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Rechtssache C-251/22 P: Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 1. Februar 2024 — Scania AB, Scania CV AB, Scania Deutschland GmbH / Europäische Kommission (Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Lkw-Markt – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [EWR] festgestellt wird – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf die Verkaufspreise von Lkw, den Zeitplan für die Einführung der aufgrund der Euro-3- bis Euro-6-Normen vorgeschriebenen Abgastechnologien und die Weitergabe der mit diesen Technologien verbundenen Kosten an die Kunden – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Geografischer Umfang der Zuwiderhandlung – „Hybrides Verfahren“, das nacheinander zum Erlass eines Vergleichsbeschlusses und eines Beschlusses nach Abschluss eines ordentlichen Verfahrens geführt hat – Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf eine gute Verwaltung – Unparteilichkeit der Europäischen Kommission – Beurteilung des geografischen Umfangs einer abgestimmten Verhaltensweise – Relevante Gesichtspunkte – Einstufung einer Gesamtheit von Verhaltensweisen als „einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“ – Verordnung [EG] Nr. 1/2003 – Art. 25 – Befugnis der Kommission zur Verhängung einer Geldbuße – Verjährung)
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