Alle Menschen in der Europäischen Union (EU) haben das Recht auf Gleichbehandlung.

76 % der im Jahr 2019 befragten Europäer/innen stimmten gegenüber 71 % im Jahr 2015 zu, dass schwule, lesbische oder bisexuelle Personen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Menschen haben sollten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) können jedoch in vielen Lebensbereichen Diskriminierung erfahren, etwa bei der Arbeitssuche oder der Beantragung von Sozialleistungen, in der Schule oder wenn sie Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen müssen. Sie können auch mit Hassreden oder sogar Gewalt konfrontiert sein und sich an Arbeitsplätzen, in Schulen und an öffentlichen Orten unsicher fühlen.

Seit 1999 verfügt die EU über die Befugnis, in Fällen von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung tätig zu werden. Seitdem hat sie Rechtsvorschriften erlassen und Maßnahmen ergriffen, um den Rechts- und Sozialschutz für LGBTI auszuweiten.

In dieser Broschüre erfahren Sie, was die EU für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen unternimmt.

ec.europa.eu/lgbti #EU4LGBTI

MAßNAHMEN DER EU

Die EU setzt sich für die Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsmerkmale ein. Ziel ist es, für den Schutz der Rechte aller LGBTI in der EU zu sorgen.

Im Rahmen ihrer Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung veröffentlichte die Europäische Kommission im Jahr 2015 eine Liste von Maßnahmen, die unter anderem die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Freizügigkeit, Asyl und Hassverbrechen betreffen.

Um Veränderungen herbeizuführen, arbeitet die Europäische Union eng mit den EU-Ländern zusammen, da diese für die Förderung und Durchsetzung der LGBTI-Rechte, wie etwa die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, und der Rechtsvorschriften über die rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit zuständig sind.

Fast die Hälfte (47 %) der befragten LGBTI in Europa erklärte, Erfahrungen mit Diskriminierung oder Belästigung gemacht zu haben. Quelle: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte – LGBT-Erhebung in der EU, 2013

Fast die Hälfte der befragten LGBTI in Europa erklärte, Erfahrungen mit Diskriminierung oder Belästigung gemacht zu haben.

Quelle: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte – LGBT-Erhebung in der EU, 2013.

SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG AM ARBEITSPLATZ

Seit 2003 ist es in der EU illegal, Personen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung am Arbeitsplatz zu diskriminieren. Rechtsvorschriften verpflichten alle Länder der EU, bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, bei der Beförderung und Ausbildung sowie bei Fragen rund um Arbeitsbedingungen, Entgelt und Entlassung rechtlichen Schutz vor Diskriminierung zu bieten.

Der gleiche Schutz gilt für Diskriminierung und Belästigung im Bereich Beschäftigung und soziale Sicherheit aufgrund einer Geschlechtsumwandlung (wenn eine Person das Geschlecht gewechselt hat, weil sie das Gefühl hatte, dass ihr Geschlecht bei der Geburt nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmte).

ZUSAMMENARBEIT MIT UNTERNEHMEN

Um die Gleichstellung von LGBTI wirklich zu fördern, sind neben Gesetzen jedoch auch andere Maßnahmen erforderlich. Im Jahr 2010 hat die EU eine Plattform der Chartas der Vielfalt eingerichtet, um Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen anzuregen, ihr Engagement für die Verbesserung der Vielfalt zu verstärken. Daran beteiligte Organisationen verpflichten sich zur Förderung der Vielfalt und Chancengleichheit am Arbeitsplatz, einschließlich für LGBTI.

SICHERHEIT – OFFLINE UND ONLINE

Gegen LGBTI gerichteter Hass wird häufig online und über soziale Medien verbreitet. Um gegen Hassreden im Internet vorzugehen, hat sich die Europäische Kommission im Jahr 2016 mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft auf einen Verhaltenskodex geeinigt, dem zufolge sie die Mehrheit der Meldungen über illegale Hassreden innerhalb von 24 Stunden überprüfen und diese Inhalte, falls erforderlich, entfernen müssen. Instagram, Snapchat, Dailymotion und jeuxvideo.com folgen dem Verhaltenskodex seit 2018 bzw. 2019.

Opfer von Straftaten verdienen es, anerkannt und in einer Weise behandelt zu werden, die respektvoll und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In der Richtlinie über die Rechte von Opfern sind verbindliche Rechte für Opfer und klare Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten festgelegt.

Auf der Ebene der Europäischen Union arbeitet eine Gruppe von Sachverständigen aus Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft an der Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung, einschließlich Intoleranz und Diskriminierung, die sich gegen LGBTI richtet. Die Gruppe trägt zur Ausarbeitung von politischen Maßnahmen für die Prävention und Bekämpfung von Hassverbrechen und Hassreden bei. Sie hat beispielsweise Leitlinien zur Gewährleistung von Gerechtigkeit, Schutz und Unterstützung für Opfer von Hassverbrechen veröffentlicht und unterstützt ferner Polizei- und Gerichtsbehörden mit Beratungs- und Schulungsmaßnahmen.

Die EU will sicherstellen, dass LGBTI denselben Zugang zu Gesundheitsdiensten wie andere Menschen haben. Es wurden LGBTI-spezifische Schulungshandbücher für Fachkräfte im Gesundheitsbereich erstellt. Die Mitgliedstaaten arbeiten auch in den Bereichen Prävention, Untersuchung und Betreuung für gefährdete Gruppen, einschließlich LGBTI, im Hinblick auf HIV, sexuell übertragbare Infektionen, Tuberkulose und Hepatitis zusammen, um eine Früherkennung und bessere Versorgung für alle zu gewährleisten.

In jedem EU-Land gibt es nationale Beratungsstellen für Opfer von Körperverletzung, Belästigung oder Missbrauch.

GRENZÜBERSCHREITENDE RECHTE

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Dieses Recht auf Freizügigkeit soll das Leben, Studieren oder Arbeiten in einem anderen EU-Land erleichtern. In der Praxis können LGBTI beim Umzug in ein anderes Land jedoch auf Hindernisse stoßen. So können gleichgeschlechtliche Paare beispielsweise Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Beziehung oder ihrer Kinder in einem anderen EU-Land haben.

Das EU-Recht erweitert das Recht auf Freizügigkeit unter bestimmten Bedingungen auf Familienmitglieder von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, wie etwa ihre Ehegatten und Kinder, auch wenn sie selbst keine EU-Bürger sind. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eindeutig festgelegt, dass gleichgeschlechtliche Ehegatten das Recht auf Aufenthalt in einem anderen EU-Land haben, sobald ihr Partner sich dort rechtmäßig niedergelassen hat, selbst wenn im Aufnahmeland selbst keine Eheschließungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen möglich sind.

Die EU-Mitgliedstaaten beschließen im Allgemeinen ihre eigenen Ehegesetze, einschließlich für gleichgeschlechtliche Paare und andere rechtlich anerkannte Beziehungen wie eingetragene Lebenspartnerschaften. Die genaue Definition von Ehe und eigetragenen Lebenspartnerschaften kann daher von Land zu Land unterschiedlich sein.

Die EU hat geschlechtsneutrale Rechtsvorschriften in Familienangelegenheiten erlassen, die für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, einschließlich LGBTI. Die Rechtsvorschriften der EU erleichtern die Lösung grenzüberschreitender Fälle in den Bereichen Scheidung, Elternrechte, Unterhalt, Erbschaft und Güterrechte von Paaren. Paare und Familien erhalten durch die Rechtsvorschriften Gewissheit darüber, welche Gerichte der Mitgliedstaaten sich ihres Falls annehmen und welches nationale Recht Anwendung findet. Die Rechtsvorschriften erleichtern außerdem die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in einem anderen Mitgliedstaat.

SCHUTZ UND ERWEITERUNG IHRER RECHTE

Als LGBTI-Person haben Sie Rechte in der EU.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde einreichen und versuchen, im Rahmen Ihres nationalen Rechtssystems einen Rechtsbehelf zu erwirken. Die nationalen Gerichte arbeiten mit dem Gerichtshof der Europäischen Union zusammen, um zu klären, wie das EU-Recht anzuwenden ist. Weitere Informationen über Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung in Ihrem Land erhalten Sie vom zuständigen nationalen Mitglied des Europäischen Netzwerks für Gleichbehandlungsstellen. Da nicht alle Gleichbehandlungsstellen das Thema sexuelle Ausrichtung abdecken, konsultieren Sie bitte die Website, um einen Überblick über die Themengebiete der jeweiligen Stellen zu erhalten. Diese Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften können Ihnen helfen, wenn Sie der Meinung sind, diskriminiert worden zu sein, sei es beispielsweise am Arbeitsplatz oder bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle.

69 % der Europäer sind der Ansicht, dass gleichgeschlechtliche Ehen in ganz Europa erlaubt sein sollten.

Quelle: Eurobarometer Spezial Nr. 493 – Diskriminierung in der Europäischen Union, Mai 2019.

69 % der Europäer/innen sind der Ansicht, dass gleichgeschlechtliche Ehen in ganz Europa erlaubt sein sollten. Quelle: Eurobarometer Spezial Nr. 493 – Diskriminierung in der Europäischen Union, Mai 2019 Die gleichgeschlechtliche Ehe oder Gleichstellung bei der Ehe gibt es in 14 Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften gibt es in acht Mitgliedstaaten: Kroatien, Estland, Griechenland, Italien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. In sechs Mitgliedstaaten werden gleichgeschlechtliche Paare rechtlich nicht anerkannt: Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei. Weitere Informationen zu den Einstellungen gegenüber der LGBTI-Gemeinschaft in Ihrem Mitgliedstaat finden Sie in Eurobarometer-Umfragen.

Weitere Informationen zu den Einstellungen gegenüber der LGBTI-Gemeinschaft in Ihrem Mitgliedstaat finden Sie hier.

FORTSCHRITTSÜBERWACHUNG

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht, um die Fortschritte hinsichtlich der Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung für LGBTI in der EU zu überwachen.

Die Europäische Kommission überwacht auch die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und berichtet über die Maßnahmen, die EU-Mitgliedstaaten zur Förderung der LGBTI-Gleichstellung getroffen haben.

Als äußerstes Mittel kann die Europäische Kommission, falls erforderlich, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat unternehmen, der sich nicht an das EU-Recht hält, was letztendlich zur Folge haben kann, dass der Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union gebracht wird. Im Jahr 2008 schlug die Europäische Kommission vor, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung auf die Bereiche Sozialschutz (einschließlich sozialer Sicherheit und Gesundheitsversorgung), Bildung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen – wozu unter anderem Wohnraum zählt – auszuweiten.

Dieser Vorschlag hat bisher jedoch nicht die erforderliche Zustimmung aller Mitgliedstaaten erhalten. Dennoch haben bereits einige Mitgliedstaaten Gesetze erlassen, die einen Schutz vorsehen, der über das hinausgeht, was nach geltendem EU-Recht erforderlich ist.

FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT

Zivilgesellschaftliche Organisationen tragen zur Förderung eines positiven Wandels bei, und deshalb unterstützt die Europäische Kommission europäische LGBTI-Organisationen wie beispielsweise ILGA-Europe, Teil der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association, Transgender Europe und IGLYO. Die Europäische Kommission unterstützt LGBTI-Organisationen auf nationaler Ebene auch finanziell über das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und das Programm Erasmus+. Diese finanziellen Mittel helfen Organisationen, das Bewusstsein für die Herausforderungen und Diskriminierungen, denen LGBTI ausgesetzt sind, zu schärfen. So hat Erasmus+ beispielsweise die Projekte „P.R.I.D.E“ und „Labels Down“ unterstützt, deren Fokus auf dem Abbau von Stereotypen über die LGBTI-Gemeinschaft lag.

Möchten Sie mehr über Ihre Rechte auf EU-Ebene erfahren?

Die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verpflichtet alle EU-Länder, Rechtsschutz vor Diskriminierung und Belästigung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in Bezug auf Bewerbungen, Beförderung, Ausbildung, Arbeitsbedingungen sowie Entgelt und Entlassung zu bieten.

Die neugefasste Gender-Richtlinie schützt Transgender-Personen vor Diskriminierung im Berufsleben aufgrund einer Geschlechtsumwandlung.

Die Richtlinie zur Gleichstellung im Bereich der sozialen Sicherheit schützt Transgender-Personen vor Diskriminierung aufgrund einer Geschlechtsumwandlung im Bereich der sozialen Sicherheit.

Die Richtlinie über die Rechte von Opfern enthält eine Reihe verbindlicher Rechte für Opfer und klare Verpflichtungen der EU-Länder zur Gewährleistung ihrer Umsetzung.

Die Richtlinie zur Freizügigkeit in der EU erweitert das Recht auf Freizügigkeit unter bestimmten Bedingungen auf Familienmitglieder von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, wie etwa ihre Ehegatten und Kinder, auch wenn sie selbst keine EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind.

EU-GRUNDRECHTECHARTA

Gemäß Artikel 21 der Charta sind „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ verboten.

Dieser Artikel gilt nur für Situationen, in denen EU-Recht Anwendung findet.

STOLZ EMPFINDEN UND MITSTREITER SEIN

Manchen Menschen ist vielleicht nicht bewusst, vor welchen Herausforderungen LGBTI stehen können. Die EU finanzierte eine Videoreihe von LGBTI und ihren Mitstreitern in ganz Europa, um den Menschen eine Stimme zu geben und das Bewusstsein zu schärfen. Jedes Video konzentriert sich auf einen anderen Identitätsaspekt und zeigt, wie Unterstützung und Solidarität mit der LGBTI-Gemeinschaft das Leben der Menschen wirklich verbessern kann.

Die EU-Institutionen unterstützen und beteiligen sich am Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie, an der EuroPride und anderen Pride-Veranstaltungen.

Ein Plakat zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (17. Mai 2019) zeigt verschiedene LGBTI-Paare.

Die Europäer sind stolz auf ihre Vielfalt, und immer mehr Menschen bringen ihre Sexualität oder Geschlechtsidentität öffentlich zum Ausdruck. In Europa wurden offen homosexuelle Staats- und Regierungschefs gewählt, darunter Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel (links im Bild) und Irlands Premierminister (Taoiseach) Leo Varadkar (rechts im Bild).

Der Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel leuchtete anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie in den Farben der Regenbogenfahne, 17. Mai 2019.

Xavier Bettel, Premierminister Luxemburgs, und Leo Varadkar, Premierminister (Taoiseach) Irlands, im Gespräch. Beide sind offen homosexuell.

Photo: gouvernement.lu

EU-MAẞNAHMEN WELTWEIT

In mehr als 70 Ländern außerhalb der EU werden gleichgeschlechtliche Handlungen nach wie vor unter Strafe gestellt, und in einigen Ländern droht Homosexuellen sogar die Todesstrafe. In anderen Ländern genießen LGBTI keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen.

Die EU fordert andere Länder dazu auf, dafür zu sorgen, dass die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Merkmale keine Gründe für Gewalt oder strafrechtliche Sanktionen sein dürfen.

So verurteilte die EU beispielsweise im April 2019 Gesetze in Brunei, die gleichgeschlechtliche Beziehungen mit dem Tod durch Steinigung, Inhaftierung oder Auspeitschung bestrafen.

„Niemand sollte für seine Zuneigung zu einer anderen Person bestraft werden. Dies darf niemals als Verbrechen angesehen werden.“

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, im Europäischen Parlament bei der Debatte über Brunei am 18. April 2019

Die EU ist auch weltweit ein wichtiger Geldgeber für Projekte zur Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber LGBTI, vor allem über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte. Seit 2016 hat die EU 16 Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft in Asien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa mit insgesamt 5,2 Mio. EUR unterstützt. Im Jahr 2018 richtete die EU einen neuen Fonds mit Mitteln in Höhe von 10 Mio. EUR ein, um LGBTI-Aktivisten und LGBTI-Organisationen in Bereichen zu unterstützen, in denen LGBTI einem größeren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt sind.

Länder, die der EU beitreten möchten, müssen Menschen schützen, die sich Diskriminierungen und Gewalt gegenübersehen. Der Schutz und die Förderung der Rechte von LGBTI ist nach wie vor eine Priorität der EU in diesen „Kandidatenländern“, auch im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt zur EU. Finanziell unterstützt werden auch Netzwerke zur Förderung der Rechte in den westlichen Balkanstaaten und in der Türkei. Darüber hinaus erörtert die EU die Rechte von LGBTI mit den Regierungen der an die EU angrenzenden Länder (der „Nachbarschaftsländer“) und überwacht die Situation vor Ort. Die EU gewährt ferner finanzielle Unterstützung für Organisationen, die in der „Nachbarschaftsregion“ tätig sind.

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