Dauerhaftigkeit im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums
Die meisten Projekte sind im erforderlichen Zeitraum in Betrieb, doch könnten längerfristige Ergebnisse erzielt werden
Über den Bericht:Seit 2007 hat die Kommission mehr als 25 Milliarden Euro der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums ausgegeben, um die ländliche Wirtschaft zu diversifizieren und die Infrastruktur zu verbessern. Die geförderten Projekte mussten mindestens fünf Jahre lang in Betrieb bleiben.
Der Hof untersuchte, ob diese Investitionen einen dauerhaften Nutzen brachten. Er stellte fest, dass die rechtlichen Anforderungen zur Dauerhaftigkeit weitgehend erfüllt werden. Die Dauerhaftigkeit der Diversifizierungsprojekte war je nach Sektor und Mitgliedstaat unterschiedlich. Schwache Wirtschaftsleistung und unrechtmäßige private Nutzung beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit von Projekten wie Beherbergungsbetrieben.
Der Hof empfiehlt der Kommission, bewährte Verfahren zu teilen, um die Mittel gezielter auf tragfähige Projekte auszurichten, das Risiko der Umfunktionierung von Projekten zur privaten Nutzung zu verringern und das Potenzial großer Datenbanken zu nutzen.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Zusammenfassung
I Seit 2007 hat die EU über die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums rund 10 Milliarden Euro für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und 15 Milliarden Euro für die Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten ausgegeben. Zwischen 2007 und 2020 mussten die im Rahmen dieser Programme geförderten Investitionen in Diversifizierung und Infrastruktur in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren aufrechterhalten werden.
II Der Hof führte diese Prüfung aufgrund der hohen Wesentlichkeit und der in früheren Prüfungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit festgestellten Probleme durch. Er geht davon aus, dass der vorliegende Bericht die Kommission beim Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und bei der Evaluierung der Leistung der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützen wird. Er untersuchte, ob Investitionen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur einen dauerhaften Nutzen brachten. Erstens bewertete der Hof, ob die Projekte die rechtlichen Anforderungen zur Dauerhaftigkeit erfüllten. Zweitens untersuchte er Faktoren, die sich auf die Dauerhaftigkeit von Projekten über die rechtlichen Anforderungen hinaus auswirken. Drittens untersuchte er, inwieweit EU-Mittel nachweislich langfristige Diversifizierungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten eröffnen.
III Der Hof stellte fest, dass die rechtlichen Anforderungen zur Dauerhaftigkeit weitgehend erfüllt werden. Die meisten der geprüften Projekte waren noch in Betrieb. Wie erwartet, war der entsprechende Anteil bei Infrastrukturprojekten besonders hoch. Bei den Diversifizierungsprojekten waren zwei Drittel der Projekte noch in Betrieb. Der Hof ermittelte erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Sektoren und Mitgliedstaaten. Darüber hinaus stellte er fest, dass die Tätigkeiten selbst bei sehr hohen Investitionen häufig kurz nach dem rechtlich vorgeschriebenen Dauerhaftigkeitszeitraum eingestellt wurden.
IV Der Hof ermittelte, dass eine schwache Wirtschaftsleistung und die unrechtmäßige private Nutzung die Dauerhaftigkeit einiger Diversifizierungsprojekte beeinträchtigen. Die Qualität der Auswahlverfahren hat sich für den Zeitraum 2014–2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007–2013 verbessert. Die Auswahlverfahren hatten jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf die Qualität der Projekte insgesamt. In Polen waren Projekte mit Dienstleistungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe weniger dauerhaft als andere Projektarten. In mehreren Mitgliedstaaten waren einige Beherbergungsbetriebe wirtschaftlich nicht tragfähig, was unter anderem auf die unrechtmäßige private Nutzung zu Wohnzwecken zurückzuführen war.
V Schließlich fand der Hof nur wenige Belege dafür, dass die geprüften Diversifizierungsmaßnahmen zu einer langfristigen Diversifizierung in ländlichen Gebieten führen. Er stellte fest, dass Dienstleistungen für die Landwirtschaft ein geringes Diversifizierungspotenzial aufweisen und dass Beherbergungsbetriebe zwar bei einigen Begünstigten die Einkommensquellen diversifizieren können, sich aber nur geringfügig auf die Diversifizierung vieler Regionen auswirken. Ex-post-Bewertungen für den Zeitraum 2007–2013 ergaben, dass nur ein geringer bis mittlerer Beitrag zur Diversifizierung geleistet wurde.
VI Die Empfehlungen des Hofes an die Kommission betreffen eine bessere Ausrichtung der Mittel auf tragfähige Projekte, strengere Vorschriften für Projekte, die die Begünstigten leicht für den privaten Gebrauch umfunktionieren können, und die Nutzung des Potenzials großer Datenbanken.
Einleitung
Wirtschaftliche Lage der ländlichen Gebiete
01 Im Jahr 2018 machten ländliche Gebiete 83 % des EU-Gebiets aus, und 31 % der EU-Bevölkerung lebten dort1. Einige ländliche Gebiete sind mit Entvölkerung, Arbeitslosigkeit, einer geringeren Qualität der Grundversorgung und einem höheren Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Andere ländliche Gebiete gehören zu den wirtschaftlich dynamischsten in den Mitgliedstaaten2.
02 Zwischen 2000 und 2018 stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in ländlichen Regionen schneller als in städtischen Regionen und trug dazu bei, dass die Kluft zu städtischen Gebieten verringert wurde. Im Jahr 2018 erreichte es 75 % des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP der EU. Die Beschäftigungsquote in ländlichen Gebieten ist zwischen 2012 und 2019 in allen Mitgliedstaaten gestiegen. In der gesamten EU hat sie das Niveau der Gesamtbeschäftigungsquote erreicht. Wie in Abbildung 1 dargestellt, liegt die Beschäftigungsquote im ländlichen Raum nun in den meisten Mitgliedstaaten nahe an der Gesamtbeschäftigungsquote.
Abbildung 1 – Gesamtbeschäftigungsquote und Beschäftigungsquote in ländlichen Gebieten im Jahr 2019
Quelle: Eurostat-Daten (Online-Datencode: LFST_R_ERGAU).
03 Im Jahr 2018 waren in den ländlichen Gebieten der gesamten EU mehr als 60 % der Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Industrie und Baugewerbe machen 27 % aus, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei 12 %, was im Vergleich zu den 21 % des Jahres 2000 einen Rückgang bedeutet3. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft machte in den ländlichen Gebieten Bulgariens und Rumäniens weiterhin 30 % der Beschäftigungsquote aus.
Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums und Konzept der Dauerhaftigkeit
04 Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums umfasst langfristige Ziele wie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (durch Verringerung der Abhängigkeit ländlicher Gebiete und einzelner Haushalte von der Land- und Forstwirtschaft), die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen (siehe Ziffer 05) und die Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten (siehe Ziffer 08)4. Um die Erreichung dieser Ziele zu unterstützen, sollten EU-finanzierte Projekte in diesen Bereichen dauerhaft sein (siehe Ziffern 12-13).
EU-Politik zur Diversifizierung des ländlichen Raums
05 Die EU-Ausgaben zur Unterstützung der Diversifizierung erstrecken sich auf die Förderung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten für Landwirte und die Schaffung und Entwicklung neuer Geschäftsmöglichkeiten, einschließlich des Tourismus. In Tabelle 1 sind die verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Diversifizierung ländlicher Gebiete aufgeführt; Abbildung 2 zeigt Beispiele für geförderte Projekte.
Tabelle 1 – Diversifizierungsmaßnahmen in den beiden Programmplanungszeiträumen
| 2007–2013 | 2014–2020 |
|---|---|
| M311 – Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten M312 – Förderung von Unternehmensgründung und ‑entwicklung M313 – Förderung des Fremdenverkehrs |
M6.2 – Existenzgründungsbeihilfen für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten M6.4 – Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten |
Quelle: Verordnungen Nr. 1698/2005 und Nr. 1305/2013.
06 Fast ein Drittel der Landwirte in der EU geht einer weiteren Erwerbstätigkeit nach5. Dazu gehören Tätigkeiten,
- die nicht unmittelbar mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, wie z. B. Lehrtätigkeiten oder die Arbeit für einen anderen Arbeitgeber;
- die unmittelbar mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, z. B. die Beherbergung von Touristen oder die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
07 In einer Bewertungsstudie für den Programmplanungszeitraum 2007–20136 wurde der Beitrag der in diesem Bericht untersuchten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Diversifizierung für Tourismusaktivitäten als begrenzt und für die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten und zur Gründung von Unternehmen als mittelmäßig bewertet (siehe Ziffer 61).
EU-Unterstützung für die Infrastruktur in ländlichen Gebieten
08 Mit EU-Mitteln für Infrastrukturinvestitionen in ländlichen Gebieten sollen die Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung verbessert und die Dorferneuerung unterstützt werden7. In Tabelle 2 sind verschiedene öffentliche Infrastrukturinvestitionsmaßnahmen in ländlichen Gebieten aufgeführt, und Kasten 1 enthält Beispiele für diese Arten von Investitionen, die typischerweise aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden.
Tabelle 2 – Infrastrukturmaßnahmen in den beiden Programmplanungszeiträumen
| 2007–2013 | 2014–2020 |
|---|---|
| M321 – Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung M322 – Dorferneuerung und -entwicklung |
M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten |
Quelle: Verordnungen Nr. 1698/2005 und Nr. 1305/2013.
Beispiele für aus dem ELER finanzierte Infrastrukturinvestitionen
Nahwärmeanlage in Österreich
(Maßnahme 321, privater Begünstigter)
Förderfähige Kosten: 5 300 087 Euro
Öffentliche Finanzierung: 50 %
Landstraße in Bulgarien
(Maßnahme 321, öffentlicher Begünstigter)
Förderfähige Kosten: 1 210 052 Euro
Öffentliche Finanzierung: 100 %
Bau eines Wasserversorgungs- und Abwassersystems in Polen
(Maßnahme 321, öffentlicher Begünstigter)
Förderfähige Kosten: 936 289 Euro
Öffentliche Finanzierung: 68 %
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der nationalen Behörden.
EU-Förderung und Verwaltung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
09 Die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in den Programmplanungszeiträumen 2007–2013 und 2014–2020 getätigten Ausgaben der EU werden sich auf rund 10 Milliarden Euro für Diversifizierungsmaßnahmen und 15 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen in ländlichen Gebieten belaufen (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3 – EU-Ausgaben für Diversifizierung und Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (Milliarden Euro)
* Die Maßnahme „Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen“ umfasst Diversifizierungsprojekte und andere Arten der Unterstützung.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.
10 EU- und nationale/regionale Fonds dienen der gemeinsamen Finanzierung von Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung. Die EU und die Mitgliedstaaten legen die Regeln und Bedingungen für die Förderung fest. Nationale/regionale Behörden
- arbeiten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) aus;
- weisen Maßnahmen Mittel zu;
- verwalten und überwachen die Durchführung ihrer EPLR und evaluieren die Ergebnisse.
Abbildung 4 zeigt, wie sich die Kommission und die nationalen/regionalen Behörden die Zuständigkeiten teilen.
Abbildung 4 – Durchführung, Kontrolle und Begleitung von Projekten
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
11 Für den neuen Programmplanungszeitraum 2023–2027 sind die Mitgliedstaaten gemäß der GAP-Verordnung verpflichtet, GAP-Strategiepläne zu erstellen, in denen Mittel für Einkommensstützung, Marktmaßnahmen und die Entwicklung des ländlichen Raums kombiniert werden. In diesen Plänen legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie ihre Ziele im Rahmen der neun spezifischen Ziele der GAP erreichen wollen. Künftige Diversifizierungsprojekte können zu zwei spezifischen Zielen beitragen: „Erleichterung der […] Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten“ und „Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter […] in ländlichen Gebieten“8. Die Kommission wird diese Pläne genehmigen und ihre Umsetzung anhand regelmäßiger nationaler Leistungsberichte verfolgen, die von den Mitgliedstaaten erstellt werden9. Die Kommission kann auch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördern.
Dauerhaftigkeit von Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums
12 Im Rahmen dieser Prüfung untersuchte der Hof, ob EU-finanzierte Projekte „dauerhaft“ sind. Abbildung 5 zeigt die im EU-Recht verankerten Anforderungen zur Dauerhaftigkeit geförderter Projekte. Für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 (der bis 2022 verlängert wurde) wurden höhere rechtliche Anforderungen gestellt als zuvor10. Für den Programmplanungszeitraum 2023–2027 enthält die GAP-Verordnung keine rechtlichen Anforderungen zur Dauerhaftigkeit. Die Mitgliedstaaten können solche Anforderungen in ihren nationalen Vorschriften wieder einführen.
Abbildung 5 – Entwicklung der Anforderungen zur Dauerhaftigkeit im Zeitverlauf
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
13 Im Rahmen dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung betrachtete der Hof die Leistung dieser Programme und Ausgaben und untersuchte, ob die finanzierten Projekte
- dem in den Rechtsvorschriften festgelegten Dauerhaftigkeitszeitraum entsprachen (d. h. während des in den Rechtsvorschriften festgelegten Dauerhaftigkeitszeitraums nach wie vor in Betrieb waren);
- über diesen Dauerhaftigkeitszeitraum hinaus in Betrieb waren;
- in ländlichen Gebieten zu dauerhaften Veränderungen führten.
14 In drei früheren Berichten (einem zur Entwicklung des ländlichen Raums und zwei zur Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik)11 stellte der Hof Probleme im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit von EU-finanzierten Investitionen fest:
- die lokalen Behörden richteten ihr Augenmerk in den verschiedenen Phasen der Verwaltung der EU-Mittel nur in unzureichendem Maße auf Dauerhaftigkeit;
- Begünstigte oder lokale Behörden versäumten es, die Infrastruktur instand zu halten;
- die meisten analysierten Projekte waren finanziell nicht tragfähig.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
15 Der Hof beschloss, diese Prüfung durchzuführen, da
- die EU seit 2007 im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums mehr als 25 Milliarden Euro für Diversifizierungsprojekte und Infrastrukturinvestitionen ausgegeben hat;
- bei mehreren Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Hofes Probleme hinsichtlich der Dauerhaftigkeit festgestellt wurden (siehe Ziffer 14) und der Hof spezifische Risiken für die Diversifizierungsmaßnahmen ermittelte.
16 Der Hof geht davon aus, dass seine Arbeit die Kommission beim Austausch bewährter Verfahren über die mögliche Aufnahme von Vorschriften zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Projekten und bei der Evaluierung von Diversifizierungs- und ländlichen Infrastrukturprojekten, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik des Programmplanungszeitraums 2023–2027 gefördert werden, unterstützen wird.
17 Die Hauptprüfungsfrage lautete, ob Investitionen in die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und in die ländliche Infrastruktur einen dauerhaften Nutzen brachten. Im ersten Teil dieses Berichts bewertete der Hof den Aspekt der Regelkonformität, d. h., ob die rechtlichen Anforderungen zur Dauerhaftigkeit erfüllt wurden. Im zweiten Teil bewertete er, ob es Faktoren gab, die sich auf die Dauerhaftigkeit von Projekten – auch über die rechtlichen Anforderungen hinaus – auswirkten. Im dritten Teil untersuchte er, ob genügend Nachweise dafür vorhanden waren, dass die EU-Finanzierung in ländlichen Gebieten langfristige Diversifizierungsmöglichkeiten eröffnete.
18 Um zu bewerten, ob der erwartete Nutzen im Zeitverlauf andauerte, untersuchte der Hof Projekte, die in den Programmplanungszeiträumen 2007–2013 und 2014–2020 finanziert wurden. Der Hof untersuchte zwei Arten von Projekten:
- Projekte zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (siehe Tabelle 1 und Abbildung 2);
- öffentliche Infrastrukturinvestitionen wie Straßen, Wasser- und Kläranlagen (siehe Tabelle 2 und Kasten 1).
19 Der Hof sammelte Prüfungsnachweise (siehe Abbildung 6) im Wege
- einer Überprüfung der Rechtsvorschriften und Statistiken;
- einer Analyse der Unternehmensregister und einer Überprüfung des Betriebsstatus einiger Beherbergungsbetriebe;
- von Befragungen nationaler oder regionaler Behörden;
- einer Untersuchung der nationalen/regionalen Rechtsrahmen und Projekte, die aus 11 Mitgliedstaaten/Regionen ausgewählt wurden.
Bemerkungen
Projekte bestehen in der Regel während des rechtlich vorgeschriebenen Dauerhaftigkeitszeitraums, aber einige Diversifizierungsprojekte werden kurz nach dessen Ende eingestellt
20 Dieser Abschnitt behandelt die vom Hof vorgenommene Untersuchung von Projekten unter dem Aspekt der rechtlichen EU-Anforderungen zur Dauerhaftigkeit sowie seine Bewertung der Frage, ob diese Anforderungen an die Art der geförderten Investitionen angepasst wurden.
- Im Bereich der Diversifizierungsprojekte bewertete er
- für eine Auswahl von 879 ausgewählten Beherbergungsprojekten (eine der häufigsten Arten von Diversifizierungsprojekten), ob diese noch in Betrieb waren;
- für eine Auswahl von 88 Diversifizierungsprojekten, ob sie noch in Betrieb waren und die Ziele ihres Geschäftsplans erreichten (siehe Ziffern 44, 45 und 59). Der Hof wählte Projekte mit dem Ziel aus, die wichtigsten Arten von Projekten zu berücksichtigen, die in den beiden Programmplanungszeiträumen unterstützt wurden (siehe Abbildung 2).
- Im Bereich der Infrastrukturprojekte untersuchte der Hof, ob die 48 Projekte in seiner Stichprobe noch in Betrieb waren und den erwarteten Nutzen erbrachten. Schwerpunktmäßig behandelte der Hof die Arten von Projekten, die in den beiden Programmplanungszeiträumen die meisten Finanzmittel erhielten (Straßen, Heizwerke, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (siehe Kasten 1)).
Die Mehrzahl der untersuchten Projekte war noch in Betrieb
80 % der Beherbergungsprojekte waren noch in Betrieb
21 Investitionen in Beherbergungsbetriebe gehörten zu den am häufigsten unterstützten Diversifizierungsprojekten. Die 11 vom Hof untersuchten Mitgliedstaaten gaben fast 500 Millionen Euro an Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums aus, um im Zeitraum 2014–2015 (d. h. für Projekte aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013) etwa 8 000 Investitionen in Beherbergungsbetriebe zu unterstützen.
22 Der Hof überprüfte, ob die in seiner Stichprobe enthaltenen 879 Beherbergungsprojekte in diesen 11 Mitgliedstaaten nach wie vor eine Beherbergung anboten. Alle Betriebe erhielten im Zeitraum 2007–2013 Fördermittel, und die meisten von ihnen erhielten 2014 oder 2015 eine Abschlusszahlung. Die noch aktiven Betriebe bestanden daher seit mehr als fünf Jahren. Die meisten Kontrollen des Hofes fanden zwischen Juni und Oktober 2020 statt. Der Hof ermittelte, dass aus seiner Stichprobe von 879 Beherbergungsbetrieben 21 (d. h. 2 % der Stichprobe) wegen der Gesundheitskrise geschlossen waren.
23 Abbildung 7 und Abbildung 8 zeigen, dass insgesamt 80 % der Betriebe nach wie vor Übernachtungen anboten. Die Werte für die einzelnen Mitgliedstaaten lagen zwischen 98 % in Österreich und 67 % in Ungarn bzw. 60 % in Italien (Sizilien). Der Hof stellte jedoch fest, dass 24 Betriebe in Frankreich, Italien (Sizilien), Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn seiner Anfangsanalyse von Online-Quellen zufolge geöffnet, in der Praxis aber zu keinem Zeitpunkt buchbar waren. Der Hof verfolgte diese Fälle telefonisch oder per E-Mail weiter. Wenn Manager angaben, dass diese Betriebe „offen“ waren (20 Fälle), stufte der Hof sie in seiner Analyse entsprechend ein. In den übrigen vier Fällen stellte der Hof eindeutig fest, dass die Unterkunft nicht für Touristen zur Verfügung stand.
Abbildung 7 – Standort und Betriebsstatus der untersuchten Beherbergungsprojekte
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Zwei Drittel der Diversifizierungsprojekte waren noch in Betrieb
24 Der Hof untersuchte 88 Diversifizierungsprojekte in Bulgarien, Österreich und Polen. Die ausgewählten Projekte standen hauptsächlich im Zusammenhang mit touristischen Einrichtungen (Beherbergungsbetriebe und Fahrrad-/Fußwege), landwirtschaftlichen Dienstleistungen und erneuerbaren Energien (siehe Abbildung 9).
25 Der Hof stellte fest, dass 59 Projekte (67 %) dieser 88 Projekte (67 aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 und 21 aus dem Zeitraum 2014–2020) noch in Betrieb waren und dass
- von den 30 Projekten, bei denen der Dauerhaftigkeitszeitraum noch lief, 29 (97 %) noch in Betrieb waren,
- dass jedoch von den 58 Projekten, bei denen der Dauerhaftigkeitszeitraum bereits abgelaufen war, nur 30 (52 %) noch in Betrieb waren
- und dass insgesamt sieben der 88 Projekte den Betrieb innerhalb des Dauerhaftigkeitszeitraums einstellten.
26 Zwei Drittel der 35 Beherbergungsprojekte in dieser Stichprobe von 88 Diversifizierungsprojekten waren noch buchbar. In Österreich waren alle 10 Beherbergungsprojekte noch in Betrieb. In Bulgarien bzw. Polen waren 11 von 17 bzw. drei von acht Projekten noch in Betrieb.
Bis auf eines der geprüften Infrastrukturprojekte waren alle noch in Betrieb
27 In Bulgarien, Österreich und Polen untersuchte der Hof 48 Infrastrukturprojekte, die hauptsächlich den Bau oder die Modernisierung von Heizwerken, Straßen sowie Wasser- und Abwasseranlagen betrafen. Zum Zeitpunkt der Prüfung liefen 38 Projekte länger als fünf Jahre (d. h. über den rechtlich vorgeschriebenen Dauerhaftigkeitszeitraum hinaus); die übrigen 10 Projekte liefen seit kürzerer Zeit und befanden sich somit noch innerhalb des Dauerhaftigkeitszeitraums.
28 Der Hof überprüfte, ob die EU-finanzierte Infrastruktur noch genutzt wurde. Er untersuchte
- für Heizwerke: Betriebsstatus der Anlage, Energieerzeugung, Kundenzahl, Finanzdaten und Beschäftigung;
- für Straßen: Änderung der Zahl der Nutzer (Anwohner, Touristen, in dem Gebiet ansässige Unternehmen, sofern verfügbar);
- für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen: Betriebsstatus der Infrastruktur, Anzahl der Verbindungen zu den Netzen (sofern verfügbar), Verbesserung der Wasserqualität.
29 Alle 48 Projekte (siehe Abbildung 10) lieferten die erwarteten physischen Ergebnisse (z. B. Bau einer Nahwärmeanlage, Modernisierung einer Straße, Bau einer Wasserversorgungs- und/oder Abwasseranlage). Mit Ausnahme einer Kläranlage (siehe Kasten 4) kamen die Investitionen zum Zeitpunkt der Prüfung nach wie vor der lokalen Bevölkerung zugute.
Diversifizierungsaktivitäten wurden häufig kurz nach Ablauf des rechtlich vorgeschriebenen Dauerhaftigkeitszeitraums eingestellt
30 Der Hof untersuchte, ob die Projekttätigkeiten mindestens zwei Jahre über den im EU-Recht verankerten Dauerhaftigkeitszeitraum hinaus fortgesetzt wurden. Er bewertete, ob es einen Zusammenhang zwischen der Betriebsdauer und dem Sektor oder dem Umfang des Projekts gab.
31 Von den untersuchten Unternehmensregistern enthielt nur dasjenige Polens Daten über den Stand der verschiedenen Tätigkeiten der Begünstigten. Der Hof nutzte diese detaillierteren Informationen für zusätzliche Analysen. Bei Begünstigten, die ihre nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Maßnahme 311 bzw. 312 (9 221 bzw. 3 429 Begünstigte) aufnahmen, überprüfte der Hof, wie viele Jahre die Tätigkeit angedauert hatte.
32 Abbildung 11 zeigt, dass Begünstigte, die ihre Tätigkeit einstellten, dies in der Regel im 6. oder 7. Betriebsjahr taten, d. h. kurz nach Ende des fünfjährigen Dauerhaftigkeitszeitraums.
Abbildung 11 – Verteilung der polnischen Begünstigten, die ihre nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit einstellten, nach Zeitpunkt der Einstellung (Betriebsjahr)
Hinweis: Die Verteilung bezieht sich auf
- 4 865 Begünstigte, deren nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit unter Maßnahme 311 gefördert wurde und die diese Tätigkeit später einstellten;
- 735 Begünstigte, deren Tätigkeit unter Maßnahme 312 gefördert wurde und die diese Tätigkeit später einstellten.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Informationen des polnischen Unternehmensregisters und der polnischen Behörden.
33 Kasten 2 enthält Beispiele für (im Programmplanungszeitraum 2007–2013 unterstützte) touristische Einrichtungen, in die die EU mehr als 150 000 Euro investierte und die nach dem fünfjährigen Dauerhaftigkeitszeitraum ihre Tätigkeit einstellten. Zwei von ihnen waren weniger als fünf Jahre lang in Betrieb, da der rechtlich vorgeschriebene Dauerhaftigkeitszeitraum mit dem Finanzierungsbeschluss begann (siehe Ziffer 12). Aufgrund dieser kurzen Zeiträume entsprechen die europäischen Zuschüsse Beträgen, die von 2 667 Euro bis 9 125 Euro pro Betriebsmonat reichen.
Beispiele für kostspielige Beherbergungsbetriebe, die nicht mehr aktiv sind
| Land/Region | Ein Beherbergungsbetrieb für Touristen | Dauer der Beherbergungstätigkeit in Jahren* | Entsprechende EU-Mittel für diese touristische Aktivität pro Monat (Euro) | |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtkosten (Euro) | EU-Beitrag (Euro) | |||
| Slowakei | 991 822 | 371 933 | 6 | 5 165 |
| Griechenland | 555 411 | 299 717 | 4 | 6 244 |
| Italien (Sizilien) | 452 497 | 273 761 | 2,5 | 9 125 |
| Rumänien | 235 294 | 177 058 | 5 | 2 951 |
| Bulgarien | 200 000 | 160 000 | 5 | 2 667 |
* Ab Projektabschluss, d. h. ab Abschlusszahlung.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Mitgliedstaaten.
34 Im Zeitraum 2014–2020 konnten die Mitgliedstaaten den Dauerhaftigkeitszeitraum für kleine und mittlere Unternehmen auf drei Jahre verkürzen. Die Anforderungen zur Dauerhaftigkeit sind jedoch dieselben, unabhängig davon, ob sich die EU-Mittel auf 9 000 Euro oder auf 500 000 Euro belaufen oder ob die Begünstigten 10 % oder 90 % ihrer Investitionen finanzieren.
Die meisten Mitgliedstaaten wandten für Infrastrukturinvestitionen einen fünfjährigen Dauerhaftigkeitszeitraum an
35 Der Dauerhaftigkeitszeitraum ist eine rechtliche Anforderung, die nicht darauf abzielt, die Betriebsdauer der Investition abzubilden. Es ist von einer im Vergleich zu den Anforderungen zur Dauerhaftigkeit deutlich längeren Betriebsdauer der Projekte auszugehen (15-25 Jahre bei Energieanlagenprojekten, 25-30 Jahre bei Straßen und 30 Jahre bei Wasser- und Abwasserinfrastruktur). Österreich und die Region Piemont in Italien weiteten die Anforderung zur Dauerhaftigkeit bestimmter Arten von Investitionen (siehe Kasten 3) aus, um ihrer erwarteten Betriebsdauer besser Rechnung zu tragen. Die nationalen Behörden der anderen Mitgliedstaaten in der Stichprobe des Hofes schrieben eine Dauerhaftigkeit von fünf Jahren vor.
Bewährte Verfahren: Anpassung des Dauerhaftigkeitszeitraums auf Ebene der Mitgliedstaaten/Regionen
Um öffentliche Mittel zu erhalten, müssen Nahwärmeanlagen in Österreich zusätzliche Anforderungen erfüllen, mit denen die Dauerhaftigkeit des Projekts gewährleistet werden soll:
- Antragsteller müssen nachweisen, dass sie bereits Verträge unterzeichnet haben, die mindestens 75 % ihrer Produktionskapazität abdecken;
- die Kunden müssen einen verbindlichen Vertrag mit einer Laufzeit von 10‑15 Jahren unterzeichnen.
Österreich verlängerte den Dauerhaftigkeitszeitraum für Investitionen dieser Art auf 10 Jahre.
Im Zeitraum 2014–2020 passte die Region Piemont (Italien) den Dauerhaftigkeitszeitraum an die Art der Investition an. Projekte wie Beherbergungsbetriebe müssen mindestens zehn Jahre in Betrieb sein12.
Quelle: Dokumente der Mitgliedstaaten.
36 Alle vom Hof untersuchten Infrastrukturprojekte waren nach wie vor in Betrieb (siehe Ziffer 29), mit einer Ausnahme: In Bulgarien endete ein Infrastrukturprojekt aufgrund mangelnder Instandhaltung (siehe Kasten 4).
Eine Kläranlage wurde nach zwei Jahren wegen mangelnder Wartung außer Betrieb genommen
In Bulgarien unterzeichnete eine lokale Behörde im Jahr 2009 eine Finanzhilfevereinbarung (förderfähige Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro) zur Sanierung von Straßen, Wasser- und Abwassernetzen und zum Bau einer Kläranlage. Der Bau endete 2015 – ein Jahr nach Ablauf des Dauerhaftigkeitszeitraums für dieses Projekt, der mit dem Finanzierungsbeschluss im Programmplanungszeitraum 2007–2013 begann (siehe Abbildung 5).
Die Kläranlage stellte den Betrieb 2017 – zwei Jahre nach der Abschlusszahlung – ein, da die lokale Behörde die Anlage nicht wartete. Kein Mechanismus ermöglichte die Wiedereinziehung von EU-Mitteln, die für dieses Projekt ausgegeben wurden, da die rechtliche Anforderung zur Dauerhaftigkeit eingehalten wurde.
Ein Drittel der Diversifizierungsprojekte hatte zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes den Betrieb eingestellt
37 In diesem Abschnitt bewertete der Hof, ob es Faktoren gab, die sich auf die Langlebigkeit von Projekten – auch über die rechtlichen Dauerhaftigkeitsanforderungen hinaus – auswirkten. Zwei Drittel der Diversifizierungsprojekte waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch in Betrieb. Das verbleibende Drittel hatte den Betrieb eingestellt. Der Hof bewertete, ob die nationalen und regionalen Behörden die erwartete wirtschaftliche Tragfähigkeit der von ihnen ausgewählten Diversifizierungsprojekte analysierten und welche Art von Projekten weniger dauerhaft war.
Die Auswahlverfahren hatten keine erheblichen Auswirkungen auf die Qualität der Projekte insgesamt
38 Die Auswahlverfahren sollten zur Qualität der geförderten Projekte und zu ihrer Betriebsdauer beitragen. Dies erfordert eine Priorisierung anhand relevanter Auswahlkriterien und eine angemessene Bewertung der Projekte. Nach den EU-Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten Auswahlkriterien festlegen und anwenden, wenn sie entscheiden, welchen Vorhaben Priorität eingeräumt werden soll. Für den Zeitraum 2007–2013 stellte der Hof Folgendes fest:
- Polen (bis 2009) und Frankreich wendeten keine solchen Kriterien an.
- Litauen wendete nur dann Auswahlkriterien an, wenn das Volumen der Anträge die verfügbaren Mittel überstieg.
- Österreich verfügte über solche Kriterien, wandte sie jedoch nicht an, um Projekte in eine Rangfolge zu bringen.
- Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Polen (ab 2009) und die Slowakei wendeten Auswahlkriterien an, ohne eine Mindestpunktzahl festzulegen. Sie brachten die Projekte in eine Rangfolge, unterstützten sie jedoch auch bei niedriger Punktzahl, solange Mittel dafür zur Verfügung standen13.
- Italien (Sizilien), Rumänien und Ungarn legten eine Mindestpunktzahl fest, die die Anträge erreichen mussten, um für eine Beihilfe in Betracht zu kommen. Nach Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung schlossen jedoch 46 % der rumänischen Begünstigten der Maßnahme 313 und 10 % der sizilianischen Begünstigten der Maßnahme 311 ihr Projekt nicht ab. Sie erhielten daher keine Abschlusszahlung.
39 Im Programmplanungszeitraum 2014–2020 verwendeten die nationalen und regionalen Behörden in allen Mitgliedstaaten Auswahlkriterien und Punkteschwellen. In der Regel lagen diese Schwellen nicht über 50 % der Höchstpunktzahl. So lag die Mindestpunktzahl für Maßnahme 6.4 (siehe Tabelle 1) in Rumänien und Österreich bei 10 von 100 Punkten bzw. bei fünf von 24 Punkten. Bei niedrigen Mindestpunktzahlen laufen die nationalen und regionalen Behörden Gefahr, Projekte mit geringem Potenzial auszuwählen.
40 Über die Anwendung der Auswahlkriterien hinaus müssen die Mitgliedstaaten das Projekt bewerten. Kasten 5 enthält ein Beispiel für ein Projekt in Polen, das nach Ansicht des Hofes bei angemessener Bewertung nicht hätte ausgewählt werden dürfen.
Polen wählte Projekte aus, die sich im Besitz von Familienmitgliedern befanden, welche ihre Unternehmen am Ende des Dauerhaftigkeitszeitraums schlossen
Ein im Bereich der Transport- und Lagerdienstleistungen tätiges polnisches Unternehmen war im Rahmen der Maßnahme 312 nicht förderfähig. Drei Töchter und zwei Schwiegersöhne des Unternehmenseigentümers gründeten kurz vor oder kurz nach der Einreichung von Beihilfeanträgen im Rahmen von Maßnahme 312 fünf neue Unternehmen.
Diese fünf neuen Unternehmen meldeten dieselben oder ähnliche Tätigkeiten an wie das ursprüngliche Unternehmen und arbeiteten unter derselben Anschrift. Sie kauften Fahrzeuge und renovierten Räume und Ausrüstungen, für die sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 % erhielten.
Die öffentlichen Mittel beliefen sich auf insgesamt 265 000 Euro (einschließlich eines EU-Beitrags in Höhe von 75 %) und lagen damit deutlich über dem in den nationalen Rechtsvorschriften für eine einzelne förderfähige Einrichtung festgelegten Förderhöchstbetrag (72 000 Euro).
Vier dieser fünf Begünstigten schlossen ihr jeweiliges Unternehmen am Ende des Dauerhaftigkeitszeitraums.
41 Um die Dauerhaftigkeit der Vorhaben zu bewerten, forderten die nationalen Behörden in allen vom Hof untersuchten Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Frankreichs) von den Antragstellern die Vorlage eines Geschäftsplans.
42 Fünf dieser zehn Mitgliedstaaten14 betrachteten die in den Geschäftsplänen enthaltenen Geschäftsprognosen als Grundlage für ihre künftigen Bewertungen. So mussten die Begünstigten beispielsweise mindestens 50 % (Bulgarien und Ungarn) bzw. 70 % (Litauen) ihrer Geschäftsprognosen erreichen. Bei Ex-post-Kontrollen wurden Sanktionen verhängt, wenn diese Prozentsätze nicht erreicht wurden (siehe Ziffer 55).
43 Sieben Mitgliedstaaten15 legten die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze als eines ihrer Förderfähigkeits- oder Auswahlkriterien fest. Wenn die Schaffung von Arbeitsplätzen ein Auswahlkriterium war, mussten die Begünstigten Arbeitsplätze schaffen und diese mindestens bis zum Ende des Dauerhaftigkeitszeitraums erhalten. Litauen und Polen bewilligten Mittel in höherem Umfang für Begünstigte, die davon ausgingen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen.
44 Bei den Begünstigten in der Stichprobe des Hofes, für die ausreichende Informationen erlangt werden konnten, erreichten 90 % (9/10) der bulgarischen Begünstigten und 63 % (17/27) der polnischen Begünstigten die in ihrem Geschäftsplan enthaltenen Prognosen nicht (darunter vier von 10 Begünstigten aus dem Zeitraum 2014–2020). Ein solches Problem stellte der Hof in Österreich nicht fest (siehe Ziffer 59).
45 Tabelle 3 zeigt, dass die meisten Begünstigten deutlich hinter ihren Prognosen zurückblieben.
Tabelle 3 – Projekte, bei denen die Prognosen des Geschäftsplans nicht erreicht wurden
| Projekte, bei denen die Prognosen des Geschäftsplans nicht erreicht wurden | ||||
|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | Erreichter Prozentsatz der Prognose | |||
| weniger als 10 % | zwischen 10 und 50 % | mehr als 50 % | ||
| Polen | 17 | 7 | 8 | 2 |
| Bulgarien | 9 | 3 | 4 | 2 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage einer Analyse der Projektunterlagen.
46 Die Prognosen des Geschäftsplans waren in Bulgarien verbindlich. Drei Viertel der Ex-post-Kontrollen führten zu Einziehungsverfahren, da die Begünstigten die Prognosen nicht erreicht hatten (siehe Ziffer 55).
Bestimmte Arten von Diversifizierungsprojekten waren relativ kurzlebig
47 In Polen diversifizierten fast drei Viertel der 13 000 Begünstigten der Maßnahme 311 (9 221 Begünstigte, die eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit aufnahmen (siehe Ziffer 31) und rund 3 800 weitere Begünstigte, die bestehende Tätigkeiten im Rahmen derselben Maßnahme weiterentwickelten) ihre Tätigkeiten in „Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“, d. h. innerhalb des Agrarsektors. Zu den Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören beispielsweise die Vermietung von Maschinen oder Arbeiten für einen anderen Landwirt (z. B. Landwirte, die mit EU-Mitteln einen Pflug kaufen, um den Boden anderer Landwirte zu pflügen oder ihnen die Maschine zu vermieten). Mehr als die Hälfte der Begünstigten, die der Hof anhand des polnischen Unternehmensregisters überprüfte (5 114 von 9 419), hatten ihre Tätigkeit bis Februar 2020 eingestellt. Abbildung 12 zeigt, dass dieser Anteil wesentlich höher ist als bei anderen Diversifizierungstätigkeiten.
Abbildung 12 – Stand der wichtigsten der im Rahmen der Maßnahme 311 unterstützten Tätigkeiten in Polen
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Analyse des Unternehmensregisters „REGON“.
48 Gemäß den EU- und nationalen Vorschriften ist die Nutzung der erworbenen Ausrüstung auf dem Land der Begünstigten nicht ausdrücklich verboten. Für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 heißt es in den Leitlinien der Kommission, dass bei landwirtschaftlichen Dienstleistungen die geförderten Investitionen hauptsächlich für die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte verwendet werden sollten. Der Hof ermittelte jedoch keinen Mechanismus, der verhinderte, dass im Rahmen dieser Maßnahme finanzierte landwirtschaftliche Maschinen hauptsächlich im eigenen Betrieb der Begünstigten eingesetzt werden.
49 Angesichts der spezifischen Risiken, die im Zusammenhang mit Beherbergungsprojekten ermittelt wurden, untersuchte der Hof, ob die Dauerhaftigkeitsergebnisse für diese Kategorie von Projekten Probleme der wirtschaftlichen Tragfähigkeit widerspiegelten oder verschleierten. Daher führte er in Bulgarien, Griechenland und Polen zusätzliche Analysen von Beherbergungsprojekten durch. In Griechenland lieferte die nationale Begleitung von Beherbergungsprojekten Informationen über die in den ersten drei Jahren erzielten Einnahmen. Der Hof analysierte diese Informationen, indem er sie den Investitionskosten für 20 Beherbergungsprojekte gegenüberstellte, die noch in Betrieb waren.
50 Seine Analyse warf Fragen in Bezug auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit auf. Für jeden Euro der Gesamtinvestitionskosten beliefen sich die Gesamteinnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren auf durchschnittlich 0,40 Euro. Wie Abbildung 13 zu entnehmen ist, wird durch diesen Durchschnittswert jedoch nicht ersichtlich, wie unterschiedlich die Fähigkeit zur Einnahmenerzielung gelagert ist. Über drei Jahre erwirtschafteten die Beherbergungsprojekte für jeden investierten Euro zwischen 0,02 Euro und 1,41 Euro. Vier (20 %) der Projekte erwirtschafteten weniger als 0,10 Euro für jeden investierten Euro.
Abbildung 13 – Kapitalrendite, Investitionskosten und Einnahmen aus drei Jahren für 20 Projekte in Griechenland
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der griechischen Behörden.
51 Andererseits ermittelte der Hof auch Projekte mit sehr hoher Kapitalrendite (siehe Abbildung 13): Drei Projekte erwirtschafteten Einnahmen, die die getätigten Investitionen innerhalb von drei Jahren überstiegen.
52 In seinem Sonderbericht 02/2022 über Energieeffizienz in Unternehmen stellte der Hof fest, dass bei Projekten mit sehr kurzen Amortisationszeiten Finanzierungsinstrumente wie Darlehen oder rückzahlbare Zuschüsse in der Regel kosteneffiziente Optionen für den EU-Haushalt sind. Die EU-Rechtsvorschriften sehen die Verwendung von Darlehen für tragfähige Projekte vor16. Die Kommission hält Finanzierungsinstrumente für angemessen, um tragfähige Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen17. Darlehensrückzahlungen schaffen Anreize für Begünstigte von Projekten (einschließlich Beherbergungsbetrieben oder landwirtschaftlichen Dienstleistungen), Gewinne aus ihren Investitionen zu erwirtschaften, und begrenzen daher das Risiko, dass sie Unterstützung für nicht tragfähige Projekte beantragen oder sie ausschließlich für private Zwecke nutzen.
53 Aus Tabelle 4 geht hervor, dass in Bulgarien und Polen 29 % bzw. 38 % der geprüften Beherbergungsprojekte (siehe Ziffer 26) entweder einen sehr geringen Umsatz erzielten oder schnell eingestellt wurden.
Tabelle 4 – Beherbergungsprojekte für Touristen, die keinen dauerhaften Nutzen erbringen
| Mitgliedstaaten | Anzahl der kontrollierten Unterkünfte | Anzahl der Unterkünfte, die keinen Nutzen erbringen | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Bulgarien | 17 | 6 | Drei Unterkünfte schlossen nach dem Dauerhaftigkeitszeitraum. Drei weitere erzielten weniger als 10 % ihres prognostizierten Umsatzes (eine Unterkunft meldete einen Umsatz von 188 Euro für ein Jahr) und mussten ihre Finanzhilfe nach der Ex-post-Kontrolle zurückzahlen. |
| Polen | 8 | 3 | Drei Unterkünfte schlossen, davon eine innerhalb des Dauerhaftigkeitszeitraums. Eine Unterkunft erzielte einen Umsatz von 250 Euro/Jahr – weniger als 10 % der Prognose – und schloss nach Ablauf des Dauerhaftigkeitszeitraums. |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Informationen der Mitgliedstaaten.
Nutzung von Gebäuden, die als Beherbergungsbetriebe für Touristen finanziert wurden, zu Wohnzwecken
54 Die EU-Rechtsvorschriften untersagten nicht ausdrücklich, Gebäude, die finanziert wurden, um Touristen zu beherbergen, während des Dauerhaftigkeitszeitraums privat zu Wohnzwecken zu nutzen. Bei der Investition durfte den Rechtsvorschriften zufolge jedoch keine erhebliche Veränderung eintreten, die ihre ursprünglichen Ziele untergraben würde18. Nach österreichischem Recht war die dauerhafte private Nutzung der Investition ausdrücklich verboten19, nach polnischem und bulgarischem Recht nicht.
55 In Bezug auf die private Nutzung von Beherbergungsbetrieben stellte der Hof folgende Probleme fest:
- In einem Mitgliedstaat ermittelte er eine potenziell betrügerische private Nutzung eines Gästehauses während des Dauerhaftigkeitszeitraums. Dieser Fall wurde an das OLAF übermittelt und wird derzeit untersucht.
- Der Hof stellte fest, dass in Bulgarien und Rumänien infolge der Aufdeckung einer privaten Nutzung unterstützter Beherbergungsbetriebe Verwaltungsmaßnahmen ergriffen wurden. Die Kommission richtete Empfehlungen an diese Mitgliedstaaten und nahm eine Finanzkorrektur für Bulgarien vor. Rumänien beschloss, die Finanzierung von Beherbergungsbetrieben in den Jahren 2021 und 2022 zu begrenzen. Die bulgarischen Behörden ergriffen Verwaltungsmaßnahmen, in deren Rahmen sie zusätzliche Ex-post-Kontrollen mit Fokus auf der Erreichung der in den Geschäftsplänen enthaltenen Prognosen durchführten. Die Mehrheit (76 %) der 288 von der EU geförderten Gästehäuser erreichte die Prognosen nicht. Die bulgarischen Behörden forderten Rückzahlungen in Höhe von 21 Millionen Euro. Dieses Wiedereinziehungsverfahren kommt aufgrund von Klagen vor dem zuständigen nationalen Gericht nur langsam voran. Bulgarien hat seine Unterstützung von Beherbergungsbetrieben im Programmplanungszeitraum 2014–2020 eingestellt.
- In acht der 11 untersuchten Mitgliedstaaten fand der Hof Presseartikel über Fälle privater Nutzung zu Wohnzwecken (wobei in mindestens drei Artikeln über Untersuchungen und Gerichtsverfahren zu betrügerischen Anträgen auf Zuschüsse für privat genutzte Beherbergungsbetriebe berichtet wurde). In einigen Fällen wurden die Gebäude als für Touristen verfügbar beworben, konnten in der Praxis jedoch nicht gebucht werden (siehe Ziffer 23). Der Bau oder die Renovierung eines Hauses mit EU-Unterstützung kann attraktiv sein, da Begünstigte es nach drei bis fünf Jahren offiziell als Privathaus nutzen oder verkaufen können.
Es gibt nur wenige Belege dafür, dass die EU-Finanzierung eine langfristige Diversifizierung in ländlichen Gebieten bewirkt
56 EU-Mittel sollten für eine langfristige Diversifizierung in ländlichen Gebieten sorgen (siehe Ziffer 04). Der Hof bewertete, ob die Projekte im Bereich der ländlichen Wirtschaft für eine anhaltende Diversifizierung sorgten. Ferner untersuchte er, ob die Bewertung und die Begleitung ausreichende Auskünfte über die Ergebnisse der EU-Ausgaben lieferten.
Einige Arten von Diversifizierungsprojekten bieten begrenzte Diversifizierungsmöglichkeiten
57 Im Zeitraum 2007–2013 gab Polen 252 Millionen Euro aus, um Dienstleistungen für die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen. Diese Förderung wurde im Programmplanungszeitraum 2014–2020 fortgesetzt. Der Hof stellte fest, dass landwirtschaftliche Dienstleistungen einen geringen Beitrag zur langfristigen Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten leisteten. Diese Projekte helfen den Begünstigten nicht, ihr Einkommen aus dem Agrarsektor zu diversifizieren. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Dienstleistungen (wie Pflügen/Ernten) indirekt der Diversifizierung zugutekommen, da Landwirte, die sie in Anspruch nehmen, Zeit sparen können, um parallel eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen. Darüber hinaus war die Tätigkeit „Dienstleistungen für die Land- und Forstwirtschaft“ die am wenigsten dauerhafte Tätigkeit, da die Mehrheit der Begünstigten sie einstellte (siehe Ziffer 47).
58 In ihren Ex-post-Bewertungen nannten die Mitgliedstaaten den Tourismus am häufigsten als die Branche, in der eine Diversifizierung möglich war20. 23 von ihnen führten die Maßnahme 313 „Förderung des Fremdenverkehrs“ durch. Die Schaffung und Entwicklung von Beherbergungsbetrieben konnte im Rahmen aller Diversifizierungsmaßnahmen (Maßnahme 311, Maßnahme 312, Maßnahme 313) finanziert werden, je nach Entscheidung des Mitgliedstaats/der Region. Wie in Ziffer 21 dargelegt, wurden in den 11 vom Hof ausgewählten Mitgliedstaaten in den Jahren 2014-2015 mehr als 500 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln für Beherbergungsprojekte bereitgestellt.
59 Auf der Ebene der Begünstigten können Beherbergungsbetriebe die Einnahmen diversifizieren und ergänzen, sofern eine ausreichende potenzielle Nachfrage besteht. In Österreich waren alle 10 analysierten Beherbergungsprojekte noch in Betrieb. Sieben von ihnen hatten die Prognosen ihres Geschäftsplans erreicht und generierten zwischen 10 und 90 % der Einnahmen der Begünstigten. In sieben Fällen wurde die Förderung bewilligt, um ein bestehendes Unternehmen zu erweitern. In den übrigen drei Fällen stellte der Tourismus eine neue Einkommensquelle dar.
60 Auf Ebene der Hoheitsgebiete gibt es jedoch Fälle, in denen Investitionen in den Tourismus in touristischen Gebieten keine Diversifizierung darstellen. In der EU ist der Tourismus insgesamt ein größerer Wirtschaftssektor als die Landwirtschaft, und er spielt in der Wirtschaft ländlicher Gebiete eine größere Rolle als in städtischen Gebieten. Die Zahl der Übernachtungen pro Einwohner im ländlichen Raum ist dreimal höher als in städtischen Regionen, und in ländlichen Gebieten sind die Ausgaben von Touristen je Einwohner in der Regel höher21. In ländlichen Gebieten wie Kreta (Griechenland) oder Korsika (Frankreich) dominiert die Tourismusbranche mit 47 % bzw. 31 % des BIP die lokale Wirtschaft (im Vergleich zur Landwirtschaft mit 7,5 % bzw. 2 %22).
Bewertung und Begleitung belegen Diversifizierungsvorteile nicht ausreichend
61 Im Jahr 2018 veröffentlichte die Kommission eine Zusammenfassung der Ex-post-Bewertungsberichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007–201323, in der Folgendes festgestellt wurde:
- Die Maßnahmen 311 „Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten“ und 312 „Förderung der Unternehmensgründung und ‑entwicklung“ trugen dazu bei, die wirtschaftliche Diversifizierung der Begünstigten „in mittlerem Umfang“ zu verbessern.
- Die Maßnahme 313 „Förderung des Fremdenverkehrs“ trug „in begrenztem Umfang“ zur Verbesserung der wirtschaftlichen Diversifizierung bei. In weniger als der Hälfte der Ex-post-Bewertungen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde ein positiver Beitrag dieser Maßnahme zur Verbesserung der wirtschaftlichen Diversifizierung in ländlichen Gebieten verzeichnet.
62 Die Bewertung ergab, dass viele Diversifizierungsprojekte nicht ausreichend „sektorübergreifend“ waren (d. h. sie waren zu stark auf die Landwirtschaft ausgerichtet). Diese Frage wird in Ziffer 57 des vorliegenden Berichts erörtert.
63 Der Hof stellte fest, dass im Rahmen der Begleitung nur begrenzte Informationen über die Dauerhaftigkeit der Projekte und ihre langfristigen Auswirkungen auf die Diversifizierung ländlicher Gebiete geliefert wurden. Während die Mitgliedstaaten die Projekte bis zur Abschlusszahlung angemessen überwachen, ist die Begleitung über den gesamten Dauerhaftigkeitszeitraum begrenzt und findet darüber hinaus kaum statt. Wenn die Mitgliedstaaten und die Kommission Ex-post-Bewertungen vornehmen, verfügen die Bewerter daher nur über wenige Informationen darüber, wie viele Projekte welcher Art nach dem Zeitraum, in dem Finanzhilfen gezahlt wurden, weitergeführt wurden. Die Begleitung von Projekten über den Dauerhaftigkeitszeitraum hinaus ist keine rechtliche Anforderung. Die Erhebung einschlägiger Informationen über den Dauerhaftigkeitszeitraum hinaus würde es der Kommission und den Mitgliedstaaten jedoch ermöglichen, längerfristig bestehende Ergebnisse zu bewerten und zu ermitteln, bei welcher Art von Projekten langfristige politische Ziele unterstützt werden.
64 Die Prüfung des Hofes ergab, dass einige Instrumente wie Unternehmensregister und sonstige einschlägige Datenbanken zusätzliche Einblicke in die Dauerhaftigkeit von Projekten ermöglichen können. Die grundlegenden verfügbaren Informationen betreffen lediglich den Status der Begünstigten, doch in Polen fand der Hof auch ein Beispiel für eine Datenbank, die detailliertere Informationen über den Status der von der EU finanzierten Tätigkeiten enthielt (siehe Ziffern 31 und 47). In Bulgarien, Polen und Rumänien wurden Informationen aus Unternehmensregistern abgerufen.
65 Es gibt große Datenbanken wie Unternehmensregister, die Aufschluss über Begünstigte geben könnten, die ihre Erwerbstätigkeit beendeten oder die geförderten Tätigkeiten einstellten (siehe Ziffern 31-32). Derzeit nutzt die Kommission weder Informationen aus nationalen Unternehmensregistern noch aus anderen Big-Data-Quellen, um die Dauerhaftigkeit von Diversifizierungsprojekten und ihren langfristigen Nutzen für ländliche Gebiete zu bewerten.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
66 Der Hof stellte fest, dass die meisten Infrastrukturinvestitionen und Diversifizierungsprojekte während des gesetzlichen Dauerhaftigkeitszeitraums in Betrieb waren (siehe Ziffern 21-29), die Diversifizierungsprojekte jedoch häufig kurz nach dessen Ende eingestellt wurden (siehe Ziffern 31-34). In Polen waren Dienstleistungen für land- oder forstwirtschaftliche Projekte weniger dauerhaft als andere Dienstleistungen (siehe Ziffern 47-48).
67 Wie der Hof feststellte, verbesserte sich die Gesamtqualität der Auswahlverfahren für den Zeitraum 2014–2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007–2013. Die Auswahlverfahren hatten jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf die Qualität der Projekte insgesamt (siehe Ziffern 38-46).
68 Der Hof stellte fest, dass einige Arten von Projekten, wie Dienstleistungen für die Land- oder Forstwirtschaft, ein geringes Diversifizierungspotenzial aufweisen (siehe Ziffer 57). Beherbergungsbetriebe können eine Diversifizierung der Aktivitäten der Begünstigten darstellen, aber zusätzliche Beherbergungskapazitäten tragen nicht zu einer Diversifizierung der touristischen Gebiete der Volkswirtschaften bei (Ziffern 58‑ 60).
69 Der Hof weitete seine Analyse von Beherbergungsprojekten aus und ermittelte in drei Mitgliedstaaten Probleme hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit (siehe Ziffern 49-53 und Tabelle 4). Die private Nutzung zu Wohnzwecken beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit solcher Projekte. Der Hof stieß auf Beispiele, in denen Mitgliedstaaten Untersuchungen zur privaten Nutzung von als Beherbergungsbetrieben finanzierten Gebäuden einleiteten und/oder den Zugang zu finanziellen Zuwendungen für Beherbergungsprojekte beschränkten (siehe Ziffern 55). Der Hof stellte fest, dass Darlehen eine wichtige Alternative für die Förderung tragfähiger Projekte (einschließlich Projekten zur Förderung von Beherbergungsbetrieben oder Dienstleistungen für die Landwirtschaft) darstellen (siehe Ziffer 52).
Empfehlung 1 – Ausgaben gezielter auf tragfähige Projekte ausrichten
In ihrer beratenden Funktion sollte die Kommission bewährte Verfahren teilen, um die Anwendung von Auswahlverfahren zu fördern, bei denen das Risiko der Auswahl nicht tragfähiger Projekte begrenzt ist.
Zeitrahmen: ab 2023
Empfehlung 2 – Risiken der Umfunktionierung geförderter Sachanlagen für die persönliche Nutzung verringern
Um für einen langfristigen Projektnutzen und ein optimiertes Kosten-Nutzen-Verhältnis der EU-Unterstützung zu sorgen, sollte die Kommission
-
den Austausch bewährter Verfahren erleichtern, um die Dauerhaftigkeit von Projekten sicherzustellen und gegen die Umfunktionierung von EU-finanzierten Sachanlagen für den persönlichen Gebrauch vorzubeugen. Dieser Austausch sollte sich auf die angemessene Verwendung folgender Elemente erstrecken:
- nationale Anforderungen bezüglich der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der verschiedenen Arten von geförderten Investitionen;
- Darlehen zur Finanzierung langfristiger Sachanlagen;
- Nachweis der Fortführung der geförderten Tätigkeiten;
- Bestimmungen in Finanzhilfevereinbarungen über die Verwendung der Investitionen für ihren vorgesehenen Zweck.
- die Anwendung dieser bewährten Verfahren durch die Mitgliedstaaten analysieren und die Ergebnisse verbreiten.
Zeitrahmen: 2023
Zeitrahmen: 2027
70 Insgesamt wurde im Zuge der Ex-post-Bewertungen für den Zeitraum 2007–2013 ein begrenzter bis mittlerer Beitrag zur Diversifizierung festgestellt (Ziffern 61-62). Die Begleitung lieferte begrenzte Einblicke in den Nutzen der Projekte im Zeitverlauf, insbesondere nach dem Ende des gesetzlichen Dauerhaftigkeitszeitraums, obwohl Big Data das Potenzial birgt, auf kosteneffiziente Weise zusätzliche Einblicke in die Dauerhaftigkeit geförderter Projekte zu gewinnen (siehe Ziffern 63-65).
Empfehlung 3 – Das Potenzial großer Datenbanken für die Evaluierung nutzen
Für Evaluierungszwecke sollte die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten
- relevante Informationsquellen über den andauernden Betrieb von EU-finanzierten Projekten ermitteln und bewährte Verfahren mit den Mitgliedstaaten austauschen;
- diese Informationen nutzen, um auf der Grundlage von Beispielen für weniger dauerhafte Projekte eine Liste der Risikofaktoren zu erstellen.
Zeitrahmen: 2024
Zeitrahmen: ab 2026
Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Frau Joëlle Elvinger, Mitglied des Rechnungshofs, am 27. April 2022 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner Lehne
Präsident
Abkürzungen und Akronyme
BIP: Bruttoinlandsprodukt
ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
EPLR: Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums
GAP: Gemeinsame Agrarpolitik
Glossar
Big Data: Verarbeitung, Sammlung, Speicherung und Analyse großer Datenmengen zur Aufdeckung von Mustern, Trends und Verbindungen. Bietet die Möglichkeit, die daraus resultierenden Informationen für neue Erkenntnisse zu nutzen.
Ex-post-Kontrolle: im Rahmen dieses Berichts eine Kontrolle, die nach der Abschlusszahlung für eine Investition durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Investition noch zum vorgesehenen Zweck verwendet wird.
Geschäftsplan: Dokument, in dem die operativen und finanziellen Prognosen eines Unternehmens zusammengefasst sind und dargelegt wird, wie es seine Ziele erreichen will.
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums: Paket mehrjähriger nationaler oder regionaler Ziele und Maßnahmen, das von der Kommission genehmigt wird und der Umsetzung der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums dient.
Programmplanungszeitraum: für die Planung eines EU-Finanzierungsprogramms maßgeblicher Zeitraum, in dem Fördermittel ausgezahlt werden können. Für den Zeitraum 2007–2013 konnten die Mittel bis 2015 ausgezahlt werden. Für den Zeitraum 2014–2020 können die Mittel entsprechend bis 2022 ausgezahlt werden.
Antworten der Kommission
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer I „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ unter Vorsitz von Joëlle Elvinger, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Viorel Ștefan, Mitglied des Hofes. Herr Ștefan wurde unterstützt von seiner Kabinettchefin Roxana Banica und dem Attaché Olivier Prigent, dem Leitenden Manager Michael Bain, dem Assistenten des Direktors Eric Braucourt, der Aufgabenleiterin Céline Ollier und dem stellvertretenden Aufgabenleiter Maciej Szymura. Zum Prüfungsteam gehörten außerdem Milan Šmíd, Jan Huth und Dimitrios Maniopoulos. Thomas Everett leistete sprachliche Unterstützung.
Von links nach rechts: Viorel Ștefan, Roxana Banica, Olivier Prigent, Eric Braucourt, Céline Ollier, Maciej Szymura, Milan Šmíd, Jan Huth, Thomas Everett.
Endnotes
1 EU rural areas in numbers – Europäische Kommission (europa.eu).
2 A better future for Europe's rural areas – Bericht CG33(2017)16final, Europarat, 2017.
3 A long-term Vision for the EU's Rural Areas – Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Teil 2/3.
4 Siehe Erwägungsgrund 11 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates und Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.
5 EF_OGAAA-Daten von Eurostat und Europäische Landwirtschaft (copa-cogeca.eu).
6 Synthesis of Rural Development Programmes (RDPs) ex-post evaluations of period 2007–2013 – Evaluation Study.
7 Artikel 52 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1698/2005 und Artikel 20 der Verordnung Nr. 1305/2013.
8 Siehe Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates.
9 Siehe Artikel 118 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Artikel 13 und 40 der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates.
10 Siehe Artikel 71 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.
11 Sonderbericht 25/2015; Sonderbericht 08/2018; Sonderbericht 06/2011.
12 EPLR der Region Piemont 2014–2020, S. 378.
13 Siehe auch den Sonderbericht 06/2013.
14 Bulgarien, Griechenland, Litauen, Tschechien und Ungarn.
15 Griechenland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
16 Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
17 The European Agricultural Fund for Rural Development – Financial instruments.
18 Der EU-Beitrag wird bei Vorhaben zurückgezahlt, bei denen innerhalb von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung eine „erhebliche Veränderung der Art […] des Vorhabens“ eintritt (Artikel 71 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates).
19 Sonderrichtlinie im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007–2013 „Sonstige Maßnahmen“, Punkt 10.4.3.5.
20 Synthesis of Rural Development Programmes (RDPs) ex-post evaluations of period 2007–2013, S. 58.
21 Commission Staff Working Document part 2/3 – A long-term Vision for the EU’s Rural Areas, S. 51, Juni 2021.
22 The nexus between agriculture and tourism in the Island of Crete, John Vourdoubas, 2020 – INSEE Corse, 2015-2017.
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