Sonderbericht
Nr.06 2018

Freizügigkeit der Arbeitnehmer - die Grundfreiheit ist gewährleistet, eine bessere Zielausrichtung der EU-Mittel würde jedoch die Mobilität von Arbeitnehmern fördern

Über den Bericht Das Jahr 2018 markiert den 50. Jahrestag der Gründungsverordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, eine der vier Grundfreiheiten der Union.
Der Hof stellte fest, dass die von der Kommission eingerichteten Instrumente die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleisten, der Bekanntheitsgrad dieser Instrumente jedoch gesteigert werden sollte. Da die beiden EU-Fonds, mit deren Mitteln die Mobilität der Arbeitskräfte unterstützt wird (ESF und EaSI), auf ähnliche Ziele ausgerichtet sind, ist eine Komplementarität der beiden Instrumente mit Herausforderungen verbunden, und die Bewertung der finanzierten Maßnahmen wird durch Schwachstellen im Überwachungssystem erschwert. Außerdem wird sich das EURES-Portal, auf dem Stellenangebote in der EU veröffentlicht werden, erst dann zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument entwickeln, wenn Unzulänglichkeiten wie die niedrige Quote der auf dem Portal veröffentlichten Stellenangebote behoben werden.

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PDF General Report

Zusammenfassung

Über die Mobilität der Arbeitskräfte

I

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eine der vier Grundfreiheiten der Union. Im Jahr 2018 begeht die EU den 50. Jahrestag der Grundverordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten. Im Jahr 2015 lebten 11,3 Millionen mobile Arbeitnehmer im erwerbsfähigen Alter aus der EU-28 in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit. Das entspricht 3,7 % der Gesamtbevölkerung der EU im erwerbsfähigen Alter.

Zur Prüfung des Hofes

II

Der Hof beurteilte, wie die Kommission die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte gewährleistet. Die Prüfung wurde zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 bei der Kommission und in den fünf Mitgliedstaaten mit der größten Zuwanderung von Arbeitnehmern aus anderen Ländern bzw. der größten Abwanderung von Arbeitnehmern in andere Länder (Deutschland, Luxemburg, Polen, Rumänien und Vereinigtes Königreich) durchgeführt.

Feststellungen des Hofes

III

Der Hof stellte fest, dass die Kommission den EU-Arbeitnehmern über mehrere Kanäle Informationen über ihre Rechte bereitstellt, die Bekanntheit dieser Kanäle jedoch gesteigert werden könnte.

IV

Hindernisse für den Umzug und die Arbeitsaufnahme in einem anderen Land (wie die Anerkennung von Berufsabschlüssen) gibt es schon seit Langem. Obwohl die Kommission und die Mitgliedstaaten mehrere Abhilfemaßnahmen ergriffen haben, bleiben diese Hindernisse bestehen.

V

Daten zu den sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene bestehenden Ungleichgewichten bei Fachkräften und am Arbeitsmarkt sind in den Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße verfügbar. Die Kommission arbeitet weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, um diese Daten zu verbessern.

VI

In Mitgliedstaaten, die einen Bedarf ermittelt haben, unterstützt die EU die Mobilität der Arbeitskräfte über den ESF. Die Mobilität der Arbeitskräfte wurde jedoch nicht als eigene Investitionspriorität definiert, und während des Genehmigungsverfahrens für den laufenden Programmplanungszeitraum des ESF wurden entsprechende Tätigkeiten nicht überwacht. Daher ist nicht bekannt, in welchem Umfang der ESF für diesen Zweck eingesetzt wurde.

VII

Die wichtigste bekannte Finanzierungsquelle zur Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte ist das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) der Kommission, das für den Zeitraum 2014-2020 mit 165 Millionen Euro ausgestattet ist. Der Hof stellte fest, dass die politischen Ziele des EaSI-Unterprogramms EURES denen des ESF im Hinblick auf die Mobilität der Arbeitskräfte ähneln. Die erforderliche Komplementarität der beiden EU-Fonds ist daher mit Herausforderungen verbunden.

VIII

Der Hof prüfte 23 EURES-Projekte, die von grenzüberschreitenden Partnerschaften (Cross-border partnerships - CBP) mit finanzieller Unterstützung des EaSI durchgeführt wurden. Er stellte fest, dass nur für wenige Projekte Ergebnisse (z. B. Arbeitsuchende, die eine Beschäftigung finden) festgelegt worden waren und dass aufgrund von Schwachstellen bei der Überwachung der Projekte keine Outputs und Ergebnisse auf Programmebene zusammengefasst werden konnten.

IX

Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität ("EURES-Portal") ist das wichtigste Instrument zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte auf EU-Ebene. Es bestehen jedoch erhebliche Herausforderungen, die nicht zuletzt darauf zurückzuführen sind, dass ein beträchtlicher Teil der Stellenangebote der nationalen ÖAV nicht auf dem EURES-Portal veröffentlicht wird. Darüber hinaus stellte der Hof bei seiner Analyse der auf dem Portal veröffentlichten Stellenangebote fest, dass diese für eine sinnvolle Arbeitssuche häufig ungeeignet waren. Beispielsweise war bei 39 der 50 vom Hof geprüften Stellenangebote keine Bewerbungsfrist angegeben.

X

Die Zahl der durch das EaSI-Unterprogramm EURES vermittelten Stellen ist ein grundlegendes Maß für die Wirksamkeit des Programms. Der Kommission zufolge wurden im Jahr 2016 aufgrund der Unterstützung von Arbeitsuchenden durch EURES-Berater 28 934 Stellen vermittelt. Dies entspricht lediglich 3,7 % der Kontakte zwischen Arbeitsuchenden und EURES-Beratern. Außerdem gaben die meisten der vom Hof befragten öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) an, dass sie nicht in der Lage seien, die Zahl der tatsächlich vermittelten Stellen zu ermitteln oder diese Zahl nicht mehr als Indikator erfassen.

Empfehlungen des Hofes

XI

Der Hof empfiehlt der Kommission,

  1. zu ermitteln, inwieweit die bestehenden Instrumente zur Bereitstellung von Informationen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und zur Meldung von Diskriminierungen den EU-Bürgern bekannt sind;
  2. die verfügbaren Informationen besser zu nutzen, um die Arten der Diskriminierung zu bestimmen;
  3. mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Erhebung und Verwendung der Daten zu Strömen und Mustern der Arbeitskräftemobilität sowie zu Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt zu verbessern;
  4. die Ausgestaltung der EU-Förderung zu verbessern, um die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern.
XII

Der Hof empfiehlt den Mitgliedstaaten,

e)die Überwachung der Wirksamkeit des EaSI-Unterprogramms EURES zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung von Stellen;

f)die Einschränkungen des EURES-Portals zu beseitigen, damit es zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument wird.

Einleitung

Freizügigkeit der Arbeitnehmer: eine Grundfreiheit

01

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eine der vier Grundfreiheiten der Union1. Im Jahr 2018 begeht die EU den 50. Jahrestag der Grundverordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Sie ist ein wichtiges Recht, das jeder Arbeitnehmer individuell in Anspruch nehmen kann, und ein wesentliches Element des Binnenmarkts. Im Rahmen dieser Grundfreiheit steht es Arbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu, hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigung, der Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Folglich haben alle nationalen Behörden und Arbeitgeber - ob öffentlich oder privat - die sich aus Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergebenden Rechte anzuwenden und zu achten (siehe Kasten 1). Diese Grundfreiheit wird auch in den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) gewährleistet. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vom Recht aller Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und frei aufzuhalten, unterscheidet.

Kasten 1

Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

  1. Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.
  2. Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.
  3. Sie gibt - vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen - den Arbeitnehmern das Recht,
    1. sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
    2. sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen;
    3. sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
    4. nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt.
  4. Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
02

Von den insgesamt 306 Millionen Bürgern der 28 EU-Mitgliedstaaten im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) lebten den jüngsten verfügbaren Zahlen zufolge rund 11 Millionen (3,7 %) als mobile Arbeitskräfte über einen längeren Zeitraum in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit. Was die jährliche Zuwanderung mobiler Arbeitskräfte im erwerbsfähigen Alter betrifft, so zogen im Jahr 2014 1,1 Millionen Personen in ein anderes Land (darunter etwa 100 000 Staatsangehörige der EFTA-Länder, die in die EU zogen). Dies entspricht 0,4 % der Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Weitere 1,3 Millionen überqueren täglich eine Grenze, um in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Wohnsitzes zu arbeiten (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1

Daten zu mobilen Arbeitskräften (2015)

Umfang Art der Mobilität
11,3 Millionen "Langfristig" mobile Arbeitskräfte aus der EU-28 im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre), die in der EU-28 leben
3,7 % Anteil dieser Arbeitskräfte an der Gesamtbevölkerung der EU-28 im erwerbsfähigen Alter
8,5 Millionen Mobile Erwerbspersonen aus der EU-28 (beschäftigt oder arbeitssuchend)
1,3 Millionen EU-28-Grenzgänger (20-64 Jahre) im Jahr 2015
1,1 Millionen Zuzug mobiler Arbeitskräfte aus der EU-28 und den EFTA-Staaten im erwerbsfähigen Alter auf Jahresbasis 2014
0,4 % Anteil dieser Arbeitskräfte an der Gesamtbevölkerung der EU-28 und der EFTA-Staaten im erwerbsfähigen Alter
0,6 Millionen Mobile Arbeitskräfte, die 2014 in das Land ihrer Staatsbürgerschaft zurückgekehrt sind

Anmerkung: Beim Zuzug mobiler Arbeitskräfte ist die Rückkehrmobilität nicht berücksichtigt.

Quelle: "Annual Report on intra-EU Labour Mobility Final Report", Europäische Kommission, Dezember 2016.

03

Die Hauptzielländer für die 11,3 Millionen mobilen Arbeitskräfte waren Deutschland, das die größte Zahl der mobilen Arbeitskräfte im erwerbsfähigen Alter aufnahm (2,7 Millionen bzw. 22 % aller mobilen Arbeitskräfte), und - in knappem Abstand - das Vereinigte Königreich mit 2,1 Millionen. Die Länder, in denen die mobilen Arbeitnehmer den größten Anteil an der Erwerbsbevölkerung ausmachten, waren Luxemburg (43 %), die Schweiz (19 %), Zypern (15 %) und Irland (10 %).

04

In jüngerer Zeit zugewanderte Erwerbspersonen sind Arbeitnehmer, die seit bis zu 10 Jahre in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit leben. Die Zahlen zu diesen mobilen Arbeitskräften sind Abbildung 1 zu entnehmen.

Abbildung 1

In jüngerer Zeit zugewanderte Erwerbspersonen (im erwerbsfähigen Alter, 20-64 Jahre) aus der EU-28, aufgeschlüsselt nach dem Land ihres Wohnsitzes, Daten für das Jahr 2015 (in Tausend)

Anmerkung: Zahlen von in jüngerer Zeit zugewanderten mobilen Arbeitskräften unter 50 000 sind nicht dargestellt.

Quelle: "Annual Report on intra-EU Labour Mobility Final Report", Europäische Kommission, Dezember 2016.

Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitskräftemobilität

05

Für das Verständnis der verschiedenen Zuständigkeitsebenen bezüglich der Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist zu beachten, dass diese Freiheit unmittelbar in den Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt und dass etwaige Diskriminierungen daher vor ein nationales Gericht gebracht werden können. Die Kommission kann auch direkte Maßnahmen ergreifen, in deren Folge möglicherweise ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt wird. Die Zuständigkeit für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik liegt jedoch in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Diese gemeinsamen Zuständigkeiten sind in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2

Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitskräftemobilität

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Die Europäische Kommission und die Mobilität der Arbeitskräfte

06

Ein Umzug in ein anderes Land aus beruflichen Gründen ist im Wesentlichen eine individuelle Entscheidung. Die Mobilität der Arbeitskräfte kann jedoch erleichtert werden, und Maßnahmen im Bereich der Arbeitskräftemobilität können mit EU-Fördermitteln sinnvoll unterstützt werden. In ihrer Mitteilung "EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"2 aus dem Jahr 2010 weist die Kommission im Zusammenhang mit der Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte darauf hin, dass Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt mit Unterstützung durch die Strukturfonds der Union, insbesondere den ESF, besser in Einklang gebracht werden sollten. Sie spricht sich dafür aus, eine "zukunftsorientierte, umfassende Migrationspolitik zu fördern, die auf die Prioritäten und Bedürfnisse der Arbeitsmärkte flexibel zu reagieren vermag". In den vergangenen Jahren hat die Kommission mehrere Strategiepapiere, Legislativvorschläge und Leitlinien zur Mobilität der Arbeitskräfte vorgelegt und damit deren Bedeutung als Politik der EU hervorgehoben (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Zeitleiste zu den von der Kommission im Hinblick auf die Arbeitskräftemobilität ergriffenen Maßnahmen

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Von der EU finanzierte Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte

07

Der ESF wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwaltet. Eines seiner Ziele besteht darin, die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Europäischen Union zu fördern3. Die Mittelausstattung des Fonds für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 beläuft sich auf insgesamt 86,4 Milliarden Euro. Davon wurden etwa 27,5 Milliarden Euro einem bestimmten thematischen Ziel zugewiesen, nämlich der "Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte"4, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Bereich der Arbeitskräftemobilität finanzieren können. Die von den Mitgliedstaaten für solche Zwecke verwendeten Beträge sind nicht bekannt.

08

Das von der Kommission verwaltete Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) umfasst drei Unterprogramme. Mit dem Unterprogramm EURES (Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen) soll die Mobilität der Arbeitskräfte erleichtert werden. Die Mittelausstattung des EaSI für den Zeitraum 2014-2020 beläuft sich auf 919 Millionen Euro. Für die spezifischen Tätigkeiten des EaSI-Unterprogramms EURES werden 165 Millionen Euro bereitgestellt, d. h. 18 % der Gesamtmittel. Mit dem EaSI-Unterprogramm EURES werden Tätigkeiten unterstützt, mit denen die freiwillige geografische Mobilität der Arbeitnehmer gefördert wird. Ein Überblick über diese Tätigkeiten ist Tabelle 4 zu entnehmen.

Abbildung 4

Die verschiedenen Tätigkeiten des EaSI-Unterprogramms EURES

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Prüfungsumfang und Prüfungsansatz

09

Der Hof beurteilte, wie die Kommission die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte gewährleistet.

10

Der Hof untersuchte insbesondere Folgendes:

  • die von der Kommission eingerichteten Informationsinstrumente zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die daran interessiert sind, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen, oder in einen anderen Mitgliedstaat gezogen sind, sowie die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität, einschließlich der Erhebung von Daten über Ströme und Muster der Arbeitskräftemobilität durch die Kommission (Teil I);
  • die Wirksamkeit der EU-Mittel zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen des ESF und des Programms EaSI im Programmplanungszeitraum 2014-2020 (Teil II).
11

Bei der Prüfung des Hofes, die zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 stattfand, wurden die folgenden Untersuchungen durchgeführt:

  • Der Hof überprüfte die von der Kommission im Zusammenhang mit der Mobilität der Arbeitskräfte ergriffenen Maßnahmen.
  • Er stattete den zuständigen nationalen Behörden in Deutschland, Luxemburg, Polen, Rumänien und dem Vereinigten Königreich einen Besuch ab und führte Gespräche mit ihnen.
  • Der Hof überprüfte 23 abgeschlossene Projekte des EaSI-Unterprogramms EURES, die von grenzüberschreitenden Partnerschaften (CBP) durchgeführt und in den Jahren 2015 und 2016 finanziert wurden, und führte Gespräche mit Projektmanagern in Deutschland, Luxemburg, Polen und dem Vereinigten Königreich.
  • Der Hof versandte eine Umfrage an die 28 Nationalen Koordinierungsbüros des EURES-Netzes und an das Nationale Koordinierungsbüro der Schweiz, um die Funktionsweise von EURES zu überprüfen, und analysierte die Qualität von 50 Stellenangeboten, die auf dem EURES-Portal veröffentlicht wurden.
  • Darüber hinaus wurde das Prüferteam von einer Sachverständigengruppe unterstützt, die sich aus drei Experten auf dem Gebiet der Mobilität der Arbeitskräfte zusammensetzte5.
12

Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Auswirkungen des Brexit auf die Freizügigkeit nicht bewertet, da es sich dabei um ein Kernstück der laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich handelt. Ebenso wurde bei dieser Prüfung nicht untersucht, wie sich die Schweizer Volksabstimmung über eine Begrenzung der Zuwanderung aus dem Jahr 2014 auswirkt, deren Ergebnis die Freiheit von EU-Arbeitnehmern, in die Schweiz zu ziehen, einschränken wird, sobald es in Schweizer Recht umgesetzt ist.

Bemerkungen

Teil I Die Kommission hat Instrumente eingerichtet, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ihre Informationen darüber, wie sich die Mobilität der Arbeitskräfte in der Praxis gestaltet, sind jedoch unvollständig

13

Im ersten Teil werden die Instrumente untersucht, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurden, um Arbeitnehmer zu unterstützen, die daran interessiert sind, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen, oder bereits in einen anderen Mitgliedstaat gezogen sind. Zudem werden die bestehenden Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität und die von der Kommission diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen behandelt. Schließlich werden in Teil I auch die Daten bewertet, welche von der Kommission zur Überwachung der Ströme und Muster der Arbeitskräftemobilität und der Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt erhoben werden.

Die Kommission hat Instrumente eingerichtet, um die Bürger über ihre Rechte zu informieren, sie weiß jedoch nicht, inwieweit diese Instrumente bekannt sind

14

Es ist wichtig, dass Personen, die bereits in einem anderen Land arbeiten oder dort arbeiten möchten, Zugang zu Informationen über die entsprechenden Bedingungen und Rechte haben. Darüber hinaus muss den Personen, für die solche Informationen nützlich sein könnten, bekannt sein, dass es diese Informationen gibt und sie ihnen zur Verfügung stehen.

15

Die Kommission stellt den Bürgern Informationen über die Rechte und Möglichkeiten im Bereich der Arbeitskräftemobilität bereit, die auf zwei speziellen Websites zugänglich sind: "Ihr Europa" und EURES (siehe Kasten 2).

Kasten 2

Informationen über die Rechte und Möglichkeiten bei der Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat

  • Auf der Website "Ihr Europa"6 werden allgemeine Informationen über die Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat bereitgestellt, u. a. zu Grundrechten und Fragen der sozialen Sicherheit. "Ihr Europa Beratung" bietet Beratungsdienste über ein Netzwerk von Rechtsexperten, die im Rahmen eines Vertrags mit der Kommission tätig sind. Ferner enthält "Ihr Europa" Links zu relevanten nationalen Stellen, Vorschriften und Hilfsdiensten.
  • Das EURES7-Portal bietet Zugang zu von den nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) über dieses Portal veröffentlichten Stellenangeboten und stellt ausführlichere Informationen zu den nationalen Arbeitsmärkten und Rechtsvorschriften bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, spezialisierte EURES-Berater zu kontaktieren, die die Arbeitsuchenden in Bezug auf die verschiedenen verfügbaren Beschäftigungsmöglichkeiten aktiv unterstützen.
16

Außerdem haben die Mitgliedstaaten ihre eigenen Informationsquellen für EU-Bürger, die in dem betreffenden Land arbeiten, bzw. für ihre eigenen Bürger, die beabsichtigen, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, eingerichtet. Diese Systeme werden unter Umständen von öffentlichen Stellen, Gewerkschaften oder sonstigen Einrichtungen unterstützt (siehe Kasten 3).

Kasten 3

Beispiele für Mitgliedstaaten, die Arbeitnehmern Informationen über ihre Rechte in einem anderen Land zur Verfügung stellen

Auf der Grundlage der gesetzlichen Rechte zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer und zur Mobilität haben die polnischen Behörden eigene Leitlinien herausgegeben, die sich an EU-Arbeitnehmer richten, welche nach Polen kommen, sowie an polnische Bürger, die ins Ausland ziehen. Die Informationen sind in Broschüren enthalten, die in polnischer, englischer, deutscher und französischer Sprache verfügbar sind. Diese Broschüren sind in den polnischen Botschaften und Konsulaten in anderen Mitgliedstaaten, den Arbeitsämtern in Polen sowie auf der Website des polnischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erhältlich.

Die rumänischen Behörden beschreiben auf ihren Websites, welche gesetzlichen Rechte sich aus der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergeben. In rumänischen Konsulaten in anderen Mitgliedstaaten werden darüber hinaus Informationen zu den in dem betreffenden Land herrschenden Arbeitsbedingungen veröffentlicht, und rumänische Staatsbürger erhalten dort Faltblätter und Broschüren zu diesem Thema.

17

Die Kommission ermittelt die Zufriedenheit der Nutzer der Websites "Ihr Europa" und EURES. Im Jahr 2016 bewerteten 64 % der Besucher die Website "Ihr Europa" als gut oder ausgezeichnet, 25 % als zufriedenstellend und 5 % als schlecht oder sehr schlecht. 40 % der Nutzer des EURES-Portals gaben an, dass EURES leicht zu finden ist und sie den Dienst erneut nutzen werden.

18

Die Kommission misst zwar die Zufriedenheit der Nutzer, hat jedoch nicht ermittelt, inwieweit die beiden Systeme den EU-Bürgern bekannt sind. Die Notwendigkeit, die Bekanntheit der Websites zu steigern, geht auch aus den Feststellungen eines Berichts der Kommission aus dem Jahr 20178 hervor, dem zufolge diejenigen, die EURES bereits nutzen, die Website über Internetsuchen oder durch Zufall fanden.

Die Kommission hat Systeme eingerichtet, über die gegen die Freizügigkeit verstoßende Diskriminierungen gemeldet werden können, das Ausmaß solcher Diskriminierungen auf EU-Ebene ist jedoch weiterhin unbekannt

19

Arbeitnehmer müssen über ihre Rechte informiert sein und die Möglichkeit haben, gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstoßende Diskriminierungen zu melden. Ein Verständnis des Ausmaßes und der Arten der bestehenden Diskriminierung ist Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Diskriminierungen.

20

SOLVIT ist ein System der Kommission, das es den Bürgern ermöglicht, sich über ungerechte Regelungen oder Entscheidungen nationaler Behörden zu beschweren. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen von SOLVIT 2 414 Fälle behandelt, die sich auf sämtliche Aspekte des Binnenmarkts bezogen. Eine Kategorie von Beschwerden bezieht sich auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, während andere Kategorien möglicherweise indirekt mit der Freizügigkeit in Verbindung stehen. Darunter fallen die Anerkennung von Berufsabschlüssen, die soziale Sicherheit oder der Zugang zu Bildung für Familienangehörige. Im Jahr 2016 wurden im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer 34 Fälle verzeichnet.

21

Seit 2010 hat die Kommission in 33 Fällen bezüglich der Freizügigkeit und in 21 Fällen im Zusammenhang mit Fragen der sozialen Sicherheit, die sich indirekt auf die mit der Freizügigkeit verbundenen Rechte auswirken, rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet.

22

Gemessen an den 11,3 Millionen mobilen Arbeitskräften im erwerbsfähigen Alter in der EU ist sowohl die Zahl der SOLVIT-Fälle als auch die der Vertragsverletzungsverfahren sehr gering.

23

Über SOLVIT hinaus haben einige Mitgliedstaaten ihre eigenen Systeme für Bürger eingerichtet, damit Diskriminierungsfälle gemeldet und bearbeitet werden können. Beispielsweise haben ausländische Arbeitnehmer in Luxemburg die Möglichkeit, die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde zu kontaktieren, welche die Beschwerde weiterverfolgen kann. In anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland können sich die Arbeitnehmer an Informationsbüros von Gewerkschaften wenden, deren spezialisierte Mediatoren sich um die Beschwerde kümmern können, indem sie sie an die nationalen Behörden weiterleiten oder die Arbeitgeber direkt kontaktieren, um zu vermitteln.

24

Abgesehen von den Informationen, die die Kommission durch das SOLVIT-System und das Netzwerk von Rechtsexperten der Website "Ihr Europa - Beratung" erhält, hat sie nur begrenzte Kenntnis von den auf nationaler Ebene vorgebrachten Fällen, da diese nicht systematisch der Kommission gemeldet werden. Daher ist ihr das volle Ausmaß der gegen die Freizügigkeit verstoßenden Diskriminierungen nicht bekannt. Gemäß einer Richtlinie aus dem Jahr 20149 sollten die Mitgliedstaaten bis 2016 Stellen für die Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen benennen. Diese benannten Stellen sollen Erhebungen und Analysen über ungerechtfertigte Einschränkungen und Behinderungen des Freizügigkeitsrechts oder die Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit durchführen.

Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um sonstige Einschränkungen für die Mobilität der Arbeitskräfte zu beseitigen, einige Hindernisse bestehen jedoch weiterhin

25

Wenn Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat ziehen möchten, sind sie möglicherweise mit Hindernissen konfrontiert, die zwar keine Verletzung ihrer Rechte darstellen, sich aber dennoch nachteilig auf die Arbeitskräftemobilität auswirken können (ein Beispiel ist die Anerkennung von Qualifikationen).

26

"Die Schwierigkeiten, auf die sie [EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen] stoßen, können zum Teil erklären, warum sich die geografische Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf einem relativ niedrigen Niveau bewegt: Nach der Arbeitskräfteerhebung lebten im Jahr 2011 nur 3,1 % der EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter […] in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem eigenen10."

27

Tabelle 2 vermittelt einen Überblick über die Hindernisse für die Mobilität der Arbeitskräfte, auf die gemeinhin in den Dokumenten der Kommission hingewiesen wird, sowie über die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen und die vom Hof vorgenommene Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Kommission Maßnahmen ergriffen hat, um diese Hindernisse für die Mobilität der Arbeitskräfte zu beseitigen. Aus der Sicht eines europäischen Arbeitnehmers, der in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchte, sind diese Maßnahmen jedoch nicht immer wirksam. Die Beseitigung dieser Hindernisse bleibt eine ständige Herausforderung für die Europäische Union. Diese verbleibenden Hindernisse müssen vor dem Hintergrund des ungenutzten Potenzials der Arbeitskräftemobilität in der Union betrachtet werden: Den verfügbaren Umfragedaten aus dem Jahr 2014 zufolge konnten sich etwa 2,9 Millionen EU-Bürger vorstellen, in den darauffolgenden 12 Monaten in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen. Lediglich knapp über 1 Million Arbeitnehmer zog jedoch tatsächlich um.

Tabelle 2

Hindernisse für die Mobilität der Arbeitskräfte, von der Kommission ergriffene Maßnahmen und Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Hindernisse Zuständigkeit Hat die Kommission Maßnahmen ergriffen? Beispiele für ergriffene Maßnahmen Wird das Hindernis für die Mobilität der Arbeitskräfte wirksam beseitigt?
Mangel an Informationen über die gesetzlichen Rechte, die sich aus der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ableiten Europäische Kommission Ja Die Kommission hat die folgenden Websites eingerichtet:

"Ihr Europa"
EURES
SOLVIT
Ja
Keine ausreichenden Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Kommission und Mitgliedstaaten Ja Die Kommission betreibt das EURES-Portal in Zusammenarbeit mit den nationalen ÖAV. Das Portal enthält allgemeine Informationen über die nationalen Arbeitsmärkte und bietet einen direkten Zugang zu Stellenangeboten. Nicht vollständig beseitigt

Im EURES-Portal sind nicht alle nationalen Stellenangebote verzeichnet, und die Stellenangebote sind häufig unvollständig (siehe Ziffern 51-57).
Unterschiede im Bereich der Sozialversicherung Europäische Kommission und Mitgliedstaaten Ja Im Dezember 2016 schlug die Kommission im Rahmen ihres "Pakets zur Arbeitskräftemobilität" eine Überarbeitung der geltenden Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der zugehörigen Durchführungsverordnung vor, die darauf ausgerichtet war, die Auszahlung von Leistungen enger an den Mitgliedstaat zu binden, der die Sozialversicherungsbeiträge erhoben hat, und somit das System fairer und ausgewogener zu gestalten. Nicht vollständig beseitigt

Die Mitgliedstaaten legen derzeit ein größeres Augenmerk auf zusätzliche Arten der Altersversorgung, die die grundlegenden Rentensysteme der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Richtlinie 98/49/EG zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen bezieht sich nicht auf die "Portabilität" von Zusatzrenten, d. h. die Möglichkeit, solche Rentenansprüche beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat zu übertragen (was in den nationalen Rentensystemen jedoch bereits möglich ist).
Dieser Mangel an Portabilität kann die Mobilität der Arbeitnehmer stark beeinträchtigen.
Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen Europäische Kommission und Mitgliedstaaten Ja Automatische Anerkennung von Universitätsabschlüssen

Einrichtung eines europäischen Rahmens für reglementierte Berufe

Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein neues Instrument zur Erleichterung der Anerkennung (erst seit dem 18. Januar 2016 erhältlich).
Nicht vollständig beseitigt

Im Bericht über die Mobilität der Arbeitskräfte aus dem Jahr 2016 wird festgestellt, dass die Anerkennung von Berufsabschlüssen nach wie vor ein großes Hindernis für die Mobilität darstellt.

Anmerkung: Ausführlichere Informationen über die ergriffenen Maßnahmen und die Bewertung dieser Maßnahmen durch den Hof sind Anhang I dieses Berichts zu entnehmen.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

28

Das folgende Beispiel in Kasten 4 zeigt, welche Maßnahme von der Kommission ergriffen wurde und warum diese nicht in vollem Umfang wirksam ist.

Kasten 4

Beispiel für eine Maßnahme der Kommission zur Beseitigung eines festgestellten Hindernisses für die Arbeitskräftemobilität

Hindernis "Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen"

Maßnahme: Europäischer Berufsausweis (EBA)

Die Kommission führte den EBA für Krankenschwestern/Angehörige der Gesundheitsberufe, Apotheker, Physiotherapeuten, Skilehrer und Bergführer sowie Immobilienmakler ein. Es handelt sich um ein elektronisches Zertifikat, für dessen Erhalt die Antragsteller bei der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats die erforderlichen Nachweise zur Anerkennung einreichen. Nachdem die Dokumente überprüft wurden, werden die Nachweise an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats weitergeleitet, die überprüft, ob die berufliche Qualifikation gleichwertig ist. Sofern infolge der Überprüfung keine Ausgleichsmaßnahmen in Form von Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen sind, stellt diese Behörde den EBA aus. Dieses Verfahren soll die Transparenz und Rechtssicherheit für die Berufstätigen verbessern und ihre Mobilität fördern.

Seit der Einführung des EBA am 18. Januar 2016 wurden in der EU insgesamt 3 239 Anträge auf Europäische Berufsausweise eingereicht, von denen 1 390 ausgestellt wurden (Stand: Juni 2017).

Die Kommission überwacht die Ströme und Muster der Arbeitskräftemobilität, die in den Mitgliedstaaten verfügbaren Daten könnten jedoch besser genutzt werden, um die Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt zu verstehen

29

Die Erhebung qualitativ hochwertiger Daten über Ströme und Muster der Arbeitskräftemobilität ist erforderlich, um die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Mobilität der Arbeitskräfte auf nationaler und auf EU-Ebene zu unterstützen.

30

Die Arbeitskräfteerhebung (AKE) ist die umfangreichste Erhebung von Daten zur Erwerbsbeteiligung von Personen ab 15 Jahren in europäischen Privathaushalten. Die AKE stellt die wichtigste Datenquelle der Kommission zur Überwachung von Mustern der Arbeitskräftemobilität dar11. Der jährliche Bericht zur Mobilität der Arbeitskräfte stützt sich hauptsächlich auf Daten der AKE und enthält zusammengefasste Bestandsdaten und Daten zur jährlichen Zu- und Abwanderung. Jedes Jahr werden in dem Bericht bestimmte Themenschwerpunkte behandelt. Im Jahr 2016 lag das Augenmerk unter anderem auf Grenzgängern und der Rückkehrmobilität.

31

Im Hinblick auf die Überwachung der Arbeitskräftemobilität bestehen bei der AKE einige Einschränkungen, die auch von der Kommission erkannt werden12:

  • Die Teilnahme an der Erhebung ist lediglich in 12 Mitgliedstaaten verpflichtend, und unter Ausländern ist der Anteil der Personen, die nicht an der Umfrage teilnehmen, insbesondere aufgrund sprachlicher Probleme bekanntermaßen sehr hoch.
  • In vielen Mitgliedstaaten werden ausländische Staatsbürger, die in jüngerer Zeit zugezogen sind, und Arbeitnehmer mit kurzfristigen Arbeitsverhältnissen unter Umständen bei der Erhebung nicht berücksichtigt, da sich die AKE - im Einklang mit internationalen Zensusempfehlungen - nur auf Personen bezieht, die seit mindestens einem Jahr in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben.
  • Aufgrund der geringen Stichprobengröße in vielen Ländern können die Daten nur begrenzt nach Staatsangehörigkeit analysiert werden.
32

Im Jahr 2005 stellte die Kommission fest, dass die Informationen zu den Strömen der Arbeitskräftemobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten über die AKE hinaus verbessert werden müssen. Die Kommission erstellt einen jährlichen Überblick über die in den Mitgliedstaaten verfügbaren relevanten Datenquellen. Im Jahr 2016 gaben nahezu alle Länder an, dass sie in zentralisierter Form Daten zu Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten, die erwerbstätig oder als Arbeitsuchende gemeldet sind, erheben. Einige ÖAV sammeln Daten zum individuellen "Profil" der EU-Arbeitnehmer. Dies ist beispielsweise beim deutschen System der Fall, in dem Informationen zu Beruf/Beschäftigung, Art der ausgeübten Tätigkeit und Bildung des Arbeitnehmers gespeichert werden. Aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten hat sich die Nutzung solcher Daten jedoch als schwierig erwiesen.

33

Im Jahr 2010 rief die Kommission das Projekt "Monitoring labour market developments in Europe" (Beobachtung der Entwicklungen am Arbeitsmarkt in Europa) ins Leben. Das Ziel des Projekts bestand darin, aktuelle Informationen zu Stellenangeboten zusammenzutragen, die gleichzeitig als Frühwarnsystem für Engpässe und Ungleichgewichte an den Arbeitsmärkten in der EU dienen sollten. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Daten, u. a. von vergleichbaren Daten zu Stellenangeboten in den einzelnen Mitgliedstaaten, gestaltete sich die Umsetzung des Projekts schwierig. Das genannte Ziel spiegelt sich auch in der EURES-Verordnung13 aus dem Jahr 2016 wider, in der festgelegt ist, dass bei der Planung der nationalen Arbeitsprogramme der Mitgliedstaaten Daten zu Mobilitätsströmen und -mustern und die Analyse des bestehenden und künftigen Arbeitskräftemangels und -überschusses berücksichtigt werden sollten. In einem Bericht der Kommission von 201614 werden Forschungsergebnisse zum Arbeitskräftemangel und -überschuss dargelegt und Überlegungen angestellt, wie diese Engpässe und Überschüsse zwischen den Ländern ausgeglichen werden könnten.

34

Der Hof stellte fest, dass die Mitgliedstaaten unterschiedlich weit fortgeschritten sind, was die Qualität und Genauigkeit der Informationen über Ungleichgewichte bei Fachkräften und am Arbeitsmarkt und das Ausmaß dieser Ungleichgewichte betrifft. Von den Ländern, in denen Prüfbesuche durchgeführt wurden, erheben Deutschland und das Vereinigte Königreich Daten, die über die Informationen hinausgehen, die von der Kommission bereitgestellt werden können, und diese Daten können bilateral mit den ÖAV anderer Mitgliedstaaten ausgetauscht werden (siehe Kasten 5). Im Bericht der Kommission von 2016 wird auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Erhebung solcher Daten in allen Mitgliedstaaten zu verbessern. Im Rahmen dieser Studie konnten nur 13 der 26 ÖAV, die Daten einreichten, Informationen über das Ausmaß der Engpässe und Überschüsse an den jeweiligen nationalen Arbeitsmärkten bereitstellen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung des Hofes war eine umfassende Bewertung der Fachkräfte- und Arbeitsmarktengpässe oder -überschüsse in den Mitgliedstaaten noch im Gange.

Kasten 5

Beispiele für Daten über Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten, was Fachkräfte und den Arbeitsmarkt angeht

Deutschland: Fachkräfteengpassanalyse ein detaillierter Überblick über Fachkräfteengpässe am Arbeitsmarkt nach Berufen und Bundesländern

Die Bundesagentur für Arbeit erstellt eine Analyse der voraussichtlichen Engpässe bei den Fachkräften nach Berufen und Bundesländern. Diese Initiative ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland, der niedrigen Arbeitslosenquote und der zunehmenden Probleme bei der Einstellung von Fachkräften zu betrachten. Die Engpässe werden auf der Grundlage der unbesetzten Stellen, der regionalen Arbeitslosenquote und des Verhältnisses von Arbeitslosen zu unbesetzten Stellen ermittelt. In dem Bericht ist beispielsweise die Situation bei Fachkräften in der Mechatronik und Automatisierungstechnik wie folgt dargestellt:

Fachkräfte für Mechatronik und Automatisierungstechnik, Dezember 2016

Verwaltungsgrenzen © EuroGraphics.

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit leitet diese Daten auf bilateraler Basis an andere ÖAV weiter, um das Einstellungsverfahren für Fachkräfte aus dem betreffenden Mitgliedstaat zu verbessern, die Daten werden jedoch nicht auf EU-Ebene gesammelt oder erfasst.

Das Vereinigte Königreich stellt ausführlichere Informationen über Engpässe bei Fachkräften bereit, einschließlich der zu erwartenden Mindestgehälter

Im Vereinigten Königreich erstellt das Ministerium für Arbeit und Renten (Department of Works and Pensions) eine Liste der Berufe, in denen ein Mangel an Fachkräften besteht und für die Einwanderer gesucht werden. In der Liste, die sich auf das gesamte Vereinigte Königreich (mit einer separaten Liste für Schottland) bezieht, sind Stellenangebote und genauere Informationen zu den jeweiligen Stellen sowie das zu erwartende Mindestgehalt aufgeführt. Die Liste ist öffentlich zugänglich und wird mit anderen Mitgliedstaaten geteilt15.

Teil II Schwachstellen bei der Konzeption und Überwachung von EU-finanzierten Maßnahmen zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität

35

In diesem Teil des Berichts wird die Wirksamkeit der EU-Mittel zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität untersucht. Für solche Zwecke stehen der ESF und das Programm EaSI zur Verfügung. Der Hof analysierte die Mittelzuweisungen zu beiden Fonds und die Komplementarität der Ziele des ESF und des EaSI. Darüber hinaus untersuchte der Hof, ob diese Programme wirksam zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität beitragen und wie entsprechende Maßnahmen überwacht werden.

36

Im Hinblick auf die Maßnahmen des EaSI-Unterprogramms EURES überprüfte der Hof zwei Elemente: zum einen EURES-Projekte, die von grenzüberschreitenden Partnerschaften (CBP) verwaltet werden, im Hinblick auf ihre Konzeption und die Überwachung ihrer Leistung und zum anderen das EURES-Portal, insbesondere dessen Wirksamkeit bei der Vermittlung von Arbeitsuchenden in offene Stellen.

Die Gesamthöhe der EU-Fördermittel zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität ist nicht bekannt und die Komplementarität der Mittel ist nicht sichergestellt

37

Wenn die EU Maßnahmen fördert, die sich auf eine wichtige Priorität wie die Mobilität der Arbeitskräfte beziehen, sollte die Kommission sicherstellen, dass diese Fördermittel bestimmt und überwacht werden können. Stehen verschiedene EU-Fördermittel zur Verfügung, sollte ihre Komplementarität sichergestellt werden.

38

In Abbildung 5 werden die für die Arbeitskräftemobilität relevanten EU-Programme in finanzieller Hinsicht miteinander verglichen. Der ESF ist potenziell das Hauptinstrument zur Unterstützung der Beschäftigung, zu der die Mobilität der Arbeitskräfte zählt. Im Rahmen eines der thematischen Ziele des ESF - des Ziels "Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte" (sogenanntes TZ 8) und der zugehörigen Investitionspriorität "Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen" einschließlich der Mobilität der Arbeitskräfte (sogenannte IP 7) - können die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Arbeitskräftemobilität planen. Aus der Abbildung geht hervor, dass die Fördermittel des ESF, die den Mitgliedstaaten im Rahmen des TZ 8 zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität zur Verfügung stehen, mit 27,5 Milliarden Euro bedeutend umfangreicher sind als die des Programms EaSI mit 919 Millionen Euro, insbesondere die des Unterprogramms EURES mit 165 Millionen Euro, welche auch für den Bereich der Arbeitskräftemobilität bestimmt sind.

Abbildung 5

Vergleich der verschiedenen Finanzierungsquellen, die zur Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte verwendet werden können

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

39

Im Rahmen des laufenden Programmplanungszeitraums 2014-2020 für den ESF konnten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Maßnahmen im Zusammenhang mit EURES (wie Personal- und IT-Kosten der teilnehmenden ÖAV) und der Entwicklung spezifischer Mobilitätsregelungen und -strategien auf lokaler, regionaler, nationaler und grenzüberschreitender Ebene durch die Nutzung des ESF planen. Die Kommission stellte den Mitgliedstaaten dieses neue Konzept im Jahr 2013 vor und wies auf das Ziel besser funktionierender Arbeitsmärkte hin, das durch eine Erhöhung der transnationalen geografischen Mobilität der Arbeitskräfte erreicht werden sollte16.

40

Im Zeitraum der Genehmigung der operationellen Programme des ESF in den Jahren 2013/2014 überwachte die Kommission nicht, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten tatsächlich Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte planten. Um diesbezüglich Informationen zu erhalten, versandte die Kommission im September 2015 - nach der Genehmigung der zugrunde liegenden operationellen Programme des ESF - eine Umfrage an die Mitgliedstaaten, in der sie Daten über den Umfang des Budgets anforderte, das innerhalb des ESF für Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität in der EU und für EURES-Maßnahmen eingeplant ist. Die Umfrage wurde jedoch nur von 15 Mitgliedstaaten beantwortet. 12 dieser Mitgliedstaaten gaben an, EURES-Dienste mit Mitteln aus dem ESF zu fördern. Was die Zuweisung finanzieller Mittel für diesen Bereich betrifft, wurde bei der Auswertung der Umfrage die Schlussfolgerung gezogen, dass es nicht möglich sei, die von den 15 Ländern erhaltenen Datensätze miteinander zu vergleichen, da die Antworten sehr unterschiedlich ausfielen und die Angaben zu den jährlichen Ausgaben bzw. den Gesamtausgaben extrem uneinheitlich seien. In Kasten 6 wird beschrieben, wie einzelne Mitgliedstaaten den ESF für die genannten Zwecke nutzen.

Kasten 6

Beispiele für ESF-Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte in den Mitgliedstaaten und finanzieller Umfang der jeweiligen Maßnahmen

Portugal

Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen gefördert, die unmittelbar auf Arbeitsuchende und Arbeitgeber ausgerichtet sind. Insbesondere erhalten portugiesische Staatsangehörige, die eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat suchen, und Arbeitgeber, die Arbeitskräfte aus einem anderen Mitgliedstaat einstellen möchten, Informationen und Beratung sowie Unterstützung bezüglich der Stellenvermittlung und Personalsuche.

Für diese Maßnahmen plante Portugal für den Zeitraum 2014-2020 einen Betrag in Höhe von 2,16 Millionen Euro ein, d. h. 0,02 % des gesamten ESF-Budgets für diesen Zeitraum (EU- und nationale Fördermittel), das sich auf 8,9 Milliarden Euro beläuft.

Irland

Irland unterstützt Arbeitsuchende durch Jobmessen sowie durch die Veröffentlichung europäischer Stellenangebote auf der Website "Jobsireland", dem EURES-Portal und der Facebookseite von EURES. Arbeitgeber konnten Jobmessen veranstalten, ihre Stellenangebote auf "Jobsireland" und dem EURES-Portal veröffentlichen und wurden bei Rekrutierungsveranstaltungen im Ausland unterstützt.

Für diese Maßnahmen plante Irland für den Zeitraum 2014-2020 einen Betrag in Höhe von 2,7 Millionen Euro ein, d. h. 0,28 % des gesamten ESF-Budgets für diesen Zeitraum (EU- und nationale Fördermittel), das sich auf 948 Millionen Euro beläuft.

41

Der ESF ist nicht so ausgelegt, dass die Mobilität der Arbeitskräfte in der EU als eigene Investitionspriorität definiert ist17 oder entsprechende Ausgaben bestimmbar wären. Folglich lässt sich nicht ermitteln, in welcher Höhe in den 28 Mitgliedstaaten tatsächlich eine Zuweisung von ESF-Mitteln für Maßnahmen im Zusammenhang mit EURES oder der Mobilität der Arbeitskräfte erfolgt, sodass nicht in Erfahrung gebracht werden kann, welche Fördermittel für welche Zwecke eingesetzt wurden.

42

Der Hof überprüfte die operationellen Programme des ESF für die besuchten Mitgliedstaaten. Dabei gelang es ihm nicht, die der Unterstützung der Arbeitskräftemobilität zugewiesenen Beträge zu bestimmen. Bei der Überprüfung und den Besuchen in den Mitgliedstaaten stellte der Hof fest, dass die Programmplanung für Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen des ESF für die Mitgliedstaaten keine Priorität darstellte. In Rumänien lag der Schwerpunkt auf der Förderung der Rückkehrmobilität, da die kontinuierliche Abwanderung von Arbeitnehmern aus Rumänien in wichtigen Bereichen der Wirtschaft zu Engpässen geführt hatte (siehe Kasten 7).

Kasten 7

Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte mit ESF-Mitteln in den fünf besuchten Mitgliedstaaten

Besuchter Mitgliedstaat Wird die Mobilität der Arbeitskräfte in der EU im Rahmen des derzeitigen ESF gefördert?
Deutschland Nein
Die Schwerpunkte der Förderung mit ESF-Mitteln liegen auf der Integration junger Menschen, Langzeitarbeitsloser und Migranten in den Arbeitsmarkt.
Luxemburg Nein
Die Mittel aus dem ESF werden zur Unterstützung von Arbeitslosen über 45 Jahren und zur Integration von Arbeitslosen unter 30 Jahren in den Arbeitsmarkt eingesetzt.
Polen In begrenztem Maße, beispielsweise durch die Zahlung einer Umzugskostenbeihilfe für junge Menschen, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen
Rumänien In begrenztem Maße, durch die Bereitstellung von Einzeldarlehen zur Förderung der Rückkehrmobilität
Vereinigtes Königreich Nein
Vorrangig unterstützt werden Gruppen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, darunter junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit geringen Qualifikationen und Kompetenzen.
43

Gemäß der zugrunde liegenden Verordnung, in der die horizontalen Bestimmungen für alle Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ("ESI-Fonds", die auch den ESF umfassen)18 festgelegt sind, sind bei den verschiedenen ESI-Fonds und anderen EU-Mitteln Koordinierung und Komplementarität erforderlich. Die zugrunde liegende EaSI-Verordnung schreibt zudem "die Kohärenz und Komplementarität" der im Rahmen des Programms EaSI durchgeführten Maßnahmen "mit anderen Maßnahmen der Union, wie etwa der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)" vor19. Wie Abbildung 6 zu entnehmen ist, decken das Programm EaSI und der ESF jedoch recht ähnliche Maßnahmen ab, mit denen bezüglich der Mobilität der Arbeitskräfte vergleichbare Ziele verfolgt werden. Mit beiden wird die Mobilität der Arbeitskräfte auf transnationaler Ebene (potenziell) gefördert und bei beiden sind spezielle Maßnahmen zur Förderung der Mobilität vorgesehen, einschließlich der Unterstützung der Zusammenarbeit relevanter Institutionen.

Abbildung 6

Vergleich der sich überschneidenden Ziele des ESF und des Programms EaSI bezüglich der Mobilität der Arbeitskräfte

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Grenzüberschreitende Partnerschaften tragen zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität bei, die Konzeption ihrer Projekte und die Berichterstattung über die Wirksamkeit weisen jedoch Unzulänglichkeiten auf

44

Die grenzüberschreitenden Partnerschaften des EaSI-Unterprogramms EURES dienen der Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte. An den Partnerschaften sind Partner aus mindestens zwei teilnehmenden Mitgliedstaaten (oder assoziierten Ländern) beteiligt, im Allgemeinen nationale ÖAV, aber auch andere Akteure, wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder sonstige regionale Verbände. Im Rahmen des EaSI-Unterprogramms EURES können grenzüberschreitende Partnerschaften jährliche Projektfördermittel für ihre Tätigkeiten beantragen. Kasten 8 enthält ein Beispiel für ein im Rahmen des EaSI-Unterprogramms EURES finanziertes CBP-Projekt.

Kasten 8

Grenzüberschreitendes Projekt am Oberrhein - ein Beispiel für eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit

Quelle: http://www.interreg-oberrhein.eu/ablage/.

Die grenzüberschreitende Partnerschaft EURES-T Oberrhein wurde 1999 ins Leben gerufen und umfasst die Regionen Baden und Südpfalz (DE), Elsass (FR) sowie die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn (CH). Täglich überqueren etwa 93 300 Pendler die Grenzen der Oberrheinregion, die zweithöchste Anzahl von Grenzgängern in der EU.

Durch die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden der drei Länder wird die grenzüberschreitende Beschäftigung erleichtert.

Mit dem vom Hof überprüften grenzüberschreitenden Partnerschaftsprojekt am Oberrhein, das zum Teil durch das EaSI-Unterprogramm EURES finanziert wurde, werden acht der 10 Ziele verfolgt, die in der jährlichen Aufforderung der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen genannt sind (Projekte werden nur berücksichtigt, sofern sie zur Erreichung von mindestens fünf Zielen beitragen).

Ziel 4 - One-Stop-Shop ist eine erfolgreiche Maßnahme des EURES-T Oberrhein: An dieser zentralen Anlaufstelle sind drei EURES-Berater tätig, die per Telefon oder E-Mail erreichbar sind und die Fragen von Arbeitsuchenden beantworten. Im Jahr 2016 gingen 2 271 Anfragen bei diesem Dienst ein.

Ziel 5 bezieht sich auf die Konzeption und Umsetzung innovativer Dienste durch die grenzüberschreitenden Partnerschaften. Bei der grenzüberschreitenden Partnerschaft EURES-T Oberrhein wurde dies in Form der Unterstützung grenzüberschreitender Ausbildungen umgesetzt. Dies betrifft insbesondere junge französische Arbeitsuchende, die ihre Ausbildung in einem deutschen Unternehmen absolvieren.

Zum Zeitpunkt des Projektantrags sind nur bei wenigen Projekten die angestrebten quantitativen Ergebnisse festgelegt
45

Der Hof überprüfte 23 CBP-Projekte (11 Projekte aus dem Jahr 2015 und 12 aus dem Jahr 201620). In Anhang II ist aufgeführt, wie er die Projekte bewertete. Der Hof stellte fest, dass es sich bei den von der Kommission finanzierten und im Rahmen eines jährlichen Verfahrens genehmigten Tätigkeiten oft um eine Wiederholung von Tätigkeiten des Vorjahres handelte. Die häufigsten Tätigkeiten bestanden in der Organisation von Konferenzen und Jobmessen, Workshops, Schulungen zum Verfassen von Lebensläufen oder Sprachkursen. Zu den innovativeren Lösungen gehörten die Nutzung sozialer Medien (Facebook, LinkedIn, Twitter) oder die Knüpfung von Kontakten zu Universitäten. Solche innovativen Lösungen werden selten vorgeschlagen.

46

Der Hof stellte fest, dass 21 Projektanträge eine qualitative Beschreibung der Situation enthielten, wie eine Beschreibung der Mobilitätsströme und der Gründe für die grenzüberschreitende Mobilität in der Region. Lediglich bei neun Projekten war jedoch eine quantitative Ausgangsbasis mit Zahlenangaben definiert, auf deren Grundlage Fortschritte gemessen werden können (siehe Abbildung 7). Bei weiteren vier Projekten aus jedem Jahr lagen Statistiken vor, die als quantitative Ausgangsbasis zur Messung von Fortschritten hätten dienen können, aber nicht für diesen Zweck genutzt wurden.

Abbildung 7

Vorhandensein einer Ausgangsbasis für die Messung von Fortschritten

Anmerkung: Eine quantitative Ausgangsbasis beschreibt eine Situation, auf deren Grundlage die Ergebnisse eines Projekts gemessen werden können.

Eine qualitative Ausgangsbasis bietet lediglich eine Beschreibung des grenzüberschreitenden Kontexts, kann jedoch nicht zur Messung von Fortschritten verwendet werden.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

47

In der Finanzhilfevereinbarung für die Projekte ist festgelegt, dass Informationen zu den Outputs und Ergebnissen der Maßnahmen zu erheben und zu übermitteln sind. Die Überprüfung ergab jedoch, dass bei lediglich 16 der ausgewählten 23 Projekte Zielvorgaben für Outputs bestimmt waren (z. B. Anzahl der Teilnehmer an den im Rahmen des CBP-Projekts organisierten Jobmessen) und nur bei neun Projekten Ergebnisse festgelegt waren (zumeist die Zahl der geplanten Stellenvermittlungen). Einige Projekte wiesen keine direkte Verknüpfung zwischen Outputs und Ergebnissen auf, da die Zielvorgaben für Outputs zwar festgelegt, die erwarteten Ergebnisse jedoch nicht bestimmt worden waren. Zwischen 2015 und 2016 stellte der Hof jedoch eine Verbesserung der Zielvorgaben für Ergebnisse fest, da im Jahr 2015 lediglich 18 % der Projekte Zielvorgaben für Ergebnisse aufwiesen, dieser Prozentsatz im Jahr 2016 jedoch auf 58 % anstieg.

48

In Kasten 9 sind die unterschiedlichen Verfahren bei den Projekten aufgeführt, die vom Hof im Hinblick auf ihre Konzeption und Leistungsüberwachung bewertet wurden.

Kasten 9

Empfehlenswerte und nicht empfehlenswerte Verfahren bei den 23 EURES-Projekten grenzüberschreitender Partnerschaften

Von nicht empfehlenswerten Verfahren …

Bei den meisten Projekten sind lediglich die Outputs festgelegt. Beispielsweise wurden bei EURADRIA, einer grenzübergreifenden Kooperation zwischen Italien, Slowenien und Kroatien, keine quantitative Ausgangsbasis (aktueller Stand) festgelegt, keine Zielvorgaben für Ergebnisse (d. h. Stellenvermittlungen) gemacht und die Ergebnisse des Projekts (vermittelte Stellen, gefundene Arbeitsplätze) auch nicht gemessen. Für das Projekt wurden jedoch Zahlen zu den Outputs angegeben, wie die Zahl der Teilnehmer an Konferenzen oder Workshops.

… zu empfehlenswerten Verfahren

Einige kleinere grenzübergreifende Kooperationen, beispielsweise die Kooperation zwischen Dänemark und Schweden (Öresund), legen gezieltere Maßnahmen fest und können Zahlen zur jeweiligen Ausgangsbasis und zu den Zielvorgaben sowie Ergebnisse des Projekts bezüglich der Vermittlung von Stellen vorlegen.

Das EaSI-Überwachungssystem ermöglicht es nicht, die tatsächlichen Ergebnisse von CBP-Projekten auf Programmebene zusammenzufassen
49

Die Kommission überwacht die Tätigkeiten von CBP-Projekten anhand einer einheitlichen Berichtsvorlage, die jeder Projektkoordinator auszufüllen hat. Der Bericht enthält einen Abschnitt zur Qualität und einen zur Quantität. In dem Abschnitt zur Quantität werden keine Outputs oder Ergebnisse erhoben, die für die Mobilität der Arbeitskräfte relevant sind. Der Abschnitt zur Qualität wird von vielen Projektkoordinatoren zur Erläuterung der Outputs und manchmal der Ergebnisse genutzt, da eine solche Erläuterung jedoch nicht verlangt wird, mangelt es an Kohärenz und Einheitlichkeit, sodass es schwierig ist, Outputs und Ergebnisse zusammenzufassen.

50

Im Jahr 2016 führte die Kommission eine zusätzliche Berichtsvorlage für CBP-Projekte ein. Die neue Vorlage erfasst Daten, die aufgrund neu angeforderter statistischer Klassifikationen nicht verfügbar sind, wie der Hof bei den besuchten Projekten feststellte. Darüber hinaus stammen einige der zusätzlichen Daten, die in der neuen Vorlage verlangt werden, nicht vom CBP-Projekt selbst, sondern aus dem monatlichen Fragebogen, den die Kommission an alle EURES-Berater in der EU versendet. Dies mindert die Verlässlichkeit der Berichterstattung über einzelne Projekte, da die Daten nicht von den Projekttätigkeiten stammen. Insgesamt müssen die zur Verbesserung der Ex-post-Überwachung ergriffenen Maßnahmen weiterentwickelt werden.

Die Kommission möchte das EURES-Portal zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument ausbauen, dies wird jedoch schwer umzusetzen sein

51

Über das EURES-Portal können Arbeitsuchende Informationen über die Arbeitsmärkte in anderen Mitgliedstaaten finden und auf Stellenangebote aus allen EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern zugreifen. Zudem können Arbeitgeber ihre Stellenangebote veröffentlichen und damit Arbeitsuchende in anderen Ländern erreichen. Das Portal wird von der Europäischen Kommission betrieben21.

Die Abdeckung freier Stellen durch das EURES-Portal ist gering
52

In ihrem Reformvorschlag für EURES im Jahr 2016 (Verordnung (EU) 2016/589) stellte die Kommission fest: "Zur Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sollten alle bei den ÖAV und anderen EURES-Mitgliedern […] öffentlich zugänglich gemachten Stellenangebote auf dem EURES-Portal veröffentlicht werden." Eine der größten Einschränkungen von EURES, die 2014 von der Kommission genannt wurden, bestand darin, dass es als Pool von Stellenangeboten, die auf EU-Ebene für alle Mitgliedstaaten zugänglich sind, unvollständig ist.

53

Den Daten der Nationalen Koordinierungsbüros aus der Umfrage des Hofes zufolge wurden in 11 Mitgliedstaaten über 90 % der Stellenangebote der ÖAV im Jahr 2016 auch auf dem EURES-Portal veröffentlicht. Im Gegensatz dazu veröffentlichten vier Mitgliedstaaten weniger als 20 % ihrer Stellenangebote auf dem EURES-Portal, wie Abbildung 8 zu entnehmen ist. Insgesamt wird ein beträchtlicher Teil der Stellenangebote der nationalen ÖAV nicht auf dem EURES-Portal veröffentlicht.

Abbildung 8

Prozentsatz der Stellenangebote der nationalen ÖAV, die 2016 auf dem EURES-Portal veröffentlicht wurden

Anmerkung: Die Daten stammen von den Nationalen Koordinierungsbüros der Mitgliedstaaten, die die Umfrage des Hofes beantworteten. Für Irland, Deutschland, Spanien, Polen und Rumänien waren keine Daten verfügbar. Einige Nationale Koordinierungsbüros wiesen auf technische Schwierigkeiten hin, wie die doppelte Eingabe von Stellenangeboten in nationalen Datenbanken, beispielsweise in Fällen, in denen eine zu besetzende Stelle in mehreren Ausschreibungen veröffentlicht wird. Dies könnte sich auf die Zuverlässigkeit der gemeldeten Daten auswirken.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

54

Der Hof analysierte die von den Nationalen Koordinierungsbüros im Rahmen der Umfrage bereitgestellten Daten, um den Anteil der auf dem EURES-Portal veröffentlichten Stellenangebote der nationalen ÖAV der Jahre 2015 und 2016 miteinander zu vergleichen. In 13 Mitgliedstaaten war der Anteil gleich geblieben oder hatte zugenommen, aber in neun Mitgliedstaaten hatte sich der Anteil verringert. Den in Abbildung 9 enthaltenen Daten ist zu entnehmen, dass der Anteil der auf dem EURES-Portal veröffentlichten Stellenangebote der ÖAV zwischen 2015 und 2016 schätzungsweise insgesamt um 15 % zurückging.

Abbildung 9

Veränderung des Anteils der auf dem EURES-Portal veröffentlichten Stellenangebote der nationalen ÖAV zwischen 2015 und 2016

Anmerkung: Die Daten stammen von den Nationalen Koordinierungsbüros der Mitgliedstaaten, die die Umfrage des Hofes beantworteten. Für Irland, Deutschland, Spanien, Polen und Rumänien waren keine Daten verfügbar. Einige Nationale Koordinierungsbüros wiesen auf technische Schwierigkeiten hin, wie die doppelte Eingabe von Stellenangeboten in nationalen Datenbanken, beispielsweise in Fällen, in denen eine zu besetzende Stelle in mehreren Ausschreibungen veröffentlicht wird. Dies könnte sich auf die Zuverlässigkeit der gemeldeten Daten auswirken.

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

55

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 können die Mitgliedstaaten den Arbeitgebern auch die Möglichkeit einräumen, ein Stellenangebot nicht auf dem EURES-Portal veröffentlichen zu lassen, "wenn der Arbeitgeber zuvor eine objektive Bewertung der mit der betreffenden Arbeitsstelle verbundenen Anforderungen, insbesondere der für die angemessene Erfüllung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erforderlichen spezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen vorgenommen hat und auf dieser Grundlage die Nichtveröffentlichung des Stellenangebots allein aus diesen Gründen begründen kann". In den vom Hof besuchten Mitgliedstaaten ist dies der Hauptgrund dafür, dass die Zahl der Stellenangebote auf dem EURES-Portal wesentlich geringer ist als auf den Jobportalen der nationalen ÖAV. Die Arbeitgeber können sich einfach dafür entscheiden, ihre Stellenangebote nicht auf dem EURES-Portal zu veröffentlichen, ohne dass eine weitere Begründung verlangt wird.

56

Selbst wenn die ÖAV alle in ihren entsprechenden nationalen Datenbanken enthaltenen Stellenangebote auf dem EURES-Portal veröffentlichen würden, entspräche dies aber nach wie vor lediglich einem kleinen Anteil aller am Arbeitsmarkt verfügbaren Stellenangebote. In Luxemburg machen die in der Datenbank der nationalen ÖAV enthaltenen Stellenangebote beispielsweise nur 18 % aller jährlichen Neueinstellungen am Arbeitsmarkt aus. Die von luxemburgischen Arbeitgebern auf dem EURES-Portal veröffentlichten Stellenangebote entsprechen lediglich 4 % dieser jährlichen Neueinstellungen.

57

In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage22, die unter Personen durchgeführt wurde, die mindestens eine von 11 verschiedenen EU-Websites für Bürger zum Thema Kompetenzen und Beschäftigung nutzen, gaben nur 36 % der Nutzer an, dass sie für die Arbeitssuche in einem anderen Land mit hoher Wahrscheinlichkeit auf EURES zurückgreifen würden. Über diese Rückmeldungen von Endnutzern hinaus sind 10 der 27 Nationalen Koordinierungsbüros, die die Umfrage des Hofes beantworteten, der Auffassung, dass EURES als Stellenvermittlungsportal für Arbeitsuchende oder als Jobportal für Arbeitgeber weniger wirksam ist als ihr eigenes ÖAV-System.

Die den Arbeitsuchenden zu den veröffentlichten Stellenangeboten bereitgestellten Informationen weisen Lücken auf
58

Die Prüfer des Hofes bemühten sich, die praktischen Schwierigkeiten zu verstehen, denen Arbeitsuchende bei der Nutzung des EURES-Portals gegenüberstehen, und analysierten Stellenausschreibungen anhand bestimmter Benchmarks, die sie für jede Arbeitssuche als nützlich erachteten. Sie wählten zwei Berufe aus: "Ingenieur im Bereich Elektrotechnik/Elektrotechniker" und "Pflegefachkraft". Insgesamt wählten die Prüfer für jeden Beruf nach dem Zufallsprinzip 50 auf dem EURES-Portal veröffentlichte Stellenangebote in neun Ländern zur Überprüfung aus. Die Überprüfung ergab, dass die den Arbeitsuchenden zur Verfügung gestellten Informationen noch erheblich verbessert werden könnten. Beispielsweise war in 39 der überprüften Stellenangebote keine Bewerbungsfrist angegeben, in 28 Stellenangeboten waren keine Informationen zum geforderten Bildungsniveau enthalten, in 26 Stellenangeboten war das für die Stelle erforderliche Qualifikationsniveau nicht festgelegt, in 44 Stellenangeboten war noch nicht einmal der Eintrittstermin für die veröffentlichte Stelle genannt, in 33 Stellenangeboten wurden keine Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit gemacht und in 35 Stellenangeboten war das Gehalt nicht genauer aufgeführt.

Die Überwachung der Zahl der über das EURES-Netz vermittelten Stellen ist unzuverlässig, obwohl es sich um einen zentralen Leistungsindikator für das EaSI handelt

59

Die Zahl der durch die Nutzung des EURES-Netzes des Programms EaSI vermittelten Stellen ist ein Maß für die Wirksamkeit dieses Netzes. Der Kommission zufolge wurden im Jahr 2016 mit Unterstützung der EURES-Berater 28 934 Stellen vermittelt. Diese Zahl bedeutet, dass 3,7 % der Kontakte zwischen Arbeitsuchenden und EURES-Beratern zur Vermittlung einer Stelle führten.

60

Daten dieser Art werden von der Kommission im Rahmen einer monatlichen Umfrage erhoben, die sich direkt an die EURES-Berater wendet. Die Genauigkeit dieser Daten ist problematisch: Im Durchschnitt beteiligen sich 60 % der Berater an der Umfrage, und die Rückmeldungen beruhen auf deren persönlichen Schätzungen, die nicht weiter geprüft werden. Bei den Gesprächen, die der Hof während der Prüfbesuche mit Mitarbeitern Nationaler Koordinierungsbüros führte, konnten diese die von der Kommission in öffentlich verfügbaren Überwachungsdokumenten verwendeten Zahlenangaben häufig nicht bestätigen. Um zuverlässigere Daten für die Messung der Leistung der Tätigkeiten des EaSI-Unterprogramms EURES zu erhalten, wurde im Rahmen der EURES-Reform von 2016 auch vorgesehen, dass die Kommission detaillierte Spezifikationen für die Datenerhebung und -analyse zur Überwachung und Bewertung der Funktionsweise des EURES-Netzes vorschlägt23.

61

In der vom Hof bei den Nationalen Koordinierungsbüros durchgeführten Umfrage gaben von den 27 Nationalen Koordinierungsbüros, welche sich beteiligten, lediglich drei an, dass sie in der Lage seien, die Zahl der vermittelten Stellen zu bestimmen. Die beiden größten Herausforderungen bestehen darin, dass

  • Arbeitgeber ein Stellenangebot entfernen können, ohne mitzuteilen, ob die Stelle mit einem "EURES"-Arbeitsuchenden besetzt wurde (dies wurde von 21 Mitgliedstaaten angegeben);
  • eine systematische Weiterverfolgung der auf dem EURES-Portal veröffentlichten Stellen nicht stattfindet (beispielsweise werden die Stellenangebote nach einer festgelegten Standard-Zeitspanne geschlossen) (16 Mitgliedstaaten).

Von den Nationalen Koordinierungsbüros des Vereinigten Königreichs und Deutschlands wird ein solcher Indikator für die eigenen Stellendatenbanken nicht mehr ermittelt. Diese Koordinierungsbüros messen die Wirksamkeit lieber anhand eines Wirkungsindikators wie der Arbeitslosenquote. Die Kommission überarbeitet derzeit das System zur Leistungsmessung von EURES, einschließlich der Leistungsindikatoren, beabsichtigt jedoch, den Indikator zur Stellenvermittlung beizubehalten. Damit dieses System zuverlässig ist, müssen die oben genannten Herausforderungen bewältigt werden.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

62

Insgesamt gelangt der Hof zu der Schlussfolgerung, dass die Europäische Kommission mehrere Instrumente eingerichtet hat, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Instrumente können jedoch verbessert werden. Darüber hinaus können aus dem ESF finanzierte EU-Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte nicht bestimmt werden bzw. ihre Wirksamkeit kann in Bezug auf das Programm EaSI nicht angemessen überwacht werden.

63

Die Kommission stellt eine Reihe von Instrumenten bereit, um die Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren. Der Bekanntheitsgrad dieser Instrumente unter den Bürgern ist jedoch nach wie vor unbekannt. Arbeitnehmer können Fälle von Diskriminierung, in denen gegen die Freizügigkeit verstoßen wird, über zahlreiche Kanäle melden, ein umfassender Überblick über diese Fälle liegt jedoch nicht vor. Trotz der von der Kommission ergriffenen Maßnahmen bestehen nach wie vor sonstige Einschränkungen für die Freizügigkeit (siehe Ziffern 14-28).

64

Die Arbeitskräfteerhebung (AKE) stellt das wichtigste Instrument der Kommission zur Erhebung von Daten über die Mobilität der Arbeitskräfte dar, ein vollständiges Bild von den Strömen und Mustern der Arbeitskräftemobilität vermittelt sie jedoch nicht. In den Mitgliedstaaten sind bessere Daten verfügbar, Maßnahmen zur Sammlung vergleichbarer Daten auf europäischer Ebene, die der Förderung der Arbeitskräftemobilität dienen sollen, sind jedoch noch im Gange (siehe Ziffern 29-34).

65

Die Mobilität der Arbeitskräfte kann über den ESF und das Programm EaSI mit EU-Mitteln gefördert werden. Da die jeweiligen Ziele von ESF und EaSI ähnlich sind, ist eine Komplementarität der beiden Instrumente mit Herausforderungen verbunden. Wie der ESF von den einzelnen Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität genutzt wird, ist der Kommission nicht bekannt. Der Überwachungsrahmen des EaSI weist eine Reihe von Schwachstellen auf. Die im Rahmen des EaSI-Programms eingesetzten Fördermittel hatten gemessen an der Zahl der mobilen Arbeitskräfte geringe Auswirkungen auf die verzeichneten Stellenvermittlungen (siehe Ziffern 35-50).

66

Das EURES-Portal wird sich erst dann zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument entwickeln, wenn Unzulänglichkeiten wie die niedrige Quote der auf dem Portal veröffentlichten Stellenangebote behoben werden (siehe Ziffern 51-60).

67

Vor diesem Hintergrund spricht der Hof die folgenden Empfehlungen aus:

Empfehlung 1 - Ermitteln, inwieweit die bestehenden Instrumente zur Bereitstellung von Informationen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und zur Meldung von Diskriminierungen den EU-Bürgern bekannt sind

  1. Die Kommission sollte den Bekanntheitsgrad von EURES, "Ihr Europa" und SOLVIT unter den Bürgern ermitteln.
  2. Sobald der Bekanntheitsgrad ermittelt ist, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten diese Daten für eine wirksame Zielausrichtung und die Förderung dieser Instrumente nutzen.

Zieltermin für die Umsetzung: Juli 2018.

Empfehlung 2 - Die verfügbaren Informationen besser nutzen, um die Arten der gegen die Freizügigkeit verstoßenden Diskriminierung zu bestimmen

Die Kommission sollte die in den Mitgliedstaaten leicht verfügbaren Daten stärker nutzen, um besser angeben zu können, in welchen Bereichen Diskriminierungen auftreten und welche Unterschiede es diesbezüglich zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Derartige Informationen werden eine bessere Ausrichtung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen ermöglichen.

Zieltermin für die Umsetzung: Dezember 2018.

Empfehlung 3 - Die Erhebung und Verwendung der Daten zu Strömen und Mustern der Arbeitskräftemobilität sowie zu Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt verbessern

Die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Erhebung von Daten zur Mobilität der Arbeitskräfte und die Vergleichbarkeit dieser Daten verbessern, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung der Gruppe der mobilen Arbeitnehmer und das Potenzial der Arbeitskräftemobilität zur Behebung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt.

Diese Analysen sollten in der Folge zu gezielten Interventionen zur Behebung von Ungleichgewichten bei Fachkräften und am Arbeitsmarkt führen. Dies sollte rechtzeitig vor Beginn des nächsten Programmplanungszeitraums erfolgen, damit die Informationen von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Entscheidung über die Mittelzuweisungen für europäische Programme, wie den ESF, genutzt werden können.

Zieltermin für die Umsetzung: März 2020.

Empfehlung 4 - Die Ausgestaltung der EU-Förderung verbessern, um die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern

Zurzeit wird die Mobilität der Arbeitskräfte speziell über den ESF und das Programm EaSI gefördert. Die Kommission sollte prüfen, wie die Ausgestaltung der EU-Förderung verbessert werden kann, um die Komplementarität und eine bessere Überwachung der Leistung der EU-Fördermittel zu gewährleisten.

Zieltermin für die Umsetzung: März 2020 (mit Blick auf den neuen mehrjährigen Finanzrahmen).

Empfehlung 5 - Die Überwachung der Wirksamkeit des EaSI-Unterprogramms EURES verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung von Stellen

  1. Die Kommission sollte ihren Überwachungsrahmen für im Rahmen des EaSI-Unterprogramms EURES finanzierte CBP-Projekte weiterentwickeln, damit Zielvorgaben, Outputs und Ergebnisse in der Antragsphase klar miteinander verknüpft sind, was die Berichterstattung über die Überwachung zum Projektabschluss und die Zusammenfassung der CBP-Ergebnisse auf Programmebene verbessern wird.
  2. Die Kommission sollte das System zur Leistungsmessung des EaSI-Unterprogramms EURES verbessern, indem sie den Mitgliedstaaten detaillierte Spezifikationen für die Datenerhebung und -analyse zur Verfügung stellt, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten die Erhebung zuverlässiger Daten über EURES-Tätigkeiten, insbesondere über die Vermittlung von Stellen, sicherstellen sollten.

Zieltermin für die Umsetzung: Juli 2018.

Empfehlung 6 - Die Einschränkungen des EURES-Portals beseitigen

Die Mitgliedstaaten sollten die derzeitigen Einschränkungen des EURES-Portals beseitigen, damit es bis 2018 zu "einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument" wird. Dies kann erreicht werden, indem

  1. sichergestellt wird, dass ein größerer Teil der ÖAV-Stellenangebote auf dem EURES-Portal veröffentlicht wird; dies setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten die Bedingungen überprüfen, unter denen die Arbeitgeber sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Stellenangebote auf dem EURES-Portal entscheiden können;
  2. die Qualität der Stellenausschreibungen verbessert wird; dies setzt voraus, dass die ÖAV der Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ausschließlich Stellenausschreibungen auf dem EURES-Portal veröffentlicht werden, die qualitativ hochwertige Angaben enthalten, beispielsweise zur Bewerbungsfrist, zur Art der angebotenen Stelle, zum Gehalt und zum Arbeitsort. Die Bereitstellung derartiger Informationen wird sowohl für die Arbeitsuchenden als auch die Arbeitgeber zu besseren Ergebnissen führen.

Zieltermin für die Umsetzung: Juli 2019.

Dieser Bericht wurde von Kammer II unter Vorsitz von Frau Iliana IVANOVA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. Januar 2018 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident

Anhang

Anhang I

Überblick über die vom Hof vorgenommene Bewertung der Maßnahmen, die von der Kommission ergriffen wurden, um Hindernisse für die Mobilität der Arbeitskräfte zu beseitigen

Hindernisse Zuständigkeit Hat die Kommission Maßnahmen ergriffen? Welches waren die Hauptelemente der Maßnahmen der Kommission? Wird das Hindernis für die Arbeitskräftemobilität aus der Sicht der Arbeitnehmer wirksam beseitigt? Erläuterung zur Bewertung des Hofes
Mangel an Informationen über die gesetzlichen Rechte, die sich aus der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergeben Europäische Kommission Ja Die Kommission hat die folgenden Websites eingerichtet:
"Ihr Europa"
EURES
SOLVIT
Ja1 "Ihr Europa" und EURES bilden eine gute Grundlage für den Erhalt von Informationen über die Rechte des Einzelnen und die nationalen Arbeitsmärkte.
SOLVIT ist ein solides System für Beschwerden wegen ungerechter Behandlung durch die nationalen Behörden, und "Ihr Europa - Beratung" bietet die Möglichkeit, einen Rechtsexperten zu kontaktieren.
Keine ausreichenden Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten Europäische Kommission und Mitgliedstaaten Ja Die Kommission verwaltet das EURES-Portal in Zusammenarbeit mit den nationalen ÖAV.
Am 13. Dezember 2016 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor. Ziel ist eine Modernisierung der derzeitigen Vorschriften, um sicherzustellen, dass sie gerecht, klar und leichter durchzusetzen sind, und somit in mehreren Bereichen der Koordinierung der sozialen Sicherheit mehr Transparenz und Rechtsklarheit zu schaffen. Der Vorschlag der Kommission wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Diskussion unterbreitet.
Nicht vollständig beseitigt Das EURES-Portal ist nach wie vor ein unvollständiger Pool von Stellenangeboten, da es nicht alle bei den nationalen ÖAV verfügbaren Stellenangebote enthält.
Die von den nationalen ÖAV auf dem EURES-Portal hochgeladenen Stellenangebote sind häufig unvollständig, sodass sie für Arbeitnehmer, die sich für eine Arbeit im Ausland interessieren, von begrenztem Wert sind.
Unterschiede im Bereich der Sozialversicherung Europäische Kommission und Mitgliedstaaten Ja Folgende Hauptaspekte werden von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und ihrer Durchführungsverordnung erfasst:
  • Ausweitung der von der Verordnung abgedeckten Bereiche der sozialen Sicherheit auf die gesetzlichen Vorruhestandsregelungen;
  • Stärkung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie des Grundsatzes der Leistungsübertragung;
  • Einführung des Grundsatzes sachgerechter Verwaltung: die Behörden der Mitgliedstaaten sind zur Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Unterstützung zum Wohle der Bürger verpflichtet;
  • Einrichtung eines besonderen Systems zum elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (Electronic Exchange of Social Security Information - EESSI), mit dem ein sicherer Austausch von Daten zwischen den nationalen Behörden ermöglicht wird; im Juli 2017 wurde die Software für diesen elektronischen Austausch von der Europäischen Kommission eingeführt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Systeme miteinander zu verknüpfen, damit der vollständige elektronische Austausch von Daten für die Zwecke der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ermöglicht wird.

Die Richtlinie 2014/50/EU über den Erwerb und die Wahrung von Zusatzrentenansprüchen wurde am 16. April 2014 erlassen. In der Richtlinie sind Mindeststandards für den Schutz der Rentenansprüche mobiler Arbeitnehmer festgelegt.
Im Dezember 2016 schlug die Kommission im Rahmen ihres "Pakets zur Arbeitskräftemobilität" eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 vor. Die Überarbeitung ist darauf ausgerichtet, die Auszahlung von Leistungen enger an den Mitgliedstaat zu binden, der die Sozialversicherungsbeiträge erhoben hat, und somit das System fairer und ausgewogener zu gestalten.
Nicht vollständig beseitigt Die Mitgliedstaaten legen derzeit ein größeres Augenmerk auf zusätzliche Arten der Altersversorgung, die die grundlegenden Rentensysteme der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Richtlinie 98/49/EG zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen bezieht sich nicht auf die "Portabilität" von Zusatzrenten, d. h. die Möglichkeit, solche Rentenansprüche beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat zu übertragen (was in den nationalen Rentensystemen jedoch bereits möglich ist).
Dieser Mangel an Portabilität kann die Mobilität der Arbeitnehmer stark beeinträchtigen.
Mit der jüngsten Richtlinie 2014/50/EU soll diesem Umstand entgegengewirkt werden. Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen. Die Mitgliedstaaten sollen diese Richtlinie bis Mai 2018 in nationales Recht umsetzen.
Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen Europäische Kommission und Mitgliedstaaten Ja Automatische Anerkennung von Universitätsabschlüssen
Einrichtung eines europäischen Rahmens für reglementierte Berufe
Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein neues Instrument zur Erleichterung der Anerkennung (erst seit dem 18. Januar 2016 erhältlich). Bis zum 30.6.2017 wurde dieses Instrument von der ersten Gruppe von Berufen wie folgt aufgenommen: 3 239 registrierte EBA-Anträge und 1 390 ausgestellte EBA.
Ja

im Hinblick auf die Anerkennung von Qualifikationen in reglementierten Berufen
Im Bericht über die Mobilität der Arbeitskräfte aus dem Jahr 2016 wird festgestellt, dass die Anerkennung von Berufsabschlüssen nach wie vor ein großes Hindernis für die Mobilität darstellt.

Die Kommission hat eine Datenbank eingerichtet, in der die reglementierten Berufe der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die für die Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen zuständigen Behörden aufgeführt sind. Die Prüfung ergab, dass die Anerkennung von Diplomen für reglementierte Berufe bei einer ordnungsgemäßen Umsetzung reibungslos verläuft und ein hoher Prozentsatz der eingereichten Anträge bewilligt wird.

Der EBA könnte auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden, welche die in der Richtlinie über Berufsqualifikationen festgelegten Kriterien erfüllen. Ein Termin für eine solche Ausweitung wurde jedoch nicht festgelegt. Sie wird in Betracht gezogen, sobald weitere praktische Erfahrungen mit dem EBA gesammelt und alle betroffenen Interessenträger einschließlich der Behörden der Mitgliedstaaten konsultiert wurden. Die Kommission bewertet derzeit die Erfahrungen, die im ersten Jahr nach Einführung des EBA gesammelt wurden.
Nicht vollständig beseitigt

im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen

1Da die allgemeine Bekanntheit dieser Systeme nicht ermittelt wurde, kann nicht festgestellt werden, ob alle Arbeitnehmer, die sich für eine Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat interessieren, diese Instrumente kennen.

Anhang II

Überblick über die vom Hof vorgenommene Bewertung der 23 überprüften Projekte des EaSI-Unterprogramms EURES, die von grenzüberschreitenden Partnerschaften durchgeführt wurden

Projektbezeichnung Teilnehmende Mitgliedstaaten Gewährte EU-Finanzhilfe (max.) Ausführungsrate Ziele Ausgangsbasis Zielvorgaben Überwachung
Qualitativ Quantitativ Output Wirkung Output Wirkung
2015/0062 EURADRIA 2015 IT, SI, HR 193,159.97 82.95% 12345789 Ja Nein* Ja Nein Ja Nein
2015/0272 EURADRIA 2016 IT, SI 198,014.90 76.23% 123467 Ja Nein* Ja Nein Ja Nein
VS/2015/0096 Northen Ireland/ Rep of Ireland 2015 IE, UK 220,663.32 82.46% 1235789 Ja Nein* Ja Nein Nein Nein
VS/2015/0283 Northern Ireland/Rep of Ireland 2016 IE, UK 221,283.35 86.01% 12345689 Ja Nein* Ja Ja Nein Nein
VS/2015/0065 Galicia-North Portugal 2015 ES, PT 205,581.27 65.69% 124578 Ja Nein* Nein Nein Ja Ja
VS/2015/0279 Galicia-North Portugal 2016 ES, PT 233,254.30 69.11% 1234567810 Ja Nein* Nein Ja Ja Nein
VS/2015/0066 Bayern-Tschechien 2015 DE, CZ 335,107.34 68.98% 123478 Ja Ja Ja Nein Ja Nein
VS/2015/0284 Bayern-Tschechien 2016 DE, CZ 708,075.60 82.95% 123478 Ja Ja Ja Ja Ja Ja
VS/2015/0072 Oberrhein 2015 DE, FR, (SW) 485,053.56 76.22% 123478 Ja Nein Nein Nein Ja Ja
VS/2015/0314 Oberrhein 2016 DE, FR, (SW) 460,806.23 91.20% 12345678 Ja Nein Nein Ja Ja Nein
VS/2015/0068 Oresund 2015 DK, SE 198,172.19 84.70% 123489 Ja Ja Ja Ja Ja Ja
VS/2015/0278 Oresund 2016 DK, SE 195,512.96 80.97% 1234569 Ja Ja Ja Ja Ja Ja
VS/2015/0082 Scheldemond 2015 NL, BE 213,504.91 71.24% 123678 Nein Ja Ja Nein Ja Ja
VS/2015/0285 Scheldemond 2016 NL, BE 214,281.46 77.29% 123456789 Ja Ja Ja Nein Ja Ja
VS/2015/0084 ERW-ERMN-EMR 2015 DE, BE, NL 617,629.20 87.99% 1234578 Ja Nein Ja Nein Ja Ja
VS/2015/00281 ERW-ERMN-EMR 2016 DE, BE, NL 671,117.63 72.60% 123456789 Ja Nein Ja Nein Ja Ja
VS/2015/0095 Triregio 2015 DE, CZ, PL 216,130.78 85.32% 12345789 Ja Nein* Ja Nein Ja Nein
VS/2015/0266 Triregio 2016 DE, CZ, PL 261,093.85 77.22% 1234568910 Ja Nein* Ja Nein Ja Ja
VS/2015/0101 Grande Region 2015 FR, BE, DE, LU 600,000 100.00% 123478 Ja Ja Nein Nein Ja Ja
VS/2015/0277 Grande Region 2016 FR, BE, DE, LU 646,242.28 97.87% 123456789 Ja Ja Nein Nein Ja Nein
VS/2015/0111 Pannonia 2015 HU, AT 254,188.53 86.23% 123458 Nein Nein Ja Ja Ja Nein
VS/2015/0268 Pannonia 2016 HU, AT 278,728 98.04% 12345689 Ja Ja Nein Ja Nein Nein
VS/2015/0287 Beskydy 2016 CZ, PL, SK 272,124.90 43.58% 12345678910 Ja Nein Ja Ja Ja Nein

Anmerkungen:

Ziele: Angegeben ist die Nummer der ausgewählten Tätigkeit: 1) Kundenleistungen für Arbeitnehmer, 2) Kundenleistungen für Arbeitgeber, 3) Erleichterung der Arbeitsvermittlung, 4) One-Stop-Shop, 5) Konzeption und Umsetzung innovativer Dienste,6) Beobachtung der Stellenvermittlung, 7) Beobachtung der Mobilität, 8) Stärkung der Zusammenarbeit von CBP, 9) spezifische Stellenvermittlungsprojekte (z. B. KMU), 10) Schaffung neuer Unterstützungseinrichtungen.

NEIN* bedeutet, dass statistische Daten vorliegen, die für eine quantitative Ausgangsbasis genutzt werden könnten, jedoch nicht konsequent genutzt werden (keine Weiterverfolgung).

Quelle: Europäischer Rechnungshof.

Antworten der Kommission

Zusammenfassung

I

Die Europäische Union (EU) feiert 2018 den 50. Jahrestag der Gründungsverordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Die Kommission ist der Auffassung, dass seit 1968 im Bereich der europäischen Arbeitskräftemobilität zwar große Fortschritte erzielt wurden, wie die vom Europäischen Rechnungshof („Hof“) genannten Zahlen belegen, dass aber dennoch sichergestellt werden muss, dass die Vorschriften und Instrumente der EU auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden. Diese Notwendigkeit veranlasste die Kommission, in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorzuschlagen. Dieser Sonderbericht des Hofes liefert in diesem Zusammenhang eine nützliche Analyse und Empfehlungen.

III

Sensibilisierungsmaßnahmen sind Teil der Kommunikationsstrategien und -maßnahmen für die einzelnen relevanten Instrumente und Werkzeuge. Die Kommission ist der Auffassung, dass im Allgemeinen eine angemessene Überwachung der Wirksamkeit der über das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanzierten Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte erfolgt.

IV

Die Kommission erkennt an, dass Mobilitätshindernisse fortbestehen. Aus diesem Grund steht die Mobilität nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung der Kommission, und zwar durch die Stärkung der wichtigsten Rechtsvorschriften und Instrumente sowie durch die Vorstellung neuer ehrgeiziger Initiativen.

V

Dies ist in der Tat der Grund dafür, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung über das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) spezifische Bestimmungen zu diesem Thema eingeführt hat. Alle Mitgliedstaaten sollten nun zur Analyse gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) 2016/589 beitragen. Nach Einschätzung der Kommission wird dies im Laufe der Zeit die Verfügbarkeit und Qualität der Daten zum Arbeitskräftemangel und -überschuss verbessern.

VI

Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat bereits 18 Investitionsprioritäten definiert. Viele der „sektoralen“ Investitionsprioritäten haben zum Ziel, den Menschen zu einem (besseren) Arbeitsplatz zu verhelfen und gerechtere Lebenschancen für alle zu gewährleisten. Durch eine derartige Unterstützung werden die Chancen für Arbeitnehmer gestärkt, Arbeit in den Bereichen zu finden, in denen Bedarf besteht, sei es innerhalb oder außerhalb ihrer Region bzw. ihres Mitgliedstaats. Zudem müssen die Mitgliedstaaten und Regionen die sogenannten thematischen Konzentrationskriterien erfüllen (siehe Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013). Die Hinzufügung von Investitionsprioritäten würde dazu beitragen, diesen Fokus zu verwässern.

VII

Die Kommission räumt ein, dass Synergien weiter entwickelt werden können, und sie ist bestrebt, die Ergebnisse ihrer Programme zu verbessern und sie durch ein besseres Überwachungssystem transparenter zu machen.

VIII

Die Standardvorlage für den abschließenden Bericht über die technische Umsetzung enthält einen Abschnitt über die Unterstützungsleistungen im quantitativen Teil, in dem die Anzahl der Angebote von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Rekrutierungsleistungen angegeben werden soll. Dies ist einer der Indikatoren, der sich speziell auf Dienstleistungen bezieht, die üblicherweise von den grenzüberschreitenden Partnerschaften erbracht werden. Damit besteht eine klare Grundlage für eine konsistente Berichterstattung über das gesamte Programm hinweg.

Darüber hinaus erläutern die Projektkoordinatoren ihre Ergebnisse in der Regel im qualitativen Teil des Berichts detaillierter, wo die erreichten quantitativen Indikatoren der grenzüberschreitenden Partnerschaft, z. B. die Anzahl der vermittelten Stellen, angegeben und erläutert werden. Diese Indikatoren werden anschließend verbreitet und im Wege von Überwachungsberichten über die im Rahmen des EaSI finanzierten Projekte und Organisationen, die auf EUROPA verfügbar sind, kommuniziert (derzeit sind sieben Bände öffentlich verfügbar; der nächste Band ist in Vorbereitung).

IX

Dieser Anteil wird sich mit der vollständigen Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/589 voraussichtlich erhöhen.

Die Kommission stellt fest, dass gemäß Verordnung (EU) 2016/589 die Verantwortung für die sachliche und technische Qualität der auf den nationalen Jobportalen bereitgestellten Daten bei den Dateninhabern liegt. Innerhalb des durch diese Verordnung gesetzten Rahmens ist es der Kommission von den nationalen Datenanbietern gestattet, Daten über nationale Jobportale abzurufen, sie ist jedoch nicht befugt, ihre Daten zu korrigieren oder zu ändern. Sobald technische Unstimmigkeiten, Zwischenfälle oder veraltete Daten festgestellt werden, meldet sie dies dem betreffenden nationalen Datenanbieter und fordert die Datenanbieter auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Informationsauftrag umfasst nicht die Möglichkeit, sich zur sachlichen Qualität (d. h. zum Inhalt) der Informationen zu Stellenangeboten zu äußern.

X

Die Kommission betont, dass die Rolle des EURES-Personals darin besteht, den Arbeitnehmern sowohl Informationen als auch Orientierungshilfen zur Verfügung zu stellen und sie beim Abgleich und bei der Vermittlung zu unterstützen. Kontakte mit Arbeitnehmern, die Informationen suchen oder spezifische Fragen im Hinblick auf die Lösung dieser Probleme haben, zählen ebenfalls zu den wertvollen Ergebnissen der Unterstützung für die Zielbevölkerung.

Der Grad der erfolgreichen Vermittlung ist an der Zahl der konkreten Ersuche um Vermittlungsunterstützung zu messen. Die Vermittlungsquoten können je nach Zielbevölkerung (Grad der Erfahrung und der entsprechenden Fähigkeiten) und der Art der zu besetzenden Stelle (schwer zu besetzen oder nicht) variieren. Aus diesem Grund werden von der Kommission keine Zielvorgaben oder Benchmarks für eine im Allgemeinen erfolgreiche Vermittlungsquote festgelegt.

XI
  1. Die Kommission stimmt der Empfehlung zu und betont, dass sie bereits Maßnahmen ergreift, um die Nutzung der vorhandenen Instrumente zu verstärken.
  2. Die Kommission stimmt der Empfehlung zu.

    Die Arbeit der geplanten Europäischen Arbeitsbehörde (siehe Antwort auf Ziffer I) sollte der Kommission helfen, derartige Informationen besser zu nutzen.

  3. Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung in Teilen an die Mitgliedstaaten richtet.

    Soweit von ihr betroffen, stimmt die Kommission der Empfehlung zu und betont, dass sie bereits Maßnahmen ergreift, um die Nutzung der vorhandenen Instrumente zu verstärken.

  4. Die Kommission stimmt der Empfehlung in dem Sinne zu, dass sie prüfen will, wie die Gestaltung der EU-Finanzierung für die Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens allgemein verbessert werden kann.
XII

e)Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet.

f)Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet.

Die Kommission wird sich weiterhin darum bemühen, ihre Grenzen zu überwinden, indem sie die Vorschläge des Hofes aufgreift; dazu wird sie die Anwendung der Bestimmung bezüglich der Opt-out-Regelung für Arbeitgeber genauer überwachen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, die Qualität der Stellenangebote, die generell ausgeschrieben werden sollen, auf ihrer Ebene zu verbessern.

Einleitung

08

Die Gesetzgebungsbehörde beschloss 2017, die Schwellenwerte zwischen den drei Achsen des EaSI-Programms zu überprüfen, um mehr Flexibilität und damit die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung der EURES-Achse zu schaffen.

Bemerkungen

18

Das EURES-Portal zur beruflichen Mobilität ist im Jahr 2017 (Stichtag 4. Dezember 2017) mit 14,12 Millionen Besuchen und 46,2 Millionen Aufrufen die meistbesuchte Website der Domäne Europa.EU. Die Kommission geht davon aus, dass sich die beiden vom Hof genannten Kriterien (Internetsuche oder Zufall) als recht effizient erweisen. Nach Ansicht der Kommission ist dies auch Ausdruck einer effizienten Sensibilisierungsarbeit der engagierten Partner vor Ort.

30

Die Arbeitskräfteerhebung (AKE) stellt die wichtigste Datenquelle dar, da es sich um eine harmonisierte Erhebung handelt, die eine aussagekräftige Vergleichbarkeit zwischen den teilnehmenden Ländern ermöglicht. Die gemeldeten Daten (bei denen der Schwerpunkt auf der Staatsbürgerschaft oder dem Geburtsland liegt) werden zu einem Niveau aggregiert, das die Zuverlässigkeitskriterien der Stichprobenerhebungen erfüllen muss.

Die Kommission hebt hervor, dass die AKE einen großen Wert für die Analyse der EU-internen Mobilität (und Migration) der Arbeitskräfte hat. Dieser Wert der AKE wird weltweit von Wissenschaftlern und Politikforschern anerkannt und massiv genutzt, um Fragen zur Mobilität innerhalb der EU, zur Migration usw. zu beantworten.

31

Die vom Hof festgestellten Einschränkungen in der AKE werden vom statistischen System schrittweise aufgegriffen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die AKE-Erhebung nicht speziell auf mobile EU-Bürger und Migranten ausgerichtet ist, sondern auf die gesamte Bevölkerung.

Erster Gedankenstrich: Die Mitgliedstaaten versuchen, die Beteiligung von Ausländern zu fördern, und wenden Methoden zur Korrektur von Antwortausfällen an. Beispielsweise nutzen einige Länder die Staatsangehörigkeit bei der Korrektur von Antwortausfällen und im Rahmen ihrer Gewichtungsverfahren. Fragebögen und Befragungen werden oft auch in Fremdsprachen angeboten.

Die Mitgliedstaaten arbeiten gemeinsam mit Eurostat daran, die Antwortquoten im Allgemeinen zu erhöhen.

Zweiter Gedankenstrich: Während die Zwölfmonatsregel zu einer Unterschätzung der jüngsten Migration sowie der Kurzzeit- und Saisonarbeitskräfte führt, vermittelt sie ein konsistenteres Gesamtbild des Arbeitsmarktes, auch für Ausländer.

Dritter Gedankenstrich: Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine ausreichend große Stichprobe zu erhalten, die eine zuverlässige Analyse eines breiten Spektrums von Arbeitsmarktmerkmalen und Verhaltensmustern auf dem Arbeitsmarkt nach Staatsangehörigkeit und/oder Geburtsland ermöglicht. Dies ist oft der Fall für die größeren Mitgliedstaaten und in Westeuropa, gilt jedoch nicht für alle Länder oder Regionen.

Wenn die AKE in einigen Ländern und Regionen keine verlässliche Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft und/oder Geburtsland zulässt, kann dies darauf hindeuten, dass das Phänomen der innergemeinschaftlichen Mobilität und Migration in diesen Ländern selten oder sogar vernachlässigbar ist.

32

Zur Analyse der Ströme der Arbeitskräftemobilität nutzt die Kommission zunächst harmonisierte Daten von Eurostat (hauptsächlich Demographie- und AKE-Daten). Die Kommission greift auf den mit den Mitgliedstaaten erstellten Überblick zurück, falls eine eingehendere Analyse erforderlich ist.

Diese zusätzlichen Datenquellen – auch wenn nicht von Eurostat harmonisiert – können in bestimmten Fällen, in denen keine anderen zuverlässigen oder vergleichbaren Daten verfügbar sind, von großem Wert sein. Dies war beispielsweise beim Bericht aus dem Jahr 2015 über die Funktionsweise der Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Kroatien der Fall.

Zusätzlich zur Datenerhebung auf nationaler Ebene über die soziale Sicherheit wurde auf EU-Ebene eine umfassende Datenerhebung im Zusammenhang mit der Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet (siehe Artikel 91 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009), um das Funktionieren der EU-Koordinierungsvorschriften für die soziale Sicherheit zu bewerten.

34

Die Kommission betont, dass sie in ihren Vorschlag für eine EURES-Verordnung einschlägige Bestimmungen aufgenommen hat, gerade um die Erhebung von Daten zum Arbeitskräftemangel oder -überschuss zu verbessern. Alle Mitgliedstaaten sollten nun zur Analyse gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 beitragen. Die Kommission geht davon aus, dass dadurch die Datenverfügbarkeit im Laufe der Zeit verbessert wird.

40

Die Kommission entschied sich für eine einmalige Erhebung unter den Mitgliedstaaten im Jahr 2015, zu einem Zeitpunkt, zu dem die meisten Mitgliedstaaten ihre Programmplanung abgeschlossen hatten; Ziel dieser Erhebung war es, festzustellen, inwieweit die Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen des ESF programmiert wurde. Obwohl die Kommission die Fortschritte in Bezug auf diese Maßnahmen nicht systematisch überwacht, beschloss sie ferner, die Mitgliedstaaten durch die Organisation einer EURES-ESF-Veranstaltung zum gegenseitigen Lernen und zur Vernetzung, die vom 17. bis 18. November 2015 stattfand, zu unterstützen. Die Veranstaltung brachte ESF-Verwaltungsmitarbeiter und Projektmanager für die innergemeinschaftliche Mobilität von Arbeitskräften und EURES-Projekte zusammen, mit dem Ziel, bewährte Verfahren zu ermitteln. Im Rahmen der Veranstaltung wurden Möglichkeiten aufgezeigt, die der ESF für die Entwicklung von EURES-Aktivitäten bieten kann, und es wurde darauf hingewiesen, dass einige Mitgliedstaaten etwas Neues im Bereich der Dienstleistungen geschaffen haben.

41

Der ESF hat bereits 18 Investitionsprioritäten definiert. Viele der „sektoralen“ Investitionsprioritäten haben zum Ziel, den Menschen zu einem (besseren) Arbeitsplatz zu verhelfen und gerechtere Lebenschancen für alle zu gewährleisten. Durch eine derartige Unterstützung werden die Chancen für Arbeitnehmer gestärkt, Arbeit in den Bereichen zu finden, in denen Bedarf besteht, sei es innerhalb oder außerhalb ihrer Region bzw. ihres Mitgliedstaats.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten und Regionen die sogenannten thematischen Konzentrationskriterien erfüllen (siehe Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013). Die Hinzufügung von Investitionsprioritäten würde dazu beitragen, diesen Fokus zu verwässern.

Gemeinsame Antwort der Kommission auf die Ziffern 42 und 43

Nach Auffassung der Kommission ergänzt das EaSI den ESF im Bereich der Verwirklichung des im Rahmen von Europa 2020 gesetzten Ziels Beschäftigung und soziale Eingliederung durch Förderung der sozialen Innovation. Die Hauptlogik für die Förderung sozialer Innovation durch den ESF ähnelt dem Ansatz der EaSI-Projekte, der darin besteht, Innovationen zu prüfen, zu bewerten und schließlich zu verstärken.

Im Bereich der Arbeitskräftemobilität und des Zugangs zum Arbeitsmarkt bestehen Komplementaritäten mit dem ESF. Die EaSI-Projekte sind länderübergreifend angelegt, während die ESF-Maßnahmen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Mitgliedstaats nach nationalen Vorschriften durchgeführt werden. Die ESF-Maßnahmen konzentrieren sich auf die Unterstützung einzelner Arbeitnehmer auf nationaler Ebene (Bereitstellung von Informationen und Dienstleistungen, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen), während das EaSI horizontale Unterstützung für die Funktionsweise des europäischen Job-Netzwerks (EURES) als Ganzes bietet. Das EaSI unterstützt auch Projekte, die es ermöglichen, bestimmte Zielgruppen in der gesamten EU nach den gleichen Regeln zu erreichen, wodurch Gleichbehandlung und Programmlogik gewährleistet werden (d. h. gezielte Mobilitätsprogramme wie z. B. für junge mobile Arbeitnehmer, „Dein erster EURES-Job“). So ergänzt die EaSI-Finanzierung mit ihren spezifischen Diensten das allgemeinere Angebot auf nationaler Ebene an Information, Unterstützung und Beratung für Arbeitnehmer, die an Mobilität interessiert sind.

Wie die jüngsten Forschungsarbeiten zeigen, könnte die Straffung bestimmter fondsübergreifender Vorschriften dazu beitragen, das Potenzial solcher Komplementaritäten und Synergien zwischen dem EaSI und dem ESF zu maximieren.

45

Die Kommission erkennt an, dass viele Tätigkeiten der im Rahmen von grenzüberschreitenden Partnerschaften (CBP-Projekte) durchgeführten Projekte wiederkehrend sind, da sie darauf abzielen, den Bedürfnissen der Zielbevölkerung in einer Art und Weise zu dienen, in der die Einzelpersonen traditionell gearbeitet haben. Um jedoch auch Innovationen bei der Erbringung von Dienstleistungen in grenzübergreifenden Regionen zu fördern, hat die Kommission in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr 2016 einen spezifischen Teilbereich eingeführt, in dem zur Einreichung von Anträgen für neue Formen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bzw. neuen grenzüberschreitenden Partnerschaften aufgefordert wird. Im Rahmen dieses Teilbereichs wurde ein Projekt ausgewählt.

46

Die Kommission erkennt die Bedeutung der Verwendung einer quantitativen Ausgangsbasis und von quantitativen Zielvorgaben zur Messung der Fortschritte an und betont, dass ihre Vorlagen für die Vorlage von Projektanträgen und den Bericht über die Ergebnisse darauf abzielen, die Bereitstellung solcher Daten zu erleichtern.

47

Die Kommission erkennt die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Outputs und Ergebnissen an, hat aber auch Verständnis dafür, dass es für die Projektbegünstigten schwierig ist, über solche Zusammenhänge innerhalb eines Jahres Bericht zu erstatten. Aus diesem Grund prüft die Kommission derzeit, ob es nicht besser wäre, für Projekte, die im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in diesem Bereich ausgewählt wurden, einen längeren Durchführungszeitraum vorzusehen.

Gemeinsame Antwort der Kommission auf die Ziffern 49 und 50

Das derzeitige Überwachungssystem umfasst die wesentlichen Leistungsindikatoren, die zur Überwachung grenzüberschreitender Partnerschaften auf Programmebene beitragen.

Im jüngsten EaSI-Leistungsüberwachungsbericht für den Zeitraum 2015-20161 wird die Abdeckung grenzüberschreitender Partnerschaften mittels einiger wesentlicher Leistungsindikatoren analysiert. Eine Überarbeitung und kritische Analyse des gesamten Systems wesentlicher Leistungsindikatoren ist für 2018 im Rahmen des nächsten Leistungsüberwachungsvertrages des EaSI-Programms vorgesehen.

Die Standardvorlage für den abschließenden Bericht über die technische Umsetzung enthält einen Abschnitt über die Unterstützungsleistungen im quantitativen Teil, in dem die Anzahl der Angebote von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Rekrutierungsleistungen angegeben werden soll. Dies ist einer der Indikatoren, der sich speziell auf Dienstleistungen bezieht, die üblicherweise von den grenzüberschreitenden Partnerschaften erbracht werden. Damit besteht eine klare Grundlage für eine konsistente Berichterstattung über das gesamte Programm hinweg.

Darüber hinaus erläutern die Projektkoordinatoren ihre Ergebnisse in der Regel im qualitativen Teil des Berichts detaillierter, wo die erreichten quantitativen Indikatoren der grenzüberschreitenden Partnerschaft, z. B. die Anzahl der vermittelten Stellen, angegeben und erläutert werden. Diese Indikatoren werden anschließend verbreitet und im Wege von Überwachungsberichten über die im Rahmen des EaSI finanzierten Projekte und Organisationen, die auf EUROPA verfügbar sind, kommuniziert (derzeit sind sieben Bände öffentlich verfügbar; der nächste Band ist in Vorbereitung)2.

53

Die Kommission stellt fest, dass der Anteil der auf nationaler Ebene verfügbaren Stellenangebote, die über das EURES-Portal zugänglich gemacht werden, stark von den Mitgliedstaaten abhängt. Dieser Anteil wird jedes Jahr im Binnenmarktanzeiger der Kommission veröffentlicht (siehe http://ec.europa.eu/internal_market/scoreboard/).

Wie bereits dargelegt, wird sich dieser Anteil mit der vollständigen Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/589 voraussichtlich erhöhen.

54

Die Kommission erkennt an, dass es in einigen Mitgliedstaaten zu sinkenden Anteilen kommen könnte. Durch die vollständige Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/589 sollte dieses Problem behoben werden.

55

Der Opt-out-Mechanismus, auf den sich der Hof bezieht, verlangt ausdrücklich, dass das Ersuchen „aufgrund der mit der Arbeitsstelle verbundenen Anforderungen hinsichtlich Fähigkeiten und Kompetenz hinreichend begründet“ werden muss. Dementsprechend muss die Ausnahme auf objektiven Gründen eines einzelnen Arbeitgebers beruhen und vom Datenanbieter (öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) oder andere) geprüft werden. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Anwendung dieser Vorschrift überwachen.

56

Die Kommission räumt ein, dass das derzeitige Maß an Transparenz der Daten über offene Stellen nicht alle offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt widerspiegelt.

Eines der Hauptziele der neuen EURES-Verordnung (EU) 2016/589 besteht darin, die Transparenz des Informationsaustauschs zwischen den EURES-Mitgliedern und -Partnern zu erhöhen, indem auf dem EURES-Jobportal alle öffentlich zugänglichen Stellenangebote über die ÖAV und andere EURES-Mitglieder und -Partner zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Basisrechtsakt wurde eine gemeinsame und erschöpfende Liste von Ausnahmen für die gemeinsame Nutzung auf EU-Ebene von Stellenangeboten, die auf nationaler Ebene öffentlich zugänglich sind, eingeführt. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Vergangenheit dar, in der beispielsweise einige Länder Stellenangebote für befristete Verträge (unter sechs Monaten) nicht zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus lässt die Verordnung nicht mehr zu, dass Daten, die auf regionaler Ebene bei den ÖAV verfügbar sind, ausgeschlossen werden, da die Verpflichtung alle öffentlich zugänglichen Stellenangebote umfasst, die sich im Besitz der ÖAV befinden.

Darüber hinaus sollten die nationalen Zulassungssysteme, die gemäß der Verordnung bis Mai 2018 von den Mitgliedstaaten einzurichten sind, darauf abzielen, andere Organisationen, wie etwa den dritten Sektor oder private Arbeitsvermittlungsdienste, in das Netz einzubinden. Mit diesem Ansatz könnte die öffentlich-private Partnerschaft zur Transparenz der nationalen Arbeitsmärkte und damit auch des europäischen Arbeitsmarktes gestärkt werden.

Bei ordnungsgemäßer Umsetzung dürften diese Maßnahmen die Zahl der Stellenangebote deutlich erhöhen und das erkannte Problem in den kommenden Jahren lösen.

Der gesamte (EU-)Marktanteils lässt sich schwierig einschätzen, und es ist angebracht, verschiedene Länder und verschiedene Faktoren, die die Marktanteile bestimmen, zu betrachten. Vergleicht man die Zahlen des EURES-Portals mit der von Eurostat gelieferten Gesamtzahl der Stellenangebote in den einzelnen Ländern, so haben die Kommissionsdienststellen unterschiedliche Ergebnisse erzielt (siehe Binnenmarktanzeiger).

Die Anteile der in den Datenbanken der ÖAV verfügbaren Stellenangebote hängen unter anderem vom Auftrag der ÖAV-Verwaltung und dem damit verbundenen Qualitätsmanagement ab.

Die Kommission beabsichtigt, dies gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Systems zur Leistungsmessung des EURES, das gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung im Jahr 2018 eingeführt werden soll, zu überwachen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

62

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Wirksamkeit der über das EaSI finanzierten Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte im Allgemeinen angemessen überwacht werden kann.

Die Kommission verweist auf die Überwachungsberichte betreffend Projekte des Programms „Dein erster EURES-Job“ im Rahmen des EURES-EaSI-Unterprogramms und auf die Maßnahmen der Kommission zur Überwachung der Wirksamkeit von EaSI-Projekten im Allgemeinen. Der jüngste Überwachungsbericht über die vom EaSI finanzierten Projekte und Organisationen (Band 73) umfasst 15 von EaSI-EURES finanzierte Projekte mit einem breiten Spektrum an Daten, darunter:

  • Projektergebnisse, gemessene Auswirkungen, Erfolge, gewonnene Erkenntnisse;
  • transnationale Dimension, Verbreitungsstrategie;
  • europäischer Mehrwert, Nachhaltigkeitsmaßnahmen;
  • Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter;
  • Informationen über die durchgeführten Tätigkeiten, Projektkoordinator und -partner, Website.
63

Aus den Zahlen geht hervor, dass die bestehenden Instrumente, insbesondere das EURES-Portal zur beruflichen Mobilität, recht eindrucksvoll genutzt werden. Es gibt in der Tat zahlreiche Kanäle, um Informationen über die Mobilität der Arbeitskräfte zu erhalten und etwaige Hindernisse zu melden. Die Kommission ist der Meinung, dass sich eine einzige Anlaufstelle als nützlich erweisen würde – und das ist der Kern ihres bevorstehenden Vorschlags zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde.

64

Die Kommission hebt hervor, dass die AKE einen großen Wert für die Analyse der EU-internen Mobilität (und Migration) der Arbeitskräfte hat. Dieser Wert der AKE wird weltweit von Wissenschaftlern und Politikforschern anerkannt und massiv genutzt, um Fragen zur Mobilität innerhalb der EU, zur Migration usw. zu beantworten.

65

Die Kommission räumt ein, dass Synergien weiter entwickelt werden können, und sie ist bestrebt, die Ergebnisse ihrer Programme zu verbessern und sie durch ein besseres Überwachungssystem transparenter zu machen.

66

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Unzulänglichkeiten, auf die der Hof in dieser und in anderen Ziffern verweist (wie etwa die Verfügbarkeit von Lebensläufen), in Zukunft behoben werden müssen, damit das EURES-Portal zu einem echten europäischen Vermittlungsinstrument wird.

67. Empfehlung 1 – Ermitteln, inwieweit die bestehenden Instrumente zur Bereitstellung von Informationen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und zur Meldung von Diskriminierungen den EU-Bürgern bekannt sind

Sensibilisierungsmaßnahmen für EU-Bürger und -Unternehmen (sowie für die Zielbevölkerung) sind Teil der Kommunikationsstrategien und -aktivitäten der einzelnen relevanten Instrumente und Werkzeuge. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird auch im Wege der (Ex-post-)Evaluierungsarbeit gemessen.

a) Die Kommission stimmt der Empfehlung zu und betont, dass sie – wie im am 2. Mai 2017 angenommenen Aktionsplan dargelegt – bereits Maßnahmen ergreift, insbesondere zur Förderung der Nutzung des Portals „Ihr Europa“ und zur Sensibilisierung für das Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt (SOLVIT).

In diesem Zusammenhang werden von der Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit dieser Portale, einschließlich Suchmaschinenoptimierung, ergriffen.

b) Die Kommission stimmt der Empfehlung zu und betont, dass sie bereits Maßnahmen ergreift, um die Nutzung der vorhandenen Instrumente zu verstärken. Sie werden jedoch von den Bestimmungen über die Förderung der künftigen einheitlichen digitalen Schnittstelle betroffen sein, über dessen Verordnung derzeit im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt wird.

Zieltermin für die Umsetzung: Der vorgesehene Zieltermin für die Umsetzung hängt unter anderem von den laufenden Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche digitale Schnittstelle sowie von der Durchführung bestimmter Initiativen im Rahmen des SOLVIT-Aktionsplans ab.

Empfehlung 2 – Die verfügbaren Informationen besser nutzen, um die Arten der Diskriminierung zu bestimmen

Die Kommission stimmt der Empfehlung zu.

Die Arbeit der geplanten Europäischen Arbeitsbehörde (siehe Antwort auf Ziffer I) sollte der Kommission helfen, derartige Informationen besser zu nutzen.

Der vorgesehene Zieltermin für die Umsetzung (Dezember 2018) wird auch vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens betreffend den Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde abhängen.

Empfehlung 3 – Die Erhebung und Verwendung der Daten zu Strömen und Mustern der Arbeitskräftemobilität sowie zu Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt verbessern

Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung in Teilen an die Mitgliedstaaten richtet.

Soweit von ihr betroffen, stimmt die Kommission der Empfehlung zu und betont, dass sie bereits Maßnahmen in diese Richtung unternimmt.

Die Notwendigkeit wurde im 2014 vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine EURES-Verordnung anerkannt. Artikel 29 des vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedeten Basisrechtsakts (Verordnung (EU) 2016/589) bezieht sich auf die Notwendigkeit, Beschäftigungsmobilitätsströme und -muster zu überwachen und die entsprechenden Ergebnisse öffentlich bekannt zu machen, und Artikel 30 führt die Pflicht für alle Mitgliedstaaten ein, Daten zu Arbeitskräftemangel und -überschuss auf den nationalen und auf branchenspezifischen Arbeitsmärkten unter besonderer Berücksichtigung der auf dem Arbeitsmarkt besonders gefährdeten Gruppen und der von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Regionen vorzulegen, um die geforderte Verbesserung zu erreichen.

Die Kommission arbeitet einerseits mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung verfügbaren Daten zu verbessern, und andererseits mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), um das Potenzial der Arbeitskräftemobilität zu ermitteln.

Das Ziel bei der Verbesserung der Erhebung von Daten zum Arbeitskräftemangel und -überschuss besteht in der Tat darin, diese Daten unmittelbarer für die Planung von Abgleich- und Rekrutierungsaktivitäten für EURES zu nutzen.

Empfehlung 4 – Die Ausgestaltung der EU-Förderung verbessern, um die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern

Die Kommission stimmt der Empfehlung in dem Sinne zu, dass sie prüfen will, wie die Gestaltung der EU-Finanzierung für die Mobilität der Arbeitskräfte im Rahmen der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens allgemein verbessert werden kann.

Die Kommission bereitet derzeit den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vor und führt eine Reihe von Studien durch, um die Situation im Hinblick auf den ESF und das EaSI zu bewerten.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Komplementarität nach der derzeitigen Regelung angemessen gewährleistet ist. Für die Zukunft (d. h. die Zeit nach 2020) wird die Kommission das Thema Komplementarität in den Mittelpunkt ihres Vorschlags bzw. ihrer Vorschläge stellen.

Empfehlung 5 – Die Überwachung der Wirksamkeit des EaSI-Unterprogramms EURES verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung von Stellen

a) Die Kommission stimmt der Empfehlung zu und wird sich weiterhin um eine bessere Überwachung des EURES bemühen, einschließlich der Ergebnisse von Projekten, die im Rahmen des EaSI-Unterprogramms EURES finanziert werden.

Die Kommission wird eng mit den Projektbegünstigten zusammenarbeiten, um die Bereitstellung von Daten zu diesem Zweck in der Berichtsphase der Projekte zu verbessern.

b) Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung in Teilen an die Mitgliedstaaten richtet. Soweit von ihr betroffen, stimmt die Kommission der Empfehlung zu.

Im Jahr 2016 begann die Kommission mit der Vorbereitung für ein System zur Leistungsmessung des EURES gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/589, der seit dem 12. Mai 2016 in Kraft ist. Ziel der Überprüfung ist es, das Berichtssystem für EURES zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung von Stellen. Die Kommission beabsichtigt, einen Durchführungsrechtsakt über die einheitlichen, detaillierten Spezifikationen für die Datenerhebung und -analyse zur Überwachung und Bewertung der Funktionsweise des EURES-Netzes zu erlassen. Die Überwachungsanforderungen für EaSI-Projekte im Rahmen des Unterprogramms EURES werden im Anschluss an die Einführung des Systems zur Leistungsmessung an dessen Anforderungen angepasst werden.

Empfehlung 6 – Die Einschränkungen des EURES-Portals beseitigen

Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung an die Mitgliedstaaten richtet.

  1. Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung in Teilen an die Mitgliedstaaten richtet.
  2. Die Kommission merkt an, dass sich die Empfehlung in Teilen an die Mitgliedstaaten richtet.

Die Kommission wird sich weiterhin darum bemühen, ihre Grenzen zu überwinden, indem sie die Vorschläge des Hofes aufgreift; dazu wird sie die Anwendung der Bestimmung bezüglich der Opt-out-Regelung für Arbeitgeber genauer überwachen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, die Qualität der Stellenangebote, die generell ausgeschrieben werden sollen, auf ihrer Ebene zu verbessern

Glossar und Abkürzungen

Arbeitnehmer: Der Begriff umfasst sowohl Erwerbstätige als auch Personen, die als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind.

Arbeitskräfteerhebung (AKE): Die Arbeitskräfteerhebung der EU ist eine Stichprobenerhebung in europäischen Privathaushalten, die vierteljährliche und jährliche Daten zur Erwerbsbeteiligung von Personen ab 15 Jahren liefert.

Ausgangsbasis: Der jeweilige Bezugswert, anhand dessen die Festlegung und Bewertung von Zielwerten erfolgt, wird als Ausgangsbasis bezeichnet.

Direkte Mittelverwaltung: Methode, bei welcher der EU-Haushaltsplan direkt von den Dienststellen der Kommission ausgeführt wird.

Ergebnis: Die unmittelbar durch das Programm bewirkten Veränderungen bei den Empfängern (beispielsweise Auszubildende, die eine Arbeitsstelle gefunden haben; weniger Schadstoffe dank Abwasserklärung; geringere Fahrzeit usw.).

Erwerbsfähiges Alter: Alter zwischen 15 und 64 Jahren (von Eurostat verwendete Klassifizierung); zu beachten ist, dass die Kommission in Veröffentlichungen wie dem Bericht zur Mobilität der Arbeitskräfte diese Altersklasse anpasst und ein Alter von 20-64 Jahren zugrunde legt; diese Definition wird im vorliegenden Bericht verwendet.

Erwerbspersonen: Die Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen (Definition gemäß der EU-Arbeitskräfteerhebung).

EU-28: Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA): Die Europäische Freihandelsassoziation ist eine zwischenstaatliche Organisation, der Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz angehören. Sie wurde mit dem Ziel gegründet, den freien Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern, innerhalb Europas und in der Welt zu fördern.

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds): Über die Hälfte der EU-Fördermittel wird über die fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt. Die Fonds werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten verwaltet. Mit diesen Fonds soll in die Schaffung von Arbeitsplätzen und in eine nachhaltige und gesunde europäische Wirtschaft und Umwelt investiert werden.

Europäischer Berufsausweis (EBA): Elektronisches Zertifikat, das im Rahmen des ersten EU-weiten vollständig online ablaufenden Verfahrens zur Anerkennung von Qualifikationen ausgestellt wird.

Europäischer Sozialfonds (ESF): Der Europäische Sozialfonds zielt darauf ab, durch die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten (hauptsächlich durch Weiterbildungsmaßnahmen), die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.

Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES): Durch das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen soll die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union erleichtert werden. Das Netz umfasst das Europäische Koordinierungsbüro, die Nationalen Koordinierungsbüros, die EURES-Partner und die assoziierten EURES-Partner. Im Rahmen des 1993 gegründeten EURES-Netzes werden Informationen über Stellenangebote und Arbeitsgesuche sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen bereitgestellt. Diese Informationen werden über ein Portal zur beruflichen Mobilität ausgetauscht. Neben den 28 EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz an diesem Netz. Insgesamt leisten über 850 EURES-Berater im Rahmen des Netzes Unterstützungs- und Beratungsdienste.

Freizügigkeit: Das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt für EU-Bürger wurde im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt. Im Anschluss an den allmählichen Abbau der Binnengrenzen aufgrund der Schengener Abkommen wurde die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erlassen. Diese Freizügigkeit unterscheidet sich von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

Geteilte Mittelverwaltung: Methode zur Ausführung des Haushaltsplans der EU, bei der die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben überträgt, selbst jedoch weiterhin die oberste Verantwortung für den Haushalt trägt.

Grenzgänger: Bürger aus EU-Mitgliedstaaten oder EFTA-Staaten, die in einem anderen als dem EU- oder EFTA-Staat arbeiten, in welchem sie ihren Wohnsitz haben.

Grenzüberschreitende Partnerschaften (Cross-border partnerships - CBP): sind Zusammenschlüsse von EURES-Mitgliedern und assoziierten Partnern, die im Rahmen des EaSI finanziell unterstützt werden. Diese Gruppierungen arbeiten langfristig über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg zusammen, um die Mobilität von Grenzgängern zu fördern. Den Gruppierungen gehören regionale und lokale Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner und sonstige Organisationen (wie Handelskammern, Gewerkschaften, Universitäten, lokale Behörden usw.) mindestens zweier benachbarter Mitgliedstaaten an.

"Ihr Europa": Website der Europäischen Kommission, die Informationen, Hilfe und Beratung zu den Rechten der Unionsbürger und Unternehmen in der EU (in den Bereichen Reisen, Arbeit, Einkaufen, Finanzierungsmöglichkeiten, Geschäftstätigkeiten und Verfahren) bietet.

In jüngerer Zeit zugewanderte mobile Arbeitskräfte: Arbeitnehmer, die seit bis zu 10 Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit leben.

Langfristige Mobilität von Arbeitskräften: bedeutet, dass jemand für mindestens ein Jahr in einen anderen Mitgliedstaat zieht, um dort zu arbeiten.

Mobile Arbeitnehmer: Bürger der EU-28, die in einen anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit oder in einen EFTA-Staat ziehen, um einen Arbeitsplatz zu suchen oder sich langfristig oder dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Mobilität der Arbeitskräfte: Das Recht aller EU-Bürger auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dazu gehören das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu bewegen und niederzulassen, das Zuzugs- und Aufenthaltsrecht für Familienmitglieder und das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu arbeiten und ebenso wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden. In einigen Ländern gibt es Einschränkungen für Bürger aus neuen Mitgliedstaaten.

Öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV): Die Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die mit der Durchführung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen betraut sind und hochwertige Arbeitsvermittlungsdienste im Interesse des Gemeinwohls anbieten. Sie können Bestandteil zuständiger Ministerien, öffentlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften sein.

Operationelles Programm (OP): Programm, in dem festgelegt ist, welche Prioritäten und spezifischen Ziele ein Mitgliedstaat verfolgt und wie die Mittel (Kofinanzierung aus EU-Mitteln und einzelstaatlichen öffentlichen und privaten Mitteln) in einem bestimmten Zeitraum (im Allgemeinen sieben Jahre) für die Finanzierung von Projekten verwendet werden sollen. Diese Projekte müssen zur Verwirklichung einer bestimmten Anzahl von auf EU-Ebene festgelegten Zielen beitragen. Operationelle Programme können Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem ESF erhalten. Ein OP wird vom Mitgliedstaat ausgearbeitet und muss von der Kommission genehmigt werden, bevor Zahlungen aus dem EU-Haushalt erfolgen können.

Output: Was mithilfe der einer Intervention zugewiesenen Ressourcen erzeugt oder erreicht wird (beispielsweise Anzahl der Weiterbildungskurse für junge Arbeitslose; Anzahl der errichteten Kläranlagen oder der gebauten Straßenkilometer usw.).

Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI): EU-Programm, dessen Unterprogramm "EURES" der Unterstützung von Tätigkeiten dient, welche die freiwillige geografische Mobilität der Arbeitnehmer auf einer fairen Grundlage fördern und zu einem hohen Niveau qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung beitragen.

Programmplanungszeitraum: Der mehrere Jahre umfassende Rahmen, in dem die Strukturfonds- und Kohäsionsfondsausgaben geplant und umgesetzt werden.

Rückkehrmobilität: Die Rückkehr von Bürgern der EU-28, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat gelebt haben, in das Land ihrer Staatsangehörigkeit.

SOLVIT: System der Europäischen Kommission, das es den Bürgern ermöglicht, sich über ungerechte Regelungen oder Entscheidungen von Behörden der Mitgliedstaaten zu beschweren.

Strategie Europa 2020: Die auf 10 Jahre angelegte Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung wurde im Jahr 2010 auf den Weg gebracht, um die Voraussetzungen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen.

Thematisches Ziel (TZ): Ziel, das durch die Europäischen Struktur- und investitionsfonds unterstützt werden sollte. Thematische Ziele stellen eine Verbindung zu den strategischen Zielen auf EU-Ebene her.

Endnoten

1 Die anderen drei Grundfreiheiten bestehen im freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Im Unterschied zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer handelt es sich bei entsandten Arbeitnehmern um Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort für einen begrenzten Zeitraum eine Dienstleistung zu erbringen. Entsandte Arbeitnehmer fallen somit in den Anwendungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs, und daher ist dieser Aspekt nicht Gegenstand der Prüfung des Hofes.

2 KOM(2010) 2020 endgültig vom 3.3.2010.

3 Artikel 162 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

4 Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470).

5 Mitglieder der Sachverständigengruppe: ein auf die Arbeitskräftemobilität in Europa spezialisierter Wissenschaftler einer Universität, ein erfahrenes Gewerkschaftsmitglied aus der Großregion um Luxemburg und ein Vertreter der Gruppe Arbeitgeber im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.

6 http://europa.eu/youreurope/index.htm.

7 https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage.

8 "Study on Impact of Branding for EU services for Skills and Qualifications, Final Report", 17. März 2017.

9 Richtlinie 2014/54/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 8).

10 COM(2013) 236 final vom 26.4.2013, "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen".

11 Weitere Quellen sind demografische Daten von Eurostat, Daten des Eurobarometers, Verwaltungsdaten, Daten der OECD und nationale Daten.

12 Zu den von der Kommission festgestellten Unzulänglichkeiten siehe "Compendium of data sources on EU citizens residing/working in other EU Member States", Dezember 2016.

13 Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 107 vom 22.4.2016, S. 1).

14 Europäische Kommission, "A comparison of shortage and surplus occupations based on analyses of data from the European Public Employment Services and Labour Force Surveys", Februar 2017.

15 Siehe https://www.gov.uk/government/publications/tier-2-shortage-occupation-list.

16 Verordnung (EU) Nr. 1304/2013.

17 Europäische Kommission, "The analysis of the outcome of the negotiations concerning the Partnership Agreements and ESF Operational Programmes, for the programming period 2014-2020", September 2016.

18 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

19 Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI") und zur Änderung des Beschlusses Nr. 283/2010/EU über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 238).

20 Die Fördermittel für diese überprüften CBP-Projekte beliefen sich auf 3,5 Millionen Euro im Jahr 2015 und 4,4 Millionen Euro im Jahr 2016.

21 Die Kosten für die Entwicklung dieses Stellenvermittlungsportals beliefen sich im Jahr 2016 auf 5 Millionen Euro.

22 "Study on Impact of Branding for EU services for Skills and Qualifications, Final Report", 17. März 2017.

23 Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/589..

 

1 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&pubId=8041&furtherPubs=yes

2 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=8047&furtherPubs=yes

3 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=8047&furtherPubs=yes.

Verfahrensschritt Datum
Annahme des Prüfungsplans/Prüfungsbeginn 26.10.2016
Offizielle Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Kommission (oder eine andere geprüfte Stelle) 17.11.2017
Annahme des endgültigen Berichts nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens 24.1.2018
Eingang der offiziellen Antworten der Kommission (oder einer anderen geprüften Stelle) in allen Sprachen 6.2.2018

Die Sonderberichte des Hofes enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Compliance, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von Prüfungskammer II "Investitionen für Kohäsion, Wachstum und Integration" unter Vorsitz von Iliana Ivanova, Mitglied des Hofes, durchgeführt. Die Prüfung stand unter der Leitung von George Pufan, Mitglied des Hofes.

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