
„Ihre Meinung zählt!“: Bei den öffentlichen Konsultationen der Kommission werden die Bürgerinnen und Bürger zwar einbezogen, doch mangelt es an Öffentlichkeitsarbeit
Über den Bericht:
In diesem Sonderbericht bewertet der Hof, ob die öffentlichen Konsultationen der Kommission wirksam dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und ihre Beiträge zu nutzen. Der Hof untersuchte die Ausgestaltung des Rahmens der Kommission, die Art und Weise, wie die Kommission eine Auswahl öffentlicher Konsultationen vorbereitet und durchgeführt hat, und auf welche Weise sie Informationen über die Konsultationstätigkeiten bereitstellte und die Konsultationsarbeit nutzte. Der Hof analysierte zentrale Dokumente, überprüfte eine Stichprobe von öffentlichen Konsultationen der Kommission und führte eine Meinungsumfrage durch, um herauszufinden, wie zufrieden die Teilnehmer öffentlicher Konsultationen tatsächlich waren.
Das Fazit war, dass die Stichprobe öffentlicher Konsultationen der Kommission insgesamt eine positive Bilanz verzeichnete und auch deren Wahrnehmung durch die Teilnehmer generell zufriedenstellend war. Der Hof kam zu dem Schluss, dass der Rahmen der Kommission für öffentliche Konsultationen einen hohen Standard aufweist, die Öffentlichkeitsarbeit jedoch verbessert werden muss.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV
Zusammenfassung
IGemäß Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union ist die Kommission verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger und die repräsentativen Verbände in allen Bereichen des Handelns der Union zu konsultieren. Bei Konsultationen der Interessenträger – insbesondere bei öffentlichen Konsultationen – werden Informationen und Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Interessenträgern eingeholt, wenn die Kommission eine politische Initiative vorbereitet oder laufende Interventionen evaluiert.
IISeit ihrem Weißbuch „Europäisches Regieren“ aus dem Jahr 2001 ist die Kommission fest entschlossen, die Interessenträger und die Bürgerinnen und Bürger in alle Phasen des Politikzyklus einzubeziehen, damit die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht der Union im Rechtsetzungsprozess der EU gestärkt wird. Die Kommission führt pro Jahr durchschnittlich mehr als 100 öffentliche Konsultationen durch.
IIIDer Hof bewertete im Rahmen seiner Prüfung, ob die öffentlichen Konsultationen der Kommission wirksam dazu beigetragen haben, die Bürgerinnen und Bürger und Interessenträger zu erreichen und ihre Beiträge zu nutzen. Der Hof untersuchte die Ausgestaltung des Rahmens der Kommission, die Art und Weise, wie die Kommission eine Auswahl öffentlicher Konsultationen vorbereitet und durchgeführt hat und auf welche Weise sie Informationen über die Konsultationstätigkeiten bereitstellte und die Konsultationsarbeit nutzte. Der Hof untersuchte eine Stichprobe von 26 öffentlichen Konsultationen der Kommission, die zwischen 2016 und 2018 von fünf Generaldirektionen durchgeführt wurden. Er führte eine Meinungsumfrage durch, um herauszufinden, wie zufrieden die Teilnehmer öffentlicher Konsultationen tatsächlich waren. Darüber hinaus setzte er ein Sachverständigengremium ein, um seine Analyse zu optimieren und den Schwerpunkt auf besonders relevante Bereiche zu legen, in denen Verbesserungsbedarf besteht.
IVDas Fazit war, dass die Stichprobe öffentlicher Konsultationen der Kommission insgesamt eine positive Bilanz verzeichnete und auch deren Wahrnehmung durch die Teilnehmer generell zufriedenstellend war. Der Hof kam zu dem Schluss, dass der Rahmen der Kommission für öffentliche Konsultationen einen hohen Standard aufweist, die Öffentlichkeitsarbeit jedoch verbessert werden muss.
VIm Zuge seiner Prüfungsarbeit ermittelte der Hof weitere Bereiche, in denen in Bezug auf den öffentlichen Konsultationsprozess Verbesserungsbedarf besteht: Fokussierung auf Überwachung und Bewertung, Werbemaßnahmen für die Strategien der Kommission betreffend öffentliche Konsultationen und deren Inhalt, Öffentlichkeitsarbeit, die Kriterien für die Kategorisierung der Initiativen, die Sprachen, in denen Konsultationsunterlagen verfügbar sind, die Qualität der Fragebögen, Datenverarbeitung und Sicherheit sowie Rückmeldungen zum Ergebnis der Konsultationen an die Teilnehmer.
VIDer Hof hat der Kommission empfohlen, öffentliche Konsultationen besser zu überwachen, ihre diesbezüglichen Strategien zu verbessern, wichtige Konsultationsunterlagen für vorrangige Initiativen und Initiativen von breitem öffentlichen Interesse in alle Amtssprachen zu übersetzen, gemeinverständliche Fragebögen für die Öffentlichkeit und spezifische Fragen für Fachleute zu erstellen, hohe Standards in Bezug auf Datenverarbeitung und Sicherheit anzuwenden und den Teilnehmern zeitnahe Rückmeldungen zum Ergebnis der Konsultationen zu geben.
Einleitung
01Das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation kann die Politikgestaltung der EU beeinflussen. Ein markantes Beispiel liefert Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 am 12. September 2018, als er unter dem Leitsatz „Einlösen, was wir versprochen haben“ erklärte: „Doch die Europäer werden nicht applaudieren, wenn wir weiterhin zweimal im Jahr aufgrund europäischer Regulierung die Zeit umstellen müssen. Die Kommission schlägt heute vor, dies zu ändern. Die Zeitumstellung gehört abgeschafft“1. Die Europäische Kommission schlug vor, im Jahr 2019 die jahreszeitlich bedingten Zeitumstellungen in Europa zu beenden und es den Mitgliedstaaten zu überlassen zu entscheiden, ob sie dauerhaft die Sommer- oder die Winterzeit anwenden wollen.
02Einige Monate zuvor, zwischen dem 4. Juli und dem 16. August 2018, hatte die Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt, bei der 4,6 Millionen Antworten eingingen – so viele Antworten wie noch nie zuvor bei einer von der Europäischen Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation.
Die Verpflichtung der Kommission, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen
03Gemäß Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist die Kommission verpflichtet, umfassende Konsultationen durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Interessenträgern die Möglichkeit zu geben, sich in die Politikgestaltung einzubringen2. Am 25. Juli 2001 nahm die Kommission das Weißbuch „Europäisches Regieren“3 mit dem Ziel an, den politischen Entscheidungsprozess zu öffnen, um mehr Menschen und Organisationen in die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik einzubeziehen und so die demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht der EU zu stärken. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, erstellte die Kommission ein Papier über die Konsultation betroffener Parteien4, das auch zum Aktionsplan für eine bessere Rechtsetzung beitrug5.
04In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung wird die Konsultation der Interessenträger – wobei Bürgerinnen und Bürger als „Interessenträger“ rangieren – als formaler Prozess definiert, bei dem die Kommission Informationen und Meinungen von Interessenträgern zu ihrer Politik einholt6. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Politik der Kommission für eine bessere Rechtsetzung. Bei einer „besseren Rechtsetzung“ geht es nicht um Regulierung oder Deregulierung, sondern darum sicherzustellen, dass politische Entscheidungen offen und transparent sind, sich auf die besten verfügbaren Fakten stützen und von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Interessenträgern wie etwa zivilgesellschaftlichen Organisationen und repräsentativen Verbänden, die umfassend einbezogen werden, mitgetragen werden7. Werden im vorliegenden Bericht „Bürgerinnen und Bürger“ genannt, so sind auch „andere Interessenträger“ gemeint.
05Die aktuelle EU-Agenda für bessere Rechtsetzung der Juncker-Kommission wurde im Jahr 20158 veröffentlicht und von Leitlinien („Better Regulation Guidelines“) einschließlich eines Instrumentariums („Better Regulation Toolbox“) begleitet. Im Jahr 2017 hat die Kommission eine umfassende Aktualisierung ihrer internen Leitlinien und Instrumente für eine bessere Rechtsetzung abgeschlossen, um die Legitimität ihrer Tätigkeiten zu erhöhen9.
06Im Oktober 2017 wies die Kommission nachdrücklich darauf hin, dass sie fest entschlossen sei, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen10. Sie richtete die Website „Beitrag zur Rechtsetzung“ ein, mit der den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden soll, in allen Phasen des Politikzyklus an der Arbeit der Kommission teilzunehmen11. Bürgerinnen und Bürger können ihre Meinung von der Anfangsphase bis zur Evaluierung von EU-Maßnahmen über das Internetportal „Ihre Meinung zählt“ kundtun12(Abbildung 1).
Abbildung 1
Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich am Politikzyklus der EU zu beteiligen
Quelle: Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2019) 156 final zu COM(2019) 178.
Im Jahr 2018 aktualisierte die Kommission die Website „Beitrag zur Rechtsetzung“ und nahm eine Reihe von Verbesserungen an ihrem Internetportal „Ihre Meinung zählt“ vor. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehörten die Anzeige von Möglichkeiten für Rückmeldungen auf einer Zeitachse, die Aufnahme aller offenen und abgeschlossenen öffentlichen Konsultationen, die Veröffentlichung anstehender Initiativen sowie die Übersetzung allgemeiner Informationen, die für alle öffentlichen Konsultationen relevant sind, in alle EU-Sprachen.
08Die Verpflichtung der Kommission zur stärkeren Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger stieß auf internationale Anerkennung. Dem „Ausblick Regulierungspolitik 2018“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge liegt die Kommission hinsichtlich des Indikators „Akteursbeteiligung“, bei dem die Bürgerinnen und Bürger unter „Öffentlichkeit“ rangieren, bei der Ausarbeitung gesetzlicher wie auch untergesetzlicher Rechtsnormen auf dem ersten Platz vor allen OECD-Ländern13. Laut dem Bericht setzen die Länder weiterhin verschiedenste Instrumente ein, um die Öffentlichkeit bzw. – mit gezielteren Ansätzen – ausgewählte Akteure zu konsultieren14. Diese Vielzahl von Konsultationsinstrumenten ist Gegenstand zahlreicher weiterer Berichte zu diesem Thema. So wird in einer Studie für den Europarat und andere die Beziehung zwischen den Teilnehmern und der Intensität der Beteiligung analysiert (Abbildung 2). Es wird davon ausgegangen, dass (öffentliche) Online-Konsultationen, die den Schwerpunkt des vorliegenden Berichts bilden, hohe Teilnehmerzahlen generieren.
Abbildung 2
Spektrum an Verfahren zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Quelle: https://rm.coe.int/public-participation-and-democratic-innovations-assessing-democratic-i/168075f47b, Hervorhebung von „Online-Konsultation“ durch den Europäischen Rechnungshof.
Die Wahl der Volksvertreter ist ihrem Wesen nach das fundamentalste demokratische Instrument zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsetzungsprozess. Neben demokratischen Wahlen reichen demokratische partizipative Instrumente, die während des gesamten Politikzyklus zur Rechtsetzung beitragen, von Volksabstimmungen und Referenden über andere Formen der Konsultation (z. B. Eurobarometer-Umfragen, Fokusgruppen und öffentliche Anhörungen) bis hin zu Bürgerdialogen15 und zufällig ausgewählten Bürgerversammlungen16. Die Kommission führt öffentliche Online-Konsultationen durch, um Informationen und Meinungen von Interessenträgern zu ihrer Politik einzuholen. Laut dem OECD-Bericht gehören die internetbasierte öffentliche Konsultation (die in Abbildung 2 aufgeführte „Online-Konsultation“), bei der Bürger Gelegenheit haben, sich zu äußern, sowie Beratungsgruppen oder Vorbereitungsausschüsse, bei denen Interessenträger im Vorfeld ausgewählt werden17, zu den gebräuchlichsten Formen der Akteursbeteiligung.
Die öffentlichen Konsultationen der Kommission
10Die Konsultationen der Kommission sollen ihre umfassendere Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern und sonstigen Interessenträgern ergänzen18. In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung werden die beiden Methoden erläutert, wie die Kommission diese Konsultationen durchführt19:
- Die öffentliche Konsultation steht jeder Person offen, die einen Beitrag leisten möchte. Die Kommission führt öffentliche Konsultationen mithilfe von Online-Fragebögen durch. Bürgerinnen und Bürger äußern sich zu einem bestimmten Thema, indem sie einen Fragebogen in „EU Survey“20, dem offiziellen Instrument der Kommission zur Verwaltung von Umfragen, beantworten.
- Die gezielte Konsultation richtet sich an bestimmte klar definierte Gruppen von Interessenträgern. Bei einer gezielten Konsultation werden Interessenträger im Vorfeld ausgewählt, und nur ausdrücklich eingeladene Gruppen von Interessenträgern oder Personen können an der Konsultation teilnehmen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass öffentliche Konsultationen unter den von ihr durchgeführten Konsultationstätigkeiten21 am transparentesten und am besten zugänglich sind22. Laut den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zur Bilanz der Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung sind öffentliche Konsultationen darüber hinaus der bekannteste und am meisten geschätzte Weg, einen Beitrag zur Politikgestaltung zu leisten23.
12Öffentliche Konsultationen können ein breites Spektrum von Befragten erreichen, die freiwillig Rückmeldungen geben. In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung der Kommission wird klargestellt, dass die bei öffentlichen Konsultationen erhobenen Daten keinen repräsentativen Überblick über die EU-Bevölkerung bieten24. Dies ist auf die Selbstauswahl der Befragten zurückzuführen, was bedeutet, dass die Antworten nicht aus einer repräsentativen Stichprobe stammen25.
13Gemäß den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung sind öffentliche Konsultationen obligatorisch für Initiativen mit Folgenabschätzungen, Evaluierungen, Eignungsprüfungen, konsultative Mitteilungen der Kommission und Grünbücher26. Einige der neuen Initiativen werden zu Legislativvorschlägen führen, bei anderen (in erster Linie Evaluierungen) wird es sich um nichtlegislative Initiativen handeln (z. B. Berichte für das Europäische Parlament und den Rat sowie Empfehlungen für Verhandlungen über internationale Abkommen).
14In den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung wird der öffentliche Konsultationsprozess in drei Interaktionsphasen unterteilt: (1) Ausarbeitung der Konsultationsstrategie, (2) Durchführung von Konsultationstätigkeiten, (3) Berücksichtigung bei der Politikgestaltung. Jede Phase besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, die den Rahmen für eine hochwertige, transparente Konsultation der Interessenträger bilden sollen27 (Abbildung 3).
Abbildung 3
Der Konsultationsprozess
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung.
Die Kommission führte im Zeitraum 2015-2018 durchschnittlich mehr als 100 öffentliche Konsultationen pro Jahr (insgesamt 417) durch28. Die Teilnahmequoten schwankten dabei erheblich. Die folgenden Teilnahmequoten waren für die einzelnen Jahre die höchsten:
- Bei der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit im Jahr 2018 gingen 4,6 Millionen Antworten ein. Dies war die höchste Zahl, die jemals bei einer öffentlichen Konsultation der Kommission erzielt wurde.
- Bei der öffentlichen Konsultation zur Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2017 gingen 63 000 Antworten ein (ausgenommen eine große Kampagne mit 260 000 Antworten).
- Die öffentliche Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte im Jahr 2016 erzielte 16 500 Antworten.
- Im Jahr 2015 gingen bei der öffentlichen Konsultation zum EU-Naturschutzrecht (Vogelschutzrichtlinie, Habitatrichtlinie) 550 000 Antworten ein.
Die jährliche durchschnittliche Teilnehmerzahl aller öffentlichen Konsultationen ohne die Konsultation des betreffenden Jahres mit der höchsten Teilnehmerzahl betrug in den Jahren 2015 und 2016 rund 500 Teilnehmer und in den Jahren 2017 und 2018 rund 2 000 Teilnehmer.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
17Der Hof stellte in seiner Strategie für 2018-202029 fest, dass der gefühlte Abstand zwischen den Bürgern der EU und ihren Institutionen an einem Punkt angelangt war, wo er für die EU eine Bedrohung darstellte. Im Februar 2018 forderte das Europäische Parlament den Hof auf zu bewerten, wie die Bürgerinnen und Bürger direkt am gesamten EU-Rechtsetzungsprozess teilnehmen und Beiträge leisten können, und die Wirksamkeit, Angemessenheit, Transparenz und Offenheit der verwendeten Instrumente zu beurteilen. Der Schwerpunkt der Prüfung des Hofes liegt auf öffentlichen Konsultationen, da die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlichen Konsultationsprozess unerlässlich ist, um das Vertrauen in die EU zu stärken und Rechtsvorschriften von hoher Qualität zu erreichen.
18Der Hof bewertete, ob die öffentlichen Konsultationen der Kommission wirksam dazu beigetragen haben, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und ihre Beiträge zu nutzen. Der Hof untersuchte insbesondere, ob
- die Ausgestaltung des Rahmens der Kommission für öffentliche Konsultationen bewährten Verfahren entspricht;
- die Kommission die ausgewählten öffentlichen Konsultationen so vorbereitet und durchgeführt hat, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und wirksame Teilnahme ermöglicht wurde (Phasen 1 und 2 des Konsultationsprozesses in Abbildung 3);
- die Kommission die Dateneingaben aus Fragebögen angemessen auswertet und transparente und umfassende Informationen über die Konsultationstätigkeiten und deren Ergebnisse vorgelegt hat (Phase 3 in Abbildung 3).
Der Hof untersuchte eine Stichprobe von 26 öffentlichen Konsultationen, die die Kommission zwischen 2016 und 2018 durchführte. Die Stichprobe des Hofes umfasste fünf Generaldirektionen (GD), die anhand der Anzahl der durchgeführten Konsultationen, des Spektrums der Initiativen, des Grads der Beteiligung und der Relevanz der Themen für die Bürgerinnen und Bürger ausgewählt wurden. Die Stichprobe umfasste zwei vom Generalsekretariat, zwei von der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), fünf von der GD Bildung, Jugend, Sport und Kultur (EAC), sieben von der GD Migration und Inneres (HOME) und 10 von der GD Mobilität und Verkehr (MOVE) durchgeführte Konsultationen (Anhang I) 30.
20Die Prüfungsarbeit umfasste:
- Befragungen der Mitarbeiter aller in der Stichprobe enthaltenen Generaldirektionen und Kontaktaufnahme mit einer Reihe weiterer relevanter Generaldirektionen, Organe und Einrichtungen der EU31;
- Prüfbesuche in zwei Mitgliedstaaten32 und bei der OECD, um ein besseres Verständnis des Rahmens der Kommission in einem internationalen Kontext zu erlangen;
- eine Durchsicht und Analyse zentraler Dokumente zur Einbeziehung der Interessenträger, zum Konsultationsrahmen der Kommission und zur Gesamtbilanz der vom Hof ausgewählten öffentlichen Konsultationen;
- die Konsultation einer Expertengruppe, um die Analyse des Hofes zu optimieren und den Schwerpunkt auf besonders relevante Bereiche zu legen, in denen Verbesserungsbedarf besteht (Anhang II).
Darüber hinaus führte der Hof eine Meinungsumfrage unter 16 007 Bürgerinnen und Bürgern durch, die an den öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe des Hofes teilgenommen hatten, und erhielt 2 224 Antworten. Der Hof analysierte die Antworten und verwendete sie, um seine eigenen Prüfungsfeststellungen zu ergänzen. Die Teilnehmer bewerteten ihre Zufriedenheit mit den einzelnen Phasen des Konsultationsprozesses und ihre Übereinstimmung mit den allgemeinen Aussagen der Kommission (Anhang III). Außerdem teilten sie dem Hof ihre Ansichten und Vorschläge zum öffentlichen Konsultationsprozess mit (Kasten 1 bis Kasten 8)33. Die Abschnitte im Bericht des Hofes, die die Ansichten der Befragten wiedergeben, sind mit dem folgenden Symbol
Die Prüfungskriterien des Hofes basierten auf
- den OECD-Leitsätzen für eine offene und inklusive Politikgestaltung („OECD Guiding Principles for Open and Inclusive Policy Making“)34;
- der Empfehlung der OECD zur Regulierungspolitik und Governance35;
- den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung und dem dazugehörigen Instrumentarium.
Obwohl der Hof nicht verpflichtet ist, die Zustimmung oder Genehmigung der Kommission einzuholen, um personenbezogene Daten zu verarbeiten36, ist die Kommission einigen Datenanfragen des Hofes während der Prüfung unter Berufung auf ihre eigene Auslegung der Datenschutzbestimmungen nicht nachgekommen. Um seine Prüfungsziele zu erreichen, hat der Hof in Zusammenarbeit mit der Kommission viel Zeit und Ressourcen darauf verwendet, alternative Lösungen zu finden, was den Berichterstattungsprozess verzögerte.
Bemerkungen
Der Rahmen der Kommission für öffentliche Konsultationen

Die allgemeine Zufriedenheit der Teilnehmer mit dem Konsultationsprozess
Die Meinungsumfrage des Hofes ergab, dass insgesamt 65,5 % der Teilnehmer, die bestätigten, an einer der öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe des Hofes teilgenommen zu haben, den Konsultationsprozess für zufriedenstellend oder recht zufriedenstellend hielten (Abbildung 4).
Abbildung 4
Allgemeine Zufriedenheit mit dem öffentlichen Konsultationsprozess der Kommission
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Aus den Ergebnissen der Umfrage des Hofes geht hervor, dass die Teilnehmer das übergeordnete Ziel des Prozesses der öffentlichen Konsultation erkannt haben, welches darin besteht, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zur Politikgestaltung zu leisten (Ziffer 03). In Bezug auf die Frage des Hofes, warum sie an einer öffentlichen Konsultation der Kommission teilgenommen hatten, gaben die Befragten die folgenden drei Hauptgründe an:
- Sie wollten Einfluss auf das legislative Ergebnis nehmen (58 %).
- Sie interessierten sich für das Thema (56 %).
- Sie hielten ihre Teilnahme für ihre bürgerliche Pflicht (49 %).

Die Befragten schätzten die Möglichkeit, sich an der EU-Rechtsetzung und einem demokratischen Prozess zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft zu beteiligen
Die drei Aspekte, die die Befragten an der öffentlichen Konsultation, an der sie teilgenommen hatten, am meisten schätzten, waren die folgenden
- Sie bot Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Rechtsetzung der EU zu beteiligen.
- Sie leistete einen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Legitimität der EU.
- Sie trug zur Entwicklung der Unionsbürgerschaft bei.
Kasten 1
Bürgerantworten – Beispiele: Sie schätzten die Möglichkeit, an öffentlichen Konsultationen teilzunehmen
Bürger/in 1: „Die Möglichkeit, außerhalb von Wahlen meine Meinung mitzuteilen und diese in die Gestaltung Europas einzubringen.“ (Original DE)
Bürger/in 2: „Die Möglichkeit, ohne Mittelsmann seine Meinung direkt zu äußern.“ (Original IT)
Bürger/in 3: „Die Möglichkeit, als Bauer seine Gedanken und Wünsche auszudrücken.“ (Original LV)
Bürgerantworten – Beispiele: Sie schätzten die Tatsache, dass öffentliche Konsultationen demokratisch sind
Bürger/in 4: „Abgesehen von den Wahlen zum Europäischen Parlament gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die EU mit verschiedenen Themen befasst. Eine Beteiligung an einer öffentlichen Konsultation der EU trägt daher dazu bei, diese demokratische Lücke zu schließen.“ (Original EN)
Bürger/in 5: „[…] Dass er überhaupt stattfindet. Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Demokratisierung der EU.“ (Original DE)
Bürger/in 6: „Ich finde diese Art der Konsultation interessant, solange ihre Ergebnisse für Entscheidungen verwendet und Bürgerinnen und Bürger nicht lediglich bei Wahlen konsultiert werden. Wir müssen auf Formen direkter Demokratie hinarbeiten, da wir bei der repräsentativen Demokratie so langsam das Interesse am Wählen verlieren und uns somit immer öfter enthalten. Ich glaube, das ist eine ernste Angelegenheit.“ (Original ES)
Bürgerantworten – Beispiele: Sie schätzten die Tatsache, dass öffentliche Konsultationen eine aktive Unionsbürgerschaft fördern
Bürger/in 7: „Eine Gelegenheit, als europäischer Bürger Gehör zu finden.“ (Original EN)
Bürger/in 8: „Dass ich mich endlich als europäischer Bürger gefühlt habe.“ (Original EN)
Bürger/in 9: „Die ‚normalen‘ Bürgerinnen und Bürger und kleinen Unternehmen nach ihren Standpunkten zu fragen.“ (Original HR)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Der Rahmen der Kommission weist zwar einen hohen Standard auf, doch ist die Fokussierung auf die Überwachung und Bewertung unzureichend
27Der Rahmen der Kommission für Konsultationen ist in ihren Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und dem dazugehörigen Instrumentarium festgelegt. Diese wurden im Mai 2015 verabschiedet. Im Juli 2017 nahm die Kommission eine Reihe aktualisierter Leitlinien an, in denen die allgemeinen Regeln für die Konsultation der Bürger durch die Kommission bestätigt und präzisiert wurden.
28Entsprechend den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung sollten Konsultationen nach vier allgemeinen Grundsätzen geführt werden37:
- Partizipation: Verfolgung eines inklusiven Ansatzes durch eine möglichst umfassende Konsultation;
- Offenheit und Rechenschaftspflicht: Transparenz des Konsultationsprozesses und dessen Auswirkungen auf die Politikgestaltung gegenüber den Beteiligten und der Öffentlichkeit;
- Wirksamkeit: Konsultation zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ansichten der Bürgerinnen und Bürger noch etwas bewirken können, Achtung der Verhältnismäßigkeit und bestimmter Beschränkungen;
- Kohärenz: Sicherstellung einheitlicher Konsultationsprozesse in allen Dienststellen sowie Evaluierung, Überprüfung und Qualitätskontrolle.
Diese vier allgemeinen Grundsätze werden durch Standards38 ergänzt, die für die drei Phasen des Konsultationsprozesses gelten (Abbildung 3). Die Kommission wurde von der OECD anhand dieser Grundsätze und Standards in Bezug auf die Akteursbeteiligung an erster Stelle eingestuft (Ziffer 08).
30Der Hof hat den Rahmen der Kommission mit den Leitsätzen der OECD für eine offene und inklusive Politikgestaltung und ihrer Empfehlung zur Regulierungspolitik und Governance verglichen. Er stellte fest, dass die Ausgestaltung des Rahmens der Kommission für öffentliche Konsultationen generell zu einem inklusiven Gesetzgebungsprozess und transparenten öffentlichen Konsultationen, einer frühzeitigen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und zur Kohärenz ihrer Konsultationsprozesse beiträgt. Im Hinblick auf die Überwachung und Bewertung besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf. Den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung fehlt es an
- spezifischen Indikatoren, die für einzelne öffentliche Konsultationen auf Ebene der Generaldirektionen und auf Ebene der Kommission insgesamt überwacht und ausgewiesen werden;
- einer Methodik für die Bewertung der mit öffentlichen Konsultationen verbundenen Kosten;
- einer systematischen Bewertung, ob alle Ziele im Rahmen der öffentlichen Konsultationen erreicht werden.
Den Leitlinien der Kommission zufolge gilt es als bewährtes Verfahren, eine angemessene interne Qualitätsbewertung des Konsultationsprozesses vorzunehmen39. Das Erheben von Informationen über die Qualität öffentlicher Konsultationen trägt dazu bei, Informationen über die Umsetzung der Konsultationsstrategie und die Erreichung ihrer Ziele zu erhalten. Darüber hinaus helfen systematische zielorientierte Bewertungen dabei, empfehlenswerte Verfahren zu ermitteln und aus früheren Erfahrungen Lehren zu ziehen, um künftige Konsultationen zu verbessern.
32Der Hof stellte fest, dass in lediglich zwei der von ihm untersuchten 26 Fälle eine interne Evaluierung vorgenommen wurde, um aus den gewonnenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen zu ziehen, wobei einige Indikatoren Anwendung fanden. Beispiele für bewährte Verfahren für Indikatoren, die in einem der vom Hof besuchten Mitgliedstaaten verwendet wurden, reichen von der Anzahl der Beiträge über die Vielfalt der Teilnehmer (z. B. Kategorien von Interessenträgern, Herkunftsort oder Wohnort, verwendete Sprachen) bis hin zu der für die Vorbereitung, Durchführung und Berichterstattung über die Konsultation benötigten Zeit und dem Grad der Zufriedenheit der Teilnehmer.
Vorbereitung und Teilnahme an ausgewählten öffentlichen Konsultationen
33Der Hof untersuchte die folgenden Aspekte der Vorbereitung durch die Kommission einschließlich ihrer Konsultationsstrategie und der Durchführung der ausgewählten öffentlichen Konsultationen (Phase 1 und 2 in Abbildung 3):
- Informationen, die den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Beweggründe für die Konsultation bereitgestellt wurden;
- Tätigkeiten und Kommunikationskanäle, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Bürgerinnen und Bürger Kenntnis von der Konsultation haben;
- für die Konsultation verwendete Sprachen und Verständlichkeit der Fragebögen;
- Zeitpunkt und Dauer der Konsultation.
Insgesamt stellte der Hof fest, dass Vorbereitung und Durchführung der vom Hof untersuchten öffentlichen Konsultationen durch die Kommission zufriedenstellend waren. Gleichzeitig ermittelte der Hof aber einige Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Sicherstellung einer einfachen und wirksamen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger besteht.
Konsultationsstrategien werden nicht immer gut vorbereitet und veröffentlicht
Vorabinformationen und Rückmeldungen zu bevorstehenden Konsultationstätigkeiten
35Ein als „Fahrplan“ (Roadmap) oder „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ (Inception Impact Assessment, IIA) bezeichnetes Dokument ist der erste Schritt, um Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, aus welchem Grund die Kommission eine bestimmte Initiative vorbereitet und was mit ihr erreicht werden soll. Gemäß den Leitlinien der Kommission sollte der Fahrplan oder die IIA einen Hinweis auf die geplanten Konsultationstätigkeiten enthalten und frühzeitig auf dem Internetportal der Kommission „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht werden40.
36Mit der Veröffentlichung des Fahrplans oder der Folgenabschätzung in der Anfangsphase sollen Bürgerinnen und Bürger über die geplanten Initiativen und Konsultationstätigkeiten der Kommission informiert und ihre Teilnahme vorab vorbereitet werden41.
37Laut dem Instrumentarium der Kommission für eine bessere Rechtsetzung von Juli 2017 sollten vor Veröffentlichung der entsprechenden Fahrpläne oder IIA keine öffentlichen Konsultationen eingeleitet werden42. In den Leitlinien und dem Instrumentarium der Kommission ist nicht festgelegt, wie lange vor Beginn der öffentlichen Konsultation diese Veröffentlichung stattfinden soll. Es wird dort lediglich angegeben, dass Fahrpläne oder Folgenabschätzungen in der Anfangsphase so schnell wie möglich fertiggestellt und veröffentlicht werden und einen Überblick über die geplante Konsultationsstrategie enthalten müssen43.
38Zum Zeitpunkt der Vorbereitung und der Einleitung einiger öffentlicher Konsultationen in der Stichprobe bestand noch keine Verpflichtung, den Fahrplan im Voraus zu veröffentlichen. Die Kommission hatte die Fahrpläne oder Folgenabschätzungen in der Anfangsphase, einschließlich eines Überblicks über die Konsultationsstrategie, bei 22 von 26 öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe des Hofes vorbereitet und bei nur 16 mindestens vier Wochen vor Beginn der öffentlichen Konsultation veröffentlicht, um Überschneidungen zwischen dem Rückmeldungszeitraum (Ziffer 39) und der Durchführung der öffentlichen Konsultation zu vermeiden. Im Durchschnitt wurden Fahrpläne oder Folgenabschätzungen in der Anfangsphase, sofern sie vor Beginn der öffentlichen Konsultation verfügbar waren, ein halbes Jahr im Voraus veröffentlicht (Abbildung 5).
Abbildung 5
Erhebliche Unterschiede bei den Vorabinformationen, die für künftige Konsultationstätigkeiten verfügbar waren
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Bei Veröffentlichung von Fahrplänen oder Folgenabschätzungen in der Anfangsphase können Bürgerinnen und Bürger während eines Zeitraums von vier Wochen Rückmeldungen geben44. Der Hof stellte fest, dass zu vier der sechs im Jahr 2017 veröffentlichten Fahrpläne oder IIA45 Rückmeldungen eingegangen sind (durchschnittlich 22 Rückmeldungsbeiträge).
40In drei der vier Fälle war die Anzahl der eingegangenen Rückmeldungsbeiträge im Vergleich zur Anzahl der während der öffentlichen Konsultation eingegangenen Beiträge sehr gering. Beispielsweise gingen zu den IIA in Bezug auf die Konsultation zur Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik 10 Rückmeldungsbeiträge ein, während die öffentliche Konsultation 63 000 Antworten verzeichnete46. Die Kommission räumte ein, dass die begrenzte Anzahl an Rückmeldungsbeiträgen darauf hindeutet, dass in Bezug auf die Sensibilisierung für EU-Instrumente und deren Reichweite eindeutig Verbesserungsbedarf besteht47.
Schlüsselelemente der Konsultationsstrategie
41Nach den Fahrplänen oder Folgenabschätzungen in der Anfangsphase wird eine Konsultationsstrategie ausgearbeitet. Ziel der Strategie ist es, einen wirksamen und effizienten Konsultationsansatz auszugestalten.
42Die Konsultationsstrategie muss auf der Grundlage der während des Rückmeldungszeitraums eingegangenen Kommentare fertiggestellt und aktualisiert werden. Der Hof fand keine Nachweise dafür, dass die Rückmeldungsbeiträge bei der Ausarbeitung der Konsultationsstrategien berücksichtigt wurden (z. B. bei der Entscheidung über Konsultationstätigkeiten oder bei der Ausgestaltung von Fragebögen).
43Die Konsultationsstrategie sollte auf der Konsultationswebsite für die entsprechende Initiative der zuständigen GD veröffentlicht oder beschrieben werden48. Sie sollte die folgenden Schlüsselelemente abdecken49:
- Umfang und Ziele der Konsultation;
- Festlegung der Interessenträger;
- geplante Konsultationstätigkeiten;
- zeitliche Planung und Regelungen in Bezug auf das Sprachangebot.
Der Hof stellte fest, dass nur zwölf der 22 vorbereiteten Konsultationsstrategien auf der Website der Kommission für die entsprechende Initiative veröffentlicht wurden. Nach Auffassung des Hofes erhöhen rechtzeitige Informationen über das Ziel der öffentlichen Konsultation und die beabsichtigte Verwendung der Ergebnisse in der Vorbereitungsphase die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Bürger einbezogen fühlen. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, die Qualität der Antworten zu verbessern.
45So hatte die Kommission beispielsweise abgesehen von einer Weiterverfolgung einer Entschließung des Europäischen Parlaments weder eine Konsultationsstrategie noch andere Vorabinformationen zur Verfügung gestellt, bevor sie die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit einleitete. Da die Bürgerinnen und Bürger in der Vorbereitungsphase über das Ziel der Konsultation und die beabsichtigte Verwendung ihrer Ergebnisse informiert werden müssen, führt das Fehlen solcher Information höchstwahrscheinlich dazu, dass das Ergebnis nicht nur hinsichtlich der allgemeinen und regionalen Beteiligung, sondern auch inhaltlich anders ausfällt. Der Hof stellt fest, dass die Kommission Informationen über das Ziel dieser öffentlichen Konsultation erst bei ihrer Einleitung bereitgestellt hat.
46Alle 22 verfügbaren Strategien enthielten Abschnitte zu „Umfang und Zielen“. Die Kommission hat für alle ihre Konsultationstätigkeiten jedoch nur allgemeine Ziele festgelegt. Bei öffentlichen Konsultationen waren die am häufigsten verwendeten Ziele, „der Öffentlichkeit und den Interessenträgern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten zu allen für die Bewertung des Bereichs, in dem Konsultationen der Interessenträger stattfinden, relevanten Elementen zu äußern“, „Ansichten und Meinungen zusammenzutragen“ und „die Ansichten der nicht spezialisierten größeren Gruppen von Interessenträgern einzuholen“. In anderen Fällen wurde das Ziel allgemein beschrieben: „Die öffentlichen und gezielten Konsultationen werden als grundlegende Quelle für Anregungen dienen.“
47Aus den Leitlinien der Kommission geht hervor, dass die Festlegung von Interessenträgern eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Erhebung von Informationen ist und um Interessenträgern angemessene Möglichkeiten zu bieten, einen Beitrag zur EU-Politikgestaltung zu leisten. Anschließend sollten sie anhand einer sogenannten Stakeholder Mapping Matrix gemäß ihrem Interesse und Einfluss geordnet (bzw. priorisiert) werden50. Die Kommission erstellte bei 18 von 26 ÖK eine Mapping Matrix für Interessengruppen. Unter den verbleibenden acht Fällen lagen in fünf Fällen unstrukturierte Informationen zu den Interessenträgern vor, in drei Fällen fehlten diese wichtigen für den nächsten Schritt, d. h. die Auswahl geeigneter Konsultationstätigkeiten, notwendigen Informationen – sei es in strukturierter oder unstrukturierter Form51.
48Öffentliche Konsultationen können gegebenenfalls durch andere Konsultationstätigkeiten ergänzt werden, um alle einschlägigen Interessenträger einzubeziehen und potenzielle Informationslücken zu schließen52. Dies ist wichtig, um die Kommunikationskanäle an den Bedarf aller Zielgruppen anzupassen und sicherzustellen, dass alle einschlägigen Parteien die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äußern53. Darüber hinaus ist es wichtig, die Ergebnisse der verschiedenen Konsultationstätigkeiten am Ende des Konsultationsprozesses zu vergleichen, damit Wechselwirkungen, Übereinstimmungen oder Widersprüche in den Beiträgen und die Hauptkategorien von Interessenträgern ermittelt werden können. In keiner der vom Hof überprüften Konsultationsstrategien wurde erläutert, wie die öffentliche Konsultation andere Konsultationstätigkeiten ergänzen würde.
49Was das Sprachangebot anbelangt, so waren in vier Konsultationsstrategien keine Angaben zu den geplanten Regelungen enthalten. In diesen vier Fällen verzögerten sich die Übersetzungen und standen der Öffentlichkeit zu Beginn der Konsultation nicht zur Verfügung. In drei weiteren Fällen spiegelten die Strategien die Sprachregelung nur teilweise wider, indem sie sich ausschließlich auf die für die Fragebögen oder Rückmeldungen verwendeten Sprachen bezogen.

Den Befragten waren die Ziele der öffentlichen Konsultationen nicht klar
Die Ergebnisse der Umfrage des Hofes ließen erkennen, dass die Kommission die Darstellung und Bekanntmachung ihrer Ziele sowie die Ermittlung von Interessenträgern für öffentliche Konsultationen weiter verbessern sollte. Die Befragten waren insgesamt der Auffassung, dass die Ziele der öffentlichen Konsultationen nicht klar waren (Kasten 2).
Kasten 2
Bürgerantworten – Beispiele: Ihnen war der Zweck der öffentlichen Konsultationen nicht klar
Bürger/in 10: „Schwer zu verstehen, wofür sie KONKRET verwendet werden.“ (Original FR)
Bürger/in 11: „Es hat den Eindruck einer reinen Alibibefragung hinterlassen.“ (Original DE)
Bürger/in 12: „[…] es ist NUR eine symbolische Konsultation, die pro forma und noch keine echte Ausübung der partizipativen Demokratie zu sein scheint […]. Doch ist dies sicher eine Gelegenheit, dem Traum und dem europäischen Projekt neuen Schwung zu verleihen, nicht wahr? Anderenfalls wird sich die Kluft zwischen Bürgern und Eurokraten weiter vergrößern, was Euroskeptikern und anderen nationalen Populisten in die Hände spielt.“ (Original FR)
Bürger/in 13: „[…] Angesichts dieser Lage frage ich mich, worin der Sinn besteht, seine Zeit mit der Teilnahme an diesen Konsultationen zu verschwenden?“ (Original BG)
Bürger/in 14: „[Ich] sah keinen Nutzen einer Teilnahme.“ (Original PT)
Bürger/in 15: „Es ist nicht immer klar, ob ‚normale‘ Bürger zur Teilnahme zugelassen bzw. bestärkt werden. Die Kommunikation sollte in dieser Hinsicht geändert werden.“ (Original EN)
Bürger/in 16: „Der Normalbürger zweifelt stark daran, dass die Art und Weise, wie Sie Konsultationen durchführen, von irgendeinem Wert ist, weil er weder richtig versteht noch glaubt, dass sein Beitrag überhaupt gelesen oder gar gewürdigt wird. Auch ist er vollkommen davon überzeugt, dass nur die Wünsche internationaler Unternehmen berücksichtigt werden.“ (Original EN)
Bürger/in 17: „[…] Die EU ist für den europäischen Normalbürger nicht da.“ (Original NL)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Öffentliche Konsultationen mit unterschiedlicher Beteiligung
51Internetbasierte Konsultationen sind für eine umfassende Konsultation geeignet. Den Leitlinien der Kommission zufolge funktioniert eine Kombination verschiedener Kommunikationskanäle am besten. Damit Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern in abgelegenen und ländlichen Gebieten mit einer geringen Dichte an Internetanschlüssen aufgenommen werden kann, wird in den Leitlinien der Kommission lediglich empfohlen, mit den Vertretungen der Kommission und Europe Direct54 zusammenzuarbeiten, um geeignete Instrumente und Kanäle zu ermitteln55.
52Die vom Hof überprüften Generaldirektionen zogen in mehr als der Hälfte (16) der 26 in die Stichprobe einbezogenen Fälle verschiedene Kommunikationskanäle in Betracht. Insgesamt bestanden zwischen den einzelnen Generaldirektionen und öffentlichen Konsultationen erhebliche Unterschiede, was die Auswahl und den Umfang der verwendeten Kommunikationsmethoden und -kanäle (einschließlich sozialer Medien) betrifft. Der Hof stellte fest, dass die Beteiligung sehr unterschiedlich war.
53Bei den 10 Konsultationen mit der höchsten Anzahl an Antworten wurden durchgehend verschiedene Kommunikationskanäle eingesetzt. Bei zwei weiteren Fällen (einer Evaluierung und einer neuen Initiative zu einem sehr fachspezifischen Thema) gingen jedoch nur 24 bzw. 17 Antworten ein, obwohl eine Vielzahl an verschiedenen Kommunikationskanälen eingesetzt wurde. Bei den drei Fällen mit der geringsten Anzahl an Antworten handelte es sich um drei Evaluierungen, für die die Generaldirektionen nur auf wenige Kommunikationskanäle zurückgriffen. In Abbildung 6 ist die Anzahl der Befragten für die 26 vom Hof überprüften öffentlichen Konsultationen ersichtlich.
Abbildung 6
Anzahl der für ausgewählte öffentliche Konsultationen eingegangenen Antworten
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Obwohl eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung steht, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten, war die Kommission der Ansicht, dass „die Teilhabe ihr volles Potenzial […] offensichtlich noch nicht erreicht“ habe. Sie stellte darüber hinaus fest, dass „einige Interessenträger […] nach wie vor nicht bereit oder in der Lage [sind], sich einzubringen“ und räumte ein, dass die geringe Beteiligung ein Problem darstellt56. In ihrer Mitteilung „Bessere Rechtsetzung: Wir ziehen Bilanz und erneuern unser Engagement“57 wurde bestätigt, dass dieses Problem nach wie vor besteht.
55Der Hof analysierte die Verteilung der Teilnehmer pro Land sowohl absolut als auch im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet in Bezug auf seine Stichprobe von ÖK (Anhang V). Absolut betrachtet stammte die Mehrheit der Antworten aus Deutschland. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung lag Österreich an erster und Deutschland an zweiter Stelle. Bei der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit, bei der 4,6 Millionen Antworten eingingen, war die Verteilung ähnlich (70 % der Antworten aus Deutschland und 6 % aus Österreich), wobei diese beiden Länder auch im Verhältnis zur nationalen Bevölkerung an erster und zweiter Stelle standen (3,8 % bzw. 2,9 %) (Abbildung 7).
Abbildung 7
Hohe Beteiligung von Personen mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Im Fall der öffentlichen Konsultation zum Thema Sommerzeit haben die Kommunikationsmaßnahmen der Kommission und die Werbung in den sozialen Medien ein hohes Maß an Öffentlichkeitswirkung in den verschiedenen Medien und Ländern erzielt. Die Kommission versuchte zu Beginn der Konsultation, die Beteiligung anderer Länder als Deutschland zu erhöhen, und startete bezahlte Werbeaktionen in den EU-26 (ohne Deutschland und das Vereinigte Königreich), wobei der Schwerpunkt auf den neun Ländern lag, die besonders unterrepräsentiert waren (einschließlich Werbung in lokalen Sprachen). Darüber hinaus waren die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten mit Beiträgen auf Facebook und Twitter aktiv beteiligt. Prozentual stiegen die Beiträge aus den EU-26 um rund 30 % an. Die geografische Verteilung der Antworten blieb jedoch während des gesamten Konsultationszeitraums unausgewogen. Durch die Berichterstattung der Kommission über die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation wurden die Unterschiede hinsichtlich der Verteilung der Antworten in den Mitgliedstaaten erkennbar.

Die Teilnehmer erfuhren häufig durch zivilgesellschaftliche Gruppen von öffentlichen Konsultationen
Bei der Umfrage des Hofes wurden die Teilnehmer gefragt, wie sie über die öffentlichen Konsultationen der Kommission informiert wurden. Viele Befragte betonten, dass sie über zivilgesellschaftliche Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NRO) von den Konsultationen erfahren hätten und anderenfalls nicht teilgenommen hätten (Kasten 3).
Kasten 3
Bürgerantworten – Beispiele: Einige Bürger hätten ohne Informationen von zivilgesellschaftlichen Organisationen oder NRO nicht teilgenommen
Bürger/in 18: „Ich habe durch eine zivilgesellschaftliche Gruppe, der ich angehöre, davon erfahren. Ich habe nirgendwo andere Informationen darüber oder über die anderen Konsultationen, die Sie aufzählen, gesehen. Eine Konsultation hat wenig Sinn, wenn Menschen nicht davon erfahren.“ (Original EN)
Bürger/in 19: „Vielleicht sollte die öffentliche Werbung für die Konsultationen in größerem Umfang erfolgen. Ist man kein Mitglied einer NRO oder einer anderen Organisation, so erfährt man häufig nichts davon.“ (Original NL)
Bürger/in 20: „[…] Gäbe es keine Organisationen und Stiftungen, würde ich niemals zu irgendeinem Thema Kommentare abgeben, weil nichts davon – z. B. Fragebögen – bei mir ankommt.“ (Original PL)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Der Hof fragte die Teilnehmer, woher sie Informationen über die Einleitung der öffentlichen Konsultationen bezogen hatten (Mehrfachangaben waren möglich). Von allen möglichen Interessenträgern und Medien hatten Organisationen der Zivilgesellschaft mit einem Anteil von 48 % das größte Potenzial, Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren. Weitere wichtige Informationsquellen waren Nachrichten und Artikel (29 %), die Website der Kommission (17 %) und die sozialen Medien der Kommission (13 %).

Die Befragten wünschen sich mehr Werbemaßnahmen, um für öffentliche Konsultationen zu sensibilisieren
Der Hof fragte die Teilnehmer, wie sie den Ansatz der Kommission verbessern würden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger zu erreichen. Von den 2 224 Befragten gaben 1 184 (53 %) Vorschläge für eine wirksamere Sensibilisierung ab.
60Die Teilnehmer der Umfrage waren der Ansicht, dass Konsultationstätigkeiten umfassend beworben werden müssen, um eine größere Sichtbarkeit und einen höheren Bekanntheitsgrad des Prozesses zu erzielen und somit mehr Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Sie waren auch der Meinung, dass es mehr Werbung über soziale Medien, das Fernsehen, die Presse (z. B. Zeitungen) und sogar per E-Mail geben sollte. Die Befragten betonten außerdem, dass die nationalen oder regionalen Regierungen stärker in die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der öffentlichen Konsultationen durch die Kommission einbezogen werden sollten. Darüber hinaus wurde in allen Bereichen eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU erwartet (Kasten 4).
Kasten 4
Bürgerantworten – Beispiele: Sie wollen mehr Sichtbarkeit und Werbemaßnahmen
Bürger/in 21: „Ich würde mir wünschen, in meiner Tageszeitung über aktuelle Themen der Europäischen Kommission lesen zu können. Auch Hinweise in Funk, Fernsehen und Presse auf aktuelle Umfragen fände ich gut.“ (Original DE)
Bürger/in 22: „Ich habe durch Facebook von den öffentlichen Konsultationen der EU erfahren, obwohl ich 31 Jahre alt bin. Es ist schade, dass man uns in Schulen oder anderswo nichts darüber erzählt. Die Kommunikation hinsichtlich der EU und ihrer künftigen Gesetze müsste verstärkt werden.“ (Original FR)
Bürger/in 23: „Senden Sie uns per Mail Newsletter zu Politiken, an denen wir unser Interesse bekunden.“ (Original GR)
Bürger/in 24: „Neben einer elektronischen Kontaktaufnahme mit Bürgerinnen und Bürgern ist eine öffentliche Kampagne sicherlich auch wichtig, um diejenigen einzubeziehen, die am meisten interessiert sind.“ (Original CZ)
Bürger/in 25: „Mehr Informationen zu diesen Umfragen an verschiedenen Stellen! Es wäre z. B. gut, wenn diese Umfragen – samt unionsweiter Bürgerinitiativen – auch auf der Website für finnische zivilgesellschaftliche und kommunale Initiativen zu sehen wären.“ (Original FI)
Bürger/in 26: „Ich denke, die EU muss (noch) enger mit den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Umfragen ein größeres Publikum ansprechen. Im Moment bin ich der Meinung, dass nur Personen, die bereits ein aktives Interesse an der EU-Politik haben, von den Konsultationen erfahren werden. Es sind verstärkte Maßnahmen erforderlich, um die allgemeine Bevölkerung einzubeziehen.“ (Original EN)
Bürger/in 27: „Wenig Enthusiasmus und Engagement hinsichtlich dieser Prozesse seitens der Regierungen.“ (Original ES)
Bürger/in 28: „Meiner Meinung nach werden die nationalen Parlamente viel zu wenig einbezogen.“ (Original NL)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Bedarf an einem breiten Sprachangebot und verständlicheren Fragebögen
Sprachangebot
61Ein wesentlicher Aspekt für die Zugänglichkeit sind die für die Konsultation verwendeten Sprachen. In den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2015 wurde empfohlen, den Übersetzungsbedarf auf den Umfang und die Reichweite der betreffenden Konsultationsmethode abzustimmen58. Im April 2017 veröffentlichte das Generalsekretariat der Kommission weitere Anweisungen59, die unter anderem die folgenden Maßnahmen vorsehen:
- Öffentliche Konsultationen (Fragebögen und ggf. Begleitdokumente) zu den vorrangigen Initiativen im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission (Anhang I) müssen in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden.
- Die Fragebögen und die Begleitdokumente für alle anderen öffentlichen Konsultationen müssen mindestens in englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar sein.
In den aktualisierten Leitlinien von 2017 wurde empfohlen, Konsultationsunterlagen im Allgemeinen je nach Umfang und Zielgruppe einer Konsultation in so viele Sprachen wie möglich und angemessen zu übersetzen60. In den Leitlinien wurde klargestellt, dass die Unterlagen für öffentliche Konsultationen für Initiativen, die in Anhang I des Arbeitsprogramms der Kommission enthalten sind, in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden müssen61. Darüber hinaus würde das Generalsekretariat die Konsultationsstrategien konsequent darauf durchsuchen, Konsultationstätigkeiten – insbesondere solche von breitem öffentlichen Interesse – zu ermitteln, die in alle oder mehrere Sprachen übersetzt werden sollten. Schließlich ist in den Leitlinien vorgesehen, dass die Sprachenregelungen für Konsultationstätigkeiten in der Konsultationsstrategie erläutert und begründet werden.
63Der Hof konnte keine eindeutigen Kriterien für die Einstufung von Initiativen in die Kategorien „breites öffentliches Interesse“ oder „Sonstiges“ ermitteln, anhand deren bestimmt werden sollte, ob und in wie viele Sprachen eine Initiative übersetzt werden sollte. Feststellungen des Hofes zufolge hing dies weitgehend vom Ansatz der zuständigen GD bzw. ihres Referats oder auch von zeitlichen Beschränkungen ab. Darüber hinaus stellte er fest, dass die Kommission Initiativen zu Validierungszwecken als „Hauptinitiativen“ und „sonstige Initiativen“ einstuft. Da für die Einstufung von Initiativen keine präzisen Kriterien vorliegen, ist die für den Konsultationsprozess zu verwendende Sprachenregelung weitgehend unklar.
64In der Stichprobe des Hofes befanden sich sieben öffentliche Konsultationen, die eingeleitet wurden, nachdem die neue Sprachenpolitik der Kommission im April 2017 in Kraft getreten war. Von diesen sieben Konsultationen wurden bei sechs Konsultationen die Fragebögen in alle Amtssprachen der EU übersetzt, wobei nur drei im Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen waren62. Die verbleibende Konsultation wurde in drei Sprachen übersetzt.
65Der Hof stellte fest, dass von den 19 öffentlichen Konsultationen, die vor Inkrafttreten der neuen Sprachenpolitik der Kommission eingeleitet wurden, in sechs Fällen Initiativen von der Kommission zwar als „Hauptinitiativen“ eingestuft wurden, die Fragebögen, Webseiten für die öffentliche Konsultation und Hintergrunddokumente jedoch nur in englischer Sprache zur Verfügung standen. Von den verbleibenden 13 Fällen wurden sieben in alle Amtssprachen der EU und eine in sechs Sprachen übersetzt; fünf waren nur in englischer Sprache verfügbar.
66Der Hof stellte fest, im Vergleich zu den Fällen, in denen der Fragebogen nur in englischer Sprache verfügbar war, durchschnittlich mehr Beiträge eingingen, wenn die Fragebögen für die öffentlichen Konsultationen in alle EU-Sprachen übersetzt worden waren. In der Stichprobe des Hofes aus 26 öffentlichen Konsultationen waren die Fragebögen für 11 der 12 öffentlichen Konsultationen mit den meisten Beiträgen in alle EU-Sprachen übersetzt worden. Von den verbleibenden 14 Fällen mit der geringsten Anzahl an Beiträgen waren nur zwei in alle EU-Sprachen übersetzt worden.
Ausgestaltung der Fragebögen und Begleitdokumente
67Gemäß den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung müssen Fragen in Fragebögen relevant, kurz und einfach sein, neutral gestaltet sein und das richtige Gleichgewicht zwischen offenen und geschlossenen Fragen aufweisen63. Die Kommission legte dem Hof Nachweise darüber vor, dass die Fragebögen bei 22 der vom Hof untersuchten 26 öffentlichen Konsultationen vor ihrer Anwendung getestet wurden. Insgesamt stellte der Hof fest, dass die Fragebögen, die Gegenstand seiner Prüfung waren, gut vorbereitet waren und den Leitlinien der Kommission entsprachen.
68Allerdings stellte der Hof fest, dass einige Fragebögen zu lang oder zu komplex waren. So enthielten etwa drei Fragebögen mehr als 50 Fragen insgesamt oder für einige Teilnehmerkategorien. Dies führte dazu, dass in einem dieser Fälle von den 4 786 Befragten, die sich um eine Teilnahme bemühten, nur 1 800 Antworten für die Analyse der Kommission verwertbar waren, da nicht alle Befragten den Fragebogen vollständig ausgefüllt hatten. In einem Fall, der ein fachspezifisches Thema aus dem IT-Bereich betraf, war der Fragebogen nicht an Fachleute und an Laien getrennt gerichtet. Unterschiedliche Fragebögen für diese beiden Zielgruppen hätten möglicherweise dazu beigetragen, mehr Antworten zu erhalten (insgesamt gingen nur 17 Beiträge ein).
69Der Hof stellte fest, dass die vom Hof besuchten Generaldirektionen in 15 Fällen nicht in Betracht gezogen hatten, unterschiedliche Fragebögen für Laien und Fachleute zu erstellen. Obwohl dies in den Leitlinien der Kommission nicht vorgesehen ist, war der Hof der Auffassung, dass die 11 Fälle mit weniger fachspezifischen Fragebögen für Laien Beispiele für bewährte Verfahren darstellten.
70Aus dem Fragebogen und den Unterlagen, die den Bürgerinnen und Bürgern für die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit zur Verfügung gestellt wurden, ging nicht explizit hervor, welche Folgen die von den Mitgliedstaaten jeweils getroffene Wahl (insbesondere wenn die Nachbarländer anders entscheiden) haben würde. Außerdem präzisierte die Kommission nicht, dass das Ergebnis der Konsultation unmittelbar im Anschluss als wichtige Grundlage für ihren Legislativvorschlag verwendet würde64. Nach Auffassung des Hofes ist es wichtig, dass potenzielle Teilnehmer präzise über solche Auswirkungen informiert werden. Fehlen solche Informationen, so kann sich dies auf das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation auswirken.

Die Befragten bevorzugen Fragebögen in allen EU-Sprachen, die auf die Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind und offene Fragen enthalten
Die meisten Befragten (82 %) der Umfrage des Hofes waren mit der während des Konsultationsprozesses verwendeten Sprache zufrieden. Ebenso war die große Mehrheit (92 %) der Ansicht, dass öffentliche Konsultationen in allen 24 Amtssprachen der EU stattfinden sollten, um die Reichweite zu verbessern.
72Was die Verständlichkeit der Fragebögen anbelangt, so waren 31 % der Befragten in der Umfrage des Hofes unzufrieden, weil Fragen unklar oder zu fachspezifisch waren. Was viele Befragte (76 %) besonders schätzten, war die Möglichkeit, offene Fragen zu beantworten (Kasten 5).
Kasten 5
Bürgerantworten – Beispiele: Sie möchten öffentliche Konsultationen in allen EU-Sprachen, wobei Fachsprache vermieden werden sollte
Bürger/in 29: „Öffentliche Konsultationen sollten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in allen 24 Sprachen der EU verfügbar sein, damit sichergestellt ist, dass alle Bürger die Möglichkeit haben, Beiträge in ihrer eigenen Sprache zu verfassen.“ (Original EN)
Bürger/in 30: „Obige Dokumente lagen meist nur fremdsprachlich vor. Da solch bürokratische Sprache schon auf Deutsch oft sehr kompliziert ist, ist es dann völlig vorbei!“ (Original DE)
Bürger/in 31: „Dichte Sprache und administrativer Fachjargon: Solche Dokumente sollten klarer formuliert und in einen Sprachstil übersetzt werden, der für Menschen mit normaler Bildung verständlich ist.“ (Original RO)
Bürger/in 32: „Die Fragen einer neuen Umfrage, an der ich teilnehmen soll, sollten in meiner Muttersprache – Dänisch – verfasst sein. Außerdem sollte der Wortlaut verständlicher sein, da nicht jeder einen Hochschulabschluss hat.“ (Original DK)
Bürgerantworten – Beispiele: Fragebögen müssen stärker auf die Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sein
Bürger/in 33: „Einige der Fragenoptionen entsprachen nicht meinen Ansichten, vereinfachten komplexe Sachverhalte häufig übermäßig oder stellten Suggestivfragen dar.“ (Original EN)
Bürger/in 34: „Einige schwierige Fragen für Bürgerinnen und Bürger, die keine Fachleute im betroffenen Politikbereich sind – Fragen nicht immer zugänglich.“ (Original FR)
Bürger/in 35: „Die Maßnahmen müssen an die entsprechenden Zielgruppen angepasst werden.“ (Original PT)
Bürger/in 36: „Für junge Menschen zugänglich, aber nicht für ältere, die in der digitalen Welt nicht so gut zurechtkommen.“ (Original SL)
Bürgerantworten – Beispiele: Sie schätzen die Möglichkeit, ihre Meinung frei zu äußern
Bürger/in 37: „Offene Fragen sind eine sinnvolle Möglichkeit für eine ausführlichere Stellungnahme.“(Original EN)
Bürger/in 38: „Empfand ich die Zielsetzung der Fragen nicht immer eindeutig, insofern war es extrem wichtig dass es zusätzliche Kommentarfelder gab, bei denen man die eigene Antwort ausführlicher erläutern konnte.“ (Original DE)
Bürger/in 39: „[…] Die Möglichkeit, freie Kommentare abzugeben und Material beizufügen.“ (Original SE)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Der Zeitrahmen für die Konsultation entsprach den erforderlichen Standards
73In den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung ist festgelegt, dass die Mindestdauer für eine öffentliche Konsultation zwölf Wochen beträgt. Darüber hinaus wird nachdrücklich empfohlen, diese Frist zu verlängern, wenn sie sich mit Ferienzeiten überschneidet65.
74Von den 26 öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe des Hofes wurde in 24 Fällen die empfohlene Mindestfrist von zwölf Wochen für Antworten eingehalten. In den acht Fällen, in denen der Antwortzeitraum mit den Sommerferien (oder einem Teil davon) zusammenfiel, wurde dieser Faktor nicht berücksichtigt. Der Hof stellte fest, dass die Kommission bei der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Beiträgen erhalten hat, obwohl die Konsultation im Sommer über einen sehr kurzen Zeitraum (sechs Wochen) stattfand.

Die Befragten haben das Gefühl, genügend Zeit zur Teilnahme zu haben
79 % der Befragten in der Umfrage des Hofes waren mit der Anzahl der Wochen, in denen die Fragebögen auf der Website der Kommission verfügbar waren, zufrieden.
Bereitstellung von Informationen über die Konsultationstätigkeiten und deren Ergebnisse
76Der Hof untersuchte die Datenanalyse der Kommission und die Art und Weise, wie sie die Informationen zu ihren Konsultationstätigkeiten und den diesbezüglichen Ergebnissen präsentierte, unter den folgenden Aspekten (Phase 3 in Abbildung 3):
- sichere Erhebung und Verarbeitung der Daten;
- ordnungsgemäße Analyse der eingegangenen Antworten, insbesondere bei niedrigen Rücklaufquoten oder großen Kampagnen;
- transparente und umfassende Unterrichtung über die Konsultationstätigkeiten und die diesbezüglichen Ergebnisse.
Insgesamt stellte der Hof fest, dass die von ihm untersuchten öffentlichen Konsultationen der Kommission, was ihre Analyse und Unterrichtung anbelangt, zufriedenstellend waren. Allerdings ermittelte er auch einige Bereiche, die im Hinblick auf Transparenz und Rechenschaftspflicht noch verbesserungswürdig sind.
Mängel bei der Datenverarbeitung
Informationen zur Datenverarbeitung
78Gemäß den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung sollten die Befragten durch eine Datenschutzerklärung eindeutig darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie Daten erhoben und verarbeitet werden66. In der Praxis musste bis zur Einführung einer einzelnen Datenschutzerklärung im Mai 2018 für jede öffentliche Konsultation, bei der personenbezogene Daten erhoben wurden, eine spezielle Datenschutzerklärung erstellt und auf der Konsultationswebsite für die Initiative veröffentlicht werden.
79Bei 22 von 26 Konsultationen, die Gegenstand der Untersuchung des Hofes waren, enthielt die Konsultationswebsite einen Haftungsausschluss mit Verweisen auf die Datenschutzseite der Kommission und auf die Verordnung Nr. 45/2001 zum Schutz personenbezogener Daten. Die Webseiten enthielten jedoch weder Datenschutzerklärungen, die Auskunft darüber gaben, wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, noch wurde die Aufbewahrungsfrist angegeben. Für die verbleibenden vier Konsultationen gab es keine Datenschutzerklärung bzw. keinen Haftungsausschluss auf den Webseiten.
Technologiebezogene Risiken
80Informations- und technologiebezogene Kontrollen sind besonders wichtig bei internetbasierten Konsultationen, um einen sicheren Prozess und die Gültigkeit der eingegangenen Antworten zu gewährleisten. Der Hof untersuchte die von den überprüften Generaldirektionen durchgeführten Kontrollen, um zu bewerten, ob angemessene Vorkehrungen zur Minderung der technologiebezogenen Risiken getroffen worden waren.
81Die Kommission stellte dem Hof Zeitstempel-Informationen zur Verfügung, aus denen hervorging, zu welchem Zeitpunkt die Teilnehmer ihre Beiträge eingereicht hatten. Bei sechs dieser 24 Fälle ging in den letzten Tagen des Konsultationszeitraums eine sehr hohe Zahl an Antworten ein – zwischen 40 % und 95 % bezogen auf die gesamte Anzahl der eingegangenen Antworten. Für die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit wurden am letzten Tag 1,3 Millionen Beiträge (40 %) eingereicht (Abbildung 8).
Abbildung 8
Einige Fälle mit einer hohen Anzahl an Antworten in letzter Minute
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Aus Sicht des Hofes ist dieser massive Datenverkehr mit einem erheblichen Risiko verbunden (z. B. Risiko eines koordinierten Cyberangriffs). Der Hof forderte daher Informationen über die von der Kommission durchgeführten Kontrollen der Geolokalisierung von Quell-IP-Adressen, der zugrunde liegenden Probleme im Zusammenhang mit der Nichtverfügbarkeit von Servern (Serverüberlastung), der potenziellen Nutzung von Mitteln zum anonymen Zugriff auf Internetdienste (TOR67-Netzwerk), des Schutzes vor Internet-Bots (Web-Robotern) und alle anderen Kontrollen zur Validierung der Antworten der Befragten an.
83In Bezug auf die Analyse und Verarbeitung von Daten definiert die Kommission Duplikate in der Regel als mehrere Antworten, die von derselben E-Mail-Adresse abgesandt wurden. Dies war beispielsweise bei der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit der Fall68. Ein einzelner Teilnehmer kann jedoch mehrere Male mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen teilnehmen. In diesem Fall haben die verschiedenen Beiträge möglicherweise dieselbe Quell-IP-Adresse, was ein Warnhinweis für eine Duplizierung sein kann. Der Hof ist der Auffassung, dass solche Beiträge dahin gehend überprüft werden sollten, ob sie einmalig sind und nicht von einem Bot erzeugt wurden.
84Der Hof forderte die Quell-IP-Adressen für eine öffentliche Konsultation an. Die Kommission berief sich auf ihre Auslegung der Datenschutzbestimmungen, um den Zugang des Hofes zu diesen Informationen zu verhindern. Die GD DIGIT bestätigte indessen, dass es fünf doppelte IP-Adressen gegeben hat. Bei den verbleibenden öffentlichen Konsultationen führten weder die GD DIGIT noch die anderen Generaldirektionen solche Kontrollen durch, bevor die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen veröffentlicht wurden.
85Die Kommission stellte keine Informationen über den Umgang mit der Geolokalisierung von Quell-IP-Adressen oder dem potenziell anonymen Zugriff über das TOR-Netzwerk bereit.
86Ein CAPTCHA ist ein Programm, mit dem verifiziert wird, dass ein Mensch und kein Roboter Daten eingibt. Die Kommission nutzte CAPTCHA als Anti-Bot-Maßnahme, um die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen vor Missbrauch zu schützen, da es verhindert, dass Daten automatisch eingegeben werden. Während der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit musste CAPTCHA jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verwendung privater Daten durch Google durch einen anderen Mechanismus ersetzt werden.
Unzulänglichkeiten bei der Datenanalyse
Auswertung der Daten
87Über eine öffentliche Konsultation kann ein breites Spektrum von Befragten erreicht werden, die freiwillig Rückmeldungen geben; dabei werden sich in erster Linie aktive und interessierte Bürgerinnen und Bürger der Union beteiligen. Aus den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung der Kommission geht eindeutig hervor, dass die bei öffentlichen Konsultationen erhobenen Daten kein repräsentatives Bild der EU-Bevölkerung bieten69. Dies ist auf die Selbstauswahl der Befragten zurückzuführen, was bedeutet, dass die Antworten nicht aus einer repräsentativen Stichprobe stammen70.
88Die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit fand zwischen dem 4. Juli und dem 16. August 2018 statt und erzielte 4,6 Millionen Antworten aus allen 28 Mitgliedstaaten. Die Kommission betrachtete dieses Ergebnis als wichtige Grundlage für die Formulierung eines Legislativvorschlags. Am 31. August 2018 erklärte Kommissarin Bulc: „Millionen Europäerinnen und Europäer nutzten unsere öffentliche Konsultation, um sich Gehör zu verschaffen. Die Botschaft ist sehr klar: 84 % von ihnen sind für die Abschaffung der Zeitumstellung. Wir werden nun entsprechend handeln und einen Legislativvorschlag für das Europäische Parlament und den Rat ausarbeiten, die dann gemeinsam einen Beschluss fassen“71.
89Nach Auffassung des Hofes hätte die Kommission die Tatsache, dass sich 84 % der Teilnehmer an der Konsultation zur Sommerzeit dafür aussprachen, die zweimalige jährliche Umstellung der Uhrzeit abzuschaffen, in den richtigen Zusammenhang stellen müssen. Insgesamt nahmen weniger als 1 % aller Bürgerinnen und Bürger der EU teil, und absolut gesehen stammten 70 % der Antworten aus einem Mitgliedstaat. Darüber hinaus hat die Kommission ihren Vorschlag zur Abschaffung der Zeitumstellung in Europa ausgearbeitet, ohne zuvor eine angemessene Bewertung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen vorgenommen zu haben.
Im Wege von „Kampagnen“ erlangte Antworten
90Wenn mehrere Befragte auf eine öffentliche Konsultation dieselbe Antwort geben, ist dies entweder ein Zufall oder Teil einer koordinierten Kampagne. Kampagnen können sehr wirksam dazu beitragen, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu wecken und Kernaussagen für politische Entscheidungsträger herauszustellen. Sie stellen jedoch auch eine Herausforderung für diejenigen dar, die die Antworten analysieren. Nach den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung ist es daher unerlässlich, Kampagnen ordnungsgemäß zu ermitteln, gesondert zu analysieren und die Ergebnisse in geeigneter Weise vorzulegen. Werden Kampagnen ermittelt, sollte im zusammenfassenden Bericht ausdrücklich auf diese hingewiesen werden72.
91Von den 26 untersuchten Fällen wurde in fünf Fällen über spezifische Kampagnen Bericht erstattet. Der Hof stellte jedoch fest, dass eine der Kampagnen im zusammenfassenden Bericht nicht hinreichend erläutert wurde. Darüber hinaus stellte er fest, dass in zwei weiteren Fällen nicht über Kampagnen Bericht erstattet wurde.
Im Transparenzregister eingetragene Organisationen
92Organisationen und Unternehmen, die an Konsultationstätigkeiten teilnehmen möchten, müssen sich beim Transparenzregister anmelden und angeben, welche Interessen sie vertreten und wie umfassend diese Vertretung ist. Beiträge von eingetragenen Organisationen und Unternehmen sollten in einer anderen Interessenträger-Kategorie als nicht eingetragene Interessenträger verarbeitet werden: Interessenträger, die sich nicht eintragen, werden als separate Kategorie „nicht eingetragene Organisationen/Unternehmen“ verarbeitet73.
93Bei der Analyse und Darstellung der Ergebnisse von Konsultationen sollte zwischen den verschiedenen Kategorien von Interessenträgern unterschieden werden, die an der Konsultation teilgenommen haben74. Von den 26 untersuchten Fällen lagen in nur acht Fällen Informationen zu eingetragenen und nicht eingetragenen Organisationen bzw. Unternehmen vor.

Die Teilnehmer äußern Bedenken in Bezug auf die Verwertung ihrer Beiträge
Die Befragten der Umfrage des Hofes äußerten Bedenken darüber, ob und wie die Kommission ihre Antworten berücksichtigt (Kasten 6).
Kasten 6
Bürgerantworten – Beispiele: Sie haben Bedenken hinsichtlich der Analyse der Beiträge durch die Kommission
Bürger/in 40: „Ein großes Problem für die Kommission besteht offensichtlich darin, unterschiedliche Ansichten zu akzeptieren, die in offenen Fragen zum Ausdruck gebracht werden – sie werden bei weiteren Diskussionen und der Ausarbeitung nicht berücksichtigt, sondern einfach ignoriert.“ (Original EN)
Bürger/in 41: „Bei einer bestimmten Konsultation mit einer hohen Teilnehmerzahl (Kampagne Living Land und landwirtschaftliche Verbände) stellte die Europäische Kommission kaum Informationen über die Methoden bereit, die bei der getrennten Verarbeitung dieser Daten verwendet werden.“ (Original FR)
Bürger/in 42: „Es gibt nicht genug Platz, um die Stichhaltigkeit einer Intervention der Kommission zu hinterfragen. Die Textfelder sind zwar nützlich, werden jedoch häufig nicht berücksichtigt, wenn die Kommission eine Zusammenfassung der Rückmeldungen erstellt.“ (Original EN)
Bürger/in 43: „Wir wissen nicht, was mit den Ergebnissen geschieht: Wie werden die Antworten analysiert und gewichtet? Wie werden die Ergebnisse daraufhin bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen verwendet (falls sie überhaupt dazu dienen)?“ (Original FR)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Für alle Befragten seiner Umfrage hat der Hof eine Reihe von Aussagen aufgenommen, die in den offiziellen Mitteilungen der Kommission enthalten sind. Nur wenige der Befragten des Hofes stimmten den Aussagen „Die Europäische Kommission berücksichtigt die Meinung der Bürgerinnen und Bürger“ und „Die Politik und die Gesetze der EU werden auf der Grundlage von Fakten ausgearbeitet und stützen sich auf die Standpunkte der Bürgerinnen und Bürger“ zu (jeweils 33 %). Die Aussagen „Die Politik und die Gesetze der EU werden auf transparente Art gestaltet“ (37 %) und „Bürger können während des gesamten Politik- und Gesetzgebungsverfahrens ihren Beitrag leisten“ (40 %) verzeichneten zwar eine breitere, aber immer noch geringe Zustimmung.
Unzureichende Rückmeldungen für die Befragten und eingeschränkte Bekanntmachung der Ergebnisse
96Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen werden von der Kommission in Form von Faktenberichten („factual summary reports“) und zusammenfassenden Berichten („synopsis reports“) bekannt gegeben. Bei Legislativvorschlägen sollte in der Begründung erläutert werden, in welcher Weise die Beiträge berücksichtigt wurden bzw. aus welchen Gründen sie nicht berücksichtigt wurden.
Faktenberichte
97In den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung wird empfohlen, Faktenberichte über die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger zu veröffentlichen, damit die Transparenz sichergestellt ist. Die Berichte sollten kurz nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation veröffentlicht werden und grundlegende statistische Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellen (z. B. Arten von Interessenträgern, Anzahl der Teilnehmer, geografische Verteilung und andere relevante grundlegende Zahlen)75.
98Im Einklang mit dieser Empfehlung aus den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung veröffentlichte die Kommission Faktenberichte für 20 der vom Hof untersuchten 26 Konsultationen. Einige dieser Berichte wurden erst lange nach Abschluss der Konsultation vorgelegt. In den 20 Fällen wurden sie durchschnittlich sechs Monate nach Abschluss der öffentlichen Konsultationen veröffentlicht (Abbildung 9).
99Von den 20 veröffentlichten Faktenberichten waren zwei in alle EU-Sprachen übersetzt worden. Die verbleibenden 18 Berichte waren nur in englischer Sprache verfügbar.
100In den 20 veröffentlichten Berichten wurde ein unvoreingenommener, neutraler Ansatz verfolgt, und sie stellten im Einklang mit den Leitlinien der Kommission sachliche Informationen bereit. In Bezug auf die visuelle Darstellung (z. B. Diagramme, Abbildungen und Grafiken) bestand nach Auffassung des Hofes jedoch Verbesserungsbedarf. Fünf der 20 Berichte enthielten entweder überhaupt keine oder nur schwer verständliche visuelle Darstellungen.
Zusammenfassende Berichte
101Gemäß den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung muss der zusammenfassende Bericht – unabhängig davon, ob er der Folgenabschätzung oder Evaluierung beigefügt oder eigenständig ist – einen detaillierteren Überblick über alle eingegangenen Rückmeldungen und Beiträge bieten. Er sollte die Bürger davon in Kenntnis setzen, in welcher Weise ihre Beiträge berücksichtigt wurden, und erläutern, warum bestimmte Vorschläge nicht zum Zuge kommen konnten76. Überdies wurde in den Leitlinien der Kommission von 2015 festgelegt, dass der zusammenfassende Bericht 10 Seiten nicht überschreiten und in all jenen Sprachen verfügbar sein sollte, in denen die Konsultation auf der Konsultationswebsite veröffentlicht wurde77. Nach Maßgabe der überarbeiteten Regelungen vom Juli 2017 sind Übersetzungen des zusammenfassenden Berichts nicht erforderlich. Allerdings wäre dies ein bewährtes Verfahren für die in Anhang I des Arbeitsprogramms der Kommission niedergelegten wichtigen Initiativen oder für solche von breitem öffentlichen Interesse.
102Die Kommission erstellte einen zusammenfassenden Bericht für 25 der 26 vom Hof untersuchten Konsultationen. Diese Berichte wurden durchschnittlich neun Monate nach Ende des Konsultationszeitraums veröffentlicht (Abbildung 9).
Abbildung 9
Anzahl der Tage, bis die Ergebnisse für öffentliche Konsultationen in einem zusammenfassenden Bericht bekannt gegeben wurden
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Von den 23 veröffentlichten zusammenfassenden Berichten lagen 19 Berichte nur in englischer Sprache vor, obwohl in fünf dieser 19 Fälle die entsprechenden öffentlichen Konsultationen in allen EU-Sprachen auf der Konsultationswebsite veröffentlicht worden waren. In einem Fall lag der Bericht in sechs EU-Sprachen vor. Gemäß den Leitlinien der Kommission 2015 hätten diese sechs zusammenfassenden Berichte in diejenigen EU-Sprachen übersetzt werden sollen, in denen die Konsultation auf der entsprechenden Website veröffentlicht wurde.
104Was den Inhalt der 23 zusammenfassenden Berichte betrifft, so enthielten lediglich sieben Berichte Einzelheiten zu den für die Verarbeitung von Daten verwendeten Methoden und Instrumenten. Alle Berichte enthielten Angaben über die Verteilung der Befragten nach Wohnsitz- oder Herkunftsland.
105Obwohl die Frage der Repräsentativität der Ergebnisse in den zusammenfassenden Berichten nicht präzisiert werden muss, enthielten neun dieser 23 Berichte Informationen dazu, dass öffentliche Konsultationen statistisch nicht repräsentativ sind. Bei einem dieser neun Fälle handelte es sich um die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit, wobei in dem Bericht der Kommission darauf hingewiesen wurde, dass öffentliche Konsultationen nicht repräsentativ seien78. Nach Auffassung des Hofes können derartige Informationen die Erwartungen der Teilnehmer steuern.
Begründung
106Alle Vorschläge und delegierten Rechtsakte der Kommission sollten eine Begründung enthalten, in der die Gründe und der Zusammenhang des Vorschlags anhand der verschiedenen Phasen des Vorbereitungsprozesses der Kommission erläutert werden sollen. Darüber hinaus dient die Begründung den nationalen Parlamenten als Grundlage für die Überprüfung des Vorschlags im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus (den Verträgen beigefügtes Protokoll Nr. 2).
107Bei Initiativen, die zu Legislativvorschlägen führen, sollte in einer Begründung erläutert werden, inwieweit die wichtigsten Beiträge aufgrund einer öffentlichen Konsultation im Entwurf der politischen Initiative berücksichtigt wurden bzw. warum sie nicht (alle) berücksichtigt werden konnten79.
108Alle 17 Fälle in der Stichprobe des Hofes, die Legislativvorschläge betrafen, wurden von einer Begründung begleitet. Der Hof stellte in drei der 17 Fälle die folgenden Mängel fest: Sie enthielten nur wenige beschreibende Absätze und der Zusammenhang zwischen den Beiträgen der Befragten und den vorgeschlagenen Optionen wurde nicht erläutert. Demgegenüber stellte der Hof fest, dass in vier Fällen alle Arten der durchgeführten Konsultationstätigkeiten aufgeführt waren, ein klarer Zusammenhang zwischen den Beiträgen der Befragten und dem Legislativvorschlag hergestellt wurde und die Positionen der verschiedenen Interessenträger für jede Option sowie die Gründe, warum bestimmte Optionen nicht berücksichtigt wurden, erläutert wurden.

Die Befragten haben das Gefühl, nicht gut genug über das Ergebnis der öffentlichen Konsultationen informiert zu werden
Die Befragten der Umfrage des Hofes waren unzufrieden oder eher unzufrieden mit dem Faktenbericht (41 % Zufriedenheitsgrad) und dem zusammenfassenden Bericht (38 % Zufriedenheitsgrad). In ihren Kommentaren gaben sie häufig an, dass sie keine Rückmeldung zu der Umfrage erhalten hatten, nicht wussten, wie sie die Ergebnisse in Erfahrung bringen konnten, oder nicht in der Lage waren, den Bericht zu lesen, weil er nur in einer Sprache oder in sehr wenigen anderen veröffentlicht worden war. Die Befragten gaben an, dass sie eine E-Mail der Kommission mit einem Link oder weiteren Informationen zu den Ergebnissen der Studie begrüßt hätten (Kasten 7).
Kasten 7
Bürgerantworten – Beispiele: Sie wissen nicht, was nach ihrer Teilnahme passiert
Bürger/in 44: „Ich habe keine Informationen über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation erhalten.“ (Original EN)
Bürger/in 45: „Die EU wird von Unternehmenslobbys beeinflusst. Ihre größte Sorge ist nicht das Wohl der Normalbürger.“ (Original ES)
Bürger/in 46: „Die derzeitige Vorgehensweise der EU ist überhaupt nicht demokratisch, und die Lobbyorganisationen scheinen mehr Macht zu haben als die Bürger, was für alle ein Nachteil ist. Die nicht gewählte Kommission trifft alle Entscheidungen und dann fragt man sich, was eigentlich der Sinn unserer gewählten Amtsträger ist – abgesehen davon, dass sie uns ein Vermögen kosten. Die Sozialpolitik wird komplett vernachlässigt, da die EU bestrebt ist, lediglich den Interessen der großen Unternehmen und Banken gerecht zu werden, und zwar auf unsere Kosten.“ (Original FR)
Bürger/in 47: „Ich kenne das Ergebnis nicht, weil nichts dazu bekannt gegeben wird.“ (Original PL)
Bürger/in 48: „Ich erhalte keine Zusammenfassung der Meinungen. Das Ergebnis der Konsultation ist unbekannt.“ (Original HU)
Bürger/in 49: „Ich hätte erwartet, mal ein Update per E-Mail zu bekommen, wo ich Status und Ergebnisse denn verfolgen könnte.“ (Original DE)
Bürger/in 50: „Eine E-Mail, aus der hervorgeht, dass die Ergebnisse verarbeitet wurden und eingesehen werden können, könnte dazu beitragen, den Befragten das Gefühl zu vermitteln, dass die Meinungsforscher die erhaltenen Beiträge auch zu schätzen wissen.“ (Original EN)
Bürger/in 51: „[…] Das Fehlen von Informationen und einer Weiterverfolgung im Anschluss an die Teilnahme an der Umfrage: Es gab keine Plattform, auf der wir Bürger die Relevanz unserer Ideen und Vorschläge diskutieren oder diese vorstellen und genauer erläutern konnten.“ (Original FR)
Bürger/in 52: „Die Ergebnisse wurden nicht direkt weiterverfolgt. Es ist äußerst zeitaufwendig, nach den Neuigkeiten zu suchen, die einen interessieren. Es wäre gut, nach der Teilnahme durchgehend per E-Mail Informationen zu erhalten, wenn möglich mit einer Opt-out-Option.“ (Original IT)
Bürger/in 53: „Ich habe keine Informationen zur Verfahrensweise bei der Umfrage erhalten.“ (Original CZ)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.

Die Befragten sind der Ansicht, dass es der Kommission an Rechenschaftspflicht und Bürgernähe fehlt
Die Befragten sind der Ansicht, dass die Kommission stärker zur Rechenschaft gezogen werden sollte und dass dies durch eine bessere Kommunikation, mehr Transparenz und mehr Werbemaßnahmen hinsichtlich Themen, die die Bürgerinnen und Bürger der EU betreffen, erreicht werden könnte (Kasten 8).
Kasten 8
Bürgerantworten – Beispiele: Sie erwarten von der Kommission mehr Bürgernähe und dass sie rechenschaftspflichtig ist
Bürger/in 54: „Legislative Fußspuren, die die Daten des Transparenzregisters und die öffentlichen Agenden der Kommission durch eine visuell wirksame und verständliche Darstellung der Einflüsse und Positionen der Interessenträger mit Rechenschaftsberichten in Bezug setzen, in denen die Gründe für die endgültigen Entscheidungen erläutert werden.“ (Original EN)
Bürger/in 55: „Indem die Zahl der öffentlichen Konsultationen erhöht wird, um die Lücke zwischen den 'Experten' in Brüssel und den Normalbürgern zu schließen, und indem die Ergebnisse einfach und unverfälscht bekannt gegeben werden. In dieser Hinsicht würde die Möglichkeit, Wissenschaftlern und Universitäten die Verwendung von Datensätzen zur öffentlichen Konsultation zu ermöglichen, die Zuverlässigkeit und Transparenz eines solchen demokratischen Instruments erheblich verbessern. Anderenfalls werden die Bürger den öffentlichen Konsultationen und dem Nutzen, den die Kommission aus den endgültigen Ergebnissen zieht, weiterhin misstrauen.“ (Original EN)
Bürger/in 56: „Es muss ein Gleichgewicht herrschen, wenn die Europäische Kommission die Probleme beheben möchte. Sie soll sich nicht nur darum bemühen, positive und optimistische Antworten von den Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten, sondern auch Bedenken und Kritik in Rechnung ziehen.“ (Original RO)
Bürger/in 57: „Ich finde, dass die EU auf den Straßen von Städten und Gemeinden mehr Präsenz zeigen sollte, um die Bürger nach ihrer Meinung zu fragen und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Union zu gestalten. Ansonsten gibt es keinen wirklichen Weg, um diejenigen zu erreichen, die nicht unbedingt an Konsultationen interessiert sind. Dies hätte den Vorteil, dass wir der Euroskepsis, die derzeit von vielen nationalen Medien (Polen/Ungarn), die die Bürger besser als die EU erreichen und somit viel mehr Einfluss haben, gefördert wird, direkt entgegenwirken können.“ (Original EN)
Bürger/in 58: „Es sollten Einladungen zur Teilnahme an den Konsultationen direkt per E-Mail an Verbände, Organisationen und Einzelpersonen versendet und gleichzeitig Medienkampagnen eingeführt werden. Nun ist es leider so, dass die EU den italienischen Bürgerinnen und Bürgern derzeit so weit entfernt wie nie zuvor erscheint, weshalb sie ihr Image und das ihrer Institutionen aufpolieren müsste.“ (Original IT)
Bürger/in 59: „Nur die wenigsten Menschen wissen, was die Kommission tut, welche Vereinbarungen sie schließt und wie diese sich auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken. Dies stellt jedoch eine wichtige Frage dar.“ (Original ES)
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
111Insgesamt stellte der Hof fest, dass der Rahmen der Kommission für öffentliche Konsultationen einen hohen Standard aufweist und die Teilnehmer der Umfrage des Hofes mit dem Konsultationsprozess im Allgemeinen zufrieden waren. Allerdings ermittelte der Hof auch einige Bereiche, in denen der Rahmen der Kommission im Hinblick auf die Überwachung und Bewertung öffentlicher Konsultationen verbessert werden könnte. In den Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung sind weder spezifische Indikatoren noch eine systematische Bewertung, ob alle Ziele der öffentlichen Konsultationen erreicht werden, vorgesehen (Ziffern 24-32).
Empfehlung 1 – Rahmen der KommissionZum Zwecke der Überwachung der öffentlichen Konsultationen sollte die Kommission die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung verbessern, indem sie
- spezifische Indikatoren festlegt, die für einzelne öffentliche Konsultationen und auf Ebene der Kommission überwacht und bekannt gegeben werden;
- systematisch bewerten, ob alle Ziele der öffentlichen Konsultationen erreicht werden.
Zeitrahmen: Juli 2020.
112Der Hof stellte fest, dass die Vorbereitung und Durchführung der untersuchten öffentlichen Konsultationen durch die Kommission insgesamt zufriedenstellend war. Gleichzeitig ermittelte der Hof einige Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, damit sichergestellt wird, dass sich Bürgerinnen und Bürger einfach und wirksam beteiligen können (Ziffern (Ziffern 33-34).
113Bei den vom Hof überprüften öffentlichen Konsultationen hat die Kommission nicht in allen Fällen Vorabinformationen bereitgestellt, damit die Bürger ihre Teilnahme vorbereiten können. In einigen Fällen hat die Kommission keine Konsultationsstrategien ausgearbeitet oder auf den Webseiten für die öffentliche Konsultation bekannt gegeben. Bei der Vorbereitung der Konsultationsstrategien wurden nur allgemeine Ziele festgelegt und nicht erläutert, wie die öffentliche Konsultation andere Konsultationstätigkeiten ergänzen würde. In einigen Konsultationsstrategien wurden nicht alle Interessenträger ermittelt, die relevant oder potenziell an einer Teilnahme interessiert waren, und die vorgesehene Sprachregelung wurde nicht präzisiert (Ziffern 35-50).
Empfehlung 2 – KonsultationsstrategieDie Kommission sollte das Ziel der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Rechtsetzung der EU durch einen möglichst guten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern der EU erreichen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission Konsultationsstrategien ausarbeiten und veröffentlichen, in denen erläutert wird,
- welche Konsultationstätigkeiten (z. B. öffentliche Konsultation, Konsultationen mit Sozialpartnern, Sachverständigen, Lobbyisten, Eurobarometer-Umfragen, Fokusgruppen, zufällig ausgewählte Stichproben von Bürgern, öffentliche Anhörungen, Bürgerdialoge usw.) durchgeführt werden und wie die ausgewählten Tätigkeiten einander ergänzen werden;
- worin der spezifische Zweck der öffentlichen Konsultationen besteht, wofür sie verwendet werden sollen und in welche EU-Amtssprachen die Fragebögen und andere Konsultationsunterlagen (z. B. Hintergrundinformationen, Fahrplan, Berichte mit den Ergebnissen usw.) übersetzt werden.
Zeitrahmen: Juli 2020.
114Insgesamt bestanden zwischen den einzelnen Generaldirektionen und öffentlichen Konsultationen erhebliche Unterschiede, was die Auswahl und den Umfang der verwendeten Kommunikationsmethoden und -kanäle (einschließlich sozialer Medien) betrifft. In den Fällen mit der geringsten Anzahl von Antworten wurde nur auf wenige Kommunikationskanäle zurückgegriffen. Die Kommission räumte ein, dass einige Interessenträger nach wie vor nicht bereit oder in der Lage sind, sich einzubringen, und dass die geringe Beteiligung ein Problem darstellt. Der Ansatz der Kommission, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, ist für ihre Einbeziehung und damit für eine stärkere Beteiligung von entscheidender Bedeutung (Ziffern 51-60).
Empfehlung 3 – ÖffentlichkeitsarbeitUm mit den öffentlichen Konsultationen mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, sollte die Kommission
- ihre Öffentlichkeitsarbeit verstärken und ihre Kommunikationsmaßnahmen anpassen, damit die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erhöht und insbesondere das Spektrum potenzieller Teilnehmer erweitert wird;
- die Zusammenarbeit der Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten mit Organisationen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss oder dem Ausschuss der Regionen und mit den nationalen Behörden stärken, um mehr Informationen über öffentliche Konsultationen zu verbreiten.
Zeitrahmen: Juli 2020.
115Der Hof konnte keine eindeutigen Kriterien für die Einstufung von Initiativen in die Kategorien „breites öffentliches Interesse“ oder „Sonstiges“ ermitteln, anhand deren bestimmt werden sollte, in welche Sprachen die Kommission Fragebögen und andere wichtige Konsultationsunterlagen übersetzen lassen sollte. Wenn die Fragebögen für die vom Hof untersuchten öffentlichen Konsultationen in alle EU-Sprachen übersetzt worden waren, gingen durchschnittlich mehr Beiträge ein als in Fällen, in denen die Fragebögen nur in englischer Sprache verfügbar waren. Der Hof stellte fest, dass die Fragebögen für die überprüften öffentlichen Konsultationen nicht immer auf die breite Öffentlichkeit zugeschnitten, sondern eher an Fachleute gerichtet waren. Darüber hinaus waren einige Fragebögen zu lang oder zu komplex (Ziffern 61-72).
Empfehlung 4 – Sprachenregelung und FragebögenDamit allen Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und wirksame Beteiligung ermöglicht wird, sollte die Kommission
- die Kriterien für die Einstufung von Initiativen in die Kategorien „breites öffentliches Interesse“ oder „Sonstiges“ klarstellen;
- dafür Sorge tragen, dass Fragebögen und andere wichtige Konsultationsunterlagen (z. B. Fahrpläne, Konsultationsstrategien, Faktenberichte und zusammenfassende Berichte) für alle vorrangigen Initiativen und Initiativen von breitem öffentlichem Interesse in alle Amtssprachen übersetzt werden;
- sicherstellen, dass jede öffentliche Konsultation auf einem allgemeinen Fragebogen für die Öffentlichkeit basiert, der den in den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung festgelegten Standards (relevant, kurz, einfach usw.) entspricht, wobei für Fachleute gegebenenfalls ein zusätzlicher Fragebogen eingesetzt werden kann.
Zeitrahmen: Juli 2020.
116Insgesamt stellte der Hof fest, dass die von ihm überprüften Analysen und Informationen zu den öffentlichen Konsultationen der Kommission zufriedenstellend waren. Allerdings ermittelte er auch einige Bereiche mit Verbesserungsbedarf, damit Transparenz und Rechenschaftspflicht sichergestellt werden (Ziffern 76-77).
117Die Kommission führte in begrenztem Umfang Kontrollen der Gültigkeit von Antworten durch und stellte nicht in allen Fällen Datenschutzerklärungen bereit, aus denen hervorging, wie Daten erhoben und verarbeitet würden. Der Hof stellte außerdem fest, dass die Analyse und Auswertung der Daten durch die Kommission nicht immer eindeutig war, insbesondere in Bezug auf den nicht repräsentativen Charakter der Antworten, die Informationen zu den Teilnehmern nach Kategorien von Interessenträgern und die im Wege von „Kampagnen“ erlangten Antworten (Ziffern 78-95).
Empfehlung 5 – Datenverarbeitung und -sicherheitDie Kommission sollte den öffentlichen Konsultationsprozess vor Manipulationen der Ergebnisse schützen. Daher sollte sie hohe Standards in Bezug auf Datenverarbeitung und Sicherheit anwenden. Insbesondere sollte die Kommission bei allen öffentlichen Konsultationen
- systematisch bewerten, ob die eingereichten Beiträge einmalig sind und nicht von einem Bot erzeugt wurden, und über solche Kontrollen berichten (z. B. im zusammenfassenden Bericht);
- eine kohärente Behandlung der Antworten der öffentlichen Konsultation sicherstellen (z. B. Informationen zu den Kategorien der Teilnehmer und Beschreibungen der Kampagnen).
Zeitrahmen: Juli 2020.
118Der Hof stellte fest, dass die Kommission für die im Rahmen seiner Prüfung untersuchten öffentlichen Konsultationen nicht immer die erforderlichen Berichte mit den Ergebnissen der Konsultationen erstellte oder diese erst lange Zeit nach Abschluss der Konsultationen zur Verfügung stellte. Im Durchschnitt wurde der Faktenbericht über die öffentlichen Konsultationen nach sechs Monaten und der zusammenfassende Bericht mit den Ergebnissen aller Konsultationstätigkeiten und der Erläuterung, wie die Beiträge der Teilnehmer berücksichtigt worden waren, nach neun Monaten veröffentlicht (Ziffern 96-110).
Empfehlung 6 – Rückmeldungen für die TeilnehmerDamit sichergestellt ist, dass der öffentliche Konsultationsprozess so transparent wie möglich ist, sollte die Kommission den Teilnehmern zeitnah eine Rückmeldung zum Ergebnis der Konsultation geben.
Zeitrahmen: Juli 2020.
Dieser Bericht wurde von Kammer V unter Vorsitz von Herrn Lazaros S. Lazarou, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. Juli 2019 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner Lehne
Präsident
Anhänge
Anhang I – Die vom Hof untersuchten öffentlichen Konsultationen der Kommission
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Anhang II – Sachverständigengremium
Name | Funktion | Einrichtung |
---|---|---|
Christiane Arndt-Bascle | Programmleiterin in der Direktion für Staatsführung (Public Governance Directorate) | OECD |
Galina Biedenbach | Außerordentliche Professorin für Betriebswirtschaftslehre | School of Business, Economics and Statistics an der Universität Umeå |
Luis Bouza | Assistenzprofessor für Politikwissenschaft und Gastdozent am College of Europe und Paris 1 Panthéon-Sorbonne | Autonome Universität Madrid |
Emanuela Bozzini | Lehrbeauftragte an der Fakultät für Soziologie und Sozialforschung | Universität Trient |
Yves Dejaeghere | Gastdozent und Koordinator der Organisation G1000 | Universität Antwerpen |
Raphaël Kies | Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Politikwissenschaft | Universität Luxemburg |
Elisa Lironi | Senior Manager European Democracy | Aktionsdienst Europäische Bürger (European Citizen Action Service, ECAS) |
Beatriz Pérez de las Heras | Professorin für Unionsrecht Lehrstuhl Jean Monnet für Europäische Integration | Juristische Fakultät, Universidad de Deusto |
Anna Renkamp | Senior Project Manager Programm Zukunft der Demokratie | Bertelsmann Stiftung |
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Anhang III – Meinungsumfrage
Konzept
Von den 26 öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe des Hofes befragte der Hof 16 007 Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger, die an 15 öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe teilgenommen hatten, und erhielt dabei 2 224 Antworten. Die verbleibenden 11 öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe des Hofes wurden aus operationellen und/oder praktischen Gründen wie z. B. Datenschutzerklärungen mit einer kurzen Aufbewahrungsdauer von nur einem Jahr für personenbezogene Daten, einem Mangel an gültigen E-Mail-Adressen zur Kontaktaufnahme mit Teilnehmern und zeitlichen Einschränkungen nicht berücksichtigt.
Für die 15 öffentlichen Konsultationen in seiner Umfrage hat der Hof nur diejenigen Teilnehmer eingeladen, die zugestimmt hatten, dass ihre Namen und Beiträge auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Der Hof bereitete die Umfrage und ihren Inhalt (einschließlich des Fragebogens) vor, die technische Aufbereitung fand jedoch bei der Kommission statt, da diese dem Hof unter Berufung auf ihre Auslegung der Datenschutzbestimmungen keine personenbezogenen Daten übermittelt hat.
Von den 15 öffentlichen Konsultationen in der Stichprobe wurden vier im Jahr 2017 und 11 im Jahr 2016 durchgeführt. In Fällen, in denen die Befragten angaben, dass sie sich nicht erinnern, an einer der 15 aufgeführten öffentlichen Konsultationen teilgenommen zu haben, aber dennoch Verbesserungsvorschläge machten, wurden sie nicht gebeten, ihre Zufriedenheit zu bewerten. Von den 2 224 Teilnehmern erklärten 809 (36 %): „Nein, ich kann mich nicht erinnern, an einer dieser [aufgeführten] öffentlichen Konsultationen teilgenommen zu haben.“ Die Gesamtzufriedenheit wurde daher auf der Grundlage von 1 415 Beiträgen berechnet.
Das Prüferteam analysierte die unterschiedlichen statistisch nicht repräsentativen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Anzahl der Befragten, möglicher Diskrepanzen zwischen den öffentlichen Konsultationen in den Jahren 2016 und 2017 und möglicher Meinungsunterschiede zwischen öffentlichen Konsultationen mit vielen Teilnehmern und öffentlichen Konsultationen mit nur wenigen. Alle Fälle wiesen einen ähnlichen Zufriedenheitsgrad auf (zwischen 64,8 % und 69,4 %).
Ergebnisse der Meinungsumfrage unter Teilnehmern an öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission
Vorbereitung der öffentlichen Konsultation: | Zufriedenheit |
---|---|
Die während des Konsultationsprozesses verwendete Sprache | 82 % ![]() |
Die über Umfang und Ziel der öffentlichen Konsultation verfügbaren Informationen | 75 % ![]() |
Die Hintergrunddokumente, Links und anderen verfügbaren Referenzunterlagen | 60 % ![]() |
Teilnahme an der öffentlichen Konsultation: | Zufriedenheit |
---|---|
Die Dauer der öffentlichen Konsultation (Anzahl der Wochen, die der Fragebogen auf der Website der Kommission für die Teilnahme zugänglich war) | 79 % ![]() |
Die Länge des Fragebogens der öffentlichen Konsultation | 80 % ![]() |
Die Verständlichkeit und Einfachheit der Fragen der öffentlichen Konsultation | 69 % ![]() |
Die Anzahl der offenen Fragen mit Freitextfeldern, in denen Sie Ihre Meinung äußern und detaillierte Kommentare abgeben können | 76 % ![]() |
Informationen über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation: | Zufriedenheit |
---|---|
Der „Faktenbericht“, der eine Zusammenfassung aller eingegangenen Beiträge enthielt | 41 % ![]() |
Der „zusammenfassende Bericht“, der Informationen darüber enthielt, wie die eingegangenen Antworten berücksichtigt wurden | 38 % ![]() |
Die für den entsprechenden Legislativvorschlag verfügbaren Informationen | 38 % ![]() |
Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? | Zufriedenheit |
---|---|
Die Politiken und Rechtsvorschriften der EU werden transparent gestaltet | 37 % ![]() |
Die Politiken und Rechtsvorschriften der EU werden auf der Grundlage von Beweisen ausgearbeitet und von den Ansichten der Bürgerinnen und Bürger und anderer Interessenträger gestützt | 33 % ![]() |
Bürgerinnen und Bürger und andere Interessenträger können sich während des gesamten politischen Entscheidungs- und Rechtsetzungsprozesses einbringen | 40 % ![]() |
Die Europäische Kommission zieht die Meinung der Bürgerinnen und Bürger und anderer Interessenträger in Rechnung | 33 % ![]() |
Es ist wichtig, dass öffentliche Konsultationen in allen 24 Amtssprachen der EU durchgeführt werden | 92 % ![]() |
Quelle: Umfrage des Europäischen Rechnungshofs.
Detaillierte Statistiken
1. Wie oft haben Sie in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018) an von der Europäischen Kommission organisierten öffentlichen Konsultationen teilgenommen?
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
einmal | ![]() |
1 318 | 59,26 % |
zwei- oder dreimal | ![]() |
695 | 31,25 % |
mehr als dreimal | ![]() |
211 | 9,49 % |
2. In wessen Namen haben Sie geantwortet?
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
im eigenen Namen als Einzelperson | ![]() |
1 505 | 67,67 % |
in meiner beruflichen Funktion oder im Namen einer Einrichtung | ![]() |
372 | 16,73 % |
beides trifft zu | ![]() |
347 | 15,6 % |
3. Wie haben Sie von den öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission erfahren?
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
durch die Website der Europäischen Kommission | ![]() |
374 | 16,82 % |
durch die Social-Media-Kanäle der Europäischen Kommission | ![]() |
295 | 13,26 % |
durch eine zivilgesellschaftliche Organisation (Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Bauernverbände o. Ä.) | ![]() |
1 058 | 47,57 % |
durch nationale Behörden | ![]() |
85 | 3,82 % |
durch regionale oder lokale Behörden | ![]() |
59 | 2,65 % |
durch eine(n) Kollegen/Kollegin/Freund/Freundin | ![]() |
200 | 8,99 % |
durch meinen Arbeitgeber | ![]() |
39 | 1,75 % |
durch Nachrichten oder Artikel (online oder offline) | ![]() |
655 | 29,45 % |
auf anderem Wege | ![]() |
143 | 6,43 % |
4. Was hat Sie zur Teilnahme veranlasst?
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
Das Thema hat mich interessiert. | ![]() |
1 237 | 55,62 % |
Ich wollte Einfluss auf das legislative Ergebnis nehmen. | ![]() |
1 295 | 58,23 % |
Ich hielt die Teilnahme für meine bürgerliche Pflicht. | ![]() |
1 085 | 48,79 % |
Ich wollte meine Sachkenntnisse einbringen. | ![]() |
392 | 17,63 % |
Ich war direkt vom legislativen Ergebnis betroffen. | ![]() |
295 | 13,26 % |
Ich wurde in meiner beruflichen Funktion um Teilnahme gebeten. | ![]() |
158 | 7,1 % |
Sonstiges | ![]() |
31 | 1,39 % |
5. An welcher dieser im Zeitraum 2016-2017 durchgeführten und nach Datum sortierten öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission haben Sie (zuletzt) teilgenommen?
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
Lebensmittelversorgungskette (16.8.2017 – 7.11.2017) | ![]() |
159 | 7,15 % |
Verordnung über die EU-Flugsicherheitsliste („Schwarze Liste der Fluggesellschaften“) (11.8.2017 – 7.11.2017) | ![]() |
7 | 0,31 % |
Europäische Bürgerinitiative (24.5.2017 – 16.8.2017) | ![]() |
372 | 16,73 % |
Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (2.2.2017 – 2.5.2017) | ![]() |
661 | 29,72 % |
Überarbeitung der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge (19.12.2016 – 24.3.2017) | ![]() |
19 | 0,85 % |
Halbzeitbewertung der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) (28.11.2016 – 27.2.2017) | ![]() |
11 | 0,49 % |
Verbesserung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (5.9.2016 – 11.12.2016) | ![]() |
32 | 1,44 % |
Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (29.7.2016 – 31.10.2016) | ![]() |
0 | 0 % |
Bewertung der Zusammenarbeit in der Jugendpolitik in der EU (18.7.2016 – 16.10.2016) | ![]() |
14 | 0,63 % |
Überarbeitung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen (2000/59/EG) (13.7.2016 – 16.10.2016) | ![]() |
3 | 0,13 % |
Europäischer elektronischer Mautdienst (8.7.2016 – 2.10.2016) | ![]() |
6 | 0,27 % |
Überprüfung der Richtlinie 1999/62/EG („Eurovignette“) (8.7.2016 – 2.10.2016) | ![]() |
5 | 0,22 % |
Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2011-2013 (10.5.2016 – 9.8.2016) | ![]() |
25 | 1,12 % |
Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister (1.3.2016 – 1.6.2016) | ![]() |
86 | 3,87 % |
Bewertung der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans (15.2.2016 – 31.5.2016) | ![]() |
15 | 0,67 % |
Nein, ich kann mich nicht erinnern, an einer dieser öffentlichen Konsultationen teilgenommen zu haben | ![]() |
809 | 36,38 % |
6. Wie zufrieden waren Sie generell mit dem Ablauf dieser öffentlichen Konsultation?
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
327 | 23,11 % |
recht zufrieden | ![]() |
600 | 42,4 % |
eher unzufrieden | ![]() |
190 | 13,43 % |
unzufrieden | ![]() |
112 | 7,92 % |
weiß nicht/keine Meinung | ![]() |
186 | 13,14 % |
8.1. Vorbereitung der öffentlichen Konsultation: (1) Während des Konsultationsprozesses verwendete Sprache
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
754 | 53,29 % |
recht zufrieden | ![]() |
410 | 28,98 % |
eher unzufrieden | ![]() |
124 | 8,76 % |
unzufrieden | ![]() |
50 | 3,53 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
77 | 5,44 % |
8.1. Vorbereitung der öffentlichen Konsultation: (2) Verfügbare Informationen über den Umfang und das Ziel der öffentlichen Konsultation
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
456 | 32,23 % |
recht zufrieden | ![]() |
600 | 42,4 % |
eher unzufrieden | ![]() |
193 | 13,64 % |
unzufrieden | ![]() |
79 | 5,58 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
87 | 6,15 % |
8.1. Vorbereitung der öffentlichen Konsultation: (3) Verfügbare Hintergrunddokumente, Links und sonstige Referenzdokumente
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
330 | 23,32 % |
recht zufrieden | ![]() |
520 | 36,75 % |
eher unzufrieden | ![]() |
252 | 17,81 % |
unzufrieden | ![]() |
90 | 6,36 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
223 | 15,76 % |
8.2. Teilnahme an der öffentlichen Konsultation: (1) Dauer der öffentlichen Konsultation (Anzahl der Wochen, in denen der Fragebogen auf der Website der Europäischen Kommission zum Ausfüllen zur Verfügung stand)
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
620 | 43,82 % |
recht zufrieden | ![]() |
495 | 34,98 % |
eher unzufrieden | ![]() |
85 | 6,01 % |
unzufrieden | ![]() |
43 | 3,04 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
172 | 12,16 % |
8.2. Teilnahme an der öffentlichen Konsultation: (2) Länge des Fragebogens
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
482 | 34,06 % |
recht zufrieden | ![]() |
646 | 45,65 % |
eher unzufrieden | ![]() |
170 | 12,01 % |
unzufrieden | ![]() |
42 | 2,97 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
75 | 5,3 % |
8.2. Teilnahme an der öffentlichen Konsultation: (3) Klarheit und Einfachheit der Fragen der öffentlichen Konsultation
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
403 | 28,48 % |
recht zufrieden | ![]() |
577 | 40,78 % |
eher unzufrieden | ![]() |
261 | 18,45 % |
unzufrieden | ![]() |
118 | 8,34 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
56 | 3,96 % |
8.2. Teilnahme an der öffentlichen Konsultation: (4) Zahl der offenen Fragen mit Feldern für freie Antworten, in denen Standpunkte zum Ausdruck gebracht und detaillierte Anmerkungen gemacht werden konnten
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
465 | 32,86 % |
recht zufrieden | ![]() |
606 | 42,83 % |
eher unzufrieden | ![]() |
137 | 9,68 % |
unzufrieden | ![]() |
55 | 3,89 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
152 | 10,74 % |
8.3. Informationen über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation: (1) „Faktenbericht“ mit einer Zusammenfassung aller eingegangenen Beiträge
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
220 | 15,55 % |
recht zufrieden | ![]() |
359 | 25,37 % |
eher unzufrieden | ![]() |
239 | 16,89 % |
unzufrieden | ![]() |
197 | 13,92 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
400 | 28,27 % |
8.3. Informationen über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation: (2) „Zusammenfassender Bericht“ mit Informationen darüber, wie die eingegangenen Antworten berücksichtigt wurden
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
205 | 14,49 % |
recht zufrieden | ![]() |
328 | 23,18 % |
eher unzufrieden | ![]() |
248 | 17,53 % |
unzufrieden | ![]() |
231 | 16,33 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
403 | 28,48 % |
8.3. Informationen über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation: (3) Verfügbare Informationen über den betreffenden Legislativvorschlag
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
zufrieden | ![]() |
193 | 13,64 % |
recht zufrieden | ![]() |
342 | 24,17 % |
eher unzufrieden | ![]() |
286 | 20,21 % |
unzufrieden | ![]() |
226 | 15,97 % |
weiß nicht/keine Meinung/nicht zutreffend | ![]() |
368 | 26,01 % |
9. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? (1) Die Politik und die Gesetze der EU werden auf transparente Art gestaltet.
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
stimme zu | ![]() |
176 | 7,91 % |
stimme eher zu | ![]() |
589 | 26,48 % |
stimme eher nicht zu | ![]() |
749 | 33,68 % |
stimme nicht zu | ![]() |
617 | 27,74 % |
weiß nicht/keine Meinung | ![]() |
93 | 4,18 % |
9. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? (2) Die Politik und die Gesetze der EU werden auf der Grundlage von Fakten ausgearbeitet und stützen sich auf die Standpunkte der Bürgerinnen und Bürger und anderer Interessenträger.
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
stimme zu | ![]() |
157 | 7,06 % |
stimme eher zu | ![]() |
568 | 25,54 % |
stimme eher nicht zu | ![]() |
727 | 32,69 % |
stimme nicht zu | ![]() |
648 | 29,14 % |
weiß nicht/keine Meinung | ![]() |
124 | 5,58 % |
9. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? (3) Die Bürgerinnen und Bürger und andere Interessenträger können während des gesamten Politik- und Gesetzgebungsverfahrens ihren Beitrag leisten.
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
stimme zu | ![]() |
246 | 11,06 % |
stimme eher zu | ![]() |
619 | 27,83 % |
stimme eher nicht zu | ![]() |
735 | 33,05 % |
stimme nicht zu | ![]() |
498 | 22,39 % |
weiß nicht/keine Meinung | ![]() |
126 | 5,67 % |
9. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? (4) Die Europäische Kommission berücksichtigt die Meinung der Bürgerinnen und Bürger und anderer Interessenträger
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
stimme zu | ![]() |
175 | 7,87 % |
stimme eher zu | ![]() |
540 | 24,28 % |
stimme eher nicht zu | ![]() |
720 | 32,37 % |
stimme nicht zu | ![]() |
619 | 27,83 % |
weiß nicht/keine Meinung | ![]() |
170 | 7,64 % |
9. Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? (5) Es ist wichtig, dass öffentliche Konsultationen in allen 24 Amtssprachen der EU durchgeführt werden
Antworten | Verhältnis | ||
---|---|---|---|
stimme zu | ![]() |
1 648 | 74,1 % |
stimme eher zu | ![]() |
381 | 17,13 % |
stimme eher nicht zu | ![]() |
72 | 3,24 % |
stimme nicht zu | ![]() |
56 | 2,52 % |
weiß nicht/keine Meinung | ![]() |
67 | 3,01 % |
Anhang IV – Übersetzung der Antworten der Bürgerinnen und Bürger
Bürger/in 1: „Die Möglichkeit, außerhalb von Wahlen meine Meinung mitzuteilen und diese in die Gestaltung Europas einzubringen.“ (DE)
Bürger/in 2: „La possibilità di poter esprimere un'opinione direttamente senza intermediari.“ (IT) / „Die Möglichkeit, ohne Mittelsmann seine Meinung direkt zu äußern.“ (DE)
Bürger/in 3: „Iespēja izteikt savas domas un vēlmes kā ražojošam lauksaimniekam.“ (LV) / „Die Möglichkeit, als Bauer seine Gedanken und Wünsche auszudrücken.“ (DE)
Bürger/in 5: „[…] Dass er überhaupt stattfindet. Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Demokratisierung der EU.“ (DE)
Bürger/in 6: „Me parece interesante este tipo de consultas siempre que su resultado se utilice para tomar decisiones. Para que al ciudadano no se le deje solamente para las consultas electorales. Es necesario avanzar hacia formas de democracia directa. La democracia representativa nos está llevando al desinterés, cada vez que se nos convoca aumenta la abstención. Me parece grave.“ (ES) / „Ich finde diese Art der Konsultation interessant, solange ihre Ergebnisse für Entscheidungen verwendet und Bürgerinnen und Bürger nicht lediglich bei Wahlen konsultiert werden. Wir müssen auf Formen direkter Demokratie hinarbeiten, da wir bei der repräsentativen Demokratie so langsam das Interesse am Wählen verlieren und uns somit immer öfter enthalten. Ich glaube, das ist eine ernste Angelegenheit.“ (DE)
Bürger/in 9: „To da se traži mišljenje i nas ‚običnih‘ građana i malih subjekata.“ (HR) / „Die ‚normalen‘ Bürgerinnen und Bürger und kleine Unternehmen nach ihren Standpunkten zu fragen.“ (DE)
Bürger/in 10: „Difficulté à savoir à quoi elle va servir CONCRÈTEMENT.“ (FR) / „Schwer zu verstehen, wofür sie KONKRET verwendet werden.“ (DE)
Bürger/in 11: „Es hat den Eindruck einer reinen Alibibefragung hinterlassen.“ (DE)
Bürger/in 12: „… c'est JUSTE une consultation qui semble pro forma et pas encore un réel exercice de démocratie participative, hélas… Pourtant, voilà une occasion de réenchanter le rêve et le projet européen, non? Sinon, le fossé entre citoyen et eurocrate ne cessera de s'agrandir, ce qui sera tout bénéfice pour les eurosceptiques et autres national-populistes.“ (FR) / „[…] es ist NUR eine symbolische Konsultation, die pro forma und noch keine echte Ausübung der partizipativen Demokratie zu sein scheint […]. Doch ist dies sicher eine Gelegenheit, dem Traum und dem europäischen Projekt neuen Schwung zu verleihen, nicht wahr? Anderenfalls wird die Kluft zwischen Bürgern und Eurokraten weiter zunehmen, was Euroskeptikern und anderen nationalen Populisten in die Hände spielt.“ (DE)
Bürger/in 13: „… При това положение, какъв е смисълът да си губим времето да участваме с тези консултации?“ (BG) / „[…] Angesichts dieser Lage frage ich mich, worin der Sinn besteht, seine Zeit mit der Teilnahme an diesen Konsultationen zu verschwenden?“ (DE)
Bürger/in 14: „… não tive perceção da utilidade da participação.“ (PT) / „[Ich] sah keinen Nutzen einer Teilnahme.“ (DE)
Bürger/in 17: „…De EU is er niet voor de gewone Europese burger.“ (NL) / „[…] Die EU ist für den Normalbürger nicht da.“ (DE)
Bürger/in 19: „Misschien is het wenselijk dat de raadplegingen beter bekend zouden zijn bij het grote publiek. Indien men geen lid is van een ngo of andere organisatie heeft men er dikwijls geen weet van.“ (NL) / „Vielleicht sollte die öffentliche Werbung für die Konsultationen in größerem Umfang erfolgen. Ist man kein Mitglied einer NRO oder anderen Organisation, ist man sich ihnen häufig nicht bewusst.“ (DE)
Bürger/in 20: „… gdyby nie organizacje i fundacje to nigdy bym sie nie wypowiedziala na zaden temat bo nic do mnie nie dociera, zaadna ankieta.“ (PL) / „[…] Gäbe es keine Organisationen und Stiftungen, würde ich niemals zu irgendeinem Thema Kommentare abgeben, weil nichts davon – z. B. Fragebögen – bei mir ankommt.“ (DE)
Bürger/in 21: „Ich würde mir wünschen, in meiner Tageszeitung über aktuelle Themen der Europäischen Kommission lesen zu können. Auch Hinweise in Funk, Fernsehen und Presse auf aktuelle Umfragen fände ich gut.“ (DE)
Bürger/in 22: „J'ai découvert les consultations publiques UE par Facebook alors que j'ai 31 ans. Je trouve ça dommage qu'à l'école ou par un autre moyen on ne nous parle pas de son fonctionnement. Il faudrait plus de communication sur l'UE et ses lois à venir.“ (FR) / „Ich habe durch Facebook von den öffentlichen Konsultationen der EU erfahren, obwohl ich 31 Jahre alt bin. Es ist schade, dass man uns in Schulen oder anderswo nichts darüber erzählt. Die Kommunikation hinsichtlich der EU und ihrer künftigen Gesetze müsste verstärkt werden.“ (DE)
Bürger/in 23: „Αποστολή newsletter σε emails των πολιτών για τις πολιτικές που οι πολίτες δηλώνουν ότι τους ενδιαφέρουν.“ (GR) / „Senden Sie uns per Mail Newsletter zu Politiken, an denen wir unser Interesse bekunden.“ (DE)
Bürger/in 24: „Určitě, je kromě elektronického oslovení občanů důležitá i veřejná kampaň, aby se zúčastnilo maximum zainteresovaných občanů.“ (CZ) / „Neben einer elektronischen Kontaktaufnahme mit Bürgerinnen und Bürgern ist eine öffentliche Kampagne sicherlich auch wichtig, um diejenigen einzubeziehen, die am meisten interessiert sind.“ (DE)
Bürger/in 25: „Enemmän tietoa näistä kyselyistä eri paikkoihin! Olisi esimerkiksi hyvä, jos nämä kyselyt ja Eu:n laajuiset kansalaisaloitteet olisivat nähtävissä samalla sivustolla, jossa Suomen kansalais- ja kuntalaisaloitteet ovat.“ (FI) / „Mehr Informationen zu diesen Umfragen an verschiedenen Stellen! Es wäre z. B. gut, wenn diese Umfragen – samt unionsweiter Bürgerinitiativen – auch auf der Website für finnische zivilgesellschaftliche und kommunale Initiativen zu sehen wären.“ (DE)
Bürger/in 27: „… escaso entusiasmo e implicación de los Gobiernos en estos procesos.“ (ES) / „Wenig Enthusiasmus und Engagement hinsichtlich dieser Prozesse seitens der Regierungen.“ (DE)
Bürger/in 28: „De betrokkenheid met nationale parlementen is naar mijn idee te gering.“ (NL) / „Meiner Meinung nach werden die nationalen Parlamente viel zu wenig einbezogen.“ (DE)
Bürger/in 30: „Obige Dokumente lagen meist nur fremdsprachlich vor. Da solch bürokratische Sprache schon auf Deutsch oft sehr kompliziert ist, ist es dann völlig vorbei!“ (DE)
Bürger/in 31: „Limbajul greoi, jargonul administrativ, textele trebuie curăţate şi traduse în limbajul uzual al unei populaţii mediu educate.“ (RO) / „Dichte Sprache und administrativer Fachjargon: Solche Dokumente sollten klarer formuliert und in einen Sprachstil übersetzt werden, der für Menschen mit normaler Bildung verständlich ist.“ (DE)
Bürger/in 32: „I en ny undersøgelse som jeg skal besvare bør spørgsmålene stilles på mit modersmål: dansk. Og formuleringen bør være lettere at forstå, da det ikke er alle som er uddannet på universitets niveau.“ (DK) / „Die Fragen einer neuen Umfrage, an der ich teilnehmen soll, sollten in meiner Muttersprache – Dänisch – verfasst sein. Außerdem sollte der Wortlaut verständlicher sein, da nicht jeder einen Hochschulabschluss hat.“ (DE)
Bürger/in 34: „Certaines questions difficiles pour des citoyens qui ne sont pas spécialistes de la politique en question – accessibilité des questions pas toujours bonne.“ (FR) / „Einige schwierige Fragen für Bürgerinnen und Bürger, die keine Fachleute im betroffenen Politikbereich sind – Fragen nicht immer zugänglich.“ (DE)
Bürger/in 35: „… As medidas necessitam ser ajustadas aos povos a que são dirigidas“ (PT) / „Die Maßnahmen müssen an die entsprechenden Zielgruppen angepasst werden.“ (DE)
Bürger/in 36: „e-Dostopnost za mlade NAJBOLJNAJMANJ – izključenost starejših, ki niso digitalizirani.“ (SL) / „Für junge Menschen zugänglich, aber nicht für ältere, die in der digitalen Welt nicht so gut zurechtkommen.“ (DE)
Bürger/in 38: „Empfand ich die Zielsetzung der Fragen nicht immer eindeutig, insofern war es extrem wichtig dass es zusätzliche Kommentarfelder gab, bei denen man die eigene Antwort ausführlicher erläutern konnte.“ (DE)
Bürger/in 39: „…möjligheten att lämna fria synpunkter och bifoga material“ (SE) / „[…] Die Möglichkeit, freie Kommentare abzugeben und Material beizufügen.“ (DE)
Bürger/in 41: „Une consultation particulière avec la forte participation de campagnes de réponses (living land et syndicats agricoles), la Commission européenne a peu communiqué sur les méthodes utilisées pour traiter ces données à part.“ (FR) / „Bei einer bestimmten Konsultation mit einer hohen Teilnehmerzahl (Kampagne Living Land und landwirtschaftliche Verbände) stellte die Europäische Kommission kaum Informationen über die Methoden bereit, die bei der getrennten Verarbeitung dieser Daten verwendet werden.“ (DE)
Bürger/in 43: „On ne sait pas comment les résultats seront exploités: Comment sont analysées les réponses, quelle pondération leur donne t on? Comment les résultats sont ils ensuite utilisés pour construire des propositions politiques (si ils doivent servir à cela)?“ (FR) / „Wir wissen nicht, was mit den Ergebnissen geschieht: Wie werden die Antworten analysiert und gewichtet? Wie werden die Ergebnisse daraufhin bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen verwendet (falls sie überhaupt dazu dienen)?“ (DE)
Bürger/in 45: „La U E está mediatizada por lobbys empresariales. No busca el bienestar de la población.“ (ES) / „Die EU wird von Unternehmenslobbys beeinflusst. Ihre größte Sorge ist nicht das Wohl der Normalbürger.“ (DE)
Bürger/in 46: „Le fonctionnement actuel n'est pas du tout démocratique et les lobbys semblent faire la loi, pas les peuples, ce qui est absolument néfaste. La Commission non élue décide de tout, on peut se demander à quoi servent nos élus à part nous coûter très cher. Le social est le grand oublié, cette Union européenne n'est là que pour servir les intérêts des grands groupes et de la Finance au détriment des peuples.“ (FR) / „Die derzeitige Vorgehensweise der EU ist überhaupt nicht demokratisch, und die Lobbyorganisationen scheinen mehr Macht zu haben als die Bürger, was für alle ein Nachteil ist. Die nicht gewählte Kommission trifft alle Entscheidungen und dann fragt man sich, was eigentlich der Sinn unserer gewählten Amtsträger ist – abgesehen davon, dass sie uns ein Vermögen kosten. Die Sozialpolitik wird komplett vernachlässigt, da die EU bestrebt ist, lediglich den Interessen der großen Unternehmen und Banken gerecht zu werden, und zwar auf unsere Kosten.“ (DE)
Bürger/in 47: „niewiem jaki wynik bo nic niewiadomo.“ (PL) / „Ich kenne das Ergebnis nicht, weil nichts dazu bekannt gegeben wird.“ (DE)
Bürger/in 48: „Nem tapasztaltam, hogy a véleményeket összegezték volna. A konzultáció eredményéről semmit nem tudni.“ (HU) / „Ich erhalte keine Zusammenfassung der Meinungen. Das Ergebnis der Konsultation ist unbekannt.“ (DE)
Bürger/in 49: „Ich hätte erwartet, mal ein Update per E-Mail zu bekommen, wo ich Status und Ergebnisse denn verfolgen könnte.“ (DE)
Bürger/in 51: „… l'absence d'infos, accompagnements, suites… données après la participation à l'enquête: pas de panels citoyens pour débattre de la pertinence de nos idées et propositions et surtout de pouvoir exposer et expliciter nos idées et propositions.“ (FR) / „[…] Das Fehlen von Informationen und einer Weiterverfolgung im Anschluss an die Teilnahme an der Umfrage: Es gab keine Plattform, auf der wir Bürger die Relevanz unserer Ideen und Vorschläge diskutieren oder diese vorstellen und genauer erläutern konnten.“ (DE)
Bürger/in 52: „Non vi è stato un seguito comunicato direttamente. Occorre avere molto tempo per cercare sempre le notizie di proprio interesse. Sarebbe bello restare informati via mail dopo la partecipazione, eventualmente con un opzione per non esserlo più (opt-out).“ (IT) / „Die Ergebnisse wurden nicht direkt weiterverfolgt. Es ist äußerst zeitaufwendig, nach den Neuigkeiten zu suchen, die einen interessieren. Es wäre gut, nach der Teilnahme durchgehend per E-Mail Informationen zu erhalten, wenn möglich mit einer Opt-out-Option.“ (DE)
Bürger/in 53: „Nemám zpětnou vazbu k prováděnému šetření.“ (CZ) / „Ich habe keine Informationen zur Verfahrensweise bei der Umfrage erhalten.“ (DE)
Bürger/in 56: „Comisia Europeană trebuie să fie echilibrată în abordarea problematicilor, încercând să afle de la cetăţeni şi îngrijorările sau criticile, nu numai o perspectivă pozitivă, optimistă, indusă de întrebările provenite de la CE.“ (RO) / „Es muss ein Gleichgewicht herrschen, wenn die Europäische Kommission die Probleme beheben möchte. Sie soll sich nicht nur darum bemühen, positive und optimistische Antworten von den Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten, sondern auch Bedenken und Kritik in Rechnung ziehen.“ (DE)
Bürger/in 58: „Bisognerebbe inviare tramite e-mail gli inviti alla partecipazione alle consultazioni direttamente alle associazioni, organizzazioni e ai privati, e contemporaneamente attivare delle campagne sui media. Purtroppo mai come in questo momento la UE è sentita molto lontana dai cittadini italiani, bisogna rilanciare l'immagine della UE e delle sue istituzioni.“ (IT) / „Es sollten Einladungen zur Teilnahme an den Konsultationen direkt per E-Mail an Verbände, Organisationen und Einzelpersonen versendet und gleichzeitig Medienkampagnen eingeführt werden. Nun ist es leider so, dass die EU den italienischen Bürgerinnen und Bürgern derzeit so weit entfernt wie nie zuvor erscheint, weshalb sie ihr Image und das ihrer Institutionen aufpolieren müsste.“ (DE)
Bürger/in 59: „Saber qué hace la Comisión, qué acuerdos adopta, cómo afectan a sus ciudadanos, etc., etc., es una cuestión esencial y que, actualmente, queda muy alejada de la gente.“ (ES) / „Nur die wenigsten Menschen wissen, was die Kommission tut, welche Vereinbarungen sie schließt und wie diese sich auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken. Dies stellt jedoch eine wichtige Frage dar.“ (DE)
Anhang V – Anzahl der Teilnehmer nach Wohnsitzland*
* Für ÖK 1 bezieht sich die Anzahl der Teilnehmer auf das Land der Staatsangehörigkeit. Für ÖK 10, 11 und 20 verlangte die Kommission diese Angaben nicht. Alle Zahlen entsprechen der Anzahl der Personen, mit Ausnahme von ÖK 26, wo sich die Zahl in Millionen versteht.
Abkürzungen und Akronyme
CSO: Civil society organisations (Organisationen der Zivilgesellschaft)
GD: Generaldirektion der Europäischen Kommission
GD AGRI: Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission
GD DIGIT: Generaldirektion Informatik der Europäischen Kommission
GD EAC: Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Europäischen Kommission
GD MOVE: Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission
GD HOME: Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission
GS: Generalsekretariat der Europäischen Kommission
IIA: Inception impact assessment (Folgenabschätzung in der Anfangsphase)
ISG: Inter-service Steering Group (Dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe)
OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
ÖK: Öffentliche Konsultation
SWD: Staff Working Document (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen)
Glossar
Ausschuss für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board): Unabhängiges Gremium der Kommission, welches das Kollegium berät. Der Ausschuss gewährleistet die zentrale Qualitätssicherung und Unterstützung für die Folgenabschätzungen und Evaluierungen in der Arbeit der Kommission. Er überprüft alle Entwürfe von Folgenabschätzungen der Kommission sowie wichtige Evaluierungen und „Fitness-Checks“ bestehender Rechtsvorschriften und legt Stellungnahmen und Empfehlungen dazu vor. (Quelle: Website „Europa“.)
Bessere Rechtsetzung: Gestaltung von Politik und Rechtsvorschriften in einer Weise, dass die damit angestrebten Ziele mit einem möglichst geringen Kostenaufwand erreicht werden. Eine bessere Rechtsetzung dient nicht der Regulierung oder Deregulierung. Sie ist eine Vorgehensweise, die gewährleisten soll, dass politische Entscheidungen offen und transparent, auf der Grundlage der besten verfügbaren Erkenntnisse und gestützt auf die umfassende Einbeziehung von Interessenträgern getroffen werden. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe (Inter-service Steering Group): Eine dienststellenübergreifende Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus Bediensteten verschiedener Generaldirektionen, deren Tätigkeitsbereich dem Gegenstand der Evaluierung entspricht oder in Bezug zu diesem steht, sowie einem Vertreter der Evaluierungsabteilung der Generaldirektion, welche die Evaluierung durchführt. Die Lenkungsgruppe sollte in alle wichtigen Aspekte der Evaluierung einbezogen werden, von der Konzeption der Evaluierung („Fahrplan“) über die Ausarbeitung der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bis hin zur Einleitung der dienststellenübergreifenden Konsultation zu dieser Unterlage. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Eignungsprüfung („Fitness-Check“): Umfassende Evaluierung eines Politikbereichs, bei der in der Regel untersucht wird, wie verschiedene miteinander verbundene Rechtsakte zu politischen Zielen beigetragen haben – oder nicht. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Evaluierung: Faktengestützte Beurteilung, bei der bewertet wird, in welchem Umfang eine Maßnahme wirksam und effizient, in Anbetracht der Erfordernisse und ihrer Ziele relevant und sowohl in sich selbst als auch mit sonstigen politischen Maßnahmen der EU kohärent war sowie einen EU-Mehrwert erbracht hat. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Fahrplan (Roadmap): Instrument, mit dem die politische Validierung einer Initiative, die die Kommission vorbereitet, untermauert werden soll, und Interessenträger über geplante Konsultationstätigkeiten, Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen informiert werden sollen. Er wird vom Generalsekretariat frühzeitig auf der Website der Kommission veröffentlicht und unterstützt die Interessenträger bei der Vorbereitung zeitnaher und wirksamer Beiträge für die Politikgestaltung. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Folgenabschätzung in der Anfangsphase (Inception Impact Assessment): Anfängliche Beschreibung des Problems, der zugrunde liegenden Faktoren, der politischen Ziele, der politischen Optionen und der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser politischen Optionen. Sie bietet eine umfassende Grundlage für Interessenträger, um Rückmeldungen, Informationen und Meinungen abzugeben. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Folgenabschätzung: Integrierter Prozess zur Bewertung und zum Vergleich der Vorzüge einer Reihe politischer Optionen zur Lösung eines genau definierten Problems. Sie unterstützt die Entscheidungsfindung innerhalb der Kommission und wird dem Gesetzgeber übermittelt, nachdem das Kollegium die entsprechende Initiative angenommen hat. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
Interessenträger: Einzelperson oder Einrichtung, die von einer EU-Maßnahme beeinflusst wird, deren Zielgruppe angehört oder anderweitig durch sie betroffen ist.
Konsultation der Interessenträger: Die Konsultation der Interessenträger ist ein formaler Prozess, bei dem die Beiträge und Ansichten von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern zu neuen Initiativen oder Evaluierungen/Eignungsprüfungen eingeholt werden und der auf spezifischen Fragen und/oder Hintergrunddokumenten der Konsultation oder Dokumenten der Kommission beruht, die einen Konsultationsprozess oder Grünbücher einleitet. Bei der Konsultation holt die Kommission proaktiv Nachweise (Fakten, Ansichten, Meinungen) zu einem bestimmten Thema ein.
Konsultationsstrategie: Ein oder mehrere Ansätze, um die Standpunkte der Interessenträger zu einem bestimmten Thema zu ermitteln. In der Strategie werden die relevanten Interessenträger für eine neue Initiative ermittelt, die von der Kommission vorbereitet wird, und die geeigneten Methoden, Instrumente und Zeitpunkte für die Konsultationstätigkeiten festgelegt. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
REFIT: Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung, welches im Jahr 2012 eingerichtet wurde, um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen. Es handelt sich um ein Verfahren, in dessen Rahmen die bestehenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen analysiert werden, um zu gewährleisten, dass die Vorteile des EU-Rechts mit einem möglichst geringen Kostenaufwand für Interessenträger, Bürger und öffentliche Verwaltungen erreicht werden und dass die Regulierungskosten nach Möglichkeit gesenkt werden, ohne das Erreichen der politischen Ziele der betreffenden Initiative zu gefährden. (Quelle: „Better Regulation Toolbox“.)
TOR-Netzwerk: Bei TOR handelt es sich um eine kostenlose Open-Source-Software, mit der anonyme Kommunikation möglich ist. Der Name leitet sich von einem Akronym für die ursprüngliche Bezeichnung des Softwareprojekts „The Onion Router“ ab.
Antworten der Kommission
Einleitung
01Konsultationen sind Teil einer umfassenderen Agenda zur Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Tätigkeit der Union.
Nicht alle Konsultationen stoßen auf ein gleichermaßen großes Interesse. Das Interesse der Bürger und der Umfang ihrer Beteiligung sind sehr stark vom politischen Thema abhängig. Die Konsultation zur Sommerzeitrichtlinie wies eine hohe Beteiligung auf, die allerdings als Ausreißer zu betrachten ist und nicht für Schlussfolgerungen herangezogen werden kann.
Das Ergebnis der öffentlichen Konsultation war zudem nur eines von mehreren Elementen, von denen sich die Kommission bei der Unterbreitung ihres Vorschlags leiten ließ.
02Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 01.
09Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen der partizipativen Entscheidungsfindung und der Durchführung öffentlicher Konsultationen im EU-System der Politikgestaltung. Öffentliche Konsultationen unterscheiden sich von Referenden, Volksabstimmungen und breit angelegten Kommunikationstätigkeiten.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
23Die Kommission legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten, der ein Grundrecht darstellt. In Zusammenarbeit mit dem Hof hat die Kommission eine alternative Lösung gefunden, die den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften garantiert.
Im Rahmen dieser Lösung wurde die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern öffentlicher Konsultationen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, und es wurde von einer Verarbeitung abgesehen, über die die Teilnehmer nicht informiert worden waren. Außerdem wandte die Kommission erhebliche Ressourcen auf, um diesen Prozess zu unterstützen und um zu gewährleisten, dass die Wahrnehmungsumfrage durchgeführt werden konnte.
Am 20. Juni 2019 veröffentlichte die Kommission eine überarbeitete Datenschutzerklärung auf dem Website-Portal „Ihre Meinung zählt“. Bei öffentlichen Konsultationen werden die Teilnehmer vorab darüber informiert, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Prüfungen der Kommission gegebenenfalls an den Hof weitergeleitet werden. Dies wird einen solchen Datentransfer künftig erleichtern.
Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 84.
Bemerkungen
30a) Öffentliche Konsultationen sind ein Mittel, um spezifische Initiativen (die Rechtsvorschriften oder Evaluierungen betreffen können) zu unterstützen und nicht die allgemeinen Zielsetzungen der einzelnen Kommissionsdienststellen. Öffentliche Konsultationen dienen der Transparenz und Rechenschaftspflicht und ergänzen den breiter angelegten Austausch der Kommission mit Interessenträgern.
b) Öffentliche Konsultationen werden online durchgeführt, sodass die damit verbundenen Kosten auf ein Minimum beschränkt werden können. Öffentliche Konsultationen sind bei der Vorbereitung von gesetzgeberischen und anderen Initiativen inzwischen die Norm. Dies ist eine politische Entscheidung, die auf Transparenz und Rechenschaftspflicht fußt.
c) In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ist eine interne Qualitätsbewertung des Konsultationsprozesses vorgesehen.
31Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 30.
38Die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung sollten flexibel und angemessen angewendet werden und die spezifischen Gegebenheiten jeder einzelnen Initiative widerspiegeln. In gewissen Situationen müssen bestimmte verfahrenstechnische Schritte oder Vorgänge abgekürzt und vereinfacht werden. Im Allgemeinen wurde die große Mehrzahl der öffentlichen Konsultationen vier Wochen nach dem Fahrplan/der Folgenabschätzung in der Anfangsphase veröffentlicht.
45Die Kommission kündigte im Rahmen ihrer offiziellen Folgemaßnahmen nach der Abstimmung über die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2018 an, dass sie beabsichtigte, eine öffentliche Konsultation durchzuführen. Die öffentliche Konsultation war lediglich einer von mehreren Faktoren, die bei der Bewertung der Kommission und ihrer Entscheidung, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, eine Rolle spielten. Zu Beginn der Konsultation wurde auf der Konsultations-Website80 eindeutig erläutert, dass das Ziel der Konsultation darin besteht, das Funktionieren der derzeitigen Sommerzeitregelung zu prüfen und zu bewerten, ob sie geändert oder beibehalten werden sollte.
Auf der Website zur öffentlichen Konsultation wurden geeignete Sachinformationen bereitgestellt, die die geltende Regelung, die Konsultation der Kommission sowie potenzielle Alternativen betrafen. Die Website der Kommission enthielt zudem Links zu vorliegenden Studien.
In Ziffer 56 verweist der Hof selbst auf die Kommunikationsmaßnahmen, die von der Kommission eingeleitet wurden, um eine möglichst breite Beteiligung zu gewährleisten.
Die Konsultation verbuchte eine Rekordbeteiligung, wobei den Konsultationsteilnehmern zum Zeitpunkt der Teilnahme sämtliche einschlägigen Informationen vorlagen. Folglich gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bereitstellung von mehr Informationen zu einem früheren Zeitpunkt hinsichtlich Teilnehmerzahl und Ergebnis auf die Konsultation ausgewirkt hätte.
Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 70.
46Die von der Kommission für ihre öffentlichen Konsultationen festgelegten Ziele entsprechen dem vorgesehenen Zweck dieses Instruments. Die zwölfwöchige öffentliche Konsultation soll allen Interessenträgern die Möglichkeit geben, ihre Ansichten zur politischen Entscheidungsfindung beizusteuern, ohne ihren Beitrag auf einen bestimmten Aspekt zu beschränken.
47Öffentliche Konsultationen sind für die Öffentlichkeit gedacht. Nach der „Better Regulation Toolbox“ kann die Festlegung der Interessenträger auf nicht strukturierte und/oder strukturierte Weise erfolgen. Die für die Festlegung von Interessenträgern verwendeten Methoden richten sich nach den spezifischen Erfordernissen eines bestimmten Politikbereichs.
50Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 46.
51Die Vertretungen der Kommission führten 2018 fast 9000 Maßnahmen und Veranstaltungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch, die direkt an die Bürger gerichtet waren. Dabei handelt es sich normalerweise um Maßnahmen allgemeiner Art, mit denen den Bürgern Europa nahegebracht werden soll. Doch in einigen Fällen stehen sie in Verbindung mit einer spezifischen öffentlichen Konsultation, wie gerade im Fall der Konsultation zur Sommerzeit. Die Vertretungen arbeiten eng mit den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments (EPLO), nationalen Regierungen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und anderen Interessenträgern zusammen. Zu ihren Partnern zählen die Europe-Direct-Informationszentren, die im Diskurs mit den Bürgern über die Zukunft der EU eine wichtige Rolle spielen; sie helfen die Bürgern, den Einfluss der EU auf ihr Leben besser zu verstehen, und tragen zur Schaffung einer echten europäischen Öffentlichkeit bei.
54Die durchschnittliche Zahl der bei öffentlichen Konsultationen eingehenden Antworten ist ständig gestiegen, und zwar von 416 Antworten im Jahr 2015 auf 2091 im Jahr 2018, Ausreißer nicht mitgerechnet.
56Die Teilnehmer entscheiden selbst über ihre Teilnahme an den öffentlichen Konsultationen. Die bei öffentlichen Konsultationen eingehenden Antworten hängen vom Interesse an einem bestimmten Thema ab. Es besteht kein direkter Zusammenhang zu den von der Kommission aufgewandten finanziellen und personellen Ressourcen.
61Die Werbung für Online-Konsultationen ist in Fällen, in denen die Konsultation in der jeweiligen Landessprache zugänglich ist, Bestandteil der Kommunikationsmaßnahmen der Vertretungen und der Europe-Direct-Informationszentren.
63Öffentliche Konsultationen, die vorrangige Initiativen im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission (Anhang I) betreffen, müssen in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Alle anderen öffentlichen Konsultationen müssen in englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar sein. Zusätzliche Übersetzungen sind für öffentliche Konsultationen bereitzustellen, die von breitem öffentlichem Interesse sind. Zur Beurteilung, ob eine Initiative von breitem öffentlichem Interesse ist, könnten dieselben Kriterien herangezogen werden, mit denen nach Instrument 6 der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung Initiativen als Hauptinitiativen eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Kriterien: Charakter des vorgesehenen Rechtsakts, politischer Inhalt, erwartete Wirkungen, politische Bedeutung und Gegenstand der Initiative. Die Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass bei dieser Bewertung stets eine gewisse Flexibilität vonnöten ist. Die Kommission verfolgt hinsichtlich der Sprachenregelung in Verbindung mit öffentlichen Konsultationen einen transparenten Ansatz.
65Nach den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung sind in einigen Fällen Ausnahmen in sprachlicher Hinsicht möglich.
66Eine eindeutige Verbindung zwischen der Verfügbarkeit in mehreren Sprachen und der Anzahl der Antworten kann nicht nachgewiesen werden. Bei einer Reihe von Konsultationen zu technischen Rechtsvorschriften oder Evaluierungen gingen wenige Antworten ein, obwohl sie in alle Sprachen übersetzt worden waren.
70Was die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit anbelangt, so wurden für die Konsultationsteilnehmer Informationen bereitgestellt, u. a. auf der Website zu der öffentlichen Konsultation. Die Kommission hatte beispielsweise erläutert, dass die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten über die Standardzeit nicht von der Sommerzeitregelung der EU berührt wird, und die verschiedenen Zeitzonen beschrieben, denen die EU-Mitgliedstaaten nach der derzeitigen Regelung zugeordnet sind.
Das Ergebnis der öffentlichen Konsultation war nur eines von mehreren Elementen, von denen sich die Kommission bei der Unterbreitung ihres Vorschlags leiten ließ. Die Faktoren, auf die sich der Vorschlag der Kommission stützt, werden in der Begründung des Vorschlags umrissen.
Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 45.
78Die Kommission verwendet seit 2018 eine einheitliche Datenschutzerklärung, die für alle öffentlichen Konsultationen und Mechanismen für Rückmeldungen gilt, die im Portal „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht werden. Die Datenschutzerklärung enthält eine allgemeine E-Mail-Kontaktadresse für Konsultationsteilnehmer, und auf der Konsultations-Website ist eine spezifische E-Mail-Kontaktadresse zu finden.
80Die Kommission weiß um die Bedeutung von informations- und technologiebezogenen Kontrollen bei internetbasierten Konsultationen und arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Vorkehrungen, um technologiebezogene Risiken zu mindern. Kontinuierlich verbesserte Maßnahmen zur Bewältigung von Schwachstellen und die Überwachung der Sicherheit im Hinblick auf den Internetauftritt der Kommission sowie die Vorkehrungen, die für öffentliche Konsultationen über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ getroffen wurden, gehen in diese Richtung.
81Die hohe Konzentration der Antworten gegen Ende des Konsultationszeitraums ist gewöhnlich darauf zurückzuführen, dass Medien und verschiedene Organisationen die Zivilgesellschaft auf öffentliche Konsultationen aufmerksam machen und dass Konsultationsteilnehmer dazu neigen, mit ihren Rückmeldungen bis zum Ende des Konsultationszeitraums zu warten.
Die Kommission verweist nochmals darauf, dass der öffentliche Konsultationsprozess keine repräsentative statistische Erhebung darstellt, sondern dass dabei Meinungen eingeholt werden, um sicherzustellen, dass jedermann Gehör findet. Welchen Einfluss öffentliche Konsultationen auf die evidenzbasierte Politikgestaltung haben, hängt stärker von der Qualität der Beiträge als von ihrer Quantität ab.
82Die Kommission überwacht ihren Internetauftritt (einschließlich der Plattform „Ihre Meinung zählt“) kontinuierlich auf Cyberangriffe. Zu den Aufgaben von CERT-EU (dem IT-Notfallteam für die Organe und Einrichtungen der EU) und der Generaldirektion DIGIT (Internetauftritt und ‑sicherheit) gehört die Aufdeckung von Cyberangriffen und verdächtigen Aktivitäten, die gegen die Internetseiten der Europäischen Kommission gerichtet sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt Denial-of-service-Problemen als einem ersten Hinweis auf einen potenziellen Cyberangriff sowie der Nutzung von Mitteln zum Zugriff auf Internetdienste (TOR-Netzwerk). Die Mechanismen, mit denen der Prozess der öffentlichen Konsultationen über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ am 24. Juli 2018 versehen wurde (EU-Login-Authentifizierung als Standard in Verbindung mit einer Sicherheitsfrage (CAPTCHA)), sollen Bots abschrecken. Vervollständigt werden solche Präventivmaßnahmen durch analytische Untersuchungen zur Feststellung anomaler Situationen und Verhaltensweisen (z. B. Kampagnen).
83Seit öffentliche Konsultationen über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ durchgeführt werden, nutzt die Kommission eine Reihe von Diensten, mit denen die Beiträge von Interessenträgern analysiert werden, um anomale oder verdächtige Beiträge zu ermitteln. Die Teilnahme ein und derselben Person mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen lässt sich nicht ohne weiteres feststellen. Die Überprüfung von IP-Adressen, um eventuelle Duplizierungen feststellen zu können, ist unter Umständen nicht aussagekräftig. Es kann sein, dass mehreren Nutzern von Internetdienstanbietern zu verschiedenen Zeiten dieselbe IP-Adresse zugewiesen wird oder dass die IP-Adresse zum Router eines Unternehmens gehört, sodass alle Nutzer eines Unternehmens/einer Organisation dieselbe IP-Adresse haben. Andererseits kann ein und dieselbe Person durchaus über mehrere IP-Adressen verfügen.
Die Kommission führte die vorläufige Datenbereinigung für die öffentliche Konsultation zur Sommerzeit mithilfe eines speziellen Programms (DORIS) durch, das im Allgemeinen für öffentliche Konsultationen der Kommission genutzt wird, um Mehrfachantworten ein und desselben Teilnehmers unter Zuhilfenahme von dessen E-Mail-Adresse herauszufiltern. Darüber hinaus nutzte die Kommission den CAPTCHA-Mechanismus, um das automatisierte Einfügen künstlicher Daten zu blockieren81.
84Die Kommission legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten, der ein Grundrecht darstellt. Die Generaldirektion DIGIT führte auf Ersuchen des Hofes eine technische Bewertung von 5000 IP-Adressen durch und übermittelte dem Hof die anonymisierten Ergebnisse der Bewertung. Es wäre möglich, Informationen über mehrfach verwendete IP-Adressen zu aggregieren und eine Zusammenfassung der Fälle von Duplizierung zu erstellen (vorbehaltlich einer Datenschutzbewertung); diese Informationen könnten in Verbindung mit den bei der analytischen Untersuchung der Konsultationsergebnisse gewonnenen Erkenntnissen dazu genutzt werden, auf besondere Verhaltensweisen in Bezug eine Konsultation hinzuweisen.
Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 23.
85Der Zugriff auf öffentliche Konsultationen über die Websites der Kommission unterliegt Maßnahmen zur Gewährleistung der Internetsicherheit, wie sie von CERT-EU (dem IT-Notfallteam für die Organe und Einrichtungen der EU) und der Generaldirektion DIGIT (Internetauftritt und ‑sicherheit) eingeleitet wurden. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die Überwachung von Zugriffen, die von verdächtigen Netzwerken (wie TOR) ausgehen, und die Analyse der Geolokalisierung von IP-Adressen mit verdächtigem Verhalten. Für den Zugriff auf diese Informationen gelten Sicherheitsvorschriften und ‑prozesse.
86Seit dem 24. Juli 2018 ist für öffentliche Konsultationen über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ im Portal für bessere Rechtsetzung standardmäßig eine EU-Login-Authentifizierung notwendig, in die ein CAPTCHA-Mechanismus eingebettet ist. Der CAPTCHA ist eine typische Anti-Bot-Maßnahme. CAPTCHA-Mechanismen können von der Teilnahme an öffentlichen Konsultationen abschrecken, daher muss ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor Missbrauch und dem einfachen Zugriff gefunden werden.
Bei der Konsultation zur Sommerzeit wurde anfangs ein CAPTCHA von Google verwendet, der jedoch später aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten durch den Standard-CAPTCHA für EU-Login ersetzt wurde.
Die Europäische Kommission arbeitet an einem EU-CAPTCHA, um Datenschutzbedenken entgegenzuwirken und gleichzeitig die Einhaltung der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG-Vorschriften) zu gewährleisten.
Gemeinsame Antwort der Kommission zu den Ziffern 88 und 89.
Die Kommission hat in ihrer gesamten Kommunikation und in ihren Berichten stets in transparenter Weise zum Ausdruck gebracht, dass das Ergebnis der öffentlichen Konsultation einer von mehreren Faktoren war, auf die sich ihr Vorschlag stützt.
Bezüglich der öffentlichen Konsultation zur Sommerzeit hat die Kommission in aller Offenheit die Antworten präsentiert und erläutert, wie sie nach Kategorie der Konsultationsteilnehmer und nach Mitgliedstaat aufgeschlüsselt wurden.
Siehe Antworten der Kommission zu den Ziffern 45 und 70.
92Aus dem Transparenzregister geht hervor, welche Interessen von wem und mit welchen Ressourcen verfolgt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine öffentliche Kontrolle und bietet den Bürgern die Möglichkeit, die Aktivitäten und den potenziellen Einfluss von Interessenvertretern zu verfolgen.
Eingetragene Organisationen werden automatisch über Konsultationen und Fahrpläne in den von ihnen angegebenen Bereichen informiert.
98Was ÖK-3 „Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik“ betrifft, so wurde der Kurzbericht einen Tag nach Abschluss der öffentlichen Konsultation veröffentlicht; außerdem veröffentlichte die Kommission im Juli 2017 eine ausführliche Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Antworten und führte dazu eine große öffentliche Konferenz durch.
102In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ist vorgesehen, dass der angenommene Bericht die Initiative während der dienststellenübergreifenden Konsultation bis zur Verabschiedung begleitet und zusammen mit der Initiative veröffentlicht wird.
103Seit 2017 ist die Übersetzung des Synopsenberichts nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Der Synopsenbericht wird lediglich im Sinne der vorbildlichen Praxis in allen Sprachen der Konsultation veröffentlicht, falls sich die Konsultation auf eine Initiative im Anhang I des Arbeitsprogramms der Kommission bezieht.
105Synopsenberichte werden erstellt, sobald sämtliche Konsultationstätigkeiten abgeschlossen sind. Daher kann darin nur weiter klargestellt werden, dass die öffentliche Konsultation nicht repräsentativ ist.
109Die Kommission legt großen Wert auf vollständige Transparenz gegenüber den Teilnehmern an öffentlichen Konsultationen und Mechanismen für die Rückmeldung. Ihre Beiträge werden auf den entsprechenden Websites veröffentlicht. Ein Kurzbericht wird empfohlen. Der Synopsenbericht, der dem Bericht über die Folgenabschätzung oder der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Evaluierung beigefügt ist, enthält eine gründliche Analyse aller Konsultationstätigkeiten, die im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung durchgeführt wurden. Individuelle Rückmeldungen an die Teilnehmer öffentlicher Konsultationen würden jedoch eine enorme Belastung für die derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen der Kommission darstellen.
110In ihrem Beitrag zum informellen Treffen der Staats-und Regierungschefs der EU-27 in Sibiu erläuterte die Kommission ihre fünf Empfehlungen für eine EU-Kommunikation im Dienste der Bürger und der Demokratie; insbesondere die „gemeinsame Verantwortung von EU-Mitgliedstaaten, sämtlichen Regierungsebenen und EU-Institutionen gleichermaßen“ bei der Kommunikation über Europa sowie die Notwendigkeit, das Engagement gegenüber den Bürgern über politische Maßnahmen und Fragestellungen, die die EU betreffen, auszuweiten.
Im Unterschied zu einer getrennten Kommunikation über einzelne politische Maßnahmen oder Programme erlaubt es ein einheitlicher Ansatz den Menschen, die Relevanz politischer Maßnahmen deutlicher zu erkennen. Das ist das Ziel der Kommunikationsstrategie der Kommission: die Bürger über die Werte und das Handeln der EU, die Herausforderungen und Chancen und die gemeinsamen Antworten darauf zu informieren.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
111Öffentliche Konsultationen sind ein Mittel, um spezifische Initiativen (die Rechtsvorschriften oder Evaluierungen betreffen können) zu unterstützen und nicht die allgemeinen Zielsetzungen der einzelnen Kommissionsdienststellen. Öffentliche Konsultationen dienen der Transparenz und Rechenschaftspflicht und ergänzen den breiter angelegten Austausch der Kommission mit Interessenträgern.
Die Ergebnisse öffentlicher Konsultationen fließen in die Entscheidungsfindung ein und werden im Synopsenbericht umfassend berücksichtigt. Dieses Dokument bietet einen Überblick über die Ergebnisse der Konsultationstätigkeiten. Außerdem finden die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen Eingang in Evaluierungen und Berichte über Folgenabschätzung.
Empfehlung 1 – Rahmen der KommissionErster Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Öffentliche Konsultationen sind nur eines der Mittel, mit denen die Kommission die Vorbereitung spezifischer politischer Initiativen (die Rechtsvorschriften oder Evaluierungen betreffen können) unterstützt, und stellen nicht per se eine gesonderte Tätigkeit dar, die gemessen und bekannt gegeben werden sollte. Sie müssen stets im Zusammenhang mit den spezifischen Vorschlägen betrachtet werden, auf die sie sich beziehen. Öffentliche Konsultationen dienen der Transparenz und Rechenschaftspflicht und liefern Erkenntnisse für die Politikgestaltung. Öffentliche Konsultationen ergänzen den breiter angelegten Austausch der Kommission mit Interessenträgern.
Zweiter Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ist eine interne Qualitätsbewertung des Konsultationsprozesses vorgesehen.
113Die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung sollten flexibel und angemessen angewendet werden und die spezifischen Gegebenheiten jeder einzelnen Initiative widerspiegeln. In gewissen Situationen müssen bestimmte verfahrenstechnische Schritte oder Vorgänge abgekürzt und vereinfacht werden. Die von der Kommission für ihre öffentlichen Konsultationen festgelegten Ziele entsprechen dem vorgesehenen Zweck dieses Instruments. Im Juli 2018 verbesserte die Kommission das Portal „Ihre Meinung zählt“, indem sie eine Zeitschiene einfügte, die aufzeigt, an welchen Punkten die Interessenträger Gelegenheit haben, sich an der Politikgestaltung und Rechtsetzung zu beteiligen. Sobald die Vorbereitung einer entsprechenden Initiative anläuft, werden Informationen in Form von Kurztiteln und Zusammenfassungen in allen EU-Sprachen bereitgestellt.
Empfehlung 2 – KonsultationsstrategieErster Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Die Maßnahmen zur Einbindung der Bürger, einschließlich ihrer Umsetzung, werden in Bezug auf finanzielle und personelle Ressourcen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt. Die Kommission erarbeitet bereits Konsultationsstrategien, in denen die geplanten Konsultationstätigkeiten abgegrenzt werden, und ist fest entschlossen, die Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Behörden weiter zu vertiefen. Zudem forderte die Kommission in ihren an die Staats- und Regierungschefs gerichteten Empfehlungen bei ihrem informellen Gipfeltreffen in Sibiu dazu auf, das Engagement und die Interaktion mit den Bürgern über politische Maßnahmen auszuweiten.
Zweiter Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Die Kommission erwähnt in ihren Fahrplänen und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase bereits, worin der spezifische Zweck der öffentlichen Konsultationen besteht, wofür sie verwendet werden und in welche EU-Amtssprachen die Fragebögen übersetzt werden.
114Die Kommission wird sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit weiterhin auf das Portal „Ihre Meinung zählt“ konzentrieren, weil sie dies für den besten Weg hält, um die Bürger über Möglichkeiten zu informieren, wie sie sich bei der politischen Entscheidungsfindung Gehör verschaffen können. Trotzdem kommt es bei der Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit spezifischen Initiativen darauf an, das richtige Gleichgewicht zu finden zwischen den erforderlichen Ressourcen und realistischen Chancen darauf, die Aufmerksamkeit der Bürger zu wecken. Die Kommission hat sich bereits zu einer intensiveren Zusammenarbeit mit Interessenträgern und zur stärkeren Einbeziehung vor allem von nationalen, lokalen und regionalen Behörden verpflichtet (wie in der im Oktober 2018 veröffentlichten Mitteilung über die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit angekündigt).
Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, der die Aussage des Hofes stützt, dass in den Fällen mit der geringsten Anzahl von Antworten keine Vielfalt von Kommunikationskanälen eingesetzt wurde.
Empfehlung 3 – ÖffentlichkeitsarbeitErster Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Die Kommission ist entschlossen, ihre Öffentlichkeitsarbeit weiter auszubauen, und sie ist insbesondere bereit, intensiver mit nationalen, lokalen und regionalen Behörden zusammenzuarbeiten (wie in der im Oktober 2018 veröffentlichten Mitteilung über die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit angekündigt). Diese Anstrengungen erfordern jedoch beträchtliche Ressourcen und können bei Interessenträgern eine Konsultationsmüdigkeit bewirken. Es kommt stets darauf an, die Öffentlichkeitsarbeit auf die Bedeutung der Initiative und die Auswirkungen auf die Ressourcen abzustimmen.
Zweiter Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten wenden sich bereits mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit und mit Kommunikationsmaßnahmen an Bürger und Interessenträger, indem sie Informationsnetze verwalten und die EU-Politik im lokalen Kontext erläutern. Es kommt jedoch stets darauf an, die Öffentlichkeitsarbeit auf die Bedeutung der Initiative und die Auswirkungen auf die Ressourcen abzustimmen.
Hinzu kommt, dass die Kommission im Rahmen der interinstitutionellen Strukturen bereits enge Beziehungen zu den zwei beratenden Ausschüssen unterhält.
115Öffentliche Konsultationen, die vorrangige Initiativen im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission (Anhang I) betreffen, müssen in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Alle anderen öffentlichen Konsultationen müssen in englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar sein. Zusätzliche Übersetzungen sind für öffentliche Konsultationen bereitzustellen, die von breitem öffentlichem Interesse sind. Zur Beurteilung, ob eine Initiative von breitem öffentlichem Interesse ist, könnten dieselben Kriterien herangezogen werden, mit denen nach Instrument 6 der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung Initiativen als Hauptinitiativen eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Kriterien: Charakter des vorgesehenen Rechtsakts, politischer Inhalt, erwartete Wirkungen, politische Bedeutung und Gegenstand der Initiative. Die Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass bei dieser Bewertung stets eine gewisse Flexibilität vonnöten ist. Die Kommission verfolgt hinsichtlich der Sprachenregelung in Verbindung mit öffentlichen Konsultationen einen transparenten Ansatz.
Nach Ansicht der Kommission kann eine eindeutige Verbindung zwischen der Verfügbarkeit in mehreren Sprachen und der Anzahl der Antworten nicht nachgewiesen werden.
Empfehlung 4 – Sprachenregelung und FragebögenErster Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Öffentliche Konsultationen, die vorrangige Initiativen im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission (Anhang I) betreffen, müssen in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Alle anderen öffentlichen Konsultationen müssen in englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar sein. Zusätzliche Übersetzungen sind für öffentliche Konsultationen bereitzustellen, die von breitem öffentlichem Interesse sind. Zur Beurteilung, ob eine Initiative von breitem öffentlichem Interesse ist, könnten dieselben Kriterien herangezogen werden, mit denen nach Instrument 6 der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung Initiativen als Hauptinitiativen eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Kriterien: Charakter des vorgesehenen Rechtsakts, politischer Inhalt, erwartete Wirkungen, politische Bedeutung und Gegenstand der Initiative. Die Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass bei dieser Bewertung stets eine gewisse Flexibilität vonnöten ist. Die Kommission verfolgt hinsichtlich der Sprachenregelung in Verbindung mit öffentlichen Konsultationen einen transparenten Ansatz.
Zweiter Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu.
Die Kommission übersetzt die Fragebögen für die öffentlichen Konsultationen zu wichtigen Initiativen sowie die Konsultationswebsites bereits in alle EU-Sprachen. Die Übersetzung wichtiger Konsultationsunterlagen für vorrangige Initiativen und Initiativen von breitem öffentlichem Interesse in alle Amtssprachen würde eine erhebliche Belastung für die Ressourcen der Kommission darstellen, das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen und die politische Entscheidungsfindung weiter verzögern. In Fällen, in denen dies verhältnismäßig oder relevant erscheint, könnte die Kommission die Übersetzung anderer Begleitdokumente in Betracht ziehen.
Dritter Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Die Kommission empfiehlt die Aufnahme von Fachfragen, die sich an ganz bestimmte Interessenträger richten, bereits als vorbildliche Praxis.
117Die Kommission anerkennt die Bedeutung von informations- und technologiebezogenen Kontrollen bei internetbasierten Konsultationen und arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Vorkehrungen, um technologiebezogene Risiken zu mindern. Kontinuierlich verbesserte Maßnahmen zur Bewältigung von Schwachstellen und die Überwachung der Sicherheit im Hinblick auf den Internetauftritt der Kommission sowie die Vorkehrungen, die für öffentliche Konsultationen über die Plattform „Ihre Meinung zählt“ getroffen wurden, gehen in diese Richtung.
Die Kommission legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten, der ein Grundrecht darstellt.
Empfehlung 5 – Datenverarbeitung und SicherheitDie Kommission weiß, wie wichtig der Schutz des Prozesses öffentlicher Konsultationen vor Manipulationen der Ergebnisse ist, und wendet hohe Standards in Bezug auf Datenverarbeitung und Sicherheit an.
Erster Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Mithilfe von Maßnahmen zur Gewährleistung der Internetsicherheit und konsultationsbezogener analytischer Untersuchungen wird die Kommission die bei Konsultationen eingehenden Beiträge systematisch überprüfen und anomale Situationen und Verhaltensweisen (Feststellung von Cyberangriffen, Mehrfachantworten von einer IP-Adresse, Ermittlung von Kampagnen) melden. Auf anomale Situationen und Verhaltensweisen wird in dem für die jeweilige Konsultation erarbeiteten Kurzbericht hingewiesen. Die Kommission hat ein System eingerichtet, das hohen Standards in Bezug auf Datenverarbeitung und Sicherheit entspricht.
Seit dem 24. Juli 2018 ist für Teilnehmer an öffentlichen Konsultationen, die auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht werden, ein obligatorischer Authentifizierungsmechanismus (EU-Login) vorgesehen.
Der Authentifizierungsmechanismus der Kommission wie auch der CAPTCHA stellen wichtige Maßnahmen zum Schutz der Konsultationen vor Manipulationen dar. Allerdings schafft der technische Fortschritt Möglichkeiten, mit denen sich diese Maßnahmen umgehen lassen.
Die Kommission betont, dass es darauf ankommt, das Gleichgewicht zwischen hohen Sicherheitsstandards und einer einfachen Teilnahme an den Konsultationen zu wahren.
Zweiter Aufzählungspunkt: Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Die Europäische Kommission hat für die Konsultationen, die über das Portal „Ihre Meinung zählt“ durchgeführt werden, im Einklang mit dem Schutz personenbezogener Daten und dem Sicherheitsrahmen analytische Untersuchungen eingeführt, die sich innerhalb der Grenzen der verfügbaren technischen Informationen u. a. auf die Ermittlung von Kampagnen, die Clusterbildung nach Nationalitäten, festgestellte Kategorien und Positionen erstrecken und für diese Zwecke genutzt werden können. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich aktualisiert, um sie auf den neuesten technischen Stand zu bringen und die Fragebögen zweckmäßiger zu gestalten.
118Die Kommission betont, dass Kurzberichte nach den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Empfehlung 6 – Rückmeldungen für die BefragtenDie Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.
Zur Gewährleistung der Transparenz empfiehlt die Kommission bereits die Veröffentlichung sachlicher Informationen (Kurzberichte, Beiträge zu den Konsultationen) über die von den Interessenträgern eingegangenen Antworten. Außerdem werden Synopsenberichte veröffentlicht, in denen die Ergebnisse sämtlicher Konsultationstätigkeiten im Zusammenhang mit einer bestimmten Initiative zusammengefasst werden.
Darüber hinaus prüft die Kommission im Rahmen der Weiterentwicklung des Portals „Ihre Meinung zählt“ technische Lösungen, um die Transparenz der Ergebnisse öffentlicher Konsultationen zu verbessern. Diese Rückmeldungen werden den Teilnehmern auf der Website der Kommission zur Verfügung gestellt.
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer V „Finanzierung und Verwaltung der Union“ unter Vorsitz von Lazaros S. Lazarou, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Annemie Turtelboom, Mitglied des Hofes. Frau Turtelboom wurde unterstützt von ihrem Kabinettchef Dennis Wernerus, den Assistentinnen Diane Tinnemans und Carmen Schnell, der Leitenden Managerin Margit Spindelegger, dem Aufgabenleiter Rogelio Abarquero Grossi sowie dem Hauptprüfer Michael Spang. Zum Prüfungsteam gehörten Bernadett Soos-Petek, Attila Horvay-Kovacs, Anzela Poliulianaite und Vesna Ogriz. Borja Cruselles De Muller, Praktikant. Mark Smith leistete sprachliche Unterstützung. Emanuele Fossati und Zsolt Varga leisteten Unterstützung im Bereich IT. Paul Haschka und Bogomil Kovachev leisteten statistische Unterstützung. Elisa Gómez, Horst Fischer, Jesús Nieto Muñoz und Ivo Koppelmaa leisteten qualitätstechnische Unterstützung. Valérie Tempez-Erasmi und Manuela Magliocca leisteten Sekretariatsassistenz.

Von links nach rechts: Jesús Nieto Muñoz, Zsolt Varga, Rogelio Abarquero Grossi, Carmen Schnell, Annemie Turtelboom, Manuela Magliocca, Margit Spindelegger, Dennis Wernerus, Anzela Poliulianaite.
Endnoten
1 Rede zur Lage der Union 2018 von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. September 2018, S. 6.
2 In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union heißt es im Zusammenhang mit der partizipativen Demokratie: „[…] (3) Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.“
3 KOM(2001) 428 endg.
4 KOM(2002) 704 endg.
5 KOM(2001) 726 endg. und KOM(2002) 278 endg.
6 SWD(2017) 350 final: „Better Regulation Guidelines“, S. 69: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/better-regulation-guidelines.pdf.
7 „Better Regulation Guidelines“, S. 4.
8 SWD(2015) 111 final.
9 „Better Regulation Guidelines“ SWD(2017) 350 final: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/better-regulation-guidelines.pdf.
10 Vollendung der Agenda für bessere Rechtsetzung: bessere Lösungen für bessere Ergebnisse. SWD(2017) 675 final.
11 Website „Beitrag zur Rechtsetzung“: https://ec.europa.eu/info/law/contribute-law-making_de.
12 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de.
13 OECD (2018), OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2018, OECD Publishing, Paris, S. 48.
14 OECD (2018), OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2018, OECD Publishing, Paris, S. 54.
15 Bei Bürgerdialogen handelt es sich um öffentliche Debatten mit EU-Kommissionsmitgliedern und anderen Entscheidungsträgern der EU wie Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie nationalen, regionalen und lokalen Politikern. https://ec.europa.eu/info/events/citizens-dialogues_de.
16 Siehe „Citizens' Participation Using Sortition“, Bertelsmann Stiftung, Oktober 2018.
17 OECD (2018), OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2018, OECD Publishing, Paris, S. 54.
18 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 69 (2015, S. 64).
19 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 79 (2015, S. 76).
20 https://ec.europa.eu/eusurvey/?language=de.
21 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 395 (2015, S. 317): Konferenzen, öffentliche Anhörungen und Veranstaltungen; Eurobarometer-Umfragen; Expertengruppen; Fokusgruppen; Befragungen; öffentliche Konsultationen; auf KMU ausgerichtete Konsultationen, KMU-Panels; Workshops, Tagungen und Seminare.
22 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 396 (2015, S. 319. Stärken der offenen öffentlichen Online-Konsultation: erreicht ein breites Spektrum und eine große Anzahl von Interessenträgern).
23 COM(2019) 178, S. 15.
24 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 424 (2015, S. 319).
25 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 423 (2015, S. 319).
26 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 71 (2015, S. 66).
27 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 73 (2015, S. 69).
28 COM(2019) 178, S. 5.
29 https://www.eca.europa.eu/de/Pages/Strategy.aspx.
30 Die untersuchten öffentlichen Konsultationen werden als ÖK bezeichnet (siehe Referenzen von ÖK 1 bis ÖK 26).
31 GD Kommunikation, GD Informatik und GD Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Ausschuss der Regionen, Europäischer Bürgerbeauftragter und Ausschuss für Regulierungskontrolle (innerhalb der Kommission).
32 Estland und Deutschland.
33 Die in den Kästen dargestellten ausgewählten Meinungen und Ansichten von Bürgerinnen und Bürgern wurden in die Berichtssprache übersetzt. Die Originalfassungen aller ausgewählten Kommentare sind Anhang IV zu entnehmen.
34 http://www.oecd.org/gov/46560128.pdf.
35 https://www.oecd.org/governance/regulatory-policy/49990817.pdf.
36 Artikel 287 Absatz 3 AEUV: „Die anderen Organe der Union, die Einrichtungen oder sonstigen Stellen, die Einnahmen oder Ausgaben für Rechnung der Union verwalten, die natürlichen oder juristischen Personen, die Zahlungen aus dem Haushalt erhalten, […] übermitteln dem Rechnungshof auf dessen Antrag die für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Unterlagen oder Informationen.“
37 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 70 (2015, S. 65).
38 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 70-71 (2015, S. 65-66).
39 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 88 (2015, S. 85).
40 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 91 (2015, S. 91) und „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 38.
41 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 91 (2015, S. 91).
42 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 37.
43 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 7 und S. 67.
44 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 37, 38 und 438 (2015, S. 264, 280 und 305).
45 Fahrpläne und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase wurden erstmals im Jahr 2017 auf dem Website-Portal „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht.
46 Darüber hinaus gab es eine große Kampagne, auf die 260 000 Antworten eingingen.
47 KOM(2019) 178, S. 12.
48 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 380 (2015, S. 303).
49 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 379 (2015, S. 61 und 301).
50 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 385 (2015, S. 313).
51 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 391 (2015, S. 7).
52 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 391 und 394 (2015, S. 59 und 280).
53 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 7 und 376 (2015, S. 7).
54 Informationszentren in jedem EU-Land: https://europa.eu/european-union/contact/meet-us_de.
55 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 399-400.
56 KOM(2017) 651 endg.
57 KOM(2019) 178, S. 16.
58 „Better Regulation Toolbox“ 2015, S. 314.
59 „Language coverage of public consultations launched by the Commission“, 28. April 2017.
60 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 397.
61 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 397-398.
62 Auf eine wird in Anhang I und auf zwei im Haupttext Bezug genommen.
63 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 402.
64 Am 31. August 2018 erklärte Kommissarin Bulc: „Millionen Europäerinnen und Europäer nutzten unsere öffentliche Konsultation, um sich Gehör zu verschaffen. Die Botschaft ist sehr klar: 84 % von ihnen sind für die Abschaffung der Zeitumstellung. Wir werden nun entsprechend handeln und einen Legislativvorschlag für das Europäische Parlament und den Rat ausarbeiten, die dann gemeinsam einen Beschluss fassen.“ (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5302_de.htm).
65 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 400 (2015, S. 315 und 318).
66 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 411 (2015, S. 321).
67 Bei dem sogenannten TOR-Browser (The Onion Routing) handelt es sich um einen Webbrowser, der zum anonymen Surfen im Internet und zum Schutz vor Analysen des Datenverkehrs entwickelt wurde.
68 SWD(2018) 406 final, S. 3.
69 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 424 (2015, S. 319).
70 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 423 (2015, S. 319).
71 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5302_de.htm.
72 „Better Regulation Toolbox“, S. 417 und S. 419 (2015, S. 333).
73 „Better Regulation Toolbox“, S. 412 (2015, S. 314).
74 „Better Regulation Toolbox“, S. 424 (2015, S. 314).
75 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 84 (2015, S. 81).
76 „Better Regulation Guidelines“ 2017, S. 87 (2015, S. 84).
77 „Better Regulation Guidelines“ 2015, S. 84.
78 SWD(2018) 406 final, „Methodological considerations“, S. 2: In diesem Bericht wird darauf hingewiesen, dass öffentliche Konsultationen im Gegensatz zu Umfragen nicht statistisch repräsentativ seien. Darüber hinaus bestehe bei internetbasierten öffentlichen Konsultationen eine durch die Selbstsauswahl der Befragten verursachte Verzerrung zugunsten der Ansichten derjenigen, die sich für die Teilnahme an der Konsultation entscheiden, gegenüber Personen, die dies nicht tun. Diese Elemente müssten bei der Auswertung der Ergebnisse berücksichtigt werden.
79 „Better Regulation Toolbox“ 2017, S. 436 (2015, S. 239 und 242).
80 https://ec.europa.eu/info/consultations/2018-summertime-arrangements_de.
81 Ein unabhängiger Aufragnehmer führte weitere Kontrollen und eine weitere Datenbereinigung durch, wie in Anhang A A.2 des Abschlussberichts hervorgehoben wird (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/64e670c5-fcf9-11e8-a96d-01aa75ed71a1).
Zeitlicher Ablauf
Verfahrensschritt | Datum |
---|---|
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung | 10.4.2018 |
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) | 6.6.2019 |
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 16.7.2019 |
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen | 29.8.2019 |
Kontakt
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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019
ISBN 978-92-847-3414-6 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/54519 | QJ-AB-19-012-DE-N | |
HTML | ISBN 978-92-847-3401-6 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/512567 | QJ-AB-19-012-DE-Q |
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