Berufliche Aus- und Weiterbildung
Kompetenzen für heute und die Zukunft
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Kompetenzen für heute und die Zukunft
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Kompetenzen für heute und die Zukunft
In Europa befinden wir uns in einer Zeit des Übergangs. Der ökologische und digitale Wandel ist für eine nachhaltige Zukunft unerlässlich und bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Zudem wollen wir gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorgehen und diese Umbruchphase nutzen, um neue Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen, die den Aufschwung in Europa fördern.
Mit dem Wandel der Branchen und Berufe ändern sich ebenso die Bedürfnisse der Arbeitgeber und die Anforderungen an die Arbeitskräfte. Eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung nimmt eine Schlüsselrolle ein, wenn es darum geht, die Menschen mit den richtigen Kompetenzen auszustatten, damit sie die sozioökonomischen Herausforderungen bewältigen und in ihrem privaten und beruflichen Leben erfolgreich sein können. Dies gilt sowohl für heutige Jugendliche, denen die berufliche Aus- und Weiterbildung einen reibungslosen Übergang von der Schulpflicht in den Arbeitsmarkt ermöglicht, als auch für Erwachsene, die sich weiterbilden und umschulen müssen, um sich an die veränderte Arbeitswelt anzupassen.
Die Europäische Union (EU) ist seit langem darin führend, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern und in diese zu investieren. Die im Jahr 2020 veröffentlichte Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz legt die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung dar. Unser Ziel ist es, die berufliche Aus- und Weiterbildung als eine qualitativ hochwertige und attraktive Möglichkeit für alle Lernenden zu gestalten.
Die Kommission weist mit einem breiten Spektrum an politischen Initiativen, Unterstützungsinstrumenten und Finanzierungsmechanismen auf EU-Ebene den Weg. Die Mitgliedstaaten verfügen über die Befugnisse, die erforderlichen Reformen in die Tat umzusetzen. Sie haben mit der Osnabrücker Erklärung bereits konkrete Maßnahmen gebilligt und sich zu diesen verpflichtet. Jetzt ist es an der Zeit, diese Reformen in Angriff zu nehmen und zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa beizutragen.
Es ist mir eine große Freude, das Vorwort zu dieser Broschüre zu schreiben, in der unsere Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Unterstützung, die den Mitgliedstaaten in diesem Prozess zur Verfügung steht, dargelegt werden. Ich ermutige die Mitgliedstaaten nachdrücklich, diese Instrumente zu nutzen, um ihre Berufsbildungssysteme zu stärken und zu modernisieren, zum Nutzen aller Interessenträger in der beruflichen Aus- und Weiterbildung – und letztlich der Lernenden – in ganz Europa.
Vorwort
Nicolas Schmit, Europäischer Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte
1
In Europa befinden wir uns in einer Zeit des Übergangs. Der ökologische und digitale Wandel ist für eine nachhaltige Zukunft unerlässlich und bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Zudem wollen wir gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorgehen und diese Umbruchphase nutzen, um neue Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen, die den Aufschwung in Europa fördern.
Mit dem Wandel der Branchen und Berufe ändern sich ebenso die Bedürfnisse der Arbeitgeber und die Anforderungen an die Arbeitskräfte. Eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung nimmt eine Schlüsselrolle ein, wenn es darum geht, die Menschen mit den richtigen Kompetenzen auszustatten, damit sie die sozioökonomischen Herausforderungen bewältigen und in ihrem privaten und beruflichen Leben erfolgreich sein können. Dies gilt sowohl für heutige Jugendliche, denen die berufliche Aus- und Weiterbildung einen reibungslosen Übergang von der Schulpflicht in den Arbeitsmarkt ermöglicht, als auch für Erwachsene, die sich weiterbilden und umschulen müssen, um sich an die veränderte Arbeitswelt anzupassen.
Die Europäische Union (EU) ist seit langem darin führend, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern und in diese zu investieren. Die im Jahr 2020 veröffentlichte Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz legt die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung dar. Unser Ziel ist es, die berufliche Aus- und Weiterbildung als eine qualitativ hochwertige und attraktive Möglichkeit für alle Lernenden zu gestalten.
Die Kommission weist mit einem breiten Spektrum an politischen Initiativen, Unterstützungsinstrumenten und Finanzierungsmechanismen auf EU-Ebene den Weg. Die Mitgliedstaaten verfügen über die Befugnisse, die erforderlichen Reformen in die Tat umzusetzen. Sie haben mit der Osnabrücker Erklärung bereits konkrete Maßnahmen gebilligt und sich zu diesen verpflichtet. Jetzt ist es an der Zeit, diese Reformen in Angriff zu nehmen und zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa beizutragen.
Es ist mir eine große Freude, das Vorwort zu dieser Broschüre zu schreiben, in der unsere Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Unterstützung, die den Mitgliedstaaten in diesem Prozess zur Verfügung steht, dargelegt werden. Ich ermutige die Mitgliedstaaten nachdrücklich, diese Instrumente zu nutzen, um ihre Berufsbildungssysteme zu stärken und zu modernisieren, zum Nutzen aller Interessenträger in der beruflichen Aus- und Weiterbildung – und letztlich der Lernenden – in ganz Europa.
Vorwort
Nicolas Schmit, Europäischer Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte
1
In Europa befinden wir uns in einer Zeit des Übergangs. Der ökologische und digitale Wandel ist für eine nachhaltige Zukunft unerlässlich und bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Zudem wollen wir gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorgehen und diese Umbruchphase nutzen, um neue Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen, die den Aufschwung in Europa fördern.
Mit dem Wandel der Branchen und Berufe ändern sich ebenso die Bedürfnisse der Arbeitgeber und die Anforderungen an die Arbeitskräfte. Eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung nimmt eine Schlüsselrolle ein, wenn es darum geht, die Menschen mit den richtigen Kompetenzen auszustatten, damit sie die sozioökonomischen Herausforderungen bewältigen und in ihrem privaten und beruflichen Leben erfolgreich sein können. Dies gilt sowohl für heutige Jugendliche, denen die berufliche Aus- und Weiterbildung einen reibungslosen Übergang von der Schulpflicht in den Arbeitsmarkt ermöglicht, als auch für Erwachsene, die sich weiterbilden und umschulen müssen, um sich an die veränderte Arbeitswelt anzupassen.
Die Europäische Union (EU) ist seit langem darin führend, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern und in diese zu investieren. Die im Jahr 2020 veröffentlichte Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz legt die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung dar. Unser Ziel ist es, die berufliche Aus- und Weiterbildung als eine qualitativ hochwertige und attraktive Möglichkeit für alle Lernenden zu gestalten.
Die Kommission weist mit einem breiten Spektrum an politischen Initiativen, Unterstützungsinstrumenten und Finanzierungsmechanismen auf EU-Ebene den Weg. Die Mitgliedstaaten verfügen über die Befugnisse, die erforderlichen Reformen in die Tat umzusetzen. Sie haben mit der Osnabrücker Erklärung bereits konkrete Maßnahmen gebilligt und sich zu diesen verpflichtet. Jetzt ist es an der Zeit, diese Reformen in Angriff zu nehmen und zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa beizutragen.
Es ist mir eine große Freude, das Vorwort zu dieser Broschüre zu schreiben, in der unsere Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Unterstützung, die den Mitgliedstaaten in diesem Prozess zur Verfügung steht, dargelegt werden. Ich ermutige die Mitgliedstaaten nachdrücklich, diese Instrumente zu nutzen, um ihre Berufsbildungssysteme zu stärken und zu modernisieren, zum Nutzen aller Interessenträger in der beruflichen Aus- und Weiterbildung – und letztlich der Lernenden – in ganz Europa.
Vorwort
Nicolas Schmit, Europäischer Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte
1
Einführung in die berufliche Aus- und Weiterbildung
Jede Person in Europa sollte Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zu lebenslangem Lernen haben, unabhängig davon, ob sie in einer Großstadt oder in einer abgelegenen ländlichen Gegend wohnhaft ist. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Weiterbildung als Grundrecht anerkannt.
Der erste Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte sieht vor, dass jede Person ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, während der vierte Grundsatz, der die aktive Unterstützung für Beschäftigung betrifft, ebenfalls betont, dass jede Person das Recht auf eine kontinuierliche allgemeine und berufliche Bildung sowie auf Unterstützung zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsaussichten hat.
Mit diesen Rechten soll sichergestellt werden, dass alle Menschen uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben, erfolgreich in den Arbeitsmarkt eintreten und in ihrem Beruf und Leben erfolgreich sein können. Arbeitgeber benötigen ebenfalls Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen, um den ökologischen und digitalen Wandel in Europa und seine Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen der EU, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Durch Initiativen wie die Europäische Kompetenzagenda, den Europäischen Bildungsraum und den Aktionsplan für digitale Bildung arbeitet die EU an der Entwicklung besserer Kompetenzen und am Aufbau belastbarer und zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für das digitale Zeitalter geeignet sind.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist für diesen Prozess von entscheidender Bedeutung, wie auch die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, die im November 2020 angenommen wurde, hervorhebt. Parallel dazu haben die EU-Mitgliedstaaten und mehrere andere Länder die Osnabrücker Erklärung unterzeichnet, in der sie sich verpflichten, auf konkrete Maßnahmen hinzuarbeiten, um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa bis 2025 weiter zu verbessern.
Worum geht es bei beruflicher Aus- und Weiterbildung?
In der Empfehlung des Rates wird „berufliche Aus- und Weiterbildung“ als „Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen“ definiert, „die darauf abzielen, junge Menschen und Erwachsene mit Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die in bestimmten Berufen oder allgemein auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden“. Eine solche Aus- und Weiterbildung kann in formalen und nicht formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) vermittelt werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, der dem Arbeitsmarkt am nächsten steht. Diese maßgeschneiderte Form der allgemeinen und beruflichen Bildung ist äußerst wichtig und wirksam, da sie Kompetenzen vermittelt, die die Arbeitskräfte auf bestimmte Laufbahnen und Berufe vorbereiten, gleichzeitig aber auch wertvolle übertragbare Kompetenzen vermittelt und wirksam auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingeht.
Diese Broschüre fasst die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Arbeit zusammen, die die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten leistet, um diese Vision zu realisieren. Sie befasst sich mit der Bedeutung von Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene sowie den wichtigsten Grundsätzen für diese Reformen und stellt Schlüsselinitiativen vor, die auf EU-Ebene wegweisend sind.
Wenn Sie ein Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung – z. B. eine nationale oder regionale Behörde, eine Fachkraft, Schulleitung oder Lehrkraft, Ausbildender oder ein Ausbildungszentrum, ein Arbeitsvermittlungsdienst oder eine Person mit Personalverantwortung – sind, dann enthält diese Veröffentlichung wichtige Informationen für Sie über die wichtigsten Reformen und Initiativen, die auf EU-Ebene durchgeführt werden, sowie über mögliche finanzielle Unterstützung.
Wenn Sie eine berufliche Aus- oder Weiterbildung absolvieren, können Sie ebenfalls diese Broschüre lesen, um mehr über die berufliche Aus- und Weiterbildung und ihre Vorteile zu erfahren. Dadurch können Sie nachvollziehen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten Sie bei Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung während Ihres gesamten Arbeitslebens unterstützen.
Die Vorteile der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Ob für junge Menschen, die ihre Laufbahn erst beginnen, oder für Erwachsene, die sich weiterbilden oder umschulen wollen – die berufliche Aus- und Weiterbildung vermittelt den Lernenden Kompetenzen, die ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördern:
In der gesamten EU sind Absolventinnen und Absolventen von Berufsbildungsprogrammen (der Sekundarstufe II und der postsekundären Bildung) tendenziell deutlich besser auf eine Beschäftigung vorbereitet als Absolventinnen und Absolventen allgemeiner Bildung, wie die Daten in Grafik 1 und im Anhang zeigen. Laut Eurostat lag die Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Alter von 20 bis 34 Jahren im Jahr 2020 bei 76,1 %, verglichen mit nur 58,3 % für Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung desselben Alters. Dieser Trend war auch in den einzelnen Ländern deutlich erkennbar, wobei 20 Mitgliedstaaten höhere Beschäftigungsquoten bei den Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und nur fünf Mitgliedstaaten höhere Quoten bei den Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung verzeichneten. Diese Statistiken belegen die Wirksamkeit von Berufsbildungsprogrammen bei der Vermittlung von Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit der Lernenden verbessern und sie auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereiten.
Eine sich wandelnde Landschaft in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Traditionell wurden Berufsbildungsprogramme als Mittel zur Vorbereitung auf Arbeitsplätze in Berufen mit mittlerem Kompetenzniveau angesehen. Auch wenn diese Berufe im Rückgang begriffen sind, stellen sie nach wie vor den größten Anteil der derzeit auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze. Der Bedarf an höher qualifizierten Arbeitskräften hat jedoch auch den Weg für die Ausweitung der Berufsqualifikationen auf höhere Ebenen geebnet. In Anbetracht dessen – und unter Berücksichtigung der Vorteile des hochgradig maßgeschneiderten Ansatzes der allgemeinen und beruflichen Bildung – sollte die berufliche Aus- und Weiterbildung nicht mehr länger nur als ein Angebot für Berufe mit mittlerem Kompetenzniveau angesehen werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung kann die Bedürfnisse von Lernenden aller Altersgruppen erfüllen, die ein breites Spektrum von Berufen auf unterschiedlichem Kompetenzniveau ausüben (möchten).
Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt in der europäischen Landschaft der Sekundarstufe II bereits eine wichtige Rolle. Etwa die Hälfte (48,4 %) aller Lernenden der Sekundarstufe II nimmt an Berufsbildungsprogrammen teil. Die Teilnahmequote variiert stark zwischen den Mitgliedstaaten, von 70,8 % in Slowenien und 70,5 % in der Tschechischen Republik bis zu lediglich 26,1 % in Litauen und 16,9 % in Zypern. Im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 verzeichnete etwa die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten einen prozentualen Anstieg der Beteiligung, während die andere Hälfte einen Rückgang aufwies, was geringfügige Unterschiede in den Trends zwischen den Mitgliedstaaten erkennen lässt.3 Die Zahlen für alle Mitgliedstaaten sind in Grafik 2 dargestellt und als Tabelle im Anhang enthalten.
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Einführung in die berufliche Aus- und Weiterbildung
Jede Person in Europa sollte Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zu lebenslangem Lernen haben, unabhängig davon, ob sie in einer Großstadt oder in einer abgelegenen ländlichen Gegend wohnhaft ist. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Weiterbildung als Grundrecht anerkannt.
Der erste Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte sieht vor, dass jede Person ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, während der vierte Grundsatz, der die aktive Unterstützung für Beschäftigung betrifft, ebenfalls betont, dass jede Person das Recht auf eine kontinuierliche allgemeine und berufliche Bildung sowie auf Unterstützung zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsaussichten hat.
Mit diesen Rechten soll sichergestellt werden, dass alle Menschen uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben, erfolgreich in den Arbeitsmarkt eintreten und in ihrem Beruf und Leben erfolgreich sein können. Arbeitgeber benötigen ebenfalls Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen, um den ökologischen und digitalen Wandel in Europa und seine Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen der EU, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Durch Initiativen wie die Europäische Kompetenzagenda, den Europäischen Bildungsraum und den Aktionsplan für digitale Bildung arbeitet die EU an der Entwicklung besserer Kompetenzen und am Aufbau belastbarer und zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für das digitale Zeitalter geeignet sind.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist für diesen Prozess von entscheidender Bedeutung, wie auch die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, die im November 2020 angenommen wurde, hervorhebt. Parallel dazu haben die EU-Mitgliedstaaten und mehrere andere Länder die Osnabrücker Erklärung unterzeichnet, in der sie sich verpflichten, auf konkrete Maßnahmen hinzuarbeiten, um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa bis 2025 weiter zu verbessern.
Worum geht es bei beruflicher Aus- und Weiterbildung?
In der Empfehlung des Rates wird „berufliche Aus- und Weiterbildung“ als „Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen“ definiert, „die darauf abzielen, junge Menschen und Erwachsene mit Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die in bestimmten Berufen oder allgemein auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden“. Eine solche Aus- und Weiterbildung kann in formalen und nicht formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) vermittelt werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, der dem Arbeitsmarkt am nächsten steht. Diese maßgeschneiderte Form der allgemeinen und beruflichen Bildung ist äußerst wichtig und wirksam, da sie Kompetenzen vermittelt, die die Arbeitskräfte auf bestimmte Laufbahnen und Berufe vorbereiten, gleichzeitig aber auch wertvolle übertragbare Kompetenzen vermittelt und wirksam auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingeht.
Diese Broschüre fasst die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Arbeit zusammen, die die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten leistet, um diese Vision zu realisieren. Sie befasst sich mit der Bedeutung von Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene sowie den wichtigsten Grundsätzen für diese Reformen und stellt Schlüsselinitiativen vor, die auf EU-Ebene wegweisend sind.
Wenn Sie ein Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung – z. B. eine nationale oder regionale Behörde, eine Fachkraft, Schulleitung oder Lehrkraft, Ausbildender oder ein Ausbildungszentrum, ein Arbeitsvermittlungsdienst oder eine Person mit Personalverantwortung – sind, dann enthält diese Veröffentlichung wichtige Informationen für Sie über die wichtigsten Reformen und Initiativen, die auf EU-Ebene durchgeführt werden, sowie über mögliche finanzielle Unterstützung.
Wenn Sie eine berufliche Aus- oder Weiterbildung absolvieren, können Sie ebenfalls diese Broschüre lesen, um mehr über die berufliche Aus- und Weiterbildung und ihre Vorteile zu erfahren. Dadurch können Sie nachvollziehen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten Sie bei Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung während Ihres gesamten Arbeitslebens unterstützen.
Die Vorteile der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Ob für junge Menschen, die ihre Laufbahn erst beginnen, oder für Erwachsene, die sich weiterbilden oder umschulen wollen – die berufliche Aus- und Weiterbildung vermittelt den Lernenden Kompetenzen, die ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördern:
In der gesamten EU sind Absolventinnen und Absolventen von Berufsbildungsprogrammen (der Sekundarstufe II und der postsekundären Bildung) tendenziell deutlich besser auf eine Beschäftigung vorbereitet als Absolventinnen und Absolventen allgemeiner Bildung, wie die Daten in Grafik 1 und im Anhang zeigen. Laut Eurostat lag die Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Alter von 20 bis 34 Jahren im Jahr 2020 bei 76,1 %, verglichen mit nur 58,3 % für Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung desselben Alters. Dieser Trend war auch in den einzelnen Ländern deutlich erkennbar, wobei 20 Mitgliedstaaten höhere Beschäftigungsquoten bei den Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und nur fünf Mitgliedstaaten höhere Quoten bei den Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung verzeichneten. Diese Statistiken belegen die Wirksamkeit von Berufsbildungsprogrammen bei der Vermittlung von Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit der Lernenden verbessern und sie auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereiten.
Eine sich wandelnde Landschaft in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Traditionell wurden Berufsbildungsprogramme als Mittel zur Vorbereitung auf Arbeitsplätze in Berufen mit mittlerem Kompetenzniveau angesehen. Auch wenn diese Berufe im Rückgang begriffen sind, stellen sie nach wie vor den größten Anteil der derzeit auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze. Der Bedarf an höher qualifizierten Arbeitskräften hat jedoch auch den Weg für die Ausweitung der Berufsqualifikationen auf höhere Ebenen geebnet. In Anbetracht dessen – und unter Berücksichtigung der Vorteile des hochgradig maßgeschneiderten Ansatzes der allgemeinen und beruflichen Bildung – sollte die berufliche Aus- und Weiterbildung nicht mehr länger nur als ein Angebot für Berufe mit mittlerem Kompetenzniveau angesehen werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung kann die Bedürfnisse von Lernenden aller Altersgruppen erfüllen, die ein breites Spektrum von Berufen auf unterschiedlichem Kompetenzniveau ausüben (möchten).
Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt in der europäischen Landschaft der Sekundarstufe II bereits eine wichtige Rolle. Etwa die Hälfte (48,4 %) aller Lernenden der Sekundarstufe II nimmt an Berufsbildungsprogrammen teil. Die Teilnahmequote variiert stark zwischen den Mitgliedstaaten, von 70,8 % in Slowenien und 70,5 % in der Tschechischen Republik bis zu lediglich 26,1 % in Litauen und 16,9 % in Zypern. Im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 verzeichnete etwa die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten einen prozentualen Anstieg der Beteiligung, während die andere Hälfte einen Rückgang aufwies, was geringfügige Unterschiede in den Trends zwischen den Mitgliedstaaten erkennen lässt.3 Die Zahlen für alle Mitgliedstaaten sind in Grafik 2 dargestellt und als Tabelle im Anhang enthalten.
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Einführung in die berufliche Aus- und Weiterbildung
Jede Person in Europa sollte Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zu lebenslangem Lernen haben, unabhängig davon, ob sie in einer Großstadt oder in einer abgelegenen ländlichen Gegend wohnhaft ist. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Weiterbildung als Grundrecht anerkannt.
Der erste Grundsatz der Europäischen Säule sozialer Rechte sieht vor, dass jede Person ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, während der vierte Grundsatz, der die aktive Unterstützung für Beschäftigung betrifft, ebenfalls betont, dass jede Person das Recht auf eine kontinuierliche allgemeine und berufliche Bildung sowie auf Unterstützung zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsaussichten hat.
Mit diesen Rechten soll sichergestellt werden, dass alle Menschen uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben, erfolgreich in den Arbeitsmarkt eintreten und in ihrem Beruf und Leben erfolgreich sein können. Arbeitgeber benötigen ebenfalls Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen, um den ökologischen und digitalen Wandel in Europa und seine Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen der EU, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Durch Initiativen wie die Europäische Kompetenzagenda, den Europäischen Bildungsraum und den Aktionsplan für digitale Bildung arbeitet die EU an der Entwicklung besserer Kompetenzen und am Aufbau belastbarer und zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für das digitale Zeitalter geeignet sind.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist für diesen Prozess von entscheidender Bedeutung, wie auch die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, die im November 2020 angenommen wurde, hervorhebt. Parallel dazu haben die EU-Mitgliedstaaten und mehrere andere Länder die Osnabrücker Erklärung unterzeichnet, in der sie sich verpflichten, auf konkrete Maßnahmen hinzuarbeiten, um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa bis 2025 weiter zu verbessern.
Worum geht es bei beruflicher Aus- und Weiterbildung?
In der Empfehlung des Rates wird „berufliche Aus- und Weiterbildung“ als „Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen“ definiert, „die darauf abzielen, junge Menschen und Erwachsene mit Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die in bestimmten Berufen oder allgemein auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden“. Eine solche Aus- und Weiterbildung kann in formalen und nicht formalen Lernumgebungen auf allen Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) vermittelt werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, der dem Arbeitsmarkt am nächsten steht. Diese maßgeschneiderte Form der allgemeinen und beruflichen Bildung ist äußerst wichtig und wirksam, da sie Kompetenzen vermittelt, die die Arbeitskräfte auf bestimmte Laufbahnen und Berufe vorbereiten, gleichzeitig aber auch wertvolle übertragbare Kompetenzen vermittelt und wirksam auf die Bedürfnisse der Wirtschaft eingeht.
Diese Broschüre fasst die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Arbeit zusammen, die die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten leistet, um diese Vision zu realisieren. Sie befasst sich mit der Bedeutung von Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene sowie den wichtigsten Grundsätzen für diese Reformen und stellt Schlüsselinitiativen vor, die auf EU-Ebene wegweisend sind.
Wenn Sie ein Interessenträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung – z. B. eine nationale oder regionale Behörde, eine Fachkraft, Schulleitung oder Lehrkraft, Ausbildender oder ein Ausbildungszentrum, ein Arbeitsvermittlungsdienst oder eine Person mit Personalverantwortung – sind, dann enthält diese Veröffentlichung wichtige Informationen für Sie über die wichtigsten Reformen und Initiativen, die auf EU-Ebene durchgeführt werden, sowie über mögliche finanzielle Unterstützung.
Wenn Sie eine berufliche Aus- oder Weiterbildung absolvieren, können Sie ebenfalls diese Broschüre lesen, um mehr über die berufliche Aus- und Weiterbildung und ihre Vorteile zu erfahren. Dadurch können Sie nachvollziehen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten Sie bei Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung während Ihres gesamten Arbeitslebens unterstützen.
Die Vorteile der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Ob für junge Menschen, die ihre Laufbahn erst beginnen, oder für Erwachsene, die sich weiterbilden oder umschulen wollen – die berufliche Aus- und Weiterbildung vermittelt den Lernenden Kompetenzen, die ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördern:
In der gesamten EU sind Absolventinnen und Absolventen von Berufsbildungsprogrammen (der Sekundarstufe II und der postsekundären Bildung) tendenziell deutlich besser auf eine Beschäftigung vorbereitet als Absolventinnen und Absolventen allgemeiner Bildung, wie die Daten in Grafik 1 und im Anhang zeigen. Laut Eurostat lag die Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Alter von 20 bis 34 Jahren im Jahr 2020 bei 76,1 %, verglichen mit nur 58,3 % für Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung desselben Alters. Dieser Trend war auch in den einzelnen Ländern deutlich erkennbar, wobei 20 Mitgliedstaaten höhere Beschäftigungsquoten bei den Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und nur fünf Mitgliedstaaten höhere Quoten bei den Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung verzeichneten. Diese Statistiken belegen die Wirksamkeit von Berufsbildungsprogrammen bei der Vermittlung von Kompetenzen, die die Beschäftigungsfähigkeit der Lernenden verbessern und sie auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereiten.
Eine sich wandelnde Landschaft in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Traditionell wurden Berufsbildungsprogramme als Mittel zur Vorbereitung auf Arbeitsplätze in Berufen mit mittlerem Kompetenzniveau angesehen. Auch wenn diese Berufe im Rückgang begriffen sind, stellen sie nach wie vor den größten Anteil der derzeit auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze. Der Bedarf an höher qualifizierten Arbeitskräften hat jedoch auch den Weg für die Ausweitung der Berufsqualifikationen auf höhere Ebenen geebnet. In Anbetracht dessen – und unter Berücksichtigung der Vorteile des hochgradig maßgeschneiderten Ansatzes der allgemeinen und beruflichen Bildung – sollte die berufliche Aus- und Weiterbildung nicht mehr länger nur als ein Angebot für Berufe mit mittlerem Kompetenzniveau angesehen werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung kann die Bedürfnisse von Lernenden aller Altersgruppen erfüllen, die ein breites Spektrum von Berufen auf unterschiedlichem Kompetenzniveau ausüben (möchten).
Die berufliche Aus- und Weiterbildung spielt in der europäischen Landschaft der Sekundarstufe II bereits eine wichtige Rolle. Etwa die Hälfte (48,4 %) aller Lernenden der Sekundarstufe II nimmt an Berufsbildungsprogrammen teil. Die Teilnahmequote variiert stark zwischen den Mitgliedstaaten, von 70,8 % in Slowenien und 70,5 % in der Tschechischen Republik bis zu lediglich 26,1 % in Litauen und 16,9 % in Zypern. Im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 verzeichnete etwa die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten einen prozentualen Anstieg der Beteiligung, während die andere Hälfte einen Rückgang aufwies, was geringfügige Unterschiede in den Trends zwischen den Mitgliedstaaten erkennen lässt.3 Die Zahlen für alle Mitgliedstaaten sind in Grafik 2 dargestellt und als Tabelle im Anhang enthalten.
Die Vision der EU hinsichtlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Eine starke Berufsbildungspolitik ist für die Förderung qualifizierter, ausgebildeter und anpassungsfähiger Arbeitskräfte und für Arbeitsmärkte, die auf den wirtschaftlichen Wandel reagieren, von entscheidender Bedeutung. Die EU hat die Grundlagen geschaffen, um die Landschaft der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa durch eine Reihe von Initiativen zu unterstützen, darunter wichtige Grundsätze und Ziele für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Ein kurzer Überblick über die EU-Politik im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung
Die EU-Politik fördert und stärkt seit langem die berufliche Aus- und Weiterbildung in ganz Europa. Bereits 1963 legte die EU allgemeine Grundsätze für die Umsetzung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik fest und setzte den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung ein. Seit der Wende zum 21. Jahrhundert konzentriert sich die EU-Politik stark auf die berufliche Aus- und Weiterbildung, insbesondere nach der Einführung der Europäischen Strategie für eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Jahr 2002 (der sogenannte „Kopenhagen-Prozess“). In der Folge wurden wichtige Instrumente wie der Europass und der EQR eingeführt, um die Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern. Wesentliche Finanzierungsprogramme wie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und Erasmus+ unterstützen allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
Nach der Finanzkrise war die EU-Politik bestrebt, weiter in eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung zu investieren, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Förderung des berufsbegleitenden Lernens, der Qualitätssicherung, dem verbesserten Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Stärkung von Schlüsselkompetenzen und der beruflichen Weiterbildung von Ausbildenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang ist die Jugendgarantie, die seit 2013 die berufliche Aus- und Weiterbildung nutzt, um jungen Menschen den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. In jüngerer Zeit konzentrierte sich die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen auf die Beseitigung sektoraler Kompetenzdefizite, u. a. durch die Ausarbeitung von Berufsbildungsprogrammen und Qualifikationen, und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) trug zur Verbesserung der mehrsprachigen Klassifikationen von Kompetenzen und Qualifikationen bei.
Die wichtigsten EU-Gremien für die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Kommission erörtern Initiativen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung und der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung.
Seit 1963 unterstützt der Beratende Ausschuss für Berufsbildung die EU bei der Umsetzung ihrer Berufsbildungspolitik. Der Beratende Ausschuss für Berufsbildung deckt in der Praxis den breiteren Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung ab, was die Tatsache widerspiegelt, dass die Berufsbildungspolitik in der Regel in das allgemeine System der allgemeinen und beruflichen Bildung eingebettet ist.
An den Sitzungen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung nehmen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministerien aus 35 Ländern sowie die europäischen Sozialpartner teil. Die Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung erörtern regelmäßig Strategien in der Berufsbildungspolitik und Reformen auf Länderebene und nehmen eine zukunftsweisende Rolle ein, um der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Richtung vorzugeben.
Seit 2002 haben die Sitzungen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zwischen den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation/des Europäischen Wirtschaftsraums und den europäischen Sozialpartnern im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses beigetragen. Dies ist ein freiwilliger Prozess, der von den Ländern mit dem Ziel durchgeführt wird, die Leistung, Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa zu verbessern.
EU-Agenturen, die die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützen
Cedefop, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, unterstützt seit seiner Gründung im Jahr 1975 die Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung und leistet einen Beitrag zur sich wandelnden politischen Agenda. Das Cedefop arbeitet mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zusammen, um die Entwicklung, Förderung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Qualifikationen zu unterstützen.
Das Cedefop bietet Informationen, Forschungsarbeiten, Analysen und Erkenntnisse an der Schnittstelle zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Arbeitsmarkt. Seine Arbeit betrifft: Berufsbildungssysteme; Lehrlingsausbildungen; berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Weiterbildungspfade für Erwachsene; Orientierungshilfen, Validierung des Lernens und Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Qualifikationen und Qualifikationsrahmen; Lehrkräfte und Ausbildende; Kompetenzvorschau und die Zukunft der Arbeit, mit Schwerpunkt auf ökologischen Kompetenzen und Digitalisierung. Als Plattform für Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis, Sozialpartner, Forschende, Sachverständige und andere Beteiligte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsmarkt fördert das Cedefop den Wissensaustausch und das politische Lernen. Es übernimmt eine wesentliche Aufgabe in der Überwachung der Umsetzung der in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung festgelegten Prioritäten und Maßnahmen.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung unterstützt die Nachbarländer bei der Reform ihrer Systeme für allgemeine und berufliche Bildung sowie den Arbeitsmarkt. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung arbeitet die Europäische Stiftung für Berufsbildung eng mit Regierungen, Unternehmen und Sozialpartnern auf EU-Ebene zusammen, um das Beste aus den Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen herauszuholen. Die Stiftung unterstützt derzeit die menschliche Entwicklung in 29 an die EU angrenzenden Ländern. Sie zielt darauf ab, die soziale Mobilität und Integration zu fördern, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu reformieren und sie mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen.
In der Europäischen Kompetenzagenda von 2020 wurden quantitative Ziele für die Weiterbildung (Verbesserung der vorhandenen Kompetenzen) und die Umschulung (Vermittlung neuer Kompetenzen) innerhalb eines Fünfjahreszeitraums festgelegt. Die 12 Maßnahmen der Agenda konzentrieren sich auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Unternehmen und Sozialpartnern, um die Menschen in die Lage zu versetzen, lebenslang zu lernen, und auf die Nutzung des EU-Haushalts als Katalysator, um öffentliche und private Investitionen in Kompetenzen zu mobilisieren. Die Agenda fungiert in Synergie mit dem Europäischen Bildungsraum und dem Aktionsplan für digitale Bildung, um die digitalen Kompetenzen zu verbessern und einen ganzheitlichen europäischen Raum für das Lernen zu schaffen, der allen Lernenden, Lehrkräften und Einrichtungen zugutekommt.
Der Kompetenzpakt dient als erste Leitaktion im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda und fordert öffentliche und private Organisationen auf, ihre Kräfte zu bündeln und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen in Europa weiterzubilden und umzuschulen. Im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda wurde zudem eine Initiative zu individuellen Lernkonten angekündigt, die Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter den Zugang zur Weiterbildung erleichtern und sie in die Lage versetzen soll, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
Berufliche Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit der übergeordneten EU-Politik
Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der EU-Politik. Der europäische Grüne Deal, die neue Industriestrategie für Europa, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und die EU-Biodiversitätsstrategie betonen alle die Bedeutung von Kompetenzen und Ausbildung bei der Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer ökologischen Wirtschaft. Die KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa unterstreicht den Wert von Kompetenzen für Unternehmen, während die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 die Bedeutung von Kompetenzen für die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und die Herstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in vielen Berufen hervorhebt. NextGenerationEU, der Plan, der die EU aus der COVID-19-Pandemie herausführen soll, sieht auch entsprechende Finanzmittel für die berufliche Aus- und Weiterbildung vor, da er darauf abzielt, Europa und seine Wirtschaft ökologischer, digitaler und stärker als je zuvor zu gestalten.
Ein neuer, umfassender Ansatz für die berufliche Aus- und Weiterbildung
In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz werden Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung jungen Menschen und Erwachsenen hochwertige Lernangebote bietet. Die Empfehlung legt den Schwerpunkt auf mehr Flexibilität, verstärkte Möglichkeiten für arbeitsbasiertes Lernen und Lehrlingsausbildung sowie eine verbesserte Qualitätssicherung.
Angeregt durch die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung aus dem Jahr 2018 zur Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach 2020 wird in der Empfehlung des Rates eine Vision für eine Berufsbildungspolitik dargelegt, die:
In der Empfehlung werden außerdem die folgenden Ziele auf EU-Ebene festgelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen:
Das erste und das dritte Ziel bauen auf den bestehenden Benchmarks des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) für die Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität von Absolventinnen und Absolventen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf, während das zweite Ziel auf der Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung von März 2018 aufbaut.
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Die Vision der EU hinsichtlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Eine starke Berufsbildungspolitik ist für die Förderung qualifizierter, ausgebildeter und anpassungsfähiger Arbeitskräfte und für Arbeitsmärkte, die auf den wirtschaftlichen Wandel reagieren, von entscheidender Bedeutung. Die EU hat die Grundlagen geschaffen, um die Landschaft der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa durch eine Reihe von Initiativen zu unterstützen, darunter wichtige Grundsätze und Ziele für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Ein kurzer Überblick über die EU-Politik im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung
Die EU-Politik fördert und stärkt seit langem die berufliche Aus- und Weiterbildung in ganz Europa. Bereits 1963 legte die EU allgemeine Grundsätze für die Umsetzung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik fest und setzte den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung ein. Seit der Wende zum 21. Jahrhundert konzentriert sich die EU-Politik stark auf die berufliche Aus- und Weiterbildung, insbesondere nach der Einführung der Europäischen Strategie für eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Jahr 2002 (der sogenannte „Kopenhagen-Prozess“). In der Folge wurden wichtige Instrumente wie der Europass und der EQR eingeführt, um die Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern. Wesentliche Finanzierungsprogramme wie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und Erasmus+ unterstützen allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
Nach der Finanzkrise war die EU-Politik bestrebt, weiter in eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung zu investieren, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Förderung des berufsbegleitenden Lernens, der Qualitätssicherung, dem verbesserten Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Stärkung von Schlüsselkompetenzen und der beruflichen Weiterbildung von Ausbildenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang ist die Jugendgarantie, die seit 2013 die berufliche Aus- und Weiterbildung nutzt, um jungen Menschen den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. In jüngerer Zeit konzentrierte sich die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen auf die Beseitigung sektoraler Kompetenzdefizite, u. a. durch die Ausarbeitung von Berufsbildungsprogrammen und Qualifikationen, und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) trug zur Verbesserung der mehrsprachigen Klassifikationen von Kompetenzen und Qualifikationen bei.
Die wichtigsten EU-Gremien für die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Kommission erörtern Initiativen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung und der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung.
Seit 1963 unterstützt der Beratende Ausschuss für Berufsbildung die EU bei der Umsetzung ihrer Berufsbildungspolitik. Der Beratende Ausschuss für Berufsbildung deckt in der Praxis den breiteren Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung ab, was die Tatsache widerspiegelt, dass die Berufsbildungspolitik in der Regel in das allgemeine System der allgemeinen und beruflichen Bildung eingebettet ist.
An den Sitzungen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung nehmen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministerien aus 35 Ländern sowie die europäischen Sozialpartner teil. Die Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung erörtern regelmäßig Strategien in der Berufsbildungspolitik und Reformen auf Länderebene und nehmen eine zukunftsweisende Rolle ein, um der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Richtung vorzugeben.
Seit 2002 haben die Sitzungen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zwischen den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation/des Europäischen Wirtschaftsraums und den europäischen Sozialpartnern im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses beigetragen. Dies ist ein freiwilliger Prozess, der von den Ländern mit dem Ziel durchgeführt wird, die Leistung, Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa zu verbessern.
EU-Agenturen, die die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützen
Cedefop, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, unterstützt seit seiner Gründung im Jahr 1975 die Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung und leistet einen Beitrag zur sich wandelnden politischen Agenda. Das Cedefop arbeitet mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zusammen, um die Entwicklung, Förderung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Qualifikationen zu unterstützen.
Das Cedefop bietet Informationen, Forschungsarbeiten, Analysen und Erkenntnisse an der Schnittstelle zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Arbeitsmarkt. Seine Arbeit betrifft: Berufsbildungssysteme; Lehrlingsausbildungen; berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Weiterbildungspfade für Erwachsene; Orientierungshilfen, Validierung des Lernens und Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Qualifikationen und Qualifikationsrahmen; Lehrkräfte und Ausbildende; Kompetenzvorschau und die Zukunft der Arbeit, mit Schwerpunkt auf ökologischen Kompetenzen und Digitalisierung. Als Plattform für Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis, Sozialpartner, Forschende, Sachverständige und andere Beteiligte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsmarkt fördert das Cedefop den Wissensaustausch und das politische Lernen. Es übernimmt eine wesentliche Aufgabe in der Überwachung der Umsetzung der in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung festgelegten Prioritäten und Maßnahmen.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung unterstützt die Nachbarländer bei der Reform ihrer Systeme für allgemeine und berufliche Bildung sowie den Arbeitsmarkt. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung arbeitet die Europäische Stiftung für Berufsbildung eng mit Regierungen, Unternehmen und Sozialpartnern auf EU-Ebene zusammen, um das Beste aus den Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen herauszuholen. Die Stiftung unterstützt derzeit die menschliche Entwicklung in 29 an die EU angrenzenden Ländern. Sie zielt darauf ab, die soziale Mobilität und Integration zu fördern, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu reformieren und sie mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen.
In der Europäischen Kompetenzagenda von 2020 wurden quantitative Ziele für die Weiterbildung (Verbesserung der vorhandenen Kompetenzen) und die Umschulung (Vermittlung neuer Kompetenzen) innerhalb eines Fünfjahreszeitraums festgelegt. Die 12 Maßnahmen der Agenda konzentrieren sich auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Unternehmen und Sozialpartnern, um die Menschen in die Lage zu versetzen, lebenslang zu lernen, und auf die Nutzung des EU-Haushalts als Katalysator, um öffentliche und private Investitionen in Kompetenzen zu mobilisieren. Die Agenda fungiert in Synergie mit dem Europäischen Bildungsraum und dem Aktionsplan für digitale Bildung, um die digitalen Kompetenzen zu verbessern und einen ganzheitlichen europäischen Raum für das Lernen zu schaffen, der allen Lernenden, Lehrkräften und Einrichtungen zugutekommt.
Der Kompetenzpakt dient als erste Leitaktion im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda und fordert öffentliche und private Organisationen auf, ihre Kräfte zu bündeln und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen in Europa weiterzubilden und umzuschulen. Im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda wurde zudem eine Initiative zu individuellen Lernkonten angekündigt, die Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter den Zugang zur Weiterbildung erleichtern und sie in die Lage versetzen soll, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
Berufliche Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit der übergeordneten EU-Politik
Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der EU-Politik. Der europäische Grüne Deal, die neue Industriestrategie für Europa, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und die EU-Biodiversitätsstrategie betonen alle die Bedeutung von Kompetenzen und Ausbildung bei der Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer ökologischen Wirtschaft. Die KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa unterstreicht den Wert von Kompetenzen für Unternehmen, während die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 die Bedeutung von Kompetenzen für die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und die Herstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in vielen Berufen hervorhebt. NextGenerationEU, der Plan, der die EU aus der COVID-19-Pandemie herausführen soll, sieht auch entsprechende Finanzmittel für die berufliche Aus- und Weiterbildung vor, da er darauf abzielt, Europa und seine Wirtschaft ökologischer, digitaler und stärker als je zuvor zu gestalten.
Ein neuer, umfassender Ansatz für die berufliche Aus- und Weiterbildung
In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz werden Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung jungen Menschen und Erwachsenen hochwertige Lernangebote bietet. Die Empfehlung legt den Schwerpunkt auf mehr Flexibilität, verstärkte Möglichkeiten für arbeitsbasiertes Lernen und Lehrlingsausbildung sowie eine verbesserte Qualitätssicherung.
Angeregt durch die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung aus dem Jahr 2018 zur Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach 2020 wird in der Empfehlung des Rates eine Vision für eine Berufsbildungspolitik dargelegt, die:
In der Empfehlung werden außerdem die folgenden Ziele auf EU-Ebene festgelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen:
Das erste und das dritte Ziel bauen auf den bestehenden Benchmarks des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) für die Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität von Absolventinnen und Absolventen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf, während das zweite Ziel auf der Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung von März 2018 aufbaut.
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Die Vision der EU hinsichtlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Eine starke Berufsbildungspolitik ist für die Förderung qualifizierter, ausgebildeter und anpassungsfähiger Arbeitskräfte und für Arbeitsmärkte, die auf den wirtschaftlichen Wandel reagieren, von entscheidender Bedeutung. Die EU hat die Grundlagen geschaffen, um die Landschaft der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa durch eine Reihe von Initiativen zu unterstützen, darunter wichtige Grundsätze und Ziele für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Ein kurzer Überblick über die EU-Politik im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung
Die EU-Politik fördert und stärkt seit langem die berufliche Aus- und Weiterbildung in ganz Europa. Bereits 1963 legte die EU allgemeine Grundsätze für die Umsetzung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik fest und setzte den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung ein. Seit der Wende zum 21. Jahrhundert konzentriert sich die EU-Politik stark auf die berufliche Aus- und Weiterbildung, insbesondere nach der Einführung der Europäischen Strategie für eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Jahr 2002 (der sogenannte „Kopenhagen-Prozess“). In der Folge wurden wichtige Instrumente wie der Europass und der EQR eingeführt, um die Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern. Wesentliche Finanzierungsprogramme wie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und Erasmus+ unterstützen allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen.
Nach der Finanzkrise war die EU-Politik bestrebt, weiter in eine qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung zu investieren, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Förderung des berufsbegleitenden Lernens, der Qualitätssicherung, dem verbesserten Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Stärkung von Schlüsselkompetenzen und der beruflichen Weiterbildung von Ausbildenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang ist die Jugendgarantie, die seit 2013 die berufliche Aus- und Weiterbildung nutzt, um jungen Menschen den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. In jüngerer Zeit konzentrierte sich die Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen auf die Beseitigung sektoraler Kompetenzdefizite, u. a. durch die Ausarbeitung von Berufsbildungsprogrammen und Qualifikationen, und die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) trug zur Verbesserung der mehrsprachigen Klassifikationen von Kompetenzen und Qualifikationen bei.
Die wichtigsten EU-Gremien für die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Kommission erörtern Initiativen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung in den Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung und der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung.
Seit 1963 unterstützt der Beratende Ausschuss für Berufsbildung die EU bei der Umsetzung ihrer Berufsbildungspolitik. Der Beratende Ausschuss für Berufsbildung deckt in der Praxis den breiteren Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung ab, was die Tatsache widerspiegelt, dass die Berufsbildungspolitik in der Regel in das allgemeine System der allgemeinen und beruflichen Bildung eingebettet ist.
An den Sitzungen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung nehmen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministerien aus 35 Ländern sowie die europäischen Sozialpartner teil. Die Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung erörtern regelmäßig Strategien in der Berufsbildungspolitik und Reformen auf Länderebene und nehmen eine zukunftsweisende Rolle ein, um der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Richtung vorzugeben.
Seit 2002 haben die Sitzungen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für Berufsbildung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zwischen den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern, den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation/des Europäischen Wirtschaftsraums und den europäischen Sozialpartnern im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses beigetragen. Dies ist ein freiwilliger Prozess, der von den Ländern mit dem Ziel durchgeführt wird, die Leistung, Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa zu verbessern.
EU-Agenturen, die die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützen
Cedefop, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, unterstützt seit seiner Gründung im Jahr 1975 die Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung und leistet einen Beitrag zur sich wandelnden politischen Agenda. Das Cedefop arbeitet mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zusammen, um die Entwicklung, Förderung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Qualifikationen zu unterstützen.
Das Cedefop bietet Informationen, Forschungsarbeiten, Analysen und Erkenntnisse an der Schnittstelle zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Arbeitsmarkt. Seine Arbeit betrifft: Berufsbildungssysteme; Lehrlingsausbildungen; berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Weiterbildungspfade für Erwachsene; Orientierungshilfen, Validierung des Lernens und Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Qualifikationen und Qualifikationsrahmen; Lehrkräfte und Ausbildende; Kompetenzvorschau und die Zukunft der Arbeit, mit Schwerpunkt auf ökologischen Kompetenzen und Digitalisierung. Als Plattform für Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis, Sozialpartner, Forschende, Sachverständige und andere Beteiligte in den Bereichen berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsmarkt fördert das Cedefop den Wissensaustausch und das politische Lernen. Es übernimmt eine wesentliche Aufgabe in der Überwachung der Umsetzung der in der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung festgelegten Prioritäten und Maßnahmen.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung unterstützt die Nachbarländer bei der Reform ihrer Systeme für allgemeine und berufliche Bildung sowie den Arbeitsmarkt. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung arbeitet die Europäische Stiftung für Berufsbildung eng mit Regierungen, Unternehmen und Sozialpartnern auf EU-Ebene zusammen, um das Beste aus den Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen herauszuholen. Die Stiftung unterstützt derzeit die menschliche Entwicklung in 29 an die EU angrenzenden Ländern. Sie zielt darauf ab, die soziale Mobilität und Integration zu fördern, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu reformieren und sie mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen.
In der Europäischen Kompetenzagenda von 2020 wurden quantitative Ziele für die Weiterbildung (Verbesserung der vorhandenen Kompetenzen) und die Umschulung (Vermittlung neuer Kompetenzen) innerhalb eines Fünfjahreszeitraums festgelegt. Die 12 Maßnahmen der Agenda konzentrieren sich auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Unternehmen und Sozialpartnern, um die Menschen in die Lage zu versetzen, lebenslang zu lernen, und auf die Nutzung des EU-Haushalts als Katalysator, um öffentliche und private Investitionen in Kompetenzen zu mobilisieren. Die Agenda fungiert in Synergie mit dem Europäischen Bildungsraum und dem Aktionsplan für digitale Bildung, um die digitalen Kompetenzen zu verbessern und einen ganzheitlichen europäischen Raum für das Lernen zu schaffen, der allen Lernenden, Lehrkräften und Einrichtungen zugutekommt.
Der Kompetenzpakt dient als erste Leitaktion im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda und fordert öffentliche und private Organisationen auf, ihre Kräfte zu bündeln und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschen in Europa weiterzubilden und umzuschulen. Im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda wurde zudem eine Initiative zu individuellen Lernkonten angekündigt, die Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter den Zugang zur Weiterbildung erleichtern und sie in die Lage versetzen soll, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
Berufliche Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit der übergeordneten EU-Politik
Allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der EU-Politik. Der europäische Grüne Deal, die neue Industriestrategie für Europa, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und die EU-Biodiversitätsstrategie betonen alle die Bedeutung von Kompetenzen und Ausbildung bei der Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer ökologischen Wirtschaft. Die KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa unterstreicht den Wert von Kompetenzen für Unternehmen, während die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 die Bedeutung von Kompetenzen für die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und die Herstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in vielen Berufen hervorhebt. NextGenerationEU, der Plan, der die EU aus der COVID-19-Pandemie herausführen soll, sieht auch entsprechende Finanzmittel für die berufliche Aus- und Weiterbildung vor, da er darauf abzielt, Europa und seine Wirtschaft ökologischer, digitaler und stärker als je zuvor zu gestalten.
Ein neuer, umfassender Ansatz für die berufliche Aus- und Weiterbildung
In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz werden Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung jungen Menschen und Erwachsenen hochwertige Lernangebote bietet. Die Empfehlung legt den Schwerpunkt auf mehr Flexibilität, verstärkte Möglichkeiten für arbeitsbasiertes Lernen und Lehrlingsausbildung sowie eine verbesserte Qualitätssicherung.
Angeregt durch die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung aus dem Jahr 2018 zur Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach 2020 wird in der Empfehlung des Rates eine Vision für eine Berufsbildungspolitik dargelegt, die:
In der Empfehlung werden außerdem die folgenden Ziele auf EU-Ebene festgelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen:
Das erste und das dritte Ziel bauen auf den bestehenden Benchmarks des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) für die Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität von Absolventinnen und Absolventen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf, während das zweite Ziel auf der Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung von März 2018 aufbaut.
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Europaweite Reformen vorantreiben
Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessenträgern Maßnahmen zur Unterstützung von Reformen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene durchzuführen. Diese Reformen auf nationaler Ebene sind entscheidend für die Verwirklichung der Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Grundsätze für Reformen auf nationaler Ebene
Die Reformen sollten auf den folgenden Grundsätzen beruhen, die besagen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung ...
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und das Europäische Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
Die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung von November 2020 ersetzt die früheren Empfehlungen zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bzw. zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung aus dem Jahr 2009.
Mit EQAVET wurde ein Bezugsrahmen geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Qualität ihrer Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen und zu mehr Transparenz im Bereich der Berufsbildungspolitik beizutragen. In den zehn Jahren seiner Umsetzung hat EQAVET zwar Reformen der nationalen Qualitätssicherungssysteme angestoßen, jedoch nicht wesentlich zur Verbesserung der Transparenz der Qualitätssicherungsregelungen beigetragen. Darüber hinaus wurde der Rahmen zumeist nur in der schulischen beruflichen Erstausbildung angewandt.
EQAVET wird durch einen aktualisierten EQAVET-Rahmen gestärkt, der in der Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung enthalten ist und die Qualität der Lernergebnisse, die Zertifizierung und Bewertung, die Konsultation der Interessenträger, die Rolle von Lehrkräften und Ausbildenden, das arbeitsbasierte Lernen, das digitale Lernen und die Flexibilität hervorhebt. Auf EU-Ebene werden Peer-Reviews zur Qualitätssicherung für die Berufsbildungssysteme eingeführt, um das wechselseitige Lernen zu verbessern, die Qualitätssicherung transparenter zu gestalten und das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken.
Das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung wurde eingerichtet, um die Anerkennung, Akkumulierung und Anrechnung von Lernergebnissen zu verbessern. Ziel war es, Mobilität und lebenslanges Lernen sowie die Einrichtung eines EU-Leistungspunktesystems für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Dieses Leistungspunktesystem trug zur Verbesserung der Mobilität durch die Verwendung und Dokumentation von Einheiten und damit verbundenen Lernergebnissen bei. Das Konzept der ECVET-Punkte wurde jedoch im Allgemeinen nicht angewendet, und ECVET führte nicht zur Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Empfehlung des Rates ersetzt die ECVET-Empfehlung, indem sie die wichtigsten flexibilitätsbezogenen Grundsätze des ECVET übernimmt, wohingegen die Instrumente zur Förderung der Mobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (z. B. Lernvereinbarung und Absichtserklärung) im Rahmen anderer EU-Instrumente (wie Erasmus+) weiterentwickelt werden. Für berufliche Qualifikationen auf postsekundärer und tertiärer Ebene wird weiterhin das bereits bestehende Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) verwendet.
Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, unterstützt durch die EU-Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die oben genannten Grundsätze, sollten die Berufsbildung zu einer agilen, flexiblen und attraktiven Möglichkeit werden lassen, die sich auf Chancengleichheit und eine Kultur der Qualitätssicherung stützt. Konkret sollten die Maßnahmen:
Die Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Länderebene ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Reformen gut konzipiert und umgesetzt werden und dass sie in der Praxis und auf der Ebene anderer Interessenträger gut verstanden werden.
Die Community für Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa strebt u. a. an, die Gemeinschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung in der gesamten EU zu stärken. Mit ihrem Schwerpunkt auf Online-/Fernunterricht, ökologischen Kompetenzen, sozialer Inklusion und der Mobilität der Lernenden hilft sie Fachkräften wie Lehrkräften, Ausbildenden und betrieblichen Lehrenden, sich über politische Initiativen auf europäischer Ebene zu informieren und untereinander zusammenzuarbeiten, um interessante Instrumente und Ressourcen für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu finden.
Konkrete Verpflichtungen auf nationaler Ebene
Die Osnabrücker Erklärung, die die Verpflichtung enthält, bis 2025 verschiedene Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung umzusetzen, wurde von den für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministerinnen und Ministern der 27 EU-Mitgliedstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums/der Europäischen Freihandelsassoziation und den Bewerberländern, den europäischen Sozialpartnern und der Europäischen Kommission unterzeichnet. Die EU-Verbände der Berufsbildungsanbieter und die Vertretungen der Lernenden unterstützen die Erklärung ebenfalls.
Die Erklärung ergänzt die Empfehlung des Rates, indem sie konkrete Maßnahmen für den Zeitraum 2021-2025 sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene festlegt und sich dabei auf vier Hauptbereiche konzentriert:
Die Erklärung stellt eine klare Verpflichtung der Mitgliedstaaten dar, die Berufsbildungssysteme in der gesamten EU in den kommenden Jahren in Synergie mit den Grundsätzen und Maßnahmen der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern.
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Europaweite Reformen vorantreiben
Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessenträgern Maßnahmen zur Unterstützung von Reformen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene durchzuführen. Diese Reformen auf nationaler Ebene sind entscheidend für die Verwirklichung der Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Grundsätze für Reformen auf nationaler Ebene
Die Reformen sollten auf den folgenden Grundsätzen beruhen, die besagen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung ...
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und das Europäische Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
Die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung von November 2020 ersetzt die früheren Empfehlungen zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bzw. zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung aus dem Jahr 2009.
Mit EQAVET wurde ein Bezugsrahmen geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Qualität ihrer Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen und zu mehr Transparenz im Bereich der Berufsbildungspolitik beizutragen. In den zehn Jahren seiner Umsetzung hat EQAVET zwar Reformen der nationalen Qualitätssicherungssysteme angestoßen, jedoch nicht wesentlich zur Verbesserung der Transparenz der Qualitätssicherungsregelungen beigetragen. Darüber hinaus wurde der Rahmen zumeist nur in der schulischen beruflichen Erstausbildung angewandt.
EQAVET wird durch einen aktualisierten EQAVET-Rahmen gestärkt, der in der Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung enthalten ist und die Qualität der Lernergebnisse, die Zertifizierung und Bewertung, die Konsultation der Interessenträger, die Rolle von Lehrkräften und Ausbildenden, das arbeitsbasierte Lernen, das digitale Lernen und die Flexibilität hervorhebt. Auf EU-Ebene werden Peer-Reviews zur Qualitätssicherung für die Berufsbildungssysteme eingeführt, um das wechselseitige Lernen zu verbessern, die Qualitätssicherung transparenter zu gestalten und das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken.
Das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung wurde eingerichtet, um die Anerkennung, Akkumulierung und Anrechnung von Lernergebnissen zu verbessern. Ziel war es, Mobilität und lebenslanges Lernen sowie die Einrichtung eines EU-Leistungspunktesystems für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Dieses Leistungspunktesystem trug zur Verbesserung der Mobilität durch die Verwendung und Dokumentation von Einheiten und damit verbundenen Lernergebnissen bei. Das Konzept der ECVET-Punkte wurde jedoch im Allgemeinen nicht angewendet, und ECVET führte nicht zur Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Empfehlung des Rates ersetzt die ECVET-Empfehlung, indem sie die wichtigsten flexibilitätsbezogenen Grundsätze des ECVET übernimmt, wohingegen die Instrumente zur Förderung der Mobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (z. B. Lernvereinbarung und Absichtserklärung) im Rahmen anderer EU-Instrumente (wie Erasmus+) weiterentwickelt werden. Für berufliche Qualifikationen auf postsekundärer und tertiärer Ebene wird weiterhin das bereits bestehende Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) verwendet.
Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, unterstützt durch die EU-Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die oben genannten Grundsätze, sollten die Berufsbildung zu einer agilen, flexiblen und attraktiven Möglichkeit werden lassen, die sich auf Chancengleichheit und eine Kultur der Qualitätssicherung stützt. Konkret sollten die Maßnahmen:
Die Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Länderebene ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Reformen gut konzipiert und umgesetzt werden und dass sie in der Praxis und auf der Ebene anderer Interessenträger gut verstanden werden.
Die Community für Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa strebt u. a. an, die Gemeinschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung in der gesamten EU zu stärken. Mit ihrem Schwerpunkt auf Online-/Fernunterricht, ökologischen Kompetenzen, sozialer Inklusion und der Mobilität der Lernenden hilft sie Fachkräften wie Lehrkräften, Ausbildenden und betrieblichen Lehrenden, sich über politische Initiativen auf europäischer Ebene zu informieren und untereinander zusammenzuarbeiten, um interessante Instrumente und Ressourcen für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu finden.
Konkrete Verpflichtungen auf nationaler Ebene
Die Osnabrücker Erklärung, die die Verpflichtung enthält, bis 2025 verschiedene Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung umzusetzen, wurde von den für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministerinnen und Ministern der 27 EU-Mitgliedstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums/der Europäischen Freihandelsassoziation und den Bewerberländern, den europäischen Sozialpartnern und der Europäischen Kommission unterzeichnet. Die EU-Verbände der Berufsbildungsanbieter und die Vertretungen der Lernenden unterstützen die Erklärung ebenfalls.
Die Erklärung ergänzt die Empfehlung des Rates, indem sie konkrete Maßnahmen für den Zeitraum 2021-2025 sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene festlegt und sich dabei auf vier Hauptbereiche konzentriert:
Die Erklärung stellt eine klare Verpflichtung der Mitgliedstaaten dar, die Berufsbildungssysteme in der gesamten EU in den kommenden Jahren in Synergie mit den Grundsätzen und Maßnahmen der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern.
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Europaweite Reformen vorantreiben
Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessenträgern Maßnahmen zur Unterstützung von Reformen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene durchzuführen. Diese Reformen auf nationaler Ebene sind entscheidend für die Verwirklichung der Vision für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Grundsätze für Reformen auf nationaler Ebene
Die Reformen sollten auf den folgenden Grundsätzen beruhen, die besagen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung ...
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und das Europäische Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET)
Die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung von November 2020 ersetzt die früheren Empfehlungen zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bzw. zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung aus dem Jahr 2009.
Mit EQAVET wurde ein Bezugsrahmen geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Qualität ihrer Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen und zu mehr Transparenz im Bereich der Berufsbildungspolitik beizutragen. In den zehn Jahren seiner Umsetzung hat EQAVET zwar Reformen der nationalen Qualitätssicherungssysteme angestoßen, jedoch nicht wesentlich zur Verbesserung der Transparenz der Qualitätssicherungsregelungen beigetragen. Darüber hinaus wurde der Rahmen zumeist nur in der schulischen beruflichen Erstausbildung angewandt.
EQAVET wird durch einen aktualisierten EQAVET-Rahmen gestärkt, der in der Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung enthalten ist und die Qualität der Lernergebnisse, die Zertifizierung und Bewertung, die Konsultation der Interessenträger, die Rolle von Lehrkräften und Ausbildenden, das arbeitsbasierte Lernen, das digitale Lernen und die Flexibilität hervorhebt. Auf EU-Ebene werden Peer-Reviews zur Qualitätssicherung für die Berufsbildungssysteme eingeführt, um das wechselseitige Lernen zu verbessern, die Qualitätssicherung transparenter zu gestalten und das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken.
Das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung wurde eingerichtet, um die Anerkennung, Akkumulierung und Anrechnung von Lernergebnissen zu verbessern. Ziel war es, Mobilität und lebenslanges Lernen sowie die Einrichtung eines EU-Leistungspunktesystems für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Dieses Leistungspunktesystem trug zur Verbesserung der Mobilität durch die Verwendung und Dokumentation von Einheiten und damit verbundenen Lernergebnissen bei. Das Konzept der ECVET-Punkte wurde jedoch im Allgemeinen nicht angewendet, und ECVET führte nicht zur Entwicklung eines europäischen Leistungspunktesystems in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Empfehlung des Rates ersetzt die ECVET-Empfehlung, indem sie die wichtigsten flexibilitätsbezogenen Grundsätze des ECVET übernimmt, wohingegen die Instrumente zur Förderung der Mobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (z. B. Lernvereinbarung und Absichtserklärung) im Rahmen anderer EU-Instrumente (wie Erasmus+) weiterentwickelt werden. Für berufliche Qualifikationen auf postsekundärer und tertiärer Ebene wird weiterhin das bereits bestehende Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) verwendet.
Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, unterstützt durch die EU-Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die oben genannten Grundsätze, sollten die Berufsbildung zu einer agilen, flexiblen und attraktiven Möglichkeit werden lassen, die sich auf Chancengleichheit und eine Kultur der Qualitätssicherung stützt. Konkret sollten die Maßnahmen:
Die Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Länderebene ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Reformen gut konzipiert und umgesetzt werden und dass sie in der Praxis und auf der Ebene anderer Interessenträger gut verstanden werden.
Die Community für Fachkräfte aus dem Bereich der Erwachsenenbildung der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa strebt u. a. an, die Gemeinschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung in der gesamten EU zu stärken. Mit ihrem Schwerpunkt auf Online-/Fernunterricht, ökologischen Kompetenzen, sozialer Inklusion und der Mobilität der Lernenden hilft sie Fachkräften wie Lehrkräften, Ausbildenden und betrieblichen Lehrenden, sich über politische Initiativen auf europäischer Ebene zu informieren und untereinander zusammenzuarbeiten, um interessante Instrumente und Ressourcen für die berufliche Aus- und Weiterbildung zu finden.
Konkrete Verpflichtungen auf nationaler Ebene
Die Osnabrücker Erklärung, die die Verpflichtung enthält, bis 2025 verschiedene Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung umzusetzen, wurde von den für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Ministerinnen und Ministern der 27 EU-Mitgliedstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums/der Europäischen Freihandelsassoziation und den Bewerberländern, den europäischen Sozialpartnern und der Europäischen Kommission unterzeichnet. Die EU-Verbände der Berufsbildungsanbieter und die Vertretungen der Lernenden unterstützen die Erklärung ebenfalls.
Die Erklärung ergänzt die Empfehlung des Rates, indem sie konkrete Maßnahmen für den Zeitraum 2021-2025 sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene festlegt und sich dabei auf vier Hauptbereiche konzentriert:
Die Erklärung stellt eine klare Verpflichtung der Mitgliedstaaten dar, die Berufsbildungssysteme in der gesamten EU in den kommenden Jahren in Synergie mit den Grundsätzen und Maßnahmen der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern.
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Maßnahmen und Initiativen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Die EU arbeitet kontinuierlich daran, die Mitgliedstaaten bei Reformen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Die EU ist bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und berufliche Aus- und Weiterbildung zu erleichtern, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Inhalt und die Organisation der Ausbildung in vollem Umfang gewahrt bleibt.
Eine Reihe von EU-Initiativen bietet nützliche Instrumente und Unterstützung für Interessenträger in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und kann den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Qualität und Transparenz ihrer Berufsbildungssysteme zu verbessern und die Vision der EU für die Berufsbildung in ganz Europa in die Realität umzusetzen.
Zentren der beruflichen Exzellenz
Zentren der beruflichen Exzellenz sind transnationale Kooperationsnetzwerke, die Innovation und Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördern sollen. Sie vereinen ein breites Spektrum lokaler und regionaler Partner, darunter Berufsbildungsanbieter (auf der Sekundarstufe II und tertiärer Ebene), Arbeitgeber, Forschungszentren und Sozialpartner, um gemeinsam „Kompetenzökosysteme“ zu schaffen. Auf diese Weise tragen sie zu einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft bei.
Die Initiative für Zentren der beruflichen Exzellenz ist auf die Kompetenzagenda und den Europäischen Bildungsraum abgestimmt und zielt darauf ab, 100 solcher Zentren im Zeitraum 2021-2027 einzurichten, die durch Erasmus+-Mittel unterstützt werden. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Berufsbildungsanbieter bei der Umsetzung der Ziele der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung.
Zentren der beruflichen Exzellenz haben das Interesse zahlreicher Partner auf der ganzen Welt geweckt. Mehr als 1 700 Organisationen aus 55 Ländern haben auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ im Jahr 2021 geantwortet. Damit zeigt sich deren Potenzial, die Internationalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa und den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Organisationen außerhalb Europas begünstigen zu können. Zentren der beruflichen Exzellenz können ein wichtiger Baustein sein, um das Ziel der EU zu erreichen, Europa als Referenzpunkt von Weltrang für qualitativ hochwertige Kompetenzen zu gestalten.
Ökologische und digitale Kompetenzen
Die EU hat die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels unterstrichen, damit die europäische Wirtschaft gerechter, widerstandsfähiger und nachhaltiger wird. Dieser doppelte Wandel steht im Mittelpunkt der politischen Agenda der Kommission, wie die Europäische Kompetenzagenda 2020, der Aktionsplan für digitale Bildung und der europäische Grüne Deal beweisen.
Die Berufsbildungseinrichtungen und -systeme eignen sich besonders, um die Weiterqualifizierung und Umschulung zu begünstigen, die eine wesentliche Voraussetzung für einen fairen und inklusiven Wandel darstellen.
Erasmus+ und die Aufbau- und Resilienzfazilität (als Bestandteil von NextGenerationEU) können genutzt werden, um die Menschen durch die berufliche Aus- und Weiterbildung auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten, die sich aus dem zweifachen Wandel ergeben.
Darüber hinaus werden intensive digitale Schulungen weiter optimiert, und DigComp (der EU-Referenzrahmen für digitale Kompetenzen) wird aktualisiert, um neue und aufkommende technologische Entwicklungen wie künstliche Intelligenz, die „Datafizierung“ aller Lebensbereiche und ökologische Kompetenzen zu berücksichtigen. Ein entsprechender Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit wurde ausgearbeitet, um ein gemeinsames Verständnis für die Schlüsselkompetenzen zu schaffen, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind.
SELFIE (Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein Instrument, das bei der Digitalisierung von Schulen hilft. Das Instrument steht kostenlos zur Verfügung und kann von Schulen, einschließlich berufsbildenden Schulen, individuell angepasst werden, um digitale Technologien nachzuvollziehen und in ihre Lehr- und Lernpraktiken einzubinden. SELFIE sammelt anhand von Fragebögen anonyme Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen zum Einsatz von Technologie an ihrer Schule. Das Instrument erstellt daraufhin einen Bericht über die Stärken und Schwächen der Schule beim Einsatz dieser Technologie.
Im Oktober 2021 veröffentlichte die EU eine Erweiterung von SELFIE, die sich auf das arbeitsbezogene Lernen fokussiert. Das neue Modul bezieht die Ansichten der Ausbildenden in Unternehmen mit ein und bindet so die Unternehmen sowie die Lernenden, die Lehrkräfte und die Schulleitungen in die Übung ein. Somit ist es berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetrieben möglich, gemeinsam zu erörtern, wie sie ihre Aus- und Weiterbildung am besten digitalisieren können. Derzeit ist diese Erweiterung in allen 24 EU-Amtssprachen als Teil des Hauptinstruments SELFIE verfügbar.
Verstärkte Unterstützung für Lehrlingsausbildungen
Initiativen wie die Jugendgarantie, die Europäische Ausbildungsallianz und der Dienst zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung führen Regierungen und Interessenträger zusammen, um die Unterstützung für Lehrlingsausbildungen zu verstärken und das Bewusstsein und die Verpflichtung zur Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.
Die erneuerte Europäische Ausbildungsallianz fördert nationale Koalitionen, unterstützt KMU und verstärkt die Einbindung der Sozialpartner, auch auf sektoraler Ebene. Die Ausbildungsallianz mobilisiert zudem die lokalen und regionalen Behörden und bietet der Vertretung der Auszubildenden in den Mitgliedstaaten Rückhalt. Sie fördert ökologische, digitale und inklusive Lehrlingsausbildungen, die sowohl Arbeitgebern als auch jungen Menschen zugutekommen und qualifizierte Arbeitskräfte in einer Vielzahl von Sektoren hervorbringen. Die Dienste zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung arbeiten daran, die Qualität der Lehrlingsausbildung in Europa zu erhöhen, indem sie Online-Ressourcen und Vernetzungsmöglichkeiten bereitstellen, die es einzelnen Personen erlauben, Kontakte zu knüpfen, zu lernen und zu handeln.
Die Allianz und die Dienste werden von der EU gestärkt und gefördert.
Europäische Woche der Berufsbildung
Seit 2016 bringt die Europäische Woche der Berufsbildung lokale, regionale und nationale Organisationen zusammen, um die Erfolge der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Europa zu feiern. Diese jährliche Veranstaltung sensibilisiert für das Potenzial der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung von Karrieren und bietet Gelegenheit zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.
Die Europäische Woche der Berufsbildung bietet eine Fülle von Veranstaltungen und Aktivitäten, die von Partnern in ganz Europa organisiert werden, und steht jedes Jahr unter einem anderen Thema, das die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Kompetenzen unterstreicht. Zahlreiche Sachverständige sind als Referierende beteiligt und teilen ihre Erkenntnisse mit Teilnehmenden von Konferenzen oder Online-Gesprächsrunden. Im Rahmen der Woche werden auch die Preise für herausragende Leistungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verliehen, wodurch inspirierende Menschen und Organisationen ins Rampenlicht gerückt werden
Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung
Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung bilden ein weiteres innovatives Element der Exzellenz und Internationalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Diese Profile legen gemeinsame Lernergebnisse fest, die bei der Erarbeitung von gemeinsamen Lehrplänen, Qualifikationen und Microcredentials für die berufliche Aus- und Weiterbildung verwendet werden können. Die Profile erleichtern die Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften und unterstützen die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen und zugehörigen Lernergebnissen aus dem Ausland. Die Profile wären Teil der Europass-Plattform und würden nach Möglichkeit durch digitale berufliche Inhalte ergänzt.
Peer-Reviews zur Qualitätssicherung auf Ebene der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Peer Reviews sind eine Form des freiwilligen wechselseitigen Lernens, die darauf abzielt, die Systeme zur Qualitätssicherung transparenter und effektiver zu gestalten. Die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nennt Peer-Reviews zur Qualitätssicherung auf Ebene der Berufsbildungssysteme als konkrete Maßnahme, um das Vertrauen und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und das wechselseitige Lernen in der EU zu verbessern. Die EU arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Transparenz der nationalen Entwicklungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Peer-Reviews zur Qualitätssicherung zu optimieren, wobei sie auf der Arbeit von EQAVET, die zu mehreren Reformen der nationalen Qualitätssicherungssysteme beigetragen hat, aufbaut.
Microcredentials
Ein Microcredential ist ein Nachweis über die Lernergebnisse, die eine lernende Person nach einem geringen Lernaufwand erworben hat. In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wird die Europäische Kommission aufgefordert, „das Konzept der Microcredentials und deren Nutzung“ zu sondieren. Microcredentials ermöglichen den gezielten, flexiblen Erwerb von Kompetenzen, um neuen und aufkommenden Anforderungen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, ohne jedoch die traditionellen Qualifikationen zu ersetzen. Microcredentials können von einer Vielzahl von Anbietern in verschiedenen formalen, nicht-formalen und informellen Lernumgebungen entwickelt und vermittelt werden.
Im Dezember 2021 legte die Kommission in einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit eine gemeinsame Definition und ein gemeinsames Format für die Beschreibung von Microcredentials sowie eine Reihe von Grundsätzen für deren Gestaltung und Ausstellung fest. Diese Bausteine können von Anbietern von Microcredentials in der gesamten EU wie auch Berufsbildungsanbietern genutzt werden, um das Vertrauen die Qualität und die Akzeptanz von Microcredentials zu erhöhen.
Finanzierung
Die EU-Finanzierung spielt eine Schlüsselrolle bei der Durchführung der oben beschriebenen Maßnahmen und stellt sicher, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten ausreichend entwickelt und gestärkt werden kann.
EU-Fonds und -Programme wie NextGenerationEU und seine Säulen, die Aufbau- und Resilienzfazilität und REACT-EU, ESF+, Erasmus+, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU, Horizont Europa, Interreg, Digitales Europa, der Mechanismus für einen gerechten Übergang und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums stehen zur Verfügung, um die Umsetzung der nationalen Verpflichtungen für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen.
Das Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 umfasst Mittel zur Förderung der internationalen Mobilität von fast 2 Millionen Lernenden und Arbeitskräften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie ein Budget von 400 Millionen Euro zur Finanzierung von 100 Netzwerken der Zentren der beruflichen Exzellenz in diesem Zeitraum.
Diese Finanzierungsmöglichkeiten können dazu beitragen, die Unterstützung für Lehrlingsausbildungen, die Digitalisierung von Berufsbildungseinrichtungen und Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Verbesserung von Umschulungsprogrammen zu verstärken, insbesondere für Personen, die in Sektoren arbeiten, die stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind.
Wenn Sie zu den Interessenträgern im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gehören, bieten diese Initiativen Unterstützung, Anleitung und nützliche Instrumente, um uns zu helfen, die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung gemeinsam zu verwirklichen. Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet den Schlüssel dazu, dass die Menschen in Europa über die richtigen Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen verfügen.
Wenn die Mitgliedstaaten den in der Empfehlung dargelegten und in dieser Broschüre beschriebenen Weg einschlagen, können sie zu Europas zugleich ökologischem und digitalem Wandel beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Menschen in Europa Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen haben, so dass sie uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben, in den Arbeitsmarkt eintreten und schließlich im Berufsleben erfolgreich sein können.
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Maßnahmen und Initiativen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Die EU arbeitet kontinuierlich daran, die Mitgliedstaaten bei Reformen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Die EU ist bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und berufliche Aus- und Weiterbildung zu erleichtern, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Inhalt und die Organisation der Ausbildung in vollem Umfang gewahrt bleibt.
Eine Reihe von EU-Initiativen bietet nützliche Instrumente und Unterstützung für Interessenträger in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und kann den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Qualität und Transparenz ihrer Berufsbildungssysteme zu verbessern und die Vision der EU für die Berufsbildung in ganz Europa in die Realität umzusetzen.
Zentren der beruflichen Exzellenz
Zentren der beruflichen Exzellenz sind transnationale Kooperationsnetzwerke, die Innovation und Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördern sollen. Sie vereinen ein breites Spektrum lokaler und regionaler Partner, darunter Berufsbildungsanbieter (auf der Sekundarstufe II und tertiärer Ebene), Arbeitgeber, Forschungszentren und Sozialpartner, um gemeinsam „Kompetenzökosysteme“ zu schaffen. Auf diese Weise tragen sie zu einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft bei.
Die Initiative für Zentren der beruflichen Exzellenz ist auf die Kompetenzagenda und den Europäischen Bildungsraum abgestimmt und zielt darauf ab, 100 solcher Zentren im Zeitraum 2021-2027 einzurichten, die durch Erasmus+-Mittel unterstützt werden. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Berufsbildungsanbieter bei der Umsetzung der Ziele der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung.
Zentren der beruflichen Exzellenz haben das Interesse zahlreicher Partner auf der ganzen Welt geweckt. Mehr als 1 700 Organisationen aus 55 Ländern haben auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ im Jahr 2021 geantwortet. Damit zeigt sich deren Potenzial, die Internationalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa und den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Organisationen außerhalb Europas begünstigen zu können. Zentren der beruflichen Exzellenz können ein wichtiger Baustein sein, um das Ziel der EU zu erreichen, Europa als Referenzpunkt von Weltrang für qualitativ hochwertige Kompetenzen zu gestalten.
Ökologische und digitale Kompetenzen
Die EU hat die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels unterstrichen, damit die europäische Wirtschaft gerechter, widerstandsfähiger und nachhaltiger wird. Dieser doppelte Wandel steht im Mittelpunkt der politischen Agenda der Kommission, wie die Europäische Kompetenzagenda 2020, der Aktionsplan für digitale Bildung und der europäische Grüne Deal beweisen.
Die Berufsbildungseinrichtungen und -systeme eignen sich besonders, um die Weiterqualifizierung und Umschulung zu begünstigen, die eine wesentliche Voraussetzung für einen fairen und inklusiven Wandel darstellen.
Erasmus+ und die Aufbau- und Resilienzfazilität (als Bestandteil von NextGenerationEU) können genutzt werden, um die Menschen durch die berufliche Aus- und Weiterbildung auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten, die sich aus dem zweifachen Wandel ergeben.
Darüber hinaus werden intensive digitale Schulungen weiter optimiert, und DigComp (der EU-Referenzrahmen für digitale Kompetenzen) wird aktualisiert, um neue und aufkommende technologische Entwicklungen wie künstliche Intelligenz, die „Datafizierung“ aller Lebensbereiche und ökologische Kompetenzen zu berücksichtigen. Ein entsprechender Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit wurde ausgearbeitet, um ein gemeinsames Verständnis für die Schlüsselkompetenzen zu schaffen, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind.
SELFIE (Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein Instrument, das bei der Digitalisierung von Schulen hilft. Das Instrument steht kostenlos zur Verfügung und kann von Schulen, einschließlich berufsbildenden Schulen, individuell angepasst werden, um digitale Technologien nachzuvollziehen und in ihre Lehr- und Lernpraktiken einzubinden. SELFIE sammelt anhand von Fragebögen anonyme Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen zum Einsatz von Technologie an ihrer Schule. Das Instrument erstellt daraufhin einen Bericht über die Stärken und Schwächen der Schule beim Einsatz dieser Technologie.
Im Oktober 2021 veröffentlichte die EU eine Erweiterung von SELFIE, die sich auf das arbeitsbezogene Lernen fokussiert. Das neue Modul bezieht die Ansichten der Ausbildenden in Unternehmen mit ein und bindet so die Unternehmen sowie die Lernenden, die Lehrkräfte und die Schulleitungen in die Übung ein. Somit ist es berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetrieben möglich, gemeinsam zu erörtern, wie sie ihre Aus- und Weiterbildung am besten digitalisieren können. Derzeit ist diese Erweiterung in allen 24 EU-Amtssprachen als Teil des Hauptinstruments SELFIE verfügbar.
Verstärkte Unterstützung für Lehrlingsausbildungen
Initiativen wie die Jugendgarantie, die Europäische Ausbildungsallianz und der Dienst zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung führen Regierungen und Interessenträger zusammen, um die Unterstützung für Lehrlingsausbildungen zu verstärken und das Bewusstsein und die Verpflichtung zur Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.
Die erneuerte Europäische Ausbildungsallianz fördert nationale Koalitionen, unterstützt KMU und verstärkt die Einbindung der Sozialpartner, auch auf sektoraler Ebene. Die Ausbildungsallianz mobilisiert zudem die lokalen und regionalen Behörden und bietet der Vertretung der Auszubildenden in den Mitgliedstaaten Rückhalt. Sie fördert ökologische, digitale und inklusive Lehrlingsausbildungen, die sowohl Arbeitgebern als auch jungen Menschen zugutekommen und qualifizierte Arbeitskräfte in einer Vielzahl von Sektoren hervorbringen. Die Dienste zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung arbeiten daran, die Qualität der Lehrlingsausbildung in Europa zu erhöhen, indem sie Online-Ressourcen und Vernetzungsmöglichkeiten bereitstellen, die es einzelnen Personen erlauben, Kontakte zu knüpfen, zu lernen und zu handeln.
Die Allianz und die Dienste werden von der EU gestärkt und gefördert.
Europäische Woche der Berufsbildung
Seit 2016 bringt die Europäische Woche der Berufsbildung lokale, regionale und nationale Organisationen zusammen, um die Erfolge der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Europa zu feiern. Diese jährliche Veranstaltung sensibilisiert für das Potenzial der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung von Karrieren und bietet Gelegenheit zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.
Die Europäische Woche der Berufsbildung bietet eine Fülle von Veranstaltungen und Aktivitäten, die von Partnern in ganz Europa organisiert werden, und steht jedes Jahr unter einem anderen Thema, das die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Kompetenzen unterstreicht. Zahlreiche Sachverständige sind als Referierende beteiligt und teilen ihre Erkenntnisse mit Teilnehmenden von Konferenzen oder Online-Gesprächsrunden. Im Rahmen der Woche werden auch die Preise für herausragende Leistungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verliehen, wodurch inspirierende Menschen und Organisationen ins Rampenlicht gerückt werden
Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung
Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung bilden ein weiteres innovatives Element der Exzellenz und Internationalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Diese Profile legen gemeinsame Lernergebnisse fest, die bei der Erarbeitung von gemeinsamen Lehrplänen, Qualifikationen und Microcredentials für die berufliche Aus- und Weiterbildung verwendet werden können. Die Profile erleichtern die Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften und unterstützen die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen und zugehörigen Lernergebnissen aus dem Ausland. Die Profile wären Teil der Europass-Plattform und würden nach Möglichkeit durch digitale berufliche Inhalte ergänzt.
Peer-Reviews zur Qualitätssicherung auf Ebene der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Peer Reviews sind eine Form des freiwilligen wechselseitigen Lernens, die darauf abzielt, die Systeme zur Qualitätssicherung transparenter und effektiver zu gestalten. Die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nennt Peer-Reviews zur Qualitätssicherung auf Ebene der Berufsbildungssysteme als konkrete Maßnahme, um das Vertrauen und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und das wechselseitige Lernen in der EU zu verbessern. Die EU arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Transparenz der nationalen Entwicklungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Peer-Reviews zur Qualitätssicherung zu optimieren, wobei sie auf der Arbeit von EQAVET, die zu mehreren Reformen der nationalen Qualitätssicherungssysteme beigetragen hat, aufbaut.
Microcredentials
Ein Microcredential ist ein Nachweis über die Lernergebnisse, die eine lernende Person nach einem geringen Lernaufwand erworben hat. In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wird die Europäische Kommission aufgefordert, „das Konzept der Microcredentials und deren Nutzung“ zu sondieren. Microcredentials ermöglichen den gezielten, flexiblen Erwerb von Kompetenzen, um neuen und aufkommenden Anforderungen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, ohne jedoch die traditionellen Qualifikationen zu ersetzen. Microcredentials können von einer Vielzahl von Anbietern in verschiedenen formalen, nicht-formalen und informellen Lernumgebungen entwickelt und vermittelt werden.
Im Dezember 2021 legte die Kommission in einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit eine gemeinsame Definition und ein gemeinsames Format für die Beschreibung von Microcredentials sowie eine Reihe von Grundsätzen für deren Gestaltung und Ausstellung fest. Diese Bausteine können von Anbietern von Microcredentials in der gesamten EU wie auch Berufsbildungsanbietern genutzt werden, um das Vertrauen die Qualität und die Akzeptanz von Microcredentials zu erhöhen.
Finanzierung
Die EU-Finanzierung spielt eine Schlüsselrolle bei der Durchführung der oben beschriebenen Maßnahmen und stellt sicher, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten ausreichend entwickelt und gestärkt werden kann.
EU-Fonds und -Programme wie NextGenerationEU und seine Säulen, die Aufbau- und Resilienzfazilität und REACT-EU, ESF+, Erasmus+, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU, Horizont Europa, Interreg, Digitales Europa, der Mechanismus für einen gerechten Übergang und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums stehen zur Verfügung, um die Umsetzung der nationalen Verpflichtungen für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen.
Das Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 umfasst Mittel zur Förderung der internationalen Mobilität von fast 2 Millionen Lernenden und Arbeitskräften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie ein Budget von 400 Millionen Euro zur Finanzierung von 100 Netzwerken der Zentren der beruflichen Exzellenz in diesem Zeitraum.
Diese Finanzierungsmöglichkeiten können dazu beitragen, die Unterstützung für Lehrlingsausbildungen, die Digitalisierung von Berufsbildungseinrichtungen und Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Verbesserung von Umschulungsprogrammen zu verstärken, insbesondere für Personen, die in Sektoren arbeiten, die stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind.
Wenn Sie zu den Interessenträgern im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gehören, bieten diese Initiativen Unterstützung, Anleitung und nützliche Instrumente, um uns zu helfen, die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung gemeinsam zu verwirklichen. Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet den Schlüssel dazu, dass die Menschen in Europa über die richtigen Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen verfügen.
Wenn die Mitgliedstaaten den in der Empfehlung dargelegten und in dieser Broschüre beschriebenen Weg einschlagen, können sie zu Europas zugleich ökologischem und digitalem Wandel beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Menschen in Europa Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen haben, so dass sie uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben, in den Arbeitsmarkt eintreten und schließlich im Berufsleben erfolgreich sein können.
5
Maßnahmen und Initiativen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Die EU arbeitet kontinuierlich daran, die Mitgliedstaaten bei Reformen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Die EU ist bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und berufliche Aus- und Weiterbildung zu erleichtern, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Inhalt und die Organisation der Ausbildung in vollem Umfang gewahrt bleibt.
Eine Reihe von EU-Initiativen bietet nützliche Instrumente und Unterstützung für Interessenträger in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und kann den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Qualität und Transparenz ihrer Berufsbildungssysteme zu verbessern und die Vision der EU für die Berufsbildung in ganz Europa in die Realität umzusetzen.
Zentren der beruflichen Exzellenz
Zentren der beruflichen Exzellenz sind transnationale Kooperationsnetzwerke, die Innovation und Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung fördern sollen. Sie vereinen ein breites Spektrum lokaler und regionaler Partner, darunter Berufsbildungsanbieter (auf der Sekundarstufe II und tertiärer Ebene), Arbeitgeber, Forschungszentren und Sozialpartner, um gemeinsam „Kompetenzökosysteme“ zu schaffen. Auf diese Weise tragen sie zu einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft bei.
Die Initiative für Zentren der beruflichen Exzellenz ist auf die Kompetenzagenda und den Europäischen Bildungsraum abgestimmt und zielt darauf ab, 100 solcher Zentren im Zeitraum 2021-2027 einzurichten, die durch Erasmus+-Mittel unterstützt werden. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Berufsbildungsanbieter bei der Umsetzung der
Ziele der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Osnabrücker Erklärung.
Zentren der beruflichen Exzellenz haben das Interesse zahlreicher Partner auf der ganzen Welt geweckt. Mehr als 1 700 Organisationen aus 55 Ländern haben auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Erasmus+ im Jahr 2021 geantwortet. Damit zeigt sich deren Potenzial, die Internationalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa und den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Organisationen außerhalb Europas begünstigen zu können. Zentren der beruflichen Exzellenz können ein wichtiger Baustein sein, um das Ziel der EU zu erreichen, Europa als Referenzpunkt von Weltrang für qualitativ hochwertige Kompetenzen zu gestalten.
Ökologische und digitale Kompetenzen
Die EU hat die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels unterstrichen, damit die europäische Wirtschaft gerechter, widerstandsfähiger und nachhaltiger wird. Dieser doppelte Wandel steht im Mittelpunkt der politischen Agenda der Kommission, wie die Europäische Kompetenzagenda 2020, der Aktionsplan für digitale Bildung und der europäische Grüne Deal beweisen.
Die Berufsbildungseinrichtungen und -systeme eignen sich besonders, um die Weiterqualifizierung und Umschulung zu begünstigen, die eine wesentliche Voraussetzung für einen fairen und inklusiven Wandel darstellen.
Erasmus+ und die Aufbau- und Resilienzfazilität (als Bestandteil von NextGenerationEU) können genutzt werden, um die Menschen durch die berufliche Aus- und Weiterbildung auf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten, die sich aus dem zweifachen Wandel ergeben.
Darüber hinaus werden intensive digitale Schulungen weiter optimiert, und DigComp (der EU-Referenzrahmen für digitale Kompetenzen) wird aktualisiert, um neue und aufkommende technologische Entwicklungen wie künstliche Intelligenz, die „Datafizierung“ aller Lebensbereiche und ökologische Kompetenzen zu berücksichtigen. Ein entsprechender Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit wurde ausgearbeitet, um ein gemeinsames Verständnis für die Schlüsselkompetenzen zu schaffen, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind.
SELFIE (Selbsteinschätzung des effektiven Lernens durch die Förderung der Verwendung von innovativen Bildungstechnologien) ist ein Instrument, das bei der Digitalisierung von Schulen hilft. Das Instrument steht kostenlos zur Verfügung und kann von Schulen, einschließlich berufsbildenden Schulen, individuell angepasst werden, um digitale Technologien nachzuvollziehen und in ihre Lehr- und Lernpraktiken einzubinden. SELFIE sammelt anhand von Fragebögen anonyme Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen zum Einsatz von Technologie an ihrer Schule. Das Instrument erstellt daraufhin einen Bericht über die Stärken und Schwächen der Schule beim Einsatz dieser Technologie.
Im Oktober 2021 veröffentlichte die EU eine Erweiterung von SELFIE, die sich auf das arbeitsbezogene Lernen fokussiert. Das neue Modul bezieht die Ansichten der Ausbildenden in Unternehmen mit ein und bindet so die Unternehmen sowie die Lernenden, die Lehrkräfte und die Schulleitungen in die Übung ein. Somit ist es berufsbildenden Schulen und Ausbildungsbetrieben möglich, gemeinsam zu erörtern, wie sie ihre Aus- und Weiterbildung am besten digitalisieren können. Derzeit ist diese Erweiterung in allen 24 EU-Amtssprachen als Teil des Hauptinstruments SELFIE verfügbar.
Verstärkte Unterstützung für Lehrlingsausbildungen
Initiativen wie die Jugendgarantie, die Europäische Ausbildungsallianz und der Dienst zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung führen Regierungen und Interessenträger zusammen, um die Unterstützung für Lehrlingsausbildungen zu verstärken und das Bewusstsein und die Verpflichtung zur Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen.
Die erneuerte Europäische Ausbildungsallianz fördert nationale Koalitionen, unterstützt KMU und verstärkt die Einbindung der Sozialpartner, auch auf sektoraler Ebene. Die Ausbildungsallianz mobilisiert zudem die lokalen und regionalen Behörden und bietet der Vertretung der Auszubildenden in den Mitgliedstaaten Rückhalt. Sie fördert ökologische, digitale und inklusive Lehrlingsausbildungen, die sowohl Arbeitgebern als auch jungen Menschen zugutekommen und qualifizierte Arbeitskräfte in einer Vielzahl von Sektoren hervorbringen. Die Dienste zur Unterstützung in Fragen der Lehrlingsausbildung arbeiten daran, die Qualität der Lehrlingsausbildung in Europa zu erhöhen, indem sie Online-Ressourcen und Vernetzungsmöglichkeiten bereitstellen, die es einzelnen Personen erlauben, Kontakte zu knüpfen, zu lernen und zu handeln.
Die Allianz und die Dienste werden von der EU gestärkt und gefördert.
Europäische Woche der Berufsbildung
Seit 2016 bringt die Europäische Woche der Berufsbildung lokale, regionale und nationale Organisationen zusammen, um die Erfolge der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Europa zu feiern. Diese jährliche Veranstaltung sensibilisiert für das Potenzial der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung von Karrieren und bietet Gelegenheit zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.
Die Europäische Woche der Berufsbildung bietet eine Fülle von Veranstaltungen und Aktivitäten, die von Partnern in ganz Europa organisiert werden, und steht jedes Jahr unter einem anderen Thema, das die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Kompetenzen unterstreicht. Zahlreiche Sachverständige sind als Referierende beteiligt und teilen ihre Erkenntnisse mit Teilnehmenden von Konferenzen oder Online-Gesprächsrunden. Im Rahmen der Woche werden auch die Preise für herausragende Leistungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verliehen, wodurch inspirierende Menschen und Organisationen ins Rampenlicht gerückt werden
Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung
Europäische Kernprofile im Bereich der beruflichen Bildung bilden ein weiteres innovatives Element der Exzellenz und Internationalisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Diese Profile legen gemeinsame Lernergebnisse fest, die bei der Erarbeitung von gemeinsamen Lehrplänen, Qualifikationen und Microcredentials für die berufliche Aus- und Weiterbildung verwendet werden können. Die Profile erleichtern die Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften und unterstützen die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen und zugehörigen Lernergebnissen aus dem Ausland. Die Profile wären Teil der Europass-Plattform und würden nach Möglichkeit durch digitale berufliche Inhalte ergänzt.
Peer-Reviews zur Qualitätssicherung auf Ebene der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Peer Reviews sind eine Form des freiwilligen wechselseitigen Lernens, die darauf abzielt, die Systeme zur Qualitätssicherung transparenter und effektiver zu gestalten. Die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nennt Peer-Reviews zur Qualitätssicherung auf Ebene der Berufsbildungssysteme als konkrete Maßnahme, um das Vertrauen und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und das wechselseitige Lernen in der EU zu verbessern. Die EU arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Transparenz der nationalen Entwicklungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Peer-Reviews zur Qualitätssicherung zu optimieren, wobei sie auf der Arbeit von EQAVET, die zu mehreren Reformen der nationalen Qualitätssicherungssysteme beigetragen hat, aufbaut.
Microcredentials
Ein Microcredential ist ein Nachweis über die Lernergebnisse, die eine lernende Person nach einem geringen Lernaufwand erworben hat. In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wird die Europäische Kommission aufgefordert, „das Konzept der Microcredentials und deren Nutzung“ zu sondieren. Microcredentials ermöglichen den gezielten, flexiblen Erwerb von Kompetenzen, um neuen und aufkommenden Anforderungen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, ohne jedoch die traditionellen Qualifikationen zu ersetzen. Microcredentials können von einer Vielzahl von Anbietern in verschiedenen formalen, nicht-formalen und informellen Lernumgebungen entwickelt und vermittelt werden.
Im Dezember 2021 legte die Kommission in einem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit eine gemeinsame Definition und ein gemeinsames Format für die Beschreibung von Microcredentials sowie eine Reihe von Grundsätzen für deren Gestaltung und Ausstellung fest. Diese Bausteine können von Anbietern von Microcredentials in der gesamten EU wie auch Berufsbildungsanbietern genutzt werden, um das Vertrauen die Qualität und die Akzeptanz von Microcredentials zu erhöhen.
Finanzierung
Die EU-Finanzierung spielt eine Schlüsselrolle bei der Durchführung der oben beschriebenen Maßnahmen und stellt sicher, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten ausreichend entwickelt und gestärkt werden kann.
EU-Fonds und -Programme wie NextGenerationEU und seine Säulen, die Aufbau- und Resilienzfazilität und REACT-EU, ESF+, Erasmus+, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU, Horizont Europa, Interreg, Digitales Europa, der Mechanismus für einen gerechten Übergang und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums stehen zur Verfügung, um die Umsetzung der nationalen Verpflichtungen für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen.
Das Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 umfasst Mittel zur Förderung der internationalen Mobilität von fast 2 Millionen Lernenden und Arbeitskräften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie ein Budget von 400 Millionen Euro zur Finanzierung von 100 Netzwerken der Zentren der beruflichen Exzellenz in diesem Zeitraum.
Diese Finanzierungsmöglichkeiten können dazu beitragen, die Unterstützung für Lehrlingsausbildungen, die Digitalisierung von Berufsbildungseinrichtungen und Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Verbesserung von Umschulungsprogrammen zu verstärken, insbesondere für Personen, die in Sektoren arbeiten, die stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind.
Wenn Sie zu den Interessenträgern im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gehören, bieten diese Initiativen Unterstützung, Anleitung und nützliche Instrumente, um uns zu helfen, die umfassende Vision der EU für die Zukunft der beruflichen Aus- und Weiterbildung gemeinsam zu verwirklichen. Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet den Schlüssel dazu, dass die Menschen in Europa über die richtigen Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen verfügen.
Wenn die Mitgliedstaaten den in der Empfehlung dargelegten und in dieser Broschüre beschriebenen Weg einschlagen, können sie zu Europas zugleich ökologischem und digitalem Wandel beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Menschen in Europa Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen haben, so dass sie uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben, in den Arbeitsmarkt eintreten und schließlich im Berufsleben erfolgreich sein können.
5
Anhang
Lernende in der Sekundarstufe II, die an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sekundarstufe II teilnehmen5 |
Beschäftigungsquoten von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (20-34 Jahre) |
Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung (20-34 Jahre) |
|||||||
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
2020 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
EU27 |
48,1 |
48,4 |
48,4 |
79,0 |
79,1 |
76,1 |
63,7 |
62,8 |
58,3 |
Belgien |
57,8 |
56,8 |
56,2 |
76,7 |
77,1 |
76,5 |
43,9 |
61,6 |
61,3 |
Bulgarien |
50,7 |
52,9 |
52,1 |
66,4 |
73,5 |
69,6 |
68,6 |
63,0 |
59,3 |
Tschechien |
72,4 |
71,3 |
70,5 |
87,7 |
86,8 |
84,8 |
80,6 |
75,9 |
68,5 |
Dänemark |
38,9 |
37,7 |
37,3 |
85,0 |
84,7 |
84,5 |
77,1 |
77,1 |
79,1 |
Deutschland |
45,6 |
46,5 |
48,1 |
92,4 |
93,4 |
93,4 |
68,7 |
66,8 |
61,4 |
Estland |
40,7 |
40,1 |
39,8 |
76,6 |
86,2 |
79,9 |
68,8 |
62,6 |
63,9 |
Irland |
n/a |
35,7 |
27,6 |
76,9 |
75,9 |
73,5 |
71,5 |
69,9 |
56,0 |
Griechenland |
28,8 |
28,5 |
29,1 |
50,5 |
50,9 |
43,7 |
45,2 |
51,3 |
48,4 |
Spanien |
35,3 |
35,8 |
36,4 |
70,0 |
66,0 |
50,3 |
64,1 |
53,6 |
51,5 |
Frankreich |
39,9 |
39,3 |
39,3 |
72,2 |
68,8 |
68,5 |
47,2 |
50,8 |
43,0 |
Kroatien |
69,6 |
69,2 |
69,0 |
68,8 |
73,9 |
73,7 |
|||
Italien |
55,3 |
53,6 |
53,0 |
53,9 |
56,6 |
53,3 |
36,2 |
38,3 |
37,0 |
Zypern |
16,7 |
16,7 |
16,9 |
67,3 |
70,2 |
59,0 |
69,4 |
73,8 |
68,8 |
Lettland |
38,6 |
38,9 |
38,9 |
75,8 |
65,6 |
70,2 |
73,4 |
74,2 |
72,9 |
Litauen |
27,4 |
26,8 |
26,1 |
79,2 |
67,3 |
56,8 |
75,6 |
69,6 |
53,0 |
Luxemburg |
61,6 |
61,6 |
61,9 |
95,4 |
100,0 |
71,9 |
73,7 |
73,4 |
|
Ungarn |
23,0 |
38,0 |
44,0 |
87,1 |
86,3 |
80,0 |
75,7 |
71,7 |
69,4 |
Malta |
27,1 |
28,5 |
27,7 |
91,0 |
91,2 |
89,5 |
91,2 |
86,0 |
88,0 |
Niederlande |
68,2 |
67,5 |
67,5 |
87,9 |
90,4 |
84,7 |
89,1 |
78,7 |
58,6 |
Österreich |
68,6 |
68,4 |
68,8 |
87,3 |
88,0 |
85,4 |
77,4 |
64,0 |
69,6 |
Polen |
51,7 |
52,1 |
52,5 |
78,4 |
78,9 |
78,0 |
72,5 |
71,0 |
65,7 |
Portugal |
40,7 |
39,7 |
39,0 |
77,4 |
76,0 |
73,0 |
69,7 |
70,9 |
69,1 |
Rumänien |
56,2 |
56,2 |
56,2 |
69,0 |
67,7 |
68,7 |
62,8 |
63,6 |
60,4 |
Slowenien |
70,9 |
70,9 |
70,8 |
84,5 |
79,1 |
71,6 |
66,6 |
77,3 |
57,9 |
Slowakei |
68,9 |
67,8 |
67,5 |
84,7 |
84,6 |
80,7 |
84,3 |
86,8 |
69,3 |
Finnland |
71,6 |
71,6 |
68,7 |
78,5 |
80,4 |
74,6 |
76,9 |
82,9 |
76,4 |
Schweden |
34,1 |
35,4 |
35,2 |
88,0 |
87,4 |
85,3 |
79,4 |
83,0 |
77,5 |
6
Anhang
Lernende in der Sekundarstufe II, die an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sekundarstufe II teilnehmen5 |
Beschäftigungsquoten von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (20-34 Jahre) |
Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung (20-34 Jahre) |
|||||||
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
2020 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
EU27 |
48,1 |
48,4 |
48,4 |
79,0 |
79,1 |
76,1 |
63,7 |
62,8 |
58,3 |
Belgien |
57,8 |
56,8 |
56,2 |
76,7 |
77,1 |
76,5 |
43,9 |
61,6 |
61,3 |
Bulgarien |
50,7 |
52,9 |
52,1 |
66,4 |
73,5 |
69,6 |
68,6 |
63,0 |
59,3 |
Tschechien |
72,4 |
71,3 |
70,5 |
87,7 |
86,8 |
84,8 |
80,6 |
75,9 |
68,5 |
Dänemark |
38,9 |
37,7 |
37,3 |
85,0 |
84,7 |
84,5 |
77,1 |
77,1 |
79,1 |
Deutschland |
45,6 |
46,5 |
48,1 |
92,4 |
93,4 |
93,4 |
68,7 |
66,8 |
61,4 |
Estland |
40,7 |
40,1 |
39,8 |
76,6 |
86,2 |
79,9 |
68,8 |
62,6 |
63,9 |
Irland |
n/a |
35,7 |
27,6 |
76,9 |
75,9 |
73,5 |
71,5 |
69,9 |
56,0 |
Griechenland |
28,8 |
28,5 |
29,1 |
50,5 |
50,9 |
43,7 |
45,2 |
51,3 |
48,4 |
Spanien |
35,3 |
35,8 |
36,4 |
70,0 |
66,0 |
50,3 |
64,1 |
53,6 |
51,5 |
Frankreich |
39,9 |
39,3 |
39,3 |
72,2 |
68,8 |
68,5 |
47,2 |
50,8 |
43,0 |
Kroatien |
69,6 |
69,2 |
69,0 |
68,8 |
73,9 |
73,7 |
|||
Italien |
55,3 |
53,6 |
53,0 |
53,9 |
56,6 |
53,3 |
36,2 |
38,3 |
37,0 |
Zypern |
16,7 |
16,7 |
16,9 |
67,3 |
70,2 |
59,0 |
69,4 |
73,8 |
68,8 |
Lettland |
38,6 |
38,9 |
38,9 |
75,8 |
65,6 |
70,2 |
73,4 |
74,2 |
72,9 |
Litauen |
27,4 |
26,8 |
26,1 |
79,2 |
67,3 |
56,8 |
75,6 |
69,6 |
53,0 |
Luxemburg |
61,6 |
61,6 |
61,9 |
95,4 |
100,0 |
71,9 |
73,7 |
73,4 |
|
Ungarn |
23,0 |
38,0 |
44,0 |
87,1 |
86,3 |
80,0 |
75,7 |
71,7 |
69,4 |
Malta |
27,1 |
28,5 |
27,7 |
91,0 |
91,2 |
89,5 |
91,2 |
86,0 |
88,0 |
Niederlande |
68,2 |
67,5 |
67,5 |
87,9 |
90,4 |
84,7 |
89,1 |
78,7 |
58,6 |
Österreich |
68,6 |
68,4 |
68,8 |
87,3 |
88,0 |
85,4 |
77,4 |
64,0 |
69,6 |
Polen |
51,7 |
52,1 |
52,5 |
78,4 |
78,9 |
78,0 |
72,5 |
71,0 |
65,7 |
Portugal |
40,7 |
39,7 |
39,0 |
77,4 |
76,0 |
73,0 |
69,7 |
70,9 |
69,1 |
Rumänien |
56,2 |
56,2 |
56,2 |
69,0 |
67,7 |
68,7 |
62,8 |
63,6 |
60,4 |
Slowenien |
70,9 |
70,9 |
70,8 |
84,5 |
79,1 |
71,6 |
66,6 |
77,3 |
57,9 |
Slowakei |
68,9 |
67,8 |
67,5 |
84,7 |
84,6 |
80,7 |
84,3 |
86,8 |
69,3 |
Finnland |
71,6 |
71,6 |
68,7 |
78,5 |
80,4 |
74,6 |
76,9 |
82,9 |
76,4 |
Schweden |
34,1 |
35,4 |
35,2 |
88,0 |
87,4 |
85,3 |
79,4 |
83,0 |
77,5 |
6
Anhang
6
Lernende in der Sekundarstufe II, die an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sekundarstufe II teilnehmen5 |
Beschäftigungsquoten von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (20-34 Jahre) |
Beschäftigungsquote von Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Bildung (20-34 Jahre) |
|||||||
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
|
2017 |
2018 |
2019 |
2018 |
2019 |
2020 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
EU27 |
48,1 |
48,4 |
48,4 |
79,0 |
79,1 |
76,1 |
63,7 |
62,8 |
58,3 |
Belgien |
57,8 |
56,8 |
56,2 |
76,7 |
77,1 |
76,5 |
43,9 |
61,6 |
61,3 |
Bulgarien |
50,7 |
52,9 |
52,1 |
66,4 |
73,5 |
69,6 |
68,6 |
63,0 |
59,3 |
Tschechien |
72,4 |
71,3 |
70,5 |
87,7 |
86,8 |
84,8 |
80,6 |
75,9 |
68,5 |
Dänemark |
38,9 |
37,7 |
37,3 |
85,0 |
84,7 |
84,5 |
77,1 |
77,1 |
79,1 |
Deutschland |
45,6 |
46,5 |
48,1 |
92,4 |
93,4 |
93,4 |
68,7 |
66,8 |
61,4 |
Estland |
40,7 |
40,1 |
39,8 |
76,6 |
86,2 |
79,9 |
68,8 |
62,6 |
63,9 |
Irland |
n/a |
35,7 |
27,6 |
76,9 |
75,9 |
73,5 |
71,5 |
69,9 |
56,0 |
Griechenland |
28,8 |
28,5 |
29,1 |
50,5 |
50,9 |
43,7 |
45,2 |
51,3 |
48,4 |
Spanien |
35,3 |
35,8 |
36,4 |
70,0 |
66,0 |
50,3 |
64,1 |
53,6 |
51,5 |
Frankreich |
39,9 |
39,3 |
39,3 |
72,2 |
68,8 |
68,5 |
47,2 |
50,8 |
43,0 |
Kroatien |
69,6 |
69,2 |
69,0 |
68,8 |
73,9 |
73,7 |
|||
Italien |
55,3 |
53,6 |
53,0 |
53,9 |
56,6 |
53,3 |
36,2 |
38,3 |
37,0 |
Zypern |
16,7 |
16,7 |
16,9 |
67,3 |
70,2 |
59,0 |
69,4 |
73,8 |
68,8 |
Lettland |
38,6 |
38,9 |
38,9 |
75,8 |
65,6 |
70,2 |
73,4 |
74,2 |
72,9 |
Litauen |
27,4 |
26,8 |
26,1 |
79,2 |
67,3 |
56,8 |
75,6 |
69,6 |
53,0 |
Luxemburg |
61,6 |
61,6 |
61,9 |
95,4 |
100,0 |
71,9 |
73,7 |
73,4 |
|
Ungarn |
23,0 |
38,0 |
44,0 |
87,1 |
86,3 |
80,0 |
75,7 |
71,7 |
69,4 |
Malta |
27,1 |
28,5 |
27,7 |
91,0 |
91,2 |
89,5 |
91,2 |
86,0 |
88,0 |
Niederlande |
68,2 |
67,5 |
67,5 |
87,9 |
90,4 |
84,7 |
89,1 |
78,7 |
58,6 |
Österreich |
68,6 |
68,4 |
68,8 |
87,3 |
88,0 |
85,4 |
77,4 |
64,0 |
69,6 |
Polen |
51,7 |
52,1 |
52,5 |
78,4 |
78,9 |
78,0 |
72,5 |
71,0 |
65,7 |
Portugal |
40,7 |
39,7 |
39,0 |
77,4 |
76,0 |
73,0 |
69,7 |
70,9 |
69,1 |
Rumänien |
56,2 |
56,2 |
56,2 |
69,0 |
67,7 |
68,7 |
62,8 |
63,6 |
60,4 |
Slowenien |
70,9 |
70,9 |
70,8 |
84,5 |
79,1 |
71,6 |
66,6 |
77,3 |
57,9 |
Slowakei |
68,9 |
67,8 |
67,5 |
84,7 |
84,6 |
80,7 |
84,3 |
86,8 |
69,3 |
Finnland |
71,6 |
71,6 |
68,7 |
78,5 |
80,4 |
74,6 |
76,9 |
82,9 |
76,4 |
Schweden |
34,1 |
35,4 |
35,2 |
88,0 |
87,4 |
85,3 |
79,4 |
83,0 |
77,5 |
Endnoten
1. Die Daten für Luxemburg (LU) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht für 2020 verfügbar, daher zeigt die Grafik die Zahl für 2019.
2. Die Daten für Kroatien (HR) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht verfügbar
3. Es gilt zu beachten, dass die aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2019 stammen und daher noch nicht die möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie widerspiegeln.
4. Für Irland (IE) liegen für das Jahr 2017 keine Daten vor
5. Beachten Sie, dass die Farbkodierung der Spalten in der Tabelle den in den Diagrammen 1 und 2 verwendeten Farben entspricht.
Abbildungen © Shutterstock
Dieses Dokument stellt keinesfalls eine offizielle Stellungnahme der Europaïschen Kommission dar.
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022
© Europäische Union, 2022
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Die Weiterverwendung von Dokumenten der Europäischen Kommission ist durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39) geregelt. Sofern nichts anderes angegeben ist, wird dieses Dokument zu den Bedingungen einer Lizenz Creative Commons 4.0 International (CC-BY 4.0) (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung zulässig ist, sofern die Quelle ordnungsgemäß genannt wird und etwaige Änderungen angegeben werden.
Für jede Verwendung oder Wiedergabe von Elementen, die nicht Eigentum der EU sind, muss gegebenenfalls direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern eine Genehmigung eingeholt werden.
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ISBN 978-92-76-43581-5 |
doi:10.2767/442717 |
KE-06-21-179-DE-N |
HTML |
ISBN 978-92-76-43561-7 |
doi:10.2767/1517 |
KE-06-21-179-DE-Q |
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Endnoten
1. Die Daten für Luxemburg (LU) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht für 2020 verfügbar, daher zeigt die Grafik die Zahl für 2019.
2. Die Daten für Kroatien (HR) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht verfügbar
3. Es gilt zu beachten, dass die aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2019 stammen und daher noch nicht die möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie widerspiegeln.
4. Für Irland (IE) liegen für das Jahr 2017 keine Daten vor
5. Beachten Sie, dass die Farbkodierung der Spalten in der Tabelle den in den Diagrammen 1 und 2 verwendeten Farben entspricht.
Abbildungen © Shutterstock
Dieses Dokument stellt keinesfalls eine offizielle Stellungnahme der Europaïschen Kommission dar.
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022
© Europäische Union, 2022
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Die Weiterverwendung von Dokumenten der Europäischen Kommission ist durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (ABl. L 330 vom 14.12.2011, S. 39) geregelt. Sofern nichts anderes angegeben ist, wird dieses Dokument zu den Bedingungen einer Lizenz Creative Commons 4.0 International (CC-BY 4.0) (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Weiterverwendung zulässig ist, sofern die Quelle ordnungsgemäß genannt wird und etwaige Änderungen angegeben werden.
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ISBN 978-92-76-43581-5 |
doi:10.2767/442717 |
KE-06-21-179-DE-N |
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ISBN 978-92-76-43561-7 |
doi:10.2767/1517 |
KE-06-21-179-DE-Q |
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1. Die Daten für Luxemburg (LU) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht für 2020 verfügbar, daher zeigt die Grafik die Zahl für 2019.
2. Die Daten für Kroatien (HR) waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht verfügbar
3. Es gilt zu beachten, dass die aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2019 stammen und daher noch nicht die möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie widerspiegeln.
4. Für Irland (IE) liegen für das Jahr 2017 keine Daten vor
5. Beachten Sie, dass die Farbkodierung der Spalten in der Tabelle den in den Diagrammen 1 und 2 verwendeten Farben entspricht.
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ISBN 978-92-76-43581-5 doi:10.2767/442717 KE-06-21-179-DE-N |
HTML ISBN 978-92-76-43561-7 doi:10.2767/1517 KE-06-21-179-DE-Q |
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