2022 Kurzinformation zur Prüfung der EU

Vorstellung der Jahresberichte 2022 des Europäischen Rechnungshofs

Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2022
Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2022 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2022, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. In diesem Jahr haben wir uns zum ersten Mal auch mit der Aufbau- und Resilienzfazilität befasst und geben ein gesondertes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der damit verbundenen Ausgaben ab. Außerdem enthält die Kurzinformation zur Prüfung der EU unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement und zur Weiterverfolgung unserer früheren Empfehlungen.

Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website eca.europa.eu veröffentlicht.

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.

Dieses Dokument ist in 24 Sprachen verfügbar und in folgendem Format abrufbar:
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Vorwort des Präsidenten

Unser Jahresbericht ist unser wichtigstes Produkt. Seine Herausgabe erfordert konzertierte Anstrengungen und einen erheblichen Umfang an Prüfungs- und Unterstützungsarbeit. In diesem Jahr kamen wir wie in den Vorjahren zu dem Schluss, dass die Jahresrechnung der EU ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union vermittelt. Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für 2022 ab. Die Einnahmen im Haushaltsjahr 2022 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Das langfristige Haushaltspaket der EU besteht aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–‍2027 und NextGenerationEU (NGEU), einem befristeten Aufbaupaket, das zusätzliche Mittel umfasst und durch die Emission von Anleihen finanziert wird. Rund 90 % der im Rahmen von NGEU bereitgestellten Finanzierung entfallen auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Für 2022 geben wir daher zum zweiten Mal in Folge zwei getrennte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab: eines zum traditionellen EU-Haushalt und eines zur ARF.

Im Haushaltsjahr 2022 ist die geschätzte Gesamtfehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt auf 4,2 % gestiegen (2021: 3,0 %). Daher geben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben ab. Die wichtigsten Ausgabenbereiche der EU, für die wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, weisen eine wesentliche Fehlerquote auf. Im Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ ist sie deutlich gestiegen – auf 6,4 % (2021: 3,6 %). Die Fehlerquote für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ beläuft sich auf 2,2 % (2021: 1,8 %).

Im Jahr 2022, dem zweiten Jahr der Umsetzung der ARF, wurden mehr Zahlungen getätigt, und wir konnten uns einen besseren Überblick darüber verschaffen, wie die ARF umgesetzt wurde. Die Fortschritte waren zwar langsamer als erwartet, doch erhielten 11 Mitgliedstaaten im Rahmen der Fazilität 13 Finanzhilfezahlungen in Höhe von insgesamt 46,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurden Vorfinanzierungen in Höhe von 6,8 Milliarden Euro abgerechnet. Im Rahmen unserer Prüfung untersuchten wir 244 der 274 Etappenziele und alle 37 Zielwerte im Zusammenhang mit den 2022 getätigten 13 Zahlungen.

Bei unserer Bewertung befassten wir uns hauptsächlich mit der in der ARF-Verordnung festgelegten Bedingung, dass Etappenziele und Zielwerte zunächst in zufriedenstellender Weise erreicht werden müssen, bevor Zahlungen erfolgen können. Ferner bewerteten wir, ob die wichtigsten in der Verordnung genannten Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung eingehalten wurden. Wir gelangten zu dem Schluss, dass bei 15 der 281 von uns untersuchten Etappenziele und Zielwerte Probleme hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit bestanden. Entweder wurden sie nicht in zufriedenstellender Weise umgesetzt oder die damit verbundenen Maßnahmen waren nicht förderfähig. Des Weiteren flossen in unsere Bewertung qualitative Feststellungen ein wie Fälle, in denen Maßnahmen und die ihnen zugrunde liegenden Etappenziele unzureichend konzipiert waren, oder Schwachstellen in den Melde- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten. Entsprechend geben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der ARF getätigten Ausgaben ab, wobei sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien zugrunde gelegt wurden.

Dieses eingeschränkte Prüfungsurteil ist das Ergebnis unserer jährlichen Compliance-Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit der im Rahmen der ARF getätigten Ausgaben. Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, da die Bewertung qualitativer Leistungen zahlreiche Ermessensentscheidungen erfordert, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können. Darüber hinaus sind wir im Zuge unserer Prüfungsarbeit immer wieder auf Etappenziele oder Zielwerte gestoßen, die so vage definiert sind, dass es schwierig ist, zu beurteilen, ob sie erreicht wurden oder nicht.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Compliance-Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit der im Rahmen der ARF getätigten Ausgaben nur ein Aspekt der umfassenden Arbeiten ist, die wir diesem neuen Instrument widmen. Zunächst haben wir bereits eine Reihe von Prüfungsberichten vorgelegt, in denen schwerwiegende Mängel und Bedenken im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung der ARF aufgezeigt wurden. Diese werden durch weitere laufende und geplante Prüfungen zu Themen wie Mittelausschöpfung, Kontrollsysteme, digitaler und ökologischer Wandel ergänzt. Erst durch die Kombination der Ergebnisse all dieser Prüfungsarbeiten werden wir in der Lage sein, ein Urteil zur Gesamtleistung der ARF abzugeben.

Nun, da sich das Ende einer bisweilen endlos erscheinenden Krise abzuzeichnen beginnt, ist es angebracht, auf den beispiellosen Charakter der Reaktion der EU zu verweisen, die sich in den in allen Bereichen des Haushalts entwickelten Instrumenten und Initiativen äußert. Die Mitgliedstaaten nehmen derzeit Mittel aus mehreren Instrumenten gleichzeitig in Anspruch. Sie schließen die Programme des Zeitraums 2014–‍2020 ab, müssen aber auch mit der Umsetzung des MFR 2021–‍2027 beginnen, deren Beginn sich verzögert hat. Die meisten Mitgliedstaaten führen derzeit NGEU-Mittel aus, wobei ein erheblicher Betrag noch ausgezahlt werden muss.

Mit dem Ausgabendruck erhöht sich der Druck auf die Verwaltungsressourcen und folglich das Fehlerrisiko. Sollte sich ferner die Ausführung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung in den Jahren 2024 und 2025 nicht erheblich beschleunigen, wird das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen später in diesem MFR-Zyklus exponentiell steigen.

Unsere Feststellungen zum Haushaltsjahr 2022 zeigen, dass wir wachsam bleiben müssen und auf allen Ebenen wirksame Kontrollen benötigen, um zu überprüfen, wie die EU-Mittel ausgegeben werden und ob die angestrebten Ergebnisse erzielt werden. Wir werden weiterhin mit den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten daran arbeiten, den Einsatz der EU-Mittel besser zu verwalten und zu überwachen. Wie immer besteht unsere Aufgabe darin, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger dadurch zu stärken, dass wir die Rechenschaftspflicht und Transparenz in allen Bereichen der Arbeit der EU verbessern, damit die EU wirksam auf aktuelle und künftige Herausforderungen reagieren kann.

Abschließend möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europäischen Rechnungshofs für ihren Einsatz und ihre Kompetenz danken. Nur mit ihrem Engagement und ihrer Professionalität kann ein Produkt wie unser Jahresbericht zustande kommen und unsere Institution vorangebracht werden.

Tony Murphy
Präsident

Gesamtergebnisse

Wichtigste Feststellungen

Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2022

Wir erteilen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2022.

Wir erteilen ebenfalls ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen für 2022.

Für 2022 geben wir zwei separate Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab:

  •  ein versagtes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben aus dem EU-Haushalt;
  •  ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Weitergehende Informationen zur Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 finden sich im Abschnitt „Unsere Zuverlässigkeitserklärung“.

  • Wir kamen zu dem Schluss, dass die Jahresrechnung der EU ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Union vermittelt.
  • Die Einnahmen für 2022 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.
  • Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts war mit 4,2 % insgesamt wesentlich (2021: 3,0 %).
  • In unserer Risikobewertung betrachten wir die EU-Ausgaben als mit einem hohen Risiko verbunden, wenn die Begünstigten bei Beantragung der Erstattung der ihnen entstandenen Kosten komplexe Vorschriften befolgen müssen. Der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben in unserer Prüfungspopulation ist weiter gestiegen und war mit 66,0 % erheblich (2021: 63,2 %). In diesem Jahr lag unsere geschätzte Fehlerquote bei 6,0 % (2021: 4,7 %) in diesem Teil unserer Prüfungspopulation. Die Fehlerquote ist wesentlich und umfassend, weswegen wir ein versagtes Prüfungsurteil zu den zulasten des EU-Haushalts getätigten Ausgaben abgeben.
  • Im Hinblick auf die ARF-Ausgaben leistete die Kommission im Jahr 2022 13 Finanzhilfezahlungen an die Mitgliedstaaten, die insgesamt 274 Etappenziele und alle 37 Zielwerte betrafen. Bei 11 Zahlungen machten wir quantitative Feststellungen. Sechs dieser Zahlungen waren in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet, weswegen wir ein eingeschränktes Urteil zu den ARF‑Ausgaben abgeben.
  • Die von der Kommission in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2022 angegebene Fehlerquote (Risiko bei Zahlung) beläuft sich auf 1,9 % und liegt damit deutlich unter unserer Spanne. Einschränkungen bei den Ex-post-Kontrollen der Kommission und der Mitgliedstaaten betreffend die MFR-Rubriken 1, 2 und 6 wirken sich auf das in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz ausgewiesene Risiko bei Zahlung aus und somit auf die Risikobewertung der Kommission.
  • Im Jahr 2022 meldeten wir dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 14 Fälle (2021: 15 Fälle) mutmaßlichen Betrugs, die wir im Zuge unserer Prüfung zu den im Haushaltsjahr 2021 getätigten Ausgaben festgestellt hatten. Auf dieser Grundlage leitete das OLAF bereits zwei Untersuchungen ein. Wir leiteten sechs dieser Fälle gleichzeitig auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu. Bei drei dieser Fälle leitete die EUStA eine Untersuchung ein. Im Rahmen unserer Prüfung der Ausgaben 2022 ermittelten wir 14 Fälle mutmaßlichen Betrugs.
  • Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EU-Haushalt und aus der Finanzhilfe-Komponente von NGEU, die künftige Schulden darstellen, wenn sie nicht aufgehoben werden, erreichten Ende 2022 ein Rekordniveau von 453 Milliarden Euro. Dies war hauptsächlich auf neue Mittelbindungen für NGEU und für die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung für den Zeitraum 2021–‍2027 zurückzuführen.
  • Die Schulden der EU stiegen deutlich an und beliefen sich bis zum Jahresende 2022 auf 344,3 Milliarden Euro (2021: 236,7 Milliarden Euro). Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf Anleihen für NGEU, für das Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) und für die Makrofinanzhilfe (MFA) zurückzuführen. Von diesen Anleihen war nur das NGEU-Instrument mit einem Zinsrisiko für den EU-Haushalt verbunden. 2022 beliefen sich die auf NGEU-Anleihen gezahlten Nettozinsen auf 0,5 Milliarden Euro.
  • Die Exposition des EU-Haushalts – bestehend aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Darlehen, die über mehrere Finanzierungsinstrumente ausgezahlt wurden, und aus Eventualverbindlichkeiten – stieg von 205 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 248 Milliarden Euro im Jahr 2022. Dies war hauptsächlich auf die zusätzlichen NGEU- und SURE-Darlehen, die den Mitgliedstaaten gewährt wurden, und auf die der Ukraine gewährten MFA-Darlehen zurückzuführen. Hinzu kamen Ende 2022 zusätzliche Darlehen in Höhe von 126 Milliarden Euro, die bereits gewährt, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Die Exposition des EU-Haushalts wird daher weiter zunehmen.
  • Die Exposition des EU-Haushalts im Zusammenhang mit der Ukraine hat sich 2022 im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt (von 7 Milliarden Euro auf 16 Milliarden Euro). Die Genehmigung zusätzlicher 18 Milliarden Euro für die MFA+ Ende 2022 wird diese Exposition für künftige Haushalte deutlich erhöhen.

Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2022 kann auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.

Gegenstand unserer Prüfung

Der EU‑Haushalt 2022 in Zahlen

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des für einen Mehrjahreszeitraum vereinbarten längerfristigen Haushaltsrahmens (des sogenannten mehrjährigen Finanzrahmens oder MFR) den jährlichen Haushaltsplan der EU. Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben zulasten des EU-Haushalts auf insgesamt 196,0 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,5 % der gesamten Staatsausgaben der EU-Mitgliedstaaten und 1,3 % ihres Bruttonationaleinkommens.

Im Mai 2020 nahm der Rat der Europäischen Union NGEU an, ein befristetes Instrument, das als Reaktion auf die sozioökonomischen Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie eingeführt wurde und durch die Emission von Anleihen finanziert wird. Rund 90 % der im Rahmen von NGEU bereitgestellten Finanzierung entfallen auf die ARF. Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben für nicht rückzahlbare Unterstützung im Rahmen der ARF (Finanzhilfen) auf 47,2 Milliarden Euro.

Unter Berücksichtigung der Ausgaben im Rahmen der ARF beliefen sich die Zahlungen im Jahr 2022 auf insgesamt 243,3 Milliarden Euro.

Woher stammen die Mittel?

Die Gesamteinnahmen für 2022 betrugen 245,3 Milliarden Euro. Der größte Anteil des EU-Haushalts wird durch Beträge finanziert, welche die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten (103,9 Milliarden Euro). Weitere Quellen sind Zölle (25,9 Milliarden Euro), ein Beitrag auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (19,7 Milliarden Euro) sowie ein auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierender Beitrag (6,3 Milliarden Euro) und sonstige Einnahmen (6,4 Milliarden Euro). Im Jahr 2022 beliefen sich die zusätzlichen Einnahmen auf 83,1 Milliarden Euro, davon externe zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 62,2 Milliarden Euro für Haushaltsgarantien, Anleihe- und Darlehenstransaktionen (NGEU) und 20,9 Milliarden Euro an Beiträgen und Erstattungen aus EU-Abkommen und -Programmen.

Wofür werden die Mittel verwendet?

Wie Abbildung 1 zu entnehmen ist, werden die EU-Haushaltsmittel in einem breiten Spektrum von Bereichen ausgegeben.

Abbildung 1 – Ausgaben zulasten des EU-Haushalts des Jahres 2022 nach MFR-Rubrik

Abbildung 1 – Ausgaben zulasten des EU-Haushalts des Jahres 2022 nach MFR-Rubrik

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Etwa drei Viertel der Haushaltsmittel werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Bei dieser Methode des Haushaltsvollzugs ist es zwar Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Mittel zu verteilen, Projekte auszuwählen und die EU-Ausgaben zu verwalten, doch trägt die Kommission auch weiterhin die oberste Verantwortung. Dies gilt beispielsweise für die MFR-Rubriken „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ und „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“.

Mit den Ausgaben im Rahmen der ARF werden Investitionen und Reformen in Politikbereiche von EU-weiter Bedeutung finanziert, die in sechs Säulen aufgegliedert sind (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2 – Die sechs Säulen der ARF

Abbildung 2 – Die sechs Säulen der ARF

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Die Mitgliedstaaten legen ihre Reform- und Investitionsvorhaben vorab in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen dar, und die Kommission nimmt die Zahlung vor, wenn sie die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte erreicht haben.

Was deckten wir ab?

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den Vorschriften der EU und den nationalen Vorschriften im Einklang stehen. Wir untersuchen Ausgaben dann, wenn die Endempfänger von EU-Mitteln Tätigkeiten durchgeführt haben oder ihnen Kosten entstanden sind oder im Falle der ARF-Ausgaben, wenn Mitgliedstaaten Zahlungen für die Erreichung ihrer vorab festgelegten Etappenziele oder Zielwerte beantragen, und wenn die Kommission die Ausgaben akzeptiert hat. In der Praxis bedeutet dies, dass die von uns angesetzte Prüfungspopulation der Vorgänge Zwischen- und Abschlusszahlungen abdeckt. Wir bezogen im Jahr 2022 gezahlte Vorschüsse nicht in unsere Untersuchung ein, es sei denn, diese wurden auch im Laufe des Jahres abgerechnet.

Unsere Prüfungspopulation für 2022 belief sich für die Einnahmen auf 245,3 Milliarden Euro und für die Ausgaben auf 220,5 Milliarden Euro. Zur Untermauerung unserer jeweiligen Prüfungsurteile legten wir jeweils unterschiedliche Prüfungspopulationen zugrunde – je nachdem, ob es sich um Ausgaben zulasten des EU-Haushalts (166,8 Milliarden Euro) oder Ausgaben im Rahmen der ARF (53,7 Milliarden Euro) handelte.

Unsere Feststellungen

Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legen wir dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Zuverlässigkeitserklärung vor, mit der wir die Zuverlässigkeit der konsolidierten Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bescheinigen. Dies ist das Kernstück unseres Jahresberichts.

Die ARF ist ein befristetes Aufbauinstrument, das in einer Weise bereitgestellt und finanziert wird, die sich grundlegend davon unterscheidet, wie bei normalen Ausgaben zulasten des EU-Haushalts verfahren wird. Während Begünstigte von EU-Haushaltsmitteln Zahlungen erhalten, weil sie bestimmte Tätigkeiten durchgeführt haben oder weil ihnen entstandene Kosten erstattet werden, erhalten die Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF Zahlungen für das zufriedenstellende Erreichen vorab festgelegter Etappenziele oder Zielwerte. Mit Blick auf die ARF untersuchten wir daher, ob die vorab festgelegten Etappenziele oder Zielwerte auf zufriedenstellende Weise erreicht wurden und ob die horizontalen Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung erfüllt waren. Wir geben daher zwei separate Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben ab: eines zu den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts und eines zu den Ausgaben im Rahmen der ARF.

Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

Die EU-Jahresrechnung 2022 vermittelt in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards in allen wesentlichen Belangen ein sachgerechtes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.

Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben, so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.

In der Bilanz der EU war zum Jahresende 2022 eine Verbindlichkeit für Ruhestandsbezüge und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 80,6 Milliarden Euro ausgewiesen (2021: 122,5 Milliarden). Der Rückgang der Pensionsverbindlichkeit im Jahr 2022 ist in erster Linie auf den Anstieg des nominalen Abzinsungssatzes zurückzuführen, der von einem Anstieg der globalen Zinssätze beeinflusst wird.

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. In der EU-Jahresrechnung war zum Abschlussstichtag eine Nettoforderung gegenüber dem Vereinigten Königreich in Höhe von 23,9 Milliarden Euro (2021: 41,8 Milliarden Euro) aufgrund gegenseitiger Verpflichtungen aus dem Austrittsabkommen ausgewiesen.

Die Auswirkungen der russischen Invasion auf die Darlehen und Finanzhilfen für die Ukraine in der EU-Jahresrechnung wurden bewertet. Sie wurden entsprechend den Anforderungen der Rechnungsführungsvorschriften angemessen erfasst und offengelegt.

Wir geben ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Einnahmen ab

Unsere Prüfung ergab, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen. Die von uns untersuchten Systeme zur Verwaltung der Einnahmen waren generell wirksam.

Wir geben ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben zulasten des EU-Haushalts ab

Wir definieren einen Fehler als Mittelbetrag, der nicht aus dem EU-Haushalt hätte gezahlt werden dürfen. Fehler treten auf, wenn Mittel nicht im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften – also nicht so, wie vom Rat und vom Europäischen Parlament bei Annahme der betreffenden Rechtsakte beabsichtigt – verwendet wurden oder wenn die Mittelverwendung spezifischen nationalen Vorschriften zuwiderläuft.

Für die Ausgaben aus dem EU-Haushalt liegt unsere geschätzte Fehlerquote zwischen 3,1 % und 5,3 %. Der Mittelwert dieser Spanne, vormals als „wahrscheinlichste Fehlerquote“ bezeichnet, ist gegenüber dem Vorjahr von 3,0 % auf 4,2 % angestiegen – siehe Abbildung 3.

Abbildung 3 – Geschätzte Fehlerquote und Prüfungspopulation (2018–‍2022)

Abbildung 3 – Geschätzte Fehlerquote und Prüfungspopulation (2018–‍2022)

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Mehr als die Hälfte unserer Prüfungspopulation weist erneut eine wesentliche Fehlerquote auf

Im Jahr 2022 betrug der Anteil der mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben an unserer Prüfungspopulation 66,0 % und ist im Vergleich zum Vorjahr (63,2 %) angestiegen. Wir stellten erneut fest, dass bei den mit einem geringen Risiko verbundenen Ausgaben keine wesentliche Fehlerquote zu verzeichnen war, die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben hingegen weiterhin eine wesentliche Fehlerquote aufwiesen. Die Art und Weise, wie Mittel ausgezahlt werden, wirkt sich somit auf das Fehlerrisiko aus. Wir schätzen die Fehlerquote bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben auf 6,0 % (2021: 4,7 %) (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4 – Aufschlüsselung der Prüfungspopulation 2022 nach Ausgaben, die mit einem hohen, und Ausgaben, die mit einem geringen Risiko verbunden sind

Abbildung 4 – Aufschlüsselung der Prüfungspopulation 2022 nach Ausgaben, die mit einem hohen, und Ausgaben, die mit einem geringen Risiko verbunden sind

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Die Fehlerquote geht in erster Linie auf die Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ zurück, gefolgt von den Rubriken „Natürliche Ressourcen und Umwelt“, „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ und „Nachbarschaft und die Welt“ (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5 – Geschätzte Fehlerquoten für die MFR-Rubriken 1, 2 und 3 (2018–‍2022)

Abbildung 5 – Geschätzte Fehlerquoten für die MFR-Rubriken 1, 2 und 3 (2018–‍2022)

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Förderfähigkeitsfehler haben bei den mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben auch weiterhin den größten Anteil an der geschätzten Fehlerquote. Der Anstieg der für „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ geschätzten Fehlerquote folgt keinem geografischen Muster. Allerdings nahmen bestimmte Arten von Fehlern, u. a. nicht förderfähige Kosten und Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, zu.

Gegenüberstellung der von uns geschätzten Fehlerquoten mit denen der Kommission

In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz, für die das Kollegium der Kommissionsmitglieder verantwortlich zeichnet, sind die wichtigsten Informationen zur internen Kontrolle und zum Finanzmanagement, die in den jährlichen Tätigkeitsberichten enthalten sind, zusammengefasst. Hierzu gehört das Risiko bei Zahlung, d. h. der von der Kommission geschätzte Betrag, der ausgezahlt wurde, ohne mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu stehen. Der Risikobetrag bei Zahlung beläuft sich der Kommission zufolge für 2022 auf 1,9 %, was unter der von uns geschätzten Fehlerquote von 4,2 % (2021: 3,0 %) und unter unserer Spanne liegt, die von 3,1 % bis 5,3 % reicht.

Ebenso wie unsere geschätzte Fehlerquote enthält die Schätzung der Kommission keine Ausgaben aus der ARF, für die sie die Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer qualitativen Bewertung getrennt offenlegt. Darüber hinaus enthält der jährliche Tätigkeitsbericht jeder Generaldirektion (GD) der Kommission eine Erklärung, in der der Generaldirektor Gewähr dafür liefert, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Zu diesem Zweck legten alle Generaldirektionen Schätzungen des Risikos bei Zahlung bei ihren Ausgaben vor, mit Ausnahme der ARF, für die die Kommission die Kontrollergebnisse auf der Grundlage einer Kombination der Ergebnisse aus den Prüfungen und Kontrollen der Mitgliedstaaten und ihrer eigenen Prüfungen und Kontrollen bewertet.

Für jede MFR-Rubrik, für die wir eine spezifische Beurteilung vorlegen, haben wir das von der Kommission ermittelte Risiko bei Zahlung für 2022 unseren geschätzten Fehlerquoten gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung macht deutlich, dass die Zahlen der Kommission für drei Politikbereiche unter unseren Schätzwerten liegen. Wir stellten fest, dass das von der Kommission geschätzte Risiko bei Zahlung von 1,5 % bei der Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ in der unteren Hälfte unserer Spanne und damit unter unseren geschätzten Fehlerquote lag. Bei der Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ lag die Schätzung der Kommission mit 2,6 % deutlich unter unserer Spanne für die geschätzte Fehlerquote und bei der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ lag die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikos bei Zahlung (1,7 %) in der unteren Hälfte unserer Spanne und unter der von uns geschätzten Fehlerquote.

In der jährlichen Management- und Leistungsbilanz legt die Kommission ihre allgemeine Risikobewertung der jährlichen Ausgaben für 2022 vor, um Bereiche mit einem hohen Risiko zu ermitteln und dort schwerpunktmäßig Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission schätzt das Risiko bei Zahlung für 63 % der Ausgaben als gering, für 12 % als mittel und für 25 % als hoch ein. Wir haben im Zuge unserer Prüfungsarbeit jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Ex-post-Prüfungen der Kommission aufgezeigt, die zusammengenommen die Belastbarkeit der von der Kommission vorgenommenen Risikobewertung beeinträchtigen.

Wir gaben ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Ausgaben im Rahmen der ARF im Jahr 2022 ab

Insgesamt geht aus den von uns im Rahmen unserer Arbeit erlangten und in diesem Kapitel angeführten Prüfungsnachweisen Folgendes hervor: 11 der 13 Zahlungen im Rahmen der ARF (und damit zusammenhängende Abrechnungen von Vorfinanzierungen) waren von quantitativen Feststellungen betroffen. Sechs dieser Zahlungen waren in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet. Wir ermittelten ferner Fälle, in denen die Etappenziele oder Zielwerte mangelhaft konzipiert waren und Probleme in Bezug auf die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten in ihren Verwaltungserklärungen gemachten Angaben bestanden.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 und Kapitel 11 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden. Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website eca.europa.eu abrufbar.

Unsere Ergebnisse näher betrachtet

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Die Haushaltsvollzugsquote bei den Verpflichtungen und Zahlungen war hoch

Das Jahr 2022 war das zweite Jahr des MFR 2021–‍2027. Abbildung 6 zeigt die insgesamt verfügbaren Mittel für Ausgaben aus dem EU-Haushalt einschließlich NGEU-Finanzhilfen.

Abbildung 6 – Für 2022 insgesamt verfügbare Mittel für Ausgaben aus dem EU-Haushalt einschließlich NGEU-Finanzhilfen

Abbildung 6 – Für 2022 insgesamt verfügbare Mittel für Ausgaben aus dem EU-Haushalt einschließlich NGEU-Finanzhilfen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2022 der EU.

Im Jahr 2022 wurden die meisten Mittel für Verpflichtungen in Anspruch genommen

Die Haushaltsbehörde genehmigte einen ursprünglichen Haushalt in Höhe von 169,5 Milliarden Euro für Mittel für Verpflichtungen. Im Jahr 2022 wurde der Haushalt durch fünf Nachträge auf 182,2 Milliarden Euro erhöht und lag damit über der MFR-Obergrenze von 179,8 Milliarden Euro. Dies wurde durch den Einsatz besonderer Instrumente wie des Flexibilitätsinstruments, der Reserve für die Anpassung an den Brexit, des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und der Solidaritäts- und Soforthilfereserve ermöglicht. Im endgültigen Haushalt wurden im Laufe des Jahres 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 179,4 Milliarden Euro gebunden, d. h. mehr als 98 % des verfügbaren Betrags wurden verwendet.

Die endgültigen Mittel für Zahlungen wurden fast vollständig in Anspruch genommen

Die Mittel für Zahlungen wurden ursprünglich auf 170,6 Milliarden Euro festgesetzt und schließlich auf 170,0 Milliarden Euro verringert. Allerdings bestand ein zusätzlicher Zahlungsbedarf infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie durch die hohe Inflation und steigende Energiepreise. 167,3 Milliarden Euro der im EU-Haushalt verfügbaren Mittel für Zahlungen in Höhe von 170,0 Milliarden Euro wurden verwendet. Siehe Abbildung 7.

Abbildung 7 – Haushaltsvollzug 2022

Abbildung 7 – Haushaltsvollzug 2022

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2022 der EU.

Unter Berücksichtigung zusätzlicher Zahlungen in Höhe von 71,8 Milliarden Euro aus zweckgebundenen Einnahmen und der 4,2 Milliarden Euro an Mittelübertragungen aus dem Jahr 2021 beliefen sich die Zahlungen im Jahr 2022 auf insgesamt 243,3 Milliarden Euro. Die Zahlungen beliefen sich somit auf 93 % der insgesamt 261,3 Milliarden Euro umfassenden Mittel für Zahlungen.

Die Inanspruchnahme der ESI-Fonds-Mittel des Zeitraums 2014–‍2020 wurde 2022 fortgesetzt, wenn auch langsamer als in den Jahren 2021 und 2020

Die Zahlungen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) – ohne NGEU-Mittel – beliefen sich auf 64,9 Milliarden Euro, was einen niedrigeren Betrag als in den Jahren 2021 (75,1 Milliarden Euro) und 2020 (72,0 Milliarden Euro) darstellt. Ende 2022 belief sich der Gesamtbetrag der Zahlungen für die operationellen Programme der ESI-Fonds 2014–‍2020 somit auf 396,1 Milliarden Euro; dies entspricht 80,4 % der Gesamtmittelzuweisung von 492,6 Milliarden Euro. Bei der Inanspruchnahme der ESI-Fonds durch die Mitgliedstaaten bestehen erhebliche Unterschiede (siehe Abbildung 8).

Abbildung 8 – Inanspruchnahme der ESI-Fonds 2014–‍2020 (ohne NGEU‑Mittel)

Abbildung 8 – Inanspruchnahme der ESI-Fonds 2014–‍2020 (ohne NGEU‑Mittel)

Hinweis: „Noch auszuschöpfende“ Beträge sind Zahlungen, die die Mitgliedstaaten bei der Kommission noch beantragen können. Sie stellen nicht unbedingt die gesamten Fortschritte bei der Projektdurchführung in den Mitgliedstaaten dar. Differenzen sind rundungsbedingt.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.

Die Kommission hat mehr Mittel aus den der Dachverordnung unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung des Zeitraums 2021–‍2027 gebunden, doch die späte Genehmigung der mitgliedstaatlichen Programme führte zu Zahlungen in geringer Höhe

Zu Beginn des neuen MFR fand ein Übergang von den ESI-Fonds des Zeitraums 2014–‍2020 zu den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung des Zeitraums 2021–‍2027 statt. Für diese Fonds mit geteilter Mittelverwaltung haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2022 65,4 Milliarden Euro gebunden, d. h. 90 % der verfügbaren Mittel für Verpflichtungen (2021 hatten sie nur 2 % der verfügbaren 50,1 Milliarden Euro gebunden).

Verschiedene EU-Finanzierungsinstrumente wurden für Soforthilfe eingesetzt

Im Jahr 2022 wurden verschiedene EU-Finanzierungsinstrumente für Soforthilfe bei unerwarteten Ereignissen eingesetzt. Neue Flexibilitätsmaßnahmen wurden eingeführt, um den Behörden der Mitgliedstaaten beim Umgang mit der COVID‑19-Pandemie, dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der Energiekrise zu helfen. Siehe Abbildung 9.

Abbildung 9 – Wichtigste Krisenreaktionsmaßnahmen der EU im Zeitraum 2020–‍2023

Abbildung 9 – Wichtigste Krisenreaktionsmaßnahmen der EU im Zeitraum 2020–‍2023

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von EU-Rechtsvorschriften.

Die Umsetzung von NGEU hat sich 2022 beschleunigt, doch wurden die Fortschritte langsamer erzielt als erwartet

Die Bindung von Mitteln im Rahmen von NGEU beschleunigte sich 2022 und stieg auf 306,0 Milliarden Euro bis zum Ende des Jahres an (2021: 143,5 Milliarden Euro). Die Mitgliedstaaten müssen 2023 die übrigen Mittel (115,1 Milliarden Euro) binden, da dies später nicht mehr möglich sein wird. Im Jahr 2022 erhielten die Mitgliedstaaten Finanzhilfen in Höhe von 47,1 Milliarden Euro aus der ARF (2021: 46,4 Milliarden Euro). Auch wenn der Betrag geringfügig höher war als im Jahr 2021, lag er unter den von der Kommission erwarteten 63,0 Milliarden Euro. Die Zahlungen im Jahr 2022 wurden jedoch fast ausschließlich im Zusammenhang mit der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten getätigt; im Jahr 2021 hatte es sich hauptsächlich um Vorfinanzierungen gehandelt. Siehe Abbildung 10.

Abbildung 10 – Umsetzung von NGEU im Zusammenhang mit der ARF

Abbildung 10 – Umsetzung von NGEU im Zusammenhang mit der ARF

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung der EU für 2022 und von Haushaltsrechnungen aus dem Rechnungsführungssystem der Kommission.

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EU-Haushalt und aus der Finanzhilfe-Komponente von NGEU erreichten eine Rekordhöhe von 453 Milliarden Euro

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem EU-Haushalt und aus der Finanzhilfe-Komponente von NGEU, die künftige Schulden darstellen, wenn sie nicht aufgehoben werden, erreichten Ende 2022 ein Rekordniveau von 453 Milliarden Euro. Dies war in erster Linie darauf zurückzuführen, dass im zweiten Jahr der Umsetzung von NGEU mehr Mittel gebunden wurden, sowie auf den Beginn der Durchführung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung des Zeitraums 2021–‍2027. Der Kommission zufolge dürften die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach einem weiteren Anstieg auf rund 460 Milliarden Euro im Jahr 2023 im Zeitraum 2024–‍2026 zurückgehen, zumal es nach 2023 keine neuen Mittelbindungen im Rahmen von NGEU geben wird. Siehe Abbildung 11.

Abbildung 11 – Noch abzuwickelnde Mittelbindungen nach Jahr und Finanzierungsart (EU-Haushalt und NGEU)

Abbildung 11 – Noch abzuwickelnde Mittelbindungen nach Jahr und Finanzierungsart (EU-Haushalt und NGEU)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung der EU für 2022 und von Haushaltsrechnungen aus dem Rechnungsführungssystem der Kommission.

Risiken und Herausforderungen

Die Fremdkapitalkosten für Schulden der EU sind erheblich gestiegen

Die Verbindlichkeiten der EU – insbesondere die Aufnahme von Mitteln auf den Märkten für NGEU, SURE, die MFA, den EFSM, die Zahlungsbilanzhilfe und Euratom-Darlehen – stiegen bis zum Ende des Jahres 2022 auf 344,3 Milliarden Euro an (2021: 236,7 Milliarden Euro), hauptsächlich aufgrund neuer Anleihen für NGEU, für SURE und für die MFA. Abbildung 12 zeigt die Laufzeiten und die effektiven Zinssätze dieser Anleihen.

Abbildung 12 – Laufzeiten und effektive Zinssätze der EU-Anleihen

Abbildung 12 – Laufzeiten und effektive Zinssätze der EU-Anleihen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2022 der EU.

Von diesen Anleihen war nur das NGEU-Instrument mit einem Zinsrisiko für den EU-Haushalt verbunden. 2022 stiegen die Kosten neuer NGEU-Mittel aufgrund steigender Marktzinsen, und zwar von 0,14 % im zweiten Halbjahr 2021 auf 2,60 % im zweiten Halbjahr 2022. 2022 beliefen sich die auf NGEU-Anleihen gezahlten Nettozinsen auf 0,5 Milliarden Euro.

Die Gesamtexposition des EU-Haushalts war insgesamt höher als 2021

Die Gesamtexposition des EU-Haushalts belief sich Ende 2022 auf insgesamt 248,3 Milliarden Euro, was gegenüber 204,9 Milliarden Euro im Jahr 2021 einen Anstieg darstellt. Dieser Anstieg war hauptsächlich auf die Anleihen für die zusätzlichen ARF- und SURE-Darlehen in Höhe von 27,2 Milliarden Euro bzw. 8,7 Milliarden Euro (2021: 18,0 Milliarden Euro bzw. 89,7 Milliarden Euro) an die Mitgliedstaaten und die MFA-Darlehen an die Ukraine in Höhe von 7,2 Milliarden Euro zurückzuführen. Abbildung 13 enthält eine Aufschlüsselung der Exposition nach Quellenart und Risikoabdeckung.

Abbildung 13 – Gesamtexposition des EU-Haushalts zum Jahresende 2022, aufgeschlüsselt nach Quellenart und Risikoabdeckung

Abbildung 13 – Gesamtexposition des EU-Haushalts zum Jahresende 2022, aufgeschlüsselt nach Quellenart und Risikoabdeckung

(*) Zahlungsbilanzdarlehen – 0,2 Milliarden Euro, Euratom-Darlehen – Mitgliedstaaten 0,03 Milliarden Euro.

(**) Garantie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) – 0,4 Milliarden Euro, InvestEU-Garantie – 0,3 Milliarden Euro und EFSD+-Garantie – 0,2 Milliarden Euro.

Hinweis: Differenzen sind rundungsbedingt.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der konsolidierten Jahresrechnung 2022 der EU.

Das Risiko im Zusammenhang mit der Exposition des EU-Haushalts wird durch Garantien der Mitgliedstaaten und durch den gemeinsamen Dotierungsfonds teilweise verringert. Die vom gemeinsamen Dotierungsfonds verwalteten Beträge stiegen von 12,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 14,4 Milliarden Euro im Jahr 2022.

Die finanziellen Risiken für künftige EU-Haushalte nehmen aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu

Die Exposition des EU-Haushalts im Zusammenhang mit der Ukraine hat sich 2022 im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt (von 7 Milliarden Euro auf 16 Milliarden Euro). Die Genehmigung zusätzlicher 18 Milliarden Euro für die MFA+ Ende 2022 wird diese Exposition für künftige Haushalte deutlich erhöhen. Da für die zusätzlichen 18 Milliarden Euro zudem keine Dotierung erforderlich ist, erhöht sich das Risiko für künftige EU-Haushalte. Verluste, die sich daraus ergeben könnten, müssen durch künftige EU-Haushalte oder durch den „Spielraum“ zwischen der MFR-Obergrenze und der Eigenmittelobergrenze gedeckt werden. Siehe Abbildung 14.

Abbildung 14 – Zeitleiste der genehmigten MFA-Darlehen an die Ukraine, einschließlich Dotierungen

Abbildung 14 – Zeitleiste der genehmigten MFA-Darlehen an die Ukraine, einschließlich Dotierungen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften.

Die parallele und verzögerte Umsetzung mehrerer Instrumente erhöht das Risiko, dass den Mitgliedstaaten Mittel entgehen

Die Mitgliedstaaten nehmen derzeit Mittel aus mehreren Instrumenten gleichzeitig in Anspruch: aus den verbleibenden ESI-Fonds-Programmen des MFR 2014–‍2020, aus den der Dachverordnung unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung des Zeitraums 2021–‍2027 und aus der ARF. Darüber hinaus müssen sie auch die im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergriffenen Maßnahmen weiterführen. Die meisten Mitgliedstaaten begannen erst Ende 2022 mit der Zuweisung von Finanzmitteln aus den der Dachverordnung 2021–‍2027 unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung an Projekte, da es Verzögerungen bei der Annahme der Rechtsvorschriften und infolgedessen bei der Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarungen und Programme gab. Sollte sich die Ausführung der Fonds mit geteilter Mittelverwaltung in den Jahren 2024 und 2025 nicht erheblich beschleunigen, so wird das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen später in diesem Zeitraum exponentiell steigen. Siehe Abbildung 15.

Abbildung 15 – Zeitleiste für die Bindung und Auszahlung von Mitteln aus den ESI-Fonds, der ARF und den der Dachverordnung unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung

Abbildung 15 – Zeitleiste für die Bindung und Auszahlung von Mitteln aus den ESI-Fonds, der ARF und den der Dachverordnung unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung

(*) In Bezug auf den ELER wurde für 2021 und 2022 ein Übergangszeitraum eingeführt, nach dessen Ablauf er vollständig in den Rahmen der GAP-Strategiepläne fällt. Dies bedeutet, dass die Fristen für Verpflichtungen und Zahlungen für den ELER in der Praxis um zwei Jahre verlängert worden sind (bis 2022 bzw. 2025).

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften.

Die hohe Inflation wirkt sich auf den EU-Haushalt aus

Die hohe Inflation wirkt sich in mehrerlei Hinsicht auf den EU-Haushalt aus. Da der EU-Jahreshaushalt jährlich in Form eines festen Deflators von 2 % angepasst wird, verringert sich seine Kaufkraft um die Differenz zwischen der durchschnittlichen Inflationsrate und 2 %. Auf der Grundlage der Inflationsprognose der Kommission schätzen wir, dass der EU-Haushalt bis 2023 rund 10 % seiner Kaufkraft verlieren könnte. Durch die hohe Inflation erhöhen sich insbesondere die Fixkosten wie Verwaltungskosten und Finanzierungskosten. Sie wirkt sich auch auf den Anteil der Einnahmen aus den unterschiedlichen Quellen aus. Siehe Abbildung 16.

Abbildung 16 – Veränderungen der Kaufkraft des EU-Haushalts

Abbildung 16 – Veränderungen der Kaufkraft des EU-Haushalts

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2023 der Europäischen Kommission.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • angesichts des großen Volumens der noch abzuwickelnden Mittelbindungen, deren Zahlung aus künftigen EU-Haushalten noch aussteht, zu ermitteln, wie die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden können, die Verwendung von EU-Mitteln – insbesondere aus den der Dachverordnung unterliegenden Fonds mit geteilter Mittelverwaltung – unter Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu beschleunigen;
  • die Auswirkungen einer über mehrere Jahre hinweg hohen Inflation auf den EU-Haushalt zu bewerten und Instrumente zur Minderung der sich daraus ergebenden Hauptrisiken zu ermitteln. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission die Fähigkeit des EU-Haushalts schützen, seinen rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen, wie etwa steigenden Finanzierungskosten, nachzukommen;
  • angesichts der zunehmenden Exposition des EU-Haushalts aufgrund von Anleihen zur Deckung des zusätzlichen Zahlungsbedarfs, wie er durch die COVID‑19-Pandemie und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöst wurde, sowie aufgrund von Haushaltsgarantien alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Instrumente zur Risikominderung, wie der gemeinsame Dotierungsfonds, über ausreichende Kapazitäten verfügen, und ihre Schätzung des Gesamtrisikos auf Jahressicht zu veröffentlichen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der Haushaltsführung und des Finanzmanagements können Kapitel 2 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

EU-Haushalt und Ergebniserbringung

Jedes Jahr analysieren wir leistungsbezogene Aspekte, wobei wir untersuchen, welche Ergebnisse mit dem EU-Haushalt, den die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausführt, erzielt wurden. In diesem Jahr deckt unsere Analyse Folgendes ab:

  • Ergebnisse und Kernaussagen unserer Sonderberichte 2022 zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie zugehörige Informationen von der Kommission, der Haushaltsbehörde und den Gesetzgebungsorganen der EU (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union);
  • Umsetzung der von uns in unserem Bericht 2019 zur Leistung des EU-Haushalts unterbreiteten Empfehlungen;
  • Umsetzung der von uns in unseren im Jahr 2019 veröffentlichten Sonderberichten unterbreiteten Empfehlungen.

Kernaussagen unserer Sonderberichte zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Jahres 2022

In unseren Sonderberichten untersuchen wir, inwieweit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei der Ausführung des EU-Haushalts Rechnung getragen wurde. Im Jahr 2022 veröffentlichten wir 28 Sonderberichte, in denen viele der Herausforderungen thematisiert wurden, mit denen die EU in ihren verschiedenen Ausgaben- und Politikbereichen konfrontiert ist. Die geprüften Stellen haben das Recht, auf unsere Bemerkungen zu antworten. Unsere Sonderberichte aus dem Jahr 2022 enthielten 214 hauptsächlich an die Kommission gerichtete Empfehlungen zu einem breiten Themenspektrum, von denen 91 % vollständig akzeptiert wurden. Sie befassten sich mit den folgenden fünf strategischen Bereichen: Maßnahmen der EU gegen COVID‑19; Wettbewerbsfähigkeit der EU; Widerstandsfähigkeit und europäische Werte; Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen; fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1 – In Sonderberichten des Jahres 2022 behandelte strategische Bereiche des Hofes

Maßnahmen gegen COVID‑19 SB 13/2022: Freizügigkeit in der EU während der COVID‑19-Pandemie
SB 18/2022: Die EU-Organe und COVID‑19
SB 19/2022: Beschaffung von COVID‑19-Impfstoffen durch die EU
SB 21/2022: Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission
SB 28/2022: Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE)
Wettbewerbsfähigkeit SB 03/2022: 5G-Einführung in der EU
SB 06/2022: Rechte des geistigen Eigentums in der EU
SB 07/2022: Instrumente zur Internationalisierung von KMU
SB 08/2022: EFRE-Mittel zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
SB 15/2022: Maßnahmen zur Ausweitung der Beteiligung an Horizont 2020
SB 16/2022: Daten in der Gemeinsamen Agrarpolitik
SB 23/2022: Synergien zwischen Horizont 2020 und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds
SB 24/2022: Elektronische Behördendienste für Unternehmen
Widerstandsfähigkeit und europäische Werte SB 01/2022: EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans
SB 05/2022: Cybersicherheit: Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
SB 14/2022: Reaktion der Kommission auf Betrug im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
SB 27/2022: EU-Unterstützung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Nachbarländern
Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen SB 02/2022: Energieeffizienz in Unternehmen
SB 09/2022: Klimaschutz im EU-Haushalt 2014–‍2020
SB 10/2022: LEADER und von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
SB 12/2022: Dauerhaftigkeit im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums
SB 20/2022: EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei
SB 22/2022: EU-Förderung für Kohleregionen
Fiskalpolitische Maßnahmen und öffentliche Finanzen SB 04/2022: Investmentfonds
SB 11/2022: Schutz des EU-Haushalts
SB 17/2022: Externe Berater bei der Europäischen Kommission
SB 25/2022: Überprüfung des Bruttonationaleinkommens für die Zwecke der Finanzierung des EU-Haushalts
SB 26/2022: Europäische Statistiken

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Weiterverfolgung der von uns in unserem "Bericht zur Leistung des EU-Haushalts – Stand zum Jahresende 2019" unterbreiteten Empfehlungen

Unser Bericht zur Leistung des EU-Haushalts für das Haushaltsjahr 2019 enthielt fünf Empfehlungen, die an die Kommission gerichtet waren und von ihr akzeptiert wurden. Wir empfahlen der Kommission, über die Leistung der EU-Ausgabenprogramme im Rahmen eines mehrjährigen Finanzrahmens so lange Bericht zu erstatten, wie Zahlungen geleistet werden (vollständig umgesetzt), die Zuverlässigkeit der Leistungsinformationen weiter zu verbessern (teilweise umgesetzt), die aus den Prüfungen durch den Ausschuss für Regulierungskontrolle gezogenen Lehren zu verbreiten (vollständig umgesetzt), besser zu erklären, wie Zielvorgaben und Indikatoren festgelegt werden, und mehrere Aspekte ihrer Leistungsberichte zu verbessern (teilweise umgesetzt).

Weiterverfolgung der von uns in unseren Sonderberichten von 2019 unterbreiteten Empfehlungen

Wir überprüfen jedes Jahr, inwieweit die von uns geprüften Stellen Maßnahmen aufgrund unserer drei Jahre zuvor unterbreiteten Empfehlungen getroffen haben. Gegenstand unserer diesjährigen Untersuchung waren 213 Empfehlungen aus 22 der 25 von uns im Jahr 2019 veröffentlichten Sonderberichte. Davon richteten sich 179 an die Kommission. Die übrigen 34 Empfehlungen waren an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Rat, die Asylagentur der Europäischen Union, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache („Frontex“) gerichtet. Wir stellten Folgendes fest:

  • Der Anteil der von den geprüften Stellen vollständig akzeptierten Empfehlungen ist von 83 % auf 79 % leicht zurückgegangen.
  • Der Anteil der vollständig oder weitgehend umgesetzten Empfehlungen ist von 75 % auf 70 % ebenfalls leicht zurückgegangen.
  • 73 % der an die Kommission gerichteten Empfehlungen wurden vollständig oder weitgehend umgesetzt.
  • 56 % der an andere geprüfte Stellen gerichteten Empfehlungen wurden vollständig oder weitgehend umgesetzt.
  • Der Anteil der fristgerecht umgesetzten Empfehlungen ist von 60 % auf 38 % zurückgegangen; die geprüften Stellen nannten die COVID‑19-Pandemie als Hauptgrund für die Verzögerungen.
  • Der Umsetzungsgrad korreliert mit der Akzeptanz der Prüfungsempfehlungen durch die geprüften Stellen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung des EU-Haushalts und der Ergebniserbringung können Kapitel 3 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Einnahmen

245,3 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der EU-Ausgaben dient. Wir untersuchten ausgewählte zentrale Kontrollsysteme für die Verwaltung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von 65 Einnahmenvorgängen.

Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten im Jahr 2022 42,3 % der EU-Einnahmen aus, während die Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (MwSt.) 8,0 % ausmachten. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden.

Traditionelle Eigenmittel (TEM) in Form von Einfuhrzöllen, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 10,6 % der EU-Einnahmen aus.

Die Eigenmittel auf der Grundlage von nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff machten 2,6 % der EU-Einnahmen aus. Sie werden berechnet, indem ein einheitlicher Satz auf das Gewicht der in dem jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff angewandt wird.

Externe zweckgebundene Einnahmen, die sich hauptsächlich auf Beträge beziehen, die aufgenommen wurden, um den Mitgliedstaaten im Rahmen von NGEU nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zu gewähren, machten 25,4 % der EU-Einnahmen aus.

Darüber hinaus gibt es andere Einnahmequellen der EU, vor allem Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit Abkommen und Programmen der Union (8,5 % der EU-Einnahmen).

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
245,3 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2021 und 2022

Insgesamt geht aus den Prüfungsnachweisen hervor, dass die Fehlerquote bei den Einnahmenvorgängen nicht wesentlich war. Die von uns untersuchten Systeme zur Verwaltung der Einnahmen waren generell wirksam. Einige der von uns in bestimmten Mitgliedstaaten bewerteten wichtigsten internen Kontrollen zu den TEM, die Verwaltung der Fälle, in denen TEM ausgebucht werden, und die Verwaltung von MwSt.-Vorbehalten und offenen TEM-Punkten durch die Kommission waren jedoch nur bedingt wirksam.

Wir stellten Verzögerungen bei der Neubewertung von Ausbuchungen von Zollschulden durch die Kommission fest, für die keine gesetzlichen Fristen gelten und für die teilweise die Neubewertung seit 2015 ausstand. Wir stellten ferner fest, dass die Anzahl der MwSt.-Vorbehalte und offenen TEM-Punkte leicht zurückgegangen ist und nach wie vor Schwachstellen bei ihrer Verwaltung bestehen.

Wie wir außerdem in unserem jüngsten Sonderbericht zum BNE feststellten, wurden die Risiken bei der Datenerstellung im Zuge der von der Kommission durchgeführten Überprüfung insgesamt gut berücksichtigt, es bedurfte jedoch einer besseren Priorisierung bei der Vorgehensweise. Der Sonderbericht enthält Empfehlungen für Verbesserungen im BNE-Überprüfungszyklus ab 2025.

Darüber hinaus stellten wir weitere Verzögerungen bei ausgewählten im Zollaktionsplan der Kommission enthaltenen Maßnahmen zur Verringerung der Zolllücke fest. Unser Prüfungsurteil zu den Einnahmen bleibt von dieser Schwachstelle unberührt, da sie nicht die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge betrifft, sondern das Risiko, dass die TEM nicht vollständig erhoben wurden.

Unsere Feststellungen und Schlussfolgerungen werden durch die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit in den von der GD Haushalt und Eurostat veröffentlichten jährlichen Tätigkeitsberichten für 2022 generell bekräftigt.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • ihre Verfahren für die Verwaltung von Fällen der Nichtanwendung der MwSt.-Richtlinie mit möglichen Auswirkungen auf den EU-Haushalt zu überarbeiten, indem sie
    • die zeitlichen Abläufe der verschiedenen Schritte sowohl des Vertragsverletzungsverfahrens als auch anderer Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen Verstöße behoben werden sollen, systematisch überwacht und zeitnah tätig wird, um übermäßige Verzögerungen zu vermeiden;
    • bewertet, ob die in einem Mitgliedstaat festgestellte Nichteinhaltung im Bereich der MwSt.-Eigenmittel übergreifenden Charakter hat und daher möglicherweise auch in anderen Mitgliedstaaten vorliegt;
    • rechtzeitig Maßnahmen ergreift und möglicherweise übergreifende Vorbehalte geltend macht, die die korrekte Zahlung der auf der MwSt. basierenden nationalen Beiträge zum EU-Haushalt gewährleisten;
  • unverzüglich die Neubewertung der von Mitgliedstaaten (vor Mai 2022) erhaltenen Anträge, (für die keine gesetzlichen Fristen gelten und) in denen eine von der ursprünglichen Bewertung der TEM-Ausbuchungsfälle durch die Kommission abweichende Auffassung vorgebracht wird, abschließen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 4 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Binnenmarkt, Innovation und Digitales

Insgesamt: 17,3 Milliarden Euro (MFR-Rubrik 1)

Gegenstand unserer Prüfung

Die im Rahmen der Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ finanzierten Programme sind vielfältig und zielen darauf ab, Projekte zu finanzieren, die u. a. zu den Bereichen Forschung und Innovation, Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze, Kommunikation, Energie, digitaler Wandel und Binnenmarkt sowie Raumfahrtpolitik beitragen. Das wichtigste Programm für Forschung und Innovation ist nach wie vor Horizont 2020, da dessen Nachfolgeprogramm Horizont Europa weiterhin nur einen geringen Anteil an unserer Prüfungspopulation für 2022 ausmacht. Unter die MFR-Rubrik 1 fällt außerdem die Finanzierung großer Infrastrukturprojekte wie die Fazilität „Connecting Europe“, Weltraumprogramme wie Galileo, die europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) und Copernicus, das europäische Erdbeobachtungsprogramm. Die Rubrik umfasst auch den Fonds „InvestEU“, der zusammen mit Horizont Europa zusätzliche Mittel aus dem Aufbauinstrument NGEU erhält.

Im Jahr 2022 waren 17,3 Milliarden Euro Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich. Die meisten Ausgaben werden direkt von der Kommission (GD Forschung und Innovation (RTD), GD Verteidigungsindustrie und Weltraum (DEFIS)) sowie über Exekutivagenturen verwaltet. Sie fließen in Form von Finanzhilfen an öffentliche oder private Begünstigte, die an Projekten teilnehmen. Die Kommission leistet bei Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung Vorfinanzierungszahlungen an die Begünstigten und erstattet später die von der EU für eine Finanzierung akzeptierten Kosten, wobei sie die Vorfinanzierungszahlungen in Abzug bringt. Die Weltraumprogramme werden in der Regel indirekt auf der Grundlage von Übertragungs- und Beitragsvereinbarungen verwaltet, die zwischen der Kommission und speziellen Durchführungsstellen – wie der Europäischen Weltraumorganisation und der Agentur der EU für das Weltraumprogramm – unterzeichnet wurden. Die Finanzierungsinstrumente im Rahmen von InvestEU werden hauptsächlich von der Europäischen Investitionsbank oder dem Europäischen Investitionsfonds umgesetzt, die ihrerseits Finanzintermediäre einsetzen.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
17,3 Milliarden Euro Ja 2,7 % (2021: 4,4 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die Rubrik „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ als wesentlich ein. Im Jahr 2022 wiesen 43 (34 %) der 127 von uns untersuchten Vorgänge Fehler auf.

Die im Rahmen von Horizont 2020 getätigten Ausgaben sind weiterhin mit einem hohen Risiko verbunden und stellen die Hauptquelle der von uns aufgedeckten Fehler dar. Wir ermittelten quantifizierbare Fehler aufgrund nicht förderfähiger Kosten bei 35 der 92 in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge aus dem Bereich Forschung und Innovation. Dies entspricht 98 % der von uns für diese Rubrik für 2022 geschätzten Fehlerquote.

In Bezug auf andere Programme und Tätigkeiten ermittelten wir quantifizierbare Fehler bei einem der 35 Vorgänge der Stichprobe. Dabei handelte es sich um eine Unregelmäßigkeit beim Vergabeverfahren eines im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ geförderten Projekts.

Die Vorschriften für die Meldung von Personalkosten im Rahmen von Horizont 2020 sind nach wie vor komplex. Von den 35 mit quantifizierbaren Fehlern behafteten Vorgängen in der Stichprobe von Forschungsvorgängen war bei 25 die Methode zur Berechnung der Personalkosten falsch angewandt worden. Weitere Fehler im Zusammenhang mit Personalkosten waren die fehlerhafte Berechnung der Stundensätze, Mängel bei der Zeiterfassung und Verstöße gegen die Vorschrift der doppelten Obergrenze. Außerdem stellten wir Fehler im Zusammenhang mit nicht förderfähigen Kosten bei der Unterauftragsvergabe und nicht förderfähige direkte Kosten fest.

Beispiel: Verstoß gegen die Vorschrift der doppelten Obergrenze

Ein Begünstigter eines Horizont-2020-Projekts in den Niederlanden war auch Empfänger von zwei im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gewährten Finanzhilfen, die sich zeitlich teilweise mit dem geprüften Horizont-2020-Projekt überschnitten. Einige der am Horizont-2020-Projekt beteiligten Mitarbeiter waren auch an der Durchführung eines oder beider EFRE-Projekte beteiligt. Bei der Meldung der Personalkosten für das geprüfte Horizont-2020-Projekt berücksichtigte der Begünstigte die bereits für die EFRE-Projekte gemeldeten Stunden nicht und machte daher deutlich mehr Stunden geltend als maximal zulässig (1 720 Stunden bzw. anteilig berechnete Stundenzahl für nicht vollzeitbeschäftigte Personen). Die über die Obergrenze hinaus abgerechneten Stunden (insgesamt mehr als 1 900 Stunden für sechs Mitarbeiter) waren nicht förderfähig.

Eine der Strategien zur Förderung der europäischen Forschung ist die stärkere Beteiligung des Privatsektors. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und neue Begünstigte sind jedoch anfällig für Fehler. Auf KMU entfielen 11 % der unserer Stichprobe enthaltenen Vorgänge (14 von 127 Vorgängen), jedoch waren 29 % der geschätzten Fehlerquote auf KMU zurückzuführen. Zudem war fast die Hälfte der geschätzten Fehlerquote auf quantifizierbare Fehler zurückzuführen, die in den Kostenaufstellungen von drei privaten neuen Begünstigten festgestellt worden waren.

Verfahren der Kommission für auf Pauschalbeträgen basierende Förderungen in der Forschung

Ziel der auf Pauschalbeträgen basierenden Förderungen in der Forschung, bei denen die Zahlungen sich nach den durchgeführten Tätigkeiten und nicht nach den angefallenen Kosten richten, ist es, den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten und mithin die Fehlerquote zu verringern. Von 2018 bis 2020 wurden im Rahmen von Horizont 2020 Pauschalbeträge erprobt.

Im Jahr 2022 überprüften wir die Verfahren und Leitlinien der Kommission zu auf Pauschalbeträgen basierenden Finanzhilfen in der Forschung, indem wir die einschlägigen Dokumente der Kommission zu Pauschalbeiträgen, insbesondere den Beschluss über Pauschalbeträge, analysierten. Wir untersuchten ferner das Verfahren zur Bestimmung des endgültigen Budgets von 10 auf der Grundlage von Pauschalbeträgen finanzierten Finanzhilfen mit Budgets zwischen 0,5 und 11 Millionen Euro, wobei der Schwerpunkt auf den Beurteilungen der externen Bewerter lag.

Wir stellen fest, dass der Beschluss über Pauschalbeträge die nach der Haushaltsordnung vorgeschriebene Begründung im Hinblick auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und betrügerischen Handlungen nicht enthielt und es in diesem Zusammenhang keine spezifischen Bestimmungen gibt, nach denen die Vergabevorschriften während der Projektdurchführung eingehalten werden müssen. Bei der Untersuchung der 10 ausgewählten Projekte auf der Grundlage von Pauschalbeträgen stellten wir fest, dass die Bewertungssachverständigen gemäß den ihnen von der Kommission bereitgestellten Leitlinien nicht verpflichtet sind, bei der Bewertung der Projektbudgets einschlägige Benchmarks zu verwenden. Darüber hinaus lagen nur begrenzte Unterlagen vor, die die Bewertungen der Budgets durch die Sachverständigen untermauern.

Jährlicher Tätigkeitsbericht der Kommission und sonstige Governance-Regelungen

Die von uns untersuchten jährlichen Tätigkeitsberichte (GD RTD und GD DEFIS) spiegeln die in den jeweiligen Generaldirektionen verfügbaren Informationen wider und enthalten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die Ausgaben im Rahmen der MFR-Rubrik 1 betreffen.

Wir überprüften die in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2022 der Kommission enthaltenen Angaben zum geschätzten Risiko bei Zahlung für die Politikbereiche der MFR-Rubrik 1. Die Kommission berechnete für die MFR-Rubrik 1 eine Fehlerquote von 1,5 %. Dieser Prozentsatz liegt am unteren Ende der Spanne der von uns geschätzten Fehlerquote und unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • im Rahmen der Halbzeitüberprüfung von Horizont Europa auch eine Evaluierung der auf Pauschalbeträgen basierenden Förderung durchzuführen, um zu beurteilen, ob bestimmte Arten von Projekten (im Hinblick auf ihren Inhalt, ihren Umfang usw.) für eine Förderung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen ungeeignet sind, und um der Gefahr von Unregelmäßigkeiten und betrügerischen Handlungen Rechnung zu tragen;
  • vor den nächsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont Europa zu bewerten, ob die Verwendung von Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen für Projekte mit hohem Budget geeignet ist und ob die Festlegung eines Höchstbetrags für solche Finanzhilfen angemessen ist;
  • bei auf Pauschalbeträgen basierenden Finanzhilfen sicherzustellen, dass die Bewertungen der Finanzhilfeanträge, insbesondere der darin enthaltenen vorgeschlagenen Budgets, von den Sachverständigen unter gebührender Berücksichtigung einschlägiger Benchmarks durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden;
  • für auf Pauschalbeträgen basierende Finanzhilfen die Anforderungen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Umsetzung genauer zu spezifizieren und dabei auch festzulegen, welche Elemente der einzelnen Arbeitspakete eine Zahlung auslösen, und den an der Bewertung der Durchführung von Projekten Beteiligten detaillierte Leitlinien an die Hand zu geben;
  • für auf Pauschalbeträgen basierende Finanzhilfen den Umfang der Ex-post-Kontrollen festzulegen, in deren Rahmen auch Bereiche mit hohem Risiko überprüft werden sollten, u. a. im Hinblick auf die Vergabevorschriften, das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten und die Verwendung der in der Finanzhilfevereinbarung angegebenen Ressourcen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ können Kapitel 5 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Zusammenhalt, Resilienz und Werte

Insgesamt: 79,1 Milliarden Euro (MFR-Rubrik 2)

Gegenstand unserer Prüfung

Die Ausgaben in dieser Rubrik sollen insbesondere dazu dienen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen der Union zu verringern (Teilrubrik 2a), sowie Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Werte der Union zu ergreifen, um die Resilienz der EU gegenüber bestehenden und künftigen Herausforderungen zu stärken (Teilrubrik 2b). Die Finanzierung für die Teilrubrik 2a („Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“) erfolgt über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Fazilität „Connecting Europe“. Für die Teilrubrik 2b („Resilienz und Werte“) werden Mittel über Programme wie Erasmus+, eine Reihe kleinerer Programme und spezifische Instrumente bereitgestellt, die als Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie geschaffen wurden.

Auf die Fonds der Kohäsionspolitik (EFRE, KF und ESF) entfällt der Löwenanteil der Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung von Kommission und Mitgliedstaaten unterliegen. Die EU beteiligt sich an der Kofinanzierung mehrjähriger operationeller Programme oder Maßnahmen, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Bei der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) für die Umsetzung des EFRE und des KF verantwortlich, und die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) für die Umsetzung des ESF. EU-Mittel für Programme, die nicht der geteilten Mittelverwaltung unterliegen, werden entweder direkt von den Generaldirektionen der Kommission oder indirekt mit Unterstützung von Partnerorganisationen oder anderen Behörden verwaltet.

Wir prüfen Ausgaben, nachdem die Kommission diese akzeptiert hat. Für den Jahresbericht 2022 prüften wir in diesem Bereich Ausgaben in Höhe von 66,9 Milliarden Euro, davon 63,5 Milliarden Euro unter der Teilrubrik 2a und 3,4 Milliarden Euro unter der Teilrubrik 2b (2021: insgesamt 47,9 Milliarden Euro). Entsprechend unserem Ansatz umfasste dieser Betrag Ausgaben aus früheren Programmplanungszeiträumen in Höhe von 872 Millionen Euro, die im Jahr 2022 von der Kommission akzeptiert oder abgerechnet worden waren.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
66,9 Milliarden Euro Ja 6,4 % (2021: 3,6 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die Rubrik „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ als wesentlich ein.

Im Jahr 2022 prüften wir 260 Vorgänge. Wir ermittelten und quantifizierten 50 Fehler sowie die Feststellungen der Prüfbehörden, die 58 Fehler dieser Art meldeten. Darüber hinaus berücksichtigten wir die von den Programmbehörden vorgenommenen Korrekturen über einen Gesamtwert von 618 Millionen Euro. Wir schätzen die Fehlerquote für die MRF-Rubrik 2 auf 6,4 %. Für die Teilrubrik 2a allein beträgt die geschätzte Fehlerquote 6,6 %.

Nicht förderfähige Kosten und Projekte und Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften (insbesondere Verstöße gegen die Vergabevorschriften und Vorschriften über staatliche Beihilfen) trugen am meisten zu unserer geschätzten Fehlerquote bei.

In diesem Jahr war sowohl die von uns geschätzte Fehlerquote als auch die Zahl der von uns ermittelten Fehler höher als in den Vorjahren. Dieser Anstieg folgt keinem geografischen Muster. Allerdings stellten wir eine Zunahme bestimmter Arten von Fehlern fest (u. a. nicht förderfähige Kosten und Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge). Des Weiteren stellten wir fest, dass angesichts des nahenden Endes des Förderzeitraums (31. Dezember 2023) ein gewisser Druck bezüglich der Mittelausschöpfung besteht. Darüber hinaus wurde den Mitgliedstaaten seit 2020 erhebliche Flexibilität bei der Neuprogrammierung von Mitteln und der Meldung von Ausgaben eingeräumt. Während der COVID‑19-Pandemie war die Wirksamkeit der Kontrollen und Überprüfungen durch die Verwaltungs- und Prüfbehörden möglicherweise beeinträchtigt.

Beispiel: Fehlende Förderfähigkeit von Ausgaben für die COVID‑19-Soforthilfe aufgrund einer unvollständigen Meldung der Umsatzerlöse

Eine in der Slowakei geprüfte Maßnahme des ESF hatte zum Ziel, die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt abzumildern, indem Arbeitgebern und Selbstständigen finanzielle Unterstützung bereitgestellt wurde. Um Unterstützung für 13 Arbeitnehmer zu erhalten, gab der betreffende Endbegünstigte einen Rückgang seines Umsatzes um 43,5 % zwischen Mai 2019 und Mai 2020 an. Diese Angabe traf jedoch nicht zu, da sie sich lediglich auf den Rückgang der Umsätze am Standort des Unternehmens bezog. Unter Berücksichtigung der durch andere Kanäle erzielten Umsätze belief sich der Rückgang des Umsatzes insgesamt auf lediglich 9 %. Damit lag der Rückgang unter dem Umsatzrückgang von mindestens 20 %, der Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe war. Deshalb erachten wir die Unterstützung für den Monat Mai 2020 für nicht förderfähig.

Wir stellten fest, dass zwei weitere Endbegünstigte derselben Maßnahme aufgrund falsch angegebener Einnahmen eine höhere Unterstützung erhielten, als nach den nationalen Vorschriften vorgesehen war.

Nicht förderfähige Kosten im Zusammenhang mit COVID‑19-Maßnahmen wurden von uns auch in Griechenland (hier waren die nicht förderfähigen Kosten bereits zum Teil von der Kommission festgestellt worden), in Italien und in einem weiteren Fall in der Slowakei ermittelt.

Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Der EU-Haushalt muss rechtmäßig und ordnungsgemäß nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung – Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit – ausgeführt werden. Im Zuge unserer Tätigkeit ermittelten wir 11 Fälle in Deutschland, Kroatien, Italien, Litauen und Ungarn, in denen diese Grundsätze nicht eingehalten wurden. Bei einem operationellen Programm in Italien zum Beispiel hatten die Begünstigten von vier Vorhaben die förderfähigen Kosten korrekt auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten geltend gemacht, die von der Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 67 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen festgelegt worden waren. Der Betrag, den die Verwaltungsbehörde der Kommission meldete, war jedoch auf der Grundlage eines anderen Modells berechnet worden, bei dem die standardisierten Einheitskosten der Kommission (gemäß Artikel 14 Absatz 1 der ESF-Verordnung) zugrunde gelegt worden waren. Infolgedessen waren die der Kommission bescheinigten und aus dem EU-Haushalt gezahlten Beträge für jedes der betroffenen Vorhaben um 16 % bis 30 % höher als die den Begünstigten bewilligten und ausgezahlten Beträge.

Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden

Das erste Sicherungsnetz bilden die Verwaltungsbehörden. Eine von ihnen vorgenommene wirksame Kontrolle ist unerlässlich, um sowohl die Konformität der Vorhaben mit dem Rechtsrahmen als auch ihre Leistung sicherzustellen. Die Ergebnisse unserer Prüfungen über die letzten sechs Jahre hinweg zeigen, dass diese Kontrollen das hohe inhärente Fehlerrisiko im Bereich Kohäsion noch nicht ausreichend eindämmen. Die Prüfbehörden bilden das zweite Sicherungsnetz. Sie überprüfen anhand einer Stichprobe die Ordnungsmäßigkeit der von den Verwaltungsbehörden an die Kommission gemeldeten Ausgaben. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden funktionell unabhängig sein.

Wir bewerteten die Arbeit von 24 der 116 Prüfbehörden in 18 Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich. Unsere Stichprobe umfasste 34 Gewährpakete und ein Abschlusspaket. Mit Ausnahme von drei Fällen hatten die Prüfbehörden der Kommission eine Restfehlerquote von 2 % oder weniger gemeldet. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Fehler, die von der Kommission ermittelt wurden, sowie unserer Prüfungsfeststellungen ergibt die Prüfung der diesjährigen Stichprobe, dass bei 16 der 34 geprüften Gewährpakete die Restfehlerquote bei über 2 % lag.

Maßnahmen zur Bekämpfung und Meldung von Betrug zulasten des EU-Haushalts

Nach EU-Recht müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten den EU-Haushalt vor Betrug und Unregelmäßigkeiten schützen. Zu diesem Zweck müssen sie wirksame Kontrollsysteme einrichten.

Wir stellten fest, dass die Prüfbehörden bei 65 % der geprüften Vorhaben im Zeitraum 2014–‍2020 dem Betrugsrisiko ausdrücklich Rechnung getragen hatten (145 von 222). Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem im letzten Jahr von uns ermittelten Wert von 38 % dar, ist aber nach wie vor unzureichend.

Wir stießen auf drei Fälle von laufenden Betrugsermittlungen, die nicht im vom OLAF betriebenen Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten gemeldet worden waren. Den Programmbehörden in den Mitgliedstaaten waren die laufenden Ermittlungen der zuständigen Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsorgane entweder nicht bekannt oder sie hatten es versäumt, ihrer verordnungsrechtlichen Verpflichtung zur Meldung dieser Ermittlungen nachzukommen.

Arbeit der Kommission zur Erlangung von Zuverlässigkeitsgewähr und Berichterstattung über die Restfehlerquote in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten

Im Bereich Kohäsion werden die Restfehlerquoten von der Kommission in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht als zentraler Leistungsindikator für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit angegeben. Für das Geschäftsjahr 2021/2022 meldete die GD REGIO als zentralen Leistungsindikator einen Wert von 1,9 % und eine „Höchstquote“ von 2,7 %. Die Quoten der GD EMPL betrugen 1,9 % für den zentralen Leistungsindikator und 2,8 % für das Höchstrisiko. Diese zentralen Leistungsindikatoren lagen erstmals außerhalb der von uns veranschlagten Fehlerspanne. Ebenso liegen in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz 2022 die von der Kommission gemeldeten Indikatoren außerhalb unserer Fehlerspanne.

Die Aktenprüfungen der Kommission, mit denen die Arbeit der Prüfbehörden bewertet wird, unterliegen hinsichtlich der Bestätigung der verbleibenden Gesamtfehlerquote inhärenten Beschränkungen. Dies wird durch die zusätzlichen Fehler belegt, die wir in unseren Prüfungen ermittelt haben.

Abschluss des Programmplanungszeitraums 2007–‍2013 noch ausstehend

Bis Ende 2022 hatte die GD REGIO 276 der 322 OP für den Zeitraum 2007–‍2013 abgeschlossen. Für weitere 44 OP hatte die GD REGIO eine Zahlung vor dem Abschluss geleistet, die nur die unstrittigen Beträge abdeckt, während offene Fragen noch zu klären sind. Die GD EMPL hatte 101 von 117 OP abgeschlossen und 13 OP vorläufig abgeschlossen. Bei sechs Programmen steht der Abschluss aufgrund offener Fragen noch vollständig aus. Da im Rechtsrahmen keine endgültige Frist für den Abschluss vorgesehen ist, lässt sich nicht vorhersagen, wie lange der Abschluss aller OP des Zeitraums 2007–‍2013 dauern wird.

Unsere Empfehlungen

Wir unterbreiten der Kommission unter anderem folgende Empfehlungen:

  • die Maßnahmen zu verstärken, die zur Behebung wiederholt auftretender Fehler – insbesondere im Hinblick auf nicht förderfähige Kosten und Projekte – vorgesehen sind; sicherzustellen, dass sämtliche Prüfbehörden in ausreichendem Umfang durch die Prüfungsarbeit der Kommission abgedeckt werden und die Ergebnisse zu verbreiten, um vorschriftswidrige Ausgaben und deren Auswirkungen zu verringern;
  • beim Abschluss der Programme des Zeitraums 2014–‍2020 sicherzustellen, dass ausschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit gemeldeten Großprojekten akzeptiert werden;
  • gezielte thematische Prüfungen zu Interessenkonflikten für die Programme des Zeitraums 2021–‍2027 auf der Grundlage ihrer eigenen Risikobewertung und unter Berücksichtigung der ermittelten Mängel zu planen und durchzuführen;
  • bei ihren Abschlussprüfungen des Zeitraums 2014–‍2020 spezifische gezielte Kontrollen durchzuführen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Finanzkorrekturen bei Fehlern vorgenommen haben, die in einem Geschäftsjahr aufgedeckt werden, sich aber auch auf Ausgaben in anderen Rechnungslegungszeiträumen auswirken;
  • sicherzustellen, dass die Prüfbehörden über geeignete Methoden für die Kontrolle der Gültigkeit und Zuverlässigkeit von Eigenerklärungen verfügen und bewährte Verfahren austauschen;
  • gezielte thematische Prüfungen zum Risikobewusstsein der Verwaltungsbehörden und zur Nutzung von Tools zur Datenauswertung und Risikobeurteilung für die Programme des Zeitraums 2021–‍2027 zu planen und umzusetzen, Mindestanforderungen für die Prüfbehörden zur Berücksichtigung des Betrugsrisikos in ihren Checklisten und bei ihrer Prüfungstätigkeit festzulegen und die Mitgliedstaaten erneut auf ihre Pflichten bezüglich der Meldung von Betrugsfällen hinzuweisen;
  • den Zeitpunkt, ab dem das einzige integrierte IT-System zur Datenauswertung und Risikobeurteilung eingesetzt wird, von 2028 auf 2025 vorzuverlegen, d. h. auf das erste Jahr, in dem voraussichtlich ein erheblicher Teil der Ausgaben des Zeitraums 2021–‍2027 geltend gemacht wird. Zwischenzeitlich sollte sie sicherstellen, dass das OLAF, die EUStA und der Rechnungshof Zugang zu Arachne haben.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ können Kapitel 6 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen

Insgesamt: 58,1 Milliarden Euro (MFR‑Rubrik 3)

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Teil der EU-Ausgaben für Umwelt und Klimapolitik ab.

Auf die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums entfallen 97 % der EU-Ausgaben in der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“. Die Durchführung erfolgt im Rahmen der GAP, mit der die folgenden drei allgemeinen Ziele verfolgt werden:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
  • ausgewogene räumliche Entwicklung.

Die Kommission (GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI)) trägt zwar die letzte Verantwortung für die GAP, sie teilt sich die Mittelverwaltung jedoch mit Zahlstellen in den Mitgliedstaaten. Seit 2015 geben unabhängige Bescheinigende Stellen in den Mitgliedstaaten jährliche Stellungnahmen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Zahlstellen ab.

Diese MFR-Rubrik umfasst auch die Ausgaben der EU für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unter der Verantwortung der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE) sowie das LIFE-Programm für die Umwelt- und Klimapolitik unter der Verantwortung der Generaldirektion Umwelt (GD ENV) und der Generaldirektion Klimapolitik (GD CLIMA). Erstmals führt auch die Generaldirektion Energie (GD ENER) im Rahmen des MFR 2021–‍2027 einen Teil des LIFE‑Programms durch.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
58,0 Milliarden Euro Ja 2,2 % (2021: 1,8 %)

Insgesamt schätzen wir die Fehlerquote für die MFR-Rubrik 3 als wesentlich ein.

Von den 218 untersuchten Vorgängen wiesen 46 (21 %) Fehler auf. Auf der Grundlage der 32 von uns quantifizierten Fehler schätzen wir die Fehlerquote für die MFR-Rubrik 3 auf 2,2 %.

Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Bereich der Direktzahlungen, auf den 66 % der Ausgaben für diese MFR-Rubrik entfallen, keine wesentliche Fehlerquote aufwies, wohingegen die anderen Ausgabenbereiche (Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Meere, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik), auf die 34 % der Ausgaben entfallen, nach wie vor eine wesentliche Fehlerquote aufwiesen. Darüber hinaus stellen wir fest, dass die Zahl der geringfügig überhöhten Flächenangaben sowohl bei den Direktzahlungen als auch bei den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zunahm – von vier Fehlern im Jahr 2021 auf 16 Fehler im Jahr 2022 –, was auf spezifische Mängel bei der Verwaltung des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in einigen Mitgliedstaaten hindeuten könnte.

Die meisten der von uns ermittelten quantifizierten Fehler betrafen Vorgänge zur Entwicklung des ländlichen Raums (21). Wir ermittelten sieben quantifizierbare Fehler bei den Direktzahlungen, zwei bei Marktmaßnahmen und zwei bei den Ausgaben außerhalb der GAP. Der größte Teil der geschätzten Fehlerquote geht auf fehlerhafte Angaben zu Flächen oder Tieren zurück.

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission hatten Korrekturmaßnahmen angewandt, die sich direkt auf 49 im Rahmen der Stichprobe geprüfte Vorgänge auswirkten. Diese Maßnahmen waren für unsere Berechnungen relevant, da durch sie die für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 0,9 Prozentpunkte verringert wurde. In 19 Fällen quantifizierbarer Fehler verfügten die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. vor Anerkennung der Ausgaben aufzudecken und zu berichtigen. Hätten die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission alle ihnen vorliegenden Informationen angemessen genutzt, wäre die für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 1,3 Prozentpunkte niedriger ausgefallen.

Direktzahlungen

Bei den 88 geprüften Vorgängen im Bereich der Direktzahlungen stellten wir sechs geringfügige quantifizierbare Fehler fest, die darauf zurückzuführen waren, dass die Betriebsinhaber für die beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche überhöhte Zahlen angegeben hatten. Darüber hinaus stellten wir einen größeren quantifizierbaren Fehler fest, bei dem die gemeldete landwirtschaftliche Tätigkeit nicht stattgefunden hatte.

Beispiel für eine fehlerhafte Angabe einer landwirtschaftlichen Tätigkeit

Ein Betriebsinhaber in Italien erhielt eine Direktbeihilfe für die Erhaltung einer Dauerkultur (Zitronenbäume) in einem großen Teil seines Betriebs (blau markiert). Fotos aus der Vogelperspektive zeigten keine Baumreihen wie auf angrenzenden landwirtschaftlichen Parzellen. Bei unserem Vor-Ort-Besuch wurde bestätigt, dass auf der gemeldeten Fläche keine Zitronenbäume standen und dass sie seit mehreren Jahren nicht in landwirtschaftlichem Zustand gehalten wurde. Die nationalen Behörden haben diesen Fehler nicht aufgedeckt.

Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums und für Marktmaßnahmen sowie sonstige Zahlungen

Wir untersuchten

  • 56 Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums, die auf Grundlage der von den Betriebsinhabern gemeldeten Flächen oder der Anzahl von Tieren erfolgt waren, einschließlich Zahlungen für die Erfüllung spezifischer Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen, Ausgleichszahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau und Zahlungen an Betriebsinhaber in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen. 15 dieser Zahlungen wiesen Fehler auf, von denen es sich bei neun um quantifizierbare Fehler handelte, die mit einer überhöhten Angabe der beihilfefähigen Fläche zusammenhingen;
  • 52 Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums für Investitionsprojekte, die beispielsweise Investitionen in materielle Vermögenswerte, die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen und das Risikomanagement betrafen. Wir quantifizierten bei acht Zahlungen Fehler, die darauf zurückzuführen waren, dass Begünstigte Ausgaben oder Tätigkeiten gemeldet hatten, die die Förderfähigkeitsbedingungen nicht erfüllten;
  • 14 Vorgänge im Zusammenhang mit Marktmaßnahmen. Wir ermittelten zwei Fälle, in denen die Zahlstellen nicht förderfähige Kosten erstattet hatten;
  • acht Vorgänge in den Bereichen Meere, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik. Wir stellten zwei quantifizierbare Fehler bei Vorgängen mit direkter Mittelverwaltung fest.
Prüfungen der Übereinstimmung der Kontrollstatistiken und Zahlungsdaten der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich Daten zu den von ihnen durchgeführten Prüfungen der Beihilfen („Kontrollstatistiken“) sowie zu den Zahlungen an die Begünstigten. Auf Grundlage dieser Daten erstattet die Kommission den Mitgliedstaaten die ausgezahlten EU‑Fördermittel. Für das Haushaltsjahr 2022 prüften wir die Qualität und Kohärenz der Kontrollstatistiken und Zahlungsdaten, die von sechs in unserer Stichprobe der Direktzahlungen ausgewählten Zahlstellen gemeldet worden waren. Wir stellten fest, dass die Systeme der ausgewählten Zahlstellen trotz dieser Unstimmigkeiten die Beihilfezahlungen verlässlich berechnet und die sich aus den Kontrolldaten ergebenden Anpassungen korrekt berücksichtigt haben.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen

Unter Berücksichtigung der Arbeit der Bescheinigenden Stellen und ihrer eigenen Prüfungen berechnete die GD AGRI einen „geschätzten Risikobetrag bei Zahlung“ in Höhe von 996 Millionen Euro, d. h. von rund 1,8 % der gesamten GAP-Ausgaben im Jahr 2022. Sie schätzte das Risiko bei Zahlung (angepasste Fehlerquote) auf rund 1,3 % im Bereich der Direktzahlungen, 2,7 % im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums und 2,9 % im Bereich der Marktmaßnahmen.

Außerdem unterzogen wir die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit im jährlichen Tätigkeitsbericht der GD MARE einer begrenzten Überprüfung. Wir stellten fest, dass die Methodik für die Berechnung des endgültigen Risikos bei Zahlung (bzw. Abschluss) bei der GD AGRI und der GD MARE mit den Leitlinien der Kommission im Einklang stand.

Das von der Kommission geschätzte Risiko bei Zahlung für die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ wird in ihrer jährlichen Management- und Leistungsbilanz mit 1,8 % angegeben. Dies liegt innerhalb der von uns veranschlagten Fehlerspanne.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission, angesichts der Tatsache, dass die landwirtschaftliche Fläche die Grundlage für Leistungsindikatoren im Rahmen der neuen GAP 2023–‍2027 sein wird, weiterhin zu überwachen, wie exakt die Mitgliedstaaten die beihilfefähige Fläche im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ermitteln.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 7 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Migration und Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung

Insgesamt: 4,6 Milliarden Euro (MFR‑Rubriken 4 und 5)

Gegenstand unserer Prüfung

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Migration und Grenzmanagement in den letzten Jahren hat die Europäische Union speziell für diese Politikbereiche die Rubrik 4 des MFR 2021–‍2027 eingerichtet.

Ein erheblicher Teil der Ausgaben in diesem Bereich betraf auch im Jahr 2022 den Abschluss noch ausstehender Projekte und Regelungen aus dem MFR 2014–‍2020.

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2014–‍2020 sollte zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen. Der Fonds für die innere Sicherheit – Grenzen und Visa (ISF-BV) sollte dazu beitragen, ein hohes Maß an Sicherheit in der EU herbeizuführen und gleichzeitig den legalen Reiseverkehr mittels einer einheitlichen und intensiven Kontrolle der Außengrenzen und der effektiven Bearbeitung von Schengen-Visa zu erleichtern.

Diese Fonds für den Zeitraum 2014–‍2020 wurden im MFR 2021–‍2027 durch einen neuen AMIF bzw. durch das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (IBMF) ersetzt. Die MFR-Rubrik 4 umfasst auch die Finanzierung von drei dezentralen Agenturen – der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA).

Im MFR 2021–‍2027 ist die Rubrik 5 der Sicherheit und Verteidigung gewidmet. Die Komponente „Sicherheit“ umfasst den Fonds für die innere Sicherheit (ISF), die Finanzhilfe für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei sowie die Finanzierung von drei dezentralen EU-Agenturen im Bereich Sicherheit (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL)). Die Komponente „Verteidigung“ umfasst den Europäischen Verteidigungsfonds, aus dem gemeinsame Verteidigungsprojekte in allen Phasen der Forschung und Entwicklung unterstützt werden.

Die Mittel des AMIF und des ISF für den Zeitraum 2014–‍2020 werden größtenteils gemeinsam von den Mitgliedstaaten (oder assoziierten Schengen-Ländern) und der Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) der Kommission verwaltet. Dies gilt ebenfalls für die Mittel des AMIF, des BMVI und des ISF für den Zeitraum 2021–‍2027. Im Rahmen dieser Regelung setzen die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Programme um, die von der Kommission genehmigt wurden.

Unsere Feststellungen

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Bei unserer Untersuchung von Vorgängen stellten wir fest, dass die Ausgaben von Problemen bezüglich der Förderfähigkeit und bei der Auftragsvergabe betroffen sind. Auch wenn wir nicht genügend Vorgänge prüften, um eine Schätzung der Fehlerquote für diese MFR-Rubriken vornehmen zu können, deuten unsere Prüfungsergebnisse darauf hin, dass das Fehlerrisiko in dieser Rubrik hoch ist. Die Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen tragen zu unserer Zuverlässigkeitserklärung bei.

Von den 23 untersuchten Vorgängen wiesen 11 (48 %) Fehler auf. Wir quantifizierten neun Fehler, die Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Diese Fehler betrafen nicht förderfähige Ausgaben (beispielsweise bestimmte Kosten für Personal oder Ausstattung oder die Mehrwertsteuer) und Probleme bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Untersuchung von Elementen der internen Kontrollsysteme

Für den AMIF, das BMVI und den ISF für den Zeitraum 2021–‍2027 bewerteten wir die Arbeit der Prüfbehörden von sechs Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien und Rumänien für den AMIF; Lettland für das BMVI; Tschechien und Kroatien für den ISF). Diese Prüfbehörden hatten bereits ein klares Bild von den wichtigsten Änderungen, die bezüglich der Prüfstrategie sowie der System- und Vorhabenprüfungen im Vergleich zum Programmplanungszeitraum 2014–‍2020 erforderlich sind. Da sie jedoch die Beschreibung ihres Verwaltungs- und Kontrollsystems zum Zeitpunkt unserer Besuche noch nicht fertiggestellt hatten, waren sie nicht in der Lage, ihre Prüfstrategie zu genehmigen. Insgesamt stellten wir fest, dass die sechs Prüfbehörden bei ihren Vorbereitungen für den AMIF, das BMVI und den ISF für den Zeitraum 2021–‍2027 Fortschritte machten, obwohl ihre Prüfstrategien noch nicht angenommen worden waren.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen

Für das Haushaltsjahr 2022 überprüften wir den jährlichen Tätigkeitsbericht der GD HOME. Unsere Analyse konzentrierte sich darauf, ob die GD HOME die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht gemäß den Anweisungen der Kommission vorgelegt hatte und ob diese Angaben mit den von uns im Rahmen unserer Prüfungen erlangten Erkenntnissen übereinstimmten. Wir fanden keine Angaben, die unseren Feststellungen widersprechen würden. Wir stellten fest, dass die Schätzungen der GD HOME in Bezug auf die Risiken bei Zahlung und bei Abschluss gemäß der internen Methodik berechnet und in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz korrekt angegeben wurden.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission, gezieltere Ex-ante-Kontrollen der Förderfähigkeit von Ausgaben für EU‑Maßnahmen durchzuführen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den potenziellen Risiken liegen sollte, die beispielsweise mit der Art der Ausgaben (z. B. Personalkosten, Ausstattung, Auftragsvergabe) oder der Art des Begünstigten zusammenhängen. Bei der Erstellung ihrer Risikobewertung sollte die Kommission berücksichtigen, dass Prüfbescheinigungen zur Untermauerung der Zahlungsanträge der Begünstigten Einschränkungen unterliegen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Migration und Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung“ können Kapitel 8 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Nachbarschaft und die Welt

Insgesamt: 14,5 Milliarden Euro (MFR‑Rubrik 6)

Gegenstand unserer Prüfung

Der Ausgabenbereich umfasst mehrere Finanzierungsinstrumente, insbesondere das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt („NDICI/Europa in der Welt“) und das Instrument für Heranführungshilfe. Außerdem sind darin die Mittel für humanitäre Hilfe enthalten.

Das allgemeine Ziel von NDICI/Europa in der Welt besteht darin, die Werte, Grundsätze und grundlegenden Interessen der Union weltweit zu schützen und zu fördern sowie zur Förderung des Multilateralismus und engerer Partnerschaften mit Drittländern beizutragen. Das Instrument spiegelt zwei wichtige Änderungen gegenüber dem MFR 2014–‍2020 wider, was die Art und Weise angeht, wie die EU das auswärtige Handeln (Außenpolitik) finanziert:

  • die Zusammenarbeit mit den Partnerländern in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die zuvor aus den Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wurde, fällt nunmehr in den Gesamthaushaltsplan der EU;
  • diese Zusammenarbeit wird nun aus demselben Instrument wie die Nachbarschaftspolitik der EU finanziert, wobei die Besonderheiten beider Arten von Unterstützung gewahrt bleiben.

Allgemeines Ziel des Instruments für Heranführungshilfe ist es, die begünstigten Länder bei der Annahme und Umsetzung der Reformen zu unterstützen, die diese vornehmen müssen, um mit Blick auf eine künftige Unionsmitgliedschaft den Werten der Union zu entsprechen und dadurch zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand der begünstigten Länder beizutragen.

Im Jahr 2022 beliefen sich die Zahlungen für die Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“ auf 14,5 Milliarden Euro (Vorfinanzierungen, Zwischenzahlungen und Abschlusszahlungen). Sie wurden über mehrere Instrumente und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen ausgeführt. Dazu gehören Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Zuschüsse, Sonderdarlehen, Darlehensgarantien und Finanzhilfen, Budgethilfen und sonstige spezifische Formen der budgetären Unterstützung in Drittländern.

Die wichtigsten am auswärtigen Handeln der Union beteiligten Generaldirektionen und Dienststellen sind die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR), die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA), die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) und der Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI).

Unsere Feststellungen

Bei unserer Untersuchung von Vorgängen und Systemen stellten wir vier Bereiche fest, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Auch wenn wir nicht genügend Vorgänge prüften, um eine Schätzung der Fehlerquote für diese MFR-Rubrik vornehmen zu können, deuten unsere Prüfungsergebnisse darauf hin, dass das Fehlerrisiko in dieser Rubrik hoch ist. Die Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen tragen zu unserer Zuverlässigkeitserklärung bei.

Von den 72 untersuchten Vorgängen wiesen 34 (47 %) Fehler auf. Wir quantifizierten 25 Fehler, die finanzielle Auswirkungen auf die dem EU-Haushalt angelasteten Beträge hatten. Diese Fehler betrafen nicht förderfähige Kosten, das Fehlen von Belegen, die Vergabe öffentlicher Aufträge und nicht getätigte Ausgaben.

Wir stießen des Weiteren auf 17 Fälle, in denen rechtliche und finanzielle Bestimmungen nicht eingehalten wurden, was jedoch keine finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt hatte. Diese bezogen sich beispielsweise auf die Nichtbefolgung obligatorischer Verfahren, unzureichende Nachweise, eine unklare Kostenzuweisung und das Fehlen eines Prüfpfads.

Beispiel: Obligatorische Risikobewertung nicht durchgeführt

Wir prüften die Abschlusszahlung für ein Projekt betreffend die Lieferung und Installation von Kommunikationsausrüstung für eine Regierungsbehörde im Empfängerland. Der Liefervertrag über insgesamt 255 492 Euro wurde mit einem lokalen Lieferanten unterzeichnet. Bei Unterzeichnung des Vertrags leistete die Kommission eine Vorfinanzierung in Höhe von 102 197 Euro, d. h. 40 % des vereinbarten Vertragspreises.

Gemäß dem Verfahrenshandbuch muss die Kommission Risikobewertungen durchführen, um sicherzustellen, dass Vorfinanzierungen zwischen 60 000 Euro und 300 000 Euro nur dann ohne Bankgarantie geleistet werden, wenn das Risiko als gering eingestuft wird. In diesem Fall war eine Risikobewertung erforderlich, da sich der Vorfinanzierungsbetrag auf 102 197 Euro belief. Die Kommission leistete die Zahlung jedoch, ohne eine solche Risikobewertung vorgenommen oder eine Bankgarantie erhalten zu haben.

Untersuchung von Elementen der internen Kontrollsysteme

Wir führten Prüfbesuche bei vier EU-Delegationen in Drittländern (Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Ruanda und Serbien) durch und untersuchten dabei Elemente ihrer internen Kontrollsysteme. Darüber hinaus bewerteten wir die Sensibilisierung des Personals der Delegationen in den Bereichen Betrugsprävention, Ethik und Integrität. Wir ermittelten einige Mängel bei der Funktionsweise der von uns untersuchten Elemente der internen Kontrollsysteme. Diese Mängel betrafen Ausgabenüberprüfungen, Schulungen zur Betrugsprävention und das IT-System OPSYS der Kommission.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance‑Regelungen

Wir überprüften den jährlichen Tätigkeitsbericht der GD NEAR für das Haushaltsjahr 2022. Schwerpunktmäßig befassten wir uns mit der Frage, ob die GD NEAR die Angaben zur Ordnungsmäßigkeit in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht gemäß den Anweisungen der Kommission vorgelegt und konsequent die Methode zur Schätzung künftiger Korrekturen und Wiedereinziehungen angewandt hat. Um zu den zentralen in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht enthaltenen Angaben zu gelangen, nutzt die GD NEAR eine Studie, die sogenannte Analyse der Restfehlerquote, die von einem externen Auftragnehmer durchgeführt wird. In unseren früheren Jahresberichten haben wir bereits Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote beschrieben. Wir stellten ferner fest, dass die Korrekturkapazität der GD NEAR für 2022 aufgrund nicht aufgedeckter Fehler zu hoch angesetzt war, da nämlich Einziehungsanordnungen in Bezug auf nicht in Anspruch genommene Mittel aus Vorfinanzierungen in die Berechnung einbezogen worden waren.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die Kontrollen zu verstärken, um bei der Vergabe von Zuschüssen auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen rechtswidrige Abänderungen von Vorschlägen in der Phase der Auftragsvergabe zu verhindern;
  • gemäß dem Verfahrenshandbuch Risikobewertungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Vorfinanzierungen zwischen 60 000 Euro und 300 000 Euro nur dann ohne Bankgarantie ausgezahlt werden, wenn das Risiko als gering eingestuft wird;
  • einen angemessenen Zeitrahmen festzulegen, damit von Auftragnehmern für Zuschussverträge erstellte Ausgabenüberprüfungsberichte verfügbar sind, bevor Zahlungen abgewickelt oder Ausgaben abgerechnet werden;
  • die Kontrollen zu verstärken, um Einziehungsanordnungen für nicht in Anspruch genommene Mittel aus Vorfinanzierungen von der Berechnung der Korrekturkapazität der GD NEAR auszunehmen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Nachbarschaft und die Welt“ können Kapitel 9 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Europäische öffentliche Verwaltung

Insgesamt: 11,6 Milliarden Euro (MFR‑Rubrik 7)

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und sonstigen Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Auswärtigen Dienst, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Im Jahr 2022 betrugen die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt 11,6 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Personal und Versorgungsbezüge (rund 70 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie.

Unser eigener Jahresabschluss wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Jedes Jahr veröffentlichen wir das entsprechende Prüfungsurteil und den Prüfungsbericht im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
11,6 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2021 und 2022

Wir untersuchten 60 Vorgänge, wodurch alle Organe abgedeckt wurden. Wie in den Vorjahren lag unsere geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle.

Wir ermittelten keine spezifischen den Rat der Europäischen Union, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten oder den Europäischen Datenschutzbeauftragten betreffenden Probleme. Unser Abschlussprüfer wies auf keine konkreten Probleme hin, bei denen er aufgrund seiner Prüfungsarbeit gestoßen ist.

Im Jahr 2022 untersuchten wir ausgewählte Überwachungs- und Kontrollsysteme des Gerichtshofs der Europäischen Union und ermittelten keine signifikanten Probleme.

Europäisches Parlament

Wir stellten drei quantifizierbare Fehler bei den Zahlungen des Europäischen Parlaments an die europäischen Fraktionen und eine europäische politische Stiftung fest. Die internen Vergabevorschriften des Europäischen Parlaments, die die Fraktionen einhalten müssen, stehen nicht im Einklang mit der Haushaltsordnung, da sie den Wettbewerb im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe einschränken. Zudem hielten sich die Fraktionen nicht vollständig an diese internen Vorschriften, da sie nicht immer genügend Angebote einholten. Außerdem ermittelten wir weitere Fälle von Nichteinhaltung der Vergabeverfahren.

Europäische Kommission

Wir stellten keine quantifizierbaren Fehler bei den Zahlungen der Kommission fest, aber die Ruhegehaltsakten für zwei der acht von uns geprüften Ruhegehaltszahlungen enthielten keine aktuelle Lebensbescheinigung.

Europäischer Auswärtiger Dienst

Wir ermittelten zwei quantifizierbare Fehler bei den Zahlungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Einer betraf das Fehlen eines gültigen zugrunde liegenden Vertrags über Dienstleistungen im Sicherheitsbereich, die von einer EU-Delegation in Anspruch genommen wurden. Der andere betraf Kinderzulagen, die ein Bediensteter aus anderen Quellen erhielt, die aber nicht von seinem Gehalt abgezogen wurden.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Verwaltung des Europäischen Parlaments, ihre Leitlinien bezüglich der Ausführung von Mitteln durch die europäischen Fraktionen zu verstärken und dem Präsidium des Parlaments Maßnahmen vorzuschlagen, um die Fraktionen zu verpflichten, die internen Vorschriften wirksam anzuwenden und die Einhaltung der Vergabeverfahren sicherzustellen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU‑Ausgaben im Bereich „Europäische öffentliche Verwaltung“ können Kapitel 10 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Aufbau- und Resilienzfazilität

Insgesamt: 53,7 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) werden seit Beginn der COVID‑19-Pandemie im Februar 2020 und bis zum 31. Dezember 2026 Reformen und Investitionsvorhaben in den Mitgliedstaaten finanziert. Die ARF wurde mit Mitteln in Höhe von 723,8 Milliarden Euro ausgestattet, die in Form von Darlehen (385,8 Milliarden Euro) und nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung (sogenannten Finanzhilfen) (338 Milliarden Euro) bereitgestellt werden. Ihr Hauptziel besteht darin, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID‑19-Pandemie abzumildern und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen, sie besser für künftige Herausforderungen zu rüsten sowie ihren ökologischen und digitalen Wandel zu beschleunigen.

Die ARF wird von der Kommission in direkter Mittelverwaltung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Kommission für die Durchführung eines Programms unmittelbar zuständig ist.

Den Mitgliedstaaten obliegt es, ihre Aufbau- und Resilienzpläne zu erstellen und geeignete Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu konzipieren. Die Aufbau- und Resilienzpläne sollten ein kohärentes Paket öffentlicher Investitionen und Reformen, das in Komponenten gegliedert ist, sowie geeignete Etappenziele und/oder Zielwerte umfassen.

Zahlungen im Rahmen der ARF erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Mitgliedstaaten die Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht haben. Bereits zufriedenstellend erreichte Zielwerte oder Etappenziele dürfen später nicht rückgängig gemacht werden und der Grundsatz der Vermeidung von Doppelfinanzierungen muss eingehalten werden. Auch einschlägige Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung müssen eingehalten werden.

Bevor eine Zahlung erfolgt, beurteilt die Kommission, ob die dem Zahlungsantrag zugrunde liegenden Etappenziele und Zielwerte zufriedenstellend erreicht wurden. Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass ein Etappenziel oder ein Zielwert nicht zufriedenstellend erreicht wurde, sollte die Zahlung des finanziellen Beitrags für höchstens sechs Monate ganz oder teilweise ausgesetzt werden.

Nachdem die Zahlung erfolgt ist, nimmt die Kommission Ex-post-Prüfungen von Etappenzielen und Zielwerten vor. Außerdem nimmt sie entsprechende Systemprüfungen vor, und es wird gezielt geprüft, ob der Schutz der finanziellen Interessen der EU sichergestellt ist.

Die Mitgliedstaaten können eine Vorfinanzierung beantragen, die später mit den nachfolgenden Zahlungen anteilig verrechnet wird. Bis Ende 2022 waren die Aufbau- und Resilienzpläne aller 27 Mitgliedstaaten vom Rat gebilligt worden, und 21 Mitgliedstaaten hatten eine Vorfinanzierung erhalten. Die Mitgliedstaaten hatten bei der Kommission 27 Zahlungsanträge gestellt, und die Kommission hatte 14 Zahlungen veranlasst (eine im Jahr 2021 und 13 im Jahr 2022). Die 13 Finanzhilfezahlungen und die Abrechnungen von Vorfinanzierungen, die die Kommission im Jahr 2022 für 11 Mitgliedstaaten vornahm, bezogen sich auf die Erreichung von 274 Etappenzielen und 37 Zielwerten.

Unsere Prüfungspopulation für das Jahr 2022 umfasste insgesamt 53,7 Milliarden Euro, d. h. alle 13 gezahlten Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 46,9 Milliarden Euro und die Abrechnung der entsprechenden Vorfinanzierung in Höhe von 6,8 Milliarden Euro. Die Darlehenskomponente der ARF war nicht Gegenstand unserer Prüfung. Wir untersuchten die zufriedenstellende Erreichung von 244 Etappenzielen und allen 37 Zielwerten einschließlich der vorläufigen Bewertungen der Kommission. Wir überprüften 20 Zielwerte bei Besuchen vor Ort in fünf Mitgliedstaaten.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
53,7 Milliarden Euro 2022: Die Auswirkungen unserer Feststellungen sind insgesamt wesentlich, aber nicht umfassend.

Insgesamt geht aus den im Rahmen unserer Arbeit erlangten Prüfungsnachweisen Folgendes hervor:

  1. Bei 15 der 281 Etappenziele und Zielwerte bestanden Probleme hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit. Aufgrund der Art des Ausgabenmodells der ARF und in Anbetracht der Tatsache, dass die Methode der Kommission zur Aussetzung von Zahlungen auf zahlreichen Ermessensentscheidungen beruht, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können, legen wir keine Fehlerquote vor, die mit anderen Ausgabenbereichen der EU vergleichbar wäre. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen schätzen wir, dass die finanziellen Mindestauswirkungen dieser Feststellungen nahe an unserer Wesentlichkeitsschwelle liegen. Diese Feststellungen betrafen die nicht zufriedenstellende Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten, die Finanzierung wiederkehrender nationaler Haushaltsausgaben, Maßnahmen, mit denen vor dem Förderzeitraum begonnen wurde, eine Doppelfinanzierung sowie die Rückgängigmachung einer Maßnahme.
  2. In einigen Fällen war die Konzeption der Maßnahmen und der zugrunde liegenden Etappenziele und Zielwerte unzureichend. Bei unzureichender Klarheit der Etappenziele und Zielwerte ist schwer zu bewerten, ob diese erreicht wurden, und das ursprünglich angestrebte Ziel wird möglicherweise nicht erreicht.
  3. Es gab Probleme in Bezug auf die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten in ihren Verwaltungserklärungen gemachten Angaben.
  4. Bei den von der Kommission durchgeführten vorläufigen Bewertungen und Ex-post-Prüfungen werden nicht systematisch die wichtigsten Zahlungsbedingungen abgedeckt (z. B. die Einhaltung des Förderzeitraums und das Verbot der Verwendung der Mittel als Ersatzfinanzierung für wiederkehrende nationale Haushaltsausgaben). Die Ex-post-Prüfungsverfahren sehen keine Kontrollen vor, anhand deren überprüft werden kann, ob die geprüften und zuvor als erreicht bewerteten Zielwerte nach erfolgter Zahlung wieder rückgängig gemacht wurden.
  5. Die Einführung von Kontroll-Etappenzielen bedeutet, dass die Systeme der betreffenden Mitgliedstaaten nicht voll funktionsfähig waren, als mit der Durchführung der Pläne begonnen wurde, und dass daher ein Risiko für die Ordnungsmäßigkeit der ARF-Ausgaben und den Schutz der finanziellen Interessen der EU bestand. Außerdem stellten wir fest, dass die Kontroll-Etappenziele hinsichtlich ihrer Granularität und ihrer Anforderungen erheblich variieren, ohne dass dies hinreichend begründet worden wäre.
  6. Es bestehen weiterhin Mängel in den Melde- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten. Außerdem stellten wir ein horizontales Problem in Bezug auf die eingeschränkte Verfügbarkeit von Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern ausländischer Gesellschaften fest. Dieses Problem ist darauf zurückzuführen, dass es keine zentrale EU-Datenbank mit vollständigen Daten zu allen wirtschaftlichen Eigentümern von in der EU registrierten Gesellschaften gibt.

Außerdem untersuchten wir die Berichterstattung der GD Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN) über die Ordnungsmäßigkeit der ARF-Ausgaben 2022 in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht und die Art und Weise, in der diese Informationen in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz dargestellt werden. Unsere Feststellungen und Schlussfolgerungen stehen nicht im Einklang mit der vom Anweisungsbefugten der GD ECFIN vorgelegten Erklärung.

Beispiel für ein Etappenziel, das nicht zufriedenstellend erreicht wurde

Griechisches Etappenziel 42 – ‘Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens’

Beschreibung des Etappenziels im Durchführungsbeschluss des Rates zu Griechenland:

„Inkrafttreten aller im Gesetz 4710/2020 vorgesehenen und vom Minister für Umwelt und Energie unterzeichneten Ministerialbeschlüsse; Minister für Infrastruktur und Verkehr, Innenminister und Finanzminister, organisiert den Markt für Elektrofahrzeuge mit Schwerpunkt auf dem Markt für Ladedienstleistungen und bietet steuerliche Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.“

Das Primärrecht sah das Inkrafttreten von zwölf Ministerialbeschlüssen vor, die für die Organisation des Marktes für Elektrofahrzeuge erforderlich waren. Wir stellten fest, dass das Etappenziel nicht zufriedenstellend erreicht wurde, da drei Ministerialbeschlüsse (Sanktionen für Marktteilnehmer, Anforderungen an Ladestationen in traditionellen Siedlungen und Ausbildung von Technikern von Elektrofahrzeugen) zum Zeitpunkt der Zahlung nicht in Kraft getreten waren.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • die vorläufigen Bewertungen und Ex-post-Prüfungen zu verbessern;
    • im Rahmen ihrer vorläufigen Bewertungen und Ex-post-Prüfungen die Einhaltung des Förderzeitraums sowie des Grundsatzes zu prüfen, dass es sich beim Einsatz der Mittel um keine Ersatzfinanzierung für wiederkehrende nationale Haushaltsausgaben handelt;
    • ihre Ex-post-Prüfungsverfahren zu überarbeiten, sodass sie Kontrollen vorsehen, anhand deren überprüft werden kann, ob die geprüften und zuvor als erreicht bewerteten Zielwerte nach erfolgter Zahlung nicht wieder rückgängig gemacht wurden;
  • auf der Grundlage der bei der Durchführung der ARF gesammelten Erfahrungen sicherzustellen, dass in den überarbeiteten Plänen alle Etappenziele und Zielwerte klar definiert und für alle wichtigen Elemente einer Maßnahme Etappenziele und Zielwerte festgelegt wurden.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der Aufbau- und Resilienzfazilität können Kapitel 11 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds

Insgesamt: 2,4 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurden 1959 ins Leben gerufen und waren bis Ende 2020 die wichtigsten – außerhalb des Gesamthaushaltsplans der EU verwalteten – Hilfeinstrumente der EU zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten und Regionen in Afrika (Subsahara), im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Der elfte EEF deckt den MFR 2014–‍2020 ab. Der Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten sowie den ÜLG war ein Partnerschaftsabkommen, das am 23. Juni 2000 in Cotonou für einen Zeitraum von 20 Jahren unterzeichnet wurde. Die Geltungsdauer seiner Bestimmungen wurde verlängert, derzeit bis zum 30. Juni 2023. Das Hauptziel der EEF ist entsprechend dem Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 208 AEUV die Bekämpfung und schließlich die Beseitigung der Armut. Im Rahmen des MFR 2021–‍2027 erfolgt die Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten und ‑Regionen durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt), und die Zusammenarbeit mit den ÜLG wurde in den Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands aufgenommen. Der neunte, zehnte und elfte EEF wurden jedoch nicht in den Gesamthaushaltsplan der EU integriert; Ausführung und Berichterstattung erfolgen bis zu ihrem Abschluss nach wie vor gesondert.

Die EEF werden fast vollständig von der Kommission (GD INTPA) verwaltet. Ein geringer Anteil (5 %) der im Jahr 2022 im Rahmen der EEF getätigten Zahlungen wurde von der GD ECHO verwaltet.

Im Jahr 2022 hatten die Ausgaben, die Gegenstand unserer Prüfung in diesem Bereich waren, einen Wert von insgesamt 3,0 Milliarden Euro. Diese Ausgaben beziehen sich auf den neunten, zehnten und elften EEF und werden in 78 Ländern über eine große Bandbreite von Methoden wie Bau-/Liefer-/Dienstleistungsaufträge, Zuschüsse, Budgethilfen, Leistungsprogramme sowie Beitrags- und Übertragungsvereinbarungen ausgeführt.

Unsere Feststellungen

Unsere Prüfung ergab, dass die Jahresrechnungen keine wesentlichen falschen Darstellungen aufwiesen.

Die Einnahmenvorgänge wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Zu den Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 geben wir ein versagtes Prüfungsurteil ab.

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
3,0 Milliarden Euro Ja 7,1 % (2021: 4,6 %)

Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge untersuchten wir eine Stichprobe von 140 Vorgängen (alle Zahlungen erfolgten über die GD INTPA). Die Stichprobe wurde so ausgewählt, dass sie für das gesamte Spektrum der Ausgaben der EEF repräsentativ ist. Sie umfasste 27 Vorgänge im Zusammenhang mit dem Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika, 98 von 20 EU-Delegationen bewilligte Vorgänge und 15 von den zentralen Kommissionsdienststellen genehmigte Vorgänge. Wenn wir Fehler in den Vorgängen aufdeckten, analysierten wir die zugrunde liegenden Ursachen, um potenzielle Mängel zu ermitteln.

Von den 140 von uns untersuchten Vorgängen wiesen 57 (40,7 %) Fehler auf. Auf der Grundlage der 48 quantifizierten Fehler schätzen wir die Fehlerquote auf 7,1 %. Die drei häufigsten Fehlerarten waren nicht getätigte Ausgaben (51 %), nicht förderfähige Ausgaben (24 %) und schwerwiegende Verstöße gegen die Vergabevorschriften (16 %).

Wie bereits in der Vergangenheit unterliefen der Kommission und ihren Durchführungspartnern bei Vorgängen, die Leistungsprogramme und Zuschüsse sowie Beitragsvereinbarungen und Übertragungsvereinbarungen mit Empfängerländern, internationalen Organisationen und Agenturen von Mitgliedstaaten betrafen, mehr Fehler als bei anderen Formen der Unterstützung (die beispielsweise Bau-/Liefer-/Dienstleistungsaufträge betrafen). Von den 99 von uns untersuchten Vorgängen dieser Art wiesen 46 quantifizierbare Fehler auf, die 86 % der geschätzten Fehlerquote ausmachten.

Beispiel für nicht getätigte Ausgaben: Mangel in den Kontrollsystemen der EU‑Delegationen für die Abrechnung von Vorfinanzierungen

Bei einer in diesem Jahr besuchten EU-Delegation stellten wir fest, dass sechs der neun von uns geprüften Vorgänge mit derselben Fehlerart behaftet waren. Die Kommission hatte Vorfinanzierungsvorgänge auf der Grundlage der vom Begünstigten geltend gemachten Gesamtausgaben in Höhe von 11 Millionen Euro abgerechnet. Unsere Kontrollen ergaben, dass sich die tatsächlichen Ausgaben für die betreffenden Projekte auf 3,8 Millionen Euro beliefen. Die Differenz in Höhe von 7,2 Millionen Euro umfasste gebundene Mittel, die noch nicht ausgegeben worden waren. Wir gelangten daher zu der Auffassung, dass diese Ausgaben nicht getätigt wurden und daher nicht förderfähig waren.

Die Tatsache, dass wir diesen Fehler bei zwei Dritteln der von uns geprüften Vorgänge aufgedeckt haben, deutet auf eine Schwäche der Funktionsweise der internen Kontrollsysteme der Delegation für die Abrechnung von Vorfinanzierungen hin.

Wie in den Vorjahren kam es bei der Übermittlung der bei einigen internationalen Organisationen angeforderten Unterlagen und folglich bei der Durchführung unserer Arbeit zu Verzögerungen. Diese Organisationen gewährten nur begrenzten Zugang zu Dokumenten (z. B. in Form eines reinen Lesezugriffs), was die Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle unserer Prüfung behinderte. Diese Schwierigkeiten bestanden trotz der Bemühungen der Kommission, sie durch eine ständige Kommunikation mit den betreffenden internationalen Organisationen zu lösen, fort.

Analyse der Restfehlerquote der GD INTPA

Im Jahr 2022 ließ die GD INTPA ihre Analyse der Restfehlerquote zum elften Mal von einem externen Auftragnehmer durchführen. Der Zweck dieser Analyse besteht darin, die Quote der Fehler zu schätzen, die trotz aller auf die Verhinderung bzw. Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern abzielenden Verwaltungskontrollen der GD INTPA in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich aufgetreten sind, um die Wirksamkeit dieser Kontrollen zu beurteilen.

Für die Analyse der Restfehlerquote 2022 verwendete die GD INTPA wie in den Vorjahren eine Stichprobe von 480 Vorgängen (einige der in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge hatten einen Wert, der über dem Stichprobenintervall lag; die endgültige Stichprobe umfasste daher 407 Vorgänge). In der Studie wurde die Restfehlerquote auf 1,15 % geschätzt und lag damit im siebten Jahr in Folge unter der Wesentlichkeitsschwelle der Kommission von 2 %.

Die Analyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar; sie basiert auf der Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote und dem entsprechenden Handbuch, das von der GD INTPA bereitgestellt wird. In unseren früheren Jahresberichten zu den EEF wurden in den Analysen bereits Einschränkungen beschrieben, die möglicherweise zur Unterschätzung der Restfehlerquote beigetragen haben.

Wir überprüften die für die Analyse der Restfehlerquote 2022 verwendete Berechnungsmethode und stellten fest, dass die Methode für die Hochrechnung von Elementen mit hohem Wert nicht klar genug war. Infolgedessen hatte der externe Auftragnehmer in der Stichprobe enthaltene Elemente mit hohem Wert (d. h. mit einem Wert über dem Stichprobenintervall) nicht korrekt hochgerechnet. Unserer Auffassung zufolge wurde die Restfehlerquote zu niedrig angesetzt. Unsere Berechnung ergibt eine Restfehlerquote von 1,35 %.

Prüfung des jährlichen Tätigkeitsberichts 2022

Die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors im jährlichen Tätigkeitsbericht 2022 enthält keine Vorbehalte. Wir halten das Fehlen von Vorbehalten im jährlichen Tätigkeitsbericht 2022 für nicht gerechtfertigt und vertreten die Auffassung, dass es zum Teil auf die Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote zurückzuführen ist.

Aufgrund der fehlerhaften Hochrechnung von Elementen mit hohem Wert lag die Fehlerquote bei den Ausgaben im Zusammenhang mit der indirekten Mittelverwaltung mit Drittorganisationen über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %. Die Kommission hätte daher einen Vorbehalt für diese Ausgabenkategorie, die 42,7 % der einschlägigen Ausgaben der GD INTPA ausmacht, geltend machen müssen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • zu überprüfen, dass alle Rechnungsführungssalden für abgeschlossene EEF abgerechnet sind und die Angaben in den Jahresrechnungen zeitnah aktualisiert werden;
  • zu überprüfen, dass Vorfinanzierungen und Rechnungen fristgerecht abgerechnet werden;
  • geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontrollsysteme der EU-Delegationen zu verbessern, damit noch nicht ausgegebene, aber als angefallene Kosten geltend gemachte Beträge ermittelt werden, bevor Zahlungen getätigt oder Ausgaben abgerechnet werden;
  • die Begünstigten von EU-Projekten erneut darauf hinzuweisen, dass sie die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf die Förderfähigkeit der MwSt. einhalten müssen, und die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die abziehbare MwSt. nicht zulasten von Projekten abgerechnet wird;
  • alle verfügbaren technischen und finanziellen Informationen zu berücksichtigen, um Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor Ausgaben akzeptiert werden;
  • die für die Analyse der Restfehlerquote verwendete Methode zu verbessern, damit Elemente mit hohem Wert korrekt hochgerechnet werden, und die ordnungsgemäße Anwendung durch den Auftragnehmer zu überprüfen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht 2022 über die Tätigkeiten im Rahmen des neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds entnommen werden.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten. Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung der Verwaltung und des Finanzmanagements der EU beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren. Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und ‑Programme verantwortlichen Stellen in die Pflicht zu nehmen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und ‑Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass Europas Bürgerinnen und Bürger erfahren, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

team

Hinweis: Stand: Juli 2023.

Unsere Produkte

Wir legen folgende Ergebnisse vor:

  • Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
  • Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
  • besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
  • Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
  • Analysen, die eine Beschreibung oder Informationen über Politiken, Systeme, Instrumente oder stärker eingegrenzte Themen enthalten.

Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung

Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.

Wie in unserer Strategie 2021–‍2025 dargelegt, werden wir für den MFR 2021–‍2027 unseren Prüfungsansatz weiterentwickeln und die verfügbaren Daten und Informationen nutzen. Dies wird es uns ermöglichen – basierend auf unserem im Vertrag verankerten Mandat und im vollen Einklang mit international anerkannten Prüfungsnormen für den öffentlichen Sektor – solide Prüfungssicherheit zu gewährleisten.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?

Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind. Für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung legen wir seit dem Jahr 1994, als wir unser erstes Prüfungsurteil erteilten, die testatsorientierte Prüfung zugrunde.

  • Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
  • Wir beurteilen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
  • Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
  • Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
  • Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Werden bei den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise bewerten wir die Systeme, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) eingerichtet wurden, und untersuchen eine Stichprobe von Vorgängen.

Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.

  • Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
  • Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
  • Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten. Anschließend beurteilen wir die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und bewerten, ob die Fehler umfassend sind.
  • In unseren Prüfungsurteilen berücksichtigen wir diese Beurteilungen sowie weitere einschlägige Informationen wie etwa jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
  • Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.
Welchen Ansatz und welche Methodik verfolgen wir bei der Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der ARF‑Ausgaben?
  • Wir geben im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans ein gesondertes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der ARF ab, da das Umsetzungsmodell der ARF unserer Auffassung zufolge anders gestaltet ist und es sich bei der ARF um ein befristetes Instrument handelt. Mit diesem Prüfungsurteil wollen wir hinreichende Gewähr in Bezug auf die Zahlungen bieten; auf der Grundlage dieses Prüfungsurteils möchten wir in der Zuverlässigkeitserklärung detaillierte Informationen bereitstellen (siehe Abbildung 17).
  • Wir erlangen Prüfungssicherheit vor allem aus aussagebezogenen Prüfungshandlungen und der Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Dazu kommen die jährlichen Tätigkeitsberichte und die jährliche Management- und Leistungsbilanz sowie die Berichte des Internen Auditdienstes.
  • Unsere Arbeit entspricht den International Standards on Auditing und stellt sicher, dass unsere Prüfungsurteile durch ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise gestützt werden.

Abbildung 17 – Prüfungsurteil zur ARF

Abbildung 17 – Prüfungsurteil zur ARF

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Sämtliche Produkte werden auf unserer Website veröffentlicht: www.eca.europa.eu. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren oder zur Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 unseres Jahresberichts 2022 entnommen werden.

Kontakt

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (https://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023

PRINT ISBN 978-92-849-0896-7 doi:10.2865/303262 QJ-09-23-357-DE-C
PDF ISBN 978-92-849-0872-1 doi:10.2865/554334 QJ-09-23-357-DE-N
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