ISSN 2363-202X
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Verbundene Rechtssachen C-339/20 und C-397/20: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 20. September 2022 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation — Frankreich) — Strafverfahren gegen VD (C-339/20), SR (C-397/20) (Vorlage zur Vorabentscheidung – Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen – Marktmissbrauch – Insidergeschäfte – Richtlinie 2003/6/EG – Art. 12 Abs. 2 Buchst. a und d – Verordnung [EU] Nr. 596/2014 – Art. 23 Abs. 2 Buchst. g und h – Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse der Finanzaufsichtsbehörde [Autorité des marchés financiers, AMF] – Im Allgemeininteresse liegendes Ziel des Schutzes der Integrität der Finanzmärkte in der Europäischen Union und des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Finanzinstrumente – Möglichkeit der AMF, Datenverkehrsaufzeichnungen im Besitz eines Anbieters von Diensten der elektronischen Kommunikation anzufordern – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8, 11 und 52 Abs. 1 – Vertraulichkeit der Kommunikation – Einschränkungen – Regelung, die die allgemeine und unterschiedslose Speicherung der Verkehrsdaten durch die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation vorsieht – Möglichkeit eines nationalen Gerichts, eine Entscheidung, mit der die Unionsrechtswidrigkeit innerstaatlicher Rechtsvorschriften festgestellt wird, in ihren zeitlichen Wirkungen zu beschränken – Ausschluss)
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Verbundene Rechtssachen C-339/20 und C-397/20: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 20. September 2022 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation — Frankreich) — Strafverfahren gegen VD (C-339/20), SR (C-397/20) (Vorlage zur Vorabentscheidung – Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen – Marktmissbrauch – Insidergeschäfte – Richtlinie 2003/6/EG – Art. 12 Abs. 2 Buchst. a und d – Verordnung [EU] Nr. 596/2014 – Art. 23 Abs. 2 Buchst. g und h – Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse der Finanzaufsichtsbehörde [Autorité des marchés financiers, AMF] – Im Allgemeininteresse liegendes Ziel des Schutzes der Integrität der Finanzmärkte in der Europäischen Union und des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Finanzinstrumente – Möglichkeit der AMF, Datenverkehrsaufzeichnungen im Besitz eines Anbieters von Diensten der elektronischen Kommunikation anzufordern – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8, 11 und 52 Abs. 1 – Vertraulichkeit der Kommunikation – Einschränkungen – Regelung, die die allgemeine und unterschiedslose Speicherung der Verkehrsdaten durch die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation vorsieht – Möglichkeit eines nationalen Gerichts, eine Entscheidung, mit der die Unionsrechtswidrigkeit innerstaatlicher Rechtsvorschriften festgestellt wird, in ihren zeitlichen Wirkungen zu beschränken – Ausschluss)