Unsere Tätigkeiten im Jahr 2019
JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT DES
EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS
Das Kollegium der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs im Januar 2020.
Europäischer Rechnungshof
Wer wir sind
- externer Prüfer der Europäischen Union;
- errichtet 1975 durch den Vertrag von Brüssel; Aufnahme der Amtstätigkeit im Oktober 1977; seit dem Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1993 vollwertiges EU-Organ;
- Hauptsitz in Luxemburg;
- ein Mitglied je EU-Mitgliedstaat, vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt;
- rund 900 Mitarbeiter aller EU-Nationalitäten.
Unsere Rolle
- Wir stellen sicher, dass die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und durch ihre Politiken und Programme ihre angestrebten Ziele erreicht und eine optimale Mittelverwendung gegeben ist.
- Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz.
- Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und Erfolge hin und bieten den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der Union Orientierungshilfe.
- Wir unterbreiten unsere Bemerkungen und Empfehlungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, den nationalen Regierungen und Parlamenten sowie der breiten Öffentlichkeit.
Vorwort des Präsidenten
Liebe Leserin, lieber Leser!
Das Jahr 2019 war für die Union mit zahlreichen Veränderungen verbunden: Es fanden Wahlen zum Europäischen Parlament statt, und eine neue Europäische Kommission trat ihr Amt an. Die strategischen Prioritäten wurden neu festgelegt und wichtige Maßnahmenpakete wie der „Europäische Grüne Deal“ oder die „Digitale Zukunft Europas“ (Anfang 2020) auf den Weg gebracht. Gegen Ende des Jahres wurde dann auch deutlich, dass wir nunmehr eine Union von 27 Mitgliedstaaten sein würden.
Gleichzeitig steht die EU hinsichtlich ihrer Finanzen an einem bedeutsamen Scheideweg. Wir stehen kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen, deren Ergebnis für die Finanzierungskapazität der Union in den kommenden sieben Jahren ausschlaggebend sein wird. Alle EU-Institutionen müssen nun auf den bisherigen Bemühungen aufbauen, um das Finanzmanagement der Union weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass die EU Ergebnisse liefert.
Als externer Prüfer bieten wir eine unparteiische Beurteilung der Politiken und Programme der Union sowie der Qualität des EU-Finanzmanagements innerhalb und auch außerhalb der Union. Wir prüfen, ob die EU-Ausgaben mit den Vorschriften übereinstimmen und ob die Politiken und Programme der Union eine optimale Mittelverwendung gewährleisten.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über unsere Arbeit im Jahr 2019, in dem wir eine Vielzahl an hochaktuellen Sonderberichten, Analysen und Stellungnahmen veröffentlichten. Außerdem finden Sie Informationen zu unseren Mitarbeitern, unserem Management und unseren Finanzen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen nützlich sind.
Wir veröffentlichen unseren diesjährigen Jährlichen Tätigkeitsbericht zu einem Zeitpunkt, wo die öffentliche Gesundheit in der EU und ihren Mitgliedstaaten aufgrund der COVID-19-Pandemie vor eine beispiellose Herausforderung gestellt ist. Unser Organ hat im Einklang mit den Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen der luxemburgischen Regierung rasch auf diese Situation reagiert.
Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen für ihre gute Arbeit und ihre Bereitschaft danken, sich flexibel an die derzeitige Situation anzupassen. Wir müssen jetzt zusammenstehen und alles daransetzen, um unsere Rolle als externer Prüfer der EU in diesen schwierigen Zeiten weiterhin zu erfüllen.

Klaus-Heiner Lehne
Präsident
Unsere Tätigkeiten
Strategie
Umsetzung unserer Strategie
Um auch weiterhin die Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle wegbereitend mitgestalten zu können, stützen wir uns auf mehrjährige Strategien, um langfristige Weichenstellungen für unsere Prüfungsarbeit vorzunehmen und mit Blick auf kontinuierliche Verbesserungen Initiativen für den organisatorischen Wandel voranzutreiben.
Ende 2019 hatten wir das zweite Jahr unserer derzeitigen Strategie für 2018-2020 abgeschlossen. In diesem Dreijahreszeitraum haben wir uns die folgenden strategischen Ziele gesteckt: Verbesserung des Mehrwerts der Zuverlässigkeitserklärung; stärkere Fokussierung auf die Leistungsaspekte von EU-Maßnahmen; Vermittlung klarer Aussagen für unseren Adressatenkreis. Zur praktischen Umsetzung unserer Strategie haben wir uns auf einen Aktionsplan geeinigt, der diese Ziele abdeckt.
In den letzten beiden Jahren haben wir gute Fortschritte bei der Umsetzung unserer strategischen Ziele gemacht. Im Zusammenhang mit allen anvisierten Bereichen wurde eine Reihe von Initiativen und Projekten auf den Weg gebracht, die bisweilen sogar über die Vorgaben des Aktionsplans hinausgehen, insbesondere:
- eine Pilotphase des testatsorientierten Prüfungsansatzes im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung, die zu nützlichen Erkenntnissen geführt hat;
- eine deutliche Zunahme der Zahl der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Analyseprodukte sowie ein vielfältigeres Themenspektrum, das sowohl Ausgaben als auch Regulierungsmaßnahmen der EU umfasst;
- bessere Kontaktpflege mit dem Europäischen Parlament und größere Sichtbarkeit in traditionellen und sozialen Medien.
Im Laufe des Jahres führte eine Gruppe von vier Obersten Rechnungskontrollbehörden (Estland, Niederlande, Dänemark und Vereinigte Staaten) eine Peer Review unserer Strategie durch. Der Bericht unserer Fachkollegen wurde im März 2020 veröffentlicht, gerade rechtzeitig, um wertvolle Anstöße für unsere nächste Strategie ab 2021 zu geben.
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU-Maßnahmen
Prüfungen der
Rechnungsführung und
Compliance-Prüfungen
Bei unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von EU-Politiken und -Programmen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie die nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung natürlicher Ressourcen, Wachstum und Inklusion, mit Migration und globaler Entwicklung verbundene Herausforderungen, Binnenmarkt und Bankenunion sowie die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der Europäischen Union. Diese Prüfungen sollen der EU dabei helfen, ihre Politikziele besser zu erreichen.
Unsere Prüfungen der Rechnungsführung und unsere Compliance-Prüfungen münden in unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Ferner können wir ausgewählte Compliance-Prüfungen durchführen, um die Haushaltsführung und das Finanzmanagement der Union zu untersuchen oder zu beurteilen, ob die zwecks Erhebung und Verwendung von EU-Mitteln eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit den geltenden EU- und nationalen Vorschriften übereinstimmen.
Unsere Prüfungen stehen im Einklang mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor.
Arbeitsprogramm
Im Jahr 2019 haben wir die Einbettung der strategischen Vorausschau in unsere Prüfungsarbeit fortgesetzt, um durch einen zukunftsorientierten Ansatz besser auf die wichtigsten künftigen Herausforderungen für die EU eingehen zu können.
Zu diesem Zweck haben wir einen Beratenden Ausschuss Strategie und Vorausschau eingesetzt. Eine der derzeitigen Aufgaben dieses Ausschusses, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt, besteht darin, die Ausarbeitung der Strategie für die Zeit nach 2020 zu überwachen.
mit Blick auf die für die Zukunft
der EU relevanten Themen
Unser Arbeitsprogramm wurde im Oktober 2019 veröffentlicht. Darin stellen wir unsere Prüfungsprioritäten für die kommenden Jahre und die 41 Berichte und Analysen, deren Veröffentlichung für 2020 vorgesehen ist, im Einzelnen vor.
Mit unseren für 2020 und darüber hinaus geplanten Prüfungen werden wir die Bürgerinnen und Bürger der Union sowie die politischen Entscheidungsträger auch weiterhin mit unabhängigen Berichten zu Themen versorgen, die für die Zukunft der EU relevant sind.
Wir erstellen das Arbeitsprogramm für unsere Prüfungen in unabhängiger Weise, aber nicht in völliger Isolation von unserem Umfeld. Daher ist es für uns von größter Bedeutung, dass wir mit unseren institutionellen Interessenträgern, insbesondere dem Europäischen Parlament, zusammenarbeiten. Wie üblich ersuchten wir Anfang 2019 alle parlamentarischen Ausschüsse darum, mögliche Prüfungsthemen für unser Arbeitsprogramm vorzuschlagen.
Prüfungsarbeit vor Ort
Der überwiegende Teil unserer Prüfungsarbeit findet in unseren Räumlichkeiten in Luxemburg statt. Unsere Prüfer führen auch bei der Europäischen Kommission – unserer wichtigsten geprüften Stelle – zahlreiche Prüfbesuche durch; dies gilt ebenso für die anderen EU-Organe sowie die Agenturen und Einrichtungen der EU, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die EU-Delegationen in Drittländern sowie die internationalen Organisationen, an die EU-Mittel fließen.
Zudem nehmen wir innerhalb und außerhalb der EU Prüfungen an Ort und Stelle bei Empfängern von EU-Mitteln vor. Durch diese Prüfungen können wir den Prüfpfad nachvollziehen und direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung von Politiken und Programmen der Union sowie der Erhebung oder Auszahlung von EU-Mitteln beteiligt sind, und auch von den Empfängern solcher Mittel erlangen.
Entsprechend der in der EU-Haushaltsordnung festgelegten Zielvorgabe sind wir bestrebt, unsere ausgewählten Prüfungen innerhalb von 13 Monaten abzuschließen.
– innerhalb und außerhalb der EU
Unsere Prüfungsteams bestehen in der Regel aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Innerhalb der EU werden unsere Vor-Ort-Prüfungen im Allgemeinen gemeinsam mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten koordiniert.
Häufigkeit und Intensität unserer Prüfungsarbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten und Empfängerländern hängen von der Art der von uns durchgeführten Prüfungen ab. Im Jahr 2019 verbrachten unsere Prüfer 3 605 Tage (2018: 3 671 Tage) mit Prüfungen vor Ort – in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU.
Darüber hinaus verbrachten unsere Prüfer 2 504 Tage (2018: 2 723 Tage) bei den EU-Organen in Brüssel und Luxemburg sowie bei dezentralen Agenturen und Einrichtungen in der gesamten EU, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der OECD sowie bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Zur Interaktion mit unseren geprüften Stellen machen wir zunehmend Gebrauch von Videokonferenzen und sonstigen Informationstechnologien, wie sicherer Austausch von Daten und Dokumenten.
Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen
Unsere Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU. Sie helfen dem Europäischen Parlament und dem Rat dabei, zu überwachen und zu überprüfen, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht, und die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen.
Sonderberichte und Analyseprodukte
Im Einklang mit unserer Strategie für 2018-2020 haben wir in den letzten Jahren unseren Fokus verstärkt auf die Beurteilung der Leistung von EU-Maßnahmen gelegt.
Im Jahr 2019 veröffentlichten wir 36 Sonderberichte und Analysen, die sich mit vielen der Herausforderungen befassen, denen die Union in den verschiedenen EU-Ausgabenbereichen gegenübergestellt ist, wie etwa Lebensmittelsicherheit, erneuerbare Energien, elektronischer Handel, Grenzkontrollen, haushaltspolitische Steuerung und Ethikrahmen in ausgewählten EU-Organen, um nur einige zu nennen.
In unseren Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU-Maßnahmen ein Mehrwert geschaffen wurde – d. h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde, als durch Maßnahmen auf nationaler Ebene allein möglich wäre. Außerdem unterbreiten wir Empfehlungen im Hinblick auf finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine wirksamere Erreichung der angestrebten politischen Ziele.
Unsere Analysen sollen – häufig aus einer Querschnittsperspektive und auf der Grundlage früherer Prüfungen oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen – einführende Beschreibungen und analytische Betrachtungen liefern. Außerdem können sie uns dazu dienen, unsere Analyse von Bereichen oder Fragestellungen zu präsentieren, die noch keiner Prüfung unterzogen wurden, oder Fakten zu spezifischen Themen oder Problemen zusammenzustellen. Im Gegensatz zu Prüfungen gehen sie weder auf Bewertungsfragen ein noch bieten sie eine Zuverlässigkeitsgewähr.
Im Folgenden erhalten Sie Einblicke in unsere Arbeit und Beispiele für Berichte aus dem Jahr 2019, die verschiedene Politikbereiche abdecken.
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Analyse Nr. 01/2019: Die Reaktion der EU auf den „Diesel-Skandal“
Im Jahr 2015 wurden bei Dieselmotoren Abweichungen zwischen den auf dem Prüfstand und den auf der Straße erzielten Abgaswerten festgestellt. Studien ergaben, dass sogenannte „Abschalteinrichtungen“ verwendet wurden, die bei offiziellen Tests geringere Emissionen verursachten als im normalen Fahrbetrieb. Die Typgenehmigungsbehörden einiger Mitgliedstaaten reagierten auf den Emissionsskandal, indem sie Diesel-Pkw erneut testeten. Diese Tests ergaben, dass die Abgasemissionen im Straßenverkehr bei fast allen leichten Diesel-Nutzfahrzeugen der Emissionsklassen Euro 5 und Euro 6 die zulässigen NOx-Grenzwerte deutlich überstiegen, in einigen Fällen um mehr als das 10-Fache.
Wir betrachteten die Maßnahmen, die sowohl von der EU als auch von den Mitgliedstaaten als Reaktion auf den „Diesel-Skandal“ getroffen wurden. Wir bezogen außerdem die nach September 2015 am System für die Messung von Abgasemissionen vollzogenen Änderungen in unsere Betrachtung ein.
Wir stellten fest, dass zahlreiche rechtliche Änderungen am EU-System der Typgenehmigungen und Emissionsprüfungen von Fahrzeugen beschleunigt angenommen wurden. Die Kommission ist nunmehr befugt, die Arbeit der nationalen Typgenehmigungsbehörden zu überprüfen. Außerdem kann sie Fahrzeuge testen lassen sowie Typgenehmigungen widerrufen oder aussetzen. Auch betroffene Dritte können nun Emissionsprüfungen durchführen. Ferner leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen bestimmte Mitgliedstaaten ein. Wir stellten außerdem fest, dass in mehreren Mitgliedstaaten die Bereitschaft gestiegen ist, den Kraftfahrzeugverkehr einzuschränken, um die Luftqualität zu verbessern. Überdies wurden in mehreren europäischen Städten emissionsarme Zonen geschaffen, in denen der Autoverkehr eingeschränkt oder verboten ist.
Wir legten unsere Arbeitsergebnisse in Form einer Analyse vor, da die vorgenommenen Änderungen der Rechtsvorschriften in naher Zukunft keine messbaren Auswirkungen haben werden. Unsere Analysen enthalten keine Empfehlungen.
Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration
Sonderbericht Nr. 08/2019: Wind- und Solarenergie für die Stromerzeugung: um die EU-Ziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen nötig
Strom kann entweder aus nicht erneuerbaren Energiequellen wie fossilen Brennstoffen, nicht verwertbaren Abfällen sowie Kernbrennstoffen in konventionellen Reaktoren, oder aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasserkraft, Wind- und Solarenergie, Biomasse usw. gewonnen werden. Erneuerbare Energien dienen auch der Wärme- und Kälteerzeugung sowie der Gewinnung von Kraftstoffen für den Verkehrssektor.
Derzeit sind 79 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU auf die Nutzung fossiler Brennstoffe zur Energieerzeugung zurückzuführen. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung wird zum Erreichen des EU-Ziels beitragen, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Mitgliedstaaten bestimmen, wie sie ihre Energieressourcen am besten nutzen und wie sie ihre Energieversorgung strukturieren. Die EU kann die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch zusätzliche Mittel für Investitionen in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien unterstützen.
Wir bewerteten die von der EU und den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte im Hinblick auf die für den Anteil erneuerbarer Energien gesteckten Ziele, um die allgemeine EU-Vorgabe von 20 % bis zum Jahr 2020 und von 32 % bis zum Jahr 2030 erreichen zu können. In Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen prüften wir vor Ort, ob die Förderung der Stromerzeugung aus Windenergie und Fotovoltaik wirksam war.
Wir stellten fest, dass im Hinblick auf den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix ab 2005 erhebliche Fortschritte erzielt worden waren, sich dieser Trend aber nach 2014 verlangsamte. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in der EU ist von rund 15 % (im Jahr 2015) auf knapp 31 % (im Jahr 2017) gestiegen und hat sich damit verdoppelt. Wind- und Solarenergie waren die Technologien, die den größten Beitrag zu diesem Anstieg leisteten. Allerdings wird die Erreichung der Zielvorgaben für rund die Hälfte der Mitgliedstaaten eine große Herausforderung darstellen.
Wir empfahlen der Kommission, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, den weiteren Ausbau zu unterstützen – durch die Durchführung von Auktionen zur Vergabe zusätzlicher Kapazität im Bereich der erneuerbaren Energien, die Förderung einer stärkeren Bürgerbeteiligung, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die Beseitigung von Unzulänglichkeiten der Netze. Darüber hinaus empfahlen wir der Kommission, die rechtlichen Anforderungen an die Mitgliedstaaten zu überprüfen, um die Aktualität der statistischen Daten zu verbessern.
Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz
Sonderbericht Nr. 24/2019: Asyl, Umsiedlung und Rückkehr von Migranten: Zeit für verstärkte Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrepanzen zwischen Zielen und Ergebnissen
Im Jahr 2015 erlebte die Europäische Union einen bislang beispiellosen Zustrom an Migranten, gefolgt von einer Zunahme von Asylanträgen. In den letzten Jahren sind die Einwanderungszahlen wieder auf das Vorkrisenniveau gesunken. Wir führten Befragungen von Bediensteten bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (gemeinhin als „Frontex“ bezeichnet) durch. Es fanden Prüfbesuche bei nationalen Behörden sowie bei internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die EU-finanzierte Projekte durchführen, statt. Außerdem wurden 20 Unterstützungsmaßnahmen der EU in Griechenland und Italien einer Untersuchung unterzogen. Beide Mitgliedstaaten sind von diesen Migrationsströmen ganz besonders betroffen.
Wir bewerteten, ob die Ziele der von der EU finanzierten Unterstützung erreicht und die Asyl- und Rückkehrverfahren wirksam und zügig abgewickelt wurden. Wir untersuchten außerdem, ob die Vorgaben und Ziele der zeitlich befristeten Notfall-Umsiedlungsregelungen erreicht wurden.
Wir stellten fest, dass sich die Quoten bei der Registrierung und Fingerabdrucknahme in den Hotspots erheblich verbessert hatten. Dessen ungeachtet siedeln sehr viele Migranten auch weiterhin in andere EU-Mitgliedstaaten um und stellen dort Asylanträge, ohne dass ihre Fingerabdrücke in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden. Auch ist in beiden Mitgliedstaaten die Durchführung der Asylverfahren nach wie vor von langen Bearbeitungszeiten und Engpässen geprägt. Ein hoher Anteil der Antragstellenden wurde tatsächlich auch umgesiedelt (80 % in Griechenland und 89 % in Italien). Dennoch wurde der Umsiedlungsprozess in den Ländern, die Migranten aufnehmen, seit Februar 2018 von der Kommission nicht überwacht. Wie in den übrigen EU-Ländern sind die Rückkehrquoten aus Griechenland und Italien niedrig.
Wir empfahlen, dass die nächste Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen sollte, um die Verwaltung der Soforthilfe zu verbessern. Darüber hinaus sollte die Kommission die vergangenen Erfahrungen bei der Ausarbeitung künftiger freiwilliger Umsiedlungsmechanismen nutzen. Schließlich sollten die Unterstützung des EASO für Asylverfahren verbessert und die Unterstützung von Rückführungsaktionen durch Frontex angepasst werden.
Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft
Sonderbericht Nr. 10/2019: EU-weite Stresstests für Banken: so viele Informationen über Banken wie noch nie, aber stärkere Koordinierung und Risikofokussierung nötig
Mit dem EU-weiten Bankenstresstest sollen die potenziellen Auswirkungen, die ein gemeinsamer Schock auf die Finanzlage und die Existenzfähigkeit großer europäischer Banken haben könnte, eingeschätzt werden. Es ist Aufgabe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) die Durchführung von unionsweiten Bankenstresstests zu veranlassen und diese zu koordinieren. Stresstests werden in der EU seit 2011 durchgeführt, wobei dies bei allen nach dem Bottom-up-Ansatz erfolgte. Dabei lieferten die Banken die Ergebnisse des Schockszenarios auf der Grundlage der von der EBA genehmigten Methodik.
Wir bewerteten die Durchführung des EU-weiten Bankenstresstests im Rahmen des der EBA erteilten Mandats.
Wir stellten fest, dass die EBA zu Beginn des Verfahrens weder die Risiken noch den Schweregrad, den sie für das Stresstestverfahren für maßgeblich hielt, präzisierte. Der ESRB, der das Stressszenario entwickelt hat, erhielt wiederum einen wesentlichen Input von der EZB sowie von den nationalen Zentralbanken und Behörden. Im Ergebnis mangelte es der EBA an Kontrolle über wesentliche Phasen des Verfahrens. In den Vereinigten Staaten stützen sich die Aufsichtsbehörden auf einen Top-down-Ansatz, wodurch sie ein viel größeres Maß an Kontrolle über die von den Banken erzielten Ergebnisse erhalten. Umgekehrt ist die Rolle der EBA in der EU auf die Einleitung von Stresstests, die Bereitstellung der Methodik und die weitgehende Koordinierung von Stresstests beschränkt. Im Rahmen des Stresstests der EBA wurde die Anfälligkeit des Systems und der Banken in Bezug auf einen Konjunkturabschwung und nicht auf einen schweren finanziellen Schock, der auf das System wirkt, bewertet. Obgleich die EBA das Ziel einer breiten Abdeckung verfolgte, wurden bestimmte risikobehaftete Banken vom Stresstest ausgeschlossen. Der Bottom-up-Ansatz der EBA führte zu einer begrenzten Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der von den Banken erzielten Ergebnisse.
Wir empfahlen, dass die EBA ihre Kontrolle über das Stresstestverfahren verstärken und einen Top-down-Ansatz als Ergänzung zum derzeitigen Bottom-up-Ansatz entwickeln sollte. Um ihren Zweck zu erfüllen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber widrigen Marktentwicklungen zu beurteilen, sollten künftige Stresstests überdies den innerhalb des EU-Finanzsystems entstehenden Risiken gebührend Rechnung tragen, ein Mindestmaß an Stress gewährleisten und klare Aussagen über die Widerstandsfähigkeit der Banken liefern. Schließlich sollte die Auswahl der Banken für den Stresstest nicht nur nach der Größe, sondern auch nach Risiko erfolgen.
Finanzierung und Verwaltung der Union
Sonderbericht Nr. 14/2019: „Ihre Meinung zählt!“ Bei den öffentlichen Konsultationen der Kommission werden die Bürgerinnen und Bürger zwar einbezogen, doch mangelt es an Öffentlichkeitsarbeit
Bei einer „besseren Rechtsetzung“ geht es darum sicherzustellen, dass politische Entscheidungen offen und transparent vorbereitet werden, sich auf die besten verfügbaren Fakten stützen und von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Interessenträgern wie etwa zivilgesellschaftlichen Organisationen und repräsentativen Verbänden, die umfassend einbezogen werden, mitgetragen werden. Die Kommission ist verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger und die repräsentativen Verbände in allen Bereichen des Handelns der Union zu konsultieren. In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung wird die Konsultation der Interessenträger definiert und dabei rangieren auch Bürgerinnen und Bürger als „Interessenträger“. Bei Konsultationen der Interessenträger – insbesondere bei öffentlichen Konsultationen – werden Informationen und Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Interessenträgern eingeholt, wenn die Kommission eine politische Initiative vorbereitet oder laufende Interventionen evaluiert. Die Kommission führt pro Jahr durchschnittlich mehr als 100 öffentliche Konsultationen durch.
Wir bewerteten, ob die öffentlichen Konsultationen der Kommission wirksam dazu beigetragen haben, die Bürgerinnen und Bürger und Interessenträger zu erreichen und ihre Beiträge zu nutzen. Wir untersuchten die Ausgestaltung des Rahmens der Kommission, die Art und Weise, wie die Kommission eine Auswahl öffentlicher Konsultationen vorbereitet und durchgeführt hat, und auf welche Weise sie Informationen über die Konsultationstätigkeiten bereitstellte und die Konsultationsarbeit nutzte. Wir überprüften eine Stichprobe von 26 öffentlichen Konsultationen der Kommission, die im Zeitraum von 2016 bis 2018 von fünf Generaldirektionen durchgeführt wurden, und führten eine Meinungsumfrage durch, um zu ermitteln, wie zufrieden die Teilnehmer öffentlicher Konsultationen tatsächlich waren.
Wir stellten fest, dass der Rahmen der Kommission für öffentliche Konsultationen einen hohen Standard aufweist. Darüber hinaus verzeichnete die Stichprobe öffentlicher Konsultationen der Kommission insgesamt eine positive Bilanz und auch deren Wahrnehmung durch die Teilnehmer war generell zufriedenstellend. Unzulänglichkeiten wurden bei der Öffentlichkeitsarbeit und den Rückmeldungen festgestellt. So wurde etwa nicht immer die gesamte Bandbreite an Kommunikationskanälen genutzt, es fehlten eindeutige Kriterien zur Begründung, warum ein Fragebogen nicht in allen EU-Amtssprachen vorlag, und einige Fragebögen waren lang und komplex.
Wir empfahlen, dass die öffentliche Werbung für die Konsultationen in größerem Umfang und zielgerichteter erfolgen sollte, um die Sichtbarkeit zu verbessern und mehr Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Wir legten der Kommission auch nahe, über die Weiterverfolgung der öffentlichen Konsultation besser Bericht zu erstatten. Schließlich besteht Verbesserungspotenzial bei der Bürgerbeteiligung, wenn es darum geht, Legislativvorschläge im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative auf den Weg zu bringen.
Prüfungsvorschauen
Prüfungsvorschauen liefern Informationen zu laufenden Prüfungsaufgaben (im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung). Sie basieren auf den vor Beginn einer Prüfung erfolgten Vorbereitungsarbeiten und sollen all denjenigen als Informationsquelle dienen, die sich für bestimmte Politikbereiche und/oder Programme interessieren, die Gegenstand einer laufenden Prüfung sind. Im Jahr 2019 gaben wir 18 Prüfungsvorschauen heraus (2018: 12).
Jahresberichte und besondere Jahresberichte
Die Jahresberichte enthalten im Wesentlichen die Ergebnisse unserer Zuverlässigkeitserklärung zum Haushalt der Europäischen Union und zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF).
Die besonderen Jahresberichte enthalten die Ergebnisse unserer jährlichen Prüfung der Rechnungsführung zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU sowie den Europäischen Schulen.
Außerdem veröffentlichen wir einen Bericht über die Eventualverbindlichkeiten, die daraus resultieren, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) seine Aufgaben wahrnimmt.
Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2018
Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU, um zu untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die ihr zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Darüber hinaus legen wir spezifische Beurteilungen zu allen wichtigen Bereichen des EU-Haushalts vor – auf der Grundlage der (Teil-)Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2014-2020. Des Weiteren analysieren wir, warum und wo Fehler aufgetreten sind, sprechen Empfehlungen für Verbesserungen aus und untersuchen, ob und inwieweit unsere vorherigen Empfehlungen in die Praxis umgesetzt wurden. Schließlich stellen wir Informationen über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement sowie leistungsbezogene Informationen bereit.
Diese umfangreiche Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir im Einklang mit unserem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Auftrag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen müssen.
uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit
der Rechnungsführung und zu den Einnahmen;
eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben
Im Jahr 2018 beliefen sich die EU-Ausgaben auf 156,7 Milliarden Euro; dies entspricht 2,2 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten und 1 % des Bruttonationaleinkommens der Union.
Unsere Prüfer untersuchten aus einer zu prüfenden Grundgesamtheit von rund 120 Milliarden Euro eine Stichprobe von 728 Zahlungen an Begünstigte, die in sämtlichen Ausgabenbereichen des EU-Haushalts geleistet wurden. Dies bedeutet, dass wir verschiedene Fälle begutachteten, in denen EU-Mittel zur Förderung von zentralen Infrastrukturprojekten, KMU, Forschungseinrichtungen, Landwirten und Studierenden in den EU-Mitgliedstaaten oder zur Unterstützung von Begünstigten in Nicht-EU-Staaten eingesetzt worden waren.
Für das Haushaltsjahr 2018 gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen der EU ab. Darüber hinaus waren wir im dritten Jahr in Folge in der Lage, ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben vorzulegen.
weist keine wesentliche Fehlerquote auf
Wie in den Vorjahren stellten wir fest, dass die Fehler bei den EU-Ausgaben nicht umfassend waren und mit Ausnahme der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben (hauptsächlich die auf Kostenerstattungsbasis getätigten, komplexen Vorschriften unterliegenden Ausgaben) die Zahlungen rechtmäßig und ordnungsgemäß waren.
Insgesamt konnten die Kommission und die Mitgliedstaaten mit einer Fehlerquote von 2,6 % die in den beiden vorangegangenen Jahren festgestellten Fortschritte aufrechterhalten (Haushaltsjahr 2017: 2,4 %; Haushaltsjahr 2016: 3,1 %). Wir sehen dies als ein ermutigendes Zeichen an.
Fehler – was bedeutet das?
Ein Fehler bzw. eine vorschriftswidrige Zahlung ist der Betrag der Mittel, die nicht aus dem EU-Haushalt hätten gezahlt werden dürfen, weil sie nicht im Einklang mit den EU- oder den nationalen Vorschriften verwendet wurden und somit nicht den von Rat und Parlament mit den betreffenden EU-Rechtsakten verfolgten Zielen entsprechen oder spezifischen nationalen Vorschriften in den Mitgliedstaaten zuwiderlaufen.
Wir schätzen die Fehlerquote mithilfe statistischer Methoden und stützen uns dabei auf quantifizierbare (d. h. monetär messbare) Fehler, die wir durch die Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen innerhalb der gesamten geprüften Grundgesamtheit der Ausgaben ermittelt haben.
Wirtschaftlicher, sozialer und
territorialer Zusammenhalt
Im Haushaltsjahr 2018 war der Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ die fehleranfälligste MFR-(Teil-)Rubrik, gefolgt von „Natürliche Ressourcen“ und „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“.
Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds
uneingeschränktes Prüfungsurteil
zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
und zu den Einnahmen;
eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben
Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sind die wichtigsten Hilfeinstrumente der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Mit den EEF sollen die Armut überwunden und eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der überseeischen Länder und Gebiete in die Weltwirtschaft gefördert werden. Die EEF werden von den Mitgliedstaaten der Union finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet.
Wie in den Vorjahren gaben wir für das Haushaltsjahr 2018 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF und zu den Einnahmen und ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben der EEF ab.
Besondere Jahresberichte zu den EU-Agenturen und den Gemeinsamen Unternehmen
Die EU-Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen. Insgesamt gibt es 43 Agenturen.
Gemeinsame Unternehmen sind öffentlich-private Partnerschaften der EU mit der Industrie, Forschungsgruppen und Mitgliedstaaten, die bei der Umsetzung bestimmter Aspekte der Forschungspolitik der EU eine wichtige Rolle spielen. Die Europäische Kommission ist das zum öffentlichen Sektor gehörende Mitglied der Gemeinsamen Unternehmen und vertritt die EU. Insgesamt gibt es acht Gemeinsame Unternehmen.
Hinweis: Das Vereinigte Königreich trat am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus.
Agenturen außer einer;
uneingeschränktes Prüfungsurteil für alle
Gemeinsamen Unternehmen
Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2018 für alle Agenturen (ohne den SRB) Gesamtmittel in Höhe von 4,2 Milliarden Euro und damit 20 % mehr als 2017 (3,5 Milliarden) bereitgestellt. Dies entspricht in etwa 2,9 % des EU-Gesamthaushaltsplans für 2018 (2017: 2,7 %).
Insgesamt bestätigte unsere Prüfung der Rechnungsführung der Agenturen für das Haushaltsjahr 2018 die in den Vorjahren aufgezeigten positiven Ergebnisse. Wir erteilten uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungen; hiervon ausgenommen ist das EASO, dem ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Zahlungen erteilt wurde.
Wir erteilten außerdem allen Gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den Ausgaben.
durch das Parlament
Die Veröffentlichung unserer Jahresberichte steht am Beginn des Entlastungsverfahrens, in dessen Verlauf das Europäische Parlament – auf Empfehlung des Rates – entscheidet, ob die Kommission und andere Stellen den EU-Haushalt zufriedenstellend verwaltet haben. Ist dies der Fall, wird ihnen „Entlastung“ erteilt.
Im Oktober 2019 stellten wir unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den EEF dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und in der Folge auch dem Plenum des Europäischen Parlaments, dem Rat („Wirtschaft und Finanzen“) sowie den Parlamenten und nationalen Behörden von 21 Mitgliedstaaten vor.
zu den Eventualverbindlichkeiten und
den Europäischen Schulen
Wir sind verpflichtet, jährlich über alle dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss, dem Rat und der Kommission im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Bankenabwicklung entstandenen Eventualverbindlichkeiten zu berichten. In unserem Bericht 2018 kamen wir zu dem Schluss, dass der Ausschuss die Darstellung seiner Rechnungslegung verbessert hat, es jedoch einer besseren Berichterstattung über Eventualverbindlichkeiten von nationaler Ebene bedarf.
Außerdem veröffentlichen wir einen jährlichen Bericht über die Jahresrechnung der Europäischen Schulen. Unsere prüferische Durchsicht der Jahresrechnung für 2018 ergab eine wesentliche Fehlerquote für eine der 13 Europäischen Schulen.
digitalen Prüfung
Bei der Digitalisierung geht es darum, das Potenzial von Technologien zu nutzen, um mehr und bessere Informationen für den Prozess der Rechenschaftspflicht bereitzustellen. Der digitale Wandel ist auch für unsere Prüfungsarbeit und unsere Organisation von großer Bedeutung.
Wir haben einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Lenkungsausschuss Digitalisierung eingesetzt, um diesen Umstellungsprozess in den kommenden Jahren zu steuern.
Als erste wichtige Initiative im Prüfungsbereich lancierten wir 2019 einen Pilotversuch zur Automatisierung der Prüfung der Rechnungsführung der Exekutivagenturen. Bei diesem Pilotversuch werden wir gleichzeitig traditionelle und digitale Instrumente einsetzen.
Stellungnahmen
zur Besseren Rechtsetzung
Ein Weg, um den Ansatz der Kommission für eine Bessere Rechtsetzung zu stärken, besteht für uns in der Veröffentlichung von Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für neue oder geänderte Rechtsakte. Handelt es sich dabei um Legislativvorschläge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, sind nach dem EU-Recht Stellungnahmen des Hofes vorgeschrieben. Außerdem können uns andere Organe um die Abgabe von Stellungnahmen zu spezifischen Fragestellungen ersuchen. Unsere Stellungnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Im Jahr 2019 veröffentlichten wir drei Stellungnahmen: zu dem Vorschlag betreffend das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, zu einem Vorschlag für die Finanzregelung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) und zu dem Vorschlag für die Finanzregelung des Gemeinschaftlichen Sortenamts.
Anfang 2019 veröffentlichten wir ferner unsere Kurzdarstellung der Bemerkungen des EuRH zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027. Im Mittelpunkt dieser Kurzdarstellung standen das vorgeschlagene Verfahren zur Festsetzung der Ausgabenprioritäten für die EU, die Flexibilität des EU-Haushalts, die Leistungsorientierung und die Vereinfachung der Verwaltung sowie die Regelungen für die Rechenschaftspflicht und die Prüfung.
Grundlage für diese Analyse waren hauptsächlich mehrere von uns im Verlauf des Jahres 2018 abgegebene Stellungnahmen zu den Kommissionsvorschlägen, aber auch unsere jüngsten Themenpapiere und sonstigen Berichte zu den EU-Finanzen. Außerdem stützten wir uns auf unsere Gesamterfahrung.
Veröffentlichungen
im Jahresverlauf
Über das gesamte Jahr hinweg haben wir eine relativ ausgewogene Zahl an Veröffentlichungen erreicht mit einem Höhepunkt im Oktober, als wir unsere Jahresberichte herausgaben.
Querschnittsthemen
Bekämpfung von Betrug zulasten der finanziellen Interessen der EU
Verwaltungsvereinbarung
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) steht an vorderster Front, wenn es um die Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU geht.
Ville Itälä, Generaldirektor OLAF,
Klaus-Heiner Lehne, Präsident EuRH,
Eduardo Ruiz García, Generalsekretär EURH.
Wir haben für unsere Prüfer detaillierte Leitlinien zum Umgang mit dem Betrugsrisiko angenommen. Wir leiten jeden Verdacht auf Betrug oder sonstige rechtswidrige Handlungen zulasten der finanziellen Interessen der EU, der bei unserer Prüfungsarbeit aufkommt oder uns gemeldet wird, an das OLAF weiter. Diese Fälle werden dann vom OLAF bearbeitet, das über mögliche Ermittlungen entscheidet und erforderlichenfalls mit Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.
Im Jahr 2019 unterzeichneten wir außerdem eine Verwaltungsvereinbarung, in der die operativen Bestimmungen für unsere Zusammenarbeit mit dem OLAF festgelegt sind, einschließlich der Koordinierung von Schulungen, Workshops und des Personalaustauschs.
wurden an das OLAF weitergeleitet
Wir sind der externe Prüfer der EU. Unsere Prüfungen sind nicht speziell auf die Aufdeckung von Betrug ausgelegt. Nichtsdestotrotz stellen unsere Prüfer regelmäßig eine Reihe von Fällen fest, bei denen sie betrügerische Tätigkeiten vermuten.
Im Jahr 2019 übermittelten wir dem OLAF 10 Fälle mutmaßlichen Betrugs, (2018: neun Fälle), davon acht, auf die wir im Verlauf unserer Prüfungen gestoßen waren sowie zwei Fälle, die sich aufgrund von Hinweisen vonseiten Dritter ergaben. Zusätzliche Informationen über die Art dieser Betrugsverdachtsfälle und über die sich daraus ergebenden Wiedereinziehungen laut Empfehlung des OLAF sind unserem Jahresbericht zum Gesamthaushaltsplan der EU zu entnehmen.
Im Jahr 2019 haben wir außerdem zwei Sonderberichte veröffentlicht, die eng mit der Betrugsbekämpfung bei den EU-Ausgaben zusammenhängen: Es handelt sich um den Sonderbericht Nr. 01/2019 „Bekämpfung von Betrug bei den EU-Ausgaben: Es muss gehandelt werden“ und den Sonderbericht Nr. 06/2019 „Bekämpfung von Betrug bei den EU-Kohäsionsausgaben: Verwaltungsbehörden müssen Aufdeckung, Reaktion und Koordinierung verstärken“.
Schließlich widmeten wir eine Sonderausgabe des ECA Journals der Bekämpfung von Betrug und Korruption und dem Schutz der finanziellen Interessen der EU.
Fokus auf der Nachhaltigkeit
im Mittelpunkt unserer Prüfungsarbeit
In den letzten Jahren, in denen wir uns schwerpunktmäßig mit Umwelt- und Klimafragen befassten, bildeten Fragen der Nachhaltigkeit Prüfungsthemen von herausragender Bedeutung.
Im Jahr 2019 wurden unsere Arbeiten im Bereich der Nachhaltigkeit durch die Analyse der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt. Diese Analyse bot einen Überblick darüber, wie die EU-Institutionen Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen und welchen Beitrag sie zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen leisten.
Außerdem veranstalteten wir eine Konferenz – das EuRH-Forum für Nachhaltigkeitsberichterstattung –, um das Bewusstsein für das Thema zu schärfen und wichtige Interessenträger zusammenzubringen.
Im Juli nahmen wir an einer Sitzung der ORKB-Präsidenten und Stakeholder zum Thema „ORKB bewegen etwas: Prüfung der Umsetzung der SDG“ beim hochrangigen politischen UN-Forum für die Agenda 2030 teil.
Schließlich veröffentlichten wir eine Sonderausgabe des ECA Journals zu den SDG.
Prüfungsteam: Analyse „Nachhaltigkeitsberichterstattung: eine Bestandsaufnahme bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU“.
Institutionelle Beziehungen
vor dem Europäischen Parlament, dem Rat und
den nationalen Parlamenten
Wir arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament (EP), dem Rat und den nationalen Parlamenten in den Mitgliedstaaten zusammen, da die Wirkung unserer Arbeit in hohem Maße davon abhängt, welchen Nutzen diese Institutionen aus unseren Prüfungsergebnissen und Empfehlungen ziehen.
Unsere Prüfungsberichte werden den einschlägigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und den Arbeitsgruppen des Rates vorgestellt. Überdies stellen wir unsere Jahresberichte, aber auch unsere Sonderberichte und Analysen den nationalen Parlamenten vor.
Im Jahr 2019 sind die Präsentationen unserer Berichte für diese institutionellen Adressaten weiter angestiegen, was vor allem auf eine deutliche Zunahme der Präsentationen vor den nationalen Parlamenten zurückzuführen ist. Zugleich fanden auch aufgrund der Parlamentspause von Mitte April bis September 2019 weniger Präsentationen vor dem EP statt.
Präsidenten der EU-Organe
2019 war ein Jahr des Wandels an der Spitze vieler EU-Organe: Nach deren Wahl traf sich unser Präsident mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, der Präsidentin der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates.
EuRH-Präsident Lehne mit EP-Präsident David Sassoli, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel.
Europäisches Parlament
Unsere Mitglieder und Prüfungsteams werden von den Ausschüssen und Gremien des Europäischen Parlaments – und insbesondere vom Haushaltskontrollausschuss – regelmäßig eingeladen.
Im Jahr 2019 herrschten bedingt durch die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 insofern besondere Verhältnisse, als die Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse Mitte April pausierten und dann wieder im September anliefen. Wir stellten 14 Ausschüssen 31 Sonderberichte und 10 Analysen vor (2018: 39 Berichte und 14 Ausschüsse).
Im Anschluss an die Wahlen starteten wir eine Sensibilisierungskampagne, um die Mitglieder des Europäischen Parlaments über unsere Tätigkeit als externer Prüfer der EU zu informieren. Außerdem veranstalteten wir eine Reihe von Workshops für das Personal des EP.
Schließlich richteten wir im Oktober 2019 ein Publikationsportal ein, das nicht nur Mitgliedern des EP, sondern auch der allgemeinen Öffentlichkeit einen benutzerfreundlicheren Zugang zu unseren Berichten gestattet.
Rat der Europäischen Union
Im Jahr 2019 stellten unsere Prüfungsteams 22 Arbeitsgruppen des Rates und zwei Ausschüssen 26 Sonderberichte vor (2018: 40 Berichte und 27 Arbeitsgruppen).
Ferner stellten wir zwei Analysen vor: eine dem Haushaltsausschuss während einer informellen Ratssitzung in Rumänien und eine weitere der Arbeitsgruppe zur Agenda 2030.
Außerdem nahmen wir an einem Meinungsaustausch mit dem Ausschuss für Finanzdienstleistungen über die Vereinbarung mit der Europäischen Zentralbank sowie mit dem Haushaltsausschuss über unseren Haushaltsentwurf für 2020 teil und stellten im Dezember 2019 unser Arbeitsprogramm 2020 vor.
Im Oktober 2019 stattete uns der Präsident der Euro-Gruppe einen Besuch ab, um den aktuellen Stand und die künftigen Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie unseren potenziellen Beitrag im Bereich der finanz- und wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU zu erörtern. Darüber hinaus traf der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ im Mai 2019 mit unseren Mitgliedern zusammen.
Regierungen der Mitgliedstaaten und nationale Parlamente
Unsere Mitglieder besuchen regelmäßig die nationalen Parlamente und Regierungen. Im Jahr 2019 hielten wir 90 Präsentationen in 21 Mitgliedstaaten (2018: 50 Präsentationen in 14 Mitgliedstaaten). Dies stellt bislang die höchste Anzahl dar.
Europäische Kommission
geprüften Stellen auf höchster Ebene
Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass unsere Mitglieder ein jährliches Treffen mit ihren Amtskollegen bei der Kommission abhalten. Diese Treffen bieten die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und darüber nachzudenken, wie unsere Zusammenarbeit weiter verbessert werden kann.
EuRH-Mitglieder und das Kollegium der Kommissions-mitglieder, Juni 2019.
Im Juni 2019 setzte sich diese Tradition fort, als Präsident Jean-Claude Juncker unsere Mitglieder zu einem Meinungsaustausch mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder in Brüssel einlud.
Europäische Zentralbank
Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums,
Europäische Zentralbank,
Alex Brenninkmeijer, EuRH-Mitglied,
Klaus-Heiner Lehne, EuRH-Präsident, Oktober 2019.
Im Oktober 2019 unterzeichneten wir eine Vereinbarung mit der Europäischen Zentralbank, in der die praktischen Modalitäten für den Austausch von Informationen über die Aufsichtstätigkeit der Europäischen Zentralbank für unsere Prüfer festgelegt sind.
Zusammenarbeit mit Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB)
Kontaktausschuss der EU-ORKB
in Polen
Unsere Zusammenarbeit mit den EU-ORKB findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der Präsidenten der EU-ORKB statt. Dieses Netzwerk der EU-ORKB ermöglicht es uns, die Tätigkeit der unabhängigen externen Finanzkontrolle in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu fördern.
Im Juni 2019 nahmen wir an der Jahressitzung teil, die von der ORKB Polens, die auch den Vorsitz innehatte, ausgerichtet wurde. Die Diskussionen drehten sich in erster Linie um die Herausforderungen und Chancen, die das Digitale Europa für die EU-ORKB mit sich bringt.
Auf dieser Sitzung übernahmen wir den Vorsitz des Kontaktausschusses, wie wir dies alle drei Jahre tun.
Kontaktausschusssitzung, Warschau, Juni 2019.
Im Januar 2019 lancierten wir ein Online-Portal zur Finanzkontrolle in der Europäischen Union. Dieses Online-Portal bietet Informationen über Mandat, Status, Organisationsstruktur, Tätigkeit und Output der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
(„Public Health“) in der EU
Im Dezember 2019 veröffentlichten wir im Namen des Kontaktausschusses ein zweites Prüfungskompendium, das Aufschluss über die in der gesamten Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit durchgeführten Prüfungen gibt.
Das Kompendium bietet Hintergrundinformationen zur öffentlichen Gesundheit, zu ihren Rechtsgrundlagen, ihren Hauptzielen und den damit verbundenen Zuständigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie auf EU-Ebene. Außerdem werden darin die wichtigsten Herausforderungen veranschaulicht, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten diesbezüglich konfrontiert sind. Es basiert auf aktuellen Prüfungsfeststellungen des Europäischen Rechnungshofs und der ORKB aus 23 EU-Mitgliedstaaten.
Im Jahr 2019 begannen wir mit den Vorbereitungsarbeiten für ein drittes Prüfungskompendium, das 2020 veröffentlicht werden soll und sich mit dem Thema der Cybersicherheit beschäftigen wird.
INTOSAI
Im Jahr 2019 setzte der EuRH seine aktive Mitwirkung an den Tätigkeiten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) fort, insbesondere in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Komitees für Fachliche Normen (seit Dezember 2016) und als Mitglied des Unterkomitees für die Prüfung der Rechnungsführung und für Rechnungswesen, des Unterkomitees für die Prüfung der Einhaltung rechtlicher Normen sowie des Unterkomitees für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Wir nahmen auch an den Tätigkeiten und Projekten anderer Arbeitsgremien der INTOSAI teil, vornehmlich im Bereich Umweltprüfung, Big Data, finanzielle Modernisierung und Regulierungsreform sowie Bewertung der öffentlichen Politiken und Programme. Beteiligt waren wir außerdem an der INTOSAI-Taskforce zur Professionalisierung von Rechnungsprüfern, der INTOSAI-Entwicklungsinitiative (IDI) und am Überarbeitungsprojekt für die ISSAI 200 unter der Ägide des Unterkomitees für die Prüfung der Rechnungsführung und für Rechnungswesen.
Ferner nahmen wir am XXIII. INTOSAI-Kongress (INCOSAI) im September 2019 in Moskau teil. Auf der Konferenz wurden zwei Hauptthemen ausführlich erörtert: Informationstechnologie für die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung und Beitrag der ORKB zu den nationalen Prioritäten und Zielen.
EUROSAI
Auch an den Tätigkeiten der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI), der europäischen Regionalgruppe der INTOSAI, wirkten wir aktiv mit, vor allem in ihren Arbeitsgruppen Umweltprüfung, IT-Prüfung und Prüfung von Katastrophenhilfe sowie in ihrer Taskforce Prüfung und Ethik.
Wir nahmen außerdem an mehreren Workshops und Seminaren teil und leisteten gemeinsam mit 14 anderen europäischen ORKB einen Beitrag zur Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts zur Luftqualität.
Im Oktober 2019 veranstalteten wir die siebzehnte jährliche Sitzung der EUROSAI-Arbeitsgruppe Umweltprüfung sowie eine gemeinsame Konferenz zur Biodiversität.
Schließlich nahmen wir an der dritten gemeinsamen Konferenz der EUROSAI-ASOSAI zum Thema „Neu aufkommende Fragen und Notfallsituationen“ im März 2019 in Israel teil wie auch am ersten gemeinsamen Seminar der EUROSAI-AFROSAI im November 2019 in Lissabon, das von der portugiesischen ORKB ausgerichtet wurde.
Jährliche Sitzung der EUROSAI-Arbeitsgruppe Umweltprüfung, Oktober 2019.
Die ORKB der EU-Bewerberländer und potenziellen EU-Bewerberländer
Zudem unterstützen wir die ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei). Diese Unterstützung erfolgt in erster Linie über ein Netzwerk, das mit dem Kontaktausschuss vergleichbar ist, und über unsere Förderung von Tätigkeiten, die von der OECD koordiniert werden.
Im Jahr 2019 nahmen 10 Prüfer von ORKB des Netzwerks an unserem Praktikumsprogramm teil.
Außerdem trugen wir aktiv zu den Sitzungen und Aktivitäten des Netzwerks bei. Dies umfasste die Behandlung von Themen wie Rechnungslegungsmethoden mit erhöhter Wirkung und digitale Prüfung.
Peer Reviews anderer EU-ORKB
Bei einer Peer Review handelt es sich um eine externe unabhängige Überprüfung eines oder mehrerer Elemente der Organisation und/oder der Funktionsweise einer ORKB durch ein Team von Fachkollegen aus einer oder mehreren ORKB. Sie stellt keine Prüfung dar, sondern eine Begutachtung und Beratung durch Fachkollegen, die auf freiwilliger Basis erfolgt.
Peer-Review-Sitzung, Vilnius, Juni 2019.
Im Jahr 2019 führte ein Peer-Review-Team unter der Leitung unseres Generalsekretärs zusammen mit den ORKB Polens und des Vereinigten Königreichs eine Peer Review der ORKB Litauens durch. Das Hauptziel bestand darin zu bewerten, ob die Prüfungspraxis der litauischen ORKB den internationalen Prüfungsstandards entsprach. Im Dezember 2019 wurde der Abschlussbericht dem litauischen Parlament (Seimas) vorgelegt.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
Unser Management
Die Mitglieder
Der EuRH handelt als ein Kollegialorgan von Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Jedes Mitglied wird im Anschluss an seine Benennung durch seine jeweilige nationale Regierung vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Bei der Ernennung und Berufung von Mitgliedern wird uns keine Rolle zugestanden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Hofes beträgt sechs Jahre, wobei Wiederernennung zulässig ist. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt übernehmen sie diesbezüglich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine feierliche Verpflichtung.
Sitzung des Kollegiums der Mitglieder des EuRH am 18. Juli 2019 in Luxemburg.
Im Jahr 2019 ernannte der Rat vier neue Hofmitglieder: Viorel Ștefan (Rumänien) ab dem 1. Juli 2019 und Ivana Maletić (Kroatien) ab dem 15. Juli 2019 sowie Joëlle Elvinger (Luxemburg) und François-Roger Cazala (Frankreich) ab dem 1. Januar 2020. Darüber hinaus wurden die Amtszeiten von drei amtsinhabenden Mitgliedern vom Rat verlängert: Alex Brenninkmeijer (Niederlande), Nikolaos Milionis (Griechenland) und Klaus-Heiner Lehne (Deutschland).
Phil Wynn Owen (UK) war bis zum 31. Januar 2020 Mitglied.
Mit Stand von März 2020 muss im Anschluss an die Ernennung von Janusz Wojciechowski zum Mitglied der Europäischen Kommission im Dezember 2019 noch ein polnisches Mitglied benannt und ernannt werden.
2019 ist das Kollegium der Mitglieder des EuRH 21-mal (2018: 18-mal) zusammengetreten.
Präsident
Zum Zuständigkeitsbereich des Präsidenten zählen die Strategie des Organs, die Planung und das Leistungsmanagement, die Kommunikation und die Medienarbeit, die Beziehung zu den anderen Organen, Rechtsfragen und die Interne Revision. Der Präsident vertritt den Hof außerdem in allen seinen Außenbeziehungen.
Die Mitglieder wählen den Präsidenten für drei Jahre aus ihrer Mitte, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Die Rolle des Präsidenten ist die eines Ersten unter Gleichen (Primus inter Pares).
Im September 2016 wurde Klaus-Heiner Lehne zum Präsidenten gewählt; seine Wiederwahl erfolgte im September 2019.
Der Präsident und die Mitglieder
Hinweis: Stand von März 2020.
Prüfungskammern und Ausschüsse
Die Mitglieder sind einer unserer fünf Prüfungskammern zugeordnet. In den Kammern wird der Großteil unserer Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen vorbereitet und angenommen.
Die Kammern unterstehen der Leitung eines Doyen oder einer Doyenne, der/die von den Mitgliedern der Kammer aus ihrer Mitte gewählt wird. Mit Stand von Dezember 2019 wurden die fünf Prüfungskammern von den folgenden Doyens/Doyennes geleitet: Nikolaos Milionis, Iliana Ivanova, Bettina Jakobsen, Alex Brenninkmeijer und Lazaros S. Lazarou. Danièle Lamarque war das für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständige Mitglied (bis zum Ende ihrer Amtszeit im Dezember 2019). Sie hatte den Vorsitz im Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich.
Die Kammern teilen ihre Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern auf. Jedes Mitglied ist der Kammer und dem Hof gegenüber für seine eigenen Prüfungsaufgaben rechenschaftspflichtig. Die Mitglieder werden von einem Kabinett unterstützt. Die Prüfungsarbeit wird von professionellen Prüfern durchgeführt, die für die Direktionen der Prüfungskammern tätig sind.
Zusätzlich zu ihrer Rolle in den Prüfungskammern haben einige Mitglieder außerdem weitere Aufgaben übernommen: Oscar Herics hatte die Leitung des Ethik-Ausschusses inne, Samo Jereb die des Prüfungsausschusses, Eva Lindström die des Lenkungsausschusses Digitalisierung und João Figueiredo dies des Beratenden Ausschusses Strategie und Vorausschau. Rimantas Šadžius war das für Institutionelle Beziehungen zuständige Mitglied.
Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen werden vom Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls vom Kollegium der Mitglieder gefasst, deren Vorsitz jeweils der Präsident führt.
Unsere obere Managementebene besteht aus dem Generalsekretär und den Direktoren. Insgesamt gibt es 10 Direktionen: davon sind fünf den Prüfungskammern, eine dem Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, eine weitere dem Präsidenten und drei dem Generalsekretär zugeordnet.
Unsere obere Managementebene
Hinweis: Stand von März 2020.
Leistungsmessung
Wir wenden zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) an, um unser Management über die im Hinblick auf unsere strategischen Ziele erreichten Fortschritte zu informieren, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und unseren institutionellen Adressaten Informationen über unsere Leistung an die Hand zu geben. Diese KPI geben einen umfassenden Überblick darüber, wie wir als Organisation unserer Arbeit hinsichtlich Verbreitung, Auswirkungen und Wahrnehmung nachgehen.
36 Berichte veröffentlicht
Wir überwachen Zahl und Terminierung der über das gesamte Jahr hinweg veröffentlichten Berichte. Dies liefert einen Anhaltspunkt für die Genauigkeit unserer Planung.
Im Jahr 2019 veröffentlichten wir 36 Berichte: 25 Sonderberichte und 11 Analysen. Dies entspricht der Anzahl der im Arbeitsprogramm geplanten Veröffentlichungen.
Anzahl der veröffentlichten Sonderberichte und Analysen
Darüber hinaus gaben wir sechs Jahresberichte, drei Stellungnahmen, 18 Prüfungsvorschauen und vier sonstige Veröffentlichungen heraus. Insgesamt erstellten wir im Verlauf des Jahres 67 Veröffentlichungen.
Medienpräsenz
Berichterstattung in den sozialen
Medien
Wir verfolgen die Medienberichterstattung zu unserer Arbeit und unserem Organ, die je nach Thema und Komplexität eines Berichts erheblich variieren kann. Gleichzeitig können externe Faktoren das Interesse der Medien an unseren Veröffentlichungen stark beeinflussen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Datum der Veröffentlichung eines Berichts mit einem wichtigen Ereignis oder einer politischen Entwicklung zeitlich zusammenfällt, wodurch das öffentliche Interesse an dem betreffenden Thema möglicherweise deutlich ansteigt.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 mehr als 50 000 freie Online-Artikel und Beiträge in den sozialen Medien vermerkt.
Für 2019 stellten wir eine erhebliche Zunahme unserer Beiträge in den sozialen Medien fest, die auch auf die aktivere Nutzung dieser Kommunikationskanäle während des Jahres zurückzuführen ist.
Im Jahr 2019 haben wir unsere Kontakte zur Presse und zu den Medien intensiviert. Dies gelang uns, indem wir
- 61 Pressemitteilungen in 23 EU-Sprachen herausgaben (2018: 76) sowie zahlreiche Kurzmitteilungen und Hinweise für die Medien in bestimmten Sprachen;
- 25 Pressebriefings abhielten (2018: 20), darunter sektor- und länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht. Diese Pressebriefings finden in der Regel in Brüssel statt.
Des Weiteren empfingen wir in Brüssel und in den Mitgliedstaaten tätige Journalisten für Besuche vor Ort und veranstalteten mehrere Briefings zu ausgewählten Berichten für Interessenträger aus der Industrie, NRO und Thinktanks.
Besuch von Journalisten aus den Mitgliedstaaten im November 2019 in Luxemburg.
2019 überstieg die Zahl der Besuche auf unserer Website erstmals eine Million. Insgesamt verzeichneten wir rund 511 000 einzelne Besucher.
sozialen Medien
Über das gesamte Jahr hinweg verzeichneten wir eine Zunahme unserer Präsenz und unseres Engagements in den sozialen Medien – insbesondere auf Facebook, Twitter und LinkedIn –, die mittlerweile einen unerlässlichen Bestandteil unserer Kommunikationsaktivitäten bilden und es uns ermöglichen, in einen direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu treten.
Ende des Jahres 2019 verzeichneten unsere drei Accounts in den sozialen Medien rund 29 500 Follower (2018: rund 22 500).
Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit
halten unsere Prüfungsberichte
für nützlich
Wir bewerten die voraussichtliche Wirkung und die Zweckmäßigkeit unserer Prüfungsarbeit anhand von Rückmeldungen unserer Interessenträger aus dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, aus EU-Agenturen, den ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und ORKB, NRO, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien.
Seit 2018 ersuchen wir unsere Interessenträger mittels anonymer elektronischer Umfragen um Rückmeldung zu einer Auswahl von Sonderberichten und Analysen sowie zum Jahresbericht. Durch diese Umfragen können Interessenträger auch Rückmeldung zur Qualität der Berichte geben und allgemeine Vorschläge zur Arbeit des Hofes unterbreiten.
Insgesamt bestätigten 2019 88 % der Befragten die Zweckmäßigkeit unserer Berichte für ihre Arbeit und 81 % sprachen ihnen Wirkung zu. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis des letzten Jahres.
Weiterverfolgung unserer Empfehlungen
umgesetzt
Wir bestimmen den Stand der Umsetzung unserer Empfehlungen anhand der von unseren Prüfern vorgenommenen Weiterverfolgung. Für 2019 analysierten wir die Empfehlungen, die wir in unseren 2015 veröffentlichten Sonderberichten und dem Jahresbericht aus demselben Jahr unterbreitet hatten.
Aus dieser Analyse geht hervor, dass 96 % der von uns in unserem Jahresbericht 2015 unterbreiteten Empfehlungen und 94 % der Empfehlungen in unseren 2015 veröffentlichten Sonderberichten vollständig, weitgehend oder (zumindest) teilweise umgesetzt wurden.
Unsere Mitarbeiter
Personalzuweisung
Ende 2019 verfügte unser Organ über 853 Dauer- und Zeitplanstellen (2018: 853 Planstellen), davon 534 in den Prüfungskammern, einschließlich 118 Planstellen in den Kabinetten der Mitglieder.
Darüber hinaus waren zum Jahresende 75 Vertragsbedienstete und 16 abgeordnete nationale Sachverständige beim Hof beschäftigt (2018: 76 bzw. 15).
Personaleinstellung
Unsere Einstellungspolitik folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe. Unsere Mitarbeiter verfügen über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund.
Im Jahr 2019 stellte der Hof 77 Mitarbeiter ein (2018: 79 Mitarbeiter): 17 Beamte, 33 Bedienstete auf Zeit, 21 Vertragsbedienstete und sechs abgeordnete nationale Sachverständige.
Außerdem stellten wir 55 Praktikumsplätze (2018: 60) für Hochschulabsolventen für Zeiträume von drei bis fünf Monaten zur Verfügung.
Altersprofil
Fast drei Viertel (74 %) des Ende 2019 im aktiven Dienst befindlichen Personals ist zwischen 40 und 59 Jahre alt.
Mehr als die Hälfte unserer Direktoren und Leitenden Manager ist 50 Jahre alt oder älter. Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis 10 Jahren, wenn diese Mitarbeiter den Ruhestand antreten, zu einer Erneuerung in den Führungspositionen kommen.
Chancengleichheit
Der Hof bietet seinen Mitarbeitern auf allen Ebenen der Organisation berufliche Chancengleichheit. Unsere Politik der Chancengleichheit für den Zeitraum 2018-2020 betrifft auch Fragen im Zusammenhang mit Alter und Behinderungen. Insgesamt haben wir einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil unter unseren Mitarbeitern.
Wir setzen uns auch weiterhin für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in unseren Führungspositionen ein. Im Jahr 2019 handelt es sich bei rund einem Drittel unserer Direktoren und Leitenden Manager um Frauen.
Rechenschaftslegung des Hofes
Finanzinformationen
Der Hof wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert, wobei sein Haushalt unter die Rubrik Verwaltungsausgaben fällt.
Für 2019 belief sich unser Haushalt auf rund 147 Millionen Euro, wovon 98 % im Jahresverlauf verwendet wurden.
Dies entspricht weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU bzw. rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU.
Ausführung des Haushaltsplans 2019
| HAUSHALTSJAHR 2019 | Endgültige Mittel |
Mittel- bindungen |
Verwendung der Mittel in % |
Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs |
(Tausend Euro) | |||
| 10 – Mitglieder des Organs | 11 324 | 11 004 | 97 % | 10 963 |
| 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 107 367 | 106 434 | 99 % | 106 434 |
| 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 6 683 | 6 407 | 96 % | 6 272 |
| 162 – Dienstreisen | 3 200 | 2 700 | 84 % | 2 457 |
| 161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 3 089 | 3 008 | 97 % | 2 201 |
| Zwischensumme Titel 1 | 131 663 | 129 553 | 98 % | 128 327 |
| Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben |
||||
| 20 – Gebäude | 3 526 | 3 523 | 99 % | 1 965 |
| 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 8 085 | 8 085 | 100 % | 5 138 |
| 212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 976 | 880 | 90 % | 769 |
| 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 424 | 339 | 80 % | 272 |
| 25 – Sitzungen und Konferenzen | 620 | 487 | 78 % | 302 |
| 27 – Informationen und Veröffentlichungen | 1 596 | 1 448 | 90 % | 1 027 |
| Zwischensumme Titel 2 | 15 227 | 14 762 | 97 % | 9 473 |
| Europäischer Rechnungshof insgesamt |
146 890 | 144 315 | 98 % | 137 800 |
Haushaltsplan 2020
Bei den Mittelansätzen ist im Haushalt 2020 ein Anstieg um 4,3 % gegenüber 2019 zu verzeichnen.
| HAUSHALT | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs | (Tausend Euro) | |
| 10 – Mitglieder des Organs | 11 751 | 11 474 |
| 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit | 111 860 | 107 666 |
| 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen | 7 403 | 6 381 |
| 162 – Dienstreisen | 3 370 | 3 450 |
| 161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs | 2 945 | 3 098 |
| Zwischensumme Titel 1 | 137 329 | 132 069 |
| Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben |
||
| 20 – Gebäude | 3 255 | 2 984 |
| 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation | 7 718 | 7 605 |
| 212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten | 963 | 998 |
| 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb | 563 | 548 |
| 25 – Sitzungen und Konferenzen | 696 | 700 |
| 27 – Informationen und Veröffentlichungen | 2 613 | 1 986 |
| Zwischensumme Titel 2 | 15 808 | 14 821 |
| Europäischer Rechnungshof insgesamt | 153 137 | 146 890 |
Interne und externe Prüfung
Interne Revision
Die Dienststelle „Interne Revision“ berät den Hof in Fragen des Risikomanagements. Sie bietet unabhängige und objektive Gewähr und erbringt Beratungsleistungen, die so gestaltet sind, dass die Tätigkeiten des Hofes an Mehrwert gewinnen und verbessert werden. Außerdem erstattet diese Dienststelle dem Ausschuss für Interne Revision Bericht, der sich aus drei Mitgliedern des Hofes und einem externen Experten zusammensetzt. Der Ausschuss kontrolliert regelmäßig die Fortschritte bei den verschiedenen Aufgaben, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Dienststelle „Interne Revision“ festgelegt sind, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Dienststelle.
Im Verlauf von 2019 nahm die Dienststelle „Interne Revision“ drei ausgewählte Aufgaben wahr: „Risiken und Herausforderungen des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich“, „Reisekosten der Mitglieder und hochrangigen Beamten, Ausgaben für Repräsentationszwecke der Mitglieder und Nutzung der Fahrzeugflotte des Hofes“ und „berufliche Fortbildungsmaßnahmen des Hofes“.
Ferner wurden unsere Risikomanagementstrategie und drei jährliche Erklärungen von nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten einer Untersuchung unterzogen. Darüber hinaus überwachte die Dienststelle „Interne Revision“ die Umsetzung ihrer früheren Empfehlungen, indem sie sich vergewisserte, dass die vereinbarten Aktionspläne umgesetzt wurden, und beriet in Fragen des neuen internen Kontrollrahmens des Hofes.
Unser interner Prüfer zeigte keine Mängel auf, die aufgrund ihrer Art oder ihres Ausmaßes die Zuverlässigkeit der internen Kontrollsysteme insgesamt ernsthaft infrage stellen würden; diese Kontrollsysteme waren von dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingeführt worden, um die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzvorgänge des Hofes im Jahr 2019 sicherzustellen.
Externe Prüfung
Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen externen Abschlussprüfer geprüft. Dieser Prüfung messen wir große Bedeutung bei, da sie zeigt, dass wir auf uns die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anwenden wie auf die von uns geprüften Stellen.
Der Bericht des Abschlussprüfers – PricewaterhouseCoopers S.à.r.l. – zum Jahresabschluss des Hofes für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 4. April 2019 veröffentlicht.
Prüfungsurteile unseres unabhängigen Abschlussprüfers – Haushaltsjahr 2018
Zum Jahresabschluss des Hofes:
„Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2018 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und deren nachträglichen Änderungen, nachfolgend „Haushaltsordnung“ genannt, sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung und deren nachträglichen Änderungen.“
Zum Ressourceneinsatz und zu den Kontrollverfahren des Hofes:
„Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien
- die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und
- die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.“
Haushaltsjahr 2017
Wie die anderen EU-Organe unterliegt auch der Hof dem Entlastungsverfahren.
Im März 2019 erteilte das Europäische Parlament unserem Generalsekretär Entlastung für die Ausführung unseres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017. Dies bedeutet, dass unser Jahresabschluss für 2017 abschließend gebilligt wurde.
Wie in jedem Jahr haben wir sämtliche während des Entlastungsverfahrens angesprochenen Probleme im Hinblick auf unsere Prüfungs- und Managementverantwortung sorgfältig analysiert, geeignete Maßnahmen ergriffen und dem Europäischen Parlament ausführlich über unsere Folgemaßnahmen berichtet.
Ethikrahmen
Schließlich wurde im Jahr 2019 unser Ethikrahmen einer externen Fachbegutachtung durch die ORKB Polens und Kroatiens unterzogen. Der entsprechende Bericht wurde im Januar 2020 fertiggestellt.
Erklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten
Gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung Erklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten
Der Unterzeichnete, Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs, erklärt hiermit in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Anweisungsbefugter,
- dass die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wie auch die zusätzlichen internen Informationen zur Erfüllung meiner Pflichten, die Finanz- und Managementinformationen, einschließlich der Ergebnisse der Kontrollen enthalten, richtig und genau sind, und
- bestätigt mit hinreichender Sicherheit, dass
- die Mittel, die für die in diesem Bericht beschriebenen Tätigkeiten bereitgestellt wurden, für die vorgesehenen Zwecke und entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet worden sind,
- die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und für einen angemessenen Umgang mit Betrugsvorwürfen oder Betrugsverdacht bieten,
- Kosten und Nutzen der Kontrollen verhältnismäßig sind.
Diese Sicherheit beruht auf der Einschätzung des Unterzeichneten sowie den ihm zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. den Berichten und Erklärungen der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten, den Berichten des Internen Prüfers sowie den Bestätigungsvermerken des unabhängigen Abschlussprüfers zu vorangegangenen Haushaltsjahren.
Der Unterzeichnete bestätigt, dass er von keinem nicht gemeldeten Umstand Kenntnis hat, der den Interessen des Organs schaden könnte.
Geschehen zu Luxemburg am 26. März 2020

Eduardo Ruiz García
Generalsekretär
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG
Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020
| ISBN 978-92-847-4585-2 | ISSN 2315-3903 | doi:10.2865/105562 | QJ-AA-20-001-DE-N | |
| HTML | ISBN 978-92-847-4572-2 | ISSN 2315-3903 | doi:10.2865/263527 | QJ-AA-20-001-DE-Q |
| ISBN 978-92-847-4609-5 | ISSN 1684-0666 | doi:10.2865/6146 | QJ-AA-20-001-DE-C |
URHEBERRECHTSHINWEIS
© Europäische Union, 2020.
Die Weiterverwendung von Dokumenten des Europäischen Rechnungshofs wird durch den Beschluss Nr. 6-2019 des Europäischen Rechnungshofs über die Politik des offenen Datenzugangs und die Weiterverwendung von Dokumenten geregelt.
Sofern nicht anders angegeben (z. B. in gesonderten Urheberrechtshinweisen), werden die Inhalte des Hofes, die Eigentum der EU sind, im Rahmen der Lizenz „Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)“ zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass eine Weiterverwendung gestattet ist, sofern die Quelle in angemessener Weise angegeben und auf Änderungen hingewiesen wird. Der Weiterverwender darf die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Dokumente nicht verzerrt darstellen. Der Hof haftet nicht für etwaige Folgen der Weiterverwendung.
Sie sind zur Einholung zusätzlicher Rechte verpflichtet, falls ein bestimmter Inhalt identifizierbare Privatpersonen zeigt, z. B. auf Fotos von Mitarbeitern des Hofes, oder Werke Dritter enthält. Wird eine Genehmigung eingeholt, so hebt diese die vorstehende allgemeine Genehmigung auf; auf etwaige Nutzungsbeschränkungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Weiterverwendung der folgenden Fotos ist unter Angabe des Urheberrechtsinhabers, der Quelle und, sofern angegeben, der Namen der Fotografen bzw. Architekten gestattet:
S. 2, © Europäische Union, 2020, Quelle: EuRH.
S. 6, 32, 33, 38 (unten), 41, 42, 43, 50, 58, 60, 63 und 64, © Europäische Union, 2019, Quelle: EuRH.
S. 15, erste Reihe, rechts, © Europäische Union, 2010 / Carlos Juan.
S. 15, zweite Reihe, Mitte, © Europäische Union, 2013, Quelle: EP / Bauweraerts Didier.
S. 17, © Europäische Union, 2013, Quelle: EP / Jennifer Jacquemart.
S. 19, © European Union, 2015 / Angelos Tzortzinis.
S. 21, © Europäische Union, 2016, Quelle: EP / Fred Marvaux.
S. 26, links, © Europäische Union, 2019 / Anouk Delafortrie.
S. 26, rechts, © Europäische Union, 2019, Lisa Hastert.
S. 28, © Europäische Union, 2019, Quelle: EP / Benoit Bourgeois.
S. 35, links, © Europäische Union, 2019, Quelle: EP (20191022_EP-093734A_DLL_007).
S. 35, Mitte, © Europäische Union, 2019, Quelle, Europäische Kommission.
S. 35, rechts, © Europäische Union, 2019, Quelle, Europäischer Rat.
S. 38, oben, © Europäische Union, 2019, Quelle, Europäische Kommission, Audiovisueller Dienst / Etienne Ansotte.
S. 62, © Europäische Union, 2019, Quelle: EuRH. Architekten der Gebäude: Paul Noël (1988) und Jim Clemes (2004 und 2013).
Wollen Sie Inhalte verwenden oder wiedergeben, an denen die EU keine Urheberrechte hat, müssen Sie eine Genehmigung direkt bei den Urheberrechtsinhabern einholen:
S. 7 und 8: Bildsymbole von Pixel perfect auf der Plattform https://flaticon.com.
S. 12, von links nach rechts:
© enthält abgeänderte Copernicus-Sentinel-Daten (2018), die von GeoVille verarbeitet wurden;
© Shutterstock / Andrey_Popov;
© Shutterstock / G-Stock Studio.
S. 13, von links nach rechts:
© Shutterstock / Antonio Guillem;
© Shutterstock / Gorodenkoff;
© Shutterstock / igorstevanovic.
S. 15, erste Reihe, links, © Shutterstock / Billion Photos;
S. 15, erste Reihe, Mitte, © Shutterstock / Gorodenkoff.
S. 15, zweite Reihe, links, © Shutterstock / LMWH;
S. 15, zweite Reihe, rechts, © Shutterstock / Photolines.
S. 15, letzte Reihe, von links nach rechts:
© Shutterstock / Syda Productions;
© Shutterstock / Jenson;
© Mit freundlicher Genehmigung von EUROCONTROL.
S. 18, © Shutterstock / Bannafarsai_Stock.
S. 20, © Shutterstock / pisaphotography.
S. 26, Mitte, © MCI Benelux, 2019.
S. 39, © NIK (Najwyższa Izba Kontroli), Warschau, 2019.
Software oder Dokumente, die von gewerblichen Schutzrechten erfasst werden, wie Patente, Marken, eingetragene Muster, Logos und Namen, sind von der Weiterverwendungspolitik des Hofes ausgenommen und werden Ihnen nicht im Rahmen der Lizenz zur Verfügung gestellt.
Die Websites der Organe der Europäischen Union in der Domain „europa.eu“ enthalten mitunter Links zu von Dritten betriebenen Websites. Da der Hof diesbezüglich keinerlei Kontrolle hat, sollten Sie deren Bestimmungen zum Datenschutz und zum Urheberrecht einsehen.
Verwendung des Logos des Europäischen Rechnungshofs
Das Logo des Europäischen Rechnungshofs darf nur mit vorheriger Genehmigung des Europäischen Rechnungshofs verwendet werden.
DIE EU KONTAKTIEREN
Besuch
In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe-Direct“-Informationsbüros. Über diesen Link finden Sie ein Informationsbüro in Ihrer Nähe: https://europa.eu/european-union/contact_de
Telefon oder E-Mail
Der Europe-Direct-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europe Direct
- über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),
- über die Standardrufnummer: +32 22999696 oder
- per E-Mail über: https://europa.eu/european-union/contact_de
INFORMATIONEN ÜBER DIE EU
Im Internet
Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen: https://europa.eu/european-union/index_de
EU-Veröffentlichungen
Sie können – zum Teil kostenlos – EU-Veröffentlichungen herunterladen oder bestellen unter https://op.europa.eu/de/publications. Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europe Direct oder das Informationsbüro in Ihrer Nähe (siehe https://europa.eu/european-union/contact_de).
Informationen zum EU-Recht
Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu
Offene Daten der EU
Über ihr Offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp/de) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.
