Die Funktionsweise des Schnellwarnsystems Safety Gate ist durch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit geregelt, in der festgelegt ist, dass alle auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Produkte sicher sein müssen. Das Schnellwarnsystem Safety Gate ist ein wesentliches Instrument zur Erfüllung dieser Vorgabe.

Das Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte wurde ursprünglich im Rahmen der 2001 verabschiedeten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit eingerichtet. Seit 2003 beteiligen sich nationale Behörden aus allen EU- und EWR-Mitgliedstaaten an dem System. Gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit müssen die Mitgliedstaaten im Schnellwarnsystem Safety Gate Informationen über Maßnahmen eingeben, die gegen gefährliche Produkte ergriffen wurden, die ein ernstes Risiko darstellen und auf ihren nationalen Märkten ermittelt wurden, und über etwaige Folgemaßnahmen oder weitere Untersuchungsergebnisse Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten können über das System auch Korrekturmaßnahmen in Bezug auf Produkte melden, die ein nicht ernstes Risiko darstellen.

Die nationalen Behörden können die Warnmeldungen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr übermitteln, wobei die entsprechenden Informationen automatisch an alle nationalen Behörden in den teilnehmenden Ländern weitergeleitet werden. Eine Zusammenfassung der Warnmeldungen wird auf dem Safety-Gate-Portal veröffentlicht und automatisch maschinell aus dem Englischen in alle Sprachen der am Informationsaustausch beteiligten Länder sowie ins Arabische und Ukrainische übersetzt, damit die Informationen rasch für die breite Öffentlichkeit verfügbar sind.

Jede nationale Behörde überprüft dann ihren eigenen Markt darauf, ob das Produkt auch dort (im stationären Handel oder online) zum Verkauf angeboten wird, und ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen in ihrem eigenen Land.

Das Schnellwarnsystem Safety Gate wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die nationalen Behörden können jederzeit verlangen, dass die von ihnen bereitgestellten Informationen im System aktualisiert werden. Dies kann Änderungen der Beschreibung des Risikos oder des Produkts ebenso wie die Rücknahme einer Warnmeldung umfassen. Diese Änderungen können nur von den nationalen Behörden beantragt werden.

Das Schnellwarnsystem Safety Gate ist ein Eckpfeiler für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Produkten und trägt dazu bei, dass gefährliche Produkte rasch vom EU-Markt genommen werden.

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