2019 Kurzinformation zur Prüfung der EU

Vorstellung der Jahresberichte 2019 des Europäischen Rechnungshofs

Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2019 Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2019 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2019, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. Außerdem enthält die Kurzinformation unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement und zur Weiterverfolgung unserer früheren Empfehlungen.

Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website eca.europa.eu veröffentlicht.

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und vorbildliche Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.

Dieses Dokument ist in 23 Sprachen verfügbar und in folgendem Format abrufbar:
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PDF General Report

Vorwort des Präsidenten

Unser Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2019, der vorletzte Bericht für den Zeitraum 2014-2020, ist in einer Zeit entstanden, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten große Herausforderungen mit sich gebracht hat. Als externer Prüfer der Europäischen Union hat der Europäische Rechnungshof seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie alles in seiner Macht Stehende getan, um der Union auch weiterhin eine wirksame öffentliche Finanzkontrolle bieten zu können.

Wie in den Vorjahren gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die EU-Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der EU vermittelt. Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2019 ab. Die Einnahmen für 2019 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Für 2019 schätzen wir die Gesamtfehlerquote bei den geprüften Ausgaben auf 2,7 % (2018: 2,6 %).

In wichtigen Ausgabenbereichen der EU sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. In den Bereichen, zu denen wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, stellen wir fest, dass die Fehlerquote der Rubrik „Verwaltung“ unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt; für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ gelangen wir in Anbetracht unserer geschätzten Fehlerquote (1,9 %) und anderer verfügbarer Nachweise zu dem Ergebnis, dass die Fehlerquote in der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle liegt. Dabei ist hervorzuheben, dass die Fehlerquote bei den Direktzahlungen, die 70 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ ausmachen, deutlich unter der Wesentlichkeitsschwelle lag. Dagegen weisen die übrigen Bereiche der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ sowie die Teilrubriken „Kohäsion“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ nach wie vor eine wesentliche Fehlerquote auf.

Seit mehreren Jahren unterscheiden wir bei der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU zwischen denjenigen Haushaltsbereichen, in denen wir die Risiken für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit als hoch einstufen, und denjenigen, in denen wir sie als gering einstufen. In den letzten drei Jahren gaben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben ab. Gemäß internationalen Prüfungsgrundsätzen konnten wir ein solches Prüfungsurteil erteilen, weil die Fehler nach unserer Einschätzung nicht umfassend waren und sich hauptsächlich auf die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben beschränkten.

Aufgrund der Zusammensetzung des EU-Haushalts und der Art und Weise, wie er sich im Laufe der Zeit entwickelt, ist der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in unserer Prüfungspopulation von 61 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf 66,9 Milliarden Euro gestiegen. Im Jahr 2019 machen sie einen erheblichen Teil (etwa 53 %) unserer Prüfungspopulation 2019 aus. Gleichzeitig weisen die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben weiterhin eine wesentliche Fehlerquote auf: Wir schätzen die Fehlerquote bei dieser Art von Ausgaben auf 4,9 % (2018: 4,5 %). Vor diesem Hintergrund geben wir daher ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben ab.

Im Juli 2020 erzielte der Europäische Rat eine politische Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 und ein befristetes Aufbauinstrument („EU der nächsten Generation“). Diese Einigung stellt für die EU-Finanzen einen historischen Wendepunkt dar. Die EU wird wesentlich höhere Ausgaben tätigen als im vorangegangenen Siebenjahreszeitraum, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen, und in den ersten Jahren werden sich die EU-Zahlungen praktisch verdoppeln. In diesen Krisenzeiten ist es eminent wichtig, dass die EU-Ausgaben rasch Ergebnisse erbringen und somit den Mehrwert der europäischen Zusammenarbeit und Solidarität unter Beweis stellen.

Eine solide und wirksame Verwaltung der EU-Finanzen wird daher von noch größerer Bedeutung sein. Kommission und Mitgliedstaaten, aber auch wir als Europäischer Rechnungshof tragen damit eine höhere Verantwortung. Wir werden in den kommenden Jahren weiterhin eine aktive und sichtbare Rolle bei der Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz in allen Bereichen der EU-Finanzen spielen, wobei wir sowohl den EU-Haushalt als auch die im Rahmen des Instruments „EU der nächsten Generation“ geleistete Unterstützung im Blick haben werden.

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident des Europäischen Rechnungshofs

Gesamtergebnisse

Wichtigste Feststellungen

Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2019

Der Europäische Rechnungshof gibt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2019 ab.

Die Einnahmen für 2019 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Zu den Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019 geben wir ein versagtes Prüfungsurteil ab.

  • Insgesamt lag die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt 2019 bei 2,7 % (2018: 2,6 %). Mit einem hohen Risiko verbundene (hauptsächlich erstattungsbasierte) Ausgaben, die oft komplexen Vorschriften unterliegen, wiesen eine wesentliche Fehlerquote in Höhe von 4,9 % auf (2018: 4,5 %). In diesem Jahr erhöhte sich der Anteil dieser Art von Ausgaben – in erster Linie aufgrund eines Anstiegs der Kohäsionsausgaben – auf 53,1 %, was einem erheblichen Teil unserer Prüfungspopulation entspricht. Anders als in den drei vorangegangenen Jahren ist die Fehlerquote daher umfassend, sodass wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben erteilen.
  • Schwachstellen bei den Ex-post-Kontrollen beeinträchtigen die Informationen der Europäischen Kommission zur Ordnungsmäßigkeit. Dies schlägt sich in ihren Schätzungen des „Risikos bei Zahlung“ nieder, die für die Teilrubriken „Kohäsion“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ niedriger sind als die von uns geschätzten Fehlerquoten. Für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ steht die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung mit unserer Schätzung im Einklang.
  • Im Jahr 2019 war ein erheblicher Anstieg der Zahlungsanträge für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) unter der Teilrubrik „Kohäsion“ zu verzeichnen. Gleichzeitig verlief die Verwendung oder „Ausschöpfung“ der Mittel der ESI-Fonds durch die Mitgliedstaaten auch im sechsten Jahr des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 langsamer als geplant. Dies hat zu einem Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen bei den ESI-Fonds beigetragen.
  • Alle Betrugsverdachtsfälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken, leiten wir an das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) weiter. Unter den 747 Vorgängen, die wir für unsere Zuverlässigkeitserklärung 2019 untersuchten, waren neun solcher Fälle.

Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2019 kann auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.

Gegenstand unserer Prüfung

Der EU-Haushalt 2019 in Zahlen

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des für einen Mehrjahreszeitraum vereinbarten längerfristigen Haushaltsrahmens (des sogenannten „Mehrjährigen Finanzrahmens“ oder MFR) den jährlichen Haushaltsplan der EU. Der derzeitige Zeitraum läuft von 2014 bis 2020.

Die letzte Verantwortung dafür, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, liegt bei der Kommission. Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 159,1 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,1 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten und 1,0 % des Bruttonationaleinkommens der Union.

Woher stammen die Mittel?

Für 2019 betrugen die Einnahmen insgesamt 163,9 Milliarden Euro. Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Der größte Anteil (105,5 Milliarden Euro) entfällt auf Zahlungen, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) leisten. Weitere Quellen sind Zölle (21,4 Milliarden Euro), der Beitrag auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (17,8 Milliarden Euro) sowie Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der Europäischen Union (12,6 Milliarden Euro).

Wofür werden die Mittel ausgegeben?

Die EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen u. a. für folgende Zwecke ausgegeben:

  • Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung strukturell schwächerer Regionen,
  • Förderung von Innovation und Forschung,
  • Verkehrsinfrastrukturprojekte,
  • Schulung von Arbeitslosen,
  • Landwirtschaft und Förderung der biologischen Vielfalt,
  • Bekämpfung des Klimawandels,
  • Grenzmanagement,
  • Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer.

Rund zwei Drittel des Haushalts werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Dabei zahlen die Mitgliedstaaten die Mittel aus, treffen die Auswahl der Projekte und verwalten die EU-Ausgaben (beispielsweise in den Bereichen „Natürliche Ressourcen“ oder „Kohäsion“).

Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Vorschriften der EU und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen.

Diese Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorlegen. Wir untersuchen Ausgaben dann, wenn die Endbegünstigten von EU-Mitteln Tätigkeiten durchgeführt haben oder ihnen Kosten entstanden sind und wenn die Kommission diese Ausgaben akzeptiert hat. In der Praxis bedeutet dies, dass die von uns angesetzte Grundgesamtheit der Vorgänge Zwischen- und Abschlusszahlungen abdeckt. Vorfinanzierungszahlungen untersuchten wir nur, sofern diese 2019 abgerechnet wurden.

Unsere Prüfungspopulation für das Jahr 2019 belief sich auf 126,1 Milliarden Euro. In Illustration 1 sind die Zahlungen des Jahres 2019 und unsere Prüfungspopulation pro MFR-Rubrik dargestellt.

Illustration 1

Zahlungen und Prüfungspopulation 2019

In diesem Jahr entfiel der größte Anteil unserer Prüfungspopulation auf die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ (47 %), gefolgt von den Teilrubriken „Kohäsion“ (23 %) und „Wettbewerbsfähigkeit“ (13 %).

Weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz und dazu, wie wir zu unserem Prüfungsurteil zu den Ausgaben gelangen, sind dem Kapitel Hintergrundinformationen zu entnehmen.

Unsere Feststellungen

Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

Die EU-Jahresrechnung 2019 vermittelt in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards in allen wesentlichen Belangen ein sachgerechtes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.

Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.

Die Einnahmen waren 2019 rechtmäßig und ordnungsgemäß

Unsere Prüfung ergab, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen. Außerdem untersuchten wir ausgewählte einnahmenbezogene Systeme und bewerteten sie insgesamt als wirksam – mit Ausnahme der von uns bei der Kommission und in einigen Mitgliedstaaten geprüften wichtigsten internen Kontrollen zu den traditionellen Eigenmitteln (TEM), die wir als bedingt wirksam einstuften. Darüber hinaus stellten wir bei den Kontrollen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Zolllücke erhebliche Schwachstellen fest, die ein Handeln der EU erfordern.

Unsere geschätzte Fehlerquote für 2019 ist angestiegen

Für die Ausgaben insgesamt liegt unsere geschätzte Fehlerquote zwischen 1,8 % und 3,6 %. Der Mittelwert dieser Spanne, die „wahrscheinlichste Fehlerquote“, liegt bei 2,7 % (siehe Illustration 2). Dies stellt im Vergleich zu den beiden Vorjahren einen Anstieg dar (2017: 2,4 %, 2018: 2,6 %).

Illustration 2

Geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (2015-2019)

Hinweis:

Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1. von Kapitel 1 des Jahresberichts 2019).

Mehr als die Hälfte unserer Prüfungspopulation weist eine wesentliche Fehlerquote auf

Für 2019 stellten wir erneut fest, dass sich die Art und Weise, wie die Ausgaben ausgezahlt werden, auf das Fehlerrisiko auswirkt. In diesem Zusammenhang unterscheiden wir zwischen mit einem hohen Risiko verbundenen Zahlungen, bei denen es sich zumeist um Kostenerstattungen handelt, und mit einem geringen Risiko verbundenen Zahlungen, die zumeist anspruchsbasiert sind (siehe nachstehenden Kasten).

Worum handelt es sich bei anspruchsbasierten und erstattungsbasierten Zahlungen?

Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:

  • anspruchsbasierte Zahlungen, die von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten abhängen. In diese Kategorie fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“), Direktbeihilfen für Landwirte (Rubrik „Natürliche Ressourcen“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Rubrik „Verwaltung“);
  • Kostenerstattungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet (umfassen komplexere Vorschriften). In diese Kategorie fallen Forschungsprojekte (Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Teilrubrik „Kohäsion“ und Rubrik „Natürliche Ressourcen“) und Entwicklungshilfeprojekte (Rubrik „Europa in der Welt“).

Die häufigsten Fehler, die wir bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben feststellten, waren

  • nicht förderfähige Projekte und Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (insbesondere Verstöße gegen die Vergabevorschriften) unter der Teilrubrik „Kohäsion“;
  • nicht förderfähige Begünstigte, Tätigkeiten oder Kosten in den Bereichen „Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“, auf die rund 30 % der Zahlungen unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ entfallen;
  • nicht förderfähige Kosten im Bereich „Forschung“, der Programme umfasst, die rund 55 % der Zahlungen unter der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“ ausmachen;
  • Nichteinhaltung von Vergabevorschriften, vorschriftswidrige Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen, Fehlen von Belegen und nicht förderfähige Kosten unter der Rubrik „Europa in der Welt“.

Im Jahr 2019 stiegen die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren an und bildeten mit rund 53 % den größten Teil unserer Prüfungspopulation. Dieser Anstieg ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass unsere Prüfungspopulation in der Teilrubrik „Kohäsion“ um 4,8 Milliarden Euro anstieg. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 4,9 % (gegenüber 4,5 % für 2018).

Die wahrscheinlichste geschätzte Fehlerquote für die mit einem geringen Risiko verbundenen Ausgaben (die die verbleibenden 47 % unserer Prüfungspopulation ausmachten und vor allem anspruchsbasierte Zahlungen umfassten) lag unter unserer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % (siehe Illustration 3).

Illustration 3

Fehlerquoten spiegeln Höhe des Risikos wider

In Illustration 4 werden für die verschiedenen Ausgabenbereiche die geschätzten Fehlerquoten im Zeitraum 2015-2019 verglichen. Weitere Angaben zu den Ergebnissen sind dem Kapitel Nähere Betrachtung der Einnahmen und der Ausgabenbereiche und den entsprechenden Kapiteln unseres Jahresberichts 2019 zu entnehmen.

Illustration 4

Geschätzte Fehlerquoten für ausgewählte Ausgabenbereiche der EU (2015-2019)

Hinweis:

Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den im Zuge unserer Prüfungsarbeiten, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Auswahl dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts 2019).

Vergleich zwischen der von der Kommission und der von uns geschätzten Fehlerquote

Jede Generaldirektion (GD) der Kommission erstellt einen Jährlichen Tätigkeitsbericht. In der darin enthaltenen Erklärung übernimmt der Generaldirektor die Gewähr dafür, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Zu diesem Zweck legen alle Generaldirektionen Schätzungen der Fehlerquoten in ihren Ausgaben vor.

Für diejenigen MFR-Rubriken, zu denen wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, verglichen wir die Schätzungen der Kommission mit unseren eigenen geschätzten Fehlerquoten.

Der Vergleich zeigt, dass die Zahlen der Kommission für die Teilrubriken „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Kohäsion“ unter unseren Schätzungen liegen. Darin spiegeln sich die Mängel wider, die wir bei den Ex-post-Prüfungen, einem entscheidenden Teil des Kontrollsystems, festgestellt haben. Genauere Angaben zu diesen Mängeln sind den Kapiteln zu den verschiedenen MFR-Rubriken zu entnehmen.

Insgesamt liegt die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung für das Jahr 2019 bei 2,0 %. Dieser Prozentsatz liegt am unteren Ende der von uns geschätzten Fehlerquotenspanne (zwischen 1,8 % und 3,6 %).

Wir leiteten neun Fälle mutmaßlichen Betrugs an das OLAF weiter

Mit „Betrüger“ wird eine Person bezeichnet, die ein Dokument fälscht oder Informationen verbirgt, um sich einen finanziellen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Die von uns für den EU-Haushalt geschätzte Fehlerquote ist daher weder ein Maß für Betrug noch für Ineffizienz oder Verschwendung, sondern eine Schätzung der Mittel, die nicht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verwendet wurden und daher nicht hätten ausgezahlt werden dürfen.

Alle Betrugsverdachtsfälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken, leiten wir an das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) weiter, das dann entscheidet, ob es in diesen Fällen ermittelt und sie gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Justizbehörden weiterverfolgt. Im Jahr 2019 leiteten wir von den 747 Vorgängen, die wir im Hinblick auf unsere Zuverlässigkeitserklärung 2019 untersuchten, neun Fälle mutmaßlichen Betrugs an das OLAF weiter, eine ähnliche Zahl wie in den Vorjahren. Zu fünf dieser Fälle leitete das OLAF eine Untersuchung ein. In vier Fällen beschloss das Amt, keine Untersuchung einzuleiten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden. Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.

Haushaltsführung und Finanzmanagement im Jahr 2019

Die verfügbaren Haushaltsmittel wurden fast vollständig ausgeführt

In der Verordnung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sind Höchstbeträge für jedes der sieben Jahre des MFR („MFR-Obergrenzen“) festgesetzt. Für neue finanzielle Verpflichtungen (Mittel für Verpflichtungen), die die EU eingehen kann, und für Zahlungen, die zulasten des EU-Haushalts getätigt werden können (Mittel für Zahlungen), gelten getrennte Obergrenzen.

Illustration 5

Haushaltsvollzug 2019

Im Jahr 2019 wurden die Mittel für Verpflichtungen fast vollständig ausgeschöpft: 165,2 Milliarden Euro der im endgültigen Haushalt verfügbaren 166,2 Milliarden Euro (99,4 %) wurden verwendet. Wie gemäß Artikel 3 Absatz 2 der MFR-Verordnung zulässig, lagen diese Mittel und ihre Verwendung geringfügig über der MFR-Obergrenze (164,1 Milliarden Euro). Dies beruhte in erster Linie auf dem Einsatz besonderer Instrumente (wie der Reserve für Soforthilfen, dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union, dem Flexibilitätsinstrument, dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, dem Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben, der speziellen Flexibilität zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Stärkung der Forschung sowie dem allgemeinen Spielraum für Mittel für Verpflichtungen).

Im Jahr 2019 belief sich die MFR-Obergrenze für Mittel für Zahlungen auf 166,7 Milliarden Euro und im endgültigen Haushalt wurden 148,5 Milliarden Euro von der Haushaltsbehörde bewilligt. Der ausgezahlte Betrag belief sich auf 146,2 Milliarden Euro, lag also um 19 Milliarden Euro unter dem gebundenen Betrag.

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen nehmen weiter zu

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen sind weiterhin angewachsen und erreichten zum Jahresende 2019 einen Stand von 298,0 Milliarden Euro (siehe Illustration 6). Im Jahr 2019 entsprachen sie 2,7 Jahren an Mitteln für Verpflichtungen, was einen Anstieg gegenüber 2,3 Jahren im Jahr 2012, dem entsprechenden Jahr des vorangegangenen MFR, bedeutet. Für das historisch hohe Volumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen gibt es zwei Hauptgründe: Erstens liegen die Mittel für Verpflichtungen systematisch über den Mitteln für Zahlungen, und zweitens verlagert sich Zahlungsbedarf insbesondere aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der ESI-Fonds auf den nächsten MFR.

Illustration 6

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen zum Jahresende (2007-2019)

Mittelausschöpfung bei den ESI-Fonds langsamer als im vorangegangenen MFR

Zum Jahresende 2019 war die kumulierte Ausschöpfungsquote der ESI-Fonds weiterhin geringer als im vorangegangenen MFR: Lediglich 40 % der Gesamtzuweisungen aus den ESI-Fonds für den laufenden MFR (465 Milliarden Euro) waren ausgezahlt worden, gegenüber 46 % zum Jahresende 2012, dem entsprechenden Jahr des vorangegangenen MFR. Nur bei neun Mitgliedstaaten war die Ausschöpfungsquote während des aktuellen MFR höher als im vorangegangenen MFR (siehe Illustration 7).

Illustration 7

Mittelausschöpfungsquote nach Mitgliedstaat – 2019 im Vergleich zu 2012

Weniger als ein Fünftel der EU-Unterstützung über Finanzinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung hatte die Endbegünstigten erreicht

Finanzinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung sind Instrumente zur Gewährung finanzieller Unterstützung (Darlehen, Bürgschaften und Eigenkapitalbeteiligungen) aus dem EU-Haushalt. Insgesamt wurden für solche Instrumente im MFR 2014-2020 16,9 Milliarden Euro aus den ESI-Fonds gebunden (siehe Illustration 8). Bis Anfang 2019 waren 7,0 Milliarden Euro an Finanzinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung ausgezahlt worden. Von dieser Summe hatten 2,8 Milliarden Euro die Endbegünstigten in Form von Darlehen, Bürgschaften oder Eigenkapitalbeteiligungen erreicht. Somit hatten zu Beginn des sechsten Jahres des laufenden MFR nur etwa 17 % der gesamten über Finanzinstrumente unter geteilter Mittelverwaltung gebundenen Mittel aus den ESI-Fonds die Endbegünstigten erreicht.

Illustration 8

Zahlungen an Endbegünstigte aus Finanzinstrumenten unter geteilter Mittelverwaltung

Hauptrisiken, denen der EU-Haushalt in den kommenden Jahren ausgesetzt ist

Die Mittel für Zahlungen reichen möglicherweise nicht aus, um die im Zusammenhang mit COVID-19 vorgezogenen Ausgaben im Jahr 2020 zu decken

Im Mai 2020 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat Änderungen des EU-Haushalts für 2020 und verabschiedeten eine Reihe von Maßnahmen, die zusätzliche Liquidität und außergewöhnliche Flexibilität für Ausgaben im Rahmen der ESI-Fonds vorsehen, mit denen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie reagiert wird.

Mit einer dieser Maßnahmen werden in den Jahren 2020 und 2021 Mittel für Zahlungen in Höhe von 14,6 Milliarden Euro für Maßnahmen in Verbindung mit COVID-19 vorgezogen. Dazu gehören 8,5 Milliarden Euro, die im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht des Gesamtbetrags der verfügbaren Mittel aus den ESI-Fonds, die im Jahr 2020 für Ausgaben im Zusammenhang mit COVID-19 gebunden und ausgezahlt werden können, besteht die Gefahr, dass die Mittel für Zahlungen im Jahr 2020 möglicherweise nicht ausreichen, um den gesamten Bedarf zu decken.

Beim von der Kommission ausgewiesenen Gesamtrisiko ist der EFSI-Garantiefonds ausgeklammert

Die Kommission berichtet jährlich über die Risiken für den EU-Haushalt, die durch die direkt aus dem EU-Haushalt gedeckten Darlehen und durch die Finanzoperationen entstehen, welche durch eine Garantie gedeckt sind. Zum 31. Dezember 2019 berichtete sie Folgendes:

  • Das Gesamtrisiko für diese Arten von Operationen wurde auf 72,7 Milliarden Euro geschätzt, ein Betrag, der sowohl das Kapital als auch die Zinsen umfasst.
  • Das jährliche Risiko (d. h. der Höchstbetrag, den die EU in einem Haushaltsjahr zu zahlen hätte, wenn die Zahlungen bei der Gesamtheit dieser Operationen ausfallen würden) belief sich auf 4,5 Milliarden Euro.

Der von der Kommission ausgewiesene Gesamtrisikobetrag enthält keine Operationen in Verbindung mit dem EFSI. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Exposition des EU-Haushalts gegenüber möglichen zukünftigen Zahlungen in Verbindung mit der EFSI-Garantie auf 22 Milliarden Euro unterzeichneter Transaktionen, von denen 17,7 Milliarden Euro ausgezahlt worden waren. Bei Hinzurechnung dieses ausgezahlten Betrags zum Gesamtrisiko der Kommission würde sich das Gesamtrisiko deutlich erhöhen – auf 90,5 Milliarden Euro (31. Dezember 2018: 90,3 Milliarden Euro) (siehe Illustration 9).

Illustration 9

Exposition des EU-Haushalts

Zukünftige Exposition des EU-Haushalts muss neu bewertet werden

Nach Artikel 210 Absatz 3 der Haushaltsordnung können die Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien oder finanziellem Beistand, die zulasten des EU-Haushalts gehen, als tragfähig erachtet werden, wenn für sie eine mehrjährige Entwicklung innerhalb der sich durch die Verordnung zur Festlegung des MFR festgelegten Grenzen sowie der Obergrenze der jährlichen Mittel für Zahlungen prognostiziert wird. Dies ist derzeit der Fall. Zur Abschwächung des erwarteten wirtschaftlichen Abschwungs infolge der COVID-19-Krise wird es jedoch in den kommenden Jahren womöglich einen erheblich größeren Bedarf an Darlehen und Garantien aus dem EU-Haushalt geben. Außerdem erhöht sich das Risiko, dass Begünstigte diese Darlehen nicht zurückzahlen können oder dass Garantien in Anspruch genommen werden.

Unser Prüfungsauftrag deckt nur einen Teil der Tätigkeiten der EIB ab

Die EIB-Gruppe – die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) – trägt mit einer Kombination von Operationen, die mit Mitteln aus dem EU-Haushalt und den Eigenmitteln der EIB-Gruppe finanziert oder unterstützt werden, zu den Zielen der EU bei. Die Rolle der EIB-Gruppe bei der Unterstützung der EU-Politik hat während der letzten MFR im Zuge der verstärkten Nutzung von Finanzinstrumenten eine erhebliche Erweiterung erfahren.

Derzeit prüfen wir Operationen der EIB-Gruppe auf der Grundlage einer zwischen der Kommission, der EIB und dem Hof geschlossenen Dreiervereinbarung. Diese gilt für Anleihetätigkeiten aufgrund von Mandaten, die der Bank von der Europäischen Union erteilt wurden, sowie für die von der Bank verwalteten Tätigkeiten, die in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union eingestellt wurden und durch diesen gesichert werden. Die Vereinbarung läuft 2020 aus, und eine neue Vereinbarung befindet sich zurzeit in Verhandlung.

Gegenwärtig fällt jedoch ein großer Teil der Tätigkeiten der EIB – Tätigkeiten, die nicht aus dem EU-Haushalt finanziert oder unterstützt werden – nicht unter unseren Prüfungsauftrag und daher auch nicht unter die Dreiervereinbarung. Angesichts des bedeutenden Beitrags, den diese Tätigkeiten für das Erreichen der Ziele der EU leisten, sowie der immer wichtigeren Rolle, die der EIB beim EU-Haushaltsvollzug zukommt, wäre es unserer Ansicht nach sinnvoll, sie einer unabhängigen externen Prüfung hinsichtlich ihrer Ordnungsmäßigkeit und Leistung zu unterziehen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • den Zahlungsbedarf genau zu verfolgen und innerhalb ihres institutionellen Zuständigkeitsbereichs Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit von Mitteln für Zahlungen angesichts des außerordentlichen Bedarfs aufgrund der COVID-19-Krise sicherzustellen;
  • bei ihrer Berichterstattung über die Exposition des EU-Haushalts alle Risiken im Zusammenhang mit Darlehens- und Garantieoperationen einschließlich der Risiken, die durch die EFSI-Garantie entstehen, aufzuführen;
  • im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise neu zu bewerten, ob die bestehenden Mechanismen zur Abmilderung der Risikoexposition des EU-Haushalts ausreichend und angemessen sind.

Wir sprechen außerdem die Empfehlung aus, dass das Europäische Parlament und der Rat die EIB auffordern sollten, den Hof in die Lage zu versetzen, die Gesamtheit ihrer Finanzierungstätigkeiten zu prüfen, einschließlich derer, die nicht unter ein konkretes EU-Mandat fallen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Haushaltsführung und das Finanzmanagement können Kapitel 2 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Nähere Betrachtung der Einnahmen und der Ausgabenbereiche

Einnahmen

163,9 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der EU-Ausgaben dient. Wir untersuchten bestimmte zentrale Kontrollsysteme für die Verwaltung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.

Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) bzw. der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (MwSt.) berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten 64 % bzw. 11 % der Gesamteinnahmen der EU im Jahr 2019 aus. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden.

Traditionelle Eigenmittel (TEM) in Form von Einfuhrzöllen, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 13 % der EU-Einnahmen aus. Die übrigen 12 % stammten aus anderen Quellen (beispielsweise Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der EU, Verzugszinsen und Geldbußen sowie sonstige Einnahmen).

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
163,9 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2019 und 2018
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Insgesamt waren die von uns untersuchten einnahmenbezogenen Systeme wirksam, wohingegen die von uns bei der Kommission und in bestimmten Mitgliedstaaten geprüften wichtigsten internen Kontrollen zu den TEM bedingt wirksam waren. Darüber hinaus stellten wir bei den Kontrollen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Zolllücke erhebliche Schwachstellen fest, die ein Handeln der EU erfordern.

Ähnlich wie im Vorjahr ermittelten wir eine Reihe von Schwachstellen bei der Verwaltung der festgestellten, aber noch nicht erhobenen Zölle durch die Mitgliedstaaten. Dazu gehörten insbesondere Verzögerungen bei der Mitteilung von Zollschulden und die verspätete Zwangsbeitreibung solcher Schulden. Außerdem gelangten wir erneut zu der Feststellung, dass es zu lange dauerte, bis die Kommission Mängel bei den MwSt.-Eigenmitteln und den TEM, die sie in den Mitgliedstaaten aufgedeckt hatte, beseitigte.

Darüber hinaus ermittelten wir zwei erhebliche Schwachstellen bei den Kontrollen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der „Zolllücke“, d. h. der hinterzogenen Beträge, die nicht in den TEM-Rechnungsführungssystemen der Mitgliedstaaten erfasst sind. Eine betrifft eine mangelnde EU-weite Harmonisierung der Durchführung von Zollkontrollen zur Minderung des Risikos unterbewerteter Einfuhren in der gesamten Zollunion. Die andere hängt damit zusammen, dass die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die mit dem größten Risiko behafteten Wirtschaftsbeteiligten auf EU-Ebene für nachträgliche Prüfungen zu ermitteln.

Die Kommission hat im vierten Jahr in Folge in ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht einen Vorbehalt bezüglich der Genauigkeit des Werts der erhobenen TEM geltend gemacht. Dieser Vorbehalt trägt den im Vereinigten Königreich aufgedeckten Fällen der Unterbewertung von Textilien und Schuhen durch einige Einführer aus China Rechnung. Da sich das Vereinigte Königreich weigerte, die geschätzten Verluste in Höhe von 2,1 Milliarden Euro zu decken, rief die Kommission in dieser Sache im März 2019 den Gerichtshof der Europäischen Union an. Das Verfahren ist anhängig.

Die Kommission schloss ihren mehrjährigen Überprüfungszyklus zum BNE der Mitgliedstaaten im April 2020 ab und machte eine Reihe von Vorbehalten in Bezug auf die Art und Weise der Aufstellung der BNE-Daten durch die Mitgliedstaaten geltend.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die Mitgliedstaaten regelmäßig dabei zu unterstützen, dass Einführer mit dem größten Risiko für nachträgliche Prüfungen ausgewählt werden, indem sie insbesondere einschlägige Einfuhrdaten auf EU-Ebene sammelt und analysiert und den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Analyse mitteilt;
  • solidere Überwachungs- und Weiterverfolgungsverfahren einzuführen, innerhalb deren sie u. a. Fristen für die Behebung von in den Mitgliedstaaten aufgedeckten TEM-bezogenen Mängeln setzt.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 3 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Ausgaben insgesamt: 21,7 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Ausgabenprogramme in diesem Politikbereich spielen eine wichtige Rolle bei der Stimulierung des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU sowie bei der Förderung einer inklusiven Gesellschaft. Der Großteil der Ausgaben entfällt auf das Programm Horizont 2020 im Bereich Forschung und Innovation (und seinen Vorgänger, das Siebte Rahmenprogramm (RP7)) sowie auf das Programm Erasmus+ im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Mit anderen Programmen werden das Weltraumprogramm Galileo (das globale Satellitennavigationsprogramm der EU), die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und der Internationale Thermonukleare Versuchsreaktor (ITER) finanziert.

Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 16,7 Milliarden Euro (siehe Illustration 1). Der Großteil dieser Ausgaben wurde direkt von der Kommission verwaltet. Die Kommission leistet bei Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung oder eines Finanzierungsbeschlusses Vorschusszahlungen an die öffentlichen oder privaten Empfänger und erstattet ihnen im Zuge des Voranschreitens ihrer kofinanzierten Projekte einen Teil der von ihnen gemeldeten Gesamtkosten, wobei sie diese Vorschusszahlungen in Abzug bringt.

Fast die Hälfte (46 %) der von uns im Jahr 2019 geprüften Ausgaben entfielen auf Forschungs- und Innovationsprogramme.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
16,7 Milliarden Euro Ja 4,0 % (2018: 2 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote in der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“ als wesentlich ein.

Im Jahr 2019 wiesen 51 der 130 von uns untersuchten Vorgänge Fehler auf.

Die meisten Fehler betrafen nicht förderfähige Kosten, wie zu hoch angegebene Personalkosten oder die Erstattung von Reisekosten, die entweder nicht mit dem geprüften EU-Projekt in Zusammenhang standen oder nicht tatsächlich angefallen waren. Außerdem ermittelten wir Fälle, in denen die Vertragsbekanntmachungen oder Ausschreibungsunterlagen diskriminierende Eignungskriterien enthielten.

Beispiel für nicht förderfähige Personalkosten

Bei einem Horizont-2020-Projekt waren die vom Empfänger berechneten Sozialversicherungsbeiträge höher als die tatsächlich gezahlten Beiträge. Außerdem hatte der Empfänger zur Berechnung der Personalkosten für einen Mitarbeiter einen überhöhten Stundensatz verwendet.

Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Die Kommission hatte Korrekturmaßnahmen angewandt, durch die sich die von uns für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 0,65 Prozentpunkte verringerte.

Es standen aber ausreichende Informationen zur Verfügung, um acht weitere Fälle, in denen wir Fehler ermittelten und quantifizierten, zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wenn alle diese Informationen zur Berichtigung der Fehler genutzt worden wären, wäre die von uns geschätzte Fehlerquote um 1,1 Prozentpunkte niedriger ausgefallen.

Horizont 2020

Trotz der Bemühungen um Vereinfachung sind die Vorschriften für die Meldung von Personalkosten im Rahmen von Horizont 2020 komplex geblieben. Insbesondere stellt die Berechnung dieser Kosten nach wie vor eine Hauptquelle für Fehler dar, und die Berechnungsmethode ist in mancher Hinsicht sogar noch komplexer geworden als bei früheren Forschungsprogrammen. Bei fast allen fehlerbehafteten Vorgängen im Bereich Forschung war der Stundensatz (oder monatliche Satz) nicht korrekt berechnet worden.

Wir haben bereits früher auf die verbesserte Programmgestaltung und die verbesserte Kontrollstrategie der Kommission bei Horizont 2020 hingewiesen. Die Vereinfachung hat den Teilnehmern das Leben erleichtert und zu einer Verringerung des Fehlerrisikos beigetragen, beispielsweise indem ein allgemeiner Pauschalsatz für indirekte Kosten festgelegt wurde.

Eine Strategie zur Förderung der europäischen Forschung ist die stärkere Beteiligung des Privatsektors, insbesondere von Start-ups und KMU. Wir stellten jedoch fest, dass Projekte, die von diesen Arten von Empfängern durchgeführt wurden, fehleranfälliger waren, was darauf hindeutet, dass bessere Informationen und weitere Leitlinien erforderlich sind.

Bewertung der Arbeit anderer Prüfer

Bei unserer Arbeit nahmen wir auch eine Überprüfung von Prüfungen vor, die von der Kommission und von in ihrem Auftrag tätigen externen Prüfern durchgeführt worden waren. In einigen der überprüften Akten stellten wir Mängel bei der Dokumentation der Prüfungsarbeit, der Kohärenz des Stichprobenverfahrens und der Berichterstattung sowie der Qualität der Prüfungsverfahren fest. In den letzten beiden Jahren konnten wir uns bei 17 der 40 überprüften Prüfungen nicht auf die Schlussfolgerungen stützen.

Berichterstattung der Kommission über die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben unter der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“

Im letzten Jahr wiesen wir auf ein Problem bei der von der Kommission für die Berechnung einer repräsentativen Fehlerquote für Horizont 2020 angewandten Methode hin. Daraufhin nahm die Kommission eine Neuberechnung ihrer geschätzten Fehlerquoten vor. Infolgedessen wurde für Horizont 2020 im Jahr 2019 eine Fehlerquote angegeben, die um 0,34 Prozentpunkte über der Fehlerquote lag, die sich aus dem früheren Ansatz ergeben hätte.

Wir begrüßen zwar diese umgehende Abhilfemaßnahme, stellen aber fest, dass dabei die verbleibenden Probleme bei den Ex-post-Prüfungen der Kommission nicht berücksichtigt werden und die von der Kommission für Horizont 2020 angegebene Fehlerquote daher nach wie vor unterbewertet ist.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die Kostenaufstellungen von KMU gezielter zu kontrollieren und ihre Informationskampagne und Leitlinien zu den im Rahmen von Horizont 2020 geltenden Fördervorschriften insbesondere auf KMU auszurichten;
  • allen Empfängern von Horizont-2020-Mitteln im Wege einer Informationskampagne die Vorschriften für die Berechnung und Meldung von Personalkosten in Erinnerung zu rufen;
  • die Vorschriften für Personalkosten in der nächsten Generation von Forschungsprogrammen (Horizont Europa) weiter zu vereinfachen;
  • für Horizont 2020:
    • die Schwachstellen in Bezug auf die Dokumentation der durchgeführten Prüfungsarbeit, die Kohärenz des Stichprobenverfahrens und die Qualität der Prüfungshandlungen zu beseitigen;
    • angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften den Prüfern bekannt sind, und die Qualität ihrer Arbeit zu überprüfen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben unter der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ können Kapitel 4 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Ausgaben insgesamt: 53,8 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die Ausgaben unter dieser Teilrubrik zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen der EU zu verringern. Die Finanzierung erfolgt über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und sonstige Instrumente wie das Europäische Nachbarschaftsinstrument, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF).

Der Großteil der Ausgaben unterliegt der geteilten Mittelverwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten. Die EU beteiligt sich an der Finanzierung mehrjähriger operationeller Programme (OP), in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Innerhalb der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) für die Umsetzung des EFRE und des KF verantwortlich, und die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) für die Umsetzung des ESF.

Für den Jahresbericht 2019 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand unserer Prüfung in diesem Bereich waren, auf 28,4 Milliarden Euro (2018: 23,6 Milliarden Euro) (siehe Illustration 1). Entsprechend unserem Ansatz umfasste dieser Betrag Ausgaben aus den Vorjahren in Höhe von 26,7 Milliarden Euro, die im Jahr 2019 von der Kommission akzeptiert oder abgerechnet worden waren. Im Jahr 2019 getätigte Zahlungen in Höhe von 52 Milliarden Euro, die noch nicht von der Kommission angenommene Ausgaben betrafen, waren nicht Teil unserer Prüfungspopulation.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
28,4 Milliarden Euro Ja 4,4 % (2018: 5,0 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote in der Teilrubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ als wesentlich ein.

Im Jahr 2019 prüften wir 236 Vorgänge, von denen 220 bereits von Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten kontrolliert worden waren, bevor die Ausgaben der Kommission als förderfähig gemeldet wurden. Bei 29 dieser Vorgänge stellten wir Fehler fest, die bei diesen Kontrollen nicht aufgedeckt worden waren. Nach Hinzufügung dieser Fehler zu den zuvor von den Prüfbehörden festgestellten 64 Fehlern und unter Berücksichtigung der entsprechenden Finanzkorrekturen, die anschließend von den Programmbehörden vorgenommen wurden (in einer Gesamthöhe von 334 Millionen Euro für die beiden Programmplanungszeiträume 2007-2013 und 2014-2020 zusammen), beläuft sich die Restfehlerquote nach unserer Schätzung auf 4,4 %.

Nicht förderfähige Projekte und Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (wie die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften oder der Vorschriften über staatliche Beihilfen) trugen am meisten zu unserer geschätzten Fehlerquote bei, gefolgt von nicht förderfähigen Ausgaben. Die Zahl und die Auswirkungen der aufgedeckten Fehler zeigen, dass in diesem Bereich ein hohes inhärentes Fehlerrisiko besteht und dass die Kontrollen der Verwaltungsbehörden nach wie vor häufig unwirksam sind, was die Verhinderung oder Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei den von den Begünstigten gemeldeten Ausgaben angeht.

Beispiel für ein nicht förderfähiges Projekt

In Portugal beantragte eine lokale Behörde eine EU-Kofinanzierung der Kosten für den Bau eines städtischen Gehwegs. Der Auftrag war im Jahr 2015 vergeben worden und sollte innerhalb von vier Monaten abgeschlossen werden. In Wirklichkeit war das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits physisch abgeschlossen. Dies stand nicht mit den Förderfähigkeitsbedingungen im Einklang, die eine Finanzierung bereits abgeschlossener Projekte nicht zulassen.

Wir stellten in Italien zwei weitere Fälle fest, in denen gegen Artikel 65 Absatz 6 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen verstoßen wurde.

Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden

Die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten spielen im Zuverlässigkeits- und Kontrollrahmen für den Bereich „Kohäsion“ eine äußerst wichtige Rolle und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Restfehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % bleibt.

In diesem Jahr überprüften wir die Arbeit von 18 der 116 Prüfbehörden im Zusammenhang mit 20 Gewährpaketen für den Zeitraum 2014-2020 und vier Abschlusspaketen für den Zeitraum 2007-2013. In all diesen Fällen hatten die Prüfbehörden Restfehlerquoten von weniger als 2 % gemeldet. Von den Prüfbehörden nicht aufgedeckte Fehler wirkten sich jedoch auf die gemeldeten Restfehlerquoten aus und ließen darauf schließen, dass diese bei neun der 20 Gewährpakete für den Zeitraum 2014-2020 in Wirklichkeit über 2 % lagen. Die Kommission gelangte für acht dieser Pakete zu ähnlichen Ergebnissen.

In den letzten drei Jahren, in denen wir die Arbeit der Prüfbehörden untersuchten, stellten wir fest, dass diese für etwa die Hälfte der untersuchten Gewährpakete (sowohl was die Anzahl der Pakete als auch die Ausgaben betrifft) fälschlicherweise Restfehlerquoten von weniger als 2 % gemeldet hatten. Bevor wir uns auf die Arbeit der Prüfbehörden und die gemeldeten Restfehlerquoten stützen können, bedürfte es noch erheblicher Verbesserungen. Die gemeinsamen Bemühungen der Kommission und der Prüfbehörden, die zur Erstellung eines „Leitfadens mit bewährten Verfahren“ für die Dokumentation der Arbeit der Prüfbehörden führten, sind ein erster Schritt zur Verbesserung.

Berichterstattung der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) und der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) über die Ordnungsmäßigkeit der Kohäsionsausgaben

Die Jährlichen Tätigkeitsberichte sind die wichtigsten Instrumente der Generaldirektionen der Kommission, um darüber Bericht zu erstatten, ob sie hinreichende Gewähr dafür bieten können, dass die Kontrollverfahren der Mitgliedstaaten die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben sicherstellen.

Die Generaldirektionen machen in ihrem jeweiligen Jährlichen Tätigkeitsbericht einen Vorbehalt hinsichtlich eines OP geltend, wenn Mängel im Verwaltungs- und Kontrollsystem des betreffenden Mitgliedstaats ein wesentliches Risiko für den EU-Haushalt darstellen. Hierzu sollten sie alle Informationen berücksichtigen, die ihnen zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegen, einschließlich der von den Prüfbehörden gemeldeten Fehlerquoten. Wir stellten jedoch fest, dass es sich bei einem Großteil dieser Fehlerquoten um vorläufige Quoten für Ausgaben in der jährlichen Rechnungslegung handelte, die von der Kommission noch nicht angenommen worden waren. Die Vorbehalte decken daher möglicherweise nicht alle wesentlichen Risiken ab.

Die Generaldirektionen der Kommission geben in ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten auch eine Fehlerquote als zentralen Leistungsindikator für die Ordnungsmäßigkeit an. Für 2019 lag der von der GD REGIO gemeldete zentrale Leistungsindikator oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und der zentrale Leistungsindikator der GD EMPL darunter. In unserem Jahresbericht 2018 waren wir zu dem Schluss gelangt‚ dass der zentrale Leistungsindikator aus verschiedenen Gründen als Mindestfehlerquote betrachtet werden sollte und dass die Kommission in den kommenden Jahren möglicherweise zusätzliche Arbeiten durchführen wird, ehe die Quoten endgültig sind. Die Kommission bestätigte, dass dies auch auf 2019 zutrifft.

Die Kommission verwendete diese Fehlerquoten in der Management- und Leistungsbilanz 2019, um Informationen über die Ordnungsmäßigkeit im Politikbereich „Kohäsion“ vorzulegen. Sie gab das Gesamtrisiko bei Zahlung mit zwischen 2,2 % und 3,1 % an, womit bestätigt wird, dass die Fehlerquote in diesem Bereich wesentlich ist. Angesichts der Mängel bei der Arbeit der Prüfbehörden und der Probleme, die wir bei den Restfehlerquoten ermittelten, welche die beiden Generaldirektionen in ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten anführten, halten wir die in der Management- und Leistungsbilanz aggregierten Quoten jedoch für zu niedrig angesetzt und können uns derzeit nicht darauf stützen.

Unsere Empfehlungen

Wir wiesen darauf hin, dass zwei Empfehlungen des vergangenen Jahres Probleme betreffen, die wir erneut feststellten, und wir diese Empfehlungen daher nicht erneut anführten. Darüber hinaus ermittelten wir neue Probleme und empfehlen der Kommission,

  • klarzustellen, was unter „physisch abgeschlossenen“ und/oder „vollständig durchgeführten“ vorhaben zu verstehen ist. Dies wäre für die Mitgliedstaaten hilfreich, wenn sie überprüfen, ob die Vorhaben mit Artikel 65 Absatz 6 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen im Einklang stehen, sodass die Nichtaufdeckung nicht förderfähiger Vorhaben verhindert wird. Es sollte eindeutig festgelegt werden, dass sich diese Bedingung nur auf Arbeiten oder Tätigkeiten bezieht, die zur Erreichung des Outputs des Vorhabens erforderlich sind, und nicht auf finanzielle und administrative Aspekte;
  • die Hauptursachen für nicht aufgedeckte Fehler zu analysieren und zusammen mit den Prüfbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln, um die Zuverlässigkeit der gemeldeten Restfehlerquoten zu verbessern.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben unter der Teilrubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ können Kapitel 5 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen

Ausgaben insgesamt: 59,5 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Teil der EU-Ausgaben für die Umwelt- und Klimapolitik ab.

Auf die GAP entfallen 98 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“. Die drei in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten allgemeinen Ziele der GAP lauten wie folgt:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
  • ausgewogene räumliche Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Die im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigten GAP-Ausgaben fallen in zwei große Kategorien:

  • Direktzahlungen an Betriebsinhaber, die vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
  • landwirtschaftliche Marktmaßnahmen, die – mit Ausnahme einiger von den Mitgliedstaaten kofinanzierter Maßnahmen, z. B. Absatzförderungsmaßnahmen sowie Schulobst- und -gemüseprogramm und Schulmilchprogramm – ebenfalls vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden.

Darüber hinaus werden im Rahmen der GAP mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Strategien und Projekte zur ländlichen Entwicklung unterstützt. Seit dem Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 gehört der ELER zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und unterliegt der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für diese Fonds.

Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 59,4 Milliarden Euro (siehe Illustration 1).

Die Kommission teilt sich die Verwaltung der GAP mit den Mitgliedstaaten.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
59,4 Milliarden Euro In der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle 1,9 % (2018: 2,4 %)

Insgesamt stellen wir fest, dass die Fehlerquote in der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ in der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle liegt.

Wie in den Vorjahren wiesen die Direktzahlungen, die hauptsächlich auf den von den Betriebsinhabern gemeldeten landwirtschaftlichen Flächen beruhen und 70 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ ausmachen, keine wesentliche Fehlerquote auf. Für die übrigen Bereiche (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik) ermittelten wir eine wesentliche Fehlerquote.

Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe: 70 % der Ausgaben

Das wichtigste Instrument zur Verwaltung von Direktzahlungen ist das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), zu dem das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) gehört. Das InVeKoS hat dazu beigetragen, die Fehlerquote bei den Direktzahlungen zu senken, wobei der Beitrag des LPIS besonders signifikant ist.

Wir prüften 95 Direktzahlungen und stellten fest, dass 81 keine Fehler aufwiesen. In den übrigen Vorgängen ermittelten wir geringfügige Fehler.

Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik: 30 % der Ausgaben

Wir stellten fest, dass 30 der 156 von uns in diesem Bereich geprüften Vorgänge Fehler aufwiesen. Die Hauptfehlerquellen waren nicht förderfähige Begünstigte, Tätigkeiten, Projekte oder Kosten (siehe Beispiel).

Beispiel für ein nicht förderfähiges Projekt in einem ländlichen Gebiet

Ein Begünstigter, dessen Haupttätigkeit in einem Betrieb von mehr als 1 000 ha der Ackerbau ist, hatte einen Vorschlag für ein Projekt zum Bau eines Lagers für Tierfutter eingereicht. Die nationalen Behörden genehmigten den Vorschlag im Rahmen einer Maßnahme zur Entwicklung von Tierhaltungsbetrieben und zur Nutzung von Technologien für erneuerbare Energien. Der Begünstigte verwendete die Beihilfe jedoch für den Bau eines Getreidelagers. Dies stand im Widerspruch zu den nationalen Vorschriften, nach denen eine Förderung im Zusammenhang mit dem Bau von Lagereinrichtungen für Kulturpflanzen nur kleineren Betrieben gewährt wurde.

Berichterstattung der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) über die Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben

Alle Zahlstellenleiter legen der GD AGRI eine jährliche Verwaltungserklärung in Bezug auf die Wirksamkeit der Kontrollsysteme ihrer Zahlstellen vor. Gleichzeitig übermitteln sie einen Bericht über ihre Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen („Kontrollstatistiken“). Um weitere Gewähr zu liefern, sind die Bescheinigenden Stellen seit 2015 verpflichtet, für die einzelnen Zahlstellen eine jährliche Stellungnahme (Prüfungsurteil) zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben vorzulegen, deren Erstattung die Mitgliedstaaten beantragt haben.

Die GD AGRI verwendet die Kontrollstatistiken der Zahlstellen – die sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen der Bescheinigenden Stellen und ihrer eigenen Kontrollen der Systeme und Ausgaben der Zahlstellen anpasst –, um einen Wert für das „Risiko bei Zahlung“ zu berechnen. Für 2019 schätzte die GD AGRI das Risiko bei Zahlung für die GAP-Ausgaben insgesamt auf rund 1,9 %. Außerdem schätzte die Generaldirektion das Risiko bei Zahlung im Bereich der Direktzahlungen auf rund 1,6 %, im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums auf rund 2,7 % und im Bereich der Marktmaßnahmen auf rund 2,8 %.

Die GD AGRI ist der Ansicht, dass die Bescheinigenden Stellen ihre Arbeit im Jahr 2019 erheblich verbessert haben, stellt jedoch auch fest, dass hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Arbeit dieser Stellen einige Einschränkungen zu machen sind, weil die von einigen von ihnen durchgeführten Stichprobenverfahren und Kontrollen Schwachstellen aufweisen.

Wir betrachten die Erweiterung der Rolle der Bescheinigenden Stellen im Jahr 2015, die diese zur Abgabe eines Prüfungsurteils zur Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben verpflichtete, als eine positive Entwicklung. Bei unserem Nachvollzug der Kontrollen von Vorgängen, die bereits von den Bescheinigenden Stellen durchgeführt worden waren, stellten wir jedoch fest, dass in einigen Bereichen weiterer Verbesserungsbedarf bestand. Dabei handelt es sich um ähnliche Punkte, wie sie auch von der Kommission ermittelt wurden.

Betrugsbekämpfungsstrategien und -verfahren im Bereich der GAP

Betrug ist eine Handlung oder Unterlassung mit Täuschungsabsicht, die zu ungerechtfertigten Zahlungen führt. Unsere Prüfungsmethodik ist auf die Überprüfung ausgelegt, ob die geprüften Vorgänge frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Unregelmäßigkeiten sind. Im Zuge unserer Prüfungen von Vorgängen ermitteln wir in jedem Jahr Fälle mutmaßlichen Betrugs bei den GAP-Ausgaben.

Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, gegen Betrug bei den GAP-Ausgaben vorzugehen. Die GD AGRI stellt Schulungen und Leitfäden zu Betrugsrisiken für die Verwaltungs- und Kontrollstellen der Mitgliedstaaten bereit. Außerdem werden Fälle mutmaßlichen Betrugs vom Betrugsbekämpfungsamt der Kommission (OLAF) in Zusammenarbeit mit nationalen Ermittlungsbehörden untersucht.

Im Februar 2019 leitete die GD AGRI ein Pilotprojekt ein, um die Nutzung des IT-Instruments ARACHNE durch die Mitgliedstaaten zu fördern. Dieses Instrument kann den Zahlstellen dabei helfen, Projekte, Begünstigte und Auftragnehmer zu ermitteln, bei denen das Risiko von Betrug, Interessenkonflikten und Unregelmäßigkeiten besteht, um diesbezüglich eine weitere Bewertung vorzunehmen. Einen ähnlichen Ansatz gibt es bereits für die Kohäsionsausgaben.

Wir stellten Folgendes fest:

  • Die GD AGRI hatte ihre Betrugsrisikoanalyse zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert.
  • Weder das OLAF noch die GD AGRI haben die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug bei den GAP-Ausgaben bewertet.
  • Mit Stand März 2020 nahmen 12 Zahlstellen in neun Mitgliedstaaten am Pilotprojekt ARACHNE teil.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • ihre Analyse der Betrugsrisiken im Rahmen der GAP häufiger zu aktualisieren;
  • die Betrugspräventionsmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu analysieren;
  • bewährte Verfahren bei der Anwendung des Instruments ARACHNE zu verbreiten, um dessen Nutzung durch die Zahlstellen weiter zu fördern.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 6 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Ausgaben insgesamt: 3,3 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst verschiedene Politikbereiche, deren gemeinsames Ziel die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen ist.

Die Mittel der Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ werden größtenteils von den Mitgliedstaaten und der Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) der Kommission gemeinsam verwaltet. Die wichtigsten Fonds innerhalb dieser Rubrik sind

  • der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen soll;
  • der Fonds für die innere Sicherheit (ISF), aus dem die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung innerhalb der EU und die Verwaltung ihrer Außengrenzen finanziert werden.

Im Jahr 2019 entfielen etwas weniger als die Hälfte (45 %) der EU-Ausgaben unter dieser Rubrik auf diese beiden Fonds.

Die Ausgaben der 14 dezentralen Agenturen, die an der Umsetzung wichtiger Prioritäten der EU in den Bereichen Migration und Sicherheit, justizielle Zusammenarbeit und Gesundheit beteiligt sind, machen weitere 29 % aus. Wir behandeln die EU-Agenturen gesondert, und zwar in unseren besonderen Jahresberichten und in der jährlichen Zusammenfassung „Jahresbericht über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019“.

Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 3,0 Milliarden Euro (siehe Illustration 1).

Unsere Feststellungen

Im Jahr 2019 überprüften wir ausgewählte Systeme in den wichtigsten Politikbereichen dieses Ausgabenbereichs, einschließlich der von nationalen Prüfbehörden durchgeführten Arbeiten zum AMIF und zum ISF, und untersuchten eine kleine Anzahl von Vorgängen.

Alle untersuchten Prüfbehörden hatten detaillierte Verfahren von ausreichender Qualität entwickelt und umgesetzt, um eine den geltenden Vorschriften entsprechende Berichterstattung zu gewährleisten. In einigen Fällen, die z. B. den Mindestprüfungsumfang bei Anwendung des Teilstichprobenverfahrens betrafen, befand die Kommission die Arbeit der Prüfbehörden für unzureichend. Wir ermittelten in deren Arbeit einige zusätzliche Mängel, die jedoch nicht wesentlich waren.

Hinsichtlich der Leitlinien der Kommission für diese Prüfbehörden stellten wir fest, dass der bei der Anwendung nicht statistischer Stichprobenverfahren zu verfolgende Ansatz einer weiteren Klarstellung bedarf. Darüber hinaus stellten wir fest, dass einige Prüfbehörden den Begriff „Zwischenzahlung“ unterschiedlich definierten. Dies beeinträchtigte die Vergleichbarkeit ihrer Prüfungsergebnisse.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance-Regelungen

Insgesamt bekräftigten die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die die GD HOME und die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST) in ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten vorlegten, unsere eigenen Feststellungen und Schlussfolgerungen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten Leitlinien zu den Stichprobenverfahren und zur Berechnung der Fehlerquote an die Hand zu geben;
  • sie anzuweisen, ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben unter der Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ können Kapitel 7 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Europa in der Welt

Ausgaben insgesamt: 10,1 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst die Ausgaben für Außenpolitik, die Förderung der Werte der EU, Unterstützung für Bewerber- und potenzielle Bewerberländer sowie Entwicklungs- und humanitäre Hilfe für Entwicklungs- und Nachbarländer (mit Ausnahme der Europäische Entwicklungsfonds).

Die Ausgaben unter der Rubrik „Europa in der Welt“ werden wie folgt verwaltet:

  • direkt von mehreren Generaldirektionen der Kommission, insbesondere der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) und der Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) – entweder durch die zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel oder die EU-Delegationen in mehr als 150 Empfängerländern;
  • indirekt von den Empfängerländern und internationalen Organisationen, wobei eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente der Zusammenarbeit und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen eingesetzt wird.

Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, einen Wert von 8,2 Milliarden Euro (siehe Illustration 1).

Unsere Feststellungen

Im Jahr 2019 ermittelten wir 11 Fehler mit finanziellen Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge. Außerdem stellten wir 11 weitere Fälle von Nichteinhaltung rechtlicher oder finanzieller Vorschriften fest.

Die Vorgänge in den Bereichen Budgethilfe und von internationalen Organisationen umgesetzte Projekte, die der „hypothetischen Strategie“ unterliegen (bei der ein Teil der Kosten, der nicht für eine EU-Finanzierung in Betracht kommt, im Rahmen einer gemeinsam finanzierten Maßnahme von anderen Gebern getragen werden kann), waren weniger fehleranfällig. In diesen Bereichen ermittelten wir im Jahr 2019 keine Fehler.

Analyse der Restfehlerquote der GD NEAR

Die GD NEAR ließ von einem externen Auftragnehmer im Jahr 2019 ihre fünfte Analyse der Restfehlerquote durchführen, um die Quote der Fehler zu schätzen, die nach allen auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich noch vorhanden waren.

Im dritten Jahr in Folge ergab die Analyse eine geschätzte kombinierte Restfehlerquote, die unter der von der Kommission festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag.

Die Kommissionsanalyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar. Wir haben hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Analyseergebnisse weiterhin Vorbehalte.

Faktoren, die die Ergebnisse der Kommissionsanalyse der Restfehlerquote verzerren

  • Es finden nur eingeschränkte Kontrollen von Vergabeverfahren statt (z. B. zu den Gründen für die Ablehnung erfolgloser Bewerber, zur Einhaltung aller Eignungs- und Zuschlagskriterien durch den erfolgreichen Bieter oder zu den Begründungen für eine direkte Vergabe).
  • Die für die Schätzung der Restfehlerquote verwendete Methode gesteht dem Auftragnehmer viel Interpretationsspielraum bezüglich der Schätzung einzelner Fehler zu.

Außerdem beruhte die Analyse der Restfehlerquote bei etwa der Hälfte der in der Stichprobe erfassten Vorgänge vollständig oder teilweise auf früheren Prüfungsarbeiten. Für diese Vorgänge führt der Auftragnehmer keine oder begrenzte Kontrollen durch und stützt sich stattdessen auf früher durchgeführte Arbeiten. Der Zweck der Analyse der Restfehlerquote besteht darin, Fehler zu ermitteln, die bei früheren Kontrolltätigkeiten nicht aufgedeckt wurden. Da auf frühere Prüfungen vertraut wird, findet im Zuge der Analyse der Restfehlerquote keine umfassende Messung solcher Fehler statt.

Wir wiesen bereits in unseren Jahresberichten 2017 und 2018 auf Einschränkungen in der Methode zur Analyse der Restfehlerquote hin. Wegen dieser Einschränkungen führten wir in den Bereichen, in denen wir sie ermittelt hatten, für die Zuverlässigkeitserklärungen 2018 und 2019 zusätzliche Kontrollen durch. Wir wählten nach dem Zufallsprinzip sechs Vorgänge aus früheren Analysen der Restfehlerquote aus – durchschnittlich zwei Vorgänge pro besuchte EU-Delegation. Von diesen sechs Vorgängen wiesen drei Fehler auf.

Wir hatten zuvor empfohlen, dass die Kommission die Zuschüsse unter direkter Verwaltung wegen ihres relativ hohen Fehlerrisikos in der Stichprobe zur Ermittlung der Restfehlerquote stärker gewichtet. Daraufhin führte die GD NEAR eine zusätzliche Fehlerquote für Zuschüsse unter direkter Verwaltung ein (die „Zuschüsse betreffende Quote“). Für diese Quote wendete sie jedoch ein niedrigeres Konfidenzniveau (80 %) an als bei der Restfehlerquote insgesamt (95 %). Infolgedessen war die für Zuschüsse unter direkter Verwaltung geschätzte Fehlerquote weniger genau, obwohl in diesem Bereich ein höheres Risiko besteht.

Überprüfung des Jährlichen Tätigkeitsberichts der GD NEAR

Unsere Überprüfung des Jährlichen Tätigkeitsberichts der GD NEAR für 2019 ergab keine Angaben, die im Widerspruch zu unseren eigenen Feststellungen stehen könnten. Allerdings verwies die GD NEAR nicht auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote, die eine wichtige Grundlage für die Zuverlässigkeitserklärung der GD bildet.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2020 und künftigen Jährlichen Tätigkeitsberichten der GD NEAR hinzuweisen;
  • das Konfidenzniveau, das die GD NEAR bei ihrer Methode zur Berechnung der die Zuschüsse betreffenden Quote anwendet, auf dasselbe Niveau anzuheben, das auf die übrige Grundgesamtheit für die Restfehlerquote angewendet wird, um das höhere Risiko im Bereich der Zuschüsse unter direkter Verwaltung besser abzubilden;
  • wiederkehrende Fehlerarten wie MwSt.- oder Zeiterfassungsfehler zu ermitteln und die diesbezüglichen Kontrollen zu stärken.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben unter der Rubrik „Europa in der Welt“ können Kapitel 8 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Verwaltung

Ausgaben insgesamt: 10,4 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union, die Kommission, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst.

Im Jahr 2019 betrugen die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt 10,4 Milliarden Euro (siehe Illustration 1). Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Personal (rund 60 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und IT.

Unser eigener Jahresabschluss wird von einem externen Prüfer geprüft. Jedes Jahr veröffentlichen wir das Prüfungsurteil und den Prüfungsbericht im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
10,4 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2019 und 2018

Im Jahr 2019 untersuchten wir ausgewählte Überwachungs- und Kontrollsysteme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Außerdem untersuchten wir 45 Vorgänge.

Wie in den Vorjahren lag unsere geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle.

Wir ermittelten keine konkreten den Rat, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Auswärtigen Dienst, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten oder den Rechnungshof betreffenden Probleme. Für die Kommission ermittelten wir im Vergleich zu früheren Jahren eine geringere Anzahl von Fehlern im Zusammenhang mit den Personalkosten und der Verwaltung der Familienzulagen durch das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO). Beim Europäischen Parlament stellten wir Fehler bei einer Zahlung an eine politische Partei fest. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat noch keine Strategie für den Umgang mit sensiblen Positionen im Einklang mit seinen Normen für die interne Kontrolle entwickelt. Er hat keine Definition sensibler Positionen oder Funktionen vorgelegt und keine Risikoanalyse im Hinblick auf die Einführung von Kontrollen zur Risikominderung und schließlich einer Politik der internen Mobilität durchgeführt. Wir stellten ferner fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seit 2014 keine umfassende Risikobewertung durchgeführt hat.

Weniger EU-Beamte, mehr Vertragsbedienstete

Wir analysierten außerdem, wie sich die Personalsituation bei den Organen und Einrichtungen der EU im Zeitraum 2012-2018 verändert hatte. Dabei stellten wir fest, dass die Organe und Einrichtungen die Anzahl der Stellen für Beamte (d. h. Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit) um 1 409 (3 %) gekürzt und gleichzeitig die Anzahl von Vertragsbediensteten schrittweise von 8 709 auf 11 962 erhöht hatten. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der Vertragsbediensteten an der prognostizierten Gesamtzahl der Mitarbeiter von 17 % auf 22 %.

Bei der Zahl der in den betreffenden Jahren eingestellten zusätzlichen Vertragsbediensteten gibt es zwischen den einzelnen Organen und Einrichtungen erhebliche Unterschiede. Darin spiegelt sich zum Teil wider, dass sich durch neue Aufgaben, die sich aus den sich rasch wandelnden Prioritäten ergeben, sowie durch die Reaktion auf besondere oder dringende Situationen wie die Migrationskrise in bestimmten Bereichen der Arbeitsaufwand erhöht hat.

Von 2012 bis 2018 stiegen die Gesamtgehaltskosten um 15 %, von 4 116 Millionen Euro auf 4 724 Millionen Euro. Die Gehaltskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit stiegen um 12 % und die für Vertragsbedienstete um 59 %. Hauptfaktoren für den Anstieg waren die Erhöhung der Gesamtzahl der Mitarbeiter, die jährliche Indexierung der Dienstbezüge, Beförderungen und das Aufsteigen in Dienstaltersstufen innerhalb von Besoldungsgruppen. Bei den Vertragsbediensteten war auch ein Anstieg des Anteils der Bediensteten in den höheren Funktionsgruppen III und IV zu verzeichnen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss,

  • eine Strategie für den Umgang mit sensiblen Positionen umzusetzen und sich dabei auf eine umfassende Risikobewertung zu stützen, die zur Bestimmung von Kontrollen zur Risikominderung führt, bei denen die Größe des Ausschusses und die Art seiner Tätigkeit Berücksichtigung finden.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben unter der Rubrik „Verwaltung“ können Kapitel 9 unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds

Ausgaben insgesamt: 3,8 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die EEF wurden 1959 ins Leben gerufen und sind das wichtigste Hilfeinstrument der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Das am 23. Juni 2000 in Cotonou für einen Zeitraum von 20 Jahren unterzeichnete Partnerschaftsabkommen („Abkommen von Cotonou“) bildet den aktuellen Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten sowie den ÜLG. Hauptziel dieses Abkommens ist es, die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen.

Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, einen Wert von insgesamt 3,4 Milliarden Euro. Diese Ausgaben beziehen sich auf den achten, neunten, zehnten und elften EEF.

Die EEF werden von der Kommission außerhalb des Gesamthaushaltsplans der EU verwaltet und fallen in erster Linie unter die Zuständigkeit der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO).

Unsere Feststellungen

Die Jahresrechnungen 2019 der EEF stellen die Vermögens- und Finanzlage der EEF, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen ihres Nettovermögens insgesamt sachgerecht dar.

Ferner gelangten wir zu der Schlussfolgerung, dass die im Rahmen der EEF erhobenen Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
3,4 Milliarden Euro Ja 3,5 % (2018: 5,2 %)

Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge untersuchten wir eine Stichprobe von 126 Vorgängen. Die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie für das gesamte Spektrum der Ausgaben im Rahmen der EEF repräsentativ ist. Sie umfasste 17 Vorgänge im Zusammenhang mit dem Treuhandfonds Bêkou und dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika, 89 von 19 EU-Delegationen bewilligte Vorgänge und 20 von den zentralen Kommissionsdienststellen genehmigte Zahlungen.

Da ein Teil unserer Prüfungspopulation Gegenstand der von der GD DEVCO 2019 durchgeführten Analyse der Restfehlerquote war, bezogen wir in unsere Stichprobe 14 weitere Vorgänge ein, auf die wir – nach einer Anpassung – die Ergebnisse dieser Analyse anwandten. Daher umfasste die Stichprobe insgesamt 140 Vorgänge, was unserem Assurance-Modell (Modell zur Erlangung von Prüfungssicherheit) entspricht. Wenn wir Fehler in den Vorgängen aufdeckten, analysierten wir die betreffenden Systeme, um die Mängel zu ermitteln.

Wie auch in früheren Jahren unterliefen der Kommission und ihren Durchführungspartnern bei Vorgängen, die Leistungsprogramme, Finanzhilfen und Beitragsvereinbarungen mit internationalen Organisationen sowie Übertragungsvereinbarungen mit Kooperationsagenturen der EU-Mitgliedstaaten betrafen, mehr Fehler als bei anderen Formen der Unterstützung (die beispielsweise Bau-/Liefer-/Dienstleistungsaufträge betrafen). Von den 65 von uns untersuchten Vorgängen dieser Art wiesen 25 (38 %) quantifizierbare Fehler auf, die 71,7 % der geschätzten Fehlerquote ausmachten. In zwei Bereichen wiesen die untersuchten Vorgänge keine Fehler auf. Dabei handelte es sich um Budgethilfe (sieben geprüfte Vorgänge) sowie um Vorgänge, bei denen die „hypothetische Strategie“ in Bezug auf von mehreren Gebern finanzierte Projekte, die von internationalen Organisationen durchgeführt wurden, zur Anwendung kam (13 geprüfte Vorgänge).

Beispiel: nicht getätigte Ausgaben – als Ausgaben ausgewiesene Mittelbindungen

Die Kommission hat mit einer internationalen Organisation eine Übertragungsvereinbarung bezüglich eines regionalen Entwicklungsprojekts des Privatsektors geschlossen, das in mehreren Ländern der Karibik durchgeführt wurde. Der Gesamtauftragswert betrug 27,2 Millionen Euro; der Beitrag der EU belief sich auf 23,9 Millionen Euro. Wir untersuchten die dem Finanzbericht beigefügte Aufschlüsselung der Ausgaben und stellten fest, dass die gemeldeten Beträge nicht für alle Haushaltslinien der zugrunde liegenden Rechnungsführung entsprachen. Die gemeldeten Kosten überstiegen die in diesem Zeitraum tatsächlich entstandenen Kosten um 2,3 Millionen Euro. Der Großteil dieser Differenz war darauf zurückzuführen, dass der Begünstigte für zukünftige Ausgaben gebundene Beträge als bereits getätigte Ausgaben dargestellt hatte, während der Rest aus verschiedenen Anpassungen resultierte.

Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

In neun Fällen von Fehlern mit finanziellen Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge (und sechs sonstigen Fällen von Fehlern) verfügte die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. vor Anerkennung der Ausgaben aufzudecken und zu berichtigen. Hätte die Kommission alle ihr vorliegenden Informationen angemessen genutzt, wäre die geschätzte Fehlerquote um 1,4 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Bei vier weiteren Vorgängen stellten wir Fehler fest, die die externen Prüfer oder Überwachungsbeauftragten hätten aufdecken müssen. Diese Fehler trugen 0,4 Prozentpunkte zur geschätzten Fehlerquote bei.

Analyse der Restfehlerquote der GD DEVCO

Die GD DEVCO ließ von einem externen Auftragnehmer im Jahr 2019 ihre achte Analyse der Restfehlerquote durchführen, um die Quote der Fehler zu schätzen, die nach allen auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich noch vorhanden waren. Für die Analyse der Restfehlerquote 2019 vergrößerte die GD DEVCO ihre Stichprobe von 240 auf 480 Vorgänge. Dies ermöglichte es ihr, separate Fehlerquoten für die aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und für die aus den EEF finanzierten Ausgaben vorzulegen, ergänzend zur kombinierten Fehlerquote für beide Ausgabenarten insgesamt. Im vierten Jahr in Folge ergab die Analyse eine geschätzte kombinierte Restfehlerquote, die unter der von der Kommission festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag.

Die Analyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar; sie basiert auf der Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote und dem entsprechenden Handbuch, das von der GD DEVCO bereitgestellt wird. Wie in den Vorjahren ermittelten wir Einschränkungen, die dazu führten, dass die Restfehlerquote zu niedrig angegeben wurde. Auch die Analysen der vorausgehenden drei Jahre wiesen Mängel auf und die darin gemeldeten Restfehlerquoten lagen ebenfalls unter der Wesentlichkeitsschwelle.

Faktoren, die die Ergebnisse der Kommissionsanalyse der Restfehlerquote verzerren

  • Es finden nur eingeschränkte Kontrollen von Vergabeverfahren statt (z. B. zu den Gründen für die Ablehnung erfolgloser Bewerber, zur Einhaltung aller Eignungs- und Zuschlagskriterien durch den erfolgreichen Bieter oder zu den Begründungen für eine direkte Vergabe).
  • Die Anzahl von Vor-Ort-Kontrollen in den Ländern, in denen Projekte umgesetzt werden, ist gering.
  • Die Methode zur Schätzung der Restfehlerquote gesteht dem Auftragnehmer bei der Entscheidung, ob ausreichende logistische und rechtliche Gründe den rechtzeitigen Zugang zu den einen Vorgang betreffenden Unterlagen verhindern, und somit bei der Schätzung der Fehlerquote einen breiten Ermessensspielraum zu.

Außerdem beruhte die Restfehlerquote bei mehr als der Hälfte der Vorgänge (58 %) vollständig oder teilweise auf früheren Prüfungsarbeiten. Für diese Vorgänge führt der Auftragnehmer keine oder begrenzte Kontrollen durch und stützt sich stattdessen auf früher innerhalb des Kontrollrahmens der GD DEVCO durchgeführte Prüfungsarbeiten. Sich zu stark auf frühere Prüfungsarbeiten zu stützen, läuft dem Zweck der Analyse der Restfehlerquote zuwider, die Fehler zu ermitteln, die bei genau diesen Kontrollen nicht aufgedeckt wurden.

Leistungsaspekte

Unsere Prüfung ermöglichte es uns, nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge zu untersuchen, sondern auch Bemerkungen zu Leistungsaspekten der ausgewählten Vorgänge vorzulegen. Wir führten auf der Grundlage einer Reihe von Prüfungsfragen Kontrollen bei Projekten durch, die entweder abgeschlossen waren oder kurz vor dem Abschluss standen, und legten einzelne Bemerkungen zu Projekten vor, wo dies für unsere Prüfung insgesamt relevant war.

Im Rahmen unserer Vor-Ort-Kontrollen ermittelten wir Fälle, in denen die Finanzmittel wirksam eingesetzt wurden und zum Erreichen von Projektzielen beitrugen. Wir ermittelten jedoch auch Fälle, in denen die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Maßnahme beeinträchtigt wurden, da die beschafften Waren, Bau- oder Dienstleistungen nicht wie geplant verwendet wurden oder die Nachhaltigkeit der Projekte nicht sichergestellt worden war.

Beispiel: Nachhaltigkeit des Projekts nicht sichergestellt

Die Kommission unterzeichnete mit einer internationalen Organisation eine Beitragsvereinbarung für ein Projekt zur Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Côte d'Ivoire. Wir stellten bei unserer Prüfung fest, dass die Nachhaltigkeit des Projekts nicht sichergestellt worden war. Seit 2012 war das den Berufsschulen zur Verfügung gestellte Betriebsbudget um 52 % gekürzt worden, während die Schülerpopulation im selben Zeitraum um 130 % zunahm. Infolgedessen reichte die verfügbare öffentliche Finanzierung für die Schulen nicht aus, um ihre Gebäude und ihre Ausrüstung instand zu halten und die erforderlichen Verbrauchsmaterialien zu erwerben.

Überprüfung des Jährlichen Tätigkeitsberichts der GD DEVCO

Wir halten das Fehlen von Vorbehalten im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2019 der GD DEVCO nicht für gerechtfertigt und vertreten die Auffassung, dass dies zum Teil auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote zurückzuführen ist.

Zudem wendete die Kommission erstmals eine Regel an, wonach kein Vorbehalt nötig ist, falls der vom Vorbehalt betroffene Ausgabenbereich weniger als 5 % der gesamten Zahlungen ausmacht und finanzielle Auswirkungen von weniger als 5 Millionen Euro hat. Daher gibt es nun in bestimmten Bereichen, in denen in früheren Jahren Vorbehalte geltend gemacht wurden, keine Vorbehalte mehr, auch wenn das entsprechende Risiko nach wie vor besteht.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote und das entsprechende Handbuch weiter zu verbessern, um die in unserem Bericht beschriebenen Probleme anzugehen und die Zuverlässigkeit der in der Analyse gemeldeten Fehlerquote zu steigern;
  • Vorbehalte für alle Bereiche geltend zu machen, in denen ein hohes Risiko festgestellt wurde – unabhängig vom Anteil dieser Bereiche an den Gesamtausgaben und von ihren finanziellen Auswirkungen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht 2019 über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds entnommen werden.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit

Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg ist der unabhängige externe Prüfer der Europäischen Union. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen.

Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung der Verwaltung und des Finanzmanagements der EU beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren.

Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und ‑Programme verantwortlichen Stellen zur Rechenschaft zu ziehen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und ‑Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

Unsere Ergebnisse

Wir legen folgende Ergebnisse vor:

  • Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
  • Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
  • besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
  • Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
  • Analysen, die eine Beschreibung oder Informationen über Politiken, Systeme, Instrumente oder stärker eingegrenzte Themen enthalten.

Schließlich präsentieren wir Hintergrundinformationen zu künftigen oder laufenden Prüfungsaufgaben in Form von Prüfungsvorschauen.

Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung

Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.

Wie in unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 dargelegt, haben wir damit begonnen, die Option zu prüfen, die von den geprüften Stellen gelieferten Angaben zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu verwerten. Dies bedeutet, dass wir unser Prüfungsurteil in Zukunft sofern möglich auf die (Management-)Erklärung der Kommission stützen wollen. Allerdings sind wir auf Schwierigkeiten gestoßen, etwa was die Verfügbarkeit zeitnaher und zuverlässiger Informationen angeht, die unsere Fortschritte derzeit behindern.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?

Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind. Für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung legen wir seit dem Jahr 1994, als wir unser erstes Prüfungsurteil erteilten, die testatsorientierte Prüfung zugrunde.

  • Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
  • Wir beurteilen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
  • Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
  • Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
  • Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Werden bei den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise bewerten wir die Systeme, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) eingerichtet wurden, und untersuchen eine Stichprobe von Vorgängen.

Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.

  • Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
  • Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
  • Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um sowohl für den Gesamthaushalt der EU als auch für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten.
  • Für unser Prüfungsurteil setzen wir eine Wesentlichkeitsschwelle von 2 % an. Außerdem berücksichtigen wir weitere einschlägige Informationen wie etwa Jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
  • Stellen wir in den geprüften Vorgängen eine wesentliche Fehlerquote fest, müssen wir bestimmen, ob diese „umfassend“ ist. Wir können die Fehlerquote aus verschiedenen Gründen als umfassend beurteilen, u. a. deshalb, weil sie in einem erheblichen Teil der Prüfungspopulation auftritt. Ist dies der Fall, bildet diese Beurteilung die Grundlage für ein versagtes Prüfungsurteil. Seit 2016 ermitteln wir, welche Bereiche des EU-Haushalts mit einem geringen und welche mit einem hohen Risiko verbunden sind. Bilden die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben, die eine wesentliche Fehlerquote aufweisen, einen erheblichen Teil der Prüfungspopulation, so betrachten wir die Fehlerquote als umfassend und geben daher ein versagtes Prüfungsurteil ab.
  • Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.

Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: http://www.eca.europa.eu. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 – Prüfungsansatz und Prüfungsmethodik (Kapitel 1) unseres Jahresberichts 2019 entnommen werden.

Kontakt

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1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
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Website: eca.europa.eu
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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020

PDF ISBN 978-92-847-5274-4 doi:10.2865/72151 QJ-02-20-696-DE-N
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