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Verbundene Rechtssachen C-708/17 und C-725/17: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 5. Dezember 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Rayonen sad Asenovgrad, Sofiyski rayonen sad - Bulgarien) – „EVN Bulgaria Toplofikatsia“ EAD/Nikolina Stefanova Dimitrova (C-708/17), „Toplofikatsia Sofia“ EAD/Mitko Simeonov Dimitrov (C-725/17) (Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Verbraucherrecht – Art. 2 Abs. 1 – Begriff „Verbraucher“ – Art. 3 Abs. 1 – Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wird – Vertrag über die Lieferung von Fernwärme – Art. 27 – Unbestellte Waren und Dienstleistungen – Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern – Art. 5 – Verbot unlauterer Geschäftspraktiken – Anhang I – Unbestellte Waren oder Dienstleistungen – Nationale Regelung, wonach jeder Eigentümer einer Wohnung in einem in Miteigentum stehenden Gebäude, das an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, sich an den Kosten des Wärmeenergieverbrauchs der gemeinschaftlichen Teile und der internen Anlage des Gebäudes beteiligen muss – Energieeffizienz – Richtlinie 2006/32/EG – Art. 13 Abs. 2 – Richtlinie 2012/27/EU – Art. 10 Abs. 1 – Abrechnungsinformationen – Nationale Regelung, die vorsieht, dass bei einem in Miteigentum stehenden Gebäude die Abrechnungen bezüglich des Wärmeenergieverbrauchs der internen Anlage für jeden Eigentümer des Gebäudes proportional zum beheizten Volumen seiner Wohnung erstellt werden)
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