2018 Kurzinformation
zur Prüfung der EU

Vorstellung der Jahresberichte 2018
des Europäischen Rechnungshofs

Über die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2018 Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2018 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2018, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. Außerdem enthält die Kurzinformation unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement, zur Nutzung von Leistungsinformationen und zur Weiterverfolgung der früheren Empfehlungen des Hofes.
Die vollständige Fassung der Berichte wird auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und vorbildliche Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.

Dieses Dokument ist in 23 Sprachen verfügbar und in folgendem Format abrufbar:
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PDF General Report

Vorwort des Präsidenten

Als externer Prüfer der Europäischen Union arbeitet der Europäische Rechnungshof mit allen Organen und Einrichtungen der EU zusammen, um sie dabei zu unterstützen, die EU-Finanzen auf solide und wirtschaftliche Weise zu verwalten.

In diesem Jahr fällt die Veröffentlichung unseres Jahresberichts in eine Zeit wichtiger Weichenstellungen. Im Mai wurde ein neues Europäisches Parlament gewählt, und die Ernennung der neuen Europäischen Kommission findet im November statt. Die EU vereinbart derzeit ihren Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027. Anfang 2019 veröffentlichten wir unter dem Titel „Kurzdarstellung der Bemerkungen des EuRH“ eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Beiträge zu den Legislativvorschlägen der Kommission für den Ausgabenzeitraum 2021–2027. Diese Beiträge sollen dem Europäischen Parlament und dem Rat helfen, die notwendigen legislativen Änderungen vorzunehmen, damit die öffentlichen Mittel aus dem EU-Haushalt in den kommenden Jahren noch sparsamer, wirtschaftlicher und wirksamer ausgegeben werden können.

In der diesjährigen Zuverlässigkeitserklärung gelangen wir wie in den Vorjahren zu der Schlussfolgerung, dass die EU-Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der EU vermittelt. Da die von uns geprüften EU-Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen, geben wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Einnahmenseite des Haushalts ab. Gleichzeitig erteilen wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung 2018 zugrunde liegenden Vorgänge. Mit anderen Worten: Die im Zuge unserer Prüfungsarbeiten ermittelten Fehler waren nicht umfassend und führen somit nicht zu einer Falschdarstellung der tatsächlichen Finanzlage der EU. Unsere Prüfung ergab ferner, dass das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten bei den EU-Ausgaben insgesamt innerhalb der für die Jahre 2016 und 2017 festgestellten Spanne lag. Darüber hinaus wies ein erheblicher Teil der von uns geprüften Ausgaben wie schon in den vergangenen zwei Jahren keine wesentliche Fehlerquote auf. Dies bestätigt, dass sich das EU-Finanzmanagement in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert hat.

Dank des verbesserten Finanzmanagements hält die Europäische Union im Hinblick auf den Einsatz öffentlicher Mittel inzwischen hohe Standards der Rechenschaftspflicht und der Transparenz ein. Auf diesem Erfolg müssen wir bei der Verbesserung des EU-Finanzmanagements weiter aufbauen, um sicherzustellen, dass das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die EU und ihre Mitgliedstaaten erhalten bleibt. Insbesondere sollten wir uns bei unserer Prüfungsarbeit gemeinsam auf Bereiche konzentrieren, in denen weiterhin erhebliche Mängel bestehen und die Risiken besonders hoch sind. Aus diesem Grund rufen wir alle anderen EU-Organe und -Einrichtungen, insbesondere die neue Europäische Kommission, dazu auf, mit uns zusammenzuarbeiten, um unsere Prüfungsmethoden und ‑verfahren weiterzuentwickeln und zu harmonisieren.

Da der Haushalt der EU lediglich etwa 1 % des von allen Mitgliedstaaten zusammen erzielten Bruttonationaleinkommens ausmacht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Ausgaben nicht nur im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen, sondern auch zu Ergebnissen führen.

Klaus-Heiner LEHNE
Präsident des Europäischen Rechnungshofs

Gesamtergebnisse

Wichtigste Feststellungen

Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2018

Der EuRH gibt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2018 ab.

Die Einnahmen für 2018 waren rechtmäßig und ordnungsgemäß und wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf.

Zu den Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018 geben wir ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab.

  • Insgesamt lag die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt 2018 bei 2,6 % und damit innerhalb der Spanne der geschätzten Fehlerquote für die vergangenen zwei Jahre. Bei rund der Hälfte der Ausgaben erfolgen die Zahlungen hauptsächlich auf der Grundlage von Zahlungsansprüchen, d.h., Begünstigte erhalten diese Zahlungen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen. Bei dieser Ausgabenart lag die wahrscheinlichste Fehlerquote unseren Schätzungen zufolge unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %.
  • Hatten wir bis zum Jahr 2015 noch ein versagtes Prüfungsurteil abgegeben, so erteilen wir in diesem Jahr – im dritten Jahr in Folge – ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu den Zahlungen.
  • Gelegentlich weichen die Angaben der Kommission zur Ordnungsmäßigkeit von unseren Feststellungen ab. Während die von der Kommission geschätzten Fehlerquoten für die Bereiche „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Natürliche Ressourcen“ nahezu unseren Schätzungen entsprechen, sind sie im Bereich „Kohäsion“ (auch: Zusammenhalt) niedriger.
  • Einen erheblichen Anstieg verzeichneten im Jahr 2018 die Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Gleichzeitig verlief die Mittelausschöpfung bei den ESI-Fonds im fünften Jahr des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 immer noch langsamer als geplant. Dies hat zum Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen der ESI-Fonds beigetragen.
  • Auf der Grundlage unserer Analyse ausgewählter Programme, die 97 % der Finanzplanung für den MFR 2014–2020 abdeckt, kamen wir zu dem Schluss, dass die derzeit für den EU-Haushalt verwendeten Leistungsindikatoren nicht immer ein zutreffendes Bild der tatsächlichen Fortschritte bei der Erreichung der politischen Ziele liefern.
  • Unsere diesjährige Weiterverfolgungsanalyse bezog sich auf 184 Empfehlungen, die wir in den 25 im Jahr 2015 veröffentlichten Sonderberichten ausgesprochen hatten. Seitdem hat die Kommission 75 % unserer Empfehlungen vollständig oder weitgehend umgesetzt.
  • Alle Fälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken und in denen wir Betrug vermuten, leiten wir an das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) weiter. Im Verlauf des Jahres 2018 leiteten wir neun solcher Fälle an das OLAF weiter.

Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2018 kann auf unserer Website (eca.europa.eu).

Gegenstand unserer Prüfung

Der EU-Haushalt 2018 in Zahlen

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen auf der Grundlage des für einen Mehrjahreszeitraum vereinbarten Finanzrahmens einen jährlichen Haushaltsplan der EU. Der derzeitige MFR-Zeitraum läuft von 2014 bis 2020. Die Hauptverantwortung dafür, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, liegt bei der Kommission.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 156,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,2 % der Gesamtausgaben des Staates der EU-Mitgliedstaaten und 1,0 % des Bruttonationaleinkommens der Union.

Woher stammen die Mittel?

Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Die Einnahmen betragen insgesamt 159,3 Milliarden Euro, wovon der größte Anteil (105,0 Milliarden Euro) auf Zahlungen entfällt, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten. Weitere Quellen sind Zölle (20,2 Milliarden Euro) und Beiträge auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (17,1 Milliarden Euro) sowie Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der Union (17,0 Milliarden Euro).

Wofür werden die Mittel ausgegeben?

Die jährlichen EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen ausgegeben. Die geleisteten Zahlungen dienen der Förderung so unterschiedlicher Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher und städtischer Gebiete, Verkehrsinfrastrukturprojekte, Forschung, Schulung von Arbeitslosen, Unterstützung von Staaten, die der EU beitreten möchten, und Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer.

Rund zwei Drittel des Haushalts werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Dabei zahlen die einzelnen Mitgliedstaaten Mittel aus und verwalten die Ausgaben im Einklang mit dem EU-Recht und dem nationalen Recht (beispielsweise bei den Ausgaben in den Bereichen „Kohäsion“ und „Natürliche Ressourcen“).

Unsere Zuverlässigkeitserklärung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans

Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben der EU und untersuchen, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die Einnahmen- und Ausgabenvorgänge mit den maßgebenden Rechtsvorschriften auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten in Einklang stehen.

Diese Arbeit bildet die Grundlage für unsere Zuverlässigkeitserklärung, die wir gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen. Wir untersuchen Ausgaben dann, wenn die Endbegünstigten von EU-Mitteln Tätigkeiten durchgeführt haben oder ihnen Kosten entstanden sind und wenn die Kommission die Ausgaben akzeptiert hat. Vorfinanzierte Beträge untersuchten wir nur, sofern diese 2018 abgerechnet wurden.

Infolgedessen belief sich unsere Prüfungspopulation für das Jahr 2018 auf 120,6 Milliarden Euro (siehe Illustration 1).

Illustration 1

Geprüfte Ausgaben im Jahr 2018

In diesem Jahr entfällt der größte Anteil unserer Prüfungspopulation auf die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ (48 %), gefolgt von „Kohäsion“ (20 %) und „Wettbewerbsfähigkeit“ (15 %).

Wie im Vorjahr prüften wir die Teilrubrik „Kohäsion“ (Zusammenhalt) auf der Grundlage der Arbeit anderer Prüfer in den Mitgliedstaaten und der Überwachung durch die Kommission. Dies bedeutet, dass unsere Prüfer diese Arbeit überprüften und gegebenenfalls nachvollzogen.

Weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz sind im Kapitel "Hintergrundinformationen" zu finden.

Unsere Feststellungen

Die EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

Die EU-Jahresrechnung 2018 vermittelt in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards in allen wesentlichen Belangen ein sachgerechtes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende.

Daher können wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben (d. h. diese „abzeichnen“), so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.

Die Einnahmen waren 2018 rechtmäßig und ordnungsgemäß

Unsere Prüfung ergab, dass die Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufweisen. Außerdem untersuchten wir ausgewählte einnahmenbezogene Systeme und bewerteten sie als insgesamt wirksam – mit Ausnahme der von uns bei der Kommission und in bestimmten Mitgliedstaaten geprüften wichtigsten internen Kontrollen zu den traditionellen Eigenmitteln (TEM), die nur bedingt wirksam waren.

Die EU-Ausgaben sind – von Kostenerstattungen abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß

Ein Fehler bzw. eine vorschriftswidrige Zahlung ist der Betrag der Mittel, die nicht aus dem EU-Haushalt hätten gezahlt werden dürfen, weil sie nicht in Einklang mit den EU- oder den nationalen Vorschriften verwendet wurden und somit nicht den von Rat und Parlament mit den betreffenden EU-Rechtsakten verfolgten Zielen entsprechen oder spezifischen nationalen Vorschriften in den Mitgliedstaaten zuwiderlaufen. Wir schätzen die Fehlerquote mithilfe statistischer Methoden und stützen uns dabei auf quantifizierbare (monetär messbare) Fehler, die wir durch die Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen innerhalb der gesamten geprüften Grundgesamtheit der Ausgaben ermittelt haben.

Für die Ausgaben insgesamt liegt unsere geschätzte Fehlerquote innerhalb einer Spanne von 1,8 % bis 3,4 %. Der Mittelwert dieser Spanne, die sogenannte wahrscheinlichste Fehlerquote, liegt bei 2,6 % (siehe Illustration 2). Demgegenüber belief sich die wahrscheinlichste Fehlerquote im Jahr 2017 auf 2,4 % und im Jahr 2016 auf 3,1 %.

Illustration 2

Geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (2016-2018)

Erläuterung:

Für die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1. von Kapitel 1 des Jahresberichts 2018).

Auszahlungsmodus der EU-Mittel bestimmend für das Fehlerrisiko

Die Prüfungsergebnisse, zu denen wir für 2018 gelangten, bestätigen unsere Feststellungen zu den Jahren 2016 und 2017, nämlich, dass sich die Art und Weise, wie die Ausgaben ausgezahlt werden, auf das Fehlerrisiko auswirkt.

Die Fehler waren hauptsächlich auf mit einem hohen Risiko verbundene Ausgaben beschränkt. Dabei werden Zahlungen aus dem EU-Haushalt getätigt, um den Begünstigten die ihnen zuvor entstandenen Kosten zu erstatten. Diese Ausgaben können komplexen Vorschriften unterliegen. Die für solche Kostenerstattungen möglicherweise geltenden komplexen Förderfähigkeitsbedingungen können wiederum zu Fehlern führen. Diese Ausgabenart machte rund 51 % unserer Prüfungspopulation im Jahr 2018 aus, und die geschätzte Fehlerquote lag bei 4,5 %. Demgegenüber belief sich die geschätzte Fehlerquote im Jahr 2017 auf 3,7 % und im Jahr 2016 auf 4,8 %.

Gleichzeitig lag die wahrscheinlichste Fehlerquote für mit einem niedrigen Risiko verbundene Ausgaben (die die verbleibenden 49 % unserer Prüfungspopulation ausmachen und vor allem anspruchsbasierte Zahlungen umfassen) unter unserer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % (siehe Illustration 3).

Illustration 3

Rund die Hälfte der geprüften Ausgaben des Jahres 2018 wies keine wesentliche Fehlerquote auf

Daher gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die Fehlerquote nicht umfassend ist und die Zahlungen des Jahres 2018 – von mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben abgesehen – rechtmäßig und ordnungsgemäß waren.

Worum handelt es sich bei anspruchsbasierten und erstattungsbasierten Zahlungen?

Bei den EU-Ausgaben wird zwischen zwei Arten von Ausgaben unterschieden, die verschiedene Risikomuster aufweisen:

  • anspruchsbasierte Zahlungen, die von der Erfüllung bestimmter (weniger komplexer) Bedingungen durch die Begünstigten abhängen. In diese Kategorie fallen beispielsweise Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“), Direktbeihilfen für Landwirte (Bereich „Natürliche Ressourcen“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge für EU-Bedienstete (Bereich „Verwaltung“);
  • Kostenerstattungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet (umfassen komplexere Vorschriften). In diese Kategorie fallen beispielsweise Forschungsprojekte (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“), Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Bereiche „Kohäsion“ und „Natürliche Ressourcen“) und Entwicklungshilfeprojekte (Bereich „Europa in der Welt“).

Der größte Teil der geprüften Ausgaben (48 %) wurde im Rahmen der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ getätigt. Der Bereich „Direktzahlungen“, der hauptsächlich Direktbeihilfen an Landwirte umfasst und 72 % dieser Rubrik ausmachte, wies keine wesentliche Fehlerquote auf. Darüber hinaus umfasst die Rubrik „Natürliche Ressourcen“ die Bereiche „Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei“. Die Teilrubrik „Kohäsion“, die den zweitgrößten Teil der geprüften Ausgaben (20 %) ausmachte, wies eine wesentliche Fehlerquote auf, die hauptsächlich auf die Erstattung nicht förderfähiger Kosten und Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften zurückzuführen ist.

Unsere geschätzte Fehlerquote für die Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit“ ist niedriger als in den Jahren 2016 und 2017, aber weiterhin wesentlich. In diesem Jahr stellten wir bei den Forschungsausgaben die meisten Fehler fest. Diese waren vor allem darauf zurückzuführen, dass Begünstigte zu hohe Kosten geltend machten, wie z. B. Personalkosten, sonstige direkte Kosten, Gemeinkosten oder nicht förderfähige Kosten im Zusammenhang mit Unterauftragsvergabe.

Die Rubrik „Verwaltung“ wies keine wesentliche Fehlerquote auf. Die meisten Ausgaben in diesem Bereich betreffen die von den Organen und Einrichtungen der EU gezahlten Gehälter, Versorgungsbezüge und Zulagen. 

In Illustration 4 werden für die verschiedenen Ausgabenbereiche die geschätzten Fehlerquoten im Zeitraum 2016-2018 verglichen. Weitere Angaben zu den Ergebnissen bei den Einnahmen und einzelnen Ausgabenbereichen sind dem Kapitel "Nähere Betrachtung der Einnahmen und der Ausgabenbereiche" und den entsprechenden Kapiteln des Jahresberichts 2018 zu entnehmen.

Illustration 4

Vergleich zwischen den geschätzten Fehlerquoten für die Ausgabenbereiche der EU (2016-2018)

Erläuterung:

Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den im Zuge unserer Prüfungsarbeiten, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Ziehung dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützen wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts 2018).

Die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikobetrags bei Zahlung und unsere geschätzte Fehlerquote im Vergleich

Im Kontext der testatsorientierten Prüfung für unsere Zuverlässigkeitserklärung stellten wir einen Vergleich zwischen der von uns geschätzten Fehlerquote und dem von der Kommission geschätzten Risikobetrag bei Zahlung an, der zu verstehen ist als der von der Kommission geschätzte Betrag zum Zeitpunkt der Zahlung, der nicht gemäß den geltenden Vorschriften ausgezahlt wurde.

Jede Generaldirektion (GD) der Kommission erstellt einen Jährlichen Tätigkeitsbericht. In der darin enthaltenen Erklärung übernimmt der Generaldirektor die Gewähr dafür, dass die im Bericht vorgelegten Finanzinformationen sachgerecht dargestellt sind und die Vorgänge, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Alle Generaldirektionen legten geschätzte Fehlerquoten vor. Diese entsprechen für die Bereiche „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Natürliche Ressourcen“ nahezu unseren geschätzten Fehlerquoten und sind im Bereich „Kohäsion“ niedriger.

Insgesamt liegt die von der Kommission vorgenommene Schätzung des Risikobetrags bei Zahlung für das Jahr 2018 bei 1,7 %. Dies ist niedriger als unsere geschätzte Fehlerquote, die zwischen 1,8 und 3,4 % liegt.

Neun Fälle mutmaßlichen Betrugs wurden an das OLAF weitergeleitet

Betrug ist eine vorsätzliche Täuschungshandlung mit dem Ziel, sich Vorteile zu verschaffen. Die von uns für den EU-Haushalt geschätzte Fehlerquote ist daher weder ein Maß für Betrug noch für Ineffizienz oder Verschwendung, sondern eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verwendet wurden.

Alle Fälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken und in denen wir Betrug vermuten, leiten wir an das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF) weiter, das dann entscheidet, ob es in diesen Fällen ermittelt und sie weiterverfolgt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Justizbehörden. Im Jahr 2018 leiteten wir neun solcher Fälle, in denen ein Betrugsverdacht bestand, an das OLAF weiter (2017: 13 Fälle).

Diese Fälle betrafen künstlich geschaffene Bedingungen zur Erlangung einer EU-Förderung, die Meldung von Kosten, welche die Förderfähigkeitskriterien nicht erfüllten, sowie Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe. Einige dieser Fälle mutmaßlichen Betrugs betrafen mehrere Unregelmäßigkeiten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 des Jahresberichts 2018 entnommen werden. Der vollständige Text des Jahresberichts ist auf unserer Website (eca.europa.eu) abrufbar.

Herausforderungen für Haushaltsführung und Finanzmanagement

Erheblicher Anstieg bei den Zahlungsanträgen für die ESI-Fonds

Im Jahr 2018 schöpfte die EU sowohl die Mittel für Verpflichtungen als auch die Mittel für Zahlungen nahezu vollständig aus. Von den 160,7 Milliarden Euro an verfügbaren Mitteln für Verpflichtungen wurden 159,9 Milliarden Euro (99,5 %) in Anspruch genommen, und bei den Mitteln für Zahlungen wurden von den verfügbaren 144,8 Milliarden Euro Zahlungen in Höhe von 142,7 Milliarden (98,6 %) geleistet.

Die Anzahl der Zahlungsanträge für die ESI-Fonds, auf die rund 43 % des MFR 2014-2020 entfallen, ist im Jahr 2018 deutlich gestiegen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Mitgliedstaaten in den ersten Jahren der Programme für den Zeitraum 2014-2020 relativ wenige Zahlungsanträge für die ESI-Fonds eingereicht haben.

Die Umsetzung des MFR wurde durch Verzögerungen bei der Ausführung der ESI-Fonds beeinträchtigt

Verzögerungen bei der Ausführung der ESI-Fonds wirken sich auch weiterhin auf die letzten Jahre der Umsetzung des derzeitigen MFR aus. Es kam zu Verzögerungen bei Zahlungsanträgen in einem erheblichen Wert; diese Anträge werden in künftigen Jahren eingehen. Dies wirkte sich auf die Inanspruchnahme der Vorfinanzierungen und die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus und wird sich auf den Bedarf an Mitteln für Zahlungen zu Beginn des nächsten MFR niederschlagen. Wir empfehlen der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die Mittel für Zahlungen in den ersten Jahren des MFR 2021-2027 ungebührlichem Druck ausgesetzt sind.

Die Mittelausschöpfung bei den ESI-Fonds hat 2018, dem fünften Jahr des derzeitigen MFR, an Fahrt aufgenommen. Zum Jahresende waren durchschnittlich lediglich 27,3 % der Gesamtzuweisungen für den gesamten MFR an die Mitgliedstaaten ausgezahlt worden. Zum Vergleich: Am Ende des Jahres 2011, dem entsprechenden Jahr des vorangegangenen MFR, lag der Prozentsatz bei 33,4 %. Die niedrige Ausschöpfungsquote bei den ESI-Fonds hat zum Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen der ESI-Fonds beigetragen.

In der Illustration 5 sind die von den einzelnen Mitgliedstaaten noch abzuwickelnden Mittelbindungen der ESI-Fonds sowohl als Beträge in Euro als auch als Prozentsatz der Gesamtausgaben des Staates des Jahres 2018 dargestellt.

In unserer Schnellanalyse Rapid Case Review „Noch abzuwickelnde Mittelbindungen im EU-Haushalt – eine nähere Betrachtung“, weisen wir auf die erheblichen Risiken hin, die der hohe Betrag an noch abzuwickelnden Mittelbindungen für den EU-Haushalt bergen kann, und stellen mögliche Lösungen vor.

Illustration 5

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen der ESI-Fonds zum Jahresende 2018

Die Zunahme an Garantien erhöht die Risikoexposition des EU-Haushalts

Garantien aus dem EU-Haushalt sind in den letzten Jahren angestiegen, was insbesondere durch die Einführung der Garantien im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) bedingt ist. Insgesamt belief sich die tatsächliche Garantieexposition zum Jahresende 2018 auf 92,8 Milliarden Euro. Dadurch erhöht sich die Risikoexposition des EU-Haushalts. Die von der Kommission erwarteten Verluste sind durch Garantiefonds abgesichert, die im neuen MFR in einem gemeinsamen Dotierungsfonds zusammengeführt werden.

Wir empfehlen der Kommission, baldmöglichst nach Einrichtung des gemeinsamen Dotierungsfonds eine wirksame Verwaltung und laufende Überwachung der Exposition des EU-Haushalts im Zusammenhang mit den betreffenden Garantien sicherzustellen und ihre Berechnung der effektiven Dotierungsquote auf der Grundlage einer vorsichtigen Methodik vorzunehmen, die sich auf anerkannte empfehlenswerte Verfahren stützt.

Die Europäische Investitionsbank – bildet zwar einen festen Bestandteil der Architektur der EU, ist jedoch unterschiedlichen Regelungen zur Rechenschaftspflicht unterworfen

Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) gewährt ohne Verfolgung eines Erwerbszwecks im Interesse der politischen Ziele der Union Darlehen und Bürgschaften und stellt andere Formen der Förderung bereit. Zum Jahresende 2018 beliefen sich die von der EIB-Gruppe gewährten Darlehen zusammengenommen auf insgesamt 536 Milliarden Euro (2017: 548 Milliarden Euro).

Die EIB-Gruppe ist kein EU-Organ. Um ihrem besonderen Charakter Rechnung zu tragen, gelten für sie andere Verwaltungs- und Governance-Regelungen als für den übrigen EU-Haushalt. In den letzten Jahren greift die EU zunehmend auf Finanzinstrumente und der EIB-Gruppe bereitgestellte Haushaltsgarantien zurück. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend auch während der Laufzeit des nächsten MFR fortsetzt.

Derzeit unterliegen die Operationen der EIB-Gruppe, die nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden, aber denselben EU-Zielen dienen, nicht unserem Prüfungsmandat. Dies bedeutet, dass der Hof nicht in der Lage ist, ein umfassendes Bild der Verbindung zwischen den Operationen der EIB-Gruppe und dem EU-Haushalt zu liefern.

In unserem Themenpapier zur Zukunft der EU-Finanzen, schlugen wir vor, dass uns auch der Auftrag erteilt werden sollte, die nicht mit dem EU-Haushalt zusammenhängenden Operationen der EIB zu prüfen. Das Europäische Parlament unterstützte unseren Vorschlag in seiner Entschließung zu dem Jahresbericht über die Kontrolle der Finanztätigkeit der EIB für 2017.

Wir empfehlen der Kommission, der Haushaltsbehörde sachdienliche Informationen an die Hand zu geben, die ihr bei ihrer Tätigkeit zur Kontrolle der EIB-Gruppe und ihrer Operationen hilfreich wären; außerdem würde dadurch die Transparenz solcher Operationen erhöht.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Haushaltsführung und das Finanzmanagement können Kapitel 2 des Jahresberichts 2018 entnommen werden. 

Die Leistung der EU-Ausgaben sollte stärker in den Vordergrund gerückt werden

Jedes Jahr analysieren wir leistungsbezogene Aspekte, wobei wir untersuchen, welche Ergebnisse mit dem EU-Haushalt, den die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausführt, erzielt wurden. In diesem Jahr lag der Fokus unserer Analyse auf den Leistungsindikatoren zum EU-Haushalt, den wesentlichen Ergebnissen der Sonderberichte des Hofes zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Jahres 2018 und der Umsetzung der von uns in den Sonderberichten aus dem Jahr 2015 unterbreiteten Empfehlungen.

Die Leistungsindikatoren zeigen, dass die Ergebnisse höchst unterschiedlich sind und insgesamt mäßige Fortschritte erzielt wurden

Wir überprüften die von den Leistungsindikatoren gelieferten quantitativen Informationen. Für unsere Analyse wählten wir 22 der 60 Ausgabenprogramme aus, und zwar die vier Programme mit den höchsten geplanten Ausgaben für jede der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 sowie zwei Programme für besondere Instrumente. Auf die 22 ausgewählten Programme entfallen 97 % der Finanzplanung für den Siebenjahreszeitraum. Wir stellten fest, dass die Indikatoren höchst unterschiedliche Ergebnisse und insgesamt mäßige Fortschritte zeigen. Der verspätete und schleppende Beginn sowohl der Kohäsionsprogramme als auch der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums trug maßgeblich hierzu bei.

Die Indikatoren lieferten nicht immer ein zutreffendes Bild der tatsächlichen Fortschritte

Unsere Analyse ergab Mängel im Rahmen der Leistungsindikatoren zum EU-Haushalt. So waren viele Indikatoren schlecht gewählt, da sie nicht die Ergebnisse des EU-Haushalt maßen oder ihr Fokus hauptsächlich auf Inputs und Outputs und weniger auf Ergebnissen und Auswirkungen lag. Außerdem konnten für viele Indikatoren keine Fortschritte berechnet werden, und in den Fällen, in denen dies doch möglich war, waren die verfügbaren Daten mitunter von unzureichender Qualität. Im Hinblick auf die Zielvorgaben stellten wir fest, dass einige von ihnen nicht ehrgeizig genug waren.

Wir unterbreiteten der Kommission Empfehlungen in Bezug auf die Auswahl der Indikatoren, die Festlegung der Zielvorgaben, den rechtzeitigen Erhalt von Informationen und die Berichterstattung über Ergebnisse.

Im Jahr 2018 wurden 35 Sonderberichte zu den verschiedenen Ausgabenbereichen der EU veröffentlicht

Im Einklang mit unserer Strategie für 2018-2020 legen wir unseren Fokus verstärkt darauf, die Leistung der EU-Maßnahmen zu beurteilen. In unseren Sonderberichten untersuchen wir, ob die Ziele ausgewählter Politiken und Programme der EU erreicht wurden, ob die Ergebnisse auf wirksame und wirtschaftliche Weise erzielt wurden und ob mithilfe der EU-Mittel ein Mehrwert geschaffen wurde – d. h., ob mit ihnen mehr erreicht wurde, als allein durch Maßnahmen auf nationaler Ebene möglich ist.

In Illustration 6 sind alle im Jahr 2018 veröffentlichten 35 Sonderberichte aufgeführt.

Illustration 6

Im Jahr 2018 veröffentlichte Sonderberichte

Unsere Sonderberichte, die vorwiegend Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind, können in 23 EU-Sprachen auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.  

Unsere Empfehlungen werden von der Kommission zu einem großen Teil umgesetzt

Alljährlich überprüfen wir, inwieweit die Kommission aufgrund unserer Empfehlungen Korrekturmaßnahmen ergriffen hat. Gemäß unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 werden wir alle Empfehlungen weiterverfolgen, die wir der Kommission drei Jahre zuvor infolge von Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterbreitet haben.

Unsere diesjährige Weiterverfolgungsanalyse bezog sich auf 184 Empfehlungen, die wir in den 25 im Jahr 2015 veröffentlichten Sonderberichten ausgesprochen hatten. Die Kommission hat 76 % der Empfehlungen vollständig oder weitgehend umgesetzt. Wir stellten fest, dass 11 Empfehlungen überhaupt nicht umgesetzt worden waren (siehe Illustration 7).

Illustration 7

Drei Viertel unserer im Jahr 2015 ausgesprochenen Empfehlungen wurden vollständig oder weitgehend umgesetzt

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Leistung des EU-Haushalts sind Kapitel 3 unseres Jahresberichts 2018 zu entnehmen.

Nähere Betrachtung der Einnahmen und der Ausgabenbereiche

Einnahmen

159,3 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmenseite des EU-Haushalts, die der Finanzierung der EU-Ausgaben dient. Wir untersuchten bestimmte zentrale Kontrollsysteme für die Verwaltung von Eigenmitteln sowie eine Stichprobe von Einnahmenvorgängen.

Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) bzw. der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (MwSt.) berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten machten 66 % bzw. 11 % der Gesamteinnahmen der EU im Jahr 2018 aus. Diese Beiträge werden anhand makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden.

Traditionelle Eigenmittel (TEM), in erster Linie Einfuhrzölle, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 13 % der EU-Einnahmen aus. Die übrigen 10 % stammten aus anderen Quellen (beispielsweise Beiträge und Erstattungen aufgrund von Abkommen und Programmen der EU, Verzugszinsen und Geldbußen sowie sonstige Einnahmen).

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
159,3 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2018 und 2017
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Insgesamt waren die von uns untersuchten einnahmenbezogenen Systeme wirksam, wohingegen die von uns bei der Kommission und in bestimmten Mitgliedstaaten geprüften wichtigsten internen Kontrollen zu den TEM bedingt wirksam waren.

Wir stellten fest, dass sich der Kontrollplan der Kommission nicht auf eine ausreichend strukturierte und dokumentierte Risikobewertung stützte. Dies wirkte sich auf die Überprüfung der TEM-Übersichten der Mitgliedstaaten durch die Kommission aus. Des Weiteren stellten wir Mängel bei der Verwaltung der Zollabgaben durch die Mitgliedstaaten fest, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der TEM-Übersichten, Verzögerungen bei der Vollstreckung der Beitreibung von Zöllen und die verspätete Ausbuchung von Schulden aus dem Rechnungsführungssystem.

Wir stellten außerdem fest, dass die Kommission im dritten Jahr in Folge in ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht einen Vorbehalt bezüglich der Genauigkeit des Werts der erhobenen TEM geltend gemacht hatte. Dies ist auf die Hinterziehung von Zöllen auf Textil- und Schuheinfuhren durch einige Einführer zurückzuführen.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • eine besser strukturierte und dokumentierte Risikobewertung für die Planung ihrer TEM-Kontrollen einzuführen, einschließlich einer Analyse des Risikoniveaus für jeden Mitgliedstaat und der Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung der Buchführung über die Zölle;
  • den Umfang ihrer monatlichen und vierteljährlichen Kontrollen der TEM-Übersichten zu erweitern, indem sie eine vertiefte Analyse der ungewöhnlichen Veränderungen durchführt, um eine zeitnahe Reaktion auf potenzielle Anomalien sicherzustellen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 4 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Insgesamt: 21,4 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Ausgabenprogramme in diesem Politikbereich spielen eine wichtige Rolle bei der Stimulierung des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU. Der Großteil der Ausgaben entfällt auf das Siebte Rahmenprogramm (RP7) und Horizont 2020 im Bereich Forschung und Innovation sowie Erasmus+ im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Mit anderen Programmen werden das Weltraumprogramm Galileo (das globale Satellitennavigationsprogramm der EU), die Fazilität „Connecting Europe“ und der Internationale Thermonukleare Versuchsreaktor finanziert.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 17,9 Milliarden Euro. Dieser Betrag wurde fast zur Gänze von der Kommission direkt verwaltet. Er fließt in Form von Finanzhilfen an öffentliche oder private Empfänger, die an Projekten teilnehmen. 45 % der von uns im Jahr 2018 geprüften Ausgaben entfielen auf Forschungs- und Innovationsprogramme.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
17,9 Milliarden Euro Ja 2,0 % (2017: 4,2 %)

Im Jahr 2018 wiesen 54 der 130 von uns geprüften Vorgänge (42 %) Fehler auf. Wir schätzen die wahrscheinlichste Fehlerquote auf 2,0 %. Diese Quote ist niedriger als 2017, aber immer noch als wesentlich anzusehen.

Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Wie in den Vorjahren besteht das größte Risiko für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge darin, dass Empfänger nicht förderfähige Kosten melden, die vor der Erstattung durch die Kommission weder aufgedeckt noch berichtigt werden. Wir stellten fest, dass die meisten Fehler nicht förderfähige Kosten (beispielsweise nicht projektbezogene Reise- und Ausrüstungskosten), Personalkosten, die nicht direkt in Zusammenhang mit dem Projekt entstanden, und Kosten großer Infrastrukturprojekte, die von den Empfängern zu Unrecht geltend gemacht wurden, betrafen.

Beispiel – Mehrere Fehler in einer einzigen Kostenaufstellung

Ein im Gesundheitssektor tätiges Kleinunternehmen meldete für sein erstes EU-Projekt Personalkosten, Kosten im Zusammenhang mit Unterauftragsvergabe und sonstige Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Der Großteil der von uns geprüften Positionen enthielt Fehler. Insbesondere verwendete der Empfänger eine Methode zur Berechnung der Personalkosten, die nicht in Einklang mit den für Horizont 2020 geltenden Vorschriften stand.

Die Kommission hatte Korrekturmaßnahmen angewandt, welche sich direkt auf vier der 130 untersuchten Vorgänge auswirkten. Ohne diese Maßnahmen wäre unsere für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 0,1 Prozentpunkte höher gewesen.

Gleichzeitig standen ausreichende Informationen zur Verfügung, um acht weitere Fälle, in denen wir Fehler ermittelten und quantifizierten, zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Wären diese Informationen zur Berichtigung der Fehler genutzt worden, so wäre die geschätzte Gesamtfehlerquote für die Ausgaben im Rahmen der Teilrubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ um 0,3 Prozentpunkte niedriger ausgefallen und läge somit unter der Wesentlichkeitsschwelle.

Horizont 2020 und Erasmus+

Wie bereits in früheren Berichten dargelegt, sind die Fördervorschriften des Programms Horizont 2020 einfacher als die des Vorgängerprogramms RP7. Überdies können Empfänger im Rahmen von Horizont 2020 aktivierte Kosten und Betriebskosten für große Forschungsinfrastrukturen melden, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten und von der Kommission eine positive Ex-ante-Bewertung ihrer Kostenberechnungsmethode erhalten haben. Allerdings ergab die diesjährige Prüfung, dass die Ex-ante-Bewertung geringe Auswirkungen auf die Fehlervermeidung hatte.

Für Horizont 2020 überprüften wir zudem Prüfungen, die von der Kommission selbst und von beauftragten externen Prüfern durchgeführt worden waren. Bei unserer Überprüfung stellten wir in einigen Akten Inkohärenzen bei der Stichprobenziehung und Mängel bei der Dokumentation und der Berichterstattung sowie bei der Qualität der Prüfungsverfahren fest. Ferner ermittelten wir einen Mangel im Zusammenhang mit der Methode für die Berechnung der Fehlerquote: Obwohl die Ex-post-Prüfungen ihr Ziel der maximalen Abdeckung der akzeptierten Kosten nur selten erreichen, wird die Fehlerquote systematisch anhand aller akzeptierten Kosten und nicht anhand des tatsächlich geprüften Betrags berechnet. Dies führt zu einer Unterbewertung der Fehlerquote.

Für Erasmus+ stellen wir fest, dass die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) wie im Vorjahr einen Vorbehalt in Bezug auf die Wirksamkeit ihres internen Kontrollsystems für die Verwaltung der Finanzhilfen geltend gemacht hat. Darüber hinaus ergaben unsere Prüfungen von Erasmus+-Projekten, dass einige nationale Vorschriften nicht vollständig mit den Grundsätzen der EU in Einklang standen, insbesondere im Hinblick auf zahlbare Höchstbeträge und Förderregelungen.

Berichterstattung der Kommission über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit

Die Jährlichen Tätigkeitsberichte 2018 der Generaldirektion Forschung und Innovation, der EACEA und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) enthalten eine angemessene Bewertung ihres Finanzmanagements und der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge. Alles in allem bestätigen die vorgelegten Informationen unsere Feststellungen und Schlussfolgerungen.

Leistungsbeurteilung

Wir untersuchten die Berichterstattung der Kommission zur Leistung von 50 der zu unserer Stichprobe gehörenden Forschungs- und Innovationsprojekte. Laut den Fortschrittsberichten zu diesen Projekten wurden bei den meisten von ihnen die angestrebten Outputs und Ergebnisse erzielt. In einigen Fällen entsprachen die gemeldeten Fortschritte jedoch nur teilweise den vereinbarten Zielen oder die gemeldeten Kosten wurden angesichts des erzielten Projektfortschritts nicht für angemessen erachtet. Ferner waren die Projektoutputs und ‑ergebnisse in einigen Fällen nicht so verbreitet worden, wie dies ursprünglich beabsichtigt war.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • kleine und mittlere Unternehmen wirksamer über die geltenden Fördervorschriften zu informieren und gezieltere Kontrollen der Kostenaufstellungen von KMU durchzuführen; beim nächsten Forschungsrahmenprogramm die Vorschriften für die Meldung von Personalkosten und Kosten großer Forschungsinfrastrukturen weiter zu vereinfachen;
  • im Hinblick auf das Programm Horizont 2020 Maßnahmen zu ergreifen, um den Bemerkungen zu den Ex-post-Prüfungen im Zusammenhang mit der Kohärenz der Stichprobenziehung, der Dokumentation und der Berichterstattung über die Prüfungsfeststellungen sowie der Qualität der Prüfungsverfahren Rechnung zu tragen;
  • aufgrund der Feststellungen ihres Internen Auditdienstes umgehend Maßnahmen im Hinblick auf folgende Punkte zu ergreifen:
    1. die internen Kontrollsysteme der EACEA für die Verwaltung der Erasmus+-Finanzhilfen,
    2. die Überwachung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und Berichterstattungsauflagen für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Forschungs- und Innovationsprojekten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ können Kapitel 5 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Insgesamt: 54,5 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die Ausgaben in diesem Politikbereich sollen insbesondere dazu dienen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Mitgliedstaaten und Regionen der EU zu verringern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Diese Ziele werden vor allem mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds (KF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) umgesetzt, aus denen mehrjährige operationelle Programme (OP), in deren Rahmen Projekte gefördert werden, kofinanziert werden.

Die Ausgaben unterliegen der geteilten Mittelverwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten. Innerhalb der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung für die Umsetzung des EFRE und des KF verantwortlich, und die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration für die Umsetzung des ESF.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand unserer Prüfung in diesem Bereich waren, auf 23,6 Milliarden Euro und waren damit deutlich höher als im Jahr 2017 (8,0 Milliarden Euro).

Die Zahlungsvorgänge werden von uns geprüft, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Entsprechend diesem Ansatz umfasste die geprüfte Grundgesamtheit für den Jahresbericht 2018 außerdem Ausgaben aus den Vorjahren in Höhe von 16,5 Milliarden Euro, die von der Kommission im Jahr 2018 akzeptiert oder abgerechnet wurden. Im Jahr 2018 getätigte Zahlungen in Höhe von 47,4 Milliarden Euro, die noch nicht von der Kommission angenommene Ausgaben betrafen, waren nicht Teil unserer Prüfungspopulation.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
23,6 Milliarden Euro Ja 5,0 % (2017: 3,0 %)
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Im Jahr 2018 erhoben wir eine statistisch repräsentative Stichprobe von 220 Vorgängen, die bereits von den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten untersucht worden waren. In diesen 220 Vorgängen ermittelten und quantifizierten wir 36 Fehler. Diese Fehler waren von den Verwaltungs- und Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten nicht aufgedeckt worden. Unter Berücksichtigung der von den Prüfbehörden festgestellten 60 Fehler und der von den Programmbehörden vorgenommenen Finanzkorrekturen (in einer Gesamthöhe von 314 Millionen Euro für die beiden Programmplanungszeiträume 2007-2013 und 2014-2020 zusammen) beläuft sich die Fehlerquote nach unserer Schätzung auf 5,0 %.

Die Zahl und die Auswirkungen der von uns festgestellten Fehler deuten darauf hin, dass im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der von den Verwaltungsbehörden geltend gemachten Ausgaben weiterhin Schwachstellen bestehen. Nicht förderfähige Ausgaben und Projekte trugen am meisten zu unserer geschätzten Fehlerquote bei, gefolgt von Verstößen gegen die Binnenmarktvorschriften (z. B. in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und staatliche Beihilfen) und dem Fehlen wesentlicher Belegunterlagen. Einige dieser Fehler waren das Ergebnis komplexer nationaler Vorschriften, die über das hinausgehen, was in den EU-Rechtsvorschriften niedergelegt ist (siehe nachstehendes Beispiel).

Beispiel: Komplexe nationale Förderfähigkeitsbedingungen

Wir stellten fest, dass die Förderfähigkeitsregeln für ein operationelles Programm in Polen eine Bedingung umfassten, wonach die Verwendung einer EU-Finanzhilfe nicht zulässig war, wenn ein anderer Akteur in denselben Räumlichkeiten die gleiche Art von Geschäftstätigkeit ausübte. Diese Anforderung, die über die Bestimmungen in den EU-Verordnungen hinausgeht, wurde in der Finanzhilfevereinbarung wiederholt. Da ein Begünstigter, ein Rechtsanwalt, seine Kanzlei in denselben Räumlichkeiten wie eine andere Anwaltskanzlei einrichtete, kam das Projekt nicht für eine Kofinanzierung in Betracht.

Bewertung der Arbeit der Prüfbehörden

Die Prüfbehörden haben die Aufgabe, die Verwendung von EU-Mitteln zu beaufsichtigen. Ihre Arbeit ist ein entscheidender Teil des Zuverlässigkeits- und Kontrollrahmens im Bereich Kohäsion. In diesem Jahr bewerteten wir die Arbeit von 15 der 126 Prüfbehörden in 14 Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit 15 Gewährpaketen für den Zeitraum 2014-2020 und neun Abschlusspaketen für den Zeitraum 2007-2013.

Ähnlich wie im Vorjahr deckten wir bei unserer Überprüfung der Arbeit der Prüfbehörden in mehreren Fällen Mängel hinsichtlich des Umfangs, der Qualität und/oder der Dokumentation ihrer Arbeit und der Repräsentativität ihrer Stichproben auf. Alle in unserer Stichprobe erfassten Prüfbehörden hatten eine Restfehlerquote von weniger als 2 % gemeldet. Im Anschluss an ihre Überprüfungen korrigierte die Kommission die Restfehlerquote bei vier der 15 in unserer Stichprobe erfassten Gewährpakete für den Zeitraum 2014-2020 nach oben, auf über 2 %.

Aufgrund der von uns aufgedeckten zusätzlichen Fehler lag unsere neu berechnete Fehlerquote bei weiteren vier der 15 Gewährpakete für den Zeitraum 2014-2020 und bei einem der neun Abschlusspakete für den Zeitraum 2007-2013 bei über 2 %.

Arbeit der Kommission zur Erlangung von Zuverlässigkeitsgewähr und Berichterstattung über die Restfehlerquote in ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten

Die Jährlichen Tätigkeitsberichte (JTB) sind das wichtigste Instrument der Kommission, um darüber Bericht zu erstatten, ob sie hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass die eingerichteten Kontrollverfahren die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben gewährleisten.

Wie wir im vergangenen Jahr unterstrichen, waren die Berichterstattungsanforderungen für die Jährlichen Tätigkeitsberichte nicht hinreichend an den Kontroll- und Zuverlässigkeitsrahmen für 2014-2020 angepasst worden. Seitdem hat sich die Kommission bemüht, ihre Verfahren zur Berichterstattung über die Ordnungsmäßigkeit zu verbessern. In ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten 2018 aktualisierte sie ihren zentralen Leistungsindikator (KPI) zur Ordnungsmäßigkeit und meldete, dass die Restfehlerquote für das Geschäftsjahr 2016/2017 bei beiden Generaldirektionen unter 2 % lag.

Allerdings ermittelten wir Probleme, die sich auf die Zuverlässigkeit dieser Zahlen auswirken. Aus diesem Grund wiesen wir darauf hin, dass diese Quoten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung durch die Kommission noch nicht endgültig und nur als Mindestwert anzusehen sind.

In ihrer Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts schätzt die Kommission, dass der Risikobetrag bei Zahlung für die relevanten Ausgaben des Jahres 2018 im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ bei 1,7 % liegt. In dieser Quote sind jedoch Ausgaben berücksichtigt, die noch nicht den gesamten Kontrollzyklus durchlaufen haben. Dies wird sich erst ab 2020 ändern.

Wir ermittelten ferner eine Reihe von Problemen, die sich auf den Abschluss der OP des Programmplanungszeitraums 2014-2020 auswirken könnten, deren endgültige Restfehlerquote unter 2 % liegt.

Unsere Arbeit an den verschiedenen bei unserer Prüfung berücksichtigten Elementen zeigt, dass die Fehlerquoten für den Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“, die in der Management- und Leistungsbilanz 2018 der Kommission und ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten ausgewiesen sind, nach wie vor nicht als zuverlässig betrachtet werden können.

Leistungsbeurteilung

Im Jahr 2018 untersuchten wir, ob die Mitgliedstaaten in ihren operationellen Programmen Output- und Ergebnisindikatoren festgelegt hatten, die für ihre Ziele relevant waren, und ob die für die Projekte festgelegten Output- und Ergebnisziele mit den Zielen der OP übereinstimmten. Außerdem untersuchten wir, ob die Mitgliedstaaten eine Datenbank mit Informationen über die Leistung auf Projektebene eingerichtet hatten und inwieweit die Prüfbehörden die Zuverlässigkeit dieser Informationen überprüften.

Obwohl die Mitgliedstaaten Überwachungssysteme zur Aufzeichnung von Leistungsinformationen eingerichtet haben, ermittelten wir eine Reihe von Fällen, in denen die Behörden keine Ergebnis- oder Outputindikatoren auf Projektebene festgelegt hatten, und einige wenige Fälle, in denen überhaupt keine Indikatoren oder Ziele festgelegt worden waren, um die Projektleistung zu messen. Außerdem stellten wir fest, dass bei abgeschlossenen Projekten die Leistungsziele nicht immer in vollem Umfang erreicht wurden.

Unsere Empfehlungen

Wir wiesen darauf hin, dass vier Empfehlungen des vergangenen Jahres Probleme betreffen, die wir erneut feststellten, und wir diese Empfehlungen daher nicht erneut anführen. Darüber hinaus ermittelten wir neue Probleme und empfehlen der Kommission,

  • sicherzustellen, dass auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von Auszahlungen an die Endbegünstigten regelmäßige Kontrollen auf der Ebene der Finanzmittler stattfinden, die entweder von der Prüfbehörde oder einem von der EIB-Gruppe ausgewählten Prüfer durchgeführt werden;
  • dort, wo sich solche Kontrollen als unzulänglich erwiesen, angemessene Kontrollmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, mit denen die Möglichkeit wesentlicher vorschriftswidriger Ausgaben beim Abschluss ausgeschlossen wird;
  • die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die von den Verwaltungs- und Prüfbehörden verwendeten Checklisten Kontrollen der Einhaltung von Artikel 132 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen umfassen, wonach die Begünstigten den Gesamtbetrag der fälligen förderfähigen Ausgaben spätestens 90 Tage nach dem Tag der Einreichung des entsprechenden Auszahlungsantrags erhalten müssen;
  • beim Abschluss ermittelte Mängel zu beseitigen und sicherzustellen, dass kein Programm abgeschlossen werden kann, das ein wesentliches Ausmaß von Unregelmäßigkeiten aufweist.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ können Kapitel 6 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen

Insgesamt: 58,0 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Teil der EU-Ausgaben für die Umwelt- und Klimapolitik ab.

Auf die GAP entfallen 98 % der Ausgaben im Rahmen der Rubrik „Natürliche Ressourcen“. Die drei in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten allgemeinen Ziele der GAP lauten wie folgt:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung mit Schwerpunkt auf den landwirtschaftlichen Einkommen, der Produktivität in der Landwirtschaft und der Preisstabilität;
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutzmaßnahmen mit Schwerpunkt auf den Treibhausgasemissionen, der biologischen Vielfalt sowie Boden und Wasser;
  • ausgewogene räumliche Entwicklung.

Die Kommission, insbesondere die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, teilt sich die Mittelverwaltung im Rahmen der GAP mit Zahlstellen in den Mitgliedstaaten. Die GAP-Ausgaben fallen in drei große Kategorien:

  • Direktzahlungen an Betriebsinhaber, die vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
  • landwirtschaftliche Marktmaßnahmen, die – mit Ausnahme einiger von den Mitgliedstaaten kofinanzierter Maßnahmen, z. B. Absatzförderungsmaßnahmen sowie Schulobst- und -----------gemüseprogramm und Schulmilchprogramm – ebenfalls vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
  • Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EU-Haushalt kofinanziert werden.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 58,1 Milliarden Euro.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
58,1 Milliarden Euro Ja 2,4 % (2017: 2,4 %)
Die Direktzahlungen insgesamt wiesen keine wesentliche Fehlerquote auf

Direktzahlungen an Betriebsinhaber erfolgen hauptsächlich auf der Grundlage der von den Betriebsinhabern gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche. Diese Zahlungen machen 72 % der Ausgaben innerhalb der MFR-Rubrik „Natürliche Ressourcen“ aus.

Das wichtigste Instrument zur Verwaltung von Direktzahlungen ist das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), zu dem das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) gehört. Das InVeKoS hat dazu beigetragen, die Fehlerquote bei den Direktzahlungen zu senken, wobei der Beitrag des LPIS besonders signifikant ist.

Wir überprüften 95 Direktzahlungen und stellten fest, dass 77 davon keine Fehler aufwiesen. Aufgrund dessen gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die Direktzahlungen insgesamt keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.

Entwicklung des ländlichen Raums, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt und Klimapolitik

Komplexe Förderfähigkeitsbedingungen erhöhen das Fehlerrisiko in diesen Ausgabenbereichen. Wir überprüften 156 Zahlungen und stellten fest, dass 40 davon Fehler aufwiesen. Die Hauptfehlerquellen waren:

  • nicht förderfähige Begünstigte, Tätigkeiten oder Kosten (siehe Beispiel);
  • fehlerhafte Angaben zu den Flächen oder der Anzahl der Tiere;
  • Nichtbeachtung der Vergabevorschriften oder der Vorschriften für die Vergabe von Finanzhilfen;
  • Verwaltungsfehler.

Beispiel: Ein Begünstigter hielt die Förderfähigkeitsregeln für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben nicht ein

Wir untersuchten einen Fall, in dem ein Begünstigter zusammen mit Familienmitgliedern einen gemeinsamen Förderantrag für den Bau eines Schweinestalls mit einer Kapazität von bis zu 600 Sauen einreichte. Jeder der teilnehmenden Begünstigten beantragte die Höchstförderung, die sich auf rund 215 000 Euro belief. Da mit der Maßnahme darauf abgezielt wurde, die Entwicklung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern, durften die Betriebe der Antragsteller den Förderfähigkeitsbedingungen zufolge weder eine wirtschaftliche Größe von 250 000 Euro noch eine Fläche von 300 Hektar überschreiten. Die Begünstigten behaupteten, voneinander unabhängige Betriebe zu führen. Wir stellten fest, dass sie Anteile eines Familienunternehmens besaßen, das auf demselben Gelände betrieben wurde. Bei Berücksichtigung des Anteils des Begünstigten am Familienunternehmen ergab sich, dass dessen Betrieb die Obergrenze für die wirtschaftliche Größe überschritt.

Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten hatten Korrekturmaßnahmen angewandt, die sich direkt auf 53 der 251 im Rahmen der Stichprobe geprüften Vorgänge auswirkten. Ohne diese Maßnahmen wäre unsere für dieses Kapitel geschätzte Fehlerquote um 0,6 Prozentpunkte höher gewesen. Gleichzeitig verfügten die nationalen Behörden in 12 Fällen quantifizierter Fehler über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor die Ausgaben der Kommission gemeldet wurden. Hätten die mitgliedstaatlichen Behörden alle ihnen vorliegenden Informationen angemessen genutzt, wäre die geschätzte Fehlerquote um 0,6 Prozentpunkte niedriger ausgefallen.

Berichterstattung der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben

Die GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verwendet die nationalen Kontrollstatistiken, die sie von den Zahlstellen erhält. Außerdem nimmt sie Anpassungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen der bescheinigenden Stellen und ihrer eigenen Kontrollen sowie ihres pflichtgemäßen Ermessens vor, um zu einer Schätzung des Risikobetrags bei Zahlung zu gelangen.

Die Leiter jeder der 76 Zahlstellen legen der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine jährliche Verwaltungserklärung in Bezug auf die Wirksamkeit ihrer Kontrollsysteme und einen Bericht über die Kontrollen der Zahlstelle vor. Um weitere Gewähr zu liefern, sind die bescheinigenden Stellen seit 2015 verpflichtet, für die einzelnen Zahlstellen eine jährliche Stellungnahme (Prüfungsurteil) zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben vorzulegen, deren Erstattung die Mitgliedstaaten beantragt haben.

Im Rahmen ihrer Prüfungen ermittelte die GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Schwachstellen bei der Arbeit der bescheinigenden Stellen. Wie wir im vergangenen Jahr feststellten, ist eine weitere Verbesserung der Arbeit der bescheinigenden Stellen erforderlich, wenn die Kommission beabsichtigt, diese Arbeit als primäre Quelle für die Erlangung von Prüfungssicherheit hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der GAP-Ausgaben zu verwenden.

Auf der Grundlage der Kontrollstatistiken ihrer Zahlstellen meldeten die Mitgliedstaaten eine Gesamtfehlerquote von rund 1 % für die GAP-Ausgaben insgesamt. Wir überprüften die von der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgenommenen Anpassungen der Fehlerquoten der Mitgliedstaaten. Wie in den Vorjahren stützte sich die Generaldirektion bei ihren Anpassungen zumeist auf ihre eigenen Prüfungen in Bezug auf die Systeme und Ausgaben der Zahlstellen. Zur Berechnung der meisten dieser Anpassungen verwendet sie Pauschalsätze, mit denen der Schweregrad und das Ausmaß der in den Kontrollsystemen ermittelten Mängel zum Ausdruck gebracht werden sollen.

Nach den Schätzungen, die die GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht anführt, beläuft sich der Risikobetrag bei Zahlung für die GAP-Ausgaben insgesamt auf rund 2,1 % und für die Direktzahlungen auf rund 1,8 %. Die Kommission präsentiert diese Ergebnisse auch in ihrer Management- und Leistungsbilanz. Die Schätzung der Kommission deckt sich mit unserer Schlussfolgerung, wonach eine wesentliche Fehlerquote für die Ausgaben im Rahmen der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ insgesamt festgestellt wird, jedoch nicht für die Direktzahlungen.

Leistungsbeurteilung

Wir untersuchten eine Stichprobe von 113 Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums in 18 Mitgliedstaaten. Dabei stellten wir fest, dass die meisten Vorhaben die erwarteten Outputs erbracht hatten und dass die Mitgliedstaaten im Allgemeinen die Angemessenheit der Kosten kontrollierten, jedoch nur wenig Gebrauch von vereinfachten Kostenoptionen machten.

Ferner untersuchten wir die Leistungsmessung und -berichterstattung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen des gemeinsamen Überwachungs- und Bewertungsrahmens (CMEF) der GAP. Unser Hauptaugenmerk richteten wir dabei auf ihre Verwendung von Ergebnisindikatoren für 113 Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums und 95 Direktzahlungen.

Im Einklang mit den Feststellungen unserer früheren Prüfungen zur Messung der Leistung der Ausgaben für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung ermittelten wir mehrere Mängel im Hinblick darauf, wie die Kommission und die Mitgliedstaaten die CMEF-Ergebnisindikatoren anwendeten, um die Leistung der Ausgaben zu messen und darüber Bericht zu erstatten.

In ihrem Vorschlag zur Einführung eines leistungsbasierten Umsetzungsmodells für die GAP in der Zeit nach 2020 hat die Kommission gemeinsame Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren festgelegt. In unserer Stellungnahme Nr. 7/2018 zu dem Vorschlag begrüßten wir zwar das Bestreben, zu einem leistungsbasierten Umsetzungsmodell überzugehen, stellten jedoch fest, dass diese Indikatoren noch nicht vollumfänglich ausgearbeitet waren, und legten besondere Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Indikatoren vor.

Unsere Empfehlungen

In unserem Jahresbericht 2017 unterbreiteten wir der Kommission drei Empfehlungen, bei denen das Zieldatum für die Umsetzung auf Ende 2019 festgelegt war. Diese Empfehlungen betrafen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern und die Qualität der Arbeit der bescheinigenden Stellen. Sie sind auch für die diesjährigen Bemerkungen und Schlussfolgerungen relevant, und wir werden sie zu gegebener Zeit weiterverfolgen.

In diesem Jahr empfehlen wir der Kommission außerdem, für die Zeit nach 2020 die von uns im derzeitigen Rahmen ermittelten Mängel zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisindikatoren die Auswirkungen von Vorhaben auf sachgerechte Weise messen und in eindeutiger Verbindung zu den betreffenden Interventionen und politischen Zielen stehen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 7 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Insgesamt: 3,1 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst verschiedene Politikbereiche, deren gemeinsames Ziel die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen ist.

Der Bereich „Migration und Sicherheit“ wird weitgehend von den Mitgliedstaaten und der Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt. Die wichtigsten Fonds innerhalb dieser Rubrik sind

  • der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme beitragen und einen gemeinsamen Ansatz der EU bezüglich Asyl und Einwanderung schaffen soll;
  • der Fonds für die innere Sicherheit (ISF), der ein hohes Maß an Sicherheit in der EU gewährleisten soll.

Diese Fonds wurden 2014 als Ersatz für das Programm SOLID („Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“) aufgelegt. Ihre Laufzeit endet 2020. Im Jahr 2018 entfielen rund die Hälfte (45 %) der EU-Ausgaben in diesem Bereich auf diese Fonds.

Die Ausgaben der 13 dezentralen Agenturen, die wichtige Prioritäten der EU in den Bereichen Migration und Sicherheit, justizielle Zusammenarbeit und Gesundheit umsetzen, machen weitere 27 % aus. Wir behandeln die EU-Agenturen gesondert, und zwar in unseren besonderen Jahresberichten und der jährlichen Zusammenfassung „Kurzinformation zur Prüfung der EU-Agenturen“.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 3,0 Milliarden Euro.

Unsere Feststellungen

Im Jahr 2018 überprüften wir ausgewählte Systeme in den wichtigsten Politikbereichen dieses Ausgabenbereichs und untersuchten eine kleine Anzahl von Vorgängen. Wir stellten fest, dass die Verwaltung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Finanzhilfeanträge durch die GD Migration und Inneres wirksam ist. Gleichzeitig ergab unsere Prüfung Mängel bei der Anwendung der Vergabevorschriften sowie einige Systemmängel bei der Verwaltung des AMIF und des ISF und bei den Kontrollen des Programms „Lebens- und Futtermittel“ durch die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • sicherzustellen, dass bei den Verwaltungskontrollen von Zahlungsanträgen systematisch die Unterlagen verwendet werden, die sie von den Empfängern der Finanzhilfen verlangt hat, um eine ordnungsgemäße Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der von diesen Empfängern durchgeführten Vergabeverfahren vorzunehmen;
  • die für die nationalen AMIF- und ISF-Programme zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anzuweisen, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der von den Empfängern der Fondsmittel durchgeführten Vergabeverfahren im Rahmen der Verwaltungskontrollen der Zahlungsanträge hinreichend zu prüfen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ können Kapitel 8 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Europa in der Welt

Insgesamt: 9,5 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst die Ausgaben für Außenpolitik, die Förderung der Werte der EU, Unterstützung für Bewerber- und potenzielle Bewerberländer sowie Entwicklungs- und humanitäre Hilfe für Entwicklungs- und Nachbarländer (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds – siehe das entsprechende Kapitel).

Sie werden entweder direkt von mehreren Generaldirektionen der Kommission (durch die zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel oder die EU-Delegationen in mehr als 150 Empfängerländern) oder indirekt von den Empfängerländern und internationalen Organisationen verwaltet. Dabei wird eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente der Zusammenarbeit und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen eingesetzt.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 8,0 Milliarden Euro.

Unsere Feststellungen

Im Jahr 2018 stellten wir einige Fälle von nicht förderfähigen Ausgaben und Nichteinhaltung rechtlicher oder finanzieller Vergabevorschriften fest, fanden aber auch Beispiele für wirksame externe Kontrollen.

Das unkooperative Verhalten internationaler Organisationen, die wichtige Belegunterlagen nicht übermittelten, verzögerte unsere Prüfungsarbeiten. Wir betrachten dies als Verletzung unserer im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Prüfungsrechte.

Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Governance-Regelungen

Im Jahr 2018 beauftragte die Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen einen externen Auftragnehmer mit der Durchführung ihrer vierten jährlichen Analyse der Restfehlerquote. Der Zweck der Analyse der Restfehlerquote besteht darin, Fehler zu messen, „die trotz aller Kontrollen zur Prävention, Fehlererkennung und Korrektur […] nicht aufgedeckt wurden“. Allerdings beruhte die Analyse der Restfehlerquote im Jahr 2018 bei rund 24 % der in der Stichprobe erfassten Vorgänge vollständig auf den Ergebnissen früherer Prüfungen, ohne dass zusätzliche Kontrollen durchgeführt wurden. Dieser Anteil hat sich seit 2017 nahezu verdoppelt.

Bei unserer Überprüfung stellten wir zudem fest, dass Verbesserungsbedarf in Bezug auf den Ermessensspielraum der Prüfer hinsichtlich der Schätzung von Fehlerquoten in einzelnen Vorgängen besteht.

Die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe hat zusätzliche Anstrengungen unternommen, um Wiedereinziehungen aus Vorfinanzierungen, annullierte Einziehungsanordnungen und Zinserträge von der Berechnung des geschätzten Risikobetrags auszunehmen. Wir stellten dennoch fest, dass die Zuverlässigkeit der Angabe für 2018 im Jährlichen Tätigkeitsbericht der GD durch nicht aufgedeckte Fehler beeinträchtigt wird und dass diese zu einer überhöhten Angabe der Korrekturkapazität der GD führten.

Leistungsbeurteilung

Neben der Ordnungsmäßigkeit beurteilten wir bei 15 abgeschlossenen Projekten auch Leistungsaspekte. Bei allen untersuchten Projekten außer bei einem gab es klare und relevante Leistungsindikatoren. Die logischen Rahmen waren gut strukturiert und die Outputziele realistisch und erreichbar.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um gegenüber internationalen Organisationen expliziter auf die Verpflichtung hinzuweisen, uns die für die Erfüllung unserer Aufgabe erforderlichen Unterlagen oder Informationen zu übermitteln;
  • Schritte zu unternehmen, um die Methode der GD Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen so anzupassen, dass Entscheidungen, voll und ganz auf frühere Prüfungsarbeiten zu vertrauen, begrenzt werden, und die Umsetzung dieser Methode genau zu überwachen;
  • die Berechnung der Korrekturkapazität für 2019 abzuändern, indem sie Wiedereinziehungen von nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus Vorfinanzierungen ausnimmt.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Europa in der Welt“ können Kapitel 9 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Verwaltung

Insgesamt: 9,9 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Verwaltungsausgaben der Organe und bestimmter sonstiger Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union, die Kommission, den Gerichtshof, den Rechnungshof, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst.

Im Jahr 2018 betrugen die Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt 9,9 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste Ausgaben für Personal (rund 60 % der Gesamtausgaben), Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und IT.

Die Ergebnisse unserer Prüfungen der Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der Europäischen Union sowie der Europäischen Schulen veröffentlichen wir in besonderen Jahresberichten. Außerdem veröffentlichen wir eine konsolidierte Zusammenfassung dieser Prüfungen.

Unser eigener Jahresabschluss wird von einem externen Prüfer geprüft. Das Prüfungsurteil und der Prüfungsbericht werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website veröffentlicht.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 9,9 Milliarden Euro.

Unsere Feststellungen

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf?
9,9 Milliarden Euro Nein – keine wesentliche Fehlerquote in den Jahren 2018 und 2017

Im Jahr 2018 untersuchten wir 45 Vorgänge in diesem Bereich des Haushalts. Wie in den Vorjahren lag unsere geschätzte Fehlerquote unter der Wesentlichkeitsschwelle. In diesem Jahr ermittelten wir jedoch eine größere Anzahl von Mängeln im internen Kontrollsystem der Kommission bei der Verwaltung der Familienzulagen für die Bediensteten.

Vergabeverfahren zur Verbesserung der Sicherheit von Personen und Gebäuden

Aufgrund der Welle von Terroranschlägen der vergangenen Jahre haben die EU-Organe Maßnahmen verabschiedet, um den Schutz ihrer Bediensteten und Gebäude so schnell wie möglich zu verstärken. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen untersuchten wir 13 Vergabeverfahren, die zwischen 2015 und 2018 von den Organen durchgeführt wurden. Dabei richteten wir unser Augenmerk insbesondere auf die Ermittlung des Bedarfs, die Art des gewählten Vergabeverfahrens, die Durchführung des Verfahrens und die Auswahl der Auftragnehmer. Bei den Verfahren beim Parlament und bei der Kommission stellten wir Mängel fest, die in der Regel auf die Dringlichkeit des Abschlusses der Verträge zurückzuführen waren.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • ihre Systeme zur Verwaltung der im Statut vorgesehenen Familienzulagen zu verbessern. Sie sollte die persönliche Situation der Bediensteten häufiger neu bewerten und die Erklärung zu den anderweitig gezahlten Zulagen verstärkt überprüfen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Verwaltung“ können Kapitel 10 des Jahresberichts 2018 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds

Insgesamt: 4,1 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sind das wichtigste Hilfeinstrument der EU im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Mit den Ausgaben und Kooperationsinstrumenten der EEF soll die Armut überwunden werden und eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) in die Weltwirtschaft gefördert werden.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben, die Gegenstand der Prüfung in diesem Bereich waren, auf 3,7 Milliarden Euro. Diese Ausgaben beziehen sich auf den achten, neunten, zehnten und elften EEF.

Unsere Feststellungen

Die Jahresrechnungen 2018 der EEF stellen die Vermögens- und Finanzlage der EEF, die Ergebnisse ihrer Vorgänge, ihre Cashflows und die Veränderungen des Nettovermögens insgesamt sachgerecht dar.

Ferner gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die im Rahmen der EEF erhobenen Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote aufwiesen.

Geprüfte Grundgesamtheit Weist der Bereich eine wesentliche Fehlerquote auf? Geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote
3,7 Milliarden Euro Ja 5,2 % (2017: 4,5 %)

Im Jahr 2018 untersuchten wir eine Stichprobe von 125 Vorgängen, die so ausgewählt wurde, dass sie für das gesamte Spektrum der im Rahmen der EEF geleisteten Zahlungen repräsentativ ist. Da ein Teil dieser Ausgaben Gegenstand der von der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführten Analyse der Restfehlerquote war, nahmen wir in unsere Stichprobe 14 weitere Vorgänge auf, auf welche wir die Ergebnisse dieser Studie – nach einer Anpassung – anwendeten. Auf der Grundlage der 39 quantifizierten Fehler und der angepassten Ergebnisse der Analyse der Restfehlerquote 2018 schätzen wir die Fehlerquote auf 5,2 %.

Wir stellten fest, dass die meisten Fehler die Nichteinhaltung von Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht angefallene oder nicht förderfähige Ausgaben, als direkte Kosten geltend gemachte Gemeinkosten oder das Fehlen von Belegen betrafen.

Für einige Vorgänge, die von internationalen Organisationen durchgeführt worden waren, wurden wesentliche Belege nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens übermittelt. Dies wirkte sich negativ auf die Planung und Ausführung unserer Prüfungsarbeit aus und ist unvereinbar mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU, wonach der Europäische Rechnungshof Anspruch auf Übermittlung der angeforderten Informationen hat.

Beispiel: Fehler im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe

Die Kommission hat mit einer internationalen Organisation eine Beitragsvereinbarung zur Unterstützung des öffentlichen Finanzmanagements in Jamaika abgeschlossen. Sowohl der Gesamtauftragswert als auch der EU-Beitrag beliefen sich auf 5 Millionen Euro. Bei der Beschaffung der für das Projekt erforderlichen Lieferungen (193 700 Euro) stufte die internationale Organisation nur ihre Mitgliedsländer als infrage kommende Lieferanten ein. Damit waren mehrere Länder ausgeschlossen, darunter eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, die für EEF-finanzierte Projekte in Betracht kommen sollten.

Präventiv- und Korrekturmaßnahmen

Bei einigen Vorgängen mit quantifizierbaren Fehlern verfügte die Kommission über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen. Hätte die Kommission alle ihr vorliegenden Informationen angemessen genutzt, wäre die für die EEF-Ausgaben geschätzte Fehlerquote um 1,3 Prozentpunkte niedriger ausgefallen.

Berichterstattung der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung über die Einhaltung der Vorschriften

Die Arbeit des mit der Analyse der Restfehlerquote 2018 betrauten Auftragnehmers wurde von uns überprüft. Im dritten Jahr in Folge ergab die Analyse eine geschätzte Restfehlerquote, die unter der von der Kommission festgelegten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag. Die Analyse der Restfehlerquote entspricht keinem Auftrag zur Erlangung von Prüfungssicherheit und stellt keine Prüfung dar. Wie in den Vorjahren ermittelten wir Einschränkungen, zu denen die begrenzte Anzahl an Vor-Ort-Kontrollen, die unvollständigen Kontrollen von Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe und von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Schätzung von Fehlern gehören. All diese Einschränkungen trugen zu einer geringeren Restfehlerquote bei, die nicht der Realität entspricht.

In ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht 2018 macht die GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung zwei Vorbehalte geltend, einen in Bezug auf Finanzhilfen und einen in Bezug auf bestimmte von der Kommission der Afrikanischen Union verwaltete Programme. Der erste Vorbehalt – dessen Umfang seit 2016 schrittweise verringert wurde – bezieht sich nur auf Finanzhilfen, die im Namen der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung von der GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen verwaltet werden. In Anbetracht der Einschränkungen der Analyse der Restfehlerquote 2018 und der Vorjahre ist der geringe Umfang des ersten Vorbehalts nicht ausreichend gerechtfertigt. Da die Analyse der Restfehlerquote eines der zentralen Elemente der von der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung vorgenommenen Risikobewertung ist, muss sie sich auf ausreichend detaillierte Leitlinien stützen, um eine zuverlässige Grundlage für den Vorbehalt zu bilden.

Die GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung schätzte den Gesamtrisikobetrag bei Abschluss auf 49,8 Millionen Euro. Auf der Grundlage der Analyse der Restfehlerquote lag diese Schätzung um 29 % niedriger als im Vorjahr. Auf der Grundlage unserer Bemerkungen zur Analyse der Restfehlerquote sind wir der Auffassung, dass der Risikobetrag höher sein sollte.

Leistungsbeurteilung

Unsere Vor-Ort-Kontrollen ermöglichten es uns, nicht nur die Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen, sondern auch Bemerkungen zu Leistungsaspekten ausgewählter Vorgänge vorzulegen. Wir ermittelten Fälle, in denen die für EEF-finanzierte Maßnahmen erworbenen Gegenstände oder Einrichtungsarbeiten nicht wie geplant verwendet bzw. vorgenommen wurden. Diese Fälle beeinträchtigten die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der EU-Maßnahme.

Beispiel: Nachhaltigkeit eines Projekts gefährdet

Die Kommission billigte einen Bauauftrag für die Errichtung einer Entsalzungsanlage in Dschibuti. Während unserer Vor-Ort-Kontrollen stellten wir fest, dass die für das Projekt ursprünglich vorgesehene Fläche erheblich verringert wurde und stattdessen ein neuer Hafen und eine Militärbasis in unmittelbarer Nähe der Entsalzungsanlage errichtet wurden. Die Bauarbeiten und der nachfolgende Betrieb des Hafens und der Militärbasis können Auswirkungen auf die Meeresströmungen und die Wasserqualität sowie den Ort der Wasserentnahmeventile haben. All diese Faktoren könnten erhebliche Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Entsalzungsanlage haben, wodurch ihre langfristige Nachhaltigkeit gefährdet ist.

Unsere Empfehlungen

Wir empfehlen der Kommission,

  • Schritte zu unternehmen, um gegenüber internationalen Organisationen expliziter auf die Verpflichtung hinzuweisen, uns auf Verlangen die für die Erfüllung unserer Aufgabe erforderlichen Unterlagen oder Informationen zu übermitteln;
  • die Methode zur Ermittlung der Restfehlerquote und das entsprechende Handbuch zu verbessern, sodass sie umfassendere Leitlinien zu den von uns in diesem Bericht beschriebenen Problemen enthalten und somit eine angemessene Grundlage für die von der GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung mit Blick auf die Vorbehalte vorgenommene Risikobewertung bieten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht 2018 über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds entnommen werden.

Hintergrundinformationen

Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist der unabhängige externe Prüfer der Europäischen Union. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen.

Unser Auftrag besteht darin, zur Verbesserung der Verwaltung und des Finanzmanagements der EU beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fungieren.

Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Sie dienen dazu, die für die Umsetzung der EU-Politiken und ‑Programme verantwortlichen Stellen zur Rechenschaft zu ziehen: die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Wir warnen vor Risiken, liefern Prüfungssicherheit, weisen auf Schwachstellen und empfehlenswerte Verfahren hin und geben den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und ‑Programmen verbessert werden kann. Durch unsere Arbeit stellen wir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas wissen, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

Unsere Ergebnisse

Wir legen folgende Ergebnisse vor:

  • Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
  • Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- oder Managementfragen dargelegt werden;
  • besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und Gemeinsamen Unternehmen der EU;
  • Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative erstellt werden;
  • analysebasierte Veröffentlichungen, die eine Beschreibung oder Informationen über Politiken, Systeme, Instrumente oder stärker eingegrenzte Themen enthalten.

Schließlich präsentieren wir Hintergrundinformationen zu künftigen oder laufenden Prüfungsaufgaben in Form von Prüfungsvorschauen.

Überblick über den Prüfungsansatz für unsere Zuverlässigkeitserklärung

Die Prüfungsurteile im Rahmen unserer Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden.

Wie in unserer Strategie für den Zeitraum 2018-2020 dargelegt, beabsichtigen wir, unsere gesamte Zuverlässigkeitserklärung auf eine testatsorientierte Prüfung zu stützen. Dies bedeutet, dass unser Prüfungsurteil dann auf der (Management-)Erklärung der Kommission basiert. Bei unserer Prüfungsarbeit zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung ist dies seit 1994 der Fall. Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?

Die Generaldirektionen der Kommission nehmen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge vor, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir überprüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß im Jahresabschluss der EU dargestellt sind. Für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung legen wir seit dem Jahr 1994, als wir unser erstes Prüfungsurteil erteilten, die testatsorientierte Prüfung zugrunde.

  • Wir bewerten das Rechnungsführungssystem, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
  • Wir überprüfen die wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
  • Wir nehmen analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten vor, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
  • Wir unterziehen eine Stichprobe von Buchungseinträgen einer Direktprüfung, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
  • Wir prüfen den Jahresabschluss, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Werden bei den der Jahresrechnung der EU zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen die Vorschriften eingehalten?

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Diese Ausgaben werden zum Großteil von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise bewerten wir die Systeme, die zur Verwaltung und Kontrolle von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen (d. h. Abschlusszahlungen und abgerechneten Vorschüssen) eingerichtet wurden, und untersuchen eine Stichprobe von Vorgängen.

Sofern die Bestimmungen der einschlägigen internationalen Prüfungsgrundsätze eingehalten wurden, überprüfen wir die Prüfungen und Kontrollen, die von den für die Ausführung des EU-Haushaltsplans zuständigen Stellen durchgeführt wurden, und vollziehen diese nach. Somit werden Korrekturmaßnahmen, die aufgrund dieser Prüfungen ergriffen wurden, in vollem Umfang von uns berücksichtigt.

  • Wir bewerten die Systeme im Bereich der Einnahmen und Ausgaben, um zu ermitteln, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge wirksam gewährleisten.
  • Wir ziehen statistische Stichproben von Vorgängen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen. Wir untersuchen die in der Stichprobe erfassten Vorgänge eingehend, unter anderem vor Ort bei den Endempfängern (z. B. Landwirten, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen, die öffentlich ausgeschriebene Bau- oder Dienstleistungen erbringen), um Nachweise dafür zu erlangen, dass jeder Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den Vorschriften für die Ausführung von Zahlungen entspricht.
  • Wir analysieren Fehler und stufen sie als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar ein. Vorgänge weisen einen quantifizierbaren Fehler auf, wenn die betreffende Zahlung gemäß den Vorschriften nicht hätte genehmigt werden dürfen. Wir extrapolieren die quantifizierbaren Fehler, um für die einzelnen Bereiche, in denen wir eine spezifische Beurteilung vornehmen, eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten. Anschließend beurteilen wir die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % und bewerten, ob die Fehler umfassend sind.
  • In unseren Prüfungsurteilen berücksichtigen wir diese Beurteilungen sowie weitere einschlägige Informationen wie etwa Jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer externer Prüfer.
  • Alle Prüfungsfeststellungen erörtern wir sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die uns vorliegenden Fakten korrekt sind.

Sämtliche Produkte werden auf unserer Website (eca.europa.eu) veröffentlicht. Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 des Jahresberichts 2018 entnommen werden. Unsere Website enthält ein Glossar, in dem die in unseren Veröffentlichungen verwendeten Fachtermini aufgeführt sind.

Kontakt

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12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditors

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019

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S. * : © Europäische Union, Quelle: Europäischer Rechnungshof. Architekten der Gebäude des Hofes: Jim Clemes (2004 und 2013) und Paul Noël (1988).

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