Unterwegs in europa 2024

Während Ihrer Reise

Einkaufen

Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren Eigenverbrauch und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten, sodass in anderen EU-Ländern keine weiteren Zahlungen zu entrichten sind.

Besondere Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke und Tabakwaren. Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den Eigenverbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Richtwerte dürfen von den Ländern allerdings nicht unterschritten werden.

Nehmen Sie bitte von zu Hause eine wiederverwendbare Tragetasche mit, wenn Sie einkaufen gehen. Mithilfe von EU-Vorschriften wird der Verbrauch umweltschädlicher Kunststofftragetaschen reduziert. In den meisten Ländern müssen die Verbraucher für jede Tasche, die sie beim Einkaufen erhalten, bezahlen.

Tabak Alkohol
800 Zigaretten 10 Liter Spirituosen
400 Zigarillos 20 Liter Likörwein (z. B. Port oder Sherry)
200 Zigarren 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
1 kg Tabak 110 Liter Bier

Verbraucherschutz

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EU-weit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht.

Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Etikettierungsvorschriften garantieren klare, umfassende und genaue Angaben zu den Lebensmittelinhaltsstoffen.

Sowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind verboten, sodass Sie z. B. beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen wollten.

Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich der Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilogramm oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung einer Unterkunft oder eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren erteilt praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und es berät und hilft kostenlos bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten.

Das EU-Umweltzeichen hilft bei der Suche nach umweltfreundlichen Produkten oder Unterkünften (Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätze).

Das EU-Umweltzeichen hilft bei der Suche nach umweltfreundlichen Produkten oder Unterkünften (Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätze).

Achten Sie auf das EU-Logo, um Öko-bzw. Bio-Produkte zu finden.

Achten Sie auf das EU-Logo, um Öko-bzw. Bio-Produkte zu finden.

Geld

Der Euro (€) ist derzeit das Zahlungsmittel, das täglich von mehr als drei Vierteln der EU-Bürgerinnen und Bürger, also von mehr als 347 Millionen Menschen in 20 EU-Ländern, verwendet wird: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. Faktisch wird der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie im Kosovo (*) und in Montenegro) ebenfalls als Zahlungsmittel verwendet.

(*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen, einschließlich Bargeldabhebungen an Automaten und Kartenzahlungen, kosten nun für EU-Bürgerinnen und Bürger genauso viel wie in ihrem eigenen Land, obgleich es sein kann, dass weiterhin Währungsumrechnungsentgelte erhoben werden, wenn Sie außerhalb des Euro-Raums wohnen. Sie können jetzt auch die Umrechnungsgebühren bei Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen im Ausland besser überprüfen und vergleichen.

Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnummer vor Ihrer Abreise.

Wenn Sie bei der Einreise in die oder bei der Ausreise aus der EU Bargeld (*) in Höhe von 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.

(*) Als Bargeld gelten Banknoten, Münzen, übertragbare Inhaberpapiere und bestimmte Arten von Gold.

Gesundheit

Denken Sie daran, Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf Ihre Reisen mitzunehmen – für den Fall, dass Sie während Ihres Aufenthalts eine medizinische Behandlung benötigen. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die kostenfrei bei Ihrer nationalen Krankenversicherung erhältlich ist, ermöglicht Ihnen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zu medizinisch notwendiger, staatlicher Gesundheitsversorgung. Müssen Sie in einem Land vorab die Kosten für die Behandlung übernehmen, so bewahren Sie alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Karte beantragen können.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit nicht die Kosten etwa für eine Rückführung ins Heimatland oder für eine Bergrettung in einem Skigebiet abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine Reiseversicherung abschließen.

Ein Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist. Achten Sie darauf, dass die Verschreibung alle erforderlichen Angaben über Sie, den verschreibenden Arzt und das verschriebene Produkt enthält.

Dank der elektronischen Verschreibung (ePrescription) können Reisende von ihrem Arzt verschriebene Arzneimittel in Apotheken mancher EU-Länder erhalten, und teilweise ist es Ärztinnen und Ärzten bereits möglich, wichtige Patienteninformationen in ihrer eigenen Sprache abzurufen.

Finden Sie hier heraus, ob diese Leistung auch in Ihrem Zielland verfügbar ist.

Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. empfehlungen bestehen lediglich für einige Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

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Mehr als 95 % der Badegewässer in der EU erfüllen die Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und mehr als 85 % werden sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft.

Diese interaktive Karte informiert Sie über die Wasserqualität an Ihrem Reiseziel.

Reisetipps

Anregungen und Informationen zu den interessantesten europäischen Reisezielen finden Sie auf unserer Website sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder (siehe EU-Karte).

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Die EU fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, und sie unterstützt insbesondere die Kulturhauptstädte Europas, eine Initiative, mit der die reiche kulturelle Vielfalt Europas hervorgehoben werden soll.

2024

Bad Ischl (Österreich)

Bodø (Norwegen)

Tartu (Estland)

Im Jahr 2024 ist Dublin (Irland) die Europäische Hauptstadt des intelligenten Tourismus und Grosseto (Italien) der Europäische grüne Pionier des intelligenten Tourismus.

Mit dem Europäischen Tourismuspreis „European Destinations of Excellence“ unterstützt die Europäische Kommission die EU-Länder bei der Auszeichnung weniger bekannter, sich entwickelnder, nachhaltiger Tourismusziele in Europa.

Seit dem Jahr 2018 bietet die EU 18-jährigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit, bis zu einem Monat kostenlos durch Europa zu reisen und dessen reiches Kulturerbe zu entdecken. Bisher haben mehr als 200 000 junge Europäerinnen und Europäer einen Travel-Pass „DiscoverEU“ erhalten. Die Initiative bietet jungen Reisenden die Möglichkeit, bei organisierten Treffen Kontakte zu knüpfen und an einem interessanten Aktivitätenprogramm teilzunehmen. Zusätzlich zu ihrem Travel-Pass erhalten alle DiscoverEU-Reisenden eine Rabattkarte und können in über 30 Ländern in ganz Europa mehr als 40 000 Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen, Unterkünfte, Bildungsangebote, Dienstleistungen und Produkte in Anspruch nehmen.

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