Sonderbericht
01 2020

Die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung: Der wichtige Beitrag zu mehr Energieeffizienz wurde durch erhebliche Verzögerungen und die Nichteinhaltung von Vorschriften geschmälert

Über den Bericht: Im Rahmen der Ökodesign-Gesetzgebung werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Anforderungen für Haushalts- und Industrieprodukte festgelegt. Durch die EU-Energieetiketten erhalten Verbraucher Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltverträglichkeit von Produkten und sind somit besser in der Lage, sachkundige Entscheidungen zu treffen.
Der Hof stellte fest, dass die Maßnahmen der EU zwar wirksam zum Erreichen der Ziele der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik beigetragen haben, diese Wirksamkeit jedoch durch erhebliche Verzögerungen im Regelungsprozess und die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler verringert wurde.
Die Empfehlungen des Hofes beziehen sich auf Verbesserungen des Regelungsprozesses und die Art und Weise, in der die Auswirkungen der Politik gemessen werden, sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Marktüberwachungsbehörden sowie zur Verbesserung der Einhaltung der Politik.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.

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Zusammenfassung

I

Angesichts der bedeutenden Herausforderung, den Klimawandel zu verhindern und einzudämmen, gingen die Staats- und Regierungschefs der EU die Verpflichtung ein, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis 2020 um 20 % und bis 2030 um 32,5 % (gegenüber den prognostizierten Werten aus dem Jahr 2007) zu verringern. Die Erhöhung der Energieeffizienz von Produkten stellt eines der zentralen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele dar. Produkte, die auf eine höhere Effizienz ausgelegt sind, können zur Reduzierung der Treibhausgase beitragen und erhebliche finanzielle Einsparungen für Unternehmen und Haushalte ermöglichen.

II

Im Rahmen der Ökodesign-Gesetzgebung werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Anforderungen für Haushalts- und Industrieprodukte festgelegt. Durch die EU-Energieetiketten erhalten Verbraucher Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltverträglichkeit von Produkten und sind somit besser in der Lage, sachkundige Entscheidungen zu treffen.

III

Im Rahmen dieser Prüfung bewertete der Hof, ob die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung wirksam zum Erreichen der Energieeffizienz- und Umweltziele der EU beigetragen haben. Der Hof untersuchte, ob die Kommission den Regelungsprozess gut verwaltet und die erzielten Ergebnisse angemessen überwacht und gemeldet hatte. Darüber hinaus analysierte der Hof, ob die Kommission Marktüberwachungstätigkeiten wirksam beaufsichtigt und unterstützt hatte und ob EU-finanzierte Projekte zu nachhaltigen Verbesserungen bei der Marktüberwachung geführt hatten.

IV

Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen der EU zwar wirksam zum Erreichen der Ziele der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik beigetragen haben, diese Wirksamkeit jedoch durch erhebliche Verzögerungen im Regelungsprozess und die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler verringert wurde.

V

Die Politik erstreckt sich auf einen Großteil der Produkte mit dem höchsten Energieeinsparungspotenzial. Die Kommission wandte fundierte und transparente Methoden an, um zu entscheiden, für welches Produkt Regelungen erlassen werden sollen, damit die Politik eine möglichst große Wirkung entfaltet.

VI

Allerdings stellte der Hof fest, dass das Verfahren zur Festlegung produktspezifischer Verordnungen langwierig ist und die Kommission einige Verzögerungen hätte vermeiden können. Darüber hinaus hatte die Entscheidung der Kommission, Maßnahmen als Paket anzunehmen, zur Folge, dass es bei Produktgruppen, die eigentlich regelungsreif wären, zu noch größeren Verzögerungen kam. Dadurch wurden die Auswirkungen der Politik abgeschwächt, da die Anforderungen an das Produktdesign nicht immer dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen. Des Weiteren tragen Energieetiketten nicht mehr in jedem Fall dazu bei, dass Verbraucher zwischen den Produkten unterscheiden können.

VII

Die Berücksichtigung kreislaufwirtschaftlicher Konzepte wie Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit im Rahmen der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik durch die Kommission erfolgte auf Ad-hoc-Basis. Nach Auffassung des Hofes zeigte sich durch unlängst angenommene Produktverordnungen jedoch, dass die Kommission diesen Aspekten mehr Aufmerksamkeit gewidmet hat.

VIII

Jedes Jahr erstattet die Kommission über die Ergebnisse der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik Bericht und stellt dadurch Interessenträgern und politischen Entscheidungsträgern hilfreiche Informationen bereit. Der Hof stellte fest, dass die derzeitige Methodik für die Berechnung der Auswirkungen unvollständig ist, da sie die Auswirkungen einer Nichteinhaltung der Verordnungen, Verzögerungen bei der Umsetzung und der Unterschied zwischen tatsächlichem und theoretischem Energieverbrauch nicht berücksichtigt.

IX

Der wirksamen Marktüberwachung sollte eine entscheidende Rolle dabei zukommen, sicherzustellen, dass in der EU verkaufte Produkte den Ökodesign-Anforderungen entsprechen und Verbraucher von korrekten Energieetiketten profitieren. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob verkaufte Produkte den Rechtsvorschriften entsprechen. Aus den verfügbaren Daten geht jedoch hervor, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler weiterhin ein großes Problem darstellt.

X

Die Kommission fördert die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden. Das von der Kommission betriebene Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung sollte eine Zusammenarbeit ermöglichen, indem Behörden der Austausch von Überprüfungsergebnissen ermöglicht wird. Der Hof stellte fest, dass die Wirksamkeit dieses Systems durch eine Reihe Funktionseinschränkungen in der Datenbank gemindert wurde. Die Kommission richtet derzeit eine Produktdatenbank ein, welche unter anderem zur Erleichterung der Marktüberwachung dient; allerdings liegt sie dabei hinter dem Zeitplan zurück.

XI

Die EU-finanzierten Projekte zur Verbesserung der Marktüberwachung haben zwar Ergebnisse geliefert, sie stellen jedoch nur eine temporäre Lösung für einen wiederkehrenden Bedarf dar.

XII

Der Bericht des Hofes enthält an die Kommission gerichtete Empfehlungen zur Verbesserung der Auswirkungen der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik. Die Empfehlungen des Hofes beziehen sich auf Verbesserungen des Regelungsprozesses zur zügigeren Annahme wirkungsvollerer produktspezifischer Verordnungen, die Verbesserung der Art und Weise, in der die Auswirkungen der Politik gemessen und gemeldet werden, sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Marktüberwachungsbehörden sowie zur Verbesserung der Einhaltung der Politik.  

Einleitung

Warum das Thema Energieeffizienz von Bedeutung ist

01

Angesichts der bedeutenden Herausforderung, den Klimawandel zu verhindern und einzudämmen, legten die Staats- und Regierungschefs der EU im Jahr 2007 drei Ziele fest, die bis 2020 erreicht werden sollten1:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 % (gegenüber dem Stand von 1990);
  • Steigerung der Energieeffizienz um 20 % (gegenüber den prognostizierten Werten aus dem Jahr 2007);
  • Erhöhung des Anteils des Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen auf 20 %.
02

Eine Verbesserung der Energieeffizienz wird zur Senkung der Treibhausgasemissionen und Bekämpfung des Klimawandels beitragen, erhebliche finanzielle Einsparungen für Unternehmen und Haushalte ermöglichen, die Luftqualität verbessern und der EU helfen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

03

Der jüngsten Bewertung der Kommission der Fortschritte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Energieeffizienzziele2 ist zu entnehmen, dass das EU-2020-Ziel aller Voraussicht nach nicht erreicht wird. Der Energieverbrauch ist zwischen 2014 und 2017 gestiegen. Die Bewertung der Kommission deutet darauf hin, dass die Schlüsselfaktoren das Wirtschaftswachstum, niedrige Ölpreise, Witterungsbedingungen und die schleppende Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen in einigen Mitgliedstaaten waren. Die Schlussfolgerung des Berichts lautet, „dass die Anstrengungen verstärkt werden müssen, und zwar nicht nur, um die für 2020 gesetzten Ziele zu erreichen, sondern auch, um die richtigen Grundlagen für das kommende Jahrzehnt zu schaffen, in dem noch ehrgeizigere Ziele verfolgt werden müssen“.

04

Im Dezember 20183 wurde mit der geänderten Energieeffizienzrichtlinie das Energieeffizienzziel für 2030 auf eine Erhöhung um 32,5 % gegenüber den Prognosen aus dem Jahr 2007 festgelegt. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist es wichtig, entscheidende Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs zu ergreifen.

05

Verbesserungen der Energieeffizienz können sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Sektoren und Bereiche erstrecken, etwa die Planung und Renovierung von Gebäuden im Hinblick auf Energieeinsparungen, die Verbesserung von Verkehrsmitteln, die industrielle Produktion sowie die Gestaltung und Verwendung besserer Produkte. Nach Schätzung der Kommission4 wird die Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik etwa zur Hälfte der Energieeffizienzziele für 2020 beitragen.

06

Laut Daten von Eurostat aus dem Jahr 20175 macht der Energieverbrauch der Haushalte rund ein Viertel (27,2 %) des Endenergieverbrauchs in Europa aus. Ein Großteil der von Haushalten verbrauchten Energie (82,5 %) stammt aus nicht erneuerbaren Quellen. Energieetiketten finden vornehmlich im Haushaltssektor Anwendung. Der nachstehenden Abbildung 1 ist zu entnehmen, dass ein Großteil des Energieverbrauchs der Haushalte auf den Bereich Heizung und Warmwasser entfällt, gefolgt von den Bereichen Beleuchtung und Elektrogeräte sowie Kochen.

Abbildung 1

Energieverbrauch in EU-Haushalten

Quelle: Eurostat, 2017.

Die Rolle von Ökodesign- und Energiekennzeichnung

07

Ökodesign oder umweltgerechte Gestaltung ist die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Produktgestaltung. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Im Rahmen der Ökodesign-Gesetzgebung werden Energieeffizienzanforderungen und weitere Anforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, um die Umweltverträglichkeit zu verbessern. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in der EU nicht verkauft werden; somit werden die Produkte mit der schlechtesten ökologischen Bilanz vom Markt genommen.

08

Mit EU-Energieetiketten werden Geräte nach ihrem Energieverbrauch auf einer Skala von A bis G eingestuft. Auf den Etiketten wird eine Schätzung des jährlichen Energieverbrauchs eines jeden Produkts angegeben und ähnliche Produkte werden entsprechend ihrer Energieeffizienzklasse eingestuft. Dies ermöglicht es den Verbrauchern, sachkundige Entscheidungen zu treffen.

09

Die Ökodesign- und Energieetiketten ergänzen einander. Mit beiden sollen folgende politische Ziele erreicht werden:

  • Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten sowie des Umweltschutzes,
  • Förderung des freien Verkehrs von energieverbrauchsrelevanten Produkten in der EU,
  • Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher, die es ihnen ermöglichen, sich für effizientere Produkte zu entscheiden.
10

Zu Beginn der 1990er-Jahre entwickelte die Kommission Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz für Heizgeräte und Kühlgeräte, im Jahr 1999 dann auch für Leuchtstofflampen. Die erste Ökodesign-Richtlinie, die 2005 angenommen wurde6, galt für sämtliche energiebetriebenen Produkte. Mit der derzeitigen Richtlinie7 wurde der Geltungsbereich auf energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt, indem Produkte mit mittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch mit aufgenommen wurden.

11

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften nahm 1992 die erste EU-Energiekennzeichnungsrichtlinie an8, die auf die wichtigsten Haushaltsgeräte Anwendung fand. Die ersten EU-weit geltenden Etiketten wurden 1994 für Kühlgeräte eingeführt: Mit ihnen wurde die Energieeffizienzklasse eines jeden Modells auf einer Skala von A bis G eingestuft. Seither ist der Energieverbrauch von Kühlgeräten um mehr als 60 % zurückgegangen9. Im Jahr 2010 führte die Kommission die Energieeffizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ ein. Auf dem 2019 neu eingeführten Etikett sind diese nicht mehr angegeben (siehe Ziffer 41). In Abbildung 2 ist die Entwicklung des EU-Energieetiketts für Kühlgeräte dargestellt.

Abbildung 2

Entwicklung des EU-Energieetiketts für Kühlgeräte

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

12

Nach Ansicht des Weltenergierates war die Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik der EU erfolgreich10. Die Verbraucher sind mit den Energieetiketten vertraut: 85 % der Europäer erkennen und berücksichtigen Energieetiketten beim Kauf eines Produkts11. Die Politik erfährt breite Unterstützung von Herstellern, Verbrauchern und Umweltorganisationen12. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

  • verbesserte Produktgestaltung, die zu höheren Verkaufspreisen und folglich höheren Erträgen und Marktanteilen für innovationsfreudige Hersteller führen kann, da ineffiziente Produkte vom EU-Markt genommen werden. Laut Schätzungen der Kommission werden dadurch bis 2030 rund 1 Million Arbeitsplätze geschaffen13;
  • Unternehmen profitieren von niedrigeren Betriebskosten, wenn sie effizientere Produkte verwenden;
  • Verbraucher, die effizientere Produkte verwenden, profitieren von geringeren Energiekosten, die die höheren Anfangskosten ausgleichen.
13

Die Anforderungen an Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sind vor allem auf die Energieeffizienz gerichtet, können sich jedoch auch auf andere Merkmale erstrecken. Beispielsweise werden mit den Rechtsvorschriften Grenzwerte für den Wasserverbrauch von Waschmaschinen sowie Anforderungen an die Haltbarkeit von Leuchtmitteln und Staubsaugern eingeführt und Informationen zur Demontage und zum Recycling von Staubsaugern, Umwälzpumpen und bildgebenden Geräten bereitgestellt. Viele Produktetiketten enthalten Piktogramme, die Angaben zu den Merkmalen, der Leistung und den Umweltauswirkungen sowie zum Wasserverbrauch oder Geräuschpegel von Produkten umfassen (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Piktogramme auf Energieetiketten mit Angaben zu Merkmalen, Leistung und Umweltauswirkungen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

14

Die Vorschriften zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung erstrecken sich auf 14 Produktgruppen; für 11 weitere Gruppen gelten lediglich Ökodesign-Anforderungen (siehe Abbildung 4). Darüber hinaus gibt es horizontale Maßnahmen, die sich auf den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Produkte im ausgeschalteten und Bereitschaftszustand beziehen.

Abbildung 4

Produkte mit Ökodesign- und Energieetiketten

14 Produktgruppen, für die Ökodesign- und Kennzeichnungsanforderungen gelten
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühlgeräte
  • Gewerbliche Kühlgeräte
  • Lampen
  • Elektronische Displays
  • Haushaltskochgeräte
  • Heizgeräte
  • Warmwasserbereiter
  • Einzelraumheizgeräte
  • Festbrennstoffkessel
  • Klimaanlagen
  • Wohnraumlüftungsgeräte
11 Produktgruppen, für die lediglich Ökodesign-Anforderungen gelten
  • Einfache Set-Top-Boxen
  • Externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Umwälzpumpen
  • Ventilatoren für industrielle Zwecke
  • Wasserpumpen
  • Transformatoren
  • Schweißgeräte
  • Luftheizungsprodukte
  • Computer und Server
  • Online-Datenspeicherprodukte

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

15

Nach der Annahme des Aktionsplans der EU für die Kreislaufwirtschaft im Jahr 201514 kündigte die Kommission 2016 ihre Absicht an, mehr zur Kreislaufwirtschaft beizutragen, indem Produkte haltbarer und leichter reparierbar, wiederverwendbar oder recycelbar gestaltet werden. In einer Kreislaufwirtschaft bleibt der Wert von Produkten und Rohstoffen so lange wie möglich erhalten; Abfälle und Ressourcenverbrauch sind auf ein Minimum reduziert, und am Ende der Nutzungsdauer von Produkten verbleiben die Ressourcen in der Wirtschaft, damit sie mehrmals verwendet werden und zusätzlichen Mehrwert schaffen können.

Die Rolle der Marktüberwachung

16

Die Gesetzgebung in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung kommt sowohl den Verbrauchern als auch der Umwelt zugute, sofern in der EU verkaufte Produkte die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen erfüllen und Verkäufer korrekte Energieetiketten zur Information der Verbraucher ordnungsgemäß anbringen.

17

Lieferanten von in der EU verkauften Produkten müssen eine Konformitätserklärung abgeben und die „CE“-Kennzeichnung15 an dem Produkt anbringen. Diese Kennzeichnung ist kein Nachweis dafür, dass das Produkt von einem Dritten oder den Behörden unabhängig geprüft wurde. Vielmehr zeigt sie, dass das Produkt nach Ansicht des Herstellers alle geltenden Vorschriften erfüllt und rechtmäßig zum Verkauf angeboten werden kann. Die Hersteller sind dafür verantwortlich, dass das Energieetikett, das sie den Verkäufern bereitstellen, korrekt ist.

Abbildung 5

CE-Kennzeichnung auf einem Fernsehgerät

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

18

Die Marktüberwachung in der EU erstreckt sich auf 33 Sektoren, darunter der Bereich Ökodesign und Energiekennzeichnung. Die Mitgliedstaaten sind für die Überwachung des Marktes in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich. Jeder Mitgliedstaat muss eine Marktüberwachungsbehörde benennen und diese mit ausreichend Befugnissen und Ressourcen ausstatten, damit sie ihre Pflichten erfüllen kann. Um die Konformität der in ihrem jeweiligen Land verkauften Produkte sicherzustellen, muss die Marktüberwachungsbehörde geeignete Überprüfungen in angemessenem Umfang durchführen.

19

Die Kommission unterstützt und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden, indem sie Treffen organisiert, Leitlinien und Schulungen anbietet und zwei Datenbanken betreibt. Aus dem EU-Haushalt werden finanzielle Mittel (15 Millionen Euro zwischen 2009 und 2018) für Projekte bereitgestellt, die zur Verbesserung der Marktüberwachungstätigkeiten in der EU für den Bereich Ökodesign und Energiekennzeichnung beitragen sollen.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

20

In diesem Bericht wird bewertet, ob die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung wirksam zum Erreichen der Energieeffizienz- und Umweltziele der EU beitragen. Der Hof beschloss, diesen Politikbereich zu untersuchen, da ihm beim Erreichen der von der EU festgelegten Energieeffizienzziele eine entscheide Rolle zukommt und er mit der Annahme des neuen Legislativpakets im Jahr 2019 zunehmend ins Interesse der Öffentlichkeit und der Interessenträger rückt. Der Hof untersuchte, ob die Kommission den Regelungsprozess gut verwaltet und die erzielten Ergebnisse angemessen überwacht und gemeldet hat. Darüber hinaus analysierte der Hof, ob die Kommission die Aktivitäten der Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigt und unterstützt hat, wobei der Schwerpunkt auf dem Betrieb der beiden Datenbanken auf EU-Ebene lag, und ob EU-finanzierte Projekte zu nachhaltigen Verbesserungen bei der Marktüberwachung geführt haben.

21

Um zu bewerten, ob die Kommission Durchführungsmaßnahmen vorgeschlagen hat, die mit den politischen Zielen im Einklang stehen, wählte der Hof drei Produktgruppen als Fallstudien aus:

  • Kombi-Boiler für Zentralheizungen und Einzelraumheizgeräte;
  • Haushaltskühlgeräte (Kühlschränke und Gefriergeräte);
  • elektronische Displays (Fernsehgeräte und Monitore).

Die Auswahl dieser Produktgruppen erfolgte auf der Grundlage ihres Primärenergieverbrauchs und der geschätzten Einsparungen infolge der angenommenen Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen; dabei sollten sowohl Heizungsprodukte als auch typische Haushaltsgeräte abgedeckt werden.

22

Der Hof besuchte die Generaldirektion Energie (GD ENER), die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) und die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME). Um die Auswirkungen und die Nachhaltigkeit von EU-finanzierten Projekten zur Verbesserung der Marktüberwachung zu bewerten, nahm der Hof bei neun Projekten eine Aktenprüfung vor und analysierte deren Ergebnisse. Ferner besuchte der Hof die für Ökodesign und Energiekennzeichnung zuständigen Marktüberwachungsbehörden in Frankreich, Luxemburg, Polen und Schweden, die an einigen dieser Projekte beteiligt waren. Diese Mitgliedstaaten wurden ausgewählt, da sie unterschiedlich große Märkte haben, wobei auch auf geografische Ausgewogenheit geachtet wurde. Um die Interessenträger in den Bereichen Verbraucher, Umwelt und Industrie zu konsultieren, führte der Hof auch Befragungen beim Europäischen Verbraucherverband (BEUC), der Europäischen Vereinigung zur Koordinierung der Verbrauchervertretung in Normungsangelegenheiten (ANEC), dem Europäischen Umweltbüro (EUB) und Home Appliance Europe (APPLiA) durch.

23

Die Ergebnisse der Prüfung könnten in die Vorbereitung des nächsten dreijährigen Ökodesign-Arbeitsprogramms für den Zeitraum nach 2020 einfließen und Einfluss darauf haben, wie die Kommission den Gesetzgebungsprozess verwaltet und die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Marktüberwachungstätigkeiten unterstützt.

Bemerkungen

Verwaltung des Regelungsprozesses

Die Kommission räumte den Produktgruppen mit dem höchsten Energieeinsparungspotenzial Vorrang ein

24

Mit der Ökodesign-Richtlinie und der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung wurde ein allgemeiner Rahmen geschaffen, in dem die politischen Ziele sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission, der Marktüberwachungsbehörden, der Hersteller, der Händler usw. festgelegt sind. Gemäß diesem Rahmen ist die Kommission befugt, Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung von Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen für spezifische Produktgruppen anzunehmen. Gemäß der Ökodesign-Richtlinie sollte die Kommission zu regulierende Produktgruppen auf der Grundlage von drei Kriterien auswählen: Verkaufs- und Handelsvolumen, aktuelle Umweltauswirkung und Verbesserungspotenzial16.

25

Der Hof untersuchte, ob die Kommission für ihr Arbeitsprogramm 2016-2019 den Produktgruppen mit dem höchsten Energieeinsparungspotenzial Vorrang einräumte. Die Kommission führte bei mehr als 100 Produktgruppen eine Vorabuntersuchung und bei 16 von ihnen eine Analyse durch. Daraufhin stufte sie die Produkte nach ihrem Energieeinsparungspotenzial ein. Diese Einstufung umfasste auch eine qualitative Bewertung anderer Umweltfaktoren wie Wasserverbrauch, Verwendung kritischer Rohstoffe, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit.

26

Im Jahr 2016 kündigte die Kommission an, dass sie die Möglichkeit prüfen werde, Anforderungen für Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) (wie Smartphones und Heimnetzwerk-Geräte) gesondert festzulegen. Beweggründe hierfür sind die schnelle Entwicklung dieses Sektors und die Schwierigkeiten bei der Schätzung des Energieeinsparungspotenzials. Die Kommission plant, bis Ende 2019 mit den entsprechenden Arbeiten zu beginnen.

27

Der Hof stellte fest, dass mit den bestehenden Durchführungsmaßnahmen (die sich auf mehr als 30 Produktgruppen erstrecken) die meisten der Produkte mit dem höchsten Energieeinsparungspotenzial abgedeckt wurden. Hierzu zählen die Produkte, auf die ein Großteil des Energieverbrauchs der Haushalte und mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs im Industrie- und Dienstleistungssektor entfallen17.

Erhebliche Verzögerungen im Regelungsprozess verringerten die Wirksamkeit der Politik

28

Wenn die Kommission Durchführungsmaßnahmen erlässt, ist der rechtzeitige Ablauf des Regelungsprozesses ein zentraler Faktor für den Erfolg der Politik. Wenn Technologien besser und Produkte effizienter werden, kann es vorkommen, dass Ökodesign- und Kennzeichnungsanforderungen nicht mehr aktuell sind und die Politik ihre Wirksamkeit verliert.

29

In den letzten Jahren hat der technologische Fortschritt bei vielen Produktgruppen dazu geführt, dass die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz obsolet wurden und die meisten oder alle Produktmodelle in die drei höchsten Energieeffizienzklassen fielen. Dies zeigt einerseits, dass die auf dem Markt verfügbaren Produkte energieeffizienter sind als zuvor und dass die Politik positive Auswirkungen hatte. Wenn jedoch andererseits alle verfügbaren Produkte in die höchsten Energieeffizienzklassen fallen, ist es für Verbraucher schwieriger, zwischen den Produkten mit der höchsten und der niedrigsten Effizienz zu unterscheiden, und es besteht für die Hersteller ein geringerer Anreiz für Innovationen. Der Hof untersuchte den Regelungsprozess für die drei ausgewählten Produktgruppen: elektronische Displays, Kühlgeräte und Heizgeräte.

30

Nach negativer Berichterstattung über die Politik in den Medien, die durch Angriffe auf die vermeintliche Überregulierung seitens der EU und ein öffentlichkeitswirksames Gerichtsverfahren über Staubsauger18 angeheizt wurde, beschloss die Kommission im Jahr 2015, den Regelungsprozess zeitweise einzufrieren, um die Angemessenheit der Politik als Ganzes zu überprüfen. Dadurch verzögerten sich die Arbeit an neuen Produktgruppen, die als vorrangig angesehen wurden (z. B. Automatisierungs- und Kontrollsysteme für Gebäude, elektrische Wasserkocher, Handtrockner, Aufzüge, Solarmodule und Solarwechselrichter, Kühlcontainer und Hochdruckreiniger), sowie die Überprüfung der bestehenden Maßnahmen um fast zwei Jahre. Dies war jedoch nicht der einzige Grund für Verzögerungen, wie nachfolgend erläutert wird.

31

Die Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen ist ein komplizierter und langwieriger Prozess (siehe Abbildung 6), der eingehende Konsultationen mit den Interessenträgern erforderlich macht19. Nach Schätzung der Kommission dauert ein standardmäßiger Regulierungsprozess für eine Produktgruppe rund dreieinhalb Jahre20. Der Prozess erstreckt sich vom Beginn der Vorstudie bis zur Veröffentlichung des Durchführungsrechtsakts oder delegierten Rechtsakts im Amtsblatt.

Abbildung 6

Theoretischer Regelungsprozess zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen gemäß dem Ökodesign- und Energiekennzeichnungsrahmen

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission.

32

Nach den Erkenntnissen des Hofes dauerte der Prozess bei den drei analysierten Produktgruppen erheblich länger als dreieinhalb Jahre. In Abbildung 7 ist ein Beispiel des tatsächlichen Regelungsprozesses zur Überarbeitung der Anforderungen für elektronische Displays veranschaulicht.

Abbildung 7

Tatsächlicher Regelungsprozess zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung für elektronische Displays

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

33

Der Hof stellte fest, dass der tatsächliche Regelungsprozess für die analysierten Produktgruppen doppelt so lange dauerte wie der theoretische Prozess, und zwar acht Jahre für elektronische Displays, sieben Jahre für Heizgeräte und sechs Jahre für Kühlgeräte. Die Kommission führte einige wesentliche Schritte mehrmals durch. Beispielsweise hielt sie

  • für elektronische Displays drei Sitzungen des Konsultationsforums und drei öffentliche Konsultationen ab; die Kommission unterrichtete die Welthandelsorganisation (WTO) zweimal über die vorgeschlagenen Ökodesign-Maßnahmen und aktualisierte zweimal die Folgenabschätzung;
  • für Kühlgeräte zwei Sitzungen des Konsultationsforums und drei öffentliche Konsultationen ab;
  • für Heizgeräte drei Sitzungen des Konsultationsforums und zwei dienststellenübergreifende Konsultationen ab.
34

Im Gegensatz zu Vorstudien beziehen sich Überprüfungsstudien auf bestehende Verordnungen zu Produktgruppen, die überarbeitet werden sollen. Sie folgen keinem standardisierten Verfahren oder Ansatz, z. B. einer gemeinsamen Struktur oder gemeinsamen Kriterien, weshalb die Analysetiefe je nach Produktgruppe unterschiedlich ist. In den ersten Überprüfungsstudien für elektronische Displays und Kühlgeräte fehlte die Information, dass die Kommission einen Legislativvorschlag erarbeiten musste. Daher gab sie für diese Produktgruppen zusätzliche Studien in Auftrag, wodurch sich der Regelungsprozess um vier Jahre verlängerte.

35

Im Jahr 2016 beschloss die Kommission, mehrere Durchführungsmaßnahmen in einem einzigen Paket21 zu erlassen. Das bedeutet, dass Verordnungen zu mehreren Produktgruppen gleichzeitig angenommen werden. Nach Ansicht der Kommission dient diese Vorgehensweise dazu, die Gesamtauswirkungen mehrerer Produktgruppen zu kommunizieren und besser aufzuzeigen, dass mit der Politik bedeutende Ergebnisse erzielt werden. Der Hof stellte jedoch fest, dass dies bei denjenigen Produktgruppen, die früher regelungsreif sind, zu Verzögerungen führte, da abgewartet werden musste, bis das gesamte Paket annahmebereit war. Dadurch verzögerte sich der bereits langwierige Prozess noch weiter.

36

Mehrere Interessenträger und Experten wiesen darauf hin, dass infolge der Verzögerungen Gelegenheiten versäumt wurden, das erhebliche Energieeinsparungspotenzial zu nutzen und die Umweltauswirkungen zu verringern22. Wenn die Kommission Verordnungen nach langer Verzögerung annimmt, besteht überdies die Gefahr, dass die Anforderungen nicht mehr aktuell sind. Beispiele:

  • für Heizgeräte: Gemäß der Ökodesign-Maßnahme von 2013 war ab 2015 für die gängigste Art von Heizgeräten ein Energieeffizienzniveau von mindestens 86 % erforderlich. Dies war jedoch bereits das angegebene Durchschnittseffizienzniveau aller Raumheizgeräte, die 2013 in der EU verkauft wurden;
  • für Fernsehgeräte: Die im Jahr 2009 angenommenen Ökodesign-Anforderungen basierten auf veralteten Daten und trugen kaum dazu bei, die Energieeffizienz zu verbessern. Aus der Bewertung der Ökodesign-Richtlinie23 geht hervor, dass ein Großteil der Produkte die Anforderungen von 2012 bereits im Jahr 2010 erfüllte.
37

Was die jüngste Überprüfung der Verordnungen für elektronische Displays und Kühlgeräte anbelangt, stellte der Hof fest, dass die Kommission diesen Aspekt berücksichtigt und die Marktdaten während des Regelungsprozesses mehrmals aktualisiert hatte. Dennoch betrug der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Analyse des jüngsten Datensatzes durch die Kommission und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Anforderungen für diese beiden Produktgruppen drei bzw. fünf Jahre.

Die Kommission ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Energieetiketten

38

An allen Produkten in der EU, die unter die einschlägigen Verordnungen fallen, müssen Energieetiketten angebracht sein. Da sie es den Verbrauchern ermöglichen sollen, sachkundigere Entscheidungen zu treffen, müssen diese Etiketten verständlich sein.

39

Am Beispiel der Energieetiketten für Heizgeräte wird deutlich, dass Klarheit erforderlich ist. Die Kommission führte vor Einführung der Energieetiketten im Jahr 2013 keine Studie zum Verbraucherverständnis durch. Abbildung 8 zeigt das aktuelle Design eines Energieetiketts für ein Heizsystem, das für Verbraucher verwirrend sein kann. Im Rahmen einer Studie über Energieetiketten aus dem Jahr 201624 wurde festgestellt, dass weniger als ein Drittel der Befragten alle auf dem Etikett angegebenen Informationen verstanden hatten.

Abbildung 8

Beispiel für ein Etikett, das für Verbraucher oftmals missverständlich oder unklar ist (Heizsysteme)

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 811/2013.

40

In ihrem Bericht über die Überprüfung der ehemaligen Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung 2010/30/EU25, die durch die neue Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung abgelöst wurde, räumte die Kommission ein, dass einige Elemente der Etiketten für mehrere Produktgruppen schwer verständlich waren. Um diesen Mangel zu beheben, beschloss die Kommission, bei der Entwicklung produktspezifischer Energieetiketten Verbrauchertests durchzuführen, um sicherzustellen, dass etwaige Piktogramme und das Etikett insgesamt verständlich sind. Bei Produktgruppen wie Heizgeräten (vgl. obige Abbildung 8) werden mögliche Änderungen für Verbraucher erst dann sichtbar, wenn eine neue Durchführungsmaßnahme angenommen wird und in Kraft tritt, was viele Jahre dauern kann.

41

Für das neue, im März 2019 angenommene Maßnahmenpaket jedoch führte die Kommission für die Etiketten aller Produktgruppen Studien zum Verbraucherverständnis durch. Die Kommission legte ihre Feststellungen den Sachverständigen der Mitgliedstaaten vor, die vor ihrer Annahme eine Reihe von Vereinfachungen an den Etiketten vorschlugen.

42

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Klassen A+, A++ und A+++ weniger wirksam waren als die Einstufung der Energieeffizienz auf einer Skala von A bis G, und beschloss daher, Erstere auslaufen zu lassen. Diese Energieeffizienzklassen werden bei der Einführung neuer Etiketten für Produktgruppen in den nächsten Jahren nicht mehr verwendet. Bei den ab 2021 geltenden Energiekennzeichnungsmaßnahmen ist dies bereits der Fall.

Zwar legte die Kommission den Schwerpunkt verstärkt auf Ressourceneffizienz, jedoch hat sie noch keine kreislaufwirtschaftliche „Toolbox“ vorgelegt

43

Im Jahr 2016 kündigte die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm an, eine kreislaufwirtschaftliche „Toolbox“ zu entwickeln, um Leitlinien zur Berücksichtigung der Ressourcen- und Materialeffizienz in Durchführungsmaßnahmen bereitzustellen. Hierfür ist es erforderlich, eine standardisierte Methode zur Bewertung der Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz für verschiedene Produktgruppen zu entwickeln sowie im Zuge von Vorstudien systematische und eingehende Analysen des kreislaufwirtschaftlichen Potenzials durchzuführen.

44

Die Kommission hat erste Schritte zur Entwicklung einer „Toolbox“ unternommen. Sie begann mit der Entwicklung horizontaler Normen für Materialeffizienz und der Überarbeitung der Methode für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MEErP). Der Hof stellte fest, dass Inhalt, Tiefe und Umfang bestehender Vor- und Überprüfungsstudien zur Untersuchung kreislaufwirtschaftlicher Konzepte je nach Produktgruppe variierten. Dies lag daran, dass diese Studien keiner standardisierten Methodik folgten und die Kommission zusätzliche Studien in Auftrag geben musste, um die erforderlichen Informationen über kreislaufwirtschaftliche Themen zu sammeln. Dies trug zu den in Ziffer 33 beschriebenen Verzögerungen bei.

45

In ihren jüngsten Vorschlägen legte die Kommission den Schwerpunkt verstärkt auf Ressourceneffizienz. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bei den Studien zur Überprüfung der Rechtsvorschriften über elektronische Displays und Kühlgeräte neben Energieaspekten auch mehrere andere Umweltaspekte berücksichtigt wurden, etwa Abfallbewirtschaftung, die Verwendung kritischer und seltener Materialien, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Auf der Grundlage der Studienergebnisse und einer Konsultation nahm die Kommission mehrere Anforderungen im Zusammenhang mit diesen Aspekten in ihre Regelungsvorschläge auf (siehe Beispiel in Kasten 1).

Kasten 1

Gleichgewicht zwischen Energieeffizienz und Verringerung der Lebensmittelverschwendung

Lebensmittelverschwendung ist ein weltweites Problem, dem aufgrund seiner wirtschaftlichen und ökologischen Folgen in den letzten Jahren große Aufmerksamkeit zuteilwurde. Rund 11 % der in Kühlgeräten gelagerten Speisen und Getränke werden aufgrund von Verderb und schlechter Planung verschwendet.

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage einer Studie von VHK zur optimalen Lagerung von Lebensmitteln (2017).

Laut einer Studie zu Haushaltskühlgeräten könnte eine bessere Produktgestaltung helfen, Lebensmittelverschwendung zu verhindern26; da die optimale Aufbewahrungstemperatur je nach Art des Lebensmittels unterschiedlich ist, können Kühlgeräte mit mehreren Fächern (wie Kellerfach und Kaltlagerzone) eine längere Aufbewahrung von Lebensmitteln ermöglichen. Die Studie zeigte, dass diese Arten von Kühlgeräten mindestens 20 % mehr Strom verbrauchen als aktuelle Standardkühlgeräte, stellte jedoch auch fest, dass eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung um nur zwei Prozent den höheren Energieverbrauch kompensieren würde.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen schlug die Kommission vor, auf diese Kühlgeräte eine „korrigierte“ Energieeffizienzeinstufung anzuwenden: Sie sollten eine bessere Einstufung erhalten, als sie normalerweise erhalten würden, um ihren Absatz zu fördern. Europäische Verbraucherorganisationen27 kritisierten diese Entscheidung, da diese zu sehr auf der Annahme beruhe, dass Verbraucher ihre Lebensmittel ordnungsgemäß sortieren und lagern würden. Ferner kritisierten sie, dass die Verbraucher vor dem Kauf keine genauen Informationen zu den zusätzlichen Betriebskosten zur Verfügung hätten, da der Korrekturfaktor für sie nicht sichtbar sei.

Bei der Berechnung der Ökodesign-Auswirkungen werden die Auswirkungen der Politik überschätzt, obgleich es jüngst zu Verbesserungen gekommen ist

46

Obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, teilt die Kommission der Öffentlichkeit regelmäßig die Ergebnisse ihrer Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik mit. Seit 2013 veröffentlicht die Kommission jährlich einen Bericht zur Berechnung der Ökodesign-Auswirkungen (Ecodesign Impact Accounting, EIA), der eine Schätzung der kumulierten Ergebnisse der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik bis 2020 und 2030 enthält. In dieser Berechnung werden Zukunftsprognosen aufgestellt, indem zwei Szenarien verglichen werden: ein Business-as-Usual-Szenario und ein ECO-Szenario. Im Business-as-Usual-Szenario wird die Entwicklung des Marktes ohne Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen wiedergegeben. Beim ECO-Szenario werden für jede Produktgruppe die Auswirkungen der Politik seit Beginn der Maßnahmen berücksichtigt.

47

In Abbildung 9 wird gezeigt, wie die Ergebnisse für eine Produktgruppe im EIA-Bericht dargestellt sind.

Abbildung 9

Bilanzierung der Auswirkungen für eine Produktgruppe (Heizgeräte)

Quelle:EIA overview report 2018“, VHK für die Europäische Kommission.

48

Im EIA-Bericht von 2018 wird geschätzt, dass die seit den 1990er-Jahren zu beobachtenden Auswirkungen von Produktverbesserungen und Energieetiketten 2020 großen Nutzen zeigen werden. Den Schätzungen zufolge wird durch die Politik Folgendes erreicht:

  • 150 Megatonnen Rohöläquivalent an eingesparter Energie (9 % des EU-Gesamtwerts);
  • 306 Megatonnen CO2-Äquivalent weniger Treibhausgasemissionen (7 % des EU-Gesamtwerts);
  • 63 Milliarden Euro an Netto-Einsparungen für die Verbraucher;
  • 66 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen für Industrie, Verkäufer und Installateure.

Gemäß dem EIA-Bericht dürften die Werte dieser Ergebnisse bis 2030 um mehr als 60 % steigen.

49

Weiter heißt es in dem Bericht, dass die genannten Schätzungen drei „Grundregeln“ folgen sollten: Sie sollten realistisch und zweckmäßig sein und auf bestehenden Maßnahmen basieren. Der Hof stellte fest, dass bei einigen Annahmen die Auswirkungen der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik wohl überschätzt wurden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

  • In der EIA werden die künftigen Auswirkungen der Politik geschätzt und nicht die bisher erzielten Ergebnisse bewertet. Somit sind darin auch Rechtsvorschriften berücksichtigt, deren Inkrafttreten in naher Zukunft geplant ist. Diese Vorschriften werden auf der Grundlage des vorgeschlagenen Datums für das Inkrafttreten bewertet. Falls die tatsächlich angenommenen Anforderungen nun weniger streng ausfallen oder Verzögerungen auftreten, werden die EIA-Zahlen somit zu hoch eingeschätzt.
  • In der EIA wird davon ausgegangen, dass die Verordnung vollständig eingehalten wird und es keine Mängel in der Marktüberwachung gibt. Nach Schätzung der Kommission und anderer Interessenträger28 führt die Nichteinhaltung der Vorschriften dazu, dass bis zu 10 % der Energieeinsparungen nicht realisiert werden. Zudem wurden im Rahmen der Prüfung des Hofes Mängel bei der Marktüberwachung festgestellt (siehe Ziffern 55-73).
  • Die EIA greift auf technische Produktinformationen zurück, die von den Herstellern bereitgestellt werden und die auf einschlägigen harmonisierten Normen und nicht auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basieren. Diese Normen sind nicht immer repräsentativ für den tatsächlichen Energieverbrauch unter realen Bedingungen, wie in Kasten 2 erläutert.

Kasten 2

Mängel der harmonisierten EU-Normen

In einem unabhängigen Bericht29 wurden die Mängel der harmonisierten europäischen Normen untersucht, die für die Prüfung von drei Produktgruppen verwendet wurden: Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Kühlschränke. Die Schlussfolgerung des Berichts lautete, dass die von den Normen vorgegebenen Prüfbedingungen nicht der tatsächlichen Nutzung entsprachen, weshalb der tatsächliche Verbrauch unterschätzt wurde. Beispiele:

  • Geschirrspüler werden im effizientesten Eco-Programm geprüft, das jedoch selten genutzt wird (in 18 % der Fälle).
  • Fernsehgeräte werden mit einem Videoclip von 2007 geprüft, der nicht die typischen Sehgewohnheiten in Haushalten wiedergibt.
  • Kühl- und Gefrierkombinationen werden ohne Öffnen der Türen und ohne darin befindliche Lebensmittel geprüft.

Auf der Grundlage einer kleinen Stichprobe von Produkten gelangte die Studie zu folgenden Schätzungen: Geschirrspüler könnten zwischen 6 und 73 % mehr Energie verbrauchen, wenn sie mit anderen Programmen betrieben werden; Fernsehgeräte, die mit einer anderen Videosequenz geprüft wurden, verbrauchten zwischen 6 % weniger und 47 % mehr Energie; Kühlgeräte verbrauchten bis zu 47 % mehr Energie, wenn die Türen alle 12 Stunden geöffnet wurden.

Weiter war dem Bericht zu entnehmen, dass Hersteller Schlupflöcher in den Normen oder Methoden zur Umgehung der Vorschriften30 (wie z. B. „Mogelgeräte“, die erkennen, dass ein Test durchgeführt wird) nutzen könnten, um eine bessere Einstufung zu erreichen oder fälschlicherweise eine Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen zu behaupten.

50

Zur Bestimmung der Energieeffizienz von Geräten stützt sich die Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik auf Normen, die von Normungsgremien entwickelt wurden, um gemeinsame Definitionen von technischen Begriffen und Messmethoden festzulegen. Sobald ein europäisches Normungsgremium eine Norm herausgegeben und die Kommission deren Titel und Referenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, wird diese Norm zu einer „harmonisierten europäischen Norm“ und somit Teil des EU-Rechts.

51

Liegt keine harmonisierte Norm vor, können ältere Normen, internationale Normen oder andere einschlägige Methoden zur Messung des Energieverbrauchs herangezogen werden. Dies kann jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, und die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit der Rechtsvorschriften wird erschwert. Daher sind harmonisierte Normen, die zuverlässig, genau und reproduzierbar sind und der tatsächlichen Nutzung entsprechen, von großer Bedeutung.

52

Schließlich handelt es sich bei der EIA um eine Prospektivstudie, mit der die künftigen Auswirkungen einer Politik und nicht die zu einem bestimmten Datum tatsächlich erzielten Ergebnisse bewertet werden sollen. Daher ist diese Bilanzierung empfindlich gegenüber bestimmten Änderungen der Parameter wie künftigen Inflationsraten oder Energiepreisen. Im Jahr 2019 überarbeitete die Kommission ihre Annahmen für künftige Energiepreise, die für die Bilanzierung der Auswirkungen verwendet werden. Dies führte zu einem drastischen Rückgang der geschätzten Nettoeinsparungen für EU-Verbraucher im Jahr 2020: Die erwarteten jährlichen Einsparungen je Haushalt fielen von 473 Euro auf 286 Euro.

53

In einer unabhängigen Studie31 wurde darauf hingewiesen, dass die EIA auf Szenarien beruhe und ein Versuch sei, die im Zuge der Berechnung ermittelten Energieeinsparungen mit Energieeinsparungen in Einklang zu bringen, die für einige Produktgruppen in Deutschland festgestellt worden seien. Der Studie zufolge waren die in der Realität festgestellten Einsparungen zwar erheblich, aber niedriger als die in der Bilanzierung enthaltenen Prognosen, und zwar deutlich: um das 2- bis 15-Fache bzw. das 1,7- bis 11,6-Fache, je nach Berechnungsgrundlage und Produktgruppe. Wenngleich Umfang und Methodik der Studie keinen direkten Vergleich mit den Zahlen der EIA erlauben, besteht der Studie zufolge ein Risiko, dass die Einsparungen überschätzt sind.

54

Da die EIA die einzige Informationsquelle im Hinblick auf den Beitrag der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik zur Erreichung der Energieeffizienzziele für 2020 darstellt, besteht bei einer Überbewertung der Ergebnisse die Gefahr, dass politische Entscheidungsträger unzutreffende Informationen erhalten. Im jüngsten Bewertungsbericht über die bis 2018 erzielten Fortschritte im Hinblick auf die Energieeffizienzziele für 2020 machte die Kommission keine Angaben zu den Auswirkungen der Politik mehr. Es ist unklar, ob sie dies in den anstehenden Berichten wieder tun wird.

Marktüberwachung

Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Energiekennzeichnung und Ökodesign durch Hersteller und Einzelhändler verringert den Nutzen der Politik

55

Die Marktüberwachung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Diese sollten die Marktüberwachungsverordnung32 einhalten. Marktüberwachungsbehörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte in ihrem jeweiligen Land den Vorschriften entsprechen. Obwohl einige im Bereich Verbraucherschutz tätige NRO Geschäftsbegehungen und einige Produkttests durchgeführt haben, sind sie nicht befugt, die Verordnung durchzusetzen, da dies in die Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden fällt.

56

Wenn Geschäfte Energieetiketten nicht ordnungsgemäß anbringen, ist es für Verbraucher schwieriger, sachkundige Entscheidungen zu treffen. Fehlerhafte Etiketten können Verbraucher in die Irre führen, sodass sie Produkte kaufen, die mehr Energie verbrauchen oder eine geringere Leistung haben als angegeben. Industrievertreter haben eine bessere Durchsetzung der Verordnung gefordert33, damit die Vorteile der Politik zum Tragen kommen.

57

Seit 2009 werden durch EU-finanzierte Marktüberwachungsprojekte Geschäftsbegehungen und Labortests finanziert, um zu prüfen, ob Produkte den Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen genügen und in die richtige Energieeffizienzklasse eingestuft sind. Die Projekte zeigten, dass die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften ein erhebliches Problem darstellt. Art und Umfang der Nichteinhaltung variieren je nachdem, welches Produkt geprüft und welche Überprüfungsmethode verwendet wurde (die Feststellungen der Projekte sind in Abbildung 10 dargestellt). Da diese Projekte oftmals auf Projektmodelle abzielten, die mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht den Vorschriften entsprachen, lassen sich die nachstehend aufgeführten Nichteinhaltungsquoten nicht auf alle Produktgruppen oder den EU-Markt insgesamt hochrechnen.

Abbildung 10

Feststellungen EU-finanzierter Projekte

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Abschlussberichte der einschlägigen EU-finanzierten Projekte.

58

Auf der Grundlage der Ergebnisse der EU-Projekte sowie zusätzlicher Daten der Mitgliedstaaten schätzte34 die Kommission im Jahr 2019, dass insgesamt rund 10-25 % der auf dem Markt verkauften Produkte nicht den Vorschriften entsprachen, sodass etwa 10 % der möglichen Energieeinsparungen nicht erreicht werden. Die Kommission konnte diese Zahlen jedoch nicht weiter aufschlüsseln. Dies entspräche in etwa dem jährlichen Stromverbrauch von Schweden und Ungarn zusammen. Schätzungen zufolge werden aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften bis 2020 Energieeinsparungen von 174,8 TWh/Jahr nicht realisiert, was in etwa dem Stromendverbrauch von Schweden und Ungarn zusammen entspricht, der laut Eurostat-Daten von 2017 170 TWh/Jahr beträgt. In einer anderen Studie des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums (DEFRA) aus dem Jahr 2011 wurden die Auswirkungen35 der Nichteinhaltung der Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler auf die Energieeinsparungen auf 6,2 % geschätzt, wobei jedoch darauf hingewiesen wurde, dass es sich hierbei um eine sehr vorsichtige Schätzung handele.

59

Eine wirksame Durchsetzung der Verordnung könnte dazu beitragen, diese Verluste zu verringern. In einer Studie mehrerer Marktüberwachungsbehörden36 wurde auf der Grundlage von zwischen 2011 und 2013 erhobenen Daten geschätzt, dass ein in die Marktüberwachung investierter Euro zu einer Einsparung von 13 Euro aufgrund von verbesserter Energieeffizienz führt. Die Studie gelangte zu dem Schluss, dass die Investitionsrendite ausreichend hoch sei, um eine mögliche Kosteneffizienz der Marktüberwachung zu bestätigen. Würden beispielsweise alle nordischen Länder (Island, Finnland, Norwegen, Schweden und Dänemark) eine optimale Marktüberwachung durchführen, was zu Mehrkosten in Höhe von 2,1 Millionen Euro führen würde, würden dadurch jährliche Energieeinsparungen von 168 GWh erzielt, wodurch die Verbraucher bei den 13 bewerteten Produktgruppen jährlich 28 Millionen Euro einsparen könnten. In einer anderen Studie37 wurde geschätzt, dass der Nettonutzen eines leistungsfähigeren Marktüberwachungssystems allein im Vereinigten Königreich im Laufe eines Jahrzehnts rund 164 Millionen GBP betragen würde. Weitere Studien zeigten, dass Marktüberwachung und Tests durchaus auf systematische, wirksame und kosteneffiziente Weise durchgeführt werden können38.

Die EU stellte Instrumente zur Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden bereit, die jedoch nur begrenzte Auswirkungen auf Ökodesign und Energiekennzeichnung hatten

60

Um die Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung zu verbessern, sollten die Marktüberwachungsbehörden eine wirksame Marktüberwachung durchführen. In der Marktüberwachungsverordnung wird nicht präzisiert, in welchem Umfang Marktüberwachungstätigkeiten erforderlich sind, sondern lediglich vorgegeben, dass die Marktüberwachungsbehörden „geeignete“ Überprüfungen in „angemessenem“ Umfang vornehmen sollten. Die Mitgliedstaaten sollten Marktüberwachungsprogramme erstellen, umsetzen und regelmäßig aktualisieren und diese der Kommission übermitteln.

61

Laut Berichten, die der Kommission übermittelt wurden, reichte die Zahl der pro Jahr überprüften Produkte von weniger als 20 bis mehr als 100 000 pro Mitgliedstaat. Diese Zahlen lassen sich nur schwer interpretieren, da die Bedeutung von „Überprüfung“ sehr weit gefasst ist. Je nach Mitgliedstaat kann eine Überprüfung entweder eine der folgenden Kontrollen oder eine Kombination davon sein:

  • eine Sichtprüfung in einem Geschäft oder online (z. B. um zu prüfen, ob ein Etikett angebracht ist oder ob das Produkt die „CE“-Kennzeichnung trägt);
  • eine Prüfung der Unterlagen eines Produkts (z. B. um zu prüfen, ob das Produktdatenblatt entsprechende Verweise auf die Verordnung und die erforderlichen technischen Informationen enthält);
  • ein Labortest eines Produkts, um zu prüfen, ob es den Ökodesign-Anforderungen, etwa in Bezug auf den Energieverbrauch und die Richtigkeit des Etiketts, entspricht.
62

Die verschiedenen Arten von Überprüfungen dienen unterschiedlichen Zwecken. Durch Prüfung des Vorhandenseins eines Etiketts soll sichergestellt werden, dass Verbraucher angemessen über die Leistungsfähigkeit des Produkts, das sie erwerben wollen, unterrichtet werden. Die Wirksamkeit der Energiekennzeichnungspolitik ist nicht gegeben, wenn keine Etiketten angebracht sind. Durch Prüfungen von Unterlagen kann ermittelt werden, ob Verstöße gegen Informationsanforderungen vorliegen und ob für bestimmte Produkte unter Umständen Labortests erforderlich sind. Der Hof stellte fest, dass Art und Umfang der Überprüfungen und Unterlagenprüfungen in den von ihm besuchten Mitgliedstaaten und Behörden höchst unterschiedlich waren. Dies wird in Kasten 3 näher erläutert.

Kasten 3

Geschäftsbegehungen und Unterlagenprüfungen in vier Mitgliedstaaten

Um zu prüfen, ob Etiketten ordnungsgemäß angebracht sind, nimmt die in Frankreich für Energiekennzeichnung zuständige Behörde landesweit Kontrollen bei Hunderten von Geschäften sowie online vor. Die für Ökodesign zuständige Behörde hingegen führte überhaupt keine Überprüfungen durch. In Schweden legte die Marktüberwachungsbehörde in den letzten Jahren den Schwerpunkt ihrer Prüfungen auf das Vorhandensein von Energieetiketten auf online verkauften Produkten. Die polnischen Marktüberwachungsbehörden dagegen nahmen keinerlei Online-Prüfungen vor, sondern kontrollierten jährlich rund 200 Produktmodelle. In Luxemburg führte die Marktüberwachungsbehörde eine Überprüfungskampagne in verschiedenen Geschäften im ganzen Land sowie in deren Online-Shops durch, jedoch nur für Waschmaschinen.

63

Nach Ansicht der Kommission sind Labortests die einzige Möglichkeit, um zu prüfen, ob ein Produkt die Energieeffizienz- und Leistungsanforderungen erfüllt und ob ein Energieetikett korrekt ist39. Diese Tests sind mitunter kostspielig, je nachdem, welches Produkt ausgewählt und welches Labor genutzt wird. Die Kosten können einige Hundert bis einige Tausend Euro pro Produkt betragen. In vielen Fällen kaufen die Marktüberwachungsbehörden das Produkt und bezahlen den Labortest. Um einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften zu bestätigen, müssen drei Einheiten eines Produkts überprüft werden. Bei teuren Produkten wie Fernsehgeräten, Boilern oder Kühlschränken können somit hohe Kosten entstehen. Der Hof stellte fest, dass auch die Anzahl der durchgeführten Labortests in den besuchten Marktüberwachungsbehörden variierte, wie in Kasten 4 veranschaulicht.

Kasten 4

Labortests in vier Mitgliedstaaten

Die schwedische Marktüberwachungsbehörde betreibt ein eigenes internes Labor und testet jährlich rund 70 verschiedenartige Produkte. In Polen prüft die zuständige Marktüberwachungsbehörde in ihrem Labor jährlich rund 100 Fernsehgeräte, einfache Set-Top-Boxen, externe Netzteile sowie Haushalts- und Bürogeräte (nur auf ihren Verbrauch im Bereitschaftsmodus), andere Produktarten werden jedoch nicht regelmäßig getestet. In Frankreich überprüft die für Energiekennzeichnung zuständige Marktüberwachungsbehörde jährlich die Energieeffizienzklasse von weniger als 10 Produkten in einem Labor. Die für Ökodesign zuständige Behörde führt überhaupt keine Labortests durch. In Luxemburg begann die Behörde im Jahr 2018 mit der Prüfung von Produkten und hatte bis Juni 2019 13 Kühlschränke getestet.

64

Abbildung 11 enthält einen Überblick über die von Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Labortests, die der Kommission für 2016 gemeldet wurden.

Abbildung 11

Anzahl der von Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Labortests (auf der Grundlage der neuesten der Kommission gemeldeten Daten, 2016)

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Marktüberwachungsberichte der Mitgliedstaaten.

65

Die Kommission unterstützt die Marktüberwachungsbehörden, insbesondere indem sie

  • die Organisation von „Gruppen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden“ unterstützt – ein Netzwerk von Marktüberwachungsbehörden, das zweimal jährlich zusammenkommt, um Erfahrungen und Kenntnisse auszutauschen;
  • Leitlinien und bewährte Verfahren zur Marktüberwachung im Allgemeinen sowie für jede produktspezifische Verordnung veröffentlicht;
  • in Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden konsolidierte häufig gestellte Fragen veröffentlicht, die Antworten zu Problemen bieten, denen Marktüberwachungsbehörden bei spezifischen Produkten häufig begegnen;
  • zwei Datenbanken zur Verbreitung einschlägiger Informationen betreibt, siehe Abbildung 12;
  • finanzielle Mittel für Projekte zur Stärkung der Marktüberwachung bereitstellt.
66

Durch die beiden von der Kommission betriebenen Datenbanken soll die Zusammenarbeit40 zwischen den Marktüberwachungsbehörden gefördert und ihre Tätigkeit unterstützt werden, wie in Abbildung 12 beschrieben.

Abbildung 12

Rolle des Informations- und Kommunikationssystems für die Marktüberwachung (ICSMS) und der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL)

ICSMS

• Die Datenbank ist betriebsfähig und ermöglicht es,

  • den Marktüberwachungsbehörden, die Ergebnisse ihrer Überprüfungen und Labortests hochzuladen;
  • den Marktüberwachungsbehörden, mithilfe der von anderen durchgeführten Überprüfungen und Labortests Korrekturmaßnahmen in Bezug auf nichtkonforme Produkte zu ergreifen;
  • den Marktüberwachungsbehörden, Doppelarbeit zu vermeiden, indem sie Produkte nicht testen müssen, deren Konformität bereits von anderen Marktüberwachungsbehörden festgestellt wurde.
EPREL

• Die Datenbank ist in der Entwicklung und soll

  • den Marktüberwachungsbehörden technische Produktinformationen bereitstellen, die von Herstellern hochgeladen wurden;
  • der Öffentlichkeit Informationen über Produkte und deren Energieetiketten bieten;
  • der Kommission aktuelle Informationen zur Energieeffizienz von Produkten zwecks Überprüfung der Energieetiketten bereitstellen.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

67

Die Kommission und die Mitgliedstaaten räumten ein, dass die in das ICSMS eingegebenen Daten erhebliche Lücken und Unstimmigkeiten aufweisen. Folgende Mängel wurden ermittelt:

  • Acht Mitgliedstaaten übermitteln keine Informationen über ihre Tätigkeiten in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung. Ab 2021 müssen die Marktüberwachungsbehörden mithilfe des ICSMS systematisch über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
  • Die Suche nach Ergebnissen für ein spezifisches Produktmodell gestaltet sich schwierig. Hersteller nutzen auf unterschiedlichen Märkten oftmals unterschiedliche Produktidentifikationsnummern, und die Datenbank zeigt die einander entsprechende(n) Identifikationsnummer(n) nicht an. Daher ist es unter Umständen nicht möglich, die Testergebnisse eines gleichartigen Modells zu verwenden, da diese nicht ermittelt werden können.
  • Die Marktüberwachungsbehörden wenden unterschiedliche Methoden an, um ihre Überprüfungsergebnisse zu melden. Beispielsweise geben einige von ihnen nur die nichtkonformen Modelle an, während andere alle ihre Ergebnisse mitteilen. Einige Behörden stufen ihre Überprüfungen in eine allgemeine „Ökodesign“- oder „Energiekennzeichnungs“-Kategorie ein und nicht entsprechend der spezifischen Produktverordnung. Dadurch sind die Ergebnisse schwerer auffindbar.
  • Es sind keine Felder vorgegeben, um zwischen einer Nichteinhaltung der Vorgaben in den Unterlagen und beispielsweise einem fehlerhaften Energieverbrauch oder einer falschen Energieeffizienzklasse zu unterscheiden. Daher sind die Informationen über nicht-konforme Produkte nicht ausreichend, um es Marktüberwachungsbehörden zu ermöglichen, die Art der Nichteinhaltung zu ermitteln.
  • Die von den Marktüberwachungsbehörden hochgeladenen Labortestberichte sind nicht standardisiert und nur in den Originalsprachen verfügbar; es gibt keine Übersetzungsfunktion. Obwohl sie angeben, dass Tests durchgeführt wurden, laden die Marktüberwachungsbehörden nicht immer Testberichte hoch.
68

Seit 2016 arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten an der Aktualisierung der Methode, mit der Daten zum Ökodesign und zur Energiekennzeichnung im ICSMS gemeldet werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts (Herbst 2019) war jedoch noch keine Änderung an der Ausgestaltung des Systems vorgenommen worden.

69

Jede Marktüberwachungsbehörde kann entscheiden, inwieweit sie die im ICSMS verfügbaren Informationen nutzt, um ihre Tätigkeiten zu unterstützen. Die vom Hof besuchte Marktüberwachungsbehörde, die in Frankreich für die Überwachung der Ökodesign-Verordnung zuständig ist, hat noch nie Informationen abgerufen, die von anderen Marktüberwachungsbehörden in das ICSMS eingegeben worden waren. Die anderen vom Hof besuchten Marktüberwachungsbehörden teilten mit, dass sie die Datenbank nur selten nutzten, um Fälle von Nichteinhaltung, die von anderen Mitgliedstaaten festgestellt wurden und Auswirkungen auf ihren eigenen Markt haben, zu untersuchen oder entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Ebenso wenig nutzten sie die Informationen, um zu verhindern, dass bestimmte Produkte mehrfach kontrolliert werden. In einigen Fällen können Marktüberwachungsbehörden durch nationale Rechtsvorschriften daran gehindert werden, die Informationen anderer zu nutzen, um Korrekturmaßnahmen auf ihrem eigenen Markt zu ergreifen – dies war bei Polen und Frankreich der Fall (es sei denn, als Teil einer EU-Kampagne).

70

Gemäß der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung sollten Lieferanten ab dem 1. Januar 2019 Informationen in die EPREL-Produktdatenbank eintragen, wenn sie eine Einheit eines neuen Modells in Verkehr bringen. Die Kommission hätte die Datenbank den Marktüberwachungsbehörden und der Öffentlichkeit zugänglich machen sollen41, zum Zeitpunkt der Prüfung war dies jedoch noch nicht geschehen.

EU-finanzierte Marktüberwachungsprojekte sind zwar hilfreich, stellen aber nur eine temporäre Lösung für einen wiederkehrenden Bedarf dar

71

Die Kommission gelangte 2015 zu dem Schluss, dass die meisten Mitgliedstaaten nur in geringem Umfang Marktüberwachungstätigkeiten durchführten42 und dass die Zusammenarbeit verstärkt werden musste. In den letzten zehn Jahren finanzierte die Kommission durch Finanzhilfen im Rahmen der Programme „Intelligente Energie – Europa“ und „Horizont 2020“ zehn Projekte zur Marktüberwachung in den Bereichen Ökodesign und Energiekennzeichnung. Die Gesamtmittel beliefen sich auf 19,5 Millionen Euro, und der EU-Beitrag betrug 15 Millionen Euro. Einige dieser Projekte43 wurden von den Marktüberwachungsbehörden verwaltet.

72

Die Analyse des Hofes bestätigt die positiven Ergebnisse dieser Projekte; sie ermöglichten die Finanzierung von Prüfkampagnen für Produktgruppen, deren Prüfung kostspieliger ist und die die Marktüberwachungsbehörden in der Regel nicht selbst geprüft hätten. Sie trugen der Notwendigkeit Rechnung, die Zahl der Überprüfungen und Labortests zu erhöhen, und förderten gleichzeitig die Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Darüber hinaus wurden im Zuge der Projekte Leitlinien für empfehlenswerte Verfahren und Schulungsmodule entwickelt, die den Marktüberwachungsbehörden halfen, ihre Kenntnisse und ihre Fachkompetenz weiterzuentwickeln, unter anderem auch zu neu aufkommenden Themen wie die Verhinderung der Umgehung von Vorschriften.

73

Auf der Grundlage der verfügbaren Daten über Marktüberwachungstätigkeiten in der EU lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob sich die Marktüberwachungstätigkeiten außerhalb von EU-Projekten aufgrund dieser Projekte verbessert haben. Während die verfügbaren Marktüberwachungsprogramme ziemlich knapp gehalten sind, machte keine der Marktüberwachungsbehörden Angaben dazu, dass sich ihre Tätigkeiten nach der Teilnahme an EU-Projekten geändert oder verbessert hätten oder dass sich die Zahl der nicht im Rahmen von EU-Projekten durchgeführten Labortests erhöht hätte. Da die EU-Finanzierung für diese Aktivitäten seit 2012 relativ beständig ist – was daran deutlich wird, dass nach Abschluss eines Projekts ein neues Projekt folgt –, besteht die Gefahr, dass sich die Mitgliedstaaten auf die Finanzierung auf EU-Ebene verlassen, um ihre internen Marktüberwachungspflichten in diesem Bereich wahrzunehmen. Die EU-Projekte stellen somit eine temporäre Lösung für einen wiederkehrenden Bedarf dar.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

74

Der Hof prüfte, ob die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zum Erreichen ihrer Energieeffizienz- und Umweltziele beitragen. Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen der EU zwar wirksam zum Erreichen der Ziele der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik beigetragen haben, diese Wirksamkeit jedoch durch erhebliche Verzögerungen und die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler verringert wurde.

75

Der Hof stellte fest, dass sich die Durchführungsmaßnahmen derzeit auf einen Großteil der Produkte erstrecken, die das höchste Energieeinsparungspotenzial besitzen und auf die nahezu der gesamte Energieverbrauch der Haushalte und mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs im Industrie- und Dienstleistungssektor entfallen. Um Produkte, die reguliert oder überprüft werden sollen, zu priorisieren, wandte die Kommission fundierte und transparente Methoden an (Ziffern 24-27).

76

Der Regelungsprozess ist langwierig, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Verordnungen fachlich komplex sind und Interessenträger eingehend konsultiert werden müssen. Der Hof stellte jedoch fest, dass einige Verzögerungen hätten vermieden werden können. Durch lange Verzögerungen wurden die Auswirkungen der Politik verringert, da die Ökodesign-Anforderungen nicht mehr dem technologischen Fortschritt entsprechen und Energieetiketten Verbrauchern nicht mehr bei der Unterscheidung zwischen Produkten helfen. Da die Kommission entschieden hat, Maßnahmen als Paket anzunehmen, werden produktspezifische Verordnungen nicht mehr angenommen, sobald sie annahmefähig sind (Ziffern 28-37).

77

Der Hof stellte fest, dass die Kommission zwar Schritte zur Verbesserung der Energieetiketten unternimmt, es jedoch einige Jahre dauern wird, bis Veränderungen für die Verbraucher sichtbar sind (Ziffern 38-42). Die Kommission hat in ihre jüngsten Vorschläge kreislaufwirtschaftliche Konzepte aufgenommen. Wenngleich Bewertung und Berücksichtigung dieser Konzepte noch immer auf Ad-hoc-Basis erfolgen, hat die Kommission damit begonnen, ein Standardverfahren für die Bewertung zu entwickeln (Ziffern 43-45).

Empfehlung 1 – Verbesserung des Regelungsprozesses

Um den Regelungsprozess zu verbessern, sollte die Kommission

  1. ein Standardverfahren für Überprüfungsstudien festlegen und anwenden, damit keine zusätzlichen Studien mehr notwendig sind;
  2. einen methodischen Standardrahmen zur Einbeziehung der kreislaufwirtschaftlichen Anforderungen entwickeln, der während der Vor- und Überprüfungsstudien angewendet werden sollte, damit entsprechende Feststellungen frühzeitig im Konsultationsprozess vorgelegt werden können;
  3. Durchführungsmaßnahmen annehmen, wenn sie annahmefähig sind, und nicht, wenn ein Maßnahmenpaket vollständig ist;
  4. insbesondere für Produkte, die auf sich schnell entwickelnden Technologien wie IKT basieren, eine regelmäßigere Bewertung von Marktdaten vornehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass obsolet gewordene Energieeffizienzanforderungen und -etiketten zügig aktualisiert werden.

Zeitrahmen: Dezember 2021

78

Die Bilanzierung der Auswirkungen von Ökodesign-Maßnahmen ist ein transparentes Verfahren, durch das Interessenträger und politische Entscheidungsträger nützliche Daten über die Ergebnisse der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik erhalten. Allerdings stellte der Hof fest, dass bei der derzeit angewandten Methodik zur Bilanzierung der Auswirkungen die Ergebnisse der Politik überschätzt werden. Die Auswirkungen einer Nichteinhaltung der Vorschriften sowie Verzögerungen bei der Umsetzung werden nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Auswirkungen beruht auf dem Unterschied zwischen zwei langfristigen Szenarien; beeinflusst wird sie durch die Kluft zwischen tatsächlichem Energieverbrauch und den bisweilen unrealistischen Schätzungen, die sich aus harmonisierten Standards ergeben (Ziffern 46-53).

Empfehlung 2 – Verbesserung der Berechnung der Auswirkungen

Die Kommission sollte

  1. die der Berechnung der Auswirkungen zugrunde liegenden Annahmen verbessern, insbesondere durch Berücksichtigung der Nichteinhaltung von Vorschriften, von Verzögerungen bei der Umsetzung und von Abweichungen zwischen dem auf harmonisierten Normen beruhenden Energieverbrauch und dem auf der tatsächlichen Nutzung beruhenden Verbrauch;
  2. den Spielraum für die Bewertung der Ergebnisse der Politik mithilfe einer auf Stichproben basierenden Methodik zur Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Endnutzer analysieren, um die Genauigkeit des Modells zur Berechnung der Auswirkungen zu verbessern;
  3. im Bewertungsbericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten den Beitrag der Politik zum Erreichen der Energieeffizienzziele für 2020 quantifizieren.

Zeitrahmen: Dezember 2021

79

Auf der Grundlage der verfügbaren Daten stellte der Hof fest, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler weiterhin ein großes Problem darstellt. Relativ wenige Produktmodelle wurden in Labors getestet, und die vom Hof besuchten Mitgliedstaaten nutzten nicht die Ergebnisse anderer Mitgliedstaaten, um Durchsetzungsmaßnahmen umzusetzen. Infolgedessen sind Verbraucher nicht überall in Europa in gleichem Umfang geschützt (Ziffern 55-69).

80

Durch ihre wichtige Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit hilft die Kommission den Marktüberwachungsbehörden, ihren Pflichten nachzukommen. Die von der Kommission betriebene ICSMS-Datenbank ermöglicht eine Zusammenarbeit durch den Austausch der Überprüfungsergebnisse der Marktüberwachungsbehörden. Allerdings bedarf es Verbesserungen, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. Die Kommission hat die EPREL-Datenbank nicht termingerecht eingerichtet; zum Zeitpunkt der Prüfung war sie für die Marktüberwachungsbehörden noch nicht zugänglich. Die EU-finanzierten Projekte haben Ergebnisse geliefert, allerdings ist unklar, ob sie zu nachhaltigen Veränderungen bei der Art der Durchführung der Marktüberwachung geführt haben (Ziffer 65-73).

Empfehlung 3 – Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden

Um die Marktüberwachungstätigkeiten zu verbessern und den Austausch von Informationen zwischen den Marktüberwachungsbehörden zu erleichtern,

sollte die Kommission

  1. Verbesserungen am ICSMS vornehmen, um die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden zu erleichtern, indem sie beispielsweise die schnelle Identifizierung einander entsprechender Modellnummern und deren Verknüpfung mit EPREL ermöglicht;
  2. Zeitrahmen: Dezember 2020

  3. den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage Online-Schulungen anbieten, um die Nutzung des ICSMS zu fördern und somit deren Tätigkeiten zu unterstützen;
  4. Zeitrahmen: Dezember 2020

  5. die Übernahme empfehlenswerter Verfahren bewerten, die im Rahmen von EU-finanzierten Projekten ermittelt wurden, einschließlich der Durchführung kostenwirksamer Überprüfungen.
  6. Zeitrahmen: April 2022

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Nikolaos MILIONIS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2019 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner Lehne
Präsident

Glossar

Berechnung der Ökodesign-Auswirkungen: Methodik zur Überwachung und Meldung der Auswirkungen von Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen auf Energieverbrauch, Arbeitsplätze, technologische Entwicklung und Einnahmen der Industrie.

Energieeffizienz: Verhältnis zwischen der Leistung eines Systems oder Geräts und der verbrauchten Energie.

Energieeffizienzklasse: Eine von sieben Kategorien (von A bis G) zur Angabe der Energieeffizienz eines Produkts.

Energieetikett: Informationen über Energieverbrauch und Energieeffizienzklasse, die beim Verkauf eines Produkts, das Gegenstand einer Energiekennzeichnungsmaßnahme ist, anzugeben sind.

Haltbarkeit: Fähigkeit von Geräten oder Materialien, Verschleiß, Druck oder Schäden standzuhalten und somit ohne eine unwirtschaftliche Wartung oder Reparatur funktionsfähig zu bleiben.

Marktüberwachung: Überwachung und Überprüfung durch öffentliche Behörden, inwieweit Produkte geltenden Rechtsvorschriften wie Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen entsprechen.

Marktüberwachungsbehörde: Nationale Einrichtung, die dafür zuständig ist, zu überprüfen, inwieweit die auf dem Markt des Mitgliedstaats befindlichen Produkte geltenden Rechtsvorschriften wie Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen entsprechen.

Ökodesign (oder umweltgerechte Gestaltung): Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Gestaltung eines Produkts zur Sicherstellung einer hohen Umweltverträglichkeit während seiner gesamten Lebensdauer.

Recyclingfähigkeit: Potenzial eines Abfallstoffes, wiederaufbereitet und/oder wiederverwendet zu werden.

Reparierbarkeit: Potenzial eines Produkts, wieder in einen funktionsfähigen Zustand gebracht zu werden.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I

Die Kommission erkennt den wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz an, den die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung dem Europäischen Rechnungshof zufolge leisten. Von den Rechtsvorschriften in diesem Bereich profitieren Verbraucher, Industrie und Umwelt. Angesichts der bedeutenden Auswirkungen dieser politischen Maßnahmen verfolgt die Kommission einen robusten Regelungsprozess, der eine umfassende Konsultation der Interessenträger, eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse und eine politische Kontrolle umfasst. In den letzten Jahren hat sich Dauer dieses Prozesses durch verschiedene Faktoren verlängert, was möglicherweise dazu geführt hat, dass Energieeinsparungen versäumt wurden. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, zu überprüfen, ob die in ihrem Hoheitsgebiet verkauften Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen. Auf dem EU-Markt sind jedoch immer noch zu viele nicht konforme Produkte zu finden, wodurch die Wirksamkeit der Vorschriften beeinträchtigt wird. Mit der neuen Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung soll dies verbessert werden.

X

Das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) ermöglicht es den nationalen Marktüberwachungsbehörden, Überprüfungsergebnisse zu speichern, während die gemäß der Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung eingerichtete Produktdatenbank Hersteller und Einführer verpflichtet, Daten zu den Produkten, die sie in der Union in Verkehr bringen, hochzuladen.

XI

Die Kommission ist der Auffassung, dass von der EU finanzierte Projekte bei vielen nationalen Marktüberwachungsbehörden zu nachhaltigen operativen Verbesserungen geführt haben, räumt jedoch ein, dass sie in einigen Fällen eine vorübergehende Lösung für einen wiederkehrenden Bedarf darstellten.

Bemerkungen

34

Die Kommission ist der Auffassung, dass die ersten Überprüfungsstudien die für die Ausarbeitung von Legislativvorschlägen erforderlichen Informationen enthielten. Bei den Displays sorgten jedoch andere Faktoren (die unter anderem mit der Überarbeitung der Energiekennzeichnungsrichtlinie in Zusammenhang standen) dafür, dass zusätzliche Daten erhoben werden mussten.

Für Kühlgeräte wurde auf der Grundlage einer ersten, breit angelegten Studie eine eingehende Überprüfungsstudie durchgeführt. Diese wurde durch eine spezielle Studie mit dem Schwerpunkt Lebensmittelverschwendung ergänzt, die gleichzeitig durchgeführt wurde, ohne zu zusätzlichen Verzögerungen zu führen.

49

Dritter Spiegelstrich: Die Kommission räumt zwar ein, dass harmonisierte Normen nicht immer repräsentativ für den tatsächlichen Energieverbrauch unter realen Bedingungen sind, doch werden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, diese Normen zu aktualisieren, damit sie realistische Betriebsbedingungen besser widerspiegeln. So wurde beispielsweise in der neuen Norm für Geschirrspüler die Prüfbeladung geändert, um die Verwendung durch den Verbraucher besser widerzuspiegeln, die nun auch Kunststoffartikel, Kaffeetassen, Edelstahltöpfe und Glasschüsseln umfasst. Gleichzeitig müssen die Prüfbedingungen und -verfahren anderen, ebenso wichtigen Kriterien wie Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit genügen. Alle oben genannten Kriterien müssen weiterhin gleichermaßen beachtet werden.

Gemeinsame Antwort auf Ziffer 67 und 68.

Die Qualität der Daten (und damit die Wirksamkeit) des ICSMS hängt allein von den Marktüberwachungsbehörden ab.

Das ICSMS verfügt über eine umfassende Suchfunktion, die Suchen nach verschiedenen Parametern ermöglicht. Informationen über die Nummern gleichartiger Produktmodelle müssen von den Wirtschaftsbeteiligten eingehen. Sie sind verpflichtet, diese Informationen in die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) einzugeben, die mit dem ICSMS verknüpft wird.

Das ICSMS verfügt über Datenfelder zu verschiedenen Konformitätsaspekten. Darunter ist ein Feld zur Angabe des Risikoniveaus, das von „no risk“ („kein Risiko“) bis „serious risk“ („erhebliches Risiko“) reicht, in dem zusätzlich weitere diesbezügliche Informationen eingegeben werden können. Die Kommission hat eine Risikobewertungsmethodik veröffentlicht, in der unter anderem erläutert wird, wie Risiken für andere öffentliche Interessen, die nicht die Sicherheit betreffen, bewertet werden können.

Derzeit wird in laufenden Gesprächen mit den Mitgliedstaaten ergründet, welche Art von Änderungen am ICSMS in Bezug auf Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung erforderlich sind und wie genau diese ausgestaltet werden sollten. Angesichts der relativ geringen Nutzung des ICSMS für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung gehören solche Änderungen jedoch nicht zu den wichtigsten Prioritäten für die Entwicklung des ICSMS.

Die Tatsache, dass die Prüfberichte nicht standardisiert sind, ist auf die unterschiedlichen Praktiken in den verschiedenen Behörden zurückzuführen. Da es sich bei den Prüfberichten in der Regel um Dateien und nicht um vordefinierte Datenfelder handelt, ist die automatische Übersetzung komplizierter.

73

Aus den Erfahrungsberichten in den betreffenden Projektberichten geht hervor, dass viele der beteiligten Marktüberwachungsbehörden die im Rahmen der Projekte ermittelten bewährten Verfahren und Empfehlungen nutzen. Die Prüftätigkeiten außerhalb von EU-Projekten hängen von den nationalen Mitteln ab, die den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung stehen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Empfehlung 1 – Verbesserung des Regelungsprozesses

Die Kommission nimmt die Empfehlungen a und b an.

Die Kommission hat vor, diese Aspekte bei der begonnenen Überarbeitung der Methodik für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP) einzubeziehen. Die Kommission hat einen Normungsauftrag zu Anforderungen an die Materialeffizienz erteilt, die die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung produktspezifischer Normen zu Aspekten der Kreislaufwirtschaft bilden. Einige dieser Normen wurden bereits fertiggestellt, andere dürften bald folgen. Das Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2020-2024 wird sich weiter mit Fragen der Kreislaufwirtschaft befassen.

Die Kommission nimmt die Empfehlung c nicht an. Die Kommission hat sich dafür entschieden, die im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016-2019 angekündigten Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen als Paket anzunehmen, um den Gesamtbeitrag solcher Maßnahmen zu den Zielen der EU in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Kreislaufwirtschaft aufzuzeigen und hervorzuheben. Die Kommission kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorwegnehmen, wie sie bei künftigen Maßnahmen zu dieser Frage steht.

Die Kommission nimmt die Empfehlung d an. Insbesondere für Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat die Kommission eine Studie auf den Weg gebracht, um diejenigen Produkte zu ermitteln für die der derzeitige Prozess angemessen ist, und um politische Optionen (einschließlich möglicher neuer politischer Instrumente) für andere IKT-Produkte vorzuschlagen.

Empfehlung 2 – Verbesserung der Bilanzierung der Auswirkungen

Die Kommission nimmt die Empfehlung a an. Sie wird Schritte unternehmen, um der Nichteinhaltung von Vorschriften und Verzögerungen bei der Umsetzung bei ihrer künftigen Folgenabschätzung Rechnung zu tragen. Das Problem der Abweichungen zwischen dem auf harmonisierten Normen beruhenden Energieverbrauch und dem auf der tatsächlichen Nutzung beruhenden Verbrauch wird hinreichend anerkannt und es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Normen zu erarbeiten, die der tatsächlichen Nutzung näher kommen.

Die Kommission nimmt die Empfehlung b an. Bei ihrer Bewertung wird die Kommission sowohl methodische Aspekte als auch die Auswirkungen einer solchen Bewertung auf die Ressourcen berücksichtigen.

Die Kommission nimmt die Empfehlung c teilweise an. Sie wird prüfen, ob eine solche Quantifizierung machbar ist, und kann nicht garantieren, dass die Ergebnisse einer solchen Machbarkeitsuntersuchung dazu führen, dass der Empfehlung nachgekommen werden kann.

79

Dies liegt weitgehend außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommission, da die Marktüberwachung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Kommission hat jedoch dazu beigetragen, dass die neue Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, mit der Verbesserungen in diesem Punkt angestrebt werden, angenommen werden konnte, und wird das in der Verordnung vorgesehene Unionsnetzwerk für Produktkonformität unterstützen.

Empfehlung 3 – Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden

Die Kommission nimmt die Empfehlung a an. Die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus den Verordnungen (EU) 2017/1369, (EU) 2019/515 und (EU) 2019/1020 ergeben, hat Vorrang. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit EPREL.

Die Kommission nimmt die Empfehlung b an. Die Kommission verfügt über geeignetes Personal und Material für Webinar-Schulungen zum ICSMS, wenn die zuständigen Behörden einen entsprechenden Bedarf und Kapazitäten haben, an Schulungen zu teilzunehmen.

Die Kommission nimmt die Empfehlung c an. Im Arbeitsprogramm von Horizont 2020 für die Jahre 2018-2020 ist vorgesehen, eine Studie über die Auswirkungen von Projekten, die im Rahmen von Horizont 2020 im Bereich Energieeffizienz finanziert werden, durchzuführen; diese Studie könnte eine solche Bewertung umfassen.

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer I „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ unter Vorsitz von Nikolaos Milionis, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von Phil Wynn Owen, Mitglied des Hofes. Herr Wynn Owen wurde unterstützt von den Attachés Olivier Prigent und Ramona Bortnowschi, dem Leitenden Manager Helder Faria Viegas, dem Aufgabenleiter Frédéric Soblet, der stellvertretenden Aufgabenleiterin Diana Voinea sowie den Prüferinnen und Prüfern Arfah Chaudry, Nicholas Edwards, Joanna Kokot und Roberto Resegotti. Zuzanna Filipski und Mark Smith leisteten sprachliche Unterstützung.

Von links nach rechts: Olivier Prigent, Diana Voinea, Nicholas Edwards, Frédéric Soblet, Ramona Bortnowschi, Arfah Chaudry, Phil Wynn Owen.

Endnoten

1 Website der Kommission zu den Zielen für 2020. Siehe auch Sonderbericht des Hofes Nr. 18/2019: „EU-Treibhausgasemissionen: gute Berichterstattung, aber bessere Einblicke in künftige Reduktionen erforderlich“.

2 Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der nationalen Energieeffizienzziele für 2020 und bei der Durchführung der Richtlinie zur Energieeffizienz gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (2018), COM(2019) 224 final, 2019.

3 Richtlinie EU/2018/2002.

4 Mitteilung der Kommission, Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019, COM(2016)773.

5 Daten von Eurostat, 2017.

6 Richtlinie 2005/32/EG.

7 Richtlinie 2009/125/EG.

8 Richtlinie 92/75/EWG.

9 „Preparatory/review study“, 2016.

10 „Energy Efficiency Policies around the World: Review and Evaluation“, S. 48, Weltenergierat 2008.

11 „Study on the impact of the energy label – and potential changes to it – on consumer understanding and on purchase decisions“, LE London Economics und IPSOS, Oktober 2014.

12 „Joint Industry letter on Ecodesign“, Mai 2018; Offener Brief von 55 NRO an Präsident Juncker, September 2018.

13 „Ecodesign Impact Accounting – Overview report 2018“, Januar 2019.

14 COM (2015) 614/2.

15 Die Abkürzung steht ursprünglich für „Conformité Européenne“ (EU-Konformität).

16 Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG.

17 „Ecodesign Impact Accounting – Overview report 2018“, S. 8, VHK, Januar 2019.

18 Rechtssache T-544/13 Dyson Ltd gegen Europäische Kommission, Urteil vom 8. November 2018. Ein Hersteller von beutellosen Staubsaugern forderte die Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission, da diese die Verbraucher in Bezug auf die Energieeffizienz der Staubsauger in die Irre führe, weil die in der Verordnung aufgeführten Prüfstandards nicht geeignet seien. Das Gericht erklärte die Verordnung für nichtig.

19 Siehe Sonderbericht des Hofes Nr. 14/2019 „‚Ihre Meinung zählt!‘ Bei den öffentlichen Konsultationen der Kommission werden die Bürgerinnen und Bürger zwar einbezogen, doch mangelt es an Öffentlichkeitsarbeit“.

20 „Die neuen Energieeffizienzlabels“, Europäische Kommission, 2019.

21 Website der Kommission zum Ökodesign.

22 „Save the Ecodesign energy-labelling package! Joint letter to the European Commission“; „Joint Industry Letter on Ecodesign“; „SThe Ecodesign Directive (2009/125/EC) European Implementation Assessment“, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, November 2017.

23 COM(2015) 345 final.

24 Elke Dünnhoff: „Verständlichkeit der Energielabel für Heizkessel und Warmwasserbereiter und des Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen. Ergebnisse von zwei Gruppendiskussionen und einer repräsentativen Verbraucherbefragung“, Mainz, 14. Dezember 2016.

25 Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Überprüfung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, COM(2015) 345 final.

26 „Preparatory/review study for household refrigeration, VHK, 2016; additional research“, VHK, 2017.

27 ECOS, EEB, Coolproducts, rreuse, topten, ifixit Europe, „Position on the Commission’s proposals to revise the Ecodesign & Energy Labelling measures on domestic refrigeration“, 2018.

28 Europäische Kommission; CLASP, ECOS, EEB und Topten (2017), „Closing the ‚reality gap‘ – ensuring a fair energy label for consumers“, S. 9; „Impact Assessment of the compliance & enforcement regime of the Energy-Using Products (EuP) & Energy Labelling Dir.“, Defra, 2009.

29 „STEP project – Closing the ‚reality gap‘ – ensuring a fair energy label for consumers“, CLASP, ECOS, EEB, Topten, Juni 2017.

30 Siehe „Definition of Circumvention“, ANTICSS, 2018.

31 Öko-Institut e.V. und ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2017). „Living up to expectations? Monitoring the effects of Ecodesign and energy labelling in Germany“, ECEEE, 2017.

32 Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

33 „Joint-industry letter on Ecodesign“, 2018.

34 „Die neuen Energieeffizienzlabels“, Europäische Kommission, 2019.

35 „Impact Assessment of the compliance & enforcement regime of the Energy-Using Products (EuP) & Energy Labelling Dir.“, Defra, 2009.

36 „The Nordic Ecodesign Effect Project, Estimating benefits of Nordic market surveillance of Ecodesign and energy labelling“, Troels Fjordbak Larsen, 2015.

37 „Impact Assessment of the compliance & enforcement regime of the Energy-Using Products (EuP) & Energy Labelling Dir.“, Defra, 2009.

38 Siehe zum Beispiel: ATLETE I, „Appliance Testing for Energy Label Evaluation Publishable result-oriented report“, 2011; ATLETE II, „Appliance Testing for Washing Machines Energy Label & Ecodesign Evaluation, publishable result-oriented report“, 2014.

39 COM(2015) 345 final.

40 Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.

41 Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU.

42 COM(2015) 345 final.

43 European Eco-design Compliance Project (ECOPLIANT), Energy Efficiency Compliant Products (EEPLIANT I und II), Anti-circumvention of Standards for Better Market Surveillance (ANTICSS).

Zeitschiene

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung 12.12.2018
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) 28.10.2019
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 4.12.2019
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen 10.1.2020

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