Sonderbericht
Nr.20 2018

Die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA): Es bedarf einer Neuausrichtung der EU-Unterstützung

Über den Bericht Die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) wurde von den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union im Jahr 2002 als langfristige strukturelle Reaktion auf die Herausforderungen für Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent ins Leben gerufen. Mit der APSA stehen der Afrikanischen Union und beauftragten subregionalen Organisationen Instrumente zur Verfügung, auf die sie zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten zurückgreifen können.

Der Hof untersuchte die zugunsten der Entwicklung der APSA gewährte EU-Unterstützung und gelangte zu dem Schluss, dass diese wenig Wirkung entfaltet hat und einer Neuausrichtung bedarf. Die APSA ist viele Jahre lang in hohem Maße abhängig von Geberunterstützung gewesen, und die EU-Unterstützung wurde primär dazu verwendet, einen Beitrag zu den grundlegenden Betriebskosten der APSA zu leisten. Der Hof unterbreitet eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des EU-Ansatzes, bei denen es im Wesentlichen darum geht, die Eigenverantwortung der Afrikanischen Union für die APSA zu stärken, die EU-Unterstützung neu auszurichten und die Interventionen der Kommission durchgängig ergebnisorientiert zu gestalten.

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Zusammenfassung

I

Die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) wurde von den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) im Jahr 2002 als langfristige strukturelle Reaktion auf die Herausforderungen für Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent ins Leben gerufen. Mit der APSA stehen der Afrikanischen Union (AU) und beauftragten subregionalen Organisationen (SRO) Instrumente zur Verfügung, auf die sie zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten zurückgreifen können.

II

Im Zuge seiner Prüfung untersuchte der Hof die EU-Unterstützung zugunsten der APSA. Bewertet wurde, ob die Unterstützung der EU gut konzipiert und zielgerichtet war, zu nachhaltigen Ergebnissen beigetragen hat und sachgerecht umgesetzt wurde. Geprüft wurden Verträge im Gesamtwert von mehr als 100 Millionen Euro, die von der Kommission im Zeitraum 2014-2016 abgeschlossen wurden.

III

Insgesamt kommt der Hof zu dem Schluss, dass die Unterstützung der EU für die APSA wenig Wirkung entfaltet hat und einer Neuausrichtung bedarf. Trotz des vorhandenen breit angelegten strategischen Rahmens bestand die Unterstützung der EU für die APSA seit Langem in erster Linie darin, einen Beitrag zu den grundlegenden Betriebskosten der APSA zu leisten. Angesichts der geringen finanziellen Eigenverantwortung, welche die Afrikanische Union für die APSA übernimmt, ist diese seit vielen Jahren in hohem Maße von Geberunterstützung abhängig. Die EU hat die Komponenten der APSA finanziell unterstützt, doch unterscheiden sich die Kapazitäten dieser Komponenten ganz erheblich in ihrer Qualität, und es gilt noch mehrere Herausforderungen zu bewältigen.

IV

Feststellungen des Hofes zufolge setzte sich die EU keine klaren Prioritäten für ihre Unterstützung der APSA, zudem mangelte es ihrer Strategie an einer langfristigen Vision für den weiteren Verlauf der Unterstützung. Im geprüften Zeitraum hat sich die EU nicht genügend darauf konzentriert, den Übergang von einer Förderung von Gehaltszahlungen auf die Förderung des Kapazitätsaufbaus zu vollziehen, um so den langfristigen Erfolg der EU-Unterstützung sicherzustellen. Die EU unterstützte die Pläne der AU zur Erlangung von Finanzautonomie, um in der Lage zu sein, einen wachsenden Anteil der Betriebskosten für die APSA zu tragen, doch waren diesbezüglich noch wenig Fortschritte zu verzeichnen.

V

Ferner stellte der Hof fest, dass bei sechs der vierzehn von ihm geprüften Verträge, die hauptsächlich Personalkosten betrafen, zum Zeitpunkt der Prüfung die meisten der erwarteten Ergebnisse erzielt worden waren. Bei zwei Verträgen wurden nur teilweise und bei einem keinerlei Ergebnisse erbracht. In fünf Fällen bedeuteten Verzögerungen bei der Umsetzung, dass die Prüfer nicht feststellen konnten, ob die vertraglich vorgesehenen Outputs erbracht wurden oder nicht. Darüber hinaus war die Bereitstellung der EU-Unterstützung durch Verzögerungen beim Vertragsabschluss, die rückwirkende Finanzierung und einen Mangel an Informationen über die erbrachten Ergebnisse erschwert. Während des geprüften Zeitraums wurden die Finanzierungsinstrumente nicht immer in kohärenter Weise eingesetzt.

VI

Auf der Grundlage seiner Bemerkungen in diesem Bericht empfiehlt der Hof, dass

  1. Kommission und EAD die Eigenverantwortung der AU für die APSA fördern, damit diese Finanzautonomie erlangt, und die EU-Unterstützung dahin gehend neu ausrichten, dass weniger Betriebskosten, sondern verstärkt Maßnahmen zugunsten des Kapazitätsaufbaus unterstützt werden,
  2. die Kommission Interventionen durchgängig ergebnisorientiert gestaltet, Verzögerungen beim Vertragsabschluss reduziert und die rückwirkende Finanzierung einschränkt, die Überwachung verbessert und die Finanzierungsinstrumente in kohärenter Weise einsetzt.

Einleitung

Die APSA

01

Bei der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) handelt es sich um eine Reihe von Institutionen, Rechtsvorschriften und Verfahren mit dem Ziel der Konfliktverhütung und der Förderung von Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent. In der Gründungsakte der Afrikanischen Union1 ist die Rechtsgrundlage für die APSA niedergelegt. Struktur, Ziele und Grundsätze der APSA sind in dem im Jahr 2002 von den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) angenommenen Protokoll betreffend die Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union festgelegt. Außerdem kommt zehn afrikanischen subregionalen Organisationen (SRO), die von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten ein Mandat erhalten haben, um auf dem Gebiet des Friedens und der Sicherheit tätig zu werden, eine Rolle im Zusammenhang mit der APSA zu. Bei acht SRO handelt es sich um Regionale Wirtschaftsgemeinschaften (REC) und bei zweien um Regionale Mechanismen zur Vermeidung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten (RM)2. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen und der AU im Rahmen der APSA unterliegt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Komplementarität3.

02

Zentrales Organ der APSA ist der Friedens- und Sicherheitsrat (PSC), der von den Mitgliedstaaten der AU als ständiges Beschlussfassungsgremium für die Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten eingerichtet wurde. Unterstützt wird er von der Kommission der Afrikanischen Union, einem Rat der Weisen (Panel of the Wise), einem kontinentalen Frühwarnsystem, einer afrikanischen Bereitschaftstruppe und einem Friedensfonds4 (Abbildung 1).

Abbildung 1

Komponenten der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur auf der Ebene der Afrikanischen Union

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf Grundlage des AU-Protokolls von 2002.

03

Die APSA soll der AU und den SRO sowohl den Rahmen als auch die Instrumente bieten, damit diese bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten in Afrika, die unterschiedliche Ursachen haben, eine aktive Rolle spielen können (siehe Kasten 1).

Kasten 1

Konfliktursachen

Gemäß dem Institute of Security Studies ist Staatsschwäche die Hauptursache für Unsicherheit in Afrika5. Staatsschwäche führt auch zu Schwächen bei den regionalen Sicherheitsmechanismen. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Konflikte durch eine komplexe Kombination aus verschiedenen Faktoren verursacht. Im Wesentlichen lassen sich drei Hauptauslöser ermitteln: Regierungswechsel, Streitigkeiten zwischen Staaten und gewalttätige extremistische Bewegungen.

Bestrittene Regierungswechsel bilden eine Hauptkonfliktursache. Mit der Ausübung eines gewählten Amtes sind erhebliche finanzielle Vorteile verbunden, und die staatlichen Steuerungssysteme sind oftmals schwach. Dies stellt einen großen Anreiz dar, auf Gewalt zurückzugreifen, um Wahlen zu sichern. Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen hat in den letzten Jahren zugenommen.

Streitigkeiten zwischen Staaten: In Afrika sind zwischenstaatliche Antagonismen (Streitigkeiten zwischen Staaten) an der Tagesordnung. Solche Antagonismen kommen oftmals dadurch zum Ausdruck, dass Staaten Gewalt in benachbarten Ländern unterstützen, um ihre eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Dies kann die Form heimlicher grenzüberschreitender militärischer Operationen oder aber einer verdeckten oder offenen Unterstützung von Rebellen auf der anderen Seite der Grenze annehmen. Zahlreiche konventionell als "intern" betrachtete Konflikte sind tatsächlich durch eine solche ausländische Einflussnahme ausgelöst worden bzw. dauern deswegen an.

Ein Großteil der gewalttätigen Ausschreitungen in Afrika geht auf das Konto gewalttätiger extremistischer Bewegungen. Haben diese Bewegungen einmal Fuß gefasst, tendieren sie dazu, sich über Grenzen hinweg auszubreiten: So haben die gewalttätigen Ausschreitungen durch Milizen in Libyen, Mali und Somalia und im Nordosten Nigerias auf die Nachbarländer übergegriffen; weitere Attentate fanden in Ländern wie Algerien, Burkina Faso, Kenia und Uganda statt6.

04

Die AU und die SRO intervenierten im Jahr 2016 im Rahmen der APSA bei 28 von insgesamt 67 bewaffneten Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent (42 %). Die Interventionen erfolgten in Form von Diplomatie, Vermittlung und friedensfördernden Einsätzen oder einer Kombination daraus. Aus Evaluierungen dieser 28 Interventionen geht hervor, dass 21 davon zumindest teilweise erfolgreich zur Verhütung oder Entschärfung von Konflikten geführt haben7 (Kasten 2).

Kasten 2

Beispiel für eine Intervention im Rahmen der APSA

Die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) intervenierte, um im Jahre 2016 in Gambia während der Verfassungskrise im Anschluss an die Präsidentschaftswahl die Ordnung wiederherzustellen. Die ECOWAS setzte zunächst auf diplomatische Initiativen und hochrangige Vermittlung, an der die Präsidenten von Ghana, Guinea, Liberia, Mauretanien und Nigeria beteiligt waren. Da diese Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt waren, erteilte die ECOWAS den Befehl für eine militärische Intervention. Rund 7 000 Soldaten der ECOWAS-Bereitschaftstruppe stellten sich an, in Gambia einzumarschieren. Die Kombination aus diplomatischen Bemühungen und der Androhung eines militärischen Eingreifens hatte zur Folge, dass der Konflikt in Gambia rasch und wirksam beigelegt werden konnte und offiziell keine Todesopfer zu verzeichnen waren.

05

Die Mitgliedstaaten der AU richteten den Afrikanischen Friedensfonds ein, um Finanzmittel für die Friedensunterstützungsmissionen sowie die operativen Friedens- und Sicherheitsmaßnahmen der AU bereitzustellen8. Die Mittel sollten - mit der Möglichkeit einer weiteren Finanzierung in Form von freiwilligen Beiträgen aus anderen Quellen - vor allem aus dem Haushalt der AU stammen. Allerdings haben weniger als die Hälfte der afrikanischen Staaten ihre Beiträge zum AU-Haushalt rechtzeitig und in vollem Umfang geleistet9, was im Zeitraum 2011-2015 zu einem Fehlbetrag von 33 % führte10. Infolgedessen wird ein Großteil des AU-Haushalts11 aus Geberbeiträgen finanziert (54 % im Jahr 201712).

06

Zudem fließt lediglich ein kleiner Teil des Haushalts der AU in den Afrikanischen Friedensfonds. Die AU-Mitgliedstaaten verständigten sich darauf, die Mittel für die Friedensfazilität für Afrika bis 2014 auf 12 % des ordentlichen Haushalts der AU aufzustocken. Im Jahr 2016 belief sich der eingezahlte Betrag auf 7 % des ordentlichen Haushalts (d. h. weniger als 6 Millionen Euro)13.

07

Die AU und die SRO haben Fahrpläne für die Entwicklung der APSA bereitgestellt. Im Dezember 2015 verabschiedeten sie die derzeitige APSA-Roadmap für den Zeitraum 2016-2020, die auf fünf strategischen Prioritäten beruht: Konfliktverhütung, Krisen- und Konfliktbewältigung, Wiederaufbau und Friedenssicherung, strategische Sicherheitsfragen14 sowie Koordination und Partnerschaften innerhalb des APSA-Rahmens.

EU-Unterstützung zugunsten der APSA

08

Die EU hat den Frieden und die Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent zu einer ihrer Prioritäten erhoben und die Kernprinzipien ihres Ansatzes im Jahr 1996 definiert15. Sie bekräftigte diese Prinzipien und ihr eigenes Interesse, indem sie Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent in mehreren hochrangigen Konfliktpräventions- und Sicherheitsstrategien16 in den Fokus rückte, jüngst 2016 in der Globalen Strategie der EU17. Im Jahr 2007 leiteten die AU und die EU die Gemeinsame Strategie Afrika-EU (JAES) als Rahmen für die Zusammenarbeit und den politischen Dialog ein und betonten die Bedeutung, welche beide Unionen dem Frieden und der Sicherheit beimessen. Seitdem hat die operationelle Einsatzfähigkeit der APSA in den JAES-Aktionsplänen Priorität.

09

Die EU stellt ihre finanzielle Unterstützung für die Entwicklung der APSA über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereit18. Die Unterstützung aus dem EEF erfolgt im Wesentlichen über die Friedensfazilität für Afrika (APF), die im Jahr 200319 von der EU eingerichtet wurde, sowie über die Regionalen Richtprogramme (RRP)20. Im Zeitraum 2014-2020 bestehen drei RRP in Afrika, die Westafrika, Zentralafrika und Regionen im Östlichen und Südlichen Afrika sowie im Indischen Ozean abdecken. Der im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika und im Rahmen der RRP für Frieden und Sicherheit zugewiesene Betrag hat sich im laufenden Programmplanungszeitraum gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum quasi verdoppelt (Abbildung 2). Ein Großteil der Mittel (rund 80 %) wurde für die Finanzierung von friedensunterstützenden Maßnahmen, wie z. B. die Mission der Afrikanischen Union in Somalia, verwendet.

Abbildung 2

Beträge für Frieden und Sicherheit im Rahmen der Regionalen Richtprogramme (RRP) und der Friedensfazilität für Afrika (APF) im Zeitraum 2008-2020* (in Millionen Euro)

* Die Zahlenangaben für die APF sind für 2019-2020 noch vorläufiger Natur.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Europäischen Kommission.

10

Rund 14 % der Gesamtfinanzierung für Frieden und Sicherheit im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika und der RRP für den Zeitraum 2014-2020, durchschnittlich 50 Millionen Euro jährlich, wurden für die Umsetzung der APSA zugewiesen. Dies bedeutet einen Zuwachs von 150 % gegenüber den im vorangegangenen Programmplanungszeitraum ausgegebenen Mitteln. Die EU geht davon aus, dass durch die Unterstützung für die APSA, insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten der AU und der SRO zur Verhinderung und Beilegung von Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent, die Notwendigkeit, kostspielige friedensfördernde Einsätze (mit Kosten in Höhe von bis zu 720 Millionen Euro21 pro Jahr) zu finanzieren, verringert werden kann. Gleichzeitig hat sich der der APSA im Rahmen der RRP zugewiesene Betrag versechsfacht, was die zunehmende Ausrichtung der EU auf die Konfliktprävention und die Vermittlung auf subregionaler Ebene widerspiegelt (Abbildung 3).

Abbildung 3

EU-Mittel für die Umsetzung der APSA im Rahmen der APF und der RRP, 2008-2020 (in Millionen Euro)

* Die Zuweisungen für künftige Zeiträume sind derzeit noch Gegenstand von Erörterungen und Änderungen. Für vergangene Zeiträume und soweit verfügbar werden vertraglich gebundene Beträge anstelle von Zuweisungen verwendet.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Europäischen Kommission.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

11

Im Zuge seiner Prüfung untersuchte der Hof, ob die EU-Unterstützung zugunsten der APSA wirksam war. Zu diesem Zweck hat sich der Hof drei Unterfragen als Ausgangspunkt gestellt.

  1. Wurde die EU-Unterstützung für die APSA sachgerecht konzipiert und ausgerichtet?
  2. Hat die EU-Unterstützung für die APSA dazu beigetragen, nachhaltige Ergebnisse zu erzielen?
  3. Wurde die EU-Unterstützung für die APSA sachgerecht umgesetzt?
12

Die Prüfung erstreckte sich auf die im Rahmen des EEF getätigten Ausgaben im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika (APF) und der Regionalen Richtprogramme (RRP). Der Hof untersuchte die EU-Unterstützung ab 2014 und bezieht sich auf Evaluierungen und Bewertungen vorangegangener Tätigkeiten, soweit verfügbar und relevant. Der Hof unterzog alle vierzehn von der Kommission im Zeitraum 2014-2016 geschlossenen Verträge mit einem Gesamtwert von 102,5 Millionen Euro einer Prüfung. Davon wurden neun aus der Friedensfazilität für Afrika, vier im Rahmen des RRP für Westafrika und einer im Rahmen des RRP für Zentralafrika finanziert22. Die umfangreichsten Verträge wurden mit der AU unterzeichnet, beispielsweise gemeinsame Finanzierungsregelungen zur Finanzierung von Gehaltszahlungen in der Abteilung für Frieden und Sicherheit der AU-Kommission und in den Verbindungsbüros der AU. Weitere Verträge wurden mit regionalen Organisationen wie der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und der Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS) unterzeichnet. Anhang I enthält eine Aufschlüsselung der Finanzmittel pro unterstützter Organisation.

13

Ausgenommen von der Prüfung waren friedensfördernde Einsätze, da diese Ausgaben hauptsächlich Erstattungen von an Einsatztruppen gezahlte Vergütungen betreffen und nicht der Unterstützung der APSA dienen. Auch waren die anderen EU-Instrumente zur Förderung des Friedens und der Sicherheit in Afrika nicht Gegenstand der Prüfung, da im geprüften Zeitraum keine dieser Tätigkeiten einen direkten Bezug zur APSA hatten.

14

Die Prüfungsarbeit des Hofes fand zwischen Januar und November 2017 statt. Prüfungsnachweise wurden im Zuge der Durchsicht von Unterlagen und der Durchführung von Befragungen beim Europäischen Auswärtigen Dienst, bei der Kommission und den maßgeblichen Akteuren wie Gebern und Begünstigten von EU-Unterstützung (AU und SRO) erlangt. Es fanden Prüfbesuche bei der Kommission der Afrikanischen Union sowie bei der ECOWAS und der ECCAS statt.

Bemerkungen

Schwerpunkt der EU-Unterstützung weiterhin auf den Betriebskosten

15

In diesem Abschnitt wird untersucht, ob es eine klare Strategie für die derzeitige und künftige Bereitstellung von EU-Unterstützung für die APSA gab. Der Hof bewertete, ob die EU-Unterstützung dem Bedarf der APSA entsprach und wie sie sich entwickelte, um die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen, denen die APSA gegenübergestellt ist, zu bewältigen.

Die EU-Unterstützung für die APSA wurde auf der Grundlage eines strategischen Rahmens geplant

16

Die EU bewertete die Friedens- und Sicherheitslage auf dem afrikanischen Kontinent und entwickelte ein Konzept, das die Grundlage für die Unterstützung der EU bildete. In Anerkennung der wichtigen Rolle, die der Afrikanischen Union (AU) und den subregionalen afrikanischen Organisationen (SRO) im Bereich Frieden und Sicherheit zukommt, führte die EU Gespräche mit beiden Ebenen. Da neue Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit aufkamen, hat die EU ihre Strategien überarbeitet und aktualisiert (Ziffer 8).

17

Im Einklang mit diesem strategischen Rahmen hat die EU politische und finanzielle Unterstützung für die AU und die SRO, einschließlich der Entwicklung der APSA, bereitgestellt. Die EU unterstützte die Vorbereitung aufeinander folgender Fahrpläne der AU und der SRO, welche Pläne für die Umsetzung der APSA vorsahen23. Die Europäische Union förderte außerdem regelmäßige Bewertungen der APSA. Dies bedeutet, dass die APSA regelmäßig Feedback (in Form der APSA-Bewertungen) erhielt wie auch eine Orientierungshilfe für die weitere Entwicklung (in Form der APSA-Roadmaps). In den Fahrplänen wird auch der Rahmen für die Koordinierung der Geber abgesteckt. Jedoch wurde in einer 2017 vorgenommenen Bewertung der APF auf Schwächen im Zusammenhang mit der letzten APSA-Roadmap hingewiesen. Die Roadmap wird als Arbeitsgrundlage als zu komplex erachtet, es mangelt ihr an einer übergreifenden Perspektive, ferner hat die AU-Kommission bislang noch keine echte Eigenverantwortung übernommen24.

18

Die EU hat Mechanismen für den politischen Dialog sowohl auf Ebene der AU als auch auf regionaler Ebene eingerichtet. Der politische und strategische Dialog über Frieden und Sicherheit, einschließlich der Umsetzung der APSA, erfolgte in Form regelmäßig stattfindender Treffen mit der AU im Rahmen der 2007 ins Leben gerufenen JAES. Im Zusammenhang mit der Strategie bestand jedoch bei der AU und den verschiedenen SRO Unklarheit dahin gehend, wie die Zuständigkeiten unter ihnen aufgeteilt werden sollen, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Subsidiarität (Ziffer 34).

19

Die von der EU für den Dialog mit den regionalen Organisationen geschaffenen Mechanismen funktionierten weniger reibungslos. Im Falle der ECOWAS beispielsweise fanden die Treffen auf Ministerebene unregelmäßig statt (sie kamen im Jahr 2017 zustande, aber ungeachtet der Bemühungen nicht im Jahr 2016). In anderen Fällen gestaltete sich der politische Dialog schwierig (etwa wegen fehlender institutioneller Reformen, der nur sehr langsam voranschreitenden regionalen Integration oder der geringen Reaktionsbereitschaft der Gegenseite auf Vorschläge und Anfragen). Der Dialog musste verbessert, vertieft und konsolidiert werden, z. B. in Bezug auf die subregionalen EU-Strategien für die Sahelzone und den Golf von Guinea. Mitunter war der Dialog deshalb erschwert, weil es den Organisationen, etwa der ECCAS, an Verwaltungskapazitäten fehlte.

Die Finanzierung der APSA ist abhängig von Geberbeiträgen

20

Angesichts der Beitragsrückstände bei den Zahlungen der AU-Mitgliedstaaten in den AU-Haushalt (Ziffer 5) und in den Friedensfonds (Ziffer 6) standen für die APSA nur unzureichende Mittel zur Verfügung. Dieser Aspekt wurde in der letzten APSA-Roadmap unterstrichen, wo es heißt, dass trotz verschiedener Beschlüsse der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der AU und ungeachtet der Bestimmungen bei der Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrates die APSA nach wie vor unter der fehlenden finanziellen Eigenverantwortung durch die AUC und die REC/RM sowie unter einer hohen Geberabhängigkeit leidet25. Außerdem wurde von Experten betont, dass mit einer afrikanischen Eigenverantwortung für die Friedens- und Sicherheitsagenda des Kontinents nicht gerechnet werden könne, solange diese Agenda nicht mit finanzieller Autonomie einhergehe26.

21

In Anbetracht der mit der Geberabhängigkeit verbundenen Probleme beschlossen die AU-Mitgliedstaaten im Juli 2016 einen neuen Mechanismus für die Finanzierung des operativen Haushalts der AU und des Friedensfonds27. Die EU unterstützte diese Initiative, die darin besteht, ab dem Jahr 2017 auf alle entsprechenden nach Afrika eingeführten Waren eine Abgabe in Höhe von 0,2 % zu erheben. Bis Januar 2018 hatten 14 Mitgliedstaaten mit der Erhebung der Abgabe begonnen28, der Friedensfonds kam allmählich zum Einsatz und verfügte über eine Leitungsstruktur. Im Juni 2017 hat die AU die EU eingeladen, dem Verwaltungsrat des Friedensfonds beizutreten.

22

Zum Zeitpunkt der Prüfung war es noch zu früh, um die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu beurteilen. Außerdem werden die Finanzierungsprobleme der SRO, die im Rahmen voneinander getrennter Mechanismen gefördert werden, durch die Abgabe nicht behoben; dies gilt etwa für die erheblichen Fehlbeträge bei der Finanzierung, denen sich die ECCAS gegenübergestellt sieht29. Hinzu kommt, dass gewisse afrikanische Staaten sich möglicherweise die Frage stellen müssen, ob sie ihre knappen Mittel zur Finanzierung der AU oder der SRO einsetzen30.

Die EU finanzierte Betriebskosten, ohne die Neuausrichtung der Unterstützung zu planen

23

Während des Prüfungszeitraums wurde der Großteil der finanziellen Unterstützung, welche die EU der APSA gewährte, verwendet, um Betriebskosten wie Kosten in Verbindung mit dem Personal zu decken (Abbildung 4). In den ersten Jahren ihrer Unterstützungszahlungen (seit 2010) rechtfertigte die EU die Finanzierung der Betriebskosten, indem sie anführte, wie wichtig es sei, dass die neue Struktur einsatzfähig wird. Nach fast sieben Jahren lag der Schwerpunkt der EU-Unterstützung immer noch auf den grundlegenden Betriebskosten. Dies kann das Risiko mit sich bringen, dass die APSA von der Geberunterstützung abhängig wird, denn je länger der Zeitraum, in dem die Beihilfe gewährt wird, und je größer der Anteil der Finanzierung durch die Geber, desto stärker wird die Abhängigkeit des Projekts von einer derartigen Beihilfe31.

Abbildung 4

EU-Finanzierung für die APSA (2014-2016)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Europäischen Kommission.

24

Der Hof ging davon aus, dass die EU einen langfristigen Plan ausgearbeitet hat, aus dem hervorgeht, wie sich die Bereitstellung der EU-Unterstützung im Zeitverlauf entwickeln und schlussendlich schrittweise auslaufen wird. Hinweise auf das Vorliegen eines solchen Planes fanden sich nicht. Außerdem hatte die EU mit der AU und den SRO nicht vereinbart, wie die Höhe der von der EU gewährten Unterstützung nach und nach anzupassen ist und die Mittel mehr auf den Kapazitätsaufbau (beispielsweise für die Konfliktverhütung, wirksame Gegenmaßnahmen und den Wiederaufbau nach Konflikten) und strategische Unterstützungsmaßnahmen (wie organisatorische und operative Reformen, Systemverbesserungen, Bereitstellung von spezifischem Fachwissen und von Schulungen usw.) ausgerichtet werden, um langfristige Kapazitäten aufzubauen.

25

Die EU hatte ihre Unterstützung nicht an Bedingungen geknüpft wie etwa die Anforderung, dass die AU oder die SRO die von der EU zuvor unterstützten Initiativen auch weiterhin finanzieren. Im Falle eines Vertrags, bei dem eine derartige Bedingung in die Finanzierungsvereinbarung aufgenommen wurde, hat die betreffende SRO die Vereinbarung nicht eingehalten und die zuvor im Rahmen des EEF geförderten Planstellen nicht weiter finanziert (Kasten 3).

Kasten 3

Positive und negative Aspekte eines regionalen Frühwarnsystems

Ein Frühwarnsystem ist ein System von Instrumenten und Verfahren zur Sammlung und Analyse von Daten, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Zentrale und regionale Frühwarnsysteme sind entscheidend für die Funktionsfähigkeit der APSA. In Zentralafrika wurde ein solches System, der sogenannte Mécanisme d’Alerte Rapide d’Afrique Centrale (MARAC) im Jahr 2007 eingerichtet. Die EU stellte Mittel aus dem EEF bereit, um das System zu erweitern, IT- und Kommunikationssysteme zu installieren und um Personal einzustellen und zu schulen. Ein Netzwerk aus insgesamt 30 Korrespondenten wurde in mehreren zentralafrikanischen Staaten eingerichtet. Mehrere der vom Hof befragten Interessenträger hoben den wirksamen und positiven Beitrag des MARAC zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Konflikten hervor.

Allerdings hat die SRO nach Auslaufen der EU-Unterstützung im Jahr 2016 der vereinbarten Anforderung, das Personal für das Frühwarnsystem auch weiterhin zu finanzieren, nicht Folge geleistet, weshalb die aufgebaute Kapazität verloren gegangen ist. Im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika wurde im Verlauf von 2017 nur eine minimale finanzielle Unterstützung gewährt, und zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes war die Personalzahl des MARAC auf den Stand vor Gewährung der EU-Unterstützung zurückgefallen. Übrig blieb ein Bereitschaftsdienst von drei Mitarbeitern (im Vergleich zur Personalstärke von 15, die erforderlich ist, damit der Mechanismus seine volle Kapazität erlangt), zudem war das Netz der Korrespondenten nicht länger aktiv.

Die EU wurde erneut tätig und unterzeichnete im Laufe des Jahres 2017 eine neue Finanzierungsvereinbarung, mit der die Aufstockung des MARAC-Personals auf vier Analysten, zusätzliches Unterstützungspersonal und ein Netzwerk aus 20 Korrespondenten finanziert werden sollten.

26

Der Hof ging außerdem davon aus, in den Verträgen Bestimmungen dahin gehend vorzufinden, dass zum einen die allgemeine Finanzierung reduziert wird und zum anderen eine Verlagerung der Unterstützung vom operativen Personal zum Fachpersonal erfolgt. Im Zuge der allmählichen Übernahme der laufenden Kosten durch die AU und die SRO32 könnte die EU dann ihren Schwerpunkt auf die Erzielung eines Mehrwerts legen, indem sie Personal unterstützt, das spezialisierte Fähigkeiten etwa im Bereich der Verhütung und Beilegung von Konflikten vorweist. Bei den meisten der vom Hof geprüften Verträge war dies allerdings nicht der Fall. Jedoch wird in Kasten 4 ein Beispiel aufgeführt, bei dem dieser Ansatz erfolgreich war.

Kasten 4

Steigerung des Mehrwerts der EU-Unterstützung

Im Jahr 2015 haben die Geber im Rahmen eines der Gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung (JFA) unterliegenden Vertrags über Gehaltszahlungen die Kosten für sämtliche kurzfristig beschäftigten Mitarbeiter der Abteilung für Frieden und Sicherheit (PSD) der AU-Kommission getragen. Im Anschluss an Gespräche mit der EU und den anderen Gebern reduzierte die AU-Kommission im Jahr 2017 die Zahl der unter der gebergeförderten JFA-finanzierten Personalstellen von 200 auf 172 und erhöhte den Anteil der von den AU-Mitgliedstaaten zu tragenden Personalkosten33. Gleichzeitig wurde das Verhältnis von dem im Rahmen dieses Vertrags finanzierten Unterstützungspersonal und dem Fachpersonal von 1:1 auf 1:2 verringert. Die Zielvorgabe ab 2017 liegt bei 1:334.

Die Zuweisung der EU-Unterstützung hat nicht ausreichend Priorität erhalten

27

Vor dem Hintergrund der Gefahr, die EU-Bürgern aufgrund von Konflikten in Afrika erwächst (Terroranschläge, Verfügbarkeit von Massenvernichtungswaffen und organisierte Kriminalität), hat die EU begonnen, ihre Unterstützungsleistungen auf die Verhütung solcher Konflikte und ihre Beilegung zu lenken35. Im Einklang mit der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit36 und den Grundsätzen der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU (JAES) hat die EU bei der Bereitstellung ihrer Unterstützung für die APSA im Allgemeinen dem von der AU und den SRO in der APSA-Roadmap dargelegten Bedarf Rechnung getragen. Allerdings war der Bedarf sehr weit gefasst definiert und die Prioritäten waren weder konkret noch eindeutig.

28

Der EAD und die Kommission haben keine spezifischen Prioritäten für die Förderung durch die EU aufgestellt oder Leitlinien für die Zuweisung von Ressourcen für die verschiedenen Komponenten der APSA entwickelt. Allerdings prüften Kommission und EAD Fördervorschläge, die von der AU und den SRO unterbreitet wurden, und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates der EU hat die politische Angemessenheit der Bereitstellung der Mittel bewertet. Anhang II zeigt das Beispiel des Beschlussfassungsverfahrens der Friedensfazilität für Afrika.

29

Der Hof analysierte die vierzehn geprüften Verträge, um zu ermitteln, inwieweit diese die für die APSA gesetzten Prioritäten widerspiegeln. In acht Fällen stellte der Hof fest, dass die Art und Weise, wie die Mittel in den Vertragsbudgets dargestellt wurden, es nicht gestattete festzustellen, welche Beträge den einzelnen Säulen und Prioritäten der APSA zugewiesen worden waren. Ferner wurde festgestellt, dass der Anwendungsbereich der einzelnen Verträge hinsichtlich der Ausrichtung auf Prioritäten weit gefasst war: elf der vierzehn Verträge deckten mindestens vier der fünf strategischen Prioritäten der APSA ab (Anhang III).

Risiken im Zusammenhang mit einer höheren Mittelzuweisung an regionale Organisationen

30

Im jüngsten Programmplanungszeitraum hat die EU beschlossen, einen größeren Anteil der Gesamtmittel für die APSA über die RRP zu kanalisieren (Ziffer 10). Ziel war es, im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität den SRO eine größere Rolle bei der Beschlussfassung einzuräumen. Dies ermöglicht es den SRO auch, mit der EU direkt zusammenzuarbeiten und damit Verzögerungen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Finanzierung des APSA-Unterstützungsprogramms durch die AU zu vermeiden. Nach Auffassung des Hofes sind mit dieser Änderung Risiken verbunden.

  1. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes verfügten die SRO nicht über ausreichende Personalressourcen mit den notwendigen Fähigkeiten, um die zusätzlichen Mittel wirksam zu verwalten.
  2. Der institutionelle Rahmen auf regionaler Ebene ist hochkomplex. Es gibt zehn SRO mit einem Mandat im Bereich Frieden und Sicherheit mit sich überschneidenden Zugehörigkeiten. Im Durchschnitt sind die AU-Mitgliedstaaten Mitglied von mindestens zwei SRO und einige Staaten sogar von vier. Die allgemein herrschende Unklarheit führt dazu, dass einige afrikanische Staaten nicht bereit sind, sich bei ihren SRO einzubringen, was Kapazitätsschwächen zur Folge hat. Die Strategie der EU-Kommission zum Umgang mit diesem komplexen regionalen Rahmen bestand darin, in jeder Region ein gemeinsames RRP zu fördern. Derzeit unterstützt die EU die SRO unter drei RRP.
  3. Vier der zehn SRO mit einem Mandat im Bereich Frieden und Sicherheit sind nicht von einem RRP abgedeckt, wobei zwei davon auch weiterhin im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika gefördert werden. Darüber hinaus werden aus Mitteln des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau einer SRO (Intergovernmental Authority on Development) gefördert sowie Organisationen außerhalb des APSA-Rahmens unterstützt (z. B. die G5 Sahel37). Dies könnte der Kohärenz des Förderansatzes der EU abträglich sein.
  4. Es besteht die Gefahr, dass eine weniger wichtige Rolle der AU die allgemeine Kohärenz und Koordinierung der EU-Unterstützung zugunsten der APSA schwächt.
  5. Trotz der erheblich angestiegenen Beträge, die Maßnahmen im Bereich des Friedens und der Sicherheit im Rahmen der RRP zugewiesen wurden, ist das Personal in den zuständigen EU-Delegationen nicht entsprechend angewachsen. So befanden sich etwa unter den Mitarbeitern der Delegationen für die ECOWAS und die ECCAS keine Militärexperten. Infolgedessen stützten sich diese Delegationen auf die von den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten bereitgestellte militärische Sachkenntnis.

Trotz der Unterstützung der EU sieht sich die APSA mehreren Herausforderungen gegenübergestellt und ihr Funktionieren hängt von der fortgesetzten Unterstützung von außen ab

31

Im Folgenden wird untersucht, ob die EU-Unterstützung dazu beigetragen hat, dass Ergebnisse erzielt wurden. Betrachtet wird das Ausmaß, in dem aufgrund der von der EU geförderten Verträge Ergebnisse entsprechend der für diese Verträge festgesetzten Ziele erbracht wurden. Außerdem werden die Schwierigkeiten untersucht, die sich im Zusammenhang mit den verschiedenen Komponenten der APSA stellen. Schließlich wird bewertet, ob EAD und Kommission die Risiken für die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der EU-Unterstützung ermittelt und bewältigt haben.

Bei der Hälfte der Verträge lagen zum Zeitpunkt der Prüfung bereits Ergebnisse vor

32

Gegenstand der Prüfung waren vierzehn Verträge über EU-Unterstützung. Bei sechs dieser Verträge, die hauptsächlich Personalkosten betrafen, waren die allgemeinen angestrebten Ergebnisse zum Zeitpunkt der Prüfung im Wesentlichen erzielt worden. Allerdings standen dem Hof nicht genügend Informationen zur Verfügung, um beurteilen zu können, ob alle Outputs im Einzelnen erbracht wurden (Ziffern 59-60). Bei zwei weiteren Verträgen waren die Outputs teilweise erbracht worden, bei einem Vertrag hingegen war dies ganz eindeutig nicht der Fall. In fünf Fällen bedeuteten Verzögerungen bei der Umsetzung, dass die Prüfer nicht feststellen konnten, ob die erwarteten Outputs im Rahmen des Vertrags erbracht wurden oder nicht (Ziffer 53 und Anhang IV).

Die APSA steht vor mehreren Herausforderungen

33

Interessenträger und Geber haben hohe Erwartungen an die APSA. Evaluierungen38 sind zu dem Schluss gekommen, dass AU und SRO eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Konflikten in Afrika zukommt. Die APSA hat das Potenzial, zu einem wirksam funktionierenden Rahmen für Frieden und Sicherheit in Afrika zu werden, obwohl sie sich zahlreichen schwierigen Herausforderungen gegenübergestellt sieht und ihre Kapazitäten, Instrumente und allgemeine Funktionsweise weiter ausgebaut werden müssen.

34

Zu den Herausforderungen, vor denen die APSA steht, gehören:

  1. Die finanzielle und institutionelle Kapazität der wichtigsten beteiligten Stellen (AU und SRO) muss gestärkt werden.
  2. Es müssen konkrete Schritte eingeleitet werden, um den Mangel an politischem Willen zu beheben, damit bestimmte Probleme und Krisen gelöst werden39.
  3. Es gibt keinen Mechanismus zur Durchsetzung von Beschlüssen.
  4. Es bedarf einer besseren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen und Einrichtungen.
  5. Die Beziehungen zwischen der AU und den SRO sollten klargestellt werden, insbesondere hinsichtlich der Subsidiarität40.
  6. Es sollte eine bessere Koordinierung mit ergänzenden Initiativen wie der Afrikanischen Governance-Architektur41 stattfinden.
35

Der Afrikanische Friedensfonds deckte nicht die Kosten für den Betrieb der APSA, wie dies geplant war (Ziffern 5-6). Der Großteil der EU-Unterstützung floss daher in die Finanzierung der Betriebskosten der APSA. In den Ziffern 36-47 wird auf die Herausforderungen eingegangen, die mit dem Betrieb der APSA-Komponenten und dem Beitrag der EU-Unterstützung verbunden sind.

Friedens- und Sicherheitsrat (Peace and Security Council)
36

Der Friedens- und Sicherheitsrat (PSC) gilt anerkanntermaßen als wichtigstes Beschlussfassungsorgan der APSA und hat Stellung zu zentralen Fragestellungen bezogen, indem er Staatsstreiche verurteilte und Sanktionen verhängte. Er hat ferner dazu beigetragen, Konflikte zu lösen, wie etwa in Burundi, Mali und Somalia42.

37

Allerdings ist der PSC mit Herausforderungen konfrontiert und in seiner Arbeit durch mehrere Probleme beeinträchtigt. So hat beispielsweise die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union häufig die im PSC-Protokoll niedergelegten Grundsätze, wonach potenzielle Bewerber für den PSC bestimmten Kriterien genügen müssen, missachtet. So fanden Länder Aufnahme in den Rat, die dafür bekannt sind, dass sie sich über die Beschlüsse der AU offen hinwegsetzen oder sich nicht verfassungskonform verhalten. Dies hat die Qualität und Wirksamkeit der Beschlüsse des PSC eingeschränkt. Dem PSC entstanden außerdem Probleme wegen der Bedeutung, die der Erreichung der Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung beigemessen wird. Verschärft wird dies durch den mangelnden politischen Willen einiger Staaten, zu Fragen Stellung zu nehmen, die ihrer Auffassung nach nicht in ihrem Interesse sind, oder, wenn sie nicht offen Position gegen einen befreundeten Mitgliedstaat beziehen möchten43.

Kommission der Afrikanischen Union (African Union Commission)
38

Die AU-Kommission (AUC) führt die Beschlüsse des PSC aus und ihre Abteilung für Frieden und Sicherheit (PSD) unterstützt die anderen Säulen der APSA sowie sonstige Friedens- und Sicherheitsprogramme, wie die Festlegung des Grenzverlaufs und die Strategie betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen. Außerdem koordiniert die PSD die Beziehungen zwischen der AU und den SRO in Friedens- und Sicherheitsangelegenheiten.

39

Der PSD kommt eine wichtige Rolle bei der Funktionsweise der APSA zu, doch blieben zwei Drittel ihrer Stellen in Anbetracht der unzureichenden Finanzierung durch die AU unbesetzt. Im Jahr 2010 sind EU, AU und andere internationale Partner in dieser Angelegenheit tätig geworden, indem sie einen gemeinsamen Finanzierungsmechanismus, die sogenannte "Gemeinsame Finanzierungsvereinbarung" (JFA) ins Leben riefen44. Diese diente der Deckung der Kosten für die Gehälter von zusätzlichen 172 "kurzfristig beschäftigen" Mitarbeitern der PSD (Abbildung 5). Obwohl nicht alle Stellen besetzt wurden, konnte der Betrieb der PSD durch das zusätzliche Personal gesichert werden45.

Abbildung 5

Planstellen und unbesetzte Stellen in der Abteilung für Frieden und Sicherheit der AU-Kommission

Vertragsart Besetzte Stellen Unbesetzte Stellen Insgesamt Anmerkungen
Ordentlicher Haushalt der AU 25 42 67 Das Einstellungsverfahren für Schlüsselstellen begann im 4. Quartal 2016
Kurzfristige Beschäftigung (JFA) 137 35 172 12 laufende Einstellungsverfahren
Abordnung 12 12 Schätzung März 2017
Insgesamt 174 77 251

Quelle: Protokoll der 11. Sitzung des Lenkungsausschusses für die Gemeinsame Finanzierungsvereinbarung über die Unterstützung des AUC-Personals, das im Rahmen des Friedens- und Sicherheitsprogramms beschäftigt ist, April 2017, und der PSD-Personalüberblick, Juli 2016.

40

Die PSD verfügt über eine begrenzte Anzahl an "spezialisiertem" Fachpersonal, das mit zentralen Fragen des Friedens und der Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent befasst ist. Aus Abbildung 6 sind Personalkategorie und Art ihrer Finanzierung ersichtlich. Die Hauptaufgabe der Mitarbeiter besteht darin, die breit angelegte APSA-Roadmap 2016-2020 auszuführen, in der fünf strategische Prioritäten, 32 spezifische Ziele und 116 Output-Vorgaben festgelegt sind. Angesichts der unzureichenden Höhe der zugewiesenen Ressourcen und des Konzepts der "kurzfristigen" Personaleinstellung (Ziffer 57) stellt dies ein schwieriges Unterfangen dar.

Abbildung 6

Quellen der Finanzierung von Stellen für die Abteilung für Frieden und Sicherheit der AU-Kommission

Verteilung der Planstellen nach Büro/Abteilung JFA Ordentlicher Haushalt der AU Insgesamt
Allgemeine Dienste Fachbezogene Dienste Allgemeine Dienste Fachbezogene Dienste
Büro des Kommissionsmitglieds 2 2 1 2 7
Büro des Direktors einschließlich AU-Verbindungsbüros bei REC/RM 9 10 3 1 23
Abteilung für Konfliktverhütung und Frühwarnung 6 15 7 6 34
Abteilung für Krisenbewältigung und Wiederaufbau 4 8 1 18 31
Abteilung für Friedensmissionen 3 32 6 12 53
Abteilung für Sicherheit und Verteidigung 2 6 1 3 12
Sekretariat des PSC 2 6 1 2 11
Projektverwaltungsteam 2 9 1 2 14
Finanzabteilung für Frieden und Sicherheit 10 14 - - 24
Sonstiges (Registrierungsdienststelle, Personalabteilung, Interne Revision, etc.) 20 10 n. z. - abteilungsübergreifend
Insgesamt 60 112 21 46 239

Quelle: Protokoll der 11. Sitzung des Lenkungsausschusses für die Gemeinsame Finanzierungsvereinbarung über die Unterstützung des AUC-Personals, das im Rahmens des Friedens- und Sicherheitsprogramms beschäftigt ist, April 2017, und der PSD-Personalüberblick, Juli 2016.

41

Die EU und andere Geber stellen der AU-Kommission ferner Mittel bereit, um ein Netzwerk von AU-Verbindungsbüros zu unterstützen, die in 14 afrikanischen Ländern, die gegenwärtig von Konflikten betroffen sind oder in der Vergangenheit von Konflikten betroffen waren, tätig sind. Der jährliche Beitrag der EU zur Finanzierung der AU-Verbindungsbüros beläuft sich auf rund 3,5 Millionen Euro (ca. 25 % des Jahreshaushalts). Das Netz verfügt über rund 200 Mitarbeiter, bei denen der Anteil des Unterstützungspersonals im Vergleich zum operativen Personal hoch ist (70:30). Der PSC legt die Aufgabenstellungen der Verbindungsbüros fest, die von einer Überwachung sich abzeichnender Krisen über präventive Diplomatie und Krisenmanagement bis hin zum Wiederaufbau nach dem Konflikt reichen. Die Büros vertreten die AU vor Ort und nehmen eine primär politische Rolle wahr46.

42

In einer jüngsten von der EU finanzierten Evaluierung47 wird auf die konstruktive und bedeutende Rolle hingewiesen, die den AU-Verbindungsbüros in Krisensituationen in Mali, in der Zentralafrikanischen Republik, im Sudan, Südsudan, in Guinea-Bissau, den Komoren und Madagaskar zukam. In der Evaluierung wurde jedoch auch festgestellt, dass unzureichende Mittel und personelle Probleme mangelnde Effizienz auf operationeller Ebene nach sich zogen. Außerdem wurde festgestellt, dass die Wirkung der Verbindungsbüros "gemischter Natur" war, ihre Arbeit aber einen angemessenen Beitrag zu Frieden und Sicherheit darstellte. Auch in einem jüngst veröffentlichten Bericht der World Peace Foundation heißt es abschließend, die Verbindungsbüros seien wichtig und sollten weiter gefördert werden48.

Rat der Weisen
43

Laut PSC-Protokoll wird ein Rat der Weisen als beratendes Organ eingesetzt, das aus fünf angesehenen afrikanischen Persönlichkeiten besteht. Seine Aufgabe ist es, sich für die Konfliktverhütung einzusetzen, beispielsweise durch Veranstaltung von Workshops und hochrangigen Tagungen. Die Rolle des Rats der Weisen wurde ausgeweitet und umfasst nun auch Vorab-Wahlbeobachtungsmissionen und Vermittlungsarbeit49. Trotz der zunehmenden Arbeitsbelastung wurden die Ressourcen des Rats der Weisen nicht erhöht. So ist beispielsweise im Sekretariat des Rats der Weisen nur ein politischer Analyst beschäftigt, dessen Gehalt von der EU im Rahmen der JFA finanziert wird. Auch sind zwischen dem Rat der Weisen und dem PSC sowie anderen mit der Konfliktvorbeugung und -beilegung betrauten Gremien Koordinierungsprobleme aufgetreten.

Kontinentales Frühwarnsystem (Continental Early Warning System)
44

Das kontinentale Frühwarnsystem (CEWS) ist ein System zur Sammlung und Analyse von Daten, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die EU leistete technische und finanzielle Unterstützung zur Einrichtung des Systems und setzt die Finanzierung der Betriebskosten im Rahmen der vom Hof geprüften Verträge zu den JFA-Gehaltszahlungen und dem APSA-Unterstützungsprogramm fort (siehe Anhang IV).

45

Der "APSA Impact Report 2015" kam abschließend zu dem Ergebnis, die CEWS sei technisch einsatzfähig und die Zusammenarbeit zwischen den SRO und der AU auf dem Gebiet der Frühwarnung habe erhebliche Fortschritte gemacht50. Bestimmte Faktoren schränken jedoch die Wirksamkeit des Systems ein.

  1. In der APSA-Roadmap wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Unterschiede in der Funktionalität der einzelnen regionalen Frühwarnsysteme zu beheben und die Verbindungen zwischen zentralen, regionalen und nationalen Systemen zu verbessern51.
  2. Der Friedens- und Sicherheitsrat unterstrich die weiterhin bestehende Kluft zwischen Frühwarnung und frühzeitigem Eingreifen52 und gelangte zu dem Schluss, dass die AU-Mitgliedstaaten oftmals Frühwarnsignalen, die auf künftige Krisen hinweisen, keine Beachtung schenken und dadurch die Konfliktpräventionskapazität des Rates untergraben, was häufig zu Konflikten führt53.
Afrikanische Bereitschaftstruppe
46

Die afrikanische Bereitschaftstruppe (ASF) ist eine multidisziplinäre Reservetruppe für die schnelle Entsendung in Konfliktgebiete durch die Versammlung der AU und den PSC. Sie umfasst militärische, polizeiliche und zivile Einheiten54. Die EU förderte Verbesserungen der Kapazitäten der Afrikanischen Bereitschaftstruppe und ihrer Regionalorganisationen im Rahmen der Afrikanischen Friedensfazilität und der RRP. Die Unterstützung deckte Personalkosten und operative Tätigkeiten ab (Verbesserung der Planung, Logistik und der Entwicklung politischer Strategien, Stärkung der polizeilichen und zivilen Komponenten) sowie die Beschaffung von IT-Infrastruktur (C3IS) (siehe Anhang IV – Liste der Verträge). Die EU finanzierte ferner Schulungen für die Brigaden der Bereitschaftstruppe, einschließlich Übungen (Unterstützungsprogramm "AMANI AFRICA II").

47

Die AU hatte die ASF zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes noch nicht eingesetzt. Die befragten Interessenträger hegten Zweifel an der Einsatzfähigkeit der Bereitschaftstruppe unter Hinweis auf folgende Aspekte:

  1. Das Kommando-, Kontroll-, Kommunikations- und Informationssystem der ASF sei noch nicht einsatzfähig (Kasten 6).
  2. Aufgrund logistischer Sachzwänge, wie der unzureichenden strategischen Lufttransportfähigkeit, sei die ASF nicht in der Lage, ihre Brigaden rasch einzusetzen.
  3. Wegen sprachlicher und kultureller Probleme könne möglicherweise die Wirksamkeit des Einsatzes in verschiedenen Regionen reduziert sein.

Gefahren für die Nachhaltigkeit der Ergebnisse

48

Die Hauptrisiken für die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse beim Aufbau der Kapazitäten der APSA haben ihre Ursache in der geringen finanziellen, institutionellen und operativen Kapazität der AU und der SRO sowie im fehlenden politischen Engagement seitens zahlreicher AU-Mitgliedstaaten (Ziffer 34).

49

Die Reformen mit dem Ziel der Behebung von Schwachstellen im institutionellen Rahmen der AU-Kommission55, der ECOWAS56 und der ECCAS57 haben bislang noch kaum Ergebnisse gezeitigt. Die EU-Kommission hat sich für solche Initiativen eingesetzt und Finanzmittel bereitgestellt. So wird die institutionelle Reform der ECOWAS derzeit durch die EU über die EU-Unterstützung zugunsten des Projekts zur Reform des öffentlichen Finanzmanagements gefördert, und die institutionellen Reformen der ECCAS werden gezielt über ein Friedens- und Unterstützungsprojekt im Rahmen des EEF finanziert.

50

Um die institutionellen und operativen Schwachstellen bei der AU-Kommission und den SRO auszugleichen, lag der Schwerpunkt der von der EU finanzierten technischen Hilfe häufig auf der allgemeinen Verwaltung, was eine Form der Unterstützung darstellt, die begrenzte langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung der APSA hat. Häufig fungierten Experten für technische Hilfe als Projektmanager, womit die internen Schwachstellen in den Durchführungseinrichtungen kurzfristig behoben werden konnten. Mit dieser Vorgehensweise waren oftmals erhebliche Kosten verbunden. So betrug die Höhe der Finanzhilfe für Frieden, Sicherheit und Stabilität, die die EU der ECOWAS gewährte, 6,7 Millionen Euro. Hinzu kamen weitere Kosten der technischen Hilfe in Höhe von 4,9 Millionen Euro, die in Verbindung mit der Umsetzung der Finanzhilfe noch zusätzlich anfielen: 73 % der ursprünglichen Finanzhilfe.

Die Durchführung der EU-Unterstützung war durch Verzögerungen, den inkohärenten Einsatz der Finanzierungsinstrumente und unzureichende Informationen über die erreichten Ergebnisse beeinträchtigt

51

Dieser Abschnitt dient der Untersuchung der Frage, ob die Kommission der APSA die EU-Unterstützung rechtzeitig, berechenbar und kohärent bereitstellte und ob die vom Hof geprüften Verträge wie geplant ausgeführt wurden. Bewertet wurden die von der Kommission eingerichteten Mechanismen für die Überwachung und Berichterstattung. Ausgangspunkt war hierbei die Frage, ob diese angemessene Informationen über die erreichten Ergebnisse lieferten.

Verzögerungen beim Vertragsabschluss und die rückwirkende Finanzierung wirkten sich nachteilig auf die Durchführung der geplanten Maßnahmen aus

52

Begünstigte der geprüften Verträge waren die AU und SRO. Das Ziel der Unterstützung bestand darin, das Personal zu finanzieren und darin zu schulen, komplexe Aufgaben in den Bereichen Frieden und Sicherheit wahrzunehmen, und dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen in kohärenter Weise auf dem gesamten Kontinent umgesetzt werden. Die in Anhang IV aufgelisteten Verträge stellten darauf ab,

  1. die Kapazitäten der AU-Kommission und der subregionalen Organisationen (REC und RM) im Personalbereich zu stärken, damit Krisen in Afrika verhindert und/oder darauf reagiert werden kann;
  2. die AU-Verbindungsbüros dabei zu unterstützen, Friedensabkommen umzusetzen, bei der Vorbereitung und Überwachung von Wahlen Unterstützung zu leisten, die AU bei Zusammenkünften mit nationalen Stellen und internationalen Organisationen zu vertreten;
  3. eine kontinentale Struktur zu schaffen, die es der AU ermöglicht, zwischen der AU in Addis Abeba, der Regionalebene und den Missionen vor Ort rasch strategische und operative Kommunikations- sowie Kommando- und Kontrollkapazitäten herzustellen;
  4. der AU-Kommission und den SRO Sachkenntnis für ihre Friedens- und Sicherheitsinitiativen bereitzustellen;
  5. den SRO Unterstützung beim Aufbau ihrer Kapazitäten und der Ausübung ihrer Mandate zur Konfliktverhütung und -beilegung zu gewähren.
53

Rechtzeitigkeit und Planungssicherheit sind von grundlegender Bedeutung, wenn institutionelle Unterstützung zu den erwarteten Ergebnissen führen soll. Der nicht rechtzeitige Abschluss von Verträgen zog Verzögerungen bei der Umsetzung nach sich und bedeutete, dass hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen keine Planungssicherheit gegeben war. Zehn der vom Hof geprüften vierzehn Verträge wurden aus einem der nachstehenden Gründe oder einer Kombination davon zu spät unterzeichnet:

  1. AU-Kommission und SRO unterbreiteten Finanzierungsvorschläge verspätet oder in einer wenig fundierten Form;
  2. komplizierte Verhandlungen hinsichtlich der Vertragsbudgets, der Maßnahmen und des Finanzmanagements;
  3. technische Probleme mit dem Informationssystem der EU-Kommission.
54

Darüber hinaus waren bei acht dieser zehn Verträge Maßnahmen rückwirkend finanziert worden58. Bei drei dieser Verträge fand die Unterzeichnung erst wenige Tage vor der planmäßigen Beendigung der Maßnahmen statt. Der Hof stellte fest, dass Verzögerungen bei der Vertragsunterzeichnung in Verbindung mit den bestehenden internen Schwachstellen innerhalb der AU und der SRO sich bei sechs der vierzehn Verträge negativ auf die Durchführung der Maßnahmen auswirkten (Anhang IV). In Kasten 5 werden die negativen Auswirkungen der Verzögerungen beim Vertragsabschluss und der rückwirkenden Finanzierung am Beispiel von zwei APSA-Unterstützungsprogrammen veranschaulicht.

Kasten 5

Rückwirkende Finanzierung von APSA-Unterstützungsprogrammen

Im Wege der APSA-Unterstützungsprogramme stellt die EU der AU-Kommission und den SRO finanzielle Unterstützung für die operationelle Verwaltung der APSA bereit. Der Hof prüfte den zweiten und dritten dieser Verträge in Höhe von jeweils 5 227 335 Euro bzw. 28 770 000 Euro.

Im Rahmen des zweiten Vertrags über ein APSA-Unterstützungsprogramm wurden Maßnahmen wie die Fertigstellung der APSA-Roadmap 2016-2020 gefördert. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte verspätet, was bedeutete, dass viele geplante Maßnahmen nicht durchgeführt werden konnten oder aus anderen Quellen finanziert werden mussten. Trotz der verzögerten Mittelbereitstellung behielten die SRO den Großteil des unter diesem Vertrag finanzierten Personals bei. Festzustellen ist allerdings auch, dass einige Personalstellen abgebaut wurden, was zum Verlust bereits aufgebauter Kapazität führte. Infolgedessen wurden lediglich 56 % des Vertragsbudgets aufgebraucht.

Der dritte Vertrag über eine APSA-Unterstützung wurde erst im Dezember 2016 unterzeichnet, obwohl sich der Durchführungszeitraum auf 36 Monate ab Januar 2016 erstreckte. Die AU-Kommission hat die im Rahmen des Vertrags verfügbaren Mittel den SRO aufgrund interner Verzögerungen beim Vertragsabschluss nicht vor Mai 2017 weitergeleitet. Die fehlenden Finanzmittel wurden in einigen Fällen durch andere Geber ausgeglichen oder hatten die Verschiebung der geplanten Maßnahmen zur Folge.

55

Kasten 6 enthält ein Beispiel für Verzögerungen bei der Beschaffung eines Informationssystems für die afrikanische Bereitschaftstruppe. In diesem Fall haben die internen Schwachstellen der AU die Verzögerung infolge der verspäteten Unterzeichnung des Vertrags noch verstärkt.

Kasten 6

Verzögerungen bei der Einrichtung eines Kommando-, Kontroll-, Kommunikations- und Informationssystems (C3IS) für die afrikanische Bereitschaftstruppe

Die EU förderte die Entwicklung der afrikanischen Bereitschaftstruppe (ASF) und die Verwaltung von Friedensmissionen unter afrikanischer Führung über den C3IS-Vertrag. Der C3IS stellte eine Hauptpriorität in der APSA-Roadmap 2011-2013 dar und sollte der AU die rasche Herstellung einer strategischen und operativen Kommunikation ermöglichen. So etwa wäre es der AU in Addis Abeba anhand des Systems gestattet, für das Management der Operationen vor Ort Befehle zu erteilen sowie Berichte und Karten zu erstellen.

Die AU schloss ihren Finanzierungsvorschlag im Februar 2013 ab und unterzeichnete im Februar 2014 eine Vereinbarung über eine EU-Unterstützung in Höhe von 12,5 Millionen Euro. Die EU hat die seit März 2013 laufenden vorbereitenden Tätigkeiten der AU-Kommission rückwirkend finanziert und die administrative Abwicklung der komplexen Beschaffungsverfahren der AU-Kommission übertragen, um die Eigenverantwortung der AU für das System zu fördern. Dies führte jedoch zu großen Verzögerungen beim Beschaffungsverfahren, das zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes noch im Gange war. Die EU verlängerte die Laufzeit des Vertrags auf 67 Monate gegenüber den ursprünglich geplanten 24 Monaten.

Diese Verzögerung hatte negative Auswirkungen auf andere geplante Tätigkeiten. So wurde beispielsweise die Hauptkomponente einer grundlegenden Übung der afrikanischen Bereitschaftstruppe (AMANI AFRICA II, auch EU-gefördert) fallen gelassen.

Finanzierungsinstrumente wurden nicht immer kohärent eingesetzt

56

Weder die Europäische Kommission noch der EAD hatten die komparativen Vorteile aller ihnen in den Bereichen Frieden und Sicherheit zur Verfügung stehenden Instrumente analysiert (Ziffer 9). Der Hof stellte fest, dass die Instrumente nicht immer kohärent eingesetzt wurden. Die Friedensfazilität für Afrika ist für die Finanzierung eines kurzfristigen Bedarfs gut geeignet, da sich ihre Finanzierungszyklen auf zwei bis drei Jahre erstrecken. Umgekehrt bieten sich die RRP angesichts eines Finanzierungszyklus von sieben Jahren eher dafür an, einen langfristen Bedarf zu finanzieren.

57

Der Hof ermittelte Fälle von kurzfristigen APF-Verträgen, die zur Finanzierung langfristig angelegter Planstellen verwendet wurden, so beispielsweise unter den Verträgen über Gehaltszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung (Ziffer 39). In diesem Fall hatte die Verwendung revolvierender Verträge über 1 bis 2 Jahre die Schwächung des Personalmanagements zur Folge und bedeutete, dass Zahl und Art der Planstellen beinahe jährlich neu ausgehandelt wurden. Dies trug zu Verzögerungen beim Vertragsabschluss (Ziffer 53) und zur Arbeitsplatzunsicherheit bei, was zur Abwanderung erfahrener Mitarbeiter führte. In anderen Fällen wurde auf RRP zurückgegriffen, um einen kurzfristigen Bedarf zu decken, obwohl diese hierfür weniger gut geeignet sind.

58

Die Europäische Kommission und der EAD haben keinen Koordinierungsrahmen geschaffen, der alle Instrumente im Bereich Frieden und Sicherheit umfasst. Seit 2015 haben sie allerdings Schritte unternommen, damit sich APF und RRP besser ergänzen. Im Einzelnen:

  1. Die Art und Weise, wie die Personalstellen in den SRO finanziert werden, wurde klargestellt. Zu diesem Zweck beschlossen sie, die Kosten des nicht militärischen Personals der regionalen Organisationen, die von der EU gefördert werden, von der APF auf die RRP zu übertragen. Jedoch wurde diese Entscheidung gefällt, nachdem die RRP angenommen wurden, wodurch deren Umsetzung erschwert war. Letztendlich wurde die Übertragung auf Januar 2018 verschoben.
  2. Die regionalen EU-Delegationen wurden eingebunden, um die im Rahmen der APF finanzierten Arbeitspläne der regionalen APSA-Unterstützungsprogramme zu überarbeiten, damit sichergestellt ist, dass diese die aus RRP geförderten Programme ergänzen.
  3. Seit 2017 sind die regionalen EU-Delegationen im Lenkungsausschuss des APSA-Unterstützungsprogramms vertreten.

Zwar wurden Mechanismen zur Überwachung und Berichterstattung eingerichtet, doch lieferten diese keine ausreichenden Informationen über die Ergebnisse

59

Die Kommission hat Mechanismen für die Überwachung und Berichterstattung für alle vom Hof geprüften Verträge geschaffen. Dazu gehörten die regelmäßige Übermittlung von Erläuterungen und Finanzberichten (meistens halbjährlich), regelmäßige Sitzungen des Lenkungsausschusses und unabhängige externe Prüfungen der Ausgaben. In der Praxis wiesen die Überwachungsmechanismen der Kommission Schwachstellen auf und lieferten keine ausreichenden Informationen über die Ergebnisse. Der Hof fand folgende Beispiele in den von ihm geprüften Verträgen vor:

  1. Die geplanten Outputs bei sechs der vierzehn Verträge waren weder konkret noch messbar. Beispielsweise wurde erwartet, dass die unterstützten Dienststellen oder Instrumente in ihrer "Kapazität oder Rolle gestärkt" oder "vollständig einsatzfähig" werden. In einigen dieser Fälle bezogen sich die zugrunde liegenden Tätigkeiten nicht direkt auf die Outputs.
  2. Unter einigen der Indikatoren, die für zwölf der Verträge aufgestellt wurden, waren Inputs und Tätigkeiten aufgeführt, anstatt zu erreichende Outputs festzulegen, weshalb diese Indikatoren von lediglich begrenztem Nutzen für die Zwecke der Überwachung waren. In anderen Fällen fehlten die für die Messung der Fortschritte erforderlichen Ausgangs- und Zielwerte.
  3. In drei Fällen verloren die Bestimmungen zur Überwachung in der Praxis ihre Bedeutung, da die Verträge erst kurz vor dem Ende ihrer Laufzeit unterzeichnet wurden (rückwirkende Finanzierung).
  4. Die von der AU und den SRO erstellten Berichte wurden oftmals verspätet vorgelegt. Bei sechs Verträgen enthielten diese Berichte keine ausreichenden Angaben zu den vertraglich vereinbarten Outputs und Indikatoren.
60

Im Allgemeinen verfügte das von uns befragte EU-Personal über einen guten Überblick über die Vertragserfüllung, wobei jedoch diese Erkenntnisse nicht immer in Berichte einflossen. Für die geprüften Verträge hat die EU-Kommission noch keine Besuche im Rahmen des ergebnisorientierten Monitoring (Result-Oriented Monitoring, ROM) vorgenommen59. Lediglich im Hinblick auf einen Vertrag wurde eine externe Evaluierung durchgeführt. Dies bedeutete, dass die begrenzte Verfügbarkeit von Informationen über die Ergebnisse vonseiten der AU und der SRO nicht durch Bereitstellung von Informationen aus anderen Quellen ausgeglichen wurde.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

61

Die AU-Mitgliedstaaten richteten die APSA als strukturelle, langfristige Reaktion auf die Herausforderungen für Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent ein. Mit der APSA stehen der AU und beauftragten SRO Instrumente zur Verfügung, auf die sie zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten zurückgreifen können. Die EU stellte der APSA Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds bereit. Der Hof prüfte die über drei Jahre (2014-2016) gewährte EU-Unterstützung und gelangte zu der Feststellung, dass diese wenig Wirkung entfaltet hat und einer Neuausrichtung bedarf.

62

Die EU legte keine klaren Prioritäten für ihre Unterstützung fest, zudem mangelte es ihrer Strategie an einer langfristigen Vision für den weiteren Verlauf der Unterstützung. So hat sich die EU etwa im geprüften Zeitraum nicht genügend darauf konzentriert, den Übergang von einer Förderung von Gehaltszahlungen auf die Förderung des Kapazitätsaufbaus zu vollziehen, um so den langfristigen Erfolg der EU-Unterstützung sicherzustellen. Angesichts der Beitragsrückstände bei den Zahlungen der AU-Mitgliedstaaten in den AU-Haushalt und den Friedensfonds blieb die APSA in hohem Maße abhängig von der Unterstützung der Geber einschließlich der EU. Die EU unterstützte die Pläne der AU zur Erlangung der Finanzautonomie für die APSA, die im Beschluss der AU aus dem Jahr 2016 formell festgeschrieben war, doch waren in dieser Hinsicht noch wenig Fortschritte zu verzeichnen (Ziffern 16-30).

63

Der Hof stellte fest, dass bei etwa der Hälfte der EU-finanzierten Verträge zum Zeitpunkt der Prüfung die erwarteten Ergebnisse entweder größtenteils oder teilweise erbracht waren. Die EU fördert Reformen zur Verbesserung der finanziellen, operativen und institutionellen Kapazitäten der AU und der SRO, doch haben diese Reformen bislang kaum Ergebnisse gezeitigt. Die APSA-Komponenten unterschieden sich erheblich in ihrer Kapazität, die durch fehlendes politisches Engagement und begrenzte Finanzmittel infrage gestellt war (Ziffern 32-50).

Empfehlung 1: Stärkung der Eigenverantwortung der AU für die APSA und Neuausrichtung der EU-Unterstützung

EAD und Kommission sollten gemeinsam eine klare langfristige Vision für die EU-Unterstützung zugunsten der APSA entwickeln, um:

  • die EU-Unterstützung für die grundlegenden Betriebskosten der APSA zugunsten gezielter Programme zum Aufbau von Kapazitäten schrittweise zu reduzieren und schließlich auslaufen zu lassen;
  • die Förderung des Kapazitätsaufbaus der APSA an Verbesserungen der Funktionsweise der AU und der SRO zu knüpfen;
  • und engmaschig überwachen, wie die Verpflichtung der AU zur Erlangung von Finanzautonomie in die Praxis umgesetzt wird.

Zeitrahmen: Ende 2020.

64

Der Hof prüfte alle vierzehn zwischen 2014 und 2016 geschlossenen Verträge, die den Rahmen für die Förderung der APSA durch die EU bildeten. Der Hof stellte fest, dass die Verträge nicht immer kohärent verwaltet wurden. Zehn Verträge wurden zu spät unterzeichnet, was bedeutete, dass die Verfügbarkeit der Mittel nicht rechtzeitig und berechenbar war. Dies führte zum Verlust erfahrener Mitarbeiter und hatte Verzögerungen bei der Umsetzung der APSA-Tätigkeiten zur Folge (Ziffern 52-55). Ferner stellte der Hof fest, dass zwar Überwachungsmechanismen eingerichtet waren, diese aber nicht gut funktionierten, beispielsweise dann, wenn Verträge rückwirkend finanziert wurden. Die Berichterstattung war unvollständig und lieferte keine ausreichenden Informationen zu den Ergebnissen. Während des geprüften Zeitraums wurden die Finanzierungsinstrumente nicht immer kohärent eingesetzt. Der Hof stellte in dieser Hinsicht ab 2015 einige Verbesserungen fest (Ziffern 56-60).

Empfehlung 2: Interventionen sollten durchgängig ergebnisorientiert sein

Die Kommission sollte

  • die Verzögerungen beim Vertragsabschluss weiter verringern und die rückwirkende Finanzierung vermeiden;
  • die vertragliche Überwachung und Berichterstattung auf konkrete und messbare Ergebnisse stützen und Indikatoren vorgeben, die es ermöglichen, erzielte Fortschritte zu messen;
  • das "ergebnisorientierte Monitoring" der Programme zum Kapazitätsaufbau der APSA verstärken und diese häufiger bewerten;
  • eine vergleichende Analyse der verfügbaren Finanzierungsinstrumente im Bereich Frieden und Sicherheit vornehmen und diese auf kohärente Weise einsetzen.

Zeitrahmen: bis Ende 2019.

Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Frau Bettina JAKOBSEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhang

Anhang I

Aufschlüsselung der EU-Finanzmittel pro unterstützter Organisation

(in Euro)

Unterstützte Organisation/Vertrag C3IS APF Dienstleistungs-vertrag JFA II Gehalts-zahlungen JFA II AU-Verbindungs-büros JFA III AU-Verbindungs-büros JFA IV AU-Verbindungs-büros JFA III Gehalts-zahlungen APSA Unter-stützungs-programm II (APSA SP II) APSA Unter-stützungs-programm III (APSA SP III) ECOWAS-EU Projekt zur Eindämmung von Kleinwaffen TA ECOWAS (Unterstützung bei der Umsetzung) ECOWAS Finanzhilfe I ECOWAS Finanzhilfe II ECCAS Leistungs-programm Nr. 4 Insgesamt
AU Verbindungsbüros 6 000 000 3 000 000 7 000 000 16 000 000
Abteilung für Frieden und Sicherheit 12 500 000 10 000 000 5 000 000 1 384 238 4 455 516 33 339 754
Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten (CEN-SAD) - - 0
COMESA 595 562 3 019 999 3 615 561
EAC 337 564 2 833 320 3 170 884
Sekretariat der ostafrikanischen Bereitschaftstruppe (EASFSEC) 525 379 3 383 092 3 908 471
ECCAS 465 795 3 428 102 1 865 674 5 759 571
ECOWAS 617 014 3 550 000 5 560 000 4 896 500 6 724 594 2 757 182 24 105 291
IGAD 279 152 1 700 000 1 979 152
NARC 511 218 1 899 971 2 411 189
SADC 509 413 4 500 000 5 009 413
Übergreifend/nicht zugewiesen 3 235 400 2 000 0 3 237 400
Insgesamt 12 500 000 3 235 400 10 000 000 6 000 000 3 000 000 7 000 000 5 000 000 5 227 335 28 770 000 5 560 000 4 896 500 6 724 594 2 757 182 1 865 674 102 536 686

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der geprüften Verträge.

Anhang II

Beschlussfassungsverfahren der Friedensfazilität für Afrika

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage des APF-Aktionsprogramms 2014-2016, Anhang 1.

Anhang III

Liste der geprüften Verträge und strategische Prioritäten der APSA

Verträge APSA Strategische Prioritäten
Programm Vertrags-nummer Vertragsbezeichnung Unterstützte Organisation Vertragsbudget (Euro) Ausgezahlt* (Euro) Ausgezahlt* (%) Konfliktvermeidung (einschließlich Frühwarnung und präventive Diplomatie) Krisen-/ Konfliktbewältigung - afrikanische Bereitschaftstruppe Wiederaufbau und Friedenssicherung Strategische Sicherheitsfragen Koordinierung und Partnerschaften
Aktions-programm der APF 2011-2013 325231 C3IS für Friedensmissionen unter afrikanischer Führung AU 12 500 000 10 534 027 84 % X
336871 APF Dienstleistungsvertrag AU und REC/RM 3 235 400 1 976 133 61 % X X X X X
327360 JFA II Gehaltszahlungen AU 10 000 000 9 000 000 90 % X X X X X
327370 JFA II AU-Verbindungsbüros AU 6 000 000 5 500 000 92 % X X X X
Aktions-programm der APF 2014-2016 371416 JFA III AU-Verbindungsbüros AU 3 000 000 2 400 000 80 % X X X X
375189 JFA IV AU-Verbindungsbüros AU 7 000 000 3 171 431 45 % X X X X
373209 JFA III Gehaltszahlungen AU 5 000 000 4 000 000 80 % X X X X X
366481 Interimsprogramm zur Unterstützung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur II (APSA SP II) AU und REC/RM 5 227 335 4 181 868 80 % X X X X
380897 Unterstützungsprogramm Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur III (APSA SP III) AU und REC/RM 28 770 000 7 674 227 27 % X X X X X
RRP Westafrika 345376 ECOWAS-EU Projekt zur Eindämmung von Kleinwaffen ECOWAS 5 560 000 4 185 614 75 % X X
355873 Technische Hilfe zur Einrichtung der EU-Unterstützung des Regionalen Friedens-, Sicherheits- und Stabilitätsmandats der ECOWAS ECOWAS 4 896 500 1 780 903 36 % X X X X X
368246 ECOWAS Finanzhilfe - Stärkung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Westafrika ECOWAS 6 724 594 2 662 174 40 % X X X X X
380850 ECOWAS Finanzhilfe - Stärkung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Westafrika II ECOWAS 2 757 182 1 313 599 48 % X
RRP Zentral-afrika 359795 ECCAS - Leistungsprogramm Nr. 4 (Umsetzung und Abschluss des Programms) ECCAS 1 865 674 789 007 42 % X X X X
Insgesamt 102 536 686 59 168 983 58 % 12 12 9 10 11

* Ausgezahlter Betrag mit Stand vom 30.6.2017.

Anhang IV

Vom Hof vorgenommene Vertragsbewertungen im Überblick

Programm Vertrags-nummer Vertragsbezeichnung Vertragsziel Angemessenheit der Konzeption Durchführung und Überwachung Ergebnisse und Nachhaltigkeit
Relevanz für die APSA Andere Aspekte der Konzeption (z. B. gezogene Lehren, Koordinations- und Überwachungsrahmen) Rechtzeitigkeit der Vertragsunterzeichnung Umsetzung der Empfehlungen Überwachung und Berichterstattung Ergebnisse erzielt Nachhaltigkeitsprobleme
Aktions-programm der APF 2011-2013 325231 C3IS für Friedensmissionen unter afrikanischer Führung Schaffung einer kontinentalen Struktur, die es der AU ermöglicht, eine strategische und operative Kommunikation sowie Kommando- und Kontrollkapazitäten zwischen der AU in Addis Abeba, den Regionen und den Missionen vor Ort herzustellen. Das C3IS ist ein Schlüsselfaktor, um die Übung AMANI AFRICA II durchzuführen, die Einsatzfähigkeit der ASF sicherzustellen und die Friedensmissionen unter afrikanischer Führung zu verwalten.
336871 APF Dienstleistungsvertrag Zeitnahe Bereitstellung externer Sachkenntnis hoher Qualität für die AUC und REC/RM, um die Durchführung von Programmen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der Friedens- und Sicherheitspartnerschaft zu erleichtern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung der APSA im Wege von einzelnen langfristigen Einsätzen sowie durch kurzfristige technische Hilfe bei einer Vielfalt an Aktivitäten zur Krisenprävention/-beilegung und zum Wiederaufbau, einschließlich politischer Konzepte. Im Bedarfsfall könnte diese technische Hilfe auch zur Stärkung der Kohärenz zwischen der APF und den RRP im Friedens- und Sicherheitsbereich eingesetzt werden.
327360 JFA II Gehaltszahlungen Fortführung der Abteilung für Frieden und Sicherheit der AUC als treibende Kraft der AU-Friedens- und Sicherheitsagenda auf dem Kontinent durch eine verstärkte Kapazität und Organisation im Einklang mit ihren Zielen
327370 JFA II Verbindungsbüros der Afrikanischen Union Die Verbindungsbüros der Afrikanischen Union sind nicht auf Dauer angelegte Einrichtungen der Afrikanischen Union in den Regionen Afrikas, die für Sicherheits- und Friedensbelange am relevantesten sind. Ihre Rolle besteht darin, den PSC und die AU-Kommission zu unterstützen, sich an den Mechanismen zur Weiterverfolgung gemäß den Friedensabkommen zu beteiligen und deren Umsetzung zu unterstützen. Das Programm ist eine Tätigkeit mehrerer Geber, das die Kosten für das Personal und die Betriebskosten der AU-Verbindungsbüros übernimmt.
Aktions-programm der APF 2014-2016 371416 JFA III AU-Verbindungsbüros Die Verbindungsbüros der Afrikanischen Union (AU LO) sind nicht auf Dauer angelegte Einrichtungen der Afrikanischen Union in den Regionen in Afrika, die für Sicherheits- und Friedensbelange am relevantesten sind. Ihre Rolle besteht darin, den PSC und die AU-Kommission zu unterstützen, sich an den Mechanismen zur Weiterverfolgung gemäß den Friedensabkommen zu beteiligen und deren Umsetzung zu unterstützen. Das Programm ist eine Tätigkeit mehrerer Geber, das die Kosten für das Personal und die Betriebskosten der AU-Verbindungsbüros übernimmt.
375189 JFA IV AU-Verbindungsbüros Die Verbindungsbüros der Afrikanischen Union (AU LO) sind nicht auf Dauer angelegte Einrichtungen der Afrikanischen Union in den Regionen in Afrika, die für Sicherheits- und Friedensbelange am relevantesten sind. Ihre Rolle besteht darin, den PSC und die AU-Kommission zu unterstützen, sich an den Mechanismen zur Weiterverfolgung gemäß den Friedensabkommen zu beteiligen und deren Umsetzung zu unterstützen. Das Programm ist eine Tätigkeit mehrerer Geber, das die Kosten für das Personal und die Betriebskosten der AU-Verbindungsbüros übernimmt.
373209 JFA III Gehaltszahlungen Sicherstellung der Abteilung für Frieden und Sicherheit der AUC als treibende Kraft der AU-Friedens- und Sicherheitsagenda auf dem Kontinent, durch eine verstärkte Kapazität und Organisation im Einklang mit ihren Zielen.
366481 Interimsprogramm zur Unterstützung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur II (APSA SP II) Ziel der Intervention ist, die Kapazität und Effizienz der AUC, REC und RM zu stärken, um Krisen in Afrika zu verhindern und/oder darauf zu reagieren. Der Fokus der Aktion liegt darauf, es der AUC und den REC/RM zu ermöglichen, ihre Tätigkeiten weiterzuführen sowie die afrikanischen Schlüsselstrategien für Frieden und Sicherheit wie die APSA-Roadmap fertigzustellen und politisch durchzusetzen.
380897 Unterstützungsprogramm Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur III (APSA SP III) Beitrag zu Frieden und Sicherheit in Afrika und damit die Bereitstellung der notwendigen Bedingungen und der Voraussetzung für die Entwicklung im Einklang mit dem Ziel der AU, 'die Waffen bis 2020 zum Schweigen zu bringen'.
RRP Westafrika 345376 ECOWAS-EU Projekt zur Eindämmung von Kleinwaffen Reduzierung der Auswirkungen von Konflikten und Gewalt durch institutionalisierte, koordinierte Prävention und Verwaltung sowie Einrichtung einer Friedensarchitektur für krisenfeste Gemeinschaften.
355873 Technische Hilfe zur Einrichtung der EU-Unterstützung des Regionalen Friedens-, Sicherheits- und Stabilitätsmandats der ECOWAS Bereitstellung eines Teams für technische Hilfe (langfristige und kurzfristige Sachkenntnis), um eine beratende Rolle einzunehmen und das Projekt EU ECOWAS Frieden, Sicherheit und Stabilität zu verwalten und zu überwachen.
368246 ECOWAS Finanzhilfe - Stärkung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Westafrika Unterstützung der ECOWAS bei der nachhaltigen Ausübung ihres Mandats zur Konfliktvermeidung und -beilegung, insbesondere beim Übergang von einer reaktiven auf eine präventive Vorgehensweise durch Erwerb erhöhter strategischer, operativer und verwaltungstechnischer Kapazitäten.
380850 ECOWAS Finanzhilfe - Stärkung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Westafrika II Die Finanzhilfe fördert drei Projekte: 1. Verwaltung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Nigeria (ergänzend zum ECOWAS EU-Projekt zur Eindämmung von Kleinwaffen, Großteil des Haushalts), 2. Studienreise nach Lyon für die Initiative Westafrikanisches Polizeiinformationssystem (WAPIS), 3. Stärkung der operativen Kapazitäten von ECOWAS, um die Geschlechterfrage in ihre Friedens- und Sicherheitsarchitektur einzubeziehen.
RRP Zentralafrika 359795 ECCAS - Leistungsprogramm Nr. 4 (Umsetzung und Abschluss des Programms) Das "Leistungsprogramm Nr. 4" ist das letzte Leistungsprogramm des "Unterstützungsprogramms für Frieden und Sicherheit II für die ECCAS" (PAPS II), welches die ECCAS und die Kapazitäten im Bereich Frieden und Sicherheit weiter fördern soll.

Farblegende:

Die Standards wurden in allen wesentlichen Punkten erfüllt.
Einige Standards wurden nicht erfüllt.
Erhebliche Abweichung von den Standards.
Zur Beurteilung zu früh oder keine ausreichenden Information vorhanden.

Antworten der Kommission und des EAD

Zusammenfassung

III

Die Unterstützung der EU für die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) leistete sowohl in Bezug auf Kapazitäten als auch im Hinblick auf die finanzielle Eigenverantwortung einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung dieser Architektur, wenngleich die erwarteten Ergebnisse nicht systematisch erreicht werden konnten.

Die Leistung von Beiträgen zu Gehaltszahlungen und anderen Betriebskosten stellt an sich kein Problem dar, solange sie an die Erzielung von Ergebnissen gebunden und Teil einer umfassenderen Unterstützungsstrategie mit einer klaren Ausstiegsstrategie ist.

IV

Die EU setzte durchaus spezifische Prioritäten für ihre Unterstützung der APSA. Die Unterstützung afrikanischer Lösungen für afrikanische Friedens- und Sicherheitsprobleme zur Stabilisierung Afrikas liegt im ureigensten Interesse der EU. Das ist das Kernziel der Unterstützung der EU für die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA). Sie stellt eine langfristige Aufgabe dar, deren Ergebnisse sich nicht sofort messen lassen.

Operativ soll das Ziel der EU mithilfe einer klar definierten Strategie erreicht werden: der APSA-Roadmap für den Zeitraum von 2016-20201. Die Umsetzung dieser Roadmap wird unmittelbar durch ein Paket von Programmen unterstützt, insbesondere durch die laufende dritte Phase des APSA-Unterstützungsprogramms („APSA III“)2. Die Jahresarbeitspläne enthalten weitere detaillierte Ausführungen zu den im Rahmen von APSA III vorgesehenen Tätigkeiten und ermöglichen eine Priorisierung der EU-Unterstützung und den Vergleich von konkreten Ergebnissen mit konkreten Zielsetzungen.

Um die anvisierten Ergebnisse zu erzielen, sieht die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, deren Umsetzung die Unterstützung von Betriebskosten erfordert, die z. B. für Schulungen, Reisen und Gehälter der Mitarbeiter der Abteilung für Frieden und Sicherheit der AU-Kommission anfallen. Die Finanzierung dieser Kosten ist unabdingbar, damit das Hauptziel der EU-Unterstützung erreicht werden kann.

V

Ein Mangel an Informationen über Ergebnisse ist nicht gleichbedeutend mit einem Mangel an Ergebnissen. Folglich kann von einem Mangel an Informationen nicht auf eine mangelnde Unterstützung durch die EU geschlossen werden.

Verzögerungen beim Vertragsabschluss und die rückwirkende Finanzierung sind sehr häufig auf verspätete Anfragen und einen Mangel an angemessenen Informationen seitens der Organisationen, die die EU-Hilfe umsetzen, zurückzuführen.

Im Hinblick auf die Kohärenz betont die Kommission, dass bei der kohärenteren Verwendung der Finanzinstrumente deutliche Fortschritte erzielt wurden.

So hat die Kommission insbesondere ein informelles Netz an APSA-Kontaktstellen eingerichtet. Das Netz erleichtert Konsultationen innerhalb der Kommission, die die Festlegung und Formulierung sowohl von APSA-Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika (APF) als auch von Regionalen Richtprogrammen (RRP) betreffen. Darüber hinaus arbeiten die entsprechenden Kommissionsdienststellen und der EAD in internen Qualitätssicherungsgruppen mit, in deren Rahmen Programme für Frieden und Sicherheit erörtert und die Komplementarität zwischen Instrumenten überprüft werden.

VI
  1. Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu. Dennoch kann unter bestimmten Bedingungen Ad-hoc-Unterstützung für Betriebskosten gegebenenfalls angezeigt sein.
  2. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

Einleitung

Kasten 2: Beispiel für eine Intervention im Rahmen der APSA

Dieser Fall ist ein gutes Beispiel aus der Praxis für den kohärenten Einsatz von EU-Instrumenten, mit denen das positive Eingreifen der APSA im Rahmen der ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten) in Gambia unterstützt wurde: langfristiger Kapazitätsaufbau der ECOWAS im Bereich des Friedens und der Sicherheit durch die Friedensfazilität für Afrika und das Regionale Richtprogramm in Verbindung mit der Unterstützung der ECOWAS-Mission in Gambia (ECOMIG) selbst durch die Friedensfazilität für Afrika (zunächst durch den Frühentscheidungsmechanismus und danach im Rahmen von friedensfördernden Einsätzen3).

06

Aktuell beläuft sich der von den AU-Mitgliedstaaten in den Friedensfonds eingezahlte Beitrag auf 42,4 Mio. USD. Allein 2017 gingen 39,9 Mio. USD ein – das ist der größte Betrag, den die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union seit deren Gründung 1993 je eingezahlt haben.

07

Die APSA-Roadmaps entstanden tatsächlich in afrikanischer Eigenverantwortung; allerdings wurde der Prozess durch die EU unterstützt, die technische Hilfe leistet und die Durchführung von Treffen und Seminaren im Rahmen des Unterstützungsprogramms APSA II begleitet.

Bemerkungen

23

Die Kommission und der EAD räumen ein, dass es mit Blick auf die finanzielle Eigenverantwortung und Tragfähigkeit darauf ankommt, dass die Afrikanische und Union und die afrikanischen SRO schrittweise ihren Anteil der benötigten Finanzmittel erhöhen. Deshalb unterstützt die EU die Initiativen der AU in dieser Angelegenheit mit außerplanmäßigen Mitteln (Artikel 41 Absatz 2 EUV); dies betrifft insbesondere den Kaberuka-Prozess und die Durchsetzung einer Abgabe in Höhe von 0,2 % auf Einfuhren. Ausgehend davon nimmt die finanzielle Eigenverantwortung der AU für die APSA bereits zu. So werden im Jahr 2018 57 % der Gehälter für die kurzfristig beschäftigten Mitarbeiter der AU-Kommission, die mit Friedens- und Sicherheitsprogrammen befasst sind, aus den Beiträgen der AU-Mitgliedstaaten gedeckt und lediglich 15 % von der EU (deren Anteil in den vorangegangenen 16 Monaten noch 34 % betragen hatte). Insgesamt bewirkten diese Bemühungen bereits, dass die AU einen größeren Teil des Haushalts für 2018 übernimmt: 41,3 % im Jahr 2018 (das entspricht 318 Mio. USD von 770 Mio. USD) anstelle von 26,2 % im Vorjahr (205 Mio. USD von 783 Mio. USD). Weitere Geber, die die APSA aktiv unterstützen, sind Norwegen, das Vereinigte Königreich, Dänemark, Deutschland und die Niederlande.

Folglich steigt der Teil der APSA-Betriebskosten, der von den Mitgliedstaaten der AU finanziert wird, kontinuierlich an. Anhand der Zahlen wird deutlich, dass die Abhängigkeit von der Unterstützung durch Geber nicht zu- sondern abnimmt.

Ein vollständiges Ende der Geberhilfe für die afrikanischen Partner der EU im Bereich APSA kann in naher Zukunft jedoch nicht erwartet werden. Darüber hinaus ist die Frage der politischen Eigenverantwortung und Tragfähigkeit auch eine Frage von Chancen und politischen Optionen. Da die Unterstützung der APSA, wie bereits erläutert, im Interesse der EU liegt, gibt es keinen unmittelbaren Grund dafür, die Finanzierung ihrer grundlegenden Betriebskosten einzustellen, solange diese Unterstützung nach Auffassung der Kommission, des EAD und der EU-Mitgliedstaaten ein wichtiges strategisches Instrument zur Stabilisierung Afrikas darstellt.

24

Die Kommission und der EAD verweisen auf den Grundsatz der Eigenverantwortung der Partner, wie er in mehreren internationalen Dokumenten, z. B. in der Vereinbarung von Monterrey aus dem Jahr 20034, vorgesehen ist. Diese Grundsätze beinhalten, dass die Eigenverantwortung für die Unterstützung insgesamt in den Händen der Partner liegen sollte (siehe auch unsere Antwort zu Ziffer 28).

Die Afrikanische Union hat einen klaren Plan zur Erreichung der finanziellen Tragfähigkeit bis 2020 angenommen. Die EU, die die Kosten für die technischen Sachverständigen übernommen hat, die von der AU-Kommission zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Plans hinzugezogen worden waren, begrüßt die darin enthaltenen Maßnahmen. Die künftige Unterstützung durch die EU wird sich an diesem Plan orientieren. Im Rahmen der im Plan enthaltenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit ist vorgesehen, dass bis 2020 aus den Beiträgen der AU-Mitgliedstaaten die Betriebskosten der AU-Kommission zu 100 % und die Kosten für friedensunterstützende Maßnahmen zu 25 % gedeckt werden sollen. Zu diesem Zweck führen die Mitgliedstaaten der AU eine spezielle Abgabe in Höhe von 0,2 % auf in Betracht kommende Einfuhren ein (Kaberuka-Plan).

Darüber hinaus unterstützt die EU die Kommission der Afrikanischen Union bei der Reform ihrer Systeme für das Finanz- und Verwaltungsmanagement, damit diese den internationalen Normen entsprechen. Die Kommission stellt zur Unterstützung solcher Reformen technische Hilfe bereit, die der Stärkung der Rechnungslegung, interner Prüfungen, der Auftragsvergabe und der Vermögensverwaltung dient, wobei bei einer Prüfung der Systeme der AU-Kommission im April 20185 Fortschritte bestätigt wurden. Die Kommission beabsichtigt, die Systeme der AU-Kommission bis Ende 2018 einer weiteren eingehenden Bewertung zu unterziehen.

Kasten 3 – Höhen und Tiefen eines regionalen Frühwarnsystems

Zweiter Absatz: Mit Unterstützung der EU (vor allem PAPS II – Political Affairs, Peace and Security (Politische Angelegenheiten, Frieden und Sicherheit) – im Rahmen des 10. EEF-RRP) wurden die Kapazitäten des „Mécanisme d’Alerte Rapide d’Afrique Centrale“ (MARAC) ausgebaut. Dies ermöglichte beispielsweise die Beschaffung und Bereitstellung von Ausrüstung für dessen strategisches Warnzentrum. Nach Ablauf von PAPS II gelang es der ECCAS vor allem deshalb nicht, auf diesem Erfolg aufzubauen, weil ein beträchtlicher Teil der technischen Mitarbeiter entlassen worden war.

Die EU und die ECCAS haben dieses Problem erkannt und sind sich darin einig, dass mit dem durch die APF finanzierten Unterstützungsprogramm APSA III ein Mindestmaß an betrieblicher Kontinuität gefördert werden sollte. Aus diesem Grund umfasst dieses Programm spezifische Bestimmungen zur Unterstützung einiger in den Arbeitsplänen der ECCAS für 2017 und 2018 enthaltener Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau des MARAC.

Dies ist als Übergangsmaßnahme gedacht, solange die Vorbereitungen für die vertraglichen Festlegungen im Rahmen des 11. EEF-RRP-Programms für Frieden und Sicherheit noch nicht abgeschlossen sind. Zu den erwarteten Ergebnissen dieses neuen Programms zählen die weitere Stärkung der Kapazitäten des MARAC sowie die Nutzung der im Rahmen von PAPS II gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf die Tragfähigkeit.

26

Nach Ansicht der Kommission und des EAD werden bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Am Beispiel des der gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung (JFA) unterliegenden Programms für Gehaltszahlungen kann für 2018 auf folgende Fortschritte verwiesen werden:

* Im Vergleich zur vorherigen Phase der EU-Unterstützung (JFA Gehälter IV) verringerte sich der Anteil der EU am Gesamtbudget von 34 % auf 15 %. Im Ergebnis der Bemühungen der AU-Kommission um eine Reduzierung der Stellen, die von Partnern finanziert werden, repräsentiert zudem der Anteil der von den AU-Mitgliedstaaten für 2018 gegebenen Zusagen über die Hälfte des Gesamtbudgets.

* Die von Partnern finanzierten Stellen beschränken sich auf die Gruppen P3 und P4 (also Fachpersonal), während die Kosten für sämtliche operativen Stellen inzwischen von der AU-Kommission getragen werden. Derzeit repräsentieren sie 12,6 % der im Rahmen der geltenden JFA finanzierten Stellen, was einer deutlichen Verbesserung gegenüber den letzten Jahren entspricht.

* Die Partner und die AU-Kommission sind übereingekommen, dass die AU-Kommission auch weiterhin schrittweise die Personalkosten für ihre an der Umsetzung von Friedens-und Sicherheitsprogrammen beteiligten Mitarbeiter übernimmt, um den Partnern eine Verlagerung ihrer Unterstützung von den Betriebskosten auf Programmkosten zu ermöglichen. Diese Übereinkunft ist Teil der JFA-Ausstiegsstrategie.

28

Die Kommission und der EAD verweisen auf den Grundsatz der Eigenverantwortung der Partner und sind der Ansicht, dass sie sehr wohl spezifische Prioritäten für ihre Unterstützung der APSA aufgestellt haben. Diese Prioritäten wurden bei der Formulierung der APSA-Roadmap für den Zeitraum von 2016-20206 mit der Kommission der Afrikanischen Union und den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas erörtert und vereinbart. Das Ziel der Roadmap besteht eindeutig in der Unterstützung afrikanischer Lösungen für afrikanische Friedens- und Sicherheitsprobleme. Die Umsetzung dieser Roadmap wird durch ein Paket von Programmen unterstützt, insbesondere durch die laufende dritte Phase des APSA-Unterstützungsprogramms („APSA III“). Die Jahresarbeitspläne7 enthalten weitere detaillierte Ausführungen zu den im Rahmen von APSA III vorgesehenen Tätigkeiten und ermöglichen eine Priorisierung der EU-Unterstützung und den Vergleich konkreter Ergebnisse mit konkreten Zielsetzungen.

Um die anvisierten Ergebnisse zu erzielen, sieht die Kommission daher eine Reihe von Maßnahmen vor, deren Umsetzung die Unterstützung von Betriebskosten erfordert, die z. B. für Schulungen, Reisen und Gehälter anfallen. Die Finanzierung dieser Kosten ist unabdingbar, damit das Ziel der EU-Unterstützung erreicht werden kann.

30 c)

Die EU beschloss, u. a. aus Gründen der Kohärenz, den gesamten Betrag der RRP-Zuweisung für die IGAD an den Treuhandfonds zu überweisen. Der größte Teil der Zuweisung wird Aktivitäten in Verbindung mit Frieden und Sicherheit, Resilienz und Migration zugeleitet. Die Nutzung des Treuhandfonds bot eine größere Kohärenz, z. B. in Fällen, in denen im Rahmen des RRP vorgesehene Maßnahmen besser für die Ziele des Treuhandfonds in Zusammenhang mit Migration in Notsituationen geeignet sind oder diesbezüglich einen entscheidenden Beitrag leisten können.

d)

Diese Überlegung ist einer der Gründe, weshalb sich die EU weiterhin für eine Zusammenarbeit mit der AU einsetzt.

e)

Die EU-Delegation bei der AU, wo das Programm verwaltet wird, verfügt über militärische Sachkenntnis. Diese Experten können sich erforderlichenfalls auf die militärische Sachkenntnis in regionalen EU-Delegationen stützen. Zusätzliche Experten wurden 2018 am Sitz des EAD in Dienst gestellt.

Für Tätigkeiten im Rahmen des RRP sind keine Mitarbeiter mit militärischem Profil erforderlich, da es sich bei diesen Programmen um Entwicklungsprogramme handelt.

Außerdem wurde den Delegationen eine Reihe neuer Kommissionsstellen zugewiesen, um Aufgaben in Verbindung mit dem Treuhandfonds für Afrika zu übernehmen, die sich z. T. auf Friedens- und Stabilitätsziele beziehen.

37

Hinsichtlich der Einstimmigkeit wird in Artikel 13 des Protokolls zur Errichtung des Friedens- und Sicherheitsrates (PSC) der AU festgestellt, dass eine einfache Mehrheit (zu Verfahrensfragen) und eine Zweidrittelmehrheit (zu sonstigen Fragen) ausreichend sind.

49

Eine externe Überprüfung, die im April 2018 durchgeführt wurde8, ergab, dass die Systeme der AU-Kommission gestärkt wurden.

Die Staatschefs der ECCAS erörterten im März 2018 eine Neuausrichtung des Mandats, dessen Schwerpunkt eindeutig auf Frieden und Sicherheit liegen soll, und die ECCAS arbeitet derzeit an einer neuen „Kommission für Zentralafrika“, die die Tätigkeit der ECCAS übernehmen soll.

Was die ECOWAS anbelangt, so sind die Reformen mangels Konsens ihrer Mitgliedstaaten zum Erliegen gekommen, und Veränderungen ihrer betrieblichen Prozesse wurden daher auf Juni 2018 vertagt. Eine EU-Säulenbewertung der ECOWAS-Kommission ist für das erste Quartal 2019 vorgesehen.

50

Der von der Kommission bei der Bereitstellung technischer Hilfe für die AU-Kommission verfolgte Ansatz wurde überarbeitet. Die Bereitstellung der technischen Hilfe erfolgt jetzt gezielt und auf Anfrage der AU-Kommission. Im Verlauf des Jahres 2017 wurden neun Experten eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgte nicht mit Bezug zu spezifischen Programmen, sondern diente der Lösung von Querschnittsaufgaben und organisatorischen Fragen, die für das Funktionieren der AU-Kommission im Hinblick auf die Entwicklung der APSA von maßgeblicher Bedeutung waren.

53

Die meisten Verzögerungen beim Vertragsabschluss sind darauf zurückzuführen, dass es der AU-Kommission und den SRO Schwierigkeiten bereitet, fristgerecht Finanzierungsvorschläge in einer angemessenen Qualität vorzulegen.

Nach den Gesprächen vom 24. Mai 2017 in dem von der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union gebildeten Lenkungsausschuss stärkte die AU-Kommission 2018 das für EU-finanzierte Programme zuständige Programmmanagementteam und stellte vier zusätzliche Mitarbeiter ein. Die Kommission geht davon aus, dass dies eine Verbesserung der Qualität der bei der EU vorgelegten Vorschläge und Berichte bewirken wird.

c)

Die technischen Probleme mit dem Informationssystem der Kommission hatten nur sehr geringe Auswirkungen auf den rechtzeitigen Vertragsabschluss sowie die rechtzeitige Finanzierung und Umsetzung – insbesondere verglichen mit den in Ziffer 53 Buchstaben a und b aufgeführten Problemen. Konkret wirkten sich technische Probleme dieser Art lediglich auf zwei der geprüften Verträge aus, deren Unterzeichnung sich um jeweils wenige Wochen verzögerte.

54

Die meisten Verzögerungen beim Vertragsabschluss und die rückwirkende Finanzierung sind häufig auf verspätete Anfragen und einen Mangel an Informationen seitens der Organisationen, die die EU-Hilfe umsetzen, zurückzuführen.

Die Kommission hat bereits spezifische Maßnahmen ergriffen und u. a. die personellen Ressourcen für die Verwaltung von APF-Programmen aufgestockt. Die AU-Kommission hat ebenfalls diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet und 2018 das Programmmanagementteam ihrer Abteilung für Frieden und Sicherheit gestärkt, das für die Verwaltung von Programmen für den Kapazitätsaufbau, die von der EU finanziert werden, zuständig ist.

Kasten 5 – Rückwirkende Finanzierung von APSA-Unterstützungsprogrammen

Zweiter Absatz: In Bezug auf den zweiten Vertrag über ein APSA-Unterstützungsprogramm ist festzustellen, dass das wichtigste Ergebnis trotz der Verzögerungen beim Vertragsabschluss erzielt wurde, da der Betrieb aufrechterhalten wurde und so die APSA-Roadmap fertiggestellt werden konnte.

56

Die Kommission und der EAD teilen die Ansicht, dass ihnen eine große Palette potenzieller Instrumente zur Verfügung steht, und bestätigen, dass Schritte zur Optimierung der komparativen Vorteile dieser Instrumente eingeleitet wurden. So erfolgt eine Koordinierung zwischen der Friedensfazilität für Afrika (APF) und den RRP, wie beispielweise die jüngste Bewertung und Übertragung von Personalkosten zeigt. Seit 2016 existiert eine klare Arbeitsteilung zwischen RRP und der APF auf der Grundlage von komparativen Vorteilen, die für eine klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche der beiden Instrumente sorgt. Die Kommission hat ein informelles Netz von APSA-Kontaktstellen eingerichtet, das regionale Delegationen, geografische Einheiten und die für die Verwaltung der APF zuständige Stelle umfasst. Das Netz erleichtert Konsultationen innerhalb der Kommission, die die Festlegung und Formulierung sowohl von APSA-Unterstützungsprogrammen im Rahmen der APF als auch von Regionalen Richtprogrammen betreffen. Darüber hinaus arbeiten die entsprechenden Kommissionsdienststellen und der EAD in internen Qualitätssicherungsgruppen mit, in deren Rahmen Programme für Frieden und Sicherheit erörtert und die Komplementarität zwischen Instrumenten überprüft werden. Innerhalb des von der APSA-Roadmap abgesteckten Rahmens werden die Erfordernisse, die die Operationalisierung der APSA auf regionaler Ebene betreffen, durch regionale Programme im Rahmen der 11. EEF-RRP priorisiert.

Außerdem ist die APF nicht nur für die Finanzierung eines kurzfristigen Bedarfs gut geeignet. Die Rollen der verschiedenen Instrumente sind in ihrem jeweiligen Basisrechtsakt sowie in den Leitlinien klar definiert. Der Anwendungsbereich der APF reicht über die Finanzierung kurzfristiger friedensunterstützender Militärmaßnahmen unter afrikanischer Führung hinaus, da es letztlich darum geht, den Aufbau afrikanischer Kapazitäten in den Bereichen Frieden und Sicherheit voranzutreiben, vor allem mit Blick auf die APSA. Dabei handelt es sich definitionsgemäß um ein langfristiges Unterfangen, das in erster Linie über mehrjährige APSA-Unterstützungsprogramme aus der APF finanziert wird. Siehe auch Antwort zu Ziffer 58.

57

Die Finanzierung langfristig angelegter Planstellen auf der Grundlage der Verträge über Gehaltszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung stellt eine von internationalen Partnern vereinbarte Übergangsmaßnahme dar, solange die laufenden Arbeiten an der Personalreform der AU-Kommission andauern.

58

Neben dem in Ziffer 56 erwähnten informellen Netz kann auf eine Vielzahl von Fällen verwiesen werden, in denen eine Ad-hoc-Koordinierung zu einer ergänzenden und kohärenten Nutzung aller relevanten Instrumente beigetragen hat.

So zum Beispiel in den folgenden Fällen:

* Der EAD und die Kommission kommen regelmäßig zusammen, um im Fall von Somalia einen umfassenden Ansatz zu formulieren und umzusetzen, der den Übergang vom Konflikt zum Wiederaufbau unterstützen soll. Dazu bedarf es einer kontinuierlichen Analyse der abgestimmten Verwendung der am besten geeigneten Instrumente: die APF zur Unterstützung von AMISOM, der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika für den Wiederaufbau, das nationale Richtprogramm (NRP) für den Staatsaufbau, die GASP für die Ausbildung der somalischen nationalen Armee und das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, (IcSP) für die ersten Stabilisierungsmaßnahmen.

* Die gleichen regelmäßigen Koordinierungsmaßnahmen werden für die Sahelzone durchgeführt, wo die Unterstützung der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 aus der APF Bestandteil einer umfassenderen Strategie zu Förderung der Stabilisierung mittels der technischen Hilfe der EU, des IcSP und der NRP ist und dafür sorgt, dass die verschiedenen staatlichen Dienste in Konfliktgebieten präsent sind.

Allgemein kann festgestellt werden, dass eine derartige Ad-hoc-Koordinierung immer dann erfolgt, wenn spezifische Krisen eintreten (Gambia, Guinea-Bissau).

59

Die Kommission teilt die Ansicht, dass die Überwachung weiter verbessert werden kann, insbesondere was die Formulierung von Indikatoren betrifft; sie betont jedoch, dass mit den vorhandenen Systemen wertvolle qualitative Informationen gewonnen werden konnten.

  1. Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass bei den Indikatoren Handlungsbedarf besteht, damit sie in künftigen Programmen konkreter ausfallen. Sie erbrachten jedoch wertvolle qualitative Informationen, mit denen es möglich war, das Programm für den Kapazitätsaufbau zu verbessern, was im Rahmen der externen Evaluierung der APF 2017 anerkannt wurde.
  2. Selbst wenn Indikatoren in einigen Fällen zu tätigkeitsorientiert und damit für die Messung von Ergebnissen nur von begrenztem Wert waren, dienten sie dennoch ihrem Zweck, der darin bestand, die Überwachung der Erbringung der vereinbarten Ergebnisse und letztlich die Kohärenz zwischen der Programmumsetzung und der gebilligten Programmgestaltung zu erleichtern.
  3. Verträge wurden deshalb zu spät unterzeichnet, weil die durchführende Organisation Schwierigkeiten hatte, fristgerecht Finanzierungsvorschläge in einer angemessenen Qualität vorzulegen.
60

Eine externe Gesamtevaluierung der APF für den Zeitraum 2014-2016 wurde 2017 durchgeführt (der Bericht wurde im März 20189 veröffentlicht). Sie enthält spezifische Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu Programmen für den Kapazitätsaufbau mit APSA-Bezug. Die Kommission und der EAD werden sie bei der Erarbeitung des Entwurfs für das APF-Aktionsprogramm 2019-2020 berücksichtigen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

61

Seit Begründung der APSA im Jahr 2004 leistete die Unterstützung der EU sowohl in Bezug auf die Kapazität als auch im Hinblick auf die finanzielle Eigenverantwortung einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung dieser Architektur, wenngleich die erwarteten Ergebnisse nicht systematisch erreicht werden konnten.

62

Die EU setzte durchaus spezifische Prioritäten für ihre Unterstützung der APSA. Die Kommission, der EAD und die Mitgliedstaaten der EU sind sich darin einig, dass die Unterstützung afrikanischer Lösungen für afrikanische Friedens- und Sicherheitsprobleme zur Stabilisierung Afrikas im ureigensten Interesse der EU liegt. Das ist das Hauptanliegen der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA), die von der EU unterstützt wird. Sie stellt eine langfristige Aufgabe dar, deren Ergebnisse sich nicht sofort messen lassen.

Operativ soll das Ziel der EU mithilfe einer klar definierten Strategie erreicht werden: der APSA-Roadmap für den Zeitraum von 2016-2020. Die Umsetzung dieser Roadmap wird unmittelbar durch ein Paket von Programmen unterstützt, insbesondere durch die laufende dritte Phase des APSA-Unterstützungsprogramms („APSA III“). Die Jahresarbeitspläne enthalten weitere detaillierte Ausführungen zu den im Rahmen von APSA III vorgesehenen Tätigkeiten und ermöglichen eine Priorisierung der EU-Unterstützung und den Vergleich zwischen konkreten Ergebnissen und konkreten Zielsetzungen.

Um die anvisierten Ergebnisse zu erzielen, sieht die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, deren Umsetzung die Unterstützung von Betriebskosten erfordert, die z. B. für Schulungen, Reisen und Gehälter anfallen. Die Finanzierung dieser Kosten ist unabdingbar, damit das Hauptziel der EU-Unterstützung erreicht werden kann. Die Leistung von Beiträgen zu Gehaltszahlungen und anderen Betriebskosten stellt an sich kein Problem dar, solange sie an die Erzielung von Ergebnissen gebunden und Teil einer umfassenderen Unterstützungsstrategie mit einer klaren Ausstiegsstrategie ist.

63

Die Kommission und der EAD sind der Auffassung, dass sich bei den Verwaltungsreformen der Afrikanischen Union erste Ergebnisse zeigen.

Die Kommission unterstützt die Reformen der AU-Kommission durch die vertragliche Bindung von Experten, die im Rahmen von zwei spezifischen Verträgen technische Hilfe leisten, um u. a. die Bereiche Rechnungslegung, interne Prüfungen, Auftragsvergabe und Vermögensverwaltung zu stärken. Für weitere Einzelheiten siehe Antwort zu Ziffer 23.

Empfehlung 1: Stärkung der Eigenverantwortung der AU für die APSA und Neuausrichtung der EU-Unterstützung

Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu. Dennoch kann unter bestimmten Bedingungen Ad-hoc-Unterstützung für Betriebskosten gegebenenfalls angezeigt sein. Die Leistung von Beiträgen zu Gehaltszahlungen und anderen Betriebskosten stellt an sich kein Problem dar, solange sie an die Erzielung von Ergebnissen gebunden und Teil einer umfassenderen Unterstützungsstrategie mit einer klaren Ausstiegsstrategie ist.

64

Verträge wurden hauptsächlich deshalb zu spät unterzeichnet, weil Anfragen seitens der Organisationen, die die EU-Hilfe umsetzen, zu spät eingingen und von ihnen nicht in ausreichendem Maß angemessene Informationen bereitgestellt wurden.

Trotz der Verzögerungen beim Vertragsabschluss konnten in den meisten Fällen die wichtigsten Ergebnisse erzielt werden. So verhinderte die verspätete Unterzeichnung des zweiten APSA-Unterstützungsprogramms nicht die Fertigstellung der APSA-Roadmap.

Was die Überwachung betrifft, so wurde 2017 eine externe Gesamtevaluierung der APF für den Zeitraum 2014-2016 durchgeführt (der Bericht wurde im März 2018 veröffentlicht). Sie enthält spezifische Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu Programmen für den Kapazitätsaufbau mit APSA-Bezug. Die Kommission und der EAD werden sie bei der Erarbeitung des Entwurfs für das APF-Aktionsprogramm 2019-2020 berücksichtigen.

Hinsichtlich der kohärenten Verwendung von Finanzierungsinstrumenten wurden bereits erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere was die Komplementarität zwischen der APF und den RRP betrifft (zu erwähnen wären die in den Ziffern 56 und 58 erwähnten informellen Überwachungssysteme, die gegenseitige Konsultation im Rahmen der Qualitätssicherungsgruppen, aber auch das Zusammenspiel von APF und IcSP sowie die in Ziffer 58 beschriebene Ad-hoc-Koordinierung).

Empfehlung 2: Interventionen sollten durchgängig ergebnisorientiert sein

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu.

Akronyme und Abkürzungen

APF: Friedensfazilität für Afrika (African Peace Facility)

APSA: Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur

AU: Afrikanische Union

AUC: Kommission der Afrikanischen Union (African Union Commission)

CEWS: Kontinentales Frühwarnsystem

ECCAS: Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (Economic Community of Central African States)

ECOWAS: Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (Economic Community of West African States)

JAES: Gemeinsame Strategie Afrika-EU (Joint Africa-EU Strategy)

JFA: Gemeinsame Finanzierungsvereinbarung

PSC: Friedens- und Sicherheitsrat (Peace and Security Council)

PSD: Abteilung für Frieden und Sicherheit (Peace and Security Department)

RRP: Regionales Richtprogramm

SRO: Subregionale Organisation

Endnoten

1 Die AU wurde im Jahr 2000 gegründet und ist aus der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) hervorgegangen. Im Jahr 2017 waren alle 55 afrikanischen Länder Mitglieder der Afrikanischen Union.

2 REC: Union des arabischen Maghreb (UMA), Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten (CEN-SAD), Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA), Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC), Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS), Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD) und Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC).

RM: Koordinierungsmechanismus der Ostafrikanischen Eingreiftruppe (Eastern Africa Standby Force Coordination Mechanism, EASFCOM) und Nordafrikanische regionale Einsatzgruppe (North African Regional Capability, NARC).

3 "Memorandum of Understanding on cooperation in the area of peace and security between the African Union, the Regional Economic Communities and the Coordinating Mechanisms of the Regional Standby Brigades of Eastern Africa and Northern Africa", Artikel IV.

4 Gemäß dem Protokoll betreffend die Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union.

5 Institute for Security Studies, "How EU Support of the African Peace and Security Architecture Impacts Democracy Building and Human Security Enhancement in Africa", 2009.

6 World Peace Foundation, "African Politics, African Peace", 2016.

7 "APSA Impact Report 2016", Institute for Peace and Security Studies, Addis-Abeba-Universität, Oktober 2017.

8 Gemäß dem Protokoll betreffend die Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union, Artikel 21.

9 Bis Dezember 2016 hatten lediglich 25 der 54 Mitgliedstaaten der AU ihren Beitrag für 2016 voll und ganz eingezahlt. Quelle: H.E. Paul Kagame "Report on the Proposed Recommendations for the Institutional Reform of the African Union", 29. Januar 2017, S. 13.

10 Afrikanische Union, "Background Paper on Implementing the Kigali Decision on Financing the Union", September 2016.

11 Der jährliche Haushalt der AU in Höhe von 446 Millionen US-Dollar (rund 395 Millionen Euro) (2017) entspricht etwa 0,018 % des gesamten BIP der AU (2,257 Billionen Euro im Jahr 2016).

12 Hiervon ausgenommen sind die friedensunterstützenden Einsätze in Somalia. Siehe Beschluss des Exekutivrats der AU für den Haushalt der Afrikanischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Doc. EX.CL/956(XXIX).

13 AU-Friedensfonds, "Securing Predictable and Sustainable Financing for Peace in Africa", August 2016.

14 Zu den strategischen Sicherheitsfragen gehören illegale Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen; unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen/Umgang mit Sprengstoffen; Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen; Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung; illegale Finanzströme; Einbindung der integrierten maritimen Strategie Afrikas in die APSA sowie Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität.

15 Die Mitteilung "Die EU und die Frage der Konflikte in Afrika: 'Peace Building Conflict Prevention and Beyond' (SEC/96/32)" enthält den grundlegenden Ansatz in Bezug auf die Konflikte in Afrika (Bedeutung der politischen Analyse struktureller Ursachen, Fokussierung auf strukturelle Stabilität), die Liste der Maßnahmen, welche der EU in den verschiedenen Konfliktsituationen zur Verfügung stehen, und die Strategie für die Zukunft (Konfliktverhütung, Frühwarnsystem, Zusammenarbeit mit der AU und regionalen Organisationen sowie mit den UN, Stärkung der afrikanischen Fähigkeiten zur Friedenssicherung).

16 Beispielsweise Mitteilung der Kommission zur Konfliktprävention (KOM(2001) 211); Europäische Sicherheitsstrategie 2003; EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen (JOIN(2013)30).

17 "2016 Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union: Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa."

18 Der EEF ist das wichtigste Instrument der EU für die Bereitstellung von Hilfe für Entwicklungsmaßnahmen in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den überseeischen Ländern und Gebieten. Der EEF wurde im Jahr 1959 durch ein internes Abkommen eingerichtet, finanziert sich aus Direktbeiträgen der EU-Mitgliedstaaten und wird außerhalb des Haushaltsplans der EU abgewickelt. Der Gesamtbetrag der Finanzmittel des EEF im Zeitraum 2014-2020 beläuft sich auf 30,5 Milliarden Euro.

19 Beschluss Nr. 3/2003 des AKP-EG-Ministerrats vom 11. Dezember 2003 über die Verwendung von Mitteln des für die langfristige Entwicklung vorgesehenen Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds zum Zwecke der Errichtung einer Friedensfazilität für Afrika (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22003D0003(01)&from=DE).

20 Die EU unterstützt ferner Frieden und Sicherheit in Afrika aus dem Gesamthaushaltsplan unter Verwendung von Instrumenten wie dem panafrikanischen Programm (PanAf), dem Instrument für Stabilität und Frieden (IcPS), Missionen im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika.

21 900 Millionen US-Dollar laut der "APSA Assessment Study 2014", S. 78.

22 Während des Prüfungszeitraums wurden keine Verträge zur Unterstützung der APSA im Rahmen der anderen RRP abgeschlossen.

23 Eine für den Zeitraum 2011-2013, eine weitere für den Zeitraum 2016-2020. Die Arbeitsplanung für die Roadmap 2011-2013 deckte auch einige in den Jahren 2014 und 2015 umzusetzende Tätigkeiten ab. Im Laufe des Jahres 2015 (bevor der zweite Fahrplan erstellt wurde) hat die EU mit der AU keine neuen größeren Verträge für die Entwicklung der APSA unterzeichnet, mit Ausnahme des "Interim APSA Support Programme" (Interimsprogramm zur Unterstützung der ASPA), zu dessen Hauptzielen die Erstellung der zweiten APSA-Roadmap gehörte.

24 ECDPM, "Evaluation of the implementation of the African Peace Facility as an instrument supporting African efforts to manage conflicts on the continent", Dezember 2017, S. 24 und 30.

25 "APSA Roadmap 2016-2020", S. 58.

26 World Peace Foundation, "African Politics, African Peace", 2016, S. 53.

27 Assembly/AU/Dec.605 (XXVII), https://au.int/web/sites/default/files/pages/31955-file-assembly_au_dec_605_financing_the_au.pdf.

28 https://www.tralac.org/news/article/12591-mahamat-calls-for-urgency-in-self-financing.

29 Am Ende des Jahres 2016 waren 10 von insgesamt 11 ECCAS-Mitgliedstaaten im Rückstand, was einem Gesamtfehlbetrag von rund 52,3 Millionen Euro entspricht bzw. Haushaltsbeiträgen von mehr als drei Jahren. Quelle: ECCAS über die Europäische Kommission.

30 Institute for Security Studies, "PSC Report 89, 'The new funding model tests the commitment of AU member states'", März 2017.

31 Victoria Stanford, "Aid Dependency: The Damage of Donation", Universität von Edinburgh, 2015.

32 In der APF-Evaluierung aus dem Jahr 2013 wird empfohlen, dass die EU Möglichkeiten ausloten sollte, um gemeinsam mit der AU einen Plan auszuarbeiten, damit diese nach und nach die Verantwortung für die Personalstellen und die Betriebskosten zentraler APSA-Komponenten, die derzeit über die APF finanziert werden, übernimmt.

33 Siehe Protokoll der 11. Sitzung des JFA-Lenkungsausschusses (27. April 2017), in dem es heißt, dass mehr als 50 % des kurzfristig beschäftigten PSD-Personals im AU-Hauptquartier aus Mitteln der [AU-]Mitgliedstaaten bezahlt wird.

34 Protokoll der Sitzung des JFA-Lenkungsausschusses.

35 Siehe in diesem Zusammenhang insbesondere "Die Europäische Union und das Problem der Konflikte in Afrika: Mitteilung der Kommission zu friedensschaffenden Maßnahmen, Konfliktvermeidung und darüber hinausgehenden Maßnahmen" (SEK(1996)332); Europäische Sicherheitsstrategie 2003; EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen (JOIN(2013)30).

36 Die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (OECD, 2005) enthält die Verpflichtung der Geber "die Führungsrolle des Partnerlands zu respektieren und dazu beizutragen, dessen Kapazitäten zur Wahrnehmung dieser Funktion zu stärken" und dass sie "ihre gesamte Unterstützung auf die nationalen Entwicklungsstrategien, -institutionen und -verfahren der Partnerländer [gründen]", um Wirksamkeit und Auswirkungen der Hilfe zu erhöhen.

37 Bei der G5 der Sahelzone handelt es sich um einen institutionellen Rahmen für die Koordinierung der regionalen Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik und Sicherheitsfragen. Sie wurde von Burkina Faso, Tschad, Mali, Mauretanien und Niger im Jahr 2014 gegründet.

38 Beispielsweise Tana Copenhagen ApS – "The Inter-relationship between the African Peace and Security Architecture, the Global Peace and Security Architecture and Regional Initiatives", 2013; Swedish Defence Research Agency – "The APSA – Discussing the remaining challenges", 2016; European Centre for Development Policy Management, "Conflict management under the African Peace and Security Architecture (APSA)", Diskussionspapier Nr. 211, April 2017.

39 Institute for Security Studies, "PSC Report 90, 'Denialism plagues Africa’s early warning system'", April 2017.

40 Die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und die Frage der Führungsrolle stellen im Verhältnis zwischen der AU und den SRO nach wie vor ein äußerst heikles Thema dar. Eine genaue Festlegung der Rollen und Zuständigkeiten der Einrichtungen auf nationaler, regionaler, kontinentaler und multilateraler Ebene ist daher für die wirksame Umsetzung der APSA von entscheidender Bedeutung. In den APF-Evaluierungen aus den Jahren 2010 und 2013 wurde empfohlen, die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität zu klären. Jedoch sind in dieser Hinsicht wenig Fortschritte zu verzeichnen: In der APSA-Roadmap 2016-2020 wurde nach wie vor das fehlende gemeinsame Verständnis über die Grundsätze der Subsidiarität als eine der Schwächen der APSA hervorgehoben.

41 Die Afrikanische Governance-Architektur ist eine Plattform für den Dialog zwischen den verschiedenen Interessenträgern, die damit beauftragt sind, auf dem afrikanischen Kontinent die verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und die Demokratie zu stärken. Siehe http://aga-platform.org/about.

42 "APSA Assessment Study 2014".

43 Institute for Peace and Security Studies, "The African Union Peace and Security Council (PSC): Challenges and Policy Options", März/April 2017.

44 JFA sind eine Form eines verstärkten Mechanismus für Geberhilfe, anhand dessen interessierte Partner zu den vereinbarten Kosten auf eine allgemein vereinbarte, verlässliche und transparente Weise beitragen können. Bei den Gebern, die im Zeitraum 2015-2016 einen Beitrag zur JFA über Gehaltszahlungen an das Personal der AUC-PSD leisteten, handelte es sich um die EU, das Vereinigte Königreich, Schweden, Norwegen, Deutschland und die Niederlande.

45 Um zu gewährleisten, dass diese Mittel effizient eingesetzt wurden, haben die Kommission der AU und ihre Partner während der halbjährlichen Sitzungen des Lenkungsausschusses regelmäßig erörtert, welche Planstellen im Rahmen dieser Vereinbarung zu finanzieren sind.

46 Rolle und Aktivitäten sind in den Projektunterlagen für die AU-Verbindungsbüros im Rahmen der JFA und den gemeinsamen ausführlichen Berichten der AU-Kommission beschrieben.

47 "Mid-term evaluation, 'Sustaining and strengthening African Union’s Liaison Offices in post-conflict countries'", Afrikanische Union, Januar 2017.

48 World Peace Foundation, "African Politics, African Peace", 2016.

49 Laut dem Abschlussbericht für den JFA-Vertrag II über Gehaltszahlungen (für den Zeitraum 1.4.2013-1.7.2015) hat der Rat der Weisen damals neun Missionen in Ländern durchgeführt, die sich auf Wahlen vorbereiteten, sowie sechs Aufträge für Vermittlung, präventive Vermittlung und "gute Dienste" übernommen. Eines der Mitglieder des Rats der Weisen hat in den Jahren 2015 und 2016 "Gute-Dienste-Missionen" in die Demokratische Republik Kongo unternommen.

50 "APSA Impact Report", 2016, Teile 2.1.1 und 2.1.4 b.

51 "APSA Roadmap 2016-2020", S. 16.

52 601. PSC-Sitzung (30. Mai 2016) Presseerklärung, www.peaceau.org/uploads/auc-601st-psc-meeting-on-early-warning-30-may-2016.pdf.

53 Kommuniqué der 669. PSC-Sitzung (21. März 2017), http://www.peaceau.org/uploads/669th-psc-com-ew-eng.pdf.

54 Gemäß dem Protokoll betreffend die Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union, Artikel 13.

55 "Decision on the Institutional Reform of the African Union", Juli 2016, Ref. Assembly/AU/Dec.606 (XXVII), gefolgt vom "Report on the Proposed Recommendations for the Institutional Reform of the African Union", von H.E. Paul Kagame (29. Januar 2017).

56 Bei der ECOWAS lief die institutionelle Reform im Jahr 2013 an, und eine international tätige Firma wurde von der ECOWAS mit der Durchführung eines institutionellen Audits beauftragt. Das Audit erstreckte sich über zwei Jahre und mündete in drei institutionelle Reformoptionen, die intern vorgelegt wurden. Allerdings wurden weder die Feststellungen aufgrund des Audits noch die Empfehlungen der EU oder anderen Gebern zur Kenntnis gebracht. Zum Zeitpunkt der Prüfung hatte sich die ECOWAS noch nicht förmlich auf eine institutionelle Reform verständigt. Das institutionelle Audit führte zu einem Einstellungsstopp, der eine übermäßige Zentralisierung und Engpässe zur Folge hatte, was viele laufende Initiativen und die Finanzierung erschwerte.

57 Für die ECCAS war im Rahmen des EEF-RRP-geförderten Programms vorgesehen, die grundlegenden Texte des Rats für Frieden und Sicherheit in Zentralafrika zu reformieren, doch wurde angesichts des fehlenden politischen Willens der ECCAS-Mitgliedstaaten kein Ergebnis erzielt. Diese Maßnahme ist für das nächste EEF-Programm erneut vorgesehen.

58 Die Kommission kann gemäß Artikel 19 des Anhangs IV des Abkommens von Cotonou EEF-Mittel zur Finanzierung von Tätigkeiten verwenden, die bereits stattgefunden haben, "um ein baldiges Anlaufen der Projekte zu gewährleisten und Unterbrechungen zwischen aufeinanderfolgenden Projekten sowie Verzögerungen zu vermeiden".

59 Das ROM ist das externe Überwachungssystem der Europäischen Kommission, bei dem Ergebnisse stark im Vordergrund stehen. Ausgewählte EU-geförderte Projekte werden von externen Experten auf der Grundlage von vier DAC-Kriterien - Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit - bewertet. Siehe https://ec.europa.eu/europeaid/results-oriented-monitoring_en.

 

1 http://www.peaceau.org/uploads/2015-en-apsa-roadmap-final.pdf

2 https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/annex-9-ausp-3_en_0.pdf

3 Beschluss der Kommission C(2017)8294 final vom 12.12.2017.

4 http://www.un.org/esa/ffd/monterrey/MonterreyConsensus.pdf

5 Die Prüfung wurde von Ernst & Young vorgenommen, und der Bericht wurde am 16.4.2018 veröffentlicht (Ares(2018)2249815).

6 http://www.peaceau.org/uploads/2015-en-apsa-roadmap-final.pdf

7 https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/annex-9-ausp-3_en_0.pdf

8 Die Prüfung wurde von Ernst & Young vorgenommen, und der Bericht wurde am 16.4.2018 veröffentlicht (Ares(2018)2249815).

9 https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/apf-evaluation-2017-vol._1_en.pdf

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 24.1.2017
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 27.4.2018
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 26.6.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen 18.7.2018

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer III "Externe Politikbereiche, Sicherheit und Justiz" unter Vorsitz von Bettina Jakobsen, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Juhan Parts, Mitglied des Hofes. Herr Parts wurde unterstützt von seinem Kabinettchef Ken-Marti Vaher, seinem Attaché Margus Kurm, der Leitenden Managerin Sabine Hiernaux-Fritsch, dem Aufgabenleiter Karel Meixner sowie der Prüferin Alina Milasiute und den Prüfern Dirk Neumeister und Piotr Zych. Torielle Perreur-Lloyd unterstützte das Team bei der sprachlichen Ausarbeitung.

Von links nach rechts: Karel Meixner, Margus Kurm, Ken-Marti Vaher, Torielle Perreur-Lloyd, Juhan Parts, Dirk Neumeister, Piotr Zych, Alina Milasiute.

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