Die Europäische Union

Was sie ist und was sie tut

Dies ist ein Wegweiser zur Europäischen Union (EU).

Im ersten Teil wird kurz erklärt, was die EU ist.

Im zweiten Teil „Was die Europäische Union tut“ wird beschrieben, was die EU in über 40 verschiedenen Bereichen unternimmt, um das Leben der Menschen in Europa und jenseits seiner Grenzen zu verbessern.

Im dritten Teil „Wie die Europäische Union Entscheidungen trifft und Maßnahmen ergreift“ geht es um die Institutionen im Zentrum des Entscheidungsprozesses der EU und darum, wie ihre Entscheidungen in Maßnahmen umgesetzt werden.

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1 Die Europäische Union in Kürze

Die Europäische Union (EU) ist ein einzigartiger wirtschaftlicher und politischer Zusammenschluss 27 europäischer Staaten.

Die EU, wie wir sie heute kennen, hat ihre Wurzeln in mehreren Verträgen, die nach dem Zweiten Weltkrieg unterzeichnet wurden. Alles begann mit der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Dahinter stand die Idee, dass Länder, die miteinander Handel treiben, wirtschaftlich voneinander abhängig sind und daher kriegerische Auseinandersetzungen eher vermeiden. Das Ergebnis war im Jahr 1958 die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit, ursprünglich zwischen sechs Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden.

Seit diesen Anfängen haben sich 22 weitere Länder dieser Gruppe angeschlossen (wobei das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten ist) und einen großen gemeinsamen Markt (den sogenannten Binnenmarkt) gegründet, dessen Potenzial laufend weiterentwickelt wird.

Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begann, ist nun zu einer Organisation geworden, die vom Klimawandel über den Umweltschutz und die Gesundheit bis hin zu den Außenbeziehungen und zu Sicherheit, Justiz und Migration zahlreiche Politikfelder abdeckt.

Zu den Errungenschaften der EU gehören mehr als ein halbes Jahrhundert Frieden, Stabilität und Wohlstand, ihr Beitrag zur Steigerung des Lebensstandards und die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung – des Euro. Mittlerweile verwenden mehr als 340 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in 19 Ländern den Euro als Währung und kommen in den Genuss der damit verbundenen Vorteile.

Da die Grenzkontrollen zwischen den meisten EU-Ländern abgeschafft wurden, genießen die Menschen im größten Teil des Kontinents Reisefreiheit. Gleichzeitig ist das Leben und Arbeiten in anderen europäischen Ländern viel einfacher geworden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht und die Freiheit, selbst wählen zu können, in welchem EU-Land sie arbeiten, studieren oder ihren Ruhestand verbringen möchten. Jeder Mitgliedstaat muss die Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten in puncto Beschäftigung, Sozialleistungen und Steuern genauso behandeln wie seine eigenen.

Der Binnenmarkt ist der wichtigste Motor der EU-Wirtschaft. Er gewährleistet die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Die EU hat das Ziel, diesen Kurs auch in anderen Bereichen wie Energie, Wissen und Kapitalmärkte weiterzuverfolgen, um auch aus diesen Ressourcen den größtmöglichen Nutzen für alle Europäerinnen und Europäer zu erzielen.

Die EU ist weiterhin bestrebt, ihre Einrichtungen und Organe noch transparenter und demokratischer zu gestalten. Entscheidungen werden möglichst offen und bürgernah getroffen. Das direkt gewählte Europäische Parlament erhielt zusätzliche Befugnisse, und die Rolle der Seite an Seite mit den EU-Organen arbeitenden nationalen Parlamente wurde gestärkt.

Ferner gilt in der EU der Grundsatz der repräsentativen Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger sind auf EU-Ebene direkt im Europäischen Parlament vertreten, die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union.

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, zum demokratischen Leben in der EU beizutragen, indem sie ihre Ansichten zur Gestaltung der EU-Politik äußern oder Änderungen bestehender Gesetze und Strategien vorschlagen. Die Europäische Bürgerinitiative gibt ihnen die Möglichkeit, sich stärker in die EU-Politikbereiche einzubringen, die sie direkt betreffen. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger Beschwerden vorbringen und Anfragen zur Anwendung des EU-Rechts stellen.

Im Vertrag über die Europäische Union ist Folgendes verankert: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

Diese Werte prägen unseren europäischen Lebensstil. Die Würde des Menschen bildet das Fundament der Grundrechte; sie ist zu achten und zu schützen.

Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der EU geschützt. Dazu gehören das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Zugang zur Justiz.

Im Jahr 2012 wurde die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Die Bürgerinnen und Bürger der EU genießen auch bestimmte politische Rechte. Alle erwachsenen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben in ihrem Wohnsitz- oder Herkunftsland das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Alle Bürgerinnen und Bürger haben vor dem Gesetz die gleichen Rechte, und die EU stützt sich in ihrem Handeln stets auf von ihren Mitgliedstaaten freiwillig und demokratisch vereinbarte Verträge. Recht und Gesetz werden von einer unabhängigen Justiz aufrechterhalten. Die Mitgliedstaaten der EU haben dem Gerichtshof der Europäischen Union die Befugnis übertragen, über das EU-Recht betreffende Angelegenheiten in letzter Instanz zu entscheiden. Seine Urteile müssen von allen respektiert werden.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union 2022


Mitgliedstaaten und Institutionen der EU

Im Mittelpunkt der EU stehen die 27 Mitgliedstaaten der EU und deren Bürgerinnen und Bürger. Das Alleinstellungsmerkmal der EU ist, dass alle diese Staaten souverän und unabhängig bleiben, aber einige ihrer hoheitlichen Befugnisse in Bereichen bündeln, in denen daraus ein Mehrwert entsteht.

Diese teilweise Übertragung von Befugnissen an gemeinsame Institutionen, die die Mitgliedstaaten selbst geschaffen haben, bedeutet in der Praxis, dass Entscheidungen zu bestimmten Fragen von gemeinsamem Interesse auf EU-Ebene demokratisch getroffen werden können.

An der Beschlussfassung in der EU sind mehrere EU-Organe beteiligt:

Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sind ebenfalls an der Beschlussfassung und Gesetzgebung beteiligt; Gleiches gilt für die beiden beratenden Einrichtungen. Dabei handelt es sich um den Europäischen Ausschuss der Regionen, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regionen und Kommunen zusammensetzt, und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, in dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen und andere Interessengruppen vertreten sind.

Grundsätzlich legt die Kommission Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vor, über deren Annahme das Parlament und der Rat entscheiden.

Die beratenden Einrichtungen (der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen) sowie die nationalen Parlamente legen Stellungnahmen zu den Vorschlägen vor, in denen sie sich in erster Linie auf die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit stützen. Subsidiarität bedeutet, dass die Union (außer in den Bereichen, in denen sie ausschließliche Befugnisse hat) nur dann tätig wird, wenn ein Handeln auf EU-Ebene wirkungsvoller ist als auf nationaler Ebene. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union nicht über das zur Erreichung der Ziele der EU-Verträge erforderliche Maß hinaus.

Für die Durchführung der erlassenen Rechtsvorschriften der EU sind dann die Mitgliedstaaten und die betroffene(n) EU-Institution(en) zuständig. Der dritte Teil dieser Veröffentlichung enthält weitere Informationen dazu, wie die EU Entscheidungen trifft und umsetzt.

Die EU-Verträge

Das gesamte Handeln der EU basiert auf Verträgen, die alle ihre Mitgliedstaaten freiwillig und demokratisch gebilligt haben. In den Verträgen sind die Ziele der EU, die Arbeitsweise der EU-Organe, die Beschlussfassung sowie das Verhältnis zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten geregelt.

In bestimmten Sonderfällen sind nicht alle Mitgliedstaaten an allen Bereichen der EU-Politik beteiligt. So ist beispielsweise der Euro zwar die einheitliche Währung der EU als Ganzes, der Euro-Raum umfasst aber derzeit nur 19 Mitgliedstaaten, während für Dänemark eine Nichtbeteiligungsklausel gilt und die übrigen Länder die Kriterien für eine Mitgliedschaft im Euro-Raum noch nicht erfüllen. Dem Schengen-Raum gehören 22 Mitgliedstaaten an; das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger die Grenzen zwischen diesen Ländern passieren können, ohne einen Pass vorlegen zu müssen. Fünf Mitgliedstaaten führen weiterhin eigene Grenzkontrollen durch.

Blick in die Zukunft

Aufbauend auf der von den Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der EU vereinbarten strategischen Agenda schlug die Kommission von der Leyen bei ihrem Amtsantritt im Dezember 2019 einen neuen und ehrgeizigen Kurs ein – zu einer grüneren, stärker digitalisierten und gerechteren EU.

Heute reagiert die EU auf die Herausforderungen einer zunehmend komplexen und in schnellem Wandel begriffenen Welt, die geprägt ist von zwei Weltereignissen historischen Ausmaßes: der im März 2020 ausgerufenen globalen Pandemie und dem nicht provozierten, ungerechtfertigten Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022. Angesichts dieser neuen Bedrohungen mussten alle 27 Mitgliedstaaten noch enger zusammenarbeiten und schneller handeln als je zuvor.

So wurde beispielsweise der Aufbauplan NextGenerationEU aufgelegt, der zum einen die EU in die Lage versetzt hat, der COVID-19-Pandemie und künftigen Gesundheitskrisen besser standzuhalten, und zum anderen die Resilienz der Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte in der EU stärkt. Bei der Bewältigung dieser Krisen steht die EU fest zusammen – sowohl bei der Bekämpfung des Virus als auch in ihrer Solidarität mit der Ukraine. Darüber hinaus hat sie ihren mutigen Kurs in Richtung einer grünen und digitalen Zukunft nicht nur gehalten, sondern das Tempo weiter beschleunigt.

Die EU ist nicht nur auf die Solidarität und die gemeinsamen Anstrengungen ihrer Mitgliedstaaten angewiesen – sie bemüht sich auch um die Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger und fördert deren Beteiligung. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise vor Kurzem die Konferenz zur Zukunft Europas durchgeführt. Diese bürgernahe Initiative wurde im Frühjahr 2021 ins Leben gerufen. Während ihrer einjährigen Laufzeit kamen Hunderttausende Menschen aus der ganzen EU zusammen, um über Themen zu sprechen, die für sie als Europäerinnen und Europäer wichtig sind. Die Organe der EU werden die im Rahmen der Konferenz eingebrachten Vorschläge nun prüfen und darauf reagieren.

2 Was die Europäische Union tut

Der zweite Teil dieser Veröffentlichung bietet einen Überblick über das Handeln der EU in verschiedenen Politikbereichen und enthält nützliche weiterführende Links.

März 2022

Maßnahmen gegen COVID-19

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat menschliche Tragödien, Lockdowns und einen Konjunkturabschwung herbeigeführt. Die EU hat rasch Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben und Existenzen ergriffen und eine gemeinsame europäische Antwort auf die Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft entwickelt.

Video:

Was die EU tut

Solidarität ist das Herzstück der gemeinsamen Antwort der EU auf COVID-19. Die EU tut alles dafür, um die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer jeweiligen Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören die Bereitstellung objektiver Informationen zur Ausbreitung des Virus, wirksame Bemühungen um eine Eindämmung und Maßnahmen zur Behebung der durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden.

Die rescEU-Reserve für medizinische Ausrüstung – der erste gemeinsame EU-Bestand an medizinischer Notfallausrüstung – hat den Mitgliedstaaten unter die Arme gegriffen, die mit Engpässen zu kämpfen hatten. Die EU-Impfstoffstrategie zielt auf eine beschleunigte Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Corona-Impfstoffen ab. Im Rahmen ihrer Impfstoffbeschaffungsstrategie hat die EU einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller finanziert, um die Entwicklung und Herstellung vielversprechender Impfstoffe zu beschleunigen. Bislang wurden nach positiver wissenschaftlicher Stellungnahme auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur fünf sichere und wirksame Impfstoffe zur Verwendung in der EU zugelassen.

Die Kommission hatte bis April 2021 bereits bis zu 2,6 Milliarden Impfstoffdosen gesichert, und Verhandlungen über weitere Dosen sind im Gange. Im Januar 2021 appellierte die Kommission an die Mitgliedstaaten, die Durchführung von Impfkampagnen überall in der EU zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten der EU werden stetig mit immer mehr Impfstoff versorgt, und bei den Impfungen geht es voran. Die Kommission ist auch mit der Industrie in Kontakt, um die Kapazitäten zur Herstellung von Impfstoffen auszubauen.

Auch an der zeitnahen Herstellung wirksamer Impfstoffe gegen neue Virusvarianten wird bereits gearbeitet. Im Februar 2021 hat die Kommission den HERA-Inkubator ins Leben gerufen, um Europa für den Kampf gegen besorgniserregende Virusvarianten zu wappnen und dafür zu sorgen, dass rasch Impfstoffe entwickelt und hergestellt werden, die gegen diese Varianten wirksam sind.

Mit dem EU-Haushalt für 2021-2027 und dem Aufbauplan NextGenerationEU stehen 1,8 Billionen Euro zur Verfügung, um Menschen, Unternehmen und Regionen zu unterstützen, insbesondere diejenigen, die am stärksten unter der Krise leiden. Darüber hinaus wurde SURE – die Initiative zur Unterstützung der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage – ins Leben gerufen, um in 19 Mitgliedstaaten Arbeitsplätze zu erhalten und Familien zu unterstützen.

Im März 2021 hat die Kommission vorgeschlagen, ein digitales grünes Zertifikat einzuführen. Damit soll für EU-Bürgerinnen und -Bürger die sichere Ausübung ihres Rechts auf freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleistet werden.

Die EU tut alles dafür, um den gesamten Globus mit sicheren Impfstoffen zu versorgen. Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben COVAX – der weltweiten Initiative zur Gewährleistung eines gerechten Zugangs zu Corona-Impfstoffen – mehr als 2,2 Mrd. EUR zugesagt und fördern Impfkampagnen in den Partnerländern.

März 2022

Gesundheit

Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist eines der wichtigsten Anliegen der EU. Ihre Gesundheitspolitik ergänzt die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. So kann sichergestellt werden, dass alle Menschen in der EU vor ernsten grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen geschützt sind und Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben.

Das Gesundheitswesen wird auf nationaler Ebene organisiert. Die EU unterstützt jedoch die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung nationaler Strategien, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Die Gesundheitspolitik der EU beschäftigt sich mit der Bekämpfung ernster Gesundheitsbedrohungen, der Verhütung von Krankheiten und der Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsversorgung für alle. Die Zusammenarbeit bedeutet auch die Bündelung von Ressourcen, wodurch wirtschaftliche Skaleneffekte erzielt werden.

Video:

Was die EU tut

Ziel der EU ist es, unsere Gesundheitssysteme für alle zugänglich, wirksam und krisenfest zu machen. Dazu ergreift sie auch Maßnahmen zu Impfstoffen (etwa gegen COVID-19), zur Verhinderung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe sowie zur Verhütung und Eindämmung von Pandemien und Infektionskrankheiten.

Die EU übernimmt bei Vorsorge und Bekämpfung ernster grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen eine entscheidende Rolle und schützt so ihre Bürger/-innen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen kündigte eine stärkere europäische Gesundheitsunion an, um Gesundheitskrisen, Krebs und medizinische Engpässe bewältigen zu können.

Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in der EU und belastet unsere Gesundheitssysteme. Daher fördert die EU im Rahmen ihres europäischen Plans zur Krebsbekämpfung Programme zur Prävention, Erkennung, Frühdiagnose und Behandlung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität von Erkrankten und Überlebenden. Die EU geht auf Gesetzesebene gegen das Rauchen vor und fördert einen gesunden Lebensstil.

Die Arzneimittelstrategie soll Arzneimittel für alle erschwinglich machen – auch für diejenigen, die unter seltenen Krankheiten leiden. Um krisenfester zu werden, müssen wir Innovationen fördern und Lieferketten breiter fächern.

EU4Health ist mit 5,1 Mrd. EUR das zentrale Gesundheitsprogramm der EU. Finanziert werden Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten sowie zur Verbesserung der Vorsorge und Reaktionsbereitschaft der Gesundheitssysteme in der EU. Im Rahmen des Programms Horizont Europa werden im Gesundheitsbereich außerdem 5,4 Mrd. EUR in Forschung und Innovation investiert.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten schätzt aufkommende Bedrohungen ein, damit die EU und nationale Gesundheitsbehörden rasch reagieren können. Um allen Menschen die beste Behandlung zukommen zu lassen, müssen alle Arzneimittel in der EU vor dem Inverkehrbringen auf nationaler oder europäischer Ebene von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen werden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert es Reisenden, sich im EU-Ausland behandeln zu lassen, wenn sie während ihrer Reise krank werden. Für geplante Behandlungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten andere Regeln, die in den EU-Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung festgelegt sind. Dank der europäischen Referenznetzwerke profitieren Patient(inn)en mit seltenen oder komplexen Krankheiten vom besten Sachwissen aus ganz Europa, ohne ihr Heimatland überhaupt verlassen zu müssen.

März 2022

Europäischer Grüner Deal

Der europäische Grüne Deal soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Mit dieser Wachstumsstrategie bis 2050 strebt die EU eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen an, die alle mit an Bord holt.

Klimawandel und Umweltzerstörung bedrohen Europa und die ganze Welt. Die Temperaturen steigen, und das Klima verändert sich.

Doch Umweltschutz und Wirtschaftswachstum müssen sich nicht gegenseitig ausschließen. Zwischen 1990 und 2019 hat die EU ihre Treibhausgasemissionen um 24 % gesenkt – und unsere Wirtschaft verzeichnete ein Wachstum von rund 60 %.

Video:

Was die EU tut

Der europäische Grüne Deal zeigt auf, wie Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden kann. Eine saubere Kreislaufwirtschaft, die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und die Verringerung der Umweltverschmutzung sind dafür wichtige Voraussetzungen. Alle Wirtschaftszweige müssen aktiv werden – unter anderem brauchen wir:

  • Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien;
  • Unterstützung der Industrie bei Innovationen;
  • umweltfreundlichere und kostengünstigere Verkehrsmittel sowie gesündere Arten der Fortbewegung;
  • Dekarbonisierung des Energiesektors;
  • energieeffizientere Gebäude;
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Verbesserung weltweiter Umweltnormen.

Unser Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu reduzieren. Das erste europäische Klimagesetz wird diese Ziele im Recht verankern und dafür sorgen, dass alle EU-Politikbereiche dazu beitragen.

Dafür sind erhebliche Investitionen erforderlich, sowohl vonseiten der EU als auch des öffentlichen und privaten Sektors der Mitgliedstaaten. Der nachhaltige Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal wird mindestens 1 Billion EUR mobilisieren. Der Fonds für einen gerechten Übergang wird wiederum sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird: Er bietet gezielte Unterstützung von mindestens 55 Mrd. EUR für die am stärksten betroffenen Regionen. Die EU investiert umfassend in den Klimaschutz: Mindestens 30 % des EU-Haushalts für die Jahre 2021-2027 sind für klimarelevante Maßnahmen bestimmt.

Der europäische Grüne Deal fußt auf dem ehrgeizigen Ziel, durch eine Umstellung unserer Lebensmittelsysteme und eine bessere Wald-, Land-, Wasser- und Meeresnutzung sowie durch eine Umgestaltung unserer Städte und unserer Energie- und Industriesysteme den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und umzukehren. Die neue EU-Industriestrategie soll Europas Industrie beim Übergang zur Klimaneutralität leiten und ihr eine digitale Führungsrolle verschaffen. Digitale Technologien können zur Optimierung des Energieverbrauchs in Landwirtschaft, Verkehr und Produktion eingesetzt werden. Sie sind also bei der Verwirklichung des Klimaziels für 2050 besonders wichtig.

Der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt gefährden unseren Planeten. Die EU wird sich auf internationaler Bühne weiterhin für die Umsetzung ehrgeiziger umwelt-, klima- und energiepolitischer Maßnahmen einsetzen.

März 2022

Klimaschutz

Die EU arbeitet intensiv daran, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Der europäische Grüne Deal soll das ermöglichen – und zwar durch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen, Investitionen in grüne Technologien und den Schutz unserer Natur. Gleichzeitig müssen wir uns den unabwendbaren Folgen des Klimawandels stellen.

Die EU ergreift klimapolitische Maßnahmen, insbesondere um dem globalen Temperaturanstieg aufgrund der zunehmenden vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen zu begegnen. Höhere Durchschnittstemperaturen haben viele Folgen, darunter stärkere und häufigere Wetterextreme wie Überschwemmungen, Dürren und Stürme. Sie sind nicht nur eine unmittelbare Gefahr für den Menschen, sondern bedrohen auch die Nahrungsmittelsicherheit und führen zu Wasserknappheit. Hungersnöte, Konflikte und Migration sind mögliche Konsequenzen.

Video:

Was die EU tut

Die EU übernimmt beim Kampf gegen den Klimawandel eine weltweite Führungsrolle. Gemeinsam mit Ländern und Regionen ergreift sie aktiv Maßnahmen, um die Ziele des Pariser Übereinkommens zu erreichen: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten gehalten und der Temperaturanstieg auf 1,5 °C begrenzt werden.

Unser Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu reduzieren. Das erste europäische Klimagesetz wird diese Ziele im Recht verankern. Gleichzeitig soll das ehrgeizige Maßnahmenpaket für einen nachhaltigen grünen Wandel – der europäische Grüne Deal – den Menschen und der Wirtschaft in Europa zugutekommen und niemanden zurücklassen.

Doch auch Wirtschaft und Gesellschaft müssen für einen gerechten Wandel ihren Beitrag leisten. Einzelpersonen und Gemeinschaften können sich im Rahmen des Europäischen Klimapakts am Aufbau eines umweltfreundlicheren Europas beteiligen.

Die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel sieht etwa den Bau von Hochwasserschutzanlagen, die Entwicklung trockenresistenter Pflanzen und die Änderung der Bauvorschriften vor und fördert internationale Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz.

Den Klimawandel zu ignorieren könnte für die EU und den Rest der Welt sehr kostspielig werden. Zugleich bietet die steigende Nachfrage nach sauberen Technologien Chancen für Innovation und industrielle Modernisierung sowie für grüne Arbeitsplätze und ein umweltverträgliches Wachstum. Mit dem europäischen Grünen Deal als Wachstumsstrategie können diese Ziele erreicht werden. Die EU stellt daher umfassende Mittel bereit: Mindestens 30 % des EU-Haushalts für die Jahre 2021-2027 sind für klimarelevante Maßnahmen bestimmt.

Die EU hat ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Emissionen in allen Bereichen zu verringern. Das EU-Emissionshandelssystem soll EU-weit die Emissionen von Industrie, Kraftwerken und Luftverkehr kostenwirksam verringern. Zudem haben die EU-Mitgliedstaaten nationale Ziele beschlossen, um die Emissionen auch in anderen Sektoren wie Verkehr, Bauwesen und Landwirtschaft zu reduzieren.

März 2022

Umwelt

Die EU-Umweltnormen zählen zu den strengsten weltweit. Sie schützen Natur und Lebensqualität, sorgen für eine umweltverträgliche Wirtschaft und eine schonende, rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Dennoch stehen wir derzeit vor großen globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Ressourcenknappheit. Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist dringend geboten und erfordert einen tiefgreifenden und raschen Wandel unserer Gesellschaft, unserer Lebensweise und unserer Produktions- und Verbrauchsmuster. Die Erholung der EU von der COVID-19-Pandemie muss umweltfreundlich vonstattengehen, Europa widerstandsfähiger machen und sie muss gerecht und inklusiv für alle sein.

Der EU-Umweltpolitik kommt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des europäischen Grünen Deals zu, wenn es darum geht, den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und regenerativen Wirtschaft zu beschleunigen, die dem Planeten mehr zurückgibt, als sie ihm nimmt.

Video:

Was die EU tut

Die EU ist bestrebt, die Umweltauswirkungen der Produktion und des Verbrauchs von Waren und Dienstleistungen zu verringern. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, in der der Wert von Produkten und Rohstoffen so lange wie möglich erhalten bleibt und Abfälle und Ressourcennutzung auf ein Minimum reduziert werden, ist unabdingbar, wenn die EU ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreichen und dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebieten möchte.

Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals, soll nachhaltige Produkte in der EU zur Norm werden lassen. Im Mittelpunkt stehen Bereiche mit dem höchsten Kreislaufpotenzial wie Elektronik, Batterien und Fahrzeuge, Textilien, Bauwesen und Lebensmittel. Ein Eckpfeiler des Aktionsplans ist die Strategie für Kunststoffe, die darauf abzielt, dass bis 2030 alle Kunststoffverpackungen in der EU wiederverwendet oder recycelt werden können, während gleichzeitig neue Rechtsvorschriften für Einwegkunststoffe auf den Weg gebracht werden.

Die EU muss sich für den Schutz der natürlichen Ressourcen und den Erhalt bedrohter Arten und Lebensräume starkmachen. Im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie wird die EU unter anderem die Schutzgebiete an Land und auf See ausdehnen, Milliarden von Bäumen anpflanzen und nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren fördern. Dabei wird sie auf ihrem bestehenden Netz von Naturschutzgebieten überall in der EU „Natura 2000“ aufbauen. In diesen Gebieten darf der Mensch nur tätig werden, wenn dies nachhaltig geschieht und seltene sowie gefährdete Arten und Lebensräume nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Um die Menschen vor umweltbedingten Belastungen und Gesundheitsrisiken zu schützen, hat die EU Maßnahmen mit den folgenden Zielsetzungen eingeleitet: Gewährleistung der Sauberkeit des Trinkwassers und der Badegewässer, Verbesserung der Luftqualität, Lärmreduzierung und Eindämmung oder Beseitigung der Auswirkungen schädlicher Chemikalien.

Auch bei den internationalen Anstrengungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung spielt die EU eine Schlüsselrolle. Umweltprobleme enden nicht an den Grenzen. Künftig müssen wir weltweit noch mehr tun, um Luft, Meere und andere Wasserressourcen sauber zu halten, Land und Ökosysteme nachhaltig zu bewirtschaften und den Klimawandel in beherrschbaren Grenzen zu halten. In den Handelsabkommen der EU mit anderen Ländern wird die Einhaltung der Umweltnormen gewährleistet.

März 2022

Energie

Die Energiepolitik der EU ist darauf ausgerichtet, eine sichere, wettbewerbsfähige und erschwingliche Energieversorgung sicherzustellen und gleichzeitig unsere Klimaziele zu erreichen.

Im Energiebereich steht Europa vor einer Reihe großer Herausforderungen. Die EU muss nicht nur eine sichere Energieversorgung für alle zu angemessenen Preisen gewährleisten, sondern auch den Übergang von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft zu einem saubereren, CO2-neutralen System bewerkstelligen.

Um diesen Übergang vollziehen zu können, muss die EU energieeffizienter werden, den Einsatz erneuerbarer Energien ausbauen, Innovationen und neue Technologien vorantreiben, die grenzüberschreitenden Energieverbindungen verbessern und die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern.

Video:

Was die EU tut

Jedes EU-Land stellt seinen eigenen Energiemix zusammen, aber die Koordinierung der Vorschriften auf EU-Ebene ermöglicht es, gemeinsame politische Ziele zu erreichen.

Klima und Energie sind untrennbar miteinander verbunden. 75 % aller Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf die Energienutzung. Um ihr Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreichen zu können, strebt die EU eine grundlegende Neuausrichtung ihres Energiesystems an.

Dieser Wandel wird im Rahmen der Energieunion durch Verbesserung der Synergien mit anderen Politikbereichen wie Verkehr, Forschung und Innovation, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Finanzierung vollzogen.

Das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ wird dazu beitragen, die Umstellung auf saubere Energie zu beschleunigen und die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erfüllen.

Die Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Nutzung erneuerbarer Energien ist eines der Schlüsselelemente des europäischen Grünen Deals. Erneuerbare Energie aus dem Meer gehört zu den Technologien mit dem größten Potenzial. Daneben unternimmt die EU Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz, unter anderem durch Renovierung von Millionen von Gebäuden in Europa sowie durch Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung.

Die vorgeschlagene EU-Strategie zur Integration des Energiesystems und der EU-Wasserstoff-Strategie wird den Weg zu einem vollständig CO2-freien, effizienteren und stärker vernetzten Energiesektor ebnen. Außerdem möchte die Kommission neue Herausforderungen wie die Dekarbonisierung des Gassektors angehen, z. B. durch die Verringerung der Methanemissionen.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen auf EU-Ebene bietet auch neue Chancen für Wachstum, Beschäftigung, Forschung und einen wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Energiemarkt. Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich Vorteile: Das Recht zum Wechseln des Energieversorgers bedeutet letztlich niedrigere Rechnungen für die Haushalte, und geringere Luftverschmutzung kommt allen zugute. Unter den weiteren Strategien und Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele der EU beitragen, sind insbesondere folgende zu nennen:

März 2022

Reisen und Verkehr

Mit ihrer Verkehrspolitik will die EU zu einer modernen Infrastruktur beitragen, die Reisen schneller und sicherer macht sowie umweltfreundliche und digitale Lösungen fördert.

Ohne effiziente Verkehrsverbindungen bleiben Gesellschaft, Wirtschaft und Tourismus sowie Wachstum und Beschäftigung auf der Strecke. Der Verkehrssektor ist mit rund 10 Millionen Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftsmotor. Ziel der EU-Verkehrspolitik ist ein krisenfester europäischer Raum, in dem saubere und umweltfreundliche Verkehrsmittel fair miteinander konkurrieren.

Die Plattform Re-open EU informiert über Corona-Reise- und -Sicherheitsmaßnahmen der EU-Länder, zum Beispiel Quarantäne- und Testanforderungen.

Video:

Was die EU tut

In den letzten 20 Jahren hat sich im europäischen Verkehrssektor mithilfe der EU viel verbessert: höhere Sicherheit im Luft-, Schiffs- und Straßenverkehr, bessere Arbeitsbedingungen im Verkehrssektor, neue und günstigere Mobilitätsoptionen, greifbare Fortschritte hin zu saubereren und digitalen Lösungen.

Der Verkehr verursacht ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU. Diese sollen mit dem europäischen Grünen Deal bis 2050 um 90 % reduziert werden. Für nachhaltige und intelligente Mobilität brauchen wir aber erschwingliche, zugängliche, gesündere und saubere Alternativen. Darum liegt neben sauberen Fahrzeugen und alternativen Kraftstoffen ein wichtiger Schwerpunkt auf nachhaltigen Verkehrsmitteln wie der Bahn. 2021 war das Europäische Jahr der Schiene und willkommener Anlass, die Vorzüge der Bahn als nachhaltiges, intelligentes und sicheres Verkehrsmittel herauszustreichen.

Mobilität muss effizienter werden. Digitale Technologien ermöglichen automatisierte Mobilität und intelligente Verkehrsmanagementsysteme und tragen so zu Effizienz und Sauberkeit im Verkehr bei.

Über die Fazilität Connecting Europe mit einem Budget von über 25,8 Mrd. EUR will die EU den gesamten Kontinent vernetzen. Hierfür müssen Lücken zwischen nationalen Verkehrsnetzen geschlossen und Investitionen in grenzüberschreitende Verbindungen gefördert werden. Auch umweltfreundliche Verkehrsträger wie die Bahn und eine Infrastruktur für alternativ betriebene Fahrzeuge sind Prioritäten der Verkehrsinfrastrukturpolitik der EU.

Ohne den Verkehrssektor bewegt sich nichts im EU-Binnenmarkt. Er hält die europäische Wirtschaft in Gang. Durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums und Fortschritte bei der Initiative Single European Sky wird Fliegen auch weiterhin einfacher und billiger. Zugelassene Eisenbahnunternehmen können ihre Dienste nun überall in der EU anbieten, und Reedereien können in mehr Ländern agieren.

Sicherheit steht stets an erster Stelle. Wir haben bereits viel erreicht. Dennoch kamen bei Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2020 rund 18 800 Menschen ums Leben. Die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit ist daher ein weiterer Aktionsbereich der EU. Die EU-Verkehrspolitik hilft Reisenden aber auch auf andere Weise: Auf Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busreisen können Passagiere in der EU bei Verspätungen oder Annullierungen bestimmte Rechte geltend machen.

März 2022

Nahrungsmittel und Landwirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik sorgt für eine sichere Versorgung der 447 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit nachhaltig erzeugten und bezahlbaren Lebensmitteln. Sie unterstützt außerdem die Bekämpfung des Klimawandels, die Bewirtschaftung unserer natürlichen Ressourcen und sichert Arbeitsplätze und Wachstum in ländlichen Gebieten.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet und aus dem EU-Haushalt finanziert. Sie unterstützt die lebenswichtige Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU, von der ungefähr 40 Millionen Arbeitsplätze abhängen.

Krisen wie der Klimawandel und die COVID-19-Pandemie erinnern daran, dass unser Lebensmittelsystem bedroht ist und krisenfester werden muss. Ein gesünderes und nachhaltigeres EU-Lebensmittelsystem ist ein Eckpfeiler des europäischen Grünen Deals.

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Was die EU tut

Die GAP-Unterstützung erfolgt durch folgende Maßnahmen:

  • Direktzahlungen zur Stützung der Einkommen von Landwirten. Diese Zahlungen federn die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit verbundenen Risiken und Unsicherheiten ab und werden unter strengen Auflagen hinsichtlich Sicherheit, Umwelt- und Tierschutz zugeteilt.
  • Marktmaßnahmen zur Bewältigung schwieriger Situationen, zum Beispiel bei einem plötzlichen Nachfragerückgang aufgrund einer Gesundheitswarnung oder eines Preisrückgangs infolge eines zeitweiligen Überangebots.
  • Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (von den Mitgliedstaaten kofinanziert), mit denen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden, damit es attraktiv wird, in ländlichen Gebieten zu leben und zu arbeiten.

Im Jahr 2019 unterstützte die EU Landwirtinnen und Landwirte in Höhe von 57,98 Milliarden Euro. Die Einkommensstützung machte fast drei Viertel dieses Gesamtbetrags aus.

Bei den Vorschlägen für die künftige GAP verlagert sich der Schwerpunkt von den Vorschriften und deren Einhaltung auf Leistung und Ergebnisse. In Zukunft soll eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen. Landwirte, Agrar- und Lebensmittelunternehmen, Förster und ländliche Gemeinden spielen in vielen Bereichen eine wichtige Rolle. Einer davon ist die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, mit der durch nachhaltige Erzeugung und nachhaltigen Verbrauch die Umweltbelastung verringert werden soll. Die Strategie zielt darauf ab, gesunde Lebensmittel für alle zu fördern, Lebensmittelverluste und -verschwendung zu vermeiden und gleichzeitig den Lebensunterhalt der Landwirte zu sichern. Die künftige GAP steht in engem Zusammenhang mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Abhängig von der endgültigen Einigung zwischen dem Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union wird sie voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 eingeleitet.

Mit dem Allgemeinen Lebensmittelrecht der EU sollen die Gesundheit der Menschen und die Interessen der Verbraucher geschützt werden, ohne die effiziente Funktionsweise des Binnenmarkts zu beeinträchtigen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit berät in Lebensmittelfragen zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt. Das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel trägt dazu bei, dass Lebensmittel, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen, aus den Regalen entfernt werden. Sobald nennenswerte Ausbrüche von Tierseuchen oder Lebensmittelvergiftungen auftreten, können die EU-Behörden die Verbringung von Lebensmitteln über das TRACES-System verfolgen.

März 2022

Meere und Fischerei

Unsere Meere erzeugen den größten Teil des Sauerstoffs, den wir einatmen. Sie regulieren Wetter und Klima und sind die Heimat der meisten Arten unseres Planeten. Doch sie sind auch wichtige Motoren der europäischen Wirtschaft und bieten uns Nahrung, Arbeit, Verkehrswege und Erholung. Die EU setzt sich für den Schutz unserer Meere und Ozeane ein und stellt gleichzeitig ihre wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit für künftige Generationen sicher.

Was die EU tut

Mit einem Umsatz von mehr als 650 Milliarden Euro im Jahr 2018 und fast 4,5 Millionen Beschäftigten ist der „blaue Wirtschaftszweig“ der EU gut aufgestellt. Die EU-Strategie für eine nachhaltige blaue Wirtschaft zielt darauf ab, das Potenzial für nachhaltiges Wachstum in der marinen und maritimen Wirtschaft insgesamt zu nutzen.

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Dank Forschung und Innovation sind Meere und Ozeane eine Quelle für erneuerbare Energien, Minerale und Arzneimittel. Die EU ist durch die Anzahl und Vielfalt ihrer Meeresbecken und die stetig sinkenden Kosten für neue Anlagen in der Lage, erneuerbare Offshore-Energie zu entwickeln. Die Vorschläge zur Maximierung dieses Potenzials werden es der EU ermöglichen, ihr Ziel – Klimaneutralität bis 2050 – zu verwirklichen.

Während sie diese neuen Möglichkeiten fördert, spielt die EU außerdem eine wichtige Rolle für die verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung der Meere in Europa und weltweit.

Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU soll gewährleisten, dass Fischerei und Aquakultur (Fischzucht unter kontrollierten Bedingungen) umweltverträglich sowie auf lange Sicht wirtschaftlich und gesellschaftlich tragbar sind. Der Industriezweig soll dynamisch, aber dennoch nachhaltig sein, Ressourcen schonen, die Meeresumwelt schützen und gleichzeitig den von der Fischerei lebenden Menschen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst eine Reihe von Regeln für die Verwaltung der europäischen Fischereiflotte und für den Erhalt der Fischbestände. Um Überfischung zu verhindern, werden den Mitgliedstaaten Quoten gesetzt, die für jede Fischart die maximale Fangmenge festlegen, während eine Anlandeverpflichtung die verschwenderische Praxis der Rückwürfe unerwünschter Fänge verhindert.

Die EU hat Meeresschutzgebiete ausgewiesen, um die maritimen Ökosysteme und die Biodiversität sowie die Leistungen zu schützen, die diese Ökosysteme bieten. Bis 2030 sollen mindestens 30 % der Meere im Hoheitsgebiet der EU geschützt sein. Außerdem geht die EU mit Rechtsvorschriften gegen Meeresverschmutzung und insbesondere gegen die zehn am häufigsten an Stränden und in Meeren Europas gefundenen Einwegkunststoffartikel vor, die sich gemeinsam mit verloren gegangenem oder aufgegebenem Fanggerät besonders negativ auswirken.

Die Gemeinsame Fischereipolitik und die Meerespolitik der EU werden aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds finanziert. Vorbehaltlich seiner endgültigen Verabschiedung wird dieser Fonds im Zeitraum 2021-2027 mehr als 6,1 Milliarden Euro für die nachhaltige Entwicklung des Sektors bereitstellen und dabei den Schwerpunkt auf die Unterstützung der kleinen Küstenfischerei legen.

März 2022

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Die Wirtschafts- und Währungsunion ist das gemeinsame Fundament für Stabilität, Arbeitsplätze und Wachstum in der EU.

Die Wirtschafts- und Währungsunion verzahnt die Volkswirtschaften in der EU durch eine koordinierte Wirtschafts- und Fiskalpolitik, harmonisierte Regeln für Finanzinstitute, eine gemeinsame Währungspolitik und eine gemeinsame Währung – den Euro. Sie ist ein machtvolles Instrument für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum, sozialer Gerechtigkeit und Finanzstabilität. Trotz der bedeutenden institutionellen Reformen zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion in den letzten Jahren bleibt noch viel zu tun.

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Was die EU tut

Ziele der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU sind:

  • mehr Arbeitsplätze und Investitionen;
  • Förderung der wirtschaftlichen Stabilität;
  • verbesserte Effizienz der Wirtschafts- und Währungsunion;
  • Regulierung von Finanzinstituten und komplexen Finanzprodukten;
  • Bewahrung der Finanzstabilität und Schutz der Steuerzahlenden bei Finanzkrisen;
  • Stärkung der internationalen Rolle des Euro.

Zur Wirtschafts- und Währungsunion gehören alle 27 Mitgliedstaaten, doch viele von ihnen sind bei der Integration noch einen Schritt weitergegangen und haben den Euro als Währung eingeführt. Zusammen bilden diese Länder das Euro-Währungsgebiet. Heutzutage verwenden mehr als 340 Millionen Menschen in 19 Mitgliedstaaten den Euro. Die Euro-Banknoten und -Münzen sind ein greifbares Symbol für die Freiheit, die Vorteile und die Chancen, die die EU bietet.

Im Zuge der Finanzkrise des Jahres 2008 ergriff die EU Maßnahmen zur Behebung einiger institutioneller Schwächen, die die Krise in der Wirtschafts- und Währungsunion offenbart hatte, und zur Schaffung eines sichereren Finanzsektors. Sie hat die wirtschaftspolitische Steuerung gestärkt, ein System zum Schutz der Finanzstabilität entworfen, die Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten verbessert und Reformen für mehr Investitionsfreudigkeit gefördert. Darüber hinaus hat die Union harmonisierte Regeln zur Steigerung der Belastbarkeit ihrer Finanzinstitute und für eine verstärkte Aufsicht über die Banken im Euro-Währungsgebiet eingeführt.

Dank der festen Grundlage, die ihnen die Wirtschafts- und Währungsunion bietet, konnten die Mitgliedstaaten die beispiellosen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie meistern. Die Pandemie unterstrich die Notwendigkeit, schnell, entschieden und koordiniert auf Krisen reagieren zu können. Die Reaktion der EU bestand darin, dass sie den Mitgliedstaaten erlaubte, von ihren regulären Haushaltsanforderungen abzuweichen, indem sie die mit 100 Mrd. EUR finanzierte SURE-Initiative zum Schutz von Arbeitsplätzen und Beschäftigten schuf und anschließend die (in laufenden Preisen) 723,8 Mrd. EUR schwere Aufbau- und Resilienzfazilität als Kernstück von NextGenerationEU ins Leben rief. Aus der Fazilität werden die in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Investitionen und Reformen finanziert. Mit diesen Maßnahmen werden der grüne und der digitale Wandel gefördert und die EU-Länder dabei unterstützt, gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen.

März 2022

Beschäftigung und Soziales

Die EU trägt zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in ganz Europa bei und strebt faire soziale Standards für alle an, u. a. mithilfe der 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Sozialfonds Plus bereitgestellten Mittel in Höhe von 99,3 Mrd. EUR.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten teilen sich die Zuständigkeit für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Die Kommission hat Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zu obersten Prioritäten erklärt. Wesentliches Instrument zu deren Förderung ist NextGenerationEU, der EU-Aufbauplan zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie.

Was die EU tut

Ziele der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU:

Die EU stellt Finanzmittel bereit und koordiniert deren Einsatz, um die Mitgliedstaaten bei Investitionen in Bereiche wie Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Ausbildung, barrierefreie Infrastruktur und Jobvermittlung zu unterstützen. Der Europäische Sozialfonds Plus wird Millionen von Menschen dabei helfen, neue und insbesondere im Zuge des ökologischen und digitalen Wandels nützliche Kompetenzen zu erwerben und bessere Arbeitsplätze zu finden. Die Jugendgarantie trägt dazu bei, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder Verlust ihres Arbeitsplatzes ein hochwertiges und konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, ein Praktikum oder eine Weiterbildung erhalten. Die neue ALMA-Initiative (Aim, Learn, Master, Achieve) soll aus individuellen oder strukturellen Gründen benachteiligten jungen Menschen helfen, Zugang zu Arbeit oder Ausbildung zu erhalten.

Die Europäische Kompetenzagenda soll Personen und Unternehmen beim Erwerb neuer und besserer Kompetenzen unterstützen und legt ehrgeizige Ziele fest, die bis 2025 erreicht werden sollen.

In der europäischen Säule sozialer Rechte sind Grundsätze und Rechte in den Bereichen Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz verankert. In einem Aktionsplan zur Verwirklichung dieser Grundsätze werden die wichtigsten, bis 2030 zu erreichenden Ziele für Beschäftigung, Ausbildung, Sozialschutz und Inklusion festgelegt.

Rechtsvorschriften der EU zur Koordinierung der Sozialversicherung ersetzen nicht die einzelstaatlichen Systeme, sondern schützen die Sozialversicherungsansprüche der Menschen, wenn sie innerhalb Europas (und Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz) umziehen. Die Europäische Arbeitsbehörde stellt sicher, dass alle EU-Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden. Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität EURES führt Arbeitsuchende und Unternehmen, die eine Stelle anzubieten haben, zusammen, und der Europass-Dienst bietet Hilfe beim Erstellen von Lebensläufen.

März 2022

Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Die EU setzt sich für ein attraktiveres Investitionsumfeld ein, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel ist es, Investitionen zu erleichtern und sicherzustellen, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger über die Kompetenzen verfügen, die sie für die Arbeitsplätze von morgen benötigen.

Die EU befasst sich mit den Folgen der Corona-Pandemie und hilft den Menschen in der EU gleichzeitig beim ökologischen und digitalen Wandel. Der Wandel der EU-Wirtschaft soll nämlich fair und inklusiv gestaltet werden, damit jeder einen Nutzen daraus ziehen kann und niemand zurückgelassen wird.

Was die EU tut

Das Programm InvestEU ist ein wichtiges Element des EU-Aufbauplans, um die Folgen der Corona-Pandemie anzugehen und die langfristigen Prioritäten der EU zu verwirklichen. Es ist der Nachfolger der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa, die zwischen 2015 und 2020 mehr als 500 Mrd. EUR mobilisiert hat, um die aus der Finanzkrise 2007-2008 hervorgegangene Investitionslücke zu schließen. InvestEU bietet außerdem eine EU-Haushaltsgarantie, damit Unternehmen in der EU einen leichteren Zugang zu den benötigten Finanzmitteln haben und die benötigte Unterstützung finden. Ziel ist es, zwischen 2021 und 2027 mindestens 372 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen zu mobilisieren. Das Programm baut auf vier zentralen Politikbereichen auf:

  • nachhaltige Infrastruktur,
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung,
  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • soziale Investitionen und Kompetenzen.

Ergänzend zu dem Programm fungiert die InvestEU-Beratungsplattform als zentrale Anlaufstelle für die Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsprojekten in der gesamten EU.

Der rasche Wandel hin zu einem klimaneutralen und digitalen Europa verändert unsere Arbeitsweise. Die Europäische Kompetenzagenda trägt bereits zur Bewältigung dieser Herausforderung bei und legt Ziele fest, die bis 2025 erreicht werden sollen. Sie setzt die wichtigsten Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, die einen fairen und inklusiven europäischen Arbeitsmarkt schaffen soll, in die Praxis um. Um konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, wurden für 2030 zentrale Ziele für Beschäftigung, Ausbildung, Sozialschutz und Inklusion festgelegt.

Der Mechanismus für einen gerechten Übergang, die Aufbau- und Resilienzfazilität und der vorgeschlagene Klima-Sozialfonds helfen beim Abbau regionaler und sozialer Ungleichheiten. Die Kommission arbeitet auch daran, konkrete Maßnahmen und Lösungen für die demografischen Herausforderungen in Europa zu ermitteln, um die am stärksten betroffenen Menschen, Regionen und Gemeinschaften zu unterstützen.

März 2022

Regionen

Die Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen und Städte in der EU. Sie fördert neue Arbeitsplätze, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltige Entwicklung und eine bessere Lebensqualität für die EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Modernisierung der Flughäfen von Riga und Breslau, bessere Mobilität in Athen, Sofia und Cluj-Napoca, Erhaltung des Mont Saint-Michel und Schutz von Pompeji, Ausbau der Breitbandverbindung in Litauen, Unterstützung von Unternehmen in Utrecht und Paredes, Erneuerung der Abwasseraufbereitung in Trenčín und Slavonski Brod, Förderung von Informationstechnologien an den Universitäten Nikosia und Ljubljana – das sind nur einige Beispiele von tausenden Projekten, die mit Geldern der EU-Regionalpolitik kofinanziert wurden.

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Was die EU tut

Mit ihrer Regionalpolitik möchte die EU die europäische Solidarität zum Ausdruck bringen, das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln und mit strategischen Investitionen die Lebensqualität verbessern. Der Großteil der Mittel fließt in weniger entwickelte Länder und Regionen, um sie dabei zu unterstützen, ihre Entwicklungsrückstände aufzuholen, und um die fortbestehenden wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede innerhalb der EU abzubauen.

Verwaltet wird die Regionalpolitik gemeinsam von der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen. Die ausgewählten Projekte werden von der EU über Programme kofinanziert, die mit der Kommission im Voraus vereinbart wurden. EU-Fördermittel werden stets mit nationalen (privaten und/oder öffentlichen) Finanzmitteln aufgestockt.

Im Rahmen der Programme der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ (Interreg) richtet die Regionalpolitik besonderes Augenmerk auf den Bedarf und das Potenzial von Grenzregionen.

Fast ein Drittel (392 Mrd. EUR) des EU-Haushalts 2021-2027 ist für die Regionalpolitik vorgesehen. Diese Mittel finanzieren strategische Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur, fördern den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft, unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, schaffen neue und stabile Arbeitsplätze, stärken und modernisieren unsere Bildungssysteme und helfen, unsere Gesellschaft inklusiver zu gestalten.

Über NextGenerationEU stellt die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) zusätzlich über 50 Mrd. EUR frisches Geld für bestehende Programme bis 2023 zur Verfügung, um den Mitgliedstaaten bei der Erholung von der Corona-Pandemie zu helfen.

Im Hinblick auf das EU-Ziel, erster klimaneutraler Kontinent zu werden, sollen über den Mechanismus für einen gerechten Übergang zwischen 2021 und 2027 rund 55 Mrd. EUR in die am stärksten betroffenen Regionen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fließen. Auch der vorgeschlagene Klima-Sozialfonds soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, jene Menschen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen, die am stärksten von fossilen Brennstoffen abhängig sind.

März 2022

Forschung und Innovation

Das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa hat eine Mittelausstattung von 95,5 Mrd. Euro, unterstützt Wachstum und Beschäftigung und hilft bei der Bewältigung einiger unserer größten Herausforderungen.

Forschung und Innovation spielen eine entscheidende Rolle für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Sie stehen im Mittelpunkt der europäischen Bemühungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung von Wachstum und Investitionen. Durch Verbesserungen in Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Verkehr und Energie verbessern sie das Leben aller Menschen. Nicht nur dringende Probleme wie die COVID-19-Pandemie, sondern auch längerfristige Herausforderungen wie der Klimawandel und die Krebsbekämpfung benötigen wissensbasierte Lösungen.

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Was die EU tut

Die EU ist die größte Wissensfabrik der Welt. Beinahe ein Drittel der globalen Produktion in den Bereichen Wissenschaft und Technologie entsteht in Europa. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks muss Europa jedoch besser dafür sorgen, dass aus exzellenter Forschung und innovativen Ideen auch tatsächlich erfolgreiche Produkte und Technologien hervorgehen. Alle EU-Mitgliedstaaten haben ihre eigene Forschungspolitik und legen eigene Förderprogramme auf. Zahlreiche wichtige Themen können jedoch am besten in Angriff genommen werden, wenn die Zusammenarbeit zwischen Forschenden und Innovatoren aus verschiedenen Ländern unterstützt wird. Aus diesem Grund wird der Bereich Forschung und Innovation auf EU-Ebene gefördert, insbesondere durch das Programm Horizont Europa.

Horizont Europa ist eines der größten und ehrgeizigsten Forschungsprogramme der Welt. Es investiert 95,5 Mrd. Euro im Zeitraum 2021-2027. Hinzu kommen weitere öffentliche und private Investitionen, die durch dieses Geld angezogen werden. Aufbauend auf den Ergebnissen des Programms Horizont 2020, fördert das neue Programm Spitzenforschung in Europa über den Europäischen Forschungsrat und die Marie-Skłodowska-Curie-Stipendien und -Austauschmaßnahmen. Es stützt sich dabei auch auf wissenschaftliche Beratung, technische Hilfe und gezielte Forschungsarbeiten des wissenschaftlichen Dienstes der Kommission, der Gemeinsamen Forschungsstelle.

Über Horizont Europa wurde eine Reihe von EU-Missionen eingerichtet – eine neue Art der Zusammenarbeit bei der Bewältigung großer Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Klima und Umwelt. Jede der fünf Missionen umfasst eine Reihe von Maßnahmen, mit denen bis 2030 konkrete Ergebnisse erzielt werden sollen.

Ferner werden über Horizont Europa auch europäische Partnerschaften unterstützt, in denen die EU, nationale Behörden und der Privatsektor zusammenarbeiten, um Europas drängendste Herausforderungen durch konzertierte Forschungs- und Innovationsinitiativen anzugehen. Diese Partnerschaften werden zur Stärkung des neuen Europäischen Forschungsraums beitragen, mit dem ein EU-Binnenmarkt für Forschung, Innovation und Technologie geschaffen werden soll, der es den Ländern ermöglicht, ihre Forschungspolitiken und -programme durch Angleichung effizienter zu gestalten.

Im gesamten Programm Horizont Europa gelten die Grundsätze des offenen Zugangs und der offenen Wissenschaft.

März 2022

Binnenmarkt

Der Binnenmarkt zählt zu den größten Errungenschaften der EU. Seit 30 Jahren macht er uns und der Wirtschaft das Leben leichter, weil sich Waren, Dienstleistungen, Menschen und Kapital EU-weit frei bewegen können.

Dank des Binnenmarktes können EU-Bürgerinnen und -Bürger in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat studieren, leben, einkaufen, arbeiten, sich zur Ruhe setzen und Produkte aus ganz Europa genießen. Unternehmen können expandieren, während der Wettbewerb für niedrige Preise und eine große Auswahl sorgt. Dabei achtet die EU darauf, dass diese größeren Freiheiten nicht auf Kosten von Fairness, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechten oder ökologischer Nachhaltigkeit gehen.

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Was die EU tut

Auf der Grundlage der EU-Industriestrategie spielt der Binnenmarkt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Wirtschaft im ökologischen und digitalen Wandel. Er schützt Unternehmen auch vor Angebots- und Nachfrageschocks und erhöht gleichzeitig ihre globale Wettbewerbsfähigkeit.

Die EU will:

  • Lehren aus der COVID-19-Pandemie und dem russischen Einmarsch in die Ukraine ziehen, z. B. durch die Behebung von Unterbrechungen der Lieferkette;
  • dafür sorgen, dass der Binnenmarkt mehr Expansionsmöglichkeiten für Unternehmen und Unternehmer schafft;
  • Hindernisse beseitigen, die den Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erschweren oder die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer einschränken;
  • sicherstellen, dass die gleichen Regeln in puncto Fairness, Vorteile und Pflichten auch für die digitale Wirtschaft gelten;
  • Umschulung und Fortbildung in allen Industriezweigen verbessern;
  • den Zugriff auf Finanzmittel, Normen und Patenten im Sinne von Europas Führungsrolle bei innovativen Technologien gewährleisten.

Neue Industrieallianzen in Schlüsselbereichen, in denen die EU vom Ausland abhängig ist, spielen hierbei eine zentrale Rolle. So hat die EU neue Maßnahmen präsentiert, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu erleichtern und eine nachhaltigere Versorgung mit kritischen Rohstoffen sicherzustellen.

Auf mittelständische Betriebe, die EU-weit 99 % der Unternehmen ausmachen, entfallen zwei Drittel der Beschäftigten im Privatsektor. Die EU fördert Unternehmensneugründungen und unterstützt innovative Unternehmen in ihren Wachstumsbestrebungen.

Mit einem Budget von 4,2 Mrd. EUR für 2021-2027 konsolidiert das Binnenmarktprogramm breit gefächerte Maßnahmen in puncto Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Normung und Wettbewerbsfähigkeit, Überschneidungen und Koordinierung.

Das Portal Your Europe bietet Informationen über das Leben, Arbeiten, Reisen und Studieren sowie unternehmerische Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat. Es erlaubt auch den Zugriff auf Dienste wie Ihr Europa – Beratung oder das Problemlösungsnetz SOLVIT.

März 2022

Verbraucherschutz

Die Verbraucherpolitik der EU schützt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, gewährleistet die Sicherheit von Produkten, ermöglicht es den Menschen, beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bewusste Entscheidungen zu treffen, und bietet im Fall von Schwierigkeiten Instrumente zur Problemlösung.

Der gemeinsame Markt der EU bietet allen Konsumenten größere Auswahl, mehr Flexibilität und höhere Qualität zu günstigeren Preisen. Die EU-Verbraucherpolitik stellt die Wahrung der Verbraucherrechte sicher, wenn beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten Probleme auftreten. Das stärkt Vertrauen und fördert den Handel – auch online.

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Was die EU tut

Die neue Verbraucheragenda zeigt die Strategie der EU für den Zeitraum bis 2025 auf. Darin werden die Maßnahmen dargelegt, die die EU treffen wird, um auf neue Herausforderungen wie COVID-19 und den ökologischen und digitalen Wandel zu reagieren. Dazu gehören die Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten, die Durchsetzung der Verbraucherrechte und Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher.

Die EU bietet Konsumenten im Fall von Problemen eine Reihe praktischer Rechte.

  • Online-Käufer haben 14 Tage Zeit, um ihren Kauf zu prüfen und bei Bedarf zu widerrufen. Sie können ein Produkt innerhalb von zwei Wochen zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
  • Wenn eine in der EU (im Internet oder in einem Geschäft) gekaufte Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert, haben Verbraucher zumindest das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz.
  • Die EU-Vorschriften über Hypothekarkredite garantieren klare Informationen in der Werbung und rechtzeitige Unterrichtung der Verbraucher vor der Vertragsunterzeichnung.
  • Für sämtliche Verkehrsträger gelten Mindeststandards bei den Fahr- und Fluggastrechten; dazu gehören Information sowie Betreuung und Entschädigung bei Annullierung oder erheblicher Verspätung.

Zudem bietet die EU Hilfe, um Streitigkeiten mit Händlern schnell und effizient beizulegen. Über die Plattform zur Online-Streitbeilegung können Verbraucher und Händler Streitigkeiten über Online-Käufe beilegen. Das Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren bietet Verbrauchern kostenlose Hilfe und Beratung in Bezug auf ihre grenzüberschreitenden Einkäufe. Neue EU-Vorschriften werden es Verbraucherschutz-Organisationen spätestens ab Mitte 2023 erleichtern, Kollektivinteressen von Verbrauchern mit Sammelklagen zu verteidigen.

Für Spielzeug, Elektrogeräte, Kosmetika und Arzneimittel gelten strenge Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltnormen. Strenge Vorschriften stellen sicher, dass unsichere Produkte vom Markt verschwinden. Jedes Jahr sind Hunderte von Produkten Gegenstand von Warnmeldungen über das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte. 2021 machte die Kommission den Vorschlag, parallel zur Revision der EU-Vorschriften über Verbraucherkredite die Vorschriften zur Produktsicherheit zu überarbeiten und dabei auch elektronische Marktplätze neu zu reglementieren.

Mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft werden Verbraucherrechte und Umweltschutz in Einklang gebracht, wobei der Schwerpunkt auf hochwertigeren, nachhaltigen Produkten mit langer Lebensdauer liegt.

März 2022

Fairer Wettbewerb

Die Wettbewerbsregeln der EU sollen zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und der gesamten europäischen Wirtschaft einen fairen und gleichberechtigten Wettbewerb im Binnenmarkt sicherstellen.

Die Kommission setzt die EU-Wettbewerbsregeln gemeinsam mit den nationalen Wettbewerbsbehörden und den nationalen Gerichten durch, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen sicherzustellen. Dies fördert Innovation und Effizienz, führt zu einer größeren Produktauswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu niedrigeren Preisen und höherer Qualität.

Was die EU tut

Die Maßnahmen der Kommission betreffen:

  • Kartelle oder andere unlautere Absprachen, bei denen Unternehmen vereinbaren, sich gegenseitig keine Konkurrenz zu machen, oder versuchen, künstlich hohe Preise festzusetzen;
  • Fälle, in denen führende Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, um Mitbewerber aus dem Markt zu drängen;
  • Zusammenschlüsse von Unternehmen und Übernahmen, durch die der Wettbewerb im Binnenmarkt eingeschränkt werden könnte;
  • staatliche Beihilfen an Unternehmen innerhalb der EU, die zu einer Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt führen können, indem sie bestimmten Unternehmen Vorteile gegenüber anderen verschaffen;
  • die internationale Förderung einer Wettbewerbskultur, sodass EU-Unternehmen weltweit faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik kommt den Bürgerinnen und Bürgern in der EU zugute. Vorsichtigen Schätzungen der Kommission zufolge beliefen sich die jährlichen Einsparungen der Kunden, die auf Kartellverbote und Interventionen bei Zusammenschlüssen von Unternehmen zurückgehen, 2020 auf 14-23,3 Mrd. EUR.

Die Untersuchungen der EU zu wettbewerbswidrigen Praktiken erstrecken sich auf Waren, Berufe und Dienstleistungen. Die Kommission überwacht zudem, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten Unternehmen unterstützen, und stellt sicher, dass sie nicht bestimmten Unternehmen einen unlauteren Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen. Staatliche Beihilfen zur Unterstützung oder Förderung benachteiligter Regionen, kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Bereiche Forschung und Entwicklung, Umweltschutz, Ausbildung, Beschäftigung und Kultur können zulässig sein.

Die im Januar 2022 eingeführten neuen Vorschriften für staatliche Beihilfen stehen im Einklang mit den wichtigen EU-Zielen des europäischen Grünen Deals. Sie sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu erreichen. Unterstützt werden Projekte im Bereich Umweltschutz, darunter Klimaschutz und umweltfreundliche Energieerzeugung.

Die EU arbeitet auch daran, dass ihre Rechtsvorschriften mit dem digitalen Wandel Schritt halten. Das Gesetz über digitale Märkte soll beispielsweise verhindern, dass Online-Plattformen, die als Torwächter fungieren, Unternehmen und Verbrauchern unfaire Bedingungen aufzwingen – und zwar durch eine Liste mit Geboten und Verboten. Gleichzeitig legt das Gesetz über digitale Dienste EU-weit verbindliche Verpflichtungen für Vermittler fest, die im Rahmen ihrer digitalen Dienste Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden. Das erleichtert die Expansion kleinerer Plattformen im gesamten EU-Binnenmarkt.

März 2022

Steuern und Zoll

Die Zuständigkeit für die Erhebung von Steuern liegt bei den nationalen Regierungen. Die EU ist für die Zollunion verantwortlich und gewährleistet den freien Verkehr und die Sicherheit von Waren im Binnenmarkt.

Den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten steht es weitgehend frei, ihre Steuergesetze nach ihren nationalen Prioritäten zu gestalten. Sie müssen dabei jedoch bestimmte Grundprinzipien beachten und sicherstellen, dass nationale Steuervorschriften den EU-Binnenmarkt nicht behindern.

Die EU-Zollunion erleichtert den Unternehmen den Handel, harmonisiert die Zölle auf Waren von außerhalb der EU und trägt zum Schutz der EU-Bürgerinnen und -Bürger und der Umwelt bei.

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Was die EU tut

Die EU hat keinen direkten Einfluss auf die Anhebung oder Festsetzung von Steuersätzen. Sie beaufsichtigt jedoch die nationalen Steuervorschriften, um sicherzustellen, dass sie Beschäftigung und Wachstum fördern und dafür sorgen, dass die Steuern eines Landes Verbraucher, Arbeitnehmer oder Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminieren.

Die Regierungen aller Mitgliedstaaten müssen sich bei der Beschlussfassung auf EU-Ebene einigen, damit die Interessen aller berücksichtigt werden. Für einige Steuern – wie Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuer auf Benzin, Tabak und Alkohol – haben sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regeln geeinigt, um den grenzüberschreitenden Handel online und offline zu vereinfachen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und -Plattformen zu schaffen.

2021 legte die Kommission dar, wie sie sich ein neues, faireres und transparenteres Unternehmenssteuersystem für das 21. Jahrhundert vorstellt. Sie schlug unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Unterstützung kleiner Unternehmen und zur Bekämpfung von Steuermissbrauch vor. Mit ihrem Vorschlag für einen Körperschaftsteuer-Mindestsatz von 15 % für alle multinationalen Unternehmen bringt die Kommission die EU in Stellung, damit sie als eine der ersten die historische globale Steuerreform von 2021 umsetzen kann. Dadurch soll letztlich sichergestellt werden, dass alle Unternehmen, unabhängig davon, wo sie ihre Geschäfte machen, fair besteuert werden.

Um auf dem gesamten Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, muss die EU als einheitliche Zollunion mit einheitlichen Zöllen, Normen und Verfahren für den Umgang mit importierten Waren fungieren. Auf Waren, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden, werden keine Zölle erhoben.

In der Praxis wird die EU-Zollunion von den nationalen Zollbehörden verwaltet. Sie schützen Verbraucher, Tiere und die Umwelt vor potenziell schädlichen Waren und leisten einen Beitrag zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Schmuggel. Sobald die Waren abgefertigt sind, können sie innerhalb Europas frei zirkulieren oder verkauft werden.

März 2022

Weltraum

Die Raumfahrtpolitik der EU trägt aktiv zur Bekämpfung des Klimawandels bei, fördert technologischen Fortschritt und Innovationen und verbessert das Leben der EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Weltraumtechnologien, -daten und -dienste sind für den Alltag in Europa unverzichtbar (z. B. für die Nutzung von Mobiltelefonen, Fahrzeugnavigationssystemen und Geldautomaten). Satelliten liefern außerdem wertvolle Daten und Dienste für ein breites Spektrum von Anwendungen, von Verkehr, Landwirtschaft und Umwelt bis hin zur Krisenreaktion.

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Was die EU tut

Die EU verfügt über eine wettbewerbsfähige und wachsende Raumfahrtindustrie im Wert von schätzungsweise fast 62 Mrd. EUR. Sie beschäftigt mehr als 230 000 Menschen und ist für ein Drittel aller Satelliten verantwortlich, die sich derzeit in der Umlaufbahn befinden.

Die folgenden Leitinitiativen bieten Tag für Tag weltraumgestützte Dienste aus Europa an:

  • Copernicus ist das Erdbeobachtungssystem der EU. Die von seinen Satelliten generierten Daten werden in vielen Bereichen genutzt, von der Überwachung des Klimawandels und seiner Auswirkungen bis hin zur Navigation für Notfall- und humanitäre Dienste. Copernicus-Daten werden genutzt, um Schiffe in Seenot zu lokalisieren und auf Waldbrände, Erdbeben und Überschwemmungen zu reagieren. So retten sie Leben und Eigentum.
  • Galileo, Europas eigenes globales Satellitennavigationssystem, liefert genaue und zuverlässige Standort- und Zeitbestimmungsdaten für alle Arten von Transportmitteln, den Schienen- und Luftverkehr und andere Bereiche. Dank Galileo sind 3,2 Mrd. Smartphones mit einem sicheren und unabhängigen Positionierungssystem ausgestattet.
  • EGNOS, das regionale Satellitennavigationssystem der EU, überwacht und korrigiert Satellitennavigationssignale für Nutzer in der Luftfahrt, im Seeverkehr und an Land in den meisten Regionen Europas. 426 Flughäfen in der EU nutzen bereits EGNOS, um Landungen bei ungünstigen Wetterbedingungen sicherer zu machen und Verspätungen und Umleitungen zu vermeiden.

Das Weltraumprogramm der EU 2021-2027 verfügt über eine Mittelausstattung von 14,9 Mrd. EUR, baut auf den Erfolgen dieser Initiativen auf und legt den Schwerpunkt auf eine bessere Koordination mit anderen EU-Politikbereichen. Sein Ziel ist es, den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie zu unterstützen; dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Start-up-Unternehmen und innovative Geschäftsmodelle. Die Kommission hat außerdem zwei neue Leitinitiativen vorgeschlagen, um die satellitengestützte sichere Konnektivität und das Weltraumverkehrsmanagement weiterzuentwickeln.

Über einzelne EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Weltraumorganisation hat die EU im Bereich der Weltraumerforschung Technologien von Weltrang entwickelt. Zu diesen Errungenschaften zählt die Entwicklung neuer Raketen und Satelliten sowie von Forschungsrobotern für Mond und Mars. Zwar ist die Weltraumerforschung von hoher strategischer und politischer Bedeutung, doch die EU unterstützt auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Geheimnisse des Universums entschlüsseln: Im Jahr 2019 zeigten EU-unterstützte Forscherinnen und Forscher das erste Foto eines schwarzen Lochs.

März 2022

Internationale Angelegenheiten und Sicherheit

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ermöglicht es der EU, auf der internationalen Bühne mit einer Stimme zu sprechen, und erlaubt es den Mitgliedstaaten, sich Herausforderungen zu stellen, die sie allein nicht lösen können. So gewährleistet die EU die Sicherheit und den Wohlstand ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Die Politik wird vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik umgesetzt und vom Europäischen Auswärtigen Dienst, dem diplomatischen Dienst der EU, unterstützt. Die Maßnahmen der EU im Außenbereich werden geleitet von den Grundsätzen, die ihre eigene Entstehung und Entwicklung inspiriert haben und die sie in der übrigen Welt fördern möchte, wie Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten.

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Was die EU tut

In Zeiten zunehmender und komplexer Sicherheitsbedrohungen wird der Strategische Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung die Fähigkeit der EU stärken, in den kommenden zehn Jahren auf Krisen und Bedrohungen zu reagieren. Der Strategische Kompass konzentriert sich darauf,

  • schneller und entschlossener zu handeln, wenn eine Krise ausbricht;
  • die Bürgerinnen und Bürger vor sich rasch wandelnden Bedrohungen zu schützen;
  • in Fähigkeiten und Technologien zu investieren, die die EU braucht;
  • Partnerschaften mit anderen einzugehen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Die EU unterstützt von Konflikten und Krisensituationen bedrohte Länder. Mit der Europäischen Friedensfazilität übernimmt die EU mehr Verantwortung als globaler Bereitsteller von Sicherheit. Aus der Fazilität werden die gemeinsamen Kosten militärischer Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Friedenseinsätze in Zusammenarbeit mit Partnern wie der Afrikanischen Union unterstützt. Die Fazilität stärkt darüber hinaus die Verteidigungskapazität der Partnerländer sowie regionale und internationale Organisationen und hat maßgeblich dazu beigetragen, die Ukraine bei ihrer Reaktion auf die militärische Aggression Russlands zu unterstützen.

Seit der Invasion der Ukraine durch Russland im Februar 2022 hat die EU ferner Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die weltweite Ernährungssicherheit durch internationale Zusammenarbeit wiedererlangt wird.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nach wie vor die größten Geber bei der internationalen Reaktion auf die Syrien-Krise und unterstützen die Menschen in Syrien und der Region seit 2011 durch Investitionen in Höhe von insgesamt mehr als 27 Mrd. EUR.

Global Gateway ist die neue EU-Investitionsstrategie, mit der intelligente, saubere und sichere Verbindungen für Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert sowie die Gesundheits-, Bildungs- und Forschungssysteme weltweit gestärkt werden sollen. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Finanzinstitutionen, die gemeinsam als Team Europa agieren, wollen zwischen 2021 und 2027 öffentliche und private Investitionen in Höhe von bis zu 300 Mrd. EUR mobilisieren. Global Gateway ist der Beitrag der EU zur Globalen Partnerschaft für Infrastruktur und Investitionen der G7.

März 2022

Internationale Partnerschaften

Partnerschaften und Entwicklungszusammenarbeit stehen im Zentrum der EU-Außenpolitik. Die EU und ihre Mitgliedstaaten gehören weltweit zu den größten Gebern im Bereich der Entwicklungshilfe.

Neben der Außen-, Sicherheits- und Handelspolitik gehört auch die Entwicklungshilfe zu den internationalen Tätigkeitsbereichen der EU. Sie setzt sich für Armutsbekämpfung, menschliche Entwicklung, nachhaltiges Wachstum und verantwortungsvolle Regierungsführung ein. Durch die Bildung von Partnerschaften geht sie globale Herausforderungen wie Klimawandel und Ausbeutung natürlicher Ressourcen an und steuert irregulärer Migration gegen. Die derzeitige Lage erfordert eine stärkere multilaterale Ordnung und eine regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Daher unterstützt die EU einen wirksamen Multilateralismus und arbeitet mit allen Interessenträgern zusammen.

Video:

Was die EU tut

Für die EU sind internationale Partnerschaften eine Investition in eine tragfähige, nachhaltige und gemeinsame Zukunft. Federführend setzt sie sich für die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen ein. Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik zeigt auf, wie die EU mit dem Fokus auf Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen kann. Das auswärtige Handeln der EU stützt sich auf folgende Bündnisse:

Die Partnerschaft Afrika-EU bleibt eine wichtige Priorität der EU.

2020 reagierte die EU rasch auf die Corona-Krise. Team Europa – ein Unterstützungspaket aus Mitteln, Expertise und Instrumenten der EU, Mitgliedstaaten und Finanzinstitutionen – hat den Partnern der EU geholfen, die Auswirkungen der Krise abzufedern. Auch bei der großflächigen Bereitstellung von sicheren und wirksamen Impfstoffen übernimmt die EU eine federführende Rolle. Das Konzept „Team Europa“ findet nun auch im EU-Haushalt für auswärtiges Handeln Anwendung: im Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt.

Rund 10 % ihres Haushalts stellt die EU für Maßnahmen im Außenbereich bereit. Die EU-Delegationen arbeiten Hand in Hand mit Regierungen, internationalen Organisationen, EU-Ländern und dem Privatsektor, um die Unterstützung auf europäischer Ebene zu maximieren. Insgesamt stellten die EU und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Hilfe in Höhe von 66,8 Mrd. EUR bereit.

Die Werte der EU wie Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Richtschnur für ihr Handeln in der ganzen Welt. Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie konzentriert sich auf den Schutz und die Stärkung des Einzelnen, den Aufbau von krisenfesten, inklusiven und demokratischen Gesellschaften und den weltweiten Schutz der Menschenrechte. Aufbauend auf dem Aktionsplan für die Gleichstellung stellt die EU sowohl Gleichstellung als auch die Rolle der Frau ins Zentrum ihrer Arbeit.

März 2022

EU-Nachbarschaftspolitik und Erweiterung

Die EU fördert stabile Demokratien und Volkswirtschaften in den Nachbarländern durch den Aufbau maßgeschneiderter Partnerschaften auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Zusammenarbeit auf bilateraler oder regionaler Ebene.

Video:

Was die EU tut

Die Europäische Nachbarschaftspolitik regelt die Beziehungen der EU zu 16 ihrer engsten Nachbarn. Im Süden: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina*, Syrien und Tunesien. Im Osten: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine.

Wesentliche Ziele dieser Zusammenarbeit:

  • Stabilisierung der Nachbarländer durch Maßnahmen in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und Chancen für junge Menschen, Verkehrs- und Energienetze, Sicherheit und Migration;
  • Förderung von Werten wie verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der Union für den Mittelmeerraum.

Daneben unterhält die EU in der Südlichen Nachbarschaft eine Zusammenarbeit mit ihren Partnern zur Bewältigung von Krisen wie in Syrien oder Libyen sowie zur Regulierung von Migrationsströmen.

Die Erweiterungspolitik der EU erstreckt sich auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo**, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei. Die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft bildet einen starken Anreiz für demokratische und wirtschaftliche Reformen in europäischen Ländern, die der EU beitreten möchten. Sie fördert Versöhnung und Stabilität. Ein europäisches Land kann nur dann ein EU-Mitgliedstaat werden, wenn es demokratische Standards (wie Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz) erfüllt, über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt und in der Lage ist, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten sowie die mit einer EU-Mitgliedschaft verbundene Verantwortung zu übernehmen.

Die Türkei ist in vielen wichtigen Bereichen ein Partner der EU, doch hat sie sich in den letzten Jahren weiter von deren Grundwerten und Prinzipien entfernt. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind daher de facto eingefroren. Die EU hat ein strategisches Interesse an einem stabilen und sicheren Umfeld im östlichen Mittelmeerraum und an der Entwicklung kooperativer und für beide Seiten vorteilhafter Beziehungen zur Türkei.

2020 hat die EU Hilfe in Höhe von 7,47 Mrd. EUR für Nachbarschafts- und Erweiterungsregionen bereitgestellt, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Die EU hat Krisenhilfe geleistet, Forschung, Gesundheits- und Wasserversorgungssysteme unterstützt und Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie getroffen.

  • Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.
  • Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

März 2022

Handel

Die EU ist eine Verfechterin des freien Handels. 35 Millionen Arbeitsplätze in der EU hängen direkt oder indirekt mit dem Handel mit Drittstaaten zusammen. Die EU setzt sich für offene regelbasierte Märkte, gleiche Wettbewerbsbedingungen und die höchsten internationalen Standards weltweit ein.

Die EU ist die größte Handelsmacht und eine der offensten Volkswirtschaften der Welt. Ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts der EU hängt vom Handel ab. Prognosen zufolge werden 90 % des künftigen Weltwirtschaftswachstums auf nichteuropäische Länder entfallen. Internationale Handelsabkommen verhandelt und vereinbart die EU im Namen ihrer Mitgliedstaaten.

Video:

Was die EU tut

Gegenstand der Handelspolitik der EU ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen, darunter fällt aber auch der Handel mit kommerziellen Aspekten des geistigen Eigentums sowie ausländische Direktinvestitionen.

Im Februar 2021 legte die Kommission eine neue EU-Handelsstrategie mit drei zentralen Zielen vor:

  • Unterstützung der Erholung und des grundlegenden Wandels der EU-Wirtschaft im Einklang mit ihren Zielen für den ökologischen und digitalen Wandel;
  • Gestaltung weltweiter Regeln für eine nachhaltigere und fairere Globalisierung;
  • Stärkung der Fähigkeit der EU, ihre Interessen zu verfolgen und ihre Rechte durchzusetzen.

Im Mittelpunkt der Strategie steht der Wille, die Welthandelsorganisation derart zu reformieren, dass diese besser auf die Herausforderungen des modernen Handels reagieren kann.

Bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung kann die Handelspolitik eine wichtige Rolle einnehmen. Daher wird die EU für eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über nachhaltige Entwicklung in ihren Handelsabkommen sorgen. Im Einzelnen wird die EU vorschlagen, die Einhaltung des Pariser Klimaschutzübereinkommens zu einem wesentlichen Bestandteil künftiger Handels- und Investitionsabkommen zu machen.

Die EU steht für einen offenen und fairen Handel und kämpft gegen Protektionismus. Sie findet einen Mittelweg zwischen Offenheit einerseits und dem Schutz der Menschen und Unternehmen vor unlauteren Handelspraktiken andererseits. Mit dem neu ernannten leitenden Handelsbeauftragten rückt die EU noch stärker die Vorteile von Handelsabkommen für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, und Landwirte in den Vordergrund und stellt sicher, dass die Handelspartner ihren Verpflichtungen, auch in puncto nachhaltige Entwicklung, nachkommen.

Die EU hat 46 Handelsabkommen mit 78 Partnern in der ganzen Welt geschlossen. Im Jahr 2020 hat die EU ein neues Abkommen mit Mexiko erzielt; in demselben Jahr trat auch ihr Handelsabkommen mit Vietnam in Kraft. Das Abkommen mit Japan hatte bereits in seinem ersten Jahr die Ausfuhren der EU angekurbelt: So legten die Exporte in den ersten zehn Monaten um knapp 7 % zu.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 haben die EU und das Vereinigte Königreich am 30. Dezember 2020 das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet.

März 2022

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz

Die EU gehört zusammen mit ihren Mitgliedstaaten zu den weltweit größten Gebern humanitärer Hilfe. Sie stellt für Millionen von Menschen in der ganzen Welt unverzichtbare Unterstützung bereit und koordiniert Soforthilfe in Europa und darüber hinaus.

Die EU reagiert hauptsächlich über zwei Wege auf Krisensituationen und gewährleistet schnelle und wirksame Bereitstellung von Nothilfe: humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz. Die EU verfolgt die folgenden Ziele:

  • Menschenleben zu retten und zu schützen, menschliches Leid zu verhindern und zu lindern sowie die Unversehrtheit und Würde der Bevölkerungsgruppen zu wahren, die von Naturkatastrophen und durch Menschen verursachten Krisen betroffen sind;
  • rasche Reaktion auf Notsituationen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU;
  • Eindämmung des Katastrophenrisikos, beispielsweise durch Strategien zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels;
  • Verbesserung der Katastrophenbereitschaft, beispielsweise durch Frühwarnsysteme;
  • Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs von Soforthilfemaßnahmen zu Entwicklungshilfestrategien;
  • Stärkung der allgemeinen Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung, beispielsweise durch Investitionen in Maßnahmen, die sie auf mögliche künftige Katastrophen besser vorbereiten;
  • Schutz und Sicherung der Zukunft von Kindern, die von Katastrophen betroffen sind.
Video:

Was die EU tut

In Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern unterstützt die EU seit über 30 Jahren humanitäre Einsätze in 110 Ländern. Im Jahr 2021 stellte die EU mehr als 2,4 Mrd. EUR an humanitärer Hilfe bereit. Sie ist in vielen Krisen ein führender Geber humanitärer Hilfe, z. B. durch:

Darüber hinaus entsendet die EU im Rahmen ihres Katastrophenschutzverfahrens Hilfsteams und leitet Hilfsgüter an die betroffenen Regionen innerhalb der EU und weltweit weiter, unter anderem durch:

  • Reaktion auf die COVID-19-Pandemie in Europa und weltweit, z. B. durch Lieferungen von Material zur Bekämpfung der Pandemie über rescEU und durch Rückführung von im Ausland gestrandeten EU-Bürgerinnen und -Bürgern;
  • Entsendung von Sachverständigen und Ausrüstung in Erdbebengebiete (Haiti) oder in von Vulkanausbrüchen (Tonga) oder Waldbränden (westlicher Balkan und Mittelmeerraum) betroffene Länder sowie zur Eindämmung des Ebola-Ausbruchs im Jahr 2021 in Guinea;
  • Bereitstellung von Millionen von Hilfsgütern (z. B. Erste-Hilfe-Kits, Zelte und Betten) in der Ukraine und den Nachbarländern im Rahmen der größten Operation seit Einrichtung des Katastrophenschutzverfahrens.
Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/echo/

März 2022

Grundrechte

Die EU garantiert eine Reihe von Grundrechten. Sie zu achten ist ein gemeinsamer Wert der Union und ihrer Mitgliedstaaten, der die EU in ihrem Inneren wie auch jenseits der Grenzen anleitet.

Die EU ist mehr als nur ein Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen. Die Europäerinnen und Europäer teilen Werte und Rechte, die in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der EU niedergelegt sind.

Was die EU tut

In der Charta der Grundrechte der EU sind alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen in der EU verankert. Diese Rechte sind in den EU-Ländern und wo immer das europäische Recht gilt, geschützt. Dazu gehören die Menschenwürde, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung, das Asylrecht und das Recht auf ein faires Verfahren.

Darüber hinaus sind in der Charta bestimmte Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft gemäß den EU-Verträgen verankert, mit denen den EU-Bürgerinnen und -Bürgern Folgendes gewährt wird:

Zum Schutz der Grundrechte gibt es bestimmte EU-Rechtsvorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung, Vorschriften gegen die Diskriminierung aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie Gesetze, die Whistleblower und die Opfer von Verbrechen schützen.

Die EU sichert den Schutz der Grundrechte auch durch gezielte politische Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft. Das betrifft etwa Bereiche wie Hassverbrechen und Hetze, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung, das Zivil- und Strafrecht, die Digitalisierung des Justizwesens, den Datenschutz, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Rechte von Kindern und Verbrauchern.

Die legislative und politische Arbeit der EU auf dem Gebiet der Grundrechte wird durch das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ unterstützt.

Mithilfe verschiedener Strategien, die Stereotypen aufbrechen und die Voraussetzungen für die volle und freie Teilhabe aller an der europäischen Gesellschaft schaffen sollen, arbeitet die EU auf eine Union der Gleichheit hin.

Aber auch weltweit steht die EU für die universellen Werte ein. 2021 lancierte sie das 1,5 Mrd. EUR schwere Programm „Europa in der Welt – Menschenrechte und Demokratie“ mit einer Laufzeit bis 2027. Die EU hat außerdem eine globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte eingeführt, mit der sie weltweit gezielt schwere Menschenrechtsverstöße ahnden kann.

März 2022

Justiz und Rechtsstaatlichkeit

Die EU setzt sich dafür ein, die einheitliche Anwendung des EU-Rechts zu gewährleisten, grenzüberschreitende rechtliche Probleme für ihre Bürgerinnen und Bürger zu lösen und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu wahren.

Die EU möchte mit einem europäischen Rechtsraum ihren Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, Rechtsfragen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zu lösen. Ein grenzen- und nahtloser gemeinsamer Rechtsraum soll sicherstellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf ein Bündel an Rechten verlassen können und in der ganzen EU Zugang zur Justiz haben.

Was die EU tut

EU-Bürgerinnen und -Bürger können überall in der EU leben, studieren, arbeiten und geschäftstätig sein. Das bedeutet aber auch, dass sie sich möglicherweise mit den Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats befassen müssen.

Die EU ist bestrebt, das Vertrauen zwischen den Gerichten und Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu stärken, damit sie ihre Gerichtsentscheidungen gegenseitig anerkennen. Dies ist insbesondere für Zivilverfahren von Bedeutung, bei denen es um Scheidungen, das Sorgerecht für Kinder oder Unterhaltsansprüche geht.

Die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden, um die Bekämpfung von schweren Verbrechen wie Korruption, Terrorismus, Drogenschmuggel und -handel zu unterstützen. Der Europäische Haftbefehl hat beispielsweise langwierige Auslieferungsverfahren verkürzt, sodass mutmaßliche und verurteilte Straftäter an das Land ausgeliefert werden können, in dem sie vor Gericht gestellt wurden bzw. werden sollen. In der Zwischenzeit soll mit der EU-Strategie für die Rechte von Opfern sichergestellt werden, dass alle Opfer von Straftaten in der EU die benötigte Unterstützung und Schutz erhalten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt sicher, dass das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise angewandt wird. Die EU arbeitet an der Modernisierung ihrer Justizsysteme, um mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten und einen einfacheren und schnelleren Zugang zur Justiz zu gewährleisten. Die Fortschritte lassen sich anhand des EU-Justizbarometers verfolgen, das Daten über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme liefert. Das Europäische Justizportal ist wiederum eine zentrale Anlaufstelle für alle Justizangelegenheiten.

Einer der Grundwerte der EU ist die Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt einen angemessenen Rechtsschutz für alle Menschen in der EU durch unabhängige und effiziente Justizsysteme sicher. Die Rechtsstaatlichkeit schützt auch alle anderen Werte und ist für das Funktionieren der EU wesentlich. Sie gewährleistet die Anwendung des EU-Rechts und die Effizienz des Binnenmarkts, fördert gegenseitiges Vertrauen und schafft ein unternehmensfreundliches Umfeld.

Die EU arbeitet mit den Mitgliedstaaten daran, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und zu stärken – und zwar im Rahmen des Mechanismus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit und durch technische Unterstützung und Finanzierungen von Justizreformen.

März 2022

Gleichstellung der Geschlechter

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundwert der EU, der bis zu den Römischen Verträgen von 1957 zurückreicht. Die EU setzt sich auch weiterhin gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung und für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ein.

Zwar sollten Frauen in Europa den Männern gleichgestellt, selbstbestimmt und sicher sein, doch in der Realität arbeiten sie weiterhin überwiegend in Niedriglohnsektoren, sind in Leitungspositionen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert und verdienen im EU-Durchschnitt 13 % weniger als Männer. Auch geschlechtsbezogene Gewalt und Belästigung sind immer noch weit verbreitet.

Video:

Was die EU tut

Im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter stützt sich die Arbeit der EU auf die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025. Ihre Ziele sind die Beendigung geschlechterbezogener Gewalt, die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, die Verringerung der geschlechtsbedingten Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt und die Verwirklichung eines ausgewogenen Verhältnisses der Geschlechter in Entscheidungsprozessen und in der Politik. Die Strategie baut auf den EU-Initiativen zur Geschlechtergerechtigkeit der letzten Jahrzehnte auf.

Zur Durchsetzung des in den Römischen Verträgen festgelegten Grundsatzes des gleichen Lohns für gleiche Arbeit hat die Kommission Maßnahmen zur Lohntransparenz vorgeschlagen, darunter für große Unternehmen Berichterstattungspflichten im Hinblick auf geschlechtsspezifisches Lohngefälle. Zudem werden Arbeitnehmer künftig Anspruch auf Entschädigung für Lohndiskriminierung haben.

Gewalt gegen Frauen ist eine der hartnäckigsten Formen geschlechtsspezifischer Diskriminierung in Europa. Die Kommission hat neue EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt vorgeschlagen, mit denen die Bestrafung der Täter und der Schutz der Frauen – auch online – verstärkt werden sollen. Alle Mitgliedstaaten und die EU selbst haben das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (auch bekannt als „Istanbulkonvention“) unterzeichnet.

Die EU möchte außerdem Frauen helfen, die gläserne Decke in Politik und Wirtschaft zu durchbrechen und ihre Teilhabe an der digitalen Wirtschaft verstärken. Insbesondere versucht die Kommission, eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen der größten börsennotierten Unternehmen in der EU zu erreichen.

Im Leben geht es aber nicht nur um Arbeit und Geld. Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben trat im Juli 2019 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis August 2022 umgesetzt werden. Mit ihr werden neue Rechte eingeführt, um eine ausgewogenere Aufteilung der Betreuungspflichten zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen. Dazu gehören Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub sowie flexible Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige.

Weltweit setzt sich die EU mit ihrem Aktionsplan für die Gleichstellung III für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Mädchen und Frauen ein. Damit erhält die Gleichstellung auch eine außenpolitische Dimension, zum Beispiel in Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit und Handelsverhandlungen. Die EU war auch federführend bei den Verhandlungen zur Aufnahme der Ziele der Geschlechtergleichstellung in die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung.

März 2022

Rassismus und Gleichstellung

Die EU will gewährleisten, dass alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in den Genuss der Grundrechte, der Freiheiten und der gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft kommen.

Auch wenn die Diskriminierung aus Gründen der rassischen oder ethnischen Herkunft in der EU verboten ist, gibt es weiter Rassismus und Rassendiskriminierung. Die EU bekämpft Rassismus und Intoleranz auf ganzer Linie.

Was die EU tut

Konkret bekämpft die EU Rassismus und Diskriminierung mit ihrem Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 und der Berufung ihrer ersten Rassismus-Beauftragten überhaupt.

Die EU lehnt alle Formen von Rassismus und Intoleranz strikt ab und verurteilt sie aufs Schärfste. Der Aktionsplan gegen Rassismus umfasst eine Reihe von Maßnahmen, um

  • Rassismus und Rassendiskriminierung gesetzlich und darüber hinaus zu bekämpfen und sicherzustellen, dass das EU-Recht zur Verfolgung von Hetze und Hasskriminalität – auch online – tatsächlich umgesetzt wird;
  • konsequenter gegen strukturellen Rassismus vorzugehen;
  • Menschen mit rassischem oder ethnischem Minderheitenhintergrund mehr Gehör zu verschaffen und Akteure auf allen Ebenen zusammenzuführen, um gemeinsam ein Leben ohne Rassismus und Diskriminierung für alle aufzubauen;
  • Mittel für den Aufbau inklusiver Gesellschaften und die Förderung von Toleranz und Pluralismus bereitzustellen;
  • die Diversität des Personals der Kommission zu fördern und für alle ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung zu schaffen, ungeachtet ihrer rassischen oder ethnischen Herkunft oder ihrer Hautfarbe.

Eine Ungleichbehandlung aufgrund der rassischen oder ethnischen Herkunft ist – auch am Arbeitsplatz – nach der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, nach der Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung und nach der EU-Grundrechtecharta verboten.

Mittel zur Bekämpfung spezifischer Formen von Rassismus existieren bereits. Mit der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus sollen sämtliche Formen des Antisemitismus unterbunden und jüdisches Leben sowie Holocaust-Gedenken und -Aufarbeitung gepflegt werden. Ein weiterer strategischer Rahmen betrifft die Förderung der Gleichstellung der Roma.

Die Opferschutzrichtlinie beschützt die Opfer von Hasskriminalität. Die EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) soll sicherstellen, dass allen Opfern von Verbrechen Unterstützung und Schutz gewährt wird, egal, wo in der EU die Tat begangen wurde.

Die EU setzt sich auch für die Verhinderung und Bekämpfung der Verbreitung von Hassbotschaften im Internet ein und schützt dabei stets die Meinungsfreiheit. Der Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet von 2016 gibt Nutzern die Möglichkeit, Online-Hassreden zu melden, und ermöglicht es Plattformen, illegale oder schädliche Inhalte zeitnah zu überprüfen und zu löschen.

März 2022

Gleichstellung von LGBTIQ

Die EU garantiert ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Grundrechten und schützt sie vor Diskriminierung. Das betrifft auch die Mitglieder der LGBTIQ-Community.

Rund 76 % der befragten Europäer/-innen stimmten 2019 zu, dass schwule, lesbische oder bisexuelle Personen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Menschen haben sollten. Dennoch kommt es vor, dass Lesben, Schwule, bi-, trans- und intersexuelle sowie queere Personen (LGBTIQ) in vielen Lebensbereichen weiter diskriminiert werden oder Hetze und Gewalt ausgesetzt sind.

Was die EU tut

2020 nahm die Kommission ihre erste Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen an, mit der Fragen der Diskriminierung, Sicherheit, Inklusivität und Gleichstellung angegangen werden.

Diese Strategie baut auf einer mehr als 20-jährigen Tätigkeit auf EU-Ebene auf. Seit 1999 verfügt die EU über die Befugnis, in Fällen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung tätig zu werden. Die Tätigkeit der EU umfasst:

In vielen Ländern der Welt werden gleichgeschlechtliche Beziehungen weiter unter Strafe gestellt und LGBTIQ-Personen kaum geschützt. Die EU ermutigt andere Länder, dafür zu sorgen, dass die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Merkmale keine Gründe für Gewalt oder strafrechtliche Sanktionen sind.

Außerdem ist die EU weltweit ein wichtiger Geldgeber für Projekte zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen, vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte. Seit 2016 hat sie entsprechende Projekte in Asien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa unterstützt. Im Jahr 2018 richtete die EU einen neuen Fonds ein, um Aktivistinnen und Aktivisten sowie Organisationen in Bereichen zu unterstützen, in denen LGBTIQ-Personen einem größeren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt sind.

März 2022

Menschen mit Behinderung

Die EU fördert die aktive Inklusion und volle Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft auch für Menschen mit Behinderungen und schützt sie vor Diskriminierung und Gewalt.

Rund 87 Millionen Menschen in der EU haben irgendeine Form der Behinderung. Sie haben dieselben Rechte und Grundfreiheiten wie alle anderen Menschen, darunter das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie auf Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Die EU setzt sich dafür ein, ein barrierefreies Europa zu gestalten, in dem Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können.

Was die EU tut

Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCPRD). Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die EU-Verträge verpflichten die EU außerdem dazu, Strategien zur Verteidigung der Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 bezieht sich auf das UN-Übereinkommen und baut sowohl auf ihrer Vorversion als auch auf der Europäischen Säule sozialer Rechte auf. Ihre konkreten Initiativen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Folgendes können:

  • ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen wie alle anderen – der europäische Parkausweis und der EU-Behindertenausweis wurden bereits in acht Mitgliedstaaten eingeführt und erleichtern die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus und der Sonderrechte zwischen EU-Mitgliedstaaten;
  • aufgrund spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten einfacher einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten;
  • unabhängig leben, wo immer und mit wem immer sie wünschen – das Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ wird dazu beitragen, den Zugang zu Transportmitteln, Gebäuden, Informationen, audiovisuellen Medien und Kommunikationstechnologien zu verbessern;
  • sich in Wirtschaft und Gesellschaft einbringen und vor Diskriminierung und Gewalt geschützt sein – die Strategie soll außerdem Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten.

In den letzten Jahren konnte durch eine Reihe von EU-Initiativen und -Rechtsakten das Leben von Menschen mit Behinderungen in Europa deutlich verbessert werden. So wurden mit dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit verpflichtende Anforderungen an die Zugänglichkeit für bestimmte Schlüsselprodukte und -dienstleistungen festgelegt. Außerdem gibt es besondere Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung und für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

Die EU setzt sich außerdem dafür ein, die Gesellschaft für die Herausforderungen zu sensibilisieren, denen sich Menschen mit Behinderungen im Alltag stellen müssen, und fördert Hilfsmittel, die ihnen das Leben erleichtern. Jedes Jahr wird Anfang Dezember der Europäische Tag der Menschen mit Behinderungen begangen, um der breiten Öffentlichkeit das Thema Behinderungen näher zu bringen. Mit dem „Access City Award“ für barrierefreie Städte wird jedes Jahr eine Stadt ausgezeichnet, die sich besonders für die Zugänglichkeit eingesetzt hat.

März 2022

Menschen über 50

Die EU tut alles, damit die Menschen möglichst lange ein gesundes, aktives und selbstbestimmtes Leben führen können. Sie ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bereichen wie Beschäftigung, Gesundheit und Bildung und koordiniert gemeinsame Maßnahmen zu Epidemien.

Die demografischen Trends deuten auf eine starke Zunahme des Anteils älterer Menschen an der EU-Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten hin. Das Grünbuch zur Bevölkerungsalterung der Kommission hat eine Debatte über die Herausforderungen und Chancen einer alternden Gesellschaft in Europa angestoßen. Die EU-Länder setzen sich mit den Auswirkungen des Alterns auseinander, indem sie die Bildungs- und Qualifikationssysteme verbessern, ein längeres und erfüllteres Erwerbsleben fördern und Reformen des Sozialschutzes, einschließlich Altersversorgung und Pflege, vorantreiben.

Was die EU tut

Die EU hat dafür gesorgt, dass Arbeitgeber Menschen nicht aufgrund ihres Alters diskriminieren dürfen. Das Europäische Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen gewährleistet, dass die EU-Vorschriften über Gleichheit und Nichtdiskriminierung EU-weit einheitlich angewandt werden.

EU-Initiativen wie die Europäische Kompetenzagenda, der Pakt für Kompetenzen und der Aktionsplan für digitale Bildung helfen Menschen bei der Anpassung an eine sich verändernde Arbeitswelt. Durch den Europäischen Sozialfonds Plus finanzierte Projekte verhelfen jedes Jahr Millionen Europäerinnen und Europäern zu neuen Kompetenzen und besseren Jobs.

Ganz egal, ob es um die beruflichen Aufstiegschancen oder die persönliche Weiterentwicklung geht: Man lernt nie aus. Erasmus+ bietet Menschen über 50 eine Vielzahl von Gelegenheiten – von Schulungskursen und Ausbildung am Arbeitsplatz bis hin zu EU-finanzierten Projekten.

EURES‚ das europäische Netzwerk für berufliche Mobilität, hilft bei der Suche nach einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat, während die EU-Regeln die Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme erleichtern und die Rechte von Menschen schützen, die innerhalb Europas umziehen oder in Rente gehen.

Eine neue freiwillige Altersvorsorge, das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP), bietet den Menschen jetzt eine größere Auswahl und ermöglicht ihnen, Rücklagen im selben Produkt zu bilden, auch wenn sie in ein anderes EU-Land ziehen. Alle drei Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die gegenwärtige und künftige Angemessenheit der Alterseinkommen in den Mitgliedstaaten. Die EU wird durch die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 dazu beitragen, Lücken im Sozialschutz von Menschen mit Behinderungen einschließlich ihrer Altersversorgung zu schließen.

Die EU ist in vielen verschiedenen Bereichen tätig, wie der Förderung einer gesunden Lebensweise, der Unterstützung von effektiveren und tragfähigeren Gesundheitsdienstleistungen, der Prävention von Krankheiten und der Intensivierung der Krebsbekämpfung.

Die EU fördert Nichtregierungsorganisationen, die sich für das Recht auf faire Behandlung und gegen Altersdiskriminierung einsetzen. Hierzu gehört beispielsweise die AGE Platform Europe.

März 2022

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Die EU ist entschlossen, die 2020er-Jahre zur digitalen Dekade Europas zu machen. Digitale Technologien sollen allen zugutekommen und zu Klimaneutralität bis 2050 beitragen. Außerdem will die EU Europas Führungsrolle in der digitalen Wirtschaft ausbauen.

Digitale Technik ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Mehr noch: Ohne sie hätten wir in der Coronakrise kaum in Kontakt bleiben und mit Home-Office und Home-Schooling das Berufs- und Bildungsleben am Laufen halten können. Auch im Kampf gegen den Klimawandel sind digitale Technologien – etwa intelligente Energie- und Verkehrssysteme – wichtige Verbündete.

Video:

Was die EU tut

Den Weg für den digitalen Wandel hat die EU durch konkrete Maßnahmen mit greifbarem Nutzen schon bereitet. So hat sie:

Nun hat sie eine digitale Strategie vorgeschlagen, um mit digitalen Lösungen noch mehr für Menschen, Unternehmen und unseren Planeten zu erreichen. Darin steckt sie drei Hauptziele: Ausrichtung der Technologie auf das Wohl der Menschen, eine faire und wettbewerbsorientierte Wirtschaft und eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft.

Die Kommission hat ein umfassendes Regelwerk für Online-Plattformen in der EU vorgelegt, um die Grundrechte der Bürger/-innen im Internet zu schützen, schädliche Praktiken zu unterbinden und Innovationen zu fördern. Die Strategie erstreckt sich darüber hinaus von Cybersicherheit und Daten bis hin zu digitaler Bildung und Demokratie. In ihrem digitalen Kompass überträgt die Kommission die Vision der EU für 2030 in konkrete Ziele. Die Wahrung der Werte der EU sowie der Grundrechte und Sicherheit steht dabei im Mittelpunkt.

Über das Programm „Digitales Europa“ werden von 2021 bis 2027 über 7,5 Mrd. EUR bereitgestellt. Damit sollen Investitionen in Bereichen wie Hochleistungsrechentechnik, künstliche Intelligenz und digitale Kompetenzen angekurbelt werden. Das Programm zielt außerdem auf die breite Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft ab, etwa durch digitale Innovationszentren.

Der digitale Wandel wird auch durch andere Programme wie Horizont Europa gefördert, das einen Schwerpunkt auf Forschung und die technologische Entwicklung sowie die digitalen Aspekte der Fazilität „Connecting Europe“ legt. Im Rahmen des Aufbaufonds NextGenerationEU sollen die Mitgliedstaaten außerdem 20 % ihrer Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den digitalen Wandel bereitstellen.

März 2022

Sicheres Internet

Die EU-Vorschriften zum Schutz von Daten und der Privatsphäre sind die strengsten weltweit. Sie tragen dazu bei, dass das Online-Umfeld für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gleichermaßen sicher und fair ist und dass Menschen, insbesondere Kinder, vor illegalen und schädlichen Inhalten geschützt werden.

Das rasche Wachstum der Online-Dienste in den letzten Jahren hat den Europäerinnen und Europäern viele Vorteile gebracht, birgt aber auch potenzielle neue Risiken. Aus diesem Grund arbeitet die EU unablässig daran, sicherzustellen, dass ihre Rechtsvorschriften mit dem digitalen Wandel Schritt halten und dass das, was offline illegal ist, auch im Internet illegal ist.

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Was die EU tut

Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gehört zu den Grundrechten in der EU. Seit Jahrzehnten wendet die EU hohe Standards für Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre an. Dank EU-Recht genießen die Menschen bestimmte Rechte in Bezug auf den Datenschutz und die Vertraulichkeit der Kommunikation. Organisationen, die Daten verarbeiten, müssen diese Rechte wahren. So garantiert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Menschen als Antwort auf die Realitäten des Internets durchsetzbare Rechte, darunter das Recht auf Vergessenwerden.

Parallel dazu übernimmt die EU eine führende Rolle bei den Bemühungen, die digitale Welt zu einem sicheren Ort zu machen. Die Cybersicherheitsstrategie soll die kollektive Abwehrfähigkeit der EU gegen Cyberbedrohungen stärken, damit alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen von vertrauenswürdigen und zuverlässigen Diensten und digitalen Möglichkeiten profitieren können.

Die Kommission bekämpft die Verbreitung von Desinformation und Falschinformationen im Internet, um den Schutz der europäischen Werte und demokratischen Systeme sicherzustellen. Zu den Initiativen gehören der Aktionsplan und der Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Desinformation; der Europäische Aktionsplan für Demokratie und die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien.

Der Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet soll sicherstellen, dass Anträge auf Entfernung rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte rasch bearbeitet werden. Konzerne wie Facebook, Twitter, Instagram und Snapchat haben sich verpflichtet, den Großteil dieser Anträge innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und den Inhalt gegebenenfalls zu entfernen.

Die Sicherheit von Kindern im Internet ist von herausragender Bedeutung. Die europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder war in den meisten Mitgliedstaaten wegweisend für die nationalen Strategien und hat weltweit Maßstäbe für Schutz und Befähigung von Kindern im Internet gesetzt. Das von der EU finanzierte Netz von Safer-Internet-Zentren trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Sicherheit im Internet zu schärfen und die Teilhabe von Kindern zu fördern. Neue Bestimmungen über audiovisuelle Mediendienste verpflichten Video-Sharing-Plattformen, Vorkehrungen zur Beschränkung des Zugangs von Kindern zu schädlichen Online-Inhalten zu treffen, und im Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste sind besondere Verpflichtungen zur Abwehr größerer Gefahren für das Wohlergehen von Kindern vorgesehen. Darüber hinaus hat die Kommission eine EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgelegt.

März 2022

Bürgerbeteiligung und Demokratie

Die EU fördert Transparenz und demokratische Teilhabe in einem gerechten europäischen System und schafft Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich am Entscheidungsprozess der EU zu beteiligen.

In der EU gilt der Grundsatz der repräsentativen Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger sind auf EU-Ebene direkt im Europäischen Parlament vertreten, die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union. Die EU schützt die Demokratie in Europa, fördert freie und faire Wahlen und wahrt das Wahlrecht der EU-Bürgerinnen und -Bürger.

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Was die EU tut

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 wurde mit über 50 % die höchste Wahlbeteiligung seit 20 Jahren erzielt – ein gesundes Maß an demokratischer Teilhabe, das den Mitsprachewillen der Bürgerinnen und Bürger unter Beweis stellte.

In ihrem Streben nach mehr Bürgernähe organisierte die EU daraufhin die Konferenz zur Zukunft Europas – jeder und jede Einzelne bekam die Chance, sich zur Arbeit der EU zu äußern und gehört zu werden. Die einjährige Initiative gab Gelegenheit zum Ideen- und Erwartungsaustausch in einer Reihe von Bürgerforen und Debatten.

Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben mehrere Möglichkeiten zur Teilhabe am EU-Entscheidungsprozess. Ihre Meinung zählt – hier können Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu neuen Strategien und bestehenden EU-Rechtsvorschriften Stellung nehmen. Mit einer Europäischen Bürgerinitiative können sie die Kommission zum Handeln in Bereichen auffordern, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu benötigen sie 1 Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten. Bürgerdialoge bieten die Gelegenheit, EU-Entscheidungsträgern Fragen zu stellen, selbst Vorschläge zu machen und Bedenken zu äußern.

Durch die Förderung freier und fairer Wahlen, die Bekämpfung von Desinformation und die Stärkung der Medienfreiheit erhöht der Europäische Aktionsplan für Demokratie die Bürgerteilhabe und sichert die Demokratie in der EU. In diesem Zusammenhang hat die Kommission konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Sicherheit von Journalisten und Medienschaffenden zu gewährleisten und sie vor missbräuchlichen Klagen zu schützen.

Die Kommission hat vorgeschlagen, mit neuen Vorschriften für eine größere Transparenz bezahlter politischer Werbung zu sorgen, die in den letzten Jahren bei Kampagnen in der EU stark an Bedeutung gewonnen hat. Sie hat ferner vorgeschlagen, die geltenden EU-Vorschriften über die Finanzierung politischer Parteien in der EU und das Wahlrecht mobiler EU-Bürgerinnen und -Bürger zu aktualisieren. Die Kommission berichtet alle drei Jahre über die erzielten Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Unionsbürgerschaft und über neue Prioritäten für die kommenden Jahre auf dem Gebiet der Unionsbürgerrechte.

März 2022

Der EU-Haushalt

Im EU-Haushalt werden die Mittel bereitgestellt, die die EU für die Verwirklichung ihrer politischen Ziele benötigt. Indem sie ihre Ressourcen auf EU-Ebene bündeln, können die Mitgliedstaaten gemeinsam mehr erreichen und grenzüberschreitende Herausforderungen angehen, zum Beispiel den Klimawandel oder die COVID-19-Pandemie.

Der EU-Haushalt besteht aus langfristigen Plänen, die sieben Jahre abdecken. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat entscheiden über jeden einzelnen Jahreshaushalt auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission. Der EU-Jahreshaushalt belief sich im Jahr 2022 auf etwa 170 Mrd. EUR. Dies ist absolut gesehen eine große Summe, macht jedoch nur 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU aus. Weniger als 7 % davon sind Verwaltungsausgaben.

Der EU-Haushalt wird hauptsächlich aus Einkünften aus Zöllen, Beiträgen auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.), Beiträgen auf der Grundlage der Menge nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff und einer Direktabgabe der EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens finanziert. Um den Missbrauch von EU-Geldern zu verhindern, führt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung unabhängige Untersuchungen zu Korruption, Betrug und anderen illegalen Aktivitäten hinsichtlich der EU-Finanzmittel durch und entwickelt für die Kommission politische Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.

Was die EU tut

Der EU-Haushalt stand im Zentrum der Bewältigung der COVID-19-Krise: Ein Paket von 2 Billionen EUR wurde für damit verbundene Investitionen zur Verfügung gestellt. Der Haushalt besteht aus dem langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 mit einer Mittelausstattung von 1 211 Mrd. EUR, ergänzt durch 807 Mrd. EUR aus einem zeitlich befristeten Instrument zur Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung, genannt NextGenerationEU. Die Mittel aus diesem Instrument werden zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung Europas und zum Übergang zu einer modernen, nachhaltigen und resilienten Union verwendet. Zur Finanzierung des Aufbauinstruments NextGenerationEU wird die EU Gelder auf den Kapitalmärkten aufnehmen. Diese aufgenommenen Mittel werden über einen langen Zeitraum, bis 2058, zurückgezahlt. Zur Unterstützung der Rückzahlungen prüft die EU neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt.

Zum Beispiel konnte die EU aus dem EU-Haushalt Vorabfinanzierungen für Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen über Abnahmegarantien für COVID-19-Impfstoffe leisten. So sicherte sie der EU etwa 4,2 Mrd. Impfdosen.

Im Jahr 2022 wurde nach der Invasion Russlands in die Ukraine der EU-Haushalt für Soforthilfe und Unterstützung an den Grenzen und in den EU-Mitgliedstaaten mobilisiert, um die humanitären Auswirkungen des Krieges zu lindern.

März 2022

Migration und Asyl

Die Migrations- und Asylpolitik der EU hilft Europa, sich den Herausforderungen der Migration auf wirksame Weise zu stellen.

Die EU will irreguläre Migration und Schleuserkriminalität bekämpfen, Leben retten, die EU-Außengrenzen sichern und zugleich nach wie vor qualifizierte und talentierte Arbeitskräfte anwerben.

Dank der von der EU zur Sicherung ihrer Außengrenzen und zur Steuerung der Migration ergriffenen Maßnahmen ist die Zahl der irregulären Einreisen seit 2015 um fast 90 % zurückgegangen.

Was die EU tut

Aufbauend auf den seit 2016 erzielten Fortschritten wird mit dem Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2020 zu einem neuen Migrations- und Asylpaket ein wirksames System für die Migrationssteuerung und den Umgang mit irregulären Einreisen, auch in Krisenzeiten, geschaffen. Der neue Rahmen wird die faire Verteilung von Verantwortung und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten und gleichzeitig den einzelnen Antragstellerinnen und Antragstellern Sicherheit bieten.

Das Paket gewährleistet, dass wirklich schutzbedürftige Personen ein Bleiberecht in der EU haben, während die erste EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung darauf abzielt, nicht aufenthaltsberechtigte Personen dabei zu unterstützen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren und dort Chancen wahrzunehmen.

Eine neue Politik der legalen Migration verfolgt das Ziel, Personen mit neuen Qualifikationen und Talenten, die der Wirtschaft der EU zugutekommen, anzuwerben, die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern zu stärken und das Migrationsmanagement insgesamt langfristig zu verbessern.

Integration und Inklusion sind von zentraler Bedeutung für Menschen, die nach Europa kommen, lokale Gemeinschaften, das langfristige Wohlergehen unserer Gesellschaft und die Stabilität unserer Volkswirtschaften. Integrationspolitik fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch die EU verstärkt ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Ziel des Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021-2027 ist Inklusion für alle durch besseren Zugang zu Arbeitsplätzen, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Bildung.

Die verstärkte Bekämpfung der Schleuserkriminalität stellt eine gemeinsame Herausforderung für die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partnerländer dar. Seit 2015 wurden im Rahmen von Operationen der EU und der Mitgliedstaaten auf See mehr als 650 000 Leben gerettet. Der neue EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten enthält Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Schleuserkriminalität in Zusammenarbeit mit Partnerländern.

Die EU ist ein Schutzraum für Menschen, die vor Verfolgung oder schwerem Leid in ihrem Herkunftsland fliehen. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 hat die EU rasch reagiert und Menschen, die vor dem Krieg fliehen, direkte Unterstützung angeboten, unter anderem auch vorübergehenden Schutz in der EU. Durch die Regelung für vorübergehenden Schutz erhalten die Menschen Rechte wie eine Aufenthaltserlaubnis, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und zur Gesundheitsversorgung sowie Bildungszugang für Kinder.

März 2022

Der Schengen-Raum

Die EU bietet mehr als 425 Millionen Menschen in 26 Ländern sowie Drittstaatsangehörigen, die in der Union leben oder sie als Touristen, Austauschstudierende oder Geschäftsreisende besuchen, grenzenlose Reisefreiheit.

Mit dem Schengener Abkommen wurden die Grenzkontrollen zwischen vielen EU-Mitgliedstaaten schrittweise abgeschafft. Heute leben fast 1,7 Millionen Menschen in einem Schengen-Staat und arbeiten in einem anderen, und 3,5 Millionen reisen täglich zwischen den Schengen-Staaten hin und her. Der Schengen-Raum trägt auch zum Funktionieren des Binnenmarktes bei, indem er den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglicht.

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Was die EU tut

Seit 1985 ist der Schengen-Raum gewachsen und umfasst heute fast alle EU-Länder (außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) sowie vier Nicht-EU-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz).

Die Abschaffung der Binnengrenzen darf jedoch nicht zulasten der Sicherheit gehen. Da an den Binnengrenzen keine Überprüfung mehr stattfindet, haben sich die Schengen-Staaten zusammengetan, um die Sicherheit durch straffere Kontrollen an den Außengrenzen auf der Grundlage gemeinsamer Regeln zu verbessern.

Die operative Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten ist entscheidend für die Sicherheit im Innern der EU. Eines der wichtigsten Instrumente ist hierbei das Schengener Informationssystem, mit dem Daten zu polizeilich gesuchten oder vermissten Personen und Objekten in Echtzeit ausgetauscht werden können.

2017 führte die EU neue Vorschriften für einen verstärkten Abgleich sämtlicher über die Außengrenzen einreisender Personen – auch der EU-Bürger/-innen – mit einschlägigen Datenbanken ein, um sicherzugehen, dass sie nicht die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden. Ende 2023 wird ein neues System zur Vorabkontrolle von Reisenden eingeführt, die von außerhalb der EU kommen und kein Visum für den Besuch im Schengen-Raum benötigen. Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) wird auch für Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Zypern gelten. Es wird zur Schließung bestehender Sicherheitsinformationslücken beitragen und Reisenden an den Grenzen Verzögerungen ersparen.

Aufbauend auf den Lehren aus der COVID-19-Pandemie sollen die vorgeschlagenen neuen Vorschriften sicherstellen, dass Kontrollen an den Binnengrenzen nur als allerletztes Mittel eingeführt werden. In diesem Zusammenhang werden auch gemeinsame Instrumente für ein wirkungsvolleres Management an den Außengrenzen im Fall einer öffentlichen Gesundheitskrise eingeführt.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) spielt beim Schutz der EU-Außengrenzen und beim Umgang mit der Migration eine wichtige Rolle. Der erste Einsatz der neuen ständigen Reserve der Agentur begann am 1. Januar 2021. Sie wird ihre volle Kapazität von 10 000 Beamten 2027 erreichen.

März 2022

Inneres und Bürgersicherheit

Die Europäische Union setzt sich für die Sicherheit aller Menschen in der EU ein – in der realen und in der digitalen Welt sowie in allen Teilen der Gesellschaft.

Unsere Freiheit und Sicherheit sind überall in der EU geschützt – darauf sollten sich alle Europäerinnen und Europäer verlassen können. Die Mitgliedstaaten, Agenturen und Partner der EU setzen sich gemeinsam für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein, räumen Bedrohungen aus und bekämpfen Kriminalität, während die EU Strategien entwickelt und Instrumente bereitstellt, die ihnen die Zusammenarbeit erleichtern.

Was die EU tut

Die neue EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 2020-2025 konzentriert sich auf drei Schwerpunktbereiche:

  • Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels;
  • Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung sowie
  • Bekämpfung der Cyberkriminalität.

Das organisierte Verbrechen verursacht enorme Kosten für die Opfer, aber auch für die Wirtschaft; die Schätzungen der jährlichen Verluste reichen von 218 Mrd. EUR bis 282 Mrd. EUR pro Jahr. Die EU verstärkt ihre Bemühungen in diesem Bereich unter anderem durch eine neue EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die EU-Drogenstrategie 2021-2025, einen EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und EU-Strategien zur Bekämpfung von Menschenhandel und Kindesmissbrauch.

Mit ihrer neuen Agenda für Terrorismusbekämpfung will die Kommission verstärkt gegen terroristische Bedrohungen vorgehen, um sie besser zu antizipieren und zu verhindern sowie davor zu schützen und darauf zu reagieren. Mit einem Legislativpaket sollen die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärft werden. Die EU sorgt auch für die Prävention von Radikalisierung. Ab dem 7. Juni 2022 müssen Internetunternehmen terroristische Inhalte aus dem Internet entfernen, und zwar innerhalb von einer Stunde nach einer entsprechenden Anordnung der nationalen Behörden.

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) wird in allen Bereichen von Kriminalität und Terrorismus tätig und arbeitet zusammen mit EU-Partnerländern außerhalb der EU und internationalen Organisationen. Die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden bei der Bekämpfung schwerer organisierter Kriminalität. Dank des Europäischen Haftbefehls gehören langwierige Auslieferungsverfahren zur Rückführung mutmaßlicher oder verurteilter Straftäter in das Land, in dem sie vor Gericht gestellt werden oder wurden, der Vergangenheit an.

Die EU bekämpft alle Aspekte der Cyberkriminalität. Die neue Cybersicherheitsstrategie der EU soll sicherstellen, dass alle Bürger und Unternehmen vertrauenswürdige und zuverlässige Dienste und digitale Tools vorfinden und uneingeschränkt nutzen können. Mit dem EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit wird die Abwehr der EU gegen groß angelegte grenzüberschreitende Cyberkriminalität gestärkt.

Zur Stärkung der Außengrenzen der EU müssen alle einschlägigen Parteien beitragen, darunter die verstärkte Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und die Zollunion. Der Austausch von Daten und Informationen über die Informationssysteme der EU wird eine effizientere Abfertigung an den EU-Außengrenzen gewährleisten.

März 2022

Allgemeine und berufliche Bildung

Die EU trägt dazu bei, die Qualität der Bildung zu verbessern, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und unterstützt und nationale Maßnahmen ergänzt. Erasmus+ bietet Personen jeden Alters zahlreiche Möglichkeiten, zu studieren, sich weiterzubilden, Berufserfahrung zu sammeln und an Austauschmaßnahmen teilzunehmen.

Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung sind der Schlüssel für die Zukunft der Menschen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten daran, Bildungsergebnisse zu verbessern, die Zahl der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu verringern, Qualifikationslücken zu schließen und sicherzustellen, dass alle Europäerinnen und Europäer die Vorteile des ökologischen und des digitalen Wandels nutzen können.

Was die EU tut

Zwar sind die EU-Länder selbst für ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständig, doch die EU unterstützt sie durch den Austausch bewährter Verfahren, die Festlegung von Zielen und Standards und die Bereitstellung von Finanzmitteln und Fachkenntnissen dabei, eine hochwertige Bildung anzubieten.

Die EU setzt sich für die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums ein, der Lernhemmnisse beseitigen und den Zugang zu hochwertiger Bildung für alle verbessern soll. Die Initiative erstreckt sich auf alle Bildungsebenen und konzentriert sich auf folgende Kernthemen:

  • mehr Chancengleichheit und Qualität in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Unterstützung von Lehrkräften, Ausbildenden und Schulleitungen;
  • Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen bei allen Bürgerinnen und Bürgern;
  • Förderung von Initiativen im Bereich Bildung für den Klimaschutz;
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit Ländern in der ganzen Welt.

Der Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027) baut auf den Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie auf und zielt darauf ab, die digitalen Kompetenzen zu stärken und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Anpassungen ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung an das digitale Zeitalter zu unterstützen. Die Europäische Kompetenzagenda will den Menschen dabei helfen, Kompetenzen zu erwerben, die sie für die sich wandelnde Arbeitswelt benötigen, und definiert ehrgeizige Ziele für Weiterbildung und Umschulung bis 2025.

Erasmus+, das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, fördert Mobilität und Lernen für alle. Erasmus+ ist mit insgesamt 28 Mrd. EUR ausgestattet, also doppelt so viel wie im vorangegangenen Programmzeitraum, und wird im Zeitraum 2021-2027 mehr als 10 Millionen Menschen ermöglichen, im Ausland zu studieren, sich weiterzubilden, Berufserfahrung zu sammeln oder Freiwilligenarbeit zu leisten. Die Initiative DiscoverEU, die nun Teil des Programms Erasmus+ ist, ermöglicht 18-Jährigen, mit einem kostenlosen Travel-Pass die EU zu erkunden. Im Zuge dieser Erfahrung konnten bereits mehr als 130 000 junge Menschen mehr über die europäische Kultur und Geschichte erfahren, neue Freundschaften schließen und ihre Sprachkenntnisse verbessern.

Das gezielte Mobilitätsprogramm von EURES unterstützt über 18-Jährige bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz in anderen Mitgliedstaaten; die Initiative Europass hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich im Ausland bewerben, ihre Kompetenzen und Qualifikationen in einem europaweit standardisierten Format darzustellen.

Weitere Informationen: https://education.ec.europa.eu/

März 2022

Jugend

Die Jugendpolitik und die Jugendprogramme der EU sollen mehr Chancengleichheit für junge Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt schaffen und sicherstellen, dass sich junge Menschen aktiv in allen Bereichen der Gesellschaft einbringen können.

Die EU unterstützt und ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch ihre Maßnahmen für junge Menschen, z. B. in den Bereichen Bildung und Beschäftigung, und fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Was die EU tut

Die EU-Jugendstrategie bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU bis 2027. Sie zielt darauf ab,

  • die persönliche Entwicklung und das persönliche Wachstum junger Menschen zu unterstützen und sie mit Lebenskompetenzen auszustatten;
  • junge Menschen zu ermutigen, sich durch Identifizierung mit den Werten der EU und einer europäischen Identität als aktive und solidarische Bürgerinnen und Bürger für einen positiven Wandel einzusetzen;
  • politische Entscheidungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf junge Menschen in allen Bereichen, insbesondere Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und soziale Inklusion, zu verbessern;
  • zur Beseitigung der Jugendarmut und aller Formen von Diskriminierung beizutragen und die soziale Inklusion junger Menschen zu fördern.

Junge Menschen stehen im Fokus der EU-Politik, von NextGenerationEU über den europäischen Grünen Deal bis hin zur Digitalen Dekade. Das Jahr 2022 wurde zum Europäischen Jahr der Jugend ausgerufen, um die Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen, insbesondere derjenigen mit geringeren Chancen, zum Ausdruck zu bringen.

Die EU führt verschiedene Programme und Initiativen durch, um jungen Menschen zu helfen, aktiver an der Gesellschaft teilzuhaben und von persönlichen Erfahrungen in einem anderen Land zu profitieren.

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Mit einer Mittelausstattung von mehr als 28 Mrd. EUR ermöglicht es mehr als 10 Millionen Menschen im Zeitraum 2021-2027, durch Studien- und Bildungsaufenthalte, Praktika, Jugendaustauschprojekte, Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, Jugendarbeit und sportliche Aktivitäten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.

Die Jugendgarantie unterstützt die Jugendbeschäftigung, indem sie sicherstellt, dass alle jungen Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, ein hochwertiges Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Ausbildungsstelle, ein Praktikum oder eine Weiterbildung erhalten. Die neue Initiative „Aim, Learn, Master, Achieve“ (ALMA – Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) wird benachteiligte junge Menschen unterstützen, indem sie ihnen die Möglichkeit bietet, Berufserfahrung in einem anderen Mitgliedstaat zu sammeln.

Mit einem Gesamtbudget von mehr als 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 wird das neue Programm für das Europäische Solidaritätskorps rund 270 000 jungen Menschen die Möglichkeit bieten, durch Freiwilligentätigkeit zur Bewältigung gesellschaftlicher und humanitärer Herausforderungen beizutragen.

Das Europäische Jugendportal bietet Informationen zu Initiativen wie DiscoverEU, und der EU-Jugenddialog gibt politischen Entscheidungsträgern direkten Einblick in die Ansichten junger Menschen zu den sie betreffenden politischen Fragen.

Die Europäische Jugendwoche findet abwechselnd mit dem Europäischen Jugendevent alle zwei Jahre statt.

März 2022

Kultur, Medien und Sport

Die EU ist bestrebt, das gemeinsame kulturelle Erbe Europas zu bewahren und zugänglich zu machen. Sie fördert die Kunst und die Kultur- und Kreativbranche in der EU über das Programm „Kreatives Europa“ sowie den Sport durch das Programm Erasmus+.

Kultur und Kreativität gehören zu den Grundfesten des Projekts Europa. Sie stehen im Zentrum der Kulturpolitik der EU. Das reiche Kulturerbe Europas und seine dynamische Kultur- und Kreativbranche bedeuten für Millionen von Menschen eine enorme Bereicherung, bereiten ihnen Freude und vermitteln ein Identitätsgefühl.

Sport und körperliche Aktivität sind wesentlicher Teil des Lebens von Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürgern. Sport fördert nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden, sondern kann auch Probleme wie Rassismus, soziale Ausgrenzung und Ungleichheit zwischen den Geschlechtern bekämpfen.

Was die EU tut

Die EU ist bestrebt, das Kulturerbe und die kulturelle Vielfalt von Europa in allen Ländern zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Kultur- und Kreativbranche einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag leisten kann. Die EU-Politik hilft bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen oder bei der Innovationsförderung in der Kulturbranche. Die neue europäische Agenda für Kultur sieht konkrete Maßnahmen vor, um das volle Potenzial der Kultur auszuschöpfen.

Das mit 2,4 Mrd. EUR ausgestattete Programm „Kreatives Europa“ 2021-2027 soll die europäische Kultur- und Kreativbranche stärken und die Erholung von der COVID-19-Pandemie fördern. Weitere Fördermittel des Programms fließen in Initiativen wie die Vergabe von EU-Preisen für Werke in den Bereichen kulturelles Erbe, Architektur, Literatur und Musik, das Europäische Kulturerbe-Siegel und die Kulturhauptstädte Europas. Der Aktionsbereich MEDIA unterstützt die Entwicklung, die Verbreitung und die Bekanntmachung audiovisueller Werke, darunter Filme, Serien, Videospiele und immersive Inhalte. Die EU möchte mit ihrer audiovisuellen und Medienpolitik den europäischen audiovisuellen Sektor stärken und Inhalte für die Bürgerinnen und Bürger in der EU leichter zugänglich machen.

Digitale Technologien bieten neue Möglichkeiten, kulturelle Inhalte zu bewahren und weiterzuverwenden und sie allen Zielgruppen zugänglich zu machen. Zusätzlich kann dank der digitalen Plattform Europeana in mehr als 4000 Museen, Galerien, Bibliotheken und Archiven in ganz Europa ein vielfältiges kulturelles Erbe erkundet werden.

Die EU konzentriert sich auf Sport als Mittel, das der Gesundheit dient, das Gemeinschaftsgefühl stärkt und die soziale Eingliederung und die Chancengleichheit fördert.

Erasmus+ kofinanziert Initiativen, die zur Entwicklung, zum Austausch und zur Umsetzung innovativer Ideen und Verfahren zur Förderung des Breitensports beitragen. 2020 unterstützte die EU 315 Projekte zu den Themen Gesundheit, soziale Inklusion und Integrität im Sport. Mit den #BeInclusive-Sportpreisen werden Organisationen ausgezeichnet, die den Sport zur sozialen Eingliederung benachteiligter Gruppen nutzen. Die Europäische Woche des Sports soll die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu sportlicher Aktivität im Alltag anhalten.

3 Wie die Europäische Union Entscheidungen trifft und Maßnahmen ergreift

1 WER IST WER

Die Europäische Union beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Daher basiert das gesamte Handeln der EU auf Verträgen, die alle ihre Mitgliedstaaten freiwillig und demokratisch gebilligt haben. Die Verträge werden gemeinsam von allen EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt und vereinbart und anschließend von den nationalen Parlamenten oder per Referendum ratifiziert.

In den Verträgen sind die Ziele der EU, die Arbeitsweise der EU-Organe, die Beschlussfassung sowie das Verhältnis zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten geregelt. Bei jedem Beitritt eines neuen Mitgliedstaats zur EU werden die Verträge angepasst. Gelegentlich werden auch Änderungen an den Verträgen vorgenommen, um die EU-Organe zu reformieren und der EU neue Zuständigkeiten zu übertragen.

Der letzte Änderungsvertrag, der Vertrag von Lissabon, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Die früheren Verträge wurden in das derzeit geltende konsolidierte Vertragswerk überführt, das den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfasst.

Etwas später einigte sich die EU auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, einen zwischenstaatlichen Vertrag, der die teilnehmenden Mitgliedstaaten zu strengen Regelungen zur Gewährleistung ausgeglichener Staatshaushalte verpflichtet und der besseren Steuerung des Euro-Raums dient.

An der Beschlussfassung in der EU sind mehrere EU-Organe beteiligt, insbesondere:

Ebenfalls beteiligt sind die beratenden Einrichtungen (der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen) sowie die nationalen Parlamente.

Grundsätzlich legt der Europäische Rat die politische Agenda der EU fest, während die Europäische Kommission Vorschläge für neue Rechtsvorschriften vorlegt, über deren Annahme das Europäische Parlament und der Rat (auch „Rat der Europäischen Union“) entscheiden. Für die Durchführung dieser Rechtsvorschriften sind dann die Mitgliedstaaten und die betroffene EU-Institution bzw. die betroffenen EU-Institutionen zuständig.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der EU alle fünf Jahre direkt gewählt. Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP). Die Sitze werden unter den Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Anteil an der EU-Bevölkerung aufgeteilt. Tagungsorte des Parlaments sind Brüssel und Straßburg. Derzeit ist Roberta Metsola Präsidentin des Europäischen Parlaments.

Die MdEP bilden Fraktionen sowie Ausschüsse, die Legislativvorschläge in verschiedenen Politikbereichen prüfen.

Mit seiner Beschlussfassung nimmt das Parlament die folgenden Befugnisse und Aufgaben wahr:

  • Billigung, Änderung oder Ablehnung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission. Das Parlament und der Rat entscheiden zudem gemeinsam über den EU-Haushaltsplan (der von der Kommission vorgeschlagen wird);
  • Entscheidung über internationale Abkommen;
  • Entscheidung über Erweiterungen der EU;
  • Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Mitgliedstaaten und Zustimmung zur Kommission als Kollegium;
  • Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen.

Die Arbeit des Parlaments umfasst im Wesentlichen zwei Stufen:

  • In den Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet. Das Parlament hat 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen Legislativvorschläge, und Abgeordnete und Fraktionen können Änderungsvorschläge einbringen oder vorschlagen, ein Gesetz abzulehnen. Die Vorschläge werden auch in den Fraktionen erörtert, bevor diese entscheiden, wie sie zu einem bestimmten Thema abstimmen.
  • Auf den Plenartagungen werden Rechtsvorschriften gebilligt, geändert oder abgelehnt. Dabei kommen alle Abgeordneten im Plenarsaal zusammen, um abschließend über Legislativvorschläge und deren Änderungen abzustimmen. Normalerweise finden Plenartagungen in Straßburg statt; zusätzliche Tagungen werden in Brüssel anberaumt.

Vom 23. bis zum 26. Mai 2019 fand die neunte Wahl zum Europäischen Parlament statt. In direkter Abstimmung wählten die Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten die 705 Mitglieder des derzeitigen Parlaments. Weitere Informationen über das Ergebnis der Europawahl 2019 und die Bildung des neuen Parlaments finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Parlaments. Die nächste Wahl wird im Jahr 2024 stattfinden.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat hat seinen Sitz in Brüssel und setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der EU-Mitgliedstaaten, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin bzw. dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik zusammen.

Im Europäischen Rat kommen die EU-Führungsspitzen zusammen, um die politische Agenda der EU festzulegen. Er bildet die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat veranstaltet (in der Regel vierteljährlich) Gipfeltreffen unter dem Vorsitz seiner Präsidentin bzw. seines Präsidenten. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Präsidentin bzw. der Präsident außerordentliche Tagungen einberufen. Im Juli 2019 wählte der Europäische Rat Charles Michel für eine Amtszeit vom 1. Dezember 2019 bis 31. Mai 2022 zum Präsidenten. Er wurde für eine zweite Amtszeit vom 1. Juni 2022 bis zum 30. November 2024 wiedergewählt.

Entscheidungen werden in der Regel einstimmig, in bestimmten Fällen aber auch mit qualifizierter Mehrheit getroffen.

Der Europäische Rat

  • entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihre Prioritäten – ohne zum Erlass von Rechtsvorschriften befugt zu sein;
  • befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können;
  • legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik;
  • nominiert und ernennt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene, zum Beispiel den Präsidenten der Europäischen Kommission oder den Präsidenten der Europäischen Zentralbank.

Zu jedem Thema kann der Europäische Rat

  • die Kommission auffordern, einen relevanten Lösungsvorschlag zu erarbeiten, oder
  • die Angelegenheit an den Rat der Europäischen Union weiterleiten.

Rat der Europäischen Union

Zusammen mit dem Parlament ist der Rat das Hauptbeschlussorgan der EU. Er ist auch bekannt als „Rat der Europäischen Union“. Im Rat kommen Ministerinnen und Minister aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsvorschriften zu erörtern, zu ändern und anzunehmen. Außerdem koordinieren sie ihre politische Vorgehensweise. Alle auf den Ratstagungen anwesenden Ministerinnen und Minister sind befugt, für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln. Alle sechs Monate übernimmt ein anderer Mitgliedstaat den Vorsitz im Rat; er leitet in dieser Zeit alle Ratstagungen und legt die Tagesordnung fest.

Aufgaben des Rates:

  • Verhandlung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften (gemeinsam mit dem Parlament) auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission;
  • Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten;
  • Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates;
  • Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen;
  • Genehmigung des jährlichen Haushaltsplans der EU (gemeinsam mit dem Parlament).

An den Ratstagungen nehmen jeweils die für den behandelten Politikbereich zuständigen Regierungsmitglieder teil. So tagen beispielsweise die Umweltministerinnen und -minister im Rat „Umwelt“. Die Ministerinnen und Minister kommen einige Male im Jahr zusammen, um EU-relevante Entscheidungen zu treffen. Die Details hingegen werden das ganze Jahr über in Sitzungen nationaler Regierungsbeamter erörtert.

Für die Annahme von Beschlüssen ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, und zwar von 55 % aller Mitgliedstaaten, die außerdem zusammen mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung stellen müssen. In sensiblen Bereichen wie Außenpolitik und Steuern ist jedoch Einstimmigkeit erforderlich, d. h., alle Länder müssen zustimmen. Bei verfahrenstechnischen und administrativen Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.

Der Rat ist nicht mit dem Europarat zu verwechseln, der keine EU-Institution, sondern eine zwischenstaatliche Organisation ist, die eingerichtet wurde, um die Demokratie zu fördern und die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu schützen. Dem Europarat gehören 47 europäische Staaten an, darunter alle Mitgliedstaaten der EU.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das wichtigste Organ und für die laufenden Tätigkeiten der EU zuständig. Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das Rechtsvorschriften vorschlagen kann (häufig auf Ersuchen des Parlaments oder des Rates), auch wenn das Parlament und der Rat dann über diese Vorschläge abstimmen. Die meisten Bediensteten der Kommission arbeiten für die Dienststellen in Brüssel oder Luxemburg. Zusätzlich gibt es die Vertretungen in allen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten.

Die Kommission besteht aus dem Kollegium der 27 Kommissionsmitglieder, zu denen auch die Präsidentin Ursula von der Leyen sowie die Vizepräsidenten zählen. Jeder EU-Mitgliedstaat stellt ein Kommisionsmitglied.

Sobald die Kommissionspräsidentin bzw. der Kommissionspräsident designiert wurde, nominiert der Rat die übrigen 26 Mitglieder der Kommission einvernehmlich mit der designierten Präsidentin bzw. dem designierten Präsidenten. Anschließend stimmt das Parlament ab, ob es die Mitglieder als Kollegium insgesamt akzeptiert oder nicht. Die Kommissionsmitglieder übernehmen die politische Leitung der Kommission für eine Amtszeit von fünf Jahren. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.

Die Bediensteten der Kommission entsprechen dem öffentlichen Dienst in den Mitgliedstaaten. Sie sind in verschiedenen Abteilungen tätig, den sogenannten Generaldirektionen oder Dienststellen, die mit den Ministerien auf nationaler Ebene vergleichbar sind.

Die Beschlüsse der Kommission werden gemeinsam vom Kollegium der Kommissionsmitglieder gefasst. Alle Kommissionsmitglieder sind im Beschlussfassungsprozess gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Sie sind nicht befugt, allein Entscheidungen zu treffen, sofern sie dazu nicht punktuell dazu ermächtigt worden sind.

Es gibt acht Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten (darunter drei exekutive Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten sowie die Hohe Vertreterin bzw. den Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik), die diese Funktion zusätzlich zu ihrem eigentlichen Geschäftsbereich als Kommissionsmitglied wahrnehmen. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten handeln im Namen der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten und koordinieren die Arbeit in ihrem Aufgabenbereich gemeinsam mit mehreren Kommissionsmitgliedern. In den von Präsidentin von der Leyen im Juli 2019 vorgestellten politischen Leitlinien sind sechs übergreifende Ziele für Europa festgelegt.

Beschlüsse werden grundsätzlich im Konsens getroffen; es kann aber auch abgestimmt werden. Bei diesen Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit beschlossen; jedes Kommissionsmitglied verfügt über eine Stimme. Anschließend nimmt sich die für das jeweilige Thema zuständige Generaldirektion der Angelegenheit an und erarbeitet in der Regel den Entwurf eines Legislativvorschlags.

Beratende Ausschüsse

Die beratenden Ausschüsse (der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen) haben eine beratende Funktion gegenüber dem Parlament, dem Rat und der Kommission inne. Sie geben Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Rechtsakten ab. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss repräsentiert die organisierte Zivilgesellschaft, während im Europäischen Ausschuss der Regionen die kommunalen und regionalen Behörden vertreten sind.

Nationale Parlamente

Die 27 nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten tragen zur guten Arbeitsweise der EU bei, indem sie ihre Regierungen hinsichtlich der Tätigkeiten der EU kontrollieren und eine Reihe von Rechten wahrnehmen, darunter das Recht, ihre Bedenken im Hinblick auf Entwürfe von Rechtsakten zu äußern.

Die nationalen Parlamente übermitteln der Kommission begründete Stellungnahmen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Entwurf eines Rechtsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Dieses Prinzip besagt, dass die Union (außer in den Bereichen, in denen sie ausschließliche Befugnisse hat) nur dann tätig werden sollte, wenn ein Handeln auf EU-Ebene wirkungsvoller ist als auf nationaler Ebene. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, prüft die Kommission ihren Vorschlag und erläutert öffentlich, ob sie an ihm festhält, ihn ändert oder ihn zurückzieht.

Darüber hinaus steht die Kommission in einem ständigen politischen Dialog mit den nationalen Parlamenten, die zu jeder legislativen oder politischen Initiative der Kommission sowie zu allen politischen Themen Initiativstellungnahmen abgeben können.

Europäische Zentralbank und Europäische Investitionsbank

Die Europäische Zentralbank ist ein unabhängiges Organ der Wirtschafts- und Währungsunion, der alle EU-Mitgliedstaaten angehören. Sie fällt ihre Entscheidungen, ohne Weisungen von Regierungen oder von anderen EU-Organen einzuholen oder entgegenzunehmen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Erhaltung der Währungsstabilität im Euro-Raum durch Gewährleistung niedriger und stabiler Verbraucherpreise.

Die Europäische Investitionsbank ist die Bank der EU und gehört den Mitgliedstaaten. Ihre Aufgabe besteht darin, Darlehen zur Finanzierung von Projekten zu gewähren, die die Ziele der Union unterstützen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Europa und die Steigerung des europäischen Wachstumspotenzials, die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Unterstützung der EU-Politik jenseits der europäischen Grenzen.

Agenturen der Europäischen Union

Die Arbeit der EU wird von einer Reihe von Agenturen unterstützt. Dabei handelt es sich um eigenständige Rechtsgebilde, die eingerichtet wurden, um bestimmte Aufgaben im Rahmen des EU-Rechts wahrzunehmen. Die Agenturen befassen sich mit Fragen und Problemen, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger der EU betreffen. Mit ihrem Fachwissen sind sie von großem Nutzen für die Organe und Mitgliedstaaten der EU. Sie befassen sich mit den unterschiedlichsten Bereichen, wie beispielsweise Cybersicherheit, Nahrungsmittel- und Arzneimittelsicherheit, Umweltschutz, Grundrechten und Grenzschutz.

2 BESCHLUSSFASSUNG

An der Beschlussfassung der EU sind mehrere Organe beteiligt, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Zentrum des Prozesses stehen.

Grundsätzlich macht die Kommission Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, die dann vom Parlament und vom Rat erlassen werden. In bestimmten Fällen kann der Rat dies auch allein tun.

Um sicherzustellen, dass das Handeln der EU ihren Zweck möglichst effizient erfüllt, bewertet die Kommission die erwarteten und tatsächlichen Auswirkungen von Strategien, Rechtsvorschriften und anderen wichtigen Maßnahmen. Darüber hinaus bezieht sie die Bürgerinnen und Bürger sowie die Interessenträger in jede Phase des Politikzyklus ein, von der Planung über den Vorschlag bis hin zur Umsetzung, Überprüfung und späteren Überarbeitung.

Um auf neue Rechtsetzungsinitiativen oder geplante Bewertungen geltender Rechtsvorschriften im Vorfeld aufmerksam zu machen, veröffentlicht die Kommission Folgenabschätzungen in der Anfangsphase oder Fahrpläne. Die möglichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Rahmen von Folgenabschätzungen analysiert und in Berichten dargestellt, die gemeinsam mit den Legislativvorschlägen veröffentlicht werden.

Wie verhält es sich mit bereits geltenden Rechtsvorschriften und laufenden Initiativen? Nachdem sie eine gewisse Zeit durchgeführt wurden, werden die Initiativen bewertet, um ihre Leistungsfähigkeit anhand von Standardkriterien zu überprüfen. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) Möglichkeiten aufgezeigt, um die Regulierungskosten zu senken und geltende Rechtsvorschriften zu vereinfachen.

Es gibt mehrere verschiedene Arten von Vorschriften, die sich in ihrer Anwendung unterscheiden.

  • Eine Verordnung ist eine Rechtsvorschrift, die in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar und bindend ist. Sie muss von den Mitgliedstaaten nicht in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden; sehr wohl sind aber eventuell nationale Vorschriften zu ändern, damit sie mit der Verordnung übereinstimmen.
  • Eine Richtlinie ist eine Rechtsvorschrift, mit der alle oder einzelne Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. In der Regel sind Richtlinien in einzelstaatliches Recht umzusetzen, um wirksam zu werden. Anders ausgedrückt: Eine Richtlinie gibt das Ziel vor, doch wie der einzelne Mitgliedstaat es erreichen möchte, entscheidet er selbst.
  • Ein Beschluss kann an Mitgliedstaaten, Personengruppen oder auch Einzelpersonen gerichtet sein. Er ist in allen seinen Teilen verbindlich. Beschlüsse ergehen zum Beispiel zu beabsichtigten Unternehmensfusionen.
  • In Empfehlungen und Stellungnahmen können die EU-Organe gegenüber Mitgliedstaaten oder in einigen Fällen gegenüber einzelnen Bürgerinnen und Bürgern ihre Ansichten äußern, ohne der natürlichen oder juristischen Person, an die sie gerichtet sind, rechtliche Verpflichtungen aufzuerlegen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Jeder Vorschlag für eine neue europäische Rechtsvorschrift stützt sich auf einen bestimmten Vertragsartikel, der die sogenannte „Rechtsgrundlage“ des Vorschlags darstellt. Diese Rechtsgrundlage ist entscheidend dafür, welches Verfahren anwendbar ist.

Die allermeisten EU-Rechtsvorschriften werden im sogenannten „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ angenommen.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, auch „Mitentscheidungsverfahren“ genannt, ist das gebräuchlichste Verfahren zur Annahme von EU-Rechtsakten. Dabei sind Parlament und Rat gleichberechtigt, und die so angenommenen Rechtsvorschriften sind gemeinsame Rechtsakte beider Organe. Dieses Verfahren kommt bei den meisten EU-Rechtsvorschriften in vielen Bereichen (darunter Verbraucherrechte, Umweltschutz und Verkehr) zur Anwendung. Die Kommission legt im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag vor, der sowohl vom Parlament als auch vom Rat angenommen werden muss. Nach Eingang des Vorschlags läuft das Verfahren wie folgt ab:

Erste Lesung

  • Der Vorschlag wird im Parlament in Ausschüssen beraten. Sie erörtern jeden Änderungsantrag zu dem Vorschlag und stimmen dann darüber ab. Anschließend wird der Vorschlag dem ganzen Parlament vorgelegt, das darüber (und gegebenenfalls über weitere Änderungen) im Plenum entscheidet.
  • Der Rat und die Mitgliedstaaten prüfen die Rechtsvorschrift im Detail, wobei der Großteil der Beratungen in einer Arbeitsgruppe stattfindet, die sich aus Beamten zusammensetzt. Viele Probleme können auf dieser technischen Ebene oder auf den nächsthöheren Ebenen gelöst werden; manche Fragen müssen dann aber noch die zuständigen Ministerinnen und Minister selbst endgültig klären. Der Rat erzielt – vor oder nach der Abstimmung im Parlament – eine politische Einigung über die Rechtsvorschrift. Sobald das Parlament abgestimmt hat, wird die politische Einigung zu einem formellen gemeinsamen Standpunkt. Stimmt der gemeinsame Standpunkt des Rates nicht mit dem Abstimmungsergebnis im Parlament überein, so wird in einer zweiten Lesung versucht, eine Einigung herbeizuführen.
  • Vertreter des Parlaments und des Rates kommen häufig informell zusammen und versuchen, zu einer Einigung zu gelangen, bevor sie ihre Standpunkte formalisieren. Erzielen sie eine Einigung, nimmt der Rat denselben Text an wie das Parlament, und der Vorschlag wird geltendes Recht. Dieser Fall wird als Einigung in erster Lesung bezeichnet.

Zweite Lesung

  • Wird in der ersten Lesung keine Einigung erzielt, beginnt die zweite Lesung. Die zweite Lesung ist weitgehend mit dem Verfahren der ersten Lesung vergleichbar, nur prüft diesmal das Parlament die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen und stimmt über diese ab. Anschließend prüft der Rat die Vorschläge des Parlaments. Die zweite Lesung ist kürzer als die erste Lesung, da nur die Unterschiede zwischen den Standpunkten des Parlaments und des Rates diskutiert werden können und zudem bestimmte Fristen gelten.
  • Es ist möglich, dass das Parlament und der Rat in dieser Phase zu einer Einigung gelangen (Einigung in zweiter Lesung). Können sich die beiden Organe nicht auf eine gemeinsame Entscheidung zu der vorgeschlagenen Rechtsvorschrift einigen, wird der Vermittlungsausschuss einberufen, in dem das Parlament und der Rat jeweils zu gleichen Teilen vertreten sind. Dieses Vermittlungsverfahren ist selten geworden. Die meisten Rechtsvorschriften werden in erster oder zweiter Lesung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen.
  • Sobald Einigung über die endgültige Fassung erzielt wurde und alle Übersetzungen fertiggestellt sind, wird der Text erneut dem Parlament und dem Rat vorgelegt, damit sie ihn als Rechtsakt annehmen können, der dann im Amtsblatt der Europäischen Union in den Amtssprachen der EU veröffentlicht wird. In dem Rechtsakt wird angegeben, bis wann er von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden bzw. – bei einer Verordnung – bis wann er in Kraft tritt.

Wenn ein Mitgliedstaat einen Rechtsakt der EU nicht umsetzt, kann die Kommission den Gerichtshof mit der Sache befassen und verlangen, dass der Mitgliedstaat mit einer Strafe belegt wird. Die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften erfolgt fast immer innerhalb der Mitgliedstaaten. Dies kann mitunter zu Beschwerden über eine ungleiche Umsetzung in verschiedenen Ländern führen. Einige Entscheidungen werden direkt auf EU-Ebene durchgesetzt, insbesondere das Wettbewerbsrecht, wie etwa Kartellsachen. Weitere Informationen siehe Punkt 3 dieses dritten Teils: Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU.

Wer wird sonst noch konsultiert?

In einer Reihe von Politikbereichen konsultieren das Parlament, der Rat und die Kommission den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, bevor sie einen Beschluss fassen (die derzeitige Präsidentin des Ausschusses ist Christa Schweng).

Zu Fragen, die für die Regionen relevant sind, müssen das Parlament, der Rat und die Kommission den Europäischen Ausschuss der Regionen anhören (der derzeitige Präsident dieses Ausschusses ist Apostolos Tzitzikostas).

Die Stellungnahmen der Ausschüsse sind nicht verbindlich für die Organe der EU.

Es können noch weitere Organe oder Einrichtungen konsultiert werden, wenn ein Vorschlag in ihren Interessensbereich oder in ihr Fachgebiet fällt. So kann beispielsweise die Europäische Zentralbank bei Vorschlägen konsultiert werden, die wirtschaftliche oder finanzielle Angelegenheiten betreffen.

Nationale Kontrolle

Die nationalen Parlamente erhalten die Entwürfe von Rechtsakten zur selben Zeit wie das Parlament und der Rat. Sie können sich dazu äußern, damit sichergestellt ist, dass die Beschlüsse auf der am besten geeigneten Ebene gefasst werden. Die nationalen Parlamente kontrollieren die ordnungsgemäße Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Beschlussfassungsprozess. Wenn sie der Ansicht sind, dass gegen dieses Prinzip verstoßen wird, können sie eine begründete Stellungnahme abgeben.

Mitsprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen, eine Petition an das Parlament zu richten. Diese kann als Beschwerde oder als Antrag in einer der Amtssprachen der EU abgefasst sein. Die Petitionen werden vom Petitionsausschuss des Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit entscheidet und für ihre Bearbeitung zuständig ist.

Bürgerinnen und Bürger können auch direkt an der Entwicklung der Politik der EU teilhaben, indem sie die Kommission auffordern, Vorschläge in Bereichen vorzulegen, in denen die EU Gesetzgebungskompetenz hat. Eine solche Europäische Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus mindestens sieben Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser sieben Mitgliedstaaten ist eine Mindestzahl von Unterstützern erforderlich.

Die Bürgerinnen und Bürger können in entscheidenden Phasen der Politikgestaltung und Gesetzgebung ihre Meinung zu Kommissionsinitiativen äußern. Das Internetportal „Ihre Meinung zählt“ bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgern mehrere Möglichkeiten, sich einzubringen:

  • Zunächst kündigt die Kommission eine neue Initiative oder die Bewertung einer laufenden Strategie oder einer geltenden Rechtsvorschrift an, indem sie eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase oder einen Fahrplan veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger haben vier Wochen die Möglichkeit, Rückmeldungen abzugeben, die auf derselben Website veröffentlicht werden.
  • Im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Initiative oder einer Bewertung führt die Kommission anhand von Online-Fragebögen öffentliche Konsultationen durch, die zwölf Wochen laufen.
  • Sobald die Kommission dann den Legislativvorschlag fertig ausgearbeitet und dem Parlament und dem Rat vorgelegt hat, haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, sich zu äußern. Die Frist für Rückmeldungen zu Kommissionsvorschlägen beträgt acht Wochen. Danach werden die Beiträge an das Parlament und den Rat weitergeleitet, sodass sie bei deren Verhandlungen berücksichtigt werden können.
  • Über das Portal „Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!“ können die Bürgerinnen und Bürger der Kommission jederzeit Vorschläge dazu vorlegen, wie geltende Rechtsvorschriften oder laufende Strategien vereinfacht und verbessert und damit wirksamer und effizienter werden könnten.

Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten am Beispiel der Wirtschaftspolitik

In der Wirtschafts- und Währungsunion wird die Wirtschaftspolitik der EU eng mit den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Mitgliedsländer abgestimmt. Diese Koordinierung erfolgt durch die Ministerinnen und Minister für Wirtschaft und Finanzen, die zusammen den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ bilden.

Die Ministerinnen und Minister für Wirtschaft und Finanzen der Länder des Euro-Raums bilden die Euro-Gruppe, deren Tätigkeit auf wirtschaftliches Wachstum und finanzielle Stabilität im Euro-Raum ausgerichtet ist.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Als gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird das abgestimmte außenpolitische Vorgehen der EU bezeichnet, hauptsächlich auf dem Gebiet der Verteidigung, Sicherheit und Diplomatie. Entscheidungen bedürfen der Zustimmung aller Mitgliedstaaten im Rat. Sind diese zu einer Einigung gelangt, genügt für bestimmte Aspekte bei weiteren Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit. Die Außenpolitik der EU auf Ministerebene wird vertreten durch die Hohe Vertreterin bzw. den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die/der zugleich das Amt der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission innehat. Derzeit ist das Josep Borrell Fontelles, der auch den Vorsitz bei Tagungen der Außenministerinnen und -minister führt.

Abschluss internationaler Übereinkünfte

Jedes Jahr schließt (unterzeichnet) der Rat eine Reihe von Übereinkünften zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern sowie internationalen Organisationen. Diese Übereinkünfte können weit gefasste Themenbereiche wie Handel, Zusammenarbeit und Entwicklung betreffen oder auch spezifische Fragen wie Textilwaren, Fischerei, Wissenschaft und Technologie oder Verkehr. Für alle internationalen Übereinkünfte, die unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren fallen, ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.

Annahme des EU-Haushaltsplans

Der jährliche Haushaltsplan der EU wird vom Parlament und vom Rat gemeinsam verabschiedet. Wenn die beiden Organe keine Einigung erzielen, kommen so lange Vermittlungsverfahren zur Anwendung, bis der Haushaltsplan verabschiedet ist. Weitere Informationen siehe Punkt 4 dieses dritten Teils: Maßnahmen ergreifen: Der Haushalt der EU.

3 GEWÄHRLEISTUNG DER EINHALTUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und angewandt wird. Er ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, EU-Institutionen, Unternehmen und Einzelpersonen zu entscheiden. Um die vielen Tausend Rechtssachen bearbeiten zu können, die vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht werden, ist er in zwei Gerichte aufgeteilt: den Gerichtshof und das Gericht.

Haben Einzelpersonen oder Unternehmen infolge einer Handlung oder der Untätigkeit einer EU-Institution oder ihrer Bediensteten Schaden erlitten, können sie auf zwei Wegen Klage einreichen:

  • indirekt über nationale Gerichte, die die Klage gegebenenfalls dem Gerichtshof vorlegen, oder
  • direkt vor dem Gericht – wenn sie durch einen Beschluss einer EU-Institution unmittelbar und als Einzelperson betroffen sind.

Wenn jemand der Auffassung ist, dass die Behörden eines Landes EU-Recht verletzt haben, so kann er das offizielle Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen.

Arbeitsweise des Gerichtshofs

Die Rechtssachen werden in zwei Stufen bearbeitet:

  • Schriftliches Verfahren. Die Parteien legen dem Gerichtshof Schriftsätze vor. Darüber hinaus können auch nationale Behörden, EU-Institutionen und in manchen Fällen auch natürliche oder juristische Personen Erklärungen einreichen. Der Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin fasst die Schriftsätze und Erklärungen in einem Bericht zusammen, der in der Generalversammlung des Gerichts erörtert wird.
  • Mündliche Verhandlung. Diese findet in öffentlicher Sitzung statt: Die Anwältinnen und Anwälte beider Parteien tragen ihre Ausführungen den Richterinnen und Richtern sowie der Generalanwältin bzw. dem Generalanwalt vor, die ihnen ihrerseits Fragen stellen können. Entscheidet der Gerichtshof, dass Schlussanträge der Generalanwältin bzw. des Generalanwalts erforderlich sind, werden diese einige Wochen nach der Anhörung vorgelegt. Anschließend beraten die Richterinnen und Richter und verkünden ihr Urteil.

Das Verfahren vor dem Gericht läuft ähnlich ab, wobei jedoch in den meisten Fällen drei Richterinnen und Richter befasst werden und keine Generalanwältin bzw. kein Generalanwalt beteiligt ist.

Weitere Rechtsorgane der EU

Das Amt der bzw. des Europäischen Bürgerbeauftragten (Europäische Ombudsstelle) nimmt Beschwerden entgegen, führt entsprechende Untersuchungen durch und trägt so dazu bei, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Institutionen der Europäischen Union aufzudecken. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie alle in der EU ansässigen Personen, Organisationen und Unternehmen können bei der Ombudsstelle Beschwerde einlegen.

Das Amt der bzw. des Europäischen Datenschutzbeauftragten ist für den Schutz der von den EU-Institutionen in elektronischer, schriftlicher oder visueller Form gespeicherten personenbezogenen Daten sowie der Privatsphäre der EU-Bürgerinnen und -Bürger und aller anderen in der EU ansässigen Personen zuständig. Gleichzeitig hat dieses Amt die Aufgabe, den EU-Institutionen bewährte Vorgehensweisen in diesem Bereich nahezulegen.

4 MASSNAHMEN ERGREIFEN: DER HAUSHALT DER EU

Die EU verabschiedet langfristige Ausgabenpläne (die sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen), die eine stabile Grundlage für die Ausführung des Haushalts für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren darstellen. Somit kann die EU die nationalen Ausgaben ergänzen, indem sie politische Maßnahmen finanziert, die einen Mehrwert für die EU mit sich bringen. Im mehrjährigen Finanzrahmen werden die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen“) festgelegt, die von der EU in den einzelnen Ausgabenkategorien („Rubriken“) ausgegeben werden dürfen. Der aktuelle Finanzrahmen erstreckt sich auf die Jahre 2021 bis 2027 und ermöglicht der EU in diesem Zeitraum Ausgaben in Höhe von etwa 1,2 Billionen Euro in den sieben Ausgabenrubriken der EU. Ergänzt werden diese Haushaltsmittel erstmals durch Zuschüsse und Darlehen in Höhe von 806,9 Milliarden Euro aus NextGenerationEU, dem EU-Aufbauplan zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie.

Der gemeinsame Haushaltsplan der EU wird vom Parlament und vom Rat gemeinsam verabschiedet. Das Parlament erörtert den Haushaltsplan in zwei aufeinanderfolgenden Lesungen; er tritt in Kraft, wenn er von der Parlamentspräsidentin bzw. vom Parlamentspräsidenten unterzeichnet worden ist. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel, und das Parlament entscheidet jedes Jahr über die Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans im abgelaufenen Haushaltsjahr.

Der EU-Jahreshaushalt belief sich 2022 auf etwa 170 Milliarden Euro. Dies ist absolut gesehen eine große Summe, entspricht jedoch nur 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten.

Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU


Die Kommission ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushaltsplans und für die Durchführung der Strategien und Programme zuständig, die vom Parlament und vom Rat beschlossen werden. Der Großteil der konkreten Arbeit und der Ausgaben wird zwar von nationalen und lokalen Behörden geleistet bzw. getätigt, aber die Kommission ist für ihre Kontrolle verantwortlich. Die Kommission verwaltet den Haushalt unter dem wachsamen Auge des Europäischen Rechnungshofs. Beide Organe verfolgen dabei das Ziel einer wirtschaftlichen Haushaltsführung.

Das Parlament entscheidet jedes Jahr auf Empfehlung des Rates, ob es seine abschließende Zustimmung zur Ausführung des Haushalts durch die Kommission gibt, diese also „entlastet“. Dieses Verfahren gewährleistet eine umfassende Transparenz und Rechenschaftspflicht; die Entlastung bildet den formalen Rechnungsabschluss für das jeweilige Jahr.

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Rechnungsprüfer der EU. Er kontrolliert, ob die Einkünfte der EU korrekt eingegangen sind, die Ausgaben ordnungsgemäß und rechtmäßig getätigt wurden und der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung gewahrt wurde. Er führt seine Aufgaben unabhängig von den anderen EU-Organen und den Regierungen der Mitgliedstaaten aus.

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Zu dieser Veröffentlichung

Die Europäische Union – Was sie ist und was sie tut

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Manuskript vom März 2022

Dieses Dokument stellt keinesfalls eine offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission dar.

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022

© Europäische Union, 2022

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