Sonderbericht
Nr.16 2019

Europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen: Nutzen für politische Entscheidungsträger kann verbessert werden

Über den Bericht: Die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen (European Environmental Economic Accounts, EEEA) sind eine wichtige Datenquelle für die Überwachung und Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen wie des Siebten Umweltaktionsprogramms und des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die EEEA sind ein statistischer Rahmen, der aus einem umfassenden Paket von Tabellen und Rechnungen besteht, welche die Beziehung zwischen der Umwelt und der EU-Wirtschaft beschreiben.
Der Hof prüfte, ob die Kommission die EEEA gut eingerichtet, verwaltet und genutzt hat. Die Prüfung ergab, dass die EEEA-Module nicht optimal genutzt wurden, um zentrale umweltpolitische Maßnahmen zu überwachen. Auf der Grundlage seiner Feststellungen empfiehlt der Hof der Kommission, den strategischen Rahmen für die EEEA-Daten, die Relevanz der EEEA-Module für umweltpolitische Entscheidungen sowie die Aktualität der EEEA-Daten zu verbessern.
Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.

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Zusammenfassung

I

Die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen (European Environmental Economic Accounts, EEEA) sind eine wichtige Datenquelle für die Überwachung und Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen wie des Siebten Umweltaktionsprogramms und des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die EEEA sind ein statistischer Rahmen, der aus einem umfassenden Paket von Tabellen und Rechnungen besteht, welche die Beziehung zwischen der Umwelt und der EU-Wirtschaft beschreiben.

II

Der Hof prüfte, ob die Kommission die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen gut eingerichtet, verwaltet und genutzt hat. Die Prüfung ergab, dass die Kommission keine langfristige Perspektive für den Bedarf an EEEA-Daten im Hinblick auf umweltpolitische Entscheidungen entworfen hat. Die Kommission hat weder den EEEA-Bedarf ermittelt noch genau angegeben, welche Indikatoren erforderlich sind. Es existiert zwar eine Strategie für die EEEA, ein umfassender Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele fehlte jedoch. Der Hof stellte fest, dass sich einige strategische Ziele seit mehr als 10 Jahren in den aufeinanderfolgenden Strategien wiederholten.

III

Ihre Vorschläge dazu, ob die EEEA-Module obligatorisch sein sollten oder nicht, machten Kommission und Mitgliedstaaten größtenteils von der Verfügbarkeit und Ausgereiftheit der Daten und von Überlegungen zum Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten abhängig und nicht von einem ermittelten Datenbedarf. Die Kommission setzte die EEEA-Module ohne eine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse um. Die EEEA-Module wurden nicht optimal genutzt, um zentrale umweltpolitische Maßnahmen zu überwachen.

IV

Wenn Daten rascher zur Verfügung gestellt werden, sind sie auch von größerem Nutzen. Der Hof stellte fest, dass die Kommission einige Daten zwar früher veröffentlichte als erforderlich, die Möglichkeiten einer schnelleren Bereitstellung von Daten jedoch nicht gänzlich ausschöpfte. Es gibt keinen Veröffentlichungskalender, aus dem hervorgeht, wann Daten zur Verfügung stehen werden.

V

Auf der Grundlage dieser Feststellungen empfiehlt der Hof der Kommission die Verbesserung

  1. des strategischen Rahmens für die EEEA-Daten;
  2. der Relevanz der EEEA-Module für umweltpolitische Entscheidungen;
  3. der Aktualität der EEEA-Daten.

Einleitung

01

Politische Entscheidungsträger müssen über aktuelle und zuverlässige Informationen verfügen, damit sie den ökonomischen, sozialen und ökologischen Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung überwachen können. Umweltökonomische Gesamtrechnungen sind ein statistischer Rahmen, der aus einem umfassenden Paket von Tabellen und Rechnungen besteht. Diese Gesamtrechnungen beschreiben die Beziehungen zwischen der Umwelt und der Wirtschaft, einschließlich der Auswirkungen der Wirtschaft auf die Umwelt.

02

Auf globaler Ebene hat die Statistische Kommission der Vereinten Nationen (UN) das System der umweltökonomischen Gesamtrechnungen als internationalen statistischen Standard für umweltökonomische Gesamtrechnungen gebilligt. Im Rahmen des Systems werden Konzepte, Definitionen und Klassifizierungen verwendet, die mit dem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen im Einklang stehen, das von den Vereinten Nationen (UN), der Kommission, dem Internationalen Währungsfonds, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltbank entwickelt wurde. Dadurch wird die Erstellung international vergleichbarer Statistiken und Gesamtrechnungen erleichtert.

03

Im Jahr 1994 legte die Europäische Kommission eine erste Strategie1 zu einem „grünen Rechnungssystem“ vor. Seitdem hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und der OECD die für die „Europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen“ (EEEA) verfügbaren statistischen Daten analysiert. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen die EEEA im Rahmen der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen im Einklang mit dem UN-System der umweltökonomischen Gesamtrechnungen um.

04

Mit dem Rechtsrahmen für die EEEA2 wurde ein gemeinsamer Standard für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung der Rechnungen geschaffen. In Tabelle 1 sind die sechs aktuellen Module zusammengefasst. Die Kommission erhebt auf freiwilliger Basis Daten für zwei weitere Module – europäische Waldrechnung und Rechnung für umweltbezogene Beihilfen und ähnliche Transfers. Sie entwickelt derzeit noch drei zusätzliche Module – Naturkapitalrechnungen/Ökosystemrechnungen, Wasserrechnungen und Ressourcenmanagement-Ausgabenrechnungen. Mit den EEEA werden Daten für 64 Wirtschaftsaktivitäten und für Privathaushalte gemeldet. Weitere ausführliche Informationen zu den EEEA sind Anhang 1 zu entnehmen.

Tabelle 1 – In der EEEA-Verordnung enthaltene Module

Nr. Module Erstes Jahr der Datenerhebung Beschreibung
1 Luftemissionsrechnungen 2013 Ströme gasförmiger Materialien und Partikel (sechs Treibhausgase einschließlich CO2 und sieben Luftschadstoffe), die von der Volkswirtschaft in die Atmosphäre abgegeben werden.
2 Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten 2013 Daten zu Steuern in den Bereichen Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen, die nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt haben.
3 Gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen 2013 Aggregierte Übersicht, in Tausend Tonnen pro Jahr, über die Materialströme in die Wirtschaft und aus der Wirtschaft. Sie erstreckt sich auf feste, gasförmige und flüssige Materialien mit Ausnahme von Luft und Wasser.
4 Umweltschutzausgabenrechnungen 2017 Alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, Umweltverschmutzung oder jede andere Form der Umweltbelastung zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
5 Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen 2017 Daten über die Produktion von Umweltgütern und -dienstleistungen, gemessen in Geldwerten, die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigung im Zusammenhang mit dieser Produktion.
6 Rechnungen über physische Energieflüsse 2017 Die Energieflüsse (in Terajoules) von der Umwelt in die Wirtschaft (aus der Natur entnommene Energieformen), innerhalb der Wirtschaft (Energieerzeugnisse) und von der Wirtschaft in die Umwelt (Energieresiduen).

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

05

In den EEEA sind der Anteil des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen an der Gesamtwirtschaft und die Menge der produzierten und verbrauchten natürlichen Ressourcen und Energie dargelegt. Beispielsweise sind in den Rechnungen die Aktivitäten aufgeführt, von denen die stärkste Umweltbelastung ausgeht, oder diejenigen, die die natürlichen Ressourcen am meisten erschöpfen. Anhand der Rechnungen lässt sich ermitteln, wie hoch die Kosten für den Umweltschutz sind und wer diese Kosten trägt. Die EEEA nutzen und ergänzen bestehende Umweltstatistiken (zu Abfall und Wäldern) und Wirtschaftsstatistiken (Komponenten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie Statistiken zu den öffentlichen Finanzen und Unternehmensstatistiken). Beispielsweise kann das Modul für Luftemissionsrechnungen aus den Treibhausgasinventaren3 oder aus den Energiestatistiken abgeleitet werden.

06

Die EEEA können u. a. Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Wie wirken sich unsere derzeitigen Produktions- und Konsummuster auf die Nachhaltigkeit aus?
  • Wie würden sich neue Ökosteuern auswirken? Wer trägt die Steuerlast – die Produzenten (Industrie) oder die Verbraucher (Privathaushalte)?
  • Wie belasten unsere Handelsmuster in Nicht-EU-Ländern die Umwelt?
  • Wie viele Menschen arbeiten in der Umweltindustrie und produzieren Umweltgüter und -dienstleistungen wie Windkraftanlagen oder Solarpaneele?
07

Die Hauptnutzer der EEEA sind die Kommission und die Europäische Umweltagentur. Beispielsweise sind die EEEA eine wichtige Datenquelle für die Überwachung und Bewertung von umweltpolitischen Maßnahmen wie dem Siebten Umweltaktionsprogramm der EU (7. UAP) und für die Messung des Fortschritts bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG)4 (siehe Abbildung 1). Zu den weiteren potenziellen Nutzern der EEEA gehören die Mitgliedstaaten der EU sowie Wissenschaftler.

Abbildung 1

Die SDG und das 7. UAP

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission und der Vereinten Nationen.
© Vereinte Nationen, Quelle: https://www.un.org/sustainabledevelopment/.

08

Eurostat unterstützt die Entwicklung und Nutzung der EEEA. Alle Mitgliedstaaten erstellen ihre jeweiligen Rechnungen und leiten die EEEA-Daten jährlich an die Kommission weiter. Die Kommission beurteilt die Qualität der Rechnungen anhand der Qualitätsgrundsätze und -kriterien für europäische Statistiken5 und gibt methodenbezogene Orientierungshilfen zur Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit der Daten. In Abbildung 2 sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der unterschiedlichen Interessenträger zusammengefasst.

Abbildung 2

Wer macht was?

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

09

Die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen sind eine von mehreren Methoden, mit denen die Europäische Kommission Informationen über Umweltfragen zusammenstellt und untersucht. Andere Methoden sind die Treibhausgasinventare, die zunehmende Nutzung von Satellitenbildern, spezifische Forschungsprojekte sowie die ökologische und ökonomische Modellierung durch und für die Gemeinsame Forschungsstelle. Die Stärke der EEEA liegt in der Integration mit anderen statistischen Daten, insbesondere mit den Wirtschaftsdaten, sodass die politischen Entscheidungsträger die Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und Wirtschaftsfragen bewerten können.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

10

Die EEEA sind eine wichtige Informationsquelle für die Umweltpolitik. Folglich sind Qualität und Relevanz der EEEA von maßgeblicher Bedeutung, um ihre Auswirkungen zu maximieren. Eine Beurteilung der EEEA ist derzeit besonders relevant, da die Daten für die ersten drei EEEA-Module seit 2013 und für die zweiten drei Module seit 2017 erhoben werden. Aktuell werden neue Module in Betracht gezogen. Aus einer Beurteilung der umgesetzten Module zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich eine Reihe von Erkenntnissen gewinnen, die bei der Ausgestaltung der neuen Module herangezogen werden können.

11

Ziel der Prüfung war es zu beurteilen, wie die Kommission die Entwicklung der EEEA steuerte und ob diese dem Bedarf der politischen Entscheidungsträger in der EU gerecht werden. Die übergeordnete Prüfungsfrage des Hofes lautete: „Hat die Kommission die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen gut eingerichtet, verwaltet und genutzt?“. Um diese Frage zu beantworten, beurteilte der Hof Folgendes:

  • ob die Kommission den Bedarf ihrer Dienststellen (darunter insbesondere die GD Umwelt, die GD Gemeinsame Forschungsstelle und Eurostat) und der Europäischen Umweltagentur bei der Ausgestaltung und Entwicklung der EEEA berücksichtigte;
  • die Nutzung der EEEA für die Überwachung und Bewertung von umweltpolitischen Maßnahmen wie dem 7. UAP der EU und für die Messung des Fortschritts bei der Erreichung der SDG;
  • wie die Kommission die Qualität der EEEA-Daten der Mitgliedstaaten beurteilte und ob zeitnah methodenbezogene Orientierungshilfen gegeben wurden.
12

Der Hof erlangte Prüfungsnachweise durch

  • Untersuchung der aufeinanderfolgenden Europäischen Strategien für Umweltgesamtrechnungen, von Strategiedokumenten, Protokollen von Sitzungen auf unterschiedlichen Ebenen sowie der einschlägigen Belegunterlagen;
  • Befragungen von und Gespräche mit Mitarbeitern relevanter Dienststellen der Kommission, die die EEEA erstellen und nutzen. Die GD Umwelt (GD ENV), die GD Gemeinsame Forschungsstelle (GD JRC), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) und die Europäische Umweltagentur (EUA) waren von dieser Prüfung als Nutzer der Daten betroffen. Eurostat war zudem als Hauptanbieter der EEEA-Daten betroffen;
  • Untersuchung der Daten des Zeitraums 2015-2017 für vier Mitgliedstaaten mit relativ vollständigen Datensätzen (Belgien, Ungarn, Polen und Schweden) im Rahmen der folgenden Module: Luftemissionsrechnungen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten sowie gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen. Anhand dieser Daten sollte geprüft werden, wie Eurostat den Qualitätsbewertungsprozess durchführte;
  • Analyse der Vollständigkeit, Pünktlichkeit6 und Aktualität7 für alle Mitgliedstaaten und alle sechs Module der EEEA.
13

Der Hof hat die Qualitätssicherungsverfahren der Mitgliedstaaten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Daten nicht erneut durchgeführt.

Bemerkungen

Der strategische Rahmen für die EEEA ist noch unvollständig

Die Kommission ermittelte den Bedarf an EEEA-Daten nicht umfassend

14

Die Kommission sollte ihren Bedarf an Umweltinformationen koordinieren. Sie sollte die Daten definieren, die für eine Politikanalyse erforderlich sind (unter Angabe der Detailtiefe, der jüngsten Daten und der Periodizität), und sicherstellen, dass die betroffenen Dienststellen zusammenarbeiten und einen regelmäßigen konstruktiven Dialog führen. Die Kommission sollte die Anbieter und Nutzer der Daten konsultieren, um zu gewährleisten, dass einschlägige Daten zur Unterstützung politischer Entwicklungen und anderer Initiativen zur Verfügung stehen.

15

Der Hof stellte fest, dass für europäische Umweltstatistiken und Umweltgesamtrechnungen in spezifischen Vereinbarungen zwischen Eurostat und den relevanten Dienststellen der Kommission festgelegt ist, welche Haupttypen von Daten zur Planung und Umsetzung umweltpolitischer Maßnahmen der EU erforderlich sind. In diesen Vereinbarungen sind zudem die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten definiert, ebenso wie die Bereiche der Zusammenarbeit und die Prioritäten bei bereits existierenden und zukünftigen statistischen Entwicklungen. Diese Vereinbarungen werden jährlich aktualisiert.

16

Zwischen Eurostat und den Mitgliedstaaten (als Anbieter nationaler Daten) findet auf strategischer und operativer Ebene ein Meinungsaustausch statt (siehe Abbildung 3). Die Gruppen treffen sich jährlich. Die Dienststellen der Kommission, die die EEEA nutzen, sind als Beobachter zu diesen Besprechungen eingeladen.

Abbildung 3

Operative Sachverständigengruppen für Umweltdaten

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.

17

Der mittel- und langfristige Bedarf an Umweltinformationen wird in strategischen Dokumenten wie dem 7. UAP, das sich auf sieben Jahre erstreckt, angemeldet. Der Bedarf an EEEA-Daten wird in der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen, die fünf Jahre abdeckt, zum Ausdruck gebracht. Allerdings dauert die Umsetzung eines EEEA-Moduls rund 10 Jahre (siehe Ziffer 28). Derartig lange Anlaufzeiten stellen bei der Anmeldung von Datenbedarf eine Herausforderung dar. Es gibt keine Dokumente, in denen eine übergeordnete, langfristige Perspektive für die von der Kommission für umweltpolitische Entscheidungen benötigten EEEA-Daten dargelegt ist. Ein solches Dokument wäre eine Grundlage für die proaktive, aktuelle und sachgerechte Entwicklung von Umweltgesamtrechnungen.

18

Die vom Hof vorgenommene Analyse der Protokolle der Sitzungen im Zeitraum 2015-2018 ergab, dass die EEEA-Nutzer vollständigere und aktuellere Daten sowie Wald-, Ökosystem- und Wasserrechnungen benötigten. Allerdings waren in den Protokollen weder die Art der Indikatoren noch der Bedarf daran angegeben. Der Hof stellte fest, dass sich die Dienststellen der Kommission in erster Linie auf die bereits von Eurostat bereitgestellten Informationen verlassen, die durch Datenquellen anderer Dienststellen, Organisationen und der Wissenschaft ergänzt werden.

Die Strategie ging nicht mit einem umfassenden Aktionsplan einher

19

Die Kommission sollte in ihrer Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen (European Strategy for Environmental Accounts, ESEA) die Entwicklung der EEEA auf der Grundlage der politischen Erfordernisse definieren. Für eine wirksame Anwendung der Strategie sollte die Kommission die Ziele priorisieren und angeben, wie sie umgesetzt und erreicht werden.

20

Die ESEA beschreibt Prioritäten und Maßnahmen zur Harmonisierung der Entwicklung und Nutzung von Umweltgesamtrechnungen, damit diese in ganz Europa einheitlich angewandt werden. Bisher wurden vier Strategien für Umweltgesamtrechnungen entwickelt (siehe Abbildung 4). Die Strategien umfassen Abschnitte zu politischen Erfordernissen und zukünftigen Aufgaben im Bereich Umwelt, die dann als Mandat für die mit den Umweltgesamtrechnungen befassten Arbeitsgruppen dienten. Die zukünftigen Aufgaben wurden in Form von Zielen definiert und nach Priorität geordnet.

Abbildung 4

Kernelemente der vier Strategien

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.

21

So wie bei vorangegangenen Strategien werden auch in der ESEA 2019-2023 potenzielle Nutzungsmöglichkeiten für bestehende und zukünftige Gesamtrechnungen angesprochen. Die Hauptziele dieser Strategie bestehen darin, dass die EEEA den Bedarf der Nutzer an hochwertigen Daten decken und ihre Inhalte weithin anerkannt und wertgeschätzt werden. Zur Erfüllung dieser Vorgaben werden Ziele vorgeschlagen. Allerdings ist in der Strategie kein umfassender Aktionsplan skizziert, der die zukünftigen Aufgaben in diesem Bereich abdeckt und Meilensteine und Ausgabenschätzungen umfasst. In einem Dokument zur Umsetzung der Strategie werden Aktionspunkte vorgeschlagen. Das Dokument enthält jedoch keine Angaben dazu, wie diese Aktionen umgesetzt werden sollten. Zieldaten für die Umsetzung sind für einige Punkte angegeben, für andere aber nicht.

22

Einige Ziele werden in den letzten drei Strategien wiederholt. Ein Beispiel ist das Ziel, die Kommunikation über die Relevanz der EEEA zu verbessern und ihre Nutzung zu fördern. Laut den Dokumenten der Kommission, einschließlich der Strategie, sind die EEEA bisher nicht allgemein bekannt oder werden von den politischen Entscheidungsträgern nicht optimal genutzt. Beispiele für andere Ziele, die seit 2003 oder 2008 wiederholt wurden, sind Kasten 1 zu entnehmen.

Kasten 1

In der ESEA wiederholt aufgeführte strategische Ziele:

  • Erweiterung der EEEA um neue Bereiche, beispielsweise Wasserrechnungen, Waldrechnungen, Ausgabenrechnungen für das Ressourcenmanagement und Beihilfen und ähnliche Transferleistungen für Umweltprodukte (seit 2003);
  • Verbesserung der Qualität der EEEA (seit 2008).

Schwachstellen bei der Umsetzung der EEEA-Module verringerten deren Relevanz für politische Entscheidungsprozesse

Die Kommission setzte EEEA-Module ohne eine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse um

23

Die Kommission sollte die EEEA-Module auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Prioritäten der Nutzer der Daten auswählen. Bevor die Kommission vorschlägt, wann ein Modul obligatorisch werden sollte, sollte sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen.

24

Die Aufstellung der Rechnungen beginnt damit, dass die betroffenen Dienststellen der Kommission ihren Bedarf anmelden, gefolgt von einer von Eurostat durchgeführten Analyse der Verfügbarkeit der Daten und der zu verwendenden Methoden. Bevor die Kommission vorschlägt, dass die Rechnungen obligatorisch werden sollten, kann sie den Mitgliedstaaten Finanzhilfen für Pilotstudien gewähren, um die Methoden festzulegen und/oder zu harmonisieren und die Datenerhebung zu prüfen.

25

Bei den ersten drei EEEA-Modulen (siehe Tabelle 1), die in die Verordnung aufgenommen wurden, führte die Kommission eine Analyse auf der Grundlage der Kosten für die Umsetzung der Module durch. In dieser zusammenfassenden Analyse wurden weder konkrete Nutzungsmöglichkeiten genannt noch wurde der Nutzen der Module definiert. Bei den anderen drei Modulen, die in die Verordnung aufgenommen wurden, nahm die Kommission keine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse vor.

26

Ihre Vorschläge dazu, ob die EEEA-Module obligatorisch sein sollten oder nicht, machten Kommission und Mitgliedstaaten größtenteils von der Verfügbarkeit und Ausgereiftheit der Daten und von Überlegungen zum Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten abhängig und nicht von einem ermittelten Datenbedarf.

Die Umsetzung eines EEEA-Moduls dauerte rund 10 Jahre

27

Der Hof beurteilte im Hinblick auf die sechs obligatorischen EEEA-Module die Umsetzungsdauer von der ersten Pilotstudie bis zur Einbeziehung des Moduls in den Rechtsrahmen (siehe Abbildung 5). Er gelangte zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung bei vier der sechs obligatorischen Module länger als 10 Jahre dauerte.

Abbildung 5

Dauer der EEEA-Umsetzung

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.

28

Im Jahr 2003 schlug die Kommission andere freiwillige Module als zukünftige Entwicklungsbereiche vor (darunter Wald- und Wasserrechnungen). Die Arbeit an diesen Modulen dauert noch an. So verlangte die GD ENV nach einem Modul für Waldrechnungen. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes war dieses Modul noch nicht vollständig umgesetzt (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Europäische Waldrechnungen

Seit Ende der 1990er-Jahre erhebt Eurostat jährlich anhand eines Fragebogens auf freiwilliger Basis Daten zu Waldrechnungen. Dieser Fragebogen wurde mehrmals aktualisiert. Die neueste Version, die seit 2016 verwendet wird, enthält Informationen über Bestände und Veränderungswerte von Waldflächen und Nutzholz sowie Wirtschaftsdaten zur Forstwirtschaft.

Trotz des großen Interesses der politischen Entscheidungsträger, der Ausgereiftheit der Methodik und der Tatsache, dass Daten seit mehr als 20 Jahren auf freiwilliger Basis erhoben werden, sind die Arbeiten an dem Modul für Waldrechnungen noch im Gange. Das Modul war noch nicht in den EEEA-Rechtsrahmen einbezogen. Laut Eurostat ist die Qualität der erhobenen Daten noch immer gering, was durch uneinheitliche Daten, unvollständige Datensätze oder gar nicht erst gemeldete Datensätze bedingt ist.

Die für die Umsetzung der ESEA 2019-2023 vorgeschlagenen Aktivitäten für die Waldrechnungen beziehen sich in erster Linie auf die Nutzung anderer Datenquellen (beispielsweise Satellitenbilder) oder die Einbeziehung von Teilen der Waldrechnungen in andere EEEA-Module. In der Strategie wird vorgeschlagen, die Einbeziehung von Waldrechnungen als obligatorisches Modul in Betracht zu ziehen.

29

Die Umsetzung eines neuen EEEA-Moduls nimmt viel Zeit in Anspruch. Kurz- und mittelfristig nutzt die Kommission zur Ergänzung der EEEA-Daten Quellen wie Daten, die von anderen Organisationen erhoben oder von der Wissenschaft zusammengestellt wurden oder auf neuen Technologien wie Satellitenbildern beruhen.

Die Kommission nutzte die EEEA-Module nicht bei allen einschlägigen politischen Maßnahmen

30

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 sollten die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen „in allen Mitgliedstaaten und bei allen relevanten politischen Entscheidungen auf Unionsebene als wesentlicher Beitrag zu Folgenabschätzungen, Aktionsplänen, Legislativvorschlägen und anderen bedeutenden Ergebnissen politischer Entscheidungsprozesse aktiv und korrekt verwendet werden“. Die Kommission und die Europäische Umweltagentur sollten die Gesamtrechnungen insbesondere zur Überwachung der SDG in Europa und zur Überwachung und Bewertung des 7. UAP verwenden – zweier wichtiger europäischer Initiativen in Bezug auf ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit.

31

Der Hof stellte fest, dass die Daten aus drei Modulen (gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen, Umweltschutzausgabenrechnungen und Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen) regelmäßig verwendet werden. Beispielsweise nutzte die Kommission diese Daten bei Briefings und Analysen hinsichtlich des Fortschritts bei der Erreichung von Ressourceneffizienz in Europa, des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft8, des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft oder der Ausgaben für Umweltschutz. Die Kommission und die Europäische Umweltagentur nutzen zwar Daten zu umweltbezogenen Steuern, sie greifen aber nicht auf die Aufschlüsselung nach Wirtschaftstätigkeiten zurück, die durch die EEEA bereitgestellt wird (Modul für umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten). Die vom Hof geprüften kommissionsinternen Nutzer der EEEA und die Europäische Umweltagentur griffen bei ihren politischen Entscheidungsprozessen nicht auf die Module zu Luftemissionen und zu physischen Energieflüssen zurück.

32

Sieben der 17 globalen Ziele, die im Jahr 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegt wurden, um bis zum Jahr 2030 weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, werden als überwiegend umweltbezogen eingestuft (SDG 6, 7, 11, 12, 13, 14 und 15), während andere mit einer Umwelt-/Nachhaltigkeitsdimension verknüpft sind und einige umweltbezogene Unterziele beinhalten (SDG 2, 3, 8 und 9). In Europa überwacht Eurostat seit 2017 den Fortschritt bei den 17 SDG über einen speziellen Satz von EU-SDG-Indikatoren und die Veröffentlichung des EU-Monitoringberichts zu den SDG. Die EU-SDG-Indikatoren sind weitgehend an die UN-SDG-Indikatoren angepasst9.

33

Der EU-SDG-Indikatorensatz umfasst rund 100 Indikatoren und wird jährlich im Rahmen eines Beratungsprozesses von der Kommission überprüft. Der Indikatorensatz muss eine Reihe von Grundsätzen erfüllen, worunter beispielsweise Folgendes fällt:

  • Die Indikatoren müssen auf sechs pro SDG begrenzt sein. Der Satz der EU-SDG-Indikatoren kann auch weitere Mehrzweck-Indikatoren beinhalten, die für die Überwachung von mehr als einem Ziel verwendet werden. Somit wird jedes Ziel anhand von insgesamt fünf bis 11 Indikatoren im Satz der EU-SDG-Indikatoren aus dem Jahr 2019 überwacht.
  • Wenn für ein Ziel, für das bereits sechs Indikatoren festgelegt wurden, ein neuer Indikator hinzukommen soll, muss ein anderer Indikator entfernt werden.
  • Indikatoren können nur ersetzt werden, wenn die neuen Indikatoren eine genauere Messung ermöglichen. Folglich muss jeder neue Indikator vollständig entwickelt und politisch relevant sein und eine bessere statistische Qualität aufweisen als der zu ersetzende Indikator.
34

Eurostat verwendet zwei EEEA-Module für die Überwachung des Fortschritts bei der Erreichung der SDG in der EU (siehe Abbildung 6). Allerdings könnten laut der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen für die Jahre 2019-2023 alle obligatorischen EEEA-Module mit Ausnahme der Umweltschutzausgabenrechnungen sowie zwei Rechnungen, bei denen die Arbeiten derzeit noch laufen (Ökosystemrechnungen und Wasserrechnungen), zur Überwachung der SDG in Europa beitragen.

Abbildung 6

Verwendung der EEEA-Module für die Überwachung der Fortschritte der EU bei der Erreichung der SDG

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission und der Vereinten Nationen.
© Vereinte Nationen, Quelle: https://www.un.org/sustainabledevelopment/.

35

In den Jahren 2018 und 2019 schlugen verschiedene Dienststellen der Kommission zwei alternative Indikatoren vor – unter Verwendung der Module zu Luftemissionen und zum Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen (Luftemissionen der Industrie und grüne Wirtschaft). Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Datenquellen genutzt oder welche bestehenden SDG-Indikatoren ersetzt werden sollten, oder aber aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Daten auf Länderebene hat Eurostat die Verwendung der Indikatoren vorerst zurückgestellt.

36

Das 7. UAP ist die Umweltstrategie der EU, nach der sich die europäische Umweltpolitik bis zum Jahr 2020 richtet. Im 7. UAP ist nicht festgelegt, wie die EEEA für die Überwachung und Bewertung dieser Politik genutzt werden können. Die Europäische Umweltagentur stellt im Rahmen des Überwachungsprozesses Indikatoren bereit. Sie verwendet in ihren jährlichen Indikatorberichten drei EEEA-Module10 zur Überwachung der Umsetzung des 7. UAP. Gemäß dem 7. UAP entscheidet die Agentur, welche Indikatoren sie verwendet.

37

Zu den drei Kernzielen des 7. UAP gehört „Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der Union“. Zur Überwachung dieses Ziels entwickelt die Kommission Naturkapitalrechnungen11 (auch als Ökosystemrechnungen12 bezeichnet) als neues EEEA-Modul. Die Naturkapitalrechnungen würden sich auch auf umweltorientierte SDG wie SDG 6, SDG 14 und SDG 15 beziehen, für die der Kommission keine zufriedenstellende Auswahl von Indikatoren zur Verfügung steht.

38

Für die Überwachung des 7. UAP benötigen die politischen Entscheidungsträger eine Präsentation der Umweltgesamtrechnungen in einem Gesamtrahmen. Innerhalb eines solchen Rahmens würden Umweltgesamtrechnungen mit anderen Wirtschaftsdaten kombiniert (beispielsweise in Input-Output-Tabellen13). Dies würde die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Umwelt (beispielsweise Luftemissionen, Umweltsteuern, Entnahme und Nutzung von Materialien, Umweltschutzaktivitäten) aufzeigen. Eurostat veröffentlicht die Module für Umweltgesamtrechnungen separat. Während die Arbeit an einem solchen Gesamtrahmen14 andauert, verwendet die Kommission alternative Datenquellen, die auf unterschiedlichen Methoden basieren (siehe Kasten 3).

Kasten 3

Fußabdruck-Indikatoren

An den Indikatoren zum ökologischen Fußabdruck lässt sich die Umweltbelastung ablesen, die aus dem Endverbrauch von Produkten resultiert. Mithilfe der Fußabdruck-Indikatoren können die Produkte ermittelt werden, die die höchste Umweltbelastung verursachen. Anhand dieser Indikatoren können die politischen Entscheidungsträger ausgehend von Verbrauchsmustern gegen die Umweltbelastung vorgehen. Fußabdruck-Indikatoren sind ein Beispiel für eine integrierte Verwendung der EEEA-Module.

Eurostat berechnet die Material- und Luftemissions-Fußabdrücke. Bei den Berechnungen geht Eurostat davon aus, dass Nicht-EU-Länder die gleichen Produktionstechniken einsetzen wie EU-Länder. Diese Berechnungen können zu einer Unter- oder Überschätzung der globalen Umweltbelastungen führen.

Im jährlichen Umweltindikatorbericht für das 7. UAP verwendet die Europäische Umweltagentur Fußabdrücke wie das Treibhauspotenzial, die Landnutzung, den Wasserverbrauch, den Materialienverbrauch, den Energieverbrauch, die Versauerung und die Eutrophierung. Da nicht alle diese Indikatoren von Eurostat berechnet werden und diejenigen, die berechnet werden, zum Ausdruck bringen, welche Umweltbelastungen vermieden wurden, nutzt die Europäische Umweltagentur Instrumente, die von der Wissenschaft entwickelt wurden. Diese Instrumente liefern eine breite Vielfalt ökologischer Fußabdrücke, weisen jedoch in qualitativer Hinsicht zahlreiche Schwachstellen auf. Eurostat entwickelt ein statistisches System, für das bis 2022 Ergebnisse erwartet werden.

Eurostat steht bei der Erhebung aktueller, hochwertiger Daten vor Herausforderungen

39

Die Mitgliedstaaten sollten ihre EEEA-Daten und den zugehörigen Qualitätsbericht fristgerecht und entsprechend den vereinbarten Rechnungslegungsstandards, die auf EU-Ebene festgelegt wurden, einreichen. Eurostat sollte die Qualität der EEEA-Daten gemäß den festgelegten Grundsätzen15 und Kriterien16 beurteilen. Eurostat sollte zur Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit methodenbezogene Orientierungshilfen geben und für die Daten, die nicht von den Mitgliedstaaten eingereicht wurden, Schätzwerte erstellen und veröffentlichen.

40

In Abbildung 7 ist der Prozess der Qualitätsbewertung von der Einreichung der Daten bis zu ihrer Veröffentlichung dargestellt.

Abbildung 7

Prozess der EEEA-Qualitätsbewertung: von der Einreichung bis zur Veröffentlichung der Daten

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.

Herausforderungen bei der Erhebung aktueller Daten

41

Die Aktualität der Daten ist ein wichtiges Qualitätskriterium. Die Umweltbelastungen nehmen zu, und mit aktuellen Daten lässt sich die Situation besser verstehen, sodass wirksame Maßnahmen ergriffen werden können. Die EEEA-Daten sollten erhoben und zur Verfügung gestellt werden, damit die Kommission die EEEA unverzüglich und in breitem Umfang bei der Gestaltung und Überwachung der politischen Maßnahmen der EU verwenden kann.

42

Im Rechtsrahmen für die EEEA ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Daten mit einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren bereitstellen sollten. Der Hof stellte fest, dass die wichtigsten Dienststellen der Kommission, die die Daten verwenden, von Eurostat aktuellere Daten als von der Verordnung vorgeschrieben forderten. Daher entwickelte Eurostat für die ersten drei Module Verfahren für die Schätzung neuerer Daten. Die Kommission stellt für die gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen Schätzwerte mit einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten und für die Luftemissionsrechnungen Schätzwerte mit einem zeitlichen Abstand von einem Jahr bereit. Für die umweltbezogenen Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten arbeitet Eurostat daran, Schätzwerte mit einem zeitlichen Abstand von einem Jahr zur Verfügung zu stellen. Für die übrigen drei Module legte die Kommission der DIMESA-Arbeitsgruppe (siehe Abbildung 3) am 15. Mai 2019 ein Diskussionspapier zur früheren Bereitstellung der Daten vor.

43

Der Hof untersuchte einen Vergleich für ein Modul (gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen), der von Eurostat zwischen seinen Schätzwerten und den von den Mitgliedstaaten für die Jahre 2013 und 2014 übermittelten tatsächlichen Daten angestellt wurde. Dieses Modul dient zur Ermittlung des Indikators „Gewinnung im Inland“ (siehe Kasten 4). In der Analyse von Eurostat wurde die Differenz zwischen den Schätzwerten der Kommission und den tatsächlichen Daten für den Indikator (und die Aufschlüsselung nach der Art der Materialien) verglichen. Insgesamt ist die absolute Differenz auf EU-Ebene gering, trotz erheblicher Unterschiede bei einzelnen Elementen. Zur Verbesserung der frühzeitigen Schätzwerte sind weitere Arbeiten erforderlich, damit die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Kasten 4

Was bedeutet Gewinnung im Inland?

Die Gewinnung im Inland entspricht den Materialflüssen von der Umwelt in die Wirtschaft. Materialinputs, die aus der Umwelt stammen und in der Wirtschaft verwendet werden, betreffen die Entnahme oder Bewegung von natürlichen Materialien, die absichtlich und von Menschen oder durch vom Menschen gesteuerte Technologie (d. h. unter Arbeitseinsatz) erfolgt. Diese Flüsse, die in gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen ausgewiesen werden, werden als Gewinnung im Inland bezeichnet. Die Entnahme von Materialien bringt verschiedene Belastungen der natürlichen Umwelt mit sich, beispielsweise Störungen der natürlichen Material- und Energiezyklen und anderer Ökosystemdienstleistungen. In Tabelle 2 ist das Ergebnis dieses Vergleichs für vier Mitgliedstaaten und die EU insgesamt zusammengefasst.

Tabelle 2 – Abweichungen der Schätzwerte für den Indikator „Gewinnung im Inland“

Anteil des MS in der EU (in %) Abweichung 2013
(in % der tatsächlichen Menge)
Abweichung 2014
(in % der tatsächlichen Menge)
2013 2014 Frühzeitige Schätzung Frühzeitige Schätzung
EU insgesamt Biomasse -0,4 -2,1
Erze -11,9 5,1
Nichtmetallische Mineralien 1,3 2,8
Fossile Energiematerialien/-träger -0,9 1,6
Gewinnung im Inland 0,05 1,2
Belgien Biomasse 2,0 2,0 -4,3 -4,3
Erze - - - -
Nichtmetallische Mineralien 1,9 1,9 5,5 0,4
Fossile Energiematerialien/-träger - - - -
Gewinnung im Inland 1,6 1,6 1,89 -1,4
Ungarn Biomasse 2,4 2,6 5,4 -3,2
Erze 0,1 0,0 61,6 126,8
Nichtmetallische Mineralien 1,3 1,8 8,5 -12,1
Fossile Energiematerialien/-träger 1,6 1,7 -19,5 -2,1
Gewinnung im Inland 1,6 2,0 3,7 -7,4
Polen Biomasse 10,1 10,5 0,1 -7,4
Erze 16,8 17,7 -1,4 -1,0
Nichtmetallische Mineralien 9,2 8,8 9,6 6,4
Fossile Energiematerialien/-träger 18,6 18,9 0,4 0,0
Gewinnung im Inland 11,0 10,9 4,4 0,5
Schweden Biomasse 3,5 3,6 -2,2 -2,8
Erze 40,3 43,0 -9,3 -0,7
Nichtmetallische Mineralien 2,7 2,8 5,4 9,0
Fossile Energiematerialien/-träger 0,1 0,1 -41,5 -19,0
Gewinnung im Inland 3,9 4,0 -1,9 2,3

Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage von Angaben der Kommission.

44

Für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und die Landwirtschaftlichen Gesamtrechnungen veröffentlichen die Mitgliedstaaten bzw. die Kommission die Daten in zwei Stufen. In einer frühen ersten Stufe werden die aggregierten Daten vorgelegt, einschließlich der Schätzwerte. Später werden genauere und ausführlichere Daten veröffentlicht. Durch diese zweistufige Veröffentlichung werden die Aktualität und somit auch der Nutzen der Gesamtrechnungen verbessert. Bei den EEEA-Modulen wird kein derartiges zweistufiges Veröffentlichungsverfahren befolgt.

45

Bei den ersten drei Modulen (siehe Tabelle 1) hielten die meisten Mitgliedstaaten die in der Verordnung vorgegebenen Fristen ein. Mit Ausnahme eines Mitgliedstaats übermittelten alle Mitgliedstaaten in den Jahren 2016 und 2017 die Qualitätsberichte innerhalb der vorgegebenen Frist. Im Jahr 2017 stellten nur vier Mitgliedstaaten die Daten nach Ablauf der Frist bereit (zwei für ein Modul und zwei für zwei Module).

46

Bei den zweiten drei Modulen räumte die Kommission im ersten Jahr der Anwendung für die Einreichung der Qualitätsberichte für jedes Modul eine Verlängerung von drei Monaten ein. Acht17 Mitgliedstaaten übermittelten die Berichte nach Ablauf der verlängerten Frist. Wenn Qualitätsberichte während des Validierungsprozesses fehlen, kann die Kommission die Datenvergleichbarkeit nicht angemessen beurteilen. Aufgrund von Ausnahmeregelungen durften vier Mitgliedstaaten die Daten zu einem oder mehreren Modulen nach Ablauf der Frist einreichen. Ein Mitgliedstaat, für den keine Ausnahmeregelung galt, übermittelte die Daten zu den Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen erst acht Monate nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist.

47

Die Zeitspanne zwischen der Validierung und der Veröffentlichung hat sich im Zeitraum 2015-2017 bei einigen der sechs obligatorischen Module verbessert. Dadurch konnten die Daten früher veröffentlicht werden. Allerdings gibt es keinen veröffentlichten Kalender, dem zu entnehmen ist, wann die EEEA-Module freigegeben werden. Eurostat veröffentlicht die Daten erst dann, wenn sie validiert sind. Aufgrund des fehlenden Veröffentlichungskalenders liegt den wichtigsten Dienststellen der Kommission, die die Daten nutzen, nur eine indikative Angabe zum Zeitplan für die Veröffentlichung der EEEA-Daten vor. Wenn ein Mitgliedstaat die EEEA-Daten nach Ablauf der Frist übermittelt oder für die Beantwortung der Nachfragen der Kommission zu viel Zeit benötigt, dauert der Validierungsprozess womöglich länger, sodass sich auch die Veröffentlichung verzögert.

48

In Tabelle 3 ist der Prozentsatz der Variablen aufgeführt, die bei der Erhebung der Daten im Jahr 2017 von den Mitgliedstaaten nicht zu den jeweiligen Veröffentlichungsdaten übermittelt worden waren. Mit wenigen Ausnahmen übermittelten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Daten für die ersten drei Module. Die Daten für die zweiten drei Module waren dagegen weniger vollständig, insbesondere die Daten für den Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen. Hier wurden die Daten von 16 Mitgliedstaaten nicht übermittelt, wobei für drei Mitgliedstaaten eine Ausnahmeregelung galt. Wenn Daten von Mitgliedstaaten fehlen, nimmt die Kommission eine Schätzung bestimmter Variablen vor, die für die Berechnung der europäischen Aggregate erforderlich sind.

Tabelle 3 – Datenübermittlung durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2017

49

Eurostat kontaktiert informell alle Mitgliedstaaten, die die EEEA-Daten vor Ablauf der Frist gar nicht oder nur teilweise übermittelt haben. Der Hof stellte fest, dass in den drei von ihm untersuchten Jahren 16 Mitgliedstaaten zum Modul für Luftemissionen keine vollständigen Daten übermittelt hatten. Eurostat deckte im Jahr 2015 bei einigen Daten zu den Materialflussrechnungen von Finnland Probleme auf. Es ersetzte diese Daten durch seine Schätzungen, denen Finnland zugestimmt hatte, und veröffentlichte diese in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zusammen mit den Daten der anderen Mitgliedstaaten. Finnland übermittelte im Jahr 2018 aktualisierte Daten für den Zeitraum 2015-2017.

50

In fünf Fällen forderte Eurostat in offiziellen Schreiben die fehlenden Daten für die EEEA-Module an. Die Kommission richtete keine offiziellen Schreiben an andere Mitgliedstaaten, um fehlende EEEA-Daten von ihnen anzufordern. Die Kommission ist berechtigt, rechtliche Schritte (Vertragsverletzungsverfahren) gegen jeden Mitgliedstaat einzuleiten, der Unionsrecht nicht umsetzt. Der Hof fand keine weiteren Nachweise dafür, dass Eurostat die Bereitstellung aller erforderlichen Daten bei den Mitgliedstaaten durchsetzte.

Herausforderungen bei der Datenqualität

51

Eurostat unterzieht die Daten der Mitgliedstaaten Validierungskontrollen. Bei diesen Kontrollen wurden Probleme aufgedeckt. Beispielsweise übermittelte Finnland bei der Datenerhebung im Jahr 2015 zwar die Daten zu den gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen, während der Validierungskontrollen stellte Eurostat jedoch Probleme fest und billigte die Daten daher nicht. Als alternative Lösung nahm Eurostat mit Zustimmung des Mitgliedstaats eine Schätzung der Gesamtwerte für Finnland für den Zeitraum 2015-2017 vor, um das europäische Aggregat schätzen zu können.

52

Bei seiner Analyse der Daten der vier Mitgliedstaaten stellte der Hof Schwachstellen bei der Dokumentation des Validierungsprozesses fest (weitere Einzelheiten sind Kasten 5 zu entnehmen). Im Rahmen der Validierungskontrollen überprüft Eurostat die Vollständigkeit, Kohärenz und Plausibilität. Zur Überprüfung der Plausibilität vergleicht Eurostat beispielsweise die gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen mit der Datenbank zum internationalen Handel sowie mit den Daten, die in den Vorjahren von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden. Die Kontrollen beinhalten auch Analysen der jährlichen Veränderungsraten. Maßgebliche Abweichungen lösen eine Warnung aus, die eine Klärung erfordert. Eurostat sendet dem betroffenen Mitgliedstaat einen Validierungsbericht mit einer Aufforderung zur Klärung dieser relevanten Fragen.

Kasten 5

Schwachstellen bei der Dokumentation von Eurostat

Zu den Daten für die gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen, die im Jahr 2017 von den vier vom Hof für seine Stichprobe ausgewählten Mitgliedstaaten übermittelt wurden, ergaben sich viele Plausibilitätsfragen. Beispielsweise betrug die Zahl der Datenelemente, die sich um mehr als 40 % gegenüber dem Vorjahr veränderten, 37 im Fall von Belgien, 66 im Fall von Polen und 108 im Fall von Schweden. In den Validierungsberichten für diese drei Mitgliedstaaten waren keine diesbezüglichen Fragen enthalten. In der Dokumentation von Eurostat wurde nicht begründet, warum diese Punkte nicht in den Validierungsberichten thematisiert wurden.

53

Vergleichbarkeit ist eines der Elemente des Qualitätsbewertungsprozesses von Eurostat. Im Rechtsrahmen ist festgelegt, dass die in den Qualitätsberichten der Mitgliedstaaten enthaltenen Informationen Eurostat in die Lage versetzen sollten, angemessen zu beurteilen, ob die Mitgliedstaaten die Definitionen in vergleichbarer Weise anwenden. Die Qualitätsberichte enthielten jedoch keine ausreichenden Informationen, die eine angemessene Bewertung der Vergleichbarkeit ermöglichen würden. Bei den zur Stichprobe gehörenden Mitgliedstaaten stellte der Hof fest, dass die Qualitätsberichte Informationen über die wichtigsten verwendeten Datenquellen enthielten, nicht jedoch zu den ausführlichen Methoden der Datenerhebung. Allerdings übermittelte ein Mitgliedstaat (Belgien) für jedes Modul als Ergänzung zu den Qualitätsberichten einen separaten Vermerk zur Methodik.

54

Die Kommission kann Probleme mit einzelnen Mitgliedstaaten zeitnah lösen. Bei den vier Mitgliedstaaten seiner Stichprobe fand der Hof nur ein Beispiel für einen Fall, in dem die Kommission ein Methodikproblem nicht anging. Schweden ersuchte in seinen Qualitätsberichten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 um methodenbezogene Orientierungshilfen für die Emissionen von biogenem CO2 durch die Verwendung eines Nebenprodukts der Zellstoffherstellung (als „Schwarzlauge“ bezeichnet).

55

In einigen komplexen Fällen, die Querschnittsfragen betreffen, dauert die Bereitstellung adäquater Orientierungshilfen bei methodenbezogenen Problemen mehrere Jahre. Dies kann die Qualität der entsprechenden Daten beeinträchtigen. Der Hof stellte fest, dass die Arbeiten an einigen übergreifenden methodenbezogenen Problemen, beispielsweise die einer Taskforce zur Lösung methodenbezogener Probleme im Bereich Verkehr, seit 2012 im Gange sind. Probleme in Bezug auf Steuern, die von Gebietsfremden entrichtet werden, und die Schätzung von Übergangspositionen (die das Konzept des Hoheitsgebiets in das der Gebietsansässigkeit übertragen) waren bereits bei der erstmaligen Erhebung der Daten im Jahr 2013 hervorgehoben wurden. Taskforces zur Lösung dieser Probleme waren erst in den Jahren 2017 bzw. 2015 ins Leben gerufen worden.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

56

Zur Überwachung des ökologischen Fortschritts auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung benötigen die politischen Entscheidungsträger aktuelle und zuverlässige Informationen. Die EEEA beschreiben die Beziehung zwischen der Umwelt und der Wirtschaft und sind eine wichtige Datenquelle für die Überwachung und Bewertung von umweltpolitischen Maßnahmen (siehe Ziffern 01-08).

57

Der Hof stellte fest, dass die Kommission ihren mittel- und langfristigen Bedarf an EEEA-Daten für umweltpolitische Entscheidungen nicht definiert hat. Eurostat und die Dienststellen der Kommission, die die Rechnungen verwenden, arbeiten bei der Entwicklung der EEEA zusammen, sie haben ihren EEEA-Bedarf aber nicht klar angemeldet und nicht ausführlich angegeben, welche Indikatoren für die Gestaltung und Überwachung der Umweltpolitik benötigt werden (siehe Ziffern 14-18).

58

In einem Dokument zur Umsetzung der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen werden verschiedene Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Strategie vorgeschlagen. Es fehlt jedoch an einem umfassenden Aktionsplan mit Meilensteinen und Ausgabenschätzungen für die Umsetzung der Ziele. Der Hof stellte fest, dass sich einige der strategischen Ziele seit mehr als 10 Jahren in den Strategien wiederholen (siehe Ziffern 19-22).

Empfehlung 1 – Verbesserung des strategischen Rahmens für die EEEA-Daten

Die Kommission sollte

  1. ein Dokument erstellen, in dem eine langfristige Perspektive für die im Hinblick auf umweltpolitische Entscheidungen erforderlichen EEEA-Informationen entworfen wird;
  2. den Bedarf an Daten zur Erstellung der EEEA umfassend ermitteln, einschließlich der für umweltpolitische Entscheidungen erforderlichen Indikatoren;
  3. einen umfassenden Aktionsplan (mit Meilensteinen und Ausgabenschätzungen) für die Umsetzung der EEEA-Strategie ausarbeiten.

Zeitrahmen: 31. Dezember 2021

59

Die Kommission wählte die obligatorischen EEEA-Module nicht in erster Linie auf der Grundlage des von ihren Dienststellen angemeldeten Bedarfs aus und nahm vor der Entwicklung der EEEA-Module auch keine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse vor. Vor allem wegen der für die Umsetzung der EEEA-Module benötigten Zeit (zwischen acht und 14 Jahre) ergänzte die Kommission bei einem kurz- und mittelfristigen Datenbedarf die EEEA-Daten mit Daten aus anderen Datenquellen (siehe Ziffern 23-29).

60

Bei der Überwachung des Fortschritts auf dem Weg zur Erreichung der SDG und hinsichtlich des 7. UAP wurde das Potenzial der EEEA-Module nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Die wichtigsten Nutzer und die politischen Entscheidungsträger benötigen Umweltrechnungen, die innerhalb eines Gesamtrahmens präsentiert werden, damit sie die Wechselwirkungen zwischen der Wirtschaft und der Umwelt in all ihren Dimensionen verstehen können. Eurostat veröffentlicht die EEEA-Module jedoch separat, sodass eine derartige ganzheitliche Betrachtung nicht möglich ist. Die Kommission nutzt alternative Datenquellen, die auf unterschiedlichen Methoden basieren (siehe Ziffern 31-38).

Empfehlung 2 – Verbesserung der Relevanz der EEEA-Module für politische Entscheidungen

Die Kommission sollte

  1. die Kosten und den Nutzen der Entwicklung eines Gesamtrahmens für Umweltgesamtrechnungen bewerten, um die Kohärenz umweltbezogener Informationen und den Nutzen für politische Entscheidungen in der EU zu verbessern,
  2. beim Vorschlag neuer EEEA-Module den von den einschlägigen Dienststellen der Kommission angemeldeten Bedarf beurteilen und Kosten-Nutzen-Analysen erstellen.

Zeitrahmen: 31. Dezember 2021 für a) und 31. Dezember 2023 für b)

61

Im Rechtsrahmen ist festgelegt, dass die Kommission die EEEA-Daten mit einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren bereitstellen sollte. Allerdings verbessert eine raschere Bereitstellung der Daten den Nutzen der EEEA, und Eurostat stellt für zwei der sechs EEEA-Module bereits aktuellere Daten bereit. Für ein weiteres Modul laufen diesbezügliche Maßnahmen, und für die übrigen drei Module schlug die Kommission am 15. Mai 2019 Maßnahmen vor. Wären Daten früher eingegangen, hätte Eurostat sie rascher veröffentlichen und so den Nutzen der EEEA verbessern können. In einigen Fällen übermittelten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Daten nicht innerhalb der festgelegten Fristen. Bei dem für die Veröffentlichung der Daten erforderlichen Zeitaufwand war eine Verbesserung festzustellen, aufgrund des fehlenden Veröffentlichungskalenders liegt den Nutzern der EEEA jedoch nur eine indikative Angabe dazu vor, wann die Daten verfügbar werden (siehe Ziffern 41-50).

62

Eurostat stellte generell Probleme bei der Validierung der Daten der Mitgliedstaaten fest. Der Hof fand jedoch Schwachstellen bei der Dokumentation des Validierungsprozesses. Er kam zu dem Ergebnis, dass die zusammen mit den Daten übermittelten Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten keine ausreichenden Informationen enthielten, um Eurostat eine angemessene Bewertung der Datenqualität zu ermöglichen. Eurostat gab Orientierungshilfen und ging die von den Mitgliedstaaten angesprochenen Probleme sowie die übergreifenden methodenbezogenen Fragen an (siehe Ziffern 51-55).

Empfehlung 3 – Verbesserung der Aktualität der EEEA-Daten

Die Kommission sollte

  1. analysieren, inwieweit ein zweistufiges Verfahren, das ähnlich abläuft wie das bei den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angewendete Verfahren, bei allen Modulen der EEEA zum Einsatz kommen könnte;
  2. die verfügbaren Instrumente nutzen, um die Aktualität der Bereitstellung der Informationen durch die Mitgliedstaaten zu verbessern;
  3. einen Veröffentlichungskalender für die EEEA-Daten erstellen.

Zeitrahmen: 31. Dezember 2022

Dieser Bericht wurde von Kammer I unter Vorsitz von Herrn Nikolaos MILIONIS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2019 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner Lehne
Präsident

Anhänge

Anhang I – Überblick über die sechs obligatorischen EEEA-Module

Luftemissionsrechnungen

Mit den Luftemissionsrechnungen werden Ströme gasförmiger Materialien und Partikel erfasst, die von der Volkswirtschaft in die Atmosphäre abgegeben werden. Natürliche Ströme, beispielsweise Emissionen von Vulkanen und Waldbränden, Emissionen aus der Landnutzung, der Landnutzungsänderung und der Forstwirtschaft sowie indirekte Emissionen werden nicht erfasst.

So wie bei den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gilt auch bei diesen Rechnungen das Prinzip der Gebietsansässigkeit, d. h., sie enthalten die Emissionen von gebietsansässigen Wirtschaftseinheiten, auch wenn diese außerhalb des jeweiligen Wirtschaftsgebiets auftreten (beispielsweise im Fall von Fluggesellschaften oder Schifffahrtsunternehmen, die im Rest der Welt geschäftlich tätig sind).

Die Rechnungen beinhalten

  • Daten für sechs Treibhausgase und sieben Luftschadstoffe, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeiten zuzüglich der Privathaushalte. Verschiedene Luftschadstoffe werden in Äquivalenten eines anderen Luftschadstoffs ausgedrückt (beispielsweise wird Methan in Kohlendioxid-Äquivalenten angegeben), damit Umweltbelastungsindikatoren wie das Treibhauspotenzial, die säurebildenden Gase oder die Vorläufer des troposphärischen Ozons berechnet werden können.
  • Daten zu den Luftemissionsintensitäten, d. h. zum Verhältnis Emissionen in Tonnen pro Million Euro Bruttowertschöpfung.
  • Daten zu den Diskrepanzen zwischen den Gesamtwerten der nationalen Luftemissionsrechnungen und den Gesamtwerten aus den amtlichen nationalen Datensätzen über Luftemissionen.

Beispiel 1 – Treibhausgasemissionen nach Wirtschaftstätigkeiten und Privathaushalten, EU-28, 2008 und 2017

Ausgedrückt in % der Gesamtemissionen in CO2-Äquivalenten

Hinweis: NACE = Wirtschaftstätigkeiten

Quelle: Eurostat.

Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten

Die gemeldeten umweltbezogenen Steuern werden in vier Kategorien eingeteilt: Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen. Jede Steuerkategorie wird aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeiten und Privathaushalten dargestellt.

In Beispiel 2 ist dargelegt, wie die durch dieses Modul bereitgestellten Daten verwendet werden können.

Beispiel 2 – Gesamtaufkommen der umweltbezogenen Steuern nach Steuerart in Europa, 2016 (in Millionen Euro)

Quelle: Eurostat.

Gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen

Mit den gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen wird über die Materialflüsse in eine und aus einer Volkswirtschaft berichtet, angegeben in Tausend Tonnen pro Jahr. Sie enthalten Daten für Indikatoren wie die Ressourcengewinnung durch die Volkswirtschaften, den Materialverbrauch, die Ressourcenproduktivität, die Materialfußabdrücke und die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Entnahme natürlicher Ressourcen.

Die Rechnungen erstrecken sich auf 50 Kategorien von festen, gasförmigen und flüssigen Materialien (Biomasse, Erze, nichtmetallische Mineralien und fossile Energiematerialien). Wasser und Luft sind nicht erfasst.

Die Inputs von Materialien in die nationalen Volkswirtschaften beinhalten die Entnahme von Materialien aus der inländischen Umwelt sowie die physischen Importe aus anderen Volkswirtschaften. Die Outputs umfassen Materialien, die in die inländische Umwelt abgegeben werden, sowie die physischen Exporte in andere Volkswirtschaften.

In Beispiel 3 ist abgebildet, wie die durch die gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen bereitgestellten Daten verwendet werden.

Beispiel 3 – Entwicklung der Ressourcenproduktivität, EU-28, 2000-2017

Hinweis: Deflationiertes BIP (Preise von 2010)

Quelle: Eurostat.

Umweltschutzausgabenrechnungen

In den Umweltschutzausgabenrechnungen werden die Ausgaben angegeben, die von den gebietsansässigen Wirtschaftseinheiten für Umweltschutzzwecke getätigt werden. Sie stellen die nationalen Ausgaben für Umweltschutz, die Erzeugung und den Verbrauch von Umweltschutzdienstleistungen sowie andere Umweltschutztransfers dar.

Zu den Umweltschutzaktivitäten gehören Luftreinhaltung und Klimaschutz, Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Erschütterungsschutz, Arten- und Landschaftsschutz, Strahlenschutz sowie Forschung und Entwicklung im Umweltbereich. Die Gesamtrechnungen quantifizieren die von der Gesellschaft und den Unternehmen unternommenen Anstrengungen für die Umsetzung des Verursacherprinzips.

In Beispiel 4 wird eine Verwendung der Umweltschutzausgabenrechnungen dargestellt.

Beispiel 4 – Umweltschutzausgaben nach Sektor (in Milliarden Euro) und gemessen am BIP, EU-28

Quelle: Europäische Umweltagentur.

Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen

In den Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen werden Informationen zur Produktion von Waren und Dienstleistungen angegeben, die eigens für den Umweltschutz oder das Ressourcenmanagement konzipiert und produziert werden.

Diese Rechnungen enthalten Daten über die Produktionsleistung der Produzenten von Umweltgütern und -dienstleistungen, gemessen in Geldwerten, die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigung im Zusammenhang mit dieser Produktion. Die Daten sind nach Wirtschaftstätigkeiten und Umweltschutztätigkeiten aufgeschlüsselt.

In Beispiel 5 ist abgebildet, wie die von den Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen bereitgestellten Daten verwendet werden können.

Beispiel 5 – Beschäftigung und Wertschöpfung im Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen verglichen mit der Gesamtwirtschaft, EU-28, 2000-2015

Hinweis: 2000 = 100

Quelle: Eurostat.

Rechnungen über physische Energieflüsse

Im Rahmen von Rechnungen über physische Energieflüsse werden physische Energieflüsse (ausgedrückt in Terajoule), die aus der Umwelt in die Volkswirtschaft einfließen, innerhalb der Volkswirtschaft zirkulieren und von der Volkswirtschaft wieder an die Umwelt abgegeben werden, erfasst. Die Flüsse sind aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeiten und Privathaushalten. Die Wirtschaftstätigkeiten umfassen Produktion, Verbrauch und Bestandsveränderungen.

Ihre Darstellung umfasst das Aufkommen und die Verwendung von

  • primären Energieträgern (beispielsweise natürliche Energie aus nicht erneuerbaren fossilen Materialien, aus nicht erneuerbaren nuklearen Materialien, aus Wasserkraft, aus Windkraft, aus Solarenergie und aus Biomasse),
  • Energieerzeugnissen (beispielsweise Kohle, Biogas, flüssige Biokraftstoffe, elektrische Energie, Holz, Kernbrennstoffe, Mineralölprodukte, Erdgas ohne Biogas, usw.) und
  • Energieresiduen (beispielsweise biologisch abbaubare Abfälle, nicht erneuerbare Abfälle und in Produkten für energiefremde Nutzung enthaltene Energie).

In Beispiel 6 wird eine Verwendung der Umweltschutzausgabenrechnungen dargestellt.

Beispiel 6 – Inländische Gesamtproduktion von Energieprodukten in Europa im Jahr 2016

Quelle: Eurostat.

Akronyme und Abkürzungen

7. UAP: 7. Umweltaktionsprogramm

CO2: Kohlendioxid

DIMESA: Directors of sectoral and environmental statistics and accounts (Konferenz der Direktoren für Umweltstatistik und Umweltgesamtrechnung)

EEEA: European Environmental Economic Accounts (Europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen)

EFTA-Staaten: Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)

ESEA: European Strategy for Environmental Accounts (Europäische Strategie für Umweltgesamtrechnungen)

ETEA: Environmentally related taxes by economic activity (Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten)

EU: Europäische Union

Eurostat: Statistisches Amt der Europäischen Union

EW-MFA: Economy-wide material flow accounts (Gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen)

GD CLIMA: Generaldirektion Klimapolitik

GD ENV: Generaldirektion Umwelt

GD JRC: Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle

MS: Mitgliedstaat(en)

OECD: Organisation for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

SDG: Sustainable Development Goal(s) (Ziel(e) für nachhaltige Entwicklung)

UN: Vereinte Nationen

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I

Zusätzlich zu den europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen (European Environmental Economic Accounts – EEEA) nutzt die Kommission für die Überwachung und Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen (unter Anwendung der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung) eine breite Palette von Daten und Meldesystemen, die im Rahmen von Umweltrichtlinien, wie der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und anderen, vorgesehen sind. Diese sowie eine Reihe weiterer Quellen, darunter wissenschaftliche Untersuchungen, Sachverständigengutachten, Metastudien und andere, werden für die Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen verwendet.

II

Der langfristige Datenbedarf der Kommission wird in strategischen Dokumenten wie dem Siebten Umweltaktionsprogramm, der Biodiversitätsstrategie und anderen Dokumenten definiert und zudem im Rahmen von Eignungsprüfungen mit Schwerpunkt auf Berichterstattung und Überwachung überprüft, siehe COM(2017) 312.

Aufeinanderfolgende Ausgaben der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen umfassen eine Reihe sich kontinuierlich weiterentwickelnder Zielsetzungen. Dort, wo sich strategische Zielsetzungen wiederholten, beziehen sie sich auf andere Rechnungen. Insbesondere gab es zur Zeit der ersten beiden Ausgaben der Strategie keine gesetzlich vorgeschriebenen Module. Nach Umsetzung der ersten beiden Ausgaben der Strategie wurde im Rahmen der dritten Ausgabe ein erster Satz Module eingeführt, der bei der vierten Ausgabe der Strategie erweitert wurde.

III

Die Kommission schlug die obligatorischen EEEA-Module auf der Grundlage verschiedener Kriterien vor, darunter der von ihren Dienststellen angegebene Bedarf, die Verfügbarkeit und Ausgereiftheit der Daten sowie der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten.

IV

Die Kommission teilt die Ansicht, dass Daten, die rascher zur Verfügung gestellt werden, auch von größerem Nutzen sind.

V

Die Kommission stimmt allen Empfehlungen zu.

Einleitung

01

Die Kommission teilt die Auffassung, dass die EEEA für politische Entscheidungsträger von Bedeutung sind. Im Rahmen der Umweltgesamtrechnungen sollen die Beziehungen zwischen der Umwelt und der Wirtschaft bestimmt werden. Das ist nützlich und zählt zu den wichtigsten Anwendungsbereichen.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

10

Die Kommission teilt die Ansicht, dass eine Beurteilung der EEEA derzeit besonders relevant ist, da die ersten drei obligatorischen Module der EEEA seit 2013 umgesetzt werden, die zweiten drei obligatorischen Module im Jahr 2017 zur Umsetzung kamen und neue Module aktuell für die künftige Berichterstattung geprüft werden.

Bemerkungen

17

Der mittel- und langfristige Bedarf an EEEA-Informationen wird in aufeinanderfolgenden Ausgaben der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen sowie im Rahmen von unterschiedlichen politischen Initiativen (z. B. zu Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Energieunion, Biodiversitätsstrategie usw.) dargelegt, für die es spezifische Überwachungsrahmen gibt.

21

Im Mai 2019 erörterte die Kommission mit den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Plans zur Umsetzung der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen für den Zeitraum 2019-2023.

22

Gemeinsame Antwort der Kommission zu Ziffer 22 und Kasten 1.

Aufeinanderfolgende Ausgaben der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen umfassen eine Reihe sich kontinuierlich weiterentwickelnder Zielsetzungen, wobei die Ziele gegebenenfalls beibehalten werden. Dort, wo sich strategische Zielsetzungen wiederholten, beziehen sie sich auf andere Rechnungen. Insbesondere gab es zur Zeit der ersten beiden Ausgaben der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen keine gesetzlich vorgeschriebenen Module. Nach Umsetzung der ersten beiden Ausgaben der Strategie wurde im Rahmen der dritten Ausgabe ein erster Satz Module eingeführt, der bei der vierten Ausgabe der Strategie erweitert wurde.

26

Die Kommission wählte die EEEA-Module auf der Grundlage verschiedener Kriterien aus, darunter der von ihren Dienststellen angegebene Bedarf und die zu erwartenden Kosten.

27

Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Entwicklung und Umsetzung neuer EEEA-Module viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Zeit ist notwendig, um 1) ihre Machbarkeit zu prüfen und nachzuweisen sowie Kosten und Nutzen zu analysieren, 2) eine tragfähige und kostengünstige Methodik zu entwickeln, 3) die Methodik auf internationaler Ebene zu erörtern und zu vereinbaren und 4) das Legislativverfahren, an dem das Europäische Parlament und der Rat beteiligt sind, nach eingehender Konsultation der statistischen Ämter der Mitgliedstaaten einzuleiten und abzuschließen. Begrenzte Ressourcen stellen ebenfalls ein Problem dar, da die Sachverständigen, die neue Module entwickeln müssen, auch diejenigen sind, die regelmäßig Daten für die bereits existierenden Module erstellen. Die Kommission stellt fest, dass die Europäische Union mit der Einführung neuer Module die Voraussetzungen für die EEEA auf globaler Ebene schafft. So beruht beispielsweise der in Ziffer 2 erwähnte internationale statistische Standard aus dem Jahr 2012 auf den Erfahrungen, die die EU in den Jahren vor der Verordnung von 2011 gesammelt hat.

28

Gemeinsame Antwort der Kommission zu Ziffer 28 und Kasten 2.

Eurostat erfasst und veröffentlicht seit vielen Jahren Daten zu Waldrechnungen. Regelmäßige Anpassungen der Fragebogen sind erforderlich, damit sie mit der wirtschaftlichen Realität (z. B. neuen Produkten, die auf den Markt gebracht werden), dem technischen Fortschritt und mit Änderungen bei statistischen Systematiken und Standards Schritt halten können.

Der wichtigste Aspekt der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen 2019–2023 besteht darin, dass Waldrechnungen zu den sieben Modulen zählen, die für die Aufnahme in Verordnung (EU) Nr. 691/2011 vorgeschlagen wurden.

36

Die Kommission veröffentlichte vor Kurzem ihre Evaluierung des 7. UAP, siehe COM(2019) 233. Wo dies angezeigt erschien, wurden Indikatorensätze entwickelt, darunter der Anzeiger zur Ressourceneffizienz, Schlüsselindikatoren für die Energieunion, Biodiversitätsindikatoren und der Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft; ferner nutzt die Kommission Indikatoren bei der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik und im Rahmen des Europäischen Semesters.

42

Die Kommission plant, die Aktualität aller Module weiter zu verbessern.

44

Frühzeitige Schätzwerte werden bereits für mehrere EEEA-Module veröffentlicht. Die frühzeitigen Schätzwerte müssen nicht in jedem Fall weniger detailliert ausfallen als die tatsächlichen Werte.

50

Zwar steht der Kommission eine ganze Reihe von Instrumenten bis hin zu rechtlichen Schritten (Vertragsverletzungsverfahren) zur Verfügung, doch entscheidet sich die Kommission für diejenigen Instrumente, mit denen sich das jeweilige Ziel am besten erreichen lässt. Vertragsverletzungsverfahren mit anschließendem Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union nehmen viel Zeit und Ressourcen in Anspruch und können leicht über ein Jahr dauern. Wenn das Ziel darin besteht, dass ein Mitgliedstaat die Daten so frühzeitig wie möglich übermittelt, erweisen sich Unterstützung und Gruppendruck häufig als effizienter, wirksamer und angemessener. Meist ist es möglich, eine Angelegenheit innerhalb eines Jahres zu klären.

Kasten 5 – Schwachstellen in der Dokumentation von Eurostat

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, ersucht Eurostat die Mitgliedstaaten nur dann um eine Erklärung, wenn es sich um wichtige Probleme handelt und die Erklärungen nicht in der bereits vorliegenden Dokumentation zu finden sind.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

56

Zusätzlich zu den EEEA nutzt die Kommission für die Überwachung und Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen (unter Anwendung der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung) eine breite Palette von Daten und Meldesystemen, die im Rahmen von Umweltrichtlinien, wie der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und anderen, vorgesehen sind. Diese sowie eine Reihe weiterer Quellen, darunter wissenschaftliche Untersuchungen, Sachverständigengutachten, Metastudien und andere, werden für die Bewertung umweltpolitischer Maßnahmen verwendet.

57

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Europäische Strategie für Umweltgesamtrechnungen einen strategischen Rahmen für EEEA, einschließlich des mittel- und langfristigen Datenbedarfs, bietet.

58

Im Mai 2019 erörterte die Kommission mit den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Plans zur Umsetzung der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen für den Zeitraum 2019-2023.

Aufeinanderfolgende Ausgaben der Strategie für Umweltgesamtrechnungen umfassen eine Reihe sich kontinuierlich weiterentwickelnder Zielsetzungen, wobei die Ziele gegebenenfalls beibehalten werden. Dort, wo sich strategische Zielsetzungen wiederholten, beziehen sie sich auf andere Rechnungen. So gab es gerade zur Zeit der ersten beiden Ausgaben der Strategie keine gesetzlich vorgeschriebenen Module; ein erster Satz wurde im Rahmen der dritten Ausgabe der Strategie eingeführt und bei der vierten Ausgabe erweitert.

Empfehlung 1 – Verbesserung des strategischen Rahmens für die EEEA-Daten

Die Kommission stimmt Empfehlung 1 Buchstabe a zu und wird ein Dokument erstellen, in dem eine langfristige Strategie für die EEEA dargelegt ist.

Die Kommission stimmt Empfehlung 1 Buchstabe b zu und wird den Datenbedarf für die Weiterentwicklung der EEEA ermitteln, einschließlich der für die Gestaltung der Umweltpolitik benötigten Indikatoren.

Die Kommission stimmt Empfehlung 1 Buchstabe c zu und wird einen umfassenden Aktionsplan für die Umsetzung der Europäischen Strategie für Umweltgesamtrechnungen ausarbeiten.

59

Die Kommission wählte die EEEA-Module auf der Grundlage verschiedener Kriterien aus, darunter der von ihren Dienststellen angegebene Bedarf und die zu erwartenden Kosten.

60

Die Kommission teilt die Ansicht, dass eine stärker integrierte Präsentation der EEEA-Module, die eine ganzheitliche Betrachtung ermöglicht, neben einer möglichst zügigen Freigabe der einzelnen EEEA-Module ein positives Zeichen wäre und für eine bessere Nutzung der EEEA sorgen würde. Die Kommission ist bereit, dieses Ziel zu verfolgen.

Empfehlung 2 – Verbesserung der Relevanz der EEEA-Module für die politische Entscheidungsfindung

Die Kommission stimmt Empfehlung 2 Buchstabe a zu und wird die Kosten und den Nutzen der Entwicklung eines integrierten Rahmens für Umweltgesamtrechnungen bewerten, um die Kohärenz umweltbezogener Informationen und den Nutzen für die politische Entscheidungsfindung in der EU zu verbessern.

Die Kommission stimmt Empfehlung 2 Buchstabe b zu und wird den von den einschlägigen Dienststellen der Kommission geäußerten Bedarf beurteilen und Kosten-Nutzen-Analysen vornehmen, bevor sie (voraussichtlich bis 2023) neue EEEA-Module vorschlägt.

61

Die Kommission plant, die Aktualität aller Module weiter zu verbessern.

62

Nach Ansicht der Kommission stellten die Mitgliedstaaten ausreichende Informationen bereit, um Eurostat eine angemessene Bewertung der meisten Aspekte der Datenqualität zu ermöglichen.

Empfehlung 3 – Verbesserung der Aktualität der EEEA-Daten

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe a zu und erklärt sich bereit zu analysieren, inwieweit ein zweistufiges Verfahren ähnlich dem für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen für mehr EEEA-Module angewendet werden könnte.

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe b zu und wird die verfügbaren Instrumente nutzen, um die Aktualität der Bereitstellung der Informationen durch die Mitgliedstaaten zu verbessern.

Die Kommission stimmt Empfehlung 3 Buchstabe c zu und wird einen Veröffentlichungskalender für die EEEA-Daten erstellen.

Prüfungsteam

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer I „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ unter Vorsitz von Nikolaos Milionis, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von João Figueiredo, Mitglied des Hofes. Herr Figueiredo wurde unterstützt vom Leitenden Manager Robert Markus, der Aufgabenleiterin Maria Isabel Quintela, dem Prüfer Ioan Alexandru Ilie und der Prüferin Mihaela Văcărașu. Fiona Urquhart leistete sprachliche Unterstützung.

Von links nach rechts: Maria Isabel Quintela, João Figueiredo, Mihaela Văcărașu.

Endnoten

1 Mitteilung COM(94) 670, „Leitlinien der EU über Umweltindikatoren und ein 'grünes" Rechnungssystem“.

2 Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 113).

3 Der Hof plant für den späteren Jahresverlauf die Veröffentlichung eines Sonderberichts über die Treibhausgasemissionen der EU.

4 Siehe Schnellanalyse „Nachhaltigkeitsberichterstattung: eine Bestandsaufnahme bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU“, Juni 2019.

5 Festgelegt durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 12 Absatz 1 (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).

6 Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bezieht sich Pünktlichkeit auf die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Daten und dem Termin, zu dem die Daten geliefert werden sollten.

7 Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bezieht sich Aktualität auf die Zeitspanne zwischen dem Vorliegen der Information und dem von ihr beschriebenen Ereignis oder Phänomen.

8 Die Daten zu gesamtwirtschaftlichen Materialflussrechnungen kommen bei der Erstellung der zwei Leitindikatoren des Scoreboards der EU zur Ressourceneffizienz zum Einsatz. Mit diesem Scoreboard werden die Ressourcenproduktivität und der Inlandsmaterialverbrauch gemessen. Daten desselben Moduls dienen auch zur Berechnung des Grads der zirkulären Verwendung von Materialien, der zum Monitoringrahmen für die Kreislaufwirtschaft gehört.

9 Siehe Schnellanalyse „Nachhaltigkeitsberichterstattung: eine Bestandsaufnahme bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU“, Juni 2019.

10 Gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen, Umweltschutzausgabenrechnungen und Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen.

11 Naturkapitalrechnungen sind ein Instrument zur Messung der Veränderungen im Bestand an Naturkapital anhand unterschiedlichster Messgrößen und zur Integration des Werts von Ökosystemdienstleistungen in die Rechnungslegungs- und Berichtssysteme auf Unions- und nationaler Ebene.

12 Ökosystemrechnungen messen die Ausdehnung und den Zustand von Ökosystemen und der von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Kontext eines nachhaltigen Ressourcen- und Umweltmanagements und anderer einschlägiger Politikbereiche.

13 Input-Output-Tabellen sind nach Produkten oder Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselte Tabellen, die auf der Grundlage von Wirtschaftsdaten und Außenhandelsdaten erstellt werden. Sie können für Analysen der wirtschaftlichen Auswirkungen herangezogen werden.

14 Die Kommission entwickelt eine integrierte mehrere Länder abdeckende Input-Output-Datenbank.

15 Verordnung (EG) Nr. 223/2009, Artikel 2 Absatz 1 – Statistische Grundsätze: fachliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistische Geheimhaltung, Kostenwirksamkeit.

16 Verordnung (EG) Nr. 223/2009, Artikel 12 Absatz 1 – Europäische Statistiken werden auf der Grundlage einheitlicher Standards und nach harmonisierten Methoden entwickelt, erstellt und verbreitet. Dabei gelten die folgenden Qualitätskriterien: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Zugänglichkeit, Vergleichbarkeit, Kohärenz.

17 Acht Mitgliedstaaten für die Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen, sechs für die Rechnungen über physische Energieflüsse und fünf für Umweltschutzausgabenrechnungen.

Zeitlicher Ablauf

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Beginn der Prüfung 3.10.2018
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (bzw. die sonstigen geprüften Stellen) 17.6.2019
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 11.9.2019
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (bzw. der sonstigen geprüften Stellen) in allen Sprachfassungen 26.9.2019

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019

PDF ISBN 978-92-847-3521-1 ISSN 1977-5644 doi:10.2865/66611 QJ-AB-19-013-DE-N
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