2020 Kurzinformation zur Prüfung der EU

Vorstellung der Jahresberichte 2020 des Europäischen Rechnungshofs

Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2020 Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2020 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2020, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. Außerdem enthält die Kurzinformation unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement und zur Weiterverfolgung unserer früheren Empfehlungen.

Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website eca.europa.eu veröffentlicht.

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.

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PDF General Report

Vorwort des Präsidenten

Unser Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2020 – der letzte Bericht für den Zeitraum 2014-2020 – ist in einer Zeit entstanden, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten große Herausforderungen mit sich gebracht hat. Als externer Prüfer der Europäischen Union haben wir ungeachtet der operativen Probleme aufgrund der COVID-19-Krise alles in unserer Macht Stehende getan, um der Union auch weiterhin eine wirksame öffentliche Finanzkontrolle bieten zu können.

Wie in den Vorjahren gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die Jahresrechnung der EU ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union vermittelt. Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2020 ab. Die Einnahmen für 2020 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Für 2020 schätzen wir die Gesamtfehlerquote bei den geprüften Ausgaben auf 2,7 % (2019: 2,7 %).

In Bezug auf die bedeutenden Ausgabenbereiche der EU, für die wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, ist die Fehlerquote für die Teilrubriken „Kohäsion“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ wesentlich. Für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ stellen wir fest, dass die Fehlerquote in der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle liegt (2,0 %). Hingegen zeigen unsere Ergebnisse, dass der Bereich der Direktzahlungen, auf den 69 % der Ausgaben für diese Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entfallen, keine wesentliche Fehlerquote aufwies. Insgesamt betrachtet ist festzuhalten, dass die Fehlerquote für die Ausgabenbereiche, die wir als mit einem höheren Risiko verbunden eingestuft hatten (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik), wesentlich war. Die Fehlerquote liegt in der Rubrik „Verwaltung“ unter der Wesentlichkeitsschwelle.

Seit mehreren Jahren unterscheiden wir bei der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU zwischen denjenigen Haushaltsbereichen, in denen wir die Risiken für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit als hoch einstufen, und denjenigen, in denen wir sie als gering einstufen. Aufgrund der Zusammensetzung und der Entwicklung des EU-Haushalts im Zeitverlauf ist der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in unserer Prüfungspopulation im Vergleich zu den Vorjahren weiter gestiegen und macht nunmehr 59 % unserer Prüfungspopulation für 2020 aus (2019: 53 %). Wir schätzen die Fehlerquote bei dieser Ausgabenart auf 4,0 % (2019: 4,9 %). Vor diesem Hintergrund geben wir daher ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben ab.

Die geschätzte Fehlerquote für die mit einem geringen Risiko verbundenen Ausgaben (die die verbleibenden 41 % (2019: 47 %) unserer Prüfungspopulation ausmachten), lag unter unserer Wesentlichkeitsschwelle von 2 %.

Die EU wird deutlich mehr ausgeben als im vorangegangenen Programmplanungszeitraum. In den nächsten sieben Jahre stehen der Union 1,8 Billionen Euro für Ausgaben zur Verfügung. Darin inbegriffen ist das Aufbauinstrument NextGenerationEU mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro als Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise zusätzlich zu einem angepassten MFR 2021-2027 im Umfang von 1,1 Billionen Euro. Die 27 Mitgliedstaaten vereinbarten ferner, dieses Aufbauprogramm teilweise durch die Emission öffentlicher Schuldtitel zu finanzieren. Diese Entscheidungen stellen somit einen wahrhaft historischen Wendepunkt für die EU-Finanzen dar.

Eine solide und wirksame Verwaltung der EU-Finanzen wird daher von noch größerer Bedeutung sein. Kommission und Mitgliedstaaten, aber auch wir als Europäischer Rechnungshof werden infolgedessen noch stärker in die Verantwortung genommen.

Vor diesem Hintergrund haben wir eine neue Strategie für den Zeitraum 2021-2025 erstellt. Im Januar 2021 verständigten wir uns auf drei strategische Ziele, an denen sich unsere Bemühungen bei der Prüfung der EU-Finanzen in den nächsten Jahren orientieren werden. Dabei ging es uns insbesondere um die Gewährleistung einer soliden Prüfungssicherheit in einem schwierigen und sich verändernden Umfeld. In den kommenden Jahren werden wir daher weiterhin aktiv zur Rechenschaftspflicht und Transparenz für alle Formen der EU-Finanzen, einschließlich des Instruments NextGenerationEU, beitragen.

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident des Europäischen Rechnungshofs

Gesamtergebnisse

Wichtigste Feststellungen

Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2020

Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2020 ab.

Die Einnahmen für 2020 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Wir geben ein versagtes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 ab.

  • Insgesamt war die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts 2020 wesentlich und lag weiterhin bei 2,7 % (2019: 2,7 %).
  • Für die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben (hauptsächlich erstattungsbasierte Zahlungen), bei denen Begünstigte häufig komplexe Vorschriften befolgen müssen, wenn sie Anträge auf Erstattung der ihnen entstandenen Kosten einreichen, schätzen wir die Fehlerquote auf 4,0 % (2019: 4,9 %). Der Anteil der mit einem hohen Risiko behafteten Ausgaben in unserer Prüfungspopulation ist weiter gestiegen, was weitgehend auf einen weiteren Anstieg der Kohäsionsausgaben (20 Milliarden Euro) zurückzuführen war, und war mit 59 % erheblich (2019: 53 %). Wie im Jahr 2019 ist die Fehlerquote umfassend, und wir geben erneut ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben ab.
  • Im siebten und letzten Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 nahmen die noch abzuwickelnden Mittelbindungen weiter zu und erreichten zum Jahresende 2020 einen Stand von 303,2 Milliarden Euro. Insbesondere verlief die Inanspruchnahme oder „Ausschöpfung“ der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) durch die Mitgliedstaaten weiterhin langsamer als geplant. Von den insgesamt gebundenen ESI-Fonds-Mitteln müssen 45 % (209 Milliarden Euro) noch in Anspruch genommen werden.
  • Die COVID-19-Pandemie wird ganz erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Mittel haben, die in den kommenden Jahren von der EU ausgegeben werden. Für den Zeitraum 2021-2027 hat sich die kombinierte Mittelzuweisung aus dem Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU) und dem MFR gegenüber dem vorangegangenen MFR-Zeitraum fast verdoppelt und wird sich auf 1 824 Milliarden Euro belaufen. Wir ermittelten Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausführung und der wirtschaftlichen Haushaltsführung dieser Fonds.
  • Alle Betrugsverdachtsfälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken, leiten wir an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weiter. Im Jahr 2020 gab es sechs solcher Fälle (2019: neun).

Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2020 kann auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.

Gegenstand der Prüfung

Der EU-Haushalt 2020 in Zahlen

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des für einen Mehrjahreszeitraum vereinbarten längerfristigen Haushaltsrahmens (des sogenannten „mehrjährigen Finanzrahmens“ oder MFR) den jährlichen Haushaltsplan der EU. Unsere Prüfung im Jahr 2020 bezog sich auf das letzte Jahr des Zeitraums, der 2014 begann und bis 2020 lief, wobei jedoch auch weiterhin Beträge ausgezahlt werden.

Die oberste Verantwortung dafür, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, liegt bei der Kommission. Im Jahr 2020 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 173,3 Milliarden Euro, was 1,1 % des Gesamtbruttonationaleinkommens (BNE) der EU‑27 und des Vereinigten Königreichs entspricht.

Woher stammen die Mittel?

Die Gesamteinnahmen für 2020 betrugen 174,3 Milliarden Euro. Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Der größte Anteil (123 Milliarden Euro) entfällt auf Zahlungen, welche die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres BNE leisten. Weitere Quellen sind Zölle (19,9 Milliarden Euro), der Beitrag auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (17,2 Milliarden Euro) sowie Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der Europäischen Union (8,2 Milliarden Euro).

Wofür werden die Mittel ausgegeben?

Die EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen u. a. für folgende Zwecke ausgegeben:

  • Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung strukturell schwächerer Regionen
  • Förderung von Innovation und Forschung
  • Verkehrsinfrastrukturprojekte
  • Schulung von Arbeitslosen
  • Landwirtschaft und Förderung der biologischen Vielfalt
  • Bekämpfung des Klimawandels
  • Grenzmanagement
  • Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer.

Etwa zwei Drittel der Haushaltsmittel werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Während die Kommission bei dieser Methode des Haushaltsvollzugs die oberste Verantwortung trägt, ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Mittel zu verteilen, Projekte auszuwählen und die EU-Ausgaben zu verwalten. Dies ist beispielsweise in den Bereichen „Natürliche Ressourcen“ und „Kohäsion“ der Fall.

Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Vorschriften der EU und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen.

Diese Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorlegen. Wir untersuchen Ausgaben dann, wenn die Endbegünstigten von EU-Mitteln Tätigkeiten durchgeführt haben oder ihnen Kosten entstanden sind und wenn die Kommission diese Ausgaben akzeptiert hat. In der Praxis bedeutet dies, dass die von uns angesetzte Population der Vorgänge Zwischen- und Abschlusszahlungen abdeckt. Wir bezogen im Jahr 2020 gezahlte Vorschüsse nicht in unsere Untersuchung ein, es sei denn, diese wurden auch im Laufe des Jahres abgerechnet.

Wegen der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen waren wir in fast allen Fällen außerstande, Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen. Der Großteil unserer Prüfungsarbeit erfolgte daher in Form von Aktenprüfungen und Fernbefragungen der geprüften Stellen. Zwar kann das Aufdeckungsrisiko steigen, wenn keine Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt werden, doch war es uns aufgrund der von den geprüften Stellen erlangten Nachweise möglich, unsere Prüfungsarbeit abzuschließen und Schlussfolgerungen zu ziehen.

Unsere Prüfungspopulation für 2020 belief sich auf 147,8 Milliarden Euro (siehe Illustration 1).

Illustration 1

Geprüfte Ausgaben im Jahr 2020

In diesem Jahr entfiel der größte Anteil unserer Prüfungspopulation auf die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ (40,8 %), gefolgt von den Teilrubriken „Kohäsion“ (32,8 %) und „Wettbewerbsfähigkeit“ (11,0 %).

Weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz sind dem Abschnitt Hintergrundinformationen zu entnehmen.

Unsere Feststellungen

Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

Die EU-Jahresrechnung 2020 vermittelt in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards in allen wesentlichen Belangen ein sachgerechtes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.

Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.

In der Vermögensübersicht der EU ist zum Jahresende 2020 eine Verbindlichkeit für Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 116 Milliarden Euro ausgewiesen. Der weitere Anstieg dieses Schätzwerts ist in erster Linie auf einen Rückgang des nominalen Abzinsungssatzes zurückzuführen, der die gesunkenen globalen Zinssätze widerspiegelt.

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Am 31. Dezember 2020 waren in der EU-Jahresrechnung Nettoforderungen der EU gegenüber dem Vereinigten Königreich aufgrund gegenseitiger Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen in Höhe von 47,5 Milliarden Euro ausgewiesen.

Die Einnahmen waren 2020 rechtmäßig und ordnungsgemäß

Unsere Prüfung ergab, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen.

Die Fehlerquote bei den Ausgaben für 2020 ist wesentlich und umfassend

Für die Ausgaben insgesamt liegt unsere geschätzte Fehlerquote zwischen 1,8 % und 3,6 %. Der Mittelwert dieser Spanne, vormals als „wahrscheinlichste Fehlerquote“ bezeichnet, blieb unverändert bei 2,7 % wie im Vorjahr (siehe Illustration 2).

Illustration 2

Geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (2016-2020)

Wir definieren einen Fehler als Mittelbetrag, der nicht aus dem EU-Haushalt hätte gezahlt werden dürfen. Fehler treten auf, wenn Mittel nicht im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften – also nicht so, wie vom Rat und vom Europäischen Parlament bei Annahme der betreffenden Rechtsakte beabsichtigt, – verwendet wurden oder wenn die Mittelverwendung spezifischen nationalen Vorschriften zuwiderläuft.

Mehr als die Hälfte unserer Prüfungspopulation weist erneut eine wesentliche Fehlerquote auf

Für 2020 stellten wir erneut fest, dass sich die Art und Weise, wie die Ausgaben ausgezahlt werden, auf das Fehlerrisiko auswirkte. In diesem Zusammenhang unterscheiden wir zwischen anspruchsbasierten und erstattungsbasierten Zahlungen (siehe nachstehenden Kasten).

Worum handelt es sich bei anspruchsbasierten und erstattungsbasierten Zahlungen?

Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:

  • anspruchsbasierte Zahlungen, die von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten abhängen. In diese Kategorie fallen Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“), Direktbeihilfen für Landwirte (Rubrik „Natürliche Ressourcen“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Rubrik „Verwaltung“);
  • erstattungsbasierte Zahlungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet (umfassen komplexere Vorschriften). In diese Kategorie fallen Forschungsprojekte (Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Teilrubrik „Kohäsion“ und Rubrik „Natürliche Ressourcen“) und Entwicklungshilfeprojekte (Rubrik „Europa in der Welt“).

Die häufigsten Fehler, die wir bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben feststellten, waren:

  • nicht förderfähige Projekte und Ausgaben sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (insbesondere Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen) unter der Teilrubrik „Kohäsion“;
  • nicht förderfähige Kosten, Verwaltungsfehler und das Fehlen wesentlicher Belege in den Ausgabenbereichen Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei, auf die zusammen rund 31 % der Gesamtausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ entfallen;
  • nicht förderfähige Kosten, insbesondere direkte Personalkosten und direkte sonstige Kosten, bei den Forschungsausgaben (Horizont 2020 und RP7), auf die rund 57 % der Gesamtausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“ entfallen;
  • Fehlen von Belegen, Verstöße gegen die Vergabevorschriften sowie nicht angefallene Kosten und nicht förderfähige Kosten in der Rubrik „Europa in der Welt“.

Im Jahr 2020 stiegen die mit einem hohen Risiko behafteten Ausgaben im Vergleich zu den vorangegangenen vier Jahren weiter an und machen eindeutig den größten Teil unserer Prüfungspopulation aus mit einem Anteil von rund 59 % (2019: 53 %). Der auf diese Ausgabenart entfallende höhere Anteil war in erster Linie darauf zurückzuführen, dass unsere Prüfungspopulation in der Teilrubrik „Kohäsion“ um weitere 20,0 Milliarden Euro angestiegen ist. Die geschätzte Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben betrug 4,0 % (2019: 4,9 %).

Die verbleibenden 41 % unserer Prüfungspopulation entfielen auf mit einem geringen Risiko verbundene Ausgaben (2019: 47 %) und umfassten überwiegend anspruchsbasierte Zahlungen. Die geschätzte Fehlerquote in diesem Teil der Prüfungspopulation lag unter der von uns festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % (siehe Illustration 3).

Illustration 3

Fehlerquoten spiegeln Höhe des Risikos wider

In Illustration 4 werden für die verschiedenen Ausgabenbereiche die geschätzten Fehlerquoten im Zeitraum 2016-2020 verglichen. Weitere Angaben zu den Ergebnissen sind dem Abschnitt Unsere Ergebnisse näher betrachtet und den entsprechenden Kapiteln unseres Jahresberichts 2020 zu entnehmen.

Illustration 4

Unsere geschätzten Fehlerquoten für ausgewählte Ausgabenbereiche der EU (2016-2020)

Gegenüberstellung der von uns geschätzten Fehlerquoten mit denen der Kommission

In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz, für die das Kollegium der Kommissionsmitglieder verantwortlich zeichnet, sind die wichtigsten Informationen zur internen Kontrolle und zum Finanzmanagement, die in den jährlichen Tätigkeitsberichten enthalten sind, zusammengefasst. Hierzu gehört das Risiko bei Zahlung, d. h. der von der Kommission geschätzte Betrag, der ausgezahlt wurde, ohne mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu stehen. Insgesamt liegt die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung für das Jahr 2020 bei 1,9 %. Dies liegt unter der Wesentlichkeitsschwelle (2,0 %) und der von uns geschätzten Fehlerquote (2,7 %).

Darüber hinaus enthält der jährliche Tätigkeitsbericht jeder Generaldirektion (GD) der Kommission eine Erklärung, in der der Generaldirektor Gewähr dafür liefert, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Zu diesem Zweck legten alle Generaldirektionen Schätzungen des Risikos bei Zahlung in ihren Ausgaben vor.

Nach unserer Einschätzung sind die von uns im letzten Jahr aufgezeigten Probleme betreffend die Ex-post-Prüfungen des Gemeinsamen Auditdienstes der Kommission („Wettbewerbsfähigkeit“), die Kontrollen der Mitgliedstaaten, die sich in ihren Kontrollstatistiken widerspiegeln („Natürliche Ressourcen“), die von den mitgliedstaatlichen Prüfbehörden vorgenommenen Kontrollen („Kohäsion“) sowie die jährlich in Auftrag gegebenen Analyse der Restfehlerquote („Europa in der Welt“) nach wie vor gegeben und beeinträchtigen auch weiterhin die Schätzung des Risikos bei Zahlung.

In den Fällen, in denen wir eine spezifische Beurteilung für eine MFR-Rubrik vorlegen, haben wir das von der Kommission ermittelte Risiko bei Zahlung für 2020 unseren geschätzten Fehlerquoten gegenübergestellt. Der Vergleich zeigt, dass für die Bereiche „Wettbewerbsfähigkeit“, „Kohäsion“ und „Natürliche Ressourcen“ die von der Kommission geschätzten Werte des Risikos bei Zahlung niedriger sind als die von uns geschätzte Fehlerquote.

In diesem Jahr überprüften wir die Berichterstattung der Kommission über Finanzkorrekturen und Einziehungen und erachteten diese als komplex und nicht immer klar. Wir stellten ferner fest, dass es bis auf das Jahr 2005 zurückgehende Einziehungen sowie Nettokorrekturen für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 gab. Im Kohäsionsbereich waren mit Stand von Ende 2020 noch keine Nettofinanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 erfolgt.

Sechs Fälle mutmaßlichen Betrugs wurden an das OLAF weitergeleitet

Alle Betrugsverdachtsfälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken, leiten wir an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) weiter, das dann entscheidet, ob es in diesen Fällen ermittelt und sie gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Justizbehörden weiterverfolgt. Im Jahr 2020 übermittelten wir dem OLAF sechs Fälle mutmaßlichen Betrugs (2019: neun). Zu all diesen Fällen leitete das OLAF Untersuchungen ein. Im Juni 2021 begannen wir die Kooperation mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf der Grundlage der zwischen den beiden Behörden geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden. Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.

Unsere Ergebnisse näher betrachtet

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Ausführung und Verwendung der Haushaltsmittel im Jahr 2020

Die verfügbaren Haushaltsmittel wurden fast vollständig ausgeführt

In der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sind Höchstbeträge für jedes der sieben Jahre des MFR festgesetzt. Diese Obergrenzen gelten für neue finanzielle Verpflichtungen, die die EU eingehen kann, (Mittel für Verpflichtungen) und für Zahlungen, die zulasten des EU-Haushalts getätigt werden können (Mittel für Zahlungen). Siehe llustration 5.

Illustration 5

Haushaltsvollzug 2020

Im Jahr 2020 wurden die Mittel für Verpflichtungen fast vollständig ausgeschöpft: 172,9 Milliarden Euro der im endgültigen Haushalt verfügbaren 173,9 Milliarden Euro (99,5 %) wurden verwendet. Sowohl die Mittel als auch ihre Verwendung überschritten die MFR-Obergrenze (168,8 Milliarden Euro). Möglich war die Überschreitung dieser Obergrenze durch die Inanspruchnahme besonderer Instrumente wie des Solidaritätsfonds der Europäischen Union.

Im Jahr 2020 belief sich die MFR-Obergrenze für Mittel für Zahlungen auf 172,4 Milliarden Euro und der im endgültigen Haushaltsplan für Zahlungen verfügbare Betrag auf 164,1 Milliarden Euro. Die tatsächlichen Zahlungen betrugen insgesamt 161,8 Milliarden Euro und lagen damit um 10,6 Milliarden Euro unter der Obergrenze.

Obwohl pandemiebedingt viele Änderungen am Haushalt vorgenommen wurden, hat die Kommission noch nicht über die für diesen Zweck verwendeten EU-Mittel berichtet

Um rasch auf die COVID-19-Pandemie reagieren und Unterstützung leisten zu können, wurden im Wesentlichen zwei Haushaltsinstrumente eingesetzt: Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen. Der Gesamtbetrag der durch Berichtigungshaushaltspläne eingesetzten zusätzlichen Mittel für Verpflichtungen belief sich auf 5,2 Milliarden Euro, davon 3,3 Milliarden Euro für COVID-19-bezogene Ausgaben. Bei den Mitteln für Zahlungen belief sich der Gesamtbetrag der im Laufe des Jahres bewilligten Berichtigungshaushaltspläne auf 10,5 Milliarden Euro, davon 9,4 Milliarden Euro für COVID-19-bezogene Ausgaben. Weitere Beispiele für pandemiebedingte Änderungen waren Mitteltransfers zwischen Regionen, die Aufhebung der Anforderung in puncto thematische Konzentration und die Möglichkeit der Kofinanzierung zu einem Satz von bis zu 100 %, die ein Jahr lang möglich wurde. Die Mitgliedstaaten waren auch nicht verpflichtet, dem EU-Haushalt 7,6 Milliarden Euro an nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus jährlichen Vorfinanzierungen im Rahmen der ESI-Fonds aus dem Vorjahr zurückzuerstatten.

Im Interesse der Transparenz und angesichts der Informationsanfragen vonseiten des Europäischen Parlaments hat die Kommission in der ersten Jahreshälfte 2020 damit begonnen, die für COVID-19-bezogene Zwecke verwendeten EU-Mittel intern zurückzuverfolgen. Die Kommission hat noch keinen Bericht über COVID-19-bezogene Ausgaben veröffentlicht.

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen belaufen sich auf mehr als 300 Milliarden Euro

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Mittelbindungen höher sind als die geleisteten Zahlungen, sind weiter angestiegen und beliefen sich Ende 2020 auf 303,2 Milliarden Euro (siehe Illustration 6). Der Zuwachs war geringer als in den Vorjahren, was zum Teil auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Zahlungen für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist.

Nach der langfristigen Prognose der Kommission, die das Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU) unberücksichtigt lässt, dürfte der Betrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen bis 2027 auf diesem hohen Niveau relativ stabil bleiben. Dies wird hauptsächlich auf die sehr geringe jährliche Lücke zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen im MFR 2021-2027 zurückzuführen sein, was bei den beiden vorangegangenen MFR nicht der Fall war. Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen an sich werden jedoch zunehmen, wenn die Mittelbindungen wie in den Jahren 2016-2020 auf einem hohen Stand bleiben und die Zahlungsanträge aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung niedriger ausfallen als erwartet.

Illustration 6

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen, Verpflichtungen und Zahlungen (2007-2027)

Die Mittelausschöpfung der ESI-Fonds hat sich 2020 zwar beschleunigt, ist aber noch immer hinter dem vorangegangenen MFR zurückgeblieben.

Die jährliche Gesamtausschöpfungsquote für den MFR 2014-2020 im Jahr 2020, dem letzten Jahr des derzeitigen MFR, betrug 15 % und lag damit auf demselben Niveau wie 2013, dem letzten Jahr des vorangegangenen MFR-Zeitraums 2007-2013. Die kumulative Mittelausschöpfung lag jedoch um rund 7 % niedriger als im vorangegangenen MFR. Während bis Ende 2020 alle den Mitgliedstaaten zugewiesenen ESI-Fonds-Mittel (465 Milliarden Euro) gebunden waren, verblieben noch auszuschöpfende Mittel in Höhe von 45 % (209 Milliarden Euro). Dieser Betrag macht den Löwenanteil der Ende 2020 noch abzuwickelnden Mittelbindungen über 303 Milliarden Euro aus.

Wie Illustration 7 zeigt, bestehen zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bei der Ausschöpfung der ihnen im MFR-Zeitraum 2014-2020 zugewiesenen ESI-Fonds-Mittel. Während beispielsweise Finnland bis Ende 2020 79 % seiner Gesamtmittelzuweisung ausgeschöpft hatte, hatten die drei Mitgliedstaaten, in denen die Ausschöpfungsquote am niedrigsten war (Italien, Kroatien und Spanien), nur rund 45 % ihrer gebundenen Mittel in Anspruch genommen.

Illustration 7

Jährliche Ausschöpfungsquoten bei den ESI-Fonds-Mitteln für jeden Mitgliedstaat im Zeitraum 2014-2020

Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass die Ausschöpfungsquote wahrscheinlich ansteigen wird, doch möglicherweise nach wie vor nicht in dem Maße, um alle Mittel in Anspruch nehmen zu können. Im Jahr 2014 setzte die Kommission für die Programme der Kohäsionspolitik die Taskforce für bessere Umsetzung ein. Die ergriffenen Maßnahmen führten bei den davon betroffenen Mitgliedstaaten zu einem deutlichen Anstieg der Ausschöpfung von Restmitteln aus dem Zeitraum 2007-2013, doch stellten wir fest, dass die Ergebnisorientierung unzureichend war.

Wichtigste Risiken und Herausforderungen für den EU-Haushalt in den kommenden Jahren

MFR 2021-2027 und NGEU-Instrument sind Risiken und Herausforderungen ausgesetzt

Im MFR-Zeitraum 2021-2027 werden im Rahmen des Instruments NextGenerationEU, mit dem die Auswirkungen der Pandemie abgefedert, die Ziele der EU-Politik beibehalten und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden sollen, widerstandsfähiger, nachhaltiger und zukunftsfähiger zu werden, bis zu 750 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Zusammengenommen wird sich die kombinierte Mittelzuweisung aus dem NGEU-Instrument und dem MFR 2021-2027 auf 1 824 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) belaufen, wovon 1 074 Milliarden Euro aus dem MFR selbst stammen, was fast dem Doppelten des Betrags der vorherigen MFR-Zuweisung entspricht.

Wir ermittelten die folgenden wichtigsten Risiken und Herausforderungen:

  • Risiko eines verzögerten Beginns des Einsatzes der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung im MFR 2021-2027;
  • Herausforderungen für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Mittelverwendung aufgrund COVID-19-bedingter Änderungen.
Durch das SURE-Instrument hat sich die Risikoexposition des EU-Haushalts erhöht

Die Gesamtexposition des EU-Haushalts gegenüber Eventualverbindlichkeiten – Verbindlichkeiten, die vom Eintreten eines bestimmten künftigen Ereignisses abhängen – erhöhte sich von 90,5 Milliarden Euro Ende 2019 auf 131,9 Milliarden Euro Ende 2020, was einem Anstieg um 46 % entspricht. Der Anstieg war fast vollständig auf die Einführung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE-Instrument) zurückzuführen. Die Exposition stieg damit bis Ende 2020 um zusätzliche 39,5 Milliarden Euro für Darlehen an die Mitgliedstaaten (siehe Illustration 8). Obwohl die SURE-Darlehen das Gesamtrisiko erhöhen, sind durch die in das Instrument eingebauten Sicherheitsvorkehrungen die damit verbundenen Risiken abgeschwächt.

Illustration 8

Exposition des EU-Haushalts

Das NGEU-Instrument wird ab 2021 erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexposition haben

Das NGEU-Instrument wird mit einem signifikanten Anstieg der Gesamtexposition des EU-Haushalts in den kommenden Jahren um bis zu 750 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) einhergehen.

Die Kommission wird im Namen der EU die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Finanzhilfen und Haushaltsgarantien (390 Milliarden Euro) und der den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Darlehen (bis zu 360 Milliarden Euro) auf den Finanzmärkten aufnehmen. Diese Kreditaufnahme wird durch den EU-Haushalt garantiert und könnte seine Gesamtexposition in einer Größenordnung von bis zu 940 Milliarden Euro erhöhen. Infolgedessen wird die Kommission vor der Herausforderung stehen, ihre Verwaltungskapazitäten ausbauen zu müssen, damit sie größer als je zuvor angelegte Transaktionen auf den Kapitalmärkten solide verwalten kann, einschließlich der Emission von Anleihen und des Managements finanzieller Risiken.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten die folgenden Empfehlungen:

  • Mit Blick auf eine umfassende Berichterstattung über die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gebundenen und ausgegebenen Beträge, einschließlich der 2020 zugesagten und vertraglich vergebenen Summen, sollte die Kommission die Erfassung der EU-Haushaltsausgaben für COVID-19-bezogene Zwecke vereinheitlichen und der Haushaltsbehörde mindestens einmal jährlich Bericht erstatten, und zwar so lange, wie dies für notwendig erachtet wird.
  • Um das Gesamtvolumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen in den kommenden Jahren schrittweise zu verringern, sollte die Kommission die Faktoren analysieren, die zum Aufbau noch abzuwickelnder Mittelbindungen beitragen, und auf der Grundlage der Ergebnisse geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • Angesichts des erheblichen Anstiegs der Höhe und der Arten der in den kommenden Jahren verfügbaren EU-Mittel, einschließlich der Restbeträge aus dem vorangegangenen MFR-Zeitraum, sollte die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass den nationalen Behörden zusätzliche beratende Unterstützung zur Verfügung steht, um so die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Haushaltsführung und das Finanzmanagement können Kapitel 2 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Einnahmen

174,3 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der EU-Ausgaben dient. Wir untersuchten bestimmte zentrale Kontrollsysteme für die Verwaltung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.

Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten im Jahr 2020 70,6 % der EU-Einnahmen aus, während die Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.) 9,9 % ausmachten. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden.

Traditionelle Eigenmittel (TEM) in Form von Einfuhrzöllen, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 11,4 % der EU-Einnahmen aus. Die übrigen 8,1 % stammten aus anderen Quellen (beispielsweise Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der EU, der Überschuss aus dem Vorjahr sowie sonstige Einnahmen).

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
174,3 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2020 und 2019
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Die von uns untersuchten einnahmenbezogenen Systeme waren generell wirksam. Die von uns in bestimmten Mitgliedstaaten bewerteten wichtigsten internen Kontrollen zu den TEM und der von uns bei der Kommission bewertete Abschluss des BNE-Überprüfungszyklus waren jedoch wegen anhaltender Schwachstellen nur bedingt wirksam.

Darüber hinaus ermittelten wir bei den Kontrollen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Zolllücke erhebliche Schwachstellen, die ein Handeln der EU erfordern. Unser Prüfungsurteil zu den Einnahmen bleibt von diesen Schwachstellen unberührt, da sie nicht die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge betreffen, sondern das Risiko, dass die TEM nicht vollständig erhoben wurden. In unserem kürzlich erschienenen Sonderbericht Nr. 04/2021 über Zollkontrollen wurden Verbesserungen in diesem Bereich empfohlen.

Im Jahr 2020 schloss die Kommission ihren mehrjährigen die BNE-Daten für Eigenmittelzwecke ab 2010 betreffenden Überprüfungszyklus ab. Die Kommission machte in diesem Zusammenhang eine große Zahl von BNE-Vorbehalten geltend, wodurch die statistischen Daten der Mitgliedstaaten in der Regel 10 Jahre für Änderungen offenbleiben. Dadurch verringert sich die Haushaltsplanungssicherheit hinsichtlich des BNE-Beitrags auf der Ebene der Mitgliedstaaten.

Für den BNE-Vorbehalt zu den Auswirkungen der Globalisierung verkürzte die Kommission ausnahmsweise den Zeitraum für die Revision der Daten dadurch, dass sie 2018 zum Anfangsjahr für Änderungen machte. Eine solche Ausnahme schwächt jedoch die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit des BNE der Mitgliedstaaten von 2010 bis 2017. Diese Begrenzung entspricht nicht den EU-Vorschriften über die Berechnung der BNE-Eigenmittel.

Für das fünfte Jahr in Folge hat die Generaldirektion Haushalt der Kommission in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht 2020 den Vorbehalt beibehalten, dass die dem EU-Haushalt zugeführten TEM-Beträge wegen der Unterbewertung von aus China im Zeitraum 2011-2017 eingeführten Textilien und Schuhen unrichtig sind. Dieser Vorbehalt war erstmals im Jahr 2016 geltend gemacht worden, als die dem Vereinigten Königreich angelasteten TEM-Verluste quantifiziert wurden, und dann 2018 auf andere Mitgliedstaaten ausgeweitet. Im von der Kommission gegen das Vereinigte Königreich eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verluste an TEM aufgrund dieser unterbewerteten Einfuhren aus China steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union noch aus.

Nach wie vor bestehen anhaltende Schwachstellen in den für die Erstellung von TEM-Übersichten eingerichteten nationalen Kontrollsystemen. Im besonderen Fall der Niederlande stellen wir bereits seit 2013 die Zuverlässigkeit der niederländischen TEM-Übersichten wegen Unzulänglichkeiten des IT-Systems der Zollverwaltung in Frage.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten die folgenden Empfehlungen:

  • Die Kommission sollte ihren Ansatz für die Überprüfung der BNE-Daten der Mitgliedstaaten in künftigen mehrjährigen Zyklen überarbeiten und aktualisieren, um das Verfahren weiter zu straffen und den Zeitraum, in dem BNE-Daten nach Ende des Zyklus offenbleiben, zu verkürzen.
  • Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Statistikämtern der Mitgliedstaaten die Erfassung der Globalisierung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen weiter verbessern, um den BNE-Vorbehalt anzugehen, der in diesem Bereich für die Jahre ab 2018 besteht. Sollten sich die Auswirkungen der Aufhebung dieses Vorbehalts zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zwischen den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden, so sollte die Kommission die Qualität der BNE-Daten früherer Jahre neu bewerten, um die Haushaltsbehörde über die möglichen Implikationen der sich ergebenden überarbeiteten Statistiken für den Einnahmenhaushalt seit 2010 zu informieren.
  • Die Niederlande sollten sicherstellen, dass ihre monatlichen und vierteljährlichen TEM-Übersichten zuverlässig sind, indem sie die derzeitigen Schwachstellen in ihrem IT-System der Zollverwaltung beheben.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 3 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Insgesamt: 24,1 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Ausgabenprogramme in diesem Politikbereich spielen eine wichtige Rolle bei der Stimulierung des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU sowie bei der Förderung einer inklusiven Gesellschaft. Der Großteil der Ausgaben entfällt auf das Programm Horizont 2020 im Bereich Forschung und Innovation (und sein Vorläuferprogramm, das Siebte Rahmenprogramm (RP7)) sowie auf das Programm Erasmus+ im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Mit anderen Programmen werden das Weltraumprogramm Galileo (das globale Satellitennavigationsprogramm der EU), die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und der Internationale Thermonukleare Versuchsreaktor (ITER) finanziert.

Im Jahr 2020 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 16,3 Milliarden Euro. Der Großteil dieser Ausgaben wurde direkt von der Kommission verwaltet. Die Kommission leistet bei Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung Vorschusszahlungen an die öffentlichen oder privaten Empfänger und erstattet ihnen im Zuge des Voranschreitens ihrer kofinanzierten Projekte einen Teil der von ihnen gemeldeten Gesamtkosten, wobei sie diese Vorschusszahlungen in Abzug bringt. Im Fall von Erasmus+ wird der Großteil der Ausgaben (rund 80 % der Finanzhilfen) von nationalen Agenturen im Auftrag der Kommission verwaltet.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
16,3 Milliarden Euro ja 3,9 % (2019: 4,0 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote in der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ als wesentlich ein.

Im Jahr 2020 wiesen 64 (48 %) der 133 von uns untersuchten Vorgänge Fehler auf.

Die meisten Fehler betrafen nicht förderfähige Kosten, wie zu hoch angegebene Personalkosten, falsch angegebene Kosten im Zusammenhang mit einer Unterauftragsvergabe oder Kosten, die nicht tatsächlich angefallen waren.

Die im Zusammenhang mit einer Unterauftragsvergabe stehenden Problempunkte betrafen hauptsächlich Empfänger, die sich nicht im Klaren waren, dass die direkten Personalkosten und die Kosten für externe Berater im Rahmen von EU-finanzierten Programmen (Horizont 2020 und Fazilität „Connecting Europe“) unterschiedlich behandelt werden. Das Risiko solcher Fehler ist besonders hoch bei KMU, denen dringend nahegelegt wird, sich an Forschungsprogrammen zu beteiligen, aber möglicherweise nur wenige oder gar keine eigenen Mitarbeiter haben und stattdessen die Dienste anderer Unternehmen in Anspruch nehmen.

Beispiel – Kosten im Zusammenhang mit der Unterauftragsvergabe, die als direkte Personalkosten geltend gemacht wurden und nicht förderfähige indirekte Kosten nach sich zogen

Eines der geprüften KMU war in Wirklichkeit eine Briefkastenfirma. Es verfügte über keine eigenen Mitarbeiter und keine eigenen Räumlichkeiten. Die Firmenanschrift war der private Wohnsitz eines der KMU-Eigentümer. Das Unternehmen griff auf Dienstleistungen von Freiberuflern zurück, die von anderen Teilen des Landes oder dem Ausland aus tätig waren. Es machte die an die Freiberufler geleisteten Zahlungen als direkte Personalkosten geltend.

Im Hinblick auf ihre eigene Arbeit am Projekt schlossen die Eigentümer Beratungsverträge mit ihrem eigenen Unternehmen. Sie stellten dem Unternehmen ihre Dienstleistungen in Rechnung und beantragten anschließend von der EU die Erstattung zu Sätzen, die fast dreimal höher waren als der Horizont-2020-Satz für KMU-Eigentümer, die kein Gehalt beziehen. Infolge der falschen Einstufung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterauftragsvergabe angefallen waren, als Personalkosten machte das Unternehmen außerdem zu Unrecht indirekte Kosten in Höhe von 115 000 Euro für Mitarbeiter und Räumlichkeiten geltend, die es nicht hatte.

Horizont 2020

Horizont 2020 und sein Vorläuferprogramm RP7 sind auch weiterhin mit einem höheren Risiko verbunden und bleiben Hauptquelle der von uns aufgedeckten Fehler. Wir ermittelten quantifizierbare Fehler aufgrund nicht förderfähiger Kosten bei 28 der 84 von uns untersuchten Vorgänge aus dem Bereich Forschung und Innovation. Dies entspricht 66 % der von uns für diese Teilrubrik für 2020 geschätzten Fehlerquote.

Trotz der Bemühungen um Vereinfachung sind die Vorschriften für die Meldung von Personalkosten im Rahmen von Horizont 2020 komplex geblieben. Die Berechnung dieser Kosten stellt nach wie vor eine Hauptquelle für Fehler in den Kostenaufstellungen dar.

Prüfer, die von den Empfängern selbst am Ende eines Projekts beauftragt werden, stellen Bescheinigungen über die Finanzaufstellung aus, die der Kommission dabei helfen sollen, zu prüfen, ob die in der Finanzaufstellung angegebenen Kosten förderfähig sind. Wir haben wiederholt auf Mängel in diesen Bescheinigungen hingewiesen. Im Jahr 2020 stellten wir fest, dass die Prüfer, die die Bescheinigungen ausstellten, eine Reihe durchaus feststellbarer quantifizierbarer Fehler in unserer Stichprobe nicht aufgedeckt hatten.

Berichterstattung der Kommission zur Ordnungsmäßigkeit

In Bezug auf Horizont 2020 meldete die GD Forschung und Innovation (RTD) für alle Generaldirektionen und alle sonstigen EU-Einrichtungen, die EU-Gelder für Forschungsausgaben verwalten, eine erwartete repräsentative Fehlerquote von 2,95 % sowie eine Restfehlerquote von 2,16 %, bei der die Berichtigungen berücksichtigt waren. Die zugrunde liegenden Ex-post-Prüfungen werden vom Gemeinsamen Auditdienst der GD RTD oder in seinem Auftrag von externen Auftragnehmern durchgeführt.

Für unsere Jahresberichte 2018 und 2019 überprüften wir eine Zufallsstichprobe von 20 Ex-post-Prüfungen und befanden, dass wir uns in 17 Fällen nicht auf die Schlussfolgerungen verlassen konnten.

Wir stellten fest, dass der Gemeinsame Auditdienst aufgrund unserer Empfehlungen Maßnahmen ergriffen hat, um die Qualität seiner Ex-post-Prüfungen zu verbessern. Dennoch stellten wir auch weiterhin Mängel bei den Stichprobenverfahren fest, darunter Verstöße gegen die Vorschriften des Gemeinsamen Auditdienstes über die Stichprobenauswahl sowie bei der Prüfungsdokumentation.

Ferner stellten wir fest, dass die erwartete repräsentative Fehlerquote einen Anstieg um 0,13 Prozentpunkte umfasst, mit dem den quantitativen Feststellungen aus unseren Überprüfungen der Ex-post-Prüfungen Rechnung getragen werden soll. Diese Fehlerquote bleibt jedoch potenziell zu niedrig angesetzt, da sie nicht berücksichtigt, dass die von uns festgestellten Fehler auch bei den von uns nicht überprüften Ex-post-Prüfungen hätten auftreten können und unsere qualitativen Feststellungen, wie Mängel in den Prüfungsverfahren, nicht quantifiziert werden konnten.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten der Kommission die folgenden Empfehlungen:

  • Die Kommission sollte den Geltungsbereich der Bescheinigungen über die Finanzaufstellung für das neue Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa auf Kategorien von Kosten je Einheit (Stückkosten) ausweiten, damit mehr Fehler bei den Kosten je Einheit aufgedeckt und korrigiert werden.
  • Die Kommission sollte Maßnahmen durchführen, zu denen eine regelmäßige Überprüfung der Hauptursachen von Fehlern in der Finanzaufstellung, die Bereitstellung von Orientierungshilfe zu komplexen Themen wie den Vorschriften für die Unterauftragsvergabe sowie Informationskampagnen zur Senkung der Fehlerquote für Horizont 2020 gehören sollten.
  • Die Kommission sollte die Qualität der Ex-post-Prüfungen weiter verbessern, indem sie die Schwachstellen in den Stichprobenverfahren auf Ebene der Kostenaufstellungen beseitigt und die Korrekturen auf die Methode zur Fehlerberechnung für Horizont Europa anwendet.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ können Kapitel 4 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Insgesamt: 59,5 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Die Ausgaben unter dieser Teilrubrik zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen der EU zu verringern. Die Finanzierung erfolgt über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und sonstige Instrumente wie den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF).

Der Großteil der Ausgaben unterliegt der geteilten Mittelverwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten. Die EU beteiligt sich an der Kofinanzierung mehrjähriger operationeller Programme (OP), in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Bei der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) für die Umsetzung des EFRE und des KF verantwortlich, und die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) für die Umsetzung des ESF.

Für den Jahresbericht 2020 prüften wir in diesem Bereich Ausgaben in Höhe von 48,4 Milliarden Euro (2019: 28,4 Milliarden Euro). Entsprechend unserem Ansatz umfasste dieser Betrag Ausgaben aus den Vorjahren in Höhe von 46,1 Milliarden Euro, die im Jahr 2020 von der Kommission akzeptiert oder abgerechnet worden waren.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
48,4 Milliarden Euro ja 3,5 % (2019: 4,4 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote in der Teilrubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ als wesentlich ein.

Im Jahr 2020 prüften wir 227 Vorgänge. Wir ermittelten und quantifizierten 23 Fehler, die von den Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten nicht aufgedeckt worden waren. Unter Berücksichtigung der von den Prüfbehörden zuvor festgestellten 64 Fehler und der von den mitgliedstaatlichen Programmbehörden vorgenommenen Korrekturen (in einer Gesamthöhe von 834 Millionen Euro für beide Programmplanungszeiträume zusammen) beläuft sich die Fehlerquote nach unserer Schätzung auf 3,5 %.

Nicht förderfähige Projekte und Kosten, Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (insbesondere Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen) und das Fehlen wesentlicher Belege trugen am meisten zu der von uns geschätzten Fehlerquote bei. Die Zahl und die Auswirkungen der aufgedeckten Fehler zeigen, dass die bestehenden Kontrollen das hohe inhärente Fehlerrisiko in diesem Bereich noch nicht ausreichend mindern. Dies gilt insbesondere für Verwaltungsbehörden und zwischengeschaltete Stellen. Insgesamt betrachtet können anhand der von ihnen vorgenommenen Überprüfungen der ersten Ebene Unregelmäßigkeiten bei den von den Begünstigten gemeldeten Ausgaben nicht wirksam verhindert oder aufgedeckt werden.

Beispiel für ein Projekt mit nicht förderfähigen Personalkosten

Bei einem Forschungsprojekt in Polen wurden die Personalkosten für den Projektmanager vollständig für das Projekt geltend gemacht. In der Finanzhilfevereinbarung war jedoch festgelegt, dass das Projektmanagement durch einen Pauschalsatz für indirekte Kosten abgedeckt werden sollte. Aus diesem Grund hätten die Kosten für den Projektmanager nicht gesondert geltend gemacht werden dürfen und waren nicht förderfähig.

Die Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 der ESF-Verordnung führte im ersten Jahr der Durchführung zu einem übermäßigen Ungleichgewicht zugunsten eines Mitgliedstaats

Die Begünstigten von fünf ESF-Vorhaben in unserer Stichprobe für ein OP in Italien machten die förderfähigen Kosten korrekt auf der Grundlage einer vereinfachten Kostenmethode geltend, die von der Verwaltungsbehörde festgelegt worden war. In allen Fällen aber basierte der Betrag, den die Verwaltungsbehörde der Kommission meldete, auf den standardisierten Einheitskosten der Kommission. Infolgedessen waren die aus dem EU-Haushalt gezahlten Beträge für jedes der betroffenen Vorhaben um mehr als 20 % höher als die an die Begünstigten ausgezahlten Beträge. Durch diese Regelung entstand ein Ungleichgewicht zugunsten des Mitgliedstaats, das sich für den Zeitraum 2014-2020 bislang auf mehr als 43 Millionen Euro beläuft. In ihrer jetzigen Höhe sind die standardisierten Einheitskosten der Kommission für dieses OP dem Mitgliedstaat gegenüber zu großzügig.

Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden

Die Arbeiten der Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten spielen im Zuverlässigkeits- und Kontrollrahmen für den Bereich „Kohäsion“ eine äußerst wichtige Rolle, insbesondere um sicherzustellen, dass die Restfehlerquoten unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % bleiben.

Ein Gewährpaket ist ein jährlicher Satz von Dokumenten, die jeder Mitgliedstaat der Kommission in Bezug auf die ESI-Fonds vorlegt. Es umfasst die jährliche Rechnungslegung, deren Zusammenfassung, einen Kontrollbericht, eine Verwaltungserklärung und ein Prüfungsurteil (Bestätigungsvermerk). Seit 2017 überprüften wir die Arbeit von 34 der 116 Prüfbehörden im Zusammenhang mit 26 Gewährpaketen für den Zeitraum 2014-2020. In all diesen Fällen hatten die Prüfbehörden Restfehlerquoten von weniger als 2 % gemeldet. Auch wenn wir mit unserer Prüfungsarbeit nicht darauf abstellen, die Richtigkeit der Fehlerquoten der Prüfbehörden an sich zu beurteilen, stießen wir doch auf Fehler, die von diesen nicht aufgedeckt worden waren. Für 12 der 26 von uns überprüften Gewährpakete wurden infolgedessen zu niedrige Restfehlerquoten angegeben, die in Wirklichkeit über 2 % lagen.

Ebenso führte unsere Untersuchung der drei Programmabschlusspakete für den Zeitraum 2007-2013 in zwei Fällen zu einer Anpassung der Restfehlerquote auf einen Wert oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %.

Insgesamt haben wir im Zuge unserer in den letzten vier Jahren vorgenommenen Untersuchung der Arbeit der Prüfbehörden festgestellt, dass diese bei rund der Hälfte (nach Anzahl und Wert) der von uns für Prüfungszwecke ausgewählten Gewährpakete zu Unrecht Restquoten unter 2 % gemeldet hatten. Angesichts der Mängel, die wir bei der Arbeit mehrerer Prüfbehörden ermittelten, kann diese nach wie vor als nur begrenzt zuverlässig betrachtet werden.

Wir stellten außerdem fest, dass die Prüfbehörden das Betrugsrisiko nicht im Blick behalten und lediglich bei 21 % der Vorhaben in unserer Stichprobe Prüfungsunterlagen vorlagen, die einen Hinweis auf dieses Risiko enthielten.

Berichterstattung der GD REGIO und der GD EMPL über die Ordnungsmäßigkeit der Kohäsionsausgaben

Die jährlichen Tätigkeitsberichte sind die wichtigsten Instrumente der Generaldirektionen der Kommission, um darüber Bericht zu erstatten, ob sie hinreichende Gewähr dafür bieten können, dass die Kontrollverfahren der Mitgliedstaaten die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben sicherstellen.

Die jährlichen Tätigkeitsberichte liefern auch eine Fehlerquote als zentralen Leistungsindikator für die Ordnungsmäßigkeit. Im Jahr 2020 meldete die GD REGIO einen zentralen Leistungsindikator, der über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag (2,1 %), während die von der GD EMPL gemeldete Quote darunter lag (1,4 %). In unserem Jahresbericht 2018 gelangten wir zu dem Schluss‚ dass die als zentraler Leistungsindikator angeführte Fehlerquote aus verschiedenen Gründen als Mindestquote betrachtet werden sollte.

Die Kommission verwendete diese Fehlerquoten in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2020, um Informationen über die Ordnungsmäßigkeit im Politikbereich „Kohäsion“ vorzulegen. Sie gab das Gesamtrisiko bei Zahlung mit zwischen 1,9 % und 2,4 % an. Angesichts der Mängel bei der Arbeit der Prüfbehörden und der Probleme, die wir bei den zentralen Leistungsindikatoren ermittelten, welche die beiden Generaldirektionen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten anführten, sind wir jedoch der Auffassung, dass die in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz aggregierten Quoten lediglich als Mindestschätzungen betrachtet werden können.

Die Generaldirektionen der Kommission machten in ihrem jeweiligen jährlichen Tätigkeitsbericht einen Vorbehalt hinsichtlich eines OP geltend, wenn Mängel im Verwaltungs- und Kontrollsystem des betreffenden Mitgliedstaats ein wesentliches Risiko für den EU-Haushalt darstellen. Hierzu sollten sie alle Informationen berücksichtigen, die ihnen zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegen, einschließlich der von Prüfbehörden gemeldeten Fehlerquoten. Wir stellten jedoch fest, dass es sich bei einem Großteil dieser Fehlerquoten um vorläufige Quoten für Ausgaben in der jährlichen Rechnungslegung handelte, die von der Kommission noch nicht angenommen worden waren. Infolgedessen haben die Vorbehalte daher möglicherweise nicht alle wesentlichen Risiken abgedeckt.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten der Kommission unter anderem folgende Empfehlungen:

  • Die Kommission sollte die Anwendung ihrer standardisierten Einheitskosten durch die Mitgliedstaaten genau verfolgen, um sicherzustellen, dass die Regelung nicht zu übermäßigen Ungleichgewichten zugunsten der Mitgliedstaaten führt. Sie sollte von den Mitgliedstaaten verlangen, dass sie übermäßige Sätze anpassen und Ungleichgewichte korrigieren, damit bei Abschluss der Programme keine Gewinne übrigbleiben.
  • Die Kommission sollte den Prüfbehörden nachdrücklich empfehlen, spezifische Fragen zu Betrugsrisiken in ihre Checklisten aufzunehmen und die Schritte zu dokumentieren, die ergriffen wurden, um bei einer Prüfung festgestellten Betrugsrisiken zu begegnen.
  • Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten auffordern, im Rahmen der jährlichen Zusammenfassung mit den Schlussfolgerungen und den Folgemaßnahmen zu Vorhaben, für die sie wegen einer laufenden Bewertung Beträge aus der Rechnungslegung abgezogen haben, ausreichende Informationen bereitzustellen. Dadurch würde mehr Transparenz dahin gehend geschaffen, wie die Programmbehörden diese Beträge überwachen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ können Kapitel 5 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen

Insgesamt: 60,6 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Teil der EU-Ausgaben für die Umwelt- und Klimapolitik ab.

Auf die GAP entfallen 97 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“. Die drei in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten allgemeinen Ziele der GAP lauten wie folgt:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
  • ausgewogene räumliche Entwicklung.

Die im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigten GAP-Ausgaben fallen in zwei große Kategorien:

  • Direktzahlungen an Betriebsinhaber, die vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
  • landwirtschaftliche Marktmaßnahmen, die mit Ausnahme einiger von den Mitgliedstaaten kofinanzierter Maßnahmen, darunter Absatzförderungsmaßnahmen, ebenfalls vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden.

Darüber hinaus werden im Rahmen der GAP mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Strategien und Projekte zur ländlichen Entwicklung unterstützt. Seit Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 gehört der ELER zu den ESI-Fonds und unterliegt der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für diese Fonds.

Im Jahr 2020 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 60,3 Milliarden Euro.

Die Kommission teilt sich die Verwaltung der GAP mit den Mitgliedstaaten.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
60,3 Milliarden Euro In der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle 2,0 % (2019: 1,9 %)

Insgesamt stellen wir fest, dass die Fehlerquote in der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ in der Nähe der Wesentlichkeitsschwelle liegt.

Wie in den Vorjahren wiesen die Direktzahlungen, die hauptsächlich auf den von den Betriebsinhabern gemeldeten landwirtschaftlichen Flächen beruhen und 69 % der Ausgaben unter der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ ausmachen, keine wesentliche Fehlerquote auf. Für die übrigen Bereiche (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik) deuten unsere Ergebnisse insgesamt betrachtet auf eine wesentliche Fehlerquote hin.

Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe: ein wirksames Kontrollsystem

Das wichtigste Instrument zur Verwaltung von Direktzahlungen ist das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), zu dem das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) gehört. Das InVeKoS hat dazu beigetragen, die Fehlerquote bei den Direktzahlungen zu senken, wobei der Beitrag des LPIS besonders signifikant ist.

Wir überprüften 88 Direktzahlungen und deckten damit die wichtigsten Regelungen ab. Davon befanden wir 76 für fehlerfrei und stellten bei zwei Direktzahlungen Verstöße gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Auswirkungen fest. Die zehn quantifizierten Fehler bei diesen Regelungen waren darauf zurückzuführen, dass die Betriebsinhaber in ihren Beihilfeanträgen für die beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche oder die Anzahl der Tiere überhöhte Zahlen angegeben hatten.

Kontrollen durch Monitoring: begrenzte Abdeckung im Jahr 2020

Seit 2018 können die Zahlstellen der Mitgliedstaaten „Kontrollen durch Monitoring“ durchführen. Dabei werden automatisierte Prozesse eingesetzt, die auf den Daten der Sentinel-Satelliten des Copernicus-Programms der EU beruhen, um die Einhaltung bestimmter GAP-Vorschriften zu kontrollieren. Wenn die Einhaltung aller Förderfähigkeitskriterien einer bestimmten Zahlungsregelung vom Weltraum aus bewertet werden kann, versetzt dies die Zahlstellen in die Lage, sämtliche Beihilfeempfänger aus der Ferne zu überwachen.

Kontrollen durch Monitoring können genutzt werden, um Betriebsinhaber zu jedem Zeitpunkt der Anbausaison vor einem möglichen Verstoß gegen die Vorschriften der Zahlungsregelungen zu warnen. Dadurch wird es für die Betriebsinhaber leichter, ihre Anträge vor der Fertigstellung zu berichtigen.

Die Kommission hat sich verpflichtet, die Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung des neuen Konzepts der Kontrollen durch Monitoring zu unterstützen. Ende 2020 erfolgte bei 5,7 % der Fläche, für die Unterstützung im Rahmen der wichtigsten Direktbeihilferegelungen (Basisprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung) geleistet wurde, eine Kontrolle durch Monitoring.

Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik: höheres Fehlerrisiko

Im Vergleich zu den Direktzahlungen unterliegen diese Ausgabenbereiche komplexen Förderfähigkeitsbedingungen, was das Fehlerrisiko erhöht.

Von den 104 von uns geprüften Vorgängen zur Entwicklung des ländlichen Raums wiesen 87 keine Fehler auf. Von elf Fällen, in denen wir Fehler feststellten und quantifizierten, hatten fünf Auswirkungen von mehr als 20 %. Bei sechs Zahlungen stellten wir Verstöße gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Auswirkungen fest.

Beispiel: nicht förderfähige Ausgaben bei einem Projekt zur Entwicklung des ländlichen Raums

Wir prüften eine Zahlung für ein Projekt zur Entwicklung des ländlichen Raums in Kroatien, mit dem der Anbau von Heidelbeeren unterstützt wurde, einschließlich der Installation eines Bewässerungssystems.

Investitionen in Bewässerung kommen nur dann für eine EU-Finanzierung infrage, wenn sie den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung entsprechen. Dazu gehört das Vorhandensein oder die Installation von Wasserzählern.

Nachdem der Begünstigte Unterlagen eingereicht hatte, in denen er angab, dass im Rahmen des Projekts auch ein Wasserzähler vorgesehen war, akzeptierte die Zahlstelle die mit dem Bewässerungssystem verbundenen Ausgaben. Wir stellten jedoch fest, dass kein Wasserzähler installiert worden war und die Bewässerungskomponente des Projekts daher nicht für eine EU-Finanzierung infrage kam.

Agrarmarktmaßnahmen bilden mehrere unterschiedliche Regelungen, die einer Vielzahl von Förderfähigkeitsbedingungen unterliegen. Wir prüften 16 Vorgänge und ermittelten drei Fälle, in denen die Zahlstellen nicht förderfähige Kosten erstattet hatten. In zwei dieser Fälle lag die Fehlerquote bei über 20 %. Ferner stellten wir in einem Fall einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Auswirkungen fest.

Die Auswahlkriterien und Förderfähigkeitsvoraussetzungen für Projekte in den Bereichen Fischerei, Umwelt und Klimapolitik sind ebenfalls vielfältig. Wir untersuchten insgesamt neun Vorgänge und ermittelten und quantifizierten dabei einen Fehler, dem die Meldung und Erstattung nicht förderfähiger Ausgaben zugrunde lag. In vier Fällen stellten wir Verstöße gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Auswirkungen fest.

Berichterstattung der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben

Alle Zahlstellenleiter legen der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) eine jährliche Verwaltungserklärung zur Wirksamkeit der Kontrollsysteme ihrer Zahlstellen sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer Zahlungen vor. Die Mitgliedstaaten übermitteln ihr einen Bericht über ihre Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen („Kontrollstatistiken“).

Um weitere Gewähr zu liefern, sind die Bescheinigenden Stellen seit 2015 verpflichtet, für die einzelnen Zahlstellen eine jährliche Stellungnahme (Prüfungsurteil) zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben vorzulegen, deren Erstattung die Mitgliedstaaten beantragt haben.

Die GD AGRI verwendet die in den Kontrollstatistiken angegebenen Fehlerquoten – die sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen der Bescheinigenden Stellen und ihrer eigenen Kontrollen der Systeme und Ausgaben der Zahlstellen anpasst –, um einen Wert für das „Risiko bei Zahlung“ zu berechnen. Für 2020 schätzte die Kommission das Risiko bei Zahlung für die GAP-Ausgaben insgesamt auf rund 1,9 %.

Betrugsbekämpfungsstrategien und -verfahren im Bereich der GAP

Die Zahlstellen müssen über Systeme zur Verhinderung und Aufdeckung von Betrug verfügen, und die Kommission muss hinreichende Gewähr für das Funktionieren dieser Systeme erlangen. In unserem Jahresbericht 2019 ermittelten wir einige Schwachstellen in den Betrugsbekämpfungsstrategien und -verfahren der GAP und gaben eine Empfehlung zur Behebung der Probleme ab. 2021 führten wir eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten im Rahmen der GAP durch. Wir beabsichtigen, bis Ende 2021 einen Sonderbericht zu diesem Thema zu veröffentlichen, in dem auch die damit verbundene Problematik der Landnahme behandelt wird.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 6 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Insgesamt: 6,3 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst verschiedene Politikbereiche, deren gemeinsames Ziel die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen ist.

Das Soforthilfeinstrument bildet mit 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2020 bzw. 40,5 % des Gesamtbetrags dieser MFR-Rubrik den bedeutendsten Ausgabenbereich. Dieses Instrument wurde im April 2020 eingerichtet, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, indem unter anderem der grenzüberschreitende Transfer und Transport von Patienten, medizinischem Personal und wesentlichen medizinischen Gütern finanziert wird. Weitere wichtigste Fonds innerhalb dieser Rubrik sind

  • der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen soll;
  • der Fonds für die innere Sicherheit (ISF), der darauf abzielt, die Sicherheit in der EU zu gewährleisten und gleichzeitig den legalen Reiseverkehr zu erleichtern sowie die Achtung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte sicherzustellen.

Mit 1,6 Milliarden Euro entfielen im Jahr 2020 etwas mehr als ein Viertel (25,3 %) der EU-Ausgaben in diesem Bereich auf diese beiden Fonds. Die Umsetzung der Mittel für den AMIF und den ISF unterliegt größtenteils der geteilten Verwaltung durch die Mitgliedstaaten und die Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) der Kommission.

Die Finanzierung der 12 dezentralen Agenturen und der EUStA, die an der Umsetzung wichtiger Prioritäten der EU in den Bereichen Migration und Sicherheit, justizielle Zusammenarbeit und Gesundheit beteiligt sind, machen weitere 18,5 % aus. Wir behandeln die Ausgaben der EU-Agenturen gesondert, und zwar in unseren besonderen Jahresberichten und in der jährlichen Zusammenfassung „Kurzinformation zur Prüfung der EU-Agenturen“.

Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, einen Wert von 3,1 Milliarden Euro.

Unsere Feststellungen

Im Jahr 2020 untersuchten wir eine Stichprobe von 27 Vorgängen. Diese Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie zu unserer Gesamtzuverlässigkeitserklärung beiträgt. Sie war jedoch nicht darauf ausgelegt, für die Ausgaben innerhalb dieser MFR-Rubrik repräsentativ zu sein. Daher waren wir nicht in der Lage, für diese MFR-Rubrik eine Schätzung der Fehlerquote vorzunehmen.

Von den 27 untersuchten Vorgängen wiesen acht (30 %) Fehler auf. Wir ermittelten bei vier Vorgängen quantifizierbare Fehler, die finanzielle Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Außerdem stießen wir auf vier Fälle, in denen rechtliche und finanzielle Bestimmungen nicht eingehalten wurden, ohne dass sich dies finanziell auf den EU-Haushalt auswirkt.

Darüber hinaus überprüften wir die Arbeit von vier Behörden, die dafür zuständig sind, die jährliche Rechnungslegung der AMIF-/ISF-Programme ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten zu prüfen und der Kommission einen jährlichen Kontrollbericht vorzulegen. Alle von uns untersuchten Prüfbehörden hatten detaillierte Verfahren von ausreichender Qualität entwickelt und umgesetzt, um in den jährlichen Kontrollberichten über ihre Arbeiten Bericht zu erstatten. Wir ermittelten einige Mängel, deren Auswirkungen auf die Rechnungslegung nicht wesentlich genug waren, um die Schlussfolgerungen der Prüfbehörden zu entkräften.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance-Regelungen

Wir analysierten die jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) und der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD CONNECT) und fanden dabei keine Angaben, die im Widerspruch zu unseren Feststellungen stehen könnten. Allerdings reicht die begrenzte Stichprobe für das Jahr 2020 (27 Vorgänge) nicht aus, um uns einen Vergleich zwischen unseren Prüfungsergebnissen und den Angaben der beiden Generaldirektionen zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu ermöglichen.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten der Kommission die folgenden Empfehlungen:

  • Die Kommission sollte die Förderfähigkeit der von Begünstigten von ESI-Maßnahmen eingereichten Kosten – insbesondere hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Vergabeverfahren – sorgfältig prüfen.
  • Die Kommission sollte den für den AMIF und den ISF zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Leitlinien zur Dokumentation der Vollständigkeit und Qualität von Leistungen bereitstellen, wenn deren Finanzierung auf standardisierten Einheitskosten beruht.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ können Kapitel 7 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Europa in der Welt

Insgesamt: 11,4 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst Ausgaben für alle aus dem EU-Haushalt finanzierten Maßnahmen im Außenbereich (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds). Mit diesen Maßnahmen werden die folgenden Ziele verfolgt: Förderung der Werte der EU im Ausland, Bewältigung wichtiger globaler Herausforderungen, Wirkungsverbesserung der EU-Entwicklungszusammenarbeit, Förderung von Stabilität und Sicherheit in Kandidatenländern und Ländern der Nachbarschaft.

Die wichtigsten an der Ausführung des Haushalts für Maßnahmen im Außenbereich beteiligten Generaldirektionen und Dienststellen sind die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA, vormals GD DEVCO), die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR), die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO), die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) und der Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI).

Die Zahlungen werden über mehrere Instrumente und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen wie Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Zuschüsse, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien und Finanzhilfen, Budgethilfen und sonstige spezifische Formen der budgetären Unterstützung in mehr als 150 Ländern ausgeführt.

Im Jahr 2020 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 9,2 Milliarden Euro.

Unsere Feststellungen

Wir überprüften eine Stichprobe von 75 Vorgängen, die so ausgewählt wurde, dass sie zu unserer Gesamtzuverlässigkeitserklärung beiträgt. Sie war jedoch nicht darauf ausgelegt, für die Ausgaben innerhalb dieser MFR-Rubrik repräsentativ zu sein. Daher waren wir nicht in der Lage, für diese MFR-Rubrik eine Schätzung der Fehlerquote vorzunehmen.

Von den 75 untersuchten Vorgängen wiesen 28 (37,3 %) Fehler auf. Wir ermittelten 17 quantifizierbare Fehler mit finanziellen Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge. Außerdem stellte er in 11 Fällen Verstöße gegen rechtliche oder finanzielle Vorschriften fest.

Die Vorgänge in Verbindung mit Budgethilfe und von internationalen Organisationen umgesetzten Projekten, die der „hypothetischen Strategie“ unterliegen (wenn die Beiträge der Kommission zu von mehreren Gebern finanzierten Projekten mit den Beiträgen anderer Geber verschmelzen und nicht an spezifische identifizierbare Ausgaben gebunden sind) waren weniger fehleranfällig. In diesen Bereichen ermittelten wir im Jahr 2020 keine Fehler.

Einige internationale Organisationen gewährten nur begrenzten Zugang zu Dokumenten, z. B. in Form eines reinen Lesezugriffs, was bedeutete, dass wir keine Kopien der überprüften Dokumente anfertigen konnten. Darüber hinaus stellten einige internationale Organisationen unser Mandat infrage. Diese Probleme behinderten uns bei der Planung und Durchführung der Prüfung und führten beim Prüfungsteam, das die angeforderten Unterlagen erhielt und seine Arbeit ausführte, zu übermäßigen Verzögerungen. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU hat der Europäische Rechnungshof Anspruch auf Übermittlung der für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Unterlagen oder Informationen.

Analyse der Restfehlerquote der GD NEAR

Im Jahr 2020 beauftragte die GD NEAR einen externen Auftragnehmer mit der Durchführung ihrer sechsten Analyse der Restfehlerquote. Der Zweck dieser Analyse besteht darin, die Quote der Fehler zu schätzen, die trotz aller auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich noch aufgetreten sind. Es handelt sich hierbei nicht um einen Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit oder um eine Prüfung.

Wie in den Vorjahren wurde eine Gesamtfehlerquote für die GD NEAR geschätzt, die unter der Wesentlichkeitsschwelle der Kommission von 2 % lag (2020: 1,36 %; 2019: 0,53 %; 2018: 0,72 %).

Wir ermittelten Einschränkungen, die dazu führen können, dass die Restfehlerquote zu niedrig angegeben wird.

Hauptfaktoren, die die Restfehlerquote der Kommission verzerren

  • Die GD NEAR hat die Grundgesamtheit der Vorgänge, die für die Stichprobenziehung verwendet wurden, nicht geschichtet, um diejenigen Bereiche genauer abzudecken, die fehleranfälliger sind, oder sich weniger auf diejenigen mit nachweislich niedrigerem Risiko zu konzentrieren.
  • Das Konfidenzniveau für die „Zuschüsse betreffende Quote“, eine zusätzliche Fehlerquote für Zuschüsse unter direkter Verwaltung, die von der GD NEAR im Jahr 2018 eingeführt wurde, beträgt 80 %, während sie für die Restfehlerquote insgesamt bei 95 % liegt. Infolgedessen spiegelt die Schätzung der Fehlerquote bei Zuschüssen im Rahmen der direkten Mittelverwaltung das hohe Risiko in diesem Bereich nicht wider und führte zu einer weniger genauen Schätzung der tatsächlichen Fehlerquote.
  • Die Methode zur Schätzung der Restfehlerquote gesteht dem Auftragnehmer bei der Entscheidung, ob ausreichende logistische und rechtliche Gründe den rechtzeitigen Zugang zu den einen Vorgang betreffenden Unterlagen verhindern, und somit bei der Schätzung der Fehlerquote einen breiten Ermessensspielraum zu. Diese Methode spiegelt nicht unbedingt den tatsächlichen Restfehler beim betreffenden Vorgang wider.

Überdies führte der Auftragnehmer für die Analyse im Jahr 2020 bei mehr als 60 % (2019: rund 50 %) der von ihm für seine Stichprobe ausgewählten Vorgänge keine oder begrenzte Kontrollen durch und stützte sich stattdessen ganz oder teilweise auf frühere Kontrolltätigkeiten. Der Zweck der Analyse der Restfehlerquote besteht jedoch darin, Fehler zu ermitteln, die bei früheren Kontrolltätigkeiten nicht aufgedeckt wurden. Da auf frühere Kontrolltätigkeiten vertraut wird, findet im Zuge der Analyse der Restfehlerquote keine umfassende Messung solcher Fehler statt. Schließlich wird das Betrugsrisiko in dem für die Analyse der Restfehlerquote maßgeblichen Rechtsrahmen weder behandelt noch erwähnt.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance-Regelungen

Für das Haushaltsjahr 2020 überprüften wir, ob der jährliche Tätigkeitsbericht des Dienstes für außenpolitische Instrumente die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit gemäß den Anweisungen der Kommission vorgelegt und die Methode zur Schätzung künftiger Korrekturen und Einziehungen konsequent angewandt hat.

In diesem Zusammenhang stellten wir eine potenzielle Schwachstelle bei den internen Kontrollen fest. Der FPI hat hier spezifische Maßnahmen zur Minderung der damit verbundenen Risiken ergriffen. Diese Frage steht im Zusammenhang mit den Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die die Kommission sicherstellen muss, dass sie akkreditiert sind, und zwar auf der Grundlage einer Bewertung, mit der festgestellt werden soll, dass sie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen entsprechen (im Rahmen der sogenannten „Bewertung auf Basis von Säulen“). Ende 2020 waren zwei der 11 laufenden GSVP-Missionen noch keiner vollständigen positiven Säulenbewertung unterzogen wurden.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten der Kommission die folgenden Empfehlungen:

  • Die Kommission sollte Schritte einleiten, damit internationale Organisationen dem Europäischen Rechnungshof vollständigen, uneingeschränkten und zeitnahen Zugang – nicht nur in Form eines reinen Lesezugriffs – zu den Dokumenten gewähren, die er zur Erfüllung seines Auftrags im Einklang mit dem AEUV benötigt.
  • Die Kommission sollte ein Verfahren einführen, mit dem sichergestellt wird, dass sich die Partnerorganisationen bei ihrer Zuweisung geteilter Kosten auf die tatsächlich getätigten Ausgaben stützen.
  • Die Kommission sollte den mit der Analyse der Restfehlerquote betrauten Auftragnehmer dazu verpflichten, ihr jeden mutmaßlichen Betrug zulasten des EU-Haushalts zu melden, der im Zuge seiner Arbeiten an der Analyse der Restfehlerquote aufgedeckt wird.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Europa in der Welt“ können Kapitel 8 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Verwaltung

Insgesamt: 10,3 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union, die Kommission, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst.

Im Jahr 2020 betrugen die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt 10,3 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Personal (rund 68 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und IT.

Im Jahr 2020 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 10,4 Milliarden Euro, einschließlich Zahlungen und Abrechnungen von Vorschüssen.

Wir untersuchten ausgewählte Überwachungs- und Kontrollsysteme des Europäischen Bürgerbeauftragten und des Rates. Außerdem untersuchten wir 48 Vorgänge.

Unser eigener Jahresabschluss wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Jedes Jahr veröffentlichen wir das entsprechende Prüfungsurteil und den Prüfungsbericht im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
10,4 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2020 und 2019

Im Jahr 2020 untersuchten wir ausgewählte Überwachungs- und Kontrollsysteme des Europäischen Bürgerbeauftragten und des Rates. Außerdem untersuchten wir 48 Vorgänge.

Wie in den Vorjahren lag unsere geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle.

Wir ermittelten keine konkreten den Rat, den Gerichtshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Auswärtigen Dienst, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten oder den Rechnungshof betreffenden Probleme.

Parlament

Wir stellten Fehler bei zwei Zahlungen des Europäischen Parlaments fest. Eine betraf eine überhöhte Zahlung für IT-Dienstleistungen infolge einer inkorrekten Anwendung der Vertragsbedingungen. Die andere betraf die fehlerhafte Zahlung eines Tagegelds an ein Mitglied des Europäischen Parlaments aufgrund eines Fehlers in einer Anwesenheitsliste. Wir stellten fest, dass solche Fehler durch das bestehende Kontrollsystem weder verhindert noch aufgedeckt werden; das Parlament arbeitet derzeit jedoch an einem neuen System, um diese Situation zu verbessern.

Kommission

Wir stellten fünf Fehler bei den Zahlungen der Kommission fest. Einer betraf eine geringfügig überhöhte Zahlung von Kosten für Softwarelizenzen. Die übrigen vier betrafen Zulagen für Bedienstete, die die jüngsten Änderungen ihrer persönlichen Situation nicht gemeldet oder Anspruch auf ähnliche, anderweitig gezahlte Zulagen hatten. Die Bediensteten sind verpflichtet, zunächst solche Zulagen zu beantragen und sie anschließend der Kommission zu melden, damit diese sie bei der Gehaltsberechnung berücksichtigen kann. Als die Kommission ihre Berechnungen auf Stimmigkeit überprüfte, wurden diese vier Fälle nicht aufgedeckt. Ähnliche Fehler im Zusammenhang mit Familienzulagen ermittelten wir bereits in den Vorjahren.

Vergabeverfahren zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung

In diesem Jahr untersuchten wir außerdem 15 Vergabeverfahren, die vom Europäischen Parlament, vom Rat, von der Kommission, vom Gerichtshof und vom EAD zur Beschaffung von Schutzausrüstungen für ihr Personal während der COVID-19-Pandemie durchgeführt wurden. Wir ermittelten zwar einige Probleme bei den Verfahren, die vom Europäischen Parlament, vom Rat, von der Kommission und vom EAD bei der Beschaffung dringend benötigter Schutzmasken angewandt wurden, doch lag die Prüfung dieser Verfahren außerhalb unserer repräsentativen Stichprobe und trug daher nicht zu unserer geschätzten Fehlerquote bei.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten die folgenden Empfehlungen:

  • Das Parlament sollte die notwendigen Änderungen vornehmen, um sicherzustellen, dass es Tagegelder nur an MdEP zahlt, die die Voraussetzungen dafür erfüllen.
  • Um ihre Systeme zur Verwaltung der im Statut vorgesehenen Familienzulagen zu verbessern, sollte die Kommission die Erklärungen der Bediensteten zu den anderweitig gezahlten Zulagen verstärkt auf Stimmigkeit überprüfen und die Bediensteten für dieses Problem sensibilisieren.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Verwaltung“ können Kapitel 9 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds

Insgesamt: 4,6 Milliarden Euro

Gegenstand der Prüfung

Die EEF wurden 1959 ins Leben gerufen und waren bis Ende 2020 das wichtigste Hilfeinstrument der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Das am 23. Juni 2000 in Cotonou für einen Zeitraum von 20 Jahren unterzeichnete Partnerschaftsabkommen („Abkommen von Cotonou“) bildete den Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten sowie den ÜLG. Hauptziel dieses Abkommens war es, die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen. Für den MFR 2021-2027 wird die Hilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten in das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt) integriert, die Hilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den ÜLG wird in den Übersee-Assoziationsbeschluss integriert. Der achte, neunte, zehnte und elfte EEF werden jedoch nicht in den Gesamthaushaltsplan der EU integriert; Ausführung und Berichterstattung werden bis zu ihrem Abschluss nach wie vor getrennt erfolgen.

Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben, die Gegenstand unserer Prüfung in diesem Bereich waren, einen Wert von insgesamt 4,0 Milliarden Euro. Diese Ausgaben beziehen sich auf den achten, neunten, zehnten und elften EEF.

Die EEF werden von der Kommission außerhalb des Gesamthaushaltsplans der EU sowie von der Europäischen Investitionsbank verwaltet. Die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA, vormals GD DEVCO) ist die wichtigste zuständige GD.

Unsere Feststellungen

Die Jahresrechnung 2020 wies keine wesentlichen falschen Darstellungen auf.

Ferner gelangten wir zu der Schlussfolgerung, dass die im Rahmen der EEF erhobenen Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.

Zu den Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 geben wir ein versagtes Prüfungsurteil ab:

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
4,0 Milliarden Euro ja 3,8 % (2019: 3,5 %)

Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge untersuchten wir eine Stichprobe von 140 Vorgängen. Die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie für das gesamte Spektrum der Ausgaben im Rahmen der EEF repräsentativ ist. Sie umfasste 21 Vorgänge im Zusammenhang mit dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika, 102 von 21 EU-Delegationen bewilligte Vorgänge und 17 von den zentralen Kommissionsdienststellen genehmigte Zahlungen.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie war es nicht möglich, Besuche vor Ort bei den EU-Delegationen durchzuführen. Daher konnten wir bestimmte Prüfungshandlungen, insbesondere die Überprüfung der Vertragsausführung für die ausgewählten Vorgänge, nicht durchführen und waren in unserer Prüfungsarbeit eingeschränkt. Wir mussten insofern unseren Ansatz anpassen, als wir die Vorgänge und Projekte einer Aktenprüfung unterziehen und uns aus der Ferne mit unseren geprüften Stellen austauschen musste.

Von den 140 von uns untersuchten Vorgängen wiesen 36 (25,7 %) Fehler auf. Auf der Grundlage der quantifizierten 31 Fehler schätzen wir die Fehlerquote auf 3,8 %. Die drei häufigsten Fehlerarten waren das Fehlen wesentlicher Belege (38,3 %), nicht förderfähige Ausgaben (38,2 %) und nicht getätigte Ausgaben (18,1 %).

In diesem Jahr unterliefen der Kommission und ihren Durchführungspartnern bei Vorgängen, die Zuschüsse und Beitragsvereinbarungen sowie Übertragungsvereinbarungen mit internationalen Organisationen betrafen, mehr Fehler als bei anderen Formen der Unterstützung (die beispielsweise Bau-/Liefer-/Dienstleistungsaufträge betrafen). Von den 67 von uns untersuchten Vorgängen dieser Art wiesen 27 (40,3 %) quantifizierbare Fehler auf, die 94,2 % der geschätzten Fehlerquote ausmachten.

Einige internationale Organisationen gewährten nur begrenzten Zugang zu Dokumenten, z. B. in Form eines reinen Lesezugriffs, was bedeutete, dass wir keine Kopien der überprüften Dokumente anfertigen konnten. Darüber hinaus stellte eine internationale Organisation unser Mandat infrage oder nahm übermäßig viel Zeit in Anspruch, um die angeforderten Belege vorzulegen. Diese Probleme behinderten uns bei der Planung und Durchführung der Prüfung und führten beim Prüfungsteam, das die angeforderten Unterlagen erhielt und seine Arbeit ausführte, zu übermäßigen Verzögerungen. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU hat der Europäische Rechnungshof Anspruch auf Übermittlung der für die Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Unterlagen oder Informationen.

Analyse der Restfehlerquote der GD INTPA

Im Jahr 2020 ließ die GD INTPA von einem externen Auftragnehmer ihre neunte Analyse der Restfehlerquote durchführen, um die Quote der Fehler zu schätzen, die den auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich entgangen waren. Für die Analyse der Restfehlerquote 2020 umfasste die Stichprobe 480 Vorgänge. Dies bedeutete, dass erneut separate Fehlerquoten für die aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und für die aus den EEF finanzierten Ausgaben, ergänzend zur kombinierten Fehlerquote für beide Ausgabenarten insgesamt, vorgelegt werden konnten.

Im fünften Jahr in Folge ergab die Analyse eine geschätzte kombinierte Restfehlerquote, die unter der von der Kommission festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag (2016: 1,67 %; 2017: 1,18 %, 2018: 0,85 %; 2019: 1,13 % und 2020: 0,95 %). Die Analyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar; sie basiert auf der Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote und dem entsprechenden Handbuch, das von der GD INTPA bereitgestellt wird. Wie in den vorangegangenen vier Jahren ermittelten wir Einschränkungen, die dazu führen können, dass die Restfehlerquote zu niedrig angegeben wird.

Faktoren, die die Restfehlerquote der Kommission verzerren

  • Das Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich beschränkt die Zahl der Posten, die bei einer Ausgabenüberprüfung überprüft werden können, sowie den Zugang zu Prüfungsnachweisen.
  • 97 % der im Rahmen der Analyse der Restfehlerquote ermittelten Fehlerquote standen im Zusammenhang mit Zuschüssen und Verträgen mit internationalen Organisationen und Agenturen der Mitgliedstaaten (hohes Risiko). Nur sechs Zuschussvorgänge (mit einem hohen Risiko in Höhe von insgesamt 6,3 Millionen Euro bzw. 0,3 % des Gesamtwerts der Stichprobe) wurden vollständig überprüft.
  • Die Methode zur Schätzung der Restfehlerquote gesteht dem Auftragnehmer bei der Entscheidung, ob ausreichende logistische und rechtliche Gründe den rechtzeitigen Zugang zu den einen Vorgang betreffenden Unterlagen verhindern, und somit bei der Schätzung der Fehlerquote einen breiten Ermessensspielraum zu.
  • Im für die Analyse der Restfehlerquote maßgeblichen Rechtsrahmen und im Vertrag zwischen der GD INTPA und dem Auftragnehmer wird das Betrugsrisiko weder behandelt noch erwähnt.

Außerdem beruhte die Restfehlerquote bei mehr als der Hälfte der Vorgänge (54 %) ganz (17 %) oder teilweise (37 %) auf früheren Kontrolltätigkeiten. Für diese Vorgänge führte der Auftragnehmer keine oder begrenzte Kontrollen durch und stützte sich stattdessen auf früher innerhalb des Kontrollrahmens der GD DEVCO durchgeführte Prüfungsarbeiten. Sich zu stark auf frühere Prüfungsarbeiten zu stützen, läuft dem Zweck der Analyse der Restfehlerquote zuwider, die Fehler zu ermitteln, die bei genau diesen Kontrollen nicht aufgedeckt wurden. Schließlich wird das Betrugsrisiko in dem für die Analyse der Restfehlerquote maßgeblichen Rechtsrahmen weder behandelt noch erwähnt.

Überprüfung des jährlichen Tätigkeitsberichts der GD INTPA

Die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors im jährlichen Tätigkeitsbericht 2020 enthält keine Vorbehalte, da die beiden im Jahr 2018 noch bestehenden Vorbehalte aufgehoben und keine neuen Vorbehalte ausgesprochen wurden. In den Jahren 2018 und 2019 hat die GD INTPA den Umfang der Vorbehalte (d. h. den Anteil der Ausgaben, auf die sie sich erstreckten) erheblich verringert.

Wie im letzten Jahr halten wir das Fehlen von Vorbehalten im jährlichen Tätigkeitsbericht 2020 der GD INTPA für nicht gerechtfertigt und vertreten die Auffassung, dass dies zum Teil auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote zurückzuführen ist.

Zudem wendete die Kommission zum zweiten Mal eine Regel an, wonach kein Vorbehalt nötig ist, falls der vom Vorbehalt betroffene Ausgabenbereich weniger als 5 % der gesamten Zahlungen ausmacht und finanzielle Auswirkungen von weniger als 5 Millionen Euro hat. Daher gibt es nun in bestimmten Bereichen, in denen in früheren Jahren Vorbehalte geltend gemacht wurden, keine Vorbehalte mehr, auch wenn das entsprechende Risiko nach wie vor besteht.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten der Kommission die folgenden Empfehlungen:

  • Die Kommission sollte Schritte einleiten, damit internationale Organisationen dem Europäischen Rechnungshof vollständigen, uneingeschränkten und zeitnahen Zugang – nicht nur in Form eines reinen Lesezugriffs – zu den Dokumenten gewähren, die er zur Erfüllung seines Auftrags im Einklang mit dem AEUV benötigt.
  • Die Kommission sollte Vorbehalte für alle Bereiche geltend machen, in denen ein hohes Risiko festgestellt wurde – unabhängig vom Anteil dieser Bereiche an den Gesamtausgaben und ihren finanziellen Auswirkungen.
  • Die Kommission sollte den mit der Analyse der Restfehlerquote betrauten Auftragnehmer dazu verpflichten, ihr jeden mutmaßlichen Betrug zulasten des EU-Haushalts zu melden, der im Zuge seiner Arbeiten an der Analyse der Restfehlerquote aufgedeckt wird.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht 2020 über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds entnommen werden.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der Europäischen Union. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen.

Unsere Aufgabe besteht darin, die Sparsamkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Handelns der EU im Zuge unserer unabhängigen, professionellen und wirkungsvollen Prüfungsarbeit zu bewerten. Dabei stellen wir darauf ab, die Rechenschaftspflicht, die Transparenz und das Finanzmanagement zu verbessern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken sowie wirksam auf aktuelle und künftige Herausforderungen zu reagieren, mit denen die EU konfrontiert ist.

Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und Programme verantwortlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass Europas Bürgerinnen und Bürger erfahren, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

Unsere Produkte

Wir legen folgende Ergebnisse vor:

  • Jahresberichte mit den Ergebnissen unserer Prüfungen zu Finanz-, Compliance- und Leistungsaspekten im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und den Europäischen Entwicklungsfonds sowie zur Haushaltsführung;
  • Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
  • besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
  • Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
  • Analysen, die eine Beschreibung oder Informationen über Politiken, Systeme, Instrumente oder stärker eingegrenzte Themen enthalten.

Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung

Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.

Wie in unserer Strategie 2021-2025 dargelegt, werden wir für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) unseren Prüfungsansatz weiterentwickeln und die verfügbaren Daten und Informationen nutzen, was es uns ermöglichen wird – basierend auf unserem im Vertrag verankerten Mandat und im vollen Einklang mit international anerkannten Prüfungsnormen für den öffentlichen Sektor – solide Prüfungssicherheit zu gewährleisten.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?

Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind.

  • Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
  • Wir beurteilen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
  • Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
  • Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
  • Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Werden bei den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise untersuchen wir eine Stichprobe von Vorgängen und verwenden Informationen zu den Systemen, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. sowohl Abschlusszahlungen als auch abgerechnete Vorschüsse) eingerichtet wurden.

Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, von uns vollumfänglich berücksichtigt.

  • Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
  • Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht. In diesem Jahr waren wir wegen der COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen in fast allen Fällen außerstande, Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen. Wir haben daher den größten Teil unserer Arbeit aus der Ferne durchgeführt, sodass wir unsere Prüfungsarbeit abschließen und Schlussfolgerungen ziehen konnten.
  • Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten.
  • Für unser Prüfungsurteil setzen wir eine Wesentlichkeitsschwelle von 2 % an. Auch berücksichtigen wir diese Beurteilungen sowie weitere einschlägige Informationen wie etwa Jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
  • Stellen wir in den geprüften Vorgängen eine wesentliche Fehlerquote fest, müssen wir bestimmen, ob diese „umfassend“ ist. Wir können die Fehlerquote aus verschiedenen Gründen als umfassend beurteilen, u. a. deshalb, weil sie in einem erheblichen Teil der Prüfungspopulation auftritt. Ist dies der Fall, bildet diese Beurteilung die Grundlage für ein versagtes Prüfungsurteil. Seit 2016 ermitteln wir, welche Bereiche des EU-Haushalts mit einem geringen und welche mit einem hohen Risiko verbunden sind. Bilden die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben, die eine wesentliche Fehlerquote aufweisen, einen erheblichen Teil der Prüfungspopulation, so betrachten wir die Fehlerquote als umfassend und geben daher ein versagtes Prüfungsurteil ab.
  • Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.

Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: http://www.eca.europa.eu. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 unseres Jahresberichts 2020 entnommen werden.

Kontakt

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2021

PDF ISBN 978-92-847-6744-1 doi:10.2865/022487 QJ-02-21-962-DE-N
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* © Europäische Union, 2015, Europäischer Rechnungshof. Architekt: Paul Noël (K1-Gebäude, 1988).

* © Europäische Union, 2018, Europäisches Parlament / Mathieu Cugnot.

* © Europäische Union, 2020, Europäisches Parlament / Melanie Wenger.

* © Europäische Union, 2017, Europäischer Rechnungshof. Architekten: Paul Noël (K1-Gebäude, 1988) und Jim Clemes (K2-Gebäude, 2004, und K3-Gebäude, 2013).


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* © Shutterstock / Rawpixel.com.

* © Getty Images, 2017 / Miorag Gajic.

* © Getty Images, 2017 / skynesher.

* © Getty Images, 2018 / Ruslan Dashinsky.

* © Getty Images, 2017 / Simon Skafar.

* © Getty Images, 2017 / redstone.

* © Getty Images, 2019 / LumiNola.


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