Sonderbericht
Nr.21 2018

Bei Auswahl und Begleitung von EFRE- und ESF-Projekten überwiegt im Zeitraum 2014-2020 nach wie vor die Outputorientierung

Über den Bericht Der Hof untersuchte in Bezug auf die Fonds der Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020, wie sehr sich die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der Projekte auf Ergebnisse konzentrieren und inwieweit die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Monitoringmaßnahmen nachweisen können, dass die EU-Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Er stellte fest, dass die Kommission zwar diverse Maßnahmen ergriffen hat, um für eine stärkere Ergebnisorientierung zu sorgen, bei den Auswahlverfahren jedoch weiterhin Outputs und Mittelausschöpfung und nicht die Ergebnisse im Fokus stehen. Darüber hinaus ließ sich aufgrund von Mängeln bei den Modalitäten für die Begleitung schwer beurteilen, in welchem Umfang die EU-Mittel zur Erreichung der Ziele der EU und der Mitgliedstaaten beigetragen haben.

Der Hof empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Projektanträge im Zuge der Auswahl miteinander zu vergleichen, und von den Begünstigten zu verlangen, dass sie für jedes Projekt mindestens einen echten Ergebnisindikator angeben, der in der Finanzhilfevereinbarung zu nennen ist und zu den OP-Indikatoren beiträgt. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten im Bewertungsbericht der Anträge die erwarteten Ergebnisse und Indikatoren beurteilen. Die Kommission sollte gemeinsame Ergebnisindikatoren für den EFRE festlegen, die Leistungsberichterstattung verbessern und eine zielführende Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 sicherstellen.

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Zusammenfassung

I

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 hat die EU fast 349,4 Milliarden Euro für die Verwirklichung ihrer Ziele im Bereich der Kohäsionspolitik bereitgestellt. Mit dieser Politik sollen die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität unterstützt werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden Mittel für Projekte bereitgestellt, die von Begünstigten in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Behörden in den Mitgliedstaaten wählen die Projekte, die gefördert werden sollen, aus und begleiten ihre Durchführung. Es ist entscheidend, dass diese Mittel wirksam zugewiesen werden, nämlich so, dass die erwarteten Ergebnisse erzielt werden.

II

Um dieses Ziel zu unterstützen, hat die Kommission verschiedene Maßnahmen für eine stärkere Ergebnisorientierung im Zeitraum 2014-2020 ergriffen. Der Hof hat sich in früheren Berichten positiv zu den Verbesserungen geäußert, die mit diesen Maßnahmen erzielt wurden. Er hat jedoch auch auf schwerwiegende Mängel im Hinblick auf die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und die Qualität der Monitoringinformationen in Bezug auf Ausgaben für die Kohäsionspolitik hingewiesen. In diesem Bericht werden diese früheren Feststellungen konsolidiert und vertieft.

III

Der Hof untersuchte, wie gut der ergebnisorientierte Ansatz in die Auswahlverfahren der Projekte eingebettet ist und inwieweit die Kommission und die Mitgliedstaaten nachweisen können, dass die EU-Mittel sinnvoll verwendet werden. Vor diesem Hintergrund analysierte der Hof die Modalitäten für die Auswahl und Begleitung von Projekten, bei denen Kohäsionsmittel eingesetzt werden.

IV

Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Konzeption der Auswahlverfahren und der eigentliche Auswahlablauf trotz der seit Jahren bestehenden Absichten weiterhin eher auf Outputs und die Ausschöpfung der Mittel als auf Ergebnisse ausgerichtet sind. Darüber hinaus ließ sich aufgrund von Mängeln bei den Modalitäten für die Begleitung schwer beurteilen, in welchem Umfang die EU-Mittel zur Erreichung der Ziele der EU und der Mitgliedstaaten beigetragen haben. Im Einzelnen gelangte der Hof im Hinblick auf die vor Ort geprüften OP zu den folgenden Feststellungen:

  • Was die Projektauswahl betrifft, so wurden die potenziellen Begünstigten gut informiert und im Hinblick auf den Zugang zu EU-Mitteln angemessen unterstützt. Die vom Hof geprüften Verfahren sollten zwar zur Auswahl von Projekten beitragen, die für die Ziele der OP relevant sind, in den Auswahlkriterien wurde aber nur selten verlangt, dass die Antragsteller quantifizierte Ergebnisindikatoren auf Projektebene festlegen. Darüber hinaus erfolgte die Auswahl der Projekte vorwiegend nach dem Windhundprinzip. Nur bei einem Auswahlverfahren wurden die Anträge mittels eines Punktesystems bewertet und im direkten Vergleich zueinander eingestuft.
  • Was die Begleitung betrifft, so waren die Monitoringsysteme - hauptsächlich aufgrund von Verzögerungen bei der Verabschiedung des Rechtsrahmens - erst spät funktionsfähig. Einige IT-Systeme, die zur Erhebung und Aggregation von Monitoringdaten verwendet werden, weisen nach wie vor Mängel auf. Außerdem besteht wegen des schleppenden Fortschritts bei den Prüfungen der jeweiligen Monitoringsysteme das Risiko, dass möglicherweise nicht mehr genügend Zeit bleibt, um erforderliche Korrekturmaßnahmen vor der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 zu ergreifen.
  • Die Monitoringinformationen sind nach wie vor überwiegend outputorientiert. Dem Hauptbericht der Kommission zur Messung der erzielten Ergebnisse sind die Fortschritte bei den wichtigsten Outputindikatoren und die Verwendung der Mittel zu entnehmen. Angaben über die Erzielung von Ergebnissen enthält er jedoch kaum.
V

Vor diesem Hintergrund spricht der Hof die folgenden Empfehlungen aus:

  • Um bei der Auswahl der Projekte einen kohärenten und wirklich ergebnisorientierten Ansatz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Projektanträge miteinander verglichen werden, die Begünstigten verpflichten, mindestens einen echten Ergebnisindikator für jedes Projekt festzulegen, und eine Bewertung der erwarteten Ergebnisse und Indikatoren im Bewertungsbericht für die Anträge vornehmen.
  • Um für eine ergebnisorientierte Begleitung zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten in die Finanzhilfevereinbarung einen oder mehrere echte und quantifizierte Ergebnisindikatoren aufnehmen, die zu den auf OP-Ebene festgelegten Ergebnisindikatoren beitragen. Die Kommission sollte ferner anhand einer einheitlichen Definition von "Ergebnissen" gemeinsame Ergebnisindikatoren für den EFRE festlegen.
  • Die Kommission sollte für eine bessere Leistungsberichterstattung sorgen und sicherstellen, dass im Jahr 2019 eine zielführende Leistungsüberprüfung stattfindet.

Einleitung

Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU

01

Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU. Sie soll die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität unterstützen. Etwa ein Drittel des EU-Haushalts wird für kohäsionspolitische Maßnahmen bereitgestellt. Die Mittelausstattung belief sich zu jeweiligen Preisen im Programmplanungszeitraum 2000-2006 auf rund 230 Milliarden Euro, im Programmplanungszeitraum 2007-2013 auf rund 346,5 Milliarden Euro und im Programmplanungszeitraum 2014-2020 auf rund 349,4 Milliarden Euro.

02

Die Kohäsionspolitik wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (KF) finanziert. Diese Fonds bilden zusammen mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von operationellen Programmen (OP), in denen Investitionsprioritäten und spezifische Ziele festgelegt sind1. In diesen Programmen ist auch dargelegt, wie die Mittel während des Programmplanungszeitraums zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Die OP werden von den Mitgliedstaaten und ihren Regionen umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten und ihre Regionen Projekte auswählen, begleiten und bewerten.

Leistungsorientierung hat für die Kommission und die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 höchste Priorität

03

Die Strategie Europa 2020 ist die auf 10 Jahre angelegte Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung. Sie wurde im Jahr 2010 auf den Weg gebracht, um Bedingungen zu schaffen, die einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum förderlich sind. Mit Blick auf die Erfüllung der Ziele und Vorgaben der Europa-2020-Strategie wies die Kommission im Jahr 2010 darauf hin, dass die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik durch Konzentration auf die Ergebnisse verbessert werden muss2.

04

Mit dem Legislativpaket zur Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden daher erhebliche Änderungen eingeführt, um eine stärkere Leistungsorientierung sicherzustellen3. Nachstehend sind die wichtigsten Maßnahmen dargelegt:

  • Einführung von Ex-ante-Konditionalitäten4, mit denen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bis Ende des Jahres 2016 bestimmte Voraussetzungen für den wirksamen Einsatz der ESI-Fonds (z. B. das Bestehen politischer/strategischer Rahmen) zu erfüllen. Eine dieser Ex-ante-Konditionalitäten, die allgemeine Ex-ante-Konditionalität 75, sieht vor, dass "ein System von Ergebnisindikatoren eingerichtet [ist], das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, [und] zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der angestrebten Ergebnisse […] benötigt wird".
  • Einführung einer leistungsgebundenen Reserve, bei der ein Teil der den OP zugewiesenen Mittel blockiert und nur dann freigegeben wird, wenn bei einer Reihe von Indikatoren (vorwiegend Finanz-/Outputindikatoren) bestimmte vorgegebene Etappenziele erreicht werden. Die Freigabe dieser Reserve im Jahr 2019 ist an eine im Jahr 2019 vorzunehmende Leistungsüberprüfung geknüpft6.
  • Solidere Interventionslogik bei der Programmplanung7, der zufolge die Mitgliedstaaten vor der Zuweisung von Kohäsionsmitteln ihren Bedarf ermitteln und eine Reihe von Ergebnissen festlegen müssen.
  • Kohärentere Verwendung von Leistungsindikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Erreichung von Ergebnissen8.

Die Bedeutung der Auswahl und Begleitung von Projekten für das Erzielen von Leistung

05

Im Jahr 2017 stellte der Hof fest9, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten erfolgreich operationelle Programme mit einer solideren Interventionslogik entwickelt hatten. Dies bedeutet, dass in den OP kohärent aufgezeigt wird, was mit den Interventionen angestrebt wird (spezifische Ziele/Ergebnisse) und wie dies erreicht werden soll (erforderliche Finanzmittel, durchzuführende Maßnahmen und erwartete Outputs).

06

Im Sinne der Wirksamkeit der Politik, ist es jedoch nicht nur wichtig, dass bei der Programmplanung klare Ziele gesetzt und Ergebnisse berücksichtigt werden, sondern auch von wesentlicher Bedeutung, dass während der Durchführungsphase des OP ein ergebnisorientierter Ansatz verfolgt wird, da die Wirksamkeit einer Politik in erster Linie von der Qualität der finanzierten Projekte und deren Mehrwert in Form konkreter Ergebnisse abhängt. Auswahl, Begleitung und Berichterstattung in Bezug auf die Projekte sind daher für die Erzielung von Leistung von entscheidender Bedeutung. Ein Überblick über den Durchführungszyklus eines OP und die beteiligten Stellen ist Abbildung 1 zu entnehmen. Die für die Prüfung des Hofes maßgeblichen Prozesse sind gelb markiert.

Abbildung 1

Überblick über den Durchführungszyklus eines OP

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Hauptteilnehmer und ihre Rolle bei der Auswahl und Begleitung von Projekten

07

Projekte werden von den nationalen und regionalen Behörden ausgewählt, die für die Verwaltung der OP zuständig sind. Diese Verwaltungsbehörden (VB) - oder die zwischengeschalteten Stellen (ZS), auf die sie Befugnisse übertragen - legen Auswahlkriterien fest, richten Auswahlausschüsse ein und entscheiden, welche Projekte EU-Finanzmittel erhalten. Die Kommission ist - im Gegensatz zu ihrer Schlüsselrolle bei der Verhandlung der OP - an der Projektauswahl nicht beteiligt. Sie ist jedoch durch ihre beratende Funktion in den Begleitausschüssen der OP10, in denen die Methoden und Kriterien für die Auswahl von Projekten genehmigt werden, eingebunden. Außerdem stellt sie Leitlinien bereit, die auf bewährten Verfahren und gemeinsamen Erfahrungen mit den Mitgliedstaaten beruhen.

08

Für die Begleitung der Projekte sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die Verwaltungsbehörden überwachen die Durchführung der OP und Projekte, aggregieren die Monitoringinformationen und übermitteln der Kommission jährliche Durchführungsberichte. Der Begleitausschuss überprüft ebenfalls die Durchführung der OP und genehmigt die jährlichen Durchführungsberichte. Auch hier beschränkt sich die Rolle der Kommission darauf, Leitlinien bereitzustellen, zusammen mit den Verwaltungsbehörden die Leistung der OP zu untersuchen und zu den jährlichen Durchführungsberichten Stellung zu nehmen.

09

In ihrer Berichterstattungsfunktion übermittelt die Kommission allerdings der Entlastungsbehörde (Europäisches Parlament) sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen jährlich ihre Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten und (in den Jahren 2017 und 2019) ihren strategischen Bericht11.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

10

Ziel dieser Prüfung war die Beantwortung der Frage, ob die Auswahl von Projekten und die Monitoringsysteme für EFRE- und ESF-Projekte im Programmplanungszeitraum 2014-2020 ergebnisorientiert waren. In Anbetracht des Durchführungsstands der OP und aufbauend auf den bereits durchgeführten Prüfungen war der Hof bei dieser Prüfung erstmals in der Lage, den "ergebnisorientierten Ansatz" während der gesamten Durchführungsphase zu verfolgen, da nach und nach die ersten Ergebnisse vorliegen. Die Prüfung ist außerdem äußerst relevant für die für 2019 geplante Leistungsüberprüfung.

11

Im ersten Teil berichtet der Hof über seine Analyse der bestehenden Auswahlverfahren für die geprüften OP. Beurteilt werden die Konzeption dieser Auswahlverfahren - insbesondere die Festlegung der Auswahlkriterien und deren Ergebnisorientierung - sowie die Phase der Antragsbewertung. Im zweiten Teil untersucht der Hof die vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die bisherige Begleitung der vor Ort geprüften OP durch die zuständigen Verwaltungsbehörden/zwischengeschalteten Stellen, um die operationelle Leistung auf Programmebene und nationaler Ebene zu messen. Der Hof überprüft die Daten dahin gehend, ob sie zuverlässig, verfügbar und geeignet sind, relevante Informationen für die Verwaltung und für die Berichterstattung an die Kommission zu liefern.

12

Insgesamt untersuchte der Hof 34 Projekte (siehe Liste der Projekte in Anhang I). Den Schwerpunkt der Prüfung bildeten der EFRE und der ESF und konkret drei thematische Ziele (TZ)12 (alle 11 thematischen Ziele sind in Anhang II beschrieben):

  • TZ3 - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (16 Projekte),
  • TZ8 - Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (12 Projekte),
  • TZ9 - Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (6 Projekte).
13

Der Hof prüfte von der Verwaltungsbehörde (oder der zwischengeschalteten Stelle) im Rahmen von 20 Auswahlverfahren (siehe Liste in Anhang III) direkt ausgewählte Projekte aus sieben OP in vier Mitgliedstaaten: der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien und Finnland (siehe Liste in Anhang IV). Diese OP und Mitgliedstaaten wurden aufgrund der Höhe der zugewiesenen Mittel und des Stadiums der Projektdurchführung ausgewählt. Die Projekte wählte der Hof auf der Grundlage der erhaltenen Finanzhilfe und des Durchführungsstands zum Zeitpunkt der Prüfung aus. Die Prioritätsachse, Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele, denen die ausgewählten Projekte entsprechen, sind in Anhang V aufgeführt. Die zugehörigen Output- und Ergebnisindikatoren sind in Anhang VI für den EFRE und in Anhang VII für den ESF aufgelistet.

14

Darüber hinaus analysierte der Hof die Maßnahmen der Kommission in Bezug auf die Projektauswahl und die Begleitung der operationellen Programme des ESF und des EFRE im Allgemeinen.

Bemerkungen

Die Projektauswahl ist nicht hinreichend ergebnisorientiert

15

Bei den von den Verwaltungsbehörden eingerichteten Auswahlverfahren sollte in erster Linie jenen Projekten Vorrang eingeräumt werden, die im Hinblick auf die verfolgten Ziele am zweckdienlichsten sind und mit der größten Wahrscheinlichkeit Ergebnisse erzielen und bei denen gleichzeitig sichergestellt ist, dass die verfügbaren Mittel vorschriftsgemäß verwendet werden. Der Hof untersuchte, inwieweit Ergebnisse bei der Konzeption der Auswahlverfahren (z. B. Auswahlkriterien für die Bewertung eines Antrags, Methode zur Bewertung von Projekten und potenziellen Bietern zugängliche Unterlagen) sowie bei ihrer Durchführung und somit bei den ausgewählten Projekten selbst berücksichtigt worden waren.

16

Frühere Prüfungen des Hofes13 hatten gezeigt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten erfolgreich OP mit einer solideren Interventionslogik, d. h. einem eindeutigen Zusammenhang zwischen Entwicklungsbedarf, spezifischen Zielen und Ergebnisindikatoren, entwickelt hatten. Diese Interventionslogik sollte sich in den Verfahren für die Projektauswahl niederschlagen. Der Hof ist der Ansicht, dass die Verwaltungsbehörden bei der Konzeption der Verfahren eine Reihe von Schlüsselkriterien berücksichtigen sollten, um sicherzustellen, dass die Verfahren ergebnisorientiert sind:

  • Durch die verwendeten Auswahlkriterien sollte sichergestellt werden, dass die Projekte an den Zielen der OP ausgerichtet sind.
  • Die Auswahlkriterien sollten zur Auswahl von Projekten beitragen, die nicht nur quantifizierte Outputindikatoren, sondern auch quantifizierte Ergebnisindikatoren zur Messung der Projektleistung aufweisen.
  • Die Begünstigten sollten aufgefordert werden, Anträge einzureichen, um sicherzustellen, dass möglichst viele Projekte zur Auswahl stehen.
  • Schließlich sollte die Projektauswahl auf einem direkten Vergleich der Anträge beruhen, um die Projekte zu ermitteln und zu priorisieren, die sich am besten zur Finanzierung eignen.
17

Inwieweit die Verwaltungsbehörden diese Variablen bei der Bearbeitung der eingegangenen Anträge anwendeten und wie diese die Auswahl ergebnisorientierter Projekte beeinflussten, wird in den folgenden Ziffern dargelegt (siehe Ziffern 18-38).

Die Auswahlverfahren tragen zur Auswahl von Projekten bei, die für die Ziele der OP relevant sind

18

Im Rechtsrahmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurden zwei Maßnahmen eingeführt, die zur Auswahl von Projekten führen sollen, die für die Ziele der OP relevant sind:

  • In den OP müssen für jede Prioritätsachse "Leitgrundsätze" für die Auswahl der Projekte festgelegt werden14.
  • Die Verwaltungsbehörden müssen Auswahlverfahren und -kriterien konzipieren, die "sicherstellen, dass die Vorhaben zum Erreichen der spezifischen Ziele und Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten beitragen"15.
19

Darüber hinaus wurden für den Zeitraum 2014-2020 die folgenden Anforderungen eingeführt, um für die Auswahl stärker ergebnisorientierter Projekte zu sorgen:

  • Im Rahmen der allgemeinen Ex-ante-Konditionalität 7 (siehe auch Ziffer 4) muss "ein System von Ergebnisindikatoren eingerichtet [sein], das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, […] benötigt wird".
  • Die Verwaltungsbehörden müssen außerdem Auswahlverfahren und -kriterien aufstellen, die "sicherstellen, dass die Vorhaben zum Erreichen der […] Ergebnisse der entsprechenden Prioritäten beitragen"16.
20

Die "Leitgrundsätze" dienen als Orientierungshilfe für die Projektauswahl. Sie geben die wichtigsten Auswahlkriterien vor, die verwendet werden müssen. In Verbindung mit der Beschreibung der zu finanzierenden Projekte und Beispielen für solche Projekte und für Begünstigte bieten sie einen guten Überblick über die Art der Projekte, die im Rahmen jedes spezifischen Ziels gefördert werden sollen. Diese Grundsätze dienen als Grundlage für die Erstellung der Auswahlkriterien und können direkt in die Auswahlkriterien einfließen.

21

Der Hof stellte fest, dass die Grundsätze in einigen Fällen zwar allgemein gehalten waren, jedoch ausnahmslos den Verweis enthielten, dass die ausgewählten Projekte den bei den einzelnen Prioritätsachsen beschriebenen spezifischen Zielen des OP entsprechen müssen. Bei den vom Hof geprüften Auswahlverfahren entsprachen die Auswahlkriterien den Leitgrundsätzen. Jedes Verfahren umfasste mindestens ein Kriterium zur Relevanz der Projekte und zu ihrem Beitrag zum spezifischen Ziel.

22

Alles in allem wurden die vom Hof untersuchten ausgewählten Anträge anhand der im Auswahlverfahren festgelegten Kriterien bewertet. Der Hof stellte fest, dass die 34 Projekte, die im Rahmen dieser Prüfung untersucht wurden, für die spezifischen Ziele der OP relevant waren.

Die Ergebnisse standen bei der Bewertung der Projektanträge nicht im Vordergrund, und sie waren selten quantifiziert

23

Der Hof untersuchte, wie die Verwaltungsbehörden ihre Projektauswahl in der Praxis umsetzten, und insbesondere, ob der Projektvorschlag klare erwartete Ergebnisse und Ziele mit eindeutig festgelegten und quantifizierten Output- und Ergebnisindikatoren (die mit den spezifischen Zielen in Einklang standen) enthielt. Er prüfte darüber hinaus, ob die Verwaltungsbehörden bei jedem Antragsteller bewertet hatten, ob er die Fähigkeit besaß, die erwarteten Ergebnisse zu erzielen.

24

Der Hof stellte fest, dass 18 der 20 geprüften Auswahlverfahren Kriterien umfassten, denen zufolge die Begünstigten verpflichtet waren, die erwarteten Ergebnisse ihres Projekts darzulegen (siehe Anhang VIII). Allerdings enthielten nur vier der 20 Verfahren Kriterien, in denen die Quantifizierung der Ergebnisindikatoren auf Projektebene verlangt wurde (Auswahlverfahren 17, 18, 19 und 20). In drei Fällen entsprachen diese Ergebnisindikatoren zudem nicht direkt den auf OP-Ebene definierten Ergebnisindikatoren (siehe Beispiel in Kasten 1).

Kasten 1

Beispiel für Ergebnisindikatoren auf Projektebene, die sich von den Ergebnisindikatoren auf OP-Ebene unterscheiden: Projekt Nr. 32, ausgewählt durch Auswahlverfahren Nr. 17

Ergebnisindikatoren auf Projektebene

(siehe Anhang I, Projekt Nr. 32)
  • Höhe des zusätzlich generierten Umsatzes
  • Höhe der zusätzlichen Direktausfuhren
  • Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze
Ergebnisindikatoren auf OP-Ebene

(siehe auch Anhang VI, PA 1, SZ 3d)
  • Entwicklung des Index für Wirtschaftsdynamik
  • Zahl der Wachstumsunternehmen
25

Die vom Hof vorgenommene Analyse der Anträge zu den 34 ausgewählten Projekten bestätigt diese Feststellungen. Alle Anträge enthielten entweder quantifizierte Informationen für Outputindikatoren, die jenen auf OP-Ebene entsprachen, oder diese Daten konnten direkt aus dem IT-System abgerufen werden (z. B. für Indikatoren wie die Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten). Quantifizierte Ergebnisindikatoren waren jedoch nur in 14 Anträgen aufgeführt. Bei sechs davon stimmten die Ergebnisindikatoren nicht unmittelbar mit den OP-Indikatoren überein. Die anderen Anträge enthielten hauptsächlich eine ausführliche Beschreibung (siehe Abbildung 2 und Anhang VIII).

Abbildung 2

In den Anträgen bereitgestellte Informationen zu den erwarteten Outputs und Ergebnissen

26

Hinsichtlich der Bewertung der Anträge stellte der Hof fest, dass die Verwaltungsbehörden die allgemeine Durchführbarkeit und die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Projekte beurteilt hatten. Während die Erreichbarkeit der erwarteten Ergebnisse bei allen 18 EFRE-Projekten bewertet wurde, fand diese Bewertung jedoch nur bei zwei der 16 untersuchten ESF-Projekte statt. Der Hof stellte zudem fest, dass die Bewertung der Erreichbarkeit in den Bewertungsberichten im Vagen blieb, außer in sieben Fällen17, in denen die Relevanz der Indikatoren und die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung ausführlicher beschrieben waren.

27

Hinsichtlich der Bewertung der Anträge anhand eines Punktesystems stellte der Hof fest, dass die Bereitstellung der erwarteten Ergebnisse nur in 11 Fällen Bestandteil des Punktesystems war. Dies legt den Schluss nahe, dass die Verwaltungsbehörden davon ausgingen, dass die geplanten Projekte zum Erreichen der Ziele des OP beitragen würden, solange sie dem im Auswahlverfahren festgelegten Maßnahmentyp entsprachen. Der Umfang dieses Beitrags wurde jedoch außer Acht gelassen.

Begünstigte wurden darin bestärkt, Finanzmittel zu beantragen

28

Damit die Mittel während des gesamten Programmplanungszeitraums zügig ausgeschöpft werden und gleichzeitig die Ergebnisorientierung gewahrt wird, ist eine ausreichend große Zahl von Bietern erforderlich, die hochwertige Anträge einreichen können. Wie die Verwaltungsbehörden potenziellen Antragstellern eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die damit verbundenen Leitlinien kommunizieren, hat entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit der Auswahlverfahren insgesamt. Bei einer größeren Grundgesamtheit an Antragstellern werden wahrscheinlich bessere Projekte ausgewählt.

29

Die Maßnahmen zur Kommunikation von Aufforderungen an potenzielle Bieter wurden von den Verwaltungsbehörden auf der Grundlage der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten detaillierten Anforderungen vorbereitet. Sie wurden den Begleitausschüssen im Rahmen der in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen vorgesehenen Kommunikationsstrategie für jedes OP zur Genehmigung vorgelegt18.

30

Der Hof stellte fest, dass die Verwaltungsbehörden die Begünstigten darin bestärkten, an den Auswahlverfahren teilzunehmen. Zum einen nutzten sie mehrere Wege, um potenzielle Bieter über Aufforderungen zu informieren, und zwar u. a. über Handelskammern, lokale Wirtschaftsverbände und Online-Tools. Zum anderen stützten sie sich auf Partner, die in ihren Netzwerken auf der Grundlage der Kenntnisse, die sie in den Begleitausschüssen erlangt hatten, Informationen über bevorstehende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verbreiteten.

31

Darüber hinaus waren die Förderleitlinien der Verwaltungsbehörden für Antragsteller öffentlich zugänglich und enthielten klare Bedingungen für den Erhalt von Finanzmitteln und detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und zu den Finanzierungsmodalitäten, wobei ausdrücklich auf die anzuwendenden Auswahlkriterien verwiesen wurde. Zum Zeitpunkt der Prüfung war dies lediglich bei einer Verwaltungsbehörde nicht der Fall.

Die Auswahlverfahren umfassten in der Regel keinen Vergleich zwischen den Projektanträgen, wodurch die Gefahr bestand, dass nicht die besten Projekte ausgewählt wurden

32

Bei seiner Überprüfung der Verfahren untersuchte der Hof, ob die zur Finanzierung eingereichten Projekte einer vergleichenden Bewertung unterzogen wurden. Dies ist eine weitere wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Projekte mit der stärksten Ergebnisorientierung ausgewählt werden.

33

Im Rahmen der geteilten Verwaltung wurden die Auswahlverfahren von den Verwaltungsbehörden festgelegt und von den Begleitausschüssen genehmigt, wie in den EU-Verordnungen19 und den Leitfäden der Kommission20 vorgeschrieben. Weder in den ESIF-Verordnungen noch in den Leitfäden der Kommission ist festgelegt, welches Auswahlverfahren zu verwenden ist; darüber entscheiden die Verwaltungsbehörden selbst.

34

Von den 20 Verfahren, die Gegenstand der Prüfung des Hofes waren, handelte es sich bei 10 Verfahren um befristete Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, bei sechs Verfahren um unbefristete Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, bei drei Verfahren um Direktvergabeverfahren und bei einem Verfahren um eine wiederholte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (siehe weitere Einzelheiten in Anhang III). Der Hof stellte fest, dass abgesehen von einer Ausnahme (Italien, OP Piemont, Nr. 13) bei keinem Auswahlverfahren ein Vergleich zwischen den einzelnen Projektanträgen vorgenommen worden war. Aus diesem Grund wurden die Finanzmittel möglicherweise nicht den besten Projekten gewährt. Dieses Problem wurde bei einigen der vor Ort geprüften OP insofern etwas entschärft, als eine informelle (französische und finnische OP) oder formelle (OP Apulien in Italien) Vorauswahl stattgefunden hatte, die es den Verwaltungsbehörden ermöglichte, die Einreichung der Anträge auf die am besten geeigneten Projekte zu beschränken. Der Hof stellte Folgendes fest:

  • 15 der 20 Verfahren beruhten auf dem Windhundprinzip, d. h., Anträge wurden ausgewählt, sofern sie die Kriterien erfüllten und ausreichende Mittel zur Verfügung standen. Bei 13 dieser Verfahren wurden die Anträge einer formellen oder informellen Vorauswahl unterzogen. Der Hof stellte fest, dass die Projektanträge in einigen Fällen eine Mindestpunktzahl erreichen mussten, um ausgewählt werden zu können (siehe Auswahlverfahren Nr. 4 und 5 zum tschechischen OPEIC und Auswahlverfahren Nr. 16, 17, 18, 19 und 20 zu den finnischen OP).
  • Bei den drei Direktvergabeverfahren gab es definitionsgemäß keinen Wettbewerb (siehe Auswahlverfahren Nr. 1, 3 und 12).
  • In einem Fall (Italien, OP Piemont, Auswahlverfahren Nr. 8)21 waren Finanzmittel Projekten gewährt worden, die bereits während des vorhergehenden Programmplanungszeitraums 2007-2013 ausgewählt worden waren, indem ihre Laufzeit einfach verlängert wurde. Dadurch konnte die zwischengeschaltete Stelle Unterbrechungen der Ausbildungsmaßnahmen für junge Menschen vermeiden und mit der Ausschöpfung der Mittel beginnen. Allerdings wurden dadurch auch potenzielle neue Antragsteller von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Monitoringdaten sind überwiegend outputorientiert und ihre Qualität ist gefährdet

35

Der Hof überprüfte, ob die Monitoringsysteme die systematische Erhebung von Daten zu bestimmten Indikatoren und somit die Messung der auf Projekt-, Programm- und EU-Ebene erzielten Fortschritte ermöglichten. Er untersuchte ferner, ob die entsprechende Berichterstattung so gestaltet worden war, dass der Erfolg der finanzierten Projekte und folglich die wirksame und wirtschaftliche Verwendung der EU-Mittel nachgewiesen werden konnte.

36

Der folgende Abschnitt enthält die Beurteilung des Hofes in Bezug auf die Bedingungen, die für die Überwachung der Zielerreichung und die Berichterstattung darüber notwendig sind. Zunächst überprüfte der Hof, ob die Verwaltungsbehörden funktionsfähige Monitoringsysteme eingerichtet hatten, bevor sie mit dem Einsatz der Fondsmittel begannen. Außerdem prüfte der Hof, ob die von den Begünstigten gemeldeten Leistungsdaten zuverlässig, vollständig und aktuell waren. Ferner untersuchte er die Rolle der Verwaltungsbehörden und der Kommission.

37

Abschließend analysiert der Hof, ob die vorhandenen Systeme ergebnisorientierte Leistungsinformationen lieferten; insbesondere geht er dabei der Frage nach, ob sie aussagekräftige aggregierte Informationen lieferten, denn nur anhand solcher Informationen kann im Rahmen der jährlichen Begleitung und Berichterstattung Auskunft über die wirksame Verwendung der Mittel auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU gegeben werden.

Sicherheit hinsichtlich der Qualität der Monitoringdaten kann möglicherweise nicht rechtzeitig für die Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 erlangt werden

38

Die Überwachung der Fortschritte eines operationellen Programms im Hinblick auf seine Ziele erfolgt auf der Grundlage der aus verschiedenen Quellen erhobenen Daten. Diese Daten werden auf Ebene des OP und des Mitgliedstaats aggregiert und bilden die Grundlage für die Berichte an den Begleitausschuss des OP und an die Kommission. Damit ein korrektes Bild der Situation auf Ebene des OP oder des Mitgliedstaats vermittelt wird, müssen die erhobenen Daten unbedingt zuverlässig, vollständig und aktuell sein. Dafür müssen die Verwaltungsbehörden ein Monitoringsystem einrichten, das die Erhebung von Daten und die Überprüfung der Datenquelle umfasst. Die Kommission stützt sich auf die von den Prüfbehörden auf Ebene der Mitgliedstaaten durchgeführten Prüfungen sowie auf ihre eigenen Prüfungsarbeiten, um sich von der Qualität der Daten zu überzeugen.

39

Im spezifischen Kontext der Leistungsüberprüfung ist es außerdem wichtig, dass die Daten und die zu ihrer Erstellung verwendeten Systeme so früh wie möglich geprüft werden, damit die Behörden der Mitgliedstaaten festgestellte Schwachstellen in Bezug auf die Datenqualität deutlich vor Ende Juni 2019 beheben können. Dann nämlich werden die jährlichen Durchführungsberichte (JDB) für 2018 - die Grundlage für die Leistungsüberprüfung und die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve - der Kommission übermittelt.

In umfangreichen EU-Vorschriften ist festgelegt, wie die Mitgliedstaaten ihre Monitoringsysteme für den Zeitraum 2014-2020 gestalten sollten
40

Im Hinblick auf die systematische Erhebung und Überwachung der auf OP-Ebene anfallenden Daten wurden mit dem verordnungsrechtlichen Rahmen für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 diesbezüglich mehrere Änderungen eingeführt:

  • Die Verwaltungsbehörden müssen ein Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten, das angemessene Systeme für die Berichterstattung und Begleitung beinhaltet22.
  • Die Verwaltungsbehörden sind dafür verantwortlich, für Monitoring- und Berichterstattungszwecke ein computergestütztes System für die Aufzeichnung aller Daten zu den OP-Indikatoren23 einzurichten.
  • Laut Ex-ante-Konditionalität 7 müssen die Verwaltungsbehörden "ein System von Ergebnisindikatoren [einrichten], das zur Auswahl der Maßnahmen, die am effektivsten zu den angestrebten Ergebnissen beitragen, [und] zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung [jener] Ergebnisse […] benötigt wird24." In Bezug auf die OP musste nachgewiesen werden, dass sie alle Ex-ante-Konditionalitäten bis 31. Dezember 2016 erfüllten25 (siehe Ziffer 4).
  • Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 31. Dezember 201526 sicherstellen, dass der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und einer Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde und den zwischengeschalteten Stellen über elektronische Systeme erfolgen konnte27.
41

Die Kommission hat für ihre Bediensteten und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auch spezifische Leitlinien28 für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten - einschließlich des Bestehens geeigneter Systeme für die Begleitung und Berichterstattung - erstellt.

Die Leistungsinformationen sind nicht immer zuverlässig, vollständig und aktuell, was Auswirkungen auf die Durchführungsberichte der Mitgliedstaaten hat
Von den Begünstigten übermittelte Daten
42

Für den EFRE werden die Daten zu den Ergebnisindikatoren in vielen Fällen bei nationalen Statistikämtern erhoben (siehe Beispiele in Anhang VI). Die übrigen Daten stammen von den Begünstigten. Für den ESF werden vorwiegend Daten gemeldet, die bei den Begünstigten erhoben wurden (siehe Anhang VII). Die Verwaltungsbehörden prüfen die Richtigkeit der bei den Begünstigten erhobenen Daten zum Zeitpunkt des Projektabschlusses, wenn sie deren Abschlussbericht erhalten. Während der Projektdurchführung können Kontrollen auch vor Ort auf Stichprobenbasis durchgeführt werden.

43

Im Rahmen der vorhandenen Systeme werden die von den Begünstigten übermittelten Daten insbesondere beim ESF automatisch einer Reihe von Plausibilitäts- und Kohärenzprüfungen unterzogen. Die Verwaltungsbehörden verfügen außerdem über Instrumente, mit denen sie die Vollständigkeit der bereitgestellten Daten über die Teilnehmer überwachen können, sodass sie Begünstigte, die unvollständige Daten übermittelt haben, an die erforderliche Bereitstellung weiterer Informationen erinnern können.

44

Die Prüfung des Hofes ergab Probleme hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten. Der Hof stellte ein allgemeines Problem fest, das die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten zu den Teilnehmern an ESF-kofinanzierten Maßnahmen betraf. Diese Daten werden in der nationalen Gesetzgebung als sensibel eingestuft29, weshalb es den Teilnehmern freigestellt ist, ob sie dazu Angaben machen. Für die Mitgliedstaaten und die Kommission ist es darüber hinaus schwierig, ihre Genauigkeit zu prüfen. Ein weiterer Mangel im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten ist in Kasten 2 dargestellt.

Kasten 2

Beispiel

Probleme in Bezug auf die Aktualität der Daten

Für das französische nationale ESF-OP reichten größere Begünstigte ihre Daten für den Zeitraum 2014-2015 zu spät ein. Dies wurde im Jahr 2016 korrigiert und führte zu erheblichen Unterschieden zwischen den im JDB 2015 angegebenen Werten und den im JDB 2016 für 2015 angegebenen Werten.

45

Im Rahmen ihrer Prüfung der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten (2014-2020) berichtete die Kommission über weitere Probleme im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Daten, darunter z. B. Folgendes:

  • Daten wurden nicht erhoben, sodass Ergebnisse nicht erfasst und somit bei der Ermittlung des Fortschritts eines OP nicht berücksichtigt wurden, was zu einer falschen Einschätzung der Situation führte.
  • Die Definition bestimmter gemeinsamer Indikatoren (z. B. Gemeinsamer Outputindikator 26 "Zahl der Unternehmen, die mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten") wurde von den Verwaltungsbehörden falsch verstanden, was dazu führte, dass die Zahl der beim Indikator gemeldeten Unternehmen zu hoch angesetzt wurde.
  • Doppelzählung/keine Deckelung des Werts für den Indikator "erfasste Bevölkerung" auf die Einwohnerzahl des Gebiets, was zu uneinheitlichen Werten führte.
Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Leistungsinformationen
46

Das Bestehen funktionsfähiger Monitoringsysteme zu Beginn der Programmdurchführung durch die Verwaltungsbehörden ist ein Schlüsselelement, um sicherzustellen, dass Leistungsdaten zeitgerecht erstellt werden, sodass eine Begleitung möglich ist.

47

Durch die späte Genehmigung des Rechtsrahmens für den Zeitraum 2014-2020 auf EU-Ebene im Dezember 2013 verzögerte sich die Entwicklung der für das Monitoring verwendeten IT-Systeme. Bei den ESF-Indikatoren waren aufgrund der erhöhten Komplexität im Zusammenhang mit der Sensibilität der Daten und der Definition der Indikatoren weitere Diskussionen bis weit in das Jahr 2014 erforderlich. Dadurch verzögerte sich die Fertigstellung der IT-Systeme noch weiter. In zwei Fällen wurden Verzögerungen durch andere Faktoren verursacht: die Neugliederung der Regionen (Frankreich, OP Lothringen und Vogesen) und die Konzeption eines neuen einzigen IT-Systems für alle ESI-Fonds im Zeitraum 2014-2020 in der Tschechischen Republik.

48

Die Auswirkungen der Verzögerung zeigen sich am Grad der Umsetzung der Ex-ante-Konditionalität 7 in Bezug auf das Vorhandensein eines Systems von Ergebnisindikatoren. Ende 2016 (Frist für den Abschluss der Aktionspläne) waren 50 Pläne nach wie vor nicht vollständig umgesetzt, d. h., rund 11 % aller OP erfüllten diese Anforderung immer noch nicht. Ende Februar 2018 waren dann aber alle Aktionspläne für Ex-ante-Konditionalität 7 abgeschlossen.

49

Im ersten Halbjahr 2017, dem vierten Jahr nach Beginn des Programmplanungszeitraums, stellte der Hof fest, dass einige IT-Systeme noch immer nicht voll funktionsfähig waren, was Risiken hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit der erhobenen Daten birgt (siehe Beispiele in Kasten 3). Im Rahmen ihrer Prüfung der Zuverlässigkeit von Leistungsdaten (2014-2020)30 wies die Kommission darauf hin, dass Systeme für den elektronischen Datenaustausch mit den Begünstigten fehlten, sodass die Verwaltungsbehörden die Daten zu den Indikatoren manuell in das System eingeben mussten, was eine potenzielle Quelle von Schreibfehlern darstellte.

Kasten 3

Beispiel für IT-Systeme, die nach wie vor nicht voll funktionsfähig sind, und damit verbundene Risiken

Tschechische Republik - OPE

  • Probleme bei der Datenübertragung zwischen Arbeitsamt und Verwaltungsbehörde des OP. Daten wurden der Verwaltungsbehörde des OP erst ab dem 31.3.2017 elektronisch übermittelt. Bis dahin wurden Daten über Microsoft Excel-Dateien ausgetauscht. Dies gefährdet insbesondere angesichts der erheblichen Datenmengen die Übertragung von Daten zwischen Systemen.
  • Der JDB 2016 war der erste JDB, der relevante Daten enthielt.

Die Verwaltungsbehörde ermittelte Unstimmigkeiten in den vom System für den JDB gemeldeten Daten, die deshalb neu berechnet und manuell in den JDB eingegeben werden mussten.

Italien - OP Apulien

Die für den elektronischen Datenaustausch mit Begünstigten eingesetzten Instrumente funktionierten zum Zeitpunkt der Prüfung nicht ordnungsgemäß31, und das System für die Erhebung und Speicherung der Daten war leer. Daten wurden lediglich auf den Rechnern der Mitarbeiter gespeichert. Dementsprechend wurden die Daten für die Erstellung des JDB 2016 (welcher der Kommission bis 30. Juni 2017 vorzulegen war) manuell in separaten Dateien aggregiert.

Von den Mitgliedstaaten vorgelegte Durchführungsberichte
50

Die Verwaltungsbehörden müssen der Kommission für jedes OP einen jährlichen Durchführungsbericht (JDB) übermitteln, der vom Begleitausschuss genehmigt wird. Der jährliche Durchführungsbericht enthält die wichtigsten Informationen zur Durchführung des OP, vorwiegend in Form quantitativer und qualitativer Informationen zu gemeinsamen und programmspezifischen Indikatoren32. Die der Kommission im Juni 2017 übermittelten jährlichen Durchführungsberichte für 2016 waren die ersten, in denen die "Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms" dargelegt waren33. Die Kommission unterzieht die jährlichen Durchführungsberichte einer Qualitätsüberprüfung (beispielsweise im Hinblick auf die Übereinstimmung der Zahl der Teilnehmer mit der Bevölkerungszahl der betreffenden Gebiete).

51

Ende 2017 hatte die Kommission 26 jährliche Durchführungsberichte wegen fehlender Daten zu den im Leistungsrahmen verwendeten Indikatoren, Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Daten und den zur Durchführung des OP bereitgestellten Informationen oder fehlenden Erläuterungen zu einigen der gemeldeten Daten noch nicht akzeptiert. Für rund 40 % der EFRE-OP waren 2017 keine Werte zu den Indikatoren des Leistungsrahmens gemeldet worden, und zum Zeitpunkt der Prüfung lag diesbezüglich keine Analyse der Kommission vor.

52

Die in den jährlichen Durchführungsberichten festgestellten Mängel werfen Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen sowie der bis dato erzielten Fortschritte auf, wie sie in den von der Kommission auf der Grundlage der jährlichen Durchführungsberichte34 veröffentlichten Dokumenten dargestellt sind, nämlich dem zusammenfassenden Bericht, der dem Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen jährlich vorgelegt wird, und (nur in den Jahren 2017 und 2019) dem strategischen Bericht, in dem die erzielten Fortschritte zusammengefasst sind.

Die Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und der Zuverlässigkeit der erhobenen Daten begannen spät, weshalb hinsichtlich der Monitoringsysteme geringere Prüfungssicherheit bestand und weniger Zeit zur Beseitigung der festgestellten Mängel blieb
53

Um die Qualität der Leistungsinformationen und damit ihre Verwendung im Rahmen der Begleitung und Berichterstattung sicherzustellen, sind angemessene Regelungen für ihre Überprüfung und Berichtigung erforderlich. Gemäß bewährten Verfahren müssen Prüfungen der die Daten generierenden Systeme - und die damit verbundenen Korrekturmaßnahmen - durchgeführt und abgeschlossen sein, bevor die Daten in die jährlichen Durchführungsberichte und strategischen Berichte aufgenommen werden.

54

Nach geltender Rechtslage prüfen sowohl die Prüfbehörden der Mitgliedstaaten als auch die Kommission35 die Funktionsweise der Monitoringsysteme. Diese Prüfungen dienen insbesondere dazu, sich davon zu überzeugen, dass zuverlässige Systeme für die Erhebung, Erfassung und Speicherung von Leistungsdaten vorhanden sind, und zu bewerten, ob diese Leistungsdaten zuverlässig sind.

Bewertung der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die Prüfbehörden
55

Eine Bewertung der auf der Ebene der Verwaltungsbehörden vorhandenen Systeme fand in der Anfangsphase der Umsetzung der OP im Rahmen des Benennungsverfahrens statt36. Bei diesem Verfahren musste eine unabhängige Prüfstelle (häufig die Prüfbehörde) einen Bericht und ein Gutachten dazu erstellen, ob die Verwaltungsbehörden die Kriterien für das interne Kontrollwesen, das Risikomanagement, die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten und die Begleitung erfüllten37. Die Benennung musste vor Einreichung des ersten Antrags auf Zwischenzahlung für die OP erfolgen. Ohne diese Benennung können die bei der Durchführung der OP getätigten Ausgaben nicht erstattet werden. Die Prüfung erstreckt sich in dieser Phase auf das Vorhandensein von Systemen und Verfahren, nicht jedoch auf die ordnungsgemäße Umsetzung, die im Rahmen der Systemprüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die Prüfbehörden kontrolliert wird.

56

Wegen der späten Genehmigung der OP und der späten Fertigstellung der IT-Systeme (siehe Ziffer 47) wurde das Benennungsverfahren zu spät durchgeführt. Hinzu kamen außerdem nationale Faktoren (Neugliederung der Regionen in Frankreich im Jahr 2015, komplexe Verwaltungsstrukturen - am französischen nationalen ESF-OP sind beispielsweise 13 delegierte Verwaltungsbehörden und 120 zwischengeschaltete Stellen beteiligt). Für die vom Hof im Rahmen dieser Prüfung untersuchten OP wurden die Verwaltungsbehörden zwischen September 2016 und Februar 2018 benannt, mehr als zwei bzw. vier Jahre nach Beginn des Programmplanungszeitraums (siehe Anhang IV).

57

Wegen der verspäteten Durchführung der OP und der damit einhergehenden begrenzten Menge an erhobenen Daten wurde mit Systemprüfungen zum Zeitpunkt der Prüfbesuche des Hofes, also im ersten Halbjahr 2017, gerade erst begonnen. Probleme in Bezug auf die Qualität der Daten traten daher erst im zweiten Halbjahr 2017 zutage, also fast vier Jahre nach Beginn des siebenjährigen Programmplanungszeitraums und anderthalb Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem der Kommission die jährlichen Durchführungsberichte für 2018 übermittelt werden müssen, welche die Grundlage für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve bilden.

Prüfungen durch die Kommission
58

Die Kommission stützt sich nicht nur auf die Prüfungsarbeiten und die Systeme der Mitgliedstaaten, sondern führt auch selbst Prüfungen durch. Es lassen sich zwei Arten unterscheiden: frühzeitige, vorbeugende Systemprüfungen, mit denen bereits in einem frühen Stadium der Durchführung hinreichende Sicherheit für das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme erlangt werden soll, sowie Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten. Wegen der bereits erwähnten Verzögerungen und der somit verspäteten Finalisierung der Monitoringsysteme sowie der unzureichenden Menge gemeldeter einschlägiger Daten wurden diese Prüfungen später als geplant durchgeführt. Insbesondere in Bezug auf den EFRE konnten die Prüfungen erst nach Eingang der jährlichen Durchführungsberichte für 2016 in Angriff genommen werden. Insgesamt konnte die Kommission bis Ende 2017 23 Prüfungen in 12 Mitgliedstaaten durchführen: 12 Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten und 11 frühzeitige vorbeugende Systemprüfungen.

59

An den Berichten zu den meisten dieser Prüfungen wurde Anfang 2018 noch gearbeitet. Laut Kommission waren die vorläufigen Ergebnisse für die geprüften Systeme eher positiv, auch wenn einige Mängel aufgezeigt wurden. Gleichzeitig wurden jedoch in den 2017 übermittelten jährlichen Durchführungsberichten für 2016 zu rund 40 % der EFRE-OP keine Werte für die Leistungsrahmenindikatoren38 gemeldet. In Bezug auf diese OP hatte die Kommission im Februar 2018 noch keine Prüfungen vorgenommen, um festzustellen, ob die Angaben fehlten, weil sich die Durchführung verzögerte oder weil kein funktionierendes System zur Meldung der Daten vorhanden war.

60

Die späte Durchführung der Systemprüfungen hat zur Folge, dass kein vollständiger Überblick über den Status der Monitoringsysteme erlangt werden kann. Es besteht ein besonderes Risiko, dass Mängel nicht rechtzeitig festgestellt werden und möglicherweise nicht genug Zeit bleibt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Dies gefährdet die Durchführung der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019, die auf den von den Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2019 in den jährlichen Durchführungsberichten für 2018 gemeldeten Daten beruhen wird.

Die Leistungsüberprüfung beruht möglicherweise nicht auf realistischen Etappenzielen
61

Bei den vor Ort geprüften OP stellte der Hof anhand der jährlichen Durchführungsberichte 2015 oder der zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbaren Monitoringinformationen zum einen fest, dass einige OP bereits die für 2023 festgelegten Ziele erreicht hatten, während bei anderen das Risiko bestand, dass sie die Vorgaben verfehlen. Änderungsanträge zur Anpassung der Ziele an einen realistischeren Wert waren für die vor Ort geprüften OP nicht eingereicht worden. Nur bei einem Programm (Tschechische Republik, OPEIC) waren bereits Anpassungen - in erster Linie in Bezug auf die Änderung der Mittelzuweisungen innerhalb der Prioritätsachsen - beantragt und genehmigt worden. Andererseits war laut Kommission zum Stand von Februar 2018 bei den 17 480 Indikatoren, die in den bestehenden 430 OP verwendet wurden, der entsprechende Zielwert für das Jahr 2023 in 1 445 Fällen nach oben und in 941 Fällen nach unten korrigiert worden.

62

Dies deutet darauf hin, dass etliche Etappenziele39 des Leistungsrahmens nicht mehr realistisch sind. Falls Etappenziele überarbeitet werden müssen, sind Anpassungen am OP erforderlich, was nur auf Initiative der Mitgliedstaaten möglich ist40. Angesichts der Dauer des Änderungsverfahrens (gemäß Verordnung drei Monate) besteht das Risiko, dass die bei den Leistungsrahmenindikatoren Ende 2018 erreichten Werte nicht mit realistischen Etappenzielen verglichen werden.

Die auf der Grundlage der erhobenen Daten erstellten Informationen sind nach wie vor überwiegend outputorientiert

63

Leistungsinformationen werden erhoben, damit die Mitgliedstaaten und die Kommission sie für die Berichterstattung verwenden können, um Rechenschaft darüber abzulegen, was mit den Finanzmitteln erreicht wurde.

64

Die in den Finanzhilfevereinbarungen zwischen Begünstigten und Verwaltungsbehörden festgelegten Ergebnisindikatoren und Zielvorgaben sind für die Messung der erzielten Ergebnisse unentbehrlich. Messung und Überwachung des Beitrags von Projekten zur Erreichung der OP-Ziele werden jedoch durch einige grundlegende Probleme in der Konzeption der Monitoringsysteme beeinträchtigt.

Aufbau, der in erster Linie auf Outputindikatoren beruht, beim EFRE insbesondere in den ersten Jahren der Umsetzung, und Mangel an auf Projektebene festgelegten quantifizierten Ergebnisindikatoren
65

Der derzeitige Aufbau ermöglicht eine systematischere Erhebung von Daten für eine Reihe genau festgelegter Indikatoren, deren Anzahl jedoch sehr hoch ist. Da gemeinsame Indikatoren festgelegt sind, können diese Daten darüber hinaus auf Ebene der OP, der Mitgliedstaaten sowie auf EU-Ebene aggregiert werden. Im Aufbau des logischen Rahmens für den EFRE stehen jedoch viele Ergebnisindikatoren auf OP-Ebene nicht in direktem Zusammenhang mit den finanzierten Maßnahmen. Diese Indikatoren sind häufig nationale Indikatoren, in denen externe Faktoren berücksichtigt sind, und sie stammen hauptsächlich von nationalen Statistikämtern (siehe Beispiele in Kasten 4 sowie Anhang VI). Bei diesen Ergebnisindikatoren werden die den EFRE-Maßnahmen zuzuordnenden Auswirkungen nicht isoliert betrachtet und können daher nicht als unmittelbare Ergebnisse der OP gewertet werden.

Kasten 4

Beispiel für Ergebnisindikatoren, bei denen die Daten auf der Grundlage veröffentlichter Statistiken und nicht auf der Grundlage der finanzierten Projekte erhoben werden

Frankreich - OP Grand Est:
  • Prioritätsachse 2; TZ 3, Investitionspriorität A: Entwicklung von KMU:
Spezifischer Ergebnisindikator: Entwicklung der Investitionen in industrielle KMU in der Region
Quelle: Banque de France.
Tschechische Republik - OPEIC:
  • Prioritätsachse 2; TZ 3, Investitionspriorität 3b: Erhöhung der Ausfuhren von KMU:
Spezifischer Ergebnisindikator: Prozentsatz der Ausfuhren am Gesamtumsatz der Unternehmen
Quelle: Ministerium für Industrie und Handel.
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung:
  • Prioritätsachse 1; TZ 3, Investitionspriorität 3d:
Spezifischer Ergebnisindikator: Index für Wirtschaftsdynamik
Quelle: Nationales Statistikamt Finnlands.
66

Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich die Ergebnisse von EFRE-Projekten häufig erst (deutlich) nach Projektabschluss einstellen, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Projektbegleitung im eigentlichen Sinn stattfindet, müssen die Verwaltungsbehörden Bewertungen auf Ebene der Prioritätsachse durchführen41. Mindestens einmal während des Programmplanungszeitraums wird bewertet, wie die Unterstützung aus den ESI-Fonds zu den Zielen bei jeder Priorität beigetragen hat bzw. beiträgt. Angesichts des verzögerten Beginns der Durchführung ist die Zahl der bereits durchgeführten Bewertungen jedoch noch begrenzt. Daher wird der Fortschritt der OP vorerst in erster Linie anhand der Outputindikatoren gemessen.

67

Auf Projektebene stellte der Hof fest, dass Ergebnisindikatoren in den Finanzhilfevereinbaren nicht systematisch genannt waren (siehe Ziffer 25). Nur bei sechs42 der geprüften 18 EFRE-Projekte enthielten die Anträge - und somit die Finanzhilfevereinbarungen - Ergebnisindikatoren. Diese Ergebnisindikatoren entsprachen jedoch nicht den auf OP-Ebene verwendeten Indikatoren. Sie können folglich nicht für die Berichterstattung oder zur Messung der Fortschritte bei der Erreichung der OP-Ziele verwendet werden. In vier weiteren Fällen43 waren die Ergebnisindikatoren nicht quantifiziert (d. h., es war keine Zielvorgabe angegeben), wodurch ihr Beitrag zum OP-Ziel nicht bewertet werden konnte und die Erfolge des Projekts nur im Hinblick auf seine Outputs gemessen werden konnten.

68

Was die ESF-Projekte betrifft, wurden bei sieben von 16 Projekten Ergebnisindikatoren genannt. Bei den übrigen Projekten standen die darlegten Ergebnisse entweder nicht mit den OP-Indikatoren in Zusammenhang oder sie waren nicht quantifiziert. Somit ist es bei keinem Projekt möglich, die erreichten Werte mit geschätzten Zielwerten zu vergleichen. Allerdings werden die Werte für die gemeinsamen Ergebnisindikatoren im Fall des ESF auch dann gemessen, wenn Ergebnisse und Ergebnisindikatoren auf Projektebene nicht festgelegt oder quantifiziert wurden, da die Projektbegünstigten diese Daten in die IT-Systeme der Verwaltungsbehörde hochladen müssen.

69

Der Hof hat in seinen Jahresberichten bereits darauf hingewiesen, dass auf Projektebene festgelegte Ergebnisindikatoren fehlen44. Dadurch lässt sich schwer messen und überwachen, inwieweit die Projekte zum Erreichen der OP-Ziele beitragen.

Die Freigabe der leistungsgebundenen Reserve beruht auf Indikatoren, die vorwiegend input- und outputorientiert sind
70

Die Mitgliedstaaten können ihre Fortschritte bei der Programmdurchführung über Etappenziele (die bis 2018 erreicht werden müssen) und Zielwerte (die bis 2023 erreicht werden müssen) für drei Arten von Indikatoren belegen: Finanzindikatoren, Outputindikatoren und Ergebnisindikatoren. Diese können durch wichtige Durchführungsschritte ergänzt werden, um Projekte zu bewerten, die bereits laufen oder deren Start geplant ist, bei denen es aber unwahrscheinlich ist, dass bis Dezember 2018 Outputs erzielt werden können. Insgesamt müssen die im Leistungsrahmen verwendeten Indikatoren für die im Rahmen der Prioritätsachse durchgeführten Maßnahmen repräsentativ sein. Damit die leistungsgebundene Reserve freigegeben wird, müssen die bis Ende 2018 bei diesen Indikatoren erzielten Werte zwischen 75 % und 85 % des vorgegebenen Etappenziels liegen.

71

Wie aus einem früheren Bericht des Hofes45 hervorgeht, handelte es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der Indikatoren, die bei der Kohäsionspolitik im Leistungsrahmen verwendet wurden, um Outputindikatoren (57 %), wichtige Durchführungsschritte (9 %) und Finanzindikatoren (33 %). Ergebnisindikatoren wurden kaum verwendet. Somit ist die Freigabe der Reserve nach wie vor weitgehend input- und outputorientiert und nicht ergebnisorientiert (siehe auch Ziffer 62).

Die Berichterstattung auf EU-Ebene bezieht sich in erster Linie auf Outputindikatoren
72

Das wesentliche Ziel des strategischen Berichts 2017 der Kommission46, der den auf der Grundlage der jährlichen Durchführungsberichte 2016 erstellten zusammenfassenden Bericht 2017 umfasst, besteht darin, einen Überblick über die Resultate der ESI-Fonds bei der Erreichung der EU-2020-Ziele zu geben. In dem Bericht werden jedoch vorwiegend die Fortschritte bei der Durchführung sowie die bei den wichtigsten Outputindikatoren erzielten Werte bis Ende 2016 dargelegt. Er enthält außer Angaben für die ESF-Ergebnisindikatoren "Zahl der Teilnehmer, die unmittelbar nach der Weiterbildung eine Arbeitsstelle gefunden haben" und "Zahl der Teilnehmer, die unmittelbar nach der Weiterbildung eine Qualifizierung erlangt haben" keine Informationen zur Zielerreichung. Für den EFRE ist dies auch darauf zurückzuführen, dass es keine gemeinsamen Ergebnisindikatoren gibt und die auf Ebene der Mitgliedstaaten verwendeten Ergebnisindikatoren daher nicht aggregiert werden können.

73

Wie der Hof kürzlich berichtete, besteht insbesondere hinsichtlich der Ergebnisindikatoren ein grundsätzliches Problem. Tatsächlich werden mit den ESF- und EFRE-Ergebnisindikatoren unterschiedliche Dinge auf unterschiedliche Weise gemessen47. Ferner wird der Begriff "Ergebnis" in den fondsspezifischen Verordnungen unterschiedlich ausgelegt. Die EFRE-Ergebnisindikatoren können nicht zur Messung der unmittelbaren Ergebnisse der OP verwendet werden. Darüber hinaus stellt die große Zahl verschiedener Leistungsindikatoren eine große Herausforderung für die Erhebung und Meldung von Leistungsinformationen dar48.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

74

Wenngleich die OP von der Konzeption her mittlerweile stärker ergebnisorientiert sind und eine solidere Interventionslogik sowie ein umfassendes Bündel an Indikatoren aufweisen, gelangt der Hof insgesamt zu dem Schluss, dass die Auswahl von Projekten im Rahmen des EFRE und des ESF nicht vollkommen ergebnisorientiert und die Begleitung immer noch eher outputorientiert ist.

Auswahlverfahren waren im Hinblick auf wichtige Aspekte nicht ergebnisorientiert

75

Bei den vom Hof vor Ort geprüften OP kamen Auswahlverfahren zum Einsatz, um Projekte auszuwählen, die für die Ziele der OP relevant sind. Diese Verfahren umfassen jedoch nicht systematisch Auswahlkriterien, wonach auf Projektebene quantifizierte Ergebnisindikatoren festgelegt werden müssen, die denen auf OP-Ebene entsprechen. Folglich wurden Ergebnisindikatoren nur selten in die Anträge aufgenommen, und selbst wenn dies der Fall war, stimmten sie nicht unbedingt mit den OP-Indikatoren überein oder waren nicht quantifiziert worden. Außerdem enthielt nur ein Drittel der Bewertungsberichte eine spezifische Bewertung der erwarteten Ergebnisse in Bezug auf OP-Ziele (siehe Ziffern 18-27).

76

Der Hof stellte fest, dass die Verwaltungsbehörden über mehrere Kanäle umfassende Informationen zu den OP, zum Zugang zu EU-Mitteln und zu den Auswahlverfahren bereitgestellt hatten. Die Begünstigten waren in der Regel gut informiert oder konnten sich auf die Unterstützung durch spezialisierte Organisationen verlassen (siehe Ziffern 28-31).

77

Allerdings wurden die Anträge nur bei einem der 20 Verfahren, die Gegenstand der Prüfung waren, mittels eines Punktesystems bewertet und im direkten Vergleich zueinander eingestuft. Projekte wurden in der Regel nach dem Windhundprinzip genehmigt. Daher wurden die Finanzmittel möglicherweise nicht den besten Projekten zugewiesen (siehe Ziffern 32-34).

Es bestehen Risiken im Hinblick auf die Qualität der Monitoringdaten, die nach wie vor eher output- als ergebnisorientiert sind

78

Der Hof stellte fest, dass - aufgrund der späten Annahme des Rechtsrahmens - einige für die Begleitung der OP eingerichteten Systeme zu Beginn der Programme nicht funktionsfähig und zum Zeitpunkt der Prüfung nicht voll funktionsfähig waren. Daten wurden daher manuell und erst später erfasst. Die Datenerhebung erfolgte ebenfalls außerhalb der IT-Systeme, was zu Fehlern führte, die sich in einigen Fällen auf die in den jährlichen Durchführungsberichten dargestellten Daten auswirkten (siehe Ziffern 35-52).

79

Durch die späte Annahme des verordnungsrechtlichen Rahmens verzögerte sich bei den meisten OP der Beginn der Durchführung. Bis Ende 2016 war in den IT-Systemen nur eine begrenzte Datenmenge erfasst. Folglich wurde mit den Prüfungen, die notwendig sind, um Sicherheit hinsichtlich der Monitoringsysteme und der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Daten zu erlangen, überwiegend erst im Jahr 2017 begonnen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen waren erst Ende 2017, vier Jahre nach Beginn des siebenjährigen Programmplanungszeitraums, verfügbar. Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Monitoringdaten bislang nur teilweise Prüfungssicherheit erlangt werden konnte. Die Kommission hat daher keinen Überblick über die Funktionsweise der Monitoringsysteme, einschließlich der IT-Systeme. Die Leistungsüberprüfung wird im Jahr 2019 stattfinden. Bis dahin können Korrekturmaßnahmen möglicherweise nicht abgeschlossen werden, sodass die Leistungsüberprüfung womöglich nicht auf korrekten Daten beruhen wird (siehe Ziffern 53-60).

80

Der Hof stellte fest, dass etliche Etappenziele des Leistungsrahmens nicht mehr realistisch sind. Sollten Etappenziele überarbeitet werden müssen, ist nicht gewährleistet, dass die erforderlichen Änderungen der OP rechtzeitig vor der Leistungsüberprüfung vorgenommen werden können (siehe Ziffern 61-62).

81

Was die Ergebnisindikatoren betrifft, werden mit den ESF- und EFRE-Indikatoren unterschiedliche Dinge auf unterschiedliche Weise gemessen. Tatsächlich wird der Begriff "Ergebnis" in den fondsspezifischen Verordnungen unterschiedlich ausgelegt. Bei beiden Fonds stellte der Hof fest, dass Leistungsdaten (insbesondere im Hinblick auf Ergebnisse) auf EU-Ebene möglicherweise nicht sinnvoll aggregiert werden können49. Der Hof empfahl der Kommission außerdem50, eine einheitliche Definition für "Output" und "Ergebnis" festzulegen (siehe Ziffer 73).

82

Beim EFRE werden für viele Ergebnisindikatoren häufig andere Quellen verwendet, etwa Daten nationaler Statistikämter. Bei Bewertungen sollten die erzielten Ergebnisse an den Zielen der OP gemessen werden. Angesichts des verspäteten Beginns der Durchführung waren zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes jedoch nur wenige Bewertungen verfügbar. Daher lässt sich beim EFRE schwer überwachen, inwieweit die Projekte zum Erreichen der OP-Ziele beitragen (siehe Ziffern 63-69). Dieses Problem ist auch beim ESF festzustellen, da viele Finanzhilfevereinbarungen keine quantifizierten Ergebnisindikatoren enthalten.

83

Ebenso bilden in erster Linie Output- und Finanzindikatoren die Grundlage des Leistungsrahmens. Dies bedeutet, dass die Freigabe der leistungsgebundenen Reserve vorwiegend auf diesen Arten von Indikatoren und nicht auf den erzielten Ergebnissen und den tatsächlichen Fortschritten bei der Erreichung der OP-Ziele beruhen wird. Darüber hinaus sind auch die in den Berichten der Kommission veröffentlichten Informationen überwiegend outputorientiert, außer im Fall des ESF, bei dem für einige Ergebnisindikatoren der aggregierte Wert angegeben wird (siehe Ziffern 70-72).

Empfehlung 1 - Ergebnisorientierte Auswahl

Um bei der Auswahl der Projekte einen kohärente und wirklich ergebnisorientierten Ansatz zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten

  1. Auswahlkriterien vorsehen, welche die Begünstigten verpflichten, anhand einer einheitlichen Definition dessen, was für ihr Projekt ein "Ergebnis" darstellt, mindestens einen echten Ergebnisindikator mit Ausgangs- und Zielwert festzulegen. Dieser Ergebnisindikator sollte zu den auf OP-Ebene festgelegten Ergebnisindikatoren beitragen;
  2. im Bewertungsbericht der Anträge die erwarteten Ergebnisse und Indikatoren evaluieren;
  3. bei der Entscheidung über die anzuwendenden Auswahlverfahren dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Projektanträge miteinander verglichen werden.

Zieldatum für die Umsetzung: ab 2019 für kommende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Empfehlung 2 - Ergebnisorientierte Begleitung

  1. Damit die Beiträge der Projekte zu den OP-Zielen überwacht werden können, sollten die Mitgliedstaaten quantifizierte Ergebnisindikatoren in die Finanzhilfevereinbarung aufnehmen, die zu den auf OP-Ebene festgelegten Ergebnisindikatoren beitragen.

    Zieldatum für die Umsetzung: ab 2019 für kommende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

  2. Um den EFRE-Begleitungsrahmen stärker ergebnisorientiert zu gestalten und insbesondere die Aggregation von Leistungsinformationen zu ermöglichen, sollte die Kommission anhand einer einheitlichen Definition von "Ergebnissen" gemeinsame Ergebnisindikatoren für diesen Fonds festlegen.

Zieldatum für die Umsetzung: Vorbereitung des nächsten MFR.

Empfehlung 3 - Berichterstattung über die Leistung und Vorbereitung der für 2019 geplanten Leistungsüberprüfung

Im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Leistungsberichterstattung und die Durchführung einer zielführenden Leistungsüberprüfung mit zuverlässigen Daten und realistischen Etappenzielen sollte die Kommission

  1. auf der Grundlage ihrer eigenen Prüfungen sowie der Prüfungen der Prüfbehörden (der erforderlichen Systemprüfungen/Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten) einen Überblick über die wesentlichen Mängel und Unsicherheiten bei den Monitoringsystemen der OP erlangen;
  2. sicherstellen, dass von den Mitgliedstaaten beantragte Änderungen der OP, die gerechtfertigte Überarbeitungen von Etappenzielen des Leistungsrahmens betreffen, rechtzeitig für die Leistungsüberprüfung bearbeitet werden.

Zieldatum für die Umsetzung: vor Abschluss der Leistungsüberprüfung.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Frau Iliana IVANOVA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhänge

Anhang I

Übersicht über die für diese Prüfung ausgewählten Projekte

(Beträge in Millionen Euro)

Nr. Projektbeschreibung Zuvor erhaltene Finanz-hilfen Gesamtbetrag der Investition Betrag der EU-Finanzhilfe Fonds TZ (a) PA (b) IP/SZ (c) Start- und Enddatum Erzielte Outputs und Ergebnisse Auswahlverfahren Nr. (siehe Anhang III)
Tschechische Republik - OP Beschäftigung (OPE) 2014CZ05M9OP001 (Beträge in Millionen CZK)
1 "Neue Beschäftigungsmöglich-keiten" (Aufforderung betreffend Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik) ja 4 011 3 304,6 ESF 8 1.1 1.1.1 1.4.2015 - im Gange Teilnehmer in Beschäftigung: 14 304 1
2 Kinderbetreuungszentrum für Vorschulkinder #1 (Aufforderung betreffend die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag) ja 4,9 4,2 ESF 8 1.2 1.2.1 1.1.2016 - 31.12.2017 Kindergartenplätze: 24 2
3 Kinderbetreuungszentrum für Vorschulkinder #2(a) (Aufforderung betreffend die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag) ja 4,1 3,4 ESF 8 1.2 1.2.1 1.1.2016 - 31.12.2017 Kindergartenplätze: 20 2
4 Kinderbetreuungszentrum für Vorschulkinder #2(b) (Aufforderung betreffend die Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag) ja 4,9 4,2 ESF 8 1.2 1.2.1 1.1.2016 - im Gange Kindergartenplätze: 20
Zahl der Personen, die Kinderbetreuungseinrichtungen nutzen: 30
2
5 Unterstützung ausgewählter sozialer Dienstleistungen (Asylantenheime, Tageszentren usw.) in einer Region ja 411,8 350 ESF 9 2.1 2.1.1 1.1.2016 - im Gange Tatsächliche Realisierung: Noch nicht verfügbar, Projekt in der Anlaufphase 3
Tschechische Republik - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) 2014CZ16RFOP001 (Beträge in Millionen CZK)
6 Exportbezogene Unterstützung für Unternehmen ja 1,2 0,6 EFRE 3 2.1 3b
SZ 2.2
3.7.2015 - 10.5.2016 Zahl der Teilnahmen an Ausstellungen und Messen im Ausland: 3 (aber dasselbe Unternehmen); ein Unternehmen unterstützt
Zuvor erhaltene Finanzhilfen:
12 OPPI-Projekte - 265,2 Millionen CZK,
4 Finanzhilfen für Messen - 53 Millionen CZK
4
7 Teilnahmen an Handelsmessen im Ausland im Jahr 2016 ja 3,3 1,6 EFRE 3 2.1 3b
SZ 2.2
9.9.2015 - 21.12.2016 Zahl der Teilnahmen an Ausstellungen und Messen im Ausland: 3 (aber dasselbe Unternehmen); ein Unternehmen unterstützt
Zuvor erhaltene Finanzhilfen:
8 OPPI-Projekte - 117,3 Millionen CZK
1 OPLZZ - 5,3 Millionen CZK
4
Tschechische Republik - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) 2014CZ16RFOP001 (Beträge in Millionen CZK)
8 Bau einer Produktionshalle für den Bereich Holzverarbeitung ja 8,6 3,8 EFRE 3 2.1 3c
SZ 2.2
1.11.2015 - 25.1.2016 Sanierung des Unternehmensstandorts (844 m2)
Zahl der Unternehmen, die die sanierte Infrastruktur nutzen: 1
Zuvor erhaltene Finanzhilfen:
7,2 Millionen CZK
5
9 Sanierung eines Gebäudes ja 21,2 7,4 EFRE 3 2.1 3c
SZ 2.2
7.9.2015 - 6.9.2016 Sanierung des Unternehmensstandorts (2 721 m2)
Zahl der Unternehmen, die die sanierte Infrastruktur nutzen: 1
Zuvor erhaltene Finanzhilfen:
12 OPPI-Projekte - 123,7 Millionen CZK,
OPLZZ-Projekt - 2,2 Millionen CZK
5
Frankreich - EFRE/ESF-OP Lothringen und Vogesen - 2014FR16M0OP015
10 Übernahme einer Drucktätigkeit (infolge des Ruhestands des Vorbesitzers) nein 2 0,04 EFRE 3 2 2.3A 18.9.2014 - 12.10.2015 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1
Arbeitsplätze: + 2
6
11 Erwerb von Produktionsmaschinen (z. B.: Presse 140 Tonnen mit Bi-Injektionssystem) nein 0,6 0,05 EFRE 3 2 2.3A 1.1.2014 - 31.12.2016 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1
Arbeitsplätze: + 2
6
12 Investitionen für die Entwicklung eines Skigebiets nein 6,7 1,1 EFRE 3 9 9.3A 1.1.2015 - 31.12.2016 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1
Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1
7
13 Erwerb von Produktionsmaschinen (hydraulische Werkzeuge) nein 1,6 0,02 EFRE 3 2 2.3A 2.7.2014 - 31.2.2016 Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1
Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten: 1
Arbeitsplätze: + 6
6
Frankreich - Nationales ESF-OP (PON FSE) - 2014FR05SFOP001
14 Unterstützung für Menschen im Departement, die das Mindesteinkommen erhalten ja 10,7 5,3 ESF 3 9 1.1 1.1.2014 - 31.12.2016 Erwartete Teilnehmerzahl: 6 360/Jahr oder 19 080 insgesamt 8
15 Begleitung/Anleitung von Menschen beim Eingliederungsprozess, einschließlich des Erlernens der französischen Sprache ja 2 1 ESF 3 9 1.1 1.1.2014 - 31.12.2016 Zahl der Teilnehmer an der Maßnahme (2014-2016): 657
Positive Wirkung innerhalb von drei Monaten nach der Teilnahme am Projekt: 40 %
9
Frankreich - Nationales ESF-OP (PON FSE) - 2014FR05SFOP001
16 Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten des Bausektors (Paris und angrenzende Region) ja 9,5 4,8 ESF 2 8 5.3 1.1.2014 - 31.12.2015 Zahl der Teilnehmer an der Maßnahme (2014-2016): 2 464 10
17 Professionalisierung von Netzwerken betreffend die Schaffung von Tätigkeiten ja 5,2 2,6 ESF 1 8 3.2 1.1.2014 - 31.12.2016 Keine Teilnehmer 11
18 Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose ja 80 30,7 ESF 2 8 5.4 1.1.2014 - 31.12.2016 Zahl der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme: 21 860 (Zielvorgabe: 22 734) 12
Italien - ESF-OP Piemont - 2014IT05SFOP013
19 Weiterbildungskurse zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Technischer E-Commerce) ja 0,69 0,69 ESF 8 1 8.x 1.10.2015 - 15.6.2016 Lehrgang Technischer E-Commerce (600 Stunden) 13
20 Weiterbildungskurse zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Friseurberuf) ja 0,69 0,69 ESF 8 1 8.x 1.10.2015 - 15.6.2016 Lehrgang Friseurberuf (600 Stunden) 13
21 Berufsausbildung als Ergänzung zur Schulpflicht (Tischlerberuf) ja 0,99 0,99 ESF 8 2 8.x 1.10.2015 - 15.6.2016 Lehrgang Tischlerberuf (1 050 Stunden) 14
22 Berufsausbildung als Ergänzung zur Schulpflicht (Agrar- und Nahrungsmittelverarbeitung) ja 0,99 0,99 ESF 8 2 8.x 1.10.2015 - 15.6.2016 Lehrgang Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft (1 050 Stunden) 14
Italien - EFRE/ESF-OP Apulien - 2014IT16M2OP002
23 Erwerb von 10 neuen Bussen für die Personenbeförderung ja 4,12 1,41 EFRE 3 3 3a 5.5.2015 - 31.12.2015 keine 15
24 Erwerb von Anlagen für die Produktion glutenfreier Teigwaren ja 2,7 0,8 EFRE 3 3 3a 16.6.2015 - 31.12.2015 - Umsatz (2017)
- Anstieg um 4 Arbeitseinheiten
15
Italien - EFRE/ESF-OP Apulien - 2014IT16M2OP002
25 Umstrukturierung und Umbau (Gebäude) einer bestehenden Schule in eine Kinderkrippe ja 0,5 0,44 EFRE 9 9 9a 1.1.2016 - 31.12.2016 57 neue Krippenplätze geschaffen 16
26 Umstrukturierung und Umbau (Gebäude) einer bestehenden Schule in eine Kinderkrippe ja 0,35 0,31 EFRE 9 9 9a 1.1.2016 - 31.12.2016 42 neue Krippenplätze geschaffen 16
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Finnlands Strukturfondsprogramm - 2014FI16M2OP001
27 Investition in eine Pulverbeschichtungsanlage, Akustikwandelementanlage und Stahlbiegemaschine. Produktion nach LEAN-Prinzipien umstrukturiert ja 0,85 0,32 EFRE 3 1 3d 2.1 16.2.2015 - 30.6.2016 Umsatz: + 0,3 Millionen Euro, + 10 % des derzeitigen Umsatzes
Direktausfuhren: + 0,07 Millionen Euro, + 100 % des derzeitigen Niveaus
Arbeitsplätze: + 2 (davon 0 Arbeitsplätze für Frauen)
Sonstiges: Erhebliche Energieeinsparungen je produzierter Einheit, mindestens 10 % des Energieverbrauchs
17
28 Investitionen für die Entwicklung einer Betonproduktionsanlage, die interne Umstrukturierung der Logistik und die Entwicklung einer neuen Produktreihe ja 2,45 0,619 EFRE 3 1 3d 2.1 2.3.2015 - 30.9.2016 Unmittelbar nach Abschluss:
Umsatz: + 0,41 Millionen Euro
Arbeitsplätze: + 1
Zwei Jahre nach Abschluss (noch nicht bekannt):
Umsatz: + 2,5 Millionen Euro, + 20 % des derzeitigen Umsatzes
Arbeitsplätze: + 7
Projekt trägt zu einer CO2-armen Wirtschaft bei
17
29 Entwicklung und Bestätigung des Dienstleistungsmodells, das in der Arbeitsagentur einer Stadt für junge Erwachsene mit Drogenproblemen verwendet wird, um sie darin zu bestärken, ihr Leben wieder in geregelte Bahnen zu bringen, damit sie die Arbeitssuche aufnehmen können ja 0,24 0,17 ESF 9 5 8i 2.1.2015 -31.12.2016 Begünstigte: 39 Personen (Zielvorgabe: 80 Personen) 18
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Finnlands Strukturfondsprogramm - 2014FI16M2OP001
30 Schulungsangebote für Personen, die Gelegenheitsarbeiten wahrnehmen, um ihre Chancen bei der Arbeitssuche und ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern (Sozialwirtschaft) ja 0,31 0,22 ESF 8 3 9i 1.1.2015 - 31.12.2016 Begünstigte: 82 Personen (Zielvorgabe: 100 Personen) 18
31 Entwicklung einer Benutzerschnittstellen-Software für medizinisches Ultraschallgerät ja 0,34 0,17 EFRE 3 1 3a 1.1 30.1.2015 - 30.4.2016 Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre später:
Umsatz: + 0,25 Millionen Euro + 100 %/+ 10 Millionen Euro + 100 %
Direktausfuhren: + 0,25 Millionen Euro + 100 %/+ 9,8 Millionen Euro + 100 %
Arbeitsplätze: + 3/15 (davon Frauen 0/5) (Zielvorgabe: 35) Arbeitsplätze in FuE: + 3/10 (davon Frauen 0/3)
Sonstige immaterielle Rechte: 0/3 (Zielvorgabe 4)
17
32 Entwicklung einer neuen Beschichtungsanlage für Holzverkleidungsprodukte ja 1,4 0,56 EFRE 3 1 3d 2.1 27.1.2015 - 27.1.2017 Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre nach Abschluss:
Umsatz: + 1 Million Euro + 12 %/+ 2 Millionen Euro + 24 % (Zielvorgabe: 3 Millionen Euro)
Direktausfuhren: n. v./+ 0,3 Millionen Euro + 33 % (Zielvorgabe: 1 Million Euro)
Arbeitsplätze: + 3/+ 6, davon Frauen: +1/+2 (Zielvorgabe: 2)
17
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - Finnlands Strukturfondsprogramm - 2014FI16M2OP001
33 Erweiterung einer Fabrik für die Entwicklung von Produktions- und Logistikabläufen ja 1,17 0,35 EFRE 3 1 3d 2.1 1.6.2014 - 31.12.2014 Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre nach Abschluss:
Umsatz: + 10 Millionen Euro + 150 % (Zielvorgabe: 11 Millionen Euro)/+ 35 Millionen Euro + 350 %
Direktausfuhren: + 9 Millionen Euro + 643 % (Zielvorgabe: 0,9 Millionen Euro)/+ 26 Millionen Euro + 999 %
Arbeitsplätze: + 10/+ 50, davon Frauen + 3/+ 5 (Zielvorgabe: 50)
Arbeitsplätze in FuE: + 2/+ 2, davon Frauen + 0/+ 1 (Zielvorgabe: 4)
Sonstige immaterielle Rechte: 1/3
Projekt trägt zu einer CO2-armen Wirtschaft bei
17
34 Ausweitung des Maschinenparks für moderne Technik für die Produktion von Rohrleitungen und Stahlkonstruktionen und Umstrukturierung des Produktionsstandorts ja 1,43 0,5 EFRE 3 1 3d 2.1 13.2.2015 - 31.12.2016 Bei Projektabschluss/Schätzung zwei Jahre nach Abschluss:
Umsatz: 0/+ 1,4 Millionen Euro + 34 %
Direktausfuhren: 0/+ 0,46 Millionen Euro + 136 % (Zielvorgabe: 0,75 Millionen Euro)
Arbeitsplätze: + 5/+ 8, davon 0/0 Frauen
Sonstige: Energieeinsparungen n. v./+ 1 MWh/a
17

Legende: (a) TZ: thematisches Ziel; (b) PA: Prioritätsachse; (c) IP: Investitionspriorität und SZ: spezifisches Ziel.

Anhang II

Thematische Ziele

Nummer Beschreibung
1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
2 Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien
3 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
4 Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft
5 Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements
6 Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
7 Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen
8 Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
9 Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
10 Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
11 Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung

Quelle: Artikel 9 und Anhang XI Teil I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

Anhang III

Liste der bei dieser Prüfung untersuchten Auswahlverfahren

Nr. Name/Kennung Anmerkungen Fonds TZ (a) PA/IP/SZ (b) Art des Auswahlverfahrens (c) Wettbe-werbsorientiert Windhundprinzip Geprüfte Projekte (siehe Anhang II)
Tschechische Republik - OPE
1 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik
(Nr. 03_15_001)
Auswahl von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung der unterstützten Personen, insbesondere älterer, gering qualifizierter und benachteiligter Personen
Der in der Partnerschaftsvereinbarung angegebene Begünstigte (die tschechische Agentur für Arbeit)
ESF 8 1.1.1 Direktvergabe
29.7.2015 - 30.4.2016
  n. z. 1
2 Kinderbetreuungsdienste außerhalb der Stadt Prag
(Nr. 03_15_035)
Abbau der Unterschiede bei der Situation von Frauen und Männern
Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs von Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter für Unternehmen und die Öffentlichkeit außerhalb der Stadt Prag (Kinderbetreuungsdienste)
ESF 8 1.2.1 Befristete Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen: 11.11.2015 - 8.1.2016   JA 2, 3, 4
3 "Soziale Dienstleistungen"
(Nr. 03_15_005)
2.1.1 - Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt von Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht oder sozial ausgegrenzt sind
2.1.2 - Entwicklung der Sozialwirtschaft
Unterstützung ausgewählter sozialer Dienstleistungen im Zusammenhang mit den regionalen mittelfristigen Plänen zur Entwicklung sozialer Dienstleistungen ("Soziale Dienstleistungen")
Die Begünstigten (alle Regionen der Tschechischen Republik) sowie der Gesamtbetrag je Region wurden in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt.
ESF 9 2.1.1
2.1.2
Einleitung der Direktvergabe: 26.6.2015
Annahme von Anträgen vom 20.7.2015 bis 13.12.2019
  n. z. 5
Tschechische Republik - OPEIC
4 Marketing I Ziel SZ 2.2: Steigerung der Internationalisierung von KMU
- Dienstleistungen für KMU mit Schwerpunkt auf internationaler Wettbewerbsfähigkeit, die den Eintritt in ausländische Märkte ermöglichen;
- Anspruchsvolle Beratung durch Experten in internationalen Märkten und Beratung für strategisches Management und Innovationsmanagement einschließlich Mentoring und Coaching;
- Dienstleistungen zur Unterstützung der Vernetzung von KMU in der internationalen Forschungszusammenarbeit (Horizont 2020, COSME).
EFRE 3 PA2, SZ 2.2 Befristete Aufforderung
2.6.2015 - 30.11.2015
  JA, sofern die Anträge mindestens 60 von 100 Punkten erhalten 6, 7
5 Immobilien I Ziel SZ 2.3: Steigerung der Nutzung unternehmerischer Infrastruktur
- Modernisierung von Produktionsanlagen und Sanierung bestehender veralteter Infrastruktur und
- Sanierung von Brachflächen (ohne Kosten für die Beseitigung ökologischer Belastungen) und ihre Umwandlung in moderne Geschäftsräume und neu renovierte Bereiche.
EFRE 3 PA2, SZ 2.3 Befristete Aufforderung in zwei Phasen:
1.6. - 31.8.2015
Anträge nur zulässig
vom 1.12.2015 bis 31.1.2016
  JA, sofern die Anträge mindestens 60 von 100 Punkten erhalten 8, 9
Frankreich - OP Lothringen und Vogesen
6 Unternehmertum und Unternehmen Ziel: Auswahl von Projekten zur Unterstützung von Investitionen in KMU in allen Phasen ihrer Entwicklung, um dauerhafte Arbeitsplätze und Mehrwert zu schaffen EFRE 3 PA 2 - SZ 2.3.A Unbefristete Aufforderung,
1 Jahr revolvierend
  JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 10, 11, 13
7 Wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Vogesen Ziel: Steigerung der Touristenzahl in den Vogesen EFRE 3 PA 9 - SZ 9.3.A Unbefristete Aufforderung,
1 Jahr revolvierend
  JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 12
Frankreich - Nationales ESF-OP
8 Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen Aufforderung von der zwischengeschalteten Stelle veröffentlicht ESF 9 PA3 - 3.9.1.1 Befristete Aufforderung 16.12.2014 - 31.3.2015   JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 14
9 Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen - AAP intern 2014 - 2017 Aufforderung von der zwischengeschalteten Stelle veröffentlicht ESF 9 PA3 - 3.9.1.1 Befristete Aufforderung
9.6.2015 - 30.7.2015
  JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 15
10 Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen - 2014IDF-AXE2-01 Aufforderung von der delegierten Verwaltungsbehörde veröffentlicht ESF 8 PA2 - 2.8.5.3 Befristete Aufforderung
11.8.2014 - 17.11.2014
  JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 16
11 Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen Aufforderung von der zwischengeschalteten Stelle veröffentlicht ESF 8 PA1 - 1.8.3.2 Unbefristete Aufforderung, revolvierend
1.1.2014 - 31.12.2016
  JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 17
12 Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen - CSP 2014/15 Aufforderung von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht ESF 8 PA2 - 2.8.5.4 Direktvergabe, revolvierend
1.1.2014 - 31.12.2017
  JA, sofern die Kriterien erfüllt werden 18
Italien - OP Piemont  
13 "Mercato del Lavoro" in der Region Piemont (mit Ausnahme der Provinz Turin) Auswahl von Schulungen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt vor allem junger Arbeitsloser (19-25 Jahre, manchmal älter) mit niedrigem Bildungsniveau zu beschleunigen, die einer Reihe von Faktoren ausgesetzt sind, die zu einem größeren Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen (Formazione professionale finalizzata alla lotta contro la disoccupazione)
Aufforderung von der Verwaltungsbehörde verwaltet
ESF 8 PA1
SZ: 1.8.i.1.3
Befristete Aufforderung
10.7.2015 - 29.7.2015
JA, Bewertung und Ranking   19, 20
14 "Obbligo d'Istruzione" CMT 2015/2016 in der Provinz Turin Auswahl von Lehrgängen, die es jungen Menschen, die sich schwer integrieren können und vom regulären Schulbetrieb ausgeschlossen wurden oder die Schule/Pflichtschule/Ausbildung abgebrochen haben, ermöglichen, ihr Recht auf bzw. ihre Pflicht zu 10 Jahre(n) allgemeiner und beruflicher Bildung zu erfüllen. ESF 8 PA1
SZ: 1.8ii.2.4
n. z. Bei dieser Aufforderung handelte es sich nicht um ein Auswahlverfahren im eigentlichen Sinn, sondern um die Verlängerung der Verträge für zuvor im Rahmen einer ähnlichen Aufforderung 2011/2012 ausgewählte Begünstigte. Aus Gründen der Einfachheit und Zeitersparnis beschloss die Verwaltungsbehörde, die gleiche Schulungsmaßnahme im Zeitraum 2015-2018 zu wiederholen. 21, 22
Italien - OP Apulien
15 D.D. Nr. 2487 vom 22.12.2014 Ziel: Förderung der Schaffung neuer Produktionseinheiten; Erweiterung bestehender Produktionseinheiten; Diversifizierung der Produktion durch neue, zusätzliche Produkte; grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Einheit EFRE 3 PA3 - 3.6 Unbefristete Aufforderung   JA, sofern die Kriterien erfüllt werden. 23, 24
16 DD 367 vom 6.8.2015 Auswahl von Projekten zur Verbesserung und Modernisierung des Netzes von Sozial-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen in der Region Apulien. Ziel ist es, Lücken in der Bereitstellung von Sozialfürsorgeleistungen für Menschen, Familien und Gemeinschaften in der Region zu schließen, indem Sozialinvestitionspläne oder Strukturmaßnahmen im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich kofinanziert werden. Förderfähige Begünstigte sind u. a. öffentliche Einrichtungen, hauptsächlich Gemeinden, und private Anbieter von Sozialfürsorgeleistungen, die in der Vergangenheit öffentliche Wohlfahrts- und Wohltätigkeitseinrichtungen oder andere öffentliche Versorgungseinrichtungen waren (z. B. örtliche Gesundheitsdienste, Handelskammer) EFRE 9 9.10 und 9.11 Unbefristete Aufforderung   JA, sofern die Anträge mindestens 70 von 100 Punkten erhalten 25, 26
Finnland - OP Strukturfonds
17 Unternehmens-entwicklung und Stützungsregelung Ergänzende EFRE-Stützungsregelung, durchgeführt in vier Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt EFRE 3 PA 3, alle IP und SZ, nach Ermessen bestimmter Schwerpunkt auf gezielten Maßnahmen auf regionaler Ebene Unbefristet, gültig für den gesamten MFR 2014-2020 Jährliche einzelstaatliche Mittelausstattung   JA, sofern die Anträge eine Mindestpunktzahl erhalten 27, 28, 31, 32, 33, 34
18 Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Südsavo, Mikkeli (Finnland) EFRE: Schwerpunkt auf intelligenter Spezialisierung
ESF: Schwerpunkt auf der Unterstützung von Maßnahmen im Jugendbereich sowie Integration der Akteure und verstärkte Zusammenarbeit
ESF EFRE 3
8
9
EFRE - PA2
ESF - PA3
ESF - PA4
ESF - PA5
Befristete Aufforderung:
8.12.2014 - 16.2.2015
  JA, sofern die Anträge eine Mindest-punktzahl erhalten 29, 30
19 Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Nordösterbotten, Oulu   ESF EFRE alle Alle PA/IP/SZ Befristete Aufforderung:
5.5.2014 - 29.8.2014
  JA, sofern die Anträge eine Mindest-punktzahl erhalten n. z.
Die ausgewählten Projekte waren nicht weit genug vorangeschritten und daher nicht Gegenstand der Prüfung
Finnland - OP Strukturfonds
20 Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Nordösterbotten, Oulu Im Rahmen des ESF: besonderer Schwerpunkt auf der Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft
Im Rahmen des EFRE: Schwerpunkt auf ökologischen und natürlichen Ressourcen, insbesondere Bio-Recyclingwirtschaft sowie Energie- und Materialeffizienz sowie
auf Vorhaben/Projekten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung
ESF EFRE 3
8
9
EFRE - PA1
EFRE - PA2
ESF - PA3
ESF - PA4
ESF - PA5
Befristete Aufforderung:
ESF: 12.12.2015 - 5.2.2016 EFRE: 12.12.2015 - 12.2.2016
  JA, sofern die Anträge eine Mindest-punktzahl erhalten  

Legende:

(a) TZ: thematisches Ziel;

(b) PA: Prioritätsachse, IP: Investitionspriorität, SZ: Spezifisches Ziel;

(c) Art der Auswahlverfahren:
Befristete Aufforderungen: Aufforderungen mit einer Dauer von weniger als 12 Monaten, in der Regel zwischen einigen Wochen und einigen Monaten.
Unbefristete Aufforderungen: Aufforderungen mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten; sie stehen mitunter während des gesamten Programmplanungszeitraums offen.
Direktvergabe: Zuweisung der Finanzmittel an eine Organisation, in der Regel eine öffentliche Einrichtung, welche die Gelder anschließend an externe Begünstigte weiterverteilt.

Quelle: Dokumentation der Auswahlverfahren.

Anhang IV

Liste der bei dieser Prüfung untersuchten operationellen Programme

EFRE ESF EU-Mittel insgesamt Sonstige Mittel EU-Mittel + sonstige Mittel insgesamt Betroffene TZ Datum der Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung Datum der Genehmigung des OP durch die Kommission Aktuelle Version und Datum der Genehmigung Benennung der nationalen Behörden durch die Kommission/den MS Verwaltungsbehörde (VB)
gegebenenfalls: zwischengeschaltete Stelle (ZS) oder delegierte Verwaltungsbehörde (DVB)
Beträge in Millionen Euro außer im Fall der Tschechischen Republik
Tschechische Republik - OP Beschäftigung (OPE) - 2014CZ05M9OP001 (Beträge in Millionen CZK)
n. z. 2 119 2 119 450 2 569 8,9,11 13.4.2014 6.5.2015 21.7.2017 Kommission : 16.9.2016
MS: 13.9.2016
VB: Ministerium für Arbeit und Soziales
KEINE ZS
Tschechische Republik - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) - 2014CZ16RFOP001 (Beträge in Millionen CZK)
4 331 n. z. 4 331 3 611 7 942 1,2,3,4,7 13.4.2014 29.4.2015 1.9.2017 Kommission : 13.3.2017
MS: 13.3.2017
VB: Ministerium für Industrie und Handel
ZS: Agentur für Unternehmertum und Innovation
Frankreich - EFRE/ESF-OP Lothringen und Vogesen - 2014FR16M0OP015
337 72 409 279 688 1,2,3,4,5,6,9,10 8.8.2014 11.12.2014 n. z. Kommission : 13.1.2017
MS: 21.12.2016
VB (seit 1. Januar 2016): L'autorité régionale pour la nouvelle région Grand Est
Frankreich - Nationales ESF-OP für Beschäftigung und soziale Inklusion (PON FSE) - 2014FR05SFOP001
n. z. 2 894 2 894 2 577 5 471 8,9,10,11 8.8.2014 10.10.2014 n. z. Kommission : 12.1.2017
MS: 21.10.2016
VB: Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, berufliche Bildung und sozialen Dialog
13 DVB
Mehrere ZS, darunter Conseil départemental de la Seine-Saint-Denis, Conseil départemental du Val-de-Marne, Association France active, Fonds paritaire de la sécurisation des parcours professionnels
Italien - ESF-OP Piemont - 2014IT05SFOP013
n. z. 436 436 436 872 8,9,10,11 29.10.2014 11.7.2017 12.12.2014 Kommission : 8.9.2017
MS: 24.10.2016
VB: Region Piemont (Abteilung "Sozialer Zusammenhalt")
ZS: Citta Metropolitana Torino
Italien - OP Apulien - 2014IT16M2OP002
1 394 386 1 780 1 780 3 560 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10, 11,12 29.10.2014 17.7.2014 13.8.2015 Kommission : 21.2.2018
MS: 18.7.2017
VB: Region Apulien (Abteilung "Servizio Attuazione del programma")
ZS: Puglia Sviluppo
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001
766 513 1 279 1 279 2 558 1,3,4,8,9, 10 7.10.2014 11.12.2014 24.5.2016 Kommission : 20.12.2016
MS: 24.11.2016
VB: Abteilung Unternehmens- und Regionalentwicklung im Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung
ZS: ELY-Zentren in Mikkeli und Oulu

Anhang V

Prioritätsachse, Investitionsprioritäten und spezifische Ziele, denen die ausgewählten Projekte (Anhang I) entsprechen

Prioritätsachse Thematisches Ziel Investitionspriorität Spezifisches Ziel
Tschechische Republik - OPE
PA1 8 8i - Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte 1.1 - Förderung der Beschäftigung der unterstützten Personen, insbesondere älterer, gering qualifizierter und benachteiligter Personen
    8iv - Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit 1.2 - Abbau der Unterschiede bei der Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
PA2 9 9i - Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 2.1 - Förderung der Selbstbehauptungfähigkeit von Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, und sozial ausgegrenzten Personen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt
Tschechische Republik - OPEIC
PA2 3 3 (b) - Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere hinsichtlich der Internationalisierung 2.2 - Förderung der Internationalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen
    3 (c) - Unterstützung bei der Schaffung und dem Ausbau fortschrittlicher Kapazitäten für die Produkt- und Dienstleistungsentwicklung 2.3 - Förderung der Nutzung von Unternehmensinfrastruktur
Frankreich - OP Lothringen und Vogesen
PA2 3 A - Förderung des Unternehmergeists Förderung von Investitionen in KMU in allen Phasen ihrer Entwicklung
PA9 3 A - Förderung des Unternehmergeists Steigerung des Tourismus in den Vogesen
Frankreich - Nationales ESF-OP
PA1 8 8iii - Förderung von Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen, einschließlich innovativer Kleinstunternehmen und KMU 2 -0 1. Ausbau und gemeinsame Nutzung des Dienstleistungsangebots innerhalb von Netzwerken und/oder zwischen den verschiedenen Akteuren, die die Schaffung oder Wiederaufnahme von Tätigkeiten und die Konsolidierung der Tätigkeiten unterstützen
      1 - Professionalisierung von Mitarbeitern und Freiwilligen der Unterstützungsnetze für die Unternehmensgründung und der Förderorganisationen zur Konsolidierung der Tätigkeiten
PA2 8 8v - Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den wirtschaftlichen Wandel 3 - Maßnahmen, die es ermöglichen, die Bedingungen und Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang zu Weiterbildung zu erfüllen
PA3 9 9i - Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 1 - a) Einführung individueller Ausbildungswege, die unter Berücksichtigung der verschiedenen zu überwindenden Hindernisse stärker auf die Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet sind und die Person insgesamt erfassen
Italien - OP Piemont
PA1 8 8i - Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte ER 8.5 - Förderung des Eintritts in den Arbeitsmarkt und der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer vermittelbarer Personen sowie Unterstützung für Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind
    8.ii - Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von solchen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht und die Randgruppen angehören, unter anderem durch die Anwendung der Jugendgarantie ER 8.1 - Steigerung der Jugendbeschäftigung
Italien - OP Apulien
PA3 3 3.a - Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen ER 3.5 - Förderung der Gründung und Stärkung von Kleinstunternehmen und KMU
PA9 9 9.a - Investitionen in die Gesundheits- und die soziale Infrastruktur, die zur Entwicklung, zur Verringerung der Ungleichheiten in Bezug auf Gesundheit und zum besseren Zugang zu Dienstleistungen beitragen ER 9.3 - Steigerung/Stärkung/Verbesserung der Qualität von sozial-pädagogischen Diensten und Infrastrukturen für Kinder sowie von Sozialdiensten und Infrastrukturen für Menschen mit eingeschränkter Autonomie sowie Ausbau des Infrastrukturnetzes und lokaler Gesundheits- und Sozialdienste
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
PA1 3 3a - Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmens-gründungen, einschließlich durch Gründerzentren 1.1 - Entwicklung neuer Geschäftstätigkeiten
PA1 3 3d - Unterstützung von KMU, damit sie am Wachstum in lokalen, nationalen und internationalen Märkten und innovativen Prozessen teilhaben können 2.1 - Förderung des Wachstums von KMU und ihrer Expansion ins Ausland
PA3 8 8i - Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeit-arbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungs-initiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte 6.1 - Förderung der Beschäftigung junger Menschen und von Personen mit schlechten Beschäftigungsaussichten
PA5 9 9i - Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancen-gleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 10.1 - Verbesserung der Fähigkeit von Erwerbslosen, zu arbeiten und ihre Rolle in der Gesellschaft wahrzunehmen

Anhang VI

Output- und Ergebnisindikatoren für die in Anhang V beschriebenen EFRE-finanzierten OP-Prioritätsachsen

Regionen
PA/IP/SZ Outputindikatoren Weniger entwickelte Regionen Über-gangs-regionen Entwickelte Regionen Insge-samt Ergebnisindikatoren und Quelle Übergangsregionen Entwickelte
Regionen
Aufforderung Projekt
Ausgangswert Zielvorgabe 2023 Ausgangswert Zielvor-gabe
TSCHECHISCHE REPUBLIK - OP Unternehmertum und Innovation für Wettbewerbsfähigkeit (OPEIC) - 2014CZ16RFOP001
PA 2 CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten 4 600     4 600 SE: Prozentsatz der Ausfuhren am Gesamtumsatz der Unternehmen (Quelle: MPO) 2011: 21,3 %
22,3 % - 23,8 %
    4 6, 7
3b.2.2 CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten 2 100     2 100        
  CO4: Zahl der Unternehmen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten 3 000     3 000        
  CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen CZK) 84     84            
PA 2 CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten 695     695 SE: Gesamtfläche sanierter Gebiete in ha (Quelle: nationale Datenbank zu sanierten Brachflächen) 2011: 25 875
25 900 - 26 050
    5 8, 9
3c.2.2 CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten 695     695        
  CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen CZK) 335     335          
  CO22: Gesamtfläche sanierter Gebiete in Hektar 150     150            
FRANKREICH - OP GRAND EST FR16M0OP015
PA 2 CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten   1 100   1 100 SE4: Entwicklung der Investitionen industrieller KMU in der Region (Quelle: nationales Statistikamt) 2012: - 8,0 %
3,0 %
    6

10, 11 und 13
3.A CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten   805   805    
  CO3: Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten   530   530    
  CO4: Zahl der Unternehmen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten   520   520        
  CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen   960   960        
PA 9
3.A

CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten   46 33 79 SE22: Zahl der erwarteten Besucher und Skitage
in Millionen (Quellen: Observatoires régionaux du Tourisme und Domaine skiable de France)
2011: 1 692
1 861
2011: 1 468
1 614
7

12

CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten   34 24 58
CO4: Zahl der Unternehmen, die nichtfinanzielle Unterstützung erhalten   12 9 21        
  CO9: Zunahme der Zahl der erwarteten Besucher   11 760 8 240 20 000        
ITALIEN - OP APULIEN - 2014IT16M2OP002
PA 3
3.a
CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten       2 000 SE3002: Unternehmensnettoumsatzquote (Quelle: ISTAT) 2012: - 0,6 %
0,4 %
    15 und 16 23, 24, 25 und 26
  CO5: Zahl der geförderten neuen Unternehmen       500    
  CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen       50         1 2
FINNLAND - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001
PA 1 CO1: Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten     2 465 2 465 Index für Wirtschaftsdynamik (Quelle: Statistik Finnland)     2010: 1 1,1 17 31
3a CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten     2 455 2 455        
  CO3: Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten     10 10 KMU-Standorte     2010: 16 761 18 437    
  CO5: Zahl der geförderten neuen Unternehmen     1 200 1 200              
  CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen Euro)     51 697 51 697              
  CO7: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (außer Zuschüsse) (in Millionen Euro)     10 10              
  CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen     7 800 7 800              
  6: Zahl der Unternehmen, die nach dem Erhalt von Mitteln eine neue Geschäftstätigkeit beginnen     850 850              
  7: Zahl der Unternehmen mit einem erheblichen Umsatzanstieg oder Personalzuwachs     1 010 1 010              
  8: Zahl der Unternehmen, die CO2-arme Lösungen fördern     615 615              
  10: Zahl der KMU, die infolge des Projekts besser zugänglich sind (Gebiete in äußerster Randlage oder dünn besiedelte Regionen des Nordens)     220 220              
  9: Sonstige Investitionen zur Förderung des Unternehmertums infolge des Projekts (Gebiete in äußerster Randlage oder dünn besiedelte Regionen des Nordens) (in Millionen Euro)     13,7 13,7              
PA 1 3d CO2: Zahl der Unternehmen, die Zuschüsse erhalten
CO3: Zahl der Unternehmen, die abgesehen von Zuschüssen finanzielle Unterstützung erhalten
    3 175
20
3 175
20
Index für Wirtschaftsdynamik (Quelle: Statistik Finnland)     1 1,10 17 27, 28, 32, 33, 34
PA 1 3d CO6: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (Zuschüsse) (in Millionen Euro)     337,15 337,15 Wachstumsunternehmen (beschäftigt mindestens drei Personen und der durchschnittliche Personalzuwachs übersteigt 10 %) (Quelle: Statistik Finnland)     4 326 4 759  
  CO7: Private Investitionen, die die öffentliche Unterstützung für Unternehmen ergänzen (außer Zuschüsse) (in Millionen Euro)     10 10          
  CO8: Beschäftigungszunahme in geförderten Unternehmen     4 900 4 900            
  Spezifische Indikatoren:                    
  Zahl der Unternehmen in Projekten, deren Hauptziel die Förderung von Wachstum und internationalen Geschäftstätigkeiten ist     5 170 5 170            
  Zahl der Unternehmen, die erste Ausfuhren verzeichnen oder ihre Ausfuhren auf einen neuen Markt ausweiten     1 330 1 330            
  Energieeinsparungen (MWh)     460 435 460 435            
  Unternehmen mit einem erheblichen Umsatzanstieg oder Personalzuwachs     1 340 1 340            
  Unternehmen, die CO2-arme Lösungen fördern     650 650            

Legende: CO: gemeinsamer Outputindikator; CR: gemeinsamer Ergebnisindikator; SE: spezifischer Ergebnisindikator (im Fall des EFRE handelt es sich bei allen Ergebnisindikatoren um Mitgliedstaat-/OP-spezifische Indikatoren).

Anhang VII

Output- und Ergebnisindikatoren für die in Anhang V beschriebenen ESF-finanzierten OP-Prioritätsachsen

PA/IP Outputindikatoren m w Insgesamt Ergebnisindikatoren und Quelle Ausgangswert Zielvorgabe (2023) Aufforderung Projekt
m w Insgesamt m w Insgesamt
TSCHECHISCHE REPUBLIK - OP Beschäftigung - 2014CZ05M9OP001
PA1
1.1
CO06: Teilnehmer unter 25 Jahren
38 571 CR01: Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind (IS ESF 2014+)     2013: 1 210     3 500 1 1
       
  CO07: Teilnehmer über 54 Jahre     51 429 CR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen     13 268     67 000
  CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden     100 CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     2 256     58 740
          CR05: Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, ihre Qualifikation verbessern oder bereits einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     4 089     42 000
  Spezifische Indikatoren:
CESF0: Gesamtzahl der Teilnehmer
    178 000 CR06: Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     1 805     82 000
  Arbeitslose Teilnehmer einschließlich Langzeitarbeitslose     172 493 CR007: Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat     903     1 700
  Teilnehmer mit abgeschlossener Grund- (ISCED) oder Sekundarbildung der Unterstufe (ISCED 2)     8 900 CR008: Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     1 292     12 300
  Nichterwerbstätige Teilnehmer     5 687 CR09: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     268     41 000
                           
PA1 1.2 CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden     90 CR01: Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind (IS ESF 2014+) 134 1 220 1 354 100 1 400 1 500 2 2, 3 und 4
  CO21: Zahl der Projekte, die auf die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und ihr berufliches Fortkommen ausgerichtet sind     410 CR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen 49 440 489 50 450 500
  CO22: Zahl der Projekte, die auf öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind     60 CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige 26 245 271 48 432 480
  CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Genossenschaften und soziale Unternehmen)     130 CR05: Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, ihre Qualifikation verbessern oder bereits einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige 69 622 691 131 1 184 1 315
  CO35: Kapazität der unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen     4 000 CR06: Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige 48 432 480 55 495 550
Spezifische Outputindikatoren:
CESF0: Gesamtzahl der Teilnehmer

940

9 460

10 400
CR007: Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat 50 243 105 105 495 600
CR008: Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige 4 34 38 5 45 50
  80500: Zahl der erstellten und veröffentlichten Analysen und Strategiepapiere (einschließlich Bewertungen)     35 CR09: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     336     150
          Spezifische Indikatoren:            
  50100: Zahl der unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen     333 50110: Zahl der Personen, die eine Kinderbetreuungseinrichtung für Vorschulkinder nutzen     400     6 000
  50105: Zahl der Arbeitgeber, die flexible Arbeitsformen unterstützen     70 50130: Zahl der Personen, die eine flexible Arbeitsform nutzen     50     500
                       
PA2
2.1
CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden     415 CR01: Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind (IS ESF 2014+)     2 527     3 326 3 5
  CO22: Zahl der Projekte, die auf öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind     14 CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     1 010     1 386
  CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Genossenschaften und soziale Unternehmen)     231 CR05: Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitssuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, ihre Qualifikation verbessern oder bereits einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     934     5 636
          CR06: Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     665     860
  Spezifische Indikatoren:
CESF0: Gesamtzahl der Teilnehmer
    167 244 CR007: Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat     3 326     16 724
  67001: Kapazität der unterstützten Dienste     32 063 CR008: Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     143     138
  67101: Zahl der geförderten Unterstützungseinrichtungen     5 CR09: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     455     832
  80500: Zahl der erstellten und veröffentlichten Analysen und Strategiepapiere (einschließlich Bewertungen)     18 Spezifische Indikatoren:
67010: Nutzung der unterstützten Dienste
    16 000     74 000
  67401: Neue oder innovative Sozialdienstleistungen im Wohnungswesen     247 67110: Zahl der Hilfsorganisationen, die auch nach Beendigung der Unterstützung tätig sind     2     5
  10210: Zahl der sozialen Unternehmen, die dank der Unterstützung entstanden sind     138 62910: Teilnehmer, die 12 Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     333     430
  67300: Zahl der Teilnehmer, denen Beratungsleistungen zu sozialem Unternehmertum bereitgestellt wurden     80 67310: Ehemalige Teilnehmer an Projekten, bei denen eine sozialarbeiterische Intervention ihren Zweck erfüllt hat,
einschließlich Selbstständige
    27 914     62 558
          10211: Zahl der sozialen Unternehmen, die dank der Unterstützung gegründet wurden und auch nach Beendigung der Unterstützung tätig sind     100     92
FRANKREICH - NATIONALES ESF-OP - 2014FR05SFOP001
PA3
9i
CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose     1 400 000 CR02: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren 91 322 180 000 8 und 9 14 und 15
  CO03: Nichterwerbstätige Teilnehmer     675 000
          CR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen     25 961     52 500
  Spezifische Indikatoren:
9i3: Zahl der Frauen
    1 000 000 CR04: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige     281 063     575 000
  9i4: Zahl der Teilnehmer aus prioritären Bezirken der Stadtpolitik     230 000              
  9i5: Zahl der Projekte, die auf die Koordinierung und Förderung des Angebots für soziale Eingliederung ausgerichtet sind       Spezifische Indikatoren:
R91.4: Zahl der durchgeführten Koordinierungs- und Fördermaßnahmen
           
  9i7: Zahl der Projekte, die auf die Mobilisierung von Arbeitgebern aus dem kommerziellen und nichtkommerziellen Bereich ausgerichtet sind       R91.6: Zahl der gemeinnützigen Organisationen und Arbeitgeber, die Unterstützung erhalten haben            
PA 1
8iii
Spezifische Indikatoren:
8iii1: Zahl der Unternehmer oder Käufer, die Unterstützung erhalten haben
    340 400 Spezifische Indikatoren (es gibt keine gemeinsamen Indikatoren für dieses spezifische Ziel); die Werte für die verschiedenen Kategorien von Regionen werden kumuliert:
R83.1: Zahl der gegründeten Unternehmen
         
90 000
11 17
  8iii2: Zahl der Unternehmerinnen, die Unterstützung erhalten haben     129 200 R83.2: Zahl der gegründeten Unternehmen in prioritären Bezirken der Stadtpolitik           9 000    
  8iii3: Zahl der Unternehmer in prioritären Bezirken der Stadtpolitik, die Unterstützung erhalten haben     34 000 R83.3: Zahl der umgesetzten gemeinsamen Aktivitäten                
          R83.4: Zahl der von Frauen gegründeten Unternehmen           36 000    
ITALIEN - OP PIEMONT - 2014IT05SFOP013
PA 1 1.8i CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose 9 900 10 600 20 500 CR06: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständigkeit 34 36 35 45 45 45 13 19 und 20
  CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen und KMU     2 700                
PA 1 1.8i CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose                      
  CO23: Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Genossenschaften und soziale Unternehmen)                      
PA 1 1.8ii CO01: Arbeitslose, darunter Langzeitarbeitslose 8 500 8 500 17 000 CR06: Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständigkeit 30,5 30,5 30,5 40,5 40,5 40,5 14 21 und 22
  CO03: Nichterwerbstätige Teilnehmer 13 300 7 700 21 000                
  CO06: Teilnehmer unter 25 Jahren 18 150 12 550 30 700                
FINNLAND - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001
PA 3 8i Spezifische Indikatoren:
Zahl der Teilnehmer unter 30 Jahren, die arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind
    26 000 Spezifischer Indikator:
Zahl der Teilnehmer unter 30 Jahren, die nach ihrer Teilnahme an der Maßnahme einen Arbeitsplatz haben
(Quelle: Statistik Finnland)
    2013: 23     30 18 29
  Zahl der Teilnehmer über 54 Jahren, die arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind     8 600 Zahl der Teilnehmer über 54 Jahren, die nach ihrer Teilnahme an der Maßnahme einen Arbeitsplatz haben     17     23  
PA5
9i
CO02: Langzeitarbeitslose     11 250 Spezifischer Indikator:
Verbesserte Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Teilnehmer (gesonderte Überprüfung)
2012: 5,5 5,9 18 30
  CO04: Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren     4 100    
  CO20: Zahl der Projekte, die teilweise oder vollständig von Sozialpartnern oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden     55    

Legende: CO: gemeinsamer Outputindikator; CR: gemeinsamer Ergebnisindikator; m: männlich; w: weiblich.

Anhang VIII

Outputs und Ergebnisse bei den geprüften Auswahlverfahren und Anträgen

Enthalten die Anträge quantifizierte Indikatoren? Findet eine Bewertung der Indikatoren und Werte statt?
(a) (b) Gibt es Auswahlkriterien zu den Ergebnisindikatoren/erwarteten Ergebnissen? Quantifizierte Outputindikatoren, die jenen auf OP-Ebene entsprechen Quantifizierte Ergebnisindikatoren, die jenen auf OP-Ebene entsprechen Output Ergebnisse
Tschechische Republik - OPE - 2014CZ05M9OP001
1 1 Erwartete Ergebnisse sind darzulegen, Ergebnisindikatoren werden genannt und entsprechen den OP-Indikatoren, aber keine Zielvorgabe/Quantifizierung erforderlich n. z., keine Informationen zu Ergebnissen
2 2
3 3   Verwendung von "Einheitskosten" (c)
4  
5   n. z., keine Informationen zu Ergebnissen
Tschechische Republik - OPEIC - 2014CZ16RFOP001
4 6 Erwartete Ergebnisse sind darzulegen, Ergebnisindikatoren werden genannt und entsprechen den OP-Indikatoren, aber keine Zielvorgabe/Quantifizierung erforderlich In den Anträgen werden die erwarteten Ergebnisse und ihr Beitrag zu den OP-Zielen dargelegt, keine Quantifizierung des Ergebnisindikators mit Bezug zum OP Sie sind verbindlich und werden in der Finanzhilfevereinbarung genannt Bewertung wurde für die Punktvergabe verwendet
7
5 8 Bewertung wurde für die Punktvergabe verwendet
9
Frankreich - OP Lothringen und Vogesen - 2014FR16M0OP015
6 10 Erwartete Ergebnisse sind darzulegen (Projekte müssen nachweisen, wie sie zur Erreichung der Indikatoren beitragen) In den Anträgen sind die erwarteten Ergebnisse und ihr Beitrag zu den OP-Zielen dargelegt Eingeschränkte Bewertung der erwarteten Ergebnisse in den Bewertungsberichten
  11
  13
7 12     Eingeschränkte Bewertung der erwarteten Ergebnisse in den Bewertungsberichten (Ergebnisindikator nicht bewertet)
Frankreich - Nationales ESF-OP - 2014FR05SFOP001
8 14 Nicht ausdrücklich verlangt, aber im standardisierten Antragsformular gefordert Ergebnisindikatoren weichen jedoch von den OP-Ergebnisindikatoren ab  
9 15 (Es wurden auch von den OP-Indikatoren abweichende Indikatoren angegeben)
10 16 Ergebnisindikatoren weichen jedoch von den OP-Ergebnisindikatoren ab
11 17 Outputindikatoren beziehen sich nicht auf OP-Indikatoren und sind nicht quantifiziert Nur qualitative Informationen zu den erwarteten Ergebnissen Nur die Relevanz der verwendeten Indikatoren wurde bewertet Nur die Relevanz der verwendeten Indikatoren wurde bewertet
12 18   (Es wurden auch von den OP-Indikatoren abweichende Indikatoren angegeben) Übereinstimmung mit Betrag der Finanzhilfe  
Italien - OP Piemont - 2014IT05SFOP013
13 19 und 20 Verwendung von Einheitskosten (c) n. z., keine Informationen zu Ergebnissen
14 21 und 22
Italien - OP Apulien - 2014IT16M2OP002
15 23 und 24 Abfrage der erwarteten Ergebnisse nur über den Geschäftsplan In den Anträgen sind die erwarteten Ergebnisse und ihr Beitrag zu den OP-Zielen dargelegt Bewertung der beschriebenen erwarteten Ergebnisse, aber mit Mängeln
16 25 und 26
Finnland - OP Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung - 2014FI16M2OP001
17 EFRE 27, 28 31, 32 33, 34 Sie entsprechen jedoch nicht den OP-Indikatoren Keine Informationen zu Outputindikatoren, aber Daten können direkt aus dem IT-System entnommen werden   n. z., keine Informationen zu Outputs Indikatoren entsprechen jedoch nicht den OP-Indikatoren
18 ESF 29   Bewertung wurde für die Punktvergabe verwendet
30   n. z., keine Informationen zu Ergebnissen
19 ESF/EFRE In Bezug auf den EFRE entsprechen sie jedoch nicht den OP-Indikatoren n. z., keine Projekte im Rahmen dieser Auswahlverfahren geprüft
20 ESF/EFRE
  JA   Teilweise   NEIN   n. z.: nicht zutreffend

Anm.: (a) Siehe Liste der Auswahlverfahren in Anhang III; (b) siehe Liste der geprüften Projekte in Anhang I; (c) Einheitskosten sind eine Methode zur Bestimmung der Höhe der förderfähigen Kosten, wenn dieser Betrag dem zu erreichenden Output entspricht (z. B. Anzahl der in einer Kinderkrippe zu schaffenden Plätze; im vorliegenden Fall Anzahl der geschaffenen Plätze), multipliziert mit den Einheitskosten je Platz

Quelle: (1) Dokumentation zu den Auswahlverfahren. (2) Eingereichte Anträge für die im Zuge dieser Prüfung untersuchten Projekte. (3) Bewertungsberichte zu diesen Anträgen.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

IV

Für die Auswahl der Projekte sind ausschließlich die Mitgliedstaaten (MS) verantwortlich. Anhand der Vorkehrungen für die Begleitung sowie mit Hilfe der in den jährlichen Durchführungsberichten (JDB) und Fortschrittsberichten gemeldeten Erfolge können die Fortschritte bewertet werden, die in Bezug auf die in den operationellen Programmen (OP) festgelegten, quantifizierten Output- und Ergebnisindikatoren (zu denen Ausgangswerte und Zielvorgaben zählen) erzielt wurden. Entsprechende Auswertungen machen es möglich, den Beitrag zur Erreichung der politischen Ziele zu beurteilen.

Erster Aufzählungspunkt: Die Kommission ist der Auffassung, dass zwischen den direkten Ergebnissen der finanzierten Vorhaben und den auf Ebene des operationellen Programms zu erzielenden Ergebnissen (die aus den Ergebnisindikatoren ersichtlich sind) unterschieden werden muss.

Was die Grundlage für die Projektauswahl betrifft, ist die Kommission der Ansicht, dass es bei vielen Arten der Unterstützung effizienter ist, qualitative Schwellen festzusetzen und alle Projekte, die die Vorgaben erfüllen, zu akzeptieren, als eine Methode zu verwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden. Letzteres könnte dazu führen, dass anfangs eine große Zahl von Projektanträgen vorliegt, was jedoch nicht zwangsläufig eine generell bessere Projektqualität bedeutet und unnötigen Verwaltungsaufwand sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch für die Antragsteller verursachen würde.

Zweiter Aufzählungspunkt: Prüfungen der Begleitungssysteme können erst dann sinnvoll vorgenommen werden, wenn genügend Daten über die durchgeführten Projekte erhoben, aggregiert und der Kommission gemeldet worden sind. Aufgrund der längeren Projektdauer erklärt sich dadurch im Falle des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds (KF) der verspätete Beginn der Berichterstattung und folglich der Prüfungen der Zuverlässigkeit der gemeldeten Daten. Die Kommission wird ihre eigenen Prüfungen im Laufe des Jahres 2018 fortsetzen und sich weiterhin bemühen, das Bewusstsein der Prüfbehörden dafür zu erhöhen, wie wichtig es ist, die Zuverlässigkeit der Begleitungssysteme für die Leistungsdaten vor der Leistungsüberprüfung zu gewährleisten.

Die Begleitungssysteme liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die entsprechend der rechtlichen Anforderungen bereits alles Erforderliche getan haben sollten. Die Kommission hat stets alle möglichen Anstrengungen unternommen, um den Mitgliedstaaten beim Aufbau stabiler Begleitungssysteme Anleitung und praktische Unterstützung zu bieten (z. B. Leitfaden für die Begleitung, Treffen der Evaluation Partnership, das ESF Data Support Centre).

Dritter Aufzählungspunkt: Die Kommission ist der Auffassung, dass der festgelegte Begleitungsrahmen nun stärker ergebnisorientiert ist.

Der Strategische Bericht 2017 beruht auf den Berichten der MS, die bis Ende 2016 vorlagen. Angesichts des langsamen Starts der Programmdurchführung war es noch zu früh, um über Ergebnisse zu berichten. Bis zum nächsten Strategischen Bericht werden die für die gemeinsamen Indikatoren für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) erzielten Werte auf der offenen Datenplattform (Open Data Platform) abrufbar sein.

V

Zweiter Aufzählungspunkt: Die Definition des für alle Fonds geltenden Begriffs „Ergebnisindikator“ ist in Artikel 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Programmplanungszeitraum nach 2020 enthalten.

Der Legislativvorschlag der Kommission für den Programmplanungszeitraum nach 2020 umfasst eine Liste gemeinsamer Ergebnisindikatoren für den EFRE und den Kohäsionsfonds entsprechend den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und dem Begriff „Ergebnisse“, wie er im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) verwendet wird. Diese Ergebnisindikatoren würden die (auch kurzfristigen) Auswirkungen der geförderten Interventionen auf die Begünstigten messen.

Die Leitlinien und das Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung enthalten Definitionen von Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sowie Angaben zu deren Verhältnis zu den Zielen.

Dritter Aufzählungspunkt: Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten weiter zusammenarbeiten, um die Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, relevante Änderungen des OP, die für eine Anpassung der Vorgaben und Etappenziele erforderlich sind, bis zum 30. Juni 2018 zu übermitteln, um deren rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.

Bemerkungen

16

Vierter Aufzählungspunkt: Was die Grundlage für die Projektauswahl betrifft, ist die Kommission der Ansicht, dass es bei vielen Arten der Unterstützung effizienter ist, qualitative Schwellen festzusetzen und alle Projekte, die die Vorgaben erfüllen, zu akzeptieren, als eine Methode zu verwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden. Letzteres könnte dazu führen, dass anfangs eine große Zahl von Projektanträgen vorliegt, was jedoch nicht zwangsläufig eine generell bessere Projektqualität bedeutet und unnötigen Verwaltungsaufwand sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch für die Antragsteller verursachen würde.

25

Die Kommission ist der Auffassung, dass zwischen den direkten Ergebnissen der finanzierten Vorhaben und den auf Ebene des operationellen Programms zu erzielenden Ergebnissen (die aus den Ergebnisindikatoren ersichtlich sind) unterschieden werden muss. Während direkte Ergebnisse nur durch die kofinanzierte Maßnahme beeinflusst werden, unterliegen Ergebnisindikatoren dem Einfluss von verschiedenen externen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Verwaltungsbehörden liegen. Eine gut konzipierte Interventionslogik sollte sicherstellen, dass die Outputs und die direkten Ergebnisse der ausgewählten Projekte zum Erreichen der erwarteten Ergebnisse des OP beitragen.

26

Für die Auswahl der Projekte sind allein die Verwaltungsbehörden verantwortlich, die die Auswahlkriterien festlegen und diese bei der Prüfung der Finanzierungsanträge anwenden.

27

Die Auswahlkriterien müssen nicht notwendigerweise eine Bewertung der erwarteten Ergebnisse anhand eines Punktesystems umfassen. In der Interventionslogik des Programms ist festgelegt, inwieweit die Outputs der einzelnen Projekte zum Erreichen der erwarteten Ergebnisse des operationellen Programms beitragen.

Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 25.

28

Eine große Anzahl von Antragstellern ist – je nach Politikbereich – nicht immer erforderlich.

32

Die Kommission ist der Ansicht, dass es bei vielen Arten der Unterstützung effizienter ist, eine qualitative Schwelle festzusetzen und alle Projekte, die diese Vorgabe erfüllen, zu akzeptieren, als eine Methode zu verwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden. Bei anderen Arten der Unterstützung könnte ein wettbewerbliches Auswahlverfahren unter Umständen nicht zu den spezifischen Zielen des OP beitragen (z. B. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten oder kommunalen Vorhaben, bei denen ein Wettbewerb zwischen öffentlichen Behörden/Kommunen nicht erforderlich ist).

34

Die Kommission weist darauf hin, dass im Falle Finnlands das Verfahren die Vergabe einer Mindestpunktzahl vorsah, um sicherzustellen, dass nur qualitativ hochwertige Projekte ausgewählt werden. Ein Vergleich von Projekten würde nicht mehr Qualität bringen, es sei denn, es würden nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um alle Projekte auszuwählen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Qualität der ausgewählten Projekte eher von den angewandten Auswahlkriterien als von der Art des Auswahlverfahrens abhängt.

Siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 16.

44

Die Einstufung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Vorschriften zum Datenschutz. In der Tat kann sich der Teilnehmer weigern, Daten dieser speziellen Kategorie (sensible Daten) offenzulegen. Dennoch ist die Verwaltungsbehörde gemäß dem Leitfaden für die ESF-Begleitung verpflichtet, den Versuch der Datenerhebung zu dokumentieren. Darüber hinaus legt die Richtlinie fest, dass die Mitgliedstaaten vorbehaltlich angemessener Garantien aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses Ausnahmen in Bezug auf die Zustimmung des Teilnehmers vorsehen können.

Angesichts des Rechts des Teilnehmers, die Zustimmung zu verweigern, werden die Teilnahmeunterlagen als vollständig betrachtet, wenn alle nicht-sensiblen Daten erfasst sind.

Die Mindestanforderung, dass für die Vollständigkeit der Teilnahmeunterlagen alle nicht-sensiblen Daten erfasst sein müssen, wird im Leitfaden für die ESF-Begleitung erläutert.

Kasten 2 - Beispiele

Wie von der Kommission und in nationalen Bewertungen angeraten, hat die französische Verwaltungsbehörde auf die delegierten Verwaltungsbehörden, die zwischengeschaltete Stelle und die Begünstigten gerichtete Maßnahmen ergriffen, um eine rechtzeitige Erhebung und Übermittlung der Daten zu fördern. Durch die Korrektur der JDB-Daten konnten Ende 2016 mehr als 925 000 Teilnehmer gemeldet werden.

Kasten 3 - Beispiele für IT-Systeme, die nach wie vor nicht voll funktionsfähig sind, und die damit verbundenen Risiken

Erster Aufzählungspunkt: Die Leistung des einzigen tschechischen IT-Begleitungssystems für alle OP wird von der Kommission kontinuierlich überwacht. Das ist ein regelmäßig wiederkehrendes Thema in den Folgetreffen zur Partnerschaftsvereinbarung mit der nationalen Koordinierungsbehörde, die für die Funktionsfähigkeit des IT-Begleitungssystems des ESI-Fonds zuständig ist.

Zweiter Aufzählungspunkt: Der vom Hof angesprochene Punkt entspricht den Ergebnissen der von der Kommission für dieses Programm durchgeführten Prüfung der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten.

52

Die in den jährlichen Durchführungsberichten (JDB) festgestellten Mängel stellen nicht zwangsläufig die Zuverlässigkeit der gemeldeten Daten in Frage. Wenn die Kommission Zweifel an den gemeldeten Indikatorwerten hat, wird dies in den Schreiben mit den Bemerkungen zu den JDB angesprochen. Auch alle relevanten Erkenntnisse der Prüfung werden weiter verfolgt.

53

Die Leistungsdaten sollten von der Verwaltungsbehörde geprüft werden, bevor sie in den JDB aufgenommen werden. Andererseits können Systemprüfungen (durch die Prüfbehörde oder die Europäische Kommission) nach Vorlage des JDB zweckdienlicher durchgeführt werden, um eine Rückprüfung der an die Kommission übermittelten Daten zu ermöglichen mit dem Ziel, Sicherheit über die Zuverlässigkeit des gesamten Systems der Datenerfassung, -aggregation und -meldung – einschließlich des letzten Schritts der Übermittlung der Daten an die Europäische Kommission über das SFC2014 – zu gewinnen.

Die Rechtsgrundlage räumt jedoch nicht genügend Zeit ein, um die Daten der jährlichen Durchführungsberichte zu überprüfen, bevor diese und die Strategischen Berichte veröffentlicht werden. Neueste, berichtigte und aktualisierte Daten können jederzeit von der offenen Datenplattform (Open Data Platform) abgerufen werden.

60

Um das Risiko, das vom Hof unter dieser Ziffer angesprochen wird, abzumindern, wird die Kommission ihre eigenen Prüfungen im Laufe des Jahres 2018 fortsetzen und sich weiterhin bemühen, das Bewusstsein der Prüfbehörden dafür zu erhöhen, wie wichtig es ist, die Zuverlässigkeit der Begleitungssysteme für die Leistungsdaten vor der Leistungsüberprüfung zu gewährleisten.

61

Eine aussagekräftige Beurteilung der Fälle, in denen die für 2023 festgelegten Zielvorgaben nicht erreicht wurden, kann erst dann vorgenommen werden, wenn die für das Erreichen dieser Vorgaben festgelegte Frist verstrichen ist.

Eine Verknüpfung, Kopplung oder Änderung von Mittelzuweisungen zwischen den Prioritätsachsen sowie eine Korrektur der Zielwerte für das Jahr 2023 nach oben und unten kann irreführend sein, da – obwohl solche Änderungen der Mittelzuweisungen zwischen den Prioritätsachsen in der Tat „natürlich“ eine Änderung der Zielwerte zur Folge haben – es auch andere Gründe gibt, die die Änderung der Zielwerte für das Jahr 2023 rechtfertigen.

62

Wenn es bei den Mittelzuweisungen für eine bestimmte Priorität zu Änderungen kommt oder in gebührend gerechtfertigten Fällen wie in den Verordnungen vorgesehen (Artikel 30 Absatz 1 und Anhang II der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen sowie Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 215/2014) können die Mitgliedstaaten Änderungen der Etappenziele und Zielvorgaben vorschlagen.

Um sicherzustellen, dass solche Änderungen des OP rechtzeitig vor Ende 2018 übermittelt und bearbeitet werden, und um zu verhindern, dass Änderungen am Leistungsrahmen lediglich vorgenommen werden, um die Werte dem tatsächlichen Durchführungsstand anzupassen, wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle Anträge dieser Art bis zum 30. Juni 2018 offiziell zu übermitteln. Die Bewertung solcher Anträge auf Änderung des OP erfolgt nach einem Standardverfahren, um eine konsistente Behandlung zu gewährleisten.

65

Der logische Rahmen für den EFRE 2014-2020 trägt der Tatsache Rechnung, dass die für die Programme festgelegten Ziele durch die Maßnahmen, die durch die öffentliche Intervention (beispielsweise durch die Fonds) kofinanziert werden, sowie durch andere Faktoren erreicht werden. Die Ergebnisindikatoren ermöglichen es, zu beurteilen, ob sich die Indikatoren in die gewünschte Richtung bewegen oder nicht; um jedoch die Auswirkungen der EU-Intervention von dem Beitrag anderer Faktoren abzugrenzen und um zu verstehen, wie ein Programm funktioniert, ist eine Folgenabschätzung erforderlich.

69

Siehe die Antwort der Kommission zu Ziffer 25.

71

Der Leistungsrahmen stützt sich auf verschiedene Indikatoren, um sicherzustellen, dass die Programme das leisten werden, was vereinbart wurde. Ergebnisindikatoren sind (für den EFRE/KF) unter Umständen nicht geeignet, weil der Zeitpunkt, zu dem Ergebnisse erzielt und von dem System erfasst werden können, nicht mit dem vorgegebenen Zeitrahmen für eine zweckmäßige Freigabe der leistungsgebundenen Reserve vereinbar ist.

72

Alle in Bezug auf die gemeinsamen Indikatoren verzeichneten Erfolge der ESI-Fonds, die von den Verwaltungsbehörden gemeldet werden, sind auf der offenen Datenplattform (Open Data Platform) öffentlich einsehbar.

Der Strategische Bericht 2017 beruht auf den Berichten der MS, die bis Ende 2016 vorlagen. Angesichts des langsamen Starts der Programmdurchführung war es noch zu früh, um Ergebnisse zu melden.

73

Die Definition des für alle Fonds geltenden Begriffs „Ergebnisindikator“ ist in Artikel 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Programmplanungszeitraum nach 2020 enthalten.

Der Legislativvorschlag der Kommission für den Programmplanungszeitraum nach 2020 umfasst eine Liste gemeinsamer Ergebnisindikatoren für den EFRE und den Kohäsionsfonds entsprechend den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und dem Begriff „Ergebnisse“, wie er im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) verwendet wird. Diese Ergebnisindikatoren werden die (auch kurzfristigen) Auswirkungen der geförderten Interventionen auf die Begünstigten messen.

Der ESF- und der EFRE-Kontext sind im Grunde unterschiedlich. Die Kommission hat jedoch eine dienststellenübergreifende Gruppe eingerichtet, die sich mit den Unterschieden bei den Indikatoren in den verschiedenen ESI-Fonds befasst. Auf diese Weise wird, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der von den ESI-Fonds kofinanzierten Operationen, in Bezug auf die Begriffe eine größtmögliche Konsistenz erreicht werden.

Die Leitlinien und das Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung enthalten Definitionen von Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sowie Angaben zu deren Verhältnis zu den Zielen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

74

Die Kommission ist der Auffassung, dass der festgelegte Begleitungsrahmen nun stärker ergebnisorientiert ist.

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 schreibt die Aufzeichnung und Speicherung der Überwachungsdaten, insbesondere des Zielwerts des Output- und Ergebnisindikators (Datenfelder 33 und 38) und der Durchführungsquoten auf Vorhabenebene vor.

Im Rahmen der verschiedenen ESI-Fonds werden Outputs und Ergebnisse gleichermaßen gemessen, überwacht und beispielsweise durch die jährlichen Durchführungsberichte regelmäßig gemeldet. Die Mitgliedstaaten haben entsprechend der rechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit, entweder teilweise oder vollständig abgeschlossene Operationen zu melden. Außerdem werden Ergebnisindikatoren aufgrund der Dauer der Teilnahme im Vergleich zu Outputindikatoren mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung gemeldet. Die für die gemeinsamen Indikatoren für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) erzielten Werte sind auf der offenen Datenplattform (Open Data Platform) abrufbar.

75

Die Kommission ist der Auffassung, dass zwischen den direkten Ergebnissen der finanzierten Vorhaben und den auf der Ebene des operationellen Programms zu erzielenden Ergebnissen (die aus den Ergebnisindikatoren ersichtlich sind) unterschieden werden muss. Während direkte Ergebnisse nur durch die kofinanzierte Maßnahme beeinflusst werden, unterliegen Ergebnisindikatoren dem Einfluss von verschiedenen externen Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Verwaltungsbehörden liegen. Eine gut konzipierte Interventionslogik sollte sicherstellen, dass die Outputs und die direkten Ergebnisse der ausgewählten Projekte zum Erreichen der erwarteten Ergebnisse des OP beitragen.

Für die Auswahl der Projekte sind ausschließlich die Verwaltungsbehörden verantwortlich, die die Auswahlkriterien festlegen und diese bei der Prüfung der Finanzierungsanträge zugrunde legen.

77

Die Kommission ist der Ansicht, dass es bei vielen Arten der Unterstützung effizienter ist, eine qualitative Schwelle festzusetzen und alle Projekte, die diese Vorgabe erfüllen, zu akzeptieren, als eine Methode zu verwenden, bei der die Anträge direkt miteinander verglichen werden. Bei anderen Arten der Unterstützung könnte ein wettbewerbliches Auswahlverfahren unter Umständen nicht zu den spezifischen Zielen des OP beitragen (z. B. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten oder kommunalen Vorhaben, bei denen ein Wettbewerb zwischen öffentlichen Behörden/Kommunen nicht erforderlich ist).

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Qualität der ausgewählten Projekte eher von den angewandten Auswahlkriterien als von der Art des Auswahlverfahrens abhängt.

78

Die Begleitungssysteme liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die entsprechend der rechtlichen Anforderungen bereits alles Erforderliche getan haben sollten.

Die Kommission hat in Bezug auf die Begleitung einen proaktiven Ansatz verfolgt, indem sie den Mitgliedstaaten und deren Länderreferenten Anleitungen gegeben und die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen hat; außerdem hat sie zusätzliche Validierungsvorschriften in das IT-System „SFC“ eingeführt und so die Möglichkeit einer Meldung fehlerhafter Daten minimiert. Aktualisierungen von Daten sind normal und wurden von der Kommission sogar angeregt. Die Validierung von Daten braucht Zeit, insbesondere während des Aufbaus des MIS. Neueste, berichtigte und aktualisierte Daten können jederzeit von der offenen Datenplattform (Open Data Platform) abgerufen werden.

79

Die Kommission wird im Rahmen ihrer spezifischen Untersuchung im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Überprüfungen der Begleitungssysteme vornehmen und ihre Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden fortsetzen, um die Sicherheit in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Begleitungssysteme für die Leistungsdaten im Vorfeld der Leistungsüberprüfung zu erhöhen.

80

Wenn es bei den Mittelzuweisungen für eine bestimmte Priorität zu Änderungen kommt oder in gebührend gerechtfertigten Fällen können die Mitgliedstaaten wie in den Verordnungen vorgesehen (Artikel 30 Absatz 1 und Anhang II der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen sowie Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 215/2014) Änderungen der Etappenziele und Zielvorgaben vorschlagen.

Um sicherzustellen, dass solche Änderungen des OP rechtzeitig vor Ende 2018 übermittelt und bearbeitet werden, und um zu verhindern, dass Änderungen am Leistungsrahmen lediglich vorgenommen werden, um die Werte dem tatsächlichen Durchführungsstand anzupassen, wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle Anträge dieser Art bis zum 30. Juni 2018 offiziell zu übermitteln.

Die GD REGIO hat die bevorstehenden OP-Änderungen, die für Änderungen des Leistungsrahmens relevant sind, intern analysiert sowie der bevorstehenden Leistungsüberprüfung in ihrem Managementplan Vorrang eingeräumt und entsprechende Ressourcen eingeplant.

81

Der ESF- und der EFRE-Kontext sind im Grunde unterschiedlich. Die Kommission hat jedoch eine dienststellenübergreifende Gruppe eingerichtet, die sich mit den Unterschieden bei den Begriffen in den verschiedenen ESI-Fonds befasst. Auf diese Weise wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der von den ESI-Fonds kofinanzierten Operationen die größtmögliche Konsistenz erreicht werden.

Die Definition des für alle Fonds geltenden Begriffs „Ergebnisindikator“ ist in Artikel 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Programmplanungszeitraum nach 2020 enthalten.

Der Legislativvorschlag der Kommission für den Programmplanungszeitraum nach 2020 umfasst eine Liste gemeinsamer Ergebnisindikatoren für den EFRE und den Kohäsionsfonds entsprechend den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und dem Begriff „Ergebnisse“, wie er im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) verwendet wird. Diese Ergebnisindikatoren würden die (auch kurzfristigen) Auswirkungen der geförderten Interventionen auf die Begünstigten messen.

82

Einzelne Projekte liefern Outputs und direkte Ergebnisse, die nicht notwendigerweise mit den spezifischen Zielen der Programme übereinstimmen. Es ist die Gesamtheit aller für ein spezifisches Ziel finanzierten Projekte, die zum Erreichen der erwarteten Ergebnisse beiträgt.

In der Interventionslogik der Programme ist dargelegt, in welcher Weise die Outputs der einzelnen Projekte zum Erreichen der Ziele des Programms beitragen sollen. Es ist Aufgabe der Evaluierungen, ex-post zu bewerten, ob die Interventionslogik in Bezug auf das Erreichen der Ziele effektiv war.

Was den ESF betrifft, erfordern die Finanzhilfevereinbarungen nach der delegierten Verordnung (480/2014, siehe oben) keine quantifizierten Ziele.

83

Im Rahmen der verschiedenen ESI-Fonds werden Outputs und Ergebnisse gleichermaßen gemessen, überwacht und beispielsweise durch die jährlichen Durchführungsberichte regelmäßig gemeldet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten entsprechend der rechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, entweder teilweise oder vollständig abgeschlossene Operationen zu melden.

Der Leistungsrahmen stützt sich auf verschiedene Indikatoren, um sicherzustellen, dass die Programme das leisten werden, was vereinbart wurde. Ergebnisindikatoren sind (für den EFRE/KF) unter Umständen nicht geeignet, weil der Zeitpunkt, wann Ergebnisse erzielt und im System erfasst werden können, nicht mit dem vorgegebenen Zeitrahmen für eine zweckmäßige Freigabe der leistungsgebundenen Reserve vereinbar ist.

Alle in Bezug auf die gemeinsamen Indikatoren verzeichneten Erfolge der ESI-Fonds, die von den Verwaltungsbehörden gemeldet werden, sind auf der offenen Datenplattform (Open Data Platform) öffentlich einsehbar.

Empfehlung 1 – Ergebnisorientierte Auswahl

Die Kommission weist darauf hin, dass diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten gerichtet ist.

Empfehlung 2 – Ergebnisorientierte Begleitung
  1. Die Kommission weist darauf hin, dass dieser Teil der Empfehlung an die Mitgliedstaaten gerichtet ist.
  2. Die Kommission nimmt die Empfehlung an.

Die Definition des für alle Fonds geltenden Begriffs „Ergebnisindikator“ ist in Artikel 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Programmplanungszeitraum nach 2020 enthalten.

Der Legislativvorschlag der Kommission für den Programmplanungszeitraum nach 2020 umfasst eine Liste gemeinsamer Ergebnisindikatoren für den EFRE und den Kohäsionsfonds entsprechend den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und ist mit dem ESF harmonisiert. Diese Ergebnisindikatoren würden die (auch kurzfristigen) Auswirkungen der geförderten Interventionen auf die Begünstigten messen.

Empfehlung 3 – Berichterstattung über die Leistung und Vorbereitung der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019
  1. Die Kommission nimmt diese Empfehlung an und betrachtet sie als umgesetzt.

    Die Prüfungsreferate der GD EMPL haben bereits eine erhebliche Zahl von Prüfungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Leistungsdaten durchgeführt und werden diesen Aspekt auch in Zukunft bei ihren frühzeitigen vorbeugenden Systemprüfungen berücksichtigen. Außerdem wurde eine spezifische Leistungsprüfung, in die auch die Begleitungssysteme einbezogen waren, von einem externen Prüfer – unter der Zuständigkeit der GD EMPL – durchgeführt; alle festgestellten Probleme wurden angesprochen und von den Mitgliedstaaten angegangen.

    Der Prüfplan der GD REGIO für 2017-2018 sieht im Rahmen der spezifischen Untersuchung der Zuverlässigkeit der Leistungsdaten 20 Audits vor. Am 28. Mai 2018 hat die Leitung der GD REGIO eine Übersicht über die Ergebnisse von 13 solchen Prüfungen der Zuverlässigkeit der Leistungsdatenüberwachungssysteme, die bisher in neun Mitgliedstaaten durchgeführt worden sind, erörtert. Für den Rest des Jahres 2018 sind weitere Prüfungen geplant und die Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden wird fortgesetzt, um die Sicherheit in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Begleitungssysteme im Vorfeld der Leistungsüberprüfung 2019 zu erhöhen.

  2. Die Kommission nimmt diese Empfehlung an und betrachtet sie als umgesetzt.

    Wenn bei den Prüfungen der Kommission oder der Prüfbehörden Mängel festgestellt werden, werden in den diesbezüglichen Prüfberichten die erforderlichen Korrekturmaßnahmen genannt und es wird eine entsprechende Frist für deren Umsetzung festgesetzt.

  3. Die Kommission nimmt diese Empfehlung teilweise an.

    Änderungen des OP werden auf Initiative der Mitgliedstaaten vorgelegt, doch gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist für deren Übermittlung. Die Kommission hat die notwendigen Schritte eingeleitet, um selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Änderungen am OP in Bezug auf den Leistungsrahmen rechtzeitig bearbeitet werden. Um sicherzustellen, dass solche Änderungen des OP rechtzeitig übermittelt und bearbeitet werden, wurden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, alle Anträge dieser Art bis zum 30. Juni 2018 offiziell zu übermitteln. Die Bewertung solcher Anträge auf Änderung des OP erfolgt nach einem Standardverfahren, um eine konsistente Behandlung zu gewährleisten. Die Kommission wird sich mit diesen Änderungen des OP innerhalb der von der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen vorgegebenen Frist befassen.

Glossar

Auswahl-/Vergabekriterien: Vorab festgelegte Kriterien, die bei Auswahlverfahren herangezogen werden, um die Fähigkeit der Antragsteller, die vorgeschlagene Maßnahme oder das vorgeschlagene Arbeitsprogramm vollständig durchzuführen, zu beurteilen.

Begleitausschuss: Ausschuss, der die Umsetzung eines OP begleitet. Er setzt sich aus Vertretern der zuständigen einzelstaatlichen Behörden (z. B. Vertretern der Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, Durchführungsstellen, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen und der Zivilgesellschaft) zusammen. Die Kommission ihrerseits hat Beobachterstatus.

Begleitung (auch Monitoring): Regelmäßige Untersuchung der Ausgaben, Outputs und Ergebnisse, die aktuelle Informationen darüber liefert, ob die Projekte/Programme wie geplant voranschreiten.

Ergebnisindikatoren: Werte zur Messung der Ergebnisse der unterstützten Projekte oder der auf Ebene des operationellen Programms erzielten Ergebnisse.

Ergebnisse: Unmittelbare Veränderungen bei den Begünstigten am Ende ihrer Beteiligung an einer Intervention (z. B. verbesserte Zugänglichkeit eines Gebiets aufgrund des Baus einer Straße, Schulungsteilnehmer, die einen Arbeitsplatz gefunden haben).

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF oder ESI-Fonds): Fünf Einzelfonds, mit denen regionale Ungleichgewichte innerhalb der Union abgebaut werden sollen, indem entsprechende politische Handlungsrahmen für den siebenjährigen Finanzrahmen (MFR) gesetzt werden. Es handelt sich um den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften: Reihe von Grundsätzen, die in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission dargelegt sind und mit denen die Mitgliedstaaten bei der Organisation von Partnerschaften für die Ausarbeitung und Umsetzung von Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programmen unterstützt werden sollen.

Ex-ante-Konditionalitäten: Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen, bevor sie Finanzmittel im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhalten können. Bei der Vorbereitung der operationellen Programme für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 mussten die Mitgliedstaaten bewerten, ob diese Bedingungen erfüllt waren. War dies nicht der Fall, mussten Aktionspläne ausgearbeitet werden, um ihre Erfüllung bis zum 31. Dezember 2016 sicherzustellen.

Finanzindikatoren: Werte zur Überwachung der Fortschritte bei der (jährlichen) Mittelbindung und Zahlung der verfügbaren Mittel für ein Projekt, eine Maßnahme oder ein Programm im Verhältnis zu den förderfähigen Kosten.

Indikator: Messwert, der in Bezug auf ein Ziel Informationen für die Beurteilung des Grades der Zielerfüllung liefert.

Interventionslogik: Das Verhältnis zwischen ermitteltem Bedarf, Zielen, Inputs (geplant und zugeteilt), Outputs (angestrebt und erreicht) und Ergebnissen (beabsichtigt und tatsächlich).

Investitionsprioritäten: Für jede Prioritätsachse müssen die Mitgliedstaaten in ihren operationellen Programmen die Investitionsprioritäten und die entsprechenden spezifischen Ziele festlegen. Sie sind in den spezifischen Verordnungen für den EFRE, den ESF und den KF aufgeführt.

Leistungsgebundene Reserve: Mittel in Höhe von 6 % der für EFRE, ESF und KF oder ELER und EMFF bereitgestellten Mittel, die nach der Leistungsüberprüfung 2019 zusätzlich bereitzustellen sind, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt oder übertroffen werden.

Leistungsrahmen: Reihe von Etappenzielen und Vorgaben, die in einem operationellen Programm für jede Prioritätsachse festgelegt werden. Der Leistungsrahmen bildet eine wichtige Säule des leistungsorientierten Ansatzes.

Operationelles Programm (OP): Aufstellung der Prioritäten und spezifischen Ziele eines Mitgliedstaats, in der beschrieben ist, wie die Mittel (Kofinanzierung aus EU-Mitteln und einzelstaatlichen öffentlichen und privaten Mitteln) in einem bestimmten Zeitraum (derzeit sieben Jahre) für die Finanzierung von Projekten verwendet werden sollen. Die Projekte im Rahmen eines OP müssen zu einer bestimmten Anzahl von Zielen beitragen, die auf Ebene der Prioritätsachsen des OP bestimmt werden. Die Finanzmittel für OP können aus dem EFRE, dem KF und/oder dem ESF stammen. Das OP wird vom Mitgliedstaat ausgearbeitet und muss von der Kommission genehmigt werden, bevor Zahlungen aus dem EU-Haushalt geleistet werden können. Während des Programmplanungszeitraums können OP nur mit Einverständnis beider Seiten geändert werden.

Outputindikatoren: Werte zur Messung der Outputs der unterstützten Vorhaben oder der Outputs auf Ebene des operationellen Programms.

Outputs: Was mithilfe der Ressourcen, die einer Intervention zugewiesen werden, erzeugt oder erreicht wird (z. B. Weiterbildungskurse für junge Arbeitslose, Anzahl der errichteten Kläranlagen oder der gebauten Straßenkilometer).

Prioritätsachse: Eine oder mehrere Investitionsprioritäten in Zusammenhang mit einem thematischen Ziel. Die Finanzierung im Rahmen eines operationellen Programms ist nach Prioritätsachsen strukturiert.

Spezifisches Ziel: Das vorgesehene Ergebnis, zu dem die EU-Maßnahme beitragen soll.

Strategie Europa 2020: Die Wachstumsstrategie der EU für den Zeitraum 2010-2020, mit der die EU in die Lage versetzt werden soll, sich von der Krise zu erholen. Die Strategie beruht auf fünf Kernzielen in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima und Energie, Bildung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung.

Verwaltungsbehörde (VB): Eine von einem Mitgliedstaat benannte öffentliche oder private Stelle, die ein operationelles Programm verwaltet. Zu ihren Aufgaben gehören die Auswahl der zu finanzierenden Projekte, die Begleitung der Durchführung dieser Projekte und die Berichterstattung über finanzielle Aspekte und erzielte Ergebnisse an die Kommission.

Abkürzungsverzeichnis

DVB: Delegierte Verwaltungsbehörde

EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF: Europäischer Sozialfonds

ESI-Fonds/ESIF: Europäische Struktur- und Investitionsfonds

IP: Investitionspriorität

JDB: Jährlicher Durchführungsbericht

KF: Kohäsionsfonds

KMU: Kleine und mittlere Unternehmen

MS: Mitgliedstaat

OP: Operationelles Programm

PA: Prioritätsachse

SZ: Spezifisches Ziel

TZ: Thematisches Ziel

VB: Verwaltungsbehörde

ZS: Zwischengeschaltete Stelle

Endnoten

1 Die Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele werden anhand der Partnerschaftsvereinbarung des Mitgliedstaats festgelegt, bei der es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission handelt, in der die strategischen Ziele und Investitionsprioritäten des jeweiligen Landes beschrieben sind.

2 KOM(2010) 700 endgültig vom 19. Oktober 2010 "Überprüfung des EU-Haushalts".

3 Alle diese Aspekte behandelte der Hof in seinen Sonderberichten Nr. 2/2017 "Die Verhandlungen der Kommission über die Partnerschaftsvereinbarungen und Programme der Kohäsionspolitik 2014-2020: gezieltere Ausrichtung der Ausgaben auf die Prioritäten von Europa 2020, aber zunehmend komplexere Regelungen für die Leistungsmessung" und Nr. 15/2017 "Ex-ante-Konditionalitäten und die leistungsgebundene Reserve in der Kohäsionspolitik: innovative, aber noch nicht wirksame Instrumente".

4 Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

5 Allgemeine Ex-ante-Konditionalität 7, Anhang XI Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

6 Artikel 20, 22 und 96 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

7 Artikel 9 und 96 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

8 Anhang I der Verordnungen (EU) Nr. 1300/2013, Nr. 1301/2013 und Nr. 1304/2013, Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013, Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

9 Sonderbericht Nr. 2/2017.

10 Artikel 48 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

11 Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

12 Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

13 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017 des Hofes.

14 Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

15 Artikel 125 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

16 Artikel 125 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

17 Projekte Nr. 27, 28, 30, 31, 32, 33 und 34.

18 Artikel 116 und Anhang XII Punkt 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

19 Artikel 132 der Haushaltsordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012, Artikel 34 sowie Artikel 125 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

20 Leitfäden der Kommission: http://ec.europa.eu/regional_policy/de/information/legislation/guidance/.

21 OP Piemont, Italien, Aufforderung "Obbligo d'istruzione" 2015/2016.

22 Artikel 72, 73 und 74 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

23 Artikel 125 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; diese Anforderung ist auch Teil des Verwaltungs- und Kontrollsystems, Artikel 72 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

24 Ex-ante-Konditionalität 7, Anhang XI Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

25 Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

26 Artikel 122 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

27 Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; die tatsächliche Verwendung diese Systeme durch die Begünstigten ist nicht obligatorisch.

28 EGESIF_14-0010-final vom 18.12.2014, Leitlinien für die Kommission und die Mitgliedstaaten für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten.

29 Beispielsweise Angaben zum Hintergrund der Teilnehmer: Migranten, ausländische Herkunft, Minderheiten einschließlich marginalisierter Minderheiten wie etwa die Roma, Teilnehmer mit Behinderungen, sonstige benachteiligte Gruppen.

30 Auf der Grundlage von 20 Kommissionsprüfungen der Zuverlässigkeit von Leistungsdaten, die überwiegend im Jahr 2017 durchgeführt wurden.

31 Die Verwaltungsbehörde konnte dieses Problem im Laufe des Jahres 2017 beheben.

32 Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

33 Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

34 Sowie auf der Grundlage der Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten für das Jahr 2017. Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, jeweils einzureichen bis zum 31. August 2017 bzw. 31. August 2019 über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung mit Stand 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018. In den Fortschrittsberichten werden konkret die "Fortschritte beim Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie der in Artikel 4 Absatz 1 erwähnten fondsspezifischen Aufgaben durch den Beitrag der ESI-Fonds zu den ausgewählten thematischen Zielen und insbesondere hinsichtlich der im Leistungsrahmen für jedes Programm festgelegten Etappenziele und der für Klimaschutzziele eingesetzten Unterstützung" dargelegt.

35 Siehe Artikel 75 und 127 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Anhang VII der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 der Kommission vom 20. Januar 2015 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel "Wachstum und Beschäftigung", die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ABl. L 38 vom 13.2.2015, S. 1) und EGESIF_14-0010-final vom 18.12.2014, Leitlinien für die Kommission und die Mitgliedstaaten für eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten, Kernanforderungen 6 und 15.

36 Artikel 123 und 124 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

37 Artikel 124 Absatz 2 und Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

38 Leistungsindikatoren sind ein Bündel von Indikatoren, die für jede Prioritätsachse eines OP festgelegt werden. Die Kommission wird die bei diesen Indikatoren Ende 2018 erzielten Werte mit den festgelegten Etappenzielen vergleichen, um über die Freigabe der leistungsgebundenen Reserve im Jahr 2019 zu entscheiden.

39 Etappenziele sind die für die Indikatoren des Leistungsrahmens festgelegten Werte, die bis Ende 2018 erreicht werden müssen.

40 Siehe Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 215/2014.

41 Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

42 Projekte 27, 28, 31, 32, 33 und 34.

43 Projekte 6, 7, 8 und 9.

44 Z. B. Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2015 - Kapitel 6 Ziffer 6.86 "Bei 38 % der Projekte wurden keine Ergebnisindikatoren festgelegt", oder Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2016 - Kapitel 6 Ziffer 6.56 "Für 42 % der Projekte konnte der spezifische Beitrag zu den übergeordneten Programmzielen jedoch nicht ermittelt und gemessen werden, da auf Projektebene keine Ergebnisindikatoren oder Zielvorgaben festgelegt wurden".

45 Sonderbericht Nr. 15/2017.

46 COM(2017) 755 final vom 13. Dezember 2017 "Strategischer Bericht 2017 über den Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds".

47 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Ziffer 150.

48 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Ziffer 131.

49 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Ziffer 150.

50 Siehe Sonderbericht Nr. 2/2017, Empfehlung 3.

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 18.1.2017
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 3.5.2018
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 27.6.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen 23.7.2018

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer II - Ausgabenbereich "Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration" - unter Vorsitz von Iliana Ivanova, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Ladislav Balko, Mitglied des Hofes. Herr Balko wurde unterstützt von Branislav Urbanič, Kabinettchef, Zuzana Franková, Attachée, Myriam Cazzaniga, Leitende Managerin, Pekka Ulander, Aufgabenleiter, und Michaela Binder, abgeordnete nationale Sachverständige.

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2018

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