
Bei Auswahl und Begleitung von EFRE- und ESF-Projekten überwiegt im Zeitraum 2014-2020 nach wie vor die Outputorientierung
Über den Bericht Der Hof untersuchte in Bezug auf die Fonds der Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020, wie sehr sich die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der Projekte auf Ergebnisse konzentrieren und inwieweit die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Monitoringmaßnahmen nachweisen können, dass die EU-Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Er stellte fest, dass die Kommission zwar diverse Maßnahmen ergriffen hat, um für eine stärkere Ergebnisorientierung zu sorgen, bei den Auswahlverfahren jedoch weiterhin Outputs und Mittelausschöpfung und nicht die Ergebnisse im Fokus stehen. Darüber hinaus ließ sich aufgrund von Mängeln bei den Modalitäten für die Begleitung schwer beurteilen, in welchem Umfang die EU-Mittel zur Erreichung der Ziele der EU und der Mitgliedstaaten beigetragen haben.
Der Hof empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Projektanträge im Zuge der Auswahl miteinander zu vergleichen, und von den Begünstigten zu verlangen, dass sie für jedes Projekt mindestens einen echten Ergebnisindikator angeben, der in der Finanzhilfevereinbarung zu nennen ist und zu den OP-Indikatoren beiträgt. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten im Bewertungsbericht der Anträge die erwarteten Ergebnisse und Indikatoren beurteilen. Die Kommission sollte gemeinsame Ergebnisindikatoren für den EFRE festlegen, die Leistungsberichterstattung verbessern und eine zielführende Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 sicherstellen.
Zusammenfassung
IIm Programmplanungszeitraum 2014-2020 hat die EU fast 349,4 Milliarden Euro für die Verwirklichung ihrer Ziele im Bereich der Kohäsionspolitik bereitgestellt. Mit dieser Politik sollen die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität unterstützt werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden Mittel für Projekte bereitgestellt, die von Begünstigten in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Behörden in den Mitgliedstaaten wählen die Projekte, die gefördert werden sollen, aus und begleiten ihre Durchführung. Es ist entscheidend, dass diese Mittel wirksam zugewiesen werden, nämlich so, dass die erwarteten Ergebnisse erzielt werden.
IIUm dieses Ziel zu unterstützen, hat die Kommission verschiedene Maßnahmen für eine stärkere Ergebnisorientierung im Zeitraum 2014-2020 ergriffen. Der Hof hat sich in früheren Berichten positiv zu den Verbesserungen geäußert, die mit diesen Maßnahmen erzielt wurden. Er hat jedoch auch auf schwerwiegende Mängel im Hinblick auf die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und die Qualität der Monitoringinformationen in Bezug auf Ausgaben für die Kohäsionspolitik hingewiesen. In diesem Bericht werden diese früheren Feststellungen konsolidiert und vertieft.
IIIDer Hof untersuchte, wie gut der ergebnisorientierte Ansatz in die Auswahlverfahren der Projekte eingebettet ist und inwieweit die Kommission und die Mitgliedstaaten nachweisen können, dass die EU-Mittel sinnvoll verwendet werden. Vor diesem Hintergrund analysierte der Hof die Modalitäten für die Auswahl und Begleitung von Projekten, bei denen Kohäsionsmittel eingesetzt werden.
IVDer Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Konzeption der Auswahlverfahren und der eigentliche Auswahlablauf trotz der seit Jahren bestehenden Absichten weiterhin eher auf Outputs und die Ausschöpfung der Mittel als auf Ergebnisse ausgerichtet sind. Darüber hinaus ließ sich aufgrund von Mängeln bei den Modalitäten für die Begleitung schwer beurteilen, in welchem Umfang die EU-Mittel zur Erreichung der Ziele der EU und der Mitgliedstaaten beigetragen haben. Im Einzelnen gelangte der Hof im Hinblick auf die vor Ort geprüften OP zu den folgenden Feststellungen:
- Was die Projektauswahl betrifft, so wurden die potenziellen Begünstigten gut informiert und im Hinblick auf den Zugang zu EU-Mitteln angemessen unterstützt. Die vom Hof geprüften Verfahren sollten zwar zur Auswahl von Projekten beitragen, die für die Ziele der OP relevant sind, in den Auswahlkriterien wurde aber nur selten verlangt, dass die Antragsteller quantifizierte Ergebnisindikatoren auf Projektebene festlegen. Darüber hinaus erfolgte die Auswahl der Projekte vorwiegend nach dem Windhundprinzip. Nur bei einem Auswahlverfahren wurden die Anträge mittels eines Punktesystems bewertet und im direkten Vergleich zueinander eingestuft.
- Was die Begleitung betrifft, so waren die Monitoringsysteme - hauptsächlich aufgrund von Verzögerungen bei der Verabschiedung des Rechtsrahmens - erst spät funktionsfähig. Einige IT-Systeme, die zur Erhebung und Aggregation von Monitoringdaten verwendet werden, weisen nach wie vor Mängel auf. Außerdem besteht wegen des schleppenden Fortschritts bei den Prüfungen der jeweiligen Monitoringsysteme das Risiko, dass möglicherweise nicht mehr genügend Zeit bleibt, um erforderliche Korrekturmaßnahmen vor der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 zu ergreifen.
- Die Monitoringinformationen sind nach wie vor überwiegend outputorientiert. Dem Hauptbericht der Kommission zur Messung der erzielten Ergebnisse sind die Fortschritte bei den wichtigsten Outputindikatoren und die Verwendung der Mittel zu entnehmen. Angaben über die Erzielung von Ergebnissen enthält er jedoch kaum.
Vor diesem Hintergrund spricht der Hof die folgenden Empfehlungen aus:
- Um bei der Auswahl der Projekte einen kohärenten und wirklich ergebnisorientierten Ansatz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Projektanträge miteinander verglichen werden, die Begünstigten verpflichten, mindestens einen echten Ergebnisindikator für jedes Projekt festzulegen, und eine Bewertung der erwarteten Ergebnisse und Indikatoren im Bewertungsbericht für die Anträge vornehmen.
- Um für eine ergebnisorientierte Begleitung zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten in die Finanzhilfevereinbarung einen oder mehrere echte und quantifizierte Ergebnisindikatoren aufnehmen, die zu den auf OP-Ebene festgelegten Ergebnisindikatoren beitragen. Die Kommission sollte ferner anhand einer einheitlichen Definition von "Ergebnissen" gemeinsame Ergebnisindikatoren für den EFRE festlegen.
- Die Kommission sollte für eine bessere Leistungsberichterstattung sorgen und sicherstellen, dass im Jahr 2019 eine zielführende Leistungsüberprüfung stattfindet.
Einleitung
Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU
01Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU. Sie soll die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität unterstützen. Etwa ein Drittel des EU-Haushalts wird für kohäsionspolitische Maßnahmen bereitgestellt. Die Mittelausstattung belief sich zu jeweiligen Preisen im Programmplanungszeitraum 2000-2006 auf rund 230 Milliarden Euro, im Programmplanungszeitraum 2007-2013 auf rund 346,5 Milliarden Euro und im Programmplanungszeitraum 2014-2020 auf rund 349,4 Milliarden Euro.
02Die Kohäsionspolitik wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (KF) finanziert. Diese Fonds bilden zusammen mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von operationellen Programmen (OP), in denen Investitionsprioritäten und spezifische Ziele festgelegt sind1. In diesen Programmen ist auch dargelegt, wie die Mittel während des Programmplanungszeitraums zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Die OP werden von den Mitgliedstaaten und ihren Regionen umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten und ihre Regionen Projekte auswählen, begleiten und bewerten.
Leistungsorientierung hat für die Kommission und die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 höchste Priorität
03Die Strategie Europa 2020 ist die auf 10 Jahre angelegte Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung. Sie wurde im Jahr 2010 auf den Weg gebracht, um Bedingungen zu schaffen, die einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum förderlich sind. Mit Blick auf die Erfüllung der Ziele und Vorgaben der Europa-2020-Strategie wies die Kommission im Jahr 2010 darauf hin, dass die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik durch Konzentration auf die Ergebnisse verbessert werden muss2.
04Mit dem Legislativpaket zur Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden daher erhebliche Änderungen eingeführt, um eine stärkere Leistungsorientierung sicherzustellen3. Nachstehend sind die wichtigsten Maßnahmen dargelegt:
- Einführung von Ex-ante-Konditionalitäten4, mit denen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bis Ende des Jahres 2016 bestimmte Voraussetzungen für den wirksamen Einsatz der ESI-Fonds (z. B. das Bestehen politischer/strategischer Rahmen) zu erfüllen. Eine dieser Ex-ante-Konditionalitäten, die allgemeine Ex-ante-Konditionalität 75, sieht vor, dass "ein System von Ergebnisindikatoren eingerichtet [ist], das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, [und] zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der angestrebten Ergebnisse […] benötigt wird".
- Einführung einer leistungsgebundenen Reserve, bei der ein Teil der den OP zugewiesenen Mittel blockiert und nur dann freigegeben wird, wenn bei einer Reihe von Indikatoren (vorwiegend Finanz-/Outputindikatoren) bestimmte vorgegebene Etappenziele erreicht werden. Die Freigabe dieser Reserve im Jahr 2019 ist an eine im Jahr 2019 vorzunehmende Leistungsüberprüfung geknüpft6.
- Solidere Interventionslogik bei der Programmplanung7, der zufolge die Mitgliedstaaten vor der Zuweisung von Kohäsionsmitteln ihren Bedarf ermitteln und eine Reihe von Ergebnissen festlegen müssen.
- Kohärentere Verwendung von Leistungsindikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Erreichung von Ergebnissen8.
Die Bedeutung der Auswahl und Begleitung von Projekten für das Erzielen von Leistung
05Im Jahr 2017 stellte der Hof fest9, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten erfolgreich operationelle Programme mit einer solideren Interventionslogik entwickelt hatten. Dies bedeutet, dass in den OP kohärent aufgezeigt wird, was mit den Interventionen angestrebt wird (spezifische Ziele/Ergebnisse) und wie dies erreicht werden soll (erforderliche Finanzmittel, durchzuführende Maßnahmen und erwartete Outputs).
06Im Sinne der Wirksamkeit der Politik, ist es jedoch nicht nur wichtig, dass bei der Programmplanung klare Ziele gesetzt und Ergebnisse berücksichtigt werden, sondern auch von wesentlicher Bedeutung, dass während der Durchführungsphase des OP ein ergebnisorientierter Ansatz verfolgt wird, da die Wirksamkeit einer Politik in erster Linie von der Qualität der finanzierten Projekte und deren Mehrwert in Form konkreter Ergebnisse abhängt. Auswahl, Begleitung und Berichterstattung in Bezug auf die Projekte sind daher für die Erzielung von Leistung von entscheidender Bedeutung. Ein Überblick über den Durchführungszyklus eines OP und die beteiligten Stellen ist Abbildung 1 zu entnehmen. Die für die Prüfung des Hofes maßgeblichen Prozesse sind gelb markiert.
Abbildung 1
Überblick über den Durchführungszyklus eines OP
Quelle: Europäischer Rechnungshof.
Hauptteilnehmer und ihre Rolle bei der Auswahl und Begleitung von Projekten
07Projekte werden von den nationalen und regionalen Behörden ausgewählt, die für die Verwaltung der OP zuständig sind. Diese Verwaltungsbehörden (VB) - oder die zwischengeschalteten Stellen (ZS), auf die sie Befugnisse übertragen - legen Auswahlkriterien fest, richten Auswahlausschüsse ein und entscheiden, welche Projekte EU-Finanzmittel erhalten. Die Kommission ist - im Gegensatz zu ihrer Schlüsselrolle bei der Verhandlung der OP - an der Projektauswahl nicht beteiligt. Sie ist jedoch durch ihre beratende Funktion in den Begleitausschüssen der OP10, in denen die Methoden und Kriterien für die Auswahl von Projekten genehmigt werden, eingebunden. Außerdem stellt sie Leitlinien bereit, die auf bewährten Verfahren und gemeinsamen Erfahrungen mit den Mitgliedstaaten beruhen.
08Für die Begleitung der Projekte sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die Verwaltungsbehörden überwachen die Durchführung der OP und Projekte, aggregieren die Monitoringinformationen und übermitteln der Kommission jährliche Durchführungsberichte. Der Begleitausschuss überprüft ebenfalls die Durchführung der OP und genehmigt die jährlichen Durchführungsberichte. Auch hier beschränkt sich die Rolle der Kommission darauf, Leitlinien bereitzustellen, zusammen mit den Verwaltungsbehörden die Leistung der OP zu untersuchen und zu den jährlichen Durchführungsberichten Stellung zu nehmen.
09In ihrer Berichterstattungsfunktion übermittelt die Kommission allerdings der Entlastungsbehörde (Europäisches Parlament) sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen jährlich ihre Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten und (in den Jahren 2017 und 2019) ihren strategischen Bericht11.
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
10Ziel dieser Prüfung war die Beantwortung der Frage, ob die Auswahl von Projekten und die Monitoringsysteme für EFRE- und ESF-Projekte im Programmplanungszeitraum 2014-2020 ergebnisorientiert waren. In Anbetracht des Durchführungsstands der OP und aufbauend auf den bereits durchgeführten Prüfungen war der Hof bei dieser Prüfung erstmals in der Lage, den "ergebnisorientierten Ansatz" während der gesamten Durchführungsphase zu verfolgen, da nach und nach die ersten Ergebnisse vorliegen. Die Prüfung ist außerdem äußerst relevant für die für 2019 geplante Leistungsüberprüfung.
11Im ersten Teil berichtet der Hof über seine Analyse der bestehenden Auswahlverfahren für die geprüften OP. Beurteilt werden die Konzeption dieser Auswahlverfahren - insbesondere die Festlegung der Auswahlkriterien und deren Ergebnisorientierung - sowie die Phase der Antragsbewertung. Im zweiten Teil untersucht der Hof die vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die bisherige Begleitung der vor Ort geprüften OP durch die zuständigen Verwaltungsbehörden/zwischengeschalteten Stellen, um die operationelle Leistung auf Programmebene und nationaler Ebene zu messen. Der Hof überprüft die Daten dahin gehend, ob sie zuverlässig, verfügbar und geeignet sind, relevante Informationen für die Verwaltung und für die Berichterstattung an die Kommission zu liefern.
12Insgesamt untersuchte der Hof 34 Projekte (siehe Liste der Projekte in Anhang I). Den Schwerpunkt der Prüfung bildeten der EFRE und der ESF und konkret drei thematische Ziele (TZ)12 (alle 11 thematischen Ziele sind in Anhang II beschrieben):
- TZ3 - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (16 Projekte),
- TZ8 - Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (12 Projekte),
- TZ9 - Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (6 Projekte).
Der Hof prüfte von der Verwaltungsbehörde (oder der zwischengeschalteten Stelle) im Rahmen von 20 Auswahlverfahren (siehe Liste in Anhang III) direkt ausgewählte Projekte aus sieben OP in vier Mitgliedstaaten: der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien und Finnland (siehe Liste in Anhang IV). Diese OP und Mitgliedstaaten wurden aufgrund der Höhe der zugewiesenen Mittel und des Stadiums der Projektdurchführung ausgewählt. Die Projekte wählte der Hof auf der Grundlage der erhaltenen Finanzhilfe und des Durchführungsstands zum Zeitpunkt der Prüfung aus. Die Prioritätsachse, Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele, denen die ausgewählten Projekte entsprechen, sind in Anhang V aufgeführt. Die zugehörigen Output- und Ergebnisindikatoren sind in Anhang VI für den EFRE und in Anhang VII für den ESF aufgelistet.
14Darüber hinaus analysierte der Hof die Maßnahmen der Kommission in Bezug auf die Projektauswahl und die Begleitung der operationellen Programme des ESF und des EFRE im Allgemeinen.
Bemerkungen
Die Projektauswahl ist nicht hinreichend ergebnisorientiert
15Bei den von den Verwaltungsbehörden eingerichteten Auswahlverfahren sollte in erster Linie jenen Projekten Vorrang eingeräumt werden, die im Hinblick auf die verfolgten Ziele am zweckdienlichsten sind und mit der größten Wahrscheinlichkeit Ergebnisse erzielen und bei denen gleichzeitig sichergestellt ist, dass die verfügbaren Mittel vorschriftsgemäß verwendet werden. Der Hof untersuchte, inwieweit Ergebnisse bei der Konzeption der Auswahlverfahren (z. B. Auswahlkriterien für die Bewertung eines Antrags, Methode zur Bewertung von Projekten und potenziellen Bietern zugängliche Unterlagen) sowie bei ihrer Durchführung und somit bei den ausgewählten Projekten selbst berücksichtigt worden waren.
16Frühere Prüfungen des Hofes13 hatten gezeigt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten erfolgreich OP mit einer solideren Interventionslogik, d. h. einem eindeutigen Zusammenhang zwischen Entwicklungsbedarf, spezifischen Zielen und Ergebnisindikatoren, entwickelt hatten. Diese Interventionslogik sollte sich in den Verfahren für die Projektauswahl niederschlagen. Der Hof ist der Ansicht, dass die Verwaltungsbehörden bei der Konzeption der Verfahren eine Reihe von Schlüsselkriterien berücksichtigen sollten, um sicherzustellen, dass die Verfahren ergebnisorientiert sind:
- Durch die verwendeten Auswahlkriterien sollte sichergestellt werden, dass die Projekte an den Zielen der OP ausgerichtet sind.
- Die Auswahlkriterien sollten zur Auswahl von Projekten beitragen, die nicht nur quantifizierte Outputindikatoren, sondern auch quantifizierte Ergebnisindikatoren zur Messung der Projektleistung aufweisen.
- Die Begünstigten sollten aufgefordert werden, Anträge einzureichen, um sicherzustellen, dass möglichst viele Projekte zur Auswahl stehen.
- Schließlich sollte die Projektauswahl auf einem direkten Vergleich der Anträge beruhen, um die Projekte zu ermitteln und zu priorisieren, die sich am besten zur Finanzierung eignen.
Inwieweit die Verwaltungsbehörden diese Variablen bei der Bearbeitung der eingegangenen Anträge anwendeten und wie diese die Auswahl ergebnisorientierter Projekte beeinflussten, wird in den folgenden Ziffern dargelegt (siehe Ziffern 18-38).
Die Auswahlverfahren tragen zur Auswahl von Projekten bei, die für die Ziele der OP relevant sind
18Im Rechtsrahmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden zwei Maßnahmen eingeführt, die zur Auswahl von Projekten führen sollen, die für die Ziele der OP relevant sind:
- In den OP müssen für jede Prioritätsachse "Leitgrundsätze" für die Auswahl der Projekte festgelegt werden14.
- Die Verwaltungsbehörden müssen Auswahlverfahren und -kriterien konzipieren, die "sicherstellen, dass die Vorhaben zum Erreichen der spezifischen Ziele und Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten beitragen"15.
Darüber hinaus wurden für den Zeitraum 2014-2020 die folgenden Anforderungen eingeführt, um für die Auswahl stärker ergebnisorientierter Projekte zu sorgen:
- Im Rahmen der allgemeinen Ex-ante-Konditionalität 7 (siehe auch Ziffer 4) muss "ein System von Ergebnisindikatoren eingerichtet [sein], das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, […] benötigt wird".
- Die Verwaltungsbehörden müssen außerdem Auswahlverfahren und -kriterien aufstellen, die "sicherstellen, dass die Vorhaben zum Erreichen der […] Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten beitragen"16.
Die "Leitgrundsätze" dienen als Orientierungshilfe für die Projektauswahl. Sie geben die wichtigsten Auswahlkriterien vor, die verwendet werden müssen. In Verbindung mit der Beschreibung der zu finanzierenden Projekte und Beispielen für solche Projekte und für Begünstigte bieten sie einen guten Überblick über die Art der Projekte, die im Rahmen jedes spezifischen Ziels gefördert werden sollen. Diese Grundsätze dienen als Grundlage für die Erstellung der Auswahlkriterien und können direkt in die Auswahlkriterien einfließen.
21Der Hof stellte fest, dass die Grundsätze in einigen Fällen zwar allgemein gehalten waren, jedoch ausnahmslos den Verweis enthielten, dass die ausgewählten Projekte den bei den einzelnen Prioritätsachsen beschriebenen spezifischen Zielen des OP entsprechen müssen. Bei den vom Hof geprüften Auswahlverfahren entsprachen die Auswahlkriterien den Leitgrundsätzen. Jedes Verfahren umfasste mindestens ein Kriterium zur Relevanz der Projekte und zu ihrem Beitrag zum spezifischen Ziel.
22Alles in allem wurden die vom Hof untersuchten ausgewählten Anträge anhand der im Auswahlverfahren festgelegten Kriterien bewertet. Der Hof stellte fest, dass die 34 Projekte, die im Rahmen dieser Prüfung untersucht wurden, für die spezifischen Ziele der OP relevant waren.
Die Ergebnisse standen bei der Bewertung der Projektanträge nicht im Vordergrund, und sie waren selten quantifiziert
23Der Hof untersuchte, wie die Verwaltungsbehörden ihre Projektauswahl in der Praxis umsetzten, und insbesondere, ob der Projektvorschlag klare erwartete Ergebnisse und Ziele mit eindeutig festgelegten und quantifizierten Output- und Ergebnisindikatoren (die mit den spezifischen Zielen in Einklang standen) enthielt. Er prüfte darüber hinaus, ob die Verwaltungsbehörden bei jedem Antragsteller bewertet hatten, ob er die Fähigkeit besaß, die erwarteten Ergebnisse zu erzielen.
24Der Hof stellte fest, dass 18 der 20 geprüften Auswahlverfahren Kriterien umfassten, denen zufolge die Begünstigten verpflichtet waren, die erwarteten Ergebnisse ihres Projekts darzulegen (siehe Anhang VIII). Allerdings enthielten nur vier der 20 Verfahren Kriterien, in denen die Quantifizierung der Ergebnisindikatoren auf Projektebene verlangt wurde (Auswahlverfahren 17, 18, 19 und 20). In drei Fällen entsprachen diese Ergebnisindikatoren zudem nicht direkt den auf OP-Ebene definierten Ergebnisindikatoren (siehe Beispiel in Kasten 1).
Kasten 1
Beispiel für Ergebnisindikatoren auf Projektebene, die sich von den Ergebnisindikatoren auf OP-Ebene unterscheiden: Projekt Nr. 32, ausgewählt durch Auswahlverfahren Nr. 17
| Ergebnisindikatoren auf Projektebene (siehe Anhang I, Projekt Nr. 32) |
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| Ergebnisindikatoren auf OP-Ebene (siehe auch Anhang VI, PA 1, SZ 3d) |
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Die vom Hof vorgenommene Analyse der Anträge zu den 34 ausgewählten Projekten bestätigt diese Feststellungen. Alle Anträge enthielten entweder quantifizierte Informationen für Outputindikatoren, die jenen auf OP-Ebene entsprachen, oder diese Daten konnten direkt aus dem IT-System abgerufen werden (z. B. für Indikatoren wie die Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten). Quantifizierte Ergebnisindikatoren waren jedoch nur in 14 Anträgen aufgeführt. Bei sechs davon stimmten die Ergebnisindikatoren nicht unmittelbar mit den OP-Indikatoren überein. Die anderen Anträge enthielten hauptsächlich eine ausführliche Beschreibung (siehe Abbildung 2 und Anhang VIII).
Abbildung 2
In den Anträgen bereitgestellte Informationen zu den erwarteten Outputs und Ergebnissen
Hinsichtlich der Bewertung der Anträge stellte der Hof fest, dass die Verwaltungsbehörden die allgemeine Durchführbarkeit und die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Projekte beurteilt hatten. Während die Erreichbarkeit der erwarteten Ergebnisse bei allen 18 EFRE-Projekten bewertet wurde, fand diese Bewertung jedoch nur bei zwei der 16 untersuchten ESF-Projekte statt. Der Hof stellte zudem fest, dass die Bewertung der Erreichbarkeit in den Bewertungsberichten im Vagen blieb, außer in sieben Fällen17, in denen die Relevanz der Indikatoren und die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung ausführlicher beschrieben waren.
27Hinsichtlich der Bewertung der Anträge anhand eines Punktesystems stellte der Hof fest, dass die Bereitstellung der erwarteten Ergebnisse nur in 11 Fällen Bestandteil des Punktesystems war. Dies legt den Schluss nahe, dass die Verwaltungsbehörden davon ausgingen, dass die geplanten Projekte zum Erreichen der Ziele des OP beitragen würden, solange sie dem im Auswahlverfahren festgelegten Maßnahmentyp entsprachen. Der Umfang dieses Beitrags wurde jedoch außer Acht gelassen.
Begünstigte wurden darin bestärkt, Finanzmittel zu beantragen
28Damit die Mittel während des gesamten Programmplanungszeitraums zügig ausgeschöpft werden und gleichzeitig die Ergebnisorientierung gewahrt wird, ist eine ausreichend große Zahl von Bietern erforderlich, die hochwertige Anträge einreichen können. Wie die Verwaltungsbehörden potenziellen Antragstellern eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die damit verbundenen Leitlinien kommunizieren, hat entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit der Auswahlverfahren insgesamt. Bei einer größeren Grundgesamtheit an Antragstellern werden wahrscheinlich bessere Projekte ausgewählt.
29Die Maßnahmen zur Kommunikation von Aufforderungen an potenzielle Bieter wurden von den Verwaltungsbehörden auf der Grundlage der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten detaillierten Anforderungen vorbereitet. Sie wurden den Begleitausschüssen im Rahmen der in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen vorgesehenen Kommunikationsstrategie für jedes OP zur Genehmigung vorgelegt18.
30Der Hof stellte fest, dass die Verwaltungsbehörden die Begünstigten darin bestärkten, an den Auswahlverfahren teilzunehmen. Zum einen nutzten sie mehrere Wege, um potenzielle Bieter über Aufforderungen zu informieren, und zwar u. a. über Handelskammern, lokale Wirtschaftsverbände und Online-Tools. Zum anderen stützten sie sich auf Partner, die in ihren Netzwerken auf der Grundlage der Kenntnisse, die sie in den Begleitausschüssen erlangt hatten, Informationen über bevorstehende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verbreiteten.
31Darüber hinaus waren die Förderleitlinien der Verwaltungsbehörden für Antragsteller öffentlich zugänglich und enthielten klare Bedingungen für den Erhalt von Finanzmitteln und detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und zu den Finanzierungsmodalitäten, wobei ausdrücklich auf die anzuwendenden Auswahlkriterien verwiesen wurde. Zum Zeitpunkt der Prüfung war dies lediglich bei einer Verwaltungsbehörde nicht der Fall.
Die Auswahlverfahren umfassten in der Regel keinen Vergleich zwischen den Projektanträgen, wodurch die Gefahr bestand, dass nicht die besten Projekte ausgewählt wurden
32Bei seiner Überprüfung der Verfahren untersuchte der Hof, ob die zur Finanzierung eingereichten Projekte einer vergleichenden Bewertung unterzogen wurden. Dies ist eine weitere wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Projekte mit der stärksten Ergebnisorientierung ausgewählt werden.
33Im Rahmen der geteilten Verwaltung wurden die Auswahlverfahren von den Verwaltungsbehörden festgelegt und von den Begleitausschüssen genehmigt, wie in den EU-Verordnungen19 und den Leitfäden der Kommission20 vorgeschrieben. Weder in den ESIF-Verordnungen noch in den Leitfäden der Kommission ist festgelegt, welches Auswahlverfahren zu verwenden ist; darüber entscheiden die Verwaltungsbehörden selbst.
34Von den 20 Verfahren, die Gegenstand der Prüfung des Hofes waren, handelte es sich bei 10 Verfahren um befristete Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, bei sechs Verfahren um unbefristete Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, bei drei Verfahren um Direktvergabeverfahren und bei einem Verfahren um eine wiederholte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (siehe weitere Einzelheiten in Anhang III). Der Hof stellte fest, dass abgesehen von einer Ausnahme (Italien, OP Piemont, Nr. 13) bei keinem Auswahlverfahren ein Vergleich zwischen den einzelnen Projektanträgen vorgenommen worden war. Aus diesem Grund wurden die Finanzmittel möglicherweise nicht den besten Projekten gewährt. Dieses Problem wurde bei einigen der vor Ort geprüften OP insofern etwas entschärft, als eine informelle (französische und finnische OP) oder formelle (OP Apulien in Italien) Vorauswahl stattgefunden hatte, die es den Verwaltungsbehörden ermöglichte, die Einreichung der Anträge auf die am besten geeigneten Projekte zu beschränken. Der Hof stellte Folgendes fest:
- 15 der 20 Verfahren beruhten auf dem Windhundprinzip, d. h., Anträge wurden ausgewählt, sofern sie die Kriterien erfüllten und ausreichende Mittel zur Verfügung standen. Bei 13 dieser Verfahren wurden die Anträge einer formellen oder informellen Vorauswahl unterzogen. Der Hof stellte fest, dass die Projektanträge in einigen Fällen eine Mindestpunktzahl erreichen mussten, um ausgewählt werden zu können (siehe Auswahlverfahren Nr. 4 und 5 zum tschechischen OPEIC und Auswahlverfahren Nr. 16, 17, 18, 19 und 20 zu den finnischen OP).
- Bei den drei Direktvergabeverfahren gab es definitionsgemäß keinen Wettbewerb (siehe Auswahlverfahren Nr. 1, 3 und 12).
- In einem Fall (Italien, OP Piemont, Auswahlverfahren Nr. 8)21 waren Finanzmittel Projekten gewährt worden, die bereits während des vorhergehenden Programmplanungszeitraums 2007-2013 ausgewählt worden waren, indem ihre Laufzeit einfach verlängert wurde. Dadurch konnte die zwischengeschaltete Stelle Unterbrechungen der Ausbildungsmaßnahmen für junge Menschen vermeiden und mit der Ausschöpfung der Mittel beginnen. Allerdings wurden dadurch auch potenzielle neue Antragsteller von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Monitoringdaten sind überwiegend outputorientiert und ihre Qualität ist gefährdet
35Der Hof überprüfte, ob die Monitoringsysteme die systematische Erhebung von Daten zu bestimmten Indikatoren und somit die Messung der auf Projekt-, Programm- und EU-Ebene erzielten Fortschritte ermöglichten. Er untersuchte ferner, ob die entsprechende Berichterstattung so gestaltet worden war, dass der Erfolg der finanzierten Projekte und folglich die wirksame und wirtschaftliche Verwendung der EU-Mittel nachgewiesen werden konnte.
36Der folgende Abschnitt enthält die Beurteilung des Hofes in Bezug auf die Bedingungen, die für die Überwachung der Zielerreichung und die Berichterstattung darüber notwendig sind. Zunächst überprüfte der Hof, ob die Verwaltungsbehörden funktionsfähige Monitoringsysteme eingerichtet hatten, bevor sie mit dem Einsatz der Fondsmittel begannen. Außerdem prüfte der Hof, ob die von den Begünstigten gemeldeten Leistungsdaten zuverlässig, vollständig und aktuell waren. Ferner untersuchte er die Rolle der Verwaltungsbehörden und der Kommission.
37Abschließend analysiert der Hof, ob die vorhandenen Systeme ergebnisorientierte Leistungsinformationen lieferten; insbesondere geht er dabei der Frage nach, ob sie aussagekräftige aggregierte Informationen lieferten, denn nur anhand solcher Informationen kann im Rahmen der jährlichen Begleitung und Berichterstattung Auskunft über die wirksame Verwendung der Mittel auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU gegeben werden.
Sicherheit hinsichtlich der Qualität der Monitoringdaten kann möglicherweise nicht rechtzeitig für die Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 erlangt werden
38Die Überwachung der Fortschritte eines operationellen Programms im Hinblick auf seine Ziele erfolgt auf der Grundlage der aus verschiedenen Quellen erhobenen Daten. Diese Daten werden auf Ebene des OP und des Mitgliedstaats aggregiert und bilden die Grundlage für die Berichte an den Begleitausschuss des OP und an die Kommission. Damit ein korrektes Bild der Situation auf Ebene des OP oder des Mitgliedstaats vermittelt wird, müssen die erhobenen Daten unbedingt zuverlässig, vollständig und aktuell sein. Dafür müssen die Verwaltungsbehörden ein Monitoringsystem einrichten, das die Erhebung von Daten und die Überprüfung der Datenquelle umfasst. Die Kommission stützt sich auf die von den Prüfbehörden auf Ebene der Mitgliedstaaten durchgeführten Prüfungen sowie auf ihre eigenen Prüfungsarbeiten, um sich von der Qualität der Daten zu überzeugen.
39Im spezifischen Kontext der Leistungsüberprüfung ist es außerdem wichtig, dass die Daten und die zu ihrer Erstellung verwendeten Systeme so früh wie möglich geprüft werden, damit die Behörden der Mitgliedstaaten festgestellte Schwachstellen in Bezug auf die Datenqualität deutlich vor Ende Juni 2019 beheben können. Dann nämlich werden die jährlichen Durchführungsberichte (JDB) für 2018 - die Grundlage für die Leistungsüberprüfung und die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve - der Kommission übermittelt.
In umfangreichen EU-Vorschriften ist festgelegt, wie die Mitgliedstaaten ihre Monitoringsysteme für den Zeitraum 2014-2020 gestalten sollten
40Im Hinblick auf die systematische Erhebung und Überwachung der auf OP-Ebene anfallenden Daten wurden mit dem verordnungsrechtlichen Rahmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 diesbezüglich mehrere Änderungen eingeführt:
- Die Verwaltungsbehörden müssen ein Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten, das angemessene Systeme für die Berichterstattung und Begleitung beinhaltet22.
- Die Verwaltungsbehörden sind dafür verantwortlich, für Monitoring- und Berichterstattungszwecke ein computergestütztes System für die Aufzeichnung aller Daten zu den OP-Indikatoren23 einzurichten.
- Laut Ex-ante-Konditionalität 7 müssen die Verwaltungsbehörden "ein System von Ergebnisindikatoren [einrichten], das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, [und] zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung [jener] Ergebnisse […] benötigt wird24." In Bezug auf die OP musste nachgewiesen werden, dass sie alle Ex-ante-Konditionalitäten bis 31. Dezember 2016 erfüllten25 (siehe Ziffer 4).
- Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 31. Dezember 201526 sicherstellen, dass der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und einer Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde und den zwischengeschalteten Stellen über elektronische Systeme erfolgen konnte27.
Die Kommission hat für ihre Bediensteten und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auch spezifische Leitlinien28 für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten - einschließlich des Bestehens geeigneter Systeme für die Begleitung und Berichterstattung - erstellt.
Die Leistungsinformationen sind nicht immer zuverlässig, vollständig und aktuell, was Auswirkungen auf die Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten hat
Von den Begünstigten übermittelte Daten
42Für den EFRE werden die Daten zu den Ergebnisindikatoren in vielen Fällen bei nationalen Statistikämtern erhoben (siehe Beispiele in Anhang VI). Die übrigen Daten stammen von den Begünstigten. Für den ESF werden vorwiegend Daten gemeldet, die bei den Begünstigten erhoben wurden (siehe Anhang VII). Die Verwaltungsbehörden prüfen die Richtigkeit der bei den Begünstigten erhobenen Daten zum Zeitpunkt des Projektabschlusses, wenn sie deren Abschlussbericht erhalten. Während der Projektdurchführung können Kontrollen auch vor Ort auf Stichprobenbasis durchgeführt werden.
43Im Rahmen der vorhandenen Systeme werden die von den Begünstigten übermittelten Daten insbesondere beim ESF automatisch einer Reihe von Plausibilitäts- und Kohärenzprüfungen unterzogen. Die Verwaltungsbehörden verfügen außerdem über Instrumente, mit denen sie die Vollständigkeit der bereitgestellten Daten über die Teilnehmer überwachen können, sodass sie Begünstigte, die unvollständige Daten übermittelt haben, an die erforderliche Bereitstellung weiterer Informationen erinnern können.
44Die Prüfung des Hofes ergab Probleme hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten. Der Hof stellte ein allgemeines Problem fest, das die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten zu den Teilnehmern an ESF-kofinanzierten Maßnahmen betraf. Diese Daten werden in der nationalen Gesetzgebung als sensibel eingestuft29, weshalb es den Teilnehmern freigestellt ist, ob sie dazu Angaben machen. Für die Mitgliedstaaten und die Kommission ist es darüber hinaus schwierig, ihre Genauigkeit zu prüfen. Ein weiterer Mangel im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten ist in Kasten 2 dargestellt.
Kasten 2
Beispiel
Probleme in Bezug auf die Aktualität der Daten
Für das französische nationale ESF-OP reichten größere Begünstigte ihre Daten für den Zeitraum 2014-2015 zu spät ein. Dies wurde im Jahr 2016 korrigiert und führte zu erheblichen Unterschieden zwischen den im JDB 2015 angegebenen Werten und den im JDB 2016 für 2015 angegebenen Werten.
Im Rahmen ihrer Prüfung der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten (2014-2020) berichtete die Kommission über weitere Probleme im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Daten, darunter z. B. Folgendes:
- Daten wurden nicht erhoben, sodass Ergebnisse nicht erfasst und somit bei der Ermittlung des Fortschritts eines OP nicht berücksichtigt wurden, was zu einer falschen Einschätzung der Situation führte.
- Die Definition bestimmter gemeinsamer Indikatoren (z. B. Gemeinsamer Outputindikator 26 "Zahl der Unternehmen, die mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten") wurde von den Verwaltungsbehörden falsch verstanden, was dazu führte, dass die Zahl der beim Indikator gemeldeten Unternehmen zu hoch angesetzt wurde.
- Doppelzählung/keine Deckelung des Werts für den Indikator "erfasste Bevölkerung" auf die Einwohnerzahl des Gebiets, was zu uneinheitlichen Werten führte.
Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Leistungsinformationen
46Das Bestehen funktionsfähiger Monitoringsysteme zu Beginn der Programmdurchführung durch die Verwaltungsbehörden ist ein Schlüsselelement, um sicherzustellen, dass Leistungsdaten zeitgerecht erstellt werden, sodass eine Begleitung möglich ist.
47Durch die späte Genehmigung des Rechtsrahmens für den Zeitraum 2014-2020 auf EU-Ebene im Dezember 2013 verzögerte sich die Entwicklung der für das Monitoring verwendeten IT-Systeme. Bei den ESF-Indikatoren waren aufgrund der erhöhten Komplexität im Zusammenhang mit der Sensibilität der Daten und der Definition der Indikatoren weitere Diskussionen bis weit in das Jahr 2014 erforderlich. Dadurch verzögerte sich die Fertigstellung der IT-Systeme noch weiter. In zwei Fällen wurden Verzögerungen durch andere Faktoren verursacht: die Neugliederung der Regionen (Frankreich, OP Lothringen und Vogesen) und die Konzeption eines neuen einzigen IT-Systems für alle ESI-Fonds im Zeitraum 2014-2020 in der Tschechischen Republik.
48Die Auswirkungen der Verzögerung zeigen sich am Grad der Umsetzung der Ex-ante-Konditionalität 7 in Bezug auf das Vorhandensein eines Systems von Ergebnisindikatoren. Ende 2016 (Frist für den Abschluss der Aktionspläne) waren 50 Pläne nach wie vor nicht vollständig umgesetzt, d. h., rund 11 % aller OP erfüllten diese Anforderung immer noch nicht. Ende Februar 2018 waren dann aber alle Aktionspläne für Ex-ante-Konditionalität 7 abgeschlossen.
49Im ersten Halbjahr 2017, dem vierten Jahr nach Beginn des Programmplanungszeitraums, stellte der Hof fest, dass einige IT-Systeme noch immer nicht voll funktionsfähig waren, was Risiken hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit der erhobenen Daten birgt (siehe Beispiele in Kasten 3). Im Rahmen ihrer Prüfung der Zuverlässigkeit von Leistungsdaten (2014-2020)30 wies die Kommission darauf hin, dass Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit den Begünstigten fehlten, sodass die Verwaltungsbehörden die Daten zu den Indikatoren manuell in das System eingeben mussten, was eine potenzielle Quelle von Schreibfehlern darstellte.
Kasten 3
Beispiel für IT-Systeme, die nach wie vor nicht voll funktionsfähig sind, und damit verbundene Risiken
Tschechische Republik - OPE
- Probleme bei der Datenübertragung zwischen Arbeitsamt und Verwaltungsbehörde des OP. Daten wurden der Verwaltungsbehörde des OP erst ab dem 31.3.2017 elektronisch übermittelt. Bis dahin wurden Daten über Microsoft Excel-Dateien ausgetauscht. Dies gefährdet insbesondere angesichts der erheblichen Datenmengen die Übertragung von Daten zwischen Systemen.
- Der JDB 2016 war der erste JDB, der relevante Daten enthielt.
Die Verwaltungsbehörde ermittelte Unstimmigkeiten in den vom System für den JDB gemeldeten Daten, die deshalb neu berechnet und manuell in den JDB eingegeben werden mussten.
Italien - OP Apulien
Die für den elektronischen Datenaustausch mit Begünstigten eingesetzten Instrumente funktionierten zum Zeitpunkt der Prüfung nicht ordnungsgemäß31, und das System für die Erhebung und Speicherung der Daten war leer. Daten wurden lediglich auf den Rechnern der Mitarbeiter gespeichert. Dementsprechend wurden die Daten für die Erstellung des JDB 2016 (welcher der Kommission bis 30. Juni 2017 vorzulegen war) manuell in separaten Dateien aggregiert.
Von den Mitgliedstaaten vorgelegte Durchführungsberichte
50Die Verwaltungsbehörden müssen der Kommission für jedes OP einen jährlichen Durchführungsbericht (JDB) übermitteln, der vom Begleitausschuss genehmigt wird. Der jährliche Durchführungsbericht enthält die wichtigsten Informationen zur Durchführung des OP, vorwiegend in Form quantitativer und qualitativer Informationen zu gemeinsamen und programmspezifischen Indikatoren32. Die der Kommission im Juni 2017 übermittelten jährlichen Durchführungsberichte für 2016 waren die ersten, in denen die "Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms" dargelegt waren33. Die Kommission unterzieht die jährlichen Durchführungsberichte einer Qualitätsüberprüfung (beispielsweise im Hinblick auf die Übereinstimmung der Zahl der Teilnehmer mit der Bevölkerungszahl der betreffenden Gebiete).
51Ende 2017 hatte die Kommission 26 jährliche Durchführungsberichte wegen fehlender Daten zu den im Leistungsrahmen verwendeten Indikatoren, Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Daten und den zur Durchführung des OP bereitgestellten Informationen oder fehlenden Erläuterungen zu einigen der gemeldeten Daten noch nicht akzeptiert. Für rund 40 % der EFRE-OP waren 2017 keine Werte zu den Indikatoren des Leistungsrahmens gemeldet worden, und zum Zeitpunkt der Prüfung lag diesbezüglich keine Analyse der Kommission vor.
52Die in den jährlichen Durchführungsberichten festgestellten Mängel werfen Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen sowie der bis dato erzielten Fortschritte auf, wie sie in den von der Kommission auf der Grundlage der jährlichen Durchführungsberichte34 veröffentlichten Dokumenten dargestellt sind, nämlich dem zusammenfassenden Bericht, der dem Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen jährlich vorgelegt wird, und (nur in den Jahren 2017 und 2019) dem strategischen Bericht, in dem die erzielten Fortschritte zusammengefasst sind.
Die Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und der Zuverlässigkeit der erhobenen Daten begannen spät, weshalb hinsichtlich der Monitoringsysteme geringere Prüfungssicherheit bestand und weniger Zeit zur Beseitigung der festgestellten Mängel blieb
53Um die Qualität der Leistungsinformationen und damit ihre Verwendung im Rahmen der Begleitung und Berichterstattung sicherzustellen, sind angemessene Regelungen für ihre Überprüfung und Berichtigung erforderlich. Gemäß bewährten Verfahren müssen Prüfungen der die Daten generierenden Systeme - und die damit verbundenen Korrekturmaßnahmen - durchgeführt und abgeschlossen sein, bevor die Daten in die jährlichen Durchführungsberichte und strategischen Berichte aufgenommen werden.
54Nach geltender Rechtslage prüfen sowohl die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten als auch die Kommission35 die Funktionsweise der Monitoringsysteme. Diese Prüfungen dienen insbesondere dazu, sich davon zu überzeugen, dass zuverlässige Systeme für die Erhebung, Erfassung und Speicherung von Leistungsdaten vorhanden sind, und zu bewerten, ob diese Leistungsdaten zuverlässig sind.
Bewertung der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die Prüfbehörden
55Eine Bewertung der auf der Ebene der Verwaltungsbehörden vorhandenen Systeme fand in der Anfangsphase der Umsetzung der OP im Rahmen des Benennungsverfahrens statt36. Bei diesem Verfahren musste eine unabhängige Prüfstelle (häufig die Prüfbehörde) einen Bericht und ein Gutachten dazu erstellen, ob die Verwaltungsbehörden die Kriterien für das interne Kontrollwesen, das Risikomanagement, die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und die Begleitung erfüllten37. Die Benennung musste vor Einreichung des ersten Antrags auf Zwischenzahlung für die OP erfolgen. Ohne diese Benennung können die bei der Durchführung der OP getätigten Ausgaben nicht erstattet werden. Die Prüfung erstreckt sich in dieser Phase auf das Vorhandensein von Systemen und Verfahren, nicht jedoch auf die ordnungsgemäße Umsetzung, die im Rahmen der Systemprüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die Prüfbehörden kontrolliert wird.
56Wegen der späten Genehmigung der OP und der späten Fertigstellung der IT-Systeme (siehe Ziffer 47) wurde das Benennungsverfahren zu spät durchgeführt. Hinzu kamen außerdem nationale Faktoren (Neugliederung der Regionen in Frankreich im Jahr 2015, komplexe Verwaltungsstrukturen - am französischen nationalen ESF-OP sind beispielsweise 13 delegierte Verwaltungsbehörden und 120 zwischengeschaltete Stellen beteiligt). Für die vom Hof im Rahmen dieser Prüfung untersuchten OP wurden die Verwaltungsbehörden zwischen September 2016 und Februar 2018 benannt, mehr als zwei bzw. vier Jahre nach Beginn des Programmplanungszeitraums (siehe Anhang IV).
57Wegen der verspäteten Durchführung der OP und der damit einhergehenden begrenzten Menge an erhobenen Daten wurde mit Systemprüfungen zum Zeitpunkt der Prüfbesuche des Hofes, also im ersten Halbjahr 2017, gerade erst begonnen. Probleme in Bezug auf die Qualität der Daten traten daher erst im zweiten Halbjahr 2017 zutage, also fast vier Jahre nach Beginn des siebenjährigen Programmplanungszeitraums und anderthalb Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem der Kommission die jährlichen Durchführungsberichte für 2018 übermittelt werden müssen, welche die Grundlage für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve bilden.
Prüfungen durch die Kommission
58Die Kommission stützt sich nicht nur auf die Prüfungsarbeiten und die Systeme der Mitgliedstaaten, sondern führt auch selbst Prüfungen durch. Es lassen sich zwei Arten unterscheiden: frühzeitige, vorbeugende Systemprüfungen, mit denen bereits in einem frühen Stadium der Durchführung hinreichende Sicherheit für das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme erlangt werden soll, sowie Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten. Wegen der bereits erwähnten Verzögerungen und der somit verspäteten Finalisierung der Monitoringsysteme sowie der unzureichenden Menge gemeldeter einschlägiger Daten wurden diese Prüfungen später als geplant durchgeführt. Insbesondere in Bezug auf den EFRE konnten die Prüfungen erst nach Eingang der jährlichen Durchführungsberichte für 2016 in Angriff genommen werden. Insgesamt konnte die Kommission bis Ende 2017 23 Prüfungen in 12 Mitgliedstaaten durchführen: 12 Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten und 11 frühzeitige vorbeugende Systemprüfungen.
59An den Berichten zu den meisten dieser Prüfungen wurde Anfang 2018 noch gearbeitet. Laut Kommission waren die vorläufigen Ergebnisse für die geprüften Systeme eher positiv, auch wenn einige Mängel aufgezeigt wurden. Gleichzeitig wurden jedoch in den 2017 übermittelten jährlichen Durchführungsberichten für 2016 zu rund 40 % der EFRE-OP keine Werte für die Leistungsrahmenindikatoren38 gemeldet. In Bezug auf diese OP hatte die Kommission im Februar 2018 noch keine Prüfungen vorgenommen, um festzustellen, ob die Angaben fehlten, weil sich die Durchführung verzögerte oder weil kein funktionierendes System zur Meldung der Daten vorhanden war.
60Die späte Durchführung der Systemprüfungen hat zur Folge, dass kein vollständiger Überblick über den Status der Monitoringsysteme erlangt werden kann. Es besteht ein besonderes Risiko, dass Mängel nicht rechtzeitig festgestellt werden und möglicherweise nicht genug Zeit bleibt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Dies gefährdet die Durchführung der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019, die auf den von den Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2019 in den jährlichen Durchführungsberichten für 2018 gemeldeten Daten beruhen wird.
Die Leistungsüberprüfung beruht möglicherweise nicht auf realistischen Etappenzielen
61Bei den vor Ort geprüften OP stellte der Hof anhand der jährlichen Durchführungsberichte 2015 oder der zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbaren Monitoringinformationen zum einen fest, dass einige OP bereits die für 2023 festgelegten Ziele erreicht hatten, während bei anderen das Risiko bestand, dass sie die Vorgaben verfehlen. Änderungsanträge zur Anpassung der Ziele an einen realistischeren Wert waren für die vor Ort geprüften OP nicht eingereicht worden. Nur bei einem Programm (Tschechische Republik, OPEIC) waren bereits Anpassungen - in erster Linie in Bezug auf die Änderung der Mittelzuweisungen innerhalb der Prioritätsachsen - beantragt und genehmigt worden. Andererseits war laut Kommission zum Stand von Februar 2018 bei den 17 480 Indikatoren, die in den bestehenden 430 OP verwendet wurden, der entsprechende Zielwert für das Jahr 2023 in 1 445 Fällen nach oben und in 941 Fällen nach unten korrigiert worden.
62Dies deutet darauf hin, dass etliche Etappenziele39 des Leistungsrahmens nicht mehr realistisch sind. Falls Etappenziele überarbeitet werden müssen, sind Anpassungen am OP erforderlich, was nur auf Initiative der Mitgliedstaaten möglich ist40. Angesichts der Dauer des Änderungsverfahrens (gemäß Verordnung drei Monate) besteht das Risiko, dass die bei den Leistungsrahmenindikatoren Ende 2018 erreichten Werte nicht mit realistischen Etappenzielen verglichen werden.
Die auf der Grundlage der erhobenen Daten erstellten Informationen sind nach wie vor überwiegend outputorientiert
63Leistungsinformationen werden erhoben, damit die Mitgliedstaaten und die Kommission sie für die Berichterstattung verwenden können, um Rechenschaft darüber abzulegen, was mit den Finanzmitteln erreicht wurde.
64Die in den Finanzhilfevereinbarungen zwischen Begünstigten und Verwaltungsbehörden festgelegten Ergebnisindikatoren und Zielvorgaben sind für die Messung der erzielten Ergebnisse unentbehrlich. Messung und Überwachung des Beitrags von Projekten zur Erreichung der OP-Ziele werden jedoch durch einige grundlegende Probleme in der Konzeption der Monitoringsysteme beeinträchtigt.
Aufbau, der in erster Linie auf Outputindikatoren beruht, beim EFRE insbesondere in den ersten Jahren der Umsetzung, und Mangel an auf Projektebene festgelegten quantifizierten Ergebnisindikatoren
65Der derzeitige Aufbau ermöglicht eine systematischere Erhebung von Daten für eine Reihe genau festgelegter Indikatoren, deren Anzahl jedoch sehr hoch ist. Da gemeinsame Indikatoren festgelegt sind, können diese Daten darüber hinaus auf Ebene der OP, der Mitgliedstaaten sowie auf EU-Ebene aggregiert werden. Im Aufbau des logischen Rahmens für den EFRE stehen jedoch viele Ergebnisindikatoren auf OP-Ebene nicht in direktem Zusammenhang mit den finanzierten Maßnahmen. Diese Indikatoren sind häufig nationale Indikatoren, in denen externe Faktoren berücksichtigt sind, und sie stammen hauptsächlich von nationalen Statistikämtern (siehe Beispiele in Kasten 4 sowie Anhang VI). Bei diesen Ergebnisindikatoren werden die den EFRE-Maßnahmen zuzuordnenden Auswirkungen nicht isoliert betrachtet und können daher nicht als unmittelbare Ergebnisse der OP gewertet werden.
Kasten 4
Beispiel für Ergebnisindikatoren, bei denen die Daten auf der Grundlage veröffentlichter Statistiken und nicht auf der Grundlage der finanzierten Projekte erhoben werden
Frankreich - OP Grand Est:
|
Quelle: Banque de France. |
Tschechische Republik - OPEIC:
|
Quelle: Ministerium für Industrie und Handel. |
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung:
|
Quelle: Nationales Statistikamt Finnlands. |
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich die Ergebnisse von EFRE-Projekten häufig erst (deutlich) nach Projektabschluss einstellen, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Projektbegleitung im eigentlichen Sinn stattfindet, müssen die Verwaltungsbehörden Bewertungen auf Ebene der Prioritätsachse durchführen41. Mindestens einmal während des Programmplanungszeitraums wird bewertet, wie die Unterstützung aus den ESI-Fonds zu den Zielen bei jeder Priorität beigetragen hat bzw. beiträgt. Angesichts des verzögerten Beginns der Durchführung ist die Zahl der bereits durchgeführten Bewertungen jedoch noch begrenzt. Daher wird der Fortschritt der OP vorerst in erster Linie anhand der Outputindikatoren gemessen.
67Auf Projektebene stellte der Hof fest, dass Ergebnisindikatoren in den Finanzhilfevereinbaren nicht systematisch genannt waren (siehe Ziffer 25). Nur bei sechs42 der geprüften 18 EFRE-Projekte enthielten die Anträge - und somit die Finanzhilfevereinbarungen - Ergebnisindikatoren. Diese Ergebnisindikatoren entsprachen jedoch nicht den auf OP-Ebene verwendeten Indikatoren. Sie können folglich nicht für die Berichterstattung oder zur Messung der Fortschritte bei der Erreichung der OP-Ziele verwendet werden. In vier weiteren Fällen43 waren die Ergebnisindikatoren nicht quantifiziert (d. h., es war keine Zielvorgabe angegeben), wodurch ihr Beitrag zum OP-Ziel nicht bewertet werden konnte und die Erfolge des Projekts nur im Hinblick auf seine Outputs gemessen werden konnten.
68Was die ESF-Projekte betrifft, wurden bei sieben von 16 Projekten Ergebnisindikatoren genannt. Bei den übrigen Projekten standen die darlegten Ergebnisse entweder nicht mit den OP-Indikatoren in Zusammenhang oder sie waren nicht quantifiziert. Somit ist es bei keinem Projekt möglich, die erreichten Werte mit geschätzten Zielwerten zu vergleichen. Allerdings werden die Werte für die gemeinsamen Ergebnisindikatoren im Fall des ESF auch dann gemessen, wenn Ergebnisse und Ergebnisindikatoren auf Projektebene nicht festgelegt oder quantifiziert wurden, da die Projektbegünstigten diese Daten in die IT-Systeme der Verwaltungsbehörde hochladen müssen.
69Der Hof hat in seinen Jahresberichten bereits darauf hingewiesen, dass auf Projektebene festgelegte Ergebnisindikatoren fehlen44. Dadurch lässt sich schwer messen und überwachen, inwieweit die Projekte zum Erreichen der OP-Ziele beitragen.
Die Freigabe der leistungsgebundenen Reserve beruht auf Indikatoren, die vorwiegend input- und outputorientiert sind
70Die Mitgliedstaaten können ihre Fortschritte bei der Programmdurchführung über Etappenziele (die bis 2018 erreicht werden müssen) und Zielwerte (die bis 2023 erreicht werden müssen) für drei Arten von Indikatoren belegen: Finanzindikatoren, Outputindikatoren und Ergebnisindikatoren. Diese können durch wichtige Durchführungsschritte ergänzt werden, um Projekte zu bewerten, die bereits laufen oder deren Start geplant ist, bei denen es aber unwahrscheinlich ist, dass bis Dezember 2018 Outputs erzielt werden können. Insgesamt müssen die im Leistungsrahmen verwendeten Indikatoren für die im Rahmen der Prioritätsachse durchgeführten Maßnahmen repräsentativ sein. Damit die leistungsgebundene Reserve freigegeben wird, müssen die bis Ende 2018 bei diesen Indikatoren erzielten Werte zwischen 75 % und 85 % des vorgegebenen Etappenziels liegen.
71Wie aus einem früheren Bericht des Hofes45 hervorgeht, handelte es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der Indikatoren, die bei der Kohäsionspolitik im Leistungsrahmen verwendet wurden, um Outputindikatoren (57 %), wichtige Durchführungsschritte (9 %) und Finanzindikatoren (33 %). Ergebnisindikatoren wurden kaum verwendet. Somit ist die Freigabe der Reserve nach wie vor weitgehend input- und outputorientiert und nicht ergebnisorientiert (siehe auch Ziffer 62).
Die Berichterstattung auf EU-Ebene bezieht sich in erster Linie auf Outputindikatoren
72Das wesentliche Ziel des strategischen Berichts 2017 der Kommission46, der den auf der Grundlage der jährlichen Durchführungsberichte 2016 erstellten zusammenfassenden Bericht 2017 umfasst, besteht darin, einen Überblick über die Resultate der ESI-Fonds bei der Erreichung der EU-2020-Ziele zu geben. In dem Bericht werden jedoch vorwiegend die Fortschritte bei der Durchführung sowie die bei den wichtigsten Outputindikatoren erzielten Werte bis Ende 2016 dargelegt. Er enthält außer Angaben für die ESF-Ergebnisindikatoren "Zahl der Teilnehmer, die unmittelbar nach der Weiterbildung eine Arbeitsstelle gefunden haben" und "Zahl der Teilnehmer, die unmittelbar nach der Weiterbildung eine Qualifizierung erlangt haben" keine Informationen zur Zielerreichung. Für den EFRE ist dies auch darauf zurückzuführen, dass es keine gemeinsamen Ergebnisindikatoren gibt und die auf Ebene der Mitgliedstaaten verwendeten Ergebnisindikatoren daher nicht aggregiert werden können.
73Wie der Hof kürzlich berichtete, besteht insbesondere hinsichtlich der Ergebnisindikatoren ein grundsätzliches Problem. Tatsächlich werden mit den ESF- und EFRE-Ergebnisindikatoren unterschiedliche Dinge auf unterschiedliche Weise gemessen47. Ferner wird der Begriff "Ergebnis" in den fondsspezifischen Verordnungen unterschiedlich ausgelegt. Die EFRE-Ergebnisindikatoren können nicht zur Messung der unmittelbaren Ergebnisse der OP verwendet werden. Darüber hinaus stellt die große Zahl verschiedener Leistungsindikatoren eine große Herausforderung für die Erhebung und Meldung von Leistungsinformationen dar48.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
74Wenngleich die OP von der Konzeption her mittlerweile stärker ergebnisorientiert sind und eine solidere Interventionslogik sowie ein umfassendes Bündel an Indikatoren aufweisen, gelangt der Hof insgesamt zu dem Schluss, dass die Auswahl von Projekten im Rahmen des EFRE und des ESF nicht vollkommen ergebnisorientiert und die Begleitung immer noch eher outputorientiert ist.
Auswahlverfahren waren im Hinblick auf wichtige Aspekte nicht ergebnisorientiert
75Bei den vom Hof vor Ort geprüften OP kamen Auswahlverfahren zum Einsatz, um Projekte auszuwählen, die für die Ziele der OP relevant sind. Diese Verfahren umfassen jedoch nicht systematisch Auswahlkriterien, wonach auf Projektebene quantifizierte Ergebnisindikatoren festgelegt werden müssen, die denen auf OP-Ebene entsprechen. Folglich wurden Ergebnisindikatoren nur selten in die Anträge aufgenommen, und selbst wenn dies der Fall war, stimmten sie nicht unbedingt mit den OP-Indikatoren überein oder waren nicht quantifiziert worden. Außerdem enthielt nur ein Drittel der Bewertungsberichte eine spezifische Bewertung der erwarteten Ergebnisse in Bezug auf OP-Ziele (siehe Ziffern 18-27).
76Der Hof stellte fest, dass die Verwaltungsbehörden über mehrere Kanäle umfassende Informationen zu den OP, zum Zugang zu EU-Mitteln und zu den Auswahlverfahren bereitgestellt hatten. Die Begünstigten waren in der Regel gut informiert oder konnten sich auf die Unterstützung durch spezialisierte Organisationen verlassen (siehe Ziffern 28-31).
77Allerdings wurden die Anträge nur bei einem der 20 Verfahren, die Gegenstand der Prüfung waren, mittels eines Punktesystems bewertet und im direkten Vergleich zueinander eingestuft. Projekte wurden in der Regel nach dem Windhundprinzip genehmigt. Daher wurden die Finanzmittel möglicherweise nicht den besten Projekten zugewiesen (siehe Ziffern 32-34).
Es bestehen Risiken im Hinblick auf die Qualität der Monitoringdaten, die nach wie vor eher output- als ergebnisorientiert sind
78Der Hof stellte fest, dass - aufgrund der späten Annahme des Rechtsrahmens - einige für die Begleitung der OP eingerichteten Systeme zu Beginn der Programme nicht funktionsfähig und zum Zeitpunkt der Prüfung nicht voll funktionsfähig waren. Daten wurden daher manuell und erst später erfasst. Die Datenerhebung erfolgte ebenfalls außerhalb der IT-Systeme, was zu Fehlern führte, die sich in einigen Fällen auf die in den jährlichen Durchführungsberichten dargestellten Daten auswirkten (siehe Ziffern 35-52).
79Durch die späte Annahme des verordnungsrechtlichen Rahmens verzögerte sich bei den meisten OP der Beginn der Durchführung. Bis Ende 2016 war in den IT-Systemen nur eine begrenzte Datenmenge erfasst. Folglich wurde mit den Prüfungen, die notwendig sind, um Sicherheit hinsichtlich der Monitoringsysteme und der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Daten zu erlangen, überwiegend erst im Jahr 2017 begonnen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen waren erst Ende 2017, vier Jahre nach Beginn des siebenjährigen Programmplanungszeitraums, verfügbar. Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Monitoringdaten bislang nur teilweise Prüfungssicherheit erlangt werden konnte. Die Kommission hat daher keinen Überblick über die Funktionsweise der Monitoringsysteme, einschließlich der IT-Systeme. Die Leistungsüberprüfung wird im Jahr 2019 stattfinden. Bis dahin können Korrekturmaßnahmen möglicherweise nicht abgeschlossen werden, sodass die Leistungsüberprüfung womöglich nicht auf korrekten Daten beruhen wird (siehe Ziffern 53-60).
80Der Hof stellte fest, dass etliche Etappenziele des Leistungsrahmens nicht mehr realistisch sind. Sollten Etappenziele überarbeitet werden müssen, ist nicht gewährleistet, dass die erforderlichen Änderungen der OP rechtzeitig vor der Leistungsüberprüfung vorgenommen werden können (siehe Ziffern 61-62).
81Was die Ergebnisindikatoren betrifft, werden mit den ESF- und EFRE-Indikatoren unterschiedliche Dinge auf unterschiedliche Weise gemessen. Tatsächlich wird der Begriff "Ergebnis" in den fondsspezifischen Verordnungen unterschiedlich ausgelegt. Bei beiden Fonds stellte der Hof fest, dass Leistungsdaten (insbesondere im Hinblick auf Ergebnisse) auf EU-Ebene möglicherweise nicht sinnvoll aggregiert werden können49. Der Hof empfahl der Kommission außerdem50, eine einheitliche Definition für "Output" und "Ergebnis" festzulegen (siehe Ziffer 73).
82Beim EFRE werden für viele Ergebnisindikatoren häufig andere Quellen verwendet, etwa Daten nationaler Statistikämter. Bei Bewertungen sollten die erzielten Ergebnisse an den Zielen der OP gemessen werden. Angesichts des verspäteten Beginns der Durchführung waren zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes jedoch nur wenige Bewertungen verfügbar. Daher lässt sich beim EFRE schwer überwachen, inwieweit die Projekte zum Erreichen der OP-Ziele beitragen (siehe Ziffern 63-69). Dieses Problem ist auch beim ESF festzustellen, da viele Finanzhilfevereinbarungen keine quantifizierten Ergebnisindikatoren enthalten.
83Ebenso bilden in erster Linie Output- und Finanzindikatoren die Grundlage des Leistungsrahmens. Dies bedeutet, dass die Freigabe der leistungsgebundenen Reserve vorwiegend auf diesen Arten von Indikatoren und nicht auf den erzielten Ergebnissen und den tatsächlichen Fortschritten bei der Erreichung der OP-Ziele beruhen wird. Darüber hinaus sind auch die in den Berichten der Kommission veröffentlichten Informationen überwiegend outputorientiert, außer im Fall des ESF, bei dem für einige Ergebnisindikatoren der aggregierte Wert angegeben wird (siehe Ziffern 70-72).
Empfehlung 1 - Ergebnisorientierte Auswahl
Um bei der Auswahl der Projekte einen kohärente und wirklich ergebnisorientierten Ansatz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten
- Auswahlkriterien vorsehen, welche die Begünstigten verpflichten, anhand einer einheitlichen Definition dessen, was für ihr Projekt ein "Ergebnis" darstellt, mindestens einen echten Ergebnisindikator mit Ausgangs- und Zielwert festzulegen. Dieser Ergebnisindikator sollte zu den auf OP-Ebene festgelegten Ergebnisindikatoren beitragen;
- im Bewertungsbericht der Anträge die erwarteten Ergebnisse und Indikatoren evaluieren;
- bei der Entscheidung über die anzuwendenden Auswahlverfahren dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Projektanträge miteinander verglichen werden.
Zieldatum für die Umsetzung: ab 2019 für kommende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
Empfehlung 2 - Ergebnisorientierte Begleitung
- Damit die Beiträge der Projekte zu den OP-Zielen überwacht werden können, sollten die Mitgliedstaaten quantifizierte Ergebnisindikatoren in die Finanzhilfevereinbarung aufnehmen, die zu den auf OP-Ebene festgelegten Ergebnisindikatoren beitragen.
Zieldatum für die Umsetzung: ab 2019 für kommende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
- Um den EFRE-Begleitungsrahmen stärker ergebnisorientiert zu gestalten und insbesondere die Aggregation von Leistungsinformationen zu ermöglichen, sollte die Kommission anhand einer einheitlichen Definition von "Ergebnissen" gemeinsame Ergebnisindikatoren für diesen Fonds festlegen.
Zieldatum für die Umsetzung: Vorbereitung des nächsten MFR.
Empfehlung 3 - Berichterstattung über die Leistung und Vorbereitung der für 2019 geplanten Leistungsüberprüfung
Im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Leistungsberichterstattung und die Durchführung einer zielführenden Leistungsüberprüfung mit zuverlässigen Daten und realistischen Etappenzielen sollte die Kommission
- auf der Grundlage ihrer eigenen Prüfungen sowie der Prüfungen der Prüfbehörden (der erforderlichen Systemprüfungen/Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten) einen Überblick über die wesentlichen Mängel und Unsicherheiten bei den Monitoringsystemen der OP erlangen;
- sicherstellen, dass von den Mitgliedstaaten beantragte Änderungen der OP, die gerechtfertigte Überarbeitungen von Etappenzielen des Leistungsrahmens betreffen, rechtzeitig für die Leistungsüberprüfung bearbeitet werden.
Zieldatum für die Umsetzung: vor Abschluss der Leistungsüberprüfung.
Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Frau Iliana IVANOVA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2018 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
Anhänge
Anhang I
Übersicht über die für diese Prüfung ausgewählten Projekte
(Beträge in Millionen Euro)
| Nr. | Projektbeschreibung | Zuvor erhaltene Finanz-hilfen | Gesamtbetrag der Investition | Betrag der EU-Finanzhilfe | Fonds | TZ (a) | PA (b) | IP/SZ (c) | Start- und Enddatum | Erzielte Outputs und Ergebnisse | Auswahlverfahren Nr. (siehe Anhang III) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tschechische Republik - OP Beschäftigung (OPE) 2014CZ05M9OP001 (Beträge in Millionen CZK) | |||||||||||
| 1 | "Neue Beschäftigungsmöglich-keiten" (Aufforderung betreffend Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik) | ja | 4 011 | 3 304,6 | ESF | 8 | 1.1 | 1.1.1 | 1.4.2015 - im Gange | Teilnehmer in Beschäftigung: 14 304 | 1 |
| 2 | Kinderbetreuungszentrum für Vorschulkinder #1 (Aufforderung betreffend die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag) | ja | 4,9 | 4,2 | ESF | 8 | 1.2 | 1.2.1 | 1.1.2016 - 31.12.2017 | Kindergartenplätze: 24 | 2 |
| 3 | Kinderbetreuungszentrum für Vorschulkinder #2(a) (Aufforderung betreffend die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag) | ja | 4,1 | 3,4 | ESF | 8 | 1.2 | 1.2.1 | 1.1.2016 - 31.12.2017 | Kindergartenplätze: 20 | 2 |
| 4 | Kinderbetreuungszentrum für Vorschulkinder #2(b) (Aufforderung betreffend die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag) | ja | 4,9 | 4,2 | ESF | 8 | 1.2 | 1.2.1 | 1.1.2016 - im Gange | Kindergartenplätze: 20 Zahl der Personen, die Kinderbetreuungseinrichtungen nutzen: 30 |
2 |
| 5 | Unterstützung ausgewählter sozialer Dienstleistungen (Asylantenheime, Tageszentren usw.) in einer Region | ja | 411,8 | 350 | ESF | 9 | 2.1 | 2.1.1 | 1.1.2016 - im Gange | Tatsächliche Realisierung: Noch nicht verfügbar, Projekt in der Anlaufphase | 3 |
| Tschechische Republik - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) 2014CZ16RFOP001 (Beträge in Millionen CZK) | |||||||||||
| 6 | Exportbezogene Unterstützung für Unternehmen | ja | 1,2 | 0,6 | EFRE | 3 | 2.1 | 3b SZ 2.2 |
3.7.2015 - 10.5.2016 | Zahl der Teilnahmen an Ausstellungen und Messen im Ausland: 3 (aber dasselbe Unternehmen); ein Unternehmen unterstützt Zuvor erhaltene Finanzhilfen: 12 OPPI-Projekte - 265,2 Millionen CZK, 4 Finanzhilfen für Messen - 53 Millionen CZK |
4 |
| 7 | Teilnahmen an Handelsmessen im Ausland im Jahr 2016 | ja | 3,3 | 1,6 | EFRE | 3 | 2.1 | 3b SZ 2.2 |
9.9.2015 - 21.12.2016 | Zahl der Teilnahmen an Ausstellungen und Messen im Ausland: 3 (aber dasselbe Unternehmen); ein Unternehmen unterstützt Zuvor erhaltene Finanzhilfen: 8 OPPI-Projekte - 117,3 Millionen CZK 1 OPLZZ - 5,3 Millionen CZK |
4 |
| Tschechische Republik - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) 2014CZ16RFOP001 (Beträge in Millionen CZK) | |||||||||||
| 8 | Bau einer Produktionshalle für den Bereich Holzverarbeitung | ja | 8,6 | 3,8 | EFRE | 3 | 2.1 | 3c SZ 2.2 |
1.11.2015 - 25.1.2016 | Sanierung des Unternehmensstandorts (844 m2) Zahl der Unternehmen, die die sanierte Infrastruktur nutzen: 1 Zuvor erhaltene Finanzhilfen: 7,2 Millionen CZK |
5 |
| 9 | Sanierung eines Gebäudes | ja | 21,2 | 7,4 | EFRE | 3 | 2.1 | 3c SZ 2.2 |
7.9.2015 - 6.9.2016 | Sanierung des Unternehmensstandorts (2 721 m2) Zahl der Unternehmen, die die sanierte Infrastruktur nutzen: 1 Zuvor erhaltene Finanzhilfen: 12 OPPI-Projekte - 123,7 Millionen CZK, OPLZZ-Projekt - 2,2 Millionen CZK |
5 |
| Frankreich - EFRE/ESF-OP Lothringen und Vogesen - 2014FR16M0OP015 | |||||||||||
| 10 | Übernahme einer Drucktätigkeit (infolge des Ruhestands des Vorbesitzers) | nein | 2 | 0,04 | EFRE | 3 | 2 | 2.3A | 18.9.2014 - 12.10.2015 | Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1 Arbeitsplätze: + 2 |
6 |
| 11 | Erwerb von Produktionsmaschinen (z. B.: Presse 140 Tonnen mit Bi-Injektionssystem) | nein | 0,6 | 0,05 | EFRE | 3 | 2 | 2.3A | 1.1.2014 - 31.12.2016 | Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1 Arbeitsplätze: + 2 |
6 |
| 12 | Investitionen für die Entwicklung eines Skigebiets | nein | 6,7 | 1,1 | EFRE | 3 | 9 | 9.3A | 1.1.2015 - 31.12.2016 | Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1 |
7 |
| 13 | Erwerb von Produktionsmaschinen (hydraulische Werkzeuge) | nein | 1,6 | 0,02 | EFRE | 3 | 2 | 2.3A | 2.7.2014 - 31.2.2016 | Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1 Arbeitsplätze: + 6 |
6 |
| Frankreich - Nationales ESF-OP (PON FSE) - 2014FR05SFOP001 | |||||||||||
| 14 | Unterstützung für Menschen im Departement, die das Mindesteinkommen erhalten | ja | 10,7 | 5,3 | ESF | 3 | 9 | 1.1 | 1.1.2014 - 31.12.2016 | Erwartete Teilnehmerzahl: 6 360/Jahr oder 19 080 insgesamt | 8 |
| 15 | Begleitung/Anleitung von Menschen beim Eingliederungsprozess, einschließlich des Erlernens der französischen Sprache | ja | 2 | 1 | ESF | 3 | 9 | 1.1 | 1.1.2014 - 31.12.2016 | Zahl der Teilnehmer an der Maßnahme (2014-2016): 657 Positive Wirkung innerhalb von drei Monaten nach der Teilnahme am Projekt: 40 % |
9 |
| Frankreich - Nationales ESF-OP (PON FSE) - 2014FR05SFOP001 | |||||||||||
| 16 | Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten des Bausektors (Paris und angrenzende Region) | ja | 9,5 | 4,8 | ESF | 2 | 8 | 5.3 | 1.1.2014 - 31.12.2015 | Zahl der Teilnehmer an der Maßnahme (2014-2016): 2 464 | 10 |
| 17 | Professionalisierung von Netzwerken betreffend die Schaffung von Tätigkeiten | ja | 5,2 | 2,6 | ESF | 1 | 8 | 3.2 | 1.1.2014 - 31.12.2016 | Keine Teilnehmer | 11 |
| 18 | Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose | ja | 80 | 30,7 | ESF | 2 | 8 | 5.4 | 1.1.2014 - 31.12.2016 | Zahl der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme: 21 860 (Zielvorgabe: 22 734) | 12 |
| Italien - ESF-OP Piemont - 2014IT05SFOP013 | |||||||||||
| 19 | Weiterbildungskurse zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Technischer E-Commerce) | ja | 0,69 | 0,69 | ESF | 8 | 1 | 8.x | 1.10.2015 - 15.6.2016 | Lehrgang Technischer E-Commerce (600 Stunden) | 13 |
| 20 | Weiterbildungskurse zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Friseurberuf) | ja | 0,69 | 0,69 | ESF | 8 | 1 | 8.x | 1.10.2015 - 15.6.2016 | Lehrgang Friseurberuf (600 Stunden) | 13 |
| 21 | Berufsausbildung als Ergänzung zur Schulpflicht (Tischlerberuf) | ja | 0,99 | 0,99 | ESF | 8 | 2 | 8.x | 1.10.2015 - 15.6.2016 | Lehrgang Tischlerberuf (1 050 Stunden) | 14 |
| 22 | Berufsausbildung als Ergänzung zur Schulpflicht (Agrar- und Nahrungsmittelverarbeitung) | ja | 0,99 | 0,99 | ESF | 8 | 2 | 8.x | 1.10.2015 - 15.6.2016 | Lehrgang Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft (1 050 Stunden) | 14 |
| Italien - EFRE/ESF-OP Apulien - 2014IT16M2OP002 | |||||||||||
| 23 | Erwerb von 10 neuen Bussen für die Personenbeförderung | ja | 4,12 | 1,41 | EFRE | 3 | 3 | 3a | 5.5.2015 - 31.12.2015 | keine | 15 |
| 24 | Erwerb von Anlagen für die Produktion glutenfreier Teigwaren | ja | 2,7 | 0,8 | EFRE | 3 | 3 | 3a | 16.6.2015 - 31.12.2015 | - Umsatz (2017) - Anstieg um 4 Arbeitseinheiten |
15 |
| Italien - EFRE/ESF-OP Apulien - 2014IT16M2OP002 | |||||||||||
| 25 | Umstrukturierung und Umbau (Gebäude) einer bestehenden Schule in eine Kinderkrippe | ja | 0,5 | 0,44 | EFRE | 9 | 9 | 9a | 1.1.2016 - 31.12.2016 | 57 neue Krippenplätze geschaffen | 16 |
| 26 | Umstrukturierung und Umbau (Gebäude) einer bestehenden Schule in eine Kinderkrippe | ja | 0,35 | 0,31 | EFRE | 9 | 9 | 9a | 1.1.2016 - 31.12.2016 | 42 neue Krippenplätze geschaffen | 16 |
| Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Finnlands Strukturfondsprogramm - 2014FI16M2OP001 | |||||||||||
| 27 | Investition in eine Pulverbeschichtungsanlage, Akustikwandelementanlage und Stahlbiegemaschine. Produktion nach LEAN-Prinzipien umstrukturiert | ja | 0,85 | 0,32 | EFRE | 3 | 1 | 3d 2.1 | 16.2.2015 - 30.6.2016 | Umsatz: + 0,3 Millionen Euro, + 10 % des derzeitigen Umsatzes Direktausfuhren: + 0,07 Millionen Euro, + 100 % des derzeitigen Niveaus Arbeitsplätze: + 2 (davon 0 Arbeitsplätze für Frauen) Sonstiges: Erhebliche Energieeinsparungen je produzierter Einheit, mindestens 10 % des Energieverbrauchs |
17 |
| 28 | Investitionen für die Entwicklung einer Betonproduktionsanlage, die interne Umstrukturierung der Logistik und die Entwicklung einer neuen Produktreihe | ja | 2,45 | 0,619 | EFRE | 3 | 1 | 3d 2.1 | 2.3.2015 - 30.9.2016 | Unmittelbar nach Abschluss: Umsatz: + 0,41 Millionen Euro Arbeitsplätze: + 1 Zwei Jahre nach Abschluss (noch nicht bekannt): Umsatz: + 2,5 Millionen Euro, + 20 % des derzeitigen Umsatzes Arbeitsplätze: + 7 Projekt trägt zu einer CO2-armen Wirtschaft bei |
17 |
| 29 | Entwicklung und Bestätigung des Dienstleistungsmodells, das in der Arbeitsagentur einer Stadt für junge Erwachsene mit Drogenproblemen verwendet wird, um sie darin zu bestärken, ihr Leben wieder in geregelte Bahnen zu bringen, damit sie die Arbeitssuche aufnehmen können | ja | 0,24 | 0,17 | ESF | 9 | 5 | 8i | 2.1.2015 -31.12.2016 | Begünstigte: 39 Personen (Zielvorgabe: 80 Personen) | 18 |
| Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Finnlands Strukturfondsprogramm - 2014FI16M2OP001 | |||||||||||
| 30 | Schulungsangebote für Personen, die Gelegenheitsarbeiten wahrnehmen, um ihre Chancen bei der Arbeitssuche und ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern (Sozialwirtschaft) | ja | 0,31 | 0,22 | ESF | 8 | 3 | 9i | 1.1.2015 - 31.12.2016 | Begünstigte: 82 Personen (Zielvorgabe: 100 Personen) | 18 |
| 31 | Entwicklung einer Benutzerschnittstellen-Software für medizinisches Ultraschallgerät | ja | 0,34 | 0,17 | EFRE | 3 | 1 | 3a 1.1 | 30.1.2015 - 30.4.2016 | Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre später: Umsatz: + 0,25 Millionen Euro + 100 %/+ 10 Millionen Euro + 100 % Direktausfuhren: + 0,25 Millionen Euro + 100 %/+ 9,8 Millionen Euro + 100 % Arbeitsplätze: + 3/15 (davon Frauen 0/5) (Zielvorgabe: 35) Arbeitsplätze in FuE: + 3/10 (davon Frauen 0/3) Sonstige immaterielle Rechte: 0/3 (Zielvorgabe 4) |
17 |
| 32 | Entwicklung einer neuen Beschichtungsanlage für Holzverkleidungsprodukte | ja | 1,4 | 0,56 | EFRE | 3 | 1 | 3d 2.1 | 27.1.2015 - 27.1.2017 | Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre nach Abschluss: Umsatz: + 1 Million Euro + 12 %/+ 2 Millionen Euro + 24 % (Zielvorgabe: 3 Millionen Euro) Direktausfuhren: n. v./+ 0,3 Millionen Euro + 33 % (Zielvorgabe: 1 Million Euro) Arbeitsplätze: + 3/+ 6, davon Frauen: +1/+2 (Zielvorgabe: 2) |
17 |
| Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Finnlands Strukturfondsprogramm - 2014FI16M2OP001 | |||||||||||
| 33 | Erweiterung einer Fabrik für die Entwicklung von Produktions- und Logistikabläufen | ja | 1,17 | 0,35 | EFRE | 3 | 1 | 3d 2.1 | 1.6.2014 - 31.12.2014 | Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre nach Abschluss: Umsatz: + 10 Millionen Euro + 150 % (Zielvorgabe: 11 Millionen Euro)/+ 35 Millionen Euro + 350 % Direktausfuhren: + 9 Millionen Euro + 643 % (Zielvorgabe: 0,9 Millionen Euro)/+ 26 Millionen Euro + 999 % Arbeitsplätze: + 10/+ 50, davon Frauen + 3/+ 5 (Zielvorgabe: 50) Arbeitsplätze in FuE: + 2/+ 2, davon Frauen + 0/+ 1 (Zielvorgabe: 4) Sonstige immaterielle Rechte: 1/3 Projekt trägt zu einer CO2-armen Wirtschaft bei |
17 |
| 34 | Ausweitung des Maschinenparks für moderne Technik für die Produktion von Rohrleitungen und Stahlkonstruktionen und Umstrukturierung des Produktionsstandorts | ja | 1,43 | 0,5 | EFRE | 3 | 1 | 3d 2.1 | 13.2.2015 - 31.12.2016 | Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre nach Abschluss: Umsatz: 0/+ 1,4 Millionen Euro + 34 % Direktausfuhren: 0/+ 0,46 Millionen Euro + 136 % (Zielvorgabe: 0,75 Millionen Euro) Arbeitsplätze: + 5/+ 8, davon 0/0 Frauen Sonstige: Energieeinsparungen n. v./+ 1 MWh/a |
17 |
Legende: (a) TZ: thematisches Ziel; (b) PA: Prioritätsachse; (c) IP: Investitionspriorität und SZ: spezifisches Ziel.
Anhang II
Thematische Ziele
| Nummer | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation |
| 2 | Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien |
| 3 | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU |
| 4 | Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft |
| 5 | Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements |
| 6 | Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz |
| 7 | Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen |
| 8 | Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte |
| 9 | Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung |
| 10 | Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen |
| 11 | Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung |
Quelle: Artikel 9 und Anhang XI Teil I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
Anhang III
Liste der bei dieser Prüfung untersuchten Auswahlverfahren
| Nr. | Name/Kennung | Anmerkungen | Fonds | TZ (a) | PA/IP/SZ (b) | Art des Auswahlverfahrens (c) | Wettbe-werbsorientiert | Windhundprinzip | Geprüfte Projekte (siehe Anhang II) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tschechische Republik - OPE | |||||||||
| 1 | Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Nr. 03_15_001) |
Auswahl von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung der unterstützten Personen, insbesondere älterer, gering qualifizierter und benachteiligter Personen Der in der Partnerschaftsvereinbarung angegebene Begünstigte (die tschechische Agentur für Arbeit) |
ESF | 8 | 1.1.1 | Direktvergabe 29.7.2015 - 30.4.2016 |
n. z. | 1 | |
| 2 | Kinderbetreuungsdienste außerhalb der Stadt Prag (Nr. 03_15_035) |
Abbau der Unterschiede bei der Situation von Frauen und Männern Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag (Kinderbetreuungsdienste) |
ESF | 8 | 1.2.1 | Befristete Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen: 11.11.2015 - 8.1.2016 | JA | 2, 3, 4 | |
| 3 | "Soziale Dienstleistungen" (Nr. 03_15_005) |
2.1.1 - Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt von Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht oder sozial ausgegrenzt sind 2.1.2 - Entwicklung der Sozialwirtschaft Unterstützung ausgewählter sozialer Dienstleistungen im Zusammenhang mit den regionalen mittelfristigen Plänen zur Entwicklung sozialer Dienstleistungen ("Soziale Dienstleistungen") Die Begünstigten (alle Regionen der Tschechischen Republik) sowie der Gesamtbetrag je Region wurden in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt. |
ESF | 9 | 2.1.1 2.1.2 |
Einleitung der Direktvergabe: 26.6.2015 Annahme von Anträgen vom 20.7.2015 bis 13.12.2019 |
n. z. | 5 | |
| Tschechische Republik - OPEIC | |||||||||
| 4 | Marketing I | Ziel SZ 2.2: Steigerung der Internationalisierung von KMU - Dienstleistungen für KMU mit Schwerpunkt auf internationaler Wettbewerbsfähigkeit, die den Eintritt in ausländische Märkte ermöglichen; - Anspruchsvolle Beratung durch Experten in internationalen Märkten und Beratung für strategisches Management und Innovationsmanagement einschließlich Mentoring und Coaching; - Dienstleistungen zur Unterstützung der Vernetzung von KMU in der internationalen Forschungszusammenarbeit (Horizont 2020, COSME). |
EFRE | 3 | PA2, SZ 2.2 | Befristete Aufforderung 2.6.2015 - 30.11.2015 |
JA, sofern die Anträge mindestens 60 von 100 Punkten erhalten | 6, 7 | |
| 5 | Immobilien I | Ziel SZ 2.3: Steigerung der Nutzung unternehmerischer Infrastruktur - Modernisierung von Produktionsanlagen und Sanierung bestehender veralteter Infrastruktur und - Sanierung von Brachflächen (ohne Kosten für die Beseitigung ökologischer Belastungen) und ihre Umwandlung in moderne Geschäftsräume und neu renovierte Bereiche. |
EFRE | 3 | PA2, SZ 2.3 | Befristete Aufforderung in zwei Phasen: 1.6. - 31.8.2015 Anträge nur zulässig vom 1.12.2015 bis 31.1.2016 |
JA, sofern die Anträge mindestens 60 von 100 Punkten erhalten | 8, 9 | |
| Frankreich - OP Lothringen und Vogesen | |||||||||
| 6 | Unternehmertum und Unternehmen | Ziel: Auswahl von Projekten zur Unterstützung von Investitionen in KMU in allen Phasen ihrer Entwicklung, um dauerhafte Arbeitsplätze und Mehrwert zu schaffen | EFRE | 3 | PA 2 - SZ 2.3.A | Unbefristete Aufforderung, 1 Jahr revolvierend |
JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 10, 11, 13 | |
| 7 | Wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Vogesen | Ziel: Steigerung der Touristenzahl in den Vogesen | EFRE | 3 | PA 9 - SZ 9.3.A | Unbefristete Aufforderung, 1 Jahr revolvierend |
JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 12 | |
| Frankreich - Nationales ESF-OP | |||||||||
| 8 | Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen | Aufforderung von der zwischengeschalteten Stelle veröffentlicht | ESF | 9 | PA3 - 3.9.1.1 | Befristete Aufforderung 16.12.2014 - 31.3.2015 | JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 14 | |
| 9 | Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen - AAP intern 2014 - 2017 | Aufforderung von der zwischengeschalteten Stelle veröffentlicht | ESF | 9 | PA3 - 3.9.1.1 | Befristete Aufforderung 9.6.2015 - 30.7.2015 |
JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 15 | |
| 10 | Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen - 2014IDF-AXE2-01 | Aufforderung von der delegierten Verwaltungsbehörde veröffentlicht | ESF | 8 | PA2 - 2.8.5.3 | Befristete Aufforderung 11.8.2014 - 17.11.2014 |
JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 16 | |
| 11 | Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen | Aufforderung von der zwischengeschalteten Stelle veröffentlicht | ESF | 8 | PA1 - 1.8.3.2 | Unbefristete Aufforderung, revolvierend 1.1.2014 - 31.12.2016 |
JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 17 | |
| 12 | Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen - CSP 2014/15 | Aufforderung von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht | ESF | 8 | PA2 - 2.8.5.4 | Direktvergabe, revolvierend 1.1.2014 - 31.12.2017 |
JA, sofern die Kriterien erfüllt werden | 18 | |
| Italien - OP Piemont | |||||||||
| 13 | "Mercato del Lavoro" in der Region Piemont (mit Ausnahme der Provinz Turin) | Auswahl von Schulungen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt vor allem junger Arbeitsloser (19-25 Jahre, manchmal älter) mit niedrigem Bildungsniveau zu beschleunigen, die einer Reihe von Faktoren ausgesetzt sind, die zu einem größeren Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen (Formazione professionale finalizzata alla lotta contro la disoccupazione) Aufforderung von der Verwaltungsbehörde verwaltet |
ESF | 8 | PA1 SZ: 1.8.i.1.3 |
Befristete Aufforderung 10.7.2015 - 29.7.2015 |
JA, Bewertung und Ranking | 19, 20 | |
| 14 | "Obbligo d'Istruzione" CMT 2015/2016 in der Provinz Turin | Auswahl von Lehrgängen, die es jungen Menschen, die sich schwer integrieren können und vom regulären Schulbetrieb ausgeschlossen wurden oder die Schule/Pflichtschule/Ausbildung abgebrochen haben, ermöglichen, ihr Recht auf bzw. ihre Pflicht zu 10 Jahre(n) allgemeiner und beruflicher Bildung zu erfüllen. | ESF | 8 | PA1 SZ: 1.8ii.2.4 |
n. z. Bei dieser Aufforderung handelte es sich nicht um ein Auswahlverfahren im eigentlichen Sinn, sondern um die Verlängerung der Verträge für zuvor im Rahmen einer ähnlichen Aufforderung 2011/2012 ausgewählte Begünstigte. Aus Gründen der Einfachheit und Zeitersparnis beschloss die Verwaltungsbehörde, die gleiche Schulungsmaßnahme im Zeitraum 2015-2018 zu wiederholen. | 21, 22 | ||
| Italien - OP Apulien | |||||||||
| 15 | D.D. Nr. 2487 vom 22.12.2014 | Ziel: Förderung der Schaffung neuer Produktionseinheiten; Erweiterung bestehender Produktionseinheiten; Diversifizierung der Produktion durch neue, zusätzliche Produkte; grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit | EFRE | 3 | PA3 - 3.6 | Unbefristete Aufforderung | JA, sofern die Kriterien erfüllt werden. | 23, 24 | |
| 16 | DD 367 vom 6.8.2015 | Auswahl von Projekten zur Verbesserung und Modernisierung des Netzes von Sozial-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen in der Region Apulien. Ziel ist es, Lücken in der Bereitstellung von Sozialfürsorgeleistungen für Menschen, Familien und Gemeinschaften in der Region zu schließen, indem Sozialinvestitionspläne oder Strukturmaßnahmen im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich kofinanziert werden. Förderfähige Begünstigte sind u. a. öffentliche Einrichtungen, hauptsächlich Gemeinden, und private Anbieter von Sozialfürsorgeleistungen, die in der Vergangenheit öffentliche Wohlfahrts- und Wohltätigkeitseinrichtungen oder andere öffentliche Versorgungseinrichtungen waren (z. B. örtliche Gesundheitsdienste, Handelskammer) | EFRE | 9 | 9.10 und 9.11 | Unbefristete Aufforderung | JA, sofern die Anträge mindestens 70 von 100 Punkten erhalten | 25, 26 | |
| Finnland - OP Strukturfonds | |||||||||
| 17 | Unternehmens-entwicklung und Stützungsregelung | Ergänzende EFRE-Stützungsregelung, durchgeführt in vier Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt | EFRE | 3 | PA 3, alle IP und SZ, nach Ermessen bestimmter Schwerpunkt auf gezielten Maßnahmen auf regionaler Ebene | Unbefristet, gültig für den gesamten MFR 2014-2020 Jährliche einzelstaatliche Mittelausstattung | JA, sofern die Anträge eine Mindestpunktzahl erhalten | 27, 28, 31, 32, 33, 34 | |
| 18 | Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Südsavo, Mikkeli (Finnland) | EFRE: Schwerpunkt auf intelligenter Spezialisierung ESF: Schwerpunkt auf der Unterstützung von Maßnahmen im Jugendbereich sowie Integration der Akteure und verstärkte Zusammenarbeit |
ESF EFRE | 3 8 9 |
EFRE - PA2 ESF - PA3 ESF - PA4 ESF - PA5 |
Befristete Aufforderung: 8.12.2014 - 16.2.2015 |
JA, sofern die Anträge eine Mindest-punktzahl erhalten | 29, 30 | |
| 19 | Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Nordösterbotten, Oulu | ESF EFRE | alle | Alle PA/IP/SZ | Befristete Aufforderung: 5.5.2014 - 29.8.2014 |
JA, sofern die Anträge eine Mindest-punktzahl erhalten | n. z. Die ausgewählten Projekte waren nicht weit genug vorangeschritten und daher nicht Gegenstand der Prüfung |
||
| Finnland - OP Strukturfonds | |||||||||
| 20 | Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Nordösterbotten, Oulu | Im Rahmen des ESF: besonderer Schwerpunkt auf der Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft Im Rahmen des EFRE: Schwerpunkt auf ökologischen und natürlichen Ressourcen, insbesondere Bio-Recyclingwirtschaft sowie Energie- und Materialeffizienz sowie auf Vorhaben/Projekten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung |
ESF EFRE | 3 8 9 |
EFRE - PA1 EFRE - PA2 ESF - PA3 ESF - PA4 ESF - PA5 |
Befristete Aufforderung: ESF: 12.12.2015 - 5.2.2016 EFRE: 12.12.2015 - 12.2.2016 |
JA, sofern die Anträge eine Mindest-punktzahl erhalten | ||
Legende:
(a) TZ: thematisches Ziel;
(b) PA: Prioritätsachse, IP: Investitionspriorität, SZ: Spezifisches Ziel;
(c) Art der Auswahlverfahren:
Befristete Aufforderungen: Aufforderungen mit einer Dauer von weniger als 12 Monaten, in der Regel zwischen einigen Wochen und einigen Monaten.
Unbefristete Aufforderungen: Aufforderungen mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten; sie stehen mitunter während des gesamten Programmplanungszeitraums offen.
Direktvergabe: Zuweisung der Finanzmittel an eine Organisation, in der Regel eine öffentliche Einrichtung, welche die Gelder anschließend an externe Begünstigte weiterverteilt.
Quelle: Dokumentation der Auswahlverfahren.
Anhang IV
Liste der bei dieser Prüfung untersuchten operationellen Programme
| EFRE | ESF | EU-Mittel insgesamt | Sonstige Mittel | EU-Mittel + sonstige Mittel insgesamt | Betroffene TZ | Datum der Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung | Datum der Genehmigung des OP durch die Kommission | Aktuelle Version und Datum der Genehmigung | Benennung der nationalen Behörden durch die Kommission/den MS | Verwaltungsbehörde (VB) gegebenenfalls: zwischengeschaltete Stelle (ZS) oder delegierte Verwaltungsbehörde (DVB) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beträge in Millionen Euro außer im Fall der Tschechischen Republik | ||||||||||
| Tschechische Republik - OP Beschäftigung (OPE) - 2014CZ05M9OP001 (Beträge in Millionen CZK) | ||||||||||
| n. z. | 2 119 | 2 119 | 450 | 2 569 | 8,9,11 | 13.4.2014 | 6.5.2015 | 21.7.2017 | Kommission : 16.9.2016 MS: 13.9.2016 |
VB: Ministerium für Arbeit und Soziales KEINE ZS |
| Tschechische Republik - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) - 2014CZ16RFOP001 (Beträge in Millionen CZK) | ||||||||||
| 4 331 | n. z. | 4 331 | 3 611 | 7 942 | 1,2,3,4,7 | 13.4.2014 | 29.4.2015 | 1.9.2017 | Kommission : 13.3.2017 MS: 13.3.2017 |
VB: Ministerium für Industrie und Handel ZS: Agentur für Unternehmertum und Innovation |
| Frankreich - EFRE/ESF-OP Lothringen und Vogesen - 2014FR16M0OP015 | ||||||||||
| 337 | 72 | 409 | 279 | 688 | 1,2,3,4,5,6,9,10 | 8.8.2014 | 11.12.2014 | n. z. | Kommission : 13.1.2017 MS: 21.12.2016 |
VB (seit 1. Januar 2016): L'autorité régionale pour la nouvelle région Grand Est |
| Frankreich - Nationales ESF-OP für Beschäftigung und soziale Inklusion (PON FSE) - 2014FR05SFOP001 | ||||||||||
| n. z. | 2 894 | 2 894 | 2 577 | 5 471 | 8,9,10,11 | 8.8.2014 | 10.10.2014 | n. z. | Kommission : 12.1.2017 MS: 21.10.2016 |
VB: Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung und sozialen Dialog 13 DVB Mehrere ZS, darunter Conseil départemental de la Seine-Saint-Denis, Conseil départemental du Val-de-Marne, Association France active, Fonds paritaire de la sécurisation des parcours professionnels |
| Italien - ESF-OP Piemont - 2014IT05SFOP013 | ||||||||||
| n. z. | 436 | 436 | 436 | 872 | 8,9,10,11 | 29.10.2014 | 11.7.2017 | 12.12.2014 | Kommission : 8.9.2017 MS: 24.10.2016 |
VB: Region Piemont (Abteilung "Sozialer Zusammenhalt") ZS: Citta Metropolitana Torino |
| Italien - OP Apulien - 2014IT16M2OP002 | ||||||||||
| 1 394 | 386 | 1 780 | 1 780 | 3 560 | 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10, 11,12 | 29.10.2014 | 17.7.2014 | 13.8.2015 | Kommission : 21.2.2018 MS: 18.7.2017 |
VB: Region Apulien (Abteilung "Servizio Attuazione del programma") ZS: Puglia Sviluppo |
| Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001 | ||||||||||
| 766 | 513 | 1 279 | 1 279 | 2 558 | 1,3,4,8,9, 10 | 7.10.2014 | 11.12.2014 | 24.5.2016 | Kommission : 20.12.2016 MS: 24.11.2016 |
VB: Abteilung Unternehmens- und Regionalentwicklung im Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung ZS: ELY-Zentren in Mikkeli und Oulu |
Anhang V
Prioritätsachse, Investitionsprioritäten und spezifische Ziele, denen die ausgewählten Projekte (Anhang I) entsprechen
| Prioritätsachse | Thematisches Ziel | Investitionspriorität | Spezifisches Ziel |
|---|---|---|---|
| Tschechische Republik - OPE | |||
| PA1 | 8 | 8i - Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte | 1.1 - Förderung der Beschäftigung der unterstützten Personen, insbesondere älterer, gering qualifizierter und benachteiligter Personen |
| 8iv - Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit | 1.2 - Abbau der Unterschiede bei der Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt | ||
| PA2 | 9 | 9i - Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit | 2.1 - Förderung der Selbstbehauptungfähigkeit von Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und sozial ausgegrenzten Personen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt |
| Tschechische Republik - OPEIC | |||
| PA2 | 3 | 3 (b) - Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere hinsichtlich der Internationalisierung | 2.2 - Förderung der Internationalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen |
| 3 (c) - Unterstützung bei der Schaffung und dem Ausbau fortschrittlicher Kapazitäten für die Produkt- und Dienstleistungsentwicklung | 2.3 - Förderung der Nutzung von Unternehmensinfrastruktur | ||
| Frankreich - OP Lothringen und Vogesen | |||
| PA2 | 3 | A - Förderung des Unternehmergeists | Förderung von Investitionen in KMU in allen Phasen ihrer Entwicklung |
| PA9 | 3 | A - Förderung des Unternehmergeists | Steigerung des Tourismus in den Vogesen |
| Frankreich - Nationales ESF-OP | |||
| PA1 | 8 | 8iii - Förderung von Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen, einschließlich innovativer Kleinstunternehmen und KMU | 2 -0 1. Ausbau und gemeinsame Nutzung des Dienstleistungsangebots innerhalb von Netzwerken und/oder zwischen den verschiedenen Akteuren, die die Schaffung oder Wiederaufnahme von Tätigkeiten und die Konsolidierung der Tätigkeiten unterstützen |
| 1 - Professionalisierung von Mitarbeitern und Freiwilligen der Unterstützungsnetze für die Unternehmensgründung und der Förderorganisationen zur Konsolidierung der Tätigkeiten | |||
| PA2 | 8 | 8v - Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den wirtschaftlichen Wandel | 3 - Maßnahmen, die es ermöglichen, die Bedingungen und Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang zu Weiterbildung zu erfüllen |
| PA3 | 9 | 9i - Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit | 1 - a) Einführung individueller Ausbildungswege, die unter Berücksichtigung der verschiedenen zu überwindenden Hindernisse stärker auf die Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet sind und die Person insgesamt erfassen |
| Italien - OP Piemont | |||
| PA1 | 8 | 8i - Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte | ER 8.5 - Förderung des Eintritts in den Arbeitsmarkt und der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer vermittelbarer Personen sowie Unterstützung für Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind |
| 8.ii - Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von solchen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht und die Randgruppen angehören, unter anderem durch die Anwendung der Jugendgarantie | ER 8.1 - Steigerung der Jugendbeschäftigung | ||
| Italien - OP Apulien | |||
| PA3 | 3 | 3.a - Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen | ER 3.5 - Förderung der Gründung und Stärkung von Kleinstunternehmen und KMU |
| PA9 | 9 | 9.a - Investitionen in die Gesundheits- und die soziale Infrastruktur, die zur Entwicklung, zur Verringerung der Ungleichheiten in Bezug auf Gesundheit und zum besseren Zugang zu Dienstleistungen beitragen | ER 9.3 - Steigerung/Stärkung/Verbesserung der Qualität von sozial-pädagogischen Diensten und Infrastrukturen für Kinder sowie von Sozialdiensten und Infrastrukturen für Menschen mit eingeschränkter Autonomie sowie Ausbau des Infrastrukturnetzes und lokaler Gesundheits- und Sozialdienste |
| Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung | |||
| PA1 | 3 | 3a - Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmens-gründungen, einschließlich durch Gründerzentren | 1.1 - Entwicklung neuer Geschäftstätigkeiten |
| PA1 | 3 | 3d - Unterstützung von KMU, damit sie am Wachstum in lokalen, nationalen und internationalen Märkten und innovativen Prozessen teilhaben können | 2.1 - Förderung des Wachstums von KMU und ihrer Expansion ins Ausland |
| PA3 | 8 | 8i - Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeit-arbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungs-initiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte | 6.1 - Förderung der Beschäftigung junger Menschen und von Personen mit schlechten Beschäftigungsaussichten |
| PA5 | 9 | 9i - Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancen-gleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit | 10.1 - Verbesserung der Fähigkeit von Erwerbslosen, zu arbeiten und ihre Rolle in der Gesellschaft wahrzunehmen |
Anhang VI
Output- und Ergebnisindikatoren für die in Anhang V beschriebenen EFRE-finanzierten OP-Prioritätsachsen
| Regionen | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PA/IP/SZ | Outputindikatoren | Weniger entwickelte Regionen | Über-gangs-regionen | Entwickelte Regionen | Insge-samt | Ergebnisindikatoren und Quelle | Übergangsregionen | Entwickelte Regionen |
Aufforderung | Projekt | ||
| Ausgangswert | Zielvorgabe 2023 | Ausgangswert | Zielvor-gabe | |||||||||
| TSCHECHISCHE REPUBLIK - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) - 2014CZ16RFOP001 | ||||||||||||
| PA 2 | CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten | 4 600 | 4 600 | SE: Prozentsatz der Ausfuhren am Gesamtumsatz der Unternehmen (Quelle: MPO) | 2011: 21,3 % | 22,3 % - 23,8 % |
4 | 6, 7 | ||||
| 3b.2.2 | CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten | 2 100 | 2 100 | |||||||||
| CO4: Zahl der Unternehmen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten | 3 000 | 3 000 | ||||||||||
| CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen CZK) | 84 | 84 | ||||||||||
| PA 2 | CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten | 695 | 695 | SE: Gesamtfläche sanierter Gebiete in ha (Quelle: nationale Datenbank zu sanierten Brachflächen) | 2011: 25 875 | 25 900 - 26 050 |
5 | 8, 9 | ||||
| 3c.2.2 | CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten | 695 | 695 | |||||||||
| CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen CZK) | 335 | 335 | ||||||||||
| CO22: Gesamtfläche sanierter Gebiete in Hektar | 150 | 150 | ||||||||||
| FRANKREICH - OP GRAND EST FR16M0OP015 | ||||||||||||
| PA 2 | CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten | 1 100 | 1 100 | SE4: Entwicklung der Investitionen industrieller KMU in der Region (Quelle: nationales Statistikamt) | 2012: - 8,0 % | 3,0 % |
6 |
10, 11 und 13 |
||||
| 3.A | CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten | 805 | 805 | |||||||||
| CO3: Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten | 530 | 530 | ||||||||||
| CO4: Zahl der Unternehmen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten | 520 | 520 | ||||||||||
| CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen | 960 | 960 | ||||||||||
| PA 9 3.A |
CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten | 46 | 33 | 79 | SE22: Zahl der erwarteten Besucher und Skitage in Millionen (Quellen: Observatoires régionaux du Tourisme und Domaine skiable de France) |
2011: 1 692 | 1 861 |
2011: 1 468 | 1 614 |
7 |
12 |
|
| CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten | 34 | 24 | 58 | |||||||||
| CO4: Zahl der Unternehmen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten | 12 | 9 | 21 | |||||||||
| CO9: Zunahme der Zahl der erwarteten Besucher | 11 760 | 8 240 | 20 000 | |||||||||
| ITALIEN - OP APULIEN - 2014IT16M2OP002 | ||||||||||||
| PA 3 3.a |
CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten | 2 000 | SE3002: Unternehmensnettoumsatzquote (Quelle: ISTAT) | 2012: - 0,6 % | 0,4 % |
15 und 16 | 23, 24, 25 und 26 | |||||
| CO5: Zahl der geförderten neuen Unternehmen | 500 | |||||||||||
| CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen | 50 | 1 | 2 | |||||||||
| FINNLAND - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001 | ||||||||||||
| PA 1 | CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten | 2 465 | 2 465 | Index für Wirtschaftsdynamik (Quelle: Statistik Finnland) | 2010: 1 | 1,1 | 17 | 31 | ||||
| 3a | CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten | 2 455 | 2 455 | |||||||||
| CO3: Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten | 10 | 10 | KMU-Standorte | 2010: 16 761 | 18 437 | |||||||
| CO5: Zahl der geförderten neuen Unternehmen | 1 200 | 1 200 | ||||||||||
| CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen Euro) | 51 697 | 51 697 | ||||||||||
| CO7: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (außer Zuschüsse) (in Millionen Euro) | 10 | 10 | ||||||||||
| CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen | 7 800 | 7 800 | ||||||||||
| 6: Zahl der Unternehmen, die nach dem Erhalt von Mitteln eine neue Geschäftstätigkeit beginnen | 850 | 850 | ||||||||||
| 7: Zahl der Unternehmen mit einem erheblichen Umsatzanstieg oder Personalzuwachs | 1 010 | 1 010 | ||||||||||
| 8: Zahl der Unternehmen, die CO2-arme Lösungen fördern | 615 | 615 | ||||||||||
| 10: Zahl der KMU, die infolge des Projekts besser zugänglich sind (Gebiete in äußerster Randlage oder dünn besiedelte Regionen des Nordens) | 220 | 220 | ||||||||||
| 9: Sonstige Investitionen zur Förderung des Unternehmertums infolge des Projekts (Gebiete in äußerster Randlage oder dünn besiedelte Regionen des Nordens) (in Millionen Euro) | 13,7 | 13,7 | ||||||||||
| PA 1 3d | CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten CO3: Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten |
3 175 20 |
3 175 20 |
Index für Wirtschaftsdynamik (Quelle: Statistik Finnland) | 1 | 1,10 | 17 | 27, 28, 32, 33, 34 | ||||
| PA 1 3d | CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen Euro) | 337,15 | 337,15 | Wachstumsunternehmen (beschäftigt mindestens drei Personen und der durchschnittliche Personalzuwachs übersteigt 10 %) (Quelle: Statistik Finnland) | 4 326 | 4 759 | ||||||
| CO7: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (außer Zuschüsse) (in Millionen Euro) | 10 | 10 | ||||||||||
| CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen | 4 900 | 4 900 | ||||||||||
| Spezifische Indikatoren: | ||||||||||||
| Zahl der Unternehmen in Projekten, deren Hauptziel die Förderung von Wachstum und internationalen Geschäftstätigkeiten ist | 5 170 | 5 170 | ||||||||||
| Zahl der Unternehmen, die erste Ausfuhren verzeichnen oder ihre Ausfuhren auf einen neuen Markt ausweiten | 1 330 | 1 330 | ||||||||||
| Energieeinsparungen (MWh) | 460 435 | 460 435 | ||||||||||
| Unternehmen mit einem erheblichen Umsatzanstieg oder Personalzuwachs | 1 340 | 1 340 | ||||||||||
| Unternehmen, die CO2-arme Lösungen fördern | 650 | 650 | ||||||||||
Legende: CO: gemeinsamer Outputindikator; CR: gemeinsamer Ergebnisindikator; SE: spezifischer Ergebnisindikator (im Fall des EFRE handelt es sich bei allen Ergebnisindikatoren um Mitgliedstaat-/OP-spezifische Indikatoren).
Anhang VII
Output- und Ergebnisindikatoren für die in Anhang V beschriebenen ESF-finanzierten OP-Prioritätsachsen
| PA/IP | Outputindikatoren | m | w | Insgesamt | Ergebnisindikatoren und Quelle | Ausgangswert | Zielvorgabe (2023) | Aufforderung | Projekt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| m | w | Insgesamt | m | w | Insgesamt | ||||||||
| TSCHECHISCHE REPUBLIK - OP Beschäftigung - 2014CZ05M9OP001 | |||||||||||||
| PA1 1.1 |
CO06: Teilnehmer unter 25 Jahren | 38 571 | CR01: Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind (IS ESF 2014+) | 2013: 1 210 | 3 500 | 1 | 1 | ||||||
| CO07: Teilnehmer über 54 Jahre | 51 429 | CR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen | 13 268 | 67 000 | |||||||||
| CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden | 100 | CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 2 256 | 58 740 | |||||||||
| CR05: Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, ihre Qualifikation verbessern oder bereits einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 4 089 | 42 000 | |||||||||||
| Spezifische Indikatoren: CESF0: Gesamtzahl der Teilnehmer |
178 000 | CR06: Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 1 805 | 82 000 | |||||||||
| Arbeitslose Teilnehmer einschließlich Langzeitarbeitslose | 172 493 | CR007: Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat | 903 | 1 700 | |||||||||
| Teilnehmer mit abgeschlossener Grund- (ISCED) oder Sekundarbildung der Unterstufe (ISCED 2) | 8 900 | CR008: Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 1 292 | 12 300 | |||||||||
| Nichterwerbstätige Teilnehmer | 5 687 | CR09: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 268 | 41 000 | |||||||||
| PA1 1.2 | CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden | 90 | CR01: Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind (IS ESF 2014+) | 134 | 1 220 | 1 354 | 100 | 1 400 | 1 500 | 2 | 2, 3 und 4 | ||
| CO21: Zahl der Projekte, die auf die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und ihr berufliches Fortkommen ausgerichtet sind | 410 | CR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen | 49 | 440 | 489 | 50 | 450 | 500 | |||||
| CO22: Zahl der Projekte, die auf öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind | 60 | CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 26 | 245 | 271 | 48 | 432 | 480 | |||||
| CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Genossenschaften und soziale Unternehmen) | 130 | CR05: Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, ihre Qualifikation verbessern oder bereits einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 69 | 622 | 691 | 131 | 1 184 | 1 315 | |||||
| CO35: Kapazität der unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen | 4 000 | CR06: Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 48 | 432 | 480 | 55 | 495 | 550 | |||||
| Spezifische Outputindikatoren: CESF0: Gesamtzahl der Teilnehmer |
940 |
9 460 |
10 400 |
CR007: Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat | 50 | 243 | 105 | 105 | 495 | 600 | |||
| CR008: Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 4 | 34 | 38 | 5 | 45 | 50 | |||||||
| 80500: Zahl der erstellten und veröffentlichten Analysen und Strategiepapiere (einschließlich Bewertungen) | 35 | CR09: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 336 | 150 | |||||||||
| Spezifische Indikatoren: | |||||||||||||
| 50100: Zahl der unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen | 333 | 50110: Zahl der Personen, die eine Kinderbetreuungseinrichtung für Vorschulkinder nutzen | 400 | 6 000 | |||||||||
| 50105: Zahl der Arbeitgeber, die flexible Arbeitsformen unterstützen | 70 | 50130: Zahl der Personen, die eine flexible Arbeitsform nutzen | 50 | 500 | |||||||||
| PA2 2.1 |
CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden | 415 | CR01: Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind (IS ESF 2014+) | 2 527 | 3 326 | 3 | 5 | ||||||
| CO22: Zahl der Projekte, die auf öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind | 14 | CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 1 010 | 1 386 | |||||||||
| CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Genossenschaften und soziale Unternehmen) | 231 | CR05: Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, ihre Qualifikation verbessern oder bereits einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 934 | 5 636 | |||||||||
| CR06: Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 665 | 860 | |||||||||||
| Spezifische Indikatoren: CESF0: Gesamtzahl der Teilnehmer |
167 244 | CR007: Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat | 3 326 | 16 724 | |||||||||
| 67001: Kapazität der unterstützten Dienste | 32 063 | CR008: Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 143 | 138 | |||||||||
| 67101: Zahl der geförderten Unterstützungseinrichtungen | 5 | CR09: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 455 | 832 | |||||||||
| 80500: Zahl der erstellten und veröffentlichten Analysen und Strategiepapiere (einschließlich Bewertungen) | 18 | Spezifische Indikatoren: 67010: Nutzung der unterstützten Dienste |
16 000 | 74 000 | |||||||||
| 67401: Neue oder innovative Sozialdienstleistungen im Wohnungswesen | 247 | 67110: Zahl der Hilfsorganisationen, die auch nach Beendigung der Unterstützung tätig sind | 2 | 5 | |||||||||
| 10210: Zahl der sozialen Unternehmen, die dank der Unterstützung entstanden sind | 138 | 62910: Teilnehmer, die 12 Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 333 | 430 | |||||||||
| 67300: Zahl der Teilnehmer, denen Beratungsleistungen zu sozialem Unternehmertum bereitgestellt wurden | 80 | 67310: Ehemalige Teilnehmer an Projekten, bei denen eine sozialarbeiterische Intervention ihren Zweck erfüllt hat, einschließlich Selbstständige |
27 914 | 62 558 | |||||||||
| 10211: Zahl der sozialen Unternehmen, die dank der Unterstützung gegründet wurden und auch nach Beendigung der Unterstützung tätig sind | 100 | 92 | |||||||||||
| FRANKREICH - NATIONALES ESF-OP - 2014FR05SFOP001 | |||||||||||||
| PA3 9i |
CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose | 1 400 000 | CR02: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren | 91 322 | 180 000 | 8 und 9 | 14 und 15 | ||||||
| CO03: Nichterwerbstätige Teilnehmer | 675 000 | ||||||||||||
| CR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen | 25 961 | 52 500 | |||||||||||
| Spezifische Indikatoren: 9i3: Zahl der Frauen |
1 000 000 | CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige | 281 063 | 575 000 | |||||||||
| 9i4: Zahl der Teilnehmer aus prioritären Bezirken der Stadtpolitik | 230 000 | ||||||||||||
| 9i5: Zahl der Projekte, die auf die Koordinierung und Förderung des Angebots für soziale Eingliederung ausgerichtet sind | Spezifische Indikatoren: R91.4: Zahl der durchgeführten Koordinierungs- und Fördermaßnahmen |
||||||||||||
| 9i7: Zahl der Projekte, die auf die Mobilisierung von Arbeitgebern aus dem kommerziellen und nichtkommerziellen Bereich ausgerichtet sind | R91.6: Zahl der gemeinnützigen Organisationen und Arbeitgeber, die Unterstützung erhalten haben | ||||||||||||
| PA 1 8iii |
Spezifische Indikatoren: 8iii1: Zahl der Unternehmer oder Käufer, die Unterstützung erhalten haben |
340 400 | Spezifische Indikatoren (es gibt keine gemeinsamen Indikatoren für dieses spezifische Ziel); die Werte für die verschiedenen Kategorien von Regionen werden kumuliert: R83.1: Zahl der gegründeten Unternehmen |
90 000 |
11 | 17 | |||||||
| 8iii2: Zahl der Unternehmerinnen, die Unterstützung erhalten haben | 129 200 | R83.2: Zahl der gegründeten Unternehmen in prioritären Bezirken der Stadtpolitik | 9 000 | ||||||||||
| 8iii3: Zahl der Unternehmer in prioritären Bezirken der Stadtpolitik, die Unterstützung erhalten haben | 34 000 | R83.3: Zahl der umgesetzten gemeinsamen Aktivitäten | |||||||||||
| R83.4: Zahl der von Frauen gegründeten Unternehmen | 36 000 | ||||||||||||
| ITALIEN - OP PIEMONT - 2014IT05SFOP013 | |||||||||||||
| PA 1 1.8i | CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose | 9 900 | 10 600 | 20 500 | CR06: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständigkeit | 34 | 36 | 35 | 45 | 45 | 45 | 13 | 19 und 20 |
| CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen und KMU | 2 700 | ||||||||||||
| PA 1 1.8i | CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose | ||||||||||||
| CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Genossenschaften und soziale Unternehmen) | |||||||||||||
| PA 1 1.8ii | CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose | 8 500 | 8 500 | 17 000 | CR06: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständigkeit | 30,5 | 30,5 | 30,5 | 40,5 | 40,5 | 40,5 | 14 | 21 und 22 |
| CO03: Nichterwerbstätige Teilnehmer | 13 300 | 7 700 | 21 000 | ||||||||||
| CO06: Teilnehmer unter 25 Jahren | 18 150 | 12 550 | 30 700 | ||||||||||
| FINNLAND - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001 | |||||||||||||
| PA 3 8i | Spezifische Indikatoren: Zahl der Teilnehmer unter 30 Jahren, die arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind |
26 000 | Spezifischer Indikator: Zahl der Teilnehmer unter 30 Jahren, die nach ihrer Teilnahme an der Maßnahme einen Arbeitsplatz haben (Quelle: Statistik Finnland) |
2013: 23 | 30 | 18 | 29 | ||||||
| Zahl der Teilnehmer über 54 Jahren, die arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind | 8 600 | Zahl der Teilnehmer über 54 Jahren, die nach ihrer Teilnahme an der Maßnahme einen Arbeitsplatz haben | 17 | 23 | |||||||||
| PA5 9i |
CO02: Langzeitarbeitslose | 11 250 | Spezifischer Indikator: Verbesserte Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Teilnehmer (gesonderte Überprüfung) |
2012: 5,5 | 5,9 | 18 | 30 | ||||||
| CO04: Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren | 4 100 | ||||||||||||
| CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder vollständig von Sozialpartnern oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden | 55 | ||||||||||||
Legende: CO: gemeinsamer Outputindikator; CR: gemeinsamer Ergebnisindikator; m: männlich; w: weiblich.
Anhang VIII
Outputs und Ergebnisse bei den geprüften Auswahlverfahren und Anträgen
| Enthalten die Anträge quantifizierte Indikatoren? | Findet eine Bewertung der Indikatoren und Werte statt? | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (a) | (b) | Gibt es Auswahlkriterien zu den Ergebnisindikatoren/erwarteten Ergebnissen? | Quantifizierte Outputindikatoren, die jenen auf OP-Ebene entsprechen | Quantifizierte Ergebnisindikatoren, die jenen auf OP-Ebene entsprechen | Output | Ergebnisse |
| Tschechische Republik - OPE - 2014CZ05M9OP001 | ||||||
| 1 | 1 | Erwartete Ergebnisse sind darzulegen, Ergebnisindikatoren werden genannt und entsprechen den OP-Indikatoren, aber keine Zielvorgabe/Quantifizierung erforderlich | n. z., keine Informationen zu Ergebnissen | |||
| 2 | 2 | |||||
| 3 | 3 | Verwendung von "Einheitskosten" (c) | ||||
| 4 | ||||||
| 5 | n. z., keine Informationen zu Ergebnissen | |||||
| Tschechische Republik - OPEIC - 2014CZ16RFOP001 | ||||||
| 4 | 6 | Erwartete Ergebnisse sind darzulegen, Ergebnisindikatoren werden genannt und entsprechen den OP-Indikatoren, aber keine Zielvorgabe/Quantifizierung erforderlich | In den Anträgen werden die erwarteten Ergebnisse und ihr Beitrag zu den OP-Zielen dargelegt, keine Quantifizierung des Ergebnisindikators mit Bezug zum OP | Sie sind verbindlich und werden in der Finanzhilfevereinbarung genannt | Bewertung wurde für die Punktvergabe verwendet | |
| 7 | ||||||
| 5 | 8 | Bewertung wurde für die Punktvergabe verwendet | ||||
| 9 | ||||||
| Frankreich - OP Lothringen und Vogesen - 2014FR16M0OP015 | ||||||
| 6 | 10 | Erwartete Ergebnisse sind darzulegen (Projekte müssen nachweisen, wie sie zur Erreichung der Indikatoren beitragen) | In den Anträgen sind die erwarteten Ergebnisse und ihr Beitrag zu den OP-Zielen dargelegt | Eingeschränkte Bewertung der erwarteten Ergebnisse in den Bewertungsberichten | ||
| 11 | ||||||
| 13 | ||||||
| 7 | 12 | Eingeschränkte Bewertung der erwarteten Ergebnisse in den Bewertungsberichten (Ergebnisindikator nicht bewertet) | ||||
| Frankreich - Nationales ESF-OP - 2014FR05SFOP001 | ||||||
| 8 | 14 | Nicht ausdrücklich verlangt, aber im standardisierten Antragsformular gefordert | Ergebnisindikatoren weichen jedoch von den OP-Ergebnisindikatoren ab | |||
| 9 | 15 | (Es wurden auch von den OP-Indikatoren abweichende Indikatoren angegeben) | ||||
| 10 | 16 | Ergebnisindikatoren weichen jedoch von den OP-Ergebnisindikatoren ab | ||||
| 11 | 17 | Outputindikatoren beziehen sich nicht auf OP-Indikatoren und sind nicht quantifiziert | Nur qualitative Informationen zu den erwarteten Ergebnissen | Nur die Relevanz der verwendeten Indikatoren wurde bewertet | Nur die Relevanz der verwendeten Indikatoren wurde bewertet | |
| 12 | 18 | (Es wurden auch von den OP-Indikatoren abweichende Indikatoren angegeben) | Übereinstimmung mit Betrag der Finanzhilfe | |||
| Italien - OP Piemont - 2014IT05SFOP013 | ||||||
| 13 | 19 und 20 | Verwendung von Einheitskosten (c) | n. z., keine Informationen zu Ergebnissen | |||
| 14 | 21 und 22 | |||||
| Italien - OP Apulien - 2014IT16M2OP002 | ||||||
| 15 | 23 und 24 | Abfrage der erwarteten Ergebnisse nur über den Geschäftsplan | In den Anträgen sind die erwarteten Ergebnisse und ihr Beitrag zu den OP-Zielen dargelegt | Bewertung der beschriebenen erwarteten Ergebnisse, aber mit Mängeln | ||
| 16 | 25 und 26 | |||||
| Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001 | ||||||
| 17 EFRE | 27, 28 31, 32 33, 34 | Sie entsprechen jedoch nicht den OP-Indikatoren | Keine Informationen zu Outputindikatoren, aber Daten können direkt aus dem IT-System entnommen werden | n. z., keine Informationen zu Outputs | Indikatoren entsprechen jedoch nicht den OP-Indikatoren | |
| 18 ESF | 29 | Bewertung wurde für die Punktvergabe verwendet | ||||
| 30 | n. z., keine Informationen zu Ergebnissen | |||||
| 19 ESF/EFRE | In Bezug auf den EFRE entsprechen sie jedoch nicht den OP-Indikatoren | n. z., keine Projekte im Rahmen dieser Auswahlverfahren geprüft | ||||
| 20 ESF/EFRE | ||||||
| JA | Teilweise | NEIN | n. z.: nicht zutreffend |
Anm.: (a) Siehe Liste der Auswahlverfahren in Anhang III; (b) siehe Liste der geprüften Projekte in Anhang I; (c) Einheitskosten sind eine Methode zur Bestimmung der Höhe der förderfähigen Kosten, wenn dieser Betrag dem zu erreichenden Output entspricht (z. B. Anzahl der in einer Kinderkrippe zu schaffenden Plätze; im vorliegenden Fall Anzahl der geschaffenen Plätze), multipliziert mit den Einheitskosten je Platz
Quelle: (1) Dokumentation zu den Auswahlverfahren. (2) Eingereichte Anträge für die im Zuge dieser Prüfung untersuchten Projekte. (3) Bewertungsberichte zu diesen Anträgen.
Glossar
Auswahl-/Vergabekriterien: Vorab festgelegte Kriterien, die bei Auswahlverfahren herangezogen werden, um die Fähigkeit der Antragsteller, die vorgeschlagene Maßnahme oder das vorgeschlagene Arbeitsprogramm vollständig durchzuführen, zu beurteilen.
Begleitausschuss: Ausschuss, der die Umsetzung eines OP begleitet. Er setzt sich aus Vertretern der zuständigen einzelstaatlichen Behörden (z. B. Vertretern der Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, Durchführungsstellen, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen und der Zivilgesellschaft) zusammen. Die Kommission ihrerseits hat Beobachterstatus.
Begleitung (auch Monitoring): Regelmäßige Untersuchung der Ausgaben, Outputs und Ergebnisse, die aktuelle Informationen darüber liefert, ob die Projekte/Programme wie geplant voranschreiten.
Ergebnisindikatoren: Werte zur Messung der Ergebnisse der unterstützten Projekte oder der auf Ebene des operationellen Programms erzielten Ergebnisse.
Ergebnisse: Unmittelbare Veränderungen bei den Begünstigten am Ende ihrer Beteiligung an einer Intervention (z. B. verbesserte Zugänglichkeit eines Gebiets aufgrund des Baus einer Straße, Schulungsteilnehmer, die einen Arbeitsplatz gefunden haben).
Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF oder ESI-Fonds): Fünf Einzelfonds, mit denen regionale Ungleichgewichte innerhalb der Union abgebaut werden sollen, indem entsprechende politische Handlungsrahmen für den siebenjährigen Finanzrahmen (MFR) gesetzt werden. Es handelt sich um den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften: Reihe von Grundsätzen, die in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission dargelegt sind und mit denen die Mitgliedstaaten bei der Organisation von Partnerschaften für die Ausarbeitung und Umsetzung von Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen unterstützt werden sollen.
Ex-ante-Konditionalitäten: Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen, bevor sie Finanzmittel im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhalten können. Bei der Vorbereitung der operationellen Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 mussten die Mitgliedstaaten bewerten, ob diese Bedingungen erfüllt waren. War dies nicht der Fall, mussten Aktionspläne ausgearbeitet werden, um ihre Erfüllung bis zum 31. Dezember 2016 sicherzustellen.
Finanzindikatoren: Werte zur Überwachung der Fortschritte bei der (jährlichen) Mittelbindung und Zahlung der verfügbaren Mittel für ein Projekt, eine Maßnahme oder ein Programm im Verhältnis zu den förderfähigen Kosten.
Indikator: Messwert, der in Bezug auf ein Ziel Informationen für die Beurteilung des Grades der Zielerfüllung liefert.
Interventionslogik: Das Verhältnis zwischen ermitteltem Bedarf, Zielen, Inputs (geplant und zugeteilt), Outputs (angestrebt und erreicht) und Ergebnissen (beabsichtigt und tatsächlich).
Investitionsprioritäten: Für jede Prioritätsachse müssen die Mitgliedstaaten in ihren operationellen Programmen die Investitionsprioritäten und die entsprechenden spezifischen Ziele festlegen. Sie sind in den spezifischen Verordnungen für den EFRE, den ESF und den KF aufgeführt.
Leistungsgebundene Reserve: Mittel in Höhe von 6 % der für EFRE, ESF und KF oder ELER und EMFF bereitgestellten Mittel, die nach der Leistungsüberprüfung 2019 zusätzlich bereitzustellen sind, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt oder übertroffen werden.
Leistungsrahmen: Reihe von Etappenzielen und Vorgaben, die in einem operationellen Programm für jede Prioritätsachse festgelegt werden. Der Leistungsrahmen bildet eine wichtige Säule des leistungsorientierten Ansatzes.
Operationelles Programm (OP): Aufstellung der Prioritäten und spezifischen Ziele eines Mitgliedstaats, in der beschrieben ist, wie die Mittel (Kofinanzierung aus EU-Mitteln und einzelstaatlichen öffentlichen und privaten Mitteln) in einem bestimmten Zeitraum (derzeit sieben Jahre) für die Finanzierung von Projekten verwendet werden sollen. Die Projekte im Rahmen eines OP müssen zu einer bestimmten Anzahl von Zielen beitragen, die auf Ebene der Prioritätsachsen des OP bestimmt werden. Die Finanzmittel für OP können aus dem EFRE, dem KF und/oder dem ESF stammen. Das OP wird vom Mitgliedstaat ausgearbeitet und muss von der Kommission genehmigt werden, bevor Zahlungen aus dem EU-Haushalt geleistet werden können. Während des Programmplanungszeitraums können OP nur mit Einverständnis beider Seiten geändert werden.
Outputindikatoren: Werte zur Messung der Outputs der unterstützten Vorhaben oder der Outputs auf Ebene des operationellen Programms.
Outputs: Was mithilfe der Ressourcen, die einer Intervention zugewiesen werden, erzeugt oder erreicht wird (z. B. Weiterbildungskurse für junge Arbeitslose, Anzahl der errichteten Kläranlagen oder der gebauten Straßenkilometer).
Prioritätsachse: Eine oder mehrere Investitionsprioritäten in Zusammenhang mit einem thematischen Ziel. Die Finanzierung im Rahmen eines operationellen Programms ist nach Prioritätsachsen strukturiert.
Spezifisches Ziel: Das vorgesehene Ergebnis, zu dem die EU-Maßnahme beitragen soll.
Strategie Europa 2020: Die Wachstumsstrategie der EU für den Zeitraum 2010-2020, mit der die EU in die Lage versetzt werden soll, sich von der Krise zu erholen. Die Strategie beruht auf fünf Kernzielen in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima und Energie, Bildung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung.
Verwaltungsbehörde (VB): Eine von einem Mitgliedstaat benannte öffentliche oder private Stelle, die ein operationelles Programm verwaltet. Zu ihren Aufgaben gehören die Auswahl der zu finanzierenden Projekte, die Begleitung der Durchführung dieser Projekte und die Berichterstattung über finanzielle Aspekte und erzielte Ergebnisse an die Kommission.
Abkürzungsverzeichnis
DVB: Delegierte Verwaltungsbehörde
EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
ESF: Europäischer Sozialfonds
ESI-Fonds/ESIF: Europäische Struktur- und Investitionsfonds
IP: Investitionspriorität
JDB: Jährlicher Durchführungsbericht
KF: Kohäsionsfonds
KMU: Kleine und mittlere Unternehmen
MS: Mitgliedstaat
OP: Operationelles Programm
PA: Prioritätsachse
SZ: Spezifisches Ziel
TZ: Thematisches Ziel
VB: Verwaltungsbehörde
ZS: Zwischengeschaltete Stelle
Endnoten
1 Die Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele werden anhand der Partnerschaftsvereinbarung des Mitgliedstaats festgelegt, bei der es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission handelt, in der die strategischen Ziele und Investitionsprioritäten des jeweiligen Landes beschrieben sind.
2 KOM(2010) 700 endgültig vom 19. Oktober 2010 "Überprüfung des EU-Haushalts".
3 Alle diese Aspekte behandelte der Hof in seinen Sonderberichten Nr. 2/2017 "Die Verhandlungen der Kommission über die Partnerschaftsvereinbarungen und Programme der Kohäsionspolitik 2014-2020: gezieltere Ausrichtung der Ausgaben auf die Prioritäten von Europa 2020, aber zunehmend komplexere Regelungen für die Leistungsmessung" und Nr. 15/2017 "Ex-ante-Konditionalitäten und die leistungsgebundene Reserve in der Kohäsionspolitik: innovative, aber noch nicht wirksame Instrumente".
4 Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
5 Allgemeine Ex-ante-Konditionalität 7, Anhang XI Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
6 Artikel 20, 22 und 96 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
7 Artikel 9 und 96 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
8 Anhang I der Verordnungen (EU) Nr. 1300/2013, Nr. 1301/2013 und Nr. 1304/2013, Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013, Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
9 Sonderbericht Nr. 2/2017.
10 Artikel 48 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
11 Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
12 Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
13 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017 des Hofes.
14 Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
15 Artikel 125 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
16 Artikel 125 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
17 Projekte Nr. 27, 28, 30, 31, 32, 33 und 34.
18 Artikel 116 und Anhang XII Punkt 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
19 Artikel 132 der Haushaltsordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012, Artikel 34 sowie Artikel 125 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
20 Leitfäden der Kommission: http://ec.europa.eu/regional_policy/de/information/legislation/guidance/.
21 OP Piemont, Italien, Aufforderung "Obbligo d'istruzione" 2015/2016.
22 Artikel 72, 73 und 74 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
23 Artikel 125 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; diese Anforderung ist auch Teil des Verwaltungs- und Kontrollsystems, Artikel 72 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
24 Ex-ante-Konditionalität 7, Anhang XI Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
25 Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
26 Artikel 122 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
27 Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; die tatsächliche Verwendung diese Systeme durch die Begünstigten ist nicht obligatorisch.
28 EGESIF_14-0010-final vom 18.12.2014, Leitlinien für die Kommission und die Mitgliedstaaten für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten.
29 Beispielsweise Angaben zum Hintergrund der Teilnehmer: Migranten, ausländische Herkunft, Minderheiten einschließlich marginalisierter Minderheiten wie etwa die Roma, Teilnehmer mit Behinderungen, sonstige benachteiligte Gruppen.
30 Auf der Grundlage von 20 Kommissionsprüfungen der Zuverlässigkeit von Leistungsdaten, die überwiegend im Jahr 2017 durchgeführt wurden.
31 Die Verwaltungsbehörde konnte dieses Problem im Laufe des Jahres 2017 beheben.
32 Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
33 Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
34 Sowie auf der Grundlage der Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten für das Jahr 2017. Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, jeweils einzureichen bis zum 31. August 2017 bzw. 31. August 2019 über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung mit Stand 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018. In den Fortschrittsberichten werden konkret die "Fortschritte beim Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der in Artikel 4 Absatz 1 erwähnten fondsspezifischen Aufgaben durch den Beitrag der ESI-Fonds zu den ausgewählten thematischen Zielen und insbesondere hinsichtlich der im Leistungsrahmen für jedes Programm festgelegten Etappenziele und der für Klimaschutzziele eingesetzten Unterstützung" dargelegt.
35 Siehe Artikel 75 und 127 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Anhang VII der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 der Kommission vom 20. Januar 2015 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel "Wachstum und Beschäftigung", die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ABl. L 38 vom 13.2.2015, S. 1) und EGESIF_14-0010-final vom 18.12.2014, Leitlinien für die Kommission und die Mitgliedstaaten für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten, Kernanforderungen 6 und 15.
36 Artikel 123 und 124 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
37 Artikel 124 Absatz 2 und Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
38 Leistungsindikatoren sind ein Bündel von Indikatoren, die für jede Prioritätsachse eines OP festgelegt werden. Die Kommission wird die bei diesen Indikatoren Ende 2018 erzielten Werte mit den festgelegten Etappenzielen vergleichen, um über die Freigabe der leistungsgebundenen Reserve im Jahr 2019 zu entscheiden.
39 Etappenziele sind die für die Indikatoren des Leistungsrahmens festgelegten Werte, die bis Ende 2018 erreicht werden müssen.
40 Siehe Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 215/2014.
41 Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
42 Projekte 27, 28, 31, 32, 33 und 34.
43 Projekte 6, 7, 8 und 9.
44 Z. B. Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2015 - Kapitel 6 Ziffer 6.86 "Bei 38 % der Projekte wurden keine Ergebnisindikatoren festgelegt", oder Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2016 - Kapitel 6 Ziffer 6.56 "Für 42 % der Projekte konnte der spezifische Beitrag zu den übergeordneten Programmzielen jedoch nicht ermittelt und gemessen werden, da auf Projektebene keine Ergebnisindikatoren oder Zielvorgaben festgelegt wurden".
45 Sonderbericht Nr. 15/2017.
46 COM(2017) 755 final vom 13. Dezember 2017 "Strategischer Bericht 2017 über den Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds".
47 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Ziffer 150.
48 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Ziffer 131.
49 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Ziffer 150.
50 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Empfehlung 3.
| Verfahrensschritt | Datum |
|---|---|
| Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn | 18.1.2017 |
| Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) | 3.5.2018 |
| Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens | 27.6.2018 |
| Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen | 23.7.2018 |
Prüfungsteam
Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer II - Ausgabenbereich "Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration" - unter Vorsitz von Iliana Ivanova, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Ladislav Balko, Mitglied des Hofes. Herr Balko wurde unterstützt von Branislav Urbanič, Kabinettchef, Zuzana Franková, Attachée, Myriam Cazzaniga, Leitende Managerin, Pekka Ulander, Aufgabenleiter, und Michaela Binder, abgeordnete nationale Sachverständige.
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