
Energieeffizienz von Gebäuden: Kosteneffizienz sollte stärker im Vordergrund stehen
Über den Bericht: Der Hof bewertete, ob die von der EU kofinanzierten Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden auf kosteneffiziente Weise dazu beigetragen haben, dass die Union ihr Energieeinsparungsziel für 2020 erreicht. Er kam zu dem Schluss, dass die operationellen Programme und die Projektauswahl nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhten. Die Mitgliedstaaten verlangten zwar die Renovierung von Gebäuden, um eine Mindestmenge an Energie einzusparen und die Energieeffizienzklasse der Gebäude zu verbessern, dies war zuweilen jedoch mit hohen Kosten verbunden. Da keine vergleichende Bewertung der Projektvorzüge vorgenommen wurde und es keine Unter-/Obergrenzen für die Kosteneffizienz gab, wurden Projekte, die höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu niedrigeren Kosten ermöglichten, nicht priorisiert. Der Hof empfiehlt, die Planung, Auswahl und Überwachung der Investitionen und somit die Kosteneffizienz der Ausgaben zu verbessern.
Zusammenfassung
IAngesichts der Herausforderung, den Klimawandel einzudämmen, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU verpflichtet, den prognostizierten Energieverbrauch der EU-Mitgliedstaaten bis 2020 um 20 % und bis 2030 um 32,5 % zu verringern. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein Schlüsselinstrument zur Erreichung dieser Ziele. Gebäude haben den größten Anteil am Energieverbrauch und weisen das größte Energieeinsparpotenzial auf.
IIAus der jüngsten Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieeffizienzziele geht hervor, dass das EU-2020-Ziel wahrscheinlich nicht verwirklicht wird, da der Energieverbrauch in der EU seit dem Jahr 2014 wieder steigt. Die Empfehlungen des Hofes sollen dazu beitragen, dass die EU ihr Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht, indem sie die Kosteneffizienz ihrer Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2021-2027 verbessert.
IIIInsgesamt wurden in kohäsionspolitischen operationellen Programmen rund 14 Milliarden Euro – dies entspricht 4 % aller kohäsionspolitischen Mittel (357 Milliarden Euro) des Zeitraums 2014-2020 – zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen, davon 4,6 Milliarden Euro für Wohngebäude. Die Mitgliedstaaten veranschlagten zusätzlich 5,4 Milliarden Euro an nationalen Kofinanzierungsmitteln für alle Gebäude, davon 2 Milliarden Euro für Wohngebäude.
IVDie Prüfer des Hofes besuchten fünf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Italien (Apulien) und Litauen), die rund 2,9 Milliarden Euro ihrer Kohäsionsmittel für die Energieeffizienz von Gebäuden bereitgestellt haben. Der Hof bewertete, ob diese Mittel kosteneffizient eingesetzt wurden und ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die Empfehlungen aus seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude umgesetzt hatten.
VDie Kommission hat entsprechend den vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 ausgesprochenen Empfehlungen umfassende Leitlinien zur Verbesserung der Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich ihrer Kosteneffizienz, herausgegeben. Der Hof fand Beispiele für empfehlenswerte Verfahren: den Einsatz von Finanzinstrumenten in Verbindung mit Finanzhilfen und die Differenzierung des Beihilfesatzes, um mehr private Finanzmittel zu mobilisieren und das Risiko von Mitnahmeeffekten zu verringern.
VIDie Mitgliedstaaten verlangten, dass die Projekte auf einer Energieprüfung (Energy Audit) basieren, Energieeinsparungen in einer bestimmten Höhe erzielen und die Energieeffizienzklasse von Gebäuden verbessern. In den meisten Fällen teilten sie den Projekten die Mittel nach dem Windhundprinzip zu, sodass es ihnen nicht möglich war, die jeweiligen relativen Kosten und Vorteile zu bewerten. Dadurch wurden selten Projekte priorisiert, die Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu geringeren Kosten erbrachten.
VIIDas Überwachungssystem liefert keine Daten zu der Menge an Energie, die durch den Einsatz von EU-Mitteln für die Renovierung von Wohngebäuden eingespart werden konnte. Dies bedeutet, dass die Kommission den Beitrag des EU-Haushalts zum EU-Energieeffizienzziel nicht bewerten kann. Es gibt keinen Indikator, mit dem die sonstigen potenziellen Vorteile dieser Investitionen gemessen werden.
VIIIWie im Sonderbericht Nr. 21/2012 kommt der Hof zu dem Schluss, dass die EU‑Ausgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhen. Eine bessere Verwaltung, insbesondere im Bereich der Projektauswahl, könnte zu höheren Energieeinsparungen je investiertem Euro führen.
IXVor dem Hintergrund ehrgeizigerer Energieeffizienzziele der EU und voraussichtlich knapper werdender Haushalte ist es wichtiger denn je, die Kosteneffizienz der Ausgaben sicherzustellen. Der Hof spricht daher Empfehlungen aus, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihr Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht, indem sie die Kosteneffizienz ihrer Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2021‑2027 verbessert. Diese Empfehlungen betreffen die Planung und Ausrichtung von Investitionen; die Auswahl von Projekten, die – aufgrund einer Bewertung der relativen Kosten und Vorteile – höhere Energieeinsparungen zu geringeren Kosten bieten; die Verwendung von Indikatoren zur Messung der Energieeinsparungen und anderen Vorteile sowie die Belohnung von Maßnahmen, die kosteneffizient Energie sparen.
Einleitung
Energieeffizienzziele: Fortschrittsstand
01Eine verbesserte Energieeffizienz ist gleichbedeutend mit weniger Energieeinsatz bei gleichem Ertrag1. Eine effizientere Energienutzung kann die Energiekosten der EU‑Bürger senken, zum Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt beitragen und die Luftqualität verbessern.
02Typische von der EU kofinanzierte Energieeffizienzinvestitionen umfassen die zusätzliche Isolierung von Gebäuden, energieeffiziente Fenster, Temperaturregelungssysteme und die Modernisierung von Heizungsanlagen.
Abbildung 1
Beispiel eines renovierten Gebäudes (vor und nach Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz)

© Shutterstock/Foto: PIXEL to the PEOPLE.
2012 wurde in die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU2 das Energieeffizienzziel von 20 % bis 2020 (gegenüber dem prognostizierten Energieverbrauch im Jahr 2020) aufgenommen. In der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU3 erscheint das ehrgeizigere übergeordnete EU-Energieeffizienzziel von mindestens 32,5 % für das Jahr 2030.
04Die neue Kommission hat sich verpflichtet, den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ anzuwenden, dessen Schwerpunkt auf der Frage liegt, wie die EU die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter verbessern und die Renovierungsquoten steigern kann4.
05Daten von Eurostat (Februar 2020) zufolge lag der Primärenergieverbrauch in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2018 um 4,9 % über den Zielen für das Jahr 2020 (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2
Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 (Primärenergieverbrauch)
Quelle: Eurostat-Statistiken zur Energieeinsparung, Primärenergieverbrauch 2018.
Aus der jüngsten Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieeffizienzziele geht hervor, dass das EU-2020-Ziel wahrscheinlich verfehlt wird5. Angesichts dieses Trends wird es umso schwieriger sein, das EU-2030-Ziel, den Energieverbrauch um mindestens 32,5 % zu verringern, zu erreichen. Der Energieverbrauch sollte insbesondere in den Sektoren mit dem größten Energieeinsparpotenzial, zu denen der Gebäudesektor gehört, sinken. In Abbildung 3 ist der Energieverbrauch in der EU nach Sektoren aufgeschlüsselt.
Abbildung 3
Energieverbrauch im Jahr 2017, aufgeschlüsselt nach Sektoren (% der Gesamtmenge)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Eurostat-Daten zum Endenergieverbrauch.
Gebäude, insbesondere Wohngebäude, haben den größten Anteil am Energieverbrauch in der EU, gefolgt von den Sektoren Verkehr und Industrie. Der Gebäudesektor ist zugleich der Sektor, in dem in Europa am meisten Energie eingespart werden kann6. In europäischen Haushalten machen allein Heizung und Warmwasser 79 % des gesamten Endenergieverbrauchs aus7. Energieeinsparungen im Zusammenhang mit der Renovierung von Gebäuden sind in der Regel auf eine bessere Isolierung, bessere Heiz- und Kühlsysteme sowie eine bessere Beleuchtung zurückzuführen. Während der Schwerpunkt des vorliegenden Berichts auf dieser Art von Investitionen liegt, waren die EU-Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieetiketten für Geräte Gegenstand des vom Hof kürzlich veröffentlichten Sonderberichts Nr. 01/20208.
08Schätzungen der Kommission zufolge müssen zur Erreichung des Energieeffizienzziels für 2030 jährlich rund 282 Milliarden Euro in die Renovierung des EU-Gebäudebestands investiert werden9. Wenn alle im Rahmen der EU‑Kohäsionspolitik veranschlagten Investitionen in öffentliche Gebäude und Wohngebäude realisiert werden, ergäbe sich im Zeitraum 2014-2020 ein Investitionsaufkommen von rund 2 Milliarden Euro im Jahr.
EU-Ausgaben und rechtlicher Rahmen
09Im Zeitraum 2014-2020 sollen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds 14 Milliarden Euro für Investitionen in die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben diesen Betrag mit 5 Milliarden Euro an nationalen Kofinanzierungsmitteln aufgestockt. Die Aufschlüsselung dieser Haushaltsmittel nach Mitgliedstaaten ist im Anhang enthalten. In Abbildung 4 sind die im Zeitraum 2014‑2020 für Investitionen in die Energieeffizienz verfügbaren EU‑Kohäsionsmittel aufgeschlüsselt.
Abbildung 4
Aufschlüsselung der im Zeitraum 2014-2020 für Investitionen in die Energieeffizienz verfügbaren EU-Kohäsionsmittel
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 201010 enthält mehrere Bestimmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude, unter anderem
- Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude sowie von Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden;
- obligatorische Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz für den Verkauf und die Vermietung von Gebäuden, aus denen die aktuelle Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes hervorgeht und in denen Maßnahmen zu deren Verbesserung empfohlen werden11 (siehe Beispiel in Abbildung 5).
Abbildung 5
Beispiel für einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes
© Shutterstock/Vektorgrafik: Milagli.
Die Energieeffizienzrichtlinie von 2012 enthält ebenfalls Bestimmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, u. a. Energieeffizienzverpflichtungssysteme, die sicherstellen sollen, dass verpflichtete Parteien wie Energieeinzelhandelsunternehmen oder Energieverteiler quantitative Energieeinsparungsziele in ihrem Kundenportfolio erreichen. Aus der Folgenabschätzung für die überarbeitete Richtlinie ging hervor, dass diese Systeme bis Ende 2016 mehr Energieeinsparungen (34 %) bewirkt hatten als jede andere Einzelmaßnahme (freiwillige Vereinbarungen, Steuermaßnahmen, Finanzierungsregelungen und Anreize).
12Gemäß der Energieeffizienzrichtlinie von 2012 sind die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, alle drei Jahre nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) vorzulegen, die bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie erwartete und/oder erzielte Energieeinsparungen umfassen müssen. Die Kommission bewertet die NEEAP sowie die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Erreichung ihrer nationalen Energieeffizienzziele gemacht haben. Sie übermittelt ihre jährliche Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat. Auf der Grundlage der Bewertung der Berichte und der NEEAP kann die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten.
13Die nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) werden die NEEAP ersetzen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Pläne, die ein wichtiges Planungsinstrument für sie sein werden, bis Ende 2019 vorlegen. Die NECP werden auch eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Investitionsbedarfs im Bereich der Energieeffizienz spielen. Bis 31. Januar 2020 hatten 18 von 27 Mitgliedstaaten ihre NECP übermittelt.
Geteilte Mittelverwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
14Innerhalb der Kommission ist die Generaldirektion Energie für die Ausarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik der EU zuständig. Sie formuliert Vorschläge zur Förderung der Energieeffizienz, beaufsichtigt die Umsetzung der Richtlinien und überwacht mithilfe der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Europäischen Umweltagentur die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieziele.
15Die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung ist für die Verwaltung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds (KF) zuständig. Sie trägt zur Energiepolitik der EU bei, indem sie Fördermittel bereitstellt. Die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Programme teilt sie sich mit den Mitgliedstaaten. Für den Zeitraum 2014-2020 legte sie Leitlinien für den Inhalt von Partnerschaftsvereinbarungen und Programmen fest und genehmigte diese – nach Erörterung mit den Mitgliedstaaten – zu Beginn des Finanzierungszeitraums. Sobald die Partnerschaftsvereinbarungen und Programme in Kraft sind, besteht die Hauptaufgabe der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung darin, die Durchführung dieser Programme zu überwachen, indem sie an den Sitzungen der Begleitausschüsse teilnimmt und die jährlichen Durchführungsberichte entgegennimmt. Sie ist nicht an der Auswahl einzelner Projekte beteiligt. Abschließend bewertet sie die mit der Finanzierung erzielten Ergebnisse.
16Die Mitgliedstaaten legen anhand ihrer Bedarfsanalysen Prioritäten im Bereich Energieeffizienz in den nationalen Rechtsvorschriften und in den NEEAP fest. Sie erstellen operationelle Programme, und die benannten Verwaltungsbehörden wählen mithilfe geeigneter Auswahlverfahren und -kriterien Projekte aus, wobei sie die Kosteneffizienz berücksichtigen. Im Zeitraum 2014-2020 stellte die Kommission den Verwaltungsbehörden umfassende Leitlinien für die Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Programme bereit (siehe Abbildung 6). Die Verwaltungsbehörden überwachen die Projektoutputs und -ergebnisse anhand von Leistungsindikatoren und erstatten der Kommission Bericht über Energieeinsparungen und andere Vorteile, die mithilfe der operationellen Programme erzielt wurden.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
17Vor dem Hintergrund ehrgeizigerer Energieeffizienzziele der EU und voraussichtlich knapper werdender Haushalte ist es wichtiger denn je, die Kosteneffizienz der Ausgaben sicherzustellen. Mit diesem Bericht soll bewertet werden, ob es der EU gelingt, durch die von ihr kofinanzierten Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden ihre Ziele auf kosteneffiziente Weise zu erreichen. Die Empfehlungen des Hofes sollen dazu beitragen, dass die EU ihr Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht, indem sie die Kosteneffizienz ihrer Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2021-2027 verbessert.
18Die Hauptprüfungsfrage lautete, ob EU-kofinanzierte Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anhand von Kriterien ausgewählt wurden, mit denen die Kosteneffizienz voraussichtlich maximiert werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage untersuchte der Hof, ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die richtigen Voraussetzungen für die Auswahl kosteneffizienter Investitionen (einschließlich Bedarfsanalysen, Ausrichtung der Beihilfe, Leistungsrahmen) geschaffen und die Mitgliedstaaten geeignete Auswahlkriterien angewandt hatten.
19Die Prüfer des Hofes besuchten fünf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Italien (Apulien) und Litauen), die auf der Grundlage ihrer Ausgaben für Energieeffizienz sowie mit Blick auf geografische Ausgewogenheit ausgewählt worden waren. Diese Mitgliedstaaten stellten für den Bereich Energieeffizienz rund 2,9 Milliarden Euro der ihnen im Zeitraum 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Haushaltsmittel bereit.
20Im Rahmen seiner Prüfung analysierte und bewertete der Hof
- nationale und regionale Bedarfsanalysen sowie nationale Energieeffizienz-Aktionspläne,
- operationelle Programme und Projektauswahlverfahren,
- Überwachungssysteme und Projektdaten zu Energieeinsparungen.
Der Schwerpunkt lag auf Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden, die aus dem EFRE und dem KF kofinanziert wurden. Der Hof beurteilte, inwieweit diese Investitionen der Energieeffizienzpolitik der EU entsprechen. Er verfolgte darüber hinaus seinen Sonderbericht Nr. 21/2012 zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude bei der Kommission und in den drei damals besuchten Mitgliedstaaten (Tschechien, Italien und Litauen) weiter, um zu beurteilen, inwieweit die Kommission und die Mitgliedstaaten die in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt hatten12.
Bemerkungen
Die verbesserten Leitlinien der Kommission zur Bedarfsanalyse hatten begrenzte Auswirkungen auf die allgemeine Ausrichtung
22Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme ermöglichen eine klare Ausrichtung der Investitionen, wenn sie auf fundierten Bedarfsanalysen beruhen, die Folgendes umfassen:
- Bewertung des Energieverbrauchs und des Energieeinsparpotenzials in allen Sektoren, um die anvisierten Gebäudekategorien und Begünstigten zu ermitteln;
- Ermittlung der Hindernisse für Investitionen und der Bereiche, die weitere Unterstützung benötigen und in den NEEAP der Mitgliedstaaten enthalten sind;
- Einschätzung, welche Form der Unterstützung (z. B. Finanzhilfen oder Finanzinstrumente) am besten geeignet ist, um den ermittelten Bedarf zu decken und Anreize für eine umfassende Renovierung zu schaffen.
Die von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten hatten keine klare Grundlage für die Ausrichtung der EU-Mittel vorgegeben
23Die Kommission gab den Mitgliedstaaten umfassende Leitlinien für die Analyse ihres Bedarfs und die Ausgestaltung ihrer Programme zur Finanzierung von Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden an die Hand. Abbildung 6 enthält einen Fahrplan mit den wichtigsten Schritten, deren Einhaltung die Kommission den Verwaltungsbehörden empfohlen hat.
Abbildung 6
Fahrplan für die Umsetzung eines Programms zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden unter Verwendung von Kohäsionsmitteln
Quelle: Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 14.
Alle fünf von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten haben in ihren Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen festgestellt, dass die Energieeffizienz ihres Gebäudebestands, insbesondere der Wohngebäude, erhöht werden muss. Die meisten dieser Planungsdokumente nahmen Bezug auf die Bedarfsanalyse, die in den NEEAP oder anderen nationalen Energiestrategiedokumenten enthalten ist.
25Die fünf Mitgliedstaaten haben in ihre NEEAP nicht alle im Leitfaden und in der Vorlage der Kommission empfohlenen Informationen aufgenommen13, beispielsweise die erwarteten und erzielten Energieeinsparungen für jede Maßnahme, einschließlich der EU-finanzierten Maßnahmen. Nach der Energieeffizienzrichtlinie von 2012 waren die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, die in ihren NEEAP enthaltenen Maßnahmen zu ergreifen oder die Energieeinsparungen zu melden.
26Tabelle 1 enthält einen Überblick über die wichtigsten Elemente der Bedarfsanalysen für die fünf untersuchten operationellen Programme:
Tabelle 1
Wichtigste Elemente der Bedarfsanalysen für die fünf untersuchten operationellen Programme
Operationelles Programm | Wurde eine Klassifizierung der Gebäude nach Energieverbrauch vorgenommen? | Wurden potenzielle Energieeinsparungen und der Investitionsbedarf quantifiziert? | Wurde die Verwendung von EU-Mitteln eindeutig begründet? |
Bulgarien Regionen im Wachstum | Nein | Nein | Ja |
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm | Nein | Nein | Ja |
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten | Ja | Ja | Nein (siehe Kasten 1) |
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm | Nein | Nein | Ja |
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung | Ja | Ja | Ja |
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Kasten 1
In Irland führte die Verwendung von EU-Mitteln für ein zuvor mit nationalen Mitteln gefördertes Programm nicht zu einer Steigerung der Energieeffizienz
In Irland gibt es seit dem Jahr 2000 ein mit nationalen Mitteln finanziertes Programm („Better Energy Warmer Homes“), dessen Zielgruppe Haushalte mit niedrigem Einkommen sind, die von Energiearmut bedroht sind, sich also keine angemessene Heizung leisten können. Als dieses Programm ab dem Jahr 2014 mit EU-Mitteln kofinanziert wurde, reduzierte Irland seine nationalen Mittel, sodass die für das Programm insgesamt bereitgestellten Mittel unverändert bei rund 20 Millionen Euro im Jahr blieben (siehe Abbildung 7). Die so eingesetzten EU-Mittel bewirkten keine spürbare Aufstockung oder Beschleunigung der Investitionen in Energieeffizienz, sondern ersetzten im Wesentlichen die nationale Finanzierung.
Abbildung 7
Zuweisung von Finanzmitteln für das Programm „Better Energy Warmer Homes“ in Irland im Zeitverlauf (Zeitraum 2011-2017)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
In Bezug auf Tschechien und Italien (Apulien) wurden ähnliche Feststellungen getroffen wie bereits im Sonderbericht Nr. 21/2012, in dem der Hof darauf hingewiesen hatte, dass bei den operationellen Programmen des Zeitraums 2007-2013 keine angemessenen Bedarfsanalysen vorgenommen worden waren. In diesen Analysen wurden weder die spezifischen Sektoren ermittelt, in denen Energieeinsparungen erzielt werden konnten, noch die Optionen aufgezeigt, anhand derer diese Energieeinsparungen kosteneffizient verwirklicht werden konnten, um so die gewählten Maßnahmen und deren Kosten zu begründen.
28Auf dieser Grundlage empfahl der Hof der Kommission, die im Rahmen der Kohäsionspolitik gewährten Förderungen im Programmplanungszeitraum 2014-2020 von der Durchführung einer angemessenen Bedarfsanalyse auf Programmebene abhängig zu machen. Drei (Bulgarien, Tschechien und Italien (Apulien)) der fünf Mitgliedstaaten, denen die Prüfer des Hofes im Jahr 2019 Besuche abstatteten, stützten ihre operationellen Programme jedoch nach wie vor weder auf eine solide Analyse des Energieverbrauchs noch quantifizierten sie das Energieeinsparpotenzial und den entsprechenden Investitionsbedarf. In Litauen hat sich die Situation verbessert, da die nationalen Behörden nunmehr den Investitionsbedarf und die potenziellen Energieeinsparungen quantifizieren.
Den Mitgliedstaaten sind Investitionshindernisse bekannt, die nicht angegangen wurden
29Obwohl Energiekosten durch eine verbesserte Energieeffizienz erheblich gesenkt werden können, werden viele Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden aufgrund von Markthemmnissen nicht getätigt14. Hierzu gehören mangelndes Bewusstsein und Fachwissen in Bezug auf die Finanzierung und die Vorteile von Energieeffizienz, hohe Anfangskosten, regulatorische Hindernisse bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern (im Fall von Eigentümergemeinschaften ist häufig Einstimmigkeit erforderlich) sowie das Problem divergierender Anreize bzw. das Mieter-Vermieter-Dilemma15. Mit diesem Begriff wird eine Situation bezeichnet, in der der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Verbesserung der Energieeffizienz trägt, von den Einsparungen durch den geringeren Energieverbrauch jedoch nicht profitieren kann, da diese dem Mieter zugutekommen. Der Eigentümer hat daher wenig Anreiz, in Verbesserungen der Energieeffizienz zu investieren.
30Nach Ansicht der in Bulgarien, Tschechien und Litauen vom Hof befragten Verwaltungsbehörden und Projektbegünstigten stellt die Schwierigkeit, bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern eine Einigung zu erzielen, ein wesentliches Hindernis für die Verbesserung der Energieeffizienz dar.
31Andere Hindernisse, die insbesondere der Einführung von Mechanismen für die Vergabe von Energieleistungsverträgen im Wege stehen, betreffen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, da Rechtsunsicherheit in Bezug auf die wesentlichen Elemente dieser Verträge und Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen16 sowie bei der Verbuchung dieser Verträge in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des öffentlichen Sektors bestehen. Die Kommission arbeitet an der Beseitigung dieser Hindernisse: Im Jahr 2017 veröffentlichte Eurostat einen Leitfaden17, in dem klargestellt wird, wie diese Verträge in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfasst werden. Dieser Leitfaden wurde 2018 durch weitere Leitlinien ergänzt, die in Zusammenarbeit mit der EIB erstellt wurden18.
32In keinem der fünf vom Hof untersuchten operationellen Programme wurden die Hindernisse für Energieeffizienzinvestitionen in dem von dem Programm abgedeckten Gebiet und die Maßnahmen zu ihrer Überwindung dargelegt. Zwei der fünf besuchten Mitgliedstaaten berichteten jedoch über spezifische Initiativen zum Abbau einiger Hindernisse:
- Litauen beschloss, dass sich Eigentümer mit einfacher Mehrheit auf eine Verbesserung der Energieeffizienz in Apartmenthäusern einigen können, und gewährte Haushalten mit niedrigem Einkommen öffentliche Förderungen in Höhe von 100 % der Kosten (siehe Kasten 2);
- in Tschechien dürfen seit dem Jahr 2018 Wohnungsbaugenossenschaften EU-Mittel für Energieeffizienzinvestitionen beantragen, und im Jahr 2019 brachte das Land eine nationale Werbekampagne auf den Weg, um auf die Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen aufmerksam zu machen.
Finanzhilfen sind nach wie vor die wichtigste Form der Unterstützung bei EU-geförderten Energieeffizienzinvestitionen und nicht nur umfassenden Renovierungen vorbehalten
33Investitionen in die Energieeffizienz bringen sowohl für die Eigentümer (Wertsteigerung) als auch für die Bewohner (Senkung der Energiekosten) Vorteile mit sich. Bevor die Mitgliedstaaten Finanzhilfen in erheblichem Ausmaß nutzen, sollten sie den Einsatz von Finanzinstrumenten und innovativen Marktmechanismen wie Energieleistungsverträge und Energieeffizienzverpflichtungssysteme erwägen.
34Die von den Mitgliedstaaten ausgewählten Investitionen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro für die energetische Sanierung von Wohngebäuden werden zu 72 % über Finanzhilfen und zu 28 % über Finanzinstrumente finanziert.
35Alle fünf besuchten Mitgliedstaaten bekundeten in ihren Partnerschaftsvereinbarungen die Absicht, den Einsatz von Finanzinstrumenten zur Unterstützung von Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden zu prüfen. Bislang hat jedoch nur Litauen EU-Mittel verwendet, um ein solches Instrument für Wohngebäude einzurichten (siehe Kasten 2).
Kasten 2
Empfehlenswertes Verfahren – Litauen nutzt Finanzinstrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz von Apartmenthäusern
Aufgrund der positiven Erfahrungen, die im Zeitraum 2007-2013 mit der Nutzung von Finanzinstrumenten für solche Investitionen gemacht wurden, hat Litauen für den Zeitraum 2014-2020 ein Finanzinstrument eingerichtet, das Eigentümergemeinschaften Vorzugsdarlehen in Höhe von 314 Millionen Euro gewährt. Es wird für die Renovierung von rund 4 000 Apartmenthäusern verwendet, was das Ziel des 2004 angelaufenen nationalen Programms für die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist.
Die vergebenen Darlehen haben eine durchschnittliche Tilgungslaufzeit von 20 Jahren bei einem festen Zinssatz von 3 %. Die Darlehen werden mit einer Finanzhilfe aus nationalen Mitteln kombiniert, deren Höhe sich im Zeitverlauf auf 15-40 % des Darlehensbetrags belief. Bei einkommensschwachen Haushalten deckt die Finanzhilfe den Investitionsbetrag in voller Höhe ab.
Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten, EU-Kohäsionsmittel, insbesondere wenn sie als Finanzhilfen gewährt werden, in erster Linie zur Unterstützung von umfassenden Renovierungen, die über die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz hinausgehen und zu erheblichen Energieeinsparungen führen (in der Regel über 60 %19), zu verwenden.
37Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Arten von Begünstigten, die Formen der Unterstützung und die Beihilfesätze, die bei den fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen verwendet wurden:
Tabelle 2
Art der Begünstigten, Formen der Unterstützung und Beihilfesätze bei den fünf untersuchten operationellen Programmen
Operationelles Programm | Art der Begünstigten | Form der Unterstützung | Satz der öffentlichen Beihilfe |
Bulgarien Regionen im Wachstum | Private Eigentümer | Finanzhilfe | 100 % |
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm | Private Eigentümer | Finanzhilfe | 30 % oder 40 % (je nach Energieeinsparungen) |
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten | Öffentliche und private Eigentümer | Finanzhilfe | 100 % |
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm | Öffentliche Einrichtungen | Finanzhilfe | 100 % (oder 90 % für Begünstigte, die 10 % des Projekts kofinanzieren) |
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung | Private Eigentümer | Darlehen in Kombination mit Finanzhilfen | 15 % - 40 % Finanzhilfe 100 % Finanzhilfe für einkommensschwache Haushalte |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden.
38Die Verwendung unterschiedlicher Beihilfesätze in Litauen ist ein empfehlenswertes Verfahren, um mehr private Finanzmittel zu mobilisieren und das Risiko von Mitnahmeeffekten zu verringern. Durch diese Differenzierung werden höhere Beihilfesätze für Projekte mit größeren Energieeinsparungen, für die Installation individueller Zähler und für Haushalte mit niedrigem Einkommen (was zur Bekämpfung der Energiearmut beiträgt) gewährt.
39In Tschechien reichte nur ein Viertel der Begünstigten Projekte ein, die für eine öffentliche Beihilfe in Höhe von 40 % in Betracht kamen. Für die Gewährung dieses Beihilfesatzes waren Energieeinsparungen von mindestens 40 % und die Einstufung in Energieeffizienzklasse „B“ nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erforderlich. Die von drei Viertel der Begünstigten eingereichten Projekte kamen für den niedrigeren Beihilfesatz (30 %) in Betracht, der Energieeinsparungen von lediglich 20 % voraussetzte. Die Begünstigten empfanden den zusätzlichen Nutzen des höheren Beihilfesatzes als unzureichend, um die höheren Kosten der umfassenderen Renovierungsprojekte auszugleichen.
40Bulgarien, Irland und Italien (Apulien) haben die Beihilfesätze nicht differenziert, um Anreize für umfassendere Renovierungen zu schaffen oder dem Umfang oder der Komplexität der Investitionen Rechnung zu tragen, sondern nur – im Falle Italiens (Apulien) – um die Bereitschaft öffentlicher Stellen zur Finanzierung von 10 % der Investition zu berücksichtigen. Irland begründete dies damit, dass eines der beiden von der EU kofinanzierten Programme auf ältere und schutzbedürftige Menschen ausgerichtet ist, die von Energiearmut bedroht sind.
41Die fehlende Differenzierung des Beihilfesatzes bedeutet, dass selbst bei der Finanzierung einfacher Verbesserungen (z. B. Modernisierung von Beleuchtungsanlagen, Austausch von Heizkesseln), die mit einer kurzen Amortisationszeit und geringen Stückkosten verbunden sind, sehr hohe öffentliche Beihilfesätze zur Anwendung kommen. In Kasten 3 sind Beispiele für zwei operationelle Programme aufgeführt, deren Schwerpunkt Energieeffizienzverbesserungen sind, die keine großen Investitionen erfordern.
Kasten 3
Beispiele für operationelle Programme, deren Schwerpunkt Energieeffizienzverbesserungen sind, die keine großen Investitionen erfordern
In Irland wurden im Rahmen des Programms „Better Energy Warmer Homes“ Projekte mit einem Beihilfesatz von 100 % finanziert, die in erster Linie einfache Aufrüstungsmaßnahmen (Innendämmung, Dachbodenisolierung, Warmwasserspeicher- und Hohlwanddämmung) umfassten. Solche Aufrüstungen sind relativ kostengünstig (die durchschnittlichen Kosten der im Zeitraum 2014-2017 finanzierten Projekte beliefen sich auf 3 161 Euro) und haben im Allgemeinen kurze Amortisationszeiten. Die Energieeffizienzklasse der meisten unterstützten Haushalte hat sich nach Abschluss des Projekts jedoch nicht verbessert (siehe Ziffer 85), was bestätigt, dass die Investitionen keine großen Energieeinsparungen bewirkt haben.
In Italien wurden im Rahmen des interregionalen operationellen Programms für Energie 2007-2013, das der Hof zur Weiterverfolgung seines Sonderberichts Nr. 21/2012 untersucht hat, Energieeffizienzprojekte in Kampanien, Kalabrien, Apulien und Sizilien unterstützt. Bei den 2014 und 2015 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für mit einem Beihilfesatz von 100 % finanzierte Projekte wurden vorab lediglich einfache Modernisierungen ausgewählt, in der Regel der Kauf und die Installation von LED-Lampen und Wärmepumpen. Dadurch konnten die Behörden die verbleibenden Haushaltsmittel vor dem Stichtag 31. Dezember 2015 rasch ausgeben, und die Investitionen hatten im Durchschnitt eine kurze Amortisationszeit. Allerdings war damit auch ein hohes Risiko von Mitnahmeeffekten verbunden, d. h. der Finanzierung von üblichen Verbesserungen, die genauso ohne EU-Finanzierung vorgenommen worden wären.

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Diese „investitionsarmen“ Aufrüstungen können zu einem sogenannten „Lock-in-Effekt“ führen. Dies bedeutet, dass es nach Durchführung einiger einfacher Energieeffizienzmaßnahmen weniger kosteneffizient ist, später umfassendere Maßnahmen durchzuführen20. Die Folgewirkung kann sein, dass die im Gebäudebestand erforderlichen Energieeinsparungen mittel- und langfristig nicht erzielt werden können, da die Anzahl der Renovierungsarbeiten, die ein Haushalt durchführen kann, in der Regel auf eine oder maximal zwei begrenzt ist. Öffentliche Beihilfen, insbesondere in Form von Finanzhilfen mit einem Beihilfesatz von 100 %, sind daher für einfache Aufrüstungen weniger geeignet als für umfassende Renovierungsarbeiten. Da einfache Aufrüstungen mit kurzen Amortisationszeiten in der Regel rentabel sind, sollten sie ganz ohne öffentliche Unterstützung oder über Finanzinstrumente finanziert werden.
Die Projektauswahl wird nicht hinreichend von Kosteneffizienzerwägungen bestimmt
43Die Kosteneffizienz sollte bei Entscheidungen über öffentliche Ausgaben ein maßgeblicher Faktor sein, insbesondere wenn es um Energieeffizienzprojekte geht: Ein Vergleich von Kosten und Nutzen der Investitionen ermöglicht die Auswahl der Projekte mit den größeren Energieeinsparungen und anderen Vorteilen je investiertem Euro. Diese Vorgehensweise steht in Einklang mit den in Artikel 33 der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit21. In der Folgenabschätzung für die vorgeschlagene Energieeffizienzrichtlinie wurde angeführt, dass das Ziel, den prognostizierten Energieverbrauch der EU bis 2020 um 20 % zu verringern, durch die Einführung kosteneffizienter Maßnahmen erreicht werden könnte. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um eine kosteneffiziente, umfassende Renovierung von Gebäuden zu fördern22.
44Die Kommission riet den Mitgliedstaaten in den Leitlinien, Auswahlkriterien anzuwenden, durch die kosteneffizientere Projekte priorisiert werden23. Dies sollte wie folgt geschehen:
- Forderung, dass Projekten eine Energieprüfung und/oder ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz zugrunde liegen muss. Diese dienen der Ermittlung und Quantifizierung kosteneffizienter Möglichkeiten für Energieeinsparungen; außerdem sollen sie die Überwachung und Überprüfung der mit den Projekten tatsächlich erzielten Energieeinsparungen ermöglichen;
- Festlegung von Unter- und/oder Obergrenzen für Schlüsselparameter wie die einzusparende Energiemenge, die Mindestenergieeffizienzklasse, die das Gebäude erreichen soll, den Nettobarwert, die einfache Amortisationszeit24 und die Kosten je eingesparter Energieeinheit. Mit diesen Grenzwerten soll das Risiko minimiert werden, dass sehr einfache Maßnahmen, die wahrscheinlich ohnehin durchgeführt würden (z. B. der Austausch der Beleuchtungsanlage, der sich in der Regel sehr schnell amortisiert), oder Investitionen, die im Verhältnis zur eingesparten Energie zu teuer sind (z. B. Investitionen, deren Amortisationszeit die Nutzungsdauer der verwendeten Materialien übersteigt), finanziert werden. Abbildung 8 enthält eine Kategorisierung der Energieeffizienzinvestitionen, aus der hervorgeht, dass komplexere und anspruchsvollere Sanierungen in der Regel mit höheren Kosten und einer längeren Amortisationszeit verbunden sind;
- Bewertung der relativen Kosten und Vorteile von Projekten, einschließlich der Nebeneffekte und externen Effekte (z. B. Gesundheit, sozialer Zusammenhalt, Stadterneuerung, Wachstum und Beschäftigung, Verringerung der Luftverschmutzung und Eindämmung des Klimawandels, Einsparungen im öffentlichen Haushalt usw.), die Investitionen im Bereich Energieeffizienz erbringen sollten, und Priorisierung von Projekten, die möglichst kosteneffizient zur Erreichung der politischen Ziele beitragen.
Abbildung 8
Kategorisierung der Energieeffizienzinvestitionen
Quelle: Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 46.
Energieprüfungen und Energieausweise bilden eine gute Grundlage für die Bewertung von Investitionen
45In allen fünf Mitgliedstaaten, die der Hof im Rahmen seiner Prüfung besuchte, mussten Projekte auf einer Energieprüfung, einem Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz oder zumindest einer Energiebewertung beruhen (die in Irland nicht dazu führte, dass ein Ausweis ausgestellt wurde, in dem die Energieeffizienzklasse des Haushalts vor den Sanierungsarbeiten angegeben war). Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 dargelegten Feststellungen, wonach Energieprüfungen in Tschechien, Italien und Litauen noch nicht gängige Praxis waren. Damals kam der Hof zu dem Schluss, dass Energieprüfungen nicht immer verpflichtend oder von hinreichender Qualität25 waren, und er empfahl, Energieprüfungen bei der Auswahl von Energieeffizienzprojekten als wichtigstes Kriterium heranzuziehen.
46In allen fünf besuchten Mitgliedstaaten mussten die Begünstigten nach den Sanierungsarbeiten einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorlegen, aus dem die neue Energieeffizienzklasse und der Energieverbrauch der renovierten Wohnung oder des renovierten Gebäudes hervorgehen. Die Differenz im Energieverbrauch, der in den Ausweisen vor und nach den Sanierungsarbeiten angegeben ist, ermöglicht eine Schätzung der durch das Projekt erzielten Energieeinsparungen.
47In Italien (Apulien) verlangte die Verwaltungsbehörde, dass im Rahmen der Projekte Systeme zur Überwachung der tatsächlich in den Gebäuden erzeugten und verbrauchten Energiemenge installiert werden. In Litauen wurde der Beihilfesatz der Finanzhilfen, die ergänzend zu den von der EU kofinanzierten Darlehen gewährt werden, für Projekte angehoben, die die Installation individueller Zähler in Haushalten umfassen (siehe Ziffer 38).
48Die auf der Differenz im Energieverbrauch, der aus den Energieausweisen vor und nach den Sanierungsarbeiten hervorgeht, beruhenden Schätzungen liefern trotz all ihrer Unzulänglichkeiten eine einfach zu erhebende Zahl der je Projekt erzielten Energieeinsparungen. Diese Zahl kann mit den Projektkosten abgeglichen werden, um die geschätzten Kosten je eingesparter Energieeinheit zu berechnen. In seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 empfahl der Hof der Kommission, die Kosteneffizienz der operationellen Programme auf der Grundlage der Kosten je eingesparter Energieeinheit zu überwachen26. Die Kommission stimmte der Empfehlung des Hofes jedoch nicht uneingeschränkt zu und setzte sie nicht um.
Die nationalen Behörden wählen Projekte aus, die zwar voraussichtlich zu Energieeinsparungen führen, jedoch zuweilen mit hohen Kosten verbunden sind
49Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Kostenobergrenzen je eingesparter Energieeinheit für Projekte im Rahmen der fünf untersuchten operationellen Programme:
Tabelle 3
Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Kostenobergrenze je eingesparter Energieeinheit bei den fünf untersuchten operationellen Programmen
Operationelles Programm | Mindestenergieeffizienzklasse nach den Sanierungsarbeiten | Mindestenergieeinsparungen nach den Sanierungsarbeiten | Kostenobergrenze je eingesparter Energieeinheit? |
Bulgarien Regionen im Wachstum | C | 60 % bei umfassenden Renovierungen, ansonsten kein Mindestprozentsatz | Nein, nur Kostenobergrenze je Quadratmeter |
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm | Nein | 20 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 30 % | Nein, aber eine hohe private Kofinanzierung (60-70 %) verringert das Risiko eines „Goldplating“ |
C | 30 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 30 % | ||
B | 40 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 40 % | ||
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten | Verbesserung um mindestens eine Energieeffizienzklasse | Keine Vorgabe | Nein |
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm | C | 10 % (oder 30 %, um die beste Bewertung zu erhalten) | Nein |
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung | D | 20 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 15 % (bis 2017) | Nein, aber eine hohe private Kofinanzierung (60-85 %) verringert das Risiko eines „Goldplating“ |
C | 40 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 40 % (bis 31.10.2017) bzw. 30 % (ab 1.11.2017) |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Verwaltungsbehörden.
50In Bulgarien, Tschechien, Italien und Litauen war durch diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die nach den Sanierungsarbeiten erreicht sein mussten, sichergestellt, dass bei den Projekten Mindestziele verfolgt wurden27. Dies ist eine positive Entwicklung im Vergleich zu den Feststellungen, zu denen der Hof bei seiner früheren Prüfung gelangte.
51Da Obergrenzen für die Kosten je Energieeinheit fehlen, könnten jedoch Projekte finanziert werden, die – gemessen an ihren Kosten – geringe Energieeinsparungen erzielen. Die durch die Projekte entstandenen finanziellen Einsparungen bei den Energiekosten reichen daher möglicherweise nicht aus, um die Anfangsinvestitionen während der Lebensdauer der verwendeten Materialien (in der Regel 30 Jahre28) zu kompensieren.
52Dieses Risiko ist geringer, wenn die Begünstigten einen hohen Anteil der Projektkosten kofinanzieren, wie dies beispielsweise in Tschechien und Litauen der Fall ist, und größer, wenn die öffentliche Unterstützung sehr hoch ist, d. h. in Bulgarien, Irland und Italien (Apulien). Tabelle 4 gibt einen Überblick über die durchschnittliche einfache Amortisationszeit der im Rahmen der vom Hof untersuchten operationellen Programme unterstützten Energieeffizienzinvestitionen.
Tabelle 4
Durchschnittliche einfache Amortisationszeit der unterstützten Energieeffizienzinvestitionen bei den fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen
Operationelles Programm | Durchschnittliche einfache Amortisationszeit der unterstützen Projekte |
Bulgarien Regionen im Wachstum | Nicht verfügbar (Daten zu Energieeinsparungen werden nicht erfasst) |
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm | 9 Jahre |
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten | Nicht verfügbar (Daten zu Energieeinsparungen werden nicht erfasst) |
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm | 24 Jahre |
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung | 11 Jahre |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden und unter Anwendung des Strompreises für Privathaushalte im Jahr 2018 (https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Electricity_price_statistics).
53Die durchschnittliche einfache Amortisationszeit der in den vom Hof untersuchten operationellen Programmen vorgesehenen Energieeffizienzprojekte betrug zwischen neun und 24 Jahre und lag damit über der durchschnittlichen einfachen Amortisationszeit (sieben Jahre) der 5 152 in der De-Risking Energy Efficiency Platform (DEEP) erfassten Projekte. Diese Plattform enthält Daten, die von öffentlichen und privaten Investmentfonds und Finanzinstituten, nationalen und regionalen Behörden sowie Anbietern von Energieeffizienzlösungen in der gesamten EU bereitgestellt wurden29. Die Kommission hat diese Plattform ins Leben gerufen, um Energieeffizienzinvestitionen in der EU durch Datenaustausch und Analyse abgeschlossener Projekte zu verbessern.
54In Italien (Apulien) hatte das Fehlen einer Obergrenze für die Kosten je eingesparter Energieeinheit die Finanzierung mehrerer teurer Projekte zur Folge, durch die zu wenig Energie eingespart werden wird, um die hohen Anfangsinvestitionskosten innerhalb der Lebensdauer der verwendeten Materialien oder der Gebäude selbst zu kompensieren. Wie die folgende Abbildung zeigt, werden sich bei 35 % der Projekte die Kosten der Anfangsinvestition wahrscheinlich nicht innerhalb von 30 Jahren amortisieren.
Abbildung 9
Aufschlüsselung der Energieeffizienzprojekte im Rahmen des operationellen Programms Italien (Apulien) nach Amortisationszeit
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden und unter Anwendung des Strompreises für Privathaushalte im Jahr 2018 (https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Electricity_price_statistics).
In Bulgarien und Irland kann die Kosteneffizienz der Investitionen nicht beurteilt werden, weil keine Überwachungsdaten zu den mithilfe der Projekte in Wohngebäuden erzielten Energieeinsparungen vorliegen.
56In Irland sollten mit dem regionalen operationellen Programm für den Süden und den Osten umfassende und deutliche Steigerungen der Energieeffizienz unterstützt werden, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienzklasse um mindestens eine Stufe führen30. In der Praxis wurde bei den Projekten kein Energieeinsparziel festgelegt, es wurden keine Angaben zu den Energieeinsparungen gemacht und bei mehr als der Hälfte der unterstützten Haushalte wurde keine Verbesserung der jeweiligen Energieeffizienzklasse erreicht (siehe Ziffer 85).
57Diese Feststellungen sind mit jenen des Sonderberichts Nr. 21/2012 vergleichbar, in dem der Hof zu dem Schluss kam, dass Energieeffizienzprojekte in öffentlichen Gebäuden im Verhältnis zu den erzielten Energieeinsparungen oft zu kostspielig waren und eine zu lange Amortisationszeit aufwiesen (durchschnittlich rund 50 Jahre)31. Auf dieser Grundlage empfahl der Hof der Kommission, bei der Auswahl der Projekte eine maximal zulässige einfache Amortisationszeit und Standardinvestitionskosten je einzusparender Energieeinheit festzulegen.
58Gemäß den technischen Leitlinien der Kommission zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Kohäsionsmitteln kann für förderfähige Projekte eine maximale und/oder minimale Amortisationszeit festgelegt werden, was jedoch einen Lock-in-Effekt mit vorrangiger Finanzierung leicht erreichbarer Ziele zur Folge haben könnte32. In der Praxis hatte jedoch keine der besuchten Verwaltungsbehörden solche Grenzwerte festgelegt.
Auswahlkriterien priorisieren nach wie vor nicht die kosteneffizientesten Projekte
59Tabelle 5 gibt einen Überblick über die Projektauswahlverfahren sowie die wesentlichen Kriterien für die Mittelvergabe und für die Projektauswahl, die im Rahmen der fünf untersuchten operationellen Programme herangezogen wurden:
Tabelle 5
Projektauswahlverfahren und Kriterien bei den fünf untersuchten operationellen Programmen
Operationelles Programm | Projektauswahlverfahren | Wesentliche Kriterien für die Mittelvergabe | Wesentliche Kriterien für die Projektauswahl |
Bulgarien Regionen im Wachstum | Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (92 % des Haushalts) | Die Kommunen wählen Gebäude nach Alter, Anzahl der Haushalte, Standort und anderen Kriterien, nicht nach der Kosteneffizienz der Energieeinsparungen aus. | Bei offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gab es keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen. |
Wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (8 % des Haushalts) | Bei der im Jahr 2018 veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Prioritätsachse 2 bezogen sich die Kriterien, für die die meisten Punkte vergeben wurden, auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen. | ||
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm | Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen | Landesweite offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen | Keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen |
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten | Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen | Mittel wurden den lokalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Anzahl der eingegangenen Anträge zugewiesen, nicht auf der Grundlage der Kosteneffizienz der Energieeinsparungen | Keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen |
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm | Wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen | Wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen | Die Kriterien, für die die meisten Punkte vergeben wurden (65 von 100), bezogen sich auf Energieeinsparungen. |
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung | Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen | Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen | Keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden.
60Mit Ausnahme von Italien (Apulien) und einer relativ unbedeutenden Aufforderung (8 % der Mittel) in Bulgarien stellten die von den Prüfern besuchten Verwaltungsbehörden in der Praxis die Mittel für Energieeffizienzprojekte in Wohngebäuden mittels offener Aufforderungen bereit, d. h. nach dem Windhundprinzip. Diese Vorgehensweise ermöglichte den Verwaltungsbehörden den kontinuierlichen Eingang von Anträgen und im Allgemeinen kurze Bearbeitungszeiten.
61Bei Verwendung solcher offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können die relativen Kosten und Vorteile der Projekte jedoch nicht bewertet werden. Hierzu gehören die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen sowie weitere Vorteile, die Energieeffizienzinvestitionen erbringen sollten (z. B. Verbesserung der Gesundheit, Stadterneuerung, Verringerung der Energiearmut, Senkung der Energiekosten, Eindämmung des Klimawandels, Verringerung der Luftverschmutzung). Projekte, die zu niedrigeren Kosten höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile erzielten, wurden daher nicht priorisiert.
62Nur Italien (Apulien) nutzte eine wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um die relative Kosteneffizienz von Energieeffizienzprojekten zu bewerten (siehe Kasten 4).
Kasten 4
Beispiel eines operationellen Programms unter Verwendung einer wettbewerbsorientierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Bewertung der relativen Kosteneffizienz von Energieeffizienzprojekten
In Italien (Apulien) nutzte die Verwaltungsbehörde eine wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wandte ein Kriterium für die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen an. Dadurch hätte es möglich sein sollen, Projekte zu priorisieren, die mehr Energie zu geringeren Kosten einsparen. Es konnte jedoch nicht verhindert werden, dass auch Projekte finanziert wurden, die im Verhältnis zu ihren Kosten geringe Energieeinsparungen erzielten. Grund dafür sind das Fehlen einer Obergrenze für die Kosten je eingesparter Energieeinheit (siehe Ziffer 53) und die geringe Gewichtung, die dieses Kriterium in der Praxis hatte (3 % anstelle der 20 % der in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Punkte wurden nach diesem Kriterium vergeben). Dies lag daran, dass es sich bei dem kosteneffizientesten Projekt, das als Grundlage für die Bewertung der anderen Projekte herangezogen wurde, um einen Sonderfall handelte (da es nur einfache Maßnahmen wie Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und Thermostatventile umfasste). Infolgedessen erhielten fast alle (95 %) anderen Projekte eine sehr ähnliche Punktzahl (zwischen 0 und 5 von 20 Punkten), wodurch eine tatsächliche Priorisierung verhindert wurde. Zum Vergleich: In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des von Italien auf nationaler Ebene finanzierten Programms zur Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Zentralverwaltung macht dieses Kriterium 60 % der Punkte aus, die für ein Projekt vergeben werden können.
Diese Feststellungen sind mit denen im Sonderbericht Nr. 21/2012 vergleichbar, in dem der Hof zu dem Schluss kam33, dass die Kosteneffizienz bei den Mittelzuweisungen der Mitgliedstaaten für Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte kein ausschlaggebender Faktor war. Auf dieser Grundlage empfahl der Hof, für die Auswahl von Projekten Kriterien heranzuziehen, die auf Standardinvestitionskosten je einzusparender Energieeinheit beruhen.
64In den von der Kommission veröffentlichten technischen Leitlinien zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Kohäsionsmitteln ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten anhand von Kriterien ermitteln müssen, welche Energieeffizienzprojekte am kosteneffizientesten sind und bei der Auswahl Vorrang erhalten sollten34. Die Ergebnisse, zu denen der Hof bei der aktuellen Prüfung gelangte, zeigen jedoch, dass dies weitgehend nicht umgesetzt wurde.
Ein unzulänglicher Leistungsrahmen
65Leistungsdaten zu Energieeffizienzausgaben sollten belegen, was mit den EU-Mitteln erreicht wurde, und nachweisen, dass diese Mittel sinnvoll eingesetzt wurden (Rechenschaftspflicht)35. Aus diesen Informationen sollte hervorgehen, dass die Mitgliedstaaten kosteneffiziente Projekte ausgewählt haben.
66Damit die Ergebnisorientierung der Ausgaben sichergestellt ist, sollte der Leistungsrahmen laut den Leitlinien der Kommission36 Folgendes umfassen:
- konkrete, messbare, erreichbare, sachgerechte und mit einem Datum versehene Ziele für jedes operationelle Programm, mit denen festgelegt wird, wie die von der EU kofinanzierten Maßnahmen zu den Energieeffizienzzielen der EU beitragen;
- Indikatoren zur Überwachung der konkreten Outputs und Ergebnisse der Projekte. Da das Hauptziel der geprüften Ausgaben darin besteht, Energie zu sparen, sollten diese Indikatoren in erster Linie Aufschluss über die eingesparte Energiemenge und eventuell andere durch Projekte erzielte Ergebnisse angeben. Das Überwachungssystem sollte es ermöglichen, diese Daten zu aggregieren, um über mithilfe operationeller Programme erzielte Energieeinsparungen und damit über den Beitrag des EU-Haushalts zu den Energieeffizienzzielen der EU Bericht zu erstatten;
- Ex-ante-Konditionalitäten, damit sichergestellt ist, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Ausgaben geschaffen wurden, und eine leistungsgebundene Reserve, um operationelle Programme zu belohnen, die so ausgestaltet sind, dass sich Energieeinsparungen nachweislich kosteneffizient erzielen lassen.
Gemeinsame Indikatoren messen die Energieeinsparungen durch Investitionen in öffentliche Gebäude, jedoch nicht in Wohngebäude
67In allen fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen wurden konkrete Ziele für die vorgesehenen Energieeffizienzmaßnahmen festgelegt, die auf der Notwendigkeit beruhen, die Energieeffizienz des Gebäudebestands, insbesondere von Wohngebäuden, zu erhöhen (siehe Ziffer 24). Die Ziele sind für das übergeordnete EU-Energieeffizienzziel relevant und mit einem Datum versehen (die Ergebnisse sollten bis 2023 erreicht sein). In keinem der untersuchten operationellen Programme wurden jedoch die erwarteten Energieeinsparungen, die durch die Investitionen erzielt werden sollen, oder die erwarteten Kosten je eingesparter Energieeinheit festgelegt.
68Die fondsspezifischen Verordnungen37 enthalten ein Verzeichnis gemeinsamer Outputindikatoren, die die Mitgliedstaaten überall dort verwenden sollten, wo der Indikator relevant ist, um den Output der geförderten Investition auszudrücken. Für Ausgaben in die Energieeffizienz von Gebäuden sind die beiden folgenden Indikatoren relevant:
- Gemeinsamer Outputindikator 31 „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“, der sich auf die Ausgaben für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bezieht;
- Gemeinsamer Outputindikator 32 „Rückgang des jährlichen Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden“, der die Energieeinsparungen misst, die insbesondere durch Ausgaben für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude erzielt werden.
In Abbildung 10 und Abbildung 11 sind die Fortschritte dargestellt, die bei den gemeinsamen Outputindikatoren 31 und 32 bis 2018 bezogen auf den Zielwert für 2023 gemacht wurden.
Abbildung 10
Gemeinsamer Outputindikator 31 „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.
Abbildung 11
Gemeinsamer Outputindikator 32 „Rückgang des jährlichen Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden“
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.
Bei Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude gibt der Gemeinsame Outputindikator 32 Auskunft über die eingesparte Energie. Bei Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden gibt der Gemeinsame Outputindikator 31 jedoch die Zahl der Haushalte mit einer verbesserten Energieeffizienzklasse und nicht die eingesparte Energie an.
71Da es keinen gemeinsamen Indikator gibt, aus dem die durch Investitionen in Wohngebäude eingesparte Energiemenge hervorgeht, lässt sich nicht feststellen, wie viel Energie durch die zulasten des EU-Haushalts 2014-2020 geplanten Investitionen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro38 in die Energieeffizienz von Wohngebäuden eingespart werden wird. Auch der Gesamtbeitrag des EU-Haushalts zu den Energieeffizienzzielen der Union kann nicht beziffert werden.
72Diese Feststellungen ähneln jenen des Sonderberichts Nr. 21/2012, in dem der Hof zu dem Schluss kam39, dass die Leistungsindikatoren für Energieeffizienzmaßnahmen für die Überwachung der Programme nicht geeignet waren und die Ergebnisse der Energieeffizienzmaßnahmen EU-weit nicht aggregiert werden konnten. Auf dieser Grundlage empfahl der Hof, EU-weit vergleichbare Leistungsindikatoren zu verwenden. Die Kommission hat diese Empfehlung teilweise umgesetzt, indem sie für den Zeitraum 2014-2020 den Gemeinsamen Outputindikator 32 einführte, aus dem die Energieeinsparungen bei EU-finanzierten Investitionen hervorgehen, jedoch nur für öffentliche Gebäude. Für den Zeitraum 2021-2027 hat die Kommission den gemeinsamen Ergebnisindikator RCR 26 „jährlicher Endenergieverbrauch (davon: Wohngebäude, private Nichtwohngebäude, öffentliche Nichtwohngebäude)“ vorgeschlagen.
73Zusätzlich zu den gemeinsamen Outputindikatoren wurden bei den fünf untersuchten operationellen Programmen die folgenden programmspezifischen Indikatoren verwendet, die auf die von ihnen unterstützten spezifischen Investitionen ausgerichtet sein sollten:
Tabelle 6
Programmspezifische Indikatoren bei den fünf untersuchten operationellen Programmen
Operationelles Programm | Indikator | Maßeinheit | Ausgangswert im Jahr 2013 | Wert im Jahr 2018 (oder zuletzt gemeldeter Wert) | Fortschritt |
Bulgarien Regionen im Wachstum | Endenergieverbrauch der Haushalte | (in 1 000 t RÖE*) | 2 257 | 2 319 | - |
Endenergieverbrauch der öffentlichen Verwaltung, des Handels und des Dienstleistungssektors | (in 1 000 t RÖE) | 964 | 1 200 | - - | |
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm | Endenergieverbrauch der Haushalte | MWh/Jahr | 70 027 778 | 80 497 553 | - - |
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten | Durchschnittliche Wärmeleistung von Wohneinheiten in der Südostregion | kWh/m2/Jahr | 210 | 144 | ++ |
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm | Stromverbrauch der öffentlichen Verwaltung je Arbeitseinheit | GWh | 3,2 | 3,3 | - |
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung | Endenergieverbrauch im Dienstleistungssektor und in Privathaushalten | (in 1 000 t RÖE) | 2 110 | 2 090 | + |
* Die Tonne Rohöläquivalent (t RÖE) ist eine Energieeinheit, die als die Menge an Energie definiert ist, die bei der Verbrennung einer Tonne Rohöl freigesetzt wird. Sie beträgt ungefähr 11 630 Kilowattstunden (kWh).
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden.
74In allen fünf besuchten Mitgliedstaaten sind diese „Ergebnisindikatoren“ statistischer Natur und geben beispielsweise Auskunft über den Energieverbrauch aller Gebäude in einem Mitgliedstaat, nicht nur über Gebäude, die mit EU-finanzierten Projekten renoviert wurden. Die mithilfe EU-finanzierter Investitionen in die Energieeffizienz erzielten Energieeinsparungen gehen aus diesen Indikatoren daher nicht hervor.
75In drei der fünf besuchten Mitgliedstaaten wurden Daten zu der Menge an Energie erhoben, die durch die einzelnen Projekte eingespart werden konnte. Dabei wurden auch Projekte berücksichtigt, die sich auf Wohngebäude bezogen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten jedoch nicht aufgefordert, Daten für die Überwachung der durchschnittlichen Kosten je eingesparter Energieeinheit vorzulegen.
76Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben in ihren Planungsdokumenten angegeben, dass Energieeffizienzinvestitionen auch andere Vorteile als Energieeinsparungen bringen (z. B. Verbesserung der Gesundheit, Stadterneuerung, Lebensqualität, Verringerung von Energiearmut, Energiekosten und Luftverschmutzung). In keinem der besuchten Mitgliedstaaten wurden jedoch Indikatoren verwendet, um diese zusätzlichen Vorteile zu messen.
Die Indikatoren können zur Überwachung der Kosteneffizienz nicht herangezogen werden
77Mit keinem der in den fünf besuchten Mitgliedstaaten verwendeten Indikatoren wird die Kosteneffizienz der Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden gemessen. Auf der Grundlage ähnlicher Ergebnisse bei seiner früheren Prüfung empfahl der Hof, die Kosten je eingesparter Energieeinheit sowie die geplante und tatsächliche Amortisationszeit zu überwachen40. Dies könnte dazu beitragen, Richt- und Grenzwerte für die Auswahl von Projekten zu ermitteln (siehe Ziffer 58) und die Leistung der operationellen Programme bei der Erzielung der angestrebten Ergebnisse zu bewerten, wenn die leistungsgebundene Reserve zugewiesen wird (siehe Ziffer 82).
78Die Kommission stimmte der Empfehlung des Hofes jedoch nicht uneingeschränkt zu: Sie war der Ansicht, dass die Vergleichbarkeit der empfohlenen Indikatoren begrenzt wäre, da diese Indikatoren von vielen Faktoren abhängen (z. B. Energiepreisen, Klima). Die Kommission hat ihr Überwachungssystem für den Zeitraum 2014-2020 nicht so gestaltet, dass die Kosteneffizienz der Investitionen durch Erhebung von Daten zu den Kosten je eingesparter Energieeinheit überwacht werden kann. Die Empfehlung des Hofes wurde somit trotz der behaupteten verstärkten Ergebnisorientierung der Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2014-2020 noch nicht umgesetzt.
79Basierend auf den von der Kommission gemeldeten Zahlen berechnete der Hof die Durchschnittskosten je Haushalt, in dem Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden (siehe Abbildung 12). Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass diese Zahlen die tatsächlichen Kosten der Investitionen nicht wiedergeben und nicht alle erzielten Vorteile abbilden.
Abbildung 12
Durchschnittliche Kosten je Haushalt mit verbesserter Energieeffizienzklasse und Zahl der Haushalte, in denen Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, je Mitgliedstaat
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission. (Der Hof berechnete die durchschnittlichen Kosten je Haushalt mit verbesserter Energieeffizienzklasse, indem er die Ausgaben für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (siehe Angaben im Anhang) durch die Zahl der Haushalte mit verbesserter Energieeffizienzklasse dividierte, die zum 31. Dezember 2018 beim Gemeinsamen Outputindikator 31 angegeben war). Die Abbildung enthält keine durchschnittlichen Kosten je Haushalt für die acht Mitgliedstaaten (FI, GR, IT, MT, NL, SE, SK, UK), die keine Haushalte mit verbesserter Energieeffizienzklasse angegeben haben.
Die Kommission hat die leistungsgebundene Reserve für Energieeffizienzmaßnahmen auf der Grundlage von Ausgaben und Outputs und nicht auf der Grundlage der eingesparten Energie zugewiesen
80Um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung kosteneffizienter Investitionen in die Energieeffizienz ergriffen werden, verlangte die Kommission von den Mitgliedstaaten, bis zum Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 eine bestimmte Ex-ante-Konditionalität zu erfüllen. Die zur Erfüllung dieser Konditionalität vorzunehmenden Schritte umfassten Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden sollte, dass
- Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorhanden sind;
- ein System für die Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden besteht;
- eine strategische Planung der Energieeffizienz vorgenommen wird;
- Endkunden individueller Zähler erhalten.
Mit Ausnahme von Italien hatten alle besuchten Mitgliedstaaten diese Maßnahmen ab Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 durchgeführt. Italien führte die Maßnahmen a) und b) im Jahr 2017 ein, d. h. drei Jahre nach Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020.
82Um die Ergebnisorientierung der operationellen Programme sicherzustellen, hat die EU eine leistungsgebundene Reserve (in Höhe von 6 % der Kohäsionsmittel) vorgesehen und diese im August 2019 für die Prioritäten zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht waren. Gibt es zwei Indikatoren, müssen beide mindestens 85 % ihres Etappenziels erreichen. Im Fall von drei (oder mehr) Indikatoren müssen zwei mindestens 85 % und der dritte mindestens 75 % des jeweiligen Etappenziels erreichen.
83Wie der Hof bereits in früheren Berichten feststellte41, werden solche Etappenziele in Form von Ausgaben- und Outputindikatoren ausgedrückt. In den fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen wurden die Etappenzielefür Energieeffizienzmaßnahmen in Form der Ausgaben und der Anzahl der Haushalte mit verbesserter Energieeffizienz angegeben.
84Mit Ausnahme von Litauen hat die Kommission die Entscheidung über die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve für Energieeffizienzmaßnahmen von Ausgaben und Outputs und nicht von Energieeinsparungen in Wohngebäuden oder der Kosteneffizienz der Investitionen abhängig gemacht.
85In Irland sind die der Kommission gemeldeten Indikatoren „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“ und „Gesamtbetrag der zuschussfähigen Ausgaben“ nicht zuverlässig. Infolge der Prüfung des Hofes und von Bemerkungen der Kommission teilten die irischen Behörden mit, dass sich die Energieeffizienzklasse von 52 % der Haushalte, die im Jahr 2017 im Rahmen des Programms „Better Energy Warmer Homes“ renoviert wurden, nicht verbessert hat. Die irischen Behörden überprüfen derzeit die Projekte für Haushalte, die in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2018 renoviert wurden, um festzustellen, bei wie vielen sich die Energieeffizienzklasse nicht verbessert hat.
86In Bezug auf Litauen stellte die Kommission im August 2019 auf der Grundlage eines nationalen Systemprüfberichts fest, dass die Qualität und Zuverlässigkeit des gesamten Überwachungssystems sowie die Daten zu gemeinsamen und spezifischen Indikatoren erhebliche Mängel aufwiesen. Dies traf nicht nur auf Energieeffizienzmaßnahmen zu. Daher hat die Kommission die leistungsgebundene Reserve noch für keine der Maßnahmen im operationellen Programm Litauens zugewiesen.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
87Der Hof untersuchte fünf operationelle Programme in Bulgarien, Tschechien, Irland, Italien (Apulien) und Litauen. Im Rahmen dieser Programme stellten die fünf Länder rund 2,9 Milliarden Euro der ihnen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Mittel für den Bereich Energieeffizienz bereit. Der Hof bewertete, ob diese Mittel kosteneffizient eingesetzt wurden und ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude unterbreiteten Empfehlungen umgesetzt hatten.
88Wie in seinem früheren Bericht kommt der Hof zu dem Schluss, dass die EU-Ausgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhen. Trotz verbesserter Leitlinien der Kommission stellte der Hof insbesondere bei der Projektauswahl anhaltende Schwachstellen fest. Bei den geförderten Investitionen liegt das Augenmerk nach wie vor nicht darauf, mit den investierten Mitteln die größten potenziellen Energieeinsparungen zu erzielen. Stärker auf Kosteneffizienz ausgerichtete Projektauswahlverfahren könnten zu höheren Energieeinsparungen je investiertem Euro führen.
89Da diese Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgegeben werden, sind sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, die Mittel so zu verwenden, dass die größtmögliche Wirkung erzielt wird. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die Projektauswahl in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Vor dem Hintergrund ehrgeizigerer Energieeffizienzziele der EU und voraussichtlich knapper werdender Haushalte ist es wichtiger denn je, die Kosteneffizienz der Ausgaben sicherzustellen.
90Der Hof stellte fest, dass der von den Mitgliedstaaten in den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen ermittelte Bedarf bei der Ausarbeitung der operationellen Programme 2014-2020 aus zeitlichen Gründen nicht angemessen berücksichtigt werden konnte. Für den Zeitraum 2021-2027 mussten die Mitgliedstaaten der Kommission die nationalen Energie- und Klimapläne bis zum 31. Dezember 2019 vorlegen. Stichtag für die Übermittlung der nationalen langfristigen Renovierungsstrategien war der 10. März 2020. Diese Strategiedokumente sollten früh genug vorliegen, damit sie in die kohäsionspolitischen Programme der Mitgliedstaaten einfließen können.
91In Bezug auf die im Rahmen der operationellen Programme vorgenommenen Bedarfsanalysen kam der Hof zu folgendem Ergebnis:
- In allen fünf untersuchten operationellen Programmen wurde festgestellt, dass die Energieeffizienz des Gebäudebestands, insbesondere der Wohngebäude, gesteigert werden muss; die potenziellen Energieeinsparungen und der entsprechende Investitionsbedarf wurden jedoch nicht quantifiziert (Ziffern 23-28).
- In keinem der fünf untersuchten operationellen Programme wurden die Hindernisse für Energieeffizienzinvestitionen dargelegt. Litauen und Tschechien hatten jedoch Initiativen ergriffen, um einige Hindernisse zu beseitigen (Ziffern 29-32).
- Obwohl Energieeffizienzinvestitionen, die zu Kosteneinsparungen für den Eigentümer und/oder Mieter des Gebäudes führen und somit ein wirtschaftliches Argument für den Einsatz rückzahlbarer Finanzinstrumente schaffen, werden bei vier der fünf untersuchten operationellen Programme weiterhin Finanzhilfen als einziges Mittel zur Finanzierung dieser Investitionen eingesetzt. Nur Litauen hat ein erfolgreiches EU-Finanzinstrument eingeführt, aus dem Vorzugsdarlehen für die Renovierung von rund 4 000 Apartmenthäusern bereitgestellt wurden (Ziffern 33-35).
- Obwohl die Kommission in ihren Leitlinien dazu rät, Anreize für umfassende Renovierungen zu schaffen, indem dafür ein höherer Beihilfesatz gewährt wird, haben drei der fünf von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten die Beihilfesätze nicht differenziert und unabhängig von den Energieeinsparungen, die von den Projekten erbracht werden sollten, Finanzhilfen von 100 % bereitgestellt. Litauen und Tschechien differenzierten den Beihilfesatz, um möglichst viele private Finanzmittel einzuwerben (Ziffern 36-42).
Bevor Programme, die Kohäsionsmittel für Energieeffizienzmaßnahmen vorsehen, genehmigt werden, sollte die Kommission bewerten, ob diese Programme
- auf einer Analyse der Maßnahmen beruhen, die zur Einführung von Finanzinstrumenten oder Marktmechanismen wie Energieleistungsverträgen erforderlich sind, und auf den kosteneffizienten Einsatz EU-geförderter Finanzhilfen für umfassende Renovierungen abstellen, die – unter Berücksichtigung der spezifischen Marktbedingungen – über die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz hinausgehen;
- auf die nationalen Energie- und Klimapläne und die nationalen langfristigen Renovierungsstrategien abgestimmt sind;
- Angaben zur Höhe der mithilfe der EU-Mittel voraussichtlich eingesparten Energie enthalten.
Zeitrahmen: rechtzeitig für die Genehmigung der Programme des Zeitraums 2021-2027.
92In Bezug auf die Projektauswahl stellte der Hof Folgendes fest:
- Alle fünf besuchten Mitgliedstaaten verlangten, dass die Projekte auf einer Energieprüfung beruhen müssen sowie vor und nach den Sanierungsarbeiten ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude vorzulegen ist (Ziffern 45-48).
- Alle besuchten Mitgliedstaaten – außer Irland – forderten, dass die Projekte einem bestimmten Anspruch gerecht wurden. Dazu legten sie fest, welche Mindestenergieeffizienzklasse die Gebäude nach den Sanierungsarbeiten erreicht haben und/oder welche Energieeinsparungen (in %) die Projekte mindestens erzielt haben sollten. Es gab jedoch keine Obergrenzen für die Kosten je eingesparter Energieeinheit, was dazu führte, dass Projekte im Verhältnis zu der Energie, die sie voraussichtlich einsparen würden, zu teuer waren (Ziffern 49-58).
- Mit Ausnahme von Italien (Apulien) haben die von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten die Mittel Projekten nach dem Windhundprinzip im Rahmen von „offenen Aufforderungen“ zur Einreichung von Vorschlägen zugewiesen, wobei weder die relativen Kosten und Vorteile der Projekte berücksichtigt noch Projekte priorisiert werden können, die wahrscheinlich höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu geringeren Kosten erzielen (Ziffern 59-64).
Für den Zeitraum 2021-2027 sollte die Kommission sicherstellen, dass die Verwaltungsbehörden die Anforderungen der Haushaltsordnung hinsichtlich der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit einhalten, insbesondere indem sie bei ihren Projektauswahlverfahren
- Unter- und/oder Obergrenzen für Schlüsselparameter festlegen (z. B. die einzusparende Energiemenge, die Mindestenergieeffizienzklasse, die das Gebäude nach Abschluss des Projekts erreichen soll, den Nettobarwert, die einfache Amortisationszeit oder die Kosten je eingesparter Energieeinheit);
- die relativen Kosten und Vorteile der Projekte bewerten und diejenigen Projekte auswählen, die zu geringeren Kosten höhere Energieeinsparungen und andere Vorteile erbringen.
Zeitrahmen: rechtzeitig für die Genehmigung der Programme des Zeitraums 2021-2027.
93In Bezug auf den Leistungsrahmen stellte der Hof Folgendes fest:
- Es fehlt ein Indikator, der misst, wie viel Energie durch Investitionen in Wohngebäude eingespart wird. Daher kann der Beitrag des EU-Haushalts zu den Energieeffizienzzielen der Union nicht ermittelt werden. Es gibt auch keinen Indikator zur Messung der sonstigen Vorteile, die diese Investitionen erbringen sollten (Ziffern 67-76).
- Keiner der in den besuchten Mitgliedstaaten verwendeten Indikatoren misst die Kosteneffizienz der Investitionen in Gebäude, da die Kommission ihr Überwachungssystem für den Zeitraum 2014-2020 nicht so gestaltet hat, dass es Angaben zu den Kosten je eingesparter Energieeinheit liefert (Ziffern 77-79).
- Alle vom Hof besuchten Verwaltungsbehörden (mit Ausnahme von Italien (Apulien)) haben die in der Ex-ante-Konditionalität für Energieeffizienzinvestitionen festgelegten Maßnahmen rechtzeitig durchgeführt. Die Ergebnisorientierung der Ausgaben war durch die Kriterien für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve jedoch nicht gewährleistet, da sich die Kommission für die Zuweisung auf Ausgaben und Outputs und nicht auf Energieeinsparungen oder Kosteneffizienz stützte (Ziffern 80-86).
Die Kommission sollte
- Informationen sowohl zu den aggregierten Ausgaben als auch zur Menge der eingesparten Energie oder zu anderen durch die Investitionen erzielten Ergebnisse bereitstellen;
- Indikatoren zur Überwachung der Kosteneffizienz der Investitionen festlegen;
- sich auf diese Indikatoren stützen, wenn sie Entscheidungen über die Zuweisung von Mitteln bei der Halbzeitüberprüfung des Zeitraums 2021-2027 trifft.
Zeitrahmen: rechtzeitig für die Genehmigung der Programme des Zeitraums 2021-2027 für b) und nach Annahme aller Programme des Zeitraums 2021-2027 für a) und c).
Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Nikolaos MILIONIS, Mitglied des Rechnungshofs, am 30. März 2020 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhang
Anhang I – Kohäsionsmittel für die Energieeffizienz von Gebäuden im Zeitraum 2014-2020
Mitgliedstaaten | Haushaltsmittel für Wohngebäude | Haushaltsmittel für öffentliche Gebäude | Haushaltsmittel für Gebäude (Wohngebäude und öffentliche Gebäude) | % der Haushaltsmittel für Gebäude an den gesamten Kohäsionsmitteln in dem betreffenden Mitgliedstaat | % der Haushaltsmittel für Gebäude, die bis zum 31.12.2018 ausgegeben wurden | Ausgaben für Wohngebäude (Stand: 31.12.2018) |
AT | 0 | 5 893 940 | 5 893 940 | 1 % | 19 % | 0 |
BE | 12 000 000 | 26 330 513 | 38 330 513 | 2 % | 14 % | 2 004 843 |
BG | 116 091 519 | 80 508 006 | 196 599 525 | 3 % | 15 % | 12 844 101 |
CY | 20 500 000 | 23 500 000 | 44 000 000 | 6 % | 20 % | 7 058 821 |
CZ | 373 969 708 | 617 437 463 | 991 407 171 | 5 % | 21 % | 90 193 054 |
DE | 0 | 892 832 893 | 892 832 893 | 5 % | 9 % | 0 |
DK | 0 | 0 | 0 | 0 % | 0 % | 0 |
EE | 174 636 461 | 1 863 044 | 176 499 505 | 5 % | 46 % | 80 542 195 |
ES | 557 157 926 | 1 028 280 396 | 1 585 438 322 | 5 % | 7 % | 80 505 722 |
FI | 1 996 928 | 12 011 720 | 14 008 648 | 1 % | 19 % | 571 466 |
FR | 454 230 674 | 257 357 785 | 711 588 459 | 5 % | 22 % | 126 810 646 |
GR | 248 138 321 | 307 639 356 | 555 777 677 | 3 % | 8 % | 26 600 287 |
HR | 90 000 000 | 181 810 805 | 271 810 805 | 3 % | 23 % | 42 350 578 |
HU | 250 323 411 | 902 749 679 | 1 153 073 090 | 5 % | 27 % | 65 880 774 |
IE | 84 500 000 | 0 | 84 500 000 | 8 % | 27 % | 22 653 118 |
IT | 41 534 286 | 1 053 215 228 | 1 094 749 514 | 3 % | 10 % | 1 793 395 |
LT | 336 171 919 | 160 392 880 | 496 564 799 | 7 % | 46 % | 208 021 084 |
LU | 1 203 638 | 2 407 277 | 3 610 915 | 9 % | 39 % | 636 990 |
LV | 150 000 000 | 182 545 246 | 332 545 246 | 8 % | 6 % | 6 587 902 |
MT | 5 088 170 | 4 866 946 | 9 955 116 | 1 % | 33 % | 2 400 000 |
NL | 9 652 206 | 20 164 314 | 29 816 520 | 3 % | 33 % | 800 000 |
PL | 750 703 882 | 1 502 887 179 | 2 253 591 061 | 3 % | 23 % | 68 664 689 |
PT | 143 626 068 | 442 916 876 | 586 542 944 | 3 % | 3 % | 10 061 529 |
RO | 444 330 119 | 741 840 094 | 1 186 170 213 | 5 % | 9 % | 81 954 405 |
SE | 13 637 164 | 12 561 834 | 26 198 998 | 2 % | 6 % | 908 540 |
SI | 6 600 000 | 142 360 000 | 148 960 000 | 5 % | 26 % | 1 016 859 |
SK | 111 388 554 | 474 886 480 | 586 275 034 | 4 % | 34 % | 111 338 723 |
UK | 161 251 913 | 75 302 550 | 236 554 463 | 2 % | 14 % | 6 710 616 |
EU-28 | 4 558 732 867 | 9 154 562 505 | 13 713 295 372 | 4 % | 18 % | 1 058 910 337 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.
Glossar
Energieeffizienz: geringerer Energieeinsatz bei gleichbleibendem Umfang der Wirtschaftstätigkeiten oder Dienstleistungen. Investitionen in die Energieeffizienz sind für Wirtschaft und Gesellschaft von größerem Nutzen als Investitionen in die Energieversorgung. Energieeffizienz erhöht das Potenzial für Wirtschaftswachstum, macht Unternehmen wettbewerbsfähiger, reduziert die Energiekosten der Haushalte und führt zu einer geringeren Abhängigkeit von Energieeinfuhren sowie zu geringeren Emissionen und einer besseren Luftqualität.
Energieeffizienzverpflichtungssysteme: marktbasierte Instrumente im Sinne von Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, mit denen den „verpflichteten Parteien“ auferlegt wird, quantitative Energieeinsparziele in ihrem gesamten Portfolio zu erreichen. Bei den verpflichteten Parteien kann es sich um Energieeinzelhandelsunternehmen, Energie- oder Verkehrskraftstoffverteiler handeln.
Energieleistungsvertrag: vertragliche Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Erbringer einer Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung, die während der gesamten Vertragslaufzeit einer Überprüfung und Überwachung unterliegt und in deren Rahmen Investitionen (Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen) in die betreffende Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung in Bezug auf einen vertraglich vereinbarten Umfang an Energieeffizienzverbesserungen oder ein anderes vereinbartes Energieleistungskriterium, wie finanzielle Einsparungen, getätigt werden (Artikel 2 Absatz 27 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU).
Energieprüfung (Energy Audit): Prüfung, die standardmäßig eine ausführliche Analyse der Energiesysteme einer Einrichtung umfasst. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmung einer Messbasis für den Energieverbrauch dieser Einrichtung sowie eine Bewertung des Energieeinsparpotenzials und der Kosteneffizienz sorgfältig ausgewählter Energieeinsparmaßnahmen.
Ex-ante-Konditionalitäten: Bedingungen, die auf vorab in der Verordnung Nr. 1303/2013 (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) festgelegten Erfüllungskriterien beruhen und als notwendige Voraussetzung für die wirksame und wirtschaftliche Verwendung aller kohäsionspolitischen Fonds der EU gelten. Bei der Ausarbeitung der operationellen Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 mussten die Mitgliedstaaten bewerten, ob diese Bedingungen erfüllt waren. War dies nicht der Fall, mussten Aktionspläne erarbeitet werden, mit denen eine Erfüllung der Bedingungen bis zum 31. Dezember 2016 sichergestellt wurde.
Kohäsionspolitik: wichtigste Investitionspolitik der EU, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen Regionen und Mitgliedstaaten zu verringern; die vorliegende Prüfung bezog sich insbesondere auf die beiden folgenden Fonds:
a) Kohäsionsfonds (KF): EU-Fonds, der auf die Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der EU ausgerichtet ist, indem Investitionen in Mitgliedstaaten finanziert werden, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
b) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): EU-Fonds, dessen Ziel es ist, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der gesamten Europäischen Union zu stärken, indem Ungleichgewichte zwischen den Regionen durch finanzielle Unterstützung, insbesondere für prioritäre Bereiche wie Innovation und Forschung, Digitale Agenda, kleine und mittlere Unternehmen sowie kohlenstoffarme Wirtschaft, Umwelt und nachhaltiger Verkehr ausgeglichen werden.
Kosteneffiziente Investition: kostengünstigste Lösung zur Erreichung eines bestimmten Leistungsniveaus, oder die Lösung, mit der sich das höchste Leistungsniveau zu bestimmten Kosten erreichen lässt. Das Kriterium Kosteneffizienz kann auch für den Vergleich und die Priorisierung konkurrierender Projekte innerhalb eines Programms herangezogen werden (Kreith, F., Goswami, Y. D.: Handbook of Energy Efficiency and Renewable Energy, Taylor & Francis, Boca Raton, USA, 2007). Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der die optimale Relation zwischen den eingesetzten Mitteln, den durchgeführten Tätigkeiten und der Erreichung von Zielen betrifft, muss bei Ausgaben aus dem EU-Haushalt eingehalten werden (siehe Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b der Haushaltsordnung).
Kostenoptimalitätsmethode für Gebäude: Methode, mit der ein Rechtsrahmen geschaffen werden soll, durch den die Mindestanforderungen der Mitgliedstaaten an die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht werden, um sicherzustellen, dass alle wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden.
Leistungsgebundene Reserve: 6 % der dem EFRE und dem KF im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zugewiesenen Mittel. Diese Mittel sind zwar in den Programmen enthalten, ihre endgültige Zuweisung oder Neuzuweisung hängt allerdings vom Ergebnis der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 ab.
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP): strategisches Instrument auf der Ebene der Mitgliedstaaten für die Planung, Koordinierung und Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen in allen Sektoren. In den NEEAP werden Zuständigkeiten festgelegt; außerdem können darin Bedarfsschätzungen und Mittelzuweisungen vorgenommen werden. Die Mitgliedstaaten müssen NEEAP, die jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den Kohäsionsmitteln stehen, vorlegen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, über die mithilfe von EU-Mitteln erzielten Energieeinsparungen zu berichten, und EU-Mittel müssen nicht zwingend zur Finanzierung der in den NEEAP festgelegten Bereiche verwendet werden.
Operationelles Programm (OP): Programm, in dem festgelegt wird, welche Prioritäten und speziellen Ziele ein Mitgliedstaat oder eine Region verfolgt und wie die Mittel (Kofinanzierung aus EU-Mitteln und einzelstaatlichen öffentlichen und privaten Mitteln) aus den kohäsionspolitischen Fonds in einem bestimmten Zeitraum (derzeit 2014-2020) zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Diese Projekte müssen zur Verwirklichung bestimmter Ziele beitragen, die im OP auf der Ebene der Prioritätsachse festgelegt sind. Ein OP wird vom Mitgliedstaat ausgearbeitet und muss von der Kommission genehmigt werden, bevor Zahlungen aus dem EU-Haushalt erfolgen können. Während der Laufzeit können Änderungen des OP nur mit Zustimmung beider Parteien vorgenommen werden.
Partnerschaftsvereinbarungen: Vereinbarungen, die zwischen der Europäischen Kommission und einem Mitgliedstaat für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geschlossen werden. In Partnerschaftsvereinbarungen ist dargelegt, wie die nationalen Behörden die Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) einsetzen wollen; außerdem werden darin die strategischen Ziele und Investitionsprioritäten der einzelnen Länder beschrieben und mit den allgemeinen Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Beziehung gesetzt. Sie werden vom jeweiligen Mitgliedstaat im Dialog mit der Kommission erstellt und müssen von der Kommission angenommen werden.
Verwaltungsbehörde: von einem Mitgliedstaat benannte nationale, regionale oder lokale Stelle, die ein operationelles Programm verwaltet. Zu ihren Aufgaben gehören die Auswahl der zu finanzierenden Projekte, die Begleitung der Durchführung der Projekte und die Berichterstattung über erzielte Ergebnisse an die Kommission.
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu politischen Strategien und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer I „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ unter Vorsitz von Nikolaos Milionis, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von João Figueiredo, Mitglied des Hofes. Herr Figueiredo wurde unterstützt von dem Leitenden Manager Michael Bain, dem Aufgabenleiter Lorenzo Pirelli sowie den Prüferinnen und Prüfern Aris Konstantinidis, Radostina Simeonova und Jolanta Žemailaitė.
Miroslava Chakalova‑Siddy und Richard Moore leisteten sprachliche Unterstützung.

Von links nach rechts:
Endnoten
1 Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1). Artikel 2 Absatz 4: Der Ertrag kann sich auf Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie beziehen.
2 Ebd.
3 Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 210).
4 Der europäische Grüne Deal – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, COM(2019) 640 final vom 11.12.2019.
5 COM(2019) 224 final, „Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der nationalen Energieeffizienzziele für 2020 und bei der Durchführung der Richtlinie zur Energieeffizienz gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (2018)“.
6 Europäische Kommission (2017), „Good practice in energy efficiency“ – Abschnitt „Lessons learnt“, S. 18, und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 408 final, „Evaluation of Directive 2010/31/EU on the energy performance of buildings“ S. 15.
7 Siehe https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-efficiency/heating-and-cooling
8 Siehe Sonderbericht Nr. 01/2020 „Die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung: Der wichtige Beitrag zu mehr Energieeffizienz wurde durch erhebliche Verzögerungen und die Nichteinhaltung von Vorschriften geschmälert“.
9 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 405 final, „Impact assessment accompanying the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2012/27/EU on Energy Efficiency“.
10 Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
11 Artikel 11 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
12 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012 „Kostenwirksamkeit von im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigten Investitionen in die Energieeffizienz“ (www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR12_21/SR12_21_DE.PDF).
13 COM(2013) 762 final „Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie – Leitlinien der Kommission“ und SWD(2013) 180 final „Guidance for National Energy Efficiency Action Plans“, Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5.
14 Kommission (2017), „Good practice in energy efficiency“ S. 15.
15 Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) (2014), „Overcoming the split incentive barrier in the building sector“.
16 Italienische nationale Energieagentur ENEA (2017), „The Energy Performance Contracts“.
17 Kommission (2017): „Eurostat Guidance note: the recording of energy performance contracts in government accounts“.
18 https://www.eib.org/attachments/pj/guide_to_statistical_treatment_of_epcs_en.pdf
19 Siehe die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von 2010 und COM(2013) 225 final „Finanzielle Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden“.
20 Siehe Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 45.
21 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vom 18. Juli 2018 (Haushaltsordnung).
22 Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU.
23 Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“.
24 Die einfache Amortisationszeit ist eine der Methoden zur Bewertung der Kosteneffizienz, die in den technischen Leitlinien der Kommission zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Kohäsionsmitteln („Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, 2014) angegeben sind. Sie misst, wie lange es dauert, bis die Anfangsinvestition durch die kumulierten Einsparungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt erzielt wurden, kompensiert ist.
25 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes, Ziffern 41-44.
26 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Empfehlung 2.
27 Im Einklang mit den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission von 2014 („Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“), S. 55, in denen den Verwaltungsbehörden empfohlen wird, die Förderfähigkeit davon abhängig zu machen, dass die Projekte zu einer Verbesserung der Energieeffizienzklasse um mindestens zwei oder drei Stufen führen, um zu vermeiden, dass die Projekte leicht erreichbare Ziele verfolgen.
28 Auf der Grundlage der Richtlinie 2010/31/EU und der Europäischen Norm EN 15459:2007.
29 Siehe https://deep.eefig.eu/
30 Siehe Abschnitt 4 (c) des irischen regionalen operationellen Programms für den Süden und den Osten 2014-2020.
31 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Ziffer 52 Buchstabe a.
32 Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 54.
33 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Ziffer 51 Buchstabe b.
34 Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 54.
35 Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 vom 18. Juli 2018 (Haushaltsordnung).
36 Kommission (2014), „Guidance for Member States on Performance framework, review and reserve“, und Kommission (2014), „Guidance on ex-ante conditionalities“.
37 Artikel 5 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 über den Kohäsionsfonds. Artikel 6 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den EFRE.
38 Diese Mittel wurden von den Mitgliedstaaten mit Stand zum 31. Januar 2020 zugewiesen.
39 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Ziffer 51 Buchstabe c.
40 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes, Empfehlung 2.
41 Sonderbericht Nr. 15/2017 (https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=43174), Stellungnahme Nr. 6/2018 (https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=47745), Themenpapier „Leistungserbringung in der Kohäsionspolitik“ (https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=50385).
42 Verordnung (EU) 2018/1999, Artikel 2 Absatz 18.
43 Angenommen im November 2016 im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“, COM(2016) 860 final vom 30.11.2016.
44 Feasibility study to finance low-cost energy efficiency measures in low-income households from EU funds“, Abschlussbericht für die GD Energie, August 2016 https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/low_cost_energy_efficiency_measures_-_final_report.pdf.
45 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014, Artikel 5 Absatz 1.
46 COM(2018) 375 final vom 29.5.2018, siehe insbesondere Artikel 67.
Zeitschiene
Verfahrensschritt | Datum |
---|---|
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung | 23.1.2019 |
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) | 16.12.2019 |
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 11.3.2020 |
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen | 20.4.2020 |
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020
ISBN 978-92-847-4410-7 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/86720 | QJ-AB-20-004-DE-N | |
HTML | ISBN 978-92-847-4374-2 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/03989 | QJ-AB-20-004-DE-Q |
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