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Rechtssache T-201/04: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. September 2007 — Microsoft/Kommission (Wettbewerb — Missbrauch einer beherrschenden Stellung — Betriebssysteme für Client-PCs — Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver — Medienabspielprogramme mit Datenstrom-Kapazitäten — Entscheidung, mit der Zuwiderhandlungen gegen Art. 82 EG festgestellt werden — Weigerung des marktbeherrschenden Unternehmens, Interoperabilitätsinformationen zu liefern und ihre Nutzung zu gestatten — Bindung der Lieferung des Betriebssystems für Client-PCs durch das marktbeherrschende Unternehmen an den gleichzeitigen Erwerb seines Medienabspielprogramms — Abhilfemaßnahmen — Einsetzung eines unabhängigen Bevollmächtigten — Geldbuße — Festsetzung der Höhe — Verhältnismäßigkeit)
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