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Rechtssache C-195/16: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 26. Oktober 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Kehl — Deutschland) — Strafverfahren gegen I (Vorlage zur Vorabentscheidung — Beförderung — Führerschein — Richtlinie 2006/126/EG — Art. 2 Abs. 1 — Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen — Begriff „Führerschein“ — Zertifikat über die Führerscheinprüfung [Certificat d’examen du permis de conduire (CEPC)], das seinen Inhaber berechtigt, vor der Aushändigung des endgültigen Führerscheins im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der das Zertifikat ausgestellt hat, ein Fahrzeug zu führen — Führen eines Fahrzeugs durch den Inhaber eines CEPC in einem anderen Mitgliedstaat — Verpflichtung zur Anerkennung des CEPC — Dem Inhaber des CEPC auferlegte Sanktionen wegen des Führens eines Fahrzeugs außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats, der das CEPC ausgestellt hat — Verhältnismäßigkeit)
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