Sonderbericht
Nr.15 2018

Stärkung der Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte in Niger und Mali: nur begrenzte und langsame Fortschritte

Über den Bericht Niger und Mali sind zwei fragile Staaten in Westafrika, deren Sicherheit durch die Präsenz terroristischer Gruppen, unsichere Grenzen und irreguläre Migration bedroht ist. Als Reaktion auf diese Bedrohungen richtete die EU in den Jahren 2012 und 2014 jeweils eine GSVP-Mission ein, um durch die Bereitstellung von Ausbildung, Beratung und Ausrüstung die Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte zu stärken. Für die EUCAP Sahel Niger stellte die EU im Zeitraum 2012-2017 Mittel in Höhe von 69 455 000 Euro und für die EUCAP Sahel Mali im Zeitraum 2014-2017 Mittel in Höhe von 66 475 000 Euro zur Verfügung. Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Missionen zwar einige Erfolge verzeichneten, Fortschritte jedoch nur langsam erzielt wurden. Dies ist auf die schwierigen Bedingungen zurückzuführen, unter denen die Missionen durchgeführt wurden, aber auch auf operative Schwierigkeiten. Der Hof spricht eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der operativen Effizienz, Nachhaltigkeit und Überwachung aus.

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Zusammenfassung

I

Die Unsicherheit, die in der Sahelzone in Westafrika herrscht, schadet sowohl der Entwicklung der Länder der Region als auch den Interessen der Europäischen Union (EU). Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist ein Instrument der EU, mit dem den Herausforderungen, die sich aus bewaffneten Konflikten, politischer Instabilität, Terrorismus, organisierter Kriminalität und illegaler Migration ergeben, begegnet werden soll. Im Rahmen der GSVP führt die EU in Niger und Mali zivile Missionen durch, um Ausbildung, Beratung und Ausrüstung bereitzustellen und dadurch die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen nationalen Kräfte zu stärken.

II

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten Missionen der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in der Sahelzone in Niger (2012, EUCAP Sahel Niger) und Mali (2014, EUCAP Sahel Mali) eingerichtet. Er plant und leitet die Einsätze dieser Missionen, während die Kommission deren Haushalte verwaltet, die von der EU finanziert werden (für Niger 69,46 Millionen Euro im Zeitraum 2012-2017 und für Mali 66,48 Millionen Euro im Zeitraum 2014-2017). Jede Mission hat ihren eigenen Missionsleiter, der für die Einsätze in dem betreffenden Land verantwortlich ist. Mehr als die Hälfte des Missionspersonals ist abgeordnetes Personal und wird von den EU-Mitgliedstaaten bezahlt. Das übrige Personal wird aus dem Haushalt der jeweiligen Mission bezahlt.

III

Der Hof untersuchte, wie die EUCAP-Sahel-Missionen eingerichtet und geführt wurden, wie sie abliefen und ob mit ihnen die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen Kräfte in Niger und Mali erfolgreich gestärkt werden konnten. Er befragte Vertreter des EAD, der Kommission, der beiden EUCAP-Sahel-Missionen, der nationalen Behörden und der internen Sicherheitskräfte (ISF) in Niger und Mali sowie eine Reihe von Interessenträgern.

IV

Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Missionen dazu beigetragen haben, die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen Kräfte zu stärken, die Fortschritte jedoch durch die schwierigen Gegebenheiten, unter denen die Sicherheitskräfte arbeiteten, und durch operative Ineffizienzen gebremst wurden. Er stellte fest, dass das Missionspersonal keine angemessenen praktischen Orientierungshilfen und – im Fall der EUCAP Sahel Niger – einsatzvorbereitenden Schulungen erhielt. Der EAD und die Kommission boten nicht genügend Unterstützung und wendeten in einigen Fällen Verfahren an, die für die Arbeitsbedingungen vor Ort ungeeignet waren.

V

Bei beiden Missionen gab es eine hohe Zahl unbesetzter Stellen. Im Durchschnitt waren lediglich drei Viertel der Stellen besetzt. Die Einstellungsverfahren waren zeitaufwendig und oftmals erfolglos. Abgeordnetes Personal aus den EU-Mitgliedstaaten wurde in der Regel für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingesetzt. Den EUCAP-Sahel-Missionen werden zweijährige Mandate übertragen und einjährige Haushalte zugewiesen. All diese Faktoren verringern die operative Effizienz der Missionen, da sie keine mittel- oder langfristige Planung begünstigen. Zugleich gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen klaren Weg für eine Ausstiegsstrategie, obwohl die Missionen in den Gastländern keine dauerhaften Einrichtungen sein sollen.

VI

Der Hof stellte fest, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit bei den Aktivitäten der Missionen zwar berücksichtigt wurde, jedoch mit wenig Erfolg. Dies war teils auf die mangelnde Eigenverantwortung der Gastländer und teils darauf zurückzuführen, dass die von den Missionen bereitgestellten Ressourcen nicht ausreichten, um für Nachhaltigkeit zu sorgen und nachzuverfolgen, wie in der Praxis von den durchgeführten Schulungen und der bereitgestellten Ausrüstung Gebrauch gemacht wurde.

VII

Die Missionen wiesen unzulängliche Leistungsindikatoren auf, und während des Prüfungszeitraums wurde die Erfüllung der Aufgaben nicht angemessen überwacht und bewertet. Die Folgenabschätzungen des EAD waren nicht mit der Überwachung und Bewertung verknüpft.

VIII

Der Hof stellte fest, dass die Missionen eine wichtige Rolle dabei spielten, die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen Kräfte in Niger und Mali zu stärken sowie andere Aktivitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu unterstützen. Andere Geber, die EU-Mitgliedstaaten, die nationalen Behörden und die Begünstigten der EUCAP-Unterstützung in Niger und Mali gaben insgesamt eine positive Einschätzung zu den Aktivitäten der EUCAP-Sahel-Missionen ab.

IX

Der Hof empfiehlt dem EAD und der Kommission,

  • Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die operative Effizienz der Missionen verbessert wird;
  • die Stellenbesetzungsquote der Missionen zu erhöhen;
  • die Mandate und Haushalte so festzulegen, dass sie auf die Einsätze abgestimmt sind, und eine Ausstiegsstrategie vorzusehen;
  • einen stärkeren Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit zu legen;
  • die Indikatoren sowie die Überwachung und Bewertung zu verbessern.

Einleitung

Niger und Mali in der Sahelzone

01

Niger und Mali sind zwei fragile Staaten in Westafrika. Sie sind junge parlamentarische Demokratien mit schwachen Volkswirtschaften und im Aufbau befindlichen öffentlichen Verwaltungen. Unter den 188 Ländern, die im Index der Vereinten Nationen für menschliche Entwicklung von 2016 verzeichnet sind, nehmen sie Rang 187 und 175 ein, d. h., in ihnen ist ein Teil der ärmsten Menschen der Welt beheimatet. Niger ist das sechstgrößte und Mali das achtgrößte Land in Afrika; beide liegen im südlichen Teil der Sahara. Viele Migranten passieren die beiden Länder auf dem Weg zu ihrem Zielort.

02

Trotz eines im Juni 2015 unterzeichneten Friedensabkommens und der Präsenz ausländischer Friedenstruppen sind im Norden von Mali noch immer extremistische Gruppierungen aktiv, und die nationalen Sicherheitskräfte stehen einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Es gibt weiterhin viele Todesopfer und zahlreiche Terroranschläge. Die Sicherheit in Niger ist durch die Instabilität der Nachbarländer Libyen, Nigeria und Mali bedroht. Die Regierung steht vor Herausforderungen wie dem Kampf gegen den Menschenhandel und andere illegale Aktivitäten.

03

Im März 2011 verabschiedete die EU eine Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone, die auf der Grundannahme beruht, dass Entwicklung und Sicherheit sich gegenseitig unterstützen und die Probleme in der Sahelzone eine regionale Antwort erfordern. Im Jahr 2014 einigten sich Niger, Mali, Mauretanien, Tschad und Burkina Faso auf die Einrichtung einer regionalen Organisation – der „Group of Five“ (G5) – mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in der Sahelzone in den Bereichen Entwicklung und Sicherheit zu stärken (siehe Karte). Die EU unterstützt diese Initiative in Bereichen von gemeinsamem Interesse wie Sicherheit, Migrationskontrolle, Terrorismusbekämpfung, humanitäre Lage und Entwicklung.

Karte

Die G5-Länder der Sahelzone

Quelle: Eurostat.

Zivile GSVP-Missionen

04

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU bestimmt die Strukturen und Fähigkeiten der Union in den Bereichen Verteidigung und Krisenbewältigung und bildet einen wesentlichen Teil ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)1. Die GSVP, die unter die Artikel 42 bis 46 des Vertrags über die Europäische Union fällt, hat dazu geführt, dass im Ausland Missionen2 zur Friedenssicherung, Konfliktprävention und Stärkung der internationalen Sicherheit im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden.

05

Seit 20033 hat die EU weltweit 22 zivile GSVP-Missionen in Drittländern durchgeführt. Bei den im Februar 2018 noch laufenden 10 Missionen liegt der Schwerpunkt zumeist darauf, in den Gastländern Kapazitätsaufbau zu betreiben und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Der Großteil der Missionen dient dazu, Reformen des Sicherheitssektors und eine verantwortungsvolle Verwaltung zu unterstützen, wie es zum Beispiel bei EULEX4 Kosovo5 und EUPOL6 Afghanistan7 der Fall ist. Andere befassen sich auch mit der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und Grenzmanagement (EUCAP Sahel Mali) sowie in jüngerer Zeit mit der Steuerung der illegalen Migration (EUCAP Sahel Niger). Außerdem leitet die EU derzeit sechs militärische Operationen, die nicht aus dem EU-Haushalt, sondern direkt von den EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. In Anhang I wird ein Überblick über die zivilen GSVP-Missionen und die militärischen GSVP-Operationen gegeben.

06

Die Zuständigkeit für zivile GSVP-Missionen liegt bei der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HR/VP). Unter ihrer Verantwortung leitet der EAD die Arbeit der Missionen, deren Haushalte vom Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI) der Europäischen Kommission verwaltet werden. Die Direktion Krisenbewältigung und Planung (CMPD) des EAD führt die politische und strategische Planung der Missionen durch und entwickelt Krisenmanagementkonzepte (CMC) für neue GSVP-Missionen. Die für die Einrichtung und Durchführung von Missionen zuständige Abteilung des EAD ist der Zivile Planungs- und Durchführungsstab (CPCC), dessen Direktor gleichzeitig der Zivile Operationskommandeur ist.

07

Über die Einrichtung und die Beendigung ziviler GSVP-Missionen entscheiden die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Rates. Sie legen die Ziele und Mandate der Missionen fest, genehmigen deren Arbeitspläne und entscheiden darüber, ob und für welchen Zeitraum Mandate verlängert werden. Der Rat setzt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auch die Haushalte für die Missionen fest. In Kasten 1 wird das Verfahren von der Erkennung einer Krise bis zur Einrichtung von Missionen dargelegt, und in Abbildung 1 wird die Planung von Missionen veranschaulicht.

Kasten 1

Das Verfahren von der Erkennung einer Krise bis zur Einrichtung ziviler GSVP-Missionen

01

Nachdem eine Krise vom EAD und von den EU-Mitgliedstaaten erkannt wurde, entwickelt der Rat gemeinsam mit der Kommission, den Länderreferaten des EAD (geographical desks, GEO-DESKs) und den zuständigen Abteilungen des EAD einen politischen Rahmen für einen Ansatz zur Krisenbewältigung (Political Framework for Crisis Approach, PFCA). In diesem Dokument wird der politische Hintergrund dargelegt, die Art der Krise erläutert und erklärt, warum die EU handeln sollte und welche Instrumente zur Verfügung stehen und für die Reaktion der EU am besten geeignet sind.

02

Die politischen Leitlinien und Vorgaben aus den EU-Mitgliedstaaten werden (über das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) und den Rat) in einer Reihe von Planungsdokumenten und Ratsbeschlüssen kommuniziert, die durch einen als Krisenmanagementverfahren bezeichneten Prozess gelenkt werden.

03

Wenn der Rat die Einrichtung einer zivilen GSVP-Mission beschließt, sammelt die Direktion Krisenbewältigung und Planung Fakten zum Krisengebiet und erarbeitet ein Krisenmanagementkonzept.

04

Anschließend arbeitet der Zivile Planungs- und Durchführungsstab die wichtigsten Gestaltungs- und Planungsdokumente für die Missionen aus: das Einsatzkonzept (CONOPS), in dem die Mandate der Missionen dargelegt werden, und den Einsatzplan (OPLAN), in dem die Aufgaben der Missionen und die erwarteten Ergebnisse festgelegt werden. Auf operativer Ebene werden die im OPLAN formulierten Ziele und Aufgaben in einen Plan zur Durchführung der Mission (MIP) umgesetzt. Im MIP werden die Aktivitäten und Projekte erläutert, die zur Erfüllung der Aufgaben durchzuführen sind.

Abbildung 1

Planung ziviler GSVP-Missionen

Quelle: EAD.

08

Der Zivile Planungs- und Durchführungsstab plant und entwickelt den Arbeitskontext der Missionen und legt die Aktivitäten und Leistungsindikatoren fest. Außerdem stellt er dem Dienst für außenpolitische Instrumente Informationen zu den Haushalten der Missionen bereit und unterstützt die Direktion Krisenbewältigung und Planung bei der Vorbereitung regelmäßiger strategischer Fortschrittskontrollen. Am Hauptsitz des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs in Brüssel arbeiten 68 Mitarbeiter. Ein Missionsleiter übernimmt vor Ort die Führung auf operativer Ebene. Ein Großteil des Missionspersonals wird aus den EU-Mitgliedstaaten abgeordnet. Die Gehälter dieses Personals werden von den abordnenden Ländern bezahlt, zusätzliche Tagegelder und Risikozuschläge werden aus dem Haushalt der Mission finanziert. Vertragsbedienstete werden unmittelbar von den Missionen eingestellt und sind meist in den Bereichen Finanzen, Logistik, Sicherheit und Verwaltung tätig.

Die EUCAP-Sahel-Missionen in Niger und Mali

09

Bei der Umsetzung ihrer Sahel-Strategie greift die EU auf zivile GSVP-Missionen und militärische8 GSVP-Operationen sowie weitere EU-Instrumente9 zurück. Die Missionen in Niger und Mali wurden von der EU eingerichtet, um auf die Bedrohungen für die Entwicklung und die innere Sicherheit der Sahelzone und für die Sicherheit der EU zu reagieren. Das Ziel bestand darin, die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen nationalen Kräfte zu stärken, indem Ausbildung, Beratung und Ausrüstung bereitgestellt werden. Die Mitarbeiter der beiden EUCAP-Sahel-Missionen leisten diese Unterstützung ohne Exekutivbefugnisse10. Sie bauen in den Gastländern die Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde) aus. In Niger schließt die Unterstützung insoweit auch die Armee ein, als ihre Rolle die innere Sicherheit betrifft.

10

Die Mission EUCAP Sahel Niger wurde vom Rat im Jahr 2012 eingerichtet, „um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen„11. Im Jahr 2015 weiteten die EU-Mitgliedstaaten das Mandat der Mission auf die Unterstützung Nigers bei der Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration sowie bei der Erfassung von diesbezüglichen Informationen aus. Das Hauptquartier der Mission befindet sich in der nigrischen Hauptstadt Niamey, wo auch die meisten der 169 Mitarbeiter12 tätig sind. Im Jahr 2016 wurde für die Mission eine Außenstelle in Agadez in der Sahara eröffnet. Im Rahmen der Mission werden die folgenden Hauptaktivitäten durchgeführt:

  • Bereitstellung von Schulungen in Schlüsselbereichen, darunter Forensik, taktische und technische Maßnahmen sowie Fortbildungen für Mitarbeiter der internen Sicherheitskräfte (ISF), damit diese selbst Schulungen geben können;
  • Beratung der ISF zur Konzeption und Organisation von Schulungen;
  • Unterstützung der ISF im Hinblick auf die Zusammenarbeit untereinander (Interoperabilität) und die Koordinierung ihrer Tätigkeiten;
  • Bereitstellung von Ausrüstung wie Karten von abgelegenen Gebieten, Personalsoftware, Geländefahrzeugen, kriminaltechnischer Ausstattung für die Polizei und mobilen Werkstätten;
  • Unterstützung bei der Überarbeitung der nigrischen Rechtsvorschriften über irreguläre Migration und die damit verbundene organisierte Kriminalität.
11

Die Mission EUCAP Sahel Mali wurde vom Rat im Jahr 2014 mit dem Ziel eingerichtet, „den malischen Behörden zu ermöglichen, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden in Mali wiederherzustellen und zu wahren und die Autorität und die Legitimität des Staates im gesamten Hoheitsgebiet Malis durch eine wirksame Wiedereinsetzung der malischen Verwaltung wiederherzustellen und zu wahren“13. Die 194 Mitarbeiter14 der Mission sind in der Hauptstadt Bamako tätig. Im Rahmen der Mission werden unter anderem die folgenden Aktivitäten durchgeführt:

  • politische Reformen und Kapazitätsaufbau zur Stärkung der Kompetenzen für das Grenzmanagement;
  • Überarbeitung von Ausbildungslehrplänen und Bereitstellung von Schulungen in den Bereichen operative Verwaltung und Personalmanagement, Berufsethik, öffentliche Ordnung, Aufklärungstechniken, professionelle Intervention, kriminaltechnische Polizeiarbeit, Terrorismusbekämpfung, Menschenrechte und Geschlechterfragen;
  • Einführung mobiler Ausbildungs- und Bewertungsteams zur Abdeckung abgelegener Gebiete.
12

In Anhang II werden die Mandate und Ziele dargestellt, die der Rat für die beiden EUCAP-Sahel-Missionen festgelegt hat. Tabelle 1 bietet einen Überblick über die zentralen Merkmale der Missionen.

Tabelle 1

Gemeinsamkeiten und Unterschiede: EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali

  Beide Niger Mali
Aufnahme der Tätigkeit   2012 2014
Dauer des Mandats 2 Jahre, erneuerbar    
Hauptbegünstigte Interne Sicherheitskräfte:

-Polizei

-Gendarmerie

-Nationalgarde

Auch nigrische Streitkräfte im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit  
Hauptquartier Hauptstadt Niamey Bamako
Außenstelle   Agadez  
Vorhandene Personalstellen   169 194
Sicherheitspolitische Herausforderungen, auf denen der Schwerpunkt der EUCAP liegt

-Präsenz terroristischer Gruppen

-Unsichere Grenzen

-Irreguläre Migration

-Sich ausbreitende Radikalisierung

-Rückkehr nigrischer Staatsangehöriger aus Libyen

-Verfügbarkeit von Waffen

-Netzwerke für Schmuggel und illegalen Handel

-Boko-Haram-Terroristen/Terroraussteiger

-Instabile Lage und Verlust der Kontrolle über einige Teile des malischen Staatsgebiets

-Präsenz von Menschenhändlern

-Korruption

-Organisierte Kriminalität

-Fehlendes Vertrauen zwischen Bevölkerung und ISF

13

Der Rat genehmigte 69,46 Millionen Euro für die EUCAP Sahel Niger (Zeitraum: Juli 2012-Juli 2017) und 66,48 Millionen Euro für die EUCAP Sahel Mali (Zeitraum: April 2014 und Januar 2017). Von diesem Gesamtbetrag wurden bei beiden Missionen 53 % für Personalkosten und 19 % (Niger) bzw. 24 % (Mali) für laufende Ausgaben wie Miete, Versicherung, Sicherheitskosten und Fahrzeuge ausgegeben (siehe Abbildung 2). Von diesen kumulierten Haushaltsmitteln haben die Missionen 77 %15 bzw. 67 %16 verwendet.

Abbildung 2

Arten von Ausgaben für die EUCAP Sahel Niger und die EUCAP Sahel Mali

Quelle: Europäische Kommission.

Jüngste Entwicklungen

14

Seit 2015 befassen sich die zivilen GSVP-Missionen mit einer zunehmenden Bandbreite an Aufgaben, durch die auf das sich wandelnde Sicherheitsumfeld reagiert wird. Beispiele sind der stärkere Schwerpunkt der Missionen auf dem Aufbau von Kapazitäten zur Terrorismusbekämpfung und hinzukommende Aktivitäten zur Erfassung und zum Austausch von Informationen im Bereich Migration. Bei der Vorstellung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik im Jahr 2016 betonte die HR/VP, wie überaus wichtig die Stärkung der zivilen Kapazitäten in Drittländern sei17.

15

Im „Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung“18 forderte die HR/VP die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, einer Überprüfung der Strukturen und Fähigkeiten für die Planung und Durchführung von GSVP-Missionen zuzustimmen19. Im November 2017 ersuchte der Rat die HR/VP, die nächsten Schritte bei der Entwicklung der zivilen Fähigkeiten darzulegen, damit bis 2018 ein Pakt für die zivile GSVP20 vereinbart werden könne21. Dies ist der dritte von drei Schritten in einem Prozess, der mit einem zukunftsweisenden Konzeptpapier beginnt, gefolgt von dem Plan zur Entwicklung der zivilen Fähigkeiten und schließlich dem Pakt für die zivile GSVP, der es allen Beteiligten (vorrangig den EU-Mitgliedstaaten) ermöglicht, sich für die Stärkung der zivilen GSVP-Missionen einzusetzen.

16

Der Rat ersuchte die HR/VP um „die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit“ bis Mai 201822, „die sich aus einer verstärkten Unterstützungsplattform für Missionen23 sowie aus bei bestehenden Missionen eingesetzten Ressourcen zusammensetzt“. Die gestiegene Bedeutung ziviler GSVP-Missionen hat dazu geführt, dass dem EAD ab 2018 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um zivile GSVP-Missionen stärker zu unterstützen.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

17

Die Prüfung erstreckte sich auf die beiden zivilen GSVP-Missionen, die von der EU eingerichtet wurden, um die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen Kräfte in Niger und Mali zu stärken24. Der Hof untersuchte die folgenden Fragestellungen:

  • Hat der EAD die EUCAP-Sahel-Missionen gut geplant und durchgeführt?
  • Wurden die Kapazitäten der Sicherheitskräfte in Niger und Mali durch die EUCAP-Sahel-Missionen gestärkt?
18

Die Prüfung bezog sich auf den Zeitraum ab der Einrichtung der Missionen und schloss Besuche in Niger und Mali im September 2017 ein.

19

Zu Beginn seiner Arbeit überprüfte der Hof Strategien, Politiken, Pläne und Umsetzungsberichte. Anschließend fanden Treffen mit Mitarbeitern der Einrichtungen statt, die für die Leitung der Missionen von Brüssel aus verantwortlich sind: der Zivile Planungs- und Durchführungsstab und die Direktion Krisenbewältigung und Planung des EAD sowie die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung und der Dienst für außenpolitische Instrumente der Kommission. Darüber hinaus befragte der Hof Vertreter des Ausschusses für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung (CIVCOM) aus vier EU-Mitgliedstaaten25, den Sonderbeauftragten der EU für die Sahelzone und den ehemaligen Missionsleiter der EUCAP Sahel Niger.

20

Der Hof unternahm Besuche in Niger und Mali, wo er Mitarbeiter der beiden Missionen (darunter auch Mitarbeiter der Außenstelle in Agadez, Niger) sowie Vertreter der nationalen Behörden und der internen Sicherheitskräfte befragte. Er traf sich auch mit den jeweiligen EU-Delegationen und den Vertretungen von vier EU-Mitgliedstaaten26 in Niger und Mali sowie den Vertretungen der Vereinigten Staaten, Japans und Kanadas. Der Hof befragte im Sicherheitssektor tätige internationale Organisationen und Geber, darunter die Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), die Ausbildungsmission der EU in Mali, CiviPol, Expertise France, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Internationale Organisation für Migration.

21

Der Hof überprüfte Dokumente und führte Vor-Ort-Kontrollen bei 46 der insgesamt 446 in Niger durchgeführten Schulungen und 16 der insgesamt 135 in Mali durchgeführten Schulungen, bei 12 Projekten zur Beschaffung von Ausrüstung bzw. zur Renovierung von Schulungsräumen der ISF in Niger sowie bei neun diesbezüglichen Projekten in Mali durch. Darüber hinaus überprüfte er die Tätigkeiten des Missionspersonals zur Bereitstellung von Beratungsdiensten in den Gastländern.

Bemerkungen

Die Reaktion der EU auf den Bedarf der Sicherheitskräfte im Bereich Kapazitätsaufbau wurde durch operative Ineffizienzen erschwert

22

Der Hof untersuchte, wie die beiden Missionen vom Rat, vom EAD, von der Kommission und den Mitarbeitern in Niger und Mali eingerichtet, organisiert und durchgeführt wurden. Der Hof beurteilte, ob der EAD

  1. die aus früheren GSVP-Missionen gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt hatte;
  2. den Missionen ausreichend Personal und logistische Ressourcen zugewiesen hat;
  3. den Missionsmitarbeitern ausreichende praktische Orientierungshilfen und einsatzvorbereitende Schulungen bereitgestellt hat;
  4. geeignete Verwaltungsverfahren befolgt hat;
  5. die Missionen angemessen geplant hat.

Der EAD hat die aus der EUCAP Sahel Niger gewonnenen Erkenntnisse bei der Einrichtung der EUCAP Sahel Mali genutzt

23

Der EAD und die Kommission führten in Niger und Mali Besuche durch, um vor der Einrichtung der Missionen den Bedarf der internen Sicherheitskräfte im Hinblick auf den Kapazitätsaufbau zu ermitteln. Die Bedarfsermittlung in Niger wurde im Januar 2012 eingeleitet; im März 2012 stellte der EAD einen ausführlichen Vorschlag in Form eines Krisenmanagementkonzepts fertig. Zum Teil aufgrund der Eile, in der die Mission eingerichtet worden war, traten in den ersten 18 Monaten ihres Bestehens logistische und operative Probleme auf (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Rechtliche Schwierigkeiten der EUCAP Sahel Niger während ihres ersten Mandats

01

Es dauerte 18 Monate, bis die Mission ihre Rechtspersönlichkeit erhielt, d. h., dass der Missionsleiter in dieser Zeit alle Unterlagen in eigenem Namen unterzeichnete und die finanzielle und rechtliche Verantwortung übernahm.

02

Die Mission hatte kein Budget, das speziell für die Einrichtungsphase vorgesehen war, und erhielt aus Brüssel nur wenig administrative und logistische Unterstützung. Zudem gelang es im Rahmen der Mission nicht, Sicherheitspersonal einzustellen. Dies führte dazu, dass die Durchführung von Aktivitäten nur langsam anlief, die Glaubwürdigkeit der Mission geschwächt wurde und das Personal größeren Sicherheitsrisiken ausgesetzt war. In den ersten sechs Monaten waren die Mitarbeiter in Hotels untergebracht, von wo aus sie auch arbeiteten. Ihnen standen keine Computer, Büroräume oder Mobiltelefone zur Verfügung. Im ersten Haushaltsjahr wurden ohne ordnungsgemäße Vergabeverfahren Verträge über einen geschätzten Betrag von 554 000 Euro für Unterbringung und laufende Kosten unterzeichnet27.

24

Die EUCAP Sahel Mali wurde 2014 vom EAD als Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet28, sodass bei dieser neuen Mission viele der Probleme, die bei der EUCAP Sahel Niger aufgetreten waren, vermieden werden konnten. Ausgehend von seinen Erfahrungen in Niger stellte der EAD sicher, dass

  • den Mitarbeitern die Vorrechte von Diplomaten eingeräumt wurden, sobald die Mission eingerichtet worden war, und
  • der Rat für die Mission ein Anfangsbudget für die Einrichtung genehmigte, damit vor Aufnahme der Tätigkeit Verwaltungs- und Sicherheitspersonal eingestellt und Ausrüstung angeschafft werden konnte.

Unzureichende einsatzvorbereitende Schulungen und Unterstützung aus der EAD-Zentrale führten zu Verzögerungen

25

Der Hof stellte fest, dass viele Mitarbeiter, die für die Ermittlung von Projekten und die Ausarbeitung der technischen Spezifikationen zuständig waren, vor ihrer Ankunft bei den Missionen in Niger und Mali keine ausreichenden Kenntnisse über die Verfahren und Vorschriften der EU besaßen. Dies führte zu Verzögerungen bei den Vergabeverfahren und zu Vertragsaufhebungen.

26

In Niger beispielsweise beschränkten sich solche Fälle nicht auf die Einrichtungsphase (siehe Kasten 2), sondern traten in den folgenden Jahren der Tätigkeit der Mission weiterhin auf. Bei sechs der geprüften Projekte traf die beschaffte Ausrüstung erst ein, als die Schulungen, für die sie bestimmt gewesen war, schon lange stattgefunden hatten. In fünf weiteren Fällen waren die Mitarbeiter, die den Ausrüstungsbedarf ermittelt oder die Vertragsspezifikationen ausgearbeitet hatten, zum Zeitpunkt des Eintreffens der Ausrüstung nicht mehr vor Ort. Neu eingestelltes Personal musste Projekte und Verfahren übernehmen, ohne die erforderlichen Schulungen erhalten zu haben, was bei den Einsätzen der Mission zu Verzögerungen führte.

27

In Anerkennung der Mängel, die bei der Einrichtung der GSVP-Missionen festgestellt wurden, erklärten der EAD und die Kommission in ihrer Antwort auf den Bericht des Hofes über EUPOL Afghanistan, dass sie ein gemeinsames Servicezentrum für alle GSVP-Missionen einrichten und die Nutzung des GSVP-Vorratslagers zur Verwaltung der Einsatzmittel der laufenden Missionen optimieren würden. Dies war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht geschehen. Allerdings begrüßte der Rat am 13. November 2017 die Einrichtung einer verstärkten Unterstützungsplattform für Missionen, die bis Mai 2018 abgeschlossen sein soll. Mithilfe dieser Plattform werden „schnell einsatzfähige Mittel und Planungselemente aus den Mitgliedstaaten sowie, sofern dies vereinbart wurde, Expertenteams und multinationale Formationen wie die Europäische Gendarmerietruppe“ für neue zivile GSVP-Missionen verfügbar gemacht. Außerdem trifft der EAD Vorbereitungen zur Einrichtung eines Zentrallagers mit einem zentralisierten Lagerbestand, der zur schnellen Verteilung bereitsteht, wodurch die Zahl der im Rahmen der bestehenden Missionen durchgeführten Vergabeverfahren verringert werden kann.

Die Vorschriften und Verfahren der Kommission sind nicht an die Bedingungen in Niger und Mali angepasst

28

Aufgrund der schwierigen Bedingungen, unter denen die Missionen in Niger und Mali durchgeführt werden mussten29, gestattete die Kommission den Mitarbeitern die Anwendung flexibler Vergabeverfahren30. Trotz Anwendung dieser Verfahren waren die für die Beschaffung in den Missionen zuständigen Mitarbeiter der Ansicht, dass die Vorschriften und Verfahren des Dienstes für außenpolitische Instrumente häufig auf eine Weise angewendet wurden, die für die Arbeitsbedingungen in den westafrikanischen Binnenländern nicht geeignet war. Dies betraf insbesondere folgende Aspekte:

  • Durch den einjährigen Haushaltszeitraum war es aufgrund des Mangels an lokalen Lieferanten und der langen Lieferzeiten schwierig, Verträge innerhalb der vorgeschriebenen Fristen auszuarbeiten und zum Abschluss zu bringen. Zusätzlicher Druck entstand für die Missionen durch die (erst seit 2017 geltende) Anforderung, die Ausrüstung noch im laufenden Haushaltsjahr an den Begünstigten auszuliefern. Dies trifft besonders auf Niger zu, wo die Ausrüstung häufig für Regionen bestimmt ist, in die der Transport nicht leicht zu organisieren ist.
  • Die strenge Anwendung der Vorschriften und Verfahren durch den Dienst für außenpolitische Instrumente führte dazu, dass Verträge wegen geringfügiger Ungenauigkeiten in den Ausrüstungsspezifikationen oder geringfügiger Budgetüberschreitungen aufgehoben wurden.
  • Die Anforderung, ähnliche Posten (sowohl für die Missionen als auch für Begünstigte) in einem einzigen Vertrag zusammenzufassen, führte zu Verzögerungen, weil Einkäufe dadurch weniger häufig getätigt wurden.
  • Die Verpflichtung, die Rahmenverträge der Kommission zu nutzen, führte zu Problemen. In einem Fall gab die EUCAP Sahel Niger eine Bestellung für Ausrüstung auf, bei der jedoch der im Rahmenvertrag vorgesehene Höchstbetrag für die Beschaffung erreicht wurde. Infolgedessen mussten von der Mission für diese Posten Vergabeverfahren vor Ort eingeleitet werden. In anderen Fällen konnte Zubehör für Ausrüstung, die gemäß dem Rahmenvertrag erworben worden war, nicht vor Ort bezogen werden.
29

Im Rahmen der EUCAP-Sahel-Missionen ist bei Anschaffungen im Wert von über 20 000 Euro die vorherige Genehmigung der Kommission erforderlich. Dieser Vorgang dauert länger, als wenn die Missionen die Anschaffungen direkt tätigen. Die Kommission nahm die in den Jahresberichten zum Haushaltsjahr 2013 ausgesprochene Empfehlung des Hofes an, dass der Dienst für außenpolitische Instrumente sämtliche GSVP-Missionen auf der Grundlage der „Bewertung auf der Basis von sechs Säulen“ akkreditieren sollte31. Das bedeutet, dass – sobald die Systeme der Missionen so verstärkt wurden, dass sie die Anforderungen der Bewerter erfüllen – den Missionsleitern Befugnisse zur Genehmigung von Anschaffungen übertragen werden, während die Kommission weiterhin nachträgliche Kontrollen vornimmt. Kurz nach dem Besuch des Hofes bei den Missionen wurde bei beiden die Bewertung auf der Basis von sechs Säulen eingeleitet32.

Mangelnde Orientierungshilfe aus der EAD-Zentrale führte zu unzulänglichen Verfahren

30

Der Hof untersuchte, welche Orientierungshilfen die Missionen erhielten, und beurteilte sie als unzureichend, da sie sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren bezogen33. Es gab wenige operative Orientierungshilfen mit Beispielen für vorbildliche Vorgehensweisen oder Standardvorlagen aus früheren zivilen GSVP-Missionen, die zur Schulung neu eingestellter Mitarbeiter hätten verwendet werden können. Bei beiden EUCAP-Sahel-Missionen wurden viel Zeit und beträchtliche Ressourcen für die Festlegung und Einrichtung eigener Verfahren aufgewendet, die auf operativer Ebene nicht immer effizient waren.

Die EU-Mitgliedstaaten stellten nicht genügend Personal zur Besetzung der freien Stellen zur Verfügung

31

Die wichtigste Ressource der EUCAP-Sahel-Missionen ist ihr Personal, sowohl die aus den EU-Mitgliedstaaten abgeordneten und von diesen bezahlten Mitarbeiter als auch diejenigen, die vor Ort für die Missionen eingestellt und aus dem EU-Haushalt bezahlt werden. Bei den Missionen bestanden anhaltende Schwierigkeiten bei der Besetzung der freien Stellen für abgeordnetes Personal. Der EAD fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Kandidaten für die Abordnung bereitzustellen, indem sie Stellenausschreibungen (calls for contributions) durchführen, was zeitaufwendig und mit hohen Kosten verbunden ist. Für die EUCAP Sahel Niger wurden zwischen 2012 und 2016 24 Stellenausschreibungen durchgeführt, für die EUCAP Sahel Mali 14 Stellenausschreibungen zwischen 2014 und 2016. Im Rahmen dieser Stellenausschreibungen wurden jedoch lediglich die Hälfte der für Niger ausgeschriebenen freien Stellen und nur zwei Drittel der freien Stellen in Mali besetzt (siehe Tabellen 2 und 3). Die Entscheidung darüber, welche Stellen ausschließlich für abgeordnetes Personal ausgeschrieben werden und welche auch für Vertragspersonal, wird vom CIVCOM getroffen. Für abgeordnetes Personal vorgesehene Stellen können nur dann mit Vertragspersonal besetzt werden, wenn bei zwei aufeinanderfolgenden Stellenausschreibungen keine geeigneten Bewerber für die Abordnung gefunden werden konnten.

Tabelle 2

EUCAP Sahel Niger: Ergebnisse der Stellenausschreibungen (2012-2016)

EUCAP Sahel Niger Ordentliche Stellenausschreibungen Außerordentliche Stellenausschreibungen
Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stellen 276 59
Für abgeordnetes Personal ausgeschriebene Stellen 132 48 % 20 34 %
Für abgeordnetes Personal/Vertragspersonal ausgeschriebene Stellen 144 52 % 39 66 %
Besetzte Stellen 163 59 % 29 49 %
Unbesetzte Stellen 113 41 % 30 51 %
Stellen, für die keine Bewerbungen eingingen 33 12 % 9 15 %
Stellen, für die nur eine Bewerbung einging 71 26 % 9 15 %

Quelle: EUCAP Sahel Niger.

Tabelle 3

EUCAP Sahel Mali: Ergebnisse der Stellenausschreibungen (2014-2016)

EUCAP Sahel Mali Ordentliche Stellenausschreibungen Außerordentliche Stellenausschreibungen
Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stellen 198 21
Für abgeordnetes Personal ausgeschriebene Stellen 127 64 % 5 24 %
Für abgeordnetes Personal/Vertragspersonal ausgeschriebene Stellen 71 36 % 16 76 %
Besetzte Stellen 139 70 % 14 67 %
Unbesetzte Stellen 59 30 % 7 33 %
Stellen, für die keine Bewerbungen eingingen 7 4 % 0 0 %
Stellen, für die nur eine Bewerbung einging 26 13 % 1 5 %

Quelle: EUCAP Sahel Mali.

32

Die Schwierigkeiten, die bei den Missionen in Niger und Mali bezüglich der Rekrutierung von Personal für die Abordnung aus den EU-Mitgliedstaaten bestehen, sind in ähnlicher Form bereits in früheren zivilen GSVP-Missionen aufgetreten34. Zu den Gründen gehören die hohen Anforderungen an die Qualifikationen und Fachkompetenzen von solchem Personal und die Notwendigkeit, bei der Arbeit auf Französisch zu kommunizieren35. Darüber hinaus müssen die potenziellen Kandidaten die heikle Sicherheitslage und die prekären Lebensbedingungen bedenken. Schließlich kommt hinzu, dass die EU-Mitgliedstaaten der Personalausstattung ziviler GSVP-Missionen nicht immer hohe Priorität einräumen. Infolgedessen lagen die Besetzungsquoten bei den Personalstellen der Missionen EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali in den betreffenden Zeiträumen bei durchschnittlich 72 % bzw. 77 %.

33

Die Dauer der Abordnung von Personal aus den EU-Mitgliedstaaten beträgt durchschnittlich zwei Jahre und bei einigen EU-Mitgliedstaaten nur ein Jahr. Diese Zeit reicht für den Einzelnen nicht aus, um ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Verfahren und Arbeitsbedingungen zu erlangen. Der Hof stellte fest, dass sich neben der kurzen Dauer der Abordnungen auch die hohe Quote an unbesetzten Stellen nachteilig darauf ausgewirkt hat, in welchem Umfang die Aktivitäten der Missionen durchgeführt wurden (siehe Kasten 3).

Kasten 3

Unbesetzte Stellen zum Jahresbeginn 2017

  • EUCAP Sahel Niger: Anfang 2017 waren in den operativen Einheiten sowie in den Abteilungen für Überwachung, Evaluierung und Beschaffung 39 Stellen (35 %36) in Schlüsselpositionen unbesetzt. Des Weiteren waren Stellen für bewaffnetes Schutzpersonal und einen Referenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unbesetzt. Infolgedessen
    • wurden weniger Vergabeverfahren eingeleitet als geplant, d. h., es fehlte Ausrüstung zur Durchführung von Aktivitäten;
    • fand keine Bewertung von Schulungen und Projekten statt;
    • konnten im Rahmen der Mission keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Waffen- und Drogenhandel eingeleitet und die Aktivitäten nicht nachhaltig gestaltet werden.
  • EUCAP Sahel Mali: Anfang 2017 waren 50 Stellen (37 %37), hauptsächlich für Berater und Ausbilder in Schlüsselbereichen, unbesetzt. Die Umsetzung einiger Aktivitäten verzögerte sich, aber die Arbeitsbelastung wurde auf das vorhandene Personal der Mission umverteilt.

Die ungewisse Laufzeit der Missionen erschwerte die Planung einer Ausstiegsstrategie

34

Gestützt auf den Vorschlag des EAD (siehe Ziffer 7) richtete der Rat die zwei Missionen in der Sahelzone ein, um die Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen Kräfte zu stärken. In den Beschlüssen des Rates wurden die Ziele der Tätigkeit der Missionen festgelegt, aber keine Angaben zu ihrer möglichen Dauer gemacht. Gegenwärtig werden die Missionen im Rahmen von Mandaten durchgeführt, die für zwei Jahre erteilt werden und erneuerbar sind. Der EAD ist gehalten, eine Ausstiegsstrategie auszuarbeiten für den Fall, dass die EU-Mitgliedstaaten die Beendigung der Missionen beschließen. Der EAD beschrieb den Endzustand der Missionen. Ein ausführlicher Plan für eine Übergangs- oder Ausstiegsstrategie wurde jedoch nicht dargelegt.

35

Nach Auffassung der vom Hof befragten Interessenträger38 werden die Missionen mindestens mittelfristig bestehen, damit die festgelegten Ziele erreicht werden. Mehr Gewissheit hinsichtlich der Dauer der Missionen würde es erlauben, die Durchführung und die Einsatzplanung der Missionen zu verbessern. Außerdem würde dies die Ausarbeitung einer sinnvollen Ausstiegsstrategie vereinfachen.

Die EUCAP-Sahel-Missionen haben die Kapazitäten der Sicherheitskräfte gestärkt, aber die Ergebnisse waren nicht nachhaltig

36

Der Hof untersuchte, wie die geplanten Aktivitäten im Rahmen der EUCAP-Sahel-Missionen in Niger und Mali durchgeführt wurden, wie die Ergebnisse erreicht, überwacht, und bewertet wurden und ob die Ergebnisse nachhaltig waren. Der Hof beurteilte,

  1. ob die Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte durch die Missionen gestärkt wurden;
  2. ob die Ergebnisse der Missionen nachhaltig waren;
  3. ob für die Überwachung der Ergebnisse der Missionen geeignete Indikatoren verwendet wurden;
  4. ob die Überwachungs- und Bewertungsverfahren innerhalb der Missionen auf deren Auswirkungen ausgerichtet waren;
  5. wie die Leistung der Missionen von den anderen Interessenträgern in beiden Ländern beurteilt wurde.

Die Kapazitäten der Sicherheitskräfte wurden, wenn auch langsam, durch die unter schwierigen Gegebenheiten durchgeführten Missionen gestärkt

37

Bei den für die innere Sicherheit zuständigen Kräften in Niger und Mali besteht ein hoher Bedarf für den Aufbau von Kapazitäten. Die EUCAP-Sahel-Missionen stellen Ausbildung, Ausrüstung und Beratung bereit und übernehmen für die internen Sicherheitskräfte durch eine Reihe von Aufgaben und Aktivitäten eine Koordinierungsfunktion. Darüber hinaus unterstützt die EU den Bereich innere Sicherheit auch durch Instrumente wie den Europäischen Entwicklungsfonds und den EU-Treuhandfonds für Afrika.

38

Das Leben und Arbeiten in Ländern am Rande der Sahara mit ihrer unzureichenden Infrastruktur und einer schwach entwickelten öffentlichen Verwaltung stellt das EUCAP-Personal vor große Herausforderungen. Reisen ist kompliziert, und angesichts der Bedrohung durch terroristische Anschläge müssen die Mitarbeiter stets wachsam sein. In Niger sind einige der Grenzgebiete für Besuche zu unsicher, und in Mali sind die Mitte und der Norden des Landes als Reiseziele tabu.

39

Zur Erreichung der angestrebten Ziele werden im Rahmen der Missionen Aktivitäten durchgeführt, die meist fortlaufend sind und von einem Ratsmandat zum nächsten und von einem Haushaltsjahr zum nächsten übertragen werden. Der Hof untersuchte, wie die geplanten Aktivitäten im Rahmen der Missionen durchgeführt wurden, und verglich die gewonnenen Erkenntnisse mit den Ergebnissen, die in den vom Hof in Niger und Mali durchgeführten Befragungen angegeben und bestätigt wurden. Einzelheiten zu den Feststellungen des Hofes sind den Anhängen III und IV zu entnehmen. In einigen Fällen wurden im Rahmen der Missionen gute Fortschritte erzielt, etwa bei der Bereitstellung von Schulungen im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität in Niger. In anderen Fällen, etwa bei der Einrichtung interner Kontroll- und Revisionsdienste bei den malischen ISF, gab es nur wenige oder keine Fortschritte.

Schulungen

40

Der Hof untersuchte für beide Missionen eine Stichprobe von Schulungsmaßnahmen. Die Schulungen richteten sich vor allem an die Polizei, die Gendarmerie und die Nationalgarde. Sie deckten Bereiche wie Festnahmetechniken, Tatortarbeit, Untersuchung von kriminaltechnischem Beweismaterial, strafrechtliche Ermittlungen, Fahrzeuginstandhaltung und Ingewahrsamnahme von irregulären Migranten ab. In Niger nahmen auch Beamte der Justiz, der Gemeindepolizei und Mitglieder der Streitkräfte (siehe Kasten 4) an Schulungen teil, die sich beispielsweise mit Menschenrechtsthemen befassten.

Kasten 4

Die Streitkräfte in Niger

Angesichts der zentralen Rolle, die die Streitkräfte vor allem in der nördlichen Hälfte von Niger für die innere Sicherheit spielen, war es ihnen im Rahmen des Mandats der EUCAP Sahel Niger möglich, an entsprechenden Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau teilzunehmen. Im Jahr 2016 wurde die Ausbildung der nigrischen Streitkräfte durch die Mission ausgesetzt, da zum einen Zweifel daran bestanden, ob sie für eine Unterstützung in Betracht kamen, und es zum anderen Probleme bei der Besetzung freier Stellen innerhalb der Mission gab.

41

Der Hof stellte fest, dass die angebotenen Schulungen wichtige Bereiche abdeckten, in denen die Sicherheitskräfte unzureichende Kapazitäten aufwiesen, und dass sie mit den Zielen der EUCAP-Sahel-Missionen in Einklang standen. Aufgrund unzulänglicher Verwaltungsverfahren konnte die EUCAP Sahel Niger dem Hof jedoch keine vollständige Dokumentation über die Schulungsmaßnahmen vorlegen, die vom Hof in Niger geprüft wurden. Für die Hälfte der Schulungen waren keine Teilnahmenachweise und keine von den Teilnehmern ausgefüllten Bewertungsformulare verfügbar. Obwohl die Mehrzahl der Schulungen in Niamey durchgeführt wurde, bezogen sich die Angaben der Schulungsleiter ausschließlich auf Schulungen, die in den Regionen stattfanden. Die Daten zu den Arbeitsorten der Teilnehmer waren unvollständig, und es war von der Mission nicht überprüft worden, ob diese schon vorher an Schulungen teilgenommen hatten. Dagegen schnitt die EUCAP Sahel Mali im Hinblick auf die meisten dieser Aspekte gut ab (siehe Kasten 5).

Kasten 5

Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen der EUCAP Sahel Mali

  • Die Schulungsleiter der Mission überprüften die Kompetenzen der Personen, die von den ISF für Schulungen der EUCAP Sahel Mali vorgeschlagen wurden. Die Mitarbeiter registrierten die Schulungsteilnehmer in einer Datenbank und überprüften, ob sie bereits an ähnlichen Schulungsmaßnahmen der EUCAP oder anderer Organisationen teilgenommen hatten und ob die vorgeschlagene Schulung für ihre aktuelle Tätigkeit relevant war.
  • Die durchgeführten Schulungen wurden sowohl von den Teilnehmern als auch von den Schulungsleitern bewertet. Anschließend wurden die Schulungsteilnehmer in einer nach Schulungsmaßnahme, Jahr und Sicherheitsorgan geordneten Datenbank registriert.
  • Für jede durchgeführte Schulung erstellten die EUCAP-Mitarbeiter einen Bericht, in dem die Schulungsinhalte und -ziele erläutert, die Schulungsteilnehmer aufgeführt und die von ihnen erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse angegeben wurden. Außerdem wurde in dem Bericht auf Personen hingewiesen, die für eine Ausbildung zum Schulungsleiter infrage kommen.

Bereitstellung von Ausrüstung

42

Die Haushaltsmittel, die für den Kauf von Ausrüstung und Dienstleistungen für die Mission und für Begünstigte vorgesehen waren, betrugen bei der EUCAP Sahel Niger 3,3 Millionen Euro und bei der EUCAP Sahel Mali 2,9 Millionen Euro (Zahlen der Jahre 2016/2017). Die Anschaffungen, mit denen die Aktivitäten der Missionen wie beispielsweise Schulungen unterstützt werden sollten, wurden in Projekte unterteilt. Beispiele sind Fahrzeuge, Detektionsgeräte, Computer und Drucker, Generatoren, die Renovierung von Schulungsräumlichkeiten und Einsatzzentralen sowie Bau und Ausstattung mobiler Werkstätten. In Kasten 6 ist ein Beispiel für ein sinnvolles Projekt angegeben, das durch Schulungen unterstützt wurde und trotz Komplikationen während der Durchführung erfolgreich war.

Kasten 6

Mobile Werkstätten für Fahrzeuge der Sicherheitskräfte in der Wüste

Die für die innere Sicherheit in Niger zuständigen Kräfte legen oftmals große Entfernungen im unwegsamen Gelände der Sahara zurück. Zwei in der Stichprobe des Hofes erfasste Projekte dienten der Anschaffung mobiler Werkstätten für interne Sicherheitskräfte, die in verschiedenen Regionen tätig waren. Eine dieser Werkstätten konnte aufgrund einer Verschlechterung der Sicherheitslage nicht (nach Tillabéry) ausgeliefert werden. Der Hof besuchte eine andere Werkstatt in Agadez. Trotz anfänglicher Probleme leistete die mobile Werkstatt gute Dienste, da mit ihr Fahrzeuge und Ausrüstung während des Einsatzes repariert werden konnten.

Im Rahmen der EUCAP Sahel Niger wurde ISF-Personal außerdem darin geschult, die Werkstätten zu betreiben. Eine dieser Schulungen war Teil der Stichprobe des Hofes.

Mobile Werkstatt in Agadez (Nationalgarde)

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

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Der Hof untersuchte eine Stichprobe von Projekten (siehe Ziffer 21) und stellte fest, dass sie wichtige Bereiche abdeckten, in denen die Sicherheitskräfte unzureichende Kapazitäten aufwiesen, und dass sie mit den Zielen der EUCAP-Sahel-Missionen in Einklang standen. Zum Teil aufgrund der in Ziffer 28 genannten Schwierigkeiten kam es bei der Durchführung von sieben der 21 untersuchten Projekte zu Verzögerungen. Es bestanden auch Probleme, die die Nachhaltigkeit beeinträchtigten, beispielsweise weil versäumt wurde, die bereitgestellte Ausrüstung instand zu halten, bei Beschädigungen zu reparieren oder Verbrauchsmaterial zu beschaffen, um ihre Einsatzfähigkeit sicherzustellen.

Beratung

44

Zu den Hauptaufgaben der Missionen gehört die Beratung der Ministerien und ISF in den Gastländern. In Niger benannte die Mission Berater für das Innen- und das Justizministerium. Hinzu kommen ständig verfügbare Mitarbeiter der Mission, die in anderen Bereichen tätig sind. Die EUCAP Sahel Mali stellte Berater zur Verfügung, die in wichtige nationale Ministerien und die ISF integriert wurden.

45

Bei beiden Missionen bestand ein zentrales Ziel darin, eine enge Zusammenarbeit ("Interoperabilität") der ISF bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu fördern. In Mali kamen die drei ISF zwar jede Woche zusammen, erlaubten aber nicht die Teilnahme von EUCAP-Mitarbeitern. Dadurch konnten Letztere nur einen begrenzten Beitrag leisten. In Niger hatte die Mission trotz beträchtlicher Ressourcen, die für die Verbesserung der Interoperabilität eingesetzt wurden, keinen Erfolg dabei, Aufgaben wie die Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Sicherheitskräften zu erfüllen, sodass diese Maßnahmen schließlich aufgegeben wurden.

46

Seit 2012 besteht ein Hauptziel der EUCAP Sahel Niger darin, die nigrischen Behörden bei der Erarbeitung einer nationalen Sicherheitsstrategie zu unterstützen. Fünf Jahre später verabschiedeten die nigrischen Behörden – hauptsächlich weil dies eine Bedingung für den Erhalt von Budgethilfe war39 – eine nationale Strategie für die innere Sicherheit. Angesichts des Fehlens einer nationalen Gesamtstrategie, die sich auch mit der äußeren Sicherheit (Grenzkontrolle usw.) befasst, sind die Auswirkungen einer Strategie für die innere Sicherheit begrenzt.

47

Die Mitarbeiter der Mission bemühten sich außerdem sehr darum, die internen Sicherheitskräfte zusammenzubringen, und richteten dafür acht Regionale Einsatzzentralen (Centres Opérationnels Régionaux, COR) ein. Dabei handelt es sich um nichtständige Einrichtungen, deren Aufgabe darin besteht, die Mitglieder der regionalen Regierungen und die nigrischen Sicherheitskräfte mit Einrichtungen zusammenzubringen, die für Katastrophenschutz, Brandbekämpfung, Umweltschutz und Zollangelegenheiten zuständig sind, um Krisen zu bewältigen, die auf Terroranschläge, organisierte Kriminalität und Naturkatastrophen zurückzuführen sind. Die Regionale Einsatzzentrale in Niamey leistet gute Arbeit und ist ein Beispiel für vorbildliche Vorgehensweisen. Regionale Einsatzzentralen haben jedoch keinen Status, der es ermöglicht, ihnen Personal zuzuweisen oder ein Budget für Ausgaben in Krisenfällen vorzusehen, beispielsweise für den Kauf von Kraftstoff für Fahrzeuge. Die Mission trug auch zur Stärkung der Einsatzzentralen der Gendarmerie (Centres Opérationnels de Gendarmerie, COG)40 in Niamey, Agadez und Zinder bei. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes arbeiteten weder die Regionalen Einsatzzentralen noch die Einsatzzentralen der Gendarmerie ordnungsgemäß. Beispielsweise funktionierte das Funknetz nicht, sodass die wenige Kommunikation, die stattfand, über Mobiltelefone geführt wurde.

48

Im Rahmen beider Missionen wurden Aktivitäten zur Verbesserung des Personalmanagements in den ISF durchgeführt. In Niger beispielsweise führte die GIZ Informationssysteme für die Polizei ein, während die EUCAP Sahel Niger die anderen beiden Sicherheitsorgane unterstützte. In Mali wurden von Beratern aus den Missionen und der Botschaft der Vereinigten Staaten Stellenbeschreibungen erarbeitet. Andere Aktivitäten waren weniger erfolgreich, unter anderem sollten Daten über die Verlegung von Personal und über Beförderungen in die neuen Informationssysteme aufgenommen werden, wozu sich die nationalen Behörden bisher nicht bereit erklärt haben. Des Weiteren wurde von den beiden Missionen vorgeschlagen, in den ISF Schulungsabteilungen einzurichten, die Schulungslehrpläne zu überprüfen und jährliche Schulungspläne zu erarbeiten. In Mali konnte dies gut umgesetzt werden. In Niger waren die Fortschritte begrenzt, auch wenn die Polizei 2017 ihren ersten Schulungsplan erarbeitete.

Beide Missionen bemühten sich um Nachhaltigkeit, hatten dabei jedoch nur wenig Erfolg

49

Da Niger und Mali von den beiden EUCAP-Sahel-Missionen nur für eine begrenzte Zeit unterstützt werden, ist die nachhaltige Gestaltung der Aktivitäten der Missionen von höchster Bedeutung41. Beide Missionen strebten Nachhaltigkeit an, indem sie Schulungen zur Ausbildung von Schulungsleitern abhielten, die Erstellung von Schulungsplänen und die Konzeption von Schulungsmaßnahmen unterstützten, Personalmanagementsysteme einführten, Stellenbeschreibungen erarbeiteten und eine strukturierte Zusammenarbeit der ISF förderten. In Niger war im Rahmen der Mission auch geplant, die nationalen Behörden bei der Ausarbeitung der nationalen Sicherheitsstrategie zu unterstützen, die ISF-Mitarbeiter mithilfe von Beobachtung, Anleitung und Beratung (MMA) zu begleiten und die Sicherheitskräfte mit mobilen Werkstätten auszustatten und im Hinblick auf deren Nutzung zu schulen. Obwohl der EAD über Erfolge in diesen Bereichen berichtet hat42, stellte der Hof fest, dass es den Missionen nicht gelungen ist, ihre Aktivitäten nachhaltig zu gestalten.

50

Bei beiden Missionen wurden für die Sicherheitskräfte Schulungen zur Ausbildung von Schulungsleitern durchgeführt. In Niger baute die Mission über vier Jahre hinweg einen Pool mit nigrischen Schulungsleitern in allen ISF auf. Doch obwohl die ISF-Mitarbeiter begonnen hatten, selbst Schulungen durchzuführen, wurden andere Schulungen weiterhin von Missionspersonal abgehalten. Ab 2014 legte die Mission den Schwerpunkt auf MMA, um die Abhängigkeit der ISF von EUCAP-Schulungsleitern zu verringern. Die Idee bestand darin, innerhalb der Mission einen Mentor zu benennen, der die im Rahmen der Mission ausgebildeten ISF-Schulungsleiter begleitet und unterstützt. Dies funktionierte in der Praxis jedoch nicht sehr gut: Sachverständige der Missionen berieten zwar auf Anfrage, folgten jedoch keinem Verfahren, durch das die einzelnen Schulungsleiter begleitet wurden oder systematische Unterstützung erhielten. Die Belege, die dem Hof für die drei Jahre bis März 2017 vorgelegt wurden, bezogen sich auf Beratungsleistungen für lediglich 20 Einzelpersonen. In keinem der beiden Länder übernahmen die ISF in einem der Schulungsbereiche die vollständige Eigenverantwortung.

51

Wie schnell die Aktivitäten zur Förderung der Nachhaltigkeit voranschritten, hing oftmals davon ab, in welchem Maße die Behörden in den Gastländern sie als Prioritäten anerkannten. Beispielsweise erhielten die zu Schulungsleitern ausgebildeten ISF-Mitarbeiter von den nationalen Behörden in Niger und Mali weder eine offizielle Anerkennung noch einen finanziellen Ausgleich. Somit bestand für die von der EUCAP ausgebildeten Mitarbeiter kein großer Anreiz, andere Mitarbeiter zu schulen, da sie bei der Arbeit in einer operativen Einheit mit einem besseren Verdienst rechnen konnten. Beide Missionen unterstützten die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, mit denen Schulungsleiter einen eigenständigen Status erhalten sollten, aber diese waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch in keinem der beiden Gastländer verabschiedet worden.

52

Dass bei vielen Aktivitäten keine Nachhaltigkeit erreicht werden konnte, war zum Teil auch auf die fehlende Eigenverantwortung der nationalen Behörden und der ISF zurückzuführen. Trotz ihrer positiven Einstellung gegenüber der EUCAP waren die nigrische und die malische Regierung nicht immer bereit, angemessene Rechtsvorschriften einzuführen und einige der Reformen zu verabschieden, die erforderlich wären, um beim Kapazitätsaufbau dauerhafte Ergebnisse zu erzielen. In Mali wurde die Situation durch die fehlende politische Stabilität und durch organisatorische Mängel auf Regierungsebene noch verstärkt. Dadurch wurden die Bemühungen der Missionen, die Ergebnisse ihrer Aktivitäten nachhaltig zu gestalten, untergraben.

53

Doch die Missionen waren auch selbst für ihre schwache Leistung in Sachen Nachhaltigkeit verantwortlich. Beispielsweise wurde bei keiner der beiden Missionen der Erfolg der bereitgestellten Unterstützung beurteilt, indem nachträglich geprüft wurde, wie das in Schulungen erlangte Wissen oder die erhaltene Ausrüstung genutzt wurden (ein Beispiel ist in Kasten 7 angegeben). Während des Prüfungszeitraums wurden von den Missionen keine Informationen darüber erfasst, ob ISF-Personal nach den Schulungen in dem Bereich weiterarbeitete, für den es ausgebildet worden war. Ferner wurden keine Bewertungen dazu vorgenommen, ob die Teilnehmer das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen verstanden und anschließend weiter genutzt hatten. Dies traf auf alle Arten von Teilnehmern, auch die zu Schulungsleitern ausgebildeten Teilnehmer, zu. Einen ersten Schritt unternahm die Mission in Mali Ende 2017, indem sie in einem Schreiben an die malischen ISF vorschlug, Schulungsmaßnahmen der EUCAP nachzuverfolgen, um ihre Auswirkungen zu bewerten und Erkenntnisse für künftige Schulungen zu gewinnen.

54

Nachdem die Missionen die Regionalen Einsatzzentralen eingerichtet hatten, bemühten sie sich um deren nachhaltige Gestaltung. Dies ist ihnen jedoch nicht gelungen, was auf die fehlende nationale Sicherheitsstrategie und die hohe Personalrotation innerhalb der ISF und der Mission zurückzuführen ist. Beispielsweise fanden die geplanten Schulungen zur Ausbildung von ISF-Personal zu Schulungsleitern nicht statt, es wurde kein nationales Koordinierungszentrum zur Integration aller Regionalen Einsatzzentralen eingerichtet und es wurden keine nationalen Notfall- und Interventionspläne ausgearbeitet.

Kasten 7

Regionale Einsatzzentrale (COR) in Agadez

Der Hof besuchte die Regionale Einsatzzentrale in Agadez. Die EUCAP Sahel Niger hatte diese Regionale Einsatzzentrale mit Ausrüstung beliefert, aber der Hof stellte fest, dass sie ihre Tätigkeit nicht ausüben konnte, weil die Ausrüstung nicht zur Verfügung stand:

  • In den Räumlichkeiten der Regionalen Einsatzzentrale gab es keine Stühle, die Hälfte der Tische fehlte und die Klimaanlage war defekt.
  • Die Begünstigten konnten dem Hof die zur Verfügung gestellten Computer nicht zeigen, der Drucker war nicht betriebsbereit, weil der Toner fehlte, und auch die Ausrüstung für den Funkverkehr funktionierte nicht.
  • Die beiden Fahrzeuge, die der Regionalen Einsatzzentrale zur Verfügung stehen sollten, damit sie schnell auf Notfälle reagieren kann, waren kaum genutzt worden und eines der Fahrzeuge war – seit 2014 – irreparabel beschädigt.

Der EAD legte keine geeigneten Indikatoren für die Überwachung der Ergebnisse der Missionen fest

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Der Hof untersuchte die Berichte, die von den Missionen alle sechs Monate an den EAD übermittelt werden und in denen dokumentiert ist, welche Fortschritte bei der Erfüllung der Aufgaben und der Erreichung der Ziele gemessen an den in den Einsatzplänen festgelegten Indikatoren erzielt wurden. Da die meisten Indikatoren, die für die EUCAP Sahel Niger definiert waren, lediglich in einer Auflistung der für die einzelnen Aufgaben festgelegten Aktivitäten bestanden, erfüllten sie nicht die RACER-Kriterien43 und boten keine geeignete Grundlage für die Fortschrittsmessung. Die einzige Ausnahme bildeten die Indikatoren für die Bekämpfung von irregulärer Migration, die im Jahr 2015 als fünftes Ziel in das Mandat der Mission aufgenommen wurde. Diese Indikatoren waren besser geeignet, da für die einzelnen Aufgaben Ziel-Outputs definiert waren. Bei den Indikatoren, die für die EUCAP Sahel Mali festgelegt waren, wurden auch die erwarteten Outputs angegeben. Diese Indikatoren waren jedoch nicht belastbar genug, um sie zur Messung von Fortschritten zu verwenden, da keine quantifizierten Zielvorgaben festgelegt waren44.

56

Bei keinem der Indikatoren, die für die EUCAP-Sahel-Missionen verwendet wurden, war die Bedeutung der Aufgaben für das Erreichen der Ziele angegeben45. Zudem gab es keine Indikatoren, auf deren Grundlage die Wirkungen oder Auswirkungen von Aufgaben hätten bewertet werden können.

Die Überwachung und Bewertung der Aktivitäten der Missionen waren unzureichend und nicht auf die Auswirkungen ausgerichtet

57

Für die EUCAP Sahel Niger wurden keine Verfahren eingerichtet, um Planung und Durchführung der Aktivitäten der Mission systematisch zu dokumentieren und zu überwachen. Erst im Laufe des Jahres 2017, als die Prüfung bereits im Gange war, wurden von der Mission in Niger Maßnahmen zur Vereinfachung des MIP ergriffen, um die Überwachung der Gesamtfortschritte zu erleichtern. Dazu gehörten die Ausarbeitung von Projektbögen sowie Pläne dahin gehend, systematische Aufzeichnungen über ehemalige Schulungsteilnehmer zu führen, Anwesenheitslisten zu kontrollieren und die von den Teilnehmern abgegebenen Schulungsbewertungen zu erfassen und auszuwerten. Im Rahmen der EUCAP Sahel Mali wurden während des ersten Mandats geeignete Verfahren für die Dokumentation und Überwachung von Aktivitäten und Outputs eingerichtet.

58

Der EAD verpflichtet die Missionen zur Vorlage der folgenden Informationen:

  • wöchentliche und monatliche Berichte mit Informationen über den Haushaltsvollzug, Humanressourcen und allgemeine Vorkommnisse;
  • halbjährliche Berichte, in denen die Fortschritte bei den Aufgaben mit der im Einsatzplan festgehaltenen Ausgangssituation sowie mit den Fortschritten verglichen werden, die in den vorhergehenden halbjährlichen Berichten angegeben wurden;
  • etwa sechs Monate vor dem Ende jedes Mandats strategische Überprüfungen zur Sicherheitslage im Land, zur Beteiligung der EU und anderer Akteure, zu den Ergebnissen der Missionen und ihrem künftigen Vorgehen;
  • besondere Berichte zu spezifischen Themen.
59

Der Hof analysierte diese Dokumente und stellte fest, dass

  • die Berichterstattung über Outputs nicht eindeutig mit den im Voraus festgelegten Indikatoren und Benchmarks verknüpft ist und
  • der EAD und die Missionen die Auswirkungen der Aktivitäten der Missionen nicht systematisch bewerteten.
60

Während des Prüfungszeitraums wurden von keiner der beiden Missionen bewährte Systeme zur Bewertung von Aktivitäten genutzt. Während ihres zweiten Mandats entwickelte die Mission in Mali ein Bewertungssystem, das stärker auf Outputs, Wirkung, Auswirkungen, Nachhaltigkeit und Effizienz ausgerichtet war. Da dieses System erst vor Kurzem eingerichtet wurde, war es für eine Bewertung seiner Ergebnisse zu früh. Bei der Mission in Niger wurde Personal eingestellt, um im Mai 2017 Bewertungen aufzunehmen. Darüber hinaus wurde keine der beiden EUCAP-Sahel-Missionen einer unabhängigen externen Bewertung unterzogen.

Interessenträger und Begünstigte hatten ein positives Bild von den Aktivitäten der Missionen und ihrer Koordinierungsfunktion

61

Der Hof befragte Begünstigte, die im Rahmen der EUCAP-Sahel-Missionen Schulungen, Beratung und Ausrüstung erhalten hatten, sowie verschiedene Interessenträger auf dem Gebiet der inneren Sicherheit in Niger und Mali. Insgesamt wurden die Aktivitäten der EUCAP-Sahel-Missionen positiv bewertet. Die Interessenträger und Begünstigten begrüßten die Verfügbarkeit von Missionspersonal, um Ratschläge einzuholen oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die von nationalen Quellen nicht angeboten wurden. In Niger wiesen die Sicherheitskräfte und Regierungsvertreter darauf hin, wie wertvoll die im Vergleich zu vielen anderen Gebern längerfristige Anwesenheit der EUCAP-Sahel-Missionen ist. Beide Missionen erbrachten auch Informations- und Beratungsleistungen zur Unterstützung anderer EU-Instrumente und der weiter gefassten Aktivitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Beispielsweise trugen die Missionen zur Gestaltung von Projekten im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika bei, sammelten Informationen zu Migrationsströmen und kartierten migrationsbezogene EU-Aktivitäten.

62

Geber und andere Interessenträger in Niger und Mali wiesen auf die wichtige Funktion beider EUCAP-Sahel-Missionen für die Koordinierung von Aktivitäten im Sicherheitssektor hin. Beide Missionen richteten zur Verbesserung der Abstimmung mit den nationalen Behörden Stellen ein, die anfänglich Probleme hatten, aber insgesamt erfolgreich waren. Im Rahmen der Missionen wurden außerdem gut funktionierende Mechanismen zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Gebern und Interessenträgern eingerichtet. In Mali gehörte dazu eine formale Bestandsaufnahme der Geberaktivitäten, in der alle Einzelheiten zu vorgeschlagenen (aber noch nicht finanzierten), geplanten, laufenden und abgeschlossenen Projekten im Sicherheitssektor in Mali aufgeführt sind.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

63

Die EUCAP Sahel Niger und die EUCAP Sahel Mali wurden vom Rat eingerichtet, um die unzureichenden Kapazitäten der für die innere Sicherheit zuständigen Kräfte in diesen Ländern zu stärken. Die beiden Missionen, die unter schwierigen Gegebenheiten durchgeführt wurden, trugen zur Stärkung der Kapazitäten bei, es traten jedoch Schwierigkeiten auf, die die Effizienz und Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten beeinträchtigten.

64

In beiden Ländern hatte das Personal der Missionen keinen Zugang zu angemessenen operativen Orientierungshilfen und Schulungen. Bei beiden EUCAP-Sahel-Missionen wurden viel Zeit und beträchtliche Ressourcen für die Einrichtung eigener Systeme und Verfahren aufgewendet, die oftmals nicht auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt waren. Der EAD und die Kommission, die für die Verwaltung ziviler GSVP-Missionen zuständig sind, boten nicht genügend Unterstützung und wendeten in einigen Fällen Verfahren an, die für die Arbeitsbedingungen vor Ort ungeeignet waren (siehe Ziffern 25-30).

Empfehlung 1 – Maßnahmen ergreifen, mit denen die operative Effizienz der Missionen verbessert wird

Der EAD sollte

  • den Missionen praktische Orientierungshilfen zu operativen Verfahren, an die örtlichen Gegebenheiten anpassbare Standardvorlagen, Beispiele für bewährte Vorgehensweisen aus früheren Missionen sowie Schulungen bereitstellen.

Die Kommission sollte

  • darauf hinarbeiten, die Befugnis zur Genehmigung von Anschaffungen dem Missionsleiter zu übertragen, während sie selbst nachträgliche Kontrollen vornimmt.

Der EAD und die Kommission sollten

  • die Unterstützung der Missionen dadurch verbessern, dass Ausrüstung aus dem gemeinsamen Vorratslager bereitgestellt und die Rolle der Unterstützungsplattform für Missionen ausgeweitet wird.

Zieldatum: Ende 2018.

65

Obwohl die wichtigste Ressource der Missionen ihr Personal ist, waren im Durchschnitt nur drei Viertel der Stellen besetzt. Die Einstellungsverfahren waren zeitaufwendig und führten häufig nicht zu Erfolg. Am schwierigsten waren Stellen zu besetzen, die abgeordnetem Personal aus den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten sind (siehe Ziffern 31-33).

Empfehlung 2 – Die Stellenbesetzungsquote der Missionen erhöhen

Der EAD sollte Lösungen dafür finden, wie freie Stellen bei den Missionen schnell und effizient besetzt werden können, indem er beispielsweise für die Abordnungen aus den EU-Mitgliedstaaten eine längere Dauer vorschlägt, Vertragspersonal umfassender einsetzt und allgemeine Stellenausschreibungen ausarbeitet, auf deren Grundlage Reservelisten mit potenziellen Kandidaten erstellt werden können, damit im Falle frei werdender Stellen rascher Personal entsandt werden kann.

Zieldatum: Ende 2018.

66

Die zweijährigen Mandate der Missionen begünstigen eine kurzfristige Planung und die einjährigen Haushaltspläne führen häufig dazu, dass der Beschaffungszyklus für den Einkauf von Ausrüstung und Dienstleistungen zu kurz ist. Andere Interessenträger in der Sahelzone und die Begünstigten der Unterstützung sind der Auffassung, dass die Missionen angesichts des Umfangs der Aufgaben in Niger und Mali mittel- bis langfristig gebraucht werden. Gleichzeitig hat der EAD bisher keine klare Ausstiegsstrategie vorgesehen, obwohl die Missionen in den Gastländern keine dauerhaften Einrichtungen werden sollen (siehe Ziffern 34-35).

Empfehlung 3 – Mandate und Haushalte so festlegen, dass sie auf die Einsätze abgestimmt sind, und eine Ausstiegsstrategie vorsehen

Der EAD sollte für die Missionen Mandate vorschlagen, mit denen sie ihre Ziele erreichen können, und einen klareren Weg für eine Ausstiegsstrategie vorgeben.

Die Kommission sollte die Haushaltszeiträume entsprechend den operativen Erfordernissen festlegen.

Zieldatum: Ende 2019.

67

Die EUCAP-Sahel-Missionen haben die Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte durch die Bereitstellung von Schulungen, Ausrüstung und Beratung gestärkt. Beide Missionen bemühten sich darum, ihre Aktivitäten nachhaltig zu gestalten, hatten dabei aber nur wenig Erfolg. Dies war teils auf den Mangel an Eigenverantwortung oder politischem Willen in den Gastländern und teils darauf zurückzuführen, dass die von den Missionen bereitgestellten Ressourcen nicht ausreichten, um für Nachhaltigkeit zu sorgen und nachzuverfolgen, wie in der Praxis von den durchgeführten Schulungen und der bereitgestellten Ausrüstung Gebrauch gemacht wurde (siehe Ziffern 37-54).

Empfehlung 4 – Einen stärkeren Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit legen

Die Missionen sollten ihre Ressourcen auf die Nachhaltigkeit von Aktivitäten ausrichten, indem sie sich gegebenenfalls so früh wie möglich aus erfolgreichen Aktivitäten zurückziehen, um die Autonomie der ISF zu fördern und eine übermäßige Abhängigkeit zu verhindern, und sich stattdessen auf Unterstützung und Begleitung konzentrieren, und indem sie nachverfolgen, welcher Nutzen aus den durchgeführten Schulungen und der bereitgestellten Ausrüstung gezogen wird.

Zieldatum: Ende 2018.

68

Bei der Erreichung ihrer Ziele machten die Missionen nur begrenzte und langsame Fortschritte. Allerdings waren die zur Messung der Fortschritte der Missionen festgelegten Indikatoren ungeeignet. Die meisten der für Niger entwickelten Indikatoren konnten für die Fortschrittsmessung nicht verwendet werden, da sie lediglich die für die Aufgaben festgelegten Aktivitäten aufführten. Die Indikatoren für Mali waren besser geeignet, umfassten jedoch keine quantifizierten Zielvorgaben. Die Indikatoren bildeten keine gute Grundlage dafür, die Wirksamkeit der Aufgaben oder den Beitrag zur Erreichung der Ziele zu messen (siehe Ziffern 55-56).

69

Keine der beiden Missionen nutzte während des Prüfungszeitraums bewährte Systeme, um ihre Aktivitäten zu bewerten, oder wurde einer unabhängigen externen Bewertung unterzogen (siehe Ziffern 57-60).

Empfehlung 5 – Indikatoren, Überwachung und Bewertung verbessern

Der EAD sollte

  • RACER-Indikatoren (relevant, akzeptiert, glaubwürdig, einfach und robust) festlegen, die auf quantifizierte Outputs und Wirkungen der Aktivitäten der Missionen ausgerichtet und für die Missionsmandate relevant sind;
  • gezielte Benchmarks definieren, die so festgesetzt werden können, dass sie die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele abbilden;
  • für die Missionen Orientierungshilfen und Schulungen in den Bereichen Überwachung und Bewertung bereitstellen;
  • externe Bewertungen der Missionen durchführen und die Auswirkungen der Missionen umfassender beurteilen.

Zieldatum: Ende 2018.

Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. April 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhang

Anhang I

Laufende GSVP-Missionen und -Operationen

Quelle: EAD.

Anhang II

Auszüge aus den Beschlüssen des Rates (GASP) 2016/1172 (Niger) und 2017/50 (Mali)

  EUCAP Sahel Niger EUCAP Sahel Mali
Mandat […] den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen […]. […] richtet eine zivile Mission in Mali […] zur Unterstützung der internen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde) Malis ein.
Ziel - […] ermöglicht […] den nigrischen Behörden, ihre eigene nationale Sicherheitsstrategie zu definieren und umzusetzen.

- trägt […] dazu bei, dass die verschiedenen Sicherheitsakteure Nigers bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität einen integrierten, multidisziplinären, kohärenten und nachhaltigen, auf den Menschenrechten beruhenden Ansatz erarbeiten.

- […] unterstützt zudem die zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräfte, Strategien, Techniken und Verfahren zur besseren Kontrolle und Bekämpfung der irregulären Migration zu entwickeln.
- […] den malischen Behörden zu ermöglichen, die Verfassungsordnung und die demokratische Ordnung sowie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden in Mali wiederherzustellen und zu wahren […]

- […] die Autorität und die Legitimität des Staates im gesamten Hoheitsgebiet Malis durch eine wirksame Wiedereinsetzung der malischen Verwaltung wiederherzustellen und zu wahren.
Jüngste Ziele Um die in Artikel 2 festgelegten Ziele zu erreichen, wird die EUCAP Sahel Niger

a) die nigrische Anordnungs- und Kontrollbefugnis, Interoperabilität und Planungskapazität auf strategischer Ebene stärken und gleichzeitig die Entwicklung einer nationalen Sicherheitsstrategie und der damit verbundenen Grenzmanagementstrategien in Abstimmung mit anderen relevanten Akteuren unterstützen;

b) die für die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität notwendigen technischen Fähigkeiten der relevanten Sicherheitskräfte stärken;

c) die internen Sicherheitskräfte, und gegebenenfalls die Streitkräfte, durch Einsatz auf strategischer und operativer Ebene dazu anhalten, im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus, der irregulären Migration und der organisierten Kriminalität die Humanressourcen aufzustocken, den Logistikbereich aufzurüsten und mehr Schulungsmaßnahmen anzubieten, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen der EUCAP Sahel Niger, in deren Rahmen unter anderem technische Unterstützung durch die Projekte bereitgestellt wird, zu gewährleisten;

d) die Koordinierung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bei der Bekämpfung des Terrorismus, der irregulären Migration und der organisierten Kriminalität verstärken und einen mögliche (sic) Beitrag zur regionalen Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der G5 der Sahelzone, [zu] untersuchen;

e) zur Unterstützung der Ziele der Union im Bereich Migration den zentralen und lokalen nigrischen Behörden und Sicherheitskräften bei der Entwicklung von Strategien, Verfahren und Techniken zur besseren Kontrolle und Steuerung der Migrationsströme, zur Bekämpfung der irregulären Migration und zur Eindämmung der damit verbundenen Kriminalität zur Seite stehen.
[…] unterstützt und berät die EUCAP Sahel Mali die internen Sicherheitskräfte bei der Durchführung der Reform des Sicherheitssektors, die die neue Regierung beschlossen hat, um

a) die Effizienz ihrer Einsatzkraft zu verbessern,

b) ihren jeweiligen hierarchische (sic) Aufbau wiederherzustellen,

c) die Rolle der Verwaltungsbehörden und der Justiz bei der Leitung und Kontrolle ihrer Aufgaben aufzuwerten und

d) ihren erneuten Einsatz im Norden des Landes zu erleichtern.

Anhang III

Überblick des Hofes über die Fortschritte der EUCAP Sahel Niger bei der Erfüllung der Aufgaben

Aufgaben Fortschritte
Ziel 1: Interoperabilität
1.1 Unterstützung der nationalen Sicherheitsstrategie  
1.3 Austausch von Informationen zwischen den ISF  
1.2, 1.3, 1.4, 1.5 Unterstützung der Regionalen Einsatzzentralen (ehemalige Joint Command Posts)  
1.6 Unterstützung der Einsatzzentralen der Gendarmerie  
Ziel 2: Technische Kompetenzen
2.1, 2.2, 2.3, 2.4 Beratung und Schulungen zum Thema Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität  
2.5 Ausbildung von Schulungsleitern bei den Sicherheitskräften  
2.6 Förderung engerer Kontakte zwischen Polizei und Justizbeamten bei strafrechtlichen Ermittlungen  
2.7 Verbesserung der Datenbanken der Sicherheitskräfte  
2.8 Schulungen für Mitglieder der Streitkräfte zum Thema Gerichts- und Strafverfahren und Menschenrechte  
2.9 Sensibilisierung der ISF im Hinblick auf Rechtsgrundsätze, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter  
2.10 Zusammenführung von ISF und Zivilgesellschaft in den Bereichen Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter  
Ziel 3: Nachhaltigkeit
3.1, 3.8, 3.9 Unterstützung der ISF: Ausrüstung und Infrastruktur sowie Beratung und Schulungen zu den Themen gemeinsame Nutzung und Instandhaltung  
3.2 Zusammenarbeit mit der EUCAP Sahel Mali bezüglich der Entwicklung des Personalmanagements innerhalb der ISF  
3.3 Operative Bewertung der EUCAP-Aktivitäten bei den ISF  
3.4, 3.5 Unterstützung der Entwicklung des Personalmanagements innerhalb der ISF  
3.6 Einrichtung von Schulungsabteilungen und -plänen innerhalb der ISF  
3.7 Integration von Schulungshandbüchern in die nationalen Lehrpläne, Schulung, Beratung und Begleitung von Schulungsleitern  
Ziel 4: Internationale Koordinierung
4.1, 4.6 Steuerung der internationalen Zusammenarbeit durch den Staat Niger  
4.3, 4.4, 4.5, 4.7 Abstimmung zwischen den Gebern in Niger  
4.8 Unterstützung der Beteiligung von Niger an regionalen Initiativen für Zusammenarbeit  
4.2, 4.9, 4.10 Weiterentwicklung der regionalen Dimension von EUCAP-Maßnahmen  
Ziel 5: Migration
5.1 Unterstützung der nationalen Strategie für die Gebietskontrolle  
5.2, 5.11 Erfassung der Interessenträger, Erfassung von Daten zu Migrationsströmen, Bedarfsanalyse  
5.3 Annahme einer neuen Rechtsvorschrift über illegale Migration, Schulung von ISF zu illegaler Migration  
5.4 Aufklärung der Bevölkerung über irreguläre Migration  
5.5, 5.7, 5.8 Schulung und Beratung der ISF zur Verhinderung und Steuerung von irregulärer Migration  
5.6 Verstärkung der Regionalen Einsatzzentrale in Agadez  
5.9 Unterstützung von Polizei und Justizbeamten in Agadez bei rechtlichen Verfahren  
5.10 Exekutivsekretariat der Plattform für Migrationskoordinierung  
5.12 Koordinierung mit anderen in Agadez ansässigen Akteuren im Bereich Migration  
5.13 Grenzübergreifende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der EUCAP Sahel Mali und der EUBAM Libyen  
5.14 Entwicklung einer Migrationsstrategie in Zusammenarbeit mit der EU-Delegation mit Blick auf Kommunikation  
  Gute Fortschritte
  Langsame Fortschritte/Schwierigkeiten aufgetreten
  Keine Fortschritte/erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten

Quelle: OPLAN 2016-2018, ausgenommen Aufgabe 1.3 (OPLAN 2014).

Anhang IV

Überblick des Hofes über die Fortschritte der EUCAP Sahel Mali bei der Erfüllung der Aufgaben

Entscheidungspunkte (EP) – basierend auf dem OPLAN 2016 Fortschritte
1. Beratung
EP 1.1 Im Wege strategischer Beratung wird die Mission auf leitender Ebene in die ISF und die Ministerien eingeführt  
Ausgenommen Aufgabe 1.1.2.1: Verbesserung der internen Kontrollstrukturen der ISF  
EP 1.2 Die ISF haben Strukturen eingerichtet, die zur Koordinierung ihrer Aktivitäten und zur Erhöhung ihrer operativen Effizienz erforderlich sind  
EP 1.3 Humanressourcen – Rechtstexte wurden ausgearbeitet und werden in der Praxis angewendet  
EP 1.4 Humanressourcen – Verfahren und Strukturen wurden reformiert (z. B. eine Datenbank)  
EP 1.5 Die Kapazitäten von Mali im Hinblick auf das Grenzmanagement wurden gestärkt  
EP 1.6 Die Kapazitäten der ISF bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wurden gestärkt  
2. Ausbildung
EP 2.1 Die Mission wurde in die Ausbildungsstrukturen der ISF und der Ministerien integriert  
EP 2.2 Die Schulungsmaßnahmen und -programme sowie ihre Inhalte wurden ausgearbeitet und werden umgesetzt  
Ausgenommen Aufgabe 2.2.1.1: Stellenbeschreibungen werden ausgearbeitet  
Ausgenommen Aufgaben 2.2.1.2 und 2.2.2.1: Erstellung eines Schulungskatalogs und Ausarbeitung von Schulungsprogrammen  
EP 2.3 Die Zahl und Qualifikation der Schulungsteilnehmer aus den ISF entsprechen dem ermittelten Bedarf und die Schulungen werden bewertet  
EP 2.4 Schulungen zur Ausbildung von Schulungsleitern werden organisiert, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen der Mission sicherzustellen  
EP 2.5 In den Abteilungen der ISF wurden Rahmenbedingungen für Schulungen festgelegt  
3. Koordinierung
EP 3.1 Durch eine Koordinierung mit der MINUSMA können gemeinsame Maßnahmen verstärkt und optimiert und eine Überschneidung der Maßnahmen vermieden werden  
EP 3.2 Eine Koordinierung mit anderen EU-Partnern/-Instrumenten und EU-Mitgliedstaaten findet fortlaufend statt und wird durch den regelmäßigen Austausch von Informationen und die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen umgesetzt  
EP 3.3 Maßnahmen, die von lokalen und internationalen Akteuren, Drittländern und NRO durchgeführt werden und denselben Bereich betreffen wie die der Mission (insbesondere Ausbildung und Bewertung), werden ermittelt und mit den Aktivitäten der Mission abgestimmt  
  Gute Fortschritte
  Langsame Fortschritte/Schwierigkeiten aufgetreten
  Keine Fortschritte/erhebliche Schwierigkeiten aufgetreten
  Noch keine Bewertung möglich

Quelle: OPLAN 2016.

Antworten des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Kommission

Zusammenfassung

I

Der EAD und die Kommission möchten betonen, dass die EU-Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden und Partner die seit der Einleitung der EUCAP Sahel Niger und der EUCAP Sahel Mali im Jahr 2012 bzw. 2014 trotz der schwierigen Umstände unternommenen Anstrengungen und erzielten Fortschritte stets gewürdigt haben.

Sowohl beim Mandat der Mission EUCAP Sahel Niger als auch beim Mandat der Mission EUCAP Sahel Mali liegt der Schwerpunkt auf strukturellen Maßnahmen, die zur Unterstützung der Institutionen in Mali und Niger auf deren Ersuchen hin durchgeführt werden. Diese Anstrengungen erfordern ein langfristiges Engagement der internationalen Gemeinschaft. Die derzeitige Sicherheitslage in der Sahelzone ist äußerst prekär. An den westlichen Grenzen Nigers zu Mali und Burkina Faso wie auch den südlichen Grenzen kommt es immer wieder zu Angriffen terroristischer Gruppen. In Mali hat sich die Sicherheitslage in den zentralen Regionen im Jahr 2017 verschlechtert. Eine zusätzliche Herausforderung für Niger ist der Migrationsdruck, da das Land einen plötzlichen Zustrom von Migranten zu bewältigen hatte. Doch selbst unter diesen schwierigen Umständen haben beide Missionen die Resilienz im Bereich Sicherheit in Mali und Niger erheblich verbessert, in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft und innerhalb des umfassenden integrierten Ansatzes der EU.

IV

Der EAD erkennt an, dass die Mitgliedstaaten im Falle Nigers mit der beschleunigten Einleitung der Mission ein zusätzliches Risiko akzeptiert haben, das Auswirkungen auf den Vorbereitungsgrad des Personals der Mission hatte. Im Falle Malis jedoch wurde das Kernteam in Brüssel zehn Tage lang angemessen geschult und vom EAD in der ersten Phase der Mission begleitend unterstützt.

V

Der EAD möchte hervorheben, dass EAD und Kommission der Stellenbesetzungsquote ständige Aufmerksamkeit widmen. Im Rahmen der Bemühungen um die Reaktionsfähigkeit im Bereich der zivilen GSVP werden gezielte Anstrengungen unternommen, um die Personalstärke zu erhöhen.

VI

Der EAD begrüßt, dass der Rechnungshof in diesem Zusammenhang anerkennt, wie wichtig die Bereitstellung angemessener Ressourcen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit von zivilen GSVP-Missionen ist.

VII

Der EAD stimmt dieser Bemerkung zu. Die Festlegung relevanter und quantifizierbarer Indikatoren für die Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Mandats und der möglichen Auswirkungen stellt in der Tat eine Herausforderung dar. Einige Einschränkungen sind auf die Besonderheiten des GSVP-Kontextes und die Vorgehensweise der Mitgliedstaaten im Hinblick auf GSVP-Missionen zurückzuführen – siehe Anmerkungen zu Ziffer 55.

Bemerkungen

23

Die Einrichtung der Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit, zu der auch eine verstärkte Unterstützungsplattform für Missionen (Mission Support Platform – MSP) gehört, soll gewährleisten, dass die rechtlichen und finanziellen Mittel für die reibungslose und rasche Einrichtung künftiger Missionen vorhanden sind.

Kasten 2

Die Höhe des nicht förderfähigen Betrags für das erste Jahr des Mandats wurde noch nicht festgestellt; sie ist abhängig von den Ergebnissen des kontradiktorischen Verfahrens mit der Mission EUCAP Sahel Niger.

25

In Bezug auf die Orientierungshilfen ist anzumerken, dass die Kommission schriftliche Leitlinien für alle Aspekte des Missionsmandats (Budget, Finanzen, Auftragsvergabe) zur Verfügung stellt und die Umsetzung des Mandats tagtäglich durch die zuständigen Referenten überwacht.

Zu den schriftlichen Orientierungshilfen gehören die Vergaberichtlinien für Missionen (Procurement Guidelines to Missions), die – zusammen mit dem Handbuch für Vergabeverfahren im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen (PRAG) – die Vergabeaspekte der Missionen abdecken und entsprechende Vorlagen enthalten. Außerdem erarbeitet die Kommission derzeit ein GASP-Vademecum zu Finanz- und Vertragsfragen, das die Einzelvermerke ersetzen und somit eine kohärente Informationsquelle und Orientierungshilfe für Finanz- und Vertragsfragen bei Missionen bieten wird.

26

Zur Überwindung dieser Defizite sind eine längere Dauer der Abordnungen seitens der Mitgliedstaaten und spezifische Schulungen zur Projektumsetzung erforderlich.

27

Der EAD und die Dienststellen der Kommission begrüßen die positive Bewertung des Rechnungshofs.

Die MSP und das GSVP-Vorratslager werden dem Anliegen des Rechnungshofs, wonach eine kritische Masse von Ressourcen zur Verfügung stehen muss, gerecht werden. Die damit verbundene Zentralisierung wichtiger Unterstützungsdienste für Missionen und Verringerung des Verwaltungsaufwands bei GSVP-Missionen wird die Fähigkeit zur raschen Reaktion auf Krisensituationen verbessern und gleichzeitig zu Größenvorteilen führen.

28

Bei beiden GSVP-Missionen kommen die flexibelsten Vergabeverfahren zur Anwendung, die nach der Haushaltsordnung zulässig sind (aufgrund der Krisensituation im Einsatzland, die vom zuständigen bevollmächtigten Anweisungsbefugten in einer Krisenerklärung festgestellt wurde). Sie können daher auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zurückgreifen.

Der Haushaltszeitraum des Mandats muss der geltenden Rechtsgrundlage angepasst sein (d. h. dem Beschluss des Rates). Der Dienst für außenpolitische Instrumente wird prüfen, welche Möglichkeiten die neue Haushaltsordnung in Bezug auf mehrjährige Finanzierungsbeschlüsse und die Unterzeichnung von Übertragungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit bietet.

Längere Mandate hätten den Vorteil, dass die Missionen über einen längeren Zeitraum für die Ausführung der Beschaffungen verfügen würden.

Die von GSVP-Missionen anzuwendenden Vergabeverfahren sind in der Haushaltsordnung und den dazugehörigen Anwendungsbestimmungen festgelegt. Sie werden eingehend im Handbuch für Vergabeverfahren im Rahmen von EU-Außenmaßnahmen (PRAG) erläutert. Als Dienststelle der Kommission wendet der Dienst für außenpolitische Instrumente die oben genannten Bestimmungen und Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen an; zur Risikominderung führt er bei GSVP-Missionen, die keiner Säulenbewertung unterzogen wurden, eine Ex-ante-Kontrolle der Vergabeverfahren durch.

Homogene Posten eines Lieferauftrags sollten in einem einzigen Los ausgeschrieben werden, um eine künstliche Aufteilung des Vergabeverfahrens zu vermeiden, mit der die in der Haushaltsordnung festgelegten Beschaffungsschwellenwerte umgangen werden.

Der Rahmenvertrag konnte nach Erreichung des Schwellenwerts für Computerhardware nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der Dienst für außenpolitische Instrumente hat den Missionen mitgeteilt, dass bis zur 2018 erfolgenden Einführung des Zentrallagers bei der Beschaffung von Computerausrüstung die für die Missionen geltenden Standard-Vergabeverfahren eingehalten werden müssen.

Die Einrichtung der Unterstützungsplattform für Missionen und des gemeinsamen Vorratslagers („Common Warehouse“) dürften hier die nötige Abhilfe schaffen.

Mit der Einrichtung eines Zentrallagers wird ein zentral verwalteter Bestand an wichtigen Gütern zur Verfügung stehen, die von GSVP-Missionen leicht abgerufen werden können. Es wird die Fähigkeit zur raschen Einleitung neuer Missionen erheblich stärken und die Zahl der Vergabeverfahren bei den bestehenden Missionen verringern.

29

Für die EUCAP Sahel Mali erfolgte im Oktober 2017 das Follow-up zum Prüfbericht im Rahmen der Säulenbewertung. Die Ergebnisse sind positiv, und die EUCAP Sahel Mali wurde hinsichtlich der Kriterien für alle sechs Säulen ab dem 1. März 2018 für vorschriftskonform erklärt. Das bedeutet, dass dem Missionsleiter die Befugnis für die Genehmigung von Anschaffungen übertragen wurde, wobei die Kommission weiterhin nachträgliche Kontrollen vornimmt.

Ein entsprechendes Follow-up für die EUCAP Sahel Niger ist für Mitte 2018 geplant.

30

Der EAD ist der Auffassung, dass beiden Missionen für zahlreiche Bereiche (operative Aspekte, Logistik, Finanzen, Humanressourcen, Sicherheit usw.) eine Reihe von Anweisungen, Standardverfahren und Vorlagen bereitgestellt wurden. Es besteht jedoch noch Spielraum für Verbesserungen bei der Standardisierung von Verfahren und Leitlinien. Hier wird derzeit durch die Einrichtung der Unterstützungsplattform für Missionen und die Ausarbeitung von operativen Leitlinien für Themen, die bei Tätigkeiten von Missionen relevant sind, Abhilfe geschaffen.

31 und 32

Der EAD weist darauf hin, dass der Prozess der Kräftegenerierung ausschließlich von den Beiträgen der Mitgliedstaaten abhängig ist. Um eine frühzeitige Kräfteabfrage zu ermöglichen, die Einstellungsverfahren zu verbessern und die Mitgliedstaaten bei ihrer eigenen Vorausplanung für die Bereitstellung von Personal für Missionen zu unterstützen, hat der EAD ein Handbuch „Humanressourcen“ ausgearbeitet, in dem 77 allgemeine und spezifische funktionalen Profile erläutert werden, die für Missionen notwendig sind. Die abordnenden Behörden können einen eigenen Pool von Personen zusammenstellen, die bereit sind, sich auf Stellen bei zivilen GSVP-Missionen zu bewerben. Es ist zu hoffen, dass dieses Handbuch auch die Feinsteuerung der nationalen Auswahlverfahren verbessern wird, indem es sicherstellt, dass die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten tatsächlich gut für die angebotenen Stellen geeignet sind.

33

Der EAD begrüßt, dass der Rechnungshof in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Dauer der Abordnungen aus den Mitgliedstaaten anerkennt.

Der EAD prüft alle Mittel und Wege, um das Problem der unbesetzten Stellen zu lösen, so auch durch wiederholte Appelle an die Mitgliedstaaten, ihren Personalzusagen im Einklang mit den OPLAN nachzukommen.

Kasten 3

Um die Entsendung qualifizierter Experten zu beschleunigen, befürwortet der EAD (gemeinsam mit der Kommission) die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit („core responsiveness capacity“) als Teil eines mehrschichtigen Ansatzes. Der Rat hat kürzlich in seinen Schlussfolgerungen vom 13. November 2017 zugestimmt, dass bis Mai 2018 eine solche Struktur eingerichtet wird, „die sich aus einer verstärkten Unterstützungsplattform für Missionen sowie aus bei bestehenden Missionen eingesetzten Ressourcen zusammensetzt. Diese Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit kann durch schnell einsatzfähige Mittel und Planungselemente aus den Mitgliedstaaten ergänzt werden, zu denen, sofern dies vereinbart wurde, auch Expertenteams und multinationale Formationen wie die Europäische Gendarmerietruppe gehören können.“ Die Umsetzung erfordert insbesondere, dass das Personal, das derzeit in GSVP-Missionen für operative Tätigkeiten zuständig ist, um 1 oder 2 % aufgestockt wird (Entsendung mit Doppelfunktion). Dies wird eines der Instrumente zur Verbesserung der Personalausstattung sein, neben anderen möglichen zusätzlichen Anstrengungen.

34 und 35

Während der Durchführung einer Mission ist es aus politischen und sicherheitspolitischen Gründen oft schwierig, Fortschritte im Hinblick auf den Endzustand und damit auch im Hinblick auf die Ausstiegsstrategie und deren Zeitrahmen zu erreichen.

37

Der EAD begrüßt, dass der Rechnungshof in diesem Zusammenhang auf die schwierigen Gegebenheiten verweist, die umso mehr ins Gewicht fallen, als EUCAP Sahel Niger zunächst das einzige EU-Instrument war, bei dem der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Kapazitäten der Sicherheitskräfte lag.

41

Der EAD erkennt an, dass die Verwaltungsverfahren nicht ab dem Beginn der Mission angewendet wurden. Trotz der fehlenden HR-Software zur Erfassung der früheren und aktuellen internen Mobilität von Schulungsteilnehmern ist es der Mission gelungen, im Anschluss an den Prüfbesuch nachträglich eine beträchtliche Menge an Daten und Unterlagen zu der vom Rechnungshof geforderten Stichprobe von Schulungen zusammenzustellen.

Die Mission begleitet einen Pool von mehr als 100 Ausbildern, die zu verschiedenen Themen im Rahmen der Mission geschult wurden, und die Experten der Mission führen regelmäßig Bewertungs- und Beratungsmaßnahmen mit den nigrischen Ausbilder durch, bei denen diese in realen Schulungssituationen mit ihren Kolleginnen und Kollegen tätig sind.

42

Der EAD und die Kommission begrüßen, dass der Rechnungshof in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Bereitstellung von Ausrüstung anerkennt, um die mit dem Endzustand ziviler GSVP-Missionen erreichten Ergebnisse zu sichern.

43

Der EAD stimmt dieser Bemerkung zu. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit müssen in diesem Kontext zweckspezifische Haushaltslinien im Haushalt der Missionen vorgesehen werden.

53

Der EAD möchte darauf hinweisen, dass beide Missionen nicht die Exekutivbefugnisse haben, um nach Abschluss der Schulungen zu kontrollieren, auf welchen Stellen das geschulte Personal eingesetzt wird bzw. welche Personalbewegungen stattfinden. Die Beobachtung und Bewertung der Schulungsteilnehmer ist jedoch ein ständiges Anliegen der Mission. Am Ende der Schulung im Bereich Dokumentenfälschung oder auch während gezielter Operationen mit den IFS werden Kontrollmaßnahmen durchgeführt (Beispiele: mit der Einheit zur Bekämpfung des illegalen Handels und den Polizeikräften am Flughafen bei Ankünften und Abflügen; Straßenkontrollen mit den drei IFS an den Sperren der Zufahrtsstraßen nach Niamey oder in den Provinzen).

Zur Unterstützung der Vorausplanung und der Nachhaltigkeit wurde den drei ISF 2016 Personalverwaltungssoftware zur Verfügung gestellt wurde. Dieses Instrument soll die ISF in erster Linie in die Lage versetzen, ihre Verwaltung, und hier insbesondere die Vorausplanung, qualitativ zu verbessern. Gleichzeitig gibt dieses Archivierungsinstrument den ISF die Möglichkeit, die gesamte Laufbahn ihrer Beamten zu erfassen. Somit können die IFS dank dieser von den Missionen zur Verfügung gestellten Software wirksamer verfolgen, auf welchen Posten die einzelnen Mitarbeiter oder Ausbilder, die von der Mission geschult wurden, eingesetzt werden, und welche Schulungen sie jeweils absolviert haben.

Aus internen Haushaltsgründen verfügen die nigrischen Behörden nicht über die ausreichende Zahl von Mitarbeitern für die Erfüllung aller Beobachtungs- und Evaluierungsaufgaben, die sie wahrnehmen müssten, und nehmen daher bei akuten Notfällen und unvorhergesehenen Ausgaben Umschichtungen vor.

Kasten 7

Der EAD weist den Rechnungshof darauf hin, dass die Regionale Einsatzzentrale in Agadez am Nationalfeiertag 2016 funktionsfähig war. Die Mission hatte die notwendige Ausrüstung, einschließlich der Funkausrüstung, ausgeliefert. Wie jedoch in den Übergabedokumenten vermerkt ist, sind für die ordnungsgemäße Verwaltung, Überwachung und Wartung dieser Materialien die lokalen Behörden verantwortlich.

Die Mission hat von dem beschädigten Fahrzeug Kenntnis genommen und sucht nach Lösungen.

54

An den von der Mission durchgeführten Krisenbewältigungsschulungen haben 110 Mitarbeiter der Sicherheits- und Verteidigungskräfte teilgenommen, von denen einige nicht mehr für die Regionale Einsatzzentrale tätig sind.

Es handelt sich um eine altbekannte, bei allen GSVP-Missionen auftretende Situation: Einige der für einen spezifischen Bedarf ausgebildeten Kräfte werden anschließend im Zuge der normalen Personalrotation versetzt.

Die EUCAP Sahel Niger bemüht sich darum, auch ohne Exekutivbefugnisse die Nachhaltigkeit der Schulungen zu gewährleisten, kann jedoch nicht in die Personalverwaltung eingreifen.

55 und 56

Die Missionen bemühen sich bereits um eine Verbesserung ihrer Methodik, und der EAD räumt ein, dass Verbesserungsspielraum besteht. Der EAD wird einen Beitrag zur anstehenden Entwicklung von Monitoring- und Evaluierungsleitlinien leisten, die sowohl GSVP-Maßnahmen als auch Kommissionsmaßnahmen im Sicherheitssektor betreffen werden (im Einklang mit der gemeinsamen Mitteilung „Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ von 2015 und der gemeinsamen Mitteilung „Elemente für einen EU-weiten strategischen Rahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ von 2016).

60

Der EAD stimmt dieser Bemerkung zu. Er hebt hervor, dass die vom EAD vorzunehmende ordnungsgemäße Bewertung der operativen Auswirkungen der Missionen nur relative Schwächen aufweist. Das Verfahren der strategischen Überprüfung, dem die Missionen unterliegen, bietet bereits eine gute Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Missionen. Der EAD ist sich jedoch bewusst, dass die Messung der Leistungen verbessert werden kann und geht dieses Problem bereits an, insbesondere durch die Schaffung einer Funktion für operative Bewertung auf Ebene der Missionen.

61

Der EAD und die Kommissionsdienststellen begrüßen, dass der Rechnungshof in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der EUCAP-Sahel-Missionen bei der Gestaltung von Projekten des EU-Treuhandfonds für Afrika anerkennt.

63 und 64

Der EAD und die Kommissionsdienststellen stimmen der Empfehlung 1 zu und treffen bereits geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz, der Nachhaltigkeit und der Stellenbesetzungsquote (insbesondere über die regionale Koordinierungszelle, die Unterstützungsplattform für Missionen, die Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit, die Entwicklung operativer Leitlinien zu Themen, die für Aktivitäten der Missionen relevant sind, und die Einrichtung des GSVP-Vorratslagers).

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Empfehlung 1

Soweit sie betroffen sind, nehmen der EAD und die Kommission die Empfehlungen an.

Empfehlung 2

Der EAD nimmt die Empfehlung an.

Empfehlung 3

Soweit sie betroffen sind, nehmen der EAD und die Kommission die Empfehlung an. Der Haushaltszeitraum des Mandats muss der geltenden Rechtsgrundlage angepasst sein (d. h. dem Beschluss des Rates). Die Kommission wird prüfen, welche Möglichkeiten die neue Haushaltsordnung in Bezug auf mehrjährige Finanzierungsbeschlüsse und die Unterzeichnung von Übertragungsvereinbarungen mit längerer Laufzeit bietet.

Empfehlung 4

Der EAD nimmt die Empfehlung an und ersucht den Rechnungshof, den Kontext der GSVP-Missionen zu berücksichtigen. Das Mandat der Mission wird im Rat vereinbart, der das Mandat und die Mittelausstattung festlegt und die Maßnahmen absteckt. Die Präsenz externer Bewerter muss somit auch von den Mitgliedstaaten genehmigt werden.

Im Entwurf der strategischen Überprüfung der EUCAP Sahel Niger wird bereits auf die Notwendigkeit eingegangen, die Aktivitäten der Mission nachhaltiger zu gestalten; u. a. soll zu diesem Zweck im künftigen Mandat die Nachhaltigkeit zum Grundprinzip der Arbeit der Missionen erhoben werden. Die Nachhaltigkeit wird sich nicht mehr nur auf Schulung und Beratung beziehen, d. h. auf eines der fünf Ziele, sondern sie soll insgesamt konsequent berücksichtigt werden, um den Übergang zu erleichtern.

Empfehlung 5

Der EAD nimmt die Empfehlung an und ersucht den Rechnungshof, die Besonderheiten der GSVP-Missionen zu berücksichtigen.

Der EAD wird einen Beitrag zur anstehenden Entwicklung von Monitoring- und Evaluierungsleitlinien leisten, die sowohl GSVP-Maßnahmen als auch Kommissionsmaßnahmen im Sicherheitssektor betreffen werden (im Einklang mit der gemeinsamen Mitteilung „Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ von 2015 und der gemeinsamen Mitteilung „Elemente für einen EU-weiten strategischen Rahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ von 2016).

Der Vorschlag, externe Bewertungen der Missionen durchzuführen, unterliegt einem Beschluss des Rates.

Glossar und Abkürzungen

AWB: Anwendungsbestimmungen: Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union ("die Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung"), in ihrer geänderten Fassung.

CIVCOM: Committee for Civilian Aspects of Crisis Management (Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung): ein vom Rat eingesetztes, beratendes Gremium, das zu nichtmilitärischen Aspekten der Krisenbewältigung Informationen bereitstellt, Empfehlungen unterbreitet und entsprechend berät.

CMC: Crisis Management Concept (Krisenmanagementkonzept). Der Zweck des CMC besteht darin, GSVP-Optionen zu analysieren und vorzuschlagen, ihre Ziele zu beschreiben und die möglichen Ziele sowie den möglichen Umfang einer GSVP-Mission der EU abzustecken.

CMPD: Crisis Management and Planning Directorate (Direktion Krisenbewältigung und Planung): die Abteilung des EAD, die für die politische und strategische Planung ziviler GSVP-Missionen zuständig ist. Die Rolle der CMPD besteht darin, die Kohärenz und Wirksamkeit der Missionen sicherzustellen und im Rahmen der GSVP Partnerschaften, Strategien, Konzepte und Fähigkeiten zu entwickeln. Die CMPD ist mit der strategischen Planung neuer GSVP-Missionen und der Durchführung strategischer Überprüfungen bestehender GSVP-Missionen beauftragt.

COG: Centres Opérationnels de Gendarmerie (Einsatzzentralen der Gendarmerie) (in Niger): ständige Einrichtungen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschehnisse in der Region zu verfolgen, Ressourcen für Patrouillen bereitzustellen, Informationen zu erfassen, diese Informationen an die zuständigen Behörden weiterzugeben und auf Krisensituationen zu reagieren.

CONOPS: Concept of Operations (Einsatzkonzept): ein Planungsdokument, in dem das Mandat der Mission dargelegt und die politische Absicht als Orientierungshilfe formuliert wird, indem Angaben dazu gemacht werden, welche Maßnahmen zur Durchführung einer Mission erforderlich sind.

COR: Centres Opérationnels Régionaux (Regionale Einsatzzentralen) (in Niger): nichtständige Einrichtungen, deren Aufgabe darin besteht, die Mitglieder der Gouvernorate und der nigrischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte mit Einrichtungen zusammenzubringen, die für Katastrophenschutz, Brandbekämpfung, Umweltschutz und Zollangelegenheiten zuständig sind, um Krisen zu bewältigen, die auf Terroranschläge, organisierte Kriminalität und Naturkatastrophen zurückzuführen sind.

CPCC: Civilian Planning and Conduct Capability (Ziviler Planungs- und Durchführungsstab): die Abteilung des EAD, die zivile GSVP-Missionen plant, lenkt, koordiniert, berät, unterstützt, überwacht und überprüft. Der CPCC erarbeitet die wichtigsten Gestaltungs- und Planungsdokumente für die Missionen, d. h. CONOPS und OPLAN.

EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst: diplomatischer Dienst der Europäischen Union, der die Leiterin der EU für Außenpolitik – die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik – bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union unterstützt.

EU: Europäische Union

EUCAP: European Union Capacity Building ([Mission der] Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten)

EuRH: Europäischer Rechnungshof

EUTM: European Union Training Mission (Ausbildungsmission der Europäischen Union): eine multinationale militärische Ausbildungsmission mit Sitz in Bamako, Mali, die dazu dient, das Militär von Mali auszubilden und zu beraten.

FPI: Service for Foreign Policy Instruments (Dienst für außenpolitische Instrumente): Die Hauptaufgabe des FPI besteht darin, eine Reihe außenpolitischer Maßnahmen der EU durchzuführen. Der FPI leitet Einsätze und verwaltet ihre Finanzmittel. Er ist eine Dienststelle der Europäischen Kommission, die ihre Tätigkeit an der Seite des EAD ausübt.

GASP: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

GIZ: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH

GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

HR/VP: High Representative of the Union for Foreign Affairs and Security Policy/Vice-President of the European Commission (Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission)

ISF: Internal Security Forces (interne Sicherheitskräfte): Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde.

MINUSMA: Multidimensional Integrated Stabilisation Mission (Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission): Mission der Vereinten Nationen in Mali, deren Hauptaufgaben darin bestehen, für Sicherheit, Stabilisierung und den Schutz der Zivilbevölkerung zu sorgen, den nationalen politischen Dialog und die Versöhnung zu fördern sowie einen Beitrag dafür zu leisten, dass innerhalb des Landes die staatliche Autorität wiederhergestellt, der Sicherheitssektor wiederaufgebaut und der Schutz der Menschenrechte gefördert wird.

MIP: Mission Implementation Plan (Plan zur Durchführung der Mission): Darin wird festgelegt, welche Aktivitäten und Projekte durchzuführen sind, damit die Aufgaben der Mission erfüllt werden können.

MMA: Monitoring, mentoring and advising (Beobachtung, Anleitung und Beratung): Anleitung: strukturierte Weitergabe von Wissen von einem Mentor an einen Mentee unter Befolgung eines Plans. Beobachtung: Überwachung und Bewertung der Leistung des Mentees bei der Durchführung von Schulungen innerhalb der ISF und die diesbezügliche Berichterstattung. Beratung: Unterstützung mit dem Ziel, dass die Mentees Schulungen eigenständig durchführen können.

OPLAN: Operational Plan (Einsatzplan): Darin werden die Ziele und Aufgaben der Mission dargelegt.

PSK: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee: Dieses Komitee überwacht die internationale Situation, spricht gegenüber dem Rat Empfehlungen für strategische Ansätze und Politikoptionen aus, bietet dem CIVCOM Orientierungshilfe und stellt die politische Kontrolle und strategische Leitung bei Einsätzen zur Krisenbewältigung sicher. Es setzt sich aus den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel zusammen; den Vorsitz haben Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes inne.

Endnoten

1 Im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sind für die GSVP 2 076 Millionen Euro vorgesehen.

2 "Mission" ist der offizielle Begriff, den der EAD für nichtständige, unabhängige Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit verwendet, die in Krisensituationen eingerichtet werden.

3 Die erste GSVP-Mission leitete der EAD im Jahr 2003 ein (Polizeimission der EU in Bosnien und Herzegowina).

4 Rechtsstaatlichkeitsmission der EU.

5 Der Hof veröffentlichte im Jahr 2012 einen Sonderbericht über EULEX (Sonderbericht Nr. 18/2012 „Rechtsstaatlichkeitshilfe der Europäischen Union für das Kosovo“ (http://eca.europa.eu)).

6 Polizeimission der EU.

7 Der Hof veröffentlichte im Jahr 2015 einen Sonderbericht über EUPOL (Sonderbericht Nr. 7/2015 „EU-Polizeimission in Afghanistan: gemischte Ergebnisse“ (http://eca.europa.eu)).

8 Die Ausbildungsmission der Europäischen Union (EUTM) in Mali ist eine militärische Ausbildungsoperation mit Hauptsitz in Bamako, Mali, die der Ausbildung und Beratung der Streitkräfte in Mali dient.

9 Dies schließt im Wesentlichen das Stabilitäts- und Friedensinstrument, den Europäischen Entwicklungsfonds, den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika und humanitäre Hilfe ein.

10 Wenn die Mitarbeiter einer Mission Exekutivbefugnisse besitzen, sind sie befugt, direkt im Auftrag des Gastlandes zu handeln. Bei einer nicht exekutiven Mission unterstützt das Personal das Gastland in beratender Funktion.

11 Artikel 1 des Beschlusses 2012/392/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 48).

12 Im Haushalt 2016/2017 ausgewiesener Personalbestand (abgeordnet, international auf Vertragsbasis und ortsansässig). Mehr als die Hälfte des internationalen Personals der EUCAP Sahel Niger kommt aus Frankreich (53 %), gefolgt von Rumänien (15 %) und Belgien (8 %).

13 Artikel 2 des Beschlusses 2014/219/GASP des Rates vom 15. April 2014 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (ABl. L 113 vom 16.4.2014, S. 21).

14 Im Haushalt 2017 ausgewiesener Personalbestand (abgeordnet, international auf Vertragsbasis und ortsansässig). Die internationalen Mitarbeiter der EUCAP Sahel Mali kommen zum Großteil aus vier Mitgliedstaaten: Frankreich (30 %), Rumänien (19 %), Belgien (13 %) und Deutschland (10 %).

15 Quelle: Entwürfe der Finanzberichte für die ersten drei Jahre. Die Prüfung für das vierte Jahr erfolgte im Januar 2018, die Prüfung für das fünfte Jahr im Frühjahr 2018. Finanzberichte waren zum Zeitpunkt der Prüfung nicht verfügbar.

16 Die Zahlen basieren auf den Entwürfen der Finanzberichte für die ersten beiden Jahre.

17 Globale EU-Strategie für Sicherheit und Verteidigung, S. 50 (der englischen Fassung).

18 "EU Global Strategy Implementation Plan on Security and Defence" (Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung im Rahmen der Globalen Strategie der EU), 17. November 2016.

19 Ebd., S. 5.

20 Dies wurde in den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2018 bestätigt: „Der Mehrwert der zivilen GSVP im Rahmen des integrierten Ansatzes der EU für externe Konflikte und Krisen sowie während des gesamten Konfliktzyklus sollte definiert und den Anforderungen bezüglich der zivilen Fähigkeiten sollte 2018 im Pakt für die zivile GSVP entsprochen werden.“

21 "Schlussfolgerungen des Rates zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU", 13. November 2017, S. 9.

22 Ebd., Ziffer 15.

23 Die Unterstützungsplattform für Missionen, der Mitarbeiter der EAD-Zentrale angehören, dient dazu, die Bereitstellung von unterstützenden Funktionen für zivile GSVP-Missionen (z. B. Informationstechnologien, Finanzen und Humanressourcen) zu zentralisieren.

24 Der Hof hat zwei Sonderberichte über zivile GSVP-Missionen veröffentlicht, einen davon im Jahr 2012 (EULEX im Kosovo) und den anderen 2015 (EUPOL in Afghanistan). Die in diesen beiden Berichten abgegebenen Empfehlungen gelten auch für die EUCAP-Sahel-Missionen in Niger und Mali. In seiner Antwort auf die Empfehlungen erklärte der EAD, dass er sie akzeptiert.

25 Belgien, Deutschland, Spanien und Frankreich.

26 Belgien, Deutschland, Frankreich und Niederlande.

27 Der endgültige Betrag hängt vom Ausgang des kontradiktorischen Verfahrens mit der EUCAP Sahel Niger ab. Zum Zeitpunkt der Prüfung war noch kein Haushaltsjahr der Mission abgeschlossen.

28 In seinem Sonderbericht Nr. 18/2012 über EULEX im Kosovo richtete der Hof an den Rat und die Kommission die Empfehlung, sicherzustellen, dass künftige GSVP-Missionen Rechtspersönlichkeit besitzen.

29 Infolge des Sonderberichts des Hofes über das Kosovo sagten der EAD und die Kommission zu, „die Programmplanungs- und Beschaffungsverfahren der Kommission [zu] überprüfen, um sicherzustellen, dass diese auf die operativen Erfordernisse von EULEX abgestimmt sind“.

30 Wenn im Rahmen einer Mission flexible Verfahren angewendet werden dürfen (d. h. Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nach Maßgabe von Artikel 266 Absatz 2 und Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe c AWB), besteht gemäß Artikel 128 Absatz 3 Buchstabe b AWB auch nicht die Notwendigkeit, mit mehreren potenziellen Vertragsparteien zu verhandeln, wie es die üblichen Vorschriften der Europäischen Kommission vorsehen (siehe Artikel 128 AWB). Durch die Anwendung flexibler Verfahren kann die Beschaffung einfacher und schneller erfolgen. Die Kommission gestattet dies in Krisensituationen (Definition siehe Artikel 190 Absatz 2 AWB) nach Annahme einer Krisenerklärung.

31 Eine Bewertung von zentralen Prozessen durch einen unabhängigen Prüfer (interne Kontrolle, Rechnungsprüfung, externe Kontrolle, Finanzhilfen, Vergabeverfahren, Finanzinstrumente). Die Bewertung dieser Prozesse soll der Kommission die Gewissheit geben, dass die Missionen in der Lage sind, EU-Mittel in deren Auftrag zu verwalten.

32 Die EUCAP Sahel Mali erfüllte die Kriterien der Bewertung auf der Basis von sechs Säulen im März 2018, die EUCAP Sahel Niger wird sie voraussichtlich bis Juli 2018 erfüllen.

33 In ihrer Antwort auf den Sonderbericht des Hofes über EUPOL sagten die Kommission und der EAD zu, umfassende Leitlinien zu operativen Aufgaben (wie Bedarfsanalyse, Planung und Überwachung von Aufgaben und Berichterstattung) und Leitlinien in Verwaltungsbereichen (wie Informationstechnologie, Finanz- und Vermögensverwaltung sowie Humanressourcen) zu erarbeiten und dabei Erfahrungen aus früheren Missionen so weit wie möglich zu nutzen.

34 Siehe Sonderberichte des Hofes Nr. 18/2012 (Ziffer 109) und Nr. 7/2015 (Ziffer 81).

35 Im Jahr 2016 senkte der CIVCOM das für einige Stellen verlangte Niveau der Französischkenntnisse, was zu einem Anstieg der Bewerbungen führte.

36 Im Januar 2017 gab es 110 Stellen für abgeordnetes Personal und Vertragspersonal. Im Laufe des Jahres 2017 erhöhte sich diese Zahl.

37 Im Januar 2017 gab es 134 Stellen für abgeordnetes Personal und Vertragspersonal. Das waren 30 Stellen mehr als im Dezember 2016, was die hohe Zahl an unbesetzten Stellen erklärt.

38 Zum Beispiel nationale Ministerien in Niger und Mali, die Botschaften einiger EU-Mitgliedstaaten und Geberorganisationen wie die GIZ, Civipol und Expertise France.

39 Aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierte Staatsentwicklungsvereinbarung. Die Zielvorgabe, die für den Erhalt von Budgethilfe bis zum 30. September 2017 zu erreichen war, bezog sich auf die Genehmigung einer Verordnung über die nationale Sicherheitsstrategie sowie einen Aktionsplan der Regierung.

40 Einsatzzentralen der Gendarmerie sind ständige Einrichtungen, deren Aufgabe darin besteht, die Geschehnisse in der Region zu verfolgen, Ressourcen für Patrouillen bereitzustellen, Informationen zu erfassen, diese Informationen an die zuständigen Behörden weiterzugeben und auf Krisensituationen zu reagieren.

41 Eines der fünf Ziele in dem Beschluss des Rates sah für die Mission in Niger ausdrücklich die Durchführung von Aktivitäten vor, mit denen die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sichergestellt wird.

42 GSVP-Jahresbericht 2016, S. 17.

43 Relevant, Accepted, Credible, Easy and Robust (relevant, akzeptiert, glaubwürdig, einfach und robust).

44 Zum Beispiel: „Treffen“ (ohne Nennung der erforderlichen Zahl an Treffen), „Erweiterung von […]“, „Verbesserung von […]“, „Modalitäten wurden vereinbart“, „Austausch und Verbreitung von Informationen […]“, „die Kapazitäten werden gestärkt“, „Koordinierungsmechanismen werden eingerichtet […]“, „regelmäßige Aktualisierung […]“ usw.

45 In seinem Sonderbericht von 2012 über EULEX empfiehlt der Hof, dass die Ziele der Missionen „den Zielen der EU im Bereich der inneren Sicherheit Rechnung tragen und mit konkreten Benchmarks verknüpft werden, an denen sich die Fortschritte messen lassen“.

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 2.5.2017
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 2.3.2018
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 24.4.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission und des EAD in allen Sprachfassungen 13.6.2018

Prüferteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III „Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz“ unter Vorsitz von Karel Pinxten, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes. Frau Jakobsen wurde unterstützt von ihrer Kabinettchefin Katja Mattfolk, dem Attaché Kim Storup, der Leitenden Managerin Beatrix Lesiewicz, der Aufgabenleiterin Kim Hublé und der Prüferin Torielle Perreur-Lloyd.

Von links nach rechts: Torielle Perreur-Lloyd, Kim Hublé, Bettina Jakobsen, Katja Mattfolk.

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