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Rechtssache C-200/21, BRD Groupe Societé Générale und Next Capital Solutions Limited: Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 4. Mai 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Bucureşti — Rumänien) — TU, SU/BRD Groupe Societé Générale SA, Next Capital Solutions Limited (Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Verfahren zur Zwangsvollstreckung aus einem Darlehensvertrag, der ein vollstreckbarer Titel ist – Vollstreckungsbeschwerde – Kontrolle missbräuchlicher Klauseln – Effektivitätsgrundsatz – Nationale Regelung, die es dem Vollstreckungsgericht nicht erlaubt, die etwaige Missbräuchlichkeit einer Klausel nach Ablauf der dem Verbraucher für die Beschwerde eingeräumten Frist zu überprüfen – Bestehen eines nicht der Verjährung unterliegenden ordentlichen Rechtsbehelfs, der es dem Gericht des Erkenntnisverfahrens ermöglicht, eine solche Überprüfung vorzunehmen und die Aussetzung der Zwangsvollstreckung anzuordnen – Voraussetzungen, die die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren – Erfordernis einer vom Verbraucher zu leistenden Sicherheit für die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens)
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