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Rechtssache C-490/16: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 26. Juli 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodišče Republike Slovenije — Slowenien) — A.S./Republik Slowenien (Vorlage zur Vorabentscheidung — Verordnung [EU] Nr. 604/2013 — Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist — Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger — Organisation des Überschreitens der Grenze durch die Behörden eines Mitgliedstaats zum Zweck der Durchreise in einen anderen Mitgliedstaat — Ausnahmsweise Gestattung der Einreise aus humanitären Gründen — Art. 13 — Illegales Überschreiten einer Außengrenze — Frist von zwölf Monaten ab dem Grenzübertritt — Art. 27 — Rechtsbehelf — Umfang der gerichtlichen Überprüfung — Art. 29 — Frist von zwölf Monaten für die Überstellung — Fristberechnung — Einlegung eines Rechtsbehelfs — Aufschiebende Wirkung)
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