeitung des Berichts von seinem Kabinettchef Gerard Madden, seiner als Aufgabenleiterin fungierenden Kabinettattachée Mila Strahilova, der Leitenden Managerin Beatrix Lesiewicz sowie den Prüfern Roberto Ruiz Ruiz und Francesco Zoia Bolzonello unterstützt. Cathryn Lindsay leistete redaktionelle Unterstützung.

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