Vorstellung der Jahresberichte 2023 des Europäischen Rechnungshofs
Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2023
Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2023 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2023, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. Darüber hinaus haben wir uns mit der Aufbau- und Resilienzfazilität befasst und geben ein gesondertes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der damit verbundenen Ausgaben ab. Außerdem enthält die Kurzinformation zur Prüfung der EU unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement.
Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website eca.europa.eu veröffentlicht.
Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.
Weiterführende dokumente
Vorwort des Präsidenten

Zur Mitte der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027 der EU hat die Union einige Jahre tiefgreifender Veränderungen durchlebt, gekennzeichnet von beispiellosen Herausforderungen, die mit erheblichen politischen und finanziellen Mitteln in Angriff genommen wurden. Dies macht deutlich, wie wichtig ein solides Finanzmanagement und eine wirkungsvolle Aufsicht auf allen Ebenen der EU sind. Mit seiner Arbeit trägt der Europäische Rechnungshof zur Verbesserung des Finanzmanagements und zu einer größeren Wirksamkeit der EU‑Politik bei. Unser Jahresbericht dient als wichtiges Instrument zur Verwirklichung dieser Ziele.
Wir erteilen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für 2023 und kommen zu dem Schluss, dass sie die Finanzlage der EU korrekt widerspiegelt. Erneut geht aus unserem Jahresbericht hervor, dass die Einnahmen der EU keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.
Für das Haushaltsjahr 2023 geben wir zum dritten Mal in Folge zwei getrennte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab: eines zum traditionellen EU‑Haushalt und eines zur Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Was den traditionellen EU‑Haushalt oder MFR anbelangt, so ist die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU‑Haushalt auf 5,6 % gestiegen (2022: 4,2 %). Daher geben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben zulasten des EU‑Haushalts ab.
In der Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ ist die Fehlerquote mit 9,3 % (2022: 6,4 %; 2021: 3,6 %) und in der Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ mit 3,3 % (2022: 2,7 %) nach wie vor hoch. Die Fehlerquote in der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ beläuft sich wie bereits 2022 auf 2,2 %. Die häufigsten Fehlerarten sind nach wie vor diejenigen, die mit nicht förderfähigen Projekten, nicht förderfähigen Kosten und der Vergabe öffentlicher Aufträge zusammenhängen.
Der erhebliche Anstieg der geschätzten Fehlerquote für den EU‑Haushalt, der hauptsächlich auf die bei den Kohäsionsausgaben festgestellten Fehler (Zunahme um 45 % gegenüber dem Vorjahr) zurückgeht, ist besorgniserregend. Solche Spitzen treten häufig während der Abschlussphasen des MFR auf, wenn der Ausgabendruck steigt und sich dadurch die Belastung der Verwaltungsressourcen und das Fehlerrisiko erhöhen. Dieser Druck auf die Verwaltungsressourcen wird durch die gleichzeitige Inanspruchnahme verschiedener und konkurrierender EU‑Mittel, darunter die Mittel aus der ARF, noch verstärkt.
Bis Ende 2023 – dem dritten Jahr der Durchführung der ARF – waren rund 40 % (33 % ohne Vorfinanzierungen) der in ihrem Rahmen zugewiesenen Mittel für Finanzhilfen ausgezahlt worden. 2023 beliefen sich die ARF‑Ausgaben auf insgesamt 53,6 Milliarden Euro. Unsere Prüfung erstreckte sich auf alle 23 Finanzhilfezahlungen an 17 Mitgliedstaaten in Höhe von 46,3 Milliarden Euro sowie auf die Abrechnung von Vorfinanzierungen in Höhe von insgesamt 7,3 Milliarden Euro.
Unsere Bewertung der Zahlungsanträge im Rahmen der ARF stützt sich auf die in der ARF‑Verordnung festgelegten Zahlungsbedingungen, wonach die Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht und auch die anderen Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung erfüllt sein müssen. Auf der Grundlage unserer Bewertung der Zahlungsanträge und unserer qualitativen Feststellungen, etwa Fälle einer mangelhaften Konzeption der Etappenziele und Zielwerte sowie Mängel in den Melde- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten, geben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben im Rahmen der ARF ab.
Die Zahlungen aus der ARF an die Mitgliedstaaten beruhen nicht auf den tatsächlichen Kosten der Maßnahmen, und die Mitgliedstaaten melden die tatsächlichen Ausgaben der Endempfänger nicht. Darüber hinaus ist die Einhaltung der EU- und nationalen Vorschriften keine Voraussetzung für Zahlungen im Rahmen der ARF. Unsere Arbeit im Bereich Kohäsion hat erhebliche Mängel in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften aufgedeckt, wobei die Fehlerquote in den letzten drei Jahren einen sehr hohen Stand erreicht hat. Da die Projekte in diesem Bereich den im Rahmen der ARF finanzierten Projekten ähneln und häufig von denselben nationalen Stellen kontrolliert werden, besteht unserer Ansicht nach das Risiko, dass bei den ARF‑Ausgaben Fehler ähnlicher Art vorliegen. Im Rahmen der ARF wird die Einhaltung der EU- und nationalen Vorschriften jedoch nicht systematisch überprüft.
Wir haben auf diese Lücke bezüglich der Gewähr bereits eigens in einem Prüfungsbericht über den Kontrollrahmen der Kommission für die ARF hingewiesen. In jüngerer Zeit haben wir weitere Bedenken hinsichtlich der Konzeption und Durchführung der ARF zum Ausdruck gebracht. Erstens stellten wir fest, dass ihr Überwachungsrahmen nicht ausreicht, um ihre Gesamtleistung zu messen. Außerdem besteht nach wie vor ein erhebliches Risiko in Bezug auf die Mittelausschöpfung und den Abschluss der Maßnahmen in der zweiten Hälfte des Durchführungszeitraums der ARF. Bei der Gestaltung des neuen MFR, den die Kommission 2025 vorlegen wird, sollte sichergestellt werden, dass die finanziellen Interessen der EU bis hinunter zur Ebene der Endempfänger angemessen geschützt werden.
Mit Blick auf den nächsten MFR weisen wir in unserem Jahresbericht auf mehrere Risiken und Herausforderungen für den EU‑Haushalt hin. Dazu gehören das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen, die zunehmende finanzielle Exposition und die zunehmenden finanziellen Risiken aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Darüber hinaus werden neue Prioritäten für die Zukunft wie Sicherheit und Verteidigung sowie die Erweiterung eine erhebliche Aufstockung der Mittel erfordern. Die Entscheidungsträger werden ermitteln müssen, wie dieser Finanzbedarf gedeckt werden kann. Wir freuen uns darauf, mit der neu ernannten Kommission und dem neu gewählten Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten und die Verwaltung und Kontrolle der EU‑Mittel zu verbessern. Unsere Aufgabe besteht nach wie vor darin, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger dadurch zu stärken, dass Rechenschaftspflicht und Transparenz bei allen Tätigkeiten der EU verbessert werden.
Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europäischen Rechnungshofs für ihren Einsatz und ihre Kompetenz danken. Nur mit ihrem Engagement und ihrer Professionalität kann ein Produkt wie unser Jahresbericht zustande kommen und unsere Institution vorangebracht werden.

Tony Murphy
Präsident
Gesamtergebnisse
Wichtigste Feststellungen
Wir erteilen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2023.
Wir erteilen ebenfalls ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen für 2023.
Für 2023 geben wir zwei separate Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab:
- ein versagtes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben aus dem EU‑Haushalt;
- ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.
Weitergehende Informationen zur Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 finden sich im Abschnitt „Unsere Zuverlässigkeitserklärung“.
- Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben zulasten des EU‑Haushalts war mit 5,6 % insgesamt wesentlich (2022: 4,2 %).
- In unserer Risikobewertung betrachten wir die EU‑Ausgaben als mit einem hohen Risiko verbunden, wenn die Begünstigten bei Beantragung der Erstattung der ihnen entstandenen Kosten komplexe Vorschriften befolgen müssen. Der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in unserer Prüfungspopulation war mit 64,4 % nach wie vor erheblich (2022: 66,0 %). In diesem Jahr lag unsere geschätzte Fehlerquote bei 7,9 % (2022: 6,0 %) in diesem Teil unserer Prüfungspopulation. Die Fehlerquote ist wesentlich und umfassend, weswegen wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den zulasten des EU‑Haushalts getätigten Ausgaben abgeben.
- Im Hinblick auf die ARF‑Ausgaben leistete die Kommission im Jahr 2023 23 Finanzhilfezahlungen an die Mitgliedstaaten, die insgesamt 542 Etappenziele und alle 135 Zielwerte betrafen. Bei sieben Zahlungen machten wir quantitative Feststellungen. Sechs dieser Zahlungen waren in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet, weswegen wir ein eingeschränktes Urteil zu den ARF‑Ausgaben abgeben.
- Die von der Kommission in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2023 angegebene Fehlerquote (Risiko bei Zahlung) beläuft sich auf 1,9 % und liegt damit deutlich unter unserer Spanne. Einschränkungen bei den Ex‑post‑Kontrollen der Kommission und der Mitgliedstaaten betreffend die MFR‑Rubriken 1, 2 und 6 wirken sich auf das in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz ausgewiesene Risiko bei Zahlung aus und somit auf die Risikobewertung der Kommission.
- Im Jahr 2023 meldeten wir dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 20 Fälle (2022: 14 Fälle) mutmaßlichen Betrugs: 19 Fälle, die wir im Zuge unserer Prüfung zu den im Haushaltsjahr 2022 getätigten Ausgaben festgestellt hatten, und einen Fall aus unserer Prüfung der Ausgaben im Haushaltsjahr 2021. Auf dieser Grundlage leitete das OLAF bereits vier Untersuchungen ein. Gleichzeitig übermittelten wir 17 dieser Fälle der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Auf dieser Grundlage leitete die EUStA neun Ermittlungen ein. Im Rahmen unserer Prüfung der Ausgaben 2023 haben wir bereits 12 Fälle mutmaßlichen Betrugs ermittelt.
- Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EU‑Haushalt und aus der Finanzhilfe-Komponente von NGEU, die künftige Schulden darstellen, wenn sie nicht aufgehoben werden, erreichten Ende 2023 ein Rekordniveau von 543 Milliarden Euro (2022: 453 Milliarden Euro). 90,3 % dieser noch abzuwickelnden Mittelbindungen erfolgten nach 2021.
- Die ausstehenden Schulden der EU infolge der Aufnahme von Mitteln (Nominalwert) stiegen bis Ende 2023 erheblich, und zwar auf 458,5 Milliarden Euro (2022: 348 Milliarden Euro). Der Großteil dieses ausstehenden Betrags, nämlich 268,4 Milliarden Euro, bezieht sich auf NGEU-Anleihen. Für NGEU darf die EU bis Ende 2026 weitere 443,6 Milliarden Euro aufnehmen. Alle Kosten, die der EU im Zusammenhang mit der Aufnahme von Mitteln für die Vergabe von NGEU-Darlehen entstehen, einschließlich der Kosten für das Management von Zins- und anderen finanziellen Risiken, sind von den begünstigten Ländern zu tragen. Alle Kosten im Zusammenhang mit NGEU-Finanzhilfen und Aufstockungen von Programmen gehen zulasten des EU-Haushalts.
- Die Exposition des EU-Haushalts – bestehend aus Garantien für EU-Darlehen, die an Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgezahlt wurden, und aus Eventualverbindlichkeiten – stieg von 248 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 298 Milliarden Euro im Jahr 2023. Dies war hauptsächlich auf die Mittelaufnahme für ARF-Darlehen, die den Mitgliedstaaten gewährt wurden, und die der Ukraine gewährten MFA+-Darlehen zurückzuführen. Die Exposition des EU-Haushalts wird weiter zunehmen, da Vereinbarungen über 211,7 Milliarden Euro an ARF-Darlehen unterzeichnet wurden, bei denen die entsprechenden Beträge bis Ende 2023 aber nicht ausgezahlt wurden.
- Die Exposition des EU-Haushalts im Zusammenhang mit der Ukraine hat sich 2023 im Vergleich zu 2022 mehr als verdoppelt (von 16 Milliarden Euro auf 33,7 Milliarden Euro). Wir haben darauf hingewiesen, dass die Verlagerung des Risikos etwaiger Zahlungsausfälle in die Zukunft zu einer Belastung bezüglich der künftigen Haushalte und des künftigen Zahlungsbedarfs führen könnte.

Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU‑Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2023 kann auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.
Gegenstand unserer Prüfung
Der EU‑Haushalt 2023 in Zahlen
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des für einen Mehrjahreszeitraum vereinbarten längerfristigen Haushaltsrahmens (des sogenannten mehrjährigen Finanzrahmens oder MFR) den jährlichen Haushaltsplan der EU. 2023 beliefen sich die aus diesem Haushalt geleisteten Zahlungen auf insgesamt 162,0 Milliarden Euro, was 98,1 % des verfügbaren Betrags entspricht.
Unter Berücksichtigung zusätzlicher Zahlungen in Höhe von 74,7 Milliarden Euro aus zweckgebundenen Einnahmen (hauptsächlich ARF-Finanzhilfen in Höhe von 48,0 Milliarden Euro und NGEU-Aufstockungen für MFR-Programme in Höhe von 19,0 Milliarden Euro) und der 2,4 Milliarden Euro an Mittelübertragungen aus dem Jahr 2022 beliefen sich die Zahlungen der EU auf insgesamt 239,2 Milliarden Euro. Die Verwendungsrate der Haushaltsmittel für Zahlungen belief sich auf 90,0 % der insgesamt 265,7 Milliarden Euro umfassenden Mittel für Zahlungen.
Ohne die ARF-Finanzhilfen in Höhe von 48,0 Milliarden Euro beliefen sich die Ausgaben aus dem EU-Haushalt 2023 auf insgesamt 191,2 Milliarden Euro.
Woher stammen die Mittel?
Die Gesamteinnahmen für 2023 betrugen 248,4 Milliarden Euro. Der größte Anteil des EU-Haushalts wird durch Beträge finanziert, welche die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten (97,7 Milliarden Euro). Weitere Quellen sind ein Beitrag auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (22,5 Milliarden Euro), Zölle (22,1 Milliarden Euro) sowie ein auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierender Beitrag (7,2 Milliarden Euro). Die Beträge, die aufgenommen wurden, um die den Mitgliedstaaten im Rahmen von NGEU gewährte nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zu finanzieren, belaufen sich auf 67,6 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen belaufen sich auf 31,3 Milliarden Euro, vor allem Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit Abkommen und Programmen der EU.
Wofür werden die Mittel verwendet?
Wie Abbildung 1 zu entnehmen ist, werden die EU-Haushaltsmittel in einem breiten Spektrum von Bereichen ausgegeben.
Abbildung 1 – Ausgaben zulasten des EU‑Haushalts des Jahres 2023 nach MFR‑Rubrik
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Etwa drei Viertel der Haushaltsmittel werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Bei dieser Methode des Haushaltsvollzugs ist es zwar Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Mittel zu verteilen, Projekte auszuwählen und die EU-Ausgaben zu verwalten, doch trägt die Kommission auch weiterhin die oberste Verantwortung. Dies gilt beispielsweise für die MFR-Rubriken „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ und „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“.
Im Rahmen der ARF legen die Mitgliedstaaten ihre Reform- und Investitionsvorhaben vorab in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen dar, und die Kommission nimmt die Zahlung vor, wenn sie die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte erreicht haben. Die Mitgliedstaaten können bis zu zweimal jährlich Auszahlungen beantragen, wenn sie hinreichend nachweisen, dass die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Mit dem Kontrollsystem der Kommission muss sichergestellt werden, dass die Zahlungen im Rahmen der ARF rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, was vor allem von der zufriedenstellenden Erreichung der Etappenziele und Zielwerte abhängt. Bis Ende 2023 hatte die Kommission 37 Finanzhilfezahlungen (eine im Jahr 2021, 13 im Jahr 2022 und 23 im Jahr 2023) in Höhe von insgesamt 141,6 Milliarden Euro geleistet, einschließlich noch nicht abgerechneter Vorfinanzierungen in Höhe von 22,7 Milliarden Euro.
Was deckten wir ab?
Jedes Jahr prüfen wir die Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und die Regelkonformität der zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge. 2023 belief sich unsere Prüfungspopulation für die Einnahmen auf 248,4 Milliarden Euro. Unsere Prüfungspopulation für die Ausgabenvorgänge umfasst Zwischen- und Abschlusszahlungen sowie Abrechnungen von Vorschüssen. Die Zahlungen von Vorschüssen wurden von uns nicht geprüft. Unsere Prüfungspopulation für die Ausgaben belief sich im Rahmen des Gesamthaushaltsplans auf 161,2 Milliarden Euro und im Rahmen der ARF auf 53,5 Milliarden Euro. Die ARF-Ausgaben umfassten 23 Finanzhilfezahlungen in Höhe von insgesamt 46,3 Milliarden Euro und die damit verbundene Abrechnung von Vorfinanzierungen in Höhe von 7,2 Milliarden Euro. Diese Zahlungen wurden an 17 Mitgliedstaaten geleistet und betrafen 542 Etappenziele und 135 Zielwerte.
Was die Ausgaben im Rahmen des Gesamthaushaltsplans betrifft, so untersuchen wir sie dann, wenn die Endempfänger von EU-Mitteln Tätigkeiten durchgeführt haben oder ihnen Kosten entstanden sind. Im Rahmen der ARF ist die wichtigste Voraussetzung für Zahlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten die zufriedenstellende Erreichung vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte. ARF-Ausgaben untersuchen wir dann, wenn Mitgliedstaaten Zahlungen für die Erreichung ihrer vorab festgelegten Etappenziele oder Zielwerte beantragen und wenn die Kommission die Ausgaben akzeptiert hat. Dabei konzentrierten wir uns darauf, ob die Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht wurden und ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung erfüllt waren. Die Darlehenskomponente der ARF ist nicht Gegenstand unserer Prüfung.
Unsere Feststellungen
Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU‑Haushaltsplans
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legen wir dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Zuverlässigkeitserklärung vor, mit der wir die Zuverlässigkeit der konsolidierten Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bescheinigen. Dies ist das Kernstück unseres Jahresberichts.
Die EU‑Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
Die EU‑Jahresrechnung 2023 vermittelt in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards in allen wesentlichen Belangen ein sachgerechtes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.
Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.
In der Bilanz der EU war zum Jahresende 2023 eine Verbindlichkeit für Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 90,8 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 80,6 Milliarden Euro). Der Anstieg dieser Verbindlichkeit im Jahr 2023 ist in erster Linie auf den Rückgang des nominalen Abzinsungssatzes und die Aktualisierung der Sterbetafel für EU-Beamte zurückzuführen. Der Abzinsungssatz unterlag in erster Linie der Entwicklung der Zinssätze und der erwarteten künftigen Inflation.
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. In der EU-Jahresrechnung war zum Abschlussstichtag eine Nettoforderung gegenüber dem Vereinigten Königreich in Höhe von 15,5 Milliarden Euro (2022: 23,9 Milliarden Euro) aufgrund gegenseitiger Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen ausgewiesen.
Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Darlehen und Finanzhilfen in der EU-Jahresrechnung wurden bewertet und entsprechend den Anforderungen der Rechnungsführungsvorschriften angemessen erfasst und offengelegt.
Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Einnahmen ab
Unsere Prüfung ergab, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen. Die von uns untersuchten Systeme zur Verwaltung der Einnahmen waren generell wirksam.
Wir geben ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben zulasten des EU‑Haushalts ab
Wir definieren einen Fehler als Mittelbetrag, der nicht aus dem EU-Haushalt hätte gezahlt werden dürfen. Fehler treten auf, wenn Mittel nicht im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften – also nicht so, wie vom Rat und vom Europäischen Parlament bei Annahme der betreffenden Rechtsakte beabsichtigt – verwendet wurden oder wenn die Mittelverwendung spezifischen nationalen Vorschriften zuwiderläuft.
Für die Ausgaben aus dem EU-Haushalt liegt unsere geschätzte Fehlerquote zwischen 4,4 % und 6,8 %. Der Mittelwert dieser Spanne, vormals als „wahrscheinlichste Fehlerquote“ bezeichnet, ist gegenüber dem Vorjahr von 4,2 % auf 5,6 % angestiegen (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2 – Geschätzte Fehlerquote und Prüfungspopulation (2019–2023)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Mehr als die Hälfte unserer Prüfungspopulation weist erneut eine wesentliche Fehlerquote auf
Im Jahr 2023 betrug der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben an unserer Prüfungspopulation 64,4 %, gegenüber 66,0 % im Vorjahr. Wir stellten erneut fest, dass bei den mit einem geringen Risiko verbundenen Ausgaben keine wesentliche Fehlerquote zu verzeichnen war, die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben hingegen weiterhin eine wesentliche Fehlerquote aufwiesen. Die Art und Weise, wie Mittel ausgezahlt werden, wirkt sich somit auf das Fehlerrisiko aus. Wir schätzen die Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben auf 7,9 % (2022: 6,0 %) (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3 – Aufschlüsselung der Prüfungspopulation 2023 nach Ausgaben, die mit einem hohen, und Ausgaben, die mit einem geringen Risiko verbunden sind
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Die Gesamtfehlerquote geht in erster Linie auf die Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ (3,5 Prozentpunkte) zurück, gefolgt von den Rubriken „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ (0,8 Prozentpunkte) und „Nachbarschaft und die Welt“ (ebenfalls 0,8 Prozentpunkte). In Abbildung 4 sind die von uns geschätzten Fehlerquoten für „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“, „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ und „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ zwischen 2019 und 2023 gegenübergestellt.
Abbildung 4 – Geschätzte Fehlerquoten für die MFR‑Rubriken 1, 2 und 3 (2019–2023)
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Für 2023 stellten wir fest, dass Förderfähigkeitsfehler bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben weiterhin den größten Anteil (53 %) an der geschätzten Fehlerquote ausmachen, vor allem in den Rubriken „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“, „Natürliche Ressourcen und Umwelt“, „Nachbarschaft und die Welt“ und „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“. Darüber hinaus trugen Fehler im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und für staatliche Beihilfen bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben 31 % zur geschätzten Fehlerquote bei.
Gegenüberstellung der von uns geschätzten Fehlerquoten mit denen der Kommission
In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz, für die das Kollegium der Kommissionsmitglieder verantwortlich zeichnet, sind die wichtigsten Informationen zur internen Kontrolle und zum Finanzmanagement, die in den jährlichen Tätigkeitsberichten enthalten sind, zusammengefasst. Hierzu gehört das Risiko bei Zahlung, d. h. der von der Kommission geschätzte Betrag, der ausgezahlt wurde, ohne mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu stehen. Das Risiko bei Zahlung beläuft sich der Kommission zufolge für 2023 auf 1,9 %, was unter der von uns geschätzten Fehlerquote von 5,6 % (2022: 4,2 %) und unter unserer Spanne liegt, die von 4,4 % bis 6,8 % reicht.
Ebenso wie unsere geschätzte Fehlerquote enthält die Schätzung der Kommission keine Ausgaben aus der ARF, für die sie die Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer qualitativen Bewertung getrennt offenlegt. Darüber hinaus enthält der jährliche Tätigkeitsbericht jeder Generaldirektion (GD) der Kommission eine Erklärung, in der der Generaldirektor Gewähr dafür liefert, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Zu diesem Zweck legten alle Generaldirektionen Schätzungen des Risikos bei Zahlung bei ihren Ausgaben vor, mit Ausnahme der ARF, für die die Kommission die Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer Kombination der Ergebnisse aus den Prüfungen und Kontrollen der Mitgliedstaaten und ihrer eigenen Prüfungen und Kontrollen bewertet.
Für jede MFR-Rubrik, für die wir eigens eine Beurteilung vorlegen, haben wir das von der Kommission ermittelte Risiko bei Zahlung für 2023 unseren geschätzten Fehlerquoten gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung macht deutlich, dass die Zahlen der Kommission für drei Politikbereiche unter unseren Schätzwerten liegen. Wir stellten fest, dass das von der Kommission geschätzte Risiko bei Zahlung von 1,4 % bei der Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ in der unteren Hälfte unserer Spanne und damit unter unserer geschätzten Fehlerquote lag. Bei der Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ lag die Schätzung der Kommission mit 2,6 % deutlich unter unserer Spanne für die geschätzte Fehlerquote und bei der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ lag die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung (1,9 %) in der unteren Hälfte unserer Spanne und unter der von uns geschätzten Fehlerquote.
In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz legt die Kommission ihre allgemeine Risikobewertung der jährlichen Ausgaben für 2023 vor, um Bereiche mit einem hohen Risiko zu ermitteln und dort schwerpunktmäßig Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission schätzt das Risiko für 67 % der Ausgaben als gering, für 9 % als mittel und für 24 % als hoch ein. Wir haben im Zuge unserer Prüfungsarbeit jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Ex-post-Prüfungen der Kommission aufgezeigt, die zusammengenommen die Belastbarkeit der von der Kommission vorgenommenen Risikobewertung beeinträchtigen. Eine der am stärksten betroffenen Rubriken war „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“, wo wir den Großteil der Ausgaben als mit einem hohen Risiko behaftet bewerteten, während die Kommission nur einen kleineren Teil so eingestuft hatte.
Wir geben ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben im Rahmen der ARF im Jahr 2023 ab
Die ARF ist ein befristetes Aufbauinstrument, das in einer Weise bereitgestellt und finanziert wird, die sich grundlegend davon unterscheidet, wie bei normalen Ausgaben zulasten des EU-Haushalts verfahren wird. Während Begünstigte von EU-Haushaltsmitteln Zahlungen erhalten, weil sie bestimmte Tätigkeiten durchgeführt haben oder weil ihnen entstandene Kosten erstattet werden, erhalten die Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF Zahlungen für das zufriedenstellende Erreichen vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte. Mit Blick auf die ARF untersuchten wir daher, ob die vorab festgelegten Etappenziele oder Zielwerte auf zufriedenstellende Weise erreicht wurden und ob die horizontalen Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung erfüllt waren.
Insgesamt geht aus den im Rahmen unserer Arbeit erlangten Prüfungsnachweisen hervor, dass bei 16 der 452 von uns untersuchten Etappenziele und Zielwerte der ARF die Voraussetzungen für Zahlungen oder für die Gewährung von Unterstützung nicht erfüllt waren. Dies betrifft sieben Zahlungen in sieben Mitgliedstaaten. Wir ermittelten ferner Fälle, in denen die Etappenziele und Zielwerte vage definiert waren, Mängel in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten bestanden und die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten in ihren Verwaltungserklärungen gemachten Angaben problematisch war.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 und Kapitel 11 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden. Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.
Unsere Ergebnisse näher betrachtet

Haushaltsführung und Finanzmanagement
Hohe EU‑Haushaltsvollzugsquote bei den Mittelbindungen, aber niedrige Quote bei den Zahlungen
2023 war das dritte Jahr des MFR 2021–2027. Abbildung 5 zeigt die insgesamt verfügbaren Mittel für Ausgaben aus dem EU-Haushalt einschließlich NGEU-Finanzhilfen.
Abbildung 5 – Insgesamt verfügbare Mittel aus dem EU‑Haushalt 2023 einschließlich NGEU‑Finanzhilfen
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
2023 wurden fast alle im jährlichen EU‑Haushalt vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen in Anspruch genommen
Der endgültige Haushalt für Mittel für Verpflichtungen belief sich auf 186,5 Milliarden Euro und lag damit über der MFR-Obergrenze von 182,7 Milliarden Euro. Dies wurde durch den Einsatz besonderer Instrumente im Sinne der MFR-Verordnung – wie der Reserve für die Anpassung an den Brexit, dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und der Solidaritäts- und Soforthilfe-reserve – ermöglicht. Mit diesen Instrumenten werden über die Obergrenzen des MFR hinaus zusätzliche Mittel für neue oder unvorhergesehene Ereignisse bereitgestellt. Die im Rahmen des Haushaltsplans 2023 gebundenen Mittel beliefen sich auf insgesamt 184,4 Milliarden Euro.
Die Zahlungen waren niedriger als ursprünglich vorgesehen und lagen unter der MFR‑Obergrenze
2023 belief sich der endgültige Haushalt auf insgesamt 165,2 Milliarden Euro und lag somit unter der MFR-Obergrenze. Die im Rahmen des endgültigen Haushaltsplans geleisteten Zahlungen beliefen sich auf insgesamt 162,0 Milliarden Euro. Siehe Abbildung 6.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
Unter Berücksichtigung zusätzlicher Zahlungen in Höhe von 74,7 Milliarden Euro aus zweckgebundenen Einnahmen (hauptsächlich NGEU-Finanzhilfen) und der 2,4 Milliarden Euro an Mittelübertragungen aus dem Jahr 2022 beliefen sich die Zahlungen im Jahr 2023 auf insgesamt 239,2 Milliarden Euro. Die Verwendungsrate der Haushaltsmittel für Zahlungen belief sich somit auf 90,0 % der insgesamt 265,7 Milliarden Euro umfassenden Mittel für Zahlungen.
Die Ausschöpfung der ESI‑Fonds‑Mittel 2014–2020 verlangsamte sich im Jahr 2023, allerdings wurde die Frist für Zahlungsanträge und Abschlussunterlagen um ein Jahr verlängert
Die Zahlungen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) beliefen sich im Jahr 2023 (ohne NGEU-Mittel) auf 54,7 Milliarden Euro – weniger als in den drei vorangegangenen Jahren (64,7 Milliarden Euro im Jahr 2022, 75,1 Milliarden Euro im Jahr 2021 und 72 Milliarden Euro im Jahr 2020). Ende 2023 belief sich der Gesamtbetrag der Zahlungen für die ESI-Fonds 2014–2020 auf 450,6 Milliarden Euro bei einer Gesamtmittelzuweisung in Höhe von 492,6 Milliarden Euro, was einer Ausschöpfungsquote von 91,5 % entspricht. Während die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Ausschöpfung von ESI-Fonds-Mitteln im Vergleich zu 2022 insgesamt weniger ausgeprägt waren, so lagen doch die Ausschöpfungsquoten von vier Mitgliedstaaten am Jahresende 2023 noch unter 85 % (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7 – Quoten der Ausschöpfung der ESI‑Fonds‑Mittel 2014–2020 durch die Mitgliedstaaten (ohne NGEU‑Mittel) (Stand: Ende 2023)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der offenen Datenplattform der Kommission (Stand: 8. Januar 2024) und anderer Daten der Kommission.
Die Zahlungen aus den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung des Zeitraums 2021–2027, die der Dachverordnung unterliegen, waren weiterhin niedrig
Im Jahr 2023 entfielen von den jährlichen Zahlungen für die der Dachverordnung unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung in Höhe von 6,3 Milliarden Euro 4,1 Milliarden Euro auf Vorfinanzierungen und 2,2 Milliarden Euro auf Zwischenzahlungen. 2023 beantragten 11 Mitgliedstaaten keinerlei Zwischenzahlungen für einen unter die Dachverordnung fallenden Fonds. Zum Jahresende 2023 beliefen sich die Zahlungen auf insgesamt 12,8 Milliarden Euro, was nur 3,2 % des Gesamtbetrags des MFR 2021–2027 entspricht.
2023 bemühten sich die Mitgliedstaaten vorrangig darum, die Mittel der kohäsionspolitischen Fonds des Zeitraums 2014–2020 auszuschöpfen und die Umsetzung von NGEU zu beschleunigen. Verglichen mit dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum bedeutet die Anhäufung von Verzögerungen, dass bei den kohäsionspolitischen Fonds ein Umsetzungsdefizit von einem Jahr besteht.
Die ELER‑Zahlungen im Rahmen der neuen GAP sind im Jahr 2023 langsam angelaufen
Seit 2023 fällt der ELER unter die neuen Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik. Zum Jahresende 2023 beliefen sich die ELER-Zahlungen auf 0,7 Milliarden Euro, was einer Ausschöpfungsquote von nur 1 % entspricht.
Die Zahlungen aus ARF- und NGEU‑Programmen zur Aufstockung fielen 2023 niedriger aus als erwartet
Im Februar 2023 änderten das Europäische Parlament und der Rat die ARF-Verordnung, um die Aufnahme eines REPowerEU-Kapitels, das aus dem Emissionshandelssystem (EHS) und der Reserve für die Anpassung an den Brexit finanziert wird, in die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Bis zum Jahresende 2023 hatte die Kommission sämtliche aus NGEU finanzierten Mittel für ARF-Finanzhilfen gebunden (337,9 Milliarden Euro). Die Mittelbindungen für die REPowerEU-Kapitel beliefen sich auf 18,5 Milliarden Euro (17,3 Milliarden Euro aus dem EHS und 1,2 Milliarden Euro aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit), wobei die Mittelbindung für die verbleibenden 0,4 Milliarden Euro aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die jährlichen Zahlungen von ARF-Finanzhilfen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt 48 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu war die Kommission im Juni 2022 davon ausgegangen, dass sich die aus NGEU finanzierten ARF-Zahlungen im Zusammenhang mit Etappenzielen und Zielwerten (ohne REPowerEU) im Jahr 2023 auf insgesamt 76,4 Milliarden Euro belaufen würden. Laut Kommission hat sich eine Reihe von Faktoren – wie hohe Inflation, gestiegene Energiepreise, Probleme in den globalen Lieferketten, Arbeitskräftemangel oder unzureichende Verwaltungskapazitäten – negativ auf die Durchführung der ARF ausgewirkt. Angesichts von Zahlungen in Höhe von 141,6 Milliarden Euro bei Mittelbindungen in Höhe von 356,4 Milliarden Euro verbleiben insgesamt bis zu 215,2 Milliarden Euro an ARF-Finanzhilfen, die bis Ende 2026 auszuzahlen sind. Siehe Abbildung 8.
Abbildung 8 – Umsetzung von ARF‑Finanzhilfen, aufgeschlüsselt nach Quelle (Stand: Ende 2023)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
Bei der Ausschöpfung der ARF-Finanzhilfen durch die Mitgliedstaaten bestehen erhebliche Unterschiede. Zum Jahresende 2023 hatten vier Mitgliedstaaten (Irland, Ungarn, Niederlande und Schweden) weder eine Vorfinanzierung erhalten noch einen Zahlungsantrag gestellt, während drei Mitgliedstaaten (Belgien, Polen und Finnland) nur Vorfinanzierungen erhalten hatten.
Die Mittelbindungen bei den NGEU-Aufstockungen von MFR-Programmen beliefen sich auf insgesamt 82,9 Milliarden Euro bei einer ursprünglichen Zuweisung von 83,1 Milliarden Euro. Die jährlichen Zahlungen für NGEU-Aufstockungen bestehender MFR-Programme stiegen von 16,1 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 19,0 Milliarden Euro im Jahr 2023. Bis Ende 2026 können Zahlungen in Höhe von bis zu 40,6 Milliarden Euro geleistet werden.
Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EU‑Haushalt und aus der Finanzhilfe‑Komponente von NGEU erreichten eine Rekordhöhe von 543 Milliarden Euro
Noch abzuwickelnde Mittelbindungen sind die Summe der Mittelbindungen, die noch nicht ausgezahlt wurden. Zum Jahresende 2023 erreichte das Gesamtvolumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, für die in den Folgejahren – sofern keine Aufhebung der Mittelbindungen erfolgt – Zahlungen geleistet werden müssen, den Rekordstand von 543 Milliarden Euro. Dies bedeutete einen Anstieg um 90,2 Milliarden Euro im Vergleich zu 2022 (452,8 Milliarden Euro). Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und Mittelübertragungen (263,6 Milliarden Euro) sowie mit NGEU-Finanzhilfen (238,6 Milliarden Euro). Im Jahr 2022 empfahlen wir, das Volumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen deutlich zu verringern. Siehe Abbildung 9.
Abbildung 9 – Gesamtvolumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, aufgeschlüsselt nach Ursprungsjahr und Finanzierungsart (Stand: Ende 2023)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU und von Haushaltsrechnungen aus dem Rechnungsführungssystem der Kommission.
Risiken und Herausforderungen
Mit der Überarbeitung des MFR wurden Maßnahmen eingeführt, um Risiken im Zusammenhang mit zusätzlichen NGEU‑Finanzierungskosten und einem Zahlungsrückstand zu begegnen
Im Februar 2024 änderte der Rat den MFR, um auf zahlreiche Herausforderungen zu reagieren (z. B. weitere Unterstützung für die Ukraine, höhere Zinssätze, verstärkte Migration und die Notwendigkeit, strategische Technologien zu fördern). Mit der Änderung des MFR werden die Mittel für Verpflichtungen für den Zeitraum 2024–2027 um 21,0 Milliarden Euro aufgestockt, wovon 17 Milliarden Euro zur Finanzierung der neu eingerichteten Ukraine-Fazilität bestimmt sind.
Außerdem führte der Rat einen „Kaskadenmechanismus“ ein. Mithilfe dieses Mechanismus sollen – falls die Mittel nicht aus dem bestehenden EU-Haushalt bereitgestellt werden können – die Kosten der Mittelaufnahme im Rahmen von NGEU, die die in der geänderten MFR-Verordnung festgelegten jährlichen Beträge übersteigen, bis zum Ende des laufenden MFR gedeckt werden. Das Aufbauinstrument der Europäischen Union NextGenerationEU ist ein besonderes Instrument, das über die Obergrenze des MFR hinausgeht und für das kein fester Betrag vorgegeben ist. Die Kommission schätzt, dass die zusätzlichen Zins- und Kuponzahlungen für die Aufnahme von NGEU-Krediten im Rahmen des derzeitigen MFR zwischen 17 und 27 Milliarden Euro betragen könnten.
Es besteht ein Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen bei Fonds der Kohäsionspolitik im Rahmen des MFR 2021–2027
Die Ausschöpfung war bei den ESI-Fonds und beim Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) im Rahmen des MFR 2021–2027 im Jahr 2023 weiterhin gering. Infolgedessen hat die Haushaltsbehörde für 2023 die Mittel für Zahlungen für den EFRE (-1,1 Milliarden Euro) und den ESF+ (-0,7 Milliarden Euro) gekürzt. Für die im Jahr 2022 im Rahmen der Dachverordnung für den Zeitraum 2021–2027 gebundenen Mittel könnte sich das Risiko einer Aufhebung von Mittelbindungen bereits Ende 2025 konkretisieren.
Im Jahr 2023 prognostizierte die Kommission für den Zeitraum 2024–2027 eine Aufhebung von Mittelbindungen in Höhe von 8,1 Milliarden Euro (Prognose 2022: 7,6 Milliarden Euro für 2023–2027). Für die kohäsionspolitischen Fonds KF, EFRE und ESF+ prognostiziert die Kommission für den Zeitraum 2024–2027 eine Aufhebung von Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro, mehr als das Fünffache ihrer Prognose aus dem Jahr 2022 in Höhe von 0,4 Milliarden Euro. Im Falle des JTF besteht aufgrund der Verzögerungen bei der Verabschiedung des MFR und der programmspezifischen Rechtsvorschriften sowie der geringen Mittelausführung im Jahr 2023 das Risiko, dass ab 2025 in erheblichem Umfang Mittelbindungen aufgehoben werden. Eine umfangreiche Aufhebung von Mittelbindungen könnte die Verwirklichung der EU-Ziele gefährden.
Die Verschuldung der EU durch Mittelaufnahme ist im Jahr 2023 gestiegen
Die ausstehenden EU‑Anleihen sind im Jahr 2023 um mehr als 30 % gestiegen
Zum Jahresende 2023 belief sich der Nennwert der ausstehenden EU-Anleihen auf mehr als 458,5 Milliarden Euro und hat somit innerhalb eines Jahres um 110,5 Milliarden Euro zugenommen. Die EU ist mittlerweile einer der größten Emittenten von Schuldtiteln in Europa. Abbildung 10 zeigt die Laufzeiten und die effektiven Zinssätze aller EU-Anleihen.
Abbildung 10 – Laufzeiten und effektive Zinssätze der EU‑Anleihen (Stand: Ende 2023)
Hinweis: Beträge zum Nennwert.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
Die Mittelaufnahme im Rahmen von NGEU wird sich bis 2026 möglicherweise mehr als verdoppeln, während der Großteil der Rückzahlungen auf künftige MFR verschoben wird
Zum Jahresende 2023 beliefen sich die ausstehenden EU-Anleihen zur Finanzierung von NGEU-Darlehen und -Finanzhilfen sowie von sonstigen NGEU-finanzierten Programmen auf einen Nennwert von 268,4 Milliarden Euro. Für NGEU darf die EU bis Ende 2026 weitere 443,6 Milliarden Euro aufnehmen (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11 – NGEU‑Mittelaufnahme und Auszahlungen (Stand: Ende 2023)
Hinweis: In dem Betrag der aufgenommenen Mittel sind kurzfristige EU-Bills in Höhe von 15,2 Milliarden Euro nicht enthalten. Ein aufgenommener Betrag in Höhe von 7,0 Milliarden Euro war bis Ende 2023 noch nicht ausgezahlt worden; die Mittel wurden bei der Europäischen Zentralbank gehalten.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des Berichts COM(2024) 93 und der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
Die Rückzahlung der im Rahmen von NGEU aufgenommenen Mittel muss vor Ende 2027 beginnen, sofern in der Haushaltslinie noch nicht verwendete Mittel zur Deckung der NGEU-Finanzierungskosten zur Verfügung stehen, und spätestens 2058 abgeschlossen sein. Der Großteil der Rückzahlungen wird daher auf künftige MFR verschoben. Alle Kosten, die der EU im Zusammenhang mit der Aufnahme von Mitteln für die Vergabe von NGEU-Darlehen entstehen, einschließlich der Kosten für das Management von Zins- und anderen finanziellen Risiken, sind von den begünstigten Ländern zu tragen. Alle Kosten im Zusammenhang mit NGEU-Finanzhilfen und Aufstockungen gehen zulasten des EU-Haushalts.
Um einen stetigen und vorhersehbaren Abbau der NGEU-Schulden bis 2058 zu erreichen, muss die Kommission auslaufende Schulden möglicherweise refinanzieren, indem sie neue Schuldtitel ausgibt, um die alten bei Fälligkeit zu tilgen. Etwaige Änderungen der Marktbedingungen könnten zu höheren Kosten der Mittelaufnahme führen, die – was NGEU-Schulden im Zusammenhang mit Finanzhilfen und NGEU-Aufstockungen betrifft – aus dem EU-Haushalt getragen werden müssen.
Externe zweckgebundene Einnahmen im Zusammenhang mit NGEU‑Schulden haben erhebliche Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis
Die im Rahmen von NGEU aufgenommenen Beträge werden in Form von zweckgebundenen externen Einnahmen, die zusätzlich zu den im EU-Haushalt bewilligten Mitteln bereitgestellt werden, für NGEU-Finanzhilfen und -Aufstockungen von EU-Programmen verwendet. Die Umsetzung von NGEU berührt formell nicht den Grundsatz, dass die im jährlichen EU-Haushalt ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein müssen (Grundsatz des Haushaltsausgleichs). Aus buchhalterischer Sicht ist der im Rahmen von NGEU aufgenommene Betrag jedoch nicht als Einnahmen in der Ergebnisrechnung ausgewiesen, wohingegen die Ausgaben im Zusammenhang mit NGEU-Finanzhilfen darin enthalten sind. Folglich ergibt sich eine negative Auswirkung auf das wirtschaftliche Ergebnis des Jahres. Negative wirtschaftliche Ergebnisse führen zu einer Erhöhung des Defizits beim Nettovermögen, wie es in der Bilanz der EU ausgewiesen ist, und müssen daher über künftige Haushalte finanziert werden (siehe Abbildung 12). Die Rückzahlung der Mittelaufnahme im Rahmen von NGEU ist innerhalb der Obergrenzen der Eigenmittel garantiert.
Abbildung 12 – Wirtschaftliches Ergebnis (Überschuss/Fehlbetrag) für die Jahre von 2018 bis 2023
Hinweis: Die Zahl für 2020 enthält 47,5 Milliarden Euro an Einnahmen im Zusammenhang mit dem Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnungen der EU für die Jahre 2018 bis 2023.
Die Exposition des EU‑Haushalts hat im Jahr 2023 zugenommen und wird voraussichtlich weiter steigen
Die Exposition des EU-Haushalts aufgrund von Garantien aus dem EU-Haushalt für Anleihen auf den Märkten und aufgrund von Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien belief sich zum Jahresende 2023 auf insgesamt 298,0 Milliarden Euro, was gegenüber 248,3 Milliarden Euro zum Jahresende 2022 einen Anstieg darstellt. Abbildung 13 zeigt eine detaillierte Aufschlüsselung der Exposition (in violett) nach Quelle. In der Abbildung sind die Schichten der Risikoabdeckung, d. h. die verschiedenen Grade der Abdeckung, als konzentrische Kreise dargestellt. Der Kreis, der unmittelbar auf den Kreis „Exposition“ folgt, stellt die erste Ebene der Risikoabdeckung dar, die in Anspruch zu nehmen ist. Weiter nach innen gehend stellen die darauffolgenden Kreise die zusätzlichen Schichten der Risikoabdeckung dar.
Abbildung 13 – Gesamtexposition des EU‑Haushalts zum Jahresende 2023, mit Quellenart und Risikoabdeckung
(*) Garantie für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD): 0,5 Milliarden Euro, Garantie für InvestEU: 1,4 Milliarden Euro, Garantie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+): 0,6 Milliarden Euro; Euratom-Darlehen: 0,3 Milliarden Euro.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU und der einschlägigen Verordnungen.
Der für 2023 festzustellende Anstieg der Exposition des Haushalts der EU ist hauptsächlich auf die Mittelaufnahme zur Gewährung zusätzlicher ARF-Darlehen an die Mitgliedstaaten in Höhe von 34,1 Milliarden Euro (2022: 27,2 Milliarden Euro) zurückzuführen, von denen 5,4 Milliarden Euro auf REPowerEU-Darlehen entfielen, sowie auf die MFA+-Darlehen an die Ukraine in Höhe von 18,0 Milliarden Euro. Die Exposition aufgrund von Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien stieg von 42,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2022 auf 44,0 Milliarden Euro zum Jahresende 2023. Dies war in erster Linie auf mehr Ausgaben für Investitionen zurückzuführen, die von der Garantie im Rahmen von InvestEU gedeckt wurden. Im Oktober 2023 schätzte die Kommission, dass der verfügbare Spielraum für den Zeitraum 2024–2027 ausreichen würde, um potenzielle Verluste aus durch den Spielraum gedeckten Verbindlichkeiten zu decken.
Es wird erwartet, dass die Exposition des EU-Haushalts zum Jahresende 2023 in den Jahren 2024 und 2025 weiter zunehmen wird, hauptsächlich aufgrund neuer ARF-Darlehen. Zum Jahresende 2023 hatte die Kommission ARF-Darlehensverträge mit Mitgliedstaaten in Höhe von 290,9 Milliarden Euro unterzeichnet, von denen 211,7 Milliarden Euro noch nicht ausgezahlt waren.
Anfang 2024 richteten die beiden gesetzgebenden Organe der EU die Ukraine-Fazilität ein. In deren Rahmen werden Darlehen bis zu einer Höhe von 33 Milliarden Euro durch Mittelaufnahmen auf den Finanzmärkten finanziert und wie bei den MFA+-Darlehen durch den Spielraum im EU-Haushalt abgesichert. In unserer Stellungnahme zur Ukraine-Fazilität wiesen wir darauf hin, dass dieser Ansatz mit erheblichen Risiken für den EU-Haushalt verbunden ist.
Abbildung 14 zeigt einen Vergleich der bisherigen und der prognostizierten Exposition des EU-Haushalts ab 2019.
Abbildung 14 – Bisherige und prognostizierte Exposition des EU‑Haushalts
Hinweis: Beträge in Nennwerten.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnungen der EU für die Jahre 2019 bis 2023 und von Angaben der Kommission.
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine führt weiterhin zu einer Steigerung der finanziellen Risiken für künftige EU‑Haushalte
Die Exposition des EU-Haushalts im Zusammenhang mit der Ukraine stieg von 16 Milliarden Euro zum Jahresende 2022 auf 33,7 Milliarden Euro zum Jahresende 2023. Davon entfielen 18 Milliarden Euro auf MFA+-Darlehen, 11,6 Milliarden Euro auf MFA-Darlehen, 0,3 Milliarden Euro auf Euratom-Darlehen und 3,8 Milliarden Euro auf Haushaltsgarantien für ausstehende Darlehen der EIB und sonstiger Finanzinstitute. Die Kommission nahm eine Wertberichtigung in Höhe von 8,8 Milliarden Euro für die der Ukraine gewährten MFA- und MFA+-Darlehen vor (2,2 Milliarden im Jahr 2022), die die erwarteten Verluste während der gesamten Laufzeit der Darlehen widerspiegelte.
Im Jahr 2023 wurden der Ukraine über das Instrument MFA+ 18 Milliarden Euro in Form von Darlehen zu äußerst günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt, die über einen Zeitraum von bis zu 35 Jahren, beginnend ab 2033, zurückzuzahlen sind. Für MFA+-Darlehen müssen keine Dotierungen zur Deckung des Ausfallrisikos gebildet werden, da sie durch den Spielraum des EU-Haushalts abgesichert werden. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Verlagerung des Risikos etwaiger Zahlungsausfälle in die Zukunft zu einer Belastung bezüglich der künftigen Haushalte und des künftigen Zahlungsbedarfs führen könnte. Darüber hinaus birgt die Ukraine-Fazilität, die 2024 eingerichtet wurde, um im Zeitraum von 2024 bis 2027 einen zusätzlichen Betrag von bis zu 33 Milliarden Euro in Form von Darlehen bereitzustellen, für den keine Dotierung erforderlich ist, unserer Ansicht nach erhebliche Risiken für den EU-Haushalt.
Hohe Inflation in den Jahren 2022 und 2023 beeinträchtigt weiterhin den EU‑Haushalt
Auf der Grundlage der Inflationsprognose der Kommission schätzen wir, dass der EU-Haushalt bis Ende 2025 rund 13 % seiner Kaufkraft einbüßen könnte (siehe Abbildung 15).
Abbildung 15 – Entwicklung der Kaufkraft des EU‑Haushalts (2020–2025)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Eurostat und der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission, die Fortschritte bei der Auswahl von Vorhaben genau zu überwachen und für die gefährdeten Programme die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen zu mindern.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der Haushaltsführung und des Finanzmanagements können Kapitel 2 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

EU‑Haushalt und Ergebniserbringung
Jedes Jahr analysieren wir leistungsbezogene Aspekte, wobei wir untersuchen, welche Ergebnisse mit dem EU-Haushalt, den die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausführt, erzielt wurden. In diesem Jahr deckt unsere Analyse Folgendes ab:
- Ergebnisse und Kernaussagen unserer Sonderberichte 2023 zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie zugehörige Informationen von der Kommission, der Haushaltsbehörde und den Gesetzgebungsorganen der EU (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union);
- die Berichterstattung der Kommission über die Leistung der MFR-Rubrik 4 „Migration und Grenzmanagement“ (wir beabsichtigen, im Laufe der nächsten Jahre verschiedene MFR-Rubriken abwechselnd zu untersuchen);
- Umsetzung der von uns in unserem Bericht 2020 zur Leistung des EU-Haushalts unterbreiteten Empfehlungen;
- Umsetzung der von uns in unseren im Jahr 2020 veröffentlichten Sonderberichten unterbreiteten Empfehlungen.
Kernaussagen unserer Sonderberichte zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Jahres 2023
In unseren Sonderberichten untersuchen wir, inwieweit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Ausführung des EU-Haushalts Rechnung getragen wurde. Im Jahr 2023 veröffentlichten wir 29 Sonderberichte, in denen viele der Herausforderungen thematisiert wurden, mit denen die EU in ihren verschiedenen Ausgaben- und Politikbereichen konfrontiert ist. Die geprüften Stellen haben das Recht, auf unsere Bemerkungen zu antworten. Unsere Sonderberichte aus dem Jahr 2023 enthielten 220 hauptsächlich an die Kommission gerichtete Empfehlungen zu einem breiten Themenspektrum, von denen 85 % vollständig akzeptiert wurden.
Sie betrafen fünf strategische Bereiche: die Reaktion der EU auf den Wiederaufbau nach der Krise; die Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger; die Widerstandsfähigkeit der Union gegenüber Sicherheitsbedrohungen und die Achtung der europäischen Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen; die fiskalpolitischen Maßnahmen und öffentlichen Finanzen in der EU (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1 – In Sonderberichten des Jahres 2023 behandelte strategische Bereiche des Hofes
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Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Leistung der Programme in der MFR‑Rubrik 4 „Migration und Grenzmanagement“
Um mehr Informationen über die Leistung des EU-Haushalts bereitzustellen, haben wir in diesem Jahr die verfügbaren Leistungsinformationen zu einer ausgewählten MFR-Rubrik analysiert. Wir legten den Schwerpunkt auf Rubrik 4 „Migration und Grenzmanagement“ und auf die beiden folgenden Fonds: den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für integrierte Grenzverwaltung (IBMF), der aus dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik und dem Instrument für Zollkontrollausrüstung besteht. Umfassende Leistungsinformationen für Programme, die im Rahmen einer MFR-Rubrik finanziert werden, sind eher gegen und nach Ende des Programmplanungszeitraums verfügbar. Wir stellten Folgendes fest:
- Es gibt einen verbesserten Rahmen zur Leistungsberichterstattung für den aktuellen MFR‑Zeitraum.
- Die Leistungsinformationen für den AMIF und den IBMF sind bisher spärlich und lassen nur auf geringe Fortschritte schließen.
- Für die meisten Indikatoren für den Zeitraum 2014–2020 ist ein guter Fortschritt beim Erreichen ihrer Zielvorgaben zu verzeichnen. Die Indikatoren zeigen nicht notwendigerweise den Umfang, in dem die finanzierten Maßnahmen den Bedarf gedeckt haben. Es liegen noch nicht genügend Informationen über die Gesamtergebnisse der Programme, einschließlich ihrer Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, vor.
- Die von der Kommission in der Management- und Leistungsbilanz 2022 hervorgehobenen zentralen Leistungsindikatoren des Fonds für die innere Sicherheit – Grenzen und Visa waren weniger ausgeglichen als diejenigen des AMIF. In den Berichten über die Programmleistung wurden angemessene Erklärungen geliefert, wenn die Zielvorgaben nicht vollständig erreicht wurden, doch die Kommission bezog die erwarteten künftigen Ergebnisse in den Abschnitt „Programme in a nutshell“ ein.
Wir empfehlen der Kommission, im Abschnitt „Programme in a nutshell“ der Berichte über die Programmleistung tatsächliche Ergebnisse darzustellen, nicht potenzielle künftige Errungenschaften, und in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz anzugeben, welche zentralen Leistungsindikatoren auf anderen Quellen basieren als auf den von den Mitgliedstaaten übermittelten jährlichen Durchführungsberichten.
Weiterverfolgung der von uns in unserem "Bericht zur Leistung des EU‑Haushalts – Stand zum Jahresende 2020" unterbreiteten Empfehlungen
Unser Bericht zur Leistung des EU-Haushalts für das Haushaltsjahr 2020 enthielt fünf Empfehlungen, die alle an die Kommission gerichtet waren und von ihr akzeptiert wurden. Die Umsetzung von drei der fünf von uns weiterverfolgten Empfehlungen war zum Zeitpunkt der Weiterverfolgungsprüfung noch nicht fällig. Von den verbleibenden zwei Empfehlungen setzte die Kommission eine Empfehlung weitgehend und die andere teilweise um.
Weiterverfolgung der von uns in unseren Sonderberichten von 2020 unterbreiteten Empfehlungen
Wir überprüfen jedes Jahr, inwieweit die von uns geprüften Stellen Maßnahmen aufgrund unserer drei Jahre zuvor unterbreiteten Empfehlungen getroffen haben. Gegenstand unserer diesjährigen Untersuchung waren 195 Empfehlungen aus allen 26 von uns im Jahr 2020 veröffentlichten Sonderberichte. 185 dieser Empfehlungen richteten sich an die Kommission, davon sieben an die europäische Plattform für Investitionsberatung, die in Partnerschaft zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank betrieben wird. Die verbleibenden 10 Empfehlungen richteten sich an die dezentralen Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU sowie an das Europäische Amt für Personalauswahl. Wir stellten Folgendes fest:
- Der Anteil der von den geprüften Stellen akzeptierten Empfehlungen blieb mit 80 % vollständig akzeptierten und 13 % teilweise akzeptierten Empfehlungen auf einem hohen Niveau.
- Der Anteil der vollständig oder weitgehend umgesetzten Empfehlungen ging leicht zurück (von 70 % auf 68 %).
- 68 % der an die Kommission gerichteten Empfehlungen wurden vollständig oder weitgehend umgesetzt.
- 78 % der an andere geprüfte Stellen gerichteten Empfehlungen wurden vollständig oder weitgehend umgesetzt.
- Der Anteil der fristgerecht umgesetzten Empfehlungen ist von 38 % auf 52 % gestiegen. Auch wenn die Zeitnähe der von den geprüften Stellen zur Umsetzung unserer Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen verbessert wurde, hat sie das Niveau von vor der COVID‑19‑Pandemie noch nicht wieder erreicht.
- Bei den Empfehlungen, die sich auf die Gestaltung von Strategien oder Programmen beziehen, ist das Niveau an Akzeptanz, Umsetzung und Zeitnähe am höchsten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung des EU‑Haushalts und der Ergebniserbringung können Kapitel 3 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Einnahmen
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der EU-Ausgaben dient. Wir untersuchten ausgewählte zentrale Kontrollsysteme für die Verwaltung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.
Aufschlüsselung für 2023 (*)
(*) Der Gesamtbetrag in Höhe von 248,4 Milliarden Euro entspricht den tatsächlichen Haushaltseinnahmen der EU. Bei der Berechnung des in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Betrags von 171,9 Milliarden Euro wurde die Periodenrechnung zugrunde gelegt.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der Europäischen Union.
Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten im Jahr 2023 39 % der EU-Einnahmen aus, während die Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.) 9 % ausmachten. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Traditionelle Eigenmittel (TEM) in Form von Einfuhrzöllen, die von den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 9 % der EU-Einnahmen aus.
Die Eigenmittel auf der Grundlage von nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff machten 3 % der EU-Einnahmen aus. Sie werden berechnet, indem ein einheitlicher Satz auf das Gewicht der in dem jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff angewandt wird.
Einnahmen zur Finanzierung der Ausgaben im Rahmen von NextGenerationEU, die sich auf Beträge beziehen, die aufgenommen wurden, um den Mitgliedstaaten nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zu gewähren, machten 27 % der EU-Einnahmen aus.
Unsere Feststellungen
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? |
---|---|
248,4 Milliarden Euro | Nein – keine wesentliche Fehlerquote im Jahr 2023 |
Insgesamt geht aus den Prüfungsnachweisen hervor, dass die Fehlerquote bei den Einnahmenvorgängen nicht wesentlich war. Die von uns untersuchten Systeme zur Verwaltung der Einnahmen waren generell wirksam. Einige der Elemente zur Verwaltung von BNE- und MwSt.-Vorbehalten sowie offener TEM-Punkte bei der Kommission, die wichtigsten internen TEM-Kontrollen, die wir in bestimmten Mitgliedstaaten bewerteten, und die Systeme zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten zur Berechnung der Kunststoff-Eigenmittel waren jedoch nur bedingt wirksam.
Die Überprüfungsarbeit der Kommission in Bezug auf das BNE wird durch Verzögerungen seitens der Mitgliedstaaten beeinträchtigt, was zu Verzögerungen bei der Überprüfung der übermittelten Informationen und der Aufhebung der Vorbehalte durch die Kommission führt. Dies erhöht auf Ebene der mitgliedstaatlichen Haushalte und des EU-Haushalts die Unsicherheit hinsichtlich der BNE-Beiträge. Die Kommission erhob keine Verzugszinsen, wenn BNE-Vorbehalte zum Teil nach Ablauf der Frist bearbeitet wurden. Dadurch entfiel ein Anreiz für die Mitgliedstaaten, alle zur Beseitigung der Vorbehalte erforderlichen Informationen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Die Anzahl der MwSt.-Vorbehalte und offenen TEM-Punkte ging zurück, doch seit Langem bestehende Probleme sind noch immer vorhanden. Nach wie vor bestehen Schwachstellen in den mitgliedstaatlichen TEM-Buchführungssystemen und bei der Verwaltung der TEM durch die Mitgliedstaaten.

Wir stellten Mängel bei der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten fest, die für die Berechnung der auf Kunststoff basierenden Eigenmittel verwendet werden. In unserem Sonderbericht über diese Einnahmequelle stellten wir Mängel hinsichtlich der für die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten verwendeten Daten fest. Außerdem stellten wir fest, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass die Verpackungsabfälle aus Kunststoff tatsächlich recycelt werden.
Es gab nur unzureichende Fortschritte bei der Umsetzung einiger Maßnahmen des Zollaktionsplans. Die Kommission hat eine erhebliche Anzahl von Maßnahmen aus diesem Plan mit dem Vorschlag für eine Zollreform verknüpft, der noch nicht angenommen wurde. Unserer Ansicht nach können einige der verzögerten Maßnahmen erst abgeschlossen werden, wenn die entsprechenden Bestimmungen der vorgeschlagenen Überarbeitung des Zollkodex der Union angewandt werden (voraussichtlich ab 2028).
Ferner stellten wir fest, dass die Kommission die Umsetzung der Kriterien und Standards für finanzielle Risiken durch die Mitgliedstaaten nur unzureichend weiterverfolgte. Wie wir bereits berichteten, birgt die mangelnde Harmonisierung dieser Kriterien und Standards innerhalb der EU ein Risiko für die gesamte Zollunion, da Wirtschaftsbeteiligte weiterhin gezielt EU-Eingangszollstellen mit einem niedrigeren Kontrollniveau nutzen könnten.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- Verzugszinsen zulasten der Mitgliedstaaten zu erheben, wenn BNE-Vorbehalte bis zum Ablauf der Frist nicht vollständig angegangen werden;
- die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Fortschritte zu überprüfen und die wichtigsten umzusetzenden Elemente im Zusammenhang mit den Kriterien und Standards für finanzielle Risiken zu ermitteln.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Einnahmen können Kapitel 4 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Binnenmarkt, Innovation und Digitales
Gegenstand unserer Prüfung
Die im Rahmen der Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ finanzierten Programme sind vielfältig und zielen darauf ab, Projekte zu finanzieren, die u. a. zu Forschung und Innovation, zur Entwicklung der europäischen Infrastruktur in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales, zur Kommunikation, zum digitalen Wandel und zum Binnenmarkt sowie zur Raumfahrtpolitik beitragen. Die wichtigsten Programme für Forschung und Innovation sind nach wie vor Horizont 2020 und dessen Nachfolgeprogramm Horizont Europa, auch wenn letzteres weiterhin nur einen geringen Anteil an unserer Prüfungspopulation für 2023 ausmacht.
Unter diese MFR-Rubrik fällt außerdem die Finanzierung großer Infrastrukturprojekte, u. a. im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, sowie der Weltraumprogramme, darunter Galileo, die europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) und Copernicus, das europäische Erdbeobachtungsprogramm. Die Rubrik umfasst auch den Fonds InvestEU, der zusammen mit Horizont Europa zusätzliche Mittel aus dem Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU) erhält.
Aufschlüsselung der Zahlungen 2023 nach Fonds
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der Europäischen Union.
Im Jahr 2023 waren 15,5 Milliarden Euro Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich. Die Ausgaben werden fast zur Gänze direkt von der Kommission, einschließlich über Exekutivagenturen, verwaltet. Sie fließen in Form von Finanzhilfen an öffentliche oder private Begünstigte, die an Projekten teilnehmen. Die Kommission leistet bei Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung Vorfinanzierungszahlungen an die Begünstigten und erstattet später die von der EU für eine Finanzierung akzeptierten Kosten, wobei sie die Vorfinanzierungszahlungen in Abzug bringt. Die Weltraumprogramme werden in der Regel indirekt auf der Grundlage von Übertragungs- und Beitragsvereinbarungen verwaltet, die zwischen der Kommission und speziellen Durchführungsstellen – wie der Europäischen Weltraumorganisation und der Agentur der EU für das Weltraumprogramm – unterzeichnet wurden. Die Finanzierungsinstrumente im Rahmen von InvestEU werden hauptsächlich von der Europäischen Investitionsbank oder dem Europäischen Investitionsfonds umgesetzt, die ihrerseits Finanzintermediäre einsetzen.
Unsere Feststellungen
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
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15,5 Milliarden Euro | Ja | 3,3 % (2022: 2,7 %) |
Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ als wesentlich ein. Im Jahr 2023 wiesen 39 (31 %) der 127 von uns untersuchten Vorgänge Fehler auf.
Die im Rahmen von Horizont 2020 getätigten Ausgaben sind weiterhin mit einem hohen Risiko verbunden und stellen die Hauptquelle der von uns aufgedeckten Fehler dar. Wir ermittelten quantifizierbare Fehler aufgrund nicht förderfähiger Kosten bei 30 der 97 in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge aus dem Bereich Forschung und Innovation; einer davon betraf Horizont Europa. Dies entspricht 71 % der von uns für diese Rubrik für 2023 geschätzten Fehlerquote.
In Bezug auf andere Programme und Tätigkeiten ermittelten wir quantifizierbare Fehler bei zwei der 30 Vorgänge der Stichprobe; die beiden Vorgänge betrafen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ geförderte Projekte. Einer der Fehler stand im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Verstoß gegen die EU-Vergabevorschriften. Aufgrund des Fehlers wurde ein Auftrag an ein Konsortium vergeben, das die Auswahlkriterien nicht erfüllte.
Nach neun Jahren der Durchführung des Programms Horizont 2020 stellt die Berechnung der Personalkosten nach wie vor eine Hauptquelle für Fehler in den Kostenaufstellungen dar. Von den 30 mit quantifizierbaren Fehlern behafteten Vorgängen in der Stichprobe von Forschungsvorgängen war bei 22 – d. h. bei rund 73 % – die Methode zur Berechnung der Personalkosten falsch angewandt worden.
Weitere Fehler im Zusammenhang mit Personalkosten waren die fehlerhafte Berechnung der Stundensätze bei Horizont 2020, die fehlerhafte Berechnung der Tagessätze für Finanzhilfen im Rahmen von Horizont Europa und Verstöße gegen die Vorschrift der doppelten Obergrenze. Außerdem stellten wir Fehler im Zusammenhang mit anderen nicht förderfähigen direkten Kosten fest.
Beispiel für mehrere Fehler in einer einzigen Kostenaufstellung
Ein in Frankreich ansässiger öffentlicher zwischenstaatlicher Begünstigter meldete Kosten für Personal und sonstige Dienstleistungen. Im Falle eines Angestellten machte der Begünstigte in der Kostenaufstellung einen Bonus geltend, ohne auf eine Rechtsgrundlage zu verweisen und Belegunterlagen beizufügen. Bei einem anderen Angestellten legte der Begünstigte eine falsche Anzahl produktiver Stunden zugrunde, was dazu führte, dass ein überhöhter Stundensatz berechnet wurde. Bei der Meldung von Kosten für sonstige Dienstleistungen machte der Begünstigte darüber hinaus auch Mehrwertsteuerbeträge geltend, obwohl die Organisation von der französischen Steuerbehörde eine entsprechende Erstattung erhalten könnte.
Eine der Strategien zur Förderung der europäischen Forschung besteht darin, den Privatsektor, insbesondere neue Begünstigte und KMU, stärker zu beteiligen. Auf KMU entfielen 11 % der in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge (14 von 127 Vorgängen), jedoch waren 25 % der geschätzten Fehlerquote auf KMU zurückzuführen. Des Weiteren fanden wir Fehler in den Kostenaufstellungen von vier der 12 von uns geprüften neuen Begünstigten, wovon zwei KMU waren. Diese Ergebnisse legen nahe, dass KMU und neue Begünstigte häufiger zu Fehlern neigen als andere Begünstigte – was bereits im Rahmen von Audits der Kommission sowie in unseren früheren Jahresberichten festgestellt wurde.
Das Ex‑ante‑Kontrollsystem der CINEA für aus der Fazilität „Connecting Europe“ bereitgestellte Finanzhilfen in den Bereichen Verkehr und Energie
Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) ist für die Durchführung des Programms der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für Verkehr und Energie zuständig. Derzeit laufen zwei Programmplanungszeiträume: CEF1 (2014–2020) und CEF2 (2021–2027).
Wir überprüften die im Hinblick auf die Ex-ante-Kontrollen für CEF1 und CEF2 verfolgten Strategien und analysierten die Verbesserungen, die für CEF2 gegenüber CEF1 vorgenommen wurden. Beide Strategien beruhten auf einer fundierten Analyse der Risiken und der in der Vergangenheit aufgetretenen Unregelmäßigkeiten. Allerdings plant die CINEA nicht, die öffentliche Auftragsvergabe bei CEF2-Projekten in bestimmten Fällen einer vertieften Kontrolle zu unterziehen. Wir sind der Auffassung, dass sich dadurch das Maß der durch die Ex-ante-Kontrollen gebotenen Zuverlässigkeitsgewähr verringern könnte.
Den in den Strategien für die Ex-ante-Kontrollen für CEF1 und CEF2 verfolgten Ansätzen für die Stichprobenziehung wird in den entsprechenden Leitlinien angemessen Rechnung getragen. Die Leitlinien sind jedoch im Hinblick auf die Vergabeverfahren nicht detailliert genug, da auf den Umfang der bezüglich der Stichproben durchzuführenden Kontrollen nicht ausreichend eingegangen wird.
Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen der Kommission
Die von uns untersuchten jährlichen Tätigkeitsberichte (der GD RTD und der HaDEA) spiegeln die in der betreffenden Generaldirektion/Agentur verfügbaren Informationen wider und enthalten darauf aufbauend eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bezüglich Ausgaben im Rahmen der MFR‑Rubrik 1.
Das in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2023 der Kommission geschätzte Risiko bei Zahlung beträgt 1,4 %. Dieser Prozentsatz liegt am unteren Ende der Spanne der von uns geschätzten Fehlerquote und unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle. Daher ist diese Quote unserer Ansicht nach trotz der von der Kommission bereits ergriffenen Maßnahmen immer noch zu niedrig angesetzt.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- für eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Tagessätze durch die Begünstigten zu sorgen;
- für Klarheit in den Horizont Europa betreffenden Dokumenten zu sorgen;
- die Leitlinien für Ex-ante-Kontrollen im Bereich der Auftragsvergabe für Projekte der Fazilität „Connecting Europe“ näher auszuführen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ können Kapitel 5 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Zusammenhalt, Resilienz und Werte
Gegenstand unserer Prüfung
Die Ausgaben in dieser Rubrik sollen insbesondere dazu dienen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen der Union zu verringern (Teilrubrik 2a) sowie Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Werte der Union zu ergreifen, um die Resilienz der EU gegenüber bestehenden und künftigen Herausforderungen zu stärken (Teilrubrik 2b).
Aufschlüsselung der Zahlungen 2023 nach Fonds
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der Europäischen Union.
Auf die Fonds der Kohäsionspolitik (EFRE, KF und ESF) entfällt der Löwenanteil der Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung von Kommission und Mitgliedstaaten unterliegen, wobei die Kommission die letzte Verantwortung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans trägt. Die EU beteiligt sich an der Kofinanzierung mehrjähriger operationeller Programme oder Maßnahmen, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten spielen eine zentrale Rolle im Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmen für die Ausgaben unter geteilter Mittelverwaltung im Zeitraum 2014–2020. Bei der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) für die Umsetzung des EFRE und des KF verantwortlich und die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) für die Umsetzung des ESF. EU-Mittel für Programme, die nicht der geteilten Mittelverwaltung unterliegen, werden entweder direkt von den Generaldirektionen der Kommission oder indirekt mit Unterstützung von Partnerorganisationen oder anderen Behörden verwaltet.
Unsere Feststellungen
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
---|---|---|
60,2 Milliarden Euro | Ja | 9,3 % (2022: 6,4 %) |
Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ als wesentlich ein.
Diese Schätzung beruht auf unserer Prüfung von 238 Vorgängen, bei denen wir 49 Fehler ermittelt und quantifiziert haben, die von den Prüfbehörden nicht erkannt oder unzureichend korrigiert wurden. In unsere Schätzung flossen auch die Feststellungen der Prüfbehörden ein, die bei denselben Vorgängen 52 Fehler meldeten. Zudem berücksichtigten wir die von den Programmbehörden angewandten Korrekturen (Gesamtwert von 337 Millionen Euro).
In diesem Jahr liegt die von uns geschätzte Fehlerquote erneut deutlich über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Wir stellten fest, dass mehrere Faktoren zusätzlichen Druck auf die Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausgeübt haben und ihre Fähigkeit, dafür zu sorgen, dass die Ausgaben ordnungsgemäß sind, einem gesteigerten Risiko ausgesetzt haben. Zu diesen Faktoren gehören die erheblichen zusätzlichen REACT-EU-Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, sowie das Enddatum 31. Dezember 2023 für den Förderzeitraum 2014–2020 im Kohäsionsbereich, dessen letzte Jahre sich mit dem Förderzeitraum der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) überschneiden.
Nicht förderfähige Projekte trugen am stärksten zu der von uns geschätzten Fehlerquote bei.
Beispiel für ein Projekt, das trotz fehlender Förderfähigkeit finanziert wurde
Ein Privatunternehmen in Tschechien erhielt EFRE-Mittel für die Anschaffung neuer IT-Ausrüstung zur Steigerung des Absatzes und der Wettbewerbsfähigkeit. In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen war festgelegt, dass die Antragsteller die einzelnen Projektposten hinreichend beschreiben und deren Verbindung zu den Projekttätigkeiten begründen müssen, da sonst ein Ausschluss droht.
Wir stellten fest, dass das Unternehmen die zu beschaffende IT-Ausrüstung in seinem Projektantrag nicht ausreichend beschrieben und begründet hatte. Darüber hinaus stand der Großteil der Ausrüstung nicht in direktem Zusammenhang mit den Projekttätigkeiten oder entsprach nicht dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit des Projekts. Die Verwaltungsbehörde hätte daher den Projektantrag von der Finanzierung ausschließen müssen. Wir betrachten das Projekt daher als nicht förderfähig.
Darüber hinaus ergab unser Vor-Ort-Besuch, dass einige der neu angeschafften Ausrüstungsgegenstände nicht vom Begünstigten, sondern von dessen Tochterunternehmen genutzt wurden, das für eine Finanzierung im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das betreffende Programm nicht infrage kam. Daher erachteten wir die Kosten im Zusammenhang mit der Ausrüstung, die von der Tochtergesellschaft genutzt wurde, als nicht förderfähig.
Nicht förderfähige Kosten sowie Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge trugen ebenfalls in erheblichem Maße zu der von uns geschätzten Fehlerquote bei.
Beispiel für einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften
In Ungarn erhielt ein Konsortium aus drei Einrichtungen (der Begünstigte) eine Finanzhilfe, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern kostenlose Rechtsberatung in Bezug auf das Arbeitsrecht und sonstige rechtliche und geschäftliche Fragen zu bieten.
Der Begünstigte leitete zunächst ein offenes Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ein, da der betreffende Betrag über dem EU-Schwellenwert lag. Die nationale Kontrollstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge kam jedoch zu dem Schluss, dass das Verhalten der Bieter den Wettbewerb möglicherweise unrechtmäßig verfälscht hat, und gab daher eine ablehnende Stellungnahme zum Verfahren ab. In der Folge teilte der Begünstigte den ursprünglichen Auftrag in mehrere Aufträge mit niedrigerem Wert auf. Der Wert der einzelnen Aufträge lag unter dem in der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegten Schwellenwert. Folglich wurden die Aufträge im Wege der Direktvergabe und nicht im Wege eines offenen Verfahrens vergeben. Der Begünstigte vergab einen dieser Aufträge an einen Bieter, der an der mutmaßlichen Absprache im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens beteiligt war.
Wir erachten die Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Verträgen für nicht förderfähig, da kein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführt wurde.
Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden
Das erste Sicherungsnetz bilden die Verwaltungsbehörden. Eine von ihnen vorgenommene wirksame Kontrolle ist unerlässlich, um sowohl die Konformität der Vorhaben mit dem Rechtsrahmen als auch ihre Leistung sicherzustellen. Unsere Prüfungsergebnisse in den letzten sieben Jahren zeigen jedoch, dass diese Kontrollen noch nicht ausreichend wirksam sind. Die Prüfbehörden bilden das zweite Sicherungsnetz. Sie überprüfen anhand einer Stichprobe die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben, die die Verwaltungsbehörden der Kommission gemeldet haben. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden funktionell unabhängig sein.
Wir bewerteten die Arbeit von 19 der 116 Prüfbehörden in 13 Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich. Unsere Stichprobe umfasste 29 Gewährpakete. Mit Ausnahme von vier Fällen hatten die Prüfbehörden der Kommission eine Restfehlerquote von 2 % oder weniger gemeldet. Unter Berücksichtigung der von der Kommission ermittelten Fehler sowie unserer Prüfungsfeststellungen ergibt die Prüfung der diesjährigen Stichprobe, dass die Restfehlerquote bei 16 der 29 geprüften Gewährpakete über 2 % lag.
Bei allen 19 geprüften Prüfbehörden ermittelten wir verschiedene Arten von Schwachstellen in Bezug auf deren Arbeit. Ähnlich wie 2022 betrafen diese Mängel mehr als die Hälfte der von uns untersuchten Vorgänge. Die Fehler, die wir bei diesen Vorgängen gefunden haben, hätten von den Prüfbehörden bei ihren Kontrollen aufgedeckt werden können und müssen. Dies bedeutet, dass sich die Kommission nur bedingt auf die Ergebnisse der Arbeit der Prüfbehörden verlassen kann.
Anhaltende Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen
Wir gelangten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der kommissionseigenen Prüfungen und unserer Ergebnisse (49 Fehler, die unentdeckt blieben) sowie der zahlreichen Schwachstellen bei der Arbeit der Prüfbehörden zu dem Schluss, dass am Ende des Förderzeitraums (31. Dezember 2023) nicht alle Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten wirksam funktionierten. Da die Kommission – als das dritte Sicherungsnetz – ihre Bewertungen auf nur bedingt zuverlässige nationale Kontrollen stützt, ist auch die Zuverlässigkeit der Fehlerquoten der Kommission beeinträchtigt. Dies zeigt, dass sowohl bei der Kommission als auch bei den Mitgliedstaaten die Kontrolle der Kohäsionsausgaben verbessert werden kann.
Abschluss der Programme der Zeiträume 2007–2013 und 2014–2020
Was den Abschluss des Zeitraums 2007–2013 betrifft, so stand Ende 2023 bei einem Programm unter der Verantwortung der GD REGIO und bei drei Programmen unter der Verantwortung der GD EMPL der Abschluss noch völlig aus.
Es bestehen Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Programmplanungszeitraums 2014–2020. Der Förderzeitraum für die Kohäsionsausgaben läuft vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023, und die Frist für die Einreichung der abschließenden Ausgabenerklärung durch die Mitgliedstaaten wurde vor Kurzem bis Mitte 2025 verlängert. Für den Zeitraum 2014–2020 wird der Abschluss der Programme ausschließlich auf Dokumenten, die sich auf das abschließende Geschäftsjahr beziehen, sowie dem abschließenden Durchführungsbericht beruhen. Die Kommission hat zwei operationelle Programme des Zeitraums 2014–2020 im Jahr 2023 als abgeschlossen gemeldet. Wir stellten jedoch fest, dass in beiden Fällen der Austausch über die Abrechnung der akzeptierten Beträge im Jahr 2024 noch nicht abgeschlossen war.

Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- alle Schwachstellen in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten, die wir ermittelt und über die wir im Zusammenhang mit der Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung für den auslaufenden Zeitraum 2014–2020 Bericht erstattet haben, zeitnah weiterzuverfolgen;
- gemeinsam mit den Prüfbehörden die wichtigsten Erkenntnisse zu ermitteln, die gewonnen wurden, und diese Erkenntnisse auf die Regelungen für den Zeitraum 2021–2027 anzuwenden sowie die Programmbehörden der Mitgliedstaaten über die erforderlichen Maßnahmen und über bewährte Verfahren zu unterrichten;
- die Behandlung von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge für Projekte zu harmonisieren, die sowohl im Rahmen der direkten als auch der geteilten Mittelverwaltung finanziert werden, z. B. Projekte, die sowohl aus der Fazilität „Connecting Europe“ als auch aus dem EFRE finanziert werden. Unregelmäßigkeiten, die sich aus dem Verstoß gegen dieselben Rechtsvorschriften ergeben, sollten dieselbe Bewertung und Korrekturquote zur Folge haben;
- sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten einen Prozess einrichten, um nach der Zahlung systematisch zu überprüfen, ob vertragliche Verpflichtungen erfüllt wurden, wonach der Begünstigte bestimmte Leistungsindikatoren zu erreichen hat, die sich auf Maßnahmen beziehen, welche nach der Projektdurchführung erfolgen;
- ausführliche Abschlussverfahren auszuarbeiten und dabei die in unseren Jahresberichten ermittelten Risiken anzugehen, indem sie ein Überwachungssystem für den Abschluss einrichtet, um den Status aller operationellen Programme des Zeitraums 2014–2020, die während des Jahres und kumulativ tatsächlich abgeschlossenen Beträge, die noch offenen Beträge sowie die Maßnahmen, für die der Abschluss noch aussteht, nachzuverfolgen, und diese Informationen in den jährlichen Tätigkeitsberichten offenzulegen. Diese Informationen zu den Abschlüssen für den Zeitraum 2014–2020 sollten auch Angaben zur Aufhebung noch abzuwickelnder Mittelbindungen in der Jahresrechnung der Kommission enthalten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ können Kapitel 6 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen
Gegenstand unserer Prüfung
Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Teil der EU-Ausgaben für Umwelt und Klimapolitik ab.
Auf die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums entfallen 97 % der EU-Ausgaben in der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“. Die Durchführung erfolgt im Rahmen der GAP, mit der die folgenden drei allgemeinen Ziele verfolgt werden:
- rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
- nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
- ausgewogene räumliche Entwicklung.
Aufschlüsselung der Zahlungen 2023 nach Fonds
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der Europäischen Union.
Die Kommission (GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI)) trägt zwar die letzte Verantwortung für die GAP, sie teilt sich die Mittelverwaltung jedoch mit Zahlstellen in den Mitgliedstaaten. Seit 2015 geben unabhängige Bescheinigende Stellen in den Mitgliedstaaten jährliche Stellungnahmen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Zahlstellen ab.
Diese MFR-Rubrik umfasst auch die Ausgaben der EU für die Meeres- und Fischereipolitik, die durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unter der Verantwortung der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE) finanziert wird, sowie das LIFE-Programm für die Umwelt- und Klimapolitik unter der Verantwortung der Generaldirektion Umwelt (GD ENV), der Generaldirektion Klimapolitik (GD CLIMA) und der Generaldirektion Energie (GD ENER).
Unsere Feststellungen
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
---|---|---|
58,6 Milliarden Euro | Ja | 2,2 % (2022: 2,2 %) |
Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die MFR-Rubrik 3 als wesentlich ein.
Von den 218 von uns untersuchten Vorgängen wiesen 56 (26 %) Fehler auf. Auf der Grundlage der 37 von uns quantifizierten Fehler schätzen wir die Fehlerquote für die MFR-Rubrik 3 auf 2,2 %.
Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Bereich der Direktzahlungen, auf den 66 % der Ausgaben für diese MFR-Rubrik entfallen, keine wesentliche Fehlerquote aufwies, wohingegen die anderen Ausgabenbereiche (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Meere, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik), auf die 34 % der Ausgaben entfallen, insgesamt nach wie vor eine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.
Die meisten der von uns festgestellten quantifizierbaren Fehler (16) betrafen Vorgänge zur Entwicklung des ländlichen Raums. Wir ermittelten 15 quantifizierbare Fehler bei den Direktzahlungen, drei bei Marktmaßnahmen und drei bei den Ausgaben außerhalb der GAP. Der größte Teil der geschätzten Fehlerquote geht darauf zurück, dass Begünstigte, Tätigkeiten, Projekte oder Ausgaben nicht förderfähig waren.
Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission hatten Korrekturmaßnahmen angewandt, die sich direkt auf 39 im Rahmen der Stichprobe geprüfte Vorgänge auswirkten. Diese Maßnahmen waren für unsere Berechnungen relevant, da sich durch sie die für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 0,5 Prozentpunkte verringerte. In 30 Fällen quantifizierbarer Fehler verfügten die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. vor Anerkennung der Ausgaben aufzudecken und zu berichtigen. Hätten die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission alle ihnen vorliegenden Informationen angemessen genutzt, wäre die für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 1,0 Prozentpunkt niedriger ausgefallen.
Direktzahlungen
Bei den 88 geprüften Vorgängen im Bereich der Direktzahlungen stellten wir 15 quantifizierbare Fehler fest, von denen acht darauf zurückzuführen waren, dass die Betriebsinhaber für die beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche überhöhte Zahlen angegeben hatten, oder dass Zahlungen falsch berechnet wurden. In einem Fall umging ein Begünstigter die Obergrenze für den Höchstbetrag an Unterstützung, indem er mehrere Unternehmen gründete, damit er mehrere Anträge auf EU-Unterstützung stellen konnte.
Beispiel für eine Übererklärung der beihilfefähigen Fläche
In Litauen verfügte ein Begünstigter für seinen Betrieb über eine ermittelte beihilfefähige Fläche von 15,02 ha. Bei unserem Vor-Ort-Besuch bestätigten wir die ermittelte Fläche mit Ausnahme einer Parzelle, für die der Begünstigte die Mindestanforderungen nicht erfüllte, da in einem Teil unerwünschte überwuchernde Vegetation vorzufinden war. Die Messung führte zu einer Verringerung der beihilfefähigen Fläche der Parzelle um 1,64 ha, was einem quantifizierbaren Fehler von über 10 % für die Gesamtfläche des Betriebs entspricht. Das Foto aus der Vogelperspektive zeigt die überwucherte Fläche auf der Parzelle, die wir bei unserem Vor-Ort-Besuch vorgefunden haben.
Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums und für Marktmaßnahmen sowie sonstige Zahlungen
Wir untersuchten
- 59 Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums, die auf Grundlage der von den Betriebsinhabern gemeldeten Fläche oder Anzahl von Tieren erfolgt waren, einschließlich Zahlungen für die Erfüllung spezifischer Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen, Ausgleichszahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau, Zahlungen an Betriebsinhaber in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen und Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft in Natura-2000-Schutzgebieten. 19 dieser Zahlungen wiesen Fehler auf, von denen es sich bei 13 um quantifizierbare Fehler handelte, wobei acht mit einer überhöhten Angabe der beihilfefähigen Fläche zusammenhingen;
- 49 Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums für Investitionsprojekte, die beispielsweise Investitionen in materielle Vermögenswerte, Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte und das Risikomanagement (Versicherungen) betrafen. Wir quantifizierten bei drei Zahlungen Fehler, die darauf zurückzuführen waren, dass Begünstigte Ausgaben oder Tätigkeiten gemeldet hatten, die die Förderfähigkeitsbedingungen nicht erfüllten;
- 14 Vorgänge im Zusammenhang mit Marktmaßnahmen und ermittelten drei Fälle, in denen die Zahlstellen nicht förderfähige Kosten erstattet hatten;
- acht Vorgänge in den Bereichen Meere, Fischerei sowie Umwelt- und Klimapolitik und stellten drei quantifizierbare Fehler bei Vorgängen mit direkter Mittelverwaltung im Rahmen des LIFE-Programms für die Umwelt- und Klimapolitik fest.
Beispiel für die Förderung des ökologischen/biologischen Olivenanbaus
In Spanien beantragte ein kleiner Olivenerzeuger eine Unterstützung aus Maßnahme 11 zur Entwicklung des ländlichen Raums betreffend den ökologischen/biologischen Landbau. Die Unterstützung ermöglichte es dem Erzeuger, Olivenhaine mit sehr alten Olivenbäumen zu erhalten und Oliven ohne Dünger oder Pestizide auf abschüssigen Parzellen anzubauen, auf denen die Olivenernte nicht mechanisiert werden konnte. Im Rahmen unserer Prüfung bestätigten wir, dass der Begünstigte die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt hatte. Das Foto zeigt einen der Olivenhaine.

Erhebung von Informationen über neue Systeme für die Leistungsberichterstattung der GAP
Die Einführung jährlicher Leistungsberichte ist ein Schlüsselelement des neuen leistungsbasierten Umsetzungsmodells für die GAP 2023–2027. Um für eine EU-Unterstützung in Betracht zu kommen, müssen die von den Zahlstellen im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne gemeldeten Ausgaben einem entsprechenden gemeldeten Output entsprechen. Die Kommission prüft die Übereinstimmung zwischen geltend gemachten Ausgaben und Outputs. Wir untersuchten die Fortschritte, die die Zahlstellen Bulgariens, Kroatiens und Griechenlands bei der Entwicklung der jährlichen Leistungsberichterstattung erzielt haben, sowie die Ansätze, die sie bei der Einführung ihrer Systeme für diese Berichterstattung verfolgen.
Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen
Unter Berücksichtigung der Arbeit der Bescheinigenden Stellen und ihrer eigenen Prüfungen berechnete die GD AGRI einen „geschätzten Risikobetrag bei Zahlung“ in Höhe von 1 064 Millionen Euro, d. h. von rund 1,9 % der gesamten GAP-Ausgaben im Jahr 2023. Sie schätzte das Risiko bei Zahlung (angepasste Fehlerquote) auf rund 1,5 % im Bereich der Direktzahlungen, 2,8 % im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums und 2,3 % im Bereich der Marktmaßnahmen.
Außerdem unterzogen wir die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit im jährlichen Tätigkeitsbericht der GD ENV einer begrenzten Überprüfung. Wir stellten fest, dass die Methodik für die Berechnung des Risikos bei Zahlung und bei Abschluss bei der GD AGRI und der GD ENV mit den Leitlinien der Kommission im Einklang stand.
Das von der Kommission geschätzte Risiko bei Zahlung für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ wird in ihrer jährlichen Management- und Leistungsbilanz mit 1,9 % angegeben.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen, dass die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung dafür tragen, die Einkommensstützung auf diejenigen auszurichten, die sie am dringendsten benötigen, prüft, ob die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Begrenzung der Direktzahlungen für große landwirtschaftliche Betriebe wirksam sind.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 7 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Migration und Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung
Gegenstand unserer Prüfung
Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Migration und Grenzmanagement in den letzten Jahren hat die Europäische Union speziell für diese Politikbereiche die Rubrik 4 des MFR 2021–2027 eingerichtet.
Ein erheblicher Teil der Ausgaben im Rahmen dieser Rubrik betraf auch im Jahr 2023 den Abschluss noch ausstehender Projekte und Programme aus dem MFR 2014–2020.
Migration und Grenzmanagement: Aufschlüsselung der Zahlungen 2023 nach Fonds
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
Daher beziehen sich die meisten Ausgaben auf die Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2014–2020 sowie noch zu leistende Zahlungen aus dem Fonds für die innere Sicherheit – Grenzen und Visa. Diese Fonds für den Zeitraum 2014–2020 wurden im MFR 2021–2027 durch einen neuen AMIF bzw. durch das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung ersetzt.
Ein weiterer wichtiger Ausgabenbereich im Rahmen von MFR-Rubrik 4 ist die Finanzierung dezentraler Agenturen (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)).
Sicherheit und Verteidigung: Aufschlüsselung der Zahlungen 2023 nach Fonds
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der EU.
Im MFR 2021–2027 ist die Rubrik 5 der Sicherheit und Verteidigung gewidmet. Die Komponente „Sicherheit“ umfasst Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für den Zeitraum 2021–2027 sowie Mittel für den Abschluss von Projekten und Programmen, die aus dem Fonds für die innere Sicherheit – Polizei für den Zeitraum 2014–2020 finanziert werden und einen erheblichen Teil der Ausgaben in diesem Bereich im Jahr 2023 ausmachten. Sie umfasst ferner Mittel für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei sowie die Finanzierung von dezentralen EU-Agenturen im Bereich Sicherheit (Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA), Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL)). Die Komponente „Verteidigung“ umfasst den Europäischen Verteidigungsfonds, aus dem gemeinsame Verteidigungsprojekte in allen Phasen der Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Im Rahmen dieser Komponente wird auch die militärische Mobilität durch ein eigenes Budget innerhalb der Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt, das für die Anpassung von Abschnitten des transeuropäischen Verkehrsnetzes an eine zivil-militärische Doppelnutzung verwendet wird.
Die Mittel des AMIF und des ISF für den Zeitraum 2014–2020 werden größtenteils gemeinsam von den Mitgliedstaaten (oder assoziierten Schengen-Ländern) und der Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) der Kommission verwaltet. Dies gilt ebenfalls für die Mittel des AMIF, des BMVI und des ISF für den Zeitraum 2021–2027. Im Rahmen dieser Regelung setzen die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Programme um, die von der Kommission genehmigt wurden.
Unsere Feststellungen
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Von den 23 von uns untersuchten Vorgängen wiesen sieben Fehler auf. Wir quantifizierten vier Fehler, die finanzielle Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Diese Fehler betrafen nicht förderfähige Ausgaben, das Fehlen von Belegen und Probleme bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Wir stießen des Weiteren bei sieben Vorgängen auf insgesamt 10 Fälle, in denen rechtliche und finanzielle Bestimmungen nicht eingehalten wurden (was jedoch keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt hatte). Dabei handelte es sich beispielsweise um Mängel bei den Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen, Probleme bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Nichtbeachtung der technischen Parameter für die Förderfähigkeit.
Darüber hinaus ermittelten wir drei Vorgänge, die nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprachen, auch wenn sie nicht mit Fehlern in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit behaftet waren. Diese betrafen Probleme im Zusammenhang mit der Erstattung der Mehrwertsteuer an öffentliche Stellen und das Fehlen einer objektiven Grundlage für die Anwendung zusätzlicher Vergütungen.
Untersuchung von Elementen der internen Kontrollsysteme
Wir bewerteten, wie die GD HOME die thematischen Fazilitäten für den MFR 2021–2027 geschaffen hatte, und berechneten die Zuweisungen und Gewichtungen für die Aufteilung der Mittel auf die nationalen Programme der Mitgliedstaaten im Rahmen des AMIF, des BMVI und des ISF neu. Wir konnten bestätigen, dass die Schaffung der thematischen Fazilitäten durch die GD HOME und die Umsetzung der Zuweisungsmethoden den Anforderungen der einschlägigen Verordnungen entsprachen.
Wir bewerteten auch die Unterstützung und die Leitlinien, die die GD HOME den Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Abwicklung des Übergangs vom AMIF-, BMVI- und ISF-Fonds zur neuen Dachverordnung im MFR 2021–2027 zur Verfügung stellte. Die fünf ausgewählten Mitgliedstaaten (Deutschland und Frankreich für den AMIF, Ungarn und Polen für das BMVI, Lettland für den ISF) hatten zum Zeitpunkt unserer Prüfung die Beschreibung ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme fertiggestellt und waren größtenteils noch im Begriff, ihre Prüfstrategien fertigzustellen (ein Mitgliedstaat hatte dies bereits getan). Die fünf von uns besuchten Mitgliedstaaten beabsichtigten, der Kommission ihre erste jährliche Rechnungslegung für den AMIF, das BMVI und den ISF frühestens 2024 vorzulegen. Insgesamt betrachteten die fünf Prüfbehörden die Unterstützung der GD HOME für die Mitgliedstaaten als zufriedenstellend. Sie haben bei ihren Vorbereitungen für den AMIF, das BMVI und den ISF des Zeitraums 2021–2027 angemessene Fortschritte erzielt.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen
Für das Haushaltsjahr 2023 überprüften wir den jährlichen Tätigkeitsbericht der GD HOME. Unsere Analyse konzentrierte sich darauf, ob die GD HOME die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht gemäß den Anweisungen der Kommission vorgelegt hatte und ob diese Angaben mit den von uns im Rahmen unserer Prüfungen erlangten Erkenntnissen übereinstimmten. Wir fanden keine Angaben, die unseren Feststellungen widersprechen würden.
Wir analysierten die Schätzungen der GD HOME in Bezug auf die Risiken bei Zahlung und bei Abschluss. Wir stellten fest, dass sie in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz im Einklang mit der internen Methodik berechnet und angegeben wurden.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- den Mitgliedstaaten weitere Leitlinien zu den geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen;
- vor der Gewährung von Finanzhilfen die technischen Aspekte der Projekte zu prüfen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Migration und Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung“ können Kapitel 8 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Nachbarschaft und die Welt
Gegenstand unserer Prüfung
Der Ausgabenbereich umfasst mehrere Finanzierungsinstrumente, insbesondere das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt („NDICI/Europa in der Welt“) und das Instrument für Heranführungshilfe. Außerdem sind darin die Mittel für humanitäre Hilfe enthalten.
Aufschlüsselung der Zahlungen 2023 nach Fonds
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der Europäischen Union.
Das allgemeine Ziel von NDICI/Europa in der Welt besteht darin, die Werte, Grundsätze und grundlegenden Interessen der Union weltweit zu schützen und zu fördern sowie zur Förderung des Multilateralismus und engerer Partnerschaften mit Drittländern beizutragen. Das Instrument spiegelt zwei wichtige Änderungen gegenüber dem MFR 2014–2020 wider, was die Art und Weise angeht, wie die EU das auswärtige Handeln (Außenpolitik) finanziert:
- die Zusammenarbeit mit den Partnerländern in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die zuvor aus den Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wurde, fällt nunmehr in den Gesamthaushaltsplan der EU;
- diese Zusammenarbeit und die Nachbarschaftspolitik der EU werden nun im Rahmen desselben Instruments, nämlich NDICI/Europa in der Welt, finanziert, wobei die Besonderheiten beider Arten von Unterstützung erhalten bleiben.
Allgemeines Ziel des Instruments für Heranführungshilfe ist es, die begünstigten Länder bei der Annahme und Umsetzung der Reformen zu unterstützen, die diese vornehmen müssen, um mit Blick auf eine künftige Unionsmitgliedschaft den Werten der Union zu entsprechen und dadurch zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand der begünstigten Länder beizutragen. Die EU leistet auch bedarfsorientierte humanitäre Hilfe für Menschen, die von vom Menschen verursachten Katastrophen und Naturkatastrophen betroffen sind, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Die wichtigsten am auswärtigen Handeln der Union beteiligten Generaldirektionen und Dienststellen sind die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR), die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA), die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) und der Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI).
Im Jahr 2023 beliefen sich die Zahlungen für die Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“ auf 15,2 Milliarden Euro (Vorfinanzierungen, Zwischenzahlungen und Abschlusszahlungen). Sie wurden über mehrere Instrumente und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen ausgeführt. Dazu gehören Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Zuschüsse, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien und Finanzhilfen, Budgethilfen und sonstige spezifische Formen der budgetären Unterstützung in Drittländern.
Unsere Feststellungen
Trotz des begrenzten Stichprobenumfangs deuten unsere Prüfungsergebnisse darauf hin, dass das Fehlerrisiko in dieser MFR-Rubrik hoch ist. Von den 72 untersuchten Vorgängen wiesen 37 (51,4 %) Fehler auf. Wir quantifizierten 31 Fehler, die finanzielle Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Diese Fehler betrafen nicht förderfähige Begünstigte, nicht förderfähige Kosten, nicht getätigte Ausgaben und die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Beispiel: Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an einen nicht förderfähigen Begünstigten
Wir prüften eine Rechnung über 3,5 Millionen Euro, die im Rahmen einer Übertragungsvereinbarung mit einem Durchführungspartner ausgestellt wurde, der einer Bewertung auf Basis von Säulen unterzogen worden war. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung übertrug der Durchführungspartner die gesamte Durchführung an ein nach nationalem Recht eines EU-Mitgliedstaats eingetragenes Privatunternehmen weiter. Dieses Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass es im öffentlichen Auftrag tätig war und somit für eine Bewertung auf Basis von Säulen infrage kam und im Namen der Kommission EU-Mittel verwalten durfte.
Weder die Kommission noch der Durchführungspartner holten jedoch nähere Informationen dazu ein, ob das in dem Mitgliedstaat ansässige Unternehmen förderfähig war und insbesondere, ob davon ausgegangen werden konnte, dass es einen öffentlichen Auftrag erhalten hatte. Von dem Unternehmen wurde auch nicht verlangt, sich vor Unterzeichnung des Weiterübertragungsvertrags der erforderlichen Ex-ante-Bewertung zu unterziehen.
Der Durchführungspartner hat folglich die Durchführung der geprüften Übertragungsvereinbarung an eine nicht förderfähige Stelle weiterübertragen, wodurch die entsprechende Zahlung die Förderfähigkeit verliert.
Wir stießen des Weiteren auf 19 Fälle, in denen rechtliche und finanzielle Bestimmungen nicht eingehalten wurden (was jedoch keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt hatte). Diese betrafen beispielsweise die Vergabe öffentlicher Aufträge, eine unklare Kostenzuweisung, die Nichteinhaltung der Sichtbarkeitsregeln und unzureichende Nachweise.
Bei Vorgängen im Zusammenhang mit Verträgen im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung mit Organisationen, die einer Bewertung auf Basis von Säulen unterzogen wurden (internationale Organisationen, internationale Finanzinstitutionen und staatliche Stellen), akzeptierte die Kommission Ausgaben auf der Grundlage eines Finanzberichts und einer Verwaltungserklärung. Wir stellten jedoch Fehler bei Vorgängen fest, die von Organisationen durchgeführt wurden, die einer Bewertung auf Basis von Säulen unterzogen worden waren. Diese Fehler deuten darauf hin, dass die Finanzberichte dieser Organisationen nicht frei von Fehlern sind und dass über diese Fehler in ihren Verwaltungserklärungen nicht berichtet wird.
Untersuchung von Elementen der internen Kontrollsysteme
Wir führten Prüfbesuche bei fünf EU-Delegationen (in Albanien, Armenien, Kambodscha, Georgien und Indien) durch und ermittelten einige Mängel bei Elementen ihrer internen Kontrollsysteme, beispielsweise im Zusammenhang mit unzureichenden Mitteln für Kontrollbesuche und Verzögerungen bei der Umsetzung von Mischfinanzierungsverträgen.
Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen
Wir überprüften den jährlichen Tätigkeitsbericht des FPI für das Haushaltsjahr 2023. Schwerpunktmäßig befassten wir uns mit der Frage, ob der FPI die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht gemäß den Anweisungen der Kommission vorgelegt und konsequent die Methode zur Schätzung künftiger Korrekturen und Wiedereinziehungen angewandt hat.
Von den im Jahr 2023 akzeptierten Gesamtausgaben (865 Millionen Euro) schätzte der FPI den Gesamtrisikobetrag zum Zeitpunkt der Zahlung auf 7,2 Millionen Euro (0,83 %), wobei er den Wert der Korrekturen, die sich aus seinen Kontrollen in den Folgejahren ergeben, auf 0,9 Millionen Euro (0,1 % des Gesamtbetrags der relevanten Ausgaben) ansetzte. Daher erklärte die Leitung des FPI, dass die finanzielle Exposition des Dienstes unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag.
Bei der Überprüfung des jährlichen Tätigkeitsberichts 2023 des FPI und der Kontrolle der Zahlungen, die 2023 in den Zuständigkeitsbereich des FPI fielen, stellten wir keine Fehler oder Mängel fest.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollsysteme für die Abrechnung von Vorfinanzierungen zu ergreifen;
- den Begünstigten Leitlinien für die Zuweisung geteilter Kosten zur Verfügung zu stellen;
- die Einhaltung der Sichtbarkeitsregeln sicherzustellen;
- sicherzustellen, dass genügend Kontrollbesuche vor Ort durch die EU-Delegationen stattfinden;
- die Überwachungs- und Lenkungsmechanismen für Mischfinanzierungsmaßnahmen zu verbessern.


Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Nachbarschaft und die Welt“ können Kapitel 9 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Europäische öffentliche Verwaltung
Gegenstand unserer Prüfung
Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und sonstigen Einrichtungen der EU.
Aufschlüsselung der Zahlungen 2023
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten aus der konsolidierten Jahresrechnung 2023 der Europäischen Union.
Im Jahr 2023 betrugen die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt 12,3 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Gehälter und Versorgungsbezüge (rund 70 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie.
Unsere eigenen Ausgaben und unser eigener Jahresabschluss werden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Jedes Jahr veröffentlichen wir das entsprechende Prüfungsurteil und den Prüfungsbericht im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website.
Unsere Feststellungen
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? |
---|---|
12,3 Milliarden Euro | Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2022 und 2023 |
Wir untersuchten 70 Vorgänge, wodurch alle Organe und sonstigen Einrichtungen der EU abgedeckt wurden. Wie in den Vorjahren lag unsere geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle.
Wir ermittelten keine den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss oder den Europäischen Bürgerbeauftragten betreffenden signifikanten Probleme. Unser Abschlussprüfer wies auf keine konkreten Probleme hin.
Europäisches Parlament
Für 2023 untersuchten wir 16 Vorgänge beim Parlament, darunter Ausgaben der Fraktionen des Parlaments. Wie wir 2022 berichtet hatten, standen die internen Vorschriften für die Verwaltung von Mitteln durch die Fraktionen nicht im Einklang mit der Haushaltsordnung, weil sie für Aufträge von hohem Wert nicht die Anwendung offener oder nicht offener Vergabeverfahren vorsehen, sondern die Anwendung von Verhandlungsverfahren, was den Wettbewerb einschränkt. Wir ermittelten zwei Fälle, in denen Fraktionen solche Aufträge von hohem Wert vergeben hatten. Wir ermittelten zwei weitere Fälle, in denen sich Fraktionen nicht vollständig an die internen Vorschriften des Parlaments hielten, da sie nicht immer genügend Angebote einholten. Außerdem ermittelten wir weitere Fälle von Nichteinhaltung der Vergabeverfahren.
Rat der Europäischen Union
Bei den vier von uns untersuchten Zahlungen ermittelten wir keine quantifizierbaren Fehler. In einem Fall vertreten wir die Auffassung, dass der Rat die zehnjährige Laufzeit eines Vertrags über die Instandhaltung von Immobilien nicht klar begründete.
Europäische Kommission
Bei den 26 von uns untersuchten Zahlungen der Kommission ermittelten wir zwei quantifizierbare Fehler, von denen einer eine Gehaltsberechnung und der andere einen Vertrag über Bauarbeiten betraf.
Europäischer Auswärtiger Dienst
Wir stellten bei einer der 13 von uns untersuchten Zahlungen einen quantifizierbaren Fehler fest, der das Fehlen eines gültigen Vergabeverfahrens vor Unterzeichnung eines Mietvertrags für eine EU-Delegation betraf.
Europäischer Ausschuss der Regionen
Bei einem der zwei von uns untersuchten Vorgänge ermittelten wir, dass der Ausschuss die zehnjährige Laufzeit eines Vertrags über die Instandhaltung von Immobilien nicht hinreichend begründete.
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Bei der von uns untersuchten Gehaltszahlung stellten wir Verzögerungen beim Erhalt und bei der Überprüfung von Erklärungen über die Rechte auf Familien- und Kinderzulagen fest.
2023 untersuchten wir die Überwachungs- und Kontrollsysteme des Europäischen Parlaments, wobei wir uns auf die vier größten Ausgaben tätigenden Generaldirektionen konzentrierten; diese verfolgten bei den Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen der Ausgaben unterschiedliche Ansätze. Das Europäische Parlament hat Initiativen ergriffen, um Betrug zu verhindern und aufzudecken, verfügte jedoch über keine institutionelle Betrugsbekämpfungsstrategie zur Koordinierung der Maßnahmen im Parlament insgesamt.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen dem Europäischen Parlament, aufbauend auf seinen bestehenden Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung eine institutionelle Betrugsbekämpfungsstrategie zu entwickeln.


Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Europäische öffentliche Verwaltung“ können Kapitel 10 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Aufbau- und Resilienzfazilität
Gegenstand unserer Prüfung
Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) werden seit Februar 2020 (bzw. seit dem 1. Februar 2022 im Falle von REPowerEU) und bis einschließlich 2026 Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten finanziert. Die ARF wurde ursprünglich mit 723 Milliarden Euro an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen (338 Milliarden Euro) und Darlehen (385 Milliarden Euro) ausgestattet. Bis Ende 2023 waren Mittel in Höhe von 648 Milliarden Euro gebunden worden, davon 356,8 Milliarden Euro für Finanzhilfen und 290,9 Milliarden Euro für Darlehen. Da Darlehen bis August 2023 beantragt werden konnten, stehen 94,5 Milliarden Euro nun nicht mehr für Darlehen zur Verfügung. Das Hauptziel der ARF besteht darin, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID‑19‑Pandemie abzumildern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen und sie besser für künftige Herausforderungen zu rüsten, und zwar auch durch die Beschleunigung ihres ökologischen und digitalen Wandels.
Die Kommission führt die ARF im Wege der direkten Mittelverwaltung durch, was bedeutet, dass die Kommission unmittelbar für ihre Durchführung zuständig ist. Zahlungen im Rahmen der ARF erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Mitgliedstaaten die Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreichen, die in den Anhängen der Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne festgelegt sind. Ferner dürfen Maßnahmen im Zusammenhang mit bereits zufriedenstellend erreichten Etappenzielen oder Zielwerten später nicht rückgängig gemacht werden, und es darf nicht gegen den Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen verstoßen werden. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung gehören gemäß der Verordnung die Einhaltung des Förderzeitraums, der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und dass die Mittel nicht als Ersatzfinanzierung für wiederkehrende nationale Ausgaben dienen dürfen.
Die Mitgliedstaaten können bis zu zweimal jährlich Auszahlungen beantragen, wenn sie hinreichend nachweisen, dass die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Außerdem müssen sie ihren Zahlungsanträgen eine Zusammenfassung der Prüfungen und eine Verwaltungserklärung zu den bereitgestellten Informationen beifügen. In den Kontrollsystemen der Kommission sind vorläufige Bewertungen (Ex-ante-Überprüfungen) der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten und Ex-post-Prüfungen in den Mitgliedstaaten nach erfolgter Zahlung vorgesehen.
Bis Ende 2023 hatte die Kommission 37 Finanzhilfezahlungen (eine im Jahr 2021, 13 im Jahr 2022 und 23 im Jahr 2023) in Höhe von insgesamt 141,6 Milliarden Euro geleistet. Es liegen keine Informationen über den Gesamtbetrag vor, den die Mitgliedstaaten an Endempfänger gezahlt haben.
Unsere Prüfungspopulation für das Jahr 2023 umfasste insgesamt 53,5 Milliarden Euro: alle 23 gezahlten Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 46,3 Milliarden Euro und die Abrechnung der entsprechenden Vorfinanzierung in Höhe von 7,2 Milliarden Euro. Die Darlehenskomponente der ARF war nicht Gegenstand unserer Prüfung. Wir untersuchten 325 Etappenziele und 127 Zielwerte einschließlich der vorläufigen Bewertungen der Kommission, um zu bewerten, ob die Voraussetzungen für Zahlungen und für die Gewährung von Unterstützung erfüllt waren. Wir überprüften 30 Zielwerte bei Besuchen vor Ort in sechs Mitgliedstaaten. Wir bewerteten auch die Ex-post-Prüfungen der Kommission.
Unsere Feststellungen
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? |
---|---|
53,5 Milliarden Euro | 2023: Die Auswirkungen unserer Feststellungen sind insgesamt wesentlich, aber nicht umfassend. |
Insgesamt geht aus den im Rahmen unserer Arbeit erlangten Prüfungsnachweisen hervor, dass bei 16 der 452 von uns untersuchten Etappenziele und Zielwerte die Voraussetzungen für Zahlungen und für die Gewährung von Unterstützung nicht erfüllt waren. Dies betrifft sieben Zahlungen in sieben Mitgliedstaaten. Aufgrund der Art des Ausgabenmodells der ARF und in Anbetracht der Tatsache, dass die Methode der Kommission zur Aussetzung von Zahlungen auf zahlreichen Ermessensentscheidungen beruht, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können, legen wir keine Fehlerquote vor, die mit anderen Ausgabenbereichen der EU vergleichbar wäre.
Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen schätzen wir, dass die finanziellen Mindestauswirkungen dieser Feststellungen über unserer Wesentlichkeitsschwelle liegen. Diese Feststellungen betrafen die nicht zufriedenstellende Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten, Maßnahmen, mit denen vor dem Förderzeitraum begonnen wurde, und die Ersatzfinanzierung wiederkehrender nationaler Haushaltsausgaben.
Beispiel für einen Zielwert, der nicht zufriedenstellend erreicht wurde
Italienischer Zielwert M1C1-9 – „Unterstützung beim Ausbau der Sicherheitsstrukturen T1“
Beschreibung des Zielwerts im Durchführungsbeschluss des Rates zu Italien:
„Mindestens fünf verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen in den Sektoren 'National Security Perimeter for Cyber (PSNC)' und 'Netz- und Informationssysteme' (NIS). […]“
Der Mitgliedstaat legte sieben Berichte vor, um die verstärkten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen zu belegen. Diese Berichte umfassten Analysen der Cyberabwehr sowie Risikoanalysen und Folgenabschätzungen, wobei diese Maßnahmen in der NIS-2-Richtlinie nur als eines von 10 Elementen betrachtet werden, die für das Management des Sicherheitsrisikos bei Netzwerken und Informationssystemen erforderlich sind.
Die Kommission vertrat die Auffassung, dass diese sieben Berichte verstärkte Maßnahmen darstellen.
Unserer Ansicht nach stellten sechs Berichte keine Verbesserung der internen Überwachungs- und Kontrollkapazitäten, sondern lediglich eine Analyse dieser Fähigkeiten dar. Die Maßnahmen bildeten die Grundlage für Pläne zur Stärkung der Cyberabwehr, stellten jedoch keine verstärkten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen dar, wie im Durchführungsbeschluss des Rates gefordert.
Wir stellten auch bei Zahlungen für Österreich, Tschechien, Frankreich, Griechenland und Portugal fest, dass Etappenziele/Zielwerte nicht zufriedenstellend erreicht wurden.
Außerdem ermittelten wir 15 Fälle von vage definierten Etappenzielen und Zielwerten, was dazu führte, dass bei der Bewertung ihrer zufriedenstellenden Erfüllung ein größerer Ermessensspielraum vorhanden war und/oder die Ergebnisse untergraben wurden, die mit der ARF erreicht werden können.
Beispiel für ein unzureichend spezifisches Etappenziel
Spanisches Etappenziel 2 – „Änderungen des Baugesetzbuchs (TBC), der Elektrotechnischen Niederspannungsverordnung (Lver) und Genehmigung eines Königlichen Erlasses zur Regulierung öffentlicher Ladedienste“
Beschreibung des Etappenziels im Durchführungsbeschluss des Rates zu Spanien:
"In Kraft getreten am: [sic] […] ii) Änderungen der Elektrotechnischen Niederspannungsverordnung (Lver) zur Aufnahme von Verpflichtungen für die Ladeinfrastruktur von Parkplätzen, die nicht mit einem Gebäude verbunden sind, und […]."
Das Etappenziel erfordert unter anderem Änderungen der Lver-Rechtsvorschriften zur Aufnahme der Verpflichtung, Ladepunkte in Parkplätzen zu installieren, die nicht mit einem Gebäude verbunden sind. Der Umfang der Verpflichtung – insbesondere die Zahl oder der Prozentsatz der zu installierenden Ladepunkte – ist jedoch nicht angegeben. Folglich würde jede auch noch so wenig ambitionierte Änderung ausreichen, damit das Etappenziel als zufriedenstellend erreicht gelten könnte.
Die Kommission hat ihre Ex-post-Prüfungsstrategie aktualisiert, um Kontrollen in Bezug auf die Rückgängigmachung von Maßnahmen aufzunehmen, nicht aber in Bezug auf das Ersetzen wiederkehrender nationaler Haushaltsausgaben. Die Ex-post-Prüfungen umfassen nunmehr einige Kontrollen der Einhaltung des Förderzeitraums, wobei jedoch als Beginn der Maßnahme der Zeitpunkt angenommen wird, zu dem die Kosten angefallen sind, und nicht der Zeitpunkt der entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.
Im Zuge der Überarbeitung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Jahr 2023 hat die Kommission 10 weitere Kontroll-Etappenziele für sieben Mitgliedstaaten hinzugefügt, um neu festgestellte Mängel in deren Kontrollsystemen zu beheben. Bei den Mitgliedstaaten, deren zweite oder dritte Zahlung vom Erreichen von Kontroll-Etappenzielen abhing, stellen die Schwachstellen in ihren Kontrollsystemen ein Risiko für den Schutz der finanziellen Interessen der EU dar, was sich möglicherweise auf die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben auswirken könnte.
Es gab anhaltende Mängel in den Melde- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten. Dies stellt ein Risiko für den Schutz der finanziellen Interessen der EU dar, was sich möglicherweise auf die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben auswirken könnte.
Mängel in den Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten, über die wir 2022 berichteten, sind nach wie vor vorhanden
Spanien: Das Berichterstattungssystem enthält keine vollständigen Informationen über die Fortschritte bei den nicht erreichten Etappenzielen/Zielwerten sowie über die wirtschaftlichen Eigentümer, die Quellen der EU-Finanzierung und die gezahlten Beträge.
Frankreich: Das Verwaltungs- und Berichterstattungssystem ist nicht mit anderen IT-Systemen für die Verwaltung von ARF-Maßnahmen verbunden. Da es kein integriertes Informationssystem für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan gibt, ist der Informationsfluss nicht automatisiert, was ein Risiko für die Qualität der Daten darstellt.
Kroatien: Das Datenspeichersystem stellt nach wie vor keine Daten zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bereit, bei denen der Zuschlag vor der Einrichtung des Systems erfolgte.
Die Informationen, die die Mitgliedstaaten in ihre Verwaltungserklärungen aufgenommen haben, waren nicht immer zuverlässig.
Außerdem untersuchten wir die Berichterstattung der GD Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN) über die Ordnungsmäßigkeit der ARF-Ausgaben 2023 in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht und die Art und Weise, in der diese Informationen in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz dargestellt werden. Unsere Feststellungen und Schlussfolgerungen stehen nicht im Einklang mit der vom Anweisungsbefugten der GD ECFIN vorgelegten Erklärung. Im Rahmen des ARF-Kontrollsystems stehen nur in begrenztem Umfang Informationen auf EU-Ebene zur Verfügung, die Aufschluss darüber geben, ob aus der ARF finanzierte Investitionsvorhaben mit den EU- und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen. Dies wirkt sich auf die Gewähr aus, die die Kommission bieten kann, was zu einer Lücke bezüglich der Gewähr geführt hat. Laut dem jährlichen Tätigkeitsbericht 2023 hat die Kommission die Kontroll- und Prüfungsstrategien für die ARF aktualisiert und in diesem Zusammenhang die Kontrollen der mitgliedstaatlichen Kontrollsysteme verstärkt. In der von der GD ECFIN vorgelegten Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2023 heißt es jedoch nur, dass die Mitgliedstaaten regelmäßige Kontrollen durchführen. Die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen wird durch die Zuverlässigkeitserklärung noch immer nicht abgedeckt. Dies ist besonders besorgniserregend, da die Nichteinhaltung von EU- und nationalen Vorschriften – wie Vorschriften bezüglich der Vergabe, staatlicher Beihilfen und der Förderfähigkeit – in anderen EU-Ausgabenprogrammen weitverbreitet ist und die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten mit Mängeln behaftet sind.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung zu bewerten und dabei das Datum der ersten (rechtlichen) Verpflichtung als Beginn der Maßnahme zu betrachten;
- spezifische Kriterien dafür festzulegen, was als Ersetzen wiederkehrender nationaler Haushaltsausgaben zu bewerten ist;
- sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, um verbleibende Schwachstellen in den Kontrollsystemen zu beheben;
- die Ergebnisse ihrer Kontrollen der mitgliedstaatlichen Kontrollsysteme zu nutzen, um eine klare Schlussfolgerung bezüglich deren Wirksamkeit zu ziehen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der Aufbau- und Resilienzfazilität können Kapitel 11 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds
Gegenstand unserer Prüfung
Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurden 1959 ins Leben gerufen und waren bis Ende 2020 die wichtigsten – außerhalb des Gesamthaushaltsplans der EU verwalteten – Hilfeinstrumente der EU zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika (Subsahara), im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Das Hauptziel der EEF ist entsprechend dem Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Bekämpfung und schließlich die Beseitigung der Armut.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Jahresrechnungen 2023 des neunten, zehnten und elften EEF.
Der elfte EEF deckt den MFR 2014–2020 ab. Im Rahmen des MFR 2021–2027 wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten in das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt eingegliedert, das Teil des EU-Gesamthaushaltsplans ist, und die Zusammenarbeit mit den ÜLG wurde in den Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands aufgenommen.
Die in diesem Bericht behandelten Ausgaben werden im Rahmen der in 76 Ländern geleisteten Unterstützung getätigt. Die Unterstützung erfolgt in unterschiedlichster Form, beispielsweise durch Bau-/Liefer-/Dienstleistungsaufträge, Zuschüsse, Budgethilfen, Leistungsprogramme sowie Beitrags- und Übertragungsvereinbarungen, die mit Einrichtungen geschlossen werden, die einer Bewertung auf Basis von Säulen (Säulenbewertung) unterzogen wurden (wie internationalen Organisationen).
Die EEF werden fast vollständig von der Generaldirektion für internationale Partnerschaften (GD INTPA) der Kommission verwaltet. Ein geringer Anteil (7 %) der im Jahr 2023 im Rahmen der EEF getätigten Zahlungen wurde von der Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) verwaltet.
Unsere Feststellungen
Unsere Prüfung ergab, dass die Jahresrechnungen frei von wesentlichen falschen Darstellungen waren.
Die Einnahmenvorgänge wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.
Die Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 weisen eine wesentliche Fehlerquote auf, und wir geben ein versagtes Prüfungsurteil ab.
Geprüfte Grundgesamtheit | Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? | Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote |
---|---|---|
2,8 Milliarden Euro | Ja | 8,9 % (2022: 7,1 %) |
Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge untersuchten wir eine Stichprobe von 140 Vorgängen. Die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie für das gesamte Spektrum der Ausgaben der EEF repräsentativ ist. Sie umfasste 31 Vorgänge im Zusammenhang mit dem Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika, drei Vorgänge im Zusammenhang mit dem Treuhandfonds Bêkou, 87 von 14 EU-Delegationen (Angola, Benin, Côte d'Ivoire, Fidschi, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kenia, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Togo und Uganda) bewilligte Vorgänge und 19 von den zentralen Kommissionsdienststellen genehmigte Vorgänge. Wenn wir Fehler in den Vorgängen aufdeckten, analysierten wir die zugrunde liegenden Ursachen, um potenzielle Mängel zu ermitteln.
Von den 140 von uns untersuchten Vorgängen wiesen 62 (44,3 %) Fehler auf. Auf der Grundlage der 52 quantifizierten Fehler schätzen wir die Fehlerquote auf 8,9 %. Die drei häufigsten Fehlerarten waren nicht getätigte Ausgaben (45 %), das Fehlen wesentlicher Belege (31 %) und nicht förderfähige Ausgaben (23 %). In Bezug auf das Jahr 2023 betrafen alle von uns aufgedeckten quantifizierbaren Fehler Vorgänge im Zusammenhang mit Leistungsprogrammen und Zuschüssen sowie mit Beitrags- und Übertragungsvereinbarungen, die mit Empfängerländern, internationalen Organisationen und Agenturen von Mitgliedstaaten geschlossen wurden. Von den 112 von uns untersuchten Vorgängen dieser Art wiesen 52 quantifizierbare Fehler auf, die 100 % der geschätzten Fehlerquote ausmachten.
Nicht getätigte Ausgaben: überhöht abgerechnete Vorfinanzierungen
Wir prüften eine Rechnung über 2,3 Millionen Euro, die im Rahmen einer mit einer internationalen Organisation unterzeichneten Beitragsvereinbarung ausgestellt wurde, die im Wege der indirekten Mittelverwaltung durchgeführt und vollständig von der EU finanziert wurde. Die Rechnung betraf die Abrechnung der Kosten auf der Grundlage des Finanzberichts, den die internationale Organisation für den Zeitraum bis zum 15. April 2023 vorgelegt hatte.
Im Zuge unserer Prüfung stellten wir fest, dass dieser Finanzbericht Vorauszahlungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro enthielt, die nicht als entstandene Kosten gelten und daher nicht förderfähig sind. Darüber hinaus stellten wir fest, dass die Kommission keine ausreichenden Kontrollen durchgeführt hatte, um das Risiko der Abrechnung von nicht förderfähigen Ausgaben zu mindern. Wir stellten bei 14 Vorgängen ähnliche Fehler fest.
Wie in den Vorjahren kam es bei der Übermittlung der bei einigen internationalen Organisationen angeforderten Unterlagen und folglich bei der Durchführung unserer Arbeit zu Verzögerungen. Diese Organisationen gewährten nur begrenzten Zugang zu Dokumenten (z. B. in Form eines reinen Lesezugriffs), was die Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle unserer Prüfung behinderte. Diese Schwierigkeiten bestanden trotz der Bemühungen der Kommission, sie durch eine ständige Kommunikation mit den betreffenden internationalen Organisationen zu lösen, fort.
Jährlicher Tätigkeitsbericht und sonstige Governance‑Regelungen
Wie in den vergangenen Jahren legte die GD INTPA einen Aktionsplan vor, mit dem die Mängel bei der Umsetzung ihres Kontrollsystems beseitigt werden sollen. In den Jahren 2021 und 2022 berichteten wir über zufriedenstellende Fortschritte in Bezug auf die Aktionspläne 2020 und 2021.
Bis April 2024 hatte sich der Stand der Umsetzung des Aktionsplans 2021 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Die Kommission hatte eine weitere Maßnahme abgeschlossen, wodurch sich die Gesamtzahl der abgeschlossenen Maßnahmen auf fünf erhöhte. Drei Maßnahmen waren noch nicht abgeschlossen. Auch in ihrem Aktionsplan 2022 erhöhte die GD INTPA die Anzahl der Maßnahmen, und zwar auf 10. Vier wurden abgeschlossen, und sechs waren noch im Gange. Der Aktionsplan 2023 umfasst 13 Maßnahmen, darunter vier neue. Mit Stand von April 2024 waren fünf Maßnahmen abgeschlossen und acht noch im Gange.
Analyse der Restfehlerquote der GD INTPA
Im Jahr 2023 ließ die GD INTPA ihre Analyse der Restfehlerquote zum zwölften Mal von einem externen Auftragnehmer durchführen. Der Zweck dieser Analyse besteht darin, die Quote der Fehler zu schätzen, die trotz aller auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen der GD INTPA in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich aufgetreten sind, um die Wirksamkeit dieser Kontrollen zu beurteilen.
Für die Analyse der Restfehlerquote 2023 verwendete die GD INTPA wie in den Vorjahren eine Stichprobe von 480 Vorgängen (einige der in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge hatten einen Wert, der über dem Stichprobenintervall lag; die endgültige Stichprobe umfasste daher 413 Vorgänge). In der Studie wurde die Restfehlerquote insgesamt auf 0,97 % geschätzt und lag damit im achten Jahr in Folge unter der Wesentlichkeitsschwelle der Kommission von 2 %.
Die Analyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar; sie basiert auf der Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote und dem entsprechenden Handbuch, das von der GD INTPA bereitgestellt wird. In unseren früheren Jahresberichten zu den EEF wurden in den Analysen bereits Einschränkungen beschrieben, die möglicherweise zur Unterschätzung der Restfehlerquote beigetragen haben.
Prüfung des jährlichen Tätigkeitsberichts 2023
Die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors im jährlichen Tätigkeitsbericht 2023 enthält keine Vorbehalte. Seit 2018 hat die GD INTPA den Umfang der Vorbehalte (d. h. den Anteil der Ausgaben, auf die sie sich erstreckten) erheblich verringert: zunächst von 16 % auf 1 % und schließlich auf null.
Unsere Empfehlungen
Wir empfehlen der Kommission,
- nach dem Berichtszeitraum erfolgte Vertragsänderungen bei der Berechnung der Abgrenzungsschätzungen zu berücksichtigen;
- verstärkt Kontrollen durchzuführen, bevor Zahlungen geleistet werden;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollsysteme für die Abrechnung von Vorfinanzierungen zu ergreifen, die an Organisationen geleistet werden, welche einer Säulenbewertung unterzogen wurden.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht 2023 über die Tätigkeiten im Rahmen des neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds entnommen werden.
Hintergrundinformationen
Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit
Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten. Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung der Verwaltung und des Finanzmanagements der EU beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren. Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und ‑Programme verantwortlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und ‑Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass Europas Bürgerinnen und Bürger erfahren, wie ihre Gelder eingesetzt werden.
Hinweis: Stand: Juli 2024.
Unsere Produkte
Wir legen folgende Ergebnisse vor:
- Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
- Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
- besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
- Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
- Analysen, die eine Beschreibung oder Informationen über Politiken, Systeme, Instrumente oder stärker eingegrenzte Themen enthalten.
Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung
Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.
Wie in unserer Strategie 2021–2025 dargelegt, werden wir für den MFR 2021–2027 unseren Prüfungsansatz weiterentwickeln und die verfügbaren Daten und Informationen nutzen. Dies wird es uns ermöglichen – basierend auf unserem im Vertrag verankerten Mandat und im vollen Einklang mit international anerkannten Prüfungsnormen für den öffentlichen Sektor – solide Prüfungssicherheit zu gewährleisten.
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?
Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind. Für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung legen wir seit dem Jahr 1994, als wir unser erstes Prüfungsurteil erteilten, die testatsorientierte Prüfung zugrunde.
- Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
- Wir beurteilen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
- Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
- Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
- Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Werden bei den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?
Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise bewerten wir die Systeme, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) eingerichtet wurden, und untersuchen eine Stichprobe von Vorgängen.
Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.
- Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
- Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
- Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten. Anschließend beurteilen wir die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und bewerten, ob die Fehler umfassend sind.
- In unseren Prüfungsurteilen berücksichtigen wir diese Beurteilungen sowie weitere einschlägige Informationen wie etwa jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
- Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.
Welchen Ansatz und welche Methodik verfolgen wir bei der Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der ARF‑Ausgaben?
- Wir geben im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans ein gesondertes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der ARF ab, da das Umsetzungsmodell der ARF unserer Auffassung zufolge anders gestaltet ist und es sich bei der ARF um ein befristetes Instrument handelt. Mit diesem Prüfungsurteil wollen wir hinreichende Gewähr in Bezug auf die Zahlungen bieten; auf der Grundlage dieses Prüfungsurteils möchten wir in der Zuverlässigkeitserklärung detaillierte Informationen bereitstellen (siehe Abbildung 16).
- Wir erlangen Prüfungssicherheit vor allem aus aussagebezogenen Prüfungshandlungen und der Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Dazu kommen die jährlichen Tätigkeitsberichte und die jährliche Management- und Leistungsbilanz sowie die Berichte des Internen Auditdienstes.
- Unsere Arbeit entspricht den International Standards on Auditing und stellt sicher, dass unsere Prüfungsurteile durch ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise gestützt werden.


Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: www.eca.europa.eu. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren oder zur Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 unseres Jahresberichts 2023 entnommen werden.
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ISBN 978-92-849-2738-8 | ISSN 2812-1449 | doi:10.2865/210759 | QJ-AS-24-001-DE-C | |
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