Vorwort

Ein Porträt von Ursula von der Leyen, die auf die Kamera zugeht.

Ursula von der Leyen

Präsidentin der Europäischen Kommission

Ich hoffe, dass uns 2021 als das Jahr in Erinnerung bleibt, in dem Europa seinen Blick über die Pandemie hinaus auf eine bessere Zukunft gerichtet hat. Als das Jahr, in dem die Europäische Union Impfstoffe für alle Bürgerinnen und Bürger beschafft hat. Als das Jahr, in dem die wirtschaftliche Erholung eingesetzt hat. Das Jahr, in dem wir mit unserem Aufbauplan NextGenerationEU erste Schritte hin zu einem grüneren und digitaleren Kontinent gemacht haben. Die beträchtlichen Fortschritte, die wir 2021 erzielt haben, waren nur möglich, weil sich Europa für ein gemeinsames Vorgehen entschieden hat.

Grundstein hierfür war die Impfung: Dank der Vorsorgemaßnahmen zu Beginn der Krise konnten wir nicht nur genügend Impfstoffdosen für alle unsere Mitgliedstaaten bereitstellen, sondern auch über 1,7 Milliarden Impfdosen weltweit exportieren oder spenden. Ende 2021 war die EU der größte Geber von COVID-19-Impfstoffen weltweit. Wir werden unsere Impfstoffe auch weiterhin spenden und exportieren, denn eines ist klar: Das Virus lässt sich nur besiegen, wenn es überall bekämpft wird.

Das digitale COVID-Zertifikat, das wir rechtzeitig zum Sommer eingeführt haben, hat den Menschen Reisen in der gesamten EU ermöglicht und wurde von über 60 Ländern und Gebieten übernommen. Es war für viele Unternehmen, die Tourismusbranche und den Kultursektor ein Rettungsanker in der Not.

2021 haben wir auch grundlegende Maßnahmen getroffen, um von künftigen Pandemien nicht mehr kalt erwischt zu werden. Entsprechende Grundsätze wurden beim Weltgesundheitsgipfel, den die Kommission im Mai gemeinsam mit Italien in Rom ausrichtete, verabschiedet. Wir haben unsere Lehren aus der Pandemie gezogen und bereits darauf reagiert: Unsere neue Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) wird sicherstellen, dass wir künftig im Falle von Gesundheitsbedrohungen über die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten und die richtige medizinische Ausrüstung verfügen.

Bei der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen haben wir nie die Ziele aus den Augen verloren, die wir uns zu Beginn unserer Amtszeit gesetzt haben. Wir haben nicht davon abgelassen, Europa grüner, digitaler und zu einem Ort der Gleichheit und der Chancen für alle zu machen. Mit NextGenerationEU haben wir diese Ziele zu Schlüsselfaktoren der wirtschaftlichen Erholung gemacht. Bereits jetzt fließen Milliarden von Euro in unsere Mitgliedstaaten, die ehrgeizige Reformprogramme zur Umgestaltung ihrer Wirtschaft vorgelegt haben. Die Investitionen von NextGenerationEU dienen nicht nur der Erholung Europas, sondern auch unserem langfristigen Wohlstand. Sie decken ein breites Spektrum ab: von der Digitalisierung unserer Wirtschaft über die Vermittlung der Kompetenzen für die Arbeitsplätze von morgen bis hin zu den Maßnahmen, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

Mit dem neuen Klimagesetz, das unsere Klimaziele rechtsverbindlich macht, stellen wir sicher, dass diese Ziele auch erreicht werden. 2021 haben wir dargelegt, welche Maßnahmen wir in diesem entscheidenden Jahrzehnt für unseren Planeten ergreifen wollen. Doch Europa kann die Klimakrise nicht allein lösen. Zwar konnten auf der COP26-Klimakonferenz in Glasgow Fortschritte erzielt werden, doch auf alle Länder kommt noch viel Arbeit zu. Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig, alles zu tun, um den unheilvollen Klimawandel einzudämmen.

Deshalb haben wir die jungen Menschen in den Mittelpunkt unseres gesamten Handelns gerückt – von NextGenerationEU bis hin zum europäischen Grünen Deal. Daher habe ich auch in meiner Rede zur Lage der Union vorgeschlagen, 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen – einem Jahr mit Aktivitäten und Initiativen, um diese inspirierende Generation zu unterstützen, die während der Pandemie so viele Opfer gebracht hat.

Wir können ihnen die verlorene Zeit nicht zurückgeben, aber wir können ihnen Gelegenheit geben, an der EU von morgen mitzuwirken. Bei der im Mai angelaufenen Konferenz zur Zukunft Europas spielen junge Menschen bereits eine zentrale Rolle. Die Konferenz ist eine beispiellose Initiative in Sachen partizipativer Demokratie, ein Forum, in dem Menschen aller Altersgruppen und aus allen Teilen unserer Union über Grundsatzfragen diskutieren.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich daran erinnern, dass Europa Anfang 2022 einen wunderbaren Menschen und einen großen Europäer verloren hat: meinen Freund David Sassoli, den Präsidenten des Europäischen Parlaments. David wollte immer, dass Europa nach mehr strebt: mehr Demokratie, mehr Rechte, mehr Solidarität, mehr Verantwortung, mehr Würde für alle Menschen in Europa. David Sassoli wird uns im Geiste weiter begleiten – und unsere Union wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Es lebe Europa!

Ursula von der Leyen

Eine medizinische Fachkraft in vollständiger persönlicher Schutzausrüstung tupft durchs Autofenster hindurch den linken Arm einer Frau ab; die Patientin trägt eine Maske und macht mit der rechten Hand den Daumen hoch.
Impfung gegen COVID-19 in einem Drive-Through-Impfzentrum in Mailand (Italien), 23. März 2021.

Die Reaktion der EU auf COVID-19

Einleitung

Nach einem der schwierigsten Jahre ihrer Geschichte begann die Europäische Union 2021 damit, wieder in die Zukunft zu blicken und sich von der COVID-19-Pandemie zu erholen.

Die EU hat sich verstärkt darum bemüht, die Impfstoffproduktion zu steigern und die Mitgliedstaaten und Partnerländer darin zu unterstützen, das Impftempo zu beschleunigen. Die Anfang 2020 im Rahmen der EU-Impfstoffstrategie ergriffenen Maßnahmen, nämlich in mehrere unterschiedliche Impfstoffe zu investieren, haben sich als erfolgreich erwiesen. Auf diese Weise konnten im Jahr 2021 Impfstoffe in großem Maßstab bereitgestellt werden, auch wenn dies aufgrund von Produktions- und Lieferschwierigkeiten bei einem der Mittel nicht so schnell wie erwartet der Fall war.

Infolge der groß angelegten Impfaktionen in den Mitgliedstaaten erreichte die EU am 31. August 2021 bei der Impfquote der erwachsenen Bevölkerung der Union den entscheidenden Meilenstein von mindestens 70 %. Bis zum Jahresende war der Anteil auf 79,8 % gestiegen. Da Europa gegen Ende des Jahres von einer erneuten Pandemiewelle erfasst wurde, bestand die zentrale Priorität weiterhin darin, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Um dieser Herausforderung in allen Mitgliedstaaten – von denen einige wieder Beschränkungen eingeführt hatten – zu begegnen und gleichzeitig die Anstrengungen für höhere Impfquoten fortzusetzen und mit den Auffrischungsimpfungen zu beginnen, schlug die Kommission einen gemeinsamen und koordinierten EU-Ansatz vor.

Im Laufe des Jahres hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran gearbeitet, die Test- und Rückverfolgungskapazitäten zu verbessern und die komplette Genom-Sequenzierung, die sich bei der Verbreitung der Omikron-Variante als entscheidend erwiesen hat, durchzuführen. Außerdem hat die Kommission weiter in Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur Entwicklung neuer, verbesserter COVID-19-Impfstoffe und -Behandlungen investiert. Durch das im Juli eingeführte digitale COVID-Zertifikat der EU ist es für die Menschen einfacher geworden, sicher innerhalb und außerhalb Europas zu reisen. Bis Ende 2021 waren eine Milliarde Zertifikate ausgestellt worden.

In der Zwischenzeit hat die EU den Aufbauplan für Europa auf den Weg gebracht, der seinesgleichen sucht. Der langfristige Haushalt der EU (1 211 Mrd. EUR) ist – in Verbindung mit dem zeitlich befristeten Aufbauinstrument NextGenerationEU (800 Mrd. EUR) – das größte Konjunkturpaket, das je aus dem EU-Haushalt finanziert wurde: Insgesamt geht es um mehr als 2 Bio. EUR. Die Mitgliedstaaten ihrerseits erstellten nationale Aufbau- und Resilienzpläne mit Investitionen und Reformen, die den Auswirkungen der Pandemie entgegenwirken und den ökologischen und digitalen Wandel beschleunigen sollen. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück von NextGenerationEU, werden 723,8 Mrd. EUR an Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der Mitgliedstaaten bereitgestellt. Bis Ende des Jahres hatte die Kommission 22 nationale Pläne mit einem Gegenwert von mehr als 445 Mrd. EUR positiv bewertet, und diese sind vom Rat der Europäischen Union gebilligt worden. An 20 Mitgliedstaaten hat die Kommission im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Vorfinanzierungen in Höhe von 54,3 Mrd. EUR ausgezahlt, und an Spanien hat sie eine erste Zahlung in Höhe von 10 Mrd. EUR geleistet. Das Tempo der Erholung in der EU kann zwar variieren, doch alle Mitgliedstaaten dürften bis Anfang 2023 zumindest ihr Vorkrisenniveau erreichen.

Der Schwerpunkt der ersten Vorschläge im Rahmen der Europäischen Gesundheitsunion wurde, aufbauend auf den frühen Lehren aus der Pandemie, auf die Krisenvorsorge gelegt. Sobald diese angenommen sind, wird die EU besser in der Lage sein, künftige Pandemien und andere grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu vermeiden bzw. darauf zu reagieren und die Widerstandsfähigkeit ihrer Gesundheitssysteme zu stärken. Die Einrichtung der neuen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) im September war ein wichtiger Fortschritt in dem Bemühen, die Gesundheit der Menschen in der EU zu schützen und die Europäische Gesundheitsunion zu vollenden. (Für weitere Informationen siehe Kapitel 4.)

Außerdem hat die EU auf eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bewältigung der Pandemie hingearbeitet, unter anderem auf dem Weltgesundheitsgipfel der G20+, der im Mai in Rom, Italien, stattfand, sowie durch die Initiative für einen raschen Zugang zu COVID-19-Instrumenten (ACT-Accelerator – ACT-A), deren Ziel darin besteht, die Entwicklung und Herstellung von Corona-Tests, -Behandlungen und -Impfstoffen sowie einen gleichberechtigten Zugang dazu zu beschleunigen. Auf dem Weltgesundheitsgipfel wurde die Erklärung von Rom angenommen, in der gemeinsame Grundsätze zur Überwindung der COVID-19-Pandemie und zur Verhütung künftiger Pandemien sowie für die entsprechende Vorsorge festgelegt wurden. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und Finanzierungsinstitute – insbesondere die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – haben als sogenanntes Team Europa die finanziellen Mittel für andere Kontinente aufgestockt und die Maßnahmen vor Ort heraufgefahren. Bis zum 4. Januar 2022 hatte Team Europa 380 Millionen Impfstoffdosen an Partnerländer abgegeben, von denen 255,4 Millionen bereits geliefert worden sind, und zwar hauptsächlich über COVAX, die Impfstoff-Säule des ACT-A. Bis Mitte 2022 sollen insgesamt 700 Millionen Dosen abgegeben worden sein.

Ausweitung der Krisenreaktion

Im Jahr 2021 hat die Europäische Union ihre Anstrengungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise fortgesetzt und ausgeweitet; hierzu hat sie seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als 2 326 Maßnahmen eingeleitet, um Unterstützung zu leisten.

Die erstmalige Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts lief im Jahr 2021 weiter; diese ermöglichte es den Mitgliedstaaten, vorübergehend von den strengen Haushaltsregeln abzuweichen und beträchtliche finanzielle Unterstützung zu leisten. Im Laufe des Jahres nutzte die Kommission die Flexibilität der Vorschriften über staatliche Beihilfen als Teil ihrer politischen Reaktion zur Unterstützung der Wirtschaft, die stark unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden hatte, weiterhin voll aus. Zwischen dem Beginn der Pandemie und Ende 2021 erließ sie mehr als 730 Beschlüsse und genehmigte damit fast 900 von den Mitgliedstaaten angemeldete nationale Maßnahmen, für die insgesamt 3,17 Bio. EUR bereitgestellt wurden. Im Laufe des Jahres 2021 verlagerte sich der Schwerpunkt allmählich von der Dringlichkeit, notleidenden Unternehmen das Überleben zu ermöglichen, hin zum Anschub einer raschen, robusten und nachhaltigen Erholung. Die sechste Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen, die im November 2021 beschlossen wurde, spiegelt diese Verlagerung wider, indem sie ein EU-weit koordiniertes Auslaufen der Unterstützung ermöglicht und gleichzeitig Maßnahmen zur Beschleunigung der Erholung vorsieht. Dank dieser flexibleren Regeln und ihrer ständigen Feinabstimmung auf dem Weg hinaus aus der Krise in Richtung Erholung hat die Kommission den Mitgliedstaaten geholfen, die Auswirkungen des Konjunkturabschwungs der Pandemie einzudämmen, einen ordnungsgemäß funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt zu erhalten und den Weg für die Erholung zu ebnen.

Soforthilfe und Unterstützung

Die Mitgliedstaaten wurden über den EU-Haushalt darin unterstützt, die zahlreichen gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Im Jahr 2021 wurde ein breites Spektrum von Gesundheitsinitiativen über das Soforthilfeinstrument mit Mitteln aus dem EU-Haushalt finanziert; dazu gehörte auch die Sicherung von Impfstoffen durch Abnahmegarantien, die mit Impfstoffherstellern vereinbart wurden.

Im Januar gab die Kommission die 24 Projekte bekannt, die zur Erstellung neuer Programme oder zur Erweiterung bestehender Programme ausgewählt wurden, um Plasma von Spendern zu sammeln, die von COVID-19 genesen sind. Darüber hinaus stellte die EU im Jahr 2021 aus ihrem Haushalt zusätzliche 65 Mio. EUR zur Verfügung, um persönliche Schutzausrüstungen und Arzneimittel zu beschaffen, Angehörige der Gesundheitsberufe in der Intensivpflege auszubilden und Menschen in schwer zugänglichen Gebieten zu testen. Außerdem wurden weitere 100 Mio. EUR für den direkten Ankauf von 20 Millionen Antigen-Schnelltests und deren Lieferung an 25 Mitgliedstaaten ab Februar mobilisiert.

Ein Krankenhauspatient schaut in die Kamera, während er an medizinische Geräte angeschlossen ist.
Die Verwendung von Plasma zur Behandlung von COVID-19 hat sich als vielversprechend erwiesen. Dieses Foto zeigt einen Mann, der sich von COVID-19 erholt hat und Plasma für die Behandlung von Patienten mit dieser Krankheit spendet. Für 24 Plasmaprojekte in 14 Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich wurden 36 Mio. EUR im Rahmen des Soforthilfeinstruments bereitgestellt.

Insgesamt hat das EU-Katastrophenschutzverfahren seit Beginn der Pandemie dazu beigetragen, mehr als 30 Millionen Impfstoffdosen und über 200 Millionen medizinische Artikel an EU-Mitgliedstaaten und andere Länder zu liefern. 2021 entsandte die EU auch medizinische Notfallteams in Länder der EU (Rumänien und die Slowakei) und darüber hinaus (Guinea, Papua-Neuguinea und Tunesien). Die EU hat die strategische medizinische Bevorratung im Rahmen von rescEU in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgebaut und die Beschaffung zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstungen, die Schaffung von Intensivstationen und den Ankauf von Sauerstoffkonzentratoren finanziert. Mit rescEU gelang es der Europäischen Union, einen Bedarf an 6 Millionen medizinischen Artikeln für COVID-19-Notfälle in der EU (Lettland und Rumänien) sowie darüber hinaus (Montenegro, Nordmazedonien und Serbien im Westbalkan) zu decken. Sie lieferte mehr als 3,4 Millionen Gesichtsmasken, 2,5 Millionen Paar Handschuhe, 150 000 Schutzanzüge und sonstige Artikel zum persönlichen Schutz wie Schutzschilde, Schutzbrillen und Überschuhe. Im Laufe des Jahres leistete die EU über die humanitäre Luftbrücke weiterhin Unterstützung für einige der am stärksten gefährdeten Gemeinschaften der Welt, unter anderem durch die Lieferung medizinischer Hilfsgüter.

An die 305 Desinfektionsroboter wurden in den Mitgliedstaaten an Krankenhäuser geliefert. Für den Kauf der Roboter, die Standard-Patientenzimmer in nur 15 Minuten mit ultraviolettem Licht desinfizieren können, wurden bis zu 12 Mio. EUR bereitgestellt.

Die EU stellte den Mitgliedstaaten 43 Mio. EUR für die Ausstellung von digitalen COVID-Zertifikaten der EU und weitere 7 Mio. EUR für den Widerruf falscher Zertifikate zur Verfügung. 2,5 Mio. EUR wurden für die Entwicklung des europäischen digitalen Reiseformulars mobilisiert, um die Kontaktnachverfolgung in Fällen zu erleichtern, in denen Menschen während einer Reise einer Infektionskrankheit ausgesetzt waren. 2020 und 2021 wurden außerdem insgesamt 220 Mio. EUR bereitgestellt, um den Transport von COVID-19-Impfausrüstung und -Behandlungen zu finanzieren und den Transfer von Patientinnen und Patienten sowie den Einsatz medizinischer Teams zu unterstützen.

Tests und Rückverfolgung von COVID-19

Im Januar legte die Kommission die wichtigsten Elemente umfassender Teststrategien fest, die für nationale, regionale oder lokale Testkonzepte in Betracht zu ziehen sind, etwa deren Umfang, Prioritätsgruppen, Testkapazitäten und Ressourcen sowie Hinweise darauf, wann Antigen-Schnelltests geeignet sein könnten. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, die Genomsequenzierung zu intensivieren, und stellte 110 Mio. EUR für die Unterstützung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bereit. Um die Ausbreitung neu auftretender besorgniserregender Varianten zu verlangsamen, empfahl das Zentrum den Mitgliedstaaten, die erforderlichen Kapazitäten einzurichten, um eine Gesamtzahl von Proben zu sequenzieren, die eine besorgniserregende Variante mit einem Prävalenzniveau von 1 % erkennen würden.

Im März gab die Kommission eine Empfehlung zur Überwachung von COVID-19 im Abwasser ab. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Abwasserüberwachungssysteme einzurichten, mit denen gewährleistet wird, dass die einschlägigen Daten den zuständigen Gesundheitsbehörden unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Rettung von Arbeitsplätzen und Existenzen

Die Infografik zeigt die Verteilung der Mittel aus dem Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage mit dem Gesamtbetrag und dem jeweiligen Betrag für jeden Mitgliedstaat.

Der Gesamtbetrag der Mittel aus dem Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage beläuft sich auf 94,3 Milliarden Euro. Davon entfallen 8,2 Milliarden Euro auf Belgien, 511 Millionen Euro auf Bulgarien, 2 Milliarden Euro auf Tschechien, 230 Millionen Euro auf Estland, 2,5 Milliarden Euro auf Irland, 5,3 Milliarden Euro auf Griechenland, 21,3 Milliarden Euro auf Spanien, 1 Milliarde Euro auf Kroatien, 27,4 Milliarden Euro auf Italien, 603 Millionen Euro auf Zypern, 305 Millionen Euro auf Lettland, 957 Millionen Euro auf Litauen, 504 Millionen Euro auf Ungarn, 420 Millionen Euro auf Malta, 11,2 Milliarden Euro auf Polen, 5,9 Milliarden Euro auf Portugal, 4,1 Milliarden Euro auf Rumänien, 1,1 Milliarden Euro auf Slowenien und 630 Millionen Euro auf die Slowakei. Gerundete Beträge.

Das im Jahr 2020 zur Rettung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung von der Pandemie betroffener Familien eingerichtete Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) war ein wichtiger Bestandteil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise. Zwischen Oktober 2020 und Mai 2021 hat die Kommission im Rahmen dieser Initiative 89,64 Mrd. EUR aufgenommen, die sie 19 Mitgliedstaaten in Form von Darlehen bereitstellte. Im Jahr 2022 sollen weitere 4,62 Mrd. EUR an bereits genehmigter Unterstützung beschafft und ausgezahlt werden. Es können auch noch weitere Mitgliedstaaten Hilfe im Rahmen von SURE beantragen, denn es stehen noch fast 6 Mrd. EUR hierfür zur Verfügung.

1,5 bis 2,5 Millionen Unternehmen konnten dank der SURE-Unterstützung ihre Beschäftigten halten.

Schätzungen zufolge haben die Mitgliedstaaten durch SURE im Vergleich zu eigenen Staatsanleihen Zinszahlungen in Höhe von über 8 Mrd. EUR eingespart.

Ein von der Kommission im September veröffentlichter Bericht über die Wirkung des Instruments bestätigt seinen Erfolg bei der Abfederung der Auswirkungen der Krise durch finanzielle Unterstützung für Kurzarbeitsregelungen und Maßnahmen für Selbstständige. Im Jahr 2020 unterstützte SURE 31 Millionen Menschen: 22,5 Millionen Beschäftigte und 8,5 Millionen Selbstständige. Dies entspricht mehr als einem Viertel der Gesamtbeschäftigtenzahl in den 19 begünstigten Mitgliedstaaten.

Die EU ist entschlossen, den Mitgliedstaaten bei der Erhaltung und der Schaffung von Arbeitsplätzen für eine gerechte, inklusive und widerstandsfähige Erholung von der COVID-19-Krise zu helfen. Im März gab die Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Ziel ist es, die durch die Pandemie entstandenen Herausforderungen anzugehen, den Fachkräftemangel zu überbrücken, der das Wirtschaftswachstum während der Erholung bremst, und jeden Einzelnen darin zu unterstützen, den ökologischen und digitalen Wandel erfolgreich zu bewältigen. Damit soll der Weg weg von Sofortmaßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze während der Pandemie hin zu neuen Maßnahmen für eine Job-Offensive beschritten werden.

Im August hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um Landwirte zu unterstützen, die von der Pandemie und widrigen Witterungsbedingungen betroffen waren, sodass sie höhere Vorschusszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten konnten. Darüber hinaus unterstützte die Kommission den Agrar- und Lebensmittelsektor durch mehr Flexibilität und spezifische Marktmaßnahmen für den Wein-, Obst- und Gemüsesektor.

Um die sichere Wiedereröffnung der Aktivitäten im Kultur- und Kreativsektor zu gewährleisten, veröffentlichte die Kommission im Juni 2021 EU-Leitlinien für einen koordinierten Ansatz im Einklang mit den spezifischen nationalen, regionalen und lokalen Bedingungen. Im November veröffentlichte sie einen Online-Leitfaden zur EU-Kulturförderung, in dem rund 20 bestehende EU-Programme behandelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten und der Sektor Zugang haben, um eine Finanzierung zu beantragen.

EU-Impfstoffstrategie

Nahaufnahme von Arzneimittelfläschchen auf einem Förderband vor der Abfüllung.
Produktionslinie am Hauptsitz des Pharmaunternehmens Reig Jofre, Sant Joan Despí (Spanien), 26. März 2021.
Nahaufnahme einer Hand in medizinischen Handschuhen, die ein einziges Impfstofffläschchen aus einer Packung nimmt.
Öffnung eines Behälters mit COVID-19-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer in einem provisorischen Impfzentrum im Terminal 5 des Flughafens Berlin Brandenburg (Deutschland), 25. März 2021.

Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten hat die Europäische Union mit Erfolg ein breites und diversifiziertes Portfolio mit Milliarden von Dosen sicherer und wirksamer COVID-19-Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller aufgebaut. Bis Ende 2021 hatten fünf der acht Impfstoff-Verträge sichere und wirksame Impfstoffe erbracht, für zwei weitere könnte dies ebenfalls der Fall sein, und ein Vertrag wurde aufgelöst. Die Impfstoffstrategie der EU hatte bis dahin zu Lieferungen von fast 1 Milliarde Dosen an die Mitgliedstaaten geführt, genauso viele Dosen wurden in andere Teile der Welt exportiert.

Die in den Anfängen der Pandemie geleisteten Vorarbeiten machten es möglich, dass Hunderte Millionen Dosen von COVID-19-Impfstoffen nach der Zulassung des ersten, von BioNTech/Pfizer entwickelten Impfstoffs Ende 2020 ausgeliefert wurden.

Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Sicherheit und Wirksamkeit positiv bewertet hatte, erteilte die Kommission 2021 weitere vier bedingte Zulassungen für die Impfstoffe, die von Moderna, AstraZeneca, Janssen Pharmaceutica NV und Novavax entwickelt wurden. Mehrere andere Impfstoffe durchlaufen gerade unterschiedliche Phasen der Bewertung durch die Agentur. CureVac zog sich am 11. Oktober aus dem fortlaufenden Überprüfungsverfahren der EMA zurück; infolgedessen wurde der Vertrag mit CureVac aufgelöst und das Mittel ist nicht mehr Teil des EU-Impfstoffportfolios.

Die wissenschaftliche Bewertung der von Valneva und Sanofi hergestellten Impfstoffe durch die EMA war Ende 2021 noch nicht abgeschlossen. Sollte die EMA ein positives wissenschaftliches Gutachten für eine bedingte Zulassung durch die Kommission abgeben, wird der jeweilige Impfstoff auch den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.

Somit hatte sich die Kommission bereits Mitte 2020 das Recht gesichert, bis zu 4,2 Milliarden Impfstoffdosen durch Abnahmegarantien und Beschaffungsvereinbarungen zu erwerben. Im Gegenzug finanzierte die Kommission einen Teil der Vorlaufkosten über das Soforthilfeinstrument. Diese Finanzierung im Anschluss an eine offene Aufforderung an Impfstoffhersteller wurde als Anzahlung für die Impfstoffe angesehen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Abnahmegarantien erwerben. Das Portfolio besteht aus vielversprechenden Impfstoffen, die von der Kommission ausgewählt wurden; die Hersteller hatten vorab Finanzmittel für die Entwicklung erhalten, da die Kommission beabsichtigte, Dosen anzukaufen, sobald der Impfstoff von der EMA genehmigt wurde.

Die Grafik zeigt die Mengen der von der EU zu kaufenden Impfstoffdosen, aufgeschlüsselt nach Impfstoff.

Insgesamt wird die EU bis zu 2,4 Milliarden Dosen von Bio N Tech Pfizer kaufen, mit der Option zum Kauf von 900 Millionen zusätzlichen Dosen, bis zu 460 Millionen Dosen Moderna, bis zu 400 Millionen Dosen Astra Zeneca, bis zu 400 Millionen Dosen des Impfstoffs von Johnson und Johnson, bei dem nur eine Impfdosis erforderlich ist, bis zu 200 Millionen Dosen Novavax, mit der Option zum Kauf von 100 Millionen zusätzlichen Dosen, bis zu 300 Millionen Dosen von Sanofi GSK und bis zu 60 Millionen Dosen von Valneva.

Herstellung und Lieferung waren im ersten Quartal des Jahres erwartungsgemäß relativ niedrig und aufgrund des Versäumnisses eines Unternehmens, vertragsgemäß zu liefern, noch geringer. Im Februar richtete die Kommission eine Taskforce ein, die – als zentrale Anlaufstelle für förderbedürftige Hersteller – dazu beitragen soll, die Produktionskapazitäten für Impfstoffe in der EU auszubauen und Engpässe bei diesen Kapazitäten und den Lieferketten zu ermitteln und zu beheben. Darüber hinaus unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Impfstoffen durch Vorkehrungen für großmaßstäbliche Impfungen – von der Kühlketteninfrastruktur, die die Lagerung von Impfstoffen bei der richtigen Temperatur sicherstellt, bis hin zur Definition prioritärer Impfgruppen und Zielgruppen für Aufklärungsmaßnahmen.

COVID-19-Impfungen – Situation Anfang 2022

981 Millionen

Dosen geliefert

79,8 %

der Erwachsenen in der EU vollständig geimpft

Quelle: Impfstoffhersteller und Daten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

Seit April 2021 stiegen die Lieferungen in die EU wie erwartet erheblich an. Bis Mitte Juli wurden in der EU über eine Milliarde Impfstoffdosen produziert, wobei 500 Millionen Impfstoffe an die Mitgliedstaaten geliefert wurden – genug, um das Ziel zu erreichen, bis Ende des Sommers 70 % der Erwachsenen zu impfen. Dieses Ziel wurde Ende August 2021 erreicht.

Nach einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen im Herbst 2021 und angesichts der Verbreitung der Omikron-Variante Ende des Jahres haben die Mitgliedstaaten ihre Eindämmungsbemühungen verstärkt, u. a. durch die Wiedereinführung von Maßnahmen wie soziale Distanzierung und internationale Reisebeschränkungen sowie durch ihre nationalen Impfprogramme. Die Europäische Kommission arbeitete mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen, um einen koordinierten Ansatz für diese Fragen zu finden. Die Kommission hat außerdem in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darauf hingewirkt, die Impfakzeptanz zu erhöhen, indem sie gegen Impfskepsis, Falschinformation und Desinformation vorgeht.

Die Impfquote konnte im Laufe des Jahres 2021 gesteigert werden, und die EMA gab für eine Reihe von Impfstoffen eine Empfehlung auch für Jugendliche und Kinder ab 5 Jahren ab. Bis Ende des Jahres hatten alle Mitgliedstaaten begonnen, zusätzliche Dosen für medizinisch gefährdete Personengruppen und Auffrischungsimpfungen für die allgemeine Bevölkerung anzubieten.

Entwicklung von COVID-19-Behandlungen

Die Überwindung der Pandemie erfordert mehr als nur Impfstoffe. Auch bei steigenden Impfquoten waren 2021 häufig Maßnahmen wie das Tragen von Gesichtsmasken und die soziale Distanzierung notwendig. COVID-19-Behandlungen werden gebraucht, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen, die Genesung zu beschleunigen und Leben zu retten. Im Mai 2021 schlug die Kommission eine EU-Strategie für COVID-19-Therapeutika vor, die darauf abzielt, die Entwicklung und Verfügbarkeit dringend benötigter Behandlungen, auch für „Long COVID“, zu unterstützen. Sie ergänzt die EU-Impfstoffstrategie und baut sowohl auf der Arzneimittelstrategie für Europa als auch auf der Zusammenarbeit der Kommission mit der EMA auf, um die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Behandlungen zu unterstützen.

Im Oktober hat die Kommission ein Portfolio der zehn vielversprechendsten COVID-19-Therapeutika erstellt. Die Liste basierte auf dem Screening von 82 Therapeutika-Kandidaten in späteren Phasen der klinischen Entwicklung, die von einer Gruppe unabhängiger wissenschaftlicher Experten durchgeführt wurde. Diese Therapeutika decken verschiedene Arzneimittelkategorien ab, die für verschiedene Stadien und Schweregrade der Krankheit gedacht sind, und werden Patienten in der gesamten EU so schnell wie möglich verfügbar gemacht, sobald ihre Sicherheit und Wirksamkeit durch die EMA bestätigt ist.

Bis Ende 2021 hatte die Kommission nach ihrer Bewertung durch die EMA fünf Behandlungen aus der Liste zur Verwendung in der EU zugelassen. Die monoklonalen Antikörper Ronapreve, Xevudy und Regkirona wurden für Infizierte in den frühen Stadien der Krankheit zugelassen, während zwei bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel – die Immunmodulatoren RoActerma und Kineret – für stationäre COVID-19-Patienten zugelassen wurden.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten beim Zugang zu Therapeutika und hat zwei gemeinsame Beschaffungsverträge für den Ankauf monoklonaler Antikörper geschlossen. Darüber hinaus laufen Verhandlungen über einige andere Arzneimittel, die von der EMA geprüft werden.

Im Rahmen von Horizont 2020 hat die Kommission 119 Mio. EUR investiert, um 45 Forschungs- und Innovationsprojekte zu Therapie- und Behandlungsoptionen für COVID-19 zu unterstützen, unter anderem über den Europäischen Innovationsrat und die Initiative Innovative Arzneimittel. Die Kommission unterstützt derzeit drei klinische Prüfungen (REMAP-CAP-, Discovery und EU-SolidAct), die in der Entwicklungsphase signifikante Behandlungsergebnisse erzielt haben.

Neue Varianten angehen

Neue Varianten, von denen einige ansteckender sind als andere, haben die Komplexität und die Herausforderungen der Pandemie erhöht. HERA brachte Forschende, Biotech-Unternehmen, Hersteller und Behörden aus der EU und aller Welt zur Vorbereitung auf neue Varianten zusammen. Die erste Generation von Impfstoffen, die in der EU zugelassen wurden, hat sich als weitgehend wirksam gegen frühe Varianten erwiesen; künftige Varianten können jedoch resistenter gegen Impfstoffe sein. Dies erfordert ständige Wachsamkeit und die Überwachung von COVID-19-Mutationen. Zusammen mit Anreizen zur Entwicklung neuer und angepasster Impfstoffe, beschleunigten Verfahren für deren Zulassung und einer Aufstockung der Produktionskapazitäten fungiert HERA als Schutzschild gegenüber etwaigen zukünftigen Varianten.

Im Juni erließ die Kommission einen Beschluss zur Einsetzung einer europäischen Expertengruppe für SARS-CoV-2-Varianten, in der auf dem Gebiet COVID-19 anerkannte Wissenschaftler zusammenkommen. Diese Gruppe hat maßgeblich dazu beigetragen, die Daten über neu entstehende Varianten zu überprüfen und über den Bedarf an angepassten Impfstoffen im Lichte der verfügbaren wissenschaftlichen Daten zu beraten. Die Expertengruppe wurde zu Beginn der Omikron-Krise unverzüglich mobilisiert, und es wurde mit finanzieller Unterstützung der HERA nach Lösungen gesucht, den gemeinsamen Zugang zu Virusproben zu ermöglichen, wissenschaftliche Kapazitäten zu organisieren und die Ergebnisse umfassend zu teilen.

2021 hat die Kommission die Mittel für die Erforschung von Varianten aufgestockt, indem sie für mehrere Projekte im Rahmen von Horizont 2020 zusätzliche 30 Mio. EUR bereitgestellt hat, und sie hat Vaccelerate, das EU-weite Netzwerk für klinische Prüfungen zu COVID-19-Impfstoffen, ins Leben gerufen. Das Netzwerk bildet das Rückgrat der beschleunigten Phasen zwei und drei der COVID-19-Impfstoffstudien in der EU, indem es alle an der Entwicklung von Impfstoffen beteiligten Akteure miteinander verbindet und eine europaweite Plattform für die Konzeption und Durchführung klinischer Prüfungen bietet.

Im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont Europa“ wurden 120 Mio. EUR für elf neue Forschungsprojekte mobilisiert. Mit dem größten Teil dieses Betrags werden klinische Studien für neue Behandlungen und Impfstoffe sowie die Entwicklung von groß angelegten COVID-19-Kohorten und -Netzen – auch außerhalb der EU – unterstützt. Andere Projekte werden den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, einschließlich der COVID-19-Datenplattform, stärken und erweitern.

Europa sicher öffnen

In der Infografik werden die Merkmale und Hauptvorteile des digitalen Covid-Zertifikats der EU vorgestellt.

Was ist das digitale Covid-Zertifikat der EU? Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein digitaler Nachweis dafür, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft ist, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von Covid-19 genesen ist. Es kann in digitaler Form und/oder in Papierform ausgestellt werden und ist mit einem QR-Code versehen. Das Zertifikat ist kostenlos und ist in der Landessprache sowie in englischer Sprache verfasst. Es ist sicher und in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Im Mai schlug die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten die Reisebeschränkungen schrittweise lockern, da sich die Gesundheitslage verbessert hatte und die Impfung in der gesamten EU Tempo aufnahm. Im Juni haben das Parlament und der Rat einen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU angenommen, um das sichere Reisen innerhalb der EU zu erleichtern. Ebenfalls im Juni gab der Rat eine aktualisierte Empfehlung zu Beschränkungen der Freizügigkeit ab. Alle Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben das Zertifikat 2021 übernommen. Vor dem Hintergrund des Systems des digitalen COVID-Zertifikats der EU hat der Rat seine Empfehlungen zu Reisebeschränkungen aktualisiert. Diese sehen auch Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos der Einschleppung neuer Varianten in die EU vor: die Einrichtung eines Mechanismus für eine „Notbremse“, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, rasch zu reagieren, um vorübergehend Reisen aus betroffenen Staaten zu beschränken.

Ursula von der Leyen trägt eine Maske, während ein Sicherheitsbeamter, ebenfalls mit Maske, ihr Mobiltelefon scannt.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, lässt im Vorfeld der Eröffnungsveranstaltung des slowenischen Ratsvorsitzes der EU ihr digitales EU-COVID-Zertifikat überprüfen, Ljubljana (Slowenien), 1. Juli 2021.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist sehr erfolgreich. Dank der raschen Verabschiedung durch Parlament und Rat war es innerhalb von nur drei Monaten und rechtzeitig zum Beginn der Sommerferien im Juli funktionsfähig. Die EU hat einen gemeinsamen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung von Zertifikaten geschaffen. Viele Mitgliedstaaten haben nationale Rechtsvorschriften zur weiteren Verwendung der Bescheinigungen im Inland erlassen. Das System hat dazu beigetragen, Geschäfte, Dienstleistungen und Unternehmen offen zu halten, und ermöglichte es den Menschen, an Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen teilzunehmen. Es hat dem Tourismussektor geholfen, indem es den Behörden und Fluggesellschaften die Überprüfung der von den Reisenden vorgelegten Unterlagen erleichtert und bei Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen darin schafft, dass ihre Unterlagen bei Reisen in der EU anerkannt werden.

Bis Ende des Jahres wurden mehr als eine Milliarde Zertifikate von EU-Mitgliedstaaten und Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt. Auch weltweit ist das digitale COVID-Zertifikat der EU ein Erfolg: 33 Nicht-EU-Länder (und Gebiete) sind dem System auf der Grundlage von EU-Äquivalenzbeschlüssen bis Ende 2021 beigetreten. Die Re-open EU-Website fungiert zusammen mit ihrer App als Knotenpunkt für Informationen über Gesundheits- und Reisemaßnahmen in den Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

NextGenerationEU: der EU-Aufbauplan in Aktion

2021 wurde der historische Aufbauplan der EU „NextGenerationEU“ ins Leben gerufen, durch den seit dem Sommer Finanzmittel in die Volkswirtschaften der EU fließen, was den Beginn der Wende nach der Pandemie markierte.

NextGenerationEU wird nicht nur dazu beitragen, die durch die Pandemie verursachten Schäden zu beheben, sondern auch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, in die langfristige Zukunft und Resilienz der EU zu investieren, wobei der Schwerpunkt auf der Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels liegt. Damit wird eine einmalige Chance geboten, gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen, die Volkswirtschaften der EU zu transformieren und Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen.

In der Infografik werden die wichtigsten Merkmale des Aufbauinstruments der Europäischen Union dargestellt und die zugewiesenen Beträge angegeben.

Aufbauinstrument der Europäischen Union: wichtigste Merkmale Das Aufbauinstrument der Europäischen Union ist mit Mitteln in einer Gesamthöhe von 806,9 Milliarden Euro ausgestattet. Die Aufbau- und Resilienzfazilität setzt sich zusammen aus einem Gesamtbetrag von 723,8 Milliarden Euro, wobei 338,0 Milliarden Euro auf Zuschüsse und 385,8 Milliarden Euro auf Darlehen entfallen. Durch die Aufbau- und Resilienzfazilität werden im Rahmen der Leitinitiative Hochfahren saubere Technologien und erneuerbare Energien finanziert, im Rahmen der Leitinitiative Renovieren wird die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert, im Rahmen der Leitinitiative Aufladen und Betanken werden nachhaltiger Verkehr und Ladestationen unterstützt, im Rahmen der Leitinitiative Anbinden werden schnelle Breitbanddienste eingeführt, im Rahmen der Leitinitiative Modernisieren wird die öffentliche Verwaltung digitalisiert, im Rahmen der Leitinitiative Expandieren werden Cloud-Kapazitäten gesteigert und nachhaltige Prozessoren entwickelt und im Rahmen der Leitinitiative Umschulen und Weiterbilden wird die Förderung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung finanziell unterstützt. Der Beitrag des Aufbauinstruments der Europäischen Union zu anderen Programmen beläuft sich auf insgesamt 83,1 Milliarden Euro: 50,6 Milliarden Euro entfallen auf die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas, 10,9 Milliarden Euro auf den Fonds für einen gerechten Übergang, 8,1 Milliarden Euro auf die Entwicklung des ländlichen Raums, 6,1 Milliarden Euro auf das Programm Invest EU, 5,4 Milliarden Euro auf Horizont Europa und 2,0 Milliarden Euro auf resc EU. Alle Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben.

Die Infografik zeigt eine Aufschlüsselung der Zusammensetzung und der Beiträge des Aufbauinstruments der Europäischen Union und des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021 bis 2027.
NextGenerationEU ist Teil des größten Finanzpakets in der Geschichte der EU. Zusammen mit dem langfristigen Haushalt für 2021-2027 werden über 2 Bio. EUR (zu jeweiligen Preisen) bereitgestellt, um zum Aufbau eines grüneren, digitaleren und widerstandsfähigeren Europas beizutragen.

Der langfristige Haushalt der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Pakete im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union belaufen sich auf insgesamt 2,018 Billionen Euro (zu jeweiligen Preisen), wobei 806,9 Milliarden Euro aus dem Aufbauinstrument und 1210,9 Milliarden Euro aus dem langfristigen EU-Haushalt stammen. Für Kohäsion, Resilienz und Werte sind aus dem langfristigen Haushalt 426,7 Milliarden Euro sowie 776,5 Milliarden Euro aus dem Aufbauinstrument vorgesehen. Für natürliche Ressourcen und Umwelt sieht der langfristige Haushalt 401 Milliarden Euro vor, hinzu kommen 18,9 Milliarden Euro aus dem Aufbauinstrument. Für Migration und Grenzmanagement sind im langfristigen Haushalt 25,7 Milliarden Euro vorgesehen, für Sicherheit und Verteidigung 14,9 Milliarden Euro, für die Rubrik Nachbarschaft und die Welt 110,6 Milliarden Euro und für die europäische öffentliche Verwaltung 82,5 Milliarden Euro. Für Binnenmarkt, Innovation und Digitales sieht der langfristige Haushalt 149,5 Milliarden Euro vor und das Aufbauinstrument 11,5 Milliarden Euro.

Das Herzstück von NextGenerationEU ist die Aufbau- und Resilienzfazilität. Diese wurde im Februar 2021 ins Leben gerufen und bietet bis zu 723,8 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) an Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten. Die Fazilität ist ein leistungsorientiertes Instrument, und die Auszahlung der Mittel ist davon abhängig, dass die vereinbarten Etappenziele und Zielvorgaben zufriedenstellend erreicht werden. Um davon profitieren zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission nationale Pläne mit den von ihnen bis Ende 2026 geplanten Reformen und Investitionen vorlegen, die dann vom Rat gebilligt werden müssen.

Die Grafik zeigt die Ausgabenziele der Mitgliedstaaten für Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen für den digitalen Wandel im Rahmen der nationalen Aufbaupläne und die erreichten Prozentsätze.
In den 22 bisher genehmigten Aufbau- und Resilienzplänen haben die Mitgliedstaaten fast 40 % der geplanten Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen und mehr als 26 % für den digitalen Wandel bereitgestellt. Damit werden die vereinbarten Ziele von 37 % für Klimaschutzausgaben und 20 % für Ausgaben im digitalen Bereich noch übertroffen.

Die Mitgliedstaaten haben in ihren Plänen 39,9 % der Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen und 26,4 % für den digitalen Wandel bereitgestellt. Damit werden die vereinbarten Ziele von 37 % für Klimaschutzausgaben und 20 % für Ausgaben im digitalen Bereich noch übertroffen.

Alle Pläne müssen verbindliche Klimaschutz- und digitale Ziele erreichen, einschließlich Mindestausgaben von 37 % für Investitionen und Reformen für den Klimaschutz und Mindestausgaben von 20 % für den digitalen Wandel. In der Praxis verpflichten sich die Mitgliedstaaten, noch über diese Ziele hinauszugehen: Fast 40 % der Ausgaben sollen auf Klimaschutzinvestitionen und -reformen entfallen, 26,4 % auf den digitalen Wandel. Dies wird zur Erreichung des EU-Ziels beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und in der EU den digitalen Wandel einläuten; gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden.

Bis Ende 2021 hatte die Kommission im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität 22 der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Wert von mehr als 445 Mrd. EUR (von den verfügbaren 723,8 Mrd. EUR) positiv bewertet. Diese Pläne wurden anschließend vom Rat gebilligt. Die nationalen Pläne wurden anhand von elf Kriterien bewertet, einschließlich der Frage, wie gut sie die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen bewältigen können. Bei der Konzipierung und Umsetzung der erforderlichen wachstumsfördernden und integrativen Reformen können die Mitgliedstaaten auf die Unterstützung der Kommission über das Instrument für technische Unterstützung zählen. Diese wird in einer Vielzahl von Bereichen wie ökologischer Wandel, Gesundheitsversorgung, öffentliche Finanzen, Digitalisierung von Bildung und öffentlichen Dienstleistungen, Rahmenbedingungen für Unternehmen und Finanzsektor gewährt.

Ursula von der Leyen hält eine Rede auf einem Podium vor einem Plakat mit der Aufschrift „Next Generation EU“.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erläutert die Bewertung des nationalen Aufbauplans Portugals im Rahmen von NextGenerationEU durch die Kommission, Lissabon (Portugal), 16. Juni 2021.

Bislang hat die Kommission im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität 54,3 Mrd. EUR an 20 Mitgliedstaaten vergeben, und zwar sowohl als Vorfinanzierung als auch infolge des ersten Finanzhilfeantrags eines Mitgliedstaats. Nach einer Bewertung und Bestätigung durch die Kommission erhielt Spanien im Dezember 10 Mrd. EUR, nachdem das Land die einschlägigen Etappenziele und Zielvorgaben erreicht hatte.

Die Zahlungen erfolgten im Anschluss an die erfolgreiche Tätigkeit der Kommission auf den Kapitalmärkten. Um NextGenerationEU zu finanzieren, wird die Kommission im Namen der EU bis Ende 2026 bis zu rund 800 Mrd. EUR auf den Finanzmärkten aufnehmen. Dank des hohen Ratings der EU ist die Kommission in der Lage, Kredite zu günstigeren Zinssätzen als so manche ihrer Mitgliedstaaten aufzunehmen, was zum Vorteil dieser Mitgliedstaaten und des EU-Haushalts ist. Die Kommission wird versuchen, 30 % der Mittel durch die Emission von grünen NextGenerationEU-Anleihen aufzubringen und die Erträge zur Finanzierung umweltpolitischer Maßnahmen zu verwenden.

Johannes Hahn hält eine Rede auf einem Podium.
Johannes Hahn, EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung, nimmt an der feierlichen Börsengang-Zeremonie anlässlich der Notierung der ersten grünen NextGenerationEU-Anleihe an der Luxemburger Börse teil, 19. Oktober 2021.

Im April 2021 kündigte die Kommission an, dass sie eine diversifizierte Finanzierungsstrategie nutzen werde, um die erforderlichen Finanzmittel zu mobilisieren. Nach der Billigung des Eigenmittelbeschlusses – das rechtliche Instrument für die Kreditaufnahme – durch alle EU-Mitgliedstaaten nahm die Kommission im Juni 2021 die erste Emission vor. Bis Ende des Jahres hatte sie insgesamt 71 Mrd. EUR über EU-Bonds und zusätzliche Mittel über kurzfristige EU-Bills mobilisiert. Dazu gehörte die erste grüne NextGenerationEU-Anleihe in Höhe von 12 Mrd. EUR – die weltweit größte Emission grüner Anleihen. Sie wurde nach der Verabschiedung eines modernen Rahmens für grüne NGEU-Anleihen im September 2021 emittiert, mit dem Anlegern garantiert wird, dass die mobilisierten Mittel grünen Projekten zugewiesen werden.

Alle Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU werden bis 2058 zurückgezahlt. Die Kommission hat vorgeschlagen, zur Unterstützung der Rückzahlung der aufgebrachten Mittel neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt zu erschließen, was auch ein Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU bezüglich der Haushaltseinnahmen wäre. Im Januar 2021 wurde eine Abgabe auf nicht rezyklierte Verpackungsabfälle aus Kunststoff eingeführt, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen wird. Im Dezember schlug die Kommission die Einführung von drei neuen Eigenmittelkategorien für den EU-Haushalt vor, die sich auf Folgendes stützen:

  • Einnahmen aus dem Emissionshandel,
  • die Ressourcen, die durch das vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem der EU generiert werden, und
  • den Anteil der Residualgewinne multinationaler Unternehmen, die im Rahmen der künftigen Richtlinie zur Durchführung der globalen Vereinbarung über eine Neuzuweisung von Besteuerungsrechten den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen werden.

Diese Einnahmen werden auch zur Finanzierung des Klima-Sozialfonds beitragen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft allen zugutekommt. Bis Ende 2023 wird die Kommission weitere neue Eigenmittel vorschlagen.

REACT-EU

7,7 Mrd. EUR

für Krankenhäuser zur Versorgung mit Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung, Beatmungsgeräten und Tests.

11,5 Mrd. EUR

als Hilfe für Unternehmen aller Branchen, darunter die am stärksten betroffenen wie Kultur, Tourismus und Gastronomie.

4,1 Mrd. EUR

zur direkten Unterstützung von Betroffenen, einschließlich Beschäftigten, die von Regelungen zum Erhalt von Arbeitsplätzen profitieren.

Einige Beispiele für Finanzierungen aus REACT-EU.

Als Bestandteil von NextGenerationEU führt REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) weiterhin und in größerem Umfang über die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und die Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise Maßnahmen zur Krisenreaktion und -bewältigung durch und dient als Brücke bis zum langfristigen Aufbauplan. Auf diese Weise wird REACT-EU zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.

Diese Mittelbereitstellung in Höhe von 50,6 Mrd. EUR ist völlig neu. Es handelt sich um eine Aufstockung der im Rahmen der Programme 2014-2020 noch verfügbaren Mittel, die zu den Kohäsionsmitteln für den Zeitraum 2021-2027 hinzukommen. Sie werden dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zur Verfügung gestellt.

Auch ländliche Gebiete der EU wurden im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU mit bis zu 8 Mrd. EUR unterstützt, die über die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums verteilt wurden. Dank dieser Mittel konnten die Mitgliedstaaten den ökologischen und digitalen Wandel in ländlichen Gebieten unterstützen.

Kohäsionspolitik der EU entscheidend für die Erholung

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

In Portugal wurde mit dem Fonds der Kauf von Impfstoffen für mehr als die Hälfte der Bevölkerung unterstützt, und in Slowenien wurde die Einrichtung neuer IT-Systeme im Gesundheitswesen gefördert. In Tschechien wurden die Mittel zum Erwerb neuer medizinischer Ausrüstung eingesetzt, um die Regionen besser gegen künftige Gesundheitskrisen zu wappnen, und in Schweden wurden kleine Unternehmen beim digitalen Wandel unterstützt.

Europäischer Sozialfonds

In allen Mitgliedstaaten wurden Schulungen, Coaching und Berufsberatung gefördert, um Arbeitsplatzverlusten vorzubeugen oder die Menschen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. In Italien erhielten Unternehmen Einstellungszuschüsse für Frauen und junge Menschen. Zudem wurden aus dem Fonds Finanzberatungsdienste sowie Wohnräume für Obdachlose finanziert.

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

In Österreich und Rumänien wurden bedürftige Kinder mit Schulmaterial ausgestattet. In Estland, Frankreich, Luxemburg und anderen Mitgliedstaaten erhielten besonders bedürftige Menschen unter anderem Nahrungsmittelhilfe (etwa warme Mahlzeiten) und materielle Basisunterstützung (z. B. Hygieneartikel).

Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19

2021 ist die EU weiterhin gegen Falschinformation und Desinformation über COVID-19 von innerhalb wie außerhalb der EU vorgegangen. Dazu gehörte die Überwachung von Informationen aus einer Vielzahl von Quellen und die Entlarvung von Verschwörungsnarrativen, unter anderem über die Impfwirkungen, die das Vertrauen in die Impfung untergraben. Alle Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit der EMA, den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern wie den G7 und der NATO ergriffen. Die Ergebnisse wurden regelmäßig vom Europäischen Auswärtigen Dienst und von der Kommission veröffentlicht.

Angesichts der in der EU zunehmenden Verbreitung von Desinformation im Zusammenhang mit der Pandemie veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden zur Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, um ihn zu einem wirksameren Instrument gegen falsche oder irreführende Informationen zu machen und eine breitere Teilnahme zu empfehlen. Im Juli forderten die Kommission und die derzeitigen Unterzeichner des Kodex weitere Unternehmen und Organisationen auf, sich dem Kodex anzuschließen, um die Haltung der EU gegenüber diesem schädlichen Phänomen zu verfestigen. Seither haben sich 26 potenzielle Unterzeichner dem Prozess der Ausarbeitung eines verbesserten Verhaltenskodex angeschlossen, der für Frühjahr 2022 erwartet wird.

Das auswärtige Handeln umfasste Bemühungen zur Sensibilisierung für die Vorteile von Impfungen, unter anderem durch Kampagnen in sozialen Medien wie die Kampagne #VaccToNormal, in der das persönliche Erleben geimpfter Menschen aus der ganzen Welt vorgestellt wird. Dabei konzentrierte man sich auf Initiativen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in Nachbarländern der EU – insbesondere im westlichen Balkan – und weltweit, um den Zugang zu verlässlichen Informationen zu gewährleisten. Die EU unterstützte außerdem unabhängige Medien und Journalisten innerhalb und außerhalb der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat die Kommission Forschungsprojekte finanziert, die sich mit der Korrektheit von Informationen in sozialen und anderen Medien sowie mit Desinformation im Zusammenhang mit dem Coronavirus befassen.

Im Oktober hat die Kommission eine Sachverständigengruppe für die Bekämpfung von Desinformation und die Förderung der digitalen Kompetenz durch Bildung und Ausbildung eingesetzt. Die übergeordnete Aufgabe der Gruppe besteht darin, bei der Ausarbeitung praktischer Leitlinien für Lehrkräfte und Erziehende behilflich zu sein. Dies dient dazu, das Ziel des Aktionsplans der Kommission für digitale Bildung zu stärken, mit dem sichergestellt werden soll, dass jedes Schulkind in jeder Schule in der gesamten EU die bestmögliche digitale Bildung erhält.

Weltweit handeln

Impfstoffe

Eine Krankenschwester mit Mundschutz und Schutzhandschuhen hält eine sterile Spritze in die Kamera. © Quantik, 2021
Eine ivorische Krankenpflegerin bereitet bei Anlaufen der nationalen Impfkampagne eine COVID-19-Impfung vor, Abidjan (Côte d’Ivoire), 1. März 2021. © Quantik, 2021

Seit Beginn der Pandemie steht die EU an vorderster Front der weltweiten Solidarität. Die Union ist auch weiterhin ihrer Zusage nachgekommen, dafür zu sorgen, dass sichere Impfstoffe – zusammen mit persönlicher Schutzausrüstung, Beatmungsgeräten und anderer Ausrüstung – in jeden Winkel der Welt gelangen, und zwar auch im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens. Bis Ende 2021 hatte die EU mehr als 1,7 Milliarden Impfstoffdosen in 165 Länder exportiert oder abgegeben, was zwei Dritteln der Gesamtzahl der in der EU produzierten Dosen entspricht. Damit ist die EU vom ersten Tag der Impfstoffherstellung an der weltweit größte Exporteur von Impfstoffen.

Im Februar 2021 begann COVAX, die Fazilität für einen globalen COVID-19-Impfstoffzugang, weltweit COVID-19-Impfstoffe bereitzustellen, um allen Ländern einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten. Team Europa – bestehend aus den EU-Organen, den Mitgliedstaaten und europäischen Finanzierungsinstituten – leistete mit über 3 Mrd. EUR den größten Beitrag zu COVAX, um die Fazilität bis Ende 2021 beim Kauf von 1,4 Milliarden Dosen zu unterstützen, von denen mehr als 981 Millionen Dosen an 144 Länder und Gebiete geliefert wurden.

Ergänzend zum direkten Erwerb von Dosen durch COVAX hat die Europäische Kommission einen EU-Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands eingerichtet, um die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, ihre Impfstoffe – sowohl direkt als auch über COVAX – mit Drittländern zu teilen. Die EU unterstützt ihre Partner bei ihren Impfstrategien und der Logistik sowie bei der Erhöhung der lokalen Impfstoffproduktion. Die Mitgliedstaaten hatten sich verpflichtet, bis Ende 2021 mehr als 200 Millionen Dosen zu verteilen, ein Ziel, das deutlich übertroffen wurde, da 380 Millionen Dosen an Länder außerhalb der EU abgegeben wurden, von denen 255,4 Millionen bis Ende des Jahres geliefert worden waren (87 % über COVAX). Auf dem Welt-Gesundheitsgipfel der G20+ verpflichteten sich auch die Partner aus der Industrie, bis Ende 2021 1,5 Milliarden Impfstoffdosen für Länder mit niedrigem Einkommen gewinnfrei und für Länder mit mittlerem Einkommen zu geringen Kosten bereitzustellen. Außerdem reagierte die EU mit ihrer humanitären Hilfe auf die dringendsten Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Länder im Zusammenhang mit COVID-19, indem sie den COVAX-Puffer für humanitäre Hilfe eingerichtet hat.

Darüber hinaus kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im November an, dass die EU bis Mitte 2022 insgesamt 700 Millionen Impfstoffdosen an die am stärksten gefährdeten Länder abgeben wird, von denen 200 Millionen aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollen.

Diese Anstrengungen werden durch die Team-Europa-Initiative ergänzt, mit der die lokale Herstellung und der Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika vorangebracht werden sollen. Unterstützt wird dies durch 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und von europäischen Institutionen zur Entwicklungsfinanzierung sowie durch die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und den afrikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten.

In der Infografik werden einige Ziele der Initiative Team Europa im Hinblick auf die Herstellung von und Versorgung mit Impfstoffen in Afrika vorgestellt.
Unterstützung im Rahmen der Team-Europa-Initiative bei der lokalen Herstellung von und beim lokalen Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika.

Im Rahmen einer neuen Team-Europa-Initiative soll eine Milliarde Euro mobilisiert werden, um die Einrichtung regionaler Herstellungszentren zu unterstützen und so die Versorgung mit Impfstoffen zu steigern. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Ländern mit dem größten Potenzial liegen. Die afrikanischen Länder werden bei der Koordinierung ihrer Bedürfnisse unterstützt, wodurch die Nachfrage konsolidiert wird. Schließlich wird der Zugang zu Impfstoffen und Arzneimitteln erleichtert, indem günstige Rahmenbedingungen gefördert werden. Beispiele für solche Länder sind Ägypten, Äthiopien, Ghana, Kenia, Marokko, Nigeria, Ruanda, Senegal und Südafrika.

Welt-Gesundheitsgipfel

Im Mai haben Präsidentin von der Leyen und der italienische Ministerpräsident Mario Draghi gemeinsam den Welt-Gesundheitsgipfel der G20+ in Rom ausgerichtet, auf dem die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs die führende und koordinierende Rolle der Weltgesundheitsorganisation bei der Reaktion auf COVID-19 sowie die umfassendere globale Gesundheitsagenda unterstützten. Die Staats- und Regierungschefs haben die Erklärung von Rom zur Vorbereitung und Prävention künftiger Pandemien unterzeichnet.

Die 16 Grundsätze der Erklärung bekräftigen das Engagement der Staats- und Regierungschefs: für weltweite Solidarität, Gerechtigkeit und multilaterale Zusammenarbeit; für eine wirksame Steuerung dafür; dafür, Menschen in den Mittelpunkt zu stellen; dafür, auf wissenschaftlichen und faktengestützten Strategien aufzubauen und Vertrauen zu schaffen und für eine nachhaltige Finanzierung der Weltgesundheit. In der Erklärung werden Ausfuhrverbote abgelehnt und es wird zugesagt, die globalen Lieferketten offen und funktionsfähig zu halten, um die weltweiten Kapazitäten zur Impfstoffherstellung zu diversifizieren.

Die Grundsätze der Erklärung von Rom bilden die Grundlage für die laufenden Arbeiten der G7 und der G20, einschließlich der Gemeinsamen Taskforce Finanzen-Gesundheit der G20, die vor Kurzem geschaffen wurde, um eine angemessene Finanzierung von Prävention, Vorsorge und Reaktion sicherzustellen. Unter Führung der EU konnte auf der Sondertagung der Weltgesundheitsversammlung im November und Dezember der Beschluss gefasst werden, ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion einzurichten.

Im September sind die EU und die Vereinigten Staaten im Rahmen ihrer Agenda zur Bekämpfung der weltweiten Pandemie gemeinsame Verpflichtungen in Bezug auf die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands, die Logistik (einschließlich der Versorgung mit Therapeutika), die nachhaltige Finanzierung und die regionale Impfstoffproduktion eingegangen.

Die Auswirkungen der Pandemie abmildern

Durch das Team-Europa-Konzept konnten weltweit mehr als 130 Partnerländer eine flexible finanzielle Unterstützung erhalten. Seit Beginn der Pandemie bis Ende 2021 mobilisierte Team Europa über 46 Mrd. EUR, um den humanitären Bedarf zu decken, die Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgungssysteme zu verbessern und die sozioökonomischen Folgen der Pandemie abzumildern.

2021 intensivierte die EU ihre Anstrengungen, die weltweite Erholung anzuschieben. Die Kommission hat internationale Akteure in neuen Koalitionen und Kooperationsinitiativen zur Bekämpfung von COVID-19 zusammengebracht und eine nachhaltige weltweite Erholung eingeleitet. Im Februar nahm Präsidentin von der Leyen an der Global-Citizen-Kampagne „Für eine gerechtere Welt“ teil. Die ganzjährige Kampagne baute auf fünf Prioritäten auf: Beitrag zur Beendigung der COVID-19-Pandemie, Eindämmung der Hungerkrise, Lernen überall, Schutz unseres Planeten und Gerechtigkeit für alle.

Seit Beginn der Pandemie bis Juli 2021 stellte die EU mehr als 4,35 Mrd. EUR für den westlichen Balkan und die Türkei und über 3,41 Mrd. EUR für die europäischen Nachbarschaftsregionen bereit, um den dringenden Bedarf in der Gesundheitsversorgung zu decken und die sozioökonomischen Auswirkungen der Krise zu verringern. Dies umfasste Programme und Finanzhilfen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Verteilung von durch die EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen sowie Unterstützung bei der Beschleunigung des Impftempos. Bis Ende Dezember wurden über die COVAX-Fazilität mehr als 77 Millionen Impfstoffdosen für den westlichen Balkan und die östlichen und südlichen Nachbarschaftsregionen bereitgestellt, und fast 32 Millionen Dosen wurden von den Mitgliedstaaten mit EU-Unterstützung an Partnerländer (entweder direkt oder über COVAX) abgegeben.

Ein kleines Kind, das eine Blume zum Einpflanzen hält, streckt seine Hände Richtung Kamera aus.

Ein grüneres und klimaneutrales Europa

Den europäischen Grünen Deal umsetzen

2021 setzte die EU den Kampf gegen den Klimawandel durch eine ehrgeizige Politik innerhalb ihrer eigenen Grenzen und durch enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern fort. Im Februar nahm die Kommission die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel an, in der dargelegt wird, wie sich die Europäische Union an die unausweichlichen Auswirkungen des Klimawandels anpassen und bis 2050 klimaresilient werden kann. Im Juni haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten Europas erstes Klimagesetz verabschiedet, das verbindliche Zielvorgaben für die gesamte Wirtschaft vorsieht. Danach müssen die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 % verringert werden und bis 2050 muss die EU klimaneutral sein.

Im Juli und im Dezember legte die Kommission dann eine Reihe von Vorschlägen vor, damit die EU ihre Klimaziele erreichen kann, indem sie bestehende Vorgaben überarbeitet und neue Maßnahmen ergreift. Die Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals decken verschiedenste Politikbereiche ab wie Klima, Energie, Verkehr und Steuern. Sie regeln, wie die EU ihr Ziel für 2030 erreichen wird, das jetzt rechtsverbindlich ist. Diese Vorschläge wurden dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen als EU-Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris übermittelt.

Klimaziele der EU für 2030.
Die Legislativvorschläge der Kommission werden die notwendigen Instrumente für die im europäischen Grünen Deal vorgesehene tief greifende und gerechte Umgestaltung der EU-Wirtschaft bereitstellen.

Zu den Klimazielen der EU für 2030 gehören: der Klima-Sozialfonds; der Emissionshandel für Straßenverkehr und Gebäude; das CO2-Grenzausgleichssystem; das EU-Emissionshandelssystem für Strom, Industrie, Schiff- und Luftfahrt; die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft; die Energiebesteuerungsrichtlinie; die EU-Forststrategie; die Energieeffizienzrichtlinie; die Lastenteilungsverordnung; die Erneuerbare-Energien-Richtlinie; die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe; die CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge; die EU-Initiative zur Steigerung der Verwendung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt und in den Häfen in Europa; die EU-Initiative zur Steigerung von Angebot und Nachfrage nach nachhaltigen Flugzeugtreibstoffen in der EU.

Sinn und Zweck der Klimapolitik liegen auf der Hand: Verhinderung oder Eindämmung des Klimanotstands, ein gesünderer Planet für die nachfolgenden Generationen, sauberere Luft, kühlere und grünere Städte, gesündere Bürgerinnen und Bürger, geringerer Energieverbrauch und niedrigere Energiekosten, größere Energieunabhängigkeit, neue Technologien und Chancen für die Industrie, mehr Raum für die Natur. Außerdem entstehen im Zuge der grünen Wende auch neuartige Arbeitsplätze. Mit den richtigen politischen Strategien könnten bis 2030 rund 1 Million Arbeitsplätze in der EU entstehen und bis 2050 2 Millionen. Davon würde zudem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU profitieren, weil sich auch viele andere Länder um Klimaschutzlösungen bemühen.

Auf mittlere bis lange Sicht überwiegen die Vorteile der Klimapolitik der EU eindeutig die Kosten dieses Übergangs, aber kurzfristig besteht die Gefahr, dass sozial schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer stärker unter Druck geraten. Die Klimapolitik ist daher so ausgestaltet, dass die Kosten der Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel fair verteilt werden, um einen gerechten Übergang für alle zu gewährleisten. Deshalb sieht der Kommissionsvorschlag für das neue Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude auch einen Klima-Sozialfonds vor. Auf die womöglich erheblichen sozialen Auswirkungen wird in der vorgeschlagenen Empfehlung zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität weiter eingegangen (siehe unten).

Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU

Das Emissionshandelssystem der EU ist der erste große CO2-Markt der Welt. Es sieht eine Obergrenze für bestimmte Treibhausgase vor, die die unter das System fallenden Wirtschaftszweige insgesamt ausstoßen dürfen. Diese Obergrenze wird mit der Zeit gesenkt, sodass die Emissionen insgesamt zurückgehen. Die Emissionszertifikate werden den Unternehmen, die unter das System fallen, entweder kostenlos zugeteilt oder von ihnen ersteigert. Bei Bedarf können Unternehmen Zertifikate auch von anderen Unternehmen kaufen. Jedes Unternehmen muss jährlich so viele Zertifikate abgeben, wie es Treibhausgase ausstößt. Andernfalls werden hohe Geldstrafen verhängt.

Seit der Einführung des Systems im Jahr 2005 sind die Treibhausgasemissionen in den unter das System fallenden Sektoren (Stromerzeugung, energieintensive Wirtschaftszweige und Luftfahrt im Europäischen Wirtschaftsraum) um rund 43 % zurückgegangen. Zusammengenommen entfallen auf diese Sektoren 41 % aller Emissionen der EU. Im Juli 2021 schlug die Kommission im Rahmen des Gesetzgebungspakets zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals eine neue Zielvorgabe vor, um die Emissionen aus den unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren bis 2030 um 61 % gegenüber dem Stand von 2005 zu senken. Um dies zu erreichen, schlägt die Kommission vor, die Gesamtmenge an Emissionszertifikaten einmalig zu verringern und die jährliche Quote für die Verringerung der Emissionen von 2,2 % im Rahmen des derzeitigen Systems auf 4,2 % hochzusetzen.

Die Grafik zeigt die Emissionsreduktionen im bestehenden Emissionshandelssystem und in Lastenteilungssektoren im Vergleich zu 2005.

In den Lastenteilungssektoren, zu denen der Straßenverkehr, der Wohnungsbau und die Landwirtschaft gehören, betrug die im Jahr 2020 gegenüber 2005 verzeichnete Verringerung 16 %; das Ziel für 2030 ist eine Verringerung um 40 %. Im bestehenden Emissionshandelssystem, das den Stromsektor, energieintensive Industrien, Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und ab 2022 die Schifffahrt umfasst, betrug die im Jahr 2020 gegenüber 2005 verzeichnete Verringerung 43 %; das Ziel für 2030 ist eine Verringerung um 61 %. Emissionen aus dem Straßenverkehr und aus Gebäuden fallen unter die Lastenteilungsverordnung; zusätzlich hat die Kommission speziell dafür ein neues Emissionshandelssystem vorgeschlagen. Die Obergrenze dieses neuen Systems wird jährlich gesenkt, um 2030 Emissionsreduktionen von 43 % gegenüber 2005 zu erreichen.

Darüber hinaus hat die Kommission ein CO2-Grenzausgleichssystem vorgeschlagen. Mithilfe dieses Systems, das mit den Regeln der Welthandelsorganisation kompatibel ist, wird sichergestellt, dass ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen führen, weil Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Emissionsvorschriften verlegen. Durch die schrittweise Einführung des Grenzausgleichs, die parallel zur Abschaffung der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des derzeitigen Emissionshandelssystems erfolgt, wird dafür gesorgt, dass bestimmte, in die EU eingeführte CO2-intensive Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Strom genauso viel kosten wie die gleichen in der EU hergestellten Produkte.

Die Kommission hat einen Vorschlag zur Stärkung der Marktstabilitätsreserve vorgelegt. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber größeren Schocks gestärkt, indem eine bestimmte Anzahl an Emissionszertifikaten in diese Reserve eingestellt wird, die dann zur Regulierung des Angebots an Zertifikaten bei den Versteigerungen genutzt werden kann. Für den Luftverkehr hat die Kommission vorgeschlagen, die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Fluggesellschaften, die Flüge zwischen Flughäfen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums durchführen, schrittweise abzuschaffen und ausschließlich zur Versteigerung von Zertifikaten für den Sektor überzugehen. Die Kommission schlägt außerdem vor, das internationale System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt auf Flüge in den und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden.

Damit die EU ihr Emissionsreduktionsziel für 2030 erreichen kann, müssen die Sektoren, die derzeit nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, ihre Anstrengungen zur Dekarbonisierung verstärken. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission vorgeschlagen, den Emissionshandel auf den Seeverkehr auszudehnen und ein gesondertes Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor einzuführen.

Im Juli hat die Kommission ferner vorgeschlagen, den Modernisierungsfonds und den Innovationsfonds erheblich aufzustocken, um mehr Finanzmittel für Innovationen im Klimabereich bereitzustellen. Aus diesen Fonds, die mit den Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate im Rahmen des Emissionshandelssystems finanziert werden, werden einkommensschwächere Mitgliedstaaten bei ihrem Übergang zur Klimaneutralität unterstützt und innovative CO2-arme Technologien finanziert, die für die grüne Wende benötigt werden.

Ein gerechter Übergang zur Klimaneutralität

Ein Kernstück des europäischen Grünen Deals ist die Zusage, dass der Übergang zur klimaneutralen Wirtschaft auf faire Weise erfolgt und dabei niemand zurückgelassen wird.

Im Juli wurde ein neuer Klima-Sozialfonds vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, vulnerable Bürgerinnen und Bürger, die am stärksten auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, beim Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die Kommission schlägt vor, den Fonds mit Mitteln aus dem EU-Haushalt in Höhe von 25 % der erwarteten Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor auszustatten und so 72,2 Mrd. Euro für den Zeitraum 2025-2032 zu mobilisieren. Diese Mittel werden dazu verwendet, den Mitgliedstaaten bei der Unterstützung von finanziell schwächeren Haushalten und Kleinstunternehmen sowie von Investitionen in Energieeffizienz und die energetische Sanierung von Gebäuden und der Finanzierung emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität zu helfen. Bis sich diese Investitionen in niedrigeren Kosten und geringeren Emissionen niederschlagen, können aus dem Fonds auch Mittel für befristete direkte Einkommensbeihilfen für finanziell schwächere Haushalte bereitgestellt werden.

Im Dezember gab die Kommission politische Leitlinien heraus, um die Mitgliedstaaten zu ermuntern, Maßnahmen für einen gerechten und inklusiven Übergang zur Klimaneutralität zu ergreifen. In der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates geht es um die Beschäftigungs- und sozialen Aspekte des Übergangs. Besondere Aufmerksamkeit wird den Bedürfnissen der Menschen und Haushalte gewidmet, die in hohem Maße auf fossile Brennstoffe angewiesen sind und von der grünen Wende am stärksten betroffen sein könnten. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, öffentliche und private Mittel optimal einzusetzen und eng mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten. Der Vorschlag sieht Maßnahmen und Leitlinien mit folgenden Zielen vor:

  • Unterstützung hochwertiger Beschäftigung und Erleichterung des Arbeitsplatzwechsels,
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung,
  • Gewährleistung fairer Steuer- und Sozialschutzsysteme,
  • Erleichterung des erschwinglichen Zugangs zu wesentlichen Dienstleistungen,
  • Koordinierung der politischen Maßnahmen und Verfolgung eines gesamtwirtschaftlichen Ansatzes und
  • optimale Nutzung öffentlicher und privater Mittel.

Überarbeitung der Rechtsvorschriften für nicht unter das Emissionshandelssystem fallende Sektoren

Für Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Lastenteilungsverordnung der EU verbindliche Zielvorgaben für die Verringerung der jährlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 für die EU und ihre Mitgliedstaaten festgelegt. Die jeweiligen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Emissionen richten sich nach ihrem relativen Wohlstand, der am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf gemessen wird, unter Berücksichtigung der Kosteneffizienz.

Im Juli legte die Kommission einen Vorschlag vor, um das derzeitige EU-Ziel, die Emissionen im Vergleich zu 2005 um 29 % zu senken, auf 40 % anzuheben. Die vorgeschlagenen nationalen Zielvorgaben für die Emissionsverringerung reichen von 10 % bis 50 %, ebenfalls im Vergleich zu 2005.

Die Abbildung zeigt die vorgeschlagenen nationalen Ziele für die Verringerung der Emissionen im Vergleich zum Stand von 2005.

Überarbeitete Emissionsreduktionsziele im Rahmen der Lastenteilungsverordnung.

Quelle: Anhang zu COM(2021) 555 – Treibhausgasemissionsreduktionsziele der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 1, 14. Juli 2021.

Folgende Ziele wurden vorgeschlagen: Bulgarien minus 10 %; Rumänien minus 12,7 %; Kroatien minus 16,7 %; Lettland minus 17 %; Polen minus 17,7 %; Ungarn minus 18,7 %; Malta minus 19 %; Litauen minus 21 %; Griechenland minus 22,7 %; Slowakei minus 22,7 %; Estland minus 24 %; Tschechien minus 26 %; Slowenien minus 27 %; Portugal minus 28,7 %; Zypern minus 32 %; Spanien minus 37,7 %, EU-27 minus 40 %; Irland minus 42 %; Italien minus 43,7 %; Belgien minus 47 %; Frankreich minus 47,5 %; Österreich minus 48 %; Niederlande minus 48 %; Dänemark minus 50 %; Deutschland minus 50 %; Luxemburg minus 50 %; Finnland minus 50 %; Schweden minus 50 %.

Mehr als drei Viertel der Landmasse der EU sind von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen bedeckt. Gut bewirtschaftete und widerstandsfähige Wälder sind eine Voraussetzung für die Klimaneutralität, da sie Kohlendioxid (CO2) aus der Atmosphäre binden. Im Juli legte die Kommission einen Vorschlag vor, um die CO2-Entnahme auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 zu erhöhen und in den Sektoren Landnutzung, Forst- und Landwirtschaft zusammen auf EU-Ebene bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen.

Im Dezember nahm die Kommission eine Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe an. Darin wird dargelegt, dass die EU die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre steigern kann, indem sie ihre Abhängigkeit von fossilem Kohlenstoff drastisch verringert, die klimaeffiziente Landwirtschaft ausbaut, um mehr CO2 in der Natur zu speichern, und industrielle Lösungen fördert, um CO2 nachhaltig und nachprüfbar abzubauen und zu recyceln.

EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

Zurzeit setzt die EU zwar alles daran, den Klimawandel sowohl in Europa als auch international einzudämmen, sie muss sich aber auch gegen die unausweichlichen Folgen wappnen. Von todbringenden Hitzewellen und verheerenden Überschwemmungen bis hin zu kranken Wäldern und Küsten, an denen aufgrund des steigenden Meeresspiegels die Erosion nagt – der Klimawandel fordert bereits seinen Tribut.

Aus diesem Grund hat die Kommission im Februar eine neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel verabschiedet, in der dargelegt wird, wie die EU bis 2050 klimaresilient werden kann. Ziel der Strategie ist, die Anpassung intelligenter, systemischer und rascher voranzutreiben und das internationale Handeln zu intensivieren. Der Schwerpunkt soll von der Planung auf die Umsetzung verlagert werden, indem Lösungen in großem Maßstab entwickelt und umgesetzt werden.

So wird beispielsweise die europäische Plattform für Anpassungswissen Climate-ADAPT für alle zugänglicher gestaltet, und es gibt nun eine spezielle Beobachtungsstelle für die Verfolgung und Prävention von Gesundheitsgefahren, die durch den Klimawandel bedingt sind. Ein weiteres Beispiel ist der Start der Mission „Anpassung an den Klimawandel“ im Rahmen von Horizont Europa. Diese Leitinitiative wird EU-Regionen die neuesten Anpassungstechnologien, naturbasierten Lösungen und bewährten Verfahren vermitteln, damit sie sich gegen den Klimawandel wappnen können.

Gebäude in der EU nachhaltiger gestalten

Nach der Strategie zur Renovierungswelle von 2020 spiegelt sich die Ambition der Kommission, die Gebäuderenovierungsquote in der EU zu verdoppeln, nun in einer Reihe neuer Initiativen wider. Insbesondere durch die im Dezember vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll sichergestellt werden, dass die EU bei der Dekarbonisierung ihres Gebäudebestands auf Kurs ist. Die überarbeitete Richtlinie wird dafür sorgen, dass der Energieverbrauch von Gebäuden in der EU sinkt, indem sie energetisch umfassend saniert werden und dadurch ihre Energieeffizienz steigt. Der Vorschlag sieht Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz vor und legt fest, dass 15 % des Gebäudebestands in jedem Mitgliedstaat bis 2030 anstelle der Energieeffizienzklasse G mindestens die Klasse F erreichen müssen. Die Kommission hat im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie außerdem vorgeschlagen, dass ab 2027 neu gebaute öffentliche Gebäude und ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen.

Der Kommissionsvorschlag für eine neue Energieeffizienzrichtlinie beinhaltet ein ehrgeizigeres Ziel für Energieeinsparungen in der Wirtschaft bis 2030, das auch durch die Renovierung öffentlicher Gebäude erreicht werden soll. Der Vorschlag für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht ebenfalls einen neuen Benchmarkwert vor, wonach bis 2030 der Energiebedarf in Gebäuden zu 49 % mit erneuerbarer Energie gedeckt werden muss, und schreibt vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der für die Wärme- und Kälteversorgung genutzten Energie jährlich erhöht wird. Das vorgeschlagene neue Emissionshandelssystem für Gebäude schließt auch Brennstoffe ein. Aus dem Klima-Sozialfonds, der über das neue System finanziert wird, soll finanziell schwächeren Haushalten und Kleinstunternehmen Unterstützung für Renovierungsvorhaben gewährt werden.

Da Renovierungen die Konjunktur ankurbeln können, wird dem Gebäudesektor in der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU besondere Bedeutung beigemessen, und viele Mitgliedstaaten sehen in ihren nationalen Aufbauplänen Investitionen in Renovierungen und Energieeffizienz vor.

Das Neue Europäische Bauhaus

Das 2020 aus der Taufe gehobene Neue Europäische Bauhaus soll das Tempo der Transformation unserer Gesellschaft und von Wirtschaftssektoren wie der Bauwirtschaft und der Lifestyle-Branche erhöhen, damit Bürgerinnen und Bürger Zugang zu erschwinglichen und CO2-ärmeren Kreislaufprodukten und -dienstleistungen haben. So trägt es dazu bei, den europäischen Grünen Deal in konkrete Veränderungen vor Ort umzusetzen, die Alltag und Abläufe in Gebäuden und an öffentlichen Orten sowie in der Mode- und Möbelwelt verbessern. Das Neue Europäische Bauhaus verleiht dem Grünen Deal eine kulturelle Dimension und bindet Gruppen wie Architekten, Designer und Künstler ein, damit sie zur Transformation beitragen.

Die Kommission hat sich bei ihrem im September 2021 veröffentlichten Konzept des Neuen Europäischen Bauhauses von Basisprojekten in ganz Europa und anderswo inspirieren lassen. In der Phase der gemeinsamen Gestaltung von Januar bis Juli gingen mehr als 2 000 Beiträge ein. Aus EU-Programmen – darunter auch Horizont Europa, LIFE, das Binnenmarktprogramm und Digitales Europa – werden 2021-2022 rund 85 Mio. Euro für Projekte des Neuen Europäischen Bauhauses bereitgestellt. Zudem wird die Initiative in viele andere EU-Programme wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps eingegliedert. Die Kommission wird auch ein Labor für das Neue Europäische Bauhaus einrichten, das der gemeinsamen Gestaltung und Anfertigung von Prototypen neuer Instrumente, Lösungen und politischer Empfehlungen sowie deren Erprobung dient.

Von einem „schwebenden“ Wildgarten im Herzen Barcelonas bis hin zu einem „Null Abfall“-Haus in Slowenien – die Gewinnerinnen und Gewinner der ersten Preise des Neuen Europäischen Bauhauses haben gezeigt, dass nachhaltig zugleich auch schön und integrativ bedeuten kann. Die Namen der 20 Preisträgerinnen und Preisträger wurden im September bekannt gegeben.

Eine klimaneutrale Wirtschaft fördern

Aufbauend auf den verschiedenen 2020 vorgestellten Strategien, darunter jene zur Integration des Energiesystems, für erneuerbare Offshore-Energie, Wasserstoff und zu Methanemissionen, wurde die Kommission 2021 aktiv, um diese Ideen in EU-Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie legte im Juli und im Dezember Vorschläge zur Überarbeitung der energiepolitischen Vorschriften der EU und zur Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie vor.

Die Kommission schlug vor, den Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energiemix bis 2030 auf 40 % zu erhöhen. Damit wäre er im Vergleich zu 2020 doppelt so hoch und bedeutend höher als die ursprüngliche Zielvorgabe von 32 %. Eurostat-Zahlen haben bestätigt, dass die EU ihre Zielvorgaben für 2020 mehr als erreicht hat.

Der im Juli vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht Maßnahmen vor, die auf Bereiche (wie Verkehr und Gebäude) abzielen sollen, in denen die Fortschritte langsamer sind als erwartet. Auch der Vorschlag zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie zielt darauf ab, den Energieverbrauch kollektiv um weitere 9 % zu senken, als die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen für den Zeitraum 2021-2030 bereits zugesagt haben, und die jährliche Energieeffizienzverpflichtung soll fast verdoppelt werden.

Kadri Simson und andere steigen die Treppen in einer großen Fabrik hinunter.
Kadri Simson (Mitte), Europäische Kommissarin für Energie, besucht ein neues Wasserkraftwerk, Brežice (Slowenien), 20. September 2021.

Weitere Elemente des Maßnahmenpakets zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals folgten im Dezember mit Vorschlägen zur Dekarbonisierung des Gassektors und zur Schaffung eines Markts für Wasserstoff. Diese Vorschläge für den EU-Gasmarkt erleichtern den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren und CO2-armen Gasen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, mittelfristig einen funktionierenden Markt für Wasserstoff zu schaffen, aber gleichzeitig sollen auch andere saubere Gastechnologien gefördert werden.

Als Mitinitiatorin der globalen Verpflichtung zur Reduzierung der Methanemissionen („Global Methane Pledge“), der sich die EU und 110 Länder auf der COP26-Klimakonferenz in Glasgow angeschlossen haben, hat die EU auch dazu beigetragen, eine internationale Beobachtungsstelle für Methanemissionen einzurichten, die Emissionen messen und Fortschritte verfolgen soll. Im Dezember wurde erstmals ein Gesetzgebungsvorschlag zur Verringerung der Methanemissionen der EU vorgelegt.

In der Infografik werden die wichtigsten Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Energielabel dargestellt.
Vergleich alter und neuer Energielabels für einen Kühlschrank ohne Gefrierfach.

Neues Energielabel: Woran erkennt man ein nach der neuen Effizienzskala eingestuftes Produkt? Das neue Label trägt einen QR-Code, der Zugang zu weiteren Informationen über das Modell bietet. Darüber hinaus wurden die Energieeffizienzklassen neu aufgeteilt. So wäre beispielsweise ein Kühlschrank, der nach der Effizienzskala auf dem neuen Label zur C-Klasse gehört, auf dem alten Label mit A+++ eingestuft worden. Die Methode zur Berechnung des jährlichen Energieverbrauchs wurde ebenfalls verfeinert: So entspricht etwa bei einem Kühlschrank ein Jahresverbrauch von 66 Kilowattstunden nach dem neuen Label einem Verbrauch von 62 Kilowattstunden nach dem alten Label. Das Kühlraumvolumen wird in Litern ausgedrückt, und auf dem neuen Label wird der Geräuschpegel in Dezibel anhand einer Skala mit vier Klassen angegeben.

2021 erfolgte auch eine Anpassung der Effizienzklassen auf den EU-Energielabeln für bestimmte Haushaltsprodukte (von Waschmaschinen bis hin zu Glühbirnen). Dies zeigt, dass das Energielabel Innovationen in puncto Energieeffizienz begünstigt, da Hersteller für ihre Produkte die jeweils höchste Effizienzklasse auf dem Markt anstreben und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen auf diese Label achten.

Dem Paket zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals wurde im Juli ein Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie hinzugefügt. Die überarbeitete Richtlinie soll sicherstellen, dass die Besteuerung von Energieerzeugnissen deren Auswirkungen auf die Umwelt besser widerspiegelt und die Klimaziele der EU unterstützt. Durch die Überarbeitung werden die derzeitigen Nachteile für saubere Energieerzeugnisse und -technologien ausgeräumt und umweltschädlichere Kraft- und Brennstoffe höher besteuert. Dies wird zu angemessenen Preissignalen für Energieerzeugnisse beitragen und so grüne Innovationen und Investitionen in nachhaltige saubere Energie fördern.

Als unmittelbare Reaktion auf die weltweit außergewöhnlich hohen Energiepreise veröffentlichte die Kommission im Oktober eine Mitteilung mit einem Instrumentarium an Maßnahmen, in der sie kurz-, mittel- und langfristige Initiativen darlegte, die die Mitgliedstaaten und die EU ergreifen können, um die Situation sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen zu entschärfen. Bis Januar 2022 hatten die meisten Mitgliedstaaten solche Maßnahmen eingeführt, um die Auswirkungen des Preisanstiegs abzufedern. Als Folgemaßnahme zu der Mitteilung legte die Kommission im Dezember Gesetzgebungsvorschläge vor, um die Speicherkapazitäten besser auszuschöpfen. Anschließend legte sie einen Rahmen für den gemeinsamen Erwerb von Gasreserven sowie Bestimmungen zur Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fest.

Nachhaltige und intelligente Mobilität

Als Teil des Gesetzgebungspakets vom Juli zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals schlug die Kommission neue Rechtsvorschriften vor, um Anreize für den verstärkten Einsatz sauberer Kraftstoffe im Luftverkehr und im Seeverkehr zu geben (ReFuelEU Aviation und FuelEU Maritime). Durch die erforderliche technologische Anpassung und die Entwicklung alternativer Kraftstoffe können nicht nur die Emissionen aus diesen beiden Sektoren verringert, sondern auch Innovationen und Wirtschaftstätigkeiten in der EU gefördert werden.

Damit die Dekarbonisierungsziele für den Verkehrssektor erreicht werden, muss die industrielle Basis der EU innerhalb sehr kurzer Zeit neue Beschaffungsmöglichkeiten, Produktions- und Lagerkapazitäten sowie Vertriebsnetze entwickeln. In Ergänzung der 2021 vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge hat die Kommission ferner die Allianz für die Wertschöpfungskette bei erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen ins Leben gerufen, die das Angebot und die Erschwinglichkeit erneuerbarer und CO2-armer gasförmiger und flüssiger Brennstoffe im Verkehrssektor fördern soll, wobei der Schwerpunkt auf dem Luft- und dem Seeverkehr liegt.

Das Europäische Jahr der Schiene 2021 hat verdeutlicht, wie wichtig die Bahn für unsere Gesellschaft ist, da sie Menschen und Unternehmen in ganz Europa in einer der nachhaltigsten und sichersten Weisen verbindet. Das Jahr der Schiene hat auch die Herausforderungen aufgezeigt, mehr Menschen dazu zu bewegen, mit dem Zug zu reisen, mehr Unternehmen dazu zu bringen, ihre Güter auf der Schiene zu befördern, und mehr Menschen für die Bahn als Arbeitgeber zu interessieren.

Ein Höhepunkt des Jahres war die Fahrt des Connecting Europe Express durch ganz Europa, die die Anziehungskraft und das Potenzial des europäischen Eisenbahnsektors herausgestellt hat. Dank dieser Reise hat sich auch bestätigt, dass mehr getan werden muss, damit die Schiene bei der grünen Wende die ihr gebührende Rolle spielen kann. Die Kommission hat im Dezember einen Aktionsplan zur Förderung des Schienenpersonenverkehrs auf grenzüberschreitenden Fernstrecken angenommen und erarbeitet zurzeit neue Vorschriften über Korridore für den Schienengüterverkehr (siehe auch „Q & A: Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“). Dies trägt dazu bei, den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger zu machen, indem das Kapazitätsmanagement der Schieneninfrastruktur verbessert und die Nutzung der bestehenden Schieneninfrastruktur maximiert werden, was die laufenden Bemühungen der Eisenbahnbranche um eine Verbesserung von Geschwindigkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Schienengüterverkehrs ergänzt.

Adina Vălean applaudiert vor einem Zug mit dem Logo „Connecting Europe Express“.
Adina Vălean, Europäische Kommissarin für Verkehr, vor dem Connecting Europe Express, Bukarest (Rumänien), 17. September 2021.

Im Dezember hat die Kommission Vorschläge für überarbeitete Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz, eine überarbeitete Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme und einen neuen EU-Rahmen für urbane Mobilität vorgelegt.

Das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) ist ein EU-weites Netz von Schienen, Binnenwasserstraßen, kurzen Seeverkehrsstrecken und Straßen. Es verbindet große Städte, Häfen, Flughäfen und Terminals und ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung, da es einen effizienten Güter- und Personenverkehr gewährleistet. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird das Netz grüner, effizienter und resilienter gestaltet.

Intelligente Mobilität macht den Verkehr sicherer und nachhaltiger. Bei der Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme wird auf neue Optionen für die Mobilität im Straßenverkehr, Mobilitäts-Apps und die vernetzte und automatisierte Mobilität eingegangen. Die überarbeitete Richtlinie wird die schnellere Einführung neuer intelligenter Dienste fördern, indem bestimmte wichtige Straßen-, Reise- und Verkehrsdaten – z. B. über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrspläne und Straßenbauarbeiten – in digitalem Format bereitgestellt werden.

Der Vorschlag für den neuen Rahmen für urbane Mobilität geht einige der durch die intensive Mobilität in Städten bedingten Herausforderungen an, darunter auch Staus, Lärm und Abgase, zum Vorteil der Verkehrsteilnehmer und der Bevölkerung in Städten.

Sauberere und sicherere Fahrzeuge

Auf Pkw und Transporter entfallen zusammen rund 15 % der CO2-Emissionen in der EU. Deshalb ist die Zusammenarbeit dieser Sektoren von grundlegender Bedeutung für die Erreichung der EU-Emissionsreduktionsziele. Wir brauchen ehrgeizigere CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und Transporter, damit die Zahl emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge auf den europäischen Straßen steigt. Als Teil des Pakets zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals hat die Kommission im Juli vorgeschlagen, ehrgeizigere CO2-Emissionsziele für neue Pkw und Transporter einzuführen, die ab 2030 gelten:

  • Pkw – Senkung der Emissionen bis 2030 um 55 %,
  • Transporter – Senkung der Emissionen bis 2030 um 50 % und
  • Neuwagen – Senkung der Emissionen bis 2035 auf null.
Ursula von der Leyen und Kaja Kallas sitzen nebeneinander und schauen in die Kamera.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission (links), und Kaja Kallas, Ministerpräsidentin von Estland, in einem selbstfahrenden Bus, Tallinn (Estland), 5. Oktober 2021.

Um die Anstrengungen für eine umweltfreundlichere europäische Verkehrsflotte zu unterstützen, hat die Kommission eine Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorgeschlagen, damit es in allen Mitgliedstaaten ausreichende öffentliche Lade- und Tankmöglichkeiten gibt, die den Bedarf einer wachsenden Flotte emissionsfreier Autos und Lkw decken. Die Verordnung würde auch gewährleisten, dass es unionsweit entlang wichtiger Verkehrskorridore in festen Abständen Ladeinfrastrukturen gibt, sodass Fahrer ihre Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge überall in der EU aufladen bzw. auftanken können. Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung werden auch Flugzeuge und Schiffe in großen Flughäfen und Häfen Zugang zu Strom haben.

Global handeln

Die Karte zeigt den Temperaturunterschied zwischen 2021 und dem Durchschnitt des Zeitraums 1991 bis 2020.
Lufttemperatur in einer Höhe von 2 Metern für 2021 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1991-2020.

Die größten Temperaturanstiege (um mehr als 3 Grad) wurden in Nordamerika, Ostasien, dem Nahen Osten und Nordafrika sowie in den Südamerika nächstgelegenen antarktischen Regionen verzeichnet.

Die COP26-Klimakonferenz fand vom 1. bis 13. November in Glasgow statt. Zu Beginn der Konferenz steckte die EU die folgenden drei Ziele:

  • Einholung von Zusagen zur Emissionsverringerung noch in diesem Jahrzehnt, damit das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu beschränken, erreichbar bleibt,
  • Erreichung des Ziels, Entwicklungs- und gefährdeten Ländern jährlich 100 Mrd. US-Dollar für den Klimaschutz bereitzustellen,
  • Einigung über das Regelwerk zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris.

Bei allen drei Zielen wurden Fortschritte erzielt.

Im Rahmen des Übereinkommens von Paris haben sich 195 Länder das Ziel gesteckt, die Erderwärmung im Schnitt auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und möglichst nahe bei 1,5 °C zu halten. Vor der COP26 hatte ein Anstieg auf gefährliche 2,7 °C gedroht. Ausgehend von den neuen Ankündigungen auf der Konferenz schätzen Experten, dass die Erderwärmung sich nun wahrscheinlich zwischen 1,8 °C und 2,4 °C bewegen dürfte. In den Schlussfolgerungen der Konferenz haben die Vertragsparteien vereinbart, dass sie die Zusagen erforderlichenfalls bis Ende 2022 anpassen, um die Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu begrenzen, und so die ehrgeizigste Zielvorgabe des Übereinkommens von Paris einhalten.

Frans Timmermans spricht bei einem Rundtischgespräch vor einer Gruppe junger Aktivistinnen und Aktivisten, die Masken tragen.
Frans Timmermans, für den europäischen Grünen Deal zuständiger Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, brieft Jugendvertreter über die COP26-Verhandlungen im Pavillon der Kommission, Glasgow (Vereinigtes Königreich), 8. November 2021.

Um diesen Versprechen nachzukommen, verständigten sich die COP26-Teilnehmer zum ersten Mal darauf, die Bemühungen um den Ausstieg aus der Kohleverstromung ohne CO2-Abscheidung und -speicherung und die Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe zu beschleunigen, und räumten ein, dass für einen gerechten Übergang Unterstützung erforderlich ist.

Auf der COP26 wurden auch die technischen Verhandlungen über das Regelwerk zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris abgeschlossen, in dem die Anforderungen für alle Vertragsparteien festgelegt sind, die Fortschritte bei der Annäherung an ihre Emissionsminderungsziele zu verfolgen. In dem Regelwerk wird auch dargelegt, wie internationale CO2-Märkte funktionieren werden, um die weitere globale Zusammenarbeit bei der Emissionsminderung zu unterstützen.

Im Bereich der Klimaschutzfinanzierung vereinbarten die Industrieländer, den gemeinsamen Anteil der Unterstützung, die anderen Länder für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewährt wird, innerhalb des Ziels von 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr für den Zeitraum 2021-2025 zu verdoppeln, und das Ziel, ihnen 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr zur Verfügung zu stellen, so bald wie möglich zu erreichen. Die Konferenzteilnehmer sagten außerdem zu, über eine langfristige Klimaschutzfinanzierung nach 2025 zu verhandeln. Auf der Konferenz wurde ferner beschlossen, einen Dialog zwischen den Vertragsparteien, Interessenträgern und einschlägigen Organisationen aufzunehmen, um Maßnahmen zur Abwendung, Minimierung und Bewältigung von Schäden infolge des Klimawandels zu unterstützen.

Die EU war auch an den folgenden Ankündigungen auf der COP26 beteiligt.

  • Der Global Methane Pledge wurde von der EU und den USA initiiert und ist ein globaler Pakt zur Reduzierung der Methanemissionen. Mehr als 100 Länder, auf die 70 % der Weltwirtschaft und knapp die Hälfte der vom Menschen verursachten Methanemissionen entfallen, haben sich jetzt dem kollektiven Ziel angeschlossen, die weltweiten Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 % gegenüber 2020 zu senken.
  • Die EU will über einen Zeitraum von fünf Jahren 1 Mrd. Euro für den Global Forests Finance Pledge bereitstellen. Die EU wird Partnerländern dabei helfen, Wälder in der ganzen Welt zu schützen, wiederherzustellen und nachhaltig zu bewirtschaften. Mehr als 100 Staats- und Regierungschefs aus Ländern, auf die rund 85 % der Wälder der Welt entfallen, versprachen, die Entwaldung bis 2030 einzustellen und umzukehren.
  • Die EU ist zusammen mit Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten eine Partnerschaft für eine gerechte Energiewende mit Südafrika eingegangen, um die Dekarbonisierung der südafrikanischen Wirtschaft mit Schwerpunkt auf dem Elektrizitätssystem zu beschleunigen. Mit einer ersten Mittelbindung von 8,5 Mrd. US-Dollar (rund 7,4 Mrd. Euro für die erste Phase der Finanzierung) wird die Partnerschaft Südafrika dabei helfen, die ehrgeizigen Emissionsziele zu erreichen, die sich das Land in seinem aktualisierten national festgelegten Beitrag gesteckt hat.
  • Die EU kündigte eine Zuwendung in Höhe von 100 Mio. Euro für den Anpassungsfonds der Vereinten Nationen an und steuert damit den weitaus größten Anteil zu der Rekordsumme von 351,6 Mio. US-Dollar bei.
  • Im Rahmen einer von der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und dem Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ geschlossenen Partnerschaft werden zwischen 2022 und 2026 bis zu 820 Mio. EUR (1 Mrd. USD) mobilisiert, um die Einführung und Vermarktung innovativer Technologien zu beschleunigen, die zur Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Klimaziele der EU für 2030 beitragen werden. Jeder Euro aus öffentlichen Mitteln dürfte 3 Euro an privaten Mitteln mobilisieren. Investiert wird in vielversprechende EU-basierte Projekte in den vier Sektoren sauberer Wasserstoff, nachhaltige Flugkraftstoffe, CO2-Abscheidung aus der Luft und Energiespeicherung über lange Zeiträume.

Es muss noch viel getan werden, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Die EU wird sich nun daranmachen, den Versprechen von Glasgow so schnell wie möglich nachzukommen, und die Arbeit mit ihren internationalen Partnern zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris fortsetzen.

UN-Biodiversitätskonferenz

Anlässlich ihrer virtuellen Teilnahme an der Davos-Agenda – einer Online-Veranstaltung, zu der sich führende Vertreter von Unternehmen, Regierungen, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft versammelten – sagte Präsidentin von der Leyen am 26. Januar 2021, dass der UN-Biodiversitätsgipfel in Kunming, China, „für die Biodiversität das sein muss, was die COP21 für das Klima war. Denn wir brauchen ein Biodiversitätsabkommen nach dem Vorbild des Übereinkommens von Paris.“ Auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP15) in Kunming führt die EU die Bemühungen an und arbeitet mit gleich gesinnten Partnern zusammen, um Einigung über einen ehrgeizigen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 zu erzielen, damit der Verlust an Pflanzen, Tieren und Ökosystemen der Erde aufgehalten und umgekehrt wird. Der erste Teil dieses Gipfels fand im Oktober 2021 statt und ließ ein starkes Engagement in der ganzen Welt erkennen sowie ein zunehmendes Bewusstsein dafür, dass die Umweltkrise dringend angegangen werden muss. Die Erklärung von Kunming muss nun in ein konkretes Übereinkommen münden, das während des zweiten Teils der Konferenz im Frühjahr 2022 angenommen werden soll.

Die Grüne Allianz EU-Japan

Im Juni kündigten die EU und Japan ihre Absicht an, eine Grüne Allianz zu gründen, um den Übergang ihrer Volkswirtschaften zu klimaneutralen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaften zu beschleunigen. Sowohl Japan als auch die EU wollen bis 2050 klimaneutral werden. Dies ist die erste Grüne Allianz für die EU, und die verstärkte Zusammenarbeit mit Japan wird der EU dabei helfen, ein globales Bündnis für Treibhausgasneutralität zu bilden.

Nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch

Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der 2020 angenommen wurde, ist ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals. Dieser Plan bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten – vom Design und der Herstellung bis zum Verbrauch, zur Reparatur, Wiederverwendung und zum Recycling –, um Ressourcen wieder in die Wirtschaft zurückzuführen und letztendlich unsere Produktionsweise und unser Konsumverhalten zu ändern.

Die Kommission hat konkrete Maßnahmen ergriffen, damit die EU ihre Abfallproblematik nicht mehr in Nicht-EU-Länder verlagert. Der Vorschlag vom November für eine tief greifende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen wird der Kreislaufwirtschaft sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU auf verschiedene Weise zugutekommen.

  • Erstens wird der Vorschlag das Funktionieren des EU-Binnenmarkts für zum Recycling und zur Wiederverwendung bestimmte Abfälle verbessern, um den Markt für Sekundärmaterialien und die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln (Verbringung innerhalb der EU).
  • Zweitens wird die Ausfuhr von Abfällen verringert und sichergestellt, dass Abfälle nur dann in Länder außerhalb der EU verbracht werden, wenn sie in den Bestimmungsländern umweltverträglich bewirtschaftet werden.
  • Drittens wird mit dem Vorschlag gegen die illegale Verbringung von Abfällen vorgegangen, indem das Durchsetzungs- und Sanktionssystem verbessert und die Transparenz bei der Abfallzuführung erhöht werden.

Die Kommission hat Grenzwerte für persistente organische Schadstoffe in Abfällen vorgeschlagen, um Emissionen zu vermeiden oder zu minimieren. Dadurch werden saubere Materialkreisläufe gewährleistet und das Vertrauen in die Märkte für Sekundärrohstoffe und die Produkte sichergestellt, in denen diese verwendet werden. Durch diese Grenzwerte wird auch ein Höchstmaß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleistet.

Nachhaltige Lebensmittelsysteme

Im Juli hat die Kommission gemeinsam mit 65 Interessenträgern aus der Industrie den EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken in der Lebensmittelversorgung auf den Weg gebracht, der in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ angekündigt worden war. Mit dem Kodex werden zwei Ziele verfolgt: Die EU-Verbände sollen ihre Mitglieder dazu anregen, spezifische Ziele und Vorgaben einzuhalten und bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Nachhaltigkeitswende erfolgreich zu bewerkstelligen. Außerdem sollen Vorreiterunternehmen ehrgeizige Verpflichtungen in Bereichen wie Tierwohl, Verringerung des Zucker- und Salzgehalts und Senkung der Treibhausgasemissionen eingehen.

Die EU leistete zudem einen wichtigen Beitrag zum ersten Weltgipfel der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen, der im September von VN-Generalsekretär António Guterres einberufen wurde. Dabei wurden eine Handlungsbekundung, Pfade zur Transformation der Lebensmittelsysteme und mehr als 30 Aktionsbündnisse vereinbart. Die Kommission trägt zu den Transformationspfaden bei und wird sich aktiv an mehreren Aktionsbündnissen beteiligen. Alle zwei Jahre wird ein globales Treffen stattfinden, um die Fortschritte zu überprüfen.

Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Gebiete

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2023-2027 wurde am 2. Dezember 2021 angenommen. Die sekundärrechtlichen Vorschriften über die Umsetzung der neuen GAP werden Anfang 2022 verabschiedet. Die neue GAP wird grüner, gerechter und flexibler sein, stärker auf Innovation ausgerichtet werden und gleichzeitig die Ernährungssicherheit in der EU gewährleisten. Sie wird entscheidend zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und der dazugehörigen Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie beitragen. Bis Ende des Jahres 2021 hatten die meisten Mitgliedstaaten ihre Strategiepläne für die Umsetzung der neuen GAP auf nationaler Ebene vorgelegt. Die Kommission wird die Pläne bewerten und dabei berücksichtigen, wie sie zu den in den beiden Strategien festgelegten Zielen für 2030 beitragen. Nach der Genehmigung durch die Kommission gelten die Pläne ab 2023.

Dubravka Šuica auf einem Podium vor einem Plakat, das die langfristige Vision für ländliche Gebiete der EU veranschaulicht.
Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für Demokratie und Demografie, bei einer Rede zur Einführung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU, Brüssel (Belgien), 30. Juni 2021.

Ländliche Gebiete machen 83 % des EU-Gebiets aus und 30 % der EU-Bevölkerung leben dort. In der im Juni auf den Weg gebrachten langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU werden die sozioökonomischen Herausforderungen bei der Verwirklichung stärkerer, vernetzter, resilienter und florierender ländlicher Gebiete bis 2040 beleuchtet. Diese Gebiete tragen entscheidend zu den Nachhaltigkeitszielen der EU bei, da sie die Ernährungssicherheit gewährleisten, nachhaltige Rohstoffe bereitstellen, die Wasserqualität und die biologische Vielfalt verbessern und als CO2-Senken fungieren. Ziel der Vision ist es, die ländlichen Gebiete neu zu beleben und die Entwicklung im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, den sektorspezifischen EU-Strategien, dem Aufbauinstrument NextGenerationEU, der Territorialen Agenda 2030 und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu überdenken und gleichzeitig negativen demografischen Trends entgegenzuwirken.

Zusammen mit den lokalen, regionalen und nationalen Behörden wird die Vision unter anderem die intelligente Spezialisierung, den Umweltschutz, eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, die Digitalisierung und soziale Inklusion vorantreiben.

Im Dezember hat die Kommission eine Mitteilung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen angenommen, in der dargelegt wird, wie mehr CO2 aus der Atmosphäre abgebaut werden kann. Um die Auswirkungen ihrer CO2-Emissionen auszugleichen, muss die EU ihre Abhängigkeit von fossilem Kohlenstoff drastisch verringern, die klimaeffiziente Landwirtschaft ausbauen, um mehr Kohlenstoff in der Natur zu speichern, und industrielle Lösungen fördern, um CO2 nachhaltig und nachprüfbar zu entfernen und zu recyceln. In der Mitteilung werden kurz- bis mittelfristige Initiativen zur klimaeffizienten Landwirtschaft vorgestellt, um Landbewirtschafter stärker für Kohlenstoffbindung und den Schutz der biologischen Vielfalt zu entlohnen. Bis Ende 2022 wird die Kommission einen EU-Rechtsrahmen für die Zertifizierung des CO2-Abbaus vorschlagen.

Die Karte zeigt den prozentualen Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen in der EU und das Ziel des europäischen Grünen Deals.

8,5 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU werden ökologisch bewirtschaftet. Mit dem europäischen Grünen Deal will die EU diesen Anteil bis 2030 auf 25 % erhöhen. Die Prozentsätze für die einzelnen Mitgliedstaaten stellen sich wie folgt dar: Belgien 6,9 %, Bulgarien 2,3 %, Tschechien 15,2 %, Dänemark 10,9 %, Deutschland 7,7 %, Estland 22,3 %, Irland 1,6 %, Griechenland 10,3 %, Spanien 9,7 %, Frankreich 7,7 %, Kroatien 6,9 %, Italien 15,2 %, Zypern 5,0 %, Lettland 14,8 %, Litauen 8,1 %, Luxemburg 4,4 %, Ungarn 5,6 %, Malta 0,5 %, Niederlande 3,7 %, Österreich 25,3 %, Polen 3,5 %, Portugal 8,2 %, Rumänien 2,9 %, Slowenien 10,3 %, Slowakei 10,3 %, Finnland 13,5 %, Schweden 20,4 %.

Im März nahm die Kommission einen Aktionsplan zur Förderung der Bio-Produktion in der EU an. Mit dem Plan soll zum Ziel des europäischen Grünen Deals beigetragen werden, bis 2030 ein Viertel der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch/biologisch zu bewirtschaften und die ökologische/biologische Aquakultur erheblich auszubauen. Zu diesem Zweck soll die Verbrauchernachfrage stimuliert, die Produktion und das Angebot an ökologischen/biologischen Erzeugnissen gesteigert und die Nachhaltigkeit des Sektors erhöht werden.

Janusz Wojciechowski auf einem Podium vor einem Plakat über den EU-Bio-Tag.
Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft, auf dem EU-Bio-Tag, Brüssel (Belgien), 23. September 2021.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, im Rahmen der neuen GAP und der nationalen Aktionspläne Ziele festzulegen und Maßnahmen für die ökologische/biologische Produktion zu unterstützen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, im Zuge der Überarbeitung der nationalen Strategiepläne für die Aquakultur die Ankurbelung der ökologischen/biologischen Aquakulturproduktion in diese Pläne aufzunehmen. Innovation, Forschung und der Austausch bewährter Verfahren werden in der EU erheblich vorangetrieben, um eine nachhaltige Expansion der ökologischen Landwirtschaft zu unterstützen. Die ökologische/biologische Aquakultur kann auch aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2021-2027 gefördert werden.

Die COVID-19-Krise hat gezeigt, wie widerstandsfähig der EU-Agrar- und Lebensmittelsektor ist. Durch das Tätigwerden der EU wurde sichergestellt, dass die Lebensmittelversorgungsketten weiterhin funktionierten und die Gesundheitskrise nicht durch Lebensmittelengpässe verschärft wurde. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung auf die Lebensmittelproduktion sowie der Risiken im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit, Cyberbedrohungen oder geopolitischen Veränderungen, die das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette gefährden, verabschiedete die Kommission im November einen Notfallplan für die Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit in Krisenzeiten, wie bereits in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorgesehen. Dieser Plan beruht auf der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren der Lebensmittelkette, um die Vorsorge in Krisenzeiten zu gewährleisten.

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

Über den 2021 eingerichteten Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds wird die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik, der Meerespolitik und der Agenda für die internationale Meerespolitik gefördert. Mit dem Fonds werden die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Meeresressourcen und die Entwicklung einer widerstandsfähigen blauen Wirtschaft gefördert. Die EU ist weltweit auf den Ozeanen tätig und erzeugt große Mengen an Fisch und Meeresfrüchten, weshalb sie bestrebt ist, die Ozeane und ihre Ressourcen zu schützen und nachhaltig zu nutzen, um die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln, die Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft und die Existenzgrundlagen der Küstengemeinden zu gewährleisten. Der Fonds trägt auch zur Verwirklichung des UN-Nachhaltigkeitsziels Nr. 14 („Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“) und zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals bei.

Die Unterstützung aus dem Fonds ist insbesondere auf innovative Projekte ausgerichtet, die Folgendes erleichtern: den Übergang zu einer nachhaltigen und CO2-armen Fischerei, den Schutz der biologischen Vielfalt der Meere, die Versorgung mit hochwertigen und gesunden Meereserzeugnissen, die wirtschaftliche und soziale Vitalität der Küstengemeinden, bessere Qualifikationen und Arbeitsbedingungen im Fischerei- und Aquakultursektor und die internationale Zusammenarbeit für gesunde, sichere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane. Das Gesamtbudget für den Zeitraum 2021-2027 beläuft sich auf 6,1 Mrd. EUR.

Die blaue Wirtschaft

Die blaue Wirtschaft der EU, die alle mit Ozeanen, Meeren und Küsten verbundenen Industriezweige und Sektoren umfasst, ist von grundlegender Bedeutung für den europäischen Grünen Deal und den Aufbauplan für Europa. Der neue Ansatz der EU für eine nachhaltige blaue Wirtschaft ist ein unverzichtbares Element für die Verwirklichung der EU-Umwelt- und -Klimaziele. Zur Erreichung dieser Ziele werden die Entwicklung erneuerbarer Meeresenergie, die Dekarbonisierung des Seeverkehrs und die umweltfreundlichere Gestaltung von Häfen gefördert, Leitlinien für eine nachhaltige Aquakultur eingeführt und die Normen für die Konstruktion von Fanggeräten, das Recycling von Schiffen und die Stilllegung von Offshore-Plattformen überarbeitet.

Die Infografik zeigt Daten über Meeresschutzgebiete und erneuerbare Offshore-Energie.
Die Dekarbonisierung des Seeverkehrs und der Fischerei wird die Treibhausgasemissionen, die Luft- und Wasserverschmutzung und den Unterwasserlärm verringern. Die Meeresenergie ist unbegrenzt und kann ohne Treibhausgasemissionen genutzt werden. Dadurch wird die erneuerbare Offshore-Energie zu einem Eckpfeiler der Energiewende in der EU.

Bis 2030 werden 30 % der Meere der EU Schutzgebiete sein. Derzeit sind Offshore-Energieanlagen in der Lage, 12 Gigawatt an erneuerbarer Energie zu erzeugen. Das Ziel für 2050 besteht darin, diese Kapazität auf 300 Gigawatt zu erhöhen.

Darüber hinaus werden neue grüne Infrastruktureinrichtungen in Küstengebieten dazu beitragen, die biologische Vielfalt und die Landschaften zu erhalten, und gleichzeitig dem Tourismus und der Küstenwirtschaft zugutekommen. Der neue Ansatz sorgt für Kohärenz zwischen den verschiedenen Sektoren der blauen Wirtschaft erleichtert deren Koexistenz und schafft Synergien im Meeresraum. Darüber hinaus werden Investitionen in Forschung, Kompetenzen und Innovation gefördert.

Virginijus Sinkevičius in Arbeitskleidung auf einem Fischerboot, während ein Fischer einen Fang hochhält.
Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, bei einem Besuch der Fischereigenossenschaft Åland, Mariehamn (Finnland), 30. August 2021.

Internationale Zusammenarbeit

Die Europäische Union hat den Ehrgeiz und das Know-how, um beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft weltweit eine Führungsrolle zu übernehmen. Sie arbeitete mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung zusammen, um am 21. Februar die Globale Allianz für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ins Leben zu rufen. Mithilfe der Allianz sollen ein weltweit gerechter Übergang zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt, die Ressourcen gerechter verteilt und ein nachhaltiger Verbrauch und eine nachhaltige Produktion sichergestellt werden. Die Allianz basiert auf vorherigen internationalen Bemühungen und betont die Vorreiterrolle der EU beim grünen Wandel.

Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks

Die Verbesserung der Umweltleistung von Produkten und Organisationen ist ein wesentlicher Bestandteil des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und zudem erforderlich, um andere Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Im Dezember nahm die Kommission eine Empfehlung zur Anwendung gemeinsamer Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks zur Messung und Kommunikation der Umweltleistung von Produkten und Organisationen an. Diese Methode wird vielen Menschen und Organisationen helfen, die an Entscheidungsfindungsprozessen im Umweltbereich beteiligt sind.

Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt

Die Null-Schadstoff-Vision für 2050

Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden wird so weit reduziert, dass für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr besteht. So entsteht eine schadstofffreie Umwelt.

Warum brauchen wir einen Null-Schadstoff-Aktionsplan?

  • In der EU ist jeder achte Todesfall pro Jahr auf Schadstoffe in der Umwelt zurückzuführen.
  • Schadstoffe in der Umwelt können Krebs, koronare Herzerkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, psychische und neurologische Erkrankungen, Diabetes und andere Krankheiten verursachen.
  • Am stärksten gefährdet sind schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, die dadurch weiteren Benachteiligungen ausgesetzt sind.
  • Die Umweltverschmutzung ist eine der fünf Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt.
  • Über 1 Million der schätzungsweise 8 Millionen Pflanzen- und Tierarten auf der Erde sind durch Umweltverschmutzung gefährdet.
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Der Null-Schadstoff-Aktionsplan – Etappenziele bis 2030

  • Luft: Senkung der durch Luftschadstoffe verursachten vorzeitigen Todesfälle um mehr als 55 %.
  • Wasser: Verringerung von Abfällen und Plastikmüll im Meer um 50 % und des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks um 30 %.
  • Boden: Verminderung von Nährstoffverlusten und des Einsatzes chemischer Pestizide um 50 %.
  • Biologische Vielfalt: Verringerung der Anzahl der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden, um 25 %.
  • Lärm: Verringerung des Anteils der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 %.
  • Abfall: Erhebliche Reduzierung des gesamten Abfallaufkommens sowie des Restmülls um 50 %.

Im Mai nahm die Kommission den Null-Schadstoff-Aktionsplan an, um bis 2050 das Null-Schadstoff-Ziel zu erreichen. Konkret bedeutet dies, die Schadstoffbelastung auf ein Niveau zu senken, das nicht schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme ist. In dem Aktionsplan werden alle einschlägigen EU-Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, der Meeresverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Verschmutzung durch Konsumgüter zusammengefasst. Gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen hat die Kommission am 16. Dezember die Null-Schadstoff-Plattform der Interessenträger ins Leben gerufen, um Menschen mit verschiedenen Hintergründen und aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammenzubringen, um diese miteinander verflochtenen Herausforderungen anzugehen.

Im Laufe des Jahres 2021 hat die Kommission mehrere der 80 Maßnahmen umgesetzt, die in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit 2020 angekündigt wurden. Zudem wurde ein Rundtischtreffen auf hohem Niveau ins Leben gerufen, um die Ziele der Strategie im Dialog mit den betreffenden Akteuren zu erreichen. Um sicherzustellen, dass die schädlichsten Chemikalien nicht mehr in Konsumgütern verwendet werden, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist, überarbeitet die Kommission die Rechtsvorschriften und legt Kriterien für „wesentliche Verwendungszwecke“ von Chemikalien fest. Durch Horizont Europa, LIFE, die Aufbau- und Resilienzfazilität, die Kohäsionsfonds und InvestEU wurden Finanzierungsmöglichkeiten für die Erforschung der Auswirkungen von Chemikalien auf die Gesundheit sowie für den Übergang zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien geschaffen.

Im jüngsten Bericht der Europäischen Umweltagentur „Luftqualität in Europa 2021“ vom Dezember wurde festgestellt, dass die Luftverschmutzung trotz Verbesserungen nach wie vor ein großes Gesundheitsrisiko für die Menschen in Europa darstellt. Ebenso wurde in dem Bericht „Zweiter Ausblick zur Entwicklung der Luftqualität“ hervorgehoben, dass durch die vollständige Umsetzung von Luftreinhaltungs- und Klimaschutzmaßnahmen vorzeitige Todesfälle aufgrund von Luftverschmutzung im Jahr 2030 im Vergleich zu 2005 um 55 % gesenkt werden könnten. In dem Bericht wird auch betont, dass mehr getan werden könnte, da nach wie vor zahlreiche Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung umgesetzt werden könnten, die mehr Nutzen bringen als Kosten für die Gesellschaft verursachen.

DAS KUNSTSTOFFPROBLEM IN ZAHLEN

80-85 % der Abfälle, die an Strände in der EU gespült werden, sind aus Kunststoff.

50 % der Meeresabfälle in der EU bestehen aus Einwegkunststoffartikeln.

27 % sind kunststoffhaltige Fanggeräte.

Kunststoffe verursachen in den globalen Meeresökosystemen jedes Jahr Schäden in Höhe von 13 Mrd. EUR.

Schätzungen zufolge gehen dem Tourismus und den Küstenregionen in der EU aufgrund der Plastikverschmutzung jährlich 630 Mio. EUR verloren.

In der EU-Fischereiindustrie verursacht Kunststoff jedes Jahr einen Schaden von schätzungsweise 300 Mio. EUR.

Erwartete Auswirkungen

Verringerung der Vermüllung mit den zehn wichtigsten Einwegkunststoffartikeln um über 50 %.

Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr.

Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. EUR belaufen würden.

Einsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Höhe von 6,5 Mrd. EUR pro Jahr durch geringere Ausgaben für Wegwerfartikel.

Nein!

Einwegkunststoffartikel, die bis 2021 verboten werden:

Besteck

Teller

Trinkhalme

Rühr­stäb­chen

Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Polystyrol (einschließlich Deckeln)

Wattestäbchen und Luftballonstäbe

alle Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff (häufig für Einkaufstüten verwendet)

Ja!

  • 2021 Deutliche Kennzeichnung von Bechern, Feuchttüchern, Damenbinden, Tampons und Applikatoren sowie Tabakprodukten mit Filtern mit folgenden Informationen: Hinweis, dass der Artikel Kunststoff enthält, empfohlene Entsorgung und Umweltrisiken.
  • 2024 Deckel und Verschlüsse von Getränkebehältern und Flaschen, deren Fassungsvermögen bis zu 3 Liter beträgt, müssen am Behältnis befestigt sein.
  • 2025 Kunststoffflaschen müssen zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen.

    77 % der Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern werden getrennt gesammelt.

  • 2026 Die EU-Länder sorgen für eine ehrgeizige und dauerhafte Senkung des Verbrauchs von Einweg-Kunststoffbechern (einschließlich Deckeln/Verschlüssen) und Einweg-Lebensmittelverpackungen gegenüber 2022.
  • 2029 90 % der Kunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern werden getrennt gesammelt.
  • 2030 Kunststoffflaschen müssen zu mindestens 30 % aus recyceltem Kunststoff bestehen.

Plastikmüll sammelt sich in Meeren, Ozeanen und an Stränden in der EU und weltweit an. Die EU bekämpft diese Verschmutzung durch Kunststoffe. Die EU-Vorschriften für Einwegkunststoffartikel zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte zu vermeiden und zu verringern, indem Teller, Besteck, Trinkhalme, Luftballonstäbe und Wattestäbchen aus Einwegkunststoff sowie Becher und Lebensmittel- und Getränkebehälter aus geschäumtem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff auf dem EU-Markt verboten werden. Um die Verschmutzung durch Kunststoffe und Kunststoffabfälle zu verringern, fördert die EU das Recycling. Die Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft mit 300 relevanten Interessenträgern hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in der EU bis 2025 mindestens 10 Millionen Tonnen recycelter Kunststoffe in neuen Produkten verwendet werden.

Strafrechtlicher Schutz der Umwelt

Im Dezember nahm die Kommission einen Vorschlag zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt an und erfüllt damit eine wichtige Zusage des europäischen Grünen Deals. Der Vorschlag zielt darauf ab, den Umweltschutz wirksamer zu gestalten, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. So werden neue Umweltstraftatbestände definiert, ein Mindeststrafmaß festgelegt und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung gestärkt. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Personen zu unterstützen, die Umweltstraftaten melden und die mit den Durchsetzungsstellen kooperieren. Dieser Vorschlag wird zum Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen sowie der öffentlichen Gesundheit und des Wohlergehens der Bevölkerung beitragen.

Internationale Initiative zum Schutz von Korallenriffen

Im Februar 2021 trat die EU der Internationalen Initiative für Korallenriffe bei. So kann die EU die Grundsätze der Agenda für die internationale Meerespolitik befolgen und gleichzeitig Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und ihr Engagement für den Schutz der biologischen Vielfalt intensivieren. Im Rahmen ihrer Aktivitäten für die Initiative verfolgt die EU das Ziel, empfindliche Meeresökosysteme in Zusammenarbeit mit anderen gleich gesinnten Organisationen und Ländern zu schützen. Zu den Tätigkeiten gehören die Übernahme bewährter Verfahren zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Korallenriffen und den damit verbundenen Ökosystemen, der Aufbau von Kapazitäten und die Sensibilisierung.

Wälder

Die Wälder überall auf der Welt werden in alarmierender Geschwindigkeit geschädigt und zerstört. Rund 80 % der weltweiten Entwaldung werden durch eine expandierende Landwirtschaft verursacht. Zudem werden bestimmte Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee, die auch von der EU importiert werden, mit der weltweiten Entwaldung in Verbindung gebracht. Mit einem im November angenommenen Gesetzgebungsvorschlag zum Verbot von mittels Entwaldung gewonnenen Rohstoffen auf dem EU-Markt will die Kommission den Beitrag der EU zur Entwaldung und Waldschädigung weltweit minimieren und den Verbrauch von Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU fördern.

Der Konsum von Rindfleisch, Palmöl, Sojabohnen, Kakao und Kaffee sowie der Holzverbrauch in der EU treiben die Entwaldung und die Waldschädigung weltweit voran. Dem will die EU entgegenwirken, indem Rohstoffe und Produkte, die zur Entwaldung beitragen, nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen.

© Avigator Fortuner/Shutterstock.com

In 1,2 Mio. Antworten auf eine öffentliche Konsultation hat eine breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung und Waldschädigung befürwortet.

Entwaldung und Waldschädigung treiben die globale Erwärmung und den Verlust an biologischer Vielfalt stark voran. 23 % der Treibhausgasemissionen stammen aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und anderen Formen der Landnutzung.

Die neue Entwaldungsverordnung wird

gewährleisten, dass die gelisteten Produkte, die die Bürgerinnen und Bürger der EU kaufen, verwenden und konsumieren, nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen;

die in die Atmosphäre freigesetzten CO2-Emissionen aus Verbrauch und Produktion relevanter Rohstoffe in der EU um mindestens 32 Mio. Tonnen pro Jahr reduzieren; dadurch werden jährlich mindestens 3,2 Mrd. EUR eingespart, und der Beitrag der Wälder zur Eindämmung des Klimawandels wird verstärkt;

die illegale Entwaldung und Waldschädigung sowie jegliche Entwaldung infolge der Ausdehnung der Landwirtschaft aufgrund der Produktion von Rohstoffen bekämpfen.

Die neue EU-Waldstrategie für 2030, die im Juli angenommen wurde, wird zur Verwirklichung der Biodiversitäts- und Klimaziele der EU beitragen. Mit der Strategie wird die zentrale und multifunktionale Rolle der Wälder und der Beitrag der Forstwirtinnen und -wirte sowie der forstbasierten Wertschöpfungskette zur Verwirklichung einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erhaltung lebendiger und florierender ländlicher Gebiete anerkannt. Die Strategie enthält eine Vision und konkrete Initiativen zur Verbesserung der Quantität und Qualität der Wälder in der EU und zur Investition in Forschung und Innovation als Zugpferde des Wandels. Auch wird die Zusage gemacht, bis 2030 3 Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen.

In gesunden und artenreichen Wäldern ist zudem das Risiko von Waldbränden, die auch diesen Sommer wieder in mehreren Regionen Europas verheerende Schäden angerichtet haben, deutlich geringer. Die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsbemühungen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens zur Bekämpfung von Waldbränden sind ein integraler Bestandteil der EU-Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur. Die Kommission hat die Kapazitäten der EU zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft weiter ausgebaut, um nationale Engpässe bei der Waldbrandbekämpfung auszugleichen. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission im März 2021 neue Leitlinien zur landbasierten Waldbrandprävention und zu wirksamen Bewältigungsmaßnahmen.

Bodenstrategie

Böden beherbergen ein Viertel der biologischen Vielfalt auf der Erde und müssen bis 2050 eine Weltbevölkerung von fast 10 Milliarden Menschen ernähren. In der EU verschlechtert sich ihr Zustand jedoch immer mehr. Im November verabschiedete die Kommission eine EU-Bodenstrategie für 2030 sowie eine Mission im Bereich Bodengesundheit und Lebensmittel im Rahmen von Horizont Europa, um die Böden wiederherzustellen und die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen, wobei sie die Schlüsselrolle der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe anerkennt.

Gesunde Böden sind eine wesentliche Voraussetzung für Klimaneutralität, eine saubere Kreislaufwirtschaft, die Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt, die Versorgung mit gesunden Lebensmitteln, den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Eindämmung von Wüstenbildung und Bodendegradation.

Die neue EU-Bodenstrategie

gibt einen Rahmen und konkrete Maßnahmen für Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Böden vor – in Zusammenwirkung mit anderen Strategien des europäischen Grünen Deals;

legt eine Vision und Ziele für gesunde Böden bis 2050 mit konkreten Maßnahmen bis 2030 fest;

sieht ein neues Bodengesundheitsgesetz vor, das bis 2023 vorgeschlagen werden soll und das anstehende Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ergänzen soll, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein hohes Maß an Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Sauberes Wasser

In der EU haben die meisten Menschen bereits sehr guten Zugang zu sicherem Trinkwasser, was auch den seit über 30 Jahren bestehenden EU-Vorschriften zur Trinkwasserqualität zu verdanken ist. Im Januar trat die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Als direkte Folgemaßnahme zur ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ umfasst sie Maßnahmen zur Verbesserung und Aufrechterhaltung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Menschen und insbesondere schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen in der EU. Im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU werden auch die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen einbezogen und Schadstoffe behandelt, die Anlass zu Besorgnis geben.

In der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel wird hervorgehoben, wie wichtig etwa naturbasierte Lösungen, die Verringerung unseres Wasserverbrauchs und eine stabile Versorgung mit sauberem Wasser sind. In diesem Rahmen veröffentlichte die Kommission im Dezember einen Bericht, in dem sie die aktualisierten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie und die aktualisierten vorläufigen nationalen Hochwasserrisikobewertungen im Rahmen der Hochwasserrichtlinie bewertete.

Elfenbeinhandel

Trotz eines international geltenden Verbots des Elfenbeinhandels im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten haben Elefantenwilderei und Elfenbeinhandel in jüngster Zeit ein Rekordniveau erreicht. Im Dezember verabschiedete die Kommission zusätzliche Maßnahmen, um die meisten Formen des Elfenbeinhandels in der EU wirksam zu verbieten. Auch wenn die EU in Bezug auf den illegalen Elfenbeinhandel nicht zu den Sorgenkindern gehört, wird mit dieser Überarbeitung der geltenden EU-Vorschriften die Zusage der EU bekräftigt und umgesetzt, weitere Maßnahmen gegen Elefantenwilderei und den Elfenbeinhandel weltweit zu ergreifen. Die Maßnahmen entsprechen auch der in der EU-Biodiversitätsstrategie eingegangenen Verpflichtung, die Vorschriften über den Elfenbeinhandel in der EU weiter zu verschärfen. Mit den überarbeiteten Leitlinien der Kommission zur EU-Regelung für den Elfenbeinhandel wird insbesondere der Handel mit Rohelfenbein auf dem EU-Markt ausgesetzt, während durch Änderungen an einer bestehenden Verordnung der Kommission sichergestellt wird, dass der übrige Handel mit antiken Elfenbeingegenständen stets einer vorherigen Genehmigung bedarf.

Screenshot eines digitalen Stadtgartens von einem Besuch im virtuellen Pollinator Park.
Im März eröffnete die Kommission den Park der Bestäuber, eine dystopische virtuelle Realität, um für den alarmierenden Rückgang von Bestäubern zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen anzustoßen.

8. Umweltaktionsprogramm

Mit dem 8. Umweltaktionsprogramm wird schwerpunktmäßig die Umsetzung des europäischen Grünen Deals auf allen Regierungsebenen und die Überwachung der Fortschritte gefördert. Das Programm baut auf der langfristigen Vision für 2050 „innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten gut leben“ auf und enthält sechs prioritäre Ziele für den Zeitraum bis 2030: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Null-Schadstoff-Ziel, biologische Vielfalt und Reduzierung der wichtigsten Umwelt- und Klimabelastungen.

In dem Programm wird eine verantwortungsvolle Governance, eine nachhaltige Finanzwirtschaft, die Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Politikbereiche, eine Reihe von Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung umweltschädlicher Subventionen und die Entwicklung von Wissen und Innovation zur Unterstützung des Übergangs zu einer zum Wohlergehen aller beitragenden Wirtschaft gefordert. Das vorgeschlagene Programm wurde im Dezember von den Mitgliedstaaten in einer vorläufigen politischen Einigung gebilligt.

Forschung und Innovation als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals

Mehr als 35 % des 95,5 Mrd. Euro schweren Haushalts des Programms Horizont Europa für den Zeitraum 2021-2027 werden in Forschung und Innovation investiert, um den Klimawandel anzugehen und zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beizutragen. Im Juni schlug die Kommission eine Reihe neuer europäischer Partnerschaften in den Bereichen Klima, Energie und Verkehr vor. Diese Partnerschaften werden mehr als 22 Mrd. Euro an privaten Finanz- und Sachbeiträgen mobilisieren und die Entwicklung und Bereitstellung neuer Technologien, Materialien und Produkte mit geringeren Treibhausgasemissionen und einer insgesamt besseren Umweltleistung fördern.

Im September leitete die Kommission fünf neue EU-Missionen ein – eine neue Art der Zusammenarbeit bei der Bewältigung großer Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Klima und Umwelt. Die im Rahmen von Horizont Europa als Neuerung eingeführten EU-Missionen sind ein originelles Konzept in der Politikgestaltung der EU. Dabei arbeiten mehrere Kommissionsdienststellen unter der Leitung von neun Kommissarinnen und Kommissaren zusammen, um durch die Förderung von Forschungsprojekten die Hauptprioritäten der Kommission zu verwirklichen und Antworten auf einige der größten Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Die Forschungs- und Innovationsprojekte, politischen Maßnahmen und Gesetzgebungsinitiativen im Rahmen der Missionen sollen bis 2030 Lösungen für die wichtigsten globalen Herausforderungen hervorbringen. Die Kommission stellt zwischen 2021 und 2023 fast 2 Mrd. Euro aus dem Programm Horizont Europa für diese fünf Missionen zur Verfügung, wobei noch weitere Mittel aus anderen Programmen erwartet werden. Von den fünf im September 2021 eingeleiteten Missionen zielen vier darauf ab, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen:

Im September und Oktober genehmigte die Kommission Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro für 73 Forschungs- und Innovationsprojekte zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals. Neben Investitionen in Schlüsseltechnologien in verschiedensten Anwendungsbereichen – von Energiequellen und Biomasse bis hin zu Verkehrstechnologien und -infrastrukturen – umfasste die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auch zwei auf den Menschen ausgerichtete Bereiche: „Stärkung des Wissens“ und „Stärkung der Handlungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger“.

Nachhaltiges Finanzwesen

Im April verabschiedete die Kommission ein Paket von Initiativen, die dazu beitragen sollen, den Finanzfluss in nachhaltige Tätigkeiten in der gesamten EU zu verbessern. Im delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie sind die technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Beitrag zu den Klimazielen im Rahmen der Taxonomie-Verordnung leisten und andere Umweltziele der EU nicht erheblich beeinträchtigen. Ein Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zielt darauf ab, die Qualität der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Durch diesen Vorschlag wird die Berichterstattung über Nachhaltigkeit kohärenter gestaltet, sodass Finanzunternehmen, Anleger und die Öffentlichkeit Zugang zu vergleichbaren und zuverlässigen Informationen über die Risiken und Auswirkungen von Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit haben. Sechs delegierte Änderungsrechtsakte über treuhänderische Pflichten sowie über Anlage- und Versicherungsberatung wurden erlassen, um sicherzustellen, dass Finanzunternehmen Informationen über Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und ihre Anlageberatung für Kunden aufnehmen.

Mairead McGuinness in Outdoor-Kleidung in einem Wald.
Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, beim Besuch eines Waldes in Finnland, 11. November 2021. Während ihres Besuchs in Finnland traf die Kommissarin auch mit der finnischen Ministerpräsidentin Sanna Marin, der finnischen Ministerin für Finanzen, Annika Saarikko, und dem finnischen Minister für Land- und Forstwirtschaft, Jari Leppä, zusammen, um das System der EU zur Nachhaltigkeitsklassifizierung von Finanzen zu erörtern, wobei insbesondere die Bereiche Energie und Wälder beleuchtet wurden.

Die im Juli 2021 angenommene Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen zielt darauf ab, die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft durch Maßnahmen in vier Bereichen zu unterstützen: Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für den Übergang, Unterstützung eines inklusiveren Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen, verstärkte Bemühungen in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit und die Auswirkungen des Finanzsektors und Anpassung an die erneuerten globalen Ambitionen.

Finanzierung des Übergangs zur Nachhaltigkeit

Die Strategie umfasst Instrumente und Maßnahmen, die es den einschlägigen Wirtschaftsakteuren ermöglichen sollen, ihre Übergangspläne zu finanzieren und unabhängig von ihrer Ausgangssituation Klima- und Umweltziele zu erreichen.

Inklusivität

Die Strategie trägt den Bedürfnissen von Einzelpersonen sowie kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung, indem sie ihren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen verbessert.

Resilienz und Beitrag des Finanzsektors

Die Strategie macht deutlich, wie der Finanzsektor selbst zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals beitragen und gleichzeitig seine Resilienz verstärken und Greenwashing bekämpfen kann.

Globale Ambition

Die Strategie legt dar, wie die internationale Kooperation gefördert werden kann, um eine ehrgeizige globale Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen auf die Beine zu stellen.

Im Juli schlug die Kommission eine Verordnung über einen EU-Standard für grüne Anleihen vor. Mit diesem Vorschlag soll ein hochwertiger freiwilliger Standard geschaffen werden, der allen Emittenten zur Verfügung steht und ihnen helfen soll, nachhaltige Investitionen zu finanzieren.

Grüne Anleihen werden bereits zur Beschaffung von Finanzmitteln in Sektoren wie der Energieerzeugung und -verteilung, des ressourceneffizienten Wohnens und der Infrastruktur für CO2-armen Verkehr eingesetzt. Obwohl die Investoren bereits großes Interesse an grünen Anleihen haben, hat der Markt noch Wachstumspotenzial. Mit dem EU-Standard für grüne Anleihen wird eine Benchmark dafür festgelegt, wie Unternehmen und Behörden grüne Anleihen für die Beschaffung von Finanzmitteln auf den Kapitalmärkten einsetzen können, um ambitionierte Investitionen zu finanzieren. Dabei sind strenge Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, und die Investoren müssen vor sogenannter Grünfärberei (Greenwashing) geschützt werden. Den Emittenten grüner Anleihen wird ein robustes Instrument zur Verfügung stehen, mit dem sie nachweisen können, dass sie im Einklang mit der EU-Taxonomie stehende grüne Projekte finanzieren. Investoren, die die Anleihen kaufen, können zudem leichter erkennen, ob ihre Investitionen nachhaltig sind, wodurch das Risiko der Grünfärberei reduziert wird.

Nahaufnahme eines Mikrochips. © Unsplash/Laura Ockel.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur die Rolle und die Wahrnehmung der Digitalisierung in unserer Gesellschaft und Wirtschaft verändert, sondern auch ihr Tempo beschleunigt. Digitale Technik, die für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens und die Sicherung der Bildung und Erziehung während der Krise unverzichtbar gewesen ist, wird auch für einen erfolgreichen Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft nach der Pandemie entscheidend sein.

Die Europäische Union hat die Zielvorstellung und die Mittel, um den digitalen Wandel zu einem Erfolg zu machen. Die Höhe der im Rahmen des Aufbauplans NextGenerationEU zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in einer beispiellosen, aber nötigen Größenordnung und Intensität ermöglichen, damit bis 2030 der digitale Wandel erfolgreich vollzogen werden kann.

Europas digitale Dekade

Die EU ergreift diese Gelegenheit, um in den nächsten zehn Jahren Europas digitale Dekade so zu gestalten, dass sie zu einem globalen Vorbild für die digitale Wirtschaft wird, dass digitale Standards gesetzt und gefördert werden und eine digitale Politik verfolgt wird, um die Handlungsfähigkeit der Menschen und Unternehmen zu stärken.

Kernpunkte dieser Maßnahmen sind die Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Einführung neuer Technik, die Vermittlung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen, damit die Technik den Menschen dient, und die Gewährleistung, dass alle Menschen Zugang zum Internet und zu öffentlichen Online-Diensten haben. Gleichzeitig wird die EU auch weiterhin Spitzenleistungen in fortschrittlichen Technologien wie Quanten- und Cloud-Computing und künstlicher Intelligenz (KI) anstreben, mit denen viele der Herausforderungen bewältigt werden können, vor denen unsere Gesellschaft heute steht.

Damit die EU ihre Ziele erreichen kann, müssen die durch die Pandemie aufgezeigten Probleme angegangen werden – von den Lücken bei der Konnektivität und den digitalen Kompetenzen bis hin zur Kluft zwischen Unternehmen, die die Digitalisierung meistern, und jenen, die sich mit digitalen Lösungen noch schwertun. Die Digitalisierung bietet viele neue Beschäftigungsmöglichkeiten. So blieben beispielsweise im Jahr 2020 mehr als 500 000 Stellen für Cybersicherheits- und Datenexperten in der EU unbesetzt.

In Europas digitalem Kompass werden die Digitalziele der EU für 2030 in konkrete Maßnahmen und Ergebnisse umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen

  • eine digital befähigte Bevölkerung und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte,
  • vertrauenswürdige und sichere digitale Infrastrukturen,
  • ein hoher Anteil digitalisierter Unternehmen,
  • modernisierte öffentliche Dienste, die den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht werden.
Die Infografik enthält Zahlen zu digitalen Kompetenzen, digitaler Infrastruktur, dem digitalen Wandel von Unternehmen und der Digitalisierung öffentlicher Dienste.

56 % der Erwachsenen verfügen derzeit über grundlegende digitale Kompetenzen; das Ziel liegt bei 80 %. Aktuell sind im IKT-Bereich 8,4 Millionen Fachkräfte beschäftigt; in Zukunft sollen es 20 Millionen sein. Was die digitale Infrastruktur betrifft, so verfügen 59 % der Haushalte derzeit über eine Gigabit-Netzanbindung, angestrebt werden 100 %. 5G deckt 14 % der besiedelten Gebiete ab, auch hier werden 100 % angestrebt. Was den digitalen Umbau von Unternehmen anbelangt, so nutzen derzeit 42 % der Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, und es sollen 75 % werden. 14 % der Unternehmen nutzen Big Data, angestrebt werden 75 %. 25 % nutzen künstliche Intelligenz und auch hier liegt das Ziel bei 75 %. 55 % der kleinen und mittleren Unternehmen verfügen derzeit über mindestens ein grundlegendes Maß an digitaler Intensität; hier sollen in Zukunft mehr als 90 % erreicht werden. Schließlich gibt es in der EU heute 112 Start-up-Einhörner; diese Zahl soll verdoppelt werden. Was die Digitalisierung im öffentlichen Bereich betrifft, so haben 75 % der Bürgerinnen und Bürger und 84 % der Unternehmen online Zugang zu wichtigen öffentlichen Diensten (z. B. im Zusammenhang mit Beruf, Studium, Familie, Geschäftstätigkeit oder Freizügigkeit); für beide wird ein Wert von 100 % angestrebt. Darüber hinaus setzt sich die EU dafür ein, dass 100 % der Menschen in der EU Zugang zu digitalen Gesundheitsdaten haben und 80 % von ihnen einen elektronischen Identitätsnachweis verwenden.

Die Kommission arbeitet an der Fertigstellung eines 2022 vorzulegenden Vorschlags für eine gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Kommission zu den Digitalgrundsätzen, damit sich die Werte der EU und die hier geltenden Rechte auch im digitalen Raum widerspiegeln. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vorteile und Chancen der Digitalisierung – wie etwa der universelle Zugang zum Internet, Algorithmen, die die Rechte der Menschen wahren, und ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld – allen zugutekommen. Der Eurobarometer-Sonderumfrage vom September und Oktober 2021 zufolge ist eine überwältigende Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger der Ansicht, dass das Internet und digitale Werkzeuge in Zukunft eine wichtige Rolle spielen werden. Darüber hinaus hält eine große Mehrheit der Menschen es für sinnvoll, dass die EU die europäischen Rechte und Grundsätze für einen erfolgreichen digitalen Wandel festlegt und fördert. Zuvor hatte die Kommission schon eine öffentliche Konsultation zu den digitalen Grundsätzen durchgeführt, die eine breite Unterstützung für die Initiative offenbarte.

Im September schlug die Kommission einen Plan zur Verwirklichung des digitalen Wandels in der EU bis 2030 vor. Der Weg in die digitale Dekade soll einen soliden Führungsrahmen bilden, damit die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Ausgangspunkte gemeinsam auf die vereinbarten Ziele zusteuern können. Dies umfasst auch ein Kontrollsystem zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der einzelnen Ziele für 2030 und die mehrjährigen Fahrpläne für die einzelnen Mitgliedstaaten, in denen diese ihre beschlossenen oder geplanten Strategien und Maßnahmen darlegen. In Mehrländerprojekten werden EU-Mittel mit nationalen und privaten Ressourcen gebündelt, um Fortschritte in wichtigen Bereichen zu erzielen, die kein Mitgliedstaat allein erreichen könnte.

Mehrländerprojekte erleichtern Investitionen – beispielsweise in folgenden Bereichen:

Gemeinsame Dateninfrastrukturen und -dienste

Blockchain

Stromsparende Prozessoren

Europaweite Einführung von 5G-Korridoren

Hoch­leis­tungs­rech­nen

Sichere Quan­ten­in­fra­struk­tu­ren und Netz von Cy­ber­si­cher­heits­zen­tren

Digitale öffentliche Verwaltung

Zentren für digitale Innovation

Hightech-Partnerschaften für digitale Kompetenzen

Die internationale Dimension des digitalen Kompasses wird durch eine Reihe von Digitalpartnerschaften vorangetrieben. Auf dem Gipfeltreffen EU-USA im Juni 2021 wurde der Handels- und Technologierat eingerichtet. Seitdem haben zehn Arbeitsgruppen begonnen, mögliche kurz-, mittel- und langfristige Ziele zu sondieren. Außerdem wird derzeit über eine Digitalpartnerschaft mit Japan gesprochen, und die EU arbeitet an einer Digitalpartnerschaft mit Afrika und einer Digitalallianz mit Lateinamerika und der Karibik.

Margrethe Vestager gestikuliert während eines Gesprächs mit einer anderen Person.
Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb, beim „American Chamber of Commerce’s Third Transatlantic Business Works Summit“ (dem dritten transatlantischen Wirtschaftsgipfel der US-Handelskammer), Washington (Vereinigte Staaten), 9. Dezember 2021.

Digitale Bildung

Im August veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Blended Learning für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarbildung. Der Rat nahm diese Empfehlung nach nur vier Monaten an.

Das Blended Learning kann vor allem wegen seiner Flexibilität dazu beitragen, Bildung inklusiver zu gestalten. Der Begriff beschreibt ein Konzept, bei dem eine Schule, ein Erzieher oder ein Schüler mehr als einen Ansatz für den Lernprozess verfolgt. Dabei kann es sich um eine Mischung aus Schulräumen und anderen Orten (z. B. Unternehmen, Ausbildungszentren oder Fernunterricht) oder um eine Mischung verschiedener digitaler und nicht digitaler Lerninstrumente handeln. Blended Learning kann z. B. Menschen in abgelegenen und ländlichen Gebieten, aber auch Personen, die fahrenden Gemeinschaften angehören oder die im Krankenhaus sind, einen besseren Zugang zur Bildung verschaffen. Außerdem wird die Entwicklung eines Blended-Learning-Ansatzes in der Primar- und Sekundarschulbildung ein Schwerpunkt im Rahmen der regelmäßigen Fortschrittsberichte zum Europäischen Bildungsraum und zum Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 sein.

Programm Digitales Europa

Mit einem Budget von 7,5 Mrd. EUR über die nächsten sieben Jahre ist das neue Programm Digitales Europa das erste EU-Finanzierungsprogramm, dessen Schwerpunkt auf der breiten Einführung digitaler Technik in den öffentlichen Verwaltungen, den Unternehmen und bei den Bürgerinnen und Bürgern liegt. Für die ersten Arbeitsprogramme sind 1,98 Mrd. EUR vorgesehen. In ihrem Mittelpunkt stehen Investitionen in den Bereichen KI, Cloud und Datenräume, Quantenkommunikationsinfrastruktur, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, Cybersicherheit und die breitere Nutzung digitaler Technik in Wirtschaft und Gesellschaft. Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm Digitales Europa wurden Ende November veröffentlicht, weitere Aufforderungen werden im Jahr 2022 folgen.

Gesetz über digitale Dienste und Gesetz über digitale Märkte

Die Kommission hat im Dezember 2020 das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte vorgeschlagen. Sie zielen darauf ab, einen sichereren und offeneren digitalen Raum für alle Nutzer zu schaffen, in dem ihre Grundrechte geschützt werden und sie Zugang zu hochwertigen digitalen Diensten zu niedrigeren Preisen haben. Eine Einigung über diese Vorschläge wird für 2022 erwartet.

Cybersicherheit, Datenschutz und Sicherheit im Internet

Mit der zunehmenden Verlagerung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in das Internet kommt es auch häufiger zu Cyberangriffen, die immer größere Schäden verursachen. Im Jahr 2021 fanden weltweit Ransomware-Angriffe statt, um Gesundheitssysteme, öffentliche Verwaltungen, Energieerzeugungsanlagen und andere kritische Infrastrukturen zu destabilisieren. Die EU ist vor solchen Angriffen nicht gefeit.

Für einen guten Schutz vor Cyberangriffen ist ein einheitliches Vorgehen über nationale Grenzen hinaus erforderlich. Daher begann die Kommission im Rahmen der EU-Cybersicherheitsstrategie im Jahr 2021 mit der Einrichtung der Gemeinsamen Cyber-Einheit, einer neuen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten. Diese neue Einheit wird sich auch auf das Fachwissen der Cybersicherheitsbranche stützen und der gesamten Europäischen Union bei der Reaktion auf Cyberbedrohungen zur Seite stehen. Die Arbeiten zum Aufbau der Gemeinsamen Cyber-Einheit sind noch nicht abgeschlossen.

Nach dem Erlass und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den rumänischen Behörden begonnen, das Zentrum in Bukarest aufzubauen. Es wird dazu beitragen, die Cybersicherheitskapazitäten der EU zu stärken, Spitzenleistungen in der Forschung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Cybersicherheitsbranche zu verbessern.

Ziele der Gemeinsamen Cyber-Einheit

Koordinierte Reaktion der EU auf umfangreiche Cybersicherheitsvorfälle, -bedrohungen und -krisen.

Verbesserung des Lagebewusstseins der Interessenträger im Bereich der Cybersicherheit und Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit.

Gewährleistung der gemeinsamen Abwehrbereitschaft.

Datenschutz

Die Gewährleistung des Datenschutzes und der Privatsphäre ist eine Voraussetzung dafür, dass die Menschen Vertrauen in neue und innovative Technik fassen können. In diesem Sinne sind der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre Teil der Lösung vieler Probleme im Zusammenhang mit dem digitalen und ökologischen Wandel.

Die Führungsrolle der EU beim Datenschutz zeigt, dass ihre Vorschriften in diesem Bereich als „Goldstandard“ für die Regulierung der digitalen Wirtschaft dienen können. Insbesondere wenn Nicht-EU-Länder ein Datenschutzniveau garantieren, das dem der EU gleichwertig ist, kann die EU ihr weitreichendes Instrument für die Datenweitergabe, nämlich die sogenannte „Angemessenheitsfeststellung“, anwenden. Auf dieser Grundlage können Daten frei und sicher zwischen der EU und dem jeweiligen Land ausgetauscht werden, was den Handel erleichtert und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Regulierung und Strafverfolgung zum Nutzen der Bürger und Unternehmen verbessert.

Nach der Schaffung des weltweit größten Raums für den freien und sicheren Datenverkehr mit Japan im Jahr 2019 hat die EU weiterhin mit internationalen Partnern auf eine Angleichung der Datenschutzvorschriften hingearbeitet, um Datenübermittlungen zu erleichtern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für ins Ausland übermittelte personenbezogene Daten zu gewährleisten.

Im Jahr 2021 fasste die EU zwei Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf das Vereinigte Königreich, darunter erstmals einen zum Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus hat sie ihre Gespräche mit Südkorea erfolgreich abgeschlossen, sodass ein Angemessenheitsbeschluss für Datenübermittlungen sowohl im Bereich der handelspolitischen Zusammenarbeit als auch im Bereich der Regulierungszusammenarbeit erlassen wurde. Über das Jahr 2021 liefen außerdem Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über eine mögliche Nachfolgeregelung zum Datenschutzschild-Rahmen, nachdem dieser vom Gerichtshof der Europäischen Union für unzulässig erklärt worden war.

Im Jahr 2021 nahm die Kommission auch neue Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung personenbezogener Daten an. Diese Klauseln erleichtern die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowohl bei der Auslagerung von Verarbeitungsvorgängen an Auftragsverarbeiter innerhalb der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums als auch bei der Datenübermittlung ins Ausland.

Die Kommission hat auch Maßnahmen ergriffen, damit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Datenschutzvorschriften nachkommen. Im Februar entschied der Gerichtshof, dass Spanien die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nicht rechtzeitig umgesetzt hatte. Der Gerichtshof verhängte finanzielle Sanktionen gegen Spanien. Im Anschluss an das Urteil hat Spanien die notwendigen Schritte unternommen, um diese Rechtsverletzung zu beenden.

Europäische digitale Identität

Viele Menschen verwenden bereits digitale Brieftaschen auf ihren Smartphones, um ihre Bordkarten auf Reisen oder aber virtuelle Bankkarten zu speichern, und 63 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger wünschen sich einen sicheren einheitlichen digitalen Identitätsnachweis für alle Online-Dienste. Nach den von der Kommission im Juni vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird allen interessierten Bürgern, Einwohnern oder Unternehmen in der EU bald eine EUid-Brieftasche zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um persönliche digitale Brieftaschen, mit denen die Menschen Daten für alle Arten von Dienstleistungen speichern und verwenden können – von der Abgabe einer Steuererklärung bis zur Anmietung eines Autos.

Margrethe Vestager steht auf einem Podium und lächelt.
Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb, auf der Pressekonferenz zur europäischen digitalen Identität, Brüssel (Belgien), 3. Juni 2021.

Die Bürgerinnen und Bürger werden in der Lage sein, mit dem Smartphone ihre Identität sicher nachzuweisen und elektronische Dokumente aus ihren EUid-Brieftaschen sicher weiterzugeben. Mit ihrer EU-weit anerkannten nationalen digitalen Identität werden sie europaweit Online-Dienste nutzen können. Die europäische digitale Identität wird dazu beitragen, einige der mit dem digitalen Kompass angestrebten Ziele zu erreichen. So sollen bis 2030 beispielsweise alle öffentlichen Dienste online verfügbar sein, alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 % der Bevölkerung eine digitale Identifizierungslösung nutzen.

Fortschrittliche Vernetzung

Die Kommission beschloss das erste Arbeitsprogramm für den digitalen Teil der Fazilität „Connecting Europe“ („CEF-Digital“). Darin werden die Ziele der von der EU geförderten Maßnahmen festgelegt, die nötig sind, um die digitalen Vernetzungsinfrastrukturen der EU innerhalb von drei Jahren aufzurüsten. Dafür werden von 2021 bis 2023 Mittel in Höhe von mehr als 1 Mrd. EUR bereitgestellt. Durch die Förderung öffentlicher und privater Investitionen wird die CEF-Digital dazu beitragen, Gigabit- und 5G-Infrastrukturen einzuführen, die wichtigsten Verkehrsrouten und Ballungsgebiete der EU mit 5G-Netzen auszustatten, hochmoderne technische Lösungen wie Cloud- und Quantendienste miteinander zu vernetzen sowie funktionierende digitale Plattformen für die Speicherung, gemeinsame Nutzung und Verarbeitung von Daten des Energie- und Verkehrssektors aufzubauen.

Das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste, das auf 6G-Technik hinarbeitet, wurde 2021 gegründet und beschloss sein erstes Arbeitsprogramm, für das öffentliche Fördermittel in Höhe von rund 240 Mio. EUR vorgesehen sind. Das gemeinsame Unternehmen hat den Auftrag, die EU-Kapazitäten im Bereich der 6G-Systeme aufzubauen.

Verbesserungen für Verbraucher

Im Anschluss an die Empfehlung von 2020, in der höhere Investitionen in Breitbandnetze gefordert worden waren, einigten sich die Mitgliedstaaten im März auf ein gemeinsames EU-Instrumentarium bewährter Verfahren. Ziel ist es, die Kosten des Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität zu senken und einen rechtzeitigen, effizienten und investitionsfreundlichen Zugang zu 5G-Frequenzen zu gewährleisten.

Seit der Abschaffung der Roamingentgelte im Jahr 2017 können die Menschen ihr Mobiltelefon auf Reisen in der EU ohne zusätzliche Gebühren benutzen. Damit dieses kostenlose Roaming auch weiterhin möglich ist, schlug die Kommission im Februar vor, die geltenden Vorschriften, die 2022 auslaufen sollen, um weitere zehn Jahre zu verlängern. Die entsprechende Verordnung wurde im Dezember vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen und wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften sehen noch bessere Roamingdienste für Reisende vor. Zu den neuen Vorteilen gehören die gleichen Geschwindigkeiten des Datenverkehrs im Ausland wie zu Hause, ein effizienter Zugang zu Notdiensten im Ausland und mehr Transparenz bezüglich der Kosten für Anrufe bei Hotlines und Kundendienstnummern auf Reisen im Ausland.

Schutz der Verbraucher im Internet

Onlineverkäufe sind in den letzten 20 Jahren stetig gestiegen, und im Jahr 2020 haben etwa 71 % der Verbraucher online eingekauft, in vielen Fällen neuartige Technikprodukte. Angesichts dieser Änderungen schlug die Europäische Kommission im Juni vor, zwei EU-Regelwerke zu überarbeiten, um die Verbraucherrechte zu stärken.

Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit würde, falls sie angenommen wird, bestimmte Risiken im Zusammenhang mit diesen neuen Technikprodukten wie mögliche Konnektivitäts- oder Cybersicherheitsrisiken berücksichtigen. Außerdem würde sie mögliche Risiken beim Online-Einkauf mindern, z. B. durch neue Produktsicherheitsverpflichtungen für Online-Marktplätze. Die neue Verordnung würde sicherstellen, dass die Marktplätze diesen Verpflichtungen nachkommen, damit den Verbrauchern keine gefährlichen Produkte angeboten oder verkauft werden. Mit dem Vorschlag soll generell sichergestellt werden, dass alle online oder im Ladengeschäft gekauften Produkte, die an Verbraucher in der EU gelangen, in jedem Fall sicher sind, unabhängig davon, ob sie aus der EU oder aus anderen Ländern stammen. Für den Fall, dass gefährliche Produkte dennoch die Verbraucher erreichen, sollen die neuen Vorschriften dafür sorgen, dass sie rasch von den EU-Märkten entfernt werden.

Mit dem Vorschlag für eine überarbeitete Verbraucherkredit-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher rechtzeitig die richtigen Informationen in einer an digitale Geräte angepassten Weise erhalten, damit sie genau verstehen, wofür sie sich anmelden. Die Richtlinie würde, falls sie angenommen wird, neue risikobehaftete Kreditprodukte und neue Marktteilnehmer erfassen und die Regeln für die Beurteilung verbessern, ob ein Verbraucher in der Lage wäre, den Kredit auch zurückzuzahlen, und zwar auch dann, wenn solche Bewertungen das Ergebnis automatisierter Entscheidungen sind. Nach der überarbeiteten Richtlinie müssten die Mitgliedstaaten die Vermittlung von Finanzwissen fördern und dafür sorgen, dass den Verbrauchern eine Schuldenberatung zur Verfügung steht.

Im Dezember veröffentlichte die Kommission Leitlinien zur Auslegung und Anwendung von drei EU-Verbraucherschutzrichtlinien, nämlich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und der Richtlinie über Preisangaben. Sie sollen den Mitgliedstaaten, Verbrauchern, Händlern, Richtern, Angehörigen der Rechtsberufe und anderen Beteiligten und Betroffenen helfen, besser zu verstehen, wie das geltende EU-Verbraucherrecht auf neue Praktiken anzuwenden ist, insbesondere im Hinblick auf den digitalen und den ökologischen Wandel, aber auch die jüngsten Änderungen dieser Richtlinien durch die Richtlinie zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften.

Verbraucherfrustration und Elektronikabfällen den Stecker ziehen

VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER

2,4 Mrd. EUR

werden jährlich für separate Ladegeräte ausgegeben.

38 % der Verbraucherinnen und Verbraucher

klagen über Probleme aufgrund inkompatibler Ladegeräte.

UMWELT

11 000 Tonnen

Elektronikabfälle entstehen jährlich durch entsorgte oder nicht verwendete Ladegeräte.

Jedes dritte Ladegerät

im Besitz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird nicht genutzt.

Nach jahrelanger Zusammenarbeit mit der Elektronikindustrie an einem freiwilligen Ansatz, der schon dazu beigetragen hat, die Zahl der verschiedenen Arten von Ladegeräten für Mobiltelefone von 30 auf drei zu verringern, schlug die Kommission im September eine Rechtsvorschrift über ein einheitliches Ladegerät für alle elektronischen Geräte vor. „USB-C“ wird so zum Standardladeanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbaren Lautsprecher und tragbaren Videospielkonsolen. Darüber hinaus schlug die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Eine einheitliche Ladelösung wird für die Menschen bequemer sein und Elektronikabfälle verringern – ein wichtiger Beitrag sowohl zum digitalen als auch zum ökologischen Wandel.

VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER

Einsparungen von

250 Mio. EUR

pro Jahr durch den Wegfall unnötiger Ausgaben für Ladegeräte

UMWELT

Jährlich fast

1 000 Tonnen

weniger Elektronikabfälle

Kompetenzen für das digitale Zeitalter

Im Mai rief die Kommission gemeinsam mit verschiedenen Partnern in den Mitgliedstaaten die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze als zentrale Anlaufstelle für hochwertige Informationen, für Initiativen und für Ressourcen zu digitalen Kompetenzen ins Leben. In einer Zeit, in der 44 % der Menschen in der EU über keine grundlegenden digitalen Kompetenzen verfügen, wird die neue Plattform dazu beitragen, die Kompetenzlücke zu schließen und die Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze sowie die 25 nationalen Koalitionen zu stärken. Im November veröffentlichte die Kommission ein kostenloses Selbstbewertungsinstrument für digitale Kompetenzen in 29 Sprachen.

Digitalisierung in der Industrie

Um die Position der EU beim Aufbau der nächsten Generation von Mikrochips zu stärken, rief die Kommission im Juli die Industrieallianz für Prozessoren und Halbleitertechnik ins Leben. Sie soll helfen, die Entwurfs- und Produktionskapazitäten zu schaffen, die für die Herstellung der nächsten Generation von Prozessoren und Elektronikkomponenten benötigt werden. Sie wird sich mit den derzeitigen Engpässen, Bedürfnissen und Abhängigkeiten in der gesamten Branche beschäftigen. Ausgangspunkt dafür sind die Bestrebungen der Kommission, die technologische Souveränität der EU zu verbessern, indem ihr Anteil an der weltweiten Halbleiterproduktion bis 2030 von 10 % auf 20 % erhöht wird. In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein europäisches Chip-Gesetz an, um ein hochmodernes Chip-Ökosystem einschließlich Fertigung in der EU zu schaffen. Der Vorschlag wurde Anfang 2022 angenommen.

Digitaler Wandel

Künstliche Intelligenz

KI und die neuesten Techniken des maschinellen Lernens ermöglichen Innovationen in einer Vielzahl von Bereichen, die zu besseren Dienstleistungen, einer besseren medizinischen Versorgung und besseren Konsumgütern führen. Die Menschen in der EU müssen aber wissen, dass sie auf einen sicheren und rechtmäßigen Einsatz von KI-Systemen vertrauen können. Denn solche Systeme können verwendet werden, um viele Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die Gesellschaft heute steht, sie bergen aber auch Risiken, die angegangen werden müssen, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden. So ist es häufig unmöglich herauszufinden, warum oder wie ein KI-System zu einem bestimmten Ergebnis gelangt ist, wie etwa zu einer automatisierten Entscheidung oder einer Vorhersage. Es kann daher schwierig sein zu beurteilen, ob jemand ungerecht behandelt wird, z. B. wenn KI bei einer Einstellungsentscheidung oder bei der Gewährung von Sozialleistungen im Spiel ist.

Um diesen und anderen Herausforderungen zu begegnen, hat die Kommission im April ihren Vorschlag für den weltweit ersten Rechtsrahmen für KI und einen aktualisierten mit den Mitgliedstaaten koordinierten Plan veröffentlicht. Beide Initiativen zielen darauf ab, die Europäische Union zum globalen Drehkreuz für exzellente und vertrauenswürdige KI zu machen. Ergänzt wird dieses Konzept durch neue Vorschriften für Maschinenprodukte zur Anpassung der Sicherheitsvorschriften, um so das Vertrauen der Nutzer in die neue, vielseitige Produktgeneration zu stärken. Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit würde – nach ihrer Annahme – diese Vorschriften als eine Art Sicherheitsnetz ergänzen.

Die neue KI-Verordnung wird dazu beitragen, die Sicherheit und die Wahrung der Grundrechte der Menschen und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Einführung neuer Technik, Investitionen in diese Technik und Innovationen in der gesamten EU zu fördern. Der Vorschlag beruht auf einem risikobasierten Ansatz, demzufolge werden strengere Anforderungen an risikoreichere KI-Systeme empfohlen.

Im koordinierten Plan werden die politischen Veränderungen und die Investitionen dargelegt, die in den Mitgliedstaaten nötig sind, um die Führungsposition der EU bei der Entwicklung einer auf den Menschen ausgerichteten, nachhaltigen, sicheren, inklusiven und vertrauenswürdigen KI zu stärken. Es werden gemeinsame Maßnahmen für die Zusammenarbeit vorgeschlagen, damit alle Anstrengungen im Einklang mit der europäischen KI-Strategie und dem europäischen Grünen Deal stehen und zugleich den neuen Herausforderungen, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben, Rechnung tragen.

Ein Operationssaal.
Das Projekt „Conscious Distributed Adaptive Control“ hat zur Entwicklung und klinischen Validierung innovativer Techniken beigetragen, die zur Rehabilitierung von mehr als 3 000 Schlaganfallpatienten in ganz Europa eingesetzt werden.
Ernte auf einem Feld.
Das Exzellenzzentrum für fortgeschrittene Technologien für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit entwickelt Technik für intelligente Sensoren und für die Massendatenverarbeitung (Big Data), die Landwirten dabei helfen könnten, ohne Nachteile für die Gesellschaft, die Einnahmen landwirtschaftlicher Betriebe oder die Umwelt mehr Lebensmittel zu produzieren.
Eine Frau, die auf ihr Smartphone schaut.
WeVerify bietet Prüfsysteme, die Faktenprüfern, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Bürgern helfen, Videos und Bilder im Internet zu prüfen und zu widerlegen.

Die EU hat bereits eine Vielzahl von KI-Projekten gefördert, die Lösungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen anbieten – von der Landwirtschaft über das Gesundheitswesen bis hin zur Bekämpfung von Desinformation.

Europäische Allianz für Industriedaten, Edge und Cloud

Daten sind eine wichtige Ressource in der industriellen Wirtschaft und werden zunehmend in der Cloud gespeichert. Anstatt eigene IT-Infrastrukturen aufzubauen, können Unternehmen so auf Rechenressourcen zugreifen, die von Dritten über das Internet bereitgestellt werden. Diese Ressourcenbündelung wird üblicherweise als Cloud-Computing bezeichnet. Im Jahr 2021 nutzten 42 % der EU-Unternehmen das Cloud-Computing (gegenüber 36 % im Jahr 2020 und 19 % im Jahr 2016). Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 etwa 80 % aller Daten nicht mehr wie heute in großen Rechenzentren verarbeitet werden, sondern in intelligenten Geräten, die näher beim Nutzer sind. Diese Technik wird auch als „Edge-Computing“ bezeichnet.

Deshalb ist die neue Europäische Allianz für Industriedaten, Edge und Cloud bestrebt, die Position der EU-Industrie in der Cloud- und Edge-Technik zu stärken und Unternehmen, Mitgliedstaaten und Experten in diesem Bereich zusammenzubringen. Die Allianz wird helfen, das große Leistungspotenzial des Cloud- und Edge-Computings zu erschließen und die Entwicklung neuer Techniken wie künstliche Intelligenz, Internet der Dinge und 5G voranzubringen. Dabei wird sie eine nachhaltige Cloud-Infrastruktur bereitstellen und dafür sorgen, dass die Menschen in der EU mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen.

Die Infografik zeigt, wie sich die Datenverarbeitung verändern wird.

Im Jahr 2018 erfolgten 80 % der Datenverarbeitung und -analyse in Rechenzentren und zentralen Rechenanlagen, und 20 % nutzten intelligente vernetzte Objekte. 2025 werden 20 % der Datenverarbeitung und -analyse in Rechenzentren und zentralen Rechenanlagen erfolgen, und 80 % werden intelligente vernetzte Objekte nutzen.

Supercomputer

Mit der ständigen Erzeugung immer größerer Datenmengen verändert sich auch die Art und Weise, wie Daten verarbeitet werden. Hochleistungsrechner können heute Billiarden und bald schon Trillionen von Rechenoperationen pro Sekunde ausführen und dabei helfen, komplexe Probleme zu lösen. Solche Probleme reichen von der Analyse und Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels und der Erweiterung des Wissens in verschiedenen Wissenschaftsbereichen bis hin zur Entwicklung von COVID-19-Therapien.

Damit die EU beim Hochleistungsrechnen weltweit führend werden kann, wurde im Jahr 2018 das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen gegründet, um europäische und nationale Ressourcen für die Anschaffung und den Betrieb von Supercomputern und Rechentechnik der Spitzenklasse zu bündeln. An der Initiative beteiligen sich die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten, drei weitere Länder und zwei Mitglieder aus dem Privatsektor: Europäische Technologieplattform für Hochleistungsrechnen und DAIRO/Big Data Value Association.

Im Juli 2021 verabschiedete die EU eine neue Verordnung, die den Weg für die Entwicklung der nächsten Generation von Supercomputern in Europa ebnet. Darüber hinaus wird das gemeinsame Unternehmen damit in die Lage versetzt, Mittel aus dem Programm Horizont Europa, dem Programm Digitales Europa und der Fazilität „Connecting Europe“ zu verwenden, um weiter in Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik zu investieren und die ehrgeizige Forschungs- und Innovationsagenda der EU zu unterstützen. Zusammen mit den Investitionen der beteiligten Länder und der Mitglieder des Privatsektors werden sich diese Investitionen auf rund 7 Mrd. EUR belaufen.

Die EU hat sieben Supercomputer von Weltrang angeschafft: Discoverer in Bulgarien, MeluXina in Luxemburg und Vega in Slowenien sind 2021 vollständig in Betrieb gegangen, Karolina in Tschechien, Leonardo in Italien, Deucalion in Portugal und LUMI in Finnland werden im Jahr 2022 folgen.

Eine Nahaufnahme eines Supercomputers mit dem Vega-Logo. © IZUM Archiv, 2021.
Vega, der erste EU-Supercomputer von Weltrang, ging im April 2021 im slowenischen Maribor ans Netz und schafft 6,9 Billiarden Rechenoperationen pro Sekunde. © IZUM archive, 2021

Digitales Finanzwesen

Im Jahr 2021 erzielte die Kommission mit den beiden Gesetzgebern Fortschritte in den Beratungen über die Rechtsakte zu den Märkten für Kryptoanlagen und zur Betriebsstabilität digitaler Systeme, die sie im September 2020 im Rahmen ihres Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors vorgeschlagen hatte. Darüber hinaus billigten die Mitgliedstaaten im Dezember die mit dem Parlament erzielte Einigung über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen. Kryptowerte sind eine der wichtigsten DLT-Anwendungen im Finanzwesen. In der Pilotregelung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Zulassung für den Betrieb einer DLT-Marktinfrastruktur erteilt werden kann, welche DLT-Finanzinstrumente gehandelt werden dürfen und wie genau die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern von DLT-Marktinfrastrukturen und den Behörden aussehen soll. Dadurch erhalten Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer in der EU die Möglichkeit, Erfahrungen mit der Distributed-Ledger-Technologie (d. h. der für den Handel und die Abwicklung von „tokenisierten“ Finanzinstrumenten verwendeten Technologie) zu sammeln und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie Risiken in Bezug auf Anlegerschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität beherrschen können.

Internationale Konnektivität

Das Transatlantikkabel EllaLink, das Sines in Portugal mit Fortaleza in Brasilien verbindet, ist die erste direkte Datenverbindung mit hoher Kapazität zwischen Europa und Lateinamerika. Die EU half mit, eine 34 000 km lange digitale Datenautobahn zu schaffen, um den Austausch von Forschungs- und Bildungsdaten zu fördern und dabei die Zeitverzögerung zu halbieren. Dieser wichtige Meilenstein wird dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten in den nächsten 25 Jahren zu intensivieren. Insgesamt werden die Initiative „Building the Europe Link with Latin America“ (BELLA) und die gemeinsame Nutzung von Hochleistungsrechentechnik und Erdbeobachtungsdaten mehr als 65 Millionen Nutzern in über 12 000 Bildungs- und Forschungseinrichtungen in Europa, Lateinamerika und der Karibik zugutekommen.

Eine junge Familie mit einem Kleinkind, die an Blumen in einem Park riecht.

Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Grundfreiheiten

Eine gesündere Europäische Union

Aufgrund der COVID-19-Pandemie steht die öffentliche Gesundheit ganz oben auf der EU-Agenda. Nachdem Präsidentin Ursula von der Leyen im September 2020 ihre Absicht verkündete, eine stärkere Europäische Gesundheitsunion aufzubauen, hat die Europäische Kommission den Grundstein dafür gelegt und dabei Lehren aus der Pandemie gezogen.

Vorbereitung und Reaktion auf Gesundheitskrisen

Die erste Säule der Gesundheitsunion ist die Krisenvorsorge und -reaktion. Die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren ist im Gange, um Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten fungieren als Bollwerk in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und erhalten ein stärkeres Mandat, um künftige Gesundheitskrisen bewältigen zu können. Diese wichtigen EU-Gesundheitsagenturen sollen in Notfällen mehr wissenschaftliche Orientierungshilfe bieten und für eine stärkere Koordinierung sorgen. Das Risiko von Arzneimittelengpässen wird durch eine bessere Überwachung und Vorbereitung verringert. Wenn die Vorschläge der Kommission angenommen werden und die Umstände es erforderlich machen, wird es möglich sein, eine Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf europäischer Ebene auszurufen, sodass bestimmte Maßnahmen zur deren Bewältigung eingeführt werden können.

Die COVID-19-Pandemie ist zwar noch nicht überstanden, jedoch muss sich Europa schon auf künftige grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren vorbereiten. Die Kommission hat im Juni eine Mitteilung vorgelegt mit ersten Lehren aus der Pandemie und darüber, wie darauf aufgebaut werden kann, um Maßnahmen auf EU- und auf nationaler Ebene zu verbessern. Dadurch lassen sich Gefahren für die öffentliche Gesundheit besser antizipieren und die Notfallplanung verbessern, sodass rascher und wirksamer auf allen Ebenen reagiert werden kann. Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf der Vorsorge und der Reaktion im Gesundheitsbereich; anhand von zehn ersten Lehren aus der Gesundheitskrise wird dargelegt, wo Handlungsbedarf seitens der EU besteht.

Ein Video über die Änderungen an der Vorsorge bei gesundheitlichen Notlagen der EU seit Beginn der COVID-19-Pandemie.
VIDEO Die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA).

Als Teil ihrer Maßnahmen hat die Kommission die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) eingerichtet. Als zentrales Element der Europäischen Gesundheitsunion soll die HERA in zwei verschiedenen Modi arbeiten: einem Vorsorgemodus und einem Notstandsmodus. Die Behörde wird die Maßnahmen der EU zur Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und Verteilung wichtiger medizinischer Gegenmaßnahmen (z. B. Vakzine, Antibiotika, medizinische Ausrüstung, Diagnosetests oder persönliche Schutzausrüstung) in der EU verbessern.

Das Paket zur Einrichtung der HERA wurde am 16. September angenommen. Die Behörde nahm ihre Arbeit am 1. Oktober auf, wobei sie sich auf die Grundlagen des HERA-Inkubators stützte, der im Februar 2021 in Betrieb ging, um die EU auf die zunehmende Bedrohung durch die Corona-Virusvarianten vorzubereiten. Die HERA ist seit 1. Januar 2022 uneingeschränkt einsatzfähig und verfügt für den Zeitraum 2022-2027 über einen vorläufigen Gesamthaushalt von 6 Milliarden Euro.

Im Vorsorgemodus wird die HERA an Bedrohungsanalysen und der Erkenntnisgewinnung arbeiten, Forschung und Entwicklung fördern, Herausforderungen auf dem Markt angehen, die Bereitstellung von medizinischen Gegenmaßnahmen gewährleisten und Wissen und Fähigkeiten stärken.

Zu den Notfallmaßnahmen der HERA gehören die Überwachung, Beschaffung, Anschaffung und Herstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen, die Aktivierung der FAB-Fazilität der EU (ein Netzwerk von Produktionsanlagen für Impfstoffe und Arzneimittel, die jederzeit in Betrieb genommen werden können) sowie der Notfallforschung und Innovationspläne, die Einrichtung eines Verzeichnisses krisenrelevanter Produktionsanlagen für medizinische Gegenmaßnahmen und die Erleichterung der Notfallfinanzierung.

Die Behörde wird mehrere Aufgaben auf internationaler Ebene wahrnehmen. So wird sie unter anderem dafür zuständig sein, in Zusammenarbeit mit globalen Partnern internationale Lieferengpässe zu beseitigen, die globale Produktion auszudehnen, die globale Überwachung zu verstärken und die Zusammenarbeit mit internationalen Interessenträgern und deren Unterstützung zu vereinfachen, um die Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen für EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten sowie den Zugang zu diesen Maßnahmen zu gewährleisten. Ferner wird sie Fachwissen zur Entwicklung lokaler Herstellungs- und Vertriebskapazitäten aufbauen und den Zugang zu EU-finanzierten oder von der EU beschafften medizinischen Gegenmaßnahmen fördern.

Die HERA arbeitet mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, den EU-Agenturen und Interessenträgern wie Forschern, Biotechnologieunternehmen, Herstellern und Regulierungsbehörden zusammen, um neue Varianten schnell zu ermitteln und zu charakterisieren, Impfstoffe erforderlichenfalls anzupassen und die Produktionskapazitäten für medizinische Gegenmaßnahmen auszubauen. So hat sie die Expertengruppe für SARS-CoV-2-Varianten mobilisiert, um über die Notwendigkeit zu beraten, ob neue oder angepasste Impfstoffe zu entwickeln und aufgrund neuer Varianten zusätzliche Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit auf EU-Ebene auszuarbeiten sind. Die Behörde arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten und Impfstoffherstellern zusammen, die derzeit die Omikron-Variante analysieren und die Wirksamkeit ihrer Impfstoffe für diese Variante testen. Darüber hinaus steht die HERA mit Drittstaaten in Kontakt, um Bereiche der Zusammenarbeit und des Austauschs zu sondieren.

Europas Plan gegen den Krebs

Die zweite Säule der Gesundheitsunion widmet sich der zweithäufigsten Todesursache in der EU. 2020 wurde bei 2,7 Millionen Menschen in der EU Krebs diagnostiziert, was mit einer erheblichen körperlichen und seelischen Belastung für Patienten, Überlebende und ihre Angehörigen einhergeht. Krebs stellt zudem eine erhebliche Belastung für die Gesundheits- und Sozialsysteme dar und gefährdet das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Gesundheit der Arbeitskräfte. Bei 40 Prozent der Krebserkrankungen handelt es sich um vermeidbare Formen, die mit dem Lebensstil (Ernährung, körperliche Betätigung, Tabakkonsum, Alkoholkonsum usw.) oder der Umweltverschmutzung verbunden sind oder gegen die ein Impfstoff verfügbar ist.

Der im Februar 2021 angenommene Europäische Plan zur Krebsbekämpfung zielt darauf ab, die Erkrankung in jedem Stadium durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz unter Einbeziehung von Gesundheitsfragen in alle Politikbereiche zu bekämpfen. Dieser baut auf zehn Leitinitiativen auf, um Verbesserungen von der Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung bis hin zu einer besseren Lebensqualität für Krebspatienten und Überlebende zu erzielen und gleichzeitig einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Stella Kyriakides trägt eine Anstecknadel für das Bewusstsein gegen Brustkrebs und blickt neben die Kamera.
Stella Kyriakides, Europäische Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, bei einem Besuch der St. Anna Kinderkrebsforschung, Wien (Österreich), 1. Oktober 2021.

Die EU-Mission Krebs im Rahmen von Horizont Europa ist eine von fünf neuen EU-Missionen, die im September 2021 angekündigt wurden, um mit einer besseren Prävention, wirksameren Behandlungen und einer höheren Lebensqualität das Leben von mehr als 3 Millionen Menschen bis zum Jahr 2030 zu verbessern. Insgesamt werden die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und Interessenträger mit dem Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit „EU4Health“ und anderen EU-Instrumenten mit bis zu etwa 4 Milliarden Euro unterstützt, um solidere Gesundheitssysteme zu schaffen und die Krebsprävention und -versorgung besser zu gestalten.

Die Infografik zeigt einige der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen von Europas Plan gegen den Krebs.

Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen für Prävention, Diagnose, Behandlung und Lebensqualität. Sie zielen darauf ab, die Umweltverschmutzung und den schädlichen Alkohol- und Tabakkonsum zu verringern, eine gesündere Lebensweise zu fördern, bis 2025 den Zugang zu Vorsorgeuntersuchungen gegen Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs für 90 % der infrage kommenden EU-Bevölkerung zu gewährleisten, bis 2030 mindestens 90 % der Mädchen in der EU gegen das humane Papillomavirus zu impfen und die Impfung von Jungen erheblich zu erhöhen und ebenfalls bis 2030 den Zugang zu nationalen onkologischen Spitzenzentren für bis zu 90 % der infrage kommenden Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Dank der Fortschritte bei der Früherkennung, wirksamer Therapien und unterstützender Behandlung gibt es in der EU mehr als 12 Millionen Krebsüberlebende.

Eine Arzneimittelstrategie für Europa

Die dritte Säule ist die im Jahr 2020 eingeleitete Arzneimittelstrategie für Europa. Sie stellt eine vollständige Überarbeitung der EU-Arzneimittelsysteme dar. Damit werden seit Langem bestehende Herausforderungen für das Arzneimittelsystem der EU angegangen, Innovationen gefördert (darunter für ungedeckten medizinischen Bedarf) und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln, nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch in normalen Zeiten, gesichert. Zu den Leitinitiativen gehören eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Arzneimittel und der strukturierte Dialog über die Sicherheit der Arzneimittelversorgung. Der strukturierte Dialog wurde im Februar 2021 aufgenommen. Damit sollen politische Maßnahmen ermittelt werden, um die Widerstandsfähigkeit der pharmazeutischen Lieferketten zu stärken und die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Die Kommission investiert mehr denn je in diese dringenden gesundheitspolitischen Prioritäten. Das neue Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (EU4Health) wurde im März auf den Weg gebracht und ist eine ehrgeizige Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie. Es geht über eine Krisenreaktion hinaus und soll die Gesundheit in der EU verbessern und fördern, nationale Gesundheitssysteme stärken und den Zugang zu Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten verbessern.

Im Rahmen von EU4Health wird die EU 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) investieren. Gefördert werden solche Initiativen, die durch das Handeln auf EU-Ebene einen Mehrwert schaffen, die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und eines oder mehrere der Ziele von EU4Health verfolgen.

Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der EU

Schutz der Menschen in der EU vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren

Verbesserung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten

Ausbau der Gesundheitssysteme

Stärkung unserer Demokratie

Die demokratische Debatte und die Art und Weise, wie sich Bürgerinnen und Bürger informieren, haben sich in den letzten Jahren verändert; dafür wird zunehmend das Internet verwendet. Gleichzeitig nehmen mehr Bürgerinnen und Bürger denn je ihre demokratischen EU-Rechte wahr, so auch ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen im Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes. Darüber hinaus hat die politische Werbung für den Wahlkampf in der EU an Bedeutung gewonnen. Um diesen sich wandelnden Gegebenheiten Rechnung zu tragen und die Demokratie und Integrität der Wahlen zu stärken, hat die Kommission im November neue Vorschläge über die politische Werbung, das Wahlrecht von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, und die Parteienfinanzierung vorgelegt.

Die Vorschläge stützen sich auf die im Rahmen der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 gesammelten Erfahrungen und tragen zur Erfüllung der Prioritäten aus dem Aktionsplan für Demokratie in Europa und dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 bei. Um zu gewährleisten, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 die höchsten demokratischen Standards erfüllen, sollen neue Vorschriften in Kraft treten und bis Frühjahr 2023 von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden.

Politische Werbung

Digitale Kommunikation und das Internet bieten nicht nur Politikern viele Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, sich an der demokratischen Debatte zu beteiligen. Jedoch haben jüngste Wahlen gezeigt, dass Digitalisierung und Online-Werbung manchmal zur Manipulation und Desinformation genutzt werden können (siehe Kapitel 1 zur Bekämpfung von Desinformation).

Die Kommission hat im November Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um mehr Transparenz in der politischen Werbung zu gewährleisten. Harmonisierte Transparenzanforderungen werden einschlägige Informationen umfassen, anhand derer Bürgerinnen und Bürger, zuständige Behörden und andere wesentliche Interessenträger politische Werbung eindeutig als solche erkennen können sowie deren Urheber und wer sie finanziert hat. Verfahren zum Targeting und Amplifizieren sind lediglich erlaubt, sofern sie einschlägige Transparenzanforderungen erfüllen. So wird jeder Einzelne erkennen können, ob und wie politische Werbung gezielt auf ihn ausgerichtet wird und ob er damit einverstanden ist oder nicht.

Der Vorschlag wird die Vorschriften des Kommissionsvorschlags für ein Gesetz über digitale Dienste ergänzen, damit frühzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2024 entsprechende Vorschriften vorhanden sind.

Medienfreiheit

908 Journalisten und Medienschaffende wurden 2020 in 23 Mitgliedstaaten angegriffen.

175 Journalisten und Medienschaffende wurden 2020 in der EU Opfer von Übergriffen bei Protesten.

73 % der Journalistinnen haben 2020 Online-Gewalt erlebt.

23 Journalisten wurden seit 1992 in der EU getötet, größtenteils in den letzten 6 Jahren.

Medienfreiheit ist für eine funktionierende Demokratie unabdingbar. Mit der Erfüllung des Europäischen Aktionsplans für Demokratie engagiert sich die EU für die Medienfreiheit und bekämpft die sie bedrohenden Gefahren. Die Kommission hat im September eine Empfehlung zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalisten vorgelegt. Diese enthält Leitlinien für die Mitgliedstaaten, wie die physische Sicherheit und die Online-Sicherheit von Journalisten und Medienschaffenden verbessert werden kann, wobei der Schwerpunkt auf neuen Online-Bedrohungen, insbesondere auf Angriffen gegen Journalistinnen sowie Reporter, die Minderheiten vertreten und über Minderheiten berichten, liegt.

Des Weiteren sollen Journalisten und Rechtsverteidiger vor missbräuchlichen Klagen geschützt werden, die sie davon abhalten sollen, sich für Angelegenheiten im öffentlichen Interesse einzusetzen. Die Kommission hat im Oktober eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Probleme in diesem Bereich zu ermitteln und Stellungnahmen dazu einzuholen, was getan werden muss. Ein Kommissionsvorschlag für eine EU-Initiative zu diesem Thema soll 2022 vorgelegt werden. Die EU finanziert auch Projekte zu Medienfreiheit und -pluralismus. Unter anderem das im September 2021 auf den Weg gebrachte Programm Euromedia Ownership Monitor mit einer länderbezogenen Datenbank mit Informationen über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, zur Prüfung einschlägiger Rechtsrahmen und Ermittlung möglicher Risiken hinsichtlich der Transparenz des Medieneigentums.

Die Kommission hat auch im Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor genannte Maßnahmen ergriffen. So hat sie beispielsweise im Sommer eine Ausschreibung zu Journalismus-Partnerschaften im Rahmen des Programms Kreatives Europa veröffentlicht. Die Kommission hat ferner die nächsten Schritte mit Blick auf die Ankündigung von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 eingeleitet, um 2022 den Rechtsakt zur Medienfreiheit anzunehmen.

Parallel dazu verfolgt die Kommission weiterhin die Medienfreiheit und den Pluralismus in allen Mitgliedstaaten im Rahmen ihres jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit.

Schutz der Rechtsstaatlichkeit

Die Kommission hat im Juli ihren zweiten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU veröffentlicht, der einzelne Kapitel zu jedem Mitgliedstaat enthält. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist als jährlicher Zyklus konzipiert, um die Rechtsstaatlichkeit zu fördern sowie zu verhindern, dass Probleme entstehen oder sich verschärfen, und um dagegen vorzugehen. Der Bericht umfasst vier wesentliche Säulen: nationale Justizsysteme; Rahmen für die Korruptionsbekämpfung; Medienpluralismus und -freiheit und andere institutionelle Verfahren im Zusammenhang mit Kontrollen und Gegenkontrollen, die für das Funktionieren der Demokratie unabdingbar sind.

In dem Bericht von 2021 werden die Entwicklungen seit dem letzten Bericht und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie untersucht. Insgesamt zeigt der Bericht viele positive Entwicklungen in den Mitgliedstaaten auf, auch dort, wo die im Bericht von 2020 festgestellten Herausforderungen angegangen werden.

Es bestehen jedoch nach wie vor auch Bedenken hinsichtlich einiger Mitgliedstaaten, beispielsweise was die Unabhängigkeit der Justiz und die Situation des Mediensektors anbelangt. Die Pandemie hat auch gezeigt, wie wichtig es ist, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

Die Kommission kommt auch ihrer Rolle als Hüterin der Verträge nach, indem sie Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Im April beschloss die Kommission, Polen wegen des Justizgesetzes von 2019 und der fortdauernden Tätigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Bezug auf Richter vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Kommission ersuchte den Gerichtshof auch um einstweilige Anordnungen, die der Gerichtshof am 14. Juli gewährte.

Im September hat die Kommission den Gerichtshof ersucht, ein tägliches Zwangsgeld gegen Polen zu verhängen, das so lange anfällt, bis die einstweiligen Anordnungen des Gerichtshofs vom 14. Juli vollständig umgesetzt sind. Der Gerichtshof verhängte am 27. Oktober ein tägliches Zwangsgeld von 1 Million Euro wegen Nichterfüllung.

Im Zusammenhang mit einem anderen Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission ein Aufforderungsschreiben nach Artikel 260 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an Polen gerichtet, da Polen nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um dem Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2021 in vollem Umfang nachzukommen. Darin war festgestellt worden, dass die für Richter geltenden polnischen Disziplinarvorschriften nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Antwort wird gründlich geprüft, bevor eine Entscheidung über die nächsten Schritte getroffen wird.

Im Juli hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn im Zusammenhang mit dem Schutz der Grundrechte und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung eingeleitet. (Siehe auch Kapitel 7.)

Neben Vertragsverletzungsverfahren, die darauf abzielen, konkreten Verstößen gegen das Unionsrecht zu begegnen, ist in Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union das allgemeinere Verfahren zur Wahrung der gemeinsamen Werte der Union, zu der die Rechtsstaatlichkeit zählt, vorgesehen. Der Rat ist weiter mit zwei Verfahren befasst, die 2017 von der Kommission gegen Polen beziehungsweise 2018 vom Europäischen Parlament gegen Ungarn zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der Union eingeleitet wurden. Die Kommission informierte den Rat über die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen der mit Gründen versehenen Vorschläge der Jahre 2020 und 2021.

Schutz des EU-Haushalts

Die Verordnung 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union gewährleistet, dass die EU besser auf Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die sich auf den EU-Haushalt auswirken, reagieren kann. Zusammen mit den anderen bereits vorhandenen Instrumenten wird sichergestellt, dass jeder Euro dort ankommt, wo er benötigt wird und einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellt.

Seitdem die Verordnung im Januar 2021 in Kraft getreten ist, hat die Kommission die Lage in den Mitgliedstaaten überwacht und einschlägige Informationen eingeholt. Der von der Kommission herausgegebene Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist eine der Informationsquellen, die die Kommission nutzen kann, um Verstöße gegen die in der Verordnung verankerten Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu ermitteln und zu bewerten. Darüber hinaus fließen Entscheidungen des Gerichtshofs, Berichte des Europäischen Rechnungshofs und Schlussfolgerungen einschlägiger internationaler Organisationen in die Analyse der Kommission ein. Die Kommission arbeitet derzeit eine Reihe von Leitlinien aus, um einige mit der Funktionsweise der Verordnung verknüpfte Aspekte klarzustellen.

Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger

Im Oktober nahmen das Parlament und der Rat eine Änderung der Århus-Verordnung an, die es der europäischen Zivilgesellschaft und einer breiteren Öffentlichkeit erlaubt, Entscheidungen, die sich auf die Umwelt auswirken, besser zu kontrollieren. Organisationen der Zivilgesellschaft können die EU-Organe auffordern, ihre Maßnahmen zu überprüfen, um einen besseren Umweltschutz und wirksamere Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Im Jahr 2021 nahm die Kommission zu zwei Europäischen Bürgerinitiativen Stellung, die jeweils von mehr als einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern unterstützt wurden. In Bezug auf die Initiative „Minority SafePack“ zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt legte die Kommission nichtlegislative Folgemaßnahmen dar, während sie mit Blick auf die Initiative „End the Cage Age“ ihre Absicht ankündigte, vor 2024 die schrittweise Abschaffung von Käfigen für bestimmte Nutztiere vorzuschlagen. Als Folgemaßnahme zur Initiative „Right2Water“ aus dem Jahr 2014 trat im Januar die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie in Kraft, und als Folgemaßnahme zur Initiative „Verbot von Glyphosat“ aus dem Jahr 2017 trat im März die Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette in Kraft. Im Jahr 2021 wurden elf neue Initiativen registriert.

Im Jahr 2021 leitete die Kommission 116 öffentliche Konsultationen ein, und 757 315 Beiträge sowie 104 771 Antworten auf andere Rückmeldungsmöglichkeiten (zum Beispiel Fahrpläne und Entwürfe von Rechtsakten) gingen bei ihr ein. Zudem antwortete die Kommission auf alle 283 Vorschläge, die bisher über das Portal „Ihre Meinung zählt – Vereinfachen!“ bei ihr eingingen. Relevante Vorschläge werden von der Plattform „Fit for Future“, einer hochrangigen Expertengruppe, bei der Ausarbeitung ihres jährlichen Arbeitsprogramms berücksichtigt. Die Gruppe besteht aus Vertretern der nationalen, regionalen und kommunalen Behörden der Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Europäischen Ausschusses der Regionen sowie Interessenträgern, die Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen vertreten. Das Netzwerk der KMU-Beauftragten liefert Beiträge und ist in den Plenarsitzungen der Gruppe vertreten.

Migration und Asyl

Im September nahm die Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht über das neue Migrations- und Asylpaket an, das im September 2020 verabschiedet worden war. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die EU bis zu einer umfassenden Reform des Asyl- und Migrationssystems der EU verwundbarer und schlechter vorbereitet bleibt, um auf Veränderungen zu reagieren.

Im Februar legte die Kommission dem Rat – im Einklang mit dem überarbeiteten Visakodex – ihre erste faktengestützte Bewertung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern bei der Rückübernahme vor, die Teil des im neuen Migrations- und Asylpaket skizzierten umfassenden Migrationskonzepts ist. Parallel zu dieser ersten Bewertung wurde in einer Mitteilung dargelegt, wie die EU die Zusammenarbeit bei Rückkehr und Rückübernahme ausbauen möchte.

Im April 2021 verabschiedete die Kommission ihre erste EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung, mit der der Anteil der freiwilligen Rückkehrer erhöht werden soll, was zu einer humanen und würdevollen Rückkehr und einer besseren Zusammenarbeit mit Partnerländern bei der Rückübernahme beiträgt. Gleichzeitig hilft die Wiedereingliederung Rückkehrern aus EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern, Chancen in ihrem jeweiligen Heimatland zu ergreifen, zur Entwicklung der Gemeinschaft beizutragen und Vertrauen in das Migrationssystem aufzubauen.

Die Strategie enthält Instrumente und Leitlinien, um die Rückkehr durch eine verstärkte Zusammenarbeit in den Partnerländern nachhaltiger zu gestalten. Zusammen mit der Strategie veröffentlichte die Kommission den EU-Rahmen für Rückkehrberatung und ein Instrument für Wiedereingliederungshilfe, in dem (für die Mitgliedstaaten) die Anforderungen für die Einrichtung von Rückkehrberatungsstrukturen festgelegt sind. Diese umfassen den Personalbedarf und die Finanzierung sowie die Verwendung des Verweisinstruments, das den sicheren Informationsfluss zwischen Rückkehrberatern und Wiedereingliederungsdienstleistern ermöglicht.

Nach Versuchen von Belarus, die EU und ihre Mitgliedstaaten durch die Begünstigung irregulärer Migration zu destabilisieren, und dem Beschluss des Landes, das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Belarus auszusetzen, schlug die Kommission im September vor, gewisse Bestimmungen des Visaerleichterungsabkommens mit Belarus auszusetzen. Diese Maßnahme betraf nur Amtsträger und wirkte sich nicht auf gewöhnliche belarussische Bürgerinnen und Bürger aus. Im November nahm der Rat den Vorschlag der Kommission an.

Die Kommission prüfte den finanziellen und operativen Bedarf Lettlands, Litauens und Polens und stellt weitere 200 Millionen Euro für das Grenzmanagement bereit, insbesondere als Reaktion auf die staatlich geförderte Instrumentalisierung von Migranten an den EU-Außengrenzen. Gleichzeitig intensivierte sie den Dialog mit den betreffenden Nicht-EU-Ländern, um sie auf die Lage aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass sie handeln, damit ihre eigenen Staatsangehörigen nicht in die Falle der belarussischen Behörden tappen.

Die Tätigkeiten der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, wurden in einer am 23. November angenommenen gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel „Reaktion auf staatlich geförderte Instrumentalisierung von Migranten an der EU-Außengrenze“ dargelegt.

Am 1. Dezember legte die Kommission einen Vorschlag vor, der es den am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen soll, ihre Asylsysteme vorübergehend an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Um den in Belarus festsitzenden schutzbedürftigen Menschen zu helfen, hatte die Kommission bis Ende des Jahres Mittel für humanitäre Hilfe in Höhe von 700 000 Euro gewährt und ist bereit, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Ferner wird die EU bis zu 3,5 Millionen Euro zur Unterstützung von freiwilligen Rückkehrern aus Belarus zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Bedienstete von EU-Agenturen wie der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Asylagentur der Europäischen Union (ehemals Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) und der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, die bereits in bestimmten EU-Mitgliedstaaten tätig sind, an die Außengrenzen entsandt werden, um die betreffenden Mitgliedstaaten bei Bedarf zu unterstützen. Um einen dauerhaften Rahmen zu schaffen, nahm die Kommission am 14. Dezember einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodexes sowie einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bewältigung von Situationen der Instrumentalisierung an.

Bekämpfung des Menschenhandels

Die Infografik enthält Daten zum Menschenhandel.

72 % der Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen, 23 % Männer und Jungen, (bei 5 % der Opfer ist das Geschlecht unbekannt). Etwa die Hälfte der Opfer sind EU-Bürgerinnen und -Bürger. 60 % der Opfer werden zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt, 15 % zum Zwecke der Ausbeutung als Arbeitskraft.

Im April verabschiedete die Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, mit der ein umfassender Ansatz verfolgt wird, der alles von der Prävention und dem Schutz der Opfer bis hin zur Strafverfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern abdeckt. Die Strategie umfasst rechtliche, politische und operative Initiativen in vier Bereichen: Verringerung der Nachfrage, die den Menschenhandel für alle Formen der Ausbeutung begünstigt; Zerschlagung des Geschäftsmodells von Menschenhändlern; Schutz, Unterstützung und Befähigung der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern sowie die internationale Dimension. Die neu ernannte EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels nahm ihre Arbeit am 1. Juli 2021 auf.

Im September nahm die Kommission den neuen EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021-2025) an. Darin werden Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Schleuserkriminalität und zur Gewährleistung des uneingeschränkten Schutzes der Grundrechte von Migranten dargelegt. Ferner wird darin vorgeschlagen, restriktive Maßnahmen auszuweiten und die strafrechtlichen Sanktionen gegen Schleuser zu verschärfen. Darüber hinaus enthält der Aktionsplan Maßnahmen, die die Ausbeutung von Migranten verhindern und das Wissen über die Schleusung verbessern sollen. Der Aktionsplan trägt der wachsenden Rolle staatlicher Akteure Rechnung, die irreguläre Migration begünstigen und Menschen dazu nutzen, für politische Zwecke Druck an den Außengrenzen auszuüben, wie dies 2021 an der Grenze der EU zu Belarus der Fall war. Des Weiteren präsentierte die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber. Diese zielen darauf ab, Arbeitgeber, die nicht zum Aufenthalt in der EU berechtigte Menschen einstellen, zu sanktionieren, die Rechte irregulärer Migranten zu schützen und Inspektionen vorzusehen. Die Maßnahmen werden 2022 umgesetzt.

Im November schlugen die Kommission und der Hohe Vertreter Maßnahmen vor, um Aktivitäten von Beförderungsunternehmen zu verhindern oder einzudämmen, die den Schmuggel oder das Einschleusen von Menschen in die EU praktizieren oder begünstigen. Damit wird das Instrumentarium der EU zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der irregulären Migration und des Menschenhandels um ein neues Werkzeug ergänzt.

Schutz für Menschen in Not

Die Kommission arbeitete weiter an der Verbesserung des Migrationsmanagements und der Aufnahme- und Lebensbedingungen für Migranten, insbesondere in Griechenland. Sie verstärkte die Unterstützung der nationalen Behörden durch die Taskforce für Migrationsmanagement, die im Jahr 2020 eingerichtet wurde, um die Aufnahme- und Lebensbedingungen von Migranten auf Lesbos und den nördlichen Inseln des Ägäischen Meeres zu verbessern. Das erste neue Aufnahme- und Identifizierungszentrum in Samos wurde im September eröffnet, gefolgt von neuen Zentren auf Kos und Leros im November. 2022 werden neue Zentren auf Chios und Lesbos eröffnet. Für den Bau dieser fünf Zentren hat die Kommission Griechenland 276 Millionen Euro gewährt.

Ferner erleichtert und koordiniert die Kommission die Umsiedlung verschiedener Gruppen von Migranten aus Griechenland, Italien und Malta in andere EU-Mitgliedstaaten, die entsprechende Zusagen gegeben haben. Nach den umfangreichen Bemühungen der beteiligten Organisationen wurden dank der Solidarität der Mitgliedstaaten und mit Unterstützung der Europäischen Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mehr als 4 600 Menschen aus Griechenland und zwischen 2018 und Ende 2021 fast 3 000 Menschen aus Italien und Malta in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt.

Im Juli leitete die Kommission eine Zusagenrunde für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen im Zeitraum 2021 bis 2022 ein. Insgesamt sagten die Mitgliedstaaten 60 000 Neuansiedlungs- und humanitäre Aufnahmeplätze für vorrangige Länder und Regionen sowie für gefährdete Afghanen zu. Um ihren Zusagen nachkommen zu können, können die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung der EU und operative Unterstützung der Asylagentur der Europäischen Union in Anspruch nehmen.

Ylva Johansson und Notis Mitarachi tragen Masken und Headsets in einem Hubschrauber.
Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres (rechts), und Notis Mitarachi, griechischer Minister für Migration und Asyl, während eines Besuchs auf Lesbos (Griechenland), 29. März 2021. Ylva Johansson besuchte auch die Aufnahmezentren auf Lesbos und Samos und bewertete die Fortschritte bei den neuen Aufnahmeeinrichtungen für Migranten und Asylbewerber.

Im Juni wurde eine Einigung über das neue Mandat des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen erzielt, das Anfang 2022 mit der Umwandlung zur Asylagentur der Europäischen Union in Kraft trat. Ziel des neuen Mandats ist es, der Agentur einen soliden rechtlichen, operativen und praktischen Rahmen zu geben, damit sie die Mitgliedstaaten unterstützen und ihnen dabei helfen kann, ihre Asyl- und Aufnahmesysteme zu stärken. Im Jahr 2021 weitete das Büro seine Unterstützung auf Spanien, Lettland und Litauen aus (zusätzlich zu Griechenland, Italien, Zypern und Malta).

Irreguläre Migration in Zahlen

Zwischen Januar und November 2021 kamen auf allen Routen insgesamt rund 182 600 irreguläre Migranten an. Im selben Zeitraum im Jahr 2020 waren es 114 400 (und 125 100 im gesamten Jahr) und im selben Zeitraum im Jahr 2019 knapp 127 000 (141 700 im gesamten Jahr).

Stärkung des griechischen Systems für die Aufnahme von Asylsuchenden

Die Europäische Kommission hat Griechenland dabei unterstützt, staatliche Unterkünfte für schutzbedürftige Asylsuchende auf der Grundlage des Soforthilfeprogramms der Vereinten Nationen für Integration und Unterbringung aufzubauen. Im Jahr 2019 erklärte sich Griechenland bereit, die Verwaltung des Wohnungsnetzes dieses Programms zu übernehmen. Dabei handelte es sich um eine enorme Aufgabe, die ständige technische Beratung vor Ort erforderte. Die Kommission leistete technische Unterstützung, die aus dem Programm zur Unterstützung von Strukturreformen beziehungsweise dem Instrument für technische Unterstützung der EU finanziert wurde. Die Mitarbeiter des Ministeriums für Migration und Asyl erhielten Beratung beim Aufbau von Kapazitäten und können sich nun auf zügige interne Verfahren und einen effizienten Rahmen von Gesetzen und Vorschriften stützen, um das Aufnahmesystem zu betreiben und die Bedingungen zu überwachen.

Auf der Grundlage der Daten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache war ab November 2021 nach der Lockerung der COVID-19-Maßnahmen bei illegalen Grenzübertritten an allen EU-Außengrenzen ein Aufwärtstrend zu verzeichnen (+ 60 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2020). Deutliche Spitzenwerte traten dabei auf der zentralen Mittelmeerroute und der westlichen Balkanroute auf.

Auch die Zahl der irregulären Überquerungen des Ärmelkanals nahm im Jahr 2021 zu. Die EU-Küstenmitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich betreiben bereits eine praktische und operative Zusammenarbeit, um – wie im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vorgesehen – insbesondere Schleusernetze zu bekämpfen (siehe die Gemeinsame politische Erklärung zu Asyl und Rückkehr). Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten von EU-Agenturen unterstützt, unter anderem der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Was speziell die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache anbelangt, so leitete diese die gemeinsame Operation „Opal Coast“ ein, um Frankreich bei der Luftüberwachung zu unterstützen, um Schleuser zu bekämpfen und den Verlust von Menschenleben auf See zu verhindern.

Die Grafik enthält Daten über illegale Grenzübertritte in die EU auf den wichtigsten Mittelmeerrouten.

Über die drei Hauptrouten (westliches, zentrales und östliches Mittelmeer) ist es seit 2014 wiederholt zu illegalen Grenzübertritten gekommen, wobei die Zahlen jeweils im Spätsommer am höchsten waren, im Allgemeinen jedoch nicht 50 000 pro Monat überschritten. Zwischen Ende 2015 und Anfang 2016 wurde auf der östlichen Route mit etwa 230 000 illegalen Grenzübertritten im Oktober 2015 ein Spitzenwert erreicht. Es sei darauf hingewiesen, dass die westliche Mittelmeerroute die Atlantikroute (westafrikanische Route) umfasst.

Die zentrale Mittelmeerroute ist nach wie vor die tödlichste bekannte Migrationsroute der Welt. Seit 2014 sind hier mehr als 20 000 Menschen ums Leben gekommen und verschwunden. Im Jahr 2021 wurden 2 819 Migranten während der Überfahrt in die EU über das Mittelmeer und über die westafrikanische Route als tot oder vermisst gemeldet – gegenüber 2 325 im Jahr 2020.

Europäische Grenz- und Küstenwache

Die Umsetzung der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache von 2019 und das neue Mandat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (auch als Frontex bekannt) sind mit dem ersten Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache, der am 1. Januar 2021 begann und bei dem erstmals uniformiertes EU-Personal eingesetzt wurde, erfolgreich vorangekommen.

Durch den Einsatz der ständigen Reserve wird die Agentur die Mitgliedstaaten voraussichtlich in allen operativen Bereichen, einschließlich rückkehrbezogener Tätigkeiten, besser unterstützen können.

Im Durchschnitt setzt die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten 2 000 Beamte der Grenz- und Küstenwache an den Außengrenzen der Europäischen Union ein. Zudem hat die Agentur ihren Grundrechtsrahmen, wie in der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache vorgesehen, erheblich gestärkt, indem sie einen neuen Grundrechtsbeauftragten ernannt und die ersten Grundrechtebeobachter eingestellt hat.

Umsetzung des Aktionsplans für Integration und Inklusion

Im Jahr 2021 setzte die EU weiter den Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 um, dessen Schwerpunkte auf allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung und Kompetenzen, Gesundheitsdiensten und Wohnraum liegen. Zu den neuen Maßnahmen im Jahr 2021 zählte die im März eingeleitete Partnerschaft zwischen der Kommission und dem Europäischen Ausschuss der Regionen mit dem Ziel, mit Städten, Regionen und ländlichen Gebieten der EU bei der Förderung der Integration von Migranten stärker zusammenzuarbeiten und diese Akteure stärker zu unterstützen.

Paket zu Kompetenzen und Talenten

Im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets 2020 wurde im Juni 2021 die Initiative „Fachkräftepartnerschaften“ ins Leben gerufen, um die Beziehungen zu wichtigen Partnerländern im Bereich Migration zu stärken, indem die Kompetenzen der Arbeitnehmer aus diesen Ländern mit dem Bedarf des EU-Arbeitsmarkts abgeglichen werden. Um sichere und legale Migrationswege zu schaffen, werden die Partnerschaften Studierenden, Hochschulabsolventen und Arbeitskräften aller Qualifikationsniveaus offenstehen. Überdies werden sie Möglichkeiten für die berufliche Aus- und Weiterbildung und für die Unterstützung der Integration zurückkehrender Migranten bieten.

Schengen-Raum

Im Juni nahm die Kommission eine Strategie für einen reibungslos funktionierenden und resilienten Schengen-Raum an, der ein Vorschlag zur Überarbeitung des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus beigefügt war. Darin wurden Maßnahmen in drei Bereichen vorgeschlagen: wirksames Management der EU-Außengrenzen, Maßnahmen als Ausgleich für das Fehlen von Kontrollen an den Binnengrenzen und eine solide Governance (Evaluierung, Überwachung und Vorsorge).

Die Strategie umfasst Initiativen für einen stärkeren und umfassenderen Schengen-Raum, der auf den Erfahrungen der letzten fünf Jahre, auch während der COVID-19-Pandemie, aufbaut. Sie enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte, die bei der Umsetzung eines der technologisch fortschrittlichsten Grenzmanagementsysteme an den EU-Außengrenzen erzielt wurden, und sieht weitere Initiativen in diesem Bereich vor. Ferner wird in der Strategie auf Maßnahmen zur internen Stärkung des Schengen-Raums – beispielsweise durch die Intensivierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit – eingegangen. Schließlich wird vorgeschlagen, den Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien auszuweiten, die bereits die meisten Schengen-Vorschriften umsetzen, ohne jedoch die Vorteile, die sich aus der Zugehörigkeit zum Schengen-Raum ergeben, in vollem Umfang nutzen zu können. Dasselbe gilt in Bezug auf Zypern, sobald das Land den derzeit laufenden Schengen-Evaluierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat.

Der Vorschlag zur Reform des Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus zielt darauf ab, diesen Mechanismus wirksamer, effizienter und schneller zu machen, ihn stärker politisch auszurichten und ihn zweckmäßiger zu gestalten. Derzeit laufen die Verhandlungen über diesen Vorschlag im Rat, wo die Kommission ihr Möglichstes tut, um den reibungslosen Verlauf des Verfahrens zu erleichtern.

Am 14. Dezember nahm die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodexes an. Damit soll sichergestellt werden, dass Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel eingeführt werden, wobei dem Recht der Mitgliedstaaten, dies in Ausnahmefällen zu tun, Rechnung getragen wird. Des Weiteren befasst sich der Vorschlag mit den Herausforderungen, die sich aus der Instrumentalisierung der irregulären Migration ergeben. Gleichzeitig wurde ein weiterer Vorschlag zur Bewältigung von Situationen der Instrumentalisierung im Bereich Migration und Asyl angenommen.

Bei der Einrichtung einer gemeinsamen IT-Architektur für die EU mit neuen vernetzten Systemen für Grenzmanagement, Migration und Strafverfolgung wurden weitere Fortschritte erzielt. Sobald die Interoperabilität erreicht ist, wird diese sicherstellen, dass alle IT-Systeme miteinander kommunizieren und dass die nationalen Behörden über vollständige und genaue Informationen verfügen, wobei die Datenschutzvorschriften uneingeschränkt einzuhalten sind.

Sicherheit

Angesichts neuer und zunehmend komplexer grenz- und sektorübergreifender Sicherheitsbedrohungen muss die EU die Zusammenarbeit und Koordinierung auf dem Gebiet der Sicherheit im weiteren Sinne intensivieren. Die COVID-19-Pandemie hat die Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastruktur Europas sowie die europäischen Krisenvorsorge- und -bewältigungssysteme auf die Probe gestellt. Im Jahr 2021 hat die EU die Strategie für die Sicherheitsunion 2020 zum Schutz aller Menschen in der EU und zur Förderung unserer europäischen Lebensweise weiter umgesetzt und neue Initiativen in den Bereichen Terrorismus und Radikalisierung, organisierte Kriminalität, Cybersicherheit und hybride Bedrohungen auf den Weg gebracht.

Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung

Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte trat am 7. Juni 2021 in Kraft und wird nach Ablauf eines Jahres in vollem Umfang durchsetzbar sein. Sie wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Entfernungsanordnungen gegenüber Hostingdiensteanbietern, die in der EU Dienstleistungen anbieten, zu erlassen und diese zu verpflichten, innerhalb einer Stunde Material zu entfernen, das zur Begehung terroristischer Straftaten anstiftet oder solche befürwortet, Aktivitäten terroristischer Vereinigungen unterstützt oder Anweisungen oder Techniken für die Begehung terroristischer Straftaten zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus sieht die Verordnung Schutzvorkehrungen vor, die die Rechenschaftspflicht und die Transparenz in Bezug auf Maßnahmen zur Entfernung terroristischer Inhalte stärken wird und vor irrtümlicher Entfernung legitimer Äußerungen im Internet schützen wird. Dank verschiedener Maßnahmen wird auch der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten gewährleistet. So sind beispielsweise Materialien, die für Bildungs-, Presse- oder Forschungszwecke oder für künstlerische Zwecke verbreitet werden, vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Das EU-Internetforum – eine Plattform unter Vorsitz der Kommission, über die sich die Mitgliedstaaten und Technologieunternehmen über die Nutzung des Internets durch Terroristen sowie über Möglichkeiten zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet austauschen – legte im Jahr 2021 ein Wissenspaket zu verbotenen rechtsextremistischen Gruppen, Symbolen und Manifesten vor, um Online-Plattformen bei der Moderation von Inhalten zu unterstützten.

Im Juli legte die Europäische Kommission ein ehrgeiziges Bündel von Gesetzgebungsvorschlägen vor, mit denen die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden sollen. Das Paket enthält einen Vorschlag zur Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche. Das Ziel besteht darin, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle dazu nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder damit terroristische Aktivitäten zu finanzieren.

Mit den Maßnahmen wird neuen, mit technologischer Innovation zusammenhängenden Risiken Rechnung getragen und damit der bestehende EU-Rahmen erheblich verbessert. Hierzu zählen virtuelle Währungen, stärker in den Binnenmarkt integrierte Finanzströme und der globale Charakter terroristischer Organisationen. Die Vorschläge werden auch dazu beitragen, EU-weit einen wesentlich einheitlicheren Rahmen zu schaffen, der unmittelbar anwendbare Vorschriften wie eine EU-weite Obergrenze von 10 000 Euro für große Barzahlungen vorsieht. Dies wird all jenen, die den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen – und hier vor allem grenzübergreifend tätigen Akteuren –, die Einhaltung dieser Vorschriften erleichtern.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Afghanistan hat der Koordinator für die Terrorismusbekämpfung mit dem Ratsvorsitz, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den einschlägigen EU-Agenturen einen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung in Afghanistan erarbeitet.

Kampf gegen organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität

Im April veröffentlichte die Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und der Justiz zu verbessern, mittels wirksamer Untersuchungen Strukturen der organisierten Kriminalität zu zerschlagen, die durch organisierte Kriminalität erzielten Gewinne abzuschöpfen sowie Strafverfolgung und Justiz für das digitale Zeitalter zu rüsten. Darüber hinaus hat die Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, das Potenzial der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen umfassend zu nutzen.

Das gesamte Jahr 2021 über hat die Kommission ihre Maßnahmen für eine bessere Kontrolle von Feuerwaffen in der EU und den Nachbarländern verstärkt. Sie hat Maßnahmen verabschiedet, die den Mitgliedstaaten einen besseren Zugang zu Informationen, die für die Genehmigung von Anträgen auf Erwerb oder Besitz bestimmter Feuerwaffen erforderlich sind, ermöglichen werden (derzeit werden die Mitgliedstaaten nicht systematisch informiert, wenn anderswo in der EU Waffenscheine verweigert werden). In dem im Oktober veröffentlichten Bericht über die Anwendung der geltenden EU-Rechtsvorschriften wurden die positiven Auswirkungen hervorgehoben, die insbesondere das Verbot der gefährlichsten Feuerwaffen und die Verhinderung des illegalen Umbaus von Waffen zu tödlichen Feuerwaffen mit sich brachten. Zudem wurden bestehende Schwachstellen ermittelt, die die Einleitung von 76 Vertragsverletzungsverfahren erfordern, sowie Bereiche, in denen weitere Verbesserungen notwendig sind, wie die Digitalisierung des Europäischen Feuerwaffenpasses und eine strengere Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Bauplänen für den 3D-Druck von Waffen.

Die Infografik enthält Daten über kriminelle Aktivitäten in der EU.

Zu den illegalen Machenschaften krimineller Netze gehören Drogenhandel, organisierte Eigentumskriminalität, Schleusung von Migranten, Menschenhandel und Cyberkriminalität. Kriminelle Netze unterwandern die legale Wirtschaft: Fast 70 % sind an Geldwäsche beteiligt, fast 60 % an Korruption, und über 80 % nutzen legale Unternehmensstrukturen. Sie sind grenzüberschreitend tätig: 65 % der kriminellen Gruppen setzen sich aus Mitgliedern verschiedener Nationalitäten zusammen. Sie passten ihre Aktivitäten rasch an die Pandemie an: Betrugsangebote von 1,1 Milliarden Impfstoffdosen zu einem Gesamtpreis von 15,4 Milliarden Euro wurden aufgedeckt.

Im Anschluss an ihre Mitteilung von 2020 zur Digitalisierung der Justiz legte die Kommission im Dezember ein Paket von Initiativen zur Modernisierung der Justizsysteme in der EU und zur Beschleunigung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen vor. Das Paket umfasst drei Vorschläge:

  • eine Verordnung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden digitalen Kommunikation zwischen Justizbehörden und zur Gewährleistung des Zugangs zur Justiz in Zivil-, Handels- und Strafsachen,
  • eine Änderung der Eurojust-Verordnung, um eine Rechtsgrundlage für die Durchführung mündlicher Anhörungen per Videokonferenz zu schaffen und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bei terroristischen Straftaten zu stärken,
  • sowie eine Verordnung zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit, um Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die von gemeinsamen Ermittlungsgruppen in grenzüberschreitenden Fällen durchgeführt werden, wirksamer und effizienter zu gestalten.

Mit diesen Initiativen soll das Vorhaben der Kommission, einen wirklich effizienten und widerstandsfähigen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, umgesetzt werden.

Didier Reynders hält eine Rede vor einem Plakat des EU-Justizbarometers.
Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, bei der Vorstellung des EU-Justizbarometers 2021, mit dem die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in allen Mitgliedstaaten bewertet wird, Brüssel (Belgien), 8. Juli 2021. Im Mittelpunkt des Justizbarometers 2021 stand die Digitalisierung der Justiz, die es den Gerichten ermöglicht hat, ihre Arbeit während der COVID-19-Pandemie fortzusetzen, und durch die sich die Leistungsfähigkeit der Justizsysteme und der Zugang zur Justiz verbessert haben.

Im Jahr 2021 setzte die Kommission die Verhandlungen mit mehreren Ländern, darunter Israel, Neuseeland und die Türkei, über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und den zuständigen Behörden fort.

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Tätigkeit am 1. Juni 2021 aufgenommen. Bis Ende des Jahres hatte sie mehr als 500 Untersuchungen wegen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU eingeleitet; der Schaden zulasten des EU-Haushalts wird auf rund 5 Milliarden Euro geschätzt.

Im Jahr 2021 gelang es einer Taskforce der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, eine Bande von Waffenschmugglern zu zerschlagen, die Europa mit illegal umgebauten Feuerwaffen überschwemmt hatte. Der Taskforce gehörten Vertreter Belgiens, Deutschlands, Spaniens, Kroatiens und der Niederlande an. 18 Personen wurden festgenommen und 350 Waffen sichergestellt. Die Aktion wurde im Rahmen der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen durchgeführt.

Im Anschluss an die Vorschläge von 2020 zur Überarbeitung des Mandats der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung schlug die Kommission im Dezember einen EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit vor, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Strafverfolgung zu verbessern und Polizeibeamten in der EU modernere Instrumente für den Informationsaustausch an die Hand zu geben. Der Kodex umfasst eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit sowie neue Bestimmungen für den Informationsaustausch und wird wirksamere grenzüberschreitende Einsätze, klare Kanäle und Fristen für den Informationsaustausch und eine stärkere Rolle der Agentur gewährleisten.

Parallel dazu werden überarbeitete Vorschriften für den automatisierten Austausch bestimmter Kategorien von Daten dafür sorgen, dass in der gesamten EU Zusammenhänge zwischen Straftaten wesentlich wirksamer erkannt werden können. Dies wird dazu beitragen, Informationslücken zu schließen, die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten in der EU zu verbessern und die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Das Paket zur polizeilichen Zusammenarbeit umfasst drei Vorschläge: eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit, eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und eine Verordnung über einen Mechanismus für den automatisierten Austausch von Daten für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“).

Margaritis Schinas gestikuliert bei einer Rede auf einem Podium.
Margaritis Schinas, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für die Förderung unserer europäischen Lebensweise, auf der Pressekonferenz zum EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit, Brüssel (Belgien), 8. Dezember 2021.

Zusammen mit dem Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche legte die Kommission einen Vorschlag vor, den Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf die geplante Vernetzung von Bankkontenregistern den erforderlichen Zugang zu gewähren. Die Strafverfolgungsbehörden können so rasch feststellen, ob ein Verdächtiger Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten unterhält, wodurch Finanzermittlungen und die Einziehung von Vermögenswerten in grenzüberschreitenden Fällen vereinfacht werden.

Krisenmanagement

Katastrophenschutz

Janez Lenarčič spricht mit einem Reporter; im Hintergrund sind ein Wald und Rettungsfahrzeuge zu sehen.
Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement (rechts), während eines Besuchs von Einsatzkräften der Feuerwehr im Gebiet Oinoi und des rescEU-Zentrums (Griechenland), 25. August 2021.

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass ein leistungsfähigeres Katastrophenschutzverfahren der Union erforderlich ist, das bei schweren Notfällen eine schnellere und wirksamere Reaktion ermöglicht. Im Mai 2021 traten neue Rechtsvorschriften in Kraft, die der EU bessere Instrumente für den Umgang mit Katastrophen, die mehrere Länder gleichzeitig betreffen, an die Hand geben. Ferner hat die EU die Mittel aufgestockt, mit denen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Katastrophenbewältigung unterstützt werden sollen.

Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten hat die EU die rescEU-Reserve für Schutzausrüstung und medizinische Ausrüstung weiter ausgebaut. Außerdem hat sie die rescEU-Löschflotte aus Flugzeugen und Hubschraubern weiter aufgestockt, um die nationalen Kapazitäten zu ergänzen. Zudem werden künftig zusätzliche rescEU-Kapazitäten zur Reaktion auf chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die EU umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Verstärkung von Präventions- und Vorsorgemaßnahmen bereitstellen, mit denen das Katastrophenrisiko verringert und Gemeinschaften besser gegen verschiedene Arten von Krisen gewappnet werden sollen.

Im Jahr 2021 ging im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eine Rekordzahl von Hilfeersuchen ein. 61 % der insgesamt 114 Anträge standen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Der Klimawandel ist bereits überall auf der Welt zu spüren, und im Sommer 2021 konnte man einen Eindruck davon gewinnen, wie der Sommer in Europa künftig aussehen könnte. In der Waldbrandsaison 2021 fand in Europa einer der größten Einsätze im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union der letzten zehn Jahre statt, und der Mechanismus wurde so oft wie nie zuvor für gleichzeitige Löscheinsätze in Waldbrandgebieten aktiviert.

Zur Bekämpfung der Waldbrände im Mittelmeerraum und im westlichen Balkan entsandte die EU im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eine Flotte von 16 Flugzeugen und vier Hubschraubern, mehr als 290 Fahrzeuge und über 1 300 Ersthelfer nach Albanien, Algerien, Griechenland, Italien, Nordmazedonien, und in die Türkei und nach Zypern. Die Notfalleinsätze wurden vom Weltraum aus durch den Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienst der EU unterstützt, der aktuelle Karten der betroffenen Gebiete lieferte. Allein im Jahr 2021 wurden vom Schnellkartierungsdienst des Copernicus-Satelliten mehr als 580 Karten von Gebieten weltweit erstellt.

Zwei Bagger befreien eine Straße von Schutt und Wasserschäden.
Zerstörungen durch die Überschwemmungen in Pepinster (Belgien), 17. Juli 2021.

Als im Juli mehrere Gebiete Europas von verheerenden Überschwemmungen heimgesucht wurden, koordinierte die EU die Entsendung von Rettungsbooten, Hubschraubern und mehr als 150 Rettungskräften aus Frankreich, Italien und Österreich nach Belgien. Das Europäische Hochwasserwarnsystem von Copernicus warnte die Behörden vorab vor den Hochwasserrisiken, und Belgien, Deutschland, die Niederlande und die Schweiz aktivierten den Schnellkartierungsdienst, um Ersthelfer zu unterstützen.

Darüber hinaus leistete die EU das gesamte Jahr 2021 über weltweit lebensrettende Unterstützung für von Katastrophen und Krisen betroffene Menschen, u. a. nach einem Ebola-Ausbruch in Guinea, nach dem Erdbeben in Haiti und nach einem Vulkanausbruch in der Demokratischen Republik Kongo. Als Reaktion auf die Entwicklungen in Afghanistan hat die EU im Rahmen ihres Katastrophenschutzverfahrens die Rückholung von EU-Bürgern und anderen schutzbedürftigen Personen koordiniert.

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

Im Juli nahm die EU eine Verordnung über eine vorübergehende Ausnahme von den Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Kommunikations- und Verkehrsdaten in den Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation an. Dieser Rechtsakt ist Teil der acht Maßnahmen der EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, mit denen diese Straftaten umfassend bekämpft werden sollen. Die Strategie konzentriert sich auf die Unterstützung von Präventionsinitiativen, mit denen in erster Linie verhindert werden soll, dass Kinder zu Opfern werden. Zudem sollen Opfer Hilfe erhalten und die Strafverfolgungsbehörden gezielt unterstützt werden, damit sichergestellt wird, dass die Opfer rasch aus anhaltenden Missbrauchssituationen gerettet und die Täter festgenommen werden.

Weitwinkelaufnahme von Personen im Europäischen Parlament.
Die erste Sitzung der Europäischen Bürgerforen vom 17. bis 19. September 2021. Quelle: EP, Brigitte Hase

Konferenz zur Zukunft Europas

Die Konferenz zur Zukunft Europas rückte im Jahr 2021 die Menschen in den Mittelpunkt der Debatte und ermöglichte ihnen, ihre Meinungen und Ideen auszutauschen und zur Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft beizutragen.

Im März einigten sich das Europäische Parlament, der portugiesische EU-Ratsvorsitz und die Europäische Kommission auf eine gemeinsame Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas. Ein Exekutivausschuss, der sich aus Vertretern der drei Organe und Beobachtern, unter anderem aus den nationalen Parlamenten, zusammensetzt, überwacht die Arbeiten der Konferenz mit Unterstützung des gemeinsamen Sekretariats. Die Eröffnungsveranstaltung wurde am 9. Mai (Europatag) vom Europäischen Parlament in Straßburg ausgerichtet.

Dank einer Online-Plattform und Live-Veranstaltungen, die sowohl eine virtuelle als auch eine persönliche Teilnahme ermöglichten, konnten Bürgerinnen und Bürger, politische Entscheidungsträger, lokale, regionale und nationale Behörden, Vertreter der Zivilgesellschaft und Sozialpartner aus der gesamten EU zusammenkommen und sich über ein breites Spektrum an Themen austauschen. Die Debatten konzentrieren sich auf neun Themenfelder und decken unter anderem die Bereiche Klimawandel, Umwelt, Gesundheit, Migration und Bildung ab, wobei auch Beiträge zu allen anderen Themen eingereicht werden können, die für die Bürgerinnen und Bürger von Belang sind. Über die in den 24 Amtssprachen der EU zur Verfügung stehende Plattform konnten die Teilnehmer miteinander in Kontakt treten, Informationen über die im Rahmen der Konferenz geplanten Veranstaltungen austauschen, Vorschläge einbringen und die Ideen anderer Teilnehmer unterstützen und kommentieren.

Im Juni fand – neben der Eröffnungssitzung der Plenarversammlung (die dafür zuständig ist, ergebnisoffen und ohne Beschränkung auf im Voraus festgelegte Politikbereiche Empfehlungen zu erörtern) – eine europäische Bürgerveranstaltung (vor Ort in Lissabon, Portugal, sowie virtuell über Online-Kanäle) statt, die den Startschuss für eine aktive Bürgerbeteiligung gab. Zu der Veranstaltung kamen 27 Vertreter nationaler Bürgerforen bzw. anderer einschlägiger nationaler Foren (ein Vertreter pro Mitgliedstaat), der Präsident des Europäischen Jugendforums, mehr als 50 für die Teilnahme an den Europäischen Bürgerforen ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Gruppe von Erasmus-Studierenden zusammen und erörterten ihre Erwartungen an die Konferenz mit den drei Ko-Vorsitzenden des Exekutivausschusses: Guy Verhofstadt (Mitglied des Europäischen Parlaments), Ana Paula Zacarias (portugiesische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten) und Dubravka Šuica (Vizepräsidentin der Kommission).

Im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas sind vier europäische Bürgerforen vorgesehen, die sich mit den Themen der Online-Plattform befassen und sich jeweils aus etwa 200 Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Hintergrund aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen. Junge Menschen spielen bei der Gestaltung der Zukunft des europäischen Projekts eine zentrale Rolle und sind intensiv an der Konferenz beteiligt. So setzt sich jedes europäische Bürgerforum zu mindestens einem Drittel aus Personen im Alter von 16 bis 25 Jahren zusammen. Diese europäischen Bürgerforen erfüllen eine wichtige Funktion: Sie erörtern Ideen, die aus Veranstaltungen in der gesamten EU hervorgehen, sowie über die Konferenzplattform eingereichte Vorschläge und formulieren Empfehlungen, die anschließend Gegenstand der Debatten in der Plenarversammlung der Konferenz sind.

Emmanuel Macron, António Costa, David Sassoli und Ursula von der Leyen auf einer Bühne bei einem Podiumsgespräch.
Von links nach rechts: Emmanuel Macron (Präsident Frankreichs), António Costa (Premierminister Portugals und amtierender Präsident des Rates der Europäischen Union), David Sassoli (Präsident des Europäischen Parlaments) und Ursula von der Leyen (Präsidentin der Europäischen Kommission) auf der Eröffnungsveranstaltung der Konferenz zur Zukunft Europas, Straßburg (Frankreich), 9. Mai 2021. Quelle: EP, Eric Vidal

Vom 17. bis zum 19. September fand in Straßburg die erste Sitzung der europäischen Bürgerforen statt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Themen: eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit, Beschäftigung, digitaler Wandel, Bildung, Jugend, Kultur und Sport. Die Debatten bauten auf den Beiträgen auf, die von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten EU über die Online-Plattform eingereicht worden waren. Das Forum zu den Themen Demokratie und Werte in Europa, Rechte, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit formulierte nach Abschluss seiner Beratungen Entwürfe für Empfehlungen, die im Rahmen einer Plenarversammlung in hybrider Form (persönlich und per Videokonferenz) vom 10. bis 12. Dezember in Florenz, Italien, erörtert wurden. Sieben weitere Forumssitzungen zu sämtlichen Themenfeldern der Konferenz fanden 2021 in Straßburg sowie in virtueller Form statt.

Am 23. Oktober fand eine Plenarversammlung statt, deren Gegenstand die Arbeiten der europäischen Bürgerforen und die Beiträge waren, die auf der mehrsprachigen digitalen Plattform, bei nationalen Bürgerforen und anderen Veranstaltungen vorgebracht worden waren.

EU-weit wurden im Jahr 2021 insgesamt 4 639 Veranstaltungen organisiert, an denen mehr als 340 000 Personen teilnahmen. Mehr als 41 000 Personen registrierten sich auf der mehrsprachigen digitalen Plattform und tauschten über 12 500 Ideen aus, gaben mehr als 18 000 Kommentare ab und unterstützten über 52 000-mal die Ansichten anderer Teilnehmer. Die Plattform verzeichnete im Jahr 2021 mehr als 4,1 Millionen Besucher. Drei europäische Bürgerforen dürften ihre Arbeiten im Januar oder Februar 2022 abschließen. Weitere Sitzungen der Plenarversammlung der Konferenz sind für Januar, März und April geplant. Der Abschlussbericht des Exekutivausschusses wird im Frühjahr 2022 erwartet.

Ein Arbeiter in Schutzausrüstung facht das Feuer in einem Hochofen an.

Stärkung der Wirtschaft

Wirtschaftliche Erholung Europas

Trotz großer Ungewissheiten konnte sich die EU-Wirtschaft im Jahr 2021 deutlich von der schweren Rezession erholen, die 2020 von der Pandemie angestoßen worden war. Mit den Erfolgen, die die EU bei der Durchführung der COVID-19-Impfkampagne und der Eindämmung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie erzielen konnte, wurde die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung geschaffen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Impfkampagnen und der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen setzte das Wachstum im Frühjahr wieder ein und konnte sich dank der Wiederbelebung der Wirtschaft auch während des Sommers halten. So fand die EU-Wirtschaft im Herbst zu dem vor der Pandemie verzeichneten Produktionsniveau zurück.

In ihrer Wirtschaftsprognose für Europa vom Herbst 2021 ging die Kommission davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet um 5,0 % im Jahr 2021 und um 4,3 % im Jahr 2022 wachsen würde. Zwar könne das Tempo der Erholung in der EU variieren, doch würden laut der Prognose alle Mitgliedstaaten bis Anfang 2023 zumindest ihr Vorkrisenniveau erreichen. Angesichts des für das Jahr 2022 erwarteten wirtschaftlichen Aufschwungs dürfte sich der Arbeitsmarkt vollständig erholen. Schätzungen zufolge sollen 2022 und 2023 etwa 3,4 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden, wodurch die Arbeitslosenquote in der EU im Jahr 2023 auf 6,5 % sinken wird.

Die Wende wurde unter anderem durch die beispiellosen Konjunkturmaßnahmen ermöglicht, die zu Beginn der Krise auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene ergriffen wurden, einschließlich des Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), bei dem es sich um die erste EU-Initiative zur Finanzierung von Kurzarbeit handelt (siehe Kapitel 1). Gleichzeitig konnten – mit der Auflage des 800 Mrd. EUR schweren EU-Aufbauplans „NextGenerationEU“ im Sommer (siehe Kapitel 1) – auch im Hinblick auf eine langfristige Erholung Fortschritte erzielt werden. Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität wird maßgeblich zur Förderung privater und öffentlicher Investitionen in den kommenden Monaten und Jahren beitragen. Ziel dieser Fazilität zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abzumildern und die Volkswirtschaften und Gesellschaften in der EU nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des grünen und des digitalen Wandels vorzubereiten. Darüber hinaus wird das Programm „InvestEU“ der EU Zugang zu umfangreichen langfristigen Finanzierungen verschaffen und so private Investitionen zur Unterstützung der Erholung mobilisieren.

Das Europäische Semester, das den Rahmen für die EU-weite Überwachung und Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik vorgibt, wurde 2021 – zwecks Abstimmung mit der Aufbau- und Resilienzfazilität – vorübergehend angepasst. Mit der Veröffentlichung der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum wurde der Semesterzyklus 2021 eingeleitet und an die Jahreswachstumsstrategie 2020 angeknüpft, deren Grundlage der europäische Grüne Deal und das Konzept einer wettbewerbsorientierten Nachhaltigkeit bildeten. Alle nationalen Aufbau- und Resilienzpläne sehen Investitionen und Reformen vor, mit denen die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden sollen, beispielsweise in Bezug auf Arbeitsmärkte, Bildung, Kultur, Gesundheitsversorgung, Justiz und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Wenngleich die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaftstätigkeit erheblich nachgelassen haben, wurde das Coronavirus noch nicht besiegt. Die Erholung wird in hohem Maße davon abhängen, wie sich die Pandemielage sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU entwickeln wird und wie schnell sich das Angebot an den raschen Nachfrageaufschwung anpassen kann, der infolge der Wiederbelebung der Wirtschaft verzeichnet wird. Auch die steigenden Energiepreise, vor allem von Gas und Strom, werden die EU-Wirtschaft auf kurze Sicht auf die Probe stellen.

Elisa Ferreira hält eine Rede auf einem Podium.
Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, bei einer Pressekonferenz zum Instrument für technische Unterstützung, mit dem Reformen in den Mitgliedstaaten unterstützt werden, Brüssel (Belgien), 2. März 2021. Am selben Tag genehmigte die Kommission 226 Projekte in allen 27 Mitgliedstaaten, in deren Rahmen nationale Reformen zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums unterstützt werden. Diese Initiativen werden im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung durchgeführt, das Teil des EU-Haushalts 2021-2027 und des Aufbauplans für Europa ist und darauf abzielt, die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU zu fördern.

Industriestrategie für Europa

Im Mai aktualisierte die Kommission die europäische Industriestrategie, um sicherzustellen, dass die industriepolitischen Ziele der EU einerseits den Lehren aus der COVID-19-Krise Rechnung tragen, andererseits aber auch ihre politischen Prioritäten bekräftigten. Mit dieser Aktualisierung wird insbesondere darauf abgezielt, den Binnenmarkt für künftige Krisen zu rüsten, die strategischen Abhängigkeiten und Schwachstellen der EU im Hinblick auf sensible Lieferketten und industrielle Ökosysteme zu verringern und den ökologischen und den digitalen Wandel der EU-Industrie zu beschleunigen.

Die aktualisierte Strategie sieht schwerpunktmäßig Maßnahmen in drei Schlüsselbereichen vor. Erstens wurde im Rahmen der Strategie eine Analyse der 14 industriellen Ökosysteme der EU vorgestellt und die Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt vorgeschlagen, mit dem den möglichen Auswirkungen künftiger Krisen auf den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr begegnet würde. Dadurch soll die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts gestärkt werden.

Thierry Breton hält ein Gerät hoch.
Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, bei einem Besuch von Halbleiterforschungs- und -produktionsstandorten in Dresden (Deutschland), 12. November 2021.

Zweitens beinhaltet die Strategie eine eingehende Analyse der strategischen Abhängigkeiten der EU. In diesem Zusammenhang wurden 137 Produkte in sensiblen Ökosystemen ermittelt, bei denen die EU in hohem Maße von Lieferungen aus dem Ausland abhängig ist, und sechs eingehende Überprüfungen in den Bereichen Rohstoffe, Batterien, pharmazeutische Wirkstoffe, Wasserstoff, Halbleiter sowie Cloud- und Spitzentechnologien durchgeführt. Zur Verringerung der strategischen Abhängigkeiten der EU wurde im Rahmen der Aktualisierung vorgeschlagen, diversifizierte internationale Partnerschaften aufzubauen und Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten in der EU zu ergreifen. Dies schließt auch die Gründung neuer Industrieallianzen in Schlüsselbereichen ein, die dazu beitragen können, unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Wettbewerbsvorschriften Anreize für private Investitionen zu schaffen. Im Juli wurden zwei neue Industrieallianzen in den Bereichen Daten und Cloudtechnologien sowie Prozessoren und Halbleitertechnik ins Leben gerufen.

Drittens wurden im Rahmen der Strategie Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels in der EU angekündigt. Die Strategie sieht neue Maßnahmen für eine Gestaltung von Übergangslösungen in Partnerschaft mit Industrie, Behörden, Sozialpartnern und Interessenträgern vor. Zunächst wurde im Tourismus und bei energieintensiven Industrieökosystemen nach diesem Ansatz verfahren; es folgten die Bereiche Baugewerbe und Sozialwirtschaft. Ferner wird im Rahmen der Strategie ein kohärenter Rechtsrahmen unterstützt, mit dem die Ziele des Pakets zur Umsetzung des Grünen Deals und der digitalen Dekade Europas verwirklicht werden sollen, indem unter anderem zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen übergegangen und der Zugang zu reichlich verfügbarem, erschwinglichem und CO2-armem Strom sichergestellt wird. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Einrichtung von Nachhaltigkeitsberatern im Rahmen des erneuerten und gestärkten „Enterprise Europe Network“ (siehe unten) sowie mit datengesteuerten Geschäftsmodellen unterstützt werden sollen. Schließlich wird dazu aufgerufen, Investitionen in die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften zu tätigen, um den ökologischen und den digitalen Wandel zu unterstützen.

Förderung des Binnenmarkts

Mit dem Binnenmarktprogramm nahm die Kommission im April ein mit 4,2 Mrd. EUR ausgestattetes Paket zur Unterstützung und Stärkung der Binnenmarkt-Governance bis 2027 an, das insbesondere auf die wirtschaftliche Erholung ausgerichtet ist. Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Statistik, Normung und Wettbewerbsfähigkeit konsolidiert. So wird für einen effizienteren Binnenmarkt und gleichzeitig für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis für Verbraucher und Unternehmen gesorgt. In diesem Zusammenhang rief die Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für ein erneuertes und gestärktes „Enterprise Europe Network“ (das am 1. Januar 2022 seine Arbeit aufnahm) sowie für Eurocluster-Initiativen auf, wobei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Übergang zu mehr Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Resilienz unterstützt und in ihrer Fähigkeit gestärkt werden sollen, sowohl innerhalb des Binnenmarkts als auch auf internationaler Ebene zu wachsen.

Die Schwerpunkte des neuen Binnenmarktprogramms.

Ein effektiver Binnenmarkt

  • Umsetzung, Durchsetzung und Weiterentwicklung der Vorschriften in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Wettbewerb, Geldwäschebekämpfung und freier Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr.
  • Gewährleistung der Zweckmäßigkeit von Finanzdienstleistungen für Verbraucher, Zivilgesellschaft und Endnutzer.
  • Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in der digitalen Wirtschaft und engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.
  • Hilfestellung für öffentliche Auftraggeber, damit Steuergelder bestmöglich eingesetzt werden.

Europäische Statistiken

  • Bereitstellung von Finanzmitteln zur Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken, um die faktengestützte Entscheidungsfindung zu unterstützen und die Wirkung von Maßnahmen zu messen.

Wirksame Normen

  • Finanzielle Unterstützung für die Entwicklung EU-weiter Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Produkte und Dienstleistungen.

Lebensmittelsicherheit

  • Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen bei gleichzeitiger Förderung der nachhaltigen Lebensmittelproduktion und des Tierschutzes.

Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Umsetzung von Maßnahmen, damit die Produkte auf dem Markt sicher sind und die Verbraucherinnen und Verbraucher die Vorschriften kennen.
  • Unterstützung der effizienten Zusammenarbeit nationaler Behörden.

Wettbewerbsfähigkeit

Unterstützung von Unternehmen:

  • Finanzielle Unterstützung u. a. durch Zuschüsse und Darlehensgarantien für KMU im Rahmen des Fonds „InvestEU“,
  • Erleichterung des Marktzugangs und Verringerung des Verwaltungsaufwands,
  • Unterstützung der Einführung von Innovationen und Reaktion auf globale und gesellschaftliche Herausforderungen,
  • Förderung des Unternehmergeistes und eines günstigen Umfelds für Unternehmen.

Weltraumpolitik

Mit dem im April 2021 angenommenen EU-Weltraumprogramm, das mit 14,9 Mrd. EUR über die höchste jemals für eine Weltrauminitiative der EU veranschlagte Mittelausstattung verfügt, werden drei Leitprogramme der EU – Galileo, EGNOS (die europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) und Copernicus – modernisiert und zu einem einzigen Programm zusammengeführt. Es schafft eine Grundlage für die Förderung der Weltraumindustrie und stärkt die Widerstandsfähigkeit und technologische Führungsrolle Europas im Weltraumsektor.

Die Infografik enthält Daten zur europäischen Weltraumindustrie.

Die europäische Weltraumindustrie hat einen Wert zwischen 46 Milliarden und 54 Milliarden Euro und zählt mehr als 250 000 Arbeitsplätze. Sie wird in den nächsten 7 Jahren von EU-Investitionen in Höhe von 14,9 Milliarden Euro profitieren. Mehr als 30 EU-eigene Satelliten befinden sich im Orbit. Sie werden eingesetzt, um die Effizienz der Landwirtschaft und der Fischerei zu steigern, die Umwelt zu schützen, den Klimawandel zu bekämpfen, Naturkatastrophen zu überwachen und darauf zu reagieren, die Grenzsicherheit zu erhöhen und Piraterie auf See zu bekämpfen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und den Verkehr zu optimieren. Ein Drittel der weltweiten Satellitenherstellung entfällt auf die EU.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Weltraums für EU-Ziele, etwa in Bezug auf Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit, wurde die 2010 gegründete Agentur für das Europäische GNSS im Juni 2021 durch die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm ersetzt, deren Mission weiter gefasst ist. Darüber hinaus unterzeichnete die Kommission mit dieser neuen Agentur und mit der Europäischen Weltraumorganisation eine Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung.

Beispiele für Anwendungsbereiche

Landwirtschaft

Das EU-Weltraumprogramm ermöglicht Präzisionslandwirtschaft und integrierte Bewirtschaftungslösungen. Dank des Programms können Landwirte ihre Erträge um mehr als 10 % steigern, Einsparungen von über 20 % bei Düngemitteln, Kraftstoffen und Pestiziden erzielen und autonome Maschinen einsetzen.

Reaktion auf Naturkatastrophen

Das EU-Weltraumprogramm unterstützt Rettungseinsätze bei Überschwemmungen, Bränden, Erdbeben und Hurrikanen sowie bei vom Menschen verursachten Katastrophen.

Intelligente Städte

Das EU-Weltraumprogramm spielt eine Schlüsselrolle bei Stadtkartografie, Stadtplanung und Infrastrukturüberwachung und ermöglicht insbesondere eine Verbesserung des städtischen Verkehrs und eine intelligente Abfallbewirtschaftung.

Erneuerbare Energiequellen

Das EU-Weltraumprogramm unterstützt die Standortsuche für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Bewertung des Energieerzeugungspotenzials und der Umweltauswirkungen.

Gesundheit

Das EU-Weltraumprogramm erleichtert Vorhersagen für die Luftqualität und ultraviolette Strahlung, die sich auf die menschliche Gesundheit auswirken.

Im Rahmen des EU-Weltraumprogramms werden kritische Infrastrukturen für den digitalen Wandel bereitgestellt. Weltraumdaten sind ein Schlüsselfaktor für digitale Innovationen wie autonome Fahrzeuge, intelligente Lösungen und drahtlose 5G-Telekommunikationsnetze.

Um seine eigene Weltraumindustrie weiter auszubauen, muss Europa dem derzeit herrschenden Mangel an Risikokapital und dem mangelnden Wettbewerb in bestimmten Raumfahrtmärkten entgegenwirken. So wird in den kommenden Jahren für eine bessere Bereitstellung von Technologien für das Weltraumprogramm gesorgt und die Autonomie der EU in der Raumfahrt gestärkt. Auf diese Weise könnten auch in anderen Wirtschaftszweigen viele hoch qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden, wie z. B. im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen, die auf Weltraumdaten beruhen. Durch die mit 1 Mrd. EUR ausgestattete neue Cassini-Fazilität werden innovative Unternehmen dabei unterstützt, neue Märkte mit Bezug zur Raumfahrt zu erschließen, indem mehr Anreize für private Investitionen geschaffen werden. Ferner wird die Fazilität das Wachstum der EU-Weltraumindustrie im weiteren Sinne stärken, indem sie Start-ups dabei unterstützt, die von EU-Infrastrukturen generierten Weltraumdaten besser zu nutzen.

Das EU-Weltraumprogramm für ein wettbewerbsfähiges Weltraumökosystem

Galileo

Das EU-Weltraumprogramm wird die Inbetriebnahme der zweiten Generation von Galileo-Satelliten beschleunigen und so zur Verbesserung der Leistung und Robustheit des Systems beitragen.

Copernicus

Das EU-Weltraumprogramm wird die Modernisierung der Copernicus-Infrastruktur und -Dienste beschleunigen und damit die weltweite Spitzenposition der EU bei der Erdbeobachtung untermauern.

Cassini

Die EU wird einen mit 1 Mrd. EUR ausgestatteten Weltrauminvestitionsfonds einrichten, um die Expansion innovativer KMU und Start-ups zu beschleunigen, die im Weltraumbereich und in der Entwicklung bahnbrechender Technologien und Prozesse tätig sind.

Verteidigungsindustrie

Im Februar 2021 ergriff die EU mit ihrem Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie Maßnahmen, um ihren Vorsprung hinsichtlich Technologie und Industrie auszubauen. Sie brachte ehrgeizige Initiativen zur Stärkung der Innovation auf den Weg und erforschte und nutzte dabei das bahnbrechende Potenzial von Technologien an der Schnittstelle zwischen Verwendungszwecken im Verteidigungs- und Weltraumsektor und im zivilen Bereich (Mikroprozessoren, Cyber- und Quantentechnologien sowie künstliche Intelligenz).

Die Hauptziele des Plans bestehen darin, zu gewährleisten, dass die einschlägigen Programme und Instrumente der EU einander ergänzen, sicherzustellen, dass die EU-Mittel für Forschung und Innovation im Verteidigungsbereich wirtschaftliche und technologische Vorteile für die Gesellschaft insgesamt bieten, und der Verteidigungsindustrie die Nutzung von Forschungsergebnissen der zivilen Industrie und zivil ausgerichteter Innovationen zu erleichtern. Mit elf Initiativen soll auf den geopolitischen Wettbewerb reagiert und die technologische Souveränität der EU gestärkt werden. Mit dem Aktionsplan wird eine Beobachtungsstelle für kritische Technologien eingerichtet. Darüber hinaus ebnet der Plan den Weg für drei Vorzeigeprojekte (die von der Kommission im Jahr 2022 vorgelegt werden sollen), welche das Potenzial haben, echte Veränderungen zu bewirken:

  • Bei den Drohnentechnologien soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie in diesem kritischen Bereich verbessert werden;
  • durch weltraumgestützte sichere Konnektivität soll allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU ein auf Quantenverschlüsselung basierendes widerstandsfähiges Konnektivitätssystem mit hoher Übertragungsrate zur Verfügung stehen; und
  • Weltraumverkehrsmanagement ist die Voraussetzung dafür, Kollisionen im Weltraum zu vermeiden, zu denen es aufgrund der steigenden Zahl von Satelliten und Weltraummüll kommen kann.

Der im April 2021 angenommene Europäische Verteidigungsfonds wird die kooperative Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützen und eine innovative und wettbewerbsfähige verteidigungstechnologische und -industrielle Basis fördern. Mit der Annahme des ersten Jahresarbeitsprogramms im Juni wurde der Weg für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für EU-Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR geebnet.

Die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit verursacht Schätzungen zufolge jedes Jahr Kosten in einer Größenordnung von 25 Mrd. bis 100 Mrd. EUR.

Die Planung der Verteidigungsfähigkeit und die Beschaffung von rund 80 % der Verteidigungsgüter erfolgen derzeit ausschließlich auf nationaler Ebene. Dies führt zu einer kostspieligen Doppelgleisigkeit von Verteidigungsfähigkeiten.

Nur 9 % der Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich stützen sich auf eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten.

Der Fonds stärkt den technologischen Vorsprung der EU sowie die Fähigkeiten, die für die offene strategische Autonomie und die Resilienz der EU von entscheidender Bedeutung sind; darüber hinaus bildet er einen Schlüsselfaktor für eine sicherere und wettbewerbsfähigere Europäische Union. Das Arbeitsprogramm zielt darauf ab, Ressourcen zu bündeln und den EU-Verteidigungsmarkt zu defragmentieren, um so ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen und gleichzeitig modernste Technologien und Ausrüstungen zu entwickeln, die die Mitgliedstaaten unabhängig voneinander nicht verwirklichen könnten.

Dem neuen Fonds gingen zwei Vorläuferprogramme voraus: die Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung und das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich. Im Juni wurden im Rahmen des Letzteren Mittel in Höhe von 158 Mio. EUR für 26 neue Projekte zur Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten in so unterschiedlichen und einander ergänzenden Bereichen wie maritime Sicherheit, Cyberraumlageerfassung sowie Boden- und Luftkampf bereitgestellt.

Finanzsysteme, Bankenunion und Kapitalmarktunion

Offene und widerstandsfähige Wirtschafts- und Finanzsysteme

Die EU setzt sich für eine widerstandsfähigere und offenere Weltwirtschaft, ordnungsgemäß funktionierende internationale Finanzmärkte und ein regelbasiertes multilaterales Finanzsystem ein.

Im Januar stellte die Kommission eine neue Strategie vor, mit der die Offenheit, Stärke und Widerstandsfähigkeit des Wirtschafts- und Finanzsystems der EU in den kommenden Jahren gefördert werden soll. Diese basiert auf drei Pfeilern, die sich gegenseitig ergänzen: Stärkung der internationalen Rolle des Euro, Steigerung der Resilienz der Finanzmarktinfrastruktur der EU und Verbesserung der Wirksamkeit der Sanktionsregelung der EU. Ziel der Strategie ist es, die EU besser in die Lage zu versetzen, eine führende Rolle in der globalen wirtschaftspolitischen Steuerung einzunehmen, und sie gleichzeitig vor unfairen und missbräuchlichen Praktiken wie Maßnahmen von Drittländern mit extraterritorialen Auswirkungen oder unzulässiger politischer Einflussnahme auf EU-Akteure zu schützen.

Neben der Vollendung der Bankenunion und weiteren Fortschritten bei der Verwirklichung der Kapitalmarktunion plant die Kommission, die internationale Rolle des Euro zu stärken, indem sie seine Verwendung durch Einbeziehung von Partnern außerhalb der EU fördert und die Entwicklung von auf Euro lautenden Instrumenten und Benchmarks unterstützt. Die im Juli vorgeschlagene Emission hochwertiger auf Euro lautender Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU wird die Kapitalmärkte der EU in den kommenden Jahren erheblich vertiefen und liquider gestalten, wodurch die Märkte und der Euro für Anleger attraktiver werden. Eine stärkere internationale Rolle des Euro wird nicht nur der EU zugutekommen, sondern auch dazu beitragen, die Stabilität des Finanzsystems insgesamt zu erhöhen, indem mehr Möglichkeiten zur Diversifizierung der Währungsreserven geboten werden, wodurch die Anfälligkeit für externe Währungsschocks verringert wird.

Christine Lagarde und Paschal Donohoe im Gespräch.
Christine Lagarde (Präsidentin der Europäischen Zentralbank, rechts) und Paschal Donohoe (Präsident der Euro-Gruppe) bei der Sitzung der Finanzminister des Euro-Währungsgebiets, Brüssel (Belgien), 8. November 2021.

Im Januar 2021 vereinbarten die Kommission und die Europäische Zentralbank, in Bezug auf den digitalen Euro – eine digitale Form von Zentralbankgeld, die Verbrauchern und Unternehmen eine größere Auswahl bieten würde –, gemeinsam verschiedene Gestaltungsoptionen und die damit verbundenen regulatorischen Auswirkungen zu prüfen. Der digitale Euro wäre eine Ergänzung zum Bargeld, das weiterhin allgemein verfügbar und Zahlungsmittel bleiben sollte. Angesichts seines Potenzials als zusätzliches, innovatives und sicheres Zahlungsmittel könnte er die EU-Strategie für ein digitales Finanzwesen und die EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr voranbringen. Der digitale Euro könnte auch die internationale Rolle des Euro stärken und die offene strategische Autonomie der EU unterstützen. Im Juli begrüßte die Kommission die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Untersuchungsphase eines Projekts zum digitalen Euro einzuleiten. In dieser zwei Jahre dauernden Phase werden mögliche Gestaltungsoptionen und Nutzeranforderungen sowie die Frage untersucht, wie Finanzdienstleistungen unter Verwendung des digitalen Euro erbracht werden können. Die Kommission prüft mit der EZB die verschiedenen Optionen und deren Wechselwirkung mit den politischen Zielen der EU.

Vertiefung der Kapitalmarktunion

Der im November angenommene Vorschlag eines Pakets zur Kapitalmarktunion ist ein wichtiges Instrument, um nachhaltiges Wachstum zu fördern und sicherzustellen, dass Unternehmen in der EU einen ausreichenden Zugang zu Finanzmitteln haben. Mit den Vorschlägen wird sichergestellt, dass Anleger einen verbesserten Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten erhalten. Darüber hinaus werden die Maßnahmen langfristige Investitionen fördern und den grenzüberschreitenden Verkauf von Investmentfonds erleichtern und sicherer machen. Insgesamt sollen die Vorschläge die Unternehmen in der EU und die Anleger wirksamer zusammenbringen, den Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln verbessern, die Investitionsmöglichkeiten für Kleinanleger ausweiten und die Kapitalmärkte in der EU weiter integrieren.

Das Paket besteht aus vier Säulen: dem Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Zugangspunkt, der Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds, der Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und einer Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, mit der der konsolidierte EU-Datenticker eingeführt wird.

Der Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Zugangspunkt würde die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte erhöhen. Er würde der Fragmentierung der Daten entlang nationaler Grenzen entgegenwirken, indem er den Zugang zu diesen Daten auf EU-Ebene sicherstellt, und somit die Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger und Kleinanleger verbessern. Dadurch könnten EU-Unternehmen leichter Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere kleineren Unternehmen auf kleineren Märkten. Über den einheitlichen europäischen Zugangspunkt würden auch von Unternehmen veröffentlichte nachhaltigkeitsbezogene Informationen bereitgestellt. Dies wird den Übergang zu nachhaltigen Investitionen unterstützen – eines der Ziele des europäischen Grünen Deals. Als gemeinsamer Datenraum wird der einheitliche Zugangspunkt ein Eckpfeiler der EU-Strategie für ein digitales Finanzwesen sein.

Die Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds wird es erleichtern, Investitionen professioneller Anleger und Kleinanleger in digitale oder nachhaltige Projekte zu lenken oder für langfristige Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen zu gewinnen, und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger gewährleisten.

Die Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds zielt darauf ab, die Effizienz und Integration des Marktes für alternative Investmentfonds zu verbessern. Mit dem Vorschlag werden die Vorschriften für Fonds, die Unternehmen Darlehen gewähren, harmonisiert. Dies wird die Kreditvergabe an die Realwirtschaft erleichtern und gleichzeitig den Anlegerschutz verbessern und die Finanzstabilität gewährleisten. Zudem werden in der überarbeiteten Fassung die Regeln für die Befugnisübertragung präzisiert, die es Fondsverwaltern ermöglichen, Fachwissen aus Drittländern zu nutzen, ohne einer Geschäftspraxis Abbruch zu tun, die zum weltweiten Erfolg von EU-Fonds beigetragen hat. Durch die Überarbeitung werden ein angemessener Informationsaustausch und eine angemessene Koordinierung zwischen den EU-Aufsichtsbehörden sichergestellt.

Die Anpassungen der EU-Handelsregeln werden für mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten sorgen. Sie werden eine weitere Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Börsen und Investmentbanken bewirken. Ein konsolidierter EU-Datenticker soll Anlegern Zugang zu echtzeitnahen Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivate an allen Handelsplätzen in der EU verschaffen. Bisher ist dieser Zugang auf eine Handvoll professioneller Anleger beschränkt. Der Datenticker wird sicherstellen, dass die Börsenmärkte für Anleger leichter zu erfassen sein werden, und dazu beitragen, dass Aktien, Anleihen und Derivate transparenter und effizienter werden. Börsen, insbesondere kleinere, werden einen angemessenen Anteil an den Einnahmen erhalten, die mit den von ihnen für den Datenticker bereitgestellten Daten erzielt werden.

Versicherung

Versicherer sind für viele Aspekte der EU-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung: Sie stellen Unternehmen langfristige Finanzmittel zur Verfügung, helfen, die Ersparnisse in die Finanzmärkte und die Realwirtschaft zu lenken, und bieten Unternehmen und Haushalten einen unverzichtbaren Schutz, der auch Lösungen für das Ruhestandseinkommen beinhaltet.

Im September nahm die Kommission eine umfassend überarbeitete Fassung der EU-Versicherungsvorschriften (bekannt unter dem Namen „Solvabilität II“) an. Die übergeordneten Ziele bestehen in der Gewährleistung weiterer Investitionen der Versicherer und Rückversicherer in der EU und in der Unterstützung der politischen Prioritäten der EU, insbesondere der Finanzierung der Erholung von der COVID-19-Pandemie, der Vollendung der Kapitalmarktunion und der Bereitstellung von Mitteln für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Die überarbeitete Fassung schließt auch die Lücken in den geltenden Vorschriften und macht den Versicherungs- und Rückversicherungssektor widerstandsfähiger, damit er besser für künftige Krisen gewappnet ist und die Versicherungsnehmer besser schützen kann.

Bankenpaket

Im Oktober nahm die Kommission eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschriften an, mit der die Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung in der EU abgeschlossen wurde. Die überarbeitete Fassung umfasst einen Legislativvorschlag zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie, einen Legislativvorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung und einen gesonderten Legislativvorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung.

Mit diesen neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die Banken in der Europäischen Union besser für mögliche wirtschaftliche Schocks gewappnet werden und gleichzeitig einen Beitrag zur Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie und zum Übergang zur Klimaneutralität leisten.

Basel III: neue Vorschriften für interne Modelle

Es wird eine neue Obergrenze eingeführt, um sicherzustellen, dass Risiken nicht unterschätzt werden, wenn Banken eigene Berechnungsmodelle verwenden.

Bessere Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden werden über wirksamere Instrumente zur Beaufsichtigung von Banken in der EU verfügen, die auch bei komplizierten Konzernstrukturen greifen. Für die Beaufsichtigung der Zweigstellen von Banken aus Drittländern in der EU sollen Mindeststandards eingeführt werden.

Nachhaltigkeit

Die Banken müssen in ihrer Geschäftstätigkeit Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken berücksichtigen.

Faire, einfache und moderne Besteuerung und Zölle

Im Mai legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vor. Darin wurde eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, um Steuergerechtigkeit und -transparenz zu verbessern und eine langfristige Vision für ein System für die Unternehmensbesteuerung in der EU zu entwickeln. Ziel ist die Schaffung eines unternehmenssteuerlichen Umfelds, das die Erholung, nachhaltiges Wachstum und Investitionen unterstützt. Gleichzeitig beteiligte sich die Kommission intensiv an den internationalen Beratungen über die Reform der Körperschaftsteuer, die letztlich sicherstellen soll, dass alle Unternehmen unabhängig davon, wo sie tätig sind, fair besteuert werden. Diese Gespräche führten zu der von 136 Ländern erzielten historischen Übereinkunft über eine internationale Steuerreform, die im Juli von den Finanzministern der G20 gebilligt wurde.

Ein von der Kommission im Dezember 2021 angenommener Legislativvorschlag zielt insbesondere darauf ab, das internationale Übereinkommen über die effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen, die zweite Säule der internationalen Übereinkunft, in der EU rasch umzusetzen. In dem Vorschlag wird dargelegt, wie der zugrunde gelegte effektive Steuersatz von 15 % in der EU in der Praxis ordnungsgemäß und einheitlich angewandt werden soll.

Darüber hinaus nahm die Kommission im Dezember eine neue Initiative zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen zu unlauteren Steuerzwecken an. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in der Europäischen Union, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, keine Steuervorteile in Anspruch nehmen können und die Steuerzahler nicht finanziell belasten.

Im Jahr 2020 stieg das Volumen des elektronischen Handels in der EU insgesamt auf 757 Mrd. EUR, was einem Zuwachs um 10 % gegenüber dem Vorjahresniveau von 690 Mrd. EUR entspricht. 2020 war ein außergewöhnliches Jahr, das von der COVID-19-Pandemie und der sich daraus ergebenden großen Bedeutung des elektronischen Handels sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft geprägt war. Im Juli 2021 traten neue Mehrwertsteuervorschriften für Online-Einkäufe in Kraft. Die Vorschriften zielen darauf ab, die Verfahren für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu vereinfachen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und -Plattformen zu gewährleisten. Sie sorgen auch für mehr Transparenz für Online-Käufer in der EU in Bezug auf die Preisgestaltung und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher.

2021 wurde die Zollunion durch das neue Einfuhrkontrollsystem 2 erheblich gestärkt. Dieses System ermöglicht es den Zollbehörden, den illegalen Handel mit Waren über die Außengrenzen der EU hinweg wirksamer zu bekämpfen und das zunehmende Risiko zu bewältigen, dass unsichere Waren über den elektronischen Handel in die EU gelangen.

Lauterer Wettbewerb

Ein dynamischer Wettbewerb macht die EU-Wirtschaft widerstandsfähiger, da er den Marktteilnehmern Anreize für Innovationen, Investitionen und die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gibt. Mit ihren Kartell-, Fusionskontroll- und Beihilfebeschlüssen schützt die Kommission die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und gewährleistet ihren Zugang zu einer möglichst großen Auswahl an hochwertigen und innovativen Produkten zu fairen Preisen. Konservativen Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge belaufen sich die jährlichen Einsparungen der Kunden, die auf Kartellverbote und Interventionen bei Zusammenschlüssen von Unternehmen in der EU zurückgehen, auf 14 Mrd. bis 23,3 Mrd. EUR.

Eine konsequente und ausgewogene Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften fördert den Zusammenhalt in der Europäischen Union sowie die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer und schafft Wachstum und Beschäftigung. Im Jahr 2021 fuhr die Kommission mit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften auf allen Märkten fort. Um dem Wandel einen Schritt voraus zu sein, hat sie auch ihre laufende Überarbeitung der wettbewerbspolitischen Instrumente intensiviert. Insbesondere die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt waren ein herausragendes Ergebnis dieses Überarbeitungsprozesses im Jahr 2021 und tragen im Einklang mit den politischen Zielen der Kommission zu einer weiteren Ökologisierung der Wirtschaft bei.

Die laufenden Arbeiten, wie sie in der Mitteilung „Eine Wettbewerbspolitik für neue Herausforderungen“ dargelegt werden, zielen darauf ab, die Wirtschaft vor dem Hintergrund der Pandemie weiter zu unterstützen (siehe auch Kapitel 1), die Erholung zu beschleunigen und den Weg für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie für einen widerstandsfähigeren Binnenmarkt zu ebnen.

Eine junge Familie mit einem Kleinkind, die zu Hause zusammen spielt.

Verwirklichung eines fairen und sozialen Europas

Eine inklusive Wirtschaft

Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte

Im März legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan mit einer Reihe von Initiativen vor, die die 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte mit Leben füllen sollen. Auf der Grundlage einer breit angelegten öffentlichen Konsultation, zu der über 1 000 schriftliche Beiträge eingegangen waren, schlug die Kommission drei Kernziele vor, die die EU bis 2030 erreichen soll: Mindestens 78 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren gehen einer Erwerbstätigkeit nach; mindestens 60 % aller Erwachsenen nehmen jedes Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teil; und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen wird um mindestens 15 Millionen, darunter 5 Millionen Kinder, gesenkt. Die Führungsspitzen der EU billigten die neuen Ziele auf dem Sozialgipfel in Porto am 7./8. Mai, auf dem sie mit Sozialpartnern und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenkamen, sich zur weiteren Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte verpflichteten und erklärten, dass es an der Zeit sei, Ergebnisse vorzulegen.

Die Infografik zeigt die wichtigsten Ziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Weiterbildung und Soziales.

Ziel der EU ist es, dass bis 2030 mindestens 78 % der Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig sind, 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um 15 Millionen gesenkt wird.

Sicherere und gesündere Arbeitsplätze

Um Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen, nahm die EU im Juni den Strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 an. Darin werden für die kommenden Jahre die wichtigsten Herausforderungen, Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte aufgezeigt. Der Rahmen trägt auch den sich wandelnden Anforderungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes Rechnung, die auf den digitalen und den ökologischen Wandel, neue Beschäftigungsformen und die COVID-19-Pandemie zurückgehen. Gleichzeitig wird mit dem Rahmen auch weiterhin traditionellen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz – wie Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen chemischen Stoffen – entgegengewirkt. Er fördert einen „Vision Zero“-Ansatz, mit dem die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf null gesenkt werden soll.

Schutz der Menschen, die über Plattformen arbeiten

Digitale Arbeitsplattformen bieten rund 28 Millionen Menschen in der EU einen Arbeitsplatz und ein Einkommen. In den vergangenen fünf Jahren ist die Plattformwirtschaft um das Fünffache gewachsen. Im Dezember schlug die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Personen vor, die über Plattformen arbeiten. Aufgrund der vorgeschlagenen Richtlinie könnten schätzungsweise 1,7 Millionen bis 4,1 Millionen Menschen infolge einer Neueinstufung den Arbeitnehmerstatus und somit die Rechte und den sozialen Schutz erhalten, auf die sie Anspruch haben. Andere würden weiterhin als Selbstständige eingestuft. Ihnen würden nach wie vor die volle Autonomie und der Schutz auf nationaler Ebene gewährt, die mit der Selbstständigkeit einhergehen. Mit der Richtlinie würde auch sichergestellt, dass die Algorithmen, die für die Plattformarbeit verwendet werden, von allen Plattformbeschäftigten und ihren Vertretern besser verstanden werden und stets menschlicher Kontrolle unterliegen.

Welche Vorteile hat die Einstufung als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin?

Garantierte Ruhezeiten und bezahlter Urlaub.

Mindestens landes- oder branchenweiter Mindestlohn (sofern vorhanden).

Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit, Gesundheitsleistungen.

Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub.

Rentenansprüche.

Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Europäische Arbeitsbehörde

Ein Mann mäht ein Feld mit einer Sense.
Im September führte die Europäische Arbeitsbehörde ihre erste gemeinsame Kontrolle in zwei Mitgliedstaaten – Frankreich und Bulgarien – durch. Ziel war es, wiederkehrenden schwerwiegenden Verstößen gegen die Arbeits- und Sozialrechte von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft entgegenzuwirken.

Im Mai 2021 nahm die Europäische Arbeitsbehörde ihre eigenständige, von der Kommission unabhängige Tätigkeit auf. Aufgabe der Behörde ist es, dafür zu sorgen, dass die EU-Vorschriften über die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der sozialen Sicherheit fair, einfach und wirksam durchgesetzt werden. Außerdem soll sie es Einzelpersonen und Unternehmen erleichtern, die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen.

Bekämpfung der Obdachlosigkeit

Die EU, die Mitgliedstaaten und Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich erstmals verpflichtet, bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit in der EU zusammenzuarbeiten. Im Juni haben sie gemeinsam die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit ins Leben gerufen, um den Dialog anzustoßen, das Lernen voneinander zu erleichtern, die Kenntnis der Faktenlage und die Überwachung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, die Obdachlosigkeit bekämpfen, zu stärken. In der im Juni verabschiedeten Erklärung von Lissabon wurden in Bezug auf die neue Plattform ehrgeizige Ziele festgelegt: barrierefreie, sichere und angemessene Notunterkünfte für alle Bedürftigen; Angebot angemessener Unterkünfte für Personen, die aus Einrichtungen wie Gefängnissen oder Krankenhäusern entlassen werden; Inanspruchnahme von Not- oder Übergangsunterkünften nur soweit unbedingt erforderlich; Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Obdachlosigkeit. Ab 2022 wird die Plattform ein Projekt starten, bei dem Obdachlose in verschiedenen Städten in der EU zahlenmäßig erfasst werden; auch Veranstaltungen zum Lernen voneinander, auf denen es um die Ermittlung und Förderung faktenbasierter bewährter Verfahren sowie die Inanspruchnahme von EU-Mitteln geht, sind geplant.

Nicolas Schmit, Milan Krajniak und andere, die alle Masken tragen, im Gespräch.
Nicolas Schmit, für Beschäftigung und soziale Rechte zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission (Zweiter von links), und Milan Krajniak, slowakischer Minister für Arbeit, Soziales und Familie (rechts), besuchten die von der Wohltätigkeitsorganisation Depaul Slovensko betriebene Unterkunft St Luisa de Marillac; die Unterkunft wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanziert, Bratislava (Slowakei), 8. November 2021.

Mehr Chancen für junge Menschen schaffen

Im Dezember 2021 lag die Jugendarbeitslosenquote in der EU bei 14,9 %, was 2,75 Millionen Menschen unter 25 Jahren entspricht. Im September kündigte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, eine neue Initiative namens ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve – Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) an, durch die die EU-Unterstützung für diejenigen jungen Menschen erhöht werden soll, die weder eine Arbeit haben noch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgehen und die benachteiligt sind, z. B. wegen eines Qualifikationsdefizits, einer Behinderung oder wegen ihres Migrationshintergrunds. ALMA wird den genannten Personen helfen, ihren Weg auf dem Arbeitsmarkt zu finden, und zwar durch personalisiertes Coaching und Schulungen in ihrem Herkunftsmitgliedstaat in Kombination mit einem Praktikum in einem anderen Mitgliedstaat. Ziel ist es, dass die jungen Menschen ihre Kompetenzen und Kenntnisse verbessern und Erfahrungen sammeln; sie sollen die Möglichkeit erhalten, neue Kontakte in ganz Europa zu knüpfen, die sonst nicht zustande gekommen wären; letztlich soll ihnen so der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. ALMA wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus mit einem Jahresbudget von schätzungsweise 15 Mio. EUR durchgeführt.

Ein Video über die Erfahrungen einer Teilnehmerin mit dem Europäischen Solidaritätskorps.
VIDEO Im Rahmen der Schulung für das Europäische Solidaritätskorps erläutert Virna, wie sie auf die Idee für ihr Solidaritätsprojekt gekommen ist und welche Fragen sie sich bei der Umsetzung gestellt hat.

Im April läutete die Kommission das neue Europäische Solidaritätskorps für den Programmzeitraum 2021-2027 ein. Mit einem Budget von mehr als 1 Mrd. EUR wird rund 275 000 jungen Menschen die Möglichkeit geboten, durch Freiwilligentätigkeit oder durch eigene Solidaritätsprojekte zur Bewältigung gesellschaftlicher und humanitärer Herausforderungen beizutragen. Im Rahmen des thematischen Schwerpunkts der Projekte des Europäischen Solidaritätskorps werden übergreifende politische Prioritäten der EU wie der ökologische und der digitale Wandel, die Inklusion und die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen sowie ihr bürgerschaftliches Engagement unterstützt.

Im September startete die Kommission die neue Online-Anwendung für Erasmus+, eine zentrale Anlaufstelle für mobile Erasmus+-Studierende mit allen Informationen, die für das Studium und das Leben im Ausland erforderlich sind. Über die Anwendung können sich mobile Studierende einen digitalen europäischen Studierendenausweis ausstellen lassen. Der Ausweis wird in der gesamten EU gelten und eine sichere und einfache Identifizierung in Hochschuleinrichtungen sowie den Zugang zu Dienstleistungen ermöglichen. Der Ausweis ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums. Das Programm Erasmus für junge Unternehmer wurde 2021 auf Kanada, Südkorea und Taiwan ausgeweitet und bietet mithin noch mehr Möglichkeiten, Erfahrungen bei einem ausländischen Unternehmer zu sammeln.

Außerdem kündigte Präsidentin von der Leyen im September einen Vorschlag der Kommission an, 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Ziel ist es, die EU, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu anzuregen, junge Menschen in der Zeit nach der Pandemie wertzuschätzen, zu unterstützen und einzubinden. Insbesondere wird das Europäische Jahr der Jugend junge Menschen anregen, sich in allen Politikbereichen der EU stärker zu beteiligen und zu engagieren, ihre persönliche, soziale und berufliche Entwicklung fördern und aufzeigen, wie der ökologische und der digitale Wandel ihnen neue Perspektiven eröffnen können.

Im Oktober leitete die Kommission das Verfahren zur Ausgabe von 60 000 kostenlosen Travel-Pässen im Rahmen von DiscoverEU ein. Diese Initiative bietet 18-Jährigen mit unterschiedlichstem Hintergrund die Möglichkeit, durch die EU zu reisen, andere Kulturen kennenzulernen, neue Freundschaften zu schließen und ihre europäische Identität zu erkunden. Da im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie keine Travel-Pässe ausgegeben wurden, durften 2021 auch 19-Jährige teilnehmen.

Aktionsplan für die Sozialwirtschaft

Im Dezember legte die Kommission einen Aktionsplan vor, der die Sozialwirtschaft in Europa fördern soll, indem ihr wirtschaftliches Potenzial und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen genutzt werden. Außerdem soll der Aktionsplan zu einer fairen und inklusiven Erholung sowie zum ökologischen und digitalen Wandel beitragen. Sozialwirtschaftliche Organisationen sind Einrichtungen, die an erster Stelle soziale und ökologische Zwecke verfolgen und den größten Teil ihres Gewinns in die Organisation reinvestieren. In der EU gibt es 2,8 Millionen solcher Organisationen. Sie beschäftigen 13,6 Millionen Menschen und bieten Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Bisweilen haben sie es schwer, ihre Tätigkeiten weiterzuentwickeln und auszuweiten. Das liegt an dem mangelnden Verständnis und der mangelnden Anerkennung für diese Organisationen. Sie brauchen mehr und bessere Unterstützung, damit sie wachsen und florieren und einen noch wirksameren Beitrag für die Gesellschaft leisten können. Der Aktionsplan zielt darauf ab, sozialwirtschaftlichen Organisationen Möglichkeiten zur Unternehmensgründung bzw. -entwicklung zu eröffnen.

Entwicklung von Kenntnissen und Kompetenzen

Immer mehr Menschen in der EU müssen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und ihre Qualifikationen auf den neuesten Stand bringen, um Lücken zwischen ihrer formalen Bildung und dem Bedarf einer Gesellschaft und eines Arbeitsmarkts im raschen Wandel zu schließen. Im Dezember schlug die Kommission Empfehlungen des Rates zu individuellen Lernkonten und Microcredentials vor, wie in der Europäischen Kompetenzagenda und der Mitteilung über den europäischen Bildungsraum von 2020 angekündigt.

Individuelle Lernkonten enthalten individuelle Weiterbildungsansprüche. Der Vorschlag zielt darauf ab, die geringe Beteiligung Erwachsener an Weiterbildungsmaßnahmen anzugehen, Qualifikationslücken zu schließen und zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie zu sozialer Gerechtigkeit beizutragen. Hierzu setzt die vorgeschlagene Empfehlung bei den größten Hindernissen an, die den Menschen bei der Aufnahme einer Weiterbildung im Wege stehen – Motivation, Zeit und Geld –, und ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, in Abstimmung mit den Sozialpartnern

  • individuelle Lernkonten einzurichten und allen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter Weiterbildungsansprüche zu gewähren,
  • eine Liste mit Weiterbildungsangeboten festzulegen, die für eine Finanzierung aus den individuellen Lernkonten infrage kommen, und diese Liste in einem digitalen Verzeichnis zugänglich zu machen,
  • Beratungsmöglichkeiten und Validierungsmöglichkeiten für bereits erworbene Kompetenzen zu schaffen und bezahlten Weiterbildungsurlaub einzuführen.

Microcredentials bescheinigen die Lernergebnisse einer kurzfristigen Lernerfahrung, z. B. eines kurzen Kurses oder einer Schulungsmaßnahme. Sie sind ein flexibles, zielgerichtetes Instrument, das die Menschen beim Erwerb der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen unterstützt, die sie für ihre persönliche und berufliche Entwicklung benötigen. Die Kommission will mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass Microcredentials institutions-, unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend funktionieren. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Microcredentials von hoher Qualität sind und auf transparente Weise ausgestellt werden, sodass man auf die bescheinigten Inhalte vertrauen kann.

Es steht eine Reihe von EU-Finanzierungsquellen zur Verfügung, um die Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen, darunter die Aufbau- und Resilienzfazilität (siehe Kapitel 1). Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste EU-Instrument für Investitionen in die Menschen. Mit einem Gesamtbudget von rund 99 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 fördert er ein hohes Niveau an hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung sowie allgemeiner und beruflicher Bildung.

Der Fonds zielt auch darauf ab, einen angemessenen Sozialschutz zu gewährleisten, soziale Ausgrenzung und Armut zu bekämpfen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Im Programmzeitraum 2021-2027 werden das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen Teil des Europäischen Sozialfonds Plus sein.

Mariya Gabriel lächelt bei einer Rede auf einem Podium.
Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, hält eine Pressekonferenz zu Erasmus+ ab, Brüssel (Belgien), 25. März 2021.

Das neue Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 wurde im März lanciert. Es ist mit einem Budget von 26,2 Mrd. EUR ausgestattet, das durch rund 2,2 Mrd. EUR aus den EU-Außenfinanzierungsinstrumenten ergänzt wird. In seiner überarbeiteten Form wird das Programm Projekte für Lernmobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit für zehn Millionen Europäerinnen und Europäer aus allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten finanzieren. Dabei setzt es im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Bildungsraums noch stärker auf Inklusion sowie den grünen und den digitalen Wandel.

Forschung, Innovation und Europäischer Forschungsraum

Im November einigten sich alle Mitgliedstaaten auf einen Pakt für Forschung und Innovation in Europa und auf die Governance des Europäischen Forschungsraums. Es wurden Prioritäten und ein gestraffter Governance-Rahmen für den Forschungsraum festgelegt, einschließlich einer politischen Agenda 2022-2024. Dies wird zu einer besseren Abstimmung der Forschungs- und Innovationsstrategien sowie einschlägiger Investitionen auf regionaler, nationaler und EU-Ebene beitragen. Die Mitgliedstaaten werden in Absprache mit den Interessenträgern die Fortschritte im Einklang mit einer gemeinsamen Agenda für den Europäischen Forschungsraum festlegen und überwachen. Die abgedeckten Bereiche reichen von Werten und Grundsätzen der Forschung und Innovation bis hin zu strategischen Investitionsprioritäten, z. B. in die Forschungsinfrastruktur. Die Kommission wird gemeinsame Maßnahmen unterstützen, um langfristige Investitionen in Forschung und Innovation und politische Reformen sicherzustellen.

Eine Union der Gleichheit

Helena Dalli hält eine Rede auf einem Podium.
Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichstellung, auf einer Ausstellung über geschlechtsspezifische Gewalt mit dem Titel „Was hatten Sie an diesem Tag an?“, die von der Europäischen Kommission und Amnesty International organisiert wurde, Brüssel (Belgien), 16. November 2021.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Mit neuen Maßnahmen zur Lohntransparenz soll sichergestellt werden, dass Frauen und Männer in der EU den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten. Der im März angenommene Vorschlag der Kommission enthält Maßnahmen wie Lohninformationen für Arbeitsuchende, ein Recht auf Kenntnis des Lohnniveaus von Beschäftigten, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, sowie die Verpflichtung zur Meldung und Bewertung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles für große Unternehmen. Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber Arbeitsuchende nicht nach ihrer Lohngeschichte fragen. So soll eine Fortschreibung des Lohngefälles beim Wechsel des Arbeitsplatzes verhindert werden. Ein weiteres Ziel des Vorschlags ist die Stärkung der Instrumente, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte geltend machen können, und ein leichterer Zugang zur Justiz, z. B. durch die Stärkung des Rechts auf Entschädigung bei Lohndiskriminierung.

Seit
1957
haben Männer und Frauen in der EU das Recht auf gleiches Entgelt

Das Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen beträgt in der EU
14 %

Das Rentengefälle zwischen Männern und Frauen liegt bei
30 %

Rechte des Kindes

Um die EU für die nächste Generation von Europäerinnen und Europäern zu rüsten, hat die Kommission im Jahr 2021 eine umfassende neue EU-Kinderrechtsstrategie und eine Europäische Garantie für Kinder vorgeschlagen. Diese wichtigen politischen Initiativen werden dazu beitragen, alle Kinder zu schützen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Zu beiden Initiativen wurden Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger und vor allem mehr als 10 000 Kinder umfassend konsultiert, um sie in den Mittelpunkt der Politikgestaltung der EU zu stellen. Die Strategie wurde auch in leicht lesbaren Versionen für Kinder unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lesefähigkeiten veröffentlicht.

Die EU-Kinderrechtsstrategie beruht auf dem zentralen Grundsatz, dass jedes Kind in der Europäischen Union und in der ganzen Welt die gleichen Rechte genießen und ein Leben ohne Diskriminierung führen sollte. Ziel der Strategie ist es, die Rechte des Kindes in allen einschlägigen Politikbereichen der EU und der Mitgliedstaaten durchgängig zu berücksichtigen. Die Strategie umfasst Folgemaßnahmen in sechs Themenbereichen:

  • Befähigung von Kindern, aktive Bürgerinnen und Bürger demokratischer Gesellschaften zu sein,
  • Bekämpfung der Kinderarmut und Förderung der sozioökonomischen Inklusion, Gesundheit und Bildung,
  • Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder und Gewährleistung des Schutzes von Kindern,
  • Stärkung einer kinderfreundlichen Justiz,
  • Unterstützung und Schutz von Kindern in Zeiten des digitalen Wandels und
  • Intensivierung des außenpolitischen Bemühens der EU um die Rechte von Kindern.

Diese Strategie trägt außerdem dazu bei, die EU weltweit als wichtige Verfechterin und Fürsprecherin der Rechte von Kindern zu positionieren.

In der Strategie werden alle neuen und bestehenden rechtlichen, politischen und finanziellen Instrumente der EU, die die Rechte von Kindern schützen und fördern, in einem umfassenden und kohärenten Rahmen zusammengefasst. Die Kommission hat sich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und eine Europäische Garantie für Kinder im Jahr 2021 und eine aktualisierte Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder im Jahr 2022 festzulegen.

Ziel der im März vorgeschlagenen Europäischen Garantie für Kinder ist es, allen Kindern in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu geben, die für die Förderung der Chancengleichheit unerlässlich sind. Dazu gehören frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Bildungsangebote und außerschulische Aktivitäten, mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag, Gesundheitsversorgung und der Zugang zu gesunden Lebensmitteln und angemessenem Wohnraum. Der Rat hat diese Empfehlung innerhalb von nur drei Monaten angenommen, und die Mitgliedstaaten haben nationale Koordinatoren für die Garantie für Kinder benannt, die die Umsetzung der Garantie überwachen werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Pläne bis März 2022 vorlegen.

Bekämpfung von Rassismus

Im Mai benannte die Europäische Kommission ihre erste Koordinatorin für die Bekämpfung von Rassismus, womit sie eine wichtige Verpflichtung aus dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus 2020 einlöste. Die Koordinatorin arbeitet mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Hochschulen zusammen, um die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu stärken. Sie wird in engem Kontakt mit Angehörigen ethnischer Minderheiten und Menschen nicht-weißer Hautfarbe stehen und deren Anliegen der Kommission vortragen. Die Koordinatorin wird mit den Dienststellen der Kommission zusammenarbeiten, um Rassismus durch beschäftigungs-, bildungs-, gesundheits- und wohnungspolitische Maßnahmen oder durch Finanzierungsprogramme wie das Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte und den Europäischen Sozialfonds Plus zu bekämpfen.

Um auf breiter Front gegen Rassismus vorzugehen, hat die Kommission 2021 mit den Mitgliedstaaten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Gleichstellungsstellen zusammengearbeitet, um die Aufstellung nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und Rassendiskriminierung zu unterstützen und die Wirkung der Maßnahmen der Koordinatorin zur Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus zu stärken.

Hierzu wurde eine Untergruppe eingesetzt, die sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf die nationale Umsetzung des Aktionsplans konzentrieren soll. Am 19. März richtete die Kommission den europäischen Gipfel gegen Rassismus aus, der gemeinsam vom portugiesischen Vorsitz des Rates der Europäischen Union und der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Bekämpfung von Rassismus und für Vielfalt des Europäischen Parlaments ausgerichtet wurde.

Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

Die im März angenommene Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma enthält eine umfassende Liste von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Antiziganismus, zur Förderung der sozialen Inklusion, zur Förderung der Teilhabe und der aktiven Bürgerschaft und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum. Diese Maßnahmen reichen von der Bekämpfung verschiedener Formen der strukturellen Diskriminierung der Roma bis hin zur Gewährleistung des Zugangs der Roma zur Beschäftigung in lokalen und regionalen öffentlichen Einrichtungen.

Věra Jourová gestikuliert vor einem Chakra-Radsymbol der Roma.
Věra Jourová, für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, hält eine Rede auf der 14. Tagung der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma, Brüssel (Belgien), 21. September 2021.

Die Empfehlung ist Teil des auf zehn Jahre angelegten strategischen Rahmens zur Förderung der Gleichstellung der Roma in der gesamten EU und beinhaltet eine stärkere Ausrichtung auf Partnerschaften und institutionelle Kapazitäten, die Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Entwicklung von Gemeinschaften, eine bessere Nutzung der Mittel und eine stärkere Überwachung. Die Bekämpfung des Antiziganismus als spezifische Form des Rassismus wurde auf dem EU-Gipfel gegen Rassismus und auf der 14. Tagung der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma im September erörtert.

Gleichstellung von LGBTIQ

In der im November 2020 angenommenen LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Kommission werden die wichtigsten Ziele und Initiativen zur Förderung der Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen dargelegt. Seitdem hat die Kommission im Rahmen der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt eine Untergruppe für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen eingerichtet, die Fortschritte in den Mitgliedstaaten anregen und überwachen soll, wie die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zur Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.

Im Juli leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen im Zusammenhang mit der Gleichstellung und dem Schutz der Grundrechte ein. Im Fall von Ungarn geht es um das kürzlich verabschiedete Gesetz, das insbesondere den Zugang für Personen unter 18 Jahren zu Inhalten verbietet oder beschränkt, „die von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität“ fördern oder darstellen, sowie um einen Hinweis, der für ein Kinderbuch mit LGBTIQ-Inhalten vorgeschrieben wurde. Da die Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt wurden, beschloss sie am 2. Dezember, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn zu richten und dem Land eine Frist von zwei Monaten einzuräumen, um Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall zu befassen.

Im Fall von Polen ist die Kommission der Auffassung, dass die polnischen Behörden nicht vollständig und angemessen auf ihre Untersuchung in Bezug auf die Art und die Auswirkungen der Resolutionen zu „LGBT-freien Zonen“ reagiert haben, die von mehreren polnischen Regionen und Gemeinden angenommen wurden. Polen hatte Ende 2021 auf das Aufforderungsschreiben geantwortet, und die Kommission prüft diese Antwort derzeit, bevor sie über die nächsten Schritte entscheidet.

Bekämpfung von Antisemitismus

Im Oktober nahm die Kommission die erste EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung des jüdischen Lebens (2021-2030) an. Angesichts der besorgniserregenden Zunahme von Antisemitismus ist in der Strategie eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die sich auf drei Schwerpunkte stützen: Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, Schutz und Förderung jüdischen Lebens in der EU und Aufklärung, Forschung und Gedenken an den Holocaust. Die Mitgliedstaaten haben sich bereits im Rahmen nationaler Strategien und Aktionspläne zur Verhütung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radikalisierung und gewaltorientiertem Extremismus verpflichtet, alle Formen von Antisemitismus zu verhindern und zu bekämpfen.

Der moderne Antisemitismus tritt in vielfältigen, alten und neuen Formen auf, von Hetze im Internet, Hasskriminalität und Angriffen auf jüdische Menschen, ihr Eigentum und ihre Einrichtungen bis hin zur Schändung von Friedhöfen und Gedenkstätten.

  • Die Hälfte aller Menschen in der EU hält Antisemitismus für ein Problem.
  • Neun von zehn (89 %) Jüdinnen und Juden in der EU sind der Ansicht, dass der Antisemitismus in ihrem Mitgliedstaat zugenommen hat.
  • 79 % der jüdischen Bevölkerung verzichteten darauf, den schwerwiegendsten antisemitischen Vorfall, mit dem sie konfrontiert waren, einer Organisation zu melden.
  • Jüdinnen und Juden werden im Internet mit am häufigsten angefeindet. Je nach untersuchter Plattform liegt der Prozentsatz zwischen 6,3 % und 27 % der Fälle.

Bekämpfung von durch Hass motivierten Straftaten und von Hetze

Im Dezember forderte die Kommission den Rat förmlich auf, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegte Liste der „EU-Straftatbestände“ um Hetze und Hasskriminalität zu erweitern. Gemäß dem Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind rassistische und fremdenfeindliche Hetze und Hasskriminalität nur aus bestimmten Gründen wie Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft unter Strafe zu stellen. Die Kriminalisierung anderer Formen von Hetze und Hasskriminalität – beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters und einer Behinderung – unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Fasst der Rat einen Beschluss zur Erweiterung der Liste der „EU-Straftatbestände“, so kann die Kommission künftig Mindestvorschriften zur Kriminalisierung von Hetze und Hasskriminalität aus anderen Gründen als Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorschlagen.

Die Kommission setzt sich im Dialog mit den nationalen Behörden und erforderlichenfalls im Wege von Vertragsverletzungsverfahren weiterhin für die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung des Rahmenbeschlusses ein. In den Jahren 2020 und 2021 leitete die Kommission Verfahren gegen 13 Mitgliedstaaten ein.

Durch Leitlinien und den Austausch bewährter Verfahren zwischen nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz hat die Kommission ihre politische Arbeit zur Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze und Hasskriminalität fortgesetzt. Im Juni verkündete die Kommission, dass sich das soziale Netzwerk LinkedIn zur Umsetzung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet verpflichtet hat. Im Oktober veröffentlichte sie die Ergebnisse der jährlichen Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodex, der zufolge weiterhin Fortschritte bei der Umsetzung erzielt werden, wenngleich auch langsamer.

Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

87 Millionen Menschen in der EU haben eine Behinderung. Jeder Mensch hat ein inhärentes Recht auf ein Leben ohne Hindernisse, und Menschen mit Behinderungen stehen Chancengleichheit, gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und ein Leben ohne Diskriminierung und Gewalt zu.

50,8 % der Menschen mit Behinderungen haben einen Arbeitsplatz gegenüber 75 % der Menschen ohne Behinderungen.

28,4 % der Menschen mit Behinderungen sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht gegenüber 17,8 % der Menschen ohne Behinderungen.

Nur 29,4 % der Menschen mit Behinderungen schließen ein Hochschulstudium ab gegenüber 43,8 % der Menschen ohne Behinderungen.

52 % der Menschen mit Behinderungen fühlen sich diskriminiert.

Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030, die im März angenommen und auch in leichter Sprache veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die uneingeschränkte Teilhabe dieser Menschen an der Gesellschaft zu gewährleisten. In der Zehnjahresstrategie werden vielfältige Schwierigkeiten angesprochen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Die Strategie umfasst Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in allen Bereichen des täglichen Lebens, wie z. B. angemessene Lebensqualität, unabhängiges Leben und uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte und der EU-Rechte wie Freizügigkeit und Wahlrecht. Mit der Strategie wird auch der gleichberechtigte Zugang zu Arbeit, Justiz, Bildung, Gesundheitsversorgung, Kultur, Sport und Tourismus sowie der Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung gefördert.

Schutz und Förderung der Grundrechte im Rahmen der Charta

Im Dezember nahm die Kommission ihren Jährlichen Bericht 2021 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union an, in dessen Mittelpunkt der Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter stand. Darüber hinaus leitete die Kommission eine Sensibilisierungskampagne ein, um die Menschen über ihre in der Charta verankerten Rechte sowie über die Stellen zu informieren, an die sie sich bei einer Verletzung ihrer Rechte wenden können. Die Kommission veröffentlichte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um die EU-Werte im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zu fördern und zu schützen. Im Rahmen dieser Aufforderung werden 51 Mio. EUR für die Unterstützung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in der EU zum Schutz und zur Förderung der Grundrechte und Grundwerte bereitgestellt. Der Bericht und die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind Ergebnisse der Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU der Kommission aus dem Jahr 2020.

Altern und Demografie

Europa durchläuft noch immer einen tief greifenden demografischen Wandel. Die Lebenserwartung in Europa bei der Geburt ist sowohl für Frauen als auch für Männer in den letzten fünf Jahrzehnten um zehn Jahre gestiegen. Diese Entwicklung, die sich auf Gesellschaft und Lebensweisen auswirkt, muss von der Politik antizipiert und begleitet werden. Im Januar veröffentlichte die Kommission das Grünbuch zum Thema Altern, mit dem eine öffentliche Debatte über die Chancen und Herausforderungen des Alterns angestoßen wurde. Der Lebensverlaufansatz des Grünbuchs spiegelt die universellen Auswirkungen des Alterns auf alle Generationen wider und zielt darauf ab, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen nachhaltigen Lösungen für unsere Sozialsysteme und Generationengerechtigkeit und Solidarität zu finden.

Im April hat die Kommission den Atlas zur Demografie, ein interaktives Instrument zur Überwachung und Bewertung demografischer Trends auf EU-, nationaler und lokaler Ebene, auf den Weg gebracht. Er enthält amtliche Statistiken und Prognosen von Eurostat, neue Daten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission sowie Beiträge zu verschiedenen Themen mit breit gefächerten demografischen Fakten, die dazu beitragen, demografische Analysen in den Mittelpunkt der europäischen Politikgestaltung zu rücken. Im Juni haben der Rat und die Kommission Berichte über die Langzeitpflege und Angemessenheit von Renten veröffentlicht, die sich mit dem Wohlergehen älterer Menschen in der EU in den nächsten Jahrzehnten befassen. Die Zahl der potenziell pflegebedürftigen Menschen in der EU-27 wird voraussichtlich von 30,8 Millionen im Jahr 2019 auf 38,1 Millionen im Jahr 2050 ansteigen, während die Ausgaben für Langzeitpflege in der EU von 1,7 % des BIP im Jahr 2019 auf 2,5 % des BIP im Jahr 2050 steigen dürften.

Zwei humanitäre Helferinnen und Helfer im Gespräch vor einem Aufnahmezentrum.
Ein neues Aufnahmezentrum für Flüchtlinge, das von der EU mitgegründet wurde, gewährleistet sichere Aufnahmebedingungen unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen, Distrikt Kikuube (Westuganda), 25. Januar 2021.

Förderung der europäischen Interessen und Werte in der Welt

Die EU als Partner im multilateralen System

Die COVID-19-Pandemie hat erneut gezeigt, dass der Ansatz „mein Land zuerst“ nicht funktioniert. Deshalb setzt die Europäische Union zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen und Probleme, mit denen die Menschheit konfrontiert ist, auf einen multilateralen Ansatz. Die EU arbeitet mit globalen Partnern in multilateralen Organisationen, internationalen Finanzinstitutionen und Bündnissen zusammen, um das Leben der Menschen in Europa und weltweit zu verbessern und gesünder und sicherer zu machen. Dabei ist der Einsatz für eine regelbasierte internationale Ordnung für die EU nicht einfach nur ein Kredo: Wir haben dem Multilateralismus die längste Phase des Weltfriedens, der Stabilität und der Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu verdanken.

Charles Michel, António Guterres und Ursula von der Leyen tragen Masken und stehen vor der Flagge der Vereinten Nationen.
Von links nach rechts: Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, nahmen an der 76. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York (Vereinigte Staaten) teil, 20. September 2021.

In den wichtigsten multilateralen Organisationen ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten, vom Vetorecht Gebrauch zu machen und nach nationalen Vorteilen zu streben, anstatt nach einem gemeinsamen Nenner zu suchen. Infolgedessen ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen blockiert, und in Bezug auf die Strategien der Weltgesundheitsorganisation wie auch der Welthandelsorganisation (WTO) gibt es keine Einigkeit.

Die EU will und braucht den Erfolg dieser Organisationen. Angesichts der zunehmenden Skepsis der Öffentlichkeit gegenüber den Vorteilen der multilateralen Zusammenarbeit ist es wichtig, aufzuzeigen, warum es nach wie vor relevant und notwendig ist, mit internationalen Partnern wie den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. Im Jahr 2021 hat die EU daher auch weiterhin die Bemühungen des VN-Generalsekretärs unterstützt, das multilaterale System zu reformieren und dafür zu sorgen, dass es seinen Zweck erfüllen kann, insbesondere auch bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

EU und Vereinte Nationen: Zusammenarbeit in über 170 Ländern im Jahr 2021

Vermeidung und Überwindung von Krisen

Schutz von Menschen, die durch Kriege, Krankheiten und Naturkatastrophen gefährdet sind

Unterstützung von Nichtverbreitungs- und Abrüstungsmaßnahmen

Bekämpfung von Hunger und Unterernährung

Aufbau demokratischer und inklusiver Gesellschaften

Erbringung wesentlicher Dienstleistungen

Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und menschenwürdiger Arbeitsplätze

Eindämmung des Klimawandels

Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Im Februar legte die EU ihre Erwartungen an das multilaterale System und ihre diesbezüglichen Ambitionen in einer gemeinsamen Mitteilung dar, in der sie sich für die Modernisierung wichtiger Institutionen und die Entwicklung neuer globaler Normen ausspricht, wie auch für die Einrichtung von Kooperationsplattformen in Bereichen wie Besteuerung, digitaler Raum und künstliche Intelligenz.

Josep Borrell steht zusammen mit neun Regierungsvertretern hinter Pulten mit dem G7-Logo; im Hintergrund sind Flaggen der EU, Italiens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten zu erkennen.
Josep Borrell, Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission (rechts), auf der Tagung der Außen- und Entwicklungsministerinnen und -minister der G7 zur Erörterung geopolitischer und sicherheitspolitischer Herausforderungen, mit (von links nach rechts) Teodoro L. Locsin, philippinischer Minister des Auswärtigen, Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen, Luigi Di Maio, italienischer Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, Liz Truss, britische Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Commonwealth- und Entwicklungsfragen, Antony Blinken, Außenminister der Vereinigten Staaten, und Mélanie Joly, kanadische Ministerin des Auswärtigen, Liverpool (Vereinigtes Königreich), 12. Dezember 2021.

Führungsrolle in multilateralen Foren

Die EU ist ein wichtiger Motor der internationalen Zusammenarbeit. Im Jahr 2021 hat sie sich im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow, Vereinigtes Königreich, (siehe Kapitel 2) und der Biodiversitätskonferenz der Vereinten Nationen in Kunming, China, für ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele eingesetzt und bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung weiterhin weltweit eine Führungsrolle übernommen.

Im Mai veranstaltete die EU gemeinsam mit dem italienischen G20-Vorsitz einen globalen Gesundheitsgipfel, auf dem eine Grundsatzerklärung angenommen wurde, die als Richtschnur für globale Maßnahmen im Gesundheitsbereich in den kommenden Jahren dienen wird. Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G7 im Juni in Cornwall, Vereinigtes Königreich, stand die Erholung von der weltweiten Pandemie ganz oben auf der Tagesordnung, und die EU nahm bei dem Treffen eine Führungsrolle ein. Die Staats- und Regierungschefs der G7 sagten die Bereitstellung einer Milliarde Impfstoffdosen für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen und die beschleunigte Herstellung und weltweite Lieferung von Impfstoffen zu.

Die Führungsspitzen der G20 posieren für ein Gruppenfoto.
Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, zusammen mit anderen Führungsspitzen der G20 auf dem G20-Gipfel in Rom (Italien), 30.-31. Oktober 2021.
Paolo Gentiloni im Gespräch mit Janet Yellen, jeweils vor den Flaggen der EU und der USA.
Paolo Gentiloni, EU-Kommissar für Wirtschaft (rechts), mit Janet Yellen, Finanzministerin der Vereinigten Staaten, London (Vereinigtes Königreich), 5. Juni 2021. Die Beziehungen zwischen der EU und den USA waren für die Verhandlungen im Vorfeld der Vereinbarung vom Juli, mit der eine gerechtere Besteuerung multinationaler Unternehmen gewährleistet werden soll, von entscheidender Bedeutung.

Auf dem G20-Gipfel im Oktober in Rom billigten die G20-Staats- und Regierungschefs einen Vorschlag der G20-Finanzminister, einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen festzulegen. Nach langen Jahren intensiver Verhandlungen stellt diese Vereinbarung, auf die sich 136 Staaten verständigt haben, einen bedeutenden Durchbruch dar. Mit dieser Vereinbarung wird auch sichergestellt, dass die profitabelsten multinationalen Unternehmen der Welt Steuern in den Ländern zahlen, in denen sie ihre Einnahmen erwirtschaften, und nicht nur dort, wo sie ihren Hauptsitz haben.

Frans Timmermans und Shinjirō Koizumi tragen Masken und begrüßen sich mit den Fäusten.
Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für den europäischen Grünen Deal (rechts), mit Shinjirō Koizumi, japanischer Umweltminister, auf der Tagung der Minister der G20-Staaten für Klima und Energie, Neapel (Italien), 22. Juli 2021.

Am 28. und 29. Juni nahm der Hohe Vertreter Josep Borrell in Matera, Italien, an der ersten Präsenztagung der Minister unter italienischem G20-Vorsitz teil. Im Anschluss daran fand ein gemeinsames Treffen der Außen- und Entwicklungsministerinnen und -minister statt, an dem Jutta Urpilainen, für internationale Partnerschaften zuständiges Mitglied der Kommission, teilnahm. Die Außenministerinnen und -minister erörterten die Themen Multilateralismus und Weltordnungspolitik sowie die Frage, wie die Pandemie gemeinsam bekämpft und ein besserer Wiederaufbau erreicht werden kann. Ferner erörterten sie, wie die Dynamik der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Afrika, erneuert werden kann.

Frieden und Sicherheit

In einem schwierigen globalen Umfeld muss die EU ihre Fähigkeit zur Konfliktverhütung und zur Stärkung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit stärken. Mit der neuen Europäischen Friedensfazilität übernimmt die EU mehr Verantwortung als globaler Bereitsteller von Sicherheit. Aus der Fazilität werden die gemeinsamen Kosten militärischer Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung der Partner in Militär- und Verteidigungsfragen finanziert. Die Hilfe kann Partnern in der ganzen Welt zugutekommen, die vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen stehen und die die EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen beschließen.

Die Europäische Friedensfazilität wird die Wirkung, die Effektivität und die Nachhaltigkeit des gesamten auswärtigen Handelns der EU im Bereich Frieden und Sicherheit optimieren:

zuverlässige, vorhersehbare Verfügbarkeit von EU-Mitteln;

Schaffung der Vor­aus­set­zun­gen für eine schnelle Krisenreaktion und die Bereitstellung von Soforthilfe;

langfristige Unterstützung der EU-Partner beim Ka­pa­zi­täts­auf­bau.

Die Europäische Friedensfazilität ist ein neuer Fonds mit einer Mittelausstattung von 5 Mrd. EUR, der außerhalb des EU-Haushalts angesiedelt ist und für einen Zeitraum von sieben Jahren (2021-2027) aufgelegt wird. Die Fazilität

dient als einziges Instrument zur Finanzierung aller Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Militär- und Verteidigungsbereich;

ersetzt den Athena-Mechanismus und die Friedensfazilität für Afrika und übernimmt die militär- und verteidigungsbezogenen Elemente dieser Instrumente.

Josep Borrell, der Hohe Vertreter, hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Arbeiten zur Ausarbeitung des Strategischen Kompasses vorangebracht. Darin wird eine Vision für Sicherheit und Verteidigung für die nächsten fünf bis zehn Jahre skizziert und es werden konkrete Vorschläge für EU-Maßnahmen zu verschiedenen Aspekten des Bereichs Sicherheit und Verteidigung formuliert, von Krisenbewältigung und Resilienz bis hin zu Fähigkeiten und Partnerschaften. Der Hohe Vertreter hat den Mitgliedstaaten den ersten Entwurf des Strategischen Kompasses im November 2021 vorgelegt, seine Annahme ist für März 2022 geplant.

Entwicklung und humanitäre Hilfe

Im Jahr 2020 haben die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für Partnerländer auf 66,8 Mrd. EUR erheblich aufgestockt. Die EU ist mit einem Anteil von 46 % an der weltweiten humanitären Hilfe weltweit der größte Geber.

Die EU hat im Jahr 2021 mehr als 2,1 Mrd. EUR an humanitärer Hilfe bereitgestellt, unter anderem, um auf den dringenden Bedarf im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu reagieren. Über die von der EU organisierte humanitäre Luftbrücke wurden mehr als 20 Tonnen Hilfsgüter nach Mosambik und – nach dem verheerenden Erdbeben – mehr als 177 Tonnen Hilfsgüter nach Haiti geliefert.

Humanitäre Helferinnen und Helfer begutachten eine Ladung.
Am 14. August 2021 wurde Haiti von einem massiven Erdbeben heimgesucht. Durch das Beben wurden Gebäude und Wohnhäuser zerstört, Krankenhäuser und Schulen schwer beschädigt und die Wasserversorgung unterbrochen. Straßen und Brücken waren zum Teil nicht mehr nutzbar. Die EU mobilisierte rasch Unterstützung, um dieses bereits äußerst geschwächte Land zu unterstützen. Die EU stellte 3 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zur Deckung des dringendsten Bedarfs der betroffenen Gemeinschaften bereit. Außerdem organisierte die EU drei Operationen der humanitären Luftbrücke, mit denen Haiti lebensrettende Hilfsgüter zur Verfügung gestellt wurden, und übernahm die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten geleisteten und über das EU-Katastrophenschutzverfahren bereitgestellten Hilfe.
Ein Flugzeug wird beladen, davor eine Palette mit EU-Flagge.
Im Sommer 2021 organisierte die EU eine humanitäre Luftbrücke nach Mosambik. Mit drei Flügen wurde dringend benötigte humanitäre Hilfe ins Land gebracht, darunter Spenden aus Italien und Portugal zur Unterstützung der Provinz Cabo Delgado, unmittelbar nachdem die Gewalt dort eskalierte.

Die EU unterstützte schutzbedürftige Menschen durch lebensrettende Hilfe in Ländern, in denen Konflikte herrschen, wie Afghanistan, Äthiopien und Jemen. Die EU hat ihre Unterstützung für schutzbedürftige Menschen in Syrien sowie syrische Flüchtlinge in der Türkei und in anderen Ländern der Region fortgesetzt.

Um eine beispiellose Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, die sich bei der Bereitstellung von humanitärer Hilfe stellten, nahm die Kommission im März eine neue strategische Perspektive an, um die weltweite Wirkung der humanitären Hilfe der EU zu verstärken und weiterhin eine Führungsrolle zu übernehmen. In der Mitteilung über die humanitäre Hilfe der EU wurden Schlüsselmaßnahmen für die folgenden Bereiche vorgeschlagen: effizienterer Ressourceneinsatz, schnellere Bereitstellung humanitärer Hilfe durch Unterstützung der humanitären Partner – u. a. durch die Einrichtung einer europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe im Rahmen eines „Team-Europa“-Konzepts –, Erweiterung der Geberbasis innerhalb und außerhalb Europas und Bekämpfung der Krisenursachen durch die Bereitstellung humanitärer Hilfe in enger Zusammenarbeit mit Organisationen in den Bereichen Entwicklung und Friedenskonsolidierung. In der Mitteilung wurden konkrete Schritte vorgeschlagen, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts konsequent in den Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU zu stellen, und es wurden Pläne zur Bewältigung der dramatischen humanitären Auswirkungen des Klimawandels dargelegt.

Zwischen 2021 und 2027 wird die Kooperation der EU mit Nicht-EU-Ländern (ausgenommen Begünstigte im Rahmen der Heranführungshilfe und überseeische Länder und Gebiete) mit 79,5 Mrd. EUR – davon 60,39 Mrd. EUR für geografische Programme – aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt finanziert.

Das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt wird das Hauptfinanzierungsinstrument sein, mit dem die EU zur Beseitigung der Armut, zur nachhaltigen Entwicklung sowie zu Wohlstand und Stabilität beiträgt.

Mehr Geld für das auswärtige Handeln der EU

Vereinfachung durch weniger Instrumente und die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Haushalt

Flexibilität über mehrere Jahre, um auf veränderte Umstände reagieren zu können

Mehr Transparenz und größere demokratische Kontrolle

Die Karte zeigt die Beiträge aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI Europa in der Welt), aufgeschlüsselt nach geografischen Gebieten.

Im Rahmen der mit 60,39 Milliarden EUR ausgestatteten geografischen Säule des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI Europa in der Welt) werden der Dialog und die Zusammenarbeit mit Drittländern gefördert. Jede regionale Mittelausstattung wird entsprechend den strategischen Schwerpunkten der EU an die Bedürfnisse und Prioritäten der betreffenden Länder und Regionen angepasst. Über das NDICI Europa in der Welt wird die EU mindestens 19,32 Milliarden Euro für Nachbarstaaten bereitstellen, das heißt Länder in Osteuropa und Nordafrika, mindestens 29,18 Milliarden Euro für Subsahara-Afrika, 8,49 Milliarden Euro für Asien und den pazifischen Raum und 3,39 Milliarden Euro für Amerika und den karibischen Raum. Die Karte zeigt auch die Länder, die unter das Instrument für Heranführungshilfe und das Instrument für die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten fallen.

Im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt ergänzt die EU den neuen Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus. Durch Mittel aus dem Fonds werden weiterhin Investitionen in Partnerländern unterstützt, die ansonsten nicht getätigt würden.

Förderung von Menschenrechten und Demokratie weltweit

Der im November 2020 angenommene Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter zielt vor allem darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen zu einer Priorität des auswärtigen Handelns der EU zu machen. Bis 2025 sollen 85 % aller neuen EU-Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

Auf dem Globalen Bildungsgipfel in London, Vereinigtes Königreich, kündigten die EU und ihre Mitgliedstaaten im Juli als „Team Europa“ an, für die Globale Bildungspartnerschaft 1,7 Mrd. EUR bereitzustellen, um die Umgestaltung der Bildungssysteme für mehr als eine Milliarde Mädchen und Jungen in bis zu 90 Ländern und Gebieten zu unterstützen. Sie leisten damit den größten Beitrag zu dieser Partnerschaft.

Im Dezember vertrat Präsidentin von der Leyen die Europäische Kommission auf dem „Gipfel für Demokratie“, der vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Joe Biden, ausgerichtet wurde. Auf dem Gipfeltreffen kamen Führungsspitzen aus der Politik und führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft und des Privatsektors zusammen, um eine positive Agenda für eine Erneuerung der Demokratie vorzulegen und die größten Bedrohungen, denen Demokratien heute ausgesetzt sind, durch gemeinsames Handeln anzugehen. Ebenfalls im Dezember kündigte Präsidentin von der Leyen das neue Programm „Europa in der Welt – Menschenrechte und Demokratie“ an, das mit 1,5 Mrd. EUR ausgestattet ist.

Im Jahr 2021 hat die EU zum ersten Mal ihre globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte, die sie im Dezember 2020 angenommen hatte, eingesetzt. Dabei wurden Sanktionen gegen Personen und Organisationen aus China, Eritrea, Libyen, Nordkorea, Russland und Südsudan verhängt. Diese sind verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die von Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen und Tötungen bis hin zum Verschwindenlassen von Personen, willkürlichen Festnahmen oder Inhaftierungen und den systematischen Einsatz von Zwangsarbeit reichen.

Die Wahlbeobachtung ist nach wie vor ein deutlich sichtbarer Beleg für das Engagement der EU für die Unterstützung demokratischer Prozesse. Im Jahr 2021 entsandte die EU trotz der Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie sechs Wahlbeobachtungsmissionen nach Honduras, Irak, in das Kosovo (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo), nach Gambia, Sambia und Venezuela. Kleinere Missionen von Wahlexperten sowie Folgemissionen wurden in mehr als zehn Länder entsandt, um Wahlen zu analysieren, die Fortschritte bei der Umsetzung früherer Empfehlungen der EU zu bewerten und zur Verbesserung der Bedingungen für künftige Wahlprozesse beizutragen. Angesichts der neuen Herausforderungen, die sich aus den digitalen Technologien für die Demokratie ergeben, wurden innovative Elemente in die EU-Wahlbeobachtung aufgenommen, um die Online-Dimension aller Wahlprozesse zu analysieren. Darüber hinaus hat die Kommission gemeinsame Leitlinien für die Beobachtung des digitalen Wahlkampfs und für bewährte Verfahren für Wahltechnologien gebilligt und fördert diese auf internationaler Ebene.

Die arktische Dimension

Ein Video über die Notwendigkeit einer neuen Politik der EU für die Arktis.
VIDEO Die neue EU-Politik für die Arktis – ein Überblick.

Im Oktober hat die EU ihre Arktispolitik überarbeitet, um Klima- und Umweltschutz in den Mittelpunkt zu rücken, wie auch die Schaffung grüner Arbeitsplätze und die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in der Arktis, einschließlich wissenschaftlicher Initiativen unter europäischer Führung. Im November organisierten die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst ein EU-Arktis-Forum und einen Dialog mit den indigenen Völkern der Arktis, um den Bedürfnissen und Perspektiven der Bewohnerinnen und Bewohner der Region Gehör zu verschaffen. Damit wird das Engagement der EU in der Arktis gestärkt und mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und der geopolitischen Rolle der EU in der Welt in Einklang gebracht. Die EU wird weiterhin mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Arktis eine friedliche Region bleibt, in der es eine wirksame internationale Zusammenarbeit gibt.

Meere

Auf dem Forum der Union für internationale Meerespolitik 2021 legte die EU ihre Empfehlungen zur Nachhaltigkeit der Meere vor. Die internationale Meerespolitik spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und den Klimawandel zu bekämpfen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie die Agenda der EU für die internationale Meerespolitik im Jahr 2022 aktualisieren wird, um sicherzustellen, dass diese weiterhin ihren Zweck erfüllt.

Im April und September richtete Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Ministertreffen aus, um für Unterstützung bei der Ausweisung neuer Meeresschutzgebiete im Südlichen Ozean zu werben. Die Treffen fanden im Vorfeld der 40. Jahrestagung der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis im Oktober statt und dienten der Koordinierung der Maßnahmen der Sponsoren.

Global Gateway

Im Dezember startete die EU mit Global Gateway eine neue Initiative zur Entwicklung intelligenter, sauberer und sicherer Verbindungen in den Bereichen Digitales, Energie und Verkehr und zur Stärkung der Gesundheits-, Bildungs- und Forschungssysteme weltweit. Die COVID-19-Pandemie hat offengelegt, welche Lücken in der globalen Infrastruktur bestehen, die zu Störungen der Lieferketten und infolgedessen zu einer Knappheit medizinischer und anderer Güter beigetragen haben – mit erheblichen menschlichen und wirtschaftlichen Folgen. Der ökologische und der digitale Wandel schaffen auch zusätzlichen Infrastrukturbedarf. Mit Mitteln der EU, ihrer Mitgliedstaaten und der europäischen Finanzinstitutionen (Team Europa) und unter Beteiligung des Privatsektors wird Global Gateway eine nachhaltige und hochwertige Infrastruktur entwickeln und gleichzeitig die finanzielle Tragfähigkeit gewährleisten. Ziel ist es, zwischen 2021 und 2027 Investitionen in Höhe von insgesamt 300 Mrd. EUR zu mobilisieren.

Die Verbesserung der physischen Infrastruktur (z. B. mehr Glasfaserkabel) soll durch unternehmensfreundliche Handelsbedingungen und durch eine Angleichung der Vorschriften ergänzt werden, um die Störungen im globalen Liefersystem zu verringern. Demokratische Werte, Partnerschaften auf Augenhöhe, gute Regierungsführung, Klimaneutralität und Sicherheit werden im Einklang mit den Grundsätzen des auswärtigen Handelns der EU in Bezug auf Menschenrechte, den Zielen für nachhaltige Entwicklung und den Zielen des Übereinkommens von Paris als Richtschnur für alle Ausgaben im Rahmen der Global-Gateway-Initiative dienen.

In der Infografik werden die wichtigsten Partnerschaftsbereiche des Global Gateway vorgestellt.

Über das Global Gateway wird die EU Folgendes unterstützen: ein offenes und sicheres Internet, Investitionen und Vorschriften, die den Weg für die Energiewende ebnen, sowie alle umweltfreundlichen, intelligenten und sicheren Verkehrsträger. Die EU wird auch bei der Stärkung der Lieferketten und der lokalen Impfstoffproduktion helfen und in hochwertige Bildung investieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Mädchen und Frauen sowie auf schutzbedürftige Gruppen gelegt wird.

Global Gateway – wichtige Partnerschaftsbereiche.

Handel

Im Bericht der Kommission über Handel und Beschäftigung aus dem Jahr 2021 wurde festgestellt, dass mehr als 38 Millionen Arbeitsplätze in der EU sich auf Ausfuhren aus der EU stützen, d. h. 11 Millionen mehr als noch vor einem Jahrzehnt. Diese Stellen sind durchschnittlich um 12 % besser bezahlt als Arbeitsplätze in der Wirtschaft insgesamt.

Die Kommission legte im Februar eine Strategie für eine offene, nachhaltige und durchsetzungsfähige Handelspolitik vor. Dabei wird einer umfassenden Reform der WTO Priorität eingeräumt, mit der globale Verpflichtungen in den Bereichen Handel und Klimaschutz, neue Regeln für den digitalen Handel, strengere Regeln zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen und die Wiederherstellung eines verbindlichen Streitbeilegungssystems angestrebt werden.

Die neue Strategie konzentriert sich ferner darauf, die Möglichkeiten, durch den Handel den digitalen Wandel und die Klimawende zu unterstützen, auszubauen. Sie wird zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen, indem sie den ökologischen Wandel durch Handelsabkommen, das Allgemeine Präferenzsystem und Verpflichtungen in der WTO fördert. Ferner werden damit ungerechtfertigte Handelshemmnisse in der digitalen Wirtschaft beseitigt, sodass die Vorteile der digitalen Technologien im Handel zum Tragen kommen können. Die EU wird ihre Bündnisse wie die transatlantische Partnerschaft ausbauen und sich vermehrt auf die Nachbarländer und auf Afrika konzentrieren. Auf diese Weise wird sie den globalen Wandel besser mitgestalten können.

Gleichzeitig verfolgt die EU einen entschlosseneren Ansatz bei der Um- und Durchsetzung ihrer Handelsabkommen, um gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen, die Werte und Standards der EU im Ausland zu verteidigen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Nutzung der durch die Handelsabkommen der EU gebotenen Möglichkeiten zu unterstützen und Nachhaltigkeitsbedenken anzugehen.

2021 war die EU an einer Reihe wichtiger WTO-Verhandlungen beteiligt. Die Verhandlungen über Fischereisubventionen sind derzeit die einzigen Verhandlungen, an denen alle WTO-Mitglieder beteiligt sind, und haben daher eine herausragende Bedeutung. Parallel dazu schlug die EU eine Initiative vor, um die Lieferketten für Waren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und für COVID-19-Impfstoffe offen zu halten, indem unnötige Ausfuhrbeschränkungen begrenzt und die Herstellung und Verteilung der Impfstoffe gefördert werden. Schließlich hat die EU vorgeschlagen, der Zusage zur Auseinandersetzung mit der Frage, wie die WTO-Regeln die ökologische Nachhaltigkeit weiter fördern und den Klimawandel eindämmen können, Vorrang einzuräumen.

Die 12. WTO-Ministerkonferenz wurde zwar bedauerlicherweise verschoben, trotzdem konnten hier einige Fortschritte erzielt werden. 2021 schloss die EU zusammen mit 67 weiteren WTO-Mitgliedern ein Übereinkommen zur Vereinfachung des Dienstleistungshandels: die Gemeinsame Initiative zur internen Regulierung von Dienstleistungen. Dies ist seit Langem das erste konkrete Ergebnis der WTO im Bereich des Dienstleistungshandels, und erste Schätzungen zeigen, dass durch dieses Übereinkommen die Kosten des weltweiten Dienstleistungsverkehrs jährlich um mehr als 150 Mrd. USD gesenkt werden dürften. Darüber hinaus hat die EU drei neue Initiativen in den Bereichen Handel und Umwelt sowie Handel und Klima unterzeichnet.

Allgemeines Präferenzsystem

Im September nahm die Kommission einen Legislativvorschlag für das neue Allgemeine Präferenzsystem der EU für den Zeitraum 2024-2034 an. Mit dem Präferenzsystem werden die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer unterstützt, indem die Zölle auf ihre Ausfuhren in die EU gesenkt oder beseitigt und ihre verstärkte Teilhabe an globalen Wertschöpfungsketten ermöglicht wird. Mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung wird das System stärker auf die Verringerung von Armut und auf die Steigerung der Exportchancen für die bedürftigsten Länder ausgerichtet. Außerdem wird die Liste der Übereinkommen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und gute Regierungsführung, die die begünstigten Länder einhalten müssen, erweitert und es wird leichter gemacht, die von der EU gewährten Vorteile als Reaktion auf schwerwiegende und systematische Verstöße gegen diese Übereinkommen zurückzuziehen.

Laufende/neue Handelsverhandlungen

Die Stärkung der Handelsbeziehungen zu Asien und Afrika war auch 2021 eine Priorität. Die EU vertieft derzeit ihre bestehenden Abkommen mit dem östlichen und südlichen Afrika und verhandelt mit Angola über ein Investitionsförderungsabkommen. Was den asiatisch-pazifischen Raum anbelangt, so wurden die Verhandlungen mit Australien, Chile, Indonesien und Neuseeland fortgesetzt.

Im Mai vereinbarten die EU und Indien, die Verhandlungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges, umfassendes und für beide Seiten vorteilhaftes Handelsabkommen wieder aufzunehmen und Verhandlungen über ein eigenständiges Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Angaben aufzunehmen.

Instrument, um Zwangsmaßnahmen durch Nicht-EU-Länder abzuwenden und diesen entgegenzuwirken

Valdis Dombrovskis steht auf einem Podium und hält eine Rede.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, und Kommissar für Handel, stellt auf einer Pressekonferenz das vorgeschlagene neue Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Nicht-EU-Ländern vor, Brüssel (Belgien), 8. Dezember 2021.

Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen liegen beispielsweise vor, wenn ein Nicht-EU-Land versucht, die EU oder ihre Mitgliedstaaten durch formelle oder informelle Maßnahmen wie die Einführung von Zöllen oder die Einstellung von Lieferungen dazu zu bewegen, eine bestimmte politische Entscheidung zu treffen. Im Dezember schlug die Kommission ein neues Instrument vor, um wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen abzuwenden oder diesen, wenn erforderlich, entgegenzuwirken. Das Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen soll in einem ersten Schritt durch Dialog eine Deeskalation und die Rücknahme konkreter Zwangsmaßnahmen bewirken. Wenn es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, gegen wirtschaftliche Einschüchterung vorzugehen, kann die Reaktion der EU in „weichen“ Maßnahmen (Verhandlungen, Einstufung des Vorgehens des Nicht-EU-Landes als Zwangsmaßnahme) bestehen oder, als letztes Mittel, in Gegenmaßnahmen in Form von Handels-, Investitions- oder anderen Beschränkungen.

Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Im Jahr 2021 stärkte die EU ihre Fähigkeit, auf neue Sicherheitsrisiken zu reagieren, die von neuen Technologien ausgehen. Mit der neuen Ausfuhrkontrollverordnung, die im September in Kraft getreten ist, wurden die Kontrollen des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – zivile Güter und Technologien mit möglichem militärischem oder sicherheitsrelevantem Verwendungszweck – verschärft und gleichzeitig die Fähigkeit der EU gestärkt, die Menschenrechte zu schützen und sichere Lieferketten für strategische Güter zu gewährleisten.

Der neue Rahmen ermöglicht es der EU, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um Fachwissen zu bündeln und besondere Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung (hierzu werden noch Leitlinien für die Sorgfaltspflicht ausgearbeitet), aber auch bei neu entstehenden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, z. B. fortgeschrittenen Rechensystemen.

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Heute mehr denn je muss die Offenheit der EU für ausländische Direktinvestitionen durch geeignete Überprüfungsinstrumente ausgeglichen werden, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu schützen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass Investitionen, die ein Sicherheitsrisiko für EU-Mitgliedstaaten oder kritische Vermögenswerte der EU darstellen könnten, wirksam überprüft werden. Der erste Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wurde im November 2021 veröffentlicht.

Forschung und Innovation

Im Mai nahm die Kommission eine Mitteilung über ihren Globalen Ansatz für Forschung und Innovation an. Die neue Strategie baut auf folgenden zwei Hauptzielen auf: Erstens soll ein Forschungs- und Innovationsumfeld geschaffen werden, das auf gemeinsamen Werten und vereinbarten Regeln beruht und offen ist, um Forschende und Innovatoren in der ganzen Welt bei der Zusammenarbeit in multilateralen Partnerschaften und bei der Suche nach Lösungen für globale Herausforderungen zu unterstützen. Zweitens sollen Gegenseitigkeit und gleiche Ausgangsbedingungen für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation sichergestellt werden. Die Maßnahmen umfassen die Unterstützung von Forschenden und Forschungsorganisationen mit dem Ziel, die nachhaltige und inklusive Entwicklung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu beschleunigen, unter anderem durch eine ambitionierte Afrika-Initiative im Rahmen von Horizont Europa, mit der die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern intensiviert werden soll. Das Arbeitsprogramm von Horizont Europa für die Jahre 2021 und 2022 umfasst mit rund 350 Mio. EUR dotierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu rund 40 Themen, die für die Zusammenarbeit mit Afrika von besonderer Bedeutung sind.

Afrika

Während des gesamten Jahres 2021 setzte die EU ihre enge Zusammenarbeit mit ihren Partnern in Afrika auf der Grundlage der gemeinsamen Mitteilung 2020 über eine umfassende Strategie mit Afrika fort. Die Außenminister Afrikas und der EU kamen im Oktober in Kigali, Ruanda, zusammen, um eine Bilanz der Afrika-EU-Partnerschaft zu ziehen und im Vorfeld des nächsten Gipfeltreffens zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union im Februar 2022 gemeinsame Prioritäten festzulegen. Sie kamen überein, die Zusammenarbeit bei der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie fortzusetzen, einschließlich in den Bereichen Zugang zu Impfstoffen, wirtschaftliche Erholung, Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, Frieden, Sicherheit und Governance sowie Migration und Mobilität.

Auf dem EU-Afrika-Wirtschaftsforum im April kamen mehr als 3 000 Teilnehmer aus Afrika und Europa zusammen, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen sowie führende Fachleute aus der Unternehmens- und Finanzwelt. Sie erörterten, wie der Übergang zu grüner Energie in Afrika beschleunigt, der Zugang zu Energie erweitert und dadurch Arbeitsplätze geschaffen und eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Pandemie ermöglicht werden können. Im Rahmen der Online-Diskussionsreihe Afrika-EU hatten Entscheidungsträger, Vertreter der Zivilgesellschaft und Jugendvertreter beider Kontinente die Möglichkeit, ihre Ansichten zu den künftigen Prioritäten darzulegen.

Team Europa unterstützt die lokale Herstellung und den Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika. Weitere Unterstützung wird mit 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und durch europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen bereitgestellt sowie im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und den afrikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten.

Robert Dussey gestikuliert bei einer Podiumsrede, während Jutta Urpilainen lächelt und zuschaut.
Jutta Urpilainen, EU-Kommissarin für internationale Partnerschaften (rechts), und Robert Dussey, togoischer Minister für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Integration und Auslandstogoer, Vorsitzender der zentralen Verhandlungsgruppe und Chefunterhändler der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS), bei der Paraphierungszeremonie des neuen OAKPS-EU-Partnerschaftsabkommens (auch Post-Cotonou-Abkommen genannt), Brüssel (Belgien), 15. April 2021.

Am 15. April 2021 wurde ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten paraphiert, mit dem der Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und die Kooperationsprioritäten für die nächsten zwanzig Jahre festgelegt werden. Es enthält auch ein substanzielles und umfassendes Afrika-Protokoll (eines von drei Regionalprotokollen), das auf die besonderen Bedürfnisse des Kontinents ausgerichtet ist.

Die geografische Säule des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt dient der Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern. Von den 60,39 Mrd. EUR im Rahmen dieser Säule des Instruments sind (für den Zeitraum 2021-2027) mindestens 29,18 Mrd. EUR für die afrikanischen Länder südlich der Sahara vorgesehen.

Äthiopien

Die EU hat die Lage in Äthiopien über das gesamte Jahr 2021 aufmerksam verfolgt. Der Konflikt in der Region Tigray hat zu einer katastrophalen humanitären Krise geführt, die die territoriale Unversehrtheit und Stabilität des Landes schwächt und sich auf die gesamte Region auswirkt. Infolge gewaltsamer Konflikte sahen sich fast drei Millionen Menschen gezwungen, aus ihren Häusern zu fliehen, und mehr als fünf Millionen Menschen benötigen dringend humanitäre Hilfe. Im Dezember rief die EU zu einer bedingungslosen Waffenruhe auf und forderte alle Parteien nachdrücklich auf, einen inklusiven und transparenten nationalen Dialog aufzunehmen. Die Gewährleistung des Schutzes der Zivilbevölkerung und die Bereitstellung eines ungehinderten Zugangs zu humanitärer Hilfe haben weiterhin oberste Priorität. Die EU unterstützt die Vermittlungsbemühungen auf regionaler Ebene und auf Ebene der Afrikanischen Union unter der Leitung von Olusegun Obasanjo, dem Hohen Vertreter für das Horn von Afrika. Die EU ist nach wie vor bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden außenpolitischen Instrumente, einschließlich restriktiver Maßnahmen, zu nutzen, um Frieden, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen zu fördern und zur Beendigung des Konflikts beizutragen. Im Jahr 2021 stellte die EU mehr als 85,2 Mio. EUR für humanitäre Projekte in Äthiopien bereit, darunter 48 Mio. EUR speziell für die von dem Konflikt im Norden des Landes betroffenen Menschen.

Sahelzone

Die Europäische Union ist einer der größten Geber humanitärer Hilfe für die Länder Afrikas in der Sahelzone. Als Reaktion auf die schwere Ernährungsmittelkrise, von der mehr als 8,7 Millionen Menschen in Burkina Faso, Mali, Mauretanien und Niger betroffen sind, hat die EU im Dezember zusätzliche humanitäre Hilfe in Höhe von 15 Mio. EUR für die Region bereitgestellt. Im Verlauf des vergangenen Jahres stellte die EU insgesamt 237,4 Mio. EUR für die Sahelzone zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel wurde zur Bewältigung der Ernährungskrise in der Region verwendet, die nun im vierten Jahr in Folge vor allem Menschen in Konfliktgebieten trifft. Im Juni bekräftigte die EU ihre Unterstützung für die Bemühungen der G5 Sahel (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad), die Regierungsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu stärken.

Die Führungsspitzen der EU verurteilten den Staatsstreich vom 24. Mai 2021 in Mali aufs Schärfste und erklärten, die EU sei bereit, gezielte restriktive Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Im Dezember führte der Rat einen autonomen Rahmen für Sanktionen gegen diejenigen Personen ein, die für die Bedrohung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Mali verantwortlich sind oder die Umsetzung des politischen Übergangs in Mali behindern.

Charles Michel trägt während einer Führung durch das Institut Pasteur eine Maske und hört zu.
Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates (Mitte), besucht das Institut Pasteur, Dakar (Senegal), 6. Dezember 2021. Der Besuch fand während des Internationalen Forums für Frieden und Sicherheit in Afrika statt, das am 5. und 6. Dezember 2021 in Dakar abgehalten wurde.

Westbalkan und Erweiterung

Das Engagement der EU für die europäische Perspektive des Westbalkans und für den Erweiterungsprozess wurde auf dem EU-Westbalkan-Gipfel im Oktober 2021 in Brdo pri Kranju, Slowenien, erneut bekräftigt. Die Kommission begann mit der Umsetzung der überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung, die sich auch in dem am 19. Oktober angenommenen Erweiterungspaket 2021 der Kommission, im Wirtschafts- und Investitionsplan für die Region und im Rechtsrahmen für das Instrument für Heranführungshilfe widerspiegelt.

Der Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan stellt ein umfangreiches Investitionspaket dar, das in den nächsten sieben Jahren Investitionen in Höhe von bis zu 30 Mrd. EUR mobilisieren wird, was einem Drittel des Bruttoinlandsprodukts der Region entspricht. Das Instrument für Heranführungshilfe wird die wichtigste Finanzierungsquelle für diesen Plan sein und zur langfristigen Erholung nach der Pandemie beitragen, Wirtschaftswachstum und Konvergenz fördern und Reformen unterstützen, die erforderlich sind, um auf dem Weg in die EU voranzukommen.

Auf dem EU-Westbalkan-Gipfel brachten die Führungsspitzen der EU und der Partner im Westbalkan die Westbalkan-Agenda für Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport auf den Weg. Sie soll wissenschaftliche Exzellenz und die Reform der Bildungssysteme in der Region fördern, mehr Chancen für die Jugend schaffen und dazu beitragen, die Abwanderung von Hochqualifizierten zu verhindern. Die Führungsspitzen billigten ferner die Ausarbeitung des Fahrplans zum Roaming zwischen der EU und dem Westbalkan, aufbauend auf der „Roam like at home“-Regelung (gebührenfreies Roaming in der Region), die am 1. Juli in Kraft trat.

Albanien und Nordmazedonien haben die Voraussetzungen für die offizielle Aufnahme von Beitrittsverhandlungen weiter erfüllt. Die EU begrüßte die Eröffnung der Verhandlungen zum Cluster 4 „Grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität“ mit Serbien im Dezember und hielt zwei politische Regierungskonferenzen mit Montenegro ab.

Nachbarschaftspolitik

Südliche Nachbarschaft

Olivér Várhelyi und Hala Zayed, die nebeneinander sitzen, im Gespräch.
Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung (links), bei einem Treffen mit Hala Zayed, ägyptische Gesundheitsministerin, Kairo (Ägypten), 24. Oktober 2021. Während seines Besuchs nahm der Kommissar auch an der Wasserwoche in Kairo teil und besichtigte einige von der EU finanzierte Projekte.

Im Februar nahmen die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter die neue Agenda für den Mittelmeerraum an, mit der die Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft erneuert werden soll. In der Agenda wird erneut betont, wie wichtig ein verstärkter und vertiefter Politikdialog im gesamten Mittelmeerraum ist, um die Zusammenarbeit in Bereichen wie Frieden und Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Reformen der öffentlichen Verwaltung, Gesundheit, Migration, Klimawandel und digitaler Wandel zu stärken. Sie umfasst auch einen eigenen Wirtschafts- und Investitionsplan mit Initiativen in strategischen Sektoren, um eine nachhaltige und inklusive langfristige sozioökonomische Erholung – auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – zu fördern, Wohlstand zu schaffen, den Handel zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Hauptthemen

  • Menschliche Entwicklung, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit
  • Resilienz, Wohlstand und digitaler Wandel
  • Frieden und Sicherheit
  • Migration und Mobilität
  • Ökologischer Wandel: Klimaresilienz, Energie und Umwelt

Finanzierung

Die neue Agenda wird der EU als Richtschnur für die bilaterale, regionale und regionenübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt dienen.

Für den Zeitraum 2021-2027 schlägt die Europäische Kommission vor, bis zu 7 Mrd. EUR im Rahmen des Instruments zu mobilisieren, einschließlich spezifischer Ressourcen aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus und der Nachbarschaftsinvestitionsplattform. Dadurch könnten private und öffentliche Investitionen in die südliche Nachbarschaft in Höhe von bis zu 30 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Syrien

Die fünfte Brüsseler Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region fand an einem tragischen Jahrestag statt: In den zehn Jahren seit Beginn des Konflikts sind mehr als 400 000 Menschen ums Leben gekommen, die Wirtschaft steht vor dem Zusammenbruch, und 90 % der Menschen in Syrien leben in Armut. Die COVID-19-Pandemie hat eine bereits katastrophale Situation noch verschärft. Auf der Konferenz wurden neue globale Zusagen in Höhe von 5,3 Mrd. EUR gemacht, davon 3,7 Mrd. EUR von der EU und ihren Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Resilienz, Stabilisierung und Entwicklung in Syrien und der Region. Die EU wird die Bemühungen der Vereinten Nationen und des VN-Sondergesandten Geir Pedersen weiterhin unterstützen und sich auf diplomatischer Ebene für einen Konsens einsetzen, der dem Krieg ein Ende setzen kann.

Libyen

Die EU ist bestrebt, Libyen und das libysche Volk bei der Wiederherstellung des Friedens und der Rückkehr zum demokratischen Übergang zu unterstützen. So bekräftigte sie im Juni ihr Engagement für den Stabilisierungsprozess in Libyen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Nach dem Aufschub der Wahlen, die im Dezember 2021 stattfinden sollten, forderte die EU Libyen auf, ein Konzept und einen klaren Zeitplan auszuarbeiten, damit möglichst bald und in vollem Einklang mit dem vereinbarten politischen Fahrplan inklusive, freie, faire und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten werden können. Die EU hat angeboten, die libyschen Behörden bei der Vorbereitung des Wahlprozesses zu unterstützen.

Vertreterinnen und Vertreter mit Westen der Europäischen Union, von Unicef und der Weltgesundheitsorganisation schauen auf ein Flugzeug auf der Start-und-Lande-Bahn. © WHO, 2022
Die erste Lieferung von COVID-19-Impfstoffen aus der COVAX-Fazilität trifft in Jordanien ein, 13. März 2021. © WHO, 2022

Östliche Partnerschaft

Auf dem sechsten Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Dezember legten die Führungsspitzen der EU und die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie Armeniens, Aserbaidschans, Georgiens, Moldaus und der Ukraine ihre gemeinsame Vision für die Zukunft der Östlichen Partnerschaft dar. Das Gipfeltreffen, das erstmals seit vier Jahren als Präsenztreffen abgehalten wurde, fand in einem schwierigen geopolitischen Umfeld in der Region und vor dem Hintergrund der anhaltenden schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie statt und bot die Gelegenheit, die Solidarität zwischen der EU und ihren Partnern zu bezeugen. Für Belarus stand bei der Zusammenkunft ein leerer Stuhl – angesichts der Unterdrückung durch das Regime ein Zeichen der Unterstützung der EU für das belarussische Volk.

Auf dem Gipfel wurde die erneuerte Agenda für die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft gebilligt, die in dem von der Kommission und dem Hohen Vertreter im Juli vorgelegten Vorschlag dargelegt ist. Ziel ist es, Handel, Wachstum und Beschäftigung zu steigern, die Konnektivität zu verbessern, demokratische Institutionen und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen und faire, geschlechtergerechte und inklusive Gesellschaften zu fördern. Die Agenda stützt sich auf einen Wirtschafts- und Investitionsplan für die Region, der das Potenzial hat, bis zu 17 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen zu mobilisieren, um die nachhaltige Erholung nach der Pandemie zu beschleunigen und die Resilienz der östlichen Partner zu stärken.

Die Kommission hat im Mai einen Umfassenden Plan zur wirtschaftlichen Unterstützung eines künftig demokratischen Belarus vorgelegt. Dieser mit bis zu 3 Mrd. EUR ausgestattete Plan zeugt von dem Engagement der EU für die Unterstützung des Strebens des belarussischen Volkes nach einem friedlichen demokratischen Übergang. Im Dezember kündigte die Kommission außerdem eine weitere Soforthilfe in Höhe von 30 Mio. EUR für die belarussische Bevölkerung an, insbesondere zugunsten junger Menschen und unabhängiger Medien.

Im Juni kündigte die Kommission ein Konjunkturprogramm für die Republik Moldau an, mit dem bis zu 600 Mio. EUR mobilisiert werden sollen, um Investitionen zu fördern, die eine nachhaltige und inklusive Erholung von der COVID-19-Krise im Land unterstützen. Im November kündigte die EU außerordentliche Unterstützung in Höhe von 60 Mio. EUR für Moldau an, um das Land bei der Bewältigung der steigenden Gaspreise zu unterstützen und den ökologischen Wandel und die Energiesicherheit des Landes zu fördern.

Maroš Šefčovič und Denys Shmyhal tragen Masken und begutachten Proben vor einer kleinen Gruppe von Menschen.
Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau (Zweiter von links), und Denys Shmyhal, Ministerpräsident der Ukraine (links), besuchen eine Anlage zur Herstellung von Titan, Zhytomyr (Ukraine), 12. Juli 2021. Sie nahmen an der hochrangigen Konferenz über die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Ukraine für kritische Rohstoffe und Batterien teil, gefolgt von der feierlichen Unterzeichnung der Vereinbarung über die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Ukraine für Rohstoffe und Batterien.

Im Oktober fand in Kiew das 23. Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine statt. Die Führungsspitzen erörterten die Fortschritte in einer Reihe von Bereichen der Zusammenarbeit sowie Möglichkeiten, diese noch weiter auszubauen. Sie bekräftigten ihr fortwährendes Engagement für die Stärkung der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der Europäischen Union auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens und der vertieften und umfassenden Freihandelszone. Zu den Bereichen, in denen die wirtschaftliche Integration und Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden soll, gehören die Integration der ukrainischen Energiemärkte und Energiesysteme in den EU-Energiemarkt, die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Fortsetzung des Gastransits durch die Ukraine über 2024 hinaus, die Modernisierung des ukrainischen Gasfernleitungsnetzes und die Stärkung der Energieversorgungssicherheit in Europa.

Die EU und die Ukraine setzen das Assoziierungsabkommen um und erkunden Möglichkeiten für eine weitere sektorale Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit wurde in einer Reihe von Bereichen intensiviert, beispielsweise im Bereich Digitales, wo die Ukraine sehr weit fortgeschritten ist, und im Rahmen des hochrangigen Dialogs über den Grünen Deal, um die Ukraine beim ökologischen Wandel zu unterstützen. Die EU leistet erhebliche Unterstützung für die Reformen in der Ukraine, einschließlich der Boden-, Dezentralisierungs- und Justizreform.

Vor dem Hintergrund der von Russland ausgehenden Bedrohung für die europäische Sicherheit hat die EU ihre Unterstützung aufgestockt, um die Resilienz der Ukraine zu gewährleisten. Dazu gehörte die Verabschiedung einer mit 31 Mio. EUR dotierten Hilfsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Kapazitäten der ukrainischen Streitkräfte, einschließlich militärmedizinischer Einheiten, Logistik und Cyberverteidigung. 2021 leitete die EU auch einen Dialog über Cybersicherheit mit der Ukraine ein.

Im Oktober unterzeichnete die Ukraine ein Abkommen mit der EU über ihre Beteiligung am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und an den Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogrammen.

Die EU setzte ihre enge Zusammenarbeit mit Georgien im Jahr 2021 fort. Darüber hinaus hat die EU ihre Bemühungen zur Stärkung der Resilienz, der Aussöhnung und der Friedenskonsolidierung im Südkaukasus verstärkt, insbesondere indem sie den Menschen, die von den jüngsten Feindseligkeiten im Zusammenhang mit Bergkarabach am stärksten betroffen sind, über 17 Mio. EUR an humanitärer Hilfe und Unterstützung für einen raschen Wiederaufbau bereitgestellt hat.

Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien, mit dem die Beziehungen zwischen beiden Seiten vertieft und verstärkt werden sollen, trat im März 2021 in Kraft.

Türkei

Auch 2021 standen die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei im Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit. Beide Seiten bemühten sich um eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit, um die Spannungen abzubauen, indem Dialog und Austausch über Fragen von beiderseitigem Interesse intensiviert wurden. Im März nahmen die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter eine gemeinsame Mitteilung zum Stand der politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei an, die am 25. März 2021 vom Europäischen Rat begrüßt wurde. Die EU ist übereingekommen, mit der Türkei auf abgestufte, verhältnismäßige und umkehrbare Weise in Verbindung zu treten. Dies bedeutet, dass sie die Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen von gemeinsamem Interesse verstärkt, sofern die Deeskalation anhält und die Türkei in einen konstruktiven Dialog eintritt, sowie vorbehaltlich der festgelegten Bedingungen. Zwar bestehen weiterhin Differenzen und Spannungen in Bezug auf die Lage im östlichen Mittelmeerraum, vor allem aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen in Varosha, aber im Vergleich zum Vorjahr hat sich die allgemeine Lage entspannt.

Nachdem sie vom Europäischen Rat damit beauftragt wurde, Arbeiten in Bereichen von beiderseitigem Interesse einzuleiten (Erklärung vom 25. März 2021 und Schlussfolgerungen vom 24. und 25. Juni 2021), hielt die EU hochrangige Dialoge über Klima, Migration und Sicherheit sowie Gesundheit ab. Die hochrangigen Beratungen über Fragen der Terrorismusbekämpfung wurden wieder aufgenommen. Im Bereich Migration führte die EU-Türkei-Erklärung vom März 2016 zu weiteren Ergebnissen und blieb der wichtigste Rahmen für die Zusammenarbeit bei der Migration. Die Türkei setzte ihre sehr anerkennenswerten Bemühungen bei der Aufnahme von rund vier Millionen Flüchtlingen aus Syrien und anderen Ländern fort, und die EU stellte zu diesem Zweck weiterhin erhebliche finanzielle Unterstützung bereit. Sowohl die EU als auch die Türkei profitierten weiterhin von ihren Handelsbeziehungen, wenngleich Handelsirritationen trotz der wiederholten Versuche der EU, dieses Thema gegenüber der Türkei anzusprechen, weiterhin eine reibungslose Zusammenarbeit und Fortschritte behinderten.

Was die interne Lage und insbesondere den Stand bei den Grundrechten und Grundfreiheiten anbelangt, so hat die Türkei den negativen Trend eines weiteren Abrückens von der Europäischen Union in diesem Bereich nicht umgekehrt. Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten in der Türkei, wie das gezielte Vorgehen gegen politische Parteien und Medien, bleiben für die EU ein zentrales Thema. Sie stehen im Widerspruch zur Verpflichtung der Türkei, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Rechte der Frauen zu achten. Der Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen von Istanbul und ihre Weigerung, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, gaben Anlass zu ernster Besorgnis. Die EU hat diese Fragen gegenüber den türkischen Behörden auf allen Ebenen weiter zur Sprache gebracht, da sie integraler Bestandteil der Verpflichtungen der Türkei als Kandidatenland sind und die Aussichten auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei durch fehlende Fortschritte in dieser Hinsicht ernsthaft beeinträchtigt werden. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind weiterhin ausgesetzt.

Vereinigte Staaten

Ursula von der Leyen und Joe Biden gehen an einer Reihe EU- und US-Flaggen vorbei.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, mit Joe Biden, Präsident der Vereinigten Staaten, auf dem EU-USA-Gipfel, Brüssel (Belgien), 15. Juni 2021.

Mit der Amtseinführung von Präsident Joe Biden und seiner neuen Regierung wurde ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der EU und den USA eröffnet. Der EU-USA-Gipfel vom 15. Juni in Brüssel markierte den Beginn einer erneuerten transatlantischen Partnerschaft und brachte eine gemeinsame Agenda der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA für die Zeit nach der Pandemie auf den Weg. Im Mittelpunkt des Gipfeltreffens stand die Zusammenarbeit in vier Schlüsselbereichen: Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und globale Gesundheit, Klima und biologische Vielfalt, Handel und Technologie und globales Handeln und Sicherheit. Zu den entscheidenden Ergebnissen des Gipfels zählen drei wesentliche neue Handelsinitiativen. Die Führungsspitzen kamen unter anderem überein, einen Kooperationsrahmen für große zivile Luftfahrzeuge zu schaffen, um den Airbus-Boeing-Streit der WTO anzugehen, die Meinungsverschiedenheiten über Maßnahmen in Bezug auf Stahl und Aluminium bis Ende des Jahres beizulegen und einen Handels- und Technologierat EU-USA einzusetzen. Es handelte sich um das erste Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA seit 2014 und dem ersten Besuch eines US-Präsidenten bei den EU-Institutionen seit 2017.

Valdis Dombrovskis hält eine Rede vor einer Reihe von EU- und US-Flaggen.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, bei der ersten Sitzung des EU-US-Handels- und Technologierates, Pittsburgh (Vereinigte Staaten), 29. September 2021.

Der Handels- und Technologierat EU-USA, der von der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und dem US-Präsidenten Joe Biden ins Leben gerufen wurde, soll als Forum dienen, um Ansätze in wichtigen globalen Handels-, Wirtschafts- und Technologiefragen zu koordinieren und die transatlantischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte zu vertiefen. Die erste Tagung des Rates fand am 29. September in Pittsburgh, Vereinigte Staaten, statt. Bei dieser Tagung nahmen die beiden Seiten eine gemeinsame Erklärung an, in der sie den Aufgabenbereich und das Arbeitsprogramm des Rates näher erläuterten.

Im Oktober erzielten die EU und die USA eine Einigung über Maßnahmen in Bezug auf Stahl und Aluminium, die dazu führten, dass die zollfreie Einfuhr von Stahl und Aluminium aus der EU in die USA auf der Grundlage des früheren Volumens wiederhergestellt wurde, während die EU die entsprechenden Zölle auf US-Erzeugnisse im Gegenzug aussetzte. Im Rahmen dieses Abkommens beabsichtigen die beiden Seiten, erstmals eine globale Vereinbarung über die Dekarbonisierung der Stahlproduktion auszuhandeln.

Am 23. Oktober 2021 trat Kroatien dem US-amerikanischen Visa Waiver Program (Programm für visumfreies Reisen) bei. Die vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht in Bezug auf die Vereinigten Staaten bleibt eine Priorität der EU, und es wird weiter auf die Einbeziehung der drei noch ausstehenden Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern und Rumänien) in das Programm hingewirkt.

Kanada

Auf dem EU-Kanada-Gipfel, der im Juni in Brüssel stattfand, erörterten die Führungsspitzen, wie gemeinsam die COVID-19-Pandemie beendet und eine nachhaltige, auf die Menschen ausgerichtete und inklusive Erholung angestrebt werden kann. Sie bekräftigten ihre ehrgeizigen Zusagen im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels und den Schutz der Umwelt sowie ihre Entschlossenheit, demokratische Werte, Frieden und Sicherheit zu fördern. Darüber hinaus lancierten sie einen neuen Dialog über Gesundheit, ein Forum für Meerespartnerschaften und eine strategische Rohstoffpartnerschaft zwischen der EU und Kanada.

Lateinamerika

Das Treffen der Führungsspitzen der EU, Lateinamerikas und der Karibik vom 2. Dezember 2021 war ein wichtiger Schritt, um den biregionalen Dialog auf höchster Ebene sechs Jahre nach dem letzten Gipfeltreffen wieder aufzunehmen. Die Führungsspitzen beider Regionen ermittelten Wege für die Zusammenarbeit bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie (ökologischer Wandel und digitaler Wandel, soziale Inklusion und Abbau von Ungleichheiten). Die künftige gemeinsame Arbeit wird durch die geografische Säule des neuen Instruments „Europa in der Welt“ unterstützt, über das für den Zeitraum 2021-2027 mindestens 3,395 Mrd. EUR für Nord- und Südamerika und die Karibik bereitgestellt wurden.

Im Rahmen des erneuerten Engagements der EU auf hoher Ebene in der Region unternahm der Hohe Vertreter Josep Borrell im November seine erste Reise nach Lateinamerika, zu der auch Besuche in Brasilien und Peru gehörten. Im Falle Perus, des am stärksten von COVID-19 betroffenen Landes der Welt, setzte dieser Besuch ein Zeichen für die uneingeschränkte Unterstützung der EU in dieser schwierigen Zeit. Mit dem Besuch des Hohen Vertreters in Brasilien hat die EU bewiesen, dass sie entschlossen ist, wieder mit diesem wichtigen strategischen Partner zusammenzuarbeiten, was auch ein kritisches Engagement in Umweltfragen einschließt. Dem Besuch ging die Teilnahme von Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, am Gipfeltreffen der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten im September in Mexiko voraus.

Die Arbeiten im Hinblick auf den Abschluss und die Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen der EU mit dem Mercosur, Chile und Mexiko wurden im Laufe des Jahres 2021 fortgesetzt, um die Beziehungen der EU zu Lateinamerika wieder zu beleben und gemeinsame Werte und die wirtschaftliche Erholung auf beiden Seiten des Atlantiks zu fördern.

Im Rahmen der Bemühungen der EU um eine friedliche und demokratische Beilegung der Krise in Venezuela wurde eine EU-Wahlbeobachtungsmission zu den Regional- und Kommunalwahlen vom 21. November entsandt. Zudem entsandte die EU auch eine EU-Wahlexpertenmission zu den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Peru. In Kolumbien war die Unterstützung der Umsetzung des vor fünf Jahren eingeleiteten Friedensprozesses nach wie vor von zentraler Bedeutung für die verstärkte Partnerschaft der EU mit Kolumbien.

Russland

Am 16. Juni haben der Hohe Vertreter und die Europäische Kommission eine gemeinsame Mitteilung über die Beziehungen zwischen der EU und Russland vorgelegt, in der die wichtigsten Punkte der Politik der EU gegenüber Russland dargelegt werden. In der Mitteilung wurde vorgeschlagen, weiterhin einen ausgewogenen Ansatz zu verfolgen, bei dem die EU Russland zurückdrängen und einschränken, aber auch mit Russland zusammenarbeiten wird. Gleichzeitig wurde darin betont, dass ein konstruktives Engagement der russischen Führung unerlässlich ist, um die Beziehungen zwischen der EU und Russland zu verbessern. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Juni wurde unter anderem hervorgehoben, dass die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, die zu einer friedlichen Lösung des Konflikts in der Ostukraine führen sollen, nach wie vor die Grundvoraussetzung für eine wesentliche Änderung der Beziehungen der EU zu Russland ist.

Die EU hat weiterhin den Menschenrechtsverletzungen in Russland Aufmerksamkeit gewidmet, u. a. dem harten Vorgehen gegen unabhängige Medien. Die EU hat diese Entwicklungen kritisiert und sich mit öffentlichen Verlautbarungen und Demarchen sowie durch die Verhängung von Sanktionen für demokratische Werte eingesetzt. Die EU wird weiterhin Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten gegenüber den russischen Behörden und in internationalen Gremien zur Sprache bringen.

Infolge der Verstärkung von Russlands Militärpräsenz in und an der Grenze zur Ukraine und seiner aggressiven Rhetorik betonte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember, dass Russland die Spannungen dringend deeskalieren muss, bekräftigte die uneingeschränkte Unterstützung der EU für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine und unterstrich, dass jede weitere militärische Aggression massive Konsequenzen und hohe Kosten für Russland haben werde, unter anderem durch mit Partnern koordinierte restriktive Maßnahmen. Die Europäische Union stimmt sich eng mit ihren transatlantischen Partnern ab und arbeitet mit ihnen zusammen, sowohl auf bilateraler Ebene als auch in multilateralen Foren wie den G7 und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Indopazifischer Raum

Das wachsende wirtschaftliche, demografische und politische Gewicht der indopazifischen Region, die von der Ostküste Afrikas bis zu den Pazifik-Inselstaaten reicht, macht sie zu einem wichtigen Akteur bei der Gestaltung der regelbasierten internationalen Ordnung und der Bewältigung globaler Herausforderungen. Der Region gehören sieben G20-Mitglieder (Australien, China, Indien, Indonesien, Japan, Südafrika und Südkorea) sowie der Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) an. Die Kommission und der Hohe Vertreter nahmen im September 2021 eine gemeinsame Mitteilung an, in der die Strategie der EU für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum dargelegt wird. Nach der COVID-19-Krise wird sich die EU auf die Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige und inklusive sozioökonomische Erholung konzentrieren und in folgenden sieben Bereichen aktiv mit ihren Partnern zusammenarbeiten:

  • nachhaltiger und inklusiver Wohlstand,
  • Übergang zu einer grünen Wirtschaft,
  • Meerespolitik,
  • digitale Governance und Digitalpartnerschaften,
  • Konnektivität,
  • Sicherheit und Verteidigung und
  • menschliche Sicherheit.

Im Juni besuchte der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, Indonesien und den Sitz des ASEAN und bekräftigte den Wunsch der EU, die Beziehungen zu Indonesien, einer der größten Demokratien und Volkswirtschaften der Welt, die 2022 den Vorsitz der G20 und 2023 den Vorsitz im ASEAN innehaben wird, zu vertiefen und die strategische Partnerschaft der EU mit dem ASEAN weiterzuentwickeln. Im Dezember 2020 eröffneten die EU und der ASEAN ein neues Kapitel in ihren langjährigen Beziehungen und wurden strategische Partner, die sich verpflichteten, regelmäßige Gipfeltreffen abzuhalten.

China

Die Beziehungen zu China gehören zu den wichtigsten und größten Herausforderungen der EU. Im Jahr 2021 verfolgte die EU im Umgang mit China weiter ihren vielschichtigen Ansatz, der auf der gemeinsamen Mitteilung „Strategische Perspektiven“ vom März 2019 beruht. Im Rahmen dieses Ansatzes betrachtet die EU China gleichzeitig als Partner für die Zusammenarbeit, als wirtschaftlichen Konkurrenten und als systemischen Rivalen.

Die Menschenrechtslage in China gab der EU auch 2021 Anlass zur Sorge. Am 22. März verhängte die EU Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte gegen vier Personen und eine Einrichtung aus China, die ihre ernste Besorgnis über schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang widerspiegeln. Die EU bedauerte die unverhältnismäßigen Gegenmaßnahmen, die China daraufhin ergriffen hat. Am 19. Juli forderte der Hohe Vertreter im Namen der EU die chinesischen Behörden nachdrücklich auf, Maßnahmen gegen vom chinesischen Hoheitsgebiet ausgehende böswillige Cyberaktivitäten zu ergreifen. Die EU drängte weiterhin darauf, dass dazu ein spezieller Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China stattfindet.

Die EU arbeitete weiterhin mit China zusammen, um ihre Werte und Interessen zu fördern und gemeinsam mit China globale Herausforderungen wie den Klimawandel anzugehen. Der hochrangige Umwelt- und Klimadialog EU-China fand 2021 zweimal, am 1. Februar und am 27. September, statt. Bei letzterem Treffen wurde ein gemeinsames Kommuniqué angenommen. Eine mögliche Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Außenpolitik wurde im Rahmen des strategischen Dialogs zwischen der EU und China am 28. September erörtert. Es fanden mehrere weitere Treffen auf hoher und auf Arbeitsebene statt, die die breit angelegte Struktur für den Dialog zwischen der EU und China widerspiegelten.

Am 1. März 2021 trat das bilaterale Abkommen zwischen der EU und China zum Schutz geografischer Angaben in China und der EU in Kraft. Das Abkommen schützt etwa 200 EU- und chinesische Agrar- und Lebensmittelnamen vor Nachahmungen, bringt für beide Seiten Handelsvorteile mit sich und garantiert den Verbrauchern authentische Erzeugnisse aus den beiden Regionen. In den vier Jahren nach seinem Inkrafttreten wird das Abkommen um weitere 350 Produktnamen von beiden Seiten erweitert. Der chinesische Markt bietet ein hohes Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke. China war im Jahr 2020 mit einem Volumen von 17,7 Mrd. EUR der drittgrößte Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU.

Josep Borrell winkt in die Kamera, während Wang Yi auf dem Bildschirm zurückwinkt.
Josep Borrell, Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Europäischen Kommission (rechts), während einer Videokonferenz mit Wang Yi, chinesischer Außenminister und Mitglied des chinesischen Staatsrates, während des 11. strategischen Dialogs EU-China, Brüssel (Belgien), 28. September 2021.

Japan

2021 wurde der 20. Jahrestag der strategischen Partnerschaft EU-Japan begangen. Auf dem 27. Gipfeltreffen EU-Japan, das am 27. Mai per Videokonferenz stattfand, einigten sich die Führungsspitzen auf die Gründung einer Grünen Allianz, der ersten derartigen bilateralen Initiative zwischen der EU und einem Partnerland (siehe auch Kapitel 2). Die Führungsspitzen nahmen ferner eine umfassende gemeinsame Erklärung zu den drei auf dem Gipfel erörterten Themenbereichen an: globale Fragen, bilaterale Beziehungen sowie Außen- und Sicherheitspolitik.

Indien

Am 8. Mai fand in Porto, Portugal, ein Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und Indiens als Hybrid-Sitzung (persönlich und per Videokonferenz) statt, an dem alle EU-Mitgliedstaaten teilnahmen. Das Treffen war Zeichen einer weiteren Stärkung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Indien, die auf der Dynamik des letzten Gipfeltreffens im Juni 2020 aufbaute. Während des Treffens vereinbarten beide Seiten eine umfassende Konnektivitätspartnerschaft, die die Zusammenarbeit in den Bereichen Digitales, Energie, Verkehr und direkte Kontakte zwischen den Menschen umfasst. Sie basiert auf der Unterstützung des digitalen und des ökologischen Wandels. Gemeinsam stellen die EU und Indien heute einen Markt mit 1,8 Milliarden Menschen und einem Bruttoinlandsprodukt von 16,5 Billionen EUR pro Jahr dar. Aus diesem Grund zielt die neue Partnerschaft darauf ab, Ressourcen, Standards und Fachwissen zu bündeln, um dem Bedarf an nachhaltiger und hochwertiger Infrastruktur der nächsten Generation gerecht zu werden. Sie sieht gemeinsame Arbeiten an Standards und dem Regelungsumfeld sowie an konkreten Infrastrukturprojekten vor. Die Konnektivitätspartnerschaft zwischen der EU und Indien ist – nach der mit Japan im September 2019 geschlossenen Partnerschaft – die zweite dieser Art. (Siehe Abschnitt „Handel“ mit weiteren Informationen über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien.)

Zur Vorbereitung des Treffens der Staats- und Regierungschefs fand am 28. April 2021 das erste Treffen im Rahmen des hochrangigen Dialogs EU-Indien über den Klimawandel statt.

Myanmar/Birma

Der Demokratisierungsprozess in Myanmar/Birma endete mit einem gewaltsamen Militärputsch am 1. Februar 2021, dem Tag, an dem das neue Parlament unter Aung San Suu Kyi vereidigt werden sollte. Die EU forderte die unverzügliche Freilassung aller Gefangenen und die Wiedereinsetzung der demokratisch gewählten Regierung. Während die EU ihre direkte humanitäre Hilfe für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die im Einklang mit den internationalen humanitären Grundsätzen steht, verdoppelte, hat sie alle Entwicklungshilfeprogramme und Zahlungen an die Regierung unverzüglich ausgesetzt und Sanktionen gegen die Hauptverantwortlichen des Militärputsches verhängt, darunter der Oberbefehlshaber und sein Stellvertreter. Die Maßnahmen sollen der Junta signalisieren, dass ihr Handeln Konsequenzen hat. Parallel dazu verfolgte die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten und in enger Abstimmung mit ihren Partnern, dem Vereinigten Königreich und den USA, eine entschlossene diplomatische Initiative, die sich an alle wichtigen Akteure (ASEAN, China, Indien und Japan) wendet. Darüber hinaus hat die EU ihre humanitäre Hilfe als Reaktion auf die regionalen Auswirkungen der Krise in Myanmar/Birma aufgestockt und dabei insbesondere die Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch und in der gesamten Region unterstützt.

Afghanistan

Infolge der Entwicklungen in Afghanistan im Sommer kündigte die Kommission auf dem G20-Treffen zu Afghanistan im Oktober ein humanitäres Hilfspaket in Höhe von 1 Mrd. EUR für die afghanische Bevölkerung und die Nachbarländer an, um während der Aussetzung der Entwicklungshilfe den dringendsten Bedarf zu decken. Die EU hat das Taliban-Regime nicht anerkannt und das Ausmaß ihres Engagements an die Erfüllung maßgeblicher Benchmarks geknüpft.

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan konzentrierte sich die größte Aufmerksamkeit auf die Evakuierung nicht nur von EU-Bürgern, sondern auch von den 800 afghanischen Staatsangehörigen, die sich bedroht fühlten, weil sie mit der EU zusammengearbeitet hatten, und das Land verlassen wollten. Bislang wurden durch die konsolidierten Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten etwa 29 000 Menschen in Sicherheit gebracht, darunter Ortskräfte, Menschenrechtsverteidiger und Personen, die im Rahmen von EU-Maßnahmen eine Ausbildung erhielten, u. a. Richterinnen.

Um dem Schutzbedarf der afghanischen Bevölkerung gerecht zu werden, kündigte die Kommission ein Unterstützungsprogramm für gefährdete afghanische Staatsbürger an. Bei dem Programm werden kurzfristige Maßnahmen (Evakuierung und sichere Durchreise) mit mittel- bis langfristigen Maßnahmen, insbesondere Neuansiedlung, Aufnahme aus humanitären Gründen und andere ergänzende Zugangswege sowie Integration, kombiniert. Die EU-Mitgliedstaaten haben spezifische Zusagen für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen gemacht, die sie bis Ende 2022 mit finanzieller Unterstützung der EU und operativer Unterstützung der Asylagentur der Europäischen Union umsetzen werden.

David Sassoli und Vương Đình Huệ begrüßen sich mit den Ellbogen vor dem Logo des Europäischen Parlaments.
David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments (rechts), trifft Vương Đình Huệ, Präsident der vietnamesischen Nationalversammlung, Brüssel (Belgien), 8. September 2021. Quelle: EP, Daina Lelardic

Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 und dem Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 begannen 2021 neue Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Ziel der EU ist es, positive und stabile Beziehungen zum Vereinigten Königreich aufzubauen. Die EU und das Vereinigte Königreich sind nach wie vor Partner mit gemeinsamen Werten, die im Schulterschluss eine Reihe globaler Herausforderungen, angehen müssen.

Diese Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind nun durch vier Verträge geregelt. Die Europäische Kommission konzentrierte sich 2021 darauf, deren vollständige und wirksame Umsetzung und die Funktion der betreffenden Verwaltungsstrukturen sicherzustellen.

Die Umsetzung des Austrittsabkommens wurde durch zahlreiche Sitzungen seiner Gremien, insbesondere des Gemeinsamen Ausschusses und der thematischen Fachausschüsse, vorangebracht. Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Rechte der Bürger zu schützen, und besonderes Augenmerk wurde auf die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich bei der Umsetzung des Protokolls zu Irland/Nordirland gerichtet. Um den Bedenken der Betroffenen Rechnung zu tragen, hat die Kommission praktische Lösungen in den Bereichen Lebensmittel, Pflanzen- und Tiergesundheit, Zoll, Arzneimittelversorgung und Zusammenarbeit mit nordirischen Behörden und Interessenträgern vorgeschlagen.

Die Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens ist am 1. Mai 2021 angelaufen und in erster Linie durch konstituierende Sitzungen der durch das Abkommen eingesetzten gemeinsamen Gremien, einschließlich des Partnerschaftsrates, des Handelspartnerschaftsausschusses, der Handelssonderausschüsse und Sonderausschüsse vorangeschritten. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Fragen zur Fischerei und zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Im Oktober 2021 nahm die Kommission auch Verhandlungen über ein künftiges Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Gibraltar auf, um alle physischen Kontrollen und Kontrollen im Personen- und Warenverkehr zwischen Spanien und Gibraltar abzuschaffen und zugleich den Schengen-Raum und den EU-Binnenmarkt zu erhalten.

Parallel dazu trat am 11. Oktober 2021 die Verordnung über die Reserve für die Anpassung an den Brexit in Kraft, um die Auswirkungen des Brexits in der EU abzufedern. Sie sieht die Auszahlung von mehr als 5 Mrd. EUR an die Mitgliedstaaten vor, um die Regionen, Sektoren und Gemeinschaften in der EU zu unterstützen, die am stärksten vom Austritt des Vereinigten Königreichs betroffen sind.

Gruppenbild von Charles Michel, David Sassoli, Ursula von der Leyen und António Costa unter freiem Himmel.
Von links nach rechts: Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments, Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und António Costa, portugiesischer Premierminister und amtierender Präsident des Rates der Europäischen Union, auf dem Sozialgipfel in Porto zur Umsetzung des Aktionsplans für die europäische Säule sozialer Rechte, Porto (Portugal), 7. Mai 2021.

Institutionelle Entwicklungen

Bessere Rechtsetzung

Im Zuge ihrer kontinuierlichen Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung in der EU nahm die Kommission im April 2021 die Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ an. Die Mitteilung enthält eine Reihe von Maßnahmen, darunter:

  • Vereinfachung der Feedback-Möglichkeiten, indem öffentliche Konsultationen über das Portal „Ihre Meinung zählt“ zu einer einzigen Sondierung zusammengefasst werden;
  • Erhöhung der Transparenz durch Erleichterung des Zugangs zu den Erkenntnissen, die jedem Legislativvorschlag zugrunde liegen, unter anderem durch die Verbesserung der Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Erkenntnisregistern und die Einrichtung eines gemeinsamen Erkenntnisregisters mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union;
  • Umsetzung eines „One in one out“-Konzepts, bei dem der Verwaltungsaufwand im Falle der Einführung neuer Belastungen durch die Verringerung bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen wird;
  • Einbeziehung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in den Rahmen für eine bessere Rechtsetzung und Verbesserung der Folgenabschätzungen durch präzisere Analyse der und Berichterstattung über die wichtigsten Auswirkungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel und ihrer sozial gerechten und fairen Dimension;
  • Einbeziehung der strategischen Vorausschau in die Agenda für bessere Rechtsetzung.

Die im Juni veröffentlichte jährliche Aufwandserhebung 2020 zeigte, wie EU-Rechtsvorschriften in Politikbereichen wie Finanzdienstleistungen, Verkehr, Steuern, Zoll und Umwelt vereinfacht wurden. Im November 2021 veröffentlichte die Kommission im Anschluss an die Mitteilung über bessere Rechtsetzung neue Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und ein neues Instrumentarium, das mit 69 Instrumenten umfassende Orientierungshilfe, wichtige Hinweise und konkrete Beispiele bietet.

Strategische Vorausschau

Die im September vorgelegte strategische Vorausschau 2021 zeigt die wichtigsten globalen Megatrends auf, die sich bis 2050 weiterhin auf die EU auswirken werden: Klimawandel und andere ökologische Herausforderungen; digitale Hyperkonnektivität und technologischer Wandel, Druck auf Demokratie und Werte, weltpolitische Verschiebungen und demografischer Wandel. Außerdem werden zehn Bereiche aufgeführt, in denen die EU ihre Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit ausbauen kann. Darüber hinaus hat die Kommission eine Reihe stärker fokussierter Vorausschauberichte erstellt, unter anderem über die Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie, über europäische Gebiete und über die „grünen“ Arbeitsplätze der Zukunft.

Um die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Vorausschau auszubauen, wurde im April das EU-weite Vorausschaunetz geschaffen, und das erste Ministertreffen dazu im Mai abgehalten. Zudem umfasst das aktualisierte Instrumentarium für bessere Rechtsetzung ein spezielles Prognoseinstrument für Folgenabschätzungen und Evaluierungen. Im November 2021 fand die vom Parlament und der Kommission gemeinsam ausgerichtete Konferenz des Europäischen Systems für strategische und politische Analysen statt. Im Mittelpunkt der Gespräche während der zweitägigen Veranstaltung standen langfristige globale Trends, die sich wahrscheinlich auf Europa auswirken werden, und die Rolle der Vorausschau bei dem Bestreben, besser auf Übergänge vorbereitet zu sein und künftige Schocks zu bewältigen.

Institutionelle Angelegenheiten

Die Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission über ein verbindliches Transparenzregister trat am 1. Juli in Kraft. Mit dem Abkommen wird der Geltungsbereich des Transparenzregisters erstmals auf den Rat ausgeweitet. Außerdem schreibt es die Eintragung in dem Register verbindlich vor, und die unterzeichnenden Organe müssen nun die Registrierung von Interessenvertretern zu einer Voraussetzung für Lobbyarbeit machen.

Die Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und die damit verbundene Koordinierungsarbeit auf EU-Ebene gehörten weiterhin zu den obersten Prioritäten sowohl des portugiesischen als auch des slowenischen Ratsvorsitzes. Der portugiesische Vorsitz sorgte für die Annahme der überarbeiteten Empfehlungen für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die Europäische Union. Er führte auch Verhandlungen über die Rechtsvorschriften über das digitale COVID-Zertifikat der EU und stellte sicher, dass sie rechtzeitig vor dem Sommer verabschiedet wurden. Der slowenische Vorsitz sorgte im Anschluss dafür, dass eine Bilanz der Lehren aus der COVID-19-Pandemie gezogen wurde, und konzentrierte sich dabei auf die grenzüberschreitenden Auswirkungen der in Schlüsselbereichen wie dem Binnenmarkt durchgeführten Maßnahmen.

Das Parlament nahm zahlreiche Maßnahmen im Rahmen des als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eingeleiteten Dringlichkeitsverfahrens an. Insbesondere befasste es sich auf Ersuchen der Kommission in der Plenartagung direkt mit möglichen Änderungen am digitalen COVID-Zertifikat der EU, die es dem Parlament ermöglichen, die interinstitutionellen Verhandlungen rechtzeitig vor dem Sommer zu führen und abzuschließen, ohne dass seine demokratische Kontrolle und oder legislative Rolle beeinträchtigt würde.

Das Parlament tagte während des größten Teils des Jahres sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum in hybrider Form (persönlich und per Videokonferenz). Im Juni nahm es seine Plenartagungen in Straßburg wieder auf. Im November führte das Parlament das COVID-Zertifikat als obligatorische Voraussetzung für den Zugang zu seinen Räumlichkeiten ein und nahm die Aktivitäten wieder mit vollständiger physischer Anwesenheit auf, bevor es bei den letzten Sitzungen des Jahres erneut zur hybriden Form zurückkehrte. Die Kommission war bei allen Plenartagungen physisch anwesend.

Im September hielt Ursula von der Leyen, Präsidentin der Kommission, ihre jährliche Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament.

Der portugiesische Vorsitz hat die Erholung ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Gleichzeitig sorgte er für die abschließende Bearbeitung und förmliche Genehmigung von Vorschlägen zu verschiedenen sektorspezifischen Rechtsakten im Rahmen des derzeitigen langfristigen Haushalts. Er erleichterte zudem die Annahme des Eigenmittelbeschlusses, eine entscheidende Voraussetzung, um die Europäische Kommission in die Lage zu versetzen, Mittel für die Erholung im Rahmen von NextGenerationEU aufzunehmen. So wurde während des portugiesischen Ratsvorsitzes im Juni 2021 auch die erste NextGenerationEU-Anleihe ausgegeben.

Einen weiteren Erfolg konnte dieser Vorsitz mit der Einigung über das Europäische Klimagesetz verzeichnen. Der portugiesische Vorsitz trug zudem maßgeblich dazu bei, die Beratungen über wichtige Vorschläge der digitalen Agenda, wie das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und das Daten-Governance-Gesetz, voranzubringen. Darüber hinaus spielte Portugal eine Schlüsselrolle beim Start der Konferenz zur Zukunft Europas und organisierte erfolgreich einen Sozialgipfel in Porto.

Ein Arbeiter auf einer Arbeitsbühne streicht ein Banner an der Seite eines Gebäudes glatt.
Das Banner der slowenischen Ratspräsidentschaft wird am Justus-Lipsius-Gebäude des Europäischen Rates in Brüssel (Belgien) angebracht, 1. Juli 2021.

Im Juli wurde der Ratsvorsitz von Portugal an Slowenien übergeben. Slowenien räumte der Annahme der nationalen Pläne zur Stärkung von Erholung und Resilienz – die für die Mobilisierung von Finanzmitteln im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unverzichtbar sind – Vorrang ein und sorgte dafür, dass spezifische Schlussfolgerungen zur Resilienz gegenüber künftigen Krisen gebilligt wurden. Einen weiteren Schwerpunkt legte Slowenien bei der Vorbereitung der VN-Klimakonferenz COP26 in Glasgow und der COP15-Konferenz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf das Paket von Vorschlägen zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Der slowenische Vorsitz trug entscheidend dazu bei, die Arbeit an den Energiepreisen in Krisensituationen voranzubringen.

Slowenien setzte die Arbeit am Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors, am Gesetz über digitale Märkte und am Gesetz über digitale Dienste fort und erzielte eine politische Einigung über das Daten-Governance-Gesetz. Gesundheit war ein weiterer vorrangiger Aspekt dieses Vorsitzes, der mit der Einigung über die Stärkung der Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Verlängerung des Mandats des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten weiter vorangebracht wurde. Während des slowenischen Ratsvorsitzes trat die Konferenz zur Zukunft Europas in eine wichtige Phase der Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern ein.

Überdies leitete Slowenien die Gespräche über Afghanistan, Belarus und die externen Aspekte der Migration, einschließlich der Finanzierung. Große Bedeutung wurde auch der Zusammenarbeit der EU mit ihren Partnern beigemessen, was sich durch die Vorbereitung mehrerer Gipfeltreffen, einschließlich des Gipfeltreffens EU-Westbalkan, zeigte.

Charles Michel gestikuliert während einer Rede.
Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, auf dem Sozialgipfel in Porto (Portugal), 7. Mai 2021.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Europäischer Ausschuss der Regionen

Beide Ausschüsse haben die Kommission durch wichtige und relevante Beiträge u. a. bei der Ausarbeitung von Stellungnahmen unterstützt.

So verabschiedete insbesondere der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Entschließung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, und der Europäische Ausschuss der Regionen stellte das EU-Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen vor. Beide Ausschüsse beteiligten sich aktiv an der Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2022 und der Konferenz zur Zukunft Europas.

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