Flagge der Europäischen Union

Ein kurzer Leitfaden zur EU

Ein kurzer Leitfaden zur EU

Alles, was die EU tut, beruht auf Verträgen, die die Regeln für die Arbeitsweise der EU enthalten. Diese Verträge sind von allen EU-Ländern freiwillig und demokratisch vereinbart worden.

In den EU-Verträgen ist festgelegt, wer in welchen Bereichen Gesetze erlassen kann: die EU, die einzelstaatlichen Regierungen oder beide. In bestimmten Bereichen der nationalen Politik, z. B. Industrie, Gesundheit und Bildung, sind allein die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, Entscheidungen und Gesetze zu erlassen; die EU hat hier nur eine unterstützende Zuständigkeit.

Für viele Bereichen sehen die Verträge vor, dass sowohl die EU als auch die nationalen Regierungen tätig werden können. In diesen Fällen werden Entscheidungen immer auf einer möglichst bürgernahen Ebene getroffen. Wenn eine Angelegenheit also auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene gelöst werden kann, wird die EU nicht eingreifen.

Die EU ergreift Maßnahmen in den Bereichen, in denen ihre Mitgliedstaaten sie dazu ermächtigt haben und in denen ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll ist, z. B. in Bezug auf den Klimawandel oder den weltweiten Handel. Um ihre Ziele zu erreichen, haben die EU-Länder verschiedene Organe geschaffen, die auf EU-Ebene Entscheidungen treffen und diese dann umsetzen.

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg und Brüssel vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union ist es das wichtigste Beschlussfassungsorgan der EU.

Die 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) werden alle fünf Jahre von den Europäerinnen und Europäern direkt gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2029 statt. Jedes EU-Land wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Die MdEP sind im Plenum nicht nach Staatsangehörigkeiten gruppiert, sondern nach Fraktionen, die mehrere Länder umfassen, oder als Fraktionslose.

Der Rat der Europäischen Union, auch „der Rat“ genannt, setzt sich aus Ministerinnen und Ministern aller EU-Länder zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist er das wichtigste Beschlussfassungsorgan der EU. Alle sechs Monate übernimmt ein anderes EU-Land wechselweise den Ratsvorsitz. Damit Kontinuität gewährleistet ist, arbeiten die betreffenden Mitgliedstaaten in Dreiergruppen über einen Zeitraum von jeweils 18 Monaten an einer gemeinsamen Agenda eng zusammen.

Der Rat der Europäischen Union ist nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln, der sich aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Europäische Rat legt die politische Richtung und die Prioritäten der EU fest.

Die Europäische Kommission ist gewissermaßen die Regierung der EU. Sie hat das Recht, neue Maßnahmen und neue Gesetze vorzuschlagen, über die das Parlament und der Rat dann entscheiden. Sie muss auch dafür sorgen, dass die EU-Vorschriften korrekt angewendet werden. Die Kommission wird von einem Präsidenten oder einer Präsidentin und einem Team aus Kommissionsmitgliedern geleitet – eine Person aus jedem EU-Land.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen sich an die EU-Vorschriften halten und die Zielvorgaben erfüllen, zu denen sie sich verpflichtet haben, andernfalls kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einleiten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt sicher, dass das EU-Recht in allen Ländern der EU auf die gleiche Weise durchgesetzt und angewendet wird.

Die Europäische Zentralbank verwaltet den Euro. Ihr Hauptanliegen ist es, die Preise im Euro-Währungsgebiet stabil zu halten.