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Jährliche Aktualisierung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienstbezüge der in Drittländern diensttuenden Beamten, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten der Europäischen Union anwendbar sind (Eurostat-Bericht vom 29. Oktober 2020 über die für das Jahr 2020 vorgenommene jährliche Aktualisierung der Dienst- und Versorgungsbezüge der EU-Beamten im Einklang mit den Artikeln 64 und 65 und Anhang XI des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union mit Wirkung vom 1. Juli 2020, durch die mit Wirkung vom 1. Juli 2020 die Berichtigungskoeffizienten angepasst werden, die auf die Dienstbezüge des aktiven Personals an Dienstorten innerhalb und außerhalb der EU, auf die Versorgungsbezüge von Personal im Ruhestand sowie auf die Überweisung von Versorgungsbezügen Anwendung finden. Weitere Informationen über die Methode sind auf der Eurostat-Website verfügbar („Datenbank“ > „Wirtschaft und Finanzen“ > „Preise“ > „Berichtigungskoeffizient“).) 2020/C 428/11
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