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Rechtssache C-39/09 P: Beschluss des Gerichtshofs vom 22. März 2010 — Société des plantations de Mbanga SA (SPM)/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission (Rechtsmittel — Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft — Gemeinsame Marktorganisation für Bananen — Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Gemeinschaft — Schaden, der einem unabhängigen Erzeuger entstanden sein soll — Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik — Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
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