Vorwort

Ursula von der Leyen

Präsidentin der Europäischen Kommission

2020 war ein Jahr, das wir am liebsten sofort vergessen würden, zugleich aber auch eines, an das wir uns immer ­erinnern sollten – ich glaube, so denken viele von uns.

Sofort vergessen wollen wir das Jahr natürlich wegen der Pandemie.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise waren in jeder Familie, in jedem Land, in jedem Winkel unserer Union zu spüren. Ich fühle von ganzem Herzen mit all jenen, die geliebte Menschen verloren haben oder die krank geworden sind.

Aber 2020 war auch ein denkwürdiges Jahr.

Da sind die Heldinnen und Helden im Gesundheitswesen, die den Kampf gegen diesen unsichtbaren Feind führen und ihr Leben riskieren, um andere zu retten. Ich bedanke mich bei jeder und jedem Einzelnen von ihnen, genauso wie bei allen anderen Arbeitskräften, die an vorderster Front stehen, um uns und unsere Wirtschaft durch diese schwierigen Zeiten zu bringen.

Nicht vergessen sollten wir auch, dass Europa angesichts der menschlichen Tragödie seine Kräfte vereint hat. Diese Mobilisierung war in der Geschichte der Union beispiellos: Länder, Städte und Regionen setzten sich dafür ein, dass medizinische Geräte dorthin gelangten, wo sie benötigt wurden. Europäische Flugzeuge brachten Tausende von Tonnen lebensrettendes Material zu den am stärksten gefährdeten Gemeinschaften weltweit, und über 600 000 gestrandete Bürgerinnen und Bürger wurden nach Hause geholt.

Unternehmen stellten ihre Produktion um, um die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln, Gesichtsmasken und medizinischen Geräten zu decken. Und im Rahmen einer beispiel­losen globalen Geberkonferenz wurden fast 16 Milliarden Euro zusammengetragen, um allen Menschen Zugang zu sicheren und wirksamen Impfstoffen zu verschaffen – denn wir wissen: Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind.

Die Impfstoffe werden uns helfen, schrittweise zu unserem normalen Leben zurückzukehren. Sie können uns jedoch nicht bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 helfen oder den Klimawandel aufhalten, der unseren Planeten nach wie vor bedroht. Deshalb haben wir parallel zur Bekämpfung des Coronavirus weiter entschiedene Maßnahmen ergriffen, um Klimaneutralität zu erreichen. Wir werden die Emission von Treibhausgasen weiter senken, massiv in grüne Technologien investieren und das volle digitale Potenzial Europas freisetzen können.

Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird, auch dank unseres mit 750 Milliarden Euro ausgestatteten Aufbauinstru­ments NextGenerationEU. Er bildet das Herzstück des neuen langfristigen EU—Haushalts, der mit einer finanziellen Schlagkraft von 1,8 Billionen Euro der größte Haushalt in der Geschichte der EU ist. Wir haben nun die einzigartige Möglichkeit, in eine bessere Zukunft für unsere Kinder und Enkel zu investieren – in ein gesundes, grünes und intelligentes Europa mit guten Beschäftigungsmöglichkeiten, in dem die Menschen gut leben und sich entfalten können und in dem niemand zurückbleibt.

Es war ein schwieriges Jahr, aber dank unserer Reaktion auf die Pandemie werden wir stärker, widerstandsfähiger und geschlossener daraus hervorgehen. Ich war noch nie so stolz darauf, Europäerin zu sein, und noch nie so stark davon überzeugt, wie wichtig gemeinsames Handeln ist, um große Herausforderungen zu meistern.

2020 war auch das Jahr des Brexits. Ich respektiere die Entscheidung der Menschen im Vereinigten Königreich, die Europäische Union zu verlassen; in der Familie der europäischen Nationen werden sie immer willkommen sein. Aber für uns ist es an der Zeit, den Brexit hinter uns zu lassen. Die Zukunft gehört Europa.

Die Menschheit hat sich 2020 von ihrer besten Seite gezeigt. Darauf sollten wir jetzt aufbauen. Wir haben verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Hass und Diskriminierung in allen ihren Ausprägungen vorgeschlagen. Diese Initiativen und die gesamte Arbeit, die die EU während der Pandemie geleistet hat, werden auf den folgenden Seiten beschrieben.

Jetzt unternehmen wir voller Hoffnung und Entschlossenheit die ersten Schritte in Richtung Erholung. Europa verfügt über die Menschen, die Vision, den Plan und die Ressourcen, um diesen Prozess zum Erfolg zu führen.

Lang lebe Europa!

Ursula von der Leyen

Die Mitglieder der Europäischen Kommission

Von links nach rechts:

Erste Reihe: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission.

Zweite Reihe: Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, Ein europäischer Grüner Deal, Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, Ein Europa für das digitale Zeitalter, und Hoher Vertreter/Vizepräsident Josep Borrell, Ein stärkeres Europa in der Welt.

Dritte Reihe: Vizepräsident Margaritis Schinas, Förderung unserer europäischen Lebensweise, Vizepräsidentin Věra Jourová, Werte und Transparenz, Vizepräsident Maroš Šefčovič, Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, Vizepräsidentin Dubravka Šuica, Demokratie und Demografie, und Kommissar Johannes Hahn, Haushalt und Verwaltung.

Vierte Reihe: Kommissar Janusz Wojciechowski, Landwirtschaft, Kommissar Nicolas Schmit, Beschäftigung und soziale Rechte, Kommissarin Elisa Ferreira, Kohäsion und Reformen, Kommissarin Mariya Gabriel, Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Kommissar Paolo Gentiloni, Wirtschaft, Kommissarin Ylva Johansson, Inneres, und Kommissar Thierry Breton, Binnenmarkt.

Fünfte Reihe: Kommissarin Helena Dalli, Gleichheitspolitik, Kommissarin Stella Kyriakides, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Kommissarin Adina Vălean, Verkehr, Kommissar Janez Lenarčič, Krisenmanagement, Kommissar Didier Reynders, Justiz, und Kommissar Olivér Várhelyi, Nachbarschaft und Erweiterung.

Sechste Reihe: Kommissarin Jutta Urpilainen, Internationale Partnerschaften, Kommissar Virginijus Sinkevičius, Umwelt, Meere und Fischerei, Kommissarin Kadri Simson, Energie, und Kommissarin Mairead McGuinness, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion.

Zwei Krisenhelfer mit Mund-Nasen-Schutz laden Behälter mit Schutzmasken aus einem kleinen Frachtflugzeug. Die Behälter tragen die Aufschrift rescEU.

Im Verbund gegen Corona

Vorbemerkung

Der Ausbruch der Corona-Pandemie in Europa hat menschliche Tragödien, Lockdowns und einen beispiellosen Konjunkturabschwung herbeigeführt. In dieser Situation hat sich die Europäische Union umgehend solidarisch gezeigt. Mit ihrem sofortigen und wirksamen Gegensteuern in der Krise hat sie Menschenleben und Existenzen gerettet. Im Laufe des Jahres 2020 wurden über 1 350 Maßnahmen zur Abfederung der Krise ergriffen, darunter fast 400 Beihilfe-Entscheidungen zur Rettung europäischer Unternehmen.

In den ersten Tagen und Wochen nach Ausbruch der Pandemie in Europa wurde den Gesundheitssystemen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene der Rücken gestärkt. EU-weit nahmen Krankenhäuser Patienten aus anderen Ländern auf. Mobile Gesundheitsteams wurden entsandt, um den dringendsten Bedarf zu decken. Über 600 000 im Ausland festsitzende EU-Bürger/-innen wurden zurückgeholt. Öffentliche und private Investitionen wurden mobilisiert, um sichere und wirksame Impfstoffe für alle Menschen weltweit zu entwickeln.

Die „Clearingstelle“ der Kommission für medizinische Ausrüstung half den Mitgliedstaaten, Engpässe gemeinsam zu überwinden.

4,2 Billionen EUR bzw. mehr als 30 % des Bruttoinlandsprodukts der EU wurden von der EU und den Mitgliedstaaten mobilisiert, um die Folgen der Krise abzufedern.

Grafik mit einer Übersicht über die EU-Mittel, die 2020 für die wirtschaftliche Erholung zur Verfügung gestellt wurden.

Von insgesamt 4,2 Billionen Euro wurden 575 Milliarden Euro für nationale Maßnahmen im Rahmen der Flexibilität der EU-Haushaltsvorschriften (allgemeine Ausweichklausel), 100 Milliarden Euro für das Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage, die EU-Finanzhilfe für Kurzarbeitsregelungen, 70 Milliarden Euro für direkte EU-Unterstützung, einschließlich der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise, 3,045 Billionen Euro für nationale Liquiditätsmaßnahmen, einschließlich von Regelungen, die im Rahmen befristeter, flexibler EU-Beihilfevorschriften genehmigt wurden, 240 Milliarden Euro für die Pandemie-Krisenhilfe des Europäischen Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten und 200 Milliarden Euro für die Förderung von Unternehmen durch die Europäische Investitionsbank-Gruppe zur Verfügung gestellt.

Der EU-Haushalt wurde auch in vollem Umfang mobilisiert, um Mitgliedstaaten in Not direkt finanziell zu unterstützen. Gleich zu Beginn der Krise präsentierte die Kommission die Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Corona-Krise, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Kohäsionsmittel zur Unterstützung der am stärksten getroffenen Wirtschaftszweige zu verwenden. Das Soforthilfeinstrument wurde aktiviert, um direkte finanzielle Unterstützung für den strategischen Bedarf auf europäischer Ebene bereitzustellen. Die Kommission rief die Initiative zur Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) ins Leben, um Arbeitsplätze zu erhalten und Familien zu unterstützen.

Corona hat die Volkswirtschaften weltweit schwer erschüttert. Die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft sind beträchtlich. Trotz des raschen und beherzten Gegensteuerns sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wurde rasch deutlich, dass die EU-Wirtschaft im Jahr 2020 eine Rezession historischen Ausmaßes erleben würde.

Daher waren weitere Maßnahmen erforderlich, um die coronabedingten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden zu beheben. Der aufgestockte langfristige Haushalt für 2021-2027 und der befristete Aufbauplan NextGenerationEU bilden mit insgesamt 1,8 Billionen EUR das größte Konjunkturpaket, das jemals aus dem EU-Haushalt finanziert wurde. Hiermit kann die EU Menschen, Unternehmen und Regionen unterstützen, insbesondere diejenigen, die am stärksten unter der Krise leiden. Wenn Corona vorüber ist, soll ein grüneres, digitaleres und krisenfesteres Europa entstehen.

Im Rahmen der EU-Impfstrategie schloss die Kommission Vereinbarungen mit sechs Unternehmen (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, CureVac, Johnson & Johnson, Moderna und Sanofi/GlaxoSmithKline), um ein breites Spektrum sicherer und wirksamer Corona-­Impfstoffe für die Menschen in der EU zu sichern.

Ohne Abstriche in puncto Sicherheit und Wirksamkeit wurde der erste Impfstoff vor Jahresende in der EU eingesetzt. Am 21. Dezember erteilte die EU-Kommission eine bedingte Zulassung für das Inverkehrbringen des von BioNTech/Pfizer entwickelten COVID-19-Impfstoffs, des Ersten seiner in der EU zugelassenen Art. Bei den Europäischen Impftagen vom 27.-29. Dezember wurden die ersten Impfungen in den Mitgliedstaaten durchgeführt.

Schaut man auf das Jahr 2020 zurück, wird die immense Belastung durch Corona deutlich. 15 Millionen Menschen in der Europäischen Union waren mit Corona infiziert. Über 350 000 verloren ihr Leben. Der Kampf gegen Corona geht 2021 weiter.

Beispielloses Handeln angesichts dringenden Bedarfs

Im Auftrag des Europäischen Rates koordinierte die EU-Kommission eine gemeinsame europäische Corona-Krisenreaktion und traf Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie zur Abmilderung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie. Die EU setzte alles daran, die Mitgliedstaaten koordinierend zu unterstützen, und informierte objektiv über die Ausbreitung des Virus und entsprechende Gegenmaßnahmen.

Die EU hat rasch gehandelt, um den Herausforderungen der Pandemie zu begegnen. Am 28. Januar wurde das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, um mit der Rückführung gestrandeter EU-Bürger/-innen zu beginnen (mit rund 408 Flügen wurden bis Ende des Jahres 90 000 Menschen zurückgeholt).

Am 13. März rief die Kommission zu einem koordinierten wirtschaftspolitischen Gegensteuern auf. Am 16. März setzte sie einen Beraterstab unter Vorsitz von Präsidentin Ursula von der Leyen und Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ein. Die Arbeit dieses Gremiums und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten wurde später um die neue EU-Plattform für wissenschaftliche Beratung zu COVID-19 ergänzt. Sie umfasst Corona-Experten aus den Mitgliedstaaten und zielt darauf ab, die wissenschaftliche Beratung besser zu koordinieren und bewährte Verfahren bei nationalen Corona-Maßnahmen auszutauschen.

Eine ehrenamtliche Näherin an ihrer Nähmaschine zu Hause.
In Msida nahe Valletta stellte eine Gruppe von Freiwilligen der „Grandparents Malta Foundation“ Gesichtsmasken her und brachte sie älteren und gebrechlichen Menschen kostenlos nach Hause. Msida (Malta), 19. November 2020.

Unterstützung in Notlagen

Die Kommission hat alle Ressourcen innerhalb des EU-Haushalts mobilisiert, um strategisch und EU-weit koordiniert dringenden Bedarf zu decken. Aus dem 2,7 Mrd. EUR schweren Soforthilfeinstrument wurde eine breite Palette von Maßnahmen finanziert. Ein großer Teil der Mittel floss in die Impfstoff-Initiative, an der sich alle 27 Mitgliedstaaten beteiligen. Die Kommission hat 10 Millionen Masken für Beschäftigte im Gesundheitswesen angekauft und an die Mitgliedstaaten weitergegeben. Darüber hinaus wurden Mittel für Schulungen in Testverfahren und Intensivpflege, den Erwerb von UV-Robotern zur Desinfektion in Krankenhäusern sowie zur Förderung klinischer Studien zu Corona-­Medikamenten vorgesehen.

Ein Roboter wird von einem Mitarbeiter (im Hintergrund zu sehen) per Fernsteuerung durch die Krankenhausflure gesteuert.
UV-Desinfektionsroboter werden in Krankenhäusern zur Desinfektion mit UV-Licht eingesetzt. Dieser Roboter im Universitätskrankenhaus Odense kann Standard-Patientenzimmer in nur 15 Minuten desinfizieren und trägt so zur Vorbeugung und Verringerung der Ausbreitung von COVID-19 bei. Die Europäische Kommission wird im Rahmen des EU-Soforthilfeinstruments 200 solcher Roboter an Krankenhäuser in ganz Europa verteilen. Odense (Dänemark), 18. November 2020.

Nur mit Tests können wir die Ausbreitung von COVID-19 verlangsamen. Am 28. Oktober legte die Kommission eine Empfehlung zu COVID-19-Test­strategien vor, die auch Antigen-Schnelltests umfasst, und am 18. November eine spezifische Empfehlung zu Antigen-Schnelltests. Darüber hinaus unterbreitete sie am 18. Dezember einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem gemeinsamen Rahmen für Antigentests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen. Die Kommission hat im Rahmen des Instruments 100 Mio. EUR mobilisiert, um Antigen-Schnelltests direkt anzukaufen und an die Mitgliedstaaten auszuliefern. Am 18. Dezember unterzeichnete sie mit Abbott und Roche einen Rahmenvertrag über den Erwerb von über 20 Millionen Antigen-Schnelltests, die hieraus finanziert werden. Diese Tests sollen den Mitgliedstaaten ab Anfang 2021 im Rahmen der EU-Förderung für Corona-Tests zur Verfügung stehen.

rescEU – ein gemeinsamer Vorrat an medizinischen Hilfsgütern

Gelebte Solidarität bewies die Kommission am 19. März mit der Gründung der rescEU-Reserve für medizinische Ausrüstung, des ersten gemeinsamen Bestands an medizinischer Notfallausrüstung, einschließlich Gesichtsmasken und Beatmungsgeräten, um bedürftigen Mitgliedstaaten unter die Arme zu greifen. Aus den in den Mitgliedstaaten gelagerten rescEU-Beständen wurden rund 3 Millionen hochwertige Schutzmasken für Ersthelfer wie medizinische und zivile Schutzkräfte nach Spanien, Kroatien, Italien, Litauen, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Kosovo (diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung Kosovos) geliefert.

Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens wurden Beatmungsgeräte, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel in bedürftige Länder geschickt und medizinische Notfallteams eingesetzt. Norwegische, polnische und rumänische Ärzte behandelten Patienten in Italien und Litauen, während medizinische Teams aus Deutschland, Italien und Litauen ihren Kollegen in Armenien und Aserbaidschan unter die Arme griffen. Ein Mobilitätspaket half bei der Finanzierung des Transports von Patienten, medizinischen Teams und lebensnotwendigen medizinischen Hilfsgütern.

Sicherstellung der Verfügbarkeit von medizinischem Material und Nahrungsmitteln

Von Beginn der Krise an hat die EU Hersteller unterstützt, um die Verfügbarkeit unentbehrlicher Arzneimittel und unerlässlicher medizinischer Ausrüstung sicherzustellen. Die Kommission hat dafür gesorgt, dass die Industrie die Produktion vorantreiben oder umstellen kann. Dazu zählt auch die Aufforderung an die europäischen Normungsorganisationen, allen interessierten Kreisen Normen für Gesichtsmasken und andere Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Viele Unternehmen in ganz Europa haben ihre Produktion auf persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und Medizinprodukte umgestellt.

Im April genehmigte die Kommission Anträge aller EU-Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs, vorübergehend auf Zölle und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern zu verzichten.

Zwei Feuerwehrleute kontrollieren eine Beatmungsmaschine an einer Verladestelle.
Lieferung medizinischer Ausrüstung aus der rescEU-Reserve in Prag (Tschechien), 24. Oktober 2020.

Mit Sofortmaßnahmen reagierte die EU-Kommission im April auf Bedenken bezüglich einer möglichen Nahrungsmittelknappheit. Sie gestaltete den Zugang zu Mitteln aus der gemeinsamen Agrarpolitik und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds flexibler und ergriff Maßnahmen zur Stabilisierung der Agrar- und Lebensmittelmärkte.

Volle Flexibilität bei der Anwendung der Steuer- und Beihilfevorschriften

In beispielloser Manier aktivierte die Kommission im März die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts als Teil ihrer Strategie, um der Pandemie rasch und entschlossen entgegenzuwirken. Nach entsprechender Genehmigung durch den Rat konnten die Mitgliedstaaten nunmehr die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Krise wirtschaftspolitisch in den Griff zu bekommen, und dabei von den üblichen EU-Haushaltsregeln abweichen.

Weniger als eine Woche nachdem die Weltgesundheitsorganisation Europa zum Zentrum der Corona-­Pandemie erklärt hatte, hat die Kommission einen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen beschlossen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die vorgesehene Flexibilität voll auszuschöpfen, um krisengeschüttelte Unternehmen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission Beihilfemaßnahmen genehmigt, die von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich angemeldet wurden. Im Laufe des Jahres 2020 traf die Kommission knapp 400 Entscheidungen zur Genehmigung von 500 nationalen Maßnahmen im Gesamtumfang von rund 3 Billionen EUR.

Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Corona-Krise

Eine der ersten EU-Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten war die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise im März 2020. Durch die Freigabe nicht verwendeter Mittel, die den EU-Mitgliedstaaten bereits zugewiesen wurden, hat die Initiative die Haushalte der Mitgliedstaaten und der Regionen unmittelbar liquide gemacht und ihnen ermöglicht, kohäsionspolitische Mittel zur Finanzierung von Gesundheitsausgaben und kurzfristigen Arbeitsprogrammen zu verwenden und kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebskapital zu versorgen. Der Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds wurde auch auf Notfälle größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet, sodass die Mitgliedstaaten aus diesem Fonds Unterstützung im Kampf gegen Corona erhalten können.

Ab April machte es die Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Corona-Krise einfacher, die bestehenden europäischen Struktur- und Investitionsfonds für krisenbedingte Maßnahmen zu nutzen. Der EU-Beitrag zu kohäsionspolitischen Programmen wurde bei Zahlungsanträgen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 eingehen, auf bis zu 100 % erhöht.

Im Dezember präsentierte die Kommission die Ergebnisse der beiden Initiativen für 2020. Seit Beginn der Krise hat die EU beträchtliche Mittel mobilisiert, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Kleine und mittlere Unternehmen profitierten von dem Großteil der verfügbaren Mittel (über 10 Mrd. EUR), die den Unternehmen geholfen haben, die Krise zu überstehen. 3 Mrd. EUR wurden für Menschen bereitgestellt, darunter Sozialdienste für benachteiligte Gruppen und befristete Beschäftigungsprogramme für Arbeitnehmer. 6,6 Mrd. EUR wurden zur Unterstützung des Gesundheitssektors reserviert, zusätzlich zu den 10,2 Mrd. EUR, die bereits für die Jahre 2014-2020 vorgesehen waren (zwischen den Gruppen von Begünstigten gibt es einige Überschneidungen).

82 % der kohäsionspolitischen Programme in 25 Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich wurden angepasst, wobei zusätzliche Mittel in Höhe von 3,2 Mrd. EUR aufgrund des EU-Kofinanzierungsanteils von 100 % in die nationalen Haushalte flossen.

Grafische Darstellung einiger Initiativen des „Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage“, mit dem die Mitgliedstaaten beim Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitsplätzen unterstützt werden sollen.

Die Initiativen im Rahmen des Programms umfassen den Schutz von Arbeitsplätzen, vorübergehende finanzielle Unterstützung, eine schnelle Abwicklung, die Ergänzung der nationalen Bemühungen sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Rettung von Arbeitsplätzen und ­Existenzen

Im April 2020 beschloss die Kommission SURE, ein kurzfristiges Beschäftigungsförderprogramm zum Schutz von Arbeitsplätzen und coronagebeutelten Arbeitnehmern. Bis Ende 2020 waren insgesamt 90,3 Mrd. EUR an finanzieller Unterstützung genehmigt worden, um 18 Mitgliedstaaten im Rahmen von SURE zu helfen. 39,5 Mrd. EUR wurden an 15 Mitgliedstaaten ausgezahlt: Belgien, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei. Die Mitgliedstaaten können weiterhin Anträge auf Unterstützung im Rahmen des In­struments SURE stellen, mit dem bis zu 100 Mrd. EUR mobilisiert werden können.

Der finanzielle Beistand im Rahmen von SURE wird in Form von Darlehen gewährt, die die EU im Namen ihrer Mitgliedstaaten an den Finanzmärkten aufnimmt. Das ist für die meisten Mitgliedstaaten günstiger, als wenn sie selbst einen Kredit aufnehmen würden. Diese Darlehen helfen den Mitgliedstaaten dabei, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit ihren Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen einhergeht. Sie sollen es den Mitgliedstaaten insbesondere ermöglichen, die Kosten zu decken, die ihnen unmittelbar durch die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen oder vergleichbarer Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise entstehen.

Grafische Darstellung der Verteilung von Mitteln aus dem Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage auf die Mitgliedstaaten.

Bis Ende 2020 wurden Mittel aus dem Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage in Höhe von 90,3 Milliarden Euro folgendermaßen verteilt: 7,8 Milliarden Euro an Belgien, 511 Millionen Euro an Bulgarien, 2,7 Milliarden Euro an Griechenland, 2,5 Milliarden Euro an Irland, 27,4 Milliarden Euro an Italien, eine Milliarde Euro an Kroatien, 192 Millionen Euro an Lettland, 602 Millionen Euro an Litauen, 244 Millionen Euro an Malta, 11,2 Milliarden Euro an Polen, 5,9 Milliarden Euro an Portugal, 4,1 Milliarden Euro an Rumänien, 1,1 Milliarden Euro an Slowenien, 631 Millionen Euro an die Slowakei, 21,3 Milliarden Euro an Spanien, 2 Milliarden Euro an Tschechien, 504 Millionen Euro an Ungarn und 479 Millionen Euro an Zypern. Gerundete Beträge.

Im Namen der EU hat die Kommission im Jahr 2020 dreimal SURE-Anleihen begeben. Jede Emission war mehr als zehnfach überzeichnet, was das Vertrauen in die EU als Emittenten und Kreditnehmer sowie als ernst zu nehmenden globalen Akteur auf den Finanzmärkten verdeutlicht. Die von der Kommission im Rahmen von SURE begebenen Anleihen tragen ein Sozialanleihen-Gütesiegel. Dadurch können Investoren, die diese Anleihen kaufen, darauf vertrauen, dass die Mittel auch tatsächlich für einen sozialen Zweck mobilisiert wurden.

EU-Impfstoffstrategie

Am 17. Juni präsentierte die Kommission eine EU-Strategie zur beschleunigten Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Corona-Impfstoffen. Demnach sollen alle Menschen in der EU möglichst früh einen fairen und erschwinglichen Zugang zu sicheren und wirksamen Impfstoffen erhalten. Gleichzeitig wird eine weltweit führende Rolle bei diesbezüglichen Solidaritätsmaßnahmen angestrebt. Die Strategie soll auch sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Verteilung der Impfstoffe und den Transport vorbereiten und darüber hinaus planen, wer vorrangig geimpft werden soll.

Die Entwicklung sicherer und wirksamer Corona-Impfstoffe in so kurzer Zeit bedeutete, dass klinische Prüfungen parallel zu Investitionen in die Produktionskapazität erfolgen, damit Millionen oder gar Milliarden Dosen eines Impfstoffs hergestellt werden können. Abnahmevereinbarungen helfen, das Investitionsrisiko der Hersteller bei der Entwicklung potenzieller Impfstoffe zu verringern und so die Chancen zu maximieren, sichere und wirksame Impfstoffe rasch zu entwickeln, herzustellen und einzusetzen sowie sicherzustellen, dass die Menschen in der EU auch tatsächlich geimpft werden können. Die Kommission verhandelte im Namen der EU-Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen und traf zunächst sechs Vereinbarungen. Sondierungsgespräche mit weiteren Impfstoffherstellern wurden 2020 abgeschlossen oder sind für Anfang 2021 geplant.

Grafische Darstellung der COVID-19-Impfstoffbestellungen der Europäischen Kommission.

Bislang hat die Kommission fast 2,3 Milliarden Impfstoffdosen gesichert: bis zu 405 Millionen Dosen von Cure Vac, bis zu 400 Millionen Dosen von Astra Zeneca, bis zu 400 Millionen Dosen (sofern der Impfstoff nur eine einzige Dosis erfordert) von Johnson und Johnson, bis zu 160 Millionen Dosen des Moderna-Impfstoffes, bis zu 600 Millionen Dosen von Bio N Tech-Pfizer und bis zu 300 Millionen Dosen von Sanofi-GSK.

Diese Zahlen stammen aus der Mitteilung der Kommission vom 19. Januar 2021 – Gemeinsam gegen COVID-19.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Impfstrategien veröffentlichte die Kommission am 15. Oktober und am 2. Dezember zentrale Elemente, die gemäß den in den EU-Verträgen festgelegten Zuständigkeiten zu berücksichtigen sind. Hierzu gehörten die Sicherstellung ausreichender Impfstellen zur Verabreichung von Corona-Impfstoffen, ein leichter Zugang zu Impfstoffen für die Zielgruppen, die Bereitstellung von Impfstoffen mit unterschiedlichen Merkmalen und unterschiedlichen Lager- und Transporterfordernissen sowie eine klare Kommunikation zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit.

Der erste Impfstoff, der am 21. Dezember unter Auflagen zugelassen werden sollte, kam von BioNTech/Pfizer. Mit der Auslieferung wurde innerhalb von Tagen begonnen, rechtzeitig zum Start der EU-Impftage am 27., 28. und 29. Dezember. Die Zulassung beruht auf einer befürwortenden wissenschaftlichen Empfehlung, die sich auf eine gründliche Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Impfstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur stützt, und wurde von den Mitgliedstaaten gebilligt.

Parallel dazu hat die Kommission ihre Solidarität mit globalen Partnern bewiesen und sich mit 500 Mio. EUR aus EU-Mitteln (100 Mio. EUR in Form von Zuschüssen und einem Darlehen über 400 Mio. EUR, das durch den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung abgesichert wird) an der globalen COVID-19-Zugangsfazilität für Impfstoffe (COVAX), einer weltweiten Initiative für Corona-Impfstoffe, beteiligt. Bis Dezember hatte Team Europa – die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten – ­COVAX mehr als 850 Mio. EUR zugewiesen, womit die Europäische Union als Ganzes zunächst zum größten Geber von COVAX wurde. Dadurch kommt COVAX dem Ziel, bis Ende 2021 für Länder mit niedrigen und mittleren Einkommen 1,3 Milliarden Impfstoffdosen bereitzustellen, deutlich näher.

Nahaufnahme eines Mannes in Schutzkleidung, der einen Behälter mit Impfstofffläschchen öffnet. Ein Kollege in Schutzkleidung beobachtet ihn dabei. © Lusa 2020
Techniker öffnen einen Behälter mit COVID-19-Impfstofffläschchen. Montemor-o-Velho (Portugal), 26. Dezember 2020.
Eine medizinische Fachkraft mit OP-Kleidung und Gesichtsmaske wird von einer Kollegin geimpft. Im Hintergrund sind weitere Mitarbeiter zu sehen, die ebenfalls geimpft werden. © Universitätsklinik Helsinki, 2020
Mitarbeiter im Krankenhausbezirk Helsinki und Uusimaa werden gegen COVID-19 geimpft. Helsinki und Uusimaa (Finnland), 27. Dezember 2020.
© Universitätsklinik Helsinki, 2020
Eine ältere Frau mit Gesichtsmaske wird von einer medizinischen Fachkraft in vollständiger Schutzbekleidung geimpft. © fotobpb, 2020
Eine Bewohnerin des Altenheims Los Olmos wird gegen COVID-19 geimpft. Guadalajara (Spanien), 27. Dezember 2020.
© fotobpb, 2020

Als Impfstoff-Säule des ACT(Access to COVID-19 Tools)-Accelerators ist COVAX ein globales Konzept zur raschen Entwicklung, Herstellung und fairen Bereitstellung von COVID-19-Tests, -Medikamenten und -Impfstoffen. Hierin haben sich Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Organisationen der Zivilgesellschaft und Philanthropen sowie globale Gesundheitsorganisationen wie die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung, die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations, die Foundation for Innovative New Diagnostics, Gavi, The Global Fund, Unitaid, der Wellcome-­Trust, die Weltgesundheitsorganisation, die Weltbank und die Globale Finanzierungsfazilität zusammengeschlossen.

Videoaufnahmen der unionsweit ersten Impfungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten.
VIDEO Erste Impfungen gegen COVID-19 in den EU-Mitgliedstaaten.

Die internationale Gemeinschaft an einen Tisch bringen

Am 4. Mai 2020 leitete Präsidentin von der Leyen die weltweite Coronavirus-Krisenreaktion ein, die globale Initiative für einen universellen Zugang zu erschwinglichen Corona-Impfungen, -Behandlungen und -Tests. Die Kommission kommt damit dem weltweiten Aufruf der Weltgesundheitsorganisation vom 24. April nach, im Kampf gegen die Pandemie tätig zu werden. Die weltweite Coronavirus-Krisenreaktion zielte auch darauf ab, die Gesundheitssysteme überall zu stärken und die wirtschaftliche Erholung in den am stärksten getroffenen Regionen und Gemeinschaften der Welt zu unterstützen.

Ein Screenshot von der Videokonferenz zu „Global Goal“ mit Logo und Rednern, zu denen auch Präsidentin Ursula von der Leyen zählt.
Der von der Europäischen Kommission und Global Citizen veranstaltete Spendengipfel „Global Goal: Unite for our Future“ fand am 27. Juni 2020 statt.

Der am 27. Juni von der Kommission und Global Citizen ausgerichtete Spendengipfel mit Benefizkonzert „Global Goal: Unite for Our Future“ war richtungweisend im weltweiten Kampf gegen Corona und ein Musterbeispiel für die weltweit gute Zusammenarbeit von EU-Organen, in diesem Fall Rat und Kommission, mit Partnern und Bürgerplattformen.

Bis Ende Juni 2020 wurden dank der beiden Geberinitiativen 15,9 Mrd. EUR für die weltweite Coronavirus-Krisenreaktion zugesagt, davon 1,4 Mrd. EUR von der EU-Kommission (1 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und 400 Mio. EUR in Form von Darlehensgarantien).

Der Aufbauplan für Europa

Am 27. Mai schlug die Kommission zusätzlich zu den 4,2 Billionen EUR, die von der EU und den Mitgliedstaaten mobilisiert wurden, das umfangreichste EU-Finanzierungspaket überhaupt zur Erholung Europas von der Pandemie vor. Der Europäische Rat hat bei seiner Juli-Tagung einstimmig eine Gesamtfinanzierung über 1,8 Billionen EUR genehmigt, die sich aus dem neuen Instrument NextGenerationEU über 750 Mrd. EUR und einem angepassten EU-Haushalt für 2021-2027 über 1,074 Billionen EUR zusammensetzt. Das Paket hilft besonders krisengebeutelten Menschen, Unternehmen und Regionen und ebnet den Weg für ein grüneres, digitaleres und krisenbeständigeres Europa.

Am 10. November einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf dieses Paket, das auch eine Aufstockung zentraler Programme wie Horizont Europa, Erasmus+ und EU4Health um 15 Mrd. EUR beinhaltete.

Von links nach rechts: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, und David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments. Sie tragen im Europäischen Parlament Mund-Nasen-Schutz und begrüßen sich mit dem Ellbogen, statt sich die Hände zu schütteln.
Am 23. Juli 2020 sprach Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, vor dem Plenum des Europäischen Parlaments zu den Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates (17. bis 20. Juli), deren Hauptthema der Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 war. Dank der Entwicklung des Aufbauinstruments NextGenerationEU wurden 750 Mrd. EUR bereitgestellt, um die Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu bewältigen. Von links nach rechts: Ursula von der Leyen, Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, und David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments.

Zur Finanzierung der Erholung sowie von NextGenerationEU nimmt die Kommission im Namen der EU Geld an den Kapitalmärkten auf. Somit wird das Instrument NextGenerationEU keine unmittelbaren zusätzlichen Beiträge seitens der Mitgliedstaaten erfordern. Die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel erfolgt langfristig bis 2058. Um die Rückzahlung zu erleichtern, wird die Kommission neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt vorschlagen. Die erste neue Eigenmittelquelle, die 2021 eingeführt werden soll, betrifft nicht recycelte Plastikverpackungen und ist im Sinne der politischen Ziele des europäischen Grünen Deals (siehe „Ein klimaneutrales Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist“). Die Kommission wird Mitte 2021 weitere Vorschläge für neue Eigenmittel auf der Grundlage eines CO2-Grenzausgleichssystems, einer Digitalabgabe und eines reformierten EU-Emissionshandelssystems vorlegen.

Im Sinne einer grünen und digitalen Erholung werden die Mittel aus dem langfristigen Haushalt und dem Programm NextGenerationEU entsprechend zugewiesen. Mindestens 30 % der Mittel sind zur Bekämpfung des Klimawandels vorgesehen, was den Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU zum größten grünen Investitionspaket weltweit macht.

Mehr als 50 % der Mittel fließen in neue Prioritäten. Diese Programme umfassen Forschung und Innovation (Horizont Europa), fairen Klima- und digitalen Wandel (Fonds für einen gerechten Übergang und digitales Europa), Vorsorge, Aufbau und Resilienz (über die Aufbau- und Resilienzfazilität), rescEU und das neue Programm EU4Health. Flankiert wird das Ganze von der Kohäsions- und Agrarpolitik, die ihrerseits modernisiert wurde.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Herzstück von NextGenerationEU. Dank ihr wird die EU gestärkt aus der derzeitigen Krise hervorgehen, denn sie stellt den Mitgliedstaaten in den entscheidenden ersten Jahren der Erholung Darlehen und Zuschüsse in Höhe von 672,5 Mrd. EUR zur Verfügung.

Grafische Aufschlüsselung der finanziellen Unterstützung für öffentliche Investitionen und Reformen.

Die Mittel für Next Generation EU belaufen sich insgesamt auf 750 Milliarden Euro und sind aufgeteilt auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (672,5 Milliarden Euro, einschließlich 360 Milliarden Euro für Darlehen und 312,5 Milliarden Euro für Zuschüsse), React-EU (47,5 Milliarden Euro), den Fonds für einen gerechten Übergang (10 Milliarden Euro), die Entwicklung des ländlichen Raums (7,5 Milliarden Euro), Horizont Europa (5 Milliarden Euro), resc-EU (1,9 Milliarden Euro) und Invest-EU (5,6 Milliarden Euro).

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Aufbau- und Resilienzpläne mit Investitions- und Reformagenden vorzulegen, wobei die in den jüngsten länderspezifischen Empfehlungen dargelegten wirtschaftspolitischen Herausforderungen, insbesondere die Empfehlungen von 2019 und 2020, zu berücksichtigen sind. Die Pläne sollten die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, ihr Potenzial für Wirtschaftswachstum sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen und sozialer Resilienz zu erhöhen und die Ziele in puncto ökologischer und digitaler Wandel einzuhalten.

Im Dezember erzielten die Verhandlungsführer eine vorläufige Einigung, sodass die Fazilität Anfang 2021 in Kraft treten kann. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Aufbau- und Resilienzpläne nachdrücklich dazu auf, Investitionen und Reformen in sieben Leitbereichen zu berücksichtigen, den ökologischen und digitalen Aufschwung voranzubringen und in Humankapital zu investieren.

REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) ist ein weiteres Instrument im Rahmen von NextGenerationEU. Es schreibt die außerordentlichen Flexibilitätsregeln im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise fort und stellt bis 2023 zusätzliche 47,5 Mrd. EUR für die Kohäsionspolitik in Bereichen wie Gesundheitsversorgung und Beschäftigung bereit. Es dient auch dem Übergang zu einem grünen und digitalen Europa sowie als Verbindung zwischen Sofort- und mittelfristigen Lösungen. Darüber hinaus werden im Rahmen von NextGenerationEU verschiedene EU-­Initiativen wie der Fonds für einen gerechten Übergang, InvestEU, das EU-Katastrophenschutzverfahren rescEU und Horizont Europa aufgestockt.

Reisebeschränkungen und Gewährleistung der Freizügigkeit in Europa

Zur Einbremsung von Corona sowie im Sinne der Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen haben die Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, von denen einige das Recht auf Freizügigkeit in der EU einschränkten. Hierzu gehörten Einreisebeschränkungen oder andere Bestimmungen wie Quarantäne, die für grenzüberschreitend Reisende, einschließlich Personen, die aus beruflichen Gründen reisen, galten. Die EU-Kommission wurde tätig, um den freien Verkehr von Bürgern, Waren und Dienstleistungen unter uneingeschränkter Achtung der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu ­gewährleisten.

Auf Ersuchen des Europäischen Rates vom 26. März hat die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates einen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Corona-Maßnahmen erstellt.

Am 13. Oktober beschloss der Rat auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags vom 4. September eine Empfehlung zur Koordinierung des Konzepts zur Beschränkung der Freizügigkeit angesichts von Corona. Die Mitgliedstaaten vereinbarten koordinierte Maßnahmen in vier Kernbereichen:

  • gemeinsame Kriterien bei der Prüfung der Frage, ob Reisebeschränkungen eingeführt werden sollen;
  • eine einheitliche Karte, die das Risikoniveau in den Regionen der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums in Form eines Ampelsystems darstellt;
  • ein einheitliches Konzept für Reisende aus Risikogebieten (Tests und Selbstisolierung);
  • die Bereitstellung klarer und zeitnaher Informationen für die Öffentlichkeit.

Am 17. März beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission zum Schutz der Gesundheit der Menschen in der EU und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus über die EU-Grenzen hinweg und umgekehrt zu beschränken. Die Vorschriften wurden in Abhängigkeit von der Entwicklung der epidemiologischen Lage mehrmals verlängert. Das Verzeichnis der Drittländer entstand auf der Basis transparenter Kriterien, wurde regelmäßig überprüft und zuletzt am 17. Dezember geändert.

Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags sprach der Rat am 30. Juni eine Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkungen aus. Hierzu gehörten eine Liste von Nicht-EU-Ländern, deren Einwohner von solchen Beschränkungen ausgenommen waren, sowie eine Liste der Kategorien von Reisenden mit zentraler Funktion bzw. von zentralem Bedarf, die unabhängig von ihrem Herkunftsort in die EU einreisen durften. Am 28. Oktober veröffentlichte die Kommission Leitlinien, um die Mitgliedstaaten bei der einheitlichen Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen. Darüber hinaus gab sie ihnen Leitlinien an die Hand, um sicherzustellen, dass die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Visastellen im Ausland auf die schrittweise Aufhebung der Reisebeschränkungen abgestimmt ist.

Diese Maßnahmen helfen, das Coronavirus einzubremsen, seine Ausbreitung leichter zu verfolgen und das gemeinsame Handeln der EU wirksamer zu gestalten. Diese Gesundheitskrise hat deutlich gemacht, dass wir eine engere Koordinierung in Gesundheitsfragen brauchen, wenn wir zu einer europäischen Gesundheitsunion gelangen wollen (weitere Informationen finden sich in „Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Grundfreiheiten“).

Auf den raschen Anstieg der COVID-19-Fälle in Teilen des Vereinigten Königreichs Ende 2020, von denen ein großer Teil einer neuen Virusvariante zuzuordnen war, reagierte die Kommission am 22. Dezember mit einer Empfehlung für ein koordiniertes Konzept bei Reise- und Transportmaßnahmen.

Hilfe für gestrandete EU-Bürger bei der Rückkehr nach Hause

Viele EU-Bürger saßen irgendwo in der Welt fest, weil ihre Flüge gestrichen und die Grenzen geschlossen wurden. Die EU und die Mitgliedstaaten haben mehr als 600 000 Menschen zurück nach Hause geholt. Mit dem EU-Katastrophenschutzverfahren wurden 408 Rückführungsflüge erleichtert und kofinanziert, um mehr als 100 300 Menschen, darunter 90 000 gestrandete EU-Bürger/-innen, nach Hause zu bringen.

Die Mitgliedstaaten zeigten sich solidarisch und organisierten Flüge, die nicht nur die eigenen Bürger nach Hause brachten. Ein Drittel der rückgeführten EU-Bürger/-innen besaß nicht die Staatsangehörigkeit des Landes, das den Flug organisierte. Frankreich hat beispielsweise Bürger aus 26 EU-Mitgliedstaaten zurückgeführt. Ein Flug aus Wuhan (China) brachte Anfang Februar 64 französische Staatsbürger und 135 Bürger/-innen anderer Mitgliedstaaten zurück nach Europa.

Freier Warenverkehr und Hilfe für Grenzgänger

Die Pandemie hat das Reisen und den Verkehr in Europa erheblich beeinträchtigt. Von den Mitgliedstaaten im März und April verfügte Einschränkungen führten zur Schließung der Grenzen oder zu strengen Kontrollen, und Tausende von Lastwagen standen in langen Warteschlangen. Um den Warenfluss innerhalb der EU nicht abreißen zu lassen, zentrale Lieferketten zu sichern und die Fahrer zu schützen, richtete die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten umgehend „Green Lanes“ im transeuropäischen Verkehrsnetz ein. Somit konnten die Lastwagen die Grenze innerhalb von maximal 15 Minuten passieren. Mithilfe der Erdbeobachtungs- und Navigationsprogramme Copernicus und Galileo konnten Engpässe beseitigt und der Verkehr aufrechterhalten werden. Im Oktober weitete die Kommission das „Green Lane“-Konzept auf den multimodalen Verkehr aus, einschließlich Schienen-, Schiffs- und Luftfracht, und verwies auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Konnektivität für Passagiere.

Seit Beginn der Pandemie arbeitete die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um ein koordiniertes Vorgehen bei Grenzfragen und eine schrittweise Rückkehr zur Freizügigkeit sicherzustellen. Die EU hat Leitlinien herausgegeben, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicher und gesund an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, und Leitlinien zur Verbesserung des Schutzes von Saisonarbeitnehmern veröffentlicht. Ferner wurden die EU-Rechtsvorschriften aktualisiert, um neuen Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen und allen Arbeitnehmern, insbesondere solchen, die unmittelbar mit dem Coronavirus in Berührung kommen, zusätzlichen Schutz zu bieten. Weitere praktische Ratgeber sollten sicherstellen, dass systemrelevante Arbeitskräfte die Grenzen der EU überqueren können, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen und Menschen in der EU zu versorgen.

Im März veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Versorgung mit Waren und zentralen Dienstleistungen, wozu auch Arzneimittel und medizinische Ausrüstung für medizinisches Personal an vorderster Front gehörten. Im Mai folgten Leitlinien und Empfehlungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Grenzkontrollen und Reisebeschränkungen unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

Aufrechterhaltung des Tourismus in Europa

Der Tourismus, der fast 10 % des EU-Bruttoinlandsprodukts ausmacht und in vielen Regionen wichtig für Beschäftigung und Einkommen ist, gehört zu den Branchen, die am stärksten von der Pandemie getroffen wurden.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Koordinierung einer sicheren Wiederaufnahme des Tourismus nach den Lockdowns im Frühjahr legte die Kommission im Mai ein Maßnahmenpaket für Reisen und Tourismus im Jahr 2020 und darüber hinaus vor. Es enthielt Empfehlungen zur schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen, damit Geschäfts-, Arbeits- und Sozialleben wieder Fahrt aufnehmen können. Hierzu gehörte auch eine Rückkehr zur allgemeinen Freizügigkeit. Tourismuseinrichtungen erhielten Beratung in Hygienefragen.

Grafik zur Bedeutung des Tourismus in der EU.

Die Bedeutung des Tourismus in der EU. Pro Euro, der durch den Tourismus generiert wird, wird ein Mehrwert von 0,56 Euro erzeugt. Der Tourismus unterstützt 2,4 Millionen Unternehmen, von denen mehr als 90 Prozent kleine und mittlere Unternehmen sind. Mit 40 Prozent der internationalen Ankünfte ist die EU im Bereich Tourismus weltweit führend. 85 Prozent der Europäerinnen und Europäer verbringen den Sommerurlaub in der EU.

Um die Menschen umfassend über die sich rasch verändernde Situation zu informieren, hat die Kommission im Juni die Website Re-open EU mit klaren und verlässlichen Echtzeit-Informationen über Reisemöglichkeiten und entsprechende Hygiene- und Sicherheitsfragen in allen EU-Mitgliedstaaten eingerichtet. Allein im Sommer nutzten fast 8 Millionen Menschen diese Informationsquelle. Der Erfolg machte Re-open EU im Oktober zur zentralen Anlaufstelle für Informationen in Sachen Corona, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Reisebeschränkungen und touristische Dienstleistungen. Am 14. Dezember startete Re-open EU als kostenlose Handy-App für Android und iOS.

Digital gegen Corona

Digitale Lösungen haben bei der Bewältigung vieler Herausforderungen im Zusammenhang mit Corona eine Schlüsselrolle gespielt. Zusätzlich zur herkömmlichen Kontaktrückverfolgung können Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps helfen, Corona-Infektionsketten innerhalb eines Landes und über Grenzen hinweg zu durchbrechen und so Menschenleben zu retten.

Die EU hat geholfen, ein koordiniertes Konzept der Mitgliedstaaten, die solche Apps gemäß den Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre eingerichtet haben, auf die Beine zu stellen. Aus dem EU-Haushalt wurde die Entwicklung und Einführung einer europäischen Lösung für die Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs-Apps finanziert, die auf einer dezentralen Struktur für fast alle in der EU entwickelten nationalen Apps beruht. Somit konnten Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps ihr Potenzial auch jenseits von Landesgrenzen voll entfalten.

Mit Unterstützung der Kommission taten die Mitgliedstaaten die notwendigen Schritte, um ihre nationalen Apps interoperabel zu machen, bevor sie im Oktober über den europäischen Datenabgleichsdienst miteinander verknüpft wurden. Sobald weitere Apps einsatzbereit sind, kommen sie hinzu.

Das Europäische COVID-19-Datenportal wurde im April eingerichtet, um Forschungsdaten zu sammeln und auszutauschen. Rasch kamen beeindruckende Datenmengen zusammen, darunter mehr als 25 000 Virussequenzen und über 100 000 wissenschaftliche Aufsätze. Die Plattform erhielt über 2,9 Millionen Datenanfragen von mehr als 92 000 Nutzern in über 170 Ländern.

Künstliche Intelligenz und Roboter halfen in Krankenhäusern. Ein von der Kommission gefördertes Tool zur künstlichen Intelligenz hilft Ärzten bei der Diagnose von COVID-19 anhand von CT-Scans und kommt bereits EU-weit zur Anwendung. In Krankenhäusern wurden UV-Licht-Roboter eingesetzt, um Zimmer rasch zu desinfizieren, die Ausbreitung von Corona einzudämmen und das Personal zu entlasten.

Auch das EU-Weltraumprogramm hat insbesondere in Form seiner Erdbeobachtungskomponente Copernicus und seines Satellitennavigationssystems einen wichtigen Beitrag geleistet. Von Beginn der Krise an haben die EU-Satelliten Staus an den Grenzübergängen sowie medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser und andere neuralgische Infrastruktur erfasst und kartiert. Von Satelliten gesammelte Daten und mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Modelle lieferten den Behörden auf EU- und nationaler Ebene Erkenntnisgewinne und halfen, Notsituationen effi­zienter anzugehen.

Am 5. Juni nahm die Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation die RACE in Betrieb, eine Erdbeobachtungsanwendung, die rasche Corona-Maßnahmen ermöglicht. Sie nutzt Satellitendaten, um die Auswirkungen von Lockdowns zu ermessen und die anschließenden Lockerungen anhand von Wirtschafts- und Umweltdaten zu verfolgen.

Corona-Märchen – nein, danke!

Vor einer Informationstafel zu Covid-19 liest eine Frau, die Mund-Nasen-Schutz trägt, auf ihrem Telefon.
Digitale Technologien sind wichtiger denn je, damit wir während der Pandemie informiert und vernetzt bleiben. Die EU kämpft gegen Desinformation, damit die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Informationen über COVID-19 haben können.

Die momentane Stimmung ist ein fruchtbarer Boden für Verschwörungstheorien, die die Wissenschaft sowie Fakten über Ursprung, Ausbreitung und Behandlung von COVID-19 untergraben. Die Pandemie hat auch zu mehr Online-Hetze und rassistischen oder antisemitischen Übergriffen sowie zu einer Zunahme unseriöser Händler geführt, die im Internet Blender anbieten, die angeblich vor einer Corona-Infektion schützen oder dagegen helfen.

Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst arbeiteten in dieser Frage eng mit anderen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten sowie mit internationalen G7- und NATO-Partnern zusammen. Am 10. Juni präsentierten die Kommission und Josep Borrell, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik und Kommissionsvizepräsident, eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona-Desinformation. Hierzu gehören die Stärkung der Kommunikation und der Public Diplomacy in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU und weltweit sowie die Unterstützung unabhängiger Medien und Journalisten. Die Kommission rief alle Akteure, auch Online-Plattformen und soziale Medien, auf, gegen Corona-Desinformation vorzugehen. Bis Ende des Jahres wurden vier Berichtsreihen über die ergriffenen Maßnahmen veröffentlicht.

Daraufhin haben die Plattformen Millionen irreführender Werbeanzeigen und Produktlisten entfernt oder blockiert. Auf EUvsDisinfo wurden 2020 über 700 Corona-Märchen entlarvt, veröffentlicht und richtiggestellt.

Diese Maßnahmen fließen in die weiteren Arbeiten der EU zur Bekämpfung von Desinformation ein, insbesondere in den Europäischen Aktionsplan für Demokratie und das Gesetz über digitale Dienste. Die Kommission nutzt alle vorhandenen Mittel und finanziert Forschungsarbeiten, um Corona-Falschinformationen und ­-Desinformation zu bekämpfen.

Mittel zur Entwicklung von Tests, Behandlungsmethoden und Impfstoffen

Grafische Darstellung der EU-Finanzierung von Covid-19-Projekten im Rahmen von Horizont 2020.

2020 wurden zur Bekämpfung von Covid-19 Kommissionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro für verschiedene Forschungs- und Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt, darunter 400,1 Millionen Euro für Finanzfazilitäten, 235,8 Millionen Euro für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020, 165,6 Millionen Euro für Accelerator des Europäischen Innovationsrats, 100 Millionen Euro für die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations, 72 Millionen Euro für die Initiative Innovative Arzneimittel, 25,3 Millionen Euro für die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien, 15 Millionen Euro für das Europäische Covid-19-Datenportal, 6 Millionen Euro für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut und 3,5 Millionen Euro für Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Gerundete Beträge.

Aufschlüsselung der 1 Mrd. EUR, die 2020 von der EU zur Bekämpfung von COVID-19 in Forschung und Innovation investiert wurden (mobilisierte und zugesagte Beträge).

Als Corona Europa traf, hat die EU-Kommission gut 1 Mrd. EUR aus dem EU-Forschungs- und -Innovationsprogramm Horizont 2020 (2014-2020) für den Kampf gegen COVID-19 zugesagt. Zusätzlich zur Finanzierung dringend benötigter Forschung und Innovation im Rahmen von Horizont 2020 hat die Kommission die Koordinierung der wissenschaftlichen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene unterstützt. Bereits im Januar wurden 48 Mio. EUR für 18 neue Forschungsprojekte bereitgestellt. Im Juni beschlossen Kommission und Mitgliedstaaten einen Aktionsplan mit zehn kurzfristigen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen gegen Corona.

Im Laufe des Jahres wurden 602,3 Mio. EUR zur Förderung coronabezogener Forschungs- und Innovationsprojekte bereitgestellt. Sie befassen sich mit der Entwicklung von Diagnostika, Therapien und Impfstoffen, mit Epidemiologie, Vorsorge und Maßnahmen bei Ausbrüchen, Sozioökonomie, psychischer Gesundheit, Produktion und digitalen Technologien sowie mit der Infrastruktur und den Datenressourcen, die diese Forschung ermöglichen. Weitere Finanzhilfen im Umfang von 21,4 Mio. EUR sind geplant.

Im weltweiten Kampf gegen Corona hat die EU 38,5 Mrd. EUR mobilisiert. Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen von Team Europa mit EU-Mitteln sowie mit Mitteln der Mitgliedstaaten und der Finanzinstitutionen, insbesondere der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, damit jedes einzelne Partnerland vor Ort konkret unterstützt werden kann. Die Gelder wurden für Soforthilfemaßnahmen und zur Deckung des dringenden humanitären Bedarfs verwendet, zum Ausbau der Gesundheits-, Wasser-, Sanitär- und Nahrungsversorgung sowie zur Abfederung der Auswirkungen von Corona auf Wirtschaft und Gesellschaft weltweit. Für die Weltgesundheitsorganisation sind die EU und ihre Mitgliedstaaten als wichtigster Partner im Kampf gegen Corona auch finanziell nach wie vor die größte Stütze.

Die EU wird weltweit tätig

Corona hat die humanitäre Gemeinschaft vor große logistische Herausforderungen gestellt. Während der Ausfall von Linienflügen zu einem Rückstau bei der Versorgung mit Hilfsgütern führte, stieg der Bedarf in vielen Bereichen exponentiell. Daraufhin richtete die EU im Mai die humanitäre EU-Luftbrücke ein, um punktuell eine humanitäre und medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Befördert wurden lebenswichtige medizinische Ausrüstung sowie humanitäre Helfer und Hilfsgüter. Auch die von den EU-Mitgliedstaaten organisierten Rückholungen wurden so erleichtert. Alle Flüge wurden von der EU finanziert und in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, humanitären Organisationen und den Empfängerländern durchgeführt. Mit 67 Luftbrückenflügen gelangten bis Jahresende 1 150 Tonnen medizinisches Gerät und medizinische Hilfsgüter sowie fast 1 700 medizinische Fachkräfte und humanitäre Helfer in die Krisengebiete Afrikas, Asiens und Lateinamerikas.

Grafische Darstellung der EU-Finanzierung von Covid-19-Projekten im Rahmen von Horizont 2020.

2020 wurden zur Bekämpfung von Covid-19 Kommissionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro für verschiedene Forschungs- und Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt, darunter 400,1 Millionen Euro für Finanzfazilitäten, 235,8 Millionen Euro für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020, 165,6 Millionen Euro für Accelerator des Europäischen Innovationsrats, 100 Millionen Euro für die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations, 72 Millionen Euro für die Initiative Innovative Arzneimittel, 25,3 Millionen Euro für die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien, 15 Millionen Euro für das Europäische Covid-19-Datenportal, 6 Millionen Euro für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut und 3,5 Millionen Euro für Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Gerundete Beträge.

Um zu verhindern, dass besonders Schutzbedürftige am meisten leiden, veröffentlichte die Kommission im Mai erste Leitlinien zur Bereitstellung humanitärer Hilfe in Zeiten von Corona in Ländern und Gebieten, die unter EU-Sanktionen fallen. So sollen Menschen in Not unabhängig von ihrem Aufenthaltsort Hilfe bekommen. Die Kommission hat auch dafür gesorgt, dass der Austausch von Arzneimitteln und persönlichen Schutzausrüstungen mit Drittländern während der Krise nicht abreißt, und der Welthandelsorganisation ein multilaterales Handelsabkommen für Gesundheitsgüter vorgeschlagen.

Eine Arbeiter beobachtet das Verladen von Schutzmasken in ein Flugzeug.
Im Rahmen der humanitären Luftbrücke der EU wird eine Ladung Gesichtsmasken für den Transport von Lyon (Frankreich) nach Bangui (Zentralafrikanische Republik) in ein Flugzeug geladen. Lyon (Frankreich), 7. Mai 2020.

Corona hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-Asyl- und Rückführungsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und verzögerte die Neuansiedlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen. Die Kommission hat Leitlinien zur Kontinuität solcher Verfahren herausgegeben und gleichzeitig für den Schutz der Gesundheit und der Grundrechte der Menschen gesorgt.

Die EU-Hilfsmaßnahmen kamen nicht zuletzt den 79,5 Millionen weltweit Vertriebenen zugute, die nicht selten ihr Leben zwischen Krieg und Corona fristen.

Die EU arbeitet bereits daran, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dieses Ziel ist das Herzstück des europäischen Grünen Deals. Es wird im Wesentlichen durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen, durch Investitionen in grüne Technologien und durch den Schutz der natürlichen Umwelt verwirklicht.

Klimaprotest junger Menschen in Warschau (Polen). © Piotr Lapinski/NurPhoto/NurPhoto via AFP

Ein klimaneutrales Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist

Die Klimakrise ist und bleibt die entscheidende Herausforderung unserer Zeit. Wird ihr nichts entgegensetzt, könnte sie schwerwiegendere Folgen für unsere Umwelt, unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlage haben als die Coronavirus-Pandemie. 2010-2019 war das wärmste Jahrzehnt seit Beginn der Aufzeichnungen. Die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels in Europa und der Welt machen deutlich, dass der ökologische Wandel dringend beschleunigt werden muss. Der Schlüssel hierfür ist die Digitaltechnik, die sich während der Pandemie als unverzichtbar erwiesen hat. Der europäische Grüne Deal und die Digitalisierung werden zusammen die Beschäftigung und das Wachstum in Europa fördern, die Qualität unserer Umwelt verbessern und unsere Gesellschaften resilienter machen.

„Früher oder später werden unsere Wissenschaftler und Forscher einen Impfstoff gegen das Coronavirus finden. Aber gegen den Klimawandel gibt es keinen Impfstoff. Deswegen muss Europa jetzt in eine saubere Zukunft investieren.“

Der europäische Grüne Deal

Die Schaffung einer sauberen Kreislaufwirtschaft, die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und die Verringerung der Umweltverschmutzung sind die Voraussetzungen, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Alle Wirtschaftssektoren, darunter Industrie, Energie, Verkehr, Nahrungsmittelerzeugung, Landwirtschaft und Bauwesen, müssen in diesem Sinne aktiv werden. Darüber hinaus arbeitet die EU weltweit mit Partnern zusammen, damit die Klimaziele erreicht und globale Umweltstandards verbessert werden.

Kreisförmige Infografik, die die verschiedenen Politikbereiche und Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals zeigt.

Die Politikbereiche und Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals: Klimapakt und Klimagesetz; Investitionen in intelligente, nachhaltigere Mobilität; umweltfreundlichere Industrie; Beseitigung der Umweltverschmutzung; gerechter Übergang für alle; Finanzierung grüner Projekte; energieeffizientes Wohnen; globaler Vorreiter beim grünen Wandel; vom Hof auf den Tisch; Naturschutz; Förderung sauberer Energie.

Im März 2020 schlug die Kommission ein europäisches Klimagesetz vor, mit dem das Ziel der EU in Stein gemeißelt und unwiderruflich der Weg in eine nachhaltigere Zukunft eingeschlagen werden soll. Das im europäischen Grünen Deal genannte Ziel – bis 2050 die Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft in der EU erreichen – soll mit diesem Vorschlag rechtlich verankert werden. Das Gesetz soll gewährleisten, dass alle EU-Politikbereiche zu diesem Ziel beitragen und alle Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen ihren Teil beisteuern. Es wird für die erforderliche Berechenbarkeit sorgen, die Investoren und Unternehmen für ihre Bereitschaft benötigen, in die Ökologisierung ihrer Tätigkeiten zu investieren und ihre Umweltauswirkungen zu verringern.

Im Dezember haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen ambitionierteren Zielwert für die Senkung der Treibhausgasemissionen geeinigt. Bis zum Jahr 2030 sollen diese gegenüber 1990 um mindestens 55 % zurückgehen. Die Kommission hat diese Zielvorgabe im September als einen Schritt vorgeschlagen, der unverzichtbar ist, um die EU auf einen ausgewogenen Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu bringen. Im kommenden Jahrzehnt wird die EU weiterhin an ihre solide Erfolgsbilanz des Klimaschutzes bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum anknüpfen: Bis zum Jahr 2019 sind die EU-Emissionen um 24 % gegenüber 1990 zurückgegangen, während die Wirtschaft im selben Zeitraum um mehr als 60 % gewachsen ist.

Ambitioniertere Klimaschutzziele für Europa und die Welt

Auf der ganzen Welt sind Regierungen dem Beispiel der EU gefolgt und haben bedeutende Maßnahmen angekündigt, um den Kampf gegen den Klimawandel zu stärken. Auf dem Klimagipfel stellte Präsidentin von der Leyen zusammen mit Charles Michel, dem Präsidenten des Europäischen Rates, und weiteren europäischen Führungsspitzen Führungskräften aus aller Welt das neue Ziel der EU vor. Der Klimagipfel fand anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Übereinkommens von Paris statt und leitete den Countdown bis zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen COP26 des Jahres 2021 in Glasgow ein.

Balkendiagramm, das die EU-Emissionssenkungen zwischen 1990 und 2019 und die Klimaziele für 2030 und 2050 zeigt.

Zwischen 1990 und 2019 gingen die EU-Treibhausgasemissionen um 24 Prozent zurück. Das frühere Ziel für 2030 war, die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Das neue Ziel ist es, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Die langfristige Strategie der EU besteht darin, bis 2050 Emissionsneutralität zu erreichen.

Das Übereinkommen von Paris wurde im Jahr 2015 von 195 Ländern angenommen. Es bildet einen globalen Rahmen zur Vermeidung gefährlicher Klimaänderungen. Alle Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris legen selbst die Anstrengungen fest, mit denen sie die gemeinsamen Ziele verwirklichen wollen. Am 18. Dezember legten die EU und ihre Mitgliedstaaten einen aktualisierten gemeinsamen national festgelegten Beitrag vor – ihren Aktionsplan zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Die EU verfolgte bereits eines der weltweit ambitioniertesten Klimaziele – sie hatte sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % gegenüber den Werten von 1990 zu verringern. Das ambitionierte neue Reduktionsziel von 55 % macht deutlich, dass die EU gewillt ist, im Klimaschutz weltweit eine Führungsrolle zu übernehmen.

Infografik über die Vorteile des neuen Emissionsreduktionsziels für 2030.

Zu den Vorteilen, die das neue Ziel für 2030 für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt, zählen: sauberere Energie; eine Verringerung der Luftverschmutzung um 60 Prozent bis 2030; niedrigere Energierechnungen; eine Verringerung des Handlungsaufwands für künftige Generationen; eine Million Ladestationen für Elektrofahrzeuge in der ganzen EU; eine modernisierte und widerstandsfähige EU-Wirtschaft; neue, grüne, lokale Arbeitsplätze; bessere Lebensbedingungen und Gesundheit – Einsparungen in Höhe von 110 Milliarden Euro an Gesundheitskosten bis 2030; sauberer öffentlicher Verkehr und weniger Verschmutzung; verbesserte Energieversorgungssicherheit und Einsparung von 100 Milliarden Euro bis 2030 durch geringere Energieeinfuhren.

Die Vorteile des neuen Ziels, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern.

Maßnahmen der EU zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris

Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen zusammen den weltweit größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz bereit; im Jahr 2019 waren dies 21,9 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 7,4 % gegenüber 2018 entspricht. Seit 2013 hat die EU ihren jährlichen Beitrag zur internationalen Klima­finanzierung stetig angehoben, um Entwicklungs­ländern zu helfen, ihre Treibhausgasemissionen zu senken und die Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen.

Das ambitionierte neue Klimaziel für 2030 wird dazu beitragen, dem wirtschaftlichen Aufbau der EU nach der Pandemie eine Zielrichtung zu geben. Umfangreiche grüne Investitionen sind erforderlich, um einen nachhaltigen Aufbau zu gewährleisten. Die Ausgaben der EU sollten vereinbar sein mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und dem im Grünen Deal verankerten Grundsatz der Schadensvermeidung, demzufolge Investitionen nicht in einer Weise getätigt werden sollten, die den Klimazielen der EU zuwiderlaufen.

David Sassoli leitet eine Online-Debatte
David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments, ist Gastgeber bei einer Online-Debatte zum Thema: „Wird Europa der Motor eines grünen und sozial gerechten Wandels sein?“ Brüssel (Belgien), 23. September 2020.

Ein grüner Aufschwung

Um das Engagement der EU zu unterstreichen, sollten mindestens 30 % der 1,8 Billionen EUR, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2021-2027 und das Instrument Next­GenerationEU bereitgestellt werden, in klimabezogene Maßnahmen und Programme fließen. Die Finanzierung muss mit den Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen. Dies ist das umfangreichste grüne Investitionspaket, das die Welt je gesehen hat. Um es zu realisieren, müssen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihren Aufbau- und Resilienzplänen, die ihnen den Zugang zum Großteil der Mittel im Rahmen des Instruments NextGenerationEU eröffnen, einen Anteil grüner Investitionen von 37 % oder mehr vorzusehen (siehe auch „Im Verbund gegen Corona“).

Die Kommission will künftig 30 % der Mittel im Rahmen von NextGenerationEU durch die Emission grüner Anleihen beschaffen, da diese immer beliebter werden, weil Investoren nach Möglichkeiten suchen, den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft mitzufinanzieren. Als solche werden sie entscheidend dazu beitragen, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen. Eine noch größere Rolle werden grüne Anleihen dabei spielen, das privatwirtschaftliche Potenzial für die Bewältigung des Klimawandels und die Förderung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Aufbaus nach der Pandemie zu erschließen.

Bei der Bekämpfung des Klimawandels kommt es auf jeden Einzelnen an. Der im Dezember lancierte europäische Klimapakt trägt dazu bei, Verhaltensänderungen zu bewirken, die von der einzelnen Person bis zum größten multinationalen Unternehmen reichen. Er gibt allen Bürgerinnen und Bürgern und vor allem jungen Menschen, die Möglichkeit, sich beim Kampf gegen den Klimawandel an der Konzeption von Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen, Informationen auszutauschen und bestehende und neue Tätigkeiten und Lösungen zu unterstützen.

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Finanzierungsprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Dabei handelt es sich nicht um ein Forschungsprogramm; er zielt vielmehr darauf ab, hochinnovative Technologien auf den Markt zu bringen. Die Einnahmen des Fonds werden im Zeitraum 2020-2030 durch die Versteigerung von 450 Millionen EU-Emissionshandelszertifikaten erzielt. Abhängig vom CO2-Preis kann die Mittelausstattung des Fonds mehr als 10 Mrd. EUR erreichen. Im Jahr 2020 stellte der Innovationsfonds bei seiner ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für großmaßstäbliche Projekte mehr als 1 Mrd. EUR für Projekte im Bereich sauberer Technologien bereit. Eine weitere mit 100 Mio. EUR ausgestattete Aufforderung zur Einreichung kleinmaßstäblicher Projekte wurde am 1. Dezember im Hinblick auf bahnbrechen­de Technologien in den Bereichen erneuerbare Energien, energieintensive Industriezweige, Energiespeicherung sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung eingeleitet.

Ein Video, in dem zusammengefasst wird, wie dringend die Bekämpfung der Bedrohungen des Klimawandels für die Menschheit ist.
VIDEO Der europäische Klimapakt.

Forschung und Innovation als Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals

Kreisförmige Infografik zur Darstellung verschiedener Technologiebereiche.

Der Innovationsfonds: Förderung der Markteinführung CO2-armer Technologien: Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2; Energiespeicherung; energieintensive Industrien; erneuerbare Energieträger.

Die letzte und größte Aufforderung im Rahmen von Horizont 2020 sieht Investitionen in Höhe von 1 Mrd. EUR in Projekte vor, die zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals beitragen, den Schutz von biologischer Vielfalt und Lebensräumen in Europa stärken und einen nachhaltigen Aufschwung beschleunigen.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 setzt umfangreiche Investitionen der öffentlichen Hand voraus und macht es erforderlich, privates Kapital in Klima- und Umweltmaßnahmen zu kanalisieren. Damit privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt werden kann, muss vollständig überdacht werden, wie unser Finanzsystem funktioniert. Nur so kann die EU ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum generieren, die Stabilität des Finanzsystems wahren und für mehr Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft sorgen. Ein solches Denken steht auch im Mittelpunkt des EU-Projekts zur Schaffung einer Kapitalmarktunion.

Finanzierung des nachhaltigen Wandels

Im Januar kündigte die Kommission den Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal an, der öffentliche Investitionen mobilisieren und dazu beitragen wird, durch die Finanzinstrumente der EU private Mittel freizusetzen, was zu Investitionen in Höhe von mindestens 1 Billion EUR in zehn Jahren führen würde.

Der Plan stützt sich auf drei Dimensionen. Erstens, die Finanzierung: Ein höherer Anteil der Ausgaben für Klima- und Umweltmaßnahmen aus dem EU-Haushalt als je zuvor wird helfen, private Mittel zu mobilisieren. Die Europäische Investitionsbank wird dabei eine Schlüsselrolle spielen. Zusätzlich zur Finanzierung wird der Plan auch Anreize dafür geben, öffentliche und private Investitionen freizusetzen und umzulenken.

Zweitens, die Schaffung der Voraussetzungen: Die EU wird Investoren Instrumente an die Hand geben, indem sie das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt. Sie wird nachhaltige Investitionen der öffentlichen Hand erleichtern, indem sie die umweltgerechte Haushaltsplanung und Beschaffung fördert und Möglichkeiten für eine vereinfachte Genehmigung staatlicher Beihilfen für besonders betroffene Regionen schafft, sodass der Übergang gerecht verläuft. Drittens, die praktische Unterstützung: Die Kommission wird Behörden und Projektträger bei der Planung, Gestaltung und Durchführung nachhaltiger Projekte unterstützen.

Alle Regionen werden Finanzmittel benötigen – diesen Mittelbedarf deckt der Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wiederum wird gezielte Unterstützung zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von mindestens 100 Mrd. EUR im Zeitraum 2021-2027 bieten, um denjenigen Regionen, Industriezweigen und Arbeitnehmern zu helfen, die beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vor die größten Herausforderungen gestellt werden. Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der gebietsspezifischen Pläne für einen gerechten Übergang, die erforderlich sind, um Zugang zu den entsprechenden Finanzmitteln zu erhalten.

Dank der neuen Rechtsvorschriften (Taxonomieverordnung) laufen derzeit die Arbeiten am weltweit ersten Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Dies stellt einen Wendepunkt dar, denn es bedeutet, dass Investoren und Industrie nun über eine gemeinsame Definition des Begriffs „grün“ verfügen werden, wodurch Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen kräftigen Impuls erhalten.

Damit Europa seine Klimaziele bis 2050 verwirklichen kann, muss es sein Energiesystem umgestalten, auf das 75 % der Treibhausgasemissionen der EU entfallen. Im Laufe des Jahres leitete die Kommission mehrere Initiativen zur Dekarbonisierung des Energiesektors ein.

Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft

Die Kommission räumte ein, dass das Energiesystem der EU zu unflexibel und zu verschwenderisch ist, und veröffentlichte daher im Juli eine Strategie für die Integration des Energiesystems. Die Strategie ruht im Wesentlichen auf drei Säulen: weitreichende Elektrifizierung, mehr Kreislaufwirtschaft und Entwicklung von sauberen Gasen und Brennstoffen (z. B. Wasserstoff).

Diese Schritte machen das System flexibler, sie ermöglichen problematischen Sektoren die Dekarbonisierung und tragen zur zunehmenden Integration erneuerbarer Energien bei, die in den kommenden Jahren in das Netz eingespeist werden. Dieses vernetzte, flexible System wird effizienter sein und die Kosten für die Gesellschaft senken. So könnte beispielsweise der Strom für den Antrieb der europäischen Kraftfahrzeuge aus den Solarpaneelen an Häusern stammen.

Parallel dazu hat die Kommission eine Strategie zur Förderung der Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff eingeleitet, die eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 spielen wird, namentlich in den Wirtschaftszweigen, in denen die Elektrifizierung schwieriger ist, wie in der Schwerindustrie und in einigen Verkehrsbereichen.

Darüber hinaus hat die Kommission die europäische Allianz für sauberen Wasserstoff lanciert, mit der Investitionen in die Produktion von sauberem Wasserstoff gelenkt und die Industrie, öffentliche Behörden, die Zivilgesellschaft und weitere Interessenträger zusammengebracht werden sollen.

Ein mit Wasserstoff betriebenes Passagierschiff.
Hydroville ist das erste Personentaxi, dessen Dieselmotor mit Wasserstoff betrieben wird. Es wird hauptsächlich als Testplattform für Wasserstofftechnologien für die gewerbliche Seeschifffahrt und für Pendelboote zwischen Kuribeke und Antwerpen in Stoßzeiten eingesetzt, um Verkehrsstaus zu vermeiden. Antwerpen (Belgien), 19. Juni 2020.

Die Strategie für eine Renovierungswelle wurde im Oktober eingeleitet, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs der EU und 36 % der durch den Energieverbrauch bedingten Emissionen von Kohlendioxid (CO2). Durch die Verdoppelung der Renovierungsquote in den nächsten zehn Jahren werden Emissionen erheblich reduziert, Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt, was die Renovierungswelle zu einer der Leitinitiativen des Aufbaupakets macht. Sie wird die Lebensqualität der Menschen verbessern, die in den Gebäuden leben und diese nutzen, die Digitalisierung fördern und die Wiederverwendung bzw. das Recycling von Werkstoffen vorantreiben. Bis 2030 könnten 35 Millionen Gebäude renoviert und im Baugewerbe könnten bis zu 160 000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze geschaffen werden.

Nachhaltigere Gestaltung unseres Gebäudebestands

Die am 14. Oktober von der Kommission vorgelegte Empfehlung zu Energiearmut soll knapp 34 Millionen Menschen in der EU helfen, die es sich nicht leisten können, ihre Wohnungen zu heizen. Auch das neue Europäische Bauhaus ist ein Motor für den europäischen Grünen Deal. Es ist als Diskussionsforum, Versuchslabor und Drehscheibe für Netzwerke gedacht, wo Designer, Architekten, Künstler, Wissenschaftler, Ingenieure und Studierende zusammenkommen, um Ideen für eine nachhaltige Lebensweise auszuloten.

In den im Oktober veröffentlichten Bewertungen der Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten betonte die Kommission, dass mehr Ehrgeiz erforderlich sei, um die Ziele der EU zu erreichen. Die Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Nutzung erneuerbarer Energien ist eines der Schlüsselelemente des europäischen Grünen Deals.

Ein Video über Energieeinsparungen in Gebäuden in Europa.
VIDEO Eine Renovierungswelle für Europa.

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Offshore-Energien gehören angesichts der großen Zahl und Vielfalt der Meeresbecken in der EU und der stetig sinkenden Kosten neuer Anlagen zu den Technologien mit dem größten Ausbaupotenzial. In der im November veröffentlichten EU-Strategie für Erneuerbare Offshore-Energie wird das Potenzial des Sektors bewertet, und es werden Wege zur langfristigen Förderung seiner Entwicklung vorgeschlagen. Mit der Strategie sollen bis 2050 eine Offshore-Windenergieleistung von 300 Gigawatt und eine Meeresenergieleistung (Wellen- und Gezeitenenergie) von 40 Gigawatt erreicht werden. Die Erschließung von ergiebigen, natürlichen und sauberen Offshore-Energiequellen wird beweisen, dass die Stärkung der blauen Wirtschaft und der Schutz der Meeresumwelt Hand in Hand gehen können.

Karte mit Beispielen für Projekte im Bereich erneuerbare Offshore-Energie in Europa.

Beispiele für Projekte und Produktionsstandorte (im Uhrzeigersinn): Bodenfeste Offshore-Anlage Kårehamn Offshore Windfarm, 48 Megawatt; Algenproduktion für Biokraftstoffe, Macro Fuels, Marktreife geplant für 2030; Fertigungsstätten, Leistungswandler, Naben und Wellen; Wellenenergie, ISWEC, 50 Kilowatt; schwimmende Windkraftanlagen, Wind Float Atlantic, 25 Megawatt; Gezeitenenergie, Hydroquest Ocean, 1000 Kilowatt; schwimmende Offshore-Photovoltaikanlagen, Oceans of Energy, 17 Kilowatt (50 Kilowatt erwartet bis Ende 2020); bodenfeste Offshore-Anlage Horns Rev 3, 406,7 Megawatt.

In den vergangenen zehn Jahren hat die EU dank der transeuropäischen Energienetze die länderübergreifende Energieinfrastruktur verbessert. 95 Energieinfrastrukturprojekte (sogenannte Vorhaben von gemeinsamem Interesse) werden in Höhe von 4,7 Mrd. EUR aus der Fazilität „Connecting Europe“ kofinanziert. Mit dem Vorschlag der Kommission vom Dezember 2020 werden ihre Regeln für Energienetze mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang gebracht. Die vorgeschlagene neue Verordnung hilft der EU, durch Förderung der Integration von erneuerbaren Energien und neuen, sauberen Energietechnologien in das Energiesystem ihr Emissions­reduktionsziel zu erreichen.

Die EU kündigte Investitionen in Höhe von knapp 1 Mrd. EUR in zehn Energieinfrastrukturprojekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ an. Der Großteil der Mittel fließt in den Bau der Verbindungsleitung „Harmony Link“; dabei handelt es sich um ein Stromkabel, über das Litauen und Polen durch die Ostsee verbunden werden und das durch die Anbindung der Region an die übrige Europäische Union ihre übermäßige Abhängigkeit von einer einzigen Quelle von Energieimporten verringern wird.

Der europäische Grüne Deal dreht sich nicht nur um Emissionssenkungen, sondern auch um die Modernisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie sowie den Aufbau einer stärkeren, nachhaltigeren Welt. Im März veröffentlichte die Kommission als Teil des Pakets zur europäischen Industriestrategie einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel, die EU-Wirtschaft auf die grüne Zukunft vorzubereiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen sowie neue Rechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Der Aktionsplan befasst sich mit dem gesamten Lebenszyklus von Produkten, von Entwurf und Herstellung über Verbrauch, Reparatur, Wiederverwendung, Recycling bis zur Rückführung von Ressourcen in die Wirtschaft.

Nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch

Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Schon die Entwurfsphase bestimmt über bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts. Deswegen sollten in der EU verkaufte Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, einfacher wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und so viel Recyclate wie möglich enthalten. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen die Bereiche mit dem größten Potenzial für die Kreislaufwirtschaft, wie Elektronikgeräte, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Baugewerbe und Lebensmittel. In ihrer ersten Initiative im Rahmen des Aktionsplans schlug die Kommission im Dezember verbindliche Anforderungen an Batterien vor, um diese während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltiger und sicherer zu machen. Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zielt auch darauf ab, sicherzustellen, dass die Verbraucher über Informationen über die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten verfügen und ein Recht auf Reparatur haben.

Infografik mit Beispielen für Maßnahmen, die die EU ergreift, um die Verbraucher in ihrer Entscheidungsfähigkeit zu stärken.

Lebensmittel und Verpackungen: Negativ – 2017 erreichte die Menge der Verpackungsabfälle in Europa einen Höchststand von 174 Kilogramm pro Einwohner; positiv – es wird eine neue Gesetzgebungsinitiative vorgelegt, um Einwegverpackungen zu ersetzen. Kunststoffe: Negativ – Schätzungen zufolge wird sich der Verbrauch von Kunststoffen in den kommenden 20 Jahren verdoppeln; positiv – schrittweise Abschaffung von Einwegprodukten und Ersetzung durch langlebige Mehrwegprodukte. Textilien: Negativ – Weltweit wird jede Sekunde eine komplette LKW-Ladung mit Textilien verbrannt oder auf einer Deponie entsorgt; positiv – die Förderung neuer Geschäftsmodelle wird die Sortierung, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien voranbringen und den Verbrauchern ermöglichen, sich für nachhaltige Textilien zu entscheiden. Abfall: Negativ – durchschnittlich produziert jeder Bürger jedes Jahr fast eine halbe Tonne Siedlungsabfälle; positiv – es werden Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung ergriffen.

Im Jahr 2020 wurde auch der Europäische Fonds für die kreislauforientierte Bioökonomie ins Leben gerufen, mit dem 175 Mio. EUR für die Förderung nachhaltiger Innovationen zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals bereitgestellt wurden. Für diese Initiative der Kommission und der Europäischen Investitionsbank stellt die Kommission 100 Mio. EUR aus dem Programm Horizont 2020 bereit. Es handelt sich um den ersten Investitionsfonds, der ausschließlich auf die kreislauforientierte Bioökonomie in der EU ausgerichtet ist.

Grafische Darstellung, warum wir nachhaltige Batterien benötigen.

Weshalb benötigen wir nachhaltige Batterien? Die weltweite Nachfrage nach Batterien dürfte bis 2030 um das 14-Fache gegenüber dem Stand von 2018 steigen, was hauptsächlich auf die Elektromobilität zurückzuführen ist. Bis 2030 könnten 17 Prozent der weltweiten Nachfrage auf die EU entfallen, die damit weltweit an zweiter Stelle stehen würde. Die EU wird weltweit zum zweitgrößten Markt für Batterien, auch bei der Batterieherstellung.

Ein zuverlässiger Zugang zu Rohstoffen ist unerlässlich, damit die grüne und die digitale Wende gelingen können. Infolgedessen wird in der EU die Nachfrage nach zahlreichen Arten von Rohstoffen dramatisch steigen. So könnte beispielsweise die Nachfrage nach Lithium – zentraler Bestandteil von Batterien für Elektrofahrzeuge und Handys – bis 2050 auf das 60-Fache steigen, die Nachfrage nach Magneten aus seltenen Erden, die in Elektrofahrzeugen, in der Digitaltechnik und in Windgeneratoren zum Einsatz kommen, auf das 10-Fache. Mit dem Start des Aktionsplans zu kritischen Rohstoffen und der europäischen Rohstoffallianz zielt die Kommission darauf ab, die Abhängigkeit von Ländern außerhalb der EU zu verringern, die Lieferquellen zu diversifizieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern und dabei gleichzeitig weltweit eine verantwortungsvolle Beschaffung zu fördern.

Sicherstellung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen

Ziel der im Mai vorgelegten Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ist es, die Lebensmittelsysteme in der EU bis 2030 nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen und sicherzustellen, dass Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur einen angemessenen Beitrag zu den EU-Klimazielen leisten. Dadurch sollen diejenigen Landwirte, Fischer und anderen Marktteilnehmer in der Lebensmittelkette belohnt werden, die bereits auf nachhaltige Verfahren umgestellt haben. Auch die übrigen Marktteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, diese Umstellung vorzunehmen und neue Möglichkeiten für ihre Unternehmen zu erschließen.

Karte zur Darstellung der größten Lieferanten kritischer Rohstoffe in die EU.

Karte zur Darstellung der größten Lieferanten kritischer Rohstoffe in die EU (von links nach rechts). * = Anteil an der globalen Produktion. Vereinigte Staaten: Beryllium* 88 Prozent; Mexiko: Flussspat 25 Prozent; Brasilien: Niobium 85 Prozent; Chile: Lithium 78 Prozent; Norwegen: Siliciummetall 30 Prozent; Deutschland: Gallium 35 Prozent; Frankreich: Hafnium 84 Prozent, Indium 28 Prozent; Spanien: Strontium 100 Prozent; Marokko: Phosphorit 24 Prozent; Guinea: Bauxit 64 Prozent; Demokratische Republik Kongo: Kobalt 68 Prozent; Tantal 36 Prozent; Südafrika: Iridium* 92 Prozent, Platin* 71 Prozent, Rhodium* 80 Prozent, Ruthenium* 93 Prozent; Finnland: Germanium 51 Prozent; Türkei: Antimon 62 Prozent, Borate 98 Prozent; Kasachstan: Phosphor 71 Prozent; Indonesien: Naturkautschuk 31 Prozent; Australien: Kokskohle 24 Prozent; Russland: Palladium* 40 Prozent; China: Baryt 38 Prozent; Bismut 49 Prozent; Magnesium 93 Prozent; Natürlicher Grafit 47 Prozent; Scandium* 66 Prozent; Titan* 45 Prozent; Wolfram* 69 Prozent; Vanadium* 39 Prozent; leichte seltene Erden 99 Prozent; schwere seltene Erden 98 Prozent.

Größte Lieferanten kritischer Rohstoffe in die EU (Quelle: Mitteilung der Kommission zur Widerstandsfähigkeit bei kritischen Rohstoffen, 3. September 2020).

Nachhaltige Lebensmittel und Landwirtschaft

Durch die Festlegung ehrgeiziger Ziele in Schwerpunktbereichen entlang der gesamten Lebensmittelkette will die EU auf dem Weg zu einer gesünderen und nachhaltigeren Welt eine Vorreiterrolle übernehmen. Die Strategie enthält Maßnahmen, durch die die Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert werden können und die Industrie dazu angehalten werden kann, nahrhafte nachhaltige Lebensmittel in ausreichender Menge und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Infografik zur Darstellung der verschiedenen Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.

Für ein gesünderes und nachhaltigeres EU-Lebensmittelsystem – ein Eckpfeiler des europäischen Grünen Deals. Mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird die Versorgung der Europäerinnen und Europäer mit erschwinglichen und nachhaltig produzierten Lebensmitteln sichergestellt; zur Bekämpfung des Klimawandels beigetragen; die Umwelt geschützt und die Biodiversität erhalten; für gerechte Einkommen in der Lebensmittelkette gesorgt; und der Anteil des ökologischen Landbaus erhöht.

Ziel der Strategie ist es, den Einsatz und das Risiko von Pestiziden sowie Nährstoffverluste bis 2030 um 50 % zu verringern. Außerdem soll der Absatz antimikrobieller Mittel für Nutztiere und in der Aquakultur um 50 % gesenkt werden, und 25 % der landwirtschaftlichen Fläche sollen ökologisch bewirtschaftet werden. Weitere Ziele bestehen darin, den Tierschutz zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck der EU zu verringern. Im Rahmen von Horizont Europa werden 10 Mrd. EUR in Forschung und Innovation in den Bereichen Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Umwelt investiert.

CO2 ist nicht das einzige Treibhausgas, dessen Ausstoß verringert werden muss. Nach CO2 trägt Methan am zweitstärksten zum Klimawandel bei, sodass die neue Methanstrategie entscheidend dafür ist, ob die EU ihr Ziel erreichen kann, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren. Schwerpunkt der Strategie ist die Verringerung der Methanemissionen in den Bereichen Landwirtschaft, Abfall und Energie. Dabei werden sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen innerhalb der EU und auf internationaler Ebene kombiniert.

Mit der ehrgeizigen neuen Biodiversitätsstrategie, die im Mai vorgelegt wurde, werden die Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt in Angriff genommen, wie etwa die nicht nachhaltige Nutzung von Land und Meer, der Raubbau an natürlichen Ressourcen, die Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten.

Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt

Biologische Vielfalt

In der Strategie wird vorgeschlagen, verbindliche Ziele festzulegen, um geschädigte Ökosysteme und Flüsse wiederherzustellen, den Zustand geschützter Lebensräume und Arten in der EU zu verbessern, Bestäuber auf landwirtschaftliche Flächen zurückzubringen, die Umweltverschmutzung zu verringern, unsere Städte grüner zu machen, den ökologischen Landbau auszuweiten und die Gesundheit der europäischen Wälder zu verbessern. Dadurch wird angestrebt, dass sich die biologische Vielfalt in Europa spätestens ab 2030 wieder erholt. Hierzu sollen mindestens 30 % der Land- und Meeresgebiete in der EU in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete umgewandelt werden, und mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sollen Landschaftselemente mit großer Vielfalt aufweisen.

Infografik zur Veranschaulichung dessen, was mit der Biodiversitätsstrategie erreicht werden wird.

Mit der neuen EU-weiten Biodiversitätsstrategie wird Folgendes erreicht werden: die Schaffung von Schutzzonen auf mindestens 30 Prozent der Landflächen in der EU und 30 Prozent der Meeresflächen in der EU mit einem strengeren Schutz der verbleibenden Primär- und Urwälder in der EU und verbindlichen Zielen für die Renaturierung im Jahr 2021; sowie die Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresökosysteme in der ganzen EU durch die Stärkung der Biolandwirtschaft und biodiversitätsreicher Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, das Aufhalten und Umkehren des Verlusts an Bestäubern, die Rückführung in einen freien Flusslauf von Fließgewässern in der EU auf mindestens 25000 Kilometern, die Reduzierung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden um 50 Prozent bis 2030 sowie das Anpflanzen von 3 Milliarden Bäumen bis 2030.

Im März hat die Kommission das Weltweite Bündnis für Biodiversität ins Leben gerufen. Hunderte Nationalparks, Aquarien, botanische Gärten, Zoos sowie Wissenschafts- und Naturkundemuseen bündeln ihre Kräfte, um die Öffentlichkeit stärker auf die Krise der Natur aufmerksam zu machen. Auf dem UN-Biodiversitätsgipfel im September unterstützten mehr als 70 Staats- und Regierungschefs zusammen mit Kommissionspräsidentin von der Leyen, den Leaders’ Pledge for Nature (Versprechen für die Natur) und verpflichteten sich zu zehn entscheidenden Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Krise der Natur.

Ein Adler startet in den Flug.
Mit dem LIFE-Projekt PannonEagle soll der Östliche Kaiseradler vor dem vom Menschen verursachten Aussterben bewahrt werden. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene Erhaltungsmaßnahmen in Österreich, Tschechien, Ungarn, Serbien und der Slowakei durchgeführt. Auf dem Foto übt ein Adler das Fliegen mit einem Signalgerät auf dem Rücken. Jászberény (Ungarn), 14. Oktober 2020.

Um Mensch und Umwelt besser zu schützen und Innovationen für sichere und nachhaltige Chemikalien zu fördern, legte die Kommission im Oktober die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Chemikalien sind für das moderne Leben von wesentlicher Bedeutung und werden in vielen Sektoren eingesetzt, u. a. in den Bereichen Gesundheit, Energie, Verkehr und Wohnen. Manche von ihnen können jedoch der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden. In der EU gibt es bereits ausgefeilte Chemikaliengesetze, doch wird sich die weltweite Produktion bis 2030 voraussichtlich verdoppeln, und auch die Verwendung in Konsumgütern wird zunehmen. Die Strategie ist der erste Schritt in Richtung Null-Schadstoff-Ziel und schadstofffreie Umwelt, wie sie im europäischen Grünen Deal angekündigt wurden.

Ein Video über die neue Chemikalienstrategie der EU.
VIDEO Eine Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.

Eine schadstofffreie Umwelt

Im Leben der Menschen und für die EU-Wirtschaft spielen Verkehr und Mobilität eine entscheidende Rolle, verursachen aber auch soziale Kosten. Die negativen Folgen – wie Treibhausgasemissionen, Luft- und Wasserverschmutzung, Unfälle, Staus, Lärm und Verlust an biologischer Vielfalt – beeinträchtigen die Gesundheit und das Wohlbefinden. Ein Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU entfällt heute auf den Verkehrssektor. Diese Emissionen gilt es bis 2050 um 90 % zu senken, damit die EU ihr Ziel der Klimaneutralität erreicht. Hierzu muss ein Wandel in der Art und Weise einsetzen, wie sich Menschen in Europa fortbewegen und wie Waren befördert werden. Innovation und Digitalisierung werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.

Nachhaltige und intelligente Mobilität

In der im Dezember veröffentlichten Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität wird aufgezeigt, wie ein umweltfreundliches, digitales und widerstandsfähiges Verkehrssystem für künftige Generationen erreicht werden kann. Die Strategie befasst sich auch mit dringend benötigten Reformen, Strategien und Maßnahmen, mit denen die Erholung des Verkehrssektors, der zu den am stärksten von der Pandemie betroffenen Sektoren zählt, unterstützt wird. Konkrete Etappenziele werden das europäische Verkehrssystem auf seinem Weg hin zu einer intelligenten und nachhaltigen Zukunft auf Kurs halten.

Seit Januar gelten strengere Vorschriften für den CO2-Ausstoß neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge. Auf diese Fahrzeuge entfallen rund 12 % bzw. 2,5 % der gesamten CO2-Emissionen der EU. Zu den bis 2030 erwarteten positiven Entwicklungen zählen eine Verringerung der Emissionen aus dem Straßenverkehr um 23 % im Vergleich zu 2005 sowie 60 000 neue Arbeitsplätze (bis zu 80 000, wenn Batterien in der EU hergestellt werden). Entsprechend den ehrgeizigeren Gesamtzielen für die Reduktionen bis zum Jahr 2030 wurde für 2021 ein Vorschlag für strengere CO2-Emissionsnormen angekündigt. Die Kommission arbeitet zudem an ehrgeizigen neuen Normen für die Schadstoffemissionen von Personenkraftwagen, die 2021 vorgelegt werden sollen.

Infografik dazu, wie die EU die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2050 um 90 Prozent senken kann.

Die EU muss die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2050 um 90 Prozent senken. Dies soll erreicht werden durch: Geringere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Bis 2030 werden mindestens 30 Millionen emissionsfreie PKW und 80000 emissionsfreie LKW auf unseren Straßen unterwegs sein; bis 2030 wird es in Europa mindestens 100 klimaneutrale Städte geben; der Linienverkehr unter 500 Kilometer in der EU sollte bis 2030 kohlenstoffneutral sein; bis 2035 sind emissionsfreie Großflugzeuge marktreif. Verfügbarkeit von Alternativen: Bis 2030 haben alle großen und mittleren Städte eigene Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität; der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr wird sich bis 2030 verdoppeln; bis 2050 verdoppelt sich der Schienengüterverkehr; bis 2030 legen der Binnenschiffsverkehr und der Kurzstreckenseeverkehr um 25 Prozent zu. Bepreisung von Umweltfolgen: Bis spätestens 2050 werden die externen Kosten des Verkehrs internalisiert, damit sichergestellt ist, dass nur diejenigen, die den Verkehr nutzen, die Kosten tragen und nicht andere in der Gesellschaft.

Nachhaltige Mobilität: Was bringt die Zukunft?

Sauberere und sicherere Fahrzeuge

Seit Januar gelten neue Vorschriften, wonach neue Fahrzeugmodelle zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verringerung von Unfällen ab Juli 2022 mit hochentwickelten technischen Systemen ausgestattet sein müssen. Darüber hinaus gelten seit September 2020 neue Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass alle Fahrzeuge die Sicherheits-, Umwelt- und Produktionsanforderungen erfüllen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Diese Vorschriften umfassen mehr Kontrollen von bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen und die Einführung einer Aufsicht durch die Europäische Union, einschließlich der Möglichkeit für die Kommission, EU-weite Rückrufe anzuordnen und gegen Autohersteller, die gegen das Gesetz verstoßen, Sanktionen in Höhe von bis zu 30 000 EUR pro Fahrzeug zu verhängen.

Nie spielte die Digitaltechnik eine größere Rolle in unserem Leben als während der COVID-19-Krise, in der sie einen unschätzbaren Beitrag dazu leistete, menschliche Kontakte und Unternehmenstätigkeiten aufrechtzuerhalten. Zudem markierte sie einen Wendepunkt bei der Nutzung dieser Technik in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Mithilfe von ­Supercomputern lässt sich die Entwicklung der Pandemie vorhersagen, und Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps können dazu beitragen, die Virus-Übertragungskette zu durchbrechen.

Der digitale Wandel in der EU

Eine Friseurin während des Online-Bingos, das sie für ihre Kunden organisiert.
Die Eigentümerin eines Friseursalons in der Nähe von Dublin, der aufgrund der Corona-Beschränkungen geschlossen bleiben musste, organisiert für Menschen in ihrem Umfeld Bingospiele online, um die Langeweile allein lebender Personen zu vertreiben. Dublin (Irland), 13. November 2020.

Die Pandemie hat auch deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die digitalen Kompetenzen aller Menschen in der EU zu entwickeln und den Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Dienste zu verbessern. Europäische Start-up-Unternehmen, die auf Digitaltechniken aufbauen, können die für diesen Wandel benötigten innovativen Lösungen für andere kleine und mittlere Unternehmen und größere Branchen erschließen. Durch ihren Einsatz in Bereichen wie intelligente Energiesysteme, Präzisionslandwirtschaft und intelligente Mobilität sind die Digitaltechniken zudem von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Klimaziele der EU.

Mit den stetigen Fortschritten im digitalen Binnenmarkt, die den Verbrauchern und Unternehmen in der gesamten EU und darüber hinaus greifbare Vorteile bringen, wurden die Grundlagen für den digitalen Wandel bereits gelegt. Die Kommission ist entschlossen, die 2020er-Jahre zur digitalen Dekade Europas werden zu lassen. In ihrer Rede zur Lage der Union forderte Präsidentin von der Leyen die EU auf, mit einem gemeinsamen Plan und klar definierten Zielen für 2030, beispielsweise in Bezug auf Konnektivität, Kompetenzen und digitale öffentliche Dienste, eine Vorreiterrolle bei der digitalen Innovation zu übernehmen. Im Rahmen des EU-Aufbauinstruments NextGenerationEU werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 20 % der Mittel, die sie aus der Aufbau- und Resilienzfazilität erhalten, in den digitalen Wandel zu investieren (siehe auch „Im Verbund gegen Corona“).

Ein Student gibt einer Schülerin Online-Unterricht.
Studierende in Deutschland haben die Corona School gegründet, in der sie Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe, die in der ersten Jahreshälfte 2020 mehrere Monate Unterricht verpasst haben, ehrenamtlich Online-Kurse geben. Auf diesem Foto hilft einer der Freiwilligen einer Schülerin bei ihren Lateinhausaufgaben. Berlin (Deutschland), 16. November 2020.

Die Europäische Digitalstrategie

Im Jahr 2020 startete die Kommission die Europäische Digitalstrategie – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas. Darin werden neue Strategien und Initiativen angekündigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU aus den Vorteilen, die den Menschen, der Wirtschaft und der Gesellschaft aus der Technologie erwachsen können, Nutzen zieht und gleichzeitig unsere wertvollsten Ressourcen bewahrt: Demokratie, Fairness, Inklusivität und das europäische Sozialmodell.

In der Strategie wird hervorgehoben, wie digitale Lösungen die Nachhaltigkeitsziele des europäischen Grünen Deals voranbringen und den Weg dafür ebnen können, dass die EU zu einem globalen Vorbild für die Digitalwirtschaft wird. Diese Maßnahmen werden den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen und sich auf eine Technologieentwicklung konzentrie­ren, die die Rechte der Menschen achtet und deren Vertrauen gewinnt.

Der Erfolg des digitalen Wandels in der EU wird davon abhängen, inwieweit wirksame Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die die Zuverlässigkeit der Technologien sicherstellen und dafür sorgen, dass Unternehmen Vertrauen in die Digitalisierung haben und über die entsprechenden Mittel verfügen. Die Datenstrategie und das Weißbuch zur künstlichen Intelligenz sind die ersten Pfeiler der neuen europäischen Digitalstrategie. Sie konzentrieren sich darauf, darzulegen, wie wichtig es ist, bei der Entwicklung von Technologien den Menschen in den Vordergrund zu stellen und bei der Gestaltung, Herstellung und Einführung von Technologien europäische Werte und Rechte zu verteidigen und zu fördern.

Infografik zur Darstellung von Beispielen dazu, wie digitale Technologien zur Verwirklichung einer klimaneutralen EU beitragen werden.

Digitale Technologien sind entscheidend, damit die EU ihr Ziel im Rahmen des europäischen Grünen Deals erreichen und bis 2050 klimaneutral werden kann. Beispiele: Energienetze; Präzisionslandwirtschaft; Mobilität und Verkehr; intelligente Gebäude; grüne Datenräume; die Macht der Daten.

Im Dezember hat die Kommission eine ehrgeizige Reform des digitalen Raums vorgeschlagen – ein ­umfassendes Paket mit neuen Vorschriften für alle in der Europäischen Union betriebenen digitalen Dienste wie soziale Medien, Online-Marktplätze und sonstige Online-Plattformen: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte. Das Gesetz über digitale Dienste sieht unionsweit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln; es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und gewährleistet den umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet. Der neue Rahmen wird wieder ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verantwortlichkeiten der Nutzer, der vermittelnden Plattformen und der Behörden herstellen. Er stellt die EU-Bürger in den Mittelpunkt und beruht auf den Werten der EU – wie Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Der Vorschlag ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der darauf abzielt, unsere Demokratien widerstandsfähiger zu machen.

EU-Internet-Regeln für das digitale Zeitalter

Ein Mann blickt auf den Bildschirm seines Smartphones.

Das Gesetz über digitale Märkte befasst sich mit den negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ im Binnenmarkt fungieren. Diese Plattformen haben erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt und dienen als wichtiges Zugangstor, über das gewerbliche Nutzer ihre Kunden erreichen können, womit sie eine gefestigte Marktstellung genießen und so mächtig werden können, dass sie als private Akteure selbst die Regeln bestimmen und die Funktion eines unumgänglichen Vermittlers zwischen Unternehmen und Verbrauchern einnehmen können. Mit dem Gesetz über digitale Märkte werden diese unlauteren Praktiken der Torwächter durch neue Vorschriften definiert und verboten. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für große Online-Plattformen zu schaffen und es Start-ups in der EU zu ermöglichen, zu wachsen, zu expandieren und wettbewerbsfähig zu werden, und dadurch für günstigere Preise, höhere Qualität, mehr Auswahl und Innovation im Interesse der Nutzer zu sorgen.

Darüber hinaus nahm die Kommission im Dezember den Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien an, um die Erholung und den digitalen Wandel der Medien in der EU zu unterstützen. Damit werden bereits vorhandene Maßnahmen zur Förderung der Medienfreiheit sowie der Medien und der digitalen Kultur ergänzt.

Im Laufe des Jahres traten mehrere wichtige Rechtsvorschriften in der gesamten EU in Kraft. Dazu gehören das allererste Regelwerk für kleinere Unternehmen und Händler auf Online-Plattformen sowie Vorschriften für die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf alle audiovisuellen Medien und den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen. Außerdem traten Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen klare Regeln für Telekommunikationsdienste eingeführt werden, die den Verbrauchern mehr Schutz bieten und Investitionen in Netze der neuen Generation fördern.

Angesichts der zunehmenden Cyberbedrohungen während der Pandemie schlug die EU Maßnahmen an mehreren Fronten vor. Im Februar nahm die Kommission ihre Mitteilung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas an, in der ein hohes Maß an Cybersicherheit in den Mittelpunkt des digitalen Wandels der EU gestellt wurde. Zudem kündigte sie am 16. Dezember eine neue Cybersicherheitsstrategie der EU an.

Cybersicherheit und Datenschutz

Ein Mauszeiger fährt über das Wort „Security“ auf einem Bildschirm. © Pixabay

In der Cybersicherheitsstrategie für die digitale Dekade wird dargelegt, wie die EU all ihre Instrumente und Ressourcen zur Stärkung ihrer technologischen Souveränität einsetzen und ihre Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt intensivieren kann. Die Cybersicherheit soll in alle für den Zeitraum 2021-2027 geplanten Investitionen im digitalen Bereich einbezogen werden. Gleichzeitig gilt es, Initiativen in drei Handlungsbereichen der EU zu ergreifen: Resilienz, technologische Souveränität und Führungsrolle, Aufbau operativer Kapazitäten zur Prävention, Abschreckung und Reaktion sowie Förderung eines globalen und offenen Cyberraums. Zu diesen Initiativen gehören die gemeinsame Cyberstelle und ein „Cyberschutzschild“ verbundener Sicherheitseinsatzzentren, die erste Anzeichen von Angriffen erkennen, sowie der Ausbau der Führungsrolle bei der Sicherstellung eines globalen und offenen Internets.

Präsidentin von der Leyen hat ferner einen Vorschlag für eine gemeinsame Cyberstelle angekündigt, die die operativen Cybersicherheitskapazitäten unionsweit koordinieren soll. Die Europäische Digitalstrategie umfasst auch eine Überarbeitung der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen, zu der im Jahr 2020 öffentliche Konsultationen durchgeführt wurden. Flankiert wurde die Strategie durch die Überarbeitung der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit, dem ersten EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit.

Sanktionen sind eine der Optionen, die das EU-Instrumentarium für die Cyberdiplomatie bietet, um gegen die Union oder ihre Mitgliedstaaten gerichtete böswillige Cyberaktivitäten zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren. Im Juli verhängte der Rat erstmals Sanktionen gegen sechs Personen und drei Organisationen wegen verschiedener Cyberangriffe. Die verhängten Sanktionen umfassten ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU verboten, den Personen und Organisationen, die in der Sanktionsliste aufgeführt sind, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission stellt in ihrem Bericht über die ersten beiden Jahre der Datenschutz-Grundverordnung fest, dass die meisten Ziele erreicht wurden. Vor allem haben jetzt die Bürgerinnen und Bürger starke, einklagbare Rechte, und durch die DSGVO wurde ein neues europäisches System für die Governance und Rechtsdurchsetzung geschaffen.

Daten sind eine wesentliche Ressource für die Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und gesellschaftliche Verbesserungen allgemein. Datengesteuerte Innovationen werden den Bürgerinnen und Bürgern enorme Vorteile bringen, beispielsweise durch eine verbesserte personalisierte Medizin, intelligente Mobilität und ihren Beitrag zur Verwirklichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050.

Nutzung der Macht von Daten

Der Zugang zu der ständig wachsenden Datenmenge und die Fähigkeit, diese zu nutzen, sind für Innovation und Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung. Mit der europäischen Datenstrategie soll ein echter europäischer Datenraum geschaffen werden – ein EU-Binnenmarkt, in dem Daten grenz- und branchenübergreifend frei fließen können. Gemeinsame europäische Datenräume in verschiedenen Bereichen wie Gesundheit, Umwelt und Sicherheit werden dafür sorgen, dass mehr Daten für die Nutzung in Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung stehen. Zugleich behalten die Unternehmen und Privatpersonen, die Daten erzeugen, die Kontrolle über ihre Daten. Dies wird auch die technologische Souveränität der EU in Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen für die Datenwirtschaft stärken und gleichzeitig zur Entwicklung vertrauenswürdiger Anwendungen der künstlichen Intelligenz beitragen. Hierzu schlug die EU im November einen Rechtsrahmen für die Daten-Governance, den Zugang zu und die Weiterverwendung von Daten zwischen einzelnen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Behörden sowie innerhalb der Verwaltungen vor.

Daten sind der Treibstoff für neue Technologien wie künstliche Intelligenz, die unser Leben verbessern können – etwa durch eine genauere medizinische Diagnose, die Steigerung der Effizienz in der Landwirtschaft und eine effizientere Fertigung. Die künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant, weshalb die EU ihre Investitionen nicht nur aufrechterhalten, sondern auch erhöhen muss. Gleichzeitig birgt sie potenzielle Risiken, denen es Rechnung zu tragen gilt, damit sie das Vertrauen der Menschen auch wirklich verdient. Wie im Weißbuch zu diesem Thema dargelegt, wird die EU bei der auf Exzellenz und Vertrauen beruhenden Entwicklung künstlicher Intelligenz eine Vorreiterrolle übernehmen. Damit unterstützt die Kommission ein auf Regulierung und Finanzierung ausgerichtetes Konzept, das die Nutzung von KI fördert und gleichzeitig den mit dieser Technologie einhergehenden Risiken Rechnung trägt. Um diese Ziele zu erreichen, werden 2021 auf der Grundlage der Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation ein Legislativvorschlag und ein aktualisierter Plan zur Koordinierung der Bemühungen mit den Mitgliedstaaten vorgelegt.

Künstliche Intelligenz und Supercomputer

Ursula von der Leyen mit einem Roboter.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, besucht das AI Experience Center an der Vrije Universiteit Brussel. Brüssel (Belgien), 18. Februar 2020.

Supercomputer spielen in unserem Leben eine wichtige Rolle – sie helfen, Prognosen zur Entwicklung der Pandemie zu erstellen und Recherchen zur Behandlung von COVID-19 durchzuführen, neurologische Störungen besser zu verstehen oder die Auswirkungen der Erderwärmung vorherzusagen und zu überwachen. Im Rahmen der Digitalen Agenda Europas veröffentlichte die Kommission im September einen Vorschlag, der darauf abzielt, die EU, u. a. mit einer Investition von 8 Mrd. EUR in Supercomputer der nächsten Generation, darin zu unterstützen, ihre führende Rolle bei der Hochleistungsrechentechnik zu behaupten.

Zwei junge Mädchen vergleichen Inhalte auf ihren Smartphones.

Infografik mit einigen Zahlen zu künstlicher Intelligenz in der EU.

Künstliche Intelligenz in der EU in Zahlen: Die Mittel der EU für Forschung und Innovation im KI-Bereich wurden im Zeitraum 2018-2020 auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Das war noch nicht genug. Ziel ist es, in den nächsten zehn Jahren KI-Investitionen von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr in der EU zu mobilisieren. Mehr als ein Viertel aller Industrie- und Haushaltsroboter werden in Europa produziert.

Schnellere und bessere Netzanbindung für die Menschen in der EU

Zwei junge Mädchen vergleichen Inhalte auf ihren Smartphones.

Die Sicherheit der 5G-Netze der EU muss unbedingt gewährleistet werden. Im Januar billigte die EU das von den Mitgliedstaaten gemeinsam vereinbarte Instrumentarium von Maßnahmen, mit dem Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Einführung von 5G begegnet werden soll. Einem im Dezember veröffentlichten Bericht zufolge sind die meisten Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bereits auf gutem Weg. Die koordinierte Arbeit zur Sicherung der 5G-Netze auf EU-Ebene wird fortgesetzt.

Eine Frau sitzt vor einem Laptopbildschirm und macht per Hand Notizen.

Kompetenzen für das digitale Zeitalter

Eine Frau sitzt vor einem Laptopbildschirm und macht per Hand Notizen.

Gestützt auf die Lehren, die aus der Coronavirus-Pandemie gezogen wurden, wird der neue Aktionsplan der Kommission für digitale Bildung Menschen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Anpassung an den digitalen Wandel unterstützen. (Für weitere Informationen siehe „Verwirklichung eines fairen und sozialen Europas“.)

Ebenfalls im Mittelpunkt der Aufbaumaßnahmen stehen Investitionen und Reformen zur Anpassung der Bildungssysteme im Hinblick auf die Förderung digitaler Kompetenzen und der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Altersgruppen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, solche Investitionen und Reformen in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen.

Verbraucher und Unternehmen in der EU nutzen zunehmend – und noch intensiver während der Pandemie – digitale Finanzdienstleistungen für unterschiedlichste Zwecke. Ziel der Kommission ist es, verantwortungsbewusste Innovationen im Finanzsektor der EU, insbesondere für hochinnovative digitale Start-up-Unternehmen, zu fördern und gleichzeitig potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Anlegerschutz, Geldwäsche und Cyberkriminalität zu mindern.

Digitale Finanzdienste

Infografik zur Darstellung der Vorteile des digitalen Finanzwesens.

Die Vorteile des digitalen Finanzwesens: Bessere Finanzprodukte für Verbraucher und neue Wege zur Bereitstellung von Finanzmitteln für EU-Unternehmen, insbesondere KMU; Unterstützung der Strategie zur wirtschaftlichen Erholung Europas und Erschließung neuer Finanzierungskanäle zur Unterstützung des Grünen Deals und der neuen Industriestrategie für Europa; ein grenzübergreifendes digitales Finanzwesen wird die Integration der Finanzmärkte in die Bankenunion und die Kapitalmarktunion fördern; es wird die Fähigkeit Europas gestärkt, seine offene strategische Autonomie im Finanzdienstleistungssektor zu wahren und zu verfestigen.

Im September verabschiedete die Kommission ein Bündel von Maßnahmen mit dem Ziel, die EU‑Finanzdienstleistungen stärker zu digitalisieren und verantwortungsbewusste Innovationen sowie den Wettbewerb zwischen den Finanzdienstleistern in der EU zu fördern. Dazu gehörten eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie Legislativvorschläge zu Kryptowerten und zur Betriebsstabilität digitaler Systeme. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Finanzsektor zu stärken, den Menschen den Zugang zu innovativen Finanzprodukten und Zahlungsmethoden zu ermöglichen und gleichzeitig den Verbraucherschutz und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Im Einklang mit der umfassenderen Datenstrategie der Kommission und der Einführung vertrauenswürdiger Blockchain-Anwendungen für öffentliche Dienste besteht das Ziel darin, den Datenaustausch und offene Finanzierungen („open finance“) zu fördern und gleichzeitig die sehr hohen Standards der EU in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu wahren. Die Maßnahmen werden für die wirtschaftliche Erholung der EU von entscheidender Bedeutung sein, da sie neue Finanzierungskanäle für Unternehmen erschließen und gleichzeitig zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals, des digitalen Wandels in Europa und der neuen Industriestrategie für Europa beitragen werden.

Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, ihre eigene Gesundheitspolitik festzulegen, wobei der EU eine unterstützende Rolle bei der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, der Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten wie Krebs und der Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zukommt. Die COVID-19-Pandemie macht jedoch deutlich, dass die EU ihre Koordinierung vor, während und nach einer Gesundheitskrise verbessern muss. Stimmen sich die Mitgliedstaaten nicht miteinander ab, können sie ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht den besten Schutz und die beste Betreuung in einer Krise bieten.

Zwei Personen unter einem Regenschirm mit EU-Flaggenmotiv.

Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Grundfreiheiten

Die COVID-19-Pandemie hat einen schweren wirtschaftlichen Schock in der Europäischen Union verursacht. Infolgedessen könnten Armut, soziale Ausgrenzung und Ungleichheiten zunehmen. Die sozialen Auswirkungen der Pandemie erleben derzeit Millionen Menschen in der EU. Die Europäische Union hat die Bürgerinnen und Bürger auch 2020 in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen gestellt und Maßnahmen getroffen, um allen einen inklusiven und gerechten Aufschwung, bei dem Gesundheit und Sicherheit an erster Stelle stehen, zu gewährleisten.

Die EU hat über das Jahr hinweg viele neue Initiativen auf den Weg gebracht, von Gesundheitsvorsorge, sozialer Integration bis hin zur Bekämpfung von Sicherheitsbedrohungen.

Schaffung einer Europäischen Gesundheitsunion

Präsidentin von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union im September eine stärkere Europäische Gesundheitsunion als Priorität der nächsten Jahre angekündigt. Damit werden nicht nur unsere Krisenreaktion, sondern darüber hinaus alle die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger betreffenden Aspekte gestärkt. So sollen mit dem Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, der 2021 angenommen werden soll, Krebs bekämpft und mithilfe der Arzneimittelstrategie die Verfügbarkeit und die Erschwinglichkeit von Arzneimitteln verbessert werden. Mit einer stärkeren Europäischen Gesundheitsunion könnten die Bestrebungen zur Beseitigung von Schwachstellen in unseren Gesundheitssystemen optimiert werden.

Grafische Darstellung der Lehren aus der Covid-19-Pandemie.Ausführliche Beschreibung.

ische Darstellung der Lehren aus der Covid-19-Pandemie.Ausführliche Beschreibung. Zu den Lehren, die aus der Covid-19-Pandemie gezogen werden können, gehören unter anderem die Intensivierung unserer Zusammenarbeit und die Schaffung tragfähiger Strukturen auf EU-Ebene, die Durchführung gemeinsamer Risikobewertungen sowie die Zusammenarbeit bei der Datenverknüpfung, um mehr Informationen und bessere Ressourcen für die Planung von Vorsorge und Reaktion zu erhalten.

In einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer Europäischen Gesundheitsunion hat die Europäische Kommission im November Vorschläge unterbreitet, um die EU besser auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren vorzubereiten und die Reaktionsfähigkeit darauf zu stärken. Mit der Ausrufung eines Notstands auf EU-Ebene könnten künftig eng koordinierte Krisenmaßnahmen eingeleitet werden. Eine bessere Krisenvorsorge erfordert bessere Daten sowie gut geplante Ressourcen und Fachkenntnis. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, den EU-Gesundheitsagenturen, d. h. dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur, eine größere Bedeutung zukommen zu lassen. Die Kommission erwägt ferner, die Einrichtung einer speziellen Agentur vorzuschlagen, um auf biomedizinische Notlagen reagieren zu können: die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen.

Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Krisenfälle

Mangelnder Datenzugang und eingeschränkte Kapazitäten zur angemessenen Reaktion auf großflächige Ausbrüche haben die Arbeit des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten bei dieser Pandemie beeinträchtigt. Eine Europäische Arzneimittel-Agentur mit erweiterten Kompetenzen wäre besser geeignet, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, zu aufkommenden Behandlungsverfahren zu beraten und klinische Prüfungen in Gesundheitskrisen zu koordinieren.

Die Kommission hat am 25. November ihre Arzneimittelstrategie für Europa angenommen. Patientinnen und Patienten sollen einen garantierten Zugang zu innovativen und erschwinglichen Arzneimitteln haben. Außerdem soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Nachhaltigkeit der EU-Arzneimittelindustrie unterstützt werden. Die Strategie wird es der EU ermöglichen, ihren Arzneimittelbedarf – auch in Krisenzeiten – durch solide Lieferketten zu decken. Als Schlüsselelement der Europäischen Gesundheitsunion wird sie auf den Lehren aus der COVID-19-Pandemie aufbauen und dazu beitragen, ein zukunftssicheres und krisenfestes EU-Arzneimittelsystem einzurichten.

Eine Arzneimittelstrategie für Europa

In einer gesunden und lebendigen Demokratie können die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung frei äußern, ihre politische Vertretung wählen und über ihre Zukunft mitentscheiden. Wirksame Teilhabe setzt voraus, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ihr eigenes Urteil bilden können. So sollten sie Wahlentscheidungen in einem öffentlichen Raum treffen können, in dem unterschiedliche Meinungen frei geäußert werden dürfen und in dem freie Medien, Hochschulen und Zivilgesellschaften ungehindert von böswilliger Einflussnahme aus dem In- oder Ausland ihren Teil zur Förderung einer Debatte beitragen können. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Demokratie in der EU Herausforderungen gegenübersteht, z. B zunehmendem Extremismus, Einmischung in Wahlen, Verbreitung manipulativer Informationen oder Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten.

Grafische Darstellung des aktuellen Stands in der pharmazeutischen Industrie in Europa im Jahr 2020.

Die derzeitige Lage: Mehr als 15 Millionen mit Covid-19 infizierte Personen in Europa; steigende Arzneimittelkosten, die bereits 20-30 Prozent der Krankenhausausgaben ausmachen; Arzneimittel nicht immer verfügbar oder erschwinglich; Handlungsbedarf besteht noch in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen (auf die etwa 33000 Todesfälle pro Jahr zurückzuführen sind) und 95 Prozent aller seltenen Krankheiten, für die es noch keine Behandlungsoptionen gibt.

Grafische Darstellung der Reichweite der Arzneimittelstrategie über den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels.

Die Strategie deckt den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels ab: 1. Forschung und Innovation; 2. Zulassung, Bewertung von Gesundheitstechnologien und Inverkehrbringen; 3. Sicherung der Arzneimittelversorgung; und 4. Herausgabe an die Patientinnen und Patienten

Stärkung unserer Demokratie

Der Europäische Aktionsplan für Demokratie wird die Bürgerinnen und Bürger stärken und die Demokratie in ganz Europa festigen. Angesichts der Herausforderungen für unsere demokratischen Systeme und der gefühlten Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Politikern sieht der Aktionsplan Maßnahmen zur Förderung freier und fairer Wahlen, zur Stärkung der Medienfreiheit und zur Bekämpfung von Desinformation vor. Diese Maßnahmen beziehen sich auf Bereiche, in denen unsere demokratischen Systeme und die Bürgerinnen und Bürger am stärksten gefährdet sind.

Um konkret die Integrität der Wahlen zu schützen und die demokratische Teilhabe zu fördern, werden mit dem Aktionsplan neue Legislativvorschläge zur Gewährleistung einer größeren Transparenz der politischen Werbung und zur Überarbeitung der Vorschriften für die Finanzierung von europäischen politischen Parteien angekündigt. Mithilfe des europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen wird die Kommission auch einen gemeinsamen Mechanismus zur Abwehr von Bedrohungen für Wahlprozesse einrichten.

Was die Freiheit und den Pluralismus der Medien anbelangt, so wird die Kommission eine Empfehlung zur Verbesserung der virtuellen Sicherheit und körperlichen Unversehrtheit von Journalistinnen und Journalisten vorlegen. Diese wird sich insbesondere auf neue Bedrohungen gegen Journalistinnen konzentrieren und eine Initiative zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und der Zivilgesellschaft vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung unterbreiten.

Zu den Maßnahmen zur Förderung des Medienpluralismus gehören die Einrichtung des Pilotprojekts „Media Ownership Monitor“ (Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich), Leitlinien für die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die Förderung einer transparenten und gerechten Zuteilung staatlicher Werbung, die Förderung der Medienvielfalt und ein europäischer Ansatz für die Herausstellung audiovisueller Mediendienste von allgemeinem Interesse. Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen Medienbeiräten, unabhängigen Medienregulierungsbehörden, anderen Selbstregulierungsstellen der Medien und Netzwerken von Journalisten sowie Initiativen zur Förderung journalistischer Partnerschaften und Standards unterstützen.

Schließlich wird die Kommission ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland intensivieren. Die Arbeit der EU in diesem Bereich wird weiterhin fest in den europäischen Werten und Grundsätzen verankert sein sowie das Recht auf Meinungsfreiheit und Zugang zu juristischen Inhalten im Internet uneingeschränkt wahren. Die Kommission wird speziell die Arbeiten zur Verbesserung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation leiten. Dieser dient als klarer Leitfaden für Plattformen dazu, wie Maßnahmen gegen Desinformation verstärkt werden können, und soll einen soliden Rahmen für die Überwachung und Kontrolle schaffen. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das Instrumentarium der EU zur Bekämpfung von Einmischung und Einflussnahme aus dem Ausland weiterentwickeln und verbessern.

Eine gesunde Demokratie setzt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie eine aktive Zivilgesellschaft voraus, und zwar nicht nur bei Wahlen. Der Aktionsplan zielt durchgehend darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft zu stärken. Im Mittelpunkt dabei steht die Förderung der Medienkompetenz, um Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen dabei zu unterstützen, sich im Nachrichtenumfeld zurechtzufinden, und die Teilhabe auf lokaler, nationaler und EU-Ebene zu fördern.

Im Juni wurde die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien geschaffen, um die Arbeit von unabhängigen Faktenprüfern und Wissenschaftlern in Zusammenarbeit mit Medienorganisationen und Experten für Medienkompetenz zu unterstützen. Die Beobachtungsstelle soll zum europäischen Drehkreuz im Kampf gegen Online-Desinformation werden.

Die Kommission hat im September ihren ersten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Dieser enthält Länderkapitel für alle Mitgliedstaaten und dient der Bewertung sowohl positiver als auch negativer Entwicklungen in der gesamten EU. Darin wird deutlich, dass zwar viele Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit über hohe Standards verfügen, jedoch noch erhebliche Herausforderungen zu meistern sind. In dem Bericht werden auch Entwicklungen im Zusammenhang mit den von den Mitgliedstaaten aufgrund der Coronavirus-Krise ergriffenen Notmaßnahmen beleuchtet. Der Bericht umfasst vier Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit: Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten, Rahmenbedingungen der Korruptionsbekämpfung, Medienvielfalt und -freiheit sowie andere institutionelle Verfahren im Zusammenhang mit Kontrollen und Gegenkontrollen, die für das Funktionieren der Demokratie unabdingbar sind.

Eine Nahaufnahme von verstreuten blauen und gelben Sternen in den Handflächen von zwei Personen.

Schutz der Rechtsstaatlichkeit

Mit dem neuen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sollen bestehende EU-Maßnahmen durch ein neues präventives Instrument erweitert und eine Debatte über die Kultur der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU angestoßen werden. Außerdem soll er den Mitgliedstaaten Einblicke verschaffen, wie sie bestimmten Herausforderungen begegnen und aus den Erfahrungen der jeweils anderen lernen können und wie die Rechtsstaatlichkeit unter vollständiger Achtung der einzelstaatlichen Verfassungssysteme und Traditionen weiter gestärkt werden kann.

Im Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren hinsichtlich der Disziplinarregelung für polnische Richter hat die Kommission im Januar 2020 beim Gerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen Polen mit der Maßgabe beantragt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Disziplinarverfahren gegen Richter aussetzt. Diese Entscheidung erfolgte angesichts der einstweiligen Verfügung des Gerichtshofs vom 19. November 2019 über die Unabhängigkeit dieser neuen Disziplinarkammer und des anschließenden Urteils des Obersten Gerichtshofs Polens im Dezember 2019, dass die Disziplinarkammer die EU-rechtlichen Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit nicht erfüllt und daher nicht als unabhängiges Gericht im Sinne des EU-Rechts gelten kann. Die Tatsache, dass die Disziplinarkammer ihre Tätigkeit nichtsdestotrotz fortgesetzt hat, birgt die Gefahr, dass polnischen Richterinnen und Richtern nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht und die Unabhängigkeit der polnischen Justiz untergraben wird. Das Gericht hat den Antrag der Kommission am 8. April 2020 genehmigt.

Die Kommission hat zu diesem Justizgesetz vom 20. Dezember 2019, das am 14. Februar 2020 in Kraft trat, mit ihrem Aufforderungsscheiben im April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Nach Auffassung der Kommission gefährdet das neue Justizgesetz die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richterinnen und Richter und ist mit dem Vorrang des Unionsrechts unvereinbar. Das neue Gesetz hindert die polnischen Gerichte daran, bestimmte EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit unmittelbar anzuwenden und dem Europäischen Gerichtshof entsprechende Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen. Die Kommission hat die Antwort der polnischen Regierung auf das Aufforderungsschreiben analysiert. Da die polnische Regierung in ihrem Antwortschreiben nicht auf die Bedenken der Kommission einging, hat die Kommission am 30. Oktober 2020 beschlossen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen zu richten.

Des Weiteren hat die Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens am 3. Dezember 2020 eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme an Polen gerichtet, unter anderem zu jüngsten Entscheidungen der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs hinsichtlich der Aufhebung der Immunität der Richter im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen.

Im Dezember einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf ein gestärktes Transparenzregister, das auf alle drei Organe Anwendung findet. Es wird die Transparenz und die öffentliche Kontrolle darüber erhöhen, wie die EU-Organe mit Vertretern von Interessengruppen interagieren.

Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger

Der Erfolg und die Resilienz der EU hängen von der Unterstützung und dem Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger ab. Eine der politischen Prioritäten von Präsidentin von der Leyen besteht darin, den Europäerinnen und Europäern mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Zukunft der Union zu ermöglichen. Im Jahr 2020 traf die EU die Vorbereitungen für die Konferenz zur Zukunft Europas, bei der die Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung der EU-Politik teilhaben sollen. Die Kommission legte ihre Vorschläge im Januar vor; die Vorbereitungen wurden im Laufe des Jahres fortgesetzt.

Konferenz zur Zukunft Europas

Die Konferenz wird es Europäerinnen und Europäern aus allen Gesellschaftsschichten und allen Teilen der EU ermöglichen, ihre Meinung zu äußern und Vorschläge zur Zukunft unseres Kontinents zu unterbreiten. Ziel ist es, möglichst viele Menschen in Europa einzubeziehen, insbesondere junge Menschen und auch diejenigen, die sich normalerweise nicht mit europäischen Themen befassen. Die Debatten finden auf allen Ebenen – auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene – statt. Präsidentin von der Leyen hat zugesagt, die vereinbarten Ergebnisse weiterzuverfolgen.

Im Juli haben das Parlament und der Rat Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative anzugehen. Beschränkungen der Freizügigkeit, die in den Mitgliedstaaten aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingeführt wurden, schränkten die Möglichkeit der Organisatoren ein, für ihre Initiativen Kampagnenveranstaltungen durchzuführen und Unterschriften auf Papier zu sammeln. Dank der neuen Bestimmungen kann bei Bürgerinitiativen, die von der Pandemie betroffen sind, der Zeitraum für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen verlängert werden.

Ein Video, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, richten, die anschließend von ihr beantwortet werden.
VIDEO „Ask the President“ bringt den Bürgerinnen und Bürgern die EU zum Greifen nah: Jeder kann seine Frage in einem kurzen Video aufnehmen und hat die Chance, dass sie von Präsidentin von der Leyen selbst beantwortet wird.

Europäische Bürgerinitiative

In der von der Kommission im November angenommenen neuen Verbraucheragenda werden die Maßnahmen dargelegt, die die EU aufgrund der neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 und dem digitalen und ökologischen Wandel ergreifen wird. Dabei geht es u. a. um Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, die wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte und den Schutz von schutzbedürftigen Verbrauchern. Die Umsetzung dieser Vorschläge wird eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den nationalen Behörden sowie Verbesserungen bei der Steuerung der EU-Verbraucherpolitik ermöglichen. Im November verabschiedeten das Parlament und der Rat eine Richtlinie, mit der ein neues europäisches System des kollektiven Rechtsschutzes geschaffen wird. Dies wird es Organisationen erleichtern, die kollektiven Interessen der Verbraucher zu verteidigen, indem sie im Namen von Verbrauchern, die durch Verstöße gegen das EU-Recht geschädigt wurden, vor Gericht klagen oder die zuständigen Behörden mit dem Fall befassen können.

Verbesserungen für Verbraucher

Das Zollwesen spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den sicheren und reibungslosen Warenfluss zu erleichtern und gleichzeitig die Einfuhr unsicherer oder illegaler Produkte in die EU zu unterbinden. Zudem fließen die Zolleinnahmen in den EU-Haushalt ein. Im September legte die Kommission einen neuen Aktionsplan für die Zollunion vor, der eine Reihe von Maßnahmen für ein intelligenteres, innovativeres und effizienteres EU-Zollwesen enthält. Ziel ist es, die Gelder der öffentlichen Hand und der Bürger besser zu schützen und gleichzeitig unnötige Belastungen für Unternehmen, Händler und Behörden zu beseitigen. Im Oktober stellte die Kommission das erste konkrete Ergebnis des Aktionsplans vor. Die Single-Window-Umgebung wird die Vernetzung zwischen allen Behörden an den EU-Grenzen verbessern und es den Unternehmen ermöglichen, Grenzformalitäten über ein einziges Portal in einem bestimmten Mitgliedstaat zu erledigen.

Verbesserung des Zollwesens in der EU

Grafische Darstellung der wichtigsten Zollzahlen der EU.

Wichtigste Fakten zum Thema Zoll in der EU. Im Jahr 2019 belief sich der Anteil der EU am Welthandel auf 15,3 Prozent, wobei täglich mehr als 850000 Zollanmeldungen abgegeben wurden. Monatlich importieren beziehungsweise exportieren die 27 Mitgliedstaaten Waren in einem Wert von rund 339 Milliarden Euro aus der übrigen beziehungsweise in die übrige Welt. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung empfahl die Einziehung von nicht entrichteten Zöllen in Höhe von mehr als 2,7 Milliarden Euro für unterbewertete Waren sowie von 300 Millionen Euro infolge von Fällen von Antidumpingzöllen bei Solarpaneelen, Biodiesel und in anderen Sektoren zwischen 2017 und 2019. 2018 wurden knapp 27 Millionen Artikel beschlagnahmt, die Rechte des geistigen Eigentums verletzten. Insgesamt hatten sie einen Marktwert von fast 740 Millionen Euro.

Im September schlug die Kommission ein neues Migrations- und Asylpaket vor. Es trägt der Notwendigkeit Rechnung, die EU-Migrationspolitik zu reformieren, damit die EU aktuelle und künftige Herausforderungen unter uneingeschränkter Achtung der europäischen Werte und Grundrechte bewältigen kann. Das neue Paket gewährleistet, dass tatsächlich schutzbedürftige Personen in der EU bleiben dürfen und im Falle von nicht aufenthaltsberechtigten Personen eine effektive Rückkehr unter menschenwürdigen Umständen sichergestellt wird.

Ein neues Migrations- und Asylpaket

Das neue Paket deckt alle Aspekte eines umfassenden EU-Migrationskonzepts ab, darunter wirksamere Asyl- und Rückkehr-/Rückführungsverfahren, ein verstärktes Grenzmanagement, den Ausbau legaler Migrationswege in die EU, die Integration von Migranten in die Gesellschaft und stärkere Partnerschaften mit Drittländern. Darüber hinaus wird es die Solidarität und die gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten verbessern und die Zusammenarbeit und Koordinierung bei Such- und Rettungseinsätzen verstärken. Ferner soll ein System zur Bewältigung von Krisensituationen sowie ein dauerhaftes Monitoringsystem für den Bereich Migration geschaffen werden. Der vorgeschlagene Solidaritätsmechanismus wird sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung erhalten – sowohl im Falle von Migrationsdruck als auch nach Such- und Rettungseinsätzen.

Das Paket zielt auch darauf ab, für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern auszubauen, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen. Dabei geht es u. a. um die Unterstützung von Aufnahmegemeinschaften, die Bekämpfung von Schleuserkriminalität sowie der Ursachen von irregulärer Migration, die Unterstützung des Grenzmanagements und die Schaffung von Wegen für die legale Migration.

Darüber trägt das Paket, das auf der Umsetzung der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache aufbaut, zur Stärkung des EU-Grenzmanagements bei. So wurden die entsprechenden Vorbereitungen getroffen für den erstmaligen Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache zum 1. Januar 2021 sowie für den mehrjährigen strategischen Politikzyklus für das europäische integrierte Grenzmanagement.

Grafik zu den Vorteilen eines guten Migrations- und Asylmanagements.

Zügige, integrierte Verfahren werden für klarere Zuständigkeiten sorgen und das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten wiederherstellen. Weitere Vorteile eines guten Migrations- und Asylmanagements sind die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz für Migranten und Flüchtlinge, das wirksame Funktionieren des Systems und die glaubwürdige Anwendung der Vorschriften.

Das neue Paket sieht ferner ein Screening an den EU-Außengrenzen sowie innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten vor. Diesem Screening – welches aus der Feststellung der Identität sowie Gesundheits- und Sicherheitskontrollen besteht – werden Drittstaatsangehörige unterzogen, die die Außengrenzen irregulär überschreiten oder internationalen Schutz beantragen. Um starke Außengrenzen sicherzustellen, sollen ferner neue, verbesserte (und interoperable) IT-Systeme eingeführt werden, die die Nachverfolgung von Neuankömmlingen und Asylbewerbern sowie eine bessere Sicherheit gewährleisten. Die Rettung von Menschen in Seenot bleibt eine Priorität: Das Thema der Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer ist Teil des Pakets; insbesondere geht es um die entsprechenden Verfahren, wenn aus Seenot gerettete Menschen im Hoheitsgebiet der EU ausgeschifft werden.

Auf dem ersten Schengen-Forum, das am 30. November von der Kommission einberufen wurde, erörterten Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie die Innenministerinnen und -minister per Videokonferenz, wie die Herausforderungen im Schengen-Raum bewältigt werden können.

Das neue Migrations- und Asylpaket umfasst mehrere Vorschläge, die den Schutz von Menschen in Not – auch der schutzbedürftigsten Menschen – gewährleisten sollen. Der erste Schritt wird die Annahme der Vorschläge der Kommission aus dem Jahr 2016 zur Änderung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen, der Verordnung über den Neuansiedlungsrahmen und der Anerkennungsverordnung sein. Ferner stellt das Paket sicher, dass bei Asyl-, Rückführungs- und Grenzverfahren das Wohl minderjähriger Migranten an erster Stelle steht. Im Jahr 2020 wurden mit Unterstützung der Europäischen Kommission 2 209 unbegleitete Kinder, Familien, schutzbedürftige Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt.

Grafik zu einem europäischen Konzept für Such- und Rettungseinsätze auf See.

Ein europäisches Konzept für Such- und Rettungseinsätze auf See. Such- und Rettungseinsätze sind eine rechtliche und eine moralische Pflicht. Seit 2015 wurden 600000 Menschen durch Seenotrettungseinsätze der Mitgliedstaaten sowie Einsätze unter der Leitung von Frontex gerettet. Die unermüdlichen Such- und Rettungseinsätze durch private Schiffe legen den Mitgliedstaaten auch Verantwortlichkeiten auf. Die Küstenstaaten sind für Such- und Rettungseinsätze zuständig, aber die EU als Ganzes ist für das Migrationsmanagement in Europa verantwortlich.

Schutz von Menschen in Not

Nach den Bränden, die das Aufnahme- und Identifizierungszentrum in Moria im September zerstörten, hat die Kommission unverzüglich gehandelt. Sie finanzierte den Transfer aller 406 unbegleiteten Minderjährigen von Moria auf das Festland. Parallel dazu koordinierte und finanzierte sie freiwillige Umsiedlungen von Griechenland in 13 Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und die Schweiz. Zudem hat die Kommission in Absprache mit den griechischen Behörden eine spezielle Taskforce eingerichtet, um das Migrationsmanagement in Griechenland nachhaltig zu unterstützen. Die erste vorrangige Maßnahme bestand in der Durchführung eines gemeinsamen Pilotprojekts mit den griechischen Behörden zum Bau einer neuen Aufnahmeeinrichtung auf Lesbos, die zu einem wirksamen Migrationsmanagement beitragen wird.

Eine Gruppe Kinder und Jugendlicher mit Mund-Nasen-Schutz, die beim Einsteigen in ein Flugzeug winken.
Unbegleitete Flüchtlingskinder verlassen Griechenland auf dem Weg zu einem Neubeginn im sicheren Deutschland. Die Kommission organisierte und finanzierte die Umsiedlung unbegleiteter und festsitzender minderjähriger Migranten in andere EU-Mitgliedstaaten. Athen, (Griechenland), 18. April 2020.

Im Rahmen des Pakets steht auch der Abschluss der Reform der Richtlinie über die Blaue Karte EU im Fokus. Sie soll dafür sorgen, dass die EU die hoch qualifizierten Arbeitskräfte anziehen kann, die ihre Volkswirtschaften benötigen. In diesem Zusammenhang soll 2021 ein Paket zu Kompetenzen und Talenten angenommen werden. Die Kommission schlägt ferner vor, Fachkräftepartnerschaften zur Unterstützung von Mobilitäts- und Migrationsprogrammen mit wichtigen Drittstaaten ins Leben zu rufen. Die EU wird die Partnerschaften koordinieren und durch finanzielle Mittel und anderweitige Unterstützung erleichtern.

Charles Michel, umringt von Journalisten, gibt eine Erklärung gegenüber der Presse ab. © Nicolas Economou/NurPhoto/NurPhoto via AFP
Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, spricht während seines Besuchs nach dem Brand im Lager Moria im neuen provisorischen Flüchtlingslager Kara Tepe auf Lesbos (Griechenland), 15. September 2020.
© Nicolas Economou / NurPhoto / NurPhoto via AFP

Sichere und legale Wege nach Europa

Im Jahr 2020 wurden 34 Millionen Menschen, die in der EU leben (d. h. 8 % der Bevölkerung), in einem Land außerhalb der EU geboren. Ein zweckmäßiges und gerechtes System für das Migrationsmanagement soll gewährleisten, dass jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, am Wohlergehen, am Wohlstand und am Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften teilhaben und dazu beitragen kann. Ein solches System fördert den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Dynamik und bringt positive Beispiele hervor, wie die EU die Auswirkungen von Migration und Vielfalt durch den Aufbau offener und robuster Gesellschaften angehen kann.

Zwar fällt die Integrationspolitik in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch wird die Kommission diese im Rahmen des neuen Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021-2027 noch stärker unterstützen. Auf der Grundlage einer breit angelegten Konsultation widmet sich die EU den Aspekten der Integration und sozialen Inklusion in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Wohnraum, Gleichstellung, Kultur und Sport.

Die EU-Mitgliedstaaten zählen zu den weltweit beliebtesten Reisezielen. Die Zahl der Visumanträge steigt von Jahr zu Jahr, und dieser Trend dürfte sich nach Aufhebung der weltweiten COVID-19-Beschränkungen fortsetzen. Die neuen Vorschriften über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, die im Februar in Kraft traten, erleichtern legal Reisenden die Beantragung eines Visums für die Einreise in die EU und bieten gleichzeitig mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der irregulären Migration. Darüber hinaus kann die EU nun abhängig von der Kooperationsbereitschaft eines Drittstaats bei der Rückführung und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, die sich irregulär in der EU aufhalten, die Anwendung bestimmter Vorschriften anpassen.

Grafik zu Fachkräftepartnerschaften für Migranten und Flüchtlinge als sicherer und legaler Weg in die EU.

Fachkräftepartnerschaften bieten bessere Jobchancen in den Herkunftsländern und legale Wege in die EU. Fachkräftepartnerschaften fördern die legale Migration mit zentralen Partnerländern und ermöglichen einen Ausbau der bestehenden Zusammenarbeit. Sie werden EU-geförderte Mobilitätsprogramme für Jobs oder Ausbildung vorsehen, abgestimmt auf Beschäftigungsangebot und Fachkräftebedarf in der EU. Die Fachkräftepartnerschaften umfassen den Kapazitätsaufbau für die berufliche Ausbildung und Integration zurückkehrender Migranten sowie die Zusammenarbeit mit Ministerien, Arbeitgebern und Sozialpartnern, Bildungseinrichtungen und Diasporagemeinschaften.

Ein Video über Suaad Alshleh, die über ihren Weg vom Flüchtling aus Syrien zur Medizinstudentin in Irland berichtet.
VIDEO Suaad Alshleh studiert in Dublin (Irland) Medizin. Sie ist aus Syrien geflohen.

Neue Vorschriften für Visumverfahren

Im Juli legte die Kommission eine neue EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020-2025 vor, die sich auf Bereiche konzentriert, in denen die EU die Mitgliedstaaten wirksamer dabei unterstützen kann, die Sicherheit jedes einzelnen in der Europäischen Union lebenden Menschen zu fördern. In der Strategie werden die Instrumente und Maßnahmen dargelegt, die in den nächsten fünf Jahren entwickelt werden sollen, um die Sicherheit aller sowohl in der physischen als auch in der digitalen Umgebung zu gewährleisten. Der Anwendungsbereich der Strategie reicht von der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität über die Prävention und Aufdeckung hybrider Bedrohungen und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit unserer kritischen Infrastrukturen bis hin zur Erhöhung der Cybersicherheit und zur Förderung von Forschung und Innovation.

Sicherheit und Verteidigung

Die Kommission hat den Kampf gegen die organisierte Kriminalität und gegen internationale Straftäter 2020 verstärkt, indem sie an verschiedenen Fronten Initiativen auf den Weg gebracht hat. In den letzten Jahren ist die Zahl der Meldungen über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet in allen Mitgliedstaaten dramatisch angestiegen, und es gibt Anzeichen dafür, dass sich das Problem aufgrund der Pandemie noch verschärft hat. Im Juli verabschiedete die Kommission eine neue EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ihr Hauptanliegen ist es, für einen geeigneten Rechtsrahmen zu sorgen, die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden zu verstärken und eine koordinierte Reaktion in den Bereichen Prävention, Ermittlung und Unterstützung der Opfer zu mobilisieren, an der alle einschlägigen Akteure beteiligt sind. Im September schlug die Kommission zudem vorläufige Rechtsvorschriften vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten weiterhin freiwillige Maßnahmen zur Aufdeckung und Meldung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet und zur Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch anwenden können.

Ein Video über die neue EU-Strategie für eine Sicherheitsunion.
VIDEO Die EU-Sicherheitsunion trägt zum Schutz aller Menschen in Europa bei.

Kampf gegen organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität

Die EU koordiniert seit mehreren Jahren Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen – neue Bedrohungen erfordern jedoch neue Maßnahmen. Im Juli verabschiedete die Kommission einen neuen EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025), bei dem die Erschwerung des Zugangs zum Schwarzmarkt für Feuerwaffen und der Ausbau der Strafverfolgungskapazitäten und der internationalen Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen. Mit der neuen EU-Agenda und dem Aktionsplan zur Drogenbekämpfung 2021-2025 will die Kommission gegen den zunehmenden Drogenhandel und Drogenkonsum in Europa vorgehen. Das Drogenproblem wird auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene angegangen, wobei der Schwerpunkt auf mehr Sicherheit (alle Aspekte des illegalen Handels), einer verstärkten Prävention, einem besseren Zugang zu Behandlung und einer Risiko- und Schadensminderung liegt.

Im Juni richtete die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) das Europäische Zentrum für Finanz- und Wirtschaftskriminalität ein, um auf den exponentiellen Anstieg der Finanz- und Wirtschaftskriminalität und der großen organisierten Kriminalität sowie auf Ersuchen der Mitgliedstaaten um operative Unterstützung zu reagieren.

Die Kommission hat verschiedene Initiativen eingeleitet, um die Umsetzung des EU-Rechtsrahmens im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Im Juni veröffentlichte die Kommission Leitlinien zur Unterstützung der nationalen Behörden, Unternehmen und Online-Märkte bei der Umsetzung der Vorschriften für Chemikalien, die zur Eigenherstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können (Ausgangsstoffe für Explosivstoffe). Ferner wurde ein Online-Überwachungsprogramm gestartet, mit dem die Auswirkungen dieser Vorschriften verfolgt werden sollen. Im September veröffentlichte die Kommission einen Bericht, in dem die Maßnahmen bewertet werden, die die Mitgliedstaaten getroffen haben, um die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus einzuhalten. Auf EU-Ebene sind diese Vorschriften das wichtigste strafrechtliche Instrument zur Terrorismusbekämpfung.

Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung

Im Dezember schlug die Kommission eine neue Agenda für Terrorismusbekämpfung vor, mit der die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Terrorismus gestärkt werden soll. Sie baut auf der Arbeit der letzten Jahre auf und umfasst Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, terroristische Bedrohungen besser zu antizipieren und zu verhindern sowie davor zu schützen und darauf zu reagieren. Ferner schlug die Kommission vor, das Mandat von Europol durch eine Überarbeitung der Europol-Verordnung zu stärken. Diese Initiative zielt darauf ab, die Unterstützung, die Europol den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität leistet, zu verbessern, und sie soll Zusammenarbeit und Informationsaustausch weiter fördern.

Abgeschlossen wurden die Verhandlungen über eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, die eine rasche Entfernung terroristischer Propaganda ermöglicht, gleichzeitig jedoch die Redefreiheit und mehr Transparenz gewährleistet, parallel zu den laufenden Arbeiten im Rahmen des EU-Internetforums, das die Verbreitung terroristischer Propaganda im Internet bekämpft. Darüber hinaus leistete die Kommission über das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung Mitgliedstaaten und an vorderster Front tätigen Praktikern eine gezieltere Unterstützung in ausgewählten Schwerpunktbereichen.

Grafische Darstellung der Maßnahmen der EU zur Bewältigung sich wandelnder Sicherheitsbedrohungen.

Umgang mit sich wandelnden Bedrohungen: Die EU unterstützt die nationalen Strafverfolgungs- und Justizbehörden mit Instrumenten zur Bekämpfung von neuen Bedrohungen, Cyberkriminalität, illegalen Online-Inhalten und hybriden Bedrohungen.

Die Menschen sind auf eine grundlegende physische und digitale Infrastruktur wie Flughäfen, Kraftwerke, medizinische Einrichtungen oder Telekommunikationsnetze angewiesen, um viele unerlässliche Dienstleistungen erbringen zu können. Diese Infrastruktur muss widerstandsfähig gegen alle natürlichen oder vom Menschen verursachten, unbeabsichtigt oder böswillig herbeigeführten Gefahren sein. Im Dezember schlug die Kommission eine neue Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen vor, die für lebenswichtige Dienstleistungen in vielen Bereichen unverzichtbar sind.

Schutz kritischer Infrastrukturen

Der neue Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist darauf ausgerichtet, Schlupflöcher zu schließen und Schwachstellen in den EU-Vorschriften zur Abwehr dieser Bedrohungen zu beseitigen. Der Aktionsplan beruht auf sechs Säulen, von denen jede einzelne so konzipiert ist, dass die EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser wird und weltweit eine wichtigere Rolle spielt. Zusammen werden diese sechs Säulen dafür sorgen, dass die Vorschriften der EU stärker harmonisiert und somit wirksamer werden. Es wird eine bessere Aufsicht über die Anwendung der Vorschriften und eine bessere Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten geben.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Angesichts des Fragmentierungsgrads in der Verteidigungsindustrie stellt sich die Frage, ob die Europäische Union die nächste Generation kritischer Verteidigungsfähigkeiten aufbauen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so hätte dies Auswirkungen auf die strategische Autonomie und Souveränität der EU und ihre Handlungsfähigkeit als Sicherheitsgarant. Im Jahr 2020 stellten zwei innovative EU-Pilotprogramme – die mit 90 Mio. EUR ausgestattete Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung und das mit 500 Mio. EUR ausgestattete Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich – einen wichtigen Schritt nach vorn dar. Im Laufe des Jahres wurden mit der Vorbereitenden Maßnahme 23 Mio. EUR für zehn Projekte im Bereich der Verteidigungsforschung bereitgestellt, während im Rahmen des Entwicklungsprogramms 16 Projekte mit 200 Mio. EUR gefördert wurden. Die Programme machen den Weg frei für einen vollwertigen Europäischen Verteidigungsfonds, der ab 2021 EU-weit zum Aufbau einer integrierten industriellen Basis im Verteidigungsbereich beitragen wird.

Grafik zu einem zukunftstauglichen Sicherheitsumfeld.

Ein zukunftstaugliches Sicherheitsumfeld: Die EU unterstützt den Schutz kritischer Infrastruktur vor einer Vielzahl von Bedrohungen sowie den Aufbau der Widerstandsfähigkeit gegen diese. Schwerpunkte sind die Stärkung der Cybersicherheit und der Schutz des öffentlichen Raums.

Grafik mit einer Übersicht über die EU-Maßnahmen zum Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisiertem Verbrechen.

Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisierter Kriminalität. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um den Terrorismus zu bekämpfen: Die Handlungsfähigkeit von Terroristen muss eingeschränkt werden, indem ihr Zugang zu Schusswaffen, Finanzmitteln, Explosiv- und Sprengstoffen und chemischen Stoffen unterbunden wird; es müssen Präventionsmaßnahmen ergriffen und verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung von Radikalisierung unternommen werden. Die EU unterstützt die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in neuen und traditionellen Bereichen wie Drogen, Feuerwaffen und Menschenhandel; Finanzkriminalität; Korruption und Umweltkriminalität. Zu den von der Kommission angenommenen Initiativen gehören die EU-Agenda zur Drogenbekämpfung 2021-2025, der EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen 2020-2025, der erste EU-weite Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, ein Aktionsplan für Integration und Inklusion, die EU-Agenda für die Terrorismusbekämpfung und ein überarbeitetes Europol-Mandat.

Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion, 9. Dezember: Zusammenfassung der bisherigen Initiativen.

Verteidigungsindustrie

Gleichzeitig setzten die Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst ihre Arbeit an der Umsetzung von Verteidigungsinitiativen fort, darunter die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung und die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung. Der Hohe Vertreter/Vizepräsident Josep Borrell wurde vom Rat beauftragt, einen Strategischen Kompass zu entwickeln, um die gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungskultur zu stärken und politische Leitlinien in den Bereichen Krisenbewältigung, Resilienz, Fähigkeitenentwicklung und Partnerschaften festzulegen.

Die Coronavirus-Pandemie stellt für die Volkswirtschaften in der EU und weltweit einen beispiellosen Schock dar und geht mit schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen einher. Der Herbstprognose der Kommission zufolge dürfte die EU-Wirtschaft im Jahr 2020 um 7,4 % schrumpfen und sich bei einem Wachstum von 4,1 % im Jahr 2021 und von 3 % im Jahr 2022 wieder erholen. Die Pandemie hat zwar die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten getroffen, dennoch gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Regionen: Manche leiden stärker unter den Auswirkungen, andere wiederum erholen sich rascher.

Eine Collage aus verschiedenen Euro-Banknoten.

Stärkung der Wirtschaft

Eine Zeit voller Herausforderungen für die Wirtschaft der EU

Die Arbeitslosenquote in der EU insgesamt dürfte von 6,7 % im Jahr 2019 auf 7,7 % im Jahr 2020 steigen, wobei Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte und befristet Beschäftigte unverhältnismäßig stark betroffen sind. Angesichts der Tatsache, dass Armut, soziale Ausgrenzung und Ungleichheiten zunehmen dürften, ist eine inklusive und gerechte Erholung für alle von Bedeutung.

Die Herausforderungen, die die Pandemie im Jahr 2020 mit sich brachte, zeigen einmal mehr, wie wichtig die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU ist. Das Europäische Semester bietet einen bewährten Rahmen für die Koordinierung von wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Strategien, der der Union und den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Herausforderungen, die mit der Erholung und dem ökologischen und dem digitalen Wandel verbunden sind, als Richtschnur dienen kann. Das Europäische Semester und die neue Aufbau- und Resilienzfazilität sind daher eng miteinander verknüpft. Die Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird anhand früherer länderspezifischer Empfehlungen überprüft, in denen wiederum die wichtigsten Herausforderungen für jeden Mitgliedstaat dargelegt sind. Aufgrund dieser Verknüpfung wurde der Zeitplan des Europäischen Semesters für den Zyklus 2020-2021 vorübergehend so angepasst, dass der Einführung der neuen Fazilität Rechnung getragen wird.

Im Jahr 2020 hat die Kommission erstmals auch die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in das Europäische Semester einbezogen. Sie folgt damit ihrer Strategie, die auf wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit und den Aufbau einer Wirtschaft, die den Menschen und dem Planeten nützt, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal abzielt.

In der ersten Hälfte des Jahres 2020 wurden in der gesamten EU mehr als 23 Mrd. EUR im Rahmen der vier kohäsionspolitischen Fonds investiert. Dies ist ein Anstieg um mehr als 5 % seit Ende 2019 – und das trotz der durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Unsicherheit. Im Rahmen der beiden Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise, die dank eines von der Kommission unverzüglich vorgelegten und vom Europäischen Parlament und vom Rat rasch angenommenen Vorschlags im März und April auf den Weg gebracht wurden, werden erhebliche Anpassungsbemühungen unternommen, damit in allen Mitgliedstaaten Mittel für krisenbezogene Maßnahmen zur Verfügung gestellt und zugeteilt werden können (siehe auch „Im Verbund gegen Corona“).

Ein Mann in weißer OP-Kleidung schiebt Wände für modulare Untersuchungsräume über einen Parkplatz.
Aufbau eines mobilen Krankenhauses, eines Prototyps, der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird, um die Krankenhäuser der Region bei der Bewältigung der aufgrund des Coronavirus stark gestiegenen Patientenzahlen zu unterstützen. Bayonne (Frankreich), 9. November 2020.

Im März veröffentlichte die Kommission eine neue Industriestrategie für Europa, in der dargelegt wird, wie die richtigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass die Industrie global wettbewerbsfähig bleibt und beim ökologischen und digitalen Wandel eine Führungsrolle übernimmt. Die Pandemie hat diese Trends beschleunigt und deutlich gezeigt, wie die globalen Abhängigkeiten der EU ihre Reaktionsfähigkeit in einer Krise beeinträchtigen können. Die Strategie wird dazu beitragen, die Erholung Europas zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft zu gewährleisten.

Übersichtslandkarte zu einer Reihe von Unterstützungsprojekten zur Bewältigung der Pandemie, die im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise in mehreren EU-Mitgliedstaaten finanziert wurden.

Mit den Mitteln, die im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise bereitgestellt wurden, wurde der Erwerb medizinischer Ausrüstung unterstützt und Unternehmen das Überleben gesichert. Hier einige Beispiele (im Uhrzeigersinn): Polen erwarb 536 Beatmungsgeräte und 120 Rettungsfahrzeuge. Die Slowakei erwarb 110 zusätzliche Rettungsfahrzeuge. In Rumänien belief sich die Unterstützung für das Betriebskapital von KMU auf 800 Millionen Euro. Bulgarien kaufte 317 Beatmungsgeräte und über 2 Millionen Gesichtsmasken. In Griechenland belief sich die Unterstützung für das Betriebskapital von KMU auf 1,3 Milliarden Euro. Italien unterstützte 470 Laboratorien und finanzierte 2,5 Millionen Sars Co-V-2-Tests. Spanien richtete fast 3800 zusätzliche Intensivbetten ein und erwarb 1,8 Milliarden Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sowie 2170 Beatmungsgeräte. Portugal unterstützte die Herstellung von Medizinprodukten, Tests und persönlichen Schutzausrüstungen. In Ungarn belief sich die Unterstützung für das Betriebskapital von KMU auf 320 Millionen Euro. Frankreich stellte über 3200 KMU Zuschüsse und Finanzierungsinstrumente in Höhe von 223 Millionen Euro zur Verfügung. Irland finanzierte den Erwerb von 65 Millionen Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Eine neue Industriestrategie für Europa

Seit März hat die Kommission mehrere Vorschläge im Zusammenhang mit den Zielen der Strategie vorgelegt: einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, einen Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen, eine EU-Wasserstoffstrategie zur Unterstützung des sauberen und digitalen Wandels in der Industrie (siehe auch „Ein klimaneutrales Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist“) und einen Aktionsplan für geistiges Eigentum, der die technologische Souveränität und die Resilienz der Industrie in der EU fördern soll. Parallel dazu beschäftigte sich die Kommission mit der Stärkung der Rolle industrieller Ökosysteme und analysierte dafür deren Investitionsbedarf. Die Kommission hat ein Weißbuch veröffentlicht und umfassende Konsultationen zu den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen und zu deren Bekämpfung durchgeführt, um dafür zu sorgen, dass die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt garantieren kann.

Grafische Darstellung der Auswirkungen der neuen EU-Industriestrategie auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU und den ökologischen und digitalen Wandel.

Der europäische Grüne Deal ist Europas neue Wachstumsstrategie. Im Mittelpunkt steht das Ziel, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Damit Unternehmer ihre Ideen in Waren und Dienstleistungen umsetzen und Unternehmen jeder Größe gedeihen und wachsen können, braucht es die richtigen Bedingungen. Die EU muss Wirkkraft, Größe und Integration ihres Binnenmarkts als Hebel nutzen, um ihrer Stimme in der Welt Gewicht zu verleihen und globale Standards zu setzen. Digitale Technologien verändern das Gesicht unserer Industrie und die Art und Weise, wie wir wirtschaften. Sie ermöglichen es den Wirtschaftsakteuren, proaktiver zu sein, verhelfen Arbeitskräften zu neuen Kompetenzen und unterstützen die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft.

Durch die KMU-Strategie, die mit dem Paket zur Industriestrategie vorgelegt wurde, soll das volle Potenzial der 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Europa freigesetzt werden. Initiativen wie Nachhaltigkeitsberater und das Investitionskonzept Escalar, über das Risikokapital und Private-Equity-Investitionen in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. EUR für bahnbrechende Innovationen mobilisiert werden sollen, werden diesen Unternehmen dabei helfen, sich anzupassen und eine entscheidende Rolle beim industriellen Wandel zu spielen.

Eine weitere Voraussetzung für den industriellen Wandel in Europa ist ein integrierter und gut funktionierender Binnenmarkt. Mit Blick auf den Abbau der verbleibenden Hindernisse schlug die Kommission Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der bestehenden Binnenmarktvorschriften vor, unter anderem die Einrichtung einer Taskforce zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, die eine wichtige Rolle im Umgang mit pandemiebedingten Beschränkungen spielt. Dank der neuen Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Waren können Unternehmen zudem ihre Produkte schneller und einfacher europaweit verkaufen.

Weltraumtechnologien, -daten und -dienste können die industrielle Basis der EU stärken, indem sie die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, einschließlich innovativer Spitzentechnologien, voranbringen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Galileo, die Navigationskomponente des EU-Weltraumprogramms, konnte seine Marktpräsenz im Jahr 2020 mit mehr als 1,7 Milliarden Galileo-kompatiblen Smartphones ausbauen. Dank Galileo sind die von mobilen Geräten bereitgestellten Ortungsinformationen genauer und zuverlässiger geworden, vor allem in städtischen Gebieten.

Weltraumpolitik

Im Dezember 2020 erzielten das Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die EU-Weltraumverordnung, die alle Komponenten des EU-Weltraumprogramms umfasst und Mittel in Höhe von 13 Mrd. EUR vorsieht (dies ist der bisher größte auf EU-Ebene für den Bereich Weltraum zugewiesene Etat). Die neue Verordnung steht für das wachsende Engagement und die gestiegenen Ambitionen der EU im Bereich Weltraum, die über die Leitprogramme Copernicus und Galileo hinausgehen und neue Maßnahmen zur Förderung der Weltraumsicherheit, des unabhängigen Zugangs zum Weltraum und des Unternehmertums im Weltraum umfassen. Parallel dazu wurden die Verhandlungen über eine Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung zwischen der Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation und der geplanten Agentur der EU für das Weltraumprogramm fortgesetzt, um die Verteilung der Aufgaben zwischen den beiden Agenturen im Einklang mit der Weltraumverordnung festzulegen.

Im September legte die Kommission mit dem Vorschlag für den einheitlichen Europäischen Luftraum 2+ ihre Pläne zur Modernisierung des europäischen Luftraums vor. Die Initiative soll das Flugverkehrsmanagement effizienter machen und zur Verringerung von Verspätungen und Umweltauswirkungen von Flügen – ohne Abstriche an dem derzeit hohen Sicherheitsniveau – beitragen sowie dafür sorgen, dass die Kosten für die Luftraumnutzer im Rahmen bleiben.

Ein Satellit in der Erdumlaufbahn, auf der Erde im Hintergrund sind die Anden zu erkennen. © ESA/ATG medialab
Der Erdbeobachtungssatellit Copernicus Sentinel-6 Michael Freilich wurde am 21. November 2020 gestartet. Er nutzt die neueste Radarhöhenmesser-Technologie zur Sammlung von Daten über die Topografie der Ozeane und zur Messung des Anstiegs des Meeresspiegels. Die Sentinel-6-Daten werden daher von entscheidender Bedeutung für die Klimawissenschaft und die Politikgestaltung sowie für den Schutz von Menschen vor den Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs sein.
© ESA/ATG medialab

Luftverkehr

Im Oktober legte die Kommission in ihrer Mitteilung zum neuen Europäischen Forschungsraum ihre Pläne für Forschung und Innovation dar, mit denen die Erholung der EU und der grüne und der digitale Übergang unterstützt werden sollen. In der Mitteilung werden die Voraussetzungen für die Schaffung eines wettbewerbsfähigen, talentbasierten und offenen Europäischen Forschungsraums umrissen. Die 14 vorgeschlagenen Maßnahmen werden einen Beitrag dazu leisten, Investitionen zu priorisieren, den Zugang zu Exzellenz zu verbessern, die besten Talente zu schulen und anzuwerben, innovative Ideen in neue Produkte und Dienstleistungen umzusetzen und die Wissenschaft zu öffnen.

Exzellente Forschung und Innovation

Im Juni 2020 richtete die Kommission den Fonds des Europäischen Innovationsrats für direkte Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnliche Investitionen in das Kapital von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen ein. In diesem Rahmen tätigte die Kommission zum ersten Mal überhaupt Investitionen in solche direkte Beteiligungen an Unternehmen. Insgesamt 140 Unternehmen aus zahlreichen technologieintensiven Sektoren (einschließlich Gesundheit, Digitales und Energie) wurden für Beteiligungsinvestitionen in Höhe von fast 600 Mio. EUR in die Vorauswahl einbezogen.

Im Juni gaben die Kommission, die Europäische Investitionsbank und die Investitionsbank Berlin die erste Finanzierungsrunde mit Mitteln aus dem EU Malaria Fund bekannt. Damit sollen erschwingliche und innovative Lösungen zur Prävention und Behandlung von Malaria finanziert werden. Zur Unterstützung wissenschaftlich vielversprechender Projekte, die noch nicht von der Pharmaindustrie weitergeführt wurden, stehen 70 Mio. EUR zur Verfügung. Der Fonds wird von InnovFin EU und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, gemeinsamen Initiativen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank, gefördert.

Die Coronavirus-Krise wirkt sich auch auf die Kreditvergabe aus. Die Finanzmärkte und das Ausmaß der Erholung sind von gut funktionierenden Kapitalmärkten und dem Zugang zu Finanzmitteln abhängig. Im Juni billigte das Parlament die kurzfristige Überarbeitung der Eigenmittelverordnung, mit der Banken ermutigt werden sollen, Kredite an Unternehmen und Haushalte zu vergeben. Im Juli wurden von der Kommission Maßnahmen angekündigt, die es den Kapitalmärkten erleichtern sollen, EU-Unternehmen bei der Überwindung der Krise zu unterstützen.

Ein Video über den neuen Europäischen Forschungsraum.
VIDEO Der neue Europäische Forschungsraum.

Bankenunion und Kapitalmarktunion

Noch im Juli wurde im Anschluss an zwei von der Kommission organisierte Treffen mit Verbraucher- und Unternehmensvertretern, europäischen Banken, anderen Kreditgebern und dem Versicherungssektor eine Liste bewährter Verfahren erstellt, mit denen die Auswirkungen der Pandemie auf Menschen und Unternehmen weiter abgemildert werden können. Die Liste bietet Anregungen dafür, wie diese Marktteilnehmer Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen während der Krise unterstützen können. Die Gespräche sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission zur Ankurbelung der Kreditvergabe.

Im September kündigte die Kommission einen neuen Aktionsplan zur Verwirklichung einer Kapitalmarktunion an, der den Menschen und der Wirtschaft zugutekommt. Dabei handelt es sich zwar um ein langfristiges Projekt, doch auch kurzfristige Maßnahmen können Wirkung zeigen. Beispiele wären die Vereinfachung der Notierungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen, die Förderung langfristiger Beteiligungsinvestitionen durch Versicherer und Banken, die Maßnahmen zur Ermutigung der Banken, Verbriefungen stärker zu nutzen, und die Verbesserung des Zugangs der Anleger zu Informationen.

Viele Haushalte und Unternehmen sind pandemiebedingt unter erheblichen finanziellen Druck geraten. Daher ist eine der obersten Prioritäten der Kommission, dafür zu sorgen, dass Bürger und Unternehmen weiterhin Zugang zu Krediten ihrer Banken haben. Ende 2020 schlug die Kommission eine Strategie zu notleidenden Krediten vor, die einerseits den Schutz der Kreditnehmer gewährleistet und andererseits dazu beitragen kann, dass es zu keiner Zunahme notleidender Kredite wie nach der letzten Finanzkrise kommt. Sie soll zu einer raschen und nachhaltigen Erholung der Wirtschaft in der Zeit nach der Pandemie beitragen und gleichzeitig die Stabilität des europäischen Finanzsektors und die Fähigkeit der Banken, Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben, erhalten.

Die Kapitalmarktunion wird mit der Annahme der Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Finanzen im Jahr 2020 umweltfreundlicher und leistet durch die Förderung von Investitionen des Privatsektors in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zu den Klimazielen der EU (siehe auch „Ein klimaneutrales Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist“).

Eine faire Besteuerung ist für den Schutz der öffentlichen Einnahmen, die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit unverzichtbar. Im Jahr 2020 begann die Kommission mit ihren Arbeiten zur Neugestaltung des steuerlichen Umfelds in Europa, das gerechter und wachstumsfreundlicher werden soll. Im Juli präsentierte sie ein neues Paket zur Besteuerung, das unter anderem einen Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung umfasst und darauf abzielt, die Steuern für ehrliche Steuerzahler einfacher zu gestalten und Steuerbetrug zu erschweren. Nachdem die Kommission im Juli den Vorschlag dazu vorgelegt hatte, einigten sich die Mitgliedstaaten im November auf neue Vorschriften für Steuertransparenz für digitale Plattformen. Anknüpfend an die einschlägige Mitteilung der Kommission vom 15. Juli, nahm der Rat zudem Schlussfolgerungen zu fairem Steuerwettbewerb in der EU und darüber hinaus an.

Faire, einfache und moderne Besteuerung und Zölle

Im Zollbereich verabschiedete die Kommission im September einen neuen Aktionsplan für die Zollunion, in dem eine Reihe von Maßnahmen zur intelligenteren, innovativeren und effizienteren Gestaltung des Zollwesens der EU dargelegt werden. Im Oktober nahm sie die Initiative für eine Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll an. Mit dieser zukunftsorientierten digitalen Lösung können elektronische Daten rascher und effizienter zwischen den an der Warenabfertigung an der Grenze beteiligten Behörden ausgetauscht werden.

Die künftige industrielle, ökologische und digitale Strategie Europas muss auf fairem Wettbewerb gegründet sein. Die Wettbewerbspolitik sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen, die wiederum den Unternehmen Anreize für Investitionen, Innovationen und Wachstum bieten. Sie trägt zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und der europäischen Unternehmen bei und schützt den Zugang von EU-Unternehmen zu hochwertigen Vorleistungen zu attraktiven Preisen. So wird gewährleistet, dass die Unternehmen sowohl im Inland als auch weltweit wettbewerbsfähig bleiben. Solide EU-Wettbewerbsregeln bereiten den Weg für eine wettbewerbsfreundliche Zusammenarbeit, fördern das Wachstum und die Entwicklung starker Unternehmen – vom Großunternehmen bis hin zum KMU – und ermöglichen und unterstützen die Ökologisierung unserer Wirtschaft.

Fairer Wettbewerb

Im Jahr 2020 setzte die Kommission ihre Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Kontrolle staatlicher Beihilfen, Fusionskontrolle und Kartellrecht auf allen Märkten (Digitales, Pharmazie, Grundindustrie usw.) fort.

Besonders hervorzuheben ist der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen, den die Kommission im März im Zuge ihrer wirtschaftlichen Reaktion auf COVID-19 angenommen hat. Er eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die in den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vorgesehene Flexibilität voll auszuschöpfen, um Unternehmen zu unterstützen, die unter den beispiellosen Folgen des Ausbruchs der Pandemie leiden. Im Laufe des Jahres erließ die Kommission beinahe 400 Beschlüsse zur Genehmigung von 500 nationalen Maßnahmen, die die 27 Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gemeldet hatten.

Der Wandel vollzog sich in den letzten Jahren immer rascher, und die Welt ist zunehmend digitaler und vernetzter geworden. In diesem Zusammenhang hat die Kommission ihre laufenden Überlegungen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln weitergeführt und gleichzeitig die Überprüfung der Wettbewerbsregeln in den Bereichen Kontrolle staatlicher Beihilfen, Fusionskontrolle und Kartellrecht im Einklang mit den grünen und digitalen Prioritäten von Präsidentin von der Leyen fortgesetzt.

Darüber hinaus hat die Kommission am 15. Dezember ein Gesetz über digitale Märkte und ein Gesetz über digitale Dienste vorgelegt, mit denen die Probleme auf digitalen Märkten, die anfällig sind für Marktversagen – so etwa die Macht bestimmter digitaler Plattformen als Gatekeeper –, wirksamer angegangen werden sollen (weitere Informationen zu diesen Initiativen siehe „Ein klimaneutrales Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist“).

Die wirtschaftliche Erholung von der Coronavirus-Pandemie muss fair und inklusiv sein und die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig auf den doppelten ökologischen und digitalen Wandel vorbereiten. Die EU wird der sozialen Dimension der Wirtschaft Vorrang einräumen, insbesondere indem sie die Mitgliedstaaten bei der vollständigen Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt. Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission auf Grundlage der Säule Initiativen zur Verwirklichung eines starken sozialen Europas eingeleitet. Zur Vorbereitung eines neuen Aktionsplans im Jahr 2021 wurden die EU-Mitgliedstaaten, Regionen und Partner aufgefordert, ihre Vorstellungen hinsichtlich der Erreichung der Ziele der Säule darzulegen.

Zwei Erwachsene und ein Kind sitzen auf der Couch und schauen auf ein Smartphone.

Verwirklichung eines fairen und sozialen Europas

Ein starkes soziales Europa für den ökologischen und digitalen Wandel

Grafische Darstellung von Daten über soziale Herausforderungen.

Nur 4 Prozent der geringqualifizierten Arbeitnehmer nehmen an Maßnahmen des lebenslangen Lernens teil. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle lag 2018 bei 14,1 Prozent. Nur die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen, die gerne arbeiten würden, hat einen Arbeitsplatz. Mehr als 20 Prozent der Kinder sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Krebs ist in 40 Prozent aller Fälle vermeidbar. Je nach Region liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Europa zwischen 2,8 Prozent und 64 Prozent.

Einer der Grundsätze der Säule und eine Priorität für Präsidentin von der Leyen besteht darin, einen angemessenen Mindestlohnschutz für ein menschenwürdiges Leben aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat die Kommission im Oktober einen Vorschlag zur Verbesserung der Angemessenheit der Mindestlöhne und des Zugangs zum Mindestlohnschutz in Europa vorgelegt. Mit dem Richtlinienvorschlag soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen angemessenen Mindestlohn erhalten und ihr Lebensunterhalt dort, wo sie arbeiten, in angemessener Form gesichert ist. Darüber hinaus fördert er Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung in allen Mitgliedstaaten und zielt – unter Berücksichtigung der Vielfalt der nationalen Gegebenheiten und Traditionen – auf die Verringerung der Lohnungleichheit und der Armut trotz Erwerbstätigkeit ab.

Grafik mit Daten zu Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten und es schwierig finden, über die Runden zu kommen.

Die Grafik zeigt die Prozentzahlen der Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten und es schwierig finden, über die Runden zu kommen. 2 Prozent finden es sehr leicht, 7 Prozent leicht und 21 Prozent relativ leicht. 39 Prozent geben an, gewisse Schwierigkeiten zu haben. 20 Prozent sagen, dass sie nur schwer über die Runden kommen. 11 Prozent kommen nur mit großen Schwierigkeiten über die Runden. Viele der betroffenen Arbeitskräfte sind in der Landwirtschaft oder in der Reinigungsbranche beschäftigt. Die Mehrheit der Personen, die den Mindestlohn beziehen, sind Frauen – nämlich fast 60 Prozent EU-weit. Quelle: Berechnungen von Eurofound auf der Grundlage von EU-SILC 2018.

Aufgrund des ökologischen und digitalen Wandels verändert sich die Art und Weise, wie wir arbeiten, lernen, an der Gesellschaft teilhaben und unser Alltagsleben bestreiten. Gleichzeitig hat die Pandemie tiefgreifende Auswirkungen auf Millionen von Menschen in der EU gehabt, die ihren Arbeitsplatz verloren oder erhebliche Einkommensverluste erlitten haben. Europa kann diese Herausforderungen und Chancen nur bewältigen und nutzen, wenn seine ­Bürgerinnen und Bürger ihre Kompetenzen entsprechend ausbauen.

Die Kompetenzen der Menschen ausbauen

Die Europäische Kompetenzagenda ist ein auf fünf Jahre angelegter Plan, mit dem Einzelpersonen und Unternehmen dabei unterstützt werden, zusätzliche und bessere Kompetenzen zu entwickeln und zu nutzen. Die Agenda richtet sich an öffentliche und private Partner und umfasst eine Reihe von ehrgeizigen Zielen für die Kompetenzentwicklung bis 2025.

Die Europäische Kompetenzagenda enthält zwölf Maßnahmen zu vier zentralen Aspekten: einen Pakt für Kompetenzen zur Förderung gemeinsamer Maßnahmen, damit Investitionen in die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte größtmögliche Wirkung entfalten; Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass alle Menschen über die richtigen beruflichen Kompetenzen verfügen; Tools und Initiativen zur Unterstützung der Menschen auf ihrem Weg des lebenslangen Lernens; und einen Rahmen für die Mobilisierung von Investitionen in Kompetenzen.

Die Agenda wurde am 1. Juli 2020 auf den Weg gebracht, und sieben ihrer zwölf Leitinitiativen sind bereits angelaufen. Die übrigen fünf Leitinitiativen werden 2021 eingeleitet.

Die Pandemie hat deutlich gezeigt, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für viele junge Menschen oft schwierig ist. Mit dem im Juli ins Leben gerufenen Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung will die EU mehr Ausbildungsplätze für junge Menschen schaffen. Ferner sollen alle jungen Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle oder eine Weiterbildungsmaßnahme angeboten bekommen. Die Initiative zielt des Weiteren darauf ab, die berufliche Aus- und Weiterbildung moderner und attraktiver zu machen sowie mit den Anforderungen der digitalen und grünen Wirtschaft in Einklang zu bringen.

Mehr Chancen für junge Menschen schaffen

Grafik über die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit seit 2008.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU zwischen 2008 und 2020. Nach einem stetigen Anstieg, der 2008 bei knapp 16 Prozent einsetzte und 2013 einen Höchststand bei 24,9 Prozent erreichte, ging die Jugendarbeitslosigkeit kontinuierlich zurück, ehe sie wieder leicht zunahm, sodass der Wert im November 2020 bei 17,7 Prozent lag.

Im Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung wird darüber hinaus der Ausbau der Jugendgarantie vorgeschlagen, um so künftig noch mehr jungen Menschen helfen zu können. Der Vorschlag der Kommission, der Verbesserungen wie die Ausweitung der Maßnahmen auf Personen bis zu einem Höchstalter von 29 Jahren und benachteiligte junge Menschen vorsieht, wurde im November vom Rat angenommen. Somit stehen den Mitgliedstaaten EU-Mittel zur verstärkten Förderung der Jugendbeschäftigung zur Verfügung, wobei angestrebt wird, 22 Mrd. EUR über das Programm NextGenerationEU und den Haushalt 2021-2027 zu investieren.

Mehr Chancen für junge Menschen bedeutet auch, die Qualität, Inklusivität sowie die digitale und grüne Dimension der Bildungssysteme zu verbessern. Aus diesem Grund hat die Kommission im September eine Mitteilung über die Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein Vorhaben, das in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verwirklicht werden soll. In der Mitteilung wird aufgezeigt, wie die Mitgliedstaaten gemeinsam die EU so gestalten können, dass Studierende und Lehrkräfte auf dem gesamten Kontinent lernen und arbeiten können und Bildungseinrichtungen die Freiheit haben, sich innerhalb und außerhalb Europas zusammenzuschließen. Zur Erreichung dieses Ziels haben die EU und ihre Mitgliedstaaten konkrete Meilensteine festgelegt, wobei die betreffenden Maßnahmen aus NextGenerationEU und dem Programm Erasmus+ unterstützt werden.

Grafische Darstellung, wie die EU den Mitgliedstaaten dabei hilft, eine Brücke ins Arbeitsleben zu schlagen.

Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen. Zweistellige Milliardenbeträge zur Unterstützung des Konjunkturplans für Jugendbeschäftigung werden investiert, und zwar für die Initiative „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“, für die Gestaltung einer zukunftsorientierten EU-Politik für berufliche Aus- und Weiterbildung, für einen neuen Impuls für die Lehrlingsausbildung und für weitere Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung. Die Mitgliedstaaten müssen vorrangig Investitionen tätigen, die jungen Menschen kurz- und mittelfristig Chancen bieten.

Eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation: Wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Herausforderung entschlossen anzugehen.

Vollendung des Europäischen Bildungsraums

Durch die Coronavirus-Krise hat der Fernunterricht einen zentralen Platz in der Lehrtätigkeit eingenommen, und es hat sich deutlich gezeigt, dass dringend Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Bildung notwendig sind. Im Rahmen ihrer Bemühungen zur Förderung des digitalen Wandels hat die Kommission im September einen neuen Aktionsplan für digitale Bildung angenommen, in dem eine Reihe von Initiativen für hochwertige, inklusive und zugängliche digitale Bildung in der EU vorgeschlagen werden. Damit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung für das digitale Zeitalter gerüstet sind, werden die Mitgliedstaaten und Interessenträger im Aktionsplan zu einer verstärkten Kooperation aufgefordert. Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Politikbereichen und zum Aufbau eines Netzwerks nationaler Beratungsdienste sowie zur Stärkung des Dialogs zwischen öffentlichen und privaten Akteuren wird die Kommission eine europäische Plattform für digitale Bildung einrichten.

Digitale allgemeine und berufliche Bildung

Eine Frau, die an einem Computer arbeitet. © Technocité, 2020
Technocité in der Nähe der belgischen Stadt Bergen (Mons) arbeitet mit erwachsenen Lernenden und Arbeitsuchenden zusammen, um sie beim Erwerb der für die Arbeit in der Digital- und Kreativindustrie erforderlichen Kompetenzen zu unterstützen. Während des ersten landesweiten Lockdowns blieben im Frühjahr 2020 Bildungseinrichtungen im ganzen Land monatelang geschlossen. Für Technocité galt es, sich schnell anzupassen oder der drohenden Schließung ins Auge zu sehen. Dank EU-Mitteln in Höhe von 3,3 Mio. EUR konnte Technocité seine Arbeitsmethoden umgestalten. Alle Kurse wurden in Onlineveranstaltungen umgewandelt, sodass die Lernenden diese virtuell fortsetzen konnten.

Die EU setzt sich aktiv für die Verwirklichung einer Union der Gleichheit ein. Das bedeutet, dass Strategien und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den in der Gesellschaft noch allzu häufig vorherrschenden Stereotypen zu begegnen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen ihre Talente unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder religiöser Überzeugung frei entfalten können. In einer gerechteren EU wird darüber hinaus sichergestellt, dass die Bedürfnisse aller Menschen in der Gesellschaft bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Intensivierung der Maßnahmen für eine Union der Gleichheit

Im Dezember, am 20. Jahrestag der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, hat die Kommission eine neue Strategie für eine verstärkte Anwendung der Charta angenommen. Aus dem Bericht der Kommission vom Juni 2019 und den zur Vorbereitung der Strategie durchgeführten Konsultationen geht hervor, dass das Potenzial der Charta in den Mitgliedstaaten nicht voll ausgeschöpft wird. Die Menschen kennen ihre Rechte kaum und benötigen Informationen darüber, wie sie bei Verstößen Rechtsmittel einlegen können. In der Strategie werden Maßnahmen zur wirksameren Anwendung der Charta vorgeschlagen, unter anderem die Stärkung von Gerichten und zivilgesellschaftlichen Organisationen und eine bessere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte.

Die Verwirklichung einer Union der Gleichheit ist eine der obersten Prioritäten der Kommission und eine Grundvoraussetzung für eine gerechte, starke und wirtschaftlich solide EU für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt. Um Lücken zu schließen und die Europäische Union in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial zugunsten der gesamten Gesellschaft – unter anderem in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wirtschaft und Politik – voll auszuschöpfen, hat die Kommission im März eine Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter vorgelegt. Sie enthält eine Vision, politische Ziele und Maßnahmen, mit denen echte Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in der EU und der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung erzielt werden sollen.

Geschlechtergleichstellung

Zu den skizzierten Maßnahmen gehören eine Initiative zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und zur Lohngleichheit bei gleicher Arbeit sowie Bemühungen um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und in der Politik.

Lockdowns und Ausgangsbeschränkungen haben die Ausbreitung von COVID-19 zwar verlangsamt, aber häufig dazu geführt, dass Menschen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, sich den Tätern kaum entziehen konnten. Obwohl es noch keine verlässliche Datengrundlage gibt, meldete die Weltgesundheitsorganisation einen erheblichen Anstieg der häuslichen Gewalt aufgrund der Ausgangsbeschränkungen. Die Kommission hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie mit den Mitgliedstaaten Online-Seminare zum Thema Gleichstellung organisiert. Bei den Veranstaltungen wurden bewährte Verfahren zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, Gleichstellungsaspekte im Beruf und in der Pflege sowie eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen diskutiert. Zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen während der Pandemie wurden fast 18 Mio. EUR aus der Spotlight-Initiative umgewidmet. Die Spotlight-Initiative wurde 2017 gemeinsam mit den Vereinten Nationen zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ins Leben gerufen und wird von der EU mit 500 Mio. EUR unterstützt.

Grafische Darstellung von Daten zu Gleichstellungsfragen.

33 Prozent der Frauen in der EU waren Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt. 22 Prozent der Frauen in der EU waren Opfer häuslicher Gewalt. 55 Prozent der Frauen in der EU wurden schon sexuell belästigt; Frauen werden häufiger Opfer sexueller Belästigung im Internet als Männer. Nur 67 Prozent der Frauen in der EU sind erwerbstätig, bei den Männern hingegen liegt der Anteil bei 78 Prozent. In Aufsichtsgremien beziehungsweise in der Geschäftsleitung liegt der Frauenanteil bei nur 7,8 beziehungsweise 8,2 Prozent.

Obwohl Rassismus und Rassendiskriminierung in der EU verboten sind, bestehen sie nach wie vor in vielerlei Formen fort, manchmal in Verbindung mit Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, einer Behinderung oder eines Migrationshintergrunds. Um Akteure auf allen Ebenen zur wirksameren Bekämpfung von Rassismus, einschließlich strukturellem Rassismus, zusammenzubringen, hat die Kommission im September den EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 vorgelegt. Darin werden die Mitgliedstaaten zu einer strengeren Anwendung des geltenden EU-Rechts angehalten. Darüber hinaus sieht der Aktionsplan die Ernennung eines EU-Koordinators für die Bekämpfung von Rassismus sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Polizeiarbeit vor. Durch ein bedachteres Vorgehen der Polizeikräfte sollen diskriminierende Einstellungen, einschließlich der Erstellung von Profilen aus rassistischen Gründen oder auf Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit, verhindert werden. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten bis Ende 2022 nationale Pläne zur Bekämpfung von Rassismus vorlegen.

Bekämpfung von Rassismus

Collage aus vertikalen Bildausschnitten mit Gesichtern von Menschen aus verschiedenen ethnischen Gruppen und unterschiedlichen Alters.

Einer Erhebung aus dem Jahr 2019 zufolge sind 45 % der Roma in den letzten zwölf Monaten Opfer von Diskriminierung geworden. Die größte ethnische Minderheit Europas ist im Alltag nach wie vor mit nicht hinnehmbarer Diskriminierung und sozioökonomischer Ausgrenzung konfrontiert, und negative Stereotype und Vorurteile sind nach wie vor verbreitet. Im Oktober hat die Kommission einen verstärkten strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma für die nächsten zehn Jahre vorgelegt.

Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

Alle Roma sollten die Möglichkeit haben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Der vorherige Rahmen konzentrierte sich in erster Linie auf sozioökonomische Integration. Der neue strategische Rahmen für die Roma in der EU enthält eine Reihe von Mindestzielen, die bis 2030 erreicht werden sollen. Diese werden durch einen umfassenderen Ansatz erreicht, der die Inklusion marginalisierter Roma durch die Förderung der Gleichstellung und Teilhabe aller ergänzt. Des Weiteren hat die Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Empfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma vorgelegt. Darin ist eine Liste spezifischer Maßnahmen enthalten, die von den Mitgliedstaaten zur Erreichung der gemeinsamen Ziele auf EU-Ebene ergriffen werden müssen. Der strategische Rahmen ist eng mit der Arbeit der Kommission in anderen Bereichen verknüpft, wie dem EU-Haushalt 2021-2027, dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, der EU-Strategie zur Stärkung der Rechte von Opfern und der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.

Ein Video über die neue Strategie zur Gleichstellung der Roma.
VIDEO: Chancengleichheit #EU4Roma.

Die erste Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen, die von der Kommission im November veröffentlicht wurde, enthält Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und der Schwierigkeiten, mit denen Lesben, Schwule, bi-, trans- und intersexuelle und queere Personen konfrontiert sind. Die Kommission plant eine Initiative zur Erweiterung der Liste von Straftaten mit europäischer Dimension um homophobe Hassreden und Hassverbrechen und schlägt vor, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zu unterstützen, EU-weite Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, zivilgesellschaftliche Organisationen finanziell zu fördern und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen in allen EU-Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen.

Gleichstellung von LGBTIQ

Menschen mit Behinderungen sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt und laufen eher Gefahr, lediglich einen niedrigeren Bildungsstand zu erreichen. Dies erschwert ihre uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und kann sie – aufgrund mangelnder Unabhängigkeit und Autonomie – in ihrer Würde und ihren Grundrechten beeinträchtigen. Die COVID-19-Pandemie hat diese Ungleichheiten weiter verschärft. Im November hat die Kommission ihre Bewertung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 veröffentlicht. Darin wurde festgestellt, dass die Strategie zwar Verbesserungsbedarf aufweist, sie sich aber dennoch positiv auf die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Rechtsvorschriften und der Politik der EU ausgewirkt hat. Beispiele hierfür sind die Annahme des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit, der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zum Internet und der Rechtsvorschriften über die Fahrgastrechte.

Grafik zur Darstellung der allerersten EU-Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen.

Die Europäische Kommission hat die erste EU-Strategie zur Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen angenommen. Darin werden, verteilt auf vier Pfeiler, wichtige Ziele dargelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen, und zwar die Bekämpfung der Diskriminierung der genannten Personen; die Gewährleistung ihrer Sicherheit; der Aufbau von Gesellschaften, die sie einschließen, und die Führungsrolle der EU bei der Forderung nach Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender-, nichtbinären, intersexuellen und queeren Personen in der ganzen Welt.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Juni hat die Kommission die erste EU-Strategie zur Stärkung der Rechte von Opfern veröffentlicht. Ihr Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass alle Opfer von Straftaten ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, unabhängig davon, wo in der EU oder unter welchen Umständen die Straftat begangen wurde. In der Strategie werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen Opfer in die Lage versetzt werden sollen, Straftaten anzuzeigen, Entschädigungen einzufordern und die Folgen der Straftat besser zu bewältigen. Darüber hinaus sieht sie die Förderung der Aus- und Fortbildung des Personals von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden vor. Aus dem im Mai veröffentlichten Bericht über die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie geht hervor, dass Rechte wie ­Zugang zu Informationen, Unterstützungsdiensten und Schutz in den meisten Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet sind. Diese Lücken sollen mit der Strategie geschlossen werden.

EU-Strategie zur Stärkung der Rechte von Opfern

Antizipation und Vorsorge ist für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen von entscheidender Bedeutung. In ihrem ersten Bericht über die strategische Vorausschau konzentriert sich die Kommission auf die Einbindung der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung der EU. Sie schafft damit einen kommissionsweiten Rahmen und schlägt vor, die strategische Vorausschau zur Stärkung der Resilienz der EU in vier Dimensionen zu nutzen: Wirtschaft und Soziales, Geopolitik, Umwelt und digitale Entwicklung. Damit Themen von langfristiger Bedeutung, wie demografische Herausforderungen, von den politischen Entscheidungsträgern berücksichtigt werden, ist es wesentlich, zukünftige Trends frühzeitig zu erkennen.

Zukünftige Herausforderungen frühzeitig erkennen und die Resilienz der EU stärken

Der demografische Wandel verändert die europäische Gesellschaft. Im Juni hat die Kommission erstmals einen Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels in der EU veröffentlicht. Darin werden die Zusammenhänge zwischen demografischen Trends und deren Auswirkungen und dem Potenzial zur Erholung von der Coronavirus-Krise hervorgehoben. Der Bericht bildet den Auftakt für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich und wird Angaben dazu liefern, wie die am stärksten betroffenen Menschen, Regionen und Gemeinschaften am besten unterstützt werden können. Er dient auch als Grundlage für das Grünbuch zum Thema Altern und für die langfristige Vision für ländliche Räume, die 2021 vorgelegt werden soll. Wenn die demografischen Herausforderungen als Chancen genutzt werden, können sie zu dem ökologischen und digitalen Wandel beitragen, der für eine durch Wohlstand und Nachhaltigkeit gekennzeichnete Zukunft von entscheidender Bedeutung ist. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden demografischen Umfelds ist es daher erforderlich, das Gesundheitswesen, die Sozialdienste, die öffentlichen Haushalte und den Zugang zu Dienstleistungen auf den Prüfstand zu stellen und besser an die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

Ein Video über künftige Megatrends.
VIDEO Wie die strategische Vorausschau den ökologischen, digitalen und fairen Wandel unterstützen und Europa widerstandsfähiger machen wird.

Im Jahr 2020 wurden die Beziehungen zu Afrika, eine der obersten Prioritäten der EU, dynamischer. Ende Februar nahmen Präsidentin von der Leyen und die meisten Kommissionsmitglieder am 10. Treffen der Kommissionen der EU und der Afrikanischen Union in Addis Abeba (Äthiopien) teil.

Grafik mit Daten zu demografischen Prognosen.

2018 betrug die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer 78,2 Jahre und für Frauen 83,7 Jahre. Die Lebenserwartung wird voraussichtlich weiter steigen: Für den Geburtsjahrgang 2070 wird von einer Lebenserwartung von 86,1 Jahren für Männer und von 90,3 Jahren für Frauen ausgegangen. Im Jahr 2018 lag die durchschnittliche Zahl der Geburten pro Frau bei 1,55 und das Medianalter bei der Geburt bei 31,3 Jahren. Es wird erwartet, dass bis zum Jahr 2070 die durchschnittliche Zahl der Geburten pro Frau auf 1,66 und das Medianalter bei der Geburt auf 31,7 Jahre ansteigen wird. Schätzungen zufolge wird bis zum Jahr 2070 der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren bei 30,3 Prozent liegen, im Vergleich zu 20,3 Prozent im Jahr 2019, und der Anteil der Bevölkerung ab 80 Jahren bei 13,2 Prozent, im Vergleich zu 5,8 Prozent im Jahr 2019.

Eine Lehrkraft unterrichtet im Rahmen des Projekts EU4Schools in Albanien im Freien. © UNDP Albania, 2020

Förderung europäischer Interessen und Werte in der Welt

Aufbau einer stärkeren und vertiefteren Zusammenarbeit mit Afrika

In der Mitte Ursula von der Leyen, daneben mehrere Mitglieder der EU-Kommission und Vertreter der Afrikanischen Union.
10. Treffen der Kommissionen der EU und der Afrikanischen Union in Addis Abeba (Äthiopien), 27. Februar 2020.

Das Treffen war Teil des laufenden Dialogs mit der Afrikanischen Union und bot neben dem Auftakt der Vorbereitungen für das sechste Gipfeltreffen im Jahr 2021 auch Gelegenheit, gemeinsame Herausforderungen wie Frieden und gute Regierungsführung, den Klimawandel, nachhaltige Arbeitsplätze und Investitionen, die Digitalisierung sowie Mobilität und Migration zu erörtern.

Im März veröffentlichten die Kommission und der Hohe Vertreter Josep Borrell eine gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“, die der Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten eine neue Qualität verleihen sollte. Vorgeschlagen wurden in der Mitteilung stärkere Partnerschaften in den fünf Schlüsselbereichen grüne Wende, digitaler Wandel, nachhaltiges Wachstum, Frieden und gute Regierungsführung sowie Migration und Mobilität.

Ursula von der Leyen und Tewolde GebreMariam in einem Hangar neben einem Flugzeug.
Präsidentin von der Leyen besuchte die Luftfahrtakademie in Addis Abeba (Äthiopien). Die EU kofinanziert diese internationale Wirtschaftshochschule, an der sich junge Menschen zu Piloten, Kabinenpersonal oder Flugingenieuren ausbilden lassen können. Tewolde GebreMariam, CEO von Ethiopian Airlines (links), und Ursula von der Leyen (Mitte).

Im November unternahm die Europäische Kommission mit dem Abschluss von zehn Finanzgarantievereinbarungen mit Partnerfinanzinstitutionen in Höhe von 990 Mio. EUR einen wichtigen Schritt zur Ankurbelung der Investitionen in Afrika und der EU-Nachbarschaft und leistete damit einen Beitrag zur weltweiten Erholung von der Pandemie. Mit diesen Garantien, die Teil der Reaktion auf die COVID-19-­Pandemie im Rahmen von Team Europa sind, sollen Investitionen in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Grafische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Afrika.

Die Grafiken zeigen die Zahlen von 2018 für die öffentliche Entwicklungshilfe für Afrika und den Warenhandel Afrikas nach Partnern. Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten haben Afrika 46 Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt, was 19,6 Milliarden Euro entspricht. An zweiter Stelle stehen die Vereinigten Staaten, die 25 Prozent bereitstellten, was 10,7 Milliarden Euro entspricht. Quelle: OECD DAC2A 2018. Keine Daten für China verfügbar. Afrika wickelte 32 Prozent seines gesamten Handels mit der EU ab. Dies entspricht einem Wert von 235 Milliarden Euro. Auf China entfallen 17 Prozent, was 125 Milliarden Euro entspricht. Auf die Vereinigten Staaten entfallen 6 Prozent, was 46 Milliarden Euro entspricht. Quelle: Internationaler Währungsfonds (2018).

Ein Video über die wichtigsten Aspekte der künftigen Partnerschaft mit Afrika.
VIDEO: Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie für Afrika.

Die Erweiterungspolitik der EU gewann im Februar an Schwung, als die Kommission ihre Vorschläge zur Stärkung des Beitrittsprozesses vorlegte, um diesen glaubwürdiger, berechenbarer und dynamischer zu gestalten, wobei der Schwerpunkt auf wesentlichen Reformen und einer stärkeren politischen Steuerung lag. Im März unternahm die EU mit dem Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufzunehmen, einen historischen Schritt. Auf dem EU-Westbalkan-Gipfel im Mai bekräftigten die Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die europäische Perspektive der Staaten des westlichen Balkans.

Die Erweiterung der EU

Um die langfristige wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und die Annäherung an die EU zu beschleunigen, legte die Kommission im Oktober einen Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan vor, mit dem bis zu 9 Mrd. EUR an Zuschüssen mobilisiert werden sollen, während eine neue Garantiefazilität für den Westbalkan Investitionen in Höhe von bis zu 20 Mrd. EUR ankurbeln dürfte. Des Weiteren fördert der Plan eine starke regionale Integration durch einen regionalen Binnenmarkt, den die Führungsspitzen der westlichen Balkanstaaten auf dem Gipfeltreffen in Sofia im November im Rahmen des Berlin-Prozesses billigten. Bei dem Gipfeltreffen wurden wichtige Schritte zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit unternommen, um die sozioökonomische Erholung und die Annäherung an die EU anzukurbeln: Die Führungsspitzen des Westbalkans sagten zu, die regionale Zusammenarbeit weiter zu verstärken, um auf dem Weg in die EU schneller voranzukommen.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise stellte die EU für den Westbalkan ein Hilfspaket in Höhe von 3,3 Mrd. EUR bereit, um die gesundheitliche Notlage zu beheben und die sozioökonomischen Auswirkungen abzufedern. Für die Türkei wurden 98 Mio. EUR mobilisiert, um dringend benötigte Schutzausrüstung bereitzustellen und die am stärksten gefährdeten Flüchtlinge zu unterstützen.

Ein Video über EU-Fördermittel in Albanien und Nordmazedonien.
VIDEO: Die EU finanziert innovativen Tourismus in den Grenzregionen Elbasan in Albanien und Polog in Nordmazedonien.
Landkarte mit einem Überblick über die Beziehungen zwischen der EU und dem westlichen Balkan.

Die Grafik zeigt einen Überblick über die Beziehungen zwischen der EU und dem westlichen Balkan. Bosnien und Herzegowina hat eine Bevölkerung von 3,5 Millionen Einwohnern und ist ein potenzielles Kandidatenland. Die Europäische Kommission hat im Mai 2019 eine Stellungnahme zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft abgegeben, und der Rat hat im Dezember 2019 Schlussfolgerungen zur Billigung von 14 Schlüsselprioritäten formuliert. Montenegro hat eine Bevölkerung von 0,6 Millionen Einwohnern und ist ein Kandidatenland. Die Beitrittsverhandlungen umfassen derzeit 33 Kapitel. Drei Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Albanien hat eine Bevölkerung von 2,9 Millionen Einwohnern und besitzt den Status eines Kandidatenlandes seit März 2020, als die EU beschlossen hat, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Serbien hat eine Bevölkerung von 7 Millionen Einwohnern und ist ein Kandidatenland. Die Beitrittsverhandlungen umfassen derzeit 18 Kapitel. Zwei Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Das Kosovo hat eine Bevölkerung von 1,8 Millionen Einwohnern und ist ein potenzielles Kandidatenland. Im April 2016 ist das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen in Kraft getreten. Nordmazedonien hat eine Bevölkerung von 2,1 Millionen Einwohnern und besitzt den Status eines Kandidatenlandes seit März 2020, als die EU beschlossen hat, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.

Im Februar fand in Brüssel die von der EU geleitete internationale Geberkonferenz „Gemeinsam für Albanien“ statt, um die Wiederaufbaubemühungen nach dem Erdbeben im November 2019 zu unterstützen. Die EU, die Mitgliedstaaten und die Europäische Investitionsbank stellten 400 Mio. EUR der insgesamt zugesagten Summe von 1,15 Mrd. EUR bereit.

Die Maßnahmen der EU in ihren östlichen und südlichen Nachbarländern müssen flexible und miteinander verbundene langfristige politische Ziele verfolgen, die auf neue Prioritäten reagieren können. In der im März veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters Josep Borrell über die Politik für die Östliche Partnerschaft wurde aufgezeigt, wie die Resilienz gestärkt werden kann, damit gemeinsame Herausforderungen bewältigt, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und Ergebnisse für die Bürger erzielt werden können. Im Juni bekräftigten die Führungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft bei ihrer Zusammenkunft den strategischen Charakter dieser Partnerschaft sowie ihr Engagement für eine weitere Integration und die Schaffung konkreterer Vorteile für die Menschen. Mehr als 1 Mrd. EUR an Finanzhilfen wurden umgeschichtet, um die östlichen Nachbar­länder der EU bei der Bekämpfung der COVID-19-­Pandemie zu unterstützen.

Nachbarschaftspolitik

Ein Video über die humanitäre Hilfe der EU in der Ukraine.
VIDEO: Manchmal können kleine Dinge einen großen Unterschied machen. Dank der humanitären Hilfe der EU in der Ukraine erhielt diese Krankenschwester ein Fahrrad und medizinische Ausrüstung. Sie kann nun mehr Menschen erreichen und so dafür sorgen, dass diese das Arzneimittel und die Behandlung erhalten, die sie benötigen.

In der südlichen Nachbarschaft hat die EU weiterhin Strukturreformen unterstützt, eine inklusive wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und die verantwortungsvolle Staatsführung, die demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung gestärkt.

Die EU räumte der Reaktion auf die Gesundheitskrise und deren wirtschaftliche Auswirkungen in der Region Priorität ein, indem sie neue Programme entwickelte und Mittel von bestehenden Programmen umschichtete. Diese Pakete zielen darauf ab, die Auswirkungen der Pandemie, insbesondere auf die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, abzumildern, und sind Teil des Beitrags der EU zur COVID-19-Reaktion der Initiative Team Europa, zu der die EU, ihre Mitgliedstaaten, ihre nationalen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gehören.

Die Kommission verabschiedete ein Makrofinanzhilfepaket in Höhe von 3 Mrd. EUR für zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner, um ihnen dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu einzudämmen. Die Mittel sollen folgenden Ländern bereitgestellt werden: Albanien (180 Mio. EUR), Bosnien und Herzegowina (250 Mio. EUR), Georgien (150 Mio. EUR), Jordanien (200 Mio. EUR), Kosovo (100 Mio. EUR), Moldau (100 Mio. EUR), Montenegro (60 Mio. EUR), Nordmazedonien (160 Mio. EUR), Tunesien (600 Mio. EUR) und Ukraine (1,2 Mrd. EUR).

Im Jahr 2020 reagierte die EU weiter auf die Krisen in Libyen und Syrien, indem sie sowohl Flüchtlingen als auch Aufnahmegemeinschaften half, insbesondere über die beiden speziellen Treuhandfonds. Seit 2014 beläuft sich die finanzielle Unterstützung der EU für Libyen auf mehr als 0,5 Mrd. EUR, während sich die Unterstützung für syrische Flüchtlinge und ihre Aufnahmegemeinschaften auf mehr als 2,2 Mrd. EUR beläuft.

Ferner leitete die EU eine neue Militäroperation im Mittelmeer („Eunavfor Med Irini“) ein, mit der das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen umgesetzt wird, das zum Friedensprozess im Land beiträgt.

Im Laufe des Jahres 2020 räumte die EU den geopolitischen Entwicklungen der an sie angrenzenden Länder und Regionen weiterhin Priorität ein, indem sie alle ihre Instrumente zur Unterstützung der Konfliktbewältigung und -beilegung bündelte. Dies umfasste beispielsweise die Fortsetzung der politischen Unterstützung der Souveränität und territorialen Einheit der Ukraine, die Stärkung des Gesundheitssystems in Libyen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft in Syrien.

Grafische Darstellung der EU-Unterstützung für Georgien.

Beispiel für Unterstützung zur Deckung des unmittelbaren und kurzfristigen Bedarfs. Ein georgischer Hersteller medizinischer Textilien stellte innerhalb einer Woche 40000 medizinische Schutzanzüge her, nachdem er dank einer Mikrofinanzhilfe der EU 12 zusätzliche Nähmaschinen erworben hatte.

Weitere wichtige Themen im Jahr 2020

Die Stabilität und der Wohlstand der Partner der EU sind nicht nur für die Länder selbst und für die dort lebenden Menschen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die Sicherheit und die strategischen Interessen der EU. Die Bemühungen der EU zur Förderung von Frieden und Stabilität erstrecken sich auch auf die Sahelzone (Burkina Faso, Tschad, Mali, Mauretanien und Niger) und sind ein gutes Beispiel dafür, wie die EU Diplomatie, zivile und militärische Missionen sowie humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe nach einem integrierten Ansatz mobilisiert. Exemplarisch hierfür ist die Unterstützung der EU für die Vermittlungsbemühungen nach dem Militärputsch in Mali.

Zwei Rohingya-Frauen unterhalten ein Kind mit einer Spielzeugrassel. © Mahmud Rahman für Action Against Hunger, 2020
2020 brachte die EU ihre Solidarität mit den Rohingya-Flüchtlingen und den Aufnahmeländern zum Ausdruck. Die EU hat im Oktober eine Geberkonferenz mitorganisiert und selbst weitere 96 Mio. EUR für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Konfliktverhütung mobilisiert. Über 860 000 geflüchtete Rohingya leben derzeit in Bangladesch und mehr als 150 000 in anderen Ländern der Region. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leiden nach wie vor rund 600 000 Rohingya im Bundesstaat Rakhine (Myanmar/Birma) unter einer lang anhaltenden Menschenrechtskrise. In Cox’s Bazar (Bangladesch) werden in mehreren – mit EU-Unterstützung verwalteten – Ernährungszentren kostenlos nahrhafte warme Mahlzeiten für Kinder sowie Sensibilisierungs- und Beratungsveranstaltungen für Eltern angeboten (Aufnahme von 2018).
© Mahmud Rahman für Action Against Hunger, 2020

Das Cotonou-Abkommen, das die Beziehungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten regelt, sollte ursprünglich am 29. Februar 2020 auslaufen. Nach einer vorübergehenden Verlängerung gelang es der Kommission am 3. Dezember, eine politische Einigung mit der Organisation zu erzielen, die die Partnerschaft auf die nächste Stufe heben wird, wobei der Schwerpunkt stärker auf die verschiedenen Regionen gelegt wird und die Standards in vielen Bereichen – angefangen bei nachhaltiger Entwicklung und nachhaltigem Wachstum bis hin zu Menschenrechten, Migration, Frieden und Sicherheit – aktualisiert werden. Der förmliche Abschluss und die Unterzeichnung des Abkommens werden für 2021 erwartet.

Baumaterialien und Arbeiten für den Bau einer Kaserne in Birni-N’Konni. © IOM Niger, 2020
Die Mission der EU zum Aufbau ziviler Kapazitäten in Niger (EUCAP Sahel Niger) hilft bei der Etablierung eines integrierten, kohärenten, nachhaltigen und menschenrechtsbasierten Ansatzes der verschiedenen Sicherheitsakteure bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Dank der finanziellen Unterstützung Deutschlands und der Niederlande können 250 nigrische Polizeibeamte in neue Kasernen in Birni-N’Konni umziehen und die Region sicherer und stabiler machen.

Im Jahr 2020 bemühte sich die EU darum, ihre Partnerschaft mit China zu festigen, indem sie nach Möglichkeit mit China zusammenarbeitete, bei Bedarf verhandelte und, wenn es notwendig war, selbstbewusst und entschieden ihren Standpunkt äußerte. Die EU arbeitete daran, die Beziehungen auf eine stabilere Grundlage zu stellen, und zwar mit mehr Gegenseitigkeit und gleichen Bedingungen in Bezug auf Wirtschaft, Handel, Investitionsbeziehungen und andere Fragen. Die am 30. Dezember erzielte politische Einigung über ein umfassendes Investitionsabkommen ist ein erster Schritt zur Neuaustarierung der Beziehung. Das Gipfeltreffen EU-China und die beiden Treffen der Führungsspitzen im September und Dezember boten Gelegenheit, die Zusammenarbeit – von der Coronavirus-Krise bis zum Klimaschutz – zu vertiefen und über Meinungsverschiedenheiten, unter anderem in Bezug auf die Menschenrechte und die Lage in Hongkong, zu sprechen. Die EU brachte China gegenüber bei verschiedenen Gelegenheiten im Laufe des Jahres mehrfach ihre Besorgnis über diese beiden Themen zum Ausdruck, verfolgte weiter ihren soliden und realistischen Ansatz und setzte die in der Mitteilung „EU-China – Strategische Perspektiven“ von 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen weiter um.

China

Libanon

Grafische Darstellung der Zusammenarbeit der EU mit China.

Zusammenarbeit der EU mit China. Die EU fordert China auf, für uneingeschränkte Gegenseitigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen in ihren Handels- und Investitionsbeziehungen zu sorgen. Die politische Einigung über das umfassende Investitionsabkommen vom 30. Dezember 2020 stellt in dieser Hinsicht einen wichtigen Schritt dar. Die EU und China sollten enger zusammenarbeiten, um Herausforderungen wie Klimawandel, Piraterie und die Lage in Afghanistan zu bewältigen. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China war ein wichtiger Faktor, um das Atomabkommen mit dem Iran zu sichern und seine vollständige und wirksame Umsetzung sicherzustellen. Im Südchinesischen Meer unterstützt die EU die friedliche Beilegung von Streitigkeiten im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die Wahrung der Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs. Die EU wird China weiterhin auffordern, mehr Verantwortung für die Aufrechterhaltung des regelbasierten internationalen Systems und die Achtung der Menschenrechte zu übernehmen.

In der Stadt Beirut ereignete sich am 4. August eine verheerende Explosion. Die EU stellte ihre Solidarität mit der libanesischen Bevölkerung unter Beweis, indem sie das Katastrophenschutzverfahren mobilisierte und Mittel in Höhe von insgesamt 63 Mio. EUR für humanitäre Soforthilfe und eine unmittelbare Krisenreaktion bereitstellte. 17 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Türkei entsandten Such- und Rettungspersonal, und medizinische Teams leisteten umfangreiche lebensrettende Hilfe.

In der Folge der Präsidentschaftswahlen vom 9. August in Belarus und der anschließenden Proteste stellte die EU klar, dass sie die Ergebnisse nicht anerkenne und die demokratischen Bestrebungen des Landes uneingeschränkt unterstützen werde, unter anderem durch Sanktionen gegen die für Wahlbetrug und die anschließende Gewalt Verantwortlichen. Seitdem hat die EU Sanktionen gegen 55 Personen verhängt, die für Gewalt, ungerechtfertigte Festnahmen und die Fälschung von Wahlergebnissen verantwortlich gemacht werden, darunter der ehemalige Präsident Alexander Lukaschenko. Die Kommission hat die Mittel, die sie für Belarus bereitstellt, zur direkten Unterstützung der Zivilgesellschaft und der freien Medien umgeleitet, während sich die Mitgliedstaaten auf eine Überprüfung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus geeinigt und die Kommission beauftragt haben, ein umfassendes Paket zur wirtschaftlichen Unterstützung für ein demokratisches Belarus auszuarbeiten. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die Rechte friedlicher Demonstranten zu unterstützen, und fordert die belarussischen Behörden erneut auf, der Gewalt und Repression ein Ende zu setzen, alle Häftlinge und politischen Gefangenen freizulassen, die Medienfreiheit und die Zivilgesellschaft zu achten und einen alle Seiten einbeziehenden nationalen Dialog aufzunehmen.

Zwei Mitglieder des EU-Katastrophenreaktionsteams laufen in Beirut durch den Schutt.
Die Zivilschutzteams der EU unterstützten nach der tödlichen Explosion im Seehafen am 4. August 2020 die Soforthilfe für die Menschen in Beirut (Libanon).

Belarus

Im östlichen Mittelmeerraum nahmen die Spannungen mit der Türkei im Laufe des Jahres weiter zu. Auch wenn die EU in uneingeschränkter Solidarität mit Griechenland und Zypern handelt, um der Eskalation Einhalt zu gebieten, sind die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei nach wie vor von großem beiderseitigem Interesse. Unter der Voraussetzung, dass die konstruktiven und dauerhaften Bemühungen zur Beendigung der illegalen Aktivitäten gegenüber Griechenland und Zypern fortgesetzt werden, ist der Europäische Rat übereingekommen, eine positive EU-Türkei-Agenda zu verfolgen. Falls es jedoch erneut zu einseitigen Maßnahmen oder gegen das Völkerrecht verstoßenden Provokationen kommen sollte, ist die EU bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Optionen zu nutzen, um ihre Interessen und die Interessen ihrer Mitgliedstaaten zu verteidigen.

Eine Frau kniet aus Protest vor einer Kolonne der belarussischen Bereitschaftspolizei. © Nadzeia Buzhan – Europäische Union, 2020 – Quelle: Europäisches Parlament.
Die demokratische Opposition in Belarus wurde vom Europäischen Parlament mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2020 ausgezeichnet. Das Bild wurde in Minsk (Belarus) aufgenommen, 30. August 2020.
© Nadzeia Buzhan – Europäische Union, 2020 – Quelle: Europäisches Parlament.

Östlicher Mittelmeerraum

Die EU steht weiterhin uneingeschränkt hinter der Erklärung EU-Türkei von 2016, die auch nach einem Anstieg des Migrationsdrucks an der EU-Grenze zur Türkei im Februar und März 2020 weiter umgesetzt wurde. Die Erklärung hat zu konkreten Ergebnis­sen bei der Verringerung des Zustroms irregulärer Migranten aus der Türkei, der Zahl der Todesfälle in der Ägäis und des Drucks auf die EU-Grenzen geführt. Zudem hat sie für mehr als 28 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, durch Neuansiedlung sichere und legale Wege in die EU eröffnet. Bei der Wiederaufnahme und Beschleunigung der Rückkehr von Migranten von den griechischen Inseln sind dringend weitere Fortschritte erforderlich. In all diesen Fragen blieben die Kommunikationskanäle mit der Türkei offen und aktiv.

Das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen im November bot eine einmalige Gelegenheit, eine neue transatlantische Agenda für die Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte, Interessen und globaler Einflussnahme zu entwerfen. Die mit der im Dezember vorgelegten gemeinsamen Erklärung „A new EU-US agenda for global change“ vorgestellte neue Partnerschaft wird es der EU und den Vereinigten Staaten ermöglichen, in den Bereichen Gesundheit, Demokratie, Klimawandel, wirtschaftlicher Wohlstand sowie Technologie und Handel zusammenzuarbeiten.

Vereinigte Staaten

Zudem sind die EU und die Vereinigten Staaten wichtige Handelspartner. Im August vereinbarten sie die Abschaffung oder Senkung von Zöllen auf Waren im Wert von 168 Mio. EUR. Das Paket stellt die ersten Zollsenkungen in ihren Handelsbeziehungen seit mehr als zwei Jahrzehnten dar und ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Deeskalation der Handelsspannungen. Es ebnet den Weg für umfassendere Maßnahmen zur Erleichterung des Handels zwischen den beiden Blöcken.

Die Werte der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sind Richtschnur für das Handeln der EU in der ganzen Welt.

Wichtige Zahlen und Fakten zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten.

Die EU und die Vereinigten Staaten pflegen eine einzigartige globale Partnerschaft. Zusammengenommen beläuft sich ihre Bevölkerung auf fast eine Milliarde Menschen. Sie generieren jedes Jahr ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, stehen für ein Drittel des Welthandels und leisten 60 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen weltweit. Darüber hinaus sind sie weltweit führend in den Bereichen humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe.

Förderung von Menschenrechten und Demokratie weltweit

Auf Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters Josep Borrell im März billigte der Rat im November einen neuen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2020-2024. Im Mittelpunkt des Plans stehen der Schutz und die Stärkung des Individuums, der Aufbau widerstandsfähiger, inklusiver und demokratischer Gesellschaften und die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie. Die Mitgliedstaaten haben sich nicht darauf geeinigt, die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bei Beschlüssen zur Umsetzung des Plans zu erleichtern. Konkret wird die EU diejenigen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, unterstützen und schützen, sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen und Instrumente entwickeln, mit denen rasch reagiert werden kann, wenn bestehende Rechte und Freiheiten bedroht sind. Eine wichtige neue Initiative im Aktionsplan ist die Einführung einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte, die der Rat im Dezember auf der Grundlage von Rechtsakten angenommen hat, die der Hohe Vertreter und die Kommission vorgeschlagen hatten.

Die Kommission hat im November ihren neuen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter 2021-2025 angenommen, mit dem bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU beschleunigt Fortschritte erzielt werden sollen. Er enthält einen operativen Fahrplan für die Zusammenarbeit der EU mit allen Interessenträgern – einschließlich multilateraler, regionaler und nationaler Partner, Partnerregierungen, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors – bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau mit dem Ziel einer wirklichen Gleichberechtigung der Geschlechter als wesentlicher Bestandteil einer gerechten, nachhaltigen und inklusiven globalen Erholung sowie von Wachstum und Wohlstand.

Wahlbeobachter der EU sitzen auf einer Bank und unterhalten sich mit einem lokalen Verantwortlichen in Guyana.
Wahlbeobachtung ist ein ausgezeichnetes Mittel zur Förderung der demokratischen Teilhabe und ein wichtiger Bestandteil des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie. Im Laufe der Jahre hat die EU mehr als 300 Missionen entsandt. 2020 beschäftigten sich die EU-Wahlbeobachtungsmissionen im Januar mit den vorgezogenen Kongresswahlen in Peru, im März mit den Parlaments- und Regionalwahlen in Guyana und im Dezember mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Ghana. Auf dem Foto: EU-Beobachter interviewen den Toshao, den gewählten Vorsteher eines Dorfes in Guyana. Die Zusammenarbeit mit Kommunalpolitikern ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass während des gesamten Wahlvorgangs die Rechte aller geachtet werden.

Der Haushalt der Kommission für Entwicklungshilfe belief sich 2020 auf insgesamt 15 Mrd. EUR. Die Eindämmung der Folgen von COVID-19 in den am stärksten gefährdeten Ländern hatte in diesem Jahr oberste Priorität. Die EU hat sich jedoch auch an anderen Fronten engagiert, etwa bei der Bekämpfung einer schweren Heuschreckenplage in Ostafrika oder bei Schuldenerleichterungen für einige der ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder der Welt.

Grafische Darstellung von Daten zur Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Im Jahr 2020 hatten weniger als 50 Prozent der Frauen eine bezahlte Arbeit, gegenüber 76 Prozent der Männer. Frauen machen 80 Prozent der durch die Auswirkungen des Klimawandels Vertriebenen aus. Im Jahr 2019 hatten 64,25 Prozent aller neuen Projekte mit einem Gesamtwert von 8,7 Milliarden Euro die Gleichstellung der Geschlechter als eines ihrer Ziele. Bis 2025 werden 85 Prozent aller neuen externen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau beitragen.

Grafische Darstellung von Daten zur Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Im Jahr 2020 hatten weniger als 50 Prozent der Frauen eine bezahlte Arbeit, gegenüber 76 Prozent der Männer. Frauen machen 80 Prozent der durch die Auswirkungen des Klimawandels Vertriebenen aus. Im Jahr 2019 hatten 64,25 Prozent aller neuen Projekte mit einem Gesamtwert von 8,7 Milliarden Euro die Gleichstellung der Geschlechter als eines ihrer Ziele. Bis 2025 werden 85 Prozent aller neuen externen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau beitragen.

Entwicklung und humanitäre Hilfe

Die mit 5,1 Mrd. EUR ausgestattete europäische Investitionsoffensive für Drittländer soll Investitionen in Höhe von über 50 Mrd. EUR in Nachbarländern der EU und in Afrika mobilisieren. Sie kommt bereits jetzt Einzelpersonen, Gemeinschaften und kleinen Unternehmen zugute. 2020 wurde die Offensive neu ausgerichtet, um zur Bewältigung der COVID-­19-Pandemie beizutragen. Dazu gehörten feste Finanzierungszusagen in Höhe von 400 Mio. EUR für die COVAX-Fazilität für einen globalen Impfstoffzugang, die weltumspannende Initiative zur Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Zugangs zu ­COVID-19-Impfstoffen.

Trotz zahlreicher Herausforderungen in diesem Jahr erreichte die humanitäre Hilfe der EU weiterhin Millionen schutzbedürftiger Menschen. Für diese Hilfen wurden insgesamt 2 Mrd. EUR ausgegeben, wobei der größte Teil in die südlich der Sahara gelegenen Regionen Afrikas floss, wo derzeit mehr als 18 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen, gefolgt von Syrien, wo mehr als 11 Millionen Menschen in Not sind. Zusammen mit den Mitgliedstaaten ist die EU nach wie vor der weltweit größte Geber humanitärer Hilfe.

Die Reaktion auf neue globale Herausforderungen und die Lehren aus der Coronavirus-Krise müssen als Richtschnur für die Handelspolitik der EU dienen. Vor diesem Hintergrund leitete die Kommission im Sommer eine Überprüfung der derzeitigen Handelspolitik ein. Diese Überprüfung, in deren Zuge auch eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurde, soll zu einem Konsens über eine neue mittelfristige Strategie für den EU-Außenhandel führen.

Handel

Überprüfung der Handelspolitik der EU

Eine engagierte Handels- und Investitionspolitik ist unerlässlich, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und Unternehmen in der EU vor unlauteren Praktiken im In- und Ausland zu schützen. Darüber hinaus werden umfassendere Prioritäten in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimawandel, digitale Wirtschaft und Sicherheit mit unterstützt. Die EU setzt sich nachdrücklich für ein regelbasiertes Handelssystem ein. Im Jahr 2020 war sie federführend an der Schaffung einer Mehrparteien-Interimsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten beteiligt, die es den Mitgliedern der Welthandelsorganisation erlaubt, weiterhin Streitigkeiten beilegen zu können, auch wenn ihr Berufungsgremium noch nicht funktionsfähig ist. Die Vereinbarung trat im April in Kraft, und bis Ende 2020 waren ihr 23 Mitglieder der Welthandelsorganisation sowie die EU beigetreten.

Grafische Darstellung der Entwicklung des internationalen Handels in der EU.

Die Grafik zeigt die Entwicklung des internationalen Warenhandels der EU auf der Grundlage der monatlichen prozentualen Veränderung im Vergleich zum gleichen Bezugszeitraum des Vorjahres. Nach einer stabilen Entwicklung entlang der Null-Prozent-Marke mit leichten Schwankungen sowohl bei den Einfuhren als auch bei den Ausfuhren ging das Ausfuhrvolumen ab Februar 2020 drastisch zurück und erreichte im April und Mai mit minus 30 Prozent einen Tiefpunkt, während die Einfuhren mit minus 26 Prozent im Mai einen Tiefpunkt erreichten. Danach begannen die Einfuhr- und Ausfuhrkurven sich wieder anzugleichen. Im November 2020 bewegten sich die Ausfuhren um die Null-Prozent-Marke und die Einfuhren lagen bei minus 5 Prozent. Quelle: Eurostat, 2020.

COVID-19 hat den Handel stark beeinträchtigt. Eine robuste EU-Handelspolitik ermöglichte es der EU jedoch, bis Ende 2020 beim Außenhandel nahezu wieder auf das Vorkrisenniveau zurückzukehren.

Im Juli hat die Kommission ihren ersten Leitenden Handelsbeauftragten ernannt, der die Einhaltung und Durchsetzung der Handelsabkommen der EU sowohl innerhalb der EU als auch weltweit gewährleisten und verbessern soll. Der Beauftragte wird sicherstellen, dass die Partner ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen und dass EU-Ausführer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, in vollem Umfang von den Handelsabkommen der EU profitieren können. Er wird auch für eine konsequentere Durchsetzung der Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf das Klima und die Arbeitnehmerrechte, Sorge tragen.

Durchsetzung der Handelsregeln

Im Juli aktualisierte die EU ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Stahlindustrie der EU. Die Schutzmaßnahmen, die sich aus einer Überprüfung von 2018 ergeben, zielen darauf ab, die Industrie unter anderem vor möglichen Auswirkungen des Verhaltens ausländischer Stahlhersteller zu schützen, die infolge von US-Einfuhrbeschränkungen für Stahl und Aluminium einen Produktionsüberschuss in die EU umleiten.

Am 28. April schlossen die EU und Mexiko die Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen ab. Das Abkommen muss noch von der EU und Mexiko unterzeichnet und ratifiziert werden.

Die EU und Mexiko

Mexiko ist der wichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika. Der bilaterale Handel mit Waren erreichte 2019 einen Wert von 66 Mrd. EUR, der mit Dienstleistungen betrug 2018 19 Mrd. EUR. Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko hat sich seit dem Inkrafttreten des ursprünglichen Abkommens im Jahr 2001 fast verdreifacht. Die Warenausfuhren der EU belaufen sich inzwischen auf fast 40 Mrd. EUR pro Jahr.

Im Rahmen des neuen EU-Mexiko-Abkommens wird praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei vonstattengehen. Darüber hinaus werden in dem Abkommen fortschrittliche Regeln zur nachhaltigen Entwicklung festgelegt, wie die Verpflichtung zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens. Es ist auch das erste Abkommen der EU mit einem lateinamerikanischen Land, das auch den Investitionsschutz umfasst. Das Handelsabkommen ist ferner Bestandteil eines umfassenderen Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko, das sich auch auf die Menschenrechte, die politische Kooperation und die Entwicklungszusammenarbeit erstreckt. Es ist das erste Handelsabkommen der EU, das Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung enthält und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vorsieht.

Am 1. August trat das Abkommen der EU mit Vietnam in Kraft. Mit dem Handelsabkommen werden die Zölle für 99 % aller Waren, die zwischen den beiden Volkswirtschaften gehandelt werden, schrittweise abgeschafft, und EU-Unternehmen können nun in Vietnam investieren und für Regierungsverträge gleichberechtigt mit ihren lokalen Wettbewerbern auftreten. Das Abkommen enthält auch strenge, rechtsverbindliche und durchsetzbare Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung, um die Achtung der Arbeitnehmerrechte, den Umweltschutz und die Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens zu gewährleisten.

Grafik zu den Handelsbeziehungen zwischen Finnland und Mexiko.

Mexiko ist Finnlands vierzehntgrößter Handelspartner außerhalb der EU. Der Wert des Handelsüberschusses Finnlands gegenüber Mexiko beträgt 275 Millionen Euro. Der Wert der finnischen Ausfuhren nach Mexiko beläuft sich auf 429 Millionen Euro. Der Wert der finnischen Einfuhren aus Mexiko beläuft sich auf 154 Millionen Euro.

Beispiel für den Handel eines Mitgliedstaats mit Mexiko. Finnland und Mexiko unterhalten bereits enge Handelsbeziehungen. Durch das Abkommen zwischen der EU und Mexiko werden diese Beziehungen weiter ausgebaut.

Handelsabkommen EU-Vietnam

Der 1. Februar war der erste Jahrestag des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan. Bereits in diesem ersten Jahr haben die Ausfuhren nach Japan um 5 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen (bis Ende Januar 2020). Mit dem Abkommen werden die Zölle in Höhe von 1 Mrd. EUR, die Japan jedes Jahr auf Einfuhren aus der EU erhoben hat, größtenteils aufgehoben. Vom ersten Tag des Abkommens an konnten mehr als 90 % der EU-Ausfuhren zollfrei nach Japan gelangen. Wenn das Abkommen vollständig umgesetzt ist, wird Japan die Zölle auf 97 % der Einfuhren aus der EU abgeschafft haben, und der jährliche Handel zwischen der EU und Japan könnte um fast 36 Mrd. EUR zunehmen.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan: Zwischenbilanz nach einem Jahr

Die EU hat die Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland mit vier bzw. drei Verhandlungsrunden fortgesetzt. In den Verhandlungen mit Indonesien über ein Handelsabkommen gab es eine Verhandlungsrunde, und mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe wurden drei Verhandlungsrunden zur Vertiefung des bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geführt.

Ursula von der Leyen, Charles Michel und Shinzō Abe nehmen per Videokonferenz am Treffen von Spitzenvertretern der EU und Japans teil.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission (oben rechts), Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates (links), und der japanische Premierminister Shinzō Abe nehmen per Videokonferenz am Treffen von Spitzenvertretern der EU und Japans teil, 26. Mai 2020.

Sonstige laufende Handelsverhandlungen

Um die ständig zunehmenden globalen Herausforderungen bewältigen zu können, braucht die EU ein funktionierendes und gestärktes multilaterales System. Auch im Angesicht der Attacken auf den Multilateralismus in den letzten Jahren bleibt die EU nach wie vor ein entschiedener Befürworter einer internationalen regelbasierten Ordnung, in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen.

Die EU als Partner im multilateralen System

2020 war nicht nur das Jahr des 75-jährigen Bestehens der Vereinten Nationen, sondern auch in dieser Hinsicht ein entscheidendes Jahr: Die weltweiten Auswirkungen der Pandemie haben gezeigt, dass die internationale Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik bei den Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation und dem Internationalen Währungsfonds sowie im Rahmen der G7, der G20 und anderer internationaler Gremien ausgebaut werden muss.

Die EU unterstützte den Aufruf des VN-Generalse­kretärs António Guterres zu einer weltweiten Waffenruhe angesichts der COVID-19-Pandemie und übernahm eine Vorreiterrolle bei der Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft gegenüber Krisensituationen; sie war Mitorganisatorin großer Konferenzen zu Sudan, Syrien und Venezuela.

Das Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel wird in UNO-Blau angestrahlt.
Das Berlaymont, das Hauptgebäude der Europäischen Kommission in Brüssel (Belgien), wurde am 24. Oktober 2020 zur Feier des 75. Jahrestags der Charta der Vereinten Nationen in UNO-Blau angestrahlt.

Die Gesundheitspolitik der EU und der Weltgesundheitsorganisation ergänzen sich gegenseitig, da sie bei der COVID-19-Bekämpfung, der Prävention künftiger Pandemien und anderen gesundheitspolitischen Herausforderungen zusammenarbeiten. So erstreckt sich die Zusammenarbeit beispielsweise auf Bereiche wie Krebsbekämpfung, Innovation im Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit.

Die EU setzt sich auch dafür ein, die Welthandelsorganisation von Grund auf zu reformieren. Dabei geht es gerade darum, dass Europa weiter die Möglichkeiten der globalen Offenheit und Integration ausschöpfen kann und zugleich seine wirtschaftlichen und politischen Systeme weniger anfällig werden.

Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 nach der Ratifizierung des Austrittsabkommens durch die EU und das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Abkommen, in dem die Bedingungen für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt sind, ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Damit wurde ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 eingeleitet, in dem das Vereinigte Königreich weiterhin im Binnenmarkt und in der Zollunion verblieb. Mit dem Übergangszeitraum sollte Zeit für Verhandlungen über eine neue und gerechte künftige Partnerschaft auf der Grundlage der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Oktober 2019 vereinbarten Politischen Erklärung gewonnen werden.

Die Flaggen der EU und des Vereinigten Königreichs wehen im Wind. © Adobe Stock

Aufbau neuer Beziehungen zum Vereinigten Königreich

„Es hat sich gelohnt, für diese Einigung einzutreten, denn wir verfügen jetzt über ein gerechtes und ausgewogenes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, das unsere europäischen Interessen schützen, einen fairen Wettbewerb gewährleisten und unseren Fischereigemeinden die dringend benötigte Berechenbarkeit bieten wird. Zu guter Letzt können wir den Brexit hinter uns lassen und nach vorne schauen. Europa schreitet jetzt voran.“

Ursula von der Leyen und Charles Michel unterzeichnen das Abkommen, im Hintergrund ist Michel Barnier zu sehen.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates, unterzeichnen das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Anwesenheit von Michel Barnier, Leiter der Taskforce für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich. Brüssel (Belgien), 24. Januar 2020.

Am 25. Februar hat der Rat grünes Licht für die Aufnahme von Gesprächen mit dem Vereinigten Königreich gegeben. Gleichzeitig ernannte er die Kommission zur Verhandlungsführerin der EU und nahm die Verhandlungsrichtlinien an, die den Rahmen der künftigen Partnerschaft vorgeben. Das Verhandlungsmandat umfasst Bereiche wie Handel, Fischerei, Sicherheit und Verteidigung, Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Michel Barnier, Leiter der Taskforce für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich der Europäischen Kommission, führte seine Rolle als Chefunterhändler der EU fort.

Mitglieder des Europäischen Parlaments stehen im Europäischen Parlament und halten sich an den Händen.
Mitglieder des Europäischen Parlaments halten sich an den Händen und singen „Auld Lang Syne“, nachdem sie das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gebilligt haben und bevor es als letzter Schritt im Ratifizierungsprozess dem Rat vorgelegt wurde. Brüssel (Belgien), 29. Januar 2020.

Die Verhandlungen zu den meisten Themen der Politischen Erklärung wurden am 2. März in Brüssel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufgenommen; davon ausgeschlossen blieben die Außen- und Sicherheitspolitik, da das Vereinigte Königreich sich weigerte, diesbezüglich Gespräche aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden trotz der durch den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie verursachten Schwierigkeiten fortgesetzt; die Verhandlungsrunden im April, Mai und Juni fanden per Videokonferenz statt.

Die Kommission veröffentlichte am 18. März einen Entwurf für ein Abkommen für eine ehrgeizige, moderne und umfassende künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Damit wurde aus dem Mandat des Rates vom 25. Februar ein Rechtstext.

Parallel zu den Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich setzte die EU ihre Bemühungen daran fort, alle Unternehmen, Bürger und öffentlichen Verwaltungen auf die unvermeidlichen Störungen vorzubereiten, die am 1. Januar 2021 durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, den Binnenmarkt zu verlassen, verursacht werden.

Die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs erzielten am 24. Dezember eine Einigung über den Wortlaut eines neuen Handels- und Kooperationsabkommens, das die künftigen Beziehungen regeln soll.

Am 29. Dezember nahm der Rat den Beschluss über die Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie über seine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2021 an. Das Abkommen wird vorläufig angewandt, da die Zustimmung des Europäischen Parlaments und sein Abschluss durch einen Beschluss des Rates noch ausstehen.

Am 30. Dezember 2020 unterzeichneten beide Vertragsparteien das Abkommen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel unterzeichneten das Abkommen im Namen der Europäischen Union in Brüssel, anschließend wurde es Boris Johnson zur Unterzeichnung im Namen des Vereinigten Königreichs in London vorgelegt. Die vollständige Ratifizierung durch die EU erfolgt im Jahr 2021.

Zwar wird die Kooperation nach dem neuen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weit weniger eng sein als während der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs; es geht aber weit über ein traditionelles Freihandelsabkommen hinaus und bietet eine solide Grundlage, um unsere langjährige Freundschaft und Zusammenarbeit auch in Zukunft zu erhalten.

Es umfasst:

ein beispielloses Freihandelsabkommen,

  1. eine weitreichende Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umweltschutz und Fischerei als integraler Bestandteil einer neuen Wirtschaftspartnerschaft,
  2. eine enge Partnerschaft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und
  3. einen übergreifenden Governance-Rahmen.
  4. Das Abkommen trägt dem Umstand Rechnung, dass das Vereinigte Königreich das EU-System gemeinsamer Regeln, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen verlässt und damit natürlich auch die Vorteile der Mitgliedschaft im Binnenmarkt verliert.

Es überträgt jeder Partei Rechte und Pflichten, wobei ihre Regulierungs- und Entscheidungsautonomie vollumfänglich gewahrt bleibt.

Auf Wunsch des Vereinigten Königreichs spart das Abkommen die Bereiche Außenpolitik, äußere Sicherheit und Verteidigung aus, obwohl eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen ursprünglich in der Politischen Erklärung vorgesehen war.

Wie vom Europäischen Rat im Juli vereinbart, ­unterbreitete die Kommission im Dezember einen Vorschlag zur Schaffung einer Reserve für die Anpassung an den Brexit mit einem Gesamtbudget von 5 Mrd. EUR, um den negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren entgegenzuwirken.

In der ersten Hälfte des Jahres 2020 konzentrierten sich das Europäische Parlament und der Rat auf pandemiebezogene Beschlüsse, die zumeist in per Videokonferenz durchgeführten Sitzungen gefasst wurden. Die Staats- und Regierungschefs sprachen sich das ganze Jahr über per Videokonferenz über die Corona-Krisenreaktion der EU ab und nahmen zahlreiche wichtige Vorschläge in Rekordzeit an. Der Europäische Rat hielt mehrere persönliche Sitzungen ab, um die Reaktion auf die Pandemie und weitere Fragen zu erörtern, darunter den langfristigen EU-Haushalt, die Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich, Sicherheitsfragen, den Klimawandel und auswärtige Angelegenheiten.

Eine Aufnahme des Sitzungssaals des Europäischen Rates. Im Hintergrund sind Menschen zu sehen.

Institutionelle Veränderungen und Haushaltsentwicklungen

COVID-19-Pandemie

Zu den Beschlüssen, die das Europäische Parlament in Rekordzeit angenommen hat, gehörten die Annahme der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der finanziellen Soforthilfe für den Gesundheitssektor sowie die Sicherstellung, dass der EU-Solidaritätsfonds auch für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gilt. Seit März haben sämtliche Plenarsitzungen in Brüssel stattgefunden. Ab Oktober waren die Sitzungen hybrid, d. h., die nicht in Brüssel ansässigen Teilnehmer nahmen per Videokonferenz an den Sitzungen teil. Die Kommission war bei diesen Sitzungen stets persönlich vertreten. In der ersten Jahreshälfte wurden zahlreiche physische Zusammenkünfte im Rat durch Videokonferenzen ersetzt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter trat das ganze Jahr über persönlich zusammen, um die Kontinuität der Arbeit des Rates sicherzustellen. Parlament und Rat haben mit außergewöhnlichem Tempo Legislativmaßnahmen erlassen, die sich sofort positiv für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Regionen ausgewirkt haben.

David Sassoli trägt eine Maske und legt eine Blume am Gedenkfeuer nieder.
David Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments, nimmt an der Staatsfeier zum Gedenken an die COVID-19-Opfer teil. Madrid (Spanien), 16. Juli 2020.

Die Pandemie hat sich auch stark auf die Arbeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Europäischen Ausschusses der Regionen ausgewirkt. Beide Ausschüsse nahmen mehrere einschlägige Stellungnahmen an, und der Europäische Ausschuss der Regionen richtete im April eine Austauschplattform zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen und den Städten in ganz Europa ein. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vergab einen Preis der zivilgesellschaftlichen Solidarität an 28 Initiativen zur Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Krise.

Im Spätherbst 2020 erzielten das Europäische Parlament und der Rat mit Unterstützung vonseiten der Europäischen Kommission Einigung über die Annahme des größten Maßnahmenpakets, das jemals aus dem EU-Haushalt finanziert wurde (Volumen: 1,8 Billionen EUR). Das Paket dient zur Befassung mit der Coronavirus-Krise und ihren Folgen und soll dazu beitragen, ein grüneres, digitaleres und widerstandsfähigeres Europa aufzubauen, das für aktuelle und künftige Herausforderungen besser gerüstet ist.

Einigung über den langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und das Aufbaupaket NextGenerationEU

Zum ersten Mal wird die EU über einen spezifischen Mechanismus zum Schutz ihres Haushalts vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit verfügen: die Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union. Durch sie wird ein zusätzlicher Schutz für den Haushalt geboten. Die Kommission wird Leitlinien zu bestimmten Aspekten der Anwendung der Verordnung annehmen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2021. Die Endbegünstigten von EU-Mitteln in den betroffenen Mitgliedstaaten werden durch diesen Mechanismus jedoch nicht beeinträchtigt.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Langfristiger Haushalt für 2021-2027 in Höhe von 1,074 Billionen EUR (in Preisen von 2018), kombiniert mit dem befristeten Aufbauinstrument NextGenerationEU mit einem Volumen von 750 Mrd. EUR.
  • Über 50 % der Haushaltsmittel dienen der Unterstützung der Modernisierung durch politische Maßnahmen. So werden Forschung und Innovation über Horizont Europa unterstützt, eine faire Klimawende und eine faire Digitalisierung über den Fonds für einen gerechten Übergang und das Programm Digitales Europa und Vorsorge, Aufbau und Krisenfestigkeit über die Aufbau- und Resilienzfazilität, rescEU sowie das neue Gesundheitsprogramm EU4Health.
  • Seit Langem bestehende Politikbereiche wie die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik werden modernisiert. Dafür werden weiterhin beträchtliche EU-Mittel für die grüne und digitale Wende bereitgestellt.
  • Jeweils 30 % der EU-Mittel aus NextGenerationEU und dem langfristigen Haushalt müssen für die Bekämpfung des Klimawandels verwendet werden. Im Rahmen des Pakets sollen auch der Schutz der biologischen Vielfalt und das Gender Mainstreaming besonderes Augenmerk erhalten.
  • Schlüsselprogramme wie Erasmus+, EU4Health und Horizont Europa werden gegenüber der auf der Sondertagung des Europäischen Rates im Juli 2020 getroffenen Vereinbarung um 15 Mrd. EUR aufgestockt.

Parallel dazu wurden die Arbeiten an den sektorspezifischen Rechtsvorschriften zur Auflage der neuen EU-Programme vorangetrieben. Ende 2020 wurde über eine Vielzahl von Initiativen politische Einigung erzielt, darunter die Aufbau- und Resilienzfazilität, Horizont Europa, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit und das neue Programm EU4Health. Die förmliche Annahme dieser Programme wird für Anfang 2021 erwartet.

Grafische Darstellung des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Der langfristige Haushalt 2021 bis 2027. Der langfristige EU-Haushalt wird nach wie vor eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Wiederaufbaus spielen. Zudem wird sichergestellt, dass die traditionellen Empfänger von EU-Mitteln in diesen für alle äußerst herausfordernden Zeiten ausreichende Mittel zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit erhalten. Für den Bereich Binnenmarkt, Innovation und Digitales werden im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 132,8 Milliarden Euro und im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union 10,6 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 143,4 Milliarden Euro. Der Bereich Zusammenhalt, Resilienz und Werte wird im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 377,8 Milliarden Euro und im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union 721,9 Milliarden Euro erhalten. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 1099,7 Milliarden Euro. Für den Bereich natürliche Ressourcen und Umwelt werden im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 356,4 Milliarden Euro und im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag beläuft sich mithin auf 373,9 Milliarden Euro. Für Migration und Grenzmanagement werden im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 22,7 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies ist gleichzeitig der Gesamtbetrag, da für diesen Bereich keine Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden. Der Bereich Sicherheit und Verteidigung erhält im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 13,2 Milliarden Euro. Dies ist gleichzeitig der Gesamtbetrag, da hier keine Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden. Der Bereich Nachbarschaft und die Welt erhält im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 98,4 Milliarden Euro. Dies ist gleichzeitig der Gesamtbetrag, da hier keine Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden. Für die europäische öffentliche Verwaltung werden im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 73,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Dies ist gleichzeitig der Gesamtbetrag, da für diesen Bereich keine Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtmittel für alle Bereiche belaufen sich im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens auf 1074,3 Milliarden Euro und die entsprechenden Gesamtmittel im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union auf 750 Milliarden Euro. Somit betragen die Gesamtmittel des mehrjährigen Finanzrahmens 1824,3 Milliarden Euro. Quelle: Europäische Kommission.

Im Rat wurde der Vorsitz von Kroatien und anschließend von Deutschland übernommen. Unter dem kroatischen Ratsvorsitz erfolgte die rasche Annahme von COVID-19-bezogenen Vorschlägen im Rahmen der Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise, darunter die Investitionsinitiativen zur Bewältigung dieser Krise, die Initiative zur Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage und die Empfehlung des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU. Ein weiterer Meilenstein im ersten Halbjahr war die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien im März. Wichtige Meilensteine unter dem deutschen Ratsvorsitz waren die Fertigstellung des mehrjährigen Finanzrahmens und des Aufbaupakets sowie der Abschluss der Verhandlungen über das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich. Der Europäische Rat erzielte zudem Einigung über ein ehrgeizigeres Klimaziel für 2030 und nahm angesichts der angespannten Lage in Belarus drei Sanktionspakete an.

Institutionelle Angelegenheiten

Das Europäische Parlament konzentrierte sich nach dem Sommer auf institutionelle Fragen, beginnend mit der ersten Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen zur Lage der Union vom 16. September. Im Oktober stimmte das Parlament nach dem Rücktritt von Kommissionsmitglied Phil Hogan dessen Ersetzung durch Mairead McGuinness zu, die nunmehr Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion ist.

Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Europäischen Ausschuss der Regionen war 2020 ein Jahr der Erneuerung. Infolge des ­Brexits verringerte sich die Größe beider Ausschüsse von jeweils 350 auf 329 Mitglieder, und beide wurden zu etwa 40 % neu besetzt. Am 12. Februar wurde Apostolos Tzitzikostas zum Präsidenten des Europäischen Ausschusses der Regionen und am 28. Oktober Christa Schweng zur Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gewählt.

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Die EU im Jahr 2020 — Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union

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