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Rechtssache C-797/22 P: Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 28. Februar 2024 – Hellenische Republik/Europäische Kommission (Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Tätigkeiten, die mit der Produktion, der Verarbeitung und der Vermarktung von Agrarerzeugnissen in Zusammenhang stehen – Durch Brände verursachte Schäden – Von der Hellenischen Republik gewährte Beihilferegelungen in Form von Zinsvergütungen und staatlichen Bürgschaften – Beschluss, mit dem die Beihilferegelungen für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Hilfe, die auf geschädigte geografische Gebiete beschränkt ist – Wirtschaftlicher Vorteil – Selektiver Charakter – Anordnung der Rückforderung der Beihilfen – Außergewöhnliche Umstände – Verhältnismäßigkeit)
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