Unterwegs in europa 2024

Anreise

Mit dem Auto oder Zweirad

Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.

Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In den meisten Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Fahrzeugzulassungspapiere mit sich führen.

Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich erkundigen, ob sie im Zielland einen internationalen Führerschein benötigen, insbesondere bei Reisen nach Irland, Malta, Spanien oder Zypern.

Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Pflichtversicherung automatisch die Deckung von Schäden, die Dritten bei einem Autounfall entstehen (Haftpflicht). Wenn Ihr Fahrzeug im Inland umfassend versichert ist, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz gegebenenfalls auch auf andere Länder; vor der Abreise sollten Sie allerdings überprüfen, auf welche Länder dies zutrifft und wie lange der Versicherungsschutz gilt.

Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung eines Unfalls.

Wenn Sie innerhalb der EU mit einer Haftpflichtversicherungspolice reisen, die in einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurde, benötigen Sie möglicherweise eine grüne Versicherungskarte oder müssen eine Grenzversicherung abschließen. Die Regeln können je nach Land, in dem die Police ausgestellt wird, unterschiedlich sein. Überprüfen Sie dies also im Voraus.

Viele Länder erheben für die Benutzung ihrer Straßen entfernungs- oder zeitabhängige Gebühren. Die EU stellt sicher, dass Gebietsfremde oder Gelegenheitsnutzer durch die Gebührensysteme nicht diskriminiert werden.

In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Fahrzeug vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrückhaltesysteme gesichert sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt je nach Land zwischen 0,0 und 0,5 mg/ml.

Verstöße, z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss, können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet werden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta und Zypern links gefahren wird und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „rechts vor links“ gilt.

Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten in Spanien? Besteht für Radfahrer in Schweden eine Helmpflicht? Informieren Sie sich vor der Reise über die wichtigsten Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr.

EU-weit gibt es momentan mehr als 700 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, und immer mehr davon sind Schnellladestationen. Dank genormter Steckdosen können Autofahrer ihre Fahrzeuge überall in der EU aufladen. Eine Karte mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge gibt es hier.

Die EU verbessert kontinuierlich die Sicherheitsstandards für Busse und Reisebusse: So wurden kürzlich neue Anforderungen an Funktionen wie die Erkennung des toten Winkels und Warnsysteme zur Vermeidung von Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern eingeführt. In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Bus vorhanden sind).

Warum erkunden Sie Europa nicht mit dem Rad? Das europäische Radwegenetz EuroVelo verbindet Orte auf dem gesamten Kontinent, einschließlich einiger seiner Hauptattraktionen, mit 17 Fernradwegen von insgesamt 90 000 km Länge. Entdecken Sie Europas Städte mit Ihrem eigenen Fahrrad oder mit einem Mietrad eines der vielen öffentlichen Fahrradverleihsysteme, die zum Teil von der EU kofinanziert werden.

Mit dem Flugzeug

Die Schaffung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes vor 30 Jahren hat das Reisen mit dem Flugzeug in Europa spürbar verändert: Die Flugpreise sind gesunken, und es gibt eine deutlich größere Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Angeboten für die Passagiere. Europa gehört zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern im Besitz einer Genehmigung sein, in der ihnen bestätigt wird, dass sie internationale Sicherheitsstandards erfüllen. Außerdem müssen sie ihre Flugzeuge in Europa inspizieren lassen, und sie dürfen den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden. Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehenden Flüge gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt derzeit Beschränkungen, und es gibt eine einheitliche Liste der Gegenstände, die im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck untersagt sind.

Mit dem Zug

Die Bahn ist nach wie vor eines der sichersten und beliebtesten Verkehrsmittel in Europa, das für die Verwirklichung der EU-Klimaneutralität bis 2050 eine wichtige Rolle spielt. Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz mit einer Länge von mehr als 200 000 km. Es gibt Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 11 000 km (unter anderem die wichtigen Strecken Paris–Brüssel–Amsterdam/Köln, Mailand–Rom sowie Barcelona–Madrid); zahlreiche weitere Strecken befinden sich im Bau. Die EU arbeitet daran, den Schienenfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenverkehr, einschließlich Nachtzügen, auszubauen. Der Hochgeschwindigkeitsverkehr soll bis 2030 verdoppelt und bis 2050 verdreifacht werden.

Mit dem Schiff

Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen , Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige Verbindungen mit ausgezeichnetem Servicestandard angeboten werden. Außerdem gibt es mehr als 40 000 km schiffbare Flüsse, Kanäle und Seen.

Ihre Rechte

Die EU ist weltweit die einzige Region, in der Bus‑, Flug‑, Bahn- und Schiffsreisenden ein umfassendes Paket von Rechten zusteht. Passagiere haben in der EU unter anderem Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung bei Verkehrsstörungen sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.

Mit dieser App können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können.

Außerdem sind Pauschalreisende, die bei Buchung auf ein und derselben oder auf einer verlinkten Website mindestens zwei Reiseleistungen (etwa einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen) kombinieren, durch EU-Vorschriften während der Reise umfassend geschützt.

Vor der Reise: Sie müssen über Ihr gebuchtes Reisepaket (darunter die Reisedestination(en), die inkludierten Leistungen und eine Notrufnummer) ausreichend informiert werden. Das Gleiche gilt für Ihre Rechte. So haben Sie heute beispielsweise umfassendere Rechte bei der Stornierung einer Reise oder bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Während der Reise: Sie haben während Ihrer Reise ein Recht auf Hilfe/Unterstützung, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste und konsularische Hilfe.

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Bussen. Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf über besondere Erfordernisse informiert werden. Informieren Sie sich vor der Reise über die für Ihr Verkehrsmittel erforderliche Vorankündigungsfrist.

Wenn Sie mit dem Auto reisen und über einen EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen Ihres Wohnsitzlandes verfügen, sollten Sie die Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in anderen EU-Ländern nutzen können. Informieren Sie sich im Voraus über die örtlichen Bedingungen in Ihrem Reiseland.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte während einer Reise nicht beachtet wurden, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des jeweiligen Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals oder an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europa-Direkt-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11.

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