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Mit gutem Beispiel vorangehen - EDSB 2015-2019 - Zusammenfassung

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EINLEITUNG

Innerhalb von 100 Tagen nach unserem Amtsantritt haben Giovanni Buttarelli und ich eine Strategie für unser Mandat herausgegeben.

Dieses kurze Dokument spiegelte unsere Vision für Datenschutz im digitalen Zeitalter, nämlich die Vision einer EU, die mit Weltklasse-Standards beim Datenschutz mit gutem Beispiel vorangeht. Sie sah den EDSB in seiner Rolle als Aufsichtsbehörde und politischer Berater, als Kompetenzzentrum für Datenschutz.

In den letzten fünf Jahren sind sich die Menschen und die politischen Entscheidungsträger zunehmend der Realität und des Potenzials der digitalen Technologien bewusst geworden.

Die Enthüllungen von Edward Snowden im Jahr 2013 haben verdeutlicht, wie weit und tief staatliche Eingriffe in unsere Privatsphäre reichen. Der Facebook/Cambridge Analytica-Skandal im Jahr 2018 hat die Fragilität unserer Demokratie zum Vorschein gebracht, in der sich der öffentliche Raum in eine komplexe, unerklärliche Matrix aus Nachverfolgung, Profiling und Targeting verschoben hat. Die wertvollsten Unternehmen der Welt sind heute jene, die am erfolgreichsten personenbezogene Daten gesammelt und gewinnbringend genutzt haben, während sie sich gleichzeitig Tausende von Start-ups angeeignet haben, die möglicherweise eine Konkurrenz dargestellt und die möglichen Geschäftsmodelle diversifiziert hätten.

Wir wissen heute, dass die verborgene Seite des viel gepriesenen Komforts der Digitalisierung aus nicht nachhaltigen und oft skrupellosen Datenpraktiken, sowie aus einer zunehmend größer werdenden Kluft zwischen Gewinnern und Verlierern besteht. Der Nebeneffekt der Vernetzung der Welt besteht aus undurchsichtigen Algorithmen zur Maximierung der Einnahmen, die als Mittel für die politische Polarisierung und als Werkzeug zur Unterdrückung dienen.

In vielen Regionen der Welt, nicht nur in der EU, wird derzeit geprüft, wie die Menschen mehr Kontrolle über ihre Daten und ihr digitales Leben erhalten können und wie Märkte reguliert werden können, die sich seit fast 20 Jahren mit nur geringer Kontrolle entwickeln und zerstörerisch wirken konnten. Am Beginn unseres Mandats war Südafrika gerade das 101. Land, das ein umfassendes Datenschutzgesetz verabschiedete. Dieses Jahr kam Nigeria hinzu, als 134. Land.

Unsere Parole in den letzten fünf Jahren lautete Rechenschaftspflicht. Rechenschaftspflicht der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen für das, was sie mit den personenbezogenen Daten anderer tun, und Rechenschaftspflicht der Aufsichtsbehörden bei ihrer integren und konsequenten Wahrnehmung der uns durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übertragenen erweiterten Befugnisse.

Unsere Strategie war auch ein Gradmesser in Bezug auf die Rechenschaftspflicht gegenüber den Zielen, die wir verfolgten, und die vorrangigen Maßnahmen, die wir durchführen wollten – mit Schwerpunkt auf Digitalisierung, globalen Partnerschaften und der Modernisierung des Datenschutzes. Ich glaube, dass wir auf vielen Ebenen unser Ziel erreichen konnten.

Wir haben die vertraglichen Beziehungen der EU-Organe zu Dienstleistern untersucht, ein Forum für Agenturen zum Meinungsaustausch über die Regulierung der digitalen Märkte eingerichtet und sichergestellt, dass der neue Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) über die erforderlichen Ressourcen verfügt, um seine Arbeit ausführen zu können. Wir haben vor allem die Frage nach der Ethik und neuen Technologien, insbesondere der künstlichen Intelligenz, in den Mittelpunkt der politischen Debatte gerückt.

Ich möchte unseren hervorragenden und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die maßgeblich dazu beigetragen haben, unsere Vision in die Realität umzusetzen.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass dies erst der Anfang eines sehr langen Prozesses ist. In den kommenden Jahren stehen wir vor der Herausforderung, dafür zu sorgen, dass die Menschen mehr Kontrolle über ihr digitales Leben gewinnen können und dass personenbezogene Daten der Gesellschaft im Allgemeinen zugutekommen, und nicht nur einer Handvoll mächtiger privater Interessen.

Wojciech Wiewiórowski
Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

ÜBER DEN EDSB

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) gewährleistet, dass die Organe, Ämter, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz respektieren, unabhängig davon, ob sie personenbezogene Daten verarbeiten oder an der Entwicklung neuer Rechtsnormen beteiligt sind, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen. Der EDSB hat vier Hauptarbeitsbereiche:

  • Aufsicht: Wir beaufsichtigen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung und stellen sicher, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhält. Unsere Aufgaben umfassen die Durchführung von Untersuchungen, die Bearbeitung von Beschwerden sowie vorhergehende Beratungen zu den Verarbeitungsprozessen.
  • Beratung: Wir beraten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat zu Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und anderen Initiativen im Zusammenhang mit dem Datenschutz.
  • Verfolgung technologischer Entwicklungen: Wir beobachten und bewerten schon in einer frühen Phase technologische Entwicklungen, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken können, und konzentrieren uns dabei besonders auf die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Zusammenarbeit: Unter anderem arbeiten wir mit den nationalen Datenschutzbehörden zusammen, um eine kohärente Datenschutzaufsicht in der gesamten EU zu fördern. Unsere wichtigste Plattform für die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden ist der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), für den wir auch als Sekretariat fungieren.

Bis 11. Dezember 2018 mussten die EU-Organe die Datenschutzbestimmungen der Verordnung Nr. 45/2001 einhalten. Am 11. Dezember 2018 wurde die Verordnung Nr. 45/2001 durch die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt. Der EDSB hat die Aufgabe, diese Regeln durchzusetzen.

Die Verordnung 2018/1725 ist in Bezug auf die EU-Organe das Äquivalent zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt in der gesamten EU und legt die Datenschutzbestimmungen fest, die alle privaten und ein Großteil der in der EU tätigen öffentlichen Organisationen einhalten müssen. Im Rahmen der Verordnung wurde der EDSB auch mit der Bereitstellung des Sekretariats für den EDSA beauftragt.

Für die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten gilt die Richtlinie 2016/680 über den Datenschutz im Polizei- und Strafjustizbereich. Artikel 3 und Kapitel IX der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 gelten für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, die an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit beteiligt sind, wobei sich diese Bestimmungen eng an den Bestimmungen der Richtlinie 2016/680 orientieren.

Darüber hinaus bestehen gesonderte Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten für operative Tätigkeiten, die von Europol, der Strafverfolgungsbehörde der EU, durchgeführt werden. Diese Aktivitäten umfassen die Bekämpfung von Fällen schwerer Kriminalität und Terrorismus, bei denen mehr als ein Mitgliedstaat betroffen ist. Die einschlägige Gesetzgebung ist in diesem Fall die Verordnung 2016/794, die auch vorsieht, dass der EDSB diese Datenverarbeitungstätigkeiten beaufsichtigt. Wie bei den anderen Organen und Einrichtungen der EU ist der EDSB gemäß der Verordnung 2018/1725 auch für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Verwaltungstätigkeiten von Europol, einschließlich personenbezogener Daten des Personals von Europol, verantwortlich. Für die Europäische Staatsanwaltschaft und Eurojust besteht eine ähnliche spezifische Datenschutzregelung.

STRATEGIE DES EDSB FÜR DIE JAHRE 2015-2019

In der EDSB-Strategie 2015-2019 wurden unsere Prioritäten für das Mandat festgelegt und ein Rahmen für die Förderung einer neuen Datenschutzkultur in den Organen und Einrichtungen der EU geschaffen. Sie fasste die folgenden Punkte zusammen:

  • die wichtigsten im Laufe des Mandats zu erwartenden Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre;
  • drei strategische Ziele und zehn Begleitmaßnahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen;
  • die Art der Umsetzung der Strategie durch effizientes Ressourcenmanagement, klare Kommunikation und Bewertung unserer Leistungen.

Zur Verwirklichung unserer Vision von einer EU, die im globalen Dialog über Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter mit gutem Beispiel vorangeht, haben wir drei strategische Ziele und zehn Begleitmaßnahmen festgelegt:

1 Der Datenschutz wird digital

  1. Förderung von Technologien zur Stärkung von Privatsphäre und Datenschutz;
  2. Ermittlung interdisziplinärer politischer Lösungen;
  3. Stärkung von Transparenz, Nutzerkontrolle und Rechenschaftspflicht bei der Verarbeitung von „Big Data“.

2 Aufbau globaler Partnerschaften

  1. Entwicklung einer ethischen Dimension für den Datenschutz;
  2. die EU auf internationaler Ebene mit einer Stimme sprechen lassen;
  3. durchgängige Einbeziehung des Datenschutzes in internationale Politikbereiche.

3 Ein neues Kapitel für den Datenschutz in der EU

  1. Annahme und Umsetzung aktueller Datenschutzbestimmungen;
  2. Verstärkung der Rechenschaftspflicht der Organe der EU bei der Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten;
  3. Förderung einer verantwortungsvollen und fundierten politischen Entscheidungsfindung;
  4. Förderung eines erwachsenen Dialogs über Sicherheit und Privatsphäre.

  @EU_EDPS

#EDPS strategy envisions #EU as a whole not any single institution, becoming a beacon and leader in debates that are inspiring at global level

2015-2019 UMSETZUNG UNSERER VISION

Der Datenschutz betrifft nahezu jeden Politikbereich der EU. Er spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Legitimierung und Stärkung des Vertrauens in die EU-Politik. Europa ist der weltweit führende Verfechter des Schutzes der Grundrechte und der Menschenwürde. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU eine führende Rolle bei der Ausarbeitung eines auf diese Werte konzentrierten globalen Standards für Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre spielt.

Giovanni Buttarelli wurde am 4. Dezember 2014 durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt. Am selben Tag wurde Wojciech Wiewiórowski zum Stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt. In ihrer fünfjährigen Amtszeit standen sie vor der anspruchsvollen Aufgabe, der EU den Übergang zu einer neuen Ära der Datenschutzpraxis zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund bestand ihre erste Maßnahme als EDSB und Stellvertretender Datenschutzbeauftragter darin, eine Strategie für das Fünfjahresmandat zu entwickeln. Am 2. März 2015 veröffentlichten sie die EDSB-Strategie 2015-2019 und präsentierten sie auf einer Veranstaltung, an der EU-Kommissare und andere einflussreiche Akteure teilnahmen. Dann begann die harte Arbeit, die Strategie in die Praxis umzusetzen.

Eine neue Ära für die EU-Datenschutzpolitik…

Zu Beginn des Mandats waren die Gespräche über einen neuen Rahmen für den EU-Datenschutz ins Stocken geraten. Eine unserer ersten Prioritäten war es daher, die Europäische Kommission, das Parlament und den Rat bei der Beilegung ihrer Differenzen und der Erzielung einer Einigung zu unterstützen.

Als Berater des EU-Gesetzgebers haben wir nicht nur Artikel für Artikel Empfehlungen zu den vorgeschlagenen Texten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht, sondern diese Empfehlungen auch in Form einer mobilen App bereitgestellt. Die App wurde von den Verhandlungsführern als Nachschlagewerk verwendet und trug auch zu einer höheren legislativen Transparenz bei.

Eine Einigung über den Text der DSGVO und der Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Strafjustizbereich wurde im Dezember 2015 erzielt, und die endgültigen Texte wurden im Mai 2016 veröffentlicht. Im Jahr 2016 begannen somit die Vorbereitungen, damit die EU die neuen, im Mai 2018 vollständig anzuwendenden Vorschriften auch umsetzen kann. Dazu gehörte sowohl die Ausarbeitung von Leitlinien zu den neuen Vorschriften als auch die Einrichtung des neuen Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), für den der EDSB das Sekretariat übernimmt.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der Artikel-29-Datenschutzgruppe konnten wir sicherstellen, dass der EDSA pünktlich zur Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 seine Arbeit aufnahm. Der EDSA übernahm nicht nur mehrere neue Aufgaben, um die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten EU sicherzustellen, sondern ersetzte auch die Artikel-29-Datenschutzgruppe als Hauptforum für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutzbehörden der EU und dem EDSB.

  @EU_EDPS

.@Buttarelli_G: #EDPS is proud to provide a modern and highly responsive secretariat to the new Data Protection Board #EDPB #data2016

Die DSGVO gilt für Organisationen und Unternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Sie gilt jedoch nicht für die EU-Organe selbst, für die andere Vorschriften gelten. Im Jahr 2017 haben wir im Zuge der laufenden Vorbereitungen für die DSGVO unsere Bemühungen verstärkt, den EU-Gesetzgeber bei der Überarbeitung der für die EU-Organe geltenden Vorschriften zu unterstützen, um sie mit der DSGVO in Einklang zu bringen.

Die Gesetzgeber konnten sich jedoch erst im Mai 2018 auf die künftige Verordnung 2018/1725 einigen. Die neuen Vorschriften für die EU-Organe traten daher erst am 11. Dezember 2018 in Kraft, etwas mehr als sechs Monate nach dem Inkrafttreten der DSGVO.

Die DSGVO, die Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Strafjustizbereich sowie die Verordnung 2018/1725 folgen denselben Grundsätzen. Der EDSB als Datenschutzbehörde für die EU-Organe konnte daher eine fundierte Aussage darüber machen, was die neuen Vorschriften mit sich bringen würden und frühzeitig damit beginnen, die EU-Organe auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.

Die Vorbereitungen umfassten Schulungen, Besuche und Orientierungshilfen zu den neuen Regeln. Unser Hauptaugenmerk lag auf dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht, der auch beinhaltet, dass die EU-Organe die neuen Vorschriften nicht nur einhalten, sondern die Einhaltung auch nachweisen können. Wir wollten sicherstellen, dass die EU-Organe bereit sind, bei der Anwendung der Datenschutzbestimmungen mit gutem Beispiel voranzugehen und für andere in der EU einen Maßstab zu setzen.

Die Bemühungen um eine Einigung über eine Verordnung zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) waren jedoch weniger erfolgreich. Obwohl der EDSB große Anstrengungen unternommen hat, die Mitgesetzgeber zu ermutigen, in dieser Sache voranzukommen, erwies sich eine endgültige Einigung über den Text vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 letztendlich als unmöglich.

Ein Bereich, den die Verordnung 2018/1725 nicht abdeckt, ist die Verarbeitung operationeller personenbezogener Daten bei Europol, der Strafverfolgungsbehörde der EU. Der EDSB hat am 1. Mai 2017 im Rahmen der Europol-Verordnung die Aufsicht über diese Verarbeitungsvorgänge übernommen. In den letzten zweieinhalb Jahren konnte der EDSB eine konstruktive Beziehung zu Europol aufbauen, die es Europol ermöglichte, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, ohne dabei die Grundrechte auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre zu beeinträchtigen.

Leitfaden zu geltenden EU-Datenschutzvorschriften

Die EU-Datenschutzbestimmungen werden durch verschiedene Verordnungen und Richtlinien geregelt. Zwar ähneln die Vorschriften für innerhalb der Mitgliedstaaten tätige private und öffentliche Organisationen den für Unionsorgane geltenden Datenschutzvorschriften, es sind aber nicht dieselben. Im Folgenden werden alle geltenden EU-Vorschriften aufgeführt mit dem Hinweis, für welche Arten von Organisationen sie jeweils gelten.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679: Gilt für die Mehrheit aller in den EU-Mitgliedstaaten tätigen öffentlichen und privaten Organisationen. Die Einhaltung wird von den nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern durchgesetzt.

Verordnung (EU) 2018/1725: Gilt für alle Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) durchgesetzt.

Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz im Bereich der Polizei und der Strafjustiz: Gilt für Strafverfolgungstätigkeiten der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten. Die Einhaltung wird von den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgesetzt.

Artikel 3 und Kapitel IX der Verordnung (EU) 2018/1725: Gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Strafvollzug durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU. Die Einhaltung wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) durchgesetzt.

Verordnung (EU) 2016/794 über Europol: Enthält die Vorschriften zur Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch Europol, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Die Einhaltung wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) durchgesetzt.

Verordnung (EU) 2017/1939 über die EUStA: Enthält die Vorschriften zur Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch die Europäische Staatsanwaltschaft. Die Einhaltung wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) durchgesetzt.

Verordnung (EU) 2018/1727 betreffend Eurojust: Enthält spezifische Vorschriften, die Eurojust ab dem 12. Dezember 2019 in bestimmten Fällen anwenden wird. In allen anderen Fällen gilt für deren operative Aktivitäten Kapitel IX der Verordnung (EU) 2018/1725. Die Einhaltung wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) durchgesetzt.

Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz sowie den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation: Enthält die Vorschriften zum Datenschutz sowie den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Bestimmte Vorschriften, etwa jene zur Verarbeitung von Verkehrsdaten oder Standortdaten, gelten ausschließlich für Telekommunikations- sowie Internetanbieter. Andere Vorschriften, wie jene bezüglich Vertraulichkeit, Online-Tracking und Spam gelten für alle in einem Mitgliedstaat tätigen öffentlichen und privaten Organisationen. Artikel 5 Absatz 3 gilt unmittelbar für EU-Organe.

Internationaler Datenschutz-Ansatz…

In der digitalen Welt reicht jedoch Gesetzgebung allein nicht mehr aus. Die traditionellen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Achtung der Grundrechte sind wahrscheinlich nicht robust genug, um den Herausforderungen der digitalen Revolution standzuhalten. In der EDSB-Strategie haben wir uns daher zur Einleitung einer globalen Debatte verpflichtet, bei der es darum geht, wie der Schutz der Grundrechte und -werte im digitalen Zeitalter durch Entwicklung einer ethischen Dimension für den Datenschutz gewährleistet werden kann.

Dazu haben wir die EDSB-Ethikinitiative ins Leben gerufen. In einer am 11. September 2015 veröffentlichten Stellungnahme forderten wir die Entwicklung einer neuen digitalen Ethik, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt der personenbezogenen und datengesteuerten technologischen Entwicklung stellt. In der Stellungnahme bekundeten wir auch unsere Absicht, einen Ethikbeirat einzusetzen: eine Gruppe von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Umfeldern, die die Beziehung zwischen Menschenrechten, Technologien und Märkten untersuchen und Gefahren für die Rechte auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter ermitteln sollen.

Der Ethikbeirat wurde Anfang 2016 gegründet. Zu Beginn des Jahres 2018 veröffentlichte er seinen Abschlussbericht, in dem er sich mit diesen Kernpunkten befasste. Darauf folgte eine öffentliche Konsultation zur digitalen Ethik, um die Debatte für alle Bevölkerungsgruppen weltweit zu öffnen.

Als Mitveranstalter der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten von 2018 beschlossen wir, den öffentlichen Teil der Konferenz dem Thema „Digitale Ethik“ zu widmen. Unser Ziel war es, auf der Arbeit der Ethikinitiative aufzubauen und eine globale Debatte über die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzuregen.

  @EU_EDPS

.@Buttarelli_G #GDPR represents an important inspiration worldwide. However, laws are not enough. “Debating #Digital #Ethics” Intl Conference aims at facilitating discussion on how technology is affecting us as individuals and our societies @icdppc2018

Um den Erfolg der Konferenz weiter zu nutzen, haben wir im Jahr 2019 einen Podcast gestartet. Bei jedem #DebatingEthics-Gespräch wurde ein bestimmter auf der Konferenz ermittelter Problembereich untersucht. Die Ergebnisse führten Ende 2019 zur Veröffentlichung einer zweiten Stellungnahme zur digitalen Ethik. Da das Thema nun fest auf der internationalen Datenschutzagenda verankert ist, freuen wir uns auf weitere Entwicklungen in diesem Bereich in naher Zukunft.

Aber nicht nur im Bereich der digitalen Ethik haben sich unsere Bemühungen um die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern intensiviert. Bessere Beziehungen zur Europäischen Kommission, zum Europäischen Parlament und zum Rat bedeuten, dass wir jetzt viel häufiger zu vorgeschlagenen EU-Regeln konsultiert werden, einschließlich internationaler Abkommen, und dass wir nicht zögern, uns im Fall von berechtigten Bedenken, die nicht berücksichtigt wurden, Gehör zu verschaffen.

Seit der EDSA seine Arbeit aufgenommen hat, kann die EU auch ihre Bemühungen besser koordinieren und ihre Botschaften zum Datenschutz synchronisieren, was uns auf internationaler Bühne mehr Gehör verschafft.

Eine gemeinsame Antwort auf die digitale Herausforderung…

Unsere technologischen Fähigkeiten entwickeln sich immer rasanter. Die Fortschritte, die in den fünf Jahren seit dem Beginn des EDSB-Mandats erzielt wurden, sind an sich schon erstaunlich. Neue Technologien haben unser Leben grundlegend verändert. Es ist jedoch keine leichte Aufgabe zu entscheiden, wie die Entwicklung dieser Technologien am besten reguliert werden sollte.

Über das Internet Privacy Engineering Network (IPEN), das Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen zusammenbringt, hat sich der EDSB darum bemüht, Technologien zu fördern, die den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz verbessern. Indem es die Umsetzung der Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen, die in der DSGVO, in der Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Strafjustizbereich und in der Verordnung 2018/1725 festgeschrieben ist, erleichtert, möchte das Netzwerk dafür sorgen, dass der Datenschutz in das Design und die Entwicklung aller neuen Technologien einbezogen wird.

Der EDSB ist auch bestrebt, technologisches Fachwissen im Bereich des Datenschutzes zu entwickeln und zu verbreiten, sei es durch Stellungnahmen, Kommentare, Informationspapiere oder den TechDispatch-Newsletter.

Das Digital Clearinghouse ist eine weitere unserer gemeinsamen Initiativen. Das vom EDSB im Jahr 2016 eingerichtete und im darauffolgenden Jahr offiziell gestartete Clearinghouse trifft sich zweimal im Jahr und fungiert als Forum für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden in den Bereichen Wettbewerb und Verbraucherschutz und den Datenschutzbehörden. Durch die Zusammenarbeit werden die Regulierungsstellen in diesen Bereichen die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft hoffentlich besser bewältigen und die EU-Vorschriften zu den Grundrechten in der digitalen Welt kohärent durchsetzen können.

Es sind jedoch die EU-Organe selbst, die mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Als Aufsichtsbehörde der EU-Organe können wir dafür sorgen, dass sie den Maßstab für andere setzen, indem wir ihnen helfen, die Transparenz ihrer Arbeit zu verbessern und ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Durch die Bereitstellung von Schulungen und Orientierungshilfen sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) der EU-Organe möchten wir ihnen die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stellen. Wir verfolgen auch sehr genau die Aktivitäten der Organe und Einrichtungen der EU und haben 2019 zwei bedeutende Untersuchungen eingeleitet. Diese sollten sicherstellen, dass die EU-Organe die höchsten Datenschutzstandards einhalten und somit den höchstmöglichen Grad an Schutz für alle in der EU lebenden Personen gewährleisten.

Wir hoffen, durch unsere Arbeit mit den EU-Organen nicht nur die Datenschutzpraktiken der EU-Organe zu verbessern, sondern auch zu Bemühungen um eine Verbesserung des Datenschutzes in der EU und weltweit beizutragen, indem wir das Bewusstsein für Datenschutzgrundsätze und für mögliche Probleme und Bedenken so gut wie möglich schärfen.

  @EU_EDPS

Time for #eudatap to go digital. Technology is not neutral and must not be allowed to dictate ethics #CPDP2015

Umsetzung der Strategie…

Ein sorgfältiges Ressourcenmanagement und eine wirksame Kommunikation waren unabdingbar, um die in der EDSB-Strategie festgelegten Ziele zu erreichen. Auf diese Weise konnten wir sicherstellen, dass wir über ausreichende Ressourcen für die Durchführung der damit verbundenen Aufgaben verfügten und dass unsere Botschaften das vorgesehene Publikum erreichten.

Gleich zu Beginn des Mandats haben wir ein Re-Branding-Projekt durchgeführt. Wir wollten eine neue visuelle Identität für unsere Einrichtung entwickeln, die unseren Status als führende globale Stimme im Bereich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre widerspiegelt. Die erste Phase des Projekts wurde 2015 mit der Entwicklung eines neuen Logos abgeschlossen. Im März 2017 haben wir eine neue Website mit einem neuen, benutzerfreundlichen Layout gestartet und daraufhin im Juni 2017 einen neuen Ansatz für unseren Newsletter eingeführt. Neue Initiativen wie ein Blog und die EDSB-App trugen ebenfalls zu mehr Transparenz über die Arbeit des EDSB und die EU-Politik im Allgemeinen bei.

  @EU_EDPS

EDPS’ new logo - new era in the history of our organisation

Um neue Aufgaben übernehmen und diese auf hohem Niveau erfüllen zu können, musste der EDSB weitere Datenschutzexpertinnen und -Experten einstellen. Durch die Organisation von zwei Auswahlverfahren für Datenschutzexpertinnen und -Experten durch das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) konnten wir sicherstellen, dass wir über eine Liste kompetenter Personen für die Besetzung freier Stellen verfügen. Das war insbesondere bei der Einrichtung des EDSA-Sekretariats hilfreich. Darüber hinaus haben wir Zeit und Mühe in die Entwicklung der Kompetenzen und Kenntnisse unseres Personals investiert, um bei der Datenschutz-Rechenschaftspflicht wegweisend zu sein.

Als EU-Einrichtung ist der EDSB auch selbst an die neuen Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe gebunden. Unsere Glaubwürdigkeit und Autorität als EU-Datenschutzbehörde hängt davon ab, dass wir diese Regeln nach den höchsten Standards umsetzen. Daher war eine organisationsweite Zusammenarbeit erforderlich, um sicherzustellen, dass wir in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen richtungsweisend sind.

Zentrale Leistungsindikatoren und Statistiken…

Nachdem unsere Strategie für 2015-2019 im März 2015 verabschiedet wurde, haben wir unsere vorhandenen zentralen Leistungsindikatoren (KPI – key performance indicators) überarbeitet und neue KPI festgelegt, die unsere neuen Ziele und Prioritäten widerspiegeln. Diese sollten uns helfen, die Wirkung unserer Arbeit und die Effizienz unserer Ressourcennutzung zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Während des gesamten Mandats haben wir jährlich in unserem Jahresbericht über unsere KPI berichtet. Einige KPI wurden angepasst, um Änderungen oder relevante Entwicklungen, die sich auf die Leistung einiger Aktivitäten auswirken, widerzuspiegeln.

Der Schwerpunkt der KPI, die sich auf das erste strategische Ziel (Der Datenschutz wird digital) beziehen, lag auf Initiativen zur Förderung von Technologien zur Stärkung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes sowie auf interdisziplinären Politiklösungen. Sie haben sich während des gesamten Mandats nicht geändert und ihre festgesetzten Ziele regelmäßig erfüllt.

Für KPI, die sich auf das zweite strategische Ziel (Aufbau globaler Partnerschaften) beziehen, haben wir beschlossen, die Überwachung unserer Arbeit auf internationaler Ebene zu straffen, und haben im Jahr 2017 von zwei KPI auf einen umgestellt. Dies bedeutete, dass Beiträge zu internationalen Übereinkommen zusammen mit anderen Beiträgen auf internationaler Ebene überwacht wurden. In jedem dieser Fälle haben wir Ergebnisse über bzw. deutlich über dem festgelegten Ziel erreicht.

Die KPI, die sich auf das dritte strategische Ziel (Ein neues Kapitel für den Datenschutz in der EU) beziehen, umfassten sowohl Überwachungs- als auch Beratungsaufgaben.

Für die Aufsichtsaufgaben haben wir über das gesamte Mandat hinweg denselben KPI in Bezug auf den Grad der Zufriedenheit der behördlichen DSB, der Datenschutzkoordinatoren und der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mit der Zusammenarbeit mit dem EDSB und den Leitlinien beibehalten. Die Ergebnisse haben die gesetzten Ziele konsequent übertroffen und die Zufriedenheit unserer Zielgruppe deutlich gemacht.

Für Beratungsaufgaben wurden in den relevanten KPI im Laufe des Mandats eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Erstens hing der ursprüngliche KPI über die Auswirkungen der EDSB-Stellungnahmen von den Entwicklungen im Rechtsetzungsverfahren ab, was es schwierig machte, den für die Überwachung unserer KPI festgelegten Zeitrahmen einzuhalten. Zweitens wurde der KPI, der sich auf die Bestandsaufnahme des EDSB zu den einschlägigen Rechtsetzungsvorschlägen (auf der Grundlage des öffentlichen Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission) bezieht, durch externe und interne Veränderungen beeinflusst. Die Art und Weise, wie wir unsere Politikberatungstätigkeiten durchführen und überwachen konnten, wirkte sich auch auf unsere Fähigkeit, diesen KPI zu überwachen, aus. Sofern Ergebnisse gemessen werden konnten, haben diese jedoch die Zielvorgaben erreicht oder übertroffen.

Einige Änderungen gab es auch in Bezug auf die KPI für die strategischen Voraussetzungen (Kommunikation und Ressourcenverwaltung).

Im Rahmen der Kommunikationsaktivitäten haben wir in den Jahren 2017 und 2018 eine neue Website gestartet und anschließend Änderungen in der Cookie- und Tracking-Politik vorgenommen, um die Benutzer besser darauf aufmerksam zu machen und den Datenschutz zu verbessern. Dies wirkte sich auf die Art und Weise aus, wie wir den KPI hinsichtlich der Besuche auf unserer Website überwacht haben. Nach einer Analyse unserer Kommunikationsaktivitäten konnten die Ergebnisse in Bezug auf unsere Social-Media-Aktivitäten als KPI mit höherer Aussagekraft identifiziert werden, sodass wir dies in unseren KPI-Ergebnissen für 2019 erfassen werden.

Hinsichtlich unserer KPI zum Ressourcenmanagement wurde die Kennzahl über die Mitarbeiterzufriedenheit alle zwei Jahre auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Mitarbeiterbefragung überwacht. Der zweite KPI zum Haushaltsvollzug wurde unter Anerkennung der Bedeutung dieser Aktivität 2018 eingeführt. In beiden Fällen haben die Ergebnisse die festgelegten Ziele erreicht oder übertroffen.

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Informationen zum EU-Recht, darunter alle EU-Rechtsvorschriften seit 1952 in sämtlichen Amtssprachen, finden Sie in EUR-Lex: http://eur-lex.europa.eu

Offene Daten der EU
Über ihr Offenes Datenportal (http://data.europa.eu/euodp/de) stellt die EU Datensätze zur Verfügung. Die Daten können zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken kostenfrei heruntergeladen werden.

Kontakt

Weitere Details zum EDSB finden Sie auf unserer Website unter http://www.edps.europa.eu.

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EDPS
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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019

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