EU-Entwicklungshilfe für Kenia
Über den Bericht:
Im Blickpunkt dieser Prüfung stand die Nutzung der Entwicklungshilfe, die Kenia über die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die wichtigste EU-Finanzierungsquelle des Landes, bereitgestellt wurde. Kenia erhielt für den Zeitraum 2014-2020 EEF-Mittel in Höhe von 435 Millionen Euro. Der Hof untersuchte den Prozess der Zuweisung der EEF-Hilfe und stellte fest, dass dieser es nicht erlaubte, die Hilfe an die Leistungen der Länder, ihre Staatsführung und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Strukturreformen zu knüpfen. Darüber hinaus stellte er fest, dass die Hilfe auf viele Bereiche verteilt war und dass die Kommission nicht erläutert hatte, wie und warum die unterstützten Sektoren am meisten zur Bekämpfung der Armut in Kenia beitragen würden. Obwohl die geprüften Projekte im Allgemeinen die erwarteten Outputs und Wirkungen erbracht haben, ließen sich bislang noch keine Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung des Landes nachweisen. Auf der Grundlage seiner Arbeit zu Kenia empfiehlt der Hof, den Ansatz für die Zuweisung von Hilfe an die AKP-Staaten zu überdenken. Außerdem empfiehlt er, bestimmten Sektoren in Kenia Priorität einzuräumen und besonders darauf zu achten, dass die Hilfe ergebnisorientiert eingesetzt wird.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
Zusammenfassung
IIm Blickpunkt dieser Prüfung stand die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, die Kenia über die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die wichtigste EU-Finanzierungsquelle des Landes, bereitgestellt wurde. Außerdem wird im Bericht am Beispiel Kenias die Methode für die Zuweisung der EU-Entwicklungshilfe bewertet und ein Beitrag zur Gestaltung neuer Maßnahmen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen geleistet.
IIGemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Hauptziel der Entwicklungshilfe die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut. Der Hof untersuchte, ob die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst die Hilfe aus den Europäischen Entwicklungsfonds gezielt dort eingesetzt hatten, wo sie am meisten zur Bekämpfung der Armut in Kenia beitragen konnte. Er stellte fest, dass der EAD und die Kommission nicht immer nachgewiesen haben, dass optimale Entscheidungen getroffen wurden, um dieses Ziel zu erreichen.
IIIDer Rechtsrahmen gestattet es nicht, die Zuweisung der Hilfe und ihre Verteilung zwischen den AKP-Staaten an spezifische Bedingungen im Hinblick auf die Leistungen der Empfängerländer, ihre Staatsführung, ihre Verpflichtungen in Bezug auf Strukturreformen oder die Bekämpfung von Korruption zu knüpfen. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst wiesen Kenia rund 90 % der Mittel anhand einer Formel zu, ohne eine eigene spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und -ziele des Landes vorzunehmen. Bei den länderspezifischen Mittelzuweisungen wurden zudem keine Finanzhilfen oder Darlehen anderer Geber berücksichtigt.
IVDie Kenia im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds zugewiesenen Mittel beliefen sich auf 435 Millionen Euro, was rund 0,6 % der Steuereinnahmen des Landes entspricht. Dieser Betrag deckte nur einen kleinen Teil des kenianischen Entwicklungsbedarfs und verteilte sich auf viele Bereiche. Im Nationalen Richtprogramm EU-Kenia für den Zeitraum 2014-2020 wurde nicht dargelegt, wie und warum die ausgewählten Sektoren einen größeren Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Kenia leisten würden als andere Sektoren.
VZahlreiche Volkswirtschaften, die erhebliche Entwicklungssprünge durchlaufen haben, vollzogen einen Wandel – von einer landwirtschaftlich geprägten zu einer industriellen Wirtschaft. In Kenia war dies nicht der Fall: Nach wie vor entfällt ein Drittel des BIP des Landes auf die Landwirtschaft, während das verarbeitende Gewerbe einen Anteil von lediglich 10 % hat, was dem Stand von vor 40 Jahren entspricht. Zudem wird die Bevölkerung Kenias den Prognosen der Vereinten Nationen zufolge bis 2050 von derzeit 48 Millionen auf rund 85 Millionen anwachsen. Das Land verzeichnet außerdem eine rapide Zunahme der Verstädterung. Dies bedeutet, dass die Nachfrage nach Arbeitsplätzen zunimmt, insbesondere in Städten und den umliegenden Gebieten sowie bei jungen Menschen.
VIDie größte Mittelzuweisung aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds – 190 Millionen Euro (44 % der Gesamtmittel), die im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung auf 228,5 Millionen Euro erhöht wurden – entfiel auf den Schwerpunktbereich „Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks“. Einen erheblichen Anteil der EU-Unterstützung in diesem Bereich erhielten Gemeinschaften in ariden und semiariden Regionen (ASAL) sowie Kleinbauern, denen so Ernährungssicherheit und ein höheres Einkommen geboten werden sollte. Diese Unterstützung dürfte zwar den Lebensstandard dieser Gemeinschaften verbessern, einen Beitrag zur Förderung der Kommerzialisierung der Landwirtschaft und zur Ausweitung der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse leistet sie jedoch nicht.
VIIDie Unterstützung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur durch die EU ist zwar an sich positiv, der Gesamtbetrag (175 Millionen Euro) reicht aber nicht aus, um die Verwirklichung der sehr ehrgeizigen Ziele des Nationalen Richtprogramms sicherzustellen. Angesichts der wahrgenommenen weit verbreiteten Korruption in Kenia stellte der Hof fest, dass die EU die Korruptionsbekämpfung nur in begrenztem Umfang direkt unterstützt hat.
VIIIDer Hof untersuchte eine Stichprobe von Maßnahmen in Kenia, die 53 % der Ausgaben im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds abdeckt. Obwohl diese Projekte im Allgemeinen die erwarteten Outputs und Wirkungen erbracht haben, ließen sich bisher keine Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung des Landes nachweisen.
IXAuf der Grundlage des Beispiels Kenia empfiehlt der Hof der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst,
- die Methode der EU für die Verteilung der Mittel auf die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean zu untersuchen und dabei gegebenenfalls das Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten einzubeziehen;
- spezifische Bedingungen einzuführen, durch die eine eindeutige Verknüpfung zwischen den Mittelzuweisungen und den bisherigen Leistungen des Landes und den von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Strukturreformen, einschließlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, hergestellt wird;
- zu bewerten, ob die Beträge, die den einzelnen Schwerpunktbereichen in Kenia sowie innerhalb dieser Bereiche zugewiesen wurden, voraussichtlich eine ausreichende kritische Masse erreichen werden, mit der sich signifikante Ergebnisse erzielen lassen, und zu erläutern, wie dies geschehen wird;
- in Kenia Sektoren mit dem Potenzial, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Exporte zu steigern, sowie Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Korruptionsbekämpfung, Priorität einzuräumen.
Einleitung
Kenia
01Kenia ist mit einem Anteil von 19 % an der regionalen Produktion1 nach Äthiopien die zweitgrößte Volkswirtschaft in Ostafrika und die viertgrößte Volkswirtschaft in Subsahara-Afrika. Seit 2014 stuft die Weltbank Kenia als Land mit mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie ein. In den Grafiken in Anhang I wird die menschliche Entwicklung in Kenia veranschaulicht.
02Die Bevölkerung Kenias ist von acht Millionen im Jahr 1960 auf rund 47 Millionen im Jahr 2016 angewachsen. Prognosen der Vereinten Nationen zufolge wird die Einwohnerzahl des Landes bis 2050 bei etwa 85 Millionen liegen2. Abbildung 1 veranschaulicht dieses Bevölkerungswachstum.
Abbildung 1
Bevölkerungswachstum Kenias
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Weltbank.
Rund 75 % der Kenianer leben in ländlichen Gebieten. Seit dem Jahr 2000 hat sich die städtische Bevölkerung jedoch mehr als verdoppelt. Die Zahl der in den kenianischen Städten lebenden Menschen wird bis 2030 voraussichtlich bei über 22 Millionen liegen und bis 2050 etwa 40 Millionen betragen (knapp die Hälfte der erwarteten Bevölkerungszahl)3. Mehr als ein Drittel der städtischen Bevölkerung lebt in den Großstädten Nairobi und Mombasa.
04Über 20 % der kenianischen Bevölkerung leiden an Unterernährung. Dieser Anteil ist geringer als vor 25 Jahren, als er rund 35 % betrug. Im Jahr 2016 lebten 36 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze, d. h., diese Menschen hatten weniger als 1,90 USD pro Tag zur Verfügung4. Dieser Wert ist seit 2005, als er bei 43 % lag, gesunken. Den nationalen Statistiken zufolge lebt in Armut, wer pro Monat in ländlichen Gebieten weniger als 30 Euro und in städtischen Gebieten weniger als 60 Euro zur Verfügung hat. Ausgehend von dieser Definition leben 56 % der Armen Kenias in ariden und semiariden Bezirken (Counties)5.
05Das reale BIP-Wachstum Kenias lag in den vergangenen 10 Jahren im Durchschnitt bei über 5 %. Von 2003 bis 2018 lag das Wachstum jedoch unter dem regionalen Durchschnitt6. Laut der letzten spezifischen Studie der Weltbank zur kenianischen Wirtschaft wäre das Durchschnittseinkommen in Kenia bis 2014 um 15 % höher gewesen als im Jahr 2003, wenn die Wirtschaft des Landes im Zeitraum 2004-2014 genauso schnell gewachsen wäre wie die der ähnlich gestellten Länder in Subsahara-Afrika. Hätte die Wirtschaft mit dem Wachstum vergleichbarer asiatischer Länder Schritt gehalten, wäre das Pro-Kopf-Einkommen Kenias um 45 % höher7.
06Der durch das Bevölkerungswachstum angetriebene Inlandsverbrauch trug am meisten zum BIP-Wachstum bei8. Ein weiterer Treiber waren öffentliche Investitionen9. Kenias Handelsbilanz war durchweg negativ, was auch für den Handel mit den EU-Mitgliedstaaten gilt. Tabelle 1 zeigt die wichtigsten makroökonomischen Indikatoren Kenias und Anhang II enthält Tabellen und Grafiken, die die Wirtschaft des Landes veranschaulichen.
Tabelle 1
Makroökonomische Indikatoren (Prozentsatz)
| 2016 | 2017(S) | 2018(P) | 2019(P) | |
| Reales BIP-Wachstum | 5,8 | 4,9 | 5,3 | 5,9 |
| Reales Pro-Kopf-Wachstum des BIP | 3,2 | 2,6 | 2,8 | 3,2 |
| Verbraucherpreisindex (VPI) Inflation | 6,3 | 8,0 | 6,4 | 5,5 |
| Haushaltssaldo ( % des BIP) | − 8,2 | − 9,3 | − 7,8 | − 6,6 |
| Leistungsbilanz (% des BIP) | − 5,2 | − 6,1 | − 5,6 | − 5,2 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von „AfDB 2018 African Economic Outlook“ (S: Schätzungen, P: Prognosen).
Der Kommission zufolge10 ist Kenia zwar die führende Volkswirtschaft in der Region, doch sind die Fortschritte des Landes bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele noch unzureichend. Die Auswirkungen wiederholter schwerer Dürren machen deutlich, wie fragil die sozioökonomische Entwicklung des Landes ist. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, gezielte Investitionen für mehr Arbeitsplätze, die Beseitigung von Schwachstellen und die Fortsetzung des Reformprozesses sind zentrale wirtschaftliche Prioritäten.
Entwicklungshilfe
08Gemäß Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist das Hauptziel der Politik der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d AEUV besteht eines der Ziele des auswärtigen Handelns der EU darin, „die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen“.
09Die OECD definiert öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) im Hinblick auf ihr Hauptziel, das in der „Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlergehens der Entwicklungsländer“ besteht11. Entwicklungshilfe dient der Armutsbekämpfung, unter anderem, indem sie dem Empfängerland dabei hilft, seine Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und dadurch Arbeitsplätze zu schaffen.
10Im Jahr 2011 nahm die Kommission mit der Agenda für den Wandel12 ein neues Strategiepapier an, um die Wirkung und die Wirksamkeit der EU-Entwicklungspolitik zu erhöhen. Sie erklärt ein breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum für die menschliche Entwicklung zu einer ihrer beiden Prioritäten (neben einer verantwortungsvollen Staatsführung) und stellt fest, dass es für eine langfristige Minderung der Armut von entscheidender Bedeutung ist.
EU-Entwicklungshilfe für Kenia
11Das im Juni 2000 für einen Zeitraum von 20 Jahren13 unterzeichnete Cotonou-Abkommen bildet den wichtigsten Rechtsrahmen für die EU-Entwicklungshilfe für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sowie für die überseeischen Länder und Gebiete der EU. Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist für diese Länder, darunter Kenia, die wichtigste Finanzierungsquelle im Rahmen des Cotonou-Abkommens. Er setzt sich aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten zusammen, ist aber nicht Teil des EU-Haushalts. Jeder EEF-Finanzierungszeitraum erstreckt sich in der Regel über fünf bis sieben Jahre.
12Im Rahmen des 11. EEF wurden 75 AKP-Staaten Mittel zugewiesen. Insgesamt gibt es 80 AKP-Staaten, doch Kuba, Äquatorialguinea und Sudan waren nicht förderfähig, da sie das Cotonou-Abkommen nicht unterzeichnet oder seine Änderungen nicht ratifiziert haben. Die Bahamas lehnten die Zuweisung von EEF-Mitteln ab, und für Südafrika gelten im Rahmen des Abkommens andere Regelungen, weshalb es keinen Anspruch auf Mittel aus dem EEF hat.
13Eine Verordnung des Rates14 bildet den allgemeinen Rahmen für die Programmierung und Durchführung des EEF. Sie soll die Kohärenz mit anderen Bereichen des Handelns der Union sicherstellen, was sich auch auf die einschlägigen Grundsätze und Rahmen der Entwicklungspolitik bezieht, wie etwa den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik und die Agenda für den Wandel. Darüber hinaus schlossen die EU-Mitgliedstaaten im Rat ein internes Abkommen, in dem u. a. der von den einzelnen Mitgliedstaaten zu entrichtende Beitrag geregelt ist, welcher anhand eines „Beitragsschlüssels“ bestimmt wird.
14Da es sich beim EEF um einen zwischenstaatlichen Fonds handelt, kommt dem Europäischen Parlaments eine begrenztere Rolle zu als bei anderen Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden. So ist es weder an der Aufstellung des EEF-Budgets und der Festlegung der diesbezüglichen Regeln noch an der Zuweisung von Mitteln beteiligt; die Zuständigkeit für diese Aufgaben verbleibt bei den EU-Mitgliedstaaten.
15Der EEF-Ausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, ist an der Programmierung des EEF und der Überwachung seiner Durchführung beteiligt: Er gibt zu den Länder- und Regionalstrategiepapieren im Rahmen des Cotonou-Abkommens eine Stellungnahme ab.
16Ein wichtiger Schritt bei der EEF-Programmierung besteht in der gemeinsamen Unterzeichnung der Nationalen Richtprogramme (NRP) durch die Europäische Kommission und das Partnerland. Ein NRP ist eine gemeinsame Strategie, in der die Prioritäten für Maßnahmen der EU während der entsprechenden Laufzeit des EEF festgelegt sind. Die Ausgaben im Rahmen der kenianischen NRP für den 10. EEF (2008-2013) und den 11. EEF (2014-2020) beliefen sich auf 392 Millionen Euro bzw. 435 Millionen Euro. Im Falle des 11. EEF entsprach dies etwa 0,6 % der Steuereinnahmen Kenias.
17In den NRP werden pro Land drei Schwerpunktbereiche angegeben, auf die sich die EU-Hilfe konzentrieren sollte. Auf der Grundlage der NRP verwaltet die Europäische Kommission spezifische Programme und Projekte. Der EAD arbeitet mit der Kommission während des gesamten Zyklus der Programmierung, Planung und Durchführung der Entwicklungshilfe zusammen. Die AKP-Staaten sind für die Festlegung der ihren NRP zugrunde liegenden Ziele und Prioritäten, die Auswahl der Projekte und den Abschluss von Verträgen verantwortlich.
18Zusätzlich zu den länderspezifischen EEF-Mitteln für Kenia („bilaterale Finanzausstattung“) stellt die EU dem Land Mittel aus dem Regionalen Richtprogramm des EEF für das östliche Afrika, das südliche Afrika und den Indischen Ozean (2014-2020), dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika und der humanitären Hilfe der EU zur Verfügung. Der betreffende Gesamtbetrag beläuft sich auf etwa 16 % der kenianischen bilateralen Finanzausstattung aus dem EEF. Außerdem wurden Mittel aus den thematischen Haushaltslinien des DCI bereitgestellt, die sich über den Zeitraum 2014-2020 auf 45 Millionen Euro beliefen.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
19Bei seiner Prüfung legte der Hof das Hauptaugenmerk auf die Wirksamkeit der bilateralen Entwicklungshilfe, die Kenia im Rahmen des EEF bereitgestellt wurde. Andere Instrumente wie die humanitäre Hilfe oder das Regionale Richtprogramm des EEF, die in Ziffer 18 aufgeführt sind, wurden nicht berücksichtigt. Derzeit werden Gespräche über ein Nachfolgeabkommen zu dem im Februar 2020 ausgelaufenen Cotonou-Abkommen geführt. Seit dem 1. März 2020 gelten jedoch Übergangsmaßnahmen zur Verlängerung der Anwendung des Cotonou-Abkommens bis Dezember 2020. Im Rahmen dieser Prüfung wird am Beispiel Kenias die Methode für die Mittelzuweisung sowohl zwischen den verschiedenen AKP-Staaten als auch zwischen den Sektoren in jedem dieser Länder bewertet. Die Bewertung der Projektergebnisse durch den Hof kann dazu beitragen, die Ausgestaltung neuer Maßnahmen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zu verbessern.
20Die Hauptprüfungsfrage des Hofes lautete, ob die Kommission und der EAD die Mittel aus dem EEF gezielt dort eingesetzt hatten, wo sie am meisten zur Bekämpfung der Armut in Kenia beitragen konnten. Zur Beantwortung der Prüfungsfrage untersuchte der Hof,
- ob die Kommission und der EAD den für Kenia im Rahmen des 11. EEF (2014-2020) bereitgestellten Gesamtbetrag auf der Grundlage einer fundierten Analyse beschlossen hatten;
- ob die Kommission im Rahmen des 11. EEF Schwerpunktbereiche in Kenia ausgewählt hatte, in denen die Hilfe am meisten zur Bekämpfung der Armut beitragen kann;
- ob die EU-Hilfe, die Kenia bereits im Rahmen des 10. EEF erhalten hatte, wirksam war.
Die Bemerkungen des Hofes stützen sich auf Prüfungsnachweise aus folgenden Quellen:
- Durchsicht von Unterlagen zu Strategien, Verfahren und Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Entwicklungshilfe für Kenia;
- Gespräche mit Mitarbeitern der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) der Kommission und des EAD;
- Gespräche in Kenia mit Mitarbeitern der EU-Delegation und kenianischer Regierungsministerien;
- Gespräche in Kenia mit einer – mit Unterstützung der EU-Delegation getroffenen – Auswahl von Vertretern des Privatsektors sowie mit anderen Gebern und Interessenträgern, einschließlich Wissenschaftlern, Ökonomen, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (siehe Liste der Treffen in Anhang III);
- Vor-Ort-Besuche bei EU-finanzierten Maßnahmen, die (gemessen am Wert) 53 % der im Rahmen des 10. EEF in Kenia finanzierten Maßnahmen ausmachen.
Der Hof untersuchte die Programmierung des 11. EEF (2014-2020). Um einen länderspezifischen Kontext für seine Bewertungen herzustellen, analysierte er die Trends der wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung Kenias und ermittelte die Potenziale des Landes sowie die Hauptprobleme, die seine wirtschaftliche Entwicklung und eine nachhaltige Bekämpfung der Armut behindern. Außerdem betrachtete er die Erfahrungen anderer Länder.
23Der Hof untersuchte die Ergebnisse von im Rahmen des 10. EEF (2008-2013) finanzierten Projekten, da zum Prüfungszeitpunkt noch keine Ergebnisse für im Rahmen des 11. EEF finanzierte Projekte vorlagen. Die im Rahmen des 10. EEF ausgewählten Schwerpunktbereiche ähnelten denen des 11. EEF. In Tabelle 2 sind die geprüften Projekte aufgeführt.
Tabelle 2
Prüfungsabdeckung
| Geprüfter Betrag aus dem 10. EEF |
Prüfungs-abdeckung in % des Sektors | Mittel aus dem 10. EEF nach Sektoren |
||
| Infrastruktur | Straße von Merille nach Marsabit | 88,2 | 49 % | 178,6 |
| Touristenstraßen (Brücke über den Galana River) | 13,0 | 7 % | ||
| Städtische Straßen | 31,0 | 17 % | ||
| Im Sektor Infrastruktur insgesamt geprüft | 132,2 | 74 % | ||
| Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | Getreideförderungsprogramm für Kenia | 27,1 | 16 % | 167,2 |
| Forschungsprojekt zur landwirtschaftlichen Produktivität | 4,0 | 2 % | ||
| Steigerung der Produktivität und Profitabilität und gute landwirtschaftliche Praxis in ariden und semiariden Gebieten | 9,5 | 6 % | ||
| Projekt Notfallfonds gegen Dürre | 9,7 | 6 % | ||
| Dürremanagement in ariden und semiariden Gebieten (ASAL) | 11,8 | 7 % | ||
| Projekte zur Unterstützung der Existenzgrundlagen in den ariden und semiariden Gebieten | 1,7 | 1 % | ||
| Im Sektor Landwirtschaft insgesamt geprüft | 63,8 | 38 % | ||
| Staatsführung, Handel und Zusammenarbeit | Programm für Normung und Marktzugang („Standards and Market Access Programme“, SMAP) | 12,1 | 27 % | 45,6 |
| Im Sektor Staatsführung insgesamt geprüft | 12,1 | 27 % | ||
| 10. EEF insgesamt |
208,1 | 53 % | 391,4 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Für diese Projekte bewertete der Hof, ob die Ergebnisse der EU-Hilfe für Kenia anhand folgender Elemente nachgewiesen werden konnten15:
- Outputs: was mithilfe der einer Intervention zugewiesenen Ressourcen (Inputs, Tätigkeiten und Prozesse) erzeugt oder erreicht wird (z. B. Straßenbau),
- Wirkungen: Veränderungen aufgrund einer Intervention (z. B. besserer Zugang zu einem Gebiet durch Bau einer Straße);
- Auswirkungen: längerfristige sozioökonomische Folgen, die nach Abschluss einer Intervention zu beobachten sind.
Bemerkungen
Die Kommission und der EAD wiesen Kenia Mittel in Einklang mit der Agenda für den Wandel zu, doch der Prozess umfasste keine spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und -ziele des Landes
25Die Aufgabe der internationalen Entwicklungshilfe besteht darin, die eigenen Entwicklungsbemühungen der Empfängerländer zu unterstützen. Wie in der Agenda für den Wandel anerkannt wird, sollte die Zuweisung der EU-Entwicklungshilfe je nach Bedarf, Kapazitäten, Verpflichtungen, Leistungen und zu erwartender Wirkung der EU-Hilfe erfolgen16. Dies erfordert eine umfassende Analyse des Bedarfs des Landes und seiner Verpflichtungen in Bezug auf Entwicklung und Wandel.
26Der Hof bewertete daher, ob die Kommission und der EAD bei der Festlegung des Gesamtbetrags der im Rahmen des 11. EEF (2014-2020) bereitgestellten Mittel eine fundierte Bewertung des Bedarfs, der Fähigkeit zur Verwendung oder „Absorption“ der Hilfe, der Bereitschaft zu Reformen und der bisherigen Leistungen Kenias vorgenommen hatten. Ferner prüfte der Hof, ob die an Kenia fließenden Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und anderer Geber, einschließlich der direkten Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten, berücksichtigt worden waren.
Die Kommission wies Kenia 90 % der EEF-Mittel nach einem standardisierten Ansatz zu, der bei allen AKP-Staaten angewandt wurde
27
Grundsätzlich kommen alle AKP-Staaten für eine Finanzierung im Rahmen des Cotonou-Abkommens in Betracht (siehe Ziffer 11). Im Rahmen des 11. EEF bestand der erste Schritt des Zuweisungsverfahrens daher darin, die EEF-Gesamtmittel (15 Milliarden Euro) auf die 75 förderfähigen Länder zu verteilen. Die Festlegung der länderspezifischen Mittelzuweisungen erfolgte in drei großen Schritten: a) Anwendung einer Formel mittels Tabellenkalkulation mit vergleichbaren und aktuellen Länderdaten, b) qualitative Anpassung und c) weitere Anpassungen im Anschluss an eine Sitzung des EEF-Ausschusses:
- Die Formel basierte auf fünf Indikatoren: Bevölkerung, Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen, Human Assets Index, Index der wirtschaftlichen Anfälligkeit und Worldwide Governance Indicators, wobei es sich bei den letzten drei um Gesamtindikatoren handelt. Alle Indikatoren wurden auf eine Spanne von 1 bis 6 umgerechnet (mit Ausnahme der Bevölkerung, bei der die Spanne zwischen 0 und 6,3 lag). Danach wurden die fünf Indikatoren miteinander multipliziert.
- Anschließend nahm die Kommission eine qualitative Anpassung vor, um Aspekten Rechnung zu tragen, die sich anhand der Formel nicht ohne Weiteres quantifizieren ließen, insbesondere möglichen Auswirkungen. Diese Anpassungen beliefen sich auf 7,5 % des ursprünglichen Gesamtbetrags.
- In der Sitzung des EEF-Ausschusses im September 2013 fand ein Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten statt, der zu weiteren Anpassungen in Höhe von 3 % des ursprünglichen Gesamtbetrags führte. Mit diesen Anpassungen wurde verschiedenen Aspekten Rechnung getragen, wie z. B. Änderungen gegenüber dem vorangegangenen EEF sowie dem politischen Kontext und der sicherheitspolitischen Situation.
Das Cotonou-Abkommen enthält die Anforderung, dass die länderspezifischen Mittelzuweisungen „auf standardisierten, objektiven und transparenten Bedarfs- und Leistungskriterien“ beruhen müssen. Mit der von der Kommission für die Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF verwendeten Formel wurde dieser Anforderung entsprochen, indem gemeinsame Indikatoren verwendet wurden, die für alle AKP-Staaten verfügbar sind (siehe Ziffer 27 a)). Diese Indikatoren veranschaulichen zwar das Ausmaß des Bedarfs in den einzelnen Ländern, geben aber keinen Aufschluss darüber, worin dieser Bedarf tatsächlich besteht oder welche Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um ihn zu decken.
29Drei dieser Indikatoren (Bruttonationaleinkommen, Human Assets Index und Index der wirtschaftlichen Anfälligkeit) bilden die Kriterien für die Einstufung von Ländern als am wenigsten entwickelte Länder. Dies bedeutet, dass diese Werte für die meisten der am wenigsten entwickelten Länder ähnlich sind. Die wichtigsten Indikatoren zur Abschätzung der potenziellen Auswirkungen, die Worldwide Governance Indicators, lassen ebenfalls keine großen Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern erkennen.
30Die Kommission und der EAD legten die Mittelzuweisung an Kenia fest, ohne eine eigene spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und -ziele des Landes vorzunehmen. Außerdem wurden bei den länderspezifischen Zuweisungen die Beträge oder Ziele von Finanzhilfen oder Darlehen anderer Länder oder Organisationen nicht berücksichtigt.
31Der Hof stellte ferner fest, dass es im Rahmen des Prozesses der Mittelzuweisung nicht möglich war, die Zuweisung der Hilfe an spezifische Bedingungen im Hinblick auf die Leistungen des Empfängerlandes, seine Staatsführung, seine Verpflichtungen in Bezug auf Strukturreformen oder die Bekämpfung von Korruption zu knüpfen. Obwohl Kenia beispielsweise im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International nach wie vor zu den 21 % am schlechtesten abschneidenden Ländern gehört, fand der Hof keine Anhaltspunkte dafür, dass dies die EU veranlasst hätte, die Zuweisung von EEF-Mitteln an das Land an die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen zu knüpfen. Kenia erhält weiterhin Mittel in ähnlicher Höhe wie im Rahmen des vorangegangenen EEF. In Anhang IV, der ein Auszug aus dem „Transparency International Global Corruption Barometer Africa 2019 Citizens“ Views and Experiences of Corruption“ ist, wird das Problem der Korruption in Kenia dargelegt.
32Aus der Formel ergab sich eine ursprüngliche Mittelzuweisung für Kenia in Höhe von 395 Millionen Euro. Dieser Betrag wurde aufgrund des Ausmaßes der Herausforderung der Armutsbekämpfung, der Bedeutung des Landes für die regionale Integration und Stabilität und der Bereitschaft der Regierung, Befugnisse auf die Regionen zu übertragen, auf 435 Millionen Euro aufgestockt. Da in der Sitzung des EEF-Ausschusses keine weiteren Änderungen vorgenommen wurden, belief sich die endgültige Mittelzuweisung auf 435 Millionen Euro.
Bevölkerungsreiche Länder wie Kenia erhielten im Verhältnis weniger Mittel
33Da die Kommission 90 % der Mittel ausschließlich über die Formel zuwies, nahm der Hof eine eingehendere Untersuchung der Auswirkungen vor. Er stellte fest, dass die Kommission – entsprechend ihrem Ziel – im Rahmen des 11. EEF den ärmsten Ländern mehr Mittel zugewiesen hatte als im Rahmen des 10. EEF. Der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder und der Länder mit niedrigem Einkommen an der Gesamtzuweisung im Rahmen des 11. EEF betrug 85 % gegenüber 80 % im Rahmen des 10. EEF.
34Als die Formel für die Mittelzuweisung entwickelt wurde, war ein Kriterium für die Beurteilung ihrer Eignung, wie genau sie die früheren Mittelzuweisungen aus dem EEF reproduzierte (siehe Anhang V). Eine Reproduktion dieser Werte wurde zum Teil dadurch erreicht, dass die Auswirkung des Bevölkerungsindikators in der Formel verringert wurde, was eine deutlich geringere Hilfe pro Person für bevölkerungsreiche Länder zur Folge hatte. So erhielten Äthiopien (85 Millionen Einwohner) und die Demokratische Republik Kongo (68 Millionen Einwohner) weniger als acht Euro pro Person an EU-Hilfe, während bevölkerungsärmeren Ländern wie Gambia (1,8 Millionen Einwohner) und Guinea-Bissau (1,5 Millionen Einwohner) mehr als 100 Euro pro Person zugewiesen wurden. Kenia, das zum Zeitpunkt der Zuweisung mit 42 Millionen Einwohnern relativ bevölkerungsreich war, erhielt neun Euro pro Person. In Abbildung 2 sind die sich aus der Formel ergebenden Mittelzuweisungen vor der qualitativen Anpassung dargestellt.
Abbildung 2
Pro Person zugewiesene Hilfe aus dem 11. EEF für die am wenigsten entwickelten Länder und die Länder mit niedrigem Einkommen
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Tabelle der Mittelzuweisungen der GD DEVCO (mit Ausnahme der Länder mit weniger als einer Million Einwohner, um Verzerrungen zu vermeiden17).
Der Grund dafür, dass bevölkerungsreichere Länder deutlich weniger Hilfe pro Person erhielten, bestand darin, dass der Indikator für die Bevölkerungszahl auf 40 Millionen Einwohner begrenzt war18 und nicht auf der Gesamtbevölkerungszahl des Landes, sondern auf ihrer Quadratwurzel basierte. In Kasten 1 wird erläutert, wie die Formel die Auswirkungen der Bevölkerungszahl verringert.
Kasten 1
Wie die Formel die Auswirkungen der Bevölkerungszahl verringert
Ein Land mit 80 Millionen Einwohnern, das zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehört, hätte logischerweise das Zwanzigfache des Bedarfs eines Landes mit vier Millionen Einwohnern, das ebenfalls zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehört (in der Annahme, dass sie bei den anderen Indikatoren die gleiche Punktzahl erzielen). Aufgrund der Bevölkerungsobergrenze von 40 Millionen und der Verwendung der Quadratwurzel der Bevölkerungszahl würde ersteres Land jedoch nur das Dreifache der Mittel erhalten.
| Land A | Land B | |
| Bevölkerungszahl (in Millionen) | 80 | 4 |
| Bevölkerungsobergrenze | 40 | n. z. |
| Quadratwurzel | √40 | √4 |
| Ergebnis | = 6.3 | = 2 |
Obwohl die Bevölkerungszahl nur einer der fünf gleich stark gewichteten Indikatoren in der Formel für die Mittelzuweisung im Rahmen des 11. EEF war, hatte sie erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Mittel zwischen den am wenigsten entwickelten Ländern. Hätte die Kommission im Hinblick auf die Bevölkerungszahl keine Obergrenze eingeführt, hätten größere Länder den Großteil der Mittel erhalten.
Aus der Programmierung des 11. EEF geht nicht hinreichend hervor, dass die Hilfe dorthin gelenkt wird, wo sie am meisten zur Armutsbekämpfung beitragen kann
37Die Hilfe sollte schwerpunktmäßig zur Bewältigung der Probleme eingesetzt werden, die die Entwicklung des Empfängerlandes am stärksten behindern. Um wirksam zu sein, muss die Hilfe (zusammen mit anderen Beiträgen) eine kritische Masse erreichen (d. h. personelle und finanzielle Ressourcen umfassen, die ausreichen, um signifikante Ergebnisse zu erzielen)19; ein Land (oder Sektor oder Projekt) sollte aber nicht mehr Geld erhalten, als es absorbieren kann.
38In der Agenda für den Wandel und den Anweisungen für die Programmierung des 11. EEF20 werden diese Grundsätze ebenfalls anerkannt. In der Agenda für den Wandel heißt es: „Die EU sollte ihre Mittel auf Bereiche konzentrieren, in denen sie am dringendsten zur Armutsminderung benötigt werden und die größte Wirkung erzielen“21. In den Programmierungsanweisungen ist festgelegt, dass bei der Sektorauswahl berücksichtigt werden sollte, ob die EU-Unterstützung eine kritische Masse an Wissen, Humanressourcen oder Finanzmitteln erreicht, die erforderlich ist, um signifikante und messbare Ergebnisse zu erzielen22.
39Der Hof bewertete daher, ob die Kommission und der EAD im Rahmen des 11. EEF Schwerpunktbereiche innerhalb Kenias ausgewählt hatten, in denen die Hilfe a) am meisten zur Armutsbekämpfung beitragen konnte und b) ausreichend hoch war, um signifikante Ergebnisse zu erzielen. Er bewertete ferner, ob die Kommission und der EAD sich wirksam mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern abgestimmt hatten.
40Gemäß der Agenda für den Wandel ist ein breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung für eine langfristige Minderung der Armut und dies wird als eine der Prioritäten festgelegt. Die wirtschaftliche Entwicklung hängt von mehreren Faktoren – Staatsführung, Regulierungsrahmen, Infrastruktur sowie Human-, Sozial- und Finanzkapital – ab, auf die die Geber Einfluss ausüben können.
Die Gründe für die Auswahl der Sektoren sind nicht klar genug erkennbar
41Die Sektoren wurden von der Kommission und vom EAD gemeinsam ausgewählt. Dies führte zur Annahme eines Mehrjahresrichtprogramms für jedes Partnerland, das vom jeweiligen Land unterzeichnet wurde. Den Schwerpunktbereichen des Nationalen Richtprogramms (NRP) EU-Kenia für den Zeitraum 2014-2020 wurden Mittel in folgender Höhe zugewiesen:
- Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks – 190 Millionen Euro (44 %);
- nachhaltige Infrastruktur – 175 Millionen Euro (40 %);
- Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen – 60 Millionen Euro (14 %);
- Unterstützungsmaßnahmen (kein Schwerpunktbereich) – 10 Millionen Euro (2 %).
Jeder dieser drei Schwerpunktbereiche umfasste ein breites Spektrum an Unterbereichen. Unter den Schwerpunktbereich „Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks“ fielen beispielsweise die Umstellung der Verfahren von Kleinbauern, die Verwaltung von Landnutzungsrechten, Dürrekrisen, Bargeld für die Opfer von Dürren und klimaresistente Infrastruktur für die Gemeinschaften. „Nachhaltige Infrastruktur“ umfasste die Unterbereiche Verkehrsinfrastruktur und Energie. „Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen“ umfasste Wahlen, öffentliches Finanzmanagement, Rechtspflege, Prozesskostenhilfe und Alternativen zur Inhaftierung. Durch die Verteilung der Finanzmittel für Kenia auf so viele Bereiche erhöht sich die Gefahr, dass in keinem einzelnen Schwerpunktbereich die kritische Masse an Mitteln erreicht wird, die erforderlich ist, um signifikante Ergebnisse zu erzielen.
43Die Kommission stützte sich bei ihrer Auswahl der Schwerpunktbereiche auf den Nationalen Entwicklungsplan Kenias („Vision 2030“) und seine als mittelfristige Pläne („Medium Term Plans“) bezeichneten Durchführungsprogramme23. Diese Dokumente decken eine Vielzahl von Unterbereichen ab, die von sozialen Aspekten wie Sport, Wohnraum und Geschlechtergleichstellung bis zu verschiedenen Wirtschaftssektoren wie Tourismus, Finanzdienstleistungen und Handel reichen. Die Kommission hätte daher eine Vielzahl anderer als die derzeitigen Schwerpunktbereiche auswählen können, ohne dabei vom Programm „Vision 2030“ abzuweichen.
44Im NRP Kenias wurde begründet, warum die ausgewählten Schwerpunktbereiche wichtig waren. Allerdings fehlte es an einer umfassenden Bewertung des Armutsbekämpfungspotenzials anderer Bereiche und der Fähigkeit der EU, in diesen Bereichen tätig zu werden. Ferner fand der Hof keine Hinweise darauf, dass eine solche Bewertung außerhalb des NRP vorgenommen wurde. Warum die Kommission und der EAD der Ansicht waren, dass die Unterstützung der ausgewählten Bereiche besser als andere geeignet wäre, Kenia bei der Armutsbekämpfung zu helfen, blieb daher unklar.
45Die Kommission und der EAD haben ihre Entscheidung gegen eine direkte Unterstützung des verarbeitenden Gewerbes nicht begründet. Zahlreiche Volkswirtschaften, die erhebliche Entwicklungssprünge durchlaufen haben, vollzogen einen Wandel – von einer landwirtschaftlich geprägten zu einer industriellen Wirtschaft24. In Kenia war dies nicht der Fall: Nach wie vor entfällt ein Drittel des BIP des Landes auf die Landwirtschaft, während das verarbeitende Gewerbe einen Anteil von lediglich 10 % hat, was dem Stand von vor 40 Jahren entspricht25. Das verarbeitende Gewerbe verfügt über ein großes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen (auch für weniger gut ausgebildete Menschen), zur Verbesserung der Handelsbilanz Kenias und zur Stimulierung anderer Sektoren wie der Landwirtschaft und der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen26.
46Die Weltbank hat Kenia als Unternehmerland eingestuft und darauf hingewiesen, dass das Land über eine Produktionsbasis verfügt27. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass systematische Maßnahmen zur Beseitigung der strukturellen Probleme in dem Sektor zu einem progressiven Wirtschaftswachstum führen könnten. Ferner ist zu betonen, dass der Ausbau des verarbeitenden Gewerbes später als eine der erklärten Prioritäten im aktuellen, unter der Bezeichnung „Big 4 Agenda“ bekannten Entwicklungsplan des kenianischen Präsidenten bestätigt wurde. Darüber hinaus führen ein schnelles Bevölkerungswachstum und die Verstädterung zu einem Anstieg der Nachfrage nach Arbeitsplätzen für junge Menschen in Städten und den umliegenden Gebieten. Wird diese Nachfrage nicht befriedigt, kann dies zur Entstehung zusätzlicher sozialer Probleme führen.
47Ein weiteres Beispiel ist der kenianische IKT-Sektor, der im Jahr 2017 ein Wachstum von 10,9 % verzeichnete28; zudem ist das Land für seine Fähigkeit zur Erbringung innovativer Dienstleistungen bekannt. Seit 2008 entwickelt die kenianische Regierung gemeinsam mit der Privatwirtschaft eine Technologiestadt mit dem Namen Konza Technopolis, in der eine neue Technische Hochschule sowie IKT-, Ingenieur- und Biotechnologieunternehmen angesiedelt werden sollen. Die neue Stadt, die noch Bedarf an umfangreichen Infrastrukturinvestitionen hat, soll zu einer Sonderwirtschaftszone mit allen lokalen Einrichtungen (Wohnraum, Krankenhäuser usw.) werden. Innovation und digitale Wirtschaft haben das Potenzial, zu einem Anstieg der Exporte mit hoher Wertschöpfung zu führen und Arbeitsplätze zu schaffen; aus diesem Grund investieren Industrieländer öffentliche Mittel in die Förderung dieser Bereiche.
Die Geberkoordinierung hatte trotz ihres Umfangs nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl der Schwerpunktbereiche
48Im NRP beschreibt die Kommission einige Aktivitäten zur Koordinierung ihrer Maßnahmen mit anderen Gebern (sektorspezifische Geber-Arbeitsgruppen und gemeinsamer politischer Dialog). Das Dokument enthält außerdem eine Matrix, in der die Sektoren aufgeführt sind, bei denen andere Geber, einschließlich Nicht-EU-Länder, beteiligt sind. Diese Matrix ist in Abbildung 3 unter Hervorhebung der Schwerpunktbereiche des 11. EEF zusammengefasst. Der Hof fand jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Koordinierung mit anderen Gebern auf die Auswahl der Sektoren durch die Kommission ausgewirkt hätte.
Abbildung 3
Zusammenfassung der Gebermatrix
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des Nationalen Richtprogramms EU-Kenia für den Zeitraum 2014-2020.
Zusätzlich zu dieser Matrix führte die Kommission zusammen mit neun Mitgliedstaaten und der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine gemeinsame Programmierung durch, die im Mai 2015 in eine gemeinsame Kooperationsstrategie der EU zur Unterstützung des mittelfristigen Plans Kenias für den Zeitraum 2014-2017 mündete. Diese erste gemeinsame Kooperationsstrategie der EU veranschaulichte die geplante Arbeitsteilung bei der Behandlung von vier prioritären Bereichen im Rahmen der gemeinsamen Programmplanung der EU für 2014-2017. Da das Strategieverfahren jedoch auf den Durchführungszeitraum der fünfjährigen mittelfristigen Pläne folgte, wurde diese gemeinsame Strategie erst im Mai 2015, also fast ein Jahr nach dem NRP, veröffentlicht und hatte somit keinen Einfluss auf die Auswahl der Schwerpunktbereiche durch die Kommission.
50Acht der 10 in Kenia präsenten Mitgliedstaaten sind im Infrastruktursektor tätig und sieben in einem der Bereiche Energie oder Verkehr oder in beiden Bereichen. Nach den in der gemeinsamen Strategie 2018-202229 enthaltenen Schätzungen könnten sich die Geberbeiträge der EU, der EIB und der Mitgliedstaaten zum Infrastruktursektor für den Fünfjahreszeitraum insgesamt auf bis zu 2 353,4 Millionen Euro (470,68 Millionen Euro pro Jahr) belaufen. In diesem Betrag sind auch die Unterbereiche Wasser- und Sanitärversorgung und Wohnraum enthalten, in denen die EU nicht beteiligt ist. Die meisten, wenn nicht sogar alle Mittel anderer Geber werden in Form eines Darlehens bereitgestellt.
Die Maßnahmen für Wachstum und Produktivität wurden zwar verstärkt, die Unterstützung für den Sektor konzentrierte sich jedoch vornehmlich auf Kleinbauern sowie aride und semiaride Regionen
51Der Schwerpunktbereich „Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks“ ist auf die Landbevölkerung Kenias ausgerichtet und dient zur Unterstützung folgender Maßnahmen:
- Stärkung der Systeme, die eingerichtet wurden, um die negativen Folgen künftiger Dürreperioden abzumildern;
- Umwandlung des Agrarmodells der Kleinbauern von der Subsistenzlandwirtschaft in eine unternehmerisch orientierte Landwirtschaft;
- Entwicklung einer klimaresistenten Infrastruktur und Verbesserung der Verwaltung von Landnutzungsrechten zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit.
Bis Ende Januar 2020 waren 85 % der dem Schwerpunktbereich zugewiesenen Mittel vertraglich gebunden. Anhang VII bietet einen detaillierteren Überblick über die sechs Maßnahmen in diesem Sektor. Die umfangreichste Maßnahme ist Agri-FI, ein mit 45 Millionen Euro ausgestattetes Programm, das ein Finanzhilfeelement für Unternehmen in Höhe von 20 Millionen Euro und eine Mischfinanzierungskomponente mit der EIB in Höhe von 10 Millionen Euro umfassen wird. Sie wird die Entwicklung und Einführung neuer Dienstleistungen unterstützen, um Kleinbauern dabei zu helfen, ihren Erzeugnissen einen Mehrwert zu geben und sie zu vermarkten. Die zweitgrößte Maßnahme ist Agri-biz, ein mit 43,5 Millionen Euro ausgestattetes Programm, das eine Mischfinanzierungskomponente mit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) in Höhe von 20 Millionen Euro umfassen wird. Dieses Projekt wird zudem von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der dänischen Agentur für internationale Entwicklung (DANIDA) kofinanziert. Ziel des Programms ist es, die Entwicklung von Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen und Frauen in ländlichen Gebieten zu unterstützen.
53Drei Projekte im Wert von 20 Millionen Euro, 30 Millionen Euro und 30,5 Millionen Euro werden im Rahmen der Strategie der kenianischen Regierung zur Beendigung von Dürrekrisen („Ending Drought Emergencies“) durchgeführt. Ein Projekt ist auf die Unterstützung des Managements und der Koordinierung des Dürrerisikos ausgerichtet, ein weiteres auf klimaresistente Infrastrukturen zur Verbesserung der Wasser- und Sanitärversorgung in ariden und semiariden Regionen und das dritte auf die Unterstützung stabiler Existenzgrundlagen und des Dürrerisikomanagements. Der Schwerpunktbereich umfasst auch ein mit 16,5 Millionen Euro ausgestattetes Projekt zur Unterstützung des Prozesses der Umgestaltung des Agrarsektors sowie der dezentralen Verwaltung von Landnutzungsrechten. Damit soll die Ernährungssicherheit von Kleinbauern und Weidewirtschaft betreibenden Gemeinschaften durch einen verbesserten Zugang zu landwirtschaftlichen Dienstleistungen und Nutzflächen gestärkt werden.
54Nur 17 % der kenianischen Landfläche sind für den Anbau von Kulturpflanzen geeignet, und diese Flächen befinden sich in Gebieten, in denen 80 % der Bevölkerung leben. Um die Ackerfläche zu vergrößern und bestehende Felder produktiver zu machen, bedarf es umfangreicher Investitionen in Bewässerungssysteme. Gleichzeitig bearbeiten rund 87 % der kenianischen Landwirte weniger als zwei Hektar Land und rund 67 % weniger als einen Hektar30. Diese kleinen landwirtschaftlichen Betriebe verfügen nicht über die Kapazitäten, um Kredite für Investitionen in Produktionstechnologie (wie Maschinen oder Gewächshäuser) oder andere große Infrastrukturen zu erhalten.
55Die Weltbank berichtete, dass Kenia erhebliche Einnahmen entgehen, da es seinen landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen keinen Mehrwert gibt31. Für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die großes Potenzial im Hinblick auf die Steigerung der Exporteinnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen birgt, bedarf es einer stabilen Produktion. Selbst wenn die Kleinbauern ihre Produktivität steigern und beginnen, einen Teil ihrer Erträge zu verkaufen, wird es ihnen nicht möglich sein, die für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erforderliche stabile Menge und Qualität zu liefern. Wenngleich bei einigen Projekten des 11. EEF der Schwerpunkt auf der Integration von Kleinbauern in die Wertschöpfungsketten liegt, macht allein schon die große Zahl von Kleinbauern die Organisation der landwirtschaftlichen Erzeugung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft weniger effizient.
Die Infrastrukturbeihilfen sind relevant, die Pläne aber angesichts der verfügbaren Mittel nicht realistisch
56Im Schwerpunktbereich „Nachhaltige Infrastruktur“ des NRP waren zwei Unterbereiche, Energie und Verkehr, enthalten und für jeden dieser Unterbereiche spezifische Ziele vorgegeben:
- Entwicklung effizienterer und umweltfreundlicherer Energiedienstleistungen, die für alle zugänglich sind;
- Entwicklung eines effizienteren und sichereren Verkehrssystems zur Steigerung der Produktivität und zur Verringerung negativer Umweltauswirkungen.
Um diese Ziele zu erreichen, waren im NRP mehr als 20 Initiativen vorgesehen, darunter:
- ressourcenintensive Maßnahmen wie der Ausbau der Erzeugungs-, Übertragungs- und Verteilungskapazität und die Entwicklung dezentraler netzunabhängiger Systeme;
- neue Solar- und Windenergiequellen;
- Energieeffizienzprogramme für die Haushalte (Kochen und Beleuchtung);
- Verkehrsnetze (z. B. Straßen, Häfen, öffentlicher Verkehr, nicht motorisierter Verkehr, Intermodalität).
Der Hof ist der Ansicht, dass es für die Entwicklung Kenias wichtig ist, den Infrastrukturbedarf zu decken. Die Zuweisung von 175 Millionen Euro reicht jedoch nicht aus, um alle im NRP aufgeführten Pläne umzusetzen. Der Infrastrukturbedarf Kenias beläuft sich auf drei Milliarden US-Dollar pro Jahr für Verkehr und zwei Milliarden US-Dollar für Energie32. Der Hof ist daher der Auffassung, dass die Ziele des NRP unrealistisch sind und die Mittelzuweisung an den Schwerpunktbereich Infrastruktur nicht ausreicht, um eine erhebliche Wirkung zu erzielen.
59Im NRP wurde nicht erläutert, wie diese EU-Hilfe in Höhe von 175 Millionen Euro zur Umsetzung dieser sehr ehrgeizigen Pläne beitragen könnte. Es enthält lediglich die allgemeine Feststellung, dass die bevorzugte Finanzierungsform eine Kombination von EU-Finanzhilfen mit Darlehen europäischer Finanzinstitute (einschließlich der EIB) wäre und dass Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) genutzt würden. Die vom Hof befragten Kommissionsvertreter nannten ebenfalls Mischfinanzierungen und ÖPP als Mittel zur Erreichung einer kritischen Masse. Die Kommission nahm jedoch keine Schätzung der erwarteten Hebelwirkung der Mischfinanzierung vor, und der Hof konnte keine Analyse ermitteln, aus der hervorginge, wie die diesem Schwerpunktbereich zugewiesenen 175 Millionen Euro zu signifikanten Ergebnissen führen würden.
60Im Dezember 2019 waren 85 % der Mittel in diesem Schwerpunktbereich vertraglich gebunden oder einem Programm zugewiesen (siehe Anhang VII). Diese Unterstützung besteht aus fünf Maßnahmen, von denen vier ein Mischfinanzierungselement beinhalten. Die umfangreichste Maßnahme, das mit 45 Millionen Euro ausgestattete Programm für urbane Mobilität, zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und Effizienz der urbanen Mobilität in Kenia zu verbessern. Ein mit 30 Millionen Euro ausgestattetes Projekt wird klimaresistente Landstraßen in ASAL-Regionen unterstützen und durch Mischfinanzierung mit Darlehen der Agence Française de Développement umgesetzt werden. Im Rahmen des Projekts „Hafen von Mombasa“ werden rund 20 Millionen Euro für eine Mischfinanzierung mit Darlehen der EIB bereitgestellt. Ziel ist die Erhöhung der Kapazität und Effizienz des Hafens.
61Im Energiebereich sind 32 Millionen Euro für die Investitionsplattform für Afrika zur Unterstützung des Energiesektors in Kenia vorgesehen. Bislang wurden sieben Millionen Euro für eine Mischfinanzierung mit Darlehen der Agence Française de Développement vertraglich gebunden, und weitere 25 Millionen Euro sind für eine Mischfinanzierung mit Darlehen eines anderen Finanzinstituts vorgesehen. Mit diesen Mitteln sollen 1.) die nachhaltige Energieerzeugung, der Zugang zu Energie und die Energieeffizienz durch Unterstützung des Privatsektors verbessert und 2.) die Widerstandsfähigkeit, Stabilität und Effizienz des kenianischen Stromnetzes erhöht werden. Zur Unterstützung des Energie- und des Verkehrssektors des Landes wurden weitere 22 Millionen Euro über eine Finanzhilfe und technische Hilfe bereitgestellt, deren Schwerpunkt auf der Verbesserung der Governance in diesen Sektoren liegt.
62Aus den Gesprächen des Hofes mit der Kommission und dem EAD ging hervor, dass die kenianische Regierung zwar insbesondere darauf bestanden hatte, die Infrastruktur als Schwerpunktbereich aufzunehmen, die Entscheidung, den Bereich Energie einzubeziehen, jedoch das Ergebnis der EU-Politik war. In der Agenda für den Wandel wird Energie als einer der wichtigsten Schwerpunktbereiche für die künftige EU-Hilfe genannt.
Die Hilfe für den Sektor Staatsführung war nicht direkt auf die Korruptionsbekämpfung ausgerichtet
63Dem Schwerpunktbereich „Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen“ wurden 60 Millionen Euro zugewiesen, die sich auf drei Unterbereiche verteilten: Wahlen, öffentliches Finanzmanagement und Justiz. Zu den Begünstigten der Maßnahmen in diesem Schwerpunktbereich werden auch Organisationen der Zivilgesellschaft gehören. Bis Ende Januar 2020 waren 100 % der Maßnahmen in diesem Bereich vertraglich vergeben (siehe Anhang VII).
64Mit der Unterstützung für Wahlen sollte sichergestellt werden, dass sich die Wahlen von 2017 im Vergleich zu früheren Wahlen hinsichtlich der Vorbereitung, der Durchführung und der Einhaltung der Verfassung verbesserten. Zu diesem Zweck wurden insgesamt fünf Millionen Euro bereitgestellt.
65Das Ziel der Unterstützung des Justizsystems besteht darin, dieses für mehr Kenianer zugänglich zu machen. Für das Projekt, das armen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen durch Prozesskostenhilfe einen besseren Zugang zur Justiz verschaffen und Alternativen zur Inhaftierung bieten soll, wurden insgesamt 29 Millionen Euro vertraglich gebunden.
66Durch die Unterstützung des öffentlichen Finanzmanagements soll die Transparenz auf zentraler und auf Bezirksebene erhöht werden. Die EU-Unterstützung in Form von Budgethilfe ist für mehrere Teile des Managementzyklus vorgesehen, z. B. für den Haushaltsvollzug, die Rechnungslegung, die Rechnungsprüfung und die Aufsicht. Für die Maßnahme wurden insgesamt 26 Millionen Euro vertraglich gebunden, die sich auf eine Budgethilfekomponente von 23,5 Millionen Euro und eine ergänzende Unterstützungskomponente von 2,5 Millionen Euro verteilen.
67Weder das NRP noch andere Dokumente enthielten eine umfassende Analyse dazu, wie die EU die Interventionen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und somit zur Verbesserung der Staatsführung ausgewählt hatte. So konnte der Hof keine Begründung dafür ermitteln, warum die Kommission und der EAD Alternativen zur Inhaftierung und Prozesskostenhilfe für ärmere Menschen ausgewählt hatten. Keine dieser Unterstützungsmaßnahmen bezog sich direkt auf die Korruption, obwohl diese nachweislich negative Auswirkungen auf das Wachstum, den internationalen Handel, die Marktoffenheit, den Zufluss ausländischer Investitionen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Produktivität hat33. Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex 2018 von Transparency International rangiert Kenia auf Platz 144 (von 180 Ländern) und gehört damit zu den 21 % am schlechtesten abschneidenden Ländern. Fast alle der vom Hof in Kenia befragten Vertreter nichtstaatlicher Organisationen34 bezeichneten die Korruption als eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des Landes.
Die Projekte des 10. EEF haben zwar im Allgemeinen die erwarteten Outputs und Wirkungen erbracht, ihre Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung Kenias wurden jedoch noch nicht nachgewiesen
68
Der Hof untersuchte eine Stichprobe von Maßnahmen in Kenia, die 53 % der Ausgaben im Rahmen des 10. EEF abdeckt (siehe Tabelle 2 und Anhang VI). Er bewertete, ob mit diesen Maßnahmen die erwarteten Outputs, Wirkungen und Auswirkungen erzielt wurden.
Durch die EU-Unterstützung für Straßen wurde der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verbessert, ihr Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung wurde jedoch nicht nachgewiesen
69Das größte Projekt im Infrastruktursektor war die Straße von Merille nach Marsabit. Es erhielt 24,8 % der vereinbarten Finanzhilfe (88 Millionen Euro) und wurde im Mai 2017 abgeschlossen. Ziel dieses Projekts war ein nachhaltigeres und gerechtes Wirtschaftswachstum. Als Indikatoren wurden dafür nicht nur das Handels- und BIP-Wachstum herangezogen, sondern auch der Gini-Koeffizient (ein Maß für Ungleichheit), der Headcount-Index sowie die Beschäftigungsquote, der Fahrgastkomfort und die Straßenverkehrssicherheit.
- Was die Outputs angeht, so wurde mit diesem Projekt eine 122 km lange Kiesstraße zu einer Asphaltstraße ausgebaut. Dies entspricht 3 % der 3 600 km langen internationalen Fernstraßen in Kenia. Außerdem wurden sechs Straßenkilometer in der Stadt Marsabit ausgebaut.
- Was die Wirkungen angeht, so haben die verbesserten Fahrbahnbeläge zu einer Verringerung der Fahrzeit geführt. Verschiedene Interessenträger berichteten, dass die 800 km lange Fahrt von Moyale nach Nairobi zuvor drei Tage gedauert habe, Zwischenhalte in Marsabit und Isiolo nötig gewesen seien und die Gefahr bestanden habe, dass die Fahrzeuge im Schlamm stecken blieben; inzwischen ist die Strecke innerhalb eines Tages zu bewältigen. Die Betriebskosten sind gesunken; beispielsweise gingen die Mietpreise für Lkw und die Busfahrpreise um ein Drittel zurück. Das durchschnittliche Tagesverkehrsaufkommen stieg von 123 Fahrzeugen im Jahr 2014 auf 543 Fahrzeuge im Januar 2020, was zwar einen erheblichen Anstieg darstellt, aber nach wie vor niedrig ist35.
Auch wenn keine entsprechenden Messungen durchgeführt wurden, bestätigten Vertreter der Bezirksregierung und einiger internationaler Organisationen den verbesserten Zugang zu Gesundheitsdiensten und Bildungseinrichtungen sowie zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Darüber hinaus hat der regionale Korridor, in dessen Rahmen dieses Projekt durchgeführt wurde, entscheidend zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in der Region beigetragen36. Die sozialen Wirkungen des Projekts in Form eines verbesserten Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen wurden also erreicht. Belege dafür, dass die Straße das Wirtschaftswachstum gefördert hat, lagen jedoch noch nicht vor.
71Die Straße von Merille nach Marsabit verläuft durch ein dünn besiedeltes Gebiet, in dem die meisten Menschen von pastoraler Tierhaltung auf Naturweiden leben. Dabei handelt es sich um eine traditionelle Lebensweise, bei der die Menschen häufig umherziehen, um geeignete Gebiete für ihre Tiere zu finden, und relativ wenige verarbeitete Erzeugnisse verbrauchen. Aufgrund des ungünstigen Klimas ist die dortige Vegetation spärlich, und zwischen Marsabit und Merille sowie in den umliegenden Gebieten gibt es nur sehr wenige Industrieansiedlungen.
72Die Straße zwischen Merille und Marsabit ist Teil der Autobahn, welche die kenianische Hauptstadt Nairobi mit der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba verbindet, und bietet das Potenzial für eine Steigerung des Handels zwischen den beiden Ländern. Die Tatsache, dass die Straßennutzung nach wie vor relativ gering ist (siehe Ziffer 69 b)), zeigt jedoch, dass der Zustand der Straße nicht das Haupthindernis für das Wachstum des Handels war. Selbst wenn alle 543 Fahrzeuge pro Tag Güter befördernde Lastwagen wären, würde dies immer noch nur einen Bruchteil des kenianischen Transportvolumens ausmachen. Zwei Haupthindernisse für den Handel zwischen Kenia und Äthiopien sind die Nichtteilnahme Äthiopiens an verbindlichen regionalen Handelsabkommen und die instabile Sicherheitslage auf der äthiopischen Seite der Grenze, die die Durchfahrt durch die Region unsicher macht37.
Mit einem Drittel der Hilfe für Kenia im Rahmen des 10. EEF wurden Kleinbauern in ASAL-Regionen unterstützt, deren Einfluss auf die Gesamtwirtschaft Kenias gering ist
73
Die EU stellte Mittel in Höhe von 110,7 Millionen Euro (32 % der Kenia zugewiesenen Gesamtmittel) für ASAL-Regionen bereit, in denen Pastoralismus und Agropastoralismus eine vorherrschende Rolle spielen. In den ASAL-Bezirken leben 51 % der kenianischen Gesamtbevölkerung und 56 % der Armen des Landes. Als „arm“ gelten Personen, die weniger als 30 Euro pro Monat in ländlichen Gebieten und weniger als 60 Euro pro Monat in städtischen Gebieten zur Verfügung haben38.
74Ziel des Projekts „Good Agricultural Practice“ war es, das Wissen über konservierende Landwirtschaft und gute landwirtschaftliche Praxis bei Kleinbauern in ariden und semiariden Gebieten zu verbessern, Anbindungen an die Märkte herzustellen und die Ernährungssicherheit zu erhöhen.
- Was den Output angeht, so wenden inzwischen 40 000 Landwirte (0,42 % aller kenianischen Landwirte) die neuen Methoden an.
- Was die Wirkungen anbelangt, sind die durchschnittlichen Hektarerträge der Landwirte, die diese Methoden anwenden, bei Getreide und Hülsenfrüchten um 121 % bzw. 98 % gestiegen, während die Produktionskosten bei Getreide um 22 % und bei Hülsenfrüchten um 19 % gesunken sind. Gute landwirtschaftliche Praxis ist nach ihrer Einführung nicht von neuen Finanzierungsquellen abhängig, um weiterhin Ergebnisse zu erzielen, was dem Projekt ein starkes Element der Nachhaltigkeit verleiht.
Die nationale Behörde für Dürremanagement (National Drought Management Authority (NDMA)) führte Projekte zur Verbesserung der Dürreresilienz von Gemeinschaften in ariden und semiariden Gebieten durch.
- Was die Outputs angeht, so wurden mit diesen Projekten die Schaffung von Präventionsinstrumenten und der Ausbau der lokalen Kapazitäten zur effizienten Bewältigung von Dürreepisoden durch 10 Strategische- Vorsorge-Projekte in 10 Bezirken unterstützt.
- Unter dem Gesichtspunkt Wirkungen haben diese Projekte die tödlichen Folgen von Dürren verringert. Laut NDMA lag die gemeldete Viehsterblichkeit in einigen Bezirken deutlich unter den 70 %, die während der vorangegangenen Dürre von 2009-2011 gemeldet wurden; so meldeten beispielsweise die Bezirke Marsabit und Samburu eine Viehsterblichkeit zwischen 20 % und 40 %, während der Bezirk Isiolo keine Todesfälle verzeichnete.
Unter dem Gesichtspunkt Auswirkungen haben diese Projekte die Ernährungssicherheit in den ariden und semiariden Gebieten erhöht und Kenia dabei geholfen, Fortschritte im Hinblick auf den Welthunger-Index zu erzielen. Im Jahr 2018 erreichte Kenia einen Wert von 23,2, gegenüber 28,0 im Jahr 2010. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse von Kleinbauern in ariden und semiariden Gebieten dienen jedoch überwiegend dem Eigenverbrauch. Dies könnte die Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung Kenias begrenzt haben.
Das SMAP-Projekt trug zum Anstieg der Exporte im Bereich der Gartenbauerzeugnisse bei
77Das Programm für Normung und Marktzugang (Standards and Market Access Programme, SMAP) zielte darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und den Marktzugang kenianischer Gartenbauerzeugnisse durch die Erhöhung der Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Ein Beispiel für seine Outputs war die Bereitstellung von Ausrüstung für den kenianischen Kontrolldienst für Pflanzengesundheit (KEPHIS) zur Durchführung von Laboranalysen. Zu seinen Wirkungen gehörte die Streichung grüner Bohnen aus der Liste der Beschränkungen für Exporte in die EU. Ein weiteres Beispiel ist eine fruchtfliegenfreie Zone für Mangoanbauer, die sich im Aufbau befindet.
78Der Hof stellte fest, dass das SMAP zum Exportvolumen und zur wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen hatte. Mit einer Investition in Höhe von 12,1 Millionen Euro (3 % der Gesamtmittel) wurde eine Einrichtung unterstützt, die beim Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse eine klare und unverzichtbare Rolle spielt. Beim Export von Gartenbauerzeugnissen war in den letzten Jahren ein Anstieg zu verzeichnen. Diese Fortschritte können zwar nicht ausschließlich auf das SMAP zurückgeführt werden, das Projekt trug jedoch dazu bei. Darüber hinaus macht der Anstieg des Exportvolumens deutlich, dass kenianische Gartenbauerzeugnisse über Exportpotenzial verfügen und KEPHIS dazu beiträgt, dieses Potenzial auszuschöpfen. In Abbildung 4 ist der Anstieg der Exporte von Gartenbauerzeugnissen dargestellt.
Abbildung 4
Anstieg der Exporte von Gartenbauerzeugnissen
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten von KEPHIS.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
79Im Blickpunkt dieser Prüfung stand die Wirksamkeit der bilateralen Entwicklungshilfe für Kenia im Rahmen des EEF, der wichtigsten EU-Finanzierungsquelle des Landes. Der Hof untersuchte, ob die Kommission und der EAD den EEF gezielt dort eingesetzt hatten, wo er am meisten zur Bekämpfung der Armut in Kenia beitragen konnte. Er kommt zu dem Schluss, dass die Kommission und der EAD nicht nachgewiesen haben, dass die EU-Hilfe für Kenia in ausreichendem Maße auf dessen spezifischem Bedarf basierte und dorthin gelenkt wurde, wo sie am besten zur Bekämpfung der Armut beitragen konnte. Der Hof stellte ferner fest, dass die von ihm im Rahmen des 10. EEF untersuchten EU-finanzierten Maßnahmen zwar die erwarteten Outputs und Wirkungen erbracht hatten, Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung Kenias jedoch bislang noch nicht nachgewiesen worden sind.
80Die Kenia im Rahmen des 11. EEF zugewiesenen Mittel beliefen sich auf 435 Millionen Euro, was rund 0,6 % der Steuereinnahmen des Landes entspricht. Die Kommission und der EAD haben Kenia rund 90 % der Mittel anhand einer Formel zugewiesen, ohne eine eigene spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und -ziele des Landes vorzunehmen. Bei den länderspezifischen Mittelzuweisungen wurden zudem keine Finanzhilfen oder Darlehen anderer Geber berücksichtigt.
81Bei der Zuweisung der EEF-Mittel wurden zwar die „World Governance Indicators“ berücksichtigt, der Prozess erlaubte es jedoch nicht, die Hilfe an Fortschritte der Empfängerländer bei ihren Leistungen, ihrer Staatsführung, ihren Verpflichtungen in Bezug auf Strukturreformen oder der Bekämpfung von Korruption zu knüpfen. Der Hof fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tatsache, dass Kenia in den vergangenen Jahrzehnten bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung nur geringe Fortschritte erzielte, die EU dazu veranlasst hätte, zusätzliche Bedingungen an die Auszahlung von EEF-Mitteln an das Land zu knüpfen.
82Der Hof stellte fest, dass die Kommission – entsprechend ihrem Ziel – im Rahmen des 11. EEF den ärmsten Ländern mehr Mittel zugewiesen hatte als im Rahmen des 10. EEF. Der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder und der Länder mit niedrigem Einkommen an der Gesamtzuweisung betrug 85 % gegenüber 80 % im Rahmen des 10. EEF.
83Nach der Formel für die Mittelzuweisung erhielten jedoch Länder mit einer größeren Bevölkerungszahl weniger Hilfe pro Person. Dies lag daran, dass der Indikator für die Bevölkerung auf 40 Millionen Einwohner begrenzt war und zudem nicht auf der Gesamtbevölkerungszahl eines Landes, sondern auf deren Quadratwurzel basierte. Hätte die Kommission diese Obergrenze nicht angewandt, hätten größere Länder den Großteil der Mittel erhalten (siehe Ziffern 25-36).
Empfehlung 1 – Überprüfung des Ansatzes für die Zuweisung von EU-EntwicklungshilfeAuf der Grundlage des Beispiels Kenia sollten die Kommission und der EAD
- die Methode der EU für die Verteilung der Mittel auf die AKP-Staaten untersuchen und dabei gegebenenfalls das Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten einbeziehen;
- spezifische Bedingungen einführen, durch die eine eindeutige Verknüpfung zwischen den Mittelzuweisungen und den bisherigen Leistungen des Landes und den von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Strukturreformen, einschließlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, hergestellt wird.
Zeitrahmen: Ende 2022.
84Obwohl die verfügbaren Mittel nur einen kleinen Teil des kenianischen Entwicklungsbedarfs deckten, war der Betrag auf viele Bereiche verteilt, darunter Landwirtschaft, Dürrekrisen, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Wahlen, öffentliches Finanzmanagement und das Justizsystem. Im Rahmen des NRP Kenias für den Zeitraum 2014-2020 wurde nicht bewertet, ob und wie die diesen Bereichen zugewiesenen EEF-Mittel eine ausreichende kritische Masse erreichen würden, um signifikante Ergebnisse zu erzielen. Auch wurde nicht dargelegt, wie die Unterstützung der ausgewählten Bereiche Kenia mehr bei der Bekämpfung der Armut helfen würde als die anderer Bereiche (siehe Ziffern 41-44).
Empfehlung 2 – Bewertung der kritischen Masse bei der Auswahl der Schwerpunktbereiche in KeniaDie Kommission und der EAD sollten bewerten, ob die Beträge, die den einzelnen Schwerpunktbereichen sowie innerhalb dieser Bereiche zugewiesen wurden, voraussichtlich eine ausreichende kritische Masse erreichen werden, mit der sich signifikante Ergebnisse erzielen lassen, und erläutern, wie dies geschehen wird.
Zeitrahmen: Ende 2022.
85Als Beispiel sei angeführt, dass der Hof keine Begründung dafür ermitteln konnte, warum die Kommission und der EAD sich gegen eine direkte Unterstützung des verarbeitenden Gewerbes entschieden. Zahlreiche Volkswirtschaften, die erhebliche Entwicklungssprünge durchlaufen haben, vollzogen einen Wandel – von einer landwirtschaftlich geprägten zu einer industriellen Wirtschaft. In Kenia war dies nicht der Fall: Nach wie vor entfällt ein Drittel des BIP des Landes auf die Landwirtschaft, während das verarbeitende Gewerbe einen Anteil von lediglich 10 % hat, was dem Stand von vor 40 Jahren entspricht. Ein weiteres Beispiel ist der kenianische IKT-Sektor, der im Jahr 2017 ein Wachstum von 10,9 % verzeichnete; zudem ist das Land für seine Fähigkeit zur Erbringung innovativer Dienstleistungen bekannt (siehe Ziffern 45-47).
86Die größte Mittelzuweisung aus dem 11. EEF – 190 Millionen Euro (44 % der Gesamtmittel) – entfiel auf den Schwerpunktbereich „Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks“. Der Großteil der Unterstützung in diesem Sektor ging an Gemeinschaften in ariden und semiariden Gebieten sowie an Kleinbauern, um ihnen Ernährungssicherheit und ein höheres Einkommen zu bieten. Diese Unterstützung dürfte zwar den Lebensstandard dieser Gemeinschaften verbessern, einen Beitrag zur Förderung der Kommerzialisierung der Landwirtschaft und zur Ausweitung der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse leistet sie jedoch nicht (siehe Ziffern 51-55).
87Im Rahmen des NRP wurden 175 Millionen Euro für den Infrastruktursektor bereitgestellt und eine Reihe von Zielen festgelegt, z. B. ressourcenintensive Vorhaben wie die Entwicklung neuer Solar- und Windenergiequellen und Verkehrsnetze (wie Straßen und Häfen). Ohne die Wichtigkeit dieser Pläne infrage zu stellen, hält der Hof den Betrag für zu gering, um all diese Pläne umzusetzen oder die Entwicklung des Sektors wesentlich zu beeinflussen (siehe Ziffern 56-62).
88Dem Schwerpunktbereich „Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen“ wurden 60 Millionen Euro zugewiesen, die für drei Systeme bestimmt waren: Wahlen, öffentliches Finanzmanagement und Justiz. Obwohl Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit und Korruption als ernsthafte Hindernisse für die Entwicklung Kenias betrachtet werden, werden diese Probleme mit der EU-Hilfe nicht direkt angegangen. Der Hof konnte keine Erklärung dafür ermitteln, warum die Finanzmittel für Alternativen zur Inhaftierung und Prozesskostenhilfe für ärmere Menschen statt für direkte Korruptionsbekämpfung bereitgestellt wurden (siehe Ziffern 63-67).
89Der Hof untersuchte ferner eine Stichprobe von Maßnahmen in Kenia, die 53 % der Ausgaben im Rahmen des 10. EEF abdeckt, und bewertete, ob mit diesen Maßnahmen die erwarteten Outputs, Wirkungen und Auswirkungen erreicht wurden. Obwohl diese Projekte im Allgemeinen die erwarteten Outputs und Wirkungen erbracht hatten, fand der Hof keine Nachweise für damit erzielte sichtbare Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung des Landes (siehe Ziffern 45-78).
Empfehlung 3 – Priorisierung von nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit in KeniaDie Kommission und der EAD sollten Sektoren mit dem Potenzial, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Exporte zu steigern, sowie Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Korruptionsbekämpfung, Priorität einräumen.
Zeitrahmen: Ende 2022.
Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Frau Bettina JAKOBSEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. Juni 2020 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhänge
Anhang I – Indikatoren für die menschliche Entwicklung in Kenia
Abbildung 5a
Durchschnittlicher Anteil der Bezirke am Bruttoinlandsprodukt Kenias im Zeitraum 2013-2017
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Weltbank.
Abbildung 5b
Human Development Index (Index für menschliche Entwicklung)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von „Human Development Indices and Indicators: 2018 Statistical Update“, UNDP.
Abbildung 5c
Armutsquoten in Kenia
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Erhebung „2015/2016 Kenya integrated Household Budget Survey“.
Abbildung 5d
Prozentsatz der Bevölkerung, die weniger als 1,90 USD pro Tag zur Verfügung hat
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Weltbank, Weltentwicklungsindikatoren, Oktober 2019, Headcount-Index bei 1,90 US-Dollar pro Tag (% der Bevölkerung).
Abbildung 5e
Bevölkerung Kenias nach Bezirken
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Erhebung „2015/2016 Kenya integrated Household Budget Survey“.
Abbildung 5f
Unterernährung
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Weltbank, Weltentwicklungsindikatoren, Oktober 2019.
Anhang II – Abbildungen und Tabellen zur Wirtschaft Kenias
Abbildung 6
Anteil der Wirtschaftssektoren am BIP im Zeitraum 2006-2016
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Weltbank, Weltentwicklungsindikatoren, Anteil der Wirtschaftssektoren am BIP Kenias.
Tabelle 3
BIP pro Sektor (Prozent des BIP zu jeweiligen Preisen)
| 2011 | 2016 | 2017 | |
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd davon Fischerei |
29,3 0,8 |
35,6 0,8 |
31,5 0,5 |
| Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden davon Erdöl | 1,0 – |
0,9 – |
0,8 – |
| Verarbeitendes Gewerbe | 13,1 | 10,0 | 8,4 |
| Strom, Gas und Wasser | 2,1 | 2,6 | 2,5 |
| Bau | 4,9 | 5,5 | 5,8 |
| Großhandel und Einzelhandel; Reparatur von Fahrzeugen; Gebrauchsgüter; Restaurants und Hotels davon Restaurants und Hotels | 10,5 1,5 |
8,7 0,8 |
8,4 0,8 |
| Verkehr und Nachrichtenübermittlung | 9,8 | 9,6 | 9,1 |
| Finanz-, Immobilien- und Unternehmensdienstleistungen | 15,2 | 14,7 | 14,9 |
| Öffentliche Verwaltung und Verteidigung, Sicherheit | 4,7 | 4,4 | 4,3 |
| Sonstige Dienstleistungen | 9,4 | 7,9 | 14,3 |
| Bruttoinlandsprodukt zu Herstellungspreisen/Faktorkosten | 100,0 | 100,0 | 100,0 |
Quelle: AfDB 2018 African Economic Outlook“.
Tabelle 4
Leistungsbilanz (Prozent des BIP)
| 2009 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017(S) | 2018(P) | 2019(P) | |
| Handelsbilanz Ausfuhr von Waren Einfuhr von Waren |
− 13,4 12,2 25,6 |
− 17,4 10,1 27,6 |
− 13,1 9,4 22,5 |
− 11,2 8,1 19,3 |
− 11,9 7,7 19,6 |
− 11,7 7,0 18,7 |
− 12,3 7,3 19,6 |
| Dienstleistungen | 2,9 | 2,7 | 2,1 | 2,4 | 2,7 | 2,7 | 3,1 |
| Faktoreinkommen (Primäreinkommen) | − 0,4 | − 1,4 | − 1,1 | − 1,0 | − 1,2 | − 1,0 | − 0,9 |
| Laufende Transfers | 6,2 | 5,7 | 5,4 | 4,6 | 4,3 | 4,4 | 4,9 |
| Leistungsbilanzsaldo | − 4,6 | − 10,4 | − 6,7 | − 5,2 | − 6,1 | − 5,6 | − 5,2 |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von „AfDB 2018 African Economic Outlook“.
Abbildung 7
Handel EU-Kenia
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Europäischen Union, „Trade in goods with Kenya“, Eurostat.
Abbildung 8
Arbeitslosigkeit in Kenia und Index der wirtschaftlichen Anfälligkeit
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Weltentwicklungsindikatoren der Weltbank, Oktober 2019.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des 2015 aktualisierten retrospektiven Indexes der wirtschaftlichen Anfälligkeit der Fondation pour les études et recherches sur le développement international (Ferdi).
Anhang III – Liste der Prüfungsgespräche
Mit folgenden Organisationen fanden während des Prüfbesuchs in Kenia vom 4.-14. Februar 2019 Treffen statt:
- Deutsche Handelskammer
- Französische Handelskammern
- Deutscher Wirtschaftsverband in Kenia
- Handelskammer der USA
- Außenministerium
- Finanzministerium
- Ministerium für Verkehr, Infrastruktur, Wohnungswesen und Stadtentwicklung
- Landwirtschaftsministerium
- Ministerium für Information, Kommunikation und Technologie
- Konza Technopolis Development Authority
- Europäische Investitionsbank (EIB)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)
- Agence française de développement (AFD)
- Vertreter Dänemarks, Frankreichs, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, der Niederlande, Italiens und Schwedens
- USAID Kenya
- Weltbank, Regionalbüro
- Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO)
- Kenya Association of Manufacturers
- Kenya Plant Health Inspectorate Service (KEPHIS)
- Besuche bei Straßen-, Dürre- und Agrarprojekten
- Vertreter der kenianischen Autobahnbehörde (KENHA)
- Vertreter der Bezirke Marsabit, Isiolo und Laikipia
- Vertreter des Kenya Wildlife Service (KWS)
- Vertreter der Anolei Women’s Cooperative, der Loglogo Girls Secondary School, der Isiolo Girls High School, der Kamboe Primary School und des Viehimpfprogramms
Außerdem nahmen unabhängige Experten der folgenden Organisationen an einem Workshop teil, um die Relevanz der von der EU ausgewählten Schwerpunktbereiche zu erörtern:
- Critical Mass (Gruppe, die für den Radverkehr sensibilisiert)
- Flone Initiative (Unterstützung von Frauen im Verkehrssektor)
- Kenya Alliance of Resident Association
- Kenya Institute for Public Policy Research and Analysis (KIPPRA)
- Kenya National Commission on Human Rights
- Kenya Red Cross Society
- Institute for Development Studies, University of Nairobi
- Weltbank
- Amnesty International Kenia
Anhang IV – Korruptionswahrnehmung in Kenia
| 67 % | sind der Ansicht, dass die Korruption in den vergangenen 12 Monaten zugenommen hat |
| 45 % | der Nutzer öffentlicher Dienste haben in den vergangenen 12 Monaten Bestechungsgeld gezahlt |
| 71 % | sind der Ansicht, dass ihre Regierung bei der Bekämpfung der Korruption schlechte Arbeit leistet |
| 54 % | sind der Ansicht, dass normale Bürger bei der Bekämpfung der Korruption etwas bewirken können |
Tabelle 5
Korruption: Ansichten und Erfahrungen der Bürger
| Bestechungsraten1 | 2015 | 2019 |
| Gesamtbestechungsrate | 37 % | 45 % |
| Öffentliche Schulen | 9 % | 14 % |
| Öffentliche Kliniken und Gesundheitszentren | 11 % | 18 % |
| Ausweisdokumente | 39 % | 38 % |
| Öffentliche Versorgungsanlagen | 20 % | 35 % |
| Polizei | 49 % | 48 % |
| Hat sich das Ausmaß der Korruption in den vergangenen 12 Monaten verändert? | 2015 | 2019 |
| ist gestiegen | 64 % | 67 % |
| ist gesunken | 18 % | 18 % |
| ist unverändert | 14 % | 10 % |
| weiß nicht | 4 % | 5 % |
| keine Antwort | 0 % | 0 % |
| Können normale Bürger bei der Bekämpfung der Korruption etwas bewirken? | 2015 | 2019 |
| ja | 58 % | 54 % |
| nein | 35 % | 36 % |
| weder ja noch nein | 6 % | 5 % |
| weiß nicht/keine Antwort | 2 % | 5 % |
| Korruption, aufgeschlüsselt nach Institutionen2 | 2015 | 2019 |
| Präsident/Ministerpräsident | 27 % | 36 % |
| Parlamentsabgeordnete | 45 % | 47 % |
| Regierungsbeamte | 46 % | 47 % |
| Beamte der lokalen Verwaltungsebenen | 36 % | 45 % |
| Polizei | 75 % | 66 % |
| Richter und Staatsanwälte | 33 % | 28 % |
| Religiöse Führer | 13 % | 12 % |
| NRO | – | 16 % |
| Führungskräfte aus der Wirtschaft | 38 % | 31 % |
| Traditionelle Führungspersönlichkeiten | 12 % | 14 % |
| Leistet die Regierung bei der Bekämpfung der Korruption gute oder schlechte Arbeit? | 2015 | 2019 |
| gut | 27 % | 25 % |
| schlecht | 70 % | 71 % |
| weiß nicht | 3 % | 4 % |
| keine Antwort | 0 % | 0 % |
1 Auf der Grundlage der Personen, die diese öffentlichen Dienste in den vorangegangenen 12 Monaten in Anspruch genommen haben.
2 Prozentsatz derjenigen, die der Ansicht sind, dass die meisten oder alle Personen in diesen Institutionen korrupt sind.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von „Global corruption barometer Africa 2019 citizens' views and experiences of corruption“.
Anhang V – Vergleich der Länderzuweisungen im Rahmen des 10. und des 11. EEF
Abbildung 9
Endgültige Mittelzuweisungen aus dem 11. EEF im Vergleich zu den endgültigen Mittelzuweisungen aus dem 10. EEF (nach Genehmigung durch die Mitgliedstaaten)
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Tabelle der GD DEVCO für die Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF.
Anhang VI – Aus dem 10. EEF finanzierte Maßnahmen
| Unterbereich | Beschreibung | Millionen Euro (vertraglich gebunden) | % der Gesamtzuweisung |
| Infrastruktur | |||
| Straßenbau | Straße vom Merille River nach Marsabit, Landstraßen in der östlichen Region Kenias, fehlende Verbindungsstraßen und Einrichtungen für nicht motorisierten Verkehr in Nairobi, Ausbau der Straßen zum und innerhalb des Mt. Kenya-Nationalparks und des Aberdare-Nationalparks sowie Bau einer Brücke über den Galana River, Tsavo East-Nationalpark | 177,6 | 45,4 % |
| Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | |||
| Entwicklung des Agrarsektors | Forschung zur landwirtschaftlichen Produktivität (ASAL), Entwicklung der Sorghum-Wertschöpfungskette, Wiedereinführung und Kommerzialisierung von Maniok zur Verbesserung der Existenzgrundlagen durch ein Wertschöpfungskettenmodell („Whole Value Chain Model“), Kaffeeproduktivität, Diversifizierung der Existenzgrundlagen durch die Entwicklung der Sorghum- und Mungbohnen-Wertschöpfungskette, Getreideförderungsprogramm für Kenia, Steigerung der Produktivität und Rentabilität kleiner landwirtschaftlicher Betriebe durch Absatzförderung und Ausweitung der guten landwirtschaftlichen Praxis und der konservierenden Landwirtschaft in produktiven semiariden Gebieten | 46,2 | 11,8 % |
| Dürrerisikomanagement | Verbesserung der Existenzgrundlagen der Viehhüter vom Volk der Samburu, Verbesserte Dürreresilienz der Gemeinschaften durch innovative marktbasierte Systeme, Verbesserte Reaktion der Gemeinschaften auf Dürren und Dürreresilienz, Umweltfazilität II für die Gemeinschaften, ASAL-Dürremanagement, Förderung und Stärkung von Unternehmen und Marktsystemen in dürreanfälligen ariden und semiariden Gebieten, Existenzsicherung durch die Entwicklung der Wertschöpfungskette für Weidewirtschaft betreibende Gemeinschaften in Turkana, Indexbasierte Viehversicherung, Wissenschaft als Grundlage für die Ausgestaltung von Maßnahmen und politischen Entscheidungen auf Ebene der Gemeinschaften, Verbesserung der Qualität und Quantität von Ökosystem-Dienstleistungen, Programm für den Schutz von Wassertürmen, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen, Unabhängiger Informationsbesuch im Embobut-Wald | 40,4 | 10,3 % |
| Dürreresistenz und -resilienz |
Notfallfonds gegen Dürre | 9,7 | 2,5 % |
| Aufbau von Institutionen | Technische Hilfe für die NDMA und das Dürremanagement in der ASAL-Region | 14,4 | 3,7 % |
| Ländliche Entwicklung | Entwicklungsinitiativen der Gemeinschaften | 19,2 | 4,9 % |
| Staatsführung, Handel und Zusammenarbeit | |||
| Unterstützung der Dekonzentration | Verschiedene Projekte zur Förderung der Dekonzentration und der lokalen Wirtschaftsentwicklung | 17,6 | 4,5 % |
| Unterstützung der Zivilgesellschaft | Stärkung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf eine wirksamere Beteiligung an demokratischer Staatsführung und Reformen, Überwindung von Trennendem durch ein Programm für rechenschaftspflichtige Staatsführung | 4,0 | 1,0 % |
| Wahlen | Unterstützung der Wahlreform und des Prozesses für ein Verfassungsreferendum | 2,4 | 0,6 % |
| Rechtliche und justizielle Unterstützung | Technische Hilfe für das Justizministerium | 0,9 | 0,2 % |
| Entwicklung des Handels und der Privatwirtschaft | Unterstützung der Verhandlungen über ein umfassendes WPA, SMAP-Programm („Standards and Market Access Programme“) EU-Kenia – privatwirtschaftliche Komponente des SMAP, KEPHIS-Komponente des SMAP, SMAP (KEBS), SMAP (DVS), Technische Hilfe für das SMAP, Lieferung von Laborausrüstung für KEBS, DVS und KEPHIS, Verwaltungsvereinbarung mit der Weltbank | 14,1 | 3,6 % |
| Technische Zusammenarbeit | Projekte für technische Hilfe für verschiedene Ministerien | 7,4 | 1,9 % |
| Nicht vertraglich gebunden | 37,4 | 9,6 % | |
| Insgesamt | 391,4 | 100,0 % | |
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Die Straße von Merille nach Marsabit (EEF-Beitrag: 88 Millionen Euro, was 22 % der Mittel aus dem 10. EEF und 50 % der Mittel für den Schwerpunktbereich „Verkehrsinfrastruktur“ entspricht) war der letzte Abschnitt der 1 495 km langen Autobahn zwischen Nairobi und Addis Abeba in Äthiopien. Ziel dieses Projekts war ein nachhaltigeres und gerechtes Wirtschaftswachstum. Als Indikatoren wurden dafür nicht nur das Handels- und BIP-Wachstum herangezogen, sondern auch der Gini-Koeffizient (ein Maß für Ungleichheit), der Headcount-Index sowie die Beschäftigungsquote, der Fahrgastkomfort und die Straßenverkehrssicherheit, was auf eine stärkere soziale Komponente hindeutet.
Bei den Touristenstraßen in Nationalparks (EEF-Beitrag: 13 Millionen Euro) lag der Schwerpunkt vornehmlich auf der Erhöhung der Zahl der Besucher der Nationalparks, beispielsweise durch den Ausbau der Zufahrtsstraßen in den Nationalparks Mount Kenya und Aberdare.
Bei den Projekten zur Verbesserung der städtischen Straßen in Nairobi (EEF-Beitrag: 31 Millionen Euro) lag der Fokus auf einem gerechten Wirtschaftswachstum durch Verbesserung des Verkehrsbetriebs und -managements in der Stadt Nairobi und ihren umliegenden Gebieten. Es wird erwartet, dass neben den für den Kapazitätsaufbau zuständigen Institutionen ein breites Spektrum an sozialen und wirtschaftlichen Akteuren von einer verbesserten Zugänglichkeit, geringeren Transportkosten, der Entwicklung des Privatsektors und Beschäftigungsmöglichkeiten profitieren wird. Beispiele für im Rahmen des Projekts verwendete Indikatoren: BIP-Wachstumsrate, Gini-Koeffizient, Handelszahlen, Headcount-Index, Arbeitslosenquote, Verringerung der Umweltverschmutzung sowie höherer Komfort und höhere Sicherheit.
Das Getreideförderungsprogramm (EEF-Beitrag: 27,1 Millionen Euro) hatte zum Ziel, Kleinbauern dabei zu unterstützen, den Übergang von der Subsistenzlandwirtschaft zur kommerziellen Landwirtschaft zu vollziehen, indem die Erträge einer Reihe von Kulturen verbessert werden.
Ziel des Projekts zur landwirtschaftlichen Produktivität (EEF-Beitrag: 4 Millionen Euro) war die Verbesserung des Wohlergehens der Haushalte in ariden und semiariden Gebieten (ASAL) durch die Verbesserung der Produktivität, der Vermarktung von Erzeugnissen und des Einkommensniveaus. Verringert werden sollten sowohl die Zahl der Landwirte, die pastorale Tierhaltung auf Naturweiden betreiben und unterhalb der Armutsgrenze leben, als auch der Anteil der Kinder mit ernährungsbedingten Mängeln.
Die Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der guten landwirtschaftlichen Praxis (EEF-Beitrag: 9,5 Millionen Euro) dienten der Unterstützung von Kleinbauern – vornehmlich in der Subsistenzlandwirtschaft – bei der Steigerung ihrer Produktivität.
Mit dem Notfallfonds gegen Dürre (EEF-Beitrag: 9,7 Millionen Euro) sollte die Reaktion auf Dürreepisoden beschleunigt werden, um die bestehende Vermögensbasis Kenias zu schützen, indem im Voraus eine Finanzierungsreserve eingerichtet wurde, die eingesetzt werden konnte, ohne die Erfüllung von Hilfezusagen abzuwarten. Dadurch soll die Dürreresilienz der Gemeinschaften in ASAL-Regionen verbessert und die Zahl der Menschen, die Nahrungsmittelhilfe benötigen, verringert werden.
Die Projekte zur Unterstützung der Existenzgrundlagen (EEF-Beitrag: 1,7 Millionen Euro) zielten darauf ab, die Diversifizierung der Viehwirtschaft sowie robuste Märkte für Nutztiere und tierische Erzeugnisse zu fördern und die Wissensbasis zu konsolidieren, um die Ausrichtung auf den Klimawandel und die Marktorientierung zu verbessern.
Das mit einem EEF-Beitrag in Höhe von 12,1 Millionen Euro ausgestattete Programm für Normung und Marktzugang („Standards and Market Access Programme“, SMAP) im Schwerpunktbereich „Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen“ hatte die Stärkung des Rechtsrahmens und der institutionellen Infrastruktur für die Untersuchung und Zertifizierung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse zum Ziel. Wenngleich eines der Ziele des Projekts die Förderung von Exporten war, gehörten auch Kleinbauern zu den Marktteilnehmern, die von Laboruntersuchungen von Erzeugnissen profitierten.
Anhang VII – Aus dem 11. EEF finanzierte Maßnahmen
| Nachhaltige Infrastruktur | ||||
| EEF Nr. | Unterbereich | Beschreibung | Millionen Euro vertraglich gebunden | % der Gesamtzuweisung |
| 11. EEF | Energie und Verkehr | Unterstützung von Kenias Energie- und Verkehrssektor | 12,8 | 2,9 % |
| Infrastruktur | Beitrag zur Afrikanischen Investitionsfazilität zur Unterstützung von Kenias Energie- und Verkehrssektor – "Hafen von Mombasa" | 19,6 | 4,5 % | |
| Verkehr | Programm für urbane Mobilität | − | 0,0 % | |
| Energie | Beitrag zur Afrikanischen Investitionsplattform zur Unterstützung des Energiesektors in Kenia | 7,0 | 1,6 % | |
| Landstraßen | Klimaresistente Landstraßen durch Mischfinanzierung im Rahmen der Afrikanischen Investitionsfazilität (mit der Agence Française de Développement). | 30,0 | 6,9 % | |
| Schwerpunktbereich insgesamt | 69,3 | 15,9 % | ||
| Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks | ||||
| EEF Nr. | Unterbereich | Beschreibung | Millionen Euro vertraglich gebunden |
% der Gesamtzuweisung |
| 11. EEF | Entwicklung des Agrarsektors | Unterstützung des Prozesses der Umgestaltung des Agrarsektors und der dezentralen Verwaltung von Landnutzungsrechten | 15,8 | 3,6 % |
| Dürrerisiko-management | Beendigung von Dürrekrisen: Unterstützung des Managements und der Koordinierung des Dürrerisikos | 29,7 | 6,8 % | |
| Dürreresistenz und -resilienz |
Beendigung von Dürrekrisen: klimaresistente Infrastrukturen zur Verbesserung der Wasser- und Sanitärversorgung in ariden und semiariden Regionen | 19,3 | 4,4 % | |
| Dürreresistenz und -resilienz |
Beendigung von Dürrekrisen: – Unterstützung stabiler Existenzgrundlagen und des Dürrerisikomanagements | 30,1 | 6,9 % | |
| Entwicklung des Agrarsektors | Agri-biz: Menschenwürdige Arbeitsplätze in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette für junge Menschen und Frauen in Kenia | 23,2 | 5,3 % | |
| Entwicklung des Agrarsektors | Agri-Fi: Unterstützung der produktiven Landwirtschaft | 45,0 | 10,3 % | |
| Schwerpunktbereich insgesamt | 163,0 | 37,5 % | ||
| Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen | ||||
| 11. EEF | Wahlunterstützung | Long Term Elections Assistance Programme (LEAP) | 5,0 | 1,1 % |
| Rechtsstaatlichkeit | Programme for Legal Empowerment and Aid Delivery (PLEAD) | 29,1 | 6,7 % | |
| Öffentliches Finanzmanagement | Public Accountability and Service Delivery (PASEDE) | 26,0 | 6,0 % | |
| Schwerpunktbereich insgesamt | 60,1 | 13,8 % | ||
| Unterstützungsmaßnahme | ||||
| 11. EEF | Unterstützungs-maßnahme | Unterstützungsmaßnahme | 2,9 | 0,7 % |
| Zusammenarbeit und Dialog | Fazilität für Zusammenarbeit und Dialog | 5,0 | 1,1 % | |
| Schwerpunktbereich insgesamt | 7,9 | 1,8 % | ||
| INSGESAMT | 300,4 | 69,0 % | ||
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Daten der Kommission.
Glossar
Agenda für den Wandel: der Leitplan für die Entwicklungspolitik der EU, mit dem eine Reihe von wichtigen Grundsätzen und Prioritäten eingeführt wird, um die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern.
Armut: Zustand, bei dem einer Person die Ressourcen für die Sicherung ihres Lebensunterhalts fehlen und durch den ihr die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt bleibt.
Ergebnis: unmittelbarer mit Abschluss eines Projekts oder Programms eintretender Effekt, wie verbesserte Beschäftigungsfähigkeit von Kursteilnehmern oder verbesserte Zugänglichkeit nach Bau einer neuen Straße.
Ergebnisindikator: Messgröße, die Informationen über die langfristigen sozioökonomischen, ökologischen oder finanziellen Folgen eines abgeschlossenen Projekts oder Programms bereitstellt.
EU-Delegation: Organisationsstruktur der Europäischen Kommission, die die Interessen der Union und ihrer Bürger in Gastländern in der ganzen Welt vertritt.
Europäische Investitionsbank: Bank der EU, die den EU-Mitgliedstaaten gehört und deren Interessen vertritt. Sie arbeitet eng mit den anderen Institutionen der EU zusammen, um die Politik der EU umzusetzen.
Europäischer Entwicklungsfonds: das wichtigste Instrument, über das die EU den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den überseeischen Ländern und Gebieten Entwicklungshilfe bereitstellt.
Input-Indikator: Messgröße, die Informationen über die personellen, finanziellen, materiellen, verwaltungstechnischen und regulatorischen Mittel bereitstellt, die zur Durchführung eines Programms oder eines Projekts erforderlich sind.
Millenniums-Entwicklungsziele: globale Ziele zur Bekämpfung der Armut und ihrer Erscheinungsformen bis 2015. Sie wurden von politischen Entscheidungsträgern aus aller Welt und von großen Entwicklungsorganisationen auf dem UN-Millenniumsgipfel im September 2000 festgelegt.
Mischfinanzierung: Kombination von Darlehen und Finanzhilfen zum Zwecke der Mobilisierung von zusätzlichem Kapital.
Nachhaltigkeit: bei einem Entwicklungshilfeprojekt der Sachverhalt, dass die Ergebnisse so lange wie nötig Bestand haben werden (d. h., das Projekt ist gut genug etabliert, trägt sich selbst und/oder wird weiterfinanziert).
Output-Indikator (auch Prozessindikator genannt): Messgröße, die Informationen bereitstellt, mit denen bewertet werden kann, was mithilfe eines Projekts oder Programms erzeugt oder erreicht wird.
Programmierung der Entwicklungshilfe: Entscheidungsprozess, bei dem der Europäische Auswärtige Dienst und die Kommission Strategien, Prioritäten und Mittelzuweisungen im Bereich der Entwicklungshilfe festlegen.
Wirkungsindikatoren: Messgröße, die Informationen bereitstellt, mit denen sich die durch Outputs ergebenden Veränderungen auf der Ebene der Begünstigten beurteilen lassen.
Abkürzungsverzeichnis
AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AfDB: Afrikanische Entwicklungsbank
AKP: Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
ASAL: Aride und semiaride Gebiete
BIP: Bruttoinlandsprodukt
DCI: Instrument der Entwicklungszusammenarbeit
DEVCO: Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung
EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst
ECHO: Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
EEF: Europäischer Entwicklungsfonds
EIB: Europäische Investitionsbank
FAO: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
GD: Generaldirektion der Europäischen Kommission
IKT: Informations- und Kommunikationstechnologie
IWF: Internationaler Währungsfonds
KEBS: Kenya Bureau of Standards
KEPHIS: Kenya Plant Health Inspectorate Service
NDMA: Nationale Behörde für Dürremanagement
NRO: Nichtregierungsorganisation
NRP: Nationales Richtprogramm
ODA: Öffentliche Entwicklungshilfe
OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
SMAP: Programm für Normung und Marktzugang („Standards and Market Access Programme“)
UN: Vereinte Nationen
ÖPP: Öffentlich-private Partnerschaft
Antworten der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Zusammenfassung
Kenia ist eine funktionierende Demokratie, die größte und am stärksten diversifizierte Wirtschaft Ostafrikas und eine regionale Drehscheibe für Transport, Finanzen und Handel. Seit 2014 ist es neben dem Sudan das einzige ostafrikanische Land mit mittlerem Einkommen, untere Einkommenskategorie. Kenia ist als wichtiger Truppensteller an der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (African Union Mission in Somalia, AMISOM) beteiligt und nimmt rund 0,5 Millionen Flüchtlinge aus Somalia und dem Südsudan auf. Kenia ist in der Großregion des Horns von Afrika ein Land mit strategischer Bedeutung, mit dem die Europäische Union (EU) gemeinsame Interessen, liberale und demokratische Werte und multilaterale Agenden teilt. Das Land verfügt über das Potenzial, eine stabilisierende Rolle in der Region einzunehmen.
Die Demokratie in Kenia ist nach wie vor zerbrechlich, und das Land sieht sich mit fortbestehenden Ungleichheiten, ethnischer Spaltung und Regierungsproblemen wie Korruption und Gewalt bei Wahlen konfrontiert. Diese Probleme gilt es anzugehen, da sie sowohl das Vorherrschen der Rechtsstaatlichkeit als auch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes behindern können. Nach seiner Wiederwahl im Jahr 2017 brachte Präsident Uhuru Kenyatta einen ehrgeizigen Entwicklungsplan – seine Big 4 Agenda – auf den Weg, verstärkte die Bekämpfung von Korruption, was zur Verhaftung einer Reihe hochrangiger Politiker führte, und initiierte einen Versöhnungsplan mit dem Oppositionsführer.
In diesem Zusammenhang und nach einigen schwierigen Momenten während der Parlamentswahlen 2017 in Kenia ist die EU bereit, ihre Beziehungen zu diesem Land auszubauen. Durch ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit hat die EU bereits zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt Kenias beigetragen. Die EU strebt nun eine Partnerschaft mit Kenia an, wobei sie die Investitionen zur Unterstützung der Big 4 Agenda erhöht, den Dialog und die Zusammenarbeit in Fragen von gemeinsamem Interesse, z. B. nachhaltige, arbeitsplatzschaffende Entwicklung, Terrorismusbekämpfung oder Bekämpfung des Klimawandels, vertieft und sich im Hinblick auf Frieden und Sicherheit in der Großregion sowie multilaterale Agenden verbündet.
Mithilfe der aus der Zusammenarbeit mit der EU gewonnenen Unterstützung ist es Kenia gelungen, beträchtliche wirtschaftliche, soziale und institutionelle Fortschritte zu machen.
- Der Anteil der kenianischen Bevölkerung, der unterhalb der internationalen Armutsgrenze (1,90 USD pro Tag, kaufkraftbereinigt (2011)) lebt, ist von 43,6 % im Jahr 2005/2006 auf 35,6 % im Jahr 2015/2016 zurückgegangen. Die Armutsinzidenz in Kenia gehört zur niedrigsten in Ostafrika und liegt unter dem regionalen Durchschnitt in Subsahara-Afrika.
- In der jüngsten Rangliste Ease of Doing Business 2020 der Weltbank ist Kenia in Bezug auf seine Attraktivität für Investoren um weitere sechs Plätze nach oben gerutscht und befindet sich nun unter 190 Volkswirtschaften auf Platz 56. Somit hat sich die Platzierung Kenias nun schon zum dritten Mal verbessert – 2018 kletterte das Land von Platz 92 auf Platz 80 und 2019 auf Platz 61. Im Jahr 2019 führte der EU-Botschafter ein Geschäftstreffen mit Präsident Kenyatta, bei dem Vertreter des privaten Sektors Gelegenheit erhielten, ihre Bedenken zu äußern und Reformen zu fordern.
- Die Europäische Union setzt sich unermüdlich für die Gleichstellung der Geschlechter ein, insbesondere auf der politischen Bühne. Im Jahr 2010 verabschiedete Kenia eine neue Verfassung, mit der die Organisation seiner politischen Institutionen radikal verändert wurde. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten Verfassungsklauseln zur stärker ausgewogenen Vertretung der Geschlechter. Die Europäische Union unterstützt weiterhin Initiativen, die auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter abzielen. So wurde etwa die äußerst erfolgreiche TV-Reality-Show Ms President aus dem Jahr 2019 von der Europäischen Union teilfinanziert.
Einleitung
Ziffern 08 bis 10 – Entwicklungshilfe
Die Entwicklungspolitik der EU soll im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union durchgeführt werden. Gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) besteht eines der Ziele des auswärtigen Handelns der EU darin, d) die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen. Nach Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist das Hauptziel der Politik der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut.
In der Verordnung (EU) 2015/322 des Rates vom 2. März 2015 über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ist festgelegt, dass die EEF-Zusammenarbeit dazu beitragen sollte,
- eine nachhaltige und integrative wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu fördern,
- die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, eine verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte und die einschlägigen Grundsätze des Völkerrechts zu konsolidieren und zu unterstützen sowie
- einen rechtebasierten, sämtliche Menschenrechte einschließenden Ansatz umzusetzen.
Daher wird bei der EU-Entwicklungszusammenarbeit das in der Entwicklungspolitik angestrebte Gleichgewicht zwischen komplexen Zielen berücksichtigt.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) halten es für wichtig, dass die EU-Entwicklungshilfe für Kenia innerhalb des Rechtsrahmens der EU-Entwicklungszusammenarbeit bewertet wird.
Bemerkungen
Ziffern 25 bis 36 – EEF-Mittelzuweisung im Allgemeinen
Ziffern 27 bis 32 – Die Zuweisung von 90 % der EEF-Mittel an Kenia durch die Kommission erfolgte nach einem standardisierten Ansatz für alle AKP-Staaten
Die für die Verteilung der Mittel auf EEF-Länder angewandte Methode ist Teil des gesamten Programmierungsprozesses und nicht davon getrennt.
Der Mittelzuweisung für Kenia durch die Kommission und den EAD lag eine Bewertung des Bedarfs, der Kapazitäten und der Leistungen des Landes zugrunde, die durch eine quantitative und qualitative Analyse im Einklang mit den in der Agenda für den Wandel und im Cotonou-Abkommen festgelegten Kriterien zum Ausdruck kommt. Die Kommission und der EAD weisen darauf hin, dass die Festlegung der Entwicklungsprioritäten der einzelnen Länder sowie die Einschätzung (und der Vergleich) von Finanzierungslücken nicht zum Ziel der Verteilungsmethode gehörten.
Jede finanzielle Verteilungsmethode erfordert vergleichbare Bewertungen. Der spezifische Bedarf und die bisherigen Leistungen Kenias spiegelten sich in den Indikatoren wider, die für das Verteilungsmodell gewählt wurden. Die qualitative Anpassung bot eine zusätzliche Gelegenheit, die spezifische Bewertung des Landes zu erfassen und die ursprüngliche Zuweisung um bis zu 25 % anzupassen (im Falle Kenias wurde eine Anpassung um 10 % vorgenommen). Die Mitgliedstaaten überprüften die abschließende Bewertung und hielten sie für angemessen, da keine weitere Anpassung vorgeschlagen wurde.
Die Kommission und der EAD haben die Länder bewertet und verglichen, indem sie vergleichbare Indikatoren für den Bedarf (unter Berücksichtigung u. a. wirtschaftlicher und sozialer bzw. menschlicher Entwicklungstrends und des Wachstumspfads sowie der Indikatoren für die Anfälligkeit und Fragilität), für die Kapazitäten und für die Leistungen, wie im Cotonou-Abkommen und in der Agenda für den Wandel gefordert, wie folgt verwendet haben:
- Bevölkerung (B); Positiv korreliert: je größer die Bevölkerung, desto höher die Zuweisung;
- Bruttonationaleinkommen pro Kopf (BNE pro Kopf), ein Indikator für Bedarf und Kapazität und ein Indikator für Armut; Negativ korreliert: je höher das BNE pro Kopf, desto geringer die Zuweisung;
- Human Asset Index (HAI), ein Bedarfsindikator, der den Stand der menschlichen Entwicklung in einem Land in engem Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung widerspiegelt; Negativ korreliert: je höher der HAI pro Kopf, desto geringer die Zuweisung;
- Index der wirtschaftlichen Anfälligkeit (Economic Vulnerability Index, EVI), ein Indikator für Anfälligkeit und Fragilität, mit dem strukturelle Wachstumsbeschränkungen gemessen werden, die sich aus der Exposition gegenüber exogenen Schocks und deren Häufigkeit ergeben; Positiv korreliert: je höher die Anfälligkeit, desto höher die Zuweisung;
- World Governance Indicators (WGI), ein Indikator für die Verpflichtungen, Leistungen und Auswirkungen, mit dem sechs Dimensionen der Staatsführung aggregiert werden: Daher sind Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Korruption Bestandteil der Formel, und Schwächen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Korruption wirkten sich negativ auf die Zuweisung an Kenia aus.
Da es sich bei den meisten der vorstehenden Indikatoren um zusammengesetzte Indikatoren handelt, wurde Kenia in vielen Bedarfs- und Leistungsdimensionen bewertet und diesbezüglich mit anderen Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) verglichen:
- in einer Volkswirtschaft pro Kopf erwirtschafteter Wert;
- unterernährte Bevölkerung;
- Sterblichkeitsrate bei Kindern bis zu fünf Jahren;
- Brutto-Einschulungsquote für weiterführende Schulen;
- Alphabetisierungsrate bei Erwachsenen;
- Abgelegenheit des Landes;
- Warenexportkonzentration und Instabilität der Exporte von Waren und Dienstleistungen;
- Anteile der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei an der Wirtschaft und Instabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung;
- Anteil der Bevölkerung in tief gelegenen Küstengebieten: Opfer von Naturkatastrophen;
- Mitspracherecht und Verantwortlichkeit;
- politische Stabilität und Gewaltfreiheit; Wirksamkeit des Regierungshandelns;
- Regulierungsqualität;
- Rechtsstaatlichkeit;
- Bekämpfung von Korruption39.
Aufgrund der verhältnismäßig schlechten Leistungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Korruption ist die Mittelzuweisung an Kenia niedriger ausgefallen, sie wurde jedoch nicht auf null reduziert, da die Leistungen im Bereich Staatsführung mit anderen Bedarfs- und Kapazitätskriterien zusammenwirken. Ziel der Zuweisung war es nicht, Länder auf der Grundlage eines einzigen Indikators oder einer Untergruppe von Indikatoren von der künftigen bilateralen Zusammenarbeit auszuschließen. Dies wäre nicht konform mit dem Cotonou-Abkommen. Das Engagement der Länder, einen strukturellen Wandel herbeizuführen, ist ein unbestimmtes Kriterium, das in den politischen Leitlinien nicht vorgesehen war.
Parallel zum Zuweisungsprozess nahmen die EU-Delegationen eine Analyse des Bedarfs und der Entwicklungsziele der Partnerländer gemäß ihren nationalen Entwicklungsplänen vor. Im Falle Kenias ist die nationale Entwicklungsstrategie Vision 2030 in das Nationale Richtprogramm (NRP) integriert, weshalb eine umfassende Bedarfsanalyse für das Land durchgeführt wurde.
Ziffern 32 bis 36 – Bevölkerungsreiche Länder wie Kenia erhielten im Verhältnis weniger Mittel
Ziel der Zuweisung war es, den bedürftigsten Ländern, wie in der Agenda für den Wandel vorgesehen, mehr Mittel zuzuweisen. Dieses Ziel wurde durch die Erhöhung der Mittelzuweisungen für die am wenigsten entwickelten Länder und die Länder mit geringem Einkommen und durch die Verringerung der Mittelzuweisungen für die Länder mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie, und die Länder mit hohem Einkommen erreicht, was vom Europäischen Rechnungshof anerkannt wurde. Das Ziel bestand nicht darin, die Mittelzuweisung aus dem 10. EEF zu reproduzieren, wie die Tatsache zeigt, dass sich die Mittelzuweisungen aus dem 11. EEF von denen aus dem 10. EEF unterscheiden (siehe Anhang V).
Kenia erhielt proportional weniger Mittel, da es zu den fünf bevölkerungsreichsten AKP-Ländern gehört. Die Festlegung einer Obergrenze in Bezug auf die Bevölkerungszahl ist eine gängige Praxis in Modellen der Hilfezuweisung, etwa im Modell der leistungsabhängigen Zuweisung, das von multilateralen Entwicklungsbanken verwendet wird. Eine solche Begrenzung ist notwendig, um zu vermeiden, dass die bevölkerungsreichsten Länder einen großen Teil der Gesamthilfe erhalten.40
Darüber hinaus nutzt die Kommission die ausgleichende „Hilfe pro Kopf“ nicht als Kriterium für die Zuweisung von Hilfe, und sie erachtet die Erreichung eines ähnlichen Hilfsniveaus pro Person in allen Ländern nicht als idealen Maßstab für die Hilfezuweisung. Dieser Ansatz würde auch die Skaleneffekte der öffentlichen Entwicklungshilfe außer Acht lassen.
Ziffern 37 bis 67 – Programmierung des 11. EEF in Kenia
Ziffern 37 bis 40: Agenda für den Wandel
In den Programmierungsleitlinien der Kommission wird darauf hingewiesen, dass, um bei der Auswahl eines Sektors eine kritische Masse zu erreichen, Wissen, personelle Kapazitäten (einschließlich der Kapazität zum politischen Dialog) und finanzielle Ressourcen berücksichtigt werden müssen. Mit der Agenda für den Wandel wird der Rahmen für die Programmierung abgesteckt, indem die Verpflichtung eingegangen wird, die Mittel für i) verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Demokratie und ii) breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum für die menschliche Entwicklung aufzustocken. Im Rahmen dieser zweiten Priorität konzentriert sich die Agenda für den Wandel auf Sozialschutz, Gesundheit und Bildung, ein günstigeres Geschäftsumfeld und größere regionale Integration sowie nachhaltige Landwirtschaft und Energie.
Ein breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist von entscheidender Bedeutung für eine langfristige Minderung der Armut. Das bedeutet, dass die Verteilung des Wachstums ebenso wichtig ist wie die Wachstumsrate. Deshalb verfolgt die EU das Ziel, ein breitenwirksames Wachstum zu fördern, bei dem die Menschen am Wohlstand und an der Schaffung von Arbeitsplätzen teilhaben und davon profitieren. Die Förderung menschenwürdiger Beschäftigung – von der Schaffung von Arbeitsplätzen über den Schutz der Rechte am Arbeitsplatz und soziale Sicherheit bis hin zum sozialen Dialog – ist von zentraler Bedeutung.
Ziffern 41 bis 47 – Die Gründe für die Auswahl der Sektoren sind nicht klar genug erkennbar
Die Kommission und der EAD wählten 2014 die zu unterstützenden Schwerpunktbereiche aus und stützten sich dabei auf den Nationalen Entwicklungsplans Kenias (Vision 2030) und seine als mittelfristige Pläne (Medium Term Plans) bezeichneten Durchführungsprogramme. Für die Auswahl der Teilsektoren Landwirtschaft und Transport lieferte die Evaluierung der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Kenia für den Zeitraum 2006-2012, die zum Zeitpunkt der Formulierung des Nationalen Richtprogramms (NRP) des 11. EEF bereits weit fortgeschritten war, zusätzliche Begründungen dafür, warum die Unterstützung dieser Bereiche über ein bedeutendes Potenzial zur Armutsminderung verfügte und erheblichen Einfluss darauf hatte und daher fortgesetzt werden sollte. Die Europäische Union passte das NRP des 11. EEF im Jahr 2018 an die Big 4 Agenda an, indem sie eine Neuausrichtung des ersten landwirtschaftsbezogenen Schwerpunktbereichs auf „Schaffung von Arbeitsplätzen und Widerstandsfähigkeit“ vornahm.
Was den Landwirtschaftssektor anbelangt, so könnte Kenias größter komparativer Vorteil darin bestehen, die landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten bis zur Verarbeitung zu verbessern. Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass dies der Fokus von zwei Projekten war, die aus dem 11. EEF finanziert wurden, nämlich des Projekts AgriFi zur Unterstützung einer produktiven, angepassten und marktintegrierten kleinbäuerlichen Landwirtschaft, einschließlich eines Beitrags zur Investitionsfazilität für Afrika und des Projekts AgriBiz für menschenwürdige Arbeitsplätze für Jugendliche und Frauen in landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten in Kenia.
Die Kommission und der EAD stimmen zu, dass Verstädterung und Bevölkerungswachstum die wichtigsten Triebkräfte sind, die die Schaffung von Arbeitsplätzen in Städten und deren Umfeld erfordern. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein erheblicher Betrag an Unterstützung für die Verbesserung der städtischen Infrastruktur vorgesehen war (10. EEF: fehlende Verbindungsstraßen in Nairobi; 11. EEF: Programm für urbane Mobilität in Nairobi), um eines der Haupthindernisse auf dem Weg zur vollen Entfaltung des Potenzials Nairobis für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu beseitigen. Ferner möchte die Kommission betonen, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht nur im verarbeitenden Gewerbe, sondern auch im Dienstleistungssektor möglich ist. Einer der wichtigsten Dienstleistungssektoren Nairobis ist der Finanzdienstleistungsbereich. Die EU-Unterstützung, die auf den Zugang zu Finanzmitteln in den Bereichen Landwirtschaft und Energie abzielt (ein wichtiges Element im NIP des 11. EEF), hat direkte positive Auswirkungen auf den Finanzdienstleistungssektor.
Durch ihre Zusammenarbeit mit dem lokalen Privatsektor und der kenianischen Regierung unterstützen die Kommission und der EAD Reformen des Geschäftsumfelds, indem transparente und faire Auftragsvergabeverfahren und Investitionsentscheidungen gefördert werden, die dem lokalen verarbeitenden Gewerbe Chancen bieten, z. B. durch das im Rahmen des 10. EEF durchgeführten Programms für Normung und Marktzugang (Standards and Market Access Programme, SMAP).
Die Kommission stimmt dem Europäischen Rechnungshof zu, dass Kenias Informations- und Kommunikationstechnologiesektor dynamisch ist und über ein erhebliches Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen verfügt. Aus diesem Grund besuchte die Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, zu Beginn des Jahres 2020 Kenia, woran sich ein gemeinsames Treffen der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen mit dem kenianischen Minister für Informations- und Kommunikationstechnologien anschloss. Insgesamt wird dieser Sektor in der derzeitigen Vorprogrammierungsphase der EU für ein Nachfolgeinstrument des 11. EEF gebührend berücksichtigt.
Ziffern 48-50 – Die Geberkoordinierung hatte nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl der Schwerpunktbereiche
Die Kommission und der EAD möchten betonen, dass über sektorale Arbeitsgruppen eine sehr enge Zusammenarbeit mit anderen Gebern stattfindet. Sie waren sich der Prioritäten der anderen Geber, wie auch die Gebermatrix des NIP zeigt, somit sehr wohl bewusst. Die Zusammenarbeit mit anderen Gebern hatte Einfluss auf die Auswahl der Schwerpunktbereiche durch die Kommission und den EAD. Während die Kombination aus Nationalem Richtprogramm (NRP), regionalem Richtprogramms und thematischen Interventionen der Kommission eine umfassende Reaktion darstellte und beträchtliche Beträge erreichte, hätte bei einer Nicht-Kombination die Gefahr bestanden, dem Bedarf, der für einen einzelnen Entwicklungspartner zu groß war, nicht gerecht werden zu können. Das Zusammenwirken der Bemühungen verschiedener Entwicklungspartner verstärkte jedoch die Wirkung der Bemühungen jedes einzelnen Entwicklungspartners.
Es ist zwar richtig, dass die 2015 veröffentlichte gemeinsame Kooperationsstrategie als Dokument keinen Einfluss auf die ein Jahr zuvor durchgeführte Programmierung des Nationalen Richtprogramms des 11. EEF haben konnte, doch sollte dies nicht die Tatsache verschleiern, dass die enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und die Dynamik, die zur gemeinsamen Kooperationsstrategie führte, bereits 2014 bestanden. So wurden bei der Formulierung des Nationalen Richtprogramms des 11. EEF nicht nur die spezifischen Bereiche berücksichtigt, in denen die EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der Mitgliedstaaten) sowie die Europäische Investitionsbank aktiv waren, sondern auch die unterschiedlichen Planungshorizonte. Was zum Beispiel die Unterstützung der Landwirtschaft betrifft, so sieht der Beschluss C (2015)7454 final der Kommission, der im Rahmen der Durchführung des 11. EEF gefasst wurde, die Fortsetzung der gemeinsamen strategischen Unterstützung im Landwirtschaftssektor vor. Die Maßnahmen zur gemeinsamen strategischen Unterstützung im Landwirtschaftssektor wurden während des 10. EEF von der EU, Deutschland und Schweden eingeleitet. Dieser Beschluss hatte Einfluss auf die Auswahl der Sektoren für den 11. EEF.
Ziffern 51-55 – Beihilfen für die Landwirtschaft förderten die Ernährungssicherheit, dem Wachstum und der Produktivität des Sektors wurde jedoch nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt
Die Kommission und der EAD möchten betonen, dass mehrere Studien belegen, dass das Armutsbekämpfungspotenzials von Investitionen im Landwirtschaftssektor in Afrika höher ist als in allen anderen Sektoren. Die Weltbank hat beispielsweise geschätzt, dass der Beitrag des landwirtschaftlichen Wachstums zur Armutsbekämpfung im Durchschnitt 1,5 bis 2 Mal höher ist als der Beitrag von nicht-landwirtschaftlichen Sektoren.41 Im Anschluss an die 2017 durchgeführte Halbzeitüberprüfung des 11. EEF erfolge eine Neuausrichtung des Schwerpunktbereichs „Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks“ auf „Schaffung von Arbeitsplätzen und Widerstandsfähigkeit“, und die Mittelzuweisung für diesen Schwerpunktbereich wurde auf 228,5 Mio. EUR erhöht. Daher wurde die EU-Unterstützung für Kenia genau auf die Themen Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche in Kenia und Unterstützung der Agrarindustrie und der Agrar-und Ernährungswirtschaft abgestimmt. Im Rahmen des Programms AgriFi wurden zum Beispiel ab Mai 2020 Finanzhilfen für 14 Unternehmen gewährt und Geschäftspläne für 124 545 Kleinbauern kofinanziert, mit dem Ziel, mindestens 10 000 zusätzliche direkte Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Kommission möchte auch betonen, dass ein großer Teil der Mittel aus dem NIP auf die Förderung von Wachstum und Produktivität in der Landwirtschaft ausgerichtet war. Von den 145,5 Mio. EUR diente mehr als die Hälfte der dem ersten Schwerpunktbereich zugewiesenen Mittel (60 %) der Unterstützung des Wachstums und der Produktivität des Sektors (mindestens 88,5 Mio. EUR – 45 Mio. EUR aus dem Programm AgriFi und 43,5 Mio. EUR aus dem Programm AgriBiz). Darüber hinaus befinden sich noch 36,6 Mio. EUR aus dem 10. EEF, dem Programm zur Förderung der Getreideproduktion in Kenia (Kenya Cereal Enhancement Programme, KCEP) und dem Programm zur Verbesserung von Produktivität und Rentabilität und guter landwirtschaftlicher Praktiken (Improved Productivity and Profitability and Good Agricultural Practice, IPP-GAP) in ASAL-Gebieten in Umsetzung, die ebenfalls zu Wachstum und Produktivität im Landwirtschaftssektor beitragen.
Ziffern 56-62 – Die Infrastrukturbeihilfen sind relevant, die Pläne aber angesichts der verfügbaren Mittel nicht realistisch
Die Auswahl des Schwerpunktbereichs „Nachhaltige Infrastruktur“ erfolgte auf der Grundlage der während des 10. EEF gesammelten Erfahrungen, der damals laufenden Evaluierung der EU-Unterstützung für Kenia für den Zeitraum 2006-2012 und der starken Position der Regierung des Partnerlandes, woraus hervorging, dass die Auswirkungen einer nachhaltigen Infrastruktur auf das Wirtschaftswachstum groß waren.
Die Kommission stimmt dem Europäischen Rechnungshof zu, dass die Zuweisung von 175 Mio. EUR nicht ausreicht, um den Bedarf im Infrastrukturbereich zu decken. Das NRP des 11. EEF wurde jedoch in dem Wissen aufgestellt, dass a) andere EU-Mittel über thematische und regionale Programme für diese Bereiche zur Verfügung gestellt würden42 und dass eine Mischfinanzierung die Wirkung von EU-Finanzhilfen erheblich verstärken würde, b) die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten den Fußabdruck der EU vergrößern würden und c) andere Entwicklungspartner ebenfalls Mittel bereitstellen würden. Wenn der Bedarf in einem Schwerpunktbereich zu groß ist, als dass er von einem Entwicklungspartner allein bewältigt werden könnte, besteht die einzige Lösung darin, Ressourcen zu bündeln und auf eines der Hauptthemen der Agenda für den Wandel, nämlich Partnerschaft, zurückzugreifen.
Der Betrag der EU-Unterstützung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur im Nationalen Richtprogramm (175 Mio. EUR) muss mit den Mitteln aus den thematischen und regionalen Programmen der EU aggregiert werden, die die Wirkung durch die Kombination mit Darlehen von Entwicklungsfinanzierungsinstitution vervielfacht haben. Die Mischmodalität, bei der EU-Finanzhilfen mit Darlehen von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen kombiniert werden, war im Nationalen Richtprogramm des 11. EEF auch als bevorzugte Durchführungsmodalität vorgesehen.
Darüber hinaus betont die Kommission, das bei der Erwägung neuer Finanzierungsmodalitäten wie Mischfinanzierungen und Haushaltsgarantien die eingesetzten Finanzmittel und nicht nur die verwendete Finanzhilfekomponente (oder im Falle von Garantien die bereitgestellten Mittel) berücksichtigt werden sollte. Der Bericht des Europäischen Rechnungshofes konzentriert sich bei Mischfinanzierungen nur auf die Finanzhilfekomponente und lässt damit die Hebelwirkung dieser Mittel außer Acht, die einen Faktor zehn erreichen kann. Dies muss betont werden, da es im Einklang mit der Aktionsagenda von Addis Abeba und dem Ziel steht, Mittel aus dem Privatsektor zu mobilisieren, um die derzeit bestehende Finanzierungslücke bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu schließen.
Nicht zuletzt möchten die Kommission und der EAD erneut darauf hinweisen, dass die Europäische Union nicht isoliert arbeitet und dass ihre Mittel die von anderen Gebern bereitgestellten Mittel ergänzen. Um Synergien zu verbessern, führte die Europäische Union in Kenia eine gemeinsame Programmplanung mit den im Land vertretenen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Investitionsbank durch.
Ziffern 63-67 – Die Hilfe für den Sektor Staatsführung war nicht direkt auf die Korruptionsbekämpfung ausgerichtet
Die Kommission und der EAD stimmen zu, dass die Korruption eines der größten Hindernisse für die Entwicklung Kenias ist. Allerdings ist sie eine tief verwurzelte gesellschaftliche Herausforderung, die nicht frontal angegangen werden kann. Die Unterstützung von Wahlsystemen zur Einführung einer themenorientierten Politik, die Förderung des Zugangs zur Justiz und die Erhöhung der Transparenz der öffentlichen Finanzen sind wichtige Aspekte, an denen gearbeitet werden muss, um der kenianischen Gesellschaft beim Übergang von einem durch Korruption und Vetternwirtschaft getriebenen Gesellschaftsvertrag zu einer modernen, funktionierenden Demokratie zu helfen.
Die Entscheidung, den Schwerpunkt darauf zu legen, armen Menschen einen besseren Zugang zur Justiz zu verschaffen und Alternativen zur Inhaftierung zu bieten, wurde eindeutig im Einklang mit der EU-Politik in den Bereichen Justiz und Menschenrechte getroffen. Dabei wurde der Mangel an einem angemessenen Zugang zur Justiz für die Armen im Land, die unmenschlichen Bedingungen und die Überbelegung der kenianischen Haftanstalten und Gefängniseinrichtungen aufgrund der umfangreichen und oft missbräuchlichen Inanspruchnahme der Untersuchungshaft berücksichtigt.
Die von der EU in Kenia ergriffenen Maßnahmen im Justizbereich zielten auch darauf ab, die Qualität und Effizienz des Strafrechtssystems zu verbessern, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten und der organisatorischen Entwicklung der Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich sollte die Stärkung des Strafrechtssystems bzw. der Strafrechtskette und insbesondere der Staatsanwaltschaft das Partnerland in die Lage versetzen, seine Kapazitäten zur Ermittlung und Verfolgung von Strafsachen, einschließlich Korruptionsfällen, auszubauen.
Darüber hinaus konzentrierte sich die Unterstützung der EU für Kenia auf das öffentliche Finanzmanagement. Es hat sich gezeigt, dass Verbesserungen im öffentlichen Finanzmanagement mit einer verbesserten Wahrnehmung von Korruption einhergehen, nachdem andere Faktoren kontrolliert wurden. Die Verbesserung der Kontrolle des öffentlichen Finanzmanagements scheint wichtiger zu sein als die Erhöhung der Transparenz. Daher hat die Stärkung des öffentlichen Finanzmanagements – Haushaltsvollzug, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Aufsicht – Einfluss auf die Korruption und ist ein vernünftiges Ziel von Reformen, wenn es darum geht, die Korruption einzudämmen.
Die Europäische Union hat auch im Wege diplomatischer Aktivitäten zum Kampf gegen die Korruption beigetragen. Die EU-Botschafter brachten die Korruptionsbekämpfung regelmäßig bei Treffen mit ihren Amtskollegen auf allen Ebenen der kenianischen Regierung und insbesondere anlässlich des Dialogs nach Artikel 8 zur Sprache. Schließlich sollte der von Präsident Kenyatta nach seiner Wiederwahl im Jahr 2018 eingeleitete Kampf gegen die Korruption anerkannt werden.
Nicht zuletzt möchten die Kommission und der EAD hervorheben, dass Korruption nicht der einzige Indikator für das Engagement eines Landes für Strukturreformen ist. In der jüngsten Rangliste Ease of Doing Business 2020 der Weltbank ist Kenia in Bezug auf seine Attraktivität für Investoren im Vergleich zum Vorjahr um weitere sechs Plätze nach oben gerutscht und befindet sich nun unter 190 Volkswirtschaften auf Platz 56 (2017 lag das Land noch auf Platz 92).
Ziffern 68 bis 78 – Auswirkungen/Ergebnisse des 10. EEF in Kenia
Ziffern 69 bis 72 – Durch die EU-Unterstützung für Straßen wurde der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verbessert, ihr Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung ist jedoch nicht belegt
Die Kommission ist der Auffassung, dass die EU-Unterstützung für Straßen den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verbessert hat und dass diese Auswirkungen nachvollziehbar sind. Die mithilfe von EU-Mitteln gebaute Straße von Merille nach Marsabit ist ein gutes Beispiel. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen im Zeitraum Dezember 2018 bis Januar 2020 betrug 543 Fahrzeuge aller Kategorien in beiden Richtungen. Das ist ein Anstieg um etwa 22 % im Vergleich zu 2017 und um beinahe 400 % im Vergleich zu 2014. Diese Daten belegen eine sehr bedeutende Wirkung auf einen zuvor stark vernachlässigten und abgelegenen Teil Kenias.
Die meisten Projektpartner der EU erkennen die starke transformative Wirkung der Straße auf die Wirtschaft an. Die vom Europäischen Rechnungshof besuchte Kamelmilchfabrik lieferte weitere Beweise. Die Fabrik hat expandiert und Umsatzsteigerungen erfahren. Eben wegen der von der EU finanzierten Straße kann Milch nun aus einem viel größeren Gebiet in die Fabrik transportiert werden, was wiederum Einnahmen für die Lieferanten bedeutet. Dies ist ein gutes Beispiel für die wirtschaftlichen Auswirkungen der Straße auf die Bevölkerung der Region.
Die Kommission räumt ein, dass das Fehlen einer Straße nur eines der Hindernisse für den Handel zwischen Äthiopien und Kenia ist. Andere von der EU finanzierte Aktivitäten wie die umfassendere Operationalisierung der zentralen Grenzübergangsstelle in Moyale (finanziert durch ein Programm im Rahmen des regionalen Richtprogramms des 11. EEF) oder Initiativen der Kommission wie die aktuelle Initiative bezüglich des Horns von Afrika (Horn of Africa Initiative) (in Zusammenarbeit mit der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank), die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen der regionalen Segregation zu überwinden, befassen sich mit diesen anderen Hindernissen.
Ziffern 73 bis 76 – Mit einem Drittel der Hilfe für Kenia im Rahmen des 10. EEF wurden Kleinbauern in ASAL-Regionen unterstützt, deren Einfluss auf die Gesamtwirtschaft Kenias gering ist
Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass mit der Hilfe für Kenias Landwirtschaftssektor im Rahmen des 10. EEF weitreichendere Ziele verfolgt wurden, als nur Auswirkungen auf die kenianische Gesamtwirtschaft zu haben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Auswirkungen von Projekten anhand ihrer Ziele zum Zeitpunkt der Ausgestaltung und Genehmigung bewertet werden sollten, wozu die Verbesserung der Ernährungssicherheit, die Verbesserung der Vorsorgemaßnahmen und der Widerstandsfähigkeit gegen Dürre sowie der Beitrag zur Armutsbekämpfung in ländlichen Gebieten durch erhöhte Produktivität und verbesserten Marktzugang gehören.
Die Kommission stimmt dem Europäischen Rechnungshof zu, dass durch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten bis zur Verarbeitung ein Beitrag zur Steigerung der Exporterlöse sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden könnte. Die Kommission möchte erneut darauf hinweisen, dass die Integration von Kleinbauern in Wertschöpfungsketten in der Agrar-und Ernährungswirtschaft im Mittelpunkt der bereits erwähnten Projekte AgriFi und AgriBiz stand.
Schlussfolgerungen
Die Kommission und der EAD sind der Auffassung, dass die EU-Hilfe für Kenia auf dessen spezifischem Bedarf basierte und in erster Linie auf das im EUV verankerte globale Ziel der EU, die Armut zu verringern, ausgerichtet war. Da die Ressourcen endlich sind und im Kontext der Entwicklung Schwankungen unterliegen, müssen die Entscheidungen in der Programmierungsphase getroffen und während der Umsetzung angepasst werden, um externe und interne Schocks zu bewältigen. Diese Entscheidungen waren rational, basierten auf einer soliden Analyse und den bestehenden Stärken der EU-Zusammenarbeit, bezogen aber auch neue Bereiche und Ansätze mit ein und beruhten auf einem partnerschaftlichen Ansatz mit Kenia, dessen Regierung die ausgewählten Sektoren anforderte und nachdrücklich unterstützte.
Ferner erkennt der Europäische Rechnungshof in den Ziffern 69, 75 und 78 seines Berichts eine Wirkung im Hinblick auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Kenias an. Daher sind die Kommission und der EAD der Ansicht, dass die Auswirkungen der Programme im Hinblick auf das soziale Wohlergehen und die nationale Widerstandsfähigkeit vom Europäischen Rechnungshof anerkannt werden sollten. So war beispielsweise die Programmreihe zur Beendigung der Dürre-Notlage (Ending Droughts Emergency), mit der die Widerstandsfähigkeit Kenias gestärkt werden sollte, so erfolgreich, dass die kenianische Regierung beschloss, die nationale Behörde für Dürremanagement (National Drought Management Agency, NDMA) zu übernehmen und aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Die NDMA ist mittlerweile eine Behörde der kenianischen Regierung, die damit beauftragt ist, Mechanismen einzurichten, mit denen sichergestellt wird, dass Dürren nicht zu Notlagen führen und dass die Auswirkungen des Klimawandels ausreichend abgeschwächt werden.
Empfehlungen
Empfehlung 1 – Überprüfung des Ansatzes bei der Verteilung der EU-EntwicklungshilfeAbhängig vom Ergebnis des laufenden ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument, NDICI), die von der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 vorgeschlagene Rechtsgrundlage, akzeptieren die Kommission und der EAD Empfehlung 1 Buchstabe a und lehnen Empfehlung 1 Buchstabe b ab.
In Bezug auf Empfehlung 1 Buchstabe a möchten die Kommission und der EAD hervorheben, dass die detaillierte Festlegung der Mittelzuweisung in die Zuständigkeit der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans und zur Verwaltung der Programme fällt (Artikel 17 EUV), und zwar auf der Grundlage von Kriterien, die von den Mitgesetzgebern für diese Zuweisung angenommen wurden – siehe Zuweisungskriterien in Artikel 11 Absatz 2 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des NDICI43.
In diesem Rahmen wird die Kommission, wie sie es in der Vergangenheit getan hat, die betroffenen EU-Institutionen ordnungsgemäß über die Methode der Verteilung der Mittel auf Drittländer, einschließlich AKP-Länder, unterrichten. Da die Kommission vorgeschlagen hat, die Zusammenarbeit mit den AKP-Ländern in den EU-Haushalt zu integrieren, ist zu betonen, dass die Rolle des Europäischen Parlaments im Vergleich zu seiner Rolle im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds gestärkt werden wird, vor allem hinsichtlich der Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse. Die genauen Modalitäten der Beteiligung der im NDICI-Ausschuss vertretenen Mitgliedstaaten sowie des Rates und des Europäischen Parlaments an der Leitung des NDICI müssen in den legislativen Verhandlungen über das NDICI noch erörtert werden.
Empfehlung 1 Buchstabe b wird von der Kommission und dem EAD aus zwei wichtigen Gründen nicht angenommen. Erstens halten die Kommission und der EAD die Bedeutung von „spezifische Bedingungen einführen“ im Kontext der Mittelzuweisung für unklar, da die Leistungen und die Verpflichtungen der Länder zusammen mit dem Bedarf und den Auswirkungen zu den Kriterien gehörten, die bei der Zuweisung von Mitteln aus dem 11. EEF zur Anwendung kamen. Zu den Leistungskriterien zählten Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption als Dimensionen der Staatsführung.
Zweitens sind die Kommission und der EAD der Auffassung, dass die Einführung des Konzepts der „Konditionalität“ (wie es der Wortlaut der Empfehlung impliziert) über die Kriterien „Verpflichtungen“ oder „Leistungen“ der Partnerländer bei der Mittelzuweisung im Rahmen der künftigen bilateralen Zusammenarbeit (auf der Grundlage eines einzigen Indikators oder einer Teilmenge von Indikatoren) hinausgeht. Dies stünde nicht im Einklang mit dem Cotonou-Abkommen oder, was die Zukunft betrifft, mit Artikel 11 Absatz 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung des NDICI, der vorsieht, dass den geografischen Programmen Folgendes zugrunde liegt:
„(a) der Bedarf der Partner, der anhand spezifischer Kriterien festgesetzt wird, unter Berücksichtigung von Bevölkerung, Armut, Ungleichheit, menschlicher Entwicklung, wirtschaftlicher und ökologischer Vulnerabilität sowie Resilienz von Staat und Gesellschaft;
(b) die Fähigkeit der Partner, Finanzmittel zu generieren und Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten, und ihre Absorptionsfähigkeit;
(c) die Zusagen und Leistungen der Partner, die anhand von Kriterien wie politische Reformen und wirtschaftliche und soziale Entwicklung beurteilt werden;
(d) die potenziellen Wirkungen der Unionsfinanzierungen in den Partnerländern …“
Die legislativen Verhandlungen über die Annahme des NDICI sind noch nicht abgeschlossen, und die Kommission und der EAD sind in Erwartung des Ergebnisses dieser Verhandlungen nicht in der Lage, diese Empfehlung anzunehmen.
Empfehlung 2 – Bewertung der kritischen Masse bei der Auswahl der Schwerpunktbereiche in KeniaDie Kommission und der EAD nehmen die Empfehlung 2 mit dem Verständnis an, dass eine kritische Masse in Bezug auf Wissen, personelle Kapazitäten (einschließlich der Kapazität zum politischen Dialog) und finanzielle Ressourcen berücksichtigt wird.
Im neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik aus dem Jahr 2017 verpflichteten sich die EU und die Mitgliedstaaten, die gemeinsame Programmplanung und die gemeinsame Umsetzung zu verbessern und so die Zusammenarbeit zu stärken. Im Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung des NDICI im Rahmen des nächsten MFR ist die gemeinsame Programmplanung als bevorzugter Ansatz definiert. Das Konzept der kritischen Masse muss im Zusammenhang mit den gemeinsamen Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels und nicht für eine einzelne Organisation isoliert betrachtet werden. Mithilfe des vorgeschlagenen NDICI wird die Kapazität der Haushaltsgarantien erhöht und damit die Fähigkeit der Kommission verbessert werden, Mittel des privaten Sektors zu mobilisieren und die kritische Masse zu erreichen.
Empfehlung 3 – Priorisierung von wirtschaftlicher Entwicklung und Rechtsstaatlichkeit in KeniaDie Kommission und der EAD nehmen Empfehlung 3 teilweise an. Der EAD und die Kommission werden der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in Kenia Priorität einräumen, können sich aber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht dazu verpflichten, der Rechtsstaatlichkeit und den Sektoren, die über das Potenzial verfügen, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und die Exporte zu steigern, Vorrang einzuräumen. Diese Sektoren sind möglicherweise nicht die Bereiche, in denen die größte Wirkung im Hinblick auf die Armutsbekämpfung erzielt wird, und es könnten Bereiche sein, die andere Entwicklungspartner besser unterstützen können.
Die Kommission und der EAD werden weiterhin mit Kenia im Rahmen des Vertrags von Lissabon zusammenarbeiten und die Armutsbekämpfung und die nachhaltige Entwicklung unterstützen, wie dies auch in der Agenda 2030 und ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung für alle künftigen internationalen Partnerschaften der EU festgelegt ist. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 12 des Vorschlags für eine Verordnung zur Schaffung des NDICI vorsieht, dass in den Mehrjahresrichtprogrammen die für eine Unionsfinanzierung ausgewählten prioritären Bereiche festgelegt werden und dass sich die Mehrjahresrichtprogramme auf Folgendes stützen:
„(a) eine nationale oder regionale Strategie in Form eines Entwicklungsplans oder eines ähnlichen Dokuments … [oder]
(b) ein Rahmendokument, in dem die Politik der Union gegenüber dem betreffenden Partner bzw. den betreffenden Partnern festgelegt ist, einschließlich eines gemeinsamen Dokuments der Union und der Mitgliedstaaten …”
Neben der Priorisierung von Sektoren gemäß dem Nationalen Entwicklungsplan des Partnerlandes und den Prioritäten und Interessen der EU-Mitgliedstaaten, wie sie durch das NDICI festgelegt wurden, gehören zu den Prioritäten der Kommission in der Entwicklungszusammenarbeit für den nächsten Fünfjahreszeitraum der Grüne Deal, digitale Technik und Datentechnik, Migrationspartnerschaften, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sowie Staatsführung, Frieden und Sicherheit. In diesem Zusammenhang gehören die Förderung eines nachhaltigen Wachstums und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu den Prioritäten der derzeitigen und künftigen Zusammenarbeit der EU.
Die Kommission und der EAD möchten betonen, dass selbst in einem Land mit niedrigem bis mittlerem Einkommen wie Kenia einige Mittel nach wie vor vorrangig zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Landes und zur Unterstützung der Ärmsten (einschließlich Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften) eingesetzt werden sollten. Darüber hinaus i) kommt es nicht nur auf die Mobilisierung von ausländischen Direktinvestitionen an, sondern auch auf die Mobilisierung von inländischen Ressourcen (wie Renten, Fonds) und Geldsendungen für produktive Zwecke, ii) sollte der Kampf gegen Marginalisierung, Ungleichheit und Armut in benachteiligten Gebieten nicht vernachlässigt werden.
Endnoten
1 Afrikanische Entwicklungsbank, „2018 African Economic Outlook: Kenya Country Note“, S. 1.
2 Weltbank (2010), „Demographic transition and growth in Kenya“, Wolfgang Fengler.
3 Weltbank (2016), „Kenya Urbanization Review“, S. 25.
4 Datenbank der Weltbank: https://data.worldbank.org/indicator/SI.POV.DDAY?locations=KE.
5 Nationale Statistikbehörde Kenias, „Kenya Integrated Household Budget Survey 2015/2016“, S. 44, 46 und 49.
6 Weltbankgruppe, „2018 Kenya Economic Update“, S. 43 (Zeitraum 2011-2018). Weltbankgruppe (2016), „Kenya Country Economic Memorandum: From Economic Growth to Jobs and Shared Prosperity“, S. ix und 2 (Zeitraum 2003-2014).
7 Weltbankgruppe (2016), „Kenya Country Economic Memorandum: From Economic Growth to Jobs and Shared Prosperity“, S. ix und 2.
8 Afrikanische Entwicklungsbank, „2018 African Economic Outlook: Country Note Kenya“, S. 2.
9 Weltbankgruppe, „2018 Kenya Economic Update“, S. 5.
10 Zusammenarbeit EU-Kenia, Nationales Richtprogramm 2014-2020.
11 https://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/official-development-assistance.htm
12 KOM(2011) 637 endgültig, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“.
13 Das Cotonou-Abkommen lief im Februar 2020 aus.
14 Für den 11. EEF: Verordnung (EU) 2015/322 des Rates vom 2. März 2015 über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds.
15 Sonderbericht Nr. 21/2015 des Hofes, „Analyse der Risiken im Zusammenhang mit einem ergebnisorientierten Ansatz für das Handeln der EU im Bereich Entwicklung und Zusammenarbeit“.
16 Agenda für den Wandel, S. 11.
17 Tuvalu als bevölkerungsärmstes Land (nur 10 000 Einwohner) unter den am wenigsten entwickelten Ländern erhielt beispielsweise 380 Euro pro Person.
18 Die Obergrenze kam bei vier Ländern (Kenia, Tansania, Demokratische Republik Kongo und Äthiopien), die zu den am wenigsten entwickelten Ländern oder den Ländern mit niedrigem Einkommen gehören, und einem Land (Nigeria) mit niedrigem und mittlerem Einkommen zur Anwendung.
19 Anweisungen für die Programmierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) – 2014-2020, S. 2 des Anhangs II.
20 Anweisungen für die Programmierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) – 2014-2020.
21 Agenda für den Wandel, S. 11.
22 Anweisungen für die Programmierung, S. 2 des Anhangs II.
23 Das Programm „Vision 2030“ wurde am 10. Juni 2008 verabschiedet und erstreckt sich auf den Zeitraum 2008-2030. Mittelfristige Pläne werden für Fünfjahreszeiträume erstellt. Der zweite mittelfristige Plan bezieht sich auf den Zeitraum 2013-2017, was in etwa dem Zeitraum des 11. EEF entspricht.
24 Simone Raudino, „Development Aid and Sustainable Economic Growth in Africa“, Kapitel 3, S. 79-129. Siehe auch Uchenna R. Efobi und Simplice Asongu (Hrsg.), „Financing Sustainable Development in Africa“, S. 421-450. Siehe auch: Carol Newman (Hrsg.), „Manufacturing Transformation“, S. 1-23.
25 Dianah Ngui, Jacob Chege und Peter Kimuyu, „Kenya’s Industrial Development“. Artikel in „Manufacturing Transformation“, Hrsg. Carol Newman, S. 80.
26 Carol Newman, etc. (Hrsg.), „Manufacturing Transformation“, S. 5. Siehe auch: Uchenna R. Efobi und Simplice Asongu (Hrsg.), „Financing Sustainable Development in Africa“, S. 428-429.
27 Weltbankgruppe (2016), „Kenya Country Economic Memorandum: From Economic Growth to Jobs and Shared Prosperity“, S. xvii und vii.
28 „AfDB 2018 African Economic Outlook: Kenya Country Note“, S. 9.
29 Gemeinsame Kooperationsstrategie EU-Kenia für den Zeitraum 2018-2022.
30 Weltbank, „Kenya Economic Update. Unbundling the Slack in Private Sector Investment. Transforming Agriculture Sector Productivity and Linkages to Poverty Reduction“, S. 30-31.
31 Ebd., S. 31.
32 „AfBD 2018 African Economic Outlook: Kenya Country Note“, S. 8 und 9.
33 „Integrity risks for international businesses in Kenya“, Bericht von U4 Anti-Corruption und Transparency International, S. 2-5.
34 Darunter waren Vertreter der EU-Delegation in Kenia und europäischer Organisationen wie der Europäischen Investitionsbank und der deutschen Handelskammer.
35 Im Vergleich dazu passieren täglich durchschnittlich 37 000 Fahrzeuge aller Art die Strecke Sabasaba Junction – Makupa Causeway – Changamwe (etwa 3,2 km). 12 000 davon sind schwere Lkw. Auf den Straßenabschnitten außerhalb des Gewerbegebiets, d. h. auf der Strecke Miritini – Mazeras – Mariakani (etwa 26 km), fahren durchschnittlich 9 500 Fahrzeuge pro Tag, darunter 4 300 schwere Lkw. Quelle: „Mombasa to Mariakani (A109) Road. Preliminary and Detailed Engineering Design. Environmental and Social Impact Assessment (Esia) Report“, S. 153-154.
36 USAID, „Study of Kenya–Ethiopia trade corridor: A pathway to agricultural development, regional economic integration and food security“, 2018, S. 1.
37 Ebd., S. 43 und S. 22.
38 Nationale Statistikbehörde Kenias, „Kenya Integrated Household Budget Survey 2015/2016“, S. 44, 46 und 49.
39 Für die Messung der Bevölkerung und des BNE pro Kopf (in aktuellen internationalen Dollar) wurden die Zahlen der Weltbank aus dem Jahr 2012 herangezogen (siehe https://databank.worldbank.org/reports.aspx?source=world-development-indicators). Die anderen Indikatoren sind Teil der vorstehend genannten zusammengesetzten Indikatoren: HAI, EVI und WGI. Für den Zuweisungsprozess wurden die Zahlen für die Worldwide Governance Indicators der Weltbank aus dem Jahr 2011 und die Zahlen für den EVI und HAI der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (Department of Economic and Social Affairs, DESA) der Vereinten Nationen (VN) aus dem Jahr 2012 herangezogen. Für eine aktuelle, detaillierte Definition dieser Indikatoren siehe http://info.worldbank.org/governance/wgi/, https://www.un.org/development/desa/dpad/least-developed-country-category/evi-indicators-ldc.html und https://www.un.org/development/desa/dpad/least-developed-country-category/hai-indicators.html.
40 Siehe P. Guillaumont and al. „How to take into account vulnerability in Aid allocation Criteria and lack of human capital as well: improving the Performance Based Allocation”, 2017.
41 Siehe: Down to Earth: Agriculture and Poverty Reduction in Africa, Luc Christiaensen und Lionel Demery, Weltbank, 2007.
42 Zum Beispiel die erste Phase des Straßenprojekts Malindi – Lunga Lunga/Horohoro – Bagamoyo (Malindi – Lunga Lunga/Horohoro – Bagamoyo Road Project: Phase I) mit einem EU-Beitrag in Höhe von 30 Mio. EUR aus dem regionalen Richtprogramm des 11. Europäischen Entwicklungsfonds und das Windkraft-Projekt Turkana-See (Lake Turkana Wind Power Project) mit einem EU-Beitrag in Höhe von 25 Mio. EUR (Vorzugskapitalanteil) aus dem Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika.
43 Die Kommission und der EAD merken an, dass die in den Antworten enthaltenen Verweise auf den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung des NDICI dem Ergebnis des Legislativverfahrens nicht vorgreifen bzw. dem Ergebnis des laufenden Legislativverfahrens nicht vorgreifen.
Zeitschiene
| Verfahrensschritt | Datum |
|---|---|
| Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung | 16.10.2018 |
| Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) | 13.3.2020 |
| Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 16.6.2020 |
| Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen | 23.7.2020 |
Kontakt
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG
Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors
Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020
| ISBN 978-92-847-4807-5 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/269647 | QJ-AB-20-013-DE-N | |
| HTML | ISBN 978-92-847-4789-4 | ISSN 1977-5644 | doi:10.2865/4133 | QJ-AB-20-013-DE-Q |
URHEBERRECHTSHINWEIS
© Europäische Union, 2020.
Die Weiterverwendung von Dokumenten des Europäischen Rechnungshofs wird durch den Beschluss Nr. 6-2019 des Europäischen Rechnungshofs über die Politik des offenen Datenzugangs und die Weiterverwendung von Dokumenten geregelt.
Sofern nicht anders angegeben (z. B. in gesonderten Urheberrechtshinweisen), werden die Inhalte des Hofes, die Eigentum der EU sind, im Rahmen der Lizenz „Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)“ zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass eine Weiterverwendung gestattet ist, sofern die Quelle in angemessener Weise angegeben und auf Änderungen hingewiesen wird. Der Weiterverwender darf die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Dokumente nicht verzerrt darstellen. Der Hof haftet nicht für etwaige Folgen der Weiterverwendung.
Sie sind zur Einholung zusätzlicher Rechte verpflichtet, falls ein bestimmter Inhalt identifizierbare Privatpersonen zeigt, z. B. auf Fotos von Mitarbeitern des Hofes, oder Werke Dritter enthält. Wird eine Genehmigung eingeholt, so hebt diese die vorstehende allgemeine Genehmigung auf; auf etwaige Nutzungsbeschränkungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Wollen Sie Inhalte verwenden oder wiedergeben, an denen die EU keine Urheberrechte hat, müssen Sie eine Genehmigung direkt bei den Urheberrechtsinhabern einholen.
Software oder Dokumente, die von gewerblichen Schutzrechten erfasst werden, wie Patente, Marken, eingetragene Muster, Logos und Namen, sind von der Weiterverwendungspolitik des Hofes ausgenommen und werden Ihnen nicht im Rahmen der Lizenz zur Verfügung gestellt.
Die Websites der Organe der Europäischen Union in der Domain „europa.eu“ enthalten mitunter Links zu von Dritten betriebenen Websites. Da der Hof diesbezüglich keinerlei Kontrolle hat, sollten Sie deren Bestimmungen zum Datenschutz und zum Urheberrecht einsehen.
Verwendung des Logos des Europäischen Rechnungshofs
Das Logo des Europäischen Rechnungshofs darf nur mit vorheriger Genehmigung des Europäischen Rechnungshofs verwendet werden.
DIE EU KONTAKTIEREN
Besuch
In der Europäischen Union gibt es Hunderte von „Europe Direct“-Informationsbüros. Über diesen Link finden Sie ein Informationsbüro in Ihrer Nähe: https://europa.eu/european-union/contact_de
Telefon oder E-Mail
Der Europe-Direct-Dienst beantwortet Ihre Fragen zur Europäischen Union. Kontaktieren Sie Europe Direct
- über die gebührenfreie Rufnummer: 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),
- über die Standardrufnummer: +32 22999696 oder
- per E-Mail über: https://europa.eu/european-union/contact_de
INFORMATIONEN ÜBER DIE EU
Im Internet
Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen: https://europa.eu/european-union/index_de
EU-Veröffentlichungen
Sie können – zum Teil kostenlos – EU-Veröffentlichungen herunterladen oder bestellen unter https://op.europa.eu/de/publications. Wünschen Sie mehrere Exemplare einer kostenlosen Veröffentlichung, wenden Sie sich an Europe Direct oder das Informationsbüro in Ihrer Nähe (siehe https://europa.eu/european-union/contact_de).
Informationen zum EU-Recht
Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu
Offene Daten der EU
Über ihr Offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp/de) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.
