Sonderbericht
11 2020

Energieeffizienz von Gebäuden: Kosteneffizienz sollte stärker im Vordergrund stehen

Über den Bericht: Der Hof bewertete, ob die von der EU kofinanzierten Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden auf kosteneffiziente Weise dazu beigetragen haben, dass die Union ihr Energieeinsparungsziel für 2020 erreicht. Er kam zu dem Schluss, dass die operationellen Programme und die Projektauswahl nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhten. Die Mitgliedstaaten verlangten zwar die Renovierung von Gebäuden, um eine Mindestmenge an Energie einzusparen und die Energieeffizienzklasse der Gebäude zu verbessern, dies war zuweilen jedoch mit hohen Kosten verbunden. Da keine vergleichende Bewertung der Projektvorzüge vorgenommen wurde und es keine Unter-/Obergrenzen für die Kosteneffizienz gab, wurden Projekte, die höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu niedrigeren Kosten ermöglichten, nicht priorisiert. Der Hof empfiehlt, die Planung, Auswahl und Überwachung der Investitionen und somit die Kosteneffizienz der Ausgaben zu verbessern.

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Zusammenfassung

I

Angesichts der Herausforderung, den Klimawandel einzudämmen, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU verpflichtet, den prognostizierten Energieverbrauch der EU-Mitgliedstaaten bis 2020 um 20 % und bis 2030 um 32,5 % zu verringern. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein Schlüsselinstrument zur Erreichung dieser Ziele. Gebäude haben den größten Anteil am Energieverbrauch und weisen das größte Energieeinsparpotenzial auf.

II

Aus der jüngsten Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieeffizienzziele geht hervor, dass das EU-2020-Ziel wahrscheinlich nicht verwirklicht wird, da der Energieverbrauch in der EU seit dem Jahr 2014 wieder steigt. Die Empfehlungen des Hofes sollen dazu beitragen, dass die EU ihr Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht, indem sie die Kosteneffizienz ihrer Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2021-2027 verbessert.

III

Insgesamt wurden in kohäsionspolitischen operationellen Programmen rund 14 Milliarden Euro – dies entspricht 4 % aller kohäsionspolitischen Mittel (357 Milliarden Euro) des Zeitraums 2014-2020 – zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen, davon 4,6 Milliarden Euro für Wohngebäude. Die Mitgliedstaaten veranschlagten zusätzlich 5,4 Milliarden Euro an nationalen Kofinanzierungsmitteln für alle Gebäude, davon 2 Milliarden Euro für Wohngebäude.

IV

Die Prüfer des Hofes besuchten fünf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Italien (Apulien) und Litauen), die rund 2,9 Milliarden Euro ihrer Kohäsionsmittel für die Energieeffizienz von Gebäuden bereitgestellt haben. Der Hof bewertete, ob diese Mittel kosteneffizient eingesetzt wurden und ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die Empfehlungen aus seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude umgesetzt hatten.

V

Die Kommission hat entsprechend den vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 ausgesprochenen Empfehlungen umfassende Leitlinien zur Verbesserung der Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich ihrer Kosteneffizienz, herausgegeben. Der Hof fand Beispiele für empfehlenswerte Verfahren: den Einsatz von Finanzinstrumenten in Verbindung mit Finanzhilfen und die Differenzierung des Beihilfesatzes, um mehr private Finanzmittel zu mobilisieren und das Risiko von Mitnahmeeffekten zu verringern.

VI

Die Mitgliedstaaten verlangten, dass die Projekte auf einer Energieprüfung (Energy Audit) basieren, Energieeinsparungen in einer bestimmten Höhe erzielen und die Energieeffizienzklasse von Gebäuden verbessern. In den meisten Fällen teilten sie den Projekten die Mittel nach dem Windhundprinzip zu, sodass es ihnen nicht möglich war, die jeweiligen relativen Kosten und Vorteile zu bewerten. Dadurch wurden selten Projekte priorisiert, die Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu geringeren Kosten erbrachten.

VII

Das Überwachungssystem liefert keine Daten zu der Menge an Energie, die durch den Einsatz von EU-Mitteln für die Renovierung von Wohngebäuden eingespart werden konnte. Dies bedeutet, dass die Kommission den Beitrag des EU-Haushalts zum EU-Energieeffizienzziel nicht bewerten kann. Es gibt keinen Indikator, mit dem die sonstigen potenziellen Vorteile dieser Investitionen gemessen werden.

VIII

Wie im Sonderbericht Nr. 21/2012 kommt der Hof zu dem Schluss, dass die EU‑Ausgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhen. Eine bessere Verwaltung, insbesondere im Bereich der Projektauswahl, könnte zu höheren Energieeinsparungen je investiertem Euro führen.

IX

Vor dem Hintergrund ehrgeizigerer Energieeffizienzziele der EU und voraussichtlich knapper werdender Haushalte ist es wichtiger denn je, die Kosteneffizienz der Ausgaben sicherzustellen. Der Hof spricht daher Empfehlungen aus, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihr Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht, indem sie die Kosteneffizienz ihrer Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2021‑2027 verbessert. Diese Empfehlungen betreffen die Planung und Ausrichtung von Investitionen; die Auswahl von Projekten, die – aufgrund einer Bewertung der relativen Kosten und Vorteile – höhere Energieeinsparungen zu geringeren Kosten bieten; die Verwendung von Indikatoren zur Messung der Energieeinsparungen und anderen Vorteile sowie die Belohnung von Maßnahmen, die kosteneffizient Energie sparen.

Einleitung

Energieeffizienzziele: Fortschrittsstand

01

Eine verbesserte Energieeffizienz ist gleichbedeutend mit weniger Energieeinsatz bei gleichem Ertrag1. Eine effizientere Energienutzung kann die Energiekosten der EU‑Bürger senken, zum Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt beitragen und die Luftqualität verbessern.

02

Typische von der EU kofinanzierte Energieeffizienzinvestitionen umfassen die zusätzliche Isolierung von Gebäuden, energieeffiziente Fenster, Temperaturregelungssysteme und die Modernisierung von Heizungsanlagen.

Abbildung 1

Beispiel eines renovierten Gebäudes (vor und nach Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz)

© Shutterstock/Foto: PIXEL to the PEOPLE.

03

2012 wurde in die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU2 das Energieeffizienzziel von 20 % bis 2020 (gegenüber dem prognostizierten Energieverbrauch im Jahr 2020) aufgenommen. In der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU3 erscheint das ehrgeizigere übergeordnete EU-Energieeffizienzziel von mindestens 32,5 % für das Jahr 2030.

04

Die neue Kommission hat sich verpflichtet, den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ anzuwenden, dessen Schwerpunkt auf der Frage liegt, wie die EU die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter verbessern und die Renovierungsquoten steigern kann4.

05

Daten von Eurostat (Februar 2020) zufolge lag der Primärenergieverbrauch in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2018 um 4,9 % über den Zielen für das Jahr 2020 (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2

Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieeffizienzziele für 2020 und 2030 (Primärenergieverbrauch)

Quelle: Eurostat-Statistiken zur Energieeinsparung, Primärenergieverbrauch 2018.

06

Aus der jüngsten Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieeffizienzziele geht hervor, dass das EU-2020-Ziel wahrscheinlich verfehlt wird5. Angesichts dieses Trends wird es umso schwieriger sein, das EU-2030-Ziel, den Energieverbrauch um mindestens 32,5 % zu verringern, zu erreichen. Der Energieverbrauch sollte insbesondere in den Sektoren mit dem größten Energieeinsparpotenzial, zu denen der Gebäudesektor gehört, sinken. In Abbildung 3 ist der Energieverbrauch in der EU nach Sektoren aufgeschlüsselt.

Abbildung 3

Energieverbrauch im Jahr 2017, aufgeschlüsselt nach Sektoren (% der Gesamtmenge)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Eurostat-Daten zum Endenergieverbrauch.

07

Gebäude, insbesondere Wohngebäude, haben den größten Anteil am Energieverbrauch in der EU, gefolgt von den Sektoren Verkehr und Industrie. Der Gebäudesektor ist zugleich der Sektor, in dem in Europa am meisten Energie eingespart werden kann6. In europäischen Haushalten machen allein Heizung und Warmwasser 79 % des gesamten Endenergieverbrauchs aus7. Energieeinsparungen im Zusammenhang mit der Renovierung von Gebäuden sind in der Regel auf eine bessere Isolierung, bessere Heiz- und Kühlsysteme sowie eine bessere Beleuchtung zurückzuführen. Während der Schwerpunkt des vorliegenden Berichts auf dieser Art von Investitionen liegt, waren die EU-Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Energieetiketten für Geräte Gegenstand des vom Hof kürzlich veröffentlichten Sonderberichts Nr. 01/20208.

08

Schätzungen der Kommission zufolge müssen zur Erreichung des Energieeffizienzziels für 2030 jährlich rund 282 Milliarden Euro in die Renovierung des EU-Gebäudebestands investiert werden9. Wenn alle im Rahmen der EU‑Kohäsionspolitik veranschlagten Investitionen in öffentliche Gebäude und Wohngebäude realisiert werden, ergäbe sich im Zeitraum 2014-2020 ein Investitionsaufkommen von rund 2 Milliarden Euro im Jahr.

EU-Ausgaben und rechtlicher Rahmen

09

Im Zeitraum 2014-2020 sollen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds 14 Milliarden Euro für Investitionen in die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben diesen Betrag mit 5 Milliarden Euro an nationalen Kofinanzierungsmitteln aufgestockt. Die Aufschlüsselung dieser Haushaltsmittel nach Mitgliedstaaten ist im Anhang enthalten. In Abbildung 4 sind die im Zeitraum 2014‑2020 für Investitionen in die Energieeffizienz verfügbaren EU‑Kohäsionsmittel aufgeschlüsselt.

Abbildung 4

Aufschlüsselung der im Zeitraum 2014-2020 für Investitionen in die Energieeffizienz verfügbaren EU-Kohäsionsmittel

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

10

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 201010 enthält mehrere Bestimmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude, unter anderem

  1. Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude sowie von Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden;
  2. obligatorische Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz für den Verkauf und die Vermietung von Gebäuden, aus denen die aktuelle Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes hervorgeht und in denen Maßnahmen zu deren Verbesserung empfohlen werden11 (siehe Beispiel in Abbildung 5).

Abbildung 5

Beispiel für einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes

© Shutterstock/Vektorgrafik: Milagli.

11

Die Energieeffizienzrichtlinie von 2012 enthält ebenfalls Bestimmungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, u. a. Energieeffizienzverpflichtungssysteme, die sicherstellen sollen, dass verpflichtete Parteien wie Energieeinzelhandelsunternehmen oder Energieverteiler quantitative Energieeinsparungsziele in ihrem Kundenportfolio erreichen. Aus der Folgenabschätzung für die überarbeitete Richtlinie ging hervor, dass diese Systeme bis Ende 2016 mehr Energieeinsparungen (34 %) bewirkt hatten als jede andere Einzelmaßnahme (freiwillige Vereinbarungen, Steuermaßnahmen, Finanzierungsregelungen und Anreize).

12

Gemäß der Energieeffizienzrichtlinie von 2012 sind die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, alle drei Jahre nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) vorzulegen, die bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie erwartete und/oder erzielte Energieeinsparungen umfassen müssen. Die Kommission bewertet die NEEAP sowie die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Erreichung ihrer nationalen Energieeffizienzziele gemacht haben. Sie übermittelt ihre jährliche Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat. Auf der Grundlage der Bewertung der Berichte und der NEEAP kann die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten.

13

Die nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) werden die NEEAP ersetzen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Pläne, die ein wichtiges Planungsinstrument für sie sein werden, bis Ende 2019 vorlegen. Die NECP werden auch eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Investitionsbedarfs im Bereich der Energieeffizienz spielen. Bis 31. Januar 2020 hatten 18 von 27 Mitgliedstaaten ihre NECP übermittelt.

Geteilte Mittelverwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

14

Innerhalb der Kommission ist die Generaldirektion Energie für die Ausarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik der EU zuständig. Sie formuliert Vorschläge zur Förderung der Energieeffizienz, beaufsichtigt die Umsetzung der Richtlinien und überwacht mithilfe der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Europäischen Umweltagentur die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Energieziele.

15

Die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung ist für die Verwaltung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds (KF) zuständig. Sie trägt zur Energiepolitik der EU bei, indem sie Fördermittel bereitstellt. Die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Programme teilt sie sich mit den Mitgliedstaaten. Für den Zeitraum 2014-2020 legte sie Leitlinien für den Inhalt von Partnerschaftsvereinbarungen und Programmen fest und genehmigte diese – nach Erörterung mit den Mitgliedstaaten – zu Beginn des Finanzierungszeitraums. Sobald die Partnerschaftsvereinbarungen und Programme in Kraft sind, besteht die Hauptaufgabe der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung darin, die Durchführung dieser Programme zu überwachen, indem sie an den Sitzungen der Begleitausschüsse teilnimmt und die jährlichen Durchführungsberichte entgegennimmt. Sie ist nicht an der Auswahl einzelner Projekte beteiligt. Abschließend bewertet sie die mit der Finanzierung erzielten Ergebnisse.

16

Die Mitgliedstaaten legen anhand ihrer Bedarfsanalysen Prioritäten im Bereich Energieeffizienz in den nationalen Rechtsvorschriften und in den NEEAP fest. Sie erstellen operationelle Programme, und die benannten Verwaltungsbehörden wählen mithilfe geeigneter Auswahlverfahren und -kriterien Projekte aus, wobei sie die Kosteneffizienz berücksichtigen. Im Zeitraum 2014-2020 stellte die Kommission den Verwaltungsbehörden umfassende Leitlinien für die Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Programme bereit (siehe Abbildung 6). Die Verwaltungsbehörden überwachen die Projektoutputs und -ergebnisse anhand von Leistungsindikatoren und erstatten der Kommission Bericht über Energieeinsparungen und andere Vorteile, die mithilfe der operationellen Programme erzielt wurden.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

17

Vor dem Hintergrund ehrgeizigerer Energieeffizienzziele der EU und voraussichtlich knapper werdender Haushalte ist es wichtiger denn je, die Kosteneffizienz der Ausgaben sicherzustellen. Mit diesem Bericht soll bewertet werden, ob es der EU gelingt, durch die von ihr kofinanzierten Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden ihre Ziele auf kosteneffiziente Weise zu erreichen. Die Empfehlungen des Hofes sollen dazu beitragen, dass die EU ihr Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 erreicht, indem sie die Kosteneffizienz ihrer Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2021-2027 verbessert.

18

Die Hauptprüfungsfrage lautete, ob EU-kofinanzierte Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anhand von Kriterien ausgewählt wurden, mit denen die Kosteneffizienz voraussichtlich maximiert werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage untersuchte der Hof, ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die richtigen Voraussetzungen für die Auswahl kosteneffizienter Investitionen (einschließlich Bedarfsanalysen, Ausrichtung der Beihilfe, Leistungsrahmen) geschaffen und die Mitgliedstaaten geeignete Auswahlkriterien angewandt hatten.

19

Die Prüfer des Hofes besuchten fünf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Italien (Apulien) und Litauen), die auf der Grundlage ihrer Ausgaben für Energieeffizienz sowie mit Blick auf geografische Ausgewogenheit ausgewählt worden waren. Diese Mitgliedstaaten stellten für den Bereich Energieeffizienz rund 2,9 Milliarden Euro der ihnen im Zeitraum 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Haushaltsmittel bereit.

20

Im Rahmen seiner Prüfung analysierte und bewertete der Hof

  1. nationale und regionale Bedarfsanalysen sowie nationale Energieeffizienz-Aktionspläne,
  2. operationelle Programme und Projektauswahlverfahren,
  3. Überwachungssysteme und Projektdaten zu Energieeinsparungen.
21

Der Schwerpunkt lag auf Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden, die aus dem EFRE und dem KF kofinanziert wurden. Der Hof beurteilte, inwieweit diese Investitionen der Energieeffizienzpolitik der EU entsprechen. Er verfolgte darüber hinaus seinen Sonderbericht Nr. 21/2012 zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude bei der Kommission und in den drei damals besuchten Mitgliedstaaten (Tschechien, Italien und Litauen) weiter, um zu beurteilen, inwieweit die Kommission und die Mitgliedstaaten die in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt hatten12.

Bemerkungen

Die verbesserten Leitlinien der Kommission zur Bedarfsanalyse hatten begrenzte Auswirkungen auf die allgemeine Ausrichtung

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Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme ermöglichen eine klare Ausrichtung der Investitionen, wenn sie auf fundierten Bedarfsanalysen beruhen, die Folgendes umfassen:

  1. Bewertung des Energieverbrauchs und des Energieeinsparpotenzials in allen Sektoren, um die anvisierten Gebäudekategorien und Begünstigten zu ermitteln;
  2. Ermittlung der Hindernisse für Investitionen und der Bereiche, die weitere Unterstützung benötigen und in den NEEAP der Mitgliedstaaten enthalten sind;
  3. Einschätzung, welche Form der Unterstützung (z. B. Finanzhilfen oder Finanzinstrumente) am besten geeignet ist, um den ermittelten Bedarf zu decken und Anreize für eine umfassende Renovierung zu schaffen.

Die von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten hatten keine klare Grundlage für die Ausrichtung der EU-Mittel vorgegeben

23

Die Kommission gab den Mitgliedstaaten umfassende Leitlinien für die Analyse ihres Bedarfs und die Ausgestaltung ihrer Programme zur Finanzierung von Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden an die Hand. Abbildung 6 enthält einen Fahrplan mit den wichtigsten Schritten, deren Einhaltung die Kommission den Verwaltungsbehörden empfohlen hat.

Abbildung 6

Fahrplan für die Umsetzung eines Programms zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden unter Verwendung von Kohäsionsmitteln

Quelle: Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 14.

24

Alle fünf von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten haben in ihren Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen festgestellt, dass die Energieeffizienz ihres Gebäudebestands, insbesondere der Wohngebäude, erhöht werden muss. Die meisten dieser Planungsdokumente nahmen Bezug auf die Bedarfsanalyse, die in den NEEAP oder anderen nationalen Energiestrategiedokumenten enthalten ist.

25

Die fünf Mitgliedstaaten haben in ihre NEEAP nicht alle im Leitfaden und in der Vorlage der Kommission empfohlenen Informationen aufgenommen13, beispielsweise die erwarteten und erzielten Energieeinsparungen für jede Maßnahme, einschließlich der EU-finanzierten Maßnahmen. Nach der Energieeffizienzrichtlinie von 2012 waren die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, die in ihren NEEAP enthaltenen Maßnahmen zu ergreifen oder die Energieeinsparungen zu melden.

26

Tabelle 1 enthält einen Überblick über die wichtigsten Elemente der Bedarfsanalysen für die fünf untersuchten operationellen Programme:

Tabelle 1

Wichtigste Elemente der Bedarfsanalysen für die fünf untersuchten operationellen Programme

Operationelles Programm Wurde eine Klassifizierung der Gebäude nach Energieverbrauch vorgenommen? Wurden potenzielle Energieeinsparungen und der Investitionsbedarf quantifiziert? Wurde die Verwendung von EU-Mitteln eindeutig begründet?
Bulgarien Regionen im Wachstum Nein Nein Ja
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm Nein Nein Ja
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten Ja Ja Nein (siehe Kasten 1)
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm Nein Nein Ja
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Ja Ja Ja

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Kasten 1

In Irland führte die Verwendung von EU-Mitteln für ein zuvor mit nationalen Mitteln gefördertes Programm nicht zu einer Steigerung der Energieeffizienz

In Irland gibt es seit dem Jahr 2000 ein mit nationalen Mitteln finanziertes Programm („Better Energy Warmer Homes“), dessen Zielgruppe Haushalte mit niedrigem Einkommen sind, die von Energiearmut bedroht sind, sich also keine angemessene Heizung leisten können. Als dieses Programm ab dem Jahr 2014 mit EU-Mitteln kofinanziert wurde, reduzierte Irland seine nationalen Mittel, sodass die für das Programm insgesamt bereitgestellten Mittel unverändert bei rund 20 Millionen Euro im Jahr blieben (siehe Abbildung 7). Die so eingesetzten EU-Mittel bewirkten keine spürbare Aufstockung oder Beschleunigung der Investitionen in Energieeffizienz, sondern ersetzten im Wesentlichen die nationale Finanzierung.

Abbildung 7

Zuweisung von Finanzmitteln für das Programm „Better Energy Warmer Homes“ in Irland im Zeitverlauf (Zeitraum 2011-2017)

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

27

In Bezug auf Tschechien und Italien (Apulien) wurden ähnliche Feststellungen getroffen wie bereits im Sonderbericht Nr. 21/2012, in dem der Hof darauf hingewiesen hatte, dass bei den operationellen Programmen des Zeitraums 2007-2013 keine angemessenen Bedarfsanalysen vorgenommen worden waren. In diesen Analysen wurden weder die spezifischen Sektoren ermittelt, in denen Energieeinsparungen erzielt werden konnten, noch die Optionen aufgezeigt, anhand derer diese Energieeinsparungen kosteneffizient verwirklicht werden konnten, um so die gewählten Maßnahmen und deren Kosten zu begründen.

28

Auf dieser Grundlage empfahl der Hof der Kommission, die im Rahmen der Kohäsionspolitik gewährten Förderungen im Programmplanungszeitraum 2014-2020 von der Durchführung einer angemessenen Bedarfsanalyse auf Programmebene abhängig zu machen. Drei (Bulgarien, Tschechien und Italien (Apulien)) der fünf Mitgliedstaaten, denen die Prüfer des Hofes im Jahr 2019 Besuche abstatteten, stützten ihre operationellen Programme jedoch nach wie vor weder auf eine solide Analyse des Energieverbrauchs noch quantifizierten sie das Energieeinsparpotenzial und den entsprechenden Investitionsbedarf. In Litauen hat sich die Situation verbessert, da die nationalen Behörden nunmehr den Investitionsbedarf und die potenziellen Energieeinsparungen quantifizieren.

Den Mitgliedstaaten sind Investitionshindernisse bekannt, die nicht angegangen wurden

29

Obwohl Energiekosten durch eine verbesserte Energieeffizienz erheblich gesenkt werden können, werden viele Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden aufgrund von Markthemmnissen nicht getätigt14. Hierzu gehören mangelndes Bewusstsein und Fachwissen in Bezug auf die Finanzierung und die Vorteile von Energieeffizienz, hohe Anfangskosten, regulatorische Hindernisse bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern (im Fall von Eigentümergemeinschaften ist häufig Einstimmigkeit erforderlich) sowie das Problem divergierender Anreize bzw. das Mieter-Vermieter-Dilemma15. Mit diesem Begriff wird eine Situation bezeichnet, in der der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Verbesserung der Energieeffizienz trägt, von den Einsparungen durch den geringeren Energieverbrauch jedoch nicht profitieren kann, da diese dem Mieter zugutekommen. Der Eigentümer hat daher wenig Anreiz, in Verbesserungen der Energieeffizienz zu investieren.

30

Nach Ansicht der in Bulgarien, Tschechien und Litauen vom Hof befragten Verwaltungsbehörden und Projektbegünstigten stellt die Schwierigkeit, bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern eine Einigung zu erzielen, ein wesentliches Hindernis für die Verbesserung der Energieeffizienz dar.

31

Andere Hindernisse, die insbesondere der Einführung von Mechanismen für die Vergabe von Energieleistungsverträgen im Wege stehen, betreffen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, da Rechtsunsicherheit in Bezug auf die wesentlichen Elemente dieser Verträge und Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen16 sowie bei der Verbuchung dieser Verträge in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des öffentlichen Sektors bestehen. Die Kommission arbeitet an der Beseitigung dieser Hindernisse: Im Jahr 2017 veröffentlichte Eurostat einen Leitfaden17, in dem klargestellt wird, wie diese Verträge in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfasst werden. Dieser Leitfaden wurde 2018 durch weitere Leitlinien ergänzt, die in Zusammenarbeit mit der EIB erstellt wurden18.

32

In keinem der fünf vom Hof untersuchten operationellen Programme wurden die Hindernisse für Energieeffizienzinvestitionen in dem von dem Programm abgedeckten Gebiet und die Maßnahmen zu ihrer Überwindung dargelegt. Zwei der fünf besuchten Mitgliedstaaten berichteten jedoch über spezifische Initiativen zum Abbau einiger Hindernisse:

  • Litauen beschloss, dass sich Eigentümer mit einfacher Mehrheit auf eine Verbesserung der Energieeffizienz in Apartmenthäusern einigen können, und gewährte Haushalten mit niedrigem Einkommen öffentliche Förderungen in Höhe von 100 % der Kosten (siehe Kasten 2);
  • in Tschechien dürfen seit dem Jahr 2018 Wohnungsbaugenossenschaften EU-Mittel für Energieeffizienzinvestitionen beantragen, und im Jahr 2019 brachte das Land eine nationale Werbekampagne auf den Weg, um auf die Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen aufmerksam zu machen.

Finanzhilfen sind nach wie vor die wichtigste Form der Unterstützung bei EU-geförderten Energieeffizienzinvestitionen und nicht nur umfassenden Renovierungen vorbehalten

33

Investitionen in die Energieeffizienz bringen sowohl für die Eigentümer (Wertsteigerung) als auch für die Bewohner (Senkung der Energiekosten) Vorteile mit sich. Bevor die Mitgliedstaaten Finanzhilfen in erheblichem Ausmaß nutzen, sollten sie den Einsatz von Finanzinstrumenten und innovativen Marktmechanismen wie Energieleistungsverträge und Energieeffizienzverpflichtungssysteme erwägen.

34

Die von den Mitgliedstaaten ausgewählten Investitionen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro für die energetische Sanierung von Wohngebäuden werden zu 72 % über Finanzhilfen und zu 28 % über Finanzinstrumente finanziert.

35

Alle fünf besuchten Mitgliedstaaten bekundeten in ihren Partnerschaftsvereinbarungen die Absicht, den Einsatz von Finanzinstrumenten zur Unterstützung von Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden zu prüfen. Bislang hat jedoch nur Litauen EU-Mittel verwendet, um ein solches Instrument für Wohngebäude einzurichten (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Empfehlenswertes Verfahren – Litauen nutzt Finanzinstrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz von Apartmenthäusern

Aufgrund der positiven Erfahrungen, die im Zeitraum 2007-2013 mit der Nutzung von Finanzinstrumenten für solche Investitionen gemacht wurden, hat Litauen für den Zeitraum 2014-2020 ein Finanzinstrument eingerichtet, das Eigentümergemeinschaften Vorzugsdarlehen in Höhe von 314 Millionen Euro gewährt. Es wird für die Renovierung von rund 4 000 Apartmenthäusern verwendet, was das Ziel des 2004 angelaufenen nationalen Programms für die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist.

Die vergebenen Darlehen haben eine durchschnittliche Tilgungslaufzeit von 20 Jahren bei einem festen Zinssatz von 3 %. Die Darlehen werden mit einer Finanzhilfe aus nationalen Mitteln kombiniert, deren Höhe sich im Zeitverlauf auf 15-40 % des Darlehensbetrags belief. Bei einkommensschwachen Haushalten deckt die Finanzhilfe den Investitionsbetrag in voller Höhe ab.

36

Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten, EU-Kohäsionsmittel, insbesondere wenn sie als Finanzhilfen gewährt werden, in erster Linie zur Unterstützung von umfassenden Renovierungen, die über die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz hinausgehen und zu erheblichen Energieeinsparungen führen (in der Regel über 60 %19), zu verwenden.

37

Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Arten von Begünstigten, die Formen der Unterstützung und die Beihilfesätze, die bei den fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen verwendet wurden:

Tabelle 2

Art der Begünstigten, Formen der Unterstützung und Beihilfesätze bei den fünf untersuchten operationellen Programmen

Operationelles Programm Art der Begünstigten Form der Unterstützung Satz der öffentlichen Beihilfe
Bulgarien Regionen im Wachstum Private Eigentümer Finanzhilfe 100 %
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm Private Eigentümer Finanzhilfe 30 % oder 40 % (je nach Energieeinsparungen)
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten Öffentliche und private Eigentümer Finanzhilfe 100 %
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm Öffentliche Einrichtungen Finanzhilfe 100 % (oder 90 % für Begünstigte, die 10 % des Projekts kofinanzieren)
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Private Eigentümer Darlehen in Kombination mit Finanzhilfen 15 % - 40 % Finanzhilfe
100 % Finanzhilfe für einkommensschwache Haushalte

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden.

38

Die Verwendung unterschiedlicher Beihilfesätze in Litauen ist ein empfehlenswertes Verfahren, um mehr private Finanzmittel zu mobilisieren und das Risiko von Mitnahmeeffekten zu verringern. Durch diese Differenzierung werden höhere Beihilfesätze für Projekte mit größeren Energieeinsparungen, für die Installation individueller Zähler und für Haushalte mit niedrigem Einkommen (was zur Bekämpfung der Energiearmut beiträgt) gewährt.

39

In Tschechien reichte nur ein Viertel der Begünstigten Projekte ein, die für eine öffentliche Beihilfe in Höhe von 40 % in Betracht kamen. Für die Gewährung dieses Beihilfesatzes waren Energieeinsparungen von mindestens 40 % und die Einstufung in Energieeffizienzklasse „B“ nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erforderlich. Die von drei Viertel der Begünstigten eingereichten Projekte kamen für den niedrigeren Beihilfesatz (30 %) in Betracht, der Energieeinsparungen von lediglich 20 % voraussetzte. Die Begünstigten empfanden den zusätzlichen Nutzen des höheren Beihilfesatzes als unzureichend, um die höheren Kosten der umfassenderen Renovierungsprojekte auszugleichen.

40

Bulgarien, Irland und Italien (Apulien) haben die Beihilfesätze nicht differenziert, um Anreize für umfassendere Renovierungen zu schaffen oder dem Umfang oder der Komplexität der Investitionen Rechnung zu tragen, sondern nur – im Falle Italiens (Apulien) – um die Bereitschaft öffentlicher Stellen zur Finanzierung von 10 % der Investition zu berücksichtigen. Irland begründete dies damit, dass eines der beiden von der EU kofinanzierten Programme auf ältere und schutzbedürftige Menschen ausgerichtet ist, die von Energiearmut bedroht sind.

41

Die fehlende Differenzierung des Beihilfesatzes bedeutet, dass selbst bei der Finanzierung einfacher Verbesserungen (z. B. Modernisierung von Beleuchtungsanlagen, Austausch von Heizkesseln), die mit einer kurzen Amortisationszeit und geringen Stückkosten verbunden sind, sehr hohe öffentliche Beihilfesätze zur Anwendung kommen. In Kasten 3 sind Beispiele für zwei operationelle Programme aufgeführt, deren Schwerpunkt Energieeffizienzverbesserungen sind, die keine großen Investitionen erfordern.

Kasten 3

Beispiele für operationelle Programme, deren Schwerpunkt Energieeffizienzverbesserungen sind, die keine großen Investitionen erfordern

In Irland wurden im Rahmen des Programms „Better Energy Warmer Homes“ Projekte mit einem Beihilfesatz von 100 % finanziert, die in erster Linie einfache Aufrüstungsmaßnahmen (Innendämmung, Dachbodenisolierung, Warmwasserspeicher- und Hohlwanddämmung) umfassten. Solche Aufrüstungen sind relativ kostengünstig (die durchschnittlichen Kosten der im Zeitraum 2014-2017 finanzierten Projekte beliefen sich auf 3 161 Euro) und haben im Allgemeinen kurze Amortisationszeiten. Die Energieeffizienzklasse der meisten unterstützten Haushalte hat sich nach Abschluss des Projekts jedoch nicht verbessert (siehe Ziffer 85), was bestätigt, dass die Investitionen keine großen Energieeinsparungen bewirkt haben.

In Italien wurden im Rahmen des interregionalen operationellen Programms für Energie 2007-2013, das der Hof zur Weiterverfolgung seines Sonderberichts Nr. 21/2012 untersucht hat, Energieeffizienzprojekte in Kampanien, Kalabrien, Apulien und Sizilien unterstützt. Bei den 2014 und 2015 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für mit einem Beihilfesatz von 100 % finanzierte Projekte wurden vorab lediglich einfache Modernisierungen ausgewählt, in der Regel der Kauf und die Installation von LED-Lampen und Wärmepumpen. Dadurch konnten die Behörden die verbleibenden Haushaltsmittel vor dem Stichtag 31. Dezember 2015 rasch ausgeben, und die Investitionen hatten im Durchschnitt eine kurze Amortisationszeit. Allerdings war damit auch ein hohes Risiko von Mitnahmeeffekten verbunden, d. h. der Finanzierung von üblichen Verbesserungen, die genauso ohne EU-Finanzierung vorgenommen worden wären.

© Shutterstock/Foto: Marko Mitrovicv.

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Diese „investitionsarmen“ Aufrüstungen können zu einem sogenannten „Lock-in-Effekt“ führen. Dies bedeutet, dass es nach Durchführung einiger einfacher Energieeffizienzmaßnahmen weniger kosteneffizient ist, später umfassendere Maßnahmen durchzuführen20. Die Folgewirkung kann sein, dass die im Gebäudebestand erforderlichen Energieeinsparungen mittel- und langfristig nicht erzielt werden können, da die Anzahl der Renovierungsarbeiten, die ein Haushalt durchführen kann, in der Regel auf eine oder maximal zwei begrenzt ist. Öffentliche Beihilfen, insbesondere in Form von Finanzhilfen mit einem Beihilfesatz von 100 %, sind daher für einfache Aufrüstungen weniger geeignet als für umfassende Renovierungsarbeiten. Da einfache Aufrüstungen mit kurzen Amortisationszeiten in der Regel rentabel sind, sollten sie ganz ohne öffentliche Unterstützung oder über Finanzinstrumente finanziert werden.

Die Projektauswahl wird nicht hinreichend von Kosteneffizienzerwägungen bestimmt

43

Die Kosteneffizienz sollte bei Entscheidungen über öffentliche Ausgaben ein maßgeblicher Faktor sein, insbesondere wenn es um Energieeffizienzprojekte geht: Ein Vergleich von Kosten und Nutzen der Investitionen ermöglicht die Auswahl der Projekte mit den größeren Energieeinsparungen und anderen Vorteilen je investiertem Euro. Diese Vorgehensweise steht in Einklang mit den in Artikel 33 der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit21. In der Folgenabschätzung für die vorgeschlagene Energieeffizienzrichtlinie wurde angeführt, dass das Ziel, den prognostizierten Energieverbrauch der EU bis 2020 um 20 % zu verringern, durch die Einführung kosteneffizienter Maßnahmen erreicht werden könnte. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um eine kosteneffiziente, umfassende Renovierung von Gebäuden zu fördern22.

44

Die Kommission riet den Mitgliedstaaten in den Leitlinien, Auswahlkriterien anzuwenden, durch die kosteneffizientere Projekte priorisiert werden23. Dies sollte wie folgt geschehen:

  1. Forderung, dass Projekten eine Energieprüfung und/oder ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz zugrunde liegen muss. Diese dienen der Ermittlung und Quantifizierung kosteneffizienter Möglichkeiten für Energieeinsparungen; außerdem sollen sie die Überwachung und Überprüfung der mit den Projekten tatsächlich erzielten Energieeinsparungen ermöglichen;
  2. Festlegung von Unter- und/oder Obergrenzen für Schlüsselparameter wie die einzusparende Energiemenge, die Mindestenergieeffizienzklasse, die das Gebäude erreichen soll, den Nettobarwert, die einfache Amortisationszeit24 und die Kosten je eingesparter Energieeinheit. Mit diesen Grenzwerten soll das Risiko minimiert werden, dass sehr einfache Maßnahmen, die wahrscheinlich ohnehin durchgeführt würden (z. B. der Austausch der Beleuchtungsanlage, der sich in der Regel sehr schnell amortisiert), oder Investitionen, die im Verhältnis zur eingesparten Energie zu teuer sind (z. B. Investitionen, deren Amortisationszeit die Nutzungsdauer der verwendeten Materialien übersteigt), finanziert werden. Abbildung 8 enthält eine Kategorisierung der Energieeffizienzinvestitionen, aus der hervorgeht, dass komplexere und anspruchsvollere Sanierungen in der Regel mit höheren Kosten und einer längeren Amortisationszeit verbunden sind;
  3. Bewertung der relativen Kosten und Vorteile von Projekten, einschließlich der Nebeneffekte und externen Effekte (z. B. Gesundheit, sozialer Zusammenhalt, Stadterneuerung, Wachstum und Beschäftigung, Verringerung der Luftverschmutzung und Eindämmung des Klimawandels, Einsparungen im öffentlichen Haushalt usw.), die Investitionen im Bereich Energieeffizienz erbringen sollten, und Priorisierung von Projekten, die möglichst kosteneffizient zur Erreichung der politischen Ziele beitragen.

Abbildung 8

Kategorisierung der Energieeffizienzinvestitionen

Quelle: Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 46.

Energieprüfungen und Energieausweise bilden eine gute Grundlage für die Bewertung von Investitionen

45

In allen fünf Mitgliedstaaten, die der Hof im Rahmen seiner Prüfung besuchte, mussten Projekte auf einer Energieprüfung, einem Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz oder zumindest einer Energiebewertung beruhen (die in Irland nicht dazu führte, dass ein Ausweis ausgestellt wurde, in dem die Energieeffizienzklasse des Haushalts vor den Sanierungsarbeiten angegeben war). Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 dargelegten Feststellungen, wonach Energieprüfungen in Tschechien, Italien und Litauen noch nicht gängige Praxis waren. Damals kam der Hof zu dem Schluss, dass Energieprüfungen nicht immer verpflichtend oder von hinreichender Qualität25 waren, und er empfahl, Energieprüfungen bei der Auswahl von Energieeffizienzprojekten als wichtigstes Kriterium heranzuziehen.

46

In allen fünf besuchten Mitgliedstaaten mussten die Begünstigten nach den Sanierungsarbeiten einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorlegen, aus dem die neue Energieeffizienzklasse und der Energieverbrauch der renovierten Wohnung oder des renovierten Gebäudes hervorgehen. Die Differenz im Energieverbrauch, der in den Ausweisen vor und nach den Sanierungsarbeiten angegeben ist, ermöglicht eine Schätzung der durch das Projekt erzielten Energieeinsparungen.

47

In Italien (Apulien) verlangte die Verwaltungsbehörde, dass im Rahmen der Projekte Systeme zur Überwachung der tatsächlich in den Gebäuden erzeugten und verbrauchten Energiemenge installiert werden. In Litauen wurde der Beihilfesatz der Finanzhilfen, die ergänzend zu den von der EU kofinanzierten Darlehen gewährt werden, für Projekte angehoben, die die Installation individueller Zähler in Haushalten umfassen (siehe Ziffer 38).

48

Die auf der Differenz im Energieverbrauch, der aus den Energieausweisen vor und nach den Sanierungsarbeiten hervorgeht, beruhenden Schätzungen liefern trotz all ihrer Unzulänglichkeiten eine einfach zu erhebende Zahl der je Projekt erzielten Energieeinsparungen. Diese Zahl kann mit den Projektkosten abgeglichen werden, um die geschätzten Kosten je eingesparter Energieeinheit zu berechnen. In seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 empfahl der Hof der Kommission, die Kosteneffizienz der operationellen Programme auf der Grundlage der Kosten je eingesparter Energieeinheit zu überwachen26. Die Kommission stimmte der Empfehlung des Hofes jedoch nicht uneingeschränkt zu und setzte sie nicht um.

Die nationalen Behörden wählen Projekte aus, die zwar voraussichtlich zu Energieeinsparungen führen, jedoch zuweilen mit hohen Kosten verbunden sind

49

Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und die Kostenobergrenzen je eingesparter Energieeinheit für Projekte im Rahmen der fünf untersuchten operationellen Programme:

Tabelle 3

Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Kostenobergrenze je eingesparter Energieeinheit bei den fünf untersuchten operationellen Programmen

Operationelles Programm Mindestenergieeffizienz­klasse nach den Sanierungsarbeiten Mindestenergieeinsparun­gen nach den Sanierungsarbeiten Kostenobergrenze je eingesparter Energieeinheit?
Bulgarien Regionen im Wachstum C 60 % bei umfassenden Renovierungen, ansonsten kein Mindestprozentsatz Nein, nur Kostenobergrenze je Quadratmeter
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm Nein 20 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 30 % Nein, aber eine hohe private Kofinanzierung (60-70 %) verringert das Risiko eines „Goldplating“
C 30 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 30 %
B 40 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 40 %
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten Verbesserung um mindestens eine Energieeffizienzklasse Keine Vorgabe Nein
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm C 10 % (oder 30 %, um die beste Bewertung zu erhalten) Nein
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung D 20 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 15 % (bis 2017) Nein, aber eine hohe private Kofinanzierung (60-85 %) verringert das Risiko eines „Goldplating“
C 40 % bei Projekten mit einem Beihilfesatz von 40 % (bis 31.10.2017) bzw. 30 % (ab 1.11.2017)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Verwaltungsbehörden.

50

In Bulgarien, Tschechien, Italien und Litauen war durch diese Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die nach den Sanierungsarbeiten erreicht sein mussten, sichergestellt, dass bei den Projekten Mindestziele verfolgt wurden27. Dies ist eine positive Entwicklung im Vergleich zu den Feststellungen, zu denen der Hof bei seiner früheren Prüfung gelangte.

51

Da Obergrenzen für die Kosten je Energieeinheit fehlen, könnten jedoch Projekte finanziert werden, die – gemessen an ihren Kosten – geringe Energieeinsparungen erzielen. Die durch die Projekte entstandenen finanziellen Einsparungen bei den Energiekosten reichen daher möglicherweise nicht aus, um die Anfangsinvestitionen während der Lebensdauer der verwendeten Materialien (in der Regel 30 Jahre28) zu kompensieren.

52

Dieses Risiko ist geringer, wenn die Begünstigten einen hohen Anteil der Projektkosten kofinanzieren, wie dies beispielsweise in Tschechien und Litauen der Fall ist, und größer, wenn die öffentliche Unterstützung sehr hoch ist, d. h. in Bulgarien, Irland und Italien (Apulien). Tabelle 4 gibt einen Überblick über die durchschnittliche einfache Amortisationszeit der im Rahmen der vom Hof untersuchten operationellen Programme unterstützten Energieeffizienzinvestitionen.

Tabelle 4

Durchschnittliche einfache Amortisationszeit der unterstützten Energieeffizienzinvestitionen bei den fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen

Operationelles Programm Durchschnittliche einfache Amortisationszeit der unterstützen Projekte
Bulgarien Regionen im Wachstum Nicht verfügbar (Daten zu Energieeinsparungen werden nicht erfasst)
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm 9 Jahre
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten Nicht verfügbar (Daten zu Energieeinsparungen werden nicht erfasst)
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm 24 Jahre
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 11 Jahre

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden und unter Anwendung des Strompreises für Privathaushalte im Jahr 2018 (https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Electricity_price_statistics).

53

Die durchschnittliche einfache Amortisationszeit der in den vom Hof untersuchten operationellen Programmen vorgesehenen Energieeffizienzprojekte betrug zwischen neun und 24 Jahre und lag damit über der durchschnittlichen einfachen Amortisationszeit (sieben Jahre) der 5 152 in der De-Risking Energy Efficiency Platform (DEEP) erfassten Projekte. Diese Plattform enthält Daten, die von öffentlichen und privaten Investmentfonds und Finanzinstituten, nationalen und regionalen Behörden sowie Anbietern von Energieeffizienzlösungen in der gesamten EU bereitgestellt wurden29. Die Kommission hat diese Plattform ins Leben gerufen, um Energieeffizienzinvestitionen in der EU durch Datenaustausch und Analyse abgeschlossener Projekte zu verbessern.

54

In Italien (Apulien) hatte das Fehlen einer Obergrenze für die Kosten je eingesparter Energieeinheit die Finanzierung mehrerer teurer Projekte zur Folge, durch die zu wenig Energie eingespart werden wird, um die hohen Anfangsinvestitionskosten innerhalb der Lebensdauer der verwendeten Materialien oder der Gebäude selbst zu kompensieren. Wie die folgende Abbildung zeigt, werden sich bei 35 % der Projekte die Kosten der Anfangsinvestition wahrscheinlich nicht innerhalb von 30 Jahren amortisieren.

Abbildung 9

Aufschlüsselung der Energieeffizienzprojekte im Rahmen des operationellen Programms Italien (Apulien) nach Amortisationszeit

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden und unter Anwendung des Strompreises für Privathaushalte im Jahr 2018 (https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Electricity_price_statistics).

55

In Bulgarien und Irland kann die Kosteneffizienz der Investitionen nicht beurteilt werden, weil keine Überwachungsdaten zu den mithilfe der Projekte in Wohngebäuden erzielten Energieeinsparungen vorliegen.

56

In Irland sollten mit dem regionalen operationellen Programm für den Süden und den Osten umfassende und deutliche Steigerungen der Energieeffizienz unterstützt werden, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienzklasse um mindestens eine Stufe führen30. In der Praxis wurde bei den Projekten kein Energieeinsparziel festgelegt, es wurden keine Angaben zu den Energieeinsparungen gemacht und bei mehr als der Hälfte der unterstützten Haushalte wurde keine Verbesserung der jeweiligen Energieeffizienzklasse erreicht (siehe Ziffer 85).

57

Diese Feststellungen sind mit jenen des Sonderberichts Nr. 21/2012 vergleichbar, in dem der Hof zu dem Schluss kam, dass Energieeffizienzprojekte in öffentlichen Gebäuden im Verhältnis zu den erzielten Energieeinsparungen oft zu kostspielig waren und eine zu lange Amortisationszeit aufwiesen (durchschnittlich rund 50 Jahre)31. Auf dieser Grundlage empfahl der Hof der Kommission, bei der Auswahl der Projekte eine maximal zulässige einfache Amortisationszeit und Standardinvestitionskosten je einzusparender Energieeinheit festzulegen.

58

Gemäß den technischen Leitlinien der Kommission zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Kohäsionsmitteln kann für förderfähige Projekte eine maximale und/oder minimale Amortisationszeit festgelegt werden, was jedoch einen Lock-in-Effekt mit vorrangiger Finanzierung leicht erreichbarer Ziele zur Folge haben könnte32. In der Praxis hatte jedoch keine der besuchten Verwaltungsbehörden solche Grenzwerte festgelegt.

Auswahlkriterien priorisieren nach wie vor nicht die kosteneffizientesten Projekte

59

Tabelle 5 gibt einen Überblick über die Projektauswahlverfahren sowie die wesentlichen Kriterien für die Mittelvergabe und für die Projektauswahl, die im Rahmen der fünf untersuchten operationellen Programme herangezogen wurden:

Tabelle 5

Projektauswahlverfahren und Kriterien bei den fünf untersuchten operationellen Programmen

Operationelles Programm Projektauswahlverfahren Wesentliche Kriterien für die Mittelvergabe Wesentliche Kriterien für die Projektauswahl
Bulgarien Regionen im Wachstum Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (92 % des Haushalts) Die Kommunen wählen Gebäude nach Alter, Anzahl der Haushalte, Standort und anderen Kriterien, nicht nach der Kosteneffizienz der Energieeinsparungen aus. Bei offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gab es keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen.
Wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (8 % des Haushalts) Bei der im Jahr 2018 veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Prioritätsachse 2 bezogen sich die Kriterien, für die die meisten Punkte vergeben wurden, auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen.
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Landesweite offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Mittel wurden den lokalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Anzahl der eingegangenen Anträge zugewiesen, nicht auf der Grundlage der Kosteneffizienz der Energieeinsparungen Keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm Wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Die Kriterien, für die die meisten Punkte vergeben wurden (65 von 100), bezogen sich auf Energieeinsparungen.
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Keine Kriterien, die sich auf die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen bezogen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden.

60

Mit Ausnahme von Italien (Apulien) und einer relativ unbedeutenden Aufforderung (8 % der Mittel) in Bulgarien stellten die von den Prüfern besuchten Verwaltungsbehörden in der Praxis die Mittel für Energieeffizienzprojekte in Wohngebäuden mittels offener Aufforderungen bereit, d. h. nach dem Windhundprinzip. Diese Vorgehensweise ermöglichte den Verwaltungsbehörden den kontinuierlichen Eingang von Anträgen und im Allgemeinen kurze Bearbeitungszeiten.

61

Bei Verwendung solcher offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können die relativen Kosten und Vorteile der Projekte jedoch nicht bewertet werden. Hierzu gehören die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen sowie weitere Vorteile, die Energieeffizienzinvestitionen erbringen sollten (z. B. Verbesserung der Gesundheit, Stadterneuerung, Verringerung der Energiearmut, Senkung der Energiekosten, Eindämmung des Klimawandels, Verringerung der Luftverschmutzung). Projekte, die zu niedrigeren Kosten höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile erzielten, wurden daher nicht priorisiert.

62

Nur Italien (Apulien) nutzte eine wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um die relative Kosteneffizienz von Energieeffizienzprojekten zu bewerten (siehe Kasten 4).

Kasten 4

Beispiel eines operationellen Programms unter Verwendung einer wettbewerbsorientierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Bewertung der relativen Kosteneffizienz von Energieeffizienzprojekten

In Italien (Apulien) nutzte die Verwaltungsbehörde eine wettbewerbsorientierte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und wandte ein Kriterium für die Kosteneffizienz der Energieeinsparungen an. Dadurch hätte es möglich sein sollen, Projekte zu priorisieren, die mehr Energie zu geringeren Kosten einsparen. Es konnte jedoch nicht verhindert werden, dass auch Projekte finanziert wurden, die im Verhältnis zu ihren Kosten geringe Energieeinsparungen erzielten. Grund dafür sind das Fehlen einer Obergrenze für die Kosten je eingesparter Energieeinheit (siehe Ziffer 53) und die geringe Gewichtung, die dieses Kriterium in der Praxis hatte (3 % anstelle der 20 % der in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Punkte wurden nach diesem Kriterium vergeben). Dies lag daran, dass es sich bei dem kosteneffizientesten Projekt, das als Grundlage für die Bewertung der anderen Projekte herangezogen wurde, um einen Sonderfall handelte (da es nur einfache Maßnahmen wie Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und Thermostatventile umfasste). Infolgedessen erhielten fast alle (95 %) anderen Projekte eine sehr ähnliche Punktzahl (zwischen 0 und 5 von 20 Punkten), wodurch eine tatsächliche Priorisierung verhindert wurde. Zum Vergleich: In den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des von Italien auf nationaler Ebene finanzierten Programms zur Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Zentralverwaltung macht dieses Kriterium 60 % der Punkte aus, die für ein Projekt vergeben werden können.

63

Diese Feststellungen sind mit denen im Sonderbericht Nr. 21/2012 vergleichbar, in dem der Hof zu dem Schluss kam33, dass die Kosteneffizienz bei den Mittelzuweisungen der Mitgliedstaaten für Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte kein ausschlaggebender Faktor war. Auf dieser Grundlage empfahl der Hof, für die Auswahl von Projekten Kriterien heranzuziehen, die auf Standardinvestitionskosten je einzusparender Energieeinheit beruhen.

64

In den von der Kommission veröffentlichten technischen Leitlinien zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Kohäsionsmitteln ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten anhand von Kriterien ermitteln müssen, welche Energieeffizienzprojekte am kosteneffizientesten sind und bei der Auswahl Vorrang erhalten sollten34. Die Ergebnisse, zu denen der Hof bei der aktuellen Prüfung gelangte, zeigen jedoch, dass dies weitgehend nicht umgesetzt wurde.

Ein unzulänglicher Leistungsrahmen

65

Leistungsdaten zu Energieeffizienzausgaben sollten belegen, was mit den EU-Mitteln erreicht wurde, und nachweisen, dass diese Mittel sinnvoll eingesetzt wurden (Rechenschaftspflicht)35. Aus diesen Informationen sollte hervorgehen, dass die Mitgliedstaaten kosteneffiziente Projekte ausgewählt haben.

66

Damit die Ergebnisorientierung der Ausgaben sichergestellt ist, sollte der Leistungsrahmen laut den Leitlinien der Kommission36 Folgendes umfassen:

  1. konkrete, messbare, erreichbare, sachgerechte und mit einem Datum versehene Ziele für jedes operationelle Programm, mit denen festgelegt wird, wie die von der EU kofinanzierten Maßnahmen zu den Energieeffizienzzielen der EU beitragen;
  2. Indikatoren zur Überwachung der konkreten Outputs und Ergebnisse der Projekte. Da das Hauptziel der geprüften Ausgaben darin besteht, Energie zu sparen, sollten diese Indikatoren in erster Linie Aufschluss über die eingesparte Energiemenge und eventuell andere durch Projekte erzielte Ergebnisse angeben. Das Überwachungssystem sollte es ermöglichen, diese Daten zu aggregieren, um über mithilfe operationeller Programme erzielte Energieeinsparungen und damit über den Beitrag des EU-Haushalts zu den Energieeffizienzzielen der EU Bericht zu erstatten;
  3. Ex-ante-Konditionalitäten, damit sichergestellt ist, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Ausgaben geschaffen wurden, und eine leistungsgebundene Reserve, um operationelle Programme zu belohnen, die so ausgestaltet sind, dass sich Energieeinsparungen nachweislich kosteneffizient erzielen lassen.

Gemeinsame Indikatoren messen die Energieeinsparungen durch Investitionen in öffentliche Gebäude, jedoch nicht in Wohngebäude

67

In allen fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen wurden konkrete Ziele für die vorgesehenen Energieeffizienzmaßnahmen festgelegt, die auf der Notwendigkeit beruhen, die Energieeffizienz des Gebäudebestands, insbesondere von Wohngebäuden, zu erhöhen (siehe Ziffer 24). Die Ziele sind für das übergeordnete EU-Energieeffizienzziel relevant und mit einem Datum versehen (die Ergebnisse sollten bis 2023 erreicht sein). In keinem der untersuchten operationellen Programme wurden jedoch die erwarteten Energieeinsparungen, die durch die Investitionen erzielt werden sollen, oder die erwarteten Kosten je eingesparter Energieeinheit festgelegt.

68

Die fondsspezifischen Verordnungen37 enthalten ein Verzeichnis gemeinsamer Outputindikatoren, die die Mitgliedstaaten überall dort verwenden sollten, wo der Indikator relevant ist, um den Output der geförderten Investition auszudrücken. Für Ausgaben in die Energieeffizienz von Gebäuden sind die beiden folgenden Indikatoren relevant:

  1. Gemeinsamer Outputindikator 31 „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“, der sich auf die Ausgaben für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bezieht;
  2. Gemeinsamer Outputindikator 32 „Rückgang des jährlichen Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden“, der die Energieeinsparungen misst, die insbesondere durch Ausgaben für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude erzielt werden.
69

In Abbildung 10 und Abbildung 11 sind die Fortschritte dargestellt, die bei den gemeinsamen Outputindikatoren 31 und 32 bis 2018 bezogen auf den Zielwert für 2023 gemacht wurden.

Abbildung 10

Gemeinsamer Outputindikator 31 „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

Abbildung 11

Gemeinsamer Outputindikator 32 „Rückgang des jährlichen Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden“

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission.

70

Bei Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude gibt der Gemeinsame Outputindikator 32 Auskunft über die eingesparte Energie. Bei Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden gibt der Gemeinsame Outputindikator 31 jedoch die Zahl der Haushalte mit einer verbesserten Energieeffizienzklasse und nicht die eingesparte Energie an.

71

Da es keinen gemeinsamen Indikator gibt, aus dem die durch Investitionen in Wohngebäude eingesparte Energiemenge hervorgeht, lässt sich nicht feststellen, wie viel Energie durch die zulasten des EU-Haushalts 2014-2020 geplanten Investitionen in Höhe von 4,6 Milliarden Euro38 in die Energieeffizienz von Wohngebäuden eingespart werden wird. Auch der Gesamtbeitrag des EU-Haushalts zu den Energieeffizienzzielen der Union kann nicht beziffert werden.

72

Diese Feststellungen ähneln jenen des Sonderberichts Nr. 21/2012, in dem der Hof zu dem Schluss kam39, dass die Leistungsindikatoren für Energieeffizienzmaßnahmen für die Überwachung der Programme nicht geeignet waren und die Ergebnisse der Energieeffizienzmaßnahmen EU-weit nicht aggregiert werden konnten. Auf dieser Grundlage empfahl der Hof, EU-weit vergleichbare Leistungsindikatoren zu verwenden. Die Kommission hat diese Empfehlung teilweise umgesetzt, indem sie für den Zeitraum 2014-2020 den Gemeinsamen Outputindikator 32 einführte, aus dem die Energieeinsparungen bei EU-finanzierten Investitionen hervorgehen, jedoch nur für öffentliche Gebäude. Für den Zeitraum 2021-2027 hat die Kommission den gemeinsamen Ergebnisindikator RCR 26 „jährlicher Endenergieverbrauch (davon: Wohngebäude, private Nichtwohngebäude, öffentliche Nichtwohngebäude)“ vorgeschlagen.

73

Zusätzlich zu den gemeinsamen Outputindikatoren wurden bei den fünf untersuchten operationellen Programmen die folgenden programmspezifischen Indikatoren verwendet, die auf die von ihnen unterstützten spezifischen Investitionen ausgerichtet sein sollten:

Tabelle 6

Programmspezifische Indikatoren bei den fünf untersuchten operationellen Programmen

Operationelles Programm Indikator Maßeinheit Ausgangswert im Jahr 2013 Wert im Jahr 2018 (oder zuletzt gemeldeter Wert) Fortschritt
Bulgarien Regionen im Wachstum Endenergie­verbrauch der Haushalte (in 1 000 t RÖE*) 2 257 2 319 -
Endenergie­verbrauch der öffentlichen Verwaltung, des Handels und des Dienstleistungssektors (in 1 000 t RÖE) 964 1 200 - -
Tschechien Integriertes regionales operationelles Programm Endenergie­verbrauch der Haushalte MWh/Jahr 70 027 778 80 497 553 - -
Irland Regionales operationelles Programm für den Süden und den Osten Durchschnittliche Wärmeleistung von Wohneinheiten in der Südostregion kWh/m2/Jahr 210 144 ++
Italien (Apulien) Regionales operationelles Programm Stromverbrauch der öffentlichen Verwaltung je Arbeitseinheit GWh 3,2 3,3 -
Litauen Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Endenergie­verbrauch im Dienstleistungs­sektor und in Privathaushalten (in 1 000 t RÖE) 2 110 2 090 +

* Die Tonne Rohöläquivalent (t RÖE) ist eine Energieeinheit, die als die Menge an Energie definiert ist, die bei der Verbrennung einer Tonne Rohöl freigesetzt wird. Sie beträgt ungefähr 11 630 Kilowattstunden (kWh).

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der besuchten Verwaltungsbehörden.

74

In allen fünf besuchten Mitgliedstaaten sind diese „Ergebnisindikatoren“ statistischer Natur und geben beispielsweise Auskunft über den Energieverbrauch aller Gebäude in einem Mitgliedstaat, nicht nur über Gebäude, die mit EU-finanzierten Projekten renoviert wurden. Die mithilfe EU-finanzierter Investitionen in die Energieeffizienz erzielten Energieeinsparungen gehen aus diesen Indikatoren daher nicht hervor.

75

In drei der fünf besuchten Mitgliedstaaten wurden Daten zu der Menge an Energie erhoben, die durch die einzelnen Projekte eingespart werden konnte. Dabei wurden auch Projekte berücksichtigt, die sich auf Wohngebäude bezogen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten jedoch nicht aufgefordert, Daten für die Überwachung der durchschnittlichen Kosten je eingesparter Energieeinheit vorzulegen.

76

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben in ihren Planungsdokumenten angegeben, dass Energieeffizienzinvestitionen auch andere Vorteile als Energieeinsparungen bringen (z. B. Verbesserung der Gesundheit, Stadterneuerung, Lebensqualität, Verringerung von Energiearmut, Energiekosten und Luftverschmutzung). In keinem der besuchten Mitgliedstaaten wurden jedoch Indikatoren verwendet, um diese zusätzlichen Vorteile zu messen.

Die Indikatoren können zur Überwachung der Kosteneffizienz nicht herangezogen werden

77

Mit keinem der in den fünf besuchten Mitgliedstaaten verwendeten Indikatoren wird die Kosteneffizienz der Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden gemessen. Auf der Grundlage ähnlicher Ergebnisse bei seiner früheren Prüfung empfahl der Hof, die Kosten je eingesparter Energieeinheit sowie die geplante und tatsächliche Amortisationszeit zu überwachen40. Dies könnte dazu beitragen, Richt- und Grenzwerte für die Auswahl von Projekten zu ermitteln (siehe Ziffer 58) und die Leistung der operationellen Programme bei der Erzielung der angestrebten Ergebnisse zu bewerten, wenn die leistungsgebundene Reserve zugewiesen wird (siehe Ziffer 82).

78

Die Kommission stimmte der Empfehlung des Hofes jedoch nicht uneingeschränkt zu: Sie war der Ansicht, dass die Vergleichbarkeit der empfohlenen Indikatoren begrenzt wäre, da diese Indikatoren von vielen Faktoren abhängen (z. B. Energiepreisen, Klima). Die Kommission hat ihr Überwachungssystem für den Zeitraum 2014-2020 nicht so gestaltet, dass die Kosteneffizienz der Investitionen durch Erhebung von Daten zu den Kosten je eingesparter Energieeinheit überwacht werden kann. Die Empfehlung des Hofes wurde somit trotz der behaupteten verstärkten Ergebnisorientierung der Kohäsionsausgaben im Zeitraum 2014-2020 noch nicht umgesetzt.

79

Basierend auf den von der Kommission gemeldeten Zahlen berechnete der Hof die Durchschnittskosten je Haushalt, in dem Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden (siehe Abbildung 12). Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass diese Zahlen die tatsächlichen Kosten der Investitionen nicht wiedergeben und nicht alle erzielten Vorteile abbilden.

Abbildung 12

Durchschnittliche Kosten je Haushalt mit verbesserter Energieeffizienzklasse und Zahl der Haushalte, in denen Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, je Mitgliedstaat

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission. (Der Hof berechnete die durchschnittlichen Kosten je Haushalt mit verbesserter Energieeffizienzklasse, indem er die Ausgaben für die energetische Sanierung von Wohngebäuden (siehe Angaben im Anhang) durch die Zahl der Haushalte mit verbesserter Energieeffizienzklasse dividierte, die zum 31. Dezember 2018 beim Gemeinsamen Outputindikator 31 angegeben war). Die Abbildung enthält keine durchschnittlichen Kosten je Haushalt für die acht Mitgliedstaaten (FI, GR, IT, MT, NL, SE, SK, UK), die keine Haushalte mit verbesserter Energieeffizienzklasse angegeben haben.

Die Kommission hat die leistungsgebundene Reserve für Energieeffizienzmaßnahmen auf der Grundlage von Ausgaben und Outputs und nicht auf der Grundlage der eingesparten Energie zugewiesen

80

Um sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung kosteneffizienter Investitionen in die Energieeffizienz ergriffen werden, verlangte die Kommission von den Mitgliedstaaten, bis zum Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 eine bestimmte Ex-ante-Konditionalität zu erfüllen. Die zur Erfüllung dieser Konditionalität vorzunehmenden Schritte umfassten Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden sollte, dass

  1. Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorhanden sind;
  2. ein System für die Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden besteht;
  3. eine strategische Planung der Energieeffizienz vorgenommen wird;
  4. Endkunden individueller Zähler erhalten.
81

Mit Ausnahme von Italien hatten alle besuchten Mitgliedstaaten diese Maßnahmen ab Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 durchgeführt. Italien führte die Maßnahmen a) und b) im Jahr 2017 ein, d. h. drei Jahre nach Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020.

82

Um die Ergebnisorientierung der operationellen Programme sicherzustellen, hat die EU eine leistungsgebundene Reserve (in Höhe von 6 % der Kohäsionsmittel) vorgesehen und diese im August 2019 für die Prioritäten zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht waren. Gibt es zwei Indikatoren, müssen beide mindestens 85 % ihres Etappenziels erreichen. Im Fall von drei (oder mehr) Indikatoren müssen zwei mindestens 85 % und der dritte mindestens 75 % des jeweiligen Etappenziels erreichen.

83

Wie der Hof bereits in früheren Berichten feststellte41, werden solche Etappenziele in Form von Ausgaben- und Outputindikatoren ausgedrückt. In den fünf vom Hof untersuchten operationellen Programmen wurden die Etappenzielefür Energieeffizienzmaßnahmen in Form der Ausgaben und der Anzahl der Haushalte mit verbesserter Energieeffizienz angegeben.

84

Mit Ausnahme von Litauen hat die Kommission die Entscheidung über die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve für Energieeffizienzmaßnahmen von Ausgaben und Outputs und nicht von Energieeinsparungen in Wohngebäuden oder der Kosteneffizienz der Investitionen abhängig gemacht.

85

In Irland sind die der Kommission gemeldeten Indikatoren „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“ und „Gesamtbetrag der zuschussfähigen Ausgaben“ nicht zuverlässig. Infolge der Prüfung des Hofes und von Bemerkungen der Kommission teilten die irischen Behörden mit, dass sich die Energieeffizienzklasse von 52 % der Haushalte, die im Jahr 2017 im Rahmen des Programms „Better Energy Warmer Homes“ renoviert wurden, nicht verbessert hat. Die irischen Behörden überprüfen derzeit die Projekte für Haushalte, die in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2018 renoviert wurden, um festzustellen, bei wie vielen sich die Energieeffizienzklasse nicht verbessert hat.

86

In Bezug auf Litauen stellte die Kommission im August 2019 auf der Grundlage eines nationalen Systemprüfberichts fest, dass die Qualität und Zuverlässigkeit des gesamten Überwachungssystems sowie die Daten zu gemeinsamen und spezifischen Indikatoren erhebliche Mängel aufwiesen. Dies traf nicht nur auf Energieeffizienzmaßnahmen zu. Daher hat die Kommission die leistungsgebundene Reserve noch für keine der Maßnahmen im operationellen Programm Litauens zugewiesen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

87

Der Hof untersuchte fünf operationelle Programme in Bulgarien, Tschechien, Irland, Italien (Apulien) und Litauen. Im Rahmen dieser Programme stellten die fünf Länder rund 2,9 Milliarden Euro der ihnen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds zugewiesenen Mittel für den Bereich Energieeffizienz bereit. Der Hof bewertete, ob diese Mittel kosteneffizient eingesetzt wurden und ob die Kommission und die Mitgliedstaaten die vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 21/2012 zur Energieeffizienz öffentlicher Gebäude unterbreiteten Empfehlungen umgesetzt hatten.

88

Wie in seinem früheren Bericht kommt der Hof zu dem Schluss, dass die EU-Ausgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden nicht auf Kosteneffizienzerwägungen beruhen. Trotz verbesserter Leitlinien der Kommission stellte der Hof insbesondere bei der Projektauswahl anhaltende Schwachstellen fest. Bei den geförderten Investitionen liegt das Augenmerk nach wie vor nicht darauf, mit den investierten Mitteln die größten potenziellen Energieeinsparungen zu erzielen. Stärker auf Kosteneffizienz ausgerichtete Projektauswahlverfahren könnten zu höheren Energieeinsparungen je investiertem Euro führen.

89

Da diese Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgegeben werden, sind sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, die Mittel so zu verwenden, dass die größtmögliche Wirkung erzielt wird. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die Projektauswahl in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Vor dem Hintergrund ehrgeizigerer Energieeffizienzziele der EU und voraussichtlich knapper werdender Haushalte ist es wichtiger denn je, die Kosteneffizienz der Ausgaben sicherzustellen.

90

Der Hof stellte fest, dass der von den Mitgliedstaaten in den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen ermittelte Bedarf bei der Ausarbeitung der operationellen Programme 2014-2020 aus zeitlichen Gründen nicht angemessen berücksichtigt werden konnte. Für den Zeitraum 2021-2027 mussten die Mitgliedstaaten der Kommission die nationalen Energie- und Klimapläne bis zum 31. Dezember 2019 vorlegen. Stichtag für die Übermittlung der nationalen langfristigen Renovierungsstrategien war der 10. März 2020. Diese Strategiedokumente sollten früh genug vorliegen, damit sie in die kohäsionspolitischen Programme der Mitgliedstaaten einfließen können.

91

In Bezug auf die im Rahmen der operationellen Programme vorgenommenen Bedarfsanalysen kam der Hof zu folgendem Ergebnis:

  • In allen fünf untersuchten operationellen Programmen wurde festgestellt, dass die Energieeffizienz des Gebäudebestands, insbesondere der Wohngebäude, gesteigert werden muss; die potenziellen Energieeinsparungen und der entsprechende Investitionsbedarf wurden jedoch nicht quantifiziert (Ziffern 23-28).
  • In keinem der fünf untersuchten operationellen Programme wurden die Hindernisse für Energieeffizienzinvestitionen dargelegt. Litauen und Tschechien hatten jedoch Initiativen ergriffen, um einige Hindernisse zu beseitigen (Ziffern 29-32).
  • Obwohl Energieeffizienzinvestitionen, die zu Kosteneinsparungen für den Eigentümer und/oder Mieter des Gebäudes führen und somit ein wirtschaftliches Argument für den Einsatz rückzahlbarer Finanzinstrumente schaffen, werden bei vier der fünf untersuchten operationellen Programme weiterhin Finanzhilfen als einziges Mittel zur Finanzierung dieser Investitionen eingesetzt. Nur Litauen hat ein erfolgreiches EU-Finanzinstrument eingeführt, aus dem Vorzugsdarlehen für die Renovierung von rund 4 000 Apartmenthäusern bereitgestellt wurden (Ziffern 33-35).
  • Obwohl die Kommission in ihren Leitlinien dazu rät, Anreize für umfassende Renovierungen zu schaffen, indem dafür ein höherer Beihilfesatz gewährt wird, haben drei der fünf von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten die Beihilfesätze nicht differenziert und unabhängig von den Energieeinsparungen, die von den Projekten erbracht werden sollten, Finanzhilfen von 100 % bereitgestellt. Litauen und Tschechien differenzierten den Beihilfesatz, um möglichst viele private Finanzmittel einzuwerben (Ziffern 36-42).
Empfehlung 1 – Bessere Planung und Ausrichtung von Investitionen

Bevor Programme, die Kohäsionsmittel für Energieeffizienzmaßnahmen vorsehen, genehmigt werden, sollte die Kommission bewerten, ob diese Programme

  1. auf einer Analyse der Maßnahmen beruhen, die zur Einführung von Finanzinstrumenten oder Marktmechanismen wie Energieleistungsverträgen erforderlich sind, und auf den kosteneffizienten Einsatz EU-geförderter Finanzhilfen für umfassende Renovierungen abstellen, die – unter Berücksichtigung der spezifischen Marktbedingungen – über die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz hinausgehen;
  2. auf die nationalen Energie- und Klimapläne und die nationalen langfristigen Renovierungsstrategien abgestimmt sind;
  3. Angaben zur Höhe der mithilfe der EU-Mittel voraussichtlich eingesparten Energie enthalten.

Zeitrahmen: rechtzeitig für die Genehmigung der Programme des Zeitraums 2021-2027.

92

In Bezug auf die Projektauswahl stellte der Hof Folgendes fest:

  • Alle fünf besuchten Mitgliedstaaten verlangten, dass die Projekte auf einer Energieprüfung beruhen müssen sowie vor und nach den Sanierungsarbeiten ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Gebäude vorzulegen ist (Ziffern 45-48).
  • Alle besuchten Mitgliedstaaten – außer Irland – forderten, dass die Projekte einem bestimmten Anspruch gerecht wurden. Dazu legten sie fest, welche Mindestenergieeffizienzklasse die Gebäude nach den Sanierungsarbeiten erreicht haben und/oder welche Energieeinsparungen (in %) die Projekte mindestens erzielt haben sollten. Es gab jedoch keine Obergrenzen für die Kosten je eingesparter Energieeinheit, was dazu führte, dass Projekte im Verhältnis zu der Energie, die sie voraussichtlich einsparen würden, zu teuer waren (Ziffern 49-58).
  • Mit Ausnahme von Italien (Apulien) haben die von den Prüfern des Hofes besuchten Mitgliedstaaten die Mittel Projekten nach dem Windhundprinzip im Rahmen von „offenen Aufforderungen“ zur Einreichung von Vorschlägen zugewiesen, wobei weder die relativen Kosten und Vorteile der Projekte berücksichtigt noch Projekte priorisiert werden können, die wahrscheinlich höhere Energieeinsparungen oder andere Vorteile zu geringeren Kosten erzielen (Ziffern 59-64).
Empfehlung 2 – Verbesserung der Projektauswahlverfahren

Für den Zeitraum 2021-2027 sollte die Kommission sicherstellen, dass die Verwaltungsbehörden die Anforderungen der Haushaltsordnung hinsichtlich der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit einhalten, insbesondere indem sie bei ihren Projektauswahlverfahren

  • Unter- und/oder Obergrenzen für Schlüsselparameter festlegen (z. B. die einzusparende Energiemenge, die Mindestenergieeffizienzklasse, die das Gebäude nach Abschluss des Projekts erreichen soll, den Nettobarwert, die einfache Amortisationszeit oder die Kosten je eingesparter Energieeinheit);
  • die relativen Kosten und Vorteile der Projekte bewerten und diejenigen Projekte auswählen, die zu geringeren Kosten höhere Energieeinsparungen und andere Vorteile erbringen.

Zeitrahmen: rechtzeitig für die Genehmigung der Programme des Zeitraums 2021-2027.

93

In Bezug auf den Leistungsrahmen stellte der Hof Folgendes fest:

  • Es fehlt ein Indikator, der misst, wie viel Energie durch Investitionen in Wohngebäude eingespart wird. Daher kann der Beitrag des EU-Haushalts zu den Energieeffizienzzielen der Union nicht ermittelt werden. Es gibt auch keinen Indikator zur Messung der sonstigen Vorteile, die diese Investitionen erbringen sollten (Ziffern 67-76).
  • Keiner der in den besuchten Mitgliedstaaten verwendeten Indikatoren misst die Kosteneffizienz der Investitionen in Gebäude, da die Kommission ihr Überwachungssystem für den Zeitraum 2014-2020 nicht so gestaltet hat, dass es Angaben zu den Kosten je eingesparter Energieeinheit liefert (Ziffern 77-79).
  • Alle vom Hof besuchten Verwaltungsbehörden (mit Ausnahme von Italien (Apulien)) haben die in der Ex-ante-Konditionalität für Energieeffizienzinvestitionen festgelegten Maßnahmen rechtzeitig durchgeführt. Die Ergebnisorientierung der Ausgaben war durch die Kriterien für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve jedoch nicht gewährleistet, da sich die Kommission für die Zuweisung auf Ausgaben und Outputs und nicht auf Energieeinsparungen oder Kosteneffizienz stützte (Ziffern 80-86).
Empfehlung 3 – Ergebnisorientiertere Gestaltung des Leistungsrahmens, um die Fortschritte bei der Erreichung der Energieeffizienzziele der Union besser überwachen und die Rechenschaftspflicht stärken zu können

Die Kommission sollte

  1. Informationen sowohl zu den aggregierten Ausgaben als auch zur Menge der eingesparten Energie oder zu anderen durch die Investitionen erzielten Ergebnisse bereitstellen;
  2. Indikatoren zur Überwachung der Kosteneffizienz der Investitionen festlegen;
  3. sich auf diese Indikatoren stützen, wenn sie Entscheidungen über die Zuweisung von Mitteln bei der Halbzeitüberprüfung des Zeitraums 2021-2027 trifft.

Zeitrahmen: rechtzeitig für die Genehmigung der Programme des Zeitraums 2021-2027 für b) und nach Annahme aller Programme des Zeitraums 2021-2027 für a) und c).

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Nikolaos MILIONIS, Mitglied des Rechnungshofs, am 30. März 2020 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhang

Anhang I – Kohäsionsmittel für die Energieeffizienz von Gebäuden im Zeitraum 2014-2020

Mitgliedstaaten Haushaltsmittel für Wohngebäude Haushalts­mittel für öffentliche Gebäude Haushaltsmittel für Gebäude (Wohngebäude und öffentliche Gebäude)  % der Haushaltsmittel für Gebäude an den gesamten Kohäsions­mitteln in dem betreffenden Mitgliedstaat  % der Haushaltsmittel für Gebäude, die bis zum 31.12.2018 ausgegeben wurden Ausgaben für Wohngebäude (Stand: 31.12.2018)
AT 0 5 893 940 5 893 940 1 % 19 % 0
BE 12 000 000 26 330 513 38 330 513 2 % 14 % 2 004 843
BG 116 091 519 80 508 006 196 599 525 3 % 15 % 12 844 101
CY 20 500 000 23 500 000 44 000 000 6 % 20 % 7 058 821
CZ 373 969 708 617 437 463 991 407 171 5 % 21 % 90 193 054
DE 0 892 832 893 892 832 893 5 % 9 % 0
DK 0 0 0 0 % 0 % 0
EE 174 636 461 1 863 044 176 499 505 5 % 46 % 80 542 195
ES 557 157 926 1 028 280 396 1 585 438 322 5 % 7 % 80 505 722
FI 1 996 928 12 011 720 14 008 648 1 % 19 % 571 466
FR 454 230 674 257 357 785 711 588 459 5 % 22 % 126 810 646
GR 248 138 321 307 639 356 555 777 677 3 % 8 % 26 600 287
HR 90 000 000 181 810 805 271 810 805 3 % 23 % 42 350 578
HU 250 323 411 902 749 679 1 153 073 090 5 % 27 % 65 880 774
IE 84 500 000 0 84 500 000 8 % 27 % 22 653 118
IT 41 534 286 1 053 215 228 1 094 749 514 3 % 10 % 1 793 395
LT 336 171 919 160 392 880 496 564 799 7 % 46 % 208 021 084
LU 1 203 638 2 407 277 3 610 915 9 % 39 % 636 990
LV 150 000 000 182 545 246 332 545 246 8 % 6 % 6 587 902
MT 5 088 170 4 866 946 9 955 116 1 % 33 % 2 400 000
NL 9 652 206 20 164 314 29 816 520 3 % 33 % 800 000
PL 750 703 882 1 502 887 179 2 253 591 061 3 % 23 % 68 664 689
PT 143 626 068 442 916 876 586 542 944 3 % 3 % 10 061 529
RO 444 330 119 741 840 094 1 186 170 213 5 % 9 % 81 954 405
SE 13 637 164 12 561 834 26 198 998 2 % 6 % 908 540
SI 6 600 000 142 360 000 148 960 000 5 % 26 % 1 016 859
SK 111 388 554 474 886 480 586 275 034 4 % 34 % 111 338 723
UK 161 251 913 75 302 550 236 554 463 2 % 14 % 6 710 616
EU-28 4 558 732 867 9 154 562 505 13 713 295 372 4 % 18 % 1 058 910 337

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Kommission. 

Glossar

Energieeffizienz: geringerer Energieeinsatz bei gleichbleibendem Umfang der Wirtschaftstätigkeiten oder Dienstleistungen. Investitionen in die Energieeffizienz sind für Wirtschaft und Gesellschaft von größerem Nutzen als Investitionen in die Energieversorgung. Energieeffizienz erhöht das Potenzial für Wirtschaftswachstum, macht Unternehmen wettbewerbsfähiger, reduziert die Energiekosten der Haushalte und führt zu einer geringeren Abhängigkeit von Energieeinfuhren sowie zu geringeren Emissionen und einer besseren Luftqualität.

Energieeffizienzverpflichtungssysteme: marktbasierte Instrumente im Sinne von Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, mit denen den „verpflichteten Parteien“ auferlegt wird, quantitative Energieeinsparziele in ihrem gesamten Portfolio zu erreichen. Bei den verpflichteten Parteien kann es sich um Energieeinzelhandelsunternehmen, Energie- oder Verkehrskraftstoffverteiler handeln.

Energieleistungsvertrag: vertragliche Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Erbringer einer Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung, die während der gesamten Vertragslaufzeit einer Überprüfung und Überwachung unterliegt und in deren Rahmen Investitionen (Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen) in die betreffende Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung in Bezug auf einen vertraglich vereinbarten Umfang an Energieeffizienzverbesserungen oder ein anderes vereinbartes Energieleistungskriterium, wie finanzielle Einsparungen, getätigt werden (Artikel 2 Absatz 27 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU).

Energieprüfung (Energy Audit): Prüfung, die standardmäßig eine ausführliche Analyse der Energiesysteme einer Einrichtung umfasst. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmung einer Messbasis für den Energieverbrauch dieser Einrichtung sowie eine Bewertung des Energieeinsparpotenzials und der Kosteneffizienz sorgfältig ausgewählter Energieeinsparmaßnahmen.

Ex-ante-Konditionalitäten: Bedingungen, die auf vorab in der Verordnung Nr. 1303/2013 (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) festgelegten Erfüllungskriterien beruhen und als notwendige Voraussetzung für die wirksame und wirtschaftliche Verwendung aller kohäsionspolitischen Fonds der EU gelten. Bei der Ausarbeitung der operationellen Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 mussten die Mitgliedstaaten bewerten, ob diese Bedingungen erfüllt waren. War dies nicht der Fall, mussten Aktionspläne erarbeitet werden, mit denen eine Erfüllung der Bedingungen bis zum 31. Dezember 2016 sichergestellt wurde.

Kohäsionspolitik: wichtigste Investitionspolitik der EU, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen Regionen und Mitgliedstaaten zu verringern; die vorliegende Prüfung bezog sich insbesondere auf die beiden folgenden Fonds:

a) Kohäsionsfonds (KF): EU-Fonds, der auf die Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der EU ausgerichtet ist, indem Investitionen in Mitgliedstaaten finanziert werden, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.

b) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): EU-Fonds, dessen Ziel es ist, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der gesamten Europäischen Union zu stärken, indem Ungleichgewichte zwischen den Regionen durch finanzielle Unterstützung, insbesondere für prioritäre Bereiche wie Innovation und Forschung, Digitale Agenda, kleine und mittlere Unternehmen sowie kohlenstoffarme Wirtschaft, Umwelt und nachhaltiger Verkehr ausgeglichen werden.

Kosteneffiziente Investition: kostengünstigste Lösung zur Erreichung eines bestimmten Leistungsniveaus, oder die Lösung, mit der sich das höchste Leistungsniveau zu bestimmten Kosten erreichen lässt. Das Kriterium Kosteneffizienz kann auch für den Vergleich und die Priorisierung konkurrierender Projekte innerhalb eines Programms herangezogen werden (Kreith, F., Goswami, Y. D.: Handbook of Energy Efficiency and Renewable Energy, Taylor & Francis, Boca Raton, USA, 2007). Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der die optimale Relation zwischen den eingesetzten Mitteln, den durchgeführten Tätigkeiten und der Erreichung von Zielen betrifft, muss bei Ausgaben aus dem EU-Haushalt eingehalten werden (siehe Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b der Haushaltsordnung).

Kostenoptimalitätsmethode für Gebäude: Methode, mit der ein Rechtsrahmen geschaffen werden soll, durch den die Mindestanforderungen der Mitgliedstaaten an die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht werden, um sicherzustellen, dass alle wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden.

Leistungsgebundene Reserve: 6 % der dem EFRE und dem KF im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zugewiesenen Mittel. Diese Mittel sind zwar in den Programmen enthalten, ihre endgültige Zuweisung oder Neuzuweisung hängt allerdings vom Ergebnis der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 ab.

Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP): strategisches Instrument auf der Ebene der Mitgliedstaaten für die Planung, Koordinierung und Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen in allen Sektoren. In den NEEAP werden Zuständigkeiten festgelegt; außerdem können darin Bedarfsschätzungen und Mittelzuweisungen vorgenommen werden. Die Mitgliedstaaten müssen NEEAP, die jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den Kohäsionsmitteln stehen, vorlegen. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, über die mithilfe von EU-Mitteln erzielten Energieeinsparungen zu berichten, und EU-Mittel müssen nicht zwingend zur Finanzierung der in den NEEAP festgelegten Bereiche verwendet werden.

Operationelles Programm (OP): Programm, in dem festgelegt wird, welche Prioritäten und speziellen Ziele ein Mitgliedstaat oder eine Region verfolgt und wie die Mittel (Kofinanzierung aus EU-Mitteln und einzelstaatlichen öffentlichen und privaten Mitteln) aus den kohäsionspolitischen Fonds in einem bestimmten Zeitraum (derzeit 2014-2020) zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Diese Projekte müssen zur Verwirklichung bestimmter Ziele beitragen, die im OP auf der Ebene der Prioritätsachse festgelegt sind. Ein OP wird vom Mitgliedstaat ausgearbeitet und muss von der Kommission genehmigt werden, bevor Zahlungen aus dem EU-Haushalt erfolgen können. Während der Laufzeit können Änderungen des OP nur mit Zustimmung beider Parteien vorgenommen werden.

Partnerschaftsvereinbarungen: Vereinbarungen, die zwischen der Europäischen Kommission und einem Mitgliedstaat für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 geschlossen werden. In Partnerschaftsvereinbarungen ist dargelegt, wie die nationalen Behörden die Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) einsetzen wollen; außerdem werden darin die strategischen Ziele und Investitionsprioritäten der einzelnen Länder beschrieben und mit den allgemeinen Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Beziehung gesetzt. Sie werden vom jeweiligen Mitgliedstaat im Dialog mit der Kommission erstellt und müssen von der Kommission angenommen werden.

Verwaltungsbehörde: von einem Mitgliedstaat benannte nationale, regionale oder lokale Stelle, die ein operationelles Programm verwaltet. Zu ihren Aufgaben gehören die Auswahl der zu finanzierenden Projekte, die Begleitung der Durchführung der Projekte und die Berichterstattung über erzielte Ergebnisse an die Kommission.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I

Dieser Bericht über die Energieeffizienz von Gebäuden im Programmplanungszeitraum 2014-2020 ist in Anbetracht der anlaufenden Vorbereitungen für die Programme der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 hochaktuell. Zwischenzeitlich stellte die Kommission im Dezember 2019 den europäischen Grünen Deal vor, dessen Schwerpunkt auf der Energieeffizienz liegt.

Auf Energieerzeugung und -verbrauch entfallen 75 % der Treibhausgasemissionen der EU. Deshalb sind ein effizienterer Energieverbrauch und die Dämpfung der Energienachfrage von größter Bedeutung dafür, dass die übergeordneten Ziele der Energieunion für saubere und sichere Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen erreicht werden können und dass vor allem das im europäischen Grünen Deal gesteckte Ziel der Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft bis 2050 umgesetzt werden kann. Entscheidend dafür ist die durchgängige Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“.

Wenn man davon ausgeht, dass 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen auf Gebäude entfallen, können die Ziele der EU in Bezug auf Klimaneutralität und Energieeffizienz nur dann erreicht werden, wenn die derzeit niedrigen Renovierungsquoten für Gebäude deutlich gesteigert werden und die Gesamtenergieeffizienz des aktuellen Gebäudebestands erhöht wird. Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit dem europäischen Grünen Deal zu einer „Renovierungswelle“ für Gebäude aufgerufen.

II

Bei Bewertungen der Kosteneffizienz dürfen nicht nur die Energieeinsparungen bei Gebäuden an sich berücksichtigt werden, sondern auch der Beitrag, den die durchgeführten Maßnahmen zu verschiedenen politischen Zielen leisten, sowie ihr über reine Energieeinsparungen hinausgehender Nutzen, wie Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Folglich tragen kohäsionspolitische Ausgaben sowohl zur Erreichung langfristiger Energieeffizienzvorgaben bei als auch zu langfristigen Lösungen für die Überwindung der Energiearmut, u. a. mittels umfassender Gebäuderenovierungen. Daher geht es bei kohäsionspolitischen Investitionen in die Energieeffizienz nicht nur um die Kostenwirksamkeit, sondern damit wird auch ein wichtiges soziales Ziel verfolgt, das die Überwindung der Energiearmut betrifft.

III

Wie der Hof feststellt, wurden für den Zeitraum 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Kohäsionsfonds (KF) in Verbindung mit nationalen öffentlichen und privaten Kofinanzierungsmitteln insgesamt etwa 19 Mrd. EUR für Investitionen in die Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden bereitgestellt. Darüber hinaus werden Energieeffizienzinvestitionen durch eine Reihe weiterer EU-Instrumente unterstützend ergänzt, insbesondere durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und Horizont 2020.

VI

Die Kommission teilt die Ansicht, dass kohäsionspolitische Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden auf Energieprüfungen oder Energieausweisen über die Gesamtenergieeffizienz beruhen sollten. Sie ist der Auffassung, dass die Qualität der ausgewählten Projekte nicht nur von der Art des Auswahlverfahrens abhängt, sondern auch von den verwendeten Auswahlkriterien. Bei vielen Arten der Unterstützung ist es effizienter, eine Qualitätsschwelle festzulegen und alle Projekte zu akzeptieren, die diese Schwelle erreichen, als eine Methode anzuwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden.

VII

Die Kommission stellt klar, dass das Überwachungssystem für kohäsionspolitische Ausgaben die Aggregierung von Daten für gemeinsame Indikatoren gestattet. Der derzeitige Rahmen umfasst keinen gemeinsamen Indikator zur Messung der Energiemenge, die in Wohngebäuden eingespart wird. Die Energieeinsparung wird bei einigen Programmen mittels programmspezifischer Indikatoren gemessen, die nicht aggregiert werden können. Weitere Nutzeffekte lassen sich gegebenenfalls mit anderen gemeinsamen und programmspezifischen Indikatoren messen.

Die Kommission hat für die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 den gemeinsamen Ergebnisindikator „jährlicher Endenergieverbrauch (davon: Wohngebäude, private Nichtwohngebäude, öffentliche Nichtwohngebäude)“ vorgeschlagen. Ungeachtet dessen betont die Kommission, dass bei den Energieeinsparungen, die durch Investitionen aus dem EFRE bzw. Kohäsionsfonds erzielt wurden, keine Wechselwirkungen oder systemischen Veränderungen oder externe Faktoren (wie das Wetter) berücksichtigt wurden, die zu einer Überkompensation der Einsparwirkung der Maßnahme führen könnten. Diese Faktoren wirken sich auf die absolute Höhe des Primär- und Endenergieverbrauchs aus, also die Parameter, in denen das Energieeffizienzziel der EU ausgedrückt wird. Daher ist es aus methodologischer Sicht nicht möglich, die mit Einzelmaßnahmen erzielten Einsparungen zu aggregieren und mit dem Energieeffizienzziel der EU zu vergleichen.

VIII

Nach Ansicht der Kommission ist dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel der EU wirtschaftlich verwendet werden. Der Mehrwert für die EU und die Leistung bilden die zentralen Anforderungen bei der Projektauswahl. Sie betont, dass dabei der größere Kontext der kohäsionspolitischen Ziele für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie weiter reichende Ziele der EU-Politik berücksichtigt werden sollten und dass die Unterstützung gezielt für Projekte bereitgestellt werden sollte, die nicht zu Marktbedingungen realisiert werden können.

Dem Vorschlag der Kommission für die Fonds der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 zufolge obliegt es den Verwaltungsbehörden bei der Auswahl von Vorhaben sicherzustellen, dass die ausgewählten Vorhaben ein optimales Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung, den unternommenen Aktivitäten und dem Erreichen der Ziele herstellen, und damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen. Zudem gewährleisten Auswahlkriterien und -verfahren die Priorisierung der auszuwählenden Vorhaben im Hinblick auf die Maximierung des Beitrags der Unionsförderung zum Erreichen der Ziele des Programms.

IX

Die Kommission stimmt der Empfehlung in Bezug auf die Planung und Ausrichtung von Investitionen zu, und sie stimmt den Empfehlungen, die die Verfahren zur Auswahl von Projekten und das Leistungsüberwachungssystem betreffen, teilweise zu.

Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Empfehlungen.

Einleitung

04

Die Kommission wird sich, wann immer dies angebracht ist, für die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ einsetzen und diesbezügliche Orientierungshilfe anbieten. Ein effizienterer Energieverbrauch und die Dämpfung der Energienachfrage sind gerade bei Gebäuden ausschlaggebend dafür, dass die übergeordneten Ziele der Energieunion für saubere und sichere Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen und vor allem die langfristige Dekarbonisierung der Wirtschaft erreicht werden können.

Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ („energy efficiency first-Prinzip“) wurde in der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz42 eingeführt. Er bezeichnet die größtmögliche Berücksichtigung alternativer kosteneffizienter Energieeffizienzmaßnahmen für eine effizientere Energienachfrage und Energieversorgung, insbesondere durch kosteneffiziente Einsparungen beim Energieendverbrauch, Initiativen für eine Laststeuerung und eine effizientere Umwandlung, Übertragung und Verteilung von Energie bei allen Entscheidungen über Planung sowie Politiken und Investitionen im Energiebereich, und gleichzeitig die Ziele dieser Entscheidungen zu erreichen.

12

Die nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) bilden zusammen mit den langfristigen Strategien für die Renovierung des Gebäudebestands wichtige strategische Dokumente für Energieeffizienzmaßnahmen auf nationaler Ebene. Die NEEAP schaffen einen Rahmen für die Entwicklung der nationalen Energieeffizienzstrategien und umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die auf die Erreichung der nationalen Energieeffizienzziele ausgerichtet sind.

13

Mit Blick auf die Erreichung der Energieeffizienzziele für 2030 werden die NEEAP durch die nationalen Energie- und Klimapläne (National Energy and Climate Plans – NECP) ersetzt. Die NECP sind nach der Governance-Verordnung vorgeschrieben und erstrecken sich auf die fünf Dimensionen der Energieunion.

Bemerkungen

22

Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Ziffern 24 und 25.

24

Die ersten NEEAP, die 2014 gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie von 2012 vorzulegen waren, wurden zeitgleich mit den operationellen Programmen erarbeitet, die Gegenstand dieser Prüfung sind. Dies hatte zur Folge, dass die NEEAP bei der Erarbeitung der operationellen Programme nicht immer zur Verfügung standen.

25

Wie in der Energieeffizienz-Richtlinie vorgesehen, umfassen die NEEAP eine Reihe von strategischen Maßnahmen, um das indikative nationale Energieeffizienzziel, das jeder Mitgliedstaat festlegt, zu erreichen. Die NEEAP dienen als umfassende politische Strategiedokumente.

Die im Rahmen der NEEAP durchgeführte Analyse könnte von den Mitgliedstaaten dazu herangezogen werden, das kohäsionspolitische Programm vorzubereiten, Investitionshindernisse zu ermitteln und einen einheitlichen Ansatz zur Verbesserung der Energieeffizienz auf nationaler Ebene festzulegen. Sie dienen jedoch nicht dazu, spezifische Aktionsbereiche oder Durchführungsmechanismen für die Verwendung von kohäsionspolitischen Mitteln festzulegen.

27

Die Kommission ist der Auffassung, dass im neuen operationellen Programm 2014-2020 für Apulien die Gründe für die Unterstützung im Bereich öffentliche Gebäude, einschließlich Sozialwohnungen, dargelegt werden. In dem Programm werden alternative Maßnahmen in anderen Sektoren (Straßenbeleuchtung) bewertet und die genannte Maßnahme als beste Lösung für die festgestellten Probleme ausgewählt.

Der tschechischen Investitionsstrategie wiederum lag der nationale Energieeffizienz-Aktionsplan zugrunde. Es wurde festgestellt, dass der Sektor Wohngebäude (mit 30,5 %), gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und der Industrie (24,5 %), das höchste Einsparpotenzial bot, wie sich aus einzelnen Programmen ersehen lässt. In der Partnerschaftsvereinbarung werden Unternehmen und die Sektoren Wohn- und öffentliche Gebäude als die wichtigsten Bereiche herausgestellt, in die investiert werden sollte, um die Energieeffizienz zu verbessern.

28

Die Kommission betont, dass die Partnerschaftsvereinbarung eine Analyse der Unterschiede, des Entwicklungsbedarfs und des Wachstumspotenzials in Bezug auf die thematischen Ziele und die territorialen Herausforderungen enthalten sollte, wobei dem nationalen Reformprogramm und den relevanten länderspezifischen Empfehlungen Rechnung zu tragen ist. Die operationellen Programme müssen mit dem Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung im Einklang stehen. Das Programm selbst muss keine detaillierte Analyse nach spezifischen Investitionsbereichen enthalten.

Gemeinsame Antwort zu den Ziffern 29 und 30.

Die Kommission weiß um die beträchtlichen Hindernisse, die einer flächendeckenden Durchführung von Renovierungsmaßnahmen entgegenstehen, und bemüht sich auch weiterhin um deren Überwindung. Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein komplexer und schwieriger Prozess, und die Beseitigung der vielfältigen Hindernisse, der Fälle von Marktversagen und von Mängeln bei der Regulierung zählt zu den wichtigsten Zielen der EU-Politik und der finanziellen Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden durch die EU, wobei stets die Grundsätze der Subsidiarität und der Komplementarität zu berücksichtigen sind.

Die Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“43 ist ein Schlüsselbeispiel dafür, wobei hinsichtlich der besseren Verwendung öffentlicher Mittel, der Bündelung von Projekten und der Minderung von Risiken bei den ermittelten Investitionen und den dafür vorgeschlagenen Lösungen die größten Engpässe bestehen. Darüber hinaus wurden zur gezielten Beseitigung dieser Engpässe verschiedene Maßnahmen ergriffen (wie die Einrichtung einer Datenbank für die De-Risking Energy Efficiency Platform (DEEP), eines Absicherungsinstruments, von Investitionsberatungsdiensten, die Durchführung von „Sustainable Energy Investment“- (SEI-)Foren usw.).

32

Nach Ansicht der Kommission sind die Haupthindernisse für Energieeffizienzinvestitionen horizontaler Natur und beschränken sich nicht auf Investitionen, die mit Mitteln der Kohäsionspolitik kofinanziert werden. In dem Bericht, der 2015 von der Gruppe der in Energieeffizienzmaßnahmen investierenden Finanzinstitutionen (EEFIG) vorgelegt wurde, werden dazu eindeutige Aussagen getroffen. Diese Aussagen werden in den entsprechenden energiepolitischen Strategiedokumenten berücksichtigt, nähere Ausführungen dazu in kohäsionspolitischen Programmen sind nicht vorgesehen.

33

Die Kommission teilt die Auffassung des Hofes und wird die Mitgliedstaaten auch künftig sowie im Einklang mit Marktmechanismen bei der Nutzung von Finanzinstrumenten wie Energieleistungsverträgen in diesem Bereich unterstützen, um die für die Erreichung der EU-Klimaziele notwendigen privaten Investitionen zu mobilisieren.

Zwar sind die Renovierungsmaßnahmen sicherlich mit finanziellen Einsparungen für die Begünstigten sowie weiterreichenden Nutzeffekten für die Gesellschaft verbunden, doch muss dies auch vor dem Hintergrund des aktuell noch nicht ausgereiften Renovierungsmarktes und der zahlreichen Markthemmnisse, die der Renovierung von Gebäuden noch immer entgegenstehen, betrachtet werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass beim Einsatz von Finanzinstrumenten die spezifischen Marktbedingungen in Bezug auf verschiedene Mitgliedstaaten und verschiedene Arten von Projekten und Zielgruppen berücksichtigt werden sollten. Häufig muss das Finanzierungsinstrument mit einer Finanzhilfekomponente kombiniert werden, um insbesondere einen Anreiz für umfassendere Renovierungsmaßnahmen zu schaffen, die verstärkte Nutzung innovativer Technologien zu unterstützen oder soziale Probleme, wie Energiearmut, anzugehen.

35

Die Kommission teilt die Auffassung, dass Finanzierungsinstrumenten in diesem Bereich große Bedeutung zukommt, und wird ihren Einsatz auch im nächsten Programmplanungszeitraum fördern.

Die Kommission stellt fest, dass sich die tschechischen Behörden bemüht haben, Energieeffizienzmaßnahmen bei Wohngebäuden mithilfe von Finanzierungsinstrumenten durchzuführen; allerdings gingen im Rahmen der 2018 durchgeführten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keinerlei Angebote von potenziellen Finanzmittlern ein.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 33.

40

Die Kommission verweist erneut darauf, dass die Auswahl von Projekten in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden fällt, die die Auswahlverfahren und ‑kriterien festlegen und diese dann bei der Prüfung der Finanzierungsanträge anwenden.

Kasten 3 – Beispiele für operationelle Programme, deren Schwerpunkt Energieeffizienzverbesserungen sind, die keine großen Investitionen erfordern

Erster Absatz – Nach dem Verständnis der Kommission werden im Rahmen des Programms „Better Energy Warmer Homes“ eine Reihe von Energieeffizienzmaßnahmen für Haushalte durchgeführt, denen Energiearmut droht. Mit dem Programm sollen die Energieeffizienz der gefährdeten Haushalte verbessert und gleichzeitig die Ausgaben zur Deckung des Energiebedarfs gesenkt werden. Darüber hinaus geht es um die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens, während der Anteil des verfügbaren Einkommens, der für Energie aufgewendet wird, verringert werden soll.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 42.

Zweiter Absatz – Die Kommission verweist auf ihre Antwort zu Ziffer 40.

42

Die Kommission teilt die Ansicht, dass einfache Aufrüstungen zu einem sogenannten „Lock-in-Effekt“ führen können und dass einfache Aufrüstungen mit kurzen Amortisationszeiten zudem in der Regel rentabel sind und daher üblicherweise mit Finanzinstrumenten oder ohne öffentliche Förderung finanziert werden sollten.
Während davon ausgegangen wird, dass bei EFRE und Kohäsionsfonds der Schwerpunkt vor allem auf langfristigen Lösungen, einschließlich der umfassenden Renovierung von Gebäuden, liegt, wie u. a. in einer Machbarkeitsstudie zur Finanzierung von kostengünstigen Energieeffizienzmaßnahmen in einkommensschwachen Haushalten aus EU-Mitteln („Feasibility study to finance low-cost energy efficiency measures in low-income households from EU funds“44) festgestellt wird, wäre gegebenenfalls in Fällen, in denen sozialer Bedarf besteht, jedoch eine ergänzende Unterstützung für die Durchführung kostengünstiger Energieeffizienzmaßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen denkbar.

43

Nach Auffassung der Kommission sollte die Kosteneffizienz im Einklang mit der EU-Haushaltsordnung anhand der kohäsionspolitischen Ziele bewertet werden, auch wenn sie bei Entscheidungen über öffentliche Ausgaben ein entscheidender Faktor ist. Die Energieeffizienz ist Bestandteil eines der vielen Ziele der kohäsionspolitischen Programme. Die Kohäsionspolitik ist ein integrierter Politikbereich, mit dem das Ziel der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Integration verfolgt wird; ein bestimmtes Vorhaben kann auch im Hinblick auf weiter gefasste politische Zielesetzungen der EU zur Umsetzung zahlreicher Ziele beitragen oder mehrere positive Nebeneffekte haben, die sich nicht ohne Weiteres einer rein wirtschaftlichen Analyse unterziehen lassen. Dies trifft häufig auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu, die gegebenenfalls auch der Reduzierung von Energiearmut dienen.

In diesen Fällen erweist sich eine bestimmte Investition möglicherweise als weniger kostengünstig, aber für den Begünstigten erschwinglicher. Dagegen könnten Investitionen mit großen Energieeinsparungen je investiertem Euro, die rentabel sind, durch den privaten Markt und ohne öffentliche Unterstützung finanziert werden.

44

Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Buchstaben a, b und c:

Das Ziel der vom Hof genannten und 2014 veröffentlichten Technischen Leitlinien zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Mitteln der Kohäsionspolitik („Financing the energy renovation of buildings with Cohesion Policy funding“) besteht darin, die für die Verwaltung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden bei der Planung und Umsetzung nachhaltiger energetischer Gebäudeinvestitionen in ihren operationellen Programmen zu unterstützen. Sie bieten insbesondere eine Liste mit vorbildlichen Vorgehensweisen und Fallstudien. Da es sich um Leitlinien handelt, sind darin keine regulatorischen Anforderungen vorgesehen.

In den technischen Leitlinien wird ein Fahrplan für die Umsetzung eines Programms zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden unter Verwendung kohäsionspolitischer Mittel vorgeschlagen. Dies schließt die Festlegung von Auswahlkriterien ein. In diesem Zusammenhang wird in den Leitlinien eine Reihe von Anforderungen vorgeschlagen, wie die Durchführung von Energieprüfungen bei komplexeren Renovierungsvorhaben. Ferner wird klargestellt, dass die Anforderungen an den Projektumfang angepasst werden sollten und dass für die Bewertung der Kosteneffizienz im Allgemeinen der Kapitalwert und weniger die einfache Amortisationszeit empfohlen wird.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 64.

48

In ihrer Antwort auf den Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes betonte die Kommission ganz klar, dass sie den Aufbau der empfohlenen Indikatoren nicht in allen Punkten akzeptieren kann, denn „die Vergleichbarkeit dieser Indikatoren wäre in Anbetracht ihrer Abhängigkeit von vielen Faktoren (z. B. Energie- und Rohstoffpreisen, klimatischen Bedingungen) nur begrenzt“.

Abgesehen von der damit verbundenen zusätzlichen Bürokratie und Belastung für die beteiligten Begünstigten und Behörden vertritt die Kommission die Auffassung, dass Investitionen in die Energieeffizienz projektspezifischen Charakter tragen und mit verschiedenen Faktoren (Zustand des Gebäudes, klimatische Bedingungen, Lohnkosten, Energiekosten, Materialkosten, Nutzungsart usw.) zusammenhängen, die sich nicht standardisieren lassen. Folglich wäre jegliche Schätzung der Kosten je eingesparter Energieeinheit von sehr begrenztem Nutzen.

51

Die Kommission verweist auf ihre Antwort zu Ziffer 43.

Im Rahmen der Kohäsionspolitik geförderte Maßnahmen dienen auch dazu, Marktversagen auszugleichen und in Projekte zu investieren, für die keine andere Förderung bereitsteht. Vor allem werden mit kohäsionspolitischen Investitionen in die Energieeffizienz auch soziale Ziele verfolgt, wie die Bekämpfung von Energiearmut, oder langfristige Klima- und Energieziele, für die in eine kostenaufwändigere umfassende Renovierung investiert wird, die üblicherweise mit längeren Amortisationszeiten verbunden ist.

In den in Ziffer 44 erwähnten technischen Leitlinien wird empfohlen, den Kapitalwert zu verwenden, da er eine Aufrechnung des Cashflows für die gesamte Laufzeit eines Projekts ermöglicht. Der Kapitalwert eignet sich für Vorhaben mit einem beträchtlichen Investitionsumfang. Für einfachere Projekte können auch andere Methoden (wie eingesparte Energie im Verhältnis zur Finanzierung oder zur Amortisationszeit) genutzt werden; bei diesen Methoden muss jedoch der Zeitraum festgelegt werden, auf den sich die Berechnung der Einsparungen bezieht, insbesondere bei umfassenden Renovierungen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nur weniger tiefgreifenden Maßnahmen Vorrang eingeräumt wird.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 48.

53

Die Kommission ist der Ansicht, dass einfache Aufrüstungen mit kurzen Amortisationszeiten in der Regel rentabel sind und daher üblicherweise mit Finanzinstrumenten oder ohne öffentliche Förderung finanziert werden sollten.

EFRE und Kohäsionsfonds sollen in erster Linie zur Erreichung langfristiger Energieeffizienzvorgaben und zu langfristigen Lösungen für die Überwindung der Energiearmut, u. a. mittels umfassender Renovierungen, beitragen.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 51.

Nach Auffassung der Kommission bestehen zwischen Projekten, die in der De-Risking Energy Efficiency Platform (DEEP) erfasst sind, einerseits und aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanzierten Maßnahmen andererseits Unterschiede, die unterschiedliche Amortisationszeiten zur Folge haben. DEEP-Projekte lassen je nach Art der Maßnahme sehr große Unterschiede erkennen – Maßnahmen, wie das Auswechseln der Beleuchtung oder des Heizkessels, weisen kürzere Amortisationszeiten auf, während sich z. B. häufig im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds geförderte Maßnahmen, wie die Wärmedämmung von Gebäuden und eine integrierte Sanierung, nach elf bzw. 14 Jahren amortisieren. Darüber hinaus müssen die Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und einzelnen Gebäuden berücksichtigt werden. So beträgt die durchschnittliche Amortisationszeit von DEEP-Projekten in Litauen, die die integrierte Renovierung betreffen, 20,9 Jahre.

54

Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Ziffern 48 und 51.

56

Das Programm richtet sich an einkommensschwache Haushalte, denen Energiearmut droht, und es soll gleichzeitig dazu beitragen, dass die Haushalte weniger für Energie ausgeben müssen.

57

In ihrer Antwort auf den Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes betonte die Kommission ganz klar, dass sie der Empfehlung nicht in allen Punkten zustimmen kann.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass Investitionen in die Energieeffizienz projektspezifischen Charakter tragen und mit verschiedenen Faktoren (Zustand des Gebäudes, klimatische Bedingungen, Lohnkosten, Energiekosten, Materialkosten, Nutzungsart usw.) zusammenhängen, die sich nicht standardisieren lassen. Folglich kann die Kommission auf EU-Ebene keine Standardinvestitionskosten je Einheit festlegen oder eine Standardamortisationszeit definieren.

Wie in der Antwort zu Ziffer 53 angedeutet, sind integrierte oder umfassende Renovierungen im Allgemeinen mit hohen Kosten verbunden, was sich deutlich auf die Kosten je Energieeinheit und die Amortisationszeit auswirkt. Die Einführung einer maximal zulässigen einfachen Amortisationszeit könnte sich als Negativanreiz für umfassende Renovierungen erweisen.

58

In den Leitlinien wird zudem festgestellt, dass für die Bewertung der Kosteneffizienz im Allgemeinen der Kapitalwert und weniger die einfache Amortisationszeit empfohlen wird.

60

Grundsätzlich gibt Litauen ein wettbewerbsfähiges Auswahlverfahren (und einige zusätzliche vorrangige Auswahlkriterien, einschließlich Effizienz, ökologische Aspekte, höhere Energieklasse) vor, das dann angewendet wird, wenn bei einer bestimmten Aufforderung der für zulässige Anträge benötigte Investitionsbetrag den für diese Aufforderung zur Verfügung stehenden Finanzierungsbetrag übersteigt (seit 2018). Im Fall des Finanzinstruments, das eine Darlehenskomponente in beträchtlicher Höhe umfasste, kostete der Aufbau einer ausreichenden Projektpipeline Zeit und Mühe, sodass wettbewerbsfähige Auswahlverfahren zu Beginn des Finanzzeitraums noch keine Rolle spielten.

61

Die Kommission verweist auf ihre Antwort zu Ziffer 40.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Qualität der ausgewählten Projekte nicht nur von der Art des Auswahlverfahrens abhängt, sondern auch von den verwendeten Auswahlkriterien. Bei vielen Arten der Unterstützung ist es effizienter, eine Qualitätsschwelle festzulegen und alle Projekte zu akzeptieren, die diese Schwelle erreichen, als eine Methode anzuwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden.

Außerdem kommt es im Zusammenhang mit der besseren Rechtsetzung und der Vereinfachung in einem europäischen Kontext darauf an, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Kosteneffizienz der Investitionen und der Kosteneffizienz des gesamten Verfahrens und der Mittelverwaltung zu erzielen – insbesondere dann, wenn die Empfänger der Mittel betroffen sind.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antworten auf den Sonderbericht Nr. 21/2018 des Hofes „Bei Auswahl und Begleitung von EFRE- und ESF-Projekten überwiegt im Zeitraum 2014-2020 nach wie vor die Outputorientierung“.

62

Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 60.

63

In ihrer Antwort auf den Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes betonte die Kommission ganz klar, dass sie der Empfehlung nicht in allen Punkten zustimmen kann. Die Kommission verweist auch auf ihre Antworten zu den Ziffern 43 und 57.

64

In den Leitlinien ist eindeutig festgelegt, dass den Auswahlkriterien vier Hauptkategorien zugrunde liegen können, von denen eine die Kosteneffizienz ist, und dass bei der Projektauswahl auch andere Nebeneffekte berücksichtigt werden sollten. Hinsichtlich der Kosteneffizienz wird erläutert, dass sie auf unterschiedliche Weise bestimmt werden kann; ferner werden die Vor- und Nachteile verschiedener Ansätze dargelegt und es wird der Schluss gezogen, dass grundsätzlich der Kapitalwert für die Bestimmung der Kosteneffizienz zu empfehlen ist.

65

Die Kommission stellt klar, dass nach der EU-Haushaltsordnung Ziele für alle Tätigkeitsbereiche festgelegt werden müssen, für die EU-Mittel bereitgestellt werden, und dass die Erreichung dieser Ziele anhand von Leistungsindikatoren überwacht werden muss. Nach dieser Bestimmung ist im verordnungsrechtlichen Rahmen für die Kohäsionspolitik vorgesehen, dass in den Programmen Output- und Ergebnisindikatoren festgelegt werden. Mit Outputindikatoren wird gemessen, was die Programme bewirkt haben, während mit Ergebnisindikatoren die Veränderung gemessen wird, die die Gesamtgesellschaft betrifft. Die Kosteneffizienz fällt nicht unter das Konzept der Output- und Ergebnisindikatoren.

66

a) Die Kommission stellt weiter klar, dass sich die Ergebnisorientierung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, einschließlich des EFRE und des Kohäsionsfonds, auf drei Säulen stützt:

  • klare Formulierung der spezifischen Ziele von Programmen mit solider Interventionslogik (Ergebnisorientierung der Programme) und Ergebnisindikatoren mit Begriffsbestimmungen und messbaren Zielvorgaben;
  • Einführung von Ex-ante-Konditionalitäten, damit sichergestellt ist, dass die notwendigen Voraussetzungen für die wirksame und effiziente Verwendung von EU-Fördermitteln erfüllt sind;
  • Festlegung klarer und messbarer Etappenziele und Vorgaben, um zu gewährleisten, dass die Fortschritte planmäßig erzielt werden (Leistungsrahmen).

Der Leistungsrahmen der operationellen Programme umfasst keine Ziele, sondern lediglich Indikatoren (mit Etappenzielen und Vorgaben). Zudem umfasst der Leistungsrahmen nur einen Teil aller in den operationellen Programmen festgelegten Indikatoren45 und damit nicht notwendigerweise Indikatoren, die die Energieeffizienz betreffen.

Im verordnungsrechtlichen Rahmen wird betont, dass die Etappenziele und Vorgaben für Leistungsrahmenindikatoren „realistisch, erreichbar und relevant“ sein und „die wesentlichen Informationen über den im Rahmen einer Priorität erzielten Fortschritt“ erfassen sollten und dass sie zudem „ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand überprüfbar“ sein sollten.

b) Die Kommission hebt hervor, dass es keine Bestimmung gibt, der zufolge Indikatoren in erster Linie Aufschluss über die eingesparte Energiemenge geben müssen. Die Indikatoren sollten die relevanten Outputs ausdrücken, die mit den Vorhaben erzielt werden. Das derzeitige Überwachungssystem gestattet die Aggregierung von Daten für gemeinsame Indikatoren. Nach der Verordnung können programmspezifische Indikatoren verwendet werden, die aufgrund ihres Charakters nicht aggregiert werden können.

67

Im operationellen Programm 2014-2020 für Apulien wird für die Investitionspriorität 4c, die sich auf die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und im Wohnungsbau bezieht, als einer der Outputindikatoren der gemeinsame Indikator CO32 „Energieeffizienz: Rückgang des jährlichen Primärenergieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden“ festgelegt. Die Vorgabe für 2023 ist ein Rückgang um 12 Mio. kWh pro Jahr.

71

Zwar umfasst der verordnungsrechtliche Rahmen keinen gemeinsamen Indikator zur Messung der Energiemenge, die in Wohngebäuden eingespart wird, doch wird die Energieersparnis in einigen Programmen durch programmspezifische Indikatoren gemessen. Aufgrund des programmspezifischen Charakters dieser Indikatoren lassen sich die jeweiligen Werte jedoch nicht auf EU-Ebene aggregieren (unterschiedliche Definitionen und Messgrößen in den einzelnen Mitgliedstaaten).

Der Betrag von 4,6 Mrd. EUR beschränkt sich nicht auf in die Energieeffizienz von Wohngebäuden getätigte Investitionen, sondern umfasst auch Demonstrationsprojekte und flankierende Maßnahmen.

Die Kommission betont zudem, dass bei den Energieeinsparungen, die durch Investitionen aus dem EFRE bzw. dem Kohäsionsfonds erzielt wurden, keine Wechselwirkungen oder systemischen Veränderungen oder externe Faktoren (wie das Wetter) berücksichtigt wurden, die zu einer Überkompensation der Einsparwirkung der Maßnahme führen könnten. Daher ist es aus methodologischer Sicht nicht möglich, die mit Einzelmaßnahmen erzielten Einsparungen zu aggregieren und mit den EU- oder nationalen Energieeffizienzzielen zu vergleichen.

75

Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Ziffern 65 und 67.

76

Dem verordnungsrechtlichen Rahmen zufolge sollten die Ergebnisindikatoren dem spezifischen Ziel der Prioritätsachse entsprechen und die Veränderungen messen, die mit den Maßnahmen des operationellen Programms erzielt werden sollen. Zusätzliche Vorteile müssen nicht durch Ergebnisindikatoren ausgedrückt werden.

77

Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Ziffern 65 und 67.

Die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve ist in Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen geregelt und erfolgt nur dann, wenn Etappenziele der für den Leistungsrahmen ausgewählten Indikatoren erreicht werden.

78

Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Ziffern 48 und 57.

Die Kommission erinnert daran, dass das für die Kohäsionspolitik bestimmte Überwachungssystem im verordnungspolitischen Rahmen dargelegt wird. Nach Ansicht der Kommission werden damit Informationen erfasst, die für die Ziele ihrer Maßnahmen relevant sind; dabei handelt es sich um die im Vertrag vorgesehenen kohäsionspolitischen Ziele und die thematischen Ziele, die für die Fonds der Kohäsionspolitik im verordnungsrechtlichen Rahmen festgelegt sind. Nach der EU-Haushaltsordnung ist unter Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Verwendung der Haushaltsmittel im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit zu verstehen. Die Kosteneffizienz ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, sie stellt jedoch kein eigenständiges Ziel dar, das im Überwachungssystem erfasst werden müsste.

79

Um eine bessere Vorstellung von den durchschnittlichen Kosten je Haushalt zu erhalten, wäre es nach Ansicht der Kommission erforderlich, einzelne Programme zu prüfen und zusätzlich Evaluierungen durchzuführen; genau genommen, müssten alle Berechnungen, die Kosten der eingesparten Energie betreffen, auf der Ebene der einzelnen Projekte durchgeführt werden.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 71.

83

Nach Auffassung der Kommission sind Ergebnisindikatoren aufgrund des Zeitpunkts, zu dem Ergebnisse erzielt werden (auch nach Ablauf des Programmplanungszeitraums), gegebenenfalls nicht für den Leistungsrahmen geeignet; zudem könnte je nach Art des Indikators eine Evaluierung notwendig sein, um die Wirkungen der Politik von denen anderer Faktoren außerhalb des Programms abzugrenzen.

84

Die Kommission verweist auf ihre Antwort zu Ziffer 77.

85

Die Kommission hat das Problem der Zuverlässigkeit der Angaben, die für den Outputindikator „Zahl der Haushalte mit niedrigerem Energieverbrauch“ gemeldet wurden, gegenüber Irland wiederholt angesprochen, und zwar sowohl bei einer Reihe von Zusammenkünften mit den jeweiligen Behörden als auch in Form schriftlicher Anmerkungen zu den jährlichen Durchführungsberichten für 2017 und 2018. Die irischen Behörden prüfen derzeit die Projekte, damit ein zuverlässiger Wert für den fraglichen Indikator gemeldet werden kann. Was die Zuverlässigkeit des Gesamtbetrags der zuschussfähigen Ausgaben, die der Kommission im Rahmen der Prüfung des Leistungsrahmens gemeldet wurden, anbelangt, wurden keine Bedenken geäußert.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

88

Nach Ansicht der Kommission kommt es darauf an, dass die Haushaltsmittel der EU wirtschaftlich verwendet werden. Der Mehrwert für die EU und die Leistung bilden die zentralen Anforderungen bei der Projektauswahl.

Die Kommission wiederholt, dass die Kosteneffizienz zwar eine wichtige Rolle spielt, dass dabei jedoch der größere Kontext der kohäsionspolitischen Ziele für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie weiter reichende Ziele der EU-Politik berücksichtigt werden müssen.

Im Einklang mit dem verordnungsrechtlichen Rahmen für die Kohäsionspolitik liegt der Schwerpunkt auf der Erreichung von Zielen. Nach Ansicht der Kommission sollte die Unterstützung der EU auf Projekte ausgerichtet werden, die einen deutlichen Beitrag zu den gesteckten politischen Zielen leisten.

Ferner sollten gezielt Projekte unterstützt werden, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind und nicht zu Marktbedingungen realisiert werden können. Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass einfache Aufrüstungen mit großen Energieeinsparungen je investiertem Euro in der Regel rentabel sind und daher üblicherweise durch den privaten Markt und ohne öffentliche Unterstützung finanziert werden sollten.

Nach Auffassung der Kommission sollten bei Bewertungen der Kosteneffizienz daher nicht nur das mittel- und langfristige Energieeinsparpotenzial von Gebäuden berücksichtigt werden, sondern auch der Beitrag, den die durchgeführten Maßnahmen zu verschiedenen politischen Zielen leisten, sowie ihr über reine Energieeinsparungen hinausgehender Nutzen. Daher sollten bei der Auswahl von Projekten auch Nebeneffekte wie die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt berücksichtigt werden.

89

Die Kommission betont, dass die Auswahl von Projekten im Einklang mit dem verordnungspolitischen Rahmen in die Zuständigkeit der benannten Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten fällt, die die Auswahlkriterien festlegen und diese dann bei der Prüfung der Finanzierungsanträge anwenden.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 88.

91

Erster Gedankenstrich – Die Kommission hebt hervor, dass die Partnerschaftsvereinbarung für den Zeitraum 2014-2020 eine Analyse der Unterschiede, des Entwicklungsbedarfs und des Wachstumspotenzials in Bezug auf die thematischen Ziele und die territorialen Herausforderungen enthalten sollte, wobei dem nationalen Reformprogramm und den relevanten länderspezifischen Empfehlungen Rechnung zu tragen ist. Die operationellen Programme müssen mit dem Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung im Einklang stehen. Das Programm selbst muss keine detaillierte Analyse nach spezifischen Investitionsbereichen enthalten.

Zweiter Gedankenstrich – Nach Ansicht der Kommission sind die Haupthindernisse für Energieeffizienzinvestitionen horizontaler Natur und beschränken sich nicht auf Investitionen, die mit Mitteln der Kohäsionspolitik kofinanziert werden. Sie werden in den entsprechenden energiepolitischen Strategiedokumenten berücksichtigt, nähere Ausführungen dazu in kohäsionspolitischen Programmen sind nicht vorgesehen.

Dritter Gedankenstrich – Die Kommission teilt die Auffassung des Hofes und wird die Mitgliedstaaten auch künftig sowie im Einklang mit Marktmechanismen bei der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten wie Energieleistungsverträgen in diesem Bereich unterstützen, um die für die Erreichung der EU-Klimaziele notwendigen privaten Investitionen zu mobilisieren.

Zwar sind die Renovierungsmaßnahmen sicherlich mit finanziellen Einsparungen für die Begünstigten verbunden, doch muss dies auch vor dem Hintergrund des aktuell noch nicht ausgereiften Renovierungsmarktes und der zahlreichen Markthemmnisse, die der Renovierung von Gebäuden noch immer entgegenstehen, betrachtet werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass im Einklang mit den Ergebnissen der Ex-ante-Bewertung, die nach dem verordnungsrechtlichen Rahmen vorgeschrieben ist, beim Einsatz von Finanzierungsinstrumenten die spezifischen Marktbedingungen in Bezug auf verschiedene Mitgliedstaaten und verschiedene Arten von Projekten und Zielgruppen berücksichtigt werden sollten. Häufig muss das Finanzierungsinstrument mit einer Finanzhilfekomponente kombiniert werden, um insbesondere einen Anreiz für umfassendere Renovierungsmaßnahmen zu schaffen, die verstärkte Nutzung innovativer Technologien zu unterstützen oder soziale Probleme anzugehen.

Die Kommission stellt zudem fest, dass sich die tschechischen Behörden bemüht haben, Energieeffizienzmaßnahmen bei Wohngebäuden mithilfe von Finanzierungsinstrumenten durchzuführen; allerdings gingen im Rahmen der 2018 durchgeführten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen keinerlei Angebote von potenziellen Finanzmittlern ein.

Vierter Gedankenstrich – Die Kommission verweist erneut darauf, dass die Auswahl von Projekten in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden fällt, die die Auswahlverfahren und ‑kriterien festlegen und diese dann bei der Prüfung der Finanzierungsanträge anwenden.

Empfehlung 1 – Bessere Planung und Ausrichtung von Investitionen

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass sich in einer Reihe von Situationen, in denen Finanzinstrumente nicht ausreichen, Möglichkeiten für den Einsatz von Finanzhilfen bieten. Dies spiegelt die tatsächlichen Marktbedingungen wider, wie den noch nicht ausgereiften Renovierungsmarkt, die Hemmnisse, denen sich der Sektor gegenübersieht, die Notwendigkeit, den verstärkten Einsatz innovativer Technologien zu unterstützen und soziale Probleme, wie Energiearmut, anzugehen.

92

Zweiter Gedankenstrich – Die Kommission wiederholt, dass nach ihrer Auffassung Investitionen in die Energieeffizienz projektspezifischen Charakter tragen und mit verschiedenen Faktoren (Zustand des Gebäudes, klimatische Bedingungen, Lohnkosten, Energiekosten, Materialkosten, Nutzungsart usw.) zusammenhängen, die sich nicht standardisieren lassen.

Dritter Gedankenstrich – Die Kommission verweist erneut darauf, dass die Auswahl von Projekten in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden fällt, die die Auswahlkriterien festlegen und diese dann bei der Prüfung der Finanzierungsanträge anwenden.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Qualität der ausgewählten Projekte nicht nur von der Art des Auswahlverfahrens abhängt, sondern auch von den verwendeten Auswahlkriterien. Bei vielen Arten der Unterstützung ist es effizienter, eine Qualitätsschwelle festzulegen und alle Projekte zu akzeptieren, die diese Schwelle erreichen, als eine Methode anzuwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden.

Außerdem kommt es im Zusammenhang mit der besseren Rechtsetzung und der Vereinfachung in einem europäischen Kontext darauf an, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Kosteneffizienz der Investitionen und der Kosteneffizienz des gesamten Verfahrens und der Mittelverwaltung zu erzielen – insbesondere dann, wenn die Empfänger der Mittel betroffen sind.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antworten auf den Sonderbericht Nr. 21/2018 des Hofes „Bei Auswahl und Begleitung von EFRE- und ESF-Projekten überwiegt im Zeitraum 2014–2020 nach wie vor die Outputorientierung“.

Empfehlung 2 – Verbesserung der Projektauswahlverfahren

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu.

Die Kommission ist sich der Notwendigkeit bewusst, sicherzustellen, dass die Haushaltsmittel der EU gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.

Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung bezieht sich die Projektauswahl jedoch auf das Mandat und die Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission nimmt in beratender Funktion an den Begleitausschüssen teil, in denen die Methodik und die Kriterien für die Auswahl der Projekte gebilligt werden.

Insbesondere bei Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden müssen die Verwaltungsbehörden Auswahlkriterien und -verfahren festlegen, die auf die Ziele der einzelnen Maßnahmen zugeschnitten sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass derartige Investitionen in Gebäude projektspezifisch und nicht standardisiert sind und von mehreren Faktoren abhängen (Zustand des Gebäudes, klimatische Bedingungen, Arbeitskosten, Energiekosten, Materialkosten, Nutzungsart usw.). Dessen ungeachtet wird die Kommission die Verwaltungsbehörden ermutigen, Auswahlkriterien und -verfahren für Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden zu verwenden, die einige Schlüsselparameter für die Verknüpfung ihrer Investitionen in die Energieeffizienz mit den anvisierten oder erreichten Energieeinsparungen enthalten. Die Kommission kann den Verwaltungsbehörden jedoch nicht vorschreiben, eine bestimmte Methodik für die Auswahl von Projekten zu verwenden.

Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass die spezifischen Anforderungen und Verfahren gemäß dem ersten und zweiten Gedankenstrich dieser Empfehlung im Hinblick auf die angestrebten politischen Ziele bei der Verwendung von EU-Mitteln für Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden nicht immer angemessen sind. In einigen Fällen könnten sich die vorgeschlagenen Parameter als Negativanreiz für umfassende Renovierungen erweisen. Dies könnte beispielsweise bei der Einführung einer maximal zulässigen Amortisationszeit der Fall sein.

Die Kommission stellt fest, dass es ihrem Vorschlag für die Fonds der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 zufolge den Verwaltungsbehörden obliegt, bei der Auswahl von Vorhaben sicherzustellen, dass die ausgewählten Vorhaben ein optimales Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung, den unternommenen Aktivitäten und dem Erreichen der Ziele herstellen. Zudem sollte bei Auswahlkriterien und -verfahren der Schwerpunkt auf Vorhaben gelegt werden, die den Beitrag der Unionsförderung zum Erreichen der Ziele des Programms maximieren.46 Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Auswahl von Projekten zu verhindern, die einen geringen Beitrag zu den Zielen des Programms leisten. Die Kommission stellt außerdem fest, dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einzuhalten sind, einschließlich der neuen Anforderung an die Mitgliedstaaten, die auf Energieeffizienzverbesserungen abzielenden finanziellen Maßnahmen im Rahmen der Renovierung von Gebäuden von den angestrebten oder erzielten Energieeinsparungen abhängig zu machen.

93

Erster Gedankenstrich – Der verordnungsrechtliche Rahmen enthält ein Verzeichnis gemeinsamer Outputindikatoren für jeden Fonds, die zu verwenden sind, wann immer dies möglich ist, also wenn mit dem jeweiligen Indikator der Output oder das Ergebnis der unterstützten Investition ausgedrückt werden kann.

Mit den gemeinsamen Indikatoren sollten Informationen aus allen Mitgliedstaaten zu den häufig unterstützen Maßnahmen aggregiert werden, doch aufgrund der Vielfalt der im Rahmen der Kohäsionspolitik durchgeführten Investitionen können diese Indikatoren nicht alle Outputs ausdrücken.

Darüber hinaus werden programmspezifische Indikatoren verwendet, die spezifischen Investitionen besser gerecht werden. Aufgrund ihres spezifischen Charakters lassen sie sich nicht auf EU-Ebene aggregieren.

Die Kommission verweist auch auf ihre Antwort zu Ziffer 71.

Zweiter Gedankenstrich – Im verordnungsrechtlichen Rahmen ist vorgesehen, dass in den Programmen für jede Prioritätsachse Output- und Ergebnisindikatoren festgelegt werden. Mit Outputindikatoren wird gemessen, was die Programme bewirkt haben, während mit Ergebnisindikatoren die Veränderung gemessen wird, die die Gesamtgesellschaft betrifft. Die Kosteneffizienz fällt nicht unter das Konzept der Output- und Ergebnisindikatoren.

Dritter Gedankenstrich – Die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve ist in Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen geregelt und erfolgt nur dann, wenn Etappenziele der für den Leistungsrahmen ausgewählten Indikatoren erreicht werden.

Empfehlung 3 – Ergebnisorientiertere Gestaltung des Leistungsrahmens, um die Fortschritte bei der Erreichung der EU-Energieeffizienzziele besser überwachen und die Rechenschaftspflicht stärken zu können

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu.

Die Kommission kann die in Teil a) der Empfehlung geforderten Informationen vorlegen, sobald alle Programme des Zeitraums 2021-2027 genehmigt sind.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Kostenwirksamkeit anhand der Überwachung von Daten zu Input und Ergebnissen analysiert werden sollte. Auf der Ebene der Programme werden die Ergebnisse sowohl anhand gemeinsamer als auch programmspezifischer Indikatoren gemessen; daher können die programmspezifischen Ergebnisse nicht auf EU-Ebene aggregiert werden. Darüber hinaus werden nicht unbedingt alle Ergebnisse erfasst. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse nur auf der Ebene einzelner Projekte möglich ist. Aufgrund der Vielfalt der auf die jeweilige Region oder den jeweiligen Mitgliedstaat zugeschnittenen Investitionen wäre die Vergleichbarkeit einer derartigen Analyse zwischen den Mitgliedstaaten nur begrenzt möglich.

Folglich wird die Kommission nicht in der Lage sein, derartige Indikatoren für Beschlüsse im Rahmen der Halbzeitüberprüfung 2021-2027 für jedes Programm zu verwenden. Jede Änderung der Programmplanung wird auf Veranlassung des Mitgliedstaates auf der Grundlage der Überprüfung erfolgen, wobei u. a. die neuen Herausforderungen berücksichtigt werden, auf die in den jeweiligen länderspezifischen Empfehlungen hingewiesen wird, die Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplanes, sofern zutreffend, die sozio-ökonomische Situation, die wichtigsten Ergebnisse der jeweiligen Evaluierung und die Fortschritte bei der Erreichung der Etappenziele.

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu politischen Strategien und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer I „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ unter Vorsitz von Nikolaos Milionis, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von João Figueiredo, Mitglied des Hofes. Herr Figueiredo wurde unterstützt von dem Leitenden Manager Michael Bain, dem Aufgabenleiter Lorenzo Pirelli sowie den Prüferinnen und Prüfern Aris Konstantinidis, Radostina Simeonova und Jolanta Žemailaitė.
Miroslava Chakalova‑Siddy und Richard Moore leisteten sprachliche Unterstützung.

Von links nach rechts: Lorenzo Pirelli, João Figueiredo, Paula Betencourt, Aris Konstantinidis, Terje Teppan-Niesen und Michael Bain.

Endnoten

1 Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1). Artikel 2 Absatz 4: Der Ertrag kann sich auf Leistung, Dienstleistungen, Waren oder Energie beziehen.

2 Ebd.

3 Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 210).

4 Der europäische Grüne Deal – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, COM(2019) 640 final vom 11.12.2019.

5 COM(2019) 224 final, „Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der nationalen Energieeffizienzziele für 2020 und bei der Durchführung der Richtlinie zur Energieeffizienz gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (2018)“.

6 Europäische Kommission (2017), „Good practice in energy efficiency“ – Abschnitt „Lessons learnt“, S. 18, und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 408 final, „Evaluation of Directive 2010/31/EU on the energy performance of buildings“ S. 15.

7 Siehe https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-efficiency/heating-and-cooling

8 Siehe Sonderbericht Nr. 01/2020 „Die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung: Der wichtige Beitrag zu mehr Energieeffizienz wurde durch erhebliche Verzögerungen und die Nichteinhaltung von Vorschriften geschmälert“.

9 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 405 final, „Impact assessment accompanying the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2012/27/EU on Energy Efficiency“.

10 Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

11 Artikel 11 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

12 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012 „Kostenwirksamkeit von im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigten Investitionen in die Energieeffizienz“ (www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR12_21/SR12_21_DE.PDF).

13 COM(2013) 762 final „Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie – Leitlinien der Kommission“ und SWD(2013) 180 final „Guidance for National Energy Efficiency Action Plans“, Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5.

14 Kommission (2017), „Good practice in energy efficiency“ S. 15.

15 Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) (2014), „Overcoming the split incentive barrier in the building sector“.

16 Italienische nationale Energieagentur ENEA (2017), „The Energy Performance Contracts“.

17 Kommission (2017): „Eurostat Guidance note: the recording of energy performance contracts in government accounts“.

18 https://www.eib.org/attachments/pj/guide_to_statistical_treatment_of_epcs_en.pdf

19 Siehe die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von 2010 und COM(2013) 225 final „Finanzielle Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden“.

20 Siehe Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 45.

21 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vom 18. Juli 2018 (Haushaltsordnung).

22 Artikel 4 der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU.

23 Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“.

24 Die einfache Amortisationszeit ist eine der Methoden zur Bewertung der Kosteneffizienz, die in den technischen Leitlinien der Kommission zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden mit Kohäsionsmitteln („Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, 2014) angegeben sind. Sie misst, wie lange es dauert, bis die Anfangsinvestition durch die kumulierten Einsparungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt erzielt wurden, kompensiert ist.

25 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes, Ziffern 41-44.

26 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Empfehlung 2.

27 Im Einklang mit den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission von 2014 („Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“), S. 55, in denen den Verwaltungsbehörden empfohlen wird, die Förderfähigkeit davon abhängig zu machen, dass die Projekte zu einer Verbesserung der Energieeffizienzklasse um mindestens zwei oder drei Stufen führen, um zu vermeiden, dass die Projekte leicht erreichbare Ziele verfolgen.

28 Auf der Grundlage der Richtlinie 2010/31/EU und der Europäischen Norm EN 15459:2007.

29 Siehe https://deep.eefig.eu/

30 Siehe Abschnitt 4 (c) des irischen regionalen operationellen Programms für den Süden und den Osten 2014-2020.

31 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Ziffer 52 Buchstabe a.

32 Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 54.

33 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Ziffer 51 Buchstabe b.

34 Europäische Kommission (2014), „Technical Guidance on Financing the energy renovation of buildings with Cohesion policy funding“, S. 54.

35 Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 vom 18. Juli 2018 (Haushaltsordnung).

36 Kommission (2014), „Guidance for Member States on Performance framework, review and reserve“, und Kommission (2014), „Guidance on ex-ante conditionalities“.

37 Artikel 5 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 über den Kohäsionsfonds. Artikel 6 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den EFRE.

38 Diese Mittel wurden von den Mitgliedstaaten mit Stand zum 31. Januar 2020 zugewiesen.

39 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012, Ziffer 51 Buchstabe c.

40 Siehe Sonderbericht Nr. 21/2012 des Hofes, Empfehlung 2.

41 Sonderbericht Nr. 15/2017 (https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=43174), Stellungnahme Nr. 6/2018 (https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=47745), Themenpapier „Leistungserbringung in der Kohäsionspolitik“ (https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=50385).

42 Verordnung (EU) 2018/1999, Artikel 2 Absatz 18.

43 Angenommen im November 2016 im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“, COM(2016) 860 final vom 30.11.2016.

44 Feasibility study to finance low-cost energy efficiency measures in low-income households from EU funds“, Abschlussbericht für die GD Energie, August 2016 https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/low_cost_energy_efficiency_measures_-_final_report.pdf.

45 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014, Artikel 5 Absatz 1.

46 COM(2018) 375 final vom 29.5.2018, siehe insbesondere Artikel 67.

Zeitschiene

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung 23.1.2019
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) 16.12.2019
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 11.3.2020
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen 20.4.2020

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