- Geregelt durch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, in der festgelegt ist, dass alle auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Produkte sicher sein müssen.
- Die für die Marktüberwachung zuständigen nationalen Behörden in allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten nehmen teil.
- Das System ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr in Betrieb.
- Zusammenfassungen von Warnmeldungen werden auf dem Safety-Gate-Portal veröffentlicht, Informationen sind automatisch in 28 Sprachen verfügbar.
Mehr über die Funktionsweise des Systems erfahren
Verbraucherprodukte und Produkte für den gewerblichen Gebrauch.
Arzneimittel, medizinische Geräte, Lebensmittel und Futtermittel (verfügen über separate Warnsysteme).
- Ermittelte Gefahr
- Eine für die Marktüberwachung zuständige nationale Behörde ermittelt ein gefährliches Produkt auf dem nationalen Markt.
- Meldung
- Die betreffende nationale Behörde meldet die Maßnahmen, die gegen das gefährliche Produkt ergriffen wurden, im Safety Gate.
- Informationsaustausch
- Die Europäische Kommission prüft die Informationen im Schnellwarnsystem Safety Gate und leitet sie weiter.
- Folgemaßnahmen
- Andere nationale Behörden suchen nach dem gefährlichen Produkt und ergreifen gegebenenfalls weitere Maßnahmen.
- Veröffentlichung auf dem Safety-Gate-Portal
- Die Europäische Kommission macht die Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich.