Unsere Tätigkeiten im Jahr 2021
Jährlicher Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofs

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Europäischer Rechnungshof

Unsere Institution

  • externer Prüfer der Europäischen Union
  • errichtet 1975 durch den Vertrag von Brüssel und Aufnahme der Amtstätigkeit im Oktober 1977
  • seit dem Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1993 vollwertiges EU-Organ
  • Hauptsitz in Luxemburg
  • Kollegialorgan mit 27 Mitgliedern, ein Mitglied je EU-Mitgliedstaat, vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt
  • rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten

Unsere Rolle

  • Sicherstellung, dass die EU für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung sorgt, ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und durch ihre Politiken und Programme ihre angestrebten Ziele erreicht und dass eine optimale Mittelverwendung gegeben ist
  • Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und zur Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz
  • Warnung vor Risiken, Gewährleistung von Prüfungssicherheit, Aufzeigen von Schwachstellen und Erfolgen; Orientierungshilfe für die politischen Entscheidungsträger und Gesetzgeber der Union
  • Bemerkungen und Empfehlungen an die Adresse des Europäischen Parlaments, des Rates, der nationalen Regierungen und Parlamente sowie der breiten Öffentlichkeit

Vorwort des Präsidenten

Liebe Leserinnen und Leser!

Auch 2021 bedeutete die COVID-19-Pandemie eine starke Belastung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.

In diesen schwierigen Zeiten stellt die EU Finanzhilfen in einem noch nie dagewesenen Umfang bereit. Über die als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 vereinbarten traditionellen Haushaltsmittel hinaus hat sie die Initiative "NextGenerationEU" (NGEU) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Konjunkturpakets sollen durch die Ausgabe von Schuldtiteln zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Januar eine neue Strategie für den Zeitraum 2021-2025 angenommen, in deren Rahmen wir uns drei große Ziele gesetzt haben. Diese werden unsere Bemühungen bei der Prüfung der EU-Finanzen in den kommenden Jahren leiten, wobei unsere Organisation den notwendigen Änderungen unterzogen wird und unsere Ressourcen wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Dieser Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über unsere Arbeit im Jahr 2021, dem ersten Jahr der Umsetzung unserer neuen Strategie. Außerdem liefert er Informationen zu unserem Management, unserem Personal, zur Unterstützung der Prüfungstätigkeiten und zu unseren Finanzen.

Trotz der anhaltenden Pandemie haben wir das ganze Jahr über die Kontinuität des Dienstbetriebs aufrechterhalten und uns zu jedem Zeitpunkt an die sich ändernden Arbeitsbedingungen angepasst.

Im Jahr 2021 legten wir alle unsere Jahresberichte innerhalb der offiziellen Fristen vor. Des Weiteren haben wir 32 Sonderberichte und Analysen veröffentlicht und dabei die Verzögerungen in vertretbaren Grenzen gehalten.

Die Bürgerinnen und Bürger der Union und unsere institutionellen Adressaten und Partner auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten können weiterhin darauf vertrauen, dass wir ihnen unabhängige, objektive Berichte zu für die Zukunft der EU zentralen Themen vorlegen werden, in denen wir hervorheben, was gut funktioniert, auf Bereiche hinweisen, in denen das nicht der Fall ist, und Änderungen empfehlen.

Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine. Die Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation wurde von uns scharf verurteilt, und wir haben humanitäre Hilfe für die Opfer der russischen Aggression organisiert. Dies sind finstere Zeiten für Europa. Mehr denn je muss die EU nun Einigkeit zeigen.

Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen im diesjährigen Tätigkeitsbericht nützlich sind.

Klaus-Heiner Lehne
Präsident

2021 auf einen Blick

Unsere Tätigkeiten

Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie

Kontinuität des Dienstbetriebs während der COVID-19-Pandemie

Im Jahr 2021 führten wir unsere Tätigkeiten nach wie vor unter Berücksichtigung der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen und Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit aus. Unsere Möglichkeiten zur Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen waren weiterhin stark eingeschränkt. Wir haben unsere Arbeitsweise weiter verändert und uns an die neue Lage angepasst.

Unserem Personal gelang es, sich kontinuierlich auf sich ändernde Arbeitsbedingungen einzustellen und sich mit den neuen Instrumenten rasch vertraut zu machen. Wir haben unter Beweis gestellt, dass wir unsere Arbeitsmethoden bei Bedarf rasch ändern und gleichzeitig weiterhin eine wirksame öffentliche Finanzkontrolle in der EU bieten können.

Es ist uns gelungen, Prüfungsberichte, Stellungnahmen und Analysen zeitnah vorzulegen. Wir gelangten zu aussagekräftigen Schlussfolgerungen und gaben einschlägige Empfehlungen ab, wobei die Arbeit mitunter ausschließlich digital erfolgte. In Zukunft werden unsere Bemühungen dahin gehen, die Erfahrungen der letzten zwei Jahre erfolgreich zu nutzen und den Mehrwert und die Wirtschaftlichkeit unserer Vor-Ort-Besuche durch Kombination mit Arbeit im virtuellem Umfeld zu steigern.

Unsere neue Strategie für 2021-2025

Seit vielen Jahren stützen wir uns auf mehrjährige Strategien, um langfristige Pläne für unsere Prüfungsarbeit zu entwickeln, mit Blick auf kontinuierliche Verbesserungen den organisatorischen Wandel zu fördern und auch weiterhin die Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle wegbereitend mitzugestalten.

2021: das erste Jahr unserer neuen Strategie

Ende 2021 bedeutete auch den Abschluss des ersten Jahres unserer neuen Strategie für 2021-2025. Unsere strategischen Ziele für diesen Fünfjahreszeitraum bestehen darin, die Rechenschaftspflicht, Transparenz und Prüfungsregelungen bei allen Arten von EU-Maßnahmen zu verbessern, unsere Prüfungen auf die Bereiche und Themen auszurichten, bei denen wir den größten Mehrwert erzielen können, und eine solide Prüfungssicherheit in einem schwierigen und sich verändernden Umfeld zu gewährleisten.

Um unsere Strategie in die Praxis umzusetzen, haben wir für jedes Ziel und jede Zielvorgabe Umsetzungsmaßnahmen vereinbart, Zuständigkeiten zugewiesen und Fristen festgelegt. In diesem Jahr haben wir bei mehreren Maßnahmen gute Fortschritte erzielt, insbesondere bei der

  • Umgestaltung unseres Jahresberichts und unseres Ansatzes für die zugrunde liegende Prüfung im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung;
  • Ausarbeitung eines strategischen Ansatzes zur Prüfung der Initiative "NextGenerationEU" (NGEU) einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF);
  • Erstellung eines Aktionsplans zur Betrugsbekämpfung;
  • Überarbeitung unseres Systems der Arbeitsplanung;
  • Festlegung relevanter Leistungsindikatoren zur Überwachung der Umsetzung unserer Strategie;
  • Ausformulierung einer neuen Kommunikationsstrategie.

Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit von EU-Maßnahmen

Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen

Auf der Grundlage unserer Prüfungen versorgen wir die Bürgerinnen und Bürger der Union sowie die politischen Entscheidungsträger mit unabhängigen, objektiven Berichten über für die Zukunft der EU zentrale Themen, in denen hervorgehoben wird, was gut funktioniert, und auf Bereiche hingewiesen wird, in denen das nicht der Fall ist.

Bei unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von EU-Politiken und -Programmen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Themen, in denen sich für die EU relevante Fragen widerspiegeln, wie

  •   die nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung natürlicher Ressourcen,
  •   Wachstum und Inklusion,
  •   mit Migration und globaler Entwicklung verbundene Herausforderungen,
  •   Binnenmarkt und Bankenunion,
  •   die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wirtschaftlichkeit der Europäischen Union.

Diese Prüfungen sollen der EU dabei helfen, ihre Politikziele besser zu erreichen.

Unsere Prüfungen der Rechnungsführung und unsere Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und den Haushalten der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) münden in unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge.

Ferner können wir ausgewählte Compliance-Prüfungen durchführen, um die Haushaltsführung und das Finanzmanagement der Union zu untersuchen oder zu beurteilen, ob die zwecks Erhebung und Verwendung von EU-Mitteln eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit den geltenden EU- und nationalen Vorschriften übereinstimmen.

Schließlich sind wir mit der externen Prüfung einer Reihe von EU-Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen sowie der Europäischen Schulen betraut.

Unsere Prüfungen stehen im Einklang mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor.

Arbeitsprogramm

Unser Arbeitsprogramm für 2022
und danach

Unser Arbeitsprogramm für 2022 und danach, das im Dezember 2021 veröffentlicht wurde, enthält unsere Prüfungsprioritäten für die kommenden Jahre und liefert Kurzbeschreibungen der 79 Sonderberichte und Analysen, deren Veröffentlichung ab 2022 vorgesehen ist.

Mehr als zwei Drittel der neuen Prüfungsaufgaben 2022 sind eng auf die in unserer Strategie für 2021-2025 festgelegten Vorgaben abgestimmt, insbesondere zwecks Ausrichtung auf die Bereiche und Themen, bei denen wir den größten Mehrwert erzielen können. Unsere vier strategischen Bereiche lauten: wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union; Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen; fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen in der Union. Darüber hinaus planen wir die Veröffentlichung von 16 Berichten zu mit der Reaktion der EU auf COVID-19 zusammenhängenden Themen wie der Beschaffung von Impfstoffen und zur Aufbau- und Resilienzfazilität (NGEU-Initiative).

Wir erstellen das Arbeitsprogramm für unsere Prüfungen in unabhängiger Weise, aber nicht in völliger Isolation von unserem Umfeld. So nehmen wir Kontakt zu unseren institutionellen Adressaten und insbesondere zum Europäischen Parlament auf. Seit der ersten Einführung dieses Dialogs im Jahr 2015 ist die Zahl der von parlamentarischen Ausschüssen vorgelegten Vorschläge stetig angestiegen – von 37 Vorschlägen im Jahr 2015 auf 164 Prüfungsvorschläge für das Arbeitsprogramm für 2022 und danach. Fast zwei Drittel dieser Vorschläge fließen vollständig oder teilweise in laufende oder zukünftige Tätigkeiten ein; einige Vorschläge wurden auch bereits in vor Kurzem veröffentlichten Berichten behandelt. Zum ersten Mal gingen beim Hof darüber hinaus acht weitere Prüfungsideen ein, die von zehn Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten eingereicht wurden.

Prüfungsarbeit vor Ort

Der überwiegende Teil unserer Prüfungsarbeit findet in unseren Räumlichkeiten in Luxemburg statt. Unter normalen Umständen führen unsere Prüferinnen und Prüfer außerdem bei der Europäischen Kommission – unserer wichtigsten geprüften Stelle – zahlreiche Prüfbesuche durch; dies gilt ebenso für die anderen EU-Organe sowie die Agenturen und Einrichtungen der EU, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die EU-Delegationen in Nicht-EU-Ländern sowie die internationalen Organisationen, an die EU-Mittel fließen.

Zudem nehmen wir üblicherweise innerhalb und außerhalb der EU Prüfungen an Ort und Stelle bei Empfängern von EU-Mitteln vor. Durch diese Prüfungen können wir den Prüfpfad nachvollziehen und direkte Prüfungsnachweise von den Stellen, die an der Verwaltung von Politiken und Programmen der Union sowie der Erhebung oder Auszahlung von EU-Mitteln beteiligt sind, und auch von den Empfängern solcher Mittel erlangen. Im Jahr 2021 haben wir die meisten dieser Prüfungen virtuell durchgeführt.

Entsprechend der in der EU-Haushaltsordnung festgelegten Zielvorgabe sind wir bestrebt, unsere ausgewählten Prüfungsberichte innerhalb von 13 Monaten anzunehmen.

2021: COVID-19-Beschränkungen führen nach wie vor zu begrenzten Vor-Ort-Kontrollen

Unsere Prüfungsteams bestehen in der Regel aus zwei bis drei Bediensteten, und die Dauer eines Prüfbesuchs kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Innerhalb der EU werden unsere Vor-Ort-Prüfungen im Allgemeinen gemeinsam mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der betreffenden Mitgliedstaaten koordiniert.

Für den überwiegenden Teil des Jahres 2021 waren unsere Möglichkeiten, Prüfungsarbeit vor Ort durchzuführen, durch die Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (Grenzschließungen, Quarantänebestimmungen, Testpflichten usw.) nach wie vor eingeschränkt.

Daher verbrachten unsere Prüferinnen und Prüfer im Vergleich zu den Jahren vor COVID-19 deutlich weniger Zeit mit Prüfungsarbeiten vor Ort. Sie verbrachten insgesamt 857 Tage in den Mitgliedstaaten und außerhalb der EU, gegenüber 1 190 Tagen im Jahr 2020 und 3 605 Tagen im Jahr 2019. Hinzu kamen 299 Prüftage bei den EU-Organen, dezentralen Agenturen und Einrichtungen in der gesamten EU, Gemeinsamen Unternehmen, internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der OECD sowie bei privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die entsprechenden Zahlen für 2020 und 2019 waren 627 bzw. 2 504 Tage.

Gleichzeitig glichen wir die begrenzten Vor-Ort-Kontrollen durch verstärkte Nutzung von Prüfungen aus der Ferne und das elektronische Einholen von Nachweisen aus. Zur Interaktion mit unseren geprüften Stellen machten wir Gebrauch von Tools für Videokonferenzen und sonstigen Informationstechnologien wie dem sicheren Austausch von Daten und Dokumenten.

Unsere Berichte

Unsere Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied in der Rechenschaftskette der EU. Sie helfen dem Europäischen Parlament und dem Rat dabei, zu überwachen und zu überprüfen, ob die EU ihre politischen Ziele erreicht, und die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen.

Sonderberichte und Analysen

Im Jahr 2021 veröffentlichten wir 32 Sonderberichte und Analysen, die sich mit vielen der Herausforderungen befassen, denen die Union in ihren verschiedenen Ausgaben- und Politikbereichen gegenübergestellt ist. Dazu gehörten Klimaschutz, Umwelt, Digitalisierung, Migration, die Kapitalmarktunion und die Rechtsstaatlichkeit, um nur einige zu nennen. Zwei der Berichte bezogen sich auf COVID-19; einer betraf die Maßnahmen der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der andere die Fluggastrechte. Außerdem haben wir mit der Prüfung der Aufbauinitiative "NextGenerationEU", insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, begonnen.

In unseren Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU-Maßnahmen ein Mehrwert geschaffen wurde – d. h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde, als durch Maßnahmen auf nationaler Ebene allein möglich wäre. In diesen Berichten unterbreiten wir außerdem Empfehlungen im Hinblick auf finanzielle Einsparungen, bessere Arbeitsmethoden, die Vermeidung von Verschwendung oder eine wirksamere Erreichung der angestrebten politischen Ziele.

Unsere Analysen sollen – häufig aus einer Querschnittsperspektive und auf der Grundlage früherer Prüfungen oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen – einführende Beschreibungen und analytische Betrachtungen liefern. Außerdem können sie uns dazu dienen, unsere Analyse von Bereichen oder Fragestellungen zu präsentieren, die noch keiner Prüfung unterzogen wurden, oder Fakten zu spezifischen Themen oder Problemen zusammenzustellen. Im Gegensatz zu Prüfungen gehen sie weder auf Bewertungsfragen ein noch bieten sie eine Zuverlässigkeitsgewähr.

Im Folgenden werden Einblicke in unsere Arbeit gegeben, illustriert durch Beispiele für Sonderberichte aus dem Jahr 2021, die verschiedene Politikbereiche abdecken.

Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

Sonderbericht 16/2021: Gemeinsame Agrarpolitik und Klima: Landwirtschaft erhält Hälfte der Klimaschutzausgaben der EU, aber Emissionen gehen nicht zurück

Auf die Lebensmittelerzeugung entfallen ca. 26 % der weltweiten Treibhausgasemissionen. Der größte Teil dieser Emissionen entsteht in der Landwirtschaft – insbesondere bei der Viehhaltung. Seit 2013 ist der Klimaschutz eines der Hauptziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Kommission stellte im Zeitraum 2014-2020 über 100 Milliarden Euro – mehr als ein Viertel des gesamten GAP-Haushalts – für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen bereit.

Wir bewerteten, ob im Rahmen der GAP Methoden zur Eindämmung des Klimawandels unterstützt wurden, die das Potenzial hatten, die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Darüber hinaus untersuchten wir, ob die GAP im Zeitraum 2014-2020 bessere Anreize für die Anwendung wirksamer Methoden zur Eindämmung des Klimawandels bot als im Zeitraum 2007-2013.

Wir stellten fest, dass die GAP-Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro, die im Zeitraum 2014-2020 für den Klimaschutz bereitgestellt wurden, kaum Auswirkungen auf die Emissionen aus der Landwirtschaft hatten, bei denen seit 2010 keine wesentliche Veränderung zu beobachten war. Die meisten von der GAP unterstützten Klimaschutzmaßnahmen haben ein geringes Potenzial, den Klimawandel einzudämmen. Im Rahmen der GAP werden nur selten Maßnahmen mit hohem Klimaschutzpotenzial finanziert.

Wir empfahlen der Kommission, im Rahmen der GAP Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen aus der Landwirtschaft zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sich die Emissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung entwässerter organischer Böden verringern, und außerdem regelmäßig über den Beitrag der GAP zur Eindämmung des Klimawandels Bericht zu erstatten.

Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration

Sonderbericht 15/2021: Fluggastrechte während der COVID-19-Pandemie – grundlegende Rechte trotz der Bemühungen der Kommission nicht geschützt

In den letzten drei Jahrzehnten haben Reiseaktivitäten in Europa in hohem Maße zugenommen. Die EU hat einen einheitlichen Schutz für Flug- und Fahrgastrechte entwickelt. Die COVID-19-Krise hatte einschneidende Auswirkungen auf zahlreiche Wirtschaftssektoren, wobei die Reise- und Tourismusbranche zu den ersten direkt betroffenen Sektoren gehörte. Infolgedessen wurde eine Vielzahl von Flügen annulliert, woraufhin betroffene Passagiere Erstattungsanträge stellten. Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter sahen sich mit ernsthaften Liquiditätsengpässen konfrontiert, und die Mitgliedstaaten kamen ihnen mit Unterstützungsleistungen in nie dagewesener Höhe zu Hilfe.

Wir bewerteten, wie sich die COVID-19-Krise auf die Fluggastrechte auswirkte und ob das Recht der Fluggäste auf Zugang zu Informationen und ihr Anspruch auf Rückerstattung geschützt wurden. Außerdem untersuchten wir, wie die Mitgliedstaaten Fluggesellschaften mit staatlichen Beihilfen unterstützten und ob diese Beihilfen an den Schutz von Fluggastrechten geknüpft wurden.

Wir stellten fest, dass die COVID-19-Krise deutlich gemacht hat, dass Fluggäste nicht in vollem Umfang über ihre Rechte informiert waren und daher Gefahr liefen, Geld zu verlieren, das ihnen zustand. Außerdem stellten wir fest, dass der von der Kommission eingeführte Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen es den Mitgliedstaaten erleichterte, Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern staatliche Beihilfen in der nie dagewesenen Höhe von 34,7 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Zwar stellte die Kommission klar, dass die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen an den Schutz der Flug- und Fahrgastrechte knüpfen konnten, im Fall der Beihilfen für Fluggesellschaften geschah dies jedoch nicht. Des Weiteren stellten wir fest, dass sich die Kommission um den Schutz der Fluggastrechte bemühte, aber begrenzte Durchsetzungsbefugnisse hatte.

Wir empfahlen der Kommission, Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Fluggastrechte und zur besseren Unterrichtung darüber zu ergreifen; zusammen mit den Mitgliedstaaten nach Möglichkeiten zu suchen, die Koordinierung untereinander zu verbessern, und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um staatliche Beihilfen für Fluggesellschaften enger mit Rückerstattungen an Fluggäste zu verknüpfen; Maßnahmen zur Verbesserung der Instrumente und Rechtsvorschriften zum Schutz der Fluggastrechte zu ergreifen und zu erwägen, inwieweit die Empfehlungen für andere Beförderungsarten relevant sind.

Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz

Sonderbericht 08/2021: Von Frontex geleistete Unterstützung bei der Verwaltung der Außengrenzen: bislang nicht wirksam genug

Mit dem Übereinkommen von Schengen wurde ein einheitlicher Raum geschaffen, der Freizügigkeit ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Unterzeichnerstaaten ermöglicht. Die Überwachung und Kontrolle seiner Außengrenzen sind von entscheidender Bedeutung, um den freien Personen- und Warenverkehr in diesem Raum zu erleichtern und gleichzeitig die innere Sicherheit zu gewährleisten sowie potenziellen Bedrohungen an den Grenzen vorzubeugen. Frontex wurde im Jahr 2016 zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und wurde damit betraut, für eine integrierte europäische Grenzverwaltung an den EU-Außengrenzen zu sorgen, deren Schutz nach wie vor unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.

Im Jahr 2019 wurde seine bisherige unterstützende und koordinierende Funktion zu einer operativen Funktion ausgebaut. Damit einher ging eine exponentielle Erhöhung der Ressourcen, da bis 2027 eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften geschaffen und der Haushalt auf durchschnittlich 900 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt werden sollte.

Wir bewerteten, ob Frontex seine Kerntätigkeiten wirksam ausübte und damit zur Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung beitrug. Außerdem untersuchten wir, inwieweit Frontex darauf vorbereitet war, sein neues, erweitertes Mandat zu erfüllen.

Wir stellten fest, dass Frontex die Mitgliedstaaten/assoziierten Schengen-Länder nicht wirksam genug bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität unterstützte. Außerdem ermittelten wir, dass Frontex sein Mandat von 2016 nicht vollständig erfüllt hatte, und wiesen auf mehrere Risiken im Zusammenhang mit dem Frontex-Mandat von 2019 hin.

Wir empfahlen, den Rahmen für den Informationsaustausch und das europäische Lagebild zu verbessern; das gemeinsame integrierte Risikoanalysemodell zu aktualisieren und umzusetzen und den Zugang zu sonstigen Informationsquellen sicherzustellen; das Potenzial der Schwachstellenbeurteilung weiterzuentwickeln; die operative Reaktion von Frontex zu verbessern und die sich aus dem neuen Mandat von Frontex ergebenden Herausforderungen zu bewältigen.

Marktregulierung und wettbewerbsfähige Wirtschaft

Sonderbericht 13/2021: EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor sind fragmentiert und werden unzulänglich umgesetzt

Der Begriff der Geldwäsche bezeichnet die "Legalisierung" von Erträgen aus Straftaten durch Einspeisen der Erträge in die reguläre Wirtschaft mit dem Ziel, den illegalen Ursprung der Erträge zu verschleiern. Europol schätzt den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf Hunderte Milliarden Euro. Dies entspricht 1,3 % des Bruttoinlandsprodukts der EU.

Die EU nahm ihre erste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche im Jahr 1991 an, um Bedrohungen des Binnenmarkts durch Geldwäsche zu begegnen und dadurch die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Die letzte Neufassung stammt aus dem Jahr 2018. Die Geldwäscherichtlinie kann ihre Wirkung jedoch nur dann entfalten, wenn sie auf nationaler Ebene auch umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang sind auch mehrere Organe und Einrichtungen der EU von Bedeutung, z. B. die Kommission (Entwicklung politischer Maßnahmen, Überwachung der Umsetzung), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (Analysen, Untersuchung von Verletzungen des Unionsrechts, Festlegen von Standards) und die Europäische Zentralbank (Bankenaufsicht einschließlich der Berücksichtigung des Risikos der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung).

Wir bewerteten, ob die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bankensektor gut umgesetzt wurden.

Wir stellten fest, dass bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie beim Eingreifen nach Feststellung von Risiken insgesamt eine institutionelle Fragmentierung und eine unzureichende Koordinierung auf EU-Ebene vorlag. In der Praxis ist das Monitoring für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach wie vor auf nationaler Ebene angesiedelt, und die Aufsicht durch die EU reicht nicht aus, um gleiche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Wir empfahlen insbesondere, das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung klarer zu priorisieren, einen Rahmen für die Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht zu schaffen und Leitlinien festzulegen, die einen standardisierten Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden auf nationaler und auf EU-Ebene erleichtern.

Finanzierung und Verwaltung der Union

Sonderbericht 10/2021: Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen

Die Gleichstellung der Geschlechter ist einer der Grundwerte der Europäischen Union. Gender Mainstreaming ist ein Instrument, mit dem die Gleichstellung der Geschlechter dadurch erreicht werden soll, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Phasen und allen Bereichen der Politikgestaltung und ‑umsetzung aktiv gefördert wird. Die Kommission hat sich zur Umsetzung des Gender Mainstreaming verpflichtet, und das Europäische Parlament und der Rat haben betont, dass die EU ihre auf hochrangiger Ebene eingegangenen Verpflichtungen zum Gender Mainstreaming erfüllen muss.

Die Kommission beschreibt die Fortschritte bei der Verwirklichung einer vollständigen Gleichstellung der Geschlechter als "langsam". Das Europäische Parlament hat festgestellt, dass die Pandemie die bestehenden strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verschärft hat, und sich dafür ausgesprochen, bei den Aufbaumaßnahmen im Rahmen der Reaktion auf die COVID-19-Krise das Gender Mainstreaming und Gender Budgeting (Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung) zu praktizieren und Lehren aus den nachteiligen Auswirkungen früherer Wirtschaftskrisen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu ziehen.

Wir bewerteten, ob Gender Mainstreaming zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern seit 2014 im EU-Haushalt angewandt wurde. Insbesondere untersuchten wir, ob der Rahmen der Kommission zur Förderung des Gender Mainstreaming angemessen war, ob im EU-Haushaltszyklus die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wurde und ob die Gleichstellung der Geschlechter in fünf ausgewählte EU-Finanzierungsprogramme einbezogen wurde.

Wir stellten fest, dass die Kommission ihrer Verpflichtung zum Gender Mainstreaming im EU-Haushalt noch nicht gerecht geworden ist. Ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wurde nicht ausreichend gefördert und durch den institutionellen Rahmen der Kommission noch nicht umfassend unterstützt. Darüber hinaus wurde die Gleichstellung der Geschlechter im EU-Haushaltszyklus nicht angemessen berücksichtigt, und die Kommission schenkte der geschlechtsspezifischen Analyse der untersuchten politischen Maßnahmen und Programme nur wenig Aufmerksamkeit.

Wir empfahlen insbesondere, den institutionellen Rahmen zur Förderung des Gender Mainstreaming zu stärken; für EU-Finanzierungsprogramme und ‑instrumente geschlechtsspezifische Analysen des Bedarfs und der Auswirkungen durchzuführen; geschlechtsspezifische Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte zu verwenden; ein System zur Nachverfolgung der Mittel für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu entwickeln und jährlich über die im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten.

Jahresberichte und besondere Jahresberichte

Die Jahresberichte enthalten im Wesentlichen die Ergebnisse unserer Zuverlässigkeitserklärung zum Haushalt der Europäischen Union und zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), behandeln aber auch Leistungsaspekte sowie Aspekte der Haushaltsführung und des Finanzmanagements.

Die besonderen Jahresberichte enthalten die Ergebnisse unserer jährlichen Prüfung zu den Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU, zu den Gemeinsamen Unternehmen sowie den Europäischen Schulen.

Außerdem veröffentlichen wir einen Bericht über die Eventualverbindlichkeiten, die daraus resultieren, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) seine Aufgaben wahrnimmt.

Jahresbericht über den EU-Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU, um zu untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die ihr zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Darüber hinaus legen wir auf der Grundlage der (Teil-)Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) spezifische Beurteilungen zu allen wichtigen Bereichen des EU-Haushalts vor. Des Weiteren analysieren wir, warum und wo Fehler aufgetreten sind, sprechen Empfehlungen für Verbesserungen aus und untersuchen, ob und inwieweit unsere vorherigen Empfehlungen in die Praxis umgesetzt wurden.

Diese umfangreiche Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir im Einklang mit unserem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Auftrag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen müssen.

EU-Haushaltsplan: uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen

Für das Haushaltsjahr 2020 gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen der EU ab.

EU-Haushaltsplan: versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben

Im Jahr 2020 beliefen sich die EU-Ausgaben auf insgesamt 173,3 Milliarden Euro, was 1,1 % der gesamten Bruttonationaleinkommen der EU‑27 und des Vereinigten Königreichs entspricht.

Unsere Prüferpersonal untersuchte eine Stichprobe von 728 Zahlungen an Begünstigte im Wert von insgesamt 148 Milliarden Euro, die in sämtlichen Ausgabenbereichen des EU-Haushalts geleistet wurden. Dies bedeutet, dass wir verschiedene Fälle begutachteten, in denen EU-Mittel zur Förderung von zentralen Infrastrukturprojekten, KMU, Forschungseinrichtungen, Landwirten und Studierenden in den EU-Mitgliedstaaten oder zur Unterstützung von Begünstigten in Nicht-EU-Staaten eingesetzt worden waren.

Für das Haushaltsjahr 2020 gaben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben ab.

Geschätzte Fehlerquote von 2,7 % (Ausgaben 2020)

Für die Ausgaben insgesamt liegt unsere geschätzte Fehlerquote für das Haushaltsjahr 2020 zwischen 1,8 % und 3,6 %. Der Mittelwert dieser Spanne, die sogenannte wahrscheinlichste Fehlerquote, liegt bei 2,7 %, wie auch bereits für das Haushaltsjahr 2019.

Hinweis:Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1. von Kapitel 1 des Jahresberichts 2020).

Erneut weisen mehr als 50 % der Prüfungspopulation eine wesentliche Fehlerquote auf

Im Haushaltsjahr 2020 beliefen sich die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben auf 59 % unserer Prüfungspopulation; im vorausgegangenen Jahr belief sich dieser Wert auf 53 %. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 4,0 %, gegenüber 4,9 % für das Haushaltsjahr 2019.

Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:

  • Mit einem geringen Risiko verbundene anspruchsbasierte Zahlungen: Diese hängen von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten ab. In diese Kategorie fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Teilrubrik "Wettbewerbsfähigkeit"), Direktbeihilfen für Landwirte (Rubrik "Natürliche Ressourcen") sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Rubrik "Verwaltung").
  • Mit einem hohen Risiko verbundene Kostenerstattungen: Die EU erstattet förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten (dabei kommen komplexere Vorschriften zum Tragen). Dazu gehören Forschungsprojekte (Teilrubrik "Wettbewerbsfähigkeit"), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung ("Kohäsion" und "Natürliche Ressourcen") sowie Entwicklungshilfeprojekte ("Europa in der Welt").
Fehleranfälligste MFR-Rubriken:
"Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und
Beschäftigung" und "Wirtschaftlicher,
sozialer und territorialer Zusammenhalt"

Im Haushaltsjahr 2020 war der Bereich "Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung" die fehleranfälligste MFR-Teilrubrik, gefolgt von "Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt".

Hinweis:Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den im Zuge unserer Prüfungsarbeiten, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Auswahl dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts 2020).

Fälle mutmaßlichen Betrugs wurden an das OLAF und die EUStA weitergeleitet

Als externer Prüfer der EU hat der Hof kein Mandat, Fälle mutmaßlichen Betrugs zu untersuchen. Daher sind unsere Prüfungshandlungen nicht speziell auf die Aufdeckung von Betrug ausgelegt. Gleichwohl stellen unsere Prüferinnen und Prüfer regelmäßig Fälle fest, bei denen sie betrügerische Tätigkeiten vermuten.

Im Jahr 2021 übermittelten wir dem OLAF 15 Fälle mutmaßlichen Betrugs, auf die wir im Verlauf unserer Prüfungstätigkeit gestoßen waren. Im Jahr 2020 übermittelten wir sechs derartige Fälle. Zusätzliche Informationen über die Art dieser Betrugsverdachtsfälle und über die sich daraus ergebenden Wiedereinziehungen laut Empfehlung des OLAF sind unserem Jahresbericht zum Gesamthaushaltsplan der EU zu entnehmen.

Im Juni 2021 nahmen wir im Einklang mit der am 3. September 2021 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung außerdem die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf. Wir übermittelten der EUStA zwei Fälle, auf die wir 2021 im Verlauf unserer Prüfungstätigkeit gestoßen waren.

Jahresbericht zur Leistung
Jahresbericht zur Leistung: ein zweijähriges Pilotprojekt

Die Aufgliederung des Jahresberichts in zwei Teile ist als zweijähriges Pilotprojekt angelegt, das mit dem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2019 begann. Im zweiten Teil des Jahresberichts werden die Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte von Ausgabenprogrammen zulasten des EU-Haushalts behandelt.

Wir untersuchten, ob und wie die Kommission und die gesetzgebenden Organe die Erkenntnisse aus früheren Programmplanungszeiträumen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nutzten, um Gestaltung und Leistung der Ausgabenprogramme für den Zeitraum 2021-2027 zu verbessern.

Des Weiteren untersuchten wir die Ergebnisse, die mit den EU-Programmen im Rahmen des MFR 2014-2020 erreicht wurden. Ziel war es, festzustellen, wie viele relevante Leistungsinformationen verfügbar waren, und auf der Grundlage dieser Informationen zu bewerten, welche Leistung die EU-Ausgabenprogramme tatsächlich erbracht haben.

In diesem Kontext untersuchten wir den wichtigsten übergeordneten Bericht der Kommission zu Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekten des EU-Haushalts, die jährliche Management- und Leistungsbilanz.

Außerdem verfolgten wir Prüfungsempfehlungen weiter, die in Sonderberichten aus dem Jahr 2017 ausgesprochen wurden.

Jahresbericht über die Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2020
EEF:
uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit
der Rechnungsführung und zu den Einnahmen;
versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben

Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die 1959 ins Leben gerufen wurden, waren die wichtigsten Hilfeinstrumente der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Mit den EEF sollen die Armut überwunden und eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) in die Weltwirtschaft gefördert werden. Die EEF werden von den Mitgliedstaaten der Union finanziert und außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet. Ausführung und Berichterstattung werden bis zu ihrem Abschluss nach wie vor getrennt erfolgen.

Für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wird die Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der AKP-Staaten und der ÜLG aus dem EU-Haushalt finanziert.

Wie in den Vorjahren gaben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF und zu den Einnahmen ab. Zu den Ausgaben der EEF erteilten wir für das Haushaltsjahr 2020 jedoch ein versagtes Prüfungsurteil. Unsere geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben betrug 3,8 % (gegenüber 3,5 % für das Haushaltsjahr 2019).

Besondere Jahresberichte zu den EU-Agenturen

Die EU-Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen. Insgesamt gibt es 43 Agenturen.

Hinweis: Die ELA und die EUStA wurden 2020 nicht geprüft, da sie noch nicht finanziell autonom waren. Die Karte enthält außerdem die am 1. April 2021 neu gegründete Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA). Gleichzeitig wurde die Chafea aufgelöst, und INEA wurde in CINEA (Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt) und EASME in EISMEA (Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU) umbenannt. Außerdem wurde die GSA am 12. Mai 2021 in EUSPA (Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm) umbenannt.

Uneingeschränktes Prüfungsurteil für alle bis auf drei EU-Agenturen für das Haushaltsjahr 2020

Im Haushaltsjahr 2020 wurden für alle Agenturen (ohne den SRB), auf die sich unser Prüfungsauftrag erstreckt, Gesamtmittel in Höhe von 3,7 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies entspricht 2,2 % des EU-Gesamthaushalts 2020. Die entsprechenden Zahlen für das Haushaltsjahr 2019 beliefen sich auf 3,3 Milliarden Euro bzw. 2,2 %.

Insgesamt bestätigte unsere Prüfung der Agenturen die in den Vorjahren aufgezeigten positiven Ergebnisse. Wir erteilten den 41 Agenturen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zu den Einnahmen. Darüber hinaus erteilten wir uneingeschränkte Prüfungsurteile in Bezug auf die den Jahresrechnungen der Agenturen zugrunde liegenden Zahlungen mit Ausnahme der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und der Agentur für Cybersicherheit (ENISA). Für diese drei Agenturen gaben wir eingeschränkte Prüfungsurteile ab, hauptsächlich aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Vergabeverfahren und Mängeln bei der Übertragung von Befugnissen zur Genehmigung von Haushaltsvorgängen.

Besonderer Jahresbericht über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2020

Gemeinsame Unternehmen sind öffentlich-private Partnerschaften der EU mit der Industrie, Forschungsgruppen und Mitgliedstaaten, die bei der Unterstützung marktorientierter Projekte in den strategisch wichtigen Bereichen Forschung und Innovation und somit bei der Umsetzung der Forschungspolitik der EU eine wichtige Rolle spielen.

Acht der neun Gemeinsamen Unternehmen führen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Rahmen des Programms Horizont 2020 in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, biobasierte Industriezweige, Elektronikkomponenten und ‑systeme sowie digitale Forschung durch. Das neunte Gemeinsame Unternehmen, Fusion for Energy, wird von Euratom finanziert und ist für die Leistung des europäischen Beitrags zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (International Thermonuclear Experimental Reactor, ITER) zuständig.

Uneingeschränktes Prüfungsurteil für alle Gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2020

Für das Haushaltsjahr 2020 erteilten wir allen Gemeinsamen Unternehmen uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, zu den Einnahmen und zu den Ausgaben.

Wir nahmen jedoch wie in den Vorjahren in unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung 2020 des Gemeinsamen Unternehmens Fusion for Energy (F4E) einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts auf, in erster Linie um darauf hinzuweisen, dass es bei der Umsetzung des ITER-Projekts zu weiteren Kostensteigerungen und Verzögerungen kommen könnte.

Besondere Jahresberichte über die Europäischen Schulen und die Eventualverbindlichkeiten des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

Wir veröffentlichten unseren jährlichen Bericht über unsere prüferische Durchsicht des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der 13 Europäischen Schulen. Zwar ermittelten wir bei unserer prüferischen Durchsicht keine wesentlichen Fehler in den Jahresabschlüssen, doch konnten wir nach wie vor nicht bestätigen, dass das Finanzmanagement der Schulen voll und ganz in Übereinstimmung mit ihrer Haushaltsordnung und den Personalstatuten stand.

Außerdem berichten wir jährlich über die dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), dem Rat und der Kommission im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Verordnung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus entstandenen Eventualverbindlichkeiten. In unserem Bericht zum Haushaltsjahr 2020 kommen wir zu dem Schluss, dass sich der Ausschuss und die Kommission in angemessener Weise darum bemüht haben, Eventualverbindlichkeiten auszuweisen, wenn hierfür ein Anlass gegeben war.

Startschuss für das Entlastungsverfahren des Europäischen Parlaments

Die Veröffentlichung unserer Jahresberichte steht am Beginn des Entlastungsverfahrens, in dessen Verlauf das Europäische Parlament – auf Empfehlung des Rates – entscheidet, ob die Kommission und andere Stellen den EU-Haushalt zufriedenstellend verwaltet haben. Ist dies der Fall, wird ihnen Entlastung erteilt.

Im Oktober 2021 begannen wir mit der Präsentation unserer Jahresberichte 2020, zunächst vor dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und dem Haushaltsausschuss des Rates. Anschließend stellten wir sie auch dem Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" vor.

Darüber hinaus stellte der Hof seine Jahresberichte im Laufe des Jahres 2021 den nationalen Parlamenten und Regierungen von 20 Mitgliedstaaten vor.

Stellungnahmen

Untersuchung der Kommissionsvorschläge zur Reserve für die Anpassung an den Brexit und zur Bereitstellung von Eigenmitteln

Als unabhängiger externer Prüfer tragen wir dadurch zur Verbesserung des Finanzmanagements bei, dass wir Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für neue oder geänderte Rechtsakte vorlegen. Handelt es sich dabei um Legislativvorschläge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, muss der Hof gemäß EU-Recht konsultiert werden. Außerdem können uns andere Organe um die Abgabe von Stellungnahmen zu spezifischen Fragestellungen ersuchen. Unsere Stellungnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Im Jahr 2021 veröffentlichten wir zwei solche Stellungnahmen. Die erste Stellungnahme betrifft einen Legislativvorschlag zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit. Die zweite Stellungnahme betrifft Änderungen bestehender Vorschriften, die darauf abzielen, die Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Verfahren für die Streitbeilegung bei der Bereitstellung von Eigenmitteln zu klären.

Sonstige Veröffentlichungen

Prüfungsvorschauen

Prüfungsvorschauen liefern Informationen zu laufenden Prüfungsaufgaben (im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung). Sie basieren auf Vorbereitungsarbeiten und sollen all denjenigen als Informationsquelle dienen, die sich für bestimmte Politikbereiche und/oder Programme interessieren, die Gegenstand einer laufenden Prüfung sind.

Im Jahr 2021 gaben wir sechs Prüfungsvorschauen heraus (2020: 14).

Journal

Jede Ausgabe des ECA Journals enthält Artikel zu einem bestimmten Thema, die zumeist Prüfungsaspekte behandeln und von Bediensteten der EU-Organe oder externen Beitragenden verfasst werden.

Im Jahr 2020 veröffentlichten wir drei Ausgaben zu den Themen Strategy development in a rapidly changing world (Strategieentwicklung in einer sich rasch verändernden Welt), The new CAP creating new horizons (Die neue GAP eröffnet neue Horizonte) und Disasters and crisis management (Katastrophen und Krisenmanagement).

Konferenzen und Webinare

Außerdem organisierten wir 2021 mehrere Konferenzen und Webinare bzw. waren Mitorganisator. Die meisten dieser Veranstaltungen fanden nach wie vor online statt und standen interessierten Parteien offen.

Nachfolgend sind fünf Beispiele aufgeführt.

Gemeinsame Konferenz des portugiesischen Tribunal de Contas und des Europäischen Rechnungshofs zu
EU-Themen

Während des portugiesischen EU-Ratsvorsitzes organisierten das portugiesische Tribunal de Contas und der Hof am 21. und 22. Juni 2021 in Lissabon eine Konferenz zum Thema "European funds – management, control and accountability" (Europäische Finanzmittel – Verwaltung, Kontrolle und Rechenschaftspflicht). Dies war die erste physische Veranstaltung dieser Art seit Beginn der COVID-19-Pandemie Anfang 2020. Delegationen der beiden Obersten Rechnungskontrollbehörden traten mit hochrangigen Vertretern Portugals zusammen und erörterten folgende Themen: Prioritäten und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbau- und Resilienzplan; EU-Finanzierung und Klimawende; digitale Zukunft; Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie Verwaltung und Kontrolle der europäischen Finanzen.

Finanzpolitische Steuerung in der EU

Am 9. Juli 2021 veranstaltete der Hof eine virtuelle hochrangige Konferenz zur finanzpolitischen Steuerung in der EU. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde über die Widerstandsfähigkeit des EU-Finanzsektors diskutiert und erörtert, ob er darauf vorbereitet ist, der nächsten Krise standzuhalten und die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, eröffnete die Konferenz, an der namhafte Redner und Podiumsteilnehmer aus der EU und internationalen Institutionen, den Mitgliedstaaten, dem Finanzsektor und der Wissenschaft teilnahmen.

Die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen für die Zukunft Europas

Am 6. Oktober 2021 veranstaltete der Hof einen Hybrid-Workshop zur Reflexion über die Konferenz zur Zukunft Europas mit Federica Mogherini, Rektorin des Europakollegs und ehemalige Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Sie beleuchtete mehrere Aspekte der Pandemie, die ihrer Ansicht nach die Diskussionen über die Zukunft Europas prägen werden. Die Bediensteten des Hofes wurden aufgefordert, ihre Ideen zur Zukunft Europas nicht nur aus der prüferischen Perspektive, sondern auch aus ihrer Sicht als Bürgerinnen und Bürger vorzutragen.

Entwicklung der Kapitalmärkte im Baltikum

Am 1. Oktober 2021 fand in Vilnius die 8. Internationale Finanzmarktkonferenz zum Thema "Entwicklung der Kapitalmärkte im Baltikum" statt. Als Grundlage der Konferenz dienten die Empfehlungen und Schlussfolgerungen des Sonderberichts 25/2020: Kapitalmarktunion – Langsamer Start in Richtung eines ehrgeizigen Ziels. Viele hochrangige Redner, darunter Ingrida Šimonytė, Ministerpräsidentin der Republik Litauen, und Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, kamen zusammen, um darüber zu diskutieren, wie am besten ein Kapitalbinnenmarkt geschaffen werden kann, der Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Regierungen wirksame Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten bietet.

Klimakonferenz der COP

Auf der UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow – der COP 26 – war der Hof an der gemeinsamen Organisation von zwei Nebenveranstaltungen beteiligt: Gemeinsam mit der EUROSAI organisierte er eine Diskussion über die Beiträge externer Prüfer dazu, Klimaschutzziele in die Tat umzusetzen, sowie gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Veranstaltung zur Ausrichtung der Finanzmittel auf die Anpassung an den Klimawandel. Das Hofmitglied Eva Lindström stellte die Ergebnisse der Prüfung des Hofes zum nachhaltigen Finanzwesen vor, und Ambroise Fayolle, Vizepräsident der EIB, den neuen Anpassungsplan der EIB.

Innovation und digitale Prüfung

Der Hof hat seine Bemühungen um bestmögliche Nutzung moderner Technologien und neuer Techniken bei den Prüfungen intensiviert, um mehr und bessere Informationen für den Prozess der Rechenschaftspflicht bereitzustellen. Außerdem hat er in seiner Strategie für 2021-2025 auch den verstärkten Einsatz von Technologie und Daten bei der Prüfung zu einer Schlüsselpriorität erklärt.

Entwicklungsplan für die verstärkte Nutzung von Daten und Technologie im Prüfungsbereich

Im Juli 2021 nahm der Hof seinen Entwicklungsplan für die verstärkte Nutzung von Daten und Technologie im Prüfungsbereich an. In dem Plan sind Ziele und Zielvorgaben für die nächsten fünf Jahre festgelegt, um unterstützende Technologie zur Erreichung der Prüfungsziele des Hofes besser zu nutzen.

DATA: ein neues Team zur Unterstützung der Prüfungen

Im Anschluss an die Annahme dieses Plans richtete der Hof ein neues Team ein: DATA (Data and Technology for Audit). DATA ist ein zentralisiertes Expertenteam, dem hauptsächlich Datenwissenschaftler und IT-Prüfer angehören. Es unterstützt die Prüfungsteams und ist für die Umsetzung des Entwicklungsplans im gesamten Hof zuständig.

Im Laufe des Jahres 2021 erfolgten sowohl interne als auch externe Einstellungen, um das Team zu bilden. Dabei wurden insbesondere Datenwissenschaftler aus dem ECALab, dem Innovationslabor des Hofes, einbezogen. Dies entspricht einem weiteren Schritt bei der Ausweitung früherer Pilotprojekte und Dienste des ECALab.

Innovation und neu entstehende Technologien

Während unsere Bemühungen inzwischen in erster Linie darauf ausgerichtet sind, unserem Prüferpersonal in größerem Maßstab konkrete Lösungen bereitzustellen, besteht nach wie vor ein erheblicher Bedarf an Forschung und Innovation. Über das ECALab und das DATA-Team haben wir auch weiterhin Technologien wie Text Mining, Process Mining und künstliche Intelligenz für uns erkundet. So haben wir beispielsweise eine robotergesteuerte Prozessautomatisierung (RPA) eingerichtet, bei der Prüfungsnachweise zentralisiert und automatisiert gesammelt und die Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit des Herunterladens von Belegen verbessert werden. Die RPA kam im Rahmen von 17 Prüfungsaufgaben zum Einsatz.

Wir haben uns aktiv an der Arbeitsgruppe für neu entstehende Technologien des Interinstitutionellen Ausschusses für den digitalen Wandel (Interinstitutional Committee for Digital Transformation) beteiligt, die an der Einführung von Technologien wie künstliche Intelligenz, erweiterte Realität oder Blockchain in den EU-Organen arbeitet. Im September 2021 beschlossen wir, schwerpunktmäßig mit Organen und Einrichtungen der EU zusammenzuarbeiten, um einen Ansatz für die Nutzung von Distributed-Ledger-Technologien zu entwickeln, der unserem spezifischen Bedarf entspricht.

Außerdem förderte das ECALab über TiNA – ein vom Hof ins Leben gerufenes Netzwerk, das Fachleute aus ORKB der Mitgliedstaaten zusammenbringt, um "Technologie und Innovation im Prüfungsbereich" auszutauschen und in diesem Bereich zusammenzuarbeiten – nach wie vor den internationalen Wissensaustausch.

Institutionelle Beziehungen

Wir arbeiten eng mit dem Europäischen Parlament (EP), dem Rat, den nationalen Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen, da die Wirkung unserer Arbeit in hohem Maße davon abhängt, welchen Nutzen diese Institutionen aus unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen ziehen.

Europäisches Parlament

Im März 2021 lud die Konferenz der Ausschussvorsitze den Hofpräsidenten zu einem Meinungsaustausch über die Strategie des Hofes für 2021-2025 und seine Arbeitsprogramme für 2021 bzw. für 2022 und danach ein.

Die Mitglieder und Prüfungsteams des Hofes werden regelmäßig zu Sitzungen der Ausschüsse und Gremien des Europäischen Parlaments – insbesondere des Haushaltskontrollausschusses (CONT) – eingeladen, um die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten vorzustellen.

Im Jahr 2021 hat das EP seine Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen weiterhin überwiegend als Hybrid-Sitzungen organisiert. Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen fanden 147 Auftritte des Hofes beim EP statt, die höchste bisher in einem Jahr verzeichnete Zahl.

Unsere Mitglieder präsentierten dem Haushaltskontrollausschuss im Jahr 2021 insgesamt 19 Sonderberichte und vier Analysen. Die berichterstattenden Mitglieder des Hofes nahmen auch an 13 Anhörungen des Haushaltskontrollausschusses zur Entlastung 2020 und an fünf Anhörungen zur Entlastung 2019 teil.

Darüber hinaus fanden in 17 weiteren Ausschüssen des EP 46 Präsentationen von Sonderberichten, Analysen und Stellungnahmen durch Mitglieder des Hofes statt. Einige dieser Sitzungen wurden als gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt, wenn mehrere Ausschüsse Interesse an demselben Bericht zeigten.

Rat der Europäischen Union

In der Regel befassen sich die Vorbereitungsgremien des Rates kurz nach der Veröffentlichung mit allen Sonderberichten des Hofes, jedoch nicht zwangsläufig mit allen Analysen und Stellungnahmen. Im Jahr 2021 stellten wir zwei Ausschüssen des Rates (Wirtschafts- und Finanzausschuss und Ausschuss für Finanzdienstleistungen) und 18 Arbeitsgruppen des Rates 28 Sonderberichte und eine Stellungnahme vor.

2021 nahmen auch Hofpräsident Klaus-Heiner Lehne sowie andere Mitglieder des Hofes an sechs Treffen mit Ständigen Vertretern bei der Europäischen Union teil. Darüber hinaus forderte der Haushaltsausschuss des Rates die zuständigen Führungskräfte des Hofes auf, seine Strategie für 2021-2025, die Arbeitsprogramme für 2021 bzw. für 2022 und danach, die digitale Strategie für die Prüfung der Agenturen und den Entwurf des Haushaltsplans 2022 zu präsentieren.

Ratspräsidentschaft
Portugal: Januar - Juni 2021
Slowenien: Juli - Dezember 2021

Die meisten Sitzungen des Rates der EU fanden per Videokonferenz statt. Dennoch nahmen die Mitglieder des Hofes an einigen Präsenzsitzungen teil. Zwei Beispiele:

  • Im April 2021 stellte das Hofmitglied João Figueiredo auf einer informellen Konferenz auf Ministerebene "Umwelt" in Lissabon die Kernaussagen des Hofes im Zusammenhang mit seiner Arbeit im Umweltbereich vor.
  • Im November 2021 trafen Hofpräsident Klaus-Heiner Lehne und Hofmitglied Tony Murphy im Vorfeld der Vorstellung des Jahresberichts 2020 vor den EU-Finanzministern den slowenischen Finanzminister in seiner Eigenschaft als Präsident des Rates (Wirtschaft und Finanzen).

Nationale Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten

Sitzungen mit nationalen Parlamenten

Trotz der durch die anhaltende Pandemie bedingten Einschränkungen stellten wir im Jahr 2021 unsere Arbeit in 97 Sitzungen mit nationalen Parlamenten in 21 Mitgliedstaaten vor. Diese meisten dieser Sitzungen fanden als Präsenzsitzungen statt (80 physische und 17 virtuelle Sitzungen).

Sitzungen mit Regierungen der Mitgliedstaaten

Die Mitglieder und Führungskräfte des Hofes stellten seine Arbeit im Jahr 2021 in 107 Sitzungen mit Regierungen und Regierungsstellen der Mitgliedstaaten in 20 Mitgliedstaaten vor. Diese meisten dieser Sitzungen fanden als Präsenzsitzungen statt (81 physische und 26 virtuelle Sitzungen).

Europäische Kommission

Meinungsaustausch mit unseren geprüften Stellen auf höchster Ebene

Die Mitglieder des Hofes und die Kommissionsmitglieder unterhalten regelmäßige bilaterale Kontakte zur Erörterung geplanter und laufender Prüfungsaufgaben.

Seit Jahren ist es außerdem gängige Praxis, dass unsere Mitglieder ein jährliches Treffen mit ihren Amtskollegen bei der Europäischen Kommission abhalten.

Im Jahr 2021 vereinbarten sie jedoch aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie, dieses jährliche Treffen zu verschieben.

Zusammenarbeit mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden

Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU

Unsere Zusammenarbeit mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der 27 Mitgliedstaaten findet in erster Linie im Rahmen des Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU statt. Dieses Forum erleichtert den Dialog und den Austausch zwischen den ORKB der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Rechnungshof.

Im Jahr 2021 haben wir – zusammen mit den ORKB Belgiens und Deutschlands – eine die Umsetzung von NextGenerationEU betreffende Zusammenarbeit eingeleitet, die in erster Linie die Prüfung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne auf EU- und auf nationaler Ebene betrifft. Die Initiative des Hofes wurde sehr positiv aufgenommen: Prüferpersonal und Prüfungsmanagement von 18 ORKB der EU machten von der Möglichkeit Gebrauch, sich regelmäßig zu treffen und relevante Fragen und Prüfungsansätze zu diskutieren.

Jährliche Sitzung verschoben

Unter normalen Umständen tritt der Kontaktausschuss jährlich zusammen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurde die jährliche Sitzung, die für Oktober 2020 geplant war, jedoch auf 2022 verschoben. Der Hof organisierte eine Online-Zwischensitzung, die im November 2021 stattfand.

Prüfungskompendium zur Reaktion auf COVID-19 im Juli 2021 veröffentlicht

Im Juli 2021 veröffentlichten wir im Namen des Kontaktausschusses ein Prüfungskompendium zu den mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen. Das Kompendium liefert Informationen über die Auswirkungen der Pandemie und die auf nationaler und supranationaler Ebene getroffenen Gegenmaßnahmen. Außerdem bietet es einen Überblick über die einschlägigen Prüfungsarbeiten, die im Jahr 2020 von den ORKB der EU durchgeführt und veröffentlicht wurden.

Es handelt sich um das vierte Prüfungskompendium und somit um eine jährliche Veröffentlichung des Kontaktausschusses.

Netzwerk für Technologie und Innovation im Prüfungsbereich

Die Plattform für den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen EU-ORKB zur Technologie und Innovation im Prüfungsbereich, Technology and Innovation for Audit (TINA), die wir im November 2020 ins Leben riefen, hat nun 498 registrierte Nutzer von 26 EU-ORKB, der Kommission und vom Hof.

Das Netzwerk hat 12 Live-Online-Veranstaltungen zu Themen wie robotergesteuerte Prozessautomatisierung, Process Mining, Blockchain und Cybersicherheit mit durchschnittlich 60 Teilnehmern pro Sitzung organisiert.

ORKB der EU-Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer

Zudem unterstützen wir die ORKB der Kandidatenländer und der potenziellen Kandidatenländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo[*], Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei).

Im Jahr 2021 unterstützten wir SIGMA (Support for Improvement in Governance and Management), eine gemeinsame Initiative der OECD und der Europäischen Union, bei der Organisation von Workshops zur Prüfung der öffentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit COVID-19.

[*] Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

INTOSAI

Im Jahr 2021 setzten wir unsere aktive Mitwirkung an den Tätigkeiten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) fort. Als stellvertretender Vorsitzender des Komitees für Fachliche Normen (PSC) leistete der Hof Beiträge zur Task-Force der INTOSAI zur Strategischen Planung und arbeitete aktiv mit den anderen Vorsitzenden der Zielkomitees zusammen. Im November 2021 nahmen wir an der virtuellen Präsidialtagung der INTOSAI teil.

Wir nahmen auch an PSC-Unterkomitees sowie an den Tätigkeiten und Projekten anderer Arbeitsgremien der INTOSAI teil, vornehmlich im Bereich Umweltprüfung, Big Data, finanzielle Modernisierung und Regulierungsreform sowie Bewertung der öffentlichen Politiken und Programme. Beteiligt waren wir außerdem an der INTOSAI-Taskforce zur Professionalisierung von Rechnungsprüfern und der INTOSAI-Entwicklungsinitiative.

EUROSAI

Auch an den Tätigkeiten der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI), der europäischen Regionalgruppe der INTOSAI, wirkten wir aktiv mit, vor allem an ihren Arbeitsgruppen im Bereich Umweltprüfung, Informationstechnologien sowie an ihren Taskforces zur Prüfung von Katastrophenhilfemitteln und zu Prüfung und Ethik.

Im Jahr 2021 setzten wir die Arbeit der Projektgruppe "Vorbereitung auf zukünftige Risiken und die Klimakrise: Zeit für eine Prüfung mit langfristiger Perspektive?" (unter gemeinsamer Leitung mit dem Rechnungshof des Vereinigten Königreichs) im Rahmen des Portfolios für zukunftsweisende und neu auftretende Fragen fort. Des Weiteren leisteten wir einen aktiven Beitrag zur Projektgruppe zur Prüfung der Reaktion auf COVID-19.

Gemeinsam mit der EUROSAI organisierten wir auf der COP26 eine Nebenveranstaltung zum Thema "Translating climate action into delivery" ("Klimaschutz in die Tat umsetzen").

Unser Management

Mitglieder

Der Hof handelt als ein Kollegialorgan von Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Jedes Mitglied wird im Anschluss an seine Benennung durch seine jeweilige nationale Regierung vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Bei der Ernennung und Berufung von Mitgliedern wird uns keine Rolle zugestanden.

Die Amtszeit der Mitglieder des Hofes beträgt sechs Jahre, wobei Wiederernennung zulässig ist. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt übernehmen sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine feierliche Verpflichtung.

2021 ernannte der Rat ein neues polnisches Mitglied, Marek Opioła, um die Amtszeit des ehemaligen Mitglieds Janusz Wojciechowski mit Wirkung vom 1. Februar 2021 zu Ende zu führen. Janusz Wojciechowski wurde 2019 zum EU-Kommissar für Landwirtschaft ernannt.

Unser portugiesisches Mitglied João Figueiredo ist leider am 29. Juni 2021 verstorben. Das Verfahren zur Ernennung einer Person, die seine Amtszeit zu Ende führt, war Ende 2021 noch nicht abgeschlossen.

2021 trat das Kollegium 20 Mal zusammen. Aufgrund der Pandemie fanden die meisten dieser Sitzungen als Hybrid-Sitzungen statt, an denen einige Mitglieder in den Räumlichkeiten des Rechnungshofs teilnahmen und andere sich per Videokonferenz zuschalteten. Die Teilnahmequote dieser Sitzungen belief sich auf 97 %. Darüber hinaus nahmen die Mitglieder an Sitzungen der Kammern und Ausschüsse teil (siehe auch Prüfungskammern und Ausschüsse).

Hofseminar 2021: Diskussion über NGEU, die Kommunikationsstrategie und das Arbeitsprogramm für 2022 und danach

Einmal pro Jahr halten die Mitglieder, der Generalsekretär und die Direktorinnen und Direktoren des Hofes ein zweitägiges Seminar ab, um wichtige Themen im Zusammenhang mit der langfristigen Strategie, Arbeit und Organisation des Rechnungshofs zu erörtern.

Während des diesjährigen Hofseminars diskutierten die Mitglieder die folgenden zentralen Themen:

  • zukünftige Zuverlässigkeitserklärung;
  • Instrument "NextGenerationEU";
  • Zukunft des Berichts zur Leistung;
  • Lehren aus der COVID-19-Krise;
  • Beteiligung des Hofes an der Konferenz zur Zukunft Europas;
  • Kommunikationsstrategie des Hofes;
  • Arbeitsprogramm für 2022 und danach.

Präsident

Zum Zuständigkeitsbereich des Präsidenten zählen die Strategie des Organs, die Planung und das Leistungsmanagement, die Kommunikation und die Medienarbeit, die Beziehung zu den anderen Organen, Rechtsfragen und die Interne Revision. Der Präsident vertritt den Hof außerdem in allen seinen Außenbeziehungen.

Die Mitglieder wählen den Präsidenten für drei Jahre aus ihrer Mitte, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Die Rolle der gewählten Person ist die eines Ersten unter Gleichen ("Primus inter Pares"). Er oder sie führt den Vorsitz in den Hofsitzungen und sorgt für die Durchführung der Hofbeschlüsse.

Im September 2016 wurde Klaus-Heiner Lehne zum Präsidenten gewählt; seine Wiederwahl erfolgte im September 2019.

Hinweis:Stand von Februar 2022.

Prüfungskammern und Ausschüsse

Die Mitglieder sind einer von fünf Prüfungskammern zugeordnet. In den Kammern wird der Großteil der Prüfungsberichte, Analysen und Stellungnahmen des Hofes angenommen. Die Prüfungskammern teilen ihre Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern auf. Jedes Mitglied ist der Kammer und dem Hof gegenüber für seine eigenen Prüfungsaufgaben rechenschaftspflichtig. Die Prüfungsarbeit wird von professionellem Prüferpersonal durchgeführt, das für die Direktionen der Prüfungskammern tätig ist.

Die Mitglieder wählen für jede Prüfungskammer einen Doyen für eine Dauer von zwei Jahren; Wiederwahl ist zulässig. Mit Stand von Dezember 2021 wurden die fünf Prüfungskammern von den folgenden Doyens/Doyennes geleitet: Samo Jereb, Iliana Ivanova, Bettina Jakobsen, Mihails Kozlovs und Tony Murphy.

Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich befasst sich mit den Prüfungsstrategien, Prüfungsrichtlinien und der Prüfungsmethodik des Hofes sowie mit der Unterstützung und Entwicklung von Prüfungstätigkeiten und der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich. Er setzt sich aus jeweils einem Mitglied jeder Prüfungskammer zusammen und steht unter dem Vorsitz von Jan Gregor.

Der Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls das Kollegium der Mitglieder fassen – jeweils unter Vorsitz des Präsidenten – Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten, den Doyens/Doyennes der Kammern, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich und dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied (mit Stand von Dezember 2021 Rimantas Šadžius) zusammen.

2021 fanden 95 Kammersitzungen, 12 Sitzungen des Verwaltungsausschusses und neun Sitzungen des Ausschusses für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich statt. Aufgrund der Pandemie fanden die meisten dieser Sitzungen als Hybrid-Sitzungen statt. Die Teilnahmequote für diese Sitzungen belief sich auf 98 %, 96 % bzw. 96 %.

Weitere Ausschüsse sind der Ethikausschuss (unter Vorsitz von Joëlle Elvinger), der Ausschuss für Interne Revision (unter Vorsitz von Ivana Maletić) und die Beratungsgruppe Vorausschau (mit Stand Dezember 2021 unter Vorsitz von Helga Berger).

Unsere obere Managementebene besteht aus dem Generalsekretär und den Direktorinnen und Direktoren. Insgesamt gibt es 10 Direktionen; davon sind fünf den Prüfungskammern, eine dem Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, eine weitere dem Präsidenten und drei dem Generalsekretariat zugeordnet.

Am 1. Januar 2021 nahm Zacharias Kolias seine Amtsgeschäfte als Generalsekretär des Hofes für eine Dauer von sechs Jahren auf.

Hinweis:Stand von Februar 2022.

Leistungsmessung

Wir wenden zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPI) an, um unser Management über die im Hinblick auf unsere strategischen Ziele erreichten Fortschritte zu informieren, den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen und unseren institutionellen Adressaten Informationen über unsere Leistung an die Hand zu geben. Wir haben die zentralen Leistungsindikatoren entsprechend unserer Strategie für 2021-2025 aktualisiert. Die folgenden fünf KPI geben einen umfassenden Überblick darüber, was unsere Institution hinsichtlich Verbreitung, Auswirkungen und Wahrnehmung ihrer Produkte leistet:

  • Anzahl der veröffentlichten Berichte (im Vergleich zur Anzahl der geplanten Berichte);
  • Medienpräsenz;
  • Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit (Rückmeldungen der Interessenträger);
  • unsere Auftritte bei anderen Organen, nationalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie internationale Aktivitäten;
  • Umsetzung der Empfehlungen des Hofes.
Im Jahr 2021 wurden trotz der COVID-19-Beschränkungen 32 Berichte veröffentlicht

Wir veröffentlichten im Jahr 2021 trotz der durch COVID-19 erschwerten Umstände 32 Berichte, ebenso viele wie im Jahr 2020. Diese umfassten 27 Sonderberichte und fünf Analysen. Die im Arbeitsprogramm für 2021 und danach geplante Zahl von 40 Berichten wurde jedoch aufgrund von Verzögerungen einiger Prüfungen im Laufe des Jahres um acht unterschritten.

Anzahl der veröffentlichten Berichte

Insgesamt gaben wir im Jahr 2021 55 Veröffentlichungen heraus.

Medienpräsenz

2021: Zunahme der Medienberichterstattung

Im Jahr 2021 verzeichneten wir rund 67 000 Online-Artikel und Beiträge in den sozialen Medien über unsere Prüfungsberichte, sonstige Veröffentlichungen oder den Hof im Allgemeinen. Gegenüber früheren Jahren stellt dies einen erheblichen Anstieg der Medienberichterstattung dar (2020: 32 000; 2019: 51 000).

Die Medienberichterstattung kann je nach Thema und Komplexität eines Berichts erheblich variieren. Externe Faktoren wie ein wichtiges Ereignis oder politische Entwicklungen können das Interesse der Medien an unseren Veröffentlichungen ebenfalls beeinflussen. Außerdem richtet sich das Interesse der Medien in Notlagen – wie der COVID-19-Pandemie – besonders auf krisenbezogene Beiträge.

Seit den COVID-19-bedingten Beschränkungen stellen wir unsere Veröffentlichungen virtuell vor. Damit konnten wir vermehrt Kontakte zu Journalisten aufnehmen. Dies hat sich positiv auf die Medienberichterstattung über uns ausgewirkt.

Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren hat das Interesse an unseren Prüfungsberichten erheblich zugenommen. Dies galt auch für andere Veröffentlichungen und den Hof im Allgemeinen, wodurch die Medienberichterstattung nahezu denselben Stand erreichte wie vor der COVID-19-Pandemie.

Pressekontakte

2021 veröffentlichten wir 49 Pressemitteilungen in 23 EU-Sprachen sowie Kurzmitteilungen, Hinweise für die Medien und (unmittelbar verwendbare) O-Töne in bestimmten Sprachen. Darüber hinaus haben wir Positionspapiere zur Veröffentlichung in einflussreichen Zeitungen erstellt und großen Medienunternehmen in ganz Europa eine Reihe von Interviews gegeben – für Radio, Fernsehen und Printmedien. Des Weiteren hielten wir 26 Online-Pressebriefings ab, darunter länderbezogene Pressebriefings im Zusammenhang mit dem Jahresbericht. Insgesamt nahmen an unseren Pressebriefings 527 Journalisten teil, von denen die meisten große nationale Medienunternehmen in den EU-Mitgliedstaaten vertraten.

Eine Million Besuche auf der Website des Hofes

2021 konnten wir wieder mehr als eine Million Besuche auf unserer Website verzeichnen, darunter rund 546 000 Einzelbesucher.

Aktivitäten in den sozialen Medien reduziert

Die sozialen Medien ermöglichen es uns, in direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu treten. 2021 reduzierten wir vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise unsere Aktivitäten in den sozialen Medien weiter; insgesamt veröffentlichten wir auf unseren Social-Media-Kanälen 718 Beiträge über den Hof und seine Tätigkeit (2020: 1 007).

Im Jahr 2021 haben wir in unseren Beiträgen in den sozialen Medien nach wie vor auf Artikel im ECA Journal verwiesen. Somit betrafen 28 % unserer Beiträge Artikel, die zuvor in einem ECA Journal erschienen waren (2020: 32 %).

2021: Follower-Zahlen in den sozialen Medien weiter gestiegen

Ende des Jahres 2021 verzeichneten unsere drei Accounts in den sozialen Medien (Twitter, LinkedIn, Facebook) rund 39 000 Follower; ein Anstieg gegenüber den 35 000 Followern im Jahr 2020.

Wirkung und Wahrnehmung unserer Arbeit

83 % der Teilnehmer an unseren Umfragen bestätigen die Sachdienlichkeit unserer Berichte

Wir bewerten die voraussichtliche Wirkung und die Sachdienlichkeit unserer Prüfungsarbeit anhand von Rückmeldungen der Leserinnen und Leser unserer Berichte aus dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, aus EU-Agenturen, den ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten und ORKB, NRO, der Wissenschaft, den Medien und vonseiten sonstiger Parteien.

Seit 2018 führen wir anonyme elektronische Umfragen durch, in denen wir unsere Leserinnen und Leser um qualitative Rückmeldungen zu einer Auswahl von Berichten und um allgemeine Vorschläge zu unserer Arbeit bitten.

Insgesamt bestätigten 2021 83 % der fast 500 Befragten die Sachdienlichkeit unserer Berichte für ihre Arbeit, und 79 % sprachen ihnen Wirkung zu. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis des letzten Jahres (2020: 84 % bzw. 75 %).

Unsere Auftritte bei anderen Organen, nationalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie internationale Aktivitäten

Erheblicher Anstieg der Auftritte

Im Jahr 2021 präsentierten wir die Ergebnisse unserer Arbeit zu insgesamt 419 Anlässen vor Ausschüssen des Europäischen Parlaments, Vorbereitungsgremien des Rates, nationalen Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten.

Außerdem haben wir an 154 internationalen Aktivitäten teilgenommen. Dazu gehörten die Aktivitäten internationaler Organisationen der Rechnungskontrollbehörden, insbesondere der INTOSAI und der EUROSAI, sowie bilaterale Veranstaltungen mit anderen ORKB, Konferenzen, Sitzungen und Aktivitäten, die sich an ein breiteres Publikum richten.

Im Jahr 2021 haben wir unseren KPI für unsere Auftritte aktualisiert; er umfasst nun auch die Regierungen der Mitgliedstaaten und internationale Aktivitäten.

Insgesamt haben wir unseren Austausch mit europäischen und internationalen Interessenträgern erheblich ausgebaut und ein Niveau erreicht, das über dem Niveau von vor der COVID-19-Pandemie lag.

Umsetzung der Empfehlungen des Hofes

Nahezu all unsere Empfehlungen des Jahres 2017 umgesetzt

Wir bestimmen den Stand der Umsetzung unserer Empfehlungen anhand der von unserem Prüferpersonal vorgenommenen Weiterverfolgung. Für 2021 analysierten wir die Empfehlungen, die wir in Berichten des Jahres 2017 unterbreitet hatten.

Aus der Analyse geht hervor, dass 94 % der 35 von uns in unserem Jahresbericht 2016 unterbreiteten Empfehlungen und 89 % der 161 Empfehlungen in unseren Sonderberichten aus dem Jahr 2017 vollständig, teilweise oder weitgehend umgesetzt wurden.

Unser Personal

Personalzuweisung

Ende 2021 verfügte der Hof – wie in den Jahren zuvor – über 853 Dauer- und Zeitplanstellen. 527 dieser Stellen entfielen auf die Prüfungskammern, einschließlich 104 Planstellen in den Kabinetten der Mitglieder.

Darüber hinaus waren am Jahresende 92 Vertragsbedienstete und 25 abgeordnete nationale Sachverständige beim Hof beschäftigt (2020: 83 bzw. 15).

Personaleinstellung

Unsere Einstellungspolitik folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe. Unser Personal verfügt über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund.

Im Jahr 2021 stellte der Hof 80 neue Bedienstete ein (2020: 62 Bedienstete), darunter 16 Beamte, 21 Zeitbedienstete, 30 Vertragsbedienstete und 13 abgeordnete nationale Sachverständige.

Unser Programm ASPIRE für das Prüferpersonal soll die berufliche Integration von Neuankömmlingen erleichtern, indem es ihnen ermöglicht wird, in ihren ersten drei Jahren beim Hof praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Prüfungsaufgaben zu sammeln und an Schulungen teilzunehmen, die sich speziell an sie richten.

Außerdem boten wir Hochschulabsolventen 56 Praktika (2020: 44) mit einer Dauer von drei bis fünf Monaten an. Im Jahr 2021 arbeiteten unsere Praktikantinnen und Praktikanten in den im März und im Mai beginnenden Praktikumszeiträumen aus ihrem Herkunftsland; bei Praktikumsbeginn im Oktober arbeiteten sie in einem ähnlichen Hybrid-Modus wie andere Mitarbeiter des Hofes, bei dem die Arbeit vor Ort und die Telearbeit miteinander kombiniert wurden.

Altersprofil

Drei Viertel (76 %) des Ende 2021 im aktiven Dienst befindlichen Personals waren zwischen 40 und 59 Jahre alt, ähnlich wie 2020.

Fast drei Viertel (73 %) unserer Direktorinnen und Direktoren und Leitenden Managerinnen und Leitenden Manager sind 50 Jahre alt oder älter (2020: 80 %). Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis 10 Jahren, wenn diese Bediensteten den Ruhestand antreten, zu einer Erneuerung in den Führungspositionen kommen.

Chancengleichheit

Insgesamt haben wir einen ausgeglichenen Frauen- und Männeranteil unter unserem Personal.

Der Hof setzt sich dafür ein, seinen Bediensteten auf allen Ebenen der Organisation berufliche Chancengleichheit zu bieten. Der Frauen- und Männeranteil unter unserem Personal ist ausgeglichen. Im Jahr 2021 stellten Direktorinnen und Leitende Managerinnen mehr als ein Drittel (36 %) des oberen Managements des Hofes (2020: 35 %).

Der Anteil Leitender Managerinnen im Prüfungsbereich beim Hof belief sich auf 37,5 % (29 % im Jahr 2020) und lag somit nahe am Zielwert von 40 % für 2027. Mit unserer neuen mehrjährigen Politik und dem zugehörigen Aktionsplan für den Zeitraum 2021-2025 sind wir 2021 von einer Politik der Chancengleichheit zu einem umfassenderen Ansatz der Vielfalt und Inklusion übergegangen.

Ebenso setzen wir uns auch weiterhin für geografische Ausgewogenheit in unseren Führungspositionen ein.

Unterstützung der Prüfungstätigkeiten

Prüfungsmethodik

AWARE

Im Jahr 2021 haben wir unsere interne digitale Plattform AWARE (Accessible Web-based Audit Resource) auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Somit hat die Öffentlichkeit nun einen zentralen Zugangspunkt zu unseren Prüfungsmethoden und ‑leitlinien.

Berufliche Fortbildung

Konsolidierung des Online-Lernens

Wie erwartet war das Online-Lernen im Jahr 2021 die Regel. Ausgehend von den Erfahrungen des Vorjahres konnten wir eine Rekordzahl von Lernaktivitäten (616) zu verschiedenen Themen organisieren, die von der Prüfung bis zum Datenschutz reichten. Bei einigen Gelegenheiten war es entsprechend der Lage im Bereich der öffentlichen Gesundheit möglich, Hybrid- oder Präsenzschulungen abzuhalten.

Dass es zahlreiche Online-Aktivitäten und keine Beschränkungen der Teilnehmerzahl gab, wirkte sich positiv auf die Schulungsindikatoren aus, die im Vergleich zu 2020 erheblich stiegen.

2021: Zielvorgabe für die berufliche Fortbildung übertroffen

Aufs Neue übertrafen wir die Vorgabe für berufliche Fortbildungstage (für Prüferpersonal fünf Tage nichtsprachenbezogene Fortbildung pro Jahr, entsprechend den Empfehlungen des Internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), und zwei Tage für Personal aus anderen Bereichen).

Unser Prüferpersonal absolvierte durchschnittlich 8,5 Fortbildungstage (2020: 5,4); auf unser Personal aus anderen Bereichen entfielen durchschnittlich 4,2 Fortbildungstage (2020: 3,1).

Maßgeschneiderte Schulungen für Prüferpersonal

Es ist unsere Priorität, die Prüfungstätigkeit des Hofes dadurch zu unterstützen, dass wir relevante und zeitnahe Fortbildungen anbieten. Wir haben daher weiterhin maßgeschneiderte Schulungen zu verschiedenen Themen organisiert, darunter die Kreislaufwirtschaft, die Freizügigkeit während der COVID-19-Krise, die verantwortungsvolle Haushaltsführung, Kohleregionen im Wandel, die Vergabe öffentlicher Aufträge, der neue MFR 2021-2027, die Aufbau- und Resilienzfazilität und der EU-Zollkodex.

Wir haben unsere Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Betrug, Ethik und Integrität intensiviert und organisierten mehrere Schulungen und Präsentationen zu verwandten Themen. Wir haben Schulungspersonal sowie Referentinnen und Referenten des OLAF, der EUStA, von Eurojust und Transparency International eingeladen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit unseren Bediensteten zu teilen.

Thematische Programme

Wie bereits 2020 wurde der Tag der beruflichen Fortbildung ("Training Day") auch im Jahr 2021 zu einer virtuellen Fortbildungswoche. Wir nutzten die Gelegenheit, physische Grenzen zu überwinden, indem wir Redner von außerhalb Europas einluden. Dazu gehörte eine sogenannte Prüfungsmesse ("Audit Fair"), auf der sich die ORKB Australiens, Südafrikas, Brasiliens, Japans und Kanadas (in der Reihenfolge ihres Erscheinens) vorstellten. Weitere sehr interessante Präsentationen behandelten Themen wie Umwelt, Kommunikation und Datenanalyse.

Oktober 2021 war der neunte Europäische Monat der Cybersicherheit (European Cyber Security Month, ECSM), eine Initiative zur Förderung der Online-Sicherheit und zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger der EU für Cybersicherheit. Der Hof hatte die Ehre, die Eröffnungsveranstaltung gemeinsam mit der Europäischen Kommission auszurichten. Wir haben ein umfassendes, einmonatiges Programm ausgearbeitet, zu dem wichtige Cybersicherheitsexperten der EU-Organe und ihre Kollegen aus Luxemburg beitrugen.

Im November 2021 veranstalteten wir die ersten "Clear Language Days" beim Hof. Im Mittelpunkt standen dabei die Clear Language Awards, eine Zeremonie zur Feier und Belohnung der besten Sonderberichte des Hofes. Darüber hinaus bot die thematische Woche Gelegenheit, über klares Schreiben und die Herausforderungen nachzudenken, mit denen die Kommunikation mit der Öffentlichkeit einhergeht.

Schulung und Sensibilisierung für das neue hybride Umfeld

Im Laufe des Jahres 2021 führten wir das Schulungsprogramm für Karriereberater, Mentoren, interne Vermittler und Vertrauenspersonen fort. Um unser Personal im neuen hybriden Umfeld zu unterstützen und die Resilienz zu erhöhen, organisierten wir mehrere Präsentationen und Workshops zu Themen wie COVID-19, Einsamkeit und Mobbing am Arbeitsplatz, Belästigung während des Lockdowns, Achtsamkeit und Bedeutung des Abschaltens im Rahmen der Telearbeit.

Übersetzung

Im Jahr 2021 übersetzten und revidierten wir rund 227 000 Seiten (2020: 235 000), eine Zahl, die 29 800 nach außen vergebene Seiten umfasst. Unser Übersetzerpersonal ist außerdem in unsere Prüfungstätigkeiten eingebunden in Form von sprachlicher Unterstützung bei Prüfbesuchen und Online-Sitzungen sowie bei der Ausarbeitung von Berichten. Darüber hinaus war es an der Kommunikation beteiligt, leistete sprachliche Beratung und trug dadurch zur Qualitätsverbesserung bei, indem Aussagen des Hofes beispielsweise durch kulturelle Anpassung auf die Zielgruppe zugeschnitten wurden.

Wir haben ein irisches Sprachteam eingestellt und geschult, das ab 2022 einen ähnlichen Output erzielen soll wie andere Sprachteams.

Informationssicherheit

2021: ein weiteres arbeitsreiches Jahr im Bereich der Cybersicherheit

Da die Bediensteten des Hofes ihrer Arbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie weiterhin vollständig mithilfe ihrer vernetzten Geräte nachgingen, war die Cybersicherheit 2021 nach wie vor besonders wichtig. Wir waren mit wiederholten Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen konfrontiert, haben aber neue Anwendungen eingerichtet, um dem Organ einen zuverlässigeren Schutz zu bieten.

Nach der Annahme unserer neuen Politik zur Einstufung von Informationen im vergangenen Jahr haben wir Leitlinien für die Klassifizierung von Informationen des Hofes ausgearbeitet, einschließlich Leitlinien für die Gewährung des Zugangs zu diesen Informationen über eine interne Plattform für den Austausch.

Außerdem erließen wir den Beschluss Nr. 041-2021 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen. Wir luden Vertreter der Europäischen Kommission zu einem Besuch zur Bewertung unseres erweiterten Verwaltungsbereichs ein, um die Genehmigung für die Verarbeitung von als nicht öffentlich eingestuften EU-Informationen ("EU restricted information") durch den Hof zu erhalten.

Die wichtigsten Ergebnisse für diesen Zeitraum waren

  • die ersten beiden beim Hof simulierten Phishing-Kampagnen zur Messung des Cyberbewusstseins der Nutzer;
  • die Annahme von "EU Sign" als offizielle Lösung für die elektronische Signatur des Hofes. EU Sign ist ein elektronischer Signaturdienst der Europäischen Kommission;
  • die Einrichtung eines neuen Tools zum Schutz sensibler Verzeichnisse und Dateien.

Das Jahr 2021 war aufgrund der großen Zahl von Bedrohungen, die ein rasches Handeln der IT-Teams erforderten, um kritische Softwaremängel zu beheben, eine Herausforderung in Bezug auf das Schwachstellenmanagement.

Gebäude

Der Hof besitzt derzeit drei Gebäude ("K1", "K2" und "K3"), die eine einzige integrierte technische Einheit bilden. Außerdem mietet der Hof Büroflächen für sein Zentrum für die Wiederherstellung von Datenbeständen in Luxemburg an.

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise arbeiteten fast alle unsere Bediensteten 2021 von zu Hause aus, und externe Besuche waren weitestgehend eingeschränkt. Die meisten Hofbediensteten ließen sich impfen, sobald Impfstoffe verfügbar waren. Da im Sommer außerdem die Zahl der neuen COVID-19-Infektionen zurückging, konnte der Hof sein Personal auffordern, im Herbst regelmäßig in seinen Räumlichkeiten zu arbeiten. Wie andere EU-Organe auch führte der Hof ab dem 13. September 2021 eine obligatorische Mindestbüropräsenz von zwei Tagen pro Woche (monatlicher Durchschnitt) ein. Nach dem Auftreten der Omikron-Variante wurde diese Mindestpräsenz auf einen Tag pro Woche reduziert.

Gleichzeitig trafen wir alle notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, um den vor Ort befindlichen Bediensteten bis zum Ende der Ausnahmesituation die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu bieten.

Im Jahr 2021 wurden in den Sitzungsräumen des Hofes Anpassungen vorgenommen, um Hybrid-Sitzungen zu ermöglichen.

K1

Im K1-Gebäude, das im Jahr 1988 eröffnet wurde, sind Büroräume für bis zu 310 Bedienstete sowie Sitzungssäle vorhanden. In den Untergeschossen befinden sich Parkplätze, technische Anlagen, Lagerräume, die Bibliothek und das Hauptarchiv, während das gesamte oberste Stockwerk für technische Anlagen genutzt wird.

Das K1-Gebäude wurde 2008 modernisiert, um es mit den nationalen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen in Einklang zu bringen. Soweit möglich wurde die Technologie im K1-Gebäude angepasst, um Kompatibilität mit den Gebäuden K2 und K3 herzustellen.

K2

Das K2-Gebäude wurde im Jahr 2003 eröffnet. In den Untergeschossen befinden sich Parkplätze, technische Anlagen, Lagerräume und das Fitnesszentrum. Das gesamte oberste Stockwerk wird für technische Anlagen genutzt. Die übrigen Geschosse werden für Büros für bis zu 241 Bedienstete verwendet; außerdem befinden sich in ihnen Sitzungssäle, ein Konferenzsaal mit Dolmetschkabinen, Videokonferenzsäle, eine Cafeteria und einfache Küchenbereiche.

Das K2-Gebäude wird derzeit renoviert, um die Organisation seiner Arbeitsbereiche zu optimieren und bestimmte technische Anlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem die Arbeiten zu Beginn der COVID-19-Krise ausgesetzt worden waren, wurden sie im November 2020 aufgenommen und werden voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Wie vom Europäischen Parlament und vom Rat im März 2014 genehmigt, nutzt der Hof die verbleibenden Mittel des vor einigen Jahren abgeschlossenen K3-Bauprojekts zur Finanzierung dieser Modernisierung.

K3

Das K3-Gebäude wurde im Jahr 2012 eröffnet. In den Untergeschossen befinden sich Parkplätze, technische Anlagen, Lagerräume, Entladebereiche, Vorrichtungen zur Lagerung von Abfällen, die Druckerei, Küchen und Archive. Das Erdgeschoss besteht aus der Kantine, einer Cafeteria und Schulungsräumen. Außerdem gibt es in diesem Gebäude Büros für 503 Bedienstete, Sitzungssäle und einen IT-Raum. Im sechsten Stock befinden sich Empfangsräume, eine Küche und technische Anlagen. Anhand der weltweit führenden Methode zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden (Building Research Establishment Environmental Assessment Method, BREEAM) wurde das K3-Gebäude mit "sehr gut" bewertet.

Gebäude des Europäischen Rechnungshofs auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg

Umweltmanagement

Als Organ der Europäischen Union ist es unsere Pflicht, bei allen Tätigkeiten dem Grundsatz eines soliden Umweltmanagements zu folgen. Wir sind somit bestrebt, unsere Umweltauswirkungen stetig zu verringern. Jedes Jahr überwachen und analysieren wir die durch unsere Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen.

Der Hof ist stolz auf seine EMAS-Zertifizierung für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Wir betreiben erfolgreich ein EMAS-konformes Umweltmanagementsystem und erfüllen in vollem Umfang die Zertifizierungsanforderungen der ISO 14001:2015.

Seit März 2020 hat sich die Pandemie unbestreitbar positiv auf unsere Umweltindikatoren ausgewirkt:

  • Die CO2-Emissionen aus arbeitsbedingtem Reisen und Pendeln sind drastisch zurückgegangen.
  • Bei Indikatoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Präsenz des Personals vor Ort stehen, wie etwa der Papier- und Wasserverbrauch und die Abfallerzeugung, ist aufgrund der massiven Telearbeit ein starker Rückgang zu verzeichnen.
  • Auch der Energieverbrauch ging zu Lockdown-Zeiten und bei verringerter Präsenz vor Ort bei überwiegender Telearbeit zurück, wenn auch weniger stark.

Unser Treibhausgas-Ausstoß im Jahr 2020 belief sich auf insgesamt 6 144 Tonnen Kohlendioxidäquivalent (tCO2e), was einer Senkung um 43 % seit 2014 – dem Jahr, in dem wir mit der Messung unserer CO2-Emissionen begannen – entspricht.

Berichterstattung über Nachhaltigkeit

Der Hof wird in einem spezifischen Bericht seine Bemühungen um Nachhaltigkeit im Jahr 2021 darlegen.

Rechenschaftslegung des Hofes

Finanzinformationen

Der Hof wird aus dem Haushaltsplan der Union finanziert, wobei sein Haushalt unter die Rubrik Verwaltungsausgaben fällt.

Im Jahr 2021 belief sich unser Haushalt auf rund 153,7 Millionen Euro.

Auf unseren Haushalt entfallen rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU (weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU).

Ausführung des Haushaltsplans 2021

HAUSHALTSJAHR 2021 Endgültige Mittel Mittelbindungen Verwendung der Mittel in % (Mittelbindungen/Mittel) Zahlungen
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs (Tausend Euro)
10 – Mitglieder des Organs 10 654 10 138 95 % 10 111
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit 114 511 112 601 98 % 112 601
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen 7 835 7 152 91 % 6 861
162 – Dienstreisen 1 529 383 25 % 266
161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs 2 660 2 519 95 % 2 144
Zwischensumme Titel 1 137 189 132 793 97 % 131 983
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben
20 – Gebäude 4 306 4 306 100 % 2 282
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation 9 141 9 141 100 % 4 484
212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten 880 837 95 % 470
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb 385 324 84 % 296
25 – Sitzungen und Konferenzen 496 90 18 % 69
27 – Informationen und Veröffentlichungen 1 325 1 074 81 % 739
Zwischensumme Titel 2 16 533 15 772 95 % 8 340
Rechnungshof insgesamt 153 722 148 565 97 % 140 323

Haushaltsplan 2022

Bei den Mittelansätzen ist im Haushalt 2022 ein Anstieg um 5,48 % gegenüber 2021 zu verzeichnen.

HAUSHALTSJAHR 2021 2022 2021
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs (Tausend Euro)
10 – Mitglieder des Organs 11 715 10 704
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit 120 838 114 120
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen 8 444 7 861
162 – Dienstreisen 2 452 2 988
161 + 163 + 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs 2 732 2 613
Zwischensumme Titel 1 146 181 138 286
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben
20 – Gebäude 3 778 3 358
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation 8 228 8 171
212 + 214 + 216 – Mobiliar und Nebenkosten 944 901
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb 574 565
25 – Sitzungen und Konferenzen 675 696
27 – Informationen und Veröffentlichungen 1 761 1 745
Zwischensumme Titel 2 15 960 15 436
Rechnungshof insgesamt 162 141 153 722

Hinweis: Die Zahlenangaben beziehen sich auf den ursprünglichen Haushalt.

Interne und externe Prüfung

Interne Revision

Die Dienststelle "Interne Revision" berät den Hof in Fragen des Risikomanagements. Sie bietet unabhängige und objektive Gewähr und erbringt Beratungsleistungen, die so gestaltet sind, dass die Tätigkeiten des Hofes an Mehrwert gewinnen und verbessert werden. Die Dienststelle erstattet dem Ausschuss für Interne Revision Bericht, der sich aus drei Mitgliedern des Hofes und einem externen Experten zusammensetzt. Der Ausschuss kontrolliert regelmäßig die Fortschritte bei den verschiedenen Aufgaben, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Dienststelle "Interne Revision" festgelegt sind, und gewährleistet die Unabhängigkeit der Dienststelle.

Im Verlauf des Jahres 2021 führte die Dienststelle ihre Arbeit zur Untersuchung der Risikomanagementstrategie des Hofes fort und legte Berichte zu drei Aufgaben vor: "Chancengleichheit", "Umgang mit Betrug" und "Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontinuität des Dienstbetriebs und zum Schutz des Personals in der COVID-19-Krise". Des Weiteren schloss der Ausschuss für Interne Revision den wichtigsten Teil der Prüfungsarbeit für zwei weitere Aufgaben ab: "IT-Governance" und "Einstellungsprozess". Berichte dazu werden im Jahr 2022 veröffentlicht.

Insgesamt ermittelte die Dienststelle "Interne Revision" bei ihrer Arbeit keine Mängel, die aufgrund ihrer Art oder ihres Ausmaßes die Zuverlässigkeit der internen Kontrollsysteme (die vom bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingeführt wurden, um die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzvorgänge des Hofes im Jahr 2021 sicherzustellen) insgesamt infrage stellen würden.

Externe Kontrolle

Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen externen Abschlussprüfer geprüft. Dieser Prüfung messen wir große Bedeutung bei, da sie zeigt, dass wir auf uns die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anwenden wie auf die von uns geprüften Stellen.

Der Bericht des Abschlussprüfers – PricewaterhouseCoopers S.à.r.l. – zum Jahresabschluss des Hofes für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 6. Mai 2021 veröffentlicht.

Prüfungsurteile unseres unabhängigen Abschlussprüfers – Haushaltsjahr 2020

Zum Jahresabschluss des Hofes:

"Nach unserer Beurteilung vermittelt der beiliegende Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs ("Unternehmen") zum 31. Dezember 2020 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1)."

Zum Ressourceneinsatz und zu den Kontrollverfahren des Hofes:

"Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien

  • die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und
  • die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden."

Kontakt

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (https://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022

PDF ISBN 978-92-847-7452-4 ISSN 2315-3903 doi:10.2865/451520 QJ-AA-22-001-DE-N
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