Die Europäische Union konzentrierte sich 2023 weiterhin darauf, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihre Wirtschaft grüner, digitaler, inklusiver und widerstandsfähiger zu machen. Mit dem 2023 vorgeschlagenen Industrieplan zum Grünen Deal soll die Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Technologien gesteigert und der Übergang zur Klimaneutralität schneller vorangetrieben werden. Außerdem legte die EU eine Strategie für wirtschaftliche Sicherheit in der EU vor und stellte wichtige Kennzahlen für die Stärkung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit auf. Darüber hinaus modernisierte sie den Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen und unternahm Schritte zur Reform der Zollunion. Im Jahr 2023 wurde auch das 30-jährige Bestehen des Binnenmarkts begangen. Die EU führte im Laufe des Jahres ein einheitliches Patentsystem und weitere Erleichterungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ein. Um sicherzugehen, dass die EU-Wirtschaft die Vorteile der Digitalisierung für sich nutzen kann, schlug die EU einen Rechtsrahmen für den digitalen Euro vor, der ergänzend zum Bargeld verwendet werden soll, und richtete eine Plattform für Zolldaten ein. Darüber hinaus legte sie mehrere Gesetzesvorschläge zur Kapitalmarktunion vor, die Kleinanlegern bei Anlagen mehr Sicherheit geben werden. Außerdem führte sie Rechtsvorschriften gegen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen auf die EU-Märkte ein und stärkte die Widerstandskraft der Banken im Falle wirtschaftlicher Schocks, indem sie die einschlägigen Rahmenvorschriften reformierte und ergänzte.
Die EU-Wirtschaft wuchs 2023 weiter - in neuer Registerkarte öffnen., wenngleich die Dynamik aufgrund der gewaltigen wirtschaftlichen Schocks nachließ. Dank sinkender Energiepreise und des nachlassenden Inflationsdrucks bei Nahrungsmitteln und Industriegütern schwächte sich die Inflation im Jahresverlauf ab.
Die EU-Wirtschaft wird durch einen außergewöhnlich starken Arbeitsmarkt gestützt: Die Arbeitslosenquoten sanken auf nie da gewesene Tiefststände, die Beschäftigung wächst weiter, und die Löhne steigen. Die Umsetzung von Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität - in neuer Registerkarte öffnen. bleibt von zentraler Bedeutung, um die EU-Wirtschaft auf Kurs zu halten.
Im weiteren Verlauf stellen der fortgesetzte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und darüber hinausreichende geopolitische Spannungen nach wie vor Risiken für die Wachstumsaussichten der EU-Wirtschaft dar.
Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück des 800 Mrd. EUR schweren Aufbauplans NextGenerationEU - in neuer Registerkarte öffnen., erwies sich 2023 weiterhin als wichtiger Motor der wirtschaftlichen Erholung. - in neuer Registerkarte öffnen. Das Instrument stärkte die wirtschaftliche und soziale Resilienz der Mitgliedstaaten und unterstützte REPowerEU, eine EU-Initiative, die die Mitgliedstaaten angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs gegen die Ukraine dabei unterstützt, schneller von fossilen Brennstoffen wegzukommen (weitere Informationen zur REPowerEU-Initiative siehe Kapitel 4).
Ihre leistungsbasierte Gestaltung macht die Aufbau- und Resilienzfazilität einzigartig. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen. Diese enthalten die Reformen und Investitionen, die die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 durchführen wollen und für die sie bis zu einer zuvor vereinbarten Höhe Fördermittel erhalten können. Die Kommission zahlt die Mittel an die Mitgliedstaaten aus, wenn sie die im jeweiligen Plan festgelegten Etappenziele und Zielwerte erfolgreich erreicht haben. Die in den Plänen enthaltenen Maßnahmen stellen darauf ab, die wichtigsten Herausforderungen der Mitgliedstaaten anzupacken und so zu den Zielen der EU beizutragen.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität fördert Reformen und Investitionen in sechs Politikbereichen: i) ökologischer Wandel, ii) digitaler Wandel, iii) intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, iv) sozialer und territorialer Zusammenhalt, v) Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, vi) Maßnahmen für die nächste Generation.
Über das Instrument für technische Unterstützung - in neuer Registerkarte öffnen. bietet die EU den Mitgliedstaaten auch Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne - in neuer Registerkarte öffnen. an. Bislang kam diese Unterstützung mehr als 400 Projekten zugute. Allgemeine Unterstützung bei den horizontalen Aspekten der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne wurde bzw. wird aktuell für 23 Mitgliedstaaten geleistet, insbesondere auch Unterstützung bei der Überarbeitung der Pläne, während die thematische Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität allen 27 Mitgliedstaaten zugutekommt.
Quelle: Standard-Eurobarometer-Umfrage 100 - in neuer Registerkarte öffnen., Dezember 2023.
Ökologischer Wandel
In Frankreich wurden ARF-Mittel genutzt, um die Energieeffizienz von 20 000 Sozialwohnungen sowie von Studierendenwohnungen zu verbessern.
Sozialer und territorialer Zusammenhalt
Österreich nutzt ARF-Mittel, um Langzeitarbeitslosen den Zugang zu Berufsbildungs- und Qualifizierungsangeboten zu erleichtern.
Digitaler Wandel
Die ARF steigert die Cloud-Kapazität Italiens durch Investitionen in Rechenzentren für die digitale Wirtschaft.
Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz
In Zypern unterstützt die ARF Reformen, um die Korruptionsbekämpfung zu verstärken, sowie den Aufbau einer unabhängigen Antikorruptionsbehörde.
Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Spanien konnte mithilfe der ARF mehr als 60 kleine, mittlere und große Unternehmen bei Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen Mobilität unterstützen.
Maßnahmen für die nächste Generation
Dank ARF-Mitteln konnte Tschechien rund 74 000 digitale Geräte anschaffen, um Schülerinnen und Schüler beim Fernlernen zu unterstützen.
Im Jahr 2023 spielten der langfristige EU-Haushalt (der mehrjährige Finanzrahmen) und NextGenerationEU für die wirtschaftliche Erholung Europas und bei der Bewältigung von Herausforderungen wie dem Krieg in unmittelbarer Nachbarschaft, der hohen Inflation, Naturkatastrophen und humanitären Krisen eine zentrale Rolle. Damit der EU-Haushalt weiterhin den wichtigsten Prioritäten gerecht werden kann, hat die Kommission im Juni eine Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagen - in neuer Registerkarte öffnen..
Im September wurde der EU-Haushaltsplan für das Jahr 2024 - in neuer Registerkarte öffnen. verabschiedet, der sich den drängenden Krisen im Nahen Osten, in Europa und in dessen Nachbarschaft zuwendet.
Für NextGenerationEU und zur Unterstützung der Ukraine mobilisierte die Kommission 2023 rund 116 Mrd. EUR an langfristigen Mitteln, insbesondere auch bis zu 12,5 Mrd. EUR an grünen Anleihen, womit die EU zu einem der führenden Emittenten grüner Anleihen - in neuer Registerkarte öffnen. wurde.
Im Laufe des Jahres legte die Kommission Gesetzgebungsvorschläge vor, um die umfassendste Reform der EU-Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung - in neuer Registerkarte öffnen. seit der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2007/2008 umzusetzen. Den Vorschlägen gingen intensive Überlegungen und umfassende Konsultationen voraus. Die neuen Vorschriften sollen den Mitgliedstaaten die Durchführung wichtiger Reformen und Investitionen erleichtern und hierfür die richtigen Anreize setzen. Sie werden die wirtschaftspolitische Steuerung vereinfachen, die nationale Eigenverantwortung stärken, die mittelfristige Perspektive stärker in den Fokus rücken und die Durchsetzung der EU-Fiskalregeln in einem transparenten gemeinsamen EU-Rahmen verbessern.
Am 1. Januar 2023 trat Kroatien dem Euro - in neuer Registerkarte öffnen. und dem Schengen-Raum bei.
Der Euro wird den Alltag der Menschen erleichtern und die kroatische Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, indem er die Reise- und Handelstätigkeit vereinfacht. Die Euro-Banknoten und -Münzen symbolisieren das Freiheitsversprechen der EU und die Verheißung neuer Möglichkeiten für alle Kroatinnen und Kroaten.
In einer Umfrage, die nach der vollständigen Ersetzung der Kuna durch den Euro in Kroatien durchgeführt wurde, gaben 61 % der Bürgerinnen und Bürger Kroatiens an, dass die Umstellung reibungslos und effizient verlaufen sei, wobei sich 88 % der Befragten gut über die einheitliche Währung informiert fühlten.
Der Euro genießt in der EU nach wie vor starken Rückhalt: 71 % der Menschen in der EU unterstützen die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung. Im Euro-Währungsgebiet sind es 79 %.
Quellen: Eurobarometer-Blitzumfrage 518 - in neuer Registerkarte öffnen., Februar 2023; Standard-Eurobarometer 100 - in neuer Registerkarte öffnen., Dezember 2023
2023 markierte das 30-jährige Bestehen des Kohäsionsfonds - in neuer Registerkarte öffnen.. In diesen 30 Jahren sind aus dem Kohäsionsfonds fast 179 Mrd. EUR in den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU geflossen. Die kohäsionspolitischen Mittel für den Zeitraum 2021-2027 - in neuer Registerkarte öffnen. dürften das Bruttoinlandsprodukt der EU um 0,5 % steigern und die Schaffung von 1,3 Millionen Arbeitsplätzen unterstützen. Zu den im Jahr 2023 abgeschlossenen oder eingeleiteten Großprojekten gehören die Restaurierung der Ausgrabungsstätte Pompeji, ein neues U-Bahn-System für Thessaloniki und eine verbesserte Abwasserinfrastruktur in Rumänien. Bis Jahresende konnten mit den kohäsionspolitischen Programmen für den Zeitraum 2014-2020 bedeutende Ergebnisse vor Ort erzielt werden, darunter die Unterstützung von 4,5 Millionen Unternehmen, die Schaffung von mehr als 370 000 neuen Arbeitsplätzen, die Verbesserung des Breitbandzugangs für mehr als 7,9 Millionen Haushalte und die Schaffung von mehr als 6 000 Megawatt an zusätzlichen Kapazitäten für die Erzeugung erneuerbarer Energien.
Diese Erfolge unterstreichen die entscheidende Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die die größte Bürgernähe aufweisen und eine Schlüsselrolle dabei spielen, die politischen Prioritäten zu verwirklichen und EU-Recht praktisch umzusetzen. In Anerkennung dessen zielt die 2023 ins Leben gerufene ComPAct - in neuer Registerkarte öffnen.-Initiative darauf ab, die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten zu stärken.
Im Jahr 2023 feierte die EU das 30-jährige Bestehen ihres Binnenmarkts - in neuer Registerkarte öffnen., dessen Einführung am 1. Januar 1993 ein wichtiger Meilenstein für die europäische Integration war. Der Binnenmarkt ist mehr als ein bloßer Rechtsrahmen oder Markt. Er ist ein Raum der Freiheit, des Fortschritts, der Chancen, des Wachstums, des gemeinsamen Wohlstands, des Zusammenhalts und der Resilienz. Durch den Binnenmarkt wird die weltwirtschaftliche und geopolitische Position der EU erheblich gestärkt. Mit 15 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts ist er der größte integrierte Markt der Welt und hat sich zugleich seine starke Außenorientierung bewahrt.
Der Binnenmarkt spielt seit über 30 Jahren - in neuer Registerkarte öffnen. für die Wettbewerbsfähigkeit der EU eine zentrale Rolle und erleichtert nicht nur das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die unternehmerische Tätigkeit. Der Binnenmarkt hat das Bruttoinlandsprodukt der EU um 9 % gesteigert und so erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich gebracht. Diese werden durch die kohäsionspolitische Unterstützung noch verstärkt, die dafür sorgt, dass alle Regionen teilhaben und davon profitieren können. Auch für den ökologischen und digitalen Wandel spielt der Binnenmarkt eine entscheidende Rolle. Als Quelle der regulatorischen, Finanzmarkt- und Lieferkettenintegration in der EU trägt er zu Skaleneffekten bei, die das Wachstum von Unternehmen erleichtern.
18 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfallen auf den Binnenmarkt …
… der für über 450 Millionen Menschen ein Angebot an Waren und Dienstleistungen bereithält.
Quelle: „Jährlicher Binnenmarktbericht - PDF-Datei – in neuer Registerkarte öffnen.“ Januar 2023.
23 Millionen Unternehmen …
… mit fast 128 Millionen Beschäftigten
965 Mrd. EUR Intra-EU-Handel mit Dienstleistungen
3 428 Mrd. EUR Intra-EU-Handel mit Waren
8 163 Mrd. EUR Intra-EU-Investitionen
47,5 % der EU-Warenausfuhren in Nicht-EU-Länder wurden 2020 in Euro abgewickelt.
Über 60 % der Unternehmen unter ausländischer Kontrolle in der EU werden von einem Untrnehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kontrolliert.
Zwischen 2010 und 2021 stieg in den Mitgliedstaaten die Anzahl der Beschäftigten, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besaßen, um 47,0 %.
2,4 % der Studierenden in den Mitgliedstaaten kommen aus einem anderen Mitgliedstaat.
(*) Die Daten beziehen sich auf die EU mit 27 Mitgliedstaaten und das letzte verfügbare Jahr.
Der Binnenmarkt ist für die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung und hat sich bei den jüngsten Krisen wie der Pandemie oder dem russischen Angriff auf die Ukraine und der anschließenden Energiekrise als unabdingbar erwiesen. Darüber hinaus ist er ein wichtiges geopolitisches Werkzeug, das der EU inmitten geopolitischer Veränderungen und im Wettlauf um saubere Technologien zu mehr Einfluss verhilft. Trotz seiner Erfolge muss sich der Binnenmarkt mit Blick auf die neuen und sich verändernden geopolitischen Realitäten, den technologischen Fortschritt sowie den ökologischen und digitalen Wandel weiterentwickeln, auch damit die EU langfristig an Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität gewinnen kann.
Die EU verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen kontinuierlich in allen Wirtschaftszweigen. Im September 2023 legte die Kommission einen Vorschlag gegen Zahlungsverzug - in neuer Registerkarte öffnen. durch Unternehmen und Behörden vor, der nicht nur den Cashflow kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten beeinträchtigt. Dieser Vorschlag gehört zu einem umfassenderen Maßnahmenpaket der Kommission zur Entlastung von KMU, die vor wirtschaftlichen Herausforderungen stehen.
Die EU unterstützt auch Innovationen, indem sie es Unternehmen erleichtert, ihr geistiges Eigentum in der gesamten EU zu schützen. Die Einführung des einheitlichen Patentsystems - in neuer Registerkarte öffnen. im Juni war ein wichtiger Schritt zur Vollendung des Binnenmarkts und zur Verbesserung des Patentschutzes in Europa. Dieses System bietet eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung und Durchsetzung von Patenten in Europa, was für Innovatoren weniger Kosten, weniger Bürokratie und weniger Verwaltungsaufwand bedeutet und insbesondere KMU zugutekommen wird.
Darüber hinaus wird ein neues Einheitliches Patentgericht - in neuer Registerkarte öffnen. sowohl für einheitliche Patente als auch für bestehende europäische Patente zuständig sein und den Unternehmen so eine wirksamere Durchsetzung ihrer Patentrechte ermöglichen. Ferner bietet der KMU-Fonds - in neuer Registerkarte öffnen. als gemeinsame Initiative der Kommission und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum - in neuer Registerkarte öffnen. finanzielle Unterstützung in Form von Gutscheinen für KMU an, um ihnen die Verwaltung ihrer Schutzrechte, einschließlich Marken, Geschmacksmuster, Patente und Pflanzensorten, zu erleichtern.
Ergänzend zum einheitlichen Patentsystem schlug die Kommission im April 2023 ein Patentpaket - in neuer Registerkarte öffnen. vor. Sobald dieses verabschiedet ist, werden die Unternehmen von einem neuen, ausgewogeneren Rahmen - in neuer Registerkarte öffnen. für standardessenzielle Patente profitieren und leichteren Zugang zu ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel sowie mehr Klarheit über die Möglichkeit von Zwangslizenzen in Krisenzeiten erhalten. Zudem gibt die im Jahresverlauf in Kraft getretene Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse - in neuer Registerkarte öffnen. EU-Herstellern die Möglichkeit, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sowie Know-how aus ihrer Region besser zu schützen.
Die Erfinder melden ein europäisches Patent an.

Das Europäische Patentamt überprüft, ob die Erfindung neu ist, auf erfinderischer Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.

Nach der Erteilung des europäischen Patents beantragt der Inhaber die Zuerkennung der einheitlichen Wirkung für das Patent.

Das Einheitspatent wird ohne zusätzliche Formalitäten wie Übersetzungen in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten wirksam:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland, Schweden.

Zugleich kann der Inhaber das europäische Patent in nicht am einheitlichen System teilnehmenden Ländern, einschließlich Nicht-EU-Ländern, validieren lassen.
Auch mit der vorgeschlagenen Reform der EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz - in neuer Registerkarte öffnen. wird der Schutz von Innovation und Geschmacksmustern in der EU gestärkt, verschlankt und modernisiert.
Schließlich unterstützt die EU grenzüberschreitende Unternehmen auch, indem sie Hindernisse für das Wirtschaftswachstum und für die unternehmerische Tätigkeit ausräumt.
Ein Beispiel sind die vorgeschlagenen neuen Vorschriften für den freien Verkehr von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten - in neuer Registerkarte öffnen. wie Kranen, Erntemaschinen und Gabelstaplern auf öffentlichen Straßen.
Beseitigung von Marktzutrittsschranken und Verringerung von Marktverzögerungen
Senkung der Compliance-Kosten, Erleichterung von Innovationen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Erleichterter grenzüberschreitender Einsatz von Maschinen innerhalb der EU
Gewährleistung hoher und gleicher Standards für die Straßenverkehrssicherheit von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten in der gesamten EU
Um gemeinnützigen Organisationen die grenzüberschreitende Tätigkeit zu erleichtern, schlug die Kommission im September eine neue Rechtsform vor, den europäischen grenzübergreifenden Verein - in neuer Registerkarte öffnen.. Damit wird die Funktionsweise des Binnenmarkts verbessert, indem rechtliche und administrative Hürden für gemeinnützige Organisationen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind oder tätig werden wollen, aus dem Weg geschafft werden.
Schließlich legte die Kommission im Dezember einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen - in neuer Registerkarte öffnen. vor. Damit soll den Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Hindernissen geholfen werden, die den 150 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in den Grenzregionen den Alltag erschweren. Die Beseitigung dieser Hindernisse wird das Funktionieren des Binnenmarkts erheblich verbessern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU stärken.
Vor dem Hintergrund des starken weltweiten Wettbewerbs und neuer geopolitischer Herausforderungen hat die Kommission vorgeschlagen, neun zentrale Pfeiler der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU - in neuer Registerkarte öffnen. in den Fokus zu nehmen, namentlich einen funktionierenden Binnenmarkt, den Zugang zu privatem Kapital, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen sowie Handel und offene strategische Autonomie.
Außerdem sorgt die EU für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und einen florierenden Binnenmarkt, indem sie die Regeln für einen dauerhaft fairen Wettbewerb bei allen Mitgliedstaaten und Unternehmen einheitlich anwendet. Die Entscheidungen der Kommission in den Bereichen Kartellrecht, Fusionskontrolle und staatliche Beihilfen gewährleisten einen ausgewogenen und effizienten Binnenmarkt, der für die Wirtschaft der EU unverzichtbar ist. Durch die Kontrolle staatlicher Beihilfen wird sichergestellt, dass staatliche Beihilfen mit den gemeinsamen Zielen in Einklang stehen und die Bedingungen für Unternehmen EU-weit gleich sind. Lebendiger privatwirtschaftlicher Wettbewerb beschert den Verbraucherinnen und Verbrauchern bessere Qualität und fairere Preise. Die Kommission hat bei jeder wettbewerbspolitischen Entscheidung die Interessen der Verbraucher und Unternehmen im Auge, während sie zugleich dafür sorgt, die Menschen in der EU vor skrupellosen Wirtschaftsakteuren zu schützen.
In einem wachstumsfördernden Rechtsrahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit durch neun Pfeiler gestützt, und im Zentrum steht ein funktionierender Binnenmarkt. Das Funktionieren dieses Binnenmarkts erfordert nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, die durch vier Komponenten ermöglicht wird: erstens ökologische Nachhaltigkeit, zweitens Resilienz und Stabilität, drittens Wohlergehen für alle und Fairness sowie viertens Produktivität. Die übrigen acht Pfeiler, die die Wettbewerbsfähigkeit stützen, sind Zugang zu privatem Kapital, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen sowie Handel und offene strategische Autonomie.
Das Gesetz über digitale Märkte - in neuer Registerkarte öffnen. ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Wettbewerbspolitik der breiten Öffentlichkeit nutzt. Dieses Gesetz, das die EU-Wettbewerbsregeln nicht ersetzt, sondern ergänzt, ist eines der ersten weltweit, mit denen die Macht der großen Digitalunternehmen eingeschränkt wird, was wirtschaftliche und soziale Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. (Mehr dazu in Kapitel 5.)
Die EU trägt nicht nur dafür Sorge, dass der Wettbewerb innerhalb der EU fair ist, sondern wacht auch darüber, dass die Unternehmen in der EU im internationalen Wettbewerb faire Erfolgschancen haben. Im Juli führte die EU die Verordnung über drittstaatliche Subventionen - in neuer Registerkarte öffnen. ein. Sie gibt der Kommission die Möglichkeit, finanzielle Zuwendungen von Nicht-EU-Staaten an in der EU tätige Unternehmen zu prüfen. Verschaffen diese Zuwendungen den Unternehmen einen unfairen Vorteil, kann die Kommission handeln, um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beheben.
Entscheidend für die Wirksamkeit der EU-Wettbewerbsregeln ist deren Umsetzung. Hier einige Beispiele dafür, wie die EU die Vorschriften durchsetzt und so einen fairen Wettbewerb gewährleistet.
Im Jahr 2023 wurden 335 Fusionskontrollbeschlüsse getroffen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf die Preise in der EU wurden im Laufe des Jahres staatliche Beihilfen in Höhe von 487 Mrd. EUR genehmigt.
Im Juni 2023 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte - in neuer Registerkarte öffnen. an Google, in der sie ihre vorläufige Einschätzung darlegte, dass das Unternehmen seine eigenen Technologiedienste für Online-Werbeanzeigen zum Nachteil der Wettbewerber begünstigt.
Kritische Rohstoffe sind für ein breites Spektrum strategischer Sektoren (Netto-Null-Technologien, Digitalbranche, Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung) unverzichtbar. Das Gesetz zu kritischen Rohstoffen - in neuer Registerkarte öffnen. hilft der EU auch, drohende Störungen besser im Auge zu halten und zu mindern, und macht die EU-Wirtschaft kreislauforientierter und nachhaltiger. Zusammen mit der Reform des Strommarktdesigns und der Netto-Null-Industrie-Verordnung, die beide im Rahmen des Industrieplans zum Grünen Deal angekündigt wurden (siehe Kapitel 3 und 4), wird dieses Gesetz ein Regelungsumfeld begünstigen, das das Wachstum von Netto-Null-Technologien und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördert.
Die Netto-Null-Industrie-Verordnung - in neuer Registerkarte öffnen. dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft auch dadurch steigern, dass sie den regulatorischen Rahmen für die Wirtschaft verbessert. Dies wird die Unternehmen auf dem Weg zu grünen und digitalen Innovationen unterstützen. Im Zuge des Industrieplans zum Grünen Deal wird sie einen leichter vorhersehbaren und vereinfachten Rechtsrahmen für die Förderung von Investitionen in die Fertigung von Produkten schaffen, die für die Klimaneutralitätsziele der EU unerlässlich sind.
Der Rechtsakt wird auch die industrielle Basis der EU im Bereich der Netto-Null-Technologien stärken und widerstandsfähiger machen, die für ein kosteneffizientes, verlässliches und nachhaltiges System sauberer Energie unverzichtbar sind. Darüber hinaus wird er die Schaffung und Herstellung von Netto-Null-Technologien beschleunigen und so dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und neue Abhängigkeiten zu vermeiden, durch die Schlüsseltechnologien und Komponenten, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind, blockiert werden könnten (siehe Kapitel 4).
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit ist ein weiterer Schlüsselfaktor für eine wettbewerbsfähigere EU. Im Juni brachten die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell die Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit - in neuer Registerkarte öffnen. auf den Weg – ein Gesamtkonzept zur Stärkung der EU-Wirtschaft. Diese Strategie wird die Weiterentwicklung der industriellen Basis der EU fördern, die wesentlichen wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der EU schützen und die Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Spektrum von Nicht-EU-Ländern voranbringen, um auf internationaler Ebene gemeinsam auf wirtschaftliche Sicherheit hinzuwirken. Die Strategie ist von entscheidender Bedeutung, damit die EU wirtschaftliche Risiken richtig einschätzen und steuern, zugleich aber auch ihre Offenheit bewahren und ihr internationales Engagement fortführen kann.
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch stärkere Beziehungen zwischen der EU und China
Die Beziehungen der EU zu China sind für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung.
Da China immer selbstbewusster auftritt und generell eine härtere strategische Haltung einnimmt, ging die EU 2023 in ihren Beziehungen zu China dazu über, Risiken und Ungleichgewichte abzubauen, während sie sich zugleich weiterhin für eine stärkere regelbasierte internationale Ordnung einsetzt.
Der Abbau von Ungleichgewichten beinhaltet, dass die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die Zusammenarbeit mit China bei globalen Herausforderungen fortgesetzt, zugleich aber auch Marktverzerrungen, die aus unverhältnismäßigen staatlichen Subventionen Chinas erwachsen, angegangen werden.
Abbau von Risiken bedeutet, dass kritische Abhängigkeiten verringert und spezifische Risiken angegangen werden, die aus der Strategie Chinas erwachsen, Innovationen, die aus gemeinsamen Forschungs- und Wissenschaftsprojekten sowie aus internationalen privaten Unternehmen hervorgehen, für die eigene militärische Entwicklung zu nutzen.
Kapitalmärkte sind Finanzmärkte, auf denen Wertpapiere wie Aktien und Anleihen an- und verkauft werden. Sie geben Unternehmen, Staaten und anderen Stellen die Möglichkeit, sich bei einem breiten Spektrum von Anlegern Kapital zu beschaffen. Die Kapitalmarktunion - in neuer Registerkarte öffnen. ist die EU-Initiative zur Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital, auf dem Kapital über Grenzen hinweg frei fließen kann und den Unternehmen in der EU, insbesondere auch den KMU, mehr Finanzierungsquellen offen stehen.
Wenn mehr investiert werden soll, müssen sich die Investoren geschützt fühlen und darauf vertrauen können, dass sich ihre Investitionen auszahlen. Deshalb besteht eines der Hauptziele des EU-Aktionsplans zur Kapitalmarktunion 2020 - in neuer Registerkarte öffnen. darin, die EU zu einem Ort zu machen, wo Menschen ihre Ersparnisse in aller Sicherheit langfristig anlegen können.
Am 24. Mai 2023 verabschiedete die Kommission ein Maßnahmenpaket für Kleinanleger - in neuer Registerkarte öffnen., das diesen mehr Rechte und Schutz garantieren soll. Kleinanleger sind nichtgewerbliche Einzelanleger, die im Rahmen ihrer Vermögenverwaltung und insbesondere auch zur Altersvorsorge in die Kapitalmärkte investieren. Die EU will sicherstellen, dass Kleinanleger gebührend geschützt und fair behandelt werden, damit sie die Chancen der Kapitalmarktunion ausschöpfen können, um ihr Vermögen zu mehren. Die Stärkung des Anlegervertrauens und die Verbesserung der Kapitalmarktunion können auch wesentlich dazu beitragen, private Finanzierungsmittel in die EU-Wirtschaft zu lenken und den ökologischen und digitalen Wandel zu finanzieren.
Für Kleinanleger ist es schwer, sich relevante, vergleichbare und leicht verständliche Informationen zu beschaffen, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können.
Das Risiko steigt, dass Kleinanleger durch soziale Medien und neue Vermarktungskanäle ungebührlich beeinflusst werden.
Bei Finanzberatungen werden die Interessen von Kleinanlegern nicht immer angemessen berücksichtigt.
Einige Anlageprodukte bieten Kleinanlegern kein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Nur 17 % des Vermögens der privaten Haushalte in der EU waren 2021 in Wertpapieren (wie Aktien oder Anleihen) angelegt, was deutlich unter dem Stand von US-Haushalten liegt. (Quelle: Eurostat - in neuer Registerkarte öffnen..)
40 % höher als bei institutionellen Anlegern (z. B. Pensionsfonds) sind die Gebühren, die Kleinanleger zahlen. (Quelle: European Securities and Markets Authority costs and performance report - PDF-Datei – in neuer Registerkarte öffnen., Januar 2023.)
45 % der Menschen in der EU vertrauen nicht darauf, dass die Anlageberatung, die sie von Finanzintermediären erhalten, in ihrem Interesse ist. (Quelle: Eurobarometer-Blitzumfrage 525 - in neuer Registerkarte öffnen., Juli 2023.)
Im Mai einigten sich das Parlament und der Rat außerdem auf einen Vorschlag zur Einrichtung eines zentralen Zugangsportals für alle öffentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte. Dieses Portal wird die Sichtbarkeit der Unternehmen bei den Investoren erhöhen und so zusätzliche Finanzierungsquellen erschließen. Besonders wichtig ist dies für kleine Unternehmen auf kleinen Kapitalmärkten. Über das zentrale europäische Zugangsportal - in neuer Registerkarte öffnen. kann auch leicht auf die von Unternehmen veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte zugegriffen werden, wodurch die Ziele des europäischen Grünen Deals gefördert werden.
Darüber hinaus einigten sich das Parlament und der Rat am 29. Juni auf einen Gesetzgebungsvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente - in neuer Registerkarte öffnen.. Die Überarbeitung wird sicherstellen, dass die richtigen Bedingungen geschaffen werden, damit Bereitsteller konsolidierter Datenticker einen konsolidierten Überblick über den Handel in der gesamten EU vermitteln können. Konsolidierte Datenticker tragen die Preise und Handelsvolumen von Finanzinstrumenten wie Aktien und Anleihen an Hunderten von Ausführungsplätzen in den Mitgliedstaaten in einem einzigen Datenstrom zusammen, der für alle gleichermaßen zugänglich ist. Alle Ausführungsplattformen wie Börsen und Handelsplattformen werden verpflichtet, ihre Handelsdaten direkt in den konsolidierten Datenticker einzuspeisen.
Am 19. Juli einigten sich das Parlament und der Rat auf einen Vorschlag zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Investmentfonds - in neuer Registerkarte öffnen.. Mit der Überarbeitung werden die Vorschriften für die Auswahl und Nutzung von Instrumenten für das Liquiditätsmanagement dieser Fonds harmonisiert und an die internationalen Empfehlungen zur Stärkung der Finanzstabilität angepasst. Außerdem wird damit ein gemeinsamer Rahmen für kreditgebende Fonds (d. h. Fonds, die Kredite an Unternehmen vergeben) abgesteckt und die Transparenz der Vorschriften für die Auslagerung von Aufgaben erhöht, um sicherzustellen, dass die Aufsichtsbehörden ermessen können, in welchem Umfang Fondsverwalter auf Fachwissen Dritter angewiesen sind.
Zusammengenommen werden die drei vorgenannten Vorschläge einen besseren Anlegerzugang zu Unternehmens- und Handelsdaten sicherstellen. Darüber hinaus werden die Maßnahmen langfristige Investitionen fördern und den grenzüberschreitenden Verkauf von Investmentfonds erleichtern und sicherer machen. Insgesamt werden die Vorschläge die Unternehmen und Anleger in der EU näher zusammenbringen, den Finanzierungszugang der Unternehmen verbessern, die Investitionsmöglichkeiten für Kleinanleger erweitern und die Kapitalmärkte in der EU noch enger zusammenwachsen lassen.
Im November aktualisierte die EU die Verordnung über Zentralverwahrer - in neuer Registerkarte öffnen.. Die Verordnung wurde ursprünglich eingeführt, um die Sicherheit und Effizienz der Abwicklung an den Finanzmärkten, d. h. die Vollendung von Wertpapiergeschäften durch Übertragung von Bargeld, Wertpapieren oder beidem, zu verbessern. Die überarbeiteten Rechtsvorschriften - in neuer Registerkarte öffnen. werden den Kapitalmärkten und dem Finanzsystem der EU Verbesserungen bringen, da sie die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit der Vorschriften erhöhen und so die Befolgungskosten und den Bürokratieaufwand für Zentralverwahrer verringern, diesen ein breiteres Spektrum grenzüberschreitender Dienstleistungen ermöglichen und ihre grenzüberschreitende Beaufsichtigung verbessern.
Es handelt sich um ein System, das Transaktionsinformationen von EU-Handelsplattformen in Echtzeit oder möglichst echtzeitnah konsolidiert.
Es ermöglicht sowohl professionellen Anlegern als auch Kleinanlegern, den Preis und andere Informationen über ein Finanzinstrument (z. B. Volumen und Uhrzeit der Transaktionen) an einem Ort zu sehen.
Ohne konsolidierten Datenticker sind die Informationen über den Handel auf mehrere Ausführungsplattformen wie Börsen, andere Handelsplätze und Investmentbanken (auch als „systematische Internalisierer“ bezeichnet) verteilt.
Im Dezember wurde eine politische Einigung über die Vorschläge der Kommission - in neuer Registerkarte öffnen. zur Stärkung des Rechtsrahmens für Versicherungen erzielt. Mit der vereinbarten Aktualisierung wird die Solvabilität-II-Richtlinie - in neuer Registerkarte öffnen. modernisiert, indem bessere Anreize für Versicherungen und Rückversicherungen (d. h. Versicherer von Versicherungsunternehmen) gesetzt werden, im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion mehr in langfristiges Kapital zu investieren. Die Aktualisierung wird auch sicherstellen, dass diese Branche in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten stark bleibt und die Verbraucherinteressen schützt. Die neuen Vorschriften werden bestimmten Risiken, insbesondere auch jenen, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, besser Rechnung tragen und dafür sorgen, dass die Finanzkraft der Versicherer weniger von kurzfristigen Marktschwankungen abhängt. Außerdem wird eine neue Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen - in neuer Registerkarte öffnen. eingeführt, mit der die Finanzstabilität gewahrt und der Schutz der Versicherungsnehmer und Steuerzahler bei Ausfall eines (Rück-)Versicherers sichergestellt werden soll. Diese Richtlinie schreibt vor, dass größere und systemrelevante Unternehmen präventive Sanierungspläne aufstellen müssen, um sicherzugehen, dass sie auf Krisen vorbereitet sind. Darüber hinaus sollen die nationalen Behörden die nötige Handhabe erhalten, um Probleme mit strauchelnden (Rück-)Versicherern angehen zu können, insbesondere auch, indem sie diese in geordneter Weise vom Markt nehmen und zugleich so weit wie möglich den Fortbestand des Versicherungsschutzes sicherstellen.
Schließlich unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten 2023 bei der Stärkung ihrer nationalen Kapitalmärkte - in neuer Registerkarte öffnen.. Bislang haben 21 Mitgliedstaaten das Instrument für technische Unterstützung in diesem Bereich in Anspruch genommen. Die Reformen trugen dazu bei, regulatorische Investitionshemmnisse und Ineffizienzen des Marktes zu beseitigen. Ziel dieser Reformprojekte ist es, mehr Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen, die Unternehmen für die Märkte sichtbarer zu machen und KMU den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern.
Am 28. Juni legte die Kommission zwei Vorschläge - in neuer Registerkarte öffnen. vor, die sicherstellen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger den von der Europäischen Zentralbank ausgegebenen Euro in der Form für Zahlungen nutzen können, die ihnen am meisten entgegenkommt.
Im ersten Vorschlag geht es darum, die Verwendung von Bargeld zu bewahren. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass Bargeld weiterhin als Zahlungsmittel allgemein akzeptiert wird und für Menschen und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich ist.
Der zweite Vorschlag steckt den Rechtsrahmen für einen künftigen digitalen Euro ab, den die Zentralbank als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte. Nachdem die Bank die Einführung des digitalen Euro zwei Jahre lang geprüft hatte, beschloss sie im Oktober, in die Vorbereitungsphase überzugehen.
Auch wenn Bargeld weiterhin allgemein zugänglich sein und akzeptiert werden soll, entscheiden sich heute doch immer mehr Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dafür, elektronisch zu bezahlen. Der digitale Euro soll zusätzlich zu den derzeitigen privaten Zahlungsoptionen eine weitere Alternative bieten. Er wäre eine Möglichkeit, digital mit einer Form von öffentlichem Geld zu bezahlen, das im Euro-Währungsgebiet (und möglicherweise auch darüber hinaus) allgemein akzeptiert, kostengünstig, sicher und krisenfest ist.
Die Zentralbank kann erst dann beschließen, den digitalen Euro auszugeben, wenn der Vorschlag für den digitalen Euro vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde.
Nutzung des digitalen Euro überall im Euro-Währungsgebiet (andere private digitale Zahlungslösungen bieten diese Option nicht immer).
Einfachere Nutzung als bei bestehenden digitalen Zahlungslösungen.
Bei der Offline-Nutzung des digitalen Euro wäre die Privatsphäre der Nutzer genauso gut geschützt wie bei der Verwendung von Bargeld.
Zahlung ohne Internetzugang.
Mehr Wahlmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Möglichkeit, auch ohne Bankkonto zu zahlen.
Gebührenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ganz und gar nicht.
Der digitale Euro würde das Bargeld lediglich ergänzen – und wäre eine Alternative zu den heute angebotenen privaten digitalen Lösungen.
Bei Online-Zahlungen hätte die Bank lediglich Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die für die Ausführung von Zahlungen, die Verhinderung von Betrug und die Bekämpfung von Geldwäsche erforderlich sind.
Dies ist auch bei Zahlungen mit anderen digitalen Zahlungsmitteln, z. B. mit einer Kreditkarte, der Fall.
Bei Offline-Zahlungen ist der Schutz der Privatsphäre stärker als bei allen anderen digitalen Zahlungsmitteln – die Bank würde nur die gleichen Daten sehen wie beim Abheben von Geld von einem Geldautomaten.
Niemand könnte bei Offline-Zahlungen sehen, wofür der digitale Euro verwendet wird.
Die Europäische Zentralbank hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten.
Mit der Zunahme elektronischer Zahlungen sind neue Dienstleister – etwa Unternehmen, die Open-Banking-Dienste anbieten – auf den Plan getreten. Doch auch die Betrugsmaschen werden immer raffinierter und bringen für die Verbraucherinnen und Verbraucher Risiken mit sich. Um auf diese Entwicklungen zu reagieren und sicherzustellen, dass dem EU-Finanzsektor die Vorteile des aktuellen digitalen Wandels zugutekommen, legte die Kommission am 28. Juni zwei Maßnahmenbündel - in neuer Registerkarte öffnen. vor.
Erstens schlug die Kommission vor, die aktuelle Zahlungsdiensterichtlinie (die sogenannte „PSD2“, die dann zur „PSD3“ werden soll) zu ändern und zu modernisieren - in neuer Registerkarte öffnen., und legte zudem einen Vorschlag für eine Zahlungsdiensteverordnung vor. Diese Änderungen werden sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU weiterhin sichere elektronische Zahlungen und Transaktionen durchführen können. Ziel ist es, die Verbraucherrechte zu wahren und zugleich die Auswahl an Zahlungsdienstleistern auf dem Markt zu vergrößern.
Bereitstellung in großem Maßstab eines Dienstes für einen Namen-Konto-Abgleich vor der Bestätigung von Überweisungen
Unterstützung von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern, durch einen intensiveren betrugsrelevanten Informationsaustausch gemeinsam gegen Betrug vorzugehen
Einführung eines Rechts für Opfer von Betrug, unter bestimmten Umständen eine Erstattung von ihrer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister zu erhalten
Verpflichtung der Banken, die Kunden besser für Betrug zu sensibilisieren
Zweitens schlug die Kommission einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten - in neuer Registerkarte öffnen. vor. Damit werden klare Rechte und Pflichten für den über Zahlungskonten hinausreichenden Austausch von Kundendaten im Finanzsektor festgelegt. In der Praxis wird dies zu innovativeren Finanzprodukten und -dienstleistungen führen und den Wettbewerb im Finanzsektor beleben.
Das Vorschlagspaket soll sicherstellen, dass sich der EU-Finanzsektor an den laufenden digitalen Wandel und die damit verbundenen Risiken und Chancen anpasst.
Am 7. November erzielten das Parlament und der Rat eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission - in neuer Registerkarte öffnen., allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit einem Bankkonto in der EU Sofortzahlungen in Euro zu ermöglichen. Die neuen Regelungen, die die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum - in neuer Registerkarte öffnen. modernisieren, sollen sicherstellen, dass Sofortzahlungen in Euro kostengünstig, sicher und überall in der EU problemlos möglich sind. Sofortzahlungen sind für die Menschen im Alltag schnell und bequem, beispielsweise wenn sie in Notfällen sofort (in weniger als zehn Sekunden) Geld brauchen oder in sozialer Runde problemlos und schnell eine Rechnung teilen wollen. Außerdem verbessern sie das Cashflow-Management für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen, insbesondere auch KMU, ermöglichen Wohltätigkeits- und Nichtregierungsorganisationen schnellen Zugriff auf Gelder und geben den Banken einen Anreiz, innovative Finanzdienstleistungen und -produkte zu entwickeln.
Hauptziel des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen - in neuer Registerkarte öffnen. ist es, Investitionen in die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele des europäischen Grünen Deals zu lenken. Die Umsetzung kommt voran, doch muss noch mehr getan werden, um die Regelungen praxistauglich und die Instrumente benutzerfreundlich zu gestalten.
Um den Rahmen effizienter und leichter umsetzbar zu machen, gibt die EU klare Definitionen dafür vor, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten können und wie nachzuweisen ist, bis zu welchem Grad sie „grün“ sind. Dies ist unerlässlich, um Grünfärberei zu verhindern und sicherzustellen, dass die Mittel in jene Sektoren fließen, die für den ökologischen Wandel unverzichtbar sind.
Am 13. Juni legte die Kommission ein Paket - in neuer Registerkarte öffnen. zur Stärkung des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen vor. Im Rahmen dieser Initiative werden Unternehmen und der Finanzsektor unterstützt, indem private Investitionen in Transformationsprojekte und -technologien gefördert und Finanzmittel in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Das Paket enthält neue Kriterien im Rahmen der EU-Taxonomie und weitet das Klassifizierungssystem mit den delegierten Rechtsakten zur EU-Umwelt- und Klimataxonomie - in neuer Registerkarte öffnen. auf weitere Wirtschaftstätigkeiten aus.
Die nachstehende Grafik veranschaulicht die wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten, die neu als ökologisch nachhaltig anerkannt werden.
Durch den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie und den delegierten Rechtsakt zum Umweltschutz werden neun Wirtschaftszweige beziehungsweise Wirtschaftstätigkeiten abgedeckt. Die Taxonomie, die sich hieraus ergibt, und deren neue Elemente werden im Folgenden beschrieben: Neu hinzugekommen ist der Sektor Katastrophenrisikomanagement. Er umfasst naturbasierte Lösungen, Notfalldienste und Infrastruktur zur Vermeidung von Hochwasserrisiken und zum Schutz vor Hochwasser. Der Wirtschaftszweig Wasserversorgung und Abwasserentsorgung umfasste bislang Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie die Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Bereiche kommunales Abwasser, nachhaltige Entwässerungssysteme und Phosphorrückgewinnung aus Abwasser kommen neu hinzu. Im Verkehrswesen umfasste die Taxonomie bislang geringe Emissionen, alternative Übergangslösungen bis 2025 und Infrastruktur. Nun wurde die Kategorie um neue Komponenten für die Umstellung im Schiffs-, Luft-, Straßen- und Schienenverkehr erweitert. Der Sektor Dienstleistungen ist ebenfalls neu. Unter diese Kategorie fallen der Verkauf von Ersatzteilen und Gebrauchtwaren, die Vorbereitung von Altprodukten und Produktkomponenten zur Wiederverwendung sowie der Markt für den Handel mit zur Wiederverwendung bestimmten Gebrauchtwaren. Zum Forstwirtschaftssektor zählen die Aufforstung, Erhaltung, Bewirtschaftung, Sanierung und Wiederherstellung von Wäldern. Der Bereich IKT und professionelle Dienstleistungen umfasste bislang Forschung, Datenlösungen und Rechenzentren. Hier wurden Software und Beratung sowie datengestützte Lösungen für Informations- und Betriebstechnologien ergänzt. Der Energiesektor umfasst erneuerbare Energien, Energieübertragung sowie bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und Erdgas (unter strengen Auflagen). Im Sektor Verarbeitendes Gewerbe umfasste die Taxonomie bislang Grundlagentechnologien und Schwerindustrie (Umstellung). Nun zählen auch Verpackungsartikel aus Kunststoff, elektrische und elektronische Geräte sowie Pharmazeutika dazu. Der Gebäudesektor umfasst nun neben Bauwesen, Energieeffizienzmaßnahmen und Renovierungen auch die Bereiche Abbruch, Instandhaltung von Straßen und die Verwendung von Beton im Hoch- und Tiefbau.
Das Paket enthält auch eine Empfehlung zur Finanzierung der Transformation mit Leitlinien und praktischen Beispielen für Unternehmen und den Finanzsektor. Diese veranschaulichen, wie Unternehmen die verschiedenen Instrumente, die der Rahmen bietet, auf freiwilliger Basis nutzen können, um Investitionen in den ökologischen Wandel zu lenken und ihre aus dem Klimawandel und der Umweltzerstörung erwachsenden Risiken zu managen.
Die Grafik zeigt den Übergangsprozess eines Unternehmens auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. Über einen Zeitraum von 2023 bis 2033 hinweg sind Verbesserungen der Nachhaltigkeitsleistung und ein wachsender Anteil grüner Tätigkeiten zu sehen. Mit der Zunahme des Anteils grüner Tätigkeiten des Unternehmens steigt auch dessen Nachhaltigkeitsleistung. Auf der ansteigenden Kurve sind auch verschiedene Etappen eingezeichnet, zunächst die Steigerung der Energieeffizienz, anschließend die Modernisierung der Produktionstechnologien und schließlich Investitionen in neue grüne Tätigkeitsfelder. Zu den Instrumenten, die Unternehmen im Laufe der Zeit freiwillig zur Finanzierung ihres Übergangs zur Nachhaltigkeit nutzen können, zählen die EU-Taxonomie, die EU-Referenzwerte für den Klimaschutz, der EU-Standard für grüne Anleihen und EU-Klima-Benchmarks, der europäische Standard für grüne Anleihen, wissenschaftlich fundierte Ziele und Umstellungspläne.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (sogenannte „ESG-Ratings“) spielen auf dem EU-Markt für nachhaltige Finanzen ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie den Anlegern und Finanzinstituten beispielsweise Aufschluss darüber geben, wie sich die Anlagestrategien und das Risikomanagement mit Blick auf ESG-Faktoren gestalten. Im Juni 2023 legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag - in neuer Registerkarte öffnen. vor, der den ESG-Rating-Markt transparenter und damit verlässlicher machen soll. Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern sorgen.
Bislang herrscht Unklarheit, was die Methodik, die Datenquellen und die Tätigkeiten von Agenturen angeht, die Ratings zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Governance anbieten. Das hat dazu geführt, dass die Anleger der Qualität dieser Ratings misstrauen. Die Unternehmen sind unsicher, ob die Ratings ihre Leistung genau widerspiegeln, was fundierte Entscheidungen erschwert. Dadurch wird das Potenzial des Binnenmarkts, zum europäischen Grünen Deal und zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen beizutragen, nicht voll ausgeschöpft. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen für mehr Transparenz und größere Zuverlässigkeit sorgen. Die Klarheit in Bezug auf Ziele, Methoden und Datenquellen wird verbessert, und Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen werden verschärft. Diese Maßnahmen sollen Anleger und Unternehmen in die Lage versetzen, fundiertere Entscheidungen zu treffen; dadurch wird der Binnenmarkt effizienter, und es wird ein Beitrag zur Verwirklichung des Grünen Deals der EU und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen geleistet.
Um sicherzustellen, dass die Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen auf die gleiche Weise melden, hat die Kommission im Juli 2023 auch erste verbindliche europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung - in neuer Registerkarte öffnen. angenommen. Die Standards decken Umwelt-, soziale und Governance-Aspekte ab, insbesondere auch den Klimawandel, die biologische Vielfalt und die Menschenrechte. Sie geben den Anlegern Aufschluss über die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren. Außerdem tragen sie den Gesprächen mit dem International Sustainability Standards Board - in neuer Registerkarte öffnen. und der Global Reporting Initiative - in neuer Registerkarte öffnen. Rechnung, um eine hohe Übereinstimmung zwischen den EU- und den globalen Standards zu gewährleisten und eine unnötige Doppelberichterstattung durch die Unternehmen zu vermeiden.
Beim europäischen Grünen Deal - in neuer Registerkarte öffnen. vom 11. Dezember 2019 wurde hervorgehoben, wie wichtig es ist, Finanzmittel und Kapital in grüne Investitionen zu lenken. Grüne Anleihen spielen eine immer wichtigere Rolle für die Finanzierung von Anlagegütern, die für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft benötigt werden. Am 28. Februar 2023 erzielten das Parlament und der Rat eine Einigung - in neuer Registerkarte öffnen. über den Vorschlag für eine Verordnung über europäische grüne Anleihen - in neuer Registerkarte öffnen., mit der ein offizieller Standard für grüne Anleihen festgelegt werden sollte. Im Dezember trat die Verordnung in Kraft. Der Standard für grüne Anleihen enthält verschiedene Kriterien, die einen Rahmen für die Emission grüner Anleihen abstecken. Der europäische Standard für grüne Anleihen bietet die Gewähr, dass grüne Anleihen Projekte mit echtem Nutzen für die Umwelt finanzieren, und trägt so dazu bei, dass der Markt für grüne Anleihen integer und vertrauenswürdig bleibt. Die Emittenten europäischer grüner Anleihen müssen sicherstellen, dass mindestens 85 % des Mittelaufkommens aus der Anleihe für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die der Taxonomieverordnung - in neuer Registerkarte öffnen. entsprechen. Mit den neuen Rechtsvorschriften wird auch ein Rahmen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Drittprüfern abgesteckt, der dazu beitragen wird, dass die Merkmale von Anleihen überprüft und Umweltaussagen somit vertrauenswürdiger werden.
Nach der weltweiten Finanzkrise von 2007/2008 wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Banken in der EU krisenfester zu machen. Dank dieser Arbeit haben die Finanzinstitute in der EU jüngere Krisen wie die COVID-19-Pandemie, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die US-Bankenkrise vom Frühjahr 2023 gut überstanden. Die Banken in der EU sind heutzutage gut mit Kapital ausgestattet, hochliquide und gut beaufsichtigt. Wie die 2023 durchgeführten Stresstests - in neuer Registerkarte öffnen. der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zeigen, könnten sie auch in höchst ungünstigen Szenarien bestehen.
Um die Banken weiter zu stärken, nahm die Kommission am 18. April einen Vorschlag zur Reform des bestehenden Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung - in neuer Registerkarte öffnen. an. Dabei liegt der Fokus auf kleineren und mittleren Banken. Gerieten früher kleine und mittlere Banken ins Wanken, wurde ihnen häufig außerhalb des bestehenden Abwicklungsrahmens geholfen. Mitunter bedeutete dies, dass dafür nicht die eigenen Gelder der betroffenen Bank oder andere branchenfinanzierte Rückfall-Fonds zum Schutz der Einleger (Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds) zum Einsatz kamen, sondern Mittel der öffentlichen Hand (und damit Steuergelder). Der reformierte Rahmen vereinfacht die Inanspruchnahme branchenfinanzierter Sicherheitsnetze, sodass die Einleger in Bankenkrisen besser abgeschirmt werden können, beispielsweise indem ihre Konten von einer notleidenden auf eine gesunde Bank übertragen werden. Solche Sicherheitsnetze dürfen aber erst dann zum Einsatz kommen, wenn die eigenen Rücklagen betroffener Banken, die nach wie vor die erste Verteidigungslinie bilden, ausgeschöpft sind.

Wahrung der Finanzstabilität und Schutz von Steuergeldern

Verbesserung des Einlegerschutzes

Abschirmen der Realwirtschaft vor den Auswirkungen eines Bankenausfalls
Verbesserung der Systeme, die im Falle eines Bankenausfalls greifen, mit Schwerpunkt auf kleinen und mittelgroßen Banken
Geschäftsmodell mit hohem Einlagenanteil in der Bilanz
Ziel der Reform ist es, die Finanzstabilität zu wahren und Steuergelder zu schützen. Zugleich geht es darum, die Einleger besser zu schützen und die Realwirtschaft vor den Auswirkungen von Bankenausfällen abzuschirmen. Insbesondere mit Blick auf kleine und mittelgroße Banken sollen die Systeme für den Umgang mit Bankenausfällen und den Schutz der Einleger verbessert werden. Vor der Reform hatten im Falle eines Bankenausfalls vorrangig die Anteilseigner und die Gläubiger die Verluste zu tragen, gefolgt von den Einlegern und dem nationalen Abwicklungsfonds/einheitlichen Abwicklungsfonds (in der Bankenunion). Nach der Reform haften an erster Stelle weiterhin die Anteilseigner und die Gläubiger; an zweiter Stelle steht jedoch statt der Einleger das Einlagensicherungssystem, gefolgt vom nationalen Abwicklungsfonds/einheitlichen Abwicklungsfonds (in der Bankenunion). Mit der neuen Verordnung soll das Bankensystem widerstandsfähiger werden, was insbesondere denjenigen Banken zugutekommen wird, die ein Geschäftsmodell mit hohem Einlagenanteil haben.
Ein weiterer wichtiger Durchbruch, der im Laufe des Jahres erzielt wurde, war die politische Einigung - in neuer Registerkarte öffnen. über den auch als „Bankenpaket - in neuer Registerkarte öffnen.“ bekannten Kommissionsvorschlag für eine Überarbeitung der EU-Bankenvorschriften - in neuer Registerkarte öffnen. (Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie). Mit diesem Paket werden die finalen internationalen Aufsichtsstandards für Banken (die „Basel-III-Standards - in neuer Registerkarte öffnen.“) umgesetzt, auf die sich die EU und ihre G20-Partner im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verständigt haben. Die erste Stufe der Basel-III-Reformen, in der es um eine höhere und bessere Eigenkapitalausstattung, eine geringere Verschuldung und strenge Liquiditätsanforderungen geht, ist bereits jetzt für alle EU-Banken in Kraft. Mit der Vervollständigung dieser Standards will die EU den Rechtsrahmen einfacher, vergleichbarer und risikosensitiver machen und so letztlich wieder Vertrauen in die risikobasierten Eigenkapitalanforderungen schaffen.
Basel III: neue Vorschriften für interne Modelle
Es wird eine neue Obergrenze eingeführt, um sicherzustellen, dass Risiken nicht unterschätzt werden, wenn Banken eigene Berechnungsmodelle verwenden.
Bessere Aufsicht
Die Aufsichtsbehörden werden über wirksamere Instrumente zur Beaufsichtigung von Banken in der EU verfügen, die auch bei komplexen Bankengruppen greifen. Für die Beaufsichtigung von Banken aus Drittländern in der EU werden Mindeststandards eingeführt.
Nachhaltigkeit
Die Banken müssen in ihrer Geschäftstätigkeit Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken berücksichtigen.
Im Mai schlug die Kommission als Reaktion auf die gestiegenen Handelsvolumen, das Wachstum des elektronischen Handels und die höheren EU-Standards die ehrgeizigste Reform der Zollunion - in neuer Registerkarte öffnen. seit ihrer Gründung im Jahr 1968 vor. Die digitale Fragmentierung des aktuellen Systems und die suboptimale Koordinierung zwischen den nationalen Behörden haben die Befolgungskosten für Unternehmer in die Höhe getrieben und Betrug Tür und Tor geöffnet.
Die Reform beinhaltet die Einrichtung einer EU-Zollbehörde, die über eine neue Zolldatenplattform - in neuer Registerkarte öffnen. wachen wird. Dies wird zu einem stärker zentralisierten und digitalisierten Ansatz für den Zoll führen, der die Befolgungskosten für die Unternehmen senken, Ressourcen bei den nationalen Behörden freisetzen und eine effizientere, stärkere und betrugssicherere Zollunion hervorbringen dürfte.
Neue Meldepflichten und Anforderungen für den Informationsaustausch, die im Einklang mit dem „Crypto-Asset Reporting Framework“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgestellt wurden, werden es den Mitgliedstaaten erleichtern, gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug mit Kryptowerten und E-Geld vorzugehen. Die 2023 erzielte Einigung - in neuer Registerkarte öffnen. verpflichtet alle in der EU ansässigen Krypto-Dienstleister, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden, sodass Steuerbetrug und Steuervermeidung leichter aufgedeckt werden können.
Im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2020 und des Aktionsplans für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der EU-Aufbaustrategie - in neuer Registerkarte öffnen. hat die Kommission vorgeschlagen, die Verfahren der Quellenbesteuerung für Anleger, Finanzintermediäre und Steuerverwaltungen zu verschlanken. Ziel ist es, Doppelbesteuerung und einen Missbrauch von Erstattungs- oder Entlastungsregelungen zu verhindern. Außerdem sollen die Antragsverfahren für Quellensteuererleichterungen harmonisiert werden, um die Kosten für alle Beteiligten zu senken.
Darüber hinaus schlug die Kommission eine Richtlinie über die Verrechnungspreisgestaltung - in neuer Registerkarte öffnen. vor, die den Befolgungsaufwand verringern, die Rechtssicherheit in Steuersachen erhöhen und Streitigkeiten über die Verrechnungspreisgestaltung abwenden soll. Auf diese Weise soll sowohl Doppelbesteuerung als auch eine doppelte Nichtbesteuerung verhindert werden.
Die Einhaltung von Steuervorschriften kostet die Unternehmen viel Geld, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Dies hält die Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern bedeutet auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt.
Deshalb nahm die Kommission im September einen Vorschlag für einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in Europa - in neuer Registerkarte öffnen. an. Hiermit soll ein einheitliches Regelwerk für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt werden. Dadurch werden große Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, bis zu 65 % an Befolgungskosten einsparen können. Darüber hinaus wird das Verfahren für die nationalen Steuerbehörden vereinfacht, die die fälligen Steuern dann leichter werden berechnen können.
Der Vorschlag stellt in erster Linie auf EU-weit tätige große Unternehmensgruppen ab, doch hat die EU auch Maßnahmen ergriffen, um die Steuervorschriften für Kleinstunternehmen und KMU zu vereinfachen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die hauptsitzbasierte Besteuerung - in neuer Registerkarte öffnen. soll ein vereinfachter Rahmen für KMU eingeführt werden, die über Betriebsstätten in anderen Mitgliedstaaten tätig sind. Diese Unternehmen erhalten die Möglichkeit, alles über eine einzige Steuerverwaltung (oder Hauptverwaltung) abwickeln zu können, anstatt mit den Finanzämtern aller Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, in Kontakt treten zu müssen. Dadurch soll eine Expansion über Grenzen hinweg gefördert werden.