Sonderbericht
12 2020

Europäische Plattform für Investitionsberatung:
Die zur Ankurbelung von Investitionen in der EU ins Leben gerufene Plattform hat bislang begrenzte Auswirkungen

Über den Bericht: Die Europäische Plattform für Investitionsberatung wurde 2015 neben dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen als Teil der Investitionsoffensive für Europa eingerichtet, mit der Investitionen angekurbelt werden sollten. Die Plattform fördert Investitionen, indem sie für Projektträger zusätzliche Beratungsdienste erbringt, die über das bereits im Rahmen anderer EU-Programme bestehende Angebot hinausgehen. Sie wird in Partnerschaft von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank betrieben. 75 % des Jahreshaushalts der Plattform werden aus dem EU-Haushalt gedeckt, wofür im Zeitraum 2015-2020 bis zu 110 Millionen Euro vorgesehen sind. Dieser Bericht enthält die Feststellungen des Hofes zu den Tätigkeiten der Plattform von ihrer Einrichtung bis Dezember 2018. Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass sich die Plattform bis Ende 2018 noch nicht als wirksames Instrument zur Ankurbelung von Investitionen erwiesen hatte. Er legt Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Leistung vor und empfiehlt außerdem, die aus dem Betrieb der Plattform gezogenen Lehren bei der für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagenen neuen InvestEU-Beratungsplattform im Rahmen des Programms „InvestEU“ zu berücksichtigen.

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Zusammenfassung

I

Die Europäische Plattform für Investitionsberatung wurde 2015 neben dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen als Teil der Investitionsoffensive für Europa eingerichtet, mit der nach der Wirtschaftskrise Investitionen angekurbelt werden sollten. Die Aufgabe der Plattform besteht darin, Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, indem sie für Projektträger zusätzliche Beratungsdienste erbringt, die über das bereits im Rahmen anderer EU-Programme bestehende Angebot hinausgehen. Die Plattform wird in Partnerschaft von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank betrieben und arbeitet mit nationalen Förderbanken oder -instituten (NPBI) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zusammen.

II

Ziel der Prüfung des Hofes war es, zu bewerten, ob sich die Plattform als wirksames Instrument zur Ankurbelung von Investitionen erwiesen hat. Insbesondere untersuchte der Hof, ob die Plattform

  1. in geeigneter Weise eingerichtet wurde, um den Bedarf an Beratungsdiensten zu decken, die zusätzlich zu den bereits aus anderen EU-Quellen zur Verfügung stehenden Diensten benötigt werden;
  2. tatsächlich so betrieben wird, dass ihre Ziele erreicht werden, einschließlich der Zusammenarbeit mit Partnern;
  3. zur Verbesserung des Angebots an investitionsgeeigneten Projekten beigetragen hat.
III

Die Prüfung des Hofes erstreckte sich auf die Tätigkeiten der Plattform von ihrer Einrichtung im Jahr 2015 bis Dezember 2018. Der Hof hat Unterlagen der Plattform geprüft, die zuständigen Dienststellen der EIB und der Kommission befragt, die Daten zur Verwaltung der Plattform analysiert, eine Stichprobe der von der Plattform erteilten Aufträge zur beratenden Unterstützung überprüft und Umfragen bei den nationalen Förderbanken und ‑instituten (NPBI), die mit der Plattform zusammenarbeiten, sowie bei den Endbegünstigten der von der Plattform unterstützten Beratungsdienste durchgeführt.

IV

Im Juni 2018 schlug die Kommission das Programm „InvestEU“ für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 vor, einschließlich einer InvestEU-Beratungsplattform, die die bestehende Plattform und eine Reihe anderer zentral verwalteter EU-Beratungsinitiativen ersetzen soll. Der vorliegende Bericht enthält Analysen und Empfehlungen, die für die geplante neue Plattform relevant sind.

V

Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass sich die Plattform bis Ende 2018 noch nicht als wirksames Instrument zur Ankurbelung von Investitionen erwiesen hatte. Er stellte fest, dass die Plattform nach begrenzter vorheriger Bewertung des zu deckenden Beratungsbedarfs, des Umfangs der zu erwartenden Anfragen und der erforderlichen Ressourcen als „nachfrageorientiertes“ Instrument eingerichtet wurde. Letzten Endes gingen bei der Plattform im Vergleich zu den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen relativ wenige Anträge ein, die zu Beratungsaufträgen hätten führen können.

VI

Außerdem stellte der Hof fest, dass die Plattform das Ziel, maßgeschneiderte Beratungsdienste zur großen Zufriedenheit der Begünstigten zu erbringen, weitgehend erreicht hat. Sie verfügte jedoch weder über eine hinreichend klare Strategie noch legte sie Kriterien und Verfahren fest, um die Unterstützung gezielt auf die Bereiche auszurichten, in denen sie potenziell den größten Mehrwert für das Angebot an Investitionsvorhaben erbringen konnte, auch wenn die meisten der dafür erforderlichen Informationen erfasst wurden. Der Hof stellte fest, dass einige Begünstigte die Zusätzlichkeit der Unterstützung durch die Plattform im Vergleich zu anderen Beratungsquellen infrage stellten und dass nur wenig mehr als einem Prozent der während des Zeitraums aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen geförderten Finanzierungen ein Beratungsauftrag der Plattform zugutekam. Auch wenn die meisten Beratungsaufträge auf Sektoren und Mitgliedstaaten mit hoher Priorität entfielen, bezogen sich nur wenige Aufträge auf die prioritären Sektoren der Mitgliedstaaten mit dem höchsten Beratungsbedarf. Daher wäre für eine bessere Ausrichtung auf den insgesamt ungedeckten Beratungsbedarf ein proaktiverer Ansatz erforderlich gewesen. Hinzu kommt, dass sich die Zusammenarbeit mit Partnern zur Verbesserung der geografischen Abdeckung trotz der Bemühungen der Plattform wegen der rechtlichen Komplexität und der unterschiedlichen Kooperationsbereitschaft und ‑fähigkeit der nationalen Förderbanken nur langsam entwickelt hat.

VII

Insgesamt fand der Hof nur begrenzte Nachweise dafür, dass die Plattform bis Ende 2018 einen erheblichen Beitrag zum Angebot an investitionsgeeigneten Projekten geleistet hatte. Bei der Plattform gab es keine ausreichenden Verfahren, um die während des Zeitraums aus ihren Beratungsaufträgen resultierenden Investitionen weiterzuverfolgen, was eine Überwachung und Bewertung der diesbezüglichen Leistung der Plattform erschwerte. Im Übrigen hatte die Plattform bis Ende 2018 noch zu wenige Aufträge abgeschlossen, um einen erheblichen Beitrag zur Ankurbelung von Investitionen leisten zu können. Zudem stellen sich die Auswirkungen möglicherweise erst längerfristig ein, da sich die Unterstützung durch die Plattform in erster Linie auf Projekte in einem frühen Stadium bezog.

VIII

Auf der Grundlage seiner Bemerkungen empfiehlt der Hof,

  • die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Tätigkeiten der Plattform zu fördern;
  • die Unterstützung der Plattform gezielter auf Prioritäten auszurichten;
  • die Leistungsmessung zu verbessern.
IX

Schließlich empfiehlt der Hof, die aus dem Betrieb der Plattform gezogenen Lehren bei der Einrichtung der InvestEU-Beratungsplattform im Rahmen des Programms „InvestEU“ für den Zeitraum 2021-2027 zu berücksichtigen.

Einleitung

01

Im November 2014 riefen die Europäische Kommission (Kommission) und die Europäische Investitionsbank (EIB) als Reaktion auf den Rückgang der Investitionen in Europa seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 die Investitionsoffensive für Europa1 ins Leben. Die Investitionsoffensive umfasste drei „Säulen“:

  • den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)2‚ aus dem Finanzmittel für Investitionen bereitgestellt werden, die durch eine EU-Haushaltsgarantie unterstützt werden;
  • die Europäische Plattform für Investitionsberatung („Plattform“), die sowohl privaten als auch öffentlichen Projektträgern technische Hilfe bietet, und das Europäische Investitionsvorhabenportal (European Investment Project Portal, EIPP) – eine Online-Plattform, die Projektträgern mit Sitz in der EU dabei helfen soll, Investoren zu finden;
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen in ganz Europa und zur Verbesserung der hier vorhandenen Investitionsbedingungen.
02

Mit der zweiten Säule der Investitionsoffensive sollte sichergestellt werden, dass die Investitionsfinanzierung die Realwirtschaft erreicht, indem das Angebot an investitionsgeeigneten Projekten gefördert und ausgebaut wird. Die EU verabschiedete 2015 eine Verordnung zur Einrichtung des EFSI, der Plattform und des EIPP3. Gemäß dieser Verordnung soll die Plattform aufbauend auf bestehenden Beratungsdiensten von EIB und Kommission „Unterstützung in Form von Beratung bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsvorhaben […] leisten und als zentrale technische Anlaufstelle für die Vorhabenfinanzierungsberatung in der Union […] fungieren“. Die Plattform sollte die politischen Prioritäten des EFSI, einschließlich Energie, Verkehrsinfrastruktur, Umweltschutz und Ressourceneffizienz, sowie KMU unterstützen und Projektträgern ggf. dabei helfen, die Förderkriterien für den Einsatz der EU-Garantie im Rahmen des EFSI zu erfüllen4. Die EFSI-Verordnung sah auch eine Zusammenarbeit der Plattform mit ähnlichen Diensten auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vor, um eine breite Abdeckung, den Wissensaustausch und die Vorbereitung von Vorhaben sicherzustellen.

03

Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 leistete die EU bereits im Rahmen eines breiten Spektrums von Initiativen beratende Unterstützung. Die bestehenden Investitionsberatungsinitiativen unterschieden sich in Bezug auf den Politikbereich, den Betrag, den Erbringer der Hilfe und die Entgelte für die Begünstigten. Insgesamt wurden für diese Initiativen rund 100 Millionen Euro pro Jahr zur Erbringung beratender Unterstützung bereitgestellt (Einzelheiten sind Anhang I zu entnehmen), d. h. 700 Millionen Euro während der siebenjährigen Laufzeit des MFR 2014-2020. Die Plattform wurde Mitte 2015 eingerichtet, um Beratungsdienste zu erbringen, die über das bestehende Angebot hinausgehen5.

04

Die Plattform wird in Partnerschaft von der Kommission und der EIB betrieben. Die diesbezüglichen Regelungen sind in einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung festgelegt, die im Gesamtzusammenhang der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der EU und der EIB (Financial and Administrative Framework Agreement between the EU and the EIB, FAFA) von 2014 unterzeichnet wurde. Die Plattform ist nach der Gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (Joint Assistance to Support Projects in European Regions, JASPERS) und dem Europäischen Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (European Local Energy Assistance, ELENA) die drittgrößte Quelle für technische Hilfe der EU, die Beratungsdienste erbringt. Der EU-Haushalt deckt mit bis zu 20 Millionen Euro 75 % des Jahreshaushalts der Plattform ab und die EIB trägt die verbleibenden 25 % (bis zu 6,6 Millionen Euro). Der Haushalt und die Arbeitsprogramme der Plattform sind in jährlichen Einzelfinanzhilfevereinbarungen festgelegt, die gewöhnlich innerhalb eines Zeitraums von drei bis vier Jahren umgesetzt werden. Die Plattform wird von einem vier Personen umfassenden Koordinierungsausschuss geleitet, der sich aus zwei Vertretern der Kommission und zwei Vertretern der EIB zusammensetzt. Der Koordinierungsausschuss ist zuständig für die Überprüfung von Strategie und Politik, die Überwachung der Tätigkeiten der Plattform, die Berichterstattung an Interessenträger, die Festlegung von Diensten und die Genehmigung der Preispolitik. Ein Team von EIB-Mitarbeitern ist für den laufenden Betrieb der Plattform zuständig. Die EIB legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Tätigkeiten und den Haushalt der Plattform vor.

05

Die Plattform verwaltet Anträge auf Beratungsdienste (Abbildung 1). Sie erhält Anträge auf Beratung entweder direkt über die eigene Website oder aus „Expertenquellen“, d. h. von den Dienststellen der EIB, von nationalen Förderbanken oder ‑instituten (NPBI) oder der Kommission. Das Unterstützungsteam der Plattform erfasst die Anträge und legt die zu erteilende Antwort fest („Screening“). Die Plattform kann zusätzliche Informationen anfordern, allgemeine Anfragen an den relevantesten Dienstleister der EU, der EIB oder vor Ort weiterleiten („Wegweisung“), eine detailliertere Antwort („Kurzberatung“) veranlassen, zu der die Dienststellen der EIB beitragen, oder Ressourcen der Plattform zuweisen und dafür sorgen, dass die Dienststellen der EIB oder externe Berater tätig werden („Beratungsauftrag“). Beratungsaufträge können sich auf ein bestimmtes Investitionsvorhaben oder eine Gruppe von Vorhaben beziehen („projektspezifisch“) oder ganz allgemein zum Angebot an investitionsgeeigneten Projekte beitragen („nicht projektspezifisch“). Die Plattform ist auch bestrebt, mit den NPBI zusammenzuarbeiten, um Anträge auf Unterstützung zu erhalten und Beratungsdienste vor Ort zu erbringen. Darüber hinaus unterstützt sie das Beratungsprogramm für kleine Unternehmen in vier Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Griechenland und Rumänien), das von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet wird.

Abbildung 1

Bearbeitung von Anträgen auf Beratungsdienste durch die Plattform

Quelle: Europäischer Rechnungshof, eigene Darstellung.

06

Die Unterstützung der Plattform steht öffentlichen und privaten Projektträgern zur Verfügung, einschließlich NPBI und Investitionsplattformen oder -fonds sowie regionaler und lokaler Gebietskörperschaften. Die von der Plattform erbrachten Dienste sind für öffentliche Projektträger kostenlos, und die Entgelte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind auf ein Drittel der Kosten begrenzt. Kasten 1 enthält ein Beispiel für einen projektspezifischen Beratungsauftrag.

Kasten 1

Beispiel für einen Beratungsauftrag der Plattform

Die Plattform erhielt von staatlichen Behörden einen Antrag auf technische Beratung zur Neugestaltung und Ersetzung der Straßenbeleuchtung. Das Projekt sollte im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft durchgeführt werden, bei der potenzielle Auftragnehmer aufgefordert wurden, ein Angebot für die Ausführung der Arbeiten abzugeben. Beantragt wurde technische Beratung zum Zustand des bestehenden Beleuchtungsnetzes, vor allem der Lampen, Transformatoren und unterirdischen Infrastrukturen, die allen Bietern dabei helfen sollte, die erforderlichen Arbeiten und die voraussichtlichen Kosten abzuschätzen. So sollte der Beratungsauftrag zum Erfolg des Ausschreibungsverfahrens beitragen und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten.

07

Nach einer Überprüfung der Umsetzung der EFSI-Verordnung in den ersten beiden Jahren beschloss die EU, den EFSI zu verlängern und aufzustocken, und änderte die EFSI-Verordnung im Dezember 2017 (EFSI 2.0)6. Mit der EFSI-2.0-Verordnung wurde eine Reihe von Bestimmungen eingeführt, die die Plattform betreffen. In den neuen Bestimmungen über die Plattform wurde betont, dass die Vorhabenstrukturierung, innovative Finanzinstrumente und öffentlich-private Partnerschaften sowie Investitionsplattformen, die mehrere Mitgliedstaaten oder Regionen abdecken, zielgerichtet unterstützt werden müssen. Außerdem wurde festgelegt, dass die Plattform einen proaktiveren Ansatz verfolgen sollte, um das Angebot an EFSI-Projekten in Mitgliedstaaten, die mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, zu fördern, und dass politische Prioritäten wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, digitaler Sektor und grenzüberschreitende Investitionen unterstützt werden sollten.

08

Im Juni 2018 schlug die Kommission als Teil des Vorschlagspakets für den nächsten MFR das Programm „InvestEU“ vor7. Im Verordnungsentwurf ist die Einrichtung einer von der Kommission verwalteten und betriebenen InvestEU-Beratungsplattform vorgesehen, deren wichtigster Partner die EIB ist und mit der die derzeitige Plattform und 12 weitere Beratungsinitiativen im Rahmen des MFR 2014-2020 ersetzt werden sollen. Ziel des Vorschlags ist eine Vereinfachung und Straffung der bestehenden zentral verwalteten Beratungsinitiativen der EU, mit denen Investitionen gefördert werden. Die neue Plattform soll über ein Budget von rund 72 Millionen Euro pro Jahr verfügen.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

09

Ziel der Prüfung des Hofes war es, zu bewerten, ob sich die Plattform als wirksames Instrument zur Ankurbelung von Investitionen erwiesen hat. Insbesondere untersuchte der Hof, ob die Plattform

  1. in geeigneter Weise eingerichtet wurde, um den Bedarf an Beratungsdiensten zu decken, die zusätzlich zu den bereits aus anderen EU-Quellen zur Verfügung stehenden Diensten benötigt werden;
  2. tatsächlich so betrieben wird, dass ihre Ziele erreicht werden, einschließlich der Zusammenarbeit mit Partnern;
  3. zur Erweiterung des Angebots an investitionsgeeigneten Projekten beigetragen hat.
10

Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Einrichtung der Plattform und ihrem Betrieb bis Ende 2018. Die Unterstützung der Plattform aus dem EU-Haushalt belief sich im Zeitraum 2015-2018 auf fast 70 Millionen Euro. Die Prüfung erstreckte sich lediglich auf einen Teil der zweiten Säule der Investitionsoffensive; das EIPP wurde nicht geprüft. Die Plattform ist nur eines der Angebote der EU für technische Hilfe (Anhang I).

11

Der vorliegende Bericht enthält Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die für die für den Zeitraum 2021-2027 geplante InvestEU-Beratungsplattform relevant sind. Diese Plattform wird über einen größeren Aufgabenbereich und mehr Ressourcen verfügen als die bestehende.

12

Der Hof stützte seine Feststellungen auf eine Aktenprüfung der wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit der Plattform und der zuvor bestehenden Beratungsinitiativen, Befragungen von Mitarbeitern der EIB und von Kommissionsbediensteten, eine Analyse der Daten zur Verwaltung der Plattform, die Überprüfung einer Stichprobe von Anträgen, die von der Plattform bearbeitet wurden, sowie auf Umfragen bei nationalen NPBI, die mit der Plattform zusammenarbeiten, und bei Begünstigten der Plattform, die umfangreiche beratende Unterstützung erhalten haben (weitere Informationen zur Methodik sind Anhang II zu entnehmen).

Bemerkungen

Die Plattform wurde nach begrenzter vorheriger Bewertung als „nachfrageorientiertes“ Instrument eingerichtet

13

Für seine Untersuchung, ob die Plattform angemessen eingerichtet wurde, um den Bedarf an zusätzlichen Beratungsdiensten zu decken, überprüfte der Hof die vorbereitenden Bewertungen und analysierte die anschließende Tätigkeit und den Ressourceneinsatz der Plattform. Der Hof ist der Auffassung, dass die Kommission zur gezielten Ausrichtung der Tätigkeiten der Plattform und zur Festlegung eines angemessenen Budgets eine vorherige Bewertung folgender Aspekte hätte vornehmen müssen:

  1. des ungedeckten Beratungsbedarfs, der mit der Plattform angegangen werden sollte, einschließlich des Bedarfs, der durch andere zuvor bestehende Beratungsinitiativen der EU nicht gedeckt wurde (d. h., um sicherzustellen, dass die Unterstützung der Plattform zusätzlich zu anderen verfügbaren Beratungsdiensten gewährt würde8);
  2. der voraussichtlichen Nachfrage, d. h. der Anzahl der Anträge, die bei der Plattform wahrscheinlich eingehen würden und für eine Unterstützung durch sie infrage kämen.

Begrenzte Bewertung vor Einrichtung der Plattform

14

Grundsätzlich sollten alle Vorschläge für Tätigkeiten, die Ausgaben zulasten des EU-Haushaltsplans bewirken, einer spezifischen Ex-ante-Bewertung unterzogen werden9. Im Januar 2015 wurde dem Legislativvorschlag der Kommission zum EFSI ein Bericht der Taskforce für Investitionen in der EU (Mitgliedstaaten, Kommission, EIB) beigefügt, in dem der allgemeine Bedarf an zusätzlichen Beratungsdiensten auf EU-Ebene hervorgehoben wurde. Der Hof stellte fest, dass für die Plattform vor Aufnahme des Betriebs keine formelle Ex-ante-Bewertung durchgeführt wurde, um den Finanzbedarf der neuen Initiative zu ermitteln.

15

Diese fehlende vorherige Bewertung spiegelte sich in den die Plattform betreffenden Bestimmungen der EFSI-Verordnung wider. In der Verordnung wurde zwar ein Budget für die Plattform festgelegt, es wurden jedoch keine Ziele oder Erwartungen in Bezug auf den wünschenswerten Umfang der Beratungsdienste nach geografischen Gebieten, Politikbereichen oder Tätigkeiten der Plattform oder in Bezug auf das Konzept zur Deckung des Beratungsbedarfs festgelegt.

16

Kurz nach der Einrichtung der Plattform leitete ihr Koordinierungsausschuss umgehend Maßnahmen ein, um den ungedeckten Beratungsbedarf in der EU zu ermitteln, indem er eine Studie in Auftrag gab10. Ziel der Studie war es, die EIB und die Kommission bei der Ausarbeitung einer mittel- bis langfristigen Strategie zu unterstützen, die der Plattform dabei helfen sollte, Prioritäten festzulegen – unter anderem, wo, wie und worauf ihre Ressourcen gezielt ausgerichtet werden sollten. In der Studie wurden die EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten ermittelten Beratungsbedarf in Bezug auf die einzelnen Sektoren hervorgehoben (Tabelle 1). Eine ihrer zentralen Schlussfolgerungen lautete, dass das Missverhältnis zwischen Bedarf und Angebot bei den Beratungsdiensten hauptsächlich darauf zurückzuführen war, dass es den Projektträgern Schwierigkeiten bereitete, Zugang zu Beratungsdiensten zu erlangen, die Dienstleistungen zu bezahlen und einen Dienstleister zu finden. Diese Schlussfolgerung zeigte, dass die Plattform aktiv Maßnahmen ergreifen musste, um mit dem Zugang zusammenhängende Probleme anzugehen. Bei der Mehrzahl der Länder mit oberster Priorität handelte es sich um Kohäsionsländer, die den EFSI in geringem Maße in Anspruch nahmen11.

Tabelle 1

Beratungsbedarf nach Mitgliedstaaten und Sektoren

Kategorie Mitgliedstaat Prioritäre Sektoren
Oberste Priorität Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Umweltschutz und Ressourceneffizienz
Hohe Priorität Estland, Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Tschechien und Zypern Umweltschutz und Ressourceneffizienz
Mittlere Priorität Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland und Italien KMU und Midcap-Unternehmen
Geringe Priorität Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich. KMU und Midcap-Unternehmen, FEI

Quelle: PwC-Studie zur Analyse der Marktlücke (2016).

17

Bezüglich der Sicherstellung, dass die Unterstützung der Plattform zusätzlich zu den Beratungsdiensten erfolgt, die im Rahmen anderer EU-Programme verfügbar sind, ergab die vom Hof durchgeführte Überprüfung des rechtlichen und vertraglichen Rahmens der Plattform, dass die Komplementarität der Plattform zu diesen Beratungsdiensten bei Beginn ihrer Tätigkeit nicht klar geregelt war. In der EFSI-Verordnung wurde nicht beschrieben, welche Beratungslücken die Plattform mit Blick auf im Rahmen anderer EU-Programme bereits bestehende Beratungsdienste schließen sollte. Im vertraglichen Rahmen der Plattform ermittelte der Hof nur zwei klar definierte Umstände, unter denen die Unterstützung durch die Plattform als Ergänzung zu anderen bestehenden Beratungsinitiativen betrachtet wurde. Dabei ging es um das Europäische Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA) für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Verkehr sowie um das Beratungsmandat für Forschung und Innovation (InnovFin) für forschungsbezogene Investitionen.

18

Nach Ansicht des Hofes wurde die Plattform von der Kommission und der EIB nach begrenzter vorheriger Bewertung des zu deckenden Beratungsbedarfs, des Umfangs der zu erwartenden Anfragen und der erforderlichen Ressourcen als „nachfrageorientiertes“ Instrument eingerichtet. Mit anderen Worten nahm die Plattform ihre Tätigkeit unter der Annahme auf, dass die Anträge auf Unterstützung durch die Plattform weitgehend dem ungedeckten Beratungsbedarf entsprechen würden.

Die Plattform hatte bis Ende 2018 gemessen an den verfügbaren Ressourcen nur wenige Anträge erhalten, die zu Beratungsaufträgen hätten führen können

19

Der Beitrag der Plattform zur Ankurbelung von Investitionen hängt weitgehend von der Anzahl der eingegangenen Anträge und dem Anteil jener Anträge ab, die für eine Unterstützung infrage kamen und somit zu Beratungsaufträgen wurden.

20

Zwischen Mitte 2015 und 2018 gingen 1 091 Anträge bei der Plattform ein, durchschnittlich weniger als ein Antrag pro Tag. Der größte Teil der Anträge wurde direkt von den Projektträgern über die Website der Plattform gestellt (41 %), während der Rest von den Dienststellen der EIB, der EBWE, den NPBI und der Kommission stammte („Expertenquellen“). Zwar nahm die Gesamtzahl der eingereichten Anträge jedes Jahr zu, doch gingen die über die Website der Plattform eingereichten Anträge zurück (Abbildung 2). Ein Teil dieses Rückgangs ergab sich dadurch, dass Anfragen nach einer Neugestaltung der Website im Jahr 2017 automatisch an andere Dienststellen weitergeleitet wurden. Gleichzeitig war ein Anstieg der Anträge aus Expertenquellen, insbesondere von Dienststellen der EIB, zu verzeichnen.

Abbildung 2

Veränderungen bei den Quellen der Anträge im Zeitraum 2015-2018

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der EIB mit Stand vom 31. Dezember 2018. Bei der Plattform gingen ab ihrer Einrichtung Mitte 2015 Anträge ein.

21

Die meisten in diesem Zeitraum eingegangenen Anträge führten nicht zu einem Auftrag der Plattform, Unterstützung zu leisten. Von den 1 091 eingegangenen Anträgen befanden sich am 31. Dezember 2018 rund 22 % in der Screening-Phase (entweder wurden sie einer Bewertung unterzogen oder weitere Informationen standen aus), und rund 52 % wurden als Anfragen bewertet, in denen eine „Wegweisung“ oder „Kurzberatung“ greifen sollte. 26 % der eingegangenen Anträge führten zu einem Beratungsauftrag durch die Plattform (285 von 1 091 – Abbildung 3). Der Anteil der Anträge, die zu einem Beratungsauftrag führten, hing von der Quelle ab. Bei Anträgen, die über die Website eingingen, war die Wahrscheinlichkeit eines Beratungsauftrags deutlich geringer als bei Anträgen aus Expertenquellen. Weniger als 3 % der über die Website der Plattform eingegangenen Anträge führten zu einem Beratungsauftrag (14 von 447). Selbst nach Einführung der automatischen Wegweisung für einige Website-Anträge im Jahr 2017 führten nur wenige Website-Anträge zu einem Beratungsauftrag (4,1 % im Jahr 2018). Dagegen führten etwa 27 % der Anträge aus Expertenquellen zu einem Beratungsauftrag. Dies spiegelte bis zu einem gewissen Grad die Tatsache wider, dass die Expertenquellen bestimmte Vorabkontrollen durchführten, bevor sie Anträge auf Unterstützung an die Plattform weiterleiteten. Die EBWE unterzog alle bei ihr eingegangenen Anträge auf Unterstützung einem Screening, bevor sie der Plattform die Beratungsaufträge meldete. Der Plattform lagen keine Informationen darüber vor, wie viele Anträge bei der EBWE eingegangen waren und wie hoch daher der prozentuale Anteil der Anträge war, die zu Beratungsaufträgen wurden.

Abbildung 3

Im Vergleich zu anderen Quellen führte nur ein geringer Prozentsatz der Anträge über die Website der Plattform zu Beratungsaufträgen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der EIB mit Stand vom 31. Dezember 2018.

22

Der geringe Umfang der durchgeführten Beratungsaufträge spiegelt sich in der Verwendung der Haushaltsmittel der Plattform wider: In den ersten dreieinhalb Jahren gab die Plattform nur einen kleinen Teil der verfügbaren Mittel aus (Tabelle 2). Insgesamt wurden der Plattform im Zeitraum 2015-2018 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 68,1 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt. Der Hof stellte fest, dass der Haushaltsvollzug in den ersten Jahren der Tätigkeit der Plattform hinter den Erwartungen zurückblieb (nur 36 % im Jahr 2015 und 42 % im Jahr 2016). Infolgedessen übertrug die Kommission in den Jahren 2015 und 2016 Mittel für Zahlungen in Höhe von 18 Millionen Euro von der Haushaltslinie der Plattform auf andere Haushaltslinien der EU. Die 43,3 Millionen Euro, die die Kommission während des Zeitraums für die Tätigkeiten der Plattform an die EIB zahlte, umfassten im Einklang mit dem vertraglichen Rahmen erhebliche Vorfinanzierungen. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die tatsächlichen förderfähigen Kosten der Plattform zulasten des EU-Haushalts für den Zeitraum 2015-2018 auf 26,2 Millionen Euro, d. h. nur 26 % der aus dem EU-Haushalt verfügbaren Beträge.

Tabelle 2

Die Haushaltsvollzugsquote der Plattform war niedrig

Jahr 2015 2016 2017 2018 Insgesamt
Mittel für Verpflichtungen aus dem EU-Haushalt (in Euro) 10 000 000 19 400 000 19 400 000 19 300 000 68 100 000
Zahlungen der Kommission bis zum 31. Dezember 2018 (einschließlich Vorfinanzierung) 9 978 768 15 520 000 10 093 500 7 720 000 43 312 268
Inanspruchnahme (in %) 99,8 % 80,0 % 52,0 % 40,0 % 63,6 %
Förderfähige Gesamtkosten zulasten des EU-Haushalts im Zeitraum 2015-2018         26 153 039

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der GD ECFIN und der EIB.

23

Nach Ansicht des Hofes wurde die Plattform in der Annahme eingerichtet, dass mehr Anträge auf Unterstützung, die zu Beratungsaufträgen hätten führen können, eingehen würden, als dies tatsächlich der Fall war. Infolgedessen gab die Plattform in den ersten dreieinhalb Jahren ihrer Tätigkeit nur einen kleinen Teil der verfügbaren Mittel aus.

Die Plattform erbrachte Beratungsdienste zur großen Zufriedenheit der Begünstigten, ging jedoch nicht zielgerichtet vor

24

Das wichtigste operative Ziel der Plattform bestand darin, hochwertige, auf den individuellen Bedarf der Begünstigten zugeschnittene Beratungsdienste bereitzustellen, die den Prioritäten für beratende Unterstützung entsprechen. Der Hof untersuchte

  • im Wege einer Umfrage, ob die einzelnen Begünstigten mit der erhaltenen Unterstützung zufrieden waren;
  • ob die Beratungsaufträge den Prioritäten für beratende Unterstützung entsprachen, indem er die Strategie, die Verfahren und die verfügbaren Informationen zur Verwaltung der Plattform analysierte;
  • ob Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit den NPBI dazu beitrugen, eine ausreichende geografische Abdeckung des Beratungsbedarfs zu gewährleisten.

Die Begünstigten waren mit der erhaltenen maßgeschneiderten Beratung hochzufrieden

25

Im Zeitraum 2015-2018 erteilte die Plattform 285 Aufträge zur Beratung von Begünstigten des öffentlichen und des privaten Sektors. Ein hoher Anteil der Aufträge betraf technische oder finanzielle Beratung zu konkreten Projekten (88 %). Die übrigen Aufträge betrafen nicht projektspezifische Finanzberatung, die Zusammenarbeit mit NPBI und allgemeine Fragen (12 %) (Abbildung 4).

Abbildung 4

Die überwiegende Mehrheit der Begünstigten erhielt technische oder finanzielle Beratung

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der EIB mit Stand vom 31. Dezember 2018.

26

In der Umfrage des Hofes12 bezeichneten die Begünstigten ihre Zufriedenheit mit wichtigen Aspekten der Beratungsdienste im Allgemeinen als „hoch“. Fast 80 % der Teilnehmer an der Umfrage bewerteten den Beitrag der Plattform zu einem reibungslosen Beratungsprozess als „hoch“ oder „sehr hoch“, und über 90 % waren der Auffassung, die Unterstützung sei auf ihren Bedarf zugeschnitten (Abbildung 5).

Abbildung 5

Die Begünstigten waren mit der Unterstützung der Plattform sehr zufrieden

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage einer Umfrage bei den Begünstigten der beratenden Unterstützung der Plattform.

27

Nach Ansicht des Hofes wurde das Ziel der Plattform, maßgeschneiderte Beratungsdienste zur Zufriedenheit der Begünstigten zu erbringen, bei den durchgeführten Aufträgen weitgehend erreicht.

Der Plattform fehlte es an einer klaren Strategie und an Verfahren für die gezielte Ausrichtung der Unterstützung

28

Der Hof stellte fest, dass bis zum 31. Dezember 2018 keine formelle Strategie für eine gezielte Ausrichtung der Unterstützung durch die Plattform angenommen worden war, obwohl der Vertragsrahmen der Plattform vorsah, dass der Koordinierungsausschuss eine Strategie erarbeiten und beschließen sollte13, und der vom Koordinierungsausschuss beauftragte externe Berater zu dem Schluss kam, die Plattform solle ihre Tätigkeiten gezielt ausrichten14.

29

Im Februar 2018 entschied der Koordinierungsausschuss, dass sich die De-facto-Strategie der Plattform in ihren jährlichen Arbeitsprogrammen in angemessener Weise widerspiegelte15. Der Hof stellte jedoch fest, dass diese Programme keine hinreichenden Erläuterungen umfassten, wie die Tätigkeiten der Plattform zur Ankurbelung von Investitionen beitragen sollten, und dass sie darüber hinaus keine Ziele oder erwarteten Ergebnisse bis zum Ende der Förderperiode (d. h. 2020) enthielten, die die Prioritäten für beratende Unterstützung betrafen.

30

Die Plattform entwickelte Kriterien zur Überprüfung der Förderfähigkeit von Anträgen. Wie der Hof feststellte, wurden jedoch keine Kriterien und Verfahren festgelegt, um zu bestimmen, ob einem potenziellen Beratungsauftrag ein hoher, mittlerer oder geringer Wert im Hinblick auf seinen voraussichtlichen Beitrag zum Angebot an Investitionsvorhaben zukam. Der Hof erwartete, dass die Plattform auf der Grundlage der Prioritäten der EFSI-Verordnung klare Kriterien für die Bewertung des Werts eines Beratungsauftrags entwickelt haben würde, wie z. B.

  • Zusätzlichkeit – in der EFSI-Verordnung ist vorgesehen, dass die Unterstützung durch die Plattform zusätzlich zu bestehenden EU-Initiativen im Bereich der unterstützenden Beratung gewährt wird;
  • Art der Unterstützung – die etablierte Politik der Plattform bestand darin, zunächst projektspezifischen Anträgen Vorrang einzuräumen, dann nicht projektspezifischen Anträgen, die indirekt zur Erweiterung des Angebots an Investitionsprojekten beitragen könnten16;
  • potenzielle Auswirkungen basierend auf wichtigen Projektmerkmalen (z. B. Projektphase und Investitionsumfang) – größere, ausgereiftere Projekte werden mit größerer Wahrscheinlichkeit durchgeführt und einen größeren Beitrag zur Ankurbelung von Investitionen leisten als kleinere Projekte in einem früheren Entwicklungsstadium;
  • Sektor oder geografisches Gebiet – Beratungsaufträge, die den bei der Bedarfsanalyse ermittelten Prioritäten hinsichtlich der Mitgliedstaaten und Sektoren entsprechen, würden als Aufträge mit „höherem Wert“ betrachtet (Ziffer 16).
31

Obwohl die Plattform keine Kriterien entwickelt hatte, um den Wert potenzieller Beratungsaufträge einzustufen, erfasste sie die meisten – wenn auch nicht alle – erforderlichen Informationen, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Zusätzlichkeit – die Beschreibungen der Beratungsaufträge enthielten einen Verweis auf die relevanten Artikel der EFSI-Verordnung. Es wurde darin jedoch nicht erläutert, warum die Plattform im Vergleich zu anderen bestehenden Beratungsdiensten der EU am besten für die Ausführung der Beratungsaufträge aufgestellt war. Kasten 2 zeigt ein Beispiel, in dem die Begründung unzureichend dokumentiert war;

Kasten 2

Beratungsauftrag, bei dem die Zusätzlichkeit unzureichend dokumentiert war

Bei der Überprüfung des Falls stellte der Hof fest, dass der Auftrag mit dem Ziel der EU-Gesetzgebung verknüpft war, bis 2020 intelligente Zähler für mindestens 80 % der Bevölkerung einzuführen. Der Hof ist der Auffassung, dass von der Kommission hätte erwartet werden können, die Studie im Rahmen ihrer normalen Bemühungen zur Strategieentwicklung in diesem Bereich in Auftrag zu geben. Die Kommission bestätigte, dass die betreffende Studie die von ihr durchgeführten Studien ergänzt und dass die Ergebnisse der Studie de facto den politischen Entscheidungsträgern/Regulierungsbehörden als Feedback für eine Justierung der Strategie und des Rahmens für die Zukunft dienen könnten.

  • Art der Unterstützung – die Plattform hat Informationen über Prioritäten für beratende Unterstützung, die in die EFSI-2.0-Verordnung17 aufgenommen wurden, ab 2018 aufgezeichnet;
  • potenzielle Auswirkungen – die Projektreife wurde erst ab dem zweiten Halbjahr 2018 in den Verwaltungssystemen erfasst, und Informationen über das Investitionsvolumen wurden im geprüften Zeitraum nicht systematisch erfasst;
  • Sektor und geografisches Gebiet – die Plattform hat die Beratungsaufträge entsprechend den EFSI-Tätigkeitsbereichen und nach Mitgliedstaaten angemessen kategorisiert.
32

Nach Ansicht des Hofes verfügte die Plattform weder über eine hinreichend klare Strategie noch legte sie Kriterien und Verfahren fest, um die Unterstützung gezielt auf die Bereiche auszurichten, in denen sie den größten Mehrwert erbringen konnte, auch wenn die meisten der dafür erforderlichen Informationen erfasst wurden.

Die Beratungsaufträge bezogen sich auf prioritäre Sektoren und Mitgliedstaaten, doch wäre für eine bessere Ausrichtung auf den ungedeckten Beratungsbedarf ein proaktiverer Ansatz erforderlich gewesen

33

Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zur Verwaltung der Plattform und anderer Prüfungsnachweise analysierte der Hof, inwieweit die Beratungsaufträge der Plattform den wichtigsten Prioritäten für beratende Unterstützung entsprachen (Ziffern 30-31) – insbesondere,

  • ob die Zusätzlichkeit im Vergleich zu anderen öffentlichen oder privaten Beratungsquellen gegeben war;
  • ob ein Beitrag zum Angebot an investitionsgeeigneten Projekten geleistet wurde, darunter
  1. Projekte, die für eine EFSI-Unterstützung infrage kamen, sowie Klimaschutz- oder Kreislaufwirtschaftsvorhaben, Vorhaben im digitalen Sektor und grenzüberschreitende Projekte;
  2. Finanzinstrumente, Investitionsplattformen und öffentlich-private Partnerschaften;
  • ob die Sektoren und Bereiche mit dem höchsten Beratungsbedarf abgedeckt wurden.
34

Der Hof führte eine Umfrage bei einer Stichprobe von Begünstigten durch, um in Erfahrung zu bringen, ob die Begünstigten die beratende Unterstützung auch von anderen öffentlichen oder privaten Beratungseinrichtungen hätten erhalten können. Er stellte fest, dass fast 50 % der Umfrageteilnehmer der Auffassung waren, sie hätten die gleiche beratende Unterstützung auch von anderen öffentlichen oder privaten Beratungseinrichtungen erhalten können.

35

In Bezug auf das Angebot an investitionsgeeigneten Projekten stellte der Hof fest, dass fast alle Beratungsaufträge projektspezifisch waren (265 von 285 bzw. 92 %). Die Plattform erfasste 55 Beratungsaufträge, die sich auf Finanzierungen der EIB bezogen. 28 Beratungsaufträge waren EFSI-bezogen; davon wiederum bezogen sich 12 Aufträge auf Projekte, die bereits EFSI-Unterstützung erhalten hatten (d. h., die EIB-Finanzierung war genehmigt, unterzeichnet oder ausgezahlt worden), drei Aufträge auf annullierte Projekte und 13 Aufträge auf Projekte, die noch das Verfahren der Begutachtung durchliefen. Insgesamt kam bis Ende 2018 nur wenig mehr als einem Prozent der insgesamt genehmigten Finanzierungen mit EFSI-Förderung ein Beratungsauftrag der Plattform zugute (12 von 1 03118).

36

Außerdem stellte der Hof fest, dass von den 285 Beratungsaufträgen 45 den Klimaschutz (16 %), 9 die Kreislaufwirtschaft (3 %), 16 den digitalen Sektor (6 %) und 12 grenzüberschreitende Projekte (4 %) betrafen. Darüber hinaus hat die Plattform 30 Beratungsaufträge für potenzielle innovative Finanzinstrumente (17 im Jahr 2018), 12 für potenzielle Investitionsplattformen19 (7 im Jahr 2018) und 16 für potenzielle öffentlich-private Partnerschaften (4 im Jahr 2018) erstellt20. In diesen Fällen wurde die Unterstützung durch die Plattform womöglich zu einem sehr frühen Zeitpunkt erbracht, ohne dass sicher war, dass die entsprechenden Instrumente, Plattformen oder Partnerschaften eingerichtet würden (Kasten 3).

Kasten 3

Beispiele für Beratungsaufträge der Plattform für Finanzinstrumente und Investitionsplattformen

Bei einem Beratungsauftrag in der Stichprobe des Hofes unterstützte die Plattform die Bewertung neuer Finanzierungsmodelle – einschließlich der Ermittlung neuer Finanzierungsquellen – für staatliche Investitionen in Forschung und Entwicklung an einer Reihe von Universitäten. Der Mehrwert der Intervention der Plattform wurde damit begründet, dass es deren Politik sei, lokale Initiativen bei der Schaffung von Projekten zu unterstützen, die sich aus Sicht regionaler und lokaler öffentlicher Einrichtungen für Investitionen mit innovativen Finanzinstrumenten eignen. Ein im Rahmen des Beratungsauftrags erbrachter Output war der im Dezember 2018 vorgelegte Bericht einer externen Beratungsfirma. Ende Dezember 2018 war es noch zu früh, um festzustellen, ob die Unterstützung durch die Plattform zum Einsatz eines neuen Finanzinstruments führen würde.

Ein weiterer Auftrag in der Stichprobe des Hofes bezog sich auf die Entwicklung eines Web-Tools zur Erleichterung des Zugangs zu einer Investitionsplattform für den Agrarsektor. Der Auftrag wird nicht zur Einrichtung einer neuen Investitionsplattform führen, sondern den Endnutzern dabei helfen, Zugang zu den Finanzmitteln der Investitionsplattform zu erhalten, über die Mittel aus dem EFSI und den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) bereitgestellt werden können.

37

Was die Sektoren betrifft, so stufte die Plattform die Beratungsaufträge entsprechend den EFSI-Tätigkeitsbereichen ein (Abbildung 6). Die meisten Beratungsaufträge (215 von 285 bzw. 83 %) bezogen sich auf die in der Bedarfsanalyse ermittelten Sektoren mit höherer Priorität, d. h. Verkehr, Energie, Umwelt und Ressourceneffizienz sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Midcap-Unternehmen, und die übrigen auf Sektoren mit geringerer Priorität. Ein großer Teil der Beratungsaufträge wurde von der EBWE für KMU in vier Ländern ausgeführt (133 von 285 bzw. 47 %).

Abbildung 6

Die meisten Beratungsaufträge entfielen auf die Sektoren mit hoher Priorität

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der EIB mit Stand vom 31. Dezember 2018.

38

In Bezug auf die geografische Herkunft stellte der Hof fest, dass 58 % der Beratungsaufträge die Mitgliedstaaten betrafen, bei denen der höchste Beratungsbedarf ermittelt wurde21 (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn). Wie er weiter feststellte, war dies weitgehend auf die große Anzahl der von der EBWE in Rumänien, Bulgarien und Kroatien durchgeführten Beratungsaufträge (113) zurückzuführen. Die Analyse des Hofes ergab, dass 32 % (49 von 152) der direkt von der EIB verwalteten Beratungsaufträge die Mitgliedstaaten mit dem höchsten Beratungsbedarf betrafen (Abbildung 7). Acht Beratungsaufträge bezogen sich auf EFSI-Vorhaben in fünf Kohäsionsländern.

Abbildung 7

Die Beratungsaufträge in den Mitgliedstaaten mit oberster Priorität entfielen hauptsächlich auf Rumänien und Bulgarien

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der EIB mit Stand vom 31. Dezember 2018.

39

Auch wenn sich 83 % der Beratungsaufträge auf in der Studie über den Beratungsbedarf ermittelte Sektoren mit höherer Priorität und 58 % auf Mitgliedstaaten mit oberster Priorität bezogen (Tabelle 1), stellte der Hof fest, dass nur 10 % aller Beratungsaufträge für die prioritären Sektoren der Mitgliedstaaten mit oberster Priorität vergeben wurden (d. h. Energie, Verkehr sowie Umweltschutz und Ressourceneffizienz) (Abbildung 8).

Abbildung 8

Nur wenige Beratungsaufträge entfielen auf die prioritären Sektoren in Mitgliedstaaten mit höherer Priorität

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der EIB mit Stand vom 31. Dezember 2018.

40

Nach Ansicht des Hofes bezogen sich zwar die meisten Beratungsaufträge auf prioritäre Sektoren und Mitgliedstaaten, doch wäre für eine bessere Ausrichtung auf den insgesamt ungedeckten Beratungsbedarf ein proaktiverer Ansatz erforderlich gewesen.

Trotz der Bemühungen der Plattform hat sich die Zusammenarbeit mit den NPBI zur Verbesserung der geografischen Abdeckung nur langsam entwickelt

41

Ein wichtiges Mittel zur Erreichung des Ziels der Plattform, Lücken bei der Deckung des Beratungsbedarfs in den Mitgliedstaaten zu schließen, bestand in der Zusammenarbeit mit Partnern auf lokaler Ebene. Zu diesem Zweck strebte die Plattform die Entwicklung eines Netzes von Vereinbarungen mit lokalen Partnerinstitutionen, insbesondere den NPBI der Mitgliedstaaten und der EBWE, an. Mit dieser Zusammenarbeit sollten der Wissensaustausch gefördert, das Angebot der bei der Plattform eingehenden Anträge verbessert und die Erbringung von Beratungsdiensten vor Ort gestärkt werden. Der Hof hat geprüft, wie die Zusammenarbeit mit den NPBI und der EBWE im betrachteten Zeitraum vorangeschritten ist.

42

Gemäß der EFSI-Verordnung22 sollte die Plattform das Ziel verfolgen, in jedem Mitgliedstaat eine Kooperationsvereinbarung mit einer nationalen Förderbank oder einem nationalen Förderinstitut zu schließen oder diejenigen Mitgliedstaaten, die keine NPBI haben, proaktiv beratend zu unterstützen. Die Partnerschaftsrahmenvereinbarung zwischen der Kommission und der EIB sah eine Zusammenarbeit mit den NPBI in folgenden Bereichen vor:

  1. Austausch und Verbreitung von Wissen und vorbildlichen Verfahren;
  2. Funktion als lokale Anlaufstelle für potenzielle Begünstigte der Plattform;
  3. Erbringung von Beratungsdiensten im Namen der Plattform.
43

Der Hof stellte fest, dass die Plattform mit Stand vom 31. Dezember 2018 25 Kooperationsvereinbarungen in Form von Absichtserklärungen (Memoranda of Understanding) mit NPBI aus 20 Mitgliedstaaten unterzeichnet hatte (Anhang III), in denen der Umfang der Zusammenarbeit mit der Plattform festgelegt ist. Abbildung 9 zeigt die Art der Zusammenarbeit, die Gegenstand der Absichtserklärungen ist. In fünf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Litauen und Polen) hatte die Plattform eine Absichtserklärung mit zwei NPBI unterzeichnet. Die acht Mitgliedstaaten ohne Absichtserklärung waren Dänemark, Estland, Griechenland, Luxemburg, Malta, Rumänien, das Vereinigte Königreich und Zypern. Die Unterzeichnung einer Absichtserklärung trug dazu bei, den Wissensaustausch in den Bereichen der Tätigkeit der Plattform zu formalisieren. In der Umfrage des Hofes gaben die NPBI als Grund für den Abschluss einer Absichtserklärung am häufigsten den Austausch von Wissen und vorbildlichen Verfahren an. Dabei war die wichtigste Maßnahme, die im Rahmen dieser Art von Zusammenarbeit durchgeführt wurde, die Organisation von Kommunikationsveranstaltungen, um auf die Tätigkeiten der Plattform aufmerksam zu machen. Sieben von 20 NPBI gaben an, dass bis zum 31. Dezember 2018 keine Kooperationsmaßnahmen stattgefunden hatten.

Abbildung 9

Umfang der Zusammenarbeit mit NPBI variiert

Quelle: Kartenhintergrund ©OpenStreetMap-Mitwirkende, lizenziert im Rahmen der „Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 license“ (CC BY-SA).

44

Zwar leisteten die NPBI im Zeitraum 2015-2018 einen relativ geringen Beitrag zum Angebot an Anträgen‚ die bei der Plattform eingingen (62 von 1 091 bzw. 6 %), doch war ein Anstieg zu verzeichnen, und zwar von drei Anträgen im Jahr 2015 auf 28 im Jahr 2018. Während die Anträge aus 18 Mitgliedstaaten stammten, gingen fast 80 % auf die NPBI von neun Mitgliedstaaten (Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) zurück. Insgesamt betrachtete die Plattform bis zum 31. Dezember 2018 17 dieser Anträge als förderfähige Beratungsaufträge, die für weitere Unterstützung durch die Plattform infrage kamen (11 % der direkt von der EIB verwalteten Beratungsaufträge).

45

Ein Grund für die schleppenden Fortschritte bei der Entwicklung der Zusammenarbeit waren die Schwierigkeiten bei der Schaffung eines geeigneten vertraglichen Rahmens. Der Hof stellte fest, dass der Abschluss von Vereinbarungen zwischen der EIB und den NPBI über die Erbringung von Beratungsdiensten der Plattform‚ die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der EU und der EIB erforderlich machte. Dies war insbesondere bei der Änderung der Partnerschaftsrahmenvereinbarung im Mai 2017 der Fall. Darüber hinaus wurde die Einzelfinanzhilfevereinbarung von 2016 im Dezember 2017 geändert, um die Bedingungen für die Gewährung finanzieller Unterstützung der Plattform für NPBI festzulegen, einschließlich Bestimmungen darüber, dass die NPBI ausreichende Aufzeichnungen führen müssen, damit die EIB die Verwendung der Unterstützung durch die Plattform überprüfen kann.

46

Ein weiterer Grund für die schleppenden Fortschritte bei der Entwicklung der Zusammenarbeit bestand darin, dass die NPBI Kapazitäten für die Bearbeitung von Anträgen und die Erbringung von Diensten der Plattform vor Ort aufbauen mussten. Die Plattform ergriff Maßnahmen, um dieses Problem anzugehen. Ihr Haushalt für 2016 umfasste 7 Millionen Euro zur Unterstützung und Bewältigung des erforderlichen Kapazitätsaufbaus der NPBI und für die Erbringung von Beratungsdiensten vor Ort23. Die Plattform forderte die NPBI im Rahmen einer „Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen“ auf, Initiativen einzubringen. Sie bot an, bis zu 75 % der förderfähigen Beratungs- und Personalkosten der angenommenen Vorschläge zu finanzieren. Die Vorschläge konnten Folgendes umfassen:

  • Erbringung von Beratungsdiensten für Investitionen im Namen der Plattform;
  • Aufbau oder Ausbau organisatorischer Kapazitäten;
  • Wissenstransfer für den Ausbau lokaler Beratungskapazität.
47

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Kapazitätsaufbau wurde im Dezember 2017 veröffentlicht. Die Plattform forderte die NPBI auf, Vorschläge für Initiativen im Wert von jeweils 100 000 bis 500 000 Euro vorzulegen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollte vorbehaltlich der fortgesetzten Verfügbarkeit von Finanzmitteln bis Juni 2020 offen bleiben. Alle drei Monate sollten Vorschläge angenommen werden. Die erste Runde von Vorschlägen ging im Februar 2018 ein. Neun NPBI reichten Vorschläge ein, von denen sechs positiv bewertet wurden; den erfolgreichen Antragstellern wurde die Aushandlung einer Finanzierungsvereinbarung angeboten. Aufgrund der langwierigen Verhandlungen war bis zum 31. Dezember 2018 nur eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet worden. Bis Ende 2018 waren noch keine Kosten angefallen.

48

Bei seiner Überprüfung der Bewertungsverfahren für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stellte der Hof fest, dass bestimmte zentrale Bewertungskriterien bei der Beurteilung der Vorschläge keine entscheidende Rolle spielten. Beispielsweise erhielt der erfolgreiche Antragsteller bei der einzigen Finanzierungsvereinbarung, die bis Ende 2018 unterzeichnet wurde, weniger als die Hälfte der im Rahmen des Kriteriums „Projektreife und erwartete Ergebnisse“ verfügbaren Punkte, die zusammengenommen weniger als 20 % der insgesamt vergebenen Punkte ausmachten. Es besteht die Gefahr, dass die gewährte Unterstützung nur geringe Auswirkungen auf die lokale Erbringung von Beratungsdiensten hat.

49

Was die EBWE betrifft, so unterzeichnete die EIB im März 2017 eine Vereinbarung über die Unterstützung des EBWE-Beratungsprogramms für kleine Unternehmen durch die Plattform. Die dem Programm von der Plattform geleistete Unterstützung zielte zunächst darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit im KMU-Sektor in Bulgarien, Griechenland und Rumänien zu fördern. Kroatien wurde später durch eine erneute Änderung der Einzelfinanzhilfevereinbarung von 2016 einbezogen24. Damit die EBWE diese Rolle übernehmen konnte, mussten die Kommission und die EIB die Partnerschaftsrahmenvereinbarung und die Einzelfinanzhilfevereinbarung von 2016 in Bezug auf den Betrieb der Plattform ändern. Durch diese Änderungen wurde der rechtliche und vertragliche Rahmen der Plattform insgesamt komplexer. Die Plattform stellte 5,0 Millionen Euro für die Zusammenarbeit mit der EBWE bereit, wovon die EBWE bis Ende 2018 2,4 Millionen Euro gebunden hatte.

50

Nach Ansicht des Hofes haben die rechtliche Komplexität sowie die unterschiedliche Kooperationsbereitschaft und ‑fähigkeit der NPBI dazu beigetragen, dass bei der Verbesserung der geografischen Abdeckung der Nachfrage nach und der Erbringung von Beratungsdiensten, die von der Plattform unterstützt werden, nur schleppende Fortschritte erzielt wurden. Nach ihrer Einrichtung führte die Zusammenarbeit mit der EBWE zu einer erheblichen Anzahl von Beratungsaufträgen im KMU-Sektor in den vier betroffenen Ländern (Abbildung 6 und Abbildung 7).

Begrenzte Nachweise dafür, dass die Plattform einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung des Angebots an investitionsgeeigneten Projekten geleistet hat

51

Um Auswirkungen zu erzielen, musste die Plattform das Angebot an investitionsgeeigneten Projekten erhöhen. Das wichtigste Mittel zur Erreichung dieses Ziels bestand darin, Beratungsaufträge abzuschließen. Der Hof untersuchte die verfügbaren Nachweise für die Auswirkungen der Unterstützung durch die Plattform auf das Angebot an investitionsgeeigneten Projekten, insbesondere im Hinblick auf den EFSI25.

Unzureichende Weiterverfolgung der Investitionen, die aus Beratungsaufträgen der Plattform resultierten

52

Die Verfahren der Plattform sahen lediglich die Überwachung des Abschlusses von Beratungsaufträgen („Output“) vor, anstatt dass weiterverfolgt wurde, ob die Aufträge zu investitionsgeeigneten Projekten führten („Ergebnisse“) (Kasten 4). Nach Vereinbarung eines Beratungsauftrags setzte sich der Berater der Plattform mit der zuständigen EIB-Dienststelle in Verbindung, um die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu gewährleisten. Der Berater der Plattform hatte die Aufgabe, zu kontrollieren, dass die Beratungsaufträge fristgerecht und innerhalb des Budgets ausgeführt wurden, während die sachverständige EIB-Dienststelle für die Bereitstellung der Unterstützung und die Kommunikation mit dem Begünstigten zuständig war. Die Plattform verfolgte nicht systematisch bei den Dienststellen der EIB oder den Begünstigten weiter, ob das Projekt Finanzmittel von der EIB, aus dem EFSI oder aus anderen Quellen erhielt oder ob die Investition letztlich getätigt wurde. Insbesondere hatte die Plattform keine Möglichkeit, die Anzahl der abgeschlossenen Beratungsaufträge zu ermitteln, bei denen andere Investoren als die EIB angezogen wurden.

Kasten 4

Beispiel für unzureichende Weiterverfolgung

Bei einem Beratungsauftrag in der Stichprobe des Hofes ging es im eingegangenen Antrag um die Unterstützung einer Bewertung der Finanzierungsmöglichkeiten für ein Projekt im Hochtechnologiesektor. Die Behörde erarbeitete einen Investitionsplan (in Gebäude, Ausrüstung und FuE), an dem mehrere Parteien beteiligt sein sollten, darunter private Einrichtungen, Banken und die EIB. Der Output der Unterstützung durch die Plattform war die Bereitstellung von Finanzberatung durch den InnovFin-Beratungsdienst der EIB im Januar 2018. Die Plattform verfolgte nicht weiter, ob das Projekt Finanzmittel (der EIB, des EFSI oder aus anderen Quellen) erhalten oder zu einer Investition geführt hatte.

53

Im Oktober 2018 begann die Plattform mit der Versendung eines Feedback-Formulars an Begünstigte, die die Plattform genutzt hatten. Mit diesem Formular wurde eine Reihe von Aspekten der Zufriedenheit der Begünstigten mit dem Beratungsdienst abgefragt, wie etwa das Ausmaß, in dem ihrem Bedarf entsprochen wurde, die Qualität des zur Verfügung gestellten Fachwissens und was danach mit ihrem Projekt geschah. Zum Zeitpunkt der Prüfung hatte die Plattform das Feedback der Begünstigten noch nicht analysiert.

54

Die Plattform legte im Juli 2017 zentrale Leistungs- und Überwachungsindikatoren fest, die sie im Februar 2018 überprüfte und aktualisierte, um die neuen Prioritäten der im Dezember 2017 angenommenen EFSI-2.0-Verordnung zu berücksichtigen. Der Hof stellte bei fünf von acht zentralen Outputindikatoren und allen sechs Ergebnisindikatoren der Plattform Einschränkungen fest (weitere Einzelheiten siehe Anhang V). Er stellte ferner fest, dass der Rahmen keine Indikatoren für die Inanspruchnahme innovativer Finanzinstrumente und die Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften enthielt, die als Prioritäten in die EFSI-2.0-Verordnung aufgenommen wurden.

55

Nach Ansicht des Hofes gab es bei der Plattform keine ausreichenden Verfahren, um die Investitionen weiterzuverfolgen, die während des Zeitraums aus den projektspezifischen Beratungsaufträgen resultierten. Der Mangel an Informationen über die Ergebnisse der Beratungsaufträge und die Einschränkungen bei einigen Indikatoren machten es schwierig, die diesbezügliche Leistung der Plattform zu überwachen und zu bewerten.

Bis Ende 2018 waren erst wenige Beratungsaufträge der Plattform abgeschlossen worden

56

Der Hof stellte fest, dass die Plattform bis Ende 2018 nur 89 Beratungsaufträge abgeschlossen hatte: 27 wurden direkt von den Dienststellen der EIB hauptsächlich für Begünstigte des öffentlichen Sektors verwaltet und 62 wurden in Zusammenarbeit mit der EBWE im Zusammenhang mit KMU im Privatsektor durchgeführt. Die von der EIB verwalteten Beratungsaufträge kosteten im Durchschnitt rund 85 000 Euro und ihre Durchführung nahm etwas mehr als 14 Monate in Anspruch, während die von der EBWE verwalteten Beratungsaufträge rund 18 000 Euro kosteten und in weniger als sechs Monaten abgeschlossen wurden. Für die 32 der 89 abgeschlossenen Beratungsaufträge, für die Informationen verfügbar waren, belief sich die durchschnittliche Schätzung für eine Investition im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen von der EIB verwalteten Beratungsauftrag auf 301 Millionen Euro gegenüber 1,3 Millionen Euro für KMU-bezogene Beratungsaufträge, die in Zusammenarbeit mit der EBWE abgeschlossen wurden. Mit Stand vom 31. Dezember 2018 bezogen sich drei abgeschlossene Beratungsaufträge auf genehmigte oder unterzeichnete EFSI-Vorhaben.

57

Die meisten abgeschlossenen Beratungsaufträge (51 von 89 bzw. 57 %) bezogen sich auf KMU in Rumänien, was darauf zurückzuführen ist, dass dort zahlreiche Aufträge in Zusammenarbeit mit der EBWE durchgeführt wurden. Von den 27 abgeschlossenen Beratungsaufträgen, die direkt von den Dienststellen der EIB verwaltet wurden, entfielen auf einen einzelnen Mitgliedstaat höchstens vier Aufträge (Polen), und in 13 Mitgliedstaaten waren bis zum 31. Dezember 2018 keine Aufträge abgeschlossen worden.

58

Die überwiegende Mehrheit der abgeschlossenen Beratungsaufträge war projektspezifisch (85 von 89 bzw. 96 %), und die meisten umfassten technische Beratung zu Projekten in einem frühen Stadium (77 von 85). Daher ist nicht sicher, ob diese Projekte letztlich Investitionen anziehen werden.

59

Nach Ansicht des Hofes hatte die Plattform noch zu wenige Beratungsaufträge abgeschlossen, um bis Ende 2018 erhebliche Auswirkungen auf das Angebot an investitionsgeeigneten Projekten zu erzielen. Drei dieser Aufträge bezogen sich auf genehmigte oder unterzeichnete EFSI-Vorhaben. Die abgeschlossenen Beratungsaufträge konzentrierten sich stark auf den KMU-Sektor in Rumänien und Bulgarien. Da sich die Unterstützung durch die Plattform in erster Linie auf Projekte in einem frühen Stadium bezog, stellen sich Auswirkungen möglicherweise erst längerfristig ein. Die einzelnen Beratungsaufträge können jedoch zu umfangreichen Investitionen beitragen, die um ein Vielfaches höher sind als die Kosten für die Erbringung des Beratungsdienstes.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

60

Die Schlussfolgerungen des Hofes beziehen sich auf die Einrichtung und den Betrieb der Plattform bis Ende 2018. Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass sich die Plattform zu diesem Zeitpunkt noch nicht als wirksames Instrument zur Ankurbelung von Investitionen in der EU erwiesen hatte.

61

Der Hof stellte fest, dass die Plattform nach begrenzter vorheriger Bewertung des zu deckenden Beratungsbedarfs, des Umfangs der zu erwartenden Anfragen und der erforderlichen Ressourcen als „nachfrageorientiertes“ Instrument eingerichtet wurde. Letzten Endes gingen bei der Plattform im Vergleich zu den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen relativ wenige Anträge ein, die zu Beratungsaufträgen hätten führen können. Insbesondere Anträge, die direkt über die Website der Plattform oder von NPBI eingingen, führten nur zu wenigen Beratungsaufträgen, die Unterstützung durch die Plattform erforderten (Ziffern 13-23).

Empfehlung 1 – Förderung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Tätigkeiten der Plattform

Der Koordinierungsausschuss der Plattform sollte die Zusammenarbeit mit den NPBI ausbauen, um den lokalen Zugang zur Unterstützung durch die Plattform zu verbessern.

Zeitrahmen: während des verbleibenden Umsetzungszeitraums der Plattform (bis Ende 2020)

62

Der Hof stellte fest, dass die Plattform das Ziel, maßgeschneiderte Beratungsdienste zur großen Zufriedenheit der Begünstigten zu erbringen, weitgehend erreicht hat. Die Plattform verfügte jedoch weder über eine hinreichend klare Strategie noch legte sie Kriterien und Verfahren fest, um die Unterstützung gezielt auf die Bereiche auszurichten, in denen sie den größten Mehrwert erbringen konnte, auch wenn die meisten der dafür erforderlichen Informationen erfasst wurden. Der Hof stellte fest, dass einige Begünstigte die Zusätzlichkeit der Unterstützung durch die Plattform im Vergleich zu anderen Beratungsquellen infrage stellten und dass nur wenig mehr als einem Prozent der während des Zeitraums aus dem EFSI geförderten Finanzierungen ein Beratungsauftrag der Plattform zugutekam. Auch wenn die meisten Beratungsaufträge auf Sektoren und Mitgliedstaaten mit hoher Priorität entfielen, bezogen sich nur wenige Aufträge auf die prioritären Sektoren der Mitgliedstaaten mit dem höchsten Beratungsbedarf. Daher wäre für eine bessere Ausrichtung auf den insgesamt ungedeckten Beratungsbedarf ein proaktiverer Ansatz erforderlich gewesen. Hinzu kommt, dass sich die Zusammenarbeit mit Partnern zur Verbesserung der geografischen Abdeckung trotz der Bemühungen der Plattform wegen der rechtlichen Komplexität und der unterschiedlichen Kooperationsbereitschaft und ‑fähigkeit der NPBI nur langsam entwickelt hat. Nach ihrer Einrichtung führte die Zusammenarbeit mit der EBWE zu einer erheblichen Anzahl von Beratungsaufträgen im KMU-Sektor der vier betroffenen Länder (Ziffern 25-50).

Empfehlung 2 – Gezieltere Ausrichtung der Unterstützung auf Prioritäten

Der Koordinierungsausschuss der Plattform sollte sich bemühen, seine Unterstützung und Ressourcen gezielter auszurichten, indem er

  1. die spezifischen Kriterien zur Beurteilung des Werts der beratenden Unterstützung festlegt, einschließlich der Zusätzlichkeit gegenüber anderen EU-Programmen, der Art der Unterstützung, der potenziellen Auswirkungen auf Investitionen sowie der Sektoren und geografischen Gebiete;
  2. die Screening-Verfahren zur Beurteilung des Werts potenzieller Beratungsaufträge verbessert, um den Beitrag der Plattform zu den festgelegten Prioritäten für beratende Unterstützung zu maximieren;
  3. die Zusammenarbeit mit den NPBI weiterentwickelt zwecks Verbesserung der geografischen Abdeckung der Nachfrage nach und der Erbringung von Beratungsdiensten, die von der Plattform unterstützt werden.

Zeitrahmen: während des verbleibenden Umsetzungszeitraums der Plattform (bis Ende 2020)

63

Darüber hinaus stellte der Hof fest, dass es bei der Plattform keine ausreichenden Verfahren gab, um die während des Zeitraums aus ihren Beratungsaufträgen resultierenden Investitionen weiterzuverfolgen. Der Mangel an Informationen über die Ergebnisse der Beratungsaufträge und die Einschränkungen bei einigen Leistungsindikatoren der Plattform machten es schwierig, die diesbezügliche Leistung der Plattform zu überwachen und zu bewerten. In jedem Fall hatte die Plattform bis Ende 2018 noch zu wenige Aufträge abgeschlossen, um erhebliche Auswirkungen auf das Angebot an investitionsgeeigneten Projekten zu erzielen. Insgesamt hatte die Plattform bis Ende 2018 lediglich 89 Beratungsaufträge abgeschlossen, von denen sich drei auf genehmigte oder unterzeichnete EFSI-Vorhaben bezogen. Die abgeschlossenen Beratungsaufträge konzentrierten sich stark auf den KMU-Sektor in Rumänien und Bulgarien. Die meisten Beratungsaufträge betrafen die frühen Phasen des Projekt-Investitionszyklus, sodass sich Auswirkungen möglicherweise erst längerfristig einstellen. Die einzelnen Beratungsaufträge können außerdem zu umfangreichen Investitionen beitragen, die um ein Vielfaches höher sind als die Kosten für die Erbringung des Beratungsdienstes. Insgesamt fand der Hof nur begrenzte Nachweise dafür, dass die Plattform bis Ende 2018 einen erheblichen Beitrag zum Angebot an investitionsgeeigneten Projekten geleistet hatte (Ziffern 53-59).

Empfehlung 3 – Verbesserung der Leistungsmessung

Um die Leistung der Plattform zu überwachen und zu verbessern, sollte ihr Koordinierungsausschuss

  1. die Ergebnisse der Beratung weiterverfolgen (d. h. der Frage nachgehen, ob die Beratungsaufträge zu investitionsgeeigneten Projekten führen);
  2. ergebnisorientierte Indikatoren und ggf. Ziele entwickeln;
  3. einen Vergleich der tatsächlichen Kosten jedes abgeschlossenen projektspezifischen Beratungsauftrags der Plattform mit seinen Ergebnissen in Form der erwarteten Investitionen vornehmen, der zur Beurteilung der Leistung der Plattform herangezogen werden kann.

Zeitrahmen: während des verbleibenden Umsetzungszeitraums der Plattform (bis Ende 2020 und für Empfehlung 3 iii bis Ende 2021)

64

Schließlich ergab die Prüfung des Hofes, dass sich Gestaltungsmängel bei der Einrichtung der Plattform in der Umsetzungsphase als schwer zu beheben erwiesen und dass sie sich auf die Leistung auswirkten. Im Rahmen des Programms „InvestEU“ 2021-2027 wird vorgeschlagen, dass die von der Kommission verwaltete und betriebene InvestEU-Beratungsplattform 13 zentral von der EU verwaltete Beratungsinitiativen umfassen soll, die derzeit verfügbar sind, darunter auch die jetzige Plattform. Der Vorschlag zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen für die Koordinierung und Erbringung von Beratungsdiensten zur Investitionsförderung zu vereinfachen und zu verbessern.

Empfehlung 4 – Aus dem Betrieb der Plattform gezogene Lehren bei der InvestEU-Beratungsplattform berücksichtigen

Um einen reibungslosen Übergang zwischen den beiden Initiativen zu gewährleisten und die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Betrieb der Plattform bei der künftigen InvestEU-Beratungsplattform zu berücksichtigen, sollte die Kommission

  1. den Beratungsbedarf und die voraussichtliche Nachfrage nach gezielten Beratungsinitiativen auf der Grundlage der im Zeitraum 2015-2020 gewonnenen Erfahrungen bewerten;
  2. die beratende Unterstützung auf den ungedeckten Bedarf sowie auf die Entwicklung von Projekten ausrichten, die potenziell im Rahmen der InvestEU-Garantie unterstützt werden könnten;
  3. auf der direkten Zusammenarbeit mit NPBI aufbauen, um die geografische Abdeckung von Beratungsdiensten zu verbessern;
  4. durch lokale Präsenz einen proaktiveren Ansatz entwickeln‚ um Anträge auf Beratungsdienste zu generieren;
  5. den Zugang zu Beratungsdiensten im Wege der Gestaltung der neuen InvestEU-Beratungsplattform verbessern und ihre Nutzung fördern;
  6. einen geeigneten Rahmen für die Überwachung der Leistung entwickeln, der sich auf die Kosten und den Nutzen der Erbringung von Beratungsdiensten erstreckt.

Zeitrahmen: bis Ende 2021

Dieser Bericht wurde von Kammer V unter Vorsitz von Herrn Tony Murphy, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 31. März 2020 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner Lehne
Präsident

Anhänge

Anhang I – EU-Initiativen für technische Hilfe, die im Rahmen des derzeitigen MFR zentral verwaltet werden

TH-Initiative Verwalter der TH Erbringer der TH Entgeltgrundlage Kostenteilung EU/EIB Vom Begünstigten gedeckte Kosten Betrag (EU-Haushalt) Umsetzungszeitraum
EU EIB (Euro)
EIAH (Plattform) EIB EIB/andere Finanzinstitute (EBWE/nationale Förderbanken)/externe Berater Kostendeckung (FAFA-Sätze) 75 % 25 % Ausschließlich privat; davon KMU bis zu 33 % 110 000 000 2015-2020
ELENA EIB Externe Berater 6 % der bereitgestellten TH 100 % 0 Mindestens 10 % der bereitgestellten TH 279 000 000 2014-2020
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema Energieeffizienz im Rahmen von Horizont 2020 – Unterstützung bei der Projektentwicklung EASME Externe Berater n. z.       50 000 000 2014-2020
InnovFin – Beratung EIB EIB Kostendeckung (FAFA-Sätze) 100 % 0 0 28 000 000 2014-2020
EEEF – technische Hilfe der Europäischen Kommission Weiterübertragungsvereinbarung der EIB mit dem EEEF-Fondsverwalter (Deutsche Bank) Externe Berater 6,5 % der bereitgestellten TH 100 % 0 10 % der zugewiesenen TH 20 000 000 2012-2017
CEF EIB EIB/externe Berater Kostendeckung (FAFA-Sätze) 90 % 10 % 0 1 262 170 an JASPERS im Jahr 2015
3 000 000 an JASPERS im Jahr 2018
2015-2018
Finanzierungsfazilität für Naturkapital (NCFF) EIB Externe Berater 5 % des zugesagten EU-Beitrags 100 % 0 0 (vom Empfänger kann auf Einzelfallbasis ein Finanzbeitrag verlangt werden) 10 000 000 2015-2019 + (Verlängerung wird erwogen)
PF4EE EIB EIB/Finanzintermediäre 6 % des zugesagten EU-Beitrags 100 % 0 0 3 200 000 2014-2019
Fazilität für technische Hilfe des EEEF EEEF-Fondsverwalter Vom EEEF beauftragte externe Berater 20 % der ausgezahlten TH _ _ 0 Je nach Verfügbarkeit der Finanzmittel (EEEF-Einkommenskaskade) 2017+
CEF _ MSs Bahn-Infrastrukturbetreiber/Ministerien Externe Berater Tatsächliche Kosten 100 % 0 0 17 021 785 2014-2020
Plattform für intelligente Spezialisierung im Dienste der industriellen Modernisierung GD GROW Externe Berater   100 % n. z.   1 500 000 2018-2020
European City Facility GD ENER/EASME Exekutivagentur   n. z.     16 000 000 2019-2023
European Islands Facility GD ENER Extern   n. z.     10 000 000 2018-2020
EaSI GD EMPL Externe Berater         13 000 000  
JASPERS EIB EIB Kostendeckung (FAFA-Sätze) 80 % 20 % 0 233 650 000 2014-2020
INSGESAMT             795 633 955  

Anhang II – Prüfungsmethode

Der Hof stützte seine Feststellungen auf Folgendes:

  • Aktenprüfung der wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit der Plattform und den zuvor bestehenden Beratungsinitiativen, darunter:
    • Rechtsgrundlagen und Strategiepapiere;
    • finanzieller und vertraglicher Rahmen;
    • Governance-Unterlagen (z. B. Dokumente des Koordinierungsausschusses der Plattform);
    • Verwaltungsverfahren;
    • jährliche Arbeitsprogramme;
    • Berichterstattung über die Tätigkeiten;
  • Befragungen von Mitarbeitern der EIB/der Plattform und von Beamten der zuständigen Kommissionsdienststellen (GD ECFIN, GD RTD, GD GROW, GD MOVE, GD ENER, GD REGIO);
  • Analyse der mit Stand vom 31. Dezember 2018 im Verwaltungssystem der Plattform enthaltenen Daten zu den Anträgen auf Beratungsdienste;
  • Überprüfung der Bearbeitung von 18 bei der Plattform eingereichten Anträgen auf Erbringung von Beratungsdiensten, darunter 15, für die spezifische Ressourcen der Plattform zugewiesen wurden (Beratungsaufträge der Plattform).
Stichprobenelement Nr. Antragsnummer Antragsjahr Land Schlüsselsektor der Beratungsmaßnahme Status des Antrags
1  0021 2015 Slowenien Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen und ‑ausrüstungen und innovativen Technologien für den Verkehr Zugewiesen
2  0263 2016 Portugal Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen und ‑ausrüstungen und innovativen Technologien für den Verkehr Abgeschlossen
3  0228 2016 Zypern Umweltschutz und Ressourceneffizienz Abgeschlossen
4 0187 2016 Rumänien Humankapital, Kultur und Gesundheit Zugewiesen
5 0196 2016 Luxemburg Entwicklung und Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien Zugewiesen
6 0608 2017 Irland Forschung, Entwicklung und Innovation Zugewiesen
7 0414 2017 Bulgarien Sonstige Zugewiesen
8 0440 2017 Nicht länderspezifisch Forschung, Entwicklung und Innovation Zugewiesen
9 0405 2017 Nicht länderspezifisch Entwicklung des Energiesektors Zugewiesen
10 0521 2017 Frankreich Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen und ‑ausrüstungen und innovativen Technologien für den Verkehr Abgeschlossen
11 0002ELENA 2017 Dänemark Umweltschutz und Ressourceneffizienz Zugewiesen
12 0594 2017 Frankreich Forschung, Entwicklung und Innovation Zugewiesen
13 0370 2017 Polen Umweltschutz und Ressourceneffizienz Abgeschlossen
14 0437 2017 Polen Humankapital, Kultur und Gesundheit Zugewiesen
15 0843 2018 Frankreich Landwirtschaft Zugewiesen
16 0711 2018 Kroatien Sonstige Zugewiesen
17 0777 2018 Nicht länderspezifisch Umweltschutz und Ressourceneffizienz Zugewiesen
18 0016EBRD 2018 Rumänien Entwicklung und Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien Abgeschlossen
  • Umfrage bei den NPBI, die mit Stand vom 31. Dezember 2018 mit der Plattform zusammenarbeiteten. Die Fragen wurden am 28. Februar 2019 an 25 nationale Förderbanken und -institute, die mit der Plattform zusammenarbeiten, gerichtet. Die Antwortfrist endete am 9. April 2019. 20 Einrichtungen aus 18 Mitgliedstaaten beantworteten den Fragebogen;
  • elektronische Umfrage bei den Endbegünstigten der Unterstützung durch die Plattform während des Zeitraums. Am 4. März 2019 übermittelte der Hof den Fragebogen an 88 Endbegünstigte der Unterstützung durch die Plattform mit einer Antwortfrist bis zum 12. April 2019. Er erhielt Antworten von 43 Begünstigten der Plattform aus 24 EU-Mitgliedstaaten.

Anhang III – Absichtserklärungen zwischen der EIB und den NPBI (2015-2018)

Land Name der NPBI Absichtserklärung unterzeichnet Umfang der Zusammenarbeit26
Österreich Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) 2016 1
Belgien Participatiemaatschappij Vlaanderen (PMV) 2018 1
Bulgarien Fund Manager of Financial Instruments in Bulgaria (FMFIB) 2016 1,2
Bulgarien Bulgarian Development Bank (BDB) 2015 1
Kroatien Hrvatska Banka za Obnovu i Razvitak (HBOR) 2015 1
Tschechien Českomoravská záruční a rozvojová banka (ČMZRB) 2016 1
Finnland Finnvera 2017 1,2
Frankreich Bpifrance 2016 1,3
Frankreich Caisse des Dépôts et Consignations (CDC) 2016 1,2,3
Deutschland NRW.BANK 2017 1
Deutschland Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2016 1
Ungarn Hungarian Development Bank (MFB) 2015 1,2,3
Irland Strategic Banking Corporation of Ireland (SBCI) 2016 1,2,3
Italien Cassa Depositi e Prestiti (CDP) 2016 1,3
Lettland Attistibas finansu institûcija Altum (ALTUM) 2015 1,2,3
Litauen Investiciju ir versio garantijos (INVEGA) 2016 1,2
Litauen Public Investment Development Agency (VIPA) 2016 1,2,3
Niederlande Netherlands Investment Agency (NIA) 2016 1
Polen Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) 2016 1,2
Polen Polish Bank Association, National Contact Point (ZBP) 2016 1,2
Portugal Instituiçâo Financeira de Desenvolvimento (IFD) 2018 1,2
Slowakei Slovak Investment Holding (SIH) 2016 1,2
Slowenien SID Banka (SID) 2015 1,2,3
Spanien Instituto de Credito Oficial (ICO) 2016 2
Schweden Almi Företagspartner (ALMI) 2016 1

Anhang IV – Leistungsrahmen der Plattform

  1. Indikatoren für Input/Tätigkeiten (Input/Activity indicators, IA), die Tätigkeiten der Plattform betreffend (d. h. „zu erbringende Leistungen“);
  2. Outputindikatoren (Output indicators, OI), die direkten Auswirkungen dieser Tätigkeiten betreffend;
  3. Ergebnisindikatoren (Outcome/Result indicators, OR), die mit den Beratungsdiensten für die Begünstigten erzielten Erfolge betreffend.
KPI Nr. – Output-indikator 9 zentrale Leistungsindikatoren (KPI) Definition   12 zentrale Überwachungsindikatoren (KMI) Definition KMI Nr.
OI.1 Anzahl und Verteilung der bearbeiteten und zugewiesenen Anträge (einschließlich Investitionsplattformen) (OI.1) Gemessen wird die Anzahl der von der Plattform zugewiesenen und bearbeiteten Anträge (Verteilung nach Sektor, Land, öffentlichem/privatem Projektträger, Art der benötigten Unterstützung)   Herkunft der Anträge: Website der Plattform/Dienststellen der EIB/externe Partner/Europäische Kommission/Sonstige (IA.1) Gemessen wird die Herkunft des bei der Plattform eingegangenen Antrags (Webportal, EIB, nationale Förderbanken, Europäische Kommission, Sonstige) IA.1
OI.2 Anteil und Verteilung der Anträge, die zu TH geführt haben (einschließlich des geschätzten Anteils zusätzlicher Anträge) (OI.2) Gemessen wird der Prozentsatz der zugewiesenen Anträge, die zu TH geführt haben   Geschätzter Anteil der Projekte, die die Investitionsreife erreichen, und Anzahl der generierten Investitionen (OR.1) Gemessen wird der Prozentsatz der eingegangenen Anträge, die die Investitionsreife erreicht haben, und der Prozentsatz der eingegangenen Anträge, die in der Realwirtschaft umgesetzt wurden OR.1
  Anzahl und Volumen der (im Rahmen des EFSI und außerhalb des EFSI) generierten Investitionen Gemessen werden die Anzahl und das Volumen der generierten Investitionen, die auf bei der Plattform eingegangene Anträge zurückgehen OR.2
Anzahl der Vorgänge, bei denen bei der Einrichtung von Investitionsplattformen Unterstützung geleistet wurde (OR.3) Gemessen wird die Anzahl der beratenen potenziellen Investitionsplattformen OR.3
  Anzahl der geschaffenen Investitionsplattformen (OR.4) Gemessen wird die Anzahl der geschaffenen Investitionsplattformen OR.4
  Zusätzlichkeitsindikator auf der Grundlage von Maßzahlen für den Mehrwert (OR.5) Gemessen wird die Anzahl der von der Plattform durchgeführten TH-Projekte in jeder Kategorie wie Kompetenzen, Förderfähigkeit, Volumen, Umfang/multidimensionale Aspekte des Antrags OR.5
OI.3 Durchschnittliche Dauer bis zur ersten Reaktion (OI.3) Gemessen wird die Zeitspanne, die bei den eingegangenen Anträgen zwischen dem Eingang und der ersten Antwort an den Antragsteller vergeht; dies ist als Tätigkeitsindikator zu betrachten.   Umfrage zur Zufriedenheit (OI.7) Gemessen wird die Zufriedenheit, die die Nutzer der Plattform und die Begünstigten im Rahmen eines formellen Feedback-Verfahrens zum Ausdruck bringen OI.7
OI.4 Anzahl der externen Partnerschaften (OI.4) Gemessen wird die Anzahl der unterzeichneten Absichtserklärungen oder Vereinbarungen mit NPBI/internationalen Finanzinstitutionen/Mitgliedstaaten/Verwaltungsbehörden/nationalen Behörden/Sonstigen (z. B. Verbände)   Anzahl der externen Partnerschaften, aus denen Dienstleister werden (Absichtserklärung Level 3 der Zusammenarbeit) (OR.6) Gemessen wird die Anzahl der externen Partnerschaften, die Level 3 der Zusammenarbeit als Dienstleister im Rahmen der Plattform erreicht haben OR.6
OI.5 Anzahl der organisierten und besuchten Veranstaltungen, Sitzungen und Workshops mit mehreren Partnern (OI.5) Gemessen wird die Anzahl der von der Plattform organisierten Veranstaltungen, und wie oft die Vertreter der Plattform/der Abteilung Beratungsdienste an externen Veranstaltungen teilgenommen haben   Grad der Teilnahme an Veranstaltungen, Sitzungen und Workshops mit mehreren Partnern (OI.8) Gemessen werden Anzahl und Art der Teilnehmer an Veranstaltungen, Sitzungen und Workshops OI.8
OI.6 Prozentsatz der jährlich gebundenen und verwendeten Haushaltsmittel (OI.6) Gemessen wird der Prozentsatz der jährlichen Mittelzuweisung, der gebunden und verwendet wird   Geschätzter Zeitaufwand, der den Partnern der Plattform als Dienstleistern für plattformbezogene Beratungsdienste entsteht (Absichtserklärung Level 3 der Zusammenarbeit) (OI.9)   OI.9
OI.10 Reife der zugewiesenen Projekte bei Ein- und Ausgang     Anzahl der unterstützten Projekte, bei denen eine Kombination mit anderen EU-Finanzierungsquellen stattfand (ESI-Fonds, CEF, Horizont 2020) (OI.12) Gemessen wird die Anzahl der von der Plattform unterstützten Projekte, bei denen die Unterstützung mit anderen EU-Finanzierungsquellen kombiniert wurde  
OI.11 Anzahl der von der Plattform unterstützten Projekte (d. h. Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsvorhaben, digitale und grenzüberschreitende Projekte)     Ausgleich des geografischen Verhältnisses zwischen Kohäsions- und Nicht-Kohäsionsmitgliedstaaten bei den zugewiesenen Projekten (OI.13) Gemessen wird die Verteilung der zugewiesenen Projekte der Plattform auf Kohäsions- und Nicht-Kohäsionsländer  
IA.3 Anzahl der von NPBI erhaltenen Anträge Gemessen wird die Anzahl der Anträge von NPBI, die bei der Plattform eingegangen sind        

Anhang V – Analyse des Hofes betreffend die Überwachungsindikatoren der Plattform zu Output und Ergebnissen

Outputindikator der Plattform Beschreibung Einschränkung
IA.3 Anzahl der von den NPBI erhaltenen Anträge Dieser neue Indikator steht nicht in Zusammenhang mit der geänderten EFSI-Verordnung und hätte zuvor definiert werden können, da er eine Unterkategorie der Herkunft von bei der Plattform eingegangenen Anträgen erfasst, die bereits von einem anderen KMI abgedeckt wird (IA.1: Herkunft der Anträge).
OI.2 Anteil und Verteilung der Anträge, die zu TH geführt haben Dieser Indikator basiert auf der Berechnung des Prozentsatzes der „zugewiesenen Anträge“, die zu TH geführt haben. Andere Arten von Anträgen können jedoch ebenfalls Fachwissen mobilisieren (z. B. allgemeine Informationen, vorgeschlagene Zusammenarbeit, Anträge auf Finanzierung oder Finanzberatung).
OI.3 Durchschnittliche Dauer bis zur Reaktion Dieser Indikator misst keinen Output der Tätigkeit der Plattform. Mit der für die Erteilung einer ersten Antwort auf einen Antrag erforderlichen Zeit wird ein Element des Beratungsprozesses gemessen.
OI.5 Prozentsatz der jährlich gebundenen und verwendeten Haushaltsmittel Dieser Indikator misst einen Input (Verwendung der Haushaltsmittel der Plattform), keinen Output (erbrachte Dienstleistungen).
OI.10 Reife der zugewiesenen Projekte bei Ein- und Ausgang Zum Zeitpunkt der Prüfung (d. h. im technischen Bericht 2018) lagen für den neuen Indikator keine Angaben vor. Die Plattform begann erst in der zweiten Jahreshälfte 2018, Informationen über die Reife bei Eingang in den Verwaltungssystemen zu erfassen (es waren noch keine Informationen über die Reife bei Ausgang erfasst worden).
OI.11 Anzahl der von der Plattform unterstützten Projekte (d. h. Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsvorhaben, digitale und grenzüberschreitende Projekte) Zum Zeitpunkt der Prüfung (d. h. im technischen Bericht 2018) lagen für den neuen Indikator keine Angaben vor, doch stellte der Hof fest, dass der Nutzen der erfassten Informationen dadurch eingeschränkt wird, dass für die einzelnen Prioritäten keine gesonderten Codes verwendet werden.
Ergebnisindikator der Plattform Definition Einschränkung
OR.1 Geschätzter Anteil der Projekte, die die Investitionsreife erreichen, und Anzahl der generierten Investitionen Mit dem Indikator soll der Prozentsatz der eingegangenen Anträge gemessen werden, die die Investitionsreife erreicht haben, sowie der Prozentsatz der eingegangenen Anträge, auf die tatsächlich eine Investition folgte. Das Management der Plattform berichtete, dass mit Stand vom 31. Dezember 2018 im Falle von 47 der 104 zugewiesenen Projekte tatsächlich eine Investition erfolgt war. Diese Angabe entspricht nicht der Definition des Indikators und wird nicht durch Einträge in der Verwaltungsdatenbank gestützt.
OR.2 Anzahl und Volumen der (im Rahmen des EFSI und außerhalb des EFSI) generierten Investitionen Das Management der Plattform berichtete, dass mit Stand vom 31. Dezember 2018 16 Projekte außerhalb des EFSI und 28 Projekte im Rahmen des EFSI Investitionen generiert hatten. Die Berichterstattung entspricht nicht der Definition des Indikators (es ist nicht klar, worauf sich die „Anzahl der generierten Investitionen“ bezieht). Das Volumen der generierten Investitionen (in Euro) wird nicht systematisch in der Verwaltungsdatenbank erfasst oder in den technischen Bericht aufgenommen.
OR.3 und OR.4 Anzahl der Vorgänge, bei denen bei der Einrichtung von Investitionsplattformen Unterstützung geleistet wurde, und Anzahl der eingerichteten Investitionsplattformen Mit diesen Indikatoren wird die Anzahl der beratenen und eingerichteten Investitionsplattformen gemessen. Das Management der Plattform berichtet, dass mit Stand vom 31.12.2018 33 potenzielle Investitionsplattformen beraten wurden, von denen 16 eingerichtet wurden. Das Management der Plattform teilte den Prüfern in einem erläuternden Vermerk mit, dass sich nur 12 zugewiesene Anträge auf die potenzielle Einrichtung von Investitionsplattformen bezogen. Die tatsächlich eingerichteten Investitionsplattformen werden von der Plattform nicht erfasst.
OR.5 Zusätzlichkeitsindikator auf der Grundlage von Maßzahlen für den Mehrwert Dieser Indikator wird auf der Grundlage der Anzahl der Beratungsaufträge bestimmt, die von der Plattform in den einzelnen Kategorien vergeben werden (z. B. Kompetenzen, Förderfähigkeit, Volumen, Umfang/multidimensionale Aspekte des Antrags). Es ist unklar, welche „Ergebnisse“ unter diesem Indikator zu melden sind, da die Abschnitte 2.5.2 und 2.5.3 des technischen Berichts eine statistische Analyse der Bearbeitung der eingegangenen Anträge enthalten.
OR.6 Anzahl der externen Partnerschaften, aus denen Dienstleister werden Der Indikator erfasst die Anzahl der externen Partnerschaften, die Level 3 der Zusammenarbeit mit der Plattform erreicht haben. Eine zutreffendere Beschreibung dieses Indikators wäre die Messung einer Tätigkeit der Plattform.

Anhang VI – Anträge an die Plattform im Zusammenhang mit genehmigten oder unterzeichneten EIB-/EFSI-Vorhaben

Antragsnummer bei der Plattform Land Sektor Datum des Eingangs des Antrags bei der Plattform Status bei der Plattform am 31.12.2018 Datum der Unterzeichnung durch EIB/EFSI Datum der Genehmigung durch EIB/EFSI
858 Polen Umweltschutz und Ressourceneffizienz 25.10.2018 Bewertung läuft 5.9.2018  
843 Frankreich Landwirtschaft 1.10.2018 Zugewiesen 23.11.2018  
815 Rumänien Umweltschutz und Ressourceneffizienz 13.8.2018 Zugewiesen 17.12.2018  
766 Polen Entwicklung des Energiesektors 22.5.2018 Zugewiesen 2.1.2019  
706 Litauen Umweltschutz und Ressourceneffizienz 13.3.2018 Zugewiesen   9.10.2018
622 Italien Umweltschutz und Ressourceneffizienz 8.12.2017 Zugewiesen 22.5.2019  
621 Bulgarien Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen und ‑ausrüstungen und innovativen Technologien für den Verkehr 6.12.2017 Abgeschlossen (kein Beratungsauftrag erstellt, Wegweisung erfolgt) 20.12.2018  
590 Polen Humankapital, Kultur und Gesundheit 7.11.2017 Zugewiesen 15.5.2018  
565 Frankreich, Spanien, Portugal Sonstige 20.9.2017 Zugewiesen 12.11.2018  
461 Belgien Entwicklung des Energiesektors 3.5.2017 Zugewiesen   15.5.2018
437 Polen Humankapital, Kultur und Gesundheit 25.4.2017 Zugewiesen 18.10.2017  
003 Lettland Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturen und ‑ausrüstungen und innovativen Technologien für den Verkehr 22.7.2015 Zugewiesen   18.7.2017

Abkürzungen und Akronyme

CEF: Fazilität „Connecting Europe“

EaSI: EU programme for Employment and Social Innovation (EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation)

EBWE: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

EEEF: Europäischer Energieeffizienzfonds

EFSI: Europäischer Fonds für strategische Investitionen

EFSI-Verordnung: Verordnung (EU) 2015/1017, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/2396

EIAH: European Investment Advisory Hub (Europäische Plattform für Investitionsberatung)

EIB: Europäische Investitionsbank

EIPP: European Investment Project Portal (Europäisches Investitionsvorhabenportal)

ELENA: European Local Energy Assistance (Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen)

ESIF: Europäische Struktur- und Investitionsfonds

EU: Europäische Union

FAFA: Financial and Administrative Framework Agreement between the EU and the EIB (Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der EU und der EIB)

FEI: Forschung, Entwicklung und Innovation

InnovFin: Beratung der EIB für Forschungs- und Innovationsprojekte

JASPERS: Joint Assistance to Support Projects in European Regions (Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen)

KMU: Kleine und mittlere Unternehmen

KPI/KMI: Key Performance Indicators/Key Monitoring Indicators (zentrale Leistungsindikatoren/zentrale Überwachungsindikatoren)

MFR: Mehrjähriger Finanzrahmen

NPBI: National Promotional Banks or Institutions (Nationale Förderbanken oder ‑institute)

PF4EE: Private Finance for Energy Efficiency (Private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz)

Plattform: European Investment Advisory Hub (Europäische Plattform für Investitionsberatung)

TH: Technische Hilfe

Glossar

Budget der Plattform: zur Deckung der förderfähigen Kosten der Plattform verfügbare Mittel.

ELENA-Fazilität: gemeinsame Initiative der EIB und der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ zur Bereitstellung von Zuschüssen für technische Hilfe bei der Durchführung von Programmen in den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien und städtischer Nahverkehr.

Entgelte der Plattform: von der EIB für die Dienstleistungen der Plattform erhobene Entgelte.

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF oder ESI-Fonds): die fünf wichtigsten EU-Fonds, die zusammen der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in der gesamten EU dienen: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und Europäischer Meeres- und Fischereifonds. Unterliegen einem gemeinsamen Regelwerk.

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI): von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Kommission ins Leben gerufener Mechanismus zur Förderung von Investitionen, mit dem bei Projekten von strategischer Bedeutung für die EU private Mittel eingeworben werden sollen. Auch als „Juncker-Plan“ bezeichnet. Nunmehr in die EIB-Gruppe integriert.

Europäisches Investitionsvorhabenportal (European Investment Project Portal, EIPP): von der Kommission betriebenes Webportal, über das öffentliche und private Projektträger mit Sitz in der EU mit potenziellen Investoren weltweit in Kontakt treten können.

Finanzinstrument: finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt in Form von Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnlichen Investitionen, Darlehen, Bürgschaften oder anderen Risikoteilungsinstrumenten.

Fonds „InvestEU“: vorgesehen als Nachfolgeprogramm des EFSI und der derzeit zentral verwalteten Finanzinstrumente (ohne Finanzinstrumente für Maßnahmen im Außenbereich).

InnovFin – Beratung: Beratungsdienst der EIB zur Strukturierung von Forschungs- und Innovationsprojekten, der ihnen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern soll. Langfristig erhöhen sich dadurch die Chancen, dass ein Projekt umgesetzt wird. Darüber hinaus wird im Rahmen dieses Dienstes nicht projektspezifische Beratung dazu geboten, wie bessere Investitionsbedingungen erreicht werden können.

InvestEU-Beratungsplattform: Nachfolgemechanismus der Plattform ab 2021, der auch auf anderen Initiativen für technische Hilfe (z. B. ELENA und InnovFin – Beratung) aufbaut, um Unterstützung im Einklang mit den Zielen des Fonds „InvestEU“ zu leisten.

Investitionsplattform: besonderes Instrument, das eingerichtet wurde, um mehrere Investitionsprojekte innerhalb eines Mitgliedstaats über ein größeres geografisches Gebiet oder in einem bestimmten Sektor zu finanzieren.

JASPERS: Partnerschaft der Europäischen Kommission, der EIB und der EBWE für technische Hilfe. Im Rahmen dieser Partnerschaft werden die Empfängerländer bei der Vorbereitung hochwertiger Großprojekte, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds kofinanziert werden sollen, unabhängig beraten.

Koordinierungsausschuss: aus vier Personen bestehender Ausschuss, der die Plattform leitet. Er setzt sich aus zwei Vertretern der Kommission und zwei Vertretern der EIB zusammen. Der Koordinierungsausschuss ist zuständig für die Überprüfung von Strategie und Politik, die Überwachung der Tätigkeiten der Plattform, die Berichterstattung an Interessenträger, die Festlegung von Diensten und die Genehmigung der Preispolitik.

Nationale Förderbanken oder -institute: juristische Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Finanzierungstätigkeiten ausüben und denen von einem Mitgliedstaat oder einer Einrichtung eines Mitgliedstaats – auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene – ein Auftrag zur Durchführung von Entwicklungs- oder Fördertätigkeiten erteilt wurde.

Öffentlich-private Partnerschaften: langfristige vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Staat und einem privaten Partner, in deren Rahmen Letzterer öffentliche Dienstleistungen erbringt und finanziert und die damit verbundenen Risiken geteilt werden.

Operationelles Programm „Technische Hilfe“: operationelles Programm mit dem Ziel, die Kapazität eines Landes bei der Verwaltung und Umsetzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zu stärken.

Technische Hilfe: beratende Unterstützung zur Stärkung der Fähigkeit von Projektträgern und Finanzintermediären, Finanzierungen und Investitionen in allen Phasen eines Investitionsprojekts durchzuführen.

Antworten der Kommission und der EIB

Zusammenfassung

I

Die Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub, EIAH) ist Teil der Investitionsoffensive für Europa und wurde gemäß der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eingerichtet. Der EFSI war als nachfrageorientierte Initiative zur Förderung von Investitionen und Behebung von Marktversagen in Europa ohne jede sektorale oder geografische Auswahl gedacht und auf Diversifizierung ausgerichtet. Auch bei der EIAH handelt es sich um eine nachfrageorientierte Initiative, die mit dem Ziel eingerichtet wurde, die Qualität von Investitionsprojekten durch die Bereitstellung von maßgeschneiderter Unterstützung in Form von Beratung für die Projektträger sowie von stärker vorgelagerter Beratung für den Kapazitätsaufbau zu verbessern.

V

Gemäß der EFSI-Verordnung wurde die EIAH mit verschiedenen Aufgaben betraut. So fungiert sie u. a. als „einzige Anlaufstelle für Fragen zu technischer Hilfe“. Sie ist nachfrageorientiert, und alle Anträge, einschließlich Anträge auf vorgelagerte Unterstützung, müssen auf Vereinbarkeit mit der EFSI-Verordnung geprüft werden. In der Tat entsprachen alle bearbeiteten Anträge auf Beratung den in der EFSI-Verordnung festgelegten Prioritäten für die EIAH.

Die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) sind der Auffassung, dass die EIAH wertvolle Unterstützung im Hinblick auf die Ankurbelung von Investitionen in Projekte in der gesamten Union leistet. Die EIAH hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um insbesondere eine bessere Diversifizierung zu erreichen (mit dem Ziel, der Unterstützung für die Kohäsionsländer Vorrang einzuräumen) und die Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken oder -instituten (national promotional banks or institutions, NPBI) zu stärken.

Da der Lebenszyklus eines Investitionsprojekts in Jahren gemessen wird, muss die über die EIAH bereitgestellte Unterstützung überdies in einem breiteren Kontext verstanden werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem komplexeren Entscheidungsrahmen des öffentlichen Sektors, wobei verschiedene Phasen konsolidiert werden müssen, bevor das Projekt in die Umsetzung geht (wofür es einer Förderung bedarf) und sich in realen Investitionen niederschlägt.

Nach Auffassung der Kommission und der EIB sind die tatsächlichen Auswirkungen auf die Investitionen bis Ende 2018 noch nicht abzusehen, und aus der Leistung des Jahres 2019 ergibt sich bereits ein anderes Bild.

VI

Die EIAH-Strategie ist in der EFSI-Verordnung sowie in der EIAH-Partnerschaftsrahmenvereinbarung festgelegt, die jährlich in den Arbeitsprogrammen, die den Einzelfinanzhilfevereinbarungen zugrunde liegen, präzisiert wird. Ferner hat sich der EIAH-Koordinierungsausschuss schon früh im Prozess auf eine gezielte Ausrichtung auf die Kohäsionsländer und die prioritären Sektoren verständigt. Was die geografische Abdeckung anbelangt, so entfielen zwei Drittel der Aufträge auf die Kohäsionsländer. Mit der EFSI-2.0-Verordnung wurde die proaktive Unterstützung der EIAH in prioritären Sektoren bzw. Regionen sowie zugunsten des EFSI verstärkt. Die im April 2018 geänderte EIAH-Partnerschaftsrahmenvereinbarung spiegelt den Bedarf an proaktiven Maßnahmen in bestimmten Sektoren bzw. Regionen wider.

Der Begriff der Zusätzlichkeit ist in Artikel 14 Absatz 2 der EFSI-Verordnung definiert, in der es wie folgt heißt: „Die EIAH erbringt Dienste zusätzlich zu den Diensten, die bereits im Rahmen anderer Unionsprogramme zur Verfügung stehen […]“. Darüber hinaus bedeutet die Tatsache, dass ein solches Fachwissen auf dem Markt verfügbar ist und von anderen öffentlichen und privaten Beratungsstellen bereitgestellt wird, nicht, dass diejenigen, die entsprechende Beratungsdienste in Anspruch nehmen wollen, stets ordnungsgemäßen Zugang dazu haben (Zugangshürden können zum Beispiel sein: Kosten, Entfernung, Einigung o. ä.).

Die Zusammenarbeit mit den NPBI gehört zu den wichtigsten Instrumenten der EIAH zur Sicherstellung der lokalen Beteiligung, und die EIB hat diesbezüglich beträchtliche Anstrengungen unternommen. Die EIAH hat einen Kooperationsrahmen mit 40 Partnerinstitutionen eingerichtet, um die lokale Nachfrage nach Beratungsdiensten anzuregen, und zum Ende 2018 Absichtserklärungen mit 25 NPBI unterzeichnet. Des Weiteren hat die EIAH im Prüfungszeitraum Roadshows sowie verschiedene Veranstaltungen zur Sensibilisierung, zum Kapazitätsaufbau und zum Wissensaustausch mit den NPBI organisiert.

VII

Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der EFSI-Verordnung wurde die EIAH mit dem Ziel eingerichtet, Unterstützung in Form von Beratung bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsvorhaben zu leisten. Die EIAH hat daher auch Investitionsprojekte in einem frühen Stadium unterstützt, da diese vorgelagerte Beratung oftmals entscheidend für die Entwicklung robuster Projekte ist. Sie hat sich als erfolgreiche Initiative zur Beschleunigung der Ermittlung und Entwicklung bankfähiger Projekte erwiesen. Die Zeit, die ein Investitionsprojekt in der Regel benötigt, bis es ausgereift genug ist, um überhaupt für eine Finanzierung in Frage zu kommen, wird jedoch in Jahren gemessen.

Zum Ende 2018 befanden sich in der Finanzierungspipeline der EIB 55 größere EIAH-Aufträge (d. h. ausgenommen Vermittlungsaufträge) zur Unterstützung von Projekten mit angesetzten Investitionskosten in Höhe von 14 Mrd. EUR. Von diesen Aufträgen dienten 28 der Unterstützung von Projekten, die für die EFSI-Garantie infrage kamen. Die Situation im Jahr 2019, d. h. nach der Prüfung des Europäischen Rechnungshofs, zeigt bereits deutliche Verbesserungen, was den Standpunkt unterstützt, dass es eines ausreichend langen Zeitraums bedarf, um die Auswirkungen der Tätigkeiten der EIAH in Bezug auf die Schaffung einer robusten Projektpipeline, insbesondere im Rahmen des EFSI, genau bewerten zu können.

VIII

Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen alle Empfehlungen an.

Einleitung

02

Die Kommission und die EIB weisen darauf hin, dass die EIAH nach Maßgabe der EFSI-Verordnung Projekte zu unterstützen hat, die wirtschaftlich und technisch durchführbar sind, mit der Unionspolitik in Einklang stehen und soweit möglich die Mobilisierung von privatem Kapital maximieren. Solche Projekte bedürfen nicht unbedingt einer EFSI-Unterstützung.

05

Die Haupttätigkeit der EIAH besteht darin, beratende Unterstützung bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsvorhaben zu leisten. Zu den Aufgaben der für die EIAH zuständigen Abteilung der EIB gehört neben der Bewertung, Verwaltung und Überwachung von EIAH-Beratungsdiensten und der entsprechenden Berichterstattung auch die Bearbeitung von Anträgen. Weitere Aufgaben sind die Kommunikation mit sowie die Pflege der Beziehungen zu lokalen Partnern.

Bemerkungen

14

Die vorherige Bewertung des Beratungsbedarfs wurde von der Taskforce für Investitionen in der EU vorgenommen. Die Taskforce hat in ihrem Abschlussbericht von Dezember 2014 eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen ermittelt, darunter technische Hilfe. Die Taskforce hat in dem Bericht eindeutig die Notwendigkeit der folgenden Punkte herausgestellt:

a) Die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten bzw. Programmen sollte weiter ausgebaut werden, um auch bei der Auswahl und Gestaltung der Projekt- bzw. Programmpipeline so weit wie möglich behilflich zu sein. Es sollte eine europäische Plattform für Investitionsberatung gefördert werden, um kontinuierliche und wirksame Beratungsdienste zu gewährleisten;

b) Die gezielte Beratung bei der Strukturierung von Projekten, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten und der Standardisierung von Verfahren, wie z. B. bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), sollte gefördert werden, mit dem Ziel, zusätzliche private Investitionen für Projekte bzw. Programme von Bedeutung für die EU zu gewinnen.

15

Die Kommission weist darauf hin, dass die EIAH als nachfrageorientiertes Instrument eingerichtet wurde, mit dem der ungedeckte Beratungsbedarf angegangen werden sollte. Das erklärt das Fehlen spezifischer Ziele für die EIAH in der EFSI-Verordnung. Überdies enthält die EFSI-2.0-Verordnung Erwartungen in Bezug auf die Rolle der EIAH bei der Unterstützung spezifischer EU-Prioritäten und der sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI, allerdings ohne dass spezifische Ziele festgelegt werden.

Ungeachtet dessen setzte (und setzt) die EIAH ihre Bemühungen zur Erreichung sektoraler Diversifizierung durch Sensibilisierung, Kapazitätsaufbau und Beratung in Bezug auf Projekte und Finanzierungsinstrumente fort, insbesondere mit dem Ziel, der Unterstützung für die Kohäsionsländer, der Einführung neuer Beratungsdienste (im Sinne der EFSI-2.0-Verordnung) und der verstärkten Zusammenarbeit mit den NPBI Vorrang einzuräumen. Zu Beginn der Einrichtung der EIAH hat sich der EIAH-Koordinierungsausschuss, in Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a der Partnerschaftsrahmenvereinbarung, auf eine gezielte Ausrichtung auf die Kohäsionsländer und die prioritären Sektoren, wie sie in den EIAH-Arbeitsprogrammen festgelegt sind, verständigt.

16

Mit der EFSI-2.0-Verordnung wurde die proaktive Unterstützung der EIAH in prioritären Sektoren bzw. Regionen verstärkt. Die im April 2018 mit der EIB unterzeichnete EIAH-Partnerschaftsrahmenvereinbarung spiegelt den Bedarf an proaktiven Maßnahmen in bestimmten Sektoren bzw. Regionen, insbesondere in Kohäsionsländern, in denen der EFSI nur wenig genutzt wird, wider.

17

Die Komplementarität der EIAH ist vollständig in den derzeitigen EIAH-Verfahren verankert. Die EIAH-Berater spielen eine entscheidende Rolle beim Screening der eingehenden Anträge. Jeder Auftrag hat seine Besonderheiten und Umstände, die ihn im Rahmen einer EU-Initiative förderfähig oder nicht förderfähig machen. Wie in Anhang I beschrieben, wird der Großteil der Beratungsunterstützung im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 von der EIB geleistet, was die Prüfung der Komplementarität während des Screenings bzw. der Verteilung durch die EIAH bei der Prüfung der eingehenden Beratungsanträge vereinfacht. Demnach könnte die Komplementaritätsprüfung problemlos vom EIAH-Team durchgeführt werden und formeller Bestandteil des Screening-Prozesses sein (wie im EIAH-Verfahrenshandbuch beschrieben). Es sind genau diese Aspekte, die von den EIAH-Beratern geprüft und bewertet werden müssen, um zu entscheiden, ob die vorgeschlagene EIAH-Maßnahme komplementär sein kann oder nicht.

19

Die Aufgaben der EIAH gehen über die Bearbeitung der eingegangenen Anträge und die Erbringung der beantragten Beratungsdienste hinaus. Gemäß Artikel 14 der EFSI-Verordnung umfasst das Mandat der EIAH auch die Bereitstellung einer einzigen Anlaufstelle für technische Hilfe, die Zusammenarbeit mit den NPBI, die Unterstützung der EFSI-Ziele sowie die Bereitstellung einer Plattform für den Peer-to-Peer-Austausch und die Weitergabe von Fachwissen in Bezug auf Vorhabenentwicklung.

Darüber hinaus wird die Unterstützung von Projektträgern auch durch die Arbeit des EIAH-Teams in Bezug auf diejenigen Anträge erreicht, die formell nicht als „Aufträge“ eingestuft wurden, z. B. Mischanträge im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, Kurzberatung, Unterstützung durch maßgeschneiderte Wegweisung usw.

20

Die Kommission und die EIB sind der Auffassung, dass die Anzahl der bei der EIAH eingegangenen Anträge nicht gering war und seit Start der EIAH jedes Jahr zunimmt. Durch den Einsatz des Assistenten und den Rückgriff auf Expertenquellen hat sich auch die Zahl der Projekte erhöht, für die Unterstützung in Form von Beratung in Anspruch genommen werden kann.

Nach der Aktualisierung der EIAH-Website Ende 2017 wurden die Antragsteller auf der Website effektiv zu alternativen maßgeschneiderten Beratungsdiensten umgeleitet, die in ihrem jeweiligen Land angeboten werden („Wegweisung“). Beratende Unterstützung wurde auch im Rahmen von „Vermittlungsaufträgen“ geleistet, die es den EIB-Experten effizienter ermöglichten, Projektträgern zeitlich begrenzte, strategische Beratung zu erteilen, ohne diese Aufträge als Einzelaufträge im EIAH-Managementsystem zu registrieren. Somit sollten diese anderen Arten von Anträgen, d. h. Anträge mit „Wegweisung“ durch den Assistenten sowie „Vermittlungsaufträge“, ebenfalls berücksichtigt werden.

21

Für alle gemeldeten Anträge wurde technische und finanzielle Beratung durch Experten der EIB, Programme mit Partnerinstitutionen und externe Beratungsunternehmen geleistet, und alle Anträge wurden mit Haushaltsmitteln der EIAH unterstützt.

22

Das Konzept der EIAH war ein Novum unter den EU-geförderten Beratungstätigkeiten, die seit Mitte 2015 entwickelt worden waren. Aufgrund ihrer nachfrageorientierten Natur (keine Bindung an ein spezifisches Finanzierungssystem) war die Anlaufphase der EIAH länger als ursprünglich erwartet. Die EIAH musste zunächst innerhalb der EIB eingerichtet werden, und es musste ein Netzwerk mit den NPBI aufgebaut werden. All dies nahm eine gewisse Zeit in Anspruch und erforderte keine enormen Haushaltsmittel.

Darüber hinaus gilt für EIAH-Einzelfinanzhilfevereinbarungen, wie für andere Zuschussinstrumente der EU, eine Durchführungsfrist von N+2 bzw. N+3, was unmittelbare Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch der Haushaltsmittel hat. Für einen Teil der aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 68,1 Mio. EUR gilt eine Durchführungsfrist bis Ende 2020, sodass die EIAH die ihr zur Verfügung gestellten Mittel bis Ende 2018 noch nicht vollständig ausgegeben haben konnte.

Der Jahresverbrauch an Haushaltsmitteln der EIAH ist mit der Zunahme der von der EIAH durchgeführten Beratungsaufträge gestiegen.

24

Dritter Spiegelstrich: Die Zusammenarbeit mit den NPBI soll durch lokale Beratung eine „breite Streuung der […] Dienste […] gewährleisten“. Ein weiteres Ziel ist der Aufbau der Kapazitäten der NPBI zur Entwicklung und Erbringung von beratender Unterstützung. Dies ist derzeit der Hauptzweck der von den NPBI veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

28

Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 28 und 29.

Die EIAH-Strategie ist in der EFSI-Verordnung sowie in der EIAH-Partnerschaftsrahmenvereinbarung festgelegt, die jährlich in den Arbeitsprogrammen, die den Einzelfinanzhilfevereinbarungen zugrunde liegen, präzisiert wird. Laut Beschluss des EIAH-Koordinierungsausschusses sind die jährlichen Arbeitsprogramme der EIAH als EIAH-Strategie zu betrachten.

Obwohl die EFSI-Verordnung keine Ziele oder Meilensteine für die als nachfrageorientierte Initiative konzipierte EIAH vorsieht, gehen die jährlichen Arbeitsprogramme der EIAH über die Anforderungen der EFSI-Verordnung hinaus und enthalten zu erbringende Leistungen sowie Zieldaten, die anhand verschiedener Indikatoren genau überwacht werden. Insbesondere hat sich der EIAH-Koordinierungsausschuss schon früh im Prozess auf eine gezielte Ausrichtung auf die Kohäsionsländer und die für den EFSI prioritären Sektoren verständigt. Was die geografische Abdeckung anbelangt, so entfielen 65 % der Aufträge auf die Kohäsionsländer.

Zudem wurden die Ergebnisse der Studie zur Analyse der Marktlücke, sofern relevant, in einigen Kernbereichen vom Koordinierungsausschuss berücksichtigt. Dazu gehörte ein zielgerichteter Ansatz in Bezug auf Aktivitäten wie die Zusammenarbeit mit den NPBI und die Lokalisierung von Aufklärungs- und Sensibilisierungstätigkeiten der EIAH sowie gegebenenfalls die Bereitstellung von Vor-Ort-Unterstützung durch den Einsatz von EIB-Mitarbeitern.

Gemäß der EFSI-Verordnung können jedoch nicht alle EIAH-Aktivitäten einen direkten, messbaren Einfluss auf die Generierung von Investitionen haben. Die EIAH sollte insbesondere auch als einzige Anlaufstelle für technische Hilfe fungieren, um die Projektträger gegebenenfalls bei der Entwicklung ihrer Projekte, der Nutzung des lokalen Wissens, der Bereitstellung einer Plattform für den Peer-to-Peer-Austausch und die Weitergabe von Fachwissen sowie der Beratung zu Investitionsplattformen zu unterstützen.

30

Es sei auf die kritische Rolle der EIAH-Berater und anderer Experten der EIB beim Screening der eingegangenen Anträge hinzuweisen. Die in der EFSI-Verordnung festgelegten Kriterien sind hinreichend klar und werden bei der Bewertung der Anträge kohärent angewandt, ohne dass eine formelle Checkliste oder Politik zur Feststellung der Förderfähigkeit erforderlich ist.

Jeder Auftrag hat seine Besonderheiten und Umstände, die zur Feststellung des Anspruchs auf EIAH-Unterstützung eine ganzheitliche Bewertung erfordern. Dazu gehört auch eine Analyse der Komplementarität und der möglichen Förderfähigkeit im Rahmen anderer EU-Beratungsprogramme.

Dritter Spiegelstrich: Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der EFSI-Verordnung hat die EIAH das Ziel, Unterstützung in Form von Beratung bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsvorhaben zu leisten. Daher muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Lebenszyklus eines Investitionsprojekts in Jahren gemessen wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem komplexeren Entscheidungsrahmen des öffentlichen Sektors, wobei verschiedene Phasen konsolidiert werden müssen, bevor das Projekt in die Umsetzung geht (wofür es einer Förderung bedarf) und sich in realen Investitionen niederschlägt.

Die Festlegung eines strikten Förderkriteriums auf Grundlage der Projektphase würde möglicherweise dazu führen, dass die EIAH nur Beratungsaufträge für die Endphase durchführt. Dies kann die Fähigkeit der EIAH, eine sinnvolle, oft als wichtig erachtete Intervention auf vorgelagerter Ebene durchzuführen, erheblich einschränken. In diesem Fall wäre es möglich, dass Projekte, die sich in der Ermittlungs- und Vorbereitungsphase befinden, oder Aufträge mit langfristigen Ergebnissen (z. B. ÖPP oder Investitionsplattformen) nicht förderfähig sind, was bedeuten würde, dass nicht alle Ziele der EFSI-Verordnung erreicht werden. Die EIAH war in diesen Bereichen aktiv, und gerade unter diesen Umständen werden die „Auswirkungen“ in Bezug auf das Angebot von Investitionsprojekten in einem längeren Zeitrahmen als dem von der Prüfung abgedeckten erkannt werden.

Gleichermaßen würde die Intervention der EIAH durch die Festlegung eines Förderkriteriums, das auf dem Investitionsvolumen basiert, auf bestimmte vorrangige Projektträgersegmente und Gebiete bzw. Sektoren (z. B. kleine und mittlere Unternehmen) beschränkt werden.

Vierter Spiegelstrich: Die EIAH ist an die in der EFSI-Verordnung festgelegten Anforderungen und an die von den Mitgesetzgebern festgelegten EU-Prioritäten gebunden. Die geografischen und sektoralen Prioritäten, die in einer von einem externen Dienstleister durchgeführten Marktstudie ermittelt wurden, sind indikativer Natur und haben nicht denselben Wert wie die EFSI-Verordnung.

Dem Grundgedanken des EFSI folgend, wurde die EIAH als nachfrageorientierte Initiative zur Deckung des unbefriedigten Beratungsbedarfs eingerichtet, bei der alle Anträge auf Vereinbarkeit mit der EFSI-Verordnung zu prüfen sind. In der Tat entsprachen alle bearbeiteten Anträge auf Beratung – wie im Rahmen der EIAH-Screening-Verfahren bestätigt wurde – den in der EFSI-Verordnung festgelegten Prioritäten für die EIAH.

Nichtsdestoweniger setzt die EIAH ihre Bemühungen zur Erreichung sektoraler und geografischer Diversifizierung durch Sensibilisierung, Kapazitätsaufbau und Beratung in Bezug auf Projekte und Finanzierungsinstrumente fort. Insbesondere räumte die EIAH der Unterstützung für die Kohäsionsländer Vorrang ein, machte Fortschritte bei der Einführung neuer Beratungsdienste (im Sinne der EFSI-2.0-Verordnung) und verstärkte die Zusammenarbeit mit den NPBI.

Die EIAH hat stets die Besonderheiten und Bedürfnisse derjenigen Mitgliedstaaten mit weniger entwickelten Finanzmärkten sowie die Situation in den verschiedenen Sektoren berücksichtigt. Aus diesem Grund hat sich der EIAH-Koordinierungsausschuss zu Beginn der Einrichtung der EIAH darauf verständigt, die Kohäsionsländer und die prioritären Sektoren, wie sie in den EIAH-Arbeitsprogrammen festgelegt sind, besonders zu unterstützen. Was die geografische Abdeckung anbelangt, so entfielen 65 % der Aufträge auf die Kohäsionsländer (zum Ende 2018). Darüber hinaus wurde sich bei der Zuweisung der Personalressourcen eng an die in der EFSI-Verordnung festgelegten Prioritäten gehalten.

31

Erster Spiegelstrich: Die Verfahren der EIAH erfordern ein Screening zur systematischen Bewertung der Zusätzlichkeit potenzieller Aufträge. Eine EIAH-Screening-Gruppe bestehend aus Vertretern für die anderen EU-Beratungsmandate (einschließlich der Gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (Joint Assistance to Support Projects in European Regions, JASPERS), des Europäischen Finanzierungsinstruments für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (European Local Energy Assistance, ELENA), InnovFin – Beratung usw.) erörtert sämtliche Aufträge, bevor sie ausgeführt werden.

Die Kommission räumt jedoch ein, dass dieser Grundsatz der Zusätzlichkeit nicht systematisch in allen Auftragsbeschreibungen festgehalten wurde.

32

Siehe die Antworten der Kommission zu den Ziffern 15 und 28 bis 31.

33

Erster Spiegelstrich: Der Begriff der Zusätzlichkeit ist in Artikel 14 Absatz 2 der EFSI-Verordnung definiert, in der es wie folgt heißt: „Die EIAH erbringt Dienste zusätzlich zu den Diensten, die bereits im Rahmen anderer Unionsprogramme zur Verfügung stehen […]“.

Darüber hinaus bedeutet die Tatsache, dass ein solches Fachwissen auf dem Markt verfügbar ist und von anderen öffentlichen und privaten Beratungsstellen bereitgestellt wird, nicht, dass diejenigen, die entsprechende Beratungsdienste in Anspruch nehmen wollen, stets ordnungsgemäßen Zugang dazu haben (Zugangshürden können zum Beispiel sein: Kosten, Entfernung, Einigung o. ä.).

35

Die EIB ist der Ansicht, dass die EIAH-Unterstützung in allen 28 Fällen für die Ermittlung bzw. Vorbereitung von Projekten für eine EFSI-Förderung und unabhängig davon, wie sie dann von der EIB geprüft, genehmigt und vertraglich ausgehandelt wird, als separater bzw. unabhängiger Prozess (der sich der Kontrolle und dem Einfluss der EIAH entzieht) bereitgestellt wurde.

Die im Dezember 2017 angenommene EFSI-2.0-Verordnung legt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf, dass die über die EIAH geleistete Unterstützung nach Möglichkeit einen aktiven Beitrag zu dem Ziel der sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI leisten sollte. Die Erwartung, dass die EIAH-Unterstützung für EFSI-Projekte bereits innerhalb eines Prüfungszeitraums von 12 Monaten zu EFSI-Genehmigungen geführt haben sollte, berücksichtigt nicht die Art der Beratungstätigkeit. Der Lebenszyklus eines Investitionsprojekts – von der Konzipierung bis hin zur Durchführbarkeit und Vorbereitung – wird normalerweise in Jahren gemessen, wobei verschiedene Phasen berücksichtigt, unterstützt und entschieden werden müssen, bevor das Projekt ausgereift genug ist, um überhaupt für eine Finanzierung in Betracht gezogen zu werden. Diese Faktoren werden bei einer Berechnung berücksichtigt, bei der die Anzahl der EIAH-Aufträge, die bereits das Genehmigungsstadium erreicht haben, mit der Gesamtzahl der EFSI-Genehmigungen seit Auftakt der Initiative (d. h. dem Nenner 1031) verglichen werden. Darüber hinaus kann die EIAH weder für den Erfolg eines unabhängigen und separaten Genehmigungsverfahrens noch für die Länge oder das Ergebnis des Vertragsverhandlungsprozesses verantwortlich gemacht werden, der in einer Vereinbarung über die Bedingungen für die Unterzeichnung münden kann oder auch nicht.

So betrug zum Beispiel die Zahl der Genehmigungen, die 2018 im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ der EIB erteilt wurden, lediglich 161 – eine Zahl, die die EIB als besseren Vergleichsmaßstab betrachtet.

Daher sind die Kommission und die EIB der Auffassung, dass die EIAH einen Beitrag zur EFSI-Pipeline geleistet hat, insbesondere in Anbetracht des relativ kurzen Zeitraums, in dem sie dies tun musste (d. h. während des Prüfungszeitraums).

36

Gerade bei Investitionsplattformen und ÖPP ist vorgelagerte Beratung entscheidend für den späteren Erfolg des entsprechenden Projekts. Bei Investitionsplattformen, bei deren Gestaltung Fragen wie staatliche Beihilfen, Governance und Auswahlkriterien für Fondsmanager – alles Elemente, die in einem recht frühen Stadium des Prozesses zu berücksichtigen sind – außen vorgelassen werden, können bei der späteren Umsetzung erhebliche Herausforderungen auftreten.

43

Die EIAH hat mit mehr als 40 Institutionen zusammengearbeitet, und ihr ist es gelungen, während des Prüfungszeitraums 25 Absichtserklärungen mit NPBI aus 20 Mitgliedstaaten zu unterzeichnen. Von den verbleibenden acht Ländern wurden nur Rumänien und Griechenland als prioritäre Zielmitgliedstaaten betrachtet, und die Bemühungen der EIAH, diese Länder zu erreichen, haben zu konkreten Ergebnissen geführt. Während des Prüfungszeitraums hat die EIAH mit der Generaldirektion Unterstützung von Strukturreformen (DG REFORM) der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, um Rumänien und Griechenland bei der Einrichtung einer nationalen Förderbank oder eines nationalen Förderinstituts zu unterstützen. In den meisten der übrigen Mitgliedstaaten, in denen keine Absichtserklärung unterzeichnet wurde, zeigten die betreffenden NPBI während des Prüfungszeitraums kein Interesse an einer formalisierten Zusammenarbeit. Alle Partner-NPBI wurden zu EU-weiten Veranstaltungen im Rahmen der EIAH Days (EIAH-Tage) eingeladen, die mindestens einmal im Jahr stattfinden, sowie zu gezielteren regionalen Workshops zur Sensibilisierung und zum Kapazitätsaufbau, die während des Prüfungszeitraums stattfanden. Das Feedback der teilnehmenden NPBI war im Allgemeinen positiv.

51

Ein Hauptziel der EIAH bestand in der Unterstützung bei der Vorbereitung von Investitionsvorhaben. Die im Dezember 2017 angenommene EFSI-2.0-Verordnung legt einen zusätzlichen Schwerpunkt darauf, dass die über die EIAH geleistete Unterstützung nach Möglichkeit einen aktiven Beitrag zu dem Ziel der sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI leisten sollte.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

60

Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 60 und 61.

Gemäß der EFSI-Verordnung wurde die EIAH mit verschiedenen Aufgaben betraut. So fungiert sie u. a. als „einzige Anlaufstelle für Fragen zu technischer Hilfe“. Sie ist nachfrageorientiert, und alle Anträge, einschließlich Anträge auf vorgelagerte Unterstützung, müssen auf Vereinbarkeit mit der EFSI-Verordnung geprüft werden. In der Tat entsprachen alle bearbeiteten Anträge auf Beratung den in der EFSI-Verordnung festgelegten Prioritäten für die EIAH.

Die Kommission und die EIB sind der Auffassung, dass die EIAH wertvolle Unterstützung im Hinblick auf die Ankurbelung von Investitionsprojekten in der gesamten Union leistet. Die EIAH hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um insbesondere eine bessere Diversifizierung zu erreichen (mit dem Ziel, der Unterstützung für die Kohäsionsländer Vorrang einzuräumen) und die Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken oder -instituten (national promotional banks or institutions, NPBI) zu stärken.

Da der Lebenszyklus eines Investitionsprojekts in Jahren gemessen wird, muss die über die EIAH bereitgestellte Unterstützung überdies in einem breiteren Kontext verstanden werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem komplexeren Entscheidungsrahmen des öffentlichen Sektors, wobei verschiedene Phasen konsolidiert werden müssen, bevor das Projekt in die Umsetzung geht (wofür es einer Förderung bedarf) und sich in realen Investitionen niederschlägt. Nach Auffassung der Kommission und der EIB sind die tatsächlichen Auswirkungen auf die Investitionen bis Ende 2018 noch nicht abzusehen, und aus der Leistung des Jahres 2019 ergibt sich bereits ein anderes Bild.

Empfehlung 1 – Förderung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Tätigkeiten der Plattform

Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an. Die EIAH hat damit begonnen, diese Empfehlung umzusetzen.

62

Der Begriff der Zusätzlichkeit ist in Artikel 14 Absatz 2 der EFSI-Verordnung definiert, in der es wie folgt heißt: „Die EIAH erbringt Dienste zusätzlich zu den Diensten, die bereits im Rahmen anderer Unionsprogramme zur Verfügung stehen […]“. Darüber hinaus bedeutet die Tatsache, dass ein solches Fachwissen auf dem Markt verfügbar ist und von anderen öffentlichen und privaten Beratungsstellen bereitgestellt wird, nicht, dass diejenigen, die entsprechende Beratungsdienste in Anspruch nehmen wollen, stets ordnungsgemäßen Zugang dazu haben (Zugangshürden können zum Beispiel sein: Kosten, Entfernung, Verständnis o. ä.).

Zum Ende 2018 befanden sich in der Finanzierungspipeline der EIB 55 größere EIAH-Aufträge (d. h. ausgenommen Vermittlungsaufträge) zur Unterstützung von Projekten mit angesetzten Investitionskosten in Höhe von 14 Mrd. EUR. Von diesen Aufträgen dienten 28 der Unterstützung von Projekten, die für die EFSI-Garantie infrage kamen. Die Situation im Jahr 2019, d. h. nach der Prüfung des Europäischen Rechnungshofs, zeigt bereits deutliche Verbesserungen, was den Standpunkt unterstützt, dass es eines ausreichend langen Zeitraums bedarf, um die Auswirkungen der Tätigkeiten der EIAH in Bezug auf die Schaffung einer robusten Projektpipeline, insbesondere im Rahmen des EFSI, genau bewerten zu können.

Empfehlung 2 – Gezieltere Ausrichtung der Unterstützung auf Prioritäten

i) Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an.

ii) Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an.

iii) Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an. Die EIAH hat damit begonnen, diese Empfehlung umzusetzen.

Empfehlung 3 – Verbesserung der Leistungsmessung

i) Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an.

ii) Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an.

iii) Die Kommission und die EIB als die mit der Umsetzung der EIAH betraute Stelle nehmen diese Empfehlungen an.

Empfehlung 4 – Aus dem Betrieb der Plattform gezogene Lehren bei der Einrichtung der InvestEU-Beratungsplattform berücksichtigen

i) Die Kommission nimmt diese Empfehlung an.

ii) Die Kommission nimmt diese Empfehlung an.

iii) Die Kommission nimmt diese Empfehlung an.

iv) Die Kommission nimmt diese Empfehlung an.

v) Die Kommission nimmt diese Empfehlung an.

vi) Die Kommission nimmt diese Empfehlung an.

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer V „Finanzierung und Verwaltung der Union“ unter Vorsitz von Tony Murphy, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Annemie Turtelboom, Mitglied des Hofes. Frau Turtelboom wurde unterstützt von ihrer Kabinettchefin Florence Fornaroli und dem Attaché Celil Ishik, dem Assistenten des Direktors James Mcquade, dem Leitenden Manager Ralph Otte, dem Aufgabenleiter Felipe Andrés Miguélez sowie den Prüferinnen und Prüfern Aino Nyholm, Ilias Nikolakopoulos und Martin Puc.

Infolge der COVID-19-Pandemie und der strikten Ausgangsbeschränkungen konnte kein Foto vom Prüfungsteam bereitgestellt werden.

Endnoten

1 COM(2014) 903 final, Brüssel, 26. November 2014.

2 Im Jahr 2019 veröffentlichte der Hof den Sonderbericht „Europäischer Fonds für strategische Investitionen: Damit der EFSI ein voller Erfolg wird, muss noch einiges unternommen werden“.

3 Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/2396 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 34).

4 Artikel 6 der EFSI-Verordnung.

5 Artikel 14 Absatz 2 der EFSI-Verordnung.

6 Verordnung (EU) 2017/2356.

7 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ (COM(2018) 439 final).

8 Artikel 14 Absatz 2 der EFSI-Verordnung.

9 Artikel 18 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 20.12.2012, S. 1).

10 Studie „Market gap analysis for advisory services under the Hub“, PwC, Oktober 2016.

11 Sonderbericht des Hofes Nr. 03/2019, S. 40.

12 Von den 88 befragten Begünstigten beteiligten sich 43 an der Umfrage; das entspricht einer Teilnahmequote von 48,86 %.

13 Artikel 4 Absatz 3 der Partnerschaftsrahmenvereinbarung zwischen der EU und der EIB über die Europäische Plattform für Investitionsberatung.

14 Studie „Market gap analysis for advisory services under the Hub“, PwC, Oktober 2016.

15 Protokoll der Sitzung des Koordinierungsausschusses von Februar 2018.

16 Grundsätze und Verfahren der Plattform für die Zusammenarbeit mit den/die Arbeit für die Generaldirektionen der Kommission.

17 Zu den neuen Prioritäten für beratende Unterstützung gemäß der EFSI-2.0-Verordnung gehören Projekte, die für eine Unterstützung durch den EFSI infrage kommen, Klimaschutzprojekte, digitale und grenzüberschreitende Projekte sowie Projekte, die innovative Finanzinstrumente, Investitionsplattformen oder öffentlich-private Partnerschaften umfassen.

18 Quelle: Angaben der EIB zum EFSI – Januar 2019.

19 Der Begriff ist in Artikel 2 Absatz 4 der EFSI-Verordnung (EU) 2015/1017 definiert.

20 Diese drei Kategorien können sich überschneiden, sodass kein Prozentsatz berechnet werden kann.

21 Von PwC für die Plattform durchgeführte Bedarfsanalyse.

22 Artikel 14 Absatz 6 der EFSI-Verordnung.

23 Im Rahmen der Einzelfinanzhilfevereinbarung von 2016.

24 Neuer Anhang über die Bedingungen für die Gewährung finanzieller Unterstützung der EBWE durch die EIB, Einzelfinanzhilfevereinbarung 2016.

25 In Artikel 6 der EFSI-Verordnung sind die Förderkriterien für den Einsatz der EU-Garantie festgelegt.

26 Level 1: Austausch und Verbreitung von Wissen und vorbildlichen Verfahren;
Level 2: Funktion als lokale Anlaufstelle für potenzielle Begünstigte der Plattform;
Level 3: Erbringung von Beratungsdiensten im Namen der Plattform.

Zeitschiene

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung 5.12.2018
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) 28.1.2020
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 31.3.2020
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen 21.4.2020

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LUXEMBURG

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020

PDF ISBN 978-92-847-4669-9 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/346950 QJ-AB-20-010-DE-N
HTML ISBN 978-92-847-4644-6 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/088392 QJ-AB-20-010-DE-Q

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