
Plan der Europäischen Union für die Rechte des Kindes

In diesem Heft geht es um einen neuen Plan für die Rechte des Kindes.

Der Plan wurde von der Europäischen Union ausgearbeitet.
Die Europäische Union umfasst 27 Länder, die zusammenarbeiten.
Die Europäische Union ist auch unter der Abkürzung EU bekannt.

Kinderrechte sind Versprechen von Erwachsenen und sollen Kindern ein gutes Leben ermöglichen.
Schon gewusst?

Die umfangreichste Sammlung von Kinderrechten heißt UN-Kinderrechtskonvention.
Kinder haben z. B das Recht auf

- Sicherheit,

- Spiel,

- Bildung,

- Mitsprache.
In diesem Plan steht, dass die EU

- Erwachsene über die Kinderrechte informieren wird;

- Geld zur Verfügung stellen wird, damit die Rechte der Kinder geschützt werden können;

- über die Umsetzung der Kinderrechte nachdenken wird.
Die sechs wichtigsten Themenbereiche des Plans

In diesem Plan steht, dass die EU sechs Dinge vorhat.

Die EU will sicherstellen, dass

1. alle Kinder ein Mitspracherecht haben;


2. Kinder eine gute Bildung erhalten und von einem Arzt oder einer Ärztin oder im Krankenhaus behandelt werden, wenn dies notwendig ist;

Familien genug Geld haben;

3. Kinder in Sicherheit sind;


4. Kinder von der Polizei, Anwälten und Richtern gerecht behandelt werden;


5. Kinder Computer und Mobiltelefone sicher nutzen können;

6. alle Kinder auf der Welt ihre Rechte wahrnehmen können.
Schon gewusst?
Bei der Ausarbeitung des Plans hat die EU viele Menschen befragt, darunter 10 000 Kinder.
Diese kinderfreundliche Fassung der EU-Strategie für die Rechte des Kindes („Plan“) wurde in Zusammenarbeit mit Kindern ausgearbeitet. Zwei Gruppen von Kindern und Jugendlichen aus zwei Schulen in Dublin (Irland) wurden dazu vom Centre for Children’s Rights der Queen’s University in Belfast (Nordirland) zusammengebracht. Sie haben zusammengearbeitet und gemeinsam festgelegt, wie die wichtigsten Punkte des „Plans“ in dieser Broschüre kindgerecht erklärt werden sollen. Die Originalfassung des „Plans“ wurde in englischer Sprache erstellt. National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (Mitglied von Eurochild), hat Kindern bei der Validierung des „Plans“ geholfen, indem die Übersetzung ins Deutsche überprüft und sichergestellt wurde, dass die Übersetzung kindgerecht formuliert wurde.
Die Europäische Kommission dankt insbesondere der Bremore Educate Together Secondary School, den Lehrerinnen Kathy und Janice sowie den Schülerinnen und Schülern Hamilton, Alex, Stuart, Katie, Joseph, Molly und Niamh; der St Joseph’s Secondary School (Rush), den Lehrerinnen und Lehrern Darren, Judy, Kevin und Louise sowie den Schülerinnen und Schülern Ellie, Cohen, Mollie, Joshua, Christopher, Evan, Jake, Kelsie, Monika, Cordelia, Stephen und Oisin sowie Mariele, Carlotta, Sena, Mathilde, Ann-Sophie und National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
Die Zugänglichkeit zu diesem Dokument wurde vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union sichergestellt.
ISBN 978-92-76-44193-9 | doi:10.2838/936702 | DS-03-21-113-DE-C | |
ISBN 978-92-76-41350-9 | doi:10.2838/037449 | DS-03-21-113-DE-N | |
HTML | ISBN 978-92-76-41325-7 | doi:10.2838/462936 | DS-03-21-113-DE-Q |

Luxemburg, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2021
© Europäische Union, 2021
Deckblatt, Globe, Bildmaterial: OpenClipart-Vectors von Pixabay
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Das Europäische Jugendportal finden Sie unter https://europa.eu/youth/EU_de.
Die Europäische Kommission in Ihrem Land: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/representations-member-states_de
Das Europäische Parlament in Ihrem Land: https://www.europarl.europa.eu/at-your-service/de/stay-informed/liaison-offices-in-your-country
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network-ecc-net_de